DENN DIE ZUKUNFT KOMMT SCHNELLER ALS MAN DENKT - BETRIEBLICHE VORSORGE. WIR MACHT'S MÖGLICH - Raiffeisen

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DENN DIE ZUKUNFT KOMMT SCHNELLER ALS MAN DENKT - BETRIEBLICHE VORSORGE. WIR MACHT'S MÖGLICH - Raiffeisen
DENN DIE ZUKUNFT
                 KOMMT SCHNELLER
                 ALS MAN DENKT.
                 BETRIEBLICHE VORSORGE.
                 WIR MACHT'S MÖGLICH.

     Stand: Juli 2021

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DENN DIE ZUKUNFT KOMMT SCHNELLER ALS MAN DENKT - BETRIEBLICHE VORSORGE. WIR MACHT'S MÖGLICH - Raiffeisen
DIE MODELLE DER BETRIEBLICHEN VORSORGE IM ÜBERBLICK.

                Von einer der vielen Möglichkeiten bis hin zur gewinnbringenden Investition.

                Mit der betrieblichen Vorsorge machen Sie Ihr Unternehmen attraktiv. ..............................................Seite 3

                Nur eine maßgeschneiderte Vorsorge ist eine gute Vorsorge. ..............................................................Seite 4

                1. Abfertigung. ...............................................................................................................................................Seite 5

                   1.1. Abfertigung – System Alt. ....................................................................................................................Seite 5

                  1.2. Abfertigung Neu:
                		     Die Abfertigung für Arbeitnehmer und für Sie als Unternehmer. .......................................................Seite 7

                2. Zukunftssicherung nach § 3/1/15a EStG. ...............................................................................................Seite 9

                3. Kollektive Betriebspension. .................................................................................................................. Seite 11

                   3.1. Valida Betriebspension – für den Veranlagungsoptimierer. ............................................................. Seite 13

                   3.2. Betriebliche Kollektivversicherung – für den Sicherheitsdenker. ..................................................... Seite 14

                4. Individuelle Pensionszusage. ............................................................................................................... Seite 14

                5. Selbstständigenpension. ....................................................................................................................... Seite 16

                6. Kreditbesicherung. ................................................................................................................................. Seite 17

                7. Dienstleistungen rund um die betriebliche Vorsorge. ....................................................................... Seite 18

                   7.1. Experten der betrieblichen Vorsorge vor Ort. ................................................................................... Seite 18

                   7.2. Die Leistungen der Valida Consulting. .............................................................................................. Seite 18

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Betriebliche Vorsorge | 3

          MIT DER BETRIEBLICHE VORSORGE MACHEN
          SIE IHR UNTERNEHMEN ATTRAKTIV.

                Als Unternehmer muss man viele Kostenpunkte abwägen. Besonders Investitionen sind genau zu überlegen.
                Ein Punkt wird dabei sehr oft übersehen: Die betriebliche Vorsorge. Sie ist auf den ersten Blick nur ein weiterer
                Kostenfaktor, aber auf lange Sicht erweist sie sich als Investition in die Zukunft. Und das aus mehreren Gründen.

                Mittlerweile setzen auch zunehmend Klein- und Mittelbetriebe auf die betriebliche Vorsorge. Einerseits bietet diese
                Arbeitgebern und -nehmern die Möglichkeit, ein sicheres zweites Standbein zur gesetzlichen Pensionsvorsorge
                aufzubauen. Andererseits offerieren derartige Unternehmens-Benefits ein starkes Argument, Fachkräfte mit im
                Betrieb zu halten, was in Zeiten steigender Mobilität immer schwieriger wird.

                  Genießen Sie eine Reihe von Vorteilen:
                     gute Liquiditätsvorsorge
                     zahlreiche Möglichkeiten der Bilanzoptimierung
                     effektive Steuerersparnisse
                     nennenswerte Einsparung bei Lohnnebenkosten
                     exakt kalkulierbarer Aufwand für Sozialkapital
                     stabile Pensionsvorsorge für Unternehmer
                     Möglichkeit zur Mitarbeitermotivation
                     höheres soziales Ansehen Ihres Unternehmens
                     viele flexible Modelle möglich

                Die Zukunft kommt schneller als man denkt.
                Die Pensionen werden ausschließlich mit dem Pensionskonto berechnet. Somit ist die - aus heutiger Sicht - zu erwarten-
                de Pensionshöhe und die damit verbundene Pensionslücke für jede Österreicherin und jeden Österreicher verständlich,
                transparent und nachvollziehbar.

                Gerne können wir Ihnen Ihre Pensionslücke darstellen. Der Pensionsvorsorgerechner der Raiffeisen Versicherung hilft
                Ihnen, sich ein Bild davon zu machen. www.raiffeisen-versicherung.at/pensionsluecke.at

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4 | Betriebliche Vorsorge

          NUR EINE MASSGESCHNEIDERTE VORSORGE IST EINE GUTE VORSORGE.

                Wir haben die passende betriebliche Vorsorge für Ihr Unternehmen.
                Die Zukunft ist geprägt von starken Veränderungen. Die Lebenserwartung steigt, die Geburtenrate ist rückgängig,
                Ausbildungszeiten verlängern sich, und die Phasen der Berufstätigkeit werden entsprechend kürzer. Diese ver-
                änderten demografischen Entwicklungen haben zur Folge, dass die Pensionen in Österreich schwerer finanzierbar
                werden. Denn immer weniger Erwerbstätige müssen eine ständig steigende Zahl von Pensionisten erhalten, und
                die Durchschnittspensionen sind in ihrer Höhe schon heute für viele nicht mehr ausreichend, um den gewohnten
                Lebensstandard aufrecht zu halten.

                Durchschnittliche Pensionshöhen in EUR (Brutto)                                                 Arbeiter  Angestellte  Selbstständige (Gewerbe)
                                           1.740,–
                                                            1.598,–
                                                                                                   1.373,– 1.333,–
                          1.089,–                                                   1.146,–
                                                                                                                                            1.000,–
                                                                                                                                                          856,–
                                                                                                                                  661,–

                                        Alterspension                                       Invaliditäts-BU-Pension                Witwen- und Witwerpension

                Quelle: Hauptverband der Sozialversicherung; Sozialversicherung in Zahlen (46. Ausgabe März 2021)

                Pensionsharmonisierung – Auswirkungen:

                                                                                                                          Pensionslücke

                                                                                                                                                 Hierbei handelt es sich um eine
                                                                                                                                          Staatliche
                                                                                                                                                Grafik zuBetriebliche       Private
                                                                                                                                                         reinen Veranschaulichungs-
                                                                                                                                                zwecken,Vorsorge
                                                                                                                                          Vorsorge                        Vorsorge
                                                                                                                                                          die nicht den Anspruch der
                                                                                                                                                 Allgemeingültigkeit erhebt. Im Indivi-
                                                                                                                                                 dualfall kann sich die Größe und Ver-
                                                                                                                      80%                        teilung der einzelnen Kreissegmente
                                                                                                            bei 45 Versicherungsjahren           anders darstellen.
                                                                                                                                                 Diese Anmerkung gilt für alle weiteren
                                                                                                                                                 Darstellungen dieser Grafik im Folder.
                            Einkommen              Einkommen            Durchschnitts-                                Pension
             Beiträge / Leistungen  Beiträge / Leistungen
                               Berufsbeginn                Beiträge / Leistungeneinkommen
                                                        Berufsende
             Staatliche Betriebliche                      Private
             Vorsorge Vorsorge                           Vorsorge
                Quelle: Erhebung des Raiffeisensektors

                Starten statt warten.
                Die betriebliche Vorsorge stellt eine klassische Win-Win-Situation dar. Da betriebliche Vorsorgemodelle nicht
                von jedem Einzelnen, sondern gemeinsam über das Unternehmen realisiert werden, ergeben sich Vorteile für
                alle Beteiligten. Daher heißt es starten statt warten und mit Unterstützung von Raiffeisen ein betriebliches
                Vorsorgemodell implementieren.

                Sie – und Ihre Mitarbeiter – ergänzen Ihre staatliche Pension, optimieren Ihre Einkommensteuer und die
                Sozialabgaben. Ihr Unternehmen selbst spart Lohnnebenkosten, profitiert von Bilanzvorteilen und schafft sich
                durch betriebliche Zusatzpensionen einen Imagevorteil – auch bei am Arbeitsmarkt umworbenen Fachkräften.

                   Die Vorteile der betrieblichen Vorsorge im Überblick:
                       Liquiditätsvorsorge                                                                      Pensionsvorsorge für Unternehmer
                       Teilweise Bilanzoptimierung                                                              Mitarbeitermotivation
                       Steuerersparnisse                                                                        Soziales Ansehen
                       Einsparung bei Lohnnebenkosten                                                           Flexible Modelle möglich
                       Exakt kalkulierbarer Aufwand für Sozialkapital

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          1. Abfertigung.

          1.1. Abfertigung – System Alt.

                So sichern Sie die Liquidität für Ihr Unternehmen.
                Arbeitnehmern mit Firmeneintritt vor dem 01.01.2003 steht
                                                                                                                                            Geschlecht:                  Versicherungsbeginn:
                aufgrund gesetzlicher Regelungen in vielen Fällen ihres                                                                     Mann                         01.01.2007
                Austretens eine Abfertigung nach dem alten Abfertigungsrecht                                                                Geburtsdatum:                Gehalt p.a. 2002:
                zu. Die Abfertigungsansprüche steigen dabei mit der Dauer                                                                   01.01.1967                   EUR 25.000,–

                der Dienstverhältnisse. Vor allem wenn mehrere langjährige                                                                  Eintrittsdatum:              Valorisierung d. Gehalts:
                                                                                                                                            01.01.2002                   2,00 %
                und besserverdienende Mitarbeiter Ihr Unternehmen zeit-
                gleich verlassen, kann es zu Liquiditätsengpässen kommen.                                    45.000
                                                                                                        45.000

                Beispielsweise beträgt der Abfertigungsanspruch im Falle
                                                                                                             37.500
                                                                                                        37.500
                eines Firmeneintritts im Jahr 2002:
                 im Jahr 2021 das 6-fache                                                                   30.000
                                                                                                        30.000                                                                                                e e
                                                                                                                                                                                                            rg rg

                                                                                                        Werte in EUR
                                                                                                                                                                                                          so so

                                                                                         Werte in EUR
                 im Jahr 2022 das 9-fache                                                                                                                                                            v or vor
                                                                                                                                                                                   h ch            gs gs
                                                                                                                                                                                ruc ru           un un
                 im Jahr 2027 das 12-fache                                                                  22.500
                                                                                                        22.500
                                                                                                                                                                          a n spansp        r tig rtig
                                                                                                                                                                                                 e
                                                                                                                                                                       gs gs              fe f
                                                                                                                                                                    un un               Ab Ab
                des gebührenden Monatsentgelts.                                                                                                                 rtig rtig
                                                                                                                                                             bfeAbfe
                                                                                                             15.000
                                                                                                        15.000                                             A
                                                                                                                                                        er er
                                                                                                                                                     ch ich
                                                                                                                                                 tzli etzl
                                                                                                                                              eseges
                Das gebührende Monatsentgelt entspricht dem nach § 23                                      7.5007.500
                                                                                                                                             g

                Abs 1 AngG für den letzten Monat des Dienstverhältnisses                                 3.7503.750

                gebührende Entgelt. Schwankt die Höhe des Entgelts                                                     0     0           5    5         10 10       15    15       20   20         25   25          30 30
                                                                                                                             01.01.200201.01.2007
                                                                                                                       01.01.2002             01.01.2007                                                                 01.01.2032
                                                                                                                                                                                                                    01.01.2032
                innerhalb des letzen Jahres vor Beendigung des                                                               Eintrittsdatum
                                                                                                                       Eintrittsdatum         Versicherungsbeginn
                                                                                                                                         Versicherungsbeginn                                                             Pensionsbeginn
                                                                                                                                                                                                                    Pensionsbeginn

                Arbeitsverhältnisses, ist ein Zwölftel des gesamten                                                                                                Dienstjahre
                                                                                                                                                                Dienstjahre

                Entgelts diese Jahres als Bemessungsgrundlage der
                Abfertigung zugrundezulegen.

                Die Mindesthöhe der Abfertigungsanwartschaft.
                                                 Anwartschaft in                                 letztem aktuellen
                  Dienstjahre              =                                       x                                                                          =          Anspruch
                                                 Monatsentgelten**)                              Monatsentgelt
                  3 Jahre                  =     2 Monatsentgelte                  x             z. B. EUR 2.500,–                                            =          EUR 5.000,–
                  5 Jahre                  =     3 Monatsentgelte                  x             z. B. EUR 2.500,–                                            =          EUR 7.500,–
                  10 Jahre                 =     4 Monatsentgelte                  x             z. B. EUR 2.500,–                                            =          EUR 10.000,–
                  15 Jahre                 =     6 Monatsentgelte                  x             z. B. EUR 2.500,–                                            =          EUR 15.000,–
                  20 Jahre                 =     9 Monatsentgelte                  x             z. B. EUR 2.500,–                                            =          EUR 22.500,–
                  25 Jahre*)               =     12 Monatsentgelte                 x             z. B. EUR 2.500,–                                            =          EUR 30.000,–

                *) Nach 25 Dienstjahren erhöht sich in der Regel die Abfertigungsanwartschaft nur noch aufgrund einer Valorisierung des Lohnes bzw. Gehalts.
                **) Zum Entgelt zählen alle regelmäßigen Einkommensbestandteile, die keine Aufwandsentschädigung sind. Darunter fallen demnach Bruttogehalt,
                Überstundenabgeltung, anteilige Sonderzahlungen, Zulagen, Zuschläge, Prämien, Provisionen und Sachbezüge.

                Abfertigungsansprüche nach dem Altsystem.
                Ihre Mitarbeiter erhalten eine Abfertigungszahlung nach dem Altsystem, wenn
                 deren Dienstverhältnis bereits vor dem 01.01.2003 ununterbrochen bestanden hat und
                 wenn die Abfertigungsansprüche nicht in das Neusystem übertragen wurden
                 abhängig von der Art des Austretens

                  Kein Anspruch besteht bei:                                           Anspruch besteht bei:
                  Selbstkündigung                                                      Kündigung durch Sie als Dienstgeber

                  Unberechtigtem vorzeitigem Austritt                                  Berechtigtem vorzeitigem Austritt

                  Verschuldeter fristloser Entlassung                                  Ungerechtfertigter Entlassung

                  Dauer Dienstverhältnis unter 3 Jahren                                Einvernehmlicher Lösung

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DENN DIE ZUKUNFT KOMMT SCHNELLER ALS MAN DENKT - BETRIEBLICHE VORSORGE. WIR MACHT'S MÖGLICH - Raiffeisen
6 | Betriebliche Vorsorge

                Rückdeckungsversicherung und Abfertigungsauslagerung:
                Die zwei Varianten für die Abfertigungs­vorsorge im Altsystem.

                Die beiden Varianten im Vergleich.
                Als Unternehmer können Sie zwischen Abfertigungsrückdeckungsversicherung und Abfertigungsauslagerung
                wählen. Sie können selbstverständlich individuell bestimmen, ob Sie das Modell für alle oder nur für bestimmte
                Mitarbeiter anwenden.

                Mit der Rückdeckungsversicherung sparen Sie das Kapital zur Finanzierung der Abfertigungs­         ansprüche über
                ­mehrere Jahre in einer Versicherung an. Die Prämie wird laufend bezahlt (z. B. jährlich). Die Prämienhöhe ist ab-
                 hängig vom anzusparenden Abfertigungsanspruch, der Versicherungslaufzeit und Verzinsung. Das angesparte
                 Kapital bleibt im Betriebsvermögen und ist im Leistungsfall an den Betrieb auszuzahlen.

                Mit der Abfertigungsauslagerung lagern Sie die Abfertigungsverpflichtungen zur Gänze an eine Versicherung
                aus. Während der Laufzeit kommt es zur Zahlung folgender Prämien:
                 Bei Abschluss des Versicherungsvertrags eine Einmalprämie mindestens in Höhe
                  der steuerrechtlichen Vorjahresrückstellung
                 I
                   n den Folgejahren laufende Prämien mindestens in Höhe der steuerrechtlichen Rückstellung
                 Bei Eintritt des Versicherungsfalls die vom Versicherungsunternehmen bekanntgegebene Ergänzungsprämie.
                 Sollte der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfertigung haben, dann wird die Abfertigungsverpflichtung direkt
                  an den Arbeitnehmer ausbezahlt
                 Sollte der Arbeitnehmer keinen Anspruch haben, dann erfolgt die Zahlung an das Unternehmen

                Die Auslagerung stellt eine Bilanzverkürzung dar und verbessert somit das Bilanzbild.

                Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der arbeitsrechtliche Abfertigungsanspruch des Arbeitnehmers an
                Sie als Arbeitgeber trotz dieser Auslagerung unberührt bleibt. Dieser ist jedoch nur insoweit zu erfüllen als die
                Abfertigungen nicht durch das Versicherungsunternehmen ausbezahlt werden.

                  Rückdeckungsversicherung                                 Abertigungsauslagerung
                                                                           Versicherungsleistung wird
                  Versicherungsleistung wird
                                                                           direkt an die Mitarbeiter bezahlt
                  an das Unternehmen bezahlt
                                                                           (sofern ein Anspruch besteht)
                  Prämien sind gleichbleibend                              Erstprämie finanziert bereits einen
                  und damit exakt kalkulierbar                             erheblichen Teil der Abfertigung
                                                                           Prämien sind Betriebsausgaben
                  Prämien sind Betriebsausgaben
                                                                           (siehe EStR 2000 Rz 3369a)
                  Aktivierung des Deckungskapitals als                     Grundsätzlich keine Aktivierung
                  Betriebseinnahme                                         in der Bilanz
                  Versicherungsteuer                                       Keine Versicherungssteuer

                  Die Vorteile im Überblick:
                   Individuelle und flexible Gestaltung
                   Inkludierter Versicherungsschutz für versorgungspflichtige Hinterbliebene möglich

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Betriebliche Vorsorge | 7

          1.2. Abfertigung – System Neu.

                Mit der „Abfertigung Neu“ haben nicht nur alle österreichischen Arbeitnehmer (Mitarbeitervorsorge), sondern auch
                Sie als Unternehmer (Selbstständigenvorsorge) Anspruch auf eine Abfertigung.

                Mit einem Marktanteil von rund 25 % nimmt die Valida Plus AG den zweiten Platz im Ranking der heimischen
                Vorsorgekassen ein. Sie verzeichnet dank eines hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnisses und des überdurch-
                schnittlichen Services ein ständiges Wachstum. Die Valida Plus AG wächst nicht nur durch die
                laufenden Beiträge von Bestandskunden, sondern auch durch Vollübertritte, erfolg-
                reiche Akquisitionen von Neugründern und durch Unternehmen, die von anderen
                Vorsorgekassen wechseln. Ein Anbieterwechsel zur Valida Plus AG ist mit minimalem
                Aufwand und völlig kostenfrei möglich.
                                                                                                                             Sie Ihre
                                                                                                                Verringern
                                                                                                                           ns ionslücke,
                Eckpunkte:                                                                                    möglic he Pe
                                                                                                                             ie die
                                                                                                                   inde m  S
                 Beitragshöhe: 1,53 % ihrer Einkünfte bei Selbständigenvorsorge maximiert mit der                          g Neu als
                                                                                                               A bfertigun
                                                                                                                              Pension
                  jeweiligen Höchstbemessungsgrundlage sowie des monatlichen Bruttogehalts                      steuer freie
                                                                                                                        nutzen.
                  Ihrer Mitarbeiter als Betriebsausgabe
                 Die Veranlagung erfolgt durch die Valida Plus steuerfrei
                 Für Neugründer: Nur wenn Sie sich innerhalb von 6 Monaten für eine Vorsorgekasse
                  entscheiden, können Sie diese frei wählen. Nach weiteren drei Monaten wird ansonsten eine Vorsorgekasse
                  automatisch zugewiesen
                 Einzug des Beitrags über den Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS)

                Ihre Abfertigung wahlweise als Zusatzpension.
                Wie die Auszahlung bei Pensionsantritt erfolgen soll, entscheiden Sie selbst. Ob als Kapitalauszahlung (steuer-
                begünstigt mit 6 % Lohnsteuer) oder als lebenslange, steuerfreie Zusatzpension (Ersparnis: 6 % Lohnsteuer und
                4 % Versicherungssteuer).

                Mitarbeitervorsorge.
                                                                                                                                  satzvertrag
                                                                                                                    Mit einem Zu Sie
                                                                                                                           kö nn en
                Arbeitnehmer und freie Dienstnehmer, die ab dem 01.01.2003 ein neues Dienstverhältnis begonnen haben,   UR 50,– h
                                                                                                                  ab Ewerden
                                                                                                                        at  zusätzlic
                automatisch in die Abfertigung Neu einbezogen.                                                  im M on
                                                                                                                           tssicherung
                                                                                                                      zur Zukunf en!
                                                                                                                            anspar
                Beachten Sie die Frist: Nur in den ersten sechs Monaten ab Einstellung Ihres ersten Mitarbeiters können Sie Ihre
                Vorsorgekasse selbst wählen.

                Für Dienstverhältnisse, die vor dem 01.01.2003 begonnen haben, gilt grundsätzlich „Abfertigung Alt“. Damit all Ihre
                Mitarbeiter dieselben Vorteile haben und Sie nicht zwei unterschiedliche Modelle verwalten müssen, können Sie
                Ihren Mitarbeitern einen Übertritt vom alten Abfertigungssystem in die neue Mitarbeiter vorsorge anbieten. Es gibt
                zwei Varianten des Übertritts: den Voll- und den Teilübertritt.

                Vollübertritt.
                Beim Vollübertritt wechselt der Mitarbeiter zur Gänze in das neue System. Bestehende Abfertigungsansprüche werden
                vom Arbeitgeber in die betriebliche Vorsorgekasse eingezahlt. Somit entfällt die Bildung der Abfertigungsrückstellung.
                Der Übertragungsbetrag und die laufenden Beiträge können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

                                                                                                                                       auch an Ihre
                                                                                                                          Denken Sie
                                                                                                                                 tä nd ig enpension.
                                                                                                                         Selbsts

ZRW_FK_Vorsorge_Folder_A4_07-2021.indd 7                                                                                              04.08.2021 10:43:02
DENN DIE ZUKUNFT KOMMT SCHNELLER ALS MAN DENKT - BETRIEBLICHE VORSORGE. WIR MACHT'S MÖGLICH - Raiffeisen
Sie Ihre
           Verringern
              lic he Pe ns ionslücke,
        mög               ie die
                in de m S
     8 | Betriebliche Vorsorge
                        n g N eu als
          A bfertig   u
                        e  Pe ns ion
           steuer frei
                     nutzen.

                                                   Familienbetriebe nutzen den Vollübertritt insbesondere dann, wenn die angestellten
                                                   Familienangehörigen nach 25 Dienstjahren das Maximum der Abfertigung Alt (ein
                                                   Jahresentgelt) erreicht haben. Wird dann der Anspruch in die Vorsorgekasse über-
                                                   tragen, erhöht sich die jährliche Abfertigung um die laufenden Zahlungen in der
                                                   Höhe von 1,53 % des Bruttogehaltes. Überweist man die Abfertigung Alt dann noch
                                                   in fünf Raten, können weitere 6 % für die Familie gesichert werden. Das Vermögen
                                                   der Firma fließt betriebsausgabenwirksam in die Familie, und einer reibungslosen
                                                    Betriebsübergabe steht nichts mehr im Wege. Weiters ist dadurch eine steuerfreie
                                                    Zusatzpension möglich.

                Teilübertritt.
               Beim Teilübertrittvewerden bereits erworbene Abfertigungsansprüche beim Arbeitgeber „eingefroren“. Für diesen Teil
                                tz rtrag
               M it einem Zusa e
               könnenköSie  mitSieiner Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung oder Auslagerungsversicherung vorsorgen.
                         nnen
                     ab E   UR 50,–
                                sätzlich
                   im Monat zu cherung
                               si
                  zur Zukunf ts en!
                        anspar
                  Die Vorteile im Überblick:
                   Wahlmöglichkeit: Lebenslange steuerfreie Zusatzpension (Ersparnis: 6 % Lohnsteuer und 4 %
                    Versicherungssteuer) oder Kapitalauszahlung (steuerbegünstigt mit 6 % Lohnsteuer)
                   Kapitalgarantie: Auf sämtliche Beträge, die vom Arbeitgeber in die Kasse eingezahlt wurden
                   Flexibilität: Beim Wechsel zwischen selbstständiger und unselbstständiger Beschäftigung bleibt das
                    angesparte Guthaben erhalten
                   Information: Mitarbeiter und Selbstständige in Abfertigung Neu erhalten jährlich eine Kontoinformation
                    – diese kann auch über das Valida Onlineportal abgerufen werden. (https://vorsorgeportal.valida.at/)

                Selbstständigenvorsorge.

                   Pflichtmodell für Selbstständige.
                 Ab Betriebsgründung sind Sie als Selbstständiger mit Pflichtkrankenversicherung nach dem Gewerblichen
                  Sozialversicherungsgesetz (GSVG) gesetzlich verpflichtet, der Selbstständigenvorsorge beizutreten.
                 Beachten Sie die Frist: Nur in den ersten sechs Monaten können Sie Ihre Vorsorgekasse selbst wählen.
                                         an Ihre
                      Den   ken Sie auch  ion.
                   Freiwilliges
                     Selbstständ
                                Modell  für
                                 igenpens    Freiberufler, Land- und Forstwirte.
                 Freiberuflich Selbstständige (das sind Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Patentanwälte, Wirtschafts-
                  treuhänder, Notare, Ziviltechniker) sowie Land- und Forstwirte können sich freiwillig für die Selbstständigen-
                  vorsorge entscheiden.
                 Beachten Sie die Frist: Nur in den ersten zwölf Monaten ab Betriebsgründung können Sie dem Modell der
                  Selbstständigenvorsorge beitreten.

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DENN DIE ZUKUNFT KOMMT SCHNELLER ALS MAN DENKT - BETRIEBLICHE VORSORGE. WIR MACHT'S MÖGLICH - Raiffeisen
Sie Ihre
                                                                                                            Verringern
                                                                                                                       ns  ionslücke,
                                                                                                          mögliche Pe ie die
                                                                                                               indem S
                                                                                                                          g Neu als
                                                                                                           A bfertigun
                                                                                                                   fr ei e PensionVorsorge | 9
                                                                                                                       Betriebliche
                                                                                                            steuer
                                                                                                                   nutz . en

          2. Zukunftssicherung nach § 3/1/15a EStG. *

                Die Zukunftssicherung für Ihre Mitarbeiter: Die steuerfreie Vorsorgelösung.
                Die Zukunftssicherung ist die ideale Kombination, um in Ihrem Unternehmen Lohnnebenkosten zu sparen und
                gleichzeitig steuerfreies Einkommen für Ihre Mitarbeiter zu erzielen. Pro Jahr können so bis zu EUR 300,– pro
                Mitarbeiter angespart und veranlagt werden.

                Dabei ist es egal, ob die Zukunftssicherung als Gehaltserhöhung oder als
                Gehaltsumwandlung realisiert wird. Auf jeden Fall werden Lohnsteuer, Dienstgeber-
                beitrag, Dienstgeberzuschlag und Kommunalsteuer gespart. Bei der Gehaltserhöhung
                zusätzlich noch die Sozialversicherungsbeiträge.
                                                                                                                             satzvertrag
                                                                                                                 Mit einem Zu Sie
                                                                                                                        können
                                                                                                                     ab  EUR 50,–
                  Klassische Lebensversicherung                                                                                    sätzlich
                                                                                                                   im Monat zu cherung
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                                                                                                                  zur Zu
                  Garantie der einbezahlten Sparprämie (nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres)                     ansparen!

                  Garantierte Berechnungsgrundlagen über die gesamte Laufzeit bei Einschluss
                  der Rentengarantie
                  Jährliche unverfallbare Gewinnzuweisung
                  Prämienhöhe fix EUR 300,– p. a. bzw. EUR 25,– p. m.

                Stand: Juli 2019

                Gehaltserhöhung und Gehaltsumwandlung:
                Die zwei Varianten der Zukunftssicherung.

                Die Zukunftssicherung als Gehaltserhöhung – Verzichtsmodell.
                Mit der Zukunftssicherung als Gehaltserhöhung ermöglicht Ihr Unternehmen den Mitarbeitern eine steuerlich begüns-
                tigte Pensionsvorsorge. Mit anderen Worten "verzichtet" der Mitarbeiter auf eine freiwillige herkömmliche Lohn- bzw.
                Gehaltserhöhung und bekommt anstelle dieser Zahlung eine "Zukunftssicherung als Gehaltserhöhung". Pro Mitarbeiter
                können Sie eine Prämie bis zu EUR 25,– monatlich bzw. EUR 300,– jährlich investieren – ohne Dienstgeberbeitrag,
                Dienstgeberzuschlag, Kommunalsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und vollkommen steuerfrei.
                                                                                                                                      auch an Ihre
                                                                                                                      Denken Sie                  n.
                                                                                                                          bs ts tä nd igenpensio
                                                                                                                     S el
                Die günstigste Form der Lohnerhöhung, die es gibt.

                Die Zukunftssicherung als Gehaltsumwandlung – Verwendungsmodell.
                Mit der Zukunftssicherung als Gehaltsumwandlung geben Sie Ihren Mitarbeitern die Chance, selbst in die
                Altersvorsorge zu investieren. Die Mitarbeiter können freiwillig monatlich EUR 25,– bzw. jährlich EUR 300,– von ihrem
                Bruttobezug ansparen. Mit anderen Worten "verwendet" der Mitarbeiter einen Teil seines Lohns bzw. Gehalts für die
                "Zukunftssicherung als Gehaltsumwandlung".

                Dieser Lohnbestandteil ist von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag und Kommunalsteuer befreit.

                  Die Vorteile im Überblick:

                  Bei Gehaltserhöhung:                                     Bei Gehaltsumwandlung:
                   Steuerfreie und sozialversicherungsfreie                Steuerfreie Ansparung
                    Ansparung (brutto = netto)                              Einsparung von Lohnnebenkosten
                   Einsparung von Lohnnebenkosten und                      Teilnahme ist freiwillig und unabhängig von der
                    Sozialversicherungsbeiträgen                             Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter
                   Für alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen             Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente
                    eines Unternehmens möglich                              Ansprüche bleiben bei Firmenwechsel erhalten
                   Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente
                   Ansprüche bleiben bei Firmenwechsel erhalten

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DENN DIE ZUKUNFT KOMMT SCHNELLER ALS MAN DENKT - BETRIEBLICHE VORSORGE. WIR MACHT'S MÖGLICH - Raiffeisen
10 | Betriebliche Vorsorge

                Mitarbeitermotivation – was ist vorteilhafter:
                Eine normale Gehaltsauszahlung oder „Meine Zukunftssicherung“?
                Experten sind sich einig: Staatliche Pensionen werden in Zukunft weiter sinken. Daher wissen es Arbeitnehmer
                ganz besonders zu schätzen, wenn Sie ihnen eine attraktive betriebliche Vorsorgemöglichkeit anbieten. Vor allem
                deshalb, weil hier nahezu der volle Bruttobetrag in die Zukunftssicherung fließt.

                Beispiel:

                                                                                    „Meine Zukunftssicherung“-
                  Normale Gehaltsauszahlung in EUR
                                                                                    GEHALTSUMWANDLUNG in EUR
                                                                                    Dienstgeber-Aufwand
                  Dienstgeber-Aufwand                               393,–                                               369,–
                                                                                    (exkl. DB / DZ / KommSt)

                  abzüglich SV-DGA, DB, DZ, KommSt*                  -93,–          abzüglich DB, DZ, KommSt*           -69,–
                  Bruttobezug 300,–                                                 Bruttobezug 300,–
                  abzüglich SV-DNA*                                  -54,–          abzüglich SV-DNA*                   -54,–

                  abzüglich Lohnsteuer*                              -86,–          abzüglich Lohnsteuer*                -0,–
                                                                                    Nettobezug, der in die Alters­
                  Nettobezug Dienstnehmer*                          160,–                                               246,–
                                                                                    vorsorge investiert werden kann!*
                * Annahme: LSt 35,00 %, SV-DNA 18,12 %, SV-DGA, DB, DZ, KommSt 30,91 %, Stand: Juli 2020

                Beispiel:

                                                                                    „Meine Zukunftssicherung“-
                  Normale Gehaltserhöhung in EUR
                                                                                    GEHALTSERHÖHUNG in EUR
                                                                                    Dienstgeber-Aufwand
                  Dienstgeber-Aufwand                               393,–                                               300,–
                                                                                    (exkl. DB / DZ / KommSt)

                  abzüglich SV-DGA, DB, DZ, KommSt*                  -93,–          abzüglich SV-DGA, DB, DZ, KommSt*    -0,–
                  Bruttobezug 300,–                                                 Bruttobezug 300,–
                  abzüglich SV-DNA*                                  -54,–          abzüglich SV-DNA*                    -0,–

                  abzüglich Lohnsteuer*                              -86,–          abzüglich Lohnsteuer*                -0,–
                                                                                    Nettobezug, der in die Alters­
                  Nettobezug Dienstnehmer*                          160,–                                               300,–
                                                                                    vorsorge investiert werden kann!*
                * Annahme: LSt 35,00 %, SV-DNA 18,12 %, SV-DGA, DB, DZ, KommSt 30,91 %, Stand: Juli 2020

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Betriebliche Vorsorge | 11

         3. Kollektive Betriebspension.

                Das Angebot einer betrieblichen Pension wird verstärkt ein Schlüsselfaktor, um bestehende Mitarbeiter an das
                Unter­nehmen zu binden und für neue, talentierte Mitarbeiter interessant zu sein.

                Eckpunkte:
                 Arbeitgeber leistet Beiträge:
                     mind. EUR 50,– pro Monat
                     max. 10,25 % der Lohn- und Gehaltssumme der einbezogenen Mitarbeiter
                 Arbeitnehmer kann seine künftige Pension auf freiwilliger Basis erhöhen
                  Z
                    ahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten abhängig vom gewählten Produkt:
                     die betriebliche Kollektivversicherung – für den Sicherheitsdenker (Details siehe Seite 13)
                     die Valida Betriebspension – für den Veranlagungsoptimierer (Details siehe Seite 14)
                  Übernahme von
                     Führung der individuellen Pensionskonten
                     Veranlagung und Risikoausgleich
                    	im Leistungsfall: Auszahlung der Pension (Alters-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenenpension) direkt an die
                       Mitarbeiter

                Arbeitnehmer haben Einfluss auf die Pensionshöhe.
                Zur Erhöhung Ihrer künftigen Pension können Arbeitnehmer zusätzlich Beiträge l­eisten. Dabei empfiehlt sich
                besonders das 1.000,– Euro Prämienmodell mit staatlicher Prämie.

                Wenn der Arbeitnehmer bereits eine staatlich geförderte Zukunftsvorsorge oder Ansprüche aus Abfertigung Neu
                besitzt, kann er diese in die Betriebspension übertragen und somit steuerfrei daraus Pension beziehen.

                In 3 Schritten zu Ihrer kollektiven Betriebspension:

                                                                 Unternehmen

                                                                                                            Schritt 1
                               Schritt 2
                                                                                                      Abschluss aufgrund
                             Abschluss der
                                                                                                        Kollektivvertrag,
                             betrieblichen
                                                                                                           Einzel- oder
                         Kollektivversicherung
                                                                                                      Betriebsvereinbarung

                                                                                                          Begünstigter
                                                                     Schritt 3
                                                                  Auszahlung der
                                                               Versicherungsleistung

                                                                                              Anwartschaftsphase     Leistungsphase

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12 | Betriebliche Vorsorge

                Der Kollektivvertrag macht’s möglich!
                Einige Kollektivverträge ermöglichen Arbeitnehmern bestimmter Branchen, einen Teil des Arbeitslohns in
                eine private, steuerfreie Pensionsvorsorge umzuwandeln – und zwar auch dann, wenn keine zusätzlichen
                Arbeitgeberbeiträge geleistet werden. Dadurch entsteht eine Abgabenentlastung für Arbeitgeber und
                Arbeitnehmer. Die Durchführung ist einfach und übersichtlich.

                In welchen Kollektivverträgen ist eine Gehaltsumwandlung festgeschrieben?

                 Arbeitnehmer von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung
                  und Informationstechnik – IT-KV
                  Einzahlungen in eine Pensionskasse
                 Angestellte (nicht Arbeiter) in Baugewerbe und Bauindustrie
                  Einzahlungen in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung
                 Öffentlich Bedienstete in Gemeinden bzw. beim Land Vorarlberg
                  Einzahlungen in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung
                 Angestellte der Versicherungsunternehmen
                  Einzahlungen in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung
                 Arbeiter und Angestellte in Spedition & Logistik
                  Einzahlungen in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung
                 Arbeiter und Angestellte der holzverarbeitenden Industrie und der Sägeindustrie
                  Einzahlungen in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung

                Stand: Juli 2020

                Arbeitnehmer, die in einen dieser Kollektivverträge einbezogen sind, können zwischen 1 % und 10 % des monat-
                lichen Bruttogehalts in eine kollektive Betriebspension umwandeln.

                  Die Vorteile im Überblick:

                  Für den Unternehmer:                                 Für den Arbeitnehmer:
                   Möglichkeit zur Gestaltung moderner                 Umfassende Vorsorge durch lebenslange
                    Entlohnungssysteme                                   Alterspension sowie Hinterbliebenen- und
                   Günstiger als Gehaltserhöhung                        Berufsunfähigkeitspension
                   Mitarbeitermotivation                               Pensionserhöhung durch Eigenprämien/-beiträge:
                   Lohnsteuer- bzw. sozialversicherungsbeitragsfrei     bis EUR 1.000,– jährlich durch staatliche Prämie
                   Prämien sind bis zu 10,25 % der Lohn- und            gefördert
                    Gehaltssumme Betriebsausgaben                       Lohnsteuer- bzw. sozialversicherungsbeitragsfrei
                   Übertragung von bestehenden Pensionszusagen         Erfolgsabhängige Prämie bis zu 100 % der fixen
                    möglich                                              Jahresprämie zusätzlich möglich
                   Minimaler Administrationsaufwand                    Das Guthaben bleibt unabhängig vom Bestehen
                   Begünstigte Versicherungssteuer mit 2,5 %            der Pensionskasse oder des Arbeitgebers erhalten
                   Bei beitragsorientierten Modellen keine              (Sondervermögen).
                    Aktivierungspflicht in der Bilanz, keine            Bei der betrieblichen Kollektivversicherung: sicher-
                    Rückstellungen und kein versicherungs-               heitsoptimierte Veranlagung mit Garantieleistung
                    mathematisches Gutachten notwendig                  Bei der Valida Betriebspension: ertragsorientierte
                                                                         Veranlagung

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Betriebliche Vorsorge | 13

         3.1. Valida Betriebspension – für den Veranlagungsoptimierer.

                Mit der Valida Pension AG hat Raiffeisen eine der erfolgreichsten überbetrieblichen Pensionskasse als Partner. Die
                sehr gute langfristige Performance, exzellente Beratungs- und Servicekompetenz sowie modernste Verwaltungs-
                und Portallösungen für Kunden zeichnen die Valida Pension aus.
               in Prozent
                        140

                        120
                                                                         Valida Pension
                        100                                              Ø der  überbetrieblichen Pensionskassen

                         80

                         60

                         40

                         20

                         0
                              1997                             2020

                  Performance p.a. (in Prozent)

                      2020           2019    2018    2017        2016        2015       2014       2013        2012         2011

                    -0,25            10,80   -6,24    5,76       4,06        1,90        9,14       5,33       8,06         -2,97

                      2010           2009    2008    2007        2006        2005       2004       2003        2002         2001

                      5,13           10,37   -9,25    1,36       5,09        11,81       7,11       8,76      -6,40         0,46

                Die Valida Pension bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an:

                Valida Aktiv Pension für alle Unternehmen.
                Die Valida Activ Pension wird auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten. Sie können alle
                relevanten Komponenten, wie Beitragshöhe, Risikoschutz etc., variabel und somit für Ihre individuellen Ansprüche
                steueroptimal festlegen.

                Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen.
                Bestehende Pensionszusagen (direkte Leistungszusagen) sei es für aktive Arbeitnehmer, Pensionisten, Hinter-
                bliebene aber auch für geschäftsführende Gesellschafter können durch Auslagerung in eine Pensionskasse vom
                Unternehmen unabhängig gemacht werden. Dies ist für Gruppen aber auch für einzelne Personen möglich (bei
                gesellschaftende Geschäftsführer muss bei Übertragung Arbeitnehmer-Eigenschaft vorliegen).

                  Die Vorteile im Überblick:
                      Wegfall der bilanziellen Rückstellungen bei beitragsorientieren Übertragungen
                      Entfall der Wertpapierdeckung
                      Keine Aktivierung von Rückkaufswerten bei Versicherungslösungen
                      Keine versicherungsmathematischen Gutachten erforderlich
                      Keine Kosten für laufende Pensionszahlungen
                      Schlankere Bilanz
                      Sicherheit durch Unabhängigkeit vom Unternehmenserfolg
                      Steuervorteile für den Arbeitgeber
                      Auslagerungen bieten die Möglichkeit, bestehende Pensionszusagen zu adaptieren

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14 | Betriebliche Vorsorge

         3.2. B
               etriebliche Kollektivversicherung – für den Sicherheitsdenker.

                Mit der betrieblichen Kollektivversicherung bieten wir für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter eine langfristig kal-
                kulierbare und garantierte Zusatzleistung zur staatlichen Pension. Für Sicherheit sorgen eine fixe Mindestverzinsung
                und die Auszahlung einer garantierten und lebenslangen Rente. Die Pensionsleistung erhöht sich durch den
                Veranlagungsgewinn und eine garantierte Rententafel.

                Garantierte Rententafeln: Profitieren Sie ab Vertragsbeginn.
                Mit den garantierten Rententafeln profitieren Sie bereits ab dem ersten Tag. Denn Raiffeisen wandelt das ange-
                sparte Kapital bei Beginn der Rentenzahlung in eine lebenslange garantierte Pension um – und zwar auf Basis
                der Renten­tafel zu Vertragsbeginn. Das heißt: Trotz steigender Lebenserwartung ist die Auszahlung der gleichen
                Rentenhöhe mit dem dann vor­handenen Kapital möglich.

         4. Individuelle Pensionszusage. Die betriebliche Firmenpension für Unternehmer
            und besondere Mitarbeiter.
                Gerade Sie und Ihre Leistungsträger im Unternehmen sind von den Entwicklungen der Pensionsreformen in den
                letzten Jahren besonders betroffen. Denn je höher die Gehälter sind, desto größer ist die Pensionslücke. Speziell
                GSVG-Versicherte „leiden“ in der Pension, weil diese in der Vergangenheit oft nur ein Minimum an Beiträgen in das
                gesetzliche Pensionssystem einbezahlt haben.

                Um sich als Unternehmer und auch als Mitarbeiter im Alter den gewohnten Lebensstandard zu sichern, können Sie
                als Unternehmen eine lebenslange Firmenzusatzpension gewähren. Diese wird zum Bestandteil von Vergütungs­
                modellen bei Ihren Mitarbeitern (meist betrifft diese individuelle Pensionszusage die Führungskräfte im Betrieb)
                und kann bis zu 80 % des letzten Aktivbezuges ausmachen. Auch wenn die Zahlung der Firmenpension erst mit
                Pensionsantritt erfolgt, können Sie die jährlichen Belastungen schon vorher steuermindernd berücksichtigen. Dabei
                können abgabenrechtliche Vorteile voll und ganz ausgenutzt werden. Neben einer Alterspension kann auch gleich
                eine Berufsunfähigkeitspension oder eine Hinterbliebenenpension vereinbart werden.

                Pensionszusage leistungsorientiert
                Sie als Unternehmer vereinbaren mit Ihrem Arbeitnehmer eine konkrete Rentenleistung. Diese Rentenleistung ergibt
                sich direkt – also ohne Zwischenschaltung eines Finanzierungsinstruments (siehe unten "Pensionszusage beitrags-
                orientiert") – aus der Pensionszusage. Zur Ausfinanzierung wird eine Pensionsrückdeckungsversicherung mit den
                aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen abgeschlossen.

                Pensionszusage beitragsorientiert
                Auch hier vereinbaren Sie als Unternehmer mit Ihrem Arbeitnehmer eine konkrete Rentenleistung (siehe oben
                "Pensionszusage leistungsorientiert"). Hier jedoch mit dem Unterschied, dass sich die konkrete Rentenleistung
                unmittelbar aus dem Veranlagungsergebnis einer Rückdeckungsversicherung ableitet. Zugesagt wird zu Beginn
                eine garantierte Rentenleistung, welche sich im Laufe der Zeit noch durch zugewiesene Gewinnbeteiligungen
                erhöhen kann.

                Für die Pensionszusage bildet Ihr Unternehmen Rückstellungen, die sich zunächst gewinnmindernd und somit
                steuersparend auswirken. Die Rück­deckungs­versicherung deckt in der Regel auch die gesetzliche Verpflichtung
                zur Hinter­legung von Wert­papieren ab und sorgt für die erforderliche Liquidität im Unternehmen.

                Auswirkung auf die bilanzielle Darstellung
                Was die bilanzielle Darstellung von "Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen" und "Pensionsrückdeckungs-
                versicherungen" im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss betrifft, wird in der AFRAC-Stellungnahme 27 abge-
                handelt (z.B. die Möglichkeit einer Saldierung von Rückstellung und Rückdeckungsversicherung).

                Flexibler Pensionsbeginn, garantierte Rententafeln.
                Der Pensionsantritt kann flexibel an neue Situationen angepasst werden und ist zwischen dem 55. und 65. Lebens­
                jahr ohne Rückkaufs­abschlag möglich. Bei Abschluss der Pensionsrückdeckungsversicherung ­sowie bei prämien-
                freier Verlängerung bis zum gesetzlichen Pensionsalter sind die Rententafeln garantiert.

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Betriebliche Vorsorge | 15

                  Die Vorteile im Überblick:
                   Höchstmaß an Sicherheit – Garantie auf die einbezahlten Sparprämien während der gesamten Laufzeit,
                    auch im Falle des Rückkaufs (nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres)
                   Vorsorgemöglichkeit auch für Gesellschafter-Geschäftsführer und AG-Vorstände
                   Zusatzbausteine wie Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension möglich
                   Flexible Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Leistung bei vorzeitigem Austritt)
                   Schutz bei Insolvenz (Verpfändung des Vertrages zugunsten des Mitarbeiters / Unternehmers möglich)
                   Mit Einschluss der Pensionsgarantie: Höhe der Pension zum Vertragsbeginn gesichert
                   Beiträge aus Sicht des Begünstigten steuerfrei (Lohnnebenkosten, Sozialvers., Einkommensteuer): dadurch
                    erzielt man bei der Firmen­pension im Vergleich zu einer freiwilligen Gehaltserhöhung wesentlich höhere
                    Erträge als bei einer vergleich­baren privaten Vorsorge.
                   Stärkere Bindung von wichtigen Mitarbeitern an das Unternehmen
                   Beiträge sind aus Sicht des Begünstigten völlig frei von lohnabhängigen Abgaben.
                   Versteuerung erst in der Pension (dort hat der Begünstigte in der Regel weniger Einkommen und fällt
                    somit in eine günstigere Progression)
                   Mitarbeitermotivation
                   Übertragungsmöglichkeit in eine betriebliche Kollektivversicherung bzw. in eine Pensionskasse

                Die steuerliche Behandlung der Pensionszusage.

                                              Anwartschaftsphase                           Leistungsphase
                                              Pensionszusage wird erteilt und eine         Rückstellung wird aufgelöst –
                                              Rückstellung wird dotiert – gewinnmindernd   gewinnerhöhend
                                              Prämie für Rückdeckungsversicherung wird     Aktivierungswert wird aufgelöst –
                                              eingezahlt – gewinnmindernd                  gewinnmindernd
                  Arbeitgeber                                                              Versicherungsleistung wird
                                              Aktivierungswert wird aufgebaut –
                                                                                           an Unternehmen bezahlt –
                                              gewinnerhöhend
                                                                                           gewinnerhöhend
                                              Prämien sind lohnnebenkosten- bzw.           Pensionszusage wird erfüllt –
                                              sozialversicherungsfrei                      gewinnmindernd
                                              Prämien sind sozialversicherungs- und        Gemeinsame Besteuerung mit
                  Arbeitnehmer
                                              steuerfrei                                   anderen Einkünften

                In 5 Schritten zu Ihrer individuellen Pensionszusage:

                                        Schritt 2                Unternehmen                      Schritt 1
                                   Abschluss Pensions-                                           Abschluss
                                     rückdeckungs-                                            Pensionszusage-
                                      versicherung                                              vereinbarung

                         Schritt 4                                                                           Schritt 5
                      Auszahlung der                                                                        Auszahlung
                   Versicherungsleistung                                                                    der Pension
                                                                     Schritt 3
                                                                   Verpfändung

                                                                                                       Begünstigter

                                                                                           Anwartschaftsphase    Leistungsphase

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16 | Betriebliche Vorsorge

         5. Selbstständigenpension.

                Gerade für Selbstständige wird die Altersvorsorge immer wichtiger. Sie haben jetzt die Chance, den Sondertarif für
                Selbstständige zu nutzen! Investieren Sie einen Beitrag für Ihre private Vorsorge, damit Sie es sich später so richtig
                gut gehen lassen können und Sie den gewohnten Lebensstandard weiterführen können.

                Auf Wunsch die Berechnungsgrundlagen-Garantie (Rententafel) von heute sichern!

                Die Doppelte-Garantie.
                Mit der Raiffeisen Selbstständigenpension profitieren Sie von einer Doppelten-Garantie. Denn Raiffeisen garantiert bei
                Einschluss der Rentengarantie die Höhe bzw. die Berechnungsgrundlagen der späteren Pensionszahlung zu Ver­trags­
                beginn und wandelt das angesparte Kapital bei Beginn der Rentenzahlung wahlweise in eine lebenslange Pension
                oder in eine einmalige Kapitalabfindung um. Ebenso besteht eine Garantie auf die einbezahlte Sparprämie.

                    Die Vorteile der Selbstständigenpension für Sie als Unternehmer im Überblick:
                     Bei Einschluss der Rentengarantie: garantierte Höhe bzw. Berechnungsgrundlagen
                      für die Pension zu Vertragsbeginn
                     Garantie der einbezahlten Sparprämie nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres
                     Wahlmöglichkeit zwischen lebenslanger Pension oder einmaliger Kapitalabfindung
                     Veranlagung und Auszahlung KESt-frei
                     Jährlich zugewiesene Gewinne bleiben garantiert und können nicht mehr verändert werden
                     Je früher Sie mit der Ansparung beginnen, desto geringer ist Ihr Beitrag für eine attraktive Zusatzpension

                „Meine Raiffeisen Pension“ als „Meine Selbstständigen Pension“.
                Einschluss von Zusatzbausteinen möglich:
                   Pensionsgarantie
                   Überlebensversicherung
                   Ablebensversicherung
                   Berufsunfähigkeitspension

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Betriebliche Vorsorge | 17

         6. Meine betriebliche Kreditbesicherung.
            Heute vorsorgen – Sicherheit für morgen!

                Betriebliche Kredite schaffen Spielräume und finanzieren Investitionsvorhaben. Dies ist aber nur dann empfeh-
                lenswert, wenn das existenzgefährdende Risiko vermieden wird und der Fortbestand des Unternehmens nicht auf
                dem Spiel steht. Die Kreditbesicherung schafft genau diese sicheren Voraussetzungen und versichert Ihr Risiko.
                Vor allem im Hinblick auf eine Unternehmensübergabe – die nicht immer langfristig geplant werden kann – ist eine
                Kreditbesicherung für das Fortbestehen wichtig.

                Gründe für Unternehmensübergaben:                                                                  25 %
                                                                                                                                 45 %
                 45 % altersbedingte Nachfolge, Pension
                 30 % nicht geplante Nachfolge durch Tod, Unfall, Invalidität, Berufsunfähigkeit etc.
                 25 % geplante, aber vorzeitige Übergabe                                                                 30 %

                                                                                                            Quelle: KMU Forschung Austria

                Eine Absicherung folgender Risken ist empfehlenswert:
                 Ableben                    Unfall und Invalidität     Berufsunfähigkeit

                Egal für welche Absicherungsvariante Sie sich entscheiden, wir erstellen die steueroptimale Variante für Ihr Risiko.

                Die Kreditbesicherung an einem Beispiel.
                Bei Ableben des Betriebsinhabers wird im Klein- und Mittelbetriebsbereich häufig eine Betriebsliquidation notwendig.
                Während dieser Zeit fallen möglicherweise nur mehr Resterträge an – die Kosten, insbesondere für Kredite, laufen
                aber weiter. Besteht eine Versicherung, werden damit die Kredite getilgt und die wesentlichen Lasten für die Hinter­
                bliebenen fallen weg. Die Neuordnung der betrieblichen Verhältnisse kann dann in aller Ruhe vorgenommen werden.

                  Die Vorteile im Überblick:
                     Tilgung noch offener Kredite
                     Schutz vor Zwangsverkäufen und Rückgriffen der Gläubiger
                     Absicherung der Hinterbliebenen
                     Finanzielle Überbrückung bei Rechtsnachfolge
                     Zeit für die Neuordnung der betrieblichen Verhältnisse
                     Optimale Ausnutzung der steuerlichen Rahmen­bedingungen
                     Niedrige Finanzierungskosten
                     Gleichbleibende Liquiditätsabflüsse

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18 | Betriebliche Vorsorge

         7. D
             ienstleistungen rund um die betriebliche Vorsorge.

         7.1. Experten der betrieblichen Vorsorge vor Ort.

                Im Sinne des Allfinanzkonzepts von Raiffeisen bietet die Raiffeisen Versicherung ihre Produkte bereits seit über 40
                Jahren österreichweit und exklusiv den Kunden von Raiffeisenbanken an. Sowohl die Produkte als auch das Service
                sind speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Raiffeisenkunden ausgerichtet. Seit den Neunzigern zählt
                die Raiffeisen Versicherung zu den drei größten Lebensversicherern Österreichs und gilt als Spezialist für die
                Vorsorge im betrieblichen Bereich. Die Firmenkunden werden durch unsere betrieblichen Vorsorgeexperten vor
                Ort beraten!

                Leistungen der betrieblichen Vorsorgeexperten in Ihrem Bundesland:
                 Beratung und Analyse für die Neu- und Umgestaltung der betrieblichen Vorsorgelösungen
                 Persönliche und laufende Betreuung durch Ihren Raiffeisen Kundenberater vor Ort
                 Enger Kontakt zu den Steuerberatungskanzleien im Land

         7.2. Die Leistungen der Valida Consulting.
                Der Raiffeisen Partner Valida Consulting ist der Experte für Versicherungsmathematik und berät auch im Bereich der
                betrieblichen Vorsorge, indem sie bestehende Entscheidungs- und Handlungsspielräume aufzeigt und nutzbar macht.

                Bewertung von „Sozialkapital”.
                Zum Sozialkapital zählen Abfertigungsregelungen, Pensionszusagen, Jubiläumsgelder und Ähnliches. Bei der
                Bewer­tung dieser Regelungen macht es einen enormen Unterschied, ob neben den handels- und steuerrecht­
                lichen Verpflichtungen auch bestehende Entscheidungs- und Handlungsspielräume berücksichtigt und zugunsten
                des Unternehmens nutzbar werden. Die Valida kann Ihr Unternehmen in diesen Fragen mit der Erfahrung eines
                hochqualifizierten Expertenteams unterstützen.

                Beratung für Pensionsmodelle.
                Sei es bei der Neugestaltung von Pensionslösungen oder bei der „Bereinigung“ bestehender Pensions-
                verpflichtungen: Betriebliche Vorsorgeentscheidungen sind meist langfristig und beeinflussen die Gewinnsituation
                und andere wichtige Kennzahlen des Unternehmens. Manche Auswirkungen der Entscheidung konkretisieren
                sich erst im Zeitverlauf über die gesamte Laufzeit (inklusive Rentenzahlungsphase).

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Betriebliche Vorsorge | 19

         ALLE MODELLE DER BETRIEBLICHEN VORSORGE
                                                                                                                                           auch an Ihre
         IM ÜBERBLICK.                                                                                                         Denken Sie
                                                                                                                              Selbstst än di genpension
                                                                                                                                                        .

                                                                       Pensionsvorsorge                          Abfertigungsvorsorge
                                                                                                                                            Selbst-
                                                                                                                        Mitarbeiter-
                                                              Individuelle                   Kollektive                                   ständigen-
                                                                              Zukunfts-                                  vorsorge
                  Rechtsform:                                  Pensions-                     Betriebs-          „Alt“                      vorsorge
                                                                              sicherung                                     ab
                                                                zusage                        pension                                         ab
                                                                                                                        01.01.2003
                                                                                                                                          01.01.2008
                  Aktiengesellschaft
                   Vorstand                                                                                             ***              –
                   Arbeitnehmer                                                                                                          –
                  Einzelunternehmen und Freie Berufe
                   Arbeitgeber                                    –              –              –               –           –                
                   Arbeitnehmer                                                                                                         –
                  GmbH
                   Gesellschafter GF (≥ 50 %)                                   –              –               –          –                 
                   Gesellschafter GF (> 25–50 %)                                –              –               –          **               
                   Gesellschafter GF (≤ 25 %)                                                                                           –
                   Arbeitnehmer                                                                                                         –
                  KG
                   Komplementär                                   –              –              –               –           –            Sonderfälle
                   Kommanditist                                   –              –              –               –           –             möglich
                   Kommanditist als Arbeitnehmer                                                                                        
                   Arbeitnehmer                                                                                                         –

                  OG, OEG
                   Gesellschafter                                 –              –              –               –           –                 *
                   Arbeitnehmer                                                                                                          –
                  Genossenschafter
                   Genossenschafter                               –              –              –               –           –                 –
                   Arbeitnehmer                                                                                                          –
                  Ges.m.b.H. & Co KG
                   Komplementär(e)                                –              –              –               –           –                –
                   Kommanditist                                   –              –              –               –           –                –
                   Kommanditist als Arbeitnehmer                                                                                        
                   Arbeitnehmer                                                                                                         –

                * wenn GSVG Pflichtkrankenversicherung, ** ohne Sperrminorität, ***neue Verträge ab 01.01.2008

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