FAQ zum Thema Corona Fragen und Antworten für Privatkunden - Qualitypool
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
FAQ zum Thema Corona Fragen und Antworten für Privatkunden Aktuelle Fragen zu Corona STAND 25.03.2020 1. KRANKHEIT Muss ich im Home Office arbeiten, wenn mein Arbeit- geber dies verlangt? Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall? Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, die Arbeit am vertrag- Ist eine Anordnung des Gesundheitsamts ergangen, müssen lich vereinbarten Arbeitsort zu erbringen. Auch wenn der sich Arbeitnehmer unbedingt fügen und der Anweisung Arbeitgeber ein Weisungsrecht besitzt, kann er den Arbeit- folgen. Aber auch ohne eine solche Anordnung sollten Sie nehmer ohne Zustimmung nicht einfach ins Home Office bei Symptomen einer Erkältungskrankheit angesichts der schicken, weil der Arbeitnehmer seine geschuldete Leistung derzeitigen kritischen Situation rund um das Coronavirus am Arbeitsort anbietet. Sinnvoll ist gleichwohl, wenn beide den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts Folge leisten. Parteien eine einvernehmliche Lösung herbeiführen, die Danach sollten Sie bei Symptomen von Atemwegserkrankun- beiden Seiten gerecht wird. Im Zweifel kann der Arbeitgeber gen wie Schnupfen oder Husten unbedingt zu Hause bleiben seinen Arbeitnehmer immer noch bezahlt freistellen. und eine 14-tägige Selbstisolation einleiten. Kontaktieren Sie hierzu unbedingt vorher telefonisch einen Arzt. Muss ich Dienstreisen wahrnehmen? Grundsätzlich unterliegen Anweisungen zu Dienstreisen dem Vereinfachte Krankschreibung Weisungsrecht des Arbeitgebers – sie sind also zu befolgen. Seit dem 09.03.2020 gibt es die Möglichkeit einer vereinfach- Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Dienstreise etwa ten telefonischen Krankschreibung durch den behandelnden in Länder erfolgen soll, bei denen das Auswärtige Amt eine Arzt für die Dauer von maximal 7 Tagen unter besonderen amtliche Reisewarnung ausgegeben hat. Solche Dienstreisen Voraussetzungen. Der Arbeitnehmer braucht diese Arbeits- müssen nicht angetreten werden, da die Weisung unbillig unfähigkeitsbescheinigung auch weiterhin. Erscheinen Sie wäre. Derzeit besteht eine weltweite Reisewarnung des Aus- auf keinen Fall mit Symptomen am Arbeitsplatz, um so eine wärtigen Amtes. mögliche Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch- Im Unternehmen gibt es einen bestätigten Corona-Fall – FAQ Corona PK 03.2020 RR (PDF) Trotz sorgfältiger Prüfung kann eine Gewähr für die Richtigkeit nicht übernommen werden. Instituts: www.rki.de. Muss ich zur Arbeit erscheinen? Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers endet nicht automatisch mit der Infektion eines anderen Mitarbeiters. Die zuständigen 2. ARBEIT Gesundheitsbehörden werden die empfohlenen nächsten Kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen, im Home Schritte mit dem Arbeitgeber besprechen. Für Arbeitnehmer Office arbeiten zu dürfen? lohnt aber vorab der Kontakt mit dem Arbeitgeber, um eine Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, die Arbeit am vertrag- frühzeitige und einvernehmliche Lösung herbeizuführen. lich vereinbarten Arbeitsort zu erbringen. Der Arbeitgeber hat gegenüber dem Arbeitnehmer ein Direktionsrecht, auch Lohnfortzahlung im Falle behördlich angeordneter Weisungsrecht genannt. Dieses muss der Arbeitgeber nach Quarantäne billigem Ermessen ausüben, also unter Berücksichtigung der Erkrankt der Arbeitnehmer arbeitsunfähig infolge des Coro- wechselseitigen beiderseitigen Interessen. Im Einzelfall kann navirus, hat der Arbeitgeber das Entgelt für die Dauer von bis es daher nach der sich aus §618 BGB ergebenden Fürsorge- zu 6 Wochen fortzuzahlen (§3 EntgFG). Wird ein Arbeitneh- pflicht des Arbeitgebers geboten sein, dass der Arbeitnehmer mer als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger durch im Home Office arbeiten darf. Eine Verallgemeinerung kann die zuständige Behörde in Quarantäne eingewiesen (§30 hier allerdings auf keinen Fall getroffen werden, es bedarf Abs. 2 IfSG) oder ihm ein berufliches Tätigkeitsverbot einer Einzelfallprüfung. auferlegt (§31 IfSG) und kann er daher nicht mehr seiner
beruflichen Tätigkeit nachgehen, entfällt der Lohnanspruch bei schlechter wirtschaftlicher Lage des Unternehmens die gegenüber dem Arbeitgeber. Allerdings greift hier §56 Verdienstausfälle minimieren bzw. kompensieren. Vorausset- Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), wonach dem zung für den Erhalt von Kurzarbeitergeld ist, dass der Arbeit- Arbeitnehmer ein Entschädigungsanspruch zusteht, der sich geber die Arbeitszeit reduziert und dies der zuständigen an der Höhe des Arbeitsentgelts orientiert. Diese Entschädi- Behörde angezeigt hat. Es müssen regelmäßig mindestens gung bemisst sich 6 Wochen nach dem Verdienstausfall, ab 30% der Belegschaft betroffen sein. der 7. Woche nach den Vorschriften des Krankengeldes, §47 Abs. 1 SGB V. Die ersten 6 Wochen übernimmt der Arbeitge- Allerdings hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ber die Auszahlung. Dem Arbeitgeber werden diese Ausga- (BMAS) angesichts der umfassenden Krise derzeit eine ben auf Antrag erstattet. etwaige Lockerung der Vergabepraxis erklärt: „Betriebe sol- len Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur Lohnanspruch im Falle einer Quarantäne im Ausland 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen ACHTUNG: Falls es im Falle einer Auslandsreise zu einer sind – statt wie bisher ein Drittel. Die Sozialbeiträge sollen Quarantäne-Situation kommt, besteht für den Arbeitgeber ihnen zudem voll von der Bundesagentur für Arbeit (BA) grundsätzlich keine Entgeltfortzahlungspflicht. Auch ein erstattet werden. Auch für Leiharbeiter soll Kurzarbeiter- Entschädigungsanspruch aufgrund des §56 IfSG kommt geld gezahlt werden können. Die BA übernimmt bei dieser nicht in Betracht, da der Arbeitgeber gegenüber ausländi- Leistung 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn schen Behörden keinen Ersatzanspruch hat. Eine mögliche ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Lohnfortzahlung besteht nur bei einem konkreten Krank- Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.“ Ob folglich ein heitsfall im Ausland. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, muss wiederum im Einzelfall geprüft werden und kann nicht verallgemeinert Lohnfortzahlung bei Schließung des Unternehmens werden. Schließt das Gesundheitsamt das Unternehmen aufgrund Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sogenannte eines Corona- oder Verdachtsfalls, ändert sich für den Minijobber (450 EUR) als sozialversicherungsfrei Beschäftigte Arbeitnehmer faktisch nichts an der Entgeltfortzahlung. Der keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Arbeitgeber ist weiterhin verpflichtet, die Arbeitslöhne zu entrichten. Schließt der Betrieb aufgrund einer Allgemein- Darf ich aus Angst vor dem Corona-Virus zu Hause verfügung, bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleiben? ebenfalls erhalten. Hintergrund ist das Betriebsrisiko des Arbeitgebers nach §615 Satz 3 BGB. Etwas anderes kann sich Nein. Die reine Angst vor einer möglichen Ansteckung mit ggf. aus Tarif- oder Vertragsvereinbarungen ergeben. Der dem Corona-Virus oder anderen Krankheiten gehört zum Arbeitnehmer sollte diese also unbedingt prüfen. allgemeinen Lebensrisiko und reicht nicht aus, um seiner beruflichen Verpflichtung nicht nachkommen zu müssen. Schließt der Betrieb vorsorglich und eigenmächtig ohne be- Vielmehr kann hierin ein Grund zur Abmahnung gesehen hördliche Untersagungsverfügung, bleibt der Lohnanspruch werden. Bei Wiederholung sogar möglicherweise ein Grund des Arbeitnehmers ebenfalls erhalten. Denn dann befindet zur verhaltensbedingten Kündigung. sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitgeber Sicherheitsvorkehrungen gegen mögliche Infektionen treffen? Was ist Kurzarbeitergeld und habe ich Anspruch darauf? Der Arbeitgeber hat gemäß §618 BGB eine Fürsorgepflicht Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitslosenver- für seine Belegschaft. Je nach Betriebsart kann es daher sein, sicherung, die der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit dass den Arbeitgeber auch besondere Pflichten zum Schutz beantragen muss. Die Zahlung von Kurzarbeitergeld soll der Mitarbeiter treffen, die eine mögliche Verbreitung des
Corona-Virus erschweren bzw. verhüten sollen. Solche 3. URLAUB UND REISEN Schutzpflichten können insbesondere in Bereichen ange- nommen werden, die einem erhöhten Ansteckungsrisiko Kann ich meine Urlaubsreise kostenfrei stornieren? unterliegen. Je stärker wertvolle Schutzgüter – wie etwa die Ob und in welchem Umfang die Reise kostenfrei storniert Gesundheit – der Mitarbeiter gefährdet sind, umso strengere werden kann, hängt insbesondere von der Art der Reise ab. Anforderungen sind an die Erfüllung möglicher Schutz- Zu unterscheiden sind insbesondere Pauschalreisen von pflichten zu stellen. Zu möglichen Schutzmaßnahmen sogenannten Individualreisen. Pauschalreisen bestehen aus gehören insbesondere die Möglichkeit von Händedesinfek- mindestens zwei Leistungsarten zum Zweck der selben Reise tionen, aber ggf. auch die Bereitstellung von Schutzmasken. (§651 Abs. 2 BGB), also z. B. einer Flugbuchung und einem Welche Maßnahmen angemessen und gefordert sind, muss Hotelaufenthalt, die über den selben Reisevermittler gebucht im Einzelfall entschieden werden. werden. Eine Individualreise besteht hingegen aus verschie- denen Einzelbuchungen der Reiseleistungen. Kann ich zu Hause bleiben, wenn ich keine Betreuung für meine Kinder finde? Im Rahmen einer Pauschalreise besteht für den Reisenden Die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung endet nicht im In- und Ausland aufgrund einer vorliegenden weltweiten dadurch, dass die Eltern keine Betreuung für die Kinder Reisewarnung des Auswärtigen Amtes die Möglichkeit, die haben – etwa aufgrund von KiTa-Schließungen. Zunächst Reise kostenfrei zu stornieren. müssen Eltern alle zumutbaren Anstrengungen unterneh- men, die Kinderbetreuung ggf. anderweitig sicherzustellen. Sollte der Reiseanbieter sich weigern oder auf Stornierungs- Erst wenn dies fehlschlägt, könnte von einer Unzumutbarkeit kosten beharren, hilft §651 h Abs. 3 BGB weiter: [...] „der ausgegangen werden und der Arbeitnehmer wäre von der Reiseveranstalter [kann] keine Entschädigung verlangen, Verpflichtung zur Arbeitserbringung freigestellt. wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf- Wieweit in so einem Fall Entgeltansprüche bestehen, richtet treten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Be- sich nach § 616 BGB. Dieser regelt, dass bei persönlichen förderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich Verhinderungsgründen für eine verhältnismäßig nicht erheb- beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außer- liche Zeit, Entgeltansprüche fortbestehen. § 616 BGB kann gewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der jedoch durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eingeschränkt Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und oder komplett ausgeschlossen werden. Wie lang die „nicht sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, erhebliche Zeit“ sein darf, ist bislang nicht endgültig geklärt. wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wä- Wenn jedoch von vornherein Schließungen von mehr als ren.“ Solche Umstände im Sinne des §651 h Abs. 3 BGB sind 10 Tagen erfolgen, wird dies regelmäßig nicht mehr als im weltweiten Ausbruch des Coronavirus zu sehen. „nicht erheblich“ angesehen. Ist ein Kind jedoch krank, besteht für jeden Elternteil ein Anspruch auf Freistellung Insbesondere sind z. B. etwaige Ausgangssperren, gesperrte von bis zu 10 Tagen (bei Alleinerziehenden: 20 Tage). Es touristische Attraktionen etc. im Zielgebiet von Relevanz, so- empfiehlt sich daher, mit dem Arbeitgeber das Gespräch zu dass hier eine kostenfreie Stornierung regelmäßig möglich ist suchen und eine einvernehmliche Lösung für die Problematik und eine Erstattung des Reisepreises in Betracht kommt. Dies zu finden. gilt nur für Reisen die in absehbarer Zeit stattfinden sollen. Das Auswärtige Amt hat aktuell eine weltweite Reisewarnung bis mindestens Ende April 2020 ausgesprochen. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten.
Gerade für Reisen im Sommer und Herbst, sollte aktuell mit Meine Veranstaltung wurde abgesagt, erhalte ich den Stornierungen noch abgewartet werden, da die Entwicklung Eintrittspreis erstattet? nicht absehbar ist. Zur Risikoabwägung sollte jeder Reisende Der Veranstalter ist verpflichtet, die Veranstaltung durchzu- auch die vertraglich vereinbarten Stornofristen berücksich- führen. Führt er diese nicht durch, kommt er seinen vertrag- tigen. Unabhängig davon, kann man versuchen, mit dem lichen Pflichten nicht nach und der Vertragspartner (Kunde) jeweiligen Reiseveranstalter einvernehmliche Lösungen zu hat einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises finden. inklusive möglicher Vorverkaufsgebühren. Es kann sein, dass der Veranstalter sich im Rahmen der Coro- Problematischer sieht es hingegen bei der Individualreise na-Krise auf sogenannte „höhere Gewalt“ berufen wird. aus. Storniert man selbst einen Flug, bleibt man auf den Dies ist nach BGH-Rechtsprechung ein von außen kommen- Flugkosten höchstwahrscheinlich sitzen. Selbiges gilt für des, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, Hotelbuchungen, sofern sie nicht unter Kulanz- oder kosten- auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorg- freien Stornobedingungen eine Kostenerstattung vorsehen. falt nicht abwendbares Ereignis, das nicht in die Risikosphäre Eine möglicherweise abgeschlossene Reiserücktrittsver- einer Vertragspartei fällt. Wird dem Veranstalter durch eine sicherung hilft hier im Übrigen auch nicht zwingend weiter, solche höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung un- sofern man nicht tatsächlich nachweisen kann, zum Reise- möglich gemacht, liegt auch juristisch eine Unmöglichkeit vor. zeitpunkt etwa erkrankt zu sein. Ein Beispiel für eine solche Unmöglichmachung ist eine be- Werden meine Flugtickets erstattet? hördliche Untersagung der Veranstaltung. Danach braucht Im Falle der Stornierung einer reinen Flugreise (also nicht der Veranstalter die Veranstaltung auch nicht mehr durch- Pauschalreise) durch die Airline besteht grundsätzlich ein führen und er wird von seiner Leistungs- bzw. Durchfüh- Erstattungsanspruch für die gekauften Flugtickets. Für rungspflicht frei. Im Gegenzug wird allerdings auch der Flüge, die im Zuge der Corona-Pandemie abgesagt werden, Käufer von der Leistungspflicht zur Kaufpreiszahlung befreit, wird sich die Fluglinie – vermutlich berechtigt – auf außer- weshalb auch in solchen Fällen ein Anspruch auf Kaufpreis- gewöhnliche Umstände berufen und keine zusätzlichen erstattung (bei bereits getätigter Zahlung) besteht. Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung erbringen. Vorsicht geboten ist bei der Haftungsfreistellung in Fällen „Höherer Gewalt“ durch eine sogenannte „Force-Majeure- Klausel“ im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingun- 4. VERANSTALTUNGEN gen (AGB) gegenüber Verbrauchern. Ob eine vollständige Haftungsfreistellung im Rahmen einer solchen Klausel Werden alle Veranstaltungen wegen des Coronavirus überhaupt zulässig ist, ist jedenfalls nicht unproblematisch abgesagt? und wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Dabei Eine verbindliche Aussage kann hierzu angesichts der tages- kommt es auf die genaue Ausformulierung der Klausel an, aktuellen Lage nicht getroffen werden. Stand 23.03.2020 sodass hier eine Einzelfallprüfung notwendig ist. sind in nahezu allen Bundesländern tiefgreifende Vorkeh- rungen getroffen worden, um einen ausreichenden Bevöl- kerungsschutz zu gewährleisten. Unter diesen Maßnahmen sind auch insbesondere Verbote von (Groß-)Veranstaltungen. Die Veranstalter werden ihre Kunden über den aktuellen Stand unterrichtet halten.
5. AUSGANGSSPERRE UND KONTAKTVERBOT 6. MIETE Ausgangssperren & Kontaktverbote – Darf ich noch raus- Darf mir mein Vermieter bei Mietrückständen, die auf- gehen? grund der Corona-Krise aufgelaufen sind, kündigen? Deutschlandweit gibt es auf Länderebene bereits verschie- An den vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen zu dene Arten von Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Wohnraumkündigungen hat sich bisher nichts geändert. So wurden Versammlungen untersagt, Betriebe geschlossen Derzeit gibt es auf Regierungsebene allerdings Bestrebun- und der öffentliche Nahverkehr ausgedünnt. Immer häufiger gen, ein Gesetz zu erlassen, dass es Vermietern für einen vor- war in den letzten Tagen das Stichwort „Ausgangssperre“ zu bestimmten Zeitraum (vorerst 3 Monate) untersagt, Mietern hören, also die Untersagung der freien Fortbewegung - wie das Wohnverhältnis zu kündigen, wenn der Mieter aufgrund in zahlreichen Ländern bereits zur Krisenbewältigung ein- der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist. geführt. Eine solche Regelung wäre laut Gesetzentwurf allerdings Eine solche klassische deutschlandweite Ausgangssperre gibt auch noch an weitere Voraussetzungen gekoppelt – so etwa es in Deutschland entgegen aller Vermutungen und die vorherige Beantragung von Sozialleistungen (z. B. Wohn- Befürchtungen derzeit nicht. Zwar haben einige Bundes- geld). Hier ist noch Diskussionsbedarf auf Entscheidungs- länder bereits die Freiheitsrechte stark beschränkende All- ebene, sodass derzeit von näheren Ausführungen abgesehen gemeinverfügungen erlassen. Allerdings ist der Ansatz des werden kann. Bundes in Absprache mit den Ministerpräsidenten der Länder vom 22.03.2020 nicht ganz so einschneidend. 7. ALLGEMEINE FRAGEN Es wurde eine Regelung beschlossen, die sich unter „Kontakt- Darf mein Internetprovider meine Bandbreite reduzie- verbot“ zusammenfassen lässt. Darunter ist allerdings auch ren? kein allgemeines Verbot jeglicher sozialer Kontakte zu verste- hen, sondern primär eine mengenmäßige Beschränkung der Der Internetprovider ist dazu verpflichtet, die vertraglich Personen, die gemeinsam verkehren dürfen. So dürfen geschuldete Bandbreite bereit zu stellen. Tut er dies nicht, – besondere Ausnahmen gelten z. B. für familiäre Beziehun- kommt er seinen vertraglichen Pflichten nicht nach. gen – maximal zwei Personen in der Öffentlichkeit verkehren. Eine grundlose Drosselung, die nicht vertragskonform ist, Ebenso sind weiterhin die sportliche Aktivität im Freien oder kommt daher grundsätzlich nicht in Betracht. Dies ist aber dringend notwendige Besorgungen erlaubt. derzeit auch nicht zu erwarten, da die genutzte Bandbreite trotz allen Umstellungen auf Home Office und damit ein- Um die Eingangsfrage zu beantworten: Ja, es ist weiterhin hergehenden erhöhten Datenströmen nicht ansatzweise die erlaubt, seine Wohnung zu verlassen – allerdings unter volle Netzkapazität auslastet. Das Reduzieren von Bit-Raten, gewissen Voraussetzungen, die im Einzelnen auf den Inter- wie derzeit von einigen Streaminganbietern durchgeführt, ist netseiten der Länder nachzulesen sind. Hinzuweisen ist damit nicht gemeint. Dies dient lediglich der Freihaltung von bereits hier, dass es bei Verstößen gegen die Regelungen zu Kapazitäten. beträchtlichen Bußgeldern und ggf. sogar zu einer strafrecht- lichen Verfolgung kommen kann. In den einzelnen Bundes- Hat die Polizei in der Corona-Krise Sonderrechte? ländern können aber auch weitergehende Einschränkungen Die Polizei hat die nach den einschlägigen Landespolizei- angeordnet werden. gesetzen zugewiesenen Rechte. Weitergehende Sonderrech- te in der Corona-Krise müssten parlamentarisch abgesegnet werden. Dies ist derzeit nicht der Fall.
Es besteht lediglich der nach außen getragene Hinweis, dass Hierunter dürften außerdem lediglich Sozialversicherungen die Polizeibehörden angewiesen sind, den Bevölkerungs- fallen, nicht hingegen freiwillige Versicherungen. Wir infor- schutz energisch und konsequent zu unterstützen und mieren, sobald es hinsichtlich des Gesetzes Neuigkeiten zu gegenüber Störungen durchzusetzen. vermelden sind. Das Fitnessstudio wurde durch die Behörde geschlossen, 8. VERTRÄGE UND BEITRÄGE muss ich den Beitrag weiterhin bezahlen? Ist eine Beitragsstundung/Vertragsaussetzung wegen Mit behördlicher Untersagung des Betriebs eines Fitness- vorübergehender Betriebsschließung zulässig? studios wird es dem Unternehmer unmöglich, den Mitglie- dern die vertraglich geschuldete Pflicht, z. B. Bereitstellung Ob eine Beitragsstundung bzw. Vertragsaussetzung wäh- des Studios, zu erbringen. Im juristischen Sinne liegt hier rend einer vorübergehenden Betriebsschließung zulässig ist, eine Unmöglichkeit vor, die dem Mitglied im Gegenzug von bestimmt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen der seiner Leistungspflicht der Beitragszahlung befreit. Allerdings Parteien. Eine allgemeingültige Aussage kann hierüber nicht ist davon auszugehen, dass mehrheitlich AGB vorliegen getroffen werden. Entsprechend empfiehlt es sich, das Ge- dürften, die solche Fälle „Höherer Gewalt“ ausschließen, spräch mit der Gegenseite zu suchen. sodass eine Zahlungspflicht bestehen bleiben könnte. Dies ist allerdings auch im Einzelnen zu betrachten, da jede Klausel Ist eine Stundung von Versicherungsbeiträgen möglich? anders formuliert ist. Jedenfalls sind zwingende Haftungs- Die (Erst-)Fälligkeit von Versicherungsprämien richtet sich ausschlüsse aufgrund höherer Gewalt gegenüber Verbrau- regelmäßig nach §33 VVG und stellt gegenüber §271 BGB chern bereits mehrfach gerichtlich als unzulässig verworfen eine spezielle Sonderregelung dar. Für Folgeprämienzah- worden, sodass ein Blick in die AGB und eine Einzelfallprü- lungen ist üblicherweise eine Regelung in den jeweiligen fung ratsam ist. Versicherungsbedingungen getroffen worden. Anderenfalls orientiert sich die Pflicht wiederum an §271 BGB. Damit Aber auch hier bieten sich einvernehmliche Möglichkeiten: einhergehend stellt sich die Frage nach der Möglichkeit einer z. B. „Freimonate“ inklusive Upgrade auf Premiumpakete Stundung, also einem zeitlich begrenzten Aufschieben fälli- oder ähnliches, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des ger Beiträge. Eine solche Stundung ist grundsätzlich mög- Unternehmens aufrecht zu erhalten. Das Mitglied möchte lich. Das wortlose Übersenden des Versicherungsscheins an voraussichtlich auch nach der vorübergehenden Schließung den Versicherer reicht hierzu aber nicht aus. wieder trainieren. Es sollte jedoch klar vereinbart werden, welche Folgen Die KiTa wurde geschlossen, bin ich weiter zu Beitrags- die Stundung hat: Wird etwa die Vertragslaufzeit um den zahlung verpflichtet bzw. bekomme ich die Beiträge Zeitraum der Stundung verlängert? Wann sind die Beiträge erstattet? nachzuzahlen? Soll weiterhin Versicherungsschutz bestehen? Einrichtungen der Kindertagespflege können sowohl in Je nach Versicherungsart sind im Übrigen besondere Anfor- öffentlicher als auch freier Trägerschaft sein. Entscheidungen derungen an die Voraussetzungen einer Stundung zu stellen, werden hier auf Länder- und Kommunalebene getroffen, sodass hier zwingend eine Prüfung im Einzelfall geboten ist. sodass hier keine allgemeine Empfehlung ausgesprochen Es ist derzeit allerdings ein Gesetzesvorhaben in Abstim- werden kann. Es gibt bereits Träger, die die Kosten bei mung, das eine Stundung von Versicherungsbeiträgen Schließung zurückerstatten. Das haben z. B. Lübeck und Kiel – sofern sie der „notwendigen Daseinsvorsorge“ unter- bereits angekündigt. Wir empfehlen daher das offene Ge- liegen – gesetzlich verpflichtend darstellen würde, sofern spräch mit der jeweiligen Einrichtung. Beitragsrückstände in Folge der Corona-Pandemie auftreten. ROLAND 0221 8277-500 Rechtsschutz-Versicherungs-AG service@roland-rechtsschutz.de 50664 Köln www.roland-rechtsschutz.de
Sie können auch lesen