Fassadengerüste Sicherheit durch Planung - Bianchi ...
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Warum diese Broschüre? Dieses Merkblatt richtet sich gleichermassen an die Planer (Besteller), Ersteller und Benutzer von Gerüsten. Es zeigt die Zusammenhänge zwischen den Aufgaben der Beteiligten auf und soll das gegenseitige Verständnis fördern. Der Einsatz von Fassadengerüsten gehört im Baugewerbe zum Alltag. Auf der einen Seite ist das Gerüst eine wesentliche Erleichterung bei der Arbeit, oft das entscheidende Hilfs mittel, um die Arbeiten überhaupt ausführen zu können. Auf der anderen Seite sind Arbeiten auf dem Gerüst mit erheblichen Risiken verbunden. Häufig sind folgende Schwachpunkte festzustellen: • Ungenügende Planung durch die Bauleitung, mangelhafte Arbeitsvorbereitung und fehlende Abstimmung der Arbeitsabläufe. • Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüst herstellers wird missachtet. • Die Gerüste werden während der Bauarbeiten von Benutzern abgeändert. • Fehlende Kontrolle und Instandhaltung. Es gibt nur wenige Arbeitsorte, an denen man so vielen Risiken ausgesetzt ist. 2 Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung
1 Gemeinsam für mehr Sicherheit! 4 4 Planungsüberlegungen – Schritt für Schritt 12 2 Die Verantwortlichkeiten 5 4.1 Bauablauf berücksichtigen 12 2.1 Planung von Bauarbeiten 5 4.2 Jedes Gerüst braucht ein gutes 2.2 Das Zusammenspiel der Fundament12 Vertragspartner5 4.3 Fassadenabstand und Fassaden- 2.3 Abgrenzung der Verantwortlichkeiten 6 aufbau berücksichtigen 13 4.4 Sichere Zugänge 14 3 Kernelemente der Planung 9 4.5 Verankerungen und Aussenabstützung15 3.1 Das Umfeld 9 4.6 Gerüst an Dachränder anpassen 16 3.2 Natur und Witterung 10 4.7 Gerüstfremde Ein- und Anbauten 19 3.3 Objektspezifische Gegebenheiten 10 3.4 Belastbarkeit des Gerüsts 11 5 Weitere Publikationen 21 3.5 Zulässige Gerüsthöhen 11 Anhang Zusammenfassung – Instruktionshilfe Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung 3
1 Gemeinsam für mehr Sicherheit! Bauleistungen sind ohne den modernen Gerüstbau nicht Die Beteiligten – Planer, Gerüstersteller, Benutzer – sind denkbar. Das trifft in besonderem Mass auf Neubauten zu, Vertragspartner und tragen gemeinsam eine grosse aber auch auf die Sanierung von hohen Gebäuden oder Verantwortung. Wenn jeder seinen positiven Beitrag leistet, auf Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsstellen im Hoch-, entsteht ein Gerüst, das einerseits die gestellten Anfor Tief- oder Brückenbau. derungen erfüllt und andererseits den Arbeitenden die notwendige Sicherheit bietet. Das Arbeitsmittel «Baugerüst» wird der Baustelle als zeitlich befristete Dienstleistung zur Verfügung gestellt. Ein gutes Baugerüst beeinflusst die Wirtschaftlichkeit der Bauprozesse positiv und fördert: 1. die Sicherheit der auf dem Gerüst Beschäftigten 2. die Sicherheit der auf dem Bauwerk Beschäftigten (Absturz nach aussen) 3. die Sicherheit der Öffentlichkeit (Schutz vor Emissionen der Baustelle) 4. eine qualitativ gute und effiziente Arbeit auf dem Gerüst 4 Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung
2 Die Verantwortlichkeiten 2.1 Planung von Bauarbeiten Ersteller (Gerüstbauer) • Er muss den Besteller auf allfällige Lücken/Mängel in der Ausschreibung aufmerksam machen, damit das Regeln aus der Bauarbeitenverordnung Endprodukt den Sicherheitsvorschriften entspricht. Bauarbeiten müssen so geplant werden, dass das • Er erstellt das bestellte Gerüst nach den Regeln der Risiko für Unfälle und Beeinträchtigungen der Technik und den Vorgaben des Herstellers. Gesundheit möglichst klein ist. • Weicht er beim Erstellen von der Regelausführung ab, sind statische Nachweise zu erbringen. Der Arbeitgeber hat vor Vertragsabschluss zu • Nach Abschluss der Montage überprüft er das Gerüst prüfen, welche Massnahmen notwendig sind, um (Werk) und übergibt es an den Planer (Besteller). die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz • Er setzt das Gerüst im Auftrag des Planers (Bestellers) bei der Ausführung seiner Arbeiten zu gewähr instand und erweitert es. leisten. Im Werkvertrag sind diese Massnahmen zu • Er muss auf Verlangen nachweisen können, dass das spezifizieren und festzuhalten. Gerüst alle einwirkenden Kräfte aufnehmen kann – auch während des Auf- und Abbaus. Dies gilt besonders für die Verwendung von Gerüsten. Benutzer • Er muss das Gerüst täglich einer Sichtkontrolle unter- 2.2 Das Zusammenspiel der Vertragspartner ziehen. • Wenn er Mängel feststellt, darf er nicht auf dem Gerüst In Zusammenhang mit Arbeitsgerüsten sind aufgrund des arbeiten. Oder umgekehrt: Mit der Arbeitsaufnahme auf Bauablaufs (Projektierung, Vergebung und Ausführung) dem Gerüst attestiert er dem Planer, dass das Gerüst verschiedene Vertragspartner mit unterschiedlichen für ihn so in Ordnung ist. Aufgaben und Pflichten beteiligt. • Er muss dem Planer Mängel melden. • Er darf das Gerüst nicht abändern. Planer (Besteller) • Er muss der Bauleitung und/oder dem Ersteller melden, • Er plant das Gerüst und erstellt ein Devis wenn er Materialpodeste für den Materialumschlag (Ausschreibung) entsprechend den Arbeitsver fahren, bzw. die Anlieferung benötigt. Wenn Materialpodeste Arbeitsgattungen und dem Bauablauf. benötigt werden, muss er strikt einfordern, dass sie • Er lässt offerieren und erteilt den Zuschlag. erstellt werden. • Er koordiniert die Gerüstarbeiten entsprechend dem Baufortschritt. • Er übernimmt nach der «Werkvollendung» (OR) das Betriebsrisiko für das Gerüst. • Er wird verantwortlich für die Unterhalts- und Instand haltungsarbeiten. • Er muss vorgängig abklären, ob Materialpodeste für den Materialumschlag bzw. die Anlieferung zur Verfügung stehen. Bei Bedarf sind solche einzuplanen. Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung 5
2.3 Abgrenzung der Verantwortlichkeiten Planer Ersteller Benutzer Planung deklariert Sicher- plant das Gerüst Werkvertrag Bauarbeiten heitsanforderungen an Gerüst Ausschreibung kontrolliert Devis erstellt Devis Werkvertrag Gerüst offeriert Gerüst Montage erteilt Montage baut und übergibt Qualität Gerüst auftrag Gerüst Benutzung kontrolliert täglich, hat Aufsichtspflicht Qualität Gerüst arbeitet auf sicherem Gerüst Mängel bei Benutzung nimmt Mängel Qualitätsmangel Gerüst stellt Mängel fest entgegen arbeitet nicht erstellt Auftrag für auf mangelhaftem Qualität Gerüst stellt Gerüst Instand Instandstellung Gerüst kontrolliert und gibt arbeitet nur auf Qualität Gerüst Gerüst frei sicherem Gerüst Demontage erteilt Werkvertrag Gerüst demontiert Gerüst Demontageauftrag Tabelle 1: Abgrenzung der Verantwortlichkeiten Gesetze, Verordnungen, Normen usw. legen sehr genau fest, wer wofür verantwortlich ist. Bei Gerüsten kommen im Wesentlichen folgende Grundlagen zum Tragen: Grundlage StGB OR VUV BauAV SIA 118 SIA 118/222 Artikel / Ziffer 229 370 3 32a 3 4 61 63 64 9 104 1.3.1 1.3.2 4.1 Verantwortliche Planer (Besteller) • • • • • • Ersteller • • • • • • • • • • Benutzer • • • • • • • • • Tabelle 2: Überblick über die rechtlichen Grundlagen StGB1) Art. 229 OR2) Art. 370 Gefährdung durch Verletzung der Regeln Genehmigung des Werkes der Baukunde «1 Wird das abgelieferte Werk vom Besteller ausdrücklich «1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines oder stillschweigend genehmigt, so ist der Unternehmer Bauwerkes oder eines Abbruches die anerkannten Regeln von seiner Haftpflicht befreit, soweit es sich nicht um der Baukunde ausser acht lässt und dadurch wissentlich Mängel handelt, die bei der Abnahme und ordnungsmäs- Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet, wird mit Frei- sigen Prüfung nicht erkennbar waren oder vom Unterneh- heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.» mer absichtlich verschwiegen wurden. 6 Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung
2 Stillschweigende Genehmigung wird angenommen, 5 Die baustellenspezifischen Massnahmen, die nicht wenn der Besteller die gesetzlich vorgesehene Prüfung bereits umgesetzt werden, sind in den Werkvertrag und Anzeige unterlässt. aufzunehmen und in der gleichen Form zu spezifizieren wie die übrigen Inhalte des Werkvertrags. Bereits 3 Treten die Mängel erst später zu Tage, so muss die umgesetzte baustellenspezifische Massnahmen sind im Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen, Werkvertrag anzumerken. widrigenfalls das Werk auch rücksichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.» 6 Als baustellenspezifische Massnahmen gelten die Massnahmen, die bei Bauarbeiten zum Schutz der VUV 3) Art. 3, Abs. 2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehrerer Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen Unternehmen getroffen werden, namentlich: « 2 Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Schutz- a. A bsturzsicherungsmassnahmen, namentlich mit Hilfe massnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirk von Gerüsten, Auffangnetzen, Laufstegen, einem samkeit nicht beeinträchtigt werden. Er hat dies in an Seitenschutz und von Bodenabdeckungen; gemessenen Zeitabständen zu überprüfen.» b. Sicherungsmassnahmen in Gräben und Baugruben, insbesondere mit Hilfe von Spriessungen und VUV 3) Art. 32a, Abs. 1 und 3 Böschungen; Verwendung von Arbeitsmitteln c. H ohlraumsicherungsmassnahmen bei Untertag «1 Arbeitsmittel müssen bestimmungsgemäss verwendet arbeiten; und werden. Insbesondere dürfen sie nur für Arbeiten d. Gesundheitsschutzmassnahmen, insbesondere mit und an Orten eingesetzt werden, wofür sie geeignet sind. Hilfe von Baugüteraufzügen oder sanitären Einrichtun- Vorgaben des Herstellers über die Verwendung des gen.» Arbeitsmittels sind zu berücksichtigen. 7 Überträgt der Arbeitgeber die Umsetzung des Werk 3 Arbeitsmittel, die an verschiedenen Orten zum Einsatz vertrags einem anderen Arbeitgeber, so muss er sicher- gelangen, sind nach jeder Montage darauf hin zu über- stellen, dass dieser die im Werkvertrag enthaltenen prüfen, ob sie korrekt montiert sind, einwandfrei funk Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen tionieren und bestimmungsgemäss verwendet werden umsetzt.» können. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.» BauAV4) Art. 4. Abs. 1 BauAV Art. 3, Abs. 1, 3, 5, 6, 7 4) «1 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass vor Beginn Planung von Bauarbeiten der Bauarbeiten ein Konzept vorliegt, in dem die für seine «1 Bauarbeiten müssen so geplant werden, dass das Risiko Arbeiten auf der Baustelle erforderlichen Sicherheits- und von Berufsunfällen, Berufskrankheiten oder Gesund Gesundheitsschutzmassnahmen aufgezeigt werden. Das heitsbeeinträchtigungen möglichst klein ist und die not- Konzept muss namentlich die Notfallorganisation regeln.» wendigen Sicherheitsmassnahmen, namentlich bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, eingehalten werden BauAV4) Art. 61 können. Sichtkontrolle und Unterhalt «1 Der Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeit- 3 Der Arbeitgeber, der sich im Rahmen eines Werkver- trags als Unternehmer zur Ausführung von Bauarbeiten verpflichten will, hat vor dem Vertragsabschluss zu prüfen, welche Massnahmen notwendig sind, um die Arbeits 1) Schweizerisches Strafgesetzbuch 2) Obligationenrecht sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Ausführung 3) Verordnung über die Unfallverhütung seiner Arbeiten zu gewährleisten. 4) Bauarbeitenverordnung Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung 7
nehmer Arbeiten auf dem Arbeitsgerüst ausführen oder für Der Unternehmer trifft die notwendigen Schutzmass die das Arbeitsgerüst als Absturzsicherung dient, hat dafür nahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge. zu sorgen, dass das Arbeitsgerüst täglich einer Sichtkont- Er wird dabei von der Bauleitung unterstützt.» rolle unterzogen wird. Weist es Mängel auf, so darf es nicht benützt werden. SIA-Norm 118/222 Gerüste: Leistung und Lieferung 2 Auf Gerüstbelägen sowie auf Zugängen, Auf- und Abstiegen muss überflüssiges oder gefährliches Material, Ziff. 1.3.1 Besteller namentlich Schutt, Schnee und Eis, entfernt werden.» «Zu den Pflichten des Bestellers gehören: • Stellt sicher, dass das Gerüst nach Übergabe durch den BauAV4) Art. 63 Gerüstbauunternehmer während der gesamten Benut- Sperrung des Arbeitsgerüstes zungsdauer in einem regelkonformen Zustand bleibt. «Arbeitsgerüste oder Bereiche von Arbeitsgerüsten, d ie zur • Bietet den Gerüstbauunternehmer für Unterhalts Benutzung nicht freigegeben sind, müssen mit einer tech- kontrolle, Instandstellen, Anpassungen und Änderungen nischen Massnahme wie einem Seitenschutz gesperrt wer- des Gerüstes auf. den.» • Veranlasst die Reinigung verschmutzter Gerüste. • Veranlasst die Schnee- und Eisräumung des Gerüstes. BauAV4) Art. 64 • Weist das Gerüst Mängel auf, so ist dies dem Gerüstbau- Änderungen am Arbeitsgerüst unternehmer anzuzeigen. Die Benutzung des Gerüstes «Änderungen am Arbeitsgerüst dürfen nur vom Gerüst ist zu untersagen. ersteller vorgenommen werden. Geringfügige Anpassungen • Zeigt dem Gerüstbauunternehmer den Montage- dürfen in Absprache mit dem Gerüstersteller vorgenommen und Demontagebeginn mindestens zwei Wochen werden. Die Absprache muss schriftlich oder in einer im Voraus an. anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, • Stellt sicher, dass bei Demontagebeginn sämtliche Ar- erfolgen.» beiten durch Dritte im Gerüstbereich abgeschlossen sind. • Stellt sicher, dass der Zutritt und der Aufenthalt im SIA-Norm 118 Gefahrenbereich des Gerüstes Unbefugten untersagt ist.» Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten Ziff. 1.3.2 Gerüstbauunternehmer Art. 9, Abs. 1 «Zu den Pflichten des Gerüstbauunternehmers gehören: «Im Leistungsverzeichnis sind separate Positionen für • Bringt bei jedem Zugang und Aufstieg Schilder an mit Baustelleneinrichtungen (Art. 43 und 123), baustellen Angabe der Nutzlast und Verbot des unbefugten Zutritts. spezifische Schutzmassnahmen (Art.103) sowie Mass • Übergibt das Gerüst dem Besteller. nahmen für Unterkunft und Verpflegung der Arbeitnehmer • Ist verantwortlich für das Gerüst- und Verankerungs aufzuführen (Art.109). Separate Positionen sind für konzept sowie für die statischen Berechnungen bei Fassaden- und Putzgerüste (Art.125 Abs. 2) vorzusehen.» Abweichung von der Regelausführung. • Erstellt einen Kontrollrapport zu jeder Gerüstetappe. Art. 104 • Sperrt Zugänge zu Gerüstabschnitten ab, die nicht «Unternehmer und Bauleitung sind bei der Erfüllung freigegeben sind.» ihrer Aufgaben verpflichtet, die Sicherheit der am Bauwerk Beschäftigten zu gewährleisten. Auf die Sicherheit ist Ziff. 4.1 Rücksicht zu nehmen: schon bei der Projektierung und der «Änderungen am Gerüst dürfen nur mit Zustimmung Vertragsgestaltung, dann bei der Festlegung des Bau des Bestellers und nur durch den Gerüstbauunternehmer vorganges, insbesondere der Reihenfolge der Arbeits vorgenommen werden.» abläufe, und schliesslich bei der Ausführung der Arbeiten. 8 Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung
3 Kernelemente der Planung Die heutigen Bauvorhaben sind komplex, die Termin Einflüsse aus dem Umfeld vorgaben eng. Dadurch steigt die Bedeutung von Planung • Gewässer: Wasserpegel und Geschiebemenge sind und Arbeitsvorbereitung. Bereits beim Planen von Gerüsten bei der Fundation zu berücksichtigen. müssen wichtige Details geklärt werden und dann in • Strassen-/Werkverkehr: Gerüst und öffentlicher die Ausschreibung einfliessen. Verkehr sind so zu trennen, dass beidseitig kein Schaden entsteht (Bild 1). Das Gerüst wird nach Anforderungen der auszuführen- • Produktionsanlagen: Beim Arbeiten in Industrie den Arbeiten und der erforderlichen Nutzlast geplant. anlagen sind die betriebsinternen Sicherheitsauflagen Zusätzlich sind Einflüsse aus Umfeld, Umwelt, Witterung zu erfragen und einzuhalten. sowie objektspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen. • Bahnanlagen: Die Bahngesellschaft gibt Auskunft über notwendige Schutzerdungen, die einzuhaltenden Lichtraumprofile, die minimal notwendigen Abstände Ein systematisches Vorgehen «Schritt für Schritt» zu elektrischen Leitungen und weitere Massnahmen. ist Voraussetzung, um all diesen Ansprüchen • Fahr- und Freileitungen: Der Leitungseigentümer gibt gerecht zu werden. Auskunft über notwendige Schutzerdungen, die einzuhaltenden Lichtraumprofile, die minimal notwendigen Abstände zu elektrischen Leitungen und weitere Massnahmen. 3.1 Das Umfeld Das Umfeld mit seinen Einflüssen ist durch den Standort Beispiel des Bauwerks gegeben und kann in den meisten Fällen Ein Haus liegt an einem Bachbett und muss ein nicht verändert werden. Durch geeignete Massnahmen gerüstet werden. Es stellt sich die Frage, ob man die ist diesen spezifischen Risiken entgegenzutreten. Gerüstständer ins Bachbett stellen oder Konsolen bzw. Ausleger als Abstellbasis verwenden soll. Dies ist abhängig von den unterschiedlich anfallen- den Wasser- und Geschiebemengen in Trocken- Suva und Regenperioden. Verkehrsbetriebe 5 Kantone, Gemeinden, Private (vertreten durch Polizei/Baupolizei) Bild 1: Schnittstelle Baustelle/öffentlicher Verkehr. Die Massnahmen sind mit den zuständigen Behörden abzusprechen. Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung 9
3.2 Natur und Witterung 3.3 Objektspezifische Gegebenheiten Das Ein- oder Zusammenstürzen von Gerüsten ist in den Die Gerüstgestaltung wird wesentlich bestimmt durch allermeisten Fällen darauf zurückzuführen, dass nicht mit die Form des Gebäudes, den Aufbau der Fassade, hohen Windgeschwindigkeiten gerechnet wurde. Diese die Art der auszuführenden Arbeiten und den Bauablauf. sind abhängig von der Jahreszeit, von der Geländeform, dem Umfeld (Bauten) und der Gegend (Jura, Mittelland, Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, die Arbeiten Alpen, Föhntäler). Bei einem Sturm können sich auch aufeinander abzustimmen. Oft werden Bauarbeiten Gerüstbeläge lösen und abheben. Im Weiteren ist das Aus- in Angriff genommen, bevor die notwendigen Planungs- gleiten und das Verlieren des Gleichgewichts oftmals auf arbeiten genügend weit fortgeschritten sind. Als Folge die Witterungseinflüsse zurückzuführen. kommt es zu einer zeitlich verschobenen Vergabe von Arbeiten, die im Bauablauf voneinander abhängig sind. Bei Planung und Ausschreibung ist zu berück Dies kann zu zahlreichen Schwierigkeiten führen. sichtigen, dass: • bei starkem Wind (ab 36 – 45 km/h) das Arbeiten mit grossflächigen Elementen nicht möglich ist • bei Sturm die Arbeiten eingestellt werden müssen und nach dem Sturm das Gerüst vom Gerüstersteller auf Schäden überprüft werden muss (Sturm: ab Wind- geschwindigkeiten von 65 km/h) • bei Gewitter und Blitzschlag die Arbeiten eingestellt werden müssen (Lebensgefahr!) • im Winter Schnee und Eis vor Arbeitsaufnahme auf dem Gerüst entfernt werden müssen. Will man dies umgehen, sind Einhausungen mittels Plastikfolien usw. vorzusehen. Ein regelkonform bemessenes und errichtetes Gerüst muss Windgeschwindigkeiten (Böenspitzen) von ca. 114 km/h 5) ohne wesentliche Schäden über stehen. 5) asis: SIA 261: min. Referenzwert des Staudrucks B qp0 = 0,9 kN/m2; SN EN 12811-1: Standzeit faktor ≤ 24 Monate, χ = 0,7; q (kN/m2) = v2 (m/s) / 1600 10 Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung
3.4 Belastbarkeit des Gerüsts 4,5 kN/m2 Die Gerüstgruppe ist entsprechend den zu erwartenden 200 kg/m2 3 kN/m2 2 kN/m2 Lasten zu bestimmen. Die minimal geforderten Belags- breiten müssen eingehalten werden. Massgebend für die Auswahl sind: • die Art der auszuführenden Arbeiten • der benötigte Platz für die Arbeitsausführung, z.B. Arbeiten mit Höchstdruck-Wasserstrahl 60 cm 90 cm • der benötigte Platz für Arbeitsmittel und Lagerung von Material • die daraus resultierenden Flächenbelastungen Bild 2: Verputz-/Malergerüst Bild 3: Maurergerüst bzw. Steinhauer- gerüst Mit diesen Informationen kann das Gerüst ausgewählt werden: Betreten für Unbefugte Gerüst Nutzlast in minimale Verwendungs- verboten! bezeichnung kN pro m2 Belagsbreite zweck Leichtes Verputz-/ Tragkraft max. 2,0 kN/m2 200 kg/m2 Arbeitsgerüst 2,00 60 cm* Malergerüst Belag Spenglergang für Schweres dynamische Beanspruchung Arbeitsgerüst 3,00 90 cm* Maurergerüst dimensioniert Besonders schweres Steinhauer bei allen Zugängen Arbeitsgerüst 4,50 90 cm* gerüst *Belagsbreite zwischen den Ständern Tabelle 3: Angaben für die Gerüstwahl Bild 4: Die Nutzlast eines Arbeitsgerüsts muss (bei den Zugängen) auf einem Schild gut sichtbar angegeben sein. 3.5 Zulässige Gerüsthöhe Die maximal zulässige Gerüsthöhe ist der Aufbau- und Verwendungsanleitung des jeweiligen Systemher stellers zu entnehmen. Wird davon abgewichen, ist eine statische Berechnung eines Fachingenieurs erforderlich. Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung 11
4 Planungsüberlegungen – Schritt für Schritt Die in Kapitel 3 dargestellten Grundlagen für die Gerüst auswahl können nun Schritt für Schritt verfeinert werden, so dass am Schluss die Positionen bekannt sind, die in der Ausschreibung zu berücksichtigen sind. ≥ 80 cm 4.1 Bauablauf berücksichtigen Vorgerüstete Bereiche müssen bei Wird bei Hochbauarbeiten die Absturzhöhe von 3 m den Treppen- 1. OG zugängen überschritten, ist ein Fassadengerüst zu erstellen. abgesperrt Phase 4 unbedingt Der oberste Holm muss die höchste Absturzkante um sein. vor Phase 5 mindestens 80 cm überragen (Bild 5), oder um mindes- tens 100 cm, wenn sich der Seitenschutz des Gerüsts näher als 60 cm bei der Absturzkante befindet. EG Wenn das Kellergeschoss fertig erstellt ist, müssen umgehend die Hinterfüllungsarbeiten ausgeführt werden, damit das Gerüst vor Aufnahme der Arbeiten im 1. OG gestellt werden kann. Das Hinterfüllmaterial der Umfas- UG sungswände ist zu verdichten (Bild 5). Gerüstmontage und Kraninstallation erfolgen nicht gleich zeitig, sind aber voneinander abhängig. Der Freiraum Bild 5: Vorgehensschritte 1 bis 5 zwischen Gerüst und beweglichen Kranteilen (z. B. Dreh- bereich) muss mindestens 50 cm betragen. Dies ist zu berücksichtigen. 4.2 Jedes Gerüst braucht ein gutes Fundament Gerüste müssen auf eine tragfähige Unterlage abgestellt Bild 6: Konventionelle Fundamente und gegen Wegrutschen gesichert werden. Wenn nötig, sind Hilfskonstruktionen zu erstellen (Bilder 6 bis 8). Beispiel Wenn aus irgendeinem Grund nicht hinterfüllt oder das Gerüst nicht in die Baugrube abgestellt werden kann, muss mittels Konsolen oder Aus legern eine Basis erstellt werden (Bilder 7 und 8). Bild 7: Konsolgerüst Bild 8: Auslegergerüst 12 Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung
4.3 Fassadenabstand und Fassadenaufbau 90 max. 30 berücksichtigen Der Abstand zwischen Gerüst und Fassade darf an keiner Stelle grösser sein als 30 cm. Sonst können Personen zwischen Gerüst und Fassade abstürzen. Nachträglich hochgezogenes Sichtmauerwerk Wenn bei einem Maurergerüst (Belagsbreite min. 90 cm) nachträglich ein Sichtmauerwerk hochgezogen wird, müssen Innenkonsolgänge (z. B. Breite 30cm, 20cm oder 15 cm) an jeden Laufgang montiert werden. Isolation Als Abstand zwischen Innenkonsole und definitivem Mauerwerk genügen ca. 5 cm (Bild 9). Nachträglich hochgezogenes Putzmauerwerk Da wird es schon komplizierter. Zuerst benötigt man Innen- konsolgänge von 60 cm, dann von 30 cm. Deshalb müssen die 60 cm breiten Konsolgänge mit dem Aufmauern durch 5 12,5 30 cm breite ersetzt werden (Bild 10). 12,5 Masse in cm Bild 9: Nachträglich hochgezogenes Sichtmauerwerk Mögliche situationsbezogene Lösungsansätze Wird z. B. für die Elementmontage oder den Glaseinsatz min. 60 ein Abstand von mehr als 30 cm benötigt, sind zusätzliche max. 100 min. 80 Massnahmen vorzusehen, um einen Absturz zwischen Gebäude und Gerüst zu verhindern. Mögliche Massnahme beim Elementbau: zweiteiliger Seitenschutz innen am Gerüst sowie gebäudeseitig. Für flächige Arbeiten wie Isolations-, Verputz- oder Fassadenstärke 25 cm Malerarbeiten ist immer ein Fassadenabstand von maximal 30 cm gefordert. 90 60 25 30 Masse in cm Bild 10: Nachträglich hochgezogenes Putzmauerwerk Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung 13
> 30 cm max 30 15 17,5 Innengeländer Mensola > 30 cm Seitenschutz finestra largo 37,5 Ad es. telaio della Bild 11: Innengeländer im Bild 12: Konsolgänge Bild 13: Versetzen von Element- und Skelettbau Fassadenelementen A = 10 + 12 + 3 + 8 + 7 + 20 = 60,00 m Die Bilder 11 bis 13 zeigen mögliche zusätzliche Schutz- 12,00 m 8,00 m massnahmen für verschiedene Situationen mit einem Fassadenabstand von mehr als 30 cm. 3,00 m 10,00 m Welche Lösung gewählt wird, hängt von der Art der 7,00 m auszuführenden Arbeiten und vom Fassadenaufbau ab. Konsolgänge haben zwei gewichtige Vorteile: • Ihr Belag kann kurzfristig angehoben werden. 20,00 m • Es gibt keine Behinderung durch Ständerrohre A = 60,00 m : 50 m/accès = 1,20 > 1 = 2 accès im Arbeitsbereich. Bild 14: Anzahl Zugänge (Zahlenbeispiel) 4.4 Sichere Zugänge • Gerüstgänge müssen über sichere Zugänge verfügen. • Für jeden Arbeitsplatz ist in höchstens 25 m Entfernung ein Zugang vorzusehen (Bild 14). • Wenn zum Erreichen der Arbeitsplätze Niveauunterschiede von mehr als 50 cm zu überwinden sind, so müssen dafür geeignete Arbeitsmittel eingesetzt werden. • Leitern sind für den Aussenaufstieg unzulässig (Bild 15). Personenaufzüge (siehe 4.7.2) sind kein Ersatz für Zugänge! Bild 15: Sicherer Zugang: Treppenläufe mit Antritts- und Austrittspodest 14 Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung
4.5 Verankerungen und Aussenabstützung Abstützung min. jeden 2. Ständer Das Gerüst ist am Bauwerk zug- und druckfest zu ver ankern oder anderweitig in geeigneter Weise zu fixieren, Wandabsteifer namentlich durch Abstützen oder Abspannen. H max. 6,00 m 4.5.1 Verankerung Als Faustregel gilt: • Die Verankerungen sind in der Höhe versetzt anzuordnen. • Die Gerüstfläche pro Anker darf folgende Flächen nicht überschreiten: −− bei unverkleideten Gerüsten: 25 m2 −− bei Netzverkleidungen: 20 m2 −− bei Verkleidungen mit windundurchlässigem Material: 10 m2 Fusspunkt verankert Aussteifung quer Im konkreten Fall gelten die Angaben in der Aufbau- Bild 16: Aussenabstützung anstelle von Verankerungen und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers, insbesondere auch in Bezug auf die Zugfestigkeit der Anker. 4.5.2 Aussenabstützung Je nach Fassadenaufbau ist anstelle der üblichen Ver ankerungen eine Aussenabstützung erforderlich. Bei einer Abstützung mit Gerüstrohren darf die Gerüst- höhe von 6 m nicht überschritten werden (Bild 16). Bei Gerüsthöhen über 6 m ist die Aussenabstützung nach Angaben des Gerüstherstellers oder Ingenieurs zu erstellen. Bild 17: Beispiel Aussenabstützung mit querstehenden Gerüstfeldern Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung 15
4.6 Gerüst an Dachränder anpassen Belag des Spenglergangs: Er muss vom Hersteller oder Inverkehrbringer nach der An Dachrändern sind ab einer Absturzhöhe von 2 m Norm SN EN 12810-2 Anhang B für eine dynamische Massnahmen zu treffen, um Abstürze zu verhindern. Belastung geprüft sein, wie sie zum Beispiel bei einem Die zu treffenden Massnahmen richten sich nach der Sturz vom Dach auftreten kann (Bild 19). Dachneigung an der Traufe. mind. 0,2 m mind. 0,2 m 4.6.1 Spenglergang Bei Absturzhöhen ab Traufe oder ab Flachdachrand von mehr als 2 m ist maximal 1 m unterhalb der Absturz- Brettdicke (Schnittholz) Spannweite kante ein Gerüstgang (Spenglergang) zu erstellen 45 mm 1,50 m 50 mm 1,70 m (Bild 18). Er ermöglicht das sichere und effiziente Arbeiten 80 mm 2,50 m am Dachrand. Bild 19: Belag für dynamische Belastung ≥ 60 ≥ 30 Seitenschutz des Spenglergangs: ≥ 80 • Er muss mindestens 60 cm von der fertigen Dachtraufe oder der Aussenkante des Daches entfernt stehen. • Der oberste Holm muss mindestens 80 cm oberhalb ≤ 100 Belag für des Dachrandes liegen. dynamische Belastung • Die Abstände zwischen den Holmen oder zwischen ausgelegt den Holmen und Bordbrettern dürfen 47 cm nicht überschreiten. Innen- bis 30° geländer 47 47 47 47 max. ≥ 60 Masse in cm ≥ 80 Bild 18: Spenglergang ≤ 100 Belag für dynamische Belastung ausgelegt max. 30 Masse in cm Bild 20: Seitenschutz eines Spenglergangs bei einer Dachneigung bis 30° 16 Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung
4.6.2 Dachdeckerschutzwand bei Dachneigungen von 30° bis 60° 30° – 60° Bei Dächern mit einer Neigung zwischen 30° und 60° ist Öffnungen der Seitenschutz des Spenglergangs als Dachdecker- max. 100 cm² ≥ 60 schutzwand auszugestalten. Diese soll vom Dach stürzende Personen, Gegenstände und Materialien auffangen und ≥ 80 Belag für dynamische muss vom Inverkehrbringer oder Hersteller nachweislich Belastung ausgelegt gemäss Norm SN EN13374 Klasse B und C geprüft sein. Die Aufbau- und Verwendungsanleitung enthält die max. 30 ≤ 100 Angaben dafür, wie die Dachdeckerschutzwand regelkon- form zu erstellen ist. Einzelne Öffnungen in der Dachdeckerschutzwand dürfen eine Fläche von 100 cm2 nicht überschreiten, unabhängig davon, auf welcher Höhe sie sich befinden. Bei Dächern mit einer Neigung zwischen 45° und 60° sind zusätzliche Schutzmassnahmen notwendig, wie Arbeits- Bild 21: Spenglergang mit Dachdeckerschutzwand podeste oder das Arbeiten mit der Persönlichen Schutz- ausrüstung gegen Absturz. 4.6.4 Giebelseitige Dachränder An giebelseitigen Dachrändern sind ein Geländer und ein 4.6.3 Dachneigung über 60° Zwischenholm anzubringen (Bild 22). Gleichwertige Bei Dächern mit einer Neigung über 60° darf, unabhängig Massnahmen sind ebenfalls gestattet. von der Traufenhöhe, nur von Gerüsten oder Hubarbeits bühnen aus gearbeitet werden. ≤ 20 cm m ≥ 60 cm ≥1 ≤ 47 cm ≤ 47 cm ≥ 100 cm ≥ 80 cm ≤ 47 cm ≥1 m >2m Belag für dynamische Belastung ausgelegt Bild 22: Giebelseitiger Seitenschutz Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung 17
4.6.5 Beispiele aus der Praxis Belag für dynamische ≥ 80 cm Belastung ausgelegt a. Hallenbau in Stahl, Holz oder Beton (Montagebau Flachdach) Das Gerüst ist je nach Wahl des Arbeitsablaufs im Dach- randbereich unterschiedlich auszugestalten (Bild 23): ≤ 100 cm • Werden die Fassadenarbeiten vor den Dacharbeiten ausgeführt, ist auch beim Spenglergang ein zweiteiliger Auffangnetz Seitenschutz innen zu montieren. • Werden die Dacharbeiten vor den Fassadenarbeiten ausgeführt, ist am Spenglergang zusätzlich zum Innen- geländer ein Konsolgang zu montieren. Konsole, wenn Dach vor Fassade erstellt wird b. Dachsanierung (Umdeckung oder Auswechseln der Traufrinne) Innengeländer Wenn bei Dachumdeckungen ausschliesslich die Ziegel generell ausgewechselt oder lediglich die Traufrinne ersetzt wird, ist ein 60 cm breiter Innenkonsolgang zur Vermeidung eines Innenabsturzes ausreichend, auch wenn der Bild 23: Montagebau Fassadenabstand mehr als 30 cm beträgt (Bild 24). c. Flachdachsanierung (Dachneigung bis 10°) Auf den Spenglergang kann nur dann verzichtet werden, bis 30° wenn ein durchgehender Seitenschutz (Geländer, Mittel- holm, Bordbrett) an der Sturzkante angebracht ist und ≥ 60 ≥ 60 alle Arbeiten innerhalb des Seitenschutzes ausgeführt 47 47 47 47 ≥ 80 werden können. ≤ 100 min. Bordbrett Belag für dynamische Belastung ausgelegt Masse in cm Bild 24: Traufrinne ersetzen, Ziegel auswechseln. 18 Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung
4.7 Gerüstfremde Ein- und Anbauten 4.7.1 Sicherer Materialumschlag mit Podesten Der sichere Materialumschlag muss für sämtliche Wer Ein- und Anbauten jeglicher Art wie Bauaufzüge, Bauphasen auf jeder Etage gewährleistet sein. Für Seilwinden oder Konsolen an einem Gerüst befestigen grössere Bauteile, wie z.B. Fensterrahmen, sind Material- will, muss sich vorgängig beim Gerüsthersteller verge- podeste für den Materialumschlag häufig die sicherste wissern, dass das Gerüst bezüglich Tragsicherheit und Lösung. Stabilität den zu erwartenden Zusatzkräften standhält. Die Einflüsse von Gerüstnetzen und -planen auf die Stabilität (Windkräfte) dürfen ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Zusatzkräfte sind in der Regel über zusätzliche Anker aufzunehmen (siehe 4.5.1). erlast- Schw le konso Bild 25: Versetzte Podeste für den Materialumschlag Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung 19
Materialpodeste sind in der Höhe versetzt anzuordnen und müssen für die auftretenden Lasten dimensioniert min. 1,50 m werden. Die zulässige Nutzlast jedes Materialpodestes muss beim Belag für Zugang zum Materialpodest gut sichtbar auf einem dynamische Schild angegeben sein. Belastung ausgelegt Es ist verboten für den Materialumschlag am Fassaden- 45 ° gerüst Seitenschutzbauteile zu demontieren. Dadurch Fassadenbereich entstehen ungesicherte Absturzstellen. geschlossen Personen, H 2,50 m 4.7.2 Bauaufzüge An Gerüsten für höhere Bauten kommen Bauaufzüge Auto, H 4,50 m zum Einsatz. An Arbeitsgerüsten von mehr als 25 m Höhe muss mindestens ein Aufzug montiert werden, der vom H Hersteller auch für Personentransporte vorgesehen ist (siehe Checkliste «Baugüteraufzüge mit Personenbeför- derung», www.suva.ch/67196.d). Der Aufzug ersetzt jedoch nicht die erforderlichen Zugänge. Bild 26: Schutz bei Durchgängen 4.7.3 Schutz bei Durchgängen Bei Durch- oder Zugängen muss sichergestellt sein, dass niemand durch herunterfallende Gegenstände (Arbeitsmittel oder Baumaterialien) einen Schaden erleidet. Bewährte Lösungen sind ein Schutzdach oder eine Gerüst- verkleidung (Netz) an der Gerüstaussenseite und ein Abdecken der Lücke an der Gerüstinnenseite (Bild 26). 4.7.4 Erdung von Gerüsten In der Regel werden Gerüste nicht geerdet. Entlang von Fahr- und Freileitungen bestimmt der Leitungseigentümer die Schutzmassnahmen. Im Zweifelsfall: Bei Fahrleitungen und Starkstromanlagen Erdungsfachmann kontaktieren. 20 Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung
5 Weitere Publikationen zum Gerüstbau Gesetze und Richtlinien Factsheets • Bauarbeitenverordnung • Sicherheitsanforderungen für Auffangnetze www.suva.ch/1796.d www.suva.ch/33001.d • Seitenschutz Informationsschriften, Merkblätter, Prospekte www.suva.ch/33017.d • Fassadengerüste – Sicherheit bei der Montage und • Gerüstbeläge für Fassadengerüste Demontage www.suva.ch/33020.d www.suva.ch/44078.d • Anforderungen an Gerüstbeläge im Spenglergang • Sicheres Arbeiten im Bereich von Liftschächten www.suva.ch/33021.d www.suva.ch/44046.d • Dachdeckerschutzwand beim Fassadengerüst • Acht zentrale Fragen rund um das Rollgerüst www.suva.ch/33022.d www.suva.ch/84018.d • Dachfangwände www.suva.ch/33023.d Checklisten • Seitenschutz an Fassadengerüsten • Fassadengerüste www.suva.ch/33024.d www.suva.ch/67038.d • Gerüstzugänge mit Treppen • Baugüteraufzüge mit Personenbeförderung www.suva.ch/33025.d www.suva.ch/67196.d • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) • Rollgerüste im Fassadengerüstbau www.suva.ch/67150.d www.suva.ch/33029.d Bestellen Sie diese Publikationen unter dem jeweils angegebenen Link oder auf: www.suva.ch/bau > Material Weitere Informationen zum Gerüstbau: www.suva.ch/gerueste Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung 21
Das Modell Suva Die vier Grundpfeiler Die Suva ist mehr als eine Gewinne gibt die Suva in Versicherung; sie vereint Form von tieferen Prämien an Prävention, Versicherung die Versicherten zurück. und Rehabilitation. Die Suva wird von den Die Suva ist selbsttragend; Sozialpartnern geführt. Die sie erhält keine öffentlichen ausgewogene Zusammen- Gelder. setzung im Suva-Rat aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Bundesvertretern ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen. Suva Arbeitssicherheit Bereich Bau Postfach, 6002 Luzern Auskünfte Tel. 041 419 58 51 kundendienst@suva.ch Bestellungen www.suva.ch/44077.d Titel Fassadengerüste Sicherheit durch Planung Gedruckt in der Schweiz Abdruck – ausser für kommerzielle Nutzung – mit Quellenangabe gestattet. Erstausgabe: Dezember 2006 Überarbeitete Ausgabe: Januar 2022 Publikationsnummer 44077.d
Anhang: Zusammenfassung – Instruktionshilfe Die beiliegende Zusammenfassung dient als Instruktionshilfe und kann auch zu Kontrollzwecken verwendet werden. Die bildlichen Darstellungen widerspiegeln die gesetzlichen Bestimmungen und gleichzeitig den ordnungsgemässen Ablauf einer Fassadengerüst-Montage bzw. -Demontage. Dieser Anhang ist auch als separate Publikation erhältlich (www.suva.ch/44077-1.d).
Sicheres Fassadengerüst Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden! Gerüstart / Nutzung Einteilung / Zugänge Fundation Verankerung / Aussenabstützung Einteilung horizontal Abstellbasis Verankerung ohne Netz 200 kg/m2 ??? 4,5 kN/m2 ??? 3 kN/m2 2 kN/m2 für Regelgerüste 40 m < Gesamthöhe ??? min. 1 Anker / 10,00 m Höhe ??? ??? 60 cm 90 cm ??? Ausleger, Konsole Einteilung vertikal 1,8 bis 2,0 m max. 1,0 m Umfeld Strasse Windundurchlässig 1 Anker / 4,00 m Höhe Verankerung mit Netz Winddurchlässig 1 Anker / 8,00 m Höhe Verkehrsbetriebe Suva 5 Anzahl Zugänge (Zahlenbeispiel) A = 10 + 12 + 3 + 8 + 7 + 20 = 60,00 m Ansetzen (Blei, Senkel) 12,00 m 8,00 m 3,00 m 10,00 m Kantone, Gemeinden, Private 7,00 m (vertreten durch Polizei / Baupolizei) Rahmenverbindung / Steckbolzen 20,00 m Verankerung mit Netz – Stirnseite Durchgang / Durchfahrt ≥ 15 cm A = 60,00 m : 50 m / Zugang = 1,20 > 1 = 2 Aufstiege min. 1,50 m ≤ 15 cm Hinweistafel / Signalisation alle Läufe Verankerung Betreten für Unbefugte verboten! Tragkraft max. 2,0 kN/m2 200 kg/m2 45 ° Fassadenbereich geschlossen Belag Spenglergang für dynamische Beanspruchung Gerüstbeläge Personen, H 2,50 m dimensioniert Belagsöffnungen Auto, H 4,50 m bei allen Zugängen Belag gegen H Verschieben sichern max. 25 mm Aussenabstützungen max. 80 mm Abstützung min. jeden 2. Ständer Ausrichten / Absturzrisiko Innenkonsole Wandabsteifer Fassadenabstand H max. 6,00 m Belag – Fassade Spannweiten von Gerüstbrettern max. 30 cm Brettstärke maximale Spannweite Gerüstbretter 2 kN/m2 / 200 kg/m2 3 kN/m2 / 300 kg/m2 40 mm 2,25 m 2,00 m 45 mm 2,50 m 2,25 m 50 mm 3,00 m 2,50 m 50 mm min. min. 0,2 m 0,2 m 2 kN/m2 Fusspunkt verankert Aussteifung quer max. 3,0 m Gerüstfelder quer zur Fassade Gerüst an Dachrand Spenglergang Spenglergang Dachrinne ersetzen Variante Spenglergangbelag Dachneigung bis 30 ° ab 30 ° bis 60 ° Dachneigung bis 30° Konsolgänge 30° – 60° 20 30 Zugelassen sind nach- bis 30° Öffnungen bis 30° 25 25 weislich dynamisch max. 100 cm² ≥ 60 ≥ 60 ≥ 60 47 47 47 47 max. ≥ 60 geprüfte Beläge 47 47 47 47 ≥ 80 ≥ 80 Belag für dynamische ≥ 80 Belastung ausgelegt Innenkonsole ≤ 100 max. 30 ≤ 100 ≤ 100 Metallbeläge! Belag für dynamische Belastung ausgelegt min. Bordbrett max. 30 Belag für dynamische Flachdach bis 10° Belastung ausgelegt Masse in cm Masse in cm ≥ 100cm Giebelseite Skelettbau ≤ 100 cm ≥ 80 cm Seitenschutz aussen ≤ 20 cm ≥ 60 cm m ,0 ≥1 Handlauf ≤ 47 cm ≤ 47 cm ≥ 100 cm ≥ 80 cm 30 Auffangnetz ≤ 47 cm 1,00 m ≥1,0 m Mittelholm Knieleiste > 2,0 m Innenkonsole, wenn Dach Bordbrett vor Fassade erstellt wird 2,00 m höher Belag für dynamische Belastung ausgelegt Doppelgeländer innen, Masse in cm generell bei Skelettbauten Bestellungen www.suva.ch/44077/1.d Publikationsnummer 44077/1.d Ausgabe: Januar 2022
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