ÖFFNUNG HOTEL UND REISEFREIHEIT - Juffing Hotel & Spa

Die Seite wird erstellt Denise Konrad
 
WEITER LESEN
ÖFFNUNG HOTEL UND REISEFREIHEIT
Alle Beherbergungsbetriebe durften in Österreich unter Auflagen seit 29. Mai 2020 wieder öffnen.
Wir sind im Juffing seit 11. Juni 2020 wieder für Sie da. Seit 15. Juni 2020 wurde die Reisefreiheit von
und nach Österreich grenzübergreifend wiederhergestellt. Die Einreise von Deutschland oder der
Schweiz nach Österreich ist daher ohne Einschränkungen möglich.

TEST ODER QUARANTÄNE?
Mit 25. September wurde Tirol von Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Sie benötigen als
Deutscher durch diesen überraschenden Schritt (die Infektionszahlen im Thierseetal liegen aktuell
bei Null) bei der Rückreise nach Deutschland einen gültigen PCR-Test mit einem negativen
Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist (andernfalls müssten Sie 14 Tage in Quarantäne).

Diesen Test können Sie kostenlos bei der Rückfahrt direkt an der Teststation in Deutschland
(Autobahnraststelle Heuberg zwischen Kiefersfelden und Brannenburg, 15 km nach der Grenze)
oder - nach vorheriger Terminkoordination mit dem ärztlichen Dienst in Deutschland (Tel 116117) -
bis 48 Stunden nach der Rückreise beim Arzt Ihres Vertrauens machen.

Wichtiger Hinweis: Zwei deutsche Bundesländer gewähren hiervon eine Ausnahme! Baden-
Württemberg verzichtet auf Test und Quarantäne, wenn die Reise kürzer war als 48 Stunden. Auch
Bayern befreit Reisende, wenn ihr Kurzaufenthalt im Ausland "nicht der privaten Teilnahme an einer
kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen
Freizeitveranstaltung gedient hat".

Da ein Urlaub nicht als Veranstaltung ist, bedeutet dies, dass Sie, wenn Sie aus Baden-Württemberg
oder Bayern kommen, bei einem JUFFING-Kurzaufenthalt von 2 Tagen KEINE Quarantäne- bzw.
Testverpflichtung haben!!

Für alle (anderen) Gäste ab einem Aufenthalt von drei Nächten bieten wir als kostenlosen Service
von Montag bis Freitag an, bereits zwei Tage vor Abreise direkt im Hotel einen PCR-Test
durchzuführen zu lassen, dann liegt das Testergebnis garantiert bei Ihrer Heimfahrt fix bis 16 Uhr am
Folgetag des Tests vor!

REGELN, DIE IMMER BEACHTET WERDEN SOLLTEN
        Mindestens 1 Meter Abstand zu fremden Personen halten, auch beim Betreten des Hotels,
        am Buffet etc. (in Deutschland 1,5 Meter).
        Auf Händeschütteln bei der Begrüßung verzichten, wir werden Sie freundlich anlächeln.
        Hände mehrmals täglich waschen.
        Niesen oder Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
        Nach Möglichkeit kontaktlos mit Karte bezahlen.
MUND-NASEN-SCHUTZ
Seit 21. September 2020 gelten im Hotel folgende neue Regelungen:
    •   Gäste haben indoor beim Betreten folgender Hotelbereiche (d.h. „überall dort, wo man in
        Bewegung ist“), einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen:
           •   von allgemein zugänglichen Bereichen: i.e. Bereiche, die von mehreren/allen Gästen
               benutzt werden, wie z.B. Lobby, Rezeption, Gänge, Buffet
           •   des Wellnessbereichs (ausgenommen sind Feuchträume wie z.B. Duschen,
               Schwimmhallen)
           •   des Fitnessraums (nicht bei der Sportausübung)
    •   Mitarbeiter tragen in allgemein zugänglichen Bereich bzw. Servicebereichen bei
        Kundenkontakt Mund-Nasen-Schutz, sofern nicht eine sonst. Schutzvorrichtung zur
        räumlichen Trennung (z.B.: Plexiglasvorrichtung) vorhanden ist.

WAS TUN WIR FÜR IHRE SICHERHEIT UND DIE SICHERHEIT
UNSERER MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER?
        Unser gesamtes Team wird auf freiwilliger Basis regelmäßig auf Covid-19 getestet!
        Für alle gilt: Mindestabstand von 1 Meter gewährleisten.
        Hinweise werden durch Aufsteller, Schilder, Bodenmarkierungen gut sichtbar gestaltet.
        Bitte den Aufzug nur einzeln bzw. mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt betreten.
        Auf Händeschütteln und Körperkontakt wird verzichtet. Bitte verstehen Sie das Namaste als
        von Herzen kommende ehrliche freudige Begrüßung unsererseits.
        Tische und Sitzgelegenheiten werden in den allgemein zugänglichen Bereichen so
        aufgestellt, dass der Mindestabstand gewährleistet ist.
        Wir bitten um Verständnis, dass wir die Verweildauer an der Rezeption möglichst kurz
        gestalten.
        Wir bieten kostenlosen Zimmerservice an, um Stausituationen zu vermeiden, sollte dies der
        Gast wünschen.

IST NORMALER BUFFETBETRIEB MÖGLICH?
Übernachtungsgäste können bei Buffets offen präsentierte Speisen und Getränke unter folgenden
besonderen hygienischen Vorkehrungen selbst entnehmen:

        Mit Handschuhen für den einmaligen Gebrauch bzw. nach Reinigung der Hände an einem
        Desinfektionsmittelspender unmittelbar vor der Buffetstation (wir haben uns für die
        Variante „Desinfektionsmittelspender" entschieden!)
        Wichtig: Auch am Buffet den Mindestabstand von 1 Meter zu Anderen unbedingt einhalten
        und den Mund-Nasen-Schutz tragen!
        Keine Konsumation von Speisen und Getränken in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle.
        Front Cooking Speisen werden serviert und nicht vom Gast selbst abgeholt. Eiergerichte etc.
        am Frühstück bestellen Sie direkt am Tisch — Bestellformulare dafür liegen am Tisch auf.
IST UNSER FITNESSSTUDIO GEÖFFNET?
Ja. Fitnesscenter durften generell seit 29. Mai aufsperren. Die Regelung betrifft alle Indoor-
Hobbysportarten, die seitdem wieder mit einem Ein-Meter-Abstand ausgeführt werden dürfen.
Beim Betreten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Während der Sportausübung selbst muss kein
Mindestabstand eingehalten und kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Um Ihnen im Urlaub
auch Ihre sportlichen Vorlieben jederzeit zu ermöglichen, können Sie unseren Fitnessraum auf
Wunsch exklusiv buchen.

IST DER WELLNESSBEREICH GEÖFFNET?
Ja, alles ist offen und wie gewohnt in Betrieb, denn: Seit 29. Mai 2020 dürfen wir auch Out- und
Indoorpools, Saunaanlagen und Dampfbäder wieder öffnen. Generell gilt indoor beim Betreten
(nicht in Feuchträumen wie etwa dem Hallenbad oder den Duschen) ein Mund-Nasen-Schutz.

Das Chlor tötet Coronaviren ab. Coronaviren können sich auch nicht über das Badewasser
verbreiten. Allerdings legen wir Wert auf den richtigen Abstand. Generell werden vom
Gesundheitsministerium folgende für unsere Gäste wichtigen Beschränkungen empfohlen:

        Auch in Duschen, in der Schwimmhalle, an Beckenrändern und dem gesamten
        Outdoorbereich gilt die Einhaltung eines Mindestabstands von 1 Meter!
        Im Hallenbadbereich gilt die Regel: 10 m2 Liegefläche pro Person oder 6 m 2 Wasserfläche
        pro Person (bedeutet im Juffing im Innenbecken max. 6 Personen gleichzeitig), zwischen den
        einzelnen Liegen soll mind. 1 m Abstand eingehalten werden (wenn nicht im selben
        Haushalt lebend).
        Für Saunen und Dampfbäder soll pro nicht im selben Haushalt lebenden Nutzern ein
        Mindestabstand von 2 Metern mit versetzter Sitzanordnung auf den Stufen zur Verfügung
        stehen (d.h. Sole-Dampfbad: max. 4 Pers., Panorama-Sauna (konzipiert für 20 Personen):
        max. 8 - 10 Pers., BIO-Sauna: max. 6 Pers., Vitalsauna: max. 4 Pers.). De facto muss jeder
        zweite Sitzplatz freibleiben. Sauna-Aufgüsse samt Wedeltechnik sind nicht gestattet.
        Unser Besinnen-Beginnen-Programm findet (indoor unter Einhaltung der Abstandsregeln,
        d.h. aktuell für max. 8 Personen je Einheit) wie gewohnt statt.
        Im gesamten Wellnessbereich wird ständig Frischluft zirkuliert, zudem wird der gesamte
        Bereich zusätzlich belüftet.

WAS IST IM RESTAURANT ZU BEACHTEN?
    •   In geschlossenen Räumen (d.h. etwa auch an der Bar) ist die Konsumation von Speisen und
        Getränken nur im Sitzen zulässig. Ein einem Tisch dürfen maximal 10 Personen sitzen. Beim
        Sitzen am Tisch / an der Bar muss keine Maske getragen werden!
    •   Die Servicemitarbeiter achten jedenfalls darauf, den Mindestabstand von 1 Meter
        einzuhalten und tragen einen Mund-Nasen-Schutz!
    •   Zwischen den Besuchergruppen muss ein Abstand von mindestens einem Meter herrschen.
    •   Ein Schankbetrieb an der Theke/Bar ist unter Wahrung der Abstandsregeln erlaubt („Die
        Konsumation darf nicht in unmittelbarer Nähe zur Ausgabestelle erfolgen.").
WIE SIEHT DIE REINIGUNG AUS?
        Nach Erfahrung oft berührte Oberflächen in den Zimmern wie Tür- und Fenstergriffe,
        Lichtschalter etc. werden frequenzabhängig gereinigt und desinfiziert.
        Allgemeine Sanitärbereiche und insbesondere Bedienknöpfe, Armaturen und Türklinken und
        Geländer werden frequenzabhängig mehrmals täglich gereinigt und desinfiziert.
        Ausreichend Seife für das notwendige Händewaschen sowie Einweghandtücher in den
        Sanitärbereichen werden zur Verfügung gestellt.
        Desinfektionsspender werden an zentralen Punkten aufgestellt.
        Zeitschriften, Prospekte oder Ähnliches in den allgemeinen Bereichen werden vermieden
        und digital zur Verfügung gestellt.
        Minibargetränke und Fön, Kugelschreiber usw. werden nach jedem Gästewechsel
        desinfiziert.
        Umstellung auf desinfizierende Reinigungs- und Waschmittel ist bereits vor Corona erfolgt.

WAS IST IM FREIEN ZU BEACHTEN?
Seit 1. Mai 2020 können einige Sportstätten im Freien wieder genutzt werden. Tierparks und
Museen dürfen seit 15. Mai wieder öffnen. Schwimmbäder und Sehenswürdigkeiten können seit
29. Mai 2020 wieder Besucherinnen und Besucher empfangen.

Die detaillierten Regelungen für Seilbahnen, die ebenfalls mit 29. Mai den Betrieb aufnahmen, sind
vor Ort zu bebachten. Auch hier gilt grundsätzlich der Mindestabstand einem Meter bzw. das Tragen
eines Mund-Nasen-Schutz bei größeren Menschenansammlungen.

Freizeitbetriebe die seit 15. Mai 2020 betrieben werden dürfen:
   •    Museen und Ausstellungen — sowohl Innenbereiche als auch Außenbereiche
   •    Bibliotheken, Büchereien und Archive — inklusive Lesebereich, damit dürfen auch unsere
        Bibliotheken öffnen (die Bücher wurden alle desinfiziert)
   •    Tierparks und Zoo — sowohl Innenbereiche als auch Außenbereiche
   •    Ausflugsschiffe

Verhaltensregeln für Gäste in Freizeitbetrieben:

    •   Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen außerhalb des gemeinsamen Haushalts
        halten.
    •   Bei der Ausübung von sportlichen Aktivitäten muss der Abstand mindestens 2 Meter
        betragen.

WAS IST IM ÖFFENTLICHEN VERKEHR ZU BEACHTEN?
   •    Das Tragen von Schutzmasken ist in öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin verpflichtend.
   •    In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt der Mindestabstand von einem Meter, aber nur, wenn
        er auch eingehalten werden kann.
WAS IST IN DEN GESCHÄFTEN ZU BEACHTEN?
Seit dem 2. Mai 2020 haben sämtliche Geschäfte wieder geöffnet. Seit 15. Juni wurde die bisherige
Mund-Nasen-Schutz-Pflicht stark eingeschränkt auf Apotheken sowie bei Dienstleistungen, bei
denen das Einhalten des Mindestabstands von einem Meter nicht möglich ist, wie etwa beim
Friseur. Mit 24. Juli bzw. verschärfend mit 21. September wurde die Maskenpflicht beim Einkaufen
im (Lebensmittel)handel wieder eingeführt. Neben Supermärkten sind davon etwa auch
Tankstellenshops, Greißlereien und Bäckereien betroffen. Neu ist die Tragepflicht auch bei
Besuchen von Bank- oder Postfilialen, das gilt auch bei Postpartnern. Besucher von
Gesundheitseinrichtungen wie Kranken- und Kuranstalten sowie Pflegeheimen müssen weiterhin
einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Seit 21. September 2020 besteht auch ein verpflichtendes Tragen
von MNS-Masken auf Märkten und Messen!

WAS IST BEI VERANSTALTUNGEN ZU BEACHTEN?
    •   Bei Indoor-Veranstaltungen (ohne zugewiesene und gekennzeichnete Plätze) sind seit 21.
        September 2020 maximal 10 Personen zulässig, bei Veranstaltungen im Freien bis zu 100
        Personen. Bei Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten
        Sitzplätzen erhöht sich dies "indoor" auf 1.500 Personen und „outdoor“ auf 3.000 Personen.
    •   Bei Indoor-Veranstaltungen mit über 50 Personen und bei Veranstaltungen im Freien mit
        über 100 Personen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19-
        Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
    •   Abstand halten: Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein
        Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
    •   Mund-Nasen-Schutz: In geschlossenen Räumen ist ein Mund- und Nasen-Schutz zu tragen.
        Findet die Veranstaltungen zudem in einem geschlossenen Veranstaltungsort statt, muss
        pro Person eine Fläche von 10m2 zur Verfügung stehen.
    •   Risikobereitschaft zurücknehmen: Bleiben Sie unterhalb Ihrer persönlichen Leistungsgrenze.
    •   Gewohnte Rituale unterlassen - Beispiele: Händeschütteln, Umarmungen, Gipfelbussi,
        Trinkflasche anderen anbieten!
    •   Mund-Nasen-Schutz bei Fahrgemeinschaften: Es dürfen in jeder Sitzreihe einschließlich dem
        Lenker nur zwei Personen befördert werden. Eine Anreise mit den öffentlichen
        Verkehrsmitteln bevorzugen.
    •   Im Notfall wie immer als Ersthelfer die allgemeinen üblichen Erste-Hilfe-Richtlinien befolgen
        und zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Auf unserer Facebook Seite und auf Instagram finden Sie immer alle aktuellen Informationen.

Wir grüßen Sie herzlich aus Hinterthiersee und freuen uns auf Ihr Kommen. Bleiben Sie gesund.

Familie Juffinger-Konzett
Sie können auch lesen