FINANZMÄRKTE - NACHHALTIGKEIT - MIFID - Vortrag im Rahmen der ÖVFA Mitgliederversammlung Montag, 20.09.2021 Eduard Müller, FMA

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FINANZMÄRKTE - NACHHALTIGKEIT - MIFID - Vortrag im Rahmen der ÖVFA Mitgliederversammlung Montag, 20.09.2021 Eduard Müller, FMA
FINANZMÄRKTE – NACHHALTIGKEIT - MIFID
Vortrag im Rahmen der ÖVFA Mitgliederversammlung
Montag, 20.09.2021
Eduard Müller, FMA
FINANZMÄRKTE - NACHHALTIGKEIT - MIFID - Vortrag im Rahmen der ÖVFA Mitgliederversammlung Montag, 20.09.2021 Eduard Müller, FMA
INHALTSVERZEICHNIS

                 Nachhaltigkeit am österreichischen
                 Finanzmarkt und Fondsmarkt

                 Status Quo Sustainable Finance

                 FMA-Leitfaden zum Umgang mit
                 Nachhaltigkeitsrisiken

                 Green Washing & EU Green Bonds

                 Ausblick: MiFID und Sustainable Finance

                                                           2
FINANZMÄRKTE - NACHHALTIGKEIT - MIFID - Vortrag im Rahmen der ÖVFA Mitgliederversammlung Montag, 20.09.2021 Eduard Müller, FMA
NACHHALTIGKEIT AM ÖSTERREICHISCHEN FINANZMARKT

Erreichung der Klimaziele erfordert enormen
Investitionsbedarf
• Europäisches Kommission schätzte Investitionsbedarf
   für Erreichung der beabsichtigten
   Treibhausgasreduktion um 55% bis 2030 auf rd. 350
   Mrd. EUR jährlich
• Nach Schätzung des BMK erfordert die Erreichung der
   Klima- und Energieziele in Österreich bis 2030 rd. 17
   Mrd. EUR an grünen Investitionen jährlich

Hoher Finanzierungsbedarf und steigende Nachfrage
bei Anlegern wirkt sich auf das Angebot an grünen
Finanzprodukten am österreichischen Markt aus

                                                           Quelle: OeNB, Financial Stability Report 40, 11/2020   3
FINANZMÄRKTE - NACHHALTIGKEIT - MIFID - Vortrag im Rahmen der ÖVFA Mitgliederversammlung Montag, 20.09.2021 Eduard Müller, FMA
ÜBERBLICK ÖSTERREICHISCHES FONDSVERMÖGEN
                                    Fondsvermögen österreichischer Fonds                                                                   Fondsvermögen österreichischer Fonds
                                                 in € Mio.                                                                                              in € Mio.
                                                                                                                                               Sonstige Fonds
                                          Inländ. AIF               Inländ. OGAW                                                               Private Equity Fonds
       250.000                                                                                                                                 Immobilienfonds
                                                                                                                     250.000                   Aktienfonds
                                                                                                                                               Mischfonds
                                                                                       219.389                                                 Rentenfonds                                                   219.389
                                                                                                                                               Kurzfristige Rentenfonds (bis 2018 inkl. Geldmarktfonds)
                                                                             202.501                                                                                                                         10.461
                                                                  195.003                                                                                                                        202.501
       200.000                                                                                                                                                                    195.003
                                                                                                                     200.000
                                          183.796                                                                                                                                                 9.910
                                                                                                                                                     183.796                        9.416
                               174.782                  173.767                                                                       174.782
                                                                                                                                                                                                             40.854
                                                                                                                                                      7.679         173.767
                                                                                                                                                                                                  33.721
Fondsvermögen in € Mio.

                                                                                                                                       6.917                         8.506         32.954

                                                                                                  Fondsvermögen in € Mio.
                                                                                       121.113                                                        28.394
       150.000                                                                                                                        25.334                        25.890
                                                                            112.578                                  150.000
                                                                  108.665
                                          101.568
                               94.481                   98.128
                                                                                                                                                                                                             98.952
                                                                                                                                                                                   83.548         89.865
                                                                                                                                      71.137          75.817
       100.000                                                                                                       100.000                                        72.112

                    50.000                                                             98.275                               50.000
                                          82.228                  86.339     89.924
                               80.301                   75.639                                                                        62.896          64.008        60.047         62.072         62.282     62.209

                          0                                                                                                     0      7.478          6.944          6.263          5.990         5.777       5.895
                              31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 30.06.2021                                      31.12.2016     31.12.2017    31.12.2018     31.12.2019    31.12.2020   30.06.2021

                                                                                                                                                                                                                         4
FINANZMÄRKTE - NACHHALTIGKEIT - MIFID - Vortrag im Rahmen der ÖVFA Mitgliederversammlung Montag, 20.09.2021 Eduard Müller, FMA
KENNZAHLEN INVESTMENTFONDS (ESG) – 30.06.2021

NACHHALTIGKEIT IM ASSET MANAGEMENT                                              Österreichische Fonds nach Umweltzeichen UZ49
 Zum 30.06.2021 sind 103 Fonds gem. InvFG 2011                                  Fondsvermögen in € Mio.
 mit Fondsvermögen iHv € 21,8 Mrd. (entspricht                                                                                                      21.785
                                                          22.000
 10,5%          aller  AT-Wertpapierfonds)      als       20.000                                                                                19.535
 Nachhaltigkeitsfonds nach dem Österreichischen           18.000                                                                           16.933
 Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte UZ49

                                                      Fondsvermögen in € Mio.
                                                          16.000
 klassifiziert.                                                                                                                       13.535
                                                          14.000
 Anhaltend starker Anstieg 1Y: Vermögen (+ € 9,3                                                                                 12.474
                                                          12.000                                                     10.549 10.698
 Mrd. bzw. +74,7%)
                                                          10.000                                                  9.334
 Alle österreichischen KAG (außer eine) verwalten                                                       7.345
                                                                                                             8.070
                                                                        8.000
 Nachhaltigkeitsfonds nach UZ49.                                                               5.7045.787
                                                                        6.000        4.6954.979
 Zusätzlich werden zwei Immobilienfonds (€ 609
                                                                        4.000
 Mio. bzw. 6% der AT-Immobilienfonds) von zwei
                                                                        2.000
 ImmoKAG als Nachhaltigkeitsfonds nach dem UZ49
 verwaltet.                                                                      -
                                                                                      Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2
                                                                                     2018 2018 2018 2018 2019 2019 2019 2019 2020 2020 2020 2020 2021 2021
                                                      Datenquellen: OeKB, VÖIG, eigene Berechnungen.

                                                                                                                                                             5
FINANZMÄRKTE - NACHHALTIGKEIT - MIFID - Vortrag im Rahmen der ÖVFA Mitgliederversammlung Montag, 20.09.2021 Eduard Müller, FMA
REGULATORISCHE INITIATIVEN: ÜBERSICHT

  AKTIONSPLAN DER KOMMISSION
                                            DISCLOSURE                 TAXONOMIE                    BENCHMARK
 FÜR EINE UMWELTFREUNDLICHERE               VERORDNUNG                VERORDNUNG                    VERORDNUNG
   UND SAUBERERE WIRTSCHAFT
                                              (SFDR)                         (TR)                      (BMR)
          (MÄRZ 2018)

                                           EK-VORSCHLAG: CORPORATE                    LEVEL 2 ESG - INTEGRATION
   SUSTAINABLE FINANCE PAKET
                                        SUSTAINABILITY REPORTING DIRECTIVE            (SOLVENCY II, IDD, MIFID II,
         AUS   APRIL 2021
                                                     (CSRD)                               AIFMD, UCITS-D)

                                                                                     REGULATORISCHER AUSBLICK:
  STRATEGIE ZUR FINANZIERUNG             EK-VORSCHLAG: EU GREEN BOND
                                                  STANDARD                          RECHTSRAHMEN FÜR ESG-RATING
      EINER NACHHALTIGEN
                                                                                            AGENTUREN
     WIRTSCHAFT (JULI 2021)                         (EUGBS)

                                            EU ECO LABEL FOR RETAIL
      LABELS & STANDARDS                      FINANCIAL PRODUCTS                      UMWELTZEICHEN 49 (UZ 49)
                                                (IN AUSARBEITUNG)

                                                                                                                     6
DOPPELTE WESENTLICHKEIT

                          • Inside out: Aktiver Beitrag zur
                            Nachhaltigkeit durch Ausrichtung
                            der finanziellen Entscheidungs-
                            prozesse auf Nachhaltigkeit

                          • Outside in: Berücksichtigung und
                            Adressierung von
                            Nachhaltigkeitsrisiken

                                                               7
FMA LEITFADEN ZUM UMGANG MIT NACHHALTIGKEITSRISIKEN
 FMA veröffentlichte bereits 2020 Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken mit folgender Zielsetzung:
 ‒ Aufsichtliche Guidance zum Umgang mit Nachhaltigkeits- und im Speziellen Klimarisiken;
 ‒ Sektorübergreifender Leitfaden unter Berücksichtigung von Proportionalitätsgesichtspunkten;
 ‒ Vorbereitung auf die Anwendbarkeit insb. der DisclosureVO

WESENTLICHE INHALTE:
 Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement
 ‒ Beschreibung von Nachhaltigkeitsrisiken und ihre Übersetzung und Berücksichtigung im Rahmen der traditionellen
   Risikoarten (u.a. Kreditrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Operationelle Risiken).
 Nachhaltigkeitsrisiken im Kontext von Strategie, Governance und Berichterstattung
 ‒ Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäfts- und Risikostrategie, der Organisation und den Prozessen
   sowie im Rahmen der Berichterstattung und Offenlegung.
 Annex
 ‒ Der Annex A enthält eine demonstrative Aufzählung zu Good Practices bzgl. Tools und Methoden zur Identifikation,
   Messung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die einzelfallspezifische Beurteilung der Erforderlichkeit und
   Eignung ist von den Unternehmens selbst vorzunehmen
 ‒ Der Annex B enthält Informationsquellen zu Nachhaltigkeitsaspekten inkl. zu Initiativen, Tools und Methoden, zu
   klimarelevanten Daten und Fakten
                                                                                                                       8
NACHHALTIGKEITSFAKTOREN

ESG                         DEMONSTRATIVE DARSTELLUNG

                             Klimaschutz           Schutz der          Abfallvermeidung
                                                   Biodiversität
Umwelt/Environment           Anpassung an den                          Landnutzung
                             Klimawandel           Schadstoff-
                                                                       Kreislaufwirtschaft
                                                   vermeidung

                             Arbeitsrechtliche     Faire Arbeits-      Gewerkschafts-/
Soziales/Social und          Standards             bedingungen         Versammlungs-
Arbeitnehmer*innenbelange                                              freiheit
                             Arbeitssicherheit &   Angemessene
                             Gesundheitsschutz     Entlohnung          Produktsicherheit

                             Steuerehrlichkeit     Nachhaltige         Gewährleistung von
Gute Unternehmensführung/                          Vergütungspolitik   Datenschutz
                             Korruptions-
Governance                   verhinderung          Ermöglichung von    Informations-
                                                   Whistleblowing      transparenz
                                                                                             9
NACHHALTIGKEITSRISIKEN

 Nachhaltigkeitsrisiken     bezeichnen    Ereignisse    oder Bedingungen    in   Bezug      auf
 Nachhaltigkeitsfaktoren, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative
 Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
 sowie die Reputation eines Unternehmens haben könnten.

 Der Leitfaden geht insb. auf Klimarisiken ein, da deren methodische Berücksichtigung im
 Risikomanagement aktuell auch der Schwerpunkt auf internationaler und europäischer Ebene ist.
 Dennoch erwartet die FMA, dass alle Risiken im Hinblick auf Umwelt, Soziales und
 Unternehmensführung angemessen berücksichtigt werden.

                                                                                                  10
ESG-RISIKEN SIND BEREITS IM RAHMEN DER KLASSISCHEN
RISIKOKATEGORIEN ADÄQUAT ZU BERÜCKSICHTIGEN

     § 39 BWG                                                                    §§ 110 und 124 VAG 2016
     Kreditinstitute-                     Banken-         Versicherungs-         Versicherungsunternehmen
     RisikomanagementVO (KI-RMV)          aufsicht           aufsicht            KapitalanlageVO (VU-KAV)

     §§ 85 ff InvFG 2011                                                         §§ 21a, 22a, 25 und 25a PKG
     § 13 AIFMG                         Wertpapier-      Pensionskassen          Pensionskassen-
     § 32 WAG 2018, Art. 21 und 23       aufsicht           -aufsicht            RisikomanagementVO 2019
     DelVO 2017/565                                                              (PK-RiMAV 2019)

 Bei der Beurteilung der Risiken haben beaufsichtige Unternehmen nach geltender Rechtslage bereits alle für die
  Beurteilung der Risiken relevanten Einflussfaktoren – inklusive allfälliger Risikofaktoren in Bezug auf Umwelt,
  Soziales und Unternehmensführung (ESG) – zu berücksichtigen
                                                                                                                    11
ÜBERTRAGUNGSWEGE AUF BESTEHENDE
RISIKOKATEGORIEN

Wechselwirkungen:
Physische Risiken können
reduziert werden, wenn
zeitgerecht wirkungsvolle
Maßnahmen zum Klimaschutz
gesetzt werden, die jedoch
Transitionsrisiken implizieren.
Eine Zunahme von physischen
Risiken könnte eine rasche
Umstellung zu einer
klimaneutralen und resilienten
Wirtschaft erfordern, was
wiederum zu hohen
Transitionsrisiken führt.

 Nachhaltigkeitsrisiken sind nicht als eigenständige Risikoart zu betrachten, sondern in den bestehenden
  Risikokategorien abzubilden und in das bestehende Risikomanagement zu integrieren, da sie auf bestehende
  Risikoarten einwirken, denen beaufsichtige Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit ausgesetzt sind.
Quelle der Darstellung: Pointner, Klimawandel als Finanzrisiko, Konferenz „Klimarisikomanagement für Finanzintermediäre“ der OeNB und WKO vom 11.12.2019,
https://www.oenb.at/Termine/2019/2019-12-11-klimarisikomanagement.html

                                                                                                                                                            12
ÜBERTRAGUNGSWEGE AUF BESTEHENDE
RISIKOKATEGORIEN – BEISPIELE
Finanzrisiken                     Physische Risiken                        Transitionsrisiken

Kredit-/Gegenpartei-               Naturkatastrophen reduzieren die        Hohe Abschreibungen auf CO2-
risiko                              Schuldtragfähigkeit                      intensive Anlagen
                                   Naturkatastrophen erhöhen               Änderungen im Konsumenten-
Marktrisiko
                                    Preisvolatilität                         verhalten/Technologie
                                   Plötzliche Abflüsse wegen               Stranded Assets können nicht
Liquiditätsrisiko
                                    Katastrophen                             mehr gehandelt werden
                                   Zerstörung von Infrastruktur für die    Preisanstiege durch CO2-Steuern
Operationelles Risiko
                                    Geschäftstätigkeit
                                   Anstieg an Gerichtsverfahren            Stigmatisierung von Unternehmen
Rechts- und Reputationsrisiko
                                    („Strategic/Climate Litigation“)         durch KonsumentInnen
                                   Höhere Schäden von Sturm,               Veränderungen des
Versicherungstechnisches Risiko
                                    Hochwasser, Frost oder Hagel             Underwritingrisikos
Strategisches und Governance-      Keine oder zu geringe                   Wegfall der Geschäftsbasis durch
Risiko                              Berücksichtigung im BCM                  CO2-Steuern
                                   Unterschätzung von Effekten in          Simultaner Verkauf betroffener
Systemisches Risiko
                                    Risikomodellen                           Vermögenstitel und Carbon Bubble

                                                                                                                13
„GREENWASHING“

                                                                                                   NEUE OFFENLEGUNGEN – DISCLOSURE-VO
                                                                                                       Finanzunternehmen, -beraterinnen und -berater
                                                                                                       müssen u.a. auf ihren Internetseiten sowie in
                                                                                                       vorvertraglichen Kundeninformationen folgende
                                                                                                       Inhalte zur Verfügung stellen:
                                                                                                       ‒ Nachhaltigkeitsstrategien                                bei      eigenen
                                                                                                         Investitionsentscheidungen                                 bzw.       der
    Neben Rendite und Risiko werden auch                                                                 Anlageberatung
    Nachhaltigkeitsaspekte immer relevanter zur
                                                                                                       ‒ die Einschätzung, wie sich Nachhaltigkeitsrisiken auf
    Beurteilung von Finanzprodukten und nachhaltige
                                                                                                         die Rendite der angebotenen Finanzprodukte
    Finanzprodukte werden vermehrt angeboten.
                                                                                                         auswirken können
    »Greenwashing« (»Grünfärberei«) bedeutet, dass
                                                                                                       Bei Bewerbung von ökologischen oder sozialen
    ein     Finanzprodukt    als     »umweltfreundlich«,
                                                                                                       Merkmalen oder nachhaltigen Anlagezielen eines
    »ökologisch« oder »nachhaltig« beworben wird,
                                                                                                       Finanzprodukts sind spezielle Offenlegungen in
    obwohl es grundlegenden Umweltstandards nicht
                                                                                                       vorvertraglichen     Kundeninformationen   und
    entspricht    bzw.    Nachhaltigkeitsaspekte   nicht
                                                                                                       regelmäßigen Berichten vorgesehen.
    tatsächlich verfolgt.
                                                                                                       Großteils bereits anwendbar seit 10.03.2021.
Weitere Informationen siehe auf der FMA-Website unter „Reden wir über Geld“ zu „Greenwashing“ vom 27.04.2021: https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/greenwashing/
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AUSBLICK: EU GREEN BONDS STANDARD
                            GEGENSTAND DES VO-ENTWURFS

                            •   Harmonisierte Regeln für Emittenten von ökologisch nachhaltigen Anleihen, welche diese als
                                „European Green Bond (EuGB)“ bezeichnen möchten

                                •   Voraussetzung ist insb. eine EU-Taxonomie-konforme Verwendung der Erlöse, d.h.:
                                      Leistung eines wesentlichen Beitrags zur Verwirklichung von zumindest einem Umweltziel
                                      gem. Taxonomie-VO
                                      Keine erhebliche Beeinträchtigung anderer Umweltziele der Taxonomie-VO
                                      Einhaltung der Mindestschutzbestimmungen und technischen Bewertungskriterien gem.
  EU GREEN BONDS STANDARD             Taxonomie-VO
        (EUGB-VO)
                            •   Einführung eines Registrierungssystems

                            •   Etablierung eines aufsichtlichen Rechtsrahmens für externe Prüfer von EuGB

                            •   Geplantes Inkrafttreten und Anwendbarkeit: 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der
                                Europäischen Union

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AUSBLICK: ESG-INTEGRATION IN LEVEL 2 VON MIFID II,
AIFMD, UCITS-D, SOLVENCY II, IDD

ANLAGE-   UND   VERSICHERUNGSBERATUNG,    TREUHÄNDERISCHE    PFLICHTEN, PRODUCT GOVERNANCE
  Im Rahmen des „April 2021 Sustainable Finance Pakets“ vom 21.04.2021 ändert die Kommission sechs delegierte
  Rechtsakte im Wertpapier- und Versicherungsaufsichtsrecht1
  ‒ Anlage- und Versicherungsberatung: Bei der Beratung müssen Berater*innen Nachhaltigkeits-Präferenzen ihrer
    Kund*innen erörtern, um die Eignung bestimmter Anlagen beurteilen zu können
  ‒ Treuhänderische Pflichten: Explizite Integration der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Wertpapier-
    und Versicherungsaufsichtsrecht (u.a. organisatorische Anforderungen, Risikomanagement, Interessenkonflikte)
  ‒ Product Oversight and Governance bei Anlage- und Versicherungsprodukten: Für Unternehmen, die
    Finanzprodukte auflegen, und für Finanzberater*innen bedeutet dies, dass sie bei der Gestaltung ihrer
    Finanzprodukte Nachhaltigkeitserwägungen Rechnung tragen müssen
  Definitionen: Ergänzung der Begriffe „sustainability factors“, „sustainability preferences“ und „sustainability risks“
  Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken/-faktoren im Sinne eines „high-level and principles-based approach“
  unter Proportionalitätsgedanken
  Änderungen delegierter Rechtsakte basieren auf ESMA und EIOPA Technical Advices vom April 2019

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WRAP UP – STATUS QUO SUSTAINABLE FINANCE

                        • Erreichung der Klimaziele bedeutet immensen Finanzierungsbedarf
                        • Auswirkungen auf Finanzprodukte auch am österreichischen Markt bereits
Markt für nachhaltige
                          bemerkbar
Finanzprodukte
                        • Asset Managern kommt sowohl als institutionellen Anlegern als auch
                          Anbietern eine entscheidende Rolle im Bereich Sustainable Finance zu
                        • Disclosure-VO, Taxonomie-VO, Benchmark-VO: großteils bereits
                          anwendbar, nationale Begleitgesetzgebung wird erwartet
                        • KOM-Paket vom April 2021 sieht Vorschlag einer Corporate Sustainability
EU-Legistik
                          Reporting Directive und Integration von ESG in Level 2 Rechtsakten vor
                        • Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft (Juli 2021) mit EK-
                          Vorschlag zu EU Green Bonds Standard
                        •   FMA berücksichtigt Nachhaltigkeit in Aufsichts- und Prüfschwerpunkten:
                        •   Nachhaltige Investitionen
Aufsicht                •   Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement
                        •   Strukturierter Dialog zu Nachhaltigkeitsfragen

                                                                                                         17
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