FINANZMÄRKTE - NACHHALTIGKEIT - MIFID - Vortrag im Rahmen der ÖVFA Mitgliederversammlung Montag, 20.09.2021 Eduard Müller, FMA
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FINANZMÄRKTE – NACHHALTIGKEIT - MIFID Vortrag im Rahmen der ÖVFA Mitgliederversammlung Montag, 20.09.2021 Eduard Müller, FMA
INHALTSVERZEICHNIS Nachhaltigkeit am österreichischen Finanzmarkt und Fondsmarkt Status Quo Sustainable Finance FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Green Washing & EU Green Bonds Ausblick: MiFID und Sustainable Finance 2
NACHHALTIGKEIT AM ÖSTERREICHISCHEN FINANZMARKT Erreichung der Klimaziele erfordert enormen Investitionsbedarf • Europäisches Kommission schätzte Investitionsbedarf für Erreichung der beabsichtigten Treibhausgasreduktion um 55% bis 2030 auf rd. 350 Mrd. EUR jährlich • Nach Schätzung des BMK erfordert die Erreichung der Klima- und Energieziele in Österreich bis 2030 rd. 17 Mrd. EUR an grünen Investitionen jährlich Hoher Finanzierungsbedarf und steigende Nachfrage bei Anlegern wirkt sich auf das Angebot an grünen Finanzprodukten am österreichischen Markt aus Quelle: OeNB, Financial Stability Report 40, 11/2020 3
ÜBERBLICK ÖSTERREICHISCHES FONDSVERMÖGEN Fondsvermögen österreichischer Fonds Fondsvermögen österreichischer Fonds in € Mio. in € Mio. Sonstige Fonds Inländ. AIF Inländ. OGAW Private Equity Fonds 250.000 Immobilienfonds 250.000 Aktienfonds Mischfonds 219.389 Rentenfonds 219.389 Kurzfristige Rentenfonds (bis 2018 inkl. Geldmarktfonds) 202.501 10.461 195.003 202.501 200.000 195.003 200.000 183.796 9.910 183.796 9.416 174.782 173.767 174.782 40.854 7.679 173.767 33.721 Fondsvermögen in € Mio. 6.917 8.506 32.954 Fondsvermögen in € Mio. 121.113 28.394 150.000 25.334 25.890 112.578 150.000 108.665 101.568 94.481 98.128 98.952 83.548 89.865 71.137 75.817 100.000 100.000 72.112 50.000 98.275 50.000 82.228 86.339 89.924 80.301 75.639 62.896 64.008 60.047 62.072 62.282 62.209 0 0 7.478 6.944 6.263 5.990 5.777 5.895 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 30.06.2021 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 30.06.2021 4
KENNZAHLEN INVESTMENTFONDS (ESG) – 30.06.2021 NACHHALTIGKEIT IM ASSET MANAGEMENT Österreichische Fonds nach Umweltzeichen UZ49 Zum 30.06.2021 sind 103 Fonds gem. InvFG 2011 Fondsvermögen in € Mio. mit Fondsvermögen iHv € 21,8 Mrd. (entspricht 21.785 22.000 10,5% aller AT-Wertpapierfonds) als 20.000 19.535 Nachhaltigkeitsfonds nach dem Österreichischen 18.000 16.933 Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte UZ49 Fondsvermögen in € Mio. 16.000 klassifiziert. 13.535 14.000 Anhaltend starker Anstieg 1Y: Vermögen (+ € 9,3 12.474 12.000 10.549 10.698 Mrd. bzw. +74,7%) 10.000 9.334 Alle österreichischen KAG (außer eine) verwalten 7.345 8.070 8.000 Nachhaltigkeitsfonds nach UZ49. 5.7045.787 6.000 4.6954.979 Zusätzlich werden zwei Immobilienfonds (€ 609 4.000 Mio. bzw. 6% der AT-Immobilienfonds) von zwei 2.000 ImmoKAG als Nachhaltigkeitsfonds nach dem UZ49 verwaltet. - Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 2018 2018 2018 2018 2019 2019 2019 2019 2020 2020 2020 2020 2021 2021 Datenquellen: OeKB, VÖIG, eigene Berechnungen. 5
REGULATORISCHE INITIATIVEN: ÜBERSICHT AKTIONSPLAN DER KOMMISSION DISCLOSURE TAXONOMIE BENCHMARK FÜR EINE UMWELTFREUNDLICHERE VERORDNUNG VERORDNUNG VERORDNUNG UND SAUBERERE WIRTSCHAFT (SFDR) (TR) (BMR) (MÄRZ 2018) EK-VORSCHLAG: CORPORATE LEVEL 2 ESG - INTEGRATION SUSTAINABLE FINANCE PAKET SUSTAINABILITY REPORTING DIRECTIVE (SOLVENCY II, IDD, MIFID II, AUS APRIL 2021 (CSRD) AIFMD, UCITS-D) REGULATORISCHER AUSBLICK: STRATEGIE ZUR FINANZIERUNG EK-VORSCHLAG: EU GREEN BOND STANDARD RECHTSRAHMEN FÜR ESG-RATING EINER NACHHALTIGEN AGENTUREN WIRTSCHAFT (JULI 2021) (EUGBS) EU ECO LABEL FOR RETAIL LABELS & STANDARDS FINANCIAL PRODUCTS UMWELTZEICHEN 49 (UZ 49) (IN AUSARBEITUNG) 6
DOPPELTE WESENTLICHKEIT • Inside out: Aktiver Beitrag zur Nachhaltigkeit durch Ausrichtung der finanziellen Entscheidungs- prozesse auf Nachhaltigkeit • Outside in: Berücksichtigung und Adressierung von Nachhaltigkeitsrisiken 7
FMA LEITFADEN ZUM UMGANG MIT NACHHALTIGKEITSRISIKEN FMA veröffentlichte bereits 2020 Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken mit folgender Zielsetzung: ‒ Aufsichtliche Guidance zum Umgang mit Nachhaltigkeits- und im Speziellen Klimarisiken; ‒ Sektorübergreifender Leitfaden unter Berücksichtigung von Proportionalitätsgesichtspunkten; ‒ Vorbereitung auf die Anwendbarkeit insb. der DisclosureVO WESENTLICHE INHALTE: Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement ‒ Beschreibung von Nachhaltigkeitsrisiken und ihre Übersetzung und Berücksichtigung im Rahmen der traditionellen Risikoarten (u.a. Kreditrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Operationelle Risiken). Nachhaltigkeitsrisiken im Kontext von Strategie, Governance und Berichterstattung ‒ Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäfts- und Risikostrategie, der Organisation und den Prozessen sowie im Rahmen der Berichterstattung und Offenlegung. Annex ‒ Der Annex A enthält eine demonstrative Aufzählung zu Good Practices bzgl. Tools und Methoden zur Identifikation, Messung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die einzelfallspezifische Beurteilung der Erforderlichkeit und Eignung ist von den Unternehmens selbst vorzunehmen ‒ Der Annex B enthält Informationsquellen zu Nachhaltigkeitsaspekten inkl. zu Initiativen, Tools und Methoden, zu klimarelevanten Daten und Fakten 8
NACHHALTIGKEITSFAKTOREN ESG DEMONSTRATIVE DARSTELLUNG Klimaschutz Schutz der Abfallvermeidung Biodiversität Umwelt/Environment Anpassung an den Landnutzung Klimawandel Schadstoff- Kreislaufwirtschaft vermeidung Arbeitsrechtliche Faire Arbeits- Gewerkschafts-/ Soziales/Social und Standards bedingungen Versammlungs- Arbeitnehmer*innenbelange freiheit Arbeitssicherheit & Angemessene Gesundheitsschutz Entlohnung Produktsicherheit Steuerehrlichkeit Nachhaltige Gewährleistung von Gute Unternehmensführung/ Vergütungspolitik Datenschutz Korruptions- Governance verhinderung Ermöglichung von Informations- Whistleblowing transparenz 9
NACHHALTIGKEITSRISIKEN Nachhaltigkeitsrisiken bezeichnen Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Unternehmens haben könnten. Der Leitfaden geht insb. auf Klimarisiken ein, da deren methodische Berücksichtigung im Risikomanagement aktuell auch der Schwerpunkt auf internationaler und europäischer Ebene ist. Dennoch erwartet die FMA, dass alle Risiken im Hinblick auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung angemessen berücksichtigt werden. 10
ESG-RISIKEN SIND BEREITS IM RAHMEN DER KLASSISCHEN RISIKOKATEGORIEN ADÄQUAT ZU BERÜCKSICHTIGEN § 39 BWG §§ 110 und 124 VAG 2016 Kreditinstitute- Banken- Versicherungs- Versicherungsunternehmen RisikomanagementVO (KI-RMV) aufsicht aufsicht KapitalanlageVO (VU-KAV) §§ 85 ff InvFG 2011 §§ 21a, 22a, 25 und 25a PKG § 13 AIFMG Wertpapier- Pensionskassen Pensionskassen- § 32 WAG 2018, Art. 21 und 23 aufsicht -aufsicht RisikomanagementVO 2019 DelVO 2017/565 (PK-RiMAV 2019) Bei der Beurteilung der Risiken haben beaufsichtige Unternehmen nach geltender Rechtslage bereits alle für die Beurteilung der Risiken relevanten Einflussfaktoren – inklusive allfälliger Risikofaktoren in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) – zu berücksichtigen 11
ÜBERTRAGUNGSWEGE AUF BESTEHENDE RISIKOKATEGORIEN Wechselwirkungen: Physische Risiken können reduziert werden, wenn zeitgerecht wirkungsvolle Maßnahmen zum Klimaschutz gesetzt werden, die jedoch Transitionsrisiken implizieren. Eine Zunahme von physischen Risiken könnte eine rasche Umstellung zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft erfordern, was wiederum zu hohen Transitionsrisiken führt. Nachhaltigkeitsrisiken sind nicht als eigenständige Risikoart zu betrachten, sondern in den bestehenden Risikokategorien abzubilden und in das bestehende Risikomanagement zu integrieren, da sie auf bestehende Risikoarten einwirken, denen beaufsichtige Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit ausgesetzt sind. Quelle der Darstellung: Pointner, Klimawandel als Finanzrisiko, Konferenz „Klimarisikomanagement für Finanzintermediäre“ der OeNB und WKO vom 11.12.2019, https://www.oenb.at/Termine/2019/2019-12-11-klimarisikomanagement.html 12
ÜBERTRAGUNGSWEGE AUF BESTEHENDE RISIKOKATEGORIEN – BEISPIELE Finanzrisiken Physische Risiken Transitionsrisiken Kredit-/Gegenpartei- Naturkatastrophen reduzieren die Hohe Abschreibungen auf CO2- risiko Schuldtragfähigkeit intensive Anlagen Naturkatastrophen erhöhen Änderungen im Konsumenten- Marktrisiko Preisvolatilität verhalten/Technologie Plötzliche Abflüsse wegen Stranded Assets können nicht Liquiditätsrisiko Katastrophen mehr gehandelt werden Zerstörung von Infrastruktur für die Preisanstiege durch CO2-Steuern Operationelles Risiko Geschäftstätigkeit Anstieg an Gerichtsverfahren Stigmatisierung von Unternehmen Rechts- und Reputationsrisiko („Strategic/Climate Litigation“) durch KonsumentInnen Höhere Schäden von Sturm, Veränderungen des Versicherungstechnisches Risiko Hochwasser, Frost oder Hagel Underwritingrisikos Strategisches und Governance- Keine oder zu geringe Wegfall der Geschäftsbasis durch Risiko Berücksichtigung im BCM CO2-Steuern Unterschätzung von Effekten in Simultaner Verkauf betroffener Systemisches Risiko Risikomodellen Vermögenstitel und Carbon Bubble 13
„GREENWASHING“ NEUE OFFENLEGUNGEN – DISCLOSURE-VO Finanzunternehmen, -beraterinnen und -berater müssen u.a. auf ihren Internetseiten sowie in vorvertraglichen Kundeninformationen folgende Inhalte zur Verfügung stellen: ‒ Nachhaltigkeitsstrategien bei eigenen Investitionsentscheidungen bzw. der Neben Rendite und Risiko werden auch Anlageberatung Nachhaltigkeitsaspekte immer relevanter zur ‒ die Einschätzung, wie sich Nachhaltigkeitsrisiken auf Beurteilung von Finanzprodukten und nachhaltige die Rendite der angebotenen Finanzprodukte Finanzprodukte werden vermehrt angeboten. auswirken können »Greenwashing« (»Grünfärberei«) bedeutet, dass Bei Bewerbung von ökologischen oder sozialen ein Finanzprodukt als »umweltfreundlich«, Merkmalen oder nachhaltigen Anlagezielen eines »ökologisch« oder »nachhaltig« beworben wird, Finanzprodukts sind spezielle Offenlegungen in obwohl es grundlegenden Umweltstandards nicht vorvertraglichen Kundeninformationen und entspricht bzw. Nachhaltigkeitsaspekte nicht regelmäßigen Berichten vorgesehen. tatsächlich verfolgt. Großteils bereits anwendbar seit 10.03.2021. Weitere Informationen siehe auf der FMA-Website unter „Reden wir über Geld“ zu „Greenwashing“ vom 27.04.2021: https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/greenwashing/ 14
AUSBLICK: EU GREEN BONDS STANDARD GEGENSTAND DES VO-ENTWURFS • Harmonisierte Regeln für Emittenten von ökologisch nachhaltigen Anleihen, welche diese als „European Green Bond (EuGB)“ bezeichnen möchten • Voraussetzung ist insb. eine EU-Taxonomie-konforme Verwendung der Erlöse, d.h.: Leistung eines wesentlichen Beitrags zur Verwirklichung von zumindest einem Umweltziel gem. Taxonomie-VO Keine erhebliche Beeinträchtigung anderer Umweltziele der Taxonomie-VO Einhaltung der Mindestschutzbestimmungen und technischen Bewertungskriterien gem. EU GREEN BONDS STANDARD Taxonomie-VO (EUGB-VO) • Einführung eines Registrierungssystems • Etablierung eines aufsichtlichen Rechtsrahmens für externe Prüfer von EuGB • Geplantes Inkrafttreten und Anwendbarkeit: 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union 15
AUSBLICK: ESG-INTEGRATION IN LEVEL 2 VON MIFID II, AIFMD, UCITS-D, SOLVENCY II, IDD ANLAGE- UND VERSICHERUNGSBERATUNG, TREUHÄNDERISCHE PFLICHTEN, PRODUCT GOVERNANCE Im Rahmen des „April 2021 Sustainable Finance Pakets“ vom 21.04.2021 ändert die Kommission sechs delegierte Rechtsakte im Wertpapier- und Versicherungsaufsichtsrecht1 ‒ Anlage- und Versicherungsberatung: Bei der Beratung müssen Berater*innen Nachhaltigkeits-Präferenzen ihrer Kund*innen erörtern, um die Eignung bestimmter Anlagen beurteilen zu können ‒ Treuhänderische Pflichten: Explizite Integration der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Wertpapier- und Versicherungsaufsichtsrecht (u.a. organisatorische Anforderungen, Risikomanagement, Interessenkonflikte) ‒ Product Oversight and Governance bei Anlage- und Versicherungsprodukten: Für Unternehmen, die Finanzprodukte auflegen, und für Finanzberater*innen bedeutet dies, dass sie bei der Gestaltung ihrer Finanzprodukte Nachhaltigkeitserwägungen Rechnung tragen müssen Definitionen: Ergänzung der Begriffe „sustainability factors“, „sustainability preferences“ und „sustainability risks“ Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken/-faktoren im Sinne eines „high-level and principles-based approach“ unter Proportionalitätsgedanken Änderungen delegierter Rechtsakte basieren auf ESMA und EIOPA Technical Advices vom April 2019 16
WRAP UP – STATUS QUO SUSTAINABLE FINANCE • Erreichung der Klimaziele bedeutet immensen Finanzierungsbedarf • Auswirkungen auf Finanzprodukte auch am österreichischen Markt bereits Markt für nachhaltige bemerkbar Finanzprodukte • Asset Managern kommt sowohl als institutionellen Anlegern als auch Anbietern eine entscheidende Rolle im Bereich Sustainable Finance zu • Disclosure-VO, Taxonomie-VO, Benchmark-VO: großteils bereits anwendbar, nationale Begleitgesetzgebung wird erwartet • KOM-Paket vom April 2021 sieht Vorschlag einer Corporate Sustainability EU-Legistik Reporting Directive und Integration von ESG in Level 2 Rechtsakten vor • Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft (Juli 2021) mit EK- Vorschlag zu EU Green Bonds Standard • FMA berücksichtigt Nachhaltigkeit in Aufsichts- und Prüfschwerpunkten: • Nachhaltige Investitionen Aufsicht • Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement • Strukturierter Dialog zu Nachhaltigkeitsfragen 17
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