FLUCHTPUNKT - Schweizerische Flüchtlingshilfe

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FLUCHTPUNKT - Schweizerische Flüchtlingshilfe
Die Zeitung der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH)               Nr. 90 August 2020

FLUCHTPUNKT
                                                         Solidarität kennt keine Grenzen

                                                         Tausende möchten sofort Schutz­
                                                         suchende aus Griechenland auf­
                                                         nehmen. Der Bund ist gefordert.
                                                         Seite 3

                                                         Gewalt in Bundesasylzentren

                                                         Die Nationale Kommission zur
                                                         Verhütung von Folter empfiehlt
                                                         Gewaltpräventionskonzepte.
                                                         Interview Seiten 6 und 7
FLUCHTPUNKT - Schweizerische Flüchtlingshilfe
Editorial                                    SFH-Newsflash

                                                                                                                                           Foto: © Jordane Altermath
            Liebe Leserinnen,
            liebe Leser                      Spenden statt Reisen
           Medienberichte über Gewalt­        Die Corona-Pandemie hat den
           vorfälle in verschiedenen         ­S chülerinnen und Schülern einer
           Bundesasylzentren haben die        11. Klasse in der Waadtländer Ge­
           Öffentlichkeit in den letzten
                                              meinde St-Prex einen Strich durch
           Monaten aufgeschreckt. Meh­
           rere Asylsuchende sprachen
                                              die Studienreise gemacht.
           dort von körperlicher Gewalt
durch das Sicherheitspersonal, von Essens­   Während zweier Jahre haben sie intensiv          Altermath. «Sie haben im Fernsehen und in
entzug oder von unnötigen Schikanen.         Geld für ihre Wunschdestination Stockholm        den Sozialen Medien Bilder und Berichte
Die Rede war auch von «Besinnungsräu­        gesammelt. «Bevor ich das Geld wieder mei-       von Flüchtlingen unterwegs oder in Camps
men», kleinen, fensterlosen Zimmern, wo      nen Schülerinnen und Schülern ausbezahlen        gesehen. Die Schülerinnen und Schüler waren
Bewohnerinnen und Bewohner der BAZ           wollte, habe ich sie gefragt, ob sie das Geld    sehr berührt von den schwierigen und ge-
in Konfliktfällen bis zum Eintreffen der     nicht einer Organisation spenden möchten»,       fährlichen Fluchtwegen. Darüber haben sie
Polizei festgehalten werden.
                                             erzählt Lehrerin Jordane Altermath. «Sie         auch im Fach Geografie diskutiert, das hat sie
                                             nannten mir mehrere Organisationen, davon        sensibilisiert.» Die SFH bedankt sich für diese
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH)
                                             legte ich ihnen schliesslich vier zur Auswahl    eindrückliche, solidarische Geste herzlich im
nimmt die Aussagen der Asylsuchenden
ernst. Sie hat deshalb bereits im Mai eine
                                             vor.» Die Klasse 11VP/3 hat die Schweize­        Namen aller Verfolgten auf der Flucht oder
unabhängige Untersuchung und griffige        rische Flüchtlingshilfe (SFH) ausgewählt –       in den Camps!
Massnahmen zur Gewaltprävention in           warum wohl? «Die Jugendlichen interessieren
den Bundesasylzentren gefordert. Die         sich für die Nachrichten, ganz ­besonders        Lesen Sie dazu die Geschichte von Ali Mohebbi im
Nationale Kommission zur Verhütung von       während der Covid-19-Zeit», erklärt Jordane      Camp Moria: https://bit.ly/3k5rVg8
Folter empfiehlt derweil konkret die Ein­
führung von Gewaltpräventionskonzepten,
wie deren Präsidentin und Geschäfts­
führerin im aktuellen «Fluchtpunkt»-­
Interview erläutern.                         ■	Juristische Fachzeitschrift
                                                ASYL geht online
Die Situation in den BAZ verweist auch       Die Schweizerische Zeitschrift für Asylrecht
auf ein Problem im Zusammenhang mit          und -praxis ASYL ist ab 28. September 2020
Covid-19. Im Zuge der Pandemie müssen        als Online-Ausgabe verfügbar unter http://
viele Gesuchstellerinnen und Gesuch­         asyl.recht.ch/. Die von der Schweizerischen
steller länger als die gesetzlich vorge­
                                             Flüchtlingshilfe (SFH) herausgegebene und
gebene Maximaldauer von 140 Tagen in
                                             vom Verlag Stämpfli AG verlegte einzigartige
den BAZ bleiben. Während so langer Zeit
                                             Fachzeitschrift hat online viele Vorteile:
in so engen Platzverhältnissen mit ein­
geschränkten Bewegungsrechten leben          eine erweiterte Such- und Filterfunktion;
zu müssen, kann Gewalt begünstigen.          Archiv mit Bestand ab 2014, eine integrierte
Im Rahmen ihrer Stellungnahme zum            Übersetzungsfunktion in DE, FR, IT, EN
neuen Covid-19-Gesetz fordert die SFH        und vieles mehr!
deshalb unter anderem, die maximale
                                             http://asyl.recht.ch/ (Aktiv ab 28.09.2020)
Aufenthaltsdauer in den BAZ nicht zu
überschreiten.

Herzlich,                                    ■	Administrativhaft nicht                       entsprechend gehandelt, nicht so der Kanton
                                                ­rechtens                                     Zürich. Dagegen wurden Beschwerden erhoben,
                                             Die SFH hat unmittelbar nach der Veröffent­      die das Bundesgericht mit seinen Urteilen vom
                                             lichung der Covid-19-Bestimmungen zum Asyl-      9. und vom 12. Juni gutgeheissen hat: Die Abseh-
Oliver Lüthi
                                             bereich auch die Freilassung von Personen in     barkeit einer Ausschaffung sei eine zwingende
Leiter Kommunikation
                                             Administrativhaft gefordert. Betroffene sollen   Voraussetzung für die Anordnung bzw. das An­
                                             uneingeschränkten Zugang zu Nothilfeunter-       dauern der Administrativhaft und sei während
Über 50 000 Unterzeichnende und 132
Organisationen übergeben am 23. Juni         künften und medizinischer Versorgung haben,      der Covid-19-Pandemie nicht gegeben.
2020 in Bern der Bundeskanzlei die           da der Vollzug von Wegweisungen aufgrund der
Petition #evakuierenJETZT zur sofortigen     Pandemie auf absehbare Zeit unmöglich ist. Die   SFH-News vom 22. Juni 2020:
Aufnahme schutzsuchender Menschen
                                             Kantone Genf, Basel-Stadt und Baselland haben    https://bit.ly/2X1W5XU
aus Griechenland. © SFH/Bernd Konrad

2   Fluchtpunkt 90 August 2020
FLUCHTPUNKT - Schweizerische Flüchtlingshilfe
Kampagne zu den Flüchtlingstagen

Petition evakuierenJETZT:
Breite Solidarität für notleidende Geflüchtete
Über 50 000 Unterzeichnende und 132 Organisationen haben den Bundesrat mit einer Petition dazu
aufgefordert, Schutzsuchende aus Griechenland aufzunehmen. Acht Städte sind bereit, sich zu
­engagieren. Die breite Hilfsbereitschaft stösst allerdings auf fehlenden politischen Willen seitens
 des Bundes. Von Karin Mathys, Redaktorin SFH

Seit Jahren verschlechtert sich die Situation
der geflüchteten Menschen in den Lagern auf
den griechischen Inseln dramatisch. Aktuell
müssen dort über 40 000 Menschen unter
­unmenschlichen Bedingungen ausharren, zu-
   sammengepfercht auf engstem Raum, ohne
   Zugang zu Nahrung, Hygiene und medizini-
 scher Betreuung. Die Covid-19-Pandemie hat
 diese humanitäre Katastrophe noch verschärft.
 Zudem sind die Änderungen des griechischen
 Asylgesetzes seit Januar 2020 in Kraft und
 wirken sich für die Schutzsuchenden fatal aus.
       Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH)
 hat deshalb die diesjährige Kampagne zu den
 Flüchtlingstagen im Juni unter das Motto
 ­« Solidarität kennt keine Grenzen» gestellt.
  ­Gemeinsam mit 132 Organisationen und über
   50 000 solidarischen Menschen hat sie den
   Bundesrat mit einem Appell und einer Petition
   aufgefordert, sich an der sofortigen Evakuierung
   der griechischen Flüchtlingscamps zu beteiligen
   und eine möglichst grosse Anzahl Personen in
   der Schweiz aufzunehmen. Die Städte Basel,
   Bern, Genf, Lausanne, Luzern, St. Gallen,
   Winterthur und Zürich haben ebenfalls ihre         Petitionsübergabe auf dem Bundesplatz in Bern nach den Flüchtlingstagen. © SFH/Bernd Konrad
   Solidarität mit konkreten Angeboten für die
   Flüchtlingsaufnahme manifestiert; sie würden
   Hand bieten für die Finanzierung der Flüge          aktionen stärker mit privaten Akteuren zusam-    verbirgt sich allerdings die Tatsache, dass die
   und für die Unterbringung.                          menarbeiten soll. Der Bundesrat versprach        Schweiz damit nur ihrer internationalen Ver-
                                                      ­damals, die Schaffung der dafür nötigen Ge-      pflichtung im Rahmen des Dublin-Abkommens
 Kantonale und private Beteiligung                    setzesgrundlage zu prüfen. Doch geschehen         nachkommt. Die SFH ist der Ansicht, dass die
­erwünscht                                            ist das bis heute nicht. Die breite Unterstüt-    Schweiz mehr tun kann und soll. Die Schweiz
 Trotz dieser beeindruckenden Solidaritätsbe-          zung für die geforderte Schweizer Beteiligung    hat die nötige Infrastruktur und genügend Platz,
 wegung sind die Kantone und Städte allerdings         an der Evakuierung der griechischen Insellager   zumal die Zahl der Asylgesuche derzeit so tief
 nicht dazu legitimiert, eigenmächtig zu han-          erhöht nun den Druck auf den Bundesrat.          ist wie seit 2007 nicht mehr. Was bislang fehlt,
 deln. Der Entscheid, ob sich die Schweiz an der                                                        ist der klare politische Wille dazu.
 Evakuierung der griechischen Lager beteiligt         Die Schweiz kann und soll mehr tun
 und Schutzsuchende aufnimmt, liegt alleine           Im Mai 2020 hat die Schweiz 23 unbegleitete
 beim Bund.                                           minderjährige Geflüchtete (UMAs) aus Grie-
     Bereits 2016 haben indes Bundesparlamen­         chenland aufgenommen und angekündigt,
 tarierinnen und -parlamentarier mit mehreren         dass später noch weitere UMAs mit Familien-       Information:
 politischen Vorstössen verlangt, dass der Bund       bezug in der Schweiz übernommen würden.           •	Kampagne zu den Flüchtlingstagen 2020:
 für solche humanitären Hilfs- und Aufnahme-          Hinter dieser scheinbar grosszügigen Geste           https://fluechtlingstage.ch/

                                                                                                                      Fluchtpunkt 90 August 2020      3
FLUCHTPUNKT - Schweizerische Flüchtlingshilfe
Covid-19-Bilanz

Bilanz und Ausblick: Das neue Covid-19-­
Gesetz betrifft auch die Asylpraxis
Der Bundesrat muss zwingend innert sechs Monaten einen Entwurf für die Überführung von Not­
verordnungen in ein Gesetz vorlegen. In diesem Covid-19-Gesetz sollen alle dringlichen Massnahmen
 zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie künftig verankert sein – auch jene, die Asylsuchende
­betreffen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hat im Juli dazu Stellung genommen.
Von Barbara Graf Mousa, Redaktorin SFH

Erinnern wir uns: Mitte Februar wurden die          zusammenleben. Mit Erfolg intervenierten die    Boudry und Altstätten, sowie in allen Kantonen
ersten Covid-19-Fälle in der Schweiz registriert,   SFH und weitere Organisationen, sodass die      eng mit dem Rechtsschutz für Asylsuchende
als sich Norditalien bereits in einer heftigen      Asylverfahren für zwei Wochen unterbrochen      zusammen. Während der vergangenen Monate
Notlage befand. Einen Monat später verordnete       wurden, damit die Schutzmassnahmen des          konnte sie die Umsetzung und die Auswir-
der Bundesrat mit Notrecht den Schweizerinnen       Bundesamts für Gesundheit (BAG) auch für        kungen der Massnahmen in den vier BAZ
und Schweizern einschneidende Massnahmen,           Asylsuchende, ihre Rechtsvertretenden und       deshalb genau beobachten und dokumentieren.
um die Ausbreitung des Coronavirus einzu-           alle Mitarbeitenden in den Asylunterkünften     Dabei standen die Gestaltung der Asylver­fahren
dämmen. Allerdings ging dabei beinahe ver-          umgesetzt werden konnten.                       und die Unterbringung im Vordergrund.
gessen, dass die Ansteckungsgefahr in den                                                               Zunächst ist positiv zu vermerken, dass es
Bundesasylzentren (BAZ) und den kantonalen          Keine Massenansteckungen in den BAZ             in allen BAZ zwar vereinzelte Corona-Fälle,
Kollektivunterkünften besonders gross ist,          Die SFH arbeitet in vier von sechs Bundes­      aber keine Massenansteckungen gab. Bis die
weil dort viele Menschen auf engem Raum             asylzentren (BAZ), nämlich in Basel, Chiasso,   eingeforderten Schutzmassnahmen für die
                                                                                                    Asylsuchenden in den Bundesunterkünften
                                                                                                    und für alle am Verfahren Beteiligten wirksam
                                                                                                    wurden, brauchte es jedoch eine gewisse Zeit.
                                                                                                    Auch heute gibt es immer wieder Berichte von
                                                                                                    Situationen, in denen die Vorgaben nicht ein-
                                                                                                    gehalten werden können.
                                                                                                        «Die Anhörungen in den Asylverfahren
                                                                                                    konnten nach einigen Anpassungen zumeist
                                                                                                    korrekt durchgeführt werden», berichtet Tobias
                                                                                                    Heiniger, Jurist bei der SFH. Aufgrund der
                                                                                                    neuen Situation kommen technische Hilfs-
                                                                                                    mittel wie Audio- oder Videoübertragung
                                                                                                    zum Einsatz. «In der Schweiz fehlen aber die
                                                                                                    Erfahrungen im Umgang mit technischen
                                                                                                    Hilfsmitteln im Anhörungssetting weitgehend»,
                                                                                                    sagt Tobias Heiniger. «Wir werden die Situa-
                                                                                                    tion deshalb weiter kritisch beobachten. Der
                                                                                                    nonverbalen Kommunikation, möglichen
                                                                                                    gesundheitlichen Beschwerden oder Traumata
                                                                                                    muss dabei besondere Aufmerksamkeit ge-
                                                                                                    schenkt werden.»

                                                                                                    Grenzschliessung für Schutzsuchende
                                                                                                    nicht rechtens
                                                                                                    Die Reisebeschränkungen weltweit bewirkten,
                                                                                                    dass es ab März massiv weniger Asylgesuche
                                                                                                    in der Schweiz gab. Im April wurden daher in
                                                                                                    den BAZ kaum Eintritte verzeichnet, erst im
                                                                                                    Mai und Juni nahmen die Asylgesuche lang-
                                                                                                    sam wieder zu.

4   Fluchtpunkt 90 August 2020
FLUCHTPUNKT - Schweizerische Flüchtlingshilfe
kann erst beantwortet werden, wenn dazu eine       Wie geht es weiter?
                                                 verlässliche Statistik vorliegt. «Die zwingenden   Inzwischen ist klar, dass die Massnahmen zum
                                                 völkerrechtlichen Vorgaben, insbesondere das       Gesundheitsschutz trotz stark gesunkener
                                                 Non-Refoulement-Gebot, müssen jedoch auch          ­A nsteckungszahlen weitergeführt werden.
                                                 in Pandemiezeiten eingehalten werden», erklärt     So hat der Bundesrat die Geltungsdauer der
                                                 Tobias Heiniger. «Eine pauschale Vermutung,         ­COVID-19-Verordnung Asyl bis Anfang
                                                 dass die Situation für Asylsuchende in einem         ­Oktober 2020 verlängert. Gleichzeitig arbeitet
                                                 anderen Staat sicher sei, genügt nicht.» Das          er an einer Gesetzesgrundlage, um die Not­
                                                 Non-Refoulement-Gebot ist nur dann gewähr-            regelungen in ein dringliches Bundesgesetz
                                                 leistet, wenn Schutzsuchende an der Grenze         zu überführen und in der Herbstsession der
                                                 die Möglichkeit haben, ein Asylgesuch zu           Bundesversammlung vorzulegen.
                                                 stellen. Die SFH hat dies bereits Ende März               Die SFH begrüsst grundsätzlich die Aus­
                                                 eingefordert.                                         arbeitung eines Covid-19-Gesetzes und setzt
                                                                                                       sich für die Einhaltung der Richtlinien des
                                                 Zu lange in den BAZ                                   Bundesamtes für Gesundheit (BAG) im Asyl-
                                                 Aktuell zeigt sich zudem, dass viele Gesuch-          bereich ein. Sie hat sich an der Vernehm­
                                                 stellerinnen und -steller während der Pandemie        lassung beteiligt und fordert, dass die Qualität
Abstand halten? Weil es im März und April kaum   länger als die gesetzlich vorgesehene Maximal­        der Asylverfahren nicht unter den Massnahmen
noch Eintritte in die Bundesasylunterkünfte      aufenthaltsdauer von 140 Tagen in den BAZ             zur Einhaltung der BAG-Richtlinien leiden
gab, konnten die Asylsuchenden besser verteilt   bleiben. Es gab und gibt auch aktuell nur we-         darf. Die Einhaltung der Verfahrensgarantien,
werden. © SFH/Bernd Konrad
                                                 nige Zuweisungen in die Kantone. «Während             ein effektiver Rechtsschutz sowie eine Unter-
                                                 dies zu Beginn der Krise aufgrund der Über-           bringung unter Berücksichtigung der gesetz­
                                                                                                       lichen und gesundheitlich erforderlichen Vor-
                                                                                                       gaben für die Asylsuchenden müssen jederzeit
«Die lange Aufenthaltsdauer in den BAZ führt zu                                                        sichergestellt sein.

­Spannungen, fördert die Isolation und verzögert den
 ­Integrationsprozess schutzsuchender Menschen.»
                                                                                                    Informationen:
Tobias Heiniger, Jurist bei der SFH                                                                 •	Faire und korrekte Asylverfahren auch unter
                                                                                                       Covid-19-Gesetz, SFH-Medienmitteilung
                                                                                                       10.07.2020: https://bit.ly/3hjZfOl

    Von der Einreisebeschränkung in die          lastung der kantonalen Strukturen nachvoll-        •	Vernehmlassungsantwort Bundesgesetz über
                                                                                                       die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen
Schweiz waren zumindest formell auch Asyl-       ziehbar und mehrheitlich wohl auch im Sinne
                                                                                                       des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-­
suchende betroffen, denn die entsprechende       der Betroffenen war, ist dies heute nicht mehr
                                                                                                       Epidemie (Covid-19-Gesetz). Vernehmlassungs­
Verordnung sieht keine Ausnahme für sie vor.     zu rechtfertigen», sagt Tobias Heiniger: «Die         antwort der Schweizerischen Flüchtlingshilfe
Wie dies in der Praxis gehandhabt wurde, ist     lange Aufenthaltsdauer in den BAZ führt zu            09.07.2020: https://bit.ly/2CyrI46
bisher nicht klar. Ob – und wenn ja, wie viele   Spannungen, fördert die Isolation und ver­         •	Zugang zu Asylverfahren an der Grenze muss
– Schutzsuchende während des Einreisever-        zögert den Integrationsprozess schutzsuchender        gewährleistet sein, SFH-News 31.03.2020:
bots an der Grenze abgewiesen worden sind,       Menschen.»                                            https://bit.ly/30IIVjJ

Forderungen der SFH für das Covid-19-Gesetz
• Die von der geltenden Asylgesetzgebung         • Eine Ausnahmebestimmung für Asyl­                  wenn diese aufgrund Covid-19-bedingter
  abweichenden Normen für Asylverfahren            suchende bei den Einreisebeschränkungen:           Umstände verhindert ist, verletzt verfas­
  und die Unterbringung sollen aus Gründen         Der Zugang zum Asylverfahren an der Grenze         sungsmässige Garantien und darf deshalb
  der Transparenz und der Rechtssicherheit         muss auch in Pandemiezeiten gewährleistet          keine Rechtsgültigkeit entfalten.
  auf Gesetzesstufe verankert werden.              sein, um die Einhaltung des zwingenden
                                                                                                    • Fristerstreckungen für Beschwerden im
                                                   völkerrechtlichen Non-Refoulement-Gebots
• Einhaltung der maximalen Aufenthaltsdauer                                                           Asylverfahren, für die Stellungnahme zum
                                                   sicherzustellen.
  in den BAZ von 140 Tagen: Asylsuchende                                                              Entwurf eines ablehnenden Asylentscheids,
  sollten trotz Covid-19 nach 140 Tagen einem    • Anhörungen nur mit Rechtsvertretung bzw.           für die Ausreise sowie für das Erlöschen
  Kanton zugewiesen werden. Falls nötig,            Hilfswerkvertretung: Die Durchführung             von Asyl und von vorläufiger Aufnahme.
  sind alternative Strukturen in Betracht zu       ­einer Anhörung ohne Präsenz einer Rechts­
  ziehen.                                          vertretung bzw. Hilfswerksvertretung,

                                                                                                                   Fluchtpunkt 90 August 2020        5
FLUCHTPUNKT - Schweizerische Flüchtlingshilfe
Gewaltprävention

«Zum professionellen Umgang mit Gewalt gehört
ein systematisches Beschwerdemanagement»
Medienrecherchen zeigen, dass es in verschiedenen Bundesasylzentren immer wieder zu gewalt­
tätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Sicherheitspersonal und Asylsuchenden kommt.
Die Vorfälle sind aus Sicht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe besorgniserregend und müssen
behördenunabhängig untersucht und dokumentiert werden. Die Nationale Kommission zur Ver­
hütung von Folter (NKVF) nimmt Stellung. Interview: Barbara Graf Mousa, Redaktorin SFH

Menschen, die in der Schweiz ein Asylgesuch           suchenden gewahrt werden – auch wenn es           sationen im Asylbereich dokumentierten
stellen, können sich nicht frei bewegen. Sie          wie jüngst zu Konflikten und gewalttätigen        und beanstandeten Gewaltanwendungen
werden einem der Bundesasylzentren (BAZ)             Auseinandersetzungen mit dem Sicherheits-          in verschiedenen BAZ ein?
in den sechs Asylregionen zugeteilt. Dort leben      personal kommt. Die NKVF-Präsidentin               Regula Mader und Livia Hadorn: Hinweise zu
sie während ihres Verfahrens mit eingeschränk-       ­Regula Mader und Geschäftsführerin Livia Hadorn   möglichen Missständen nehmen wir sehr ernst.
ter Bewegungsfreiheit und diversen Auflagen.          nehmen dazu Stellung.                             Diese überprüfen wir im Rahmen unserer
Die NKVF hat gesetzlichen Auftrag, diese                                                                ­B esuche in Gefängnissen, Justizvollzugsan-
Zentren regelmässig zu überprüfen. Sie soll          Wie schätzt die NKVF die aktuell in den             stalten, Polizeistationen, psychiatrischen
­sicherstellen, dass die Grundrechte der Asyl-       Medien und von verschiedenen Organi-                ­K liniken oder eben auch in den Bundesasyl-
                                                                                                          zentren (BAZ). Nach unseren Erfahrungen
                                                                                                          können sowohl Asylsuchende als auch Mitar-
                                                                                                          beitende von Gewalt betroffen sein, und Gewalt
                                                                                                          kann von verschiedenen Personen ausgehen.
                                                                                                          Entsprechend unserem Mandat legen wir den
                                                                                                          Fokus auf die Unterbringung, Betreuung und
                                                                                                          Lebensbedingungen der asylsuchenden Men-
                                                                                                          schen in den BAZ.

                                                                                                        Was plant die NKVF konkret zu den Vor­
                                                                                                        fällen in den BAZ?
                                                                                                        Wir werden die Bundesasylzentren weiter
                                                                                                        ­besuchen. Diese regelmässigen Besuche sind
                                                                                                         ein wirksames Mittel, um Missbräuche aufzu-
                                                                                                         decken oder gar zu verhindern. Den Themen
                                                                                                         Gewalt und Gewaltprävention wird die Kom-
                                                                                                        mission vermehrt Beachtung schenken. Wir
                                                                                                        werden bei den Besuchen genau hinschauen
                                                                                                         und auf allfällige Missstände hinweisen.

                                                                                                        Welche Faktoren begünstigen Gewalt­
                                                                                                        anwendungen in den BAZ?
                                                                                                        Was wir während unserer Besuche immer
                                                                                                        wieder beobachten: Konflikte gehören zum
                                                                                                        Alltag in einem BAZ. Dazu tragen zahlreiche
                                                                                                        Faktoren bei wie Traumata der Asylsuchen-
                                                                                                        den, die Ungewissheit, wie der Asylentscheid
                                                                                                        ausfallen wird, das Leben und Arbeiten in
                                                                                                        ­einer Kollektivunterkunft, ein Kommen und
                                                                                                        Gehen der asylsuchenden Menschen oder
Traumatisiert, ohne Zukunftsperspektive, kontrolliert und eingeschränkt in der Bewegungsfreiheit –      Überforderung und Stress von Asylsuchenden
ein Nährboden für Konflikte. © SFH/Bernd Konrad                                                         und Mitarbeitenden, um einige Beispiele zu

6   Fluchtpunkt 90 August 2020
FLUCHTPUNKT - Schweizerische Flüchtlingshilfe
nennen. Wichtig erscheint uns, dass mit Kon-       Die gleichen Überlegungen gelten auch für das
flikten professionell umgegangen wird, damit       Betreuungspersonal.
diese möglichst nicht in Gewalt eskalieren
und ein BAZ ein möglichst sicherer Ort für          Ist eine unabhängige Überprüfung über-
alle ist und bleibt, die dort wohnen, leben         haupt möglich, wenn es sich bei den
und arbeiten.                                       Sicherheitsdienstleistern um private
                                                   ­Firmen handelt?
Wäre die Schaffung einer Ombudsstelle               Gestützt auf unseren menschenrechtlichen
hilfreich?                                          Auftrag können wir Besuche durchführen,
Zu einem professionellen Umgang mit Gewalt-         ­dabei vertrauliche Einzelgespräche mit allen
vorwürfen und Gewalt, unabhängig davon, von          Personen vor Ort führen und sämtliche Unter-
wem sie ausgeht und wen sie betrifft, gehört         lagen einsehen, die für unsere Arbeit relevant
nach Ansicht der NKVF ein systematisches             sein könnten. Das gilt auch gegenüber dem
Beschwerdemanagement. Die Schaffung einer            privaten Sicherheitspersonal und den privaten
Ombudsstelle könnte hilfreich sein.                  Sicherheitsunternehmen. Während der Besu-
                                                     che in den BAZ in den vergangenen Jahren
                                                     hatten wir uneingeschränkten Zugang zu allen
                                                    Mitarbeitenden und Dokumenten.
«Konflikte gehören zum Alltag
in einem BAZ. Dazu tragen                          Das SEM hält in einem Bericht zur Situation
                                                   von Flüchtlingsfrauen in der Schweiz fest:
­zahlreiche Faktoren bei wie                       «Das BAZ Bern hat als erstes BAZ ein Ge-
 Traumata der Asylsuchenden,                       waltpräventionskonzept erarbeitet, das
                                                   als Vorlage für die anderen Asylregionen
 die Ungewissheit, wie der
                                                   des Bundes genutzt wurde.» Gemäss SEM
 ­Asylentscheid ausfallen wird,                    wird dieses Konzept aktuell überarbeitet.          Eingangsbereich im Bundesasylzentrum Giffers.
  das Leben und Arbeiten in ­                      Hat die NKVF Einsicht in dieses Konzept,           © SFH / Barbara Graf Mousa
                                                   wirkt sie mit?
einer Kollektiv­unterkunft, ein                    Das Gewaltpräventionskonzept entspricht einer
  Kommen und Gehen der asyl­                       Empfehlung der NKVF. Wir werden dessen             Sicherheitspersonal. Die Gesamtverantwortung
                                                   Umsetzung im Rahmen unserer Besuche über-          trägt das SEM.
  suchenden Menschen oder                          prüfen.
  Überforderung und Stress
  von Asylsuchenden und Mit­                       Was würde sich ändern, wenn die Behörden
                                                   selbst für Sicherheit zuständig wären,
  arbeitenden, um einige Bei­                      statt damit gewinnorientierte Firmen zu            Informationen:
  spiele zu nennen.»                               beauftragen?                                       •	SFH-News Gewalt in den BAZ vom 15.05.2020:
                                                                                                         https://bit.ly/39npXmm
                                                   Wir überprüfen die Situation von asylsuchen-
                                                   den Personen in den BAZ gestützt auf das           •	Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
                                                                                                         (NKVF). Einschränkung der Bewegungsfreiheit
                                                   ­Zusatzprotokoll der UNO-Konvention gegen
                                                                                                         von asylsuchenden Personen: https://bit.ly/
Welche Rolle spielt die Aus- und Weiter-            Folter und das Bundesgesetz zur NKVF. Wäh-           3fMnwMD
bildung des für die Sicherheit zuständigen          rend unserer Besuche schauen wir unter ande-
                                                                                                      •	Bericht an das Staatssekretariat für Migration
Personals in den BAZ?                               rem die Arbeit des Sicherheitspersonals an,          (SEM) betreffend Überprüfung durch die Natio­
Die Aus- und Weiterbildung ist ein wichtiges        unabhängig davon, ob es sich um private oder         nale Kommission zur Verhütung von Folter in den
Element, damit die Sicherheitsmitarbeitenden        staatliche Angestellte handelt. Dabei ist die        Zentren des Bundes im Asylbereich 2017–2018:
ihre Aufgabe korrekt wahrnehmen können.             Schweiz in der Pflicht sicherzustellen, dass         https://bit.ly/3fMnwMD (nach unten scrollen:
Im Zentrum steht dabei, für die sichere Unter-      sie menschenrechtliche Standards nicht nur           Thematische Schwerpunkte, PDF)
bringung der Asylsuchenden zu sorgen. Wich-         selbst einhält, sondern dass auch mit staat­      •	Stellungnahme SEM an NKVF 18.12.2018:
tig ist nach Einschätzung der NKVF zudem,           lichen Aufgaben betraute Dritte diese respek-        https://bit.ly/3fMnwMD (nach unten scrollen:
dass die Aufgaben der Sicherheitsmitarbei-          tieren.                                              Thematische Schwerpunkte, PDF)

tenden klar definiert und die Rollenteilung                                                           •	Im Rahmen der 19.4533 INTERPELLATION zur
                                                                                                         Situation geflüchteter Frauen in den Flughäfen
­zwischen Sicherheit und Betreuung geklärt         Gibt die NKVF diesbezüglich Empfehlun-
                                                                                                         Zürich und Genf fragte die Grüne Nationalrätin
 sind. Unsere Berichte und die darin enthaltenen   gen ab?
                                                                                                         Sibel Arslan am 19.12.2019 den Bundesrat unter
 Empfehlungen können dem SEM als Gesamt-           Nein. Wichtig erscheint uns, dass in einem            anderem unter Punkt 4 nach gewaltpräventiven
 verantwortliche und den privaten Sicherheits-     BAZ mit Konflikten professionell umgegangen           Massnahmen: https://bit.ly/2CSsY28
 unternehmen als Umsetzende zur Orientierung       wird und die Zentren ein sicherer Ort für die      •	Bericht des SEM zum Bundesratsbericht in Er­
 dienen, wenn es darum geht, Schwerpunkte          asylsuchenden Menschen und die Mitarbei-              füllung des Postulats 16.3407, Feri, vom 9. Juni
 bei der Aus- und Weiterbildung festzulegen.       tenden sind. Dazu braucht es Betreuungs- und          2016; 25.09.2019: https://bit.ly/3eIkvvE

                                                                                                                      Fluchtpunkt 90 August 2020        7
FLUCHTPUNKT - Schweizerische Flüchtlingshilfe
Publikation zur Asylpraxis

Grundlage für zukünftige Forschungsarbeiten
Die Bestandesaufnahme «Asylpraxis der Schweiz von 1979 bis 2019» des Historikers Stephan Parak
bietet einen faktentreuen Überblick über vier Jahrzehnte Schweizer Asyl- und Wegweisungspraxis
aus der Perspektive der Bundesverwaltung. Von Barbara Graf Mousa, Redaktorin SFH

                                                   Behörde in einer zunehmend globalisierten               bar sind.» Für die wissenschaftliche Unabhän-
                                                   Welt mit immer neuen Konfliktherden. Das                gigkeit bürgten eine Begleitgruppe mit Fach-
                                                   belegen die Fakten und Grafiken über zwölf              personen der Universität, der Eidgenössischen
                                                   relevante Herkunftsländer sowie die im Kapitel          Kommission für Migration (EKM) und des
                                                   «Themen» ausgewählten Besonderheiten des                Bundesarchivs sowie das kritische Lektorat des
                                                   Asylverfahrens, etwa das Dublin-Verfahren, die          ehemaligen NZZ-Inlandredaktors Christoph
                                                   Aufnahme von Flüchtlingsgruppen, die Vor-               Wehrli.
                                                   läufige Aufnahme, der Umgang mit geschlechts-
                                                   spezifischer Verfolgung oder die Rückkehr.
                                                   Sorgfältig ausgewählte historische Dokumente            «Vieles hat sich in den Abläufen
                                                   und Fotografien auch aus dem Archiv der
                                                   Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) unter-           und Entscheidungsgrundlagen
                                                   stützen den Inhalt; die Fussnoten sind ange-            geändert, aber die Beschleuni­
                                                   nehm auf der gleichen Seite platziert. Fakten,          gung der Asylverfahren ist von
                                                   Zahlen, Namen und Orte sowie eine knappe
                                                   Chronologie runden das historisch-wissen-               Beginn weg eine Konstante.»
Historiker Stephan Parak hat Dutzende von Lauf­
                                                   schaftliche Nachschlagewerk ab.
metern Aktenmaterial aus dem Bundes­a rchiv
ausgewertet. Aus einer Broschüren-Idee à maxi­
mal 40 Seiten ist schliesslich ein wissenschaft­   Reduktion auf das Wesentliche                               «Vieles hat sich in den Abläufen und Ent-
liches Nachschlagewerk von über 200 Seiten ent­    «Es ging mir darum, eine Lücke in der Schweizer         scheidungsgrundlagen geändert, aber die Be-
standen. © SFH/Barbara Graf Mousa                  Geschichtsschreibung zu schliessen und ein              schleunigung der Asylverfahren ist von Beginn
                                                   Grundlagenwerk zu schaffen, das Appetit auf             weg eine Konstante, ebenso die Art und Weise,
Das Werk führt chronologisch vom ersten            weitere externe wissenschaftliche Vertiefung            wie ein Asylgesuch im Einzelfall geprüft wird»,
Schweizer Asylgesetz von 1979 bis zu der von       macht», erklärt Autor Stephan Parak, der beim           sagt Stephan Parak. Wie eine Anhörung und
den Stimmberechtigten 2016 angenommenen            SEM zuletzt als Qualitätsbeauftragter des               ein Verfahren ablaufen und wie es in histori-
Neustrukturierung des Asylbereichs, die am         ­Direktionsbereichs Asyl wirkte. Intern soll mit        scher Perspektive zum Asylentscheid kommt,
1. März 2019 in Kraft getreten ist. Dazwischen      diesem Auftragswerk das institutionelle Ge-            kann nun dank seines Insiderwissens und des
liegen zahlreiche Gesetzesrevisionen, geänderte     dächtnis gestärkt werden.                              ihm gewährten Zugangs zu teilweise noch ge-
Kompetenzregelungen zwischen Bund und                   Der promovierte Historiker gewährt in              sperrten Akten nachgelesen werden.
Kantonen, die institutionelle Entwicklung von       seiner Studie einen Einblick in die operative
einem provisorischen Amt unter dem ersten           Tätigkeit einer Migrationsbehörde. Das Werk
Delegierten für das Flüchtlingswesen 1986 bis       stützt sich vorwiegend auf Aktenmaterial des
zum 2015 zum Staatssekretariat erhobenen            SEM und seiner Vorgängerinstitutionen.                  Staatssekretariat für Migration SEM, Bern
                                                                                                            2020, 208 Seiten, Art.-Nr. 420.016.D
Migrationsamt (SEM).                                «Manchmal habe ich hunderte Akten gesichtet,
    Die bewegte Geschichte spiegelt das Verhält-    um daraus vielleicht zwei Zeilen schreiben zu           Bezugsquelle:
                                                                                                            www.bundespublikationen.admin.ch
nis von Gesellschaft, Politik und ausführender      können, die dafür nachvollzieh- und überprüf-

                                                   Impressum                                               Der Fluchtpunkt erscheint viermal jährlich für Spenderin­
                                                   Verlag und Herausgeberin «Fluchtpunkt»:                 nen und Spender der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Der
                                                   Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH)                   Abo-Beitrag von 5 Franken ist im Spendenbetrag inbegriffen.
                                                   Weyermannsstrasse 10, Postfach, 3001 Bern               Auflage dieser Ausgabe: 16 300
                                                   Tel. 031 370 75 75, E-Mail: info@fluechtlingshilfe.ch
                                                   Internet: www.fluechtlingshilfe.ch                      Redaktion: Barbara Graf Mousa (verantwortlich),
                                                                                                           Peter Meier, Remo Gubler, T
                                                                                                                                     ­ obias ­Heiniger, Oliver Lüthi,
                                                                                                           Karin Mathys, Beat von Wattenwyl
                                                                                                           Übersetzungen: Sabine Dormond, Montreux, Emmanuel
                                                               Spendenkonto: PC 30-1085-7                  Gaillard, SFH
                                                                                                           Layout: Bernd Konrad und Hanspeter Walser (SatzPunkt)
                                                               Ihre Spende                                 Druck: rubmedia AG, Wabern/Bern
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8   Fluchtpunkt 90 August 2020
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