Förderung COVID19 Informationsworkshop zur beabsichtigten Förderung im SPFV 11.08.2021

Die Seite wird erstellt Santiago Kurz
 
WEITER LESEN
Förderung COVID19 Informationsworkshop zur beabsichtigten Förderung im SPFV 11.08.2021
Förderung COVID19
Informationsworkshop zur beabsichtigten Förderung im SPFV

11.08.2021
Förderung COVID19 Informationsworkshop zur beabsichtigten Förderung im SPFV 11.08.2021
Agenda

Zeit                       Thema                                                Referent

10:45 – 10:50              Begrüßung                                            Markus Ortmann
10:50 – 11:10              Beabsichtigte Förderung im SPFV                      Axel Hansmeier
11:10 – 11:30              Regelungen für die beabsichtigte Förderung im SPFV   Mathias Müller
11:30 – 11:50              Umsetzung der beabsichtigten Förderung im SPFV       Markus Ortmann
11:50 – 12:15              Fragen & Antworten                                   alle

Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021                                             2
Förderung COVID19 Informationsworkshop zur beabsichtigten Förderung im SPFV 11.08.2021
Agenda

Zeit                       Thema                                                Referent

10:45 – 10:50              Begrüßung                                            Markus Ortmann
10:50 – 11:10              Beabsichtigte Förderung im SPFV                      Axel Hansmeier
11:10 – 11:30              Regelungen für die beabsichtigte Förderung im SPFV   Mathias Müller
11:30 – 11:50              Umsetzung der beabsichtigten Förderung im SPFV       Markus Ortmann
11:50 – 12:15              Fragen & Antworten                                   alle

Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021                                             3
Förderung COVID19 Informationsworkshop zur beabsichtigten Förderung im SPFV 11.08.2021
Agenda

Zeit                       Thema                                                Referent

10:45 – 10:50              Begrüßung                                            Markus Ortmann
10:50 – 11:10              Beabsichtigte Förderung im SPFV                      Axel Hansmeier
11:10 – 11:30              Regelungen für die beabsichtigte Förderung im SPFV   Mathias Müller
11:30 – 11:50              Umsetzung der beabsichtigten Förderung im SPFV       Markus Ortmann
11:50 – 12:15              Fragen & Antworten                                   alle

Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021                                             4
Förderung COVID19 Informationsworkshop zur beabsichtigten Förderung im SPFV 11.08.2021
Information zur pandemiebedingten Förderung des SPFV über
die Trassenpreise

Axel Hansmeier
Leiter des Referats Eisenbahnpolitik

Bonn, 11.08.2021

                                                            www.bmvi.de
Förderung COVID19 Informationsworkshop zur beabsichtigten Förderung im SPFV 11.08.2021
Sektorspezifische Unterstützungsleistungen
zur Bewältigung der Folgen der Pandemie
Die Bundesregierung unterstützt den Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr bei
der Bewältigung der Pandemie

• SPNV
   • Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Mrd. Euro an den coronabedingten Schäden im ÖPNV
   • Zeitraum: 2020 + 2021

• SPFV
   • Der Bund stellt für die Trassenpreisförderung im SPFV 2,1 Mrd. Euro bereit
   • Zeitraum: 01.03.2020 bis 31.05.2022

• SGV
   • Der Bund stellt für eine zusätzliche Trassenpreisförderung im SGV 627 Mio. Euro bereit
   • Zeitraum: 01.03.2020 bis 31.12.2021

                                                                                              www.bmvi.de | 11.08.2021   6
Förderung COVID19 Informationsworkshop zur beabsichtigten Förderung im SPFV 11.08.2021
FöRL af-TP SPFV COVID-19
Ziele
Mit der Förderung will der Bund einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der
wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leisten.

Als Förderziele wurden definiert:

• Reduzierung pandemiebedingte Folgen/ Schäden im SPFV

• Sicherung des Mobilitätsangebots trotz Nachfrageeinbruch im SPFV

• Anreiz, trotz pandemiebedingter Erschwernisse Verkehrsleistungen anzubieten

• Entgegenwirken, dass ein Verlust von Marktanteilen des SPFV und eine dauerhafte
  Reduzierung des Fernverkehrsangebots eintritt

                                                                                 www.bmvi.de | 11.08.2021   7
FöRL af-TP SPFV COVID-19
Bundesmittel, Förderzeitraum und Fördersatz

            Zeitraum           Bereitgestellte Mittel BHH      Fördersatz

     01.03.2020 – 30.09.2021         1,620 Mrd. €                ca. 98 %

     01.10.2021 – 31.12.2021          206 Mio. €                 ca. 98 %

     01.01.2022 – 31.05.2022          279 Mio. €               max. 50 %

                                                            www.bmvi.de | 11.08.2021   8
FöRL af-TP SPFV COVID-19
aktueller Stand
23.04.2021 Beschluss des Haushaltsgesetzgebers zur Reduzierung der Trassenpreise
           im Personenfernverkehr als Teil eines Maßnahmenpaketes zur Minderung
           der pandemiebedingten Schäden im Schienensektor (Nachtragshaushalt
           2021)

09.06.2021 Inkrafttreten des Nachtragshaushalts 2021

29.07.2021 Zeichnung der FöRL

30.07.2021 Beihilferechtliche Genehmigung der FöRL durch die EU-KOM

17.08.2021 voraussichtlich Veröffentlichung der FöRL im Bundesanzeiger

                                                                                   www.bmvi.de | 11.08.2021   9
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Kontakt
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI)
Referat E 10 - Eisenbahnpolitik
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Ansprechpartner
Hr. Axel Hansmeier
Ref-E10@bmvi.bund.de
www.bmvi.de
Tel. +49 (0) 228 99 300-4100

                                       www.bmvi.de | 11.08.2021   10
Agenda

Zeit                       Thema                                                Referent

10:45 – 10:50              Begrüßung                                            Markus Ortmann
10:50 – 11:10              Beabsichtigte Förderung im SPFV                      Axel Hansmeier
11:10 – 11:30              Regelungen für die beabsichtigte Förderung im SPFV   Mathias Müller
11:30 – 11:50              Umsetzung der beabsichtigten Förderung im SPFV       Markus Ortmann
11:50 – 12:15              Fragen & Antworten                                   alle

Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021                                             11
Information zur pandemiebedingten Förderung des
SPFV über die Trassenentgelte

- Antrags- und Bewilligungsverfahren -

Mathias Müller
Leiter Referat 41, Investitionen Fahrweg – Nord

Bonn, 11. August 2021
Förderung SPFV

         Zuständigkeit EBA

          EBA zuständig für Durchführung des Förderverfahrens einschließlich der Antrags-
           und Verwendungsprüfung.

         Fördergegenstand

          anteilige Förderung der Trassenentgelte des SPFV in Bezug auf die Netto- Beträge
           der von den bundeseigenen Betreibern der Schienenwege auf Basis der von der
           BNetzA genehmigten Entgeltlisten in Rechnung gestellten SPFV- Trassenentgelte
           für tatsächlich erbrachte Betriebsleistungen in Trassenkilometern

         Antragsberechtigung

          DB Netz AG als Erstempfängerin, die die Zuwendung an die SPFV-
           Zugangsberechtigten (Letztempfänger) weiterleitet.
        Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV

                             SPFV im Sinne der Förderung=

                             Alle Verkehre, die der nationalen oder grenzüberschreitenden Personenbeförderung
                             gem. Nummer 6.1.2.2.2 der SNB 2019/2020 und 2020/2021 sowie Nummer 5.2.2.2.2
                             der Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG (NBN) 2021/2022 im
                             Geltungsbereich des Trassenpreissystems der DB Netz AG dienen und
                             die kein Schienenpersonennahverkehr im Sinne der Nummer 6.1.2.2.1 der SNB
                             2019/2020 und 2020/2021 und der Nummer 5.2.2.2.1 NBN 2021/2022 sind.

                             SPFV- Zugangsberechtigte= Zugangsberechtigte nach § 1 Abs. 12 ERegG

Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021                                                              14
Förderung SPFV - Ablaufschema

                          Antrag über
                          Trassennutzungs-                                   DB Netz AG                                EBA
                          vertrag                                           Antragstellerin                   (Bewilligungsbehörde)

                     SPFV-
                  Berechtigter
                 Letztempfänger
                                                                        Mittelabruf durch
                (Reduzierung der                                          DB Netz AG                          Zuwendungsbescheid
                Nutzungsentgelte)
                                                                        Erstempfängerin

                                                            Weiterleitung                         nach
                                                             der Mittel                       Bestandskraft

       Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV

          Antragsverfahren

          Die Förderung umfasst Betriebsleistungen im Zeitraum 01.03.2020-
          31.05.2022.

           Jeweils ein Antrag durch die DB Netz für die Zeiträume erforderlich
               01.03.2020 – 30.09.2021 (rückwirkende Förderung)
                   (Antrag ist bis zum 30.11.2021 zu stellen)
               01.10.2021 – 11.12.2021
                   (Antrag vor Beginn des Förderzeitraums zu stellen)
               12.12.2021 – 31.05.2022
                   (Antrag vor Beginn des Förderzeitraums zu stellen)

          Bewilligungsverfahren

           Erlass Zuwendungsbescheid durch EBA an DB Netz AG

        Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV

                       Weiterleitungsverfahren

                        Zuwendung wird im Auftrag der Letztempfänger von der DB Netz AG abgerufen
                         und an die Letztempfänger weitergeleitet

                        Weiterleitung durch anteiligen Absetzung des Förderbetrags von dem jeweils
                         fälligen Trassenentgelt

                        Jeweilige Höhe der Reduzierung des Netto- Betrags erfolgt auf Grundlage der
                         durch die Erstempfängerin errechneten marktsegmentspezifischen Förderbeträge

                        Bekanntgabe der marktspezifischen Förderbeträge erfolgt durch die DB Netz AG
                         unverzüglich nach Erlass des Zuwendungsbescheides des EBA

                        Die Förderbeträge werden zudem auf der Internetseite des EBA veröffentlicht
Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV

                       Verwendungsnachweisverfahren

                       Pflichten DB Netz AG als Erstempfängerin

                        Vorlage des VN bei der Bewilligungsbehörde (spätestens 6 Mo nach Ablauf der
                         jeweiligen Netzfahrplanperiode bzw. Ende des Bewilligungszeitraums)

                        Monatlicher Bericht ggü. der Bewilligungsbehörde für die jeweiligen Letztempfänger
                         mit gefahrenen Tkm je Segment der Verkehrsart SPFV+ Stand Inanspruchnahme von
                         Bundesmitteln im Vormonat kumuliert für das Kalenderjahr

                       Pflichten SPFV- Berichtigten als Letztempfänger

                        Ggf. Bereitstellen von zusätzlichen Angaben für die VN-Prüfung

Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV

         (Mögliche) Rückerstattung

          Für die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die
           Rückforderung der Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49 a des
           Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)

          Rückzahlungspflichtig ggü. der Bewilligungsbehörde ist grds. die DB Netz AG als
           Erstempfängerin

          Ausnahme: Rückforderungsgrund liegt beim Letztempfänger und dieser wird im
           Anschluss an die geförderte Trassennutzung insolvent. In diesem Falle erfolgt eine
           Abtretung der Ansprüche der Erstempfängerin an das EBA.

          Die Erstempfängerin und der Letztempfänger sind verpflichtet, alle notwendigen
           Daten und Informationen hierzu uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen
       Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV

         Mögliche Rückforderungsgründe

          Kumulierung der Zuwendung mit anderen erhaltenen staatlichen Beihilfen i.S.d.
           Art. 107 Abs. 1 AEUV oder Gemeinschaftsfinanzierungen, die in der Summe den
           in den Eisenbahnleitlinien Ziffer 107 vorgesehenen Wert übersteigen

          Verstoß gegen Allgemeine Nebenstimmungen (ANBest-P) -> z.B.: erforderliche
           Nachweise für die VN-Prüfung werden nicht erbracht

          Anteilige Rückforderung, wenn aufgrund Rechtsschutzverfahren gegen die
           Trassenentgeltgenehmigung der BNetzA verminderte Trassenentgelte für
           Marktsegmente resultieren und so der Förderbetrag angepasst werden muss

       Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV

         Zusammenfassung der Voraussetzungen für die Teilnahme am Förderprogramm
         (für Letztempfänger)

          Antrag auf Förderung (wird durch Annahme des privatrechtlichen
           Trassennutzungsvertrags nach SNB gestellt und angenommen)

          Trassennutzung (entsprechend gültigen Infrastrukturnutzungsvertrags mit der DB
           Netz AG)

         Abgabe folgender Erklärungen bei Trassenanmeldung:

                  Aussage zur (Nicht-)Kumulierung mit anderen Beihilfen

                  Aussage zur Zuwendungsberechtigung (keine Ausschlussgründe)

       Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV

         Zusammenfassung der Voraussetzungen für die Teilnahme am Förderprogramm
         (für Letztempfänger)

                  Erklärung sinngemäße Anwendung Richtlinie zur Korruptionsprävention in der
                   Bundesverwaltung in der jeweils gültigen Fassung

                  Zustimmung und Bevollmächtigung der DB Netz AG zum Abruf der Mittel

                  Zustimmung Datenverarbeitung

         …
       Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
www.eisenbahn-bundesamt.de
     www.eba.bund.de

     Dipl.-Ing. Mathias G. Müller

     Leiter Referat 41
     Investitionen Fahrweg – Nord
     Eisenbahn-Bundesamt
     Heinemannstraße 6
     53175 Bonn

     Telefon: (0228) 9826 – 410
     Telefax: (0228) 9826 – 9 410

     mailto: MuellerM@eba.bund.de
Agenda

Zeit                       Thema                                                Referent

10:45 – 10:50              Begrüßung                                            Markus Ortmann
10:50 – 11:10              Beabsichtigte Förderung im SPFV                      Axel Hansmeier
11:10 – 11:30              Regelungen für die beabsichtigte Förderung im SPFV   Mathias Müller
11:30 – 11:50              Umsetzung der beabsichtigten Förderung im SPFV       Markus Ortmann
11:50 – 12:15              Fragen & Antworten                                   alle

Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021                                             24
Überblick Fördermodell
Für Letztempfänger vereinfachtes Verfahren

Bewilligungsbehörde
                                                       ‒ Bund fördert SPFV über eine anteilige Finanzierung der Trassenentgelte
                                 Genehmigung &
                                                       ‒ Genehmigung & Bereitstellung der Fördermittel
                                    Prüfung
                                                       ‒ Verwendungsnachweisprüfung

Erstempfängerin
                                                       ‒ Beauftragt durch Förderletztempfänger in ihrem Namen zu handeln
                                  Berechnung &
                                                       ‒ Beantragung, Abruf und Nachweis der Fördermittel bei der
                                  Weiterleitung
                                                         Bewilligungsbehörde

Letztempfänger
                                                        ‒ Erhalt der Förderung im Rahmen der Trassenentgeltrechnung
                                    Verwendung

Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021                                                                              25
Förderung zur Bewältigung der Folgen der COVID 19–Pandemie
im SPFV

Fördermittelausstattung im Förderzeitraum

                                                                                      206
                               1.620 Mio. EUR                                         Mio.
                                                                                      EUR        279 Mio. EUR
 M A     M J      J    A   S   O N      D    J    F   M A      M J        J   A   S   O N    D   J   F   M A   M
             2020                                                 2021                               2022

Fördersatzberechnung                                                                                                 Weicht die
                                                                                                                     Entwicklung des
                                                                                                                   Trassenumsatzes von
                                im Bundeshaushalt bereitgestellte Fördermittel                                     der Prognose ab, kann
   Fördersatz =                                                                                                    der Fördersatz mit
                                                      Trassenumsatz SPFV                                           Wirkung für die
                                                                                                                   Zukunft angepasst
                                                                                                                   werden.

Förderbeträge

     segmentspezifischer Förderbetrag je Trkm = Fördersatz * segmentspezifisches Trassenentgelt je Trkm

DB Netz AG | I.NBV 2 | Austausch zur Trassenpreisförderung | 26.01.2021                                                                    26
Beauftragung - EVU beauftragen DB Netz die Förderung für sie
zu beantragen, abzurufen, weiterzuleiten und nachzuweisen
                                                           Beauftragungen können ab sofort über
                                                           www.dbnetze.com/formula eingereicht werden
  Beauftragung der DB Netz AG zur Beantragung
  und Verrechnung der Fördermittel aufgrund der
  Förderrichtlinie durch die EVU/ ZB                                                    Mit wenigen Clicks
                                                                                        Beauftragungsformular
     −   Grundsätzlich einmal je Netzfahrplanperiode
         erforderlich
                                                                                        ausfüllen und direkt
     −   Erfolgt sie bis zum 15. eines Monats, kann
                                                                                        einreichen
         die Förderung noch für den betreffenden                                        Berechtigung zum Ausfüllen
         Monat verrechnet werden.                                                       und Einreichen auf Superuser
  Mit der Beauftragung erkennt das EVU/ der ZB die                                      Ihres Unternehmens limitiert
  Bedingungen der Förderrichtlinie an.                                                  → Support für Einrichtung eines
                                                                                        Superusers:
  Erfüllt ein EVU/ZB nach erfolgter Beauftragung nicht                                  Einfachbahn@deutschebahn.com
  mehr die Bedingungen der Richtlinie, muss DB Netz
  darüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis gesetzt
  werden.

  Bei Verletzung der Bedingungen der Richtlinie kann     Stichtage
  das EVU/ der ZB von der Förderung ausgeschlossen       • rückwirkende Förderung 2020/2021:      01.10.2021
  und zur Rückzahlung bereits gewährter Förderung
  verpflichtet werden.                                   • „Rest“ Fahrplanjahr 2021:              15.10.2021
                                                         • Fahrplanjahr 2022:                     15.12.2021
Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021                                                                  27
Eingereichte Beauftragungen können jederzeit online
eingesehen werden

Übersicht eingereichte Beauftragungen auf www.dbnetze.com/formula

Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021                28
Rechnungslayout & trassenscharfer Nachweis der Förderung

Ausweis der ergänzenden rückwirkenden Förderung in Anlage zur Rechnung

                                                                     Netto           MwSt.               Brutto
       Rechnungsbetrag (19% MwSt.)                                100.000,00 EUR    19.000,00 EUR     119.000,00 EUR

       voraussichtliche Förderung COVID19 der Leistungsmonate   -1.900.000,00 EUR                   -1.900.000,00 EUR
       März 2020 bis September 2021
       voraussichtliche Förderung COVID19 Oktober 2021             -98.000,00 EUR                      -98.000,00 EUR

       Zahlbetrag                                               -1.898.000,00 EUR   19.000,00 EUR   -1.879.000,00 EUR

            Der trassenscharfe Nachweis der Förderung erfolgt über csv-Leistungsdateien.

Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021                                                                29
Nächste Schritte zur Umsetzung der Förderung im SPFV

                                                         August 11. Informationsworkshop & Start Beauftragungen einreichen

                                                                  …    Abschluss Anhörung beabsichtigte Änderungen SNB/NBN

                                                                  …    Beantragung der Förderung durch DB Netz bei EBA

                                                                  …    Genehmigung der Förderung durch EBA

                                                        Oktober        Ende Beauftragungsfrist für rückwirkende Förderung
                                                                  1.
                                                                       03/20-09/21
                                                                       vsl. Versand Abrechnung Oktober: erstmaliger Ausweis der
                                                       November   5.
                                                                       lfd. Förderung und rückwirkenden Förderung
                                                                      vsl. Ausreichung/Überweisung des rückwirkenden
                                                                  19. Förderbetrags und Ausreichung der laufenden Förderung
                                                                      saldiert mit der Oktoberrechnung

Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021                                                                              30
Aktuelle Informationen finden Sie ab KW 33 auf
www.dbnetze.com/Foerderung-COVID19
                                                           ENTWURF
                                                       Internetseite noch   ‒ Informationen zur
                                                           Erstellung         Förderung allgemein
                                                                            ‒ Aktuelle Entwicklungen
                                                                            ‒ Förderbeträge
                                                                            ‒ Handbuch für Formula
                                                                            ‒ Vorlagen
                                                                            ‒ Kontakt

Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021                                           31
Agenda

Zeit                       Thema                                                Referent

10:45 – 10:50              Begrüßung                                            Markus Ortmann
10:50 – 11:10              Beabsichtigte Förderung im SPFV                      Axel Hansmeier
11:10 – 11:30              Regelungen für die beabsichtigte Förderung im SPFV   Mathias Müller
11:30 – 11:50              Umsetzung der beabsichtigten Förderung im SPFV       Markus Ortmann
11:50 – 12:15              Fragen & Antworten                                   alle

Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021                                             32
Fragen und Antworten

                                                       ?

Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021       33
Wir hoffen Ihnen mit dem Info-Workshop einen guten
   Überblick über die beabsichtigte Förderung im
 Zusammenhang mit COVID19 gegeben zu haben.

      Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu!
     Foerderung-COVID19@deutschebahn.com
Sie können auch lesen