Förderung COVID19 Informationsworkshop zur beabsichtigten Förderung im SPFV 11.08.2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Agenda Zeit Thema Referent 10:45 – 10:50 Begrüßung Markus Ortmann 10:50 – 11:10 Beabsichtigte Förderung im SPFV Axel Hansmeier 11:10 – 11:30 Regelungen für die beabsichtigte Förderung im SPFV Mathias Müller 11:30 – 11:50 Umsetzung der beabsichtigten Förderung im SPFV Markus Ortmann 11:50 – 12:15 Fragen & Antworten alle Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021 2
Agenda Zeit Thema Referent 10:45 – 10:50 Begrüßung Markus Ortmann 10:50 – 11:10 Beabsichtigte Förderung im SPFV Axel Hansmeier 11:10 – 11:30 Regelungen für die beabsichtigte Förderung im SPFV Mathias Müller 11:30 – 11:50 Umsetzung der beabsichtigten Förderung im SPFV Markus Ortmann 11:50 – 12:15 Fragen & Antworten alle Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021 3
Agenda Zeit Thema Referent 10:45 – 10:50 Begrüßung Markus Ortmann 10:50 – 11:10 Beabsichtigte Förderung im SPFV Axel Hansmeier 11:10 – 11:30 Regelungen für die beabsichtigte Förderung im SPFV Mathias Müller 11:30 – 11:50 Umsetzung der beabsichtigten Förderung im SPFV Markus Ortmann 11:50 – 12:15 Fragen & Antworten alle Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021 4
Information zur pandemiebedingten Förderung des SPFV über die Trassenpreise Axel Hansmeier Leiter des Referats Eisenbahnpolitik Bonn, 11.08.2021 www.bmvi.de
Sektorspezifische Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Folgen der Pandemie Die Bundesregierung unterstützt den Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr bei der Bewältigung der Pandemie • SPNV • Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Mrd. Euro an den coronabedingten Schäden im ÖPNV • Zeitraum: 2020 + 2021 • SPFV • Der Bund stellt für die Trassenpreisförderung im SPFV 2,1 Mrd. Euro bereit • Zeitraum: 01.03.2020 bis 31.05.2022 • SGV • Der Bund stellt für eine zusätzliche Trassenpreisförderung im SGV 627 Mio. Euro bereit • Zeitraum: 01.03.2020 bis 31.12.2021 www.bmvi.de | 11.08.2021 6
FöRL af-TP SPFV COVID-19 Ziele Mit der Förderung will der Bund einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leisten. Als Förderziele wurden definiert: • Reduzierung pandemiebedingte Folgen/ Schäden im SPFV • Sicherung des Mobilitätsangebots trotz Nachfrageeinbruch im SPFV • Anreiz, trotz pandemiebedingter Erschwernisse Verkehrsleistungen anzubieten • Entgegenwirken, dass ein Verlust von Marktanteilen des SPFV und eine dauerhafte Reduzierung des Fernverkehrsangebots eintritt www.bmvi.de | 11.08.2021 7
FöRL af-TP SPFV COVID-19 Bundesmittel, Förderzeitraum und Fördersatz Zeitraum Bereitgestellte Mittel BHH Fördersatz 01.03.2020 – 30.09.2021 1,620 Mrd. € ca. 98 % 01.10.2021 – 31.12.2021 206 Mio. € ca. 98 % 01.01.2022 – 31.05.2022 279 Mio. € max. 50 % www.bmvi.de | 11.08.2021 8
FöRL af-TP SPFV COVID-19 aktueller Stand 23.04.2021 Beschluss des Haushaltsgesetzgebers zur Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr als Teil eines Maßnahmenpaketes zur Minderung der pandemiebedingten Schäden im Schienensektor (Nachtragshaushalt 2021) 09.06.2021 Inkrafttreten des Nachtragshaushalts 2021 29.07.2021 Zeichnung der FöRL 30.07.2021 Beihilferechtliche Genehmigung der FöRL durch die EU-KOM 17.08.2021 voraussichtlich Veröffentlichung der FöRL im Bundesanzeiger www.bmvi.de | 11.08.2021 9
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Referat E 10 - Eisenbahnpolitik Invalidenstraße 44 10115 Berlin Ansprechpartner Hr. Axel Hansmeier Ref-E10@bmvi.bund.de www.bmvi.de Tel. +49 (0) 228 99 300-4100 www.bmvi.de | 11.08.2021 10
Agenda Zeit Thema Referent 10:45 – 10:50 Begrüßung Markus Ortmann 10:50 – 11:10 Beabsichtigte Förderung im SPFV Axel Hansmeier 11:10 – 11:30 Regelungen für die beabsichtigte Förderung im SPFV Mathias Müller 11:30 – 11:50 Umsetzung der beabsichtigten Förderung im SPFV Markus Ortmann 11:50 – 12:15 Fragen & Antworten alle Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021 11
Information zur pandemiebedingten Förderung des SPFV über die Trassenentgelte - Antrags- und Bewilligungsverfahren - Mathias Müller Leiter Referat 41, Investitionen Fahrweg – Nord Bonn, 11. August 2021
Förderung SPFV Zuständigkeit EBA EBA zuständig für Durchführung des Förderverfahrens einschließlich der Antrags- und Verwendungsprüfung. Fördergegenstand anteilige Förderung der Trassenentgelte des SPFV in Bezug auf die Netto- Beträge der von den bundeseigenen Betreibern der Schienenwege auf Basis der von der BNetzA genehmigten Entgeltlisten in Rechnung gestellten SPFV- Trassenentgelte für tatsächlich erbrachte Betriebsleistungen in Trassenkilometern Antragsberechtigung DB Netz AG als Erstempfängerin, die die Zuwendung an die SPFV- Zugangsberechtigten (Letztempfänger) weiterleitet. Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV SPFV im Sinne der Förderung= Alle Verkehre, die der nationalen oder grenzüberschreitenden Personenbeförderung gem. Nummer 6.1.2.2.2 der SNB 2019/2020 und 2020/2021 sowie Nummer 5.2.2.2.2 der Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG (NBN) 2021/2022 im Geltungsbereich des Trassenpreissystems der DB Netz AG dienen und die kein Schienenpersonennahverkehr im Sinne der Nummer 6.1.2.2.1 der SNB 2019/2020 und 2020/2021 und der Nummer 5.2.2.2.1 NBN 2021/2022 sind. SPFV- Zugangsberechtigte= Zugangsberechtigte nach § 1 Abs. 12 ERegG Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021 14
Förderung SPFV - Ablaufschema Antrag über Trassennutzungs- DB Netz AG EBA vertrag Antragstellerin (Bewilligungsbehörde) SPFV- Berechtigter Letztempfänger Mittelabruf durch (Reduzierung der DB Netz AG Zuwendungsbescheid Nutzungsentgelte) Erstempfängerin Weiterleitung nach der Mittel Bestandskraft Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV Antragsverfahren Die Förderung umfasst Betriebsleistungen im Zeitraum 01.03.2020- 31.05.2022. Jeweils ein Antrag durch die DB Netz für die Zeiträume erforderlich 01.03.2020 – 30.09.2021 (rückwirkende Förderung) (Antrag ist bis zum 30.11.2021 zu stellen) 01.10.2021 – 11.12.2021 (Antrag vor Beginn des Förderzeitraums zu stellen) 12.12.2021 – 31.05.2022 (Antrag vor Beginn des Förderzeitraums zu stellen) Bewilligungsverfahren Erlass Zuwendungsbescheid durch EBA an DB Netz AG Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV Weiterleitungsverfahren Zuwendung wird im Auftrag der Letztempfänger von der DB Netz AG abgerufen und an die Letztempfänger weitergeleitet Weiterleitung durch anteiligen Absetzung des Förderbetrags von dem jeweils fälligen Trassenentgelt Jeweilige Höhe der Reduzierung des Netto- Betrags erfolgt auf Grundlage der durch die Erstempfängerin errechneten marktsegmentspezifischen Förderbeträge Bekanntgabe der marktspezifischen Förderbeträge erfolgt durch die DB Netz AG unverzüglich nach Erlass des Zuwendungsbescheides des EBA Die Förderbeträge werden zudem auf der Internetseite des EBA veröffentlicht Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV Verwendungsnachweisverfahren Pflichten DB Netz AG als Erstempfängerin Vorlage des VN bei der Bewilligungsbehörde (spätestens 6 Mo nach Ablauf der jeweiligen Netzfahrplanperiode bzw. Ende des Bewilligungszeitraums) Monatlicher Bericht ggü. der Bewilligungsbehörde für die jeweiligen Letztempfänger mit gefahrenen Tkm je Segment der Verkehrsart SPFV+ Stand Inanspruchnahme von Bundesmitteln im Vormonat kumuliert für das Kalenderjahr Pflichten SPFV- Berichtigten als Letztempfänger Ggf. Bereitstellen von zusätzlichen Angaben für die VN-Prüfung Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV (Mögliche) Rückerstattung Für die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) Rückzahlungspflichtig ggü. der Bewilligungsbehörde ist grds. die DB Netz AG als Erstempfängerin Ausnahme: Rückforderungsgrund liegt beim Letztempfänger und dieser wird im Anschluss an die geförderte Trassennutzung insolvent. In diesem Falle erfolgt eine Abtretung der Ansprüche der Erstempfängerin an das EBA. Die Erstempfängerin und der Letztempfänger sind verpflichtet, alle notwendigen Daten und Informationen hierzu uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV Mögliche Rückforderungsgründe Kumulierung der Zuwendung mit anderen erhaltenen staatlichen Beihilfen i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV oder Gemeinschaftsfinanzierungen, die in der Summe den in den Eisenbahnleitlinien Ziffer 107 vorgesehenen Wert übersteigen Verstoß gegen Allgemeine Nebenstimmungen (ANBest-P) -> z.B.: erforderliche Nachweise für die VN-Prüfung werden nicht erbracht Anteilige Rückforderung, wenn aufgrund Rechtsschutzverfahren gegen die Trassenentgeltgenehmigung der BNetzA verminderte Trassenentgelte für Marktsegmente resultieren und so der Förderbetrag angepasst werden muss Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV Zusammenfassung der Voraussetzungen für die Teilnahme am Förderprogramm (für Letztempfänger) Antrag auf Förderung (wird durch Annahme des privatrechtlichen Trassennutzungsvertrags nach SNB gestellt und angenommen) Trassennutzung (entsprechend gültigen Infrastrukturnutzungsvertrags mit der DB Netz AG) Abgabe folgender Erklärungen bei Trassenanmeldung: Aussage zur (Nicht-)Kumulierung mit anderen Beihilfen Aussage zur Zuwendungsberechtigung (keine Ausschlussgründe) Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
Förderung SPFV Zusammenfassung der Voraussetzungen für die Teilnahme am Förderprogramm (für Letztempfänger) Erklärung sinngemäße Anwendung Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung in der jeweils gültigen Fassung Zustimmung und Bevollmächtigung der DB Netz AG zum Abruf der Mittel Zustimmung Datenverarbeitung … Mathias Müller, Leiter Referat 41, 11. August 2021
www.eisenbahn-bundesamt.de www.eba.bund.de Dipl.-Ing. Mathias G. Müller Leiter Referat 41 Investitionen Fahrweg – Nord Eisenbahn-Bundesamt Heinemannstraße 6 53175 Bonn Telefon: (0228) 9826 – 410 Telefax: (0228) 9826 – 9 410 mailto: MuellerM@eba.bund.de
Agenda Zeit Thema Referent 10:45 – 10:50 Begrüßung Markus Ortmann 10:50 – 11:10 Beabsichtigte Förderung im SPFV Axel Hansmeier 11:10 – 11:30 Regelungen für die beabsichtigte Förderung im SPFV Mathias Müller 11:30 – 11:50 Umsetzung der beabsichtigten Förderung im SPFV Markus Ortmann 11:50 – 12:15 Fragen & Antworten alle Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021 24
Überblick Fördermodell Für Letztempfänger vereinfachtes Verfahren Bewilligungsbehörde ‒ Bund fördert SPFV über eine anteilige Finanzierung der Trassenentgelte Genehmigung & ‒ Genehmigung & Bereitstellung der Fördermittel Prüfung ‒ Verwendungsnachweisprüfung Erstempfängerin ‒ Beauftragt durch Förderletztempfänger in ihrem Namen zu handeln Berechnung & ‒ Beantragung, Abruf und Nachweis der Fördermittel bei der Weiterleitung Bewilligungsbehörde Letztempfänger ‒ Erhalt der Förderung im Rahmen der Trassenentgeltrechnung Verwendung Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021 25
Förderung zur Bewältigung der Folgen der COVID 19–Pandemie im SPFV Fördermittelausstattung im Förderzeitraum 206 1.620 Mio. EUR Mio. EUR 279 Mio. EUR M A M J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M A M 2020 2021 2022 Fördersatzberechnung Weicht die Entwicklung des Trassenumsatzes von im Bundeshaushalt bereitgestellte Fördermittel der Prognose ab, kann Fördersatz = der Fördersatz mit Trassenumsatz SPFV Wirkung für die Zukunft angepasst werden. Förderbeträge segmentspezifischer Förderbetrag je Trkm = Fördersatz * segmentspezifisches Trassenentgelt je Trkm DB Netz AG | I.NBV 2 | Austausch zur Trassenpreisförderung | 26.01.2021 26
Beauftragung - EVU beauftragen DB Netz die Förderung für sie zu beantragen, abzurufen, weiterzuleiten und nachzuweisen Beauftragungen können ab sofort über www.dbnetze.com/formula eingereicht werden Beauftragung der DB Netz AG zur Beantragung und Verrechnung der Fördermittel aufgrund der Förderrichtlinie durch die EVU/ ZB Mit wenigen Clicks Beauftragungsformular − Grundsätzlich einmal je Netzfahrplanperiode erforderlich ausfüllen und direkt − Erfolgt sie bis zum 15. eines Monats, kann einreichen die Förderung noch für den betreffenden Berechtigung zum Ausfüllen Monat verrechnet werden. und Einreichen auf Superuser Mit der Beauftragung erkennt das EVU/ der ZB die Ihres Unternehmens limitiert Bedingungen der Förderrichtlinie an. → Support für Einrichtung eines Superusers: Erfüllt ein EVU/ZB nach erfolgter Beauftragung nicht Einfachbahn@deutschebahn.com mehr die Bedingungen der Richtlinie, muss DB Netz darüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Bei Verletzung der Bedingungen der Richtlinie kann Stichtage das EVU/ der ZB von der Förderung ausgeschlossen • rückwirkende Förderung 2020/2021: 01.10.2021 und zur Rückzahlung bereits gewährter Förderung verpflichtet werden. • „Rest“ Fahrplanjahr 2021: 15.10.2021 • Fahrplanjahr 2022: 15.12.2021 Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021 27
Eingereichte Beauftragungen können jederzeit online eingesehen werden Übersicht eingereichte Beauftragungen auf www.dbnetze.com/formula Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021 28
Rechnungslayout & trassenscharfer Nachweis der Förderung Ausweis der ergänzenden rückwirkenden Förderung in Anlage zur Rechnung Netto MwSt. Brutto Rechnungsbetrag (19% MwSt.) 100.000,00 EUR 19.000,00 EUR 119.000,00 EUR voraussichtliche Förderung COVID19 der Leistungsmonate -1.900.000,00 EUR -1.900.000,00 EUR März 2020 bis September 2021 voraussichtliche Förderung COVID19 Oktober 2021 -98.000,00 EUR -98.000,00 EUR Zahlbetrag -1.898.000,00 EUR 19.000,00 EUR -1.879.000,00 EUR Der trassenscharfe Nachweis der Förderung erfolgt über csv-Leistungsdateien. Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021 29
Nächste Schritte zur Umsetzung der Förderung im SPFV August 11. Informationsworkshop & Start Beauftragungen einreichen … Abschluss Anhörung beabsichtigte Änderungen SNB/NBN … Beantragung der Förderung durch DB Netz bei EBA … Genehmigung der Förderung durch EBA Oktober Ende Beauftragungsfrist für rückwirkende Förderung 1. 03/20-09/21 vsl. Versand Abrechnung Oktober: erstmaliger Ausweis der November 5. lfd. Förderung und rückwirkenden Förderung vsl. Ausreichung/Überweisung des rückwirkenden 19. Förderbetrags und Ausreichung der laufenden Förderung saldiert mit der Oktoberrechnung Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021 30
Aktuelle Informationen finden Sie ab KW 33 auf www.dbnetze.com/Foerderung-COVID19 ENTWURF Internetseite noch ‒ Informationen zur Erstellung Förderung allgemein ‒ Aktuelle Entwicklungen ‒ Förderbeträge ‒ Handbuch für Formula ‒ Vorlagen ‒ Kontakt Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021 31
Agenda Zeit Thema Referent 10:45 – 10:50 Begrüßung Markus Ortmann 10:50 – 11:10 Beabsichtigte Förderung im SPFV Axel Hansmeier 11:10 – 11:30 Regelungen für die beabsichtigte Förderung im SPFV Mathias Müller 11:30 – 11:50 Umsetzung der beabsichtigten Förderung im SPFV Markus Ortmann 11:50 – 12:15 Fragen & Antworten alle Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021 32
Fragen und Antworten ? Informationsworkshop Förderung COVID 19 | 11.08.2021 33
Wir hoffen Ihnen mit dem Info-Workshop einen guten Überblick über die beabsichtigte Förderung im Zusammenhang mit COVID19 gegeben zu haben. Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu! Foerderung-COVID19@deutschebahn.com
Sie können auch lesen