Beitragssatz zur Rentenversicherung auf 19,6 Prozent senken - Fragen und Antworten zur BDA-Forderung, den Beitragssatz zur Rentenversicherung 2009 ...

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Beitragssatz zur Rentenversicherung
auf 19,6 Prozent senken
Fragen und Antworten zur BDA-Forderung, den Beitragssatz zur
Rentenversicherung 2009 auf 19,6 Prozent zu senken

November 2008
Warum sollte der Beitragssatz zur Rentenversicherung jetzt gesenkt
werden?

Durch eine Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung auf 19,6
Prozent können Arbeitgeber und Arbeitnehmer im kommenden Jahr um rund 2,5
Mrd. Euro entlastet werden. Diese Entlastung würde kurzfristig wirken, den
Arbeitnehmern mehr Konsum ermöglichen und den Arbeitgebern mehr
Spielraum für Investitionen geben.

Kann eine Beitragssatzsenkung um 0,3 Prozentpunkte etwas an der
weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ändern?

Ja, zum einen ist die entlastende Wirkung einer Beitragssatzsenkung von 19,9
auf 19,6 Prozent durchaus signifikant, zum anderen ist die Maßnahme als
Verbindung und Ergänzung des von der Koalition beschlossenen
Konjunkturpakets zu sehen, das dadurch deutlich aufgestockt würde. Hinzu
kommt, dass die Wirkung einer Senkung des Rentenbeitragssatzes nicht auf
2009 beschränkt bliebe, sondern auch in den Folgejahren fortbestehen würde.
In den nächsten drei Jahren würden die Beitragszahler insgesamt um rund 8
Mrd. € entlastet werden.

Durch     einen     niedrigeren      Rentenbeitrag    würden       zudem     auch
einkommensschwache Bürger erreicht, bei denen in besonders hohem Maße zu
erwarten ist, dass sie die Entlastung in Konsum investieren. Bei steuerlichen
Erleichterungen gilt dies nicht in gleicher Weise, weil jeder vierte Arbeitnehmer
keine Einkommensteuer zahlt.

Muss für eine Beitragssatzsenkung auf die Reserven der
Rentenversicherung, die sog. Nachhaltigkeitsrücklage, zurückgegriffen
werden?

Nein, das ist auf der Grundlage der aktuellen Vorausberechnungen des
Schätzerkreises von Bundesregierung und Deutscher Rentenversicherung (vgl.
Jahresgutachten des Sachverständigenrats 2008/09, Ziff. 616) nicht zu
erwarten. Vielmehr würde auch ein Beitragssatz von 19,6 Prozent im
kommenden Jahr ausreichen, um die Rentenausgaben zu finanzieren.

Die Bundesregierung erwartet, dass die Nachhaltigkeitsrücklage Ende dieses
Jahres rund 16 Mrd. € und Ende 2009 rund 19 Mrd. € beträgt. Wird dagegen der
Beitragssatz auf 19,6 Prozent gesenkt, bleibt die Nachhaltigkeitsrücklage im
kommenden Jahr dagegen auf der Grundlage dieser Berechnungen auf dem
diesjährigen Niveau. Mit anderen Worten: Eine Beitragssatzsenkung auf 19,6
Prozent im kommenden Jahr ist möglich, ohne dass dafür auf die
Rentenrücklagen zurückgegriffen werden muss.

                                                                                    Beitragssatz zur
Und was ist nach 2009? Muss dann auf die Rentenreserven                             Rentenversicherung auf
zurückgegriffen oder sogar der Beitragssatz wieder angehoben                        19,6 Prozent senken
werden?                                                                             Fragen und Antworten zur
                                                                                    BDA-Forderung, den
Auf der Grundlage der Annahmen der Bundesregierung zur weiteren                     Beitragssatz zur
                                                                                    Rentenversicherung 2009
                                                                                    auf 19,6 Prozent zu
                                                                                    senken
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wirtschaftlichen Entwicklung müsste 2010 und 2011 – in allerdings geringem
Umfang – auf die sog. Nachhaltigkeitsrücklage zurückgegriffen werden, jedoch
ohne dass dabei die Mindestrücklage auch nur näherungsweise erreicht würde.
In den Folgejahren wäre sogar wieder mit einem Aufbau der
Nachhaltigkeitsrücklage zu rechnen.

Ist eine Beitragssatzsenkung angesichts               der   verschlechterten
wirtschaftlichen Aussichten verantwortbar?

Ja, gerade wegen der verschlechterten wirtschaftlichen Aussichten ist eine
Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmer dringend geboten.

Zudem sind die eingetrübten wirtschaftlichen Aussichten bereits in den aktuellen
Annahmen     der    Bundesregierung       zur   Finanzentwicklung      in   der
Rentenversicherung hinreichend berücksichtigt.

Wie lange könnte der Beitragssatz bei 19,6 Prozent gehalten werden?

Auf der Grundlage der aktuellen Annahmen der Bundesregierung lassen sich die
Einnahmen der Rentenversicherung mit einem Beitragssatz von 19,6 Prozent
mindestens für die nächsten 10 Jahre finanzieren.

Wäre es nicht besser, den Beitragssatz bei 19,9 Prozent zu belassen
und die Nachhaltigkeitsrücklage weiter aufzubauen?

Nein, das würde gerade Sinn und Zweck der Nachhaltigkeitsrücklage
widersprechen, die – laut Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache
15/2149) – ein „Instrument für das Auffangen konjunktureller Schwankungen“
ist.

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Zielsetzung und angesichts der gerade
vom Sachverständigenrat der Bundesregierung diagnostizierten Rezession
wäre es daher eigentlich sogar geboten, die Nachhaltigkeitsrücklage jetzt
abzuschmelzen. Das aber ist noch nicht einmal mit dem BDA-Vorschlag zur
Senkung des Beitragssatzes im kommenden Jahr verbunden. Der führt lediglich
dazu, dass die Nachhaltigkeitsrücklage nicht weiter aufgefüllt wird. In der
aktuellen Lage sind verbesserte Möglichkeiten für Konsum und Investitionen
sinnvoller als der Aufbau weiterer Reservepolster.

Warum hat die Nachhaltigkeitsrücklage nach drei Jahren Aufschwung
trotzdem noch nicht ihren vollen Umfang von rund 24 Mrd. € erreicht?

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren milliardenschwere
Belastungen der Rentenkassen beschlossen und damit einen höheren Anstieg           Beitragssatz zur
der Nachhaltigkeitsrücklage verhindert. So wurden zum Beispiel die                 Rentenversicherung auf
Rentenbeiträge des Bundes für Arbeitslosengeld-II-Empfänger um jährlich rund       19,6 Prozent senken
2 Mrd. € verringert (allein dadurch Mindereinnahmen von rund 4 Mrd. € bis Ende
                                                                                   Fragen und Antworten zur
2008), der Bundeszuschuss gekürzt (Mindereinnahmen bis 2008 rund 0,85 Mrd.         BDA-Forderung, den
€) und Sonderrentenanhebungen beschlossen (bereits 2008 rund 0,7 Mrd. €            Beitragssatz zur
                                                                                   Rentenversicherung 2009
                                                                                   auf 19,6 Prozent zu
                                                                                   senken
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Mehrausgaben). Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Rentenversicherung
auch durch die gestiegenen Krankenversicherungsbeiträge ständig mehr
belastet wurde.

Ist es sinnvoll, jetzt den Beitragssatz zur Rentenversicherung zu
senken, obwohl aufgrund der demografischen Entwicklung langfristig
sogar höhere Beitragssätze zu erwarten sind?

Ja, denn anders als der Name suggeriert, ist die Nachhaltigkeitsrücklage weder
dafür gedacht noch dafür geeignet, die demografischen Veränderungen
abzufedern. Selbst wenn es bei der Beitragssatzfestlegung nach geltendem
Recht bliebe, würde die Nachhaltigkeitsrücklage bis spätestens Ende des
nächsten Jahrzehnts auf ihre gesetzliche Untergrenze abschmelzen.

Die Bezeichnung Nachhaltigkeitsrücklage ist daher irreführend und nur dadurch
zu erklären, dass ihre Grundkonzeption von der „Kommission für die
Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme“ (kurz:
Rürup-Kommission) vorgeschlagen wurde, die der Gesetzgeber zusammen mit
dem      ebenfalls     vorgeschlagenen       Nachhaltigkeitsfaktor      im RV-
Nachhaltigkeitsgesetz aufgegriffen hat.

Was bedeutet die Senkung des Beitragssatzes auf 19,6 Prozent für die
Rentner?

Für die Rentner bedeutet eine Beitragssatzsenkung keinen Nachteil: Im
Gegenteil führt eine Senkung des Beitragssatzes auf 19,6 Prozent im
kommenden         Jahr    aufgrund   der    besonderen    Konstruktion   der
Rentenanpassungsformel sogar dazu, dass die übernächste Rentenanhebung,
also die Rentenanpassung zum 1. Juli 2010, um rund 0,4 Prozentpunkte höher
ausfällt. Allerdings ist dies nur ein vorübergehender Effekt, weil die etwas
höhere Rentenanpassung im Jahr 2010 langfristig auf Grund der
Wirkungsmechanismen in der Rentenanpassungsformel korrigiert wird, so dass
sich keine dauerhaften Veränderungen des Rentenniveaus ergeben.

Welche Folgen hat eine Beitragssatzsenkung für den Bund?

Eine Beitragssatzsenkung von 19,9 auf 19,6 Prozent reduziert den
Bundeszuschuss um rund 500 Mio. €. Darüber hinaus würde der Bund in seiner
Rolle als Beitragszahler zur Rentenversicherung entlastet. Allein für die
rentenrechtliche Absicherung von Kindererziehungszeiten müsste der Bund im
kommenden Jahr rund 170 Mio. € weniger zahlen. Entlastende Effekte ergäben
sich darüber hinaus auch für die Bundesagentur für Arbeit (rund 75 Mio. €),
wovon neben den Beitragszahlern der Arbeitslosenversicherung ebenfalls der
Bund profitieren würde.

                                                                                 Beitragssatz zur
Bedarf es einer Gesetzesänderung, um den Beitragssatz auf 19,6                   Rentenversicherung auf
Prozent zu senken?                                                               19,6 Prozent senken

                                                                                 Fragen und Antworten zur
Ja, ohne gesetzliche Änderung darf die Bundesregierung für das kommende BDA-Forderung, den
Jahr keinen anderen Beitragssatz festlegen.                             Beitragssatz zur
                                                                                 Rentenversicherung 2009
                                                                                 auf 19,6 Prozent zu
                                                                                 senken
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Wie sollte eine solche Gesetzesänderung aussehen?

Der Gesetzgeber könnte sich darauf beschränken, den Beitragssatz auf 19,6
Prozent festzulegen.

Sinnvoll wäre allerdings, wenn er die Beitragssatzsenkung mit einer Änderung
der gesetzlichen Regelungen zur Höchst- und Mindestrücklage verbindet. So
könnte z. B. die Höchstrücklage von derzeit 1,5 auf 0,8 Monatsausgaben
gesenkt und die Mindestrücklage auf derzeit 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben
angehoben werden.

   ·   Eine Begrenzung der Höchstrücklage ist deshalb sinnvoll und geboten,
       weil hohe Rücklagen der Rentenversicherung unweigerlich dazu
       verleiten, Leistungsausweitungen oder andere Maßnahmen zu Lasten
       der Rentenversicherung zu beschließen, weil sich die damit
       verbundenen Mehrbelastungen erst zeitversetzt auf die Beitragszahler
       auswirken. Jüngstes Beispiel dafür sind die Sonderrentenanhebungen
       für die Jahre 2008 und 2009 (weitere Beispiele siehe in der Antwort zur
       Frage: Warum hat die Nachhaltigkeitsrücklage nach drei Jahren
       Aufschwung trotzdem noch nicht ihren vollen Umfang von rund 24 Mrd. €
       erreicht?).

   ·   Die Mindestrücklage sollte um die Hälfte (von 0,2 auf 0,3
       Monatsausgaben) angehoben werden, weil damit besser vermieden
       werden kann, dass unterjährig die Bundesgarantie zur Auszahlung der
       Renten in Anspruch genommen werden muss und damit das Vertrauen
       in die Rentenversicherung in Mitleidenschaft gezogen wird. Nach
       geltendem Recht darf die Bundesregierung den Beitragssatz nur dann
       anheben, wenn sonst zum Jahresende die Nachhaltigkeitsrücklage 0,2
       Monatsausgaben zu unterschreiten droht. Diese Untergrenze ist jedoch
       etwas zu gering, da bei einer Nachhaltigkeitsrücklage von nur 0,2
       Monatsausgaben am Jahresende mit einiger Wahrscheinlichkeit – so
       wie bereits 2005 – die Auszahlung der Renten im Jahresverlauf nur mit
       Inanspruchnahme der Bundesgarantie gewährleistet werden kann. Das
       aber sollte im Hinblick auf das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der
       Rentenversicherung vermieden werden.

Ginge mit einer geringeren Höchstrücklage und gleichzeitig höherer
Mindestrücklage nicht die beitragssatzstabilisierende Wirkung der
Nachhaltigkeitsrücklage verloren?

Ja, tatsächlich würde durch die vorgeschlagene Senkung der Höchstrücklage
und Anhebung der Mindestrücklage der Korridor der Nachhaltigkeitsrücklage
deutlich reduziert (statt 0,2 bis 1,5 Monatsausgaben nur noch 0,3 bis 0,8
Monatsausgaben) und insoweit auch die beitragssatzstabilisierende Funktion Beitragssatz zur
der Nachhaltigkeitsrücklage verringert. Das ist jedoch nicht nur gut vertretbar, Rentenversicherung auf
sondern sogar sinnvoll.                                                          19,6 Prozent senken

                                                                                  Fragen und Antworten zur
   ·   Gut vertretbar, weil mittlerweile durch die Berücksichtigung der BDA-Forderung, den
       Veränderung     der  beitragspflichtigen  Entgelte   sowie   der Beitragssatz zur
                                                                                  Rentenversicherung 2009
                                                                                  auf 19,6 Prozent zu
                                                                                  senken
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Arbeitsmarktentwicklung in der Rentenanpassungsformel hinreichend
       gewährleistet     ist,    dass   sich      konjunkturell bedingte
       Beitragssatzveränderungen nur begrenzt auf den Beitragssatz
       auswirken,    insbesondere    im  Vergleich    zu    den anderen
       Sozialversicherungszweigen.

   ·   Sinnvoll, weil die Konstruktion der Nachhaltigkeitsrücklage Schwächen
       hat: Sie verzögert Beitragssatzveränderungen sowohl nach unten als
       auch nach oben und kann daher genau kontraproduktiv auf den
       konjunkturellen Zyklus wirken. Dies gilt insbesondere in Zeiten, in denen
       die Nachhaltigkeitsrücklage – wie derzeit – nicht ihre volle Höhe
       aufweist. So muss nach geltendem Recht in der aktuellen Situation trotz
       Rezession die Nachhaltigkeitsrücklage noch weiter aufgebaut werden,
       was der gesetzlichen Zielsetzung der Nachhaltigkeitsrücklage diametral
       widerspricht.

       Möglich und ebenso verfehlt in der Wirkung ist aber auch, dass der
       Rückgriff auf die Nachhaltigkeitsrücklage sonst erforderliche
       Beitragssatzveränderungen jahrelang verhindert und dadurch der
       nachfolgende Beitragssatzanstieg umso kräftiger ausfällt. Nach
       Modellrechnungen der Bundesregierung kann die Konstruktion der
       Nachhaltigkeitsrücklage schon bei unveränderten konjunkturellen
       Bedingungen dazu führen, dass der Beitragssatz von einem Jahr auf
       das nächste um 0,7 Prozentpunkte ansteigt. Wenn sich in einer solchen
       Situation dann auch noch die wirtschaftliche Lage verschlechtert, droht
       sogar ein noch höherer Beitragssatzanstieg. Mit einem geringeren
       Korridor zwischen Höchst- und Mindestrücklage können derart kräftige
       Beitragssatzanstiege zum genau falschen Zeitpunkt dagegen verhindert
       werden.

Hinzu kommt ein politisches Argument: Solange sich Leistungsausweitungen
bzw. Kostenbelastungen der Rentenversicherung scheinbar kostenlos mit einem
Griff in die Nachhaltigkeitsrücklage finanzieren lassen, drohen ständig neue
diskretionäre Eingriffe ins Rentenrecht (wie z. B. die Sonderrentenanhebungen
in 2008 und 2009). Ein geringerer Korridor für die Nachhaltigkeitsrücklage wirkt
dem entgegen, weil sich dann die Konsequenzen solcher Eingriffe zeitnäher auf
die Beitragszahler auswirken und damit schlechter kaschieren lassen.

Gefährdet es nicht das Vertrauen in die Rentenversicherung, wenn
jetzt schon wieder eine gesetzliche Änderung des Rentenrechts
erfolgt?

Änderungen ins Rentenrecht hat es immer gegeben und wird es auch immer
geben. Ein Vertrauensverlust ist damit immer dann verbunden, wenn heutige und
künftige Rentner befürchten müssen, dass die Auszahlung ihrer (künftigen)
Renten nicht mehr sicher ist bzw. die Höhe ihrer Rente nicht regelgebunden
erfolgt, sondern nach kurzfristigem politischen Ermessen verändert wird.      Beitragssatz zur
                                                                                   Rentenversicherung auf
Der    BDA-Vorschlag    würde     dagegen      keine     Änderungen       des      19,6 Prozent senken
Rentenanpassungsmechanismus bedeuten. Durch die mit ihm verbundene
                                                                                   Fragen und Antworten zur
Anhebung der Mindestrücklage würde die Wahrscheinlichkeit einer                    BDA-Forderung, den
Inanspruchnahme der Bundesgarantie sogar deutlich verringert und damit einem       Beitragssatz zur
                                                                                   Rentenversicherung 2009
                                                                                   auf 19,6 Prozent zu
                                                                                   senken
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Vertrauensverlust in die Rentenversicherung entgegengewirkt.

Wer dennoch behauptet, eine Senkung des Rentenbeitragssatzes führe zu
einer Verunsicherung der Rentner, schürt deshalb unbegründete Ängste.

Was spricht denn dann noch dagegen, den Beitragssatz jetzt zu
senken?

Nichts.

                                                                        Beitragssatz zur
                                                                        Rentenversicherung auf
                                                                        19,6 Prozent senken

                                                                        Fragen und Antworten zur
                                                                        BDA-Forderung, den
                                                                        Beitragssatz zur
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                                                                        auf 19,6 Prozent zu
                                                                        senken
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