Beitragssatz zur Rentenversicherung auf 19,6 Prozent senken - Fragen und Antworten zur BDA-Forderung, den Beitragssatz zur Rentenversicherung 2009 ...
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Beitragssatz zur Rentenversicherung auf 19,6 Prozent senken Fragen und Antworten zur BDA-Forderung, den Beitragssatz zur Rentenversicherung 2009 auf 19,6 Prozent zu senken November 2008
Warum sollte der Beitragssatz zur Rentenversicherung jetzt gesenkt werden? Durch eine Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung auf 19,6 Prozent können Arbeitgeber und Arbeitnehmer im kommenden Jahr um rund 2,5 Mrd. Euro entlastet werden. Diese Entlastung würde kurzfristig wirken, den Arbeitnehmern mehr Konsum ermöglichen und den Arbeitgebern mehr Spielraum für Investitionen geben. Kann eine Beitragssatzsenkung um 0,3 Prozentpunkte etwas an der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ändern? Ja, zum einen ist die entlastende Wirkung einer Beitragssatzsenkung von 19,9 auf 19,6 Prozent durchaus signifikant, zum anderen ist die Maßnahme als Verbindung und Ergänzung des von der Koalition beschlossenen Konjunkturpakets zu sehen, das dadurch deutlich aufgestockt würde. Hinzu kommt, dass die Wirkung einer Senkung des Rentenbeitragssatzes nicht auf 2009 beschränkt bliebe, sondern auch in den Folgejahren fortbestehen würde. In den nächsten drei Jahren würden die Beitragszahler insgesamt um rund 8 Mrd. € entlastet werden. Durch einen niedrigeren Rentenbeitrag würden zudem auch einkommensschwache Bürger erreicht, bei denen in besonders hohem Maße zu erwarten ist, dass sie die Entlastung in Konsum investieren. Bei steuerlichen Erleichterungen gilt dies nicht in gleicher Weise, weil jeder vierte Arbeitnehmer keine Einkommensteuer zahlt. Muss für eine Beitragssatzsenkung auf die Reserven der Rentenversicherung, die sog. Nachhaltigkeitsrücklage, zurückgegriffen werden? Nein, das ist auf der Grundlage der aktuellen Vorausberechnungen des Schätzerkreises von Bundesregierung und Deutscher Rentenversicherung (vgl. Jahresgutachten des Sachverständigenrats 2008/09, Ziff. 616) nicht zu erwarten. Vielmehr würde auch ein Beitragssatz von 19,6 Prozent im kommenden Jahr ausreichen, um die Rentenausgaben zu finanzieren. Die Bundesregierung erwartet, dass die Nachhaltigkeitsrücklage Ende dieses Jahres rund 16 Mrd. € und Ende 2009 rund 19 Mrd. € beträgt. Wird dagegen der Beitragssatz auf 19,6 Prozent gesenkt, bleibt die Nachhaltigkeitsrücklage im kommenden Jahr dagegen auf der Grundlage dieser Berechnungen auf dem diesjährigen Niveau. Mit anderen Worten: Eine Beitragssatzsenkung auf 19,6 Prozent im kommenden Jahr ist möglich, ohne dass dafür auf die Rentenrücklagen zurückgegriffen werden muss. Beitragssatz zur Und was ist nach 2009? Muss dann auf die Rentenreserven Rentenversicherung auf zurückgegriffen oder sogar der Beitragssatz wieder angehoben 19,6 Prozent senken werden? Fragen und Antworten zur BDA-Forderung, den Auf der Grundlage der Annahmen der Bundesregierung zur weiteren Beitragssatz zur Rentenversicherung 2009 auf 19,6 Prozent zu senken 2 November 2008
wirtschaftlichen Entwicklung müsste 2010 und 2011 – in allerdings geringem Umfang – auf die sog. Nachhaltigkeitsrücklage zurückgegriffen werden, jedoch ohne dass dabei die Mindestrücklage auch nur näherungsweise erreicht würde. In den Folgejahren wäre sogar wieder mit einem Aufbau der Nachhaltigkeitsrücklage zu rechnen. Ist eine Beitragssatzsenkung angesichts der verschlechterten wirtschaftlichen Aussichten verantwortbar? Ja, gerade wegen der verschlechterten wirtschaftlichen Aussichten ist eine Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmer dringend geboten. Zudem sind die eingetrübten wirtschaftlichen Aussichten bereits in den aktuellen Annahmen der Bundesregierung zur Finanzentwicklung in der Rentenversicherung hinreichend berücksichtigt. Wie lange könnte der Beitragssatz bei 19,6 Prozent gehalten werden? Auf der Grundlage der aktuellen Annahmen der Bundesregierung lassen sich die Einnahmen der Rentenversicherung mit einem Beitragssatz von 19,6 Prozent mindestens für die nächsten 10 Jahre finanzieren. Wäre es nicht besser, den Beitragssatz bei 19,9 Prozent zu belassen und die Nachhaltigkeitsrücklage weiter aufzubauen? Nein, das würde gerade Sinn und Zweck der Nachhaltigkeitsrücklage widersprechen, die – laut Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksache 15/2149) – ein „Instrument für das Auffangen konjunktureller Schwankungen“ ist. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Zielsetzung und angesichts der gerade vom Sachverständigenrat der Bundesregierung diagnostizierten Rezession wäre es daher eigentlich sogar geboten, die Nachhaltigkeitsrücklage jetzt abzuschmelzen. Das aber ist noch nicht einmal mit dem BDA-Vorschlag zur Senkung des Beitragssatzes im kommenden Jahr verbunden. Der führt lediglich dazu, dass die Nachhaltigkeitsrücklage nicht weiter aufgefüllt wird. In der aktuellen Lage sind verbesserte Möglichkeiten für Konsum und Investitionen sinnvoller als der Aufbau weiterer Reservepolster. Warum hat die Nachhaltigkeitsrücklage nach drei Jahren Aufschwung trotzdem noch nicht ihren vollen Umfang von rund 24 Mrd. € erreicht? Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren milliardenschwere Belastungen der Rentenkassen beschlossen und damit einen höheren Anstieg Beitragssatz zur der Nachhaltigkeitsrücklage verhindert. So wurden zum Beispiel die Rentenversicherung auf Rentenbeiträge des Bundes für Arbeitslosengeld-II-Empfänger um jährlich rund 19,6 Prozent senken 2 Mrd. € verringert (allein dadurch Mindereinnahmen von rund 4 Mrd. € bis Ende Fragen und Antworten zur 2008), der Bundeszuschuss gekürzt (Mindereinnahmen bis 2008 rund 0,85 Mrd. BDA-Forderung, den €) und Sonderrentenanhebungen beschlossen (bereits 2008 rund 0,7 Mrd. € Beitragssatz zur Rentenversicherung 2009 auf 19,6 Prozent zu senken 3 November 2008
Mehrausgaben). Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Rentenversicherung auch durch die gestiegenen Krankenversicherungsbeiträge ständig mehr belastet wurde. Ist es sinnvoll, jetzt den Beitragssatz zur Rentenversicherung zu senken, obwohl aufgrund der demografischen Entwicklung langfristig sogar höhere Beitragssätze zu erwarten sind? Ja, denn anders als der Name suggeriert, ist die Nachhaltigkeitsrücklage weder dafür gedacht noch dafür geeignet, die demografischen Veränderungen abzufedern. Selbst wenn es bei der Beitragssatzfestlegung nach geltendem Recht bliebe, würde die Nachhaltigkeitsrücklage bis spätestens Ende des nächsten Jahrzehnts auf ihre gesetzliche Untergrenze abschmelzen. Die Bezeichnung Nachhaltigkeitsrücklage ist daher irreführend und nur dadurch zu erklären, dass ihre Grundkonzeption von der „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme“ (kurz: Rürup-Kommission) vorgeschlagen wurde, die der Gesetzgeber zusammen mit dem ebenfalls vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsfaktor im RV- Nachhaltigkeitsgesetz aufgegriffen hat. Was bedeutet die Senkung des Beitragssatzes auf 19,6 Prozent für die Rentner? Für die Rentner bedeutet eine Beitragssatzsenkung keinen Nachteil: Im Gegenteil führt eine Senkung des Beitragssatzes auf 19,6 Prozent im kommenden Jahr aufgrund der besonderen Konstruktion der Rentenanpassungsformel sogar dazu, dass die übernächste Rentenanhebung, also die Rentenanpassung zum 1. Juli 2010, um rund 0,4 Prozentpunkte höher ausfällt. Allerdings ist dies nur ein vorübergehender Effekt, weil die etwas höhere Rentenanpassung im Jahr 2010 langfristig auf Grund der Wirkungsmechanismen in der Rentenanpassungsformel korrigiert wird, so dass sich keine dauerhaften Veränderungen des Rentenniveaus ergeben. Welche Folgen hat eine Beitragssatzsenkung für den Bund? Eine Beitragssatzsenkung von 19,9 auf 19,6 Prozent reduziert den Bundeszuschuss um rund 500 Mio. €. Darüber hinaus würde der Bund in seiner Rolle als Beitragszahler zur Rentenversicherung entlastet. Allein für die rentenrechtliche Absicherung von Kindererziehungszeiten müsste der Bund im kommenden Jahr rund 170 Mio. € weniger zahlen. Entlastende Effekte ergäben sich darüber hinaus auch für die Bundesagentur für Arbeit (rund 75 Mio. €), wovon neben den Beitragszahlern der Arbeitslosenversicherung ebenfalls der Bund profitieren würde. Beitragssatz zur Bedarf es einer Gesetzesänderung, um den Beitragssatz auf 19,6 Rentenversicherung auf Prozent zu senken? 19,6 Prozent senken Fragen und Antworten zur Ja, ohne gesetzliche Änderung darf die Bundesregierung für das kommende BDA-Forderung, den Jahr keinen anderen Beitragssatz festlegen. Beitragssatz zur Rentenversicherung 2009 auf 19,6 Prozent zu senken 4 November 2008
Wie sollte eine solche Gesetzesänderung aussehen? Der Gesetzgeber könnte sich darauf beschränken, den Beitragssatz auf 19,6 Prozent festzulegen. Sinnvoll wäre allerdings, wenn er die Beitragssatzsenkung mit einer Änderung der gesetzlichen Regelungen zur Höchst- und Mindestrücklage verbindet. So könnte z. B. die Höchstrücklage von derzeit 1,5 auf 0,8 Monatsausgaben gesenkt und die Mindestrücklage auf derzeit 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben werden. · Eine Begrenzung der Höchstrücklage ist deshalb sinnvoll und geboten, weil hohe Rücklagen der Rentenversicherung unweigerlich dazu verleiten, Leistungsausweitungen oder andere Maßnahmen zu Lasten der Rentenversicherung zu beschließen, weil sich die damit verbundenen Mehrbelastungen erst zeitversetzt auf die Beitragszahler auswirken. Jüngstes Beispiel dafür sind die Sonderrentenanhebungen für die Jahre 2008 und 2009 (weitere Beispiele siehe in der Antwort zur Frage: Warum hat die Nachhaltigkeitsrücklage nach drei Jahren Aufschwung trotzdem noch nicht ihren vollen Umfang von rund 24 Mrd. € erreicht?). · Die Mindestrücklage sollte um die Hälfte (von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben) angehoben werden, weil damit besser vermieden werden kann, dass unterjährig die Bundesgarantie zur Auszahlung der Renten in Anspruch genommen werden muss und damit das Vertrauen in die Rentenversicherung in Mitleidenschaft gezogen wird. Nach geltendem Recht darf die Bundesregierung den Beitragssatz nur dann anheben, wenn sonst zum Jahresende die Nachhaltigkeitsrücklage 0,2 Monatsausgaben zu unterschreiten droht. Diese Untergrenze ist jedoch etwas zu gering, da bei einer Nachhaltigkeitsrücklage von nur 0,2 Monatsausgaben am Jahresende mit einiger Wahrscheinlichkeit – so wie bereits 2005 – die Auszahlung der Renten im Jahresverlauf nur mit Inanspruchnahme der Bundesgarantie gewährleistet werden kann. Das aber sollte im Hinblick auf das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung vermieden werden. Ginge mit einer geringeren Höchstrücklage und gleichzeitig höherer Mindestrücklage nicht die beitragssatzstabilisierende Wirkung der Nachhaltigkeitsrücklage verloren? Ja, tatsächlich würde durch die vorgeschlagene Senkung der Höchstrücklage und Anhebung der Mindestrücklage der Korridor der Nachhaltigkeitsrücklage deutlich reduziert (statt 0,2 bis 1,5 Monatsausgaben nur noch 0,3 bis 0,8 Monatsausgaben) und insoweit auch die beitragssatzstabilisierende Funktion Beitragssatz zur der Nachhaltigkeitsrücklage verringert. Das ist jedoch nicht nur gut vertretbar, Rentenversicherung auf sondern sogar sinnvoll. 19,6 Prozent senken Fragen und Antworten zur · Gut vertretbar, weil mittlerweile durch die Berücksichtigung der BDA-Forderung, den Veränderung der beitragspflichtigen Entgelte sowie der Beitragssatz zur Rentenversicherung 2009 auf 19,6 Prozent zu senken 5 November 2008
Arbeitsmarktentwicklung in der Rentenanpassungsformel hinreichend gewährleistet ist, dass sich konjunkturell bedingte Beitragssatzveränderungen nur begrenzt auf den Beitragssatz auswirken, insbesondere im Vergleich zu den anderen Sozialversicherungszweigen. · Sinnvoll, weil die Konstruktion der Nachhaltigkeitsrücklage Schwächen hat: Sie verzögert Beitragssatzveränderungen sowohl nach unten als auch nach oben und kann daher genau kontraproduktiv auf den konjunkturellen Zyklus wirken. Dies gilt insbesondere in Zeiten, in denen die Nachhaltigkeitsrücklage – wie derzeit – nicht ihre volle Höhe aufweist. So muss nach geltendem Recht in der aktuellen Situation trotz Rezession die Nachhaltigkeitsrücklage noch weiter aufgebaut werden, was der gesetzlichen Zielsetzung der Nachhaltigkeitsrücklage diametral widerspricht. Möglich und ebenso verfehlt in der Wirkung ist aber auch, dass der Rückgriff auf die Nachhaltigkeitsrücklage sonst erforderliche Beitragssatzveränderungen jahrelang verhindert und dadurch der nachfolgende Beitragssatzanstieg umso kräftiger ausfällt. Nach Modellrechnungen der Bundesregierung kann die Konstruktion der Nachhaltigkeitsrücklage schon bei unveränderten konjunkturellen Bedingungen dazu führen, dass der Beitragssatz von einem Jahr auf das nächste um 0,7 Prozentpunkte ansteigt. Wenn sich in einer solchen Situation dann auch noch die wirtschaftliche Lage verschlechtert, droht sogar ein noch höherer Beitragssatzanstieg. Mit einem geringeren Korridor zwischen Höchst- und Mindestrücklage können derart kräftige Beitragssatzanstiege zum genau falschen Zeitpunkt dagegen verhindert werden. Hinzu kommt ein politisches Argument: Solange sich Leistungsausweitungen bzw. Kostenbelastungen der Rentenversicherung scheinbar kostenlos mit einem Griff in die Nachhaltigkeitsrücklage finanzieren lassen, drohen ständig neue diskretionäre Eingriffe ins Rentenrecht (wie z. B. die Sonderrentenanhebungen in 2008 und 2009). Ein geringerer Korridor für die Nachhaltigkeitsrücklage wirkt dem entgegen, weil sich dann die Konsequenzen solcher Eingriffe zeitnäher auf die Beitragszahler auswirken und damit schlechter kaschieren lassen. Gefährdet es nicht das Vertrauen in die Rentenversicherung, wenn jetzt schon wieder eine gesetzliche Änderung des Rentenrechts erfolgt? Änderungen ins Rentenrecht hat es immer gegeben und wird es auch immer geben. Ein Vertrauensverlust ist damit immer dann verbunden, wenn heutige und künftige Rentner befürchten müssen, dass die Auszahlung ihrer (künftigen) Renten nicht mehr sicher ist bzw. die Höhe ihrer Rente nicht regelgebunden erfolgt, sondern nach kurzfristigem politischen Ermessen verändert wird. Beitragssatz zur Rentenversicherung auf Der BDA-Vorschlag würde dagegen keine Änderungen des 19,6 Prozent senken Rentenanpassungsmechanismus bedeuten. Durch die mit ihm verbundene Fragen und Antworten zur Anhebung der Mindestrücklage würde die Wahrscheinlichkeit einer BDA-Forderung, den Inanspruchnahme der Bundesgarantie sogar deutlich verringert und damit einem Beitragssatz zur Rentenversicherung 2009 auf 19,6 Prozent zu senken 6 November 2008
Vertrauensverlust in die Rentenversicherung entgegengewirkt. Wer dennoch behauptet, eine Senkung des Rentenbeitragssatzes führe zu einer Verunsicherung der Rentner, schürt deshalb unbegründete Ängste. Was spricht denn dann noch dagegen, den Beitragssatz jetzt zu senken? Nichts. Beitragssatz zur Rentenversicherung auf 19,6 Prozent senken Fragen und Antworten zur BDA-Forderung, den Beitragssatz zur Rentenversicherung 2009 auf 19,6 Prozent zu senken 7 November 2008
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