Neue Homepage - Fachbereich Bildung LAK
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Nr. 59 Juli 2020 Verlagspostamt 6900 Bregenz P.b.b. GZ 06Z036993 M Neue Homepage Sektion Dienstnehmer Homepage neu gestaltet Führerscheinbeihilfe Neue Unterstützung für Mitglieder Arbeiten bei Hitze Wichtige Informationen Die AGRI-Worker APP Infotool für Saisoniers Jagdschutzorgane Neue Lohnansätze verhandelt Covid 19 Förderungen und Anderes Veranstaltungen und Aktuelles Infos und Termine im Überblick
Liebe Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer! men ökonomischen mie verhindern. und Gesellschaft zu Folgen waren auf der Grenzschließungen, lange toleriert und Tagung zu hören. Die wirtschaftlicher Still- tragen auch dazu bei, Auswirkungen der Kli- stand mit Einstellung dass heimische Arbei- makrise bekommen wir der Produktion in der ter/-innen aus dieser alle nun zunehmend Industrie, Schließung Branche verdrängt zu spüren. Besonders der Schulen und Uni- werden. Man braucht in der gesamten Forst- versitäten, fast Ein- aber nicht so weit ge- wirtschaft hat der stellung des öffent- hen, um offensichtli- Klimawandel direkt lichen Verkehrs und che Ungerechtigkeiten sichtbare Folgen, wie viele Vorschriften zum zu sehen. Der Fall der Rumänischen Erntehel- extreme Witterungs- Schutz der Bevölke- ferin in Niederöster- ereignisse mit langen rung wurden von den reich, die sich zurecht Nach den Wochen und Trockenperioden und Regierungen beschlos- über ihre Arbeits- und Monaten des „Lock- Borkenkäfermassen- sen. Österreich hat im Unterkunftsbedin- down“ und der nun in vermehrungen - aber Vergleich zu anderen gungen beschwert vielen Bereichen wie- auch indirekte Aus- Staaten dadurch die hat, hat mediale Wel- dererlangten Normali- wirkungen. Durch den Pandemie frühzeitig in len geschlagen. Da ist tät melde ich mich mit enormen Schadholzan- den Griff bekommen. es gut, wenn es eine einigen Gedanken bei fall in ganz Mitteleu- Hoffen wir, dass es so kompetente Interes- euch. ropa ist der Holzpreis bleibt. senvertretung in Form im Sturzflug. Dadurch der Landarbeiterkam- Jägertagung in Aigen ist die Einkommens- Arbeitswelt – Ausbeu- mer gibt. Eines muss Bei der österreichi- funktion des Waldes tung von Menschen uns allerdings bewusst schen Jägertagung in für Grundeigentümer Spürbar wurde durch sein. So lange eine Aigen war unser Bun- nicht mehr gegeben. Corona die Bedeu- „Geiz-ist-geil“ Men- desland auch in diesem Waldbesitzer stehen tung der Versorgung talität herrscht, bleibt Jahr mit über 30 Jagd- am Abgrund! Interes- der Bevölkerung mit die Gefahr groß, dass schutzorganen ver- sierte können sich die regional hergestellten der Kostendruck auf treten. Das Tagungs- Vorträge der Jägerta- Produkten. Spürbar die Mitarbeiter/-innen thema lautete: „Jagd gung übrigens von der war aber auch die feh- abgewälzt wird. im Wandel – globale Homepage der HBLFA lende Verfügbarkeit Probleme und loka- Raumberg-Gumpen- von ausreichend hei- Ehrungsfeier im le Lösungen“. Dieser stein herunterladen. mischem Personal in September vielversprechende Ti- vielen Bereichen. Da Aufgrund von Corona tel verbunden mit ei- Corona Pandemie ausländische Erntehel- wurde auch die bisher ner großen Anzahl von Die Jägertagung war fer und Pflegekräfte immer im Juni organi- hochinteressanten Vor- eine der letzten Groß- nicht mehr aus ihren sierte Ehrungsfeier für trägen und Diskussion veranstaltungen, die vor Heimatländern anrei- langjährige Dienstneh- hat insgesamt über 800 den vielen Maßnahmen sen durften, kam es mern/-innen auf Sep- Teilnehmer/-innen aus aufgrund der Corona – zu Problemen bei der tember verschoben. ganz Österreich und Pandemie noch abge- 24 Stunden Betreuung Die Kammerräte der aus benachbarten Län- halten werden konnte. aber auch bei der Spar- Dienstnehmersektion dern angesprochen. Wenige Tage danach gel- und Erdbeerernte. freuen sich auf diese Neben dem Aspekt der wurden alle größeren Erschüttert hat mich Ehrung als Zeichen der Weiterbildung ist der Menschenansammlun- in diesem Zusammen- Wertschätzung der Ar- Besuch dieser Tagung gen verboten und die hang die Situation in beit unserer Mitglieder auch für den überregi- Wintersaison in Öster- manchen Schlachtbe- für die Land- und Forst- onalen Austausch von reich abrupt beendet! trieben in Deutsch- wirtschaft in Vorarl- Erfahrungen in vielen Es kam zu einem weit- land. Zugegebenerma- berg. Auch wenn wir Bereichen empfehlens- gehenden Stillstand im ßen muss dort unter nur eine kleine Gruppe wert. normalen Alltag und großem Kostendruck sind, ist unsere Arbeit Vorträge über den glo- in der Wirtschaft. Bis produziert werden, für unser Land unver- balen Klimawandel mit zu diesem Zeitpunkt das entschuldigt aber zichtbar und wichtig! enormen Auswirkun- nicht vorstellbare An- nicht, dass die Mitar- gen auf Pflanzen und ordnungen der Regie- beiter/-innen schlecht Einen guten Sommer Tierwelt mit einer bis rungen der meisten untergebracht und re- mit Sonnen- und Re- dato leider von man- Staaten dieser Erde gelrecht ausgebeutet gentagen wünscht chen immer noch ge- sollten die Verbreitung werden. Leider wur- euch leugneten Klima- und des Virus stoppen und den diese Methoden Umweltkrise und enor- eine weltweite Pande- von Politik, Wirtschaft Euer Hubert Malin Seite 2
Neue Homepage Unserer Mitarbeiterin Maria Ströhle hat feder- führend das Erscheinungsbild der Homepage der Sektion Dienstnehmer in Angriff genom- men und viel Herzblut in die Neugestaltung in- vestiert – herzlichen Dank dafür! Das sehr gut gelungene Ergebnis kann sich mehr als nur sehen lassen. Gerne laden wir Sie ein, uns auf der neuen Homepage mit moder- nem Erscheinungsbild zu besuchen: www.land- arbeiterkammer.at/vorarlberg Dort sind viele wichtige und interessante In- formationen zu den Leistungen der Interes- senvertretung für die Kammermitglieder, wie Rechtsberatung, aktuelle Informationen oder diverse Förderungsmöglichkeiten für Dienst- nehmer/-innen nachzulesen und herunterzula- den. Auch die aktuellen Kollektivverträge kön- nen abgerufen werden. Die handelnden Personen der Sektion Dienst- nehmer – Funktionäre und Mitarbeiter - sind natürlich ebenfalls zu finden. Neue Führerscheinbeihilfe Für den Fahrschulbe- Dienstnehmer zu rich- such zur Erlangung ten. Die Zahlungsbe- des Führerscheins der stätigung der Fahr- Gruppe B können schule und eine Kopie Kammermitglieder des Führerscheins bis zum vollendeten sind beizufügen. Die 21. Lebensjahr eine berufliche Notwen- Beihilfe erhalten, vo- digkeit ist durch eine rausgesetzt, dass sie Bestätigung des Ar- zum Zeitpunkt der beitgebers und eine Antragstellung be- Kopie der Zulassung reits sechs Monate in eines entsprechenden der Land- und Forst- Fahrzeuges auf den wirtschaft zumindest Betrieb nachzuwei- 20 Wochenstunden sen. Vergangenes Jahr schaft erforderlich ist, beschäftigt und bei wurde in der Sek- können Kammermit- der Führerscheinprü- tionsversammlung glieder eine Beihilfe fung bereits Mitglied Förderungsausmaß die Einführung einer erhalten. Vorausset- waren. Es besteht kein C (C1+F) € 300,00 Führerscheinbeihilfe zung ist, dass sie zum Rechtsanspruch auf C1 (F) € 300,00 beschlossen. Zur Er- Zeitpunkt der Antrag- Zuerkennung der Bei- C1+E1(F) € 300,00 langung des Führer- stellung bereits sechs hilfe. C+E (C1+F) € 400,00 scheins der Gruppen Monate in der Land- F € 150,00 C bis G, sofern dieser und Forstwirtschaft Förderungsabwick- E (E/B+E/C1) € 200,00 für die Ausübung der als pflichtversichertes lung E/C1 (E/B) € 100,00 Berufstätigkeit in der Kammermitglied be- Anträge sind an das E/B € 100,00 Land- und Forstwirt- schäftigt waren. Büro der Sektion B € 100,00 Seite 3
Arbeiten bei Sommerhitze Bild: Gerd Altmann auf Pixabay Die Fakten sprechen eine eindeutige Sprache: gekühlte Mannschaftscontainer/Aufenthalts- die Hitzeperioden nehmen zu, was gerade räume Dienstnehmer/-innen in der Land- und Forstwirt- Kühlbox/Kühlschrank für Getränke und Speisen schaft unmittelbar betrifft. Die Rechtsreferenten organisatorische Maßnahmen (Arbeitsbeginn der Landarbeiterkammern haben dazu ein Infor- vorverlegen, Mittagshitze meiden) mationsblatt, basierend auf den derzeit gültigen Unterweisung der Arbeitnehmer in Erste-Hil- arbeitsrechtlichen Bestimmungen erarbeitet: fe-Leistungen, speziell bei Hitzekollaps, Sonnen- ARBEITEN BEI HITZE stich, Hitzschlag Innenbereich: Kleidungsvorschriften lockern Welche Gefahren/Auswirkungen drohen bei Ar- (leichtes Schuhwerk, sommerliche Kleidung), beiten unter großer Hitze und/oder intensiver Bereitstellung von Ventilatoren (Zugluft vermei- Sonneneinstrahlung? den), Lüften am Morgen und Abend (Nachtab- erhöhtes Unfallrisiko,Fehleranfälligkeit kühlung), Abschattung durch Außenjalousien Hitzschlag (Hautrötung, schnelle Atmung, be- schleunigter Herzschlag, Bewusstseinstrübung) Was gilt für Arbeiten im Innenbereich? Hitzekollaps (Blutdruckabfall, Schwächege- Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass fühl, Schwindel, Übelkeit und Ohnmacht) möglichst folgende Lufttemperaturen eingehal- Sonnenstich (Übelkeit, Schwindel, heftige ten werden: Kopfschmerzen) Sonnenbrand, Risiko der Hautkrebsentste- Geringe körperliche Belastung (Sitzen, Büroar- hung beit): mind. 19 °C und max. 25°C sinkende Arbeitsleistung und Arbeitsqualität Normale körperliche Belastung (Stehen): mind. (30-70 % bei sommerlicher Hitzeperiode) 18 °C und max. 24 °C Hohe körperliche Belastung (Handwerkliche Tä- Gibt es „hitzefrei“? tigkeiten): mind. 12 °C Es sind keine Temperaturgrenzen gesetzlich festgelegt Ausnahmen sind möglich, wenn die Art der kein Anspruch auf „hitzefrei“ bei bestimmten Nutzung des Raumes obige Werte nicht zulässt Temperaturen. (z.B. Glashaus, Kühllager) ABER: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflich- Ein grundsätzliches Recht auf eine Klimaanla- tet Maßnahmen zu setzen, um Hitzebelastun- ge besteht nicht. gen so gering wie möglich zu halten (Fürsor- gepflicht). Dabei haben kollektive Maßnahmen Was tun bei Hitze- (z.B. Sonnensegel) Vorrang vor individuellen Notfällen – Erste Hilfe Maßnahmen? (z.B. Sonnencreme). Rettungskette in Gang setzen Welche Maßnahmen kommen in Frage? Arbeitnehmer/innen nicht unbeaufsichtigt las- Bereitstellung alkoholfreier Getränke sen Abschattung des Arbeitsplatzes z.B. durch Flachlagerung in einem kühlen Raum, Beine Sonnenschirme/-segel hochlagern Schutzkleidung, z.B. Sonnenhüte, Nacken- Flüssigkeitszufuhr schutz, Kühlwesten, UV-sichere Kleidung, Brillen wassergetränkte, kühle Tücher in den Nacken Sonnenschutzmittel und auf Hautflächen legen. Seite 4
Die AGRI-Worker APP – ein Informationstool für landwirt- schaftliche Saisonarbeiter*innen reich, Agrar-Kollektiv- verträge, die PRO-GE mit aktuellen Lohnin- fos aus den Bundes- ländern als Kontakt- stellen angeführt und verlinkt. Damit soll auch allen Beratungs- einrichtungen von Saisonarbeiter*innen ein wertvolles Tool bereitgestellt werden, Heidi Kinast von der LAK Stmk (vierte von rechts) mit den Projektpartnern der mit dem sie Arbeits- Gewerkschaften von IG Bau, 3 F, ZZPR, dem EVW, PSPM und Koege Business rechtinformationen College in unterschiedlichen Seit Oktober 2017 Deutschland, die Ag- sind kurz und bündig, Sprachen weiterge- läuft das von Eras- rargewerkschaft ZZPR sehr anschaulich und ben können und Hilfe mus+ geförderte aus Polen und der leicht verständlich mit zur Selbsthilfe leisten. EU-Projekt AGRI-Wor- Verband PSPM (Orga- Bildern, Videos und Um landwirtschaftli- ker App, an dem auch nisation der IG BAU Quizzes aufbereitet, che Saisonarbeiter*in- die Bildungsinitiative in Polen zur Bera- sodass man in kleinen nen auf dieses neue INA der steiermärki- tung polnischer und „Lernhäppchen“ viel Infotool aufmerksam schen LAK beteiligt ukrainischer Wan- Wissenswertes über zu machen gibt es ge- ist und nun ist das derarbeiter*innen), Themen wie Lohn, Ar- druckte Postkarten innovative Ergebnis - die Gewerkschaft 3F beitsvertrag, Arbeits- zur AGRI-Worker-App eine neue Lern-App Fagligt Faelles For- zeit, Arbeitsschutz zum Verteilen, diese zu arbeitsrechtlichen bund und das Koege und Länderinforma- können gerne bei Bil- Themen für landwirt- Business College aus tionen erfährt. Die Web-App ist ganz ein- dungsinitiative INA schaftliche Saisonar- Dänemark, sowie die beiter*innen - online Bildungsinitiative INA fach auch am Smart- unter office@ina.lak- auf www.agriworker. aus Österreich. phone abruf- und be- stmk.at angefordert eu zu finden! dienbar und durch die werden. Wir freuen Ziel des Projektes war Nutzung der App wer- uns über alle, die die An diesem Projekt es, eine Web-App zu den auch die digita- Agri-Worker-App bei zur Stärkung des Be- entwickeln, die die len Kompetenzen der LAK-Mitgliedern be- wusstseins über Ar- Wanderarbeitskräf- Saisonarbeiter*innen kannt machen und beitnehmerrechte in te in den Sprachen gestärkt. auch über Anfragen der Landwirtschaft Deutsch, Englisch, Ru- und Rückmeldungen waren Organisationen mänisch und Polnisch Ein ganz wichtiges dazu von den Sai- aus vier europäischen über ihre Arbeits- Thema in der AG- sonarbeiter*innen! Ländern beteiligt: rechte und Ansprü- RI-Worker-App sind In- Probieren Sie es aus – Die IG BAU (Indust- che in den Ländern formationen darüber, schauen Sie rein unter rie Gewerkschaft für Österreich (Grundlage wo die Saisonarbei- www.agriworker.eu! Bauen-Agrar-Umwelt) ist der Agrar-Kollek- ter*innen Unterstüt- aus Deutschland, der tivvertrag), Deutsch- zung und Beratung EVW (Europäischer land, Polen und Dä- erhalten: so werden Mag. Heidi Kinast, Verein für Wander- nemark informiert. auch alle Landarbei- MA, Bildungsinitiative arbeiterfragen) aus Die Arbeitsrechtsinfos terkammern in Öster- INA der Stmk. LAK Seite 5
Kollektivvertrag für die Vorarlberger Jagschutzorgane Der für 18. März ver- (2) Vollbeschäftigte Jagdschutzorgane (Berufsjäger) einbarte Termin für die erhalten ein monatliches Gehalt in der Höhe von Kollektivvertragsver- € 2.556,57. handlungen fiel coron- Bei diesen Ansätzen handelt es sich um das ge- abedingt aus. Kurz ent- setzliche Mindestentgelt. Höherentlohnungen schlossen wurden daher sind natürlich möglich, müssen aber mit dem die notwendigen Ge- Dienstgeber vereinbart werden. Ebenso Sachbe- spräche zwischen Ver- züge, sofern sie nicht schon im Kollektivvertrag tretern der Vorarlberger zwingend vorgesehen sind. Jägerschaft, der Jagd- schutzorgane und der Sektion Dienstnehmer te- Der aktuelle Kollektivvertrag kann bei der Sek- tion Dienstnehmer angefordert oder von unserer lefonisch abgewickelt. Auch so konnte rasch eine Homepage heruntergeladen werden. für alle Seiten befriedigenden Lösung gefunden werden. Es wurde eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,36 % vereinbart. Durch diese An- passung ergeben sich aktuell seit 1. April 2020 folgende Werte: Gehalts- bzw. Lohntafel (Brutto) für Jagdschut- zorgane § 11 (1) Teilzeitbeschäftigte (nebenberufliche) Jagd- schutzorgane werden entsprechend ihrer Dienst- leistung tageweise entlohnt und erhalten für ihre Arbeitsleistung pro Tag mindestens € 96,93. COVID 19 SONDERTOPF FÜR LEHRLINGE schädigung - quasi die Differenz zwischen Brut- Corona-Sondertopf für Lehrlinge Die Regierung tolehrlingseinkommen und Fachkräfteentgelt mit hat einen Sondertopf für Lehrlinge eingerichtet, abgeschlossener Lehrabschlussprüfung - wurde die aufgrund der Coronakrise ihre Lehrabschluss- mit 25,30 Euro pro Tag festgesetzt. Anträge sind prüfung nicht ablegen konnten und dadurch ei- ab sofort möglich. Der Zuschuss für Einkommen- nen Einkommensverlust erlitten haben. Zwischen seinbußen wird über die betriebliche Lehrstellen- 16. März und 3. Mai fanden Covid-19-bedingt kei- förderung abgewickelt. Bei der Abwicklung sind ne Lehrabschlussprüfungen statt. Lehrlinge, die die Mitarbeiter der Lehrlingsstelle gerne behilf- aufgrund einer Verschiebung der Prüfung zwi- lich. schen Mitte März und Ende Mai kollektivvertrag- lich einen Einkommensentgang haben, werden KONTAKT: Land- und forstwirtschaftliche Lehr- mit einem Pauschalbetrag unterstützt. Die Ent- lings- und Fachausbildungsstelle Vorarlberg WICHTIGE LEHRLINGSINITIATIVEN Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft Bei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung sind eine kleine aber unverzichtbare Gruppe für in der Landwirtschaftskammer wurde das Lehr- unser Land. Das hat sich gerade in Zeiten der Co- lingspaket der Bundesregierung mit einem Un- rona-Krise wieder gezeigt. Die Herausforderung ternehmerbonus von EUR 2.000,- sehr positiv des Klimawandels wird in den nächsten Jahren aufgenommen. viele neue Fachkräfte brauchen. Gerade in länd- lichen Regionen, wo viele Gärtnereien, Forst- Wer Lehrlinge während der Corona-Krise ausbil- beitriebe, Sennerein aber auch sonstige landwirt- det, soll finanziell unterstützt werden! Das ist der schaftliche Betriebe Lehrlinge ausbilden, ist es zentrale Baustein des neuen Lehrlingsbonus, mit wichtig, dass Lehrbetriebe jetzt rasch unterstützt dem die Bundesregierung Betriebe bei der Lehr- werden und jungen Menschen die Möglichkeit ei- lingsausbildung unterstützen möchte. ner Lehre als Einstieg ins Berufsleben in ihrer Re- Ausdrücklich begrüßt wurde das Lehrlingspaket gion erhalten bleibt. Hier geht es um zukünftige in der Landwirtschaftskammer Vorarlberg. „Die Jobs abseits der Ballungszentren, die den ländli- Seite 6
Forstwirtschaft, in der Molkerei- und Käsereiwirt- schaft und in der Pferdewirtschaft. In Kürze könnte mit der Lehrausbildung zum Be- rufsjäger ein 16. Lehrberuf hinzukommen. In Vo- rarlberg werden derzeit über 60 Lehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft ausgebildet. EUR 2.000,- pro eingestelltem Lehrling Mit dem Bonus wird ab 1. Juli 2020 jedes neue be- triebliche Lehrverhältnis zwischen 16. März und 31. Oktober 2020 mit EUR 2.000,- pro eingestell- tem Lehrling gefördert. Die Auszahlung an die Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft ist in einer Tranche geplant. Sollte das Lehrverhältnis chen Raum nachhaltig stärken“, betont Vizepräsi- in der Probezeit gelöst werden, ist die Förderung dent DI Hubert Malin. zurückzuzahlen, um möglichen Missbrauch aus- Auf positive Resonanz stieß der geplante Bonus schließen zu können. für Betriebe auch bei Präsident Josef Moosbrug- ger: „Gut ausgebildete Fachkräfte sind auch in Antragstellung der Land- und Forstwirtschaft eine Zukunftsin- Anträge können seit 1. Juli 2020 bei der land- und vestition. Der neue Lehrlingsbonus ist ein wichti- forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbil- ger Schritt, um möglichen negativen Auswirkun- dungsstelle, www.lehrlingsstelle.at eingereicht gen der Corona-Krise bei der Lehrlingsausbildung werden. Ein Formular wird von der Bundeslehr- entgegenzuwirken“, sieht er im angekündigten lingsstelle gerade ausgearbeitet. Lehrlingsbonus eine wichtige Maßnahme für Lehrbetriebe. Für Lehrverhältnisse, die zwischen 16.3. und 30.6.2020 begonnen haben, sollte nach ersten In- 15 Lehrberufe in der Land- und Forstwirtschaft formationen der Bonus automatisch ausbezahlt Insgesamt gibt es in der Land- und Forstwirt- werden. Dies ist allerdings noch nicht endgültig schaft derzeit 15 Lehrberufe. Die in Vorarlberg entschieden. Sollte eine gesonderte Antragstel- bekanntesten und bedeutendsten sind die Aus- lung notwendig sein, werden wir wieder infor- bildung zum Facharbeiter im Gartenbau, in der mieren. WISSENSWERTES ZUM CORONAVIRUS AUS setzlichen Entgeltfortzahlungsbestimmungen ARBEITS- UND STEUERRECHTLICHER SICHT - schon nach dem Epidemiegesetz ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Arbeitgeber können Der ÖLAKT liefert Antworten auf grundle- auf Basis dieses Gesetzes innerhalb einer vorge- gende arbeitsrechtliche Fragen und gibt einen gebenen Frist Kostenersatz beim Bund beantra- Überblick über die beschlossenen arbeits-, sozi- gen. al- und steuerrechtlichen Neuerungen im Zuge Bei einer nachweislichen Ansteckung des Virus der Corona-Krise. und der daraus folgenden ärztlichen Krank- schreibung, wird ein Krankenstand vorliegen. I.) Antworten auf grundlegende arbeitsrechtli- Auch hier gilt die Entgeltfortzahlung nach dem che Fragen im Zuge der Corona-Krise Ausfallsprinzip 1. Quarantäne und die Frage des Entgeltan- 1.1. Berufsschule geschlossen – was nun? spruchs Lehrlinge müssen vor dem Hintergrund eines Bei einer unvorhersehbaren Quarantäne ins- aufrechten Dienstverhältnisses im Falle einer besondere nach einer Urlaubsreise wird der Entgeltanspruch in der Regel aufrecht bleiben. Schließung der Berufsschule arbeiten gehen Dies wird dann als unverschuldete Dienstverhin- und können nicht zu Hause bleiben, sofern derung zu werten sein, deren Bestimmungen sich die Regierung nicht für Gegenteiliges aus- sich sowohl in Gesetz als auch Kollektivvertrag spricht. wiederfinden. Es ist ratsam darauf zu achten, für welche Län- 2. Homeoffice der aktuelle Reisewarnungen vom Außenminis- Eine vom Arbeitgeber veranlasste Anordnung terium ausgesprochen wurden. zum Homeoffice bedarf grundsätzlich einer Eine vom Arbeitnehmer grob fahrlässig herbei- Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer, sofern geführte Arbeitsunfähigkeit kann zum Verlust dahingehend keine Möglichkeit im Arbeitsver- der Entgeltfortzahlung führen. trag vorgesehen ist. Dafür notwendige Mittel Im Falle einer behördlichen Anordnung zur müssen dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Quarantäne, besteht - unbeschadet der ge- zur Verfügung gestellt werden. Seite 7
3. Reiseverbot des Dienstgebers erhalten haben. Maßgeblich sind alleine die Bereits getroffene Urlaubsvereinbarungen kön- oben dargestellten medizinischen Indikatio- nen einseitig nicht zurückgezogen werden. Der nen samt der Möglichkeit, dass der Arzt ein Dienstnehmer ist weiters nicht verpflichtet sein Covid-19-Attest auch bei sonstigen schweren privates Reiseziel bekannt zu geben. Wie ein- Erkrankungen „entsprechend begründen und gangs erwähnt, wird man aus gegebenem An- dokumentieren“ kann. lass von einer geplanten Reise in ein Risikoge- Nach Ausstellung dieses Attests hat der Betrof- biet besser Abstand nehmen. fene Anspruch auf Dienstfreistellung unter Ent- Eine angeordnete Dienstreise wird der Dienst- geltfortzahlung, es sei denn geber jederzeit zurücknehmen können. - der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung Aktuelle Reisewarnungen und hilfreiche Infor- zu Hause erbringen mationen finden Sie auf der Website des Au- - der Arbeitgeber setzt Maßnahmen, die eine ßenministeriums. Ansteckung mit dem Corona-Virus mit größt- möglicher Sicherheit ausschließen; dabei sind II.) Übersicht über gesetzliche Neuerungen im auch Maßnahmen für den Arbeitsweg mit ein- Bereich des Arbeits- und Sozialrechts zubeziehen. 1. Dienstfreistellung der Covid-19-Risikogruppe Erfolgt unter all diesen Voraussetzungen eine Am 7. Mai wurde die lange erwartete Co- Freistellung der gefährdeten Person, erhält vid-19-Risikogruppe-Verordnung verlautbart. der Arbeitgeber vollen Ersatz der Personalkos- Diese legt die medizinischen Indikationen für ten durch den Bund bzw. bei Anwendung der die Zuordnung zur Risikogruppe fest. Hier der Landarbeitsordnung durch das jeweilige Bun- Überblick, welche Erkrankungen darunter fal- desland. len (Details im Volltext der Verordnung: - hier) ACHTUNG: Covid-19-Risiko-Atteste können - fortgeschrittene Lungenkrankheiten, welche erstmals mit Wirksamkeit ab 6. Mai 2020 ausge- eine dauerhafte, tägliche Medikation benöti- stellt werden. gen Die Dauer der Freistellung ist bis längstens 31. - chronische Herzerkrankungen Mai 2020 befristet. Dauert die Covid-19-Kri- - aktive Krebserkrankungen mit einer jeweils in- sensituation über den 31. Mai 2020 hinaus an, nerhalb der letzten sechs Monate erfolgten on- besteht auf Seiten des Ministeriums die Mög- kologischen Pharmakotherapie und/oder einer lichkeit, diese Maßnahmen bis 31.12.2020 zu erfolgten Strahlentherapie sowie metastasie- verlängern. rende Krebserkrankungen auch ohne laufende Therapie 2. Anordnung des Verbrauches von Urlaub und - Erkrankungen, die mit einer dauerhaften und Zeitguthaben relevanten Immunsuppression behandelt wer- Im Arbeitsrecht gibt es eine eiserne Regel: Den den müssen Zeitraum für den Verbrauch des Erholungsur- - fortgeschrittene chronische Nierenkrankun- laubs kann der Arbeitgeber niemals einseitig gen festlegen. (Auch Betriebsurlaube bedürfen - chronische Lebererkrankungen letztlich einer Vereinbarung.) Ähnliches gilt für - ausgeprägte Adipositas den Zeitausgleich. Diese Grundsätze werden in - schwere Fälle von Diabetes mellitus der Corona-Krise aufgeweicht. Die neuen Re- - Bluthochdruck mit Endorganschäden oder geln sollen dazu beitragen, Arbeitsplätze er- nicht kontrollierbarer Blutdruckeinstellung halten zu können. Einerseits können Betriebs- vereinbarungen über eine Corona-Kurzarbeit Die Aufzählung ist aber nicht abschließend. Die Regelungen zum Verbrauch des Urlaubs aus Verordnung sieht vor, dass abgesehen von die- vergangenen Urlaubsjahren und von Zeitgutha- sen medizinischen Indikationen die Ausstellung ben treffen. Diese Regelungen gelten dann un- eines Covid-19-Risiko-Attests (nur) dann zuläs- mittelbar und ist keine Vereinbarung mit dem sig ist, wenn sonstige schwere Erkrankungen einzelnen Arbeitnehmer mehr erforderlich. Da- mit funktionellen oder körperlichen Einschrän- rüber hinaus wurde in das allgemeine bürgerli- kungen vorliegen, die einen ebenso schweren che Gesetzbuch (ABGB) eine (zeitlich befristete) Krankheitsverlauf von Covid-19 wie bei den auf- Sonderregelung aufgenommen. Wenn Maß- gelisteten Krankheitsbildern annehmen lassen. nahmen auf Grundlage des Covid-19-Maßnah- Dies ist von dem/der das Covid-19-Risiko-Attest mengesetzes durch Verbote oder Einschränkun- ausstellenden Arzt/Ärztin in seinen/ihren Auf- gen des Betretens von Betrieben zum Entfall zeichnungen entsprechend zu begründen und der Arbeitsleistung führen, behält der Arbeit- zu dokumentieren. Die betroffenen Personen nehmer ausdrücklich seinen Entgeltanspruch. In werden vom Sozialversicherungsträger per Brief solchen Fällen ist der Arbeitnehmer aber dann über die grundsätzliche Zugehörigkeit zur Risi- verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitgebers in kogruppe informiert. Die konkrete Zuordnung dieser Zeit Urlaubs- und Zeitguthaben zu ver- erfolgt aber durch das ärztliche Covid-19-Risi- brauchen. Dieser einseitig vom Arbeitgeber ko-Attest. Dieses kann auch Personen ausge- angeordnete Urlaub/Zeitausgleich ist mit insge- stellt werden, die kein Informationsschreiben samt acht Wochen begrenzt. Aus dem laufen- Seite 8
den Urlaubsjahr müssen maximal zwei Wochen verbraucht werden. 6. Tätigkeitsdauer des Betriebsrates Die Tätigkeitsdauer von Organen der betriebli- 3. Sonderbetreuungszeit chen Interessenvertretung, die im Zeitraum vom Wenn Kinderbetreuungseinrichtungen auf- 16. März bis 31. Oktober 2020 endet, verlängert grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder sich bis zur Konstituierung eines entsprechen- vollständig geschlossen werden, kann mit Ar- den Organs, das nach dem 31. Oktober 2020 un- beitnehmerInnen, deren Arbeitsleistung nicht ter Einhaltung der dafür vorgesehenen Fristen für die Aufrechterhaltung des Betriebes erfor- gewählt worden ist. Dauert die Krisensituation derlich ist, eine Vereinbarung über eine Sonder- über den 31. Oktober 2020 hinaus, kann (und betreuungszeit geschlossen werden, soweit kein wird) die Bundesministerin für Arbeit, Familie Anspruch auf Dienstfreistellung zur Betreuung und Jugend durch Verordnung den festgesetz- des Kindes besteht. Diese Sonderbetreuungs- ten Endtermin verlängern. zeit kann der Arbeitgeber im Ausmaß von bis zu drei Wochen ab dem Zeitpunkt der behörd- 7. Änderungen im Arbeitslosenversicherungs- lichen Schließung von Lehranstalten, Kinderbe- gesetz treuungseinrichtungen für die Betreuung von Notstandshilfe Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ge- Die für den Zeitraum 16. März bis 30. Septem- währen. Analoges gibt es im Falle einer Betreu- ber 2020 gebührende Notstandshilfe wird auf ungspflicht für Menschen mit Behinderungen die Höhe des Arbeitslosengeldes angehoben, bei Schließung entsprechender Einrichtungen. die Bemessungsgrundlage für dessen Berech- Arbeitgeber haben Anspruch auf Vergütung nung bleibt dieselbe. von einem Drittel des in der Sonderbetreuungs- Berufs- und Entgeltschutz zeit an die ArbeitnehmerInnen bezahlten Ent- Aufgrund der Corona-Pandemie besteht ein Be- gelts durch den Bund. rufs- und Entgeltschutz für die Monate Juni bis Mit dem 3. COVID-Gesetz wurde die Möglich- September 2020. Berufsschutz besteht grund- keit der Sonderbetreuungszeit insbesondere sätzlich während der ersten 100 Tage der Ar- auf Fälle des Ausfalls einer 24-Stunden-Betreu- beitslosigkeit. Die Vermittlung in eine nicht dem ungskraft für Pflegebedürftige ausgedehnt. bisherigen Beschäftigungsfeld entsprechen- de Tätigkeit wäre somit nicht zumutbar, wenn 4. Unterbrechung der Altersteilzeit durch diesen Umstand eine künftige Verwen- Werden zwischen dem 15. März und 30. Sep- dung im alten Beruf erschwert werden würde. tember 2020 „als Folge von Maßnahmen zur Entgeltschutz bedeutet, dass in den ersten 120 Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“ Tagen des Bezuges von Arbeitslosengeld auf Dienstverhältnisse unterbrochen, schadet dies Grund einer neu erworbenen Anwartschaft einer vereinbarten Altersteilzeit (Teilpension) eine Beschäftigung in einem anderen Beruf nicht. Das Dienstverhältnis und auch die Alter- oder eine Teilzeitbeschäftigung nur zumutbar steilzeit kann danach fortgesetzt werden. ist, wenn das sozialversicherungspflichtige Ent- Im Übrigen können auch Dienstnehmer in Al- gelt mindestens 80 % des der letzten Bemes- tersteilzeit zur Kurzarbeit angemeldet und ge- sungsgrundlage für das Arbeitslosengeld ent- fördert werden. sprechenden Entgelts beträgt. Behördliche Absonderung schadet nicht 5. Arbeitsunfälle im Homeoffice Führt eine behördliche Absonderung zum Die „Arbeit zu Hause“ ist während der Coro- Zweck der Überwachung nach dem Epidemie- na-Krise für viele Arbeitnehmer neue Lebens- gesetz zu einer Verhinderung der Arbeitsbe- wirklichkeit geworden. Homeoffice ist in vielen reitschaft, schadet dieser Umstand nicht der Bereichen gewünscht, notwendig und de facto Verfügbarkeit eines Arbeitssuchenden als An- angeordnet. spruchsvoraussetzung nach dem Arbeitslosen- Bisher wurden bei Homeoffice Arbeitsunfäl- versicherungsgesetz. Bei Absonderung in ein le nur dann anerkannt, wenn der Unfall in ei- Spital kommt es zu keinem Ruhen der Leistung. nem wesentlich betrieblich genutzten Teil des Hauses (etwa in einem eigenen Arbeitszimmer) 8. Kompensation für Nachteile bei der Gewäh- stattgefunden hat. rung von Familienbeihilfe Diese strenge Auslegung würde aber dem zeit- Aufgrund der Corona-Krise sind zwangsläufig lich befristeten „Corona-Homeoffice“ für hun- Verzögerungen im Hinblick auf die Fortsetzung derttausende Arbeitnehmer nicht gerecht. Ein bzw. den Abschluss einer beruflichen Ausbil- eigenes Arbeitszimmer ist in den meisten Fällen dung (z.B. ein Studium) zu erwarten. nicht eingerichtet und würde der gesetzliche Bekanntermaßen endet mit Vollendung des 24. Unfallversicherungsschutz dadurch ausgehöhlt. Lebensjahres der Bezug auf Familienbeihilfe, Deswegen gelten für die Dauer der derzeitigen wobei einige Ausnahmen bis zur Vollendung Maßnahmen auch solche Unfälle als Arbeitsun- des 25. Lebensjahres vorgesehen sind (z.B. nach fälle, die sich im zeitlichen Zusammenhang mit Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes). der Beschäftigung am Aufenthaltsort der versi- Bis jetzt war es Personen bis zum Erreichen der cherten Person (Homeoffice) ereignen. Altersgrenzen aufgrund eines unvorhergesehe- Seite 9
nen oder unabwendbaren Ereignisses möglich, und vor allem nicht aufgrund der Krise erbracht die Studiendauer, für die Familienbeihilfe bezo- wurden, sind davon ausgenommen. Auch für gen wurde, zu verlängern. Da der Corona-Virus Überstunden bzw. Schmutz-, Erschwernis- und ein derartiges Ereignis darstellt, kommt es für Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) während Ho- die Dauer der Unterbrechung zu einer Verlän- me-Office, Kurzarbeit oder Quarantäne sollen gerung der Ausbildungszeit und somit des An- spruchs auf Familienbeihilfe. die steuerlichen Befreiungen weiterhin berück- Kann die jeweilige Ausbildung des volljährigen sichtigt werden.Zuschläge und Zulagen, die Kindes, welche über die Vollendung des 24. vor der Krise ohnehin steuerfrei gemäß dem bzw. 25. Lebensjahres hinausgeht, aufgrund Einkommensteuergesetz abgerechnet wurden, von Corona weder begonnen noch fortgesetzt sollen auch während der oben genannten be- werden, soll der Anspruch auf Familienbeihilfe ruflichen Einschränkungsmaßnahmen weiter- über die obigen Altersgrenzen hinaus verlän- hin Geltung finden. gert werden. Konkret bedeutet das im Falle einer allgemei- 2. Pendlerpauschale bleibt aufrecht nen Berufsausbildung eine Verlängerung des Um den Arbeitnehmer finanziell zu entlasten, Anspruchs um längstens 6 Monate, im Falle ei- wird der Anspruch auf das Pendlerpauschale nes Studiums um ein Semester bzw. Studienjahr. insbesondere auch bei Homework, Teleworking III.) Aktuelle steuerrechtliche Neuerungen oder Dienstverhinderung aufgrund von Corona erhalten bleiben und das in vollem Umfang. 1. Bonuszahlungen und Zulagen steuer- und Bleibt einem der gewohnte Gang zur Arbeits- sozialversicherungsfrei bis zu EUR 3.000 pro stätte verwehrt bzw. kann diese nicht täglich Person aufgesucht werden aufgrund der derzeitigen Der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen, Corona-Krise, soll das Pendlerpauschale eben- den Arbeitnehmern in Zeiten der Corona-Krise falls Anwendung finden. steuerlich unter die Arme zu greifen, indem es In der Vergangenheit blieb in dienstfreien Zei- Befreiungen für Zulagen und Bonuszahlungen ten sowohl an Feiertagen oder im Krankenstand (sogenannte „Corona-Prämien“) in Zusammen- hang mit Leistungen, die während der Krise als auch im Urlaub das Pendlerpauschale auf- erbracht werden, ermöglicht. Die Obergrenze recht und es kam zu keinerlei Nachteile für den beträgt hiebei EUR 3.000,-. betroffenen Arbeitnehmer. Die Regierung stellt Aber Achtung: Eine dem Arbeitnehmer jährlich klar, dass sich auch in Zeiten von Corona daran zustehende Prämie bzw. Leistungen, die vor nichts ändern soll. WM Forstarbeit in Serbien abgesagt Die für kommenden die weitere Vorge- September in der Ser- hensweise diskutiert bischen Hauptstadt und beschlossen wer- Belgrad geplante den. Zentrales The- Weltmeisterschaft der ma ist dabei ob die Forstarbeiter/-innen Qualifikation für die fiel wie so viele grö- QM 2020 auch noch ßere und kleinere Ver- für 2022 gelten kann anstaltungen der Co- und soll. Die Absage vid-19 Pandemie zum bzw. Verschiebung Opfer. Vom Vorstand bringt einigen Durch- des IALC (Internatio- einander in die Sze- nal Association Log- ne, ist doch zum Bei- ging Championships) spiel in Österreich im wurde eine Verschie- kommenden Jahr die Das österreichische Nationalteam war schon bereit bung um zwei Jahre nächste Bundesmeis- für die Weltmeisterschaft in Belgrad: Coach Armin beschlossen. In einer terschaft geplant, wo Graf, Jürgen Erlacher, Johannes Meisenbichler, Ha- Vorstandssitzung des die Qualifikation für rald Umgeher, Ersatzmann Simon Mayr, Coach Jo- Forstwettkampfverein den WM Kader ein hannes Kröpfl (hinten), Caroline Weinberger und Österreich soll im Juli wichtiger Anreiz ist. Junioren-Starter Daniel Oberrauner (vorne). Seite 10
Trauer um Oberösterreichs LAK-Präsident Eugen Preg sich mit aller Kraft für der Präsident Andreas wir Eugen in unserem die Interessen der Ar- Freistetter zum plötz- Kreis erleben durften!“ beitnehmerinnen und lichen Tod seines lang- Eugen Preg, wohnhaft Arbeitnehmer in der jährigen Weggefähr- in Aspach im Bezirk Land- und Forstwirt- ten. Vizepräsident Braunau, war seit 1999 schaft eingesetzt hat, Hubert Malin zeigte Präsident der oberös- für seine Mitglieder sich in einer ersten Re- terreichischen Land- immer da war und so- aktion erschüttert und arbeiterkammer. Auf wohl in seinem Heimat- fassungslos: „Wir ver- Bundesebene gehörte bundesland Österreich lieren mit Eugen einen er seit 2000 als stellver- als auch auf Bundese- Eckpfeiler im ÖLAKT, tretender Vorsitzender bene unglaublich viel einen Kämpfer für die dem Präsidium des Ös- Der Präsident der bewegt hat. Er wird Arbeitnehmerinnen terreichischen Land- uns als Mitstreiter und und Arbeitnehmer in arbeiterkammertages Oberösterreichischen Unterstützer unsagbar allen Landarbeiter- an. In seinem Hauptbe- Landarbeiterkammer fehlen. Wir verlieren kammern Österreichs, ruf war der 1959 gebo- und stellvertretende aber nicht nur einen einen wahren und ver- rene Preg Mitarbeiter Vorsitzende des Ös- äußerst verdienten lässlichen Freund. Die der Saatbaugenossen- terreichischen Land- Funktionär, sondern Lücke, die sein Tod in schaft Linz, wo er seit arbeiterkammertages auch einen Freund. unserer Mitte hinter- vielen Jahren die Funk- (ÖLAKT) Eugen Preg Unsere Anteilnahme lässt, ist nicht zu füllen. tion des Betriebsrats- ist am Samstag, den gilt seiner Frau Karo- Meine Anteilnahme vorsitzenden bekleide- 4. April 2020, im 61. line und seiner Fami- gilt seiner Frau Karo- te. Darüber hinaus war Lebensjahr völlig un- lie, aber natürlich auch line und seiner Fami- er Landes- und Bun- erwartet verstorben. unseren Kolleginnen lie! Ich wünsche ihnen desobmann des Land- Der ÖLAKT trauert um und Kollegen in der in dieser schweren Zeit und Forstarbeiterbun- eine Führungspersön- oberösterreichischen Kraft und Engel, die des sowie Mitglied im lichkeit, die eine große Landarbeiterkammer", sie begleiten und ihren Landesvorstand des Lücke hinterlässt. „Er erklärte ein fassungs- Schmerz lindern. Wir oberösterreichischen war ein Mensch, der loser ÖLAKT-Vorsitzen- alle sind dankbar, dass ÖAAB. Landarbeiterkammer Oberösterreich wählt neues Führungsgremium ich 1997 als Forstarbei- Aber gemeinsam mit ter des Stiftes Schlägl den beiden Vizepräsi- und neugewählter Be- dentinnen an meiner triebsratsobmann in Seite, sehe ich der neu- die Vollversammlung en Herausforderung der Landarbeiterkam- mit großer Zuversicht mer kam, dachte ich nicht einmal im Traum entgegen.“ Erstmals daran, dass ich als Vi- seit Bestehen der Das neue LAK Präsidium (v.li.) Barbara Manes (be- Landarbeiterkammer triebsbetreuende Assistentin Gewerkschaft Pro-Ge zepräsident und nun als Präsident der LAK wurde heute mit Ger- OÖ u. Sekretärin Landesfrauen Pro-Ge OÖ), Präsi- traud Wiesinger eine dent Gerhard Leutgeb (Forstfacharbeiter und Be- vorstehen soll. Nach vielen Gesprächen mit Vizepräsidentin aus triebsratsvorsitzender Stift Schlägl) und Gertraud Wiesinger (kfm. Angestellte und Vorsitzende des meiner Frau, der Kam- den Reihen der Frakti- Betriebsausschusses Lagerhaus Eferding-OÖ Mitte) merführung und mit on LFB (Land- und For- mit Kammerdirektor Dr. Siegfried Glaser. Mitgliedern der Voll- starbeiterbund) in das versammlung traf ich Präsidium gewählt. Foto: OÖ LAK die Entscheidung, dass Barbara Manes von der Die Vollversammlung Präsidenten gewählt. ich das, was Eugen Preg Fraktion FSG (Fraktion der Landarbeiterkam- Der Mühlviertler tritt in seiner 20-jährigen Amtszeit aufgebaut Sozialdemokratischer mer Oberösterreich die Nachfolge von GewerkschafterInnen) hat, in seinem Sinne hat am 3. Juli in Ans- Eugen Preg an, der weiterführen möchte. wurde bereits bei der felden Vizepräsident im April völlig uner- Die Entscheidung, die- letzten Vollversamm- Gerhard Leutgeb ein- wartet verstorben ist. sen Weg zu beschrei- lung in das Präsidium stimmig zum neuen Gerhard Leutgeb: „Als ten, war nicht leicht. gewählt. Seite 11
Termine und Veranstaltungen Herbst - Winter 2020/21 10. – 11.09. Kräuterpädagogik - Zertifikatslehrgang 30.10. Vorarlberger Motorsägenführerschein – Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr Modul 2 Ort: Bäuerliches Schul- und Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr Bildungszentrum, Hohenems Ort: Referentin: Ingeborg Sponsel Röthis, AG Röthis, Schulgasse 8 Referent: Stefan Lampert 21.09. Vorarlberger Motorsägenführerschein – Modul 1 09.11. Friede im Wald – Schwierige Gespräche Dauer: 18.00 – 22.00 Uhr mit Naturnutzern besser bewältigen Ort: Bäuerliches Schul- und Dauer: 13.00 – 17.00 Uhr Bildungszentrum, Hohenems Ort: Bäuerliches Schul- und Referent: Stefan Lampert Bildungszentrum, HohenemsReferent: Michael Schallaböck 22. – 23.09. Apotheke aus der Natur 09.11. Nähkurs – Salben und Öle selbst herstellen Dauer: 19.30 – 22.00 Uhr Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr Ort: Bäuerliches Schul- und Ort: Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum, Hohenems Bildungszentrum, Hohenems Referent: Petra Höfle Referentin: Gabriela Nedoma 02.12. Erste-Hilfe Grundkurs 03.10. Vorarlberger Motorsägenführerschein – Dauer: 08.30 – 17.00 Uhr Modul 2 Ort: Bäuerliches Schul- und Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr Bildungszentrum, Hohenems Ort: Forstbetrieb Amt der Stadt Dornbirn Referent: Rotes Kreuz Referent: Ing. Andreas Scherer 25. – 26.02.21 Staplerkurs - Theorie 05.10. Motorsägenwartung und Dauer: 08.00 – 15.00 Uhr Ketteninstandsetzung Ort: Bäuerliches Schul- und Dauer: 18.00 – 22.00 Uhr Bildungszentrum, Hohenems Ort: Bäuerliches Schul- und Referent: DI Bernd Doppler Bildungszentrum, Hohenems Referent: Stefan Lampert 05.03.2021 Staplerkurs – Praxis Dauer: 08.00 – 11.00 Uhr 10.10. Milchverarbeitung – Weich- und Ort: Bäuerliches Schul- und Schnittkäseherstellung für Anfänger Bildungszentrum, Hohenems Dauer: 08.30 – 16.00 Uhr Referent: DI Bernd Doppler Ort: Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum, Hohenems Den neuen Bildungskatalog 20/21 finden Sie ab Referentin: Melissa Mayr Herbst unter: www.vbg.lfi.at 10.10. Vorarlberger Motorsägenführerschein – Impressum: Modul 2 Medieninhaber (Verleger) Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr und Herausgeber: Sektion Dienstnehmer der Ort: Frastanz, Forstverwaltung Landwirtschaftskammer Vorarlberg Amt der Stadt Feldkirch Montfortstraße 9, 6900 Bregenz Referent: Ing. Elmar Nöckl Telefon: 05574/400-770 E-mail: dienstnehmer@lk-vbg.at 16.10. Vorarlberger Motorsägenführerschein – Redaktion: DI Richard Simma Modul 2 Herstellung: Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr Heinz Feierle Wälderdruck Ort: Röthis, AG Röthis, Schulgasse 8 Mühle 31, Referent: Stefan Lampert 6863 Egg T/F +43 5512-26345 16.10. Vorarlberger Motorsägenführerschein – Gestaltung: typo media Mäser Modul 2 Oberer Achdamm 2 Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr 6971 Hard Ort: Telefon: 05574-44522 E-mail: office@typo-media.at Forstbetrieb Amt der Stadt Dornbirn Referent: Ing. Andreas Scherer Offenlegung: Medieninhaber (Verleger) der Zeitung DINE ist die Sektion Dienstnehmer der 24.10. Vorarlberger Motorsägenführerschein – Landwirtschaftskammer Vorarlberg Modul 2 Montfortstraße 9, 6900 Bregenz Telefon: 05574-400-770 Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr Ort: Agrargemeinschaft Blattlinie: Objektive Berichterstattung über alle jene Ereignisse und Probleme, Stocklosungsfonds Ludesch die für die aktiven und pensionierten Referent: Ing. Arthur Heel land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer/Innen in Vorarlberg von Interesse sind. Seite 12
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