Neue Homepage - Fachbereich Bildung LAK

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Neue Homepage - Fachbereich Bildung LAK
Nr. 59
                           Juli 2020
                           Verlagspostamt
                           6900 Bregenz
                           P.b.b.
                           GZ 06Z036993 M

Neue Homepage
                Sektion Dienstnehmer
                Homepage neu gestaltet

                Führerscheinbeihilfe
                Neue Unterstützung für
                Mitglieder

                Arbeiten bei Hitze
                Wichtige Informationen

                Die AGRI-Worker APP
                Infotool für Saisoniers

                Jagdschutzorgane
                Neue Lohnansätze verhandelt

                Covid 19
                Förderungen und Anderes

                Veranstaltungen
                und Aktuelles
                Infos und Termine im
                Überblick
Neue Homepage - Fachbereich Bildung LAK
Liebe Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer!
                          men      ökonomischen      mie verhindern.           und Gesellschaft zu
                          Folgen waren auf der       Grenzschließungen,        lange toleriert und
                          Tagung zu hören. Die       wirtschaftlicher Still-   tragen auch dazu bei,
                          Auswirkungen der Kli-      stand mit Einstellung     dass heimische Arbei-
                          makrise bekommen wir       der Produktion in der     ter/-innen aus dieser
                          alle nun zunehmend         Industrie, Schließung     Branche       verdrängt
                          zu spüren. Besonders       der Schulen und Uni-      werden. Man braucht
                          in der gesamten Forst-     versitäten, fast Ein-     aber nicht so weit ge-
                          wirtschaft hat der         stellung des öffent-      hen, um offensichtli-
                          Klimawandel      direkt    lichen Verkehrs und       che Ungerechtigkeiten
                          sichtbare Folgen, wie      viele Vorschriften zum    zu sehen. Der Fall der
                                                                               Rumänischen Erntehel-
                          extreme Witterungs-        Schutz der Bevölke-       ferin in Niederöster-
                          ereignisse mit langen      rung wurden von den       reich, die sich zurecht
Nach den Wochen und       Trockenperioden und        Regierungen beschlos-     über ihre Arbeits- und
Monaten des „Lock-        Borkenkäfermassen-         sen. Österreich hat im    Unterkunftsbedin-
down“ und der nun in      vermehrungen - aber        Vergleich zu anderen      gungen        beschwert
vielen Bereichen wie-     auch indirekte Aus-        Staaten dadurch die       hat, hat mediale Wel-
dererlangten Normali-     wirkungen. Durch den       Pandemie frühzeitig in    len geschlagen. Da ist
tät melde ich mich mit    enormen Schadholzan-       den Griff bekommen.       es gut, wenn es eine
einigen Gedanken bei      fall in ganz Mitteleu-     Hoffen wir, dass es so    kompetente      Interes-
euch.                     ropa ist der Holzpreis     bleibt.                   senvertretung in Form
                          im Sturzflug. Dadurch                                der Landarbeiterkam-
Jägertagung in Aigen      ist die Einkommens-        Arbeitswelt – Ausbeu-     mer gibt. Eines muss
Bei der österreichi-      funktion des Waldes        tung von Menschen         uns allerdings bewusst
schen Jägertagung in      für Grundeigentümer        Spürbar wurde durch       sein. So lange eine
Aigen war unser Bun-      nicht mehr gegeben.        Corona die Bedeu-         „Geiz-ist-geil“    Men-
desland auch in diesem    Waldbesitzer    stehen     tung der Versorgung       talität herrscht, bleibt
Jahr mit über 30 Jagd-    am Abgrund! Interes-       der Bevölkerung mit       die Gefahr groß, dass
schutzorganen      ver-   sierte können sich die     regional hergestellten    der Kostendruck auf
treten. Das Tagungs-      Vorträge der Jägerta-      Produkten.     Spürbar    die Mitarbeiter/-innen
thema lautete: „Jagd      gung übrigens von der      war aber auch die feh-    abgewälzt wird.
im Wandel – globale       Homepage der HBLFA         lende     Verfügbarkeit
Probleme und loka-        Raumberg-Gumpen-           von ausreichend hei-      Ehrungsfeier im
le Lösungen“. Dieser      stein herunterladen.       mischem Personal in       September
vielversprechende Ti-                                vielen Bereichen. Da      Aufgrund von Corona
tel verbunden mit ei-     Corona Pandemie            ausländische Erntehel-    wurde auch die bisher
ner großen Anzahl von     Die Jägertagung war        fer und Pflegekräfte      immer im Juni organi-
hochinteressanten Vor-    eine der letzten Groß-     nicht mehr aus ihren      sierte Ehrungsfeier für
trägen und Diskussion     veranstaltungen, die vor   Heimatländern anrei-      langjährige Dienstneh-
hat insgesamt über 800    den vielen Maßnahmen       sen durften, kam es       mern/-innen auf Sep-
Teilnehmer/-innen aus     aufgrund der Corona –      zu Problemen bei der      tember      verschoben.
ganz Österreich und       Pandemie noch abge-        24 Stunden Betreuung      Die Kammerräte der
aus benachbarten Län-     halten werden konnte.      aber auch bei der Spar-   Dienstnehmersektion
dern     angesprochen.    Wenige Tage danach         gel- und Erdbeerernte.    freuen sich auf diese
Neben dem Aspekt der      wurden alle größeren       Erschüttert hat mich      Ehrung als Zeichen der
Weiterbildung ist der     Menschenansammlun-         in diesem Zusammen-       Wertschätzung der Ar-
Besuch dieser Tagung      gen verboten und die       hang die Situation in     beit unserer Mitglieder
auch für den überregi-    Wintersaison in Öster-     manchen Schlachtbe-       für die Land- und Forst-
onalen Austausch von      reich abrupt beendet!      trieben in Deutsch-       wirtschaft in Vorarl-
Erfahrungen in vielen     Es kam zu einem weit-      land. Zugegebenerma-      berg. Auch wenn wir
Bereichen empfehlens-     gehenden Stillstand im     ßen muss dort unter       nur eine kleine Gruppe
wert.                     normalen Alltag und        großem Kostendruck        sind, ist unsere Arbeit
Vorträge über den glo-    in der Wirtschaft. Bis     produziert     werden,    für unser Land unver-
balen Klimawandel mit     zu diesem Zeitpunkt        das entschuldigt aber     zichtbar und wichtig!
enormen Auswirkun-        nicht vorstellbare An-     nicht, dass die Mitar-
gen auf Pflanzen und      ordnungen der Regie-       beiter/-innen schlecht    Einen guten Sommer
Tierwelt mit einer bis    rungen der meisten         untergebracht und re-     mit Sonnen- und Re-
dato leider von man-      Staaten dieser Erde        gelrecht ausgebeutet      gentagen    wünscht
chen immer noch ge-       sollten die Verbreitung    werden. Leider wur-       euch
leugneten Klima- und      des Virus stoppen und      den diese Methoden
Umweltkrise und enor-     eine weltweite Pande-      von Politik, Wirtschaft   Euer Hubert Malin

                                             Seite 2
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                                                    Unserer Mitarbeiterin Maria Ströhle hat feder-
                                                    führend das Erscheinungsbild der Homepage
                                                    der Sektion Dienstnehmer in Angriff genom-
                                                    men und viel Herzblut in die Neugestaltung in-
                                                    vestiert – herzlichen Dank dafür!
                                                    Das sehr gut gelungene Ergebnis kann sich
                                                    mehr als nur sehen lassen. Gerne laden wir Sie
                                                    ein, uns auf der neuen Homepage mit moder-
                                                    nem Erscheinungsbild zu besuchen: www.land-
                                                    arbeiterkammer.at/vorarlberg
                                                    Dort sind viele wichtige und interessante In-
                                                    formationen zu den Leistungen der Interes-
                                                    senvertretung für die Kammermitglieder, wie
                                                    Rechtsberatung, aktuelle Informationen oder
                                                    diverse Förderungsmöglichkeiten für Dienst-
                                                    nehmer/-innen nachzulesen und herunterzula-
                                                    den. Auch die aktuellen Kollektivverträge kön-
                                                    nen abgerufen werden.
                                                    Die handelnden Personen der Sektion Dienst-
                                                    nehmer – Funktionäre und Mitarbeiter - sind
                                                    natürlich ebenfalls zu finden.

Neue Führerscheinbeihilfe
                                                    Für den Fahrschulbe-     Dienstnehmer zu rich-
                                                    such zur Erlangung       ten. Die Zahlungsbe-
                                                    des Führerscheins der    stätigung der Fahr-
                                                    Gruppe B können          schule und eine Kopie
                                                    Kammermitglieder         des      Führerscheins
                                                    bis zum vollendeten      sind beizufügen. Die
                                                    21. Lebensjahr eine      berufliche    Notwen-
                                                    Beihilfe erhalten, vo-   digkeit ist durch eine
                                                    rausgesetzt, dass sie    Bestätigung des Ar-
                                                    zum Zeitpunkt der        beitgebers und eine
                                                    Antragstellung     be-   Kopie der Zulassung
                                                    reits sechs Monate in    eines entsprechenden
                                                    der Land- und Forst-     Fahrzeuges auf den
                                                    wirtschaft zumindest     Betrieb     nachzuwei-
                                                    20     Wochenstunden     sen.
Vergangenes       Jahr   schaft erforderlich ist,   beschäftigt und bei
wurde in der Sek-        können Kammermit-          der Führerscheinprü-
tionsversammlung         glieder eine Beihilfe      fung bereits Mitglied    Förderungsausmaß
die Einführung einer     erhalten. Vorausset-       waren. Es besteht kein   C (C1+F)     € 300,00
Führerscheinbeihilfe     zung ist, dass sie zum     Rechtsanspruch     auf   C1 (F)       € 300,00
beschlossen. Zur Er-     Zeitpunkt der Antrag-      Zuerkennung der Bei-     C1+E1(F)     € 300,00
langung des Führer-      stellung bereits sechs     hilfe.                   C+E (C1+F) € 400,00
scheins der Gruppen      Monate in der Land-                                 F            € 150,00
C bis G, sofern dieser   und     Forstwirtschaft    Förderungsabwick-        E (E/B+E/C1) € 200,00
für die Ausübung der     als pflichtversichertes    lung                     E/C1 (E/B)   € 100,00
Berufstätigkeit in der   Kammermitglied be-         Anträge sind an das      E/B          € 100,00
Land- und Forstwirt-     schäftigt waren.           Büro   der   Sektion     B            € 100,00

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Arbeiten bei Sommerhitze

                                                                         Bild: Gerd Altmann auf Pixabay

Die Fakten sprechen eine eindeutige Sprache:         gekühlte Mannschaftscontainer/Aufenthalts-
die Hitzeperioden nehmen zu, was gerade             räume
Dienstnehmer/-innen in der Land- und Forstwirt-      Kühlbox/Kühlschrank für Getränke und Speisen
schaft unmittelbar betrifft. Die Rechtsreferenten    organisatorische Maßnahmen (Arbeitsbeginn
der Landarbeiterkammern haben dazu ein Infor-       vorverlegen, Mittagshitze meiden)
mationsblatt, basierend auf den derzeit gültigen     Unterweisung der Arbeitnehmer in Erste-Hil-
arbeitsrechtlichen Bestimmungen erarbeitet:         fe-Leistungen, speziell bei Hitzekollaps, Sonnen-
ARBEITEN BEI HITZE                                  stich, Hitzschlag
                                                     Innenbereich: Kleidungsvorschriften lockern
Welche Gefahren/Auswirkungen drohen bei Ar-         (leichtes Schuhwerk, sommerliche Kleidung),
beiten unter großer Hitze und/oder intensiver       Bereitstellung von Ventilatoren (Zugluft vermei-
Sonneneinstrahlung?                                 den), Lüften am Morgen und Abend (Nachtab-
 erhöhtes Unfallrisiko,Fehleranfälligkeit          kühlung), Abschattung durch Außenjalousien
 Hitzschlag (Hautrötung, schnelle Atmung, be-
schleunigter Herzschlag, Bewusstseinstrübung)       Was gilt für Arbeiten im Innenbereich?
 Hitzekollaps (Blutdruckabfall, Schwächege-         Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass
fühl, Schwindel, Übelkeit und Ohnmacht)             möglichst folgende Lufttemperaturen eingehal-
 Sonnenstich (Übelkeit, Schwindel, heftige         ten werden:
Kopfschmerzen)
 Sonnenbrand, Risiko der Hautkrebsentste-          Geringe körperliche Belastung (Sitzen, Büroar-
hung                                                beit): mind. 19 °C und max. 25°C
 sinkende Arbeitsleistung und Arbeitsqualität      Normale körperliche Belastung (Stehen): mind.
(30-70 % bei sommerlicher Hitzeperiode)             18 °C und max. 24 °C
                                                    Hohe körperliche Belastung (Handwerkliche Tä-
Gibt es „hitzefrei“?                                tigkeiten): mind. 12 °C
 Es sind keine Temperaturgrenzen gesetzlich
festgelegt                                           Ausnahmen sind möglich, wenn die Art der
 kein Anspruch auf „hitzefrei“ bei bestimmten      Nutzung des Raumes obige Werte nicht zulässt
Temperaturen.                                       (z.B. Glashaus, Kühllager)
 ABER: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflich-    Ein grundsätzliches Recht auf eine Klimaanla-
tet Maßnahmen zu setzen, um Hitzebelastun-          ge besteht nicht.
gen so gering wie möglich zu halten (Fürsor-
gepflicht). Dabei haben kollektive Maßnahmen        Was tun bei Hitze-
(z.B. Sonnensegel) Vorrang vor individuellen        Notfällen – Erste Hilfe Maßnahmen?
(z.B. Sonnencreme).
                                                     Rettungskette in Gang setzen
Welche Maßnahmen kommen in Frage?                    Arbeitnehmer/innen nicht unbeaufsichtigt las-
 Bereitstellung alkoholfreier Getränke             sen
 Abschattung des Arbeitsplatzes z.B. durch          Flachlagerung in einem kühlen Raum, Beine
Sonnenschirme/-segel                                hochlagern
 Schutzkleidung, z.B. Sonnenhüte, Nacken-           Flüssigkeitszufuhr
schutz, Kühlwesten, UV-sichere Kleidung, Brillen     wassergetränkte, kühle Tücher in den Nacken
 Sonnenschutzmittel                                und auf Hautflächen legen.

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Die AGRI-Worker APP – ein Informationstool für landwirt-
schaftliche Saisonarbeiter*innen
                                                                                reich, Agrar-Kollektiv-
                                                                                verträge, die PRO-GE
                                                                                mit aktuellen Lohnin-
                                                                                fos aus den Bundes-
                                                                                ländern als Kontakt-
                                                                                stellen angeführt und
                                                                                verlinkt. Damit soll
                                                                                auch allen Beratungs-
                                                                                einrichtungen       von
                                                                                Saisonarbeiter*innen
                                                                                ein wertvolles Tool
                                                                                bereitgestellt werden,
Heidi Kinast von der LAK Stmk (vierte von rechts) mit den Projektpartnern der   mit dem sie Arbeits-
Gewerkschaften von IG Bau, 3 F, ZZPR, dem EVW, PSPM und Koege Business          rechtinformationen
College                                                                         in unterschiedlichen
Seit Oktober 2017         Deutschland, die Ag-       sind kurz und bündig,      Sprachen     weiterge-
läuft das von Eras-       rargewerkschaft ZZPR       sehr anschaulich und       ben können und Hilfe
mus+       geförderte     aus Polen und der          leicht verständlich mit    zur Selbsthilfe leisten.
EU-Projekt AGRI-Wor-      Verband PSPM (Orga-        Bildern, Videos und        Um landwirtschaftli-
ker App, an dem auch      nisation der IG BAU        Quizzes aufbereitet,       che Saisonarbeiter*in-
die Bildungsinitiative    in Polen zur Bera-         sodass man in kleinen      nen auf dieses neue
INA der steiermärki-      tung polnischer und        „Lernhäppchen“ viel        Infotool aufmerksam
schen LAK beteiligt       ukrainischer      Wan-     Wissenswertes      über    zu machen gibt es ge-
ist und nun ist das       derarbeiter*innen),        Themen wie Lohn, Ar-       druckte     Postkarten
innovative Ergebnis -     die Gewerkschaft 3F        beitsvertrag, Arbeits-     zur AGRI-Worker-App
eine neue Lern-App        Fagligt Faelles For-       zeit,     Arbeitsschutz    zum Verteilen, diese
zu arbeitsrechtlichen     bund und das Koege         und Länderinforma-
                                                                                können gerne bei Bil-
Themen für landwirt-      Business College aus       tionen erfährt. Die
                                                     Web-App ist ganz ein-      dungsinitiative     INA
schaftliche Saisonar-     Dänemark, sowie die
beiter*innen - online     Bildungsinitiative INA     fach auch am Smart-        unter office@ina.lak-
auf www.agriworker.       aus Österreich.            phone abruf- und be-       stmk.at angefordert
eu zu finden!                                        dienbar und durch die      werden. Wir freuen
                          Ziel des Projektes war     Nutzung der App wer-       uns über alle, die die
An diesem Projekt         es, eine Web-App zu        den auch die digita-       Agri-Worker-App bei
zur Stärkung des Be-      entwickeln, die die        len Kompetenzen der        LAK-Mitgliedern be-
wusstseins über Ar-       Wanderarbeitskräf-         Saisonarbeiter*innen       kannt machen und
beitnehmerrechte in       te in den Sprachen         gestärkt.                  auch über Anfragen
der    Landwirtschaft     Deutsch, Englisch, Ru-                                und Rückmeldungen
waren Organisationen      mänisch und Polnisch       Ein ganz wichtiges         dazu von den Sai-
aus vier europäischen     über ihre Arbeits-         Thema in der AG-           sonarbeiter*innen!
Ländern      beteiligt:   rechte und Ansprü-         RI-Worker-App sind In-     Probieren Sie es aus –
Die IG BAU (Indust-       che in den Ländern         formationen darüber,       schauen Sie rein unter
rie Gewerkschaft für      Österreich (Grundlage      wo die Saisonarbei-
                                                                                www.agriworker.eu!
Bauen-Agrar-Umwelt)       ist der Agrar-Kollek-      ter*innen Unterstüt-
aus Deutschland, der      tivvertrag), Deutsch-      zung und Beratung
EVW      (Europäischer    land, Polen und Dä-        erhalten: so werden        Mag. Heidi Kinast,
Verein für Wander-        nemark      informiert.    auch alle Landarbei-       MA, Bildungsinitiative
arbeiterfragen)    aus    Die Arbeitsrechtsinfos     terkammern in Öster-       INA der Stmk. LAK

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Kollektivvertrag für die Vorarlberger Jagschutzorgane
                          Der für 18. März ver-        (2) Vollbeschäftigte Jagdschutzorgane (Berufsjäger)
                          einbarte Termin für die      erhalten ein monatliches Gehalt in der Höhe von
                          Kollektivvertragsver-        € 2.556,57.
                          handlungen fiel coron-       Bei diesen Ansätzen handelt es sich um das ge-
                          abedingt aus. Kurz ent-      setzliche Mindestentgelt. Höherentlohnungen
                          schlossen wurden daher       sind natürlich möglich, müssen aber mit dem
                          die notwendigen Ge-          Dienstgeber vereinbart werden. Ebenso Sachbe-
                          spräche zwischen Ver-        züge, sofern sie nicht schon im Kollektivvertrag
                          tretern der Vorarlberger     zwingend vorgesehen sind.
                          Jägerschaft, der Jagd-
schutzorgane und der Sektion Dienstnehmer te-          Der aktuelle Kollektivvertrag kann bei der Sek-
                                                       tion Dienstnehmer angefordert oder von unserer
lefonisch abgewickelt. Auch so konnte rasch eine
                                                       Homepage heruntergeladen werden.
für alle Seiten befriedigenden Lösung gefunden
werden. Es wurde eine Erhöhung der Löhne und
Gehälter um 2,36 % vereinbart. Durch diese An-
passung ergeben sich aktuell seit 1. April 2020
folgende Werte:

Gehalts- bzw. Lohntafel (Brutto) für Jagdschut-
zorgane § 11
(1) Teilzeitbeschäftigte (nebenberufliche) Jagd-
schutzorgane werden entsprechend ihrer Dienst-
leistung tageweise entlohnt und erhalten für ihre
Arbeitsleistung pro Tag mindestens € 96,93.

COVID 19
SONDERTOPF FÜR LEHRLINGE                               schädigung - quasi die Differenz zwischen Brut-
Corona-Sondertopf für Lehrlinge Die Regierung          tolehrlingseinkommen und Fachkräfteentgelt mit
hat einen Sondertopf für Lehrlinge eingerichtet,       abgeschlossener Lehrabschlussprüfung - wurde
die aufgrund der Coronakrise ihre Lehrabschluss-       mit 25,30 Euro pro Tag festgesetzt. Anträge sind
prüfung nicht ablegen konnten und dadurch ei-          ab sofort möglich. Der Zuschuss für Einkommen-
nen Einkommensverlust erlitten haben. Zwischen         seinbußen wird über die betriebliche Lehrstellen-
16. März und 3. Mai fanden Covid-19-bedingt kei-       förderung abgewickelt. Bei der Abwicklung sind
ne Lehrabschlussprüfungen statt. Lehrlinge, die        die Mitarbeiter der Lehrlingsstelle gerne behilf-
aufgrund einer Verschiebung der Prüfung zwi-           lich.
schen Mitte März und Ende Mai kollektivvertrag-
lich einen Einkommensentgang haben, werden             KONTAKT: Land- und forstwirtschaftliche Lehr-
mit einem Pauschalbetrag unterstützt. Die Ent-         lings- und Fachausbildungsstelle Vorarlberg

WICHTIGE LEHRLINGSINITIATIVEN                          Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Bei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung            sind eine kleine aber unverzichtbare Gruppe für
in der Landwirtschaftskammer wurde das Lehr-           unser Land. Das hat sich gerade in Zeiten der Co-
lingspaket der Bundesregierung mit einem Un-           rona-Krise wieder gezeigt. Die Herausforderung
ternehmerbonus von EUR 2.000,- sehr positiv            des Klimawandels wird in den nächsten Jahren
aufgenommen.                                           viele neue Fachkräfte brauchen. Gerade in länd-
                                                       lichen Regionen, wo viele Gärtnereien, Forst-
Wer Lehrlinge während der Corona-Krise ausbil-         beitriebe, Sennerein aber auch sonstige landwirt-
det, soll finanziell unterstützt werden! Das ist der   schaftliche Betriebe Lehrlinge ausbilden, ist es
zentrale Baustein des neuen Lehrlingsbonus, mit        wichtig, dass Lehrbetriebe jetzt rasch unterstützt
dem die Bundesregierung Betriebe bei der Lehr-         werden und jungen Menschen die Möglichkeit ei-
lingsausbildung unterstützen möchte.                   ner Lehre als Einstieg ins Berufsleben in ihrer Re-
Ausdrücklich begrüßt wurde das Lehrlingspaket          gion erhalten bleibt. Hier geht es um zukünftige
in der Landwirtschaftskammer Vorarlberg. „Die          Jobs abseits der Ballungszentren, die den ländli-

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Forstwirtschaft, in der Molkerei- und Käsereiwirt-
                                                     schaft und in der Pferdewirtschaft.
                                                     In Kürze könnte mit der Lehrausbildung zum Be-
                                                     rufsjäger ein 16. Lehrberuf hinzukommen. In Vo-
                                                     rarlberg werden derzeit über 60 Lehrlinge in der
                                                     Land- und Forstwirtschaft ausgebildet.

                                                     EUR 2.000,- pro eingestelltem Lehrling
                                                     Mit dem Bonus wird ab 1. Juli 2020 jedes neue be-
                                                     triebliche Lehrverhältnis zwischen 16. März und
                                                     31. Oktober 2020 mit EUR 2.000,- pro eingestell-
                                                     tem Lehrling gefördert. Die Auszahlung an die
                                                     Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft ist in
                                                     einer Tranche geplant. Sollte das Lehrverhältnis
chen Raum nachhaltig stärken“, betont Vizepräsi-     in der Probezeit gelöst werden, ist die Förderung
dent DI Hubert Malin.                                zurückzuzahlen, um möglichen Missbrauch aus-
Auf positive Resonanz stieß der geplante Bonus       schließen zu können.
für Betriebe auch bei Präsident Josef Moosbrug-
ger: „Gut ausgebildete Fachkräfte sind auch in       Antragstellung
der Land- und Forstwirtschaft eine Zukunftsin-       Anträge können seit 1. Juli 2020 bei der land- und
vestition. Der neue Lehrlingsbonus ist ein wichti-   forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbil-
ger Schritt, um möglichen negativen Auswirkun-       dungsstelle, www.lehrlingsstelle.at eingereicht
gen der Corona-Krise bei der Lehrlingsausbildung     werden. Ein Formular wird von der Bundeslehr-
entgegenzuwirken“, sieht er im angekündigten         lingsstelle gerade ausgearbeitet.
Lehrlingsbonus eine wichtige Maßnahme für
Lehrbetriebe.                                        Für Lehrverhältnisse, die zwischen 16.3. und
                                                     30.6.2020 begonnen haben, sollte nach ersten In-
15 Lehrberufe in der Land- und Forstwirtschaft       formationen der Bonus automatisch ausbezahlt
Insgesamt gibt es in der Land- und Forstwirt-        werden. Dies ist allerdings noch nicht endgültig
schaft derzeit 15 Lehrberufe. Die in Vorarlberg      entschieden. Sollte eine gesonderte Antragstel-
bekanntesten und bedeutendsten sind die Aus-         lung notwendig sein, werden wir wieder infor-
bildung zum Facharbeiter im Gartenbau, in der        mieren.

WISSENSWERTES ZUM CORONAVIRUS AUS                    setzlichen Entgeltfortzahlungsbestimmungen
ARBEITS- UND STEUERRECHTLICHER SICHT                 - schon nach dem Epidemiegesetz ein Anspruch
                                                     auf Entgeltfortzahlung. Arbeitgeber können
Der ÖLAKT liefert Antworten auf grundle-             auf Basis dieses Gesetzes innerhalb einer vorge-
gende arbeitsrechtliche Fragen und gibt einen        gebenen Frist Kostenersatz beim Bund beantra-
Überblick über die beschlossenen arbeits-, sozi-     gen.
al- und steuerrechtlichen Neuerungen im Zuge         Bei einer nachweislichen Ansteckung des Virus
der Corona-Krise.                                    und der daraus folgenden ärztlichen Krank-
                                                     schreibung, wird ein Krankenstand vorliegen.
I.) Antworten auf grundlegende arbeitsrechtli-       Auch hier gilt die Entgeltfortzahlung nach dem
che Fragen im Zuge der Corona-Krise                  Ausfallsprinzip
1. Quarantäne und die Frage des Entgeltan-           1.1. Berufsschule geschlossen – was nun?
spruchs                                              Lehrlinge müssen vor dem Hintergrund eines
Bei einer unvorhersehbaren Quarantäne ins-           aufrechten Dienstverhältnisses im Falle einer
besondere nach einer Urlaubsreise wird der
Entgeltanspruch in der Regel aufrecht bleiben.       Schließung der Berufsschule arbeiten gehen
Dies wird dann als unverschuldete Dienstverhin-      und können nicht zu Hause bleiben, sofern
derung zu werten sein, deren Bestimmungen            sich die Regierung nicht für Gegenteiliges aus-
sich sowohl in Gesetz als auch Kollektivvertrag      spricht.
wiederfinden.
Es ist ratsam darauf zu achten, für welche Län-      2. Homeoffice
der aktuelle Reisewarnungen vom Außenminis-          Eine vom Arbeitgeber veranlasste Anordnung
terium ausgesprochen wurden.                         zum Homeoffice bedarf grundsätzlich einer
Eine vom Arbeitnehmer grob fahrlässig herbei-        Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer, sofern
geführte Arbeitsunfähigkeit kann zum Verlust         dahingehend keine Möglichkeit im Arbeitsver-
der Entgeltfortzahlung führen.                       trag vorgesehen ist. Dafür notwendige Mittel
Im Falle einer behördlichen Anordnung zur            müssen dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber
Quarantäne, besteht - unbeschadet der ge-            zur Verfügung gestellt werden.

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3. Reiseverbot des Dienstgebers                    erhalten haben. Maßgeblich sind alleine die
Bereits getroffene Urlaubsvereinbarungen kön-      oben dargestellten medizinischen Indikatio-
nen einseitig nicht zurückgezogen werden. Der      nen samt der Möglichkeit, dass der Arzt ein
Dienstnehmer ist weiters nicht verpflichtet sein   Covid-19-Attest auch bei sonstigen schweren
privates Reiseziel bekannt zu geben. Wie ein-      Erkrankungen „entsprechend begründen und
gangs erwähnt, wird man aus gegebenem An-          dokumentieren“ kann.
lass von einer geplanten Reise in ein Risikoge-    Nach Ausstellung dieses Attests hat der Betrof-
biet besser Abstand nehmen.                        fene Anspruch auf Dienstfreistellung unter Ent-
Eine angeordnete Dienstreise wird der Dienst-      geltfortzahlung, es sei denn
geber jederzeit zurücknehmen können.               - der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung
Aktuelle Reisewarnungen und hilfreiche Infor-      zu Hause erbringen
mationen finden Sie auf der Website des Au-        - der Arbeitgeber setzt Maßnahmen, die eine
ßenministeriums.                                   Ansteckung mit dem Corona-Virus mit größt-
                                                   möglicher Sicherheit ausschließen; dabei sind
II.) Übersicht über gesetzliche Neuerungen im      auch Maßnahmen für den Arbeitsweg mit ein-
Bereich des Arbeits- und Sozialrechts              zubeziehen.
1. Dienstfreistellung der Covid-19-Risikogruppe    Erfolgt unter all diesen Voraussetzungen eine
Am 7. Mai wurde die lange erwartete Co-            Freistellung der gefährdeten Person, erhält
vid-19-Risikogruppe-Verordnung verlautbart.        der Arbeitgeber vollen Ersatz der Personalkos-
Diese legt die medizinischen Indikationen für      ten durch den Bund bzw. bei Anwendung der
die Zuordnung zur Risikogruppe fest. Hier der      Landarbeitsordnung durch das jeweilige Bun-
Überblick, welche Erkrankungen darunter fal-       desland.
len (Details im Volltext der Verordnung: - hier)   ACHTUNG: Covid-19-Risiko-Atteste können
- fortgeschrittene Lungenkrankheiten, welche       erstmals mit Wirksamkeit ab 6. Mai 2020 ausge-
eine dauerhafte, tägliche Medikation benöti-       stellt werden.
gen                                                Die Dauer der Freistellung ist bis längstens 31.
- chronische Herzerkrankungen                      Mai 2020 befristet. Dauert die Covid-19-Kri-
- aktive Krebserkrankungen mit einer jeweils in-   sensituation über den 31. Mai 2020 hinaus an,
nerhalb der letzten sechs Monate erfolgten on-     besteht auf Seiten des Ministeriums die Mög-
kologischen Pharmakotherapie und/oder einer        lichkeit, diese Maßnahmen bis 31.12.2020 zu
erfolgten Strahlentherapie sowie metastasie-       verlängern.
rende Krebserkrankungen auch ohne laufende
Therapie                                           2. Anordnung des Verbrauches von Urlaub und
- Erkrankungen, die mit einer dauerhaften und      Zeitguthaben
relevanten Immunsuppression behandelt wer-         Im Arbeitsrecht gibt es eine eiserne Regel: Den
den müssen                                         Zeitraum für den Verbrauch des Erholungsur-
- fortgeschrittene chronische Nierenkrankun-       laubs kann der Arbeitgeber niemals einseitig
gen                                                festlegen. (Auch Betriebsurlaube bedürfen
- chronische Lebererkrankungen                     letztlich einer Vereinbarung.) Ähnliches gilt für
- ausgeprägte Adipositas                           den Zeitausgleich. Diese Grundsätze werden in
- schwere Fälle von Diabetes mellitus              der Corona-Krise aufgeweicht. Die neuen Re-
- Bluthochdruck mit Endorganschäden oder           geln sollen dazu beitragen, Arbeitsplätze er-
nicht kontrollierbarer Blutdruckeinstellung        halten zu können. Einerseits können Betriebs-
                                                   vereinbarungen über eine Corona-Kurzarbeit
Die Aufzählung ist aber nicht abschließend. Die    Regelungen zum Verbrauch des Urlaubs aus
Verordnung sieht vor, dass abgesehen von die-      vergangenen Urlaubsjahren und von Zeitgutha-
sen medizinischen Indikationen die Ausstellung     ben treffen. Diese Regelungen gelten dann un-
eines Covid-19-Risiko-Attests (nur) dann zuläs-    mittelbar und ist keine Vereinbarung mit dem
sig ist, wenn sonstige schwere Erkrankungen        einzelnen Arbeitnehmer mehr erforderlich. Da-
mit funktionellen oder körperlichen Einschrän-     rüber hinaus wurde in das allgemeine bürgerli-
kungen vorliegen, die einen ebenso schweren        che Gesetzbuch (ABGB) eine (zeitlich befristete)
Krankheitsverlauf von Covid-19 wie bei den auf-    Sonderregelung aufgenommen. Wenn Maß-
gelisteten Krankheitsbildern annehmen lassen.      nahmen auf Grundlage des Covid-19-Maßnah-
Dies ist von dem/der das Covid-19-Risiko-Attest    mengesetzes durch Verbote oder Einschränkun-
ausstellenden Arzt/Ärztin in seinen/ihren Auf-     gen des Betretens von Betrieben zum Entfall
zeichnungen entsprechend zu begründen und          der Arbeitsleistung führen, behält der Arbeit-
zu dokumentieren. Die betroffenen Personen         nehmer ausdrücklich seinen Entgeltanspruch. In
werden vom Sozialversicherungsträger per Brief     solchen Fällen ist der Arbeitnehmer aber dann
über die grundsätzliche Zugehörigkeit zur Risi-    verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitgebers in
kogruppe informiert. Die konkrete Zuordnung        dieser Zeit Urlaubs- und Zeitguthaben zu ver-
erfolgt aber durch das ärztliche Covid-19-Risi-    brauchen. Dieser einseitig vom Arbeitgeber
ko-Attest. Dieses kann auch Personen ausge-        angeordnete Urlaub/Zeitausgleich ist mit insge-
stellt werden, die kein Informationsschreiben      samt acht Wochen begrenzt. Aus dem laufen-

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den Urlaubsjahr müssen maximal zwei Wochen
verbraucht werden.                                 6. Tätigkeitsdauer des Betriebsrates
                                                   Die Tätigkeitsdauer von Organen der betriebli-
3. Sonderbetreuungszeit                            chen Interessenvertretung, die im Zeitraum vom
Wenn Kinderbetreuungseinrichtungen auf-            16. März bis 31. Oktober 2020 endet, verlängert
grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder        sich bis zur Konstituierung eines entsprechen-
vollständig geschlossen werden, kann mit Ar-       den Organs, das nach dem 31. Oktober 2020 un-
beitnehmerInnen, deren Arbeitsleistung nicht       ter Einhaltung der dafür vorgesehenen Fristen
für die Aufrechterhaltung des Betriebes erfor-     gewählt worden ist. Dauert die Krisensituation
derlich ist, eine Vereinbarung über eine Sonder-   über den 31. Oktober 2020 hinaus, kann (und
betreuungszeit geschlossen werden, soweit kein     wird) die Bundesministerin für Arbeit, Familie
Anspruch auf Dienstfreistellung zur Betreuung      und Jugend durch Verordnung den festgesetz-
des Kindes besteht. Diese Sonderbetreuungs-        ten Endtermin verlängern.
zeit kann der Arbeitgeber im Ausmaß von bis
zu drei Wochen ab dem Zeitpunkt der behörd-        7. Änderungen im Arbeitslosenversicherungs-
lichen Schließung von Lehranstalten, Kinderbe-     gesetz
treuungseinrichtungen für die Betreuung von        Notstandshilfe
Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ge-     Die für den Zeitraum 16. März bis 30. Septem-
währen. Analoges gibt es im Falle einer Betreu-    ber 2020 gebührende Notstandshilfe wird auf
ungspflicht für Menschen mit Behinderungen         die Höhe des Arbeitslosengeldes angehoben,
bei Schließung entsprechender Einrichtungen.       die Bemessungsgrundlage für dessen Berech-
Arbeitgeber haben Anspruch auf Vergütung           nung bleibt dieselbe.
von einem Drittel des in der Sonderbetreuungs-     Berufs- und Entgeltschutz
zeit an die ArbeitnehmerInnen bezahlten Ent-       Aufgrund der Corona-Pandemie besteht ein Be-
gelts durch den Bund.                              rufs- und Entgeltschutz für die Monate Juni bis
Mit dem 3. COVID-Gesetz wurde die Möglich-         September 2020. Berufsschutz besteht grund-
keit der Sonderbetreuungszeit insbesondere         sätzlich während der ersten 100 Tage der Ar-
auf Fälle des Ausfalls einer 24-Stunden-Betreu-    beitslosigkeit. Die Vermittlung in eine nicht dem
ungskraft für Pflegebedürftige ausgedehnt.         bisherigen Beschäftigungsfeld entsprechen-
                                                   de Tätigkeit wäre somit nicht zumutbar, wenn
4. Unterbrechung der Altersteilzeit                durch diesen Umstand eine künftige Verwen-
Werden zwischen dem 15. März und 30. Sep-          dung im alten Beruf erschwert werden würde.
tember 2020 „als Folge von Maßnahmen zur           Entgeltschutz bedeutet, dass in den ersten 120
Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“         Tagen des Bezuges von Arbeitslosengeld auf
Dienstverhältnisse unterbrochen, schadet dies      Grund einer neu erworbenen Anwartschaft
einer vereinbarten Altersteilzeit (Teilpension)    eine Beschäftigung in einem anderen Beruf
nicht. Das Dienstverhältnis und auch die Alter-    oder eine Teilzeitbeschäftigung nur zumutbar
steilzeit kann danach fortgesetzt werden.          ist, wenn das sozialversicherungspflichtige Ent-
Im Übrigen können auch Dienstnehmer in Al-         gelt mindestens 80 % des der letzten Bemes-
tersteilzeit zur Kurzarbeit angemeldet und ge-     sungsgrundlage für das Arbeitslosengeld ent-
fördert werden.                                    sprechenden Entgelts beträgt.
                                                   Behördliche Absonderung schadet nicht
5. Arbeitsunfälle im Homeoffice                    Führt eine behördliche Absonderung zum
Die „Arbeit zu Hause“ ist während der Coro-        Zweck der Überwachung nach dem Epidemie-
na-Krise für viele Arbeitnehmer neue Lebens-       gesetz zu einer Verhinderung der Arbeitsbe-
wirklichkeit geworden. Homeoffice ist in vielen    reitschaft, schadet dieser Umstand nicht der
Bereichen gewünscht, notwendig und de facto        Verfügbarkeit eines Arbeitssuchenden als An-
angeordnet.                                        spruchsvoraussetzung nach dem Arbeitslosen-
Bisher wurden bei Homeoffice Arbeitsunfäl-         versicherungsgesetz. Bei Absonderung in ein
le nur dann anerkannt, wenn der Unfall in ei-      Spital kommt es zu keinem Ruhen der Leistung.
nem wesentlich betrieblich genutzten Teil des
Hauses (etwa in einem eigenen Arbeitszimmer)       8. Kompensation für Nachteile bei der Gewäh-
stattgefunden hat.                                 rung von Familienbeihilfe
Diese strenge Auslegung würde aber dem zeit-       Aufgrund der Corona-Krise sind zwangsläufig
lich befristeten „Corona-Homeoffice“ für hun-      Verzögerungen im Hinblick auf die Fortsetzung
derttausende Arbeitnehmer nicht gerecht. Ein       bzw. den Abschluss einer beruflichen Ausbil-
eigenes Arbeitszimmer ist in den meisten Fällen    dung (z.B. ein Studium) zu erwarten.
nicht eingerichtet und würde der gesetzliche       Bekanntermaßen endet mit Vollendung des 24.
Unfallversicherungsschutz dadurch ausgehöhlt.      Lebensjahres der Bezug auf Familienbeihilfe,
Deswegen gelten für die Dauer der derzeitigen      wobei einige Ausnahmen bis zur Vollendung
Maßnahmen auch solche Unfälle als Arbeitsun-       des 25. Lebensjahres vorgesehen sind (z.B. nach
fälle, die sich im zeitlichen Zusammenhang mit     Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes).
der Beschäftigung am Aufenthaltsort der versi-     Bis jetzt war es Personen bis zum Erreichen der
cherten Person (Homeoffice) ereignen.              Altersgrenzen aufgrund eines unvorhergesehe-

                                           Seite 9
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nen oder unabwendbaren Ereignisses möglich,        und vor allem nicht aufgrund der Krise erbracht
die Studiendauer, für die Familienbeihilfe bezo-   wurden, sind davon ausgenommen. Auch für
gen wurde, zu verlängern. Da der Corona-Virus      Überstunden bzw. Schmutz-, Erschwernis- und
ein derartiges Ereignis darstellt, kommt es für    Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) während Ho-
die Dauer der Unterbrechung zu einer Verlän-       me-Office, Kurzarbeit oder Quarantäne sollen
gerung der Ausbildungszeit und somit des An-
spruchs auf Familienbeihilfe.                      die steuerlichen Befreiungen weiterhin berück-
Kann die jeweilige Ausbildung des volljährigen     sichtigt werden.Zuschläge und Zulagen, die
Kindes, welche über die Vollendung des 24.         vor der Krise ohnehin steuerfrei gemäß dem
bzw. 25. Lebensjahres hinausgeht, aufgrund         Einkommensteuergesetz abgerechnet wurden,
von Corona weder begonnen noch fortgesetzt         sollen auch während der oben genannten be-
werden, soll der Anspruch auf Familienbeihilfe     ruflichen Einschränkungsmaßnahmen weiter-
über die obigen Altersgrenzen hinaus verlän-       hin Geltung finden.
gert werden.
Konkret bedeutet das im Falle einer allgemei-      2. Pendlerpauschale bleibt aufrecht
nen Berufsausbildung eine Verlängerung des         Um den Arbeitnehmer finanziell zu entlasten,
Anspruchs um längstens 6 Monate, im Falle ei-      wird der Anspruch auf das Pendlerpauschale
nes Studiums um ein Semester bzw. Studienjahr.
                                                   insbesondere auch bei Homework, Teleworking
III.) Aktuelle steuerrechtliche Neuerungen         oder Dienstverhinderung aufgrund von Corona
                                                   erhalten bleiben und das in vollem Umfang.
1. Bonuszahlungen und Zulagen steuer- und          Bleibt einem der gewohnte Gang zur Arbeits-
sozialversicherungsfrei bis zu EUR 3.000 pro       stätte verwehrt bzw. kann diese nicht täglich
Person                                             aufgesucht werden aufgrund der derzeitigen
Der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen,        Corona-Krise, soll das Pendlerpauschale eben-
den Arbeitnehmern in Zeiten der Corona-Krise       falls Anwendung finden.
steuerlich unter die Arme zu greifen, indem es     In der Vergangenheit blieb in dienstfreien Zei-
Befreiungen für Zulagen und Bonuszahlungen         ten sowohl an Feiertagen oder im Krankenstand
(sogenannte „Corona-Prämien“) in Zusammen-
hang mit Leistungen, die während der Krise         als auch im Urlaub das Pendlerpauschale auf-
erbracht werden, ermöglicht. Die Obergrenze        recht und es kam zu keinerlei Nachteile für den
beträgt hiebei EUR 3.000,-.                        betroffenen Arbeitnehmer. Die Regierung stellt
Aber Achtung: Eine dem Arbeitnehmer jährlich       klar, dass sich auch in Zeiten von Corona daran
zustehende Prämie bzw. Leistungen, die vor         nichts ändern soll.

WM Forstarbeit in Serbien abgesagt
Die für kommenden         die weitere Vorge-
September in der Ser-     hensweise diskutiert
bischen    Hauptstadt     und beschlossen wer-
Belgrad      geplante     den. Zentrales The-
Weltmeisterschaft der     ma ist dabei ob die
Forstarbeiter/-innen      Qualifikation für die
fiel wie so viele grö-    QM 2020 auch noch
ßere und kleinere Ver-    für 2022 gelten kann
anstaltungen der Co-      und soll. Die Absage
vid-19 Pandemie zum       bzw.     Verschiebung
Opfer. Vom Vorstand       bringt einigen Durch-
des IALC (Internatio-     einander in die Sze-
nal Association Log-      ne, ist doch zum Bei-
ging Championships)       spiel in Österreich im
wurde eine Verschie-      kommenden Jahr die
                                                   Das österreichische Nationalteam war schon bereit
bung um zwei Jahre        nächste Bundesmeis-      für die Weltmeisterschaft in Belgrad: Coach Armin
beschlossen. In einer     terschaft geplant, wo    Graf, Jürgen Erlacher, Johannes Meisenbichler, Ha-
Vorstandssitzung des      die Qualifikation für    rald Umgeher, Ersatzmann Simon Mayr, Coach Jo-
Forstwettkampfverein      den WM Kader ein         hannes Kröpfl (hinten), Caroline Weinberger und
Österreich soll im Juli   wichtiger Anreiz ist.    Junioren-Starter Daniel Oberrauner (vorne).

                                             Seite 10
Trauer um Oberösterreichs LAK-Präsident Eugen Preg
                           sich mit aller Kraft für   der Präsident Andreas         wir Eugen in unserem
                           die Interessen der Ar-     Freistetter zum plötz-        Kreis erleben durften!“
                           beitnehmerinnen und        lichen Tod seines lang-       Eugen Preg, wohnhaft
                           Arbeitnehmer in der        jährigen Weggefähr-           in Aspach im Bezirk
                           Land- und Forstwirt-       ten.        Vizepräsident     Braunau, war seit 1999
                           schaft eingesetzt hat,     Hubert Malin zeigte           Präsident der oberös-
                           für seine Mitglieder       sich in einer ersten Re-      terreichischen     Land-
                           immer da war und so-       aktion erschüttert und        arbeiterkammer. Auf
                           wohl in seinem Heimat-     fassungslos: „Wir ver-        Bundesebene gehörte
                           bundesland Österreich      lieren mit Eugen einen        er seit 2000 als stellver-
                           als auch auf Bundese-      Eckpfeiler im ÖLAKT,          tretender Vorsitzender
                           bene unglaublich viel      einen Kämpfer für die         dem Präsidium des Ös-
Der     Präsident    der   bewegt hat. Er wird        Arbeitnehmerinnen             terreichischen     Land-
                           uns als Mitstreiter und    und Arbeitnehmer in           arbeiterkammertages
Oberösterreichischen       Unterstützer unsagbar      allen       Landarbeiter-     an. In seinem Hauptbe-
Landarbeiterkammer         fehlen. Wir verlieren      kammern Österreichs,          ruf war der 1959 gebo-
und     stellvertretende   aber nicht nur einen       einen wahren und ver-         rene Preg Mitarbeiter
Vorsitzende des Ös-        äußerst      verdienten    lässlichen Freund. Die        der Saatbaugenossen-
terreichischen     Land-   Funktionär,     sondern    Lücke, die sein Tod in        schaft Linz, wo er seit
arbeiterkammertages        auch einen Freund.         unserer Mitte hinter-         vielen Jahren die Funk-
(ÖLAKT) Eugen Preg         Unsere Anteilnahme         lässt, ist nicht zu füllen.   tion des Betriebsrats-
ist am Samstag, den        gilt seiner Frau Karo-     Meine        Anteilnahme      vorsitzenden bekleide-
4. April 2020, im 61.      line und seiner Fami-      gilt seiner Frau Karo-        te. Darüber hinaus war
Lebensjahr völlig un-      lie, aber natürlich auch   line und seiner Fami-         er Landes- und Bun-
erwartet verstorben.       unseren Kolleginnen        lie! Ich wünsche ihnen        desobmann des Land-
Der ÖLAKT trauert um       und Kollegen in der        in dieser schweren Zeit       und Forstarbeiterbun-
eine Führungspersön-       oberösterreichischen       Kraft und Engel, die          des sowie Mitglied im
lichkeit, die eine große   Landarbeiterkammer",       sie begleiten und ihren       Landesvorstand        des
Lücke hinterlässt. „Er     erklärte ein fassungs-     Schmerz lindern. Wir          oberösterreichischen
war ein Mensch, der        loser ÖLAKT-Vorsitzen-     alle sind dankbar, dass       ÖAAB.

Landarbeiterkammer Oberösterreich wählt neues
Führungsgremium
                                                      ich 1997 als Forstarbei-      Aber gemeinsam mit
                                                      ter des Stiftes Schlägl       den beiden Vizepräsi-
                                                      und neugewählter Be-          dentinnen an meiner
                                                      triebsratsobmann      in      Seite, sehe ich der neu-
                                                      die Vollversammlung           en Herausforderung
                                                      der Landarbeiterkam-          mit großer Zuversicht
                                                      mer kam, dachte ich
                                                      nicht einmal im Traum         entgegen.“ Erstmals
                                                      daran, dass ich als Vi-       seit    Bestehen     der
Das neue LAK Präsidium (v.li.) Barbara Manes (be-                                   Landarbeiterkammer
triebsbetreuende Assistentin Gewerkschaft Pro-Ge      zepräsident und nun
                                                      als Präsident der LAK         wurde heute mit Ger-
OÖ u. Sekretärin Landesfrauen Pro-Ge OÖ), Präsi-                                    traud Wiesinger eine
dent Gerhard Leutgeb (Forstfacharbeiter und Be-       vorstehen soll. Nach
                                                      vielen Gesprächen mit         Vizepräsidentin      aus
triebsratsvorsitzender Stift Schlägl) und Gertraud
Wiesinger (kfm. Angestellte und Vorsitzende des
                                                      meiner Frau, der Kam-         den Reihen der Frakti-
Betriebsausschusses Lagerhaus Eferding-OÖ Mitte)
                                                      merführung und mit            on LFB (Land- und For-
mit Kammerdirektor Dr. Siegfried Glaser.
                                                      Mitgliedern der Voll-         starbeiterbund) in das
                                                      versammlung traf ich          Präsidium      gewählt.
Foto: OÖ LAK                                          die Entscheidung, dass        Barbara Manes von der
Die Vollversammlung        Präsidenten gewählt.       ich das, was Eugen Preg       Fraktion FSG (Fraktion
der Landarbeiterkam-       Der Mühlviertler tritt     in seiner 20-jährigen
                                                      Amtszeit      aufgebaut       Sozialdemokratischer
mer    Oberösterreich      die Nachfolge von                                        GewerkschafterInnen)
                                                      hat, in seinem Sinne
hat am 3. Juli in Ans-     Eugen Preg an, der         weiterführen möchte.          wurde bereits bei der
felden Vizepräsident       im April völlig uner-      Die Entscheidung, die-        letzten Vollversamm-
Gerhard Leutgeb ein-       wartet verstorben ist.     sen Weg zu beschrei-          lung in das Präsidium
stimmig zum neuen          Gerhard Leutgeb: „Als      ten, war nicht leicht.        gewählt.

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Termine und Veranstaltungen Herbst - Winter 2020/21
10. – 11.09.   Kräuterpädagogik - Zertifikatslehrgang     30.10.       Vorarlberger Motorsägenführerschein –
               Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr                                Modul 2
               Ort: Bäuerliches Schul- und                             Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr
               Bildungszentrum, Hohenems                               Ort:
               Referentin: Ingeborg Sponsel                            Röthis, AG Röthis, Schulgasse 8
                                                                       Referent: Stefan Lampert
21.09.         Vorarlberger Motorsägenführerschein –
               Modul 1                                    09.11.       Friede im Wald – Schwierige Gespräche
               Dauer: 18.00 – 22.00 Uhr                                mit Naturnutzern besser bewältigen
               Ort: Bäuerliches Schul- und                             Dauer: 13.00 – 17.00 Uhr
               Bildungszentrum, Hohenems                               Ort: Bäuerliches Schul- und
               Referent: Stefan Lampert                                Bildungszentrum, HohenemsReferent:
                                                                       Michael Schallaböck
22. – 23.09.   Apotheke aus der Natur
                                                          09.11.       Nähkurs
               – Salben und Öle selbst herstellen
                                                                       Dauer: 19.30 – 22.00 Uhr
               Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr
                                                                       Ort: Bäuerliches Schul- und
               Ort: Bäuerliches Schul- und
                                                                       Bildungszentrum, Hohenems
               Bildungszentrum, Hohenems
                                                                       Referent: Petra Höfle
               Referentin: Gabriela Nedoma
                                                          02.12.       Erste-Hilfe Grundkurs
03.10.         Vorarlberger Motorsägenführerschein –                   Dauer: 08.30 – 17.00 Uhr
               Modul 2                                                 Ort: Bäuerliches Schul- und
               Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr                                Bildungszentrum, Hohenems
               Ort: Forstbetrieb Amt der Stadt Dornbirn                Referent: Rotes Kreuz
               Referent: Ing. Andreas Scherer
                                                          25. – 26.02.21 Staplerkurs - Theorie
05.10.         Motorsägenwartung und                                     Dauer: 08.00 – 15.00 Uhr
               Ketteninstandsetzung                                      Ort: Bäuerliches Schul- und
               Dauer: 18.00 – 22.00 Uhr                                  Bildungszentrum, Hohenems
               Ort: Bäuerliches Schul- und                               Referent: DI Bernd Doppler
               Bildungszentrum, Hohenems
               Referent: Stefan Lampert                   05.03.2021   Staplerkurs – Praxis
                                                                       Dauer: 08.00 – 11.00 Uhr
10.10.         Milchverarbeitung – Weich- und                          Ort: Bäuerliches Schul- und
               Schnittkäseherstellung für Anfänger                     Bildungszentrum, Hohenems
               Dauer: 08.30 – 16.00 Uhr                                Referent: DI Bernd Doppler
               Ort: Bäuerliches Schul- und
               Bildungszentrum, Hohenems                  Den neuen Bildungskatalog 20/21 finden Sie ab
               Referentin: Melissa Mayr                   Herbst unter: www.vbg.lfi.at

10.10.         Vorarlberger Motorsägenführerschein –                             Impressum:
               Modul 2                                                           Medieninhaber (Verleger)
               Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr                                          und Herausgeber:
                                                                                 Sektion Dienstnehmer der
               Ort: Frastanz, Forstverwaltung                                    Landwirtschaftskammer Vorarlberg
               Amt der Stadt Feldkirch                                           Montfortstraße 9, 6900 Bregenz
               Referent: Ing. Elmar Nöckl                                        Telefon: 05574/400-770
                                                                                 E-mail: dienstnehmer@lk-vbg.at

16.10.         Vorarlberger Motorsägenführerschein –                             Redaktion:
                                                                                 DI Richard Simma
               Modul 2
                                                                                 Herstellung:
               Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr                                          Heinz Feierle Wälderdruck
               Ort: Röthis, AG Röthis, Schulgasse 8                              Mühle 31,
               Referent: Stefan Lampert                                          6863 Egg
                                                                                 T/F +43 5512-26345

16.10.         Vorarlberger Motorsägenführerschein –                             Gestaltung:
                                                                                 typo media Mäser
               Modul 2                                                           Oberer Achdamm 2
               Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr                                          6971 Hard
               Ort:                                                              Telefon: 05574-44522
                                                                                 E-mail: office@typo-media.at
               Forstbetrieb Amt der Stadt Dornbirn
               Referent: Ing. Andreas Scherer                                    Offenlegung:
                                                                                 Medieninhaber (Verleger) der Zeitung
                                                                                 DINE ist die Sektion Dienstnehmer der
24.10.         Vorarlberger Motorsägenführerschein –                             Landwirtschaftskammer Vorarlberg
               Modul 2                                                           Montfortstraße 9, 6900 Bregenz
                                                                                 Telefon: 05574-400-770
               Dauer: 09.00 – 17.00 Uhr
               Ort: Agrargemeinschaft                                            Blattlinie: Objektive Berichterstattung
                                                                                 über alle jene Ereignisse und Probleme,
               Stocklosungsfonds Ludesch                                         die für die aktiven und pensionierten
               Referent: Ing. Arthur Heel                                        land- und forstwirtschaftlichen
                                                                                 Dienstnehmer/Innen in Vorarlberg
                                                                                 von Interesse sind.

                                                    Seite 12
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