2019 Österreichische Ärztezeitung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
2019 Die derzeitige epidemiologische Situation in Österreich erfordert vor allem Anstrengungen zur Reduktion des Erkrankungsrisikos an Keuchhusten und Masern. Der Impfplan 2019 wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz mit Experten des Nationalen Impfgremiums erstellt. Neuerungen/Änderungen 2019 Der gesamte Impfplan 2019 inklusive Tabellen wurde ent- sprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen • HPV: empfohlen wird nur noch Gardasil 9 ® • Meningokokken B: neues Impfschema für beide Impfstoffe und der momentanen epidemiologischen Situation aktua- • Pneumokokken: Konkretisierung von Wiederimpfungen lisiert und überarbeitet, entsprechende Literaturhinweise besonders bei Risikoimpfungen, Impfempfehlungen für wurden ergänzt. Es wurden Präzisierungen von Impfinterval- Personal im Gesundheitswesen len und Impfschemata vorgenommen. Änderungen gab es ® • Herpes zoster: Zostavax wird nicht mehr empfohlen; unter anderem in folgenden Kapiteln: Empfehlung von Shingrix ® • Vorgehen bei versäumten Impfungen: Präzisierung und • Übersichtstabelle und Tabellen zu Nachhol-Impfungen: Aktualisierung nach dem aktuellen Stand des Wissens Update • Postexpositionelle Prophylaxe: nicht mehr in Tabellenform, • Influenza: neue Empfehlungen entsprechend den zugelas- sondern direkt am Ende der jeweiligen Kapitel zu den senen Impfstoffen jeweiligen Erkrankungen/Impfungen. Tab. 1: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem 1. bis vollendetem 6. Lebensjahr Diphtherie (DIP) 6-fach-Impfstoff (Hexyon oder Infanrix hexa) Tetanus (TET) 2. Dosis nach 1-2 Monaten, Pertussis (aP) 3 Dosen 3. Dosis 6-12 Monate nach der 2. Dosis Poliomyelitis (IPV) (mangels Alternativen Empfehlung trotz teils fehlender Zulassung in dieser Altersgruppe, Hepatitis B (HBV) off label) Haemophilus infl.B (HiB) Masern Mumps (MMR) 2 Dosen Abstand mindestens 4 Wochen Röteln Pneumokokken 1-2 Dosen Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen, Schema laut Fachinformation des jeweiligen Hepatitis A 2 Dosen Impfstoffes Im Rahmen der Sechsfachimpfung gemeinsam mit DIP-TET-aP-IPV-HiB (siehe oben); bei Hepatitis B 3 Dosen Verwendung von Hepatitis B Monokomponentenimpfstoff: Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes Meningokokken B 3 Dosen Schema laut Fachinformation des Impfstoffes Meningokokken C 1 Dosis Einmalig FSME 3 Dosen Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen, Schema laut Fachinformation des jeweiligen Varizellen 2 Dosen Impfstoffes Influenza 2 Dosen laut Empfehlung im Kapitel Influenza 2 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
Tab. 2: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem 6. bis vollendetem 18. Lebensjahr Diphtherie (dip) Boostrix Polio bzw. Repevax (trotz fehlender Zulassung auch für Grundimmunisierung): Tetanus (TET) 2. Dosis nach 1-2 Monaten, 3. Dosis 6-12 Monate nach der 2. Dosis 3 Dosen Pertussis (aP) Wenn Boostrix Polio/Repevax nicht verfügbar auch Boostrix und IPV extra oder Revaxis ohne Poliomyelitis (IPV) Pertussis-Komponente Masern Mumps (MMR) 2 Dosen Abstand mindestens 4 Wochen Röteln Hepatitis B 3 Dosen Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes Meningokokken B 2 Dosen Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes Meningokokken C 1 Dosis Bis vollendetem 10. Lebensjahr Meningokokken 1 Dosis Ab vollendetem 10. Lebensjahr bis vollendetem 18. Lebensjahr konjugiert MEC-4 Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes besonders ab vollendetem Varizellen 2 Dosen 9. Lebensjahr FSME 3 Dosen Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes Hepatitis A 2 Dosen Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen, bis zum Alter von 10 Jahren (Volksschule) Influenza 1-2 Dosen laut Empfehlung im Kapitel Influenza Gardasil 9: Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 2 Dosen, Abstand 6 Monate; ab vollendetem HPV 2-3 Dosen 15. Lebensjahr: 3 Dosen, 2. Dosis 2 Monate nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6 Monate nach der 2. Dosis Tab. 3: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem 18. Lebensjahr Diphtherie (dip) 3 Dosen Boostrix Polio bzw. Repevax (trotz fehlender Zulassung auch für Grundimmunisierung): Tetanus (TET) 2. Dosis nach 1 -2 Monaten, 3. Dosis 6-12 Monate nach der 2. Dosis Pertussis (aP) Wenn Boostrix Polio/Repevax nicht verfügbar auch Boostrix und IPV extra oder Revaxis ohne Poliomyelitis (IPV) Pertussis-Komponente Masern 2 Dosen Wenn keine dokumentierte 2-malige Lebendimpfung und kein Nachweis ausreichend schüt- Mumps (MMR) zender Antikörper Röteln Abstand mindestens 4 Wochen Varizellen 2 Dosen Bei fehlender Immunität, Abstand mindestens 4 Wochen. HPV 3 Dosen Gardasil 9: 3 Dosen, 2. Dosis 2 Monate nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6 Monate nach der 2. Dosis FSME 3 Dosen Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes Pneumokokken 2x1 Dosis Bei Personen ohne Risiko: ab dem vollendeten 50. Lebensjahr PNC13 gefolgt von PPV23 nach 1 Jahr. Risikopersonen: spezielle Impfschemata! Influenza Jährlich, Risikogruppen spezielle Impfschemata laut Empfehlung Herpes Zoster (HZV) 2 Dosen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr Shingrix: 2 Dosen, Abstand mindestens 2 Monate 4a | 25. Februar 2019 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 3
Diphtherie FSME Kinderimpfung Kinderimpfung Die Impfung ist im kostenfreien Impfpro- Die FSME-Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthal- gramm enthalten und wird im Rahmen der ten und ist ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zugelassen. Wird vor Sechsfach-Impfung nach dem 2+1 Schema im dem 1. Lebensjahr geimpft (frühestens ab dem vollendeten 6. Lebens- 3., 5. und 12. (-14.) Lebensmonat geimpft (He- monat, abweichend von der Fachinformation), kann die Wirksamkeit ® ® xyon /Infanrix hexa ). Im Schulalter wird die Kombinationsimpfung Diphtherie (dip; redu- der Impfung möglicherweise schwächer ausfallen als bei der Impfung ab dem 1. Lebensjahr. zierte Dosis), Tetanus, Pertussis und Polio im 7. (-9.) Lebensjahr wiederholt. ® Der Kinderimpfstoff FSME-Immun Junior ist bis zum vollendeten Erwachsenenimpfung ® 16. Lebensjahr, der Impfstoff Encepur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zugelassen. Bei allen Impfungen ist die korrekte Durch- Bis zum vollendeten 60. Lebensjahr sollten Auf- führung der Impfung wichtig, ganz besonders jedoch bei der FSME- frischungsimpfungen mit reduzierter Diphthe- Impfung von Kindern: riekomponente (dip) als Kombinationsimpf- • Aufschütteln stoff mit Tetanus (TET), Pertussis (aP) und • Luft nicht ausspritzen Polio (IPV) alle zehn Jahre, ab dem vollendeten • Volle 0,25 ml applizieren 60. Lebensjahr alle fünf Jahre erfolgen (Boos- • Bei Kindern unter 18 Monaten Applikation in den M. vastus lat. ® ® trix Polio /Repevax ). Wenn Boostrix Polio / ® ® Repevax nicht verfügbar sind, können auch Erwachsenenimpfung ® Pertussis-Komponente verwendet werden. ® Boostrix und IPV extra oder Revaxis ohne Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen gemäß dem unten angegebenen Schema. In Österreich ist kein Bundesland FSME-frei, da- her ist die Impfung für alle in Österreich lebenden Personen zu emp- Indikation fehlen. Alle Personen sollen gegen Diphtherie, in Kombination mit Tetanus, Pertussis und Polio, Impfschemata geimpft sein. Besonders wichtig ist der Impf- ® Grundimmunisierung: FSME-Immun : 2. Dosis nach 1-3 Monaten, schutz für • Medizinisches Personal, das Kontakt mit ® 3. Dosis 5-12 Monate nach 2. Dosis; Encepur : 2. Dosis nach 1-3 Mo- naten, 3. Dosis 9-12 Monate nach 2. Dosis Infizierten haben kann • Personen mit häufigen Publikumskontak- Tab. 4: Postexpositionelle Prophylaxe - ten Empfehlung zum Vorgehen nach Zeckenstich • Personen aus Gebieten mit hohem Diph- therie-Risiko Abstand zwischen Abstand zwischen • Personal der Grenzkontrollinstitutionen, Impfanamnese letzter Impfung und Zeckenstich und diplomatisches Personal Zeckenstich Arztbesucha • Reiseimpfung: insbesondere bei Reisen in Endemiegebiete Keine FSME-Impfung - - Nur 1. Dosis ≤ 14 Tage danach Beliebig Bei Versäumnis und einem Impfabstand bis zu 20 Jahren wird die Impfung mittels einer ab 15. Tag bis 1 Jahr bis 48 h nach Zeckenstich einzigen Dosis nachgeholt; bei längerem danach Impfabstand (größer 20 Jahre) wird eine Auf- > 48 h nach Zeckenstich frischungsimpfung mit serologischer Impf- > 1 Jahr danach bis 48 h nach Zeckenstich erfolgsprüfung empfohlen. Die Impfung ist bevorzugt mit dTaP/dT durchzuführen Für > 48 h nach Zeckenstich Personen mit engem (face to face) Kontakt zu 2 oder mehr Dosen Erkrankten: unabhängig vom Impfstatus prä- ventive antibiotische Therapie beispielsweise mit Erythromycin. Postexpositionelle Imp- a) Bei unklarem Abstand zum Zeckenstich Vorgehen wie bei > 48 Stunden nach Zeckenstich fung, wenn letzte Impfung mehr als fünf Jahre b) Serologische Kontrolle empfohlen. Falls dies nicht möglich ist, zurückliegt. gilt diese Impfung als 1. Dosis der Grundimmunisierung. 4 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
Haemophilus influenzae Typ B Kinderimpfung Schnellimmunisierungsschema zur Grun- Die Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ B (HiB) ist im kostenfreien dimmunisierung: Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der Sechsfach-Impfung nach ® FSME-Immun : 2. Dosis nach 14 Tagen, dem 2+1 Schema im 3., 5. und 12. (-14.) Lebensmonat geimpft (Hexyon / ® 3. Dosis 5-12 Monate nach der 2. Impfung ® Encepur : 2. Dosis nach 7 Tagen, 3. Dosis ® Infanrix hexa ). Für Kinder nach dem vollendeten 5. Lebensjahr wird die HiB-Impfung außer bei im Folgenden definierten Risikopersonen für nicht 14 Tage nach der 2. Impfung (entspricht Tag mehr notwendig erachtet. 21 nach der 1. Impfung) Erwachsenenimpfung Auffrischungsimpfungen: 1. Auffrischung 3 Mit Ausnahme der Personen, die unter speziellen Indikationen für eine HiB- Jahre nach Abschluss der Grundimmunisie- Impfung angeführt sind, wird die Impfung Erwachsenen nicht empfohlen. rung bzw. 12-18 Monate nach dem Encepur - Schnellimmunisierungsschema. Danach Auf- ® Personen mit folgenden Erkrankungen/Therapien sollten geimpft werden: frischungsimpfungen bis zum vollendeten 60. • anatomische oder funktionelle Asplenie (inklusive Sichelzellerkrankung) Lebensjahr alle fünf Jahre, ab dem vollendeten • vor elektiver Splenektomie: wenn möglich Impfung spätestens 14 Tage 60. Lebensjahr alle drei Jahre. Booster- und vor dem Eingriff Auffrischungsimpfungen sollten möglichst im- • Immunglobulinmangel, insbesondere Immunglobulin G2-Mangel mer vor Beginn der Saison verabreicht werden. • Kombinierte Immundefekte und Immundefekte, bei denen ein T-Zell- Bei Versäumnis einer Impfung bzw. längeren Defekt im Vordergrund steht Impfabständen wird diese Impfung nach zwei • Gestörte Phagozytenfunktion oder mehr Teilimpfungen mittels einer ein- • Empfängerinnen und Empfänger sowie Spenderinnen und Spender von zigen Dosis nachgeholt; die Grundimmunisie- hämatopoetischen Stammzelltransplantaten rung muss nicht neu begonnen werden. • Chemotherapie und Bestrahlung wegen maligner Erkrankungen in den ersten 60 Lebensmonaten Die Geimpften sind darauf aufmerksam zu • Personen mit HIV-Infektion bis zum vollendeten 18. Lebensjahr machen, dass nach der ersten Teilimpfung der • Cochlea-Implantat oder Liquorfistel Grundimmunisierung noch kein kompletter • Defekte des Komplementsystems Impfschutz vorhanden ist. • Bei schwerer T-Zell und B-Zell Immunsuppressiva/Biologika-Therapie (z.B. Anti-CD20 AK): Impfung ein Monat vor Therapiebeginn. Eine einmalige HiB-Impfung ist dann bei den genannten Personen indiziert, wenn eine komplette Grundimmunisierung oder Auffrischung länger als 5 Jahre zurückliegt. Aufgrund immunologischer Überlegungen sind bei bestimmten Empfohlene Vorgangsweise Indikationen wiederholte Impfungen etwa alle fünf Jahre empfohlen. Start Grundimmunisierung 4 Wochen Postexpositionelle Prophylaxe nach Zeckenstich Nach engem Kontakt zu Personen mit einer invasiven Haemophilus influ- enzae B-Infektion wird eine Chemoprophylaxe empfohlen: für alle Haus- 2. Dosis 4 Wochen nach Zeckenstich haltsmitglieder, wenn sich dort ein ungeimpftes oder unzureichend ge- 2. Dosis sofort impftes Kind im Alter bis zu 4 Jahren oder aber eine Person mit relevanter Immundefizienz bzw. Immunsuppression befindet sowie für ungeimpfte 2. Dosis 4 Wochen nach Zeckenstich exponierte Kinder bis 4 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen. Impfung sofortb Chemoprophylaxe mit Rifampicin Impfung 4 Wochen nach Zeckenstichb Neugeborene: 1x10 mg/kg KG pro Tag p.o. für 4 Tage Impfung wenn nach Impfschema fällig oder sogar Säuglinge und Kinder: 1 x 20 mg/kg KG (maximal 600 mg) p. o. für 4 Tage überfällig Erwachsene: 1 x 600 mg p. o. für 4 Tage Ist die Prophylaxe indiziert, sollte sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spä- testens sieben Tage nach Beginn der Erkrankung des Indexfalls, begonnen werden. 4a | 25. Februar 2019 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 5
Hepatitis A Kinderimpfung Impfschema Die Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm ent- Grundimmunisierung für Kinder ab dem vollendeten halten. 1. Lebensjahr und Erwachsene; 2 Dosen: 2. Dosis min- destens 6 Monate nach der 1. Dosis (siehe Fachinforma- Wegen eines potentiell erhöhten Risikos der Einschlep- tion). pung von Hepatitis A aus Urlaubsländern mit höherer Hepatitis A-Inzidenz sollen Kinder vor Eintritt in Gemein- Ab dem vollendeten 1. Lebensjahr kann auch in Kombi- schaftseinrichtungen ab dem vollendeten 1. Lebensjahr nation mit Hepatitis B (Kinderformulierung bis zum voll- (bis zum vollendeten 10. Lebensjahr bzw. Volksschul- endeten 16. Lebensjahr) geimpft werden, 3 Dosen: 2. Do- austritt) gegen Hepatitis A geschützt sein. sis 1 Monat nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6-12 Monate nach der 2. Dosis (abweichend von der Fachinformation). Erwachsenenimpfung Die Impfung wird allen Erwachsenen empfohlen, die sich Weitere Auffrischungsimpfungen sind sofern die Grun- schützen wollen, insbesondere wenn die angegebenen dimmunisierung bei nicht beeinträchtigter Immunlage Indikationen zutreffen. gegeben wurde, vermutlich nicht mehr nötig. Bei mehr als 90 Prozent der Geimpften sind auch drei bis vier Jahr- Indikationen zehnte nach der Grundimmunisierung noch immer spe- • Kleinkinder und Kinder bis zum vollendeten 10. Le- zifische Antikörper nachweisbar. bensjahr vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen • Sozialberufe (wie z.B. Betreuungspersonal in Kinder- Im Fall von Liefereinschränkungen von Impfstoffen mit gärten, Lehrer, Sozialarbeiter etc.) Hepatitis A-Komponente wird zur aktiven Immunisierung • Medizinisches und nicht-medizinisches Betreuungs- gegen Hepatitis A für Erwachsene Folgendes empfohlen: personal von Flüchtlingen/Asylsuchenden sowie in • Falls kein Hepatitis B-Impfschutz und genügend Zeit den entsprechenden Erstanlaufstellen und Betreu- besteht, wird eine Erwachsenen-Kombinationsimp- ungspersonal fung Hepatitis A und Hepatitis B empfohlen: 3 Dosen: • Alle in Lebensmittelbetrieben und in der Gastronomie 2. Dosis 1 Monat nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6-12 Mo- Tätigen nate nach der 2. Dosis (0/1/6-12 Monate, abweichend • HAV-gefährdetes Personal in medizinischen Einrich- von der Fachinformation). Ein Impfschutz gegen He- tungen einschließlich Auszubildende z.B. in Pädiatrie, patitis A ist circa 2 Wochen nach der 2. Dosis zu erwar- Infektionsmedizin, Labor (Stuhluntersuchungen), in- ten. klusive Küchen- und Reinigungspersonal • Falls jedoch bereits Hepatitis B-Impfschutz besteht, • Personal von Plasma-fraktionierenden Unternehmen kann wegen mangelnder Alternativen off-label ein He- • Personen, die in Bereichen mit berufsbedingt patitis A-Kinderimpfstoff verwendet werden. 3 Dosen: erhöhtem Risiko hinsichtlich Hepatitis A tätig sind, wie 2. Dosis 1 Monat nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6-12 Mo- z.B. Bestattungsdienste, Justiz/Haftwache, Landwirt- nate nach der 2. Dosis (Schema 0/1/6-12). Mit einem schaft, Sexarbeit; Erste Hilfe, Einsatzdienste (Rettung, Impfschutz ist etwa zwei Wochen nach der 2. Impfung Feuerwehr, Polizei), Militärpersonal bei möglicher mit einem Kinderimpfstoff zu rechnen. Ist ein rascher Exposition. Schutzeintritt nötig, kann je eine Dosis am linken und • Kanalisations- und Klärwerkpersonal eine am rechten Arm am gleichen Tag verab-reicht • Personen mit Gerinnungsstörungen, mit einer chro- werden: 2 Dosen am Tag 0, 3. Dosis nach 6-12 Mona- nischer Darm- oder Lebererkrankung, HCV-Infizierte ten (Schema 2-1). Für die gesamte Grundimmunisie- und HBV-Carrier rung sollte der gleiche Impfstoff verwendet werden. • Kontakt mit an Hepatitis A-Erkrankten oder Personen, • Postexpositionelle Prophylaxe: Hier sollten zwei Do- die HAV ausscheiden sen am Tag 0, 3 und eine Dosis nach 6-12 Monate (2-1 • Personen mit Sexualverhalten, das bezüglich Hepatitis Schema des Kinderimpfstoffs; off-label) angewandt A riskant sein kann, insbesondere MSM („men who werden. have sex with men“) • Reiseverkehr: Hier kann die Fixkombination Hepatitis • Reiseimpfung: Touristen und beruflich Reisende, diplo- A/Typhus für die Erstimpfung verwendet werden. Für matischer Dienst und Entwicklungshilfe in Endemie- die Boosterung nach 6-12 Monaten reicht eine einma- gebieten lige Dosis mit einem Hepatitis A-Kinderimpfstoff aus. 6 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
Postexpositionelle Propylaxe chronisch HBV- oder HCV-Infizierte oder Personen mit chro- Hier steht nur noch die aktive Immunisierung mit Totimpfstoff nischen Leber- oder Darmerkrankungen. Zur Komplettierung (HAV-Impfung) für Personen ab dem vollendeten 1. Lebensjahr des Impfschutzes wird eine Auffrischung frühestens nach 6 Mo- zur Verfügung, wenn kein spezifisches Immunglobulin (HAV-Ig) naten empfohlen. Kombinierte Hepatitis-Impfstoffe werden zur mit definiertem AK-Gehalt gegen Hepatitis A-Virus lieferbar ist. postexpositionellen Prophylaxe wegen des zu geringen Gehalts Diese aktive, postexpositionelle Immunisierung sollte innerhalb an Hepatitis A-Antigen bei der Erstimpfung nicht empfohlen. von 14 Tagen nach Kontakt erfolgen. Danach ist keine sichere Wirksamkeit mehr gegeben, der Krankheitsverlauf kann jedoch Selbst wenn in der postexpositionellen Prophylaxe HAV-Ig zum gemildert sein. Einsatz kommt, kann der Ausbruch der Erkrankung und damit die Virusausscheidung nicht in allen Fällen verhindert werden, Steht ein HAV-Ig zur Verfügung (siehe entsprechende Fachinfor- weshalb die betroffenen Personen auf die strikte Einhaltung der ® mation, z.B. Beriglobin P enthält mindestens 100 IE/ml), kann dieses zur postexpositionellen Prophylaxe verwendet werden. notwendigen Hygienemaßnahmen für eine Dauer von minde- stens zwei Wochen hinzuweisen sind. Es soll nicht später als bis zum 14. Tag nach der Exposition ver- abreicht werden. Personen, welche HAV-Ig erhalten, sollen zu- Eine Schwangerschaft ist keine Kontraindikation für die Ver- sätzlich auch geimpft werden. Dies gilt vor allem für Personen, wendung von Hepatitis A-Impfstoffen oder Immunglobulin zur für die Hepatitis A eine besonders hohe Gefahr darstellt wie z.B. postexpositionellen Prophylaxe. 4a | 25. Februar 2019 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 7
Hepatitis B Kinderimpfung Impfschema Die Impfung gegen Hepatitis B (HBV) ist im kostenfreien Grundimmunisierung im 1. Lebensjahr: Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der Sechs- 2+1 Schema: 2. Dosis nach 2 Monaten, 3. Dosis 6-12 Monate fach-Impfung nach dem 2+1 Schema im 3., 5. und 12. (-14.) nach 2. Dosis ® ® Lebensmonat geimpft (Hexyon /Infanrix hexa ). Nach der Grundimmunisierung im Säuglings- bzw. Kleinkindalter Grundimmunisierung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr: 2. Dosis nach 1-2 Monaten, 3. Dosis 6-12 Monate nach 2. Dosis. wird eine Auffrischungsimpfung ab dem vollendeten 7. bis Schnellimmunisierung (Schema 0/7/21): zum vollendeten 15. Lebensjahr empfohlen. Routinemä- 2. Dosis nach 7 Tagen, 3. Dosis 14 Tage nach der 2. Impfung (ent- ßige weitere Auffrischungsimpfungen oder Titerkontrol- spricht 21 Tage nach der 1. Impfung), 4. Dosis 11 Monate nach len sind nur bei Risikopersonen notwendig. Bei fehlender der 3. Impfung. Grundimmunisierung soll die Hepatitis B-Immunisierung spätestens mit Pflichtschulaustritt durchgeführt werden, Die Hepatitis B-Impfung kann auch als Kombinationsimpfung da das Infektionsrisiko ab diesem Alter steigt. mit Hepatitis A gegeben werden. Erwachsenenimpfung Auffrischungsimpfung: Nur nach Säuglingsimpfung im Schul- Die HBV-Impfung kann in jedem Lebensalter nachgeholt alter auffrischen, routinemäßige Auffrischung sonst nicht erfor- werden und ist allgemein empfohlen. Es stehen monova- derlich (Ausnahme Risikopersonen). lente sowie bivalente Totimpfstoffe (in Kombination mit Hepatitis A) zur Verfügung. Nach der Grundimmunisie- Titerkontrollen und Auffrischungen bei gesunden, immunkom- rung im Erwachsenenalter (keine Risikogruppen) werden petenten Risikopersonen (Anti-HbsAk; Titerkontrolle 6 Monate generell keine weitere Auffrischungsimpfungen oder Ti- nach der 3. Dosis der Grundimmunisierung), gilt auch für Sexu- terkontrollen empfohlen. Da es aber bei fünf bis zehn Pro- alkontakte von HBV-positiven Personen: zent der Geimpften zu keiner ausreichenden Impfantwort kommt, sind bei Personen mit erhöhtem Risiko Titerkon- • Bei einem Titer ≥100 mIE/ml sollten Auffrischungsimp- trollen und bei Bedarf Auffrischungsimpfungen empfoh- fungen alle 10 Jahre erfolgen, solange das Expositionsrisiko len. besteht; weitere Titerbestimmungen sind nicht erforderlich. • Bei einem Titer zwischen 20 und
Tab. 5: Postexpositionelle Prophylaxe bei möglicher Exposition mit HBV-haltigem Material Verletzungen mit möglicherweise HBV-haltigen Gegenständen (z.B. Nadelstich) oder Blutkontakt mit Schleimhaut oder nicht-intakte Haut, risikoreicher Sexualkontakt, nach Vergewaltigung: Patientenstatus Maßnahmen Immunglobulingabec Anti-HBs- Impfstatus Serologie Impfung b Anti-HBs-Antikörper Tester- Bestimmunga HBV-IG gebnis (mIE/ml) Bei früherer Titerkontrolle Nein Nein Nein ≥100 mIE/ml Letzte Impfung Bei früherer Titerkontrolle Titer ≥ 20 Nein Ja Ja ≤10 Jahre 10 Jahre Bei früherer Titerkontrolle Titer ≥ 20 Nein Ja Ja
HPV - Humane Papillomaviren Kinderimpfung Die neun-valente Impfung gegen Humane Papillomaviren ® (HPV9, Gardasil 9) ist im kostenfreien Impfprogramm für fügbar und empfohlen wird der neun-fach Impfstoff Gardasil 9. Er enthält die Typen HPV 6, 11 (Genitalwarzen) und 16, 18, 31, ® Mädchen und Buben enthalten und wird ab dem vollen- 33, 45, 52, 58. deten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr nach dem Schema 0/6-12 Monate (1+1) verabreicht. Die Vollendetes 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: Impfung erfolgt auch im Rahmen von Schulimpfungen 2 Dosen im Schema 1+1:2. Dosis nach mindestens 6 Monaten (vorzugsweise in der 4. Schulklasse). Außerdem bieten die (wegen besserer Immunogenität). Wurde die 2. Impfung früher Bundesländer an den öffentlichen Impfstellen für Kinder als fünf Monate nach der ersten Teilimpfung verabreicht, so ist bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Catch-up-Impfungen immer eine 3. Dosis notwendig (im Intervall von 6 Monaten). zum vergünstigten Selbstkostenpreis an. Für die Inan- spruchnahme im kostenfreien Impfprogramm und auch Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr: 3 Dosen im Schema 0/2/6: im Catch-up-Impfprogramm gilt das Alter zum Zeitpunkt 2. Dosis 2 Monate nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6 Monate nach der der 1. Teilimpfung. Details zur Umsetzung in den Bundes- 2. Dosis. Alle drei Dosen sollten innerhalb eines Jahres verab- ländern gibt es in den Beratungs- und Impfstellen der Bun- reicht werden. Ab diesem Alter muss die HPV-Impfung zur Er- desländer. reichung eines gleichwertigen Individualschutzes drei Mal ver- abreicht werden. Dies gilt auch für immunsupprimierte Men- Erwachsenenimpfung schen bis zum 15. Lebensjahr. Die Impfung wird allen Mädchen und Buben beziehungs- weise Frauen und Männern im sexuell aktiven Alter emp- Bei Personen, die zuvor mit einem Zwei- oder Vierfach-Impf- fohlen. stoff geimpft wurden, besteht die Möglichkeit, den Impfschutz mit HPV9 zu optimieren. Für die Ausweitung des individuellen Indikation Impfschutzes kann ohne erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen Die Impfung gegen HPV ist prophylaktisch wirksam und eine zusätzlich vollständige, dem Alter entsprechende Impfserie soll daher vorrangig vor Eintritt in das sexuell aktive Alter mit HPV9 durchgeführt werden. ab dem vollendeten 9. Lebensjahr erfolgen. Da nicht nur Frauen sondern auch Männer erkranken können, ist nicht Wurde eine Impfserie mit HPV2 oder HPV4 gestartet, jedoch nur zur Unterbrechung der Infektionskette und zur Errei- nicht beendet, kann die Impfserie abgebrochen werden und chung eines Herdenschutzes die Impfung von Personen eine neue Impfserie mit HPV9 (altersentsprechend 2 bzw. 3 beiderlei Geschlechts wichtig. Dosen) begonnen werden. Dabei sollte ein Intervall von min- destens 4 Wochen gegeben sein. Zwischen einer Impfung mit Für sexuell aktive Frauen und Männer kann die Impfung HPV9 und einer vorangegangenen, vollständigen (zwei- oder jedenfalls empfohlen werden, da sie auch nach bereits er- dreiteiligen) Impfserie mit 2- oder 4-valenten HPV-Impfstoffen folgter Infektion (oder durchgemachter Erkrankung) mit sollte ein Mindestintervall von sechs Monaten liegen. einem Vakzine-Typ noch vor Re-Infektionen sowie Infekti- onen mit weiteren durch den Impfstoff abgedeckten, HPV- Postexpositionelle Prophylaxe: Typen schützen kann. Außerdem konnte mehrfach gezeigt Indikation: infektionsgefährdender Sexualverkehr oder nach werden, dass die HPV-Impfung zwar nicht therapeutisch sexuellem Missbrauch: zwei- bzw. dreimalige Impfung (alters- wirkt, jedoch imstande ist, nach einer Konisation etwa 80 abhängig). Prozent der Rezidive zu vermeiden. Kondylome oder Dysplasien im Genitalbereich sind kein Ausschlussgrund für die Impfung, bedürfen aber einer in- dividuellen Aufklärung über den eingeschränkten Nutzen und den fehlenden therapeutischen Effekt der Impfung. Bereits infizierte Personen dürfte die Impfung auch vor (autogenen) Reinfektionen schützen. Impfschema Derzeit sind drei Impfstoffe ab dem vollendeten 9. Lebens- ® ® ® jahr zugelassen: Cervarix , Gardasil und Gardasil 9. Ver- 10 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
Influenza Kinderimpfung Indikation Die Influenza-Impfung ist für alle Kinder und Jugendlichen Die Impfung ist jeder Person, die sich schützen will, zu empfeh- jährlich empfohlen, besonders für Säuglinge und Klein- len. kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat. Die Influ- enzaimpfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm ent- Impfschema halten. Die beste Zeit für die jährliche Influenzaimpfung beginnt Ende Oktober. Sie kann aber zu jedem späteren Zeitpunkt, auch wäh- Bei der erstmaligen Impfung von Kindern bis zum vollende- rend bereits Influenza-Fälle auftreten, durchgeführt werden. ten 8. bzw. 9. (tetravalenter Totimpfstoff) Lebensjahr oder wenn das Kind bisher erst eine einzige Impfung erhalten Impfstoffauswahl hat, sollen (abweichend von der Fachinformation) 2 Imp- Die Auswahl des Impfstoffes sollte gemäß Zulassung und Ver- fungen im Abstand von mindestens 4 Wochen gegeben fügbarkeit erfolgen und individuelle Kriterien wie Alter, Grund- werden. krankheit oder Expositionsrisiko berücksichtigen. Es sind ver- schiedene Arten von Influenza-Impfstoffen zugelassen. Alle in Erwachsenenimpfung Österreich zugelassenen Influenza-Impfstoffe enthalten drei Grundsätzlich ist die Influenza-Impfung für alle Personen ab oder vier von der WHO und EMA für die jeweilige Saison emp- dem vollendeten 6. Lebensmonat empfohlen, insbesondere fohlene Influenzavirus-Impfstämme: zwei Influenza A-Stämme für Ältere, chronisch Kranke, Personengruppen mit anderen (Saison 2018/2019 A(H1N1)pdm09 und A(H3N2)) und einen Risikofaktoren und Personal im Gesundheitswesen. oder beide Vertreter der Influenza B-Linien. Tab. 6: Personengruppe und bevorzugte Empfehlung Trivalente, inaktivierte, Tetravalente, Tetravalente adjuvantierte Vakzine inaktivierte Vakzine Lebend-Vakzine Vollendetes 6. Lebensmonat +1 bis vollendetes 2. Lebensjahr Vollendetes 2. bis +2 +2 vollendetes 18. Lebensjahr Vollendetes 18. bis + vollendetes 65. Lebensjahr Ab vollendetem 65. Lebensjahr + (+)3 Risikopersonen (schwer chronisch Kranke, +4 +4 stark Immunsupprimierte) 1. Bei der erstmaligen Impfung oder wenn das Kind bisher erst eine einzige Impfung erhalten hat, sollen (abweichend von der Fachinformation) 2 Dosen im Abstand von mindestens 4 Wochen gegeben werden. 2. Bei Erstimpfung von Personen vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollte wegen des besseren immunologischen Primings der nasale Lebendimpfstoff verwendet werden. Dieser wird bis zum vollendeten 8. Lebensjahr bei Erstimpfung (noch nie zuvor gegen Influenza geimpft) oder wenn das Kind bisher erst eine einzige Influenza-Impfung erhalten hat 2-malig im Abstand von mindestens 4 Wochen verabreicht. Ist dieser nicht verfügbar, so sollte der tetravalente, inaktivierte Impfstoff verwendet werden, dieser wird bis zum vollendeten 9. Lebensjahr bei Erst- impfung oder wenn das Kind bisher erst eine einzige Influenza-Impfung erhalten hat 2-malig im Abstand von mindestens 4 Wochen verabreicht. 3. Ist nach den epidemiologischen Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem intensiven Auftreten des Influenza B-Stammes, welcher nur durch die tetravalente Impfung abgedeckt wird, zu rechnen (B Yamagata), wird ergänzend oder von vornherein eine Impfung mit dem tetravalenten Impfstoff empfohlen. 4. bei Immunsuppression sequentielle Impfung: zuerst trivalent adjuvantiert (teilweise altersabhängig auch off-label), im Intervall von mindestens 4 Wochen in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage eine weitere tri- oder tetravalente, inaktivierte, nicht adjuvantierte Impfung. Bei Nicht-Verfügbarkeit der tetravalenten Impfstoffe kann auch ein trivalenter Impfstoff verwendet werden, es ist für die 3 enthaltenen Stämme von einer vergleichbaren Wirksamkeit und Sicherheit auszugehen. Diese werden bis zum vollendeten 8. Lebensjahr bei Erstimpfung oder wenn das Kind bisher erst eine einzige Influenza-Impfung erhalten hat 2-malig im Abstand von mindestens 4 Wochen verabreicht. 4a | 25. Februar 2019 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 11
Masern, Mumps, Röteln Die Dreifach-Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und sollen in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Insbe- und Röteln (MMR) ist im kostenfreien Impfprogramm ent- sondere Personen mit hohem Infektionsrisiko für sich und halten (Lebendimpfung!). Es werden 2 Dosen MMR-Impf- andere sollten jedenfalls immun sein, z.B. Lehrerinnen und stoff ab dem vollendeten 9. Lebensmonat (unbedingt vor Lehrer, Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpä- Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen) empfohlen. dagogen und das gesamte medizinische Personal (Frauen und Männer) einschließlich Auszubildenden. Ausnahme: in Ausbruchssituationen (abweichend von der Fachinformation) Impfung ab dem vollendeten 6. Lebens- Kontraindikationen monat im Rahmen der Postexpositionsprophylaxe nach Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff mit entspre- Masernkontakt möglich; bei Erstimpfung im Alter von 6-8 chenden Kontraindikationen (Immunsuppression, etc.). Monaten 2. Dosis im Alter von 11-14 Monaten, 3. Dosis im Die Rötelnimpfung in der Schwangerschaft ist kontrain- Alter von 15-23 Monaten. diziert (siehe Impfungen in der Schwangerschaft). Eine Schwangerschaft soll bei Impfung ausgeschlossen und Erwachsenenimpfung mindestens einen Monat danach vermieden werden. Eine Die MMR-Impfung ist derzeit in Österreich an öffentlichen versehentliche Rötelnimpfung bei einer Schwangeren stellt Impfstellen für alle Altersgruppen kostenfrei erhältlich, es aber keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch werden 2 Dosen im Abstand von mindestens 4 Wochen dar. empfohlen. Nur bei dokumentierter 2-maliger Lebendimp- fung oder positivem Antikörpernachweis kann von langan- Aktive Immunisierungen mit Virus-Lebendimpfstoffen haltender Immunität ausgegangen werden. (wie zum Beispiel gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizel- len) sollten für mindestens drei Monate (bei Masern bis zu Bei fehlender Immunität auch nur gegen eine Impfkom- zwölf Monate) nach der letzten Gabe von Immunglobu- ponente oder fehlender Impfdokumentation kann und soll linen verschoben werden, da die Wirksamkeit der Impfung die MMR-Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt wer- mit Lebendimpfstoffen (aufgrund von Antikörpern im den. Auch Jugendliche und Erwachsene, die als Kinder nur Immunglobulin) beeinträchtigt werden kann (siehe auch einmal gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft worden Anti-D Prophylaxe im Kapitel Röteln). sind, sollen eine weitere MMR-Impfung erhalten. Personen, die mit einem inaktivierten Masern-Impfstoff geimpft wur- Postexpositionelle Prophylaxe den (Masern adsorbiert oder Quintovirelon), sollten zwei Die MMR-Impfung kann auch als Postexpositionsprophy- Dosen MMR-Impfstoff erhalten. laxe eingesetzt werden und ist für Personen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in Indikation der Kindheit nach Kontakt zu Masernkranken empfohlen. Die MMR-Impfung ist für alle Personen ab dem vollendeten Die postexpositionelle Verabreichung des MMR-Impf- 9. Lebensmonat empfohlen, fehlende Impfungen können stoffes ist bereits ab dem vollendeten 6. Lebensmonat an- Mumps: Angesichts der Masern- und Mumpsausbrüche vorwiegend in der Generation der 15- bis 40-Jährigen sollte die- se Personengruppe hinsichtlich eines wirksamen MMR-Schutzes überprüft und gegebenenfalls nachgeimpft werden. Bei fehlender Immunität auch nur gegen eine Impfkomponente oder fehlender Impfdokumentation kann und soll die MMR- Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Postexpositionelle Prophylaxe: Ungeimpfte bzw. in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen oder solche mit unklarem Impfstatus mit Kontakt zu Mumpskranken: Impfung mit einem MMR-Impfstoff möglichst innerhalb von 72 Stunden nach infektiösem Kontakt, ggfs. Komplettierung des Impfschemas. Röteln: Die Rötelnimpfung soll grundsätzlich als MMR-Impfung erfolgen; dies gilt auch für seronegative Wöchnerinnen. Die MMR-Impfung sollte ehestmöglich nach der Entbindung verabreicht werden. Die MMR-Impfung stellt kein Hindernis für das Stillen dar. Besteht eine Kontraindikation für die MMR-Impfung (z.B. in der Schwangerschaft) steht für Röteln keine Immunglobulingabe zur Verfügung! 12 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
Meningokokken stelle von humanem Immunglobulin Impfung gegen Meningokokken der Gruppe B in Erwägung zu ziehen, wenn die Impfung innerhalb von 72 Stunden ® Die klinischen Studien zu Bexsero , dem derzeit für Kinder unter 10 Jahren einzigen in Österreich zugelassenen Impfstoff gegen Meningokokken B (4CMenB), zeigen eine nach infektiösem Masern-Erstkon- gute Immunogenität bei Säuglingen, Kleinkindern und Jugendlichen. Aufgrund des takt durchgeführt werden kann. gehäuften Auftretens von Fieber bei der Kombination mit anderen Kinderimpfungen (Sechsfach, Pneumokokken- und MMR-Impfung) kann bei gleichzeitiger Verabrei- Immunglobulin chung entsprechend der Fachinformation die prophylaktische Gabe von antipyre- Bestimmte nicht immune Risikoper- tischen Medikamenten in Erwägung gezogen werden. Mittlerweile wurde für Per- sonen (z.B. Schwangere, Neugebo- sonen über zehn Jahre ein zweiter Impfstoff gegen Meningokokkeninfektionen der rene, Säuglinge im Alter von
• Impfbeginn vollendetes 4. Lebensmonat bis vollendetes 12. auch in einem internationalen Impfpass dokumentiert werden Lebensmonat: 1 Impfung plus eine Auffrischungsimpfung muss. vorzugsweise im 12. oder 13. Lebensmonat, in jedem Fall aber mit einem Abstand von mindestens 6 Monaten zur letz- Postexpositionelle Prophylaxe ten Impfung mit Neisvac C . ® Für Personen mit engem Kontakt zu einer oder einem Erkrank- ten mit einer invasiven Meningokokken-Erkrankung (alle Sero- Menjugate: gruppen) wird unabhängig vom Impfstatus eine Chemoprophy- Impfbeginn vollendetes 2. bis vollendetes 12. Lebensmonat: laxe empfohlen. 2 Dosen im Abstand von mindestens 8 Wochen plus eine Auffrischungsimpfung im 2. Lebensjahr mit einem Abstand Die Chemoprophylaxe ist indiziert, falls enge Kontakte mit dem von mindestens 6 Monaten zur vorangegangenen 2. Dosis. Indexpatienten in den letzten sieben Tagen vor dessen Erkran- kungsbeginn stattgefunden haben. Sie sollten möglichst bald Impfung gegen Meningokokken der Gruppen A,C,W135 und nach der Diagnosestellung beim Indexfall erfolgen, ist aber bis ® Y (MEC-4): Nimenrix oder Menveo ® Die Impfung mit einem tetravalenten, konjugierten Meningo- zu zehn Tage nach der letzten Exposition sinnvoll. kokkenimpfstoff ist für Schulkinder vom vollendeten 10. Le- Chemoprophylaxe bensjahr bis zum vollendeten 13. Lebensjahr im kostenfreien Rifampicin: Impfprogramm enthalten. Die MEC-4-Impfung wird aufgrund Neugeborene: 2 x 5 mg/kg KG/Tag p.o. für 2 Tage der derzeitigen epidemiologischen Situation in Österreich zur Säuglinge, Kinder und Jugendlichen bis 60 kg: Grundimmunisierung im Kleinkindalter nicht empfohlen. 2x10 mg/kg KG/Tag p.o. für 2 Tage (maximale ED 600 mg). Jugendliche und Erwachsene ab 60 kg: 2 x 600 mg/Tag für 2 Tage ; Erwachsenenimpfung Eradikationsrate: 72-90 % Bei Erwachsenen (Risikopersonen, Reiseimpfung) wird die kon- oder: jugierte Vierfach-Impfung einmalig verabreicht. Ciprofloxacin: ab 18 Jahre: 1 x 500 mg p.o. Indikation Eradiktionsrate: 90-95 %. Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko. ggf. Ceftriaxon: von 2 bis 12 Jahre: 1 x 125 mg i.m. Für Reisen in Endemiegebiete, vor Gruppen-(Schul-)Veranstal- ab 12 Jahre: 1 x 250 mg i.m. ; Eradikationsrate 97 %. tungen und Austauschprogrammen für Schüler in Länder mit ggf. Azithromycin 10 mg/kg (max. 500 mg), jedoch keine routi- erhöhtem Infektionsrisiko, aber auch bei Reisen in Länder mit nemäßige Empfehlung. hoher Inzidenz ist eine Impfung entsprechend den dortigen Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin und Gyrasehem- Empfehlungen angeraten. Saudi Arabien schreibt während der mern kontraidiziert ist, kommt bei ihnen zur Prophylaxe ggf. Hadj für die Einreise zwingend eine Impfung mit MEC-4 vor, die Ceftriaxon in Frage (1 x 250mg i.m.). Tab. 7: Impfschema für 4CMenB (Bexsero®) Mindestabstand Alter bei Erstimpfung Grundimmunisierung zwischen den Dosen Auffrischungsimpfung der Grundimmunisierung Eine Dosis im Alter von 12-15 Monaten, Säuglinge, 2-5 Monate 3 Dosen 1 Monat mindestens 6 Monate nach 3. Dosis Eine Dosis im Alter von 12-15 Monaten, Säuglinge, 3-5 Monate 2 Dosen 2 Monate mindestens 6 Monate nach 2. Dosis Auffrischung im zweiten Lebensjahr, 6-11 Monate 2 Dosen 2 Monate mindestens 2 Monate nach 2. Dosis 12-23 Monate 2 Dosen 2 Monate mindestens 12-23 Monate nach 2. Dosis 2-10 Jahre 2 Dosen 1 Monat Notwendigkeit ist derzeit nicht bekannt Ab 11 Jahre und älter 2 Dosen 1 Monat Notwendigkeit ist derzeit nicht bekannt 14 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
Pertussis Pneumokokken Die Impfung gegen Pertussis (aP) ist im kostenfreien Die Impfung ist für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebens- Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der jahr im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Es wird Sechsfach-Impfung nach dem 2+1 Schema im 3., mit einem Konjugatimpfstoff nach dem 2+1 Schema im 3., 5. und 12. (-14.) Lebensmonat geimpft (Hexyon / ® 5. und 12. (-14.) Lebensmonat geimpft. Auch Kinder mit ® Infanrix hexa ). Wegen des häufigen Vorkommens von Keuchhusten und des schweren Verlaufs im Risiken werden nach dem 2+1 Schema geimpft. Diesen Kindern steht die kostenfreie Impfung bis zum vollende- Säuglingsalter sollte mit der Impfserie so früh wie ten 5. Lebensjahr zur Verfügung. möglich begonnen werden, d.h. unmittelbar mit vollendetem 2. Lebensmonat. Im Schulalter wird Für Kinder sind zwei Konjugatimpfstoffe zugelassen, ein eine Kombinationsimpfung mit Diphtherie, Teta- ® 10-valenter Impfstoff (PNC10, Synflorix ) und ein 13-va- nus, Pertussis und Polio im 7. (-9.) Lebensjahr wie- derholt. ® lenter Impfstoff (PNC13, Prevenar13 ). Im kostenfreien Impfprogramm ist derzeit der 10-valente Impfstoff enthal- ten. Impfserien sollten mit demselben Impfstoff (PNC10 Erwachsenenimpfung oder PNC13) komplettiert werden, mit welchem sie be- Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter gonnen wurden. und Auffrischungsimpfung im Schulalter soll bis zum vollendeten 60. Lebensjahr eine Auffrischungs- Zur Verhütung schwerer invasiver Pneumokokken-Er- impfung mit Pertussis als Kombinationsimpfstoff krankungen ist ein möglichst früher Beginn der Impf- mit Diphtherie (dip), Tetanus (TET), und Polio (IPV) serie (im 3. Lebensmonat) unbedingt anzuraten. Der alle 10 Jahre und ab dem vollendeten 60. Lebensjahr Altersgipfel der Pneumokokken-Meningitis liegt im ® ® alle 5 Jahre erfolgen (Boostrix Polio /Repevax ). 2. Lebenshalbjahr! Der Konjugatimpfstoff für Säuglinge kann gleichzeitig mit der Sechsfach-Impfung (an ver- Indikation schiedenen Injektionsstellen) verabreicht werden. Der Impfschutz gegen Pertussis ist für alle Personen empfohlen, jedoch für folgende Personengruppen Erwachsenenimpfung besonders wichtig: Die Impfung wird Erwachsenen ab dem vollendeten • Frauen mit Kinderwunsch (vor Eintritt einer 50. Lebensjahr empfohlen, da das Risiko für schwere Schwangerschaft) Pneumokokken-Erkrankungen ab diesem Alter deutlich • Schwangere ab dem 2. Trimenon, aber bevorzugt ansteigt. Für Personen aller Altersgruppen mit erhöhtem im 3. Trimenon, deren letzte Pertussis-Impfung Risiko ist die Impfung besonders dringend empfohlen. Als länger als zwei Jahre zum Geburtstermin zurück- Personen mit erhöhtem Risiko gelten einerseits Personen liegt. mit einem erhöhten Risiko, eine Pneumokokken-Erkran- • Personen im Umfeld eines Neugeborenen kung zu entwickeln und andererseits Personen, die bei • Alle in medizinischen Berufen tätigen Personen, Erkrankung ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheits- auch Auszubildende verläufe haben: • Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen • Funktionelle oder anatomische Asplenie (Sichelzellan- und Schulen sowie Betreuungspersonen in ämie, andere schwere Hämoglobinopathien, angebore- Spitälern, Altersheimen, Pflegeheimen und im ne oder erworbene Asplenie) Haushalt • Angeborene oder erworbene Immundefekte wie z.B. • Personal mit häufigen Publikumskontakten Hypogammaglobulinämie, Komplement- und Properd- • Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr indefekte, HIV-Infektion • Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter Ge- • Cochlea-Implantat oder Liquorfistel fährdung infolge eines Grundleidens (Asthma, • Vor Organtransplantation, nach Stammzelltransplan- COPD, chronische Lungen-, Herz-, Kreislaufer- tation, bei nephrotischem Syndrom, vor Beginn einer krankung, Krebserkrankungen (besonders bei immunsuppressiven Therapie (insbesondere solchen Lungenkarzinom), Immunsuppression (inkl. the- mit Biologika) rapiebedingt)) • Bei schwerer T-Zell und B-Zell Immunsuppressiva/ • Raucherinnen und Raucher Biologika-Therapie (z.B. Anti-CD20 AK) sollte unbe- • Reiseimpfung: unabhängig von einer Reise emp- dingt ein Monat vor Therapiebeginn geimpft werden. fohlen, jedoch besonders bei Hadj-Pilgerfahrt • Chronische Krankheiten wie z.B. Krankheiten der blut- und Massenveranstaltungen (Sportevents, etc.) bildenden Organe, neoplastische Krankheiten - insbe- 16 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
sondere Lungenkarzinom, Herz-Kreislauf-Krankheiten (außer Hypertonie), Krankheiten der Atmungsorgane (Asthma, Emphy- sem, COPD), Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten, Leberzirrhose, chronische Niereninsuffizienz, nephrotisches Syndrom • Frühgeborene und Kinder mit Gedeihstörungen • Kinder mit neurologischen Krankheiten wie z.B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden • Personen nach Liquorverlust z.B. durch Trauma oder Schädelchirurgie • Zöliakie • Personen, die beruflich gegenüber Metallrauch (Schweißen, Metalltrennen) exponiert sind. Tab. 8: Generelle Impfempfehlung für Personen ohne vorangegangene Pneumokokkenimpfung in Abhängigkeit vom Alter bei der Erstimpfung [PNC: konjugierte Pneumokokkenvakzine, (10- oder 13-valent), PNC10: konjugierte 10-valente Pneumokokkenimpfung, PNC13: konjugierte 13-valente Pneumokokkenimpfung, PPV23: 23-valente Polysaccharidvakzine]: Alter bei Erstimpfung Personen ohne erhöhtes Risiko 1. Lebensjahr a PNC: 0/2 Monate/7-10 Monate nach 2. Dosis (entspricht 9-12 Monate nach Erstimpfung) 2. Lebensjahr PNC: 2 Dosen, Abstand 2 Monate 3. bis 5. Lebensjahr PNC10: 2 Dosen, Abstand 2 Monate oder PNC13:1 Dosis 6. bis vollendetes 50. Lebensjahr - ab dem 51. Lebensjahr PNC13, nach ≥ 1 Jahr PPV23b a) Beginn ehestmöglich ab dem vollendeten 2. Lebensmonat. Im Rahmen des Impfprogramms wird PNC10 für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr, für Risikokinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr kostenfrei zur Verfügung gestellt. b) Wiederholung der Impfserie nach 6 Jahren: PNC13 und nach >1 Jahr PPV23. Für Erwachsene, ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, die bereits mit PPV23 angeimpft sind, wird nach =1 Jahr eine Impfung mit dem konjugierten Impfstoff (PNC13) empfohlen. Weitere Auffrischungsimpfungen sind nach individueller Prüfung (besonders das Alter betreffend) frühestens 6 Jahre nach der letzten PPV23-Impfung empfehlenswert Tab. 9: Personen ohne vorangegangene Pneumokokkenimpfung mit erhöhtem Risiko in Abhängigkeit vom Alter bei der Erstimpfung [PNC: konjugierte Pneumokokkenvakzine (10- oder 13-valent), PPV23: 23-valente Polysaccharidvakzine]: Alter bei Erstimpfung Personen mit erhöhtem Risikob Empfohlene Auffrischungen 1. Lebensjahrª 0/2 Monate/7-10 Monate nach 2. Dosis PNC 1x PPV23 ab dem 3. Lebensjahrc 2. Lebensjahrª 0/nach 2 Monaten PNC 1x PPV23 ab dem 3. Lebensjahrc PNC10: 2 Dosen, Abstand 2 Monate 3. bis 5. Lebensjahrª nach ≥ 8 Wochen 1x PPV23 oder PNC13:1 Dosis in 6-jährigem Intervall wiederholen der Impfserie ab 6. Lebensjahr PNC13/ nach 8 Wochen PPV23 PNC13/ nach 8 Wochen PPV23 a) Beginn ehestmöglich ab dem vollendeten 2. Lebensmonat. Im Rahmen des Impfprogramms PNC10 für Kinder mit erhöhtem Risiko bis zum vollendeten 5. Lebensjahr kostenfrei. b) So früh wie möglich nach Feststellung des erhöhten Risikos mit der Impfserie beginnen (Mindestabstand 8 Wochen zwischen Impfungen), bei elektiver Splenektomie oder Cochlearimplantation und bei Planung einer immunkompromittierenden Therapie sollte die Impfung spätestens 2 Wochen vorher abgeschlossen sein. Eine weitere PNC-Impfung sollte nach Splenektomie (vor Krankenhausentlassung) erfolgen. In diesen Fällen ist die Impfung als Teil des Therapiekonzeptes aufzufassen. c) Mindestabstand zu letzter PNC-Impfung 8 Wochen. 4a | 25. Februar 2019 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 17
Tab. 10: Impfschema für angeimpfte Personen mit erhöhtem Risiko [PNC: konjugierte Pneumokokken-Vakzine (7, 10- oder 13-valent), PPV23: 23-valente Polysaccharidvakzine] Alter Vorimpfungen Impfschema für Personen mit erhöhtem Risiko Im Schema 0/nach 2 Monaten, 7-10 Monate nach 2. Dosis mit Im 1. Lebensjahr PNC PNC weiter impfen; 1xPPV23 ab dem 3. Lebensjahra Im Schema 0/nach 2 Monaten, 7-10 Monate nach 2. Dosis mit Erste PNC Impfung im 1. Lebensjahr PNC weiter impfen; 1xPPV23 ab dem 3. Lebensjahra Im 2. Lebensjahr Im Schema 0/nach 2 Monaten mit PNC weiter impfen; Erste PNC Impfung im 2. Lebensjahr 1xPPV23 ab dem 3. Lebensjahra Im Schema 0/nach 2 Monaten PNC weiter impfen, Inkomplette Impfserie PNC nach ≥8 Wochen 1 x PPV23 Im 3.-5. Lebensjahr Komplette Impfserie PNC10/13 Nach ≥8 Wochen 1 x PPV23b Nach ≥8 Wochen PNC10: 2 Dosen, Abstand 2 Monate Nur PPV23 oder PNC13:1 Dosisc PNC7 oder PPV23 1 x PNC13a/nach ≥8 Wochen 1 x PPV23d PNC10 oder PNC13 Nach ≥8 Wochen 1 x PPV23b Ab dem 6. Lebensjahr Komplette PNC10/13 Impfserie plus In 6-jährigem Intervall wiederholen der Impfserie PNC13/ PPV23 nach 8 Wo PPV23 a) Mindestabstand zu letzter PNC-Impfung 8 Wochen. b) In 6-jährigem Intervall wiederholen der Impfserie PNC13/nach 8 Wochen PPV23. c) Im Rahmen des Impfprogramms PNC10 für Kinder mit erhöhtem Risiko bis zum vollendeten 5. Lebensjahr kostenfrei. d) Mindestabstand 6 Jahre zur vorangegangenen PPV23-Impfung. Poliomyelitis Kinderimpfung Für folgende Personengruppen ist eine Auffrischungsimp- Die inaktivierte Polio-Impfung (IPV) ist im kostenfreien Impf- fung besonders wichtig: programm enthalten und wird im Rahmen der Sechsfach- • Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko; Länder, in Impfung nach dem 2+1 Schema im 3., 5. und 12. (-14.) Le- denen Wildviren oder vom Impfstoff abgeleitete Viren ® ® bensmonat geimpft (Hexyon /Infanrix hexa ). Im Schulalter wird die Kombinationsimpfung Diphtherie, Tetanus, Pertussis zirkulieren. • Reisende in Endemiegebiete sollten vollständig gegen und Polio im 7. (-9.) Lebensjahr wiederholt. Polio geimpft sein. • Expatriates, Einwanderer, Flüchtlinge und Asylwerber Erwachsenenimpfung bei der Einreise aus Gebieten mit Polio-Risiko sowie de- Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter und Auf- ren Betreuungspersonal frischungsimpfung im Schulalter soll bis zum vollendeten • medizinisches Personal mit engem Kontakt zu Erkrankten 60. Lebensjahr eine Auffrischungsimpfung mit IPV als Kom- • Personal in Labors mit Poliovirus-Risiko binationsimpfstoff mit Diphtherie (dip), Tetanus (TET), und • Bei einem Fall von Poliomyelitis sollen alle Kontaktper- Pertussis (aP) alle zehn Jahre durchgeführt werden, ab dem sonen unabhängig vom Impfstatus sofort und ohne Zeit- vollendeten 60. Lebensjahr alle fünf Jahre (Boostrix Polio / ® verzug eine Impfung mit IPV erhalten ® ® ® Repevax ). Wenn Boostrix Polio /Repevax nicht verfüg- • Ein Sekundärfall ist Anlass für Abriegelungsimpfungen ® bar sind, ist es auch möglich, Boostrix und IPV extra oder mit IPV ® Revaxis ohne Pertussis-Komponente zu verwenden. Postexpositionelle Prophylaxe Indikation Alle Kontaktpersonen von Poliomyelitis-Erkrankten unab- Prinzipiell sollten alle Personen gegen Polio geimpft sein bzw. hängig von ihrem Impfstatus: Postexpositionelle Impfung die entsprechenden Auffrischungsimpfungen erhalten. mit IPV ohne Zeitverzug. 18 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
Rotavirus Tetanus Kinderimpfung Die Tetanusimpfung ist im kostenfreien Impfprogramm enthalten und wird im Die Impfung ist im kostenfreien Rahmen der Sechsfach-Impfung nach dem 2+1 Schema im 3., 5. und 12. (-14.) Le- Impfprogramm enthalten. Die Schluckimpfung mit dem Lebend- ® ® bensmonat geimpft (Hexyon /Infanrix hexa ). Im Schulalter wird die Kombinati- onsimpfung Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio im 7. (-9.) Lebensjahr wieder- impfstoff soll ehestmöglich ab der holt. vollendeten 6. Lebenswoche ver- abreicht werden. Erwachsenenimpfung Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter und Auffrischungsimpfung im Erwachsenenimpfung Schulalter soll bis zum vollendeten 60. Lebensjahr eine Auffrischung als Kombi- Die Impfung ist nicht für Erwach- nationsimpfstoff gegen Diphtherie (dip), Tetanus (TET), Pertussis (aP) und Polio sene vorgesehen. (IPV) alle 10 Jahre erfolgen, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle 5 Jahre (Boostrix Impfschema ® ® Polio /Repevax ). Prinzipiell sind Kombinationsimpfstoffe (sofern verfügbar) immer (auch im Fall einer postexpositionellen Impfung bei Verletzung) vorzu- Alle Säuglinge sollen in Abhängig- ziehen. keit vom verwendeten Impfstoff entweder zwei Dosen (Rotarix ) ® Nach Verletzungen ist je nach Impfstatus eine Tetanusimpfung (Kombination- oder drei Dosen (Rotateq ; der- ® zeit im kostenfreien Impfkonzept simpfstoff mit Diphtherie/Pertussis/Polio) bzw. eine Impfung in Kombination mit Tetanus-Immunglobulin zu verabreichen. verfügbar) mit einem Mindestab- stand von vier Wochen zwischen Bei Versäumnis und einem Impfabstand bis zu 20 Jahren wird die Impfung mit- den einzelnen Dosen erhalten. tels einer einzigen Dosis nachgeholt, bei längerem Impfabstand (größer 20 Jahre) Bei zwei Dosen muss die Impfse- wird eine Auffrischungsimpfung mit serologischer Impferfolgsprüfung empfoh- rie spätestens mit einem Alter des len. Die Impfung ist bevorzugt mit dTaP/dT durchzuführen. Säuglings von 24 Wochen, bei drei Dosen spätestens mit 32 Wochen Postexpositionelle Prophylaxe abgeschlossen sein. Tab. 11: Tetanusprophylaxe nach Verletzungen ® ® Rotarix und Rotateq sind nicht austauschbar (eine begonnene Impfstatus dT-aP-IPV/6-fach TET-Ig Grundimmunisierung sollte mit Unbekannt Ja Ja demselben Impfstoff beendet 1 Teilimpfung Ja Ja werden). 2 Teilimpfungen a Ja Nein ≥3 Teilimpfungen, letzte vor ≤10 bzw. ≤5 Jahren b Nein Nein ≥3 Teilimpfungen, letzte vor >10 bzw. >5 Jahrenb Ja Nein ≥3 Teilimpfungen, letzte vor >20 Jahrenc Ja Ja a) Bei Säuglingen/Kleinkindern im Rahmen der Grundimmunisierung wird eine 3. Teilimpfung mit einem 6-fach Impfstoff „eingeschoben“, sofern der Verletzungszeitpunkt länger als 4 Wochen nach der 2. Teilimpfung liegt. Findet die Verletzung vor diesem Zeitpunkt statt, wird sofort Immunglobulin gegeben und nach 4 Wochen die 3. Teilimpfung. Die Auffrischung im 2. Lebensjahr (für diese Kinder dann die 4. Impfung) erfolgt laut Impfplan. Bei Erwachsenen wird innerhalb von 6 Monaten nach der 2. Teilimpfung weder eine 3. Teilimpfung noch Immunglobulin gegeben, liegt der Zeitpunkt der Verletzung 6-12 Monate nach der 2. Teilimpfung, wird sofort die 3. Teilimpfung (ohne Immunglobulin) gegeben. b) Bis zum vollendeten 60. Lebensjahr 10 Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr 5 Jahre c) Titerkontrolle frühestens nach 3 Monaten Eine postexpositionelle Immunglobulingabe ist bei Personen im regulären Inter- vall zwischen der 2. und 3. Teilimpfung nicht mehr nötig. 4a | 25. Februar 2019 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 19
Sie können auch lesen