2019 Österreichische Ärztezeitung

 
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2019 Österreichische Ärztezeitung
4a | 25. Februar 2019
2019
2019 Österreichische Ärztezeitung
2019
Die derzeitige epidemiologische Situation in Österreich erfordert vor allem Anstrengungen zur Reduktion
des Erkrankungsrisikos an Keuchhusten und Masern. Der Impfplan 2019 wurde in Zusammenarbeit
zwischen dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz mit
Experten des Nationalen Impfgremiums erstellt.

Neuerungen/Änderungen 2019

Der gesamte Impfplan 2019 inklusive Tabellen wurde ent-
sprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen
                                                                    • HPV: empfohlen wird nur noch Gardasil 9
                                                                                                                 ®
                                                                    • Meningokokken B: neues Impfschema für beide Impfstoffe
und der momentanen epidemiologischen Situation aktua-               • Pneumokokken: Konkretisierung von Wiederimpfungen
lisiert und überarbeitet, entsprechende Literaturhinweise             besonders bei Risikoimpfungen, Impfempfehlungen für
wurden ergänzt. Es wurden Präzisierungen von Impfinterval-            Personal im Gesundheitswesen
len und Impfschemata vorgenommen. Änderungen gab es
                                                                                                 ®
                                                                    • Herpes zoster: Zostavax wird nicht mehr empfohlen;
unter anderem in folgenden Kapiteln:                                  Empfehlung von Shingrix
                                                                                                 ®
                                                                    • Vorgehen bei versäumten Impfungen: Präzisierung und
• Übersichtstabelle und Tabellen zu Nachhol-Impfungen:                Aktualisierung nach dem aktuellen Stand des Wissens
  Update                                                            • Postexpositionelle Prophylaxe: nicht mehr in Tabellenform,
• Influenza: neue Empfehlungen entsprechend den zugelas-              sondern direkt am Ende der jeweiligen Kapitel zu den
  senen Impfstoffen                                                   jeweiligen Erkrankungen/Impfungen.

Tab. 1: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem 1. bis vollendetem 6. Lebensjahr

 Diphtherie (DIP)
                                        6-fach-Impfstoff (Hexyon oder Infanrix hexa)
 Tetanus (TET)
                                        2. Dosis nach 1-2 Monaten,
 Pertussis (aP)
                            3 Dosen     3. Dosis 6-12 Monate nach der 2. Dosis
 Poliomyelitis (IPV)
                                        (mangels Alternativen Empfehlung trotz teils fehlender Zulassung in dieser Altersgruppe,
 Hepatitis B (HBV)
                                        off label)
 Haemophilus infl.B (HiB)
 Masern
 Mumps (MMR)                2 Dosen     Abstand mindestens 4 Wochen
 Röteln
 Pneumokokken               1-2 Dosen   Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes
                                        Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen, Schema laut Fachinformation des jeweiligen
 Hepatitis A                2 Dosen
                                        Impfstoffes
                                        Im Rahmen der Sechsfachimpfung gemeinsam mit DIP-TET-aP-IPV-HiB (siehe oben); bei
 Hepatitis B                3 Dosen     Verwendung von Hepatitis B Monokomponentenimpfstoff: Schema laut Fachinformation des
                                        jeweiligen Impfstoffes
 Meningokokken B            3 Dosen     Schema laut Fachinformation des Impfstoffes
 Meningokokken C            1 Dosis     Einmalig
 FSME                       3 Dosen     Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes
                                        Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen, Schema laut Fachinformation des jeweiligen
 Varizellen                 2 Dosen
                                        Impfstoffes
 Influenza                  2 Dosen     laut Empfehlung im Kapitel Influenza

2                                                                                      ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
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Tab. 2: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem 6. bis vollendetem 18. Lebensjahr

 Diphtherie (dip)                              Boostrix Polio bzw. Repevax (trotz fehlender Zulassung auch für Grundimmunisierung):
 Tetanus (TET)                                 2. Dosis nach 1-2 Monaten, 3. Dosis 6-12 Monate nach der 2. Dosis
                              3 Dosen
 Pertussis (aP)                                Wenn Boostrix Polio/Repevax nicht verfügbar auch Boostrix und IPV extra oder Revaxis ohne
 Poliomyelitis (IPV)                           Pertussis-Komponente
 Masern
 Mumps (MMR)                  2 Dosen          Abstand mindestens 4 Wochen
 Röteln
 Hepatitis B                  3 Dosen          Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes
 Meningokokken B              2 Dosen          Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes
 Meningokokken C              1 Dosis          Bis vollendetem 10. Lebensjahr
 Meningokokken
                              1 Dosis          Ab vollendetem 10. Lebensjahr bis vollendetem 18. Lebensjahr
 konjugiert MEC-4
                                               Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes besonders ab vollendetem
 Varizellen                   2 Dosen
                                               9. Lebensjahr
 FSME                         3 Dosen          Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes
                                               Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes
 Hepatitis A                  2 Dosen
                                               Vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen, bis zum Alter von 10 Jahren (Volksschule)
 Influenza                    1-2 Dosen        laut Empfehlung im Kapitel Influenza
                                               Gardasil 9: Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 2 Dosen, Abstand 6 Monate; ab vollendetem
 HPV                          2-3 Dosen        15. Lebensjahr: 3 Dosen, 2. Dosis 2 Monate nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6 Monate nach der
                                               2. Dosis

Tab. 3: Nachhol-Empfehlungen ab vollendetem 18. Lebensjahr

 Diphtherie (dip)             3 Dosen          Boostrix Polio bzw. Repevax (trotz fehlender Zulassung auch für Grundimmunisierung):
 Tetanus (TET)                                 2. Dosis nach 1 -2 Monaten, 3. Dosis 6-12 Monate nach der 2. Dosis
 Pertussis (aP)                                Wenn Boostrix Polio/Repevax nicht verfügbar auch Boostrix und IPV extra oder Revaxis ohne
 Poliomyelitis (IPV)                           Pertussis-Komponente
 Masern                       2 Dosen          Wenn keine dokumentierte 2-malige Lebendimpfung und kein Nachweis ausreichend schüt-
 Mumps (MMR)                                   zender Antikörper
 Röteln                                        Abstand mindestens 4 Wochen
 Varizellen                   2 Dosen          Bei fehlender Immunität, Abstand mindestens 4 Wochen.
 HPV                          3 Dosen          Gardasil 9: 3 Dosen, 2. Dosis 2 Monate nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6 Monate nach der 2. Dosis
 FSME                         3 Dosen          Schema laut Fachinformation des jeweiligen Impfstoffes
 Pneumokokken                 2x1 Dosis        Bei Personen ohne Risiko: ab dem vollendeten 50. Lebensjahr PNC13 gefolgt von PPV23 nach
                                               1 Jahr.
                                               Risikopersonen: spezielle Impfschemata!
 Influenza                                     Jährlich, Risikogruppen spezielle Impfschemata laut Empfehlung
 Herpes Zoster (HZV)          2 Dosen          ab dem vollendeten 50. Lebensjahr
                                               Shingrix: 2 Dosen, Abstand mindestens 2 Monate

4a | 25. Februar 2019 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG                                                                                        3
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Diphtherie                                        FSME
    Kinderimpfung                                     Kinderimpfung
    Die Impfung ist im kostenfreien Impfpro-          Die FSME-Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthal-
    gramm enthalten und wird im Rahmen der            ten und ist ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zugelassen. Wird vor
    Sechsfach-Impfung nach dem 2+1 Schema im          dem 1. Lebensjahr geimpft (frühestens ab dem vollendeten 6. Lebens-
    3., 5. und 12. (-14.) Lebensmonat geimpft (He-    monat, abweichend von der Fachinformation), kann die Wirksamkeit

        ®               ®
    xyon /Infanrix hexa ). Im Schulalter wird die
    Kombinationsimpfung Diphtherie (dip; redu-
                                                      der Impfung möglicherweise schwächer ausfallen als bei der Impfung
                                                      ab dem 1. Lebensjahr.
    zierte Dosis), Tetanus, Pertussis und Polio im
    7. (-9.) Lebensjahr wiederholt.
                                                                                                   ®
                                                      Der Kinderimpfstoff FSME-Immun Junior ist bis zum vollendeten

    Erwachsenenimpfung                                                                                 ®
                                                      16. Lebensjahr, der Impfstoff Encepur für Kinder bis zum vollendeten
                                                      12. Lebensjahr zugelassen. Bei allen Impfungen ist die korrekte Durch-
    Bis zum vollendeten 60. Lebensjahr sollten Auf-   führung der Impfung wichtig, ganz besonders jedoch bei der FSME-
    frischungsimpfungen mit reduzierter Diphthe-      Impfung von Kindern:
    riekomponente (dip) als Kombinationsimpf-         • Aufschütteln
    stoff mit Tetanus (TET), Pertussis (aP) und       • Luft nicht ausspritzen
    Polio (IPV) alle zehn Jahre, ab dem vollendeten   • Volle 0,25 ml applizieren
    60. Lebensjahr alle fünf Jahre erfolgen (Boos-    • Bei Kindern unter 18 Monaten Applikation in den M. vastus lat.

             ®          ®
    trix Polio /Repevax ). Wenn Boostrix Polio /
                                                ®
            ®
    Repevax nicht verfügbar sind, können auch         Erwachsenenimpfung

            ®
    Pertussis-Komponente verwendet werden. ®
    Boostrix und IPV extra oder Revaxis ohne          Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen gemäß dem unten
                                                      angegebenen Schema. In Österreich ist kein Bundesland FSME-frei, da-
                                                      her ist die Impfung für alle in Österreich lebenden Personen zu emp-
    Indikation                                        fehlen.
    Alle Personen sollen gegen Diphtherie, in
    Kombination mit Tetanus, Pertussis und Polio,     Impfschemata
    geimpft sein. Besonders wichtig ist der Impf-
                                                                                                       ®
                                                      Grundimmunisierung: FSME-Immun : 2. Dosis nach 1-3 Monaten,
    schutz für
    • Medizinisches Personal, das Kontakt mit                                                               ®
                                                      3. Dosis 5-12 Monate nach 2. Dosis; Encepur : 2. Dosis nach 1-3 Mo-
                                                      naten, 3. Dosis 9-12 Monate nach 2. Dosis
       Infizierten haben kann
    • Personen mit häufigen Publikumskontak-          Tab. 4: Postexpositionelle Prophylaxe -
       ten                                            Empfehlung zum Vorgehen nach Zeckenstich
    • Personen aus Gebieten mit hohem Diph-
       therie-Risiko                                                              Abstand zwischen              Abstand zwischen
    • Personal der Grenzkontrollinstitutionen,         Impfanamnese               letzter Impfung und           Zeckenstich und
       diplomatisches Personal                                                    Zeckenstich                   Arztbesucha
    • Reiseimpfung: insbesondere bei Reisen in
       Endemiegebiete                                  Keine FSME-Impfung                      -                             -

                                                       Nur 1. Dosis               ≤ 14 Tage danach              Beliebig
    Bei Versäumnis und einem Impfabstand bis
    zu 20 Jahren wird die Impfung mittels einer                                   ab 15. Tag bis 1 Jahr
                                                                                                                bis 48 h nach Zeckenstich
    einzigen Dosis nachgeholt; bei längerem                                       danach
    Impfabstand (größer 20 Jahre) wird eine Auf-                                                                > 48 h nach Zeckenstich
    frischungsimpfung mit serologischer Impf-
                                                                                  > 1 Jahr danach               bis 48 h nach Zeckenstich
    erfolgsprüfung empfohlen. Die Impfung ist
    bevorzugt mit dTaP/dT durchzuführen Für                                                                     > 48 h nach Zeckenstich
    Personen mit engem (face to face) Kontakt zu
                                                       2 oder mehr Dosen
    Erkrankten: unabhängig vom Impfstatus prä-
    ventive antibiotische Therapie beispielsweise
    mit Erythromycin. Postexpositionelle Imp-         a) Bei unklarem Abstand zum Zeckenstich Vorgehen wie bei > 48 Stunden
                                                         nach Zeckenstich
    fung, wenn letzte Impfung mehr als fünf Jahre
                                                      b) Serologische Kontrolle empfohlen. Falls dies nicht möglich ist,
    zurückliegt.
                                                         gilt diese Impfung als 1. Dosis der Grundimmunisierung.

4                                                                                   ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
2019 Österreichische Ärztezeitung
Haemophilus influenzae Typ B
                                                         Kinderimpfung
    Schnellimmunisierungsschema zur Grun-                Die Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ B (HiB) ist im kostenfreien
    dimmunisierung:                                      Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der Sechsfach-Impfung nach
                    ®
    FSME-Immun : 2. Dosis nach 14 Tagen,                 dem 2+1 Schema im 3., 5. und 12. (-14.) Lebensmonat geimpft (Hexyon /
                                                                                                                                   ®
    3. Dosis 5-12 Monate nach der 2. Impfung

              ®
    Encepur : 2. Dosis nach 7 Tagen, 3. Dosis                         ®
                                                         Infanrix hexa ). Für Kinder nach dem vollendeten 5. Lebensjahr wird die
                                                         HiB-Impfung außer bei im Folgenden definierten Risikopersonen für nicht
    14 Tage nach der 2. Impfung (entspricht Tag          mehr notwendig erachtet.
    21 nach der 1. Impfung)
                                                         Erwachsenenimpfung
    Auffrischungsimpfungen: 1. Auffrischung 3            Mit Ausnahme der Personen, die unter speziellen Indikationen für eine HiB-
    Jahre nach Abschluss der Grundimmunisie-             Impfung angeführt sind, wird die Impfung Erwachsenen nicht empfohlen.
    rung bzw. 12-18 Monate nach dem Encepur -
    Schnellimmunisierungsschema. Danach Auf-         ®   Personen mit folgenden Erkrankungen/Therapien sollten geimpft werden:
    frischungsimpfungen bis zum vollendeten 60.          • anatomische oder funktionelle Asplenie (inklusive Sichelzellerkrankung)
    Lebensjahr alle fünf Jahre, ab dem vollendeten       • vor elektiver Splenektomie: wenn möglich Impfung spätestens 14 Tage
    60. Lebensjahr alle drei Jahre. Booster- und           vor dem Eingriff
    Auffrischungsimpfungen sollten möglichst im-         • Immunglobulinmangel, insbesondere Immunglobulin G2-Mangel
    mer vor Beginn der Saison verabreicht werden.        • Kombinierte Immundefekte und Immundefekte, bei denen ein T-Zell-
    Bei Versäumnis einer Impfung bzw. längeren             Defekt im Vordergrund steht
    Impfabständen wird diese Impfung nach zwei           • Gestörte Phagozytenfunktion
    oder mehr Teilimpfungen mittels einer ein-           • Empfängerinnen und Empfänger sowie Spenderinnen und Spender von
    zigen Dosis nachgeholt; die Grundimmunisie-            hämatopoetischen Stammzelltransplantaten
    rung muss nicht neu begonnen werden.                 • Chemotherapie und Bestrahlung wegen maligner Erkrankungen in den
                                                           ersten 60 Lebensmonaten
    Die Geimpften sind darauf aufmerksam zu              • Personen mit HIV-Infektion bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
    machen, dass nach der ersten Teilimpfung der         • Cochlea-Implantat oder Liquorfistel
    Grundimmunisierung noch kein kompletter              • Defekte des Komplementsystems
    Impfschutz vorhanden ist.                            • Bei schwerer T-Zell und B-Zell Immunsuppressiva/Biologika-Therapie
                                                           (z.B. Anti-CD20 AK): Impfung ein Monat vor Therapiebeginn.

                                                         Eine einmalige HiB-Impfung ist dann bei den genannten Personen indiziert,
                                                         wenn eine komplette Grundimmunisierung oder Auffrischung länger als 5 Jahre
                                                         zurückliegt. Aufgrund immunologischer Überlegungen sind bei bestimmten
Empfohlene Vorgangsweise                                 Indikationen wiederholte Impfungen etwa alle fünf Jahre empfohlen.

Start Grundimmunisierung 4 Wochen
                                                         Postexpositionelle Prophylaxe
nach Zeckenstich
                                                         Nach engem Kontakt zu Personen mit einer invasiven Haemophilus influ-
                                                         enzae B-Infektion wird eine Chemoprophylaxe empfohlen: für alle Haus-
2. Dosis 4 Wochen nach Zeckenstich
                                                         haltsmitglieder, wenn sich dort ein ungeimpftes oder unzureichend ge-
2. Dosis sofort
                                                         impftes Kind im Alter bis zu 4 Jahren oder aber eine Person mit relevanter
                                                         Immundefizienz bzw. Immunsuppression befindet sowie für ungeimpfte
2. Dosis 4 Wochen nach Zeckenstich                       exponierte Kinder bis 4 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen.
Impfung sofortb
                                                         Chemoprophylaxe mit Rifampicin
Impfung 4 Wochen nach Zeckenstichb                       Neugeborene: 1x10 mg/kg KG pro Tag p.o. für 4 Tage
Impfung wenn nach Impfschema fällig oder sogar           Säuglinge und Kinder: 1 x 20 mg/kg KG (maximal 600 mg) p. o. für 4 Tage
überfällig                                               Erwachsene: 1 x 600 mg p. o. für 4 Tage

                                                         Ist die Prophylaxe indiziert, sollte sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spä-
                                                         testens sieben Tage nach Beginn der Erkrankung des Indexfalls, begonnen
                                                         werden.

    4a | 25. Februar 2019 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG                                                                             5
2019 Österreichische Ärztezeitung
Hepatitis A
    Kinderimpfung                                                Impfschema
    Die Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm ent-      Grundimmunisierung für Kinder ab dem vollendeten
    halten.                                                      1. Lebensjahr und Erwachsene; 2 Dosen: 2. Dosis min-
                                                                 destens 6 Monate nach der 1. Dosis (siehe Fachinforma-
    Wegen eines potentiell erhöhten Risikos der Einschlep-       tion).
    pung von Hepatitis A aus Urlaubsländern mit höherer
    Hepatitis A-Inzidenz sollen Kinder vor Eintritt in Gemein-   Ab dem vollendeten 1. Lebensjahr kann auch in Kombi-
    schaftseinrichtungen ab dem vollendeten 1. Lebensjahr        nation mit Hepatitis B (Kinderformulierung bis zum voll-
    (bis zum vollendeten 10. Lebensjahr bzw. Volksschul-         endeten 16. Lebensjahr) geimpft werden, 3 Dosen: 2. Do-
    austritt) gegen Hepatitis A geschützt sein.                  sis 1 Monat nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6-12 Monate nach
                                                                 der 2. Dosis (abweichend von der Fachinformation).
    Erwachsenenimpfung
    Die Impfung wird allen Erwachsenen empfohlen, die sich       Weitere Auffrischungsimpfungen sind sofern die Grun-
    schützen wollen, insbesondere wenn die angegebenen           dimmunisierung bei nicht beeinträchtigter Immunlage
    Indikationen zutreffen.                                      gegeben wurde, vermutlich nicht mehr nötig. Bei mehr
                                                                 als 90 Prozent der Geimpften sind auch drei bis vier Jahr-
    Indikationen                                                 zehnte nach der Grundimmunisierung noch immer spe-
    • Kleinkinder und Kinder bis zum vollendeten 10. Le-         zifische Antikörper nachweisbar.
      bensjahr vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen
    • Sozialberufe (wie z.B. Betreuungspersonal in Kinder-       Im Fall von Liefereinschränkungen von Impfstoffen mit
      gärten, Lehrer, Sozialarbeiter etc.)                       Hepatitis A-Komponente wird zur aktiven Immunisierung
    • Medizinisches und nicht-medizinisches Betreuungs-          gegen Hepatitis A für Erwachsene Folgendes empfohlen:
      personal von Flüchtlingen/Asylsuchenden sowie in           • Falls kein Hepatitis B-Impfschutz und genügend Zeit
      den entsprechenden Erstanlaufstellen und Betreu-             besteht, wird eine Erwachsenen-Kombinationsimp-
      ungspersonal                                                 fung Hepatitis A und Hepatitis B empfohlen: 3 Dosen:
    • Alle in Lebensmittelbetrieben und in der Gastronomie         2. Dosis 1 Monat nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6-12 Mo-
      Tätigen                                                      nate nach der 2. Dosis (0/1/6-12 Monate, abweichend
    • HAV-gefährdetes Personal in medizinischen Einrich-           von der Fachinformation). Ein Impfschutz gegen He-
      tungen einschließlich Auszubildende z.B. in Pädiatrie,       patitis A ist circa 2 Wochen nach der 2. Dosis zu erwar-
      Infektionsmedizin, Labor (Stuhluntersuchungen), in-          ten.
      klusive Küchen- und Reinigungspersonal                     • Falls jedoch bereits Hepatitis B-Impfschutz besteht,
    • Personal von Plasma-fraktionierenden Unternehmen             kann wegen mangelnder Alternativen off-label ein He-
    • Personen, die in Bereichen mit berufsbedingt                 patitis A-Kinderimpfstoff verwendet werden. 3 Dosen:
      erhöhtem Risiko hinsichtlich Hepatitis A tätig sind, wie     2. Dosis 1 Monat nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6-12 Mo-
      z.B. Bestattungsdienste, Justiz/Haftwache, Landwirt-         nate nach der 2. Dosis (Schema 0/1/6-12). Mit einem
      schaft, Sexarbeit; Erste Hilfe, Einsatzdienste (Rettung,     Impfschutz ist etwa zwei Wochen nach der 2. Impfung
      Feuerwehr, Polizei), Militärpersonal bei möglicher           mit einem Kinderimpfstoff zu rechnen. Ist ein rascher
      Exposition.                                                  Schutzeintritt nötig, kann je eine Dosis am linken und
    • Kanalisations- und Klärwerkpersonal                          eine am rechten Arm am gleichen Tag verab-reicht
    • Personen mit Gerinnungsstörungen, mit einer chro-            werden: 2 Dosen am Tag 0, 3. Dosis nach 6-12 Mona-
      nischer Darm- oder Lebererkrankung, HCV-Infizierte           ten (Schema 2-1). Für die gesamte Grundimmunisie-
      und HBV-Carrier                                              rung sollte der gleiche Impfstoff verwendet werden.
    • Kontakt mit an Hepatitis A-Erkrankten oder Personen,       • Postexpositionelle Prophylaxe: Hier sollten zwei Do-
      die HAV ausscheiden                                          sen am Tag 0, 3 und eine Dosis nach 6-12 Monate (2-1
    • Personen mit Sexualverhalten, das bezüglich Hepatitis        Schema des Kinderimpfstoffs; off-label) angewandt
      A riskant sein kann, insbesondere MSM („men who              werden.
      have sex with men“)                                        • Reiseverkehr: Hier kann die Fixkombination Hepatitis
    • Reiseimpfung: Touristen und beruflich Reisende, diplo-       A/Typhus für die Erstimpfung verwendet werden. Für
      matischer Dienst und Entwicklungshilfe in Endemie-           die Boosterung nach 6-12 Monaten reicht eine einma-
      gebieten                                                     lige Dosis mit einem Hepatitis A-Kinderimpfstoff aus.

6                                                                                 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
2019 Österreichische Ärztezeitung
Postexpositionelle Propylaxe                                        chronisch HBV- oder HCV-Infizierte oder Personen mit chro-
Hier steht nur noch die aktive Immunisierung mit Totimpfstoff       nischen Leber- oder Darmerkrankungen. Zur Komplettierung
(HAV-Impfung) für Personen ab dem vollendeten 1. Lebensjahr         des Impfschutzes wird eine Auffrischung frühestens nach 6 Mo-
zur Verfügung, wenn kein spezifisches Immunglobulin (HAV-Ig)        naten empfohlen. Kombinierte Hepatitis-Impfstoffe werden zur
mit definiertem AK-Gehalt gegen Hepatitis A-Virus lieferbar ist.    postexpositionellen Prophylaxe wegen des zu geringen Gehalts
Diese aktive, postexpositionelle Immunisierung sollte innerhalb     an Hepatitis A-Antigen bei der Erstimpfung nicht empfohlen.
von 14 Tagen nach Kontakt erfolgen. Danach ist keine sichere
Wirksamkeit mehr gegeben, der Krankheitsverlauf kann jedoch         Selbst wenn in der postexpositionellen Prophylaxe HAV-Ig zum
gemildert sein.                                                     Einsatz kommt, kann der Ausbruch der Erkrankung und damit
                                                                    die Virusausscheidung nicht in allen Fällen verhindert werden,
Steht ein HAV-Ig zur Verfügung (siehe entsprechende Fachinfor-      weshalb die betroffenen Personen auf die strikte Einhaltung der

                         ®
mation, z.B. Beriglobin P enthält mindestens 100 IE/ml), kann
dieses zur postexpositionellen Prophylaxe verwendet werden.
                                                                    notwendigen Hygienemaßnahmen für eine Dauer von minde-
                                                                    stens zwei Wochen hinzuweisen sind.
Es soll nicht später als bis zum 14. Tag nach der Exposition ver-
abreicht werden. Personen, welche HAV-Ig erhalten, sollen zu-       Eine Schwangerschaft ist keine Kontraindikation für die Ver-
sätzlich auch geimpft werden. Dies gilt vor allem für Personen,     wendung von Hepatitis A-Impfstoffen oder Immunglobulin zur
für die Hepatitis A eine besonders hohe Gefahr darstellt wie z.B.   postexpositionellen Prophylaxe.

4a | 25. Februar 2019 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG                                                                              7
2019 Österreichische Ärztezeitung
Hepatitis B
    Kinderimpfung                                                 Impfschema
    Die Impfung gegen Hepatitis B (HBV) ist im kostenfreien       Grundimmunisierung im 1. Lebensjahr:
    Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der Sechs-          2+1 Schema: 2. Dosis nach 2 Monaten, 3. Dosis 6-12 Monate
    fach-Impfung nach dem 2+1 Schema im 3., 5. und 12. (-14.)     nach 2. Dosis

                                   ®              ®
    Lebensmonat geimpft (Hexyon /Infanrix hexa ). Nach der
    Grundimmunisierung im Säuglings- bzw. Kleinkindalter
                                                                  Grundimmunisierung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr:
                                                                  2. Dosis nach 1-2 Monaten, 3. Dosis 6-12 Monate nach 2. Dosis.
    wird eine Auffrischungsimpfung ab dem vollendeten 7. bis      Schnellimmunisierung (Schema 0/7/21):
    zum vollendeten 15. Lebensjahr empfohlen. Routinemä-          2. Dosis nach 7 Tagen, 3. Dosis 14 Tage nach der 2. Impfung (ent-
    ßige weitere Auffrischungsimpfungen oder Titerkontrol-        spricht 21 Tage nach der 1. Impfung), 4. Dosis 11 Monate nach
    len sind nur bei Risikopersonen notwendig. Bei fehlender      der 3. Impfung.
    Grundimmunisierung soll die Hepatitis B-Immunisierung
    spätestens mit Pflichtschulaustritt durchgeführt werden,      Die Hepatitis B-Impfung kann auch als Kombinationsimpfung
    da das Infektionsrisiko ab diesem Alter steigt.               mit Hepatitis A gegeben werden.

    Erwachsenenimpfung                                            Auffrischungsimpfung: Nur nach Säuglingsimpfung im Schul-
    Die HBV-Impfung kann in jedem Lebensalter nachgeholt          alter auffrischen, routinemäßige Auffrischung sonst nicht erfor-
    werden und ist allgemein empfohlen. Es stehen monova-         derlich (Ausnahme Risikopersonen).
    lente sowie bivalente Totimpfstoffe (in Kombination mit
    Hepatitis A) zur Verfügung. Nach der Grundimmunisie-          Titerkontrollen und Auffrischungen bei gesunden, immunkom-
    rung im Erwachsenenalter (keine Risikogruppen) werden         petenten Risikopersonen (Anti-HbsAk; Titerkontrolle 6 Monate
    generell keine weitere Auffrischungsimpfungen oder Ti-        nach der 3. Dosis der Grundimmunisierung), gilt auch für Sexu-
    terkontrollen empfohlen. Da es aber bei fünf bis zehn Pro-    alkontakte von HBV-positiven Personen:
    zent der Geimpften zu keiner ausreichenden Impfantwort
    kommt, sind bei Personen mit erhöhtem Risiko Titerkon-        • Bei einem Titer ≥100 mIE/ml sollten Auffrischungsimp-
    trollen und bei Bedarf Auffrischungsimpfungen empfoh-           fungen alle 10 Jahre erfolgen, solange das Expositionsrisiko
    len.                                                            besteht; weitere Titerbestimmungen sind nicht erforderlich.
                                                                  • Bei einem Titer zwischen 20 und
2019 Österreichische Ärztezeitung
Tab. 5: Postexpositionelle Prophylaxe bei möglicher Exposition mit HBV-haltigem Material

Verletzungen mit möglicherweise HBV-haltigen Gegenständen (z.B. Nadelstich) oder Blutkontakt mit Schleimhaut oder nicht-intakte
Haut, risikoreicher Sexualkontakt, nach Vergewaltigung:

                     Patientenstatus                                                              Maßnahmen
                                                                                                                 Immunglobulingabec
                                                                Anti-HBs-
       Impfstatus                       Serologie                                   Impfung   b
                                                                                                     Anti-HBs-Antikörper Tester-
                                                               Bestimmunga                                                            HBV-IG
                                                                                                           gebnis (mIE/ml)
                              Bei früherer Titerkontrolle
                                                                    Nein               Nein                                            Nein
                                     ≥100 mIE/ml
 Letzte Impfung               Bei früherer Titerkontrolle                                                      Titer ≥ 20              Nein
                                                                     Ja                 Ja
 ≤10 Jahre                           10 Jahre                    Bei früherer Titerkontrolle                                                      Titer ≥ 20              Nein
                                                                     Ja                 Ja
2019 Österreichische Ärztezeitung
HPV - Humane Papillomaviren
     Kinderimpfung
     Die neun-valente Impfung gegen Humane Papillomaviren

                      ®
     (HPV9, Gardasil 9) ist im kostenfreien Impfprogramm für
                                                                     fügbar und empfohlen wird der neun-fach Impfstoff Gardasil 9.
                                                                     Er enthält die Typen HPV 6, 11 (Genitalwarzen) und 16, 18, 31,  ®
     Mädchen und Buben enthalten und wird ab dem vollen-             33, 45, 52, 58.
     deten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
     nach dem Schema 0/6-12 Monate (1+1) verabreicht. Die            Vollendetes 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr:
     Impfung erfolgt auch im Rahmen von Schulimpfungen               2 Dosen im Schema 1+1:2. Dosis nach mindestens 6 Monaten
     (vorzugsweise in der 4. Schulklasse). Außerdem bieten die       (wegen besserer Immunogenität). Wurde die 2. Impfung früher
     Bundesländer an den öffentlichen Impfstellen für Kinder         als fünf Monate nach der ersten Teilimpfung verabreicht, so ist
     bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Catch-up-Impfungen           immer eine 3. Dosis notwendig (im Intervall von 6 Monaten).
     zum vergünstigten Selbstkostenpreis an. Für die Inan-
     spruchnahme im kostenfreien Impfprogramm und auch               Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr: 3 Dosen im Schema 0/2/6:
     im Catch-up-Impfprogramm gilt das Alter zum Zeitpunkt           2. Dosis 2 Monate nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6 Monate nach der
     der 1. Teilimpfung. Details zur Umsetzung in den Bundes-        2. Dosis. Alle drei Dosen sollten innerhalb eines Jahres verab-
     ländern gibt es in den Beratungs- und Impfstellen der Bun-      reicht werden. Ab diesem Alter muss die HPV-Impfung zur Er-
     desländer.                                                      reichung eines gleichwertigen Individualschutzes drei Mal ver-
                                                                     abreicht werden. Dies gilt auch für immunsupprimierte Men-
     Erwachsenenimpfung                                              schen bis zum 15. Lebensjahr.
     Die Impfung wird allen Mädchen und Buben beziehungs-
     weise Frauen und Männern im sexuell aktiven Alter emp-          Bei Personen, die zuvor mit einem Zwei- oder Vierfach-Impf-
     fohlen.                                                         stoff geimpft wurden, besteht die Möglichkeit, den Impfschutz
                                                                     mit HPV9 zu optimieren. Für die Ausweitung des individuellen
     Indikation                                                      Impfschutzes kann ohne erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen
     Die Impfung gegen HPV ist prophylaktisch wirksam und            eine zusätzlich vollständige, dem Alter entsprechende Impfserie
     soll daher vorrangig vor Eintritt in das sexuell aktive Alter   mit HPV9 durchgeführt werden.
     ab dem vollendeten 9. Lebensjahr erfolgen. Da nicht nur
     Frauen sondern auch Männer erkranken können, ist nicht          Wurde eine Impfserie mit HPV2 oder HPV4 gestartet, jedoch
     nur zur Unterbrechung der Infektionskette und zur Errei-        nicht beendet, kann die Impfserie abgebrochen werden und
     chung eines Herdenschutzes die Impfung von Personen             eine neue Impfserie mit HPV9 (altersentsprechend 2 bzw. 3
     beiderlei Geschlechts wichtig.                                  Dosen) begonnen werden. Dabei sollte ein Intervall von min-
                                                                     destens 4 Wochen gegeben sein. Zwischen einer Impfung mit
     Für sexuell aktive Frauen und Männer kann die Impfung           HPV9 und einer vorangegangenen, vollständigen (zwei- oder
     jedenfalls empfohlen werden, da sie auch nach bereits er-       dreiteiligen) Impfserie mit 2- oder 4-valenten HPV-Impfstoffen
     folgter Infektion (oder durchgemachter Erkrankung) mit          sollte ein Mindestintervall von sechs Monaten liegen.
     einem Vakzine-Typ noch vor Re-Infektionen sowie Infekti-
     onen mit weiteren durch den Impfstoff abgedeckten, HPV-         Postexpositionelle Prophylaxe:
     Typen schützen kann. Außerdem konnte mehrfach gezeigt           Indikation: infektionsgefährdender Sexualverkehr oder nach
     werden, dass die HPV-Impfung zwar nicht therapeutisch           sexuellem Missbrauch: zwei- bzw. dreimalige Impfung (alters-
     wirkt, jedoch imstande ist, nach einer Konisation etwa 80       abhängig).
     Prozent der Rezidive zu vermeiden.

     Kondylome oder Dysplasien im Genitalbereich sind kein
     Ausschlussgrund für die Impfung, bedürfen aber einer in-
     dividuellen Aufklärung über den eingeschränkten Nutzen
     und den fehlenden therapeutischen Effekt der Impfung.
     Bereits infizierte Personen dürfte die Impfung auch vor
     (autogenen) Reinfektionen schützen.

     Impfschema
     Derzeit sind drei Impfstoffe ab dem vollendeten 9. Lebens-

                               ®          ®               ®
     jahr zugelassen: Cervarix , Gardasil und Gardasil 9. Ver-

10                                                                                     ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
Influenza
    Kinderimpfung                                                                 Indikation
    Die Influenza-Impfung ist für alle Kinder und Jugendlichen                    Die Impfung ist jeder Person, die sich schützen will, zu empfeh-
    jährlich empfohlen, besonders für Säuglinge und Klein-                        len.
    kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat. Die Influ-
    enzaimpfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm ent-                       Impfschema
    halten.                                                                       Die beste Zeit für die jährliche Influenzaimpfung beginnt Ende
                                                                                  Oktober. Sie kann aber zu jedem späteren Zeitpunkt, auch wäh-
    Bei der erstmaligen Impfung von Kindern bis zum vollende-                     rend bereits Influenza-Fälle auftreten, durchgeführt werden.
    ten 8. bzw. 9. (tetravalenter Totimpfstoff) Lebensjahr oder
    wenn das Kind bisher erst eine einzige Impfung erhalten                       Impfstoffauswahl
    hat, sollen (abweichend von der Fachinformation) 2 Imp-                       Die Auswahl des Impfstoffes sollte gemäß Zulassung und Ver-
    fungen im Abstand von mindestens 4 Wochen gegeben                             fügbarkeit erfolgen und individuelle Kriterien wie Alter, Grund-
    werden.                                                                       krankheit oder Expositionsrisiko berücksichtigen. Es sind ver-
                                                                                  schiedene Arten von Influenza-Impfstoffen zugelassen. Alle in
    Erwachsenenimpfung                                                            Österreich zugelassenen Influenza-Impfstoffe enthalten drei
    Grundsätzlich ist die Influenza-Impfung für alle Personen ab                  oder vier von der WHO und EMA für die jeweilige Saison emp-
    dem vollendeten 6. Lebensmonat empfohlen, insbesondere                        fohlene Influenzavirus-Impfstämme: zwei Influenza A-Stämme
    für Ältere, chronisch Kranke, Personengruppen mit anderen                     (Saison 2018/2019 A(H1N1)pdm09 und A(H3N2)) und einen
    Risikofaktoren und Personal im Gesundheitswesen.                              oder beide Vertreter der Influenza B-Linien.

     Tab. 6: Personengruppe und bevorzugte Empfehlung

                                                Trivalente, inaktivierte,                 Tetravalente,                         Tetravalente
                                                 adjuvantierte Vakzine                 inaktivierte Vakzine                    Lebend-Vakzine
      Vollendetes 6. Lebensmonat
                                                                                                   +1
      bis vollendetes 2. Lebensjahr
      Vollendetes 2. bis
                                                                                                  +2                                    +2
      vollendetes 18. Lebensjahr
      Vollendetes 18. bis
                                                                                                   +
      vollendetes 65. Lebensjahr
      Ab vollendetem 65. Lebensjahr                           +                                   (+)3
      Risikopersonen
      (schwer chronisch Kranke,                               +4                                   +4
      stark Immunsupprimierte)

     1. Bei der erstmaligen Impfung oder wenn das Kind bisher erst eine einzige Impfung erhalten hat, sollen (abweichend von der Fachinformation)
        2 Dosen im Abstand von mindestens 4 Wochen gegeben werden.
     2. Bei Erstimpfung von Personen vom vollendeten 2. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollte wegen des besseren immunologischen Primings
        der nasale Lebendimpfstoff verwendet werden. Dieser wird bis zum vollendeten 8. Lebensjahr bei Erstimpfung (noch nie zuvor gegen Influenza
        geimpft) oder wenn das Kind bisher erst eine einzige Influenza-Impfung erhalten hat 2-malig im Abstand von mindestens 4 Wochen verabreicht. Ist
        dieser nicht verfügbar, so sollte der tetravalente, inaktivierte Impfstoff verwendet werden, dieser wird bis zum vollendeten 9. Lebensjahr bei Erst-
        impfung oder wenn das Kind bisher erst eine einzige Influenza-Impfung erhalten hat 2-malig im Abstand von mindestens 4 Wochen verabreicht.
     3. Ist nach den epidemiologischen Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem intensiven Auftreten des Influenza B-Stammes, welcher nur durch
        die tetravalente Impfung abgedeckt wird, zu rechnen (B Yamagata), wird ergänzend oder von vornherein eine Impfung mit dem tetravalenten
        Impfstoff empfohlen.
     4. bei Immunsuppression sequentielle Impfung: zuerst trivalent adjuvantiert (teilweise altersabhängig auch off-label), im Intervall von mindestens
        4 Wochen in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage eine weitere tri- oder tetravalente, inaktivierte, nicht adjuvantierte Impfung.
        Bei Nicht-Verfügbarkeit der tetravalenten Impfstoffe kann auch ein trivalenter Impfstoff verwendet werden, es ist für die 3 enthaltenen Stämme
        von einer vergleichbaren Wirksamkeit und Sicherheit auszugehen. Diese werden bis zum vollendeten 8. Lebensjahr bei Erstimpfung oder wenn
        das Kind bisher erst eine einzige Influenza-Impfung erhalten hat 2-malig im Abstand von mindestens 4 Wochen verabreicht.

4a | 25. Februar 2019 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG                                                                                                         11
Masern, Mumps, Röteln
     Die Dreifach-Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps               und sollen in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Insbe-
     und Röteln (MMR) ist im kostenfreien Impfprogramm ent-             sondere Personen mit hohem Infektionsrisiko für sich und
     halten (Lebendimpfung!). Es werden 2 Dosen MMR-Impf-               andere sollten jedenfalls immun sein, z.B. Lehrerinnen und
     stoff ab dem vollendeten 9. Lebensmonat (unbedingt vor             Lehrer, Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpä-
     Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen) empfohlen.                 dagogen und das gesamte medizinische Personal (Frauen
                                                                        und Männer) einschließlich Auszubildenden.
     Ausnahme: in Ausbruchssituationen (abweichend von der
     Fachinformation) Impfung ab dem vollendeten 6. Lebens-             Kontraindikationen
     monat im Rahmen der Postexpositionsprophylaxe nach                 Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff mit entspre-
     Masernkontakt möglich; bei Erstimpfung im Alter von 6-8            chenden Kontraindikationen (Immunsuppression, etc.).
     Monaten 2. Dosis im Alter von 11-14 Monaten, 3. Dosis im           Die Rötelnimpfung in der Schwangerschaft ist kontrain-
     Alter von 15-23 Monaten.                                           diziert (siehe Impfungen in der Schwangerschaft). Eine
                                                                        Schwangerschaft soll bei Impfung ausgeschlossen und
     Erwachsenenimpfung                                                 mindestens einen Monat danach vermieden werden. Eine
     Die MMR-Impfung ist derzeit in Österreich an öffentlichen          versehentliche Rötelnimpfung bei einer Schwangeren stellt
     Impfstellen für alle Altersgruppen kostenfrei erhältlich, es       aber keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch
     werden 2 Dosen im Abstand von mindestens 4 Wochen                  dar.
     empfohlen. Nur bei dokumentierter 2-maliger Lebendimp-
     fung oder positivem Antikörpernachweis kann von langan-            Aktive Immunisierungen mit Virus-Lebendimpfstoffen
     haltender Immunität ausgegangen werden.                            (wie zum Beispiel gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizel-
                                                                        len) sollten für mindestens drei Monate (bei Masern bis zu
     Bei fehlender Immunität auch nur gegen eine Impfkom-               zwölf Monate) nach der letzten Gabe von Immunglobu-
     ponente oder fehlender Impfdokumentation kann und soll             linen verschoben werden, da die Wirksamkeit der Impfung
     die MMR-Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt wer-               mit Lebendimpfstoffen (aufgrund von Antikörpern im
     den. Auch Jugendliche und Erwachsene, die als Kinder nur           Immunglobulin) beeinträchtigt werden kann (siehe auch
     einmal gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft worden               Anti-D Prophylaxe im Kapitel Röteln).
     sind, sollen eine weitere MMR-Impfung erhalten. Personen,
     die mit einem inaktivierten Masern-Impfstoff geimpft wur-          Postexpositionelle Prophylaxe
     den (Masern adsorbiert oder Quintovirelon), sollten zwei           Die MMR-Impfung kann auch als Postexpositionsprophy-
     Dosen MMR-Impfstoff erhalten.                                      laxe eingesetzt werden und ist für Personen mit unklarem
                                                                        Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in
     Indikation                                                         der Kindheit nach Kontakt zu Masernkranken empfohlen.
     Die MMR-Impfung ist für alle Personen ab dem vollendeten           Die postexpositionelle Verabreichung des MMR-Impf-
     9. Lebensmonat empfohlen, fehlende Impfungen können                stoffes ist bereits ab dem vollendeten 6. Lebensmonat an-

        Mumps: Angesichts der Masern- und Mumpsausbrüche vorwiegend in der Generation der 15- bis 40-Jährigen sollte die-
        se Personengruppe hinsichtlich eines wirksamen MMR-Schutzes überprüft und gegebenenfalls nachgeimpft werden. Bei
        fehlender Immunität auch nur gegen eine Impfkomponente oder fehlender Impfdokumentation kann und soll die MMR-
        Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden.

        Postexpositionelle Prophylaxe:
        Ungeimpfte bzw. in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen oder solche mit unklarem Impfstatus mit Kontakt zu
        Mumpskranken: Impfung mit einem MMR-Impfstoff möglichst innerhalb von 72 Stunden nach infektiösem Kontakt, ggfs.
        Komplettierung des Impfschemas.

        Röteln: Die Rötelnimpfung soll grundsätzlich als MMR-Impfung erfolgen; dies gilt auch für seronegative Wöchnerinnen.
        Die MMR-Impfung sollte ehestmöglich nach der Entbindung verabreicht werden. Die MMR-Impfung stellt kein Hindernis
        für das Stillen dar. Besteht eine Kontraindikation für die MMR-Impfung (z.B. in der Schwangerschaft) steht für Röteln keine
        Immunglobulingabe zur Verfügung!

12                                                                                      ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
Meningokokken
stelle von humanem Immunglobulin                     Impfung gegen Meningokokken der Gruppe B
in Erwägung zu ziehen, wenn die
Impfung innerhalb von 72 Stunden                                                      ®
                                                     Die klinischen Studien zu Bexsero , dem derzeit für Kinder unter 10 Jahren einzigen
                                                     in Österreich zugelassenen Impfstoff gegen Meningokokken B (4CMenB), zeigen eine
nach infektiösem Masern-Erstkon-                     gute Immunogenität bei Säuglingen, Kleinkindern und Jugendlichen. Aufgrund des
takt durchgeführt werden kann.                       gehäuften Auftretens von Fieber bei der Kombination mit anderen Kinderimpfungen
                                                     (Sechsfach, Pneumokokken- und MMR-Impfung) kann bei gleichzeitiger Verabrei-
Immunglobulin                                        chung entsprechend der Fachinformation die prophylaktische Gabe von antipyre-
Bestimmte nicht immune Risikoper-                    tischen Medikamenten in Erwägung gezogen werden. Mittlerweile wurde für Per-
sonen (z.B. Schwangere, Neugebo-                     sonen über zehn Jahre ein zweiter Impfstoff gegen Meningokokkeninfektionen der
rene, Säuglinge im Alter von
• Impfbeginn vollendetes 4. Lebensmonat bis vollendetes 12.         auch in einem internationalen Impfpass dokumentiert werden
  Lebensmonat: 1 Impfung plus eine Auffrischungsimpfung             muss.
  vorzugsweise im 12. oder 13. Lebensmonat, in jedem Fall
  aber mit einem Abstand von mindestens 6 Monaten zur letz-         Postexpositionelle Prophylaxe
  ten Impfung mit Neisvac C .
                             ®                                      Für Personen mit engem Kontakt zu einer oder einem Erkrank-
                                                                    ten mit einer invasiven Meningokokken-Erkrankung (alle Sero-
Menjugate:                                                          gruppen) wird unabhängig vom Impfstatus eine Chemoprophy-
Impfbeginn vollendetes 2. bis vollendetes 12. Lebensmonat:          laxe empfohlen.
2 Dosen im Abstand von mindestens 8 Wochen plus eine
Auffrischungsimpfung im 2. Lebensjahr mit einem Abstand             Die Chemoprophylaxe ist indiziert, falls enge Kontakte mit dem
von mindestens 6 Monaten zur vorangegangenen 2. Dosis.              Indexpatienten in den letzten sieben Tagen vor dessen Erkran-
                                                                    kungsbeginn stattgefunden haben. Sie sollten möglichst bald
Impfung gegen Meningokokken der Gruppen A,C,W135 und                nach der Diagnosestellung beim Indexfall erfolgen, ist aber bis

                         ®
Y (MEC-4): Nimenrix oder Menveo
                                     ®
Die Impfung mit einem tetravalenten, konjugierten Meningo-
                                                                    zu zehn Tage nach der letzten Exposition sinnvoll.

kokkenimpfstoff ist für Schulkinder vom vollendeten 10. Le-         Chemoprophylaxe
bensjahr bis zum vollendeten 13. Lebensjahr im kostenfreien         Rifampicin:
Impfprogramm enthalten. Die MEC-4-Impfung wird aufgrund             Neugeborene: 2 x 5 mg/kg KG/Tag p.o. für 2 Tage
der derzeitigen epidemiologischen Situation in Österreich zur       Säuglinge, Kinder und Jugendlichen bis 60 kg:
Grundimmunisierung im Kleinkindalter nicht empfohlen.               2x10 mg/kg KG/Tag p.o. für 2 Tage (maximale ED 600 mg).
                                                                    Jugendliche und Erwachsene ab 60 kg: 2 x 600 mg/Tag für 2 Tage ;
Erwachsenenimpfung                                                  Eradikationsrate: 72-90 %
Bei Erwachsenen (Risikopersonen, Reiseimpfung) wird die kon-        oder:
jugierte Vierfach-Impfung einmalig verabreicht.                     Ciprofloxacin:
                                                                    ab 18 Jahre: 1 x 500 mg p.o.
Indikation                                                          Eradiktionsrate: 90-95 %.
Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko.                            ggf. Ceftriaxon: von 2 bis 12 Jahre: 1 x 125 mg i.m.
Für Reisen in Endemiegebiete, vor Gruppen-(Schul-)Veranstal-        ab 12 Jahre: 1 x 250 mg i.m. ; Eradikationsrate 97 %.
tungen und Austauschprogrammen für Schüler in Länder mit            ggf. Azithromycin 10 mg/kg (max. 500 mg), jedoch keine routi-
erhöhtem Infektionsrisiko, aber auch bei Reisen in Länder mit       nemäßige Empfehlung.
hoher Inzidenz ist eine Impfung entsprechend den dortigen           Da bei Schwangeren die Gabe von Rifampicin und Gyrasehem-
Empfehlungen angeraten. Saudi Arabien schreibt während der          mern kontraidiziert ist, kommt bei ihnen zur Prophylaxe ggf.
Hadj für die Einreise zwingend eine Impfung mit MEC-4 vor, die      Ceftriaxon in Frage (1 x 250mg i.m.).

Tab. 7: Impfschema für 4CMenB (Bexsero®)

                                                           Mindestabstand
 Alter bei Erstimpfung       Grundimmunisierung          zwischen den Dosen           Auffrischungsimpfung
                                                       der Grundimmunisierung
                                                                                       Eine Dosis im Alter von 12-15 Monaten,
 Säuglinge, 2-5 Monate             3 Dosen                       1 Monat
                                                                                       mindestens 6 Monate nach 3. Dosis
                                                                                       Eine Dosis im Alter von 12-15 Monaten,
 Säuglinge, 3-5 Monate             2 Dosen                       2 Monate
                                                                                       mindestens 6 Monate nach 2. Dosis
                                                                                       Auffrischung im zweiten Lebensjahr,
 6-11 Monate                       2 Dosen                       2 Monate
                                                                                       mindestens 2 Monate nach 2. Dosis
 12-23 Monate                      2 Dosen                       2 Monate              mindestens 12-23 Monate nach 2. Dosis
 2-10 Jahre                        2 Dosen                       1 Monat               Notwendigkeit ist derzeit nicht bekannt
 Ab 11 Jahre und älter             2 Dosen                       1 Monat               Notwendigkeit ist derzeit nicht bekannt

14                                                                                     ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
Pertussis                                              Pneumokokken
     Die Impfung gegen Pertussis (aP) ist im kostenfreien   Die Impfung ist für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebens-
     Impfprogramm enthalten und wird im Rahmen der          jahr im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Es wird
     Sechsfach-Impfung nach dem 2+1 Schema im 3.,           mit einem Konjugatimpfstoff nach dem 2+1 Schema im 3.,
     5. und 12. (-14.) Lebensmonat geimpft (Hexyon /
                                                      ®     5. und 12. (-14.) Lebensmonat geimpft. Auch Kinder mit

                  ®
     Infanrix hexa ). Wegen des häufigen Vorkommens
     von Keuchhusten und des schweren Verlaufs im
                                                            Risiken werden nach dem 2+1 Schema geimpft. Diesen
                                                            Kindern steht die kostenfreie Impfung bis zum vollende-
     Säuglingsalter sollte mit der Impfserie so früh wie    ten 5. Lebensjahr zur Verfügung.
     möglich begonnen werden, d.h. unmittelbar mit
     vollendetem 2. Lebensmonat. Im Schulalter wird         Für Kinder sind zwei Konjugatimpfstoffe zugelassen, ein
     eine Kombinationsimpfung mit Diphtherie, Teta-
                                                                                                       ®
                                                            10-valenter Impfstoff (PNC10, Synflorix ) und ein 13-va-
     nus, Pertussis und Polio im 7. (-9.) Lebensjahr wie-
     derholt.                                                                                      ®
                                                            lenter Impfstoff (PNC13, Prevenar13 ). Im kostenfreien
                                                            Impfprogramm ist derzeit der 10-valente Impfstoff enthal-
                                                            ten. Impfserien sollten mit demselben Impfstoff (PNC10
     Erwachsenenimpfung                                     oder PNC13) komplettiert werden, mit welchem sie be-
     Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter          gonnen wurden.
     und Auffrischungsimpfung im Schulalter soll bis
     zum vollendeten 60. Lebensjahr eine Auffrischungs-     Zur Verhütung schwerer invasiver Pneumokokken-Er-
     impfung mit Pertussis als Kombinationsimpfstoff        krankungen ist ein möglichst früher Beginn der Impf-
     mit Diphtherie (dip), Tetanus (TET), und Polio (IPV)   serie (im 3. Lebensmonat) unbedingt anzuraten. Der
     alle 10 Jahre und ab dem vollendeten 60. Lebensjahr    Altersgipfel der Pneumokokken-Meningitis liegt im

                                        ®         ®
     alle 5 Jahre erfolgen (Boostrix Polio /Repevax ).      2. Lebenshalbjahr! Der Konjugatimpfstoff für Säuglinge
                                                            kann gleichzeitig mit der Sechsfach-Impfung (an ver-
     Indikation                                             schiedenen Injektionsstellen) verabreicht werden.
     Der Impfschutz gegen Pertussis ist für alle Personen
     empfohlen, jedoch für folgende Personengruppen         Erwachsenenimpfung
     besonders wichtig:                                     Die Impfung wird Erwachsenen ab dem vollendeten
     • Frauen mit Kinderwunsch (vor Eintritt einer          50. Lebensjahr empfohlen, da das Risiko für schwere
       Schwangerschaft)                                     Pneumokokken-Erkrankungen ab diesem Alter deutlich
     • Schwangere ab dem 2. Trimenon, aber bevorzugt        ansteigt. Für Personen aller Altersgruppen mit erhöhtem
       im 3. Trimenon, deren letzte Pertussis-Impfung       Risiko ist die Impfung besonders dringend empfohlen. Als
       länger als zwei Jahre zum Geburtstermin zurück-      Personen mit erhöhtem Risiko gelten einerseits Personen
       liegt.                                               mit einem erhöhten Risiko, eine Pneumokokken-Erkran-
     • Personen im Umfeld eines Neugeborenen                kung zu entwickeln und andererseits Personen, die bei
     • Alle in medizinischen Berufen tätigen Personen,      Erkrankung ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheits-
       auch Auszubildende                                   verläufe haben:
     • Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen           • Funktionelle oder anatomische Asplenie (Sichelzellan-
       und Schulen sowie Betreuungspersonen in                 ämie, andere schwere Hämoglobinopathien, angebore-
       Spitälern, Altersheimen, Pflegeheimen und im            ne oder erworbene Asplenie)
       Haushalt                                             • Angeborene oder erworbene Immundefekte wie z.B.
     • Personal mit häufigen Publikumskontakten                Hypogammaglobulinämie, Komplement- und Properd-
     • Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr              indefekte, HIV-Infektion
     • Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter Ge-          • Cochlea-Implantat oder Liquorfistel
       fährdung infolge eines Grundleidens (Asthma,         • Vor Organtransplantation, nach Stammzelltransplan-
       COPD, chronische Lungen-, Herz-, Kreislaufer-           tation, bei nephrotischem Syndrom, vor Beginn einer
       krankung, Krebserkrankungen (besonders bei              immunsuppressiven Therapie (insbesondere solchen
       Lungenkarzinom), Immunsuppression (inkl. the-           mit Biologika)
       rapiebedingt))                                       • Bei schwerer T-Zell und B-Zell Immunsuppressiva/
     • Raucherinnen und Raucher                                Biologika-Therapie (z.B. Anti-CD20 AK) sollte unbe-
     • Reiseimpfung: unabhängig von einer Reise emp-           dingt ein Monat vor Therapiebeginn geimpft werden.
       fohlen, jedoch besonders bei Hadj-Pilgerfahrt        • Chronische Krankheiten wie z.B. Krankheiten der blut-
       und Massenveranstaltungen (Sportevents, etc.)           bildenden Organe, neoplastische Krankheiten - insbe-

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sondere Lungenkarzinom, Herz-Kreislauf-Krankheiten (außer Hypertonie), Krankheiten der Atmungsorgane (Asthma, Emphy-
     sem, COPD), Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten, Leberzirrhose, chronische Niereninsuffizienz, nephrotisches
     Syndrom
•    Frühgeborene und Kinder mit Gedeihstörungen
•    Kinder mit neurologischen Krankheiten wie z.B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden
•    Personen nach Liquorverlust z.B. durch Trauma oder Schädelchirurgie
•    Zöliakie
•    Personen, die beruflich gegenüber Metallrauch (Schweißen, Metalltrennen) exponiert sind.

Tab. 8: Generelle Impfempfehlung für Personen ohne vorangegangene Pneumokokkenimpfung
in Abhängigkeit vom Alter bei der Erstimpfung [PNC: konjugierte Pneumokokkenvakzine, (10- oder 13-valent), PNC10: konjugierte
10-valente Pneumokokkenimpfung, PNC13: konjugierte 13-valente Pneumokokkenimpfung, PPV23: 23-valente Polysaccharidvakzine]:

    Alter bei Erstimpfung                      Personen ohne erhöhtes Risiko
    1. Lebensjahr a
                                               PNC: 0/2 Monate/7-10 Monate nach 2. Dosis (entspricht 9-12 Monate nach Erstimpfung)
    2. Lebensjahr                              PNC: 2 Dosen, Abstand 2 Monate
    3. bis 5. Lebensjahr                       PNC10: 2 Dosen, Abstand 2 Monate oder PNC13:1 Dosis
    6. bis vollendetes 50. Lebensjahr          -
    ab dem 51. Lebensjahr                      PNC13, nach ≥ 1 Jahr PPV23b

a) Beginn ehestmöglich ab dem vollendeten 2. Lebensmonat. Im Rahmen des Impfprogramms wird PNC10 für Kinder bis zum
   vollendeten 2. Lebensjahr, für Risikokinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr kostenfrei zur Verfügung gestellt.
b) Wiederholung der Impfserie nach 6 Jahren: PNC13 und nach >1 Jahr PPV23.
   Für Erwachsene, ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, die bereits mit PPV23 angeimpft sind, wird nach =1 Jahr eine
   Impfung mit dem konjugierten Impfstoff (PNC13) empfohlen.
Weitere Auffrischungsimpfungen sind nach individueller Prüfung (besonders das Alter betreffend) frühestens 6 Jahre nach der letzten PPV23-Impfung
empfehlenswert

Tab. 9: Personen ohne vorangegangene Pneumokokkenimpfung mit erhöhtem Risiko
in Abhängigkeit vom Alter bei der Erstimpfung [PNC: konjugierte Pneumokokkenvakzine (10- oder 13-valent),
PPV23: 23-valente Polysaccharidvakzine]:

    Alter bei Erstimpfung           Personen mit erhöhtem Risikob                              Empfohlene Auffrischungen
    1. Lebensjahrª                  0/2 Monate/7-10 Monate nach 2. Dosis PNC                   1x PPV23 ab dem 3. Lebensjahrc
    2. Lebensjahrª                  0/nach 2 Monaten PNC                                       1x PPV23 ab dem 3. Lebensjahrc
                                    PNC10: 2 Dosen, Abstand 2 Monate
    3. bis 5. Lebensjahrª                                                                      nach ≥ 8 Wochen 1x PPV23
                                    oder PNC13:1 Dosis
                                                                                               in 6-jährigem Intervall wiederholen der Impfserie
    ab 6. Lebensjahr                PNC13/ nach 8 Wochen PPV23
                                                                                               PNC13/ nach 8 Wochen PPV23

a) Beginn ehestmöglich ab dem vollendeten 2. Lebensmonat. Im Rahmen des Impfprogramms PNC10 für Kinder mit erhöhtem Risiko bis
    zum vollendeten 5. Lebensjahr kostenfrei.
b) So früh wie möglich nach Feststellung des erhöhten Risikos mit der Impfserie beginnen (Mindestabstand 8 Wochen zwischen
   Impfungen), bei elektiver Splenektomie oder Cochlearimplantation und bei Planung einer immunkompromittierenden Therapie
   sollte die Impfung spätestens 2 Wochen vorher abgeschlossen sein. Eine weitere PNC-Impfung sollte nach Splenektomie (vor
   Krankenhausentlassung) erfolgen. In diesen Fällen ist die Impfung als Teil des Therapiekonzeptes aufzufassen.
c) Mindestabstand zu letzter PNC-Impfung 8 Wochen.

4a | 25. Februar 2019 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG                                                                                                  17
Tab. 10: Impfschema für angeimpfte Personen mit erhöhtem Risiko
[PNC: konjugierte Pneumokokken-Vakzine (7, 10- oder 13-valent), PPV23: 23-valente Polysaccharidvakzine]

 Alter                       Vorimpfungen                               Impfschema für Personen mit erhöhtem Risiko
                                                                        Im Schema 0/nach 2 Monaten, 7-10 Monate nach 2. Dosis mit
 Im 1. Lebensjahr            PNC
                                                                        PNC weiter impfen; 1xPPV23 ab dem 3. Lebensjahra
                                                                        Im Schema 0/nach 2 Monaten, 7-10 Monate nach 2. Dosis mit
                             Erste PNC Impfung im 1. Lebensjahr
                                                                        PNC weiter impfen; 1xPPV23 ab dem 3. Lebensjahra
 Im 2. Lebensjahr
                                                                        Im Schema 0/nach 2 Monaten mit PNC weiter impfen;
                             Erste PNC Impfung im 2. Lebensjahr
                                                                        1xPPV23 ab dem 3. Lebensjahra
                                                                        Im Schema 0/nach 2 Monaten PNC weiter impfen,
                             Inkomplette Impfserie PNC
                                                                        nach ≥8 Wochen 1 x PPV23
 Im 3.-5. Lebensjahr         Komplette Impfserie PNC10/13               Nach ≥8 Wochen 1 x PPV23b
                                                                        Nach ≥8 Wochen PNC10: 2 Dosen, Abstand 2 Monate
                             Nur PPV23
                                                                        oder PNC13:1 Dosisc
                             PNC7 oder PPV23                            1 x PNC13a/nach ≥8 Wochen 1 x PPV23d
                             PNC10 oder PNC13                           Nach ≥8 Wochen 1 x PPV23b
 Ab dem 6. Lebensjahr
                             Komplette PNC10/13 Impfserie plus          In 6-jährigem Intervall wiederholen der Impfserie PNC13/
                             PPV23                                      nach 8 Wo PPV23

a) Mindestabstand zu letzter PNC-Impfung 8 Wochen.
b) In 6-jährigem Intervall wiederholen der Impfserie PNC13/nach 8 Wochen PPV23.
c) Im Rahmen des Impfprogramms PNC10 für Kinder mit erhöhtem Risiko bis zum vollendeten 5. Lebensjahr kostenfrei.
d) Mindestabstand 6 Jahre zur vorangegangenen PPV23-Impfung.

     Poliomyelitis
     Kinderimpfung                                                                 Für folgende Personengruppen ist eine Auffrischungsimp-
     Die inaktivierte Polio-Impfung (IPV) ist im kostenfreien Impf-                fung besonders wichtig:
     programm enthalten und wird im Rahmen der Sechsfach-                          • Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko; Länder, in
     Impfung nach dem 2+1 Schema im 3., 5. und 12. (-14.) Le-                         denen Wildviren oder vom Impfstoff abgeleitete Viren

                                     ®                 ®
     bensmonat geimpft (Hexyon /Infanrix hexa ). Im Schulalter
     wird die Kombinationsimpfung Diphtherie, Tetanus, Pertussis
                                                                                      zirkulieren.
                                                                                   • Reisende in Endemiegebiete sollten vollständig gegen
     und Polio im 7. (-9.) Lebensjahr wiederholt.                                     Polio geimpft sein.
                                                                                   • Expatriates, Einwanderer, Flüchtlinge und Asylwerber
     Erwachsenenimpfung                                                               bei der Einreise aus Gebieten mit Polio-Risiko sowie de-
     Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter und Auf-                           ren Betreuungspersonal
     frischungsimpfung im Schulalter soll bis zum vollendeten                      • medizinisches Personal mit engem Kontakt zu Erkrankten
     60. Lebensjahr eine Auffrischungsimpfung mit IPV als Kom-                     • Personal in Labors mit Poliovirus-Risiko
     binationsimpfstoff mit Diphtherie (dip), Tetanus (TET), und                   • Bei einem Fall von Poliomyelitis sollen alle Kontaktper-
     Pertussis (aP) alle zehn Jahre durchgeführt werden, ab dem                       sonen unabhängig vom Impfstatus sofort und ohne Zeit-
     vollendeten 60. Lebensjahr alle fünf Jahre (Boostrix Polio /
                                                                       ®              verzug eine Impfung mit IPV erhalten

              ®                            ®           ®
     Repevax ). Wenn Boostrix Polio /Repevax nicht verfüg-                         • Ein Sekundärfall ist Anlass für Abriegelungsimpfungen

                                                 ®
     bar sind, ist es auch möglich, Boostrix und IPV extra oder                       mit IPV

             ®
     Revaxis ohne Pertussis-Komponente zu verwenden.
                                                                                   Postexpositionelle Prophylaxe
     Indikation                                                                    Alle Kontaktpersonen von Poliomyelitis-Erkrankten unab-
     Prinzipiell sollten alle Personen gegen Polio geimpft sein bzw.               hängig von ihrem Impfstatus: Postexpositionelle Impfung
     die entsprechenden Auffrischungsimpfungen erhalten.                           mit IPV ohne Zeitverzug.

18                                                                                                 ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEZEITUNG 4a | 25. Februar 2019
Rotavirus                                         Tetanus
   Kinderimpfung                                     Die Tetanusimpfung ist im kostenfreien Impfprogramm enthalten und wird im
   Die Impfung ist im kostenfreien                   Rahmen der Sechsfach-Impfung nach dem 2+1 Schema im 3., 5. und 12. (-14.) Le-
   Impfprogramm enthalten. Die
   Schluckimpfung mit dem Lebend-                                                     ®                 ®
                                                     bensmonat geimpft (Hexyon /Infanrix hexa ). Im Schulalter wird die Kombinati-
                                                     onsimpfung Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio im 7. (-9.) Lebensjahr wieder-
   impfstoff soll ehestmöglich ab der                holt.
   vollendeten 6. Lebenswoche ver-
   abreicht werden.                                  Erwachsenenimpfung
                                                     Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter und Auffrischungsimpfung im
   Erwachsenenimpfung                                Schulalter soll bis zum vollendeten 60. Lebensjahr eine Auffrischung als Kombi-
   Die Impfung ist nicht für Erwach-                 nationsimpfstoff gegen Diphtherie (dip), Tetanus (TET), Pertussis (aP) und Polio
   sene vorgesehen.                                  (IPV) alle 10 Jahre erfolgen, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle 5 Jahre (Boostrix

   Impfschema                                             ®            ®
                                                     Polio /Repevax ). Prinzipiell sind Kombinationsimpfstoffe (sofern verfügbar)
                                                     immer (auch im Fall einer postexpositionellen Impfung bei Verletzung) vorzu-
   Alle Säuglinge sollen in Abhängig-                ziehen.
   keit vom verwendeten Impfstoff
   entweder zwei Dosen (Rotarix )
                                       ®             Nach Verletzungen ist je nach Impfstatus eine Tetanusimpfung (Kombination-
   oder drei Dosen (Rotateq ; der-
                                  ®
   zeit im kostenfreien Impfkonzept
                                                     simpfstoff mit Diphtherie/Pertussis/Polio) bzw. eine Impfung in Kombination
                                                     mit Tetanus-Immunglobulin zu verabreichen.
   verfügbar) mit einem Mindestab-
   stand von vier Wochen zwischen                    Bei Versäumnis und einem Impfabstand bis zu 20 Jahren wird die Impfung mit-
   den einzelnen Dosen erhalten.                     tels einer einzigen Dosis nachgeholt, bei längerem Impfabstand (größer 20 Jahre)
   Bei zwei Dosen muss die Impfse-                   wird eine Auffrischungsimpfung mit serologischer Impferfolgsprüfung empfoh-
   rie spätestens mit einem Alter des                len. Die Impfung ist bevorzugt mit dTaP/dT durchzuführen.
   Säuglings von 24 Wochen, bei drei
   Dosen spätestens mit 32 Wochen                    Postexpositionelle Prophylaxe
   abgeschlossen sein.
                                                     Tab. 11: Tetanusprophylaxe nach Verletzungen

           ®                ®
   Rotarix und Rotateq sind nicht
   austauschbar (eine begonnene                       Impfstatus                                                   dT-aP-IPV/6-fach         TET-Ig
   Grundimmunisierung sollte mit                      Unbekannt                                                             Ja                 Ja
   demselben Impfstoff beendet                        1 Teilimpfung                                                         Ja                 Ja
   werden).
                                                      2 Teilimpfungen   a
                                                                                                                            Ja               Nein
                                                      ≥3 Teilimpfungen, letzte vor ≤10 bzw. ≤5 Jahren       b
                                                                                                                           Nein              Nein
                                                      ≥3 Teilimpfungen, letzte vor >10 bzw. >5 Jahrenb                      Ja               Nein
                                                      ≥3 Teilimpfungen, letzte vor >20 Jahrenc                              Ja                 Ja

                                                     a) Bei Säuglingen/Kleinkindern im Rahmen der Grundimmunisierung wird eine 3. Teilimpfung
                                                       mit einem 6-fach Impfstoff „eingeschoben“, sofern der Verletzungszeitpunkt länger als
                                                       4 Wochen nach der 2. Teilimpfung liegt. Findet die Verletzung vor diesem Zeitpunkt statt, wird
                                                       sofort Immunglobulin gegeben und nach 4 Wochen die 3. Teilimpfung. Die Auffrischung im
                                                       2. Lebensjahr (für diese Kinder dann die 4. Impfung) erfolgt laut Impfplan.
                                                       Bei Erwachsenen wird innerhalb von 6 Monaten nach der 2. Teilimpfung weder eine
                                                       3. Teilimpfung noch Immunglobulin gegeben, liegt der Zeitpunkt der Verletzung 6-12 Monate
                                                       nach der 2. Teilimpfung, wird sofort die 3. Teilimpfung (ohne Immunglobulin) gegeben.
                                                     b) Bis zum vollendeten 60. Lebensjahr 10 Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr 5 Jahre
                                                     c) Titerkontrolle frühestens nach 3 Monaten

                                                     Eine postexpositionelle Immunglobulingabe ist bei Personen im regulären Inter-
                                                     vall zwischen der 2. und 3. Teilimpfung nicht mehr nötig.

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