Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln - Informationsveranstaltung, 01.06.2021 Birgitt Wachs, Dipl. Geogr., Niederlassungsleitung

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Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln - Informationsveranstaltung, 01.06.2021 Birgitt Wachs, Dipl. Geogr., Niederlassungsleitung
Fortschreibung Einzelhandels- und
Zentrenkonzept Köln

Informationsveranstaltung, 01.06.2021
Birgitt Wachs, Dipl. Geogr., Niederlassungsleitung
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln - Informationsveranstaltung, 01.06.2021 Birgitt Wachs, Dipl. Geogr., Niederlassungsleitung
Gliederung

  1. Wesentliche Ergebnisse

  2. Zielsetzungen der Fortschreibung

  3. Kernaussagen des EHZKs

        3.1 Fortschreibung der Sortimentsliste

        3.2 Vorschläge Steuerungs- und Ansiedlungsregeln

                                                           2
Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln - Informationsveranstaltung, 01.06.2021 Birgitt Wachs, Dipl. Geogr., Niederlassungsleitung
Einzelhandelsbestand in der Stadt Köln
   rd. 6.500 Betriebe

   rd. 1,5 Mio. m² Verkaufsfläche

   rd. 6,6 Mrd. € Umsatz

           Betriebsanteile (in %)          Verkaufsflächenanteile (in %)

                                                                           kurzfristiger Bedarf
               31%                                                 32%

                                           46%                             mittelfristiger Bedarf
                                     49%

                                                                           langfristiger Bedarf

                     20%
                                                             22%

                                                                                               3
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Veränderungen Gesamtstadt Köln

                                          Entwurf
                           Beschluss
Daten                                  Fortschreibung           Veränderung
                           EHZK 2013
                                         EHZK 2020
Einwohner*innen            1.025.094    1.074.286       + 49.192 (+ 4,8 %)

Anzahl der Betriebe        7.559        6.502           - 1.057 (- 14 %)
Verkaufsfläche in m2       1.544.565    1.515.425       - 29.140 (- 2 %)
Verkaufsfläche in m2
                           1.550        1.411           - 139
je 1.000 Einwohner*innen

                                                                              4
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Gliederung

  1. Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse

  2. Zielsetzungen der Fortschreibung

  3. Kernaussagen des EHZKs

        3.1 Fortschreibung der Sortimentsliste

        3.2 Vorschläge Steuerungs- und Ansiedlungsregeln

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Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln - Informationsveranstaltung, 01.06.2021 Birgitt Wachs, Dipl. Geogr., Niederlassungsleitung
Ziele der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes

   Förderung der Attraktivität der Kölner City als Oberzentrum in der Region sowie als nationale
     und internationale Shoppingmetropole,
   Stützung und Stärkung des gewachsenen polyzentrischen Zentrensystems in der Gesamtstadt
     Köln,
   Sicherung und Stärkung der Geschäftszentren in ihrer Versorgungsfunktion sowie als
     Mittelpunkte des öffentlichen Lebens, der Identifikation und der Kommunikation innerhalb
     ihrer jeweiligen Versorgungsräume,
   Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen
     des täglichen Bedarfs, auch unter Berücksichtigung der Wochenmärkte,
   Berücksichtigung von Sonderentwicklungen im Einzelhandel sowie der Folgen des
     demografischen Wandels, insbesondere von Köln als wachsender Stadt.

                                                                                                    6
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Gliederung

  1. Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse

  2. Zielsetzungen der Fortschreibung

  3. Kernaussagen des EHZKs

        3.1 Fortschreibung der Sortimentsliste

        3.2 Vorschläge Steuerungs- und Ansiedlungsregeln

                                                           7
Zentren- und Standortstruktur Köln 2020

                                          8
Veränderung zentrale Versorgungsbereiche
 Beschluss EHZK 2013                  Entwurf Fortschreibung EHZK 2020

 1 City                               1 City

 13 Bezirks- und Bezirksteilzentren   14 Bezirks- und Bezirksteilzentren

 29 Stadtteilzentren                  32 Stadtteilzentren

 38 Nahversorgungszentren             32 Nahversorgungszentren

 = 81 zentrale Versorgungsbereiche    = 79 zentrale Versorgungsbereiche

 2 geplante Zentren                   5 geplante Zentren

                                                                           9
Karte Zentren- und Standortstruktur
Beispiel
Bezirk Porz

                                      10
Karte zentraler Versorgungsbereich
Beispiel
Stadtteilzentrum Wahnheide

                                     11
Gliederung

  1. Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse

  2. Zielsetzungen der Fortschreibung

  3. Kernaussagen des EHZKs

        3.1 Fortschreibung der Sortimentsliste

        3.2 Vorschläge Steuerungs- und Ansiedlungsregeln

                                                           12
Kölner Sortimentsliste – Kriterien für Sortimentszuordnung

                        Kriterium                                 Prüfmaßstäbe
           1.   Warenbeschaffenheit /
                                                  Sperrigkeit, Abtransport
                Transport

           2.   Flächenbedarf                     Warenbeschaffenheit, Verkaufsflächenbedarf
           3.   Bedeutung für Attraktivität und
                Branchenmix in den zentralen      Alltagstauglichkeit, breite Zielgruppenansprache
                Versorgungsbereichen

           4.   Magnetfunktion                    Bekanntheit, Anziehungseffekte auf Kunden

           5.   Synergieeffekte mit anderen
                typischen zentrenrelevanten       Kopplungseffekte zwischen Sortimenten
                Sortimenten
           6.   Städtebauliche Zielsetzungen      städtebauliche Zielsetzungen, Anteil der
                sowie derzeit vorhandener         Verkaufsfläche in den Geschäftszentren / in den
                Besatz                            zentralen Versorgungsbereichen

                                                                                                     13
Sortimentsliste 1/ 2
Zentrenrelevante Sortimente
1. Bücher und Antiquariate
2. Bekleidung aller Art (inkl. Karnevalsbekleidung, Kinder- und Babybekleidung, Sportbekleidung, Arbeitsbekleidung etc.), Wäsche,
   Schuhe, Lederwaren, Wolle, Kurzwaren, Strickwaren, Handarbeiten, Stoffe
3. Elektrogeräte, Medien (= Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer), Elektro-Haushaltswaren (Kleingeräte wie Mixer,
   Bügeleisen, ohne Elektrogroßgeräte), Büromaschinen
4. Lampen, Leuchten, Beleuchtungskörper,
5. (Augen-)Optik, Hörgeräteakustik, Uhren, Schmuck, Foto, Spielwaren, Musikalien, Musikinstrumente,
6. Kunst, Kunstgewerbe, Bilderrahmen, Antiquitäten (ohne Antikmöbel)
7. Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik
8. Haus- und Heimtextilien, Gardinen und Zubehör, Raumausstattung, Bettwaren (z. B. Steppdecken), Haus- / Tischwäsche, Bettwäsche
   (Bettbezüge, Laken), Badtextilien
9. Baby- und Kinderartikel ohne Kinderwagen, Kindersitze
10. Sportbekleidung (inkl. Sportschuhe), Sportartikel (ohne Großgeräte)
11. Fahrräder und Fahrradzubehör
12. Tiere, Zoobedarf, Tierpflegemittel, Tiernahrung
13. Gebrauchtwaren der hier aufgeführten Sortimente

                                                                                                                                    14
Sortimentsliste 2/ 2

 Nahversorgungsrelevante Sortimente (gleichzeitig immer zentrenrelevant)
 1. Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Tabak-, Reformwaren
 2. Gesundheits- und Körperpflegeartikel (Drogeriewaren inkl. Wasch- und Putzmittel, Kosmetika), medizinische,
    orthopädische Artikel, Sanitätswaren, Apothekerwaren / pharmazeutische Artikel
 3. (Schnitt-)Blumen
 4. Papier / Bürobedarf / Schreibwaren inkl. Schulbedarf, Bastelartikel, Zeitungen / Zeitschriften
GMA-Empfehlungen 2020 auf Grundlage der erhobenen Standortverteilung 2017, städtebaulicher Zielvorstellungen und Anlage 1 LEP NRW

                                                                                                                                    15
Gliederung

  1. Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse

  2. Zielsetzungen der Fortschreibung

  3. Kernaussagen des EHZKs

        3.1 Fortschreibung der Sortimentsliste

        3.2 Vorschläge Steuerungs- und Ansiedlungsregeln

                                                           16
Steuerungsschema Einzelhandelsentwicklung
 Zu beachtendes Ziel: Ansiedlungen / Erweiterungen dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung der Versorgungsfunktion und der Funktionsfähigkeit zentraler
 Versorgungsbereiche führen. Die Dimensionierung des Vorhabens muss sich am Versorgungsgebiet orientieren.

 Ansiedlung möglich; bei großfl. EH ist Vereinbarkeit mit Ziel 6.5-3 LEP NRW (Beeinträchtigungsverbot) nachzuweisen () Einzelfallprüfung erforderlich
O Ansiedlung nach LEP NRW grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht           Ansiedlung nach LEP NRW nicht zulässig
GMA-Empfehlungen 2020

                                                                                                                                                          17
Steuerungsschema Einzelhandelsentwicklung
(weitere Erläuterungen)

1)   Für alle Lagen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche gilt, dass dem Entstehen neuer sowie der
     Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten
     Sortimenten entgegenzuwirken ist (Ziel 6.5-8 LEP NRW). Zur Überplanung vorhandener Standorte ist zudem
     Ziel 6.5-7 LEP NRW anzuwenden.
2) Für alle Lagen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) gilt, dass dem Entstehen neuer und der
     Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen entgegenzuwirken ist (Ziel 6.5-8
     LEP NRW). Zur Überplanung vorhandener Standorte ist zudem Ziel 6.5-7 LEP NRW anzuwenden.
3) Ausnahme im Einzelfall an großen Arbeitsplatz- / Bürostandorten: kleine Lebensmittelgeschäfte, Kioske und
     Bäckereien zur Versorgung der Beschäftigten
4) Nur in ASB nach LEP NRW grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht; Ausnahme: Auto- /
     Motorradhandel sowie -zubehör, Baustoffhandel, Baumaschinen mit zentrenrelevanten Randsortimenten
     von max. 10 % der Verkaufsfläche.
ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich; GIB = Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich

                                                                                                               18
Prüfschema – Stufe 1

                       *   Ausnahmeregelungen für (Neu-)Ansiedlungen
                           und Erweiterungen im 700 m Radius

                       1. das Grundstück muss mit Wohnen und ggf.
                          sozialer Infrastruktur in Abhängigkeit von der
                          zulässigen Bebauung (Geschossflächenzahl)
                          optimal ausgenutzt werden UND
                       2. Das Vorhaben löst keine städtebaulichen und
                          versorgungstrukturellen Auswirkungen gem. §
                          11 Abs. 3 BauNVO aus (UND)
                       3. Bei Neuansiedlungen zusätzlich: In den
                          zentralen Versorgungsbereichen, in deren 700
                          m-Radius das Vorhaben liegt, ist nachweislich
                          keine Potenzialfläche vorhanden (strenge
                          Auslegung)

                                                                  19
Prüfschema – Stufe 2

                                               *

      ** bei Angebotsplanungen sind sachverständige Flächenproduktivitäten des jeweiligen Betriebstyps zugrunde zu legen
     GMA-Darstellung 2020
     * Einwohner*innen

                                                                                                                           20
Chancen und Grenzen des EHZK

                         Chancen                                    Grenzen

                                          Das EHZK Köln…

         … dient der Analyse (Erkennen von          … ersetzt nicht die Umsetzung /
           Versorgungsdefiziten)                      Anwendung
         … ist als Steuerungskonzept Grundlage      … ist kein aktivierendes
           für (Bauleit-)Planung                      Handlungskonzept
         … schafft Transparenz für die relevanten   … ersetzt nicht die Kommunikation der
           Akteure                                    relevanten Akteure
         …. reduziert ungeregelte, meist lang-      … ersetzt nicht die Prüfung von
            wierige Einzelfallentscheidungen          Einzelhandelsvorhaben

                                                                                            21
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