Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln - Informationsveranstaltung, 01.06.2021 Birgitt Wachs, Dipl. Geogr., Niederlassungsleitung
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Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln Informationsveranstaltung, 01.06.2021 Birgitt Wachs, Dipl. Geogr., Niederlassungsleitung
Gliederung 1. Wesentliche Ergebnisse 2. Zielsetzungen der Fortschreibung 3. Kernaussagen des EHZKs 3.1 Fortschreibung der Sortimentsliste 3.2 Vorschläge Steuerungs- und Ansiedlungsregeln 2
Einzelhandelsbestand in der Stadt Köln rd. 6.500 Betriebe rd. 1,5 Mio. m² Verkaufsfläche rd. 6,6 Mrd. € Umsatz Betriebsanteile (in %) Verkaufsflächenanteile (in %) kurzfristiger Bedarf 31% 32% 46% mittelfristiger Bedarf 49% langfristiger Bedarf 20% 22% 3
Veränderungen Gesamtstadt Köln Entwurf Beschluss Daten Fortschreibung Veränderung EHZK 2013 EHZK 2020 Einwohner*innen 1.025.094 1.074.286 + 49.192 (+ 4,8 %) Anzahl der Betriebe 7.559 6.502 - 1.057 (- 14 %) Verkaufsfläche in m2 1.544.565 1.515.425 - 29.140 (- 2 %) Verkaufsfläche in m2 1.550 1.411 - 139 je 1.000 Einwohner*innen 4
Gliederung 1. Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse 2. Zielsetzungen der Fortschreibung 3. Kernaussagen des EHZKs 3.1 Fortschreibung der Sortimentsliste 3.2 Vorschläge Steuerungs- und Ansiedlungsregeln 5
Ziele der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Förderung der Attraktivität der Kölner City als Oberzentrum in der Region sowie als nationale und internationale Shoppingmetropole, Stützung und Stärkung des gewachsenen polyzentrischen Zentrensystems in der Gesamtstadt Köln, Sicherung und Stärkung der Geschäftszentren in ihrer Versorgungsfunktion sowie als Mittelpunkte des öffentlichen Lebens, der Identifikation und der Kommunikation innerhalb ihrer jeweiligen Versorgungsräume, Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, auch unter Berücksichtigung der Wochenmärkte, Berücksichtigung von Sonderentwicklungen im Einzelhandel sowie der Folgen des demografischen Wandels, insbesondere von Köln als wachsender Stadt. 6
Gliederung 1. Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse 2. Zielsetzungen der Fortschreibung 3. Kernaussagen des EHZKs 3.1 Fortschreibung der Sortimentsliste 3.2 Vorschläge Steuerungs- und Ansiedlungsregeln 7
Zentren- und Standortstruktur Köln 2020 8
Veränderung zentrale Versorgungsbereiche Beschluss EHZK 2013 Entwurf Fortschreibung EHZK 2020 1 City 1 City 13 Bezirks- und Bezirksteilzentren 14 Bezirks- und Bezirksteilzentren 29 Stadtteilzentren 32 Stadtteilzentren 38 Nahversorgungszentren 32 Nahversorgungszentren = 81 zentrale Versorgungsbereiche = 79 zentrale Versorgungsbereiche 2 geplante Zentren 5 geplante Zentren 9
Karte Zentren- und Standortstruktur Beispiel Bezirk Porz 10
Karte zentraler Versorgungsbereich Beispiel Stadtteilzentrum Wahnheide 11
Gliederung 1. Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse 2. Zielsetzungen der Fortschreibung 3. Kernaussagen des EHZKs 3.1 Fortschreibung der Sortimentsliste 3.2 Vorschläge Steuerungs- und Ansiedlungsregeln 12
Kölner Sortimentsliste – Kriterien für Sortimentszuordnung Kriterium Prüfmaßstäbe 1. Warenbeschaffenheit / Sperrigkeit, Abtransport Transport 2. Flächenbedarf Warenbeschaffenheit, Verkaufsflächenbedarf 3. Bedeutung für Attraktivität und Branchenmix in den zentralen Alltagstauglichkeit, breite Zielgruppenansprache Versorgungsbereichen 4. Magnetfunktion Bekanntheit, Anziehungseffekte auf Kunden 5. Synergieeffekte mit anderen typischen zentrenrelevanten Kopplungseffekte zwischen Sortimenten Sortimenten 6. Städtebauliche Zielsetzungen städtebauliche Zielsetzungen, Anteil der sowie derzeit vorhandener Verkaufsfläche in den Geschäftszentren / in den Besatz zentralen Versorgungsbereichen 13
Sortimentsliste 1/ 2 Zentrenrelevante Sortimente 1. Bücher und Antiquariate 2. Bekleidung aller Art (inkl. Karnevalsbekleidung, Kinder- und Babybekleidung, Sportbekleidung, Arbeitsbekleidung etc.), Wäsche, Schuhe, Lederwaren, Wolle, Kurzwaren, Strickwaren, Handarbeiten, Stoffe 3. Elektrogeräte, Medien (= Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer), Elektro-Haushaltswaren (Kleingeräte wie Mixer, Bügeleisen, ohne Elektrogroßgeräte), Büromaschinen 4. Lampen, Leuchten, Beleuchtungskörper, 5. (Augen-)Optik, Hörgeräteakustik, Uhren, Schmuck, Foto, Spielwaren, Musikalien, Musikinstrumente, 6. Kunst, Kunstgewerbe, Bilderrahmen, Antiquitäten (ohne Antikmöbel) 7. Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik 8. Haus- und Heimtextilien, Gardinen und Zubehör, Raumausstattung, Bettwaren (z. B. Steppdecken), Haus- / Tischwäsche, Bettwäsche (Bettbezüge, Laken), Badtextilien 9. Baby- und Kinderartikel ohne Kinderwagen, Kindersitze 10. Sportbekleidung (inkl. Sportschuhe), Sportartikel (ohne Großgeräte) 11. Fahrräder und Fahrradzubehör 12. Tiere, Zoobedarf, Tierpflegemittel, Tiernahrung 13. Gebrauchtwaren der hier aufgeführten Sortimente 14
Sortimentsliste 2/ 2 Nahversorgungsrelevante Sortimente (gleichzeitig immer zentrenrelevant) 1. Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Tabak-, Reformwaren 2. Gesundheits- und Körperpflegeartikel (Drogeriewaren inkl. Wasch- und Putzmittel, Kosmetika), medizinische, orthopädische Artikel, Sanitätswaren, Apothekerwaren / pharmazeutische Artikel 3. (Schnitt-)Blumen 4. Papier / Bürobedarf / Schreibwaren inkl. Schulbedarf, Bastelartikel, Zeitungen / Zeitschriften GMA-Empfehlungen 2020 auf Grundlage der erhobenen Standortverteilung 2017, städtebaulicher Zielvorstellungen und Anlage 1 LEP NRW 15
Gliederung 1. Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse 2. Zielsetzungen der Fortschreibung 3. Kernaussagen des EHZKs 3.1 Fortschreibung der Sortimentsliste 3.2 Vorschläge Steuerungs- und Ansiedlungsregeln 16
Steuerungsschema Einzelhandelsentwicklung Zu beachtendes Ziel: Ansiedlungen / Erweiterungen dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung der Versorgungsfunktion und der Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche führen. Die Dimensionierung des Vorhabens muss sich am Versorgungsgebiet orientieren. Ansiedlung möglich; bei großfl. EH ist Vereinbarkeit mit Ziel 6.5-3 LEP NRW (Beeinträchtigungsverbot) nachzuweisen () Einzelfallprüfung erforderlich O Ansiedlung nach LEP NRW grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht Ansiedlung nach LEP NRW nicht zulässig GMA-Empfehlungen 2020 17
Steuerungsschema Einzelhandelsentwicklung (weitere Erläuterungen) 1) Für alle Lagen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche gilt, dass dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten entgegenzuwirken ist (Ziel 6.5-8 LEP NRW). Zur Überplanung vorhandener Standorte ist zudem Ziel 6.5-7 LEP NRW anzuwenden. 2) Für alle Lagen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) gilt, dass dem Entstehen neuer und der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen entgegenzuwirken ist (Ziel 6.5-8 LEP NRW). Zur Überplanung vorhandener Standorte ist zudem Ziel 6.5-7 LEP NRW anzuwenden. 3) Ausnahme im Einzelfall an großen Arbeitsplatz- / Bürostandorten: kleine Lebensmittelgeschäfte, Kioske und Bäckereien zur Versorgung der Beschäftigten 4) Nur in ASB nach LEP NRW grundsätzlich möglich, aber städtebaulich nicht erwünscht; Ausnahme: Auto- / Motorradhandel sowie -zubehör, Baustoffhandel, Baumaschinen mit zentrenrelevanten Randsortimenten von max. 10 % der Verkaufsfläche. ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich; GIB = Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich 18
Prüfschema – Stufe 1 * Ausnahmeregelungen für (Neu-)Ansiedlungen und Erweiterungen im 700 m Radius 1. das Grundstück muss mit Wohnen und ggf. sozialer Infrastruktur in Abhängigkeit von der zulässigen Bebauung (Geschossflächenzahl) optimal ausgenutzt werden UND 2. Das Vorhaben löst keine städtebaulichen und versorgungstrukturellen Auswirkungen gem. § 11 Abs. 3 BauNVO aus (UND) 3. Bei Neuansiedlungen zusätzlich: In den zentralen Versorgungsbereichen, in deren 700 m-Radius das Vorhaben liegt, ist nachweislich keine Potenzialfläche vorhanden (strenge Auslegung) 19
Prüfschema – Stufe 2 * ** bei Angebotsplanungen sind sachverständige Flächenproduktivitäten des jeweiligen Betriebstyps zugrunde zu legen GMA-Darstellung 2020 * Einwohner*innen 20
Chancen und Grenzen des EHZK Chancen Grenzen Das EHZK Köln… … dient der Analyse (Erkennen von … ersetzt nicht die Umsetzung / Versorgungsdefiziten) Anwendung … ist als Steuerungskonzept Grundlage … ist kein aktivierendes für (Bauleit-)Planung Handlungskonzept … schafft Transparenz für die relevanten … ersetzt nicht die Kommunikation der Akteure relevanten Akteure …. reduziert ungeregelte, meist lang- … ersetzt nicht die Prüfung von wierige Einzelfallentscheidungen Einzelhandelsvorhaben 21
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