Freitag, 21.02.2020 - Festhalle Grünkraut - in der Gemeinde Grünkraut

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Freitag, 21.02.2020 - Festhalle Grünkraut - in der Gemeinde Grünkraut
54. Jahrgang                Freitag, 21. Februar 2020                                                Nummer 8

               KINDERBALL
               Freitag, 21.02.2020 - Festhalle Grünkraut

                                                    Erwachsene: 1 Euro
                                                    Kinder: 2 Euro

                                                Wir weisen hiermit daraufhin, dass im
                                                Rahmen der Veranstaltung Bilder gemacht
                                                werden und diese im Rahmen unserer
                                                Öffentlichkeitsarbeit ggf. veröffentlicht
                                                werden (DSGVO).
                                                Veran stal ter: Narren verei n G rü n krau t e. V.
Freitag, 21.02.2020 - Festhalle Grünkraut - in der Gemeinde Grünkraut
Seite 2                                    Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut                                   Nummer 8

                                        KW 8 „Schöpferischer Ruhestand“

                                              begegnen - erleben
begegnen – erleben                      Unser Veranstaltungsprogramm für die kommende Woche:
Unser Veranstaltungsprogramm für die kommende Woche:

                                                                  Beginn/                           Ansprechpartner
     Tag             Veranstaltung                                            Ort/Treffpunkt
                                                                  Abfahrt                           Telefon
     Montag,         Rosenmontag - Thermalbaden
     24.02.          fällt aus!
     Dienstag,       Kartenspiele und Gesellschaftsspiele                                           Maidi Zorell-Fonfara
                                                                    14.00     Haus der Mitte
     25.02.                                                                                         6 27 65
                                                                    14.30
     Mittwoch,       Gymnastik für Sie und Ihn                                                      Monika Amling
                                                                      -       Festhalle
     26.02.                                                                                         6 48 85
                                                                    15.30
     Freitag,                                                                                       Kurt Baumeister
                     Kurzwandern                                    14.00     Festhalle
     28.02.                                                                                         6 17 08

   Neueinsteiger
Neueinsteiger sindsind zu allen
                   zu allen     Veranstaltungen
                            Veranstaltungen     herzlich
                                            herzlich      willkommen!
                                                     willkommen!
DieDie Veranstaltungen
   Veranstaltungen   sindsind altersunabhängig
                          altersunabhängig und und
                                               offenoffen  für die
                                                     für alle, alle,Zeit
                                                                     die und
                                                                         ZeitInteresse
                                                                              und Interesse haben,
                                                                                       haben, dabeidabei zu sein.
                                                                                                   zu sein.

                     In der Narrenzeit
                     zeigt so mancher                                                     Kulturforum
                     sein wahres Gesicht!
                               Finley Jayden Dao
                                                                   Herzliche Einladung
                                                                   zur Mitgliederversammlung
                                                                   Montag, 2. März 2020, 20 Uhr im Gasthaus „Zum Amboss“
                                                                   Das Kulturforum Grünkraut e.V. lädt seine Mitglieder herzlich
                                                                   ein zur nächsten Mitgleiderversammlung.
                                                                   Tagesordnung:
                                                                   Begrüßung
                                                                   Bericht der Ressortleiter
                                                                   Bericht der Kassiererin
                                                                   Entlastungen
                                                                   Neuwahlen
                                                                   Anträge
                                                                   Sonstiges
                                                                   Anträge müssen bis spätestens 24. Februar schriftlich bei
                                                                   Simone Haefele, Brühlstraße 11, 88287 Grünkraut,
                                                                   E-Mail: hafeelesimone@web.de eingereicht werden.
                                                                   Über ein zahlreiches Erscheinen freut sich das Kulturforum.
Freitag, 21.02.2020 - Festhalle Grünkraut - in der Gemeinde Grünkraut
Nummer 8                                     Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut                                             Seite 3

  Verleihung des European Energy Awards in Schwäbisch Hall
  Umweltminister Franz Untersteller: „Engagiert und verantwortungsbewusst – die ausgezeichneten Kommunen
  sind zentrale Akteure bei der Energiewende.“
                                                                        Umweltminister Franz Untersteller hat am 13.02. in Schwäbisch
                                                                        Hall-Hessental drei Landkreise, sieben Städte und sieben
                                                                        Gemeinden aus Baden-Württemberg mit dem European Energy
                                                                        Award ausgezeichnet. Der Enzkreis und die Stadt Schwäbisch
                                                                        Hall erhielten aufgrund ihrer besonders erfolgreichen Aktivitä-
                                                                        ten die Auszeichnung in „Gold“.
                                                                        „Der Klimawandel ist eine Klimakrise geworden – und wir müs-
                                                                        sen alles daransetzen, dass daraus keine Klimakatastrophe
                                                                        wird“, betonte Untersteller im Rahmen der Preisverleihung.
                                                                        „Für erfolgreichen Klimaschutz benötigen wir vernünftige Rah-
                                                                        menbedingungen.“ Da sehe er die EU und die Bundesregie-
                                                                        rung in der Pflicht, so der Minister. „Wir brauchen aber auch
                                                                        engagierte Kommunen, die sich mit konkreten Maßnahmen
                                                                        vor Ort für ein besseres Klima einsetzen. Der European Energy
                                                                        Award zeigt, dass sich die Kommunen im Land der Bedeutung
                                                                        des Klimawandels bewusst sind und für sie Abwarten keine
                                                                        Option mehr ist.“
  von links: Umweltminister Franz Untersteller, Bürgermeister In Baden-Württemberg nehmen mittlerweile 110 Städte und
  Holger Lehr, Hauptamtsleiter Andreas Hermann und Volker Gemeinden, 24 Landkreise sowie ein Gemeinverwaltungsver-
  Kienzlen (KEA, Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Würt- band am European Energy Award teil.
  temberg                                                               Die Auszeichnung mit dem European Energy Award erhalten die
                                                                        Landkreise Göppingen und Tuttlingen, die Städte Aalen, Bad
  Wurzach, Meßkirch, Neuenburg am Rhein, Oberndorf am Neckar und Weinstadt sowie die Gemeinden Berg, Grünkraut, Königs-
  feld im Schwarzwald, Korb, Maselheim, Mietingen und Ostrach. Mit dem European Energy Award in Gold ausgezeichnet werden
  der Enzkreis und die Stadt Schwäbisch Hall.
  Neu in diesem Jahr ist der Markt der Möglichkeiten, wo jede Kommune eines ihrer erfolgreichen Klimaschutzprojekte vorstellt. Der
  Markt der Möglichkeiten ist darüber hinaus der ideale Ort für informellen Austausch und Netzwerken.
  Gemeinde Grünkraut
  Bürgermeister Holger Lehr: „Die Gemeinde Grünkraut nimmt ihre Verpflichtung zum Klimaschutz sehr ernst. In einem stetigen Ent-
  wicklungsprozess wollen wir unseren aktiven Beitrag dazu leisten. Mit 100 Prozent Ökostrom, 100 Prozent elektrischem Fuhrpark in
  der Verwaltung, zwei Nahwärmenetzen zur regenerativen Wärmeversorgung nahezu aller kommunalen Gebäude, starker Förderung
  des ÖPNV und mit einem eigenen Förderprogramm unter anderem zur Energiespeicherung ist die Gemeinde auf einem guten Weg.“
  Grünkraut ist mit seinen rund 3.200 Einwohnern ein beliebter Wohnort über dem Schussental, nur sechs Kilometer von Ravensburg
  entfernt und in guter Ausgangslage für interessante Ausflüge. Bereits vor Beschluss zur Teilnahme am European Energy Award im
  Jahr 2007 war die Gemeinde im Umweltschutz aktiv. Mit den bisherigen Zertifizierungen wurde dieses Engagement auch im Rah-
  men des eea gewürdigt.
  Die Gemeinde bezieht seit 2015 Ökostrom für alle kommunalen Gebäude. Bereits frühzeitig nutzte die Verwaltung E-Mobilität für die
  Dienstfahrzeuge (Pedelec und Auto). Für den Ausbau des ÖPNV mit zusätzlichen Verbindungen und den barrierefreien Umbau von
  Haltestellen stellte der Gemeinderat eine beachtliche finanzielle Unterstützung bereit. Zuletzt konnte mit einem zweiten Nahwärme-
  netz die Voraussetzung dafür geschaffen werden, künftig nahezu alle kommunalen Gebäude mit regenerativer Wärme zu versorgen.
  Weiterhin wurde das Ortszentrum mit gut begehbaren Oberflächenbelägen ausgestattet; alle Geschäfte erhielten barrierefreie
  Zugänge. Unkraut wird zukünftig mit heißem Wasserdampf bekämpft, ohne den Einsatz von Chemie. Das dafür erforderliche
  Gerät teilt sich Grünkraut mit zwei umliegenden Gemeinden. Das kommunale Förderprogramm „Klimaschutz & Familie“ rundet
  das Engagement der Gemeinde ab.
  Die Gemeinde Grünkraut will auch weiterhin ihren aktiven Beitrag zum Klimaschutz im Rahmen des ihr Möglichen leisten.
  Der European Energy Award (eea) ist ein europaweit praktiziertes Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, das
  der Energieeinsparung, der effizienten Nutzung von Energie und der Steigerung des Einsatzes regenerativer Energien in Kommu-
  nen dient. Hierbei werden die Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft.
  Auf diese Weise sollen Potenziale nachhaltigen Klimaschutzes identifiziert und genutzt werden.
  Das wichtigste Werkzeug des eea-Programms ist ein Maßnahmenkatalog, der folgende Bereiche beinhaltet:
  •      Entwicklungsplanung/Raumordnung
  •      Kommunale Gebäude und Anlagen
  •      Ver- und Entsorgung
  •      Mobilität
  •      Interne Organisation
  •      Kommunikation/Kooperation.
  Zudem bilden die teilnehmenden Städte, Gemeinden und Landkreise in ihrer Kommune ein Energie-Team. Eine akkreditierte eea-Be-
  raterin oder ein akkreditierter eea-Berater unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung der geplanten Schritte. In Baden-Würt-
  temberg sind dies zumeist Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen Energieagenturen.
  Erfolge der kommunalen Energiearbeit werden nicht nur dokumentiert, sondern auch ausgezeichnet. Den European Energy Award
  erhalten Bewerber, die über 50 Prozent der möglichen Punkte erreichen. Kommunen, die es aufgrund ihrer besonders erfolgreichen
  Energiepolitik auf mindestens 75 Prozent der maximal möglichen Punkte schaffen, bekommen nach Bestätigung durch einen inter-
  nationalen Auditor die Auszeichnung in Gold verliehen. Die Auszeichnungen müssen alle vier Jahre erneuert werden.
  Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft berät die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Würt-
  temberg interessierte und teilnehmende Kommunen zum European Energy Award und gibt praktische Hilfestellung für das Zerti-
  fizierungsverfahren.
  Weitere Informationen zum European Energy Award finden Sie im Internet unter www.kea-bw.de/eea.
Freitag, 21.02.2020 - Festhalle Grünkraut - in der Gemeinde Grünkraut
Seite 4                                   Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut                                  Nummer 8

                                                                     mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erfor-
                                                                     derlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglie-
          Amtliche                                                   der, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet,
                                                                     stehen, zu verwalten und zu verpachten.
            Bekanntmachungen                                    (2)	Zur Verwaltung und Verpachtung gehört auch die Organi-
                                                                     sation der Durchführung vergaberechtlicher Ausschreibun-
                                                                     gen zur erst noch erfolgenden Errichtung der vorgenannten
Öffentliche Bekanntmachung                                           gemeindlichen Anlagen (gemäß VOB/A) und des nach
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 21 des Geset-              Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Netzbetriebs
zes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), in der Fassung              (gemäß VgV und UVgO). Ferner übernimmt der Zweck-
vom 16. September 1974 (GBl. S. 408, 1975 S. 460, 1976 S.            verband die Planung und Baubetreuung bezüglich der zu
408), zuletzt geändert durch Artikel 2 vom 15. Dezember 2015         errichtenden Anlagen und tritt als Bauherr auf. Die Ver-
(GBl. S. 1147, 1149).                                                waltung und Verpachtung erstreckt sich auch auf bereits
                                                                     vorhandene und künftige Anlagen der Verbandsmitglie-
Am 06.06.2016 wurde in der Verbandsversammlung                       der, sofern diese deren Einbeziehung dem Zweckverband
§ 1 (1) die Aufnahme von Argenbühl und Achberg als Mitglied          gegenüber schriftlich erklären.
beschlossen.                                                    (3)	Der Zweckverband übernimmt für die Mitgliedsgemein-
Am 14.11.2016 wurde in der Verbandsversammlung                       den die Antragstellung für die Förderanträge gegenüber
§ 9 Wirtschaftsführung als Eigenbetrieb beschlossen.                 dem Land Baden- Württemberg und der Bundesrepublik
Am 20.03.2019 wurde in der Verbandsversammlung                       Deutschland. Er übernimmt auch die rechtliche Beurtei-
§ 1 (1) die Aufnahme von Ebenweiler als Mitglied beschlossen.        lung mit entsprechenden Fachbüros. Darüber hinaus ist
Am 12.03.2019 wurde in der Verbandsversammlung                       der Zweckverband auch für die Durchführung von Work-
- § 1 (1) die Aufnahme von Isny als Mitglied                         shops und Fortbildungsveranstaltungen verantwortlich.
-	§ 2 (2) die Netzbetriebsausschreibung gemäß VgV und          (4)	Zusätzliche Aufgaben der Verbandsmitglieder, insbeson-
    UVgO                                                             dere solche, die der interkommunalen Kooperation dienen,
-	§ 2 (3) die Fördermittelbeantragung als Aufgabe des Ver-          können im Rahmen des § 21 GKZ dem Verband übertra-
    bandes                                                           gen werden.
- § 4 (1) Zusammensetzung der Verbandsversammlung               (5)	Die Verbindungen mit erforderlichen Anlagen über Land-
- § 11 (1) Verbandskassenverwaltung                                  kreisgrenzen hinweg oder zur Verbindung von Insellagen
- § 14 (1) Stammkapital                                              baut der Verband in eigener Regie und in eigener Zustän-
- § 15 (4) Einnahmen von Pacht                                       digkeit. Diese Anlagen bleiben im Eigentum des Verban-
- § 16 Öffentliche Bekanntmachung über                               des. Die Kosten werden über die Umlage nach § 15 auf
    www.oberschwaben.net                                             die einzelne Verbandsgemeinde verteilt.
- Hinweis zur Satzung
beschlossen.                                                                   II. Verfassung und Verwaltung

Die Verbandsversammlung des Zweckverband Breitbandver-                                        §3
sorgung im Landkreis Ravensburg hat am 03.12.2019 die fol-                          Organe des Verbands
gende Neufassung der Verbandssatzung des „Zweckverband          (1) Organe des Zweckverbands sind:
Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ beschlossen.            - die Verbandsversammlung
                                                                     - der Verbandsvorsitzende
          Zweckverband Breitbandversorgung                      (2)	Soweit sich aus dem Gesetz überkommunale Zusam-
              im Landkreis Ravensburg                                menarbeit (GKZ) und aus den Bestimmungen dieser Sat-
                   Sitz: Fronreute                                   zung nichts anderes ergibt, finden die Bestimmungen der
                                                                     Gemeindeordnung für Baden-Württemberg entsprechende
               I. Allgemeine Bestimmungen                            Anwendung.

                              §1                                                               §4
   Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes,Befristung                   Zusammensetzung der Verbandsversammlung
(1)	Die Städte und Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach,    (1)	Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der
    Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee,          Verbandsmitglieder. Gemäß §13 Abs.4 Satz1, 1. Halbsatz
    Bad Wurzach, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bod-          GKZ wird jede Gemeinde in der Verbandsversammlung
    negg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichste-              durch den Bürgermeister vertreten. Im Fall einer Verhin-
    gen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen,          derung tritt nach § 13 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz GKZ an
    Horgenzell, Isny, Hoßkirch, Kißlegg, Königseggwald, Leut-        deren Stelle ihr allgemeiner Stellvertreter oder ein beauf-
    kirch, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Wald-         tragter Bediensteter nach §53 Abs. 1 der Gemeindeord-
    burg, Wangen, Wilhelmsdorf, Wolfegg und Wolpertswende            nung.
    bilden den Zweckverband „Breitbandversorgung im Land-       (2)	Jedes Verbandsmitglied hat das Recht, einen Stellvertre-
    kreis Ravensburg“ im Sinne des Gesetzes über kommu-              ter zu benennen.
    nale Zusammenarbeit (GKZ). Das Zweckverbandsgebiet          (3) Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme.
    umfasst die Gesamtgemarkungen der Mitgliedsstädte und       (4)	Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamt-
    - gemeinden.                                                     lich tätig.
(2)       Der Zweckverband führt den Namen
                 „Zweckverband Breitbandversorgung                                             §5
                  im Landkreis Ravensburg“                      Aufgaben- und Geschäftsführung der Verbandsversamm-
	im Folgenden „Verband“ genannt. Er hat seinen Sitz in         lung
    88273 Fronreute, Landkreis Ravensburg.                      (1)	Die Verbandsversammlung ist die Vertretung der Verbands-
                                                                     mitglieder und das Hauptorgan des Zweckverbands. Sie
                            §2                                       legt die Grundsätze für die Verwaltung des Zweckverban-
                Aufgaben des Verbandes                               des fest und bestimmt den Verbandsvorsitzenden. Die Ver-
(1)	Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der             bandsversammlung entscheidet in den ihr durch Gesetz
     Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer           oder in dieser Satzung zugewiesenen Angelegenheiten
Freitag, 21.02.2020 - Festhalle Grünkraut - in der Gemeinde Grünkraut
Nummer 8                                    Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut                                     Seite 5

     und überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse durch den      (5)	Der Verbandsvorsitzende ist ehrenamtlich tätig. Er enthält
     Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung ist ins-            eine Aufwandsentschädigung, die in der Satzung über die
     besondere zuständig für die Beschlussfassung über alle            Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt ist.
     Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des Ver-     (6)	Im Übrigen sind auf den Verbandsvorsitzenden die Bestim-
     bandsvorsitzenden fallen.                                         mungen der Gemeindeordnung über den Bürgermeister
(2)	Auf die Geschäftsführung der Verbandsversammlung fin-             entsprechend anzuwenden.
     den die Bestimmungen der Gemeindeordnung für den             (7)	Bis zur Wahl des 1. Verbandsvorsitzenden nimmt der Bür-
     Gemeinderat sinngemäß Anwendung, soweit § 15 GKZ                  germeister der Gemeinde Fronreute dessen Aufgaben
     nichts anderes bestimmt.                                          wahr.

                                  §6                                                            §8
                           Geschäftsgang                                                  Ehrenbeamte
(1)	Der Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsversamm-          (1)	Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der
     lung schriftlich mit angemessener Frist unter Angabe der          Zweckverband:
     Tagesordnung zu den Sitzungen ein. In dringenden Fällen           - Verbandspfleger,
     kann die Ladung auch formlos und ohne Einhaltung einer            - Technischen Verwalter.
     Frist ergehen.                                                    - Verbandskassenverwalter
(2)	Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens einmal            Diese sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes.
     einzuberufen. Sie muss unverzüglich einberufen werden,       (2)	Die Entschädigung des Ehrenbeamten wird in der Satzung
     wenn ¼ der Verbandsgemeinden dies unter Angabe des                über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gere-
     Verhandlungsgegenstands beantragen, der zum Aufga-                gelt.
     benbereich der Verbandsversammlung gehören muss.
(3)	Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grundsätz-          III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung
     lich öffentlich. Sie sollen abwechselnd in den Verbandsge-
     meinden stattfinden.                                                                     §9
(4)	Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungs-                              Wirtschaftsführung
     gemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und        Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen finden
     beschließen.                                                 nach Maßgabe des § 20 GKZ die für Eigenbetriebe geltenden
(5)	Über die Sitzung der Verbandsversammlung und die dabei       Vorschriften unmittelbare Anwendung.
     gefassten Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die
     durch den Vorsitzenden und mindestens zwei Mitglieder,                                     § 10
     die an der Sitzung teilgenommen haben, und den Schrift-                            Verbandspflege
     führer zu beurkunden sind. Die Niederschrift ist der Ver-     (1)     Zur fachgemäßen Erledigung der Verwaltungsgeschäfte
     bandsversammlung bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis       einschließlich der Schriftführung und der Betreuung des Sat-
     zu bringen. Mehrfertigungen von Niederschriften über nicht   zungswesens hat der Zweckverband einen Verbandspfleger
     öffentliche Sitzungen dürfen nicht ausgehändigt werden.      zu bestellen. Er muss die Befähigung zum Gemeindefachbe-
                                                                  diensteten (§ 58 GemO) besitzen. Der Verbandspfleger wird
                                §7                                von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jah-
Verbandsvorsitzender                                              ren gewählt.
(1)	Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter wer-
     den von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die      (2)       DemVerbandspflegerobliegtunbeschadetderVerantwort-
     Dauer von 3 Jahren gewählt. Scheidet ein Gewählter aus       lichkeit des Verbandsvorsitzenden die Besorgung der Haus-
     der Verbandsversammlung vorzeitig aus, so endet auch         halts- und Rechnungsgeschäfte. Außerdem wirkt er bei den
     sein Amt. Die Verbandsversammlung hat für die Restdauer      übrigen Teilen der Verbandswirtschaft mit.
     der Amtszeit einen neuen Vorsitzenden oder Stellvertreter
     zu wählen.                                                                             § 11
(2)	DerVerbandsvorsitzendeleitetdieVerbandsversammlung.                         Verbandskassenverwaltung
     Er beruft die Mitglieder der Verbandsversammlung zu den      (1)	Die Verbandskassenverwaltung wird beauftragt die Ver-
     Sitzungen ein und bereitet die Beschlüsse vor. Ihm obliegt      bandskasse des Zweckverbands zu führen. Bei Bedarf
     der Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung.             wird sie von der Gemeinde Fronreute unterstützt.
     Der Verbandsvorsitzende erledigt in eigener Zuständig-       (2)	Die der Gemeinde Fronreute für die Kassenverwaltung
     keit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm         entstehenden Aufwendungen werden vom Zweckverband
     sonst durch Gesetz, Satzung oder die Verbandsversamm-           nach Rechnungsstellung erstattet.
     lung übertragenen Aufgaben.
(3)	Als Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten insbeson-                                  § 12
     dere                                                                          Technische Verwaltung
     1.	die Bewirtschaftung der im Verwaltungshaushalt ver-      Für die Erledigung der Aufgaben auf dem Gebiet der Techni-
         anschlagten Einnahmen und Ausgaben,                      schen Verwaltung wird ein Technischer Verwalter von der Ver-
     2.	die Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Aus-      bandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
         führung von Vorhaben des Vermögenshaushaltes bis
         zum Betrag von 25.000,00 EUR im Einzelfall,                                         § 13
     3.	die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan-                          Tagegelder, Reisekosten
         mäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 5.000,00 EUR         Die Mitglieder der Verbandsversammlung, mit Ausnahme des
         im Einzelfall die Aufnahme von Darlehen und Kassen-      Verbandsvorsitzenden und der Ehrenbeamten erhalten für die
         krediten im Rahmen der Haushaltssatzung.                 Teilnahme an den Sitzungen und an Dienstgeschäften außer-
(4)	In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis    halb der Sitzungen eine Entschädigung. Das Nähere wird in
     zu einer Sitzung der Verbandsversammlung aufgescho-          der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätig-
     ben werden kann, entscheidet der Verbandsvorsitzende         keit geregelt.
     anstelle dieser. Die Gründe für die Eilentscheidung und
     die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der zuständi-
     gen Organe unverzüglich mitzuteilen.
Seite 6                                   Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut                                Nummer 8

             IV. Deckung des Finanzbedarfs                         einander über Rechte und Verbindlichkeiten aus dem
                                                                   Verbandsverhältnis, insbesondere über das Recht zur
                           § 14                                    Benutzung der
                       Stammkapital                             (2)	Verbandseinrichtungen und über die Pflicht zur Tragung
(1)	Der Verband ist mit je 1.000,00 EURO für jedes Mitglied       der Verbandslasten, kann die Rechtsaufsichtsbehörde zur
   an Stammkapital, somit mit 37.000,00 EURO Stammka-              Schlichtung angerufen werden.
   pital ausgestattet.
(2)	Das Stammkapital wird von den Verbandsgemeinen zu          (3)	Wenn die Beteiligten mit den Vorschlägen der Rechtsauf-
   gleichen Anteilen von 1.000,00 EURO eingebracht. Das            sichtsbehörde zur gütlichen Beilegung des Streites nicht
   Stammkapital wird nach Genehmigung der Verbandssat-             einverstanden sind, können sie den Verwaltungsrechts-
   zung und des Zweckverbandes angefordert.                        weg beschreiten.

                            § 15                                                              § 19
          Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen                                              Inkrafttreten
(1)	DiefürdiePlanung,denBau,dieUnterhaltungundInstand-         Diese Neufassung der Verbandssatzung tritt am Tag nach der
   setzung des jeweiligen Stadt- und Ortsnetzes anfallen-       öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
   den Personal- und Sachkosten werden der jeweiligen           Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 25.11.2015 außer
   Gemeinde in Rechnung gestellt. Die Kosten des Zweck-         Kraft.
   verbandes für die Verpachtung der Anlagen sowie für die
   im Zusammenhang stehenden Aufgaben sind ebenfalls von        Ausgefertigt, Berg, den 03.12.2019
   den Verbandsgemeinden zu tragen. Personal- und Sach-         Gez. Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender
   kosten für die Bearbeitung der Förderanträge, die recht-
   liche Bearbeitung in Zusammenarbeit mit Fachbüros und
   die Aus- und Fortbildung für die Verbandsgemeinden wer-      Hinweis:
   den darüber hinaus bei den Verbandsgemeinden geltend         Eine etwaige Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschrif-
   gemacht. Für diese Kosten werden Dienstleistungsverträge     ten der Gemeindeordnung(GemO) oder von aufgrund der
   mit den jeweiligen Verbandsgemeinden abgeschlossen.          GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekom-
(2)	Der Verband kann zur Deckung des weiteren Finanzbe-        men einer Satzung ist nach §4 Abs.4 der GemO in der Fas-
   darfs von den Verbandsgemeinden eine Umlage erhe-            sung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) unbeachtlich, wenn sie
   ben. Als Umlageschlüssel werden die Einwohnerzahlen          nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der
   des statistischen Landesamtes aller Verbandsgemeinden        Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit die-
   zum 30.06. des jeweiligen Rechnungsjahres festgesetzt.       ser Bekanntmachung bei der Gemeinde Fronreute geltend
   Die Umlage wird nach der Einwohnerzahl des statistischen     gemacht worden ist.
   Landesamtes der einzelnen Gemeinde zum jeweils 30.06.        Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt,
   des Rechnungsjahres von jeder Verbandsgemeinde erho-         kann etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend
   ben.                                                         machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
(3)	Auf die Umlage kann der Verband Abschlagszahlungen         Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung ver-
   erheben, die innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung         letzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss
   zur Zahlung fällig werden.                                   nach §43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat
(4)	Die Einnahmen aus der Verpachtung der Anlagen werden       oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde
   den Verbandsgemeinden gutgeschrieben. Über die Ver-          den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrens-
   teilung der Pachteinnahmen werden mit den Verbands-          verletzung gerügt hat.
   gemeinden entsprechende Pachtverträge geschlossen.

                           § 16
              Öffentliche Bekanntmachung                        Möchten Sie das Mitteilungsblatt der Gemeinde Grün-
Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes                 kraut abonnieren, kündigen oder haben eine Reklama-
erfolgen auf der Webseite des Zweckverbandes unter www.         tion, dann wenden Sie sich bitte direkt an Druck + Verlag
oberschwaben.net unter Beachtung der Vorgaben des § 1           Wagner in Kornwestheim.
Abs. 2 DVO GemO. Im Übrigen können Bekanntmachungen             Tel.: 07154/8222-22 oder E-Mail: vertrieb@duv-wagner.de
während der üblichen Sprechzeiten der Gemeinde Fronreute
im Rathaus, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute kostenlos
eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als       Gemeindeverwaltung Grünkraut
Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntma-
chung werden unter Angabe der Bezugsadresse und gegen            Telefonzentrale: 0751/7602-0, Fax: 0751/7602-20
Kostenerstattung auch zugesandt.                                 E-Mail: info@gruenkraut.de
Bei Bekanntmachungen im Internet wird der Bereitstellungs-       Homepage: www.gruenkraut.de
tag angegeben. Der Tag der Bereitstellung ist dabei der Tag      Öffnungszeiten:
der Bekanntmachung.                                              Mo. - Fr.   08.00 - 12.00 Uhr
                                                                 Mi.         16.00 - 18.30 Uhr
                               § 17
      Änderungen der Satzung des Zweckverbandes
(1)	Für die Änderungen der Verbandssatzung sowie für die
     Abwicklung gelten die Bestimmungen der §§ 21 ff. GKZ.
(2)	Mit der Auflösung fällt das Vermögen des Verbandes den                               Gehwegparken
     Verbandsmitgliedern unter Berücksichtigung ihres Anteils                             ist rücksichtslos...
     am Stammkapital zu.

                              § 18                                                        ...besonders gegenüber
                          Schlichtung                                                     älteren Menschen und
(1)	Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Ver-
     bandsmitgliedern sowie der Verbandsmitglieder unter-
                                                                                          Familien mit Kindern!
Nummer 8                                   Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut                                     Seite 7

                  Informationen                                                        Abfall-Info
 Auskehrungsanspruch der Jagdgenossen                             Öffnungszeiten Wertstoffhof
 Nach § 16 der Satzung über die Jagdgenossenschaft                Jeden Dienstag 14.30 - 18.30 Uhr
 Grünkraut kann jeder Jagdgenosse die Auszahlung seines           (Beim Anwesen Fuchs, Buchenstraße 4)
 Anteils am Reinertrag verlangen. Der Anspruch ist jeweils
 bis zum Ende des Wirtschaftsjahres (31. März) schriftlich        Öffnungszeiten Grüngutplatz
 (formlos) oder mündlich zu Protokoll beim Bürgermeister-         geschlossen bis 14. März 2020
 amt Grünkraut, Scherzachstr. 2, 88287 Grünkraut geltend
 zu machen. Aufgrund der Jagdgenossenschaftssatzung
 reicht ein einmaliger Antrag, welcher dann bis zum Ende          Nicht geleerte Tonnen
 des Pachtvertrags gültig ist.                                    Ist Ihr Bio- und/oder Restabfallbehälter nicht geleert wor-
 Achtung: Seit 1. April 2018 gibt es einen neuen Jagd-            den, rufen Sie bitte unter der Hotline 0800 3530300 an.
 pachtvertrag. Deswegen ist einmalig ein Antrag zu stel-          Ist Ihre Papiertonne nicht geleert worden, rufen Sie bitte
 len, der bis zum Ende des Vertrags (31.03.2026) gültig           bei der Firma Remondis, Tel.: 0751 3619128 an.
 bleibt!
 Das Formular steht auch auf der Homepage der Gemeinde
 (unter Suchbegriff „Jagdauskehrung“, dann „e-Bürger-
 dienste“, unter dem Punkt „Formulare“) zum Ausdrucken
 zur Verfügung.
 Holger Lehr
 Bürgermeister
                                                                                    Klimaschutz
Kurzzeitparkplätze Apotheke / Sparkasse                          Gebäudeenergieberatung wird günstiger
Die Kurzzeitparkplätze im Bereich Apotheke / Sparkasse sind      Gebäudeenergieberatung wird für Gebäudeeigentümer
fertiggestellt und beschildert.                                  günstiger
Die Verwaltung weist daraufhin, dass diese nur für kurze Erle-   Zum 1. Februar stieg der maximale Zuschuss des Bunds
digungen gedacht sind. 15 Minuten Parkzeit sind hier möglich.    für die Planung einer energetischen Sanierung für Ein-
Bitte denken Sie daran, dass die Bushaltestelle gegenüber        und Zweifamilienhäuser von 800 auf 1.300 Euro. Auch für
keine Parkmöglichkeit ist.                                       größere Gebäude und Baubegleitung bessern sich die
Die Einhaltung der Parkregelung wird überwacht.                  Konditionen.
Gemeindeverwaltung                                               Als Hauseigentümer Energie und Geld sparen? Eine Gebäude-
Grünkraut                                                        energieberatung zeigt auf, wie dies optimal möglich ist und
                                                                 stellt eine solide Entscheidungsgrundlage für eine erfolgreiche
                                                                 energetische Sanierung dar. Dank einer deutlichen Erhöhung
                                                                 der Förderung durch die Bundesregierung zum 01. Februar
                                                                 2020, beläuft sich der vom Eigentümer zu zahlende Eigenan-
                                                                 teil nur noch auf 20 Prozent des förderfähigen Beratungshono-
                                                                 rars: Für eine Vor-Ort-Beratung im Ein- oder Zweifamilienhaus
                                                                 gibt es nun bis zu 1.300 Euro Zuschuss – das sind 500 Euro
                                                                 mehr als bisher. Bei Beratungskosten von 1.600 Euro bei-
                                                                 spielsweise beliefe sich der Eigenanteil auf 320 Euro. Ausge-
                                                                 zahlt wird der Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und
                                                                 Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für Eigentümer wichtig zu wissen:
                                                                 Um von zinsgünstigen KfW-Sanierungskrediten und Zuschüs-
                                                                 sen zu profitieren, ist eine Energieberatung Pflicht.
                                                                 Auch für Eigentümer von Wohngebäuden mit drei oder mehr
                                                                 Wohneinheiten steigt die Förderung: Deren Beratung wird nun
                                                                 mit maximal 1.700 Euro, das entspricht 600 Euro mehr als bis-
                                                                 her, unterstützt. Zusätzlich wird Wohnungseigentümergemein-
                                                                 schaften ein zusätzlicher einmaliger Zuschuss von bis zu 500
                                                                 Euro gewährt, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümer-
                                                                 versammlung erläutert wird.
                                                                 Informationen gibt es bei der Energieagentur Ravensburg unter
                                                                 www.energieagentur-ravensburg.de oder unter
                                                                 0751 - 764 70 70.

                                                                               Ist Ihre Hausnummer
                                                                                   gut erkennbar?
                                                                          Im Notfall kann das entscheidend für
                                                                        rasche HILFE durch den ARZT oder den
                                                                                  Rettungsdienst sein!
Seite 8                                  Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut                                 Nummer 8

                     Feuerwehr                                              Landwirtschaft
                                                              Informationsveranstaltungen
                                                              Gemeinsamer Antrag 2020
                                                              Informationsveranstaltungen des Landwirtschaftsamts
                                                              Ravensburg
                                                              Das Landwirtschaftsamt informiert auch in diesem Jahr wie-
Einsatz am 10.02.2020, T1 Unwetter                            der über das Gemeinsame Antragsverfahren 2020 und das
Einsatzdauer: Beginn 07:58 Uhr, Ende 08:45 Uhr                Antragsprogramm FIONA. Dazu finden insgesamt sechs Info-
Eingesetzte Fahrzeuge: Feuerwehr Grünkraut, HLF20             veranstaltungen zwischen dem 26. Februar und dem 11. März
Mannschaftsstärke: 10 Mann                                    in verschiedenen Gemeinden des Landkreises statt. Beson-
Die Feuerwehr wurde auf Grund des Sturmereignis zur Besei-    deres Augenmerk wird dabei auf die Antragstellung in FIONA
tigung mehrerer umgestürzter Bäume im Schwendewald geru-      einschließlich der grafischen Beantragung der Flächen mit
fen. Die Bäume wurden zersägt und zur Seite gelegt.           besonderem Blick auf Änderungen und Weiterentwicklungen
                                                              gelegt. Direktzahlungen, FAKT, Landschaftspflegerichtlinie,
Einsatz am 10.02.2020, T1 Unwetter                            Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Steillagen Dauer-
Einsatzdauer: Beginn 09:31 Uhr, Ende 10:15 Uhr                grünland und SchALVO, das Thema Dauergrünland und nicht
Eingesetzte Fahrzeuge: Feuerwehr Grünkraut, HLF20             zuletzt die Förderung der Biodiversität sind weitere Schwer-
Mannschaftsstärke: 10 Mann                                    punkte der Veranstaltungen. Während der Veranstaltungen
Die Feuerwehr zu einem weiteren umgestürzten Baum in          besteht die Möglichkeit, Fragen zum Gemeinsamen Antrag
Menisreute alarmiert. Der Baum wurde zersägt.                 zu stellen.
                                                              Die Veranstaltungen finden jeweils um 20 Uhr an folgenden
Einsatz am 11.02.2020, T1 Unwetter                            Terminen statt:
Einsatzdauer: Beginn 07:43 Uhr, Ende 08:20 Uhr                • Mittwoch, 26. Februar 2020 im Gasthaus „Adler“ in Hauerz
Eingesetzte Fahrzeuge: Feuerwehr Grünkraut, HLF20             • Donnerstag, 27. Februar 2020 im Gasthof „Hasen“ in Berg
Mannschaftsstärke: 10 Mann                                    • Dienstag, 3. März 2020 im Gasthof „Ochsen“ in Kißlegg
Die Feuerwehr wurde zu einem umgestürzten Baum in Arneg-      • Mittwoch, 4. März 2020 im Gasthaus „Ochsen“ Pfärrich
gen (Schulbusstrecke) alarmiert. Der Baum wurde zersägt.      • Dienstag, 10. März 2020 in der Dorfhalle Urlau
                                                              • Mittwoch, 11. März 2020 im Gasthaus „Goldenes Kreuz“
Einsätze am 10.02.2020, T1 Unwetter                             in Pfrungen
Einsatzdauer: Beginn 07:00 Uhr, Ende 18:30 Uhr
Eingesetzte Fahrzeuge: Feuerwehr Grünkraut
Auf Grund des Sturmtiefs Sabine, musste die Feuerwehr zwi-
schen 07:45 Uhr und 18:30 Uhr zu 8 Einsätzen ausrücken. In
den meisten Fällen waren es umgestürzte Bäume, aber auch
beschädigte Stromleitungen.                                          Bürgergemeinschaft e.V.
                                                                           Café Kunterbunt
                                                                           Das Café Kunterbunt ist Treffpunkt und Bege-
          Büchereinachrichten                                                  gungsmöglichkeit für alle Generationen.
                                                                           Wir freuen uns auf viele große und kleine Gäste,
                                                                           um Sie mit leckeren, selbstgemachten Kuchen
                                                                              & tollen Kaffee-Variationen zu verwöhnen!
                    Öffnungzeiten:
                    Montag           16.00 - 18.00 Uhr                        Für Kinder haben wir auch eine Spielecke.
                    Mittwoch         17.00 - 19.00 Uhr
                    Donnerstag       18.00 - 20.00 Uhr                             Café Kunterbunt
                    Freitag          16.00 - 18.00 Uhr                       am Freitag, 21. Februar 2020
                                                                                von 15.00 - 17.00 Uhr
Halligari d´Schwendemarie!                                                        im Haus der Mitte
Am „bromigen“ Freitag, den 21. Februar ist die Büche-
rei trotz Schülerbefreiung und Rathausstürmung wie immer                               Hinweis:
von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag den                 Das nächste Café Kunterbunt findet am
24. Februar, bleibt Ihre Bücherei geschlossen und auch das           Freitag, 6. März 2020 von 15.00 - 17.00 Uhr
Büchereiteam schlüpft ins Narrenkleid. Ab Aschermittwoch                        im Haus der Mitte statt.
sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Die Onleihe ist selbstverständlich auch an den närrischen                     Ihr Café-Kunterbunt-Team!
Tagen rund um die Uhr geöffnet.
Wir wünschen eine glückselige fünfte Jahreszeit!              Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren
Das Büchereiteam                                              aus der Gemeinde Grünkraut
                                                              „Essa, schwätza, zsamma lacha,“ in netter Gesellschaft sich
                                                              mal wieder treffen und austauschen.
                                                              Der Mittagstisch hat immer Dienstag und Donnerstag ab 12.00
                                                              Uhr geöffnet. Unser Fahrdienst holt Sie auch gerne zu Hause ab.
                                                              Sie können sich am jeweiligen Tag bis 10.00 Uhr unter der Tele-
                                                              fonnummer 7602-45 für das Mittagessen anmelden.
Nummer 8                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut                                     Seite 9

Das Mittagessen kostet mit Mineralwasser 6,30 €.              Kontakt und Anmeldung bei der Sozialstation St. Martin,
Am Dienstag, 25.02.2020, gibt es Sauschwänzle und Blut- und   Tel. (07529) 855. Es sind noch Plätze frei!
Leberwürstle mit Kartoffelbrei, zum Nachtisch Nonnenfürzle.   Auf Wunsch bieten wir einen Fahrdienst an!
Am Donnerstag, 27.02.2020, gibt es Käsespätzle mit
gemischtem grünen Salat zum Nachtisch: Obstsalat
Wir freuen uns auf neue Gäste!
Sabine Jehle, Seniorenbeauftragte

 Öffnungszeiten Bürgerkontaktbüro                                        Bereitschaftsdienste
 Information: Das Bürgerkontaktbüro im Haus der Mitte
 ist vom 21.02.20 bis einschließlich 25.02.2020 nicht         Wasserversorgung Grünkraut
 besetzt.
                                                              Rufnummer für Störungsmeldungen 07528 920960
                                                              (rund um die Uhr erreichbar)
 Bürgergemeinschaft e.V.                                      Ärztlicher Bereitschaftsdienst
 Kinder-, Jugend- und Familienbeauftragte                     Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienstan den Wochenen-
 Sprechzeiten im Haus der Mitte                               den und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten:
 Carmen Gropper
 Montag, Dienstag und Mittwoch                                          Kostenfreie Rufnummer 116117
 08.00 - 12.00 Uhr
 Dienstag Nachmittag                                          Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Online-
 13.00 - 15.00 Uhr                                            sprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten,
 und nach Vereinbarung                                        nur für gesetzlich Versicherte unter          0711 – 96589700
 Tel. 0751/9587562                                            oder docdirekt.de
 E-Mail: gropper@hausdermitte.de                              Augenarzt         01801 929346
 www.hausdermitte.de                                          Kinderarzt        01801 929288

 Beauftragte für Senioren und bürgerschaftlichem
 Engagement
                                                              Rettungsdienst                           112
 Sprechzeiten im Rathaus                                      Krankentransport (+ Ortsvorwahl)       19222
 Sabine Jehle, Tel. 0751/7602-45                              Vergiftungs-Informationszentrale Freiburg
 Montag - Donnerstag jeweils                                  24-Stunden-Telefon 0761 19240
 08.00 - 12.00 Uhr
 Mittwochnachmittag
 16.30 - 18.30 Uhr
                                                              Apothekendienst
                                                              Den aktuellen Bereitschaftsdienst der Apotheken finden Sie
 Sprechzeiten im Haus der Mitte                               im Internet unter www.aponet.de oder Tel. 0800 00 22 833
 Dienstag und Donnerstag
 13.00 - 15.00 Uhr                                            Fahrdienste für Menschen mit Behinderung,
 und nach Vereinbarung
 Tel. 0751/9587561
                                                              Kranke und Senioren mit Einschränkungen
 Email: sabine.jehle@gruenkraut.de                            Malteser Ravensburg-Weingarten, Hausnotruf und Mahl-
 www.gruenkraut.de                                            zeitendienst, Tel. 0751 366130
                                                              DRK Ravensburg, Essen auf Rädern, Hausnotruf,
                                                              Tel. 0751 56061-0
             Eltern-Kind-Gruppen
             Programm für                                     Activpflege
             Montagsgruppe „Babyclub Krümelbande“             der Pflegedienst an Ihrer Seite
             09.15 – 11.45 Uhr im Haus der Mitte              Rund um die Uhr - Tel. 07529 912662
             für Babys von 0 - 1,5 Jahren
             Jeden Montag gemütliches Beisammensein.          Telefonseelsorge Oberschwaben-Allgäu
             Leitung: Jennifer Schick, Tel. 01 79 96 77 337   kostenfrei - rund um die Uhr
             Information und Anmeldung bei den jeweiligen     Tel. 0800 1110111 oder 0800 1110222
             Leiterinnen.
                                                              Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Dienstagsgruppe „Heinzelmännchengruppe“:
09.00 – 10.30 Uhr im Haus der Mitte                           (EUTB)
25. Februar - Erzähltheater                                   Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein-
Leitung: Saskia Neff, sneff@web.de                            schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung.
                                                              Schubertstr.1, 88214 Ravensburg.
                                                              Telefon 0751 99923970; Email info@eutb-rv-sig.de
  Gymnastik im Haus der Mitte - 60 Plus
  Die Gymnastikgruppe für alle, die sich gerne bewegen        Tierärztlicher Notfalldienst
  und Freude an Gymnastik haben.                              Samstag/Sonntag, 22.02./23.02.2020
  Mittwochs von 9.45 - 11.00 Uhr im Haus der Mitte            Kleintierpraxis Baienfurt
  Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.                      telefonische Anmeldung erforderlich unter
  Ansprechpartnerin: Waltraud Merk (0751) 63158               Tel.: 0751 / 56 04 08 08

           Mittendrin
           Betreuungsgruppen für ältere Menschen
           donnerstags von 14.30 - 17.30 Uhr
           Im Haus der Mitte, Weidenstr. 2, Grünkraut.
Seite 10                                           Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut                                          Nummer 8

                       Nachbarschaftshilfe
                       Grünkraut
                                                                           Kath. Kirchenpflege / Luzia Ambs neu:         Telefon: 0751 65273644
                   Hilfe in Notsituationen                                 StGallusundNikolaus.Gruenkraut@nbk.drs.de           Fax: 0751 6528374
                   Nicole Hoffmann Tel . 0751/6529510
                                                                           Bürozeiten im Rathaus, Scherzachstr. 2
                   Leonie Baier       Tel. 0751/6525577
                                                                           Bankverbindung:
                   (Stellvertretung)
E-Mail: nh.nachbarschaftshilfe@web.de                                      IBAN: DE11 6506 2577 0015 3940 00
                                                                           bei VR-Bank Ravensburg-Weingarten
Bankverbindung: DE41 6506 2577 0015 3940 42
BIC: GENODES1RRV • VR-Bank Ravensburg-Weingarten eG

                ZUHAUSE PFLEGEN HELFEN BERATEN                                                                und
                Sozialstation St. Martin
                Rund um die Uhr erreichbar: Tel. 07529 855
                E-Mail: meger@sozialstation-schlier.de                     Pfarramt / Frau Silvia Blankenhorn                Telefon: 07520 2145
                www.sozialstation-schlier.de                               Pfarrweg 15, 88285 Bodnegg                             Fax 07520 1433
                                                                           StGallusundNikolaus.Gruenkraut@drs.de
                                                                           StUlrichundMagnus.Bodnegg@drs.de
                          Hospizdienst Vorallgäu
                                                                           Bürozeiten:
                       Ziel des Hospizdienstes ist die
                                                                           Montag                                              08.30 – 10.30 Uhr
                       Unterstützung und Begleitung von
                                                                           Dienstag                                            08.30 – 10.30 Uhr
                       schwerkranken und sterbenden
                       Menschen und ihrer Angehörigen –                    Mittwoch                                             8.30 – 10.30 Uhr
 würdevoll und selbstbestimmt!                                             Donnerstag                                          14.30 – 16.30 Uhr
 Hospiz respektiert Sterben und Tod als Bestandteile des                   Freitag                                            08.30 – 10.30 Uhr
 Lebens.                                                                   Kath. Kirchenpflege / Norbert Junker         Telefon: 07520 9538778
 Gesamtleitung:                                                            stulrichundmagnus.bodnegg@nbk.drs.de
 Klara Öngel, Hoher-Ifen-Weg 1,                                            Bankverbindung:
 88289 Waldburg, Telefon: 07529 - 3642                                     Kath. Kirchenpflege Bodnegg
 weitere Ansprechpartnerin:                                                IBAN:DE05 6506 2577 0052 1800 00
 Brigitte Huber Tel.: 07520-923086                                         bei VR-Bank Ravensburg-Wgt.

                              Sozialer
                             Fahrdienst                                    Pfarramt / Frau Anita Friedrich          Telefon: 07529 854
                                                                           Rathausstraße 12 | 88281 Schlier                     Fax 07529 912888
                             Grünkraut
                                                                           StMartin.Schlier@drs.de
 Fahrtanmeldung         Dienstag bis Freitag von 8.30 bis 11.00 Uhr,       Bürozeiten:
                        Telefonnummer 7602-18, mindestens 2                Montag und Donnerstag                                09.00 - 11.00 Uhr
                        Tage vor Fahrtantri
                                                                           Mittwoch                                            08.00 - 09.30 Uhr
                       In der Mobilität eingeschränkte Personen, die
                                                                           Donnerstagnachmittag                                15.00 - 16.30 Uhr
 Wir nehmen mit
                       nicht mit dem öffentlichen Personennahverkehr
                       oder dem eigenen Auto fahren können
                                                                            Miniplan
                                                                            Mittwoch, 26. Februar 2020
                                                                            19:00 Uhr Eucharistiefeier
                                                                            Lisa-Marie, Michelle, Luka, Magnus, Johannes, Helena.

       Kirchliche Nachrichten                                               Sonntag, 01. März 2020
                                                                            10:30 Uhr Eucharistiefeier – Tauferneuerung d. Erstkomm.
                                                                                      kinder
                                                                                      Charlotte, Julia, Luka, Jeannine, Jeannette, Fer-
                                                                                      dinand

                                                                            Bitte beachten:
                                                                            Die Pfarrbüros in Bodnegg und Schlier sind am gumpigen
                                                                            Donnerstag, 20. Februar und am Rosenmontag, 24. Feb-
                                                                            ruar geschlossen.

Pfarrer Edgar Briemle, Administrator                         07529 1350
Schulstr. 16 | 88267 Vogt
edgar.briemle@drs.de
Gottesdienstordnung vom 22.02.2020 bis 01.03.2020
                                                                                                                                                                                              Nummer 8

                 Seelsorgeeinheit              Grünkraut                               Bodnegg                              Schlier                               Unterankenreute
                 VORALLGÄU                     St. Gallus und Nikolaus                 St. Ulrich und Magnus                St. Martin                            Mariä Himmelfahrt

Samstag, 22.02.2020                 17:00 Uhr Rosenkranz
Kathedra Petri Fest
Sonntag, 23.02.2020                 19:00 Uhr Ökumenisches Abendgebet        08:30 Uhr Rosenkranz                  10:30 Uhr Eucharistiefeier          14:00 Uhr Rosenkranz-Andacht in
7. Sonntag im Jahreskreis                                                    09:00 Uhr Eucharistiefeier                                                der Kapelle Hintermoos
L1: Lev 19, 1-2.17-18
L2: 1 Kor 3, 16-23                                                           16:00 Uhr Rosenkranz im Kolpingheim
Ev: Mt 5, 38-48
Hl. Polykarp, Bischof v. Smyrna,                                             St. Theresia Rosenharz
Märtyrer                                                                     10:00 Uhr Eucharistiefeier

Montag, 24.02.2020                  17:00 Uhr Rosenkranz
Hl. Matthias, Apostel
Dienstag, 25.02.2020                18:15 Uhr – 18:45 Uhr
Hl. Walburga                        stille Anbetung mit Lobpreis

Aschermittwoch, 26.02.2020          19:00 Uhr Eucharistiefeier mit Aschen-   17:00 Uhr Eucharistische Anbetung
Beginn der österl. Bußzeit          kreuzbestreuung;
 L1: Joel 2, 12-18                  JT + Berthold Huber                      St. Theresia Rosenharz
L2: 2 Kor 5, 20-6,2                                                          18:30 Uhr Eucharistiefeier
Ev: Mt 6, 1-6.16-18

Donnerstag, 27.02.2020              17:00 Uhr Rosenkranz                     17:00 Uhr Rosenkranz im Kolpingheim                                       18:30 Uhr Gebet für Kranke
                                                                                                                                                                                              Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut

                                                                                                                                                       19:00 Uhr Eucharistiefeier

Freitag, 28.02.2020                 17:00 Uhr Rosenkranz                     19:00 Uhr Eucharistiefeier;
                                                                             Messe + Linus Wagner

Samstag, 29.02.2020                 17:00 Uhr Rosenkranz

Sonntag, 01.03.2020                 10:30 Uhr Eucharistiefeier mit Tauf-                                           10:30 Uhr Wort-Gottes-Feier,        09:00 Uhr Eucharistiefeier mit Tauf-
1. Fastensonntag                    erneuerung der Erstkommunionkinder       16:00 Uhr Rosenkranz im Kolpingheim   mitgestaltet von der Gruppe Takt-   erneuerung der Erstkommunionkinder
L1: Gen 2, 7-9; 3, 1-7                                                                                             voll
L2: Röm 5, 12-19                                                             St. Theresia Rosenharz                                                    14:00 Uhr Rosenkranz-Andacht in
Ev: Mt 4, 1-11                                                               10:00 Uhr Eucharistiefeier                                                der Kapelle Hintermoos
                                                                                                                                                                                              Seite 11
Seite 12                                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut                                       Nummer 8

Weitere Informationen:                                                                Dreher,          1977      Dipl. Verwaltungs- Ligusterweg 10
  Beerdigungsdienst                                                                   Christoph                  wirt (FH), Perso- Grünkraut
  Bitte wenden Sie sich an die Pfarrbüros in Bodnegg und                                                         nalleiter
  Schlier. Die Seelsorger werden von dort benachrichtigt und                          Eber, Sabine     1965      Physiotherapeutin Liebenhofen 29
  nehmen mit den Angehörigen Kontakt auf.                                                                                          Grünkraut
  Bodnegg: Pfarrer Gunnar Sohl
                                                                                      Flach, Renate    1976      Hausfrau          Ritteln 12 Grün-
  Grünkraut: Pfarrvikar Marco
                                                                                                                                   kraut
  Schlier und Unterankenreute: Frau Martha Elbs, Gemein-
  dereferentin i.R.                                                                   Gälle, Andrea    1972      Verwaltungsange- Kronhalden 1
                                                                                                                 stellte          Grünkraut
  Krankenkommunion – in der Fastenzeit:                                               Muth, Andreas    1974      Elektroniker      Bommen        1
  Sehr gerne besucht Pfarrvikar Cristian in der vorösterlichen                                                                     Grünkraut
  Zeit unsere älteren und kranken Menschen in der Seelsor-
  geeinheit und bringt ihnen die Kommunion und spendet auf                            Pfluger, Ines    1966      Sportfachkraft    Tannacker     2
  Wunsch auch das Sakrament der Krankensalbung.                                                                                    Grünkraut
  Bitte vereinbaren Sie über unsere Pfarrbüros einen Termin.                          Rieger, Gregor   1965      Automobilverkäu- Weidenstr.     6
                                                                                                                 fer              Grünkraut
                          Zuschuss für den Kauf eines Gotteslobes                     Ruf, Roswitha    1957      Verwaltungsange- Am Ottersberg
                      Zuschuss  für den Kauf eines Gotteslobes
                       der Erstkommunionkinder                                                                   stellte          46 Grünkraut
                      der Erstkommunionkinder
                       durch   Bischof Dr. Gebhard Fürst
                      durch Bischof Dr.
                       Das Gebet-    undGebhard  Fürst
                                          Gesangbuch      Gotteslob hat               Wahl, Marina     1956      Erzieherin        Liebenhofen 7
                        seit seiner Einführung 2013 bereits einen                                                                  Grünkraut
 Das Gebet-
festen    PlatzundinGesangbuch    Gotteslob Vollzügen
                      den liturgischen        hat seit seinerunserer
                                                              Einführung   2013
                                                                        Gemein-
 bereits
den       einen festen
     erhalten.     DiesesPlatz    in den soll
                             Gotteslob     liturgischen
                                                 gerade Vollzügen
                                                            auch Kindernunserer
                                                                              und    14.02.2020
                                                                                     gez. Maidi Zorell-Fonfara, Wahlausschussvorsitzende
 Gemeinden erhalten.
Jugendlichen              Dieses Gotteslob
                    erschlossen               soll gerade auch
                                     und zugänglich               Kindernwerden
                                                             gemacht        und
und   sie auf ihrem
 Jugendlichen            Glaubensweg
                 erschlossen                begleiten.
                               und zugänglich   gemacht Deshalb
                                                           werden undhat sieunser
                                                                             auf
Bischof     Dr. Gebhard       FürstDeshalb
                                      den Kauf      eines     neuen   Gotteslo-      Ihre Teilnahme an der Wahl ist Ansporn und Motivation,
 ihrem Glaubensweg       begleiten.           hat unser   Bischof Dr. Gebhard
bes                                                                                  Bestätigung und Auftrag.
 Fürstfür
       dendie   Erstkommunionkinder
             Kauf  eines neuen Gotteslobes von       Anfang
                                               für die          an unterstützt.
                                                        Erstkommunionkinder
Diese   Unterstützung
 von Anfang                 soll auch
                an unterstützt.   Diese in 2020 möglich
                                         Unterstützung     soll sein.
                                                                 auch Jeder,
                                                                       in 2020der    Das Wichtigste also: Gehen Sie wählen!
einem    Erstkommunionkind           ein  Gotteslob      zur   Erstkommunion
 möglich sein. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob zur
schenkt,     oder schenkt,
                     jedes Erstkommunionkind,              das sich     ein ein
                                                                              Got-   Unterstützen Sie unsere Kirchengemeinde mit Ihrer Stim-
 Erstkommunion                oder jedes Erstkommunionkind,        das sich          mabgabe!
teslob
 GotteslobzurzurErstkommunion
                 Erstkommunion kauft, kauft,   bekommt
                                          bekommt             bei des
                                                      bei Vorlage  Vorlage
                                                                        Buchesdes
Buches      einen Aufkleber
 einen Aufkleber                  eingeklebt
                     eingeklebt und               und einen
                                       einen Zuschuss       von Zuschuss
                                                                 10 €. Diesenvon     Anfang März erhalten Sie Ihre persönlichen Wahlunterlagen
10  €. Diesen
 Zuschuss         Zuschuss
             erhalten           erhalten
                       Sie bei Frau  Ambs Sie
                                            nachbeidenFrau     Ambs nach
                                                         Gottesdiensten       den
                                                                          in der     zusammen mit den Briefwahlunterlagen und dem Kandida-
Gottesdiensten
 Sakristei.            in der  Sakristei.                                            tenprospekt zur Wahl des Kirchengemeinderats.

                              22. März 2020                                           08. März 2020 – Tag für Männer und Väter
                                                                                      „Starke Männer in stürmischen Zeiten sind für die
                                                                                      Zukunft gefragt“
Wie sieht’s aus? – Eine einfache Frage, auf die es aber                               Tag für Männer und Väter
Wie sieht’s
keine       aus? – Eine
        einfachen       einfache Frage,
                      Antworten    gibt.auf die es aber keine
einfachen  Antworten gibt.                                                            „Männer, und damit meinen wir besonders auch Väter,
Wie sieht sie aus, die Situation in unserer Kirche, die von Miss-                     sind in unserer Gesellschaft wichtige Faktoren für deren
brauchsfällen gebeutelt ist und die gleichberechtigte Teilhabe                        Zukunft.“ Das ist die Überzeugung von Franz Bradler, dem
Wie sieht sie aus, die Situation in unserer Kirche, die von
 der Frauen aussichtslos scheint?                                                     Verantwortlichen der Schönstatt-Männerbewegung in der
Missbrauchsfällen gebeutelt ist und die gleichberechtigte Teilhabe der
 Wie sieht sie aus, die Situation in unserer spezifischen Kir-                        Diözese Rottenburg-Stuttgart. Das ist seine Motivation für
Frauen aussichtslos scheint?
 chengemeinde, in der wir auf neue Impulse und eine bewe-                             das Engagement in Angeboten, „bei denen Männer unter
Wie sieht sie aus, die Situation in unserer spezifischen Kirchengemeinde,
 gende Dynamik hoffen?                                                                sich sein können“.
in der wir auf neue Impulse und eine bewegende Dynamik hoffen?
 Wie sieht sie aus, die Verbundenheit der Gemeindemitglieder                          Den Begegnungstag für Männer am 08.03.2020 unter dem
Wie sieht sie aus, die Verbundenheit der Gemeindemitglieder mit ihrer
 mit ihrer Kirchengemeinde, wer fühlt sich noch verwurzelt und                        Thema „Starke Männer in stürmischen Zeiten“ verstehen
Kirchengemeinde, wer fühlt sich noch verwurzelt und beheimatet in
 beheimatet in unserer Grünkrauter Kirche?                                            Franz Bradler und sein Team als Beitrag zur Weiterentwick-
unserer Grünkrauter Kirche?
Wie sieht’s aus?                                                                      lung der Einzelpersönlichkeit und als Plattform für Aus-
Wie sieht’s aus?                                                                      tausch und Entwicklung kreativer Ideen für das persönliche
 Folgende 12 Kandidaten haben sich ansprechen lassen von                              und gemeinschaftliche Hineinwirken in Familie, Beruf, Kir-
 dieser Frage und die Herausforderung angenommen. Sie wol-
Folgende 12 Kandidaten haben sich ansprechen lassen von dieser                        che und Gesellschaft.
 len Gemeinde entwickeln, Entscheidungen treffen und Verant-                          Ort: Schönstattzentrum Liebfrauenhöhe, 72108 Rotten-
Frage und die Herausforderung angenommen. Sie wollen Gemeinde
 wortung für die Zukunft übernehmen:
entwickeln, Entscheidungen treffen und Verantwortung für die Zukunft                  burg-Ergenzingen, Liebfrauenhöhe 5
 Wahl zum Kirchengemeinderat in St. Gallus und Nikolaus
übernehmen:                                                                           Beginn: 9 Uhr mit einer Statio bei der Schönstattkapelle
 Grünkraut
Wahl zum Kirchengemeinderat in St. Gallus und Nikolaus Grünkraut                      Abschluss: 15 Uhr mit dem Sonntagsgottesdienst
 Endgültiger Wahlvorschlag (§ 5 Wahlordnung)                                          Info und Anmeldung: Karl Katz, Tel: 07443/ 7401 oder Franz
Endgültiger  Wahlvorschlag
 Name, Vorname      Geb.jahr       Beruf                Anschrift                     Bradler, Mobil:017698106161
(§ 5 Wahlordnung)
  Bäuerle, Ralf      1966           Bankfachwirt         Lindenstr. 14
                                                         Grünkraut                          Die Katholische Erwachsenenbildung
   Name,         Geb.jahr Beruf
   Vorname
  Binger, Josef      1956           Steuerberater   Anschrif  t
                                                         Liebenhofen 49
                                                                                            Kreis Ravensburg e.V. lädt ein:
                                                                                            Auf den Anfang kommt es an – Kurs für werdende
                                                             Grünkraut               Eltern & Eltern mit Säuglingen
  Bäuerle,         1966       Bankfachwirt              Lindenstr. 14
 Dörflinger,          1967            Verleger              Gewerbestr. 5            Mit Marianne Dirks, Elke Mayer
  Ralf                                                  Grünkraut
 Raimund                                                     Grünkraut               Ab Mi, 04.03.2020, 10 – 12.30 Uhr
  Binger,          1956       Steuerberater             Liebenhofen 49               Ravensburg, Familientreff der Caritas
  Josef                                                 Grünkraut
Nummer 8                                              Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut                                       Seite 13

Offene Weite – ZEN-Übungstag                                                                          Feierabendkreis Grünkraut
Mit Tobias Reiss, Sa, 07.03.2020, 10 - 17 Uhr                                                        Volles Haus beim letzten Seniorennach-
Ravensburg, Haus der Katholischen Kirche                                                             mittag: wenn Walter Gnann seine Bilder
                                                                                                     zeigt, strömen die Leute! Viele Grün-
Der Weg der ungeteilten Aufmerksamkeit –                                                             krauter Senioren waren gespannt auf
ZEN-Übungstag                                                                                        die Bilder vom kleinen Naturschutzge-
Mit Tobias Reiss, So, 08.03.2020, 10 - 16 Uhr                                                        biet Wasenmoos bei Grünkraut und der
Ravensburg, Haus der Katholischen Kirche                                         750-Jahr-Feier im Juli letzten Jahres.
                                                                                 Nach einer Stärkung mit Kaffee und Kuchen stellte Sabine
Heimat-Los. Fastenpredigtreihe in der Liebfrauenkirche                           Jehle den Gemeindebesuch vor.
Ravensburg, ab So, 01.03.2020 Ravensburg, Liebfrauen-
kirche Ravensburg

   Weniger ist mehr – Begegnungstag
   für Frauen in Ravensburg

   Die Landfrauenvereinigung des Katholischen Frauenbundes
   veranstaltet am
   Freitag 13.03.2020 ab 9.00 Uhr in Ravensburg/ Weststadt,
   Gemeindesaal Dreifaltigkeit einen Begegnungstag für
   Frauen zum Thema: “Weniger ist mehr“

   Der Begegnungstag lädt Frauen aller Konfessionen dazu ein
   und befasst sich mit dem maßvollen Leben. Die Notwendigkeit,
   das richtige Maß zu finden, begleitet den Menschen in allen
   Lebensbereichen. Weniger kann bedeuten, dass es langfristig                   Dann zeigte Walter Gnann wunderschöne Bilder: Schmet-
   ein Mehr an Lebensqualität gibt. Am Nachmittag befassen wir                   terlinge in allen Variationen – auch solche, die schon
   uns mit unserem Wertvollsten – unserer Seele. Wo kommt sie                    geraume Zeit nicht mehr gesehen wurden – Vögel, Hum-
   her? Was, wie, warum ist sie? Und wo geht sie schließlich hin?                meln, Bienen, Blumen, Füchse, Rehe, und und und! Interes-
                                                                                 siert folgten die Besucher, unter ihnen Bürgermeister Holger
   09 Uhr     Gottesdienst mit Pfarrer Reinhold Hübschle,                        Lehr, den Ausführungen.
              Dreifaltigkeitskirche
   10 Uhr     „Weniger ist mehr“, Frau Christa Hecht-Fluhr,
              Friedrichshafen,
   12 Uhr     Mittagspause mit der Möglichkeit in den Restaurants
              der Weststadt zum Mittagstisch
   14 Uhr     „Geheimnis der Seele“, Herr Dr. Jürgen Wagner,
              Weingarten
   16 Uhr     Ende der Veranstaltung

   Unkostenbeitrag 5,00 €
   Leitung: Christina Längle, Horgenzell,
             Marlies Rothenhäusler, Taldorf

   Wir laden Sie herzlichst ein mit Freundinnen und Bekannten am
   Begegnungstag teilzunehmen, Impulse zu erhalten und sich bei
   netten Begegnungen auszutauschen.
                                                                                 Nach gemeinsamem Singen, wie immer schwungvoll beglei-
   Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.                                        tet von Herrn Eber, und einem zünftigen Vesper war es auch
                                                                                 schon wieder Zeit zum Heimgehen.
                                                                                 Ein herzliches Dankeschön an Walter Gnann für diesen inte-
                   Aktion
                     Aktion   Hoffnung     – Altkleidersammlung
                                    Hoffnung                                     ressanten Nachmittag!
                   am   Samstag, 14.März 2020
                     Voranzeige                                                  Ihr Team des Feierabendkreises:
                     Aktion Hoffnung – Altkleidersammlung am                     Heidi Eber, Uschi Jopke, Monika Wild, Roswitha Orlowski,
                   Auch   in diesem 14.März
                     Samstag,        Jahr wird die  Altkleidersammlung
                                                 2020                            Friedl Labor, Hannelore Zorell, Rosi Schupp und Christa Gnann
                   „Aktion Hoffnung“ wieder durchgeführt. Bitte legen
                     Auch in diesem Jahr wird die Altkleidersamm-
                   Sie jetzt schon Ihre gebrauchten Kleider bereit, die
                     lung „Aktion
                   Sammelsäcke          Hoffnung“
                                   werden              wieder
                                           Ihnen rechtzeitig     durchgeführt.
                                                              zugestellt.
                     Bitte Altkleidersäcke
                   Weitere    legen Sie jetzt      schon
                                              liegen        Ihre gebrauchten
                                                     am Schriftenstand
                     Kleider    bereit,
                                                                                               Ökumenische Angebote
 der kath. Pfarrkirche aus. Bitte  helfendie  Sammelsäcke werden Ihnen
                                          Sie helfen!
rechtzeitig zugestellt. Weitere Altkleidersäcke liegen am Schrif-
 Abgabe ihrer
tenstand     derKleidersäcke     im katholischen
                  kath. Pfarrkirche                Gemeindehaus.
                                           aus. Bitte    helfen Sie helfen!
 In der Woche
Abgabe           vomKleidersäcke
             ihrer    11. bis zum 14. März.
                                          im katholischen Gemeinde-              Ökumene - Termine
haus.
 Katholischer Dekanatsverband Ravensburg / Kirchengemeinderat Grünkraut          Sonntag, 23. Februar
In der Woche vom 11. bis zum 14. März. Katholischer Deka-                        19.00 Uhr Abendoase, miteinander beten, singen, meditie-
natsverband Ravensburg / Kirchengemeinderat Grünkraut                                       ren und Schweigen in Grünkraut
                                                                                 Freitag, 28. Februar
                                                                                 17.00 Uhr Weltgebetstag, Probe im ev. Gemeindehaus Vogt
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