Freitag, 21.02.2020 - Festhalle Grünkraut - in der Gemeinde Grünkraut
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54. Jahrgang Freitag, 21. Februar 2020 Nummer 8 KINDERBALL Freitag, 21.02.2020 - Festhalle Grünkraut Erwachsene: 1 Euro Kinder: 2 Euro Wir weisen hiermit daraufhin, dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder gemacht werden und diese im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit ggf. veröffentlicht werden (DSGVO). Veran stal ter: Narren verei n G rü n krau t e. V.
Seite 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 8 KW 8 „Schöpferischer Ruhestand“ begegnen - erleben begegnen – erleben Unser Veranstaltungsprogramm für die kommende Woche: Unser Veranstaltungsprogramm für die kommende Woche: Beginn/ Ansprechpartner Tag Veranstaltung Ort/Treffpunkt Abfahrt Telefon Montag, Rosenmontag - Thermalbaden 24.02. fällt aus! Dienstag, Kartenspiele und Gesellschaftsspiele Maidi Zorell-Fonfara 14.00 Haus der Mitte 25.02. 6 27 65 14.30 Mittwoch, Gymnastik für Sie und Ihn Monika Amling - Festhalle 26.02. 6 48 85 15.30 Freitag, Kurt Baumeister Kurzwandern 14.00 Festhalle 28.02. 6 17 08 Neueinsteiger Neueinsteiger sindsind zu allen zu allen Veranstaltungen Veranstaltungen herzlich herzlich willkommen! willkommen! DieDie Veranstaltungen Veranstaltungen sindsind altersunabhängig altersunabhängig und und offenoffen für die für alle, alle,Zeit die und ZeitInteresse und Interesse haben, haben, dabeidabei zu sein. zu sein. In der Narrenzeit zeigt so mancher Kulturforum sein wahres Gesicht! Finley Jayden Dao Herzliche Einladung zur Mitgliederversammlung Montag, 2. März 2020, 20 Uhr im Gasthaus „Zum Amboss“ Das Kulturforum Grünkraut e.V. lädt seine Mitglieder herzlich ein zur nächsten Mitgleiderversammlung. Tagesordnung: Begrüßung Bericht der Ressortleiter Bericht der Kassiererin Entlastungen Neuwahlen Anträge Sonstiges Anträge müssen bis spätestens 24. Februar schriftlich bei Simone Haefele, Brühlstraße 11, 88287 Grünkraut, E-Mail: hafeelesimone@web.de eingereicht werden. Über ein zahlreiches Erscheinen freut sich das Kulturforum.
Nummer 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 3 Verleihung des European Energy Awards in Schwäbisch Hall Umweltminister Franz Untersteller: „Engagiert und verantwortungsbewusst – die ausgezeichneten Kommunen sind zentrale Akteure bei der Energiewende.“ Umweltminister Franz Untersteller hat am 13.02. in Schwäbisch Hall-Hessental drei Landkreise, sieben Städte und sieben Gemeinden aus Baden-Württemberg mit dem European Energy Award ausgezeichnet. Der Enzkreis und die Stadt Schwäbisch Hall erhielten aufgrund ihrer besonders erfolgreichen Aktivitä- ten die Auszeichnung in „Gold“. „Der Klimawandel ist eine Klimakrise geworden – und wir müs- sen alles daransetzen, dass daraus keine Klimakatastrophe wird“, betonte Untersteller im Rahmen der Preisverleihung. „Für erfolgreichen Klimaschutz benötigen wir vernünftige Rah- menbedingungen.“ Da sehe er die EU und die Bundesregie- rung in der Pflicht, so der Minister. „Wir brauchen aber auch engagierte Kommunen, die sich mit konkreten Maßnahmen vor Ort für ein besseres Klima einsetzen. Der European Energy Award zeigt, dass sich die Kommunen im Land der Bedeutung des Klimawandels bewusst sind und für sie Abwarten keine Option mehr ist.“ von links: Umweltminister Franz Untersteller, Bürgermeister In Baden-Württemberg nehmen mittlerweile 110 Städte und Holger Lehr, Hauptamtsleiter Andreas Hermann und Volker Gemeinden, 24 Landkreise sowie ein Gemeinverwaltungsver- Kienzlen (KEA, Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Würt- band am European Energy Award teil. temberg Die Auszeichnung mit dem European Energy Award erhalten die Landkreise Göppingen und Tuttlingen, die Städte Aalen, Bad Wurzach, Meßkirch, Neuenburg am Rhein, Oberndorf am Neckar und Weinstadt sowie die Gemeinden Berg, Grünkraut, Königs- feld im Schwarzwald, Korb, Maselheim, Mietingen und Ostrach. Mit dem European Energy Award in Gold ausgezeichnet werden der Enzkreis und die Stadt Schwäbisch Hall. Neu in diesem Jahr ist der Markt der Möglichkeiten, wo jede Kommune eines ihrer erfolgreichen Klimaschutzprojekte vorstellt. Der Markt der Möglichkeiten ist darüber hinaus der ideale Ort für informellen Austausch und Netzwerken. Gemeinde Grünkraut Bürgermeister Holger Lehr: „Die Gemeinde Grünkraut nimmt ihre Verpflichtung zum Klimaschutz sehr ernst. In einem stetigen Ent- wicklungsprozess wollen wir unseren aktiven Beitrag dazu leisten. Mit 100 Prozent Ökostrom, 100 Prozent elektrischem Fuhrpark in der Verwaltung, zwei Nahwärmenetzen zur regenerativen Wärmeversorgung nahezu aller kommunalen Gebäude, starker Förderung des ÖPNV und mit einem eigenen Förderprogramm unter anderem zur Energiespeicherung ist die Gemeinde auf einem guten Weg.“ Grünkraut ist mit seinen rund 3.200 Einwohnern ein beliebter Wohnort über dem Schussental, nur sechs Kilometer von Ravensburg entfernt und in guter Ausgangslage für interessante Ausflüge. Bereits vor Beschluss zur Teilnahme am European Energy Award im Jahr 2007 war die Gemeinde im Umweltschutz aktiv. Mit den bisherigen Zertifizierungen wurde dieses Engagement auch im Rah- men des eea gewürdigt. Die Gemeinde bezieht seit 2015 Ökostrom für alle kommunalen Gebäude. Bereits frühzeitig nutzte die Verwaltung E-Mobilität für die Dienstfahrzeuge (Pedelec und Auto). Für den Ausbau des ÖPNV mit zusätzlichen Verbindungen und den barrierefreien Umbau von Haltestellen stellte der Gemeinderat eine beachtliche finanzielle Unterstützung bereit. Zuletzt konnte mit einem zweiten Nahwärme- netz die Voraussetzung dafür geschaffen werden, künftig nahezu alle kommunalen Gebäude mit regenerativer Wärme zu versorgen. Weiterhin wurde das Ortszentrum mit gut begehbaren Oberflächenbelägen ausgestattet; alle Geschäfte erhielten barrierefreie Zugänge. Unkraut wird zukünftig mit heißem Wasserdampf bekämpft, ohne den Einsatz von Chemie. Das dafür erforderliche Gerät teilt sich Grünkraut mit zwei umliegenden Gemeinden. Das kommunale Förderprogramm „Klimaschutz & Familie“ rundet das Engagement der Gemeinde ab. Die Gemeinde Grünkraut will auch weiterhin ihren aktiven Beitrag zum Klimaschutz im Rahmen des ihr Möglichen leisten. Der European Energy Award (eea) ist ein europaweit praktiziertes Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, das der Energieeinsparung, der effizienten Nutzung von Energie und der Steigerung des Einsatzes regenerativer Energien in Kommu- nen dient. Hierbei werden die Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft. Auf diese Weise sollen Potenziale nachhaltigen Klimaschutzes identifiziert und genutzt werden. Das wichtigste Werkzeug des eea-Programms ist ein Maßnahmenkatalog, der folgende Bereiche beinhaltet: • Entwicklungsplanung/Raumordnung • Kommunale Gebäude und Anlagen • Ver- und Entsorgung • Mobilität • Interne Organisation • Kommunikation/Kooperation. Zudem bilden die teilnehmenden Städte, Gemeinden und Landkreise in ihrer Kommune ein Energie-Team. Eine akkreditierte eea-Be- raterin oder ein akkreditierter eea-Berater unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung der geplanten Schritte. In Baden-Würt- temberg sind dies zumeist Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen Energieagenturen. Erfolge der kommunalen Energiearbeit werden nicht nur dokumentiert, sondern auch ausgezeichnet. Den European Energy Award erhalten Bewerber, die über 50 Prozent der möglichen Punkte erreichen. Kommunen, die es aufgrund ihrer besonders erfolgreichen Energiepolitik auf mindestens 75 Prozent der maximal möglichen Punkte schaffen, bekommen nach Bestätigung durch einen inter- nationalen Auditor die Auszeichnung in Gold verliehen. Die Auszeichnungen müssen alle vier Jahre erneuert werden. Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft berät die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Würt- temberg interessierte und teilnehmende Kommunen zum European Energy Award und gibt praktische Hilfestellung für das Zerti- fizierungsverfahren. Weitere Informationen zum European Energy Award finden Sie im Internet unter www.kea-bw.de/eea.
Seite 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 8 mit Mehrfachdienstleistungen (Breitbandversorgung) erfor- derlichen Anlagen, die im Eigentum der jeweiligen Mitglie- Amtliche der, im Folgenden als „Verbandsgemeinden“ bezeichnet, stehen, zu verwalten und zu verpachten. Bekanntmachungen (2) Zur Verwaltung und Verpachtung gehört auch die Organi- sation der Durchführung vergaberechtlicher Ausschreibun- gen zur erst noch erfolgenden Errichtung der vorgenannten Öffentliche Bekanntmachung gemeindlichen Anlagen (gemäß VOB/A) und des nach Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 21 des Geset- Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Netzbetriebs zes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), in der Fassung (gemäß VgV und UVgO). Ferner übernimmt der Zweck- vom 16. September 1974 (GBl. S. 408, 1975 S. 460, 1976 S. verband die Planung und Baubetreuung bezüglich der zu 408), zuletzt geändert durch Artikel 2 vom 15. Dezember 2015 errichtenden Anlagen und tritt als Bauherr auf. Die Ver- (GBl. S. 1147, 1149). waltung und Verpachtung erstreckt sich auch auf bereits vorhandene und künftige Anlagen der Verbandsmitglie- Am 06.06.2016 wurde in der Verbandsversammlung der, sofern diese deren Einbeziehung dem Zweckverband § 1 (1) die Aufnahme von Argenbühl und Achberg als Mitglied gegenüber schriftlich erklären. beschlossen. (3) Der Zweckverband übernimmt für die Mitgliedsgemein- Am 14.11.2016 wurde in der Verbandsversammlung den die Antragstellung für die Förderanträge gegenüber § 9 Wirtschaftsführung als Eigenbetrieb beschlossen. dem Land Baden- Württemberg und der Bundesrepublik Am 20.03.2019 wurde in der Verbandsversammlung Deutschland. Er übernimmt auch die rechtliche Beurtei- § 1 (1) die Aufnahme von Ebenweiler als Mitglied beschlossen. lung mit entsprechenden Fachbüros. Darüber hinaus ist Am 12.03.2019 wurde in der Verbandsversammlung der Zweckverband auch für die Durchführung von Work- - § 1 (1) die Aufnahme von Isny als Mitglied shops und Fortbildungsveranstaltungen verantwortlich. - § 2 (2) die Netzbetriebsausschreibung gemäß VgV und (4) Zusätzliche Aufgaben der Verbandsmitglieder, insbeson- UVgO dere solche, die der interkommunalen Kooperation dienen, - § 2 (3) die Fördermittelbeantragung als Aufgabe des Ver- können im Rahmen des § 21 GKZ dem Verband übertra- bandes gen werden. - § 4 (1) Zusammensetzung der Verbandsversammlung (5) Die Verbindungen mit erforderlichen Anlagen über Land- - § 11 (1) Verbandskassenverwaltung kreisgrenzen hinweg oder zur Verbindung von Insellagen - § 14 (1) Stammkapital baut der Verband in eigener Regie und in eigener Zustän- - § 15 (4) Einnahmen von Pacht digkeit. Diese Anlagen bleiben im Eigentum des Verban- - § 16 Öffentliche Bekanntmachung über des. Die Kosten werden über die Umlage nach § 15 auf www.oberschwaben.net die einzelne Verbandsgemeinde verteilt. - Hinweis zur Satzung beschlossen. II. Verfassung und Verwaltung Die Verbandsversammlung des Zweckverband Breitbandver- §3 sorgung im Landkreis Ravensburg hat am 03.12.2019 die fol- Organe des Verbands gende Neufassung der Verbandssatzung des „Zweckverband (1) Organe des Zweckverbands sind: Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg“ beschlossen. - die Verbandsversammlung - der Verbandsvorsitzende Zweckverband Breitbandversorgung (2) Soweit sich aus dem Gesetz überkommunale Zusam- im Landkreis Ravensburg menarbeit (GKZ) und aus den Bestimmungen dieser Sat- Sitz: Fronreute zung nichts anderes ergibt, finden die Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg entsprechende I. Allgemeine Bestimmungen Anwendung. §1 §4 Mitglieder, Name und Sitz des Verbandes,Befristung Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Städte und Gemeinden Achberg, Aichstetten, Aitrach, (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Verbandsmitglieder. Gemäß §13 Abs.4 Satz1, 1. Halbsatz Bad Wurzach, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bod- GKZ wird jede Gemeinde in der Verbandsversammlung negg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichste- durch den Bürgermeister vertreten. Im Fall einer Verhin- gen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, derung tritt nach § 13 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz GKZ an Horgenzell, Isny, Hoßkirch, Kißlegg, Königseggwald, Leut- deren Stelle ihr allgemeiner Stellvertreter oder ein beauf- kirch, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Wald- tragter Bediensteter nach §53 Abs. 1 der Gemeindeord- burg, Wangen, Wilhelmsdorf, Wolfegg und Wolpertswende nung. bilden den Zweckverband „Breitbandversorgung im Land- (2) Jedes Verbandsmitglied hat das Recht, einen Stellvertre- kreis Ravensburg“ im Sinne des Gesetzes über kommu- ter zu benennen. nale Zusammenarbeit (GKZ). Das Zweckverbandsgebiet (3) Jedes Verbandsmitglied hat eine Stimme. umfasst die Gesamtgemarkungen der Mitgliedsstädte und (4) Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamt- - gemeinden. lich tätig. (2) Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Breitbandversorgung §5 im Landkreis Ravensburg“ Aufgaben- und Geschäftsführung der Verbandsversamm- im Folgenden „Verband“ genannt. Er hat seinen Sitz in lung 88273 Fronreute, Landkreis Ravensburg. (1) Die Verbandsversammlung ist die Vertretung der Verbands- mitglieder und das Hauptorgan des Zweckverbands. Sie §2 legt die Grundsätze für die Verwaltung des Zweckverban- Aufgaben des Verbandes des fest und bestimmt den Verbandsvorsitzenden. Die Ver- (1) Der Verband hat die Aufgabe, die zur Versorgung der bandsversammlung entscheidet in den ihr durch Gesetz Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstiger Nutzer oder in dieser Satzung zugewiesenen Angelegenheiten
Nummer 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 5 und überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse durch den (5) Der Verbandsvorsitzende ist ehrenamtlich tätig. Er enthält Verbandsvorsitzenden. Die Verbandsversammlung ist ins- eine Aufwandsentschädigung, die in der Satzung über die besondere zuständig für die Beschlussfassung über alle Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt ist. Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des Ver- (6) Im Übrigen sind auf den Verbandsvorsitzenden die Bestim- bandsvorsitzenden fallen. mungen der Gemeindeordnung über den Bürgermeister (2) Auf die Geschäftsführung der Verbandsversammlung fin- entsprechend anzuwenden. den die Bestimmungen der Gemeindeordnung für den (7) Bis zur Wahl des 1. Verbandsvorsitzenden nimmt der Bür- Gemeinderat sinngemäß Anwendung, soweit § 15 GKZ germeister der Gemeinde Fronreute dessen Aufgaben nichts anderes bestimmt. wahr. §6 §8 Geschäftsgang Ehrenbeamte (1) Der Verbandsvorsitzende beruft die Verbandsversamm- (1) Zur Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bestellt der lung schriftlich mit angemessener Frist unter Angabe der Zweckverband: Tagesordnung zu den Sitzungen ein. In dringenden Fällen - Verbandspfleger, kann die Ladung auch formlos und ohne Einhaltung einer - Technischen Verwalter. Frist ergehen. - Verbandskassenverwalter (2) Die Verbandsversammlung ist jährlich mindestens einmal Diese sind Ehrenbeamte des Zweckverbandes. einzuberufen. Sie muss unverzüglich einberufen werden, (2) Die Entschädigung des Ehrenbeamten wird in der Satzung wenn ¼ der Verbandsgemeinden dies unter Angabe des über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gere- Verhandlungsgegenstands beantragen, der zum Aufga- gelt. benbereich der Verbandsversammlung gehören muss. (3) Die Sitzungen der Verbandsversammlung sind grundsätz- III. Rechnungs- und Wirtschaftsführung, Verwaltung lich öffentlich. Sie sollen abwechselnd in den Verbandsge- meinden stattfinden. §9 (4) Die Verbandsversammlung kann nur in einer ordnungs- Wirtschaftsführung gemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen finden beschließen. nach Maßgabe des § 20 GKZ die für Eigenbetriebe geltenden (5) Über die Sitzung der Verbandsversammlung und die dabei Vorschriften unmittelbare Anwendung. gefassten Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die durch den Vorsitzenden und mindestens zwei Mitglieder, § 10 die an der Sitzung teilgenommen haben, und den Schrift- Verbandspflege führer zu beurkunden sind. Die Niederschrift ist der Ver- (1) Zur fachgemäßen Erledigung der Verwaltungsgeschäfte bandsversammlung bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis einschließlich der Schriftführung und der Betreuung des Sat- zu bringen. Mehrfertigungen von Niederschriften über nicht zungswesens hat der Zweckverband einen Verbandspfleger öffentliche Sitzungen dürfen nicht ausgehändigt werden. zu bestellen. Er muss die Befähigung zum Gemeindefachbe- diensteten (§ 58 GemO) besitzen. Der Verbandspfleger wird §7 von der Verbandsversammlung auf die Dauer von fünf Jah- Verbandsvorsitzender ren gewählt. (1) Der Verbandsvorsitzende sowie sein Stellvertreter wer- den von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die (2) DemVerbandspflegerobliegtunbeschadetderVerantwort- Dauer von 3 Jahren gewählt. Scheidet ein Gewählter aus lichkeit des Verbandsvorsitzenden die Besorgung der Haus- der Verbandsversammlung vorzeitig aus, so endet auch halts- und Rechnungsgeschäfte. Außerdem wirkt er bei den sein Amt. Die Verbandsversammlung hat für die Restdauer übrigen Teilen der Verbandswirtschaft mit. der Amtszeit einen neuen Vorsitzenden oder Stellvertreter zu wählen. § 11 (2) DerVerbandsvorsitzendeleitetdieVerbandsversammlung. Verbandskassenverwaltung Er beruft die Mitglieder der Verbandsversammlung zu den (1) Die Verbandskassenverwaltung wird beauftragt die Ver- Sitzungen ein und bereitet die Beschlüsse vor. Ihm obliegt bandskasse des Zweckverbands zu führen. Bei Bedarf der Vollzug der Beschlüsse der Verbandsversammlung. wird sie von der Gemeinde Fronreute unterstützt. Der Verbandsvorsitzende erledigt in eigener Zuständig- (2) Die der Gemeinde Fronreute für die Kassenverwaltung keit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm entstehenden Aufwendungen werden vom Zweckverband sonst durch Gesetz, Satzung oder die Verbandsversamm- nach Rechnungsstellung erstattet. lung übertragenen Aufgaben. (3) Als Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten insbeson- § 12 dere Technische Verwaltung 1. die Bewirtschaftung der im Verwaltungshaushalt ver- Für die Erledigung der Aufgaben auf dem Gebiet der Techni- anschlagten Einnahmen und Ausgaben, schen Verwaltung wird ein Technischer Verwalter von der Ver- 2. die Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Aus- bandsversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. führung von Vorhaben des Vermögenshaushaltes bis zum Betrag von 25.000,00 EUR im Einzelfall, § 13 3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan- Tagegelder, Reisekosten mäßigen Ausgaben bis zum Betrag von 5.000,00 EUR Die Mitglieder der Verbandsversammlung, mit Ausnahme des im Einzelfall die Aufnahme von Darlehen und Kassen- Verbandsvorsitzenden und der Ehrenbeamten erhalten für die krediten im Rahmen der Haushaltssatzung. Teilnahme an den Sitzungen und an Dienstgeschäften außer- (4) In dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis halb der Sitzungen eine Entschädigung. Das Nähere wird in zu einer Sitzung der Verbandsversammlung aufgescho- der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätig- ben werden kann, entscheidet der Verbandsvorsitzende keit geregelt. anstelle dieser. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Mitgliedern der zuständi- gen Organe unverzüglich mitzuteilen.
Seite 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 8 IV. Deckung des Finanzbedarfs einander über Rechte und Verbindlichkeiten aus dem Verbandsverhältnis, insbesondere über das Recht zur § 14 Benutzung der Stammkapital (2) Verbandseinrichtungen und über die Pflicht zur Tragung (1) Der Verband ist mit je 1.000,00 EURO für jedes Mitglied der Verbandslasten, kann die Rechtsaufsichtsbehörde zur an Stammkapital, somit mit 37.000,00 EURO Stammka- Schlichtung angerufen werden. pital ausgestattet. (2) Das Stammkapital wird von den Verbandsgemeinen zu (3) Wenn die Beteiligten mit den Vorschlägen der Rechtsauf- gleichen Anteilen von 1.000,00 EURO eingebracht. Das sichtsbehörde zur gütlichen Beilegung des Streites nicht Stammkapital wird nach Genehmigung der Verbandssat- einverstanden sind, können sie den Verwaltungsrechts- zung und des Zweckverbandes angefordert. weg beschreiten. § 15 § 19 Deckung des Finanzbedarfs, Umlagen Inkrafttreten (1) DiefürdiePlanung,denBau,dieUnterhaltungundInstand- Diese Neufassung der Verbandssatzung tritt am Tag nach der setzung des jeweiligen Stadt- und Ortsnetzes anfallen- öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. den Personal- und Sachkosten werden der jeweiligen Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 25.11.2015 außer Gemeinde in Rechnung gestellt. Die Kosten des Zweck- Kraft. verbandes für die Verpachtung der Anlagen sowie für die im Zusammenhang stehenden Aufgaben sind ebenfalls von Ausgefertigt, Berg, den 03.12.2019 den Verbandsgemeinden zu tragen. Personal- und Sach- Gez. Oliver Spieß, Verbandsvorsitzender kosten für die Bearbeitung der Förderanträge, die recht- liche Bearbeitung in Zusammenarbeit mit Fachbüros und die Aus- und Fortbildung für die Verbandsgemeinden wer- Hinweis: den darüber hinaus bei den Verbandsgemeinden geltend Eine etwaige Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschrif- gemacht. Für diese Kosten werden Dienstleistungsverträge ten der Gemeindeordnung(GemO) oder von aufgrund der mit den jeweiligen Verbandsgemeinden abgeschlossen. GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekom- (2) Der Verband kann zur Deckung des weiteren Finanzbe- men einer Satzung ist nach §4 Abs.4 der GemO in der Fas- darfs von den Verbandsgemeinden eine Umlage erhe- sung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) unbeachtlich, wenn sie ben. Als Umlageschlüssel werden die Einwohnerzahlen nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der des statistischen Landesamtes aller Verbandsgemeinden Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit die- zum 30.06. des jeweiligen Rechnungsjahres festgesetzt. ser Bekanntmachung bei der Gemeinde Fronreute geltend Die Umlage wird nach der Einwohnerzahl des statistischen gemacht worden ist. Landesamtes der einzelnen Gemeinde zum jeweils 30.06. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, des Rechnungsjahres von jeder Verbandsgemeinde erho- kann etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend ben. machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der (3) Auf die Umlage kann der Verband Abschlagszahlungen Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung ver- erheben, die innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung letzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss zur Zahlung fällig werden. nach §43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat (4) Die Einnahmen aus der Verpachtung der Anlagen werden oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Verbandsgemeinden gutgeschrieben. Über die Ver- den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrens- teilung der Pachteinnahmen werden mit den Verbands- verletzung gerügt hat. gemeinden entsprechende Pachtverträge geschlossen. § 16 Öffentliche Bekanntmachung Möchten Sie das Mitteilungsblatt der Gemeinde Grün- Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes kraut abonnieren, kündigen oder haben eine Reklama- erfolgen auf der Webseite des Zweckverbandes unter www. tion, dann wenden Sie sich bitte direkt an Druck + Verlag oberschwaben.net unter Beachtung der Vorgaben des § 1 Wagner in Kornwestheim. Abs. 2 DVO GemO. Im Übrigen können Bekanntmachungen Tel.: 07154/8222-22 oder E-Mail: vertrieb@duv-wagner.de während der üblichen Sprechzeiten der Gemeinde Fronreute im Rathaus, Schwommengasse 2, 88273 Fronreute kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Gemeindeverwaltung Grünkraut Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntma- chung werden unter Angabe der Bezugsadresse und gegen Telefonzentrale: 0751/7602-0, Fax: 0751/7602-20 Kostenerstattung auch zugesandt. E-Mail: info@gruenkraut.de Bei Bekanntmachungen im Internet wird der Bereitstellungs- Homepage: www.gruenkraut.de tag angegeben. Der Tag der Bereitstellung ist dabei der Tag Öffnungszeiten: der Bekanntmachung. Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Mi. 16.00 - 18.30 Uhr § 17 Änderungen der Satzung des Zweckverbandes (1) Für die Änderungen der Verbandssatzung sowie für die Abwicklung gelten die Bestimmungen der §§ 21 ff. GKZ. (2) Mit der Auflösung fällt das Vermögen des Verbandes den Gehwegparken Verbandsmitgliedern unter Berücksichtigung ihres Anteils ist rücksichtslos... am Stammkapital zu. § 18 ...besonders gegenüber Schlichtung älteren Menschen und (1) Bei Streitigkeiten zwischen dem Verband und seinen Ver- bandsmitgliedern sowie der Verbandsmitglieder unter- Familien mit Kindern!
Nummer 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 7 Informationen Abfall-Info Auskehrungsanspruch der Jagdgenossen Öffnungszeiten Wertstoffhof Nach § 16 der Satzung über die Jagdgenossenschaft Jeden Dienstag 14.30 - 18.30 Uhr Grünkraut kann jeder Jagdgenosse die Auszahlung seines (Beim Anwesen Fuchs, Buchenstraße 4) Anteils am Reinertrag verlangen. Der Anspruch ist jeweils bis zum Ende des Wirtschaftsjahres (31. März) schriftlich Öffnungszeiten Grüngutplatz (formlos) oder mündlich zu Protokoll beim Bürgermeister- geschlossen bis 14. März 2020 amt Grünkraut, Scherzachstr. 2, 88287 Grünkraut geltend zu machen. Aufgrund der Jagdgenossenschaftssatzung reicht ein einmaliger Antrag, welcher dann bis zum Ende Nicht geleerte Tonnen des Pachtvertrags gültig ist. Ist Ihr Bio- und/oder Restabfallbehälter nicht geleert wor- Achtung: Seit 1. April 2018 gibt es einen neuen Jagd- den, rufen Sie bitte unter der Hotline 0800 3530300 an. pachtvertrag. Deswegen ist einmalig ein Antrag zu stel- Ist Ihre Papiertonne nicht geleert worden, rufen Sie bitte len, der bis zum Ende des Vertrags (31.03.2026) gültig bei der Firma Remondis, Tel.: 0751 3619128 an. bleibt! Das Formular steht auch auf der Homepage der Gemeinde (unter Suchbegriff „Jagdauskehrung“, dann „e-Bürger- dienste“, unter dem Punkt „Formulare“) zum Ausdrucken zur Verfügung. Holger Lehr Bürgermeister Klimaschutz Kurzzeitparkplätze Apotheke / Sparkasse Gebäudeenergieberatung wird günstiger Die Kurzzeitparkplätze im Bereich Apotheke / Sparkasse sind Gebäudeenergieberatung wird für Gebäudeeigentümer fertiggestellt und beschildert. günstiger Die Verwaltung weist daraufhin, dass diese nur für kurze Erle- Zum 1. Februar stieg der maximale Zuschuss des Bunds digungen gedacht sind. 15 Minuten Parkzeit sind hier möglich. für die Planung einer energetischen Sanierung für Ein- Bitte denken Sie daran, dass die Bushaltestelle gegenüber und Zweifamilienhäuser von 800 auf 1.300 Euro. Auch für keine Parkmöglichkeit ist. größere Gebäude und Baubegleitung bessern sich die Die Einhaltung der Parkregelung wird überwacht. Konditionen. Gemeindeverwaltung Als Hauseigentümer Energie und Geld sparen? Eine Gebäude- Grünkraut energieberatung zeigt auf, wie dies optimal möglich ist und stellt eine solide Entscheidungsgrundlage für eine erfolgreiche energetische Sanierung dar. Dank einer deutlichen Erhöhung der Förderung durch die Bundesregierung zum 01. Februar 2020, beläuft sich der vom Eigentümer zu zahlende Eigenan- teil nur noch auf 20 Prozent des förderfähigen Beratungshono- rars: Für eine Vor-Ort-Beratung im Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es nun bis zu 1.300 Euro Zuschuss – das sind 500 Euro mehr als bisher. Bei Beratungskosten von 1.600 Euro bei- spielsweise beliefe sich der Eigenanteil auf 320 Euro. Ausge- zahlt wird der Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für Eigentümer wichtig zu wissen: Um von zinsgünstigen KfW-Sanierungskrediten und Zuschüs- sen zu profitieren, ist eine Energieberatung Pflicht. Auch für Eigentümer von Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten steigt die Förderung: Deren Beratung wird nun mit maximal 1.700 Euro, das entspricht 600 Euro mehr als bis- her, unterstützt. Zusätzlich wird Wohnungseigentümergemein- schaften ein zusätzlicher einmaliger Zuschuss von bis zu 500 Euro gewährt, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümer- versammlung erläutert wird. Informationen gibt es bei der Energieagentur Ravensburg unter www.energieagentur-ravensburg.de oder unter 0751 - 764 70 70. Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein!
Seite 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 8 Feuerwehr Landwirtschaft Informationsveranstaltungen Gemeinsamer Antrag 2020 Informationsveranstaltungen des Landwirtschaftsamts Ravensburg Das Landwirtschaftsamt informiert auch in diesem Jahr wie- Einsatz am 10.02.2020, T1 Unwetter der über das Gemeinsame Antragsverfahren 2020 und das Einsatzdauer: Beginn 07:58 Uhr, Ende 08:45 Uhr Antragsprogramm FIONA. Dazu finden insgesamt sechs Info- Eingesetzte Fahrzeuge: Feuerwehr Grünkraut, HLF20 veranstaltungen zwischen dem 26. Februar und dem 11. März Mannschaftsstärke: 10 Mann in verschiedenen Gemeinden des Landkreises statt. Beson- Die Feuerwehr wurde auf Grund des Sturmereignis zur Besei- deres Augenmerk wird dabei auf die Antragstellung in FIONA tigung mehrerer umgestürzter Bäume im Schwendewald geru- einschließlich der grafischen Beantragung der Flächen mit fen. Die Bäume wurden zersägt und zur Seite gelegt. besonderem Blick auf Änderungen und Weiterentwicklungen gelegt. Direktzahlungen, FAKT, Landschaftspflegerichtlinie, Einsatz am 10.02.2020, T1 Unwetter Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Steillagen Dauer- Einsatzdauer: Beginn 09:31 Uhr, Ende 10:15 Uhr grünland und SchALVO, das Thema Dauergrünland und nicht Eingesetzte Fahrzeuge: Feuerwehr Grünkraut, HLF20 zuletzt die Förderung der Biodiversität sind weitere Schwer- Mannschaftsstärke: 10 Mann punkte der Veranstaltungen. Während der Veranstaltungen Die Feuerwehr zu einem weiteren umgestürzten Baum in besteht die Möglichkeit, Fragen zum Gemeinsamen Antrag Menisreute alarmiert. Der Baum wurde zersägt. zu stellen. Die Veranstaltungen finden jeweils um 20 Uhr an folgenden Einsatz am 11.02.2020, T1 Unwetter Terminen statt: Einsatzdauer: Beginn 07:43 Uhr, Ende 08:20 Uhr • Mittwoch, 26. Februar 2020 im Gasthaus „Adler“ in Hauerz Eingesetzte Fahrzeuge: Feuerwehr Grünkraut, HLF20 • Donnerstag, 27. Februar 2020 im Gasthof „Hasen“ in Berg Mannschaftsstärke: 10 Mann • Dienstag, 3. März 2020 im Gasthof „Ochsen“ in Kißlegg Die Feuerwehr wurde zu einem umgestürzten Baum in Arneg- • Mittwoch, 4. März 2020 im Gasthaus „Ochsen“ Pfärrich gen (Schulbusstrecke) alarmiert. Der Baum wurde zersägt. • Dienstag, 10. März 2020 in der Dorfhalle Urlau • Mittwoch, 11. März 2020 im Gasthaus „Goldenes Kreuz“ Einsätze am 10.02.2020, T1 Unwetter in Pfrungen Einsatzdauer: Beginn 07:00 Uhr, Ende 18:30 Uhr Eingesetzte Fahrzeuge: Feuerwehr Grünkraut Auf Grund des Sturmtiefs Sabine, musste die Feuerwehr zwi- schen 07:45 Uhr und 18:30 Uhr zu 8 Einsätzen ausrücken. In den meisten Fällen waren es umgestürzte Bäume, aber auch beschädigte Stromleitungen. Bürgergemeinschaft e.V. Café Kunterbunt Das Café Kunterbunt ist Treffpunkt und Bege- Büchereinachrichten gungsmöglichkeit für alle Generationen. Wir freuen uns auf viele große und kleine Gäste, um Sie mit leckeren, selbstgemachten Kuchen & tollen Kaffee-Variationen zu verwöhnen! Öffnungzeiten: Montag 16.00 - 18.00 Uhr Für Kinder haben wir auch eine Spielecke. Mittwoch 17.00 - 19.00 Uhr Donnerstag 18.00 - 20.00 Uhr Café Kunterbunt Freitag 16.00 - 18.00 Uhr am Freitag, 21. Februar 2020 von 15.00 - 17.00 Uhr Halligari d´Schwendemarie! im Haus der Mitte Am „bromigen“ Freitag, den 21. Februar ist die Büche- rei trotz Schülerbefreiung und Rathausstürmung wie immer Hinweis: von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag den Das nächste Café Kunterbunt findet am 24. Februar, bleibt Ihre Bücherei geschlossen und auch das Freitag, 6. März 2020 von 15.00 - 17.00 Uhr Büchereiteam schlüpft ins Narrenkleid. Ab Aschermittwoch im Haus der Mitte statt. sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Die Onleihe ist selbstverständlich auch an den närrischen Ihr Café-Kunterbunt-Team! Tagen rund um die Uhr geöffnet. Wir wünschen eine glückselige fünfte Jahreszeit! Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren Das Büchereiteam aus der Gemeinde Grünkraut „Essa, schwätza, zsamma lacha,“ in netter Gesellschaft sich mal wieder treffen und austauschen. Der Mittagstisch hat immer Dienstag und Donnerstag ab 12.00 Uhr geöffnet. Unser Fahrdienst holt Sie auch gerne zu Hause ab. Sie können sich am jeweiligen Tag bis 10.00 Uhr unter der Tele- fonnummer 7602-45 für das Mittagessen anmelden.
Nummer 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 9 Das Mittagessen kostet mit Mineralwasser 6,30 €. Kontakt und Anmeldung bei der Sozialstation St. Martin, Am Dienstag, 25.02.2020, gibt es Sauschwänzle und Blut- und Tel. (07529) 855. Es sind noch Plätze frei! Leberwürstle mit Kartoffelbrei, zum Nachtisch Nonnenfürzle. Auf Wunsch bieten wir einen Fahrdienst an! Am Donnerstag, 27.02.2020, gibt es Käsespätzle mit gemischtem grünen Salat zum Nachtisch: Obstsalat Wir freuen uns auf neue Gäste! Sabine Jehle, Seniorenbeauftragte Öffnungszeiten Bürgerkontaktbüro Bereitschaftsdienste Information: Das Bürgerkontaktbüro im Haus der Mitte ist vom 21.02.20 bis einschließlich 25.02.2020 nicht Wasserversorgung Grünkraut besetzt. Rufnummer für Störungsmeldungen 07528 920960 (rund um die Uhr erreichbar) Bürgergemeinschaft e.V. Ärztlicher Bereitschaftsdienst Kinder-, Jugend- und Familienbeauftragte Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienstan den Wochenen- Sprechzeiten im Haus der Mitte den und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Carmen Gropper Montag, Dienstag und Mittwoch Kostenfreie Rufnummer 116117 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag Nachmittag Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Online- 13.00 - 15.00 Uhr sprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, und nach Vereinbarung nur für gesetzlich Versicherte unter 0711 – 96589700 Tel. 0751/9587562 oder docdirekt.de E-Mail: gropper@hausdermitte.de Augenarzt 01801 929346 www.hausdermitte.de Kinderarzt 01801 929288 Beauftragte für Senioren und bürgerschaftlichem Engagement Rettungsdienst 112 Sprechzeiten im Rathaus Krankentransport (+ Ortsvorwahl) 19222 Sabine Jehle, Tel. 0751/7602-45 Vergiftungs-Informationszentrale Freiburg Montag - Donnerstag jeweils 24-Stunden-Telefon 0761 19240 08.00 - 12.00 Uhr Mittwochnachmittag 16.30 - 18.30 Uhr Apothekendienst Den aktuellen Bereitschaftsdienst der Apotheken finden Sie Sprechzeiten im Haus der Mitte im Internet unter www.aponet.de oder Tel. 0800 00 22 833 Dienstag und Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr Fahrdienste für Menschen mit Behinderung, und nach Vereinbarung Tel. 0751/9587561 Kranke und Senioren mit Einschränkungen Email: sabine.jehle@gruenkraut.de Malteser Ravensburg-Weingarten, Hausnotruf und Mahl- www.gruenkraut.de zeitendienst, Tel. 0751 366130 DRK Ravensburg, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Tel. 0751 56061-0 Eltern-Kind-Gruppen Programm für Activpflege Montagsgruppe „Babyclub Krümelbande“ der Pflegedienst an Ihrer Seite 09.15 – 11.45 Uhr im Haus der Mitte Rund um die Uhr - Tel. 07529 912662 für Babys von 0 - 1,5 Jahren Jeden Montag gemütliches Beisammensein. Telefonseelsorge Oberschwaben-Allgäu Leitung: Jennifer Schick, Tel. 01 79 96 77 337 kostenfrei - rund um die Uhr Information und Anmeldung bei den jeweiligen Tel. 0800 1110111 oder 0800 1110222 Leiterinnen. Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Dienstagsgruppe „Heinzelmännchengruppe“: 09.00 – 10.30 Uhr im Haus der Mitte (EUTB) 25. Februar - Erzähltheater Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- Leitung: Saskia Neff, sneff@web.de schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr.1, 88214 Ravensburg. Telefon 0751 99923970; Email info@eutb-rv-sig.de Gymnastik im Haus der Mitte - 60 Plus Die Gymnastikgruppe für alle, die sich gerne bewegen Tierärztlicher Notfalldienst und Freude an Gymnastik haben. Samstag/Sonntag, 22.02./23.02.2020 Mittwochs von 9.45 - 11.00 Uhr im Haus der Mitte Kleintierpraxis Baienfurt Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. telefonische Anmeldung erforderlich unter Ansprechpartnerin: Waltraud Merk (0751) 63158 Tel.: 0751 / 56 04 08 08 Mittendrin Betreuungsgruppen für ältere Menschen donnerstags von 14.30 - 17.30 Uhr Im Haus der Mitte, Weidenstr. 2, Grünkraut.
Seite 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 8 Nachbarschaftshilfe Grünkraut Kath. Kirchenpflege / Luzia Ambs neu: Telefon: 0751 65273644 Hilfe in Notsituationen StGallusundNikolaus.Gruenkraut@nbk.drs.de Fax: 0751 6528374 Nicole Hoffmann Tel . 0751/6529510 Bürozeiten im Rathaus, Scherzachstr. 2 Leonie Baier Tel. 0751/6525577 Bankverbindung: (Stellvertretung) E-Mail: nh.nachbarschaftshilfe@web.de IBAN: DE11 6506 2577 0015 3940 00 bei VR-Bank Ravensburg-Weingarten Bankverbindung: DE41 6506 2577 0015 3940 42 BIC: GENODES1RRV • VR-Bank Ravensburg-Weingarten eG ZUHAUSE PFLEGEN HELFEN BERATEN und Sozialstation St. Martin Rund um die Uhr erreichbar: Tel. 07529 855 E-Mail: meger@sozialstation-schlier.de Pfarramt / Frau Silvia Blankenhorn Telefon: 07520 2145 www.sozialstation-schlier.de Pfarrweg 15, 88285 Bodnegg Fax 07520 1433 StGallusundNikolaus.Gruenkraut@drs.de StUlrichundMagnus.Bodnegg@drs.de Hospizdienst Vorallgäu Bürozeiten: Ziel des Hospizdienstes ist die Montag 08.30 – 10.30 Uhr Unterstützung und Begleitung von Dienstag 08.30 – 10.30 Uhr schwerkranken und sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen – Mittwoch 8.30 – 10.30 Uhr würdevoll und selbstbestimmt! Donnerstag 14.30 – 16.30 Uhr Hospiz respektiert Sterben und Tod als Bestandteile des Freitag 08.30 – 10.30 Uhr Lebens. Kath. Kirchenpflege / Norbert Junker Telefon: 07520 9538778 Gesamtleitung: stulrichundmagnus.bodnegg@nbk.drs.de Klara Öngel, Hoher-Ifen-Weg 1, Bankverbindung: 88289 Waldburg, Telefon: 07529 - 3642 Kath. Kirchenpflege Bodnegg weitere Ansprechpartnerin: IBAN:DE05 6506 2577 0052 1800 00 Brigitte Huber Tel.: 07520-923086 bei VR-Bank Ravensburg-Wgt. Sozialer Fahrdienst Pfarramt / Frau Anita Friedrich Telefon: 07529 854 Rathausstraße 12 | 88281 Schlier Fax 07529 912888 Grünkraut StMartin.Schlier@drs.de Fahrtanmeldung Dienstag bis Freitag von 8.30 bis 11.00 Uhr, Bürozeiten: Telefonnummer 7602-18, mindestens 2 Montag und Donnerstag 09.00 - 11.00 Uhr Tage vor Fahrtantri Mittwoch 08.00 - 09.30 Uhr In der Mobilität eingeschränkte Personen, die Donnerstagnachmittag 15.00 - 16.30 Uhr Wir nehmen mit nicht mit dem öffentlichen Personennahverkehr oder dem eigenen Auto fahren können Miniplan Mittwoch, 26. Februar 2020 19:00 Uhr Eucharistiefeier Lisa-Marie, Michelle, Luka, Magnus, Johannes, Helena. Kirchliche Nachrichten Sonntag, 01. März 2020 10:30 Uhr Eucharistiefeier – Tauferneuerung d. Erstkomm. kinder Charlotte, Julia, Luka, Jeannine, Jeannette, Fer- dinand Bitte beachten: Die Pfarrbüros in Bodnegg und Schlier sind am gumpigen Donnerstag, 20. Februar und am Rosenmontag, 24. Feb- ruar geschlossen. Pfarrer Edgar Briemle, Administrator 07529 1350 Schulstr. 16 | 88267 Vogt edgar.briemle@drs.de
Gottesdienstordnung vom 22.02.2020 bis 01.03.2020 Nummer 8 Seelsorgeeinheit Grünkraut Bodnegg Schlier Unterankenreute VORALLGÄU St. Gallus und Nikolaus St. Ulrich und Magnus St. Martin Mariä Himmelfahrt Samstag, 22.02.2020 17:00 Uhr Rosenkranz Kathedra Petri Fest Sonntag, 23.02.2020 19:00 Uhr Ökumenisches Abendgebet 08:30 Uhr Rosenkranz 10:30 Uhr Eucharistiefeier 14:00 Uhr Rosenkranz-Andacht in 7. Sonntag im Jahreskreis 09:00 Uhr Eucharistiefeier der Kapelle Hintermoos L1: Lev 19, 1-2.17-18 L2: 1 Kor 3, 16-23 16:00 Uhr Rosenkranz im Kolpingheim Ev: Mt 5, 38-48 Hl. Polykarp, Bischof v. Smyrna, St. Theresia Rosenharz Märtyrer 10:00 Uhr Eucharistiefeier Montag, 24.02.2020 17:00 Uhr Rosenkranz Hl. Matthias, Apostel Dienstag, 25.02.2020 18:15 Uhr – 18:45 Uhr Hl. Walburga stille Anbetung mit Lobpreis Aschermittwoch, 26.02.2020 19:00 Uhr Eucharistiefeier mit Aschen- 17:00 Uhr Eucharistische Anbetung Beginn der österl. Bußzeit kreuzbestreuung; L1: Joel 2, 12-18 JT + Berthold Huber St. Theresia Rosenharz L2: 2 Kor 5, 20-6,2 18:30 Uhr Eucharistiefeier Ev: Mt 6, 1-6.16-18 Donnerstag, 27.02.2020 17:00 Uhr Rosenkranz 17:00 Uhr Rosenkranz im Kolpingheim 18:30 Uhr Gebet für Kranke Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut 19:00 Uhr Eucharistiefeier Freitag, 28.02.2020 17:00 Uhr Rosenkranz 19:00 Uhr Eucharistiefeier; Messe + Linus Wagner Samstag, 29.02.2020 17:00 Uhr Rosenkranz Sonntag, 01.03.2020 10:30 Uhr Eucharistiefeier mit Tauf- 10:30 Uhr Wort-Gottes-Feier, 09:00 Uhr Eucharistiefeier mit Tauf- 1. Fastensonntag erneuerung der Erstkommunionkinder 16:00 Uhr Rosenkranz im Kolpingheim mitgestaltet von der Gruppe Takt- erneuerung der Erstkommunionkinder L1: Gen 2, 7-9; 3, 1-7 voll L2: Röm 5, 12-19 St. Theresia Rosenharz 14:00 Uhr Rosenkranz-Andacht in Ev: Mt 4, 1-11 10:00 Uhr Eucharistiefeier der Kapelle Hintermoos Seite 11
Seite 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 8 Weitere Informationen: Dreher, 1977 Dipl. Verwaltungs- Ligusterweg 10 Beerdigungsdienst Christoph wirt (FH), Perso- Grünkraut Bitte wenden Sie sich an die Pfarrbüros in Bodnegg und nalleiter Schlier. Die Seelsorger werden von dort benachrichtigt und Eber, Sabine 1965 Physiotherapeutin Liebenhofen 29 nehmen mit den Angehörigen Kontakt auf. Grünkraut Bodnegg: Pfarrer Gunnar Sohl Flach, Renate 1976 Hausfrau Ritteln 12 Grün- Grünkraut: Pfarrvikar Marco kraut Schlier und Unterankenreute: Frau Martha Elbs, Gemein- dereferentin i.R. Gälle, Andrea 1972 Verwaltungsange- Kronhalden 1 stellte Grünkraut Krankenkommunion – in der Fastenzeit: Muth, Andreas 1974 Elektroniker Bommen 1 Sehr gerne besucht Pfarrvikar Cristian in der vorösterlichen Grünkraut Zeit unsere älteren und kranken Menschen in der Seelsor- geeinheit und bringt ihnen die Kommunion und spendet auf Pfluger, Ines 1966 Sportfachkraft Tannacker 2 Wunsch auch das Sakrament der Krankensalbung. Grünkraut Bitte vereinbaren Sie über unsere Pfarrbüros einen Termin. Rieger, Gregor 1965 Automobilverkäu- Weidenstr. 6 fer Grünkraut Zuschuss für den Kauf eines Gotteslobes Ruf, Roswitha 1957 Verwaltungsange- Am Ottersberg Zuschuss für den Kauf eines Gotteslobes der Erstkommunionkinder stellte 46 Grünkraut der Erstkommunionkinder durch Bischof Dr. Gebhard Fürst durch Bischof Dr. Das Gebet- undGebhard Fürst Gesangbuch Gotteslob hat Wahl, Marina 1956 Erzieherin Liebenhofen 7 seit seiner Einführung 2013 bereits einen Grünkraut Das Gebet- festen PlatzundinGesangbuch Gotteslob Vollzügen den liturgischen hat seit seinerunserer Einführung 2013 Gemein- bereits den einen festen erhalten. DiesesPlatz in den soll Gotteslob liturgischen gerade Vollzügen auch Kindernunserer und 14.02.2020 gez. Maidi Zorell-Fonfara, Wahlausschussvorsitzende Gemeinden erhalten. Jugendlichen Dieses Gotteslob erschlossen soll gerade auch und zugänglich Kindernwerden gemacht und und sie auf ihrem Jugendlichen Glaubensweg erschlossen begleiten. und zugänglich gemacht Deshalb werden undhat sieunser auf Bischof Dr. Gebhard FürstDeshalb den Kauf eines neuen Gotteslo- Ihre Teilnahme an der Wahl ist Ansporn und Motivation, ihrem Glaubensweg begleiten. hat unser Bischof Dr. Gebhard bes Bestätigung und Auftrag. Fürstfür dendie Erstkommunionkinder Kauf eines neuen Gotteslobes von Anfang für die an unterstützt. Erstkommunionkinder Diese Unterstützung von Anfang soll auch an unterstützt. Diese in 2020 möglich Unterstützung soll sein. auch Jeder, in 2020der Das Wichtigste also: Gehen Sie wählen! einem Erstkommunionkind ein Gotteslob zur Erstkommunion möglich sein. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob zur schenkt, oder schenkt, jedes Erstkommunionkind, das sich ein ein Got- Unterstützen Sie unsere Kirchengemeinde mit Ihrer Stim- Erstkommunion oder jedes Erstkommunionkind, das sich mabgabe! teslob GotteslobzurzurErstkommunion Erstkommunion kauft, kauft, bekommt bekommt bei des bei Vorlage Vorlage Buchesdes Buches einen Aufkleber einen Aufkleber eingeklebt eingeklebt und und einen einen Zuschuss von Zuschuss 10 €. Diesenvon Anfang März erhalten Sie Ihre persönlichen Wahlunterlagen 10 €. Diesen Zuschuss Zuschuss erhalten erhalten Sie bei Frau Ambs Sie nachbeidenFrau Ambs nach Gottesdiensten den in der zusammen mit den Briefwahlunterlagen und dem Kandida- Gottesdiensten Sakristei. in der Sakristei. tenprospekt zur Wahl des Kirchengemeinderats. 22. März 2020 08. März 2020 – Tag für Männer und Väter „Starke Männer in stürmischen Zeiten sind für die Zukunft gefragt“ Wie sieht’s aus? – Eine einfache Frage, auf die es aber Tag für Männer und Väter Wie sieht’s keine aus? – Eine einfachen einfache Frage, Antworten gibt.auf die es aber keine einfachen Antworten gibt. „Männer, und damit meinen wir besonders auch Väter, Wie sieht sie aus, die Situation in unserer Kirche, die von Miss- sind in unserer Gesellschaft wichtige Faktoren für deren brauchsfällen gebeutelt ist und die gleichberechtigte Teilhabe Zukunft.“ Das ist die Überzeugung von Franz Bradler, dem Wie sieht sie aus, die Situation in unserer Kirche, die von der Frauen aussichtslos scheint? Verantwortlichen der Schönstatt-Männerbewegung in der Missbrauchsfällen gebeutelt ist und die gleichberechtigte Teilhabe der Wie sieht sie aus, die Situation in unserer spezifischen Kir- Diözese Rottenburg-Stuttgart. Das ist seine Motivation für Frauen aussichtslos scheint? chengemeinde, in der wir auf neue Impulse und eine bewe- das Engagement in Angeboten, „bei denen Männer unter Wie sieht sie aus, die Situation in unserer spezifischen Kirchengemeinde, gende Dynamik hoffen? sich sein können“. in der wir auf neue Impulse und eine bewegende Dynamik hoffen? Wie sieht sie aus, die Verbundenheit der Gemeindemitglieder Den Begegnungstag für Männer am 08.03.2020 unter dem Wie sieht sie aus, die Verbundenheit der Gemeindemitglieder mit ihrer mit ihrer Kirchengemeinde, wer fühlt sich noch verwurzelt und Thema „Starke Männer in stürmischen Zeiten“ verstehen Kirchengemeinde, wer fühlt sich noch verwurzelt und beheimatet in beheimatet in unserer Grünkrauter Kirche? Franz Bradler und sein Team als Beitrag zur Weiterentwick- unserer Grünkrauter Kirche? Wie sieht’s aus? lung der Einzelpersönlichkeit und als Plattform für Aus- Wie sieht’s aus? tausch und Entwicklung kreativer Ideen für das persönliche Folgende 12 Kandidaten haben sich ansprechen lassen von und gemeinschaftliche Hineinwirken in Familie, Beruf, Kir- dieser Frage und die Herausforderung angenommen. Sie wol- Folgende 12 Kandidaten haben sich ansprechen lassen von dieser che und Gesellschaft. len Gemeinde entwickeln, Entscheidungen treffen und Verant- Ort: Schönstattzentrum Liebfrauenhöhe, 72108 Rotten- Frage und die Herausforderung angenommen. Sie wollen Gemeinde wortung für die Zukunft übernehmen: entwickeln, Entscheidungen treffen und Verantwortung für die Zukunft burg-Ergenzingen, Liebfrauenhöhe 5 Wahl zum Kirchengemeinderat in St. Gallus und Nikolaus übernehmen: Beginn: 9 Uhr mit einer Statio bei der Schönstattkapelle Grünkraut Wahl zum Kirchengemeinderat in St. Gallus und Nikolaus Grünkraut Abschluss: 15 Uhr mit dem Sonntagsgottesdienst Endgültiger Wahlvorschlag (§ 5 Wahlordnung) Info und Anmeldung: Karl Katz, Tel: 07443/ 7401 oder Franz Endgültiger Wahlvorschlag Name, Vorname Geb.jahr Beruf Anschrift Bradler, Mobil:017698106161 (§ 5 Wahlordnung) Bäuerle, Ralf 1966 Bankfachwirt Lindenstr. 14 Grünkraut Die Katholische Erwachsenenbildung Name, Geb.jahr Beruf Vorname Binger, Josef 1956 Steuerberater Anschrif t Liebenhofen 49 Kreis Ravensburg e.V. lädt ein: Auf den Anfang kommt es an – Kurs für werdende Grünkraut Eltern & Eltern mit Säuglingen Bäuerle, 1966 Bankfachwirt Lindenstr. 14 Dörflinger, 1967 Verleger Gewerbestr. 5 Mit Marianne Dirks, Elke Mayer Ralf Grünkraut Raimund Grünkraut Ab Mi, 04.03.2020, 10 – 12.30 Uhr Binger, 1956 Steuerberater Liebenhofen 49 Ravensburg, Familientreff der Caritas Josef Grünkraut
Nummer 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 13 Offene Weite – ZEN-Übungstag Feierabendkreis Grünkraut Mit Tobias Reiss, Sa, 07.03.2020, 10 - 17 Uhr Volles Haus beim letzten Seniorennach- Ravensburg, Haus der Katholischen Kirche mittag: wenn Walter Gnann seine Bilder zeigt, strömen die Leute! Viele Grün- Der Weg der ungeteilten Aufmerksamkeit – krauter Senioren waren gespannt auf ZEN-Übungstag die Bilder vom kleinen Naturschutzge- Mit Tobias Reiss, So, 08.03.2020, 10 - 16 Uhr biet Wasenmoos bei Grünkraut und der Ravensburg, Haus der Katholischen Kirche 750-Jahr-Feier im Juli letzten Jahres. Nach einer Stärkung mit Kaffee und Kuchen stellte Sabine Heimat-Los. Fastenpredigtreihe in der Liebfrauenkirche Jehle den Gemeindebesuch vor. Ravensburg, ab So, 01.03.2020 Ravensburg, Liebfrauen- kirche Ravensburg Weniger ist mehr – Begegnungstag für Frauen in Ravensburg Die Landfrauenvereinigung des Katholischen Frauenbundes veranstaltet am Freitag 13.03.2020 ab 9.00 Uhr in Ravensburg/ Weststadt, Gemeindesaal Dreifaltigkeit einen Begegnungstag für Frauen zum Thema: “Weniger ist mehr“ Der Begegnungstag lädt Frauen aller Konfessionen dazu ein und befasst sich mit dem maßvollen Leben. Die Notwendigkeit, das richtige Maß zu finden, begleitet den Menschen in allen Lebensbereichen. Weniger kann bedeuten, dass es langfristig Dann zeigte Walter Gnann wunderschöne Bilder: Schmet- ein Mehr an Lebensqualität gibt. Am Nachmittag befassen wir terlinge in allen Variationen – auch solche, die schon uns mit unserem Wertvollsten – unserer Seele. Wo kommt sie geraume Zeit nicht mehr gesehen wurden – Vögel, Hum- her? Was, wie, warum ist sie? Und wo geht sie schließlich hin? meln, Bienen, Blumen, Füchse, Rehe, und und und! Interes- siert folgten die Besucher, unter ihnen Bürgermeister Holger 09 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Reinhold Hübschle, Lehr, den Ausführungen. Dreifaltigkeitskirche 10 Uhr „Weniger ist mehr“, Frau Christa Hecht-Fluhr, Friedrichshafen, 12 Uhr Mittagspause mit der Möglichkeit in den Restaurants der Weststadt zum Mittagstisch 14 Uhr „Geheimnis der Seele“, Herr Dr. Jürgen Wagner, Weingarten 16 Uhr Ende der Veranstaltung Unkostenbeitrag 5,00 € Leitung: Christina Längle, Horgenzell, Marlies Rothenhäusler, Taldorf Wir laden Sie herzlichst ein mit Freundinnen und Bekannten am Begegnungstag teilzunehmen, Impulse zu erhalten und sich bei netten Begegnungen auszutauschen. Nach gemeinsamem Singen, wie immer schwungvoll beglei- Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. tet von Herrn Eber, und einem zünftigen Vesper war es auch schon wieder Zeit zum Heimgehen. Ein herzliches Dankeschön an Walter Gnann für diesen inte- Aktion Aktion Hoffnung – Altkleidersammlung Hoffnung ressanten Nachmittag! am Samstag, 14.März 2020 Voranzeige Ihr Team des Feierabendkreises: Aktion Hoffnung – Altkleidersammlung am Heidi Eber, Uschi Jopke, Monika Wild, Roswitha Orlowski, Auch in diesem 14.März Samstag, Jahr wird die Altkleidersammlung 2020 Friedl Labor, Hannelore Zorell, Rosi Schupp und Christa Gnann „Aktion Hoffnung“ wieder durchgeführt. Bitte legen Auch in diesem Jahr wird die Altkleidersamm- Sie jetzt schon Ihre gebrauchten Kleider bereit, die lung „Aktion Sammelsäcke Hoffnung“ werden wieder Ihnen rechtzeitig durchgeführt. zugestellt. Bitte Altkleidersäcke Weitere legen Sie jetzt schon liegen Ihre gebrauchten am Schriftenstand Kleider bereit, Ökumenische Angebote der kath. Pfarrkirche aus. Bitte helfendie Sammelsäcke werden Ihnen Sie helfen! rechtzeitig zugestellt. Weitere Altkleidersäcke liegen am Schrif- Abgabe ihrer tenstand derKleidersäcke im katholischen kath. Pfarrkirche Gemeindehaus. aus. Bitte helfen Sie helfen! In der Woche Abgabe vomKleidersäcke ihrer 11. bis zum 14. März. im katholischen Gemeinde- Ökumene - Termine haus. Katholischer Dekanatsverband Ravensburg / Kirchengemeinderat Grünkraut Sonntag, 23. Februar In der Woche vom 11. bis zum 14. März. Katholischer Deka- 19.00 Uhr Abendoase, miteinander beten, singen, meditie- natsverband Ravensburg / Kirchengemeinderat Grünkraut ren und Schweigen in Grünkraut Freitag, 28. Februar 17.00 Uhr Weltgebetstag, Probe im ev. Gemeindehaus Vogt
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