Hochwasserschutz wird konkreter Zweckverband "Hochwasserschutz Laucherttal" ist nun operativ am Arbeiten
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Nr. 40 07. Oktober 2021 Hochwasserschutz wird konkreter Zweckverband „Hochwasserschutz Laucherttal“ ist nun operativ am Arbeiten Laucherttal / Gammertingen - Nach einer Gründungsversammlung noch vor den Sommerferien im Juli hat der neu gegründete inter- kommunale Zweckverband „Hochwasserschutz Laucherttal“ erst richtig seine Arbeit aufgenommen. Nach der Genehmigung der Verbandssatzung durch das Regierungspräsidium Tübingen und deren Veröffentlichung im Staatsanzeiger BW, haben vor wenigen Tagen nun die 9 Verbandskommunen aus dem Einzugsbereich der Lauchert und deren Nebenflüsse, die ersten wichtigen Entschei- dungen getroffen. Der Zweckverband hat nun mit dem Veringenstädter Bürgermeister Armin Christ einen Verbandsvorsitzenden, Bürgermeister Jochen Fetzer aus Bingen fungiert als sein Stellvertreter. Die Veringenstäd- ter Kämmerin Geraldine Emser wurde zur neuen Verbandsrechne- rin bestellt. Emser hatte gleich auch für diese erste Ver- bandsversammlung die erforderliche Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 vorbereitet, die von den Gremien beraten und auch einstimmig beschlossen worden sind. Hochwasserschutz soll besser werden Anlass für den neu gegründeten Zweckverband ist den Hochwasserschutz im Laucherttal über Kommunale- und Kreisgrenzen hinaus zu verbessern, was nach dem verheerenden Hochwasser in Veringenstadt und anderen Kommunen im Jahr 2013 erforderlich erscheint. Die Gemeinden Bingen, Neufra und Sonnenbühl, sowie die Städte Gammertingen, Hettingen, Sigmaringen, Veringenstadt, Trochtelfingen und Burladingen, haben deshalb schon vor der Coro- nazeit beschlossen, in einem neuen Zweckverband zusammenzuarbeiten, dort die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen besser zu koordinieren und auch die finanziellen und fördertechnischen Abwicklungen mit dem Land zu organisieren. Als erste wichtige Aufgabe hat die neue Verbandsversamm- lung auch beschlossen, dass in der Vorbereitungsphase durch die Universität Berlin entwickelte zusätzliche Frühwarnsystem über einen vollen oder teilge- füllten Grundwasserkörper in unserer Karstlandschaft wieder zu reaktivieren und für die Zukunft nicht nur für die Kommunen, Feuerwehren, Einsatzzentralen sondern auch für die Öffentlichkeit wieder auf einen verwendbaren und zuverlässigen Weg zu bringen. Daher fließen aus dem ersten Verbandshaushalt, der über zu neun gleichen Teilen veranlagten Umlagen bei den Städten und Gemeinden refinanziert wird, erst einmal 19.000 Euro in diese technische und elektronische Reaktivierung des Frühwarnsystems. Frühwarnsystem und Wetterstationen gehen in Betrieb Damit das entwickelte System wieder in Betrieb genommen werden kann, sind einige Vorabreiten und technische Optimierungen notwendig. Voraussichtlich im Januar 2022 soll das System wieder tadellos funktionieren und anhand einfließender Wetterdaten der Wetterdienste und zahlreicher schon geschaffener verbandseigener Wetterstationen, weiter Daten aus den Hochwasser- und Grundwasserdatenbestände ein relativ simples Vorwarnsystem für die Laucherttal Gemeinden zu generieren. Dieses wird unter anderem in das „Fliwas“ EDV-Programm einfließen, welches alle Laucherttalkommunen und deren Einsatzstäbe bei Feuerwehr und Verwaltung schon im Vorfeld der Zweckverbandsgründung gemeinsam gekauft und eingeführt haben. Jetzt folgen konkrete Hochwasserschutzplanungen Im Laucherttalstädtle Gammertingen selbst, haben inzwischen konkrete Planungsvorgespräche mit einem renommierten Ingenieurbüro für Wasserbau- und Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der dortige Fachingenieur die bisherigen regionalen Untersuchungser- gebnisse aus der Flusswasseruntersuchung Lauchert und dem Grundwassermanagement, dem Gammertinger Gemeinderat und zusätzlich dem Ortschaftsrat im Stadtteil Bronnen in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt. Ausgehend von den Hochwasserereignissen aus 2013 und den Hochwassergefahrenkarten des Landes sind vor allem in der nördlichen Ortslage der Kernstadt entlang der Lauchert, als auch im Stadtteil Bronnen Überflutungen und Hochwasserge- fahren entstanden. Ausgehend aus den Ergebnissen der Flussgebietsuntersuchung sollen nun diese betroffenen Teilbereiche detaillierter untersucht und erforderliche Hochwasserschutzmaßnahmen konkretisiert werden.
2 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021 Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplan die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften Amtliche Bekanntmachungen die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 27.Juli 2021. Der Bebauungsplan „Strassäcker“, Stadt Gammertingen, Gemarkung Öffentliche Bekanntmachung Harthausen, und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Strassäcker“, Stadt Gammertingen, Gemarkung Harthausen, treten Inkrafttreten der Satzungen gemäß § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 1. Bebauungsplan „Strassäcker“ Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begrün- 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Strassäcker“ dungen können bei der Stadtverwaltung Gammertingen, Hohenzollernstraße Stadt Gammertingen, Gemarkung Harthausen 5-7, 72501 Gammertingen, (Fachbereich Hauptamt, Zimmer 2.9, 2. OG) wäh- rend der üblichen Dienststunden oder auf der städtischen Homepage Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. September 2021 in www.gammertingen.de eingesehen werden. Jedermann kann den Bebau- öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Strassäcker“, Stadt Gammertingen, ungsplan und die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Gemarkung Harthausen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Strassäcker“, Stadt Gammer- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit tingen, Gemarkung Harthausen, gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden- etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen: bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschä- digungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Verfahren Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der Innenbereich nach § 13b BauGB. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor- 13b BauGB sind gegeben, es wird eine zulässige Grundfläche von ca. 3.380 schriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an be- Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des stehende Wohnbebauung. Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtli- Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur Durchführung einer chen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB un- Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beein- beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser trächtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Gammertingen geltend ge- und für die Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung oder macht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Ver- Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 letzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige BImSchG liegen nicht vor. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Ein Um- Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund weltbericht und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung werden nicht erstellt. der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Das Verfahren wurde in zwei Schritten durchgeführt, um die Anregungen der Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort be- Bürger und der Träger öffentlicher Belange angemessen berücksichtigen zu zeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines können. Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Gammertingen gel- Ziel und Zweck der Planung tend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen Der Stadtteil Harthausen verfügt trotz erst vor wenigen Jahren erschlossener soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn innerörtlichen neuen Bauflächen aktuell für die lokale Wohnbauentwicklung - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung derzeit über keine nennenswerten Flächenreserven mehr. Es ist daher vor- oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder gesehen die bereits im Flächennutzungsplan „Laucherttal“ vorgesehenen - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwid- Potentialflächen im Stadtteil Harthausen am südlichen Siedlungsrand mit rigkeit widersprochen hat oder dem dortigen kleinen Wohnbaugebiet „Strassäcker“ zu entwickeln. Zwi- - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be- schenzeitlich sind alle Grundstücke im Besitz der Stadt. Das Baugebiet wird anstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. elf neue Wohnbaugrundstücke ausweisen. Die Fläche innerhalb des Gel- tungsbereiches des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan als Wohn- Stadt Gammertingen, 07. Oktober 2021 baufläche dargestellt. gez. Holger Jerg, Bürgermeister Geltungsbereich Das Plangebiet hat eine Größe von 1,13 ha und befindet sich am südlichen Siedlungsrand von Harthausen. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung der Trochtelfinger Straße an. Im Osten, Westen und Süden grenzen das Plange- biet an die freie Landschaft an. Öffentliche Bekanntmachung Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 44; 56; 68; 69; 470; 473; Auslegungsbeschluss 474; 475; (alle teilweise) sowie 45. - öffentliche Auslegung - Das Plangebiet ist in nachfolgender Planzeichnung dargestellt begrenzt: 1. Bebauungsplanentwurf „GE Alb III“ 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „GE Alb III“ Stadt Gammertingen, Gemarkung Harthausen Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. September 2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans für die Erweiterung von Gewerbeflächen im „GE Alb III“, Stadt Gammertingen, Gemarkung Hart- hausen und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „GE Alb III“, Stadt Gammertingen, Gemarkung Harthausen gebilligt und be- schlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen. Ziel und Zweck der Planung In den bestehenden Gewerbegebieten „GE Alb“ und „GE Alb II“ im Stadtteil Harthausen sind inzwischen alle städtischen Gewerbegrundstücke verkauft, bebaut bzw. für potentielle Erweiterungen der ansässigen Gewerbebetriebe verplant. Aufgrund der aktuellen Anfragen von zahlreichen kleineren und mittleren Gewerbebetrieben aus Gammertingen wurden daher seitens der Stadt Möglichkeiten der Erweiterung westlich der Trochtelfinger Straße un-
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021 3 tersucht. Die entsprechenden Gewerbepotentialflächen konnten von der Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvor- Stadt bereits erworben werden. Auf eine Voranfrage beim Regierungspräsi- schriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt we- dium Tübingen, Referat „Raumordnung“, wurde von dort mitgeteilt, dass sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und aus raumordnerischer Sicht eine Einbeziehung der Fläche östlich des land- umweltbezogenen Informationen wirtschaftlichen Schuppens und nördlich der Gemeindeverbindungsstraße von Montag, 18. Oktober 2021 bis Freitag, 19. November 2021, Harthausen-Mägerkingen zwar grundsätzlich machbar ist, wenn die derzei- tige Mehrausweisung von ca. 1 ha Gewerbefläche an anderer Stelle bei den je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol- gewerblichen Flächen im Flächennutzungsplan Laucherttal durch entspre- lernstraße 5-7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9, 2. Obergeschoss) wäh- chende Herausnahme ausgeglichen wird. rend der üblichen Dienststunden oder alternativ auf der städtische Homepage (www.gammertingen.de unter dem Reiter „ öffentliche Bekannt- Geltungsbereich machungen“) ausgelegt. Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 151/2 und 152 sowie Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 151/1, 153, 322, 320, 134, 135/1, 56 Jede Person kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein- und 147 auf der Gemarkung Harthausen mit einer Fläche von ca. 3,0 ha. schließlich 19. November 2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift Das Gebiet liegt an der Trochtelfinger Straße, die in diesem Bereich folgende während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen (An- Funktionen erfüllt: Erschließungsstraße für das bestehende Gewerbegebiet schrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gam- Alb II, nördliche Anbindung des Ortes an die K 8205 Trochtelfingen, Inne- mertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle ringen und Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Steinhilben/Oberstet- Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ten. Die Fahrbahnbreite der ausgebauten Straße beträgt derzeit ca. 4,75 m. fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Die Höhenunterschiede im Geländerelief des Plangrundstücks betragen rund Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben 5 hm (ca. 785 m ü. N.N. an der Trochtelfinger Straße beim Naturdenkmal, können. Max. ca. 790 m ü. N.N. im nord-westlichen Grundstücksteil an der Grenze Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Inter- zum GE Alb II). Die Fläche wird heute überwiegend als Ackerland genutzt. net-Adresse www.gammertingen.de (unter dem Reiter „öffentliche Bekannt- Es sind im Gebiet vier bis fünf neue Gewerbegrundstücke eingeplant: Für machungen“) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes zwei Grundstücke gibt es konkrete Anfragen. Die Grundstücke stehen als und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/karten- künftige Entwicklungsfläche für die angrenzenden Grundstücke oder als ei- dienste abrufbar. genständige Gewerbefläche für eine künftige Verlagerung oder Neugrün- Umweltbezogene Informationen dung eines Gammertinger Betriebes zur Verfügung. Folgende, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt: und werden einschließlich Begründung des Bebauungsplans samt Umwelt- bericht ausgelegt. a) Umweltbericht mit Bestandsplan und Grünordnungsplan vom September 2021 Auswirkungen: Nach § 13 NatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und nicht vermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Mit der Aus- weisung von Bauflächen sind Auswirkungen auf Natur und Landschaft mit ihren Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und Lebensgemeinschaf- ten, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima, Erholung und Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter in unterschiedlichen Ausprägungen verbunden. Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen sind in der Abwägung zu berücksichtigen. Bestand und Bedeutung Das Plangebiet wird aktuell landwirtschaftlich überwiegend als Acker, zu einem Teil auch als intensives Grünland genutzt. Im Süden befindet sich ein Grünstreifen mit zwei mächtigen Linden, die als Naturdenkmal geschützt sind und zwei weiteren Bäumen. Im Bereich des geplanten Kreisverkehrsplatzes befinden sich relativ junge Obstbäume. Die stand- ortbedingt eher kargen Böden bieten ein hohes Potenzial für das Schutz- gut Pflanzen / Biotope / Biologische Vielfalt. Das Gebiet liegt in der Zone III / lIlA eines Wasserschutzgebiets. Das Plangebiet liegt außerhalb von FFH-Gebieten. Auch sind in seiner näheren Umgebung keine FFH-Gebiete vorhanden. Auswirkungen und Vermeidung / Minimierung von Eingriffen Durch das geplante Vorhaben werden Böden mit überwiegend mittlerer Bedeutung für die Bodenfunktionen, teilweise mit hoher Bedeutung als Filter und Puffer auf einer Fläche von max. rd. 1,8 ha neu versiegelt. Das Schutzgut Boden ist damit erheblich betroffen. Die beiden mächtigen Linden bleiben erhalten. Durch die um das neue Gewerbe geplanten Baumpflanzungen werden die negativen Auswir- kungen der Baumaßnahmen für die Schutzgüter Pflanzen / Biotope / Biologische Vielfalt Tiere und Landschaft minimiert. Die zu pflanzenden Gehölze sind dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird in den vorhandenen Schmutzwasserkanal eingeleitet. Das Niederschlags- wasser der Straßenflächen wird einer Retentionsmulde zugeführt und dort versickert. Das Niederschlagswasser der Freiflächen versickert nach Möglichkeit vor Ort. Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwas- ser kann vermieden werden. Das Vorhaben führt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima und Luft. Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) Aufgrund der bestehenden Vorbelastung durch die Gewerbegebiete und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Ört- “Alb” und “Alb II” und die geplanten Eingrünungen durch die Neupflan- lichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil zung von Laubbäumen zur Landschaft hin, kann die landschaftliche Wir- B 2.), jeweils mit dem Datum vom 28. September 2021. kung der Baukörper verringert werden. Es entsteht dennoch ein Eingriff Auslegung in das Schutzgut Landschaft, der durch Kompensationsmaßnahmen aus- Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der geglichen werden muss. Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
4 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021 Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), f), i) und Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Abteilung 9, Landesamt 1a BauGB: für Geologie, Rohstoff und Bergbau, Albertstraße 5, 79104 Freiburg, vom 26. Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das März 2019 Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi- - Betroffene Themenkomplexe: sche Vielfalt; Untergrundverhältnisse, Versickerung von Oberflächenwasser, Geotech- umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesund- nik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotop- heit sowie die Bevölkerung insgesamt; umweltbezogene Auswirkungen schutz. auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter; die Vermeidung von Emissionen - Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB: sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; die Nut- Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima zung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die von Energie; die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen biologische Vielfalt. des Umweltschutzes. Stellungnahmen des Landratsamt Sigmaringen, Koordinierungsstelle beim b) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen Fachbereich Baurecht, Leopoldstraße 4, 72844 Sigmaringen, vom 03. Juni Geruchsimmissionsprognose vom 06.07.2021 2019 - Betroffene Themenkomplexe: - Betroffene Themenkomplexe: Es ist zu erwarten, dass Gerüche, ausgehend vom angrenzenden Pfer- Belange des Wasserrechtes deausbildungs- und Handelsbetrieb auf das Bebauungsplangebiet “GE Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Beseitigung unverschmutzes Alb III” einwirken. Daher war im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Niederschlagswassers, Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis, Wasser- die Zulässigkeit der dort geplanten Gewerbeeinheiten aus geruchstech- haushaltsgesetzes (Handhabung von Niederschlagswasser) sowie § 46 nischer Sicht zu untersuchen. des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (Abwasserbeseitigungs- Die durchgeführte überschlägige Ausbreitungsrechnung für die Gesamt- pflicht) belastung auf Basis der genehmigten Bauantragsunterlagen von 2016 - Belange des Bodenschutzes und Abfall ergibt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes Bodenschutz in der Bauleitplanung, Eingriff in das Schutzgut Boden ist “GE Alb III” Geruchswahrnehmungshäufigkeiten zwischen 1 % und 28 auszugleichen, Bodenschutz bei Bauarbeiten, Erdauffüllungen/Erdauf- % und innerhalb der Baugrenze des Gewerbegebietes zwischen 2 % schüttungen im Außenbereich, Vermeidung nachhaltiger Bodenschädi- und 19 % der Jahresstunden. Wobei die höchsten Geruchswahrneh- gungen und Beeinträchtigungen, bodenkundlichen Baubegleitung, mungshäufigkeiten im äußersten nördlichen Randbereich des Bebau- Bodenschutz- und Altlastenkataster ungsplangebietes, der dem Pferdeausbildungs- und Handelsbetrieb am Belange des Immissionsschutzes nächsten liegt, auftreten. Gebietsverträglichkeit Im überwiegenden Bereich des geplanten Gewerbegebietes werden Ge- Belange des Naturschutzes ruchswahrnehmungshäufigkeiten zwischen 2 % und 14, % prognostiziert. Darstellung der Biotoptypen, externen Kompensationsmaßnahmen, Somit wird auf diesen Beurteilungsflächen der gemäß GIRL anzuwen- Krötenwanderung vom Löschteich, insektenfreundliche Beleuchtung, dende Immissionswert für Gewerbegebiete (15 %) eingehalten. Streichung aus Pflanzliste Im äußersten nördlichen Bereich des geplanten bebaubaren Gebietes Belange der Landwirtschaft überschreitet die ermittelte Gesamtbelastung den gemäß GIRL anzu- Nach dem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirt- wendenden Immissionswert für Gewerbegebiete um bis zu 4 %. Es wird schaft Baden-Württemberg vom 16.05.2011, Az.: 4-8822.02/27, steht empfohlen, die Beurteilungsflächen, auf denen die Geruchswahrneh- den Immissionsschutzbehörden für die Beurteilung von Tierhaltungen mungshäufigkeit mehr als 15 % der Jahresstunden betragen, aus der und Biogasanlagen das EDV-Programm GERDA zur Verfügung. Dieses Baugrenze herauszunehmen und dementsprechend die Baugrenze zu Programm ist bei der Abstandsbeurteilung für Tierhaltungsanlagen und verlagern. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, für diesen Bereich für Tierhaltungen anzuwenden. Die Immissionsbelastung für einen Be- ausschließlich Gebäude zuzulassen, in denen sich Personen nur vorü- reich des Bebauungsplanes, das geplante Grundstück A, liegt zwischen bergehend aufhalten (zum Beispiel Lager, Maschinenhallen und Gara- 12,6 und 23,7 % und gilt damit als erheblich. Die Immissionswerte der gen) oder die in Richtung Pferdeausbildungs- und Handelsbetrieb eine GIRL basieren auf Untersuchungen zum Expositions-Wirkungs-Zusam- geschlossene Fassade aufweisen. menhang zwischen Geruchsbelastung und -belästigung. Beschäftigte Durch eine geplante Ausweisung als Gewerbegebiet im Sinne des § 8 eines anderen benachbarten Betriebes haben einen Schutzanspruch vor BauNVO, werden bezüglich der zu erwartenden Geruchsimmissionen, erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen (siehe Ausle- bei Anpassung der Planung entsprechend der oben genannten Empfeh- gungshinweise zu Nr. 5 GIRL). Sie sind daher im Rahmen der Beurteilung lungen, keine nachteiligen Auswirkungen hervorgerufen. zu berücksichtigen. Für betroffene Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer des Bei Immissionswerten von maximal 14 % Geruchswahrnehmungshäu- benachbarten Betriebes sind im Einzelfall höhere Immissionen zumutbar. figkeiten der Jahresstunden im überwiegenden Bereich des geplanten Die Höhe der zumutbaren Immissionen ist abhängig vom Einzelfall. Sie Gewerbegebietes und durch die Anpassung der Baugrenze beziehungs- wird maßgeblich von der Art des Gewerbegebietes bestimmt. Der zuläs- weise die Eingrenzung der zulässigen Gebäude im nördlichen Randbe- sige Immissionswert soll jedoch nicht formal durch eine einfache Ver- reich des Plangebietes, ist nicht von schädlichen Umweltauswirkungen hältnisbetrachtung von tatsächlicher Aufenthaltszeit zur Gesamtzeit durch Geruchsbelastung an den Immissionsorten auszugehen.“ gebildet werden. Das heißt, man kann z. B. bei einer Arbeitszeit von 8 - Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), g), 1a BauGB: Stunden pro Tag nicht von einem Immissionswert von 0,45 (d. h. 3-facher die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima Immissionswert für Gewerbegebiete) ausgehen. Für das geplante Grund- und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die stück A; GE Alb III, muss der Aufenthalt von Arbeitnehmern in den Teil- biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen bereichen begrenzt werden, wo der zulässige Immissionswert nicht und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, die Vermeidung eingehalten ist. Dies betrifft im Wesentlichen den Bereich entlang der von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Ab- Grundstücksgrenze auf Höhe der Stallanlagen oder Mistlager (falls dort wässern, die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen vorhanden). Denkbar sind hier Lager-, Maschinenhallen, o. ä., in denen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts. sich Menschen nicht dauerhaft aufhalten (siehe Auslegungshinweise zur GIRL). Auch die Ausführung der Gebäude mit geschlossener Fassade (z. Stellungnahmen des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, B. Festverglasungen) zur Reitsportanlage hin, könnte dem Eindringen Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg, vom 05. April 2019 von Gerüchen entgegenwirken. Die Raumlüftung müsste dann ander- - Betroffene Themenkomplexe: weitig bewerkstelligt werden. Wasserschutzgebiet Belange des Forsts - Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB: Landeswaldgesetz, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi- - Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), e), g), h), i), 1a sche Vielfalt. BauGB: Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen, Referat 21 Bauleitpla- Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi- nung, Konrad-Adenauer Straße 20, 72072 Tübingen, vom 03. April 2019 sche Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und - Betroffene Themenkomplexe: seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, die Vermeidung Wasserschutzgebiet, Grundwasserschutz von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Ab- - Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB: wässern, die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi- die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die sche Vielfalt. durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäi-
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021 5 schen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten tember 2021 die Herren Reinhold Baumann, Manfred Supper und Siegfried werden, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Kleck aus ihrer langjährigen Tätigkeit im Gutachterausschuss. Er bedankte Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d, sich für die gute Zusammenarbeit und übergab Ihnen als Anerkennung für ihren jahrzehntelangen Einsatz ein Geschenk zum Abschied. Stellungnahmen des Naturparks „Obere Donau“, Wolterstraße 16, 88631 Peter Bartsch und Hans Schmid wurde ebenfalls gedankt. Auch sie bekamen Beuron, vom 09. April 2019 vom Bürgermeister ein Geschenk. Die beiden werden aber künftig zusammen - Betroffene Themenkomplexe: mit dem Hochbautechniker der Stadt Gammertingen, Herrn Dieter Grißlich Die im Umweltbericht getroffenen Einschätzungen der Auswirkungen für Gammertingen im neuen gemeinsamen Gutachterausschuss tätig sein. des Vorhabens auf die Naturgüter, den Menschen und den Naturpark so Herr Bartsch ist als einer der regionalen stellvertretenden Vorsitzenden für mitgetragen werden. Die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen soll- die nördliche Raumschaft im Landkreis bestellt worden. ten geeignet sein die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Land- schaft zu reduzieren. Besondere Planungen des Naturparks das fragliche Gebiet betreffend existieren nicht. Ein Erhalt der landschaftsprägenden beiden Linden ist ganz im Sinne des Naturparks, ebenso die vorgesehene Erschließung und Verkehrsführung welche eine Belastung für Harthausen durch zusätzlichen Verkehr ver- meiden hilft. - Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), e), 1a BauGB: Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi- sche Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 83.1, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen Am Neckar, vom 05. April 2019 - Betroffene Themenkomplexe: Bau- und Kunstdenkmalpflege. Im südöstlichen Eckebereich des Plange- v. l. n. r. Reinhold Baumann, Peter Bartsch, Manfred Supper, Siegfried bietes befindet sich ein Kleindenkmal, konkret ein Eichekreuz von 1903 Kleck, Hans Schmid, Bürgermeister Holger Jerg (vgl. KD-BUK-Karte und Textauszug). Ob es sich hierbei gleichzeitig auch Im Zusammenhang mit der Auflösung des Gutachterausschusses der Stadt um ein Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes handelt, ist Gammertingen hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. bisher nicht bekannt. Obwohl die Lokalisierung des Kleindenkmales nicht September 2021 ebenfalls die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die ganz eindeutig ist, gehen wir davon aus, dass es von der Planung nicht Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den ehe- unmittelbar berührt wird. maligen städtischen Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensat- Archäologische Denkmalpflege. Aus dem östlich anschließenden Bereich zung) beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. sind Funde einer vorgeschichtlichen Siedlung bekannt. Die Ausmaße die- ser als Prüffall ausgewiesenen Fläche können gegenwärtig nicht näher eingegrenzt werden, sodass im jetzt überplanten Areal dringlich mit wei- teren Funden und Befunden dieser vorgeschichtlichen Siedlung zu rech- Satzung zur Aufhebung der Satzung nen ist. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten - Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7d), 1a BauGB: durch den Gutachterausschuss umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgü- (Gutachterausschussgebührensatzung) ter. Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein- der Gemeinderat der Stadt Gammertingen am 28. September 2021 folgende schließlich 19. November 2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift Satzung beschlossen: während der Dienststunden bei der Stadt Gammertingen (Anschrift siehe § 1 Gegenstand oben) vorbringen oder schriftlich an die Stadt Gammertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Be- Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gut- teiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge- achten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschuss-gebührensat- recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den zung) in der aktuell gültigen Fassung wird aufgehoben. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. § 2 Außer-Kraft-Treten Datenschutz Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung außer Kraft. Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene per- sonenbezogene Gammertingen, 29. September 2021 Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbei- tet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Wei- gez. Holger Jerg, Bürgermeister tere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde/der Stadt veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öf- fentlich aus. Dienststunden der Stadtverwaltung Gammertingen: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Stadt Gammertingen Gammertingen, 07. Oktober 2021 gez. Holger Jerg, Bürgermeister Alb-Lauchert-Schwimmhalle Öffentliches Schwimmen in der Alb-Lauchert-Schwimmhalle ist zu folgenden Zeiten möglich: Dienstag: derzeit noch kein Frühschwimmen Langjährige Gutachter werden verabschiedet Dienstag - Freitag: 15.30 Uhr - 20.45 Uhr in den Ferien: 14.00 Uhr - 20.45 Uhr Ab dem 1. Juli 2021 wurde in Sigmaringen ein neuer gemeinsamer Gutach- Samstag und Sonntag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr terausschuss für alle 26 Kommunen des Landkreises Sigmaringen eingerich- tet. Die bisher vorhandenen Gutachterausschüsse in den Städten und Am Montag, 01. November 2021 ist die Alb-Lauchert-Schwimmhalle Gemeinden im Landkreis wurden damit aufgelöst. Bürgermeister Jerg ver- geschlossen. abschiedete im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Sep-
6 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021 Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 579.673 an. Davon sind ungefähr 545.791 (+1.471) Personen bereits wieder von ihrer Covid-19-Er- krankung genesen. Derzeit sind geschätzt 23.175 (+667) Menschen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert. Dem Landesgesundheitsamt wurden heute 10 weitere Todesfälle im Zu- sammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der Todesfälle steigt auf insgesamt 10.707. Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom Ro- bert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,98 angegeben. Sie ist die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person ange- steckt werden. Am Dienstag gab es in Baden-Württemberg weitere 2.147 bestätigte Behandlung in Krankenhäusern Infektionen mit dem Coronavirus und 10 weitere COVID-19-Todes- Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit In- fälle. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt bei 78,7. Es gilt die Ba- tensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 5. Oktober 2021, 16 sisstufe. Uhr, 193 (+3) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizini- Am Dienstag, 5. Oktober 2021, hat das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden- scher Behandlung, davon werden 111 (57,5 %) invasiv beatmet. Der Anteil Württemberg insgesamt weitere 2.147 bestätigte Infektionen mit dem an COVID-19 Fällen in intensivmedizinischer Behandlung an der Gesamtzahl Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie der betreibbaren ITS-Betten beträgt 8,4 %. Was ist los in der Region ? Wann? Was? Wer? Wo? Uhrzeit? Neufra mittwochs Bürgerkaffee Bürgerstüble-Team Bürgerstüble im Rathaus ab 14 Uhr Gammertingen Jeden ersten und Museumsbesichtigung Imkereimuseum-Alb Trochtelfinger Str. 14 13.30 - 17.00 Uhr dritten Sonntag 72501 Gammertingen- im Monat Harthausen Jeden Mittwoch Wochenmarkt Stadt Gammertingen Großer Schlossplatz 8.00 Uhr- 12.00 Uhr Dienstag - Hallenbad ist Stadt Gammertingen Alb-Lauchert-Schwimmhalle, • Dienstag: Sonntag wieder geöffnet Josef-Wiest-Straße 3 derzeit noch kein Frühschwimmen • Dienstag - Freitag: 15.30 Uhr - 20.45 Uhr • Samstag und Sonntag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr Hettingen An Sonn- und Museumsbesichtigung GEWANDHAUS Sigmaringer Straße 9 von 13.30 bis Feiertagen MUSEUM 72513 Hettingen- 17.00 Uhr von 13.30 Uhr Inneringen bis 17.00 Uhr www.gewandhaus-inneringen.de 09.10. Benefizlauf – TSV Hettingen e.V. 1871 Sportplatz Hettingen Startzeit individuell Laufen für den Hauptstraße / Sportblick ab 14.00 Uhr, guten Zweck mit 4, 7,5 letzte Startmöglichkeit und 11,5 Kilometer um 15.00 Uhr Veringenstadt Dienstag & Freitag Veringer Lädele Bürgerverein Im Städtle 68 14.30 - 18.00 Uhr Second-Hand-Laden Veringenstadt e.V. 11.10.2021 Strickkreis Bürgerverein Simon-Grynäus- 18.00 Uhr „Wollmäuse“ Veringenstadt e.V. Haus Höllgasse 191 Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021 7 Die Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Ein- 09. Oktober 2021 von 9.00 bis 10.00 Uhr am Stadtbrunnen in der Sigma- wohner in Baden-Württemberg) liegt bei: ringer Straße. Hier ist keine Anmeldung erforderlich. • 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Landes-Durchschnitt: 2,11 • 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei vollständig Geimpften: 3,5 Während den letzten 6 Monaten wurden in den kommunalen Testzentren • 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei Ungeimpften, nicht vollständig der Stadt in der Turnhalle in Feldhausen und der Alten Sporthalle beim Gym- Geimpften und Fällen ohne Angaben zum Impfstatus: 30,4 nasium, sowie mit der mobilen Teststelle beim Stadtbrunnen in der Sigma- Stufenregelung für Baden-Württemberg ringer Straße mehr als 3.650 kostenlose Bürgerschnelltests durchgeführt. Seit dem 16. September 2021 sieht die Corona-Verordnung des Landes eine Die Stadtverwaltung bedankt sich ganz herzlich bei allen ehrenamtlichen Stufenregelung vor, die sich an der Auslastung der Intensivbetten und der 7- Helferinnen und Helfern, die damit einen wichtigen Beitrag in der Bevölke- Tage-Hospitalisierungsinzidenz orientiert. rung der Corona-Pandemie geleistet haben. Die Corona-Verordnung des Landes sieht drei Stufen vor: • Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 249 In- tensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt. Das Stadtbauamt informiert: • Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 8,0 oder ab 250 mit COVID- 19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB). Baustellen und Verkehrsbeeinträchtigungen • Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 12,0 oder ab 390 mit CO- „im und um’s Städtle“ VID-19-Patienten belegten Intensivbetten. Aktuell geltende Stufe: BASISSTUFE Lage | Ort Sperrung | Maßnahme Zeitraum | Anlass 7-Tage-Inzidenz Mit dem Beschluss zwischen Bund und Ländern zu Maßnahmen der Eindäm- Kernstadt: mung der COVID-19-Epidemie vom 6. Mai 2020 wurde die 7-Tage-Inzidenz als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entspre- Gammertingen: Jährliche Straßen- Voraussichtlich bis chender Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den „Eichendorffstraße“ unterhaltungsarbeiten. Ende Oktober letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwoh- 2021. ner. Seit Montag, 16. August, gelten in Baden-Württemberg landesweit inzi- Die Straßenunter- denzunabhängige Regelungen. haltungsarbeiten Aktuelle Informationen aus dem Landkreis Sigmaringen: dauern mit (Diese Zahlen werden vom Gesundheitsamt des Landkreis Sigmaringen täg- Unterbrechungen an. lich aktualisiert - Stand: 05. Oktober 2021), 7 Tage Inzidenz / 100T EW: 122,2 labordiagnostisch bestätigte Infektionen: 6.866 Personen Stadtteile: wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene: 90 Personen Kettenacker: Jährliche Straßen- Voraussichtlich bis bereits genesene Personen: 6.526 Personen Straße: unterhaltungsarbeiten. Ende Oktober ergibt derzeit infizierte Personen: 250 Personen „Tigerfeldstraße“ 2021. Aktuelle Informationen aus dem Stadtgebiet Gammertingen: „Geisinger Straße“ Die Straßenunter- (Stand: 05. Oktober 2021) „Feldhauser Straße“ haltungsarbeiten labordiagnostisch bestätigte Infektionen: 503 Personen „Lusthofer Straße“ dauern mit wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene: 8 Personen Unterbrechungen. bereits genesene Personen: 488 Personen (Kenntnisnahme bis zum Redaktionsschluss des Amtsblattes am Mon- ergibt derzeit infizierte Personen: 7 Personen tagabend – bitte beachten Sie hier auch unsere „News“ unter: www.gammertingen.de) Dreistufiges Warnsystem Am Donnerstag, 16. September 2021 trat ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Über- lastung der Krankenhäuser geben wird. Neues aus dem Bürgerbüro Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungs- inzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder über- schreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an Standesamtliche Nachrichten im September 2021 zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder über- Eheschließungen schreitet. Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungs- Herrn Marc Preisinger, Gammertingen, Freiherrn-von-Speth-Straße 32 inzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder über- und Gina, geb. Becker, Winterlingen, Veilchenstraße 12 schreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an Denis Palermo und Sarah Büchsel, beide zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder über- Hafrsfjord (Norwegen), Hähammarbrautene 82 schreitet. Weitere Informationen zum Warnsystem finden Sie unter www.baden- Karl Stanger und Rosemarie Knaus, wuerttemberg.de. beide Meßstetten, Wagnerstraße 12 Sterbefälle Angebot kostenpflichtiger Maria Theresia Riveroff, geb. Faigle, Gammertingen, Eschenweg 6 Bürgerschnelltests in Gammertingen Josef Göggel, Gammertingen ST Bronnen, Schloßberg 43 Ab Montag, 11. Oktober 2021 werden die bisherigen Helma Wiesner, geb. Fritz, Gammertingen, Roter Dill 19 kostenfreie Bürgerschnelltests in Gammertingen ein- Margarete Stinner, Gammertingen ST Mariaberg, Klosterhof 1 gestellt. Bund und Länder haben bereits im August 2021 flächendeckend beschlossen, dass ab Montag, 11. Agathe Hepp, geb. Rehm, Gammertingen ST Feldhausen, Harthauser Straße 10 Oktober 2021 die Schnelltests nicht mehr kostenfrei sein werden. Helmut Ufer, Gammertingen ST Bronnen, Talblick 2 Dies führt zu folgenden Veränderungen der Testmöglichkeiten im Städtle: Hartmut Landenberger, Gammertingen, Eichendorffstraße 47 • Das bisherige Testangebot am Dienstagvormittag durch das Team der Frank Neumann, Gammertingen ST Bronnen, Im Härtle 18 Zentral-Apotheke Gammertingen wird ab der kommenden Woche eingestellt. • Am Samstagvormittag, 16. Oktober 2021 testet die Zentral-Apo- Impressum: Herausgeber: STADTVERWALTUNG GAMMERTINGEN theke Gammertingen nach telefonischer Voranmeldung (07574/ Verantwortlich für den amtl. Inhalt, einschließlich der Veröffentlichungen der 2246) von 9.00 bis 10.00 Uhr. Die Bürgerschnelltests sind ab diesem Stadtverwaltung: BÜRGERMEISTER HOLGER JERG o. sein Stellvertreter im Amt. Zeitpunkt kostenpflichtig. Verantwortlich für die Anzeigen u. den Druck: ACKER GmbH, Mittelberg 6, 72501 Gammertingen, Telefon (0 75 74) 93 01- 0, Telefax (0 75 74) 93 01- 30, Damit endet das große ehrenamtliche Engagement des DRK-Ortsvereins in E-Mail: amtsblatt@druckerei-acker.de. Bezugspreis vierteljährlich 12,00 Euro. Kooperation mit der Freiwilligen Feuerwehr und weiteren ehrenamtlichen Darin enthalten ist die gesetzl. MwSt., sowie die Agenturvergütung. Helferinnen und Helfern mit der letzten mobilen Testung am Samstag,
8 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021 Kaufen Sie regional und lokal: Ortschaftsverwaltung Feldhausen: Ortsvorsteher Hans Steinhart steht immer donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr für eine WOCHENMARKT Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 3672). Ortschaftsverwaltung Harthausen: Ortsvorsteher Manfred Rogg steht immer donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr für eine Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0170 2864073). jeden Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr Ortschaftsverwaltung Kettenacker: Ortsvorsteher Matthias Gulde steht auf dem Großen Schlossplatz in Gammertingen immer montags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr für eine Sprech- stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 932361). Einkaufen im Städtle – kurze Wege Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf folgendes: • In den Warteschlangen vor den Verkaufsständen müssen mindestens 2 m Abstand Mülltermine zwischen den Kunden eingehalten werden, • Gruppenbildung/Ansammlungen von Menschen müssen vermieden werden. • Es gilt Maskenpflicht zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz der anderen Marktbesucher. Die Markthändler freuen sich auf Sie. GELBER SACK: Krämermarkt Freitag, 22. Oktober 2021 - Bezirke 1-4 Am Donnerstag, 21. Oktober 2021 ist es wieder soweit. In der Markt- straße ab der Kreuzung Hohenzollernstraße und in der Lindenstraße bis zur RESTMÜLL: Kreuzung Josef-Wiest-Straße werden wieder von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Montag, 18. Oktober 2021 - Bezirk 4 zahlreiche Stände zum Krämermarkt aufgebaut sein. Viele Stände laden Dienstag, 19. Oktober 2021- Bezirk 1+3 zum Stöbern und Schlemmen ein! Mittwoch, 20. Oktober 2021 - Bezirk 2 PAPIERTONNE: „foodsharing Fair-Teiler“ im Städtle Montag, 30. Oktober 2021 - Bezirke 1+3 Dienstag, 02. November 2021 - Bezirke 2+4 Öffnungszeiten: täglich von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Bezirk 1 = das Gebiet links von der Reutlinger/Sigmaringer Der Gammertinger Fair-Teiler ist in den Räumlichkeiten der Hohenzollern- Straße in Fließrichtung der Lauchert straße 11/1 (ehemaliger Zugang zum früheren Polizeiposten, jetzt Zugang Bezirk 2 = das Gebiet rechts von der Reutlinger/Sigmarin- zum Stadtarchiv) im Flur untergebracht. Der Zugang ist nur für 1 Person zu- ger gelassen. Es gilt Maskenpflicht. Straße in Fließrichtung der Lauchert einschließlich aller Haushalte auf der Reutlinger und Sigmaringer Straße Bezirk 3 = die Stadtteile Feldhausen, Harthausen u. Kettenacker Gammertinger Tafel Öffnungszeiten: Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Für weitere Informationen, z. B. zum Thema Spenden, steht Ihnen das Team aus ehrenamtlichen Helfern am Öffnungstag von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr direkt in der Tafel gerne zur Verfügung. Telefonisch sind diese unter den Nummern 0162 2860681 und 0162 2860682 zu erreichen. Öffnungszeiten auf dem Recyclinghof Gammertingen Bitte halten Sie, in Ihrem eigenen Gesundheitsinteresse und zum Sprechzeiten / Termine Schutz unserer Mitarbeiter, auf dem Recyclinghof in Gammertingen ausreichend Abstand. Es gilt Maskenpflicht auf dem Recyclinghof. Auch wenn momentan die Infektionszahlen gefallen sind, bitten wir Sie - Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Personals und reihen Sie zu Ihrem und unserem Schutz - die Termine zu den Sprechstunden des Bür- sich bitte in die Warteschlange ein. germeisters und der Ortsvorsteher nach wie vor möglichst telefonisch wahr- zunehmen, sofern es Ihr Anliegen erlaubt. Persönliche Termine bitten wir Öffnungszeiten des Recyclinghofes immer vorab telefonisch anzumelden, damit wir entsprechende Hygie- (März – Oktober): nemaßnahmen vorbereiten können. Dienstag: 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Sprechstunde des Bürgermeisters Samstag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr Termine für ein Gespräch mit Bürgermeister Holger Jerg können telefonisch unter (07574) 406-110 oder per E-Mail an: buergermeister@gammertin- gen.de vereinbart werden. Nach dem Urlaub von Bürgermeister Jerg ist der Landkreis Sigmaringen nächste Termin am Donnerstag, 28. Oktober 2021 von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Sammelaktion Herbst für Problemstoffe aus Haushalten Das Schadstoffmobil ist am Samstag, 30. Oktober 2021 von 09.30 – 10.30 Uhr in Gammertingen am Sportplatz an der Ölbergstraße mit der Sprechstunden der Ortschaftsverwaltungen Herbsttour für Problemstoffe aus Haushalten im gesamten Kreisgebiet un- terwegs. Die Kreisabfallwirtschaft weist auf die aktuelle Coronaverordnung Ortschaftsverwaltung Bronnen/Mariaberg: Ortsvorsteher Karl Endriß hin. Bitte denken Sie an die Abstandregeln und tragen Sie eine Maske/Mund- steht immer dienstags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr für eine Nasen-Schutz. Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0174 9912808). Folgende Problemstoffe können beim Schadstoffmobil abgegeben werden: Reste von Reinigungsmitteln, Unkrautbekämpfungs- u. Pflanzen-
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021 9 schutzmittel, Holzschutzmittel, Spraydosen mit Restinhalten, Imprägnier- scher Terminvereinbarung unter 07571/7452-0 oder 07574/406-132 und mittel, Photochemikalien, Wachse, Schmierfette, Kleber, Säuren, Laugen, unter Einhaltung der 3G Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) statt. Bitte brin- Salze, Quecksilber, lösungsmittelhaltige Farben und Lacke (nur in flüssigem gen Sie den entsprechenden Nachweis zum Sprechtag mit. Zustand), Beizmittel, Lösungsmittel, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Batterien aller Art (max. 3 Stück Starterbatterien pro Haushalt) und andere Selbsthilfegruppe Parkinson-Betroffene Gammertingen schadstoffhaltige Stoffe, die nicht in den Restmülleimer oder ins Abwasser gehören. Wir laden herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein und Gedanken- austausch am Mittwoch, 6. Oktober 2021, 14.00 Uhr, in die DRK-Ret- Nicht angenommen werden beim Schadstoffmobil: tungswache im Roten Dill. Angehörige und Interessierte sind auch Lösungsmittelfreie Farbreste wie z.B. Dispersionsfarben oder Abtönfarben willkommen. Näheres unter Tel. Nr. 07574 4340. Bitte beachten Sie die Pan- aber auch sonstige ausgetrocknete Farb- und Lackreste. Diese sind im aus- demie-Vorschriften: 3G und ein Mund-Nasenschutz. getrockneten Zustand über den Restmüll zu entsorgen. Außerdem werden nicht angenommen Altöle, Kühlgeräte, Fernsehgeräte, PC-Monitore sowie Problemstoffe bzw. Sondermüll aus dem Gewerbe. Für Altöle besteht eine Caritasverband für das Dekanat Rücknahmepflicht der Vertreiber. Kühlgeräte, Fernseher sowie PC-Monitore Sigmaringen-Meßkirch e. V. werden auf der Entsorgungsanlage Ringgenbach, Recyclinghof Bad Saulgau Nach wie vor stehen unsere Beratungsdienste - telefonisch oder per E-Mail und ehemaligen Umladestation Gammertingen kostenlos angenommen. - den Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen mit Rat und Hinweis zu gebrauchten Batterien: Tat zur Seite. Menschen in problembehafteten Lebenslagen, mit einer psy- Starterbatterien werden zwar bei der Schadstoffsammlung angenommen, chischen Erkrankung, Schwangere, Menschen mit Migrationshintergrund, können aber auch bei jeder Verkaufsstelle für Starterbatterien abgegeben Pflegebedürftige und pflegende Angehörige etc. können sich an uns wen- werden. Gemäß der Batterieverordnung sind Vertreiber, die an Endverbrau- den. Zentrale Telefonnummer 07571 73 01-0 und/oder auf die E-Mail cher schadstoffhaltige Starterbatterien abgeben, verpflichtet diese auch un- info@caritas-sigmaringen.de entgeltlich zurückzunehmen. Ebenso kann beim Kauf einer neuen Starterbatterie eine gebrauchte Batterie abgegeben werden. Sprechstunde für ältere Menschen Gerätebatterien können auch bei jeder Verkaufsstelle unentgeltlich sowie auf den Recyclinghöfen im Landkreis abgegeben werden und pflegende Angehörige Lithiumhaltige Batterien können ebenfalls auf den Recyclinghöfen im Die Beratungsstelle des Caritasverbandes für das Dekanat und die Sozial- Landkreis oder auf der Entsorgungsanlage Meßkirch-Ringgenbach abgege- station St. Martin bieten Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um die Pflege ben werden. an. Wer Fragen zur Organisation der Pflege und Versorgung hat, Hilfe beim Ausfüllen eines Antrages benötigt oder einfach ein Gespräch wünscht, wird Grüngutbündelsammlung am 23. November 2021 gerne bei einem Hausbesuch beraten. Einmal im Monat wird eine Sprech- Am Dienstag, 23. November 2021 findet die Herbstabfuhr von holzigem stunde für ältere Menschen und pflegende Angehörige in den Räumen der Grüngut statt. Bitte halten Sie das Grüngut ab 6.00 Uhr an der Stelle bereit, Sozialstation St. Martin, Hohenzollernstraße 9, in Gammertingen angeboten. an der sonst das Restmüllgefäß zur Leerung steht. Bei der Grüngutbündel- Die Beratung ist kostenlos. sammlung wird Baum- und Heckenschnitt mitgenommen. Das Grüngut muss mit kompostierbaren Schnüren (z.B. mit Bast) gebündelt werden. Die einzelnen Bündel dürfen die Maße (Länge = 1,50 m und Breite 0,50 m) Ehe-, Familien- und Lebensberatung und ein Gewicht von 25 kg nicht überschreiten. Als haushaltübliche Menge Eine Außenstelle der Sigmaringer Ehe-, Familien- und Lebensberatung EFL werden max. 1 m³ pro Haushalt angesetzt. steht in Gammertingen für Personen zur Verfügung, die Hilfe in einer Le- Loses Material, Laub und sonstige Pflanzenreste werden bei der Grüngut- benskrise oder allgemeinen Problemsituation brauchen. Informationen und bündelsammlung nicht mitgenommen. Dieses kann über den Recyclinghof Anmeldungen im Sekretariat in Sigmaringen: In der Vorstadt 2 (Eingang abgegeben werden. Burgstraße 2 - 4), Tel. 07571 5787, E-Mail: beratung@efl-sigmaringen.de, Homepage: www.efl-sigmaringen.de Verwenden Sie auf keinen Fall Plastiktüten, Plastikschnüre oder Draht. Ach- ten Sie bitte besonders darauf, dass im Grüngut keine Störstoffe wie Kunst- Krebsberatungsstelle Sigmaringen stoffe, Metalle oder Steine enthalten sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 07571/102-6666 Auskünfte und telefonische Terminvereinbarung von Montag - Freitag von oder unter buergerservice-kaw@lrasig.de an die Kreisabfallwirtschaft Sig- 8.00 Uhr - 13.00 Uhr. Als Betroffener und Angehöriger erhalten Sie bei uns maringen. unmittelbare Unterstützung, wie auch längerfristige Begleitungsangebote. Kontakt unter Telefon 07571 729645-0 oder per Email info@krebsberatung- sigmaringen.de Behörden und Beratungsstellen Offene Sprechstunde für Deutsche Rentenversicherung Angehörige von Suchtkranken Der nächste lokale Rentensprechtag findet am Mittwoch, 20. Oktober Die Suchtberatungsstelle Sigmaringen bietet immer einmal im Monat 2021 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 eine offene Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken an. Das Angebot Uhr im Rathaus in Gammertingen im Sprechzimmer EG (Raum E9) im alten richtet sich an alle Angehörigen (Ehe-bzw. Lebenspartnerinnen und Lebens- Bürgerbüro statt. Die Beratungen finden nur noch nach vorheriger telefoni- partner, erwachsene Geschwister, Jugendliche und erwachsene Söhne und Veranstaltungshinweise für den Monat Oktober 2021 Wann? Was? Wer? Wo? Uhrzeit? Jeden Wochenmarkt Stadt Gammertingen Großer Schlossplatz 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch • in den Warteschlangen müssen mindestens 2 m Abstand zwischen den Kunden eingehalten werden, • Gruppenbildung/Ansammlungen müssen vermieden werden • Maskenpflicht zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz der anderen Marktbesucher. Jeden Skat spielen - Skatclub Alb-Lauchert Im alten Pfarrhaus 20.00 Uhr Freitag Gastspieler sind herzlich willkommen. Jeden ersten Museumsbesichtigung Imkereimuseum-Alb Trochtelfinger Straße 14, 13.30 Uhr - 17.00 Uhr und dritten 72501 Gammertingen-Harthausen Sonntag im Monat
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