Hochwasserschutz wird konkreter Zweckverband "Hochwasserschutz Laucherttal" ist nun operativ am Arbeiten

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Hochwasserschutz wird konkreter Zweckverband "Hochwasserschutz Laucherttal" ist nun operativ am Arbeiten
Nr. 40         07. Oktober 2021

                        Hochwasserschutz wird konkreter
      Zweckverband „Hochwasserschutz Laucherttal“ ist nun operativ am Arbeiten
Laucherttal / Gammertingen - Nach einer Gründungsversammlung
noch vor den Sommerferien im Juli hat der neu gegründete inter-
kommunale Zweckverband „Hochwasserschutz Laucherttal“ erst
richtig seine Arbeit aufgenommen. Nach der Genehmigung der
Verbandssatzung durch das Regierungspräsidium Tübingen und
deren Veröffentlichung im Staatsanzeiger BW, haben vor wenigen
Tagen nun die 9 Verbandskommunen aus dem Einzugsbereich der
Lauchert und deren Nebenflüsse, die ersten wichtigen Entschei-
dungen getroffen.

Der Zweckverband hat nun mit dem Veringenstädter Bürgermeister
Armin Christ einen Verbandsvorsitzenden, Bürgermeister Jochen
Fetzer aus Bingen fungiert als sein Stellvertreter. Die Veringenstäd-
ter Kämmerin Geraldine Emser wurde zur neuen Verbandsrechne-
rin bestellt. Emser hatte gleich auch für diese erste Ver-
bandsversammlung die erforderliche Haushaltssatzung und den
Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 vorbereitet, die von den Gremien
beraten und auch einstimmig beschlossen worden sind.

Hochwasserschutz soll besser werden
Anlass für den neu gegründeten Zweckverband ist den Hochwasserschutz im Laucherttal über Kommunale- und Kreisgrenzen hinaus zu verbessern, was
nach dem verheerenden Hochwasser in Veringenstadt und anderen Kommunen im Jahr 2013 erforderlich erscheint. Die Gemeinden Bingen, Neufra und
Sonnenbühl, sowie die Städte Gammertingen, Hettingen, Sigmaringen, Veringenstadt, Trochtelfingen und Burladingen, haben deshalb schon vor der Coro-
nazeit beschlossen, in einem neuen Zweckverband zusammenzuarbeiten, dort die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen besser zu koordinieren
und auch die finanziellen und fördertechnischen Abwicklungen mit dem Land zu organisieren. Als erste wichtige Aufgabe hat die neue Verbandsversamm-
lung auch beschlossen, dass in der Vorbereitungsphase durch die Universität Berlin entwickelte zusätzliche Frühwarnsystem über einen vollen oder teilge-
füllten Grundwasserkörper in unserer Karstlandschaft wieder zu reaktivieren und für die Zukunft nicht nur für die Kommunen, Feuerwehren, Einsatzzentralen
sondern auch für die Öffentlichkeit wieder auf einen verwendbaren und zuverlässigen Weg zu bringen. Daher fließen aus dem ersten Verbandshaushalt,
der über zu neun gleichen Teilen veranlagten Umlagen bei den Städten und Gemeinden refinanziert wird, erst einmal 19.000 Euro in diese technische und
elektronische Reaktivierung des Frühwarnsystems.

Frühwarnsystem und Wetterstationen gehen in Betrieb
Damit das entwickelte System wieder in Betrieb genommen werden kann, sind einige Vorabreiten und technische Optimierungen notwendig. Voraussichtlich
im Januar 2022 soll das System wieder tadellos funktionieren und anhand einfließender Wetterdaten der Wetterdienste und zahlreicher schon geschaffener
verbandseigener Wetterstationen, weiter Daten aus den Hochwasser- und Grundwasserdatenbestände ein relativ simples Vorwarnsystem für die Laucherttal
Gemeinden zu generieren. Dieses wird unter anderem in das „Fliwas“ EDV-Programm einfließen, welches alle Laucherttalkommunen und deren Einsatzstäbe
bei Feuerwehr und Verwaltung schon im Vorfeld der Zweckverbandsgründung gemeinsam gekauft und eingeführt haben.

Jetzt folgen konkrete Hochwasserschutzplanungen
Im Laucherttalstädtle Gammertingen selbst, haben inzwischen konkrete Planungsvorgespräche mit einem renommierten Ingenieurbüro für Wasserbau-
und Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der dortige Fachingenieur die bisherigen regionalen Untersuchungser-
gebnisse aus der Flusswasseruntersuchung Lauchert und dem Grundwassermanagement, dem Gammertinger Gemeinderat und zusätzlich dem Ortschaftsrat
im Stadtteil Bronnen in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt. Ausgehend von den Hochwasserereignissen aus 2013 und den Hochwassergefahrenkarten
des Landes sind vor allem in der nördlichen Ortslage der Kernstadt entlang der Lauchert, als auch im Stadtteil Bronnen Überflutungen und Hochwasserge-
fahren entstanden. Ausgehend aus den Ergebnissen der Flussgebietsuntersuchung sollen nun diese betroffenen Teilbereiche detaillierter untersucht und
erforderliche Hochwasserschutzmaßnahmen konkretisiert werden.
Hochwasserschutz wird konkreter Zweckverband "Hochwasserschutz Laucherttal" ist nun operativ am Arbeiten
2                                                                                     AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021

                                                                                 Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplan die Planzeichnung (Teil A) und der
                                                                                 Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften
              Amtliche Bekanntmachungen                                          die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem
                                                                                 Datum vom 27.Juli 2021.
                                                                                 Der Bebauungsplan „Strassäcker“, Stadt Gammertingen, Gemarkung
                    Öffentliche Bekanntmachung                                   Harthausen, und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan
                                                                                 „Strassäcker“, Stadt Gammertingen, Gemarkung Harthausen, treten
                     Inkrafttreten der Satzungen                                 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO mit dieser öffentlichen
                                                                                 Bekanntmachung in Kraft.
                  1. Bebauungsplan „Strassäcker“
                                                                                 Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begrün-
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Strassäcker“                      dungen können bei der Stadtverwaltung Gammertingen, Hohenzollernstraße
         Stadt Gammertingen, Gemarkung Harthausen                                5-7, 72501 Gammertingen, (Fachbereich Hauptamt, Zimmer 2.9, 2. OG) wäh-
                                                                                 rend der üblichen Dienststunden oder auf der städtischen Homepage
Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. September 2021 in              www.gammertingen.de eingesehen werden. Jedermann kann den Bebau-
öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Strassäcker“, Stadt Gammertingen,        ungsplan und die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren
Gemarkung Harthausen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die            Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften
für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Strassäcker“, Stadt Gammer-         Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit
tingen, Gemarkung Harthausen, gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-          etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB
Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen:              bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschä-
                                                                                 digungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Verfahren                                                                        Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb
Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den         der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der
Innenbereich nach § 13b BauGB. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des §            in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor-
13b BauGB sind gegeben, es wird eine zulässige Grundfläche von ca. 3.380         schriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an be-      Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
stehende Wohnbebauung.                                                           Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtli-
Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur Durchführung einer   chen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB un-
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beein-         beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
trächtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter      Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Gammertingen geltend ge-
und für die Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung oder       macht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Ver-
Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach               § 50 S. 1   letzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige
BImSchG liegen nicht vor. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und          Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für
naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Ein Um-       Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund
weltbericht und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung werden nicht erstellt.    der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser
Das Verfahren wurde in zwei Schritten durchgeführt, um die Anregungen der        Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort be-
Bürger und der Träger öffentlicher Belange angemessen berücksichtigen zu         zeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
können.                                                                          Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Gammertingen gel-
Ziel und Zweck der Planung                                                       tend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
Der Stadtteil Harthausen verfügt trotz erst vor wenigen Jahren erschlossener     soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
innerörtlichen neuen Bauflächen aktuell für die lokale Wohnbauentwicklung        - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
derzeit über keine nennenswerten Flächenreserven mehr. Es ist daher vor-              oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
gesehen die bereits im Flächennutzungsplan „Laucherttal“ vorgesehenen            - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwid-
Potentialflächen im Stadtteil Harthausen am südlichen Siedlungsrand mit               rigkeit widersprochen hat oder
dem dortigen kleinen Wohnbaugebiet „Strassäcker“ zu entwickeln. Zwi-             - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be-
schenzeitlich sind alle Grundstücke im Besitz der Stadt. Das Baugebiet wird           anstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.
elf neue Wohnbaugrundstücke ausweisen. Die Fläche innerhalb des Gel-
tungsbereiches des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan als Wohn-          Stadt Gammertingen, 07. Oktober 2021
baufläche dargestellt.                                                           gez. Holger Jerg, Bürgermeister
Geltungsbereich
Das Plangebiet hat eine Größe von 1,13 ha und befindet sich am südlichen
Siedlungsrand von Harthausen. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich
genutzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung der
Trochtelfinger Straße an. Im Osten, Westen und Süden grenzen das Plange-
biet an die freie Landschaft an.                                                                      Öffentliche Bekanntmachung
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 44; 56; 68; 69; 470; 473;                                   Auslegungsbeschluss
474; 475; (alle teilweise) sowie 45.
                                                                                                         - öffentliche Auslegung -
Das Plangebiet ist in nachfolgender Planzeichnung dargestellt begrenzt:
                                                                                                1. Bebauungsplanentwurf „GE Alb III“
                                                                                    2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf
                                                                                                          „GE Alb III“
                                                                                           Stadt Gammertingen, Gemarkung Harthausen
                                                                                 Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 28. September 2021 in
                                                                                 öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans für die Erweiterung
                                                                                 von Gewerbeflächen im „GE Alb III“, Stadt Gammertingen, Gemarkung Hart-
                                                                                 hausen und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan
                                                                                 „GE Alb III“, Stadt Gammertingen, Gemarkung Harthausen gebilligt und be-
                                                                                 schlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und nach
                                                                                 § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen.

                                                                                 Ziel und Zweck der Planung
                                                                                 In den bestehenden Gewerbegebieten „GE Alb“ und „GE Alb II“ im Stadtteil
                                                                                 Harthausen sind inzwischen alle städtischen Gewerbegrundstücke verkauft,
                                                                                 bebaut bzw. für potentielle Erweiterungen der ansässigen Gewerbebetriebe
                                                                                 verplant. Aufgrund der aktuellen Anfragen von zahlreichen kleineren und
                                                                                 mittleren Gewerbebetrieben aus Gammertingen wurden daher seitens der
                                                                                 Stadt Möglichkeiten der Erweiterung westlich der Trochtelfinger Straße un-
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021                                                                                              3

tersucht. Die entsprechenden Gewerbepotentialflächen konnten von der                Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvor-
Stadt bereits erworben werden. Auf eine Voranfrage beim Regierungspräsi-            schriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt we-
dium Tübingen, Referat „Raumordnung“, wurde von dort mitgeteilt, dass               sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und
aus raumordnerischer Sicht eine Einbeziehung der Fläche östlich des land-           umweltbezogenen Informationen
wirtschaftlichen Schuppens und nördlich der Gemeindeverbindungsstraße                 von Montag, 18. Oktober 2021 bis Freitag, 19. November 2021,
Harthausen-Mägerkingen zwar grundsätzlich machbar ist, wenn die derzei-
tige Mehrausweisung von ca. 1 ha Gewerbefläche an anderer Stelle bei den            je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol-
gewerblichen Flächen im Flächennutzungsplan Laucherttal durch entspre-              lernstraße 5-7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9, 2. Obergeschoss) wäh-
chende Herausnahme ausgeglichen wird.                                               rend der üblichen Dienststunden oder alternativ auf der städtische
                                                                                    Homepage (www.gammertingen.de unter dem Reiter „ öffentliche Bekannt-
Geltungsbereich                                                                     machungen“) ausgelegt.
Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 151/2 und 152 sowie
Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 151/1, 153, 322, 320, 134, 135/1, 56          Jede Person kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein-
und 147 auf der Gemarkung Harthausen mit einer Fläche von ca. 3,0 ha.               schließlich 19. November 2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift
Das Gebiet liegt an der Trochtelfinger Straße, die in diesem Bereich folgende       während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gammertingen (An-
Funktionen erfüllt: Erschließungsstraße für das bestehende Gewerbegebiet            schrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadtverwaltung Gam-
Alb II, nördliche Anbindung des Ortes an die K 8205 Trochtelfingen, Inne-           mertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen ist die volle
ringen und Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Steinhilben/Oberstet-              Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht
ten. Die Fahrbahnbreite der ausgebauten Straße beträgt derzeit ca. 4,75 m.          fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Die Höhenunterschiede im Geländerelief des Plangrundstücks betragen rund            Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben
5 hm (ca. 785 m ü. N.N. an der Trochtelfinger Straße beim Naturdenkmal,             können.
Max. ca. 790 m ü. N.N. im nord-westlichen Grundstücksteil an der Grenze             Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Inter-
zum GE Alb II). Die Fläche wird heute überwiegend als Ackerland genutzt.            net-Adresse www.gammertingen.de (unter dem Reiter „öffentliche Bekannt-
Es sind im Gebiet vier bis fünf neue Gewerbegrundstücke eingeplant: Für             machungen“) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes
zwei Grundstücke gibt es konkrete Anfragen. Die Grundstücke stehen als              und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/karten-
künftige Entwicklungsfläche für die angrenzenden Grundstücke oder als ei-           dienste abrufbar.
genständige Gewerbefläche für eine künftige Verlagerung oder Neugrün-               Umweltbezogene Informationen
dung eines Gammertinger Betriebes zur Verfügung.                                    Folgende, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:                                           und werden einschließlich Begründung des Bebauungsplans samt Umwelt-
                                                                                    bericht ausgelegt.

                                                                                    a) Umweltbericht mit Bestandsplan und Grünordnungsplan vom
                                                                                       September 2021
                                                                                       Auswirkungen: Nach § 13 NatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen
                                                                                       zu vermeiden und nicht vermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen
                                                                                       durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Mit der Aus-
                                                                                       weisung von Bauflächen sind Auswirkungen auf Natur und Landschaft
                                                                                       mit ihren Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und Lebensgemeinschaf-
                                                                                       ten, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima, Erholung
                                                                                       und Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter in unterschiedlichen
                                                                                       Ausprägungen verbunden. Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen sind
                                                                                       in der Abwägung zu berücksichtigen.
                                                                                        Bestand und Bedeutung
                                                                                        Das Plangebiet wird aktuell landwirtschaftlich überwiegend als Acker,
                                                                                        zu einem Teil auch als intensives Grünland genutzt. Im Süden befindet
                                                                                        sich ein Grünstreifen mit zwei mächtigen Linden, die als Naturdenkmal
                                                                                        geschützt sind und zwei weiteren Bäumen. Im Bereich des geplanten
                                                                                        Kreisverkehrsplatzes befinden sich relativ junge Obstbäume. Die stand-
                                                                                        ortbedingt eher kargen Böden bieten ein hohes Potenzial für das Schutz-
                                                                                        gut Pflanzen / Biotope / Biologische Vielfalt.
                                                                                        Das Gebiet liegt in der Zone III / lIlA eines Wasserschutzgebiets.
                                                                                        Das Plangebiet liegt außerhalb von FFH-Gebieten. Auch sind in seiner
                                                                                        näheren Umgebung keine FFH-Gebiete vorhanden.
                                                                                        Auswirkungen und Vermeidung / Minimierung von Eingriffen
                                                                                        Durch das geplante Vorhaben werden Böden mit überwiegend mittlerer
                                                                                        Bedeutung für die Bodenfunktionen, teilweise mit hoher Bedeutung als
                                                                                        Filter und Puffer auf einer Fläche von max. rd. 1,8 ha neu versiegelt.
                                                                                        Das Schutzgut Boden ist damit erheblich betroffen.
                                                                                        Die beiden mächtigen Linden bleiben erhalten. Durch die um das neue
                                                                                        Gewerbe geplanten Baumpflanzungen werden die negativen Auswir-
                                                                                        kungen der Baumaßnahmen für die Schutzgüter Pflanzen / Biotope /
                                                                                        Biologische Vielfalt Tiere und Landschaft minimiert. Die zu pflanzenden
                                                                                        Gehölze sind dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen.
                                                                                        Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird in
                                                                                        den vorhandenen Schmutzwasserkanal eingeleitet. Das Niederschlags-
                                                                                        wasser der Straßenflächen wird einer Retentionsmulde zugeführt und
                                                                                        dort versickert. Das Niederschlagswasser der Freiflächen versickert nach
                                                                                        Möglichkeit vor Ort. Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwas-
                                                                                        ser kann vermieden werden.
                                                                                        Das Vorhaben führt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der
                                                                                        Schutzgüter Klima und Luft.
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A)               Aufgrund der bestehenden Vorbelastung durch die Gewerbegebiete
und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Ört-        “Alb” und “Alb II” und die geplanten Eingrünungen durch die Neupflan-
lichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil       zung von Laubbäumen zur Landschaft hin, kann die landschaftliche Wir-
B 2.), jeweils mit dem Datum vom 28. September 2021.                                    kung der Baukörper verringert werden. Es entsteht dennoch ein Eingriff
Auslegung                                                                               in das Schutzgut Landschaft, der durch Kompensationsmaßnahmen aus-
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der                 geglichen werden muss.
Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
4                                                                                     AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021

    Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), f), i) und   Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Abteilung 9, Landesamt
    1a BauGB:                                                                     für Geologie, Rohstoff und Bergbau, Albertstraße 5, 79104 Freiburg, vom 26.
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das          März 2019
    Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi-              - Betroffene Themenkomplexe:
    sche Vielfalt;                                                                     Untergrundverhältnisse, Versickerung von Oberflächenwasser, Geotech-
    umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesund-                     nik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotop-
    heit sowie die Bevölkerung insgesamt; umweltbezogene Auswirkungen                  schutz.
    auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter; die Vermeidung von Emissionen           - Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:
    sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; die Nut-                 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima
    zung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung               und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die
    von Energie; die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen                  biologische Vielfalt.
    des Umweltschutzes.
                                                                                  Stellungnahmen des Landratsamt Sigmaringen, Koordinierungsstelle beim
b) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen                          Fachbereich Baurecht, Leopoldstraße 4, 72844 Sigmaringen, vom 03. Juni
   Geruchsimmissionsprognose vom 06.07.2021                                       2019
   - Betroffene Themenkomplexe:                                                     - Betroffene Themenkomplexe:
     Es ist zu erwarten, dass Gerüche, ausgehend vom angrenzenden Pfer-                Belange des Wasserrechtes
     deausbildungs- und Handelsbetrieb auf das Bebauungsplangebiet “GE                 Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Beseitigung unverschmutzes
     Alb III” einwirken. Daher war im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens               Niederschlagswassers, Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis, Wasser-
     die Zulässigkeit der dort geplanten Gewerbeeinheiten aus geruchstech-             haushaltsgesetzes (Handhabung von Niederschlagswasser) sowie § 46
     nischer Sicht zu untersuchen.                                                     des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (Abwasserbeseitigungs-
     Die durchgeführte überschlägige Ausbreitungsrechnung für die Gesamt-              pflicht)
     belastung auf Basis der genehmigten Bauantragsunterlagen von 2016               - Belange des Bodenschutzes und Abfall
     ergibt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes                  Bodenschutz in der Bauleitplanung, Eingriff in das Schutzgut Boden ist
     “GE Alb III” Geruchswahrnehmungshäufigkeiten zwischen 1 % und 28                  auszugleichen, Bodenschutz bei Bauarbeiten, Erdauffüllungen/Erdauf-
     % und innerhalb der Baugrenze des Gewerbegebietes zwischen 2 %                    schüttungen im Außenbereich, Vermeidung nachhaltiger Bodenschädi-
     und 19 % der Jahresstunden. Wobei die höchsten Geruchswahrneh-                    gungen und Beeinträchtigungen, bodenkundlichen Baubegleitung,
     mungshäufigkeiten im äußersten nördlichen Randbereich des Bebau-                  Bodenschutz- und Altlastenkataster
     ungsplangebietes, der dem Pferdeausbildungs- und Handelsbetrieb am                Belange des Immissionsschutzes
     nächsten liegt, auftreten.                                                        Gebietsverträglichkeit
     Im überwiegenden Bereich des geplanten Gewerbegebietes werden Ge-                 Belange des Naturschutzes
     ruchswahrnehmungshäufigkeiten zwischen 2 % und 14, % prognostiziert.              Darstellung der Biotoptypen, externen Kompensationsmaßnahmen,
     Somit wird auf diesen Beurteilungsflächen der gemäß GIRL anzuwen-                 Krötenwanderung vom Löschteich, insektenfreundliche Beleuchtung,
     dende Immissionswert für Gewerbegebiete (15 %) eingehalten.                       Streichung aus Pflanzliste
     Im äußersten nördlichen Bereich des geplanten bebaubaren Gebietes                 Belange der Landwirtschaft
     überschreitet die ermittelte Gesamtbelastung den gemäß GIRL anzu-                 Nach dem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirt-
     wendenden Immissionswert für Gewerbegebiete um bis zu 4 %. Es wird                schaft Baden-Württemberg vom 16.05.2011, Az.: 4-8822.02/27, steht
     empfohlen, die Beurteilungsflächen, auf denen die Geruchswahrneh-                 den Immissionsschutzbehörden für die Beurteilung von Tierhaltungen
     mungshäufigkeit mehr als 15 % der Jahresstunden betragen, aus der                 und Biogasanlagen das EDV-Programm GERDA zur Verfügung. Dieses
     Baugrenze herauszunehmen und dementsprechend die Baugrenze zu                     Programm ist bei der Abstandsbeurteilung für Tierhaltungsanlagen und
     verlagern. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, für diesen Bereich            für Tierhaltungen anzuwenden. Die Immissionsbelastung für einen Be-
     ausschließlich Gebäude zuzulassen, in denen sich Personen nur vorü-               reich des Bebauungsplanes, das geplante Grundstück A, liegt zwischen
     bergehend aufhalten (zum Beispiel Lager, Maschinenhallen und Gara-                12,6 und 23,7 % und gilt damit als erheblich. Die Immissionswerte der
     gen) oder die in Richtung Pferdeausbildungs- und Handelsbetrieb eine              GIRL basieren auf Untersuchungen zum Expositions-Wirkungs-Zusam-
     geschlossene Fassade aufweisen.                                                   menhang zwischen Geruchsbelastung und -belästigung. Beschäftigte
     Durch eine geplante Ausweisung als Gewerbegebiet im Sinne des § 8                 eines anderen benachbarten Betriebes haben einen Schutzanspruch vor
     BauNVO, werden bezüglich der zu erwartenden Geruchsimmissionen,                   erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen (siehe Ausle-
     bei Anpassung der Planung entsprechend der oben genannten Empfeh-                 gungshinweise zu Nr. 5 GIRL). Sie sind daher im Rahmen der Beurteilung
     lungen, keine nachteiligen Auswirkungen hervorgerufen.                            zu berücksichtigen. Für betroffene Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer des
     Bei Immissionswerten von maximal 14 % Geruchswahrnehmungshäu-                     benachbarten Betriebes sind im Einzelfall höhere Immissionen zumutbar.
     figkeiten der Jahresstunden im überwiegenden Bereich des geplanten                Die Höhe der zumutbaren Immissionen ist abhängig vom Einzelfall. Sie
     Gewerbegebietes und durch die Anpassung der Baugrenze beziehungs-                 wird maßgeblich von der Art des Gewerbegebietes bestimmt. Der zuläs-
     weise die Eingrenzung der zulässigen Gebäude im nördlichen Randbe-                sige Immissionswert soll jedoch nicht formal durch eine einfache Ver-
     reich des Plangebietes, ist nicht von schädlichen Umweltauswirkungen              hältnisbetrachtung von tatsächlicher Aufenthaltszeit zur Gesamtzeit
     durch Geruchsbelastung an den Immissionsorten auszugehen.“                        gebildet werden. Das heißt, man kann z. B. bei einer Arbeitszeit von 8
   - Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), g), 1a BauGB:         Stunden pro Tag nicht von einem Immissionswert von 0,45 (d. h. 3-facher
     die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima          Immissionswert für Gewerbegebiete) ausgehen. Für das geplante Grund-
     und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die                stück A; GE Alb III, muss der Aufenthalt von Arbeitnehmern in den Teil-
     biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen                bereichen begrenzt werden, wo der zulässige Immissionswert nicht
     und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, die Vermeidung              eingehalten ist. Dies betrifft im Wesentlichen den Bereich entlang der
     von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Ab-                 Grundstücksgrenze auf Höhe der Stallanlagen oder Mistlager (falls dort
     wässern, die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen                vorhanden). Denkbar sind hier Lager-, Maschinenhallen, o. ä., in denen
     Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts.             sich Menschen nicht dauerhaft aufhalten (siehe Auslegungshinweise zur
                                                                                       GIRL). Auch die Ausführung der Gebäude mit geschlossener Fassade (z.
Stellungnahmen des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben,                            B. Festverglasungen) zur Reitsportanlage hin, könnte dem Eindringen
Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg, vom 05. April 2019                                   von Gerüchen entgegenwirken. Die Raumlüftung müsste dann ander-
   - Betroffene Themenkomplexe:                                                        weitig bewerkstelligt werden.
     Wasserschutzgebiet                                                                Belange des Forsts
   - Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:                  Landeswaldgesetz, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen
     Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das
     Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi-            - Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), e), g), h), i), 1a
     sche Vielfalt.                                                                   BauGB:
                                                                                      Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das
Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen, Referat 21 Bauleitpla-              Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi-
nung, Konrad-Adenauer Straße 20, 72072 Tübingen, vom 03. April 2019                   sche Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und
   - Betroffene Themenkomplexe:                                                       seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, die Vermeidung
     Wasserschutzgebiet, Grundwasserschutz                                            von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Ab-
   - Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:                 wässern, die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen
     Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das             Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
     Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi-              die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die
     sche Vielfalt.                                                                   durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäi-
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021                                                                                         5

    schen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten           tember 2021 die Herren Reinhold Baumann, Manfred Supper und Siegfried
    werden, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des            Kleck aus ihrer langjährigen Tätigkeit im Gutachterausschuss. Er bedankte
    Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d,                                 sich für die gute Zusammenarbeit und übergab Ihnen als Anerkennung für
                                                                                ihren jahrzehntelangen Einsatz ein Geschenk zum Abschied.
Stellungnahmen des Naturparks „Obere Donau“, Wolterstraße 16, 88631             Peter Bartsch und Hans Schmid wurde ebenfalls gedankt. Auch sie bekamen
Beuron, vom 09. April 2019                                                      vom Bürgermeister ein Geschenk. Die beiden werden aber künftig zusammen
  - Betroffene Themenkomplexe:                                                  mit dem Hochbautechniker der Stadt Gammertingen, Herrn Dieter Grißlich
     Die im Umweltbericht getroffenen Einschätzungen der Auswirkungen           für Gammertingen im neuen gemeinsamen Gutachterausschuss tätig sein.
     des Vorhabens auf die Naturgüter, den Menschen und den Naturpark so        Herr Bartsch ist als einer der regionalen stellvertretenden Vorsitzenden für
     mitgetragen werden. Die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen soll-          die nördliche Raumschaft im Landkreis bestellt worden.
     ten geeignet sein die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Land-
     schaft zu reduzieren. Besondere Planungen des Naturparks das fragliche
     Gebiet betreffend existieren nicht.
     Ein Erhalt der landschaftsprägenden beiden Linden ist ganz im Sinne des
     Naturparks, ebenso die vorgesehene Erschließung und Verkehrsführung
     welche eine Belastung für Harthausen durch zusätzlichen Verkehr ver-
     meiden hilft.
  - Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), e), 1a BauGB:
     Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das
     Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi-
     sche Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Vermeidung und der Ausgleich
     voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
     sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.

Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium
Stuttgart Ref. 83.1, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen Am Neckar, vom 05.
April 2019
  - Betroffene Themenkomplexe:
     Bau- und Kunstdenkmalpflege. Im südöstlichen Eckebereich des Plange-       v. l. n. r. Reinhold Baumann, Peter Bartsch, Manfred Supper, Siegfried
     bietes befindet sich ein Kleindenkmal, konkret ein Eichekreuz von 1903     Kleck, Hans Schmid, Bürgermeister Holger Jerg
     (vgl. KD-BUK-Karte und Textauszug). Ob es sich hierbei gleichzeitig auch   Im Zusammenhang mit der Auflösung des Gutachterausschusses der Stadt
     um ein Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes handelt, ist       Gammertingen hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.
     bisher nicht bekannt. Obwohl die Lokalisierung des Kleindenkmales nicht    September 2021 ebenfalls die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die
     ganz eindeutig ist, gehen wir davon aus, dass es von der Planung nicht     Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den ehe-
     unmittelbar berührt wird.                                                  maligen städtischen Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensat-
     Archäologische Denkmalpflege. Aus dem östlich anschließenden Bereich       zung) beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
     sind Funde einer vorgeschichtlichen Siedlung bekannt. Die Ausmaße die-
     ser als Prüffall ausgewiesenen Fläche können gegenwärtig nicht näher
     eingegrenzt werden, sodass im jetzt überplanten Areal dringlich mit wei-
     teren Funden und Befunden dieser vorgeschichtlichen Siedlung zu rech-                     Satzung zur Aufhebung der Satzung
     nen ist.                                                                   über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten
  - Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7d), 1a BauGB:                              durch den Gutachterausschuss
    umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgü-                          (Gutachterausschussgebührensatzung)
    ter.                                                                        Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein-           der Gemeinderat der Stadt Gammertingen am 28. September 2021 folgende
schließlich 19. November 2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift        Satzung beschlossen:
während der Dienststunden bei der Stadt Gammertingen (Anschrift siehe                                        § 1 Gegenstand
oben) vorbringen oder schriftlich an die Stadt Gammertingen richten. Bei
schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Be-     Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gut-
teiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge-     achten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschuss-gebührensat-
recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den               zung) in der aktuell gültigen Fassung wird aufgehoben.
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.                                                           § 2 Außer-Kraft-Treten
Datenschutz                                                                     Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung außer Kraft.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene per-
sonenbezogene                                                                   Gammertingen, 29. September 2021
Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbei-
tet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Wei-     gez. Holger Jerg, Bürgermeister
tere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der
Gemeinde/der Stadt veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öf-
fentlich aus.
Dienststunden der Stadtverwaltung Gammertingen:
Montag bis Freitag             von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag            von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag                     von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Stadt Gammertingen
Gammertingen, 07. Oktober 2021
gez. Holger Jerg, Bürgermeister
                                                                                                    Alb-Lauchert-Schwimmhalle
                                                                                    Öffentliches Schwimmen in der Alb-Lauchert-Schwimmhalle
                                                                                                   ist zu folgenden Zeiten möglich:
                                                                                     Dienstag:                   derzeit noch kein Frühschwimmen
          Langjährige Gutachter werden verabschiedet                                 Dienstag - Freitag:         15.30 Uhr - 20.45 Uhr
                                                                                     in den Ferien:              14.00 Uhr - 20.45 Uhr
Ab dem 1. Juli 2021 wurde in Sigmaringen ein neuer gemeinsamer Gutach-               Samstag und Sonntag:         8.00 Uhr - 13.00 Uhr
terausschuss für alle 26 Kommunen des Landkreises Sigmaringen eingerich-
tet. Die bisher vorhandenen Gutachterausschüsse in den Städten und                Am Montag, 01. November 2021 ist die Alb-Lauchert-Schwimmhalle
Gemeinden im Landkreis wurden damit aufgelöst. Bürgermeister Jerg ver-            geschlossen.
abschiedete im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Sep-
6                                                                              AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021

                                                                           Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 579.673 an. Davon sind
                                                                           ungefähr 545.791 (+1.471) Personen bereits wieder von ihrer Covid-19-Er-
                                                                           krankung genesen. Derzeit sind geschätzt 23.175 (+667) Menschen im Land
                                                                           mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert.
                                                                           Dem Landesgesundheitsamt wurden heute 10 weitere Todesfälle im Zu-
                                                                           sammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der Todesfälle steigt
                                                                           auf insgesamt 10.707.
                                                                           Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom Ro-
                                                                           bert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,98 angegeben. Sie ist die
                                                                           Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person ange-
                                                                           steckt werden.
Am Dienstag gab es in Baden-Württemberg weitere 2.147 bestätigte           Behandlung in Krankenhäusern
Infektionen mit dem Coronavirus und 10 weitere COVID-19-Todes-             Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit In-
fälle. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt bei 78,7. Es gilt die Ba-     tensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 5. Oktober 2021, 16
sisstufe.                                                                  Uhr, 193 (+3) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizini-
Am Dienstag, 5. Oktober 2021, hat das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-    scher Behandlung, davon werden 111 (57,5 %) invasiv beatmet. Der Anteil
Württemberg insgesamt weitere 2.147 bestätigte Infektionen mit dem         an COVID-19 Fällen in intensivmedizinischer Behandlung an der Gesamtzahl
Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie   der betreibbaren ITS-Betten beträgt 8,4 %.

      Was ist los in der Region ?
      Wann?                 Was?                      Wer?                        Wo?                               Uhrzeit?

      Neufra
      mittwochs             Bürgerkaffee              Bürgerstüble-Team           Bürgerstüble im Rathaus           ab 14 Uhr

      Gammertingen
      Jeden ersten und      Museumsbesichtigung       Imkereimuseum-Alb           Trochtelfinger Str. 14            13.30 - 17.00 Uhr
      dritten Sonntag                                                             72501 Gammertingen-
      im Monat                                                                    Harthausen

      Jeden Mittwoch        Wochenmarkt               Stadt Gammertingen          Großer Schlossplatz               8.00 Uhr- 12.00 Uhr

      Dienstag -            Hallenbad ist             Stadt Gammertingen          Alb-Lauchert-Schwimmhalle,        • Dienstag:
      Sonntag               wieder geöffnet                                       Josef-Wiest-Straße 3                derzeit noch kein
                                                                                                                      Frühschwimmen
                                                                                                                    • Dienstag - Freitag:
                                                                                                                      15.30 Uhr - 20.45 Uhr
                                                                                                                    • Samstag und Sonntag:
                                                                                                                      8.00 Uhr - 13.00 Uhr

      Hettingen
      An Sonn- und          Museumsbesichtigung       GEWANDHAUS                  Sigmaringer Straße 9       von 13.30 bis
      Feiertagen                                      MUSEUM                      72513 Hettingen-           17.00 Uhr
      von 13.30 Uhr                                                               Inneringen
      bis 17.00 Uhr                                                               www.gewandhaus-inneringen.de

      09.10.                Benefizlauf –             TSV Hettingen e.V. 1871     Sportplatz Hettingen              Startzeit individuell
                            Laufen für den                                        Hauptstraße / Sportblick          ab 14.00 Uhr,
                            guten Zweck mit 4, 7,5                                                                  letzte Startmöglichkeit
                            und 11,5 Kilometer                                                                      um 15.00 Uhr

      Veringenstadt
      Dienstag & Freitag    Veringer Lädele           Bürgerverein                Im Städtle 68                     14.30 - 18.00 Uhr
                            Second-Hand-Laden         Veringenstadt e.V.

      11.10.2021            Strickkreis               Bürgerverein                Simon-Grynäus-                    18.00 Uhr
                                                      „Wollmäuse“                 Veringenstadt e.V.                Haus
                                                                                  Höllgasse 191

                                                       Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021                                                                                                7

Die Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Ein-       09. Oktober 2021 von 9.00 bis 10.00 Uhr am Stadtbrunnen in der Sigma-
wohner in Baden-Württemberg) liegt bei:                                          ringer Straße. Hier ist keine Anmeldung erforderlich.
• 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Landes-Durchschnitt: 2,11
• 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei vollständig Geimpften: 3,5               Während den letzten 6 Monaten wurden in den kommunalen Testzentren
• 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei Ungeimpften, nicht vollständig           der Stadt in der Turnhalle in Feldhausen und der Alten Sporthalle beim Gym-
    Geimpften und Fällen ohne Angaben zum Impfstatus: 30,4                       nasium, sowie mit der mobilen Teststelle beim Stadtbrunnen in der Sigma-
Stufenregelung für Baden-Württemberg                                             ringer Straße mehr als 3.650 kostenlose Bürgerschnelltests durchgeführt.
Seit dem 16. September 2021 sieht die Corona-Verordnung des Landes eine          Die Stadtverwaltung bedankt sich ganz herzlich bei allen ehrenamtlichen
Stufenregelung vor, die sich an der Auslastung der Intensivbetten und der 7-     Helferinnen und Helfern, die damit einen wichtigen Beitrag in der Bevölke-
Tage-Hospitalisierungsinzidenz orientiert.                                       rung der Corona-Pandemie geleistet haben.
Die Corona-Verordnung des Landes sieht drei Stufen vor:
• Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 249 In-
     tensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.                                   Das Stadtbauamt informiert:
• Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 8,0 oder ab 250 mit COVID-
     19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).                                      Baustellen und Verkehrsbeeinträchtigungen
• Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 12,0 oder ab 390 mit CO-                          „im und um’s Städtle“
     VID-19-Patienten belegten Intensivbetten.
Aktuell geltende Stufe: BASISSTUFE                                               Lage | Ort                Sperrung | Maßnahme Zeitraum | Anlass
7-Tage-Inzidenz
Mit dem Beschluss zwischen Bund und Ländern zu Maßnahmen der Eindäm-             Kernstadt:
mung der COVID-19-Epidemie vom 6. Mai 2020 wurde die 7-Tage-Inzidenz
als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entspre-            Gammertingen:       Jährliche Straßen-     Voraussichtlich bis
chender Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den       „Eichendorffstraße“ unterhaltungsarbeiten. Ende Oktober
letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwoh-                                                      2021.
ner. Seit Montag, 16. August, gelten in Baden-Württemberg landesweit inzi-                                                  Die Straßenunter-
denzunabhängige Regelungen.                                                                                                 haltungsarbeiten
Aktuelle Informationen aus dem Landkreis Sigmaringen:                                                                       dauern mit
(Diese Zahlen werden vom Gesundheitsamt des Landkreis Sigmaringen täg-                                                      Unterbrechungen an.
lich aktualisiert - Stand: 05. Oktober 2021), 7 Tage Inzidenz / 100T EW: 122,2
labordiagnostisch bestätigte Infektionen:                       6.866 Personen   Stadtteile:
wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene:                           90 Personen   Kettenacker:               Jährliche Straßen-             Voraussichtlich bis
bereits genesene Personen:                                      6.526 Personen   Straße:                    unterhaltungsarbeiten.         Ende Oktober
ergibt derzeit infizierte Personen:                               250 Personen   „Tigerfeldstraße“                                         2021.
Aktuelle Informationen aus dem Stadtgebiet Gammertingen:                         „Geisinger Straße“                                        Die Straßenunter-
(Stand: 05. Oktober 2021)                                                        „Feldhauser Straße“                                       haltungsarbeiten
labordiagnostisch bestätigte Infektionen:          503 Personen                  „Lusthofer Straße“                                        dauern mit
wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene:             8 Personen                                                                            Unterbrechungen.
bereits genesene Personen:                         488 Personen                  (Kenntnisnahme bis zum Redaktionsschluss des Amtsblattes am Mon-
ergibt derzeit infizierte Personen:                  7 Personen                  tagabend – bitte beachten Sie hier auch unsere „News“ unter:
                                                                                 www.gammertingen.de)
                       Dreistufiges Warnsystem
Am Donnerstag, 16. September 2021 trat ein dreistufiges Warnsystem in
Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Über-
lastung der Krankenhäuser geben wird.                                                             Neues aus dem Bürgerbüro
Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungs-
inzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder über-
schreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an                Standesamtliche Nachrichten im September 2021
zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder über-         Eheschließungen
schreitet.
Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungs-          Herrn Marc Preisinger, Gammertingen, Freiherrn-von-Speth-Straße 32
inzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder über-           und Gina, geb. Becker, Winterlingen, Veilchenstraße 12
schreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an         Denis Palermo und Sarah Büchsel, beide
zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder über-            Hafrsfjord (Norwegen), Hähammarbrautene 82
schreitet.
Weitere Informationen zum Warnsystem finden Sie unter www.baden-                 Karl Stanger und Rosemarie Knaus,
wuerttemberg.de.                                                                     beide Meßstetten, Wagnerstraße 12

                                                                                 Sterbefälle
           Angebot kostenpflichtiger                                             Maria Theresia Riveroff, geb. Faigle, Gammertingen, Eschenweg 6
       Bürgerschnelltests in Gammertingen                                        Josef Göggel, Gammertingen ST Bronnen, Schloßberg 43
Ab Montag, 11. Oktober 2021 werden die bisherigen                                Helma Wiesner, geb. Fritz, Gammertingen, Roter Dill 19
kostenfreie Bürgerschnelltests in Gammertingen ein-                              Margarete Stinner, Gammertingen ST Mariaberg, Klosterhof 1
gestellt. Bund und Länder haben bereits im August 2021
flächendeckend beschlossen, dass ab Montag, 11.                                  Agathe Hepp, geb. Rehm, Gammertingen ST Feldhausen, Harthauser Straße 10
Oktober 2021 die Schnelltests nicht mehr kostenfrei sein werden.                 Helmut Ufer, Gammertingen ST Bronnen, Talblick 2
Dies führt zu folgenden Veränderungen der Testmöglichkeiten im Städtle:          Hartmut Landenberger, Gammertingen, Eichendorffstraße 47
• Das bisherige Testangebot am Dienstagvormittag durch das Team der
                                                                                 Frank Neumann, Gammertingen ST Bronnen, Im Härtle 18
   Zentral-Apotheke Gammertingen wird ab der kommenden Woche
   eingestellt.
• Am Samstagvormittag, 16. Oktober 2021 testet die Zentral-Apo-                   Impressum: Herausgeber: STADTVERWALTUNG GAMMERTINGEN
   theke Gammertingen nach telefonischer Voranmeldung (07574/                     Verantwortlich für den amtl. Inhalt, einschließlich der Veröffentlichungen der
   2246) von 9.00 bis 10.00 Uhr. Die Bürgerschnelltests sind ab diesem            Stadtverwaltung: BÜRGERMEISTER HOLGER JERG o. sein Stellvertreter im Amt.
   Zeitpunkt kostenpflichtig.                                                     Verantwortlich für die Anzeigen u. den Druck: ACKER GmbH, Mittelberg 6,
                                                                                  72501 Gammertingen, Telefon (0 75 74) 93 01- 0, Telefax (0 75 74) 93 01- 30,
Damit endet das große ehrenamtliche Engagement des DRK-Ortsvereins in             E-Mail: amtsblatt@druckerei-acker.de. Bezugspreis vierteljährlich 12,00 Euro.
Kooperation mit der Freiwilligen Feuerwehr und weiteren ehrenamtlichen            Darin enthalten ist die gesetzl. MwSt., sowie die Agenturvergütung.
Helferinnen und Helfern mit der letzten mobilen Testung am Samstag,
8                                                                               AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021

Kaufen Sie regional und lokal:                                                Ortschaftsverwaltung Feldhausen: Ortsvorsteher Hans Steinhart steht
                                                                              immer donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr für eine

        WOCHENMARKT                                                           Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574
                                                                              3672).
                                                                              Ortschaftsverwaltung Harthausen: Ortsvorsteher Manfred Rogg steht
                                                                              immer donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr für eine
                                                                              Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0170
                                                                              2864073).
             jeden Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr                              Ortschaftsverwaltung Kettenacker: Ortsvorsteher Matthias Gulde steht
        auf dem Großen Schlossplatz in Gammertingen                           immer montags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr für eine Sprech-
                                                                              stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 932361).
             Einkaufen im Städtle – kurze Wege
Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf folgendes:

•   In den Warteschlangen vor den Verkaufsständen müssen
    mindestens 2 m Abstand                                                                                  Mülltermine
    zwischen den Kunden eingehalten werden,
•   Gruppenbildung/Ansammlungen von Menschen müssen
    vermieden werden.
•   Es gilt Maskenpflicht zu Ihrem eigenen Schutz und dem
    Schutz der anderen Marktbesucher.
Die Markthändler freuen sich auf Sie.

                                                                                        GELBER SACK:
                             Krämermarkt                                                Freitag, 22. Oktober 2021 - Bezirke 1-4
Am Donnerstag, 21. Oktober 2021 ist es wieder soweit. In der Markt-
straße ab der Kreuzung Hohenzollernstraße und in der Lindenstraße bis zur               RESTMÜLL:
Kreuzung Josef-Wiest-Straße werden wieder von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr                    Montag, 18. Oktober 2021 - Bezirk 4
zahlreiche Stände zum Krämermarkt aufgebaut sein. Viele Stände laden                    Dienstag, 19. Oktober 2021- Bezirk 1+3
zum Stöbern und Schlemmen ein!                                                          Mittwoch, 20. Oktober 2021 - Bezirk 2
                                                                                        PAPIERTONNE:
           „foodsharing Fair-Teiler“ im Städtle                                         Montag, 30. Oktober 2021 - Bezirke 1+3
                                                                                        Dienstag, 02. November 2021 - Bezirke 2+4
Öffnungszeiten: täglich von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr
geöffnet.                                                                               Bezirk 1 = das Gebiet links von der Reutlinger/Sigmaringer
Der Gammertinger Fair-Teiler ist in den Räumlichkeiten der Hohenzollern-                Straße in Fließrichtung der Lauchert
straße 11/1 (ehemaliger Zugang zum früheren Polizeiposten, jetzt Zugang                 Bezirk 2 = das Gebiet rechts von der Reutlinger/Sigmarin-
zum Stadtarchiv) im Flur untergebracht. Der Zugang ist nur für 1 Person zu-             ger
gelassen. Es gilt Maskenpflicht.                                                        Straße in Fließrichtung der Lauchert einschließlich aller
                                                                                        Haushalte auf der Reutlinger und Sigmaringer Straße
                                                                                        Bezirk 3 = die Stadtteile Feldhausen, Harthausen
                                                                                        u. Kettenacker
                Gammertinger Tafel
Öffnungszeiten: Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Für weitere Informationen, z. B. zum Thema Spenden,
steht Ihnen das Team aus ehrenamtlichen Helfern am Öffnungstag von 7.00
Uhr bis 10.00 Uhr direkt in der Tafel gerne zur Verfügung. Telefonisch sind
diese unter den Nummern 0162 2860681 und 0162 2860682 zu erreichen.

                                                                                   Öffnungszeiten auf dem Recyclinghof Gammertingen
                                                                                 Bitte halten Sie, in Ihrem eigenen Gesundheitsinteresse und zum
                    Sprechzeiten / Termine                                       Schutz unserer Mitarbeiter, auf dem Recyclinghof in Gammertingen
                                                                                 ausreichend Abstand. Es gilt Maskenpflicht auf dem Recyclinghof.
Auch wenn momentan die Infektionszahlen gefallen sind, bitten wir Sie -          Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Personals und reihen Sie
zu Ihrem und unserem Schutz - die Termine zu den Sprechstunden des Bür-          sich bitte in die Warteschlange ein.
germeisters und der Ortsvorsteher nach wie vor möglichst telefonisch wahr-
zunehmen, sofern es Ihr Anliegen erlaubt. Persönliche Termine bitten wir         Öffnungszeiten des Recyclinghofes
immer vorab telefonisch anzumelden, damit wir entsprechende Hygie-               (März – Oktober):
nemaßnahmen vorbereiten können.                                                  Dienstag:      14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                                                 Donnerstag:    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
                                                                                 Freitag:        14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
                Sprechstunde des Bürgermeisters                                  Samstag:          9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Termine für ein Gespräch mit Bürgermeister Holger Jerg können telefonisch
unter (07574) 406-110 oder per E-Mail an: buergermeister@gammertin-
gen.de vereinbart werden. Nach dem Urlaub von Bürgermeister Jerg ist der                             Landkreis Sigmaringen
nächste Termin am Donnerstag, 28. Oktober 2021 von 17.00 Uhr bis
18.00 Uhr.                                                                    Sammelaktion Herbst für Problemstoffe aus Haushalten
                                                                              Das Schadstoffmobil ist am Samstag, 30. Oktober 2021 von 09.30 – 10.30
                                                                              Uhr in Gammertingen am Sportplatz an der Ölbergstraße mit der
           Sprechstunden der Ortschaftsverwaltungen                           Herbsttour für Problemstoffe aus Haushalten im gesamten Kreisgebiet un-
                                                                              terwegs. Die Kreisabfallwirtschaft weist auf die aktuelle Coronaverordnung
Ortschaftsverwaltung Bronnen/Mariaberg: Ortsvorsteher Karl Endriß             hin. Bitte denken Sie an die Abstandregeln und tragen Sie eine Maske/Mund-
steht immer dienstags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr für eine        Nasen-Schutz.
Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0174
9912808).                                                                     Folgende Problemstoffe können beim Schadstoffmobil abgegeben
                                                                              werden: Reste von Reinigungsmitteln, Unkrautbekämpfungs- u. Pflanzen-
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 40 vom 07. Oktober 2021                                                                                          9

schutzmittel, Holzschutzmittel, Spraydosen mit Restinhalten, Imprägnier-        scher Terminvereinbarung unter 07571/7452-0 oder 07574/406-132 und
mittel, Photochemikalien, Wachse, Schmierfette, Kleber, Säuren, Laugen,         unter Einhaltung der 3G Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) statt. Bitte brin-
Salze, Quecksilber, lösungsmittelhaltige Farben und Lacke (nur in flüssigem     gen Sie den entsprechenden Nachweis zum Sprechtag mit.
Zustand), Beizmittel, Lösungsmittel, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen,
Batterien aller Art (max. 3 Stück Starterbatterien pro Haushalt) und andere        Selbsthilfegruppe Parkinson-Betroffene Gammertingen
schadstoffhaltige Stoffe, die nicht in den Restmülleimer oder ins Abwasser
gehören.                                                                        Wir laden herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein und Gedanken-
                                                                                austausch am Mittwoch, 6. Oktober 2021, 14.00 Uhr, in die DRK-Ret-
Nicht angenommen werden beim Schadstoffmobil:                                   tungswache im Roten Dill. Angehörige und Interessierte sind auch
Lösungsmittelfreie Farbreste wie z.B. Dispersionsfarben oder Abtönfarben        willkommen. Näheres unter Tel. Nr. 07574 4340. Bitte beachten Sie die Pan-
aber auch sonstige ausgetrocknete Farb- und Lackreste. Diese sind im aus-       demie-Vorschriften: 3G und ein Mund-Nasenschutz.
getrockneten Zustand über den Restmüll zu entsorgen. Außerdem werden
nicht angenommen Altöle, Kühlgeräte, Fernsehgeräte, PC-Monitore sowie
Problemstoffe bzw. Sondermüll aus dem Gewerbe. Für Altöle besteht eine               Caritasverband für das Dekanat
Rücknahmepflicht der Vertreiber. Kühlgeräte, Fernseher sowie PC-Monitore               Sigmaringen-Meßkirch e. V.
werden auf der Entsorgungsanlage Ringgenbach, Recyclinghof Bad Saulgau          Nach wie vor stehen unsere Beratungsdienste - telefonisch oder per E-Mail
und ehemaligen Umladestation Gammertingen kostenlos angenommen.                 - den Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen mit Rat und
Hinweis zu gebrauchten Batterien:                                               Tat zur Seite. Menschen in problembehafteten Lebenslagen, mit einer psy-
Starterbatterien werden zwar bei der Schadstoffsammlung angenommen,             chischen Erkrankung, Schwangere, Menschen mit Migrationshintergrund,
können aber auch bei jeder Verkaufsstelle für Starterbatterien abgegeben        Pflegebedürftige und pflegende Angehörige etc. können sich an uns wen-
werden. Gemäß der Batterieverordnung sind Vertreiber, die an Endverbrau-        den. Zentrale Telefonnummer 07571 73 01-0 und/oder auf die E-Mail
cher schadstoffhaltige Starterbatterien abgeben, verpflichtet diese auch un-    info@caritas-sigmaringen.de
entgeltlich zurückzunehmen. Ebenso kann beim Kauf einer neuen
Starterbatterie eine gebrauchte Batterie abgegeben werden.                                Sprechstunde für ältere Menschen
Gerätebatterien können auch bei jeder Verkaufsstelle unentgeltlich sowie
auf den Recyclinghöfen im Landkreis abgegeben werden                                         und pflegende Angehörige
Lithiumhaltige Batterien können ebenfalls auf den Recyclinghöfen im             Die Beratungsstelle des Caritasverbandes für das Dekanat und die Sozial-
Landkreis oder auf der Entsorgungsanlage Meßkirch-Ringgenbach abgege-           station St. Martin bieten Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um die Pflege
ben werden.                                                                     an. Wer Fragen zur Organisation der Pflege und Versorgung hat, Hilfe beim
                                                                                Ausfüllen eines Antrages benötigt oder einfach ein Gespräch wünscht, wird
Grüngutbündelsammlung am 23. November 2021                                      gerne bei einem Hausbesuch beraten. Einmal im Monat wird eine Sprech-
Am Dienstag, 23. November 2021 findet die Herbstabfuhr von holzigem             stunde für ältere Menschen und pflegende Angehörige in den Räumen der
Grüngut statt. Bitte halten Sie das Grüngut ab 6.00 Uhr an der Stelle bereit,   Sozialstation St. Martin, Hohenzollernstraße 9, in Gammertingen angeboten.
an der sonst das Restmüllgefäß zur Leerung steht. Bei der Grüngutbündel-        Die Beratung ist kostenlos.
sammlung wird Baum- und Heckenschnitt mitgenommen. Das Grüngut
muss mit kompostierbaren Schnüren (z.B. mit Bast) gebündelt werden.
Die einzelnen Bündel dürfen die Maße (Länge = 1,50 m und Breite 0,50 m)                Ehe-, Familien- und Lebensberatung
und ein Gewicht von 25 kg nicht überschreiten. Als haushaltübliche Menge        Eine Außenstelle der Sigmaringer Ehe-, Familien- und Lebensberatung EFL
werden max. 1 m³ pro Haushalt angesetzt.                                        steht in Gammertingen für Personen zur Verfügung, die Hilfe in einer Le-
Loses Material, Laub und sonstige Pflanzenreste werden bei der Grüngut-         benskrise oder allgemeinen Problemsituation brauchen. Informationen und
bündelsammlung nicht mitgenommen. Dieses kann über den Recyclinghof             Anmeldungen im Sekretariat in Sigmaringen: In der Vorstadt 2 (Eingang
abgegeben werden.                                                               Burgstraße 2 - 4), Tel. 07571 5787, E-Mail: beratung@efl-sigmaringen.de,
                                                                                Homepage: www.efl-sigmaringen.de
Verwenden Sie auf keinen Fall Plastiktüten, Plastikschnüre oder Draht. Ach-
ten Sie bitte besonders darauf, dass im Grüngut keine Störstoffe wie Kunst-                     Krebsberatungsstelle Sigmaringen
stoffe, Metalle oder Steine enthalten sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 07571/102-6666         Auskünfte und telefonische Terminvereinbarung von Montag - Freitag von
oder unter buergerservice-kaw@lrasig.de an die Kreisabfallwirtschaft Sig-       8.00 Uhr - 13.00 Uhr. Als Betroffener und Angehöriger erhalten Sie bei uns
maringen.                                                                       unmittelbare Unterstützung, wie auch längerfristige Begleitungsangebote.
                                                                                Kontakt unter Telefon 07571 729645-0 oder per Email info@krebsberatung-
                                                                                sigmaringen.de
                 Behörden und Beratungsstellen
                                                                                            Offene Sprechstunde für
                    Deutsche Rentenversicherung                                           Angehörige von Suchtkranken
Der nächste lokale Rentensprechtag findet am Mittwoch, 20. Oktober              Die Suchtberatungsstelle Sigmaringen bietet immer einmal im Monat
2021 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30         eine offene Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken an. Das Angebot
Uhr im Rathaus in Gammertingen im Sprechzimmer EG (Raum E9) im alten            richtet sich an alle Angehörigen (Ehe-bzw. Lebenspartnerinnen und Lebens-
Bürgerbüro statt. Die Beratungen finden nur noch nach vorheriger telefoni-      partner, erwachsene Geschwister, Jugendliche und erwachsene Söhne und

                            Veranstaltungshinweise für den Monat Oktober 2021
Wann?          Was?                                    Wer?                                   Wo?                                               Uhrzeit?
Jeden            Wochenmarkt                          Stadt Gammertingen                      Großer Schlossplatz                           8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch       • in den Warteschlangen müssen
                 mindestens 2 m Abstand zwischen
                 den Kunden eingehalten werden,
               • Gruppenbildung/Ansammlungen
                 müssen vermieden werden
               • Maskenpflicht zu Ihrem eigenen Schutz und
                 dem Schutz der anderen Marktbesucher.
Jeden          Skat spielen -                          Skatclub Alb-Lauchert                  Im alten Pfarrhaus                                  20.00 Uhr
Freitag        Gastspieler sind herzlich willkommen.
Jeden ersten     Museumsbesichtigung                   Imkereimuseum-Alb                      Trochtelfinger Straße 14,               13.30 Uhr - 17.00 Uhr
und dritten                                                                                   72501 Gammertingen-Harthausen
Sonntag
im Monat
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