ERINNERUNGEN - STADT LAUCHHEIM
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Amtsblatt der Stadt Lauchheim mit den Ortschaften Hülen und Röttingen · 17.01.2019 · Nr. 3 Erinnerungen an alte Zeiten Bilderabend von Hülen mit Werner Kowarsch Wann: 19. Januar 2019 Wo: im alten Schulhaus Hülen Saalöffnung: 18.00 Uhr Herausgeber: Stadt Lauchheim Bürgermeisteramt Hauptstraße 28 73466 Lauchheim Tel. 0 73 63/85-0 Beginn: 19.00 Uhr Fax 0 73 63/85-16 info@lauchheim.de Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Verantwortlich für den Auf Ihr Kommen freut sich die amtlichen Inhalt: Bürgermeisterin Andrea Schnele oder Dorfgemeinschaft Hülen e. V. ihr Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Medien-Centrum Medien-Centrum Ellwangen GmbH Ellwangen GmbH Aalener Obere Straße 14 Brühlstraße 10 73479 Ellwangen 73479 Ellwangen Tel. 0 79 61/57938-0 Telefon 0 79 61 / 579 38 0 Redaktionsschluss: immer montags, 10 Uhr
Die Jubiläumsdaten des Jahres 2019 für Lauchheim, Hülen und Röttingen Aus dem Stadtarchiv, Zeitungsberichten und der Röttinger hohen Betrag von etwa 14.000 Mark (milde Beiträ- Pfarrchronik entnommen und zusammengestellt von Bür- ge). Die Beschaffung des nötigen Zements machte grmeister a. D. Werner Kowarsch, Dezember 2018. wegen der Beschlagnahme durch das Reich große 1569 Ulrich Baumann wird Ordens-Schultheiss von Schwierigkeiten. Eingeweiht wurde der Kreuzweg Lauchheim. Pfarrer Joachim Wengger bereut zum Wendelinusberg und zugleich der gemalte in sein lutherisches Wesen, er entlässt seine Frau der Wendelinuskapelle von Pfarrer Minder in der und wird danach wieder von Augsburg im Amt be- Fastenzeit 1920. stätigt. Am 28. Oktober 1919 fiel großer Schnee ,als alles Obst im Pfarrgarten noch auf den Bäumen war. 1619 Am Friedhof wird das Portal errichtet, die Das Obst musste mit viel Mühe im Schnee geern- 1585 neu erbaute Friedhofkapelle erhält wohl tet werden. Der Winter war furchtbar lang und durch Komtur E. von Westernach 2 Glocken, schneereich, dauerte mit Schnee bis Anfang Mai die bis heute bei Beerdigungen läuten. 1920. Am 17. November sind 300 markgräflich branden- burgische Reiter in Quartier, sie hausten übel. 1969 Pfarrer Julius Schmauder verstirbt. Die Stadtchronik 1907 von der Genoba Lauchheim 1669 An die Kirche wird der Ölberg mit großen Figuren angebaut (jetzt hinten in der Kirche). wird neu aufgelegt. Stadtpfleger und Krankenhausverwalter August 1719 Kleinere Brände in der Stadt, deshalb wird das of- Schmidle wird nach 22 Jahren verabschiedet. fene Kienspan-Licht in der Stadt verboten. Richtfest an der neuen Realschule, zum 1. Mal wer- Der Komtur fordert von Hülen den Bau eines Schul- den Realschüler verabschiedet. hauses – es bleibt allerdings bei Mieträumen, da SVL-Vorsitzender Oskar Stoffel gibt nach knapp die Gemeinde kein Geld dafür hat. Erst 1847 wird 20 Jahren ab, erst in einer Sondersitzung wird ein Schulhaus erstellt – heute Rathaus. Nachfolger Dr. Mothes. Die Turnhalle hat 432.000 Die Barbarakapelle erhält einen neuen Altar Mark gekostet, als Darlehen stehen noch 97.500 aus Sandstein und ein Altarbild, das der örtli- DM, wobei noch Zuschüsse mit 25.000 DM erwar- chen Maler Freihart fertigt – heute in der Kirche –. tet werden. Eine Bausteinaktion wird ins Leben Durch den Abzug des Kaplans auf das Schloss wird gerufen. allerdings die Kapelle für den Orden unnötig. Die Heizungen in Schule und Krankenhaus werden 1769 Die Juden beantragen den Bau einer größeren auf Öl umgestellt. Synagoge. Über den Bleichbrunnen entsteht das heutige Holzhäuschen als Schutz. Hülen 1819 Der bisherige Staats-Pachtbetrieb Banzen- Das Café Villing wird neu eröffnet. mühle wird an Müller Alois Baumgärtner Röttingen (wörtlich auszugsweise aus der Pfarr- verkauft. chronik entnommen). 1869 Das alte Kirchen-Langhaus wird abgebrochen, die Zeichen des Wohlstandes sind auch in unserem Barbarakapelle als Notkirche genutzt. Dorf zu erkennen: In diesem Jahr wurden auch Am 25. Mai Grundsteinlegung der Kirche. wieder mehrere Mähdrescher angeschafft; Fern- Stadtpfarrer Hummel aus Dalkingen zieht auf. sehapparate in den meisten Häusern. Das Gasthaus zum „Rössle“ wird von der Stadt Die Musikkapelle hat sich nach jahrelangem Bemü- zwecks Vergrößerung des Kirchhofs zum Abbruch hen von Johann Drabek II aus den Anfängen her- angekauft, 15 Jahre später allerdings dann zum ausgearbeitet; die Kapelle spielt jetzt gut und durch Rathaus umgebaut. den Vorstand Josef Bader hat sich der Musikverein gefestigt; auch wurden dieses Jahr schmucke Uni- 1919 Januar: eine 3. Lehrstelle in der Schule wird geneh- formen für die Musiker angeschafft. migt. 14. Februar: für den Bezirk wird eine „Kauf- und Der Ausbau der Kläranlage wurde dieses Jahr voll- Absatzgenossenschaft für landwirtschaftliche Pro- endet. dukte im Oberen Jagsttal, Sitz Lau“ gegründet. Das Wetter war in diesem Jahr ganz merk- Wasserleitungsbau als Notstandsarbeit. würdig: Im Januar etwas Schnee und mild um 0 26. Dezember: überraschend verstirbt der 1. Stadt- Grad, im Februar viel Schnee und einige Tage bis apotheker Karl Schlag. zu minus 12 Grad, im März kalt und viel Nebel und Auch Hülen hatte die Glocken vom Kirchturm nasser Schnee, winterlich kalt bis 3. April: Gründon- abliefern müssen. Die größere Glocke wurde al- nerstag bis Freitag/Osterwoche schönes Frühlings- lerdings nicht eingeschmolzen und kam – leider wetter. In diesen wenigen Tagen musste Saat und beschädigt – gegen eine Abstandszahlung von Kartoffelstecken erledigt werden; dann wieder 1.360 Mark wieder aus dem Materiallager in der Schneegestöber und kalt und neblig bis 1. Mai. Der Eifel zurück. Wald war an diesem Tag noch kahl, es stand noch 6. Februar: Investitur Pfarrer Anton Fischer. kein Baum in Blüte. 8. – 15. Mai große sommerliche An Himmelfahrt wird das neue Feldkreuz der Fa- Hitze bis zu 33 Grad (an den Eisheiligen!) 15. Mai milie Maier geweiht. Apfelblüte; dann wieder kalt und trüb, um Fron- In Röttingen wird die Friedhofmauer auf der Ost- leichnam Schafskälte 2 Grad, am Tag selbst Dauer- seite der Kirche (südlich vom Toreingang) fast ganz regen und noch 2 Tage danach: am Sonntag aber neu erbaut. Neu beschafft wird der große Kreuz- kam Heuwetter bloß 6 Tage lang; in diesen Tagen weg aus Beton und Zementbildern mit dem relativ haben die Röttinger alles Heu eingebracht. 2
Dann wieder kühl und regnerisch bis Mitte Juli; Ende Juli und bis Mitte August heiße Tage bis zu 30 und 32 Grad Hitze; es begann zuerst die Öhmdernte, die Frucht war noch nicht reif, erst ab 10. August Ernte, sie zog sich we- gen langsamen Reifens bis auf Anfang September hinein. Ab Mitte August schönes sommerliches Wetter, sonniger Herbst, kein Regen und warmes Herbstwetter bis 24. November, dann plötzlicher Übergang zum Winter: viel Schnee, der bis zum heutigen Tag 12.01.1970 noch liegt und immer mehr wurde: ein merkwürdiges Jahr und dabei ein reichlicher Erntesegen an Frucht, Kartoffeln und Obst. 25-jähriges Priesterjubiläum Pfarrer Anton Fischer, Hülen Pfarrer Schmauder am 10.07.1937 Glocke von 1619 in der Die Banzenmühle 1740 (Aufnah- Friedhof-Kapelle me Staatsarchiv Ludwigsburg) Die Musiker der Röttinger Blasmusik in den neuen Uniformen 1970 Empfang Taekwondoverein am 17.12.2018 im Rathaus der Stadt Lauchheim WM-Titel geht nach Lauchheim Der WFMC, ein hauptsächlich vom Kickboxen gepräg- Einzel: ter Verband mit einer Taekwondo-Sparte hatte zum 1. Platz: Hermann Dilger (Weltmeistertitel) WorldFightsport&Marterial Arts Championships World 2. Platz: Patrick Kurz, Hendrik Baur Cup eingeladen. Deshalb machten sich die Lauchheimer 3. Platz: Pawel Saprikin, Efe Öczelik Taekwondokas mit ihren Familien bereits am Vortag auf 5. Platz: Ilja Fischer den Weg zum niedersächsischen Nordhorn. Es erwartete Synchron: sie ein Event der Spitzenklasse. Über 600 Kämpfer aus 54 2. Platz: Pawel Saprikin, Patrick Kurz, Timo Schust Nationen waren vertreten aus England, Holland, Schwe- 3. Platz: Efe Öczelik, Hendrik Baur, Ilja Fischer den, Türkei, Mexiko, Marokko, Italien und Südkorea. Dar- 3. Platz: Hermann Dilger, Siegfried Schust, Ralph Schurr, unter waren etwa 100 Taekwondokas vertreten. Vicko Puhalovic Nach dem Einlauf der Nationen mit ihren National- hymnen, konnte Hermann Dilger mit seinen aufgeregten Schülern die entsprechenden Kampf- flächen betreten. Sie hatten sehr starke Gegner aus England, Süd- korea, Italien und Deutschland. Tatsächlich konnte jeder Sportler seine beste Leistung abrufen und am Ende des Turniers standen 1 Gold- 3 Silber- und 3 Bronze auf dem Konto des Taekwondoverein Lauchheim. Den WM Titel sicherte sich Hermann Dilger nach sehr guter Leistung. Die Vize-Meister und 3. Platzierten gingen mit 0,2/0,3 Punkten unterschied knapp an den WM Titeln vorbei. Rund 1200 Zuschauer konnten die Kämpfe und eim Formenläufer auf den besten präparierten Wettkampf- r Stadt Lauchh die Sieger im Rathaus de flächen in der Halle verfolgen. in Sc hnele empfing Bürgermeister 3
Die „virtuelle Dorfmitte“, ist ein Resultat des Modellprojektes „Leben in zukünftigen Dörfern“. Die Idee war, für die Bürgerinnen und Bürger eine virtuelle Plattform zu schaf- fen, auf der sie miteinander kommuni- zieren können. Man wollte keine weltweite Plattform, sondern eine regional beschränkte Plattform. Das Team des Teilprojekts hat sich für Plattform „nebenan.de“ entschieden. Der Vorteil einer virtuellen Dorfmitte ist, dass man mit Informationen eine breite Masse der Einwohner erreichen kann. Die Plattform dient unter anderem für folgende Aktionen: • Veranstaltungskalender • Zu Verschenken • Vermittlung von Mietgesuchen • Bildung von Interessensgemeinschaften Mittlerweile sind ca. 15% der Bürger Mitglied der virtuellen Gemeinschaft. Neue Mitglieder sind herzlich willkom- men und können sich unter nebenan.de anmelden, als Ort muss Hülen gewählt werden. Wer bei der „virtuellen Dorfmitte“ mit- machen möchte und beim Anmelden Unterstützung benötigt, kann sich ger- ne an Bernd Schönherr (schoenherrhu- elen@gmail.com) wenden. 4
Winterdienst Lauchheim, Hülen und Röttingen Winterdienst ohne Hindernisse Parken im Winter! Der Winter hat das Gemeindegebiet mit Temperaturen Vor allem in den Siedlungsstraßen und in schmalen Gassen um den Gefrierpunkt wieder fest im Griff. Dies fordert bitten wir die Anlieger darum, ihre Fahrzeuge im Wiwnter den Winterdienst durch die Bauhofmitarbeiter und die bei Schneefall und Glatteis nur im äußersten Notfall auf der beauftragten Unternehmen, die nach dem Räum- und Straße zu parken und ihre Stellplätze vor oder neben den Streuplan schon früh morgens unterwegs sein müssen und Garagen auf dem eigenen Privatgrundstück zu benutzen, oft vor schwierige Aufgaben gestellt sind. Um ein zügiges damit die Räumfahrzeuge ungehindert und sauber räumen und vollständiges Räumen von verschneiten Straßen bzw. können. Für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen der Streuen derselben zu gewährleisten, sollten diese ohne Gemeinde ist die Kommune zuständig. Dort besteht die Hindernisse von den verschiedenen Räum- und Streufahr- Räum- und Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaf- zeugen befahren werden können. ten grundsätzlich an verkehrswichtigen und gefährlichen Bitte unterstützen Sie den Winterdienst! Stellen; außerhalb geschlossener Ortschaften dagegen nur • Gewähren Sie den Räum- und Streufahrzeugen immer an besonders gefährlichen Stellen. Für die Kreis-, Landes- eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m; und Bundesstraßen ist das Straßenbauamt (LRA Ostalb- • Halten Sie die Wendeflächen frei, parken Sie auf Ihrem kreis, Geschäftsbereich Straßenbau) zuständig. Privatgrundstück; • Räumen Sie den Schnee von Ihren Hof- und Garagenein- fahrten NICHT auf die Straße oder in den Nachbargarten, Bitte Räum- und Streupflicht beachten! sondern belassen Sie ihn auf dem eigenen Grundstück; Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zum • Achten Sie an Tagen der Müllabfuhr darauf, dass Ihre Schneeräumen. gelben Säcke und Mülltonnen nicht zur Behinderung der Bei Schnee- und Eisglätte: Grundsätzlich kein Salz, son- Einsatzfahrzeuge werden; dern abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Granu- • Beachten Sie die Räum- und Streuzeiten für die Gehwege; lat verwenden. • Denken Sie daran selbst Streumittel und Gerätschaften vorrätig zu haben. Werktags muss bis 7.00 Uhr und an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein! Denken Sie auch daran, Ihre Fahrzeuge und Ihr Fahrverhal- ten auf die Winterbedingungen einzustellen. Insbesondere Tritt danach Schnee- oder Eisglätte auf, ist unverzüglich, bei einsetzendem Tauwetter entstehen oft überfrierende bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Nässe und vereiste Fahrbahnen. Für Ihr partnerschaftliches Diese Pflicht endet jeweils um 20.00 Uhr. Verhalten und Ihre Unterstützung herzlichen Dank! - Fortsetzung auf Seite 6 - 5
Organisation und Durchführung des Winter- Unsere Mitarbeiter vom Bauhof sowie die Mitarbeiter dienstes in Lauchheim, Hülen und Röttingen der Winterdienst-Unternehmen in Hülen und Röttingen werden auch in dieser Wintersaison bemüht sein, einen Der Räum- und Streudienst wird wie folgt ausgeführt: reibungslosen und ordnungsgemäßen Winterdienst durch- Stadtgebiet Lauchheim – Bauhof Lauchheim zuführen. Ortsteil Hülen – Firma BFW GmbH Hülen Kunstausstellung von Adolf Beck Ortsteil Röttingen im Rathaus zu besichtigen – Firma Weber GbR Röttingen Rufnummern Winterdienst Die Einsatzzeiten von Seiten der Ausführenden werden so terminiert, dass morgens Die Ausstellung von HerrnderAdolf Räum-Beck und Streudienst im Be- während der Öffnungszeiten reich von verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenab- Ortsstraßen Lauchheim „gemalte schnitten Lebensfreude“, bis 7.00 Uhr fertiggestellt wird, danach erfolgen • Stadtgebiet Lauchheim dieQuerschnitt übrigen Straßen und Wege. von Aquarellen DerZeichnungen und Winterdienst endet B auhof Lauchheim unter Tel. 07363/952055 und umLandschaft, 20.00 Uhr. Städte Der Räum- und und FloraStreudienst ist noch bis wird nach unse- 26. Ja- 0173/3015070 rernuar Streupflicht-Satzung 2018 während der vom 15.11.1989 durchgeführt. Öffnungszeiten des Rat- Das • Ortsteil Hülen heißt, dassimvorrangig hauses Foyer undan verkehrswichtigen Erdgeschoss geöffnet. und gefährli- Firma BFW GmbH Hülen unter 07363/919491 chen Straßenabschnitten, die auch ein größeres Fahrzeug- • Ortsteil Röttingen Die Bilder, die aufkommen mit Nummern aufweisen, geräumtversehen sind, kön-wird. Bei und gestreut Firma Weber GbR Röttingen unter 07363/4406 eintretender Eisglätte werden sämtliche Interesse nen käuflich erworben werden. Bei Straßen gestreut, Kreis- (K), Landes- (L) und Bundesstraßen (B) Lauchheim wendendie während sich bitte direkt aninHerrn SieSchneeräumung Adolfverkehrswichti- weniger Beck • Straßenmeisterei Bopfingen genunter der Telefonnummer Anliegerstraßen 07363allgemeiner erst nach / 919296. Schneelage Herr Zimmer unter 07362/96982-11 ab 15 cm erfolgt. Um einen reibungslosen Winterdienst • Straßenmeisterei Aalen durchführen zu können, ergeht wie schon geschrieben an Herr Burger unter 07361/9271-0 alle Anwohner von Wegen und Straßen, dass nur einseitig bzw. auf den eigenen Privatgrundstücken geparkt wird, Hinweis: Von 20.00 – 5.00 Uhr wird nicht geräumt! damit die Winterdienstfahrzeuge ohne Einschränkung durch die Straßen fahren können. Junggebliebene / Seniorinnen und Senioren Termine2018 Termine 2019 Donnerstag, 11.01.2018 Krippenfahrt nach Hohenberg und zum Sieger-Köder-Museum nach Rosenberg Samstag, 19.01.2019 Bilderabend in Hülen mit Herrn Werner Kowarsch, gestaltet von der Dorfgemein- Dienstag, 16.01.2018 schaft Hülen Ausfahrt zur CMT e.V.nach Stuttgart Donnerstag, 31.01.2019 Nachmittag in Lauchheim im Hotel-Restaurant „Roter Ochsen“ Samstag, 03.02.2018 Fasching in der – Vortrag mitAlamannenhalle Herrn Winfried Kießling: die Geschichte der jüdischen Gemeinde in Lauchheim Donnerstag, 22.02.2018 Nachmittag in Lauchheim Samstag, 23.02.2019 Mittwoch, 07.03.2018 13.03.2019 Fasching in der Alamannenhalle Nachmittag Nachmittag in Röttingen Herzlichen Dank in Röttingen in Zusammenarbeit mit der vhs – Vortrag mit Roland Gauermann: Mundartwerkstatt an Herrn Bürgermeister a.D. Werner Donnerstag, 08.03.2018 Donnerstag, 14.03.2019 Nachmittag Nachmittag in Hülen in Hülen in Zusammenarbeit mitKowarsch der vhs für die Organisation – Vortrag mit Roland Donnerstag, 22.03.2018 Nachmittag in Lauchheim Gauermann: Mundartwerkstatt und Durchführung der Senioren- Donnerstag, 28.03.2019 Nachmittag in Lauchheim veranstaltungen. Mittwoch, 11.04.2018 Nachmittag Thema: FitinimRöttingen Alter (in Zusammenarbeit mit der vhs) Mittwoch, 03.04.2019 Nachmittag in Röttingen Donnerstag, 12.04.2018 Nachmittag in Hülen Thema: Fit im Alter (in Zusammenarbeit mit der vhs) Donnerstag, 26.04.2018 04.04.2019 Ausfahrt Nachmittag zu den inSchlossgartentagen Hülen nach Dennenlohe Thema: Fit im Alter (in Zusammenarbeit mit der vhs) Dienstag, 08.05.2018 07.05.2019 Ausfahrt zum Ausfahrt zum Sängermuseum und Druckereimuseum Carl-Schweitzer-Museum nach und nach Murrhardt Feuchtwangen Ortsführung Dienstag, 04.06.2019 Mittwoch, 06.06.2018 Ausfahrt zur Falknerei Rosenburg und Ausfahrt zur Landesgartenschau nach Würzburg Kristallmuseum nach Riedberg Dienstag, 02.07.2019 Ausfahrt zum Jakobswegle bei Giengen Donnerstag, 08.08.2019 Ausfahrt Dienstag, 10.07.2018 Sommerfest in der Begegnungsstätte zum Schloss und Automuseum nachund im Innenhof Langenburg/Jagst Dienstag, 10.09.2019 Ausfahrt zur Bundesgartenschau nach Heilbronn Donnerstag, Dienstag, 26.07.2018 08.10.2019 Sommerfest in der Ausfahrt nach Begegnungsstätte Dinkelsbühl zur Stadtführung und zum Delaika-Orgelmuseum nach Dienstag, 11.09.2018 Waldeck Ausfahrt an den Altmühlsee mit Schifffahrt und zum Bürstenmuseum nach Bechhofen Dienstag, 05.11.2019 Weinfahrt in die Ostdeutsche Heimatstube nach Fellbach und Weinprobe in der Mittwoch, 10.10.2018 Alten Kelter Ausfahrt zur Firma Mode Betz und Bauernhausmuseum nach Ödenwaldstetten Donnerstag, 05.12.2019 Weihnachtsfeier in Hülen Mittwoch,07.12.2019 Samstag, 07.11.2018 Weinfahrt ins Deutschordenmuseum Weihnachtsfeier in Röttingen nach Bad Mergentheim Dienstag, 10.12.2019 und Weinprobe im Weingut Engelhardt Weihnachtsmarktausfahrt in Röttingen/Taubertal nach Ludwigsburg oder Samstag, 14.12.2019 Samstag, 01.12.2018 Weihnachtsmarktausfahrt Weihnachtsmarktausfahrt nach Spaltnach Bäldlesschwaige bei Tapfheim Donnerstag, 12.12.2019 Weihnachtsfeier in Lauchheim Donnerstag, 06.12.2018 Weihnachtsfeier in Hülen Samstag, 08.12.2018 Weihnachtsfeier in Röttingen an Herrn Herzlichen Donnerstag, 13.12.2018 Dank Organisation und Weihnachtsfeier in Lauchheim Durchführung der Bürgermeister a.D. Werner Kowarsch für die Seniorenveranstaltungen. 6 950
neubau auch vor Erteilung des Bewilligungsbescheides Aus dem Gemeinderat förderunschädlich begonnen werden darf. Ein Folgean- trag (3. Antrag) ist dann aber nicht mehr möglich. Das bedeutet weiter, dass das Planungsbüro umgehend mit Bericht über die Gemeinderatssitzung vom der Herstellung der Ausführungsplanung und der Aufstel- 20.12.2018 (Teil II) lung des Leistungsverzeichnisses beginnen muss und mit den weiteren Leistungsphasen beauftragt wird. Darüber 1. Zustimmung zur Wasserrechtsplanung für das hinaus ist beabsichtigt, in der jetzigen Schonfrist bis Ende neue Regenklärbecken im Gewerbegebiet „Was- Februar 2019 die notwendigen Baumfällungen und Gehöl- serfurche“ zentfernungen entlang des bisherigen Sportplatzgeländes Die wasserrechtliche Einleitungserlaubnis für das Regen- von einem externen Unternehmen als Vorabmaßnahme klärbecken (RKB) „Wasserfurche“ in Lauchheim ist am durchführen zu lassen. 31.12.2017 abgelaufen. Die Stadt wurde deshalb vom Das Büro a2Plan in Westhausen wurde daher beauftragt, Landratsamt aufgefordert, einen Antrag auf Neuerteilung die Ausführungsplanung für den Neubau des Naturrasen- der Betriebs- und Einleitungserlaubnis zu stellen. platzes, die Durchführung der Ausschreibung und Baulei- Nachdem die Nutzungsfläche des Gewerbegebietes „Was- tung nach den Leistungsphasen 5-8 HOAI auszuführen. serfurche“ bereits in der Vergangenheit entwässerungs- Der weitere Planungs- bzw. Bauablauf ist wie folgt vor- technisch immer wieder erweitert und verändert wurde, gesehen: bzw. sich durch die geplante Betriebserweiterung der Firma ab Januar 2019 - Vorbereitung der Ausschreibung Kiener noch erheblich vergrößern wird, verlangt die Unte- bis 28.02.2019 - Entfernung Bäume und Grünanlagen re Wasserrechtsbehörde im Zuge des erforderlichen Was- 23.03.2019 - öffentliche Ausschreibung serrechtsverfahrens eine hydraulische Überrechnung des 25.03.2019 - Abholung der Unterlagen bisherigen bzw. neuen Plangebietes, des bestehenden Re- 18.04.2019 - Submission genklärbeckens und der nachfolgenden Ortskanalisation. 09.05.2019 - Vergabe in GR-Sitzung In der GR-Sitzung am 16.05.2018 wurde die vom Landrat- ab 03.06.2019 - Beginn Bauarbeiten samt geforderte Wasserrechtsplanung für die Leistungs- Oktober 2019 - Bauende phasen 1-4 an das Ingenieurbüro a2Plan aus Westhausen bis April 2020 - Fertigstellungspflege vergeben. ab Mai 2020 - Beginn leichte Nutzung Die Genehmigungsplanung konnte mittlerweile fertig- ab Juli 2020 - Beginn normale Nutzung gestellt werden. Herr Angstenberger vom Büro a2Plan in Westhausen stellte in der Sitzung die entsprechende Pla- 3. Bauplatzpreis für das Neubaugebiet „Kalvarien- nung vor und erläuterte die Kosten des neuen Regenklär- berg“ noch nicht endgültig festgelegt beckens, das ersatzweise für das alte Becken bei der Firma Das Neubaugebiet „Kalvarienberg“ in Lauchheim umfasst Paletten-Utz mit einem Beckenvolumen von 122 m3 im Jah- im 1. Bauabschnitt 62 Wohnbauplätze, davon 54 Bauplätze re 2020 erstellt wird und mit 475.000 Euro veranschlagt ist. für Einfamilienhäuser und 8 Bauplätze für Mehrfamilien- Der Gemeinderat billigte die vorgestellte Wasserrechtspla- häuser. Die Summe der Bauplatzflächen beträgt 39.814 m2. nung und beauftragte die Verwaltung, diese beim Land- Die voraussichtlichen Gesamtkosten des 1. Bauabschnitts ratsamt Ostalbkreis zur Genehmigung einzureichen. belaufen sich auf rund 7.431.000 Euro. Verteilt man die Ge- samtkosten auf die Summe der Bauplatzflächen, so ergibt 2. Vergabeentscheidungen getroffen sich ein Bauplatzpreis von rund 187 Euro/m2. a) Straßenbeleuchtung für die Baugebiete „Wiesen- Auf Anregung aus der Mitte des Gemeinderats wurde weg IV“ und „Sallenfeld II – 2. Bauabschnitt“ die endgültige Entscheidung über die Festlegung des In beiden Baugebieten wurden im Zuge der Erschließungs- Bauplatzpreises bis zur nächsten Gemeinderatssitzung arbeiten bisher nur die Fundamente und die Stromanbin- zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, dungen für die Straßenbeleuchtung hergestellt. Die Auf- ob und ggf. in welcher Höhe ein kommunaler, finanzieller stellung der Leuchten selbst wurde ganz bewusst wegen Eigenanteil an den Erschließungskosten am Bauplatzpreis möglicher Beschädigungen während der Bauphase der noch in Abzug zu bringen ist. privaten Bauvorhaben zurückgestellt. Nachdem diese in 4. Zustimmung zu eingereichten Baugesuchen Hülen nun abgeschlossen sind und in Röttingen kurz da- Der Gemeinderat stimmte folgenden eingereichten Bau- vor stehen, können jetzt die Masten aufgestellt und die gesuchen zu bzw. nahm von diesen informativ Kenntnis: Leuchtmittel in Betrieb genommen werden. • Lauchheim, Mühlgasse 16; Nutzungsänderung einer Pra- Nach beschränkter Ausschreibung vergab der Gemeinde- xiseinheit zur Wohneinheit rat die Lieferung und Montage der neuen Straßenbeleuch- • Lauchheim, Höllgasse 13; Umbau des Ober- und Unter- tungen vom Typ „iGuzzini“ mit sog. warmweißem Licht geschosses sowie Anbau eines Treppenhauses, eines an die Firma Elektro-Jerg in Aalen zum Angebotspreis von Balkons und eines Kellerraumes an das bestehende brutto 18.186,06 Euro. Wohnhaus b) P lanungsleistungen für den Neubau des Sport- • Lauchheim-Hülen, Buschweg 11; Teilweise Nutzungsän- platzes derung und Anbau einer Überdachung Die Stadt hatte zum 31.12.2017 einen Zuschussantrag • Lauchheim-Röttingen, Turmwiesenweg 8; Neubau eines über die Sportstättenförderung beim Regierungspräsidi- Wohnhauses mit Doppelgarage um Stuttgart eingereicht, der aber mangels finanzieller Mittel im Juni 2018 abgelehnt wurde. 5. Verschiedenes und Bekanntgaben Der Gemeinderat hatte daraufhin beschlossen, in 2018 a) Erneuerung der Wasserleitung in der Kugeltal- erneut einen Zuschussantrag zu stellen. Gleichzeitig stell- straße in Lauchheim-Hülen zurückgestellt te die Stadt einen Antrag für den Neubau der geplanten Bürgermeisterin Schnele gab bekannt, dass die in 2019 vor- Mehrzweckhalle, der allerdings im Vergleich zum neuen gesehene Erneuerung der Wasserleitung in der Kugeltal- Sportplatz priorisiert wurde. Parallel zum Zuschussantrag straße im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat vorläufig für den Sportplatzneubau wurde eine Unbedenklichkeits- zurückgestellt und erst im Zusammenhang mit der mittel- bescheinigung beantragt, so dass mit dem Sportplatz- fristig eingeplanten Straßensanierung durchgeführt wird. 7
b) Neuer Mobilfunkstandort der Telekom auf Mar- Amtliche kung Röttingen Röttingens Ortsvorsteher Stadtrat Alois Briel informierte das Bekanntmachungen Gremium über die Absicht der Deutschen Telekom Technik GmbH (vormals T-Mobile), zur Verbesserung des Mobilfunk- Einladung zur öffentlichen Sitzung des verkehrs im Bereich Röttingen, Kahlhöfe und Baldern eine neue Mobilfunkstation mit GSM-, UMTS- und LTE-Technik Gemeinderates am Donnerstag, 24.01.2019 auf Markung Röttingen aufstellen zu wollen. Dabei seien um 18.00 Uhr im Rathaus Lauchheim zwei infrage kommende Standorte auf jeweils gemeinde- (Bürger- und Sitzungssaal) eigenen Flächen zwischen Röttingen und Kahlhöfe unter- sucht worden. Im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat sei Tagesordnung: der Telekom in beiden Fällen „grünes Licht“ gegeben wor- TOP 1 Bürgerfragestunde den mit der Bitte auf funktechnische und wirtschaftliche TOP 2 Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung Eignung mit entsprechender Bestätigung. TOP 3 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Top 4 Festlegung des Bauplatzpreises für das Neubau- c) Ergebnis Verkehrsschau und Sonderverkehrs- gebiet „Kalvarienberg“ schau an Bahnübergängen TOP 5 Einbringung und Verabschiedung des Haushalts- Hauptamtsleiter Hubert Stenzenberger informierte den plans 2019 Gemeinderat über die Ergebnisse der letzten Verkehrs- TOP 6 Weiterentwicklung der Bewegungskindertages- schau des Landratsamts und der Polizei wie folgt: stätte Kolibri zum Familienzentrum • Zur Verbesserung der Verkehrssituation im Zuge der Ge- TOP 7 Bebauungsplanverfahren „Sportgelände“ in meindeverbindungsstraße Lauchheim-Westerhofen im Lauchheim Bereich der Unterführung der B 29 wird eine Beschilde- a) Aufstellungsbeschluss rung vor der jeweiligen Tunneleinfahrt angebracht, die b) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der dem Verkehr aus Richtung Lauchheim den Vorrang ge- Öffentlichkeit genüber dem Gegenverkehr aus Richtung Westerhofen TOP 8 Baugesuche einräumt. a) Lauchheim, Mittelhofer Weg 23; Neubau von • Gegenüber der Zu- bzw. Ausfahrt der im Mittelhofer 27 Stellplätzen mit Stützwand Weg etablierten Firma Nord Lock wird zur Optimierung b) Lauchheim, Fuchsmühle 1; Erweiterung des der Sichtverhältnisse der Verkehrsteilnehmer ein Ver- bestehenden Damwildgeheges und Fertigung kehrsspiegel angebracht. einer Unterstand-/Fütterungshütte • Für die Anbringung eines Verkehrsspiegels für den aus c) Lauchheim-Hülen, In den Kreuzäckern 9; Neu- dem Hettelsberger Weg in den Mittelhofer Weg einfah- bau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppel- renden Verkehr zur besseren Erkennbarkeit des Verkehrs garage im Untergeschoss aus westlicher Richtung des Mittelhofer Wegs wurde d) Lauchheim-Röttingen, Im Sallenfeld 33, Neubau kein Handlungsbedarf gesehen. eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage Auf Forderung des Gemeinderats soll unabhängig dieser TOP 9 Verschiedenes und Bekanntgaben negativen Betrachtung ein Verkehrsspiegel von der Stadt als Straßenbaulastträger zur Verbesserung der Verkehrs- Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. sicherheit angebracht werden. • Im Einmündungsbereich der Lippacher Straße in die Bop- finger Straße vor dem Oberen Tor wird eine Mittelmar- kierung angebracht. Die Notwendigkeit zur Ausweisung Bürgermeisterin eines Verkehrsleitsystems im dortigen, verkehrsmäßig stark frequentierten Kreuzungsbereichs wurde aller- dings nicht gesehen. Öffentliche Bekanntmachung der Wahl • Für die Anordnung eines Haltverbots auf der Ostseite des Gemeinderats und des Ortschaftsrats der Hardtsteige gegenüber dem Altenpflegeheim wur- am 26. Mai 2019 de unter Hinweis auf die ausreichende Fahrbahnbreite und den vorhandenen Gehweg keine Notwendigkeit 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regel- gesehen. Ebenso für die Verlängerung der bereits be- mäßige Wahl des Gemeinderats und des Ort- stehenden Grenzmarkierung in östlicher Richtung der schaftsrats statt. Bopfinger Straße zugunsten des aus der Hardtsteige a) Wahl des Gemeinderats ausfahrenden Verkehrs mit der Begründung, dass die In der Stadt Lauchheim sind insgesamt 18 Gemeinderäte Bopfinger Straße 7 m breit und mit der bestehenden auf 5 Jahre zu wählen. Weil unechte Teilortswahl stattfin- Grenzmarkierung bereits eine ausreichende Sicht für det, sind die Gemeinderäte als Vertreter für die Wohnbe- diese Verkehrsteilnehmer vorhanden sei. zirke zu wählen und zwar • Auf Höhe der Bewegungskindertagesstätte „Kolibri“ wer- den in beiden Fahrrichtungen des Hettelsberger Wegs Anzahl Zahl der höchs- zur besseren Erkennbarkeit für die Verkehrsteilnehmer der zu tens zulässigen anstelle der vorhandenen, relativ kleinen Piktogramme für den Wohnbezirk wählenden Bewerber zwei großflächige Piktogramme mit der Darstellung von Gemeinde- eines Wahlvor- zwei Kindern angebracht. Bezüglich entsprechender räte schlags I Stadtteil Lauchheim 12 12 Markierungen im Bereich der Kindertagesstätten „St. Außenstadtteile Lauchheim-Grom- Maria“ in Lauchheim und „Regenbogen“ in Lauchheim- berg, Lauchheim-Hettelsberg, Lauch- Hülen wurde die Entscheidung vorläufig noch zurückge- II 1 2 heim-Mohrenstetten, Lauchheim- stellt. In den dortigen Querungsbereichen sind ebenfalls Schönberg und Lauchheim-Stetten farbliche Fahrbahnmarkierungen beantragt. Stadtteil Lauchheim-Hülen III 2 3 • Die Sonderverkehrsschau am Bahnübergang Wester- mit Lauchheim-Kapfenburg hofen – Kapfenburg im Zuge der K 3293 ergab keine IV Stadtteil Lauchheim-Röttingen 3 4 verkehrsrechtlichen Beanstandungen. mit Lauchheim-Kahlhöfe 8
b) Wahl der Ortschaftsräte 2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren In der Ortschaft Lauchheim-Hülen (mit Kapfenburg) sind 6 Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in zulässigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 12. getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien In der Ortschaft Lauchheim-Röttingen (mit Kahlhöfe) sind 6 und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsa- Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens men Versammlung gewählt werden. Die Hinweise zulässigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 12. für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten ent- 2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvor- sprechend. schläge für diese Wahlen frühestens am Tag nach 2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag dieser Bekanntmachung und spätestens am 28. Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr voll- März 2019 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des endet hat. Die Bewerber bei unechter Teilortswahl Gemeindewahlausschusses, Stadtverwaltung Lauch- müssen zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvor- heim, Rathaus, Hauptstraße 28, 73466 Lauchheim schläge und am Tag der Wahl in dem Wohnbezirk schriftlich einzureichen. wohnen, für den sie sich aufstellen lassen. Wählbar 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mit- in den Ortschaftsrat ist, wer am Wahltag Bürger gliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen der Gemeinde ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wäh- und zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschlä- lervereinigungen eingereicht werden. Für die ein- ge und am Wahltag in der Ortschaft wohnt (Haupt- zelnen Wahlen sind je gesonderte Wahlvorschläge wohnung). einzureichen. Nicht wählbar sind Bürger, Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl • die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. besitzen; 2.2 Zulässige Zahl der Bewerber • für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten 2.2.1 Ein Wahlvorschlag für den Gemeinderat darf für die ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anord- Wohnbezirke, für die ein, zwei oder drei Vertreter zu nung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufga- wählen sind, jeweils einen Bewerber mehr und für benkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § die Wohnbezirke, für die mehr als drei Vertreter zu 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten wählen sind, höchstens so viele Bewerber enthalten, Angelegenheiten nicht erfasst; wie Vertreter zu wählen sind. • die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit 2.2.2 Die Wahlvorschläge für den Ortschaftsrat dürfen zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen; höchstens doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Ortschaftsräte zu wählen sind. • Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge einer Wahlvorschläge aufnehmen lassen. zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber, in dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusam- nicht besitzen. mentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlge- biet oder der von diesen aus ihrer Mitte gewählten 2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten Vertreter ab 20. August 2018, in geheimer Abstim- • den Namen der einreichenden Partei oder Wähler- mung nach dem in der Satzung vorgesehenen Ver- vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung fahren wählen und in gleicher Weise deren Reihen- verwendet, auch diese. Wenn die einreichende folge auf dem Wahlvorschlag festlegen. Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten; Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählerverei- • Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag nigungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Bewerber; bei unechter Teilortswahl ist in den Fäl- Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2018, in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit len, in denen der Bewerber mehrere Wohnungen der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise in der Gemeinde hat, die Anschrift in dem Wohn- deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen. bezirk anzugeben, für den der Bewerber aufge- Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemein- stellt wurde; de, bei der Wahl des Ortschaftsrats die jeweilige Ortschaft. • bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehö- Hat eine Partei oder mitgliedschaftlich organisierte Wäh- rigkeit angegeben werden. lervereinigung in einer Ortschaft nicht mindestens drei Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge - bei wahlberechtigte Mitglieder, kann sie die Bewerber für unechter Teilortswahl nach Wohnbezirken getrennt - auf- die Wahl des Ortschaftsrats dieser Ortschaft in einer Ver- geführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahl- sein. Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorge- berechtigten Mitglieder oder Vertreter in der Gemeinde schlagen werden. wählen. Bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wäh- lervereinigungen ist eine Feststellung, dass die Zahl der 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitglied- wahlberechtigten Anhänger dieser Wählervereinigung schaftlich organisierten Wählervereinigungen zur Bildung einer Aufstellungsversammlung auf der Ort- müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen schaftsebene nicht ausreicht, erst möglich, wenn die ein- Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten per- berufene Versammlung der wahlberechtigten Anhänger sönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. auf Ortschaftsebene abgebrochen werden muss, weil we- Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsbe- niger als drei wahlberechtigte Personen erschienen sind; rechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die erst dann kann das Bewerberaufstellungsverfahren auf Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Gemeindeebene eingeleitet werden. Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. 9
2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich or- 2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag ganisierten Wählervereinigungen sind von den drei für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerbe- Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist raufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilneh- seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für die- mer - vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu se Wahl ungültig. unterzeichnen. 2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder An- Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständi- hängerversammlung unterzeichnet werden. Vorher gen Vertretungsberechtigten jeder der beteiligten geleistete Unterschriften sind ungültig. Gruppierungen nach den für diese geltenden Vor- 2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entspre- schriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14 chend auch für gemeinsame Wahlvorschläge. Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahlordnung - Kom- WO -). 2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen - eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeich- dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zuge- net sein stimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwider- - für die Wahl des Gemeinderats von 20 Personen ruflich; und - von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstatt- - für die Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaften liche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit Lauchheim-Hülen und Lauchheim-Röttingen jeweils und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Beschei- von 10 Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeich- nigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines nung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunter- Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit; schriften). - Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Wahlvorschläge Bestimmungen des § 26 Bundesmeldegesetz von - von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in der Meldepflicht befreit und nicht in das Melde- dem zu wählenden Organ vertreten sind; register eingetragen sind, müssen in der o. g. ei- desstattlichen Versicherung ferner erklären, in - von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaft- welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor lich organisierten Wählervereinigungen, die bisher Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind, dort ihre Hauptwohnung hatten; wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für - eine Ausfertigung der Niederschrift über die Auf- diese Wählervereinigung Gewählten unterschrie- stellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertre- ben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einrei- ter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die chung des Wahlvorschlags noch angehören. Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit 2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der amtlichen Formblättern einzeln erbracht wer- erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. An- den. Die Formblätter werden auf Anforderung vom hänger und das Abstimmungsergebnis enthalten; Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses kosten- außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben, frei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungs- ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erho- unterschriften dürfen nur die von den genannten ben und wie diese von der Versammlung behan- Personen ausgegebenen amtlichen Vordrucke ver- delt worden sind. Der Leiter der Versammlung und wendet werden. Bei der Anforderung ist der Name zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Nieder- und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden schrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort dabei gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeinde- der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die wahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Ver- die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Rei- treter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestä- henfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt tigt werden. worden sind; bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen sie 2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unter- außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die stützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wäh- persönlich und handschriftlich unterzeichnen; lervereinigung eingehalten worden sind; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, - die erforderliche Zahl von Unterstützungsunter- Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des schriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die muss; ggf. einschließlich der in Nummer 2.9.2 ge- nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht nannten eidesstattlichen Versicherungen nicht mel- befreit und nicht in das Melderegister eingetragen depflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner; sind, müssen zu dem Formblatt den Nachweis für - bei der Wahl des Ortschaftsrats, wenn die Bewer- die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an ber einer Partei oder Wählervereinigung in einer Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversamm- 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betref- lung in der Gemeinde aufgestellt worden sind (vgl. fenden aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12 2.3), eine von dem für das Wahlgebiet zuständi- Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlbe- gen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten rechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen; Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde die Bestätigung kann auch auf dem Wahlvorschlag dort ihre Hauptwohnung hatten. selbst erfolgen. 10
Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er müssen schriftlich gestellt werden und spätestens ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlaus- möglich) eingehen bei der Stadtverwaltung Lauch- schusses kann außerdem verlangen, dass ein Uni- heim, Rathaus, Hauptstraße 28, 73466 Lauchheim. onsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält die Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem Stadtverwaltung Lauchheim, Rathaus, Hauptstraße 28, Herkunftsmitgliedstaat angibt. 73466 Lauchheim bereit. 2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleu- Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine te. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kom- Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen munalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind Wahlschein beantragt hat. nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, Lauchheim, den 17.01.2019 verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzu- Stadtverwaltung geben und Erklärungen von Wahlorganen entge- gez. Andrea Schnele, Bürgermeisterin genzunehmen. 2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärun- Gemeindeverwaltungs- und Wasser- gen und Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich bei der Stadtverwaltung Lauchheim, Rat- versorgungsverbandes „Kapfenburg“ haus, Hauptstraße 28, 73466 Lauchheim. Öffentliche Bekanntmachung 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerver- Wirksamkeit der 2. Änderung des Flächennut- zeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 Kom- zungsplanes des Gemeindeverwaltungs- und WO. Wasserversorgungsverbandes „Kapfenburg“ 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen Das Landratsamt Ostalbkreis hat die vom Gemeinde- durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verwaltungs- und Wasser-versorgungsverband „Kap- aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf fenburg“ am 10. Oktober 2018 in öffentlicher Sitzung von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die festgestellte 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung mit Bescheid vom 13. Dezember 2018, Aktenzeichen begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch IV/41.1-621.31 Br, aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetz- nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen buch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 2 der Durchführungs- oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf verordnung zum Baugesetzbuch vom 02. März 1998 Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. genehmigt. Für die Wahl des Ortschaftsrats setzt dies voraus, Maßgebend für die Genehmigung der 2. Änderung des dass die in Satz 1 genannten Personen am Wahltag Flächennutzungsplanes sind: in der Ortschaft ihre Hauptwohnung haben. 1. Lageplan im Maßstab 1:5.000 vom 16.08.2018 – gefertigt vom Büro HPC AG, Nördlinger Straße 16, 3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreis- 86655 Harburg (Schwaben) Beilage I tags durch Wegzug oder Verlegung der Haupt- 2. Begründung mit Umweltbericht und zusammen- wohnung aus dem Landkreis verloren haben und fassender Erklärung vom 22.03.2017 / 28.09.2017 / vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung 27.09.2018 – gefertigt vom Büro HPC AG, Nördlinger wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Straße 16, 86655 Harburg (Schwaben) Beilage II Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Land- Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit kreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet dieser Bekanntmachung wirksam. haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wähler- Der Flächennutzungsplan einschließlich der Anlagen verzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der kann während den allgemeinen Öffnungszeiten des ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Rathauses beim Bürgermeisteramt Lauchheim, Haupt- gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von straße 28, 73466 Lauchheim und beim Bürgermeister- der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Land- amt Westhausen, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen kreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung ver- eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennut- legt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über zungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der verlangen (§ 6 BauGB). Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Be- Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor- stätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der schriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder Abs. 3 Satz 2 sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. unbeachtlich, wenn die Verletzungen nicht innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung schriftlich ge- 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bun- genüber dem Gemeindeverwaltungs- und Wasserver- desmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen sorgungsverband „Kapfenburg“, Rathaus Westhausen, und nicht in das Melderegister eingetragen sind, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen geltend gemacht wor- werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerver- den sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, zeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Uni- darzulegen. onsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Lauchheim, den 14. Januar 2019 Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzu- gez. Andrea Schnele, Verbandsvorsitzende schließen. 11
Freiwillige Feuerwehr Die Gleichstellungskommission des Ostalbkreises sucht des- halb Maßnahmen, die einen hohen „best practice“-Charakter Abt. Lauchheim haben. Vorschläge für beispielhafte Maßnahmen nimmt Unsere nächste Übung findet am Donnerstag, die Gleichstellungsbeauftragte des Ostalbkreises, Carmen 17.01.2019 um 19.30 Uhr statt. Venus, bis 31. Januar 2019 gerne entgegen: „Der zwei- Ich bitte um pünktliches und vollzähliges Erscheinen. te Gleichstellungs-Aktionsplan wird auf den bisherigen W. Wünsch, Abtlg.-Kommandant Erfahrungen und Erkenntnissen aufbauen und sich neue Abt. Hülen gesellschaftspolitische Ziele zur Stärkung der Vielfalt set- Unsere nächste Übung findet am Freitag, 18.01.2019 zen. Wir wollen ihn in der Gleichstellungskommission in um 19.30 Uhr statt. den nächsten Wochen erarbeiten und freuen uns auf Ihre Ich bitte um pünktliches und vollzähliges Erscheinen. Anregungen!“ A. Mayer, Abtlg.-Kommandant KONTAKT: Landratsamt Ostalbkreis, Gleichstellungsbeauf- Abt. Röttingen tragte, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen, Tel: 07361 503- Wir treffen uns zum Christbaum abbauen am Freitag, 1798, E-Mail: carmen.venus@ostalbkreis.de 18.01.2019 um 19.30 Uhr statt. Ich bitte um pünktliches und vollzähliges Erscheinen. M. Lemmermeyer, Abtlg.-Kommandant Einwohnermelde-/ Das Landratsamt Ostalbkreis Standesamt informiert: Gleichstellungs-Aktionsplan des Wir gratulieren herzlich Ostalbkreises - zum Geburtstag: Kreisverwaltung sucht „best practice“-Beispiele und am 21.01. Herrn Franz Xaver Siller, Härtsfeldstr. 35, ruft Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung auf Hülen, zum 80. Im August 2014 unterzeichnete Landrat Klaus Pa- vel für die Landkreisverwaltung die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Män- Monatsmeldung Dezember 2018 nern auf lokaler Ebene“ - kurz EU-Charta. Durch die Unterzeichnung hat sich der Ostalbkreis zur Erar- männlich weiblich gesamt beitung eines Gleichstellungs-Aktionsplans bereit Einwohnerzahl 2.415 2.368 4.783 erklärt, der im März 2017 im Kreistag verabschiedet 01.12.2018 wurde. Die Gleichstellungskommission der Kreis- Geburten 1 0 1 verwaltung arbeitet nun an der Fortschreibung des Sterbefälle 0 1 1 Aktionsplans und bittet alle Bürgerinnen und Bür- Zuzüge 14 4 18 ger um Themenvorschläge. Wegzüge 9 11 20 An der Erarbeitung und Umsetzung des Gleichstellungs- Einwohnerzahl Aktionsplans sollen unterschiedliche gesellschaftliche 31.12.2018 2.421 2.360 4.781 Bereiche beteiligt werden. Der Ostalbkreis hat deshalb Lauchheim 1.714 1.680 3.394 eine Gleichstellungskommission aus Vertreterinnen und Hülen 320 318 638 Vertretern verschiedener Bereiche gegründet. Dadurch Röttingen 387 362 749 konnte ein großes Spektrum an Meinungen und Wissen in den ersten Aktionsplan einfließen. Leitgedanken des Aktionsplanes sind, dass Frauen und Männer im Ostalb- kreis unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung und ih- Fundgegenstände rer finanziellen Möglichkeiten gleichberechtigt leben kön- nen, alle Menschen im Ostalbkreis den gleichen Zugang Verloren / Gefunden zu kommunalen Dienstleistungen und Ressourcen haben sollen und die Kreisverwaltung als öffentlicher zukunfts- Im SB-Bereich der VR-Bank wurde eine braune Lesebrille orientierter Arbeitgeber eine Vorbildfunktion hat. Der gefunden. Nach dem Neujahrskonzert wurde in der Ala- Gleichstellungs-Aktionsplan ist in fünf Handlungsfelder mit mannenhalle (Küche) ein silberner Herrenring gefunden. insgesamt19 Zielen gegliedert. Dazu zählen beispielsweise Außerdem wurde am 10.01.2019 in den Abtwiesen ein der Aufbau eines Wissensmanagements, Maßnahmen zur Schlüsselring mit drei USB-Sticks gefunden. Förderung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen Die Verlierer können die Sachen im Rathaus, OG Zimmer und Männern auf allen Ebenen, Bewusstseinsbildung bei 2 abholen. Einkommensunterschieden von Männern und Frauen bei gleicher Tätigkeit, die Förderung Interkultureller Kompe- tenzen, das gezielte Ansprechen von Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund oder die Förderung von Mädchen in technischen Berufen und Jungen in so- Ver schiedenes zialen Berufen. Auch die Themen Häusliche Gewalt und Sexuelle Belästigung oder etwa die Bewusstseinsbildung Mikrozensus 2019 befasst sich vertieft mit den Menschenhandel betreffend sind Inhalte des Gleich- Fragen zur Krankenversicherung stellungs-Aktionsplans. Der vollständige Aktionsplan und der Zwischenbericht über die Umsetzung stehen unter Interviewer befragen rund 51 000 Haushalte www.ostalbkreis.de zum Download zur Verfügung. in Baden-Württemberg Wie schon bei der erstmaligen Ausarbeitung des Aktions- Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina plans sollen auch bei dessen Fortschreibung Vorschläge aus Brenner, informiert die Presse, dass der Mikrozensus 2019 der Bevölkerung berücksichtigt werden, die der Chancen- beginnt. Über das ganze Jahr 2019 werden dazu in über 900 gleichheit dienen und Diskriminierung vorbeugen. Gemeinden rund 51 000 Haushalte in Baden-Württemberg 12
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