ERINNERUNGEN - STADT LAUCHHEIM

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ERINNERUNGEN - STADT LAUCHHEIM
Amtsblatt der Stadt Lauchheim mit den Ortschaften Hülen und Röttingen · 17.01.2019 · Nr. 3

                                  Erinnerungen
                                        an alte Zeiten
                                Bilderabend von Hülen
                                mit Werner Kowarsch
                                Wann: 19. Januar 2019
                                Wo: im alten Schulhaus Hülen
                                Saalöffnung: 18.00 Uhr
              Herausgeber:
          Stadt Lauchheim
        Bürgermeisteramt
           Hauptstraße 28
         73466 Lauchheim
          Tel. 0 73 63/85-0
                                Beginn: 19.00 Uhr
         Fax 0 73 63/85-16
       info@lauchheim.de        Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
   Verantwortlich für den

                                Auf Ihr Kommen freut sich die
         amtlichen Inhalt:
          Bürgermeisterin
     Andrea Schnele oder

                                Dorfgemeinschaft Hülen e. V.
    ihr Vertreter im Amt.

            Verantwortlich
   für den übrigen Inhalt:
          Medien-Centrum
         Medien-Centrum
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         Ellwangen   GmbH
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             Brühlstraße 10
         73479 Ellwangen
         73479 Ellwangen
      Tel. 0 79 61/57938-0
Telefon 0 79 61 / 579 38 0
      Redaktionsschluss:
  immer montags, 10 Uhr
ERINNERUNGEN - STADT LAUCHHEIM
Die Jubiläumsdaten des Jahres 2019
     für Lauchheim, Hülen und Röttingen
Aus dem Stadtarchiv, Zeitungsberichten und der Röttinger              hohen Betrag von etwa 14.000 Mark (milde Beiträ-
Pfarrchronik entnommen und zusammengestellt von Bür-                  ge). Die Beschaffung des nötigen Zements machte
grmeister a. D. Werner Kowarsch, Dezember 2018.                       wegen der Beschlagnahme durch das Reich große
1569 Ulrich Baumann wird Ordens-Schultheiss von                       Schwierigkeiten. Eingeweiht wurde der Kreuzweg
        Lauchheim. Pfarrer Joachim Wengger bereut                     zum Wendelinusberg und zugleich der gemalte in
        sein lutherisches Wesen, er entlässt seine Frau               der Wendelinuskapelle von Pfarrer Minder in der
        und wird danach wieder von Augsburg im Amt be-                Fastenzeit 1920.
        stätigt.                                                      Am 28. Oktober 1919 fiel großer Schnee ,als alles
                                                                      Obst im Pfarrgarten noch auf den Bäumen war.
1619 Am Friedhof wird das Portal errichtet, die
                                                                      Das Obst musste mit viel Mühe im Schnee geern-
        1585 neu erbaute Friedhofkapelle erhält wohl
                                                                      tet werden. Der Winter war furchtbar lang und
        durch Komtur E. von Westernach 2 Glocken,
                                                                      schneereich, dauerte mit Schnee bis Anfang Mai
        die bis heute bei Beerdigungen läuten.
                                                                      1920.
        Am 17. November sind 300 markgräflich branden-
        burgische Reiter in Quartier, sie hausten übel.        1969   Pfarrer Julius Schmauder verstirbt.
                                                                      Die Stadtchronik 1907 von der Genoba Lauchheim
1669 An die Kirche wird der Ölberg mit großen Figuren
        angebaut (jetzt hinten in der Kirche).                        wird neu aufgelegt.
                                                                      Stadtpfleger und Krankenhausverwalter August
1719 Kleinere Brände in der Stadt, deshalb wird das of-               Schmidle wird nach 22 Jahren verabschiedet.
        fene Kienspan-Licht in der Stadt verboten.                    Richtfest an der neuen Realschule, zum 1. Mal wer-
        Der Komtur fordert von Hülen den Bau eines Schul-             den Realschüler verabschiedet.
        hauses – es bleibt allerdings bei Mieträumen, da              SVL-Vorsitzender Oskar Stoffel gibt nach knapp
        die Gemeinde kein Geld dafür hat. Erst 1847 wird              20 Jahren ab, erst in einer Sondersitzung wird
        ein Schulhaus erstellt – heute Rathaus.                       Nachfolger Dr. Mothes. Die Turnhalle hat 432.000
        Die Barbarakapelle erhält einen neuen Altar                   Mark gekostet, als Darlehen stehen noch 97.500
        aus Sandstein und ein Altarbild, das der örtli-               DM, wobei noch Zuschüsse mit 25.000 DM erwar-
        chen Maler Freihart fertigt – heute in der Kirche –.          tet werden. Eine Bausteinaktion wird ins Leben
        Durch den Abzug des Kaplans auf das Schloss wird
                                                                      gerufen.
        allerdings die Kapelle für den Orden unnötig.
                                                                      Die Heizungen in Schule und Krankenhaus werden
1769 Die Juden beantragen den Bau einer größeren                      auf Öl umgestellt.
        Synagoge. Über den Bleichbrunnen entsteht das
        heutige Holzhäuschen als Schutz.                              Hülen
1819 Der bisherige Staats-Pachtbetrieb Banzen-                        Das Café Villing wird neu eröffnet.
        mühle wird an Müller Alois Baumgärtner                        Röttingen (wörtlich auszugsweise aus der Pfarr-
        verkauft.                                                     chronik entnommen).
1869 Das alte Kirchen-Langhaus wird abgebrochen, die                  Zeichen des Wohlstandes sind auch in unserem
        Barbarakapelle als Notkirche genutzt.                         Dorf zu erkennen: In diesem Jahr wurden auch
        Am 25. Mai Grundsteinlegung der Kirche.                       wieder mehrere Mähdrescher angeschafft; Fern-
        Stadtpfarrer Hummel aus Dalkingen zieht auf.                  sehapparate in den meisten Häusern.
        Das Gasthaus zum „Rössle“ wird von der Stadt                  Die Musikkapelle hat sich nach jahrelangem Bemü-
        zwecks Vergrößerung des Kirchhofs zum Abbruch                 hen von Johann Drabek II aus den Anfängen her-
        angekauft, 15 Jahre später allerdings dann zum                ausgearbeitet; die Kapelle spielt jetzt gut und durch
        Rathaus umgebaut.                                             den Vorstand Josef Bader hat sich der Musikverein
                                                                      gefestigt; auch wurden dieses Jahr schmucke Uni-
1919 Januar: eine 3. Lehrstelle in der Schule wird geneh-
                                                                      formen für die Musiker angeschafft.
        migt.
        14. Februar: für den Bezirk wird eine „Kauf- und              Der Ausbau der Kläranlage wurde dieses Jahr voll-
        Absatzgenossenschaft für landwirtschaftliche Pro-             endet.
        dukte im Oberen Jagsttal, Sitz Lau“ gegründet.                Das Wetter war in diesem Jahr ganz merk-
        Wasserleitungsbau als Notstandsarbeit.                        würdig: Im Januar etwas Schnee und mild um 0
        26. Dezember: überraschend verstirbt der 1. Stadt-            Grad, im Februar viel Schnee und einige Tage bis
        apotheker Karl Schlag.                                        zu minus 12 Grad, im März kalt und viel Nebel und
        Auch Hülen hatte die Glocken vom Kirchturm                    nasser Schnee, winterlich kalt bis 3. April: Gründon-
        abliefern müssen. Die größere Glocke wurde al-                nerstag bis Freitag/Osterwoche schönes Frühlings-
        lerdings nicht eingeschmolzen und kam – leider                wetter. In diesen wenigen Tagen musste Saat und
        beschädigt – gegen eine Abstandszahlung von                   Kartoffelstecken erledigt werden; dann wieder
        1.360 Mark wieder aus dem Materiallager in der                Schneegestöber und kalt und neblig bis 1. Mai. Der
        Eifel zurück.                                                 Wald war an diesem Tag noch kahl, es stand noch
        6. Februar: Investitur Pfarrer Anton Fischer.                 kein Baum in Blüte. 8. – 15. Mai große sommerliche
        An Himmelfahrt wird das neue Feldkreuz der Fa-                Hitze bis zu 33 Grad (an den Eisheiligen!) 15. Mai
        milie Maier geweiht.                                          Apfelblüte; dann wieder kalt und trüb, um Fron-
        In Röttingen wird die Friedhofmauer auf der Ost-              leichnam Schafskälte 2 Grad, am Tag selbst Dauer-
        seite der Kirche (südlich vom Toreingang) fast ganz           regen und noch 2 Tage danach: am Sonntag aber
        neu erbaut. Neu beschafft wird der große Kreuz-               kam Heuwetter bloß 6 Tage lang; in diesen Tagen
        weg aus Beton und Zementbildern mit dem relativ               haben die Röttinger alles Heu eingebracht.

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ERINNERUNGEN - STADT LAUCHHEIM
Dann wieder kühl und regnerisch bis Mitte Juli; Ende Juli
und bis Mitte August heiße Tage bis zu 30 und 32 Grad
Hitze; es begann zuerst die Öhmdernte, die Frucht war
noch nicht reif, erst ab 10. August Ernte, sie zog sich we-
gen langsamen Reifens bis auf Anfang September hinein.
Ab Mitte August schönes sommerliches Wetter, sonniger
Herbst, kein Regen und warmes Herbstwetter bis 24.
November, dann plötzlicher Übergang zum Winter: viel
Schnee, der bis zum heutigen Tag 12.01.1970 noch liegt
und immer mehr wurde: ein merkwürdiges Jahr und dabei
ein reichlicher Erntesegen an Frucht, Kartoffeln und Obst.

                                                                                                        25-jähriges Priesterjubiläum
                                                                Pfarrer Anton Fischer, Hülen            Pfarrer Schmauder am 10.07.1937

Glocke von 1619 in der       Die Banzenmühle 1740 (Aufnah-
Friedhof-Kapelle             me Staatsarchiv Ludwigsburg)       Die Musiker der Röttinger Blasmusik in den neuen Uniformen 1970

Empfang Taekwondoverein am 17.12.2018 im Rathaus der Stadt Lauchheim

WM-Titel geht nach Lauchheim
Der WFMC, ein hauptsächlich vom Kickboxen gepräg-               Einzel:
ter Verband mit einer Taekwondo-Sparte hatte zum                1. Platz: Hermann Dilger (Weltmeistertitel)
WorldFightsport&Marterial Arts Championships World              2. Platz: Patrick Kurz, Hendrik Baur
Cup eingeladen. Deshalb machten sich die Lauchheimer            3. Platz: Pawel Saprikin, Efe Öczelik
Taekwondokas mit ihren Familien bereits am Vortag auf           5. Platz: Ilja Fischer
den Weg zum niedersächsischen Nordhorn. Es erwartete            Synchron:
sie ein Event der Spitzenklasse. Über 600 Kämpfer aus 54        2. Platz: Pawel Saprikin, Patrick Kurz, Timo Schust
Nationen waren vertreten aus England, Holland, Schwe-           3. Platz: Efe Öczelik, Hendrik Baur, Ilja Fischer
den, Türkei, Mexiko, Marokko, Italien und Südkorea. Dar-        3. Platz: Hermann Dilger, Siegfried Schust, Ralph Schurr,
unter waren etwa 100 Taekwondokas vertreten.                               Vicko Puhalovic
Nach dem Einlauf der Nationen mit ihren National-
hymnen, konnte Hermann Dilger mit seinen
aufgeregten Schülern die entsprechenden Kampf-
flächen betreten.
Sie hatten sehr starke Gegner aus England, Süd-
korea, Italien und Deutschland. Tatsächlich
konnte jeder Sportler seine beste Leistung abrufen
und am Ende des Turniers standen 1 Gold- 3 Silber-
und 3 Bronze auf dem Konto des Taekwondoverein
Lauchheim.
Den WM Titel sicherte sich Hermann Dilger nach sehr
guter Leistung. Die Vize-Meister und 3. Platzierten
gingen mit 0,2/0,3 Punkten unterschied knapp
an den WM Titeln vorbei.
Rund 1200 Zuschauer konnten die Kämpfe und
                                                                                                                                                  eim
Formenläufer auf den besten präparierten Wettkampf-                                                                              r Stadt Lauchh
                                                                                                    die Sieger   im Rathaus de
flächen in der Halle verfolgen.                                               in Sc   hnele empfing
                                                              Bürgermeister
                                                                                                                                                  3
ERINNERUNGEN - STADT LAUCHHEIM
Die „virtuelle Dorfmitte“,
ist ein Resultat des
Modellprojektes „Leben
in zukünftigen Dörfern“.
Die Idee war, für die Bürgerinnen und
Bürger eine virtuelle Plattform zu schaf-
fen, auf der sie miteinander kommuni-
zieren können.
Man wollte keine weltweite Plattform,
sondern eine regional beschränkte
Plattform. Das Team des Teilprojekts
hat sich für Plattform „nebenan.de“
entschieden.
Der Vorteil einer virtuellen Dorfmitte
ist, dass man mit Informationen eine
breite Masse der Einwohner erreichen
kann.
Die Plattform dient unter anderem für
folgende Aktionen:
• Veranstaltungskalender
• Zu Verschenken
• Vermittlung von Mietgesuchen
• Bildung von
   Interessensgemeinschaften
Mittlerweile sind ca. 15% der Bürger
Mitglied der virtuellen Gemeinschaft.
Neue Mitglieder sind herzlich willkom-
men und können sich unter nebenan.de
anmelden, als Ort muss Hülen gewählt
werden.
Wer bei der „virtuellen Dorfmitte“ mit-
machen möchte und beim Anmelden
Unterstützung benötigt, kann sich ger-
ne an Bernd Schönherr (schoenherrhu-
elen@gmail.com) wenden.

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Winterdienst Lauchheim, Hülen und Röttingen
Winterdienst ohne Hindernisse                                Parken im Winter!
Der Winter hat das Gemeindegebiet mit Temperaturen           Vor allem in den Siedlungsstraßen und in schmalen Gassen
um den Gefrierpunkt wieder fest im Griff. Dies fordert       bitten wir die Anlieger darum, ihre Fahrzeuge im Wiwnter
den Winterdienst durch die Bauhofmitarbeiter und die         bei Schneefall und Glatteis nur im äußersten Notfall auf der
beauftragten Unternehmen, die nach dem Räum- und             Straße zu parken und ihre Stellplätze vor oder neben den
Streuplan schon früh morgens unterwegs sein müssen und       Garagen auf dem eigenen Privatgrundstück zu benutzen,
oft vor schwierige Aufgaben gestellt sind. Um ein zügiges    damit die Räumfahrzeuge ungehindert und sauber räumen
und vollständiges Räumen von verschneiten Straßen bzw.       können. Für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen der
Streuen derselben zu gewährleisten, sollten diese ohne       Gemeinde ist die Kommune zuständig. Dort besteht die
Hindernisse von den verschiedenen Räum- und Streufahr-       Räum- und Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaf-
zeugen befahren werden können.                               ten grundsätzlich an verkehrswichtigen und gefährlichen
Bitte unterstützen Sie den Winterdienst!                     Stellen; außerhalb geschlossener Ortschaften dagegen nur
• Gewähren Sie den Räum- und Streufahrzeugen immer          an besonders gefährlichen Stellen. Für die Kreis-, Landes-
   eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m;                        und Bundesstraßen ist das Straßenbauamt (LRA Ostalb-
• Halten Sie die Wendeflächen frei, parken Sie auf Ihrem    kreis, Geschäftsbereich Straßenbau) zuständig.
   Privatgrundstück;
• Räumen Sie den Schnee von Ihren Hof- und Garagenein-
   fahrten NICHT auf die Straße oder in den Nachbargarten,   Bitte Räum- und Streupflicht beachten!
   sondern belassen Sie ihn auf dem eigenen Grundstück;      Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zum
• Achten Sie an Tagen der Müllabfuhr darauf, dass Ihre      Schneeräumen.
   gelben Säcke und Mülltonnen nicht zur Behinderung der     Bei Schnee- und Eisglätte: Grundsätzlich kein Salz, son-
   Einsatzfahrzeuge werden;                                  dern abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Granu-
• Beachten Sie die Räum- und Streuzeiten für die Gehwege;   lat verwenden.
• Denken Sie daran selbst Streumittel und Gerätschaften
  vorrätig zu haben.                                         Werktags muss bis 7.00 Uhr und an gesetzlichen Sonn-
                                                             und Feiertagen bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein!
Denken Sie auch daran, Ihre Fahrzeuge und Ihr Fahrverhal-
ten auf die Winterbedingungen einzustellen. Insbesondere     Tritt danach Schnee- oder Eisglätte auf, ist unverzüglich,
bei einsetzendem Tauwetter entstehen oft überfrierende       bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen.
Nässe und vereiste Fahrbahnen. Für Ihr partnerschaftliches   Diese Pflicht endet jeweils um 20.00 Uhr.
Verhalten und Ihre Unterstützung herzlichen Dank!

                                                                                             - Fortsetzung auf Seite 6 -

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Organisation und Durchführung des Winter- Unsere Mitarbeiter vom Bauhof sowie die Mitarbeiter
dienstes in Lauchheim, Hülen und Röttingen der Winterdienst-Unternehmen in Hülen und Röttingen
                                                                       werden auch in dieser Wintersaison bemüht sein, einen
Der Räum- und Streudienst wird wie folgt ausgeführt:                   reibungslosen und ordnungsgemäßen Winterdienst durch-
Stadtgebiet Lauchheim – Bauhof Lauchheim                               zuführen.
Ortsteil Hülen                 – Firma BFW GmbH Hülen
    Kunstausstellung von Adolf Beck
Ortsteil Röttingen
                                     im Rathaus   zu besichtigen
                               – Firma Weber GbR Röttingen
                                 Rufnummern Winterdienst
Die Einsatzzeiten von Seiten der Ausführenden werden so
terminiert,   dass morgens
   Die Ausstellung    von HerrnderAdolf
                                    Räum-Beck
                                            und Streudienst im Be-     während der Öffnungszeiten
reich von verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenab-                Ortsstraßen Lauchheim
   „gemalte
schnitten        Lebensfreude“,
           bis 7.00   Uhr fertiggestellt wird, danach erfolgen         • Stadtgebiet Lauchheim
dieQuerschnitt
     übrigen Straßen      und Wege.
                   von Aquarellen        DerZeichnungen
                                       und     Winterdienst endet        B auhof Lauchheim unter Tel. 07363/952055 und
                                                                         
umLandschaft,
     20.00 Uhr. Städte
                  Der Räum-
                          und und
                                FloraStreudienst
                                      ist noch bis wird  nach unse-
                                                    26. Ja-              0173/3015070
rernuar
    Streupflicht-Satzung
         2018 während der     vom   15.11.1989 durchgeführt.
                                Öffnungszeiten     des Rat-      Das   • Ortsteil Hülen
heißt,  dassimvorrangig
   hauses       Foyer undan    verkehrswichtigen
                            Erdgeschoss     geöffnet. und gefährli-      Firma BFW GmbH Hülen unter 07363/919491
chen Straßenabschnitten, die auch ein größeres Fahrzeug-               • Ortsteil Röttingen
   Die Bilder, die
aufkommen            mit Nummern
                aufweisen,    geräumtversehen    sind, kön-wird. Bei
                                          und gestreut                    Firma Weber GbR Röttingen unter 07363/4406
eintretender Eisglätte werden sämtliche Interesse
   nen   käuflich   erworben     werden.     Bei  Straßen gestreut,    Kreis- (K), Landes- (L) und Bundesstraßen (B) Lauchheim
   wendendie
während           sich bitte direkt aninHerrn
              SieSchneeräumung                 Adolfverkehrswichti-
                                          weniger     Beck
                                                                       • Straßenmeisterei Bopfingen
genunter  der Telefonnummer
      Anliegerstraßen              07363allgemeiner
                           erst nach       / 919296. Schneelage            Herr Zimmer unter 07362/96982-11
ab 15 cm erfolgt. Um einen reibungslosen Winterdienst                  • Straßenmeisterei Aalen
durchführen zu können, ergeht wie schon geschrieben an                     Herr Burger unter 07361/9271-0
alle Anwohner von Wegen und Straßen, dass nur einseitig
bzw. auf den eigenen Privatgrundstücken geparkt wird,                  Hinweis: Von 20.00 – 5.00 Uhr wird nicht geräumt!
damit die Winterdienstfahrzeuge ohne Einschränkung
durch die Straßen fahren können.

      Junggebliebene / Seniorinnen und Senioren
       Termine2018
      Termine  2019

      Donnerstag, 11.01.2018  Krippenfahrt nach Hohenberg und zum Sieger-Köder-Museum nach Rosenberg
      Samstag, 19.01.2019	Bilderabend in Hülen mit Herrn Werner Kowarsch, gestaltet von der Dorfgemein-
      Dienstag, 16.01.2018      schaft Hülen
                              Ausfahrt zur CMT   e.V.nach Stuttgart
      Donnerstag, 31.01.2019    Nachmittag in Lauchheim im Hotel-Restaurant „Roter Ochsen“
      Samstag,
       	       03.02.2018    Fasching in der
                                – Vortrag   mitAlamannenhalle
                                                  Herrn Winfried Kießling: die Geschichte der jüdischen Gemeinde in
                                Lauchheim
      Donnerstag, 22.02.2018 Nachmittag in Lauchheim
      Samstag, 23.02.2019
      Mittwoch, 07.03.2018
                 13.03.2019
                                Fasching in der Alamannenhalle
                              Nachmittag
                                Nachmittag in Röttingen                                Herzlichen Dank
                                               in Röttingen in Zusammenarbeit mit der vhs
                                – Vortrag mit Roland Gauermann: Mundartwerkstatt  an Herrn Bürgermeister a.D. Werner
      Donnerstag, 08.03.2018
      Donnerstag,  14.03.2019 Nachmittag
                                Nachmittag in Hülen
                                               in Hülen in Zusammenarbeit mitKowarsch
                                                                                   der vhs für die Organisation
                                – Vortrag  mit    Roland
      Donnerstag, 22.03.2018 Nachmittag in Lauchheim       Gauermann:    Mundartwerkstatt
                                                                                  und Durchführung der Senioren-
      Donnerstag, 28.03.2019    Nachmittag in Lauchheim                           veranstaltungen.
      Mittwoch, 11.04.2018    Nachmittag
                                Thema: FitinimRöttingen
                                                  Alter (in Zusammenarbeit mit der vhs)
      Mittwoch, 03.04.2019      Nachmittag in Röttingen
      Donnerstag, 12.04.2018  Nachmittag in Hülen
                                Thema: Fit im Alter (in Zusammenarbeit mit der vhs)
      Donnerstag, 26.04.2018
                   04.04.2019 Ausfahrt
                                Nachmittag
                                       zu den  inSchlossgartentagen
                                                   Hülen                nach Dennenlohe
                                Thema: Fit im Alter (in Zusammenarbeit mit der vhs)
      Dienstag, 08.05.2018
                07.05.2019    Ausfahrt zum
                                Ausfahrt  zum Sängermuseum       und Druckereimuseum
                                                  Carl-Schweitzer-Museum                 nach und
                                                                             nach Murrhardt    Feuchtwangen
                                                                                                    Ortsführung
      Dienstag, 04.06.2019
      Mittwoch, 06.06.2018      Ausfahrt  zur    Falknerei  Rosenburg  und
                              Ausfahrt zur Landesgartenschau nach Würzburg  Kristallmuseum    nach Riedberg
      Dienstag, 02.07.2019      Ausfahrt zum Jakobswegle bei Giengen
      Donnerstag,  08.08.2019 Ausfahrt
      Dienstag, 10.07.2018      Sommerfest      in der Begegnungsstätte
                                       zum Schloss       und Automuseum nachund im  Innenhof
                                                                                 Langenburg/Jagst
      Dienstag, 10.09.2019      Ausfahrt zur Bundesgartenschau nach Heilbronn
      Donnerstag,
      Dienstag,    26.07.2018
                08.10.2019	  Sommerfest    in der
                                Ausfahrt nach         Begegnungsstätte
                                                   Dinkelsbühl  zur Stadtführung und zum Delaika-Orgelmuseum nach
      Dienstag, 11.09.2018      Waldeck
                              Ausfahrt an den Altmühlsee mit Schifffahrt und zum Bürstenmuseum nach Bechhofen
      Dienstag, 05.11.2019	Weinfahrt in die Ostdeutsche Heimatstube nach Fellbach und Weinprobe in der
      Mittwoch, 10.10.2018      Alten Kelter
                              Ausfahrt zur Firma Mode Betz und Bauernhausmuseum nach Ödenwaldstetten
      Donnerstag, 05.12.2019    Weihnachtsfeier in Hülen
      Mittwoch,07.12.2019
      Samstag,   07.11.2018   Weinfahrt  ins Deutschordenmuseum
                                Weihnachtsfeier       in Röttingen      nach Bad Mergentheim
      Dienstag, 10.12.2019    und Weinprobe im Weingut Engelhardt
                                Weihnachtsmarktausfahrt                    in Röttingen/Taubertal
                                                                nach Ludwigsburg    oder
      Samstag,  14.12.2019
      Samstag, 01.12.2018       Weihnachtsmarktausfahrt
                              Weihnachtsmarktausfahrt nach Spaltnach  Bäldlesschwaige  bei Tapfheim
      Donnerstag, 12.12.2019    Weihnachtsfeier in Lauchheim
      Donnerstag, 06.12.2018  Weihnachtsfeier in Hülen
      Samstag, 08.12.2018           Weihnachtsfeier in Röttingen
                                               an Herrn                                      
       Herzlichen
      Donnerstag, 13.12.2018 Dank       Organisation  und
                             Weihnachtsfeier in Lauchheim Durchführung der                       
                                                          Bürgermeister a.D. Werner Kowarsch für die
                                                                           Seniorenveranstaltungen.
                                                                                                                 

6
950
neubau auch vor Erteilung des Bewilligungsbescheides
    Aus dem Gemeinderat                                        förderunschädlich begonnen werden darf. Ein Folgean-
                                                               trag (3. Antrag) ist dann aber nicht mehr möglich. Das
                                                               bedeutet weiter, dass das Planungsbüro umgehend mit
Bericht über die Gemeinderatssitzung vom                       der Herstellung der Ausführungsplanung und der Aufstel-
20.12.2018 (Teil II)                                           lung des Leistungsverzeichnisses beginnen muss und mit
                                                               den weiteren Leistungsphasen beauftragt wird. Darüber
1. Zustimmung zur Wasserrechtsplanung für das                 hinaus ist beabsichtigt, in der jetzigen Schonfrist bis Ende
    neue Regenklärbecken im Gewerbegebiet „Was-                Februar 2019 die notwendigen Baumfällungen und Gehöl-
    serfurche“                                                 zentfernungen entlang des bisherigen Sportplatzgeländes
Die wasserrechtliche Einleitungserlaubnis für das Regen-       von einem externen Unternehmen als Vorabmaßnahme
klärbecken (RKB) „Wasserfurche“ in Lauchheim ist am            durchführen zu lassen.
31.12.2017 abgelaufen. Die Stadt wurde deshalb vom             Das Büro a2Plan in Westhausen wurde daher beauftragt,
Landratsamt aufgefordert, einen Antrag auf Neuerteilung        die Ausführungsplanung für den Neubau des Naturrasen-
der Betriebs- und Einleitungserlaubnis zu stellen.             platzes, die Durchführung der Ausschreibung und Baulei-
Nachdem die Nutzungsfläche des Gewerbegebietes „Was-           tung nach den Leistungsphasen 5-8 HOAI auszuführen.
serfurche“ bereits in der Vergangenheit entwässerungs-         Der weitere Planungs- bzw. Bauablauf ist wie folgt vor-
technisch immer wieder erweitert und verändert wurde,          gesehen:
bzw. sich durch die geplante Betriebserweiterung der Firma     ab Januar 2019 - Vorbereitung der Ausschreibung
Kiener noch erheblich vergrößern wird, verlangt die Unte-      bis 28.02.2019 - Entfernung Bäume und Grünanlagen
re Wasserrechtsbehörde im Zuge des erforderlichen Was-         23.03.2019         - öffentliche Ausschreibung
serrechtsverfahrens eine hydraulische Überrechnung des         25.03.2019         - Abholung der Unterlagen
bisherigen bzw. neuen Plangebietes, des bestehenden Re-        18.04.2019         - Submission
genklärbeckens und der nachfolgenden Ortskanalisation.         09.05.2019         - Vergabe in GR-Sitzung
In der GR-Sitzung am 16.05.2018 wurde die vom Landrat-         ab 03.06.2019      - Beginn Bauarbeiten
samt geforderte Wasserrechtsplanung für die Leistungs-         Oktober 2019       - Bauende
phasen 1-4 an das Ingenieurbüro a2Plan aus Westhausen          bis April 2020     - Fertigstellungspflege
vergeben.                                                      ab Mai 2020        - Beginn leichte Nutzung
Die Genehmigungsplanung konnte mittlerweile fertig-            ab Juli 2020       - Beginn normale Nutzung
gestellt werden. Herr Angstenberger vom Büro a2Plan in
Westhausen stellte in der Sitzung die entsprechende Pla-       3. Bauplatzpreis für das Neubaugebiet „Kalvarien-
nung vor und erläuterte die Kosten des neuen Regenklär-            berg“ noch nicht endgültig festgelegt
beckens, das ersatzweise für das alte Becken bei der Firma     Das Neubaugebiet „Kalvarienberg“ in Lauchheim umfasst
Paletten-Utz mit einem Beckenvolumen von 122 m3 im Jah-        im 1. Bauabschnitt 62 Wohnbauplätze, davon 54 Bauplätze
re 2020 erstellt wird und mit 475.000 Euro veranschlagt ist.   für Einfamilienhäuser und 8 Bauplätze für Mehrfamilien-
Der Gemeinderat billigte die vorgestellte Wasserrechtspla-     häuser. Die Summe der Bauplatzflächen beträgt 39.814 m2.
nung und beauftragte die Verwaltung, diese beim Land-          Die voraussichtlichen Gesamtkosten des 1. Bauabschnitts
ratsamt Ostalbkreis zur Genehmigung einzureichen.              belaufen sich auf rund 7.431.000 Euro. Verteilt man die Ge-
                                                               samtkosten auf die Summe der Bauplatzflächen, so ergibt
2. Vergabeentscheidungen getroffen                            sich ein Bauplatzpreis von rund 187 Euro/m2.
a) Straßenbeleuchtung für die Baugebiete „Wiesen-             Auf Anregung aus der Mitte des Gemeinderats wurde
    weg IV“ und „Sallenfeld II – 2. Bauabschnitt“              die endgültige Entscheidung über die Festlegung des
In beiden Baugebieten wurden im Zuge der Erschließungs-        Bauplatzpreises bis zur nächsten Gemeinderatssitzung
arbeiten bisher nur die Fundamente und die Stromanbin-         zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, zu prüfen,
dungen für die Straßenbeleuchtung hergestellt. Die Auf-        ob und ggf. in welcher Höhe ein kommunaler, finanzieller
stellung der Leuchten selbst wurde ganz bewusst wegen          Eigenanteil an den Erschließungskosten am Bauplatzpreis
möglicher Beschädigungen während der Bauphase der              noch in Abzug zu bringen ist.
privaten Bauvorhaben zurückgestellt. Nachdem diese in          4. Zustimmung zu eingereichten Baugesuchen
Hülen nun abgeschlossen sind und in Röttingen kurz da-
                                                               Der Gemeinderat stimmte folgenden eingereichten Bau-
vor stehen, können jetzt die Masten aufgestellt und die
                                                               gesuchen zu bzw. nahm von diesen informativ Kenntnis:
Leuchtmittel in Betrieb genommen werden.
                                                               • Lauchheim, Mühlgasse 16; Nutzungsänderung einer Pra-
Nach beschränkter Ausschreibung vergab der Gemeinde-
                                                                  xiseinheit zur Wohneinheit
rat die Lieferung und Montage der neuen Straßenbeleuch-
                                                               • Lauchheim, Höllgasse 13; Umbau des Ober- und Unter-
tungen vom Typ „iGuzzini“ mit sog. warmweißem Licht
                                                                  geschosses sowie Anbau eines Treppenhauses, eines
an die Firma Elektro-Jerg in Aalen zum Angebotspreis von
                                                                  Balkons und eines Kellerraumes an das bestehende
brutto 18.186,06 Euro.
                                                                  Wohnhaus
b) P lanungsleistungen für den Neubau des Sport-              • Lauchheim-Hülen, Buschweg 11; Teilweise Nutzungsän-
    platzes                                                       derung und Anbau einer Überdachung
Die Stadt hatte zum 31.12.2017 einen Zuschussantrag            • Lauchheim-Röttingen, Turmwiesenweg 8; Neubau eines
über die Sportstättenförderung beim Regierungspräsidi-            Wohnhauses mit Doppelgarage
um Stuttgart eingereicht, der aber mangels finanzieller
Mittel im Juni 2018 abgelehnt wurde.                           5. Verschiedenes und Bekanntgaben
Der Gemeinderat hatte daraufhin beschlossen, in 2018           a) Erneuerung der Wasserleitung in der Kugeltal-
erneut einen Zuschussantrag zu stellen. Gleichzeitig stell-        straße in Lauchheim-Hülen zurückgestellt
te die Stadt einen Antrag für den Neubau der geplanten         Bürgermeisterin Schnele gab bekannt, dass die in 2019 vor-
Mehrzweckhalle, der allerdings im Vergleich zum neuen          gesehene Erneuerung der Wasserleitung in der Kugeltal-
Sportplatz priorisiert wurde. Parallel zum Zuschussantrag      straße im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat vorläufig
für den Sportplatzneubau wurde eine Unbedenklichkeits-         zurückgestellt und erst im Zusammenhang mit der mittel-
bescheinigung beantragt, so dass mit dem Sportplatz-           fristig eingeplanten Straßensanierung durchgeführt wird.

                                                                                                                         7
b) Neuer Mobilfunkstandort der Telekom auf Mar-                    Amtliche
   kung Röttingen
Röttingens Ortsvorsteher Stadtrat Alois Briel informierte das
                                                                    Bekanntmachungen
Gremium über die Absicht der Deutschen Telekom Technik
GmbH (vormals T-Mobile), zur Verbesserung des Mobilfunk-        Einladung zur öffentlichen Sitzung des
verkehrs im Bereich Röttingen, Kahlhöfe und Baldern eine
neue Mobilfunkstation mit GSM-, UMTS- und LTE-Technik
                                                                Gemeinderates am Donnerstag, 24.01.2019
auf Markung Röttingen aufstellen zu wollen. Dabei seien         um 18.00 Uhr im Rathaus Lauchheim
zwei infrage kommende Standorte auf jeweils gemeinde-           (Bürger- und Sitzungssaal)
eigenen Flächen zwischen Röttingen und Kahlhöfe unter-
sucht worden. Im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat sei         Tagesordnung:
der Telekom in beiden Fällen „grünes Licht“ gegeben wor-        TOP 1 Bürgerfragestunde
den mit der Bitte auf funktechnische und wirtschaftliche        TOP 2 Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung
Eignung mit entsprechender Bestätigung.                         TOP 3 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
                                                                Top 4	Festlegung des Bauplatzpreises für das Neubau-
c) Ergebnis Verkehrsschau und Sonderverkehrs-                           gebiet „Kalvarienberg“
    schau an Bahnübergängen                                     TOP 5	Einbringung und Verabschiedung des Haushalts-
Hauptamtsleiter Hubert Stenzenberger informierte den                     plans 2019
Gemeinderat über die Ergebnisse der letzten Verkehrs-           TOP 6	Weiterentwicklung der Bewegungskindertages-
schau des Landratsamts und der Polizei wie folgt:                        stätte Kolibri zum Familienzentrum
• Zur Verbesserung der Verkehrssituation im Zuge der Ge-       TOP 7	  Bebauungsplanverfahren „Sportgelände“ in
   meindeverbindungsstraße Lauchheim-Westerhofen im                      Lauchheim
   Bereich der Unterführung der B 29 wird eine Beschilde-                a) Aufstellungsbeschluss
   rung vor der jeweiligen Tunneleinfahrt angebracht, die                b) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
   dem Verkehr aus Richtung Lauchheim den Vorrang ge-                        Öffentlichkeit
   genüber dem Gegenverkehr aus Richtung Westerhofen            TOP 8 Baugesuche
   einräumt.                                                             a) Lauchheim, Mittelhofer Weg 23; Neubau von
• Gegenüber der Zu- bzw. Ausfahrt der im Mittelhofer                        27 Stellplätzen mit Stützwand
   Weg etablierten Firma Nord Lock wird zur Optimierung                  b) Lauchheim, Fuchsmühle 1; Erweiterung des
   der Sichtverhältnisse der Verkehrsteilnehmer ein Ver-                     bestehenden Damwildgeheges und Fertigung
   kehrsspiegel angebracht.                                                  einer Unterstand-/Fütterungshütte
• Für die Anbringung eines Verkehrsspiegels für den aus                 c) Lauchheim-Hülen, In den Kreuzäckern 9; Neu-
   dem Hettelsberger Weg in den Mittelhofer Weg einfah-                      bau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppel-
   renden Verkehr zur besseren Erkennbarkeit des Verkehrs                    garage im Untergeschoss
   aus westlicher Richtung des Mittelhofer Wegs wurde                    d) Lauchheim-Röttingen, Im Sallenfeld 33, Neubau
   kein Handlungsbedarf gesehen.                                             eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
  Auf Forderung des Gemeinderats soll unabhängig dieser         TOP 9 Verschiedenes und Bekanntgaben
  negativen Betrachtung ein Verkehrsspiegel von der Stadt
  als Straßenbaulastträger zur Verbesserung der Verkehrs-       Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
  sicherheit angebracht werden.
• Im Einmündungsbereich der Lippacher Straße in die Bop-
   finger Straße vor dem Oberen Tor wird eine Mittelmar-
   kierung angebracht. Die Notwendigkeit zur Ausweisung         Bürgermeisterin
   eines Verkehrsleitsystems im dortigen, verkehrsmäßig
   stark frequentierten Kreuzungsbereichs wurde aller-
   dings nicht gesehen.                                         Öffentliche Bekanntmachung der Wahl
• Für die Anordnung eines Haltverbots auf der Ostseite         des Gemeinderats und des Ortschaftsrats
   der Hardtsteige gegenüber dem Altenpflegeheim wur-           am 26. Mai 2019
   de unter Hinweis auf die ausreichende Fahrbahnbreite
   und den vorhandenen Gehweg keine Notwendigkeit               1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regel-
   gesehen. Ebenso für die Verlängerung der bereits be-             mäßige Wahl des Gemeinderats und des Ort-
   stehenden Grenzmarkierung in östlicher Richtung der              schaftsrats statt.
   Bopfinger Straße zugunsten des aus der Hardtsteige           a) Wahl des Gemeinderats
   ausfahrenden Verkehrs mit der Begründung, dass die           In der Stadt Lauchheim sind insgesamt 18 Gemeinderäte
   Bopfinger Straße 7 m breit und mit der bestehenden           auf 5 Jahre zu wählen. Weil unechte Teilortswahl stattfin-
   Grenzmarkierung bereits eine ausreichende Sicht für          det, sind die Gemeinderäte als Vertreter für die Wohnbe-
   diese Verkehrsteilnehmer vorhanden sei.                      zirke zu wählen und zwar
• Auf Höhe der Bewegungskindertagesstätte „Kolibri“ wer-
   den in beiden Fahrrichtungen des Hettelsberger Wegs                                                     Anzahl Zahl der höchs-
   zur besseren Erkennbarkeit für die Verkehrsteilnehmer                                                    der zu tens zulässigen
   anstelle der vorhandenen, relativ kleinen Piktogramme        für den Wohnbezirk                        wählenden    Bewerber
   zwei großflächige Piktogramme mit der Darstellung von                                                  Gemeinde- eines Wahlvor-
   zwei Kindern angebracht. Bezüglich entsprechender                                                         räte       schlags
                                                                I Stadtteil Lauchheim                         12          12
   Markierungen im Bereich der Kindertagesstätten „St.
                                                                    Außenstadtteile Lauchheim-Grom-
   Maria“ in Lauchheim und „Regenbogen“ in Lauchheim-               berg, Lauchheim-Hettelsberg, Lauch-
   Hülen wurde die Entscheidung vorläufig noch zurückge-        II                                            1           2
                                                                    heim-Mohrenstetten, Lauchheim-
   stellt. In den dortigen Querungsbereichen sind ebenfalls         Schönberg und Lauchheim-Stetten
   farbliche Fahrbahnmarkierungen beantragt.                        Stadtteil Lauchheim-Hülen
                                                                III                                           2           3
• Die Sonderverkehrsschau am Bahnübergang Wester-                  mit Lauchheim-Kapfenburg
   hofen – Kapfenburg im Zuge der K 3293 ergab keine            IV
                                                                    Stadtteil Lauchheim-Röttingen
                                                                                                              3           4
   verkehrsrechtlichen Beanstandungen.                              mit Lauchheim-Kahlhöfe

8
b) Wahl der Ortschaftsräte                                     2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren
In der Ortschaft Lauchheim-Hülen (mit Kapfenburg) sind 6             Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden
Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens         (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in
zulässigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 12.              getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien
In der Ortschaft Lauchheim-Röttingen (mit Kahlhöfe) sind 6           und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsa-
Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens         men Versammlung gewählt werden. Die Hinweise
zulässigen Bewerber für einen Wahlvorschlag beträgt 12.              für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten ent-
2.    Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvor-                   sprechend.
      schläge für diese Wahlen frühestens am Tag nach          2.4   Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag
      dieser Bekanntmachung und spätestens am 28.                    Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr voll-
      März 2019 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des                  endet hat. Die Bewerber bei unechter Teilortswahl
      Gemeindewahlausschusses, Stadtverwaltung Lauch-
                                                                     müssen zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvor-
      heim, Rathaus, Hauptstraße 28, 73466 Lauchheim
                                                                     schläge und am Tag der Wahl in dem Wohnbezirk
      schriftlich einzureichen.
                                                                     wohnen, für den sie sich aufstellen lassen. Wählbar
2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mit-                     in den Ortschaftsrat ist, wer am Wahltag Bürger
      gliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen              der Gemeinde ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat
      und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wäh-            und zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschlä-
      lervereinigungen eingereicht werden. Für die ein-              ge und am Wahltag in der Ortschaft wohnt (Haupt-
      zelnen Wahlen sind je gesonderte Wahlvorschläge                wohnung).
      einzureichen.                                                  Nicht wählbar sind Bürger,
Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl                • die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik
nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von                  Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht
Wahlvorschlägen ist nicht zulässig.                                     besitzen;
2.2 Zulässige Zahl der Bewerber                                      • für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten
2.2.1 Ein Wahlvorschlag für den Gemeinderat darf für die                ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anord-
      Wohnbezirke, für die ein, zwei oder drei Vertreter zu             nung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufga-
      wählen sind, jeweils einen Bewerber mehr und für                  benkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und §
      die Wohnbezirke, für die mehr als drei Vertreter zu               1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten
      wählen sind, höchstens so viele Bewerber enthalten,               Angelegenheiten nicht erfasst;
      wie Vertreter zu wählen sind.                                  • die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik
                                                                        Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit
2.2.2 Die Wahlvorschläge für den Ortschaftsrat dürfen
                                                                        zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen;
      höchstens doppelt so viele Bewerber enthalten, wie
      Ortschaftsräte zu wählen sind.                                 • Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen
                                                                        Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind
Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere               außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge einer
Wahlvorschläge aufnehmen lassen.                                        zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer
2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte                        strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates,
      Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber, in                      dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit
      einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusam-                   nicht besitzen.
      mentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlge-
      biet oder der von diesen aus ihrer Mitte gewählten       2.5   Ein Wahlvorschlag muss enthalten
      Vertreter ab 20. August 2018, in geheimer Abstim-              • den Namen der einreichenden Partei oder Wähler-
      mung nach dem in der Satzung vorgesehenen Ver-                    vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung
      fahren wählen und in gleicher Weise deren Reihen-                 verwendet, auch diese. Wenn die einreichende
      folge auf dem Wahlvorschlag festlegen.                            Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der
                                                                        Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten;
Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählerverei-                   • Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag
nigungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung
                                                                        der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der
der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten
                                                                        Bewerber; bei unechter Teilortswahl ist in den Fäl-
Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20.
August 2018, in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit                    len, in denen der Bewerber mehrere Wohnungen
der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise                    in der Gemeinde hat, die Anschrift in dem Wohn-
deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen.                      bezirk anzugeben, für den der Bewerber aufge-
Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemein-                stellt wurde;
de, bei der Wahl des Ortschaftsrats die jeweilige Ortschaft.         • bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehö-
Hat eine Partei oder mitgliedschaftlich organisierte Wäh-               rigkeit angegeben werden.
lervereinigung in einer Ortschaft nicht mindestens drei        Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge - bei
wahlberechtigte Mitglieder, kann sie die Bewerber für          unechter Teilortswahl nach Wohnbezirken getrennt - auf-
die Wahl des Ortschaftsrats dieser Ortschaft in einer Ver-     geführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt
sammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahl-          sein. Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorge-
berechtigten Mitglieder oder Vertreter in der Gemeinde         schlagen werden.
wählen. Bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wäh-
lervereinigungen ist eine Feststellung, dass die Zahl der      2.6   Wahlvorschläge von Parteien und von mitglied-
wahlberechtigten Anhänger dieser Wählervereinigung                   schaftlich organisierten Wählervereinigungen
zur Bildung einer Aufstellungsversammlung auf der Ort-               müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen
schaftsebene nicht ausreicht, erst möglich, wenn die ein-            Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten per-
berufene Versammlung der wahlberechtigten Anhänger                   sönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
auf Ortschaftsebene abgebrochen werden muss, weil we-                Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsbe-
niger als drei wahlberechtigte Personen erschienen sind;             rechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die
erst dann kann das Bewerberaufstellungsverfahren auf                 Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des
Gemeindeebene eingeleitet werden.                                    Vorsitzenden oder seines Stellvertreters.
                                                                                                                         9
2.7   Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich or-           2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag
      ganisierten Wählervereinigungen sind von den drei               für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere
      Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerbe-              Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist
      raufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilneh-              seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für die-
      mer - vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu              se Wahl ungültig.
      unterzeichnen.                                            2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der
2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und                        Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder An-
      Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständi-              hängerversammlung unterzeichnet werden. Vorher
      gen Vertretungsberechtigten jeder der beteiligten               geleistete Unterschriften sind ungültig.
      Gruppierungen nach den für diese geltenden Vor-           2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entspre-
      schriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14              chend auch für gemeinsame Wahlvorschläge.
      Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahlordnung - Kom-
      WO -).                                                    2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen
                                                                     - eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers,
2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeich-
                                                                        dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zuge-
      net sein
                                                                        stimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwider-
      - für die Wahl des Gemeinderats von 20 Personen                  ruflich;
         und                                                         - von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstatt-
      - für die Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaften                liche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit
         Lauchheim-Hülen und Lauchheim-Röttingen jeweils                und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Beschei-
         von 10 Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeich-              nigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines
         nung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunter-                 Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit;
         schriften).                                                 - Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung
Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für                         in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den
Wahlvorschläge                                                          Bestimmungen des § 26 Bundesmeldegesetz von
      - von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in              der Meldepflicht befreit und nicht in das Melde-
         dem zu wählenden Organ vertreten sind;                         register eingetragen sind, müssen in der o. g. ei-
                                                                        desstattlichen Versicherung ferner erklären, in
      - von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaft-               welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor
         lich organisierten Wählervereinigungen, die bisher             Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde
         schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind,                dort ihre Hauptwohnung hatten;
         wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für             - eine Ausfertigung der Niederschrift über die Auf-
         diese Wählervereinigung Gewählten unterschrie-                 stellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertre-
         ben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einrei-               ter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die
         chung des Wahlvorschlags noch angehören.                       Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit
2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf                       der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der
      amtlichen Formblättern einzeln erbracht wer-                      erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. An-
      den. Die Formblätter werden auf Anforderung vom                   hänger und das Abstimmungsergebnis enthalten;
      Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses kosten-                  außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben,
      frei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungs-           ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erho-
      unterschriften dürfen nur die von den genannten                   ben und wie diese von der Versammlung behan-
      Personen ausgegebenen amtlichen Vordrucke ver-                    delt worden sind. Der Leiter der Versammlung und
      wendet werden. Bei der Anforderung ist der Name                   zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Nieder-
      und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden                    schrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben
      Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort                   dabei gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeinde-
      der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die                  wahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass
      Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Ver-                die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Rei-
      treter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestä-                henfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt
      tigt werden.                                                      worden sind; bei Parteien und mitgliedschaftlich
                                                                        organisierten Wählervereinigungen müssen sie
2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unter-                außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die
      stützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt                   Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wäh-
      persönlich und handschriftlich unterzeichnen;                     lervereinigung eingehalten worden sind;
      neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname,             - die erforderliche Zahl von Unterstützungsunter-
      Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des                   schriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von
      Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung                   wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein
      anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die                    muss; ggf. einschließlich der in Nummer 2.9.2 ge-
      nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht                  nannten eidesstattlichen Versicherungen nicht mel-
      befreit und nicht in das Melderegister eingetragen                depflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner;
      sind, müssen zu dem Formblatt den Nachweis für
                                                                     - bei der Wahl des Ortschaftsrats, wenn die Bewer-
      die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an
                                                                        ber einer Partei oder Wählervereinigung in einer
      Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz
                                                                        Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversamm-
      2 i. V. m. Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betref-               lung in der Gemeinde aufgestellt worden sind (vgl.
      fenden aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12                    2.3), eine von dem für das Wahlgebiet zuständi-
      Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlbe-                      gen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten
      rechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in                  unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die
      welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor                    Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen;
      Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde                       die Bestätigung kann auch auf dem Wahlvorschlag
      dort ihre Hauptwohnung hatten.                                    selbst erfolgen.
10
Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt        Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
     als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er      müssen schriftlich gestellt werden und spätestens
     ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt       bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung
     zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlaus-         möglich) eingehen bei der Stadtverwaltung Lauch-
     schusses kann außerdem verlangen, dass ein Uni-         heim, Rathaus, Hauptstraße 28, 73466 Lauchheim.
     onsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder         Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält die
     Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem    Stadtverwaltung Lauchheim, Rathaus, Hauptstraße 28,
     Herkunftsmitgliedstaat angibt.                          73466 Lauchheim bereit.
2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit        Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der
     Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine       Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
     Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten
     Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleu-     Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine
     te. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kom-        Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen
     munalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind      Wahlschein beantragt hat.
     nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt,    Lauchheim, den 17.01.2019
     verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzu-        Stadtverwaltung
     geben und Erklärungen von Wahlorganen entge-            gez. Andrea Schnele, Bürgermeisterin
     genzunehmen.
2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über
     die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärun-       Gemeindeverwaltungs- und Wasser-
     gen und Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch
     erhältlich bei der Stadtverwaltung Lauchheim, Rat-       versorgungsverbandes „Kapfenburg“
     haus, Hauptstraße 28, 73466 Lauchheim.                   Öffentliche Bekanntmachung
3.   Hinweise auf die Eintragung in das Wählerver-            Wirksamkeit der 2. Änderung des Flächennut-
     zeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 Kom-           zungsplanes des Gemeindeverwaltungs- und
     WO.                                                      Wasserversorgungsverbandes „Kapfenburg“
3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen            Das Landratsamt Ostalbkreis hat die vom Gemeinde-
     durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung             verwaltungs- und Wasser-versorgungsverband „Kap-
     aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf           fenburg“ am 10. Oktober 2018 in öffentlicher Sitzung
     von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die    festgestellte 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
     Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung            mit Bescheid vom 13. Dezember 2018, Aktenzeichen
     begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch              IV/41.1-621.31 Br, aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetz-
     nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen          buch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 2 der Durchführungs-
     oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf          verordnung zum Baugesetzbuch vom 02. März 1998
     Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.             genehmigt.
     Für die Wahl des Ortschaftsrats setzt dies voraus,       Maßgebend für die Genehmigung der 2. Änderung des
     dass die in Satz 1 genannten Personen am Wahltag         Flächennutzungsplanes sind:
     in der Ortschaft ihre Hauptwohnung haben.                1. Lageplan im Maßstab 1:5.000 vom 16.08.2018 –
                                                                  gefertigt vom Büro HPC AG, Nördlinger Straße 16,
3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreis-
                                                                  86655 Harburg (Schwaben) Beilage I
     tags durch Wegzug oder Verlegung der Haupt-              2. Begründung mit Umweltbericht und zusammen-
     wohnung aus dem Landkreis verloren haben und                 fassender Erklärung vom 22.03.2017 / 28.09.2017 /
     vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung           27.09.2018 – gefertigt vom Büro HPC AG, Nördlinger
     wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre              Straße 16, 86655 Harburg (Schwaben) Beilage II
     Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am
     Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Land-           Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit
     kreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet            dieser Bekanntmachung wirksam.
     haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wähler-           Der Flächennutzungsplan einschließlich der Anlagen
     verzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der        kann während den allgemeinen Öffnungszeiten des
     ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis       Rathauses beim Bürgermeisteramt Lauchheim, Haupt-
     gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von     straße 28, 73466 Lauchheim und beim Bürgermeister-
     der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Land-         amt Westhausen, Jahnstraße 2, 73463 Westhausen
     kreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung ver-         eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennut-
     legt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über      zungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft
     den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der         verlangen (§ 6 BauGB).
     Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das            Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und
     Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Be-        Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor-
     stätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der       schriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214
     der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder       Abs. 3 Satz 2 sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB
     aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.               unbeachtlich, wenn die Verletzungen nicht innerhalb
                                                              von einem Jahr seit der Bekanntmachung schriftlich ge-
3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bun-          genüber dem Gemeindeverwaltungs- und Wasserver-
     desmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen        sorgungsverband „Kapfenburg“, Rathaus Westhausen,
     und nicht in das Melderegister eingetragen sind,         Jahnstraße 2, 73463 Westhausen geltend gemacht wor-
     werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerver-        den sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt,
     zeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf       der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,
     Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Uni-         darzulegen.
     onsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den       Lauchheim, den 14. Januar 2019
     Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzu-            gez. Andrea Schnele, Verbandsvorsitzende
     schließen.
                                                                                                                     11
Freiwillige Feuerwehr                                         Die Gleichstellungskommission des Ostalbkreises sucht des-
                                                               halb Maßnahmen, die einen hohen „best practice“-Charakter
Abt. Lauchheim                                                 haben. Vorschläge für beispielhafte Maßnahmen nimmt
Unsere nächste Übung findet am Donnerstag,                     die Gleichstellungsbeauftragte des Ostalbkreises, Carmen
17.01.2019 um 19.30 Uhr statt.                                 Venus, bis 31. Januar 2019 gerne entgegen: „Der zwei-
Ich bitte um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.          te Gleichstellungs-Aktionsplan wird auf den bisherigen
W. Wünsch, Abtlg.-Kommandant                                   Erfahrungen und Erkenntnissen aufbauen und sich neue
Abt. Hülen                                                     gesellschaftspolitische Ziele zur Stärkung der Vielfalt set-
Unsere nächste Übung findet am Freitag, 18.01.2019             zen. Wir wollen ihn in der Gleichstellungskommission in
um 19.30 Uhr statt.                                            den nächsten Wochen erarbeiten und freuen uns auf Ihre
Ich bitte um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.          Anregungen!“
A. Mayer, Abtlg.-Kommandant                                    KONTAKT: Landratsamt Ostalbkreis, Gleichstellungsbeauf-
Abt. Röttingen                                                 tragte, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen, Tel: 07361 503-
Wir treffen uns zum Christbaum abbauen am Freitag,             1798, E-Mail: carmen.venus@ostalbkreis.de
18.01.2019 um 19.30 Uhr statt.
Ich bitte um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.
M. Lemmermeyer, Abtlg.-Kommandant
                                                                   Einwohnermelde-/
              Das Landratsamt Ostalbkreis                          Standesamt
              informiert:
              Gleichstellungs-Aktionsplan des                  Wir gratulieren herzlich
              Ostalbkreises                                    - zum Geburtstag:
Kreisverwaltung sucht „best practice“-Beispiele und            am 21.01. Herrn Franz Xaver Siller, Härtsfeldstr. 35,
ruft Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung auf                          Hülen, zum 80.
Im August 2014 unterzeichnete Landrat Klaus Pa-
vel für die Landkreisverwaltung die „Europäische
Charta für die Gleichstellung von Frauen und Män-              Monatsmeldung Dezember 2018
nern auf lokaler Ebene“ - kurz EU-Charta. Durch die
Unterzeichnung hat sich der Ostalbkreis zur Erar-                                     männlich      weiblich      gesamt
beitung eines Gleichstellungs-Aktionsplans bereit              Einwohnerzahl           2.415        2.368         4.783
erklärt, der im März 2017 im Kreistag verabschiedet            01.12.2018
wurde. Die Gleichstellungskommission der Kreis-                Geburten                     1             0             1
verwaltung arbeitet nun an der Fortschreibung des              Sterbefälle                  0             1             1
Aktionsplans und bittet alle Bürgerinnen und Bür-              Zuzüge                      14             4            18
ger um Themenvorschläge.                                       Wegzüge                      9            11            20
An der Erarbeitung und Umsetzung des Gleichstellungs-          Einwohnerzahl
Aktionsplans sollen unterschiedliche gesellschaftliche         31.12.2018              2.421         2.360         4.781
Bereiche beteiligt werden. Der Ostalbkreis hat deshalb         Lauchheim                1.714        1.680         3.394
eine Gleichstellungskommission aus Vertreterinnen und          Hülen                      320          318           638
Vertretern verschiedener Bereiche gegründet. Dadurch           Röttingen                  387          362           749
konnte ein großes Spektrum an Meinungen und Wissen
in den ersten Aktionsplan einfließen. Leitgedanken des
Aktionsplanes sind, dass Frauen und Männer im Ostalb-
kreis unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer
Religion, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung und ih-      Fundgegenstände
rer finanziellen Möglichkeiten gleichberechtigt leben kön-
nen, alle Menschen im Ostalbkreis den gleichen Zugang          Verloren / Gefunden
zu kommunalen Dienstleistungen und Ressourcen haben
sollen und die Kreisverwaltung als öffentlicher zukunfts-      Im SB-Bereich der VR-Bank wurde eine braune Lesebrille
orientierter Arbeitgeber eine Vorbildfunktion hat. Der         gefunden. Nach dem Neujahrskonzert wurde in der Ala-
Gleichstellungs-Aktionsplan ist in fünf Handlungsfelder mit    mannenhalle (Küche) ein silberner Herrenring gefunden.
insgesamt19 Zielen gegliedert. Dazu zählen beispielsweise      Außerdem wurde am 10.01.2019 in den Abtwiesen ein
der Aufbau eines Wissensmanagements, Maßnahmen zur             Schlüsselring mit drei USB-Sticks gefunden.
Förderung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen             Die Verlierer können die Sachen im Rathaus, OG Zimmer
und Männern auf allen Ebenen, Bewusstseinsbildung bei          2 abholen.
Einkommensunterschieden von Männern und Frauen bei
gleicher Tätigkeit, die Förderung Interkultureller Kompe-
tenzen, das gezielte Ansprechen von Bewerberinnen und
Bewerber mit Migrationshintergrund oder die Förderung
von Mädchen in technischen Berufen und Jungen in so-              Ver schiedenes
zialen Berufen. Auch die Themen Häusliche Gewalt und
Sexuelle Belästigung oder etwa die Bewusstseinsbildung         Mikrozensus 2019 befasst sich vertieft mit
den Menschenhandel betreffend sind Inhalte des Gleich-         Fragen zur Krankenversicherung
stellungs-Aktionsplans. Der vollständige Aktionsplan und
der Zwischenbericht über die Umsetzung stehen unter            Interviewer befragen rund 51 000 Haushalte
www.ostalbkreis.de zum Download zur Verfügung.                 in Baden-Württemberg
Wie schon bei der erstmaligen Ausarbeitung des Aktions-        Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina
plans sollen auch bei dessen Fortschreibung Vorschläge aus     Brenner, informiert die Presse, dass der Mikrozensus 2019
der Bevölkerung berücksichtigt werden, die der Chancen-        beginnt. Über das ganze Jahr 2019 werden dazu in über 900
gleichheit dienen und Diskriminierung vorbeugen.               Gemeinden rund 51 000 Haushalte in Baden-Württemberg
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