Frühling lässt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte - sie verwöhnen Herz und Seele." - Gemeinde Konradsreuth
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Postaktuell: „An sämtliche Haushalte“. Bürger-NachrichteN Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth Jahrgang 38 Freitag, den 9. April 2021 Nummer 4 P2 Frühling lässt sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte... „Die ersten Sonnenstrahlen sind wie ein Lächeln; sie verwöhnen Herz und Seele.“ Monika Minder
Konradsreuth -2- Nr. 4/21 Neuer Pächter gesucht Die eingezeichneten Wege sollen nach Möglichkeit in eine andere Kommune oder direkt an eine bestehende Radroute des übergeordneten Radwegenetz Bayerns anschließen. Mehr Kiosk in der Freizeitanlage Vorgaben sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beachten; sie ab 1. Mai 2021 neu zu verpachten! können, müssen sich aber nicht, an bestehenden Wegen ori- entieren. Im Anschluss an Ihre Planungen bitten wir Sie den zugehörigen doppelseitigen Fragebogen auszuschneiden und auszufüllen. Bitte geben Sie die Unterlagen bis spätestens 23.04.2021 im Briefkasten Ihrer Gemeinde Konradsreuth, Hofer Straße 8 oder im Bürgerbriefkasten zur Dorferneuerung Ahornberg ab. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an das Pla- nerteam der BBV LandSiedlung GmbH wenden: BBV LandSiedlung GmbH BBV LandSiedlung GmbH Alexander Heinz Stephanie Göbet Mail: Alexander.Heinz@ Mail: Stephanie.Goebet@ bbv-LS.de bbv-LS.de Tel: 0951/96517274 Tel: 0931/2795716 Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung und freuen uns auf tolle Vorschläge. Ihr 1. Bürgermeister Matthias Döhla Die Gemeinde sucht nach wie vor ab 1. Mai 2021 einen Päch- ter für die Freizeitanlage Steinberg. Redaktionsschlusshinweis Im Sommer am Wasser arbeiten und dazu nebenbei etwas ver- dienen. Wäre das etwas für Sie? Dann melden Sie sich bitte während der allgemeinen Öffnungs- zeiten in der Gemeindeverwaltung, wir freuen uns auf Ihre Nächster Redaktionstermin Bewerbung! Montag, den 26.04.2021! Konradsreuth, im März 2021 Bitte geben sie bis dahin Ihre Mitteilungen und Anzeigen Gemeinde Konradsreuth im Rathaus ab. Matthias Döhla Erscheinungstermin: 1. Bürgermeister FREITAG, 07.05.2021 Radwege: Bürgerbeteiligung erwünscht Wir bitten Sie um Unterstützung =^hidg^hX]ZhkdcH^Z\[g^ZYHX]gcZg bei der Planung neuer Radwege! Liebe Konradsreutherinnen und Konradsreuther, Historisches von Siegfried Schörner Radfahren wird immer beliebter. Das Fahrrad wird sowohl zur Freizeitgestaltung selbst, für sportliche Aktivitäten, aber auch Die „Bessern“, Teil II als Verkehrsmittel genutzt. Mit der Entwicklung von E-Bikes wurde dieser Trend zusätzlich gestärkt. Um diese vielfältige Im letzten Beitrag wurde versucht, ein Bild der örtlichen Gesell- Nutzung des Rades zu gewährleisten, ist eine bessere Anbin- schaft zu zeichnen, wie sie sich aus historisch vorgegebenen dung an das im Landkreis bestehende Radwegenetz unum- Zwängen, den mittelalterlichen „Ständen“ (Adel, Klerus, Bürger gänglich. und Bauern) zur Klassengesellschaft des 19.Jahrhunderts ent- Wie in der vergangenen Ausgabe berichtet, beabsichtigt die wickelt hat. An den Mitgliedern des exklusiven Vereins „Erho- Gemeinde Konradsreuth zusammen mit dem Planungsbüro lung“, die ja auch die Vorfahren vieler heute noch ansässiger BBV LandSiedlung GmbH ein Radwegenetzkonzept zu erstel- Familien waren, läßt sich ablesen, wer von vornherein dazu ge- len, um Anschluss an bestehende Radwege des Landkreises hörte und wer sich die Aufnahme in den illustren Kreis buch- und der kreisfreien Stadt Hof zu erhalten. stäblich erkämpfen mußte. Die allgemeinen Voraussetzungen waren: man mußte entweder vermögend sein (wozu auch ein Dafür möchten wir mit Ihnen gemeinsam das Gemeindegebiet stattlicher Grundbesitz gehörte), oder man mußte einen ge- von Konradsreuth durchleuchten und geeignete Wegführungen wissen Bildungsgrad besitzen. Die letzteren waren leicht aus- erarbeiten. Üblicherweise findet dies in einem Arbeitskreis mit zumachen: Pfarrer, Lehrer, Doktor gehörten dazu. Auch die persönlichem Treffen zwischen Ihnen, dem Bürgermeister, wei- Forstbeamten, die ja ein besonderes Studium absolviert hatten. teren Vertretern der Kommune und dem Planerteam der BBV Zählten dazu. Dann folgten die „Besitzbürger“, die oft mehrere LandSiedlung GmbH statt. Da durch die Pandemieeinschrän- Häuser oder Mietswohnungen besaßen, die an ärmere Leute kungen diese Art der Zusammenkunft nicht möglich ist, freuen vermietet wurden. wir uns Sie auf diesem neuartigen Wege an der Entwicklung teilhaben zu lassen; so entsteht ein Wegenetz für die Bürger Von denen wurden sie respektvoll als „Hausherr“ bezeichnet. der Gemeinde, mitentwickelt von den Bürgern der Gemeinde. Ein Beispiel ist das sogenannte Aktienhaus, in dem zur damali- So können Sie uns unterstützen: gen Zeit acht Mietsparteien wohnten und arbeiteten. Sie waren Auf der folgenden Seite ist ein zweiseitiger Fragebogen abge- die „Herberger“(=Mieter), die in ihrer Ein- oder Zweizimmer- druckt, welcher der statistischen Auswertung dient. Zusätz- wohnung auch ihr Gewerbe ausübten, wie die Handweberei. lich ist in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes eine gefaltete Dazu gehörte der berühmte Webstuhl, der einen großen Karte enthalten, die das Gemeindegebiet von Konradsreuth Raum beanspruchte, oft ein Viertel der Stube. Aber auch das zusammen mit den Nachbarkommunen abbildet. Spulrad gehörte dazu, mit dessen Hilfe die Webersfrau tag- Wir bitten Sie mit einem Stift Ihre drei Wunschtrassen in diese aus tagein die Spulen für den „Schuß“ herstellen mußte, die Karte einzuzeichnen und die Wege jeweils mit den Buchstaben im „Weberschiffchen“ vom Handweber hin und her bewegt A, B und C zu kennzeichnen. werden mußten. Lesen Sie bitte weiter auf Seite 5
Konradsreuth -3- Nr. 4/21 Fragebogen zur Bürgerbeteiligung - Radwegenetzkonzept Konradsreuth Bitte werfen Sie den ausgefüllten Fragebogen und die Karte, mit Ihren eingezeichneten Trassenvorschlägen bis zum 23. April 2021 in den Briefkasten der Gemeinde Konradsreuth, Hofer Str. 8 oder in den Bürgerbriefkasten zur Dorferneuerung Ahornberg. Mit der Teilnahme an dieser Umfrage erklären Sie sich bereit, dass die BBV LandSiedlung GmbH ausschließlich für Nachfragen zu Ihren Angaben mit Ihnen in Kontakt treten darf. Nach der Erstellung des Konzeptes werden alle Fragebögen und Ihre abgegebenen Daten unleserlich vernichtet. Name, Vorname: _______________________________________________________________________________ Straße, Nr.: _______________________________________________________________________________ PLZ, Ort: _______________________________________________________________________________ Telefon/Mobil: _______________________________________________________________________________ E-Mail-Adresse: _______________________________________________________________________________ Bitte füllen Sie nachfolgenden Fragebogen sowie die Hinweise zu Ihren vorgeschlagenen Trassen aus: 1. Wie oft fahren Sie mit dem Fahrrad: ☐(fast) täglich ☐wöchentlich ☐monatlich ☐seltener ☐nie 2. Wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, dann vor allem: ☐beruflich ☐privat ☐sowohl als auch 3. Wie nutzen Sie das Fahrrad: (Mehrfachnennung möglich) ☐zum Pendeln (Arbeitsweg, Schulweg, Kinder in den Kindergarten bringen, etc.) ☐in der Freizeit (z. B. Familienausflüge) ☐für Besorgungen (z. B. Einkauf) ☐für Sport (z. B. Rennrad) ☐Sonstiges: _________________________________________ 4. Welche der folgenden Räder nutzen Sie: ☐E-Bike ☐Handbike ☐Jugend- Kinderrad ☐Klapprad ☐Lastenrad ☐Liegerad ☐Rennrad ☐Tandem ☐Mountainbike ☐Treckingrad ☐ ___________________________________ 5. Wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, bevorzugen Sie dann vor allem: (Mehrfachnennung möglich) ☐ausgewiesene Radwege ☐Offroad-Strecken/Querfeldein ☐asphaltierte Wege ☐unbefestigte Wege ☐baulich getrennte Radwege (ohne PKW-Verkehr) Damit wir die Antworten für verschiedene Personen- und Altersgruppen getrennt auswerten können, bitten wir Sie noch um die folgenden Angaben: 6. Wie alt sind Sie: ☐unter 18 ☐18-29 ☐30-49 ☐50-69 ☐über 70 Jahre 7. Haben Sie einen PKW-Führerschein: ☐ja ☐nein 8. Steht Ihnen ein Fahrzeug zu Verfügung: ☐ja ☐nein ✁ bitte wenden
Konradsreuth -4- Nr. 4/21 Ab hier bitte die beiliegende Karte verwenden und die Bearbeitungshinweise oben rechts beachten. Bitte bewerten Sie die folgenden Aussagen. Markieren Sie dazu jeweils die Zahl, die die Situation am ehesten beschreibt: Die vorgeschlagene Trasse A führt von __________________________ nach _____________________ Der Zustand der Trasse ist für meine Zwecke ausreichend. 1 2 3 4 5 6 7 Die Trasse sollte ausgebaut werden. Die Trasse ist für die Die Trasse ist für täglichen Freizeitnutzung gedacht. 1 2 3 4 5 6 7 Pendlerverkehr gedacht. Die Trasse wird bereits von Die Trasse wurde von mir neu Ortskennern gefahren. 1 2 3 4 5 6 7 konzipiert. Sonstige Anmerkungen/Wünsche (Engstelle, Gefahrenstelle, Besonderheit, Einkehrmöglichkeit etc.): _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ Die vorgeschlagene Trasse B führt von _________________________ nach ______________________ Der Zustand der Trasse ist für meine Zwecke ausreichend. 1 2 3 4 5 6 7 Die Trasse sollte ausgebaut werden. Die Trasse ist für die Die Trasse ist für täglichen Freizeitnutzung gedacht. 1 2 3 4 5 6 7 Pendlerverkehr gedacht. Die Trasse wird bereits von Die Trasse wurde von mir neu Ortskennern gefahren. 1 2 3 4 5 6 7 konzipiert. Sonstige Anmerkungen/Wünsche (Engstelle, Gefahrenstelle, Besonderheit, Einkehrmöglichkeit etc.): _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ Die vorgeschlagene Trasse C führt von ________________________ nach _______________________ Der Zustand der Trasse ist für meine Zwecke ausreichend. 1 2 3 4 5 6 7 Die Trasse sollte ausgebaut werden. Die Trasse ist für die Die Trasse ist für täglichen Freizeitnutzung gedacht. 1 2 3 4 5 6 7 Pendlerverkehr gedacht. Die Trasse wird bereits von Die Trasse wurde von mir neu Ortskennern gefahren. 1 2 3 4 5 6 7 konzipiert. Sonstige Anmerkungen/Wünsche (Engstelle, Gefahrenstelle, Besonderheit, Einkehrmöglichkeit etc.): _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________________
Konradsreuth -5- Nr. 4/21 So entstand mühsam, Faden Herr Schuhmachermeister Meier erhielt durch das Auflegen für Faden, eine Stoffbahn, von 19 weißen Kugeln gegen 14 schwarze die unbedingte Auf- begleitet vom eintönigen nahme.“ Geräusch. „Digilla, digalla, die Spilla senn alla“ ahmte Im Gegensatz dazu zeigt uns die damalige Denkweise das Pro- man das rhythmische tokoll vom 29. Juni 1857: Geräusch nach, das der „Durch den 1 ten Vorstand, Herrn Förster Krebs, ließ sich heute Handbetrieb des hölzernen der Herr Baron Georg v. Staff gen. Reitzenstein anmelden (es Webstuhles verursachte. Es ist derselbe, der am Rudolphstein 1879 auf der Auerhahnjagd ertönte fast in jedem Haus. ums Leben kam, s. Gemeindeblatt vom Sept. 2020!). Es waren folgende Mitglieder anwesend ... (darauf folgt eine Aufzählung Aber wie gesagt, die besitz- von Namen) ... Sämtliche Genannte , wie auch die Unterzeich- losen „Herberger“ gehörten neten freueten sich, daß der Angemeldete der Gesellschaft bei- nicht zur dörflichen „Gesell- treten will ... und beschlossen daher, den Herrn von Staff ohne schaft“. Der Grundbesitz der Ballotage als Mitglied aufzunehmen.“ ... gesamten Ortsgemeinde Wahrscheinlich fürchtete man sich vor einer oder mehreren verteilte sich damals auf ca. schwarzen Kugeln! 60 Anwesen, darunter das Soviel zur Vereinstätigkeit und Wahlpraxis in unserem Ort im Rittergut, etwa 10 Bauern- 19. Jahrhundert. höfe, der Rest waren Hand- Konradsreuther Handweber werksmeister, die neben um 1930 (Archivbild) ihrem Beruf eine mehr oder weniger große Landwirtschaft betrieben, von der man in schlechten Zeiten noch gut leben 6bia^X]Z7Z`VccibVX]jc\Zc konnte. In Städten waren das die „Ackerbürger“. In der dama- ligen Gesellschaft „Erholung“ waren unter diesen Handwerkern mit Grundbesitz drei Schuhmachermeister, zwei Müllermeister, je ein Bau- und Zimmerermeister, je ein Schneider-, Färber-, Allgemeinverfügung zur Aufstallung Tischler- und Schmiedemeister. Zu den „Reichen“ gehörten auch die Gastwirte, vor allem aber die Kaufleute, manchmal von Geflügel auch „Handelsmann“ genannt. Sie verdienten ihr Vermögen Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor am Warenverkehr, der damals nicht so leicht zu organisieren der Geflügelpest; war, denn für den Fernverkehr gab es nur „Fuhrleute“ oder die erst wenige Jahre alte Eisenbahn ab Hof oder Münchberg. Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Vermögend waren vor allem die Fabrikanten. Zunächst der Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet Besitzer der ersten Fabrik in der heutigen Waldlust, damals „die Maschina“ genannt, aber auch diejenigen, die für die zu präventiven Zwecken vielen „Webermeister“ die Rohstoffe vermittelten und ihre Fer- Aufgrund von § 13 der Verordnung zum Schutz gegen die tigwaren in den Handel brachten (Frohn, Weberstraße 12 und Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Müller, Weberstraße 6 und Münchberger Straße 7). Gehörten Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665) diese Webermeister zu den besitzlosen „Herbergern“ oder i.V.m. § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 des Tiergesundheitsge- Trüpfhausbesitzern (ohne weiteren Grundbesitz), waren sie völ- setzes (TierGesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom lig abhängig von der Gunst der sogenannten Fabrikanten. Ihr 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938), § 6 Abs. 2 der Verord- Berufsverhältnis würde man heute als „Scheinselbständigkeit“ nung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Ver- bezeichnen. ordnung), § 4 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2020 (BGBl. I S. Die „Bessern“ waren durch Besitz und Vermögen deutlich 1170) i.V.m. § 7 Abs. 6 der Geflügelpest-Verordnung, Art. 6 abgehoben von den übrigen Einwohnern und bildeten den und Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über das Landesstraf- „geschlossenen gesellschaftlichen Zirkel“ im Ort. Sie widme- recht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentli- ten sich ihren Vergnügungen, hielten hin und wider gesellige chen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungs- Veranstaltungen, bei denen auch Frauen, Familienmitglieder gesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. und geladene Gäste teilnehmen durften, wie das alljährliche Dezember 1982 (BayRS II S. 241) BayRS 2011-2-I (Art. 1–62), Stiftungsfest mit Ball, den Fastnachtstanz (mundartlich Foos- das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. net) und einen Kerwatanz am Kirchweihmontag. Sie zeigten S. 236) geändert worden ist und Art. 3 Abs. 2 des Gesundheits- sich großzügig und sozial bei der Unterstützung der Armen des dienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) vom 24. Juli Ortes. Unerwünschte Personen hielten sie sich vom Leib. Des- 2003 (GVBl. S. 452, 752, BayRS 2120-1-U/G), das zuletzt durch halb konnte man nur Mitglied werden nach „Anmeldung beim § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 370) geändert Directorium“ (=Vorstand), dann wurde der Name des Bewer- worden ist, bers an eine Tafel geschrieben, die im Vereinslokal aushing, erlässt das Landratsamt Hof folgende aber erst durch eine für den Bewerber positve „Wahl“ erfolgte die Aufnahme. Diese Wahl hieß „Ballotage“(aus dem Franzö- Allgemeinverfügung: sischen). Das sogenannte Ballotieren (=Wahl durch Abgabe Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof vom von schwarzen oder weißen Kugeln) konnte jederzeit an den 01.02.2021, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Hof Gesellschaftsabenden stattfinden. Nr. 6 vom 02.02.2021 wird hiermit aufgehoben. An deren Stelle ergeht folgende Allgemeinverfügung: Wie die etablierten Bürger verfuhren, zeigt folgendes Protokoll 1. Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel vom 14. November 1854 im Originalwortlaut (in Auszügen): im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung „Auf gestellten Antrag des 1.) Herrn Lehrers Pöhlmann zu (hierunter fallen: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhüh- Oberpferdt, 2.) des Herrn Musikus Oehlschlegel dahier, 3.) des ner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die Herrn Andreas Wolf, ebenfalls Musikus dahier, 4.) des Herrn in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) im Schuhmachermeisters Meier Johann in die Gesellschaft aufge- Gebiet des Landkreises Hof halten, wird eine Aufstallung nommen zu werden, wurde das vorgeschriebene Ballotement des Geflügels bis zum 31.03.2021 angeordnet verfügt, worauf folgender Beschluß erfolgte: 1.) Herr Lehrer 1.1. in geschlossenen Ställen oder Pöhlmann ist durch Stimmeneinheit (=einstimmig) in die Gesell- schaft aufgenommen, 2.) Herrn Musikus Oehlschlegel wurde 1.2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, durch das Auflegen von 16 schwarzen gegen 13 weiße Kugeln nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abde- das Ansuchen verweigert. 3.) Herrn Musikus Wolf durch das ckung und einer gegen das Eindringen von Wildvö- Auflegen von 23 schwarzen gegen 5 weiße ebenfalls. 4.) geln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Konradsreuth -6- Nr. 4/21 2. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich schen Population ausgegangen. Die sehr kalten Winterwochen 100 Stück Geflügel im Landkreis Hof haben im Bestand- Anfang Februar, die zu Schneebedeckung und zum teilweisen register nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergän- oder völligen Einfrieren von Wasserflächen geführt haben, kön- zende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag nen in Folge eines Crowding - Effekts an verbliebenen eisfreien verendeten Tiere zu machen. Halter von Geflügel mit einem Gewässern und wegen der körperlichen Schwächung der Tiere Bestand bis einschließlich 1.000 Tieren im Landkreis Hof zu weiteren Ansteckungen zwischen Wildvögeln, v. a. Wasser- haben nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergän- geflügel beigetragen haben. Zudem kommt es laut Friedrich- zende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Löffler-Institut auch mit dem Beginn des Frühjahrsvogelzuges Eier pro Bestand und Werktag zu führen. nordischer Wasservögel ab Februar und noch stärker ab März 3. Halter von Geflügel im Landkreis Hof bis einschließlich zu starken Wanderbewegungen innerhalb Europas aus westli- 1.000 Stück Geflügel haben sicherzustellen, dass chen und südwestlichen in östliche und nordöstliche Richtun- a. die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sons- gen (Gänse, Schwäne, Enten, Taucher). tigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Aufgrund der Fundorte der HPAIV-positiven Tiere und der Aus- Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind, die brüche in kleinen Hobbyhaltungen ergibt sich derzeit zwar ein Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von Nord-Süd-Gefälle, das Geschehen lässt sich jedoch nicht auf betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener eine Region eingrenzen. Dort wo tote, im Wasser lebende Wild- Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten vögel fehlen, belegt dies nicht die Absenz von HPAIV in der werden und dass diese Personen die Schutz- oder Population. Gerade durch klinisch unauffälliges Wassergeflü- Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles gel, das dennoch HPAIV ausscheiden kann, besteht weiterhin oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich die Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest in Nutzgeflü- ablegen gelbestände. Da mit Ende der Jagdsaison keine erlegten Tiere b. Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gerei- mehr untersucht werden, können entsprechende Daten nicht nigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach erhoben werden. Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird, Aus diesen Gründen ist es zwingend erforderlich, die Geflü- c. nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel gelbestände im Landkreis Hof vor der Ansteckung durch das die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verla- HPAIV zu schützen. Eine sehr wirkungsvolle Methode ist hier- deplatz gereinigt und desinfiziert werden und dass bei die Aufstallung des Geflügels, da dadurch der unmittelbare nach jeder Ausstallung die frei gewordenen Ställe ein- Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel wirksam verhindert schließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und wird. Darüber hinaus dienen die angeordneten Biosicherheits- Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden, maßnahmen dazu, den Eintrag von HPAIV in die Bestände d. betriebseigene Fahrzeuge abweichend von § 17 durch Vektoren (z. B. Tierhalter, Tierärzte, usw.) zu unterbin- Absatz 1 Satz 1 und 2 der Viehverkehrsverordnung den. unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports II. auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert Das Landratsamt Hof ist gemäß Art. 3 Abs. 2 GDVG, sachlich werden, und gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayer. Verwaltungsverfahrens- e. Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, gesetz (BayVwVfG) örtlich zuständig. die in der Geflügelhaltung eingesetzt und aa) in mehreren Ställen oder Begründung für Nr. 1 bb) von mehreren Betrieben gemeinsam Die Anordnung der Aufstallung nach Nr. 1 dieser Allgemeinver- fügung stützt sich auf § 13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung benutzt werden, jeweils vor der Benutzung in einem in Verbindung mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a Tier- anderen Stall oder, in den Fällen des Buchstaben b, GesG. Danach ordnet die zuständige Behörde auf Grundlage im abgebenden Betrieb vor der Abgabe gereinigt und desinfiziert werden, einer Risikobewertung nach Maßgabe von § 13 Abs. 2 Geflü- gelpest-Verordnung zur Vermeidung der Einschleppung oder f. eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel die Aufstal- durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen lung des Geflügels an. gemacht werden, Durch die amtliche Feststellung des Ausbruches der Geflü- g. der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrich- gelpest bei Wildvögeln in einer Vielzahl von Bundesländern ist tungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels nach die Erforderlichkeit der Aufstallung von Geflügel zur Vermei- jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat, dung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest gereinigt und desinfiziert wird oder werden, durch Wildvögel im Sinne des §13 Abs. 1 der Geflügelpest-Ver- h. eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der ordnung gegeben. Dies wird in der aktuellen Einschätzung des Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) (bzw. des Bayerischen Lan- Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der desamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)) Schuhe vorgehalten wird. vom 03.03.2021 bestätigt. In der Risikobewertung nach § 13 4. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltun- Abs. 2 Nr. 1 der Geflügelpest-Verordnung sind die örtlichen gen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel Gegebenheiten einschließlich der Nähe zu einem Gebiet, in anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, rasten Schau gestellt werden, sind im Landkreis Hof verboten. oder brüten, zu berücksichtigen. 5. Für Wildvögel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 Geflügelpest- Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 der Geflügelpest-Verordnung ist der Verordnung (hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Verdacht oder der Ausbruch auf Geflügelpest in einem Kreis Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder anliegenden Kreis in die Risikobewertung mit einzubezie- oder Schreitvögel) gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im hen. Die demgemäß vorzunehmende Risikobewertung erlaubt gesamten Landkreis Hof. nach der derzeitigen Seuchenlage keine Abgrenzung bestimm- 6. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis 5 des ter Gebiete. Daher hat die Aufstallung landkreisweit zu erfol- Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. gen. In dem oben genannten Gutachten des FLI (bzw. LGL) 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. wird das Risiko des Eintrags von Geflügelpest des Subtyps 7. Kosten werden nicht erhoben. H5N8 durch Wildvögel in Hausgeflügelbeständen bundesweit 8. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentli- als hoch eingeschätzt und neben der konsequenten Durchset- chung als bekannt gegeben. zung von Vorsorgemaßnahmen (insbesondere der Biosicher- Begründung heit) empfohlen, Geflügel risikobasiert, zumindest für Geflügel- haltungen, die sich in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder I. in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen befinden, aufzustallen. Da das Hochpathogene Aviäre Influenza Virus (HPAIV) bereits Aufgrund des genannten Gutachtens sowie der festgestellten in der bayerischen Wildvogelpopulation vorhanden ist und der- Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln hat die Risiko- zeit neue Seuchenfälle über ganz Bayern verteilt festgestellt bewertung zu dem Ergebnis geführt, dass es erforderlich ist, werden, wird von einer Weiterverbreitung innerhalb der heimi- Geflügel landkreisweit aufzustallen.
Konradsreuth -7- Nr. 4/21 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es erforderlich, Kontakte zu -schauen und –märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art Wildvögeln in jeglicher Form zu minimieren und wenn möglich mit Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten als Geflügel zu verhindern. Geflügel in Freilandhaltungen hat im Vergleich im Landkreis Hof ist erforderlich, da durch den bei solchen Ver- zu ausschließlich im Stall gehaltenem Geflügel weitaus grö- anstaltungen gegebenen engen Kontakt von Tieren ein bislang ßere Möglichkeiten, mit diversen Umweltfaktoren in Kontakt zu nicht abschätzbares Infektionsrisiko besteht und durch einen geraten. Die landkreisweite Aufstallung von Geflügel ist gebo- Verkauf eine Verschleppung von potentiell infizierten Tieren ten, um ein Übergreifen der Geflügelpest auf Nutzgeflügelbe- möglich ist. stände zu verhindern und damit die tierische Erzeugung (Eier und Geflügelfleisch) von hochwertigen Lebensmitteln nicht zu Begründung Nr. 5 gefährden. Diese Entscheidung erfolgte nach Ausübung des Das in Nr. 5 dieser Allgemeinverfügung angeordnete allge- pflichtgemäßen Ermessens. Die Maßnahme ist geeignet, den meine Fütterungsverbot von Wildvögeln erfolgt auf Grundlage Zweck, die Verhinderung einer Infektion von Hausgeflügel mit von Art. 6 und Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG), da virushaltige Aus- H5N8 HPAI zu erreichen. Die Aufstallung ist erforderlich, da scheidungen von Wildvögeln jederzeit z.B. Oberflächenge- kein anderes, milderes Mittel zur Verfügung steht, welches zur wässer, Futtermittel und Einstreu bei im Auslauf gehaltenen Zweckerreichung gleichermaßen geeignet ist. Die Anordnung Geflügel mit Influenzaviren, die für das Geflügel pathogen sind, ist auch angemessen, da die wirtschaftlichen Nachteile, wel- kontaminieren können. Die Übertragung von Influenzaviren bei che die betroffenen Tierhalter durch die Aufstallung erleiden, Geflügel erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten im Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Schaden, der durch Tieren oder durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskonta- einen einzigen Geflügelpestausbruch für die gesamte Geflü- minierten Materialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuh- gel- und Lebensmittelwirtschaft entstehen kann, nachrangig werk oder Schutzkleidung. Um die Verbreitung des Virus durch sind. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der Auf- direkten Kontakt zwischen Wildvögeln so weit wie möglich zu stallung die privaten Interessen der betroffenen Tierhalter. Die vermeiden ist es aus fachlichen Erwägungen erforderlich, Füt- Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem terungen von Wildvögeln zu unterbinden, denn die Fütterungs- durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kon- plätze stellen naturgemäß entsprechende „Hot-Spots“ dar, an takt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien wie denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen. etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung. Unter der Vielzahl von in Betracht kommenden Faktoren sind Begründung Nr. 6 auch Wildvögel als Eintragsquelle zu berücksichtigen. Virus- 1. Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den Nummern 1 haltige Ausscheidungen von Wildvögeln können jederzeit z.B. bis 5 dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Satz 1 Abs. Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu bei im Aus- 2 Nr. 4 VwGO angeordnet, da es sich bei der aviären Influenza lauf gehaltenen Geflügel mit Influenzaviren, die für das Geflü- H5N8 um eine hochansteckende und leicht übertragbare Tier- gel pathogen sind, kontaminieren. Die in Nr. 1 der Verfügung seuche handelt, deren Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen genannte Aufstallung ist geeignet, das Risiko derartiger Über- Schäden und weitreichenden Handelsrestriktionen einhergeht. tragungswege zu minimieren. Die Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Seu- che müssen daher sofort und ohne eine zeitliche Verzögerung Begründung Nr. 2 greifen. Es kann nicht abgewartet werden, bis die Rechtmäßig- Die Anordnung der Erfassung der ergänzenden Angaben im keit der amtlichen Verfügung zur Prävention der Seuchenein- Bestandsregister aller Geflügelhalter in Nr. 2 dieser Allgemein- schleppung gerichtlich festgestellt wird. Insofern überwiegt das verfügung in Ergänzung zu den Maßnahmen in öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ein entge- genstehendes privates Interesse an der aufschiebenden Wir- § 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 der Geflügelpest-Verordnung, die kung eines eventuellen Widerspruchs. generell für Geflügelhaltungen erst ab 100 bzw. 1.000 Stück gelten, erfolgen auf der Grundlage § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. Begründung Nr. 7 1 Nr. 5 e) des TierGesG. Die Erfassung dieser ergänzenden 2. Die Kostenentscheidung in Nr. 7 dieses Bescheides beruht Angaben sind auch bei kleinen Beständen geeignet, ein mögli- auf Art. 13 des Ausführungsgesetzes zum Vollzug des Tierge- ches Krankheitsgeschehen zeitnah zu erkennen, um die nach § sundheitsgesetzes (BayAGTierGesG). 4 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung vom Tierhalter zu veran- lassende diagnostische Abklärung zeitnah durchzuführen. Begründung Nr. 8 3. Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG gilt ein Begründung Nr. 3 schriftlicher Verwaltungsakt bei öffentlicher Bekanntmachung Die Anordnung der Maßnahmen gemäß Nr. 3 der Verfügung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als erfolgt in Ergänzung zu den Maßnahmen in § 6 Absatz 1 Geflü- bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann nach gelpest-Verordnung, die generell erst für Geflügelhaltungen Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG ein hiervon abweichender ab 1.000 Stück Geflügel gelten, auf Grundlage des § 6 Abs. 2 Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Geflügelpest-Verordnung. Tag bestimmt werden. Von dieser Vorschrift wird Gebrauch Da die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel vor allem gemacht, sodass diese Allgemeinverfügung einen Tag nach durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kon- ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hof als takt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien wie bekannt gegeben gilt. etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung erfolgt, ist es erforderlich, die Geflügelhaltungen im Landkreis Rechtsbehelfsbelehrung Hof zu schützen und den Eintrag oder die Verschleppung des Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Virus in bzw. aus Nutzgeflügelbestände zu vermeiden. Die Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei Anordnung der unter Nr. 3 der Verfügung genannten Maßnah- dem men sind geeignet, das Risiko des Eintrags von Geflügelpest- Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, virus in Geflügelhaltungen bzw. dessen Verbreitung zu vermin- dern. Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, Begründung Nr. 4 schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Das Verbot von Geflügelausstellungen, -schauen und –märkten Geschäftsstelle oder elektronisch in einer für den Schriftfor- sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und gehal- mersatz zugelassenen Form. tenen Vögeln anderer Arten als Geflügel in Nr. 4 dieser Allge- Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bay- meinverfügung ergibt sich aus § 4 Abs. 2 der ViehVerkV i.V.m. ern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen § 7 Abs. 6 der Geflügelpest-Verordnung. Gemäß § 38 Abs. 11 und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begrün- i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 TierGesG kann die zuständige Behörde dung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angege- zur Vorbeugung von Tierseuchen und deren Bekämpfung Ver- ben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt fügungen über die Durchführung von Veranstaltungen, anläss- werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftli- lich derer Tiere zusammenkommen, erlassen. Das gemäß Nr. cher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschrif- 4 der Verfügung angeordnete Verbot Geflügelausstellungen, ten für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Konradsreuth -8- Nr. 4/21 Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung einer Klage per einfacher E-Mail ist nicht zuge- lassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Bei Klageerhebung in elektronischer Form gilt: Nähere Informa- 6jhYZbGVi]Vjh tionen zur elektronischen Einlegung von Klagen (sowie allge- meine Informationen zur Einleitung eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht) entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit unter www.vgh. bayern.de Öffnungszeiten Kraft Bundesrechts ist bei Prozessverfahren vor den Verwal- der Gemeindeverwaltung Konradsreuth tungsgerichten grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu ent- richten. Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr Hinweise: Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 1. Die Befristung bis zum 31.03.2021 gilt ausschließlich für Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und die Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung (Aufstallungsge- von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bot). Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 2. Auf die Vorgaben gem. § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflü- Selbverständlich besteht die Möglichkeit, auch außerhalb gelpest-Verordnung hinsichtlich hinsichtlich der allgemein dieser Öffnungszeiten einen Termin zu vereinbaren, wir sind geltenden Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie zur für die Anliegen der Bürger da. Früherkennung bei gehäuften Verlusten wird hingewiesen. 3. Es wird empfohlen, die tierseuchenrechtlich erforderliche Die Gemeinde ist allgemein Zulassung von Geflügelhändlern anhand der Vorlage der wie folgt erreichbar: entsprechenden Zulassungsbescheide vor der Bestellung von Geflügel durch den Tierhalter zu überprüfen. Alterna- Rufnummer: 09292 / 95 99 - 0 tiv ist die Liste der für den innergemeinschaftlichen Handel Telefax: 09292 / 95 99 - 70 zugelassenen Geflügelbetriebe im Internet abrufbar unter: Gemeindebauhof: 09292 / 95 99 - 60 https://tsis.fli.de/GlobalTemp/202101280952127737.pdf E-Mail: gemeinde@konradsreuth.de 4. Nach § 26 Abs. 1 der ViehVerkV sind Halter von Hühner, Homepage: www.konradsreuth.de Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Trut- hühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet, dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltene Tiere, Nächster Termin für eine öffentliche ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen. Gemeinderatssitzung 5. Ordnungswidrig i.S. des § 64 der Geflügelpest-Verordnung, Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Kon- § 46 ViehVerkV und § 32 Abs. 2 Nr. 4 des TierGesG han- radsreuth findet am delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinver- • Mittwoch, den 14.04.2021, um 19.00 Uhr fügung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit • Mittwoch, den 28.04.2021, um 19.00 Uhr einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden. in der Turnhalle der Grundschule am Schlosspark, 6. Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen zur Schulstr. 7 in Konradsreuth, statt. Früherkennung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügel- Einzelheiten zur Tagesordnung sind am Montag vor dem pest-Verordnung an den Landesuntersuchungs-einrichtun- Termin der örtlichen Tagespresse, den gemeindlichen Aus- gen sind kostenfrei. hangkästen sowie der Homepage der Gemeinde Konrads- Hof, 8. März 2021 reuth, Landratsamt Hof Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu entnehmen. L e i n, Oberregierungsrat Mitteilung der Meldebehörde Veränderungen im Monat März 2021 Impressum Geburten: 2 Sterbefälle: 4 Bürger-Nachrichten Zuzüge: 8 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Konradsreuth mit den Ortsteilen Ahornberg, Föhrenreuth, Martinsreuth, Wegzüge: 13 Modlitz, Ober- u. Unterpferdt, Reuthlas, Silberbach, Gesamteinwohnerzahl: 3.142 Weißlenreuth u. Wölbersbach (Stand:22.03.2021) Die Bürger-Nachrichten erscheinen monatlich jeweils freitags und werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. – Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Information für unsere Hundehalter Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 – Verantwortlich für den amtlichen Teil: Standorte der Hundekotbehälter und Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Konradsreuth Hundekotbeutelspender in der Gemeinde Konradsreuth Matthias Döhla, Hofer Straße 8, 95176 Konradsreuth für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Liebe Hundehalter und Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG. Hundeliebhaber, – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. die Gemeindeverwaltung möchte ein Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. harmonisches Zusammenleben von Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Mensch und Hund in der Gemeinde Redaktion wieder. Konradsreuth fördern. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Da Hundekot auf Straßen, öffentlichen Plätzen, Anlagen und Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie- ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz landwirtschaftlichen Flächen unhygienisch und generell ein des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü- großes Problem darstellt, bitten wir Sie um die umgehende che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Beseitigung des Hundekotes Ihres Hundes.
Konradsreuth -9- Nr. 4/21 Von der Gemeinde wurden hierfür zwischenzeitlich eine Viel- zahl an Hundekotbehältern und Hundekotbeutelspendern an den nachfolgend aufgeführten Standorten im Gemeindegebiet Konradsreuth aufgestellt. Jeder Hundekotbehälter ist zusätzlich mit Hundekotbeuteln ausgestattet. L^g\gVija^ZgZc Standorte in Konradsreuth: in Ahornberg: Fichtelgebirgsstraße Dorfplatz Waldlustweg Pfarräckerweg Geburtstagsjubilare April 2021 Schwarzenfurthweg Bachstraße / Hügelstraße in Oberpferdt: Geburtstage – Altersjubilare Sportplatzstraße Lange Gasse 09.04.2021 Hafenrichter Brigitte Wölbersbach Stiftsgrüner Weg 09.04.2021 Horn Claus Kantor-Göring-Straße in Silberbach: 09.04.2021 Gemeinhardt Erna Stiftsgrün Ludwig-Thoma-Straße Ortseingang - 10.04.2021 Oelschlegel Elfriede Abzweigung Hollareuth 10.04.2021 Mergner Monika Weißlenreuth Hofer Straße - 10.04.2021 Bsirske Christa 1. Kreisel Höhe Festplatz 11.04.2021 Löhnert Udo Silberbacher Straße - 2. Kreisel Nähe Martinsreuth: 11.04.2021 Zink Karin Bürgerpark - Fußweg Geh- und Radweg am Dorfteich 11.04.2021 Meisel Hans Baugebiet Am Pfarrholz - 12.04.2021 Brendel Edelgard Spielplatz 12.04.2021 Klinkert Manfred Baugebiet Eckardshof III - Kie- 12.04.2021 Kolb Waltraud Ahornberg fernsteig 14.04.2021 Roßmeier Johann 14.04.2021 Süßmann Kurt Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass benutzte 15.04.2021 Dr. König Barbara Ahornberg Hundekotbeutel immer in einen der Hundekotbehälter zu 15.04.2021 Oelschlegel Otto entsorgen sind. Hundekotbeutel gehören weder in landwirt- 15.04.2021 Zehendner Max Reuthlas schaftliche Flächen noch in Wald und Flur geworfen! 17.04.2021 Deeg Willy Bitte ziehen Sie sich nach dem Entsorgen einen neuen Hunde- 17.04.2021 Heske Annelies kotbeutel. 18.04.2021 Rank Klaus Helfen auch Sie mit, unsere Gemeinde sauber zu halten! 18.04.2021 Schmaderer Richard Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung gerne 18.04.2021 Klößel Christa zur Verfügung. 19.04.2021 Raab Helmut Ahornberg Gemeinde Konradsreuth 19.04.2021 Berzel Horst Hofer Straße 8 19.04.2021 Rost Johannes 95176 Konradsreuth 20.04.2021 Meyer Adolf 09292 / 95 99 0 22.04.2021 Bayer Horst 09292 / 95 99 70 22.04.2021 Müller Jenz 22.04.2021 Schmidt Waltraud Email: gemeinde@konradsreuth.de 23.04.2021 Roßner Jürgen Stand: 05.03.2021 23.04.2021 Weber Rita 23.04.2021 Wolf Anna 24.04.2021 Zeitler Hans-Joachim 25.04.2021 Pöhlmann Erich Unterpferdt 26.04.2021 Heinrich Leni Lerchenberg
Konradsreuth - 10 - Nr. 4/21 09.05.2021 Schmidt Johanna Weitere Notrufe 09.05.2021 Klößel Karl Heinz 09.05.2021 Sandner Edeltraud Telefonseelsorge: Wir gratulieren recht herzlich! Evangelisch 0800 / 111 01 11 Katholisch 0800 / 111 02 22 Frauenhaus Selb 0 92 87 / 771 11 Diakonie Hof 0 92 81 / 83 71 02 7ZgZ^ihX]V[ihY^ZchiZ Frauenbeauftragte Hof 0 92 81 / 81 52 94 Familienhilfe Hof 0 092 81 / 39 11 Frauennotruf Hof 0 92 81 / 776 77 Notrufnummern Außerhalb der normalen Sprechstundenzeiten (Mittwoch- nachmittag, Freitagabend sowie an den Wochenenden und Polizei: 110 Feiertagen) wenden Sie sich bitte an die Feuerwehr / Rettungsdienst 112 Ärztliche Bereitschaftspraxis Hof, Eppenreuther einheitliche Behördennummer: 115 Straße 9, im Sana-Klinikum (Haupteingang - Beschil- ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 derung folgen!), Tel.Nr. 09281 / 83 33 44. Notfall-Rufnummer für Störungen in der Wasserversorgung außerhalb der Sprechzeiten im Rathaus! Für das gesamte Gemeindegebiet Konradsreuth und das @^gX]a^X]ZCVX]g^X]iZc Gebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ahorn- berger Gruppe wenden Sie sich bitte an die Tel.Nr. 092 52 / 70 40. Evang.-Luth. Pfarramt Konradsreuth Arzt für Allgemeinmedizin Christus ist Bild des unsichtbaren Gottes, der Erstgeborene der ganzen Schöpfung. Praxis Dr. med. Martin Steingrüber, Arzt für Allgemeinmedizin, Kol 1,15 Marktplatz 1, 95176 Konradsreuth, Tel.Nr. 0 92 92 / 61 30. Sonntag, 11.04.2021 09.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrkirche Ärztlicher Bereitschaftsdienst mit Pfarrer Norbert Preibusch Sollte ein Arzt nicht erreichbar sein, Konfirmation verschoben auf den 27.06.2021 so rufen Sie bitte Sonntag, 18.04.2021 den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der 09.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrkirche einheitlichen Tel.Nr. 116 117! mit Prädikantin Sabine Tauscher Sonntag, 25.04.2021 10.00 Uhr Kinderkirche – entweder per Zoom oder in der Pfarrkirche; wird rechtzeitig bekannt gegeben! Zahnärzte 19.00 Uhr Abendgottesdienst, Pfarrkirche Dr. med. dent. Gertlov Hartung, Zahnarzt, und mit Pfarrer Norbert Preibusch Dr. med. dent. Thomas Schaller, Zahnarzt, Sonntag, 02.05.2021 Silberbacher Str. 9, 95176 Konradsreuth, 09.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrkirche Tel.Nr. 0 92 92 / 68 88 mit Pfarrer Norbert Preibusch Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst kann jeweils samstags Sonntag, 09.05.2021 aus den Tageszeitungen entnommen werden. 09.00 Uhr Gottesdienst, Pfarrkirche Mit Prädikantin Sabine Tauscher Apothekendienst Öffnungszeiten im Pfarramt Konradsreuth: Conrads-Apotheke Montag: 10 – 12 Uhr Weberstraße 1, 95176 Konradsreuth Dienstag: 10 – 12 Uhr Tel.Nr. 0 92 92 / 13 17 Mittwoch: geschlossen! Die Regelungen der Dienstbereitschaft sind am Eingang der Donnerstag: 14 – 17 Uhr Conrads-Apotheke vermerkt bzw. in den Tageszeitungen ver- Freitag: 10 – 12 Uhr öffentlicht. Tel. Nr. 09292/91028 FAX: 91030 E-Mail: pfarramt.konradsreuth@elkb.de Homepage: www.konradsreuth-evangelisch.de Tierarzt Dr. Peter Kanzler Konfirmandenunterricht Hofer Straße 7, 95176 Konradsreuth, Solange kein Präsenzunterricht stattfinden kann, findet der Tel.Nr. 0 92 92 / 96 78 77 Konfirmandenunterricht weiterhin online per Zoom – Videokon- ferenz statt. Zu jeder Zeit selbst gestalten. „Zoom – Kindergottesdienst“ Familienanzeigen ONLINE BUCHEN: Am 28.03.2021 fand wieder ein Online – Kindergottesdienst statt. Es wurde gebetet, gesungen und getanzt, eine tolle anzeigen.wittich.de Geschichte erzählt und gemeinsam Schlüsselanhänger gebastelt.
Konradsreuth - 11 - Nr. 4/21 Die Resonanz war groß und wir hatten wieder viele Anmeldungen! So. 25.04. 4. Sonntag der Osterzeit Wir hoffen sehr, den nächsten Kindergottesdienst mit allen Kin- Marien 07:00 Eucharistiefeier dern in der Kirche feiern zu können! Marien 08:30 Eucharistiefeier An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an das Kigo Team, Konrad 09:00 Eucharistiefeier für euren Einsatz! Marien 10:00 Pfarrgottesdienst Konrad 10:30 Eucharistiefeier Evang.-Luth. Pfarramt Ahornberg Marien 18:30 Eucharistiefeier Sa. 01.05. Hl. Vierzehn Nothelfer Sonntag, 11.04., 9.30 Uhr Quasimodogeniti Marien 15:00 Beichtgelegenheit Gottesdienst mit Lektorin Söllner Konrad 18:30 Frauenbund: Eucharistiefeier mit anschließen- Sonntag, 18.04., 9.30 Uhr Miserikordias Domini der Maiandacht Vorstellungs-Gottesdienst So. 02.05. 5. Sonntag der Osterzeit der Konfirmanden Marien 07:00 Eucharistiefeier mit Pfarrerin Andrea Schmolke Marien 08:30 Eucharistiefeier Sonntag, 25.04., 9.30 Uhr Jubilate Konrad 09:00 Eucharistiefeier Gottesdienst mit Pfarrerin Marien 10:00 Pfarrgottesdienst Andrea Schmolke Konrad 10:30 Eucharistiefeier Sonntag, 02.05., 9.30 Uhr Kantate Marien 18:30 Eucharistiefeier Gottesdienst mit Pfarrerin Sa. 08.05. Samstag der 5. Osterwoche Andrea Schmolke Marien 09:00 Rosenkranz Die Konfirmation wird aufgrund der Corona-Pandemie auf Marien 15:00 Beichtgelegenheit den 18.07.2021 verschoben. Konrad 18:30 Eucharistiefeier K.reuth 18:30 Wort-Gottes-Feier in Konradsreuth Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ahornberg So. 09.05. 6. Sonntag der Osterzeit Pfarrerin Andrea Schmolke Kollekte für den Ökumenischen Katholikentag (ÖKT) schmolke.andrea@web.de Marien 07:00 Eucharistiefeier Öffnungszeiten Pfarramt: Marien 08:30 Eucharistiefeier Dienstag von 9 bis 12 Uhr Konrad 09:00 Eucharistiefeier Donnerstag von 13 bis 16 Uhr Marien 10:00 Pfarrgottesdienst Telefonnummer 09292/235 Konrad 10:30 Eucharistiefeier Pfarramt.ahornberg@elkb.de Marien 17:45 Mai-Andacht Marien 18:30 Eucharistiefeier; Orgelmesse mit Dr. Ludger Stühlmeyer, Thema: Europatag Kath. Pfarrei Bernhard Lichtenberg GOTTESDIENSTORDNUNG @^cYZg\VgiZccVX]g^X]iZc vom 10.04.2021 bis 09.05.2021 Sa. 10.04. Sa der Osteroktav Marien 09:00Rosenkranz Marien 15:00Beichtgelegenheit Martin-Luther-Kita Konrad 18:30Eucharistiefeier K.reuth 18:30Wort-Gottes-Feier in Konradsreuth Es gab wieder eine Frühlingspost! So. 11.04. 2. Sonntag der Osterzeit oder Sonntag der göttl. Barmherzigkeit - Weißer Sonntag Marien 07:00 Eucharistiefeier Marien 08:30 Eucharistiefeier Konrad 09:00 Eucharistiefeier Marien 10:00 Pfarrgottesdienst Konrad 10:30 Eucharistiefeier Marien 18:30 Eucharistiefeier Konrad 17:00 Rosenkranz Marien 18:30 Stille Stunde - Eucharistische Anbetung Sa. 17.04. Samstag der 2. Osterwoche Marien 09:00 Rosenkranz Marien 15:00 Beichtgelegenheit Tiere von Mitmachgeschichte Konrad 18:30 Eucharistiefeier Natürlich hat es für unsere So. 18.04. 3. Sonntag der Osterzeit Kinder wieder eine Frühlings- Marien 07:00 Eucharistiefeier post mit verschiedenen Marien 08:30 Eucharistiefeier Sachen gegeben. Es waren Konrad 09:00 Eucharistiefeier Bastelsets dabei und die Kin- Marien 10:00 Pfarrgottesdienst dergartenzeitung mit vielen Konrad 10:30 Eucharistiefeier Infos und einer Mitmachge- Marien 18:30 Eucharistiefeier schichte. Sa. 24.04. Hl. Fidelis v. Sigmaringen, Ordenspriester, Auch gab es wie erhofft, Märtyrer ein Video, dass wir per Mail Marien 09:00 Rosenkranz Bastelset an unsere großen und klei- nen Kita-Kinder verschickt Marien 15:00 Beichtgelegenheit haben. Wie in jedem unserer Videos war Rabe Socke wieder K.reuth 18:30 Eucharistiefeier in Konradsreuth dabei und hat uns durch das Video geführt. Die Freude war Konrad 18:30 Eucharistiefeier groß.
Konradsreuth - 12 - Nr. 4/21 Die besondere Osterzeit! Kinder, die die Hasen-, Igel- und Mäusegruppe momen- Die Osterzeit ist immer kunterbunt. Es werden Eier gefärbt, Blu- tan nicht besuchen, erhalten die Anregungen per E-Mail und men erwachen zum Leben und es wird eine Menge gebastelt haben so die Möglichkeit diese gemeinsam mit ihrer Familie und gesungen. Auch dieses Jahr haben wir uns vieles über- umzusetzen. legt. Gemeinsam wurden Eier gefärbt, Hasen gebastelt, Osterlieder angehört, und vieles mehr. Die biblische Ostergeschichte haben wir mit unseren Kamishibai vertieft. Spende Unsere Mäuse freuen sich über neuen Sand für den Mäuse- garten. Herzlichen Dank an die Familie Kotzur, die uns den Sand gespendet hat und an Matthias Stark, der alles besorgt und eingefüllt hat. Jetzt kann der Frühling kommen. Kamishibai Der Osterhase war sehr fleißig HX]jacVX]g^X]iZc und hat heimlich Osternester versteckt, die die Kinder such- ten und zum Glück gefunden haben. Dabei hat er auch an die Kinder gedacht, die unsere Osterhasenwerkstatt und Kita wegen Corona noch nicht besuchen können. Die Eltern Verabschiedung Herr Voigt konnten die Nester bei uns Abholen und ihre Kinder zu Osterhasenwerkstatt Hause damit überraschen. Bleiben Sie Gesund! Osternest Wilhelm-Löhe-Kita Unsere Vorosterzeit im Kindergarten Trotz Corona genießen die Kinder der Wilhelm-Löhe-Kita gemeinsam die Vorosterzeit und lassen sich die Vorfreude auf das Osterfest nicht nehmen. Mit den Kindern, die aktuell den Kindergarten und die Kin- derkrippe besuchen, werden verschiedenste Aktionen zur Einstimmung in die Osterzeit durchgeführt. Beispielsweise gestalten die Kinder der Hasen-, Igel- und Mäusegruppe ihr eigenes Osterkörbchen aus einer Milchpackung und säen Wei- zen darin an. Täglich können die Kinder ihr Ostergras gießen, pflegen und beobachten. Weiterhin setzen sich die Kinder mit biblischen Geschichten zur Osterzeit auseinander. Auch die Themen (Oster-)Hase und (Oster-)Ei sind Bestandteil der kom- menden Wochen. Gemeinsam führen wir Einheiten wie Finger- spiele, Osterlieder, Gedichte, Rätsel, Bewegungsgeschich- ten, Bilderbuchbetrachtungen und Sachgespräche durch. Als Kreativarbeiten stehen Ausmalbilder, Hasen basteln und Ostereier bemalen auf dem Programm. Besonderes Highlight in diesem Jahr ist unser Osterbaum, welcher vor dem Haupt- eingang unserer Einrichtung platziert wird. Diesen dürfen alle Kindergarten- und Krippenkinder mit ihren Ostergrüßen-, wün- schen und selbst gestalteten Eiern schmücken, damit dieser an Die Erstklässler in der Notbetreuung der Grundschule helfen Ostern bunt erstrahlt. dem Osterhasen tüchtig.
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