Fusionskontrolle: Kommission knüpft Übernahme von Monsanto durch Bayer an Bedingungen

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Europäische Kommission - Pressemitteilung

Fusionskontrolle: Kommission knüpft Übernahme von Monsanto durch Bayer
an Bedingungen

Brüssel, 21. März 2018
Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Monsanto durch Bayer nach der EU-
Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss ist an die
Bedingung geknüpft, dass im Rahmen eines umfangreichen Pakets von Abhilfemaßnahmen
Veräußerungen vorgenommen werden, um den Überschneidungen der Geschäftstätigkeiten
in den Bereichen Saatgut, Pflanzenschutzmittel und digitale Landwirtschaft zu begegnen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Wir haben
die Übernahme von Monsanto durch Bayer genehmigt, weil unsere wettbewerbsrechtlichen Bedenken
durch die von den Unternehmen vorgelegten Verpflichtungszusagen, die einen Umfang von weit über
6 Mrd. EUR haben, vollständig ausgeräumt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass auf den Märkten
für Saatgut, Pflanzenschutzmittel und digitale Landwirtschaft auch nach dem Zusammenschluss
wirksamer Produkt- und Innovationswettbewerb herrscht.
Insbesondere wird sich die Zahl der weltweit tätigen Unternehmen, die auf diesen Märkten miteinander
im Wettbewerb stehen, infolge des Zusammenschlusses nicht verringern. Nur reger Wettbewerb kann
nämlich dafür sorgen, dass die Landwirte zu erschwinglichen Preisen verschiedene Saatgutsorten und
Pflanzenschutzmittel kaufen können. Außerdem ist Wettbewerb die Voraussetzung dafür, dass die
Unternehmen weiterhin in die digitale Landwirtschaft investieren und neue Produkte entwickeln, die
zum Wohle aller europäischen Bürger sowie der Umwelt die hohen regulatorischen Vorgaben in Europa
erfüllen.“
Dem heutigen Beschluss ging eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Monsanto durch
Bayer voraus. Monsanto ist der weltweit größte Anbieter von Saatgut. Das Unternehmen erwirtschaftet
einen Großteil seines Umsatzes in den USA und in Lateinamerika. Monsanto vertreibt unter anderem
Glyphosat, das weltweit am häufigsten verwendete Unkrautvernichtungsmittel. Bayer ist der weltweit
zweitgrößte Anbieter von Pflanzenschutzmitteln. Das Unternehmen ist stärker auf den europäischen
Markt ausgerichtet. Außerdem ist das Unternehmen weltweit ein wichtiger Anbieter von Saatgut für
eine Reihe von Getreidesorten. Durch die Übernahme entsteht der weltweit größte integrierte Anbieter
von Saatgut und Pflanzenschutzmitteln.
Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung hat die Kommission mehr als 2000 unterschiedliche
Produktmärkte und über 2,7 Millionen interne Dokumente unter die Lupe genommen. Dabei gelangte
sie zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss in seiner ursprünglich angemeldeten Form zu einer
erheblichen Beschränkung des Preis- und Innovationswettbewerbs auf verschiedenen europäischen und
weltweiten Märkten geführt hätte. Außerdem hatte die Kommission Bedenken, dass durch den
Zusammenschluss die beherrschende Stellung von Monsanto auf bestimmten Märkten, auf denen
Bayer ein wichtiger Wettbewerber ist, gestärkt würde.
Durch die von Bayer übermittelten Verpflichtungszusagen werden diese wettbewerbsrechtlichen
Bedenken vollständig ausgeräumt.
  - Die Verpflichtungen sehen vor, dass sämtliche Überschneidungen zwischen den
    Geschäftstätigkeiten der Zusammenschlussparteien in den Bereichen Saatgut und
    Pflanzenschutzmittel, zu denen Bedenken geäußert wurden, durch die Veräußerung der
    entsprechenden Geschäftssparten bzw. Vermögenswerte von Bayer vollständig beseitigt werden.
  - Von den Veräußerungen betroffen sind die weltweite Forschung und Entwicklung von Bayer in
    Bezug auf Saatgut und agronomische Merkmale sowie seine Forschungstätigkeiten zur Entwicklung
    eines Konkurrenzprodukts für das Monsanto-Produkt Glyphosat. Außerdem erstrecken sie sich auf
    eine Reihe von Vermögenswerten von Monsanto, die künftig Wettbewerbsdruck auf die von Bayer
    angebotenen Saatgutbehandlungsmittel zum Schutz gegen Fadenwürmer ausüben sollten.*
  - Und schließlich wird Bayer einem dritten Unternehmen im Rahmen der Verpflichtungen Lizenzen
    für sein gesamtes weltweit bestehendes und in der Entwicklung befindliches Produktportfolio im
    Bereich der digitalen Landwirtschaft erteilen.**
Auf dieser Grundlage kam die Kommission im Rahmen ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass das
Veräußerungspaket einen geeigneten Käufer in die Lage versetzen wird, zum Wohle der Landwirte und
Verbraucher in Europa die wettbewerbliche Rolle von Bayer auf diesen Märkten nachhaltig zu
übernehmen und auch dessen Innovationstätigkeit fortzuführen.
Bayer hat BASF als Käufer des Veräußerungspakets vorgeschlagen. Noch nicht abgeschlossen hat die
Kommission die Prüfung, ob a) sämtliche Anforderungen an einen geeigneten Käufer mit der
Veräußerung an die BASF erfüllt werden und ob letztere b) gegebenenfalls zu anderen problematischen
Überschneidungen oder Wettbewerbsbedenken (siehe weiter unten) führt.
Bayer und Monsanto dürfen den Zusammenschluss erst vollziehen, wenn die Kommission die Prüfung
des vorgeschlagenen Käufers abgeschlossen hat.
Die Fusion von Bayer und Monsanto ist die dritte auf dem Saatgut- und Pflanzenschutzmittel innerhalb
eines kurzen Zeitraums. Im Einklang mit ihrer Beschlusspraxis prüft die Kommission
Zusammenschlüsse innerhalb eines Wirtschaftszweigs in der Reihenfolge ihrer Anmeldung. Die
Beurteilung des Zusammenschlusses von Bayer und Monsanto erfolgt auf der Grundlage der
Marktsituation, wie sie sich nach den Zusammenschlüssen von Dow und DuPont sowie von ChemChina
und Syngenta darstellt, und trägt auch den jeweiligen Abhilfemaßnahmen Rechnung.
Bei Saatgut und Pflanzenschutzmitteln spielen natürlich auch andere, über den Bereich der
Wettbewerbspolitik hinausgehende wichtige Belange eine große Rolle, beispielsweise der
Verbraucherschutz, die Lebensmittelsicherheit und der Umwelt und Klimaschutz. Die strengen
einschlägigen nationalen und europäischen Normen werden durch das Fusionsvorhaben in keiner Weise
berührt und gelten nach wie vor uneingeschränkt (siehe weiter unten).

Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
Auf der Grundlage ihrer eingehenden Prüfung stellte die Kommission die folgenden
wettbewerbsrechtlichen Bedenken fest:

a) Saatgut und agronomische Merkmale
Saatgut ist die wohl wichtigste Produktionsgrundlage für Landwirte. Sie brauchen eine Auswahl an
Saatgutsorten, die auf den Boden und in dem Klima, in dem die Kulturpflanzen angebaut werden, hohe
Erträge bringen. Monsanto ist der weltweit größte Anbieter von Saatgut. Bayer ist anders als Monsanto
nur auf den Märkten für bestimmte Getreidesorten vertreten, unterhält aber umfangreiche Forschungs-
und Entwicklungsaktivitäten. In Europa stehen Bayer und Monsanto bei der Lieferung von Saatgut für
Gemüse, Raps und Baumwolle im Wettbewerb. Bayer war generell ein aktiver und bedeutender
Wettbewerber von Monsanto.
Auch im Bereich der gentechnisch veränderten sowie der nicht gentechnisch veränderten
agronomischen Merkmale konkurrieren die beiden Unternehmen miteinander. Beispiele für solche
agronomischen Merkmale sind Änderungen des Genoms von Saatgut, durch die das Saatgut resistent
gegen bestimmte Herbizide oder Schädlinge wird. Bestimmte Merkmale gibt es bereits in der Natur
(sogenannte „ arteigene Merkmale“), während andere anhand biotechnologischer Verfahren entwickelt
werden. Abhängig davon, welches biotechnologische Verfahren jeweils eingesetzt wird, um Saatgut mit
einem bestimmten Merkmal auszustatten, wird dieses Merkmal als „ gentechnisch verändert“ (GV) oder
als „nicht gentechnisch verändert“ bezeichnet. In der Branche wird das Angebot immer mehr von
Saatgut mit bestimmten optimierten Merkmalskombinationen geprägt.
Gemüsesamen
Im Bereich Gemüsesamen ist Monsanto mit seinen Marken Seminis und De Ruiter weltweit der größte
Anbieter, während Bayer mit der Marke Nunhem gegenwärtig auf dem vierten Rang liegt. Die
Kommission gelangte in ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss in seiner
ursprünglich angemeldeten Form den direkten Wettbewerb auf einigen Märkten für Gemüsesamen in
Europa beseitigt hätte, in denen den Landwirten nur wenige alternative Produkte zur Verfügung
gestanden hätten.
Saatgut für großflächigen Anbau
Saatgut für den großflächigen Anbau umfasst alle Sorten von Saatgut, das in der Regel auf großen
Feldern angebaut wird, wie Mais, Soja, Weizen, Raps oder Baumwolle.
Die Tätigkeiten von Bayer und Monsanto überschneiden sich in Europa auf zwei Märkten, und zwar bei
Saatgut für Raps und Baumwolle, Die Kommission machte folgende Wettbewerbsbedenken geltend:
o   Rapssamen: Der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form hätte zu einer
Ausschaltung des Wettbewerbs in Europa zwischen den größten europäischen Anbieter (Monsanto) und
dem größten weltweiten Anbieter, Bayer, der sein Geschäft momentan nach Europa ausweitet, geführt.
o Baumwollsamen: Durch den Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form wäre der
Wettbewerb im Bereich der Lizenzierung für Baumwollsamen in Europa weggefallen.
Agronomische Merkmale für großflächigen Anbau
Monsanto ist mit seinen Familien von Merkmalsbündel-Saatgut mit der Bezeichnung „Roundup Ready“
der führende Anbieter auf dem weltweiten Markt für agronomische Merkmale. Bayer ist mit
seinen Familien von Merkmalsbündel-Saatgut mit der Bezeichnung „Liberty Link“ ein wichtiger und
aktiver Wettbewerber.
Wenngleich viele Kulturpflanzen mit bestimmten GV-Merkmalen nicht für den Anbau in Europa
zugelassen sind, hat die Kommission geprüft, wie sich der Zusammenschluss auf den weltweiten Markt
für die Lizenzierung von agronomischen Merkmalen und Merkmalsbündeln auswirken würde, auf dem
neben Bayer auch andere europäische Unternehmen wie BASF, Limagrain, KWS oder Syngenta als
Lizenzgeber oder Lizenznehmer tätig sind, sodass sie von dem Zusammenschluss unmittelbar betroffen
wären.
Die Kommission stellte fest, dass durch den Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form
o der Wettbewerb zwischen den merkmalsoptimierten „ Liberty Link“-Produkten von Bayer und den
merkmalsoptimierten „ Roundup Ready“-Produkten von Monsanto weggefallen wäre;
o der Innovationswettbewerb in Bezug auf GV- und nicht-GV-Merkmale zur Gewährleistung von
Herbizid- bzw. Insektenresistenz weggefallen wäre und
o die beherrschende Stellung von Monsanto im Bereich der Merkmale „Herbizidresistenz“ und
„Insektenresistenz“ gestärkt worden wäre.

b) Pflanzenschutzmittel
Schädlingsbekämpfungsmittel sind Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft zum Schutz gegen
Schädlingsbefall eingesetzt werden. Herbizide sind Pflanzenschutzmittel, durch die Unkraut vernichtet
wird.
Die Kommission stellte fest, dass durch den Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form
o im Bereich der nichtselektiven Herbizide für die landwirtschaftliche oder nichtlandwirtschaftliche
Nutzung der Wettbewerb zwischen dem Wirkstoff Glufinosat von Bayer (Marken „Liberty“ und „Basta“)
und dem Wirkstoff Glyphosat von Monsanto (Marke „Roundup“) weggefallen wäre und
o der Innovationswettbewerb in Bezug auf Herbizide und Herbizidsysteme (d. h. Herbizid in
Verbindung mit einem agronomischen Merkmal zur Verleihung von Herbizidresistenz) beseitigt worden
wäre.
Die Kommission stellte ferner fest, dass durch den Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten
Form der potenzielle Wettbewerb im Bereich der Saatgutbehandlung zur Schädlingsresistenz (gegen
Fadenwürmer) zwischen den künftigen Produkten von Bayer und Monsanto („Nemastrike“) weggefallen
wäre.

c) Digitale Landwirtschaft
Für die digitale Landwirtschaft werden öffentlich verfügbare Daten wie Satellitenaufnahmen und
meteorologische Daten sowie private Daten von den Feldern der Landwirte verwendet. Diese Daten
werden anhand landwirtschaftlicher Kenntnisse und bestimmter Algorithmen verarbeitet, um
Empfehlungen für die Landwirte zu generieren, wie sie ihre Felder verwalten sollten. So könnte der
Landwirt beispielsweise Empfehlungen erhalten, wie viel Saatgut und zu welchem Zeitpunkt er
Pflanzenschutzmittel und Dünger verwenden sollte. Die digitale Landwirtschaft ist somit von großer
Bedeutung, und zwar nicht nur für die Landwirte, sondern auch für die Umwelt.
Der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form hätte dazu geführt, dass der potenzielle
Wettbewerb in Europa zwischen dem kürzlich lancierten Produkt „Xarvio“ von Bayer und der weltweit
führenden Plattform „FieldView“ von Monsanto, die in Kürze auch in Europa eingeführt werden soll,
weggefallen wäre.

d) In der eingehenden Prüfung nicht bestätigte ursprüngliche Wettbewerbsbedenken
Und schließlich hat die Kommission auch die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf die
Innovationstätigkeit im Bereich der biologischen Pflanzenschutzmittel und der Bienengesundheit
untersucht, und ist der Frage nachgegangen, ob das aus dem Zusammenschluss hervorgehende
Unternehmen in der Lage wäre, Wettbewerber durch die Bündelung von Saatgut- und
Pflanzenschutzmittel-Produkten auf Ebene der Erzeuger oder der Händler vom Markt auszuschließen.
Im Rahmen der eingehenden Untersuchung haben sich diese Bedenken allerdings nicht bestätigt.

Die Verpflichtungen
Bayer hat eine Reihe von Verpflichtungen angeboten, durch die die wettbewerbsrechtlichen Bedenken
der Kommission vollständig ausgeräumt werden.

a) Gemüsesamen
Bayer hat sich verpflichtet, sein gesamtes Gemüsesamen-Geschäft, einschließlich der FuE-Sparte, an
einen geeigneten Käufer zu veräußern, der gegenwärtig nicht in diesem Marktsegment tätig ist. Somit
könnte der Käufer anstelle von Bayer dasselbe Maß an Wettbewerbsdruck auf Monsanto ausüben,
sodass die Zahl der weltweiten Akteure, die FuE für Gemüsesamen betreiben, unverändert bleibt.

b) Saatgut und agronomische Merkmale für den großflächigen Anbau
Bayer hat sich verpflichtet, fast sein gesamtes weltweites Geschäft für Saatgut und agronomische
Merkmale für den großflächigen Anbau, einschließlich der FuE-Sparte, an BASF zu veräußern. Somit
würde Bayer sein Saatgut-Geschäft nicht nur in den Bereichen Raps und Baumwolle abtreten, in denen
sich die Tätigkeiten von Bayer und Monsanto in Europa überschneiden, sondern auch in den Bereichen
Weizen und Sojabohnen, die weltweit von großer Bedeutung sind und dafür sorgen werden, dass das
zu veräußernde Geschäft rentabel und wettbewerbsfähig sein wird. Gleichermaßen würde Bayer sein
gesamtes Geschäft für agronomische Merkmale veräußern, einschließlich seiner FuE in Bezug auf GV-
und Nicht-GV-Merkmale.
Infolge des Erwerbs des Saatgut- und Merkmal-Geschäfts durch das Unternehmen BASF, das derzeit
kein Saatgut vertreibt, würden sämtliche horizontalen Überschneidungen zwischen den fusionierenden
Unternehmen beseitigt. Außerdem wäre somit gewährleistet, dass die Zahl der im Bereich der
agronomischen Merkmale weltweit tätigen integrierten Akteure unverändert bliebe (mit DowDuPont
und Syngenta sind es insgesamt vier), und dass es auch weiterhin sechs globale Akteure im Bereich
Saatgut für großflächigen Anbau gäbe (mit DowDuPont, Syngenta, KWS und Limagrain).

c) Pflanzenschutzmittel
Bayer hat sich verpflichtet, sein Geschäft mit Glufosinat sowie drei wichtige Forschungsprogramme für
Totalherbizide an BASF zu veräußern. Diese Forschungsprogramme sind darauf ausgerichtet,
Konkurrenzprodukte für Glyphosat zu entwickeln. Durch diesen Erwerb würde BASF, das derzeit keine
Totalherbizide vertreibt, in die Lage versetzt, künftig anstelle von Bayer in den Bereichen Herbizide und
Herbizidsysteme entsprechenden Wettbewerbsdruck auf Monsanto auszuüben.
Um die Bedenken der Kommission in Bezug auf den Bereich der Saatgutbehandlung zum Schutz gegen
Fadenwürmer auszuräumen, haben die Zusammenschlussparteien sich ferner verpflichtet, das
Monsanto-Pflanzenschutzmittelgeschäft mit Nemastrike an BASF zu veräußern.* Dadurch würde BASF
in die Lage versetzt, in diesem Segment künftig anstelle von Monsanto entsprechenden
Wettbewerbsdruck auf Bayer auszuüben.

d) Digitale Landwirtschaft
Bayer hat sich verpflichtet, BASF eine Lizenz für eine Version seiner aktuellen und in der Entwicklung
befindlichen Produkte für die digitale Landwirtschaft zu erteilen, sodass die BASF die Stellung von
Bayer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) für digitale Landwirtschaft nachvollziehen kann und der
Wettbewerb erhalten bleibt. So bleibt auch das Rennen um die Marktführerschaft in Europa auf diesem
aufstrebenden Markt weiter offen.**

Veräußerung an die BASF
Bayer hat in seinen Verpflichtungszusagen die BASF als Käufer der Pakete „Saatgut und agronomische
Merkmale für den großflächigen Anbau“, „Pflanzenschutzmittel“ und „digitale Landwirtschaft“
vorgeschlagen.
Auf den ersten Blick hat es den Anschein, dass BASF ein geeigneter Käufer sein könnte, da das
Unternehmen derzeit weder Saatgut noch Totalherbizide vertreibt und somit nur begrenzte horizontale
Überschneidungen in diesem Bereich bestehen. Zudem verfügt BASF bereits über eine eigene,
komplementäre weltweite Sparte für Pflanzenschutzmittel und über die notwendige Finanzkraft, um im
Wettbewerb bestehen zu können. Im Rahmen eines Markttests äußerten sich Wettbewerber und
Kunden größtenteils positiv zur Eignung der BASF als Käufer.
Bayer und BASF müssen der Kommission jedoch noch weitere Beweise dafür vorlegen, dass BASF die
Fähigkeiten und Anreize hätte, das zu veräußernde Geschäft als aktiver Wettbewerber des aus dem
Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens zu betreiben und weiterzuentwickeln und so an die
Stelle Bayers als ein aktiver Wettbewerber gegen das fusionierte Unternehmen anzutreten. Auch in
Bezug auf mögliche Überschneidungen ihrer Forschungstätigkeiten zu Merkmalen und Herbiziden hat
die Kommission zusätzliche Informationen angefordert.
Das Ergebnis dieser Untersuchung ist gegenwärtig noch nicht absehbar. Bayer kann die Übernahme
von Monsanto erst dann vollziehen, wenn die Kommission die endgültige Veräußerung des gesamten
Pakets an BASF förmlich geprüft und genehmigt hat.
In den Verpflichtungszusagen betreffend Gemüsesamen wird kein Käufer vorgeschlagen. Auch hier
hat Bayer inzwischen vorgeschlagen, die betreffende Sparte an die BASF abzugeben. Wie in den
anderen Bereichen muss der Käufer aber vorab von der Kommission genehmigt werden.
Die Veräußerung der beiden Pakete an die BASF hat inzwischen eine weitere Anmeldung gemäß der
Fusionskontrollverordnung nach sich gezogen. Das Ergebnis der wettbewerbsrechtlichen Prüfung ist
offen.

Internationale Zusammenarbeit
Die Kommission hat in dieser Sache sehr eng mit einer Reihe von Wettbewerbsbehörden – dem US-
Justizministerium, aber auch den Kartellbehörden Australiens, Brasiliens, Kanadas, Chinas, Indiens und
Südafrikas – zusammengearbeitet.

Weitere, nicht dem Wettbewerbsrecht zuzurechnende Bedenken
Der Kommission sind im Laufe ihrer Untersuchung zahlreiche Petitionen über E-Mail, Postkarten, Briefe
und Twitter zugegangen, in denen Bedenken hinsichtlich des geplanten Zusammenschlusses geltend
gemacht wurden. Die Prüfungsbefugnis der Kommission auf der Grundlage der
Fusionskontrollvorschriften beschränkt sich jedoch auf rein wettbewerbsrechtliche Fragen. Ihre
Würdigung muss unparteiisch sein und kann vor den Gerichten der EU überprüft werden.
Die in den Petitionen geltend gemachten Bedenken betrafen europäische und einzelstaatliche
Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit sowie verbraucher-, umwelt- und klimapolitische
Belange. Auch wenn es sich dabei um wichtige Anliegen handelt, können sie nicht für eine
wettbewerbsrechtliche Prüfung herangezogen werden. Die Wettbewerbskommissarin Vestager hat im
August 2017 eine Antwort auf diese Petitionen veröffentlicht.

Unternehmen und Produkte
Bei dem deutschen Unternehmen Bayer handelt es sich um einen diversifizierten Konzern, der in den
Bereichen Arzneimittel, Gesundheit, Landwirtschaft (Bayer Crop Science) und Tiergesundheit tätig ist.
Der in Rede stehende Zusammenschluss betrifft in erster Linie die Unternehmenssparte Bayer Crop
Science. Bayer Crop Science ist in drei Geschäftsfeldern tätig: i) Pflanzenschutz (d. h.
Pflanzenschutzmittel), ii) Saatgut und agronomische Merkmale und iii) Umweltforschung. Außerdem
entwickelt und vertreibt Bayer Technologien für die digitale Landwirtschaft.
Das US-Unternehmen Monsanto ist ein Agrarunternehmen, das Saatgut für Kulturpflanzen für den
großflächigen Anbau, Obst und Gemüse sowie biotechnologisch hergestellte agronomische Merkmale
anbietet. Außerdem vertreibt Monsanto Pflanzenschutzmittel, darunter das Herbizid Glyphosat unter
der Markenbezeichnung „Roundup“, sowie andere Herbizide für die landwirtschaftliche und die
nichtlandwirtschaftliche Nutzung. Ferner betreibt Monsanto Forschung in Bezug auf biologische
Landwirtschaft und bietet Landwirten über seine Sparte „Climate Corporation“ anhand der Marke „Field
View“ Leistungen für die digitale Landwirtschaft an.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem
wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Neben dem hier beschriebenen Fall laufen drei weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II). Diese
beziehen sich auf den geplanten Zusammenschluss von Praxair und Linde, die geplante Übernahme
von Cristal durch Tronox, und die geplante Übernahme von Ilva durch ArcelorMittal.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der Generaldirektion
Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.8084 veröffentlicht.

* Am 11. April 2018 genehmigte die Kommission den Antrag von Bayer, seine ursprüngliche
Verpflichtung zur Veräußerung der NemaStrike-Anlagen von Monsanto durch eine Verpflichtung zur
Veräußerung der konkurrierenden Bayer-Saatgutbehandlungsanlagen und -Produkte, die unter den
Marken Poncho, VOTiVO, COPeO und ILeVO verkauft werden, zu ersetzen.
** Am 11. April 2018 genehmigte die Kommission den Antrag von Bayer, seine ursprüngliche
Verpflichtung, eine Lizenz für sein gesamtes globales digitales Produktportfolio und seine Pipeline-
Produkte zu erteilen, durch eine Verpflichtung zu ersetzen ihre globalen digitalen landwirtschaftlichen
Vermögenswerte und Produkte zu veräußern. Der Käufer wird Bayer eine temporäre Lizenz für diese
Vermögenswerte und Produkte gewähren.

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