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Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis Institutionelles ............................................................................................................. 3 Europäisches Parlament............................................................................................. 3 Ausschuss der Regionen ............................................................................................ 4 Wirtschaft.................................................................................................................... 5 Verkehr ..................................................................................................................... 10 Energie ..................................................................................................................... 11 Forschung................................................................................................................. 12 Finanzdienstleistungen ............................................................................................. 14 Finanzen ................................................................................................................... 17 Soziales .................................................................................................................... 20 Gesundheit und Verbraucherschutz ......................................................................... 26 Umwelt...................................................................................................................... 30 Landwirtschaft .......................................................................................................... 34 Justiz ........................................................................................................................ 36 Inneres ..................................................................................................................... 38 Bildung und Kultur .................................................................................................... 42 EU – Förderprogramme ............................................................................................ 46 Veranstaltungen ....................................................................................................... 48 Vorschau .................................................................................................................. 49 Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 2
Institutionelles Brexit; Stand der Verhandlungen In einer weiteren Verhandlungsrunde über das Austrittsabkommen vom 22.- 24.05.2018 in Brüssel sind zwischen der EU und GBR erneut keine relevanten Fortschritte erzielt worden. Insbesondere wurde in der wichtigen Frage, wie eine Grenze zwischen dem Mitgliedstaat IRL und dem britischen Nordirland vermieden werden könne, kein Durchbruch erreicht. Zur Vermeidung eines harten Grenzregimes auf der Insel IRL hat die EU-27 vorgeschlagen, dass GBR die vollständige Angleichung an die Vorschriften der EU zum Binnenmarkt und der Zollunion für Nordirland beibehält. GBR lehnt diesen Vorschlag ab. Ein Fortschritt in dieser Frage muss laut der Kommission bis zum Europäischen Rat Ende Juni erzielt werden. Spätestens im Oktober 2018 soll die Verhandlungsphase für das Austrittsabkommen enden. In den vergangenen Wochen hat die Kommission GBR die EU-Position zum künftigen Verhältnis auf Basis der Leitlinien des Europäischen Rates vom März 2018 erläutert. GBR hat einige Positionspapiere veröffentlicht, war allerdings dem Vernehmen nach in den Gesprächen mit der Kommission nur in eingeschränktem Maße in der Lage, die Inhalte zu substantiieren. https://ec.europa.eu/commission/brexit-negotiations_en#latest EP; Auslegung und Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung Am 28.05.2018 wurde der Bericht von MdEP Pavel Svoboda (EPP/CZR) und MdEP Richard Corbett (S&D/GBR) über die Auslegung und Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung ins EP eingebracht. In dem Bericht wird auf die Bereiche verwiesen, in denen weitere Anstrengungen bezüglich der Umsetzung erforderlich sind, oder die weiterhin nicht zufriedenstellend sind (Informationsaustausch im Rahmen des Abschlusses internationaler Abkommen; Abgrenzungskriterien für delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte). http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A8-2018- 0170&language=DE#title1 Europäisches Parlament Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 28.-31.05.2018 in Straßburg Der luxemburgische Premierminister Xavier Bettel über die Zukunft Europas Der luxemburgische Premierminister Xavier Bettel hat am 30.05.2018 mit den MdEP und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker über die Zukunft Europas diskutiert. Luxemburgs Premier ist der sechste in einer Reihe von EU-Staats- und Regierungschefs, der mit den MdEP über die Zukunft Europas debattierte. Es liege im Interesse der europäischen Staaten, die Gemeinschaft zu stärken und den Prozess hin zu einer Europäischen Union zu beschleunigen, und zwar vor allem in den Bereichen, in denen unsere Bürger uns darum bitten, sagte Bettel. Er betonte seine Überzeugung, dass nur eine europäische Antwort Sicherheit und das Allgemeinwohl unserer Bürger auch im 21. Jahrhundert gewährleisten könne. Der europäische Binnenmarkt sei eine Grundvoraussetzung, damit europäische Unternehmen global wettbewerbsfähig seien und bleiben. Der EUR sei wiederum eine Grundvoraussetzung für einen gut funktionierenden Binnenmarkt. Deshalb sei es auch von strategischer Bedeutung, die Vertiefung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion weiterhin voranzutreiben. Bettel forderte eine gerechte Besteuerung von Internetunternehmen, sprach sich aber auch für Steuersenkungen als Mittel zur Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 3
Verbesserung der globalen Wettbewerbsfähigkeit aus. Dies sollte aber nicht zu Steuerdumping führen, hob er hervor. Er betonte auch, wie wichtig es sei, den digitalen EU-Binnenmarkt und das Erasmus-Austauschprogramm voranzubringen, und unterstrich die notwendige Solidarität bei der Bewältigung der Migrationskrisen. Die EU sollte nicht versuchen, Konzepte wie flexible Solidarität einzuführen, die letztendlich zu einem Mangel an Solidarität führen, sagte Bettel. Schließlich sagte er, dass die hohe Zahl der britischen Staatsbürger, die nach der Abstimmung zum Austritt ihres Landes aus der EU die Staatsbürgerschaft anderer EU-Länder beantragen, ein Beweis für den Mehrwert der Europäischen Union sei. Die Vorsitzenden der größten Fraktionen und Kommissionspräsident Juncker betonten, dass Steuergerechtigkeit Vorrang vor Steuersenkungen haben sollte und dass insbesondere eine digitale Steuer für multinationale Unternehmen überfällig sei, um ihren Beitrag zum Binnenmarkt zu leisten. Die MdEP erörterten auch Wege, um die Instabilität des EUR-Währungsgebietes anzugehen und zu verhindern, dass die italienische Krise auf die gesamte Eurozone übergreift. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=- //EP//TEXT+CRE+20180530+ITEM-007+DOC+XML+V0//DE&language=DE Künftige EU-Agrarpolitik: EP legt seine Position fest In einer Entschließung im Rahmen des Berichts von MdEP Herbert Dorfmann (EVP/ITL) hat das EP am 30.05.2018 mit 468 Ja-, 123 Nein-Stimmen und 89 Enthaltungen seine Prioritäten für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Zeit nach 2020 formuliert (siehe Beitrag unter „Landwirtschaft“). Jahresbericht über das Funktionieren des Schengen-Raums Am 30.05.2018 nahm das Plenum im Rahmen des Berichts von MdEP Carlos Coelho (EVP/PTL) den Jahresbericht über das Funktionieren des Schengen-Raums mit 439 Stimmen bei 157 Gegenstimmen und 80 Enthaltungen an. Bei dem Jahresbericht handelt es sich um eine nichtlegislative Entschließung des EP. Der Bericht würdigt die Bildung des Schengen-Raums vor dem Hintergrund der Einführung des Schengen- Informationssystems (SIS) und des Evaluierungsmechanismus (siehe Beitrag unter „Inneres“). Änderung des Katastrophenschutzmechanismus Das EP beschloss am 31.05.2018 im Rahmen des Berichts von MdEP Elisabetta Gardini (EVP/ITL) mit 431 Stimmen bei 99 Gegenstimmen und 97 Enthaltungen die Änderung des Katastrophenschutzmechanismus (siehe Beitrag unter „Inneres). EU-Haushalt nach 2020: EP stellt Ausmaß der angegebenen Kürzungen infrage Das Parlament fordert eine angemessene EU-Finanzierung, um neue Herausforderungen wie die Migration anzugehen und bestehende Programme wie die Regionalpolitik erfolgreich umzusetzen. Eine nichtlegislative Entschließung zu den Gesetzesvorschlägen der Kommission vom 02.05.2018 für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 und die Reform der Eigenmittel wurde am 30.05.2018 mit 409 Stimmen bei 213 Gegenstimmen und 61 Enthaltungen verabschiedet (siehe Beitrag unter „Finanzen“). Ausschuss der Regionen AdR; NAT-Fachkommissionsitzung Am 24./25.05.2018 fand in Pylos (GRI) eine Sitzung der AdR-Fachkommission NAT für Natürliche Ressourcen statt. Dabei wurde eine Abstimmung zu folgendem Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 4
Stellungnahmeentwurf durchgeführt: „Lokale und regionale Anreize zur Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung“. Außerdem fand eine Orientierungsdebatte zu dem Stellungnahmeentwurf „Vorschlag der Europäischen Kommission zu unlauteren Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette“ statt. Darüber hinaus wurde eine Debatte zum Meerestourismus geführt. https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2142451&meetingS essionId=2176633 Wirtschaft EuGH; Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen C-54/17 und C-55/17 über vorinstallierte Dienste auf SIM-Karten Am 31.05.2018 veröffentlichte der EuGH die Schlussanträge von Generalanwalt Campos Sanchéz-Bordona zu zwei Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Consiglio di Stato (entspricht dem oberstem Verwaltungsgericht). Ausgangspunkt der Verfahren war eine Geldbuße einer italienischen Behörde gegen zwei Telefongesellschaften (Wind Tre und Vodafone Italia). Beide hatten Nutzer über Voreinstellungen der Mailbox- und Internetzugangsdienste auf SIM-Karten nicht informiert. Die Vorabentscheidungsersuchen befassen sich mit der Frage, ob das Verhalten der Telefongesellschaften als „aggressive Geschäftspraxis“ oder als ein Fall „unbestellter Waren oder Dienstleistungen“ einzuordnen sei. Zudem fragte das Gericht an, welche unionsrechtlichen Bestimmungen in diesem Fall Vorrang hätten. Generalanwalt Campos Sanchéz-Bordona vertritt die Position, dass die Unterlassung der Information über Voreinstellungen von Diensten keine unlautere oder aggressive Geschäftspraxis sei, sofern Nutzer über die Preise der Dienste informiert wurden. Es sei Sache des zuständigen Gerichts zu prüfen, ob die den Nutzern zur Verfügung gestellten Informationen dafür ausreichend seien. Abschließend wurde in den Schlussanträgen betont, dass die Unionsvorschriften so auszulegen seien, dass ein größtmöglicher Schutz der Verbraucher sichergestellt werde. https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-05/cp180072de.pdf http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-54/17 Rat; Allgemeine Ausrichtung bezüglich des Waren-Pakets Am 28.05.2018 verabschiedete der Wettbewerbsfähigkeitsrat eine allgemeine Ausrichtung zu dem Verordnungsvorschlag der Kommission „über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat (MS) rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind“ (vgl. BaB 01/2018). Ziel des Verordnungsvorschlages ist eine verstärkte und bessere gegenseitige Anerkennung. Damit soll sichergestellt werden, dass Waren, welche in anderen MS rechtmäßig auf den Markt gebracht werden, auch in allen anderen MS verkauft werden können. Das EP wird nach der Sommerpause seinen Standpunkt festlegen. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8706-2018-INIT/en/pdf Rat; Orientierungsaussprache über den Verordnungsvorschlag zu Online- Plattformen und Suchmaschinen Am 28.05.2018 führte der Wettbewerbsfähigkeitsrat eine Orientierungsdebatte über den Verordnungsvorschlag „zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“ (vgl. BaB 09/2018). Die Mitgliedstaaten (MS) begrüßten die Ziele des Verordnungsvorschlags und betonten die zentrale Bedeutung von Online-Plattformen in der europäischen Wirtschaft. Die Schaffung eines fairen digitalen Raums sei für die Förderung von Innovationen Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 5
notwendig. Zudem unterstützten viele der MS eine stufenweise Förderung der Transparenz und Streitschlichtungsmaßnahmen bezogen auf Online-Plattformen. Ziel des Rates ist es, eine Einigung über den Vorschlag in der jetzigen Legislaturperiode zu erreichen. http://www.consilium.europa.eu/media/35489/st09384-en18.pdf Rat; Orientierungsaussprache über die Zukunft der europäischen Weltraumpolitik Der Wettbewerbsfähigkeitsrat führte auf seiner Sitzung am 29.05.2018 eine Orientierungsaussprache zur Zukunft der europäischen Weltraumpolitik. Die Schwerpunkte in der Diskussion lagen auf dem Nutzen für die gesamte Wirtschaft und auf der Rolle des öffentlichen Sektors bezüglich der Innovationsförderung und der Bereitstellung essentieller öffentlicher Leistungen. In der Aussprache wurde grundsätzlich die Bedeutung der bereits existierenden Weltraumprogramme und der Sicherstellung eines unabhängigen und sicheren Zugangs zum Weltraum betont. Im Rahmen der Debatte präsentierte die Europäische Weltraumagentur (ESA) ihre Perspektive über die Zukunft der europäischen Weltraumpolitik. Die Ergebnisse der Debatte sollen in die Verhandlungen über den geplanten Verordnungsvorschlag für ein neues EU- Weltraumprogramm einfließen. http://www.consilium.europa.eu/media/35489/st09384-en18.pdf Rat; Annahme der Richtlinie zu Handelsverhandlungen mit Australien und Neuseeland Am 22.05.2018 hat der Handelsministerrat die Verhandlungsrichtlinie über Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland angenommen. Damit können die Verhandlungen nun offiziell beginnen. Ziel der Freihandelsabkommen ist der weitere Abbau bestehender Handelsschranken, u.a. durch wegfallende Zölle auf Waren und einen besseren Zugang zu Dienstleistungen und öffentlichen Aufträgen. Ein in den Verhandlungen zu berücksichtigender Sektor wird der Schutz der Landwirtschaft sein. Die Verhandlungseröffnung soll im Juni auf politischer Ebene in Australien und Neuseeland stattfinden. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/05/22/council-gives- the-go-ahead-to-trade-negotiations-with-australia-and-new-zealand/ Rat; Handelsabkommen mit Japan und Singapur Am 22.05.2018 diskutierte der Handelsministerrat den weiteren Zeitplan der Verhandlungen des Handelsabkommens mit Japan sowie des Handelsabkommens und des Investitionsabkommens mit Singapur. Die Unterzeichnung des Abkommens von EU und Japan ist für den im Juli 2018 in Brüssel stattfindenden Gipfel geplant. Die Unterzeichnung des Handelsabkommens mit Singapur ist für Oktober 2018 terminiert. Das vom Handelsabkommen mit Singapur getrennt verhandelte Investitionsschutzabkommen soll alsbald zu einer Einigung geführt werden. http://www.consilium.europa.eu/media/34837/st09102-en18.pdf Rat; Neuer Ansatz für das Aushandeln von bilateralen EU-Handelsabkommen Am 22.05.2018 hat der Handelsministerrat Schlussfolgerungen über die zukünftigen Grundsätze der Aushandlung und des Abschlusses von EU-Handelsabkommen in Bezug auf die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten (MS) angenommen. Das vom EuGH am 16.05.2017 veröffentlichte Gutachten zu den aktuellen Verhandlungen des Freihandelsabkommens mit Singapur, welches maßgeblich die Entscheidung des Rates bedingt hat, stellte fest, dass nur die Bestimmungen über andere ausländische Investitionen als Direktinvestitionen und die Regelung zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten in die Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 6
„geteilte Zuständigkeit“ fallen. Der Rat nahm die Absicht der Kommission zur Kenntnis, eine Aufteilung in getrennte Abkommen vorzunehmen, welche Handelsbeziehungen die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen von den Bestimmungen zu trennen, welche von der EU und ihren MS gebilligt werden müssen. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/05/22/new-approach- on-negotiating-and-concluding-eu-trade-agreements-adopted-by-council/ Rat; Arbeitsstand der Aufnahme von Verhandlungen über die künftige Partnerschaft zwischen EU- Afrika/Karibik/Pazifik (AKP) für die Zeit nach Cotonou-Abkommen 2020 Am 22.05.2018 nahm der Entwicklungsministerrat eine Bestandsaufnahme der Vorbereitungen eines Beschlusses zur Ermächtigung der Kommission zur die Aufnahme von Verhandlungen für ein gemeinsames Abkommen mit den AKP-Länder nach dem Cotonou-Abkommen zu beschließen vor. Der Rat stellte fest, dass die meisten noch offenen Fragen gelöst wurden und bekräftigte aus diesem Grund das Ziel, die Verhandlungsdirektiven fertigzustellen. Wenn die Vorbereitungen bis zum Ministerrat der EU und AKP in Lomé (Togo) am 31.05.2018 und 01.06.2018 beendet sind, könnten die Verhandlungen über den Post-Cotonou-Rahmen nach 2020 aufgenommen werden. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2018/05/22/development/ Rat; Gedankenaustausch zu EU-Treuhandfonds für Afrika Am 22.05.2018 hat der Entwicklungsministerrat die EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) erörtert und auf der Grundlage von Erläuterungen der Kommission geprüft, wie weit die Umsetzung des Fonds vorangeschritten ist. Hierbei wurden auch die finanziellen Aspekte begutachtet. Der Rat betonte die Bedeutung des Fonds zur Bekämpfung von Ursachen der illegalen Migration. Gefordert wurde eine Priorisierung für eine bessere Zuweisung von Ressourcen und die aktuelle Herausforderung der bestehenden Finanzierungslücke von 1,2 Mrd. EUR verdeutlicht. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2018/05/22/development/ EP, Rat, Kommission; Vorläufige Einigung über das Europäische Entwicklungsprogramm für die Verteidigungsindustrie (EDIDP) im Trilog Am 22.05.2018 erzielten Vertreter des EP und des Rates eine vorläufige Einigung im Rahmen von Trilogverhandlungen über den Verordnungsvorschlag der Kommission über die Einrichtung des Programms EDIDP. Ziel des Vorschlags ist die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie finanziell mit Gesamtmitteln in Höhe von 500 Mio. EUR von 2019 bis 2020 zu unterstützen. Des Weiteren liegt der Fokus auf der grenzüberschreitenden Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen, Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung (mehr als 3000 Beschäftigte) sowie der Förderung gemeinsamer Programme von EDIDP. https://ec.europa.eu/germany/news/20180523-eu-einigt-sich-auf- entwicklungsprogramm-verteidigungsindustrie_de Rat; Schlussfolgerungen Investitionen in nachhaltige Entwicklung und Jahresbericht an den Europäischen Rat Am 22.05.2018 beschloss der Entwicklungsministerrat Schlussfolgerungen zum Thema „Investitionen in nachhaltige Entwicklung“ sowie den Jahresbericht 2018 an den Europäischen Rat. Der Rat verdeutlicht in seinen Schlussfolgerungen die Bedeutung der in der Agenda 2030 integrierten Aktionsagenda „Addis Abeda“. Diese bilde einen globalen Rahmen der Entwicklungsfinanzierung. Die von der EU und den Mitgliedstaaten zugesagten Verpflichtungen zur Entwicklungsfinanzierung werden vom Rat bestätigt. Ergänzend wird die Relevanz von unterschiedlichen Finanzquellen Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 7
(öffentliche/private, nationale/internationale) bekräftigt. Jedoch fordert der Rat die Kommission auf, Maßnahmen für die nachhaltige Finanzierung der Agenda 2030 zu ergreifen und Initiativen einzuleiten. Die Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung hänge stark von der Wirksamkeit der Entwicklungsmaßnahmen ab. Als ein entscheidender Faktor der nachhaltigen Entwicklung wird der Handel als Motor hervorgehoben. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8959-2018-INIT/en/pdf Kommission; Genehmigung der Übernahme von UTA durch Edenred Tankkarten Am 23.05.2018 genehmigte die Kommission die geplante Übernahme von Union Tank Eckstein (UTA) durch Edenred Tankkarten Holding GmbH nach Prüfung der EU- Fusionskontrollverordnung im vereinfachten Verfahren. Das Geschäftsfeld von UTA, deren Hauptsitz in DEU liegt, ist der Vertrieb von Tankkarten für bargeldloses Bezahlen von Kraftstoffen. Der Geschäftsbereich des in FRA ansässigen Unternehmens Edenred liegt im Bereich der Unternehmensdienstleistungen. Die Kommission sieht bei der Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da beide Unternehmen in ihren jeweiligen Märkten in denen sie tätig sind, nur eine begrenzte Präsenz haben. http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_8857 EP; Präsidentenkonferenz mit Mark Zuckerberg CEO Facebook Auf Einladung des EP-Präsidenten Antonio Tajani (EVP/ITL) nahm Mark Zuckerberg, CEO von Facebook, am 22.05.2018 an einer Sitzung der Präsidenten der Fraktionen im EP teil. Zusätzlich nahmen der Vorsitzende des LIBE Ausschusses MdEP Claude Moraes (S&D/GBR) und der Berichterstatter der Datenschutzgrundverordnung, MdEP Jan-Philipp Albrecht (GRUENE/DEU) an der Sitzung teil. Hintergrund für die Einladung war der massenhafte Missbrauch von Daten durch die Firma Cambridge Analytica, der bis zu 3 Mio. Bürgerinnen und Bürger in Europa betrifft. Die zunächst als nichtöffentlich geplante Runde wurde in letzter Minute auch per Livestream übertragen. Das verabredete Frage-Antwort Format, was zunächst den Präsidenten der Fraktionen die Möglichkeit zu Fragen eröffnete und ganz am Schluss erst Mark Zuckerberg die Gelegenheit für Antworten bot, führte zu vielen noch offenen Fragen, die Facebook nun schriftlich beantworten soll. Die Präsidenten äußerten sich im Anschluss fraktionsübergreifend enttäuscht über den Inhalt der Antworten und den Verlauf der Befragung. Im LIBE Ausschuss am 07.06.2018 wird das EP eine erste Anhörung zu Cambridge Analytica durchführen. http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/other-events/video?event=20180522-1820- SPECIAL-UNKN Kommission; Veröffentlichung von Vorschlägen für eine modernisierte Kohäsionspolitik nach 2020 Die Kommission legte am 29.05.2018 ihre ersten Legislativvorschläge zur Kohäsionspolitik nach 2020 vor. Ziel der Kommission ist die Schaffung einer modernisierten Kohäsionspolitik für alle Regionen mit einem bedarfsgerechteren Ansatz bei der Mittelverteilung, die der regionalen Entwicklung jeder Region gerecht wird. Bei den Vorschlägen handelt es sich zum einen um eine sogenannte allgemeine Dachverordnung, die für sieben EU-Fonds mit geteilter Mittelverwaltung (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung - EFRE, Kohäsionsfonds, Europäischer Sozialfonds, Europäischer Meeres und Fischereifonds, Asyl- und Migrationsfonds, Fonds für die innere Sicherheit und Instrument für Grenzmanagement und Visa gemeinsame) gemeinsame Regeln aufstellt. Zum anderen legte die Kommission auch ihren Verordnungsvorschlag mit den spezifischen Vorschriften für den EFRE und den Kohäsionsfonds vor sowie die diesbezüglichen Verordnungsvorschläge zur Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 8
Europäischen Territorialen Zusammenarbeit. Ziel der Kommission ist es, die wirtschaftliche und soziale Konvergenz voranzubringen, Regionen zu helfen, die Globalisierung zu meistern, und sie mit den geeigneten Instrumenten für ein robustes und anhaltendes Wachstum auszustatten. Alle Regionen in Europa sollen nach den Vorschlägen der Kommission auch künftig Mittel aus den kohäsionspolitischen Fonds erhalten. Dabei soll es weiterhin drei Gebietskategorien geben. Dies wären die weniger entwickelten Regionen, die Übergangsregionen und die stärker entwickelte Regionen. Allerdings soll die Gebietskategorie der Übergangsregionen künftig auf alle Regionen zwischen 75-100% des durchschnittlichen EU-BIPs statt bisher nur bis 90% erweitert werden. Zugleich werden aber neue Kriterien für alle Kategorien von Regionen für die Mittelzuweisungen vorgeschlagen, wie Jugendarbeitslosigkeit, niedriges Bildungsniveau, Klimawandel sowie Aufnahme und Integration von Migranten, um die sozioökonomische Situation vor Ort besser abzubilden. Die Kohäsionspolitik soll sich künftig auf fünf Politikziele konzentrieren statt den in der laufenden Periode festgelegten elf „thematischen Ziele“: 1. Ein intelligenteres Europa durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen; 2. Ein grüneres, CO2-freies Europa, das das Übereinkommen von Paris umsetzt und in die Energiewende, in erneuerbare Energien und in die Bekämpfung des Klimawandels investiert; 3. Ein stärker vernetztes Europa mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen; 4. Ein sozialeres Europa, das die europäische Säule sozialer Rechte umsetzt und hochwertige Arbeitsplätze, Bildung, Qualifizierung, soziale Inklusion und den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung fördert; 5. Ein bürgernäheres Europa durch Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien und einer nachhaltigen Stadtentwicklung in der gesamten EU. Die meisten Investitionen von EFRE und Kohäsionsfonds sollen laut Kommission auf die ersten zwei Ziele ausgerichtet werden. Künftig sollen auch durch einige neue Vorschläge die lokalen, städtischen und territorialen Behörden stärker in die Verwaltung der EU-Mittel eingebunden werden. Zudem schlägt die Kommission u.a. höhere Kofinanzierungssätze vor, die die Eigenverantwortung für EU-geförderte Projekte in Regionen und Städten stärken. Auch enthalten die Vorschläge eine ganze Reihe von Bestimmungen, die laut Kommission den Rahmen für die Kohäsionspolitik künftig einfacher und flexibler machen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3885_de.htm EuRH; Themenpapier über Bereiche für eine Vereinfachung der Kohäsionspolitik nach 2020 Am 28.05.2018 legte der EuRH ein Themenpapier vor, welches Grundsätze für Kommission, EP und die Mitgliedstaaten vorstellt, die im Hinblick auf neue Vorschriften im Kohäsionsbereich zu beachten seien. Zudem benennt das Themenpapier fünf Schlüsselbereiche, die in besonderem Maße zu berücksichtigen seien. Das Verständnis der Vorschriften, die Verwaltungsstruktur, die Überregulierung auf nationaler Ebene, die Nutzung vereinfachter Kostenoptionen bezogen auf die Umsetzung von Programmen und der Umfang sowie die Anzahl von Kontrollen sollten verbessert und vereinfacht werden. Die wichtigsten Vorschläge für eine Vereinfachung der Kohäsionspolitik sind im Anhang I aufgelistet. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/BRP_Cohesion_simplification/Briefi ng_paper_Cohesion_simplification_EN.pdf Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 9
Verkehr Rat; Annahme des EU-Systems für die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen Am 22.05.2018 hat der Rat „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“ den Verordnungsvorschlag des modernisierten Systems für Typengenehmigungen und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen mit dem Ziel der Verbesserung der Kontrolltests für Kfz-Emissionen angenommen. Die Umsetzung regelt eine Verstärkung in drei Bereichen. Neben der Qualität der Prüfung und der Marktüberwachung mit Stichprobenkontrollen bei Fahrzeugen soll die Aufsicht über das Typengenehmigungsverfahren bereits in einem frühen Stadium feststellen, dass Vorschriften nicht eingehalten werden. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/05/22/new-type- approval-and-market-surveillance-system-for-motor-vehicles-council-concludes- reform-of-the-sector/ Kommission; Offizielle Auskunftsersuchen in den Vertragsverletzungsverfahren gegen DEU, ITL, LUX und GBR wegen Typgenehmigungen Am 17.05.2018 forderte die Kommission mittels Aufforderungsschreiben im Rahmen laufender Vertragsverletzungsverfahren wegen Missachtungen der EU-Vorschriften für Typgenehmigungen die betroffenen Mitgliedstaaten (MS) DEU, ITL, LUX und GBR auf, zusätzliche Informationen einzureichen. Die betroffenen Staaten sind aufgefordert Informationen über die jeweiligen nationalen Untersuchungen und rechtlichen Schritte im Rahmen des Dieselskandals des VW-Konzerns einzureichen. Konkret geht es in den Verfahren um Maßnahmen der Staaten bei der Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern. DEU und LUX sind zusätzlich aufgefordert, geplante rechtliche Schritte und Sanktionen bezogen auf die Unregelmäßigkeiten bei der Motorsteuerung in Dieselfahrzeugen verschiedener Hersteller zu benennen, da ihre Typgenehmigungsinstanzen für die Genehmigung dieser Motor-Typen verantwortlich gewesen sind. Die MS müssen auf das Auskunftsersuchen der Kommission binnen zwei Monaten antworten. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3450_de.htm Kommission; Mahnung an DEU zur vollständigen Umsetzung der EU- Vorschriften über die Eisenbahnsicherheit Am 17.05.2018 hat die Kommission DEU zur vollständigen Einhaltung der EU- Vorschriften über die Sicherheit im Eisenbahnverkehr aufgefordert. Die Richtlinie regelt u.a., dass unabhängige Sicherheitsbehörden und eine unabhängige Stelle zur Untersuchung von Störungen und Unfällen einzurichten sind. Es wird von der Kommission moniert, dass die Regionalverkehrsnetze in DEU den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie nicht unterliegen. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-3446_de.htm Kommission; Verordnungsvorschlag für die Harmonisierung der Anlaufstellen des europäischen Seeverkehrs Im Rahmen des dritten Mobilitätspakets legte die Kommission am 17.05.2018 einen Verordnungsvorschlag vor, welcher eine zentrale Anlaufstelle für den europäischen Seeverkehr etablieren soll (COM/2018/278). Ziel des Vorschlags ist die Vereinfachung der Verfahren für Schiffe bezogen auf Anlaufhäfen. Damit soll die Interoperabilität der nationalen Systeme im Hinblick auf die gemeinsame Nutzung von Daten verbessert werden. Neben dem Verordnungsvorschlag veröffentlichte die Kommission zusätzlich Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 10
einen Fahrplan für die Evaluation von vier Richtlinien bezüglich des europäischen Seeverkehrs im Rahmen eines Arbeitsdokuments. https://eur-lex.europa.eu/legal- content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:52018PC0278&from=EN Energie Eurostat; Leichter Rückgang der Energiepreise im Jahr 2017 gegenüber 2016 Am 30.05.2018 legte Eurostat die statistischen Daten der Strompreise des zweiten Halbjahrs 2017 vor. Gegenüber des zweiten Jahreshälfte 2016 lasse sich ein Rückgang der Strompreise um 0,2% feststellen, womit der EU-Durchschnitt bei 20,5 EUR pro 100 kWh liege. DEU habe EU-weit die höchsten Strompreise mit 30,5 EUR je kWh, dicht gefolgt von DNK (30,1 EUR) und BEL (28,8 EUR). Die niedrigsten Strompreise wurden in BUL, LIT und HUN mit jeweils 9,8 EUR, 11,1 EUR und 11,3 EUR pro kWh vermerkt. Die großen Preisunterschiede seien laut Eurostat auf unterschiedlich hohe Steuern und Abgaben zurückzuführen, welche von 5% in MTA bis zu 69% in DNK reichen. Im gleichen Zeitraum vermerkte Eurostat einen Rückgang der Gaspreise für Haushalte um durchschnittlich 0,5%, womit der EU-Durchschnitt auf 6,3 EUR pro 100 kWh fiel. In DEU wurde ein Rückgang der Gaspreise um 5,1% festgestellt, hingegen verzeichnete EST einen Anstieg der Gaspreise für Haushalte um 25,9% gegenüber 2016. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/8929358/8-30052018-AP- DE.pdf/48be8eaf-7603-4440-81b6-c038b676f56c Kommission; Rückforderung von Netzentgelten in DEU Am 28.05.2018 fasste die Kommission den Beschluss, dass die vollständige Befreiung von Netzentgelten großer Stromverbraucher in DEU in den Jahren 2012 und 2013 ein Verstoß gegen die EU-Beihilferegelungen war. Eine teilweise Verringerung der Netzentgelte sei aufgrund von konstanten Verbräuchen und großen Mengen zu rechtfertigen. Für eine vollständige Befreiung gab es laut Kommission aber keine objektive Rechtfertigung. Die entstehenden Kosten für Netze und die Nutzung von Netzdiensten seien auf alle Verbraucher umzulegen. Die durch die Befreiung einzelner Nutzer ersparten Netzentgelte belaufen sich für das Jahr 2012 - Schätzungen der Kommission zufolge - auf 300 Mio. EUR. Die verursachten Netzkosten der befreiten Stromverbraucher müssen jetzt ermittelt werden und DEU wird aufgefordert, die illegalen Beihilfen von den Begünstigten zurückzufordern. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3966_de.htm Kommission; Verpflichtungen Gazproms zur freien Lieferung von Erdgas zu Wettbewerbspreisen auf mittel- und osteuropäische Gasmärkte Am 24.05.2018 hat die Kommission dem Unternehmen Gazprom durch Beschluss Verpflichtungszusagen nach Art. 9 der EU-Kartellverordnung 1/2003 auferlegt, um wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen. Dadurch kann eine freie Lieferung von Erdgas zu Wettbewerbspreisen auf den mittel- und osteuropäischen Gasmärkten ermöglicht werden. Die für acht Jahre geltenden Verpflichtungszusagen betreffen neben der Abschaffung der Regulationsmöglichkeit des grenzüberschreitenden Weiterverkaufs auch die Versorgung von mittel- und osteuropäischen Regionen, die noch nicht an Gasfernleitungen angebunden sind. Abschließend wird die marktbeherrschende Position von Gazprom auf dem Gasmarkt in zwischenstaatlichen Abkommen thematisiert. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3921_de.htm Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 11
Rat; Schlussfolgerungen zu Energie und Entwicklung Am 22.05.2018 nahm der Entwicklungsministerrat die Schlussfolgerungen zum Thema „Energie und Entwicklung“ an und bestätigte damit das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung, welches gemeinschaftlich mit allen Mitgliedstaaten angestrebt wird. Zur Umsetzung dieses Ziels sind drei miteinander verknüpfte Themenfelder formuliert worden. Das Vorgehen gegen den mangelnden Zugang zu Energie, die Steigerung der Energieeffizienz in Verbindung mit der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und ein Beitrag zur globalen Bekämpfung des Klimawandels sind die Schwerpunkte. Der Rat nannte als Grund für die Auswahl der Maßnahmen, dass ein entscheidender Aspekt zur Beseitigung der Armut der Zugang zu Energie sei. Die Energiearmut und die damit verbundenen Auswirkungen führen dazu, dass Menschen anderenorts nach besseren Lebensgrundlagen suchen. Dies sei eine Ursache irregulärer Migration. Einhergehend mit einer Umstrukturierung des Energiesektors als ersten Schritt des Wandels verdeutlichte der Rat, dass aufgrund der Verflechtungen anderer Wirtschaftszweige, diese ebenso von der nachhaltigen Entwicklung profitieren würden. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8954-2018-INIT/en/pdf Kommission; Genehmigung der Übernahme des niederländischen Kabelfernsehbetreibers Ziggo durch Liberty Global unter Auflegen Am 30.05.2018 hat die Kommission die Übernahme von Ziggo durch Liberty Global nach erneuter Prüfung unter Auflagen genehmigt, nachdem im Oktober 2014 bereits eine Genehmigung unter Auflagen erteilt wurde, diese jedoch im Oktober 2017 aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben wurde. Das Unternehmen Liberty Global besitzt und betreibt weltweit Kabelnetze und einzelne Mobilfunknetze. Das Unternehmen Ziggo besaß und betrieb ein Kabelnetz, welche etwa die Hälfte der Landesfläche der NDL abgedeckte. Im Jahr 2016 ist Ziggo mit anderen Unternehmen das Gemeinschaftsunternehmen VodafoneZiggo eingegangen. Die erneute Genehmigung der Fusion wurde unter Auflagen zur Umsetzung der Verpflichtungszusagen genehmigt. Liberty Media verpflichtet sich erneut zur Änderung einzelner Klauseln aus den Lieferverträgen, der Gewährleistung von ausreichenden Verbindungskapazitäten sowie der Zusage, den veräußerten ehemaligen Unternehmensanteil Kanal Film1 nicht zurückzukaufen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3984_de.htm Forschung Kommission; EIC-Pilotprojekt unterstützt u.a. KMU-Projekt aus Frankfurt am Main Der Europäische Innovationsrat (EIC) hat im Rahmen des Programms Horizont 2020 sein Pilotprojekt zur Förderung und Bewerbung von europäischer Innovation gestartet. Dazu hat die Kommission am 24.05.2018 die insgesamt 79 ausgewählten Forschungsprojekte bekannt gegeben. Die Projekte werden mit einem Gesamtbudget von 146 Mio. EUR unterstützt, um damit ihre Produkte vermarkten zu können. Davon werden 110 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem KMU Instrument (Phase 2) an 65 Unternehmen aus ganz Europa gehen. Unter den geförderten KMUs befindet sich ein Unternehmen aus Frankfurt am Main („Genome Biologics“). Es hat Innovationen zur Verringerung der Kosten, Zeit und ethischen Belastung der präklinischen Forschung in der pharmazeutischen Industrie entwickelt. https://ec.europa.eu/info/news/eic-pilot-invest-eu146-million-79-top-class-innovative- projects-help-them-access-market-faster-2018-may-24_de Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 12
Rat; Fortschrittsbericht zur Einrichtung eines gemeinsamen Unternehmens für Hochleistungsrechner Der Rat Wettbewerbsfähigkeit, Teil Forschung, nahm auf seiner Sitzung am 29.05.2018 den Fortschrittsbericht der bulgarischen Ratspräsidentschaft über den Stand der Verhandlungen zum Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines Gemeinsamen Unternehmens „European High Performance Computing (HPC)“ zur Kenntnis. Dabei haben die Delegationen bisher u.a. die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Tätigkeiten für den Erwerb, die Bereitstellung, die Zusammenschaltung und den Betrieb von Supercomputern und Dateninfrastrukturen von Weltrang sowie die Tätigkeiten zur Unterstützung einer Forschungs- und Innovationsagenda zur Schaffung eines nachfrageorientierten HPC- Ökosystems hervorgehoben. Der Bericht dient der kommenden österreichischen Ratspräsidentschaft als Grundlage für die weiteren Verhandlungen. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8634-2018-INIT/en/pdf Rat; Allgemeine Ausrichtung zum Programm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) Der Rat Wettbewerbsfähigkeit, Teil Forschung, erreichte auf seiner Sitzung am 29.05.2018 eine allgemeine Ausrichtung über den Verordnungsvorschlag über das Programm Euratom für Forschung und Ausbildung (2019-2020) in Ergänzung des Forschungsrahmenprogramms für Forschung und Innovation (Horizont 2020). Ziel ist eine Verlängerung des Programms bis Ende 2020. Damit soll gewährleistet werden, dass das Programm, welches Ende 2018 auslaufen sollte, an den aktuellen Forschungsrahmen von Horizont 2020 angeglichen werden kann. Das Euratom- Rahmenprogramm betrifft Forschungstätigkeiten in den Bereichen Kernenergie (Fusion und Kernspaltung) und Strahlenschutz. http://www.consilium.europa.eu/media/35489/st09384-en18.pdf Rat; Annahme von Ratsschlussfolgerungen zur europäischen „Cloud“-Initiative Der Rat Wettbewerbsfähigkeit, Teil Forschung, verabschiedete auf seiner Sitzung am 29.05.2018 Ratsschlussfolgerungen zur europäischen „Cloud“-Initiative. Ziel der europäischen „Cloud“-Initiative ist es, Wissenschaft, Industrie und öffentlichen Behörden in der EU Zugang zu erstklassigen Dateninfrastrukturen und cloudbasierten Diensten zu ermöglichen. Die Schlussfolgerungen enthalten u.a. die Aussage, dass die Europäische Cloud für offene Wissenschaft aufgrund ihres offenen Charakters inklusiv und schrittweise entwickelt werden sollte, und empfiehlt Kommission und Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Interessenträger freiwillig teilnehmen können, indem sie auswählen, welche Dienstleistungen oder Datensätze sie je nach ihren verfügbaren Mitteln und nach den anzuwendenden Regeln und Bestimmungen teilen können. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9029-2018-INIT/en/pdf Rat; Annahme von Ratsschlussfolgerungen zur Beschleunigung des Wissensaustauschs in der EU Der Rat Wettbewerbsfähigkeit, Teil Forschung, verabschiedete auf seiner Sitzung Schlussfolgerungen zur Beschleunigung des Wissensaustausches innerhalb der EU, um die noch notwendigen Maßnahmen in diesen Bereichen zu konkretisieren. Der Rat hat dabei hervorgehoben, dass der Wissensaustausch in der EU verbessert werden müsse, um die bestmögliche Wirkung von Forschung und Innovation zu gewährleisten. Auch solle es mehr Mobilität für Forscherinnen und Forscher innerhalb der EU geben und die offene Verbreitung von Forschungsergebnissen verbessert werden. Darüber hinaus müsse es auch mehr Synergien zwischen den verschiedenen EU-Programmen geben. Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 13
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9507-2018-INIT/en/pdf Rat; Orientierungsaussprache zu Forschung und Innovation Der Rat Wettbewerbsfähigkeit führte eine Orientierungsaussprache zur Forschung und Innovation im Kontext des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens durch. Die Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass es nicht nur wichtig sei, die finanziellen Mittel zu erhöhen, sondern auch, dass das Potenzial von wissenschaftlicher Forschung verstärkt genutzt werden soll. http://www.consilium.europa.eu/media/35489/st09384-en18.pdf Finanzdienstleistungen Kommission; Vorschlag zur Einführung von EU-Staatsanleihen, die durch Wertpapiere besichert sind, vorgestellt Die Kommission hat am 24.05.2018 den im Reflexionspapier zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vom Mai 2017 angekündigten Verordnungsvorschlag zur Einführung von durch Staatsanleihen besicherten Wertpapieren (Sovereign Bond- Backed Securities, kurz „SBBS“) veröffentlicht. Mit solch einem Bündel an verbrieften Staatanleihen bezweckt die Kommission, marktorientierte Lösungen zu ermöglichen, um mehr Integration und Diversifizierung im EU-Finanzsektor und damit im Ergebnis auch eine stärkere und widerstandsfähigere WWU sowie die Vollendung der Bankenunion zu erreichen. Aus Sicht der Kommission soll der Vorschlag dazu dienen, ungerechtfertigte regulatorische Hindernisse für die marktgetriebene Entwicklung von Wertpapieren, die durch Staatsanleihen besichert sind, aus dem Weg zu räumen, indem beispielsweise nach Erfüllung spezieller Kriterien in Bezug auf die Eigenkapitalanforderungen eine Gleichstellung mit den auf EUR lautenden nationalen Staatsanleihen der Euroländer erfolgen soll. Konkret sieht der Vorschlag vor, dass die betreffenden Papiere von privaten Instituten aufgelegt und Forderungen auf ein Portfolio aus Euroraum-Staatsanleihen verbriefen würden. Da Risiken und mögliche Verluste ausschließlich von privaten Investoren getragen würden, sollen SBBS keinerlei Vergemeinschaftung von Risiken und Verlusten unter den Euroraum- Mitgliedstaaten mit sich bringen und sich auch nicht negativ auf die bestehenden nationalen Anleihemärkte auswirken. Die Kommission will SBBS somit als Topf verstanden wissen, in dem verschiedene Staatsanleihen aller 19 Euroländer gebündelt werden, die je nach deren wirtschaftlichem Gewicht enthalten sind. Anleger sollen beim Kauf von SBBS je nach Risikobereitschaft zwischen Papieren mit höherem oder niedrigerem Risiko wählen können. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3725_de.htm Kommission; Konkrete Vorschläge bezüglich der Schaffung eines nachhaltigen Finanzwesens veröffentlicht Die Kommission hat am 24.05.2018 im Rahmen ihrer Pläne zur Schaffung einer Kapitalmarktunion erste konkrete Maßnahmen veröffentlicht, die es dem Finanzsektor in der EU ermöglichen sollen, den Weg für eine umweltfreundlichere und sauberere Wirtschaft zu bereiten. Damit soll die Entschlossenheit der EU bekräftigt werden, weltweit die Vorreiterrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Umsetzung des Übereinkommens von Paris zu übernehmen. Durch die Einbindung des Finanzsektors sollen zudem verstärkte Anstrengungen unternommen werden, um den ökologischen Fußabdruck zu verringern und gleichzeitig die Wirtschaft in der EU nachhaltiger und wettbewerbsfähiger zu machen. Zu den Kernpunkten der Maßnahmen zählen erstens ein einheitliches EU-Klassifikationssystem („Taxonomie“), sodass aufgrund harmonisierter Kriterien bestimmt werden kann, ob eine Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 14
wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Dabei sollen bestehenden Marktpraktiken und Initiativen berücksichtigt und auch der Input der Sachverständigengruppe aufgegriffen werden. Zweitens präzisiert die Kommission in einer Verordnung, wie institutionelle Anleger, etwa Vermögensverwalter, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Anlageberater, die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance (sog. ESG-Faktoren) in ihren Investitionsentscheidungsprozessen berücksichtigen sollten. Drittens schlägt die Kommission in einer weiteren Verordnung eine neue Kategorie von Referenzwerten für geringe CO2-Emissionen („Dekarbonisierungsvariante“ von Standardindizes) sowie einen Referenzwert für positive CO2-Effekte vor. Viertens möchte die Kommission mittels einer bereits eingeleiteten Konsultation in Erfahrung bringen, wie sich ESG-Aspekte am besten in die Beratung von Privatkunden durch Wertpapierfirmen und Versicherungsvertreiber integrieren lassen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3729_de.htm Kommission; Weiterer Baustein der Kapitalmarktunion für leichteren Marktzugang für KMU Die Kommission hat als weiteren Baustein zur Schaffung einer Kapitalmarktunion am 24.05.2018 Vorschläge vorgelegt, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu Marktfinanzierungen erleichtern sollen. Aus Sicht der Kommission haben trotz der Vorteile einer Börsennotierung die auf KMU spezialisierten öffentlichen Märkte in der EU mitunter Schwierigkeiten, neue Emittenten zu finden. Darum soll nunmehr der bereits in der im Juni 2017 vorgelegten Halbzeitbilanz zum Aktionsplan zur Kapitalmarktunion angekündigte Zugang zu diesen Märkten geändert werden. Konkret umfassen die Vorschläge technische Änderungen an der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und der Prospektverordnung sowie einer delegierten Verordnung zur Änderung delegierter Rechtsakte, die im Rahmen der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) erlassen wurden. Inhaltlich soll dadurch erstens die aktuell existierende Pflicht zur Führung von Listen aller Personen, die auf preissensible Informationen zugreifen können, gelockert werden. Zweitens sollen Emittenten, die seit mindestens drei Jahren an einem KMU-Wachstumsmarkt notiert sind, beim Wechsel an einen geregelten Markt einen weniger umfangreichen Prospekt erstellen dürfen. Drittens sollen sich die auf die Emission von Schuldtiteln spezialisierten Handelsplätze leichter als KMU-Wachstumsmarkt registrieren lassen können, was durch Einführung einer neuen Emittenten-Kategorie erreicht werden soll. Viertens soll ein in allen Mitgliedstaaten geltendes gemeinsames Regelwerk für Liquiditätsverträge an KMU-Wachstumsmärkten geschaffen werden, das parallel zu den nationalen Bestimmungen besteht. Hierunter sind Vereinbarungen zwischen einem Emittenten und einem Finanzintermediär (z.B. einer Bank oder einer Wertpapierfirma) über den An- und Verkauf von Aktien des Emittenten in dessen Namen zu verstehen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3727_de.htm Kommission; neue Vorschriften zum besseren Schutz der Opfer von Kraftfahrzeugunfällen und Stärkung der Rechte von Versicherungsunternehmen Am 24.05.2018 hat die Kommission Änderungen der EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorgeschlagen, die darauf abzielen, den Opfern von Kraftfahrzeugunfällen einen besseren Schutz zu bieten und gleichsam die Rechte von Versicherungsnehmern zu stärken. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Opfer von Kraftfahrzeugunfällen vollen Schadensersatz erhalten, auch wenn der Versicherer zahlungsunfähig ist. Zudem sollen Bürgerinnen und Bürger, deren Bescheinigung des Schadenverlaufs in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, wie inländische Versicherungsnehmer behandelt werden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3731_de.htm Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 15
Rat; Allgemeine Ausrichtung zum Bankenpaket beschlossen Die EU-Finanz- und Wirtschaftsminister haben sich nach anderthalbjährigen Diskussionen am 25.05.2018 auf Neujustierungen in der Bankenregulierung zur weiteren Risikoreduzierung geeinigt. Dabei verständigten sie sich auf umfangreiche Änderungen der bestehenden Kapitalrichtlinie und -verordnung (CRD IV/CRR sowie der Abwicklungsverordnung (SRMR) und -richtlinie BRRD. Ziel dieser Modifikationen ist u.a. die Einführung neuer Verschuldungs- und Liquiditäts-Kennziffern, die vereinfachte Bankenabwicklung und zudem eine stärkere Proportionalität der Regeln, sodass beispielsweise kleine Banken anders behandelt werden als systemrelevante Großbanken. In diesem Zusammenhang wurden auch mehrere deutsche (regionale) Förderbanken von dem Anwendungsbereich der CRD ausgenommen. Ferner soll durch die neuen Regelungen sichergestellt werden, dass Banken nicht übermäßig Kredite vergeben, ohne über ausreichende Mittel zu verfügen. Deshalb soll den Finanzministern zufolge u.a. eine Verschuldungsquote (Leverage Ratio) von 3% gelten. Das sogenannte Bankenpaket ist die erste größere Revision der europäischen Bankenregulierung seit der Finanz- und Staatsschuldenkrise 2007/08. Besonders umstritten war bis zuletzt die Höhe der Bail-in-Anforderungen für Großbanken, die nunmehr dahingehend festgelegt wurden, dass das Bail-in-fähige Kapital (MREL) mindestens 8% der gesamten Verbindlichkeiten und Eigenmittel betragen muss. Die amtierende bulgarische Ratspräsidentschaft zeigte sich zufrieden mit der erzielten Einigung und BUL-Finanzminister Wladislaw Goranow betonte, dass die verschiedenen Elemente ein wichtiger Beitrag zur Vollendung der Bankenunion sei und ermutigte das EP, seinerseits ebenfalls rasch zu einer abgestimmten Position zu gelangen, um möglichst zeitnah mit Trilog-Beratungen beginnen zu können. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/05/25/banking-council- agreement-on-measures-to-reduce-risk/ Rat; Austausch zur Vollendung der Bankenunion Die Finanzminister der Eurozone tauschten sich bei ihrem Treffen am 24.05.2018 im sog. inklusiven Format mit den Finanzministern der Nicht-Eurostaaten über die Vollendung der Bankenunion aus. So erläutertet der Präsident der Eurogruppe, der portugiesische Finanzminister Mário Centeno, nach der Sitzung, dass diese Aussprache im Hinblick auf das Treffen des ER Ende Juni notwendig gewesen sei, da sich die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Treffen auch mit der Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion befassen würden. Entsprechend seien sowohl die aktuellen Vorschläge der Kommission erörtert aber auch die Querverbindungen zwischen den einzelnen Dossiers diskutiert worden. Bis Juni solle daher ein Bericht über die bisher erfolgten Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Risiken im Bankenbereich vorgelegt werden, um darauf aufbauend das Vorgehen bezüglich weiterer Maßnahmen der Risikoteilung, allen voran die Einführung einer europäischen Einlagensicherung (EDIS) sowie einer fiskalischen Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) besprechen zu können. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/05/24/remarks-by-m- centeno-following-the-eurogroup-meeting-of-24-may-2018/ EP; Aussprache zu EU-Beziehungen zu Drittstaaten im Bereich der Finanzdienstleistungen Am 28.05.2018 fand im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) ein Austausch zu den Änderungsanträgen zum Initiativbericht von MdEP Brian Hayes (EVP/ IRL) bezüglich der Beziehungen der EU mit Drittstaaten im Bereich der Finanzdienstleistungen und -aufsicht statt. Während MdEP Hayes seinen Bericht verteidigte und betonte, dass im Mittelpunkt ein solides Drittstaatenregime stehen müsste, regten einzelne MdEP an, dass allein eine vergleichbare Regulierung Bericht aus Brüssel 11/2018 vom 01.06.2018 16
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