Bericht aus Brüssel - Hessen.de

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Bericht aus Brüssel

                15/2018 vom 27.07.2018

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
             21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel
        Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
         E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis

Institutionelles ............................................................................................................. 3

Außen- und Verteidigungspolitk………………………………………………..…………..3

Wirtschaft.................................................................................................................... 3

Verkehr ....................................................................................................................... 7

Energie ....................................................................................................................... 8

Forschung................................................................................................................... 8

Finanzdienstleistungen ............................................................................................... 9

Finanzen ................................................................................................................... 11

Soziales .................................................................................................................... 13

Gesundheit und Verbraucherschutz ......................................................................... 20

Umwelt...................................................................................................................... 24

Landwirtschaft .......................................................................................................... 26

Justiz ........................................................................................................................ 27

Inneres ..................................................................................................................... 29

Information, Kommunikation und Medien ................................................................. 33

Vorschau .................................................................................................................. 34

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Institutionelles

Kommission; Vorbereitungen auf den Brexit
Die Kommission hat am 19.07.2018 eine Mitteilung zur Vorbereitung auf die
unterschiedlichen Brexit-Szenarien veröffentlicht. Die Mitteilung stellt die laufenden
Arbeiten zur Vorbereitung auf alle Szenarien des Austritts GBR aus der EU dar und
soll laut Kommission zur besseren Aufklärung dienen. Die Mitteilung zielt ebenso
darauf ab, die EU-27 Staats- und Regierungschefs, Unternehmen und Bürgerinnen
und Bürger dazu aufzurufen, sich adäquat auf jeden möglichen Brexit vorzubereiten
und die Vorbereitungsanstrengungen zu erhöhen. Beim ersten Szenario in der
Mitteilung wird davon ausgegangen, dass das Austrittsabkommen vor dem 30.03.2019
ratifiziert wird. Dann würde eine Übergangsphase von 21 Monaten in Kraft treten, in
der weiterhin in GBR EU-Recht gilt. Wird das Austrittsabkommen hingegen nicht vor
dem 30.03.2019 abgeschlossen, gibt es keine Übergangsphase und das EU-Recht tritt
ab dem 30.03.2019 für GBR außer Kraft. Dies würde u.a. die Einführung von
Grenzkontrollen mit sich ziehen. Bei Handels-und Regulierungsfragen würden die
Regelungen der WTO gelten. Die Kommission schlussfolgert daher, dass es von
großer Bedeutung ist, dass alle, Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die
Mitgliedstaaten sowie die EU-Institutionen jeweils für sie die nötigen Vorkehrungen
treffen, um die negativen Auswirkungen des Austritts zu minimisieren.
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/EN/COM-2018-556-F1-EN-
MAIN-PART-1.PDF

Brexit; Tagung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten (Artikel 50) mit EU-
Verhandlungsführer beim Brexit, Michel Barnier
Am 20.07.2018 tagte der Rat für Allgemeine Angelegenheiten im Artikel 50 Format in
Brüssel. Brexit-Chefverhandler der EU, Michel Barnier, war zu Gast, um über den
aktuellen Stand beim Brexit zu informieren. Im Mittelpunkt stand das Weißbuch, das
die britische Regierung am 12.07.2018 vorgelegt hat und in dem sie ihren Standpunkt
zu den künftigen Beziehungen zwischen der EU und GBR darlegt. Barnier erläuterte
den Ministern im EU-27-Format, dass er im Weißbuch der britischen Regierung in
einigen Bereichen eine Grundlage für konstruktive Diskussionen sehe. Die Ansichten
über eine mögliche und notwendige Zusammenarbeit im Bereich der inneren und
äußeren Sicherheit seien sehr willkommen. Barnier wies aber auch verstärkt auf offene
Fragen hin, etwa bei der vorgeschlagenen Zollregelung und bei der Praktikabilität der
britischen Vorschläge. Die Interessen der EU seien zu schützen, daher sei es wichtig
zu prüfen, ob die Vorschläge von GBR im wirtschaftlichen Interesse der EU liegen.
Barnier wird auf der nächsten Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten (Artikel
50) im September 2018 über dieses Thema erneut berichten.
https://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?date=07/20/2018&sitelang=en&pa
ge=1&institution=

Wirtschaft

Kommission; Jahresbericht zur Kontrolle der Anwendung des Unionsrechts
In dem am 12.07.2018 vorgelegten Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung
des Unionsrechts“ der Kommission wird erläutert, wie die Kommission 2017 die
Anwendung des EU-Rechts überwacht und durchgesetzt hat. Aus dem Jahresbericht
zu 2017 geht hervor, dass die Kommission sich u.a. verstärkt für die Durchsetzung der
Vorschriften auf den Gebieten der Migration, des Verbraucherschutzes, der
Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie der

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Verbesserung der Luftqualität eingesetzt hat. Laut Bericht ist 2017 ein starker
Rückgang neuer Vertragsverletzungsverfahren um 34% zu verzeichnen gewesen.
Trotzdem werden auch weiterhin neue Vertragsverletzungsverfahren gegen alle
Mitgliedstaaten eingeleitet, darunter auch 19 gegen DEU. Im Falle der anhängigen
Vertragsverletzungsverfahren gibt es einen leichten Rückgang von 5,9%. Gegen DEU
waren 2017 insgesamt 74 Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Damit steht DEU
auf dem fünften Platz. Spitzenreiter ist ESP mit 93 anhängigen
Vertragsverletzungsverfahren.
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/report-2017-annual-report-monitoring-
application-eu-law.pdf

Kommission; Orientierungshilfe zur Abwicklung von Beihilfeverfahren
Am 16.07.2018 veröffentlichte die Kommission als Mitteilung einen neuen
Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren, der den Verhaltenskodex
aus dem Jahr 2009 ersetzen soll. Er beschreibt und erläutert die von den
Kommissionsdienststellen bei der Prüfung von Beihilfesachen angewandten
Verfahren. Es werden also keine neuen Rechte begründet noch bestehende Rechte
abgeändert. Der Verhaltenskodex zielt auf eine wirksame Verfahrensstraffung und
-beschleunigung der Beihilfeanträge, sowie eine Verbesserung der Bearbeitung von
beihilferechtlichen Beschwerden ab. Mit einer Reihe von effizienzsteigernden
Maßnahmen soll es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, Beihilfen zur Förderung
von Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung schneller durchzuführen.
Der Verhaltenskodex wurde mit Mitgliedstaaten und Interessenvertretern im Vorfeld
erörtert.
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/reform/best_practise/de.pdf

Kommission; EU und Japan unterzeichnen Freihandelsabkommen
Die EU und Japan haben am 17.07.2018 in Tokio das bislang größte von der EU
ausgehandelte       Wirtschaftspartnerschaftsabkommen    („Economic    Partnership
Agreement – EPA“) unterzeichnet, dass in der Öffentlichkeit auch „JEFTA“ genannt
wird. Das EP muss das Abkommen noch ratifizieren. Es soll 2019 in Kraft treten. Es
handelt sich um ein „EU-only“-Abkommen. Das bedeutet, dass das Abkommen ohne
eine Ratifizierung auf nationaler Ebene in Kraft treten kann. Im Rahmen des
Abkommens sollen ab dem nächsten Jahr stufenweise 99% aller EU und 94% aller
japanischen Zölle, aber auch weitere Handelshemmnisse und rechtliche Hindernisse
zwischen den beiden Wirtschaftsräumen beseitigt werden. Dadurch soll das bislang
noch geringe Handelsvolumen zwischen den beiden Wirtschaftsräumen erhöht
werden. Langfristig könnte das Abkommen nach Schätzungen der Kommission, die
europäische Wirtschaftsleistung um 0,76% steigern.
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1698&serie=1296&langId=de

Kommission;        Inkrafttreten   vorläufiger    Schutzzölle     für      bestimmte
Stahlerzeugnisse
Mit Veröffentlichung der Durchführungsverordnung vom 18.07.2018 führte die EU die
am 05.07.2018 vorgelegten Vorschläge für vorläufige Schutzmaßnahmen für
bestimmte Stahlerzeugnisse in Form eines Zollkontingents zum 19.07.2018 offiziell
ein. Infolge der 25% US-Einfuhrzölle auf Stahl hätten laut Kommission Lieferanten
begonnen, einen Teil ihrer Ausfuhren in die EU umzuleiten. Daher hält die Kommission
vorläufige Schutzmaßnahmen für gerechtfertigt. Durch die Maßnahmen soll eine
Zunahme der Einfuhren vermieden werden, die den Stahlproduzenten in der EU,
welche bereits an den globalen Überkapazitäten leiden, zusätzliche wirtschaftliche
Probleme bereiten würde. Zusätzliche Zölle sollen aber erst erhoben werden, wenn
das Zollkontingent, basierend auf den traditionellen Einfuhren, erreicht ist. Bei den

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Schutzzöllen handelt es sich um vorläufige Maßnahmen, die maximal für 200 Tage
gelten.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4563_en.htm

Kommission; Gemeinsame Erklärung der EU und China unterzeichnet auf „20.
EU-China-Gipfel“
Am 16.07.2018 haben die EU und China bei einem gemeinsamen Gipfeltreffen in
Peking Fortschritte beim Investitionsschutzabkommen und in Handelsfragen erzielt. In
einer gemeinsamen Erklärung bekannten sich beide Partner zu einer multilateralen,
regelbasierten Ordnung mit den Vereinten Nationen und einem offenen, regelbasierten
Handelssystem mit der Welthandelsorganisation (WTO). Zudem wurde vereinbart, den
gegenseitigen Marktzugang und Investitionen zu erleichtern sowie die Verhandlungen
über geografische Angaben zu beschleunigen. Damit sollen die administrativen
Hürden und der hohe regulatorische Aufwand verringert werden, um den europäischen
Investoren einen besseren Marktzugang in China zu ermöglichen. Ferner bestehen
auch beide Seiten u.a. auf den Erhalt des Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplans
(JCPOA) mit dem Iran und bekennen sich zu der Umsetzung der Ziele des Pariser
Klimaabkommens. Neben der gemeinsamen Erklärung wurden auf dem Gipfel noch
eine ganze Reihe weiterer Absichtserklärungen unterzeichnet, u.a. über eine stärkere
Zusammenarbeit beim Emissionshandel und auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft.
http://www.consilium.europa.eu/media/36165/final-eu-cn-joint-statement-
consolidated-text-with-climate-change-clean-energy-annex.pdf

Kommission; Mitteilung für Investitionen innerhalb der EU
Am 19.07.2018 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung zum Schutz von
Investitionen in der EU. Ziel der Mitteilung ist es laut Kommission, Investoren deutlich
zu machen, dass das Fehlen interner Investitionsabkommen nicht bedeutet, dass
Investoren in der EU nicht geschützt sind. In der Mitteilung wird dargestellt, dass es in
allen Mitgliedstaaten einen umfassenden und wirksamen Rechtsrahmen gibt, der auch
Rechtsbehelfe mit umfasst. Die Mitteilung zeigt zum einen auf, dass das geltende EU-
Recht einen wirksamen und angemessenen Schutz für Investoren bietet, aber auf der
anderen Seite dieses kein unbegrenzter Schutz ist, da die Behörden in der EU bei
ihren Entscheidungen auch andere legitime Interessen berücksichtigen. So wird u.a.
erörtert, inwiefern das EU-Recht die Rechte von EU-Investoren schützt und Anleger
diese Rechte auch vor nationalen Verwaltungsbehörden und Gerichten durchsetzen
können. Die Kommission reagierte mit der Mitteilung auf das Urteil des EuGH vom
06.03.2018 („Achmea“), das die Auffassung der Kommission bestätigte, dass Investor-
Staat-Streitbeilegungsverfahren in einer zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen
Übereinkunft nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Das gilt laut Kommission auch
für entsprechende Klauseln in den bilateralen Investitionsschutzabkommen. Die
Mitteilung erläutert die Auswirkungen des o.a. Urteils des EuGH und unterlegt die
Rechtsfolgen. Nach Auffassung der Kommission gilt das Urteil in Bezug auf
grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU auch für den Vertrag über die
Energiecharta von 1994.
http://ec.europa.eu/finance/docs/policy/180719-communication-protection-of-
investments_en.pdf

Rat; Informeller Wettbewerbsfähigkeitsrat diskutiert über die künftige
Industriepolitik der EU
Am 16.07.2018 fand in Wien eine Informelle Tagung des Wettbewerbsfähigkeitsrats
unter dem Motto „Rethinking European Industry“ statt. Im Vordergrund der Tagung
standen die Themen Innovation, Künstliche Intelligenz, Digitalisierung und
Berufsausbildung, bei denen sich die Mitgliedstaaten auf einen dreifachen Ansatz

                         Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018                    5
einigten. Es gelte das Innovationsprinzip zu stärken, die Digitalisierung zur
Reindustrialisierung Europas zu nutzen und im Hinblick auf die Zukunft einen Ausbau
hoch qualifizierter Fachkräfte zu fördern. Die Diskussionen und Ergebnisse der
informellen Tagung der für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Ministerinnen und
Minister, an dem neben den EU-28 auch Vertreter aus der Schweiz, aus Norwegen,
dem EWSA, dem AdR sowie aus der Wirtschaft teilgenommen haben, sollen als
Vorlage für ein Papier der AUT-Präsidentschaft zur künftigen Vision für eine neue
Industriepolitik dienen. Ziel ist eine langfristige Vision für eine starke und erfolgreiche
gemeinsame Industriepolitik als „Legacy“ für eine neue Kommission zu entwickeln.
https://www.eu2018.at/de/latest-news/news/07-16-Informal-meeting-of-
competitiveness-ministers--Internal-market-and-industry-.html

Kommission; Vertragsverletzungsverfahren gegen DEU und 26 weitere
Mitgliedstaaten eingeleitet
Die Kommission hat am 19.07.2018 den Beschluss gefasst, Aufforderungsschreiben
an 27 Mitgliedstaaten, darunter auch DEU, zu richten. Lediglich LIT bekam dieses
Schreiben nicht. In allen 27 Mitgliedstaaten würden die nationalen Rechtsvorschriften
und die Verwaltungspraxis nicht mit den EU-Vorschriften über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen (Richtlinie 2013/55/EU) übereinstimmen. Außerdem spricht die
Kommission laut ihrer Verlautbarung in den Schreiben Fragen der Transparenz und
Verhältnismäßigkeit regulatorischer Hindernisse an, die sie zum Teil in ihrer Mitteilung
vom 10.01.2017 über die Reformempfehlungen für die Berufsreglementierungen
formulierte. Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente
der Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit
Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-4486_de.htm

EuGH; Schlussanträge in der Rechtssache United Parcel Service (UPS) gegen
die Kommission
Generalanwältin Kokott legte am 25.07.2018 ihre Schlussanträge in der Rechtsache
C-265/17 P (Kommission / United Parcel Service - UPS) vor. In der Rechtssache geht
es um die Übernahme von TNT Express durch UPS. Das Vorhaben hatte die
Kommission mit Beschluss vom 30.01.2013 aus wettbewerbstechnischen Gründen
untersagt. Das EuG erklärte den Beschluss der Kommission am 07.03.2017 wegen
Verfahrensfehlern     für   nichtig.  Die   Kommission       habe   während     des
Verwaltungsverfahrens das von ihr zugrunde gelegte ökonometrische Modell
wesentlich geändert, ohne UPS darüber zu informieren und dem Unternehmen
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Damit habe die Kommission die
Verteidigungsrechte von UPS verletzt, entschied das EuG. Die Generalanwältin
schlägt in ihren Schlussanträgen vor, die Rechtsmittel der Kommission gegen das
EuG-Urteil zurückzuweisen und das Urteil damit zu bestätigen. Die ökonometrische
Analyse sei eine der wesentlichen Grundlagen für die Einwände gewesen, welche die
Kommission der geplanten Übernahme entgegengesetzt habe. Die Kommission hätte
UPS zur Wahrung ihrer Verteidigungsrechte in die Lage versetzen müssen, ihren
Standpunkt zu diesem Modell sachdienlich vorzutragen. Eine Übernahme von TNT
durch UPS wird das Urteil des EuGH nicht mehr ermöglichen. TNT wurde
zwischenzeitlich von FedEx übernommen.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-07/cp180122de.pdf

Kommission; Berichte über Verhandlungen mit China und Indonesien
veröffentlicht
Die Kommission hat am 24.07.2018 ihre Berichte über die jüngsten Gespräche zu
einem Handelsabkommen mit Indonesien und einem Investitionsabkommen mit China

                         Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018                      6
veröffentlicht. Es handelt sich hierbei zum einen um den Bericht zur fünften Runde der
Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und Indonesien, die
vom 09. bis 13.07.2018 stattfanden. Diese seien laut Kommission konstruktiv verlaufen
und in den meisten Kapiteln wären gute Fortschritte erzielt worden, so auch bei den
Dienstleistungen und Investitionen. Zum anderen handelt es sich um den Bericht über
die am 12./13.07.2018 stattgefundene 18. Runde der Verhandlungen über ein
Investitionsabkommen zwischen der EU und China. Im Mittelpunkt standen hier die
Themen Enteignung, Inländerbehandlung, faire und gerechte Behandlung und
nachhaltige Entwicklung.
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/july/tradoc_157137.pdf
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/july/tradoc_157143.pdf

Kommission; Erste Annäherungen im Handelsstreit mit den USA
Der Präsident der USA, Donald Trump, empfing am 25.07.2018 im Weißen Haus
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Handelskommissarin Cecilia
Malmström. Im Fokus des Gesprächs standen der Aufbau stärkerer
Handelsbeziehungen mit den USA sowie auch die Zusammenarbeit in den Bereichen
Außen- und Sicherheitspolitik, Terrorismusbekämpfung, Energiesicherheit und
Wirtschaftswachstum. Es wurde vereinbart, Gespräche über den Abbau von
Handelsbarrieren aufzunehmen, auf schon angedrohte Zölle zu verzichten und die
bestehenden US-Zölle auf Stahl und Aluminium sowie die EU-Gegenzölle neu zu
bewerten. Des Weiteren beabsichtigen die EU und die USA, bei der Reform der
Welthandelsorganisation (WTO) zusammenarbeiten. Die EU hat sich u.a. bereit
erklärt, künftig mehr Sojabohnen und Flüssiggas (LNG) aus den USA zu importieren.
http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-4687_en.htm

Verkehr

Kommission; Aufruf zu gemeinsamen Anstrengungen gegen Verspätungen im
Luftverkehr
Am 13.07.2018 gaben Violeta Bulc, Kommissarin für Verkehr, und MdEP Karima Delli,
(Grüne/FRA), Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr im EP,
eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie dazu aufriefen, durch gemeinsame
Anstrengungen gegen Verspätungen im Luftverkehr vorzugehen. Das Jahr 2018
werde mit 11 Mio. Flügen das bisher verkehrsreichste Jahr im Luftverkehr sein.
Gleichzeitig seien 50.000 Passagiere täglich von Verspätungen in der EU von mehr
als zwei Stunden betroffen. Es werden in der Erklärung Systemverbesserungen, wie
intensiverer Kooperationen der Luftfahrtbehörden und eine bessere Zusammenarbeit
mit der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt, gefordert. Ziel müsse
es sein, die stagnierende Reform des Flugverkehrsmanagements mithilfe der Initiative
für den „Single European Sky 2+“ nach vorne zu bringen.
https://ec.europa.eu/commission/commissioners/2014-
2019/bulc/announcements/joint-statement-violeta-bulc-eu-commissioner-transport-
and-karima-delli-chair-european-parliaments_en

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Energie

Kommission; Klage gegen DEU wegen mangelnder Umsetzung der Strom- und
Gasrichtlinie
Mit Beschluss vom 19.07.2018 hat die Kommission entschieden, DEU vor dem EuGH
im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens zu verklagen wegen nicht
ordnungsgemäßer Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie (Richtlinie 2009/72/EG) und
der Erdgasrichtlinie (Richtlinie 2009/73/EG). Die Kommission kritisiert u.a. die nicht
uneingeschränkte         Ermessensfreiheit      der       Bundesnetzagentur        als
Regulierungsbehörde im Zusammenhang mit der Festlegung der Netztarife und
anderer     Bedingungen        für   den    Zugang       zu   den     Netzen      und
Regelenergiedienstleistungen. Des Weiteren kritisiert die Kommission auch, dass DEU
mehrere Anforderungen an das Modell zur Entflechtung der unabhängigen
Übertragungsnetzbetreiber bzw. Fernnetzbetreiber nicht ordnungsgemäß umgesetzt
habe. Die oben aufgeführten Richtlinien gehören zum dritten Energiepaket, das bis
03.03.2013 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen war.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-4486_de.htm

EuGH; Klage wegen Befreiung stromintensiver Unternehmen von der deutschen
„Erneuerbaren Energien-Gesetzen“ (EEG)-Umlage unzulässig
Der EuGH verkündete am 25.07.2018 sein Urteil in der Rechtssache C-135/16
(Georgsmarienhütte u.a. gegen DEU) bezüglich der Befreiung stromintensiver
Unternehmen von der EEG-Umlage und urteilte, dass das vom Verwaltungsgericht
Frankfurt am        Main      mit Entscheidung vom        23.02.2016   eingereichte
Vorabentscheidungsersuchen unzulässig sei. Die vier Unternehmen der
Georgsmarienhütte-Gruppe seien nämlich zu einer Nichtigkeitsklage im Sinne des Art.
263 Abs. 4 AEUV gegen den Kommissionsbeschluss vor dem EuG befugt gewesen.
Sie hätten aber von dieser Befugnis keinen Gebrauch gemacht. Daher könnten sie
sich bei ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht in DEU gegen nationale Maßnahmen
zur Durchführung des Kommissionsbeschlusses vom 25.11.2014 nunmehr nicht mehr
auf dessen Ungültigkeit berufen. Die Kommission hatte mit dem Beschluss,
entschieden, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasse und die Begrenzung
der EEG-Umlage für bestimmte stromintensive Unternehmen nur teilweise mit dem
Binnenmarkt vereinbar sei. Gegen die daraufhin erfolgte Rücknahme der Bescheide
in Höhe eines Teilbetrages klagten die Unternehmen beim Verwaltungsgericht
Frankfurt am Main. Das Verwaltungsgericht wollte nunmehr vom EuGH wissen, ob der
Kommissionsbeschluss gegen den AEU-Vertrag verstößt, indem die Kommission die
Begrenzung der EEG-Umlage als „staatliche Beihilfe“ qualifiziert.
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-135/16

Forschung

Rat; informelle Tagung für Wettbewerbsfähigkeit (Forschung) am 17.07.2018
Die zuständigen Ministerinnen und Minister der EU- und EFTA-Länder für Forschung
trafen am 17.07.2018 im Rahmen des informellen Rates für Wettbewerbsfähigkeit in
Wien zusammen. Sie begrüßten die Schwerpunktsetzung des Programms, forderten
jedoch eine stärkere Einbindung bei der Planung zur konkreten Umsetzung des EU-
Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (2021-2027), das
die Kommission am 07.07.2018 vorgelegt hatte. Zudem seien die Synergien der
einzelnen Programme stärker zu nutzen. Eine breite Mehrheit der Minister unterstützte
im Hinblick auf die sog. Missionen den Ansatz, konkrete und für die Bevölkerung

                        Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018                  8
spürbare Ergebnisse sowie die dafür notwendige Auswahl der Förderinstrumente und
Projekte zu fokussieren. Der Programmentwurf sei noch unvollständig und
ausbaubedürftig. Beim Europäischen Innovationsrat begrüßten die Minister
mehrheitlich die Idee, verstärkt bahnbrechende und transformative Innovationen zu
fördern. Es bestünden allerdings noch unterschiedliche Einschätzungen darüber, wie
die Innovationsförderung konkret auszugestalten sei. Hingehen unterstützten die
Ministerinnen und Minister sehr klar die von der Kommission vorgeschlagene
Fortführung des Europäischen Forschungsrates zur Förderung exzellenter
Grundlagenforschung. Auch die Maßnahmen zur Stärkung der Humanressourcen in
der Forschung, die sog. Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen, fanden breite
Unterstützung. Der österreichische Ratsvorsitz hat angekündigt, einen abgestimmten
Zeitplan und Schlüsselthemen für die Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe
„Forschung“ als Diskussionsergebnis der Tagung zu entwickeln.
https://www.eu2018.at/latest-news/news/07-17-Informal-meeting-of-competitiveness-
ministers--research.html

Finanzdienstleistungen

Kommission, EIB; Juncker-Plan übertrifft ursprüngliches Investitionsziel von
315 Mrd. EUR
Die Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) haben am 18.07.2018
bekanntgegeben, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI)
seit Juli 2015 in der EU zusätzliche Investitionen in Höhe von 335 Mrd. EUR mobilisiert
und damit das Investitionsziel deutlich übertroffen hat. Ausgestattet mit einer
Haushaltsgarantie der EU und unter Einsatz von Eigenmitteln der EIB-Gruppe seien
insgesamt 898 Vorhaben genehmigt worden, die in den 28 EU-Mitgliedstaaten zu
Investitionen in Höhe von 335 Mrd. EUR führen würden. Auf diese Weise würden rund
700.000 kleine und mittlere Unternehmen besseren Zugang zu Finanzierungen
erhalten. Zudem stammten zwei Drittel der Investitionen von Seiten des Privatsektors.
Laut Kommission entspreche dies einem wichtigen Beitrag zur Schließung der
Investitionslücke, die sich nach der Finanz- und Wirtschaftskrise aufgetan habe.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4469_de.htm

EuG; EZB erleidet Niederlage beim Streit um Verschuldungsquoten von Banken
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit seinen Urteilen vom 13.07.2018 in
den Rechtssachen T-733/16, Banque Postale / EZB, T-745/16 BPCE / EZB, T-751/16
Confédération nationale du Crédit mutuell / EZB, T-757/16 Société Générale / EZB, T-
758/16 Crédit Agricole / EZB und T-768/16 BNP Paribas / EZB die Beschlüsse der
Europäischen Zentralbank (EZB) zur Berechnung der Verschuldungsquoten für
französische Banken für nichtig erklärt. Die sechs Geldhäuser (BNP Paribas, Société
Generale, Crédit Agricole, die Banque Postale, BPCE und die Crédit Mutuell) hatten
bei der EZB beantragt, bei der Berechnung ihrer Verschuldungsquoten bestimmte
Risikopositionen im Zusammenhang mit Sparbüchern unberücksichtigt zu lassen. Dies
waren im Kern Risikopositionen gegenüber staatlichen Stellen. Die EZB hatte dies
abgelehnt, woraufhin die sechs Banken das EuG eingeschaltet haben. Mit seinem
Urteil erklärte das Gericht die Beschlüsse der EZB-Bankenaufseher zur Berechnung
der Quoten für nichtig, da der EZB dabei Rechts- und offensichtliche
Beurteilungsfehler unterlaufen seien.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-07/cp180110de.pdf

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EuG; Schadensersatzforderungen zyprischer Einleger abgewiesen
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 13.07.2018 in den Rechtssachen
T 680/13 K. Chrysostomides & Co. u. a. / Rat u.a. und T 786/14 Bourdouvali u. a. / Rat
u.a. die Schadensersatzklagen mehrerer Einzelpersonen und Gesellschaften
betreffend die Umstrukturierung des zyprischen Bankensektors mit dem Hinweis
abgewiesen, dass die Voraussetzung der Rechtswidrigkeit des EU-Verhaltens nicht
erfüllt sei. In den ersten Monaten des Jahres 2012 gerieten mehrere in CYP ansässige
Banken, darunter die Cyprus Popular Bank (Laïki) und die Bank of Cyprus (BoC), in
finanzielle Schwierigkeiten. Die zyprische Regierung bat deshalb den Präsidenten der
Eurogruppe um finanzielle Unterstützung, der dies mittels einer finanziellen
Unterstützung vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Rahmen eines
makroökonomischen Anpassungsprogramms in Aussicht stellte. Der ESM und der
Internationale Währungsfonds (IWF) gewährten CYP daraufhin Finanzhilfen im
Umfang von 10 Mrd. EUR, verbunden mit der Bedingung, dass der zyprische Staat
selbst 13 Mrd. EUR mittels Einsparungen oder sonstigen Maßnahmen beisteuern
müsse. Zur Finanzierung wurden hierfür auch Kunden und Anleger der Banken in die
Pflicht genommen (Bail-in). In Folge dessen haben insgesamt 99 Kontoinhaber,
Anteilseigner oder Anleihegläubiger der BoC bzw. der Laïki die EU, den Rat, die
Kommission, die Eurogruppe sowie die EZB vor dem EuG auf Schadensersatz
verklagt und einen Ausgleich für die Verluste gefordert, die sie infolge der EU-
Maßnahmen erlitten hätten. In seinen Urteilen betont das Gericht, dass es sich bei
dem Bail-in um eine Maßnahme handele, die in angemessenem Verhältnis zum
angestrebten Ziel stehe, da weniger einschränkende Maßnahmen nicht durchführbar
gewesen seien oder die Erzielung der gewünschten Ergebnisse nicht ermöglicht
hätten. Somit stellten diese Maßnahme keinen unverhältnismäßigen und nicht
tragbaren Eingriff dar, der gegen das Eigentumsrecht verstoße. Auch bezüglich des
von den Klägern vorgetragenen Verstoßes gegen den Grundsatz der
Gleichbehandlung betont das Gericht, dass es sich um nicht vergleichbare
Sachverhalte handele, sodass eine rechtswidrige Diskriminierung nicht festgestellt
werden könne.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-07/cp180108de.pdf

ESMA; Warnung an GBR Finanzmarktakteure vor hartem Brexit
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 12.07.2018
eine Mitteilung veröffentlicht, in der sämtliche Marktteilnehmer aufgefordert werden,
sich auf ein Szenario vorzubereiten, wonach GBR ohne eine Einigung die EU
verlassen werde („hard brexit“). Da laut ESMA nicht garantiert werden könne, dass
eine Übergangsfrist vereinbart werde, müssten insbesondere die in GBR
beheimateten Unternehmen zeitnah entsprechende Genehmigungsanträge bei den
zuständigen nationalen Behörden (NCA) und der ESMA einreichen, sollten sie
zumindest Teile ihrer Geschäftsfelder nach dem Austrittsdatum vom 30.03.2019 in die
EU verlagern wollen. Andernfalls könne nicht garantiert werden, dass die
Unternehmen nach erfolgtem Brexit weiterhin in der EU27 tätig sein dürfen.
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-reminds-uk-based-
regulated-entities-about-timely-submission-authorisation

EIOPA; Überprüfung des Verbraucherschutzes bei Reiseversicherungen
gestartet
Die in Frankfurt ansässige Europäische Behörde für die Versicherungsaufsicht
(EIOPA)     hat   am     17.07.2018    eine    thematische     Überprüfung    von
Verbraucherschutzthemen in Bezug auf Reiseversicherungen gestartet. Dabei sollen
u.a. mögliche Schäden für Verbraucher aufgrund unklarer Versicherungsverträge, die
Auswirkungen neuer Geschäftsmodelle sowie zusätzliche Aufsichtsanforderungen

                       Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018                  10
überprüft werden. Zudem sollen aber auch gute Anwendungspraktiken (best practice)
bei der nationalen Umsetzung von EU-Vorgaben bewertet und mögliche Schlüsse für
eine harmonisierte Implementierung generiert werden.
https://eiopa.europa.eu/Pages/News/EIOPA-launches-EU-wide-thematic-review-on-
consumer-protectio-issues-in-travel-insurance-.aspx

Finanzen

Kommission; Aufforderung an DEU seine Verwaltungspraxis im Bereich der
grenzüberschreitenden Mehrwertsteuererstattung anzupassen
Die Kommission hat am 19.07.2018 beschlossen, DEU eine mit Gründen versehene
Stellungnahme zu übermitteln, in der das Land aufgefordert wird, seine Vorschriften
zur Mehrwertsteuererstattung mit den EU-Rechtsvorschriften (MwSt.-Richtlinie –
Richtlinie 2006/112/EG des Rates und Richtlinie 2008/9/EG des Rates zur Regelung
der Erstattung der Mehrwertsteuer) in Einklang zu bringen. In einigen Fällen lehnt DEU
derzeit die Erstattung der Mehrwertsteuer an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige
Steuerpflichtige ab, weil die übermittelten Informationen seines Erachtens nicht
vollständig sind; allerdings hat DEU den Antragsteller nicht aufgefordert, zusätzliche
Informationen vorzulegen. Dies hat zur Folge, dass die Erstattung verweigert wird,
obwohl die Antragsteller die im EU-Recht festgelegten materiellen Voraussetzungen
erfüllen. Kommt DEU der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die
Kommission den EuGH anrufen.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-4486_de.htm

Kommission; Öffentlicher Schuldenstand im EUR-Raum leicht auf 86,8% des BIP
gestiegen; Rückgang auf 81,5% des BIP in der EU28
Wie Eurostat am 20.07.2018 mitgeteilt hat, stieg der öffentliche Schuldenstand
(Bruttoschuldenstand des Staatssektors) im Verhältnis zum BIP (Verschuldungsquote)
im EUR-Raum auf 86,8% gegenüber 86,7% am Ende des vierten Quartals 2017 leicht
an. In der EU28 verringerte sich die Quote von 81,6% auf 81,5%. Verglichen mit dem
ersten Quartal 2017 verringerte sich der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum
BIP im EUR-Raum (von 89,2% auf 86,8%) wie auch in der EU28 (von 83,6% auf
81,5%).
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/9087362/2-20072018-AP-
EN.pdf/d9ca7f92-ea01-4a6d-a6d1-f64445be272a

Kommission; Öffentliches Defizit im EUR-Raum auf 0,1% des BIP gesunken;
Rückgang in der EU28 auf 0,5% des BIP
Wie Eurostat am 20.07.2018 mitgeteilt hat, belief sich im ersten Quartal 2018 das
saisonbereinigte öffentliche Defizit (Finanzierungssaldo des Staatssektors) im
Verhältnis zum BIP im EUR-Raum auf 0,1%, ein Rückgang gegenüber 0,6% im vierten
Quartal 2017. In der EU28 belief sich das Defizit im Verhältnis zum BIP auf 0,5%, ein
Rückgang gegenüber 0,6% im Vorquartal.
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/9087434/2-20072018-BP-
EN.pdf/1be8e140-b05a-4235-b28d-d83c6abfd23b

Kommission; Bericht über die Auswirkungen möglicher Barzahlungs-
beschränkungen
Die Kommission hat Mitte Juni 2018 einen Bericht über die Auswirkungen von
Beschränkungen für Barzahlungen veröffentlicht. Der Bericht kommt zu dem Schluss,
dass die Kommission derzeit keine Gesetzesinitiative zu diesem Thema erwägt. Er

                       Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018                  11
baut auf den Ergebnissen einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie auf.
Die Studie, die Anfang 2018 abgeschlossen wurde, kam zu dem Ergebnis, dass
Beschränkungen für Barzahlungen die Terrorismusfinanzierung nicht wesentlich
verhindern würden, wies aber darauf hin, dass solche Beschränkungen bei der
Bekämpfung der Geldwäsche nützlich sein könnten. Der heutige Bericht ist der letzte
Schritt in dem von der Kommission im Januar 2017 eingeleiteten Prozess zur Prüfung
der Auswirkungen von Beschränkungen für Barzahlungen im Rahmen der
Terrorismusbekämpfung. Die Beschränkung von Barzahlungen ist für die
europäischen Bürger ein sehr sensibles Thema. Viele sehen die Möglichkeit der
Barzahlung als eine Grundfreiheit an, die nicht unverhältnismäßig eingeschränkt
werden sollte.
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-
finance/com_2018_483_f1_report_from_commission_en_v4_p1_981536.pdf

Rat; Länderspezifische Empfehlungen 2018 zur Wirtschafts-, Beschäftigungs-
und Haushaltspolitik
Am 13.07.2018 hat der Rat das diesjährige "Europäische Semester" – das jährliche
Überwachungsverfahren zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Konvergenz und
Stabilität in der EU – zum Abschluss gebracht. Der Rat hat seine Empfehlungen und
Stellungnahmen 2018 zur Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Haushaltspolitik der
Mitgliedstaaten abgegeben. Übergeordnetes Ziel der diesjährigen Empfehlungen ist
es, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, die derzeit günstige wirtschaftliche Dynamik zu
nutzen, um die Widerstandsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften weiter zu stärken. Die
länderspezifischen Empfehlungen 2018 richten sich an 27 der 28 EU-Mitgliedstaaten.
Um Überschneidungen zu vermeiden, gebe es keine länderspezifischen
Empfehlungen für GRI, da dieses Land einer verstärkten Politiküberwachung im
Rahmen eines makroökonomischen Anpassungsprogramms unterliege.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/07/13/2018-country-
specific-recommendations-on-economic-employment-and-fiscal-policies/

Rat; BUL macht einen weiteren Schritt in Richtung Einführung des EUR
Am 12.07.2018 trafen sich Vertreter der Mitgliedstaaten des EUR-Raums, der EZB
und DNK in Anwesenheit der Kommission und BUL, um die Aussichten für die
Teilnahme Bulgariens am Wechselkursmechanismus II (WKM II) zu erörtern. Nach
konstruktiven Gesprächen mit den Vertretern der diversen Institutionen habe BUL eine
Reihe von Verpflichtungen in Politikbereichen übernommen, die für einen
reibungslosen Übergang zum WKM II und die Teilnahme daran von großer Bedeutung
seien. Insbesondere in Bezug auf die Bankenaufsicht werde von BUL erwartet, dass
es einen Antrag auf eine enge Zusammenarbeit mit der EZB im Einklang mit den
bestehenden Verfahren stellt und die erforderlichen Vorbereitungen trifft.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/07/12/statement-on-
bulgaria-s-path-towards-erm-ii-participation/

Rat; Vereinfachung der Vorschriften für die Verwendung von EU-Mitteln (sog.
Omnibus-Verordnung)
Der Rat hat am 16.07.2018 die sogenannte Omnibus-Verordnung angenommen.
Dadurch sollen die Finanzvorschriften der EU einfacher und ergebnisorientierter
gestaltet werden. Mit dieser Verordnung werden die geltende Haushaltsordnung, mit
der der globale Rahmen für die Haushaltsführung abgesteckt wird, sowie eine Reihe
von Rechtsakten über Mehrjahresprogramme der EU für verschiedene Bereiche, u. a.
die Kohäsionspolitik, geändert. Die Änderungen betreffen insbesondere eine
umfangreichere Nutzung der "vereinfachten Kostenoptionen" und eine Verlagerung
des Schwerpunkts auf Ergebnisse statt einer Rückverfolgung der tatsächlich

                       Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018                 12
entstandenen Kosten. Zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen wird die EU verstärkt
auf vorliegende Prüfungen, Bewertungen oder Genehmigungen anderer Geber wie der
Vereinten Nationen, der Weltbank oder der Mitgliedstaaten zurückgreifen können. Das
Kombinieren von Finanzierungsquellen wird ebenfalls einfacher. All diese
Verbesserungen zusammengenommen dürften den Verwaltungsaufwand für alle an
der Ausführung des EU-Haushalts Beteiligten erheblich verringern.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/07/16/omnibus-
regulation-simpler-rules-for-use-of-eu-funds-adopted/

EuRH; Pläne zur Verknüpfung der EU-Finanzierung mit der Einhaltung der
Rechtsstaatlichkeit sind begrüßenswert
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) teilte am 17.07.2018 mit, dass er die Initiative
der Kommission, den EU-Haushalt vor generellen Mängeln in Bezug auf das
Rechtsstaatsprinzip mit möglichen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche
Haushaltsführung und den wirksamen Einsatz der EU-Mittel zu schützen, begrüßt. Der
vorgeschlagene     Mechanismus     hinsichtlich   seiner    Zielsetzung,    seines
Anwendungsbereichs und der Maßnahmen sei spezifischer als das bestehende
System und könne schneller umgesetzt werden. Der EuRH empfiehlt der Kommission
jedoch, dass sie die von ihr als Orientierungshilfe herangezogenen Quellen klar
präzisiert. Außerdem sollten die Kriterien, das Verfahren und der Umfang der
Maßnahmen genauer spezifiziert werden.
https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INOP18_01/INOP18_01_DE.pdf

EuRH; Kritik an Kommission wegen zu starker Flexibilisierung beim Stabilitäts-
und Wachstumspakt
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) veröffentlichte am 12.07.2018 seinen
Sonderbericht zum Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP). Der Bericht kommt zu dem
Schluss, dass die Kommission bei der Festlegung der Durchführungsbestimmungen
und bei Einzelentscheidungen der präventiven Komponente als Hauptziel der
Verordnung nicht genügend Bedeutung beigemessen hat. Die Kommission habe ihren
Ermessensspielraum extensiv genutzt, um fiskalpolitische Anforderungen an
hochverschuldete Staaten zu reduzieren. Insbesondere die Verpflichtung der
Mitgliedstaaten, ihre strukturellen Haushaltssalden mit den mittelfristigen
Haushaltszielen in Einklang zu bringen, wurde flexibel gehandhabt. Die allzu
großzügige Interpretation des SWP sei besonders bedenklich im Falle mehrerer
Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand. Denn für den Fall einer neuen Rezession,
könnten Mitgliedstaaten mit hoher Staatsverschuldung an den Finanzmärkten enorm
unter Druck geraten und die EU insgesamt in große Schwierigkeiten bringen.
https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_18/SR_EUROPEAN_SEME
STER_DE.pdf

Soziales

EuGH; Schlussanträge zur sechsten bezahlten Urlaubswoche nach 25
Dienstjahren in AUT
In der Rechtssache C-437/17 Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach /
EurothermenResort Bad Schallerbach GmbH, legte Generalanwalt Henrik
Saugmandsgaard Øe am 25.07.2018 seine Schlussanträge zu der Frage vor, ob die
Vorschriften des österreichischen Urlaubsgesetzes, die den Anspruch auf die sechste
Woche bezahlten Jahresurlaubs im Wesentlichen vom Vorliegen einer Dienstzeit von
mindestens 25 Jahren bei demselben – dem derzeitigen – Arbeitgeber abhängig

                       Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018                13
machen, mit dem unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung von Arbeitnehmern
aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbar sind.
Nach Ansicht des Betriebsrats verlangt das Unionsrecht, dass Dienstzeiten, die
Arbeitnehmer bei ihren früheren Arbeitgebern, in anderen Mitgliedstaaten als AUT,
zurückgelegt haben, im gleichen Umfang berücksichtigt werden wie Dienstzeiten beim
derzeitigen Arbeitgeber. Art. 45 Abs. 1 [Arbeitnehmerfreizügigkeit] und 2 AEUV und
Art 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 vom 05.04.2011 über die Freizügigkeit
der Arbeitnehmer innerhalb der Union [Verbot der Diskriminierung von Arbeitnehmern
aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit] seien dahin auszulegen, dass sie einer nationalen
Regelung wie der im Ausgangsverfahren nicht entgegenstehen, wonach einem
Arbeitnehmer, der insgesamt 25 Dienstjahre aufweist, diese aber nicht beim selben
österreichischen Arbeitgeber absolviert hat, ein Jahresurlaub nur im Ausmaß von fünf
Wochen gebührt, während einem Arbeitnehmer, der 25 Dienstjahre beim selben
Arbeitgeber erbracht hat, ein Anspruch auf sechs Wochen Urlaub pro Jahr zusteht.
Nach Ansicht von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe begründet ein
nationales Gesetz wie das österreichische Urlaubsgesetz, das für den Anspruch auf
bezahlten Jahresurlaub Dienstzeiten, die ein Arbeitnehmer bei seinen früheren
Arbeitgebern zurückgelegt habe, ungünstiger behandele als die Dienstzeiten, die er
bei seinem derzeitigen Arbeitgeber zurückgelegt habe, weder eine Diskriminierung
aufgrund        der    Staatsangehörigkeit      noch     eine     Beschränkung        der
Arbeitnehmerfreizügigkeit. Für den Fall, dass der Gerichtshof annehmen sollte, dass
dieses Gesetz zu einer solchen Diskriminierung oder einer solchen Beschränkung
führe, vertritt der Generalanwalt weiter die Ansicht, dass sich dies rechtfertigen lasse.
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?pro=&nat=or&oqp=&dates=&lg=&language=de&ju
r=C%2CT%2CF&cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C
%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfal
se&num=C-
437%252F17&td=%3BALL&pcs=Oor&avg=&page=1&mat=or&jge=&for=&cid=93202
0

EuGH; Schlussanträge zu Feiertagszuschlägen in AUT
In der Rechtssache C-193/17, Achatzi/Cresco – Feiertagszuschläge in AUT, legte
Generalanwalt Bobek am 25.07.2018 seine Schlussanträge vor. Nach
österreichischem Recht ist der Karfreitag nur für Angehörige von vier Kirchen ein
(bezahlter) Feiertag. Arbeiten Angehörige dieser Kirchen an diesem Tag, haben sie
Anspruch auf doppelten Arbeitslohn. Herr Achatzi ist bei Cresco Investigations GmbH
beschäftigt und gehört keiner dieser vier Kirchen an. Demzufolge erhielt er von der
Beklagten keinen bezahlten Feiertag und kein Feiertagsentgelt für die am Karfreitag
2015 geleistete Arbeit. Der Kläger erhob gegen die Beklagte Klage auf das zusätzliche
Entgelt, das ihm seiner Meinung nach für die an Karfreitag geleistete Arbeit zusteht,
mit der Begründung, dass die nationale Regelung aufgrund der Religion und der
Weltanschauung bei den Arbeitsbedingungen und beim Entgelt diskriminiere. Es ist zu
klären, ob eine nationale Regelung unionsrechtlich eine Diskriminierung darstellt und,
wenn ja, welche Folgen eine solche Feststellung in der Zeit vor der Verabschiedung
einer neuen diskriminierungsfreien Regelung durch den nationalen Gesetzgeber hat:
Sollen alle oder kein Arbeitnehmer die Feiertagszuschläge erhalten? Generalanwalt
Bobek bezog sich auf Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen
Union in Verbindung mit Art. 1 und Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG
des Rates vom 27.11.2000 zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung
und Beruf. Diese seien dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung
entgegenstehen, nach der der Karfreitag nur für Angehörige der Evangelischen
Kirchen des Augsburger und Helvetischen Glaubensbekenntnisses, der
Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-Methodistischen Kirche ein Feiertag ist.

                        Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018                    14
Entgegenstehende nationale Rechtsvorschriften müssen daher als unvereinbar mit
EU-Recht angesehen werden. Geschädigte können sich daher auf das Urteil vom
19.11.1991, Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, EU:C:1991:428), berufen, um
gegebenenfalls Ersatz des entstandenen Schadens zu erlangen.
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?pro=&lgrec=de&nat=or&oqp=&dates=&lg=&langu
age=de&jur=C%2CT%2CF&cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252
C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse
%252Cfalse&num=C-
193%252F17&td=%3BALL&pcs=Oor&avg=&page=1&mat=or&jge=&for=&cid=93202
0

Rat; Informeller EPSCO-Rat zur Digitalisierung der Arbeitswelt
Am 19. und 20.07.2018 trafen sich die nationalen Minister für Beschäftigung und
Sozialpolitik zur informellen Tagung (informeller EPSCO-Rat) mit der Kommission, den
EU-Sozialpartnern und anderen Experten in Wien, um die künftigen
Herausforderungen, die durch neue Arbeitsformen aufgrund der zunehmenden
Digitalisierung des europäischen Arbeitsmarktes entstehen, zu besprechen. Diese
neuen Arbeitsformen, wie zum Beispiel Plattform- oder Klickarbeit, bringen für
Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber neue Chancen, aber auch Ungewissheiten bezüglich
sozialer Absicherung und Arbeitsnormen mit sich. Mit dem Aufkommen von
Plattformarbeit erleben die Arbeitsmärkte in ganz Europa grundlegende
Veränderungen bezüglich Zugang, Beschäftigung und gesetzlichen Regelungen.
Während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes konzentriert sich das
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf
Gespräche über Lösungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie über neue
technologische Entwicklungen, wie zum Beispiel in der Robotertechnologie, von denen
weitere Einflüsse auf den Arbeitsalltag erwartet werden. Am 19.07. besprachen die
Minister und Fachleute „Neue Arbeitsformen mit einem Fokus auf Plattformarbeit –
soziale und rechtliche Absicherung”. Beiträge lieferten u.a. Beschäftigungs-
kommissarin Marianne Thyssen, Matthias Horx (Zukunftsforscher) sowie Juan
Menéndez-Valdés, Direktor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens-
und Arbeitsbedingungen. Zahlreiche Länder hätten bereits Initiativen gesetzt, um
Plattformarbeit in ihre nationalen Arbeitsmärkte zu integrieren. Der informelle Rat sah
sich verschiedene Ansätze an, hörte Fachleute aus diesem Bereich und besprach
mögliche Lösungen für eine Anpassung dieser neuen Arbeitsformen an bestehende
Normen. Am 20.07.2018 lautete das Thema „Robotertechnologie: Auswirkungen auf
Quantität und Qualität der Arbeit“ mit zusätzlichen Beiträgen von Horst Pichler, Leiter
der Forschungsgruppe „Kognitive Robotik“, Joanneum Research, Stefano Scarpetta,
Direktor für Beschäftigung, Arbeit und Soziales der OECD und Christa Sedlatschek,
Direktorin der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz. Immer mehr Arbeitsschritte könnten automatisiert oder überhaupt von
Robotern durchgeführt werden. In manchen Bereichen sei das eine Hilfe, weil so
körperliche Belastungen verringert werden könnten. Aber es könne zu einer
Abhängigkeit von Robotern, umfassender Überwachung von Arbeitnehmern und somit
größeren Belastungen führen. Daher wurde das Thema „Robotertechnologie,
Chancen und Herausforderungen für die Qualität der Arbeit“ diskutiert. Zum Abschluss
erklärten Kommissarin Thyssen und die AUT-Ministerin für Arbeit und Soziales, Beate
Hartinger-Klein: Die fortschreitende Digitalisierung werde die Arbeitsmärkte in Europa
verändern. Digitalisierung helfe dabei, dass der Mensch weniger gefährliche,
körperlich schwere und monotone Arbeit verrichten muss. Manche Arbeit werde
verschwinden. Das Gute an dem Wandel sei, dass vermutlich vier Fünftel der 2030
benötigten Jobs noch nicht erfunden sind. Doch genau deswegen sei es notwendig,

                        Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018                  15
die neuen Möglichkeiten zeitgerecht zu identifizieren und Regeln anzupassen. Nur so
könne die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihren Wohlstand zugleich sichern.
https://www.eu2018.at/de/calendar-events/political-events/BMASGK-2018-07-19-
Informal-EPSCO.html
https://www.eu2018.at/de/latest-news/news/07-20-Informal-meeting-of-employment-
and-social-policy-ministers.html

Kommission, Klage gegen BEL wegen unvollständiger Umsetzung der Richtlinie
für Saisonarbeiter
Die Kommission beschloss am 19.07.2018 gegen BEL Klage vor dem EuGH zu
erheben, weil es die Richtlinie 2014/36/EU über Saisonarbeiter nicht vollständig
umgesetzt habe. Die Richtlinie stellt sicher, dass Saisonarbeiter wie inländische
Arbeitnehmer behandelt und vor Ausbeutung geschützt werden. Die Richtlinie war bis
zum 30.09.2016 umzusetzen. Dem kam BEL, auch nach Aufforderungen der
Kommission, nicht nach. Zur Abschreckung beantragte die Kommission die
Verhängung eines täglichen Zwangsgelds in Höhe von 49.906 EUR. Bleibt die
Umsetzung unvollständig und schließt sich der EuGH der Sichtweise der Kommission
an, wäre das tägliche Zwangsgeld vom Tag der Urteilsverkündung an oder ab einem
späteren vom Gericht festgesetzten Datum bis zum vollständigen Abschluss der
Umsetzung zu zahlen. Die Kommission hat die Fortschritte der Mitgliedstaaten (MS)
bei der Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht genau verfolgt. 20 MS
erhielten Aufforderungsschreiben, darunter DEU, weil sie die Richtlinie bis zum
Stichtag nicht vollständig umgesetzt hatten. Sieben Vertragsverletzungsverfahren
wurden bisher beendet, so zuletzt seit dem 19.07.2018 LIT und FIN. Der Bundestag
hatte im Frühjahr 2017 seinen entsprechenden Umsetzungsbeschluss gefasst.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4490_de.htm

Kommission; EBI „Den Hunger aus der Welt schaffen, der 8% der EU-
Bevölkerung betrifft“
Die Kommission hat am 18.07.2018 zwei neue Europäische Bürgerinitiativen (EBI) für
zulässig erklärt: Eine Bürgerinitiative zum Thema „Dauerhafte Unionsbürgerschaft“,
eine zweite unter dem Titel „Den Hunger aus der Welt schaffen, der 8 Prozent der
europäischen Bevölkerung betrifft“. Ziel der letztgenannten Bürgerinitiative ist es, die
Regierungen zum Handeln gegen den Hunger zu bewegen und ihre Verantwortung für
die Lösung des Problems hervorzuheben. Die EBI „Den Hunger aus der Welt schaffen“
nennt als Hauptziele 1. Kampf gegen Nahrungsmittelverschwendung 2. Installierung
einer Finanztransaktionssteuer zur Gerierung von 30 Mrd. EUR / Jahr 3. Lösung des
Hungerproblems durch öffentliche Verwaltung, nicht durch Wohlfahrtsorganisationen
4. Keine Nahrungsmittelspekulation 5. Qualitätsverbesserungen. Der Beschluss der
Kommission zur Registrierung der beiden Bürgerinitiativen bestätigt lediglich deren
rechtliche Zulässigkeit. Ab der Registrierung der Initiativen haben die Organisatoren
ein Jahr Zeit, Unterstützungserklärungen für ihren Vorschlag zu sammeln. Für die
Initiative, die sich mit Hunger in der EU beschäftigt, ist dies ab dem 19. Juli 2018
möglich. Sollte eine Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million
Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten
erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die
Kommission kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder
nicht; sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/open/details/2018/000002

Rat; Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen neugefasst
Der Rat fasste am 16.07.2018 Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der
Mitgliedstaaten (MS) neu. Hierdurch werden die seit 2015 unverändert bestehenden

                        Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018                   16
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