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Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis Institutionelles ............................................................................................................. 3 Außen- und Verteidigungspolitk………………………………………………..…………..3 Wirtschaft.................................................................................................................... 3 Verkehr ....................................................................................................................... 7 Energie ....................................................................................................................... 8 Forschung................................................................................................................... 8 Finanzdienstleistungen ............................................................................................... 9 Finanzen ................................................................................................................... 11 Soziales .................................................................................................................... 13 Gesundheit und Verbraucherschutz ......................................................................... 20 Umwelt...................................................................................................................... 24 Landwirtschaft .......................................................................................................... 26 Justiz ........................................................................................................................ 27 Inneres ..................................................................................................................... 29 Information, Kommunikation und Medien ................................................................. 33 Vorschau .................................................................................................................. 34 Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 2
Institutionelles Kommission; Vorbereitungen auf den Brexit Die Kommission hat am 19.07.2018 eine Mitteilung zur Vorbereitung auf die unterschiedlichen Brexit-Szenarien veröffentlicht. Die Mitteilung stellt die laufenden Arbeiten zur Vorbereitung auf alle Szenarien des Austritts GBR aus der EU dar und soll laut Kommission zur besseren Aufklärung dienen. Die Mitteilung zielt ebenso darauf ab, die EU-27 Staats- und Regierungschefs, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger dazu aufzurufen, sich adäquat auf jeden möglichen Brexit vorzubereiten und die Vorbereitungsanstrengungen zu erhöhen. Beim ersten Szenario in der Mitteilung wird davon ausgegangen, dass das Austrittsabkommen vor dem 30.03.2019 ratifiziert wird. Dann würde eine Übergangsphase von 21 Monaten in Kraft treten, in der weiterhin in GBR EU-Recht gilt. Wird das Austrittsabkommen hingegen nicht vor dem 30.03.2019 abgeschlossen, gibt es keine Übergangsphase und das EU-Recht tritt ab dem 30.03.2019 für GBR außer Kraft. Dies würde u.a. die Einführung von Grenzkontrollen mit sich ziehen. Bei Handels-und Regulierungsfragen würden die Regelungen der WTO gelten. Die Kommission schlussfolgert daher, dass es von großer Bedeutung ist, dass alle, Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Mitgliedstaaten sowie die EU-Institutionen jeweils für sie die nötigen Vorkehrungen treffen, um die negativen Auswirkungen des Austritts zu minimisieren. https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/EN/COM-2018-556-F1-EN- MAIN-PART-1.PDF Brexit; Tagung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten (Artikel 50) mit EU- Verhandlungsführer beim Brexit, Michel Barnier Am 20.07.2018 tagte der Rat für Allgemeine Angelegenheiten im Artikel 50 Format in Brüssel. Brexit-Chefverhandler der EU, Michel Barnier, war zu Gast, um über den aktuellen Stand beim Brexit zu informieren. Im Mittelpunkt stand das Weißbuch, das die britische Regierung am 12.07.2018 vorgelegt hat und in dem sie ihren Standpunkt zu den künftigen Beziehungen zwischen der EU und GBR darlegt. Barnier erläuterte den Ministern im EU-27-Format, dass er im Weißbuch der britischen Regierung in einigen Bereichen eine Grundlage für konstruktive Diskussionen sehe. Die Ansichten über eine mögliche und notwendige Zusammenarbeit im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit seien sehr willkommen. Barnier wies aber auch verstärkt auf offene Fragen hin, etwa bei der vorgeschlagenen Zollregelung und bei der Praktikabilität der britischen Vorschläge. Die Interessen der EU seien zu schützen, daher sei es wichtig zu prüfen, ob die Vorschläge von GBR im wirtschaftlichen Interesse der EU liegen. Barnier wird auf der nächsten Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten (Artikel 50) im September 2018 über dieses Thema erneut berichten. https://ec.europa.eu/avservices/ebs/schedule.cfm?date=07/20/2018&sitelang=en&pa ge=1&institution= Wirtschaft Kommission; Jahresbericht zur Kontrolle der Anwendung des Unionsrechts In dem am 12.07.2018 vorgelegten Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des Unionsrechts“ der Kommission wird erläutert, wie die Kommission 2017 die Anwendung des EU-Rechts überwacht und durchgesetzt hat. Aus dem Jahresbericht zu 2017 geht hervor, dass die Kommission sich u.a. verstärkt für die Durchsetzung der Vorschriften auf den Gebieten der Migration, des Verbraucherschutzes, der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie der Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 3
Verbesserung der Luftqualität eingesetzt hat. Laut Bericht ist 2017 ein starker Rückgang neuer Vertragsverletzungsverfahren um 34% zu verzeichnen gewesen. Trotzdem werden auch weiterhin neue Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Mitgliedstaaten eingeleitet, darunter auch 19 gegen DEU. Im Falle der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gibt es einen leichten Rückgang von 5,9%. Gegen DEU waren 2017 insgesamt 74 Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Damit steht DEU auf dem fünften Platz. Spitzenreiter ist ESP mit 93 anhängigen Vertragsverletzungsverfahren. https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/report-2017-annual-report-monitoring- application-eu-law.pdf Kommission; Orientierungshilfe zur Abwicklung von Beihilfeverfahren Am 16.07.2018 veröffentlichte die Kommission als Mitteilung einen neuen Verhaltenskodex für die Durchführung von Beihilfeverfahren, der den Verhaltenskodex aus dem Jahr 2009 ersetzen soll. Er beschreibt und erläutert die von den Kommissionsdienststellen bei der Prüfung von Beihilfesachen angewandten Verfahren. Es werden also keine neuen Rechte begründet noch bestehende Rechte abgeändert. Der Verhaltenskodex zielt auf eine wirksame Verfahrensstraffung und -beschleunigung der Beihilfeanträge, sowie eine Verbesserung der Bearbeitung von beihilferechtlichen Beschwerden ab. Mit einer Reihe von effizienzsteigernden Maßnahmen soll es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, Beihilfen zur Förderung von Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung schneller durchzuführen. Der Verhaltenskodex wurde mit Mitgliedstaaten und Interessenvertretern im Vorfeld erörtert. http://ec.europa.eu/competition/state_aid/reform/best_practise/de.pdf Kommission; EU und Japan unterzeichnen Freihandelsabkommen Die EU und Japan haben am 17.07.2018 in Tokio das bislang größte von der EU ausgehandelte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen („Economic Partnership Agreement – EPA“) unterzeichnet, dass in der Öffentlichkeit auch „JEFTA“ genannt wird. Das EP muss das Abkommen noch ratifizieren. Es soll 2019 in Kraft treten. Es handelt sich um ein „EU-only“-Abkommen. Das bedeutet, dass das Abkommen ohne eine Ratifizierung auf nationaler Ebene in Kraft treten kann. Im Rahmen des Abkommens sollen ab dem nächsten Jahr stufenweise 99% aller EU und 94% aller japanischen Zölle, aber auch weitere Handelshemmnisse und rechtliche Hindernisse zwischen den beiden Wirtschaftsräumen beseitigt werden. Dadurch soll das bislang noch geringe Handelsvolumen zwischen den beiden Wirtschaftsräumen erhöht werden. Langfristig könnte das Abkommen nach Schätzungen der Kommission, die europäische Wirtschaftsleistung um 0,76% steigern. http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1698&serie=1296&langId=de Kommission; Inkrafttreten vorläufiger Schutzzölle für bestimmte Stahlerzeugnisse Mit Veröffentlichung der Durchführungsverordnung vom 18.07.2018 führte die EU die am 05.07.2018 vorgelegten Vorschläge für vorläufige Schutzmaßnahmen für bestimmte Stahlerzeugnisse in Form eines Zollkontingents zum 19.07.2018 offiziell ein. Infolge der 25% US-Einfuhrzölle auf Stahl hätten laut Kommission Lieferanten begonnen, einen Teil ihrer Ausfuhren in die EU umzuleiten. Daher hält die Kommission vorläufige Schutzmaßnahmen für gerechtfertigt. Durch die Maßnahmen soll eine Zunahme der Einfuhren vermieden werden, die den Stahlproduzenten in der EU, welche bereits an den globalen Überkapazitäten leiden, zusätzliche wirtschaftliche Probleme bereiten würde. Zusätzliche Zölle sollen aber erst erhoben werden, wenn das Zollkontingent, basierend auf den traditionellen Einfuhren, erreicht ist. Bei den Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 4
Schutzzöllen handelt es sich um vorläufige Maßnahmen, die maximal für 200 Tage gelten. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4563_en.htm Kommission; Gemeinsame Erklärung der EU und China unterzeichnet auf „20. EU-China-Gipfel“ Am 16.07.2018 haben die EU und China bei einem gemeinsamen Gipfeltreffen in Peking Fortschritte beim Investitionsschutzabkommen und in Handelsfragen erzielt. In einer gemeinsamen Erklärung bekannten sich beide Partner zu einer multilateralen, regelbasierten Ordnung mit den Vereinten Nationen und einem offenen, regelbasierten Handelssystem mit der Welthandelsorganisation (WTO). Zudem wurde vereinbart, den gegenseitigen Marktzugang und Investitionen zu erleichtern sowie die Verhandlungen über geografische Angaben zu beschleunigen. Damit sollen die administrativen Hürden und der hohe regulatorische Aufwand verringert werden, um den europäischen Investoren einen besseren Marktzugang in China zu ermöglichen. Ferner bestehen auch beide Seiten u.a. auf den Erhalt des Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplans (JCPOA) mit dem Iran und bekennen sich zu der Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens. Neben der gemeinsamen Erklärung wurden auf dem Gipfel noch eine ganze Reihe weiterer Absichtserklärungen unterzeichnet, u.a. über eine stärkere Zusammenarbeit beim Emissionshandel und auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft. http://www.consilium.europa.eu/media/36165/final-eu-cn-joint-statement- consolidated-text-with-climate-change-clean-energy-annex.pdf Kommission; Mitteilung für Investitionen innerhalb der EU Am 19.07.2018 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung zum Schutz von Investitionen in der EU. Ziel der Mitteilung ist es laut Kommission, Investoren deutlich zu machen, dass das Fehlen interner Investitionsabkommen nicht bedeutet, dass Investoren in der EU nicht geschützt sind. In der Mitteilung wird dargestellt, dass es in allen Mitgliedstaaten einen umfassenden und wirksamen Rechtsrahmen gibt, der auch Rechtsbehelfe mit umfasst. Die Mitteilung zeigt zum einen auf, dass das geltende EU- Recht einen wirksamen und angemessenen Schutz für Investoren bietet, aber auf der anderen Seite dieses kein unbegrenzter Schutz ist, da die Behörden in der EU bei ihren Entscheidungen auch andere legitime Interessen berücksichtigen. So wird u.a. erörtert, inwiefern das EU-Recht die Rechte von EU-Investoren schützt und Anleger diese Rechte auch vor nationalen Verwaltungsbehörden und Gerichten durchsetzen können. Die Kommission reagierte mit der Mitteilung auf das Urteil des EuGH vom 06.03.2018 („Achmea“), das die Auffassung der Kommission bestätigte, dass Investor- Staat-Streitbeilegungsverfahren in einer zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkunft nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Das gilt laut Kommission auch für entsprechende Klauseln in den bilateralen Investitionsschutzabkommen. Die Mitteilung erläutert die Auswirkungen des o.a. Urteils des EuGH und unterlegt die Rechtsfolgen. Nach Auffassung der Kommission gilt das Urteil in Bezug auf grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU auch für den Vertrag über die Energiecharta von 1994. http://ec.europa.eu/finance/docs/policy/180719-communication-protection-of- investments_en.pdf Rat; Informeller Wettbewerbsfähigkeitsrat diskutiert über die künftige Industriepolitik der EU Am 16.07.2018 fand in Wien eine Informelle Tagung des Wettbewerbsfähigkeitsrats unter dem Motto „Rethinking European Industry“ statt. Im Vordergrund der Tagung standen die Themen Innovation, Künstliche Intelligenz, Digitalisierung und Berufsausbildung, bei denen sich die Mitgliedstaaten auf einen dreifachen Ansatz Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 5
einigten. Es gelte das Innovationsprinzip zu stärken, die Digitalisierung zur Reindustrialisierung Europas zu nutzen und im Hinblick auf die Zukunft einen Ausbau hoch qualifizierter Fachkräfte zu fördern. Die Diskussionen und Ergebnisse der informellen Tagung der für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Ministerinnen und Minister, an dem neben den EU-28 auch Vertreter aus der Schweiz, aus Norwegen, dem EWSA, dem AdR sowie aus der Wirtschaft teilgenommen haben, sollen als Vorlage für ein Papier der AUT-Präsidentschaft zur künftigen Vision für eine neue Industriepolitik dienen. Ziel ist eine langfristige Vision für eine starke und erfolgreiche gemeinsame Industriepolitik als „Legacy“ für eine neue Kommission zu entwickeln. https://www.eu2018.at/de/latest-news/news/07-16-Informal-meeting-of- competitiveness-ministers--Internal-market-and-industry-.html Kommission; Vertragsverletzungsverfahren gegen DEU und 26 weitere Mitgliedstaaten eingeleitet Die Kommission hat am 19.07.2018 den Beschluss gefasst, Aufforderungsschreiben an 27 Mitgliedstaaten, darunter auch DEU, zu richten. Lediglich LIT bekam dieses Schreiben nicht. In allen 27 Mitgliedstaaten würden die nationalen Rechtsvorschriften und die Verwaltungspraxis nicht mit den EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2013/55/EU) übereinstimmen. Außerdem spricht die Kommission laut ihrer Verlautbarung in den Schreiben Fragen der Transparenz und Verhältnismäßigkeit regulatorischer Hindernisse an, die sie zum Teil in ihrer Mitteilung vom 10.01.2017 über die Reformempfehlungen für die Berufsreglementierungen formulierte. Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-4486_de.htm EuGH; Schlussanträge in der Rechtssache United Parcel Service (UPS) gegen die Kommission Generalanwältin Kokott legte am 25.07.2018 ihre Schlussanträge in der Rechtsache C-265/17 P (Kommission / United Parcel Service - UPS) vor. In der Rechtssache geht es um die Übernahme von TNT Express durch UPS. Das Vorhaben hatte die Kommission mit Beschluss vom 30.01.2013 aus wettbewerbstechnischen Gründen untersagt. Das EuG erklärte den Beschluss der Kommission am 07.03.2017 wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Die Kommission habe während des Verwaltungsverfahrens das von ihr zugrunde gelegte ökonometrische Modell wesentlich geändert, ohne UPS darüber zu informieren und dem Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Damit habe die Kommission die Verteidigungsrechte von UPS verletzt, entschied das EuG. Die Generalanwältin schlägt in ihren Schlussanträgen vor, die Rechtsmittel der Kommission gegen das EuG-Urteil zurückzuweisen und das Urteil damit zu bestätigen. Die ökonometrische Analyse sei eine der wesentlichen Grundlagen für die Einwände gewesen, welche die Kommission der geplanten Übernahme entgegengesetzt habe. Die Kommission hätte UPS zur Wahrung ihrer Verteidigungsrechte in die Lage versetzen müssen, ihren Standpunkt zu diesem Modell sachdienlich vorzutragen. Eine Übernahme von TNT durch UPS wird das Urteil des EuGH nicht mehr ermöglichen. TNT wurde zwischenzeitlich von FedEx übernommen. https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-07/cp180122de.pdf Kommission; Berichte über Verhandlungen mit China und Indonesien veröffentlicht Die Kommission hat am 24.07.2018 ihre Berichte über die jüngsten Gespräche zu einem Handelsabkommen mit Indonesien und einem Investitionsabkommen mit China Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 6
veröffentlicht. Es handelt sich hierbei zum einen um den Bericht zur fünften Runde der Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und Indonesien, die vom 09. bis 13.07.2018 stattfanden. Diese seien laut Kommission konstruktiv verlaufen und in den meisten Kapiteln wären gute Fortschritte erzielt worden, so auch bei den Dienstleistungen und Investitionen. Zum anderen handelt es sich um den Bericht über die am 12./13.07.2018 stattgefundene 18. Runde der Verhandlungen über ein Investitionsabkommen zwischen der EU und China. Im Mittelpunkt standen hier die Themen Enteignung, Inländerbehandlung, faire und gerechte Behandlung und nachhaltige Entwicklung. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/july/tradoc_157137.pdf http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/july/tradoc_157143.pdf Kommission; Erste Annäherungen im Handelsstreit mit den USA Der Präsident der USA, Donald Trump, empfing am 25.07.2018 im Weißen Haus Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Handelskommissarin Cecilia Malmström. Im Fokus des Gesprächs standen der Aufbau stärkerer Handelsbeziehungen mit den USA sowie auch die Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, Terrorismusbekämpfung, Energiesicherheit und Wirtschaftswachstum. Es wurde vereinbart, Gespräche über den Abbau von Handelsbarrieren aufzunehmen, auf schon angedrohte Zölle zu verzichten und die bestehenden US-Zölle auf Stahl und Aluminium sowie die EU-Gegenzölle neu zu bewerten. Des Weiteren beabsichtigen die EU und die USA, bei der Reform der Welthandelsorganisation (WTO) zusammenarbeiten. Die EU hat sich u.a. bereit erklärt, künftig mehr Sojabohnen und Flüssiggas (LNG) aus den USA zu importieren. http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-18-4687_en.htm Verkehr Kommission; Aufruf zu gemeinsamen Anstrengungen gegen Verspätungen im Luftverkehr Am 13.07.2018 gaben Violeta Bulc, Kommissarin für Verkehr, und MdEP Karima Delli, (Grüne/FRA), Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr im EP, eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie dazu aufriefen, durch gemeinsame Anstrengungen gegen Verspätungen im Luftverkehr vorzugehen. Das Jahr 2018 werde mit 11 Mio. Flügen das bisher verkehrsreichste Jahr im Luftverkehr sein. Gleichzeitig seien 50.000 Passagiere täglich von Verspätungen in der EU von mehr als zwei Stunden betroffen. Es werden in der Erklärung Systemverbesserungen, wie intensiverer Kooperationen der Luftfahrtbehörden und eine bessere Zusammenarbeit mit der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt, gefordert. Ziel müsse es sein, die stagnierende Reform des Flugverkehrsmanagements mithilfe der Initiative für den „Single European Sky 2+“ nach vorne zu bringen. https://ec.europa.eu/commission/commissioners/2014- 2019/bulc/announcements/joint-statement-violeta-bulc-eu-commissioner-transport- and-karima-delli-chair-european-parliaments_en Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 7
Energie Kommission; Klage gegen DEU wegen mangelnder Umsetzung der Strom- und Gasrichtlinie Mit Beschluss vom 19.07.2018 hat die Kommission entschieden, DEU vor dem EuGH im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens zu verklagen wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie (Richtlinie 2009/72/EG) und der Erdgasrichtlinie (Richtlinie 2009/73/EG). Die Kommission kritisiert u.a. die nicht uneingeschränkte Ermessensfreiheit der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde im Zusammenhang mit der Festlegung der Netztarife und anderer Bedingungen für den Zugang zu den Netzen und Regelenergiedienstleistungen. Des Weiteren kritisiert die Kommission auch, dass DEU mehrere Anforderungen an das Modell zur Entflechtung der unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber bzw. Fernnetzbetreiber nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe. Die oben aufgeführten Richtlinien gehören zum dritten Energiepaket, das bis 03.03.2013 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen war. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-4486_de.htm EuGH; Klage wegen Befreiung stromintensiver Unternehmen von der deutschen „Erneuerbaren Energien-Gesetzen“ (EEG)-Umlage unzulässig Der EuGH verkündete am 25.07.2018 sein Urteil in der Rechtssache C-135/16 (Georgsmarienhütte u.a. gegen DEU) bezüglich der Befreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage und urteilte, dass das vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Entscheidung vom 23.02.2016 eingereichte Vorabentscheidungsersuchen unzulässig sei. Die vier Unternehmen der Georgsmarienhütte-Gruppe seien nämlich zu einer Nichtigkeitsklage im Sinne des Art. 263 Abs. 4 AEUV gegen den Kommissionsbeschluss vor dem EuG befugt gewesen. Sie hätten aber von dieser Befugnis keinen Gebrauch gemacht. Daher könnten sie sich bei ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht in DEU gegen nationale Maßnahmen zur Durchführung des Kommissionsbeschlusses vom 25.11.2014 nunmehr nicht mehr auf dessen Ungültigkeit berufen. Die Kommission hatte mit dem Beschluss, entschieden, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasse und die Begrenzung der EEG-Umlage für bestimmte stromintensive Unternehmen nur teilweise mit dem Binnenmarkt vereinbar sei. Gegen die daraufhin erfolgte Rücknahme der Bescheide in Höhe eines Teilbetrages klagten die Unternehmen beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Das Verwaltungsgericht wollte nunmehr vom EuGH wissen, ob der Kommissionsbeschluss gegen den AEU-Vertrag verstößt, indem die Kommission die Begrenzung der EEG-Umlage als „staatliche Beihilfe“ qualifiziert. http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-135/16 Forschung Rat; informelle Tagung für Wettbewerbsfähigkeit (Forschung) am 17.07.2018 Die zuständigen Ministerinnen und Minister der EU- und EFTA-Länder für Forschung trafen am 17.07.2018 im Rahmen des informellen Rates für Wettbewerbsfähigkeit in Wien zusammen. Sie begrüßten die Schwerpunktsetzung des Programms, forderten jedoch eine stärkere Einbindung bei der Planung zur konkreten Umsetzung des EU- Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (2021-2027), das die Kommission am 07.07.2018 vorgelegt hatte. Zudem seien die Synergien der einzelnen Programme stärker zu nutzen. Eine breite Mehrheit der Minister unterstützte im Hinblick auf die sog. Missionen den Ansatz, konkrete und für die Bevölkerung Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 8
spürbare Ergebnisse sowie die dafür notwendige Auswahl der Förderinstrumente und Projekte zu fokussieren. Der Programmentwurf sei noch unvollständig und ausbaubedürftig. Beim Europäischen Innovationsrat begrüßten die Minister mehrheitlich die Idee, verstärkt bahnbrechende und transformative Innovationen zu fördern. Es bestünden allerdings noch unterschiedliche Einschätzungen darüber, wie die Innovationsförderung konkret auszugestalten sei. Hingehen unterstützten die Ministerinnen und Minister sehr klar die von der Kommission vorgeschlagene Fortführung des Europäischen Forschungsrates zur Förderung exzellenter Grundlagenforschung. Auch die Maßnahmen zur Stärkung der Humanressourcen in der Forschung, die sog. Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen, fanden breite Unterstützung. Der österreichische Ratsvorsitz hat angekündigt, einen abgestimmten Zeitplan und Schlüsselthemen für die Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe „Forschung“ als Diskussionsergebnis der Tagung zu entwickeln. https://www.eu2018.at/latest-news/news/07-17-Informal-meeting-of-competitiveness- ministers--research.html Finanzdienstleistungen Kommission, EIB; Juncker-Plan übertrifft ursprüngliches Investitionsziel von 315 Mrd. EUR Die Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) haben am 18.07.2018 bekanntgegeben, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) seit Juli 2015 in der EU zusätzliche Investitionen in Höhe von 335 Mrd. EUR mobilisiert und damit das Investitionsziel deutlich übertroffen hat. Ausgestattet mit einer Haushaltsgarantie der EU und unter Einsatz von Eigenmitteln der EIB-Gruppe seien insgesamt 898 Vorhaben genehmigt worden, die in den 28 EU-Mitgliedstaaten zu Investitionen in Höhe von 335 Mrd. EUR führen würden. Auf diese Weise würden rund 700.000 kleine und mittlere Unternehmen besseren Zugang zu Finanzierungen erhalten. Zudem stammten zwei Drittel der Investitionen von Seiten des Privatsektors. Laut Kommission entspreche dies einem wichtigen Beitrag zur Schließung der Investitionslücke, die sich nach der Finanz- und Wirtschaftskrise aufgetan habe. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4469_de.htm EuG; EZB erleidet Niederlage beim Streit um Verschuldungsquoten von Banken Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit seinen Urteilen vom 13.07.2018 in den Rechtssachen T-733/16, Banque Postale / EZB, T-745/16 BPCE / EZB, T-751/16 Confédération nationale du Crédit mutuell / EZB, T-757/16 Société Générale / EZB, T- 758/16 Crédit Agricole / EZB und T-768/16 BNP Paribas / EZB die Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Berechnung der Verschuldungsquoten für französische Banken für nichtig erklärt. Die sechs Geldhäuser (BNP Paribas, Société Generale, Crédit Agricole, die Banque Postale, BPCE und die Crédit Mutuell) hatten bei der EZB beantragt, bei der Berechnung ihrer Verschuldungsquoten bestimmte Risikopositionen im Zusammenhang mit Sparbüchern unberücksichtigt zu lassen. Dies waren im Kern Risikopositionen gegenüber staatlichen Stellen. Die EZB hatte dies abgelehnt, woraufhin die sechs Banken das EuG eingeschaltet haben. Mit seinem Urteil erklärte das Gericht die Beschlüsse der EZB-Bankenaufseher zur Berechnung der Quoten für nichtig, da der EZB dabei Rechts- und offensichtliche Beurteilungsfehler unterlaufen seien. https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-07/cp180110de.pdf Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 9
EuG; Schadensersatzforderungen zyprischer Einleger abgewiesen Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 13.07.2018 in den Rechtssachen T 680/13 K. Chrysostomides & Co. u. a. / Rat u.a. und T 786/14 Bourdouvali u. a. / Rat u.a. die Schadensersatzklagen mehrerer Einzelpersonen und Gesellschaften betreffend die Umstrukturierung des zyprischen Bankensektors mit dem Hinweis abgewiesen, dass die Voraussetzung der Rechtswidrigkeit des EU-Verhaltens nicht erfüllt sei. In den ersten Monaten des Jahres 2012 gerieten mehrere in CYP ansässige Banken, darunter die Cyprus Popular Bank (Laïki) und die Bank of Cyprus (BoC), in finanzielle Schwierigkeiten. Die zyprische Regierung bat deshalb den Präsidenten der Eurogruppe um finanzielle Unterstützung, der dies mittels einer finanziellen Unterstützung vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Rahmen eines makroökonomischen Anpassungsprogramms in Aussicht stellte. Der ESM und der Internationale Währungsfonds (IWF) gewährten CYP daraufhin Finanzhilfen im Umfang von 10 Mrd. EUR, verbunden mit der Bedingung, dass der zyprische Staat selbst 13 Mrd. EUR mittels Einsparungen oder sonstigen Maßnahmen beisteuern müsse. Zur Finanzierung wurden hierfür auch Kunden und Anleger der Banken in die Pflicht genommen (Bail-in). In Folge dessen haben insgesamt 99 Kontoinhaber, Anteilseigner oder Anleihegläubiger der BoC bzw. der Laïki die EU, den Rat, die Kommission, die Eurogruppe sowie die EZB vor dem EuG auf Schadensersatz verklagt und einen Ausgleich für die Verluste gefordert, die sie infolge der EU- Maßnahmen erlitten hätten. In seinen Urteilen betont das Gericht, dass es sich bei dem Bail-in um eine Maßnahme handele, die in angemessenem Verhältnis zum angestrebten Ziel stehe, da weniger einschränkende Maßnahmen nicht durchführbar gewesen seien oder die Erzielung der gewünschten Ergebnisse nicht ermöglicht hätten. Somit stellten diese Maßnahme keinen unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff dar, der gegen das Eigentumsrecht verstoße. Auch bezüglich des von den Klägern vorgetragenen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung betont das Gericht, dass es sich um nicht vergleichbare Sachverhalte handele, sodass eine rechtswidrige Diskriminierung nicht festgestellt werden könne. https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-07/cp180108de.pdf ESMA; Warnung an GBR Finanzmarktakteure vor hartem Brexit Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 12.07.2018 eine Mitteilung veröffentlicht, in der sämtliche Marktteilnehmer aufgefordert werden, sich auf ein Szenario vorzubereiten, wonach GBR ohne eine Einigung die EU verlassen werde („hard brexit“). Da laut ESMA nicht garantiert werden könne, dass eine Übergangsfrist vereinbart werde, müssten insbesondere die in GBR beheimateten Unternehmen zeitnah entsprechende Genehmigungsanträge bei den zuständigen nationalen Behörden (NCA) und der ESMA einreichen, sollten sie zumindest Teile ihrer Geschäftsfelder nach dem Austrittsdatum vom 30.03.2019 in die EU verlagern wollen. Andernfalls könne nicht garantiert werden, dass die Unternehmen nach erfolgtem Brexit weiterhin in der EU27 tätig sein dürfen. https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-reminds-uk-based- regulated-entities-about-timely-submission-authorisation EIOPA; Überprüfung des Verbraucherschutzes bei Reiseversicherungen gestartet Die in Frankfurt ansässige Europäische Behörde für die Versicherungsaufsicht (EIOPA) hat am 17.07.2018 eine thematische Überprüfung von Verbraucherschutzthemen in Bezug auf Reiseversicherungen gestartet. Dabei sollen u.a. mögliche Schäden für Verbraucher aufgrund unklarer Versicherungsverträge, die Auswirkungen neuer Geschäftsmodelle sowie zusätzliche Aufsichtsanforderungen Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 10
überprüft werden. Zudem sollen aber auch gute Anwendungspraktiken (best practice) bei der nationalen Umsetzung von EU-Vorgaben bewertet und mögliche Schlüsse für eine harmonisierte Implementierung generiert werden. https://eiopa.europa.eu/Pages/News/EIOPA-launches-EU-wide-thematic-review-on- consumer-protectio-issues-in-travel-insurance-.aspx Finanzen Kommission; Aufforderung an DEU seine Verwaltungspraxis im Bereich der grenzüberschreitenden Mehrwertsteuererstattung anzupassen Die Kommission hat am 19.07.2018 beschlossen, DEU eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln, in der das Land aufgefordert wird, seine Vorschriften zur Mehrwertsteuererstattung mit den EU-Rechtsvorschriften (MwSt.-Richtlinie – Richtlinie 2006/112/EG des Rates und Richtlinie 2008/9/EG des Rates zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer) in Einklang zu bringen. In einigen Fällen lehnt DEU derzeit die Erstattung der Mehrwertsteuer an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige ab, weil die übermittelten Informationen seines Erachtens nicht vollständig sind; allerdings hat DEU den Antragsteller nicht aufgefordert, zusätzliche Informationen vorzulegen. Dies hat zur Folge, dass die Erstattung verweigert wird, obwohl die Antragsteller die im EU-Recht festgelegten materiellen Voraussetzungen erfüllen. Kommt DEU der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den EuGH anrufen. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-4486_de.htm Kommission; Öffentlicher Schuldenstand im EUR-Raum leicht auf 86,8% des BIP gestiegen; Rückgang auf 81,5% des BIP in der EU28 Wie Eurostat am 20.07.2018 mitgeteilt hat, stieg der öffentliche Schuldenstand (Bruttoschuldenstand des Staatssektors) im Verhältnis zum BIP (Verschuldungsquote) im EUR-Raum auf 86,8% gegenüber 86,7% am Ende des vierten Quartals 2017 leicht an. In der EU28 verringerte sich die Quote von 81,6% auf 81,5%. Verglichen mit dem ersten Quartal 2017 verringerte sich der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP im EUR-Raum (von 89,2% auf 86,8%) wie auch in der EU28 (von 83,6% auf 81,5%). http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/9087362/2-20072018-AP- EN.pdf/d9ca7f92-ea01-4a6d-a6d1-f64445be272a Kommission; Öffentliches Defizit im EUR-Raum auf 0,1% des BIP gesunken; Rückgang in der EU28 auf 0,5% des BIP Wie Eurostat am 20.07.2018 mitgeteilt hat, belief sich im ersten Quartal 2018 das saisonbereinigte öffentliche Defizit (Finanzierungssaldo des Staatssektors) im Verhältnis zum BIP im EUR-Raum auf 0,1%, ein Rückgang gegenüber 0,6% im vierten Quartal 2017. In der EU28 belief sich das Defizit im Verhältnis zum BIP auf 0,5%, ein Rückgang gegenüber 0,6% im Vorquartal. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/9087434/2-20072018-BP- EN.pdf/1be8e140-b05a-4235-b28d-d83c6abfd23b Kommission; Bericht über die Auswirkungen möglicher Barzahlungs- beschränkungen Die Kommission hat Mitte Juni 2018 einen Bericht über die Auswirkungen von Beschränkungen für Barzahlungen veröffentlicht. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Kommission derzeit keine Gesetzesinitiative zu diesem Thema erwägt. Er Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 11
baut auf den Ergebnissen einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie auf. Die Studie, die Anfang 2018 abgeschlossen wurde, kam zu dem Ergebnis, dass Beschränkungen für Barzahlungen die Terrorismusfinanzierung nicht wesentlich verhindern würden, wies aber darauf hin, dass solche Beschränkungen bei der Bekämpfung der Geldwäsche nützlich sein könnten. Der heutige Bericht ist der letzte Schritt in dem von der Kommission im Januar 2017 eingeleiteten Prozess zur Prüfung der Auswirkungen von Beschränkungen für Barzahlungen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Die Beschränkung von Barzahlungen ist für die europäischen Bürger ein sehr sensibles Thema. Viele sehen die Möglichkeit der Barzahlung als eine Grundfreiheit an, die nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden sollte. https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy- finance/com_2018_483_f1_report_from_commission_en_v4_p1_981536.pdf Rat; Länderspezifische Empfehlungen 2018 zur Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Haushaltspolitik Am 13.07.2018 hat der Rat das diesjährige "Europäische Semester" – das jährliche Überwachungsverfahren zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Konvergenz und Stabilität in der EU – zum Abschluss gebracht. Der Rat hat seine Empfehlungen und Stellungnahmen 2018 zur Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten abgegeben. Übergeordnetes Ziel der diesjährigen Empfehlungen ist es, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, die derzeit günstige wirtschaftliche Dynamik zu nutzen, um die Widerstandsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften weiter zu stärken. Die länderspezifischen Empfehlungen 2018 richten sich an 27 der 28 EU-Mitgliedstaaten. Um Überschneidungen zu vermeiden, gebe es keine länderspezifischen Empfehlungen für GRI, da dieses Land einer verstärkten Politiküberwachung im Rahmen eines makroökonomischen Anpassungsprogramms unterliege. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/07/13/2018-country- specific-recommendations-on-economic-employment-and-fiscal-policies/ Rat; BUL macht einen weiteren Schritt in Richtung Einführung des EUR Am 12.07.2018 trafen sich Vertreter der Mitgliedstaaten des EUR-Raums, der EZB und DNK in Anwesenheit der Kommission und BUL, um die Aussichten für die Teilnahme Bulgariens am Wechselkursmechanismus II (WKM II) zu erörtern. Nach konstruktiven Gesprächen mit den Vertretern der diversen Institutionen habe BUL eine Reihe von Verpflichtungen in Politikbereichen übernommen, die für einen reibungslosen Übergang zum WKM II und die Teilnahme daran von großer Bedeutung seien. Insbesondere in Bezug auf die Bankenaufsicht werde von BUL erwartet, dass es einen Antrag auf eine enge Zusammenarbeit mit der EZB im Einklang mit den bestehenden Verfahren stellt und die erforderlichen Vorbereitungen trifft. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/07/12/statement-on- bulgaria-s-path-towards-erm-ii-participation/ Rat; Vereinfachung der Vorschriften für die Verwendung von EU-Mitteln (sog. Omnibus-Verordnung) Der Rat hat am 16.07.2018 die sogenannte Omnibus-Verordnung angenommen. Dadurch sollen die Finanzvorschriften der EU einfacher und ergebnisorientierter gestaltet werden. Mit dieser Verordnung werden die geltende Haushaltsordnung, mit der der globale Rahmen für die Haushaltsführung abgesteckt wird, sowie eine Reihe von Rechtsakten über Mehrjahresprogramme der EU für verschiedene Bereiche, u. a. die Kohäsionspolitik, geändert. Die Änderungen betreffen insbesondere eine umfangreichere Nutzung der "vereinfachten Kostenoptionen" und eine Verlagerung des Schwerpunkts auf Ergebnisse statt einer Rückverfolgung der tatsächlich Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 12
entstandenen Kosten. Zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen wird die EU verstärkt auf vorliegende Prüfungen, Bewertungen oder Genehmigungen anderer Geber wie der Vereinten Nationen, der Weltbank oder der Mitgliedstaaten zurückgreifen können. Das Kombinieren von Finanzierungsquellen wird ebenfalls einfacher. All diese Verbesserungen zusammengenommen dürften den Verwaltungsaufwand für alle an der Ausführung des EU-Haushalts Beteiligten erheblich verringern. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/07/16/omnibus- regulation-simpler-rules-for-use-of-eu-funds-adopted/ EuRH; Pläne zur Verknüpfung der EU-Finanzierung mit der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit sind begrüßenswert Der Europäische Rechnungshof (EuRH) teilte am 17.07.2018 mit, dass er die Initiative der Kommission, den EU-Haushalt vor generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip mit möglichen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Haushaltsführung und den wirksamen Einsatz der EU-Mittel zu schützen, begrüßt. Der vorgeschlagene Mechanismus hinsichtlich seiner Zielsetzung, seines Anwendungsbereichs und der Maßnahmen sei spezifischer als das bestehende System und könne schneller umgesetzt werden. Der EuRH empfiehlt der Kommission jedoch, dass sie die von ihr als Orientierungshilfe herangezogenen Quellen klar präzisiert. Außerdem sollten die Kriterien, das Verfahren und der Umfang der Maßnahmen genauer spezifiziert werden. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INOP18_01/INOP18_01_DE.pdf EuRH; Kritik an Kommission wegen zu starker Flexibilisierung beim Stabilitäts- und Wachstumspakt Der Europäische Rechnungshof (EuRH) veröffentlichte am 12.07.2018 seinen Sonderbericht zum Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP). Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Kommission bei der Festlegung der Durchführungsbestimmungen und bei Einzelentscheidungen der präventiven Komponente als Hauptziel der Verordnung nicht genügend Bedeutung beigemessen hat. Die Kommission habe ihren Ermessensspielraum extensiv genutzt, um fiskalpolitische Anforderungen an hochverschuldete Staaten zu reduzieren. Insbesondere die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre strukturellen Haushaltssalden mit den mittelfristigen Haushaltszielen in Einklang zu bringen, wurde flexibel gehandhabt. Die allzu großzügige Interpretation des SWP sei besonders bedenklich im Falle mehrerer Mitgliedstaaten mit hohem Schuldenstand. Denn für den Fall einer neuen Rezession, könnten Mitgliedstaaten mit hoher Staatsverschuldung an den Finanzmärkten enorm unter Druck geraten und die EU insgesamt in große Schwierigkeiten bringen. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_18/SR_EUROPEAN_SEME STER_DE.pdf Soziales EuGH; Schlussanträge zur sechsten bezahlten Urlaubswoche nach 25 Dienstjahren in AUT In der Rechtssache C-437/17 Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach / EurothermenResort Bad Schallerbach GmbH, legte Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe am 25.07.2018 seine Schlussanträge zu der Frage vor, ob die Vorschriften des österreichischen Urlaubsgesetzes, die den Anspruch auf die sechste Woche bezahlten Jahresurlaubs im Wesentlichen vom Vorliegen einer Dienstzeit von mindestens 25 Jahren bei demselben – dem derzeitigen – Arbeitgeber abhängig Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 13
machen, mit dem unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbar sind. Nach Ansicht des Betriebsrats verlangt das Unionsrecht, dass Dienstzeiten, die Arbeitnehmer bei ihren früheren Arbeitgebern, in anderen Mitgliedstaaten als AUT, zurückgelegt haben, im gleichen Umfang berücksichtigt werden wie Dienstzeiten beim derzeitigen Arbeitgeber. Art. 45 Abs. 1 [Arbeitnehmerfreizügigkeit] und 2 AEUV und Art 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 vom 05.04.2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union [Verbot der Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit] seien dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren nicht entgegenstehen, wonach einem Arbeitnehmer, der insgesamt 25 Dienstjahre aufweist, diese aber nicht beim selben österreichischen Arbeitgeber absolviert hat, ein Jahresurlaub nur im Ausmaß von fünf Wochen gebührt, während einem Arbeitnehmer, der 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber erbracht hat, ein Anspruch auf sechs Wochen Urlaub pro Jahr zusteht. Nach Ansicht von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe begründet ein nationales Gesetz wie das österreichische Urlaubsgesetz, das für den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub Dienstzeiten, die ein Arbeitnehmer bei seinen früheren Arbeitgebern zurückgelegt habe, ungünstiger behandele als die Dienstzeiten, die er bei seinem derzeitigen Arbeitgeber zurückgelegt habe, weder eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit noch eine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Für den Fall, dass der Gerichtshof annehmen sollte, dass dieses Gesetz zu einer solchen Diskriminierung oder einer solchen Beschränkung führe, vertritt der Generalanwalt weiter die Ansicht, dass sich dies rechtfertigen lasse. http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?pro=&nat=or&oqp=&dates=&lg=&language=de&ju r=C%2CT%2CF&cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C %252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfal se&num=C- 437%252F17&td=%3BALL&pcs=Oor&avg=&page=1&mat=or&jge=&for=&cid=93202 0 EuGH; Schlussanträge zu Feiertagszuschlägen in AUT In der Rechtssache C-193/17, Achatzi/Cresco – Feiertagszuschläge in AUT, legte Generalanwalt Bobek am 25.07.2018 seine Schlussanträge vor. Nach österreichischem Recht ist der Karfreitag nur für Angehörige von vier Kirchen ein (bezahlter) Feiertag. Arbeiten Angehörige dieser Kirchen an diesem Tag, haben sie Anspruch auf doppelten Arbeitslohn. Herr Achatzi ist bei Cresco Investigations GmbH beschäftigt und gehört keiner dieser vier Kirchen an. Demzufolge erhielt er von der Beklagten keinen bezahlten Feiertag und kein Feiertagsentgelt für die am Karfreitag 2015 geleistete Arbeit. Der Kläger erhob gegen die Beklagte Klage auf das zusätzliche Entgelt, das ihm seiner Meinung nach für die an Karfreitag geleistete Arbeit zusteht, mit der Begründung, dass die nationale Regelung aufgrund der Religion und der Weltanschauung bei den Arbeitsbedingungen und beim Entgelt diskriminiere. Es ist zu klären, ob eine nationale Regelung unionsrechtlich eine Diskriminierung darstellt und, wenn ja, welche Folgen eine solche Feststellung in der Zeit vor der Verabschiedung einer neuen diskriminierungsfreien Regelung durch den nationalen Gesetzgeber hat: Sollen alle oder kein Arbeitnehmer die Feiertagszuschläge erhalten? Generalanwalt Bobek bezog sich auf Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Verbindung mit Art. 1 und Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Diese seien dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der der Karfreitag nur für Angehörige der Evangelischen Kirchen des Augsburger und Helvetischen Glaubensbekenntnisses, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-Methodistischen Kirche ein Feiertag ist. Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 14
Entgegenstehende nationale Rechtsvorschriften müssen daher als unvereinbar mit EU-Recht angesehen werden. Geschädigte können sich daher auf das Urteil vom 19.11.1991, Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, EU:C:1991:428), berufen, um gegebenenfalls Ersatz des entstandenen Schadens zu erlangen. http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?pro=&lgrec=de&nat=or&oqp=&dates=&lg=&langu age=de&jur=C%2CT%2CF&cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252 C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse %252Cfalse&num=C- 193%252F17&td=%3BALL&pcs=Oor&avg=&page=1&mat=or&jge=&for=&cid=93202 0 Rat; Informeller EPSCO-Rat zur Digitalisierung der Arbeitswelt Am 19. und 20.07.2018 trafen sich die nationalen Minister für Beschäftigung und Sozialpolitik zur informellen Tagung (informeller EPSCO-Rat) mit der Kommission, den EU-Sozialpartnern und anderen Experten in Wien, um die künftigen Herausforderungen, die durch neue Arbeitsformen aufgrund der zunehmenden Digitalisierung des europäischen Arbeitsmarktes entstehen, zu besprechen. Diese neuen Arbeitsformen, wie zum Beispiel Plattform- oder Klickarbeit, bringen für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber neue Chancen, aber auch Ungewissheiten bezüglich sozialer Absicherung und Arbeitsnormen mit sich. Mit dem Aufkommen von Plattformarbeit erleben die Arbeitsmärkte in ganz Europa grundlegende Veränderungen bezüglich Zugang, Beschäftigung und gesetzlichen Regelungen. Während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes konzentriert sich das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf Gespräche über Lösungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie über neue technologische Entwicklungen, wie zum Beispiel in der Robotertechnologie, von denen weitere Einflüsse auf den Arbeitsalltag erwartet werden. Am 19.07. besprachen die Minister und Fachleute „Neue Arbeitsformen mit einem Fokus auf Plattformarbeit – soziale und rechtliche Absicherung”. Beiträge lieferten u.a. Beschäftigungs- kommissarin Marianne Thyssen, Matthias Horx (Zukunftsforscher) sowie Juan Menéndez-Valdés, Direktor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen. Zahlreiche Länder hätten bereits Initiativen gesetzt, um Plattformarbeit in ihre nationalen Arbeitsmärkte zu integrieren. Der informelle Rat sah sich verschiedene Ansätze an, hörte Fachleute aus diesem Bereich und besprach mögliche Lösungen für eine Anpassung dieser neuen Arbeitsformen an bestehende Normen. Am 20.07.2018 lautete das Thema „Robotertechnologie: Auswirkungen auf Quantität und Qualität der Arbeit“ mit zusätzlichen Beiträgen von Horst Pichler, Leiter der Forschungsgruppe „Kognitive Robotik“, Joanneum Research, Stefano Scarpetta, Direktor für Beschäftigung, Arbeit und Soziales der OECD und Christa Sedlatschek, Direktorin der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Immer mehr Arbeitsschritte könnten automatisiert oder überhaupt von Robotern durchgeführt werden. In manchen Bereichen sei das eine Hilfe, weil so körperliche Belastungen verringert werden könnten. Aber es könne zu einer Abhängigkeit von Robotern, umfassender Überwachung von Arbeitnehmern und somit größeren Belastungen führen. Daher wurde das Thema „Robotertechnologie, Chancen und Herausforderungen für die Qualität der Arbeit“ diskutiert. Zum Abschluss erklärten Kommissarin Thyssen und die AUT-Ministerin für Arbeit und Soziales, Beate Hartinger-Klein: Die fortschreitende Digitalisierung werde die Arbeitsmärkte in Europa verändern. Digitalisierung helfe dabei, dass der Mensch weniger gefährliche, körperlich schwere und monotone Arbeit verrichten muss. Manche Arbeit werde verschwinden. Das Gute an dem Wandel sei, dass vermutlich vier Fünftel der 2030 benötigten Jobs noch nicht erfunden sind. Doch genau deswegen sei es notwendig, Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 15
die neuen Möglichkeiten zeitgerecht zu identifizieren und Regeln anzupassen. Nur so könne die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihren Wohlstand zugleich sichern. https://www.eu2018.at/de/calendar-events/political-events/BMASGK-2018-07-19- Informal-EPSCO.html https://www.eu2018.at/de/latest-news/news/07-20-Informal-meeting-of-employment- and-social-policy-ministers.html Kommission, Klage gegen BEL wegen unvollständiger Umsetzung der Richtlinie für Saisonarbeiter Die Kommission beschloss am 19.07.2018 gegen BEL Klage vor dem EuGH zu erheben, weil es die Richtlinie 2014/36/EU über Saisonarbeiter nicht vollständig umgesetzt habe. Die Richtlinie stellt sicher, dass Saisonarbeiter wie inländische Arbeitnehmer behandelt und vor Ausbeutung geschützt werden. Die Richtlinie war bis zum 30.09.2016 umzusetzen. Dem kam BEL, auch nach Aufforderungen der Kommission, nicht nach. Zur Abschreckung beantragte die Kommission die Verhängung eines täglichen Zwangsgelds in Höhe von 49.906 EUR. Bleibt die Umsetzung unvollständig und schließt sich der EuGH der Sichtweise der Kommission an, wäre das tägliche Zwangsgeld vom Tag der Urteilsverkündung an oder ab einem späteren vom Gericht festgesetzten Datum bis zum vollständigen Abschluss der Umsetzung zu zahlen. Die Kommission hat die Fortschritte der Mitgliedstaaten (MS) bei der Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht genau verfolgt. 20 MS erhielten Aufforderungsschreiben, darunter DEU, weil sie die Richtlinie bis zum Stichtag nicht vollständig umgesetzt hatten. Sieben Vertragsverletzungsverfahren wurden bisher beendet, so zuletzt seit dem 19.07.2018 LIT und FIN. Der Bundestag hatte im Frühjahr 2017 seinen entsprechenden Umsetzungsbeschluss gefasst. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4490_de.htm Kommission; EBI „Den Hunger aus der Welt schaffen, der 8% der EU- Bevölkerung betrifft“ Die Kommission hat am 18.07.2018 zwei neue Europäische Bürgerinitiativen (EBI) für zulässig erklärt: Eine Bürgerinitiative zum Thema „Dauerhafte Unionsbürgerschaft“, eine zweite unter dem Titel „Den Hunger aus der Welt schaffen, der 8 Prozent der europäischen Bevölkerung betrifft“. Ziel der letztgenannten Bürgerinitiative ist es, die Regierungen zum Handeln gegen den Hunger zu bewegen und ihre Verantwortung für die Lösung des Problems hervorzuheben. Die EBI „Den Hunger aus der Welt schaffen“ nennt als Hauptziele 1. Kampf gegen Nahrungsmittelverschwendung 2. Installierung einer Finanztransaktionssteuer zur Gerierung von 30 Mrd. EUR / Jahr 3. Lösung des Hungerproblems durch öffentliche Verwaltung, nicht durch Wohlfahrtsorganisationen 4. Keine Nahrungsmittelspekulation 5. Qualitätsverbesserungen. Der Beschluss der Kommission zur Registrierung der beiden Bürgerinitiativen bestätigt lediglich deren rechtliche Zulässigkeit. Ab der Registrierung der Initiativen haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterstützungserklärungen für ihren Vorschlag zu sammeln. Für die Initiative, die sich mit Hunger in der EU beschäftigt, ist dies ab dem 19. Juli 2018 möglich. Sollte eine Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht; sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen. http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/open/details/2018/000002 Rat; Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen neugefasst Der Rat fasste am 16.07.2018 Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (MS) neu. Hierdurch werden die seit 2015 unverändert bestehenden Bericht aus Brüssel 15/2018 vom 27.07.2018 16
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