Gemeinde Doberschau-Gaußig - Entwurfsbeteiligung - Landschaftsarchitektur Panse

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Gemeinde Doberschau-Gaußig - Entwurfsbeteiligung - Landschaftsarchitektur Panse
Gemeinde Doberschau-Gaußig

                     Entwurfsbeteiligung

              vorhabenbezogener Bebauungsplan
    „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig
         Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan

          Planungsstand:                         Entwurf

            Planfassung:                     09.04.2021

              Gemeinde:     Gemeinde Doberschau Gaußig
                           Hauptstraße 13, OT Gnaschwitz
                               02692 Doberschau-Gaußig

             Gemarkung:                          Gaußig
Gemeinde Doberschau-Gaußig - Entwurfsbeteiligung - Landschaftsarchitektur Panse
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Gemeinde Doberschau-Gaußig

                     Entwurfsbeteiligung

             vorhabenbezogener Bebauungsplan
    „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig
                     Anlage 2: Grünordnungsplan

          Planungsstand:                         Entwurf

            Planfassung:                     09.04.2021

              Gemeinde:     Gemeinde Doberschau Gaußig
                           Hauptstraße 13, OT Gnaschwitz
                               02692 Doberschau-Gaußig

            Gemarkung:                           Gaußig
Gemeinde Doberschau-Gaußig - Entwurfsbeteiligung - Landschaftsarchitektur Panse
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Gemeinde Doberschau-Gaußig

                     Entwurfsbeteiligung

             vorhabenbezogener Bebauungsplan
    „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig
                  Anlage 3: Artenschutzfachbeitrag

          Planungsstand:                         Entwurf

            Planfassung:                     09.04.2021

              Gemeinde:     Gemeinde Doberschau Gaußig
                           Hauptstraße 13, OT Gnaschwitz
                               02692 Doberschau-Gaußig

             Gemarkung:                          Gaußig
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Solarpark Göda/Gaußig
(Landkreis Bautzen)

Artenschutzfachbeitrag

bearbeitet durch:
Gemeinde Doberschau-Gaußig - Entwurfsbeteiligung - Landschaftsarchitektur Panse
MEP Plan GmbH

Solarpark Göda/Gaußig (Landkreis Bautzen)
Artenschutzfachbeitrag

Auftraggeber:                    Anumar GmbH
                                 Haunwöhrer Straße 21
                                 85051 Ingolstadt
                                 Ansprechpartner: Herr Fuß

Koordination:                    Landschaftsarchitektur Panse
                                 Martin-Hoop-Straße 12
                                 02625 Bautzen
                                 Ansprechpartner: Herr Panse

Auftragnehmer:                   MEP Plan GmbH
                                 Naturschutz, Forst- & Umweltplanung
                                 Hofmühlenstraße 2
                                 01187 Dresden
                                 Telefon:        03 51 / 4 27 96 27
                                 E-Mail:         kontakt@mepplan.de
                                 Internet:       www.mepplan.de

Projektleitung:                  Dipl.-Ing. (FH) Ronald Pausch
                                 Forstassessor Steffen Etzold
Projektkoordination:             B. Sc. Caroline Buck
Bearbeitung:                     Dipl.-Ing. (FH) René Micksch
                                 Dipl.-Ing. (FH) Rita Schwäger
                                 B. Sc. Caroline Buck
                                 B. Sc. Florian Schmidt
                                 B. Sc. Niklas Jungbluth

Dresden, den 31. März 2021

Ronald Pausch                                           Steffen Etzold
Geschäftsführer                                         Geschäftsführer
Dipl.-Ing. (FH) Landespflege                            Dipl.-Forstwirt
Garten- und Landschaftsarchitekt (AKS)                  Forstassessor

Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag
Gemeinde Doberschau-Gaußig - Entwurfsbeteiligung - Landschaftsarchitektur Panse
MEP Plan GmbH

Inhaltsverzeichnis

1     Veranlassung ................................................................................................................. 1
2     Grundlagen..................................................................................................................... 1
    2.1   Rechtliche Grundlagen ............................................................................................ 1
      2.1.1    Gesetze und Vorschriften ................................................................................. 1
      2.1.2    Hinweise zu den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen ......................... 2
    2.2   Untersuchungsumfang ............................................................................................ 4
    2.3   Beschreibung des Untersuchungsgebietes ............................................................. 5
    2.4   Beschreibung des Vorhabens ................................................................................. 5
    2.5   Methodische Grundlagen ........................................................................................ 6
      2.5.1    Datenrecherche ............................................................................................... 6
      2.5.2    Überblicksbegehung ........................................................................................ 6
      2.5.3    Potentialabschätzung ....................................................................................... 7
      2.5.4    Vorgehensweise der artenschutzrechtlichen Prüfung ....................................... 8
3     Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens .............................................................. 9
    3.1   Baubedingte Wirkfaktoren ....................................................................................... 9
    3.2   Anlagebedingte Wirkfaktoren .................................................................................10
    3.3   Betriebsbedingte Wirkfaktoren................................................................................11
4     Relevanzprüfung und Ermittlung des prüfungsrelevanten Artenspektrums ....................12
5     Bestandsdarstellung und Darlegung der Betroffenheit der Arten ...................................16
    5.1   Bestand und Betroffenheit der europäischen Vogelarten ........................................16
      5.1.1    Artengruppe der Gehölzbrüter .........................................................................18
      5.1.2    Artengruppe der Bodenbrüter ..........................................................................21
    5.2   Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-RL .........................23
      5.2.1    Fledermäuse ...................................................................................................23
      5.2.2    Reptilien ..........................................................................................................26
        5.2.2.1      Zauneidechse .......................................................................................... 27
        5.2.2.2      Schlingnatter ............................................................................................ 30
    5.3   Weitere Arten .........................................................................................................33
6     Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen
      Funktionalität .................................................................................................................34
    6.1   Maßnahmen zur Vermeidung .................................................................................34
      6.1.1    V1 – Baustelleneinrichtung ..............................................................................34
      6.1.2    V2 – Bauzeitenregelung...................................................................................34
      6.1.3    V3 – Baubegleitung Artenschutz ......................................................................35
      6.1.4    V4 – Schaffung von Nisthilfen und Ersatzquartieren ........................................36
      6.1.5    V5 – Erhalt von Gehölz- und Habitatstrukturen ................................................36
      6.1.6    V6 – Schaffung von möglichen Brutplatzbereichen für Bodenbrüter.................36
      6.1.7    V7 – temporärer Reptilienschutzzaun ..............................................................37
      6.1.8    V8 – Bergung und Umsetzung von Reptilien ....................................................37
      6.1.9    V9 – Wahl geeigneter Beleuchtungsmittel .......................................................37
    6.2   Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen).....................................38
      6.2.1    CEF1 – Schaffung von Ersatzstrukturen ..........................................................38

Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag
Gemeinde Doberschau-Gaußig - Entwurfsbeteiligung - Landschaftsarchitektur Panse
MEP Plan GmbH

7  Zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die
   Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ........................................................................38
8 Zusammenfassung ........................................................................................................39
9 Quellenverzeichnis ........................................................................................................40
10 Anhang ..........................................................................................................................43
   10.1.1 Karte 1 – Übersichtskarte
   10.1.2 Karte 2 – Ergebnisse Überblicksbegehungen
   10.1.3 Karte 3 – Maßnahmen

Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag
Gemeinde Doberschau-Gaußig - Entwurfsbeteiligung - Landschaftsarchitektur Panse
MEP Plan GmbH

1         Veranlassung
Die Anumar Solar GmbH plant im Grenzgebiet der Gemeinden Göda und Doberschau-
Gaußig den „Solarpark Göda/Gaußig P20-23“. Die Vorentwurfsbeteiligung zu den
entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplänen „Solarpark Göda/Gaußig“,
Gemarkung Großseitschen und „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig ist
abgeschlossen.
Durch die notwendigen Arbeiten auf den geplanten Flächen ist von einer Betroffenheit von
besonders und streng geschützten Tierarten auszugehen. Mit der Erstellung des
erforderlichen Artenschutzbeitrags wurde die MEP Plan GmbH beauftragt.

2         Grundlagen

2.1       Rechtliche Grundlagen

2.1.1     Gesetze und Vorschriften

Das methodische Vorgehen und die Begriffsbestimmung der nachfolgenden Untersuchung
stützen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009. Die Beachtung des
speziellen Artenschutzrechtes nach §§ 44 und 45 BNatSchG ist Voraussetzung für die
naturschutzrechtliche Zulassung eines Vorhabens. Dabei sind in einer Relevanzprüfung die
potentiell betroffenen Arten der besonders und streng geschützten Arten zu untersuchen
bzw. durch eine entsprechende Kartierung zu ermitteln sowie Verbotstatbestände und ggf.
naturschutzfachliche Ausnahmevoraussetzungen darzustellen.
Der § 7 BNatSchG definiert, welche Tier- und Pflanzenarten besonders bzw. streng
geschützt sind. Nach § 7 Abs. 2, Nr. 13 BNatSchG sind folgende Arten besonders geschützt
(SCHUHMACHER & FISCHER-HÜFTLE 2011):
         Tier- und Pflanzenarten der Anhänge A oder B der EG-Artenschutzverordnung
          (EG338/97),
         Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG),
         europäische Vogelarten,
         besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten der Bundesartenschutzverordnung
          (BArtSchV).
Des Weiteren sind gemäß § 7 Abs. 2, Nr. 14 BNatSchG folgende Arten streng geschützt
(SCHUHMACHER & FISCHER-HÜFTLE 2011):
         Tier- und Pflanzenarten des Anhang A der EG-Artenschutzverordnung (EG 338/97),
         Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG),
         streng geschützte Tier- und Pflanzenarten der Bundesartenschutzverordnung
          (BArtSchV).

Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag                                         1
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Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sind grundsätzlich alle
vorkommenden Arten der folgenden Gruppen innerhalb der o.g. Arten zu berücksichtigen
und damit planungsrelevant (SCHUHMACHER & FISCHER-HÜFTLE 2011):
       Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
       europäische Vogelarten entsprechend Art. 1 VRL
       Arten nach Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Für die erfassten planungsrelevanten Arten werden in dem vorliegenden Gutachten die
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG, die
durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. Soweit notwendig
werden des Weiteren die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von
den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG ermittelt und geprüft.

2.1.2   Hinweise zu den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen
Durch die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) wurden im Januar 2010 „Hinweise
zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetztes“ als eine
wesentliche Orientierungshilfe erarbeitet. Nachfolgend werden die sich aus dem § 44 Abs. 1
BNatSchG ergebenden artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sowie Sonderregelungen
im Rahmen zulässiger Vorhaben anhand dieser Hinweise erläutert.
Das Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist
individuenbezogen und umfasst neben dem Verbot der Tötung auch das des Nachstellens,
des Fangs und der Verletzung von wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten.
Zudem ist die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Entwicklungsformen besonders
geschützter Arten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten. Nach LANA (2010) fallen
„Unvermeidbare betriebsbedingte Tötungen einzelner Individuen (z.B. Tierkollisionen nach
Inbetriebnahme einer Straße) […] als Verwirklichung sozialadäquater Risiken in der Regel
nicht unter das Verbot. Vielmehr muss sich durch ein Vorhaben das Risiko des
Erfolgseintritts (Tötung besonders geschützter Tiere) in signifikanter Weise erhöhen […].“
Die Frage, ob ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vorliegt ist anhand der betroffenen Arten
sowie der Art des Vorhabens im Einzelfall zu klären (LANA 2010).
Durch § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist das Störungsverbot geregelt. Dies betrifft wild lebende
Tiere der streng geschützten Arten sowie die europäischen Vogelarten, welche während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich
gestört werden dürfen. Erheblich ist eine Störung dann, wenn sich der Erhaltungszustand der
lokalen Population einer Art verschlechtert. Nach LANA (2010) ist dies der Fall, „[…] wenn so
viele Individuen betroffen sind, dass sich die Störung auf die Überlebenschancen, die
Reproduktionsfähigkeit und den Fortpflanzungserfolg der lokalen Population auswirkt. […]
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes ist immer dann anzunehmen, wenn sich als
Folge der Störung die Größe oder der Fortpflanzungserfolg der lokalen Population signifikant
und nachhaltig verringert.“ Nach LANA (2010) kann darüber hinaus „[…] bei landesweit
seltenen Arten mit geringen Populationsgrößen eine signifikante Verschlechterung bereits
dann vorliegen, wenn die Fortpflanzungsfähigkeit, der Bruterfolg oder die
Überlebenschancen einzelner Individuen beeinträchtigt oder gefährdet werden.“ Hinzu
kommt, dass nach Artikel 16 Abs. 1 FFH-RL bei Betroffenheit von Anhang-IV-Arten mit

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einem aktuell ungünstigen Erhaltungszustand die Zulassung von Ausnahmen grundsätzlich
unzulässig ist (LANA 2010). Weiterhin kann eine Störung von Tieren an ihren
Fortpflanzungs- und Ruhestätten dazu führen, dass diese Stätten für sie nicht mehr nutzbar
sind. Dadurch ergibt sich eine Überschneidung zwischen dem Störungstatbestand und dem
Tatbestand der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr.
3. LANA (2010).
Unter diesen Schädigungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) fallen das Entnehmen, die
Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden
Tiere der besonders geschützten Arten. Nach LANA (2010) sind „Als Fortpflanzungsstätte
[…] alle Orte im Gesamtlebensraum eines Tieres, die im Verlauf des
Fortpflanzungsgeschehens benötigt werden“ geschützt. „Entsprechend umfassen die
Ruhestätten alle Orte, die ein Tier regelmäßig zum Ruhen oder Schlafen aufsucht oder an
die es sich zu Zeiten längerer Inaktivität zurückzieht.“ (LANA 2010)
Nach LANA (2010) können die artenschutzrechtlichen Verbote gegebenenfalls abgewendet
werden. Dies beinhaltet zum einen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie eine
Änderung der Projektgestaltung oder eine Bauzeitenbeschränkung. Zum anderen können
„vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen“, auch CEF-Maßnahmen genannt, durchgeführt
werden. (LANA 2010)
Nach LANA (2010) ist „Eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme […] wirksam, wenn:
       „die betroffene Lebensstätte aufgrund der Durchführung mindestens die gleiche
        Ausdehnung und/oder eine gleiche oder bessere Qualität hat und die betroffene Art
        diesen Lebensraum während und nach dem Eingriff oder Vorhaben nicht aufgibt oder
       die betroffene Art eine in räumlichen Zusammenhang neu geschaffene Lebensstätte
        nachweislich angenommen hat oder ihre zeitnahe Besiedlung unter Berücksichtigung
        der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse mit einer hohen
        Prognosesicherheit attestiert werden kann.“
Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG können gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG
im Einzelfall unter anderem im Interesse der Gesundheit des Menschen oder aus anderen
zwingenden Gründen des überwiegenden Öffentlichen Interesses zugelassen werden.
Voraussetzung dafür ist die Prüfung von zumutbaren Alternativen sowie die Prüfung einer
möglichen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betroffenen Population. Nur wenn
zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand nicht
verschlechtert, kann eine Ausnahme zugelassen werden. Nach LANA (2010) müssen „Durch
die Alternative […] die mit dem Vorhaben angestrebten Ziele jeweils im Wesentlichen in
vergleichbarer Weise verwirklicht werden können (Eignung). Es dürfen zudem keine
Alternativen vorhanden sein, um den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle
ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen (Erforderlichkeit).“ Die
Zumutbarkeit von Alternativen ist dabei unter Beachtung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit zu beurteilen (LANA 2010). Nach LANA 2010 ist eine Verschlechterung
des Erhaltungszustandes der Population einer Art zum einen anzunehmen, wenn das
Vorhaben zu einer Verringerung der Größe oder des Verbreitungsgebietes der betroffenen
Population führt. Zum anderen ist von einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes
auszugehen, wenn „…die Größe oder Qualität ihres Habitats deutlich abnimmt oder wenn
sich ihre Zukunftsaussichten deutlich verschlechtern“. Im Rahmen der Ausnahmezulassung

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können gegebenenfalls „…spezielle ‘Kompensatorische Maßnahmen‘ bzw. ‘Maßnahmen zur
Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS-Maßnahmen)‘ festgesetzt werden, um eine
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betroffenen Population zu verhindern.“ Als
solche FCS-Maßnahmen geeignet sind nach LANA (2010) zum Beispiel „…die Anlage einer
neuen Lebensstätte ohne direkte funktionale Verbindung zur betroffenen Lebensstätte in
einem großräumigeren Kontext oder die Umsiedlung einer lokalen Population.“ Dabei ist zu
beachten, dass solche Maßnahmen der Population in der biogeografischen Region
zugutekommen und daher nicht mit CEF-Maßnahmen gleichzusetzen sind. FCS-
Maßnahmen sollten vor der Beeinträchtigung realisiert werden und Wirkung zeigen, wobei im
Einzelfall zeitliche Funktionsdefizite in Kauf genommen werden können. (LANA 2010)

2.2       Untersuchungsumfang

Das Ziel der vorliegenden Untersuchung ist die Prüfung einer Betroffenheit bzw.
Beeinträchtigung der potentiell vorkommenden Tierarten durch das geplante Vorhaben.
Dabei stehen besonders die europäischen Vogelarten, Fledermäuse und Reptilien im
Vordergrund.
Folgender Untersuchungsumfang wurde festgelegt:
         Auswertung vorhandener Daten aus der Artdatenbank des
          Freistaates Sachsen MultiBase mittels Datenbankanfrage über die
          Untere Naturschutzbehörde inkl. Auswertung
         Überblicksbegehung mit Potentialabschätzung
          Erfassung der Fauna im Rahmen von 2 Überblicksbegehungen zur Erfassung von
          Brutvögeln, Fledermäusen und Reptilien inkl. Potentialabschätzung inkl. Auswertung

Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag                                                 4
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2.3     Beschreibung des Untersuchungsgebietes

Das Untersuchungsgebiet umfasst die Geltungsbereiche der beiden vorhabenbezogenen
Bebauungspläne „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Großseitschen und „Solarpark
Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig (vgl. Karte 1). Es befindet sich somit in den Gemeinden
Göda und Doberschau-Gaußig in der Oberlausitz im Landkreis Bautzen. Naturräumlich lässt
sich das Untersuchungsgebiet dem Naturraum „Oberlausitzer Gefilde“, Landschaftseinheit
Bautzener Gefilde, zuordnen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Göda/Gaußig“,
Gemarkung Großseitschen (Flurstücke 420, Teile von 421, Teile von 422, 423, 424) umfasst
Acker- und Grünlandflächen sowie anthropogen genutzte Sonderflächen. In dem
bestehenden „Solarpark Seitschen“, welcher in dem verwendeten Luftbild der
Kartendarstellung noch nicht vorhanden ist, wird kein Eingriff erfolgen. Durch den
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig
(Flurstücke 519/1, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 526, 527, 528, 529, 530 und Teile der
Flurstücke 531 und 296/1) sind hingegen lediglich Ackerflächen betroffen. Die Flächen der
beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne werden in den Randbereichen von Hecken
aus Bäumen und Sträuchern umgeben. Zudem grenzen im Westen und Nordosten
außerhalb der Geltungsbereiche Wälder an. Vorbelastungen bestehen bereits durch die
angrenzende Staatsstraße S 107, die Kreisstraße K 7256 und die Zockauer Straße.
Die Flächen der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne werden in den Randbereichen
von Hecken aus Bäumen und Sträuchern umgeben. Zudem grenzen im Westen und
Nordosten außerhalb der Geltungsbereiche Wälder an. Vorbelastungen bestehen bereits
durch die angrenzende Staatsstraße S 107, die Kreisstraße K 7256 und die Zockauer
Straße.
Innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich keine geschützten Biotope oder
Schutzgebiete.

2.4     Beschreibung des Vorhabens

Es ist ein „Solarpark Göda/Gaußig P20-23“ auf einer Fläche von 40,5 ha geplant. Innerhalb
des Solarparks werden 109.794 Module mit einer Leistung von je 340 Wp aufgestellt, sodass
sich eine Gesamtleistung von 37,32 MWp ergibt. Es ist nur eine punktuelle Versiegelung des
Bodens sowie ein extensives Grünland geplant. Die geplante Ständerkonstruktion der
Modultische soll so beschaffen sein, dass diese die extensive Grünlandnutzung der
überbauten Grundstücksfläche sichert. Die Höhe der Module ist auf 3 m über den Boden
eingeschränkt. Nach derzeitigem Planungsstand bleiben die Hecken- und Strauchgruppen
erhalten. Lediglich im Zuge der Erschließung kann es ggf. zu Fällungen einzelner Gehölze
kommen.

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2.5     Methodische Grundlagen

2.5.1   Datenrecherche

Für die Einschätzung des vorkommenden Artenspektrums im Untersuchungsgebiet wurde
ein Auszug aus der Zentralen Artdatenbank des Freistaates Sachsen (MultiBase CS) über
die Untere Naturschutzbehörde abgefragt. Die Abfrage erfolgte für das Untersuchungsgebiet,
den entsprechenden 300-m-Radius sowie die Messtischblattquadranten (MTBQ) 4851-2 und
4851-4 (LRA 2021), in welchen sich das Untersuchungsgebiet befindet. Für die ermittelten
Arten erfolgte anschließend die Prüfung der Relevanz innerhalb des Untersuchungsgebietes.
Als relevant in diesem Sinne gelten alle Arten, für welche im Untersuchungsgebiet das
Vorhandensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten möglich ist.

2.5.2   Überblicksbegehung

Das Ziel der Untersuchung war die Erfassung des im Untersuchungsgebiet potentiell
vorkommenden relevanten Artenspektrums. Die nachfolgende Tabelle stellt die erfolgten
Termine der Überblicksbegehungen dar.
Tabelle 2-1: Begehungstermine und Witterungsverhältnisse der Brutvogelerfassungen

                                                   Witterungsverhältnisse
                    Datum
                                  Windstärke Temperatur Bewölkung
                                                                            Niederschlag
                                     [Bft]      [°C]       [%]

                  23.02.2021           1         6 bis 14         0
                  03.03.2021         1 bis 2     1 bis 12     10 bis 30

Brutvögel
Bei der Erfassung wurde vor allem auf revieranzeigende Merkmale wie singende Männchen,
Revierkämpfe, Paarungsverhalten, Balz, nistmaterial- bzw. futtertragende Altvögel sowie
besetzte Nester geachtet. Für die visuelle Nachsuche wurde ein Fernglas verwendet. Brut-
und Brutverdachtsvögel wurden in Anlehnung an die Methodenstandards zur Erfassung der
Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005) definiert.
Ergänzend zu dieser Untersuchung wurden die Gehölze im Untersuchungsgebiet auf einen
aktuellen oder ehemaligen Besatz bzw. Besiedlungshinweise von Vögeln, wie Horste bzw.
Nester und Höhlungen mit Nistmaterial oder Kotspuren in Gehölzen untersucht.
Fledermäuse
Bei der Erfassung wurden die Gehölze im Untersuchungsgebiet auf Besiedlungshinweise
durch Fledermäuse kontrolliert. Dabei wurde auf typische Besiedlungsspuren wie Kot oder
Urin an Spalten, Rissen und Höhlungen geachtet. Vorhandene Hohlräume wurden mit einer
Endoskop-Kamera untersucht.

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Reptilien
Im Rahmen der Begehungen erfolgte zur Erfassung potentieller Lebensräume von Reptilien,
insbesondere der Zauneidechse, eine Suche nach geeigneten Sonnenplätzen und
Verstecken, an denen die Tiere bauch- oder/ und rückenseitig Kontakt zum umgebenden
Substrat haben. Auf dem Boden liegende Objekte wie u.a. Platten, Bretter, dickere Folien
oder Steine stellen dabei mögliche Versteckplätze dar. Außerdem wurde auf Hautreste bzw.
vertrocknete Eier aus dem Vorjahr an potentiellen Eiablageplätzen geachtet.

2.5.3   Potentialabschätzung

Zur Ermittlung des vorkommenden Artenspektrums sowie zur Prüfung der Betroffenheit
geschützter Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien im Bereich des Untersuchungsgebiets
erfolgten 2 Überblicksbegehung sowie eine Potentialabschätzung. Ausgehend von den
Ergebnissen     der   Datenrecherche,      den   örtlichen  Gegebenheiten     und     der
Überblicksbegehungen wurden dabei die potentiell vorkommenden Brutvogel-, Fledermaus-
und Reptilienarten sowie potentiell vorhandenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten ermittelt.
Dabei wurden artspezifische Verhaltensweisen und die jeweiligen Habitatansprüche
berücksichtigt. Anschließend wurden im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung die
entsprechenden Artenschutzmaßnahmen für die so ermittelten Arten erarbeitet.

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2.5.4   Vorgehensweise der artenschutzrechtlichen Prüfung

Im Rahmen der Erstellung des Artenschutzbeitrages wurden die artenschutzrechtlichen
Belange nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG
bearbeitet.
    1. Bestandsaufnahme durch Kartierung der vorkommenden relevanten Arten,
    2. Prüfung der Betroffenheit – Eingrenzung der vom Vorhaben betroffenen Arten auf
       Basis der Bestandsaufnahme; Festlegung der betroffenen europarechtlich
       geschützten Arten,
    3. Prüfung der Beeinträchtigung – Prüfung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i. V.
       m. Abs. 5 BNatSchG, ob unter Berücksichtigung der geplanten Vermeidungs- und
       ggfs. funktionserhaltenden Ausgleichs-(CEF)Maßnahmen (z. B. Umsiedlung)
       Verbotstatbestände erfüllt sind,
    4. Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für              eine   Ausnahme
       entsprechend § 45 Abs. 7 BNatSchG, soweit dies erforderlich ist.

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3       Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens

3.1     Baubedingte Wirkfaktoren

Bei den baubedingten Wirkfaktoren handelt es sich um Beeinträchtigungen, die während der
Bauphase entstehen und kurz- bzw. mittelfristig bestehen können.
Flächeninanspruchnahme
Teile des Geländes werden als Baustellenfläche sowie als Rangier- und Lagerflächen
genutzt. Durch die temporäre Flächeninanspruchnahme kommt es zu Funktionsverlusten
bzw. zur Entwertung von Teilfunktionen von Habitatflächen, sie gehen als Lebensraum von
Tieren verloren bzw. werden beeinträchtigt.
Lärmimmissionen
Durch die Bauarbeiten ist eine Steigerung der Lärmimmissionen durch den Betrieb von
Baufahrzeugen und -maschinen im Umkreis des Eingriffsbereiches zu erwarten. Dies kann
zu einer Vergrämung von lärmempfindlichen Tierarten und damit einer Beeinträchtigung
derer Lebensräume führen. Hierzu zählen z. B. Fledermäuse, die durch ihre Form der Jagd
mittels Gehörsinn (Echoortung) ein besonders weites Hörspektrum aufweisen. Auch einige
Vogelarten gelten als lärmempfindlich.
Nähr- und Schadstoffimmissionen
Die Immission von Stäuben und z. T. toxischen Fremdstoffen kann eine Biozönose im
Umkreis des Eingriffsbereiches stark beeinträchtigen, wobei die Wirkungen dabei nicht
immer sofort offensichtlich sind. So kann beispielsweise das Überstäuben von blütenreichen
Säumen diese für Insekten unattraktiv machen und diesen Lebensraum damit auch für die
Prädatoren der Insekten (z.B. Fledermäuse, Reptilien und Vögel) entwerten. Abgase von
Baufahrzeugen und Baumaschinen können temporär zu einer erhöhten Schadstoffbelastung
im Umkreis des Eingriffsbereiches führen.
Erschütterungen
Während der Bautätigkeiten kann es zu Erschütterungen durch den Betrieb großer, schwerer
Baumaschinen bzw. Transportfahrzeuge kommen. Diese können eine vergrämende Wirkung
auf bodenbewohnende Tierarten haben.
Unfallrisiko
Baubedingt sind Tötungen von Tieren nicht auszuschließen. Dies betrifft besonders brütende
Vogelarten oder im bzw. auf dem Boden lebende, wenig mobile, nicht fliegende Tierarten.
Gehölzfällungen während der Brutzeit einheimischer Vogelarten können zur Verletzung bzw.
Tötung von Jungtieren führen oder die Zerstörung von im Nest liegenden Eiern zur Folge
haben. Aber auch vorkommende Fledermäuse sind durch derartige Eingriffe bedroht.
Zerstörung von Lebensstätten
Durch ggf. notwendige Fällarbeiten von Einzelgehölzen kann es zur Zerstörung von
potentiellen Lebensstätten vorkommender Fledermäuse und Vögel kommen. In Folge
dessen sind Tötungen von Tieren nicht auszuschließen. Fällarbeiten während der Brutzeit
einheimischer Vogelarten können zur Verletzung bzw. Tötung von Jungtieren führen oder die
Zerstörung der Nester bzw. der im Nest liegenden Eier zur Folge haben. Weiterhin können

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Fällarbeiten zu einer Zerstörung von Wochenstuben, Sommer- oder/und Zwischenquartieren
von vorkommenden Fledermäusen führen. Der Großteil der vorhandenen Habitatstrukturen
wie Heckengruppen aus Bäumen und Sträuchern bleiben jedoch erhalten. Die baubedingte
Flächeninanspruchnahme kann des Weiteren die Beeinträchtigung oder Zerstörung von
Reproduktions- und Lebensstätten von Reptilien zur Folge haben.
Barrierewirkungen/Zerschneidung
Durch notwendige Erdarbeiten kommt es zu temporären Zerschneidungen vorhandener
Offenlandflächen während der Bauphase. Besonders die Baustelleneinrichtungsflächen
stellen eine temporäre Barrierewirkung bzw. Zerschneidung potentiellen Lebensraumes dar.

3.2     Anlagebedingte Wirkfaktoren

Folgende dauerhafte anlagebedingte Beeinträchtigungen sind durch die Bebauung des
Vorhabengebietes zu erwarten.
Flächeninanspruchnahme
Im Zuge der geplanten Bebauung wird das Untersuchungsgebiet hauptsächlich durch den
Verlust von Ackerfläche und ggf. Einzelgehölzen umgewandelt und kann als Lebensraum für
bodenlebende Tierarten sowie Vögel und Fledermäuse beeinträchtigt werden.
Verschattung
Durch die Überschirmung der Flächen ergeben sich Standortveränderungen aufgrund
veränderter mikroklimatischer Bedingungen (veränderte Sonneneinstrahlung und
Niederschlagsregime). Diese haben direkten Einfluss auf die abiotischen Standortfaktoren,
die Vegetationsstruktur und die floristische Zusammensetzung unterhalb der Module. In
Folge dessen verändern sich die Lebensraumbedingungen für die Fauna, was zu einer
Vertreibung von Tieren führen kann.
Barrierewirkung/Zerschneidung
Schutzzäune um die Photovoltaikanlage, welche die Wanderungsaktivitäten bodenlebender,
wenig mobiler Tierarten wie beispielsweise von Reptilien behindern, können eine dauerhafte
Barriere bzw. Zerschneidung des Lebensraumes innerhalb des Untersuchungsgebietes
darstellen. Der geplante Zaun bleibt jedoch für Klein- und Kleinstlebewesen weiterhin
passierbar.
Optische Störungen
Visuelle Störreize (Lichtreflexion, Spiegelungen und Polarisation) an der Oberfläche der
Module bzw. metallische Konstruktionselemente können zur Vergrämung von besonders
störempfindlichen Arten führen. Beeinträchtigungen durch Reflektionen können
bauartbedingt ausgeschlossen werden. Durch die Konturen der Anlage entstehen vertikale
Strukturen, die zur Entwertung von Teillebensräumen führen können.

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3.3     Betriebsbedingte Wirkfaktoren

Folgende betriebsbedingte Beeinträchtigungen          sind   durch    den    Betrieb   der
Photovoltaikanlage zu erwarten.
Optische Störungen
Eine Beleuchtung von Teilen des Betriebsgeländes kann besonders für Nachtjäger zu
Störungen führen. Außerdem kann sie eine vergrämende Wirkung auf lichtempfindliche
Arten haben, welche die beleuchteten Gebiete meiden. Auf andere Arten kann die
Beleuchtung und damit einhergehende Anziehung von Beutetieren (Insekten) zu einer
Anlockung führen. Ergebnis wäre eine Verschiebung des natürlich vorkommenden
Artenspektrums. Für das Gelände ist jedoch keine dauerhafte Beleuchtung vorgesehen.
Beeinträchtigungen durch Verblendung oder Anlockung durch Reflektionen können
weitestgehend ausgeschlossen werden.
Sonstige Störungen
Nach der Inbetriebnahme des Solarparks stehen regelmäßige Wartungsarbeiten an. Hinzu
kommen außerplanmäßige Reparaturen oder der Austausch von Modulen. Durch die
Flächennutzungsänderung innerhalb des gesamten Solarparkgeländes werden regelmäßig
Mahdarbeiten erwartet. Je nach Bewirtschaftung beläuft sich dies vermutlich auch auf 1- bis
2-mal im Jahr. Dies kann sich auf störungsempfindliche Tierarten auswirken.

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4        Relevanzprüfung und Ermittlung des prüfungsrelevanten Artenspektrums
Eine Datenabfrage mittels Auszug aus der zentralen Artdatenbank des Freistaates Sachsen,
bereitgestellt durch die Untere Naturschutzbehörde (LRA Bautzen 2021), ergab für den
300-m-Radius um das Untersuchungsgebiet sowie den MTBQ 4851-2 und 4851-4 die in der
nachfolgenden Tabelle dargestellten Arten der Artengruppen Vögel, Fledermäuse und
Reptilien. Für diese ermittelten Arten erfolgte die Prüfung der Relevanz innerhalb des
Untersuchungsgebietes. Als relevant in diesem Sinne gelten alle Arten, für welche im
Untersuchungsgebiet das Vorhandensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten möglich ist.
Tabelle 4-1: Ergebnis der Datenrecherche

                Deutscher                  Wissenschaftlicher
                                                                R       Ausschlusskriterium
                 Artname                       Artname

     Brutvögel

     Amsel                         Turdus merula                x
     Bachstelze                    Motacilla alba               x
     Bastardkrähe                  Corvus corone corone             fehlende Habitatstrukturen
     Baumfalke                     Falco subbuteo                   fehlende Habitatstrukturen
     Baumpieper                    Anthus trivialis                 fehlende Habitatstrukturen
     Beutelmeise                   Remiz pendulinus                 fehlende Habitatstrukturen
     Bienenfresser                 Merops apiaster                  fehlende Habitatstrukturen
     Blässhuhn                     Fulica atra                      fehlende Habitatstrukturen
     Blaumeise                     Parus caeruleus              x
     Bluthänfling                  Carduelis cannabina          x
     Braunkehlchen                 Saxicola rubetra                 fehlende Habitatstrukturen
     Buchfink                      Fringilla coelebs            x
     Buntspecht                    Dendrocopos major            x
     Dorngrasmücke                 Sylvia communis              x
     Drosselrohrsänger             Acrocephalus arundinaceus        fehlende Habitatstrukturen
     Eichelhäher                   Garrulus glandarius          x
     Eisvogel                      Alcedo atthis                    fehlende Habitatstrukturen
     Elster                        Pica pica                    x
     Erlenzeisig                   Carduelis spinus                 fehlende Habitatstrukturen
     Feldlerche                    Alauda arvensis              x
     Feldschwirl                   Locustella naevia                fehlende Habitatstrukturen
     Feldsperling                  Passer montanus              x
     Fichtenkreuzschnabel          Loxia curvirostra                fehlende Habitatstrukturen
     Fitis                         Phylloscopus trochilus       x
     Flussregenpfeifer             Charadrius dubius                fehlende Habitatstrukturen
     Gartenbaumläufer              Certhia brachydactyla        x
     Gartengrasmücke               Sylvia borin                 x
     Gartenrotschwanz              Phoenicurus phoenicurus          fehlende Habitatstrukturen
     Gebirgsstelze                 Motacilla cinerea                fehlende Habitatstrukturen
     Gelbspötter                   Hippolais icterina               fehlende Habitatstrukturen
     Gimpel                        Pyrrhula pyrrhula                fehlende Habitatstrukturen
     Girlitz                       Serinus serinus              x

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                Deutscher              Wissenschaftlicher
                                                            R       Ausschlusskriterium
                 Artname                   Artname

     Goldammer                    Emberiza citrinella       x
     Graureiher                   Ardea cinerea                 fehlende Habitatstrukturen
     Grauschnäpper                Muscicapa striata             fehlende Habitatstrukturen
     Grauspecht                   Picus canus                   fehlende Habitatstrukturen
     Grünfink                     Carduelis chloris         x
     Grünspecht                   Picus viridis             x
     Habicht                      Accipiter gentilis            fehlende Habitatstrukturen
     Haubenmeise                  Parus cristatus               fehlende Habitatstrukturen
     Haubentaucher                Podiceps cristatus            fehlende Habitatstrukturen
     Hausrotschwanz               Phoenicurus ochruros          fehlende Habitatstrukturen
     Haussperling                 Passer domesticus             fehlende Habitatstrukturen
     Heckenbraunelle              Prunella modularis        x
     Heidelerche                  Lullula arborea               fehlende Habitatstrukturen
     Höckerschwan                 Cygnus olor                   fehlende Habitatstrukturen
     Hohltaube                    Columba oenas                 fehlende Habitatstrukturen
                                  Coccothraustes
     Kernbeißer                                                 fehlende Habitatstrukturen
                                  coccothraustes
     Kiebitz                      Vanellus vanellus             fehlende Habitatstrukturen
     Klappergrasmücke             Sylvia curruca            x
     Kleiber                      Sitta europaea            x
     Kleinspecht                  Dryobates minor               fehlende Habitatstrukturen
     Knäkente                     Anas querquedula              fehlende Habitatstrukturen
     Kohlmeise                    Parus major               x
     Kolkrabe                     Corvus corax                  fehlende Habitatstrukturen
     Kranich                      Grus grus                     fehlende Habitatstrukturen
     Krickente                    Anas crecca                   fehlende Habitatstrukturen
     Kuckuck                      Cuculus canorus               fehlende Habitatstrukturen
     Lachmöwe                     Larus ridibundus              fehlende Habitatstrukturen
     Mauersegler                  Apus apus                     fehlende Habitatstrukturen
     Mäusebussard                 Buteo buteo                   fehlende Habitatstrukturen
     Mehlschwalbe                 Delichon urbicum              fehlende Habitatstrukturen
     Misteldrossel                Turdus viscivorus             fehlende Habitatstrukturen
     Mittelspecht                 Dendrocopos medius            fehlende Habitatstrukturen
     Mönchsgrasmücke              Sylvia atricapilla        x
     Nachtigall                   Luscinia megarhynchos     x
     Nebelkrähe                   Corvus corone cornix          fehlende Habitatstrukturen
     Neuntöter                    Lanius collurio           x
     Ortolan                      Emberiza hortulana            fehlende Habitatstrukturen
     Pirol                        Oriolus oriolus               fehlende Habitatstrukturen
     Rabenkrähe                   Corvus corone corone          fehlende Habitatstrukturen
     Rauchschwalbe                Hirundo rustica               fehlende Habitatstrukturen
     Rebhuhn                      Perdix perdix             x
     Reiherente                   Aythya fuligula               fehlende Habitatstrukturen
     Ringeltaube                  Columba palumbus              fehlende Habitatstrukturen

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                 Deutscher             Wissenschaftlicher
                                                            R       Ausschlusskriterium
                  Artname                  Artname

     Rohrammer                    Emberiza schoeniclus          fehlende Habitatstrukturen
     Rohrweihe                    Circus aeruginosus            fehlende Habitatstrukturen
     Rotkehlchen                  Erithacus rubecula        x
     Rotmilan                     Milvus milvus                 fehlende Habitatstrukturen
     Saatkrähe                    Corvus frugilegus             fehlende Habitatstrukturen
     Schafstelze                  Motacilla flava           x
     Schellente                   Bucephala clangula            fehlende Habitatstrukturen
     Schlagschwirl                Locustella fluviatilis        fehlende Habitatstrukturen
     Schleiereule                 Tyto alba                     fehlende Habitatstrukturen
     Schnatterente                Anas strepera                 fehlende Habitatstrukturen
     Schwanzmeise                 Aegithalos caudatus       x
     Schwarzkehlchen              Saxicola rubicola         x
     Schwarzmilan                 Milvus migrans                fehlende Habitatstrukturen
     Schwarzspecht                Dryocopus martius             fehlende Habitatstrukturen
     Seeadler                     Haliaeetus albicilla          fehlende Habitatstrukturen
     Singdrossel                  Turdus philomelos             fehlende Habitatstrukturen
     Sommergoldhähnchen           Regulus ignicapilla           fehlende Habitatstrukturen
     Sperber                      Accipiter nisus               fehlende Habitatstrukturen
     Star                         Sturnus vulgaris          x
     Steinschmätzer               Oenanthe oenanthe             fehlende Habitatstrukturen
     Steinkauz                    Athene noctua                 fehlende Habitatstrukturen
     Stieglitz                    Carduelis carduelis       x
     Stockente                    Anas platyrhynchos            fehlende Habitatstrukturen
     Sumpfmeise                   Parus palustris               fehlende Habitatstrukturen
     Sumpfrohrsänger              Acrocephalus palustris        fehlende Habitatstrukturen
     Tafelente                    Aythya ferina                 fehlende Habitatstrukturen
     Tannenhäher                  Nucifraga caryocatactes       fehlende Habitatstrukturen
     Tannenmeise                  Parus ater                    fehlende Habitatstrukturen
     Teichralle                   Gallinula chloropus           fehlende Habitatstrukturen
     Teichrohrsänger              Acrocephalus scirpaceus       fehlende Habitatstrukturen
     Trauerschnäpper              Ficedula hypoleuca            fehlende Habitatstrukturen
     Türkentaube                  Streptopelia decaocto         fehlende Habitatstrukturen
     Turmfalke                    Falco tinnunculus             fehlende Habitatstrukturen
     Turteltaube                  Streptopelia turtur       x
     Uhu                          Bubo bubo                     fehlende Habitatstrukturen
     Uferschwalbe                 Riparia riparia               fehlende Habitatstrukturen
     Wacholderdrossel             Turdus pilaris            x
     Wachtel                      Coturnix coturnix         x
     Wachtelkönig                 Crex crex                     fehlende Habitatstrukturen
     Waldbaumläufer               Certhia familiaris        x
     Waldkauz                     Strix aluco                   fehlende Habitatstrukturen
     Waldlaubsänger               Phylloscopus sibilatrix       fehlende Habitatstrukturen
     Waldohreule                  Asio otus                     fehlende Habitatstrukturen

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                Deutscher              Wissenschaftlicher
                                                                      R        Ausschlusskriterium
                 Artname                   Artname

     Wasseramsel                  Cinclus cinclus                          fehlende Habitatstrukturen
     Wasserralle                  Rallus aquaticus                         fehlende Habitatstrukturen
     Weidenmeise                  Parus montanus                           fehlende Habitatstrukturen
     Weißstorch                   Ciconia ciconia                          fehlende Habitatstrukturen
     Wespenbussard                Pernis apivorus                          fehlende Habitatstrukturen
     Wiedehopf                    Upupa epops                              fehlende Habitatstrukturen
     Wiesenpieper                 Anthus pratensis                    x
     Wintergoldhähnchen           Regulus regulus                          fehlende Habitatstrukturen
     Zaunkönig                    Troglodytes troglodytes             x
     Zilpzalp                     Phylloscopus collybita              x
     Zwergtaucher                 Tachybaptus ruficollis                   fehlende Habitatstrukturen

     Fledermäuse

     Braunes Langohr              Plecotus auritus                    x
     Breitflügelfledermaus        Eptesicus serotinus                      fehlende Habitatstrukturen
     Fransenfledermaus            Myotis nattereri                    x
     Großer Abendsegler           Nyctalus noctula                    x
     Großes Mausohr               Myotis myotis                            fehlende Habitatstrukturen
     Kleine Bartfledermaus        Myotis mystacinus                   x
     Langohrfledermäuse           Plecotus                            x
     Mausohrfledermäuse           Myotis                              x
     Mopsfledermaus               Barbastella barbastellus            x
     Nordfledermaus               Eptesicus nilssonii                      fehlende Habitatstrukturen
     Wasserfledermaus             Myotis daubentonii                  x
     Zwerg- und                   Pipistrellus pipistrellus et
                                                                      x
     Mückenfledermaus             pygmaeus
     Zwergfledermaus i.e.S        Pipistrellus pipistrellus                fehlende Habitatstrukturen

     Reptilien

     Blindschleiche               Anguis fragilis                     x
     Schlingnatter                Coronella austriaca                 x
     Ringelnatter                 Natrix natrix                            fehlende Habitatstrukturen
     Waldeidechse                 Zootoca vivipara                    x
     Zauneidechse                 Lacerta agilis                      x

                                  R – Relevanz
                                  x Im Untersuchungsgebiet relevante Art

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5           Bestandsdarstellung und Darlegung der Betroffenheit der Arten

5.1         Bestand und Betroffenheit der europäischen Vogelarten

In der nachfolgenden Tabelle werden die im Untersuchungsgebiet im Zuge der
2 Überblicksbegehungen im Februar und März 2021 nachgewiesenen sowie die in den
MTBQ 4851-2 und 4851-4 (LRA Bautzen 2021) vorkommenden Brutvogelarten, für welche
Habitatstrukturen    im    Untersuchungsgebiet     festgestellt wurden     (vgl. Kap. 4)
zusammengefasst dargestellt. Die Darstellung der im Untersuchungsgebiet zu erwartenden
brütenden Vogelarten erfolgt mit der Zuordnung zu ökologischen Gilden in Anlehnung an
SÜDBECK et al. (2005).
Tabelle 5-1: potentiell innerhalb des Untersuchungsgebiet brütende Vogelarten

              Deutscher         Wissenschaftlicher               RL     RL      BNat   VS   EHZ
                                                         Gilde                                    Quelle
               Artname              Artname                      SN     D       SchG   RL   SN

    Hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung Sachsen

    Feldlerche                Alauda arvensis              B      V      3       §          U1    1, 2, 3
    Grünspecht                Picus viridis                H                     §§         FV    1, 2, 3
    Neuntöter                 Lanius collurio              F                     §     I    FV     1, 2
    Rebhuhn                   Perdix perdix                B      1      2       §          U2     1, 2
    Schafstelze               Motacilla flava              B      3              §          FV      1
    Schwarzkehlchen           Saxicola rubicola            B                     §          FV      2
    Turteltaube               Streptopelia turtur          F      3      2       §§         U1     1, 2
    Wachtel                   Coturnix coturnix            B                     §          FV     1, 2
    Wiesenpieper              Anthus pratensis             B      2      2       §          U2     1, 2

    Häufige Brutvogelart

    Amsel                     Turdus merula                F                     §          FV    1, 2, 3
    Bachstelze                Motacilla alba               H                     §          FV     1, 2
    Blaumeise                 Cyanistes caeruleus          H                     §          FV    1, 2, 3
    Bluthänfling              Linaria cannabina          F/HG     V      3       §          FV     1, 2
    Buchfink                  Fringilla coelebs            F                     §          FV    1, 2, 3
    Buntspecht                Dendrocopos major            H                     §          FV    1, 2, 3
    Dorngrasmücke             Sylvia communis            F/HG     V              §          FV     1, 2
    Eichelhäher               Garrulus glandarius        F/HG                    §          FV    1, 2, 3
    Elster                    Pica pica                    F                     §          FV     1, 2
    Feldsperling              Passer montanus             F/H            V       §          FV     1, 2
    Fitis                     Phylloscopus trochilus       B      V              §          FV     1, 2
    Gartenbaumläufer          Certhia brachydactyla        H                     §          FV    1, 2, 3
    Gartengrasmücke           Sylvia borin                 F      V              §          FV     1, 2
    Girlitz                   Serinus serinus              F                     §          FV     1, 2
    Goldammer                 Emberiza citrinella          B             V       §          FV    1, 2, 3
    Grünfink                  Chloris chloris              F                     §          FV     1, 2
    Heckenbraunelle           Prunella modularis         F/HG                    §          FV     1, 2
    Klappergrasmücke          Sylvia curruca               F      V              §          FV     1, 2
    Kleiber                   Sitta europaea               H                     §          FV    1, 2, 3
    Kohlmeise                 Parus major                  H                     §          FV    1, 2, 3

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           Deutscher              Wissenschaftlicher               RL      RL     BNat      VS      EHZ
                                                         Gilde                                               Quelle
            Artname                   Artname                      SN      D      SchG      RL      SN

   Mönchsgrasmücke             Sylvia atricapilla        F/HG                        §                  FV    1, 2
   Nachtigall                  Luscinia megarhynchos      F                          §                  FV     1
   Rotkehlchen                 Erithacus rubecula         F                          §                  FV   1, 2, 3
   Schwanzmeise                Aegithalos caudatus        F                          §                  FV     2
   Singdrossel                 Turdus philomelos         F/HG                        §                  FV   1, 2, 3
   Star                        Sturnus vulgaris           H                 3        §                  FV   1, 2, 3
   Stieglitz                   Carduelis carduelis       F/HG                        §                  FV   1, 2, 3
   Wacholderdrossel            Turdus pilaris             F                          §                  FV    1, 2
   Waldbaumläufer              Certhia familiaris         H                          §                  FV    1, 2
   Zaunkönig                   Troglodytes troglodytes    F                          §                  FV   1, 2, 3
   Zilpzalp                    Phylloscopus collybita     B                          §                  FV    1, 2

          RL SN - Rote Liste Sachsen                          RL D - Rote Liste Deutschland
           0   ausgestorben oder verschollen                   0 Ausgestorben oder verschollen
           1   vom Aussterben bedroht                          1 Vom Aussterben bedroht
           2   stark gefährdet                                 2 Stark gefährdet
           3   gefährdet                                       3 Gefährdet
           R extrem selten bzw. selten                         G Gefährdung unbekannten Ausmaßes
           V   Arten der Vorwarnliste                          R Extrem selten
                                                               V Vorwarnliste
                                                               D Daten unzureichend

          BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz                  VS RL - Arten der Vogelschutzrichtlinie
           §   Besonders geschützte Art                        I  Art des Anhang I
           §§ Streng geschützte Art

          EHZ SN - Erhaltungszustand in Sachsen
          FV Günstig                                          U2 Schlecht
          U1 Unzureichend                                     XX Unbekannt

          Gilde
           B    Bodenbrüter                                    H Höhlen- und Halbhöhlenbrüter
           F    Freibrüter                                    HG Hecken- und Gebüschbrüter

          Quelle
           1    Nachweis im MTBQ 4851-2
           2    Nachweis im MTBQ 4851-4
           3    Nachweis Überblicksbegehungen 2021

Für das Untersuchungsgebiet wurden im Rahmen der Relevanzprüfung insgesamt
40 Vogelarten ermittelt, für welche innerhalb des Untersuchungsgebietes geeignete
Bruthabitate vorhanden sind. Nach der Tabelle der regelmäßig in Sachsen auftretenden
Vogelarten (LFULG 2017a) können die 40 Vogelarten in 9 Arten mit hervorgehobener
artenschutzrechtlicher Bedeutung und 31 häufige Vogelarten unterteilt werden.
Im Folgenden werden Bestand und Betroffenheit der im Plangebiet zu erwartenden
Brutvogelarten in ökologischen Gilden zusammengefasst betrachtet und die einzelnen
Verbote des §44 Abs. 1 BNatSchG geprüft. Die Artengruppe der gebäudebrütenden
Vogelarten kommt im Plangebiet aufgrund fehlender Gebäude nicht vor.

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5.1.1   Artengruppe der Gehölzbrüter

Charakterisierung der Artengruppe
Unter dem Oberbegriff der Gehölzbrüter werden die hecken-, gehölz- und höhlenbrütenden
Vogelarten sowie die Freibrüter zusammengefasst. Die Brutplätze dieser Arten sind an
Gehölze oder Heckenstrukturen, an Baumhöhlen aller Arten, Ritzen, Spalten, Nischen und
Halbhöhlen gebunden oder befinden sich frei im Geäst stehender Gehölze. Dieser
Artengruppe lassen sich auch die bodenbrütenden Arten Rebhuhn, Fitis, Goldammer und
Zilpzalp zuordnen, da diese ihr Nest nicht in der freien Landschaft errichten, sondern
ebenfalls an krautige bzw. dichte Vegetation z.B. Heckenstrukturen gebunden sind. Die
nachfolgende Tabelle listet die zu erwartenden gehölzbrütenden Vogelarten auf.
Tabelle 5–2: Nachgewiesene sowie zu erwartende gehölzbrütende Vogelarten

                               Deutscher           Wissenschaftlicher             lok.
                                                                          Gilde
                                Artname                Artname                    Pop.

                     Hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung Sachsen

                     Grünspecht                  Picus viridis             H       G
                     Neuntöter                   Lanius collurio           F       G
                     Rebhuhn                     Perdix perdix             B       E
                     Turteltaube                 Streptopelia turtur       F       G

                     Häufige Brutvogelarten

                     Amsel                       Turdus merula             F       G
                     Bachstelze                  Motacilla alba            H       G
                     Blaumeise                   Cyanistes caeruleus       H       G
                     Bluthänfling                Linaria cannabina        F/HG     G
                     Buchfink                    Fringilla coelebs         F       G
                     Buntspecht                  Dendrocopos major         H       G
                     Dorngrasmücke               Sylvia communis          F/HG     G
                     Eichelhäher                 Garrulus glandarius      F/HG     L
                     Elster                      Pica pica                 F       L
                     Feldsperling                Passer montanus          F/H      G
                     Fitis                       Phylloscopus trochilus    B       G
                     Gartenbaumläufer            Certhia brachydactyla     H       G
                     Gartengrasmücke             Sylvia borin              F       G
                     Girlitz                     Serinus serinus           F       G
                     Goldammer                   Emberiza citrinella       B       G
                     Grünfink                    Chloris chloris           F       G
                     Heckenbraunelle             Prunella modularis       F/HG     G
                     Klappergrasmücke            Sylvia curruca            F       G
                     Kleiber                     Sitta europaea            H       G
                     Kohlmeise                   Parus major               H       G
                     Mönchsgrasmücke             Sylvia atricapilla       F/HG     G
                     Nachtigall                  Luscinia megarhynchos     F       G
                     Rotkehlchen                 Erithacus rubecula        F       G
                     Schwanzmeise                Aegithalos caudatus       F       G

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                                Deutscher                Wissenschaftlicher                 lok.
                                                                                   Gilde
                                 Artname                     Artname                        Pop.

                        Singdrossel                 Turdus philomelos              F/HG       G
                        Star                        Sturnus vulgaris                 H        G
                        Stieglitz                   Carduelis carduelis            F/HG       G
                        Wacholderdrossel            Turdus pilaris                   F        G
                        Waldbaumläufer              Certhia familiaris               H        G
                        Zaunkönig                   Troglodytes troglodytes          F        G
                        Zilpzalp                    Phylloscopus collybita           B        G

                Gilde                                       lok. Pop. - lokale Population (LfULG 2017a)
                  B       Bodenbrüter                          E    Einzelvorkommen
                  F       Freibrüter                          G     Gemeinde
                  H       Höhlen- und Halbhöhlenbrüter         L    Landkreis
                 HG       Hecken- und Gebüschbrüter

Vorkommen im Untersuchungsgebiet
Innerhalb des Untersuchungsgebietes bieten insbesondere die vorhanden Hecken- und
Strauchgruppen, welche zum Erhalt vorgesehen sind, geeignete Bruthabitate für
Gehölzbrüter. Zudem konnten mehrere potentielle Habitatbäume nachgewiesen werden,
welche durch Höhlungen geeignete Brutplätze für Höhlenbrüter darstellen (vgl. Karte 2). Die
potentiellen Habitatbäume wurden sowohl als Einzelbäume verteilt innerhalb des
Untersuchungsgebietes als auch innerhalb von bestehenden Gehölzreihen erfasst
(vgl. Karte 2).
Abgrenzung und Bewertung der lokalen Population
Der Erhaltungszustand in Sachsen sowie die Abgrenzung der lokalen Population können den
Tabellen 5-1 und 5-2 entnommen werden (LFULG 2017a).
Prognose und Bewertung des Tötungstatbestandes (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
Der Großteil der vorhandenen Habitatstrukturen, wie Heckengruppen aus Bäumen und
Sträuchern, bleiben im Zuge der baubedingten Flächeninanspruchnahme erhalten. Es sind
ggf. Fällarbeiten von Einzelgehölzen notwendig. Dabei kann es zur Verletzung oder Tötung
der     gehölzgebunden      brütenden     Vogelarten    kommen.  Durch     entsprechende
Vermeidungsmaßnahmen kann dem Tatbestand der baubedingten Tötung begegnet werden.
Bau- und betriebsbedingte Kollisionen mit Bau- und Kraftfahrzeugen können aufgrund der
Kleinflächigkeit des Eingriffs und der damit verbundenen langsamen Bewegung der
Fahrzeuge im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. Anlage- und betriebsbedingt
besteht kein Tötungsrisiko für die betrachteten Vogelarten.
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen ist mit keiner Tötung von Individuen
der Gehölzbrüter zu rechnen. Der Tatbestand der Tötung ist nicht erfüllt.
Prognose und Bewertung des Störungstatbestandes (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
Mit der Inbetriebnahme der Baustelle kommt es zu einer Zunahme der baubedingten
Lärmimmission, die sich auch auf das unmittelbare Umfeld des Baufeldes auswirkt. Dies
kann zu einer Vergrämung von Individuen der Gehölzbrüter in der unmittelbaren Umgebung
des Baufeldes führen. Erschütterungen während der Bautätigkeiten können ebenfalls

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vergrämend wirken. Durch die baubedingte Flächeninanspruchnahme gehen zudem
Nahrungshabitate von gehölzgebunden brütenden Vogelarten verloren. Von einer
erheblichen Störung der lokalen Populationen ist aber nicht auszugehen, da die
Flächeninanspruchnahme verhältnismäßig gering ist und im Umfeld ausreichend
Ausweichmöglichkeiten bestehen. Bau-, anlage- und betriebsbedingt ist nicht mit einer
erheblichen Störung der lokalen Populationen der gehölzgebunden brütenden Vogelarten zu
rechnen.
Mit einer erheblichen Störung der lokalen Populationen der Gehölzbrüter ist nicht zu
rechnen. Der Tatbestand der Störung ist nicht erfüllt.
Prognose und Bewertung des Schädigungstatbestandes (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
Der Großteil der vorhandenen Habitatstrukturen, wie Hecken- und Strauchgruppen, bleiben
erhalten. Durch die baubedingte Flächeninanspruchnahme gehen ggf. aufgrund der
notwendigen Fällarbeiten von Einzelgehölzen in geringem Maß Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten der gehölzgebunden brütenden Vogelarten verloren. Durch entsprechende
Vermeidungsmaßnahmen kann dieser Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
begegnet werden. Eine dauerhafte anlage- oder betriebsbedingte Aufgabe der nicht von
Rodungsarbeiten betroffenen Brutplatzbereiche ist unwahrscheinlich.
Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen ist mit keiner Schädigung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Gehölzbrüter und deren ökologischer
Funktionsfähigkeit zu rechnen. Der Tatbestand der Schädigung ist nicht erfüllt.
Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände
Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind vorzusehen (vgl. Kap. 6.1):
       V1 - Baustelleneinrichtung
       V2 - Bauzeitenregelung
       V3 - Baubegleitung Artenschutz
       V4 - Schaffung von Nisthilfen und Ersatzquartieren
       V5 – Erhalt von Gehölz- und Habitatstrukturen
CEF- Maßnahmen
Es sind keine CEF-Maßnahmen notwendig.
Weitere Empfehlungen
Es werden keine weiteren Empfehlungen gegeben.

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