Gemeinde Doberschau-Gaußig - Entwurfsbeteiligung - Landschaftsarchitektur Panse
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Gemeinde Doberschau-Gaußig Entwurfsbeteiligung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan Planungsstand: Entwurf Planfassung: 09.04.2021 Gemeinde: Gemeinde Doberschau Gaußig Hauptstraße 13, OT Gnaschwitz 02692 Doberschau-Gaußig Gemarkung: Gaußig
Gemeinde Doberschau-Gaußig Entwurfsbeteiligung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig Anlage 2: Grünordnungsplan Planungsstand: Entwurf Planfassung: 09.04.2021 Gemeinde: Gemeinde Doberschau Gaußig Hauptstraße 13, OT Gnaschwitz 02692 Doberschau-Gaußig Gemarkung: Gaußig
Gemeinde Doberschau-Gaußig Entwurfsbeteiligung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig Anlage 3: Artenschutzfachbeitrag Planungsstand: Entwurf Planfassung: 09.04.2021 Gemeinde: Gemeinde Doberschau Gaußig Hauptstraße 13, OT Gnaschwitz 02692 Doberschau-Gaußig Gemarkung: Gaußig
MEP Plan GmbH Solarpark Göda/Gaußig (Landkreis Bautzen) Artenschutzfachbeitrag Auftraggeber: Anumar GmbH Haunwöhrer Straße 21 85051 Ingolstadt Ansprechpartner: Herr Fuß Koordination: Landschaftsarchitektur Panse Martin-Hoop-Straße 12 02625 Bautzen Ansprechpartner: Herr Panse Auftragnehmer: MEP Plan GmbH Naturschutz, Forst- & Umweltplanung Hofmühlenstraße 2 01187 Dresden Telefon: 03 51 / 4 27 96 27 E-Mail: kontakt@mepplan.de Internet: www.mepplan.de Projektleitung: Dipl.-Ing. (FH) Ronald Pausch Forstassessor Steffen Etzold Projektkoordination: B. Sc. Caroline Buck Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) René Micksch Dipl.-Ing. (FH) Rita Schwäger B. Sc. Caroline Buck B. Sc. Florian Schmidt B. Sc. Niklas Jungbluth Dresden, den 31. März 2021 Ronald Pausch Steffen Etzold Geschäftsführer Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Dipl.-Forstwirt Garten- und Landschaftsarchitekt (AKS) Forstassessor Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag
MEP Plan GmbH Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung ................................................................................................................. 1 2 Grundlagen..................................................................................................................... 1 2.1 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................ 1 2.1.1 Gesetze und Vorschriften ................................................................................. 1 2.1.2 Hinweise zu den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen ......................... 2 2.2 Untersuchungsumfang ............................................................................................ 4 2.3 Beschreibung des Untersuchungsgebietes ............................................................. 5 2.4 Beschreibung des Vorhabens ................................................................................. 5 2.5 Methodische Grundlagen ........................................................................................ 6 2.5.1 Datenrecherche ............................................................................................... 6 2.5.2 Überblicksbegehung ........................................................................................ 6 2.5.3 Potentialabschätzung ....................................................................................... 7 2.5.4 Vorgehensweise der artenschutzrechtlichen Prüfung ....................................... 8 3 Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens .............................................................. 9 3.1 Baubedingte Wirkfaktoren ....................................................................................... 9 3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren .................................................................................10 3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren................................................................................11 4 Relevanzprüfung und Ermittlung des prüfungsrelevanten Artenspektrums ....................12 5 Bestandsdarstellung und Darlegung der Betroffenheit der Arten ...................................16 5.1 Bestand und Betroffenheit der europäischen Vogelarten ........................................16 5.1.1 Artengruppe der Gehölzbrüter .........................................................................18 5.1.2 Artengruppe der Bodenbrüter ..........................................................................21 5.2 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-RL .........................23 5.2.1 Fledermäuse ...................................................................................................23 5.2.2 Reptilien ..........................................................................................................26 5.2.2.1 Zauneidechse .......................................................................................... 27 5.2.2.2 Schlingnatter ............................................................................................ 30 5.3 Weitere Arten .........................................................................................................33 6 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität .................................................................................................................34 6.1 Maßnahmen zur Vermeidung .................................................................................34 6.1.1 V1 – Baustelleneinrichtung ..............................................................................34 6.1.2 V2 – Bauzeitenregelung...................................................................................34 6.1.3 V3 – Baubegleitung Artenschutz ......................................................................35 6.1.4 V4 – Schaffung von Nisthilfen und Ersatzquartieren ........................................36 6.1.5 V5 – Erhalt von Gehölz- und Habitatstrukturen ................................................36 6.1.6 V6 – Schaffung von möglichen Brutplatzbereichen für Bodenbrüter.................36 6.1.7 V7 – temporärer Reptilienschutzzaun ..............................................................37 6.1.8 V8 – Bergung und Umsetzung von Reptilien ....................................................37 6.1.9 V9 – Wahl geeigneter Beleuchtungsmittel .......................................................37 6.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen).....................................38 6.2.1 CEF1 – Schaffung von Ersatzstrukturen ..........................................................38 Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag
MEP Plan GmbH 7 Zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ........................................................................38 8 Zusammenfassung ........................................................................................................39 9 Quellenverzeichnis ........................................................................................................40 10 Anhang ..........................................................................................................................43 10.1.1 Karte 1 – Übersichtskarte 10.1.2 Karte 2 – Ergebnisse Überblicksbegehungen 10.1.3 Karte 3 – Maßnahmen Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag
MEP Plan GmbH 1 Veranlassung Die Anumar Solar GmbH plant im Grenzgebiet der Gemeinden Göda und Doberschau- Gaußig den „Solarpark Göda/Gaußig P20-23“. Die Vorentwurfsbeteiligung zu den entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplänen „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Großseitschen und „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig ist abgeschlossen. Durch die notwendigen Arbeiten auf den geplanten Flächen ist von einer Betroffenheit von besonders und streng geschützten Tierarten auszugehen. Mit der Erstellung des erforderlichen Artenschutzbeitrags wurde die MEP Plan GmbH beauftragt. 2 Grundlagen 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.1.1 Gesetze und Vorschriften Das methodische Vorgehen und die Begriffsbestimmung der nachfolgenden Untersuchung stützen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009. Die Beachtung des speziellen Artenschutzrechtes nach §§ 44 und 45 BNatSchG ist Voraussetzung für die naturschutzrechtliche Zulassung eines Vorhabens. Dabei sind in einer Relevanzprüfung die potentiell betroffenen Arten der besonders und streng geschützten Arten zu untersuchen bzw. durch eine entsprechende Kartierung zu ermitteln sowie Verbotstatbestände und ggf. naturschutzfachliche Ausnahmevoraussetzungen darzustellen. Der § 7 BNatSchG definiert, welche Tier- und Pflanzenarten besonders bzw. streng geschützt sind. Nach § 7 Abs. 2, Nr. 13 BNatSchG sind folgende Arten besonders geschützt (SCHUHMACHER & FISCHER-HÜFTLE 2011): Tier- und Pflanzenarten der Anhänge A oder B der EG-Artenschutzverordnung (EG338/97), Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG), europäische Vogelarten, besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Des Weiteren sind gemäß § 7 Abs. 2, Nr. 14 BNatSchG folgende Arten streng geschützt (SCHUHMACHER & FISCHER-HÜFTLE 2011): Tier- und Pflanzenarten des Anhang A der EG-Artenschutzverordnung (EG 338/97), Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG), streng geschützte Tier- und Pflanzenarten der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 1
MEP Plan GmbH Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sind grundsätzlich alle vorkommenden Arten der folgenden Gruppen innerhalb der o.g. Arten zu berücksichtigen und damit planungsrelevant (SCHUHMACHER & FISCHER-HÜFTLE 2011): Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie europäische Vogelarten entsprechend Art. 1 VRL Arten nach Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Für die erfassten planungsrelevanten Arten werden in dem vorliegenden Gutachten die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. Soweit notwendig werden des Weiteren die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG ermittelt und geprüft. 2.1.2 Hinweise zu den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen Durch die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) wurden im Januar 2010 „Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetztes“ als eine wesentliche Orientierungshilfe erarbeitet. Nachfolgend werden die sich aus dem § 44 Abs. 1 BNatSchG ergebenden artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sowie Sonderregelungen im Rahmen zulässiger Vorhaben anhand dieser Hinweise erläutert. Das Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist individuenbezogen und umfasst neben dem Verbot der Tötung auch das des Nachstellens, des Fangs und der Verletzung von wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten. Zudem ist die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Entwicklungsformen besonders geschützter Arten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verboten. Nach LANA (2010) fallen „Unvermeidbare betriebsbedingte Tötungen einzelner Individuen (z.B. Tierkollisionen nach Inbetriebnahme einer Straße) […] als Verwirklichung sozialadäquater Risiken in der Regel nicht unter das Verbot. Vielmehr muss sich durch ein Vorhaben das Risiko des Erfolgseintritts (Tötung besonders geschützter Tiere) in signifikanter Weise erhöhen […].“ Die Frage, ob ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vorliegt ist anhand der betroffenen Arten sowie der Art des Vorhabens im Einzelfall zu klären (LANA 2010). Durch § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist das Störungsverbot geregelt. Dies betrifft wild lebende Tiere der streng geschützten Arten sowie die europäischen Vogelarten, welche während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich gestört werden dürfen. Erheblich ist eine Störung dann, wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Nach LANA (2010) ist dies der Fall, „[…] wenn so viele Individuen betroffen sind, dass sich die Störung auf die Überlebenschancen, die Reproduktionsfähigkeit und den Fortpflanzungserfolg der lokalen Population auswirkt. […] Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes ist immer dann anzunehmen, wenn sich als Folge der Störung die Größe oder der Fortpflanzungserfolg der lokalen Population signifikant und nachhaltig verringert.“ Nach LANA (2010) kann darüber hinaus „[…] bei landesweit seltenen Arten mit geringen Populationsgrößen eine signifikante Verschlechterung bereits dann vorliegen, wenn die Fortpflanzungsfähigkeit, der Bruterfolg oder die Überlebenschancen einzelner Individuen beeinträchtigt oder gefährdet werden.“ Hinzu kommt, dass nach Artikel 16 Abs. 1 FFH-RL bei Betroffenheit von Anhang-IV-Arten mit Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 2
MEP Plan GmbH einem aktuell ungünstigen Erhaltungszustand die Zulassung von Ausnahmen grundsätzlich unzulässig ist (LANA 2010). Weiterhin kann eine Störung von Tieren an ihren Fortpflanzungs- und Ruhestätten dazu führen, dass diese Stätten für sie nicht mehr nutzbar sind. Dadurch ergibt sich eine Überschneidung zwischen dem Störungstatbestand und dem Tatbestand der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3. LANA (2010). Unter diesen Schädigungstatbestand (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) fallen das Entnehmen, die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten. Nach LANA (2010) sind „Als Fortpflanzungsstätte […] alle Orte im Gesamtlebensraum eines Tieres, die im Verlauf des Fortpflanzungsgeschehens benötigt werden“ geschützt. „Entsprechend umfassen die Ruhestätten alle Orte, die ein Tier regelmäßig zum Ruhen oder Schlafen aufsucht oder an die es sich zu Zeiten längerer Inaktivität zurückzieht.“ (LANA 2010) Nach LANA (2010) können die artenschutzrechtlichen Verbote gegebenenfalls abgewendet werden. Dies beinhaltet zum einen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie eine Änderung der Projektgestaltung oder eine Bauzeitenbeschränkung. Zum anderen können „vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen“, auch CEF-Maßnahmen genannt, durchgeführt werden. (LANA 2010) Nach LANA (2010) ist „Eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme […] wirksam, wenn: „die betroffene Lebensstätte aufgrund der Durchführung mindestens die gleiche Ausdehnung und/oder eine gleiche oder bessere Qualität hat und die betroffene Art diesen Lebensraum während und nach dem Eingriff oder Vorhaben nicht aufgibt oder die betroffene Art eine in räumlichen Zusammenhang neu geschaffene Lebensstätte nachweislich angenommen hat oder ihre zeitnahe Besiedlung unter Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse mit einer hohen Prognosesicherheit attestiert werden kann.“ Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG können gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG im Einzelfall unter anderem im Interesse der Gesundheit des Menschen oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden Öffentlichen Interesses zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist die Prüfung von zumutbaren Alternativen sowie die Prüfung einer möglichen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betroffenen Population. Nur wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand nicht verschlechtert, kann eine Ausnahme zugelassen werden. Nach LANA (2010) müssen „Durch die Alternative […] die mit dem Vorhaben angestrebten Ziele jeweils im Wesentlichen in vergleichbarer Weise verwirklicht werden können (Eignung). Es dürfen zudem keine Alternativen vorhanden sein, um den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen (Erforderlichkeit).“ Die Zumutbarkeit von Alternativen ist dabei unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu beurteilen (LANA 2010). Nach LANA 2010 ist eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Population einer Art zum einen anzunehmen, wenn das Vorhaben zu einer Verringerung der Größe oder des Verbreitungsgebietes der betroffenen Population führt. Zum anderen ist von einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes auszugehen, wenn „…die Größe oder Qualität ihres Habitats deutlich abnimmt oder wenn sich ihre Zukunftsaussichten deutlich verschlechtern“. Im Rahmen der Ausnahmezulassung Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 3
MEP Plan GmbH können gegebenenfalls „…spezielle ‘Kompensatorische Maßnahmen‘ bzw. ‘Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS-Maßnahmen)‘ festgesetzt werden, um eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betroffenen Population zu verhindern.“ Als solche FCS-Maßnahmen geeignet sind nach LANA (2010) zum Beispiel „…die Anlage einer neuen Lebensstätte ohne direkte funktionale Verbindung zur betroffenen Lebensstätte in einem großräumigeren Kontext oder die Umsiedlung einer lokalen Population.“ Dabei ist zu beachten, dass solche Maßnahmen der Population in der biogeografischen Region zugutekommen und daher nicht mit CEF-Maßnahmen gleichzusetzen sind. FCS- Maßnahmen sollten vor der Beeinträchtigung realisiert werden und Wirkung zeigen, wobei im Einzelfall zeitliche Funktionsdefizite in Kauf genommen werden können. (LANA 2010) 2.2 Untersuchungsumfang Das Ziel der vorliegenden Untersuchung ist die Prüfung einer Betroffenheit bzw. Beeinträchtigung der potentiell vorkommenden Tierarten durch das geplante Vorhaben. Dabei stehen besonders die europäischen Vogelarten, Fledermäuse und Reptilien im Vordergrund. Folgender Untersuchungsumfang wurde festgelegt: Auswertung vorhandener Daten aus der Artdatenbank des Freistaates Sachsen MultiBase mittels Datenbankanfrage über die Untere Naturschutzbehörde inkl. Auswertung Überblicksbegehung mit Potentialabschätzung Erfassung der Fauna im Rahmen von 2 Überblicksbegehungen zur Erfassung von Brutvögeln, Fledermäusen und Reptilien inkl. Potentialabschätzung inkl. Auswertung Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 4
MEP Plan GmbH 2.3 Beschreibung des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet umfasst die Geltungsbereiche der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Großseitschen und „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig (vgl. Karte 1). Es befindet sich somit in den Gemeinden Göda und Doberschau-Gaußig in der Oberlausitz im Landkreis Bautzen. Naturräumlich lässt sich das Untersuchungsgebiet dem Naturraum „Oberlausitzer Gefilde“, Landschaftseinheit Bautzener Gefilde, zuordnen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Großseitschen (Flurstücke 420, Teile von 421, Teile von 422, 423, 424) umfasst Acker- und Grünlandflächen sowie anthropogen genutzte Sonderflächen. In dem bestehenden „Solarpark Seitschen“, welcher in dem verwendeten Luftbild der Kartendarstellung noch nicht vorhanden ist, wird kein Eingriff erfolgen. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Göda/Gaußig“, Gemarkung Gaußig (Flurstücke 519/1, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 526, 527, 528, 529, 530 und Teile der Flurstücke 531 und 296/1) sind hingegen lediglich Ackerflächen betroffen. Die Flächen der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne werden in den Randbereichen von Hecken aus Bäumen und Sträuchern umgeben. Zudem grenzen im Westen und Nordosten außerhalb der Geltungsbereiche Wälder an. Vorbelastungen bestehen bereits durch die angrenzende Staatsstraße S 107, die Kreisstraße K 7256 und die Zockauer Straße. Die Flächen der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne werden in den Randbereichen von Hecken aus Bäumen und Sträuchern umgeben. Zudem grenzen im Westen und Nordosten außerhalb der Geltungsbereiche Wälder an. Vorbelastungen bestehen bereits durch die angrenzende Staatsstraße S 107, die Kreisstraße K 7256 und die Zockauer Straße. Innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich keine geschützten Biotope oder Schutzgebiete. 2.4 Beschreibung des Vorhabens Es ist ein „Solarpark Göda/Gaußig P20-23“ auf einer Fläche von 40,5 ha geplant. Innerhalb des Solarparks werden 109.794 Module mit einer Leistung von je 340 Wp aufgestellt, sodass sich eine Gesamtleistung von 37,32 MWp ergibt. Es ist nur eine punktuelle Versiegelung des Bodens sowie ein extensives Grünland geplant. Die geplante Ständerkonstruktion der Modultische soll so beschaffen sein, dass diese die extensive Grünlandnutzung der überbauten Grundstücksfläche sichert. Die Höhe der Module ist auf 3 m über den Boden eingeschränkt. Nach derzeitigem Planungsstand bleiben die Hecken- und Strauchgruppen erhalten. Lediglich im Zuge der Erschließung kann es ggf. zu Fällungen einzelner Gehölze kommen. Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 5
MEP Plan GmbH 2.5 Methodische Grundlagen 2.5.1 Datenrecherche Für die Einschätzung des vorkommenden Artenspektrums im Untersuchungsgebiet wurde ein Auszug aus der Zentralen Artdatenbank des Freistaates Sachsen (MultiBase CS) über die Untere Naturschutzbehörde abgefragt. Die Abfrage erfolgte für das Untersuchungsgebiet, den entsprechenden 300-m-Radius sowie die Messtischblattquadranten (MTBQ) 4851-2 und 4851-4 (LRA 2021), in welchen sich das Untersuchungsgebiet befindet. Für die ermittelten Arten erfolgte anschließend die Prüfung der Relevanz innerhalb des Untersuchungsgebietes. Als relevant in diesem Sinne gelten alle Arten, für welche im Untersuchungsgebiet das Vorhandensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten möglich ist. 2.5.2 Überblicksbegehung Das Ziel der Untersuchung war die Erfassung des im Untersuchungsgebiet potentiell vorkommenden relevanten Artenspektrums. Die nachfolgende Tabelle stellt die erfolgten Termine der Überblicksbegehungen dar. Tabelle 2-1: Begehungstermine und Witterungsverhältnisse der Brutvogelerfassungen Witterungsverhältnisse Datum Windstärke Temperatur Bewölkung Niederschlag [Bft] [°C] [%] 23.02.2021 1 6 bis 14 0 03.03.2021 1 bis 2 1 bis 12 10 bis 30 Brutvögel Bei der Erfassung wurde vor allem auf revieranzeigende Merkmale wie singende Männchen, Revierkämpfe, Paarungsverhalten, Balz, nistmaterial- bzw. futtertragende Altvögel sowie besetzte Nester geachtet. Für die visuelle Nachsuche wurde ein Fernglas verwendet. Brut- und Brutverdachtsvögel wurden in Anlehnung an die Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005) definiert. Ergänzend zu dieser Untersuchung wurden die Gehölze im Untersuchungsgebiet auf einen aktuellen oder ehemaligen Besatz bzw. Besiedlungshinweise von Vögeln, wie Horste bzw. Nester und Höhlungen mit Nistmaterial oder Kotspuren in Gehölzen untersucht. Fledermäuse Bei der Erfassung wurden die Gehölze im Untersuchungsgebiet auf Besiedlungshinweise durch Fledermäuse kontrolliert. Dabei wurde auf typische Besiedlungsspuren wie Kot oder Urin an Spalten, Rissen und Höhlungen geachtet. Vorhandene Hohlräume wurden mit einer Endoskop-Kamera untersucht. Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 6
MEP Plan GmbH Reptilien Im Rahmen der Begehungen erfolgte zur Erfassung potentieller Lebensräume von Reptilien, insbesondere der Zauneidechse, eine Suche nach geeigneten Sonnenplätzen und Verstecken, an denen die Tiere bauch- oder/ und rückenseitig Kontakt zum umgebenden Substrat haben. Auf dem Boden liegende Objekte wie u.a. Platten, Bretter, dickere Folien oder Steine stellen dabei mögliche Versteckplätze dar. Außerdem wurde auf Hautreste bzw. vertrocknete Eier aus dem Vorjahr an potentiellen Eiablageplätzen geachtet. 2.5.3 Potentialabschätzung Zur Ermittlung des vorkommenden Artenspektrums sowie zur Prüfung der Betroffenheit geschützter Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien im Bereich des Untersuchungsgebiets erfolgten 2 Überblicksbegehung sowie eine Potentialabschätzung. Ausgehend von den Ergebnissen der Datenrecherche, den örtlichen Gegebenheiten und der Überblicksbegehungen wurden dabei die potentiell vorkommenden Brutvogel-, Fledermaus- und Reptilienarten sowie potentiell vorhandenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten ermittelt. Dabei wurden artspezifische Verhaltensweisen und die jeweiligen Habitatansprüche berücksichtigt. Anschließend wurden im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung die entsprechenden Artenschutzmaßnahmen für die so ermittelten Arten erarbeitet. Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 7
MEP Plan GmbH 2.5.4 Vorgehensweise der artenschutzrechtlichen Prüfung Im Rahmen der Erstellung des Artenschutzbeitrages wurden die artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG bearbeitet. 1. Bestandsaufnahme durch Kartierung der vorkommenden relevanten Arten, 2. Prüfung der Betroffenheit – Eingrenzung der vom Vorhaben betroffenen Arten auf Basis der Bestandsaufnahme; Festlegung der betroffenen europarechtlich geschützten Arten, 3. Prüfung der Beeinträchtigung – Prüfung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG, ob unter Berücksichtigung der geplanten Vermeidungs- und ggfs. funktionserhaltenden Ausgleichs-(CEF)Maßnahmen (z. B. Umsiedlung) Verbotstatbestände erfüllt sind, 4. Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme entsprechend § 45 Abs. 7 BNatSchG, soweit dies erforderlich ist. Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 8
MEP Plan GmbH 3 Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens 3.1 Baubedingte Wirkfaktoren Bei den baubedingten Wirkfaktoren handelt es sich um Beeinträchtigungen, die während der Bauphase entstehen und kurz- bzw. mittelfristig bestehen können. Flächeninanspruchnahme Teile des Geländes werden als Baustellenfläche sowie als Rangier- und Lagerflächen genutzt. Durch die temporäre Flächeninanspruchnahme kommt es zu Funktionsverlusten bzw. zur Entwertung von Teilfunktionen von Habitatflächen, sie gehen als Lebensraum von Tieren verloren bzw. werden beeinträchtigt. Lärmimmissionen Durch die Bauarbeiten ist eine Steigerung der Lärmimmissionen durch den Betrieb von Baufahrzeugen und -maschinen im Umkreis des Eingriffsbereiches zu erwarten. Dies kann zu einer Vergrämung von lärmempfindlichen Tierarten und damit einer Beeinträchtigung derer Lebensräume führen. Hierzu zählen z. B. Fledermäuse, die durch ihre Form der Jagd mittels Gehörsinn (Echoortung) ein besonders weites Hörspektrum aufweisen. Auch einige Vogelarten gelten als lärmempfindlich. Nähr- und Schadstoffimmissionen Die Immission von Stäuben und z. T. toxischen Fremdstoffen kann eine Biozönose im Umkreis des Eingriffsbereiches stark beeinträchtigen, wobei die Wirkungen dabei nicht immer sofort offensichtlich sind. So kann beispielsweise das Überstäuben von blütenreichen Säumen diese für Insekten unattraktiv machen und diesen Lebensraum damit auch für die Prädatoren der Insekten (z.B. Fledermäuse, Reptilien und Vögel) entwerten. Abgase von Baufahrzeugen und Baumaschinen können temporär zu einer erhöhten Schadstoffbelastung im Umkreis des Eingriffsbereiches führen. Erschütterungen Während der Bautätigkeiten kann es zu Erschütterungen durch den Betrieb großer, schwerer Baumaschinen bzw. Transportfahrzeuge kommen. Diese können eine vergrämende Wirkung auf bodenbewohnende Tierarten haben. Unfallrisiko Baubedingt sind Tötungen von Tieren nicht auszuschließen. Dies betrifft besonders brütende Vogelarten oder im bzw. auf dem Boden lebende, wenig mobile, nicht fliegende Tierarten. Gehölzfällungen während der Brutzeit einheimischer Vogelarten können zur Verletzung bzw. Tötung von Jungtieren führen oder die Zerstörung von im Nest liegenden Eiern zur Folge haben. Aber auch vorkommende Fledermäuse sind durch derartige Eingriffe bedroht. Zerstörung von Lebensstätten Durch ggf. notwendige Fällarbeiten von Einzelgehölzen kann es zur Zerstörung von potentiellen Lebensstätten vorkommender Fledermäuse und Vögel kommen. In Folge dessen sind Tötungen von Tieren nicht auszuschließen. Fällarbeiten während der Brutzeit einheimischer Vogelarten können zur Verletzung bzw. Tötung von Jungtieren führen oder die Zerstörung der Nester bzw. der im Nest liegenden Eier zur Folge haben. Weiterhin können Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 9
MEP Plan GmbH Fällarbeiten zu einer Zerstörung von Wochenstuben, Sommer- oder/und Zwischenquartieren von vorkommenden Fledermäusen führen. Der Großteil der vorhandenen Habitatstrukturen wie Heckengruppen aus Bäumen und Sträuchern bleiben jedoch erhalten. Die baubedingte Flächeninanspruchnahme kann des Weiteren die Beeinträchtigung oder Zerstörung von Reproduktions- und Lebensstätten von Reptilien zur Folge haben. Barrierewirkungen/Zerschneidung Durch notwendige Erdarbeiten kommt es zu temporären Zerschneidungen vorhandener Offenlandflächen während der Bauphase. Besonders die Baustelleneinrichtungsflächen stellen eine temporäre Barrierewirkung bzw. Zerschneidung potentiellen Lebensraumes dar. 3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren Folgende dauerhafte anlagebedingte Beeinträchtigungen sind durch die Bebauung des Vorhabengebietes zu erwarten. Flächeninanspruchnahme Im Zuge der geplanten Bebauung wird das Untersuchungsgebiet hauptsächlich durch den Verlust von Ackerfläche und ggf. Einzelgehölzen umgewandelt und kann als Lebensraum für bodenlebende Tierarten sowie Vögel und Fledermäuse beeinträchtigt werden. Verschattung Durch die Überschirmung der Flächen ergeben sich Standortveränderungen aufgrund veränderter mikroklimatischer Bedingungen (veränderte Sonneneinstrahlung und Niederschlagsregime). Diese haben direkten Einfluss auf die abiotischen Standortfaktoren, die Vegetationsstruktur und die floristische Zusammensetzung unterhalb der Module. In Folge dessen verändern sich die Lebensraumbedingungen für die Fauna, was zu einer Vertreibung von Tieren führen kann. Barrierewirkung/Zerschneidung Schutzzäune um die Photovoltaikanlage, welche die Wanderungsaktivitäten bodenlebender, wenig mobiler Tierarten wie beispielsweise von Reptilien behindern, können eine dauerhafte Barriere bzw. Zerschneidung des Lebensraumes innerhalb des Untersuchungsgebietes darstellen. Der geplante Zaun bleibt jedoch für Klein- und Kleinstlebewesen weiterhin passierbar. Optische Störungen Visuelle Störreize (Lichtreflexion, Spiegelungen und Polarisation) an der Oberfläche der Module bzw. metallische Konstruktionselemente können zur Vergrämung von besonders störempfindlichen Arten führen. Beeinträchtigungen durch Reflektionen können bauartbedingt ausgeschlossen werden. Durch die Konturen der Anlage entstehen vertikale Strukturen, die zur Entwertung von Teillebensräumen führen können. Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 10
MEP Plan GmbH 3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren Folgende betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind durch den Betrieb der Photovoltaikanlage zu erwarten. Optische Störungen Eine Beleuchtung von Teilen des Betriebsgeländes kann besonders für Nachtjäger zu Störungen führen. Außerdem kann sie eine vergrämende Wirkung auf lichtempfindliche Arten haben, welche die beleuchteten Gebiete meiden. Auf andere Arten kann die Beleuchtung und damit einhergehende Anziehung von Beutetieren (Insekten) zu einer Anlockung führen. Ergebnis wäre eine Verschiebung des natürlich vorkommenden Artenspektrums. Für das Gelände ist jedoch keine dauerhafte Beleuchtung vorgesehen. Beeinträchtigungen durch Verblendung oder Anlockung durch Reflektionen können weitestgehend ausgeschlossen werden. Sonstige Störungen Nach der Inbetriebnahme des Solarparks stehen regelmäßige Wartungsarbeiten an. Hinzu kommen außerplanmäßige Reparaturen oder der Austausch von Modulen. Durch die Flächennutzungsänderung innerhalb des gesamten Solarparkgeländes werden regelmäßig Mahdarbeiten erwartet. Je nach Bewirtschaftung beläuft sich dies vermutlich auch auf 1- bis 2-mal im Jahr. Dies kann sich auf störungsempfindliche Tierarten auswirken. Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 11
MEP Plan GmbH 4 Relevanzprüfung und Ermittlung des prüfungsrelevanten Artenspektrums Eine Datenabfrage mittels Auszug aus der zentralen Artdatenbank des Freistaates Sachsen, bereitgestellt durch die Untere Naturschutzbehörde (LRA Bautzen 2021), ergab für den 300-m-Radius um das Untersuchungsgebiet sowie den MTBQ 4851-2 und 4851-4 die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Arten der Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Reptilien. Für diese ermittelten Arten erfolgte die Prüfung der Relevanz innerhalb des Untersuchungsgebietes. Als relevant in diesem Sinne gelten alle Arten, für welche im Untersuchungsgebiet das Vorhandensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten möglich ist. Tabelle 4-1: Ergebnis der Datenrecherche Deutscher Wissenschaftlicher R Ausschlusskriterium Artname Artname Brutvögel Amsel Turdus merula x Bachstelze Motacilla alba x Bastardkrähe Corvus corone corone fehlende Habitatstrukturen Baumfalke Falco subbuteo fehlende Habitatstrukturen Baumpieper Anthus trivialis fehlende Habitatstrukturen Beutelmeise Remiz pendulinus fehlende Habitatstrukturen Bienenfresser Merops apiaster fehlende Habitatstrukturen Blässhuhn Fulica atra fehlende Habitatstrukturen Blaumeise Parus caeruleus x Bluthänfling Carduelis cannabina x Braunkehlchen Saxicola rubetra fehlende Habitatstrukturen Buchfink Fringilla coelebs x Buntspecht Dendrocopos major x Dorngrasmücke Sylvia communis x Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus fehlende Habitatstrukturen Eichelhäher Garrulus glandarius x Eisvogel Alcedo atthis fehlende Habitatstrukturen Elster Pica pica x Erlenzeisig Carduelis spinus fehlende Habitatstrukturen Feldlerche Alauda arvensis x Feldschwirl Locustella naevia fehlende Habitatstrukturen Feldsperling Passer montanus x Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra fehlende Habitatstrukturen Fitis Phylloscopus trochilus x Flussregenpfeifer Charadrius dubius fehlende Habitatstrukturen Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla x Gartengrasmücke Sylvia borin x Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus fehlende Habitatstrukturen Gebirgsstelze Motacilla cinerea fehlende Habitatstrukturen Gelbspötter Hippolais icterina fehlende Habitatstrukturen Gimpel Pyrrhula pyrrhula fehlende Habitatstrukturen Girlitz Serinus serinus x Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 12
MEP Plan GmbH Deutscher Wissenschaftlicher R Ausschlusskriterium Artname Artname Goldammer Emberiza citrinella x Graureiher Ardea cinerea fehlende Habitatstrukturen Grauschnäpper Muscicapa striata fehlende Habitatstrukturen Grauspecht Picus canus fehlende Habitatstrukturen Grünfink Carduelis chloris x Grünspecht Picus viridis x Habicht Accipiter gentilis fehlende Habitatstrukturen Haubenmeise Parus cristatus fehlende Habitatstrukturen Haubentaucher Podiceps cristatus fehlende Habitatstrukturen Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros fehlende Habitatstrukturen Haussperling Passer domesticus fehlende Habitatstrukturen Heckenbraunelle Prunella modularis x Heidelerche Lullula arborea fehlende Habitatstrukturen Höckerschwan Cygnus olor fehlende Habitatstrukturen Hohltaube Columba oenas fehlende Habitatstrukturen Coccothraustes Kernbeißer fehlende Habitatstrukturen coccothraustes Kiebitz Vanellus vanellus fehlende Habitatstrukturen Klappergrasmücke Sylvia curruca x Kleiber Sitta europaea x Kleinspecht Dryobates minor fehlende Habitatstrukturen Knäkente Anas querquedula fehlende Habitatstrukturen Kohlmeise Parus major x Kolkrabe Corvus corax fehlende Habitatstrukturen Kranich Grus grus fehlende Habitatstrukturen Krickente Anas crecca fehlende Habitatstrukturen Kuckuck Cuculus canorus fehlende Habitatstrukturen Lachmöwe Larus ridibundus fehlende Habitatstrukturen Mauersegler Apus apus fehlende Habitatstrukturen Mäusebussard Buteo buteo fehlende Habitatstrukturen Mehlschwalbe Delichon urbicum fehlende Habitatstrukturen Misteldrossel Turdus viscivorus fehlende Habitatstrukturen Mittelspecht Dendrocopos medius fehlende Habitatstrukturen Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla x Nachtigall Luscinia megarhynchos x Nebelkrähe Corvus corone cornix fehlende Habitatstrukturen Neuntöter Lanius collurio x Ortolan Emberiza hortulana fehlende Habitatstrukturen Pirol Oriolus oriolus fehlende Habitatstrukturen Rabenkrähe Corvus corone corone fehlende Habitatstrukturen Rauchschwalbe Hirundo rustica fehlende Habitatstrukturen Rebhuhn Perdix perdix x Reiherente Aythya fuligula fehlende Habitatstrukturen Ringeltaube Columba palumbus fehlende Habitatstrukturen Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 13
MEP Plan GmbH Deutscher Wissenschaftlicher R Ausschlusskriterium Artname Artname Rohrammer Emberiza schoeniclus fehlende Habitatstrukturen Rohrweihe Circus aeruginosus fehlende Habitatstrukturen Rotkehlchen Erithacus rubecula x Rotmilan Milvus milvus fehlende Habitatstrukturen Saatkrähe Corvus frugilegus fehlende Habitatstrukturen Schafstelze Motacilla flava x Schellente Bucephala clangula fehlende Habitatstrukturen Schlagschwirl Locustella fluviatilis fehlende Habitatstrukturen Schleiereule Tyto alba fehlende Habitatstrukturen Schnatterente Anas strepera fehlende Habitatstrukturen Schwanzmeise Aegithalos caudatus x Schwarzkehlchen Saxicola rubicola x Schwarzmilan Milvus migrans fehlende Habitatstrukturen Schwarzspecht Dryocopus martius fehlende Habitatstrukturen Seeadler Haliaeetus albicilla fehlende Habitatstrukturen Singdrossel Turdus philomelos fehlende Habitatstrukturen Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla fehlende Habitatstrukturen Sperber Accipiter nisus fehlende Habitatstrukturen Star Sturnus vulgaris x Steinschmätzer Oenanthe oenanthe fehlende Habitatstrukturen Steinkauz Athene noctua fehlende Habitatstrukturen Stieglitz Carduelis carduelis x Stockente Anas platyrhynchos fehlende Habitatstrukturen Sumpfmeise Parus palustris fehlende Habitatstrukturen Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris fehlende Habitatstrukturen Tafelente Aythya ferina fehlende Habitatstrukturen Tannenhäher Nucifraga caryocatactes fehlende Habitatstrukturen Tannenmeise Parus ater fehlende Habitatstrukturen Teichralle Gallinula chloropus fehlende Habitatstrukturen Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus fehlende Habitatstrukturen Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca fehlende Habitatstrukturen Türkentaube Streptopelia decaocto fehlende Habitatstrukturen Turmfalke Falco tinnunculus fehlende Habitatstrukturen Turteltaube Streptopelia turtur x Uhu Bubo bubo fehlende Habitatstrukturen Uferschwalbe Riparia riparia fehlende Habitatstrukturen Wacholderdrossel Turdus pilaris x Wachtel Coturnix coturnix x Wachtelkönig Crex crex fehlende Habitatstrukturen Waldbaumläufer Certhia familiaris x Waldkauz Strix aluco fehlende Habitatstrukturen Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix fehlende Habitatstrukturen Waldohreule Asio otus fehlende Habitatstrukturen Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 14
MEP Plan GmbH Deutscher Wissenschaftlicher R Ausschlusskriterium Artname Artname Wasseramsel Cinclus cinclus fehlende Habitatstrukturen Wasserralle Rallus aquaticus fehlende Habitatstrukturen Weidenmeise Parus montanus fehlende Habitatstrukturen Weißstorch Ciconia ciconia fehlende Habitatstrukturen Wespenbussard Pernis apivorus fehlende Habitatstrukturen Wiedehopf Upupa epops fehlende Habitatstrukturen Wiesenpieper Anthus pratensis x Wintergoldhähnchen Regulus regulus fehlende Habitatstrukturen Zaunkönig Troglodytes troglodytes x Zilpzalp Phylloscopus collybita x Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis fehlende Habitatstrukturen Fledermäuse Braunes Langohr Plecotus auritus x Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus fehlende Habitatstrukturen Fransenfledermaus Myotis nattereri x Großer Abendsegler Nyctalus noctula x Großes Mausohr Myotis myotis fehlende Habitatstrukturen Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus x Langohrfledermäuse Plecotus x Mausohrfledermäuse Myotis x Mopsfledermaus Barbastella barbastellus x Nordfledermaus Eptesicus nilssonii fehlende Habitatstrukturen Wasserfledermaus Myotis daubentonii x Zwerg- und Pipistrellus pipistrellus et x Mückenfledermaus pygmaeus Zwergfledermaus i.e.S Pipistrellus pipistrellus fehlende Habitatstrukturen Reptilien Blindschleiche Anguis fragilis x Schlingnatter Coronella austriaca x Ringelnatter Natrix natrix fehlende Habitatstrukturen Waldeidechse Zootoca vivipara x Zauneidechse Lacerta agilis x R – Relevanz x Im Untersuchungsgebiet relevante Art Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 15
MEP Plan GmbH 5 Bestandsdarstellung und Darlegung der Betroffenheit der Arten 5.1 Bestand und Betroffenheit der europäischen Vogelarten In der nachfolgenden Tabelle werden die im Untersuchungsgebiet im Zuge der 2 Überblicksbegehungen im Februar und März 2021 nachgewiesenen sowie die in den MTBQ 4851-2 und 4851-4 (LRA Bautzen 2021) vorkommenden Brutvogelarten, für welche Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet festgestellt wurden (vgl. Kap. 4) zusammengefasst dargestellt. Die Darstellung der im Untersuchungsgebiet zu erwartenden brütenden Vogelarten erfolgt mit der Zuordnung zu ökologischen Gilden in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005). Tabelle 5-1: potentiell innerhalb des Untersuchungsgebiet brütende Vogelarten Deutscher Wissenschaftlicher RL RL BNat VS EHZ Gilde Quelle Artname Artname SN D SchG RL SN Hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung Sachsen Feldlerche Alauda arvensis B V 3 § U1 1, 2, 3 Grünspecht Picus viridis H §§ FV 1, 2, 3 Neuntöter Lanius collurio F § I FV 1, 2 Rebhuhn Perdix perdix B 1 2 § U2 1, 2 Schafstelze Motacilla flava B 3 § FV 1 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola B § FV 2 Turteltaube Streptopelia turtur F 3 2 §§ U1 1, 2 Wachtel Coturnix coturnix B § FV 1, 2 Wiesenpieper Anthus pratensis B 2 2 § U2 1, 2 Häufige Brutvogelart Amsel Turdus merula F § FV 1, 2, 3 Bachstelze Motacilla alba H § FV 1, 2 Blaumeise Cyanistes caeruleus H § FV 1, 2, 3 Bluthänfling Linaria cannabina F/HG V 3 § FV 1, 2 Buchfink Fringilla coelebs F § FV 1, 2, 3 Buntspecht Dendrocopos major H § FV 1, 2, 3 Dorngrasmücke Sylvia communis F/HG V § FV 1, 2 Eichelhäher Garrulus glandarius F/HG § FV 1, 2, 3 Elster Pica pica F § FV 1, 2 Feldsperling Passer montanus F/H V § FV 1, 2 Fitis Phylloscopus trochilus B V § FV 1, 2 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla H § FV 1, 2, 3 Gartengrasmücke Sylvia borin F V § FV 1, 2 Girlitz Serinus serinus F § FV 1, 2 Goldammer Emberiza citrinella B V § FV 1, 2, 3 Grünfink Chloris chloris F § FV 1, 2 Heckenbraunelle Prunella modularis F/HG § FV 1, 2 Klappergrasmücke Sylvia curruca F V § FV 1, 2 Kleiber Sitta europaea H § FV 1, 2, 3 Kohlmeise Parus major H § FV 1, 2, 3 Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 16
MEP Plan GmbH Deutscher Wissenschaftlicher RL RL BNat VS EHZ Gilde Quelle Artname Artname SN D SchG RL SN Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla F/HG § FV 1, 2 Nachtigall Luscinia megarhynchos F § FV 1 Rotkehlchen Erithacus rubecula F § FV 1, 2, 3 Schwanzmeise Aegithalos caudatus F § FV 2 Singdrossel Turdus philomelos F/HG § FV 1, 2, 3 Star Sturnus vulgaris H 3 § FV 1, 2, 3 Stieglitz Carduelis carduelis F/HG § FV 1, 2, 3 Wacholderdrossel Turdus pilaris F § FV 1, 2 Waldbaumläufer Certhia familiaris H § FV 1, 2 Zaunkönig Troglodytes troglodytes F § FV 1, 2, 3 Zilpzalp Phylloscopus collybita B § FV 1, 2 RL SN - Rote Liste Sachsen RL D - Rote Liste Deutschland 0 ausgestorben oder verschollen 0 Ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 1 Vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 2 Stark gefährdet 3 gefährdet 3 Gefährdet R extrem selten bzw. selten G Gefährdung unbekannten Ausmaßes V Arten der Vorwarnliste R Extrem selten V Vorwarnliste D Daten unzureichend BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz VS RL - Arten der Vogelschutzrichtlinie § Besonders geschützte Art I Art des Anhang I §§ Streng geschützte Art EHZ SN - Erhaltungszustand in Sachsen FV Günstig U2 Schlecht U1 Unzureichend XX Unbekannt Gilde B Bodenbrüter H Höhlen- und Halbhöhlenbrüter F Freibrüter HG Hecken- und Gebüschbrüter Quelle 1 Nachweis im MTBQ 4851-2 2 Nachweis im MTBQ 4851-4 3 Nachweis Überblicksbegehungen 2021 Für das Untersuchungsgebiet wurden im Rahmen der Relevanzprüfung insgesamt 40 Vogelarten ermittelt, für welche innerhalb des Untersuchungsgebietes geeignete Bruthabitate vorhanden sind. Nach der Tabelle der regelmäßig in Sachsen auftretenden Vogelarten (LFULG 2017a) können die 40 Vogelarten in 9 Arten mit hervorgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung und 31 häufige Vogelarten unterteilt werden. Im Folgenden werden Bestand und Betroffenheit der im Plangebiet zu erwartenden Brutvogelarten in ökologischen Gilden zusammengefasst betrachtet und die einzelnen Verbote des §44 Abs. 1 BNatSchG geprüft. Die Artengruppe der gebäudebrütenden Vogelarten kommt im Plangebiet aufgrund fehlender Gebäude nicht vor. Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 17
MEP Plan GmbH 5.1.1 Artengruppe der Gehölzbrüter Charakterisierung der Artengruppe Unter dem Oberbegriff der Gehölzbrüter werden die hecken-, gehölz- und höhlenbrütenden Vogelarten sowie die Freibrüter zusammengefasst. Die Brutplätze dieser Arten sind an Gehölze oder Heckenstrukturen, an Baumhöhlen aller Arten, Ritzen, Spalten, Nischen und Halbhöhlen gebunden oder befinden sich frei im Geäst stehender Gehölze. Dieser Artengruppe lassen sich auch die bodenbrütenden Arten Rebhuhn, Fitis, Goldammer und Zilpzalp zuordnen, da diese ihr Nest nicht in der freien Landschaft errichten, sondern ebenfalls an krautige bzw. dichte Vegetation z.B. Heckenstrukturen gebunden sind. Die nachfolgende Tabelle listet die zu erwartenden gehölzbrütenden Vogelarten auf. Tabelle 5–2: Nachgewiesene sowie zu erwartende gehölzbrütende Vogelarten Deutscher Wissenschaftlicher lok. Gilde Artname Artname Pop. Hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung Sachsen Grünspecht Picus viridis H G Neuntöter Lanius collurio F G Rebhuhn Perdix perdix B E Turteltaube Streptopelia turtur F G Häufige Brutvogelarten Amsel Turdus merula F G Bachstelze Motacilla alba H G Blaumeise Cyanistes caeruleus H G Bluthänfling Linaria cannabina F/HG G Buchfink Fringilla coelebs F G Buntspecht Dendrocopos major H G Dorngrasmücke Sylvia communis F/HG G Eichelhäher Garrulus glandarius F/HG L Elster Pica pica F L Feldsperling Passer montanus F/H G Fitis Phylloscopus trochilus B G Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla H G Gartengrasmücke Sylvia borin F G Girlitz Serinus serinus F G Goldammer Emberiza citrinella B G Grünfink Chloris chloris F G Heckenbraunelle Prunella modularis F/HG G Klappergrasmücke Sylvia curruca F G Kleiber Sitta europaea H G Kohlmeise Parus major H G Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla F/HG G Nachtigall Luscinia megarhynchos F G Rotkehlchen Erithacus rubecula F G Schwanzmeise Aegithalos caudatus F G Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 18
MEP Plan GmbH Deutscher Wissenschaftlicher lok. Gilde Artname Artname Pop. Singdrossel Turdus philomelos F/HG G Star Sturnus vulgaris H G Stieglitz Carduelis carduelis F/HG G Wacholderdrossel Turdus pilaris F G Waldbaumläufer Certhia familiaris H G Zaunkönig Troglodytes troglodytes F G Zilpzalp Phylloscopus collybita B G Gilde lok. Pop. - lokale Population (LfULG 2017a) B Bodenbrüter E Einzelvorkommen F Freibrüter G Gemeinde H Höhlen- und Halbhöhlenbrüter L Landkreis HG Hecken- und Gebüschbrüter Vorkommen im Untersuchungsgebiet Innerhalb des Untersuchungsgebietes bieten insbesondere die vorhanden Hecken- und Strauchgruppen, welche zum Erhalt vorgesehen sind, geeignete Bruthabitate für Gehölzbrüter. Zudem konnten mehrere potentielle Habitatbäume nachgewiesen werden, welche durch Höhlungen geeignete Brutplätze für Höhlenbrüter darstellen (vgl. Karte 2). Die potentiellen Habitatbäume wurden sowohl als Einzelbäume verteilt innerhalb des Untersuchungsgebietes als auch innerhalb von bestehenden Gehölzreihen erfasst (vgl. Karte 2). Abgrenzung und Bewertung der lokalen Population Der Erhaltungszustand in Sachsen sowie die Abgrenzung der lokalen Population können den Tabellen 5-1 und 5-2 entnommen werden (LFULG 2017a). Prognose und Bewertung des Tötungstatbestandes (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Der Großteil der vorhandenen Habitatstrukturen, wie Heckengruppen aus Bäumen und Sträuchern, bleiben im Zuge der baubedingten Flächeninanspruchnahme erhalten. Es sind ggf. Fällarbeiten von Einzelgehölzen notwendig. Dabei kann es zur Verletzung oder Tötung der gehölzgebunden brütenden Vogelarten kommen. Durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen kann dem Tatbestand der baubedingten Tötung begegnet werden. Bau- und betriebsbedingte Kollisionen mit Bau- und Kraftfahrzeugen können aufgrund der Kleinflächigkeit des Eingriffs und der damit verbundenen langsamen Bewegung der Fahrzeuge im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. Anlage- und betriebsbedingt besteht kein Tötungsrisiko für die betrachteten Vogelarten. Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen ist mit keiner Tötung von Individuen der Gehölzbrüter zu rechnen. Der Tatbestand der Tötung ist nicht erfüllt. Prognose und Bewertung des Störungstatbestandes (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Mit der Inbetriebnahme der Baustelle kommt es zu einer Zunahme der baubedingten Lärmimmission, die sich auch auf das unmittelbare Umfeld des Baufeldes auswirkt. Dies kann zu einer Vergrämung von Individuen der Gehölzbrüter in der unmittelbaren Umgebung des Baufeldes führen. Erschütterungen während der Bautätigkeiten können ebenfalls Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 19
MEP Plan GmbH vergrämend wirken. Durch die baubedingte Flächeninanspruchnahme gehen zudem Nahrungshabitate von gehölzgebunden brütenden Vogelarten verloren. Von einer erheblichen Störung der lokalen Populationen ist aber nicht auszugehen, da die Flächeninanspruchnahme verhältnismäßig gering ist und im Umfeld ausreichend Ausweichmöglichkeiten bestehen. Bau-, anlage- und betriebsbedingt ist nicht mit einer erheblichen Störung der lokalen Populationen der gehölzgebunden brütenden Vogelarten zu rechnen. Mit einer erheblichen Störung der lokalen Populationen der Gehölzbrüter ist nicht zu rechnen. Der Tatbestand der Störung ist nicht erfüllt. Prognose und Bewertung des Schädigungstatbestandes (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Der Großteil der vorhandenen Habitatstrukturen, wie Hecken- und Strauchgruppen, bleiben erhalten. Durch die baubedingte Flächeninanspruchnahme gehen ggf. aufgrund der notwendigen Fällarbeiten von Einzelgehölzen in geringem Maß Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der gehölzgebunden brütenden Vogelarten verloren. Durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen kann dieser Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten begegnet werden. Eine dauerhafte anlage- oder betriebsbedingte Aufgabe der nicht von Rodungsarbeiten betroffenen Brutplatzbereiche ist unwahrscheinlich. Unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen ist mit keiner Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Gehölzbrüter und deren ökologischer Funktionsfähigkeit zu rechnen. Der Tatbestand der Schädigung ist nicht erfüllt. Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind vorzusehen (vgl. Kap. 6.1): V1 - Baustelleneinrichtung V2 - Bauzeitenregelung V3 - Baubegleitung Artenschutz V4 - Schaffung von Nisthilfen und Ersatzquartieren V5 – Erhalt von Gehölz- und Habitatstrukturen CEF- Maßnahmen Es sind keine CEF-Maßnahmen notwendig. Weitere Empfehlungen Es werden keine weiteren Empfehlungen gegeben. Solarpark Göda/Gaußig - Artenschutzfachbeitrag 20
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