Gemeinde Heideblick - Planungsbüro Siedlung und Landschaft
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Gemeinde Heideblick
Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
Abwägungsprotokoll Stellungnahmen Behörden/sonstige Träger öffentlicher Belange/Nachbargemeinden
Grundlage Planfassung Vorentwurf in der Fassung vom Dezember 2020
Verfahrensschritt: Beteiligung der TÖB nach § 4 (1) BauGB / Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB
Aufforderung zur Stellungnahme: 16.12.2020
Fristsetzung bis zum: 29.01.2021Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Träger öffentlicher Belange keine Antwort Anregungen
Antwort vom nein ja / Stichwort
01 1&1 Versatel Deutschland GmbH 21.12.2020 X
02 50Hertz Transmission GmbH 20.01.2021 Berücksichtigung von Festsetzungen und Hinweisen bzgl. Leitungsschutzstreifen der
380-kV-Freileitung
03 Amt Dahme/Mark 29.01.2021 Konkretisierungen zum an das Gemeindegebiet angrenzenden Sondergebiet SO 6
gefordert
04 Amt Kleine Elster (Niederlausitz) X
05 Amt Schlieben X
06 Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum 25.01.2021 X
07 Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen X
08 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 22.01.2021 Betroffenheit von Hubschraubertiefflugstrecken, militärischer Sicherheitskorridor
09 Bundesnetzagentur X
10 Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH/ Trink- und 06.01.2021 X
Abwasserzweckverband Luckau
11 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien X
12 Deutsche Telekom Technik GmbH, TNL Ost 16.12.2020 X
13 E.ON edis Energie Nord AG 15.01.2021 X
14 Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz X
15 GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation mbH 17.12.2020 X
16 Gemeinsame Landesplanungsabteilung 28.01.2021 X
17 Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ 26.01.2021 X Außerhalb Verbandsgebiet; Verweis auf GUV „Obere Dahme – Berste“
18 Gewässerunterhaltungsverband „Obere Dahme – Berste“ 11.01.2021 X
19 Industrie- und Handelskammer Cottbus 29.01.2021 X
20 Investitionsbank des Landes Brandenburg X
21 Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ 27.01.2021 Gewährleistung des reibungslosen Entsorgungsbetriebs während der Bauphase
22 Landesamt für Bauen und Verkehr 29.01.2021 Hinweis auf Erfordernis einer luftrechtlichen Zustimmung (auch für temporäre
Hindernisse). Berücksichtigung aktueller Vorgaben für die Tages- und
Nachtkennzeichnung.
23 Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe 11.01.2021 Berücksichtigung von zwei stillgelegten Tiefbohrungen am Südrand außerhalb des
Plangebietes
24 Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung X
25 Landesamt für Soziales und Versorgung 17.12.2020 X
26 Landesamt für Umwelt 26.01.2021 Nachreichung immissionsschutzrechtlicher Gutachten, Kartierung der Artengruppen
Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Amphibien, Überarbeitung von Ausgleich und Ersatz
27 Landesbetrieb Forst Brandenburg 01.02.2021 Berücksichtigung von Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz der umliegenden
Waldflächen, Untersagung zur Befahrung/ Benutzung angrenzender Waldflächen
28 Landesbetrieb Straßenwesen X
29 Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR 29.01.2021 Forderung der Festsetzung der naturschutzfachlichen Hinweise, Ausdehnung des
Gondelmonitorings
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 2 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Träger öffentlicher Belange keine Antwort Anregungen
Antwort vom nein ja / Stichwort
30 Landkreis Dahme-Spreewald (Dezernat V) 01.02.2021 Berücksichtigung Alleenschutz, Überarbeitung Kompensationsbilanzierung in Hinblick
auf Rückbauverpflichtungen von Altanlagen, Darstellung der Erschließung, Hinweise
zum Brandschutz, Korrektur von Flurstücksangaben, Aktualisierung von
Rechtsgrundlagen
31 Landkreis Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt X
32 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg X
33 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes X
Brandenburg
34 Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH 20.01.2021 X
35 Naturpark Niederlausitzer Landrücken X
36 NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG X
37 Polizeipräsidium Land Brandenburg X
38 PRIMAGAS Energie GmbH & Co. KG 17.12.2020 X
39 Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald X
40 Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH X
41 Stadt Luckau 05.01.2021 X
42 Stadt Sonnewalde X
43 Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau 28.12.2020 Gashochdruckleitung quert im Süden von SO 01
44 Wassergenossenschaft Pitschen-Pickel e.G. 18.12.2020 X
45 wpd windmanager Technik GmbH 14.01.2021 X
46 Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg X
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 3 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Änderung
02 50 Hertz Transmission GmbH Abwägungsvorschlag
B-Plan Begründung
Die Leitungsverläufe sind in den eingereichten Unterlagen enthalten. Wir bitten noch darum den Berücksichtigung X -
Leitungsschutzstreifen, die Leitungsbezeichnung und den Leitungsbetreiber (50Hertz) Die digitalen Daten wurden abgefordert. Der
nachrichtlich in die Planunterlagen zu übernehmen. Hierfür können digitale Daten unter Leitungsschutzstreifen, die Leitungsbezeichnung und der
geodatenbereitstellung@50hertz.com abgefordert werden. Bitte geben Sie dazu unsere Leitungsbetreiber werden nachrichtlich in die Planunterlagen
Registriernummer (2020-008571-01-TG), das gewünschte Dateiformat und übernommen.
Koordinatenreferenzsystem an.
Es ist ein Freileitungsbereich von 50 m beidseitig der Trassenachse zu beachten. Innerhalb des Berücksichtigung X -
Freileitungsbereiches befindet sich der Freileitungsschutzstreifen von ca. 32m (Leitung 501/502) Das beschränkte Bau- und Einwirkungsverbot innerhalb des
und ca. 31 m (Leitung 531/532) beidseitig der Trassenachse, in welchem ein beschränktes Bau- Schutzstreifens wird berücksichtigt. Dies wird als Hinweis auf
und Einwirkungsverbot mit Nutzungs- und Höhenbeschränkungen für Dritte besteht. der Planzeichnung übernommen.
Für den Freileitungsschutzstreifen ist in den Grundbüchern eine beschränkte persönliche Berücksichtigung - -
Dienstbarkeit (Leitungsrecht in Abt. II, Lasten und Beschränkungen) eingetragen. Nach dem Inhalt Es werden keine baulichen oder sonstigen Anlagen im
dieser Dienstbarkeit dürfen u. a. keine baulichen oder sonstigen Anlagen im Freileitungsschutzstreifen errichtet, die den ordnungsgemäßen
Freileitungsschutzstreifen errichtet werden, die den ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb der Bestand und Betrieb der Hochspannungsfreileitung
Hochspannungsfreileitung beeinträchtigen oder gefährden. Außerdem sind je nach Nutzungsart beeinträchtigen oder gefährden. Die wird im Parklayout
besondere Auflagen einzuhalten. entsprechend berücksichtigt.
Textliche Festsetzungen Pkt. 2 Abs. 3, 4, 6, 8: Berücksichtigung X -
Zu den ausgewiesenen Flächen mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ SO 02, SO 04 und SO Der Hinweis wird auf der Planzeichnung aufgenommen.
12 haben wir den Hinweis, dass die tatsächlich nutzbare Fläche durch die nach DIN geregelte
Abstandsforderung zu unseren 380-kV-Leitungen erheblich verringert wird. Im Zuge der
Beteiligung am BImSchV ist sicherzustellen, dass zwischen der Rotorblattspitze und dem ruhenden
äußeren Leiterseil unserer 380-kV-Freileitungen der geforderte Mindestabstand von 30 m gemäß
DIN EN 50341-2-4, Punkt 5.9.3 DE.2.2 eingehalten wird.
Gemäß der o. g. DIN sind für Windenergieanlagen mit einem geringeren Abstand als 3 x D Berücksichtigung X -
Untersuchungen (Berechnung) zum Nachweis der Nachlaufströmung von Windenergieanlagen Der Hinweis wird auf der Planzeichnung aufgenommen.
entsprechend der DIN EN 50341-2-4, Punkt 5.9.3 DE.2.2. erforderlich. Der Vorhabenträger hat
diesen Nachweis im Rahmen des BImSch-Verfahrens zu erbringen und beim Netzbetreiber
einzureichen, ggf. wird hierdurch die Notwendigkeit von Schwingungsschutzmaßnahmen
begründet.
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 4 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die Anfahrtswege für die geplanten WEA kreuzen tlw. unsere o. g. Freileitungen. Da bei Berücksichtigung X -
Unterfahrungen der Freileitungen im Zuge des WEA-Transportes elektrische Mindestabstände Der Hinweis wird auf der Planzeichnung aufgenommen.
eingehalten werden müssen, hat der Vorhabenträger den Transport unter Angabe des geplanten
Lichtraumprofils und des Zeitraumes mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 4 Wochen bei
unserem Regionalzentrum Ost, Standort Lübbenau, Sigmund-Bergmann-Straße 1, 03222
Lübbenau/Spreewald unter Angabe unserer Reg.-Nr. 2020-008571-01-TG anzuzeigen. Dies gilt
auch für die Abstimmung der Montage- und Lageflächen, sofern diese im Freileitungsbereich
geplant sind sowie für die Planung und Verlegung von Kabeltrassen.
Nebenanlagen sind grundsätzlich nicht im Freileitungsschutzstreifen zu planen. Berücksichtigung X -
Dass Nebenanlagen grundsätzlich nicht im
Leitungsschutzstreifen zu planen sind, wird in Pkt. 2 der
Festsetzungen auf der Planzeichnung ergänzt.
Hinweise Pkt. 4 Abs. 7: Berücksichtigung X -
Ebenfalls bei unserem o. g. Regionalzentrum anzuzeigen und abzustimmen sind der Rückbau und Der Hinweis wird auf der Planzeichnung aufgenommen.
Abtransport der rückzubauenden Bestandsanlagen, da auch hier nach Kartenlage die An- und
Abfahrtswege unsere Freileitungen kreuzen. Dies gilt auch für die drei außerhalb des Plangebietes
rückzubauenden Anlagen.
Wir bitten um folgende Änderungen im B-Plan: Berücksichtigung X -
Nachrichtliche Übernahme des Freileitungsbereiches und des Freileitungsschutzstreifens in den Die Änderungen werden berücksichtigt (siehe vorhergehende
B-Plan. Abwägungsvorschläge).
Korrekte Bezeichnung der Leitung in der Legende des Bebauungsplanes.
Übernahme des nachfolgenden Passus in die textlichen Festsetzungen des B-Planes: Teilweise berücksichtigt X -
- Abstimmung der Maßnahmen zum Rückbau und des Abtransportes der rückzubauenden Aufgrund des fehlenden Flächenbezugs werden die Anstriche
Bestandsanlagen mit 50Hertz. nicht als Festsetzungen, sondern als Hinweise auf der
- Für jegliche Nutzungsänderungen (auch temporär) und bei Bau- und Pflanzmaßnahmen Planzeichnung übernommen.
im Freileitungsschutzstreifen, ist die Zustimmung des Leitungsbetreibers beim
Regionalzentrum Ost, Standort Lübbenau, Sigmund-Bergmann-Straße 1, 03222
Lübbenau/Spreewald einzuholen. Kon-krete Planungsunterlagen, z. B. über Standorte
und Höhe einer vorgesehenen baulichen Veränderung, Bepflanzung etc., sind möglichst
frühzeitig der 50Hertz Transmission GmbH zur Kenntnis zu geben, um die Voraus-
setzungen zum Erteilen einer Zustimmung gemeinsam klären zu können.
Zur Klärung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und bitten um weitere Beteiligung Berücksichtigung - -
am Verfahren. 50 Hertz wird am weiteren Verfahren beteiligt.
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 5 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Änderung
03 Amt Dahme/Mark Abwägungsvorschlag
B-Plan Begründung
die Belange des Amtes Dahme/Mark, mit den an die Gemeinde Heideblick angrenzenden Kenntnisnahme - -
Gemeinden Stadt Dahme/Mark und Gemeinde Dahmetal werden durch die oben
aufgeführte Bauleitplanung berührt.
lnsbesondere das SO 6 mit einer Größe von 2.800 m2 grenzt mit über 1.000 m Länge Kenntnisnahme - -
direkt an die Amts-/Gemeindegrenze bzw. Gemarkungen Wildau und Kemlitz ohne Abstandsflächen ergeben sich dadurch, dass Rotorflächen
mögliche Abstandsflächen. Dieses verhältnismäßig große SO ist in der weiteren Planung nicht über den Geltungsbereich hinausragen dürfen. Zudem
zu konkretisieren bzw. zu kompensieren. Für die Gemeinde Dahmetal (mit den sind aus Gründen von Turbulenzintensitäten und der damit
Gemarkungen Wildau und Wentdorf) sowie für die Stadt Dahme/Mark (Gemarkung verbundenen erhöhten Anforderung an die Standsicherheit
Kemlitz) ist dies durchaus von Relevanz. Seit Anfang der 2000er Jahre ist hier kreis- und weitere Mindestabstände einzuhalten. Für den Abstand der
planungsregionsübergreifend ein sehr großes Windgebiet entstanden. Auch die WEA zueinander sind als gängige Werte der 5-fache
Gemeinden des Amtes Dahme/Mark befassen sich ebenfalls mit Planungen bezüglich Rotordurchmesser in Hauptwindrichtung und der 3-fache
Repowering, sodass die Festlegung und Ausdehnung des SO 6 hierfür von besonderer Rotordurchmesser in Nebenwindrichtung anzunehmen. Die
Bedeutung ist. unmittelbar in Hauptwindrichtung davorstehenden drei WEA
sollen im Rahmen des Repowerings zurückgebaut werden
(gleicher Betreiber wie Bestands-WEA im nördlichen Teil des
geplanten B-Plans). Die Größe des Baufensters ergibt sich aus
Gründen der Flexibilität, um auf den WEA-Bestand sowie die
WEA-Planungen der Nachbargemeinde angemessen
reagieren zu können.
Nach dem Wissen von Energiequelle laufen vereinzelt
Gespräche zu einem möglichen Repowering. Energiequelle hat
hier mit anderen Planern Nutzungsverträge geschlossen.
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 6 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Änderung
06 Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Abwägungsvorschlag
B-Plan Begründung
Lage und Ausdehnung der im 500 m Pufferbereich des o. g. Bebauungsplans (Stand Dezember Kenntnisnahme - -
2020) derzeit bekannten Bodendenkmale sind im Entwurf (Begründung S. 42) richtig verzeichnet.
Auf die allgemeine Meldepflicht unerwartet auftretender Funde (BbgDSchG § 11) wird auf Seite 51
der Begründung hingewiesen, sodass wir keine weiteren Anmerkungen oder Hinweise zu der
Planung haben.
Hinweise: Kenntnisnahme - -
Unsere Stellungnahme erfolgt in Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse der
Denkmalfachbehörde für Bodendenkmale und als Träger öffentlicher Belange gemäß BbgDSchG
§ 17 (1)-(4).
Da bei dem Vorhaben auch Belange der Baudenkmalpflege berührt sein können, erhalten Sie aus
unserem Hause gegebenenfalls eine weitere Stellungnahme.
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 7 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Änderung
08 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Abwägungsvorschlag
B-Plan Begründung
durch das Vorhaben werden Belange der Bundeswehr berührt und teilweise beeinträchtigt. Kenntnisnahme - -
Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zum angegebenen Vorhaben
seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange Einwände.
Durch das geplante Windeignungsgebiet werden verschiedene Belange der Bundeswehr berührt. Berücksichtigung X X
Die Aussagen der Bundeswehr im vorliegenden Entwurf sind nicht korrekt und müssen korrigiert Die Aussagen auf der Planzeichnung und in der Begründung
werden. werden korrigiert.
Das Windeignungsgebiet befindet sich im Zuständigkeitsbereich der militärischen Flugsicherung Kenntnisnahme - -
des Militärflugplatzes Holzdorf, im Verlauf eines Tiefflugkorridors für Strahlflugzeuge (ED-R 1501)
sowie im teilweisen Verlauf eines Tiefflugkorridors für Hubschrauber (einschließlich
Sicherheitskorridor) und im Interessengebiet der Luftverteidigungsradaranlage Holzdorf.
Aufgrund der Betroffenheit der Tiefflugstrecken für Hubschrauber werden nachfolgende Baufenster Berücksichtigung X X
im Windeignungsgebiet abgelehnt: SO BE 02, SO BE 03, SO BE 04, SO BE 05, SO BE 07, SO BE Die Hubschraubertiefflugstrecke wurde berücksichtigt und die
08, SO BE 09 und SO 12. Die Baufenster SO 04 und SO 09 reichen teilweise in die betroffenen Baufenster gestrichen. Der Tiefflugkorridor wurde
Hubschraubertiefflugstrecke und es können lediglich im westlichen Bereich Windenergieanlagen als Tabubereich dargestellt.
(WEA) zugelassen werden insofern keiner der anderen genannten Belange zu einer Ablehnung
führt. In den Baufenstern SO 7 und SO 10 kann es im östlichen Bereich der Baufenster zu
Ablehnungen aufgrund der Hubschraubertiefflugstrecke kommen. Die
Hubschraubertiefflugstrecken sind eigens dafür eingerichtet, im Rahmen von
einsatzvorbereitender Ausbildung und Weiterbildung die Besatzungen unter den besonderen
Bedingungen des bodennahen Luftraums zu qualifizieren und somit die Einsatzbereitschaft der
Hubschrauberkräfte zu erhalten. Durch die Festlegung von Sicherheitskorridoren wird dem
militärischen Erfordernis der notwendigen Hindernisfreiheit bei Hubschraubertiefflügen Rechnung
getragen.
Nach den militärischen Sicherheitsvorgaben ist ein Bauvorhaben in diesen Korridoren (mit einer
festgelegten Breite von drei km), die aufgrund ihres Hindernischarakters eine konkrete Gefahr für
den Flugbetrieb darstellen, die Zustimmung zu versagen. Andernfalls würde die sichere
Durchführung des Flugbetriebs erheblich beeinträchtigt. Auch eine Verdichtung von
Luftfahrthindernissen innerhalb des Sicherheitskorridors ist unzulässig um eine Gefährdung der
Luftfahrtbesatzung zu vermeiden. Dieser Einwand wird auch über das Beteiligungsverfahren der
zivilen Luftfahrtbehörde im Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geltend gemacht
und stellt ferner einen verteidigungspolitischen Belang nach § 35 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch dar.
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 8 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die weiteren genannten Belange können nur im Rahmen von Einzelfallprüfungen abschließend Berücksichtigung - -
bewertet werden, da hierfür die konkreten Standortkoordinaten der WEA, Anlagentyp, Nabenhöhe, Die genauen Standorte und WEA-Typen sind noch nicht
Rotordurchmesser, Bauhöhe über Grund und Gesamthöhe über Normalhöhe-Null benötigt wird. bekannt. Eine Anfrage wurde durch Energiequelle auf
Hieraus können sich sowohl Zustimmungen, Zustimmungen mit Auflagen oder Ablehnungen von Grundlage einer worst-case-Betrachtung durchgeführt.
einzelnen bzw. mehreren WEA ergeben.
In Bezug auf die Luftverteidigungsradaranlage (LVR-Anlage) sind ihre Ausführungen im Entwurf Berücksichtigung X X
unzutreffend. Insofern WEA aufgrund ihrer Bauhöhe in den Erfassungsbereich der LVR-Anlage Die Ausführungen wurden korrigiert. Es wurde auf der
hineinragen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich um zu klären, ob eine Beeinträchtigung der Planzeichnung der Hinweis aufgenommen, dass
Funktion der LVR-Anlage erfolgt oder auch nicht. Einzelfallprüfungen möglich sind und ggf. mit Restriktionen zu
Bei Bauhöhen über 213 m über Grund ist in Bezug auf die Tiefflugstrecke für Strahlflugzeuge eine rechnen ist.
Einzelfallprüfung erforderlich.
Zur Abklärung der Sicherheit des Flugbetriebes und der Flugsicherheit bezüglich des Berücksichtigung X X
Militärflugplatzes Holzdorf ist eine abschließende Bewertung ebenfalls erst im Einzelfall möglich. Es wurde auf der Planzeichnung der Hinweis aufgenommen,
Aufgrund der aktuell gängigen Bauhöhen für WEA ist mit Restriktionen zu rechnen. dass Einzelfallprüfungen möglich sind und ggf. mit Restriktionen
zu rechnen ist.
Hinweis: Berücksichtigung - -
Bitte senden Sie Anforderungen zu Stellungnahmen von der Bundeswehr als Träger öffentlicher Die Bundeswehr wird zukünftig unter der angegebenen Adresse
Belange zukünftig an folgende Adresse: beteiligt.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBW),
Referat Infra I 3, Fontainengraben 200 in 53123 Bonn oder elektronisch an:
BAIUDBwToeB@bundeswehr.org.
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ist über den Berücksichtigung - -
weiteren Ausgang des Verfahrens zu informieren und unter Angabe meines Zeichens VII-487-20- Die Bundeswehr wird im laufenden Verfahren weiter beteiligt
BBP zu beteiligen. Weiterhin wird um Übersendung des Abwägungsergebnisses, ebenfalls unter und über den Ausgang informiert. Die Abwägungsergebnisse
Angabe meines Zeichens gebeten. werden ortsüblich bekannt gemacht.
Änderung
15 GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation mbH Abwägungsvorschlag
B-Plan Begründung
Im angefragten Bereich befinden sich keine Anlagen und keine zurzeit laufenden Planungen Kenntnisnahme - -
folgender Anlagenbetreiber: Erdgasspeicher Peissen GmbH, Ferngas Netzgesellschaft mbH
(Netzgebiet Thüringen, Sachsen), GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, ONTRAS Gastransport GmbH, VNG Gasspeicher
GmbH
Wir haben keine Einwände gegen das Vorhaben.
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 9 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Auflage: Berücksichtigung - -
Sollte der Geltungsbereich bzw. die Planung erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum Bei Planerweiterung oder -verlagerung wird die GDMcom erneut
die dargestellten beteiligt.
Planungsgrenzen überschreiten, so ist es notwendig, eine erneute Anfrage durchzuführen.
Sofern im Zuge des o.g. Vorhabens Baumaßnahmen vorgesehen sind, hat durch den
Bauausführenden rechtzeitig
- also mindestens 6 Wochen vor Baubeginn - eine erneute Anfrage zu erfolgen.
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Berücksichtigung - -
Co. KG Auskünfte weiterer möglicher Anlagenbetreiber wurden am
Bitte beachten Sie, dass GDMcom nur für einen Teil der Anlagen dieses Betreibers für Auskunft 01.02.2021 auf dem Auskunftsportal BIL eingeholt. Es wurden
zuständig ist. Im angefragten Bereich befinden sich keine von uns verwalteten Anlagen des oben keine zuständigen Teilnehmer ermittelt.
genannten Anlagenbetreibers, ggf. muss aber mit Anlagen des oben genannten bzw. anderer
Anlagenbetreiber gerechnet werden. Sofern Ihre Anfrage nicht bereits über das BIL-Portal erfolgte,
verweisen wir an dieser Stelle zur Einholung weiterer Auskünfte auf:
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft Deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH &
Co. KG
über das Auskunftsportal BIL (https://portal.bil-leitungsauskunft.de)
Weitere Anlagenbetreiber Berücksichtigung - -
Bitte beachten Sie, dass sich im angefragten Bereich Anlagen Dritter befinden können, für die Auskünfte weiterer möglicher Anlagenbetreiber außerhalb des
GDMcom für die Auskunft nicht zuständig ist. Zuständigkeitsbereichs der GDMcom wurden im Rahmen der
frühzeitigen TÖB-Beteiligung eingeholt.
Änderung
16 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Abwägungsvorschlag
B-Plan Begründung
Im 424 ha umfassenden Plangebiet (OT Falkenberg und Pitschen-Pickel) sollen im Rahmen eines Kenntnisnahme - -
Repowerings 30 Windenergieanlagen (WEA) zurückgebaut und 14 WEA neu errichtet werden.
Das Plangebiet - einschließlich der bestehenden / neu geplanten Standorte für WEA - liegt nahezu
vollständig innerhalb einer im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Heideblick als
Fläche für die Landwirtschaft mit Konzentrationszone „Windenergienutzung" dargestellten Fläche.
Der LEP HR enthält für das Plangebiet keine Darstellungen.
Der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung" der Regionalen Planungsgemeinschaft
Lausitz-Spreewald, der bisherige Festlegungen zur Steuerung von Windkraftanlagen im
Außenbereich enthielt, ist nach Gerichtsurteilen nicht mehr wirksam.
Die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald stellt daher gegenwärtig einen neuen Kenntnisnahme - -
Regionalplan mit Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Der Beschluss zur Einleitung
des Verfahrens und die Bekanntgabe der Planungsabsichten einschließlich der voraussichtlichen
Kriterien für ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zur Steuerung der
Windenergienutzung wurde am 7. Oktober 2020 im Amtsblatt für Brandenburg (Nr. 40, Seite 929)
bekannt gemacht.
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 10 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Bindungswirkung Kenntnisnahme - -
Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Ziele der Raumordnung bei der Bauleitplanung zu beachten.
Die für die Planung relevanten Grundsätze der Raumordnung sind aus den o. g. Rechtsgrundlagen
von der Kommune eigenständig zu ermitteln und im Rahmen der Abwägung angemessen zu
berücksichtigen.
Hinweise Kenntnisnahme - -
Diese Stellungnahme gilt, solange die Grundlagen, die zur Beurteilung der Planung geführt haben,
nicht wesentlich geändert wurden. Die Erfordernisse aus weiteren Rechtsvorschriften bleiben von
dieser Mitteilung unberührt.
Wir bitten (zur Sicherung der Übermittlung trotz der Corona-bedingten Sondersituation), Kenntnisnahme - -
Beteiligungen gemäß Landesplanungsvertrag zur Zielmitteilung/Trägerbeteiligung nur in digitaler
Form durchzuführen;
- bei Mitteilungen über das Inkrafttreten von Bauleitplänen sowie Satzungen nach § 34 Abs. 4 Ziff.
1-3 BauGB oder die Einstellung von Verfahren (vgl. Artikel 20 des Landesplanungsvertrages) den
Plan bzw. die Satzung und seine Bekanntmachung nur in digitaler Form als pdf-Datei per E-Mail
zu übersenden (oder alternativ in Papierform);
- Beteiligungen bzw. Mitteilungen über die Bekanntmachung soweit möglich ergänzend als shape-
Datei für eine Übernahme der für GL relevanten Geometrien von Bauleitplänen in unser
Planungsinformationssystem (PLIS) zu übersenden; dabei sollte der verwendete Raumbezug
angegeben werden (möglichst als EPSG-Schlüssel); alternativ wäre auch das .dxf-Format möglich;
dafür ausschließlich unser Referatspostfach zu nutzen: q15.postegl,berlin-brandenburq.de.
Information für den Fall der Erhebung personenbezogener Daten siehe folgenden Link:
https://gl.berlin-brandenburq.delservicelinfo-personenbezoqene-daten-gl-5.pdf.
Änderung
18 Gewässerunterhaltungsverband „Obere Dahme/ Berste“ Abwägungsvorschlag
B-Plan Begründung
Das von Ihnen geplante Vorhaben zum Repowering von WKA innerhalb des WEG 13 tangiert Kenntnisnahme - -
entsprechend unseres Gewässerkatasters keinerlei unterhaltungspflichtiger Fließgewässer II.
Ordnung, für die der GUV „Obere Dahme/Berste“ laut Brandenburger Wassergesetz zuständig ist.
Daher liegt unsererseits keine Betroffenheit vor.
Änderung
19 Industrie- und Handelskammer Cottbus Abwägungsvorschlag
B-Plan Begründung
Seitens der IHK Cottbus gibt es zu den Vorentwurfsunterlagen keine Anmerkungen oder Hinweise. Kenntnisnahme - -
Wir bitten Sie uns weiterhin am Planungsverfahren zu beteiligen. Berücksichtigung - -
Die IHK wird am weiteren Verfahren beteiligt.
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 11 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Änderung
21 Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ Abwägungsvorschlag
B-Plan Begründung
zu dem o.g. Projekt, der Erarbeitung eines Bebauungsplanes „Windkrafteignungsgebiet Kenntnisnahme - -
Falkenberg / Pitschen-Pickel" für die Gemeinde Heideblick, gibt es seitens des KAEV
"Niederlausitz" keine Einwände.
Aufgrund dessen, dass der Inhalt dieser Maßnahme, allein darauf gerichtet ist, bereits vorhandene Kenntnisnahme
Altanlagen, in neue Windkraftanlagen am gleichen Standort zu tauschen ohne dabei den
Straßenraum zu beeinträchtigen, wird der KAEV "Niederlausitz", als TÖB und öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger, nicht direkt von diesen Vorhaben berührt.
Allerdings ist es auch nicht auszuschließen, dass während der Baumaßnahmen einige Berücksichtigung - -
Entsorgungsobjekte entlang der tangierenden Straßen durch Behinderungen in der Zufahrt etc. Die Bautätigkeiten erfolgen mit Rücksicht auf Anlieger sowie
betroffen sein könnten. Um deren Anliegern und den entsprechenden Ver- und Ver- und Entsorgungsunternehmen. Mögliche Einschränkungen
Entsorgungsunternehmen während der Bauphase die Zufahrt zu gewährleisten, müssten im werden mit den Betroffenen abgesprochen und öffentlich
Vorfeld dazu, möglicherweise, entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. bekanntgemacht.
Für Rückfragen und Detailinformationen zur Problematik der Entsorgung, steht gegebenenfalls das Kenntnisnahme - -
seitens des KAEV beauftragte Entsorgungsunternehmen, die ALBA Lausitz GmbH am Standort
Lübben, Am Ostbahnhof 5 zur Verfügung. - Ansprechpartner hier, ist der Einsatzleiter, Herr Richter,
unter der Telefonnummer 0355 -7508 700.
Änderung
22 Landesamt für Bauen und Verkehr Abwägungsvorschlag
B-Plan Begründung
Der Geltungsbereich befindet sich im Zuständigkeitsbereich der LuBB. Kenntnisnahme - -
Die Belange der zivilen Luftfahrt werden durch den o.g. Bebauungsplan berührt, da innerhalb des Kenntnisnahme - -
Geltungsbereiches die sonstigen Sondergebiete SO 01 bis SO12 sowie SO BE 01 bis SO BE 10
mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ für die Errichtung von Windkraftanlagen festgesetzt
werden und Windkraftanlagen im Sinne §§ 14 ff. LuftVG Luftfahrthindernisse darstellen.
§ 18a LuftVG (Störung von Flugsicherungseinrichtungen) steht dem o.g. Vorhaben aktuell nicht Kenntnisnahme - -
entgegen.
Es bestehen derzeit keine Bedenken gegen den Vorentwurf (Stand: Dezember 2020) des Kenntnisnahme - -
Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Falkenberg / Pitschen-Pickel“ der Gemeinde Heideblick.
Begründung: Kenntnisnahme - -
Der im Kartenmaterial ausgewiesene Geltungsbereich zu dem Vorentwurf (Stand: Dezember 2020)
des Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Falkenberg / Pitschen-Pickel“ der Gemeinde
Heideblick liegt außerhalb von Bauschutzbereichen ziviler Flugplätze (Verkehrs-, Sonder-,
Hubschraubersonderlandeplätzen) sowie Segelflug- und Modellfluggeländen.
Gemäß § 14 Abs. 1 LuftVG darf die für die Baugenehmigung zuständige Behörde außerhalb von Kenntnisnahme - -
Bauschutzbereichen der Errichtung von Bauwerken, die eine Höhe von 100 Metern über
Erdoberfläche überschreiten, nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden genehmigen. Gleiches gilt
sinngemäß für Bäume, Freileitungen, Masten, Dämme sowie für andere Anlagen und Geräte.
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 12 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Da innerhalb des Geltungsbereiches die sonstigen Sondergebiete SO 01 bis SO 12 sowie SO BE Berücksichtigung - -
01 bis SO BE 10 mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ für die Errichtung von Windkraftanlagen Die LuBB wird im weiteren Verfahren beteiligt.
festgesetzt werden und eine maximale Anlagenhöhe von bis 219 m über Grund bzw. 319 m über
NHN geplant ist, ist die LuBB in den weiteren Genehmigungsverfahren für die Windkraftanlagen
zu beteiligen.
Das Plangebiet liegt weiter außerhalb ziviler Flugsicherungseinrichtungen (Vgl. § 18a LuftVG). Kenntnisnahme - -
Im Ergebnis bestehen derzeit keine Bedenken gegen den Vorentwurf (Stand: Dezember 2020) des Kenntnisnahme - -
Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Falkenberg / Pitschen-Pickel“ der Gemeinde Heideblick.
Hinweise: Berücksichtigung - -
1. Sollten die Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes geändert werden, sind die Die LuBB wird im weiteren Verfahren beteiligt.
entsprechenden Planunterlagen bei der Luftfahrtbehörde erneut zur Prüfung einzureichen.
2. Für die Errichtung von Windkraftanlagen, die eine Höhe von 100 m über Grund überschreiten, Berücksichtigung - -
ist die luftrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 LuftVG in jedem Falle zwingend erforderlich. Der zuständigen Luftfahrtbehörde werden die Planunterlagen im
Der zuständigen Luftfahrtbehörde sind die Planunterlagen im Rahmen der Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgelegt.
Genehmigungsverfahren für alle Windkraftanlagen vorzulegen.
3. Die Tages- und Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen richtet sich nach der Allgemeinen Berücksichtigung - -
Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen in der jeweils aktuell gültigen Die aktuell gültige Fassung für die Tages- und
Fassung (AVV LFH vom 24.04.2020; veröffentlicht am 30.04.2020 im Bundesanzeiger – BAnzAT Nachtkennzeichnung wird im Rahmen des
30.04.2020 B4). Genehmigungsverfahrens berücksichtigt.
4. Für den Einsatz einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Windkraftanlagen Berücksichtigung - -
gelten gemäß Pkt. 5.4 AVV LFH die Vorgaben des Anhangs 6. Die entsprechenden Vorgaben werden berücksichtigt.
5. Der Vollständigkeit halber weise ich bereits an dieser Stelle darauf hin, dass sich die Berücksichtigung - -
Zustimmungs-/Genehmigungspflicht auch auf temporäre Hindernisse erstreckt. Das heißt, die Die Einholung von Zustimmungen für Kräne oder ähnliche
Einsatzpläne von Kränen oder ähnlichen Baugeräten, die eine Maximalhöhe von 100 m über Grund Baugeräte, die eine Maximalhöhe von 100 m über Grund
überschreiten, sind bei der Luftfahrtbehörde entsprechend zur Prüfung und Genehmigung überschreiten, wird auf das nachgeordnete
vorzulegen. Genehmigungsverfahren abgestellt.
6. Zur Abklärung militärischer Belange empfehle ich Ihnen, das Bundesamt für Infrastruktur, Bereits berücksichtigt - -
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Postfach 2963, 53019 Bonn, zu Das BAIUDBw wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen
beteiligen. Behördenbeteiligung zur Stellungnahme aufgefordert. Die
Belange werden berücksichtigt.
7. Diese Stellungnahme ersetzt nicht die Zustimmung der Luftfahrtbehörde in den einzelnen Kenntnisnahme - -
Genehmigungsverfahren zu den Windkraftanlagen.
Ich bitte nach Abschluss des Verfahrens um Übersendung des die Luftfahrt betreffenden Teils des Berücksichtigung - -
Abwägungsberichtes. Das Abwägungsergebnis wird ortsüblich bekanntgemacht.
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 13 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Änderung
23 Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Abwägungsvorschlag
B-Plan Begründung
1. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die ohne Kenntnisnahme - -
Zustimmung, Befreiung o. Ä. der Fachbehörde in der Abwägung nicht überwunden werden können:
Keine.
2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den Plan berühren können, mit Angabe Kenntnisnahme - -
des Sachstands:
Keine.
3. Sonstige fachliche Informationen oder rechtserhebliche Hinweise aus der eigenen Zuständigkeit Kenntnisnahme - -
zu dem o. g. Plan: Die Bohrlöcher befinden sich außerhalb des Planungsraums.
Bohrlochbergbau: Eine Gefahr der Überbauung besteht daher nicht.
Am Südrand, außerhalb des Planungsbereiches, befinden sich zwei stillgelegte Tiefbohrungen
(siehe Übersichtskarte, Anlage).
Eine Überbauung der Bohrung ist nicht zulässig. Die Bohrung muss zu Wartungs- und
Instandhaltungszwecken bzw. im Havariefall (!) mit einem dementsprechend groß dimensionierten
Bohrgerät erreicht werden können. Es ist ein Mindestabstand zur Bohrung von 25 m einzuhalten.
Die Bohrstandorte gelten als potenzielle Altlastenverdachtsflächen. Möglich ist, dass sich in diesem
Umfeld einfache Gruben (sogenannte Schlammgruben) befinden, die zur Ablagerung bzw.
Entsorgung von Bohrrückständen genutzt wurden.
Geologie: Bereits berücksichtigt - -
Auskünfte zur Geologie können über den Webservice des LBGR abgefragt werden. Grundlagendaten wurden bereits über den Webservice des
LBGR bezogen.
Außerdem weisen wir auf die im Zusammenhang mit etwaig geplanten Bohrungen oder Berücksichtigung - -
geophysikalischen Untersuchungen bestehende Anzeige-, Mitteilungs- oder Auskunftspflicht hin Die im Zusammenhang mit etwaig geplanten Bohrungen oder
(Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und geophysikalischen Untersuchungen bestehende Anzeige-,
öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten Mitteilungs- oder Auskunftspflicht wird berücksichtigt.
zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz-GeolDG)).
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 14 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Kenntnisnahme - -
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 15 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Änderung
26 Landesamt für Umwelt Abwägungsvorschlag
B-Plan Begründung
die zum o. g. Betreff übergebenen Unterlagen wurden von den Fachabteilungen Naturschutz, Kenntnisnahme - -
Immissionsschutz und Wasserwirtschaft (Prüfung des Belangs Wasserwirtschaft hier bezogen auf
die Zuständigkeiten des Wasserwirtschaftsamtes gemäß BbgWG § 126, Abs. 3, Satz 3, Punkte 1-
5 u. 8) des Landesamtes für Umwelt (LfU) zur Kenntnis genommen und geprüft. Im Ergebnis dieser
Prüfung werden für die weitere Bearbeitung der Planungsunterlagen sowie deren Umsetzung
beiliegende Stellungnahmen der Fachabteilungen übergeben.
Immissionsschutz: Kenntnisnahme - -
4. Weitergehende Hinweise
☐ Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Plan berühren können, mit
Angabe des Sachstands und des Zeitrahmens
☒ Sonstige fachliche Informationen oder rechtserhebliche Hinweise aus der eigenen
Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und
ggf. Rechtsgrundlage
1. Sachstand Kenntnisnahme - -
Antragsgegenstand ist der Entwurf zum Bebauungsplan (B-Plan) „Windeignungsgebiet
Falkenberg/Pitschen-Pickel“. Der B-Plan wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt.
Ziel der vorgelegten Planung ist ein Repowering der Fläche. 30 alte Windenergieanlagen (WEA)
sollen durch 14 neue WEA ersetzt werden. Zusätzlich werden drei weitere WEA außerhalb des
Geltungsbereiches zurückgebaut. Im Geltungsbereich werden sonstige Sondergebiet (SO) gem. §
11 Baunutzungsverordnung (BauNVO), Flächen für Wald, Landwirtschaft und Verkehr festgesetzt.
Der BPlan befindet sich in der Konzentrationszone Wind gem. Flächennutzungsplan (FNP).
Die nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen befinden sich in den Ortslagen Falkenberg und Kenntnisnahme - -
Pitschen-Pickel. Die geplanten Anlagenstandorte sind rund 1000m von den Siedlungen entfernt.
Im Geltungsbereich und unmittelbar westlich und nordwestlich werden bereits WEA betrieben.
Der vorliegende Bebauungsplan wurde insbesondere nach den Grundsätzen des § 50 BImSchG Kenntnisnahme - -
i.V.m. § 1 Abs. 5 und Abs.6 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) geprüft. Demnach sollen Flächen
unterschiedlicher Nutzung einander so zugeordnet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen
(§§ 1 und 3 BImSchG) auf schutzwürdige Nutzungen weitgehend vermieden und neue
Konfliktlagen ausgeschlossen werden.
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 16 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
2. Stellungnahme Berücksichtigung X X
Die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen ist mit erheblichen Auswirkungen auf die Laut Rücksprache mit Herrn Olbrich (LfU) sollen Prognosen ein
Schutzgüter verbunden. In den aktuellen Planungsunterlagen wird auf einen Genehmigungsantrag mögliches Worst-Case-Szenario abdecken hinsichtlich der
nach Bundes-Immissionsschutzgesetz und die dazugehörigen Schattenwurf- und Schallgutachten Standorte, des Schallpegels sowie Größen der potentiellen
verwiesen. Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat keine Kenntnis über die vorgenannten Gutachten. Windenergieanlagen. Es sind hierbei Windenergieanlagen zu
Im Umweltbericht (S. 47) werden die typischen Auswirkungen von WEA auf das Schutzgut Mensch wählen, welche den B-Plan voll ausreizen. Die Immissionsorte
benannt. Da keine aktuellen Gutachten vorliegen und die relevanten Immissionsorte (IO) nicht wurden EQ per E-Mail am 08.02.2021 übermittelt.
benannt sind, kann nicht abschließend beurteilt werden ob keine Verschlechterung der Berechnungen werden auf dieser Grundlage durchgeführt und
Immissionssituation an den IO zu erwarten ist. die Ergebnisse in die Planunterlagen eingearbeitet.
In der Planbegründung (S. 16) und der Planzeichnung werden immissionsschutzrechtliche Berücksichtigung X X
Hinweise benannt. Verbindliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden nicht definiert. Schall- und Schattenwurfberechnungen wurden in Auftrag
Ohne die Erarbeitung aktueller Gutachten kann die Zweckmäßigkeit von Maßnahmen zum Schutz gegeben und die Ergebnisse in die Planunterlagen
des Schutzgutes Mensch nicht belegt werden. eingearbeitet.
Zur Beurteilung der Auswirkungen des Planvorhabens auf die Schutzgüter sind vom
Vorhabensträger umfassende Untersuchungen/Gutachten vorzulegen:
- detaillierte schalltechnische Prognose entsprechend der TA Lärm und des Erlasses des
Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg zu
Anforderungen an die Geräuschimmissionsprognose und an die Nachweismessung bei
Windkraftanlagen (WEA-Geräuschimmissionserlass vom 16.01.2019)
- Schattenwurfprognose nach WEA-Schattenwurf-Leitlinie des Landes Brandenburg vom
24.03.2003
- Prognose zu Lichtimmissionen
- Ermittlung und Darstellung des standortspezifischen Gefährdungspotential (Risikoanalyse) z.B.
durch Eisabwurf/Eisabfall, Rotorblattbruch, Brände
Für den Geltungsbereich ist die Vorbelastung zu berücksichtigen. Die entsprechenden Daten zur Berücksichtigung - X
Vorbelastung sowie die zu untersuchenden Immissionsorte können beim Landesamt für Umwelt, Die entsprechenden Daten zur Vorbelastung und die zu
Abteilung Technischer Umweltschutz 2, Überwachung, Referat T 25 untersuchenden Immissionsorte werden beim LfU erfragt und in
(Sebastian.Olbrich@LfU.Brandenburg.de), erfragt werden. der Begründung zur Planzeichnung sowie in den Schall- und
Schattenwurfberechnungen berücksichtigt.
Im weiteren Planverfahren sind in der Planbegründung/ Umweltbericht die Methodik der Berücksichtigung - X
Untersuchung, die Bewertungskriterien der Untersuchungsergebnisse hinreichend und In der Planbegründung/ Umweltbericht werden die Methodik der
nachvollziehbar zu dokumentieren. Die ermittelten Ergebnisse sind im Zusammenhang mit den Untersuchung und die Bewertungskriterien der
Schutzgütern zu bewerten und im Umweltbericht darzustellen. Die Bestandsanlagen sind als Untersuchungsergebnisse hinreichend und nachvollziehbar
Vorbelastung mit zu berücksichtigen. dokumentiert. Die ermittelten Ergebnisse werden im
Zusammenhang mit den Schutzgütern bewertet und im
Umweltbericht dargestellt. Die Bestandsanlagen werden als
Vorbelastung berücksichtigt.
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 17 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
3. Fazit Berücksichtigung - X
Im Rahmen der Bauleitplanung ist die Schaffung neuer Konfliktlagen zu vermeiden bzw. sollte Die immissionsrechtlichen Belange werden im Umweltbericht
erkennbar versucht werden, bestehende Konflikte mit planerischen Mitteln zu verringern. Die tiefergehend behandelt und bestehende Konflikte planerisch
grundlegenden immissionsschutzrechtlichen Belange sind aus diesem Grund im gelöst.
Bebauungsplanverfahren zu lösen um die planerischen Grundlagen für das Repowering am
Standort zu ermöglichen.
Die immissionsschutzfachlichen Auswirkungen des geplanten Windparks sind in Bezug auf den Berücksichtigung X X
Schallschutz, Schattenwurf, Lichtimmissionen und ihr Gefährdungspotential im Umweltbericht Schall- und Schattenwurfberechnungen wurden in Auftrag
detailliert darzustellen. Die Aussagen im Umweltbericht (S. 47) sind pauschal und nicht gegeben und die Ergebnisse in die Planunterlagen
gutachterlich belegt. Ein abschließendes Votum zum Antragsgegenstand ist nach aktuellem eingearbeitet.
Kenntnisstand nicht möglich.
Die vorliegende Stellungnahme verliert mit der wesentlichen Änderung der Beurteilungsgrundlagen Berücksichtigung - -
ihre Gültigkeit. Das Ergebnis der Abwägung durch die Kommune ist entsprechend § 3 Abs. 2 Satz Das Ergebnis der Abwägung wird durch die Gemeinde
4 BauGB mitzuteilen. Heideblick entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitgeteilt.
Wasser: Kenntnisnahme - -
Keine Betroffenheit durch die vorgesehene Planung.
Naturschutz: Berücksichtigung X -
1. Einwendungen Geschützte Biotope insb. die durch das Untersuchungsgebiet
Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die ohne verlaufende Allee wird nicht beeinträchtigt. Die Baufenster
Zustimmung, Befreiung o. Ä. der Fachbehörde in der Abwägung nicht überwunden werden können werden so angepasst, dass eine Beeinträchtigung von
(bitte alle drei Rubriken ausfüllen) vornherein ausgeschlossen werden kann.
a) Einwendung
1. Allee (§ 17 Abs. 1 BbgNatSchAG)
Laut der eingereichten Biotopkartierung liegt innerhalb eines der geplanten Baufenster eine gem.
§ 17 Abs. 1 BbgNatSchAG geschützte Allee. Konflikte mit den Verboten sind bereits auf der
Planungsebene zu lösen, um die Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplanes zu gewährleisten und
damit im Weiteren eine Teil-/Nichtigkeit auszuschließen. Über eine erforderliche Befreiung nach §
67 BNatSchG wird im Rahmen des konzentrierenden Genehmigungsverfahrens unter Beteiligung
des LfU, N1 entschieden.
2. besonderer Artenschutz (§ 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG) Berücksichtigung - X
Die Verbote des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG gelten für Vorhaben i. S. d. § 18 Abs. 2 Satz Es wird ein Artenschutzfachbeitrag erarbeitet. Sofern für
1, die nach den Vorschriften des BauGB zulässig sind, nur für die Arten nach Anhang IV der FFH- Anhang IV- Arten und Vogelarten Verbotstatbestände nach § 44
RL und europäische Vogelarten. Die Gemeinde muss also vorausschauend prüfen, ob im Hinblick BNatSchG nicht ausgeschlossen werden können, werden
auf den besonderen Artenschutz eine Ausnahmelage vorliegt. Voraussetzung für die Ausnahmen beantragt.
Rechtmäßigkeit des Planes ist nicht die Ausnahme selbst, sondern das Vorliegen einer
Ausnahmelage.
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 18 / 34Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
(Vorentwurf, Stand Dezember 2020)
Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Erforderliche artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG werden in der Regel Berücksichtigung X -
im Rahmen des konzentrierenden Genehmigungsverfahrens unter Beteiligung des LfU, N1 als Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte durch
zuständiger Behörde für den besonderen Artenschutz erteilt. Wenn für geplante Vorhaben keine baugenehmigungsfreie Vorhaben wie z.B. Erschließungswege
Baugenehmigungen erforderlich sind (baugenehmigungsfreie Vorhaben z. B. Erschließungswege), werden im Rahmen des B-Planverfahrens gelöst. Das
so sind auftretende artenschutzrechtliche Konflikte bereits abschließend im B-Plan zu lösen. Wegekonzept wird auf der Planzeichnung dargestellt.
Brutvögel Berücksichtigung - X
Im Abstand von ca. 1.500 m zum Geltungsbereich des B-Planes befinden sich zwei Nach telefonischer Abstimmung mit dem LfU am 25.02.2021
Weißstorchbrutplätze. Somit wird durch das Vorhaben der laut Tierökologischen Abstandskriterien
wurde vereinbart, dass zunächst eine Habitatpotenzialanalyse
(TAK) festgesetzte Restriktionsbereich von 3.000 m unterschritten. Im Rahmen konkreter unter Berücksichtigung der Landwirtschaftsflächen als
Standortplanungen werden vertiefende Untersuchungen zur Raumnutzung der Art gemäß der TAK Sommernahrungshabitat vorgenommen werden soll. Eine
erforderlich. Prüfung der Unterlagen, welche durch Energiequelle erstellt und
von Siedlung und Landschaft bewertet wurden, erfolgte durch
das LfU kurzfristig. Im Ergebnis kann von einer
Raumnutzungsanalyse abgesehen werden. Die
Untersuchungen wurden im Umweltbericht bzw.
Artenschutzfachbeitrag eingearbeitet.
Für die abschließende Beurteilung der artenschutzrechtlichen Betroffenheiten sind in den Berücksichtigung X -
kartografischen Darstellungen die geplanten Zuwegungen zu ergänzen. Das Wegekonzept wird in der Planzeichnung dargestellt.
Fledermäuse Berücksichtigung - X
Das vorliegende Fledermausgutachten bezieht sich laut Deckblatt auf das Windenergieprojekt Das Gutachten wird dahingehend korrigiert.
Hellberge im Landkreis Teltow-Fläming. Das Gutachten ist zu korrigieren.
Laut dem Gutachten befindet sich im Geltungsbereich ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Nicht berücksichtigt - -
den Fledermausschutz gemäß TAK. Der Schutzbereich von 200 m zu regelmäßig genutzten Aufgrund der Unterschreitung von Mindestabständen wurden
Flugkorridoren, Jagdgebieten und Durchzugskorridoren schlaggefährdeter Arten wird bereits vorsorglich Abschaltzeiten nach TAK festgesetzt. Eine
unterschritten. Anpassung der Abschaltzeiten ist mithilfe eines
Es wird deshalb eine vertiefende Prüfung mithilfe eines Gondelmonitorings zur Ermittlung von Gondelmonitorings möglich, jedoch nicht obligatorisch. Diese
höhenspezifischen Fledermausaktivitäten und konkrete Abschaltvorgaben notwendig. Vorgehensweise wurde so mit dem LfU telefonisch am
25.02.2021 abgestimmt.
Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 19 / 34Sie können auch lesen