Gemeinde Heideblick - Planungsbüro Siedlung und Landschaft
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Gemeinde Heideblick Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ Abwägungsprotokoll Stellungnahmen Behörden/sonstige Träger öffentlicher Belange/Nachbargemeinden Grundlage Planfassung Vorentwurf in der Fassung vom Dezember 2020 Verfahrensschritt: Beteiligung der TÖB nach § 4 (1) BauGB / Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB Aufforderung zur Stellungnahme: 16.12.2020 Fristsetzung bis zum: 29.01.2021
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Träger öffentlicher Belange keine Antwort Anregungen Antwort vom nein ja / Stichwort 01 1&1 Versatel Deutschland GmbH 21.12.2020 X 02 50Hertz Transmission GmbH 20.01.2021 Berücksichtigung von Festsetzungen und Hinweisen bzgl. Leitungsschutzstreifen der 380-kV-Freileitung 03 Amt Dahme/Mark 29.01.2021 Konkretisierungen zum an das Gemeindegebiet angrenzenden Sondergebiet SO 6 gefordert 04 Amt Kleine Elster (Niederlausitz) X 05 Amt Schlieben X 06 Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum 25.01.2021 X 07 Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen X 08 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 22.01.2021 Betroffenheit von Hubschraubertiefflugstrecken, militärischer Sicherheitskorridor 09 Bundesnetzagentur X 10 Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH/ Trink- und 06.01.2021 X Abwasserzweckverband Luckau 11 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien X 12 Deutsche Telekom Technik GmbH, TNL Ost 16.12.2020 X 13 E.ON edis Energie Nord AG 15.01.2021 X 14 Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz X 15 GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation mbH 17.12.2020 X 16 Gemeinsame Landesplanungsabteilung 28.01.2021 X 17 Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ 26.01.2021 X Außerhalb Verbandsgebiet; Verweis auf GUV „Obere Dahme – Berste“ 18 Gewässerunterhaltungsverband „Obere Dahme – Berste“ 11.01.2021 X 19 Industrie- und Handelskammer Cottbus 29.01.2021 X 20 Investitionsbank des Landes Brandenburg X 21 Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ 27.01.2021 Gewährleistung des reibungslosen Entsorgungsbetriebs während der Bauphase 22 Landesamt für Bauen und Verkehr 29.01.2021 Hinweis auf Erfordernis einer luftrechtlichen Zustimmung (auch für temporäre Hindernisse). Berücksichtigung aktueller Vorgaben für die Tages- und Nachtkennzeichnung. 23 Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe 11.01.2021 Berücksichtigung von zwei stillgelegten Tiefbohrungen am Südrand außerhalb des Plangebietes 24 Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung X 25 Landesamt für Soziales und Versorgung 17.12.2020 X 26 Landesamt für Umwelt 26.01.2021 Nachreichung immissionsschutzrechtlicher Gutachten, Kartierung der Artengruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Amphibien, Überarbeitung von Ausgleich und Ersatz 27 Landesbetrieb Forst Brandenburg 01.02.2021 Berücksichtigung von Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz der umliegenden Waldflächen, Untersagung zur Befahrung/ Benutzung angrenzender Waldflächen 28 Landesbetrieb Straßenwesen X 29 Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR 29.01.2021 Forderung der Festsetzung der naturschutzfachlichen Hinweise, Ausdehnung des Gondelmonitorings Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 2 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Träger öffentlicher Belange keine Antwort Anregungen Antwort vom nein ja / Stichwort 30 Landkreis Dahme-Spreewald (Dezernat V) 01.02.2021 Berücksichtigung Alleenschutz, Überarbeitung Kompensationsbilanzierung in Hinblick auf Rückbauverpflichtungen von Altanlagen, Darstellung der Erschließung, Hinweise zum Brandschutz, Korrektur von Flurstücksangaben, Aktualisierung von Rechtsgrundlagen 31 Landkreis Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt X 32 Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg X 33 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes X Brandenburg 34 Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH 20.01.2021 X 35 Naturpark Niederlausitzer Landrücken X 36 NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG X 37 Polizeipräsidium Land Brandenburg X 38 PRIMAGAS Energie GmbH & Co. KG 17.12.2020 X 39 Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald X 40 Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH X 41 Stadt Luckau 05.01.2021 X 42 Stadt Sonnewalde X 43 Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau 28.12.2020 Gashochdruckleitung quert im Süden von SO 01 44 Wassergenossenschaft Pitschen-Pickel e.G. 18.12.2020 X 45 wpd windmanager Technik GmbH 14.01.2021 X 46 Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg X Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 3 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Änderung 02 50 Hertz Transmission GmbH Abwägungsvorschlag B-Plan Begründung Die Leitungsverläufe sind in den eingereichten Unterlagen enthalten. Wir bitten noch darum den Berücksichtigung X - Leitungsschutzstreifen, die Leitungsbezeichnung und den Leitungsbetreiber (50Hertz) Die digitalen Daten wurden abgefordert. Der nachrichtlich in die Planunterlagen zu übernehmen. Hierfür können digitale Daten unter Leitungsschutzstreifen, die Leitungsbezeichnung und der geodatenbereitstellung@50hertz.com abgefordert werden. Bitte geben Sie dazu unsere Leitungsbetreiber werden nachrichtlich in die Planunterlagen Registriernummer (2020-008571-01-TG), das gewünschte Dateiformat und übernommen. Koordinatenreferenzsystem an. Es ist ein Freileitungsbereich von 50 m beidseitig der Trassenachse zu beachten. Innerhalb des Berücksichtigung X - Freileitungsbereiches befindet sich der Freileitungsschutzstreifen von ca. 32m (Leitung 501/502) Das beschränkte Bau- und Einwirkungsverbot innerhalb des und ca. 31 m (Leitung 531/532) beidseitig der Trassenachse, in welchem ein beschränktes Bau- Schutzstreifens wird berücksichtigt. Dies wird als Hinweis auf und Einwirkungsverbot mit Nutzungs- und Höhenbeschränkungen für Dritte besteht. der Planzeichnung übernommen. Für den Freileitungsschutzstreifen ist in den Grundbüchern eine beschränkte persönliche Berücksichtigung - - Dienstbarkeit (Leitungsrecht in Abt. II, Lasten und Beschränkungen) eingetragen. Nach dem Inhalt Es werden keine baulichen oder sonstigen Anlagen im dieser Dienstbarkeit dürfen u. a. keine baulichen oder sonstigen Anlagen im Freileitungsschutzstreifen errichtet, die den ordnungsgemäßen Freileitungsschutzstreifen errichtet werden, die den ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb der Bestand und Betrieb der Hochspannungsfreileitung Hochspannungsfreileitung beeinträchtigen oder gefährden. Außerdem sind je nach Nutzungsart beeinträchtigen oder gefährden. Die wird im Parklayout besondere Auflagen einzuhalten. entsprechend berücksichtigt. Textliche Festsetzungen Pkt. 2 Abs. 3, 4, 6, 8: Berücksichtigung X - Zu den ausgewiesenen Flächen mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ SO 02, SO 04 und SO Der Hinweis wird auf der Planzeichnung aufgenommen. 12 haben wir den Hinweis, dass die tatsächlich nutzbare Fläche durch die nach DIN geregelte Abstandsforderung zu unseren 380-kV-Leitungen erheblich verringert wird. Im Zuge der Beteiligung am BImSchV ist sicherzustellen, dass zwischen der Rotorblattspitze und dem ruhenden äußeren Leiterseil unserer 380-kV-Freileitungen der geforderte Mindestabstand von 30 m gemäß DIN EN 50341-2-4, Punkt 5.9.3 DE.2.2 eingehalten wird. Gemäß der o. g. DIN sind für Windenergieanlagen mit einem geringeren Abstand als 3 x D Berücksichtigung X - Untersuchungen (Berechnung) zum Nachweis der Nachlaufströmung von Windenergieanlagen Der Hinweis wird auf der Planzeichnung aufgenommen. entsprechend der DIN EN 50341-2-4, Punkt 5.9.3 DE.2.2. erforderlich. Der Vorhabenträger hat diesen Nachweis im Rahmen des BImSch-Verfahrens zu erbringen und beim Netzbetreiber einzureichen, ggf. wird hierdurch die Notwendigkeit von Schwingungsschutzmaßnahmen begründet. Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 4 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Die Anfahrtswege für die geplanten WEA kreuzen tlw. unsere o. g. Freileitungen. Da bei Berücksichtigung X - Unterfahrungen der Freileitungen im Zuge des WEA-Transportes elektrische Mindestabstände Der Hinweis wird auf der Planzeichnung aufgenommen. eingehalten werden müssen, hat der Vorhabenträger den Transport unter Angabe des geplanten Lichtraumprofils und des Zeitraumes mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 4 Wochen bei unserem Regionalzentrum Ost, Standort Lübbenau, Sigmund-Bergmann-Straße 1, 03222 Lübbenau/Spreewald unter Angabe unserer Reg.-Nr. 2020-008571-01-TG anzuzeigen. Dies gilt auch für die Abstimmung der Montage- und Lageflächen, sofern diese im Freileitungsbereich geplant sind sowie für die Planung und Verlegung von Kabeltrassen. Nebenanlagen sind grundsätzlich nicht im Freileitungsschutzstreifen zu planen. Berücksichtigung X - Dass Nebenanlagen grundsätzlich nicht im Leitungsschutzstreifen zu planen sind, wird in Pkt. 2 der Festsetzungen auf der Planzeichnung ergänzt. Hinweise Pkt. 4 Abs. 7: Berücksichtigung X - Ebenfalls bei unserem o. g. Regionalzentrum anzuzeigen und abzustimmen sind der Rückbau und Der Hinweis wird auf der Planzeichnung aufgenommen. Abtransport der rückzubauenden Bestandsanlagen, da auch hier nach Kartenlage die An- und Abfahrtswege unsere Freileitungen kreuzen. Dies gilt auch für die drei außerhalb des Plangebietes rückzubauenden Anlagen. Wir bitten um folgende Änderungen im B-Plan: Berücksichtigung X - Nachrichtliche Übernahme des Freileitungsbereiches und des Freileitungsschutzstreifens in den Die Änderungen werden berücksichtigt (siehe vorhergehende B-Plan. Abwägungsvorschläge). Korrekte Bezeichnung der Leitung in der Legende des Bebauungsplanes. Übernahme des nachfolgenden Passus in die textlichen Festsetzungen des B-Planes: Teilweise berücksichtigt X - - Abstimmung der Maßnahmen zum Rückbau und des Abtransportes der rückzubauenden Aufgrund des fehlenden Flächenbezugs werden die Anstriche Bestandsanlagen mit 50Hertz. nicht als Festsetzungen, sondern als Hinweise auf der - Für jegliche Nutzungsänderungen (auch temporär) und bei Bau- und Pflanzmaßnahmen Planzeichnung übernommen. im Freileitungsschutzstreifen, ist die Zustimmung des Leitungsbetreibers beim Regionalzentrum Ost, Standort Lübbenau, Sigmund-Bergmann-Straße 1, 03222 Lübbenau/Spreewald einzuholen. Kon-krete Planungsunterlagen, z. B. über Standorte und Höhe einer vorgesehenen baulichen Veränderung, Bepflanzung etc., sind möglichst frühzeitig der 50Hertz Transmission GmbH zur Kenntnis zu geben, um die Voraus- setzungen zum Erteilen einer Zustimmung gemeinsam klären zu können. Zur Klärung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und bitten um weitere Beteiligung Berücksichtigung - - am Verfahren. 50 Hertz wird am weiteren Verfahren beteiligt. Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 5 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Änderung 03 Amt Dahme/Mark Abwägungsvorschlag B-Plan Begründung die Belange des Amtes Dahme/Mark, mit den an die Gemeinde Heideblick angrenzenden Kenntnisnahme - - Gemeinden Stadt Dahme/Mark und Gemeinde Dahmetal werden durch die oben aufgeführte Bauleitplanung berührt. lnsbesondere das SO 6 mit einer Größe von 2.800 m2 grenzt mit über 1.000 m Länge Kenntnisnahme - - direkt an die Amts-/Gemeindegrenze bzw. Gemarkungen Wildau und Kemlitz ohne Abstandsflächen ergeben sich dadurch, dass Rotorflächen mögliche Abstandsflächen. Dieses verhältnismäßig große SO ist in der weiteren Planung nicht über den Geltungsbereich hinausragen dürfen. Zudem zu konkretisieren bzw. zu kompensieren. Für die Gemeinde Dahmetal (mit den sind aus Gründen von Turbulenzintensitäten und der damit Gemarkungen Wildau und Wentdorf) sowie für die Stadt Dahme/Mark (Gemarkung verbundenen erhöhten Anforderung an die Standsicherheit Kemlitz) ist dies durchaus von Relevanz. Seit Anfang der 2000er Jahre ist hier kreis- und weitere Mindestabstände einzuhalten. Für den Abstand der planungsregionsübergreifend ein sehr großes Windgebiet entstanden. Auch die WEA zueinander sind als gängige Werte der 5-fache Gemeinden des Amtes Dahme/Mark befassen sich ebenfalls mit Planungen bezüglich Rotordurchmesser in Hauptwindrichtung und der 3-fache Repowering, sodass die Festlegung und Ausdehnung des SO 6 hierfür von besonderer Rotordurchmesser in Nebenwindrichtung anzunehmen. Die Bedeutung ist. unmittelbar in Hauptwindrichtung davorstehenden drei WEA sollen im Rahmen des Repowerings zurückgebaut werden (gleicher Betreiber wie Bestands-WEA im nördlichen Teil des geplanten B-Plans). Die Größe des Baufensters ergibt sich aus Gründen der Flexibilität, um auf den WEA-Bestand sowie die WEA-Planungen der Nachbargemeinde angemessen reagieren zu können. Nach dem Wissen von Energiequelle laufen vereinzelt Gespräche zu einem möglichen Repowering. Energiequelle hat hier mit anderen Planern Nutzungsverträge geschlossen. Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 6 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Änderung 06 Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Abwägungsvorschlag B-Plan Begründung Lage und Ausdehnung der im 500 m Pufferbereich des o. g. Bebauungsplans (Stand Dezember Kenntnisnahme - - 2020) derzeit bekannten Bodendenkmale sind im Entwurf (Begründung S. 42) richtig verzeichnet. Auf die allgemeine Meldepflicht unerwartet auftretender Funde (BbgDSchG § 11) wird auf Seite 51 der Begründung hingewiesen, sodass wir keine weiteren Anmerkungen oder Hinweise zu der Planung haben. Hinweise: Kenntnisnahme - - Unsere Stellungnahme erfolgt in Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse der Denkmalfachbehörde für Bodendenkmale und als Träger öffentlicher Belange gemäß BbgDSchG § 17 (1)-(4). Da bei dem Vorhaben auch Belange der Baudenkmalpflege berührt sein können, erhalten Sie aus unserem Hause gegebenenfalls eine weitere Stellungnahme. Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 7 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Änderung 08 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Abwägungsvorschlag B-Plan Begründung durch das Vorhaben werden Belange der Bundeswehr berührt und teilweise beeinträchtigt. Kenntnisnahme - - Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zum angegebenen Vorhaben seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange Einwände. Durch das geplante Windeignungsgebiet werden verschiedene Belange der Bundeswehr berührt. Berücksichtigung X X Die Aussagen der Bundeswehr im vorliegenden Entwurf sind nicht korrekt und müssen korrigiert Die Aussagen auf der Planzeichnung und in der Begründung werden. werden korrigiert. Das Windeignungsgebiet befindet sich im Zuständigkeitsbereich der militärischen Flugsicherung Kenntnisnahme - - des Militärflugplatzes Holzdorf, im Verlauf eines Tiefflugkorridors für Strahlflugzeuge (ED-R 1501) sowie im teilweisen Verlauf eines Tiefflugkorridors für Hubschrauber (einschließlich Sicherheitskorridor) und im Interessengebiet der Luftverteidigungsradaranlage Holzdorf. Aufgrund der Betroffenheit der Tiefflugstrecken für Hubschrauber werden nachfolgende Baufenster Berücksichtigung X X im Windeignungsgebiet abgelehnt: SO BE 02, SO BE 03, SO BE 04, SO BE 05, SO BE 07, SO BE Die Hubschraubertiefflugstrecke wurde berücksichtigt und die 08, SO BE 09 und SO 12. Die Baufenster SO 04 und SO 09 reichen teilweise in die betroffenen Baufenster gestrichen. Der Tiefflugkorridor wurde Hubschraubertiefflugstrecke und es können lediglich im westlichen Bereich Windenergieanlagen als Tabubereich dargestellt. (WEA) zugelassen werden insofern keiner der anderen genannten Belange zu einer Ablehnung führt. In den Baufenstern SO 7 und SO 10 kann es im östlichen Bereich der Baufenster zu Ablehnungen aufgrund der Hubschraubertiefflugstrecke kommen. Die Hubschraubertiefflugstrecken sind eigens dafür eingerichtet, im Rahmen von einsatzvorbereitender Ausbildung und Weiterbildung die Besatzungen unter den besonderen Bedingungen des bodennahen Luftraums zu qualifizieren und somit die Einsatzbereitschaft der Hubschrauberkräfte zu erhalten. Durch die Festlegung von Sicherheitskorridoren wird dem militärischen Erfordernis der notwendigen Hindernisfreiheit bei Hubschraubertiefflügen Rechnung getragen. Nach den militärischen Sicherheitsvorgaben ist ein Bauvorhaben in diesen Korridoren (mit einer festgelegten Breite von drei km), die aufgrund ihres Hindernischarakters eine konkrete Gefahr für den Flugbetrieb darstellen, die Zustimmung zu versagen. Andernfalls würde die sichere Durchführung des Flugbetriebs erheblich beeinträchtigt. Auch eine Verdichtung von Luftfahrthindernissen innerhalb des Sicherheitskorridors ist unzulässig um eine Gefährdung der Luftfahrtbesatzung zu vermeiden. Dieser Einwand wird auch über das Beteiligungsverfahren der zivilen Luftfahrtbehörde im Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geltend gemacht und stellt ferner einen verteidigungspolitischen Belang nach § 35 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch dar. Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 8 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Die weiteren genannten Belange können nur im Rahmen von Einzelfallprüfungen abschließend Berücksichtigung - - bewertet werden, da hierfür die konkreten Standortkoordinaten der WEA, Anlagentyp, Nabenhöhe, Die genauen Standorte und WEA-Typen sind noch nicht Rotordurchmesser, Bauhöhe über Grund und Gesamthöhe über Normalhöhe-Null benötigt wird. bekannt. Eine Anfrage wurde durch Energiequelle auf Hieraus können sich sowohl Zustimmungen, Zustimmungen mit Auflagen oder Ablehnungen von Grundlage einer worst-case-Betrachtung durchgeführt. einzelnen bzw. mehreren WEA ergeben. In Bezug auf die Luftverteidigungsradaranlage (LVR-Anlage) sind ihre Ausführungen im Entwurf Berücksichtigung X X unzutreffend. Insofern WEA aufgrund ihrer Bauhöhe in den Erfassungsbereich der LVR-Anlage Die Ausführungen wurden korrigiert. Es wurde auf der hineinragen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich um zu klären, ob eine Beeinträchtigung der Planzeichnung der Hinweis aufgenommen, dass Funktion der LVR-Anlage erfolgt oder auch nicht. Einzelfallprüfungen möglich sind und ggf. mit Restriktionen zu Bei Bauhöhen über 213 m über Grund ist in Bezug auf die Tiefflugstrecke für Strahlflugzeuge eine rechnen ist. Einzelfallprüfung erforderlich. Zur Abklärung der Sicherheit des Flugbetriebes und der Flugsicherheit bezüglich des Berücksichtigung X X Militärflugplatzes Holzdorf ist eine abschließende Bewertung ebenfalls erst im Einzelfall möglich. Es wurde auf der Planzeichnung der Hinweis aufgenommen, Aufgrund der aktuell gängigen Bauhöhen für WEA ist mit Restriktionen zu rechnen. dass Einzelfallprüfungen möglich sind und ggf. mit Restriktionen zu rechnen ist. Hinweis: Berücksichtigung - - Bitte senden Sie Anforderungen zu Stellungnahmen von der Bundeswehr als Träger öffentlicher Die Bundeswehr wird zukünftig unter der angegebenen Adresse Belange zukünftig an folgende Adresse: beteiligt. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBW), Referat Infra I 3, Fontainengraben 200 in 53123 Bonn oder elektronisch an: BAIUDBwToeB@bundeswehr.org. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ist über den Berücksichtigung - - weiteren Ausgang des Verfahrens zu informieren und unter Angabe meines Zeichens VII-487-20- Die Bundeswehr wird im laufenden Verfahren weiter beteiligt BBP zu beteiligen. Weiterhin wird um Übersendung des Abwägungsergebnisses, ebenfalls unter und über den Ausgang informiert. Die Abwägungsergebnisse Angabe meines Zeichens gebeten. werden ortsüblich bekannt gemacht. Änderung 15 GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation mbH Abwägungsvorschlag B-Plan Begründung Im angefragten Bereich befinden sich keine Anlagen und keine zurzeit laufenden Planungen Kenntnisnahme - - folgender Anlagenbetreiber: Erdgasspeicher Peissen GmbH, Ferngas Netzgesellschaft mbH (Netzgebiet Thüringen, Sachsen), GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, ONTRAS Gastransport GmbH, VNG Gasspeicher GmbH Wir haben keine Einwände gegen das Vorhaben. Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 9 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Auflage: Berücksichtigung - - Sollte der Geltungsbereich bzw. die Planung erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum Bei Planerweiterung oder -verlagerung wird die GDMcom erneut die dargestellten beteiligt. Planungsgrenzen überschreiten, so ist es notwendig, eine erneute Anfrage durchzuführen. Sofern im Zuge des o.g. Vorhabens Baumaßnahmen vorgesehen sind, hat durch den Bauausführenden rechtzeitig - also mindestens 6 Wochen vor Baubeginn - eine erneute Anfrage zu erfolgen. GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Berücksichtigung - - Co. KG Auskünfte weiterer möglicher Anlagenbetreiber wurden am Bitte beachten Sie, dass GDMcom nur für einen Teil der Anlagen dieses Betreibers für Auskunft 01.02.2021 auf dem Auskunftsportal BIL eingeholt. Es wurden zuständig ist. Im angefragten Bereich befinden sich keine von uns verwalteten Anlagen des oben keine zuständigen Teilnehmer ermittelt. genannten Anlagenbetreibers, ggf. muss aber mit Anlagen des oben genannten bzw. anderer Anlagenbetreiber gerechnet werden. Sofern Ihre Anfrage nicht bereits über das BIL-Portal erfolgte, verweisen wir an dieser Stelle zur Einholung weiterer Auskünfte auf: GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft Deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG über das Auskunftsportal BIL (https://portal.bil-leitungsauskunft.de) Weitere Anlagenbetreiber Berücksichtigung - - Bitte beachten Sie, dass sich im angefragten Bereich Anlagen Dritter befinden können, für die Auskünfte weiterer möglicher Anlagenbetreiber außerhalb des GDMcom für die Auskunft nicht zuständig ist. Zuständigkeitsbereichs der GDMcom wurden im Rahmen der frühzeitigen TÖB-Beteiligung eingeholt. Änderung 16 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Abwägungsvorschlag B-Plan Begründung Im 424 ha umfassenden Plangebiet (OT Falkenberg und Pitschen-Pickel) sollen im Rahmen eines Kenntnisnahme - - Repowerings 30 Windenergieanlagen (WEA) zurückgebaut und 14 WEA neu errichtet werden. Das Plangebiet - einschließlich der bestehenden / neu geplanten Standorte für WEA - liegt nahezu vollständig innerhalb einer im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Heideblick als Fläche für die Landwirtschaft mit Konzentrationszone „Windenergienutzung" dargestellten Fläche. Der LEP HR enthält für das Plangebiet keine Darstellungen. Der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung" der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, der bisherige Festlegungen zur Steuerung von Windkraftanlagen im Außenbereich enthielt, ist nach Gerichtsurteilen nicht mehr wirksam. Die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald stellt daher gegenwärtig einen neuen Kenntnisnahme - - Regionalplan mit Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens und die Bekanntgabe der Planungsabsichten einschließlich der voraussichtlichen Kriterien für ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zur Steuerung der Windenergienutzung wurde am 7. Oktober 2020 im Amtsblatt für Brandenburg (Nr. 40, Seite 929) bekannt gemacht. Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 10 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Bindungswirkung Kenntnisnahme - - Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Ziele der Raumordnung bei der Bauleitplanung zu beachten. Die für die Planung relevanten Grundsätze der Raumordnung sind aus den o. g. Rechtsgrundlagen von der Kommune eigenständig zu ermitteln und im Rahmen der Abwägung angemessen zu berücksichtigen. Hinweise Kenntnisnahme - - Diese Stellungnahme gilt, solange die Grundlagen, die zur Beurteilung der Planung geführt haben, nicht wesentlich geändert wurden. Die Erfordernisse aus weiteren Rechtsvorschriften bleiben von dieser Mitteilung unberührt. Wir bitten (zur Sicherung der Übermittlung trotz der Corona-bedingten Sondersituation), Kenntnisnahme - - Beteiligungen gemäß Landesplanungsvertrag zur Zielmitteilung/Trägerbeteiligung nur in digitaler Form durchzuführen; - bei Mitteilungen über das Inkrafttreten von Bauleitplänen sowie Satzungen nach § 34 Abs. 4 Ziff. 1-3 BauGB oder die Einstellung von Verfahren (vgl. Artikel 20 des Landesplanungsvertrages) den Plan bzw. die Satzung und seine Bekanntmachung nur in digitaler Form als pdf-Datei per E-Mail zu übersenden (oder alternativ in Papierform); - Beteiligungen bzw. Mitteilungen über die Bekanntmachung soweit möglich ergänzend als shape- Datei für eine Übernahme der für GL relevanten Geometrien von Bauleitplänen in unser Planungsinformationssystem (PLIS) zu übersenden; dabei sollte der verwendete Raumbezug angegeben werden (möglichst als EPSG-Schlüssel); alternativ wäre auch das .dxf-Format möglich; dafür ausschließlich unser Referatspostfach zu nutzen: q15.postegl,berlin-brandenburq.de. Information für den Fall der Erhebung personenbezogener Daten siehe folgenden Link: https://gl.berlin-brandenburq.delservicelinfo-personenbezoqene-daten-gl-5.pdf. Änderung 18 Gewässerunterhaltungsverband „Obere Dahme/ Berste“ Abwägungsvorschlag B-Plan Begründung Das von Ihnen geplante Vorhaben zum Repowering von WKA innerhalb des WEG 13 tangiert Kenntnisnahme - - entsprechend unseres Gewässerkatasters keinerlei unterhaltungspflichtiger Fließgewässer II. Ordnung, für die der GUV „Obere Dahme/Berste“ laut Brandenburger Wassergesetz zuständig ist. Daher liegt unsererseits keine Betroffenheit vor. Änderung 19 Industrie- und Handelskammer Cottbus Abwägungsvorschlag B-Plan Begründung Seitens der IHK Cottbus gibt es zu den Vorentwurfsunterlagen keine Anmerkungen oder Hinweise. Kenntnisnahme - - Wir bitten Sie uns weiterhin am Planungsverfahren zu beteiligen. Berücksichtigung - - Die IHK wird am weiteren Verfahren beteiligt. Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 11 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Änderung 21 Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ Abwägungsvorschlag B-Plan Begründung zu dem o.g. Projekt, der Erarbeitung eines Bebauungsplanes „Windkrafteignungsgebiet Kenntnisnahme - - Falkenberg / Pitschen-Pickel" für die Gemeinde Heideblick, gibt es seitens des KAEV "Niederlausitz" keine Einwände. Aufgrund dessen, dass der Inhalt dieser Maßnahme, allein darauf gerichtet ist, bereits vorhandene Kenntnisnahme Altanlagen, in neue Windkraftanlagen am gleichen Standort zu tauschen ohne dabei den Straßenraum zu beeinträchtigen, wird der KAEV "Niederlausitz", als TÖB und öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, nicht direkt von diesen Vorhaben berührt. Allerdings ist es auch nicht auszuschließen, dass während der Baumaßnahmen einige Berücksichtigung - - Entsorgungsobjekte entlang der tangierenden Straßen durch Behinderungen in der Zufahrt etc. Die Bautätigkeiten erfolgen mit Rücksicht auf Anlieger sowie betroffen sein könnten. Um deren Anliegern und den entsprechenden Ver- und Ver- und Entsorgungsunternehmen. Mögliche Einschränkungen Entsorgungsunternehmen während der Bauphase die Zufahrt zu gewährleisten, müssten im werden mit den Betroffenen abgesprochen und öffentlich Vorfeld dazu, möglicherweise, entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. bekanntgemacht. Für Rückfragen und Detailinformationen zur Problematik der Entsorgung, steht gegebenenfalls das Kenntnisnahme - - seitens des KAEV beauftragte Entsorgungsunternehmen, die ALBA Lausitz GmbH am Standort Lübben, Am Ostbahnhof 5 zur Verfügung. - Ansprechpartner hier, ist der Einsatzleiter, Herr Richter, unter der Telefonnummer 0355 -7508 700. Änderung 22 Landesamt für Bauen und Verkehr Abwägungsvorschlag B-Plan Begründung Der Geltungsbereich befindet sich im Zuständigkeitsbereich der LuBB. Kenntnisnahme - - Die Belange der zivilen Luftfahrt werden durch den o.g. Bebauungsplan berührt, da innerhalb des Kenntnisnahme - - Geltungsbereiches die sonstigen Sondergebiete SO 01 bis SO12 sowie SO BE 01 bis SO BE 10 mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ für die Errichtung von Windkraftanlagen festgesetzt werden und Windkraftanlagen im Sinne §§ 14 ff. LuftVG Luftfahrthindernisse darstellen. § 18a LuftVG (Störung von Flugsicherungseinrichtungen) steht dem o.g. Vorhaben aktuell nicht Kenntnisnahme - - entgegen. Es bestehen derzeit keine Bedenken gegen den Vorentwurf (Stand: Dezember 2020) des Kenntnisnahme - - Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Falkenberg / Pitschen-Pickel“ der Gemeinde Heideblick. Begründung: Kenntnisnahme - - Der im Kartenmaterial ausgewiesene Geltungsbereich zu dem Vorentwurf (Stand: Dezember 2020) des Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Falkenberg / Pitschen-Pickel“ der Gemeinde Heideblick liegt außerhalb von Bauschutzbereichen ziviler Flugplätze (Verkehrs-, Sonder-, Hubschraubersonderlandeplätzen) sowie Segelflug- und Modellfluggeländen. Gemäß § 14 Abs. 1 LuftVG darf die für die Baugenehmigung zuständige Behörde außerhalb von Kenntnisnahme - - Bauschutzbereichen der Errichtung von Bauwerken, die eine Höhe von 100 Metern über Erdoberfläche überschreiten, nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden genehmigen. Gleiches gilt sinngemäß für Bäume, Freileitungen, Masten, Dämme sowie für andere Anlagen und Geräte. Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 12 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Da innerhalb des Geltungsbereiches die sonstigen Sondergebiete SO 01 bis SO 12 sowie SO BE Berücksichtigung - - 01 bis SO BE 10 mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ für die Errichtung von Windkraftanlagen Die LuBB wird im weiteren Verfahren beteiligt. festgesetzt werden und eine maximale Anlagenhöhe von bis 219 m über Grund bzw. 319 m über NHN geplant ist, ist die LuBB in den weiteren Genehmigungsverfahren für die Windkraftanlagen zu beteiligen. Das Plangebiet liegt weiter außerhalb ziviler Flugsicherungseinrichtungen (Vgl. § 18a LuftVG). Kenntnisnahme - - Im Ergebnis bestehen derzeit keine Bedenken gegen den Vorentwurf (Stand: Dezember 2020) des Kenntnisnahme - - Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Falkenberg / Pitschen-Pickel“ der Gemeinde Heideblick. Hinweise: Berücksichtigung - - 1. Sollten die Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes geändert werden, sind die Die LuBB wird im weiteren Verfahren beteiligt. entsprechenden Planunterlagen bei der Luftfahrtbehörde erneut zur Prüfung einzureichen. 2. Für die Errichtung von Windkraftanlagen, die eine Höhe von 100 m über Grund überschreiten, Berücksichtigung - - ist die luftrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 LuftVG in jedem Falle zwingend erforderlich. Der zuständigen Luftfahrtbehörde werden die Planunterlagen im Der zuständigen Luftfahrtbehörde sind die Planunterlagen im Rahmen der Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgelegt. Genehmigungsverfahren für alle Windkraftanlagen vorzulegen. 3. Die Tages- und Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen richtet sich nach der Allgemeinen Berücksichtigung - - Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen in der jeweils aktuell gültigen Die aktuell gültige Fassung für die Tages- und Fassung (AVV LFH vom 24.04.2020; veröffentlicht am 30.04.2020 im Bundesanzeiger – BAnzAT Nachtkennzeichnung wird im Rahmen des 30.04.2020 B4). Genehmigungsverfahrens berücksichtigt. 4. Für den Einsatz einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Windkraftanlagen Berücksichtigung - - gelten gemäß Pkt. 5.4 AVV LFH die Vorgaben des Anhangs 6. Die entsprechenden Vorgaben werden berücksichtigt. 5. Der Vollständigkeit halber weise ich bereits an dieser Stelle darauf hin, dass sich die Berücksichtigung - - Zustimmungs-/Genehmigungspflicht auch auf temporäre Hindernisse erstreckt. Das heißt, die Die Einholung von Zustimmungen für Kräne oder ähnliche Einsatzpläne von Kränen oder ähnlichen Baugeräten, die eine Maximalhöhe von 100 m über Grund Baugeräte, die eine Maximalhöhe von 100 m über Grund überschreiten, sind bei der Luftfahrtbehörde entsprechend zur Prüfung und Genehmigung überschreiten, wird auf das nachgeordnete vorzulegen. Genehmigungsverfahren abgestellt. 6. Zur Abklärung militärischer Belange empfehle ich Ihnen, das Bundesamt für Infrastruktur, Bereits berücksichtigt - - Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Postfach 2963, 53019 Bonn, zu Das BAIUDBw wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen beteiligen. Behördenbeteiligung zur Stellungnahme aufgefordert. Die Belange werden berücksichtigt. 7. Diese Stellungnahme ersetzt nicht die Zustimmung der Luftfahrtbehörde in den einzelnen Kenntnisnahme - - Genehmigungsverfahren zu den Windkraftanlagen. Ich bitte nach Abschluss des Verfahrens um Übersendung des die Luftfahrt betreffenden Teils des Berücksichtigung - - Abwägungsberichtes. Das Abwägungsergebnis wird ortsüblich bekanntgemacht. Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 13 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Änderung 23 Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Abwägungsvorschlag B-Plan Begründung 1. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die ohne Kenntnisnahme - - Zustimmung, Befreiung o. Ä. der Fachbehörde in der Abwägung nicht überwunden werden können: Keine. 2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den Plan berühren können, mit Angabe Kenntnisnahme - - des Sachstands: Keine. 3. Sonstige fachliche Informationen oder rechtserhebliche Hinweise aus der eigenen Zuständigkeit Kenntnisnahme - - zu dem o. g. Plan: Die Bohrlöcher befinden sich außerhalb des Planungsraums. Bohrlochbergbau: Eine Gefahr der Überbauung besteht daher nicht. Am Südrand, außerhalb des Planungsbereiches, befinden sich zwei stillgelegte Tiefbohrungen (siehe Übersichtskarte, Anlage). Eine Überbauung der Bohrung ist nicht zulässig. Die Bohrung muss zu Wartungs- und Instandhaltungszwecken bzw. im Havariefall (!) mit einem dementsprechend groß dimensionierten Bohrgerät erreicht werden können. Es ist ein Mindestabstand zur Bohrung von 25 m einzuhalten. Die Bohrstandorte gelten als potenzielle Altlastenverdachtsflächen. Möglich ist, dass sich in diesem Umfeld einfache Gruben (sogenannte Schlammgruben) befinden, die zur Ablagerung bzw. Entsorgung von Bohrrückständen genutzt wurden. Geologie: Bereits berücksichtigt - - Auskünfte zur Geologie können über den Webservice des LBGR abgefragt werden. Grundlagendaten wurden bereits über den Webservice des LBGR bezogen. Außerdem weisen wir auf die im Zusammenhang mit etwaig geplanten Bohrungen oder Berücksichtigung - - geophysikalischen Untersuchungen bestehende Anzeige-, Mitteilungs- oder Auskunftspflicht hin Die im Zusammenhang mit etwaig geplanten Bohrungen oder (Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und geophysikalischen Untersuchungen bestehende Anzeige-, öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten Mitteilungs- oder Auskunftspflicht wird berücksichtigt. zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz-GeolDG)). Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 14 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Kenntnisnahme - - Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 15 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Änderung 26 Landesamt für Umwelt Abwägungsvorschlag B-Plan Begründung die zum o. g. Betreff übergebenen Unterlagen wurden von den Fachabteilungen Naturschutz, Kenntnisnahme - - Immissionsschutz und Wasserwirtschaft (Prüfung des Belangs Wasserwirtschaft hier bezogen auf die Zuständigkeiten des Wasserwirtschaftsamtes gemäß BbgWG § 126, Abs. 3, Satz 3, Punkte 1- 5 u. 8) des Landesamtes für Umwelt (LfU) zur Kenntnis genommen und geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung werden für die weitere Bearbeitung der Planungsunterlagen sowie deren Umsetzung beiliegende Stellungnahmen der Fachabteilungen übergeben. Immissionsschutz: Kenntnisnahme - - 4. Weitergehende Hinweise ☐ Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstands und des Zeitrahmens ☒ Sonstige fachliche Informationen oder rechtserhebliche Hinweise aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage 1. Sachstand Kenntnisnahme - - Antragsgegenstand ist der Entwurf zum Bebauungsplan (B-Plan) „Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel“. Der B-Plan wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt. Ziel der vorgelegten Planung ist ein Repowering der Fläche. 30 alte Windenergieanlagen (WEA) sollen durch 14 neue WEA ersetzt werden. Zusätzlich werden drei weitere WEA außerhalb des Geltungsbereiches zurückgebaut. Im Geltungsbereich werden sonstige Sondergebiet (SO) gem. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO), Flächen für Wald, Landwirtschaft und Verkehr festgesetzt. Der BPlan befindet sich in der Konzentrationszone Wind gem. Flächennutzungsplan (FNP). Die nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen befinden sich in den Ortslagen Falkenberg und Kenntnisnahme - - Pitschen-Pickel. Die geplanten Anlagenstandorte sind rund 1000m von den Siedlungen entfernt. Im Geltungsbereich und unmittelbar westlich und nordwestlich werden bereits WEA betrieben. Der vorliegende Bebauungsplan wurde insbesondere nach den Grundsätzen des § 50 BImSchG Kenntnisnahme - - i.V.m. § 1 Abs. 5 und Abs.6 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) geprüft. Demnach sollen Flächen unterschiedlicher Nutzung einander so zugeordnet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen (§§ 1 und 3 BImSchG) auf schutzwürdige Nutzungen weitgehend vermieden und neue Konfliktlagen ausgeschlossen werden. Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 16 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 2. Stellungnahme Berücksichtigung X X Die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen ist mit erheblichen Auswirkungen auf die Laut Rücksprache mit Herrn Olbrich (LfU) sollen Prognosen ein Schutzgüter verbunden. In den aktuellen Planungsunterlagen wird auf einen Genehmigungsantrag mögliches Worst-Case-Szenario abdecken hinsichtlich der nach Bundes-Immissionsschutzgesetz und die dazugehörigen Schattenwurf- und Schallgutachten Standorte, des Schallpegels sowie Größen der potentiellen verwiesen. Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat keine Kenntnis über die vorgenannten Gutachten. Windenergieanlagen. Es sind hierbei Windenergieanlagen zu Im Umweltbericht (S. 47) werden die typischen Auswirkungen von WEA auf das Schutzgut Mensch wählen, welche den B-Plan voll ausreizen. Die Immissionsorte benannt. Da keine aktuellen Gutachten vorliegen und die relevanten Immissionsorte (IO) nicht wurden EQ per E-Mail am 08.02.2021 übermittelt. benannt sind, kann nicht abschließend beurteilt werden ob keine Verschlechterung der Berechnungen werden auf dieser Grundlage durchgeführt und Immissionssituation an den IO zu erwarten ist. die Ergebnisse in die Planunterlagen eingearbeitet. In der Planbegründung (S. 16) und der Planzeichnung werden immissionsschutzrechtliche Berücksichtigung X X Hinweise benannt. Verbindliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden nicht definiert. Schall- und Schattenwurfberechnungen wurden in Auftrag Ohne die Erarbeitung aktueller Gutachten kann die Zweckmäßigkeit von Maßnahmen zum Schutz gegeben und die Ergebnisse in die Planunterlagen des Schutzgutes Mensch nicht belegt werden. eingearbeitet. Zur Beurteilung der Auswirkungen des Planvorhabens auf die Schutzgüter sind vom Vorhabensträger umfassende Untersuchungen/Gutachten vorzulegen: - detaillierte schalltechnische Prognose entsprechend der TA Lärm und des Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg zu Anforderungen an die Geräuschimmissionsprognose und an die Nachweismessung bei Windkraftanlagen (WEA-Geräuschimmissionserlass vom 16.01.2019) - Schattenwurfprognose nach WEA-Schattenwurf-Leitlinie des Landes Brandenburg vom 24.03.2003 - Prognose zu Lichtimmissionen - Ermittlung und Darstellung des standortspezifischen Gefährdungspotential (Risikoanalyse) z.B. durch Eisabwurf/Eisabfall, Rotorblattbruch, Brände Für den Geltungsbereich ist die Vorbelastung zu berücksichtigen. Die entsprechenden Daten zur Berücksichtigung - X Vorbelastung sowie die zu untersuchenden Immissionsorte können beim Landesamt für Umwelt, Die entsprechenden Daten zur Vorbelastung und die zu Abteilung Technischer Umweltschutz 2, Überwachung, Referat T 25 untersuchenden Immissionsorte werden beim LfU erfragt und in (Sebastian.Olbrich@LfU.Brandenburg.de), erfragt werden. der Begründung zur Planzeichnung sowie in den Schall- und Schattenwurfberechnungen berücksichtigt. Im weiteren Planverfahren sind in der Planbegründung/ Umweltbericht die Methodik der Berücksichtigung - X Untersuchung, die Bewertungskriterien der Untersuchungsergebnisse hinreichend und In der Planbegründung/ Umweltbericht werden die Methodik der nachvollziehbar zu dokumentieren. Die ermittelten Ergebnisse sind im Zusammenhang mit den Untersuchung und die Bewertungskriterien der Schutzgütern zu bewerten und im Umweltbericht darzustellen. Die Bestandsanlagen sind als Untersuchungsergebnisse hinreichend und nachvollziehbar Vorbelastung mit zu berücksichtigen. dokumentiert. Die ermittelten Ergebnisse werden im Zusammenhang mit den Schutzgütern bewertet und im Umweltbericht dargestellt. Die Bestandsanlagen werden als Vorbelastung berücksichtigt. Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 17 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 3. Fazit Berücksichtigung - X Im Rahmen der Bauleitplanung ist die Schaffung neuer Konfliktlagen zu vermeiden bzw. sollte Die immissionsrechtlichen Belange werden im Umweltbericht erkennbar versucht werden, bestehende Konflikte mit planerischen Mitteln zu verringern. Die tiefergehend behandelt und bestehende Konflikte planerisch grundlegenden immissionsschutzrechtlichen Belange sind aus diesem Grund im gelöst. Bebauungsplanverfahren zu lösen um die planerischen Grundlagen für das Repowering am Standort zu ermöglichen. Die immissionsschutzfachlichen Auswirkungen des geplanten Windparks sind in Bezug auf den Berücksichtigung X X Schallschutz, Schattenwurf, Lichtimmissionen und ihr Gefährdungspotential im Umweltbericht Schall- und Schattenwurfberechnungen wurden in Auftrag detailliert darzustellen. Die Aussagen im Umweltbericht (S. 47) sind pauschal und nicht gegeben und die Ergebnisse in die Planunterlagen gutachterlich belegt. Ein abschließendes Votum zum Antragsgegenstand ist nach aktuellem eingearbeitet. Kenntnisstand nicht möglich. Die vorliegende Stellungnahme verliert mit der wesentlichen Änderung der Beurteilungsgrundlagen Berücksichtigung - - ihre Gültigkeit. Das Ergebnis der Abwägung durch die Kommune ist entsprechend § 3 Abs. 2 Satz Das Ergebnis der Abwägung wird durch die Gemeinde 4 BauGB mitzuteilen. Heideblick entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitgeteilt. Wasser: Kenntnisnahme - - Keine Betroffenheit durch die vorgesehene Planung. Naturschutz: Berücksichtigung X - 1. Einwendungen Geschützte Biotope insb. die durch das Untersuchungsgebiet Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die ohne verlaufende Allee wird nicht beeinträchtigt. Die Baufenster Zustimmung, Befreiung o. Ä. der Fachbehörde in der Abwägung nicht überwunden werden können werden so angepasst, dass eine Beeinträchtigung von (bitte alle drei Rubriken ausfüllen) vornherein ausgeschlossen werden kann. a) Einwendung 1. Allee (§ 17 Abs. 1 BbgNatSchAG) Laut der eingereichten Biotopkartierung liegt innerhalb eines der geplanten Baufenster eine gem. § 17 Abs. 1 BbgNatSchAG geschützte Allee. Konflikte mit den Verboten sind bereits auf der Planungsebene zu lösen, um die Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplanes zu gewährleisten und damit im Weiteren eine Teil-/Nichtigkeit auszuschließen. Über eine erforderliche Befreiung nach § 67 BNatSchG wird im Rahmen des konzentrierenden Genehmigungsverfahrens unter Beteiligung des LfU, N1 entschieden. 2. besonderer Artenschutz (§ 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG) Berücksichtigung - X Die Verbote des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG gelten für Vorhaben i. S. d. § 18 Abs. 2 Satz Es wird ein Artenschutzfachbeitrag erarbeitet. Sofern für 1, die nach den Vorschriften des BauGB zulässig sind, nur für die Arten nach Anhang IV der FFH- Anhang IV- Arten und Vogelarten Verbotstatbestände nach § 44 RL und europäische Vogelarten. Die Gemeinde muss also vorausschauend prüfen, ob im Hinblick BNatSchG nicht ausgeschlossen werden können, werden auf den besonderen Artenschutz eine Ausnahmelage vorliegt. Voraussetzung für die Ausnahmen beantragt. Rechtmäßigkeit des Planes ist nicht die Ausnahme selbst, sondern das Vorliegen einer Ausnahmelage. Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 18 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“ (Vorentwurf, Stand Dezember 2020) Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Erforderliche artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG werden in der Regel Berücksichtigung X - im Rahmen des konzentrierenden Genehmigungsverfahrens unter Beteiligung des LfU, N1 als Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte durch zuständiger Behörde für den besonderen Artenschutz erteilt. Wenn für geplante Vorhaben keine baugenehmigungsfreie Vorhaben wie z.B. Erschließungswege Baugenehmigungen erforderlich sind (baugenehmigungsfreie Vorhaben z. B. Erschließungswege), werden im Rahmen des B-Planverfahrens gelöst. Das so sind auftretende artenschutzrechtliche Konflikte bereits abschließend im B-Plan zu lösen. Wegekonzept wird auf der Planzeichnung dargestellt. Brutvögel Berücksichtigung - X Im Abstand von ca. 1.500 m zum Geltungsbereich des B-Planes befinden sich zwei Nach telefonischer Abstimmung mit dem LfU am 25.02.2021 Weißstorchbrutplätze. Somit wird durch das Vorhaben der laut Tierökologischen Abstandskriterien wurde vereinbart, dass zunächst eine Habitatpotenzialanalyse (TAK) festgesetzte Restriktionsbereich von 3.000 m unterschritten. Im Rahmen konkreter unter Berücksichtigung der Landwirtschaftsflächen als Standortplanungen werden vertiefende Untersuchungen zur Raumnutzung der Art gemäß der TAK Sommernahrungshabitat vorgenommen werden soll. Eine erforderlich. Prüfung der Unterlagen, welche durch Energiequelle erstellt und von Siedlung und Landschaft bewertet wurden, erfolgte durch das LfU kurzfristig. Im Ergebnis kann von einer Raumnutzungsanalyse abgesehen werden. Die Untersuchungen wurden im Umweltbericht bzw. Artenschutzfachbeitrag eingearbeitet. Für die abschließende Beurteilung der artenschutzrechtlichen Betroffenheiten sind in den Berücksichtigung X - kartografischen Darstellungen die geplanten Zuwegungen zu ergänzen. Das Wegekonzept wird in der Planzeichnung dargestellt. Fledermäuse Berücksichtigung - X Das vorliegende Fledermausgutachten bezieht sich laut Deckblatt auf das Windenergieprojekt Das Gutachten wird dahingehend korrigiert. Hellberge im Landkreis Teltow-Fläming. Das Gutachten ist zu korrigieren. Laut dem Gutachten befindet sich im Geltungsbereich ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Nicht berücksichtigt - - den Fledermausschutz gemäß TAK. Der Schutzbereich von 200 m zu regelmäßig genutzten Aufgrund der Unterschreitung von Mindestabständen wurden Flugkorridoren, Jagdgebieten und Durchzugskorridoren schlaggefährdeter Arten wird bereits vorsorglich Abschaltzeiten nach TAK festgesetzt. Eine unterschritten. Anpassung der Abschaltzeiten ist mithilfe eines Es wird deshalb eine vertiefende Prüfung mithilfe eines Gondelmonitorings zur Ermittlung von Gondelmonitorings möglich, jedoch nicht obligatorisch. Diese höhenspezifischen Fledermausaktivitäten und konkrete Abschaltvorgaben notwendig. Vorgehensweise wurde so mit dem LfU telefonisch am 25.02.2021 abgestimmt. Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick Seite 19 / 34
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