Gemeinde Heideblick - Planungsbüro Siedlung und Landschaft

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Gemeinde Heideblick - Planungsbüro Siedlung und Landschaft
Gemeinde Heideblick
Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“

Abwägungsprotokoll Stellungnahmen Behörden/sonstige Träger öffentlicher Belange/Nachbargemeinden

Grundlage    Planfassung                       Vorentwurf in der Fassung vom Dezember 2020

             Verfahrensschritt:                Beteiligung der TÖB nach § 4 (1) BauGB / Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB
             Aufforderung zur Stellungnahme:   16.12.2020
             Fristsetzung bis zum:             29.01.2021
Gemeinde Heideblick - Planungsbüro Siedlung und Landschaft
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
             (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

             Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Träger öffentlicher Belange                                                             keine     Antwort                                            Anregungen
                                                                                       Antwort      vom       nein                                       ja / Stichwort
01    1&1 Versatel Deutschland GmbH                                                              21.12.2020    X
02    50Hertz Transmission GmbH                                                                  20.01.2021          Berücksichtigung von Festsetzungen und Hinweisen bzgl. Leitungsschutzstreifen der
                                                                                                                     380-kV-Freileitung
03    Amt Dahme/Mark                                                                             29.01.2021          Konkretisierungen zum an das Gemeindegebiet angrenzenden Sondergebiet SO 6
                                                                                                                     gefordert
04    Amt Kleine Elster (Niederlausitz)                                                  X
05    Amt Schlieben                                                                      X
06    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum             25.01.2021    X
07    Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen                       X
08    Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr              22.01.2021          Betroffenheit von Hubschraubertiefflugstrecken, militärischer Sicherheitskorridor
09    Bundesnetzagentur                                                                  X
10    Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH/ Trink- und                          06.01.2021    X
      Abwasserzweckverband Luckau
11    Deutsche Bahn AG – DB Immobilien                                                   X
12    Deutsche Telekom Technik GmbH, TNL Ost                                                     16.12.2020    X
13    E.ON edis Energie Nord AG                                                                  15.01.2021    X
14    Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz                     X
15    GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation mbH                            17.12.2020    X
16    Gemeinsame Landesplanungsabteilung                                                         28.01.2021    X
17    Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“                                           26.01.2021    X     Außerhalb Verbandsgebiet; Verweis auf GUV „Obere Dahme – Berste“
18    Gewässerunterhaltungsverband „Obere Dahme – Berste“                                        11.01.2021    X
19    Industrie- und Handelskammer Cottbus                                                       29.01.2021    X
20    Investitionsbank des Landes Brandenburg                                            X
21    Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“                                        27.01.2021          Gewährleistung des reibungslosen Entsorgungsbetriebs während der Bauphase
22    Landesamt für Bauen und Verkehr                                                            29.01.2021          Hinweis auf Erfordernis einer luftrechtlichen Zustimmung (auch für temporäre
                                                                                                                     Hindernisse). Berücksichtigung aktueller Vorgaben für die Tages- und
                                                                                                                     Nachtkennzeichnung.
23    Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe                                              11.01.2021          Berücksichtigung von zwei stillgelegten Tiefbohrungen am Südrand außerhalb des
                                                                                                                     Plangebietes
24    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung             X
25    Landesamt für Soziales und Versorgung                                                      17.12.2020    X
26    Landesamt für Umwelt                                                                       26.01.2021          Nachreichung immissionsschutzrechtlicher Gutachten, Kartierung der Artengruppen
                                                                                                                     Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Amphibien, Überarbeitung von Ausgleich und Ersatz
27    Landesbetrieb Forst Brandenburg                                                            01.02.2021          Berücksichtigung von Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz der umliegenden
                                                                                                                     Waldflächen, Untersagung zur Befahrung/ Benutzung angrenzender Waldflächen
28    Landesbetrieb Straßenwesen                                                         X
29    Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR                                             29.01.2021          Forderung der Festsetzung der naturschutzfachlichen Hinweise, Ausdehnung des
                                                                                                                     Gondelmonitorings

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                                                                Seite 2 / 34
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             (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

             Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Träger öffentlicher Belange                                                          keine     Antwort                                           Anregungen
                                                                                    Antwort      vom       nein                                       ja / Stichwort
30    Landkreis Dahme-Spreewald (Dezernat V)                                                  01.02.2021          Berücksichtigung Alleenschutz, Überarbeitung Kompensationsbilanzierung in Hinblick
                                                                                                                  auf Rückbauverpflichtungen von Altanlagen, Darstellung der Erschließung, Hinweise
                                                                                                                  zum Brandschutz, Korrektur von Flurstücksangaben, Aktualisierung von
                                                                                                                  Rechtsgrundlagen
31    Landkreis Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt                         X
32    Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg         X
33    Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes     X
      Brandenburg
34    Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH                                               20.01.2021    X
35    Naturpark Niederlausitzer Landrücken                                            X
36    NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG                            X
37    Polizeipräsidium Land Brandenburg                                               X
38    PRIMAGAS Energie GmbH & Co. KG                                                          17.12.2020    X
39    Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald                                X
40    Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH                 X
41    Stadt Luckau                                                                            05.01.2021    X
42    Stadt Sonnewalde                                                                X
43    Stadt- und Überlandwerke GmbH Luckau-Lübbenau                                           28.12.2020          Gashochdruckleitung quert im Süden von SO 01
44    Wassergenossenschaft Pitschen-Pickel e.G.                                               18.12.2020    X
45    wpd windmanager Technik GmbH                                                            14.01.2021    X
46    Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg                                X

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                                                         Seite 3 / 34
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            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

                                                                                                                                                                                Änderung
 02                                   50 Hertz Transmission GmbH                                                            Abwägungsvorschlag
                                                                                                                                                                          B-Plan    Begründung
      Die Leitungsverläufe sind in den eingereichten Unterlagen enthalten. Wir bitten noch darum den     Berücksichtigung                                                   X              -
      Leitungsschutzstreifen, die Leitungsbezeichnung und den Leitungsbetreiber (50Hertz)                Die    digitalen     Daten   wurden      abgefordert.    Der
      nachrichtlich in die Planunterlagen zu übernehmen. Hierfür können digitale Daten unter             Leitungsschutzstreifen, die Leitungsbezeichnung und der
      geodatenbereitstellung@50hertz.com abgefordert werden. Bitte geben Sie dazu unsere                 Leitungsbetreiber werden nachrichtlich in die Planunterlagen
      Registriernummer       (2020-008571-01-TG),      das      gewünschte        Dateiformat    und     übernommen.
      Koordinatenreferenzsystem an.
      Es ist ein Freileitungsbereich von 50 m beidseitig der Trassenachse zu beachten. Innerhalb des     Berücksichtigung                                                   X              -
      Freileitungsbereiches befindet sich der Freileitungsschutzstreifen von ca. 32m (Leitung 501/502)   Das beschränkte Bau- und Einwirkungsverbot innerhalb des
      und ca. 31 m (Leitung 531/532) beidseitig der Trassenachse, in welchem ein beschränktes Bau-       Schutzstreifens wird berücksichtigt. Dies wird als Hinweis auf
      und Einwirkungsverbot mit Nutzungs- und Höhenbeschränkungen für Dritte besteht.                    der Planzeichnung übernommen.
      Für den Freileitungsschutzstreifen ist in den Grundbüchern eine beschränkte persönliche            Berücksichtigung                                                   -              -
      Dienstbarkeit (Leitungsrecht in Abt. II, Lasten und Beschränkungen) eingetragen. Nach dem Inhalt   Es werden keine baulichen oder sonstigen Anlagen im
      dieser Dienstbarkeit dürfen u. a. keine baulichen oder sonstigen Anlagen im                        Freileitungsschutzstreifen errichtet, die den ordnungsgemäßen
      Freileitungsschutzstreifen errichtet werden, die den ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb der       Bestand und Betrieb der Hochspannungsfreileitung
      Hochspannungsfreileitung beeinträchtigen oder gefährden. Außerdem sind je nach Nutzungsart         beeinträchtigen oder gefährden. Die wird im Parklayout
      besondere Auflagen einzuhalten.                                                                    entsprechend berücksichtigt.
      Textliche Festsetzungen Pkt. 2 Abs. 3, 4, 6, 8:                                                    Berücksichtigung                                                   X              -
      Zu den ausgewiesenen Flächen mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ SO 02, SO 04 und SO             Der Hinweis wird auf der Planzeichnung aufgenommen.
      12 haben wir den Hinweis, dass die tatsächlich nutzbare Fläche durch die nach DIN geregelte
      Abstandsforderung zu unseren 380-kV-Leitungen erheblich verringert wird. Im Zuge der
      Beteiligung am BImSchV ist sicherzustellen, dass zwischen der Rotorblattspitze und dem ruhenden
      äußeren Leiterseil unserer 380-kV-Freileitungen der geforderte Mindestabstand von 30 m gemäß
      DIN EN 50341-2-4, Punkt 5.9.3 DE.2.2 eingehalten wird.
      Gemäß der o. g. DIN sind für Windenergieanlagen mit einem geringeren Abstand als 3 x D Berücksichtigung                                                               X              -
      Untersuchungen (Berechnung) zum Nachweis der Nachlaufströmung von Windenergieanlagen Der Hinweis wird auf der Planzeichnung aufgenommen.
      entsprechend der DIN EN 50341-2-4, Punkt 5.9.3 DE.2.2. erforderlich. Der Vorhabenträger hat
      diesen Nachweis im Rahmen des BImSch-Verfahrens zu erbringen und beim Netzbetreiber
      einzureichen, ggf. wird hierdurch die Notwendigkeit von Schwingungsschutzmaßnahmen
      begründet.

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                                                       Seite 4 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

      Die Anfahrtswege für die geplanten WEA kreuzen tlw. unsere o. g. Freileitungen. Da bei Berücksichtigung                                                        X         -
      Unterfahrungen der Freileitungen im Zuge des WEA-Transportes elektrische Mindestabstände Der Hinweis wird auf der Planzeichnung aufgenommen.
      eingehalten werden müssen, hat der Vorhabenträger den Transport unter Angabe des geplanten
      Lichtraumprofils und des Zeitraumes mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 4 Wochen bei
      unserem Regionalzentrum Ost, Standort Lübbenau, Sigmund-Bergmann-Straße 1, 03222
      Lübbenau/Spreewald unter Angabe unserer Reg.-Nr. 2020-008571-01-TG anzuzeigen. Dies gilt
      auch für die Abstimmung der Montage- und Lageflächen, sofern diese im Freileitungsbereich
      geplant sind sowie für die Planung und Verlegung von Kabeltrassen.
      Nebenanlagen sind grundsätzlich nicht im Freileitungsschutzstreifen zu planen.                    Berücksichtigung                                             X         -
                                                                                                        Dass      Nebenanlagen        grundsätzlich    nicht    im
                                                                                                        Leitungsschutzstreifen zu planen sind, wird in Pkt. 2 der
                                                                                                        Festsetzungen auf der Planzeichnung ergänzt.
      Hinweise Pkt. 4 Abs. 7:                                                                           Berücksichtigung                                             X         -
      Ebenfalls bei unserem o. g. Regionalzentrum anzuzeigen und abzustimmen sind der Rückbau und Der Hinweis wird auf der Planzeichnung aufgenommen.
      Abtransport der rückzubauenden Bestandsanlagen, da auch hier nach Kartenlage die An- und
      Abfahrtswege unsere Freileitungen kreuzen. Dies gilt auch für die drei außerhalb des Plangebietes
      rückzubauenden Anlagen.
      Wir bitten um folgende Änderungen im B-Plan:                                                      Berücksichtigung                                             X         -
       Nachrichtliche Übernahme des Freileitungsbereiches und des Freileitungsschutzstreifens in den    Die  Änderungen werden berücksichtigt (siehe vorhergehende
      B-Plan.                                                                                           Abwägungsvorschläge).
       Korrekte Bezeichnung der Leitung in der Legende des Bebauungsplanes.
       Übernahme des nachfolgenden Passus in die textlichen Festsetzungen des B-Planes:                 Teilweise berücksichtigt                                     X         -
           -     Abstimmung der Maßnahmen zum Rückbau und des Abtransportes der rückzubauenden Aufgrund des fehlenden Flächenbezugs werden die Anstriche
                 Bestandsanlagen mit 50Hertz.                                                           nicht als Festsetzungen, sondern als Hinweise auf der
           -     Für jegliche Nutzungsänderungen (auch temporär) und bei Bau- und Pflanzmaßnahmen Planzeichnung übernommen.
                 im Freileitungsschutzstreifen, ist die Zustimmung des Leitungsbetreibers beim
                 Regionalzentrum Ost, Standort Lübbenau, Sigmund-Bergmann-Straße 1, 03222
                 Lübbenau/Spreewald einzuholen. Kon-krete Planungsunterlagen, z. B. über Standorte
                 und Höhe einer vorgesehenen baulichen Veränderung, Bepflanzung etc., sind möglichst
                 frühzeitig der 50Hertz Transmission GmbH zur Kenntnis zu geben, um die Voraus-
                 setzungen zum Erteilen einer Zustimmung gemeinsam klären zu können.
      Zur Klärung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und bitten um weitere Beteiligung Berücksichtigung                                             -         -
      am Verfahren.                                                                                     50 Hertz wird am weiteren Verfahren beteiligt.

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                                            Seite 5 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

                                                                                                                                                                        Änderung
 03                                        Amt Dahme/Mark                                                            Abwägungsvorschlag
                                                                                                                                                                  B-Plan     Begründung
      die Belange des Amtes Dahme/Mark, mit den an die Gemeinde Heideblick angrenzenden           Kenntnisnahme                                                      -            -
      Gemeinden Stadt Dahme/Mark und Gemeinde Dahmetal werden durch die oben
      aufgeführte Bauleitplanung berührt.
      lnsbesondere das SO 6 mit einer Größe von 2.800 m2 grenzt mit über 1.000 m Länge            Kenntnisnahme                                                     -            -
      direkt an die Amts-/Gemeindegrenze bzw. Gemarkungen Wildau und Kemlitz ohne                 Abstandsflächen ergeben sich dadurch, dass Rotorflächen
      mögliche Abstandsflächen. Dieses verhältnismäßig große SO ist in der weiteren Planung       nicht über den Geltungsbereich hinausragen dürfen. Zudem
      zu konkretisieren bzw. zu kompensieren. Für die Gemeinde Dahmetal (mit den                  sind aus Gründen von Turbulenzintensitäten und der damit
      Gemarkungen Wildau und Wentdorf) sowie für die Stadt Dahme/Mark (Gemarkung                  verbundenen erhöhten Anforderung an die Standsicherheit
      Kemlitz) ist dies durchaus von Relevanz. Seit Anfang der 2000er Jahre ist hier kreis- und   weitere Mindestabstände einzuhalten. Für den Abstand der
      planungsregionsübergreifend ein sehr großes Windgebiet entstanden. Auch die                 WEA zueinander sind als gängige Werte der 5-fache
      Gemeinden des Amtes Dahme/Mark befassen sich ebenfalls mit Planungen bezüglich              Rotordurchmesser in Hauptwindrichtung und der 3-fache
      Repowering, sodass die Festlegung und Ausdehnung des SO 6 hierfür von besonderer            Rotordurchmesser in Nebenwindrichtung anzunehmen. Die
      Bedeutung ist.                                                                              unmittelbar in Hauptwindrichtung davorstehenden drei WEA
                                                                                                  sollen im Rahmen des Repowerings zurückgebaut werden
                                                                                                  (gleicher Betreiber wie Bestands-WEA im nördlichen Teil des
                                                                                                  geplanten B-Plans). Die Größe des Baufensters ergibt sich aus
                                                                                                  Gründen der Flexibilität, um auf den WEA-Bestand sowie die
                                                                                                  WEA-Planungen der Nachbargemeinde angemessen
                                                                                                  reagieren zu können.
                                                                                                  Nach dem Wissen von Energiequelle laufen vereinzelt
                                                                                                  Gespräche zu einem möglichen Repowering. Energiequelle hat
                                                                                                  hier mit anderen Planern Nutzungsverträge geschlossen.

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                                              Seite 6 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

                                                                                                                                                 Änderung
 06   Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum                                  Abwägungsvorschlag
                                                                                                                                           B-Plan     Begründung
      Lage und Ausdehnung der im 500 m Pufferbereich des o. g. Bebauungsplans (Stand Dezember Kenntnisnahme                                   -            -
      2020) derzeit bekannten Bodendenkmale sind im Entwurf (Begründung S. 42) richtig verzeichnet.
      Auf die allgemeine Meldepflicht unerwartet auftretender Funde (BbgDSchG § 11) wird auf Seite 51
      der Begründung hingewiesen, sodass wir keine weiteren Anmerkungen oder Hinweise zu der
      Planung haben.
      Hinweise:                                                                                       Kenntnisnahme                          -            -
      Unsere Stellungnahme erfolgt in Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse der
      Denkmalfachbehörde für Bodendenkmale und als Träger öffentlicher Belange gemäß BbgDSchG
      § 17 (1)-(4).
      Da bei dem Vorhaben auch Belange der Baudenkmalpflege berührt sein können, erhalten Sie aus
      unserem Hause gegebenenfalls eine weitere Stellungnahme.

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                       Seite 7 / 34
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            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

                                                                                                                                                                                Änderung
 08       Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr                                      Abwägungsvorschlag
                                                                                                                                                                          B-Plan    Begründung
      durch das Vorhaben werden Belange der Bundeswehr berührt und teilweise beeinträchtigt. Kenntnisnahme                                                                  -              -
      Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen zum angegebenen Vorhaben
      seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher Belange Einwände.
      Durch das geplante Windeignungsgebiet werden verschiedene Belange der Bundeswehr berührt. Berücksichtigung                                                            X              X
      Die Aussagen der Bundeswehr im vorliegenden Entwurf sind nicht korrekt und müssen korrigiert Die Aussagen auf der Planzeichnung und in der Begründung
      werden.                                                                                      werden korrigiert.
      Das Windeignungsgebiet befindet sich im Zuständigkeitsbereich der militärischen Flugsicherung Kenntnisnahme                                                           -              -
      des Militärflugplatzes Holzdorf, im Verlauf eines Tiefflugkorridors für Strahlflugzeuge (ED-R 1501)
      sowie im teilweisen Verlauf eines Tiefflugkorridors für Hubschrauber (einschließlich
      Sicherheitskorridor) und im Interessengebiet der Luftverteidigungsradaranlage Holzdorf.
      Aufgrund der Betroffenheit der Tiefflugstrecken für Hubschrauber werden nachfolgende Baufenster     Berücksichtigung                                                  X              X
      im Windeignungsgebiet abgelehnt: SO BE 02, SO BE 03, SO BE 04, SO BE 05, SO BE 07, SO BE            Die Hubschraubertiefflugstrecke wurde berücksichtigt und die
      08, SO BE 09 und SO 12. Die Baufenster SO 04 und SO 09 reichen teilweise in die                     betroffenen Baufenster gestrichen. Der Tiefflugkorridor wurde
      Hubschraubertiefflugstrecke und es können lediglich im westlichen Bereich Windenergieanlagen        als Tabubereich dargestellt.
      (WEA) zugelassen werden insofern keiner der anderen genannten Belange zu einer Ablehnung
      führt. In den Baufenstern SO 7 und SO 10 kann es im östlichen Bereich der Baufenster zu
      Ablehnungen          aufgrund       der       Hubschraubertiefflugstrecke      kommen.       Die
      Hubschraubertiefflugstrecken sind eigens dafür eingerichtet, im Rahmen von
      einsatzvorbereitender Ausbildung und Weiterbildung die Besatzungen unter den besonderen
      Bedingungen des bodennahen Luftraums zu qualifizieren und somit die Einsatzbereitschaft der
      Hubschrauberkräfte zu erhalten. Durch die Festlegung von Sicherheitskorridoren wird dem
      militärischen Erfordernis der notwendigen Hindernisfreiheit bei Hubschraubertiefflügen Rechnung
      getragen.
      Nach den militärischen Sicherheitsvorgaben ist ein Bauvorhaben in diesen Korridoren (mit einer
      festgelegten Breite von drei km), die aufgrund ihres Hindernischarakters eine konkrete Gefahr für
      den Flugbetrieb darstellen, die Zustimmung zu versagen. Andernfalls würde die sichere
      Durchführung des Flugbetriebs erheblich beeinträchtigt. Auch eine Verdichtung von
      Luftfahrthindernissen innerhalb des Sicherheitskorridors ist unzulässig um eine Gefährdung der
      Luftfahrtbesatzung zu vermeiden. Dieser Einwand wird auch über das Beteiligungsverfahren der
      zivilen Luftfahrtbehörde im Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geltend gemacht
      und stellt ferner einen verteidigungspolitischen Belang nach § 35 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch dar.

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            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

      Die weiteren genannten Belange können nur im Rahmen von Einzelfallprüfungen abschließend            Berücksichtigung                                                    -            -
      bewertet werden, da hierfür die konkreten Standortkoordinaten der WEA, Anlagentyp, Nabenhöhe,       Die genauen Standorte und WEA-Typen sind noch nicht
      Rotordurchmesser, Bauhöhe über Grund und Gesamthöhe über Normalhöhe-Null benötigt wird.             bekannt. Eine Anfrage wurde durch Energiequelle auf
      Hieraus können sich sowohl Zustimmungen, Zustimmungen mit Auflagen oder Ablehnungen von             Grundlage einer worst-case-Betrachtung durchgeführt.
      einzelnen bzw. mehreren WEA ergeben.

      In Bezug auf die Luftverteidigungsradaranlage (LVR-Anlage) sind ihre Ausführungen im Entwurf        Berücksichtigung                                                    X            X
      unzutreffend. Insofern WEA aufgrund ihrer Bauhöhe in den Erfassungsbereich der LVR-Anlage           Die Ausführungen wurden korrigiert. Es wurde auf der
      hineinragen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich um zu klären, ob eine Beeinträchtigung der      Planzeichnung      der    Hinweis     aufgenommen,        dass
      Funktion der LVR-Anlage erfolgt oder auch nicht.                                                    Einzelfallprüfungen möglich sind und ggf. mit Restriktionen zu
      Bei Bauhöhen über 213 m über Grund ist in Bezug auf die Tiefflugstrecke für Strahlflugzeuge eine    rechnen ist.
      Einzelfallprüfung erforderlich.
      Zur Abklärung der Sicherheit des Flugbetriebes und der Flugsicherheit bezüglich des Berücksichtigung                                                                    X            X
      Militärflugplatzes Holzdorf ist eine abschließende Bewertung ebenfalls erst im Einzelfall möglich. Es wurde auf der Planzeichnung der Hinweis aufgenommen,
      Aufgrund der aktuell gängigen Bauhöhen für WEA ist mit Restriktionen zu rechnen.                   dass Einzelfallprüfungen möglich sind und ggf. mit Restriktionen
                                                                                                         zu rechnen ist.
      Hinweis:                                                                                           Berücksichtigung                                                     -            -
      Bitte senden Sie Anforderungen zu Stellungnahmen von der Bundeswehr als Träger öffentlicher Die Bundeswehr wird zukünftig unter der angegebenen Adresse
      Belange zukünftig an folgende Adresse:                                                             beteiligt.
      Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBW),
      Referat Infra I 3, Fontainengraben 200 in 53123 Bonn oder elektronisch an:
      BAIUDBwToeB@bundeswehr.org.
      Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ist über den Berücksichtigung                                                         -            -
      weiteren Ausgang des Verfahrens zu informieren und unter Angabe meines Zeichens VII-487-20- Die Bundeswehr wird im laufenden Verfahren weiter beteiligt
      BBP zu beteiligen. Weiterhin wird um Übersendung des Abwägungsergebnisses, ebenfalls unter und über den Ausgang informiert. Die Abwägungsergebnisse
      Angabe meines Zeichens gebeten.                                                                    werden ortsüblich bekannt gemacht.

                                                                                                                                                                                  Änderung
 15             GDMcom Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation mbH                                              Abwägungsvorschlag
                                                                                                                                                                            B-Plan     Begründung
      Im angefragten Bereich befinden sich keine Anlagen und keine zurzeit laufenden Planungen Kenntnisnahme                                                                   -            -
      folgender Anlagenbetreiber: Erdgasspeicher Peissen GmbH, Ferngas Netzgesellschaft mbH
      (Netzgebiet Thüringen, Sachsen), GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher
      Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, ONTRAS Gastransport GmbH, VNG Gasspeicher
      GmbH
      Wir haben keine Einwände gegen das Vorhaben.

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                                                        Seite 9 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

      Auflage:                                                                                             Berücksichtigung                                                 -             -
      Sollte der Geltungsbereich bzw. die Planung erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum     Bei Planerweiterung oder -verlagerung wird die GDMcom erneut
      die dargestellten                                                                                    beteiligt.
      Planungsgrenzen überschreiten, so ist es notwendig, eine erneute Anfrage durchzuführen.
      Sofern im Zuge des o.g. Vorhabens Baumaßnahmen vorgesehen sind, hat durch den
      Bauausführenden rechtzeitig
      - also mindestens 6 Wochen vor Baubeginn - eine erneute Anfrage zu erfolgen.
      GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH &                 Berücksichtigung                                                 -             -
      Co. KG                                                                                               Auskünfte weiterer möglicher Anlagenbetreiber wurden am
      Bitte beachten Sie, dass GDMcom nur für einen Teil der Anlagen dieses Betreibers für Auskunft        01.02.2021 auf dem Auskunftsportal BIL eingeholt. Es wurden
      zuständig ist. Im angefragten Bereich befinden sich keine von uns verwalteten Anlagen des oben       keine zuständigen Teilnehmer ermittelt.
      genannten Anlagenbetreibers, ggf. muss aber mit Anlagen des oben genannten bzw. anderer
      Anlagenbetreiber gerechnet werden. Sofern Ihre Anfrage nicht bereits über das BIL-Portal erfolgte,
      verweisen wir an dieser Stelle zur Einholung weiterer Auskünfte auf:
      GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft Deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH &
      Co. KG
      über das Auskunftsportal BIL (https://portal.bil-leitungsauskunft.de)
      Weitere Anlagenbetreiber                                                                             Berücksichtigung                                                 -             -
      Bitte beachten Sie, dass sich im angefragten Bereich Anlagen Dritter befinden können, für die        Auskünfte weiterer möglicher Anlagenbetreiber außerhalb des
      GDMcom für die Auskunft nicht zuständig ist.                                                         Zuständigkeitsbereichs der GDMcom wurden im Rahmen der
                                                                                                           frühzeitigen TÖB-Beteiligung eingeholt.

                                                                                                                                                                                Änderung
 16                              Gemeinsame Landesplanungsabteilung                                                          Abwägungsvorschlag
                                                                                                                                                                          B-Plan     Begründung
      Im 424 ha umfassenden Plangebiet (OT Falkenberg und Pitschen-Pickel) sollen im Rahmen eines Kenntnisnahme                                                              -            -
      Repowerings 30 Windenergieanlagen (WEA) zurückgebaut und 14 WEA neu errichtet werden.
      Das Plangebiet - einschließlich der bestehenden / neu geplanten Standorte für WEA - liegt nahezu
      vollständig innerhalb einer im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Heideblick als
      Fläche für die Landwirtschaft mit Konzentrationszone „Windenergienutzung" dargestellten Fläche.
      Der LEP HR enthält für das Plangebiet keine Darstellungen.
      Der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung" der Regionalen Planungsgemeinschaft
      Lausitz-Spreewald, der bisherige Festlegungen zur Steuerung von Windkraftanlagen im
      Außenbereich enthielt, ist nach Gerichtsurteilen nicht mehr wirksam.
      Die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald stellt daher gegenwärtig einen neuen Kenntnisnahme                                                               -             -
      Regionalplan mit Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Der Beschluss zur Einleitung
      des Verfahrens und die Bekanntgabe der Planungsabsichten einschließlich der voraussichtlichen
      Kriterien für ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zur Steuerung der
      Windenergienutzung wurde am 7. Oktober 2020 im Amtsblatt für Brandenburg (Nr. 40, Seite 929)
      bekannt gemacht.

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                                                      Seite 10 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

      Bindungswirkung                                                                                    Kenntnisnahme                                -             -
      Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Ziele der Raumordnung bei der Bauleitplanung zu beachten.
      Die für die Planung relevanten Grundsätze der Raumordnung sind aus den o. g. Rechtsgrundlagen
      von der Kommune eigenständig zu ermitteln und im Rahmen der Abwägung angemessen zu
      berücksichtigen.
      Hinweise                                                                                           Kenntnisnahme                                -             -
      Diese Stellungnahme gilt, solange die Grundlagen, die zur Beurteilung der Planung geführt haben,
      nicht wesentlich geändert wurden. Die Erfordernisse aus weiteren Rechtsvorschriften bleiben von
      dieser Mitteilung unberührt.
      Wir bitten (zur Sicherung der Übermittlung trotz der Corona-bedingten Sondersituation),            Kenntnisnahme                                -             -
      Beteiligungen gemäß Landesplanungsvertrag zur Zielmitteilung/Trägerbeteiligung nur in digitaler
      Form durchzuführen;
      - bei Mitteilungen über das Inkrafttreten von Bauleitplänen sowie Satzungen nach § 34 Abs. 4 Ziff.
      1-3 BauGB oder die Einstellung von Verfahren (vgl. Artikel 20 des Landesplanungsvertrages) den
      Plan bzw. die Satzung und seine Bekanntmachung nur in digitaler Form als pdf-Datei per E-Mail
      zu übersenden (oder alternativ in Papierform);
      - Beteiligungen bzw. Mitteilungen über die Bekanntmachung soweit möglich ergänzend als shape-
      Datei für eine Übernahme der für GL relevanten Geometrien von Bauleitplänen in unser
      Planungsinformationssystem (PLIS) zu übersenden; dabei sollte der verwendete Raumbezug
      angegeben werden (möglichst als EPSG-Schlüssel); alternativ wäre auch das .dxf-Format möglich;
      dafür ausschließlich unser Referatspostfach zu nutzen: q15.postegl,berlin-brandenburq.de.
      Information für den Fall der Erhebung personenbezogener Daten siehe folgenden Link:
      https://gl.berlin-brandenburq.delservicelinfo-personenbezoqene-daten-gl-5.pdf.

                                                                                                                                                          Änderung
 18                    Gewässerunterhaltungsverband „Obere Dahme/ Berste“                                                Abwägungsvorschlag
                                                                                                                                                    B-Plan     Begründung
      Das von Ihnen geplante Vorhaben zum Repowering von WKA innerhalb des WEG 13 tangiert Kenntnisnahme                                               -            -
      entsprechend unseres Gewässerkatasters keinerlei unterhaltungspflichtiger Fließgewässer II.
      Ordnung, für die der GUV „Obere Dahme/Berste“ laut Brandenburger Wassergesetz zuständig ist.
      Daher liegt unsererseits keine Betroffenheit vor.

                                                                                                                                                          Änderung
 19                             Industrie- und Handelskammer Cottbus                                                     Abwägungsvorschlag
                                                                                                                                                    B-Plan     Begründung
      Seitens der IHK Cottbus gibt es zu den Vorentwurfsunterlagen keine Anmerkungen oder Hinweise. Kenntnisnahme                                      -            -
      Wir bitten Sie uns weiterhin am Planungsverfahren zu beteiligen.                              Berücksichtigung                                   -            -
                                                                                                    Die IHK wird am weiteren Verfahren beteiligt.

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                                Seite 11 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

                                                                                                                                                                                 Änderung
 21                      Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“                                                  Abwägungsvorschlag
                                                                                                                                                                           B-Plan     Begründung
      zu dem o.g. Projekt, der Erarbeitung eines Bebauungsplanes „Windkrafteignungsgebiet                   Kenntnisnahme                                                     -            -
      Falkenberg / Pitschen-Pickel" für die Gemeinde Heideblick, gibt es seitens des KAEV
      "Niederlausitz" keine Einwände.
      Aufgrund dessen, dass der Inhalt dieser Maßnahme, allein darauf gerichtet ist, bereits vorhandene     Kenntnisnahme
      Altanlagen, in neue Windkraftanlagen am gleichen Standort zu tauschen ohne dabei den
      Straßenraum zu beeinträchtigen, wird der KAEV "Niederlausitz", als TÖB und öffentlich-rechtlicher
      Entsorgungsträger, nicht direkt von diesen Vorhaben berührt.
      Allerdings ist es auch nicht auszuschließen, dass während der Baumaßnahmen einige                     Berücksichtigung                                                 -             -
      Entsorgungsobjekte entlang der tangierenden Straßen durch Behinderungen in der Zufahrt etc.           Die Bautätigkeiten erfolgen mit Rücksicht auf Anlieger sowie
      betroffen sein könnten. Um deren Anliegern und den entsprechenden Ver- und                            Ver- und Entsorgungsunternehmen. Mögliche Einschränkungen
      Entsorgungsunternehmen während der Bauphase die Zufahrt zu gewährleisten, müssten im                  werden mit den Betroffenen abgesprochen und öffentlich
      Vorfeld dazu, möglicherweise, entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.                            bekanntgemacht.
      Für Rückfragen und Detailinformationen zur Problematik der Entsorgung, steht gegebenenfalls das       Kenntnisnahme                                                    -             -
      seitens des KAEV beauftragte Entsorgungsunternehmen, die ALBA Lausitz GmbH am Standort
      Lübben, Am Ostbahnhof 5 zur Verfügung. - Ansprechpartner hier, ist der Einsatzleiter, Herr Richter,
      unter der Telefonnummer 0355 -7508 700.

                                                                                                                                                                                 Änderung
 22                                 Landesamt für Bauen und Verkehr                                                           Abwägungsvorschlag
                                                                                                                                                                           B-Plan     Begründung
      Der Geltungsbereich befindet sich im Zuständigkeitsbereich der LuBB.                                  Kenntnisnahme                                                     -            -
      Die Belange der zivilen Luftfahrt werden durch den o.g. Bebauungsplan berührt, da innerhalb des       Kenntnisnahme                                                     -            -
      Geltungsbereiches die sonstigen Sondergebiete SO 01 bis SO12 sowie SO BE 01 bis SO BE 10
      mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ für die Errichtung von Windkraftanlagen festgesetzt
      werden und Windkraftanlagen im Sinne §§ 14 ff. LuftVG Luftfahrthindernisse darstellen.
      § 18a LuftVG (Störung von Flugsicherungseinrichtungen) steht dem o.g. Vorhaben aktuell nicht          Kenntnisnahme                                                    -             -
      entgegen.
      Es bestehen derzeit keine Bedenken gegen den Vorentwurf (Stand: Dezember 2020) des                    Kenntnisnahme                                                    -             -
      Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Falkenberg / Pitschen-Pickel“ der Gemeinde Heideblick.
      Begründung:                                                                                           Kenntnisnahme                                                    -             -
      Der im Kartenmaterial ausgewiesene Geltungsbereich zu dem Vorentwurf (Stand: Dezember 2020)
      des Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Falkenberg / Pitschen-Pickel“ der Gemeinde
      Heideblick liegt außerhalb von Bauschutzbereichen ziviler Flugplätze (Verkehrs-, Sonder-,
      Hubschraubersonderlandeplätzen) sowie Segelflug- und Modellfluggeländen.
      Gemäß § 14 Abs. 1 LuftVG darf die für die Baugenehmigung zuständige Behörde außerhalb von             Kenntnisnahme                                                    -             -
      Bauschutzbereichen der Errichtung von Bauwerken, die eine Höhe von 100 Metern über
      Erdoberfläche überschreiten, nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden genehmigen. Gleiches gilt
      sinngemäß für Bäume, Freileitungen, Masten, Dämme sowie für andere Anlagen und Geräte.

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                                                       Seite 12 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

      Da innerhalb des Geltungsbereiches die sonstigen Sondergebiete SO 01 bis SO 12 sowie SO BE          Berücksichtigung                                                -          -
      01 bis SO BE 10 mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ für die Errichtung von Windkraftanlagen       Die LuBB wird im weiteren Verfahren beteiligt.
      festgesetzt werden und eine maximale Anlagenhöhe von bis 219 m über Grund bzw. 319 m über
      NHN geplant ist, ist die LuBB in den weiteren Genehmigungsverfahren für die Windkraftanlagen
      zu beteiligen.
      Das Plangebiet liegt weiter außerhalb ziviler Flugsicherungseinrichtungen (Vgl. § 18a LuftVG).      Kenntnisnahme                                                   -          -
      Im Ergebnis bestehen derzeit keine Bedenken gegen den Vorentwurf (Stand: Dezember 2020) des         Kenntnisnahme                                                   -          -
      Bebauungsplanes „Windeignungsgebiet Falkenberg / Pitschen-Pickel“ der Gemeinde Heideblick.
      Hinweise:                                                                                           Berücksichtigung                                                -          -
      1. Sollten die Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes geändert werden, sind die                    Die LuBB wird im weiteren Verfahren beteiligt.
      entsprechenden Planunterlagen bei der Luftfahrtbehörde erneut zur Prüfung einzureichen.
      2. Für die Errichtung von Windkraftanlagen, die eine Höhe von 100 m über Grund überschreiten,       Berücksichtigung                                                -          -
      ist die luftrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 LuftVG in jedem Falle zwingend erforderlich.    Der zuständigen Luftfahrtbehörde werden die Planunterlagen im
      Der zuständigen Luftfahrtbehörde sind die Planunterlagen im Rahmen der                              Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgelegt.
      Genehmigungsverfahren für alle Windkraftanlagen vorzulegen.
      3. Die Tages- und Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen richtet sich nach der Allgemeinen         Berücksichtigung                                                -          -
      Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen in der jeweils aktuell gültigen   Die aktuell gültige Fassung für die Tages- und
      Fassung (AVV LFH vom 24.04.2020; veröffentlicht am 30.04.2020 im Bundesanzeiger – BAnzAT            Nachtkennzeichnung       wird      im     Rahmen        des
      30.04.2020 B4).                                                                                     Genehmigungsverfahrens berücksichtigt.
      4. Für den Einsatz einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Windkraftanlagen           Berücksichtigung                                                -          -
      gelten gemäß Pkt. 5.4 AVV LFH die Vorgaben des Anhangs 6.                                           Die entsprechenden Vorgaben werden berücksichtigt.
      5. Der Vollständigkeit halber weise ich bereits an dieser Stelle darauf hin, dass sich die          Berücksichtigung                                                -          -
      Zustimmungs-/Genehmigungspflicht auch auf temporäre Hindernisse erstreckt. Das heißt, die           Die Einholung von Zustimmungen für Kräne oder ähnliche
      Einsatzpläne von Kränen oder ähnlichen Baugeräten, die eine Maximalhöhe von 100 m über Grund        Baugeräte, die eine Maximalhöhe von 100 m über Grund
      überschreiten, sind bei der Luftfahrtbehörde entsprechend zur Prüfung und Genehmigung               überschreiten,    wird       auf     das    nachgeordnete
      vorzulegen.                                                                                         Genehmigungsverfahren abgestellt.
      6. Zur Abklärung militärischer Belange empfehle ich Ihnen, das Bundesamt für Infrastruktur,         Bereits berücksichtigt                                          -          -
      Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Postfach 2963, 53019 Bonn, zu           Das BAIUDBw wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen
      beteiligen.                                                                                         Behördenbeteiligung zur Stellungnahme aufgefordert. Die
                                                                                                          Belange werden berücksichtigt.
      7. Diese Stellungnahme ersetzt nicht die Zustimmung der Luftfahrtbehörde in den einzelnen           Kenntnisnahme                                                   -          -
      Genehmigungsverfahren zu den Windkraftanlagen.
      Ich bitte nach Abschluss des Verfahrens um Übersendung des die Luftfahrt betreffenden Teils des Berücksichtigung                                                    -          -
      Abwägungsberichtes.                                                                             Das Abwägungsergebnis wird ortsüblich bekanntgemacht.

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                                                 Seite 13 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

                                                                                                                                                                                  Änderung
 23                          Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe                                                    Abwägungsvorschlag
                                                                                                                                                                         B-Plan     Begründung
      1. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die ohne         Kenntnisnahme                                                  -            -
      Zustimmung, Befreiung o. Ä. der Fachbehörde in der Abwägung nicht überwunden werden können:
      Keine.
      2. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den Plan berühren können, mit Angabe              Kenntnisnahme                                                 -             -
      des Sachstands:
      Keine.
      3. Sonstige fachliche Informationen oder rechtserhebliche Hinweise aus der eigenen Zuständigkeit       Kenntnisnahme                                                 -             -
      zu dem o. g. Plan:                                                                                     Die Bohrlöcher befinden sich außerhalb des Planungsraums.
      Bohrlochbergbau:                                                                                       Eine Gefahr der Überbauung besteht daher nicht.
      Am Südrand, außerhalb des Planungsbereiches, befinden sich zwei stillgelegte Tiefbohrungen
      (siehe Übersichtskarte, Anlage).
      Eine Überbauung der Bohrung ist nicht zulässig. Die Bohrung muss zu Wartungs- und
      Instandhaltungszwecken bzw. im Havariefall (!) mit einem dementsprechend groß dimensionierten
      Bohrgerät erreicht werden können. Es ist ein Mindestabstand zur Bohrung von 25 m einzuhalten.
      Die Bohrstandorte gelten als potenzielle Altlastenverdachtsflächen. Möglich ist, dass sich in diesem
      Umfeld einfache Gruben (sogenannte Schlammgruben) befinden, die zur Ablagerung bzw.
      Entsorgung von Bohrrückständen genutzt wurden.
      Geologie:                                                                                              Bereits berücksichtigt                                        -             -
      Auskünfte zur Geologie können über den Webservice des LBGR abgefragt werden.                           Grundlagendaten wurden bereits über den Webservice des
                                                                                                             LBGR bezogen.
      Außerdem weisen wir auf die im Zusammenhang mit etwaig geplanten Bohrungen oder                        Berücksichtigung                                              -             -
      geophysikalischen Untersuchungen bestehende Anzeige-, Mitteilungs- oder Auskunftspflicht hin           Die im Zusammenhang mit etwaig geplanten Bohrungen oder
      (Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und              geophysikalischen Untersuchungen bestehende Anzeige-,
      öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten         Mitteilungs- oder Auskunftspflicht wird berücksichtigt.
      zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz-GeolDG)).

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                                                        Seite 14 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

                                                                               Kenntnisnahme           -       -

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                              Seite 15 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

                                                                                                                                                  Änderung
 26                                      Landesamt für Umwelt                                                          Abwägungsvorschlag
                                                                                                                                            B-Plan     Begründung
      die zum o. g. Betreff übergebenen Unterlagen wurden von den Fachabteilungen Naturschutz,         Kenntnisnahme                           -            -
      Immissionsschutz und Wasserwirtschaft (Prüfung des Belangs Wasserwirtschaft hier bezogen auf
      die Zuständigkeiten des Wasserwirtschaftsamtes gemäß BbgWG § 126, Abs. 3, Satz 3, Punkte 1-
      5 u. 8) des Landesamtes für Umwelt (LfU) zur Kenntnis genommen und geprüft. Im Ergebnis dieser
      Prüfung werden für die weitere Bearbeitung der Planungsunterlagen sowie deren Umsetzung
      beiliegende Stellungnahmen der Fachabteilungen übergeben.
      Immissionsschutz:                                                                                Kenntnisnahme                          -             -
      4. Weitergehende Hinweise
      ☐ Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Plan berühren können, mit
      Angabe des Sachstands und des Zeitrahmens
      ☒ Sonstige fachliche Informationen oder rechtserhebliche Hinweise aus der eigenen
      Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und
      ggf. Rechtsgrundlage
      1. Sachstand                                                                                     Kenntnisnahme                          -             -
      Antragsgegenstand ist der Entwurf zum Bebauungsplan (B-Plan) „Windeignungsgebiet
      Falkenberg/Pitschen-Pickel“. Der B-Plan wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt.
      Ziel der vorgelegten Planung ist ein Repowering der Fläche. 30 alte Windenergieanlagen (WEA)
      sollen durch 14 neue WEA ersetzt werden. Zusätzlich werden drei weitere WEA außerhalb des
      Geltungsbereiches zurückgebaut. Im Geltungsbereich werden sonstige Sondergebiet (SO) gem. §
      11 Baunutzungsverordnung (BauNVO), Flächen für Wald, Landwirtschaft und Verkehr festgesetzt.
      Der BPlan befindet sich in der Konzentrationszone Wind gem. Flächennutzungsplan (FNP).
      Die nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen befinden sich in den Ortslagen Falkenberg und    Kenntnisnahme                          -             -
      Pitschen-Pickel. Die geplanten Anlagenstandorte sind rund 1000m von den Siedlungen entfernt.
      Im Geltungsbereich und unmittelbar westlich und nordwestlich werden bereits WEA betrieben.
      Der vorliegende Bebauungsplan wurde insbesondere nach den Grundsätzen des § 50 BImSchG           Kenntnisnahme                          -             -
      i.V.m. § 1 Abs. 5 und Abs.6 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) geprüft. Demnach sollen Flächen
      unterschiedlicher Nutzung einander so zugeordnet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen
      (§§ 1 und 3 BImSchG) auf schutzwürdige Nutzungen weitgehend vermieden und neue
      Konfliktlagen ausgeschlossen werden.

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                        Seite 16 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

      2. Stellungnahme                                                                                   Berücksichtigung                                                X          X
      Die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen ist mit erheblichen Auswirkungen auf die       Laut Rücksprache mit Herrn Olbrich (LfU) sollen Prognosen ein
      Schutzgüter verbunden. In den aktuellen Planungsunterlagen wird auf einen Genehmigungsantrag       mögliches Worst-Case-Szenario abdecken hinsichtlich der
      nach Bundes-Immissionsschutzgesetz und die dazugehörigen Schattenwurf- und Schallgutachten         Standorte, des Schallpegels sowie Größen der potentiellen
      verwiesen. Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat keine Kenntnis über die vorgenannten Gutachten.      Windenergieanlagen. Es sind hierbei Windenergieanlagen zu
      Im Umweltbericht (S. 47) werden die typischen Auswirkungen von WEA auf das Schutzgut Mensch        wählen, welche den B-Plan voll ausreizen. Die Immissionsorte
      benannt. Da keine aktuellen Gutachten vorliegen und die relevanten Immissionsorte (IO) nicht       wurden EQ per E-Mail am 08.02.2021 übermittelt.
      benannt sind, kann nicht abschließend beurteilt werden ob keine Verschlechterung der               Berechnungen werden auf dieser Grundlage durchgeführt und
      Immissionssituation an den IO zu erwarten ist.                                                     die Ergebnisse in die Planunterlagen eingearbeitet.
      In der Planbegründung (S. 16) und der Planzeichnung werden immissionsschutzrechtliche              Berücksichtigung                                                X          X
      Hinweise benannt. Verbindliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden nicht definiert.        Schall- und Schattenwurfberechnungen wurden in Auftrag
      Ohne die Erarbeitung aktueller Gutachten kann die Zweckmäßigkeit von Maßnahmen zum Schutz          gegeben und die Ergebnisse in die Planunterlagen
      des Schutzgutes Mensch nicht belegt werden.                                                        eingearbeitet.
      Zur Beurteilung der Auswirkungen des Planvorhabens auf die Schutzgüter sind vom
      Vorhabensträger umfassende Untersuchungen/Gutachten vorzulegen:
      - detaillierte schalltechnische Prognose entsprechend der TA Lärm und des Erlasses des
      Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg zu
      Anforderungen an die Geräuschimmissionsprognose und an die Nachweismessung bei
      Windkraftanlagen (WEA-Geräuschimmissionserlass vom 16.01.2019)
      - Schattenwurfprognose nach WEA-Schattenwurf-Leitlinie des Landes Brandenburg vom
      24.03.2003
      - Prognose zu Lichtimmissionen
      - Ermittlung und Darstellung des standortspezifischen Gefährdungspotential (Risikoanalyse) z.B.
      durch Eisabwurf/Eisabfall, Rotorblattbruch, Brände
      Für den Geltungsbereich ist die Vorbelastung zu berücksichtigen. Die entsprechenden Daten zur      Berücksichtigung                                                -          X
      Vorbelastung sowie die zu untersuchenden Immissionsorte können beim Landesamt für Umwelt,          Die entsprechenden Daten zur Vorbelastung und die zu
      Abteilung      Technischer      Umweltschutz       2,   Überwachung,       Referat     T      25   untersuchenden Immissionsorte werden beim LfU erfragt und in
      (Sebastian.Olbrich@LfU.Brandenburg.de), erfragt werden.                                            der Begründung zur Planzeichnung sowie in den Schall- und
                                                                                                         Schattenwurfberechnungen berücksichtigt.
      Im weiteren Planverfahren sind in der Planbegründung/ Umweltbericht die Methodik der               Berücksichtigung                                                -          X
      Untersuchung, die Bewertungskriterien der Untersuchungsergebnisse hinreichend und                  In der Planbegründung/ Umweltbericht werden die Methodik der
      nachvollziehbar zu dokumentieren. Die ermittelten Ergebnisse sind im Zusammenhang mit den          Untersuchung      und      die   Bewertungskriterien     der
      Schutzgütern zu bewerten und im Umweltbericht darzustellen. Die Bestandsanlagen sind als           Untersuchungsergebnisse hinreichend und nachvollziehbar
      Vorbelastung mit zu berücksichtigen.                                                               dokumentiert. Die ermittelten Ergebnisse werden im
                                                                                                         Zusammenhang mit den Schutzgütern bewertet und im
                                                                                                         Umweltbericht dargestellt. Die Bestandsanlagen werden als
                                                                                                         Vorbelastung berücksichtigt.

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                                                Seite 17 / 34
Gemeinde Heideblick –Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/ Pitschen-Pickel“
            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

      3. Fazit                                                                                             Berücksichtigung                                               -          X
      Im Rahmen der Bauleitplanung ist die Schaffung neuer Konfliktlagen zu vermeiden bzw. sollte          Die immissionsrechtlichen Belange werden im Umweltbericht
      erkennbar versucht werden, bestehende Konflikte mit planerischen Mitteln zu verringern. Die          tiefergehend behandelt und bestehende Konflikte planerisch
      grundlegenden immissionsschutzrechtlichen Belange sind aus diesem Grund im                           gelöst.
      Bebauungsplanverfahren zu lösen um die planerischen Grundlagen für das Repowering am
      Standort zu ermöglichen.
      Die immissionsschutzfachlichen Auswirkungen des geplanten Windparks sind in Bezug auf den            Berücksichtigung                                               X          X
      Schallschutz, Schattenwurf, Lichtimmissionen und ihr Gefährdungspotential im Umweltbericht           Schall- und Schattenwurfberechnungen wurden in Auftrag
      detailliert darzustellen. Die Aussagen im Umweltbericht (S. 47) sind pauschal und nicht              gegeben und die Ergebnisse in die Planunterlagen
      gutachterlich belegt. Ein abschließendes Votum zum Antragsgegenstand ist nach aktuellem              eingearbeitet.
      Kenntnisstand nicht möglich.
      Die vorliegende Stellungnahme verliert mit der wesentlichen Änderung der Beurteilungsgrundlagen      Berücksichtigung                                               -          -
      ihre Gültigkeit. Das Ergebnis der Abwägung durch die Kommune ist entsprechend § 3 Abs. 2 Satz        Das Ergebnis der Abwägung wird durch die Gemeinde
      4 BauGB mitzuteilen.                                                                                 Heideblick entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitgeteilt.
      Wasser:                                                                                              Kenntnisnahme                                                  -          -
      Keine Betroffenheit durch die vorgesehene Planung.
      Naturschutz:                                                                                         Berücksichtigung                                               X          -
      1. Einwendungen                                                                                      Geschützte Biotope insb. die durch das Untersuchungsgebiet
      Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die ohne          verlaufende Allee wird nicht beeinträchtigt. Die Baufenster
      Zustimmung, Befreiung o. Ä. der Fachbehörde in der Abwägung nicht überwunden werden können           werden so angepasst, dass eine Beeinträchtigung von
      (bitte alle drei Rubriken ausfüllen)                                                                 vornherein ausgeschlossen werden kann.
      a) Einwendung
      1. Allee (§ 17 Abs. 1 BbgNatSchAG)
      Laut der eingereichten Biotopkartierung liegt innerhalb eines der geplanten Baufenster eine gem.
      § 17 Abs. 1 BbgNatSchAG geschützte Allee. Konflikte mit den Verboten sind bereits auf der
      Planungsebene zu lösen, um die Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplanes zu gewährleisten und
      damit im Weiteren eine Teil-/Nichtigkeit auszuschließen. Über eine erforderliche Befreiung nach §
      67 BNatSchG wird im Rahmen des konzentrierenden Genehmigungsverfahrens unter Beteiligung
      des LfU, N1 entschieden.
      2. besonderer Artenschutz (§ 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG)                                     Berücksichtigung                                               -          X
      Die Verbote des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG gelten für Vorhaben i. S. d. § 18 Abs. 2 Satz   Es wird ein Artenschutzfachbeitrag erarbeitet. Sofern für
      1, die nach den Vorschriften des BauGB zulässig sind, nur für die Arten nach Anhang IV der FFH-      Anhang IV- Arten und Vogelarten Verbotstatbestände nach § 44
      RL und europäische Vogelarten. Die Gemeinde muss also vorausschauend prüfen, ob im Hinblick          BNatSchG nicht ausgeschlossen werden können, werden
      auf den besonderen Artenschutz eine Ausnahmelage vorliegt. Voraussetzung für die                     Ausnahmen beantragt.
      Rechtmäßigkeit des Planes ist nicht die Ausnahme selbst, sondern das Vorliegen einer
      Ausnahmelage.

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                                                 Seite 18 / 34
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            (Vorentwurf, Stand Dezember 2020)

            Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

      Erforderliche artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG werden in der Regel  Berücksichtigung                                                  X          -
      im Rahmen des konzentrierenden Genehmigungsverfahrens unter Beteiligung des LfU, N1 als      Mögliche      artenschutzrechtliche      Konflikte       durch
      zuständiger Behörde für den besonderen Artenschutz erteilt. Wenn für geplante Vorhaben keine baugenehmigungsfreie Vorhaben wie z.B. Erschließungswege
      Baugenehmigungen erforderlich sind (baugenehmigungsfreie Vorhaben z. B. Erschließungswege),  werden im Rahmen des B-Planverfahrens gelöst. Das
      so sind auftretende artenschutzrechtliche Konflikte bereits abschließend im B-Plan zu lösen. Wegekonzept wird auf der Planzeichnung dargestellt.
      Brutvögel                                                                                    Berücksichtigung                                                  -          X
      Im Abstand von ca. 1.500 m zum Geltungsbereich des B-Planes befinden sich zwei               Nach telefonischer Abstimmung mit dem LfU am 25.02.2021
      Weißstorchbrutplätze. Somit wird durch das Vorhaben der laut Tierökologischen Abstandskriterien
                                                                                                   wurde vereinbart, dass zunächst eine Habitatpotenzialanalyse
      (TAK) festgesetzte Restriktionsbereich von 3.000 m unterschritten. Im Rahmen konkreter       unter Berücksichtigung der Landwirtschaftsflächen als
      Standortplanungen werden vertiefende Untersuchungen zur Raumnutzung der Art gemäß der TAK    Sommernahrungshabitat vorgenommen werden soll. Eine
      erforderlich.                                                                                Prüfung der Unterlagen, welche durch Energiequelle erstellt und
                                                                                                   von Siedlung und Landschaft bewertet wurden, erfolgte durch
                                                                                                   das LfU kurzfristig. Im Ergebnis kann von einer
                                                                                                   Raumnutzungsanalyse         abgesehen       werden.         Die
                                                                                                   Untersuchungen      wurden      im    Umweltbericht       bzw.
                                                                                                   Artenschutzfachbeitrag eingearbeitet.
      Für die abschließende Beurteilung der artenschutzrechtlichen Betroffenheiten sind in den     Berücksichtigung                                                  X          -
      kartografischen Darstellungen die geplanten Zuwegungen zu ergänzen.                          Das Wegekonzept wird in der Planzeichnung dargestellt.
      Fledermäuse                                                                                  Berücksichtigung                                                  -          X
      Das vorliegende Fledermausgutachten bezieht sich laut Deckblatt auf das Windenergieprojekt Das Gutachten wird dahingehend korrigiert.
      Hellberge im Landkreis Teltow-Fläming. Das Gutachten ist zu korrigieren.
      Laut dem Gutachten befindet sich im Geltungsbereich ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Nicht berücksichtigt                                               -          -
      den Fledermausschutz gemäß TAK. Der Schutzbereich von 200 m zu regelmäßig genutzten Aufgrund der Unterschreitung von Mindestabständen wurden
      Flugkorridoren, Jagdgebieten und Durchzugskorridoren schlaggefährdeter Arten wird bereits vorsorglich Abschaltzeiten nach TAK festgesetzt. Eine
      unterschritten.                                                                              Anpassung der Abschaltzeiten ist mithilfe eines
      Es wird deshalb eine vertiefende Prüfung mithilfe eines Gondelmonitorings zur Ermittlung von Gondelmonitorings möglich, jedoch nicht obligatorisch. Diese
      höhenspezifischen Fledermausaktivitäten und konkrete Abschaltvorgaben notwendig.             Vorgehensweise wurde so mit dem LfU telefonisch am
                                                                                                   25.02.2021 abgestimmt.

Anlage zur Beschlussvorlage BV ___/__ der Gemeinde Heideblick                                                                                                            Seite 19 / 34
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