Bauausschusses Auszug aus dem Sitzungsbuch der Gemeinde Ainring über die öffentliche Sitzung des

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Bauausschusses Auszug aus dem Sitzungsbuch der Gemeinde Ainring über die öffentliche Sitzung des
Auszug aus dem Sitzungsbuch der Gemeinde
       Ainring
       über die öffentliche Sitzung des
       Bauausschusses
       vom 16.03.2021 im Rathaus - großer Sitzungs-
       saal
3.3   Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Perach" - Behandlung der ein-
      gegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffent-
      lichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der
      Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
      BauGB
      Billigung der Planentwürfe und Auslegungsbeschluss
      -zu diesem TOP wird der beauftragte Stadtplaner Herr Sodomann im
      Bedarfsfall per Video zugeschaltet-

       Beschluss-Nr.:                             24/2021
                                                  anwesend: 8      für: 8   gegen: 0
       Beschlussfassung:

      Vorgang:
      ANLAGE: Abwägungstabelle „Perach“

      Der Bauausschuss fasste am 08.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstel-
      lung des Bebauungsplanes „Perach“.
      Planungsziel des neu aufzustellenden Bebauungsplans „Perach“ ist, vorhandene Nach-
      verdichtungspotentiale auszuschöpfen, ohne den Charakter des Baugebietes als ländlich
      geprägtes Siedlungsgebiet zu verändern. Dabei sollen vor allem grundflächenschonende
      Maßnahmen, wie Aufstockungen bisher eingeschossiger Gebäude sowie kleinere Anbau-
      ten an bestehende Gebäude, ergriffen werden.
      Hierzu wurden planungs- wie bauordnungsrechtliche Festsetzungen mittels Planzeichen
      und Satzungstext getroffen, welche die bauliche Entwicklung innerhalb des Geltungsbe-
      reiches steuern sollen.
      Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Perach“ soll der Bauverwaltung künftig ein
      rechtssicheres Instrument an die Hand gegeben werden, mit dem Bauanträge innerhalb
      des Geltungsbereiches auf ihre Genehmigungsfähigkeit beurteilt werden können.

      Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Frühzeitige Beteiligung der Behörden
      und sonstiger Träger öffentlicher Belange fanden in der Zeit vom 13.01.2021 bis zum
      15.02.2021 statt.

      Nach Ende der Auslegungsfrist fragten die Eigentümer der Fl. Nr. 2652/2, Hallerstraße
      64a, bei der Gemeinde an ob das Baufenster der Flurnummer entsprechend vergrößert
      werden kann um ein Mehrgenerationenhaus errichten zu können. Das Baufenster solle
      nach Osten als auch nach Süden erweitert werden.
      Der Vorschlag lautet, der Anfrage zuzustimmen und das Baufenster entsprechend zu ver-
      größern, im Umkehrschluss wird die Fl. Nr. 2652/1 ebenfalls entsprechend angepasst.

      Die Gemeinde hat sich mit der Situation der Dachaufbauten auseinandergesetzt mit fol-
      gendem durch die Rechtsanwaltskanzlei erläutertem Ergebnis. Vorschlag:
      Das Verbot von weiteren Dachaufbauten gehört nach der Auffassung unserer Rechtsan-
      waltskanzlei Messerschmidt, Herr Rechtsanwalt Engelmann grundsätzlich noch einmal

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Bauausschusses Auszug aus dem Sitzungsbuch der Gemeinde Ainring über die öffentliche Sitzung des
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger
 sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes
                                  Perach

geprüft. Die gestalterische Intention ist klar und abwägungstechnisch wäre diese Fest-
setzung wohl auch möglich; aus dem Blickwinkel des Eigentumsgrundrechts ist die
Rechtsanwaltskanzlei aber vor zu starken gestalterischen Einschränkungen in heteroge-
ner Bebauung zurückhaltend eingestellt („in dubio pro libertate“, im Zweifel für die Frei-
heit). Kernfrage ist ob die Gemeinde eine Dachgaube wirklich verweigern würde, wenn
ein solcher Antrag käme, oder ob wir durch die Festsetzung nicht nur unnötige Genehmi-
gungsverfahren bzw. isolierte Befreiungsverfahren produzieren.

Die Verwaltung schlägt vor Das Verbot von weiteren Dachaufbauten aus dem Bebauungs-
plan „Perach“ lt. der Erläuterung des Herrn Rechtsanwaltes Engelmann zu streichen.

Beratung:
Gemeinderat Kluba stellt den Antrag die Wandhöhen von 6,30 m auf 6,50 m zu erhöhen.
Außerdem soll der Punkt 4.8 Materialien aus den Festsetzungen entfernt werden. Das
Gremium kann dem so zustimmen.

Bauamtsleiter Fuchs legt spezielle Themen aus der Abwägungstabelle noch einmal klar
dar. Speziell erklärt er warum das Baufenster nördlich vom Kindergarten wieder verrin-
gert werden müsse, hier wiederspricht der Flächennutzungsplan leider der Darstellung.
Des Weiteren wird das nördlichste Grundstück welches in den Bebauungsplan miteinbe-
zogen worden wieder herausgenommen, das Landratsamt hat hier die Baublockabgren-
zung welche durch die Einbeziehung der Fläche entstünde beanstandet.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Abwägung wie im Sachvortrag (sh. ebenfalls Anlage Abwä-
gungstabelle) vorgetragen vorzunehmen (Abwägungsbeschluss). Die Wandhöhe wird auf
6,50 m erhöht und der Punkt 4.8 Materialien gestrichen. Die überarbeiteten Planentwürfe
mit Anlagen in der Fassung vom 16.03.2021 werden gebilligt, die öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

Es wird beglaubigt, dass der vorstehende Beschlussauszug aus dem Sitzungsbuch mit
dem Original übereinstimmt.

 Gemeinde Ainring, den 20. Mai 2021

 Christina Klinger

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Bauausschusses Auszug aus dem Sitzungsbuch der Gemeinde Ainring über die öffentliche Sitzung des
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger
         sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes
                                          Perach

    Schreiben     AZ.     Behörde/Einwender                   E-Mail
Nr. vom
1   15.01.2021            Josef Kaltner                       josef.kaltner@kfv-bgl.de
                          Kreisbrandrat
                          Hallgrafenstraße 31
                          83435 Bad Reichenhall

2    19.01.2021   BQ P-   Adam Tabea                         Tabea.Adam@blfd.bayern.de
                  2021-   (LFD)
                  263-    Bayerisches Landesamt für Denkmal-
                  1_S2    pflege
                          Postfach 10 02 03
                          80076 München
3    12.01.2021           Britta Hansen                      netzauskunft@pledoc.de
                          PLEdoc GmbH
                          Gladbecker Straße 404
                          45326 Essen

4    19.01.2021           Kroiher, Hans-Jürgen                Hans-Juergen.Kroiher@bay-
                          Bayernwerk Netz GmbH                ernwerke.de
                          Alpenstraße 1
                          83395 Freilassing

5    18.01.2021           Kometer, Richard                    Richard.Kometer@adbv-
                          (ADBV FRLS)                         frls.bayern.de
                          Fürstenweg 19
                          83395 Freilassing

6    19.01.2021           Markt Teisendorf                    Theo.Steinbacher@teisen-
                          Bauamt                              dorf.de
                          Poststraße 14
                          83317 Teisendorf

7    22.01.2021           Gemeinde Saaldorf-Surheim           Claudia.kogoj@saaldorf-
                          Moosweg 2                           surheim.de
                          83416 Saaldorf-Surheim
8    25.01.2021   6102    Gemeinde Piding                     Florian.schuster@piding.de
                          Thomastraße 2
                          83451 Piding
9    02.02.2021           Stadt Freilassing                   kathrin.renner@freilassing.de
                          Münchener Str. 15
                          83395 Freilassing
10   02.02.2021           Deutsche Telekom Technik GmbH,      Christian.Hengstberger@tele-
                          Siemensstr. 20, 84030 Landshut      kom.de
11   04.02.2021           Gemeinde Anger                      albert.mauerer@anger.de
                          Dorfplatz 4
                          83454 Anger
12   08.02.2021   Wf-mk   Energienetze Bayern GmbH & Co. KG   Franz.wutz@energienetze-
                          Garchinger Straße 12                bayern.de
                          83301 Traunreut

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Bauausschusses Auszug aus dem Sitzungsbuch der Gemeinde Ainring über die öffentliche Sitzung des
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger
         sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes
                                          Perach

13   12.01.2021   R     18   BIV, Beethovenstraße 8, 80336 München rohstoff@biv.bayern.de
                  GS
14   15.02.2021   ROB-2-     Regierung von Oberbayern               Christine.rothut@reg-
                  8314.2                                            obb.bayern.de
                  4_01_B     80534 München
                  GL-1-2-
                  3
15   15.02.2021   11/II-2-   Regionaler     Planungsverband     Süd- Region18@lra-aoe.de
                  1-57       ostoberbayern
                             Geschäftsstelle Region 18
                             Bahnhofstraße
                             84503 Altötting
16   15.02.2021   AELF-      Amt für Ernährung, Landwirtschaft und   Ruth.reuter@aelf-ts.bay-
                  TS-SN-     Forsten mit Landwirtschaftsschule       ern.de
                  4612-2-    Abt. Hauswirtschaft
                  9-2        Schnepfenluckstraße 10
                             83278 Traunstein

17   15.02.2021              Gemeinde Ainring                       Laepple@ainring.de
                             Tiefbauamt
                             Salzburger Straße 48
                             83404 Ainring
18   12.02.21     8631       Gemeindewerke Ainring                  thalbauer@ainring.de
                             Salzburger Straße 48
                             83404 Ainring
19   03.03.2021   BLP        Landratsamt Berchtesgadener Land       christian.koefler@lra-bgl.de
                  31/202
                  1
20   10.02.2021   R1         Erzbischöfliches Ordinariat München,   Pastorale-planung@eo-
                             Postfach 33 03 60                      muc.de
                             80063 München

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Bauausschusses Auszug aus dem Sitzungsbuch der Gemeinde Ainring über die öffentliche Sitzung des
Fachliche Stellungnahme des Pla-
    Behörde/TOB/
                      Stellungnahme                                                       nungsbüros/Stellungnahme der Bau- Beschluss
    Einwender
                                                                                          verwaltung

                      aus Sicht der Brandschutzdienststelle spricht nichts gegen die Neu- Es wird Kenntnis genommen           Die Mitteilung wird
                      aufstellung des Bebauungsplans "Perach".                                                                zur Kenntnis genom-
                      Das Planungsgebiet liegt innerhalb der 10-minütigen Erreichbarkeit                                      men. Eine Planän-
                      durch die örtliche Feuerwehr.                                                                           derung ist nicht ver-
                      Die Ausrüstung der örtlichen Feuerwehr ist für die Art der vorhande-                                    anlasst.
                      nen/vorgesehenen Bebauung ausreichend.
1   Kreisbrandrat     Die Wasserversorgung wird vermutlich auf Grund des Baubestandes
                      ebenfalls ausreichend sein. Dies bitte ich eigenverantwortlich zu beur-
                      teilen.

                      Sofern sich in der Planung keine wesentlichen Änderungen ergeben,
                      muss ich beim Verfahren nicht erneut beteiligt werden.

                      Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denk- Der vorgeschlagene Hinweis wird auf- Der Hinweis: Für Bo-
                      malpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung: Boden- genommen                       deneingriffe jeglicher
                      denkmalpflegerische Belange: Im oben genannten Planungsgebiet                                         Art im südlichen Gel-
                      liegt das Bodendenkmal:                                                                               tungsbereich       des
                                                                                                                            Bebauungsplanes
                      D-1-8143-0094 „Straße der römischen Kaiserzeit (Teilstück der                                         (Teilfläche WA 7.1,
    (LFD) Landesamt Trasse AugsburgSalzburg) mit Bohlenweg und Brücke“.                                                     WA 8 und WA 9 so-
2   für Denkmalpflege                                                                                                       wie Bereich der Kita)
                      In der Nähe von Römerstraßen finden sich regelhaft Materialentnah-                                    ist eine denkmal-
                      megruben für den Bau der Straße und für die ständig notwendigen                                       rechtliche Erlaubnis
                      Ausbesserungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in römischer Zeit.                                        gem.      Art.     7.1
                      Diese Materialentnahmegruben enthalten häufig umfangreiches                                           BayDSchG notwen-
                      Fundmaterial aus der Zeit der Nutzung. 2 Entlang der Römerstraßen                                     dig, die in einem ei-
                      finden sich weiterhin Siedlungen (sog. vici) oder Straßenstationen                                    genständigen        Er-
                      (sog. mansiones) aus dieser Zeit und der nachfolgenden Epoche.                                        laubnisverfahren bei
                                                                        5
Bauausschusses Auszug aus dem Sitzungsbuch der Gemeinde Ainring über die öffentliche Sitzung des
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

               Denn die Straßen wurden bis mindestens in das Frühmittelalter hinein                      der zuständigen Un-
               nachweislich genutzt. Zudem wurden auf dem Flurstück Nr. 2613/3                           teren      Denkmal-
               Gmkg. Ainring 1938 beim Hausbau in 0,6 m Tiefe eine schnurkerami-                         schutzbehörde     zu
               schen Steinaxt und eine Silexklinge gefunden. Bislang nicht bekannte                      beantragen ist.
               Siedlungsspuren oder sogar Gräber aus der Römischen Kaiserzeit                            Wird als Hinweis auf-
               und dem (Frühen) Mittelalter oder der Vorgeschichte sind deshalb zu                       genommen,        ggf.
               vermuten. Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo                           auch in den Umwelt-
               Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen gemäß Art. 7.1                                  bericht    übernom-
               BayDSchG Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaub-                        men.
               nis. Wir bitten Sie deshalb, folgenden Text in die textlichen Hinweise
               auf dem Lageplan und ggf. in den Umweltbericht zu übernehmen:
               Für Bodeneingriffe jeglicher Art im südlichen Geltungsbereich
               des Bebauungsplanes (Teilfläche WA 7.1, WA 8 und WA 9 sowie
               Bereich der Kita) ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art.
               7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaub-
               nisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbe-
               hörde zu beantragen ist.
               Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Verfah-
               ren gegebenenfalls die fachlichen Anforderungen formulieren. Im Falle
               der Denkmalvermutung wird im Rahmen des Erlaubnisverfahrens
               nach Art. 7.1 BayDSchG die archäologisch qualifizierte Voruntersu-
               chung bzw. die qualifizierte Beobachtung des Oberbodenabtrags bei
               privaten Vorhabenträgern, die die Voraussetzungen des § 13 BGB
               (Verbrauchereigenschaft) erfüllen, sowie Kommunen soweit möglich
               durch Personal des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege be-
               gleitet; in den übrigen Fällen beauftragt das Bayerische Landesamt für
               Denkmalpflege auf eigene Kosten eine private Grabungsfirma. In Ab-
               stimmung kann auch eine fachlich besetzte Untere Denkmalschutzbe-
               hörde (Kreis- und Stadtarchäologie) tätig werden. Informationen
               hierzu finden Sie unter: https://www.blfd.bayern.de/mam/informa-
               tion_und_service/publikationen/denkmalpflegethemen_denkmalver-
               mutung-bodendenkmalpflege_2016.pdf 3
               Wir weisen darauf hin, dass die erforderlichen Maßnahmen abhängig
               von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren

                                                                   6
Bauausschusses Auszug aus dem Sitzungsbuch der Gemeinde Ainring über die öffentliche Sitzung des
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

               Umfang annehmen können und rechtzeitig geplant werden müssen.
               Sollte die archäologische Ausgrabung als Ersatz für die Erhaltung ei-
               nes Bodendenkmals notwendig sein, sind hierbei auch Vor- und Nach-
               bereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u.a. Durchführungs-
               konzept, Konservierung und Verbleib der Funde). Bei der Verwirkli-
               chung von Bebauungsplänen soll grundsätzlich vor der Parzellierung
               die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht wer-
               den, um die Kosten für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren (vgl.
               BayVGH, Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 /
               Denkmalpflege Informationen des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff. [mit Anm.
               W. K. Göhner]; BayVG München, Urteil v. 14. September 2000, Az.:
               M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2). Als Alternative zur archäologischen
               Ausgrabung kann in bestimmten Fällen eine Konservatorische Über-
               deckung der Bodendenkmäler in Betracht gezogen werden. Eine Kon-
               servatorische Überdeckung ist oberhalb des Befundhorizontes und
               nur nach Abstimmung mit dem BLfD zu realisieren (z.B. auf Humus
               oder kolluvialer Überdeckung). Vgl. zur Anwendung, Ausführung und
               Dokumentation         einer      Konservatorischen      Überdeckung
               https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachan-
               wender/konservatorische_uebe               rdeckung_bodendenkmae-
               ler_2020.pdf
                sowie          https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_ser-
               vice/fachanwender/dokuvorgaben_april_2 020.pdf , 1.12 Dokumenta-
               tion einer Konservatorischen Überdeckung. Das Bayerische Landes-
               amt für Denkmalpflege berät in Abstimmung mit der Unteren Denkmal-
               schutzbehörde bei der Prüfung alternativer Planungen unter denkmal-
               fachlichen Gesichtspunkten. Fachliche Hinweise zur Abstimmung
               kommunaler Planungen mit Belangen der Bodendenkmalpflege ent-
               nehmen Sie auch bitte der Broschüre „Bodendenkmäler in Bayern.
               Hinweise für die kommunale Bauleitplanung“ (https://www.blfd.bay-
               ern.de/mam/abteilungen_und_aufgaben/bodendenkmalpflege/kom-
               munale_      bauleitplanung/2018_broschuere_kommunale-bauleitpla-
               nung.pdf ) Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern ab-
               gestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für

                                                                   7
Bauausschusses Auszug aus dem Sitzungsbuch der Gemeinde Ainring über die öffentliche Sitzung des
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

               Wissenschaft, Forschung und Kunst und des Bayerischen Landes-
               amts für Denkmalpflege zur Überplanung von (Boden-) Denkmälern
               entnehmen Sie bitte dem Vollzugsschreiben des StMBW vom
               09.03.2016 (https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_ser-
               vice/fachanwender/vollzugsschreiben_bo                     dendenk-
               mal_09_03_2016.pdf)        sowie     unserer      Homepage          4
               https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fachan-
               wender/rechtliche_grundlagen     _überplanung_bodendenkmäler.pdf
               (Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von Bodendenkmälern).
               In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsge-
               richtshof (Entscheidung vom 22. Juli 2008, Az.: Vf. 11-VII-07, juris /
               NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch die nachgehenden Be-
               schlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2008,
               Az.: 1 BvR 2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt,
               aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach § 9 Abs.
               1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 [Bodendenkmal als
               „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen. Die Untere Denkmalschutzbe-
               hörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnis-
               nahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rah-
               men der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Ver-
               fügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmal-
               pflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an
               den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmal-
               pflege (www.blfd.bayern.de).

                                                                   8
Bauausschusses Auszug aus dem Sitzungsbuch der Gemeinde Ainring über die öffentliche Sitzung des
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                                 des Bebauungsplanes Perach

                   wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen Ihnen hierzu mit, Es wird Kenntnis genommen   Die Mitteilung wird
                   dass von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufge-                                zur Kenntnis genom-
                   führten Eigentümer bzw. Betreiber von der geplanten Maßnahme nicht                               men. Eine Planän-
                   betroffen werden: • Open Grid Europe GmbH, Essen • Kokereigasnetz                                derung ist nicht ver-
                   Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet                                 anlasst.
                   Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg • Mittel-Europäische Gasleitungs-
                   gesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransport-
                   leitungsgesellschaft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgas-
                   transportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund •
                   Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen • GasLINE Te-
                   lekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunter-

3   PLEdoc

                   nehmen mbH & Co. KG, Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit
                   der PLEdoc GmbH) • Zayo Infrastructure Deutschland GmbH, Frank-
                   furt Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der

                                                                     9
Bauausschusses Auszug aus dem Sitzungsbuch der Gemeinde Ainring über die öffentliche Sitzung des
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                                 des Bebauungsplanes Perach

                     Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensati-
                     onsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw.
                     keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Fest-
                     setzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns
                     verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir
                     bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Betei-
                     ligung an diesem Verfahren. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
                     im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsver-
                     läufe dienen nur zur groben Übersicht. Achtung: Eine Ausdehnung o-
                     der Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Ab-
                     stimmung mit uns.

                    anbei unsere Stellungnahme zu oben genanntem Bauleitplanverfah- Es wird Kenntnis genommen   Die Mitteilung wird
                    ren.                                                                                        zur Kenntnis genom-
                    zu oben genanntem Bauleitplanverfahren nehmen wir wie folgt Stel-                           men. Eine Planän-
                    lung: In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns                            derung ist nicht ver-
                    betriebene Versorgungseinrichtungen für die allgemeinen Stromver-                           anlasst.
    Bayernwerk Netz
4                   sorgung. Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzli-
    GmbH
                    chen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und
                    der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Wir bedan-
                    ken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rück-
                    fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

                     bezugnehmend auf unser soeben geführtes Telefonat möchte ich Es wird Kenntnis genommen     Die Mitteilung wird
                     Ihnen hiermit mitteilen, daß das ADBV Freilassing keine weitere Ver-                       zur Kenntnis genom-
                     fahrensbeteiligung an Ihren 3 Verfahren "Mitterfelden Nordwest",                           men. Eine Planän-
                     "Heubergstraße Ost" und "Perach" wünscht.                                                  derung ist nicht ver-
    (ADBV FRLS)
5                                                                                                               anlasst.
    Vermessungsamt
                                                                                                                Von einer weiteren
                                                                                                                Beteiligung am Ver-
                                                                                                                fahren wird abgese-
                                                                                                                hen.

                                                                       10
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                                 des Bebauungsplanes Perach

                        Belange des Marktes Teisendorf sind durch die Bauleitplanung nicht Es wird Kenntnis genommen        Die Mitteilung wird
                        betroffen, es wird keine Stellungnahme abgegeben. Sofern sich die                                   zur Kenntnis genom-
                        Grundzüge der Planung nicht ändern ist eine weitere Beteiligung des                                 men. Eine Planän-
                        Marktes Teisendorf nicht erforderlich.                                                              derung ist nicht ver-
6   Markt Teisendorf                                                                                                        anlasst.
                                                                                                                            Von einer weiteren
                                                                                                                            Beteiligung am Ver-
                                                                                                                            fahren wird abgese-
                                                                                                                            hen.
                        Die Belange der Gemeinde Saaldorf-Surheim sind nicht betroffen. Es Es wird Kenntnis genommen        Die Mitteilung wird
                        werden keine Hinweise, Einwendungen oder Anregungen vorge-                                          zur Kenntnis genom-
                        bracht. Ebenfalls ist die weitere Beteiligung der Gemeinde Saaldorf-                                men. Eine Planän-
                        Surheim nicht mehr notwendig.                                                                       derung ist nicht ver-
    Gemeinde Saal-
7                                                                                                                           anlasst.
    dorf-Surheim
                                                                                                                            Von einer weiteren
                                                                                                                            Beteiligung am Ver-
                                                                                                                            fahren wird abgese-
                                                                                                                            hen.
                        Sehr geehrte Damen und Herren,                                          Es wir Kenntnis genommen    Die Mitteilung wird
                                                                                                                            zur Kenntnis genom-
                    wir bedanken uns für die Beteiligung an Ihrem Bauleitplanverfahren                                      men. Eine Planän-
                    und teilen mit, dass der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde                                          derung ist nicht ver-
8   Gemeinde Piding Piding in der Sitzung am 19.01.2021 gegen die Neuaufstellung des                                        anlasst.
                    Bebauungsplanes weder Einwände noch Bedenken erhoben hat. Auf                                           Von einer weiteren
                    eine weitere Verfahrensbeteiligung an der Bauleitplanung wird ver-                                      Beteiligung am Ver-
                    zichtet.                                                                                                fahren wird abgese-
                                                                                                                            hen.
                        Vielen Dank für die Beteiligung an oben genannten Verfahren.            Es wird Kenntnis genommen   Die Mitteilung wird
                                                                                                                            zur Kenntnis genom-
                        Die Belange der Stadt Freilassing sind nicht betroffen. Es werden so-                               men. Eine Planän-
9   Stadt Freilassing
                        mit weder Einwendungen, Hinweise oder Anregungen vorgebracht.                                       derung ist nicht ver-
                                                                                                                            anlasst.

                                                                           11
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                                  des Bebauungsplanes Perach

                      Sehr geehrte Damen und Herren,                                         Es wird Kenntnis genommen   Die Mitteilung wird
                      vielen Dank für die Information. Ihr Schreiben ist am 14.01.2021 bei                               zur Kenntnis genom-
                      uns eingegangen. Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Te-                                     men. Eine Planän-
                      lekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S.                                derung ist nicht ver-
                      v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauf-                                  anlasst.
                      tragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung
                      wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen
                      und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
                      Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
     Deutsche Telekom Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Tele-
10   Technik GmbH     kom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt
                      werden (siehe Bestandsplan in der Anlage - dieser dient nur der Infor-
                      mation und bleibt 14 Tage gültig). Wir bitten Sie, bei der Planung und
                      Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert
                      werden müssen bzw. beschädigt werden.
                      Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt Bäume,
                      unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für
                      Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe u. a. Abschnitt 6
                      - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch Baumpflanzun-
                      gen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikati-
                      onslinien nicht behindert werden.

                                                                         12
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

                                                          13
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                                  des Bebauungsplanes Perach

                         in der Sitzung vom 02.02.2021 beschloss der Gemeinderat, zu diesem Es wird Kenntnis genommen   Die Mitteilung wird
                         Bauleitverfahren keine Stellungnahme abzugeben. Auf eine weitere                               zur Kenntnis genom-
                         Beteiligung am Satzungsverfahren wird verzichtet.                                              men. Eine Planän-
                                                                                                                        derung ist nicht ver-
11   Gemeinde Anger                                                                                                     anlasst.
                                                                                                                        Von einer weiteren
                                                                                                                        Beteiligung am Ver-
                                                                                                                        fahren wird abgese-
                                                                                                                        hen.
                         Gegen die Neuaufstellung Bebauungsplan „Perach“ bestehen unse- Es wird Kenntnis genommen       Die Mitteilung wird
                         rerseits keine Einwendungen.                                                                   zur Kenntnis genom-
     Energienetze Bay-
12                                                                                                                      men. Eine Planän-
     ern
                                                                                                                        derung ist nicht ver-
                                                                                                                        anlasst.
                      Sehr geehrte Damen und Herren,                                      Es wird Kenntnis genommen     Die Mitteilung wird
                      für die Zuleitung der Unterlagen zur Neuaufstellung des Bebauungs-                                zur Kenntnis genom-
     BIV Baustoffe
13                    planes „Perach“ bedanken wir uns sehr herzlich. Aus Sicht des Baye-                               men. Eine Planän-
     Steine und Erden
                      rischen Industrieverbandes Baustoffe, Steine und Erden e.V. beste-                                derung ist nicht ver-
                      hen keine Einwände.                                                                               anlasst.
                      die Regierung von Oberbayern nimmt als höhere Landesplanungsbe- Es wird Kenntnis genommen         Die Mitteilung wird
                      hörde wie folgt Stellung:                                                                         zur Kenntnis genom-
                      Planung                                                                                           men. Die Ergebnisse
                      Der vorliegende Bebauungsplan soll den derzeit für das Plangebiet                                 der      schalltechni-
                      geltenden aus dem Jahr 1957 stammenden Baulinienplan „Perach“                                     schen Untersuchung
     Regierung von
14                    nebst seinen gesamten Änderungen ersetzen und im Süden um den                                     werden in die Ent-
     OBB
                      Geltungsbereich des Bebauungs-planes „Sandgrubenweg“ sowie im                                     würfe eingearbeitet.
                      Norden um das Grundstück Fl.Nr. 2574/1 erweitert werden. Die Ge-
                      meinde möchte durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Per-
                      ach“ in dem zum größten Teil bereits bebauten Gebiet eine Nachver-
                      dichtung, vor allem in Form von Aufstockungen bisher eingeschossi-

                                                                         14
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

               ger Gebäude sowie kleinerer Anbauten an bestehende Gebäude, er-
               möglichen. Das gehöftartige Bestandsgebäude auf dem Grundstück
               Fl.Nr. 2574/1 soll durch einen Geschosswohnungsbau ersetzt werden.
               Zudem ist nördlich des Sandgrubenweges die Neuerrichtung von fünf
               Einzelhäusern vorgesehen. Der Gel-tungsbereich des Bebauungspla-
               nes befindet sich nördlich der Bundesstraße B 304 und umfasst im
               Wesentlichen die Grundstücke beidseits der Hallerstraße (bis zum
               Berger-Steig-Weg) und des Sandgrubenweges. Der Geltungsbereich
               hat eine Größe von insgesamt ca. 13,3 ha, wovon die Nettobaufläche
               des zur Neubebauung vorgesehenen Bereichs nördlich des Sandgru-
               benweges ca. 0,25 ha einnimmt. Im rechtswirk-samen Flächennut-
               zungsplan ist der Geltungsbereich als Wohnbaufläche dargestellt.
               Berührte Belange
               Siedlungsstruktur
               Die Planung entspricht im Wesentlichen den raumordnerischen Erfor-
               dernissen der Innen- vor Außenentwicklung und des Flächensparens
               im Sinne Landesentwicklungsprogramm (LEP) 3.2 Z und 3.1 G sowie
               Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B II 1 G. Der neben der Ein-
               familienhausbebauung geplante Geschosswohnungsbau trägt grund-
               sätzlich dazu bei, der demogra-phischen und sozialen Bandbreite der
               Wohnungsnachfrage Rechnung zu tragen.
               Lärmschutz
               Laut Angabe in den Planunterlagen soll aufgrund der Lage des Gel-
               tungsbereiches nördlich der Bundesstraße B 304 und entlang der Hal-
               lerstraße im weiteren Verfahren eine schalltechnische Verträglich-
               keitsuntersuchung erarbeitet werden.
               Bei Vorlage der Untersuchung sind deren Ergebnisse mit der unteren
               Immissionsschutzbehör-de abzuklären, um sicherzustellen, dass den
               Belangen des Lärmschutzes (vgl. Bayerisches Landesplanungsge-
               setz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7) Rechnung getragen wird.
               Ergebnis
               Bei Berücksichtigung des genannten Punktes steht der Bebauungs-
               plan „Perach“ den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

                                                                15
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                                  des Bebauungsplanes Perach

                        der Regionale Planungsverband äußert sich hierzu wie folgt:           Es wir Kenntnis genommen                Die Mitteilung wird
                        Die Belange der Regionalplanung sind in der Stellungnahme der hö-                                             zur Kenntnis genom-
     Regionaler Pla-
                        heren Landesplanungsbehörde (Regierung von Oberbayern, Sachge-                                                men. Eine Planän-
15   nungsverband
                        biet 24.1) berücksichtigt. Weitere wesentliche Erkenntnisse zur o.g.                                          derung ist nicht ver-
     Südostoberbayern
                        Planung liegen nicht vor. Deshalb ist eine zusätzliche Stellungnahme                                          anlasst.
                        aus Sicht des Regionalen Planungsverbandes nicht erforderlich.
                        Grundsätzlich bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Einwände Aus Sicht des Planers kann nicht er- Die Mitteilung wird
                        gegen die vorgelegte Planung.                                         kannt werden, warum die getroffenen zur Kenntnis genom-
                                                                                              Festsetzungen zum ruhenden Verkehr men. Eine Planän-
                        Auf Grund der beengten Verkehrsverhältnisse in Perach - fliesender Konflikte mit den Landwirten auslösen derung ist nicht ver-
                        und ruhender Verkehr sollte zur Vermeidung möglicher zukünftiger sollen, zumal die vorhandenen landwirt- anlasst.
                        Konflikte insbesondere der Punkt 6.3.3. „ruhender Verkehr“ (Begrün- schaftlichen Flächen kaum von der an-
     Amt für Ernährung
                        dung Seite 12) mit den aktiven Landwirten in Perach abgesprochen grenzenden Bebauung betroffen sind.
16   und Landwirt-
                        werden. Erfahrungsgemäß wird in der Praxis lieber auf/an der Straße Im Bereich von Zufahrten zu landwirt-
     schaft und Forsten
                        geparkt um die Garageneinfahrt freizuhalten und unnötigen privaten schaftlichen Flächen im Bereich der
                        Rangierverkehr zu vermeiden. Bei dieser gängigen Praxis ist zukünftig Fl.Nr. 2636 und 2430 kann die Ge-
                        mit deutlich mehr Konflikten als bisher zu rechnen.                   meinde verkehrsrechtliche Anordnun-
                                                                                              gen (absolutes Halteverbot o.ä.) anord-
                                                                                              nen, wenn sich Konflikte abzeichnen
                                                                                              sollten.
                        Stellungnahme des Tiefbauamtes
                        Zur Neuaufstellung Bebauungsplan „Perach“
                        Frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

                       Zur Neuaufstellung Bebauungsplan „Perach“ Planfassung vom
                       08.12.2020 nehmen wir wie folgt Stellung:
     Tiefbauamt der
17
     Gemeinde          Nachdem es sich Großteils um ein bestehendes Gebiet handelt, wird
                       hier nur auf einige Änderungen eingegangen, die für die Erschlie-
                       ßung relevant sind.
                       Die verkehrsmäßige Erschließung ist Großteils abgeschlossen und
                       eine Veränderung des Bestandes ist nicht geplant.
                       Die kanalmäßige Erschließung ist ebenfalls gesichert und muss ge-
                       gebenenfalls erweitert werden.
                                                                            16
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

               Bei der Schmutzwasser - Kanalisation ist zu beachten, dass derzeit
               bei hohen Grundwasserständen widerrechtlich teilweise massiv
               Grundwasser eingeleitet wird und es deshalb zu starken Rückstauer-
               eignissen kommen kann!

               Bei den geplanten Erweiterungen/Änderungen ist folgendes zu
               beachten:
               Das Grundstück 2574/1 ist zurzeit lediglich über einen Kanalhausan- Zur Bebauung auf Fl.Nr. 2574/1:         Die Mitteilung wird
               schluss an der Nordseite erschlossen. Bei der eingezeichneten       Ein Anschluss der Bebauung an die Ka- zur Kenntnis genom-
               Bebauung ist anzunehmen, dass auch für den südlichen Bereich des nalisation im Berger-Steig-Weg wäre men. Eine Planän-
               Grundstückes ein Kanalhausanschluss notwendig wird.                 auch für die südlich gelegenen Bauteile derung ist nicht ver-
               Dabei ist jedoch zu beachten, dass neue Anschlüsse an den           möglich, wenn eine ausreichende Tiefe anlasst.
               Hauptkanal in der Hallerstraße Aufgrund der großen Tiefenlage (ca. des dortigen Kanals gegeben ist, da
               3,5 m) und dem starken Verkehrsaufkommen nur sehr schwer und eine private Abwasserleitung auf der
               unter sehr großem finanziellen Aufwand möglich sind. Deshalb sollte Ost- und Westseite nach Norden ge-
               darauf geachtet werden werden, das Grundstück über den              führt werden kann.
               bestehenden Kanalanschluss zu entwässern!

                                                                                    Hinweis:
                                                                                    Aufgrund einer nachfolgenden Stellung-
                                                                                    nahme des Landratsamtes wird die
                                                                                    Fl.Nr. 2574/1 aus den Planentwürfen
                                                                                    entfernt.

                                                                  17
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

               Bei der geplanten Erweiterung auf Flurnummer 2430 südlich der      Erweiterungsbebauung auf Fl.Nr. 2430: Die Mitteilung wird
               Bergstraße ist zu beachten, dass hier die bestehende Infrastruktur Die Notwendigkeit der Erweiterung der zur Kenntnis genom-
               wie Kanalisation, Wasserleitung und dergleichen noch herzustellen bestehenden Infrastruktur wir zur men. Eine Planän-
               sind. Sämtliche Leitungen enden mit dem jetzt ausgebauten Straßen- Kenntnis genommen.                    derung ist nicht ver-
               bereich:                                                                                                 anlasst.

                                                                 18
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

               Für die zukünftige Bebauung nördlich des Sandgrubenweges sind        Zur Bebauung nördlich des Sandgru- Die Mitteilung wird
               bereits Hausanschlüsse für die Privatgrundstücke errichtet worden.   benwegs:                                 zur Kenntnis genom-
               Veränderungen und Verschiebungen der geplanten Grundstücks-          Die etwas anderen Bebauungs- und men. Eine Planände-
               grenzen hätten Änderungen bzw. Neubauten von Hausanschlüssen         Teilungsvorschläge der Grundstücke rung ist nicht veran-
               zur Folge, die hohe Kosten für die Gemeinde verursachen:             wurde aus Gründen einer besseren Er- lasst.
                                                                                    schließung und Verteilung der Grund-
                                                                                    stücksflächen vorgenommen. Dies er-
                                                                                    folgte allerdings ohne Kenntnis der be-
                                                                                    reits verlegten Kanalanschlüsse. Eine
                                                                                    Überprüfung der Anschlüsse hat jedoch
                                                                                    ergeben, dass bis auf die Parzelle Nr. 5
                                                                                    bei allen Parzellen den Kanalanschluss

                                                                 19
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

                                                                                        auf dem geplanten Grundstück zu lie-
                                                                                        gen kommt. Parzelle 5 bräuchte einen
                                                                                        anderen Anschluss, oder auf Parzelle 4
                                                                                        wir ein Leitungsrecht festgesetzt, das ei-
                                                                                        nen Anschluss des Kanals von Parzelle
                                                                                        5 ermöglicht. Bei einer Neuordnung der
                                                                                        Garagenlage käme dieser Anschluss im
                                                                                        Vorbereich der Garage zu liegen und
                                                                                        würde nicht stören. Generell handelt es
                                                                                        sich jedoch nur um unverbindliche Vor-
                                                                                        schläge, die auch geändert werden kön-
                                                                                        nen.

               Hier einige Punkte die bei der Durchsicht aufgefallen sind:              Fl.Nr. 2614:
               Ist der dargestellte Bereich auf Flurnummer 2614 tatsächlich öffentli-   Seitens des Planers wurde davon aus- Fl. Nr. 2614 ist im öf-
               ches Straßenbegleitgrün? Im Kataster ist die Fläche noch als private     gegangen, dass diese Fläche in öffentli- fentlichen Besitz, die
               Grundstücksfläche geführt.                                               cher Hand ist. Sollte diese Fläche in pri- Darstellung      ent-
                                                                                        vatem Besitz sein, muss die Darstellung spricht den tatsächli-
                                                                                        geändert werden.                           chen Gegebenhei-
                                                                                                                                   ten, eine Planände-
                                                                                                                                   rung ist nicht veran-
                                                                                                                                   lasst.

                                                                   20
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

               Zum Grundwasserabstand:                                          Grundwasserstand:
               Im Satzungstext ist beschrieben, dass der höchste Grundwasser-   Die Angaben zum Grundwasserstand in
               stand ca. 2,5 m unter Gelände angenommen werden kann.            den Hinweisen durch Text können auf Der Grundwassers-
               Nach unseren Messungen steigt der Grundwasserstand, vor allem im min. 2 unter Gelände korrigiert werden. stand wird korrigiert.
               südlichen Bereich, bis
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

               Das ist natürlich auch bei den Tiefgaragen zu beachten:

               Meines Erachtens dürfte es im Bereich des Bebauungsplanes nir-      Befestigung der Tiefgaragenböden:
               gends möglich sein, eine Tiefgarage mit durchlässiger Flächenbefes- Die Hinweise durch Text können derge-
               tigung herzustellen!                                                stalt geändert werden, dass keine was- Der Hinweis wird ent-
                                                                                   serdurchlässigen Beläge zulässig sind. sprechend geändert.

                                                                 22
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                                  des Bebauungsplanes Perach

                     Bezüglich der hohen Grundwassersituation und der momentan tat-         Einleitung in die Schmutzwasserkanali-
                     sächlich vorgenommenen Einleitungen in die Schmutzwasserkanali-        sation.:
                     sation wäre vielleicht ein zusätzlicher Hinweis nicht schlecht, dass   Die Hinweise werden durch eine Text-
                     Grund- und Drainagewässer keinesfalls in den Schmutzwasserkanal        passage ergänzt, dass Grund- und Drai- Die Hinweise werden
                     eingeleitet werden dürfen!                                             nagewasser       keinesfalls in   den ergänzt.
                                                                                            Schmutzwasserkanal eingeleitet wer-
                                                                                            den dürfen.

                     Bäume:                                                            Bäume:                                 Der zu erhaltend
                     Im Bebauungsplan ist der bestehende, jedoch erst vor wenigen Jah- Der als zu erhaltend festgesetzte Baum festgesetzte Baum
                     ren nachgepflanzte Baum vor Hausnummer 33 als zu erhalten einge- in der Hallerstraße kann entfernt wer- wird als Bestands-
                     stuft:                                                            den und nur noch nachrichtlich als Be- baum dargestellt.
                                                                                       standsbaum dargestellt werden.

                     Auch dieser Baum wird in wenigen Jahren eine Größe erreichen, die
                     mit dem eigentlich notwendigen Abstand zum Gehweg und zur Ver-
                     kehrsfläche sowie mit den Vorgaben für Bäume in Verkehrsräumen
                     nicht mehr vereinbar sein wird. Deshalb sollte, wie bei den anderen
                     Alleebäumen in der Hallerstraße auch, eine Erhaltungsverpflichtung
                     nicht festgelegt werden!

                     wie in Ihrem Schreiben vom 07.01.2021 gefordert nehmen wir als Trä- Es wird Kenntnis genommen               Die Mitteilung wird
18   Gemeindewerke   ger der Wasserversorgung zu oben genannten Bebauungsplan Stel-                                              zur Kenntnis genom-
                     lung.

                                                                        23
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                                  des Bebauungsplanes Perach

                                                                                                                                     men. Eine Planände-
                       Trinkwasserversorgung:                                                                                        rung ist nicht veran-
                       Das Gebiet ist erschlossen und kann durch die vorhandenen Leitun-                                             lasst.
                       gen ausreichend mit Trinkwasser versorgt werden.

                       Löschwasserversorgung (Grundschutz):
                       Die öffentliche Wasserversorgung kann im Regelbetrieb am Hydran-
                       ten eine Löschwassermenge von 96 m³/h für eine Dauer von 2 Stun-
                       den zur Verfügung stellen. Mehrere Entnahmestellen als Überflur- und
                       Unterflurhydranten sind im Gebiet vorhanden.

19   LRA BGL
                     Der aktuell noch gültige Baulinienplan „Perach“ stammt aus dem           Es wird Kenntnis genommen. Das be- Es wird Kenntnis ge-
                     Jahre 1957 und wurde durch verschiedene planerische und textliche        auftragte Büro für das Schallschutzgut- nommen. Das beauf-
                     Verordnungen in den Jahren 1959 und 1984 ergänzt. In den vergan-         achten erhält die Stellungnahme zur tragte Büro für das
                     genen Jahren mussten bis heute über 40 Änderungs-verfahren               Kenntnis                                Schallschutzgutach-
                     durchgeführt werden, um Bauwünschen entgegen kommen zu kön-                                                      ten erhält die Stel-
                     nen. Die Gemeinde will nun mit der Neuaufstellung des Bebauungs-                                                 lungnahme        zur
                     plans „Perach“ ein Planwerk schaffen, das einerseits die Vielzahl der                                            Kenntnis
                     Nachverdichtungswünsche erfüllt, aber andererseits die baulichen
     AB 321 Immissi- Maßnahmen planungsrechtlich so steuert, dass der ländliche Ge-
     onsschutz       bietscharakter des Ortsteils erhalten wird.
                     Es wurde daher der Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungs-
                     plans „Perach“ gefasst, der den bisherigen Baulinienplan „Perach“
                     nebst den gesamten Bebauungsplanänderungen ersetzen soll. Zu-
                     sätzlich soll der seit 2004 in Aufstellung begriffenen Bebauungsplan
                     „Sandgrubenweg“ als eigenen Bebauungsplan aufgehoben und des-
                     sen Geltungsbereich in den Bebauungsplan „Perach“ eingegliedert
                     werden. Zudem soll nun auch noch das Flurstück 2574/1 in den Gel-
                     tungsbereich mit aufgenommen werden.

                                                                         24
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

               Als Art der baulichen Nutzung soll flächendeckend ein allgemeines
               Wohngebiet (WA) und zusätzlich eine Gemeinbedarfsfläche KIGA
               festgesetzt werden.
               Folgendes ergibt sich aus Sicht des Immissionsschutzes:
               1. Direkt südlich des Planungsgebiets verläuft die Bundesstraße
               B304. Nach den Angaben in der Begründung (Ziff. 7) werden die
               schalltechnischen Aspekte im Rahmen einer schalltechnischen Un-
               tersuchung noch betrachtet bzw. geprüft. Das Ergebnis des Gutach-
               tens bleibt abzuwarten.

               Zusätzlich ist festzustellen, dass durch das Planungsgebiet selbst die
               Haller Straße, eine Verbindungsstraße zwischen Ainring und Freilas-
               sing, verläuft. Im Jahre 2004 wurde das Verkehrsaufkommen mit
               etwa 7.300 Kfz/24h (Quelle: Verkehrsuntersuchung Freilassing Süd
               einschl. Globus, Prof. Kurzak Okt. 2004) angegeben (Anm.: aktuel-
               lere Daten liegen der Immissionsschutzbehörde derzeit nicht vor). Es
               kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die entsprechenden
               Orientierungswerte der DIN 18005 Bbl. 1 bzw. auch die Immissions-
               grenzwerte der 16. BImSchV jeweils für ein WA überschritten wer-
               den. Hinzu kommt, dass die großräumigen Baugrenzen offenbar
               großteils noch näher an diese Straße heranrücken sollen.
               Der Belang (Haller Straße) ist daher ebenfalls zusätzlich im Rahmen
               der Verkehrslärmuntersuchung mit zu betrachten.
               (In diesem Zusammenhang wird u.a. ergänzend auch auf die bisheri-
               gen Stellungnahmen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Be-
               bauungsplan „Perach-Sandgrubenweg“ (bspw. zuletzt v. 03.04.2020)
               sowie zur 40. bzw. 41. Änderung des Bebauungsplans „Perach“
               (Jahre 2004 bzw. 2005) hingewiesen.)
               2. Nördlich in einem Abstand von rund 315 m zum nördlichen Rand
               des Planungsgebietes zur neu hinzugekommenen Fläche Fl.-Nr.
               2574/1 verläuft die Bahnlinie Freilassing-München. Nach der aktuell
               vorliegenden Lärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen
               des Bundes (Runde 3 – 30.06.2017) des EBA liegen insbesondere
               nachts im Planungsgebiet z.T. erhebliche Verkehrslärmimmissionen

                                                                   25
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

               vor. So sind überwiegend Belastungen im Bereich 50-55 dB(A) nachts
               ersichtlich, die im nördlichen Planungsabschnitt in einen Bereich von
               55-60 dB(A) übergehen. Auch wenn das für die Lärmkartierung ver-
               wendete Berechnungsverfahren (VBUSch) vom üblichen Berech-
               nungsverfahren (Schall03) abweicht ist dennoch anzunehmen, dass
               der Orientierungswert der DIN 18005 Bbl. 1 sowie auch der Immissi-
               onsgrenzwert der 16. BImSchV jeweils nachts für ein WA in Höhe von
               45 dB(A) bzw. 49 dB(A) in weiten Teilen des Planungsgebietes über-
               schritten wird.

               Der Belang Schienenverkehrslärm sollte daher ebenfalls im Rahmen
               der Verkehrslärmuntersuchung zusammen mit dem Straßenverkehrs-
               lärm mit betrachtet werden.

               3. Weiter ist gem. IMS vom 10.06.1996 bzw. 25.03.1997 (IIB5-4641.0-
               011/94) im Rahmen der Bauleitplanung aus Vorsorgegründen zwi-
               schen Stallungen einer Rinderhaltung und Wohngebieten grundsätz-
               lich ein Abstand von mindestens 120 m vorzusehen. So wird dieser
               Abstand bspw. zum landwirtschaftlichen Betrieb auf FlNr. 2522 oder
               auf FlNr. 2546 (jeweils Rinderhaltung) unterschritten. Hinzu kommt,
               dass sich nördlich des Plangebietes noch mehrere landwirtschaftliche
               Betriebe befinden und bereits im Rahmen verschiedener Verfahren
               Geruchsimmissionsprognosen o.ä. angefertigt wurden.

               Diesbezüglich wird bspw. auf die Stellungnahmen zur Neuaufstellung
               der Ortsergänzungssatzung „Perach“ samt immissionsschutztechni-
               schen Gutachten des IB Hoock Farny Ingenieure v. 14.06.2016 zu den
               Geruchsimmissionen der beiden oben genannten Landwirtschaften o-
               der zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Perach West“ samt Prog-
               nose und Beurteilung der Geruchsein-wirkungen durch benachbarte
               Rinderhaltungsbetriebe des IB Hoock Farny Ingenieure v. 08.10.2018
               sowie insbesondere auch auf das noch laufende Verfahren BV 1320-
               2020 (Vorbescheid: Neubau eines Milchviehstalles mit Weidegang
               und Güllegrube – FlNrn. 2530 und 2731) hingewiesen. Zum Verfahren

                                                                  26
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

              BV 1320-2020 liegt die derzeit aktuellste Untersuchung vor; die Im-
              missions-prognose des IB TÜV Süd Industrie Service GmbH v.
              08.09.2020 (vorliegend Revision 3) zu den Geruchsimmissionen an
              den umliegenden Immissionsorten durch die vorhandenen landwirt-
              schaftlichen Betriebe (Bestand) bzw. samt Bauvoranfrage (Planfall).
              Anhand der Darstellungen der Geruchsstundenhäufigkeiten im Re-
              chengebiet – Anlage 3.2 (Gesamtbelastung Bestand) und vor allem
              Anlage 3.10 (Gesamtbelastung im Planfall) – kann der Schutz vor er-
              heblichen Geruchsbelästigungen insbesondere im nördlichen Pla-
              nungsbereich u.a. der neu hinzugekommen Fl.-Nr. 2574/1 aufgrund
              der Darstellungen jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden.
              Es ist möglich, dass der einschlägige Immissionswert für ein WA nach
              Nr. 3.1 der GIRL in Höhe von max. 10 % unter Berücksichtigung der
              Erweiterungsabsichten zumindest in den nördlichen Teilbereichen
              überschritten wird.
              4. Des Weiteren befinden sich augenscheinlich offenbar keine rele-
              vanten gewerblichen Betriebe im näheren Umfeld bzw. im Planungs-
              gebiet selbst. Südlich jenseits der B304 im Bereich des Bebauungs-
              plans „Heidenpoint am Sonnwiesgraben“ ist im vorderen Bereich ein
              Mischgebiet festgesetzt (vgl. bspw. 6. Änderung).
              In diesem Zusammenhang wird u.a. ergänzend auch auf die bisheri-
              gen Stellungnahmen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Be-
              bauungsplan „Perach-Sandgrubenweg“ (bspw. zuletzt v. 03.04.2020)
              hingewiesen.
              Insgesamt ist somit festzustellen, dass mindestens die genannten Be-
              lange, d.h. Verkehrs- und Gewerbelärm sowie Landwirtschaften/an-
              grenzendes MD, im Rahmen der Umweltprüfung bzw. des Umweltbe-
              richts genauer zu betrachten und im Rahmen des Bebauungsplans
              dann ggf. entsprechende Lösungsmöglichkeiten festzusetzen sind.
              Verfahren:                                                           Der Hinweis auf die §§ 39 ff. und 42
FB 31 Planen, 1. Wir weisen auf die §§ 39 ff. BauGB, insb. jedoch auf § 42 BauGB BauGB wird zur Kenntnis genommen.
Bauen, Wohnen hin. Die Begründung des Bebauungsplans sollte hier sehr detailliert Eine Reduzierung der GRZ ergibt sich
              sein, insb. bei einer Verschlechterung des Baurechts.                nur bei 2 Grundstücken im WA 10
                                                                                   (Fl.Nr. 2579/1 und 2594/1), die jedoch

                                                                   27
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

                                                                                     Bestandsschutz genießen. Für beide Die Fl. Nr. 2579/1 hat
                                                                                     Grundstücke wurde keine Bebauungs- die Baudichte erst
                                                                                     planänderung durchgeführt, so dass       durch eine unzuläs-
                                                                                     das Ausgangsplanungsrecht auf den sige Teilung erlangt,
                                                                                     Urbebauungsplan zurückgeht und da- die Festsetzung stellt
                                                                                     mit wesentlich älter als 7 Jahre ist. Es daher keine Ein-
                                                                                     sollte seitens der Bauverwaltung ge- schränkung             des
                                                                                     prüft werden, ob die Größenordnung Baurechts dar. Die
                                                                                     der dortigen Gebäude den erteilten       Fl. Nr. 2594/1 wurde
                                                                                     Baugenehmigungen entspricht und ob 1996 so genehmigt
                                                                                     ggf. rechtswidrige Grundstücksteilun- und genießt ohnehin
                                                                                     gen vorgenommen wurden, die zur dor- Bestandsschutz, die
                                                                                     tigen Baudichte geführt haben.           Mitteilung wird folg-
                                                                                     Bauverwaltung: Die Fl. Nr. 2579/1        lich zur Kenntnis ge-
                                                                                     wurde im Nachhinein geteilt, FL. Nr.     nommen.           Eine
                                                                                     2594/1 ist jedoch genehmigter Bestand Planänderung           ist
                                                                                     von 1996.                                nicht veranlasst.

               2. Im Bereich nördlich des Kindergartens (Fl.Nrn. 2607 und 2604/7) Das Grundstück des gemeindlichen
               weicht der Bebauungsplanentwurf vom neuen Flächennutzungsplan Kindergartens wurde insgesamt als
               ab. Der Flächennutzungsplan sieht hier eine Grünfläche vor, der Be- Gemeinbedarfsfläche festgesetzt, da
               bauungsplan jedoch eine Baufläche in Form einer Gemeinbedarfsflä- die dortige Nutzung dieser Festsetzung
               che und daran nördlich anschließend ebenfalls eine Baufläche (WA). entspricht. Die im FNP dargestellte
               Insofern ist das Entwicklungsgebot verletzt. Hier kann auch nicht von Grünfläche ist als Kindespielfläche aus-
               einer Parzellenunschärfe ausgegangen werden. Somit wäre für den gewiesen und kann ja zugleich Teil der
               Fall, dass diese Planung beibehalten werden soll, eine Änderung des Gemeinbedarfsfläche sein. Auf
               Flächennutzungsplans erforderlich. Da der Flächennutzungsplan je- Wunsch kann die Freispielfläche inner-
               doch erst vor kurzem neu aufgestellt und somit ein planungsziel for- halb der Gemeinbedarfsfläche als
               muliert wurde sollte vielmehr der Bebauungsplan an den Flächennut- Grünfläche dargestellt werden. Die tat-
               zungsplan angepasst werden. Eine Änderung des Flächennutzungs- sächlich überbaubare Fläche des Kin-
               plans so kurz nach Aufstellung erscheint nicht zielführend.           dergartens (Bauraum) wurde auf
                                                                                     Wunsch der Gemeinde geringfügig
                                                                                     nach Norden erweitert, um ggf. spätere

                                                                   28
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

                                                                        Erweiterungsmöglichkeiten des Kinder-
                                                                        gartens offenzuhalten.
                                                                        Bauverwaltung: Nach Auffassung der Die Mitteilung zur
                                                                        Gemeinde ist die Fläche eindeutig als Fläche für den Kin-
                                                                        Fläche für den Gemeinbedarf festge- dergarten wird zur
                                                                        setzt.                                Kenntnis      genom-
                                                                                                              men. Eine Planände-
                                                                                                              rung ist nicht veran-
                                                                                                              lasst.

                                                                        Die im FNP dargestellte Grünfläche auf Die im FNP darge-
                                                                        Fl.Nr. 2604/7 wurde auf Wunsch der     stellte  Grünfläche
                                                                        Bauverwaltung (E-Mail von Herrn        auf Fl.Nr. 2604/7
                                                                        Fuchs v. 06.11.2020) entfernt und kann wird entsprechend
                                                                        gerne vom Kita-Grundstück bis zur      dem FNP wieder ein-
                                                                        Verlängerung der nördlichen Grund-     getragen, die Bau-
                                                                        stücksgrenze der Fl.Nr. 6204/16 wieder grenzen    entspre-
                                                                        eingetragen werden.                    chend angepasst.

                                                                                                              (hier wird noch die
                                                                                                              Antwort von Herrn
                                                                                                              Rechtsanwalt Engel-
                                                                                                              mann abgewartet.)

                                                          29
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

               Inhalt:                                                                                                           Die Mitteilung wird
                                                                                      Die städtebaulichen Auswirkungen der
               3. Nachverdichtungen in geeigneten Ortsteilen sind in ortsplaneri-                                                zur Kenntnis genom-
                                                                                      Planung wurden in Ziff. 11 der Begrün-
               scher Hinsicht grundsätzlich begrüßenswert. Jedoch sollen die Fol-                                                men. Die Begrün-
                                                                                      dung bereits dargelegt.
               gewirkungen für die soziale und technische Infrastruktur geprüft und                                              dung wird lt. Planer
                                                                                      Ergänzend kann in der Begründung dar-
               analysiert werden. Die städtebaulichen Auswirkungen sollen in der                                                 entsprechend     er-
                                                                                      gelegt werden, dass die vorhandene
               Begründung dargelegt werden.                                                                                      gänzt.
                                                                                      technische Infrastruktur für die Nachver-
                                                                                      dichtung ausreicht und im Falle der Be-
                                                                                      bauung nördlich des Sandgrubenwegs
                                                                                      bereits erweitert wurde. Durch die
                                                                                      Nachverdichtungsmöglichkeiten        wird
                                                                                      aus Sicht des Planers kein nennenswer-
                                                                                      ter Bedarf an zusätzlicher sozialer Infra-
                                                                                      struktur (Kindergärten, Schulen usw.)
                                                                                      erwartet. Dies sollte aus gemeindlicher
                                                                                      Sicht bestätigt werden.
                                                                                                                              Die Mitteilung wird
                                                                                     Die Baukörpervorschläge beschränken
               4. Es sollte städtebaulich näher erläutert werden, warum nur in Teil-                                          zur Kenntnis genom-
                                                                                     sich auf jene Flächen, die bisher unbe-
               bereichen Baukörper vorgeschlagen werden.                                                                      men. Eine Planände-
                                                                                     baut waren oder komplett überformt
                                                                                                                              rung ist nicht veran-
                                                                                     werden sollen. Für den Bestand wurden
                                                                                                                              lasst.
                                                                                     keine Vorschläge entwickelt, da dort der
                                                                                     Bedarf nicht bekannt ist. Die Vorschläge
                                                                                     haben ohnehin nur unverbindlichen
                                                                                     Charakter und dienen dem Nachweis,
                                                                                     wie die Festsetzungen realisiert werden
                                                                                     können. Dies kann erläuternd in der Be-
                                                                                     gründung erwähnt werden.

                                                                                  Die Abgrenzung des Geltungsbereichs
               5. Die planliche Abgrenzung des Geltungsbereichs im Norden sollte
                                                                                  im Norden wird auf den Baubestand am
               genauer begründet werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine
                                                                                  Lindenweg begrenzt. Die Bebauung auf
               vollständige Baublockabgrenzung erfolgt.

                                                                   30
Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung
                                             des Bebauungsplanes Perach

                                                                                  Fl.Nr. 2574/1 soll sich künftig nach § 34 Die Fl. Nr. 2574/1
                                                                                  BauGB richten.                            wird aus dem Gel-
                                                                                                                            tungsbereich  her-
                                                                                                                            ausgenommen.

               6. Es sollte in der Begründung dargelegt werden, warum der Bebau- Die Änderungen Nr. 3 und 14 wurden in Die Mitteilung wird
               ungsplan nicht auch die Änderungen 3 und 14 ersetzt (vgl. Präambel der Präambel nicht aufgeführt, da sich zur Kenntnis genom-
               im Planteil)                                                       diese außerhalb des Geltungsbereichs men. Die Begrün-
                                                                                  befinden. Dies kann in der Begründung dung wird lt. Planer
                                                                                  entsprechend ergänzt werden.           entsprechend     er-
                                                                                                                         gänzt.

               7. Es sollte in der Begründung (unter 6.2.1, S. 10) genauer darauf  Die Nutzungsausschlüsse wurden in Die Mitteilung wird
               eingegangen werden, warum die Festsetzung eines WA gerechtfer- Ziff. 6.2.1 ausreichend erläutert. Die zur Kenntnis genom-
               tigt ist, und nicht vielmehr ein WR festgesetzt werden sollte, wenn Festsetzung eines WR würde verschie- men, eine Planände-
               der Großteil der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen und auch        dene Nutzungen, die im WA regelmäßig rung wird nicht ver-
               Teile der regelmäßig zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden. zugelassen sind nur ausnahmsweise anlasst.
                                                                                   zulassen. Zudem könnten ausnahms-
                                                                                   weise zulässige Nutzungen wie z.B.
                                                                                   nicht störende Gewerbebetriebe nicht
                                                                                   zugelassen werden.

               8. Die Verringerungen bzw. Abweichungen (Ungleichbehandlungen) Die Differenzierung der GRZ in den ver- Die Mitteilung wird
               hins. der GRZ (vgl. 6.2.2 der Begründung, S. 10) sollten ausführli- schiedenen Wohnquartieren wurde zur Kenntnis genom-
               cher begründet werden.                                              nach Ansicht des Planers in den ersten
                                                                                   6 Absätzen der Ziff. 6.2.2 ausführlich

                                                                 31
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