GEMEINDE SÖNNEBÜLL - Amt Mittleres Nordfriesland
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GEMEINDE SÖNNEBÜLL KREIS NORDFRIESLAND 7. Änderung des Flächennutzungsplans BEGRÜNDUNG Verfahrensstand: 04/2021 Aufgestellt durch: Umweltbericht: UAG Umweltplanung und -audit GmbH Burgstraße 4 - 24103 Kiel Tel. 0431 / 983040 E-Mail: info@uag-kiel.de Website: www.uag-kiel.de 1
Inhaltsverzeichnis 1 Plangebiet ......................................................................................................................... 5 2 Grundlagen ....................................................................................................................... 5 3 Ziele .................................................................................................................................. 5 4 Wohnbauentwicklungsrahmen .......................................................................................... 6 5 Darstellung ....................................................................................................................... 7 6 Übergeordnete Planung, planerische Vorgaben.................................................................. 7 6.1 Landesentwicklungsplan ..................................................................................................... 7 6.2 Regionalplan ....................................................................................................................... 7 6.3 Flächennutzungsplan .......................................................................................................... 7 6.4 Landschaftsrahmenplan...................................................................................................... 8 6.5 Landschaftsplan .................................................................................................................. 8 7 Vergabe der Grundstücke .................................................................................................. 8 8 Entwicklung (Standort/ Standortalternativen) .................................................................... 9 9 Verkehrliche Erschließung ............................................................................................... 11 10 Ver- und Entsorgungseinrichtungen ................................................................................. 11 10.1 Wasserversorgung ............................................................................................................ 11 10.2 Löschwasserversorgung .................................................................................................... 11 10.3 Abwasserbeseitigung ........................................................................................................ 12 10.3.1 Oberflächenwasser...................................................................................................... 12 10.3.2 Schmutzwasser ............................................................................................................ 12 10.4 Abfallbeseitigung .............................................................................................................. 13 10.5 Strom-, Gasversorgung ..................................................................................................... 13 10.6 Telekommunikation .......................................................................................................... 13 11 Immissionsschutz ............................................................................................................ 14 11.1 Geruchsimmission............................................................................................................. 14 11.2 Schallimmissionen und optische Immissionen durch die benachbarten Windparks im Plangebiet .......................................................................................................................................... 14 11.2.1 Schallimmissionen durch die benachbarten Windparks im Plangebiet ...................... 14 11.2.2 Schattenwurfprognose ................................................................................................ 15 12 Hinweise ......................................................................................................................... 15 12.1 Kampfmittel ...................................................................................................................... 15 12.2 Denkmalschutz.................................................................................................................. 16 12.3 Bodenschutz: .................................................................................................................... 16 13 Rechtsgrundlage.............................................................................................................. 16 2
14 Auswirkungen der Bauleitplanung ................................................................................... 16 15 Bestand........................................................................................................................... 18 15.1 Aufgabenstellung .............................................................................................................. 18 15.2 Beschreibung des Plangebietes ........................................................................................ 18 15.3 Planerische Vorgaben ....................................................................................................... 21 15.4 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile (Basisszenario) .................................. 23 15.4.1 Mensch ........................................................................................................................ 23 15.4.2 Biotoptypen / Vegetation............................................................................................ 24 15.4.3 Fauna ........................................................................................................................... 26 15.4.4 Biologische Vielfalt ...................................................................................................... 29 15.4.5 Fläche .......................................................................................................................... 30 15.4.6 Boden .......................................................................................................................... 30 15.4.7 Wasser ......................................................................................................................... 30 15.4.8 Klima / Luft .................................................................................................................. 31 15.4.9 Landschafts- / Ortsbild ................................................................................................ 32 15.4.10 Kultur – und sonstige Sachgüter ................................................................................. 32 16 Prognose ......................................................................................................................... 33 16.1 Abschätzung der Umweltauswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen ................................................................. 33 16.1.1 Null-Variante ............................................................................................................... 33 16.1.2 Standortalternativen ................................................................................................... 33 16.1.3 Entwicklung des Umweltzustandes bei Planungsdurchführung ................................. 33 16.2 Potenzielle Wirkungen auf Schutzgüter ........................................................................... 34 16.2.1 Schutzgut Mensch ....................................................................................................... 35 16.2.2 Schutzgut Biotoptypen / Vegetation ........................................................................... 36 16.2.3 Schutzgut Tiere / Artenschutzrechtliche Prüfung ....................................................... 36 16.2.4 Schutzgut Boden und Ausgleichsbilanzierung............................................................. 37 16.2.5 Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 38 16.2.6 Schutzgut Klima / Luft ................................................................................................. 38 16.2.7 Schutzgut Landschaftsbild ........................................................................................... 38 16.2.8 Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 39 16.2.9 Wechselwirkungen ...................................................................................................... 39 17 Zusätzliche Angaben ........................................................................................................ 39 17.1 Methodisches Vorgehen und Kenntnislücken .................................................................. 39 17.2 Monitoring ........................................................................................................................ 40 3
17.3 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ..................................................................... 40 18 Literaturverzeichnis ................................................................................................................... 41 Anhang 1 Karte „Bestand“..................................................................................................................... 43 Anlage 2 : Standortalternativenprüfung ............................................................................................... 44 Anlage 3: Ergebnisgrafik Jahresgeruchsstunden ................................................................................... 48 Anlage 4: Isophonenkarte der Beurteilungspegel nachts .................................................................... 50 Anlage 5: Entwässerungskonzept .......................................................................................................... 51 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des Plangeltungsbereiches B-Plan Nr. 4 in der Gemeinde Sönnebüll (DigitalerAtlasNord, LvermGeo SH 2021; nicht maßhaltig). .................................................................. 19 Abbildung 2: Lage des Plangeltungsbereiches B-Plan Nr. 4 in der Gemeinde Sönnebüll (DigitalerAtlasNord, LvermGeo SH 2021; nicht maßhaltig). .................................................................. 20 Abbildung 3: Planungsraum im Bezug zum Schwerpunktbereich zum Aufbau des Biosphärenreservats (grün gepunktet) (Quelle: Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I) ...................................... 21 Abbildung 4: Planungsraum hervorgehoben im Landschaftsplan der Gemeinde Sönnebüll. Grüne Flächen zeigen artenarmes, intensiv bewirtschaftetes Grünland an (Quelle: Landschaftsplan Gemeinde Sönnebüll).............................................................................................................................................. 22 Abbildung 5: Klimadiagramm für Sönnebüll (meteoblue.com) ............................................................ 31 4
1 Plangebiet Das Plangebiet befindet sich an der Straße Westerende, westlich der Dorfstraße, nördlich der Flensburger Straße (L12), in westlicher Ortslage Sönnebülls. Der Plangeltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 28 und 140, Flur 1, Gemarkung und Gemeinde Sönnebüll. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 8456 m². 2 Grundlagen Sönnebüll erstreckt sich als Gemeinde mit seinen rund 300 Einwohnern beidseits des Übergangs von Hoher Geest zum ostnordöstlich befindlichen Sandergebiet auf der Schleswigschen Geest südöstlich des Stollbergs in der Mitte Nordfrieslands, östlich angrenzend an Bredstedt. Das Dorf ist eine kleine und freundliche Gemeinde, in der man die ruhige und naturnahe Lage genießen kann. Jedoch kann die Gemeinde auch dank Ihrer direkten Nähe zu Bredstedt mit einer evangelischen Kirche, Kindergärten, Grundschule und Gemeinschaftsschule, einem Freibad und großzügigen Sportanlagen sehr lebendig gestaltet werden. Verkehrstechnisch gut angebunden und ein somit idealer Ausgangspunkt für vielfältige Nutzungen, bietet die durch das Gemeindegebiet verlaufende Flensburger Straße. Und auch ohne eigenes Auto bietet die Gemeinde eine gute Vernetzung nach außen. Dank der bestehenden öffentlichen Verkehrsmittel und die direkte Anbindung an das Bredstedter Personennahverkehrsnetz gelangt man schnell in die größeren Ortschaften der Umgebung. Insbesondere die ursprünglichen „Kinder“ der Gemeinde suchen eine Möglichkeit, aufgrund ihrer engen Verbindungen weiterhin in der Gemeinde wohnhaft zu bleiben und auch mit der eigenen Familie die sozialen Verbindungen nutzen zu können. Dies führt zu einer hohen Nachfrage nach Bauland für Einfamilienhäuser. Das Gebiet der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes bietet Bauland für Eigenheime in ruhiger und naturnaher Lage. Aufgrund der bestehenden Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Ort wird auf der Fläche des vorliegenden Flächennutzungsplans ein Baugebiet mit sechs Grundstücken hergestellt. An anderer Stelle im Ort ist es nicht möglich, die Planung umzusetzen. 3 Ziele Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage von Wohnbauflächen auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche zu schaffen. Mit der vorliegenden Planung wird die Gemeinde in die Lage versetzt, zukünftig gemeindeeigene Wohnbaugrundstücke für Bürger, die sich in der Gemeinde endgültig niederlassen wollen, anbieten zu können. Derzeit stehen keine eigenen Grundstücke, die für diesen Zweck angeboten werden können, zur Verfügung. Mit der Planung soll der örtliche Bedarf von zusätzlichen Wohnbauflächen gedeckt werden. Hauptanliegen der Gemeinde ist es dabei, auch in Anbetracht der begrenzt zur Verfügung 5
stehenden Möglichkeiten zur wohnbaulichen Entwicklung, vorrangig die Nachfrage von Bauinteressenten aus Sönnebüll selbst decken zu können. Die Bereitstellung von Baugrundstücken zur Deckung des Eigenbedarfs ist nötig, da nach wie vor junge Sönnebüller Familien, in Mietwohnungen/- häusern Wohnende und Rückkehrwillige an einem Eigenheimbau interessiert sind. Ein wesentliches Ziel der Bauleitplanung ist es also, den Bürgern Sönnebülls die Möglichkeit zu geben, sich innerhalb der Gemeinde baulich zu verändern. So soll der Abwanderung (z.B. junger Familien) vorgebeugt werden. Der Gemeinde liegen bereits Anfragen von Ortsansässigen nach erschlossenen Baugrundstücken vor, denen bislang nicht nachgekommen werden kann. Damit geht die Gemeinde Sönnebüll auf die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung ein, sie dient der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, unterstützt die Eigentumsbildung der ortsansässigen Bevölkerung, dient der Bevölkerungsentwicklung und wirkt einer Abwanderung von Einwohnern, vor allem von jungen Familien, entgegen. Sönnebüll ist ein Mehrgenerationendorf, in dem sich die Generationen gegenseitig unterstützen. Um für die verschiedenen Generationen attraktiv zu bleiben und um das Zusammenleben fördern zu können, muss die Gemeinde gerade angesichts des demographischen Wandels besonders die Neubauwünsche der nachfragenden ortsansässigen jungen Familien erfüllen können. Im Planbereich dieses Flächennutzungsplanes sollen im Rahmen des Bebauungsplanes sechs Grundstücke für eine Wohnhausbebauung realisiert. Die durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglichten Grundstücke sind geeignet, um den Eigenbedarf der Gemeinde für die nächsten Jahre zu decken. 4 Wohnbauentwicklungsrahmen Laut Landesentwicklungsplan des Landes Schleswig-Holstein dürfen in Gemeinden in ländlichen Räumen, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, im Zeitraum 2018 bis 2030 neue Wohnungen im Umfang von lediglich 10% bezogen auf den Wohnungsbestand am 31.12.2017 gebaut werden. Gemäß Information der Landesplanung hat die Gemeinde Sönnebüll hatte am Stichtag 31.12.2017 einen Wohnungsbestand von 121 Wohneinheiten (WE). Folglich beträgt der wohnbauliche Entwicklungsrahmen für den Zeitraum 2018 bis 2030 in der Gemeinde Sönnebüll 12 WE. Davon sind die in den Jahren 2018 (3 WE) und 2019 (2 WE) bereits realisierten 5 Wohneinheiten sowie bereits absehbare Baufertigstellungen – wie z.B. auf Basis rechtskräftiger Bebauungspläne mögliche sowie im Rahmen der Innenentwicklung bzw. aufgrund bestehender Baurechte, durch Umnutzungen oder anderweitige Maßnahmen im Bestand errichtete / geplante Wohneinheiten, die noch nicht in die Statistik der Baufertigstellungen einfließen konnten – abzuziehen. Dem entsprechend verbleibt in der Gemeinde Sönnebüll für den Zeitraum bis 2030 ein Entwicklungsrahmen von 7 minus x WE. Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen stellt in diesem Zusammenhang ein maximal mögliches Entwicklungspotential im Sinne einer pauschalierten und landesweit geltenden Obergrenze für nicht zentralörtlich eingestufte Gemeinden im ländlichen Raum dar. Innerhalb dieses Rahmens kann sich die wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde bezogen auf ihren realen und nachweisbaren örtlichen Bedarf vollziehen. Dies kann in Einzelfällen und unter Berücksichtigung der örtlichen demographischen Entwicklung auch dazu führen, dass der Entwicklungsrahmen nicht in Gänze auszuschöpfen ist. 6
Gem. Stellungnahme ist ein restlicher wohnbaulicher Entwicklungsrahmen von sieben Einheiten übrig. Dies würde bedeuten, dass die vorliegenden Planungen das Kontingent um eine Wohneinheit unterschreiten würden. 5 Darstellung Der Planbereich wird als Wohnbaufläche ausgewiesen. 6 Übergeordnete Planung, planerische Vorgaben 6.1 Landesentwicklungsplan Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung dargelegt. Der Geltungsbereich liegt im Landesentwicklungsplan 2010 innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung. Die Gemeinde ist anliegend der Landesentwicklungsachse. Ausschnitt Landesentwicklungsplan 6.2 Regionalplan Die Gemeinde Sönnebüll gehört zum Planungsraum V, der die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sowie die kreisfreie Stadt Flensburg umfasst. Im Regionalplan für den Planungsraum V ist die Gemeinde Sönnebüll im ländlichen Raum dargestellt. Das Plangebiet liegt in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung. Ausschnitte aus dem Regionalplan Planungsraum V (2002) 6.3 Flächennutzungsplan Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Sönnebüll aus dem Jahr 1998 weist die Fläche des Geltungsbereiches als Fläche für die Landwirtschaft aus. 7
In der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird das Plangebiet im Wesentlichen als Allgemeines Wohngebiet (gem. § 4 Baunutzungsverordnung) festgesetzt. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich und wird parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 4 erfolgen. Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich im Flächennutzungsplan zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt. Ausschnitte aus Flächennutzungsplan 6.4 Landschaftsrahmenplan In Karte 1 des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum V (2002) finden sich für den Planbereich keine Darstellungen. In Karte 2 des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum V (2002) finden sich für den Planbereich keine Darstellungen. 6.5 Landschaftsplan Die Flächen sind im Landschaftsplan aus dem Jahr 1998 vermehrt als gemischte Bauflächen, landwirtschaftliche Betriebe oder reine Wohnbebauung dargestellt, die oftmals durch Gehölzreihen oder Knicks gegliedert sind. Da in diesen Bereichen keine Änderungen durch die vorliegende Satzung vorbereitet werden, wird auf eine detaillierte Beschreibung der Darstellungen verzichtet. 7 Vergabe der Grundstücke Die Gemeinde wird durch die Vergabe und die Verkaufsverträge die Vergabe der Grundstücke steuern. Umso die örtliche Nachfrage längerfristig vorhalten zu können. Die Vergabe der Grundstücke an Interessenten wird laut Vorgabe der Gemeindevertretung an Bedingungen geknüpft: Die Grundstücke werden an Kaufinteressenten vergeben, die folgende Kriterien erfüllen müssen - Die Kaufinteressenten, die in Sönnebüll aufgewachsen und im Alter von 0-14 Jahre mindestens 7 Jahre dort gewohnt haben - oder seit drei Jahre und zurzeit aktuell in Sönnebüll wohnen - Kaufinteressenten, die noch kein Wohneigentum in Sönnebüll besitzen und eins der beiden ersten Kriterien erfüllt - Sollten mehr Kaufinteressenten als Grundstücke vorhanden sein, werden Familien mit minderjährigen Kindern bevorzugt - Der Grundstückskäufer muss 10 Jahre den Neubau selbst bewohnen. 8
8 Entwicklung (Standort/ Standortalternativen) Die Gemeinde hat im Rahmen der Vorplanung zur Berichtigung / Änderung des Flächennutzungsplanes Flächen in der Gemeinde untersucht, die eine optimierte verträglichen Siedlungsentwicklung ermöglichen. In der Gemeinde Sönnebüll stehen derzeit keine weiteren Flächen zur Verfügung auf denen eine Planung unter Beachtung aller notwendiger Vorgaben und Bestimmungen ermöglicht werden könnte. Im Rahmen der Prüfung von Standortalternativen (Anlage 2) wurde konkret ermittelt, welche Flächenpotentiale in der Gemeinde vorhanden sind, inklusiv der Baugrundstücke im Geltungsbereich rechtskräftiger Bebauungspläne, Bereiche gem. § 34 BauGB. Innerörtlich sind einige kleinere Freiflächen vorhanden (Nr. 2,3,4,6) die zurzeit jedoch nicht zur Verfügung stehen und daher keine Alternative bieten. Es wurde weiterhin überprüft, ob durch Aufgabe von Betriebsstandorten innerörtlich mittelfristig Bauflächen frei werden. Damit ist in der Gemeinde nicht zu rechnen. Die Gemeinde ist so durchstrukturiert, dass im Bereich der bestehenden Betriebsstandorte und der bestehenden Wohngebäude derzeit kein Bevölkerungswechsel zu erwarten ist. Im Innenbereich stehen keine Grundstücke frei zur Verfügung, so dass diese Planung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich wird. Eine Nachverdichtung im Rahmen der vorhandenen Wohnbauflächen ist nicht möglich, lediglich in Form der Erweiterung der vorhandenen Baugebiete durch die geplante Umsetzung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans. Im Rahmen der Vorprüfung wurden dafür verschiedene mögliche Wohnstandorte bewertet. Es sind in Sönnebüll noch einige Vollerwerbsbetriebe aktiv in der Landwirtschaft, die berücksichtigt werden müssen. Einige dieser Betriebe wirtschaften in der Ortslage und schränken wegen des Immissionsschutzes die wohnbaulichen Entwicklungsmöglichkeiten hier ein. In der Stellungnahme durch die „Landwirtschaftskammer“ sind die gewichteten Jahresgeruchstunden für den Außenbereich westlich und östlich der Dorfstraße von Sönnebüll vertiefend untersucht. In der Anlage 4 ist eine zusätzliche Rasterdarstellung (Ergebnisdarstellung) mit den dort zu erwartenden Geruchshäufigkeiten. Der dargestellte Bereich befindet sich deutlich im Einflussbereich der landwirtschaftlichen Betriebsstätten im nördlichen Ortsbereich von Sönnebüll, Dorfstraße und Osterende, der südlich gelegenen Betriebsstätte Flensburger Straße / Dorfstraße, sowie der westlich gelegenen Biogasanlage an dem Weg „Ziegelei". Wie aus der Ergebnisdarstellung zu entnehmen ist, liegen die belästigungsrelevanten Kennwerte in weiten Bereichen des dargestellten Areales sehr deutlich oberhalb des Wertes von 0,20 und liegen nur im äußersten Nordwesten sowie im Südosten unterhalb des Wertes von 0,15. Der Immissionswert nach der GIRL für Dorfgebiete ist somit überwiegend, der für Wohngebiete (mit der Ausnahme von drei Kacheln im Nordosten) überall überschritten. Für die weitere Bewertung verschiedener Standorte wurde eine Schallimmissionsprognose durch das Büro „Dörries Schaltechnische Beratungs GmbH“ erstellt. Schon mit dem Einführungserlass des MELUND der aktuellen LAI-Hinweise am 31.01.2018 wurde bereits eine erste schalltechnische Prüfung von möglichen Potenzialflächen für Wohnbebauung im Bereich der Ortslage von Sönnebüll durch den Schallgutachter untersucht. Im Ergebnis wurde aus sachverständiger Sicht empfohlen, eine wohnbauliche Entwicklung vorzugsweise Richtung Westen, d. h. auf der den Windparks abgewandten Seite der Ortslage, zu wählen. 9
Zur Veranschaulichung der Ausbreitung des Lärms im Bereich der Ortslage wurden Isophonen, d. h. Linien gleicher Beurteilungspegel, berechnet. Die Aufpunkthöhe wurde mit 5 m angesetzt, was der Höhe der Fenster im ersten Obergeschoss entspricht. Die Isophonen stellen Grenzen dar, hinter denen der zugehörige Beurteilungspegel eingehalten oder unterschritten wird. In der als Anlage 5 beigefügten Isophonenkarte sind die Isophonen der Beurteilungspegel nachts von 40 dB(A) bis 45 dB(A) in 1 dB-Schritten dargestellt. Bei den Geräuschen der Windenergieanlagen wurde der obere Vertrauensbereich berücksichtigt. Die Isophonenkarte zeigt, dass der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Allgemeines Wohngebiet nachts von 40 dB(A) nur im Westen von Sönnebüll eingehalten oder unterschritten werden kann. Die Isophonenkarte zeigt darüber hinaus, dass in den vorhandenen Wohngebieten (Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 2 und 3) der Immissionsrichtwert um bis zu 4 dB überschritten werden kann. Aus sachverständiger Sicht sollte daher eine wohnbauliche Entwicklung vorzugsweise Richtung Westen erfolgen. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erfüllt diese Anforderung. In den untersuchten Ortsrändern, Norden, Süden und Osten ist die Immissionen durch Geruch, Schall und Schattenwurf für die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet / Wohnbauflächen zu hoch. Die Entwicklung von Wohnbauflächen ist dort nicht möglich. Nur in einem kleinen Teilbereich der Gemeinde, im westlichen Ortsrand Sönnebülls kann die Immissionsbelastung auch durch Schall für die gewünschte Nutzung eingehalten oder unterschritten werden. Dort befindet sich der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes. Gleichwertige Bauflächen sind derzeit nicht verfügbar. Die Gemeinde kann sich daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt sicher auf den Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans als beste Möglichkeit festlegen. Im Rahmen der Vorprüfung der 7. Berichtigung/Änderung des Flächennutzungsplans wurden die Entwicklungsperspektiven in der Gemeinde untersucht. Die Gemeinde Sönnebüll möchte durch die geplante Wohnbebauung auch zukünftig auf die Wohnbedürfnisse Ihrer Bevölkerung eingehen können. Sie will die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen in der Gemeinde erhalten. Sie möchte die Eigentumsbildung der ortsansässigen Bevölkerung unterstützen und einer Abwanderung von Einwohnern, vor allem von jungen Familien in Ihrer eigenen Gemeinde entgegenwirken. Um für die verschiedenen Generationen attraktiv zu bleiben und um das Zusammenleben fördern zu können, muss die Gemeinde gerade angesichts des demographischen Wandels besonders die Neubauwünsche der nachfragenden ortsansässigen jungen Familien erfüllen können. Laut Landesentwicklungsplan sollen die ländlichen Räume als eigenständige, gleichwertige und zukunftsfähige Lebensräume gestärkt werden. Die Wohnqualität und das Wohnumfeld sollen gesichert und junge Familien an die ländlichen Räume gebunden werden. In allen Teilräumen des Landes soll eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum sichergestellt werden. Das Angebot der Gemeinde Sönnebüll wird durch die Planung der 7. Ädneurng des Flächennutzungsplans den Umfang der vorhandenen und zukünftigen Nachfragen vorerst decken und hinsichtlich Größe, Ausstattung, Lage, Gestaltung des Wohnumfeldes und Preis den Ansprüchen der Nachfrager Rechnung tragen. 10
Durch die Planung wird eine Belebung und Aufwertung innerörtlich gewachsener Strukturen Sönnebülls, einer besseren Auslastung vorhandener Infrastruktur sowie eine altersstrukturelle Durchmischung beibehalten. Die Fläche der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans hat sich als die geeignetste zur Ausweisung von Wohnbauflächen erwiesen. Flächen im Geltungsbereiche des gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde, in denen Vorhaben nach § 33 BauGB zu beurteilen sind, sind zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nicht in der Gemeinde vorhanden. 9 Verkehrliche Erschließung Die Erschließung des Gebietes erfolgt von der vorhandenen Straße Westerende. 10 Ver- und Entsorgungseinrichtungen Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen werden entsprechend des Bedarfs ausgebaut. Das Plangebiet wird in seiner Ver- und Entsorgung über die vorhandenen bzw. neu zu schaffenden Anschlüssen an die öffentlichen Netze gesichert. 10.1 Wasserversorgung Die Wasserversorgung erfolgt über einen Anschluss an das zuständige Versorgungsnetz des Wasserverbandes Nord. Die Leitungen werden entsprechend des Bedarfs ausgebaut. Es ist zu beachten, dass bei der Festlegung der Versorgungstrassen für die Wasserver- sorgungsleitungen eine mindestens 0,70 m breite Trasse, die frei von anderen Kabeln und Rohrleitungen bleiben muss, zu berücksichtigen ist. 10.2 Löschwasserversorgung Gemäß § 2 Brandschutzgesetz SH ist die Gemeinde Sönnebüll grundsätzlich für die Löschwasserversorgung zuständig. Die Löschwasserversorgung erfolgt in enger Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr und dem Wasserverband und ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW für einen Löschwasserbedarf von 48 m³/h über eine Dauer von mindestens 2 h sicherzustellen. Die Löschwasserversorgung für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen muss in einer Entfernung von 75 m Lauflinie bis zum Zugang des Grundstücks von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichergestellt sein. Die Abstände von Hydranten auf Leitungen in Ortsnetzen, die auch der Löschwasserversorgung (Grundschutz) dienen, dürfen somit 150 m nicht übersteigen. Zur Löschwasserentnahme sind an geeigneter Stelle Unterflurhydranten nach DIN 3221 bzw. Überflurhydranten DIN 3222 einzubauen. Die Standorte sind mit Hinweisschildern für die Feuerwehr nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Anzahl und Standorte der erforderlichen Hydranten sind mit der Bauaufsicht/ Brandschutzdienststelle und der zuständigen Feuerwehr abzustimmen. 11
Sofern die erforderliche Löschwassermenge für den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans nicht allein über das öffentliche Wasserversorgungsnetz sichergestellt werden kann (z.B. aufgrund der zunehmenden Verminderung der Rohrdurchmesser bei Neuanlagen zur Vermeidung stehenden Wassers und der damit verbundenen Verkeimung), ist eine zusätzliche unabhängige Versorgung (z.B. über Löschwasserbrunnen nach DIN 14220, offene Gewässer, unterirdische Löschwasserbehälter nach DIN 14230) herzustellen. Die Einzelheiten des Nachweises und der baulichen Anforderungen, wie z.B. die vorzuhaltende Löschwassermenge und erforderliche Entnahmeeinrichtungen, sind vor Ausführung mit der Bauaufsicht/ Brandschutzdienststelle abzusprechen. 10.3 Abwasserbeseitigung Dokumentation zum Entwässerungskonzept 10.3.1 Oberflächenwasser Im Zusammenhang mit der Erschließung und der zukünftigen Bebauung der Wohnbaufläche kommt es zu neuen Flächenversiegelungen. Das anfallende Oberflächenwasser (Dachflächen) soll über einen Regenwasserkanal und ein Rückhaltebecken (Erdbauweise) in den Vorfluter Rlg 13f geleitet werden. Der von der unteren Wasserbehörde vorgegebene Drosselabfluss wird durch den Bau eines Rückhaltebeckens mit einem Rückhaltevolumen von ca. 165 cbm in Erdbauweise sowie den Einbau eines Drosselschachtes mit Flachspindelschieber sichergestellt. Das anfallende Oberflächenwasser aus Befestigte Hofflächen und Nebenanlagen wie Garagen und Carports soll auf den privaten Grundstücksflächen versickern. Das anfallende Oberflächenwasser aus der Öffentliche Verkehrsflächen soll im öffentlichen Verkehrsbereich versickern. Für die erwähnten Versickerungsanlagen werden voraussichtlich Flächen- oder Muldenversickerungen in Frage kommen. Die Versickerungsanlagen sind gem. DWA-Arbeitsblatt A-138 zu planen und auf das 5-jährige Regenereignis zu bemessen. Die Versickerungsanlagen erhalten jeweils die Möglichkeit eines Notüberlaufes für Regenereignisse außerhalb des Bemessungsregens in das öffentliche Entwässerungssystem der Gemeinde (Anlage 5). 10.3.2 Schmutzwasser Die Gemeinde Sönnebüll verfügt über keine gemeindliche Abwasserentsorgungsanlagen für die Behandlung von Schmutzwasser. Es ist davon auszugehen, dass sich die Bebauung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans über mehrere Jahre verteilen wird, so dass anfangs nur mit sehr wenigen Einleitern zu rechnen ist. Daher ist anstatt einer Gebietskläranlage der Bau von Einzelanlage für die Schmutzwasserbehandlung auf den einzelnen Baugrundstücken geplant. Die Planung, Errichtung und Betrieb der Anlagen sollen die Grundstückseigentümer selbst übernehmen. Das gereinigte Wasser soll in den Regenwasserkanal eingeleitet werden. 12
10.4 Abfallbeseitigung Die Müllentsorgung erfolgt durch ein vom Kreis Nordfriesland beauftragtes Entsorgungsunternehmen zur Mülldeponie in Ahrenshöft. 10.5 Strom-, Gasversorgung Die Stromversorgung erfolgt durch den örtlichen Versorger über das vorhandene Ortsnetz. Die Planungen sind frühzeitig mit der Planungsabteilung der Schleswig-Holstein Netz AG abzugleichen. Wie die späteren Gebäude und Betriebe an das Strom- bzw. Erdgasnetz der Schleswig-Holstein Netz AG angeschlossen werden können, hängt davon ab, wie groß der Leistungsbedarf der einzelnen Anschlüsse wird. Damit eine frühzeitige Abstimmung über die Legung der Leitungen mit der erschließenden Tiefbaufirma erfolgen kann, ist die Bauplanungsabteilung der Schleswig-Holstein Netz AG über die Vergabe der Tiefbauarbeiten zu informieren. 10.6 Telekommunikation Der Betreiber prüft die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird der Betreiber eine Ausbauentscheidung treffen. Die Versorgung mit Telekommunikation erfolgt im Rahmen der Erschließung. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es i.d.R. notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet dem Betreiber, schriftlich angezeigt werden. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten, -dass für die hierfür evtl. erforderliche Glasfaserinfrastruktur in den Gebäuden von den Bauherren Leerrohre vorzusehen sind, um dem politischen Willen der Bundesregierung Rechnung zu tragen, allen Bundesbürgern den Zugang zu Telekommunikationsinfra-struktur =>50 MB zu ermöglichen, -dass für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte und unentgeltliche Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist, -dass auf Privatwegen (Eigentümerwegen) ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom Deutschland GmbH eingeräumt und im Grundbuch eingetragen wird, -dass eine rechtzeitige Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt, -dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter der folgenden Adresse so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden: 13
Deutsche Telekom Technik GmbH; PTI 11, Planungsanzeigen; Fackenburger Allee 31;23554 Lübeck. Alternativ kann die Information gern auch als E-Mail zugesandt werden. Die Adresse hat folgende Bezeichnung: T-NL-N-PTI-11 Planunasanzeiqen@telekom.de. Die Versorgung der Bürger mit Universaldienstleistungen nach S 78 TKG wird sichergestellt. Die Betreiber des Breitbandnetzes bitten i.d.R. um Berücksichtigung, aus Interesse an der Telekommunikationsversorgung ab Erschließungsplanung. 11 Immissionsschutz 11.1 Geruchsimmission Da Sönnebüll landwirtschaftlich geprägt ist, wurde eine Immissionsschutz-Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein angefertigt. Der Plangeltungsbereich wurde daraufhin untersucht, ob er das Potential als mögliche Wohnbauflächen aufweist. Die Immissionsschutz- Stellungnahme zeigte, dass die Fläche für eine Wohnbebauung geeignet ist. Das grafische Ergebnis (s. Anlage 3) ist in der Ergebnisgrafik 1 in Höhe der zu erwartenden belästigungsrelevanten Kenngröße unter Berücksichtigung des tierartspezifischen Faktors in Form einer Rasterdarstellung wiedergegeben worden. Die Bereiche mit über 15 % der zu erwartenden Jahresgeruchsstunden werden farblich rot, bis 15 % dunkelgrün und bis 10 % hellgrün unterlegt. Wie der Ergebnisgrafik zu entnehmen ist, sind in dem Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Sönnebüll, belästigungsrelevante Kennwerte (nach GIRL gerundet) zwischen 0,08 bis 0,10, bzw. 8 % bis 10 % der Jahresstunden ermittelt worden. Somit wird der für Wohngebiete zulässige Immissionswert von 0,10, bzw. 10 % der Jahresstunden im gesamten Geltungsbereich eingehalten. (Die Stellungnahme wird der Verfahrensakte als Anlage beigefügt.) Entsprechend der Nutzung der benachbarten Flächen sind Beeinträchtigungen, die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung entstehen können, nicht ganz vermeidbar. 11.2 Schallimmissionen und optische Immissionen durch die benachbarten Windparks im Plangebiet Wegen der möglichen Schallimmissionen und optischen Immissionen durch Schattenwurf im Plangebiet durch die benachbarten Windparks wurde geprüft, ob die Anforderungen der DIN 180051 und der TA Lärm2 für Allgemeines Wohngebiet (WA)/ Wohnbauflächen sowie der WEA-Schattenwurf- Hinweise 3 im Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans erfüllt werden. Zusammenfassend kann aus sachverständiger Sicht (DÖRRIES SCHALLTECHNISCHE BERATUNG GmbH) festgestellt werden, dass durch die zu erwartenden Schallimmissionen und optischen Immissionen die Planungsziele des Baugesetzbuches (BauGB) im Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans erfüllt werden. Das Gutachten wird der Verfahrensakte als Anlage beigefügt. 11.2.1 Schallimmissionen durch die benachbarten Windparks im Plangebiet Nördlich und östlich der Ortslage Sönnebüll befinden sich Windparks der Gemeinden Bordelum, Sönnebüll, Vollstedt und Breklum. Südlich des Plangebietes befindet sich die Biogasanlage der 14
Martensen und Sohn Biogas KG und westlich das Gewerbegebiet Quickhorn der Stadt Bredstedt. Hier sind insbesondere das Veranstaltungszentrum Altes Heizwerk und der Hersteller von Leichtflugzeugen Breezer Aircraft mit eigener Werkslandebahn schalltechnisch relevant. Im Gewerbegebiet wurden im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Bredstedt einschließlich der nachfolgenden Änderungen sowohl Gewerbegebiet (GE) als auch Sondergebiet (SO) und Flächen für den Gemeinbedarf sowie Sportflächen festgesetzt. Wegen der Geräuschimmissionen durch die Betriebsgeräusche der benachbarten Windparks und der benachbarten Gewerbebetriebe und -anlagen wurde eine schalltechnische Untersuchung erforderlich. Für die Bauleitplanung soll geprüft werden, ob durch die Planung die Ziele des Baugesetzbuches, d. h. insbesondere die Anforderungen der DIN 18005 (Beiblatt 1) bzw. der TA Lärm, erfüllt werden. Die Geräuschimmissionen im Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Betriebsgeräusche der WEA der benachbarten Windparks sowie anderer schalltechnisch relevanter Betriebe und Anlagen sollen durch ein detailliertes Prognoseverfahren unter Berücksichtigung der LAI- Hinweise und des Erlasses des MELUND ermittelt und mit den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN 18005 (Beiblatt 1) bzw. den Immissionsrichtwerten der TA Lärm verglichen werden. Die Berechnungen zu den Geräuschimmissionen durch Gewerbelärm zeigen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Allgemeines Wohngebiet (WA) tagsüber unterschritten und nachts eingehalten oder unterschritten werden. Die Prüfung der maximalen kurzzeitigen Geräuschspitzen ergab, dass die Anforderungen der TA Lärm erfüllt werden. 11.2.2 Schattenwurfprognose Nördlich und östlich der Ortslage Sönnebüll befinden sich Windparks der Gemeinden Bordelum, Sönnebüll, Vollstedt und Breklum. Wegen der optischen Immissionen im Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans durch den Schattenwurf der WEA der benachbarten Windparks wurde eine Untersuchung des astronomisch maximal möglichen Schattenwurfes im Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Für die Bauleitplanung soll geprüft werden, ob durch die Planung die Ziele des Baugesetzbuches, d. h. insbesondere die Anforderungen der WEA-Schattenwurf-Hinweise der LAI, erfüllt werden. Die Berechnungen zeigen, dass die Anforderungen der LAI-Schattenwurf-Hinweise im gesamten Geltungsbereich eingehalten werden. 12 Hinweise 12.1 Kampfmittel Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Gemeinde Sönnebüll nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Munition sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden. 15
12.2 Denkmalschutz § 15 DSchG: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die Übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit. 12.3 Bodenschutz: Bodenmanagement: Oberboden und Unterboden sind bei Aushub, Transport, Zwischen-lagerung und Verwertung sauber getrennt zu halten. Dies gilt gleichermaßen für den Wiederauftrag / Wiedereinbau. Bei den Bodenlagerflächen sind getrennte Bereiche für Ober- und Unterboden einzurichten. Eine Bodenvermischung ist grundsätzlich nicht zu-lässig. Oberboden ist ausschließlich wieder als Oberboden zu verwenden. Eine Verwertung als Füllmaterial ist nicht zulässig. Überschüssiger Oberboden ist möglichst ortsnah einer sinnvollen Verwertung zuzuführen. Beachtung der DIN 19731 'Verwertung von Bodenmaterial': Der Beginn der Arbeiten ist der unteren Bodenschutzbehörde spätestens 1 Woche vorab mitzuteilen. Vorsorgender Bodenschutz: Die Häufigkeit der Fahrzeugeinsätze ist zu minimieren und soweit möglich an dem zukünftigen Verkehrswegenetz zu orientieren. Bei wassergesättigten Böden (breiig/flüssige Konsistenz) sind die Arbeiten einzustellen. Hinweis: Für eine gegebenenfalls notwendige Verwertung von Boden auf landwirtschaftlichen Flächen ist ein Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung (Aufschüttung) bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen. 13 Rechtsgrundlage Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Zweck und Inhalt entsprechen dem § 5 des Baugesetzbuches. Der Plan bedarf nach § 6 BauGB der Genehmigung. Die verbindliche Bauleitplanung wird parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 dargestellt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung. 14 Auswirkungen der Bauleitplanung Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem beigefügten Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 16
Es dürfen grundsätzlich keine unzulässigen Immissionen auf die Bevölkerung oder die Umwelt einwirken. Beeinträchtigungen werden in einer Eingriffs-Ausgleichsberechnung berücksichtigt. Umweltbericht: Fotos 05.01.2021 Begehung und Dokumentation (Tonja Fuchs) Planverfasser: UAG Umweltplanung und -audit GmbH Burgstraße 4 - 24103 Kiel Tel. 0431 / 983040 E-Mail: info@uag-kiel.de Website: www.uag-kiel.de 17
15 Bestand 15.1 Aufgabenstellung Die Gemeinde Sönnebüll plant im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) die Ausweitung der Wohnbebauung. Der Standort befindet sich an der Straße „Westerende“, westlich der Dorfstraße und nördlich der Flensburger Straße (L 12) und schließt an die bestehende Bebauung an. Mit der Bauleitplanung sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Anlage einer Wohnbaufläche geschaffen werden. Entwicklungsziel der Planung ist es, den örtlichen Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen für die Einwohner*innen Sönnebülls zu decken. Der westlich der Ortslage gelegene Plangeltungsbereich umfasst eine Grundfläche von ca. 8456 m². Im Hinblick auf die Darstellung des geplanten Vorhabens wird grundsätzlich auf die im Teil I der Begründung dargelegten Inhalte verwiesen. Tab. 1: Zusammenstellung der Grundlagen und Inhalte Verwendete Grundlagen Methodik und Inhalte Mensch (Wohnen, Erholung) Begehung vor Ort Einschätzung der Wohn- / Erholungsfunktionen Biotope / Pflanzen Eigene Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen Kartierung gem. „Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel SH“ (LLUR, 2019) Tiere Eigene Einschätzung nach Habitatpotenzial, Potenzialabschätzung von Brutvögeln, Fledermäusen und Brutvogelatlas Atlas SH, Amphibien-Atlas SH Reptilien, Einschätzung Anhang IV-FFH-RL- sowie sonstiger streng geschützter Tierarten u.a. durch Habitateinschätzung Boden Geolog. u. Bodenübersichtskarten 1:200.000, Ermittlung der Bodenfunktionen gem. BodSchG Bodenkarte 1:25.000 Oberflächen- u. Grundwasser Landschaftsplan, Abschätzung der Bedeutung und Empfindlichkeit des Landwirtschafts- und Umweltatlas S-H Oberflächen- und Grundwassers Klima / Luft Landschaftsplan Beurteilung der Auswirkungen auf mikro- und mesoklimatische Verhältnisse Landschafts- und Ortsbild Eigene Begehung, Aufnahme der landschafts- und Ermittlung der charakteristischen Landschaftsstrukturen sowie ortsbildtypischen Strukturen der örtlichen Vorbelastungen Kultur- und Sachgüter Landschaftsplan, Archäologie Atlas SH Nachrichtliche Übernahme von Informationen zu archäologisch oder kulturhistorisch relevanten Elementen 15.2 Beschreibung des Plangebietes Der Plangeltungsbereich grenzt an die westliche Bebauung des Ortes Sönnebüll und umfasst neben der Bestandsstraße Westerende folgende Freiflächen: • beweidetes artenarmes Wirtschaftsgrünland, • Graben z.T. Ufer mit Gehölzen, 18
• Grasbankette, • randlich durchwachsener Knick mit heimischen Gehölzen. Abbildung 1: Lage des Plangeltungsbereiches zur 7. Änderung des FNP in der Gemeinde Sönnebüll (DigitalerAtlasNord, LvermGeo SH 2021; nicht maßhaltig). Im Norden, Süden und Westen grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an den Plangeltungsbereich. Im Westen befindet sich in ca. 400 m Entfernung der UL (Ultraleicht)-Flugplatz Bredstedt sowie ein Sportplatz und das Gewerbegebiet Quickhorn. Das Naturschutzgebiet „Bordelumer Heide und Langenhorner Heide mit Umgebung“ befindet sich in einem Abstand von gut 2 km nordwestlich des Plangebietes. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Straßen Westerende, Schulstraße oder Dorfstraße zur Flensburger Straße (Landesstraße 12). 19
Abbildung 2: Lage des Plangeltungsbereiches zur 7. Änderung des FNP in der Gemeinde Sönnebüll (DigitalerAtlasNord, LvermGeo SH 2021; nicht maßhaltig). Eckdaten der Planung Die Gemeinde Sönnebüll verfolgt mit der Änderung des FNP die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für gemeindeeigene Wohnbaugrundstücke. Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 28 und 140 (Flur 1, Gemarkung Sönnebüll) und hat eine Größe von ca. 8456 m². Im Plangeltungsbereich sind folgende Festsetzungen vorgesehen: • W – Wohnbaufläche • Straßenverkehrsflächen • Grünfläche • Kläranlage • Wasserflächen (Regenrückhaltebecken) 20
15.3 Planerische Vorgaben In der folgenden Übersicht werden die relevanten planerischen Vorgaben für das Plangebiet skizziert und für das Vorhaben bewertet: Tab. 2: Planerische Vorgaben für das Plangebiet Planwerk Zusammengefasste Darstellung der Inhalte für den Planungsraum Landesentwicklungsplan Schleswig- • Ländlicher Raum (Ziffer 1.4) Holstein (2010) • Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung (Ziffer 3.7.2) Regionalplan Planungsraum V • Ländliche Räume (Ziffer 4.2 (1)) • Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (Ziffer 5.4 (1)) • Außerhalb des Plangebietes im nördlichen Anschluss befindet sich ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft/Biotopverbundsystem (Ziffer 5.3 (1)) Landschaftsrahmenplan • keine spezifischen Darstellungen im Bereich des Plangebietes • Außerhalb des Plangebietes im nördlichen Anschluss befindet sich ein Planungsraum V (2020: PR 1) Schwerpunktbereich mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (Kap. 4.1.1) Abbildung 3: Planungsraum im Bezug zum Schwerpunktbereich (grün gepunktet) (Quelle: Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I) Flächennutzungsplan (1998) • Fläche für Landwirtschaft 21
Landschaftsplan Bestand: Nutzung/Biotoptypen Gemeinde Sönnebüll (1998) • Artenarmes, intensiv bewirtschaftetes Dauergrünland • Knick (geschützt) • Geteerte bzw. gepflasterte Straße Landschaftsentwicklung und Maßnahmen: • Keine spezifischen Darstellungen im Bereich des Plangebietes Abbildung 4: Planungsraum hervorgehoben im Landschaftsplan der Gemeinde Sönnebüll. Grüne Flächen zeigen artenarmes, intensiv bewirtschaftetes Grünland an (Quelle: Landschaftsplan Gemeinde Sönnebüll) Bewertung im Hinblick auf den Umwelt- und Naturschutz Bewertung im Hinblick auf den Umwelt- und Naturschutz Der Plangeltungsbereich liegt innerhalb des großflächigen Entwicklungsraum mit Erholungs- und Tourismusfunktionen und außerhalb der Gebietskulissen von Landschaftsschutz-, Naturschutz-, und europäischen Schutzgebieten. Der Landschaftsplan der Gemeinde Sönnebüll weist im Süden des Plangeltungsbereiches ein geschütztes Biotop (Knick) aus, das dem Biotopschutz gem. § 21 Abs. 1 LNatSchG unterliegt. Dieses Element ist bei der Planung zu berücksichtigen. Die im Flächennutzungsplan dargestellte “Fläche für die Landwirtschaft” und im Landschaftsplan ausgewiesene Grünlandfläche wurde bei der aktuellen Kartierung als artenarmes bis mäßig artenreiches beweidetes Wirtschaftsgrünland eingestuft. Das Gebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Ergebnis: Die Rahmenbedingungen und Aussagen der übergeordneten Planwerke lassen den Schluss zu, dass der Bereich der 7.Änderung des FNP der Gemeinde Sönnebüll eine grundsätzliche Eignung als konfliktarme Fläche für die Entwicklung einer Wohnbaufläche hat, da das Gelände • außerhalb bestehender oder geplanter Schutzgebiete liegt, • aufgrund der mäßig artenreichen Grünfläche nur eine allgemeine ökologische Wertigkeit aufweist, • keine geschützten, flächigen Biotope bestehen, • keine besonderen Naturschutzfunktionen übernimmt, 22
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