GEMEINDE SÖNNEBÜLL - Amt Mittleres Nordfriesland

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GEMEINDE SÖNNEBÜLL - Amt Mittleres Nordfriesland
GEMEINDE SÖNNEBÜLL
                      KREIS NORDFRIESLAND

                   7. Änderung des
                Flächennutzungsplans

                           BEGRÜNDUNG

Verfahrensstand: 04/2021
Aufgestellt durch:

Umweltbericht:
UAG Umweltplanung und -audit GmbH
Burgstraße 4 - 24103 Kiel
Tel. 0431 / 983040
E-Mail: info@uag-kiel.de
Website: www.uag-kiel.de

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GEMEINDE SÖNNEBÜLL - Amt Mittleres Nordfriesland
Inhaltsverzeichnis
1          Plangebiet ......................................................................................................................... 5
2          Grundlagen ....................................................................................................................... 5
3          Ziele .................................................................................................................................. 5
4          Wohnbauentwicklungsrahmen .......................................................................................... 6
5          Darstellung ....................................................................................................................... 7
6          Übergeordnete Planung, planerische Vorgaben.................................................................. 7
    6.1            Landesentwicklungsplan ..................................................................................................... 7
    6.2            Regionalplan ....................................................................................................................... 7
    6.3            Flächennutzungsplan .......................................................................................................... 7
    6.4            Landschaftsrahmenplan...................................................................................................... 8
    6.5            Landschaftsplan .................................................................................................................. 8
7          Vergabe der Grundstücke .................................................................................................. 8
8          Entwicklung (Standort/ Standortalternativen) .................................................................... 9
9          Verkehrliche Erschließung ............................................................................................... 11
10         Ver- und Entsorgungseinrichtungen ................................................................................. 11
    10.1           Wasserversorgung ............................................................................................................ 11
    10.2           Löschwasserversorgung .................................................................................................... 11
    10.3           Abwasserbeseitigung ........................................................................................................ 12
       10.3.1           Oberflächenwasser...................................................................................................... 12
       10.3.2           Schmutzwasser ............................................................................................................ 12
    10.4           Abfallbeseitigung .............................................................................................................. 13
    10.5           Strom-, Gasversorgung ..................................................................................................... 13
    10.6           Telekommunikation .......................................................................................................... 13
11         Immissionsschutz ............................................................................................................ 14
    11.1           Geruchsimmission............................................................................................................. 14
    11.2     Schallimmissionen und optische Immissionen durch die benachbarten Windparks im
    Plangebiet .......................................................................................................................................... 14
       11.2.1           Schallimmissionen durch die benachbarten Windparks im Plangebiet ...................... 14
       11.2.2           Schattenwurfprognose ................................................................................................ 15
12         Hinweise ......................................................................................................................... 15
    12.1           Kampfmittel ...................................................................................................................... 15
    12.2           Denkmalschutz.................................................................................................................. 16
    12.3           Bodenschutz: .................................................................................................................... 16
13         Rechtsgrundlage.............................................................................................................. 16
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14      Auswirkungen der Bauleitplanung ................................................................................... 16
15      Bestand........................................................................................................................... 18
 15.1          Aufgabenstellung .............................................................................................................. 18
 15.2          Beschreibung des Plangebietes ........................................................................................ 18
 15.3          Planerische Vorgaben ....................................................................................................... 21
 15.4          Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile (Basisszenario) .................................. 23
     15.4.1         Mensch ........................................................................................................................ 23
     15.4.2         Biotoptypen / Vegetation............................................................................................ 24
     15.4.3         Fauna ........................................................................................................................... 26
     15.4.4         Biologische Vielfalt ...................................................................................................... 29
     15.4.5         Fläche .......................................................................................................................... 30
     15.4.6         Boden .......................................................................................................................... 30
     15.4.7         Wasser ......................................................................................................................... 30
     15.4.8         Klima / Luft .................................................................................................................. 31
     15.4.9         Landschafts- / Ortsbild ................................................................................................ 32
     15.4.10        Kultur – und sonstige Sachgüter ................................................................................. 32
16      Prognose ......................................................................................................................... 33
 16.1     Abschätzung der Umweltauswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen zur Minderung
 und zum Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen ................................................................. 33
     16.1.1         Null-Variante ............................................................................................................... 33
     16.1.2         Standortalternativen ................................................................................................... 33
     16.1.3         Entwicklung des Umweltzustandes bei Planungsdurchführung ................................. 33
 16.2          Potenzielle Wirkungen auf Schutzgüter ........................................................................... 34
     16.2.1         Schutzgut Mensch ....................................................................................................... 35
     16.2.2         Schutzgut Biotoptypen / Vegetation ........................................................................... 36
     16.2.3         Schutzgut Tiere / Artenschutzrechtliche Prüfung ....................................................... 36
     16.2.4         Schutzgut Boden und Ausgleichsbilanzierung............................................................. 37
     16.2.5         Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 38
     16.2.6         Schutzgut Klima / Luft ................................................................................................. 38
     16.2.7         Schutzgut Landschaftsbild ........................................................................................... 38
     16.2.8         Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 39
     16.2.9         Wechselwirkungen ...................................................................................................... 39
17      Zusätzliche Angaben ........................................................................................................ 39
 17.1          Methodisches Vorgehen und Kenntnislücken .................................................................. 39
 17.2          Monitoring ........................................................................................................................ 40
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17.3            Allgemeinverständliche Zusammenfassung ..................................................................... 40
18         Literaturverzeichnis ................................................................................................................... 41
Anhang 1 Karte „Bestand“..................................................................................................................... 43
Anlage 2 : Standortalternativenprüfung ............................................................................................... 44
Anlage 3: Ergebnisgrafik Jahresgeruchsstunden ................................................................................... 48
Anlage 4: Isophonenkarte der Beurteilungspegel nachts .................................................................... 50
Anlage 5: Entwässerungskonzept .......................................................................................................... 51

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Lage des Plangeltungsbereiches B-Plan Nr. 4 in der Gemeinde Sönnebüll
(DigitalerAtlasNord, LvermGeo SH 2021; nicht maßhaltig). .................................................................. 19
Abbildung 2: Lage des Plangeltungsbereiches B-Plan Nr. 4 in der Gemeinde Sönnebüll
(DigitalerAtlasNord, LvermGeo SH 2021; nicht maßhaltig). .................................................................. 20
Abbildung 3: Planungsraum im Bezug zum Schwerpunktbereich zum Aufbau des Biosphärenreservats
(grün gepunktet) (Quelle: Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I) ...................................... 21
Abbildung 4: Planungsraum hervorgehoben im Landschaftsplan der Gemeinde Sönnebüll. Grüne
Flächen zeigen artenarmes, intensiv bewirtschaftetes Grünland an (Quelle: Landschaftsplan Gemeinde
Sönnebüll).............................................................................................................................................. 22
Abbildung 5: Klimadiagramm für Sönnebüll (meteoblue.com) ............................................................ 31

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1   Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich an der Straße Westerende, westlich der Dorfstraße, nördlich der
Flensburger Straße (L12), in westlicher Ortslage Sönnebülls.

Der Plangeltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 28 und 140, Flur 1, Gemarkung und Gemeinde
Sönnebüll.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 8456 m².

2   Grundlagen
Sönnebüll erstreckt sich als Gemeinde mit seinen rund 300 Einwohnern beidseits des Übergangs von
Hoher Geest zum ostnordöstlich befindlichen Sandergebiet auf der Schleswigschen Geest südöstlich
des Stollbergs in der Mitte Nordfrieslands, östlich angrenzend an Bredstedt. Das Dorf ist eine kleine
und freundliche Gemeinde, in der man die ruhige und naturnahe Lage genießen kann. Jedoch kann die
Gemeinde auch dank Ihrer direkten Nähe zu Bredstedt mit einer evangelischen Kirche, Kindergärten,
Grundschule und Gemeinschaftsschule, einem Freibad und großzügigen Sportanlagen sehr lebendig
gestaltet werden.

Verkehrstechnisch gut angebunden und ein somit idealer Ausgangspunkt für vielfältige Nutzungen,
bietet die durch das Gemeindegebiet verlaufende Flensburger Straße. Und auch ohne eigenes Auto
bietet die Gemeinde eine gute Vernetzung nach außen. Dank der bestehenden öffentlichen
Verkehrsmittel und die direkte Anbindung an das Bredstedter Personennahverkehrsnetz gelangt man
schnell in die größeren Ortschaften der Umgebung.

Insbesondere die ursprünglichen „Kinder“ der Gemeinde suchen eine Möglichkeit, aufgrund ihrer
engen Verbindungen weiterhin in der Gemeinde wohnhaft zu bleiben und auch mit der eigenen Familie
die sozialen Verbindungen nutzen zu können. Dies führt zu einer hohen Nachfrage nach Bauland für
Einfamilienhäuser.

Das Gebiet der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes bietet Bauland für Eigenheime in ruhiger und
naturnaher Lage. Aufgrund der bestehenden Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Ort wird auf
der Fläche des vorliegenden Flächennutzungsplans ein Baugebiet mit sechs Grundstücken hergestellt.

An anderer Stelle im Ort ist es nicht möglich, die Planung umzusetzen.

3   Ziele
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage von
Wohnbauflächen auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche zu schaffen.

Mit der vorliegenden Planung wird die Gemeinde in die Lage versetzt, zukünftig gemeindeeigene
Wohnbaugrundstücke für Bürger, die sich in der Gemeinde endgültig niederlassen wollen, anbieten zu
können. Derzeit stehen keine eigenen Grundstücke, die für diesen Zweck angeboten werden können,
zur Verfügung. Mit der Planung soll der örtliche Bedarf von zusätzlichen Wohnbauflächen gedeckt
werden. Hauptanliegen der Gemeinde ist es dabei, auch in Anbetracht der begrenzt zur Verfügung

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stehenden Möglichkeiten zur wohnbaulichen Entwicklung, vorrangig die Nachfrage von
Bauinteressenten aus Sönnebüll selbst decken zu können. Die Bereitstellung von Baugrundstücken zur
Deckung des Eigenbedarfs ist nötig, da nach wie vor junge Sönnebüller Familien, in Mietwohnungen/-
häusern Wohnende und Rückkehrwillige an einem Eigenheimbau interessiert sind. Ein wesentliches
Ziel der Bauleitplanung ist es also, den Bürgern Sönnebülls die Möglichkeit zu geben, sich innerhalb
der Gemeinde baulich zu verändern. So soll der Abwanderung (z.B. junger Familien) vorgebeugt
werden. Der Gemeinde liegen bereits Anfragen von Ortsansässigen nach erschlossenen
Baugrundstücken vor, denen bislang nicht nachgekommen werden kann.

Damit geht die Gemeinde Sönnebüll auf die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung ein, sie dient der
Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, unterstützt die Eigentumsbildung der
ortsansässigen Bevölkerung, dient der Bevölkerungsentwicklung und wirkt einer Abwanderung von
Einwohnern, vor allem von jungen Familien, entgegen.

Sönnebüll ist ein Mehrgenerationendorf, in dem sich die Generationen gegenseitig unterstützen. Um
für die verschiedenen Generationen attraktiv zu bleiben und um das Zusammenleben fördern zu
können, muss die Gemeinde gerade angesichts des demographischen Wandels besonders die
Neubauwünsche der nachfragenden ortsansässigen jungen Familien erfüllen können.

Im Planbereich dieses Flächennutzungsplanes sollen im Rahmen des Bebauungsplanes sechs
Grundstücke für eine Wohnhausbebauung realisiert. Die durch die 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes ermöglichten Grundstücke sind geeignet, um den Eigenbedarf der Gemeinde
für die nächsten Jahre zu decken.

4   Wohnbauentwicklungsrahmen
Laut Landesentwicklungsplan des Landes Schleswig-Holstein dürfen in Gemeinden in ländlichen
Räumen, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, im Zeitraum 2018 bis 2030 neue
Wohnungen im Umfang von lediglich 10% bezogen auf den Wohnungsbestand am 31.12.2017 gebaut
werden.

Gemäß Information der Landesplanung hat die Gemeinde Sönnebüll hatte am Stichtag 31.12.2017
einen Wohnungsbestand von 121 Wohneinheiten (WE). Folglich beträgt der wohnbauliche
Entwicklungsrahmen für den Zeitraum 2018 bis 2030 in der Gemeinde Sönnebüll 12 WE.

Davon sind die in den Jahren 2018 (3 WE) und 2019 (2 WE) bereits realisierten 5 Wohneinheiten sowie
bereits absehbare Baufertigstellungen – wie z.B. auf Basis rechtskräftiger Bebauungspläne mögliche
sowie im Rahmen der Innenentwicklung bzw. aufgrund bestehender Baurechte, durch Umnutzungen
oder anderweitige Maßnahmen im Bestand errichtete / geplante Wohneinheiten, die noch nicht in die
Statistik der Baufertigstellungen einfließen konnten – abzuziehen. Dem entsprechend verbleibt in der
Gemeinde Sönnebüll für den Zeitraum bis 2030 ein Entwicklungsrahmen von 7 minus x WE.
Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen stellt in diesem Zusammenhang ein maximal mögliches
Entwicklungspotential im Sinne einer pauschalierten und landesweit geltenden Obergrenze für nicht
zentralörtlich eingestufte Gemeinden im ländlichen Raum dar. Innerhalb dieses Rahmens kann sich die
wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde bezogen auf ihren realen und nachweisbaren örtlichen
Bedarf vollziehen. Dies kann in Einzelfällen und unter Berücksichtigung der örtlichen demographischen
Entwicklung auch dazu führen, dass der Entwicklungsrahmen nicht in Gänze auszuschöpfen ist.
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Gem. Stellungnahme ist ein restlicher wohnbaulicher Entwicklungsrahmen von sieben Einheiten übrig.
Dies würde bedeuten, dass die vorliegenden Planungen das Kontingent um eine Wohneinheit
unterschreiten würden.

5     Darstellung

Der Planbereich wird als Wohnbaufläche ausgewiesen.

6     Übergeordnete Planung, planerische Vorgaben
6.1    Landesentwicklungsplan

Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) werden die Ziele und Grundsätze der
Raumordnung dargelegt. Der Geltungsbereich liegt im Landesentwicklungsplan 2010 innerhalb eines
Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung. Die Gemeinde ist anliegend der
Landesentwicklungsachse.

Ausschnitt Landesentwicklungsplan

6.2    Regionalplan

Die Gemeinde Sönnebüll gehört zum Planungsraum V, der die Kreise Schleswig-Flensburg und
Nordfriesland sowie die kreisfreie Stadt Flensburg umfasst.

Im Regionalplan für den Planungsraum V ist die Gemeinde Sönnebüll im ländlichen Raum dargestellt.
Das Plangebiet liegt in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung.

Ausschnitte aus dem Regionalplan Planungsraum V (2002)

6.3    Flächennutzungsplan

Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Sönnebüll aus dem Jahr 1998 weist die Fläche des
Geltungsbereiches als Fläche für die Landwirtschaft aus.

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In der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird das Plangebiet im Wesentlichen als Allgemeines
Wohngebiet (gem. § 4 Baunutzungsverordnung) festgesetzt. Diese Festsetzungen weichen damit in
der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich und wird parallel mit der Aufstellung des
Bebauungsplan Nr. 4 erfolgen. Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird der
Geltungsbereich im Flächennutzungsplan zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt.

Ausschnitte aus Flächennutzungsplan

6.4       Landschaftsrahmenplan

In Karte 1 des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum V (2002) finden sich für den Planbereich
keine Darstellungen.

In Karte 2 des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum V (2002) finden sich für den Planbereich
keine Darstellungen.

6.5       Landschaftsplan

Die Flächen sind im Landschaftsplan aus dem Jahr 1998 vermehrt als gemischte Bauflächen,
landwirtschaftliche Betriebe oder reine Wohnbebauung dargestellt, die oftmals durch Gehölzreihen
oder Knicks gegliedert sind. Da in diesen Bereichen keine Änderungen durch die vorliegende Satzung
vorbereitet werden, wird auf eine detaillierte Beschreibung der Darstellungen verzichtet.

7     Vergabe der Grundstücke
Die Gemeinde wird durch die Vergabe und die Verkaufsverträge die Vergabe der Grundstücke steuern.
Umso die örtliche Nachfrage längerfristig vorhalten zu können. Die Vergabe der Grundstücke an
Interessenten wird laut Vorgabe der Gemeindevertretung an Bedingungen geknüpft:
Die Grundstücke werden an Kaufinteressenten vergeben, die folgende Kriterien erfüllen müssen

      -    Die Kaufinteressenten, die in Sönnebüll aufgewachsen und im Alter von 0-14 Jahre
           mindestens 7 Jahre dort gewohnt haben
      -    oder
           seit drei Jahre und zurzeit aktuell in Sönnebüll wohnen
      -    Kaufinteressenten, die noch kein Wohneigentum in Sönnebüll besitzen und eins der beiden
           ersten Kriterien erfüllt
      -    Sollten mehr Kaufinteressenten als Grundstücke vorhanden sein, werden Familien mit
           minderjährigen Kindern bevorzugt
      -    Der Grundstückskäufer muss 10 Jahre den Neubau selbst bewohnen.

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8   Entwicklung (Standort/ Standortalternativen)
Die Gemeinde hat im Rahmen der Vorplanung zur Berichtigung / Änderung des Flächennutzungsplanes
Flächen in der Gemeinde untersucht, die eine optimierte verträglichen Siedlungsentwicklung
ermöglichen. In der Gemeinde Sönnebüll stehen derzeit keine weiteren Flächen zur Verfügung auf
denen eine Planung unter Beachtung aller notwendiger Vorgaben und Bestimmungen ermöglicht
werden könnte. Im Rahmen der Prüfung von Standortalternativen (Anlage 2) wurde konkret ermittelt,
welche Flächenpotentiale in der Gemeinde vorhanden sind, inklusiv der Baugrundstücke im
Geltungsbereich rechtskräftiger Bebauungspläne, Bereiche gem. § 34 BauGB.

Innerörtlich sind einige kleinere Freiflächen vorhanden (Nr. 2,3,4,6) die zurzeit jedoch nicht zur
Verfügung stehen und daher keine Alternative bieten.

Es wurde weiterhin überprüft, ob durch Aufgabe von Betriebsstandorten innerörtlich mittelfristig
Bauflächen frei werden. Damit ist in der Gemeinde nicht zu rechnen. Die Gemeinde ist so
durchstrukturiert, dass im Bereich der bestehenden Betriebsstandorte und der bestehenden
Wohngebäude derzeit kein Bevölkerungswechsel zu erwarten ist.

Im Innenbereich stehen keine Grundstücke frei zur Verfügung, so dass diese Planung der 7. Änderung
des Flächennutzungsplans erforderlich wird. Eine Nachverdichtung im Rahmen der vorhandenen
Wohnbauflächen ist nicht möglich, lediglich in Form der Erweiterung der vorhandenen Baugebiete
durch die geplante Umsetzung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans.

Im Rahmen der Vorprüfung wurden dafür verschiedene mögliche Wohnstandorte bewertet. Es sind in
Sönnebüll noch einige Vollerwerbsbetriebe aktiv in der Landwirtschaft, die berücksichtigt werden
müssen. Einige dieser Betriebe wirtschaften in der Ortslage und schränken wegen des
Immissionsschutzes die wohnbaulichen Entwicklungsmöglichkeiten hier ein.

In der Stellungnahme durch die „Landwirtschaftskammer“ sind die gewichteten Jahresgeruchstunden
für den Außenbereich westlich und östlich der Dorfstraße von Sönnebüll vertiefend untersucht. In der
Anlage 4 ist eine zusätzliche Rasterdarstellung (Ergebnisdarstellung) mit den dort zu erwartenden
Geruchshäufigkeiten. Der dargestellte Bereich befindet sich deutlich im Einflussbereich der
landwirtschaftlichen Betriebsstätten im nördlichen Ortsbereich von Sönnebüll, Dorfstraße und
Osterende, der südlich gelegenen Betriebsstätte Flensburger Straße / Dorfstraße, sowie der westlich
gelegenen Biogasanlage an dem Weg „Ziegelei".

Wie aus der Ergebnisdarstellung zu entnehmen ist, liegen die belästigungsrelevanten Kennwerte in
weiten Bereichen des dargestellten Areales sehr deutlich oberhalb des Wertes von 0,20 und liegen nur
im äußersten Nordwesten sowie im Südosten unterhalb des Wertes von 0,15. Der Immissionswert
nach der GIRL für Dorfgebiete ist somit überwiegend, der für Wohngebiete (mit der Ausnahme von
drei Kacheln im Nordosten) überall überschritten.

Für die weitere Bewertung verschiedener Standorte wurde eine Schallimmissionsprognose durch das
Büro „Dörries Schaltechnische Beratungs GmbH“ erstellt.

Schon mit dem Einführungserlass des MELUND der aktuellen LAI-Hinweise am 31.01.2018 wurde
bereits eine erste schalltechnische Prüfung von möglichen Potenzialflächen für Wohnbebauung im
Bereich der Ortslage von Sönnebüll durch den Schallgutachter untersucht. Im Ergebnis wurde aus
sachverständiger Sicht empfohlen, eine wohnbauliche Entwicklung vorzugsweise Richtung Westen, d.
h. auf der den Windparks abgewandten Seite der Ortslage, zu wählen.
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Zur Veranschaulichung der Ausbreitung des Lärms im Bereich der Ortslage wurden Isophonen, d. h.
Linien gleicher Beurteilungspegel, berechnet. Die Aufpunkthöhe wurde mit 5 m angesetzt, was der
Höhe der Fenster im ersten Obergeschoss entspricht. Die Isophonen stellen Grenzen dar, hinter denen
der zugehörige Beurteilungspegel eingehalten oder unterschritten wird.

In der als Anlage 5 beigefügten Isophonenkarte sind die Isophonen der Beurteilungspegel nachts von
40 dB(A) bis 45 dB(A) in 1 dB-Schritten dargestellt. Bei den Geräuschen der Windenergieanlagen wurde
der obere Vertrauensbereich berücksichtigt. Die Isophonenkarte zeigt, dass der Immissionsrichtwert
der TA Lärm für Allgemeines Wohngebiet nachts von 40 dB(A) nur im Westen von Sönnebüll
eingehalten oder unterschritten werden kann. Die Isophonenkarte zeigt darüber hinaus, dass in den
vorhandenen Wohngebieten (Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 2 und 3) der
Immissionsrichtwert um bis zu 4 dB überschritten werden kann. Aus sachverständiger Sicht sollte
daher eine wohnbauliche Entwicklung vorzugsweise Richtung Westen erfolgen. Der Geltungsbereich
der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erfüllt diese Anforderung.

In den untersuchten Ortsrändern, Norden, Süden und Osten ist die Immissionen durch Geruch, Schall
und Schattenwurf für die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet / Wohnbauflächen zu hoch. Die
Entwicklung von Wohnbauflächen ist dort nicht möglich. Nur in einem kleinen Teilbereich der
Gemeinde, im westlichen Ortsrand Sönnebülls kann die Immissionsbelastung auch durch Schall für die
gewünschte Nutzung eingehalten oder unterschritten werden. Dort befindet sich der Geltungsbereich
der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Gleichwertige Bauflächen sind derzeit nicht verfügbar. Die Gemeinde kann sich daher zum
gegenwärtigen Zeitpunkt sicher auf den Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans
als beste Möglichkeit festlegen.

Im Rahmen der Vorprüfung der 7. Berichtigung/Änderung des Flächennutzungsplans wurden die
Entwicklungsperspektiven in der Gemeinde untersucht. Die Gemeinde Sönnebüll möchte durch die
geplante Wohnbebauung auch zukünftig auf die Wohnbedürfnisse Ihrer Bevölkerung eingehen
können. Sie will die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen in der Gemeinde
erhalten. Sie möchte die Eigentumsbildung der ortsansässigen Bevölkerung unterstützen und einer
Abwanderung von Einwohnern, vor allem von jungen Familien in Ihrer eigenen Gemeinde
entgegenwirken. Um für die verschiedenen Generationen attraktiv zu bleiben und um das
Zusammenleben fördern zu können, muss die Gemeinde gerade angesichts des demographischen
Wandels besonders die Neubauwünsche der nachfragenden ortsansässigen jungen Familien erfüllen
können.

Laut Landesentwicklungsplan sollen die ländlichen Räume als eigenständige, gleichwertige und
zukunftsfähige Lebensräume gestärkt werden. Die Wohnqualität und das Wohnumfeld sollen gesichert
und junge Familien an die ländlichen Räume gebunden werden.

In allen Teilräumen des Landes soll eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum
sichergestellt werden. Das Angebot der Gemeinde Sönnebüll wird durch die Planung der 7. Ädneurng
des Flächennutzungsplans den Umfang der vorhandenen und zukünftigen Nachfragen vorerst decken
und hinsichtlich Größe, Ausstattung, Lage, Gestaltung des Wohnumfeldes und Preis den Ansprüchen
der Nachfrager Rechnung tragen.

                                                                                                 10
Durch die Planung wird eine Belebung und Aufwertung innerörtlich gewachsener Strukturen
Sönnebülls, einer besseren Auslastung vorhandener Infrastruktur sowie eine altersstrukturelle
Durchmischung beibehalten.

Die Fläche der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans hat sich als die geeignetste zur
Ausweisung von Wohnbauflächen erwiesen. Flächen im Geltungsbereiche des gültigen
Flächennutzungsplan der Gemeinde, in denen Vorhaben nach § 33 BauGB zu beurteilen sind, sind zum
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nicht in der Gemeinde vorhanden.

9   Verkehrliche Erschließung
Die Erschließung des Gebietes erfolgt von der vorhandenen Straße Westerende.

10 Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen werden entsprechend des Bedarfs ausgebaut. Das Plangebiet
wird in seiner Ver- und Entsorgung über die vorhandenen bzw. neu zu schaffenden Anschlüssen an die
öffentlichen Netze gesichert.

10.1 Wasserversorgung

Die Wasserversorgung erfolgt über einen Anschluss an das zuständige Versorgungsnetz des
Wasserverbandes Nord. Die Leitungen werden entsprechend des Bedarfs ausgebaut.

Es ist zu beachten, dass bei der Festlegung der Versorgungstrassen für die Wasserver-
sorgungsleitungen eine mindestens 0,70 m breite Trasse, die frei von anderen Kabeln und
Rohrleitungen bleiben muss, zu berücksichtigen ist.

10.2 Löschwasserversorgung

Gemäß § 2 Brandschutzgesetz SH ist die Gemeinde Sönnebüll grundsätzlich für die
Löschwasserversorgung zuständig.

Die Löschwasserversorgung erfolgt in enger Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr und dem
Wasserverband und ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW für einen
Löschwasserbedarf von 48 m³/h über eine Dauer von mindestens 2 h sicherzustellen.

Die Löschwasserversorgung für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung und zur Rettung von
Personen muss in einer Entfernung von 75 m Lauflinie bis zum Zugang des Grundstücks von der
öffentlichen Verkehrsfläche aus sichergestellt sein.

Die Abstände von Hydranten auf Leitungen in Ortsnetzen, die auch der Löschwasserversorgung
(Grundschutz) dienen, dürfen somit 150 m nicht übersteigen.

Zur Löschwasserentnahme sind an geeigneter Stelle Unterflurhydranten nach DIN 3221 bzw.
Überflurhydranten DIN 3222 einzubauen. Die Standorte sind mit Hinweisschildern für die Feuerwehr
nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Anzahl und Standorte der erforderlichen Hydranten sind mit der
Bauaufsicht/ Brandschutzdienststelle und der zuständigen Feuerwehr abzustimmen.
                                                                                               11
Sofern die erforderliche Löschwassermenge für den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans nicht
allein über das öffentliche Wasserversorgungsnetz sichergestellt werden kann (z.B. aufgrund der
zunehmenden Verminderung der Rohrdurchmesser bei Neuanlagen zur Vermeidung stehenden
Wassers und der damit verbundenen Verkeimung), ist eine zusätzliche unabhängige Versorgung (z.B.
über Löschwasserbrunnen nach DIN 14220, offene Gewässer, unterirdische Löschwasserbehälter nach
DIN 14230) herzustellen.

Die Einzelheiten des Nachweises und der baulichen Anforderungen, wie z.B. die vorzuhaltende
Löschwassermenge und erforderliche Entnahmeeinrichtungen, sind vor Ausführung mit der
Bauaufsicht/ Brandschutzdienststelle abzusprechen.

10.3 Abwasserbeseitigung

Dokumentation zum Entwässerungskonzept

10.3.1 Oberflächenwasser

Im Zusammenhang mit der Erschließung und der zukünftigen Bebauung der Wohnbaufläche kommt es
zu neuen Flächenversiegelungen.

Das anfallende Oberflächenwasser (Dachflächen) soll über einen Regenwasserkanal und ein
Rückhaltebecken (Erdbauweise) in den Vorfluter Rlg 13f geleitet werden. Der von der unteren
Wasserbehörde vorgegebene Drosselabfluss wird durch den Bau eines Rückhaltebeckens mit einem
Rückhaltevolumen von ca. 165 cbm in Erdbauweise sowie den Einbau eines Drosselschachtes mit
Flachspindelschieber sichergestellt.

Das anfallende Oberflächenwasser aus Befestigte Hofflächen und Nebenanlagen wie Garagen und
Carports soll auf den privaten Grundstücksflächen versickern. Das anfallende Oberflächenwasser aus
der Öffentliche Verkehrsflächen soll im öffentlichen Verkehrsbereich versickern. Für die erwähnten
Versickerungsanlagen werden voraussichtlich Flächen- oder Muldenversickerungen in Frage kommen.
Die Versickerungsanlagen sind gem. DWA-Arbeitsblatt A-138 zu planen und auf das 5-jährige
Regenereignis zu bemessen. Die Versickerungsanlagen erhalten jeweils die Möglichkeit eines
Notüberlaufes für Regenereignisse außerhalb des Bemessungsregens in das öffentliche
Entwässerungssystem der Gemeinde (Anlage 5).

10.3.2 Schmutzwasser

Die Gemeinde Sönnebüll verfügt über keine gemeindliche Abwasserentsorgungsanlagen für die
Behandlung von Schmutzwasser.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Bebauung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans über
mehrere Jahre verteilen wird, so dass anfangs nur mit sehr wenigen Einleitern zu rechnen ist. Daher ist
anstatt einer Gebietskläranlage der Bau von Einzelanlage für die Schmutzwasserbehandlung auf den
einzelnen Baugrundstücken geplant. Die Planung, Errichtung und Betrieb der Anlagen sollen die
Grundstückseigentümer selbst übernehmen. Das gereinigte Wasser soll in den Regenwasserkanal
eingeleitet werden.

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10.4 Abfallbeseitigung

Die Müllentsorgung erfolgt durch ein vom Kreis Nordfriesland beauftragtes Entsorgungsunternehmen
zur Mülldeponie in Ahrenshöft.

10.5 Strom-, Gasversorgung

Die Stromversorgung erfolgt durch den örtlichen Versorger über das vorhandene Ortsnetz. Die
Planungen sind frühzeitig mit der Planungsabteilung der Schleswig-Holstein Netz AG abzugleichen.

Wie die späteren Gebäude und Betriebe an das Strom- bzw. Erdgasnetz der Schleswig-Holstein Netz
AG angeschlossen werden können, hängt davon ab, wie groß der Leistungsbedarf der einzelnen
Anschlüsse wird.

Damit eine frühzeitige Abstimmung über die Legung der Leitungen mit der erschließenden
Tiefbaufirma erfolgen kann, ist die Bauplanungsabteilung der Schleswig-Holstein Netz AG über die
Vergabe der Tiefbauarbeiten zu informieren.

10.6 Telekommunikation

Der Betreiber prüft die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach
Ausgang dieser Prüfung wird der Betreiber eine Ausbauentscheidung treffen. Die Versorgung mit
Telekommunikation erfolgt im Rahmen der Erschließung.

Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem
Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es i.d.R. notwendig, dass Beginn
und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet dem Betreiber, schriftlich
angezeigt werden.

Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplanten
Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes
zu verzichten,

-dass für die hierfür evtl. erforderliche Glasfaserinfrastruktur in den Gebäuden von den Bauherren
Leerrohre vorzusehen sind, um dem politischen Willen der Bundesregierung Rechnung zu tragen, allen
Bundesbürgern den Zugang zu Telekommunikationsinfra-struktur =>50 MB zu ermöglichen,

-dass für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte und
unentgeltliche Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist,

-dass auf Privatwegen (Eigentümerwegen) ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom Deutschland
GmbH eingeräumt und im Grundbuch eingetragen wird,

-dass eine rechtzeitige Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen
vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau
durch den Erschließungsträger erfolgt,

-dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen
Telekom Technik GmbH unter der folgenden Adresse so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor
Baubeginn, schriftlich angezeigt werden:
                                                                                               13
Deutsche Telekom Technik GmbH; PTI 11, Planungsanzeigen; Fackenburger Allee 31;23554 Lübeck.
Alternativ kann die Information gern auch als E-Mail zugesandt werden. Die Adresse hat folgende
Bezeichnung:      T-NL-N-PTI-11 Planunasanzeiqen@telekom.de. Die Versorgung der Bürger mit
Universaldienstleistungen nach S 78 TKG wird sichergestellt.

Die Betreiber des Breitbandnetzes bitten i.d.R. um Berücksichtigung, aus Interesse an der
Telekommunikationsversorgung ab Erschließungsplanung.

11 Immissionsschutz
11.1 Geruchsimmission

Da Sönnebüll landwirtschaftlich geprägt ist, wurde eine Immissionsschutz-Stellungnahme der
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein angefertigt. Der Plangeltungsbereich wurde daraufhin
untersucht, ob er das Potential als mögliche Wohnbauflächen aufweist. Die Immissionsschutz-
Stellungnahme zeigte, dass die Fläche für eine Wohnbebauung geeignet ist.

Das grafische Ergebnis (s. Anlage 3) ist in der Ergebnisgrafik 1 in Höhe der zu erwartenden
belästigungsrelevanten Kenngröße unter Berücksichtigung des tierartspezifischen Faktors in Form
einer Rasterdarstellung wiedergegeben worden. Die Bereiche mit über 15 % der zu erwartenden
Jahresgeruchsstunden werden farblich rot, bis 15 % dunkelgrün und bis 10 % hellgrün unterlegt. Wie
der Ergebnisgrafik zu entnehmen ist, sind in dem Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes Nr.
4 der Gemeinde Sönnebüll, belästigungsrelevante Kennwerte (nach GIRL gerundet) zwischen 0,08 bis
0,10, bzw. 8 % bis 10 % der Jahresstunden ermittelt worden. Somit wird der für Wohngebiete zulässige
Immissionswert von 0,10, bzw. 10 % der Jahresstunden im gesamten Geltungsbereich eingehalten.

(Die Stellungnahme wird der Verfahrensakte als Anlage beigefügt.)

Entsprechend der Nutzung der benachbarten Flächen sind Beeinträchtigungen, die aus einer
ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung entstehen können, nicht ganz vermeidbar.

11.2 Schallimmissionen und optische Immissionen durch die benachbarten Windparks im
     Plangebiet

Wegen der möglichen Schallimmissionen und optischen Immissionen durch Schattenwurf im
Plangebiet durch die benachbarten Windparks wurde geprüft, ob die Anforderungen der DIN 180051
und der TA Lärm2 für Allgemeines Wohngebiet (WA)/ Wohnbauflächen sowie der WEA-Schattenwurf-
Hinweise 3 im Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans erfüllt werden.

Zusammenfassend kann aus sachverständiger Sicht (DÖRRIES SCHALLTECHNISCHE BERATUNG GmbH)
festgestellt werden, dass durch die zu erwartenden Schallimmissionen und optischen Immissionen die
Planungsziele des Baugesetzbuches (BauGB) im Geltungsbereich der 7. Änderung des
Flächennutzungsplans erfüllt werden.

Das Gutachten wird der Verfahrensakte als Anlage beigefügt.

11.2.1 Schallimmissionen durch die benachbarten Windparks im Plangebiet

Nördlich und östlich der Ortslage Sönnebüll befinden sich Windparks der Gemeinden Bordelum,
Sönnebüll, Vollstedt und Breklum. Südlich des Plangebietes befindet sich die Biogasanlage der
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Martensen und Sohn Biogas KG und westlich das Gewerbegebiet Quickhorn der Stadt Bredstedt. Hier
sind insbesondere das Veranstaltungszentrum Altes Heizwerk und der Hersteller von Leichtflugzeugen
Breezer Aircraft mit eigener Werkslandebahn schalltechnisch relevant. Im Gewerbegebiet wurden im
Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Bredstedt einschließlich der nachfolgenden
Änderungen sowohl Gewerbegebiet (GE) als auch Sondergebiet (SO) und Flächen für den
Gemeinbedarf sowie Sportflächen festgesetzt.

Wegen der Geräuschimmissionen durch die Betriebsgeräusche der benachbarten Windparks und der
benachbarten Gewerbebetriebe und -anlagen wurde eine schalltechnische Untersuchung erforderlich.
Für die Bauleitplanung soll geprüft werden, ob durch die Planung die Ziele des Baugesetzbuches, d. h.
insbesondere die Anforderungen der DIN 18005 (Beiblatt 1) bzw. der TA Lärm, erfüllt werden. Die
Geräuschimmissionen im Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans durch die
Betriebsgeräusche der WEA der benachbarten Windparks sowie anderer schalltechnisch relevanter
Betriebe und Anlagen sollen durch ein detailliertes Prognoseverfahren unter Berücksichtigung der LAI-
Hinweise und des Erlasses des MELUND ermittelt und mit den schalltechnischen Orientierungswerten
der DIN 18005 (Beiblatt 1) bzw. den Immissionsrichtwerten der TA Lärm verglichen werden.

Die Berechnungen zu den Geräuschimmissionen durch Gewerbelärm zeigen, dass die
schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für
Allgemeines Wohngebiet (WA) tagsüber unterschritten und nachts eingehalten oder unterschritten
werden.

Die Prüfung der maximalen kurzzeitigen Geräuschspitzen ergab, dass die Anforderungen der TA Lärm
erfüllt werden.

11.2.2 Schattenwurfprognose

Nördlich und östlich der Ortslage Sönnebüll befinden sich Windparks der Gemeinden Bordelum,
Sönnebüll, Vollstedt und Breklum.

Wegen der optischen Immissionen im Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans
durch den Schattenwurf der WEA der benachbarten Windparks wurde eine Untersuchung des
astronomisch maximal möglichen Schattenwurfes im Geltungsbereich der 7. Änderung des
Flächennutzungsplans erforderlich. Für die Bauleitplanung soll geprüft werden, ob durch die Planung
die Ziele des Baugesetzbuches, d. h. insbesondere die Anforderungen der WEA-Schattenwurf-Hinweise
der LAI, erfüllt werden.

Die Berechnungen zeigen, dass die Anforderungen der LAI-Schattenwurf-Hinweise im gesamten
Geltungsbereich eingehalten werden.

12 Hinweise
12.1 Kampfmittel

Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Gemeinde Sönnebüll
nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Munition sind
jedoch nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden.

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12.2 Denkmalschutz

§ 15 DSchG: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über
die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die
Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des
Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur
Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten
befreit die Übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in
unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von
Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der
Mitteilung.

Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie
Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

12.3 Bodenschutz:

Bodenmanagement: Oberboden und Unterboden sind bei Aushub, Transport, Zwischen-lagerung und
Verwertung sauber getrennt zu halten. Dies gilt gleichermaßen für den Wiederauftrag / Wiedereinbau.
Bei den Bodenlagerflächen sind getrennte Bereiche für Ober- und Unterboden einzurichten. Eine
Bodenvermischung ist grundsätzlich nicht zu-lässig. Oberboden ist ausschließlich wieder als
Oberboden zu verwenden. Eine Verwertung als Füllmaterial ist nicht zulässig. Überschüssiger
Oberboden ist möglichst ortsnah einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.

Beachtung der DIN 19731 'Verwertung von Bodenmaterial': Der Beginn der Arbeiten ist der unteren
Bodenschutzbehörde spätestens 1 Woche vorab mitzuteilen.

Vorsorgender Bodenschutz: Die Häufigkeit der Fahrzeugeinsätze ist zu minimieren und soweit möglich
an dem zukünftigen Verkehrswegenetz zu orientieren. Bei wassergesättigten Böden (breiig/flüssige
Konsistenz) sind die Arbeiten einzustellen.

Hinweis: Für eine gegebenenfalls notwendige Verwertung von Boden auf landwirtschaftlichen Flächen
ist ein Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung (Aufschüttung) bei der Unteren
Naturschutzbehörde zu stellen.

13 Rechtsgrundlage
Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Zweck und Inhalt entsprechen dem § 5 des Baugesetzbuches. Der Plan bedarf nach § 6 BauGB der
Genehmigung. Die verbindliche Bauleitplanung wird parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 4 dargestellt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

14 Auswirkungen der Bauleitplanung

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung
durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem beigefügten
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

                                                                                                     16
Es dürfen grundsätzlich keine unzulässigen Immissionen auf die Bevölkerung oder die Umwelt
einwirken. Beeinträchtigungen werden in einer Eingriffs-Ausgleichsberechnung berücksichtigt.

Umweltbericht:

Fotos

05.01.2021 Begehung und Dokumentation (Tonja Fuchs)

Planverfasser:

UAG Umweltplanung und -audit GmbH
Burgstraße 4 - 24103 Kiel
Tel. 0431 / 983040
E-Mail: info@uag-kiel.de
Website: www.uag-kiel.de

                                                                                         17
15 Bestand
15.1 Aufgabenstellung

Die Gemeinde Sönnebüll plant im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) die
Ausweitung der Wohnbebauung. Der Standort befindet sich an der Straße „Westerende“, westlich der
Dorfstraße und nördlich der Flensburger Straße (L 12) und schließt an die bestehende Bebauung an.
Mit der Bauleitplanung sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete
Anlage einer Wohnbaufläche geschaffen werden. Entwicklungsziel der Planung ist es, den örtlichen
Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen für die Einwohner*innen Sönnebülls zu decken.

Der westlich der Ortslage gelegene Plangeltungsbereich umfasst eine Grundfläche von ca. 8456 m².

Im Hinblick auf die Darstellung des geplanten Vorhabens wird grundsätzlich auf die im Teil I der
Begründung dargelegten Inhalte verwiesen.

Tab. 1: Zusammenstellung der Grundlagen und Inhalte

                    Verwendete Grundlagen                                             Methodik und Inhalte

                                                   Mensch (Wohnen, Erholung)
 Begehung vor Ort                                               Einschätzung der Wohn- / Erholungsfunktionen

                                                         Biotope / Pflanzen
 Eigene Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen                    Kartierung gem. „Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel SH“
                                                                    (LLUR, 2019)
                                                                Tiere
 Eigene Einschätzung nach Habitatpotenzial,                         Potenzialabschätzung von Brutvögeln, Fledermäusen und
 Brutvogelatlas Atlas SH, Amphibien-Atlas SH                        Reptilien, Einschätzung Anhang IV-FFH-RL- sowie sonstiger
                                                                    streng geschützter Tierarten u.a. durch Habitateinschätzung
                                                               Boden
 Geolog. u. Bodenübersichtskarten 1:200.000,                        Ermittlung der Bodenfunktionen gem. BodSchG
 Bodenkarte 1:25.000
                                                    Oberflächen- u. Grundwasser
 Landschaftsplan,                                                   Abschätzung der Bedeutung und Empfindlichkeit des
 Landwirtschafts- und Umweltatlas S-H                               Oberflächen- und Grundwassers
                                                             Klima / Luft
 Landschaftsplan                                                    Beurteilung der Auswirkungen auf mikro- und mesoklimatische
                                                                    Verhältnisse
                                                      Landschafts- und Ortsbild
 Eigene Begehung, Aufnahme           der       landschafts- und Ermittlung der charakteristischen Landschaftsstrukturen sowie
 ortsbildtypischen Strukturen                                       der örtlichen Vorbelastungen
                                                        Kultur- und Sachgüter
 Landschaftsplan, Archäologie Atlas SH                              Nachrichtliche Übernahme von Informationen zu archäologisch
                                                                    oder kulturhistorisch relevanten Elementen

15.2 Beschreibung des Plangebietes

Der Plangeltungsbereich grenzt an die westliche Bebauung des Ortes Sönnebüll und umfasst neben
der Bestandsstraße Westerende folgende Freiflächen:

             •     beweidetes artenarmes Wirtschaftsgrünland,
             •     Graben z.T. Ufer mit Gehölzen,
                                                                                                                       18
•    Grasbankette,
             •    randlich durchwachsener Knick mit heimischen Gehölzen.

Abbildung 1: Lage des Plangeltungsbereiches zur 7. Änderung des FNP in der Gemeinde Sönnebüll (DigitalerAtlasNord,
        LvermGeo SH 2021; nicht maßhaltig).

Im Norden, Süden und Westen grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an den
Plangeltungsbereich. Im Westen befindet sich in ca. 400 m Entfernung der UL (Ultraleicht)-Flugplatz
Bredstedt sowie ein Sportplatz und das Gewerbegebiet Quickhorn.

Das Naturschutzgebiet „Bordelumer Heide und Langenhorner Heide mit Umgebung“ befindet sich in
einem Abstand von gut 2 km nordwestlich des Plangebietes.

Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Straßen Westerende, Schulstraße oder Dorfstraße zur
Flensburger Straße (Landesstraße 12).

                                                                                                               19
Abbildung 2: Lage des Plangeltungsbereiches zur 7. Änderung des FNP in der Gemeinde Sönnebüll (DigitalerAtlasNord,
        LvermGeo SH 2021; nicht maßhaltig).

Eckdaten der Planung

Die Gemeinde Sönnebüll verfolgt mit der Änderung des FNP die Schaffung der baurechtlichen
Voraussetzungen für gemeindeeigene Wohnbaugrundstücke. Der Geltungsbereich umfasst Teile der
Flurstücke 28 und 140 (Flur 1, Gemarkung Sönnebüll) und hat eine Größe von ca. 8456 m².

Im Plangeltungsbereich sind folgende Festsetzungen vorgesehen:

•   W – Wohnbaufläche
•   Straßenverkehrsflächen
•   Grünfläche
•   Kläranlage
•   Wasserflächen (Regenrückhaltebecken)

                                                                                                               20
15.3 Planerische Vorgaben

In der folgenden Übersicht werden die relevanten planerischen Vorgaben für das Plangebiet skizziert
und für das Vorhaben bewertet:
Tab. 2: Planerische Vorgaben für das Plangebiet

Planwerk                                  Zusammengefasste Darstellung der Inhalte für den
                                          Planungsraum

Landesentwicklungsplan Schleswig-           • Ländlicher Raum (Ziffer 1.4)
Holstein (2010)                             • Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung (Ziffer 3.7.2)

Regionalplan Planungsraum V                 • Ländliche Räume (Ziffer 4.2 (1))
                                            • Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (Ziffer
                                                5.4 (1))
                                            • Außerhalb des Plangebietes im nördlichen Anschluss befindet sich ein
                                              Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und
                                              Landschaft/Biotopverbundsystem (Ziffer 5.3 (1))
Landschaftsrahmenplan                       • keine spezifischen Darstellungen im Bereich des Plangebietes
                                            • Außerhalb des Plangebietes im nördlichen Anschluss befindet sich ein
Planungsraum V (2020: PR 1)
                                                 Schwerpunktbereich mit besonderer Eignung zum Aufbau des
                                                 Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (Kap. 4.1.1)

                                             Abbildung 3: Planungsraum im Bezug zum Schwerpunktbereich
                                             (grün gepunktet) (Quelle: Landschaftsrahmenplan für den
                                             Planungsraum I)
Flächennutzungsplan (1998)                  • Fläche für Landwirtschaft

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Landschaftsplan                       Bestand: Nutzung/Biotoptypen
Gemeinde Sönnebüll (1998)               • Artenarmes, intensiv bewirtschaftetes Dauergrünland
                                        • Knick (geschützt)
                                        • Geteerte bzw. gepflasterte Straße
                                      Landschaftsentwicklung und Maßnahmen:
                                       • Keine spezifischen Darstellungen im Bereich des Plangebietes

                                         Abbildung 4: Planungsraum hervorgehoben im Landschaftsplan
                                         der Gemeinde Sönnebüll. Grüne Flächen zeigen artenarmes,
                                         intensiv bewirtschaftetes Grünland an (Quelle: Landschaftsplan
                                         Gemeinde Sönnebüll)

 Bewertung im Hinblick auf den Umwelt- und Naturschutz

 Bewertung im Hinblick auf den Umwelt- und Naturschutz
 Der Plangeltungsbereich liegt innerhalb des großflächigen Entwicklungsraum mit Erholungs- und
 Tourismusfunktionen und außerhalb der Gebietskulissen von Landschaftsschutz-, Naturschutz-, und
 europäischen Schutzgebieten. Der Landschaftsplan der Gemeinde Sönnebüll weist im Süden des
 Plangeltungsbereiches ein geschütztes Biotop (Knick) aus, das dem Biotopschutz gem. § 21 Abs. 1 LNatSchG
 unterliegt. Dieses Element ist bei der Planung zu berücksichtigen.

 Die im Flächennutzungsplan dargestellte “Fläche für die Landwirtschaft” und im Landschaftsplan
 ausgewiesene Grünlandfläche wurde bei der aktuellen Kartierung als artenarmes bis mäßig artenreiches
 beweidetes Wirtschaftsgrünland eingestuft.

 Das Gebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten.

 Ergebnis:

 Die Rahmenbedingungen und Aussagen der übergeordneten Planwerke lassen den Schluss zu, dass der
 Bereich der 7.Änderung des FNP der Gemeinde Sönnebüll eine grundsätzliche Eignung als konfliktarme Fläche
 für die Entwicklung einer Wohnbaufläche hat, da das Gelände

 •   außerhalb bestehender oder geplanter Schutzgebiete liegt,
 •   aufgrund der mäßig artenreichen Grünfläche nur eine allgemeine ökologische Wertigkeit aufweist,
 •   keine geschützten, flächigen Biotope bestehen,
 •   keine besonderen Naturschutzfunktionen übernimmt,

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