Herzliche Glückwünsche zur Konfi rmation - Gottenheim

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Herzliche Glückwünsche zur Konfi rmation - Gottenheim
Amtsblatt der Gemeinde Gottenheim
                                                                                49. Jahrgang
                                                                       Freitag, 11.
                                                                                 42.Juni
                                                                                     Jahrgang
                                                                                         2021
                                                                                42.
                                                                                 Ausgabe
                                                                                    Jahrgang
                                                                                          23
                                                                          www.gottenheim.de
                                                      Weinbaugemeinde am Tuniberg seit 1086 n. Chr.

Herzliche Glückwünsche
zur Konfirmation
Die Konfirmandinnen und Konfirmanden werden am
Sonntag ihren Glauben öffentlich bekräftigen und
damit in das kirchliche Erwachsenenleben eintreten.

Aus der Gemeinde Gottenheim werden

                    Katharina Senrich
                            und
                     Philipp Senrich
                 in der Kirche Bötzingen

                           und
                  Linus Samuel Zwiener
               in der Pauluskirche Freiburg

konfirmiert.

Persönlich und im Namen des Gemeinderates und
der Gemeindeverwaltung gratuliere ich allen Konfir-
mandinnen und Konfirmanden, ihren Eltern, Paten
und Familien sehr herzlich und wünsche einen un-
vergesslichen Tag.

Ihr

Christian Riesterer
Bürgermeister
Herzliche Glückwünsche zur Konfi rmation - Gottenheim
Seite 2                      GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021

  Impressum:                                                          für den Anzeigenteil/Druck:
  Amtsblatt der Gemeinde Gottenheim                                   Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
  Herausgeber Bürgermeisteramt                                        Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach
  79288 Gottenheim                                                    Tel. 07771 9317-11,
                                                                      Fax: 07771 9317-40
  Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil:           E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de
  Bürgermeister Christian Riesterer                                   Homepage: www.primo-stockach.de

                                       CORONA-Schnelltest-Zentrum
                                     in der Bürgerscheune am Rathaus
                                   Achtung: Geänderte Öffnungszeiten
                             Freitag 15 – 18 Uhr + Samstag 15 - 18 Uhr
                              Termine können vorab im Bürgerbüro der Gemeinde unter
                                   der Tel.: 07665/9811-13 oder per E-Mail unter:
                                  j.kaltenbach@gottenheim.de vereinbart werden.

Jetzt noch mitmachen beim Stadtradeln in Gottenheim
Gottenheim ist beim Stadtradeln dabei: Schon mehrere Tausend Kilometer gefahren
Sehr aktiv zeigen sich die Gruppen, die sich zum                      zu setzen. Bis Mittwoch wurden schon mehr als
Gottenheimer Stadtradeln angemeldet haben.                            1.700 Kilometer zurückgelegt, heute werden es
Seit Montag, 7. Juni, wird – trotz teilweise widri-                   sicher schon mehrere Tausend Kilometer sein.
ger Wetterbedingungen - fleißig geradelt. Auch                        Alle, die in der Gemeinde Gottenheim wohnen,
jetzt noch können sich Gruppen und Einzelper-                         arbeiten, einem Verein angehören oder eine
sonen zum Stadtradeln anmelden, um etwas Gu-                          Schule besuchen, können sich auch weiterhin
tes für das Klima zu tun und CO2 einzusparen.                         zum „Stadtradeln“ anmelden. Noch bis zum 27.
Egal ob täglich zur Arbeit, ob abends als Aus-                        Juni kann mitgemacht werden.
gleich zum anstrengenden Arbeitstag, ob zum
Einkaufen, zur Schule – Radfahren ist bis zum
                                                                      Alle Informationen zur bundesweiten Aktion
27. Juni angesagt. Neben Bürgergruppen und
                                                                      Stadtradeln und zum Zwischenstand in Got-
Vereinen, sind auch Familien und das Rathaus-
                                                                      tenheim erfahren Interessierte im Internet un-
team beim Stadtradeln dabei. Auch Bürgermeis-
ter Christian Riesterer hat sich vorgenommen,                         ter www.stadtradeln.de/kommunen, wo auch
drei Wochen lang noch mehr Kilometer mit dem                          die Anmeldung möglich ist. Dort kann auch die
Fahrrad zurückzulegen.                                                hilfreiche Stadtradeln-App heruntergeladen
                                                                      werden. Damit können Teilnehmerinnen und
Insgesamt 66 aktive Radler und Radlerinnen aus                        Teilnehmer die geradelten Strecken via GPS tra-
Gottenheim in 15 Teams sind aktuell im Rahmen                         cken und direkt ihrem Team und ihrer Kommu-
der Initiative des KlimaBündnis mit dem Fahrrad,                      ne gutschreiben. Informationen zum Stadtradeln
dem Pedelec oder dem E-Bike unterwegs, um                             erteilt im Rathaus auch Anne Schindler unter Te-
gemeinsam das Klima zu schützen. Auch die Kli-                        lefon 07665/9811-14 oder E-Mail: a.schindler@
maschutzgruppe ist aktiv dabei, um ein Zeichen                        gottenheim.de.
GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021      Seite 3

Praxisjubiläum in Gottenheim: 25 Jahre Yoga und 20 Jahre
Lichtheilpraxis
                                                     den sie bis heute ehrenamtlich ausübt, folgte
                                                     eine Ausbildung zur Arzthelferin, wo sie Einbli-
                                                     cke sammeln konnte in Medizin, Krankheitslehre
                                                     und schulmedizinische Behandlungsmöglichkei-
                                                     ten. Nach zwei intensiven Ausbildungen als Heil-
                                                     praktikerin stand im Mai 2001 ein Neubeginn an:
                                                     Monika Weber eröffnete – zunächst in Walters-
                                                     hofen - eine Naturheilpraxis mit Schwerpunkt
                                                     Craniosacraltherapie/Osteopathie sowie Hilde-
                                                     gard-Medizin mit Fasten- und Ernährungsbera-
                                                     tung. In ihrer Praxis in Gottenheim im Keltenweg
                                                     4 – Tür an Tür mit dem privaten Wohnbereich
                                                     des Ehepaars Weber – unterstützt die Heilprak-
                                                     tikerin seit vielen Jahren Menschen jeden Alters
                                                     aus Gottenheim, aus der Umgebung und auch
Im Jahr 2001, vor 20 Jahren, ist die Heilprakti-     von weiter her. „Das Licht soll wieder frei fließen
kerin und Osteopathin Monika Weber mit ihrer         können“, erklärt Monika Weber die Umfirmie-
Praxiseröffnung ihrer Berufung gefolgt: Am Frei-     rung in „Lichtheilpraxis“.
tag konnte sie in ihrer Praxis im Keltenweg 4 den
runden Praxisgeburtstag feiern. Zudem stand          Auch die Yogastunden führt Monika Weber in
ein Jubiläum an: Denn vor 25 Jahren hat die im       ihren Praxisräumen bis heute weiter. „Nach ei-
Gesundheitsbereich vielfach ausgebildete Got-        ner Pause wegen der Pandemie hoffe ich, bald
tenheimerin eine Yoga-Lehrerinnen-Ausbildung         wieder mit den Gruppenstunden beginnen zu
absolviert und gibt seither Gruppen- und Ein-        können“, so die Yoga-Lehrerin, bei der gezielte
zelyogastunden.                                      Übungen für bewusste Atmung und Meditation
                                                     im Mittelpunkt stehen.
Bürgermeister Christian Riesterer besuchte Mo-
nika Weber am Freitag in ihrer Praxis im Stei-       Monika Weber betont, sie schaue mit großer
nacker-Berg, um zu gratulieren. Gemeinsam mit        Dankbarkeit auf ihr langjähriges Praxisleben
ihrem Mann Manfred J. Weber bedankte sich die        zum Wohle ihrer Patienten zurück. Bei den Fort-
Heilpraktikerin für den Besuch und die Glück-        bildungen und der Entwicklung der Praxis konn-
wünsche.                                             te sie sich immer auf die Unterstützung ihres
                                                     Mannes zählen, so die Heilpraktikerin.
Im Gespräch berichtete Monika Weber von ih-
rem beruflichen Werdegang, der von Anfang an         Praxistermine finden bei Monika Weber immer
im Gesundheitsbereich angesiedelt war. „Schon        am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag nach
als Kind durfte ich erfahren und erleben, wie        Vereinbarung statt. Der Yoga-Unterricht ist in
durch Anwendung von Heilkräutern, durch Ge-          der Regel montags in Gruppen oder einzeln.
bet, Handauflegen und Mitgefühl aus dem Her-         Kontakt zu Monika Weber und ihrer Lichtheilpra-
zen, Krankheiten positiv beeinflusst wurden“,        xis im Keltenweg 4 in Gottenheim unter Telefon
erzählt sie. Nach einem Dienst im Krankenhaus,       07665/7303, Fax 07665/99948.
Seite 4                GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021

Einwohnerversammlungen zur Zukunft von Gottenheim
„Gut alt werden in Gottenheim“ – Einwohnerversammlung am 5. Juli geplant
Wichtige Zukunftsprojekte stehen derzeit auf der               und auf einer Diskussionsplattform die Themen
Agenda von Gottenheim. Im Rahmen der Bebau-                    kommentieren und weiter diskutieren. Für Bür-
ung der Bahnhofsachse und der Kaiserstuhlstra-                 gerinnen und Bürger, die mit dem Internet nicht
ße durch den Bauverein Breisgau eG soll auch                   so vertraut sind, wird zudem am Dienstag, 29.
ein passendes Konzept für eine Pflegewohn-                     Juni, 19:00 Uhr, ein Präsenztermin in der Bürger-
gruppe, die im Gebäudekomplex in der Kaiser-                   scheune angeboten, bei dem durch die Home-
stuhlstraße untergebracht werden soll, gemein-                 page geführt wird und die Mitmachmöglichkeiten
sam mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet                 erklärt werden. Anmeldungen zu diesen beiden
werden. Eine Bürgerinformation als Auftakt einer               Terminen sind im Rathaus möglich.
Bürgerbeteiligung zum Thema „Gut alt werden in
Gottenheim“ findet am Montag, 5. Juli 2021 um                  Neben der weiteren Bürgerbeteiligung sind noch
19:00 Uhr statt. Der Ort der Bürgerversamm-                    vor den Sommerferien eine Jugendbeteiligung
lung wird noch bekannt gegeben.
                                                               und eine Kinderbeteiligung geplant. Die Jugend-
Zudem ist Ende Juli eine Einwohnerversammlung
                                                               lichen werden eingeladen, einen Film über Got-
zu den Themen Bebauung der Bahnhofsachse
                                                               tenheim zu drehen. Die Beteiligung der Kinder
und Verkehr geplant. Mehr dazu in den nächsten
                                                               ist in Kooperation mit der Gottenheimer Grund-
Ausgaben des Gemeindeblattes.
Parallel dazu wird derzeit ein Gemeindeentwick-                schule geplant. Eine Zukunftswerkstatt in Prä-
lungskonzept für Gottenheim erarbeitet, das die                senz mit den Bürgerinnen und Bürgern, bei der
Leitlinien für die nächsten zehn Jahre vorgeben                die Ergebnisse der Online-Befragung zusam-
soll. Neben dem Gemeinderat und der Gemein-                    mengefasst und diskutiert werden, soll – wenn
deverwaltung sind dabei auch die Bürgerinnen                   die Pandemie es zulässt – im Herbst stattfinden.
und Bürger gefragt. Derzeit läuft online eine                  Danach wird der Gemeinderat über die Ergeb-
zweite Phase der Bürgerbeteiligung für das Ge-                 nisse aus der Bürgerschaft beraten, eine Prio-
meindeentwicklungskonzept. Auf der Homepage                    risierung vornehmen und die Leitlinien für das
www.zukunft-gottenheim.de wurden die Ergeb-                    Gemeindeentwicklungskonzept ausarbeiten. Im
nisse der ersten Beteiligung zu Entwicklungs-                  Spätherbst muss das Gemeindeentwicklungs-
schwerpunkten zusammengefasst. Die Gotten-                     konzept vorliegen, denn Anträge für das Städ-
heimer können sich nun über die Schwerpunkte                   tebauförderprogramm 2022 müssen bis zum 2.
und Ideen aus der Online-Befragung informieren                 November beim Regierungspräsidium eingehen.

   Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur                                       der Gemeinde Eschbach
 Bildung eines gemeinsamen Gutachteraus-                           vertreten durch Herrn Bürgermeister Mario Schlafke
                                                                               der Gemeinde Gottenheim
    schusses „Markgräflerland-Breisgau“                          vertreten durch Herrn Bürgermeister Christian Riesterer
        zwischen der Stadt Müllheim                                               der Stadt Heitersheim
    vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Löffler           vertreten durch Herrn Bürgermeister Christoph Zachow
          (im Folgenden: „übernehmende Gemeinde“)                                der Gemeinde Ihringen
                                                                  vertreten durch Herrn Bürgermeister Benedikt Eckerle
                         und                                                      der Gemeinde March
         der Gemeinde Ballrechten-Dottingen                        vertreten durch Herrn Bürgermeister Helmut Mursa
  vertreten durch Herrn Bürgermeister Patrick Becker                            der Gemeinde Merdingen
               der Gemeinde Bötzingen                               vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Rupp
vertreten durch Herrn Bürgermeister Dieter Schnecken-                           der Gemeinde Münstertal
                        burger                                     vertreten durch Herrn Bürgermeister Rüdiger Ahlers
      der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl                                der Stadt Neuenburg am Rhein
 vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Bruder              vertreten durch Herrn Bürgermeister Joachim Schuster
                                                                                 der Gemeinde Umkirch
GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021               Seite 5

   vertreten durch Herrn Bürgermeister Walter Laub                    „Gemeinsamer Gutachterausschuss
         und der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl                          „Markgräflerland-Breisgau“
  vertreten durch Herrn Bürgermeister Benjamin Bohn                        bei der Stadt Müllheim“
       (im Folgenden: „abgebende Städte/Gemeinden“)          (nachstehend „gemeinsamer Gutachterausschuss“ ge-
                                                             nannt).
            Stand: 06.05.2021 (Endfassung)
                 AZ: 625.21:0001/3/4                         (2) Die abgebenden Städte/Gemeinden benennen in
                                                                 Abstimmung mit der Geschäftsstelle des gemeinsa-
Vorbemerkung:                                                    men Gutachterausschusses nach Maßgabe von §
Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) und die               192 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Grund-
Städte/Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Bötzingen,               stückswertermittlung und sonstigen Wertermittlun-
Eichstetten am Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, Hei-           gen erfahrene Personen, die vom Gemeinderat der
tersheim, Ihringen, March, Merdingen, Münstertal, Neu-           Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) zu eh-
enburg am Rhein, Umkirch und Vogtsburg im Kaiserstuhl            renamtlichen Gutachter*innen bestellt werden. Die
(abgebende Städte/Gemeinden) schließen zur Bildung               Anzahl der Mitglieder*innen (Gutachter*innen) des
eines gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräf-                gemeinsamen Gutachterausschusses wird von der
lerland-Breisgau“ aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 2 der
                                                                 Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) in Ab-
Verordnung der Landesregierung über die Gutachter-
                                                                 stimmung mit den abgebenden Städten/Gemeinden
ausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte
                                                                 bzw. ggf. weiteren abgebenden Städten/Gemeinden
nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverord-
                                                                 festgelegt. Die Benennung erfolgt in der Weise, dass
nung – GuAVO) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes
                                                                 die Beteiligten, d.h. abgebende Städte/Gemeinden
über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) folgende öffent-
                                                                 und die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde),
lich-rechtliche Vereinbarung:
                                                                 berechtigt sind, pro angefangene 5.000 Einwohner je
                                                                 eine/n Gutachter*in vorzuschlagen. Für die Ermittlung
§ 1: Gegenstand der Vereinbarung:
                                                                 der Einwohnerzahl findet § 143 Gemeindeordnung
(1) Die abgebenden Städte/Gemeinden übertragen die               (GemO) entsprechend Anwendung.
     Bildung von Gutachterausschüssen nach § 1 Absatz
     1 Satz 2 GuAVO auf die Stadt Müllheim (überneh-         (3) Wächst eine Stadt/Gemeinde und erreicht innerhalb
     mende Gemeinde).                                            der Amtsperiode die nächsthöhere Größenklasse, so
(2) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) erfüllt           stellt sie trotzdem erst in der darauffolgenden Amts-
    anstelle der abgebenden Städte/Gemeinden die nach            periode eine/n Gutachter*in mehr. Schrumpft eine
    Bundes- und Landesrecht, insbesondere jedoch nach            Stadt/Gemeinde und fällt innerhalb der Amtsperiode
    der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) sowie               in die nächstniedrigere Größenklasse, so stellt sie
    nach dem Baugesetzbuch (BauGB) übertragenen                  trotzdem erst in der darauffolgenden Amtsperiode ei-
    Aufgaben des Gutachterausschusses, in eigener Zu-            ne/n Gutachter*in weniger.
    ständigkeit.
                                                             (4) Der/die Vorsitzende, seine/ihre zwei Stellvertreter*in-
Sie übernimmt die übertragenen Aufgaben uneinge-                 nen sollen vom Gemeinderat der Stadt Müllheim
schränkt und in eigener Verantwortung. Sämtliche mit             (übernehmende Gemeinde) für die gesetzlich vorge-
den übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und                 schriebene Amtsperiode auf Basis eines rollierenden
Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf           Systems bestellt werden:
die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) über. Sie
erfüllt die Aufgabe in ihren Amtsräumen.                     Legislaturperiode 1      (1.1.2021 – 31.12.2024)
                                                                                      Vorsitz:   Vorschlagsrecht     Bad
(3) Die abgebenden Städte/Gemeinden verpflichten
                                                             Krozingen
    sich, ihre jeweiligen Gutachterausschussgebühren-
                                                                                      1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht
    satzungen sowie die maßgeblichen Ziffern des Ge-
                                                                                      Breisach am Rhein
    bührenverzeichnisses der jeweiligen Verwaltungs-
    gebührensatzung zum 01.07.2021 aufzuheben. Der                                    2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht
    Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist ein                                    Müllheim
    Protokollauszug der entsprechenden Gremiumssit-          Legislaturperiode 2      (1.1.2025 – 31.12.2028)
    zung zu übersenden.                                                               Vorsitz: Vorschlagsrecht Breisach
                                                                                      am Rhein
(4) Diese Form der Zusammenarbeit kann um ande-                                       1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht
    re Städte/Gemeinden erweitert werden, soweit die                                  Müllheim
    Städte/Gemeinden im selben Landkreis liegen und                                   2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht
    benachbart sind (§ 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO). Ein                                  Bad Krozingen
    Beitritt weiterer Städte/Gemeinden bedarf der Zustim-
    mung der Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde)          Legislaturperiode 3      (1.1.2029 – 31.12.2032)
    sowie der jeweils abgebenden Stadt/Gemeinde.                                      Vorsitz: Vorschlagsrecht Müllheim
                                                                                      1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht
                                                                                      Bad Krozingen
§ 2: Zusammensetzung des Gutachterausschusses,                                        2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht
Gutachterbestellung                                                                   Breisach am Rhein
(1) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Müllheim
     (übernehmende Gemeinde) ein Gutachterausschuss          Nach Ablauf Legislaturperiode 3 beginnt das rollierende
     gebildet. Dieser trägt die Bezeichnung                  System wieder wie oben beschrieben von vorne (Beginn
Seite 6                GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021

bei Legislaturperiode 1 über 2 und 3 in einer „Endlos-               Erfüllung der Aufgabe kostenfrei zur Verfügung. Hier-
schleife“).                                                          zu gehören unter anderem:
                                                                •    Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformati-
(5) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ge-                   onssystems (ALKIS),
    währleistet, dass bei Belangen der beteiligten Städte/      •    Daten über Altlasten,
    Gemeinden (z.B. Bodenrichtwerte, Gutachten etc.)            •    Bodenrichtwertkarten,
    vorrangig die bestellten Gutachter*innen der Wohn-          •    Flächennutzungsplan,
    sitzkommune herangezogen werden. Näheres regelt             •    Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Ab-
    die Geschäftsordnung des gemeinsamen Gutachter-                  wasser...),
    ausschusses.                                                •    Höhenlinien,
                                                                •    Orthofotos,
(6) Das Vorschlagsrecht für die als ehrenamtliche Gut-          •    Schutzgebiete,
    achter*innen zu bestellenden Vertreter*innen des            •    Karten und Lagepläne zu kommunalen Satzungen,
    Finanzamtes und dessen/deren Stellvertreter*innen                insbesondere Bebauungspläne (zeichnerischer Teil),
    obliegt der zuständigen Finanzbehörde (§ 2 Absatz 2              alte Ortsbaupläne, Sanierungsgebiete,
    GuAVO).                                                     •    Bauakten,
                                                                •    Baulasten,
                                                                •    Daten über den Erschließungszustand von Straßen,
§ 3: Geschäftsstelle des gemeinsamen                            •    Daten zum Denkmalschutz,
Gutachterausschusses                                            •    Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bo-
                                                                     denordnungsmaßnahmen, Umlegungen, Grenzrege-
(1) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus-
                                                                     lungen, Flurbereinigungen),
     schusses wird bei der Stadt Müllheim (übernehmen-
                                                                •    Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwick-
     de Gemeinde) eingerichtet (§ 8 Absatz 1 GuAVO).
                                                                     lungsmaßnahmen,
     Diese trägt die Bezeichnung
                                                                •    Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren.
  „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus-
                        schusses                                (2) Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den ab-
 „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim“                 gebenden Städten/Gemeinden aktualisiert werden,
(nachstehend „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut-                  übergeben diese das entsprechende Update / den
achterausschusses“ genannt).                                        aktualisierten Datenbestand spätestens zwei Wochen
                                                                    nach dem Update an die Geschäftsstelle des gemein-
(2) Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des/der                samen Gutachterausschusses.
    Vorsitzenden des Gutachterausschusses die Erledi-           (3) Die abgebenden Städte/Gemeinden stellen der Ge-
    gung der laufenden Verwaltungsaufgaben.                         schäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus-
                                                                    ses den jeweiligen amtlichen Straßenschlüssel in Pa-
(3) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ver-                 pierform und als elektronische Datei (Excel-Format)
    pflichtet sich, die für eine sachgerechte Aufgabener-           zur Verfügung.
    füllung erforderliche und geeignete Personal- und
    Sachmittelausstattung zu gewährleisten (§ 1a GuA-           (4) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermöglichen den
    VO). Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde)                 Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsa-
    besetzt die Geschäftsstelle mit eigenem Personal. Die           men Gutachterausschusses kostenfrei Zugriff auf alle
    hierfür erforderlichen Personalentscheidungen oblie-            bei ihr vorhandenen und zur Erfüllung der Aufgaben
    gen der Stadt Müllheim. Die Stadt Müllheim (über-               erforderlichen Daten. Hierzu gehören unter anderem
    nehmende Gemeinde) verpflichtet sich weiter, eine               die
    regelmäßige fachliche Fortbildung der Mitarbeiter*in-       •   Bauakten,
    nen der Geschäftsstelle und der Gutachter*innen si-         •   Baulasten,
    cherzustellen.                                              •   Daten über den Erschließungszustand von Straßen,
                                                                •   Daten zum Denkmalschutz,
                                                                •   Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bo-
§ 4: Übergang der Aufträge                                          denordnungsmaßnahmen,
(1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachter-          •   Umlegungen, Grenzregelungen, Flurbereinigungen),
     ausschüsse der abgebenden Städte/Gemeinden                 •   Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwick-
     oder ihrer Zusammenschlüsse (z.B. Gemeindever-                 lungsmaßnahmen,
     waltungsverband Müllheim-Badenweiler) beantragten          •   Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren,
     und noch nicht fertig gestellten Verkehrswertgutach-       •   Einwohnermeldedaten.
     ten gehen auf den gemeinsamen Gutachterausschuss           (5) Die abgebenden Städte/Gemeinden benennen der
     über. Auf § 6 Absatz 7 dieser Vereinbarung wird ver-           Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus-
     wiesen.                                                        schusses eine/n ständige/n Ansprechpartner*in, wel-
                                                                    che/r die Unterlagen bei der jeweiligen abgebenden
                                                                    Stadt/Gemeinde erhebt und der Geschäftsstelle des
§ 5 Mitwirkung der abgebenden Städte/Gemeinden                      gemeinsamen Gutachterausschusses innerhalb von
bei der Erfüllung der Aufgabe                                       zwei Wochen nach Anforderung übersendet. Die Un-
(1) Die abgebenden Städte/Gemeinden stellen der Ge-                 terlagen werden nach Gebrauch von der Geschäfts-
    schäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus-                stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses an
    ses mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung ihren Geo-            die jeweilige abgebende Stadt/Gemeinde zurückge-
    datenbestand, wenn möglich in digitaler Form, zur               geben, soweit es sich um Originale handelt.
GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021               Seite 7

(6) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermächtigen die               dass den beteiligten Städten/Gemeinden – d.h. neben
    Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemein-             den diese öffentlichrechtlich Vereinbarung zu Beginn
    samen Gutachterausschusses auf das elektronische              schließenden Städte/Gemeinden (die Beteiligten)
    Grundbuch und die Grundakten für die Grundstücke              auch weitere beitrittswillige Städte/Gemeinden in den
    im Gebiet der jeweiligen abgebenden Stadt/Gemein-             jeweiligen Erweiterungsphasen - im gemeinsamen
    de zuzugreifen, soweit dies zur Erfüllung der Aufga-          Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ nur
    be erforderlich oder sachdienlich ist. Entsprechende          die tatsächlich anfallenden Kosten der Stadt Müllheim
    Anträge zum automatisierten Abrufverfahren aus den            für die Anschubfinanzierung am Projektende in Rech-
    maschinell geführten Grundbüchern der abgebenden              nung gestellt werden („Spitzabrechnung“).
    Städte/Gemeinden und der Stadt Müllheim (überneh-
    mende Gemeinde) bei der Grundbuchdatenzentrale                a. Die beteiligten Städte/Gemeinden vereinbaren
    Baden-Württemberg werden von der Geschäftsstelle                 im Vorgriff auf die vorgenannte Spitzabrechnung
    des gemeinsamen Gutachterausschusses gestellt.                   eine Anschubfinanzierung als pauschale Einmal-
                                                                     zahlung i.H.v. 2 € pro Einwohner*in. Mit dieser An-
(7) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermächtigen die                  schubfinanzierung ist gleichzeitig der Aufwand für
    Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemein-                die rückwirkende Erfassung und Auswertung der
    samen Gutachterausschusses Daten bei Dritten zu                  Kauffälle auf dem Gebiet der abgebenden Städ-
    erheben, soweit dies zur Erfüllung der Aufgabe erfor-            te/Gemeinden ab sechs Monate vor Inkrafttreten
    derlich oder sachdienlich ist.                                   der Vereinbarung abgegolten. Die Anschubfinan-
                                                                     zierung wird vier Wochen nach Vertragsschluss
(8) Die bei den abgebenden Städten/Gemeinden oder ih-                fällig, Verzug ist in § 286 Abs. 3 Bürgerliches Ge-
    rer Zusammenschlüsse (z.B. Gemeindeverwaltungs-                  setzbuch (BGB) geregelt.
    verband March-Umkirch) eingehenden Urkunden,                  b. Die Einwohnerzahl richtet sich dabei nach den zu-
    die für den ge-meinsamen Gutachterausschuss be-                  letzt vor Vertragsschluss vorliegenden Zahlen des
    stimmt sind, werden von den abgebenden Städten/                  Statistischen Landesamtes (Ergebnisse der Be-
    Gemeinden spätestens innerhalb einer Woche in ver-               völkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus).
    schlossenem Umschlag an die Geschäftsstelle des               c. Am Projektende kann es so zu Rückzahlungen
    gemeinsamen Gutachterausschusses weitergeleitet.                 oder Nachforderungen der tatsächlich angefalle-
                                                                     nen Kosten der Stadt Müllheim für die Anschub-
(9) Die abgebenden Städte/Gemeinden tragen dafür                     finanzierung an die beteiligten Städte/Gemeinden
    Sorge, dass mit Ablauf des auf das Wirksamwerden                 kommen. Projektende ist hierbei die Einnahme
    dieser Vereinbarung vorangegangenen Tages die                    der Zielgliederung unter Herstellung deren Ar-
    Dienststempel der jeweiligen Gutachterausschüsse                 beitsbereitschaft.
    entwertet werden. Die Bestellung von ehrenamtlichen           d. Ein klarer zeitlicher Schnitt zwischen den not-
    Gutachter*innen durch die abgebenden Städte/Ge-                  wendigen Vorarbeiten in den jeweiligen Erwei-
    meinden ist mit dem Wirksamwerden dieser Verein-                 terungsphasen und dem operativen Betrieb ist
    barung durch den/die jeweilige/n Bürgermeister*in zu             hierbei zwingend notwendig und wird aus Trans-
    widerrufen (§ 4 Absatz 1 GuAVO). Der Stadt Müllheim              parenzgründen klar kommuniziert sowie laufend
    (übernehmende Gemeinde) ist ein durch den/die je-                durch die buchhalterische Erfassung „operativer
                                                                     Betrieb“/“Anschubfinanzierung“        sichergestellt.
    weilige/n Bürgermeister*in bestätigter Nachweis zu §
                                                                     Für den Nachweis der tatsächlich angefallenen
    5 Absatz 9 Satz 1 und 2 zu übersenden.
                                                                     Kosten der Stadt Müllheim für die Anschubfinan-
                                                                     zierung hat die Stadt Müllheim (übernehmende
                                                                     Gemeinde) geeignete Kostennachweise zu füh-
§ 6: Gebührenerhebung, Kostenbeteiligung
                                                                     ren. Anstelle eines Einzelnachweises können Per-
(1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) er-                   sonal- und Sachkosten auch mit Pauschalwerten
     hebt für Amtshandlungen im Rahmen der ihr über-                 angesetzt werden, die gemäß den anerkannten
     tragenen Aufgabengebiete Gebühren und Auslagen-                 Grundsätzen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der
     ersatz in eigener Zuständigkeit. Sie kann im Rahmen             Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwal-
     der ihr übertragenen Aufgabengebiete Satzungen                  tungsmanagement (KGSt) in der jeweils gültigen
     erlassen, die für das gesamte Gebiet der Beteiligten            Fassung ermittelt wurden.
     gelten; dies gilt nicht für die Erhebung von Steuern.        e. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der
                                                                     Anschubfinanzierung und die hierfür anfallenden
(2) Die abgebenden Städte/Gemeinden beteiligen sich                  Finanzierungsbeiträge nach aktueller Rechtslage
    an den nicht durch Gebühren und Auslagen nach                    der gesetzlichen Umsatzsteuerpflicht unterliegen,
    Absatz 1 gedeckten laufenden Personal- und Sach-                 soweit sie dem privatwirtschaftlichen Bereich zu-
    aufwendungen der Stadt Müllheim (übernehmende                    zurechnen sind.
    Gemeinde), die durch die Aufgabenerfüllung des
    gemeinsamen Ausschusses und der Geschäftsstelle          (4) Alle anfallenden Aufwendungen und Erträge des ge-
    des gemeinsamen Ausschusses entstehen, entspre-              meinsamen Gutachterausschusses und seiner Ge-
    chend den nach § 6 Abs. 6 dieser Vereinbarung. fest-         schäftsstelle, sowohl in der Vorbereitungsphase (An-
                                                                 schubfinanzierung) als auch im operativen Betrieb,
    gelegten Kostenverteilungsschlüsseln.
                                                                 werden von der Stadt Müllheim wie folgt gebucht:
(3) Da zur Einnahme der Arbeitsbereitschaft unstreitig            (i) Hoheitlicher Bereich („Hoheitsbetrieb“):
    eine Vorbereitungsphase nötig ist, für die noch kei-          Hierzu gehören alle mit
    ne Daten als Grundlage für die Berechnung der Kos-            • der Führung der Kaufpreissammlung (§ 193 Absatz
    tenverteilungsschlüssel vorliegen, ist es vorgesehen,           5 BauGB),
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     • der Ableitung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB)               ren die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde)
       und der sonstigen für die Wertermittlung erforderli-           und die abgebenden Städte/Gemeinden im Innen-
       chen Daten (§ 193 Absatz 5 BauGB) sowie                        verhältnis, dass der Stadt Müllheim (übernehmende
     • der Erteilung von Auskünften jeglicher Art                     Gemeinde) die eingenommenen Gebühren auf der
     einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachkos-               Grundlage der Gutachterausschussgebührensatzung
     ten) und Gebühreneinnahmen der Verwaltungsge-                    des gemeinsamen Gutachterausschusses zustehen.
     bührensatzung (Erträge).                                         Auf § 4 Absatz 1 dieser Vereinbarung wird verwiesen.
     (ii) Privatwirtschaftlicher Bereich („Betrieb gewerbli-     (8) Maßgeblicher Abrechnungszeitraum ist das Haus-
     cher Art“):                                                     haltsjahr. Grundlage für die Ermittlung der Personal-
     Hierzu gehören alle mit                                         und Sachaufwendungen nach den vorgenannten Ab-
     • der Erstattung von Gutachten über den Verkehrs-               sätzen bilden dabei insbesondere:
        wert von bebauten und unbebauten Grundstücken                • die tatsächlichen Personalaufwendungen für die zur
        sowie von Rechten an Grundstücken                              Aufgabenerfüllung notwendigen Beschäftigten und
     einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sach-                   Beamten,
     kosten) und Gebühreneinnahmen der Gutachteraus-
                                                                     • die zu zahlenden Entschädigungen für die ehren-
     schussgebühren- und Verwaltungsgebührensatzung
                                                                       amtlichen Gutachter gemäß § 14 GuAVO,
     (Erträge).
                                                                     • die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbil-
(5) Der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben (Abmangel)                    dungen,
    wird für den hoheitlichen Bereich („Hoheitsbetrieb“)             • die sich bei sparsamer und wirtschaftlicher Haus-
    und den privatwirtschaftlichen Bereich („Betrieb ge-               haltsführung aus dem notwendigen Personaleinsatz
    werblicher Art“) jeweils getrennt ermittelt. Es findet             ergebenden Sachkosten aller Arbeitsplätze des
    aus Gründen der Umsatzbesteuerung des privatwirt-                  gemeinsamen Gutachterausschusses sowie der
    schaftlichen Bereichs („Betrieb gewerblicher Art“)                 gemeinsamen Geschäftsstelle, ermittelt auf Grund-
    keine Verrechnung untereinander statt.                             lage der Personal- und Versorgungsaufwendungen
                                                                       im Gutachterausschusswesen des abzurechnen-
(6) Für die Weiterberechnung des Abmangels (Saldo aus                  den Jahres unter Berücksichtigung der anteiligen
    Einnahmen und Ausgaben) werden zur Kostenvertei-                   Verwaltungsgemeinkosten nach den anerkannten
    lung folgende zwei Kostenverteilungsschlüssel ver-                 Grundsätzen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der
    einbart:                                                           KGSt,
                                                                     • die notwendigen Lizenzgebühren für spezielle
     (i) Für den hoheitlichen Bereich („Hoheitsbetrieb“):              EDV-Programme im Gutachterausschuss (Kauf-
     Das Verhältnis der Kauffälle eines Jahrgangs auf dem              preissammlung, Wertermittlungsprogramm).
     Gebiet der jeweiligen Körperschaft im Verhältnis zur
     Gesamtzahl aller erfassten Kauffälle eines Jahrgangs.       Für den Nachweis der Personal- und Sachaufwendungen
                                                                 hat die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) geeig-
     (ii) Für den privatwirtschaftlichen Bereich („Betrieb       nete Kostennachweise zu führen. Anstelle eines Einzel-
     gewerblicher Art“):                                         nachweises können Personal- und Sachkosten auch mit
     Das Verhältnis der Anzahl der Gutachten eines Jahr-         Pauschalwerten angesetzt werden, die gemäß den aner-
     gangs auf dem Gebiet der jeweiligen Körperschaft im         kannten Grundsätzen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der
     Verhältnis zur Gesamtzahl aller erstatteten Gutachten       KGSt in der jeweils gültigen Fassung ermittelt wurden.
     eines Jahrgangs.
                                                                 (9) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist
     Als Kauffall im Sinne dieses Kostenverteilungsschlüs-           berechtigt, Vorauszahlungen je in der Mitte eines Ka-
     sels gelten alle Flurstücke bzw. Flurstücksanteile              lendervierteljahres (15.02./15.05./15.08. und 15.11.)
     (Miteigentumsanteile), die in Verträgen behandelt               in Höhe eines Viertels des sich nach dem Haushalts-
     werden, die dem Gutachterausschuss nach § 195                   plan ergebenden Umlagebedarfs von den Beteiligten
     BauGB übersandt werden.
                                                                     zu er heben.
     Als Gutachten im Sinne dieses Kostenverteilungs-
                                                                 (10) Bis zum 30. September des Folgejahres erstellt die
     schlüssels gelten alle in einem Jahrgang bei der Ge-
     schäftsstelle des Gutachterausschusses beantragten               Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) eine Ab-
     Gutachten im Sinne des § 193 Absatz 1 BauGB, die                 rechnung der im vorausgegangenen Haushaltsjahr im
     unter einem Jahrgang geführt werden, unabhängig                  Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung angefalle-
     vom Zeitpunkt ihrer Fertigstellung. Es wird darauf               nen Aufwendungen nach § 6 dieser Vereinbarung und
     hingewiesen, dass die Kosten und die Finanzierungs-              der geltend gemachten Gebühren und Auslagen. Die
     beiträge des privatwirtschaftlichen Bereichs („Betrieb           Erstattung des sich nach Abzug der Gebühren und
     gewerblicher Art“) und die hierfür anfallenden Finan-            Auslagen aus der Abrechnung ergebenen Betrages
     zierungsbeiträge nach aktueller Rechtslage der ge-               erfolgt durch die beteiligten Städte/Gemeinden nach
     setzlichen Umsatzsteuerpflicht unterliegen.                      Zugang der Abrechnung nach Satz 1, Verzug ist in §
                                                                      286 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
(7) Hinsichtlich der Gebühren für Verkehrswertgutachten,
    die bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung bei den        (11) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständi-
    abgebenden Städten/Gemeinden bzw. ihrer Zusam-                    ge Beträge nach den für Gebühren geltenden kom-
    menschlüsse (z.B. Gemeindeverwaltungsverband                      munalabgabenrechtlichen Vorschriften zu verzinsen
    Müllheim-Badenweiler) beantragt wurden, vereinba-                 bzw. Säumniszuschläge zu entrichten.
GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021               Seite 9

§ 7: Verpflichtungen der beteiligten Städte/Gemeinden              • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nicht telefo-
(1) Den beteiligten Städten/Gemeinden obliegt die Ver-               nisch erteilt werden und
     pflichtung zur gegenseitigen Information und sonsti-          • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anony-
     gen vertragsdienlichen Unterstützung. Von wesentli-             misierter Form erteilt werden.
     chen Ereignissen haben sich die beteiligten Städte/
     Gemeinden jeweils unaufgefordert zu unterrichten.
                                                              § 9: Haftung
(2) Die beteiligten Städte/Gemeinden verpflichten sich,       (1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ver-
    diese Vereinbarung mit Wohlwollen auszustatten und             pflichtet sich, die ihr zur Erfüllung übertragenen Auf-
    nach den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen.              gaben mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit
                                                                   durchzuführen.
(3) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist
    verpflichtet, den abgebenden Städten/Gemeinden je-        (2) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) haf-
    derzeit (soweit zulässig) Einsicht in die Unterlagen zu       tet für die von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfen und
    gewähren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung               Beauftragten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    der Aufgabe stehen.

(4) Die beteiligten Städte/Gemeinden werden, soweit           § 10: Kündigung
    rechtlich zulässig, alle notwendigen Entscheidungen       (1) Die Geltungsdauer dieser Vereinbarung ist nicht be-
    treffen, Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amts-           fristet.
    handlungen vornehmen, die zur Durchführung der
    Aufgabe erforderlich oder sachdienlich sind.              (2) Die abgebenden Städte/Gemeinden haben das
                                                                  Recht, diese Vereinbarung schriftlich zu kündigen.
(5) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) be-                Als Kündigungsfrist werden 24 Monate zum Jahres-
    nennt den abgebenden Städten/Gemeinden eine/n                 ende (31.12.) vereinbart (§ 25 Absatz 4 Gesetz über
    ständigen Ansprechpartner*in für die Erfüllung der            kommunale Zusammenarbeit (GKZ)).
    Aufgabe.
                                                              (3) Die Kündigung erfolgt durch Schriftform.

§ 8: Datenschutz                                              (4) Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat die Stadt
                                                                  Müllheim (übernehmende Gemeinde) Anspruch auf
(1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) stellt             Kostenbeteiligung für die bis zum Ende der Laufzeit
     durch technische und/oder organisatorische Maßnah-           der Vereinbarung erbrachten Leistungen.
     men sicher, dass die Belange des Datenschutzes be-
     rücksichtigt werden. Hierzu gehören unter anderem
     (vgl. 26. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für   § 11: Erfüllungsort und Gerichtsstand
     den Datenschutz in Baden-Württemberg, Landtags-          Erfüllungsort ist Müllheim. Gerichtsstand ist das zuständi-
     drucksacke 13/4910 S. 59 ff.), dass                      ge Verwaltungsgericht.
     • erkennbar an den gemeinsamen Gutachteraus-
       schuss gerichtete Schreiben von der zentralen
       Poststelle der Stadt Müllheim (übernehmende Ge-        § 12: Wirksamkeit, in Kraft treten
       meinde), der Geschäftsstelle des gemeinsamen
                                                              (1) Der Gemeinderat der Gemeinde Ballrechten-Dottin-
       Gutachterausschusses ungeöffnet vorgelegt wer-
                                                                  gen hat dieser Vereinbarung am 25.02.2021 zuge-
       den;
                                                                  stimmt
     • die Gutachter*innen darauf hingewiesen werden,
       dass sie die personenbezogenen Daten, die sie auf-
                                                              (2) Der Gemeinderat der Gemeinde Bötzingen hat dieser
       grund ihrer Tätigkeit erlangt haben, auch nach dem         Vereinbarung am 09.02.2021 zugestimmt.
       Ende ihrer Tätigkeit geheim zu halten haben;
     • Gutachten nicht vom/von der Vorsitzenden oder an-      (3) Der Gemeinderat der Gemeinde Eichstetten am Kai-
       deren Personen zu Hause gefertigt werden, ohne             serstuhl hat dieser Vereinbarung am 18.02.2021 zu-
       dass geeignete Maßnahmen getroffen wurden, die             gestimmt.
       eine Kenntnisnahme und Nutzung der Daten durch
       Mitbewohner*innen oder Besucher*innen aus-             (4) Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbach hat dieser
       schließt;                                                  Vereinbarung am 25.03.2021 zugestimmt.
     • beim Transport personenbezogener Unterlagen zwi-
       schen Behörde und häuslichem Arbeitsplatz oder         (5) Der Gemeinderat der Gemeinde Gottenheim hat die-
       zwischen Behörden untereinander verschlossene              ser Vereinbarung am 25.03.2021 zugestimmt.
       Behältnisse zur Aufbewahrung verwendet werden;
     • die in der Registratur der erfüllenden Körperschaft    (6) Der Gemeinderat der Stadt Heitersheim hat dieser
       aufbewahrten Gutachten (Bürofertigungen), Urkun-           Vereinbarung am 16.03.2021 zugestimmt.
       den und Akten nur dem gemeinsamen Gutachter-
       ausschuss und den Mitarbeitern der Geschäftsstelle     (7) Der Gemeinderat der Gemeinde Ihringen hat dieser
       des gemeinsamen Gutachterausschusses zugäng-               Vereinbarung am 15.02.2021 zugestimmt.
       lich sind;
     • Abschriften von Gutachten nicht bei den Gutach-        (8) Der Gemeinderat der Gemeinde March hat dieser
       ter*innen aufbewahrt werden;                               Vereinbarung am 08.03.2021 zugestimmt.
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(9) Der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen hat die-                  meinden öffentlich bekanntzumachen. Sie wird am
    ser Vereinbarung am 27.04.2021 zugestimmt.                       Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung,
                                                                     frühestens jedoch am 01.07.2021, rechtswirksam.
(10) Der Gemeinderat der Gemeinde Münstertal hat die-
     ser Vereinbarung am 22.03.2021 zugestimmt.                 (17) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) teilt
                                                                     der Zentralen Geschäftsstelle die Bildung des ge-
(11) Der Gemeinderat der Stadt Neuenburg am Rhein hat                meinsamen Gutachterausschusses nach § 1 Absatz
     dieser Vereinbarung am 12.04.2021 zugestimmt.                   1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben nach § 15 Absatz
                                                                     3 GuAVO unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Ver-
(12) Der Gemeinderat der Gemeinde Umkirch hat dieser                 einbarung mit.
     Vereinbarung am 08.02.2021 zugestimmt.

(13) Der Gemeinderat der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl         § 13: Salvatorische Klausel
     hat dieser Vereinbarung am 26.01.2021 zugestimmt.
                                                                Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung un-
(14) Der Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmende           wirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam-
     Gemeinde) hat dieser Vereinbarung am 21.04.2021            keit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die beteilig-
     zugestimmt.                                                ten Städte/Gemeinden werden in einem solchen Fall die
                                                                unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen, die
(15) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Absatz 5 GKZ           dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirk-
     der Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde.                 samen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
                                                                Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Verein-
(16) Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen          barung ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere Be-
     Genehmigung von allen beteiligten Städten und Ge-          stimmungen ergänzt werden muss.

Für die Stadt Müllheim, (übernehmende Gemeinde)
[Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet
Martin Löffler, Bürgermeister

Für die Gemeinde Ballrechten-Dottingen,                     Für die Gemeinde Bötzingen,
[Ihringen, 11. Mai 2021]                                    [Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet                                      Im Original gezeichnet
Patrick Becker, Bürgermeister                               Dieter Schneckenburger, Bürgermeister

Für die Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl,                Für die Gemeinde Eschbach,
[Ihringen, 11. Mai 2021]                                    [Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet                                      Im Original gezeichnet
Michael Bruder, Bürgermeister                               Mario Schlafke, Bürgermeister

Für die Gemeinde Gottenheim,                                Für die Stadt Heitersheim,
[Ihringen, 11. Mai 2021]                                    [Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet                                      Im Original gezeichnet
Christian Riesterer, Bürgermeister                          Christoph Zachow, Bürgermeister
Für die Gemeinde Ihringen,                                  Für die Gemeinde March,
[Ihringen, 11. Mai 2021]                                    [Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet                                      Im Original gezeichnet
Benedikt Eckerle, Bürgermeister                             Helmut Mursa, Bürgermeister

Für die Gemeinde Merdingen,                                 Für die Gemeinde Münstertal,
[Ihringen, 11. Mai 2021]                                    [Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet                                      Im Original gezeichnet
Martin Rupp, Bürgermeister                                  Rüdiger Ahlers, Bürgermeister

Für die Stadt Neuenburg am Rhein,                           Für die Gemeinde Umkirch,
[Ihringen, 11. Mai 2021]                                    [Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet                                      Im Original gezeichnet
Joachim Schuster, Bürgermeister                             Walter Laub, Bürgermeister

Für die Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl,
[Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet
Benjamin Bohn, Bürgermeister
GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021               Seite 11

                              79104 Freiburg, den 21. Mai 2021

                                                               Genehmigung
Die am 11.05.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Müllheim und den Städten
Heitersheim, Neuenburg am Rhein und Vogtsburg im Kaiserstuhl sowie den Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Böt-
zingen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, lhringen, March, Merdingen, Münstertal und Umkirch, zur
Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 2 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) Baden-Württemberg
und Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau‘‘, wird nach § 25 Abs. 5 des Gesetzes
über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt.

     Achtung Geänderte                  Vorankündigung
       Öffnungszeiten                   Einladung zur öffentlichen
       Testzentrum Corona               Gemeinderatssitzung
       Antigen Schnelltest
                                        Die nächste öffentliche Gemein-
       Freitag 15 – 18 Uhr              deratssitzung findet am Donners-             Die nächste persönliche
                +                       tag, 24.06.2021, um 19:00 Uhr in             Sprechstunde ist am
       Samstag 15 - 18 Uhr              der Turnhalle statt.
                                        Die Tagesordnung wird im nächs-
                                        ten Mitteilungsblatt bekannt gege-
                                                                                       Dienstag 15. Juni 2021
                                        ben. Außerdem ist die Tagesord-               in der Zeit von 16.00 Uhr
                                        nung der Sitzung ab 17.06.21 auf                    bis 18.00 Uhr
                                        unserer Homepage unter www.
                                        gottenheim.de eingestellt und im             im Rathaus Gottenheim.
       Wochenmarkt                      Schaukasten vor dem Rathaus
                                        ausgehängt.                                  Bürgermeister       Christian
       am Rathaus                       Die Bürgerschaft ist zur Sitzung
                                        herzlich eingeladen.
                                                                                     Riesterer steht Ihnen für Fra-
                                                                                     gen und Anregungen gerne
                                                                                     zur Verfügung.
       immer dienstags von              Christian Riesterer
          16 bis 19 Uhr                 Bürgermeister                                Um Wartezeiten zu vermeiden,
                                                                                     vereinbaren Sie bitten einen
                                                                                     Termin im Sekretariat bei Frau
                                                                                     Karin Bruder, Tel.: 9811-12.
                                        Papiersammlung                               Bitte tragen Sie beim Betreten
                                        Die Klang-Chaode Gottenheim                  des Rathauses eine Gesichts-
                                        sammeln am                                   maske und desinfizieren Sie
                                                                                     die Hände im Eingangsbereich
                                              Samstag, 12.06.2021                    mit dem bereitgestellten Mittel.
                                        Altpapier ein.
                                                                                     Wir danken Ihnen schon im
                                        Bitte unterstützen Sie die Samm-             Voraus für die Beachtung der
                                        lung, indem Sie das Altpapier ge-            Regeln.
                                        bündelt bereitstellen.
                                                                                     Ihre Gemeindeverwaltung
                                        Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
                                        Ihre Gemeindeverwaltung
Seite 12                GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021

                                                                                    Übungsbeginn ist wie gewohnt um
                                                                                    18:30 Uhr.

Am Montag, den 14. Juni 2021 um           Nach einer langen pandemiebeding-         Bitte bringt einen Mund-Nasenschutz
19.00 Uhr findet eine Übung der           ten Pause dürfen wir mit Freude be-       mit.
Gruppe 2 statt.                           kannt geben, das der Übungsbetrieb
Um pünktliches und vollzähliges Er-                                                 Um zahlreiches Erscheinen wird ge-
scheinen wird gebeten.                    für die Jugendfeuerwehr Gottenheim        beten.
                                          am 15.06.2021 wieder unter den Hy-
Dominik Zimmermann, Kommandant            gienebedingungen starten darf.            Eure Jugendfeuerwehr Gottenheim

                                                                                    •     Gut vorbereitet ins Vorstel-
                                                                                          lungsgespräch, mittwochs ab
                                                                                          21.07., 18:00-20:00 Uhr (2x)
                                          Kursbeginn                                •     Zumba Kids 4-6 Jahre, donners-
  Musikschule im Breisgau                 Wir freuen uns über jeden Termin/Kurs
  Geschäftsstelle Gundelfingen                                                            tags, Uhrzeit 16:15-17:00 und
                                          der noch bis 28.07. stattfindet!                17:15-18:00 Uhr
     Stellenausschreibung                 Es sind noch Plätze frei:
                                          • Kreidemalerei - Dauerhaftes             Teilnahmevoraussetzung       ab    6
        Verwaltung 50%                         Glück, Donnerstag 24.06. von         Jahren: Vorlage eines neg. Coro-
    Zum 15. September 2021                     16:00-18:00 Uhr (1x)                 na-Tests nicht älter 24 h oder Impf-/
                                          • Wachs im Prozess, Sonntag,              Genesenennachweis
  Sie sind...                                  13.06. von 09:30-12:30 Uhr (1x)      Nähere Informationen erhalten Sie
  ein aufgeschlossener, kommu-            • Achtsamkeitswanderung Kai-              unter 07663-931020 oder auf unserer
  nikationsfreudiger Mensch mit                serstuhl,      Montag 07.06.21,      Homepage: www.vbwboetzingen.de
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                                               scher Kandel, Dienstag 13.07.21,
  Was Sie tun werden...                        18:00-20:30 Uhr (1x)                     Sehen ist trainierbar! Spazieren
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                                                                                        ist für alle gedacht– egal, ob Sie
  Ein von den Mitgliedsgemein-                 dienstags 09:30-10:30 Uhr
                                                                                        kurz-, weit- oder alterssichtig
  den eingetragener Verein mit            • Zumba Erwachsene, donnerstags
                                                                                        sind oder unter anderen Augen-
  ca.1.800 Schülerinnen und Schü-              18:15-19:00 und 19:15-20:00 Uhr
                                                                                        beschwerden leiden. Bitte an be-
  lern und ca. 60 Lehrkräften             • Bewegungsmix im Freien, mon-                queme Kleidung und Schuhwerk
                                               tags ab 05.07., 09:30-10:30 Uhr          denken. Auf Wunsch erhalten Sie
  Ihre aussagekräftigen Bewer-            • Bodyforming intensiv Online,                für 3 € ein Skript zu den Übungen
  bungsunterlagen senden Sie bitte             mittwochs, 19.00-20.00 Uhr               bei der Dozentin. Der Kurs dauert
  bis zum 30.06.2021 an die Musik-        • Sommerkräuter für Gesundheit                ca. 2 Stunden
  schule im Breisgau, Vörstetterstr.           und Genuss, Mittwoch 23.06.21,           Dienstag, 13.07.
  3, 79194 Gundelfingen                        18:00-22:00 Uhr (1x)                     von 16:00-18:00 Uhr
  Email: info@musikschule-breisgau.       • Vegane Ernährung, donnerstags               Treffpunkt: Parkplatz Festhalle
  de                                           ab 24.06., 16.30-18.00 Uhr (3x)          Bötzingen
  Für weitere Auskünfte steht Ihnen       • Excel Basiskurs,donnerstags ab              Kosten: 12,- €
  Musikschulleiter Lutz Thormann               24.06., 18:30-21:30 Uhr (4x)             Anmeldung unter:
  gerne zur Verfügung Tel. 0761 58        • Fit für die Bewerbungsunterla-              07663-931020 oder auf
  98 91                                        gen, Mittwoch 14.07.21, 18:00-           www.vbwboetzingen.de
                                               20:00 Uhr (1x)
GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021               Seite 13

Alteisen- & Schrottsammlung:
Samstag, 19.06.2021, ab 09:00 Uhr
Der Musikverein Gottenheim sammelt am Samstag,
den 19.06.2021 ab 09:00 Uhr:                                                   Schwarz-Weiß-Spezial
Eisen, Schrott, Blech sowie Nichteisen-Metalle.                         Gefülltes Schweinefilet mit Tomaten &
Nach derzeitigem Stand (08.06.2021) steht der für den                       Mozzarella mit Kartoffelgratin
19.06.2021 geplanten Veranstaltung - bei Beachtung der              (auch zum Mitnehmen) am Sonntag, 13.06.2021
jeweils geltenden Bestimmungen des IfSG bzw. der Coro-
na-VO - nichts im Wege. Sollten die Inzidenzwerte wider                           Wir freuen uns auf Euch!
Erwarten erneut ansteigen bzw. die bis dahin geltenden
rechtlichen Rahmenbedingungen eine Sammlung zum
vorgenannten Zeitpunkt verhindern, werden wir Sie hier-
über schnellstmöglich in Kenntnis setzen.

                                             auch innen anbringen. Dies schützt
               BE-Gruppe                     auch, wenn auch weniger als außen,
               Klimaschutz                   vor unerwünschte Sonneneinstrah-
                                             lung.
Klimafreundlich im Sommer                •   Lüften Sie maximal, wenn die Au-
                                                                                      Gemeinsamer Flyer für die
einen kühlen Kopf bewahren!                  ßentemperatur niedriger ist als die
                                             Raumtemperatur. Optimal ist es früh      Regio
36 Grad und es wird noch heißer? An          am morgen oder spät abends, wenn         Die Bürgerinitiativen gegen die B31
solche Temperaturen werden wir uns           die Luft kühler ist.                     West aus Merdingen, Gündlingen,
in Deutschland wohl in Zukunft ge-       •   Vermeiden Sie Quellen für Strah-         Hochstetten und Gottenheim und en-
wöhnen müssen. Im heißen Sommer              lungswärme im Wohnbereich. Ver-
erscheint eine kühlende Klimaanlage                                                   gagierte Bürger aus Ihringen, haben
                                             zichten Sie auf lange Koch- und          sich in wenigen online-Sitzungen zu-
besonders gut. Forscher*innen ge-            Backzeiten. Schalten Sie nicht be-
hen davon aus, dass die Zahl der Kli-                                                 sammengetan und einen gemeinsa-
                                             nötigte Elektrogeräte wie PC, Fern-      men Flyer erstellt. Sehr schnell war
mageräte bis 2050 deutlich zunehmen          seher oder Radiogeräte ab und ver-
wird. Aber: Klimaanlagen und Ventila-                                                 man sich über die negativen Auswir-
                                             meiden Sie den Stand By-Modus.           kungen des Weiterbaus einig. Alle
toren verbrauchen sehr viel Energie.
                                         •   Hauswände, Dächer und Wohnräu-           Beteiligten haben zum Ziel, die Folgen
Die internationale Energieagentur
                                             me begrünen. Pflanzen spenden            durch den Bau der Bundesstraße auf
schätzt, dass sie für rund 10 Prozent
                                             Schatten, sodass sich Wände und          der jeweiligen Gemarkung aufzuzei-
des weltweiten Stromverbrauchs ver-
                                             Dächer nicht so stark aufheizen.         gen und die dramatischen Effekte
antwortlich sind. Hinzu kommt, dass
der meiste Strom leider noch immer           Außerdem haben sie eine kühlende         für die Regio Tuniberg-Kaiserstuhl
aus fossilen Energieträgern stammt.          Wirkung, da sie Wasser verdunsten.       deutlich zu machen. Zum ersten Mal
Ein weiteres Problem: Die Kältemittel        Sie sorgen damit für ein frisches,       sind somit alle Gemeinden zwischen
in Klimaanlagen haben eine starke            gesundes und angenehmes Raum-            Gottenheim und Breisach, auf deren
Treibhausgaswirkung. Ein Kilogramm           klima.                                   Gebiet die B31 verlaufen soll, in einer
dieses Kältemittels ist genauso klima-   •   Die energetische Sanierung von Ge-       gemeinsamen Aktion zusammen ge-
schädlich wie rund 2 Tonnen CO2!             bäuden trägt ganz erheblich dazu         kommen. In den kommenden Tagen
Wie kann Hitze im Sommer klimaf-             bei, den Energieverbrauch und da-        werden wir die Informationsblätter
reundlicher aus dem Haus oder der            mit den CO2-Ausstoß zu senken.           verteilen. Wir laden alle ein, sich sel-
Wohnung gehalten werden?                     Gebäudedämmung ist also eine             ber ein Bild von der Situation machen.
• Schließen Sie tagsüber Markisen,           wirksame Maßnahme für den Klima-         Für Gespräche stehen wir natürlich
  Rollläden und Jalousien. Sonnen-           schutz. Darum wird sie auch in Ba-       auch gerne zur Verfügung.
  schutzmaßnahmen im Außenbe-                den-Württemberg gefördert.               Seien Sie bitte auch weiterhin an dem
  reich schützen vor Überhitzung im                                                   Thema interessiert.
  Inneren. Wenn Sie draußen keine        Quelle(n):                                   Ihre Bürgerinitiative
  Möglichkeit haben, Schutzvorrich-      UBA (2020); https://www.nachhaltig-          B31 West - Nein Danke
  tungen anzubringen, können Sie sie     keitsstrategie.de/klimaschutz/               kontakt@b31west-neindanke.de
Seite 14                            GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021

                                                                                                     Gottesdienste
                                                                                                     Samstag, 12.06.
                    FAMILIENGOTTESDIENST                                                             18:30 Eucharistiefeier (Holzhausen)
                                                                                                     Sonntag, 13.06.
                                                                                                     09:00 Eucharistiefeier (Umkirch)
                                                                                                     10:30 Eucharistiefeier - Familiengot-
                                                                                                     tesdienst (Gottenheim)
                                                                                                     10:30 Eucharistiefeier (Hugstetten)
                                                                                                     --:-- Taufe (Gottenheim)
     Herzliche Einladung zum Familiengottesdienst                                                     Dienstag, 15.06.
                                                                                                     07:00 Laudes (Hugstetten)
                                                                                                     Mittwoch, 16.06.

                  am Sonntag, 13. Juni 2021
                                                                                                     06:45 Andacht Gebet in Stille
                                                                                                     (Bötzingen, Haus Inigo)
                                                                                                     09:00 Eucharistiefeier
                       um 10:30 Uhr                                                                  (Gottenheim, Gemeindehaus)
                                                                                                     Freitag, 18.06.
                                                                                                     18:00 Vesper - das Abendgebet der
                                                                                                     Kirche (Hugstetten)
                in der Kirche St. Stephan Gottenheim                                                 19:00 Eucharistiefeierentfällt
                                                                                                     (Gottenheim)
                                                                                                     Samstag, 19.06.
                                                                                                     18:30 Eucharistiefeier (Buchheim)
                                                                                                     Sonntag, 20.06.
                                                                                                     09:00 Eucharistiefeier Patrozinium
                                                                                                     (Eichstetten)
                                                                                                     10:30 Eucharistiefeier (Hugstetten)
                                                                                                     10:30 Eucharistiefeier
                                                                                                     (Neuershausen)
                                                                                                     10:30 Wort-Gottes-Feier auf dem
                                                                                                     Pfarrhof, gestaltet vom WGF-Team
                                                                                                     (Umkirch)
                                                                                                     Bitte beachten Sie:
                                                                                                     Anmeldungen zur Vorabendmesse
                                                                                                     und zu Sonntagsmessen jeweils Mon-
              Zum     Gottesdienst melden Sie sich bitte telefonisch über unser
                                                                                                     tag bis Freitag vor dem Wochenende,
                                                                                                     ausschließlich unter der Telefonnum-
           geschäftsführendes Pfarrbüro in Hugstetten [07665 - 425300] an.                           mer 425300
                                                                                                     (Sollten Sie uns telefonisch nicht errei-
Römisch-Katholische Kirchengemeinde March-Gottenheim
                                                                                                     chen, wählen Sie bitte unsere Telefon-
Bötzingen ▪ Buchheim ▪ Eichstetten ▪ Gottenheim ▪ Holzhausen ▪ Hugstetten ▪ Neuershausen ▪ Umkirch   nummer mit Vorwahl: 07665 425300)
Geschäftsführendes Pfarrbüro ▪ Engelgasse 25 ▪ 79232 March-Hugstetten
info@kath-MarGot.de ▪ 07665 425300
                                                                                                     INFORMATIONEN AUS UNSERER
                                                                                                     KIRCHENGEMEINDE:
                                                              Kath. Pfarramt, Kirchstr. 10,          WERKTAGSGOTTESDIENST AM
                                                              79288 Gottenheim                       FREITAG IN GOTTENHEIM
                                                              Telefon 07665/42530-41                 Eine Anmeldung zum Werktagsgot-
                                                              E-Mail: Pfarrbuero.gottenheim@ka-      tesdienst ist notwendig. Anmeldun-
                                                              th-MarGot.de                           gen nimmt Frau Margrit Bock, Tel.
                                                              Homepage: www.kath-MarGot.de           07665/7363, gerne entgegen.

                                                              ACHTUNG!                               Wohnungssuche – Sachausschuss
                                                              GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN:              Caritas bittet um Ihre Unterstüt-
                                                              Mo., Mi.-Fr., 8:30-12.00 Uhr           zung
                                                              Mo., -Fr., 14.00 – 17.00 Uhr           Der Sachausschuss Caritas der Kir-
                                                                                                     chengemeinde         March-Gottenheim
                                                              Kontaktstelle Gottenheim:              sucht für eine alleinerziehende Mutter
 March-Gottenheim
March-Gottenheim                                              Pfarrsekretärin Irmgard Reich          mit Tochter im Grundschulalter auf-
 Engelgasse 25,
Engelgasse   25,                                              Die Kontaktstellen sind geschlossen.   grund Eigenbedarfskündigung eine
 79232 March-Hugstetten
79232   March-Hugstetten                                      Sie können Frau Reich per Mail oder    2-Zimmer-Wohnung in der March
 Tel. 07665/ 425300
Tel. 07665/ 425300
 info@kath-  MarGot.de                                        Telefon erreichen.                     oder den umliegenden Gemeinden,
info@kath- MarGot.de                                          Vielen Dank für Ihr Verständnis!       möglichst mit Anbindung an den Öf-
Kath. Pfarramt, Kirchstr. 10,
79288 Gottenheim
Telefon 07665/42530-41
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