Herzliche Glückwünsche zur Konfi rmation - Gottenheim
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtsblatt der Gemeinde Gottenheim 49. Jahrgang Freitag, 11. 42.Juni Jahrgang 2021 42. Ausgabe Jahrgang 23 www.gottenheim.de Weinbaugemeinde am Tuniberg seit 1086 n. Chr. Herzliche Glückwünsche zur Konfirmation Die Konfirmandinnen und Konfirmanden werden am Sonntag ihren Glauben öffentlich bekräftigen und damit in das kirchliche Erwachsenenleben eintreten. Aus der Gemeinde Gottenheim werden Katharina Senrich und Philipp Senrich in der Kirche Bötzingen und Linus Samuel Zwiener in der Pauluskirche Freiburg konfirmiert. Persönlich und im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung gratuliere ich allen Konfir- mandinnen und Konfirmanden, ihren Eltern, Paten und Familien sehr herzlich und wünsche einen un- vergesslichen Tag. Ihr Christian Riesterer Bürgermeister
Seite 2 GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021 Impressum: für den Anzeigenteil/Druck: Amtsblatt der Gemeinde Gottenheim Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Herausgeber Bürgermeisteramt Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach 79288 Gottenheim Tel. 07771 9317-11, Fax: 07771 9317-40 Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Bürgermeister Christian Riesterer Homepage: www.primo-stockach.de CORONA-Schnelltest-Zentrum in der Bürgerscheune am Rathaus Achtung: Geänderte Öffnungszeiten Freitag 15 – 18 Uhr + Samstag 15 - 18 Uhr Termine können vorab im Bürgerbüro der Gemeinde unter der Tel.: 07665/9811-13 oder per E-Mail unter: j.kaltenbach@gottenheim.de vereinbart werden. Jetzt noch mitmachen beim Stadtradeln in Gottenheim Gottenheim ist beim Stadtradeln dabei: Schon mehrere Tausend Kilometer gefahren Sehr aktiv zeigen sich die Gruppen, die sich zum zu setzen. Bis Mittwoch wurden schon mehr als Gottenheimer Stadtradeln angemeldet haben. 1.700 Kilometer zurückgelegt, heute werden es Seit Montag, 7. Juni, wird – trotz teilweise widri- sicher schon mehrere Tausend Kilometer sein. ger Wetterbedingungen - fleißig geradelt. Auch Alle, die in der Gemeinde Gottenheim wohnen, jetzt noch können sich Gruppen und Einzelper- arbeiten, einem Verein angehören oder eine sonen zum Stadtradeln anmelden, um etwas Gu- Schule besuchen, können sich auch weiterhin tes für das Klima zu tun und CO2 einzusparen. zum „Stadtradeln“ anmelden. Noch bis zum 27. Egal ob täglich zur Arbeit, ob abends als Aus- Juni kann mitgemacht werden. gleich zum anstrengenden Arbeitstag, ob zum Einkaufen, zur Schule – Radfahren ist bis zum Alle Informationen zur bundesweiten Aktion 27. Juni angesagt. Neben Bürgergruppen und Stadtradeln und zum Zwischenstand in Got- Vereinen, sind auch Familien und das Rathaus- tenheim erfahren Interessierte im Internet un- team beim Stadtradeln dabei. Auch Bürgermeis- ter Christian Riesterer hat sich vorgenommen, ter www.stadtradeln.de/kommunen, wo auch drei Wochen lang noch mehr Kilometer mit dem die Anmeldung möglich ist. Dort kann auch die Fahrrad zurückzulegen. hilfreiche Stadtradeln-App heruntergeladen werden. Damit können Teilnehmerinnen und Insgesamt 66 aktive Radler und Radlerinnen aus Teilnehmer die geradelten Strecken via GPS tra- Gottenheim in 15 Teams sind aktuell im Rahmen cken und direkt ihrem Team und ihrer Kommu- der Initiative des KlimaBündnis mit dem Fahrrad, ne gutschreiben. Informationen zum Stadtradeln dem Pedelec oder dem E-Bike unterwegs, um erteilt im Rathaus auch Anne Schindler unter Te- gemeinsam das Klima zu schützen. Auch die Kli- lefon 07665/9811-14 oder E-Mail: a.schindler@ maschutzgruppe ist aktiv dabei, um ein Zeichen gottenheim.de.
GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021 Seite 3 Praxisjubiläum in Gottenheim: 25 Jahre Yoga und 20 Jahre Lichtheilpraxis den sie bis heute ehrenamtlich ausübt, folgte eine Ausbildung zur Arzthelferin, wo sie Einbli- cke sammeln konnte in Medizin, Krankheitslehre und schulmedizinische Behandlungsmöglichkei- ten. Nach zwei intensiven Ausbildungen als Heil- praktikerin stand im Mai 2001 ein Neubeginn an: Monika Weber eröffnete – zunächst in Walters- hofen - eine Naturheilpraxis mit Schwerpunkt Craniosacraltherapie/Osteopathie sowie Hilde- gard-Medizin mit Fasten- und Ernährungsbera- tung. In ihrer Praxis in Gottenheim im Keltenweg 4 – Tür an Tür mit dem privaten Wohnbereich des Ehepaars Weber – unterstützt die Heilprak- tikerin seit vielen Jahren Menschen jeden Alters aus Gottenheim, aus der Umgebung und auch Im Jahr 2001, vor 20 Jahren, ist die Heilprakti- von weiter her. „Das Licht soll wieder frei fließen kerin und Osteopathin Monika Weber mit ihrer können“, erklärt Monika Weber die Umfirmie- Praxiseröffnung ihrer Berufung gefolgt: Am Frei- rung in „Lichtheilpraxis“. tag konnte sie in ihrer Praxis im Keltenweg 4 den runden Praxisgeburtstag feiern. Zudem stand Auch die Yogastunden führt Monika Weber in ein Jubiläum an: Denn vor 25 Jahren hat die im ihren Praxisräumen bis heute weiter. „Nach ei- Gesundheitsbereich vielfach ausgebildete Got- ner Pause wegen der Pandemie hoffe ich, bald tenheimerin eine Yoga-Lehrerinnen-Ausbildung wieder mit den Gruppenstunden beginnen zu absolviert und gibt seither Gruppen- und Ein- können“, so die Yoga-Lehrerin, bei der gezielte zelyogastunden. Übungen für bewusste Atmung und Meditation im Mittelpunkt stehen. Bürgermeister Christian Riesterer besuchte Mo- nika Weber am Freitag in ihrer Praxis im Stei- Monika Weber betont, sie schaue mit großer nacker-Berg, um zu gratulieren. Gemeinsam mit Dankbarkeit auf ihr langjähriges Praxisleben ihrem Mann Manfred J. Weber bedankte sich die zum Wohle ihrer Patienten zurück. Bei den Fort- Heilpraktikerin für den Besuch und die Glück- bildungen und der Entwicklung der Praxis konn- wünsche. te sie sich immer auf die Unterstützung ihres Mannes zählen, so die Heilpraktikerin. Im Gespräch berichtete Monika Weber von ih- rem beruflichen Werdegang, der von Anfang an Praxistermine finden bei Monika Weber immer im Gesundheitsbereich angesiedelt war. „Schon am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag nach als Kind durfte ich erfahren und erleben, wie Vereinbarung statt. Der Yoga-Unterricht ist in durch Anwendung von Heilkräutern, durch Ge- der Regel montags in Gruppen oder einzeln. bet, Handauflegen und Mitgefühl aus dem Her- Kontakt zu Monika Weber und ihrer Lichtheilpra- zen, Krankheiten positiv beeinflusst wurden“, xis im Keltenweg 4 in Gottenheim unter Telefon erzählt sie. Nach einem Dienst im Krankenhaus, 07665/7303, Fax 07665/99948.
Seite 4 GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021 Einwohnerversammlungen zur Zukunft von Gottenheim „Gut alt werden in Gottenheim“ – Einwohnerversammlung am 5. Juli geplant Wichtige Zukunftsprojekte stehen derzeit auf der und auf einer Diskussionsplattform die Themen Agenda von Gottenheim. Im Rahmen der Bebau- kommentieren und weiter diskutieren. Für Bür- ung der Bahnhofsachse und der Kaiserstuhlstra- gerinnen und Bürger, die mit dem Internet nicht ße durch den Bauverein Breisgau eG soll auch so vertraut sind, wird zudem am Dienstag, 29. ein passendes Konzept für eine Pflegewohn- Juni, 19:00 Uhr, ein Präsenztermin in der Bürger- gruppe, die im Gebäudekomplex in der Kaiser- scheune angeboten, bei dem durch die Home- stuhlstraße untergebracht werden soll, gemein- page geführt wird und die Mitmachmöglichkeiten sam mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet erklärt werden. Anmeldungen zu diesen beiden werden. Eine Bürgerinformation als Auftakt einer Terminen sind im Rathaus möglich. Bürgerbeteiligung zum Thema „Gut alt werden in Gottenheim“ findet am Montag, 5. Juli 2021 um Neben der weiteren Bürgerbeteiligung sind noch 19:00 Uhr statt. Der Ort der Bürgerversamm- vor den Sommerferien eine Jugendbeteiligung lung wird noch bekannt gegeben. und eine Kinderbeteiligung geplant. Die Jugend- Zudem ist Ende Juli eine Einwohnerversammlung lichen werden eingeladen, einen Film über Got- zu den Themen Bebauung der Bahnhofsachse tenheim zu drehen. Die Beteiligung der Kinder und Verkehr geplant. Mehr dazu in den nächsten ist in Kooperation mit der Gottenheimer Grund- Ausgaben des Gemeindeblattes. Parallel dazu wird derzeit ein Gemeindeentwick- schule geplant. Eine Zukunftswerkstatt in Prä- lungskonzept für Gottenheim erarbeitet, das die senz mit den Bürgerinnen und Bürgern, bei der Leitlinien für die nächsten zehn Jahre vorgeben die Ergebnisse der Online-Befragung zusam- soll. Neben dem Gemeinderat und der Gemein- mengefasst und diskutiert werden, soll – wenn deverwaltung sind dabei auch die Bürgerinnen die Pandemie es zulässt – im Herbst stattfinden. und Bürger gefragt. Derzeit läuft online eine Danach wird der Gemeinderat über die Ergeb- zweite Phase der Bürgerbeteiligung für das Ge- nisse aus der Bürgerschaft beraten, eine Prio- meindeentwicklungskonzept. Auf der Homepage risierung vornehmen und die Leitlinien für das www.zukunft-gottenheim.de wurden die Ergeb- Gemeindeentwicklungskonzept ausarbeiten. Im nisse der ersten Beteiligung zu Entwicklungs- Spätherbst muss das Gemeindeentwicklungs- schwerpunkten zusammengefasst. Die Gotten- konzept vorliegen, denn Anträge für das Städ- heimer können sich nun über die Schwerpunkte tebauförderprogramm 2022 müssen bis zum 2. und Ideen aus der Online-Befragung informieren November beim Regierungspräsidium eingehen. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur der Gemeinde Eschbach Bildung eines gemeinsamen Gutachteraus- vertreten durch Herrn Bürgermeister Mario Schlafke der Gemeinde Gottenheim schusses „Markgräflerland-Breisgau“ vertreten durch Herrn Bürgermeister Christian Riesterer zwischen der Stadt Müllheim der Stadt Heitersheim vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Löffler vertreten durch Herrn Bürgermeister Christoph Zachow (im Folgenden: „übernehmende Gemeinde“) der Gemeinde Ihringen vertreten durch Herrn Bürgermeister Benedikt Eckerle und der Gemeinde March der Gemeinde Ballrechten-Dottingen vertreten durch Herrn Bürgermeister Helmut Mursa vertreten durch Herrn Bürgermeister Patrick Becker der Gemeinde Merdingen der Gemeinde Bötzingen vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Rupp vertreten durch Herrn Bürgermeister Dieter Schnecken- der Gemeinde Münstertal burger vertreten durch Herrn Bürgermeister Rüdiger Ahlers der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl der Stadt Neuenburg am Rhein vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Bruder vertreten durch Herrn Bürgermeister Joachim Schuster der Gemeinde Umkirch
GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021 Seite 5 vertreten durch Herrn Bürgermeister Walter Laub „Gemeinsamer Gutachterausschuss und der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl „Markgräflerland-Breisgau“ vertreten durch Herrn Bürgermeister Benjamin Bohn bei der Stadt Müllheim“ (im Folgenden: „abgebende Städte/Gemeinden“) (nachstehend „gemeinsamer Gutachterausschuss“ ge- nannt). Stand: 06.05.2021 (Endfassung) AZ: 625.21:0001/3/4 (2) Die abgebenden Städte/Gemeinden benennen in Abstimmung mit der Geschäftsstelle des gemeinsa- Vorbemerkung: men Gutachterausschusses nach Maßgabe von § Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) und die 192 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Grund- Städte/Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, stückswertermittlung und sonstigen Wertermittlun- Eichstetten am Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, Hei- gen erfahrene Personen, die vom Gemeinderat der tersheim, Ihringen, March, Merdingen, Münstertal, Neu- Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) zu eh- enburg am Rhein, Umkirch und Vogtsburg im Kaiserstuhl renamtlichen Gutachter*innen bestellt werden. Die (abgebende Städte/Gemeinden) schließen zur Bildung Anzahl der Mitglieder*innen (Gutachter*innen) des eines gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräf- gemeinsamen Gutachterausschusses wird von der lerland-Breisgau“ aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 2 der Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) in Ab- Verordnung der Landesregierung über die Gutachter- stimmung mit den abgebenden Städten/Gemeinden ausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte bzw. ggf. weiteren abgebenden Städten/Gemeinden nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverord- festgelegt. Die Benennung erfolgt in der Weise, dass nung – GuAVO) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes die Beteiligten, d.h. abgebende Städte/Gemeinden über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) folgende öffent- und die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde), lich-rechtliche Vereinbarung: berechtigt sind, pro angefangene 5.000 Einwohner je eine/n Gutachter*in vorzuschlagen. Für die Ermittlung § 1: Gegenstand der Vereinbarung: der Einwohnerzahl findet § 143 Gemeindeordnung (1) Die abgebenden Städte/Gemeinden übertragen die (GemO) entsprechend Anwendung. Bildung von Gutachterausschüssen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO auf die Stadt Müllheim (überneh- (3) Wächst eine Stadt/Gemeinde und erreicht innerhalb mende Gemeinde). der Amtsperiode die nächsthöhere Größenklasse, so (2) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) erfüllt stellt sie trotzdem erst in der darauffolgenden Amts- anstelle der abgebenden Städte/Gemeinden die nach periode eine/n Gutachter*in mehr. Schrumpft eine Bundes- und Landesrecht, insbesondere jedoch nach Stadt/Gemeinde und fällt innerhalb der Amtsperiode der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) sowie in die nächstniedrigere Größenklasse, so stellt sie nach dem Baugesetzbuch (BauGB) übertragenen trotzdem erst in der darauffolgenden Amtsperiode ei- Aufgaben des Gutachterausschusses, in eigener Zu- ne/n Gutachter*in weniger. ständigkeit. (4) Der/die Vorsitzende, seine/ihre zwei Stellvertreter*in- Sie übernimmt die übertragenen Aufgaben uneinge- nen sollen vom Gemeinderat der Stadt Müllheim schränkt und in eigener Verantwortung. Sämtliche mit (übernehmende Gemeinde) für die gesetzlich vorge- den übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und schriebene Amtsperiode auf Basis eines rollierenden Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf Systems bestellt werden: die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) über. Sie erfüllt die Aufgabe in ihren Amtsräumen. Legislaturperiode 1 (1.1.2021 – 31.12.2024) Vorsitz: Vorschlagsrecht Bad (3) Die abgebenden Städte/Gemeinden verpflichten Krozingen sich, ihre jeweiligen Gutachterausschussgebühren- 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht satzungen sowie die maßgeblichen Ziffern des Ge- Breisach am Rhein bührenverzeichnisses der jeweiligen Verwaltungs- gebührensatzung zum 01.07.2021 aufzuheben. Der 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist ein Müllheim Protokollauszug der entsprechenden Gremiumssit- Legislaturperiode 2 (1.1.2025 – 31.12.2028) zung zu übersenden. Vorsitz: Vorschlagsrecht Breisach am Rhein (4) Diese Form der Zusammenarbeit kann um ande- 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht re Städte/Gemeinden erweitert werden, soweit die Müllheim Städte/Gemeinden im selben Landkreis liegen und 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht benachbart sind (§ 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO). Ein Bad Krozingen Beitritt weiterer Städte/Gemeinden bedarf der Zustim- mung der Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) Legislaturperiode 3 (1.1.2029 – 31.12.2032) sowie der jeweils abgebenden Stadt/Gemeinde. Vorsitz: Vorschlagsrecht Müllheim 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Bad Krozingen § 2: Zusammensetzung des Gutachterausschusses, 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Gutachterbestellung Breisach am Rhein (1) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ein Gutachterausschuss Nach Ablauf Legislaturperiode 3 beginnt das rollierende gebildet. Dieser trägt die Bezeichnung System wieder wie oben beschrieben von vorne (Beginn
Seite 6 GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021 bei Legislaturperiode 1 über 2 und 3 in einer „Endlos- Erfüllung der Aufgabe kostenfrei zur Verfügung. Hier- schleife“). zu gehören unter anderem: • Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformati- (5) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ge- onssystems (ALKIS), währleistet, dass bei Belangen der beteiligten Städte/ • Daten über Altlasten, Gemeinden (z.B. Bodenrichtwerte, Gutachten etc.) • Bodenrichtwertkarten, vorrangig die bestellten Gutachter*innen der Wohn- • Flächennutzungsplan, sitzkommune herangezogen werden. Näheres regelt • Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Ab- die Geschäftsordnung des gemeinsamen Gutachter- wasser...), ausschusses. • Höhenlinien, • Orthofotos, (6) Das Vorschlagsrecht für die als ehrenamtliche Gut- • Schutzgebiete, achter*innen zu bestellenden Vertreter*innen des • Karten und Lagepläne zu kommunalen Satzungen, Finanzamtes und dessen/deren Stellvertreter*innen insbesondere Bebauungspläne (zeichnerischer Teil), obliegt der zuständigen Finanzbehörde (§ 2 Absatz 2 alte Ortsbaupläne, Sanierungsgebiete, GuAVO). • Bauakten, • Baulasten, • Daten über den Erschließungszustand von Straßen, § 3: Geschäftsstelle des gemeinsamen • Daten zum Denkmalschutz, Gutachterausschusses • Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bo- denordnungsmaßnahmen, Umlegungen, Grenzrege- (1) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus- lungen, Flurbereinigungen), schusses wird bei der Stadt Müllheim (übernehmen- • Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwick- de Gemeinde) eingerichtet (§ 8 Absatz 1 GuAVO). lungsmaßnahmen, Diese trägt die Bezeichnung • Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren. „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus- schusses (2) Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den ab- „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim“ gebenden Städten/Gemeinden aktualisiert werden, (nachstehend „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- übergeben diese das entsprechende Update / den achterausschusses“ genannt). aktualisierten Datenbestand spätestens zwei Wochen nach dem Update an die Geschäftsstelle des gemein- (2) Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des/der samen Gutachterausschusses. Vorsitzenden des Gutachterausschusses die Erledi- (3) Die abgebenden Städte/Gemeinden stellen der Ge- gung der laufenden Verwaltungsaufgaben. schäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus- ses den jeweiligen amtlichen Straßenschlüssel in Pa- (3) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ver- pierform und als elektronische Datei (Excel-Format) pflichtet sich, die für eine sachgerechte Aufgabener- zur Verfügung. füllung erforderliche und geeignete Personal- und Sachmittelausstattung zu gewährleisten (§ 1a GuA- (4) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermöglichen den VO). Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsa- besetzt die Geschäftsstelle mit eigenem Personal. Die men Gutachterausschusses kostenfrei Zugriff auf alle hierfür erforderlichen Personalentscheidungen oblie- bei ihr vorhandenen und zur Erfüllung der Aufgaben gen der Stadt Müllheim. Die Stadt Müllheim (über- erforderlichen Daten. Hierzu gehören unter anderem nehmende Gemeinde) verpflichtet sich weiter, eine die regelmäßige fachliche Fortbildung der Mitarbeiter*in- • Bauakten, nen der Geschäftsstelle und der Gutachter*innen si- • Baulasten, cherzustellen. • Daten über den Erschließungszustand von Straßen, • Daten zum Denkmalschutz, • Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bo- § 4: Übergang der Aufträge denordnungsmaßnahmen, (1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachter- • Umlegungen, Grenzregelungen, Flurbereinigungen), ausschüsse der abgebenden Städte/Gemeinden • Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwick- oder ihrer Zusammenschlüsse (z.B. Gemeindever- lungsmaßnahmen, waltungsverband Müllheim-Badenweiler) beantragten • Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren, und noch nicht fertig gestellten Verkehrswertgutach- • Einwohnermeldedaten. ten gehen auf den gemeinsamen Gutachterausschuss (5) Die abgebenden Städte/Gemeinden benennen der über. Auf § 6 Absatz 7 dieser Vereinbarung wird ver- Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus- wiesen. schusses eine/n ständige/n Ansprechpartner*in, wel- che/r die Unterlagen bei der jeweiligen abgebenden Stadt/Gemeinde erhebt und der Geschäftsstelle des § 5 Mitwirkung der abgebenden Städte/Gemeinden gemeinsamen Gutachterausschusses innerhalb von bei der Erfüllung der Aufgabe zwei Wochen nach Anforderung übersendet. Die Un- (1) Die abgebenden Städte/Gemeinden stellen der Ge- terlagen werden nach Gebrauch von der Geschäfts- schäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus- stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses an ses mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung ihren Geo- die jeweilige abgebende Stadt/Gemeinde zurückge- datenbestand, wenn möglich in digitaler Form, zur geben, soweit es sich um Originale handelt.
GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021 Seite 7 (6) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermächtigen die dass den beteiligten Städten/Gemeinden – d.h. neben Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemein- den diese öffentlichrechtlich Vereinbarung zu Beginn samen Gutachterausschusses auf das elektronische schließenden Städte/Gemeinden (die Beteiligten) Grundbuch und die Grundakten für die Grundstücke auch weitere beitrittswillige Städte/Gemeinden in den im Gebiet der jeweiligen abgebenden Stadt/Gemein- jeweiligen Erweiterungsphasen - im gemeinsamen de zuzugreifen, soweit dies zur Erfüllung der Aufga- Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ nur be erforderlich oder sachdienlich ist. Entsprechende die tatsächlich anfallenden Kosten der Stadt Müllheim Anträge zum automatisierten Abrufverfahren aus den für die Anschubfinanzierung am Projektende in Rech- maschinell geführten Grundbüchern der abgebenden nung gestellt werden („Spitzabrechnung“). Städte/Gemeinden und der Stadt Müllheim (überneh- mende Gemeinde) bei der Grundbuchdatenzentrale a. Die beteiligten Städte/Gemeinden vereinbaren Baden-Württemberg werden von der Geschäftsstelle im Vorgriff auf die vorgenannte Spitzabrechnung des gemeinsamen Gutachterausschusses gestellt. eine Anschubfinanzierung als pauschale Einmal- zahlung i.H.v. 2 € pro Einwohner*in. Mit dieser An- (7) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermächtigen die schubfinanzierung ist gleichzeitig der Aufwand für Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemein- die rückwirkende Erfassung und Auswertung der samen Gutachterausschusses Daten bei Dritten zu Kauffälle auf dem Gebiet der abgebenden Städ- erheben, soweit dies zur Erfüllung der Aufgabe erfor- te/Gemeinden ab sechs Monate vor Inkrafttreten derlich oder sachdienlich ist. der Vereinbarung abgegolten. Die Anschubfinan- zierung wird vier Wochen nach Vertragsschluss (8) Die bei den abgebenden Städten/Gemeinden oder ih- fällig, Verzug ist in § 286 Abs. 3 Bürgerliches Ge- rer Zusammenschlüsse (z.B. Gemeindeverwaltungs- setzbuch (BGB) geregelt. verband March-Umkirch) eingehenden Urkunden, b. Die Einwohnerzahl richtet sich dabei nach den zu- die für den ge-meinsamen Gutachterausschuss be- letzt vor Vertragsschluss vorliegenden Zahlen des stimmt sind, werden von den abgebenden Städten/ Statistischen Landesamtes (Ergebnisse der Be- Gemeinden spätestens innerhalb einer Woche in ver- völkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus). schlossenem Umschlag an die Geschäftsstelle des c. Am Projektende kann es so zu Rückzahlungen gemeinsamen Gutachterausschusses weitergeleitet. oder Nachforderungen der tatsächlich angefalle- nen Kosten der Stadt Müllheim für die Anschub- (9) Die abgebenden Städte/Gemeinden tragen dafür finanzierung an die beteiligten Städte/Gemeinden Sorge, dass mit Ablauf des auf das Wirksamwerden kommen. Projektende ist hierbei die Einnahme dieser Vereinbarung vorangegangenen Tages die der Zielgliederung unter Herstellung deren Ar- Dienststempel der jeweiligen Gutachterausschüsse beitsbereitschaft. entwertet werden. Die Bestellung von ehrenamtlichen d. Ein klarer zeitlicher Schnitt zwischen den not- Gutachter*innen durch die abgebenden Städte/Ge- wendigen Vorarbeiten in den jeweiligen Erwei- meinden ist mit dem Wirksamwerden dieser Verein- terungsphasen und dem operativen Betrieb ist barung durch den/die jeweilige/n Bürgermeister*in zu hierbei zwingend notwendig und wird aus Trans- widerrufen (§ 4 Absatz 1 GuAVO). Der Stadt Müllheim parenzgründen klar kommuniziert sowie laufend (übernehmende Gemeinde) ist ein durch den/die je- durch die buchhalterische Erfassung „operativer Betrieb“/“Anschubfinanzierung“ sichergestellt. weilige/n Bürgermeister*in bestätigter Nachweis zu § Für den Nachweis der tatsächlich angefallenen 5 Absatz 9 Satz 1 und 2 zu übersenden. Kosten der Stadt Müllheim für die Anschubfinan- zierung hat die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) geeignete Kostennachweise zu füh- § 6: Gebührenerhebung, Kostenbeteiligung ren. Anstelle eines Einzelnachweises können Per- (1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) er- sonal- und Sachkosten auch mit Pauschalwerten hebt für Amtshandlungen im Rahmen der ihr über- angesetzt werden, die gemäß den anerkannten tragenen Aufgabengebiete Gebühren und Auslagen- Grundsätzen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der ersatz in eigener Zuständigkeit. Sie kann im Rahmen Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwal- der ihr übertragenen Aufgabengebiete Satzungen tungsmanagement (KGSt) in der jeweils gültigen erlassen, die für das gesamte Gebiet der Beteiligten Fassung ermittelt wurden. gelten; dies gilt nicht für die Erhebung von Steuern. e. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der Anschubfinanzierung und die hierfür anfallenden (2) Die abgebenden Städte/Gemeinden beteiligen sich Finanzierungsbeiträge nach aktueller Rechtslage an den nicht durch Gebühren und Auslagen nach der gesetzlichen Umsatzsteuerpflicht unterliegen, Absatz 1 gedeckten laufenden Personal- und Sach- soweit sie dem privatwirtschaftlichen Bereich zu- aufwendungen der Stadt Müllheim (übernehmende zurechnen sind. Gemeinde), die durch die Aufgabenerfüllung des gemeinsamen Ausschusses und der Geschäftsstelle (4) Alle anfallenden Aufwendungen und Erträge des ge- des gemeinsamen Ausschusses entstehen, entspre- meinsamen Gutachterausschusses und seiner Ge- chend den nach § 6 Abs. 6 dieser Vereinbarung. fest- schäftsstelle, sowohl in der Vorbereitungsphase (An- schubfinanzierung) als auch im operativen Betrieb, gelegten Kostenverteilungsschlüsseln. werden von der Stadt Müllheim wie folgt gebucht: (3) Da zur Einnahme der Arbeitsbereitschaft unstreitig (i) Hoheitlicher Bereich („Hoheitsbetrieb“): eine Vorbereitungsphase nötig ist, für die noch kei- Hierzu gehören alle mit ne Daten als Grundlage für die Berechnung der Kos- • der Führung der Kaufpreissammlung (§ 193 Absatz tenverteilungsschlüssel vorliegen, ist es vorgesehen, 5 BauGB),
Seite 8 GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021 • der Ableitung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB) ren die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) und der sonstigen für die Wertermittlung erforderli- und die abgebenden Städte/Gemeinden im Innen- chen Daten (§ 193 Absatz 5 BauGB) sowie verhältnis, dass der Stadt Müllheim (übernehmende • der Erteilung von Auskünften jeglicher Art Gemeinde) die eingenommenen Gebühren auf der einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachkos- Grundlage der Gutachterausschussgebührensatzung ten) und Gebühreneinnahmen der Verwaltungsge- des gemeinsamen Gutachterausschusses zustehen. bührensatzung (Erträge). Auf § 4 Absatz 1 dieser Vereinbarung wird verwiesen. (ii) Privatwirtschaftlicher Bereich („Betrieb gewerbli- (8) Maßgeblicher Abrechnungszeitraum ist das Haus- cher Art“): haltsjahr. Grundlage für die Ermittlung der Personal- Hierzu gehören alle mit und Sachaufwendungen nach den vorgenannten Ab- • der Erstattung von Gutachten über den Verkehrs- sätzen bilden dabei insbesondere: wert von bebauten und unbebauten Grundstücken • die tatsächlichen Personalaufwendungen für die zur sowie von Rechten an Grundstücken Aufgabenerfüllung notwendigen Beschäftigten und einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sach- Beamten, kosten) und Gebühreneinnahmen der Gutachteraus- • die zu zahlenden Entschädigungen für die ehren- schussgebühren- und Verwaltungsgebührensatzung amtlichen Gutachter gemäß § 14 GuAVO, (Erträge). • die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbil- (5) Der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben (Abmangel) dungen, wird für den hoheitlichen Bereich („Hoheitsbetrieb“) • die sich bei sparsamer und wirtschaftlicher Haus- und den privatwirtschaftlichen Bereich („Betrieb ge- haltsführung aus dem notwendigen Personaleinsatz werblicher Art“) jeweils getrennt ermittelt. Es findet ergebenden Sachkosten aller Arbeitsplätze des aus Gründen der Umsatzbesteuerung des privatwirt- gemeinsamen Gutachterausschusses sowie der schaftlichen Bereichs („Betrieb gewerblicher Art“) gemeinsamen Geschäftsstelle, ermittelt auf Grund- keine Verrechnung untereinander statt. lage der Personal- und Versorgungsaufwendungen im Gutachterausschusswesen des abzurechnen- (6) Für die Weiterberechnung des Abmangels (Saldo aus den Jahres unter Berücksichtigung der anteiligen Einnahmen und Ausgaben) werden zur Kostenvertei- Verwaltungsgemeinkosten nach den anerkannten lung folgende zwei Kostenverteilungsschlüssel ver- Grundsätzen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der einbart: KGSt, • die notwendigen Lizenzgebühren für spezielle (i) Für den hoheitlichen Bereich („Hoheitsbetrieb“): EDV-Programme im Gutachterausschuss (Kauf- Das Verhältnis der Kauffälle eines Jahrgangs auf dem preissammlung, Wertermittlungsprogramm). Gebiet der jeweiligen Körperschaft im Verhältnis zur Gesamtzahl aller erfassten Kauffälle eines Jahrgangs. Für den Nachweis der Personal- und Sachaufwendungen hat die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) geeig- (ii) Für den privatwirtschaftlichen Bereich („Betrieb nete Kostennachweise zu führen. Anstelle eines Einzel- gewerblicher Art“): nachweises können Personal- und Sachkosten auch mit Das Verhältnis der Anzahl der Gutachten eines Jahr- Pauschalwerten angesetzt werden, die gemäß den aner- gangs auf dem Gebiet der jeweiligen Körperschaft im kannten Grundsätzen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der Verhältnis zur Gesamtzahl aller erstatteten Gutachten KGSt in der jeweils gültigen Fassung ermittelt wurden. eines Jahrgangs. (9) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist Als Kauffall im Sinne dieses Kostenverteilungsschlüs- berechtigt, Vorauszahlungen je in der Mitte eines Ka- sels gelten alle Flurstücke bzw. Flurstücksanteile lendervierteljahres (15.02./15.05./15.08. und 15.11.) (Miteigentumsanteile), die in Verträgen behandelt in Höhe eines Viertels des sich nach dem Haushalts- werden, die dem Gutachterausschuss nach § 195 plan ergebenden Umlagebedarfs von den Beteiligten BauGB übersandt werden. zu er heben. Als Gutachten im Sinne dieses Kostenverteilungs- (10) Bis zum 30. September des Folgejahres erstellt die schlüssels gelten alle in einem Jahrgang bei der Ge- schäftsstelle des Gutachterausschusses beantragten Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) eine Ab- Gutachten im Sinne des § 193 Absatz 1 BauGB, die rechnung der im vorausgegangenen Haushaltsjahr im unter einem Jahrgang geführt werden, unabhängig Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung angefalle- vom Zeitpunkt ihrer Fertigstellung. Es wird darauf nen Aufwendungen nach § 6 dieser Vereinbarung und hingewiesen, dass die Kosten und die Finanzierungs- der geltend gemachten Gebühren und Auslagen. Die beiträge des privatwirtschaftlichen Bereichs („Betrieb Erstattung des sich nach Abzug der Gebühren und gewerblicher Art“) und die hierfür anfallenden Finan- Auslagen aus der Abrechnung ergebenen Betrages zierungsbeiträge nach aktueller Rechtslage der ge- erfolgt durch die beteiligten Städte/Gemeinden nach setzlichen Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Zugang der Abrechnung nach Satz 1, Verzug ist in § 286 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. (7) Hinsichtlich der Gebühren für Verkehrswertgutachten, die bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung bei den (11) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständi- abgebenden Städten/Gemeinden bzw. ihrer Zusam- ge Beträge nach den für Gebühren geltenden kom- menschlüsse (z.B. Gemeindeverwaltungsverband munalabgabenrechtlichen Vorschriften zu verzinsen Müllheim-Badenweiler) beantragt wurden, vereinba- bzw. Säumniszuschläge zu entrichten.
GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021 Seite 9 § 7: Verpflichtungen der beteiligten Städte/Gemeinden • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nicht telefo- (1) Den beteiligten Städten/Gemeinden obliegt die Ver- nisch erteilt werden und pflichtung zur gegenseitigen Information und sonsti- • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anony- gen vertragsdienlichen Unterstützung. Von wesentli- misierter Form erteilt werden. chen Ereignissen haben sich die beteiligten Städte/ Gemeinden jeweils unaufgefordert zu unterrichten. § 9: Haftung (2) Die beteiligten Städte/Gemeinden verpflichten sich, (1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ver- diese Vereinbarung mit Wohlwollen auszustatten und pflichtet sich, die ihr zur Erfüllung übertragenen Auf- nach den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen. gaben mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen. (3) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist verpflichtet, den abgebenden Städten/Gemeinden je- (2) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) haf- derzeit (soweit zulässig) Einsicht in die Unterlagen zu tet für die von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfen und gewähren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung Beauftragten nach den gesetzlichen Bestimmungen. der Aufgabe stehen. (4) Die beteiligten Städte/Gemeinden werden, soweit § 10: Kündigung rechtlich zulässig, alle notwendigen Entscheidungen (1) Die Geltungsdauer dieser Vereinbarung ist nicht be- treffen, Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amts- fristet. handlungen vornehmen, die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich sind. (2) Die abgebenden Städte/Gemeinden haben das Recht, diese Vereinbarung schriftlich zu kündigen. (5) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) be- Als Kündigungsfrist werden 24 Monate zum Jahres- nennt den abgebenden Städten/Gemeinden eine/n ende (31.12.) vereinbart (§ 25 Absatz 4 Gesetz über ständigen Ansprechpartner*in für die Erfüllung der kommunale Zusammenarbeit (GKZ)). Aufgabe. (3) Die Kündigung erfolgt durch Schriftform. § 8: Datenschutz (4) Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) Anspruch auf (1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) stellt Kostenbeteiligung für die bis zum Ende der Laufzeit durch technische und/oder organisatorische Maßnah- der Vereinbarung erbrachten Leistungen. men sicher, dass die Belange des Datenschutzes be- rücksichtigt werden. Hierzu gehören unter anderem (vgl. 26. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für § 11: Erfüllungsort und Gerichtsstand den Datenschutz in Baden-Württemberg, Landtags- Erfüllungsort ist Müllheim. Gerichtsstand ist das zuständi- drucksacke 13/4910 S. 59 ff.), dass ge Verwaltungsgericht. • erkennbar an den gemeinsamen Gutachteraus- schuss gerichtete Schreiben von der zentralen Poststelle der Stadt Müllheim (übernehmende Ge- § 12: Wirksamkeit, in Kraft treten meinde), der Geschäftsstelle des gemeinsamen (1) Der Gemeinderat der Gemeinde Ballrechten-Dottin- Gutachterausschusses ungeöffnet vorgelegt wer- gen hat dieser Vereinbarung am 25.02.2021 zuge- den; stimmt • die Gutachter*innen darauf hingewiesen werden, dass sie die personenbezogenen Daten, die sie auf- (2) Der Gemeinderat der Gemeinde Bötzingen hat dieser grund ihrer Tätigkeit erlangt haben, auch nach dem Vereinbarung am 09.02.2021 zugestimmt. Ende ihrer Tätigkeit geheim zu halten haben; • Gutachten nicht vom/von der Vorsitzenden oder an- (3) Der Gemeinderat der Gemeinde Eichstetten am Kai- deren Personen zu Hause gefertigt werden, ohne serstuhl hat dieser Vereinbarung am 18.02.2021 zu- dass geeignete Maßnahmen getroffen wurden, die gestimmt. eine Kenntnisnahme und Nutzung der Daten durch Mitbewohner*innen oder Besucher*innen aus- (4) Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbach hat dieser schließt; Vereinbarung am 25.03.2021 zugestimmt. • beim Transport personenbezogener Unterlagen zwi- schen Behörde und häuslichem Arbeitsplatz oder (5) Der Gemeinderat der Gemeinde Gottenheim hat die- zwischen Behörden untereinander verschlossene ser Vereinbarung am 25.03.2021 zugestimmt. Behältnisse zur Aufbewahrung verwendet werden; • die in der Registratur der erfüllenden Körperschaft (6) Der Gemeinderat der Stadt Heitersheim hat dieser aufbewahrten Gutachten (Bürofertigungen), Urkun- Vereinbarung am 16.03.2021 zugestimmt. den und Akten nur dem gemeinsamen Gutachter- ausschuss und den Mitarbeitern der Geschäftsstelle (7) Der Gemeinderat der Gemeinde Ihringen hat dieser des gemeinsamen Gutachterausschusses zugäng- Vereinbarung am 15.02.2021 zugestimmt. lich sind; • Abschriften von Gutachten nicht bei den Gutach- (8) Der Gemeinderat der Gemeinde March hat dieser ter*innen aufbewahrt werden; Vereinbarung am 08.03.2021 zugestimmt.
Seite 10 GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021 (9) Der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen hat die- meinden öffentlich bekanntzumachen. Sie wird am ser Vereinbarung am 27.04.2021 zugestimmt. Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am 01.07.2021, rechtswirksam. (10) Der Gemeinderat der Gemeinde Münstertal hat die- ser Vereinbarung am 22.03.2021 zugestimmt. (17) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) teilt der Zentralen Geschäftsstelle die Bildung des ge- (11) Der Gemeinderat der Stadt Neuenburg am Rhein hat meinsamen Gutachterausschusses nach § 1 Absatz dieser Vereinbarung am 12.04.2021 zugestimmt. 1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben nach § 15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Ver- (12) Der Gemeinderat der Gemeinde Umkirch hat dieser einbarung mit. Vereinbarung am 08.02.2021 zugestimmt. (13) Der Gemeinderat der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl § 13: Salvatorische Klausel hat dieser Vereinbarung am 26.01.2021 zugestimmt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung un- (14) Der Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmende wirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam- Gemeinde) hat dieser Vereinbarung am 21.04.2021 keit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die beteilig- zugestimmt. ten Städte/Gemeinden werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen, die (15) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Absatz 5 GKZ dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirk- der Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde. samen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Verein- (16) Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen barung ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere Be- Genehmigung von allen beteiligten Städten und Ge- stimmungen ergänzt werden muss. Für die Stadt Müllheim, (übernehmende Gemeinde) [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Martin Löffler, Bürgermeister Für die Gemeinde Ballrechten-Dottingen, Für die Gemeinde Bötzingen, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Patrick Becker, Bürgermeister Dieter Schneckenburger, Bürgermeister Für die Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl, Für die Gemeinde Eschbach, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Michael Bruder, Bürgermeister Mario Schlafke, Bürgermeister Für die Gemeinde Gottenheim, Für die Stadt Heitersheim, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Christian Riesterer, Bürgermeister Christoph Zachow, Bürgermeister Für die Gemeinde Ihringen, Für die Gemeinde March, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Benedikt Eckerle, Bürgermeister Helmut Mursa, Bürgermeister Für die Gemeinde Merdingen, Für die Gemeinde Münstertal, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Martin Rupp, Bürgermeister Rüdiger Ahlers, Bürgermeister Für die Stadt Neuenburg am Rhein, Für die Gemeinde Umkirch, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Joachim Schuster, Bürgermeister Walter Laub, Bürgermeister Für die Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl, [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Benjamin Bohn, Bürgermeister
GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021 Seite 11 79104 Freiburg, den 21. Mai 2021 Genehmigung Die am 11.05.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Müllheim und den Städten Heitersheim, Neuenburg am Rhein und Vogtsburg im Kaiserstuhl sowie den Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Böt- zingen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, lhringen, March, Merdingen, Münstertal und Umkirch, zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 2 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) Baden-Württemberg und Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau‘‘, wird nach § 25 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt. Achtung Geänderte Vorankündigung Öffnungszeiten Einladung zur öffentlichen Testzentrum Corona Gemeinderatssitzung Antigen Schnelltest Die nächste öffentliche Gemein- Freitag 15 – 18 Uhr deratssitzung findet am Donners- Die nächste persönliche + tag, 24.06.2021, um 19:00 Uhr in Sprechstunde ist am Samstag 15 - 18 Uhr der Turnhalle statt. Die Tagesordnung wird im nächs- ten Mitteilungsblatt bekannt gege- Dienstag 15. Juni 2021 ben. Außerdem ist die Tagesord- in der Zeit von 16.00 Uhr nung der Sitzung ab 17.06.21 auf bis 18.00 Uhr unserer Homepage unter www. gottenheim.de eingestellt und im im Rathaus Gottenheim. Wochenmarkt Schaukasten vor dem Rathaus ausgehängt. Bürgermeister Christian am Rathaus Die Bürgerschaft ist zur Sitzung herzlich eingeladen. Riesterer steht Ihnen für Fra- gen und Anregungen gerne zur Verfügung. immer dienstags von Christian Riesterer 16 bis 19 Uhr Bürgermeister Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitten einen Termin im Sekretariat bei Frau Karin Bruder, Tel.: 9811-12. Papiersammlung Bitte tragen Sie beim Betreten Die Klang-Chaode Gottenheim des Rathauses eine Gesichts- sammeln am maske und desinfizieren Sie die Hände im Eingangsbereich Samstag, 12.06.2021 mit dem bereitgestellten Mittel. Altpapier ein. Wir danken Ihnen schon im Bitte unterstützen Sie die Samm- Voraus für die Beachtung der lung, indem Sie das Altpapier ge- Regeln. bündelt bereitstellen. Ihre Gemeindeverwaltung Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Gemeindeverwaltung
Seite 12 GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021 Übungsbeginn ist wie gewohnt um 18:30 Uhr. Am Montag, den 14. Juni 2021 um Nach einer langen pandemiebeding- Bitte bringt einen Mund-Nasenschutz 19.00 Uhr findet eine Übung der ten Pause dürfen wir mit Freude be- mit. Gruppe 2 statt. kannt geben, das der Übungsbetrieb Um pünktliches und vollzähliges Er- Um zahlreiches Erscheinen wird ge- scheinen wird gebeten. für die Jugendfeuerwehr Gottenheim beten. am 15.06.2021 wieder unter den Hy- Dominik Zimmermann, Kommandant gienebedingungen starten darf. Eure Jugendfeuerwehr Gottenheim • Gut vorbereitet ins Vorstel- lungsgespräch, mittwochs ab 21.07., 18:00-20:00 Uhr (2x) Kursbeginn • Zumba Kids 4-6 Jahre, donners- Musikschule im Breisgau Wir freuen uns über jeden Termin/Kurs Geschäftsstelle Gundelfingen tags, Uhrzeit 16:15-17:00 und der noch bis 28.07. stattfindet! 17:15-18:00 Uhr Stellenausschreibung Es sind noch Plätze frei: • Kreidemalerei - Dauerhaftes Teilnahmevoraussetzung ab 6 Verwaltung 50% Glück, Donnerstag 24.06. von Jahren: Vorlage eines neg. Coro- Zum 15. September 2021 16:00-18:00 Uhr (1x) na-Tests nicht älter 24 h oder Impf-/ • Wachs im Prozess, Sonntag, Genesenennachweis Sie sind... 13.06. von 09:30-12:30 Uhr (1x) Nähere Informationen erhalten Sie ein aufgeschlossener, kommu- • Achtsamkeitswanderung Kai- unter 07663-931020 oder auf unserer nikationsfreudiger Mensch mit serstuhl, Montag 07.06.21, Homepage: www.vbwboetzingen.de Erfahrung in Verwaltungspro- 18:00-20:30 Uhr (1x) grammen und verfügen über • Achtsamkeitswanderung mysti- Kenntnisse in der Buchhaltung Augenspaziergang scher Kandel, Dienstag 13.07.21, Was Sie tun werden... 18:00-20:30 Uhr (1x) Sehen ist trainierbar! Spazieren - Arbeiten mit unserem Musik- • Yoga abends, donnerstags, Sie durch die wunderschöne Na- schulverwaltungsprogramm 20:30-22:00 Uhr tur und erleben Sie mittels leicht - Sekretariatsaufgaben • Yoga am Vormittag, mittwochs, zu erlernender Übungen wie Ihre - Öffentlichkeitsarbeit 10:00-11:30 Uhr Augen erfrischter und vitaler wer- Wir bieten... • Mach mit bleib fit 60+, montags den. Sie lernen Übungen aus - eigenverantwortliches Arbeiten ab 14.06.21, 09:00-10:00 und dem Seh- und Augentraining ken- - umfassende Einarbeitung 10:15-11:15 Uhr nen, die Sie künftig in Ihren Alltag - unbefristete Anstellung integrieren können und die Ihren • Bewegungstreff im Freien für Sehkomfort steigern. Dieser Kurs Wer wir sind... Seniorinnen und Senioren, ist für alle gedacht– egal, ob Sie Ein von den Mitgliedsgemein- dienstags 09:30-10:30 Uhr kurz-, weit- oder alterssichtig den eingetragener Verein mit • Zumba Erwachsene, donnerstags sind oder unter anderen Augen- ca.1.800 Schülerinnen und Schü- 18:15-19:00 und 19:15-20:00 Uhr beschwerden leiden. Bitte an be- lern und ca. 60 Lehrkräften • Bewegungsmix im Freien, mon- queme Kleidung und Schuhwerk tags ab 05.07., 09:30-10:30 Uhr denken. Auf Wunsch erhalten Sie Ihre aussagekräftigen Bewer- • Bodyforming intensiv Online, für 3 € ein Skript zu den Übungen bungsunterlagen senden Sie bitte mittwochs, 19.00-20.00 Uhr bei der Dozentin. Der Kurs dauert bis zum 30.06.2021 an die Musik- • Sommerkräuter für Gesundheit ca. 2 Stunden schule im Breisgau, Vörstetterstr. und Genuss, Mittwoch 23.06.21, Dienstag, 13.07. 3, 79194 Gundelfingen 18:00-22:00 Uhr (1x) von 16:00-18:00 Uhr Email: info@musikschule-breisgau. • Vegane Ernährung, donnerstags Treffpunkt: Parkplatz Festhalle de ab 24.06., 16.30-18.00 Uhr (3x) Bötzingen Für weitere Auskünfte steht Ihnen • Excel Basiskurs,donnerstags ab Kosten: 12,- € Musikschulleiter Lutz Thormann 24.06., 18:30-21:30 Uhr (4x) Anmeldung unter: gerne zur Verfügung Tel. 0761 58 • Fit für die Bewerbungsunterla- 07663-931020 oder auf 98 91 gen, Mittwoch 14.07.21, 18:00- www.vbwboetzingen.de 20:00 Uhr (1x)
GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021 Seite 13 Alteisen- & Schrottsammlung: Samstag, 19.06.2021, ab 09:00 Uhr Der Musikverein Gottenheim sammelt am Samstag, den 19.06.2021 ab 09:00 Uhr: Schwarz-Weiß-Spezial Eisen, Schrott, Blech sowie Nichteisen-Metalle. Gefülltes Schweinefilet mit Tomaten & Nach derzeitigem Stand (08.06.2021) steht der für den Mozzarella mit Kartoffelgratin 19.06.2021 geplanten Veranstaltung - bei Beachtung der (auch zum Mitnehmen) am Sonntag, 13.06.2021 jeweils geltenden Bestimmungen des IfSG bzw. der Coro- na-VO - nichts im Wege. Sollten die Inzidenzwerte wider Wir freuen uns auf Euch! Erwarten erneut ansteigen bzw. die bis dahin geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eine Sammlung zum vorgenannten Zeitpunkt verhindern, werden wir Sie hier- über schnellstmöglich in Kenntnis setzen. auch innen anbringen. Dies schützt BE-Gruppe auch, wenn auch weniger als außen, Klimaschutz vor unerwünschte Sonneneinstrah- lung. Klimafreundlich im Sommer • Lüften Sie maximal, wenn die Au- Gemeinsamer Flyer für die einen kühlen Kopf bewahren! ßentemperatur niedriger ist als die Raumtemperatur. Optimal ist es früh Regio 36 Grad und es wird noch heißer? An am morgen oder spät abends, wenn Die Bürgerinitiativen gegen die B31 solche Temperaturen werden wir uns die Luft kühler ist. West aus Merdingen, Gündlingen, in Deutschland wohl in Zukunft ge- • Vermeiden Sie Quellen für Strah- Hochstetten und Gottenheim und en- wöhnen müssen. Im heißen Sommer lungswärme im Wohnbereich. Ver- erscheint eine kühlende Klimaanlage gagierte Bürger aus Ihringen, haben zichten Sie auf lange Koch- und sich in wenigen online-Sitzungen zu- besonders gut. Forscher*innen ge- Backzeiten. Schalten Sie nicht be- hen davon aus, dass die Zahl der Kli- sammengetan und einen gemeinsa- nötigte Elektrogeräte wie PC, Fern- men Flyer erstellt. Sehr schnell war mageräte bis 2050 deutlich zunehmen seher oder Radiogeräte ab und ver- wird. Aber: Klimaanlagen und Ventila- man sich über die negativen Auswir- meiden Sie den Stand By-Modus. kungen des Weiterbaus einig. Alle toren verbrauchen sehr viel Energie. • Hauswände, Dächer und Wohnräu- Beteiligten haben zum Ziel, die Folgen Die internationale Energieagentur me begrünen. Pflanzen spenden durch den Bau der Bundesstraße auf schätzt, dass sie für rund 10 Prozent Schatten, sodass sich Wände und der jeweiligen Gemarkung aufzuzei- des weltweiten Stromverbrauchs ver- Dächer nicht so stark aufheizen. gen und die dramatischen Effekte antwortlich sind. Hinzu kommt, dass der meiste Strom leider noch immer Außerdem haben sie eine kühlende für die Regio Tuniberg-Kaiserstuhl aus fossilen Energieträgern stammt. Wirkung, da sie Wasser verdunsten. deutlich zu machen. Zum ersten Mal Ein weiteres Problem: Die Kältemittel Sie sorgen damit für ein frisches, sind somit alle Gemeinden zwischen in Klimaanlagen haben eine starke gesundes und angenehmes Raum- Gottenheim und Breisach, auf deren Treibhausgaswirkung. Ein Kilogramm klima. Gebiet die B31 verlaufen soll, in einer dieses Kältemittels ist genauso klima- • Die energetische Sanierung von Ge- gemeinsamen Aktion zusammen ge- schädlich wie rund 2 Tonnen CO2! bäuden trägt ganz erheblich dazu kommen. In den kommenden Tagen Wie kann Hitze im Sommer klimaf- bei, den Energieverbrauch und da- werden wir die Informationsblätter reundlicher aus dem Haus oder der mit den CO2-Ausstoß zu senken. verteilen. Wir laden alle ein, sich sel- Wohnung gehalten werden? Gebäudedämmung ist also eine ber ein Bild von der Situation machen. • Schließen Sie tagsüber Markisen, wirksame Maßnahme für den Klima- Für Gespräche stehen wir natürlich Rollläden und Jalousien. Sonnen- schutz. Darum wird sie auch in Ba- auch gerne zur Verfügung. schutzmaßnahmen im Außenbe- den-Württemberg gefördert. Seien Sie bitte auch weiterhin an dem reich schützen vor Überhitzung im Thema interessiert. Inneren. Wenn Sie draußen keine Quelle(n): Ihre Bürgerinitiative Möglichkeit haben, Schutzvorrich- UBA (2020); https://www.nachhaltig- B31 West - Nein Danke tungen anzubringen, können Sie sie keitsstrategie.de/klimaschutz/ kontakt@b31west-neindanke.de
Seite 14 GEMEINDEBLATT Gottenheim · Freitag, 11. Juni 2021 Gottesdienste Samstag, 12.06. FAMILIENGOTTESDIENST 18:30 Eucharistiefeier (Holzhausen) Sonntag, 13.06. 09:00 Eucharistiefeier (Umkirch) 10:30 Eucharistiefeier - Familiengot- tesdienst (Gottenheim) 10:30 Eucharistiefeier (Hugstetten) --:-- Taufe (Gottenheim) Herzliche Einladung zum Familiengottesdienst Dienstag, 15.06. 07:00 Laudes (Hugstetten) Mittwoch, 16.06. am Sonntag, 13. Juni 2021 06:45 Andacht Gebet in Stille (Bötzingen, Haus Inigo) 09:00 Eucharistiefeier um 10:30 Uhr (Gottenheim, Gemeindehaus) Freitag, 18.06. 18:00 Vesper - das Abendgebet der Kirche (Hugstetten) in der Kirche St. Stephan Gottenheim 19:00 Eucharistiefeierentfällt (Gottenheim) Samstag, 19.06. 18:30 Eucharistiefeier (Buchheim) Sonntag, 20.06. 09:00 Eucharistiefeier Patrozinium (Eichstetten) 10:30 Eucharistiefeier (Hugstetten) 10:30 Eucharistiefeier (Neuershausen) 10:30 Wort-Gottes-Feier auf dem Pfarrhof, gestaltet vom WGF-Team (Umkirch) Bitte beachten Sie: Anmeldungen zur Vorabendmesse und zu Sonntagsmessen jeweils Mon- Zum Gottesdienst melden Sie sich bitte telefonisch über unser tag bis Freitag vor dem Wochenende, ausschließlich unter der Telefonnum- geschäftsführendes Pfarrbüro in Hugstetten [07665 - 425300] an. mer 425300 (Sollten Sie uns telefonisch nicht errei- Römisch-Katholische Kirchengemeinde March-Gottenheim chen, wählen Sie bitte unsere Telefon- Bötzingen ▪ Buchheim ▪ Eichstetten ▪ Gottenheim ▪ Holzhausen ▪ Hugstetten ▪ Neuershausen ▪ Umkirch nummer mit Vorwahl: 07665 425300) Geschäftsführendes Pfarrbüro ▪ Engelgasse 25 ▪ 79232 March-Hugstetten info@kath-MarGot.de ▪ 07665 425300 INFORMATIONEN AUS UNSERER KIRCHENGEMEINDE: Kath. Pfarramt, Kirchstr. 10, WERKTAGSGOTTESDIENST AM 79288 Gottenheim FREITAG IN GOTTENHEIM Telefon 07665/42530-41 Eine Anmeldung zum Werktagsgot- E-Mail: Pfarrbuero.gottenheim@ka- tesdienst ist notwendig. Anmeldun- th-MarGot.de gen nimmt Frau Margrit Bock, Tel. Homepage: www.kath-MarGot.de 07665/7363, gerne entgegen. ACHTUNG! Wohnungssuche – Sachausschuss GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN: Caritas bittet um Ihre Unterstüt- Mo., Mi.-Fr., 8:30-12.00 Uhr zung Mo., -Fr., 14.00 – 17.00 Uhr Der Sachausschuss Caritas der Kir- chengemeinde March-Gottenheim Kontaktstelle Gottenheim: sucht für eine alleinerziehende Mutter March-Gottenheim March-Gottenheim Pfarrsekretärin Irmgard Reich mit Tochter im Grundschulalter auf- Engelgasse 25, Engelgasse 25, Die Kontaktstellen sind geschlossen. grund Eigenbedarfskündigung eine 79232 March-Hugstetten 79232 March-Hugstetten Sie können Frau Reich per Mail oder 2-Zimmer-Wohnung in der March Tel. 07665/ 425300 Tel. 07665/ 425300 info@kath- MarGot.de Telefon erreichen. oder den umliegenden Gemeinden, info@kath- MarGot.de Vielen Dank für Ihr Verständnis! möglichst mit Anbindung an den Öf- Kath. Pfarramt, Kirchstr. 10, 79288 Gottenheim Telefon 07665/42530-41
Sie können auch lesen