2021 Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage' Ortsgemeinde Jünkerath - Umweltbericht
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2021 Bebauungsplan ‚ Freiflächen-Photovoltaikanlage‘ Ortsgemeinde Jünkerath Umweltbericht Entwurf März 2021
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath 1 INHALTSVERZEICHNIS 1 INHALTSVERZEICHNIS ______________________________________________________ 2 UMWELTBERICHT NACH § 2 ABS. 4 UND § 2A SATZ 2 NR. 2 BAUGB MIT INTEGRIERTEM FACHBEITRAG _____________________________________________________________ 4 2 EINLEITUNG / KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN ZIELE DES BAULEITPLANS ____________________________________________________________ 4 2.1 BESCHREIBUNG DER FESTSETZUNGEN DES PLANS ________________ 4 2.2 ANGABEN ÜBER STANDORT ____________________________________ 5 2.3 ART UND UMFANG SOWIE BEDARF AN GRUND UND BODEN DER GEPLANTEN VORHABEN ________________________________________ 7 3 DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES, DIE FÜR DEN BAULEITPLAN VON BEDEUTUNG SIND, UND DER ART, WIE DIESE ZIELE UND DIE UMWELTBELANGE BEI DER AUFSTELLUNG DES BAULEITPLANS BERÜCKSICHTIGT WURDEN _____________ 7 3.1 NATURA 2000 (ERHALTUNGSZIELE UND DER SCHUTZZWECK DER NATURA 2000 - GEBIETE GEMÄß § 1 ABS. 6 NR. 7 BAUGB) ___________ 9 3.2 VORBEREITENDE LANDSCHAFTSPLANUNG _______________________ 9 3.3 LANDESBIOTOPKARTIERUNG RLP _______________________________ 9 3.4 GEOPORTAL-WASSER RLP_____________________________________ 10 3.5 LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU _____________________ 10 3.6 UMWELTATLAS RHEINLAND-PFALZ _____________________________ 11 3.7 FORST ______________________________________________________ 11 4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN _ 12 4.1 BESTANDSAUFNAHME DER EINSCHLÄGIGEN ASPEKTE DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDS (BASISSZENARIO), EINSCHLIEßLICH DER UMWELTMERKMALE ______________________________________ 12 4.1.1 TIERE, PFLANZEN _____________________________________________ 12 4.1.2 FLÄCHE / BODEN / WASSER _____________________________________ 18 4.1.3 LUFT / KLIMA _________________________________________________ 19 4.1.4 LANDSCHAFT UND DIE BIOLOGISCHE VIELFALT ___________________ 19 4.1.5 VORBELASTUNGEN____________________________________________ 24 4.2 ERHALTUNGSZIELE UND DER SCHUTZZWECK DER NATURA 2000- GEBIETE IM SINNE DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES _________ 24 4.3 UMWELTBEZOGENE AUSWIRKUNGEN AUF DEN MENSCHEN UND SEINE GESUNDHEIT SOWIE DIE BEVÖLKERUNG INSGESAMT _____________ 24 4.4 UMWELTBEZOGENE AUSWIRKUNGEN AUF KULTURGÜTER UND SONSTIGE SACHGÜTER _______________________________________ 25 4.5 VERMEIDUNG VON EMISSIONEN SOWIE DER SACHGERECHTE UMGANG MIT ABFÄLLEN UND ABWÄSSERN_______________________________ 25 2 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath 4.6 NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN SOWIE DIE SPARSAME UND EFFIZIENTE NUTZUNG VON ENERGIE ____________________________ 25 4.7 DARSTELLUNGEN VON LANDSCHAFTSPLÄNEN SOWIE VON SONSTIGEN PLÄNEN, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL- UND IMMISSIONSSCHUTZRECHTS ___________________________________ 25 4.8 ERHALTUNG DER BESTMÖGLICHEN LUFTQUALITÄT IN GEBIETEN, IN DENEN DIE DURCH RECHTSVERORDNUNG ZUR ERFÜLLUNG VON RECHTSAKTEN DER EUROPÄISCHEN UNION FESTGELEGTEN IMMISSIONSGRENZWERTE NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN _______ 25 4.9 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN EINZELNEN BELANGEN DES UMWELTSCHUTZES ___________________________________________ 25 4.10 AUSWIRKUNGEN, DIE AUFGRUND DER ANFÄLLIGKEIT DER NACH DEM BEBAUUNGSPLAN ZULÄSSIGEN VORHABEN FÜR SCHWERE UNFÄLLE ODER KATASTROPHEN ZU ERWARTEN SIND _____________________ 26 4.11 ÜBERSICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ____ 26 4.12 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG _______________________________ 26 4.1 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN, MIT DENEN FESTGESTELLTE ERHEBLICHE NACHTEILIGE UMWELTAUSWIRKUNGEN VERMIEDEN, VERHINDERT, VERRINGERT ODER SOWEIT MÖGLICH AUSGEGLICHEN WERDEN SOLLEN ______________________________ 38 4.2 FLÄCHENBILANZIERUNG ______________________________________ 39 4.3 MAßNAHMEN _________________________________________________ 40 4.3.1 VERMEIDUNGS- UND SCHUTZMAßNAHMEN _______________________ 40 4.3.2 KOMPENSATIONSMAßNAHME (KM) ______________________________ 40 4.3.3 PFLANZAUSWAHL/PFLANZQUALITÄT _____________________________ 40 4.3.4 FAZIT ________________________________________________________ 41 4.4 PLANUNGSALTERNATIVEN_____________________________________ 41 4.5 BESCHREIBUNG DER WICHTIGSTEN MERKMALE DER VERWENDETEN TECHNISCHEN VERFAHREN BEI DER UMWELTPRÜFUNG SOWIE HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN, DIE BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN AUFGETRETEN SIND ____________________________ 41 4.6 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG [MONITORING] DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN DER DURCHFÜHRUNG DES BAULEITPLANS AUF DIE UMWELT; __________ 41 4.7 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG DER ERFORDERLICHEN ANGABEN NACH DIESER ANLAGE; _____________ 42 4.8 REFERENZLISTE DER QUELLEN, DIE FÜR DIE IM BERICHT ENTHALTENEN BESCHREIBUNGEN UND BEWERTUNGEN HERANGEZOGEN WURDEN. ____________________________________ 43 5 POTENTIALANALYSE ZU STRENG GESCHÜTZTEN ARTEN GEMÄß § 44 BNATSCHG 44 3 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath 5.1 ZUSAMMENFASSUNG DER VERMEIDUNGSMAßNAHMEN ___________ 44 5.2 FAZIT _______________________________________________________ 45 UMWELTBERICHT NACH § 2 ABS. 4 UND § 2A SATZ 2 NR. 2 BAUGB MIT INTEGRIERTEM FACHBEITRAG 2 EINLEITUNG / KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGS- TEN ZIELE DES BAULEITPLANS Nach § 2 Abs. 4 S. 1 BauGB ist die Gemeinde verpflichtet, die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht enthält die für die Ermittlung der Veränderungen in der Umwelt notwendige Beschreibung der Ausgangssituation, also des ursprünglichen Ist-Zustandes. Er gibt die als erheblich eingestuften Umweltauswirkungen sowie den prognostizierten Soll-Zustand der Um- welt vor und beschreibt nicht zuletzt die Maßnahmen der Überwachung (vgl. Anlage 1 Nr. 2a bis c) und Nr. 3b). Außerdem ist er in der Abwägung zu berücksichtigen und muss der Begrün- dung zugrunde gelegt werden. Der Fachbeitrag Naturschutz gem. §§ 9, 14 BNatSchG, § 9 LNatSchG und § 1a BauGB mit integriertem Fachbeitrag Artenschutz für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freiflä- chen-Photovoltaikanlage“ in der OG Jünkerath ist im vorliegenden Umweltbericht enthalten. Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Natur- schutzes und der Landschaftspflege werden für Teile eines Gemeindegebietes in Grünord- nungsplänen (Fachbeitrag Naturschutz) dargestellt. Die Ziele der Raumordnung sind zu be- achten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse sind zu berücksichtigen. Die Pläne sollen die in § 9 Absatz 3 genannten Angaben enthalten, soweit dies für die Darstellung der für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen erforderlich ist. Die Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung ergeben sich aus § 9 BNatSchG. Die in den Landschaftsplänen für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen und können als Festsetzungen nach den § 9 des Bau- gesetzbuches in die Bauleitpläne aufgenommen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG sind vom Verursacher eines Eingriffs zur Vorbereitung der Entscheidungen und Maßnahmen zur Durchführung des § 15 in einem nach Art und Umfang des Eingriffs angemessenen Umfang die für die Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Anga- ben zu machen, insbesondere über Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beein- trächtigungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtli- chen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen. 2.1 Beschreibung der Festsetzungen des Plans Der Ortsgemeinderat Jünkerath hat die Aufstellung des Bebauungsplans ‚Freiflächen-Photo- voltaikanlage‘, um im Norden der Gemarkung, die Möglichkeit zu schaffen, Freiflächen-Photo- voltaikanlagen zu realisieren. 4 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Im Bebauungsplan soll durch die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestim- mung ‚Freiflächenphotovoltaikanlage‘ die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorha- bens geschaffen werden. Dem Eingriff werden Anpflanzungsflächen, auf denen Maßnahmen für Natur und Landschaft durchgeführt werden, zugeordnet. Die Flächen werden begrünt und mit einer Eingrünung um- geben. Der Bereich, in dem Module aufgestellt werden (= Fläche innerhalb der Baugrenze), hat eine Größe von ca. 14,27 ha. Tatsächlich mit Modulen überdeckt werden davon ca. 80 % wobei auch die Flächen unter den Modulen mit Gräsern etc. bewachsen sind. Die übrigen Flächen verbleiben ohne direkte Überdeckung durch Überbauung. Um das Solarfeld ist ein Sicherheits- zaun zu errichten. 2.2 Angaben über Standort Das Plangebiet befindet sich nördlich der Siedlungsflächen. Der folgende Ausschnitt zeigt die zu beplanenden Flächen und das Luftbild. ch 13 12 Abbildung 1: Ausschnitt Ka- tasterplan, VG Gerolstein 3 2 17 21 Auf Rabenberg Flur 18 20 Jünkerath 22 82 Heide 19 85 18 83 120 1 80 2 8 Teilbereich Bebauungsplan 78 25 Auf Geisberg 119 108 1 Auf dem H 71 121 76 75 70 74118 72 107 106 69 68 73 116 Jünkerath Flur 18 Bergen Tal 67 104 117 77 5 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Abbildung 2: Ausschnitt Teilbereich 1 Luftbild, Quelle Geoportal RLP Abbildung 3: Ausschnitt Lage im Raum, Quelle Geoportal RLP 6 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath 2.3 Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben Die Bereiche umfassen eine Fläche von ca. 14,27 ha. Die Flächenbilanz stellt sich, in Anlehnung an den Bebauungsplan und den Fachbeitrag Na- turschutz wie folgt dar: ha % Größe Geltungsbereich 14,27 100 Sondergebiet (überbaubare Flächen)t 13,31 93,3 Anpflanzungsflächen Waldflächen 0,77 6,73 3 DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACH- PLÄNEN FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES, DIE FÜR DEN BAULEITPLAN VON BEDEUTUNG SIND, UND DER ART, WIE DIESE ZIELE UND DIE UMWELTBELANGE BEI DER AUFSTELLUNG DES BAU- LEITPLANS BERÜCKSICHTIGT WURDEN Ziel der Umweltprüfung und somit Maßstab für deren Erforderlichkeit ist die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung. Das heißt, der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung reicht nur soweit, als durch die Planung überhaupt erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, und zwar bezogen auf jeden der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufgeführten Umweltbelange. Zur Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zur vorliegenden Pla- nung ist daher zunächst zu prüfen, für welchen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufge- listeten Umweltbelange erhebliche Auswirkungen durch das konkrete Planvorhaben zu erwar- ten sind. Darüber hinaus sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens gemäß § 4 (1) BauGB aufgefordert, sich im Hinblick auf Umfang und Detaillie- rungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (sog. Scoping). Der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zur vorliegenden Planung wurde nach § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB unter Berücksichtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufgeführten Belange sowie den vorliegenden Sachinformationen festgelegt. Sämtliche Be- lange sind im vorliegenden Umweltbericht und / oder in der (städtebaulichen) Begründung berücksichtigt und gewürdigt worden. In diesem Zusammenhang hat sich auch kein Erforder- nis zur Erstellung und Berücksichtigung weiterer spezieller Umweltgutachten / –fachplanungen (z.B. zum Immissions- oder Bodenschutz) ergeben. 7 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung BauGB Umweltbelang Voraussichtliche Berücksichtigung in der Umweltprü- erhebliche Aus- fung Prüfmethode und Detaillie- wirkungen / Ge- rungsgrad genstand der Umweltprüfung § 1 Abs. 6 Nr. 7 a) Auswirkungen auf Tiere, ja schutzgutbezogene Eingriffs-/Aus- Pflanzen, Fläche, Boden, gleichsbetrachtung auf Grundlage Wasser, Luft, Klima und vorhandener Daten und Unterlagen das Wirkungsgefüge zwi- auf der Basis eines qualifizierten schen ihnen sowie die Fachbeitrags Naturschutz und einer Landschaft und die biolo- Potentialanalyse zu streng ge- gische Vielfalt schützten Arten gemäß § 44 BNatS- schG Erfassung geschützter Tier- und Pflanzenarten und artenschutz- rechtliche Überprüfung. Biotoptypenkartierung. Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung. Empfehlungen zur Kompensation. § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) Erhaltungsziele und der nein Europäische Schutzgebiete sind Schutzzweck der Natura nicht betroffen. 2000-Gebiete im Sinne Belang durch die Planung nicht be- des Bundesnaturschutz- rührt. gesetzes § 1 Abs. 6 Nr. 7 c) umweltbezogene Auswir- ja Die Vereinbarkeit der Anlage einer- kungen auf den Men- seits und der Bewohner der nächst- schen und seine Gesund- gelegenen Siedlungsbereiche heit sowie die Bevölke- (Moorhof) andererseits wird durch rung insgesamt entsprechende Festsetzungen gesi- chert. Erstellung eines Blendgutachtens § 1 Abs. 6 Nr. 7 d) umweltbezogene Auswir- nein derzeit keine vertiefenden Erkennt- kungen auf Kulturgüter nisse und sonstige Sachgüter § 1 Abs. 6 Nr. 7 e) Vermeidung von Emissio- nein Berücksichtigung gem. Nr. 7a) und nen sowie der sachge- c). rechte Umgang mit Abfäl- len und Abwässern § 1 Abs. 6 Nr. 7 f) Nutzung erneuerbarer ja Anlage trägt zur Gewinnung regene- Energien sowie die spar- rativer Energien bei. same und effiziente Nut- zung von Energie § 1 Abs. 6 Nr. 7 g) Darstellungen von Land- ja Berücksichtigung gem. Nr. 7 a). schaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbe- sondere des Wasser-, Abfall- und Immissions- schutzrechts § 1 Abs. 6 Nr. 7 h) Erhaltung der bestmögli- nein Belang durch die Planung nicht be- chen Luftqualität in rührt. 8 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechts- akten der Europäischen Union festgelegten Im- missionsgrenzwerte nicht überschritten werden § 1 Abs. 6 Nr. 7 i) Wechselwirkungen zwi- Erforderlichenfalls im Ergebnis der schen den einzelnen Be- Einzelprüfungen. langen des Umweltschut- zes nach den Buchstaben a bis d 3.1 NATURA 2000 (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der NATURA 2000 - Gebiete gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) Im Bereich des Plangebietes liegen keine Schutzgebiete bzw. Schutzobjekte. Das nächstge- legene Schutzgebiet ist das FFH-Gebiet „Obere Kyll und Kalkmulden der Nordeifel“ welches ca. 1.200 m südlich des Plangebietes liegt. Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet (Vogel- schutzgebiet „Vulkaneifel“) befindet sich in ca. 5km Entfernung oberhalb der Ortsgemeinde Birgel. 3.2 Vorbereitende Landschaftsplanung Aus der Landschaftsplanung können keine aktuellen Daten für vorliegende Planung abgeleitet werden. 3.3 Landesbiotopkartierung RLP Im Planungsraum sind keine biotopkartierten Objekte vorhanden: 9 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Abbildung 4: Auszug aus dem Lanis RLP Auch bereits festgelegte nachhaltige Naturschutzmaßnahmen / -flächen (z.B. Ökokonto, Er- satzzahlungsmaßnahmen) werden vom Vorhaben schließlich nicht in Anspruch genommen (LANIS 2021). Hier liegen entsprechende Flächen westlich des Plangebietes. 3.4 Geoportal-Wasser RLP Gewässer sind von der Planung nicht betroffen. Wasserschutzgebiete sind nicht bezeichnet. Das Plangebiet weist eine Grundwasserneubildungsrate von 25-75 mm laut Geoportal auf. 3.5 Landesamt für Geologie und Bergbau Im Plangebiet ist Lehmboden als Bodenart zu verzeichnen. 10 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Portal des Landesamtes für Geolo- gie und Bergbau Die Feldkapazität wird als gering eingestuft. Die Bodenerosionsgefährdung für den Planbe- reich wird zwischen hoch und gering eingestuft. 3.6 Umweltatlas Rheinland-Pfalz Die Jahresmitteltemperatur für Jünkerath wird mit durschnittlich 7-8 Grad Celsius angegeben. Der Jahresniederschlag liegt zwischen 900 und 1.000 (l/qm). Die thermische Situation wird als mäßig warm eingestuft. 3.7 Forst Waldflächen werden von der Planung nicht direkt tangiert. Der nördliche Teilbereich und der mittlere Teil der Plangebietsflächen grenzen allerdings an Fichtenwaldflächen an. Hier sind im weiteren Verfahren Abstimmungen mit dem Forst erforderlich, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. 11 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zu den Vorgaben übergeordneter Planungs- eben – hier Regionaler Raumordnungsplan und Flächennutzungsplan der Verbandsge- meinde Gerolstein auf den städtebaulichen Teil der Begründung verwiesen. Die nachfolgende Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen entspricht den Darstellungen des Fachbeitrages Naturschutz und der artenschutzrechtlichen Po- tenzialanalyse. 4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER ERHEBLICHEN UMWELTAUS- WIRKUNGEN 4.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu- stands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft Osteifel und liegt im Westen des Landschaftsraums der Dollendorfer Kalkmulde. „Der zentrale Bereich des Landschaftsraums befindet sich im an- grenzenden Nordrhein- Westfalen. Der flächenmäßig kleinere rheinland-pfälzische Teil ist ge- prägt durch die Randbereiche der Kalkmulde und eines Kalksteinrückens mit durchschnittli- chen Höhen zwischen 500 und 550 m ü. NN. Der Landschaftsraum fällt nach Süden zum Kylltal und nach Norden zum Zentrum der Mulde ab und bildet damit die Wasserscheide zwischen Kyll und Ahr. Das Relief ist durch flache Muldentäler und einzelne kleine Berge mit teils dolo- mitischen Felsen insgesamt schwach gegliedert. Durch das Vorherrschen von Ackerflächen und Grünland besitzt die Landschaft überwiegend Offenlandcharakter. Neben intensiv genutzten Flächen sind Magerwiesen, Halbtrockenrasen und Wacholderheiden relativ häufig, aber meist durch Verbuschung geprägt. Gebietsweise wurden großflächige Wacholderheiden bereits vor 1940 in Ackerflächen umgewandelt oder aufgeforstet. Vereinzelt treten in Senken und Tälern Feuchtwiesen auf. Sie beherbergen als Besonderheit seltene Kalkflachmoore. Wald nimmt nur einen geringen Flächenanteil ein und liegt v.a. ent- lang steilerer Talflanken und vereinzelt auf Kuppen sowie im Bereich von Ausläufern des „Eich- holz“-Rückens vor. Vorherrschend sind naturnah ausgebildete Laubwälder, entlang von Tal- hängen häufig im Komplex mit Felsen und Trockenwäldern. Daneben beherrschen lokal Na- delforste das Waldbild, insbesondere auf dem „Eichholz“- Rücken. Der Siedlungscharakter der Dollendorfer Kalkmulde wird neben wenigen Einzelhöfen und Mühlen vor allem durch kleine Reihen- und Haufendörfer geprägt, deren historische Ortskerne teilweise erhalten sind“ (LA- NIS-Landschaftsraum Dollendorfer Kalkmulde). 4.1.1 Tiere, Pflanzen Baubedingte Auswirkungen: Heutige potentielle natürliche Vegetation Für das Plangebiet ist als heutige potentiell natürliche Vegetation ein Hainsimsen-Buchenwald und ein Waldgersten-Buchenwald ausgewiesen (siehe Abbildung 6). 12 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Abbildung 6: Heutige potentielle Vegetation im Umkreis des Plangebietes (rot); Quelle: Lan- desamt für Umwelt (https://map-final.rlp-umwelt.de/Kartendienste/index.php?service=hpnv) 13 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Biotoptypen Für die Bestandserfassung der im Plangebiet und der näheren Umgebung vorkommenden Biotoptypen, wurde am 29.01.2021 eine Biotoptypenkartierung nach der „Biotopkartieranlei- tung für Rheinland-Pfalz“ durchgeführt. Die Biotoptypen sind in der Abbildung 12 dargestellt und in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. im Anhang näher beschrie- ben. Für eine eindeutigere Ansprache und Beschreibung der einzelnen Biotope, wurde das Plangebiet in die drei Teilflächen A, B und C unterteilt (siehe Abbildung 7). C B A Abbildung 7: Einzelne Teilflächen A, B und C im Plangebiet (rot); Quelle: Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (https://lvermgeo.rlp.de/de/geodaten- geoshop/opendata/) Die Offenlandflächen des Plangebietes bestehen aus artenarmen Fettwiesen (EA0, siehe Ab- bildung 9) und einer Feldfutterbaufläche (HA8) mit Graseinsaat auf der Teilfläche B. Die Wiese der Teilfläche A wird vermutlich zeitweise auch als Rinderweide genutzt (teilweise Zäunung). Die Freiflächen sind größtenteils von ebenerdigen Baumhecken (BD6), bestehend aus Kir- sche, Erle, Feldahorn, Eiche, Hasel, Eberesche, Holunder, Weißdorn, Schlehe, Ginster, etc. begrenzt (siehe Abbildung 10). Die Artenzusammensetzungen sowie Pflegezustände der Baumhecken variieren. Stellenweise gibt es größere Lücken innerhalb der Hecken. Das di- rekte Umfeld des Plangebietes besteht zum Großteil aus strukturarmen Fichten- und Dougla- sienbeständen (AJ0 und AL1) mit stellenweise großen Kahlschlagflächen (AT1) und teilweise Pionierwaldstadien (AU2) sowie weiteren Fettwiesen und Feldfutterbauflächen. Im Süden und Südwesten der Teilfläche A und B befinden sich strukturreiche Gebiete mit teil- weise großen Schlehengebüschen (BB9) und kleinräumigen Brachen. Dazu gehören die Stromtrasse mit Magerwiesenbrachenstruktur (EE4) und ein verbuschender Zipfel der Teilflä- che A, auf dem sich verrotteter Kompost befindet (EE1). Diese Flächen grenzen an bzw. über- lagern teilweise den LANIS-Biotopkomplex „Grünland-Magerrasenkomplexe am Geisberg 14 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath nördlich von Stadtkyll“ (BK-5605-0280-2010). Weitere kleinräumige, aber strukturreiche Flächen befinden sich südwestlich der Teilfläche B mit einer stark verbuschten Grünlandbrache (BB3), die stellenweise noch offen und mager im Unterwuchs ist und nördlich der Teilfläche B ein Gebüschstreifen (BB1) aus Schlehen und Einzelbäumen, übergehend in einen Vorwald (AU2) aus Pappel und Birke mit vorgelagerten Schlehen auf einem ehemaligen Weg. Im Nordwesten grenzt die Teilfläche C an eine stark verbuschte Grünlandbrache (BB3) an. Hier waren zum Zeitpunkt der Begehung die Spuren frischer Rodungsarbeiten zu sehen und einige junge (Obst-) Bäume waren markiert. Biotoptypen können nach Bierhals et al. (2004) im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz unter Beurteilung ihrer Naturnähe, Seltenheit und ihrer Lebensraumeignung für Tier- und Pflanzenarten in fünf Wertstufen eingeteilt werden: Wertstufe I (von geringer Bedeutung): Intensiv genutzte und artenarme Biotope (z.B. artenarme, mit Herbiziden behandelte Ackerflächen, Grünanlagen, bebaute Bereiche). Wertstufe II (von geringer bis allgemeiner Bedeutung): Stark anthropogen geprägte Biotope, die noch eine gewisse Bedeutung als Lebensraum für wildlebende Tier- und Pflanzenarten aufweisen (z.B. intensiv genutztes Dauergrünland). Wertstufe III (von allgemeiner Bedeutung): stärker durch Land- oder Forstwirtschaft geprägte Biotope, extensiv genutzte Biotope auf anthropogen stark veränderten Stand- orten oder junge Sukzessionsstadien. Wertstufe IV (von allgemeiner bis besonderer Bedeutung): Struktur- und artenärmere Ausprägungen von Biotoptypen der Wertstufe V, mäßig artenreiches Dauergrünland oder standorttypische Gehölzbiotope des Offenlandes. Wertstufe V (von besonderer Bedeutung): Gute Ausprägungen der meistens naturna- hen oder halbnatürlichen Biotoptypen, v.a. FFH-Lebensraumtypen und/oder gesetzlich geschützte Biotoptypen, vielfach auch Lebensraum gefährdeter Arten. Der Feldfutterbaufläche im Plangebiet ist aufgrund ihrer intensiven Nutzung und artenarmen Ausprägung die Wertstufe I zuzuordnen. Die Fettwiesen sowie die brachgefallene Fettwiese im Süden der Planfläche A sind ebenfalls stark anthropogen geprägt und weisen die Wertstufe II auf. Den Baum- und Strauchhecken im Plangebiet kann die Wertstufe IV zugeordnet werden. Im Zuge des Planvorhabens sind keine Gehölzrodungen vorgesehen, sodass diese wertvollen Elemente bestehen bleiben. 15 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Abbildung 8: Kartierte Biotope im und im näheren Umfeld des Plangebietes (rot); Quelle: Google OpenStreetMap 16 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Abbildung 9: Fettwiese auf der Planfläche. 17 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Abbildung 10: Baumhecke zwischen den Teilflächen A und B. 4.1.2 Fläche / Boden / Wasser Lehmböden Keine Altlasten bekannt Die Ackerzahlen liegen bei 20 bis 40 Bodenpunkten. Eine spätere Rückgewinnung als landwirtschaftliche Fläche nach Nutzungsende der Anlage ist ohne Altlast möglich. Im Plangebiet ist eine nur geringe Bodenfunktionsbewertung nach ALEX 28 / LGB („Boden- funktionsbewertung für die Planungspraxis“) festzustellen (www.lgbrlp.de). Das Plangebiet gehört zur Planungseinheit „Kalkeifel“. Die Kuppen sind aus unterdevonischen Tonschiefern und Grauwacken aufgebaut und in den Mulden haben sich im Mitteldevon Kalke, Mergel, Dolomite und Kalksandsteine abgelagert. Bei den Böden im Plangebiet handelt es sich um veränderte, mäßig bedeutsame Böden der landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen. Sie weisen laut Landesamt für Geologie und Bergbau-Kartenviewer die Bodenart sandiger Lehm und lehmiger Sand auf und sind charak- terisiert durch eine geringe bis mittlere Feldkapazität und einem geringen bis mittleren durch- wurzelbaren Raum von 30 bis 100 cm. Die Böden weisen ein geringes bis mittleres Ertrags- potential auf, ihre Ackerzahl liegt zwischen 20 und 40. In der Bodenfunktionsbewertung 18 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath werden die Böden des Plangebiets als sehr gering bis mittel eingestuft. Dabei wird lediglich der südlichste Teil der Planfläche mit mittlerer Wertigkeit beurteilt (siehe Abbildung 11). Das Plangebiet liegt auf einem Höhenrücken. Der mittlere und südliche Bereich des Plange- biets fällt in nördliche bzw. südliche Richtung ab. Die Hangneigung nimmt zu den Randberei- chen hin zu und beträgt bis zu 25%. Diese Bereiche weisen eine dementsprechend hohe Bo- denerosionsgefährdung auf. Bodenfunktions- bewertung Abbildung 11: Bodenfunktionsbewertung des Plangebietes (rot) und des Umfelds; Quelle: Lan- desamt für Geologie und Bergbau (Kartenviewer (lgb-rlp.de)) 4.1.3 Luft / Klima Das Klima in der Dollendorfer Kalkmulde ist relativ kühl und regenreich. Die Apfelblüte beginnt, je nach Höhenlage, zwischen dem 20. und 25. Mai. Der mittlere Niederschlag liegt zwischen 850 mm und 900 mm. Im Juli liegen die Temperaturen im Mittel bei 14 -15 °C und im Januar bei -1 °C (Ministerium für Umwelt Rheinland-Pfalz, 1994). Das Plangebiet liegt in keinem be- deutsamen Quell-, Abfluss- oder Zielgebiet für lokalklimatische Prozesse. 4.1.4 Landschaft und die biologische Vielfalt des Plangebietes ist durch Flächen mit intensiver Landwirtschaft, bewaldete Hänge sowie ein- zelne Gebüsche und Hecken geprägt. Im Osten des Plangebietes ist das Landschaftsbild be- reits durch großvolumige Landwirtschaftsgebäude und durch die im Südwesten verlaufende Hochspannungsleitung vorbelastet. Das Landschaftsbild aufwertende Strukturelemente sind die Hecken, welche die landwirtschaftlichen Flächen einrahmen. Das Plangebiet liegt auf ei- nem Höhenrücken. Der mittlere und südliche Bereich des Plangebiets fällt in nördliche und südliche Richtung ab. Durch die Höhenlage bestehen von dem etwa 2 km entfernten Ort Dah- lem und von den höher gelegenen Bereichen von Stadtkyll (ca. 3 km Entfernung) aus Sicht- beziehung zu Teilen des Plangebietes (siehe Abbildung 12 und Abbildung 13). Außerhalb von Ortschaften ist die Sichtbarkeit des Plangebietes aufgrund der Abschirmung durch Wald und Hecken gering. Lediglich vom westlich gegenüberliegenden Hang besteht eine deutliche Ein- sehbarkeit (Abbildung 14). 19 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Im Plangebiet selbst sowie im Umfeld des Plangebietes befinden sich keine besonderen wert- gebenden touristischen Einrichtungen oder Landschaftselemente. Im Osten an das Plangebiet angrenzend verläuft ein örtlicher Rundwanderweg, welcher zur Erholung (Wandern, Spazie- ren) genutzt wird. Abbildung 12: Blick in Richtung Norden auf die Ortsgemeinde Dahlem (roter Kreis) vom höchstgelegensten Punkt des Plangebietes. 20 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Abbildung 13: Blick in Richtung Südwesten auf die höher gelegenen Bereiche der Orts- gemeinde Stadtkyll (roter Kreis) vom höchstgelegensten Punkt des Plangebietes. 21 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Abbildung 14: Blick in Richtung Westen vom höchstgelegensten Punkt des Plangebietes. 22 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Abbildung 15: Blick in Richtung Osten vom höchstgelegensten Punkt des Plangebietes. 23 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath 4.1.5 Vorbelastungen Im Planungsraum und seiner näheren Umgebung sind laut Fachbeitrag und Bestandsauf- nahme folgende Vorbelastungen vorhanden: Landschaftsbild /Erholungseignung Fettwiesen, Feldfutterbaufläche mit Graseinsaat Feldwege, befestigt und unbefestigt Arten- und Biotoppotential Anthropogene Überformung durch intensive landwirtschaftliche Nutzung Anthropogene Überformung des Plangebietes durch Verdichtung landwirtschaftliche Wege mit verbunden mit Lärm- und Bewegungsunruhe Boden Bodenverdichtungen und -versieglungen Wasserhaushalt Veränderung des Bodenporenvolumens durch Verdichtungen (Feldwege, regelmäßi- ges Befahren der Acker- und Wiesenflächen) Lokalklima - 4.2 Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes Natura 2000-Gebiete sind von der Planung nicht betroffen. 4.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt Für das Schutzgut Mensch sind im Zusammenhang mit der vorliegenden Planung Auswirkun- gen auf die Erholungsfunktion (Lärm, Landschaftsbild) von Bedeutung. Nach derzeitigem Planungsstand sind keine wesentlichen Auswirkungen für die angrenzenden Nachbarnutzungen zu erwarten. Es gehen geringe Lärmemissionen von der Anlage aus. Nach BImSchV schützenswerte Bereiche sind nicht betroffen. Blendwirkungen sind aufgrund der Ausrichtung der Module nach Süden und aufgrund der vor- handenen Grünstrikturen und der geplanten Eingrünung fast vollständig ausgeschlossen. Die gegenwärtige Naherholungsfunktion ist von geringer Bedeutung. 24 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath 4.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter Bau-, Anlagen- und Betriebsbedingte Auswirkungen: Verlust bzw. technische Überprägung von schützenswerten Kultur-, Bau- und Bodendenkmä- lern Im Wirkraum der Planung befinden sich keine schützenswerten Kultur-, Bau- und Bodendenk- mäler. Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Schutzgutes Kultur- und Sachgü- ter können ausgeschlossen werden.Grundsätzlich wird auf die Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht für archäologische Funde bzw. Befunde verwiesen (§ 16–19 DSchG RLP). 4.5 Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern Amtliche Angaben über evtl. Altlastenverdachtsflächen liegen derzeit nicht vor. 4.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie Die Planung soll die Nutzung erneuerbarer Energien grundsätzlich ermöglichen. Gesamtpla- nung dient explizit der CO2 Senkung und der Sicherung der Energieversorgung; keine Luft- schadstoff-Emissionen durch den Betrieb der Anlage. 4.7 Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbe- sondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts Keine aktuellen Daten für die Planung abzuleiten 4.8 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden Aufgrund der Lage und der Bauweise der Anlagen sind Auswirkungen auf das Klima nicht zu erwarten. Relevante Immissionsvorbelastungen der Lufthygiene (z.B. durch Straßenverkehr) sind ebenso lokal nicht festzustellen. 4.9 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind mit Umsetzung der Planung möglich, es ist aber davon auszugehen, dass sie nicht wesentlich über die zu beschreibenden Wirkungen der einzelnen Schutzgüter hinausgehen. Eine gesonderte Ermittlung und Bewertung von Wechselwirkungen erfolgt daher nur, falls sich im Einzelfall Anhaltspunkte für eine erheblich über die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter hinausgehende Betroffenheit ergeben Wechselwirkungen bzw. Sekundärwirkungen mit anderen Planungen, Nutzungen oder Funk- tionen sind nicht bekannt und aufgrund der ausgewerteten Fachplanungen nicht zu erwarten. Auch im Umfeld des Vorhabens sind maßnahmenbedingt keine weiteren Auswirkungen zu erwarten. 25 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Das Vorhaben ist nicht UVP-pflichtig (Anlage 1). 4.10 Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorha- ben für schwere Unfälle oder Katastrophen sind nicht zu erwarten. 4.11 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung (‚Status-Quo-Prognose’ / Berücksichtigung der ‚Nullvari- ante’) würde die landwirtschaftlichen Intensivnutzung der Flächen weiterhin Bestand haben. 4.12 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Die Umsetzung des Bebauungsplanentwurfs sieht den Bau einer Freiflächenphotovoltaikan- lage in den genannten Plangebieten vor. Die Bereiche werden eingezäunt. Unter den Anlagen werden sich Magerwiesen entwickeln. Darüber hinaus sind randliche Eingrünungen vorgese- hen. Es wird zu einer CO2 Senkung kommen. Die Anlage dient der Sicherung der Energiever- sorgung. Im folgenden wird die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung für die einzelnen Schutzgüter zusammenfassend dargestellt: Schutzgut Veränderungen, die sich für die einzelnen Auswirkungen Schutzgüter ergeben Tiere / Pflanzen gering Auswirkungen während Während der Bauzeit kommt es zeitlich auf wenige Wo- der Bauphase der geplan- chen begrenzt zu Lärmbelästigungen und Erschütte- ten Vorhaben rungen durch das Rammen der Pfosten der Unterkon- struktion. Über mehrere Wochen halten sich Personen und Fahrzeuge auf der Fläche auf. Dadurch kann es zu Fluchtreaktionen von Tieren kommen. Die Kommunika- tion durch Laute (z.B. Vogelsang) kann beeinträchtigt sein. Nach dem Eingriff ist jedoch mit einer raschen Rückkehr in den dann weitgehend störungsfreien Be- reich zu rechnen. gering Auswirkungen während Anlagen- und betriebsbedingt: Der bisherige „Lebens- der Betriebsphase der ge- raum" wird in extensives Grünland und Hecken umge- planten Vorhaben wandelt und steht weiterhin für Flora und Fauna zur Verfügung. Die Nutzung wird weiter reduziert und der Einsatz von Düngemitteln und Herbiziden völlig einge- stellt. Durch Einzäunung des Bereichs mit 10 cm Bo- denfreiheit bleiben Wanderungen von Klein- bis Mittel- säugern weiter möglich. Für größere Tiere ergibt sich eine Barrierewirkung. Umgekehrt werden Rückzugs- räume für schutzsuchende Tierarten geschaffen. 26 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Seltene / geschützte Pflanzen- und Tierarten sind nicht betroffen. Baubedingte Auswirkungen: Störung und Vertreibung von Tieren durch Lärm, Erschütterungen, stoffliche Emissionen (Staub- und Abgasemissionen) und optische Störungen Da sich das Plangebiet auf einer landwirtschaftlich intensiv genutzten bzw. strak anthropogen geprägten Fläche befindet, bestehen bezogen auf die vorgenannten Wirkungen bereits erheb- liche Vorbelastungen. Durch landwirtschaftliche Maschinen sind bereits Beunruhigung, Er- schütterung, Lärm, Staubentwicklung, Luftverwirbelung und Schadstoffeinträge im Plangebiet zu verzeichnen. Im Zuge der Baumaßnahmen (Zaunbau, Ausheben von Kabelgräben, Rammen der Ständer und Bau der Betriebsgebäude) ist jedoch kurzfristig mit einer erhöhten Lärmentwicklung, zu- sätzlichen Erschütterungen, einer Zunahme der Staub und Abgasemissionen sowie zusätzli- chen optischen Störungen durch Baufahrzeuge und Bauarbeiter zu rechnen. Hierdurch kön- nen Tiere während ihrer Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- und Überwinterungszeit gestört und aus ihren Lebensräumen vertrieben werden. Um dies zu vermeiden, müssen die Bauar- beiten im Spätherbst sowie Winter erfolgen. Durch den Beginn der Bauarbeiten nach der Vo- gelbrutzeit (ab Oktober) und Beendigung dieser vor Beginn der Brutzeit (ab März) kann das Risiko einer Störung von Brutvögeln im Wirkraum der Planung ausgeschlossen werden. Um auch eine kurzzeitige Störung potenziell vorkommender, schlafender Haselmäuse durch Bauarbeiten im Winter zu minimieren, muss der Bau in den sensiblen Bereichen (20m zu po- tenziellen Winterquartieren) bereits Anfang Oktober erfolgen, also nach der Vogelbrutzeit, aber noch vor dem Winterschlaf der Haselmäuse (siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht ge- funden werden.). Nahrungsgäste der Planfläche können den kurzfristigen Störungen durch die Bauarbeiten aus- weichen und angrenzende Flächen aufsuchen, die in ausreichender Anzahl und in vergleich- barer Ausprägung im Umfeld der Planung zur Verfügung stehen. Diese Störung ist daher nicht als erheblich anzusehen. V: Baumaßnahmen müssen zwischen Anfang Oktober und Ende Februar (außerhalb der Brutsaison) durchgeführt werden. V: Baubeginn in sensiblen Bereichen bereits Anfang Oktober (vor Beginn des Winter- schlafs der Haselmaus). 27 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Abbildung 16: Haselmaus bedingter sensibler Bereich (rot) in dem Bauarbeiten im Oktober erfolgen müssen. Zerstörung der Vegetation und Verlust potenzieller Habitatstrukturen durch die Bebauung Da das Plangebiet größtenteils auf artenarmer, landwirtschaftlich intensiv genutzter Fläche liegt und keine Gehölzrodungen geplant sind, werden im Zuge der Bauarbeiten keine wertvol- len Vegetationsbestände zerstört und dieser Konflikt ist generell als gering zu bewerten. V: Verzicht auf Gehölzrodungen Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten durch nächtliche Beleuchtung Durch eine nächtliche Beleuchtung der Baustelle können Fledermäuse und nachtaktive Vögel beim Jagen und damit beim Nahrungserwerb gestört werden. Auf Nachtbaustellen sollte zum Schutz von Fledermäusen und Nachtvögel deshalb verzichtet werden. V: Verzicht auf Nachtbaustellen und nächtlicher Beleuchtung der Baustellen. Anlagebedingte Auswirkungen: Verlust/Veränderung von Habitaten für Tiere und Pflanzen durch die Flächenversiegelung/ -überbauung, Silhouetteneffekt Die Überdeckung des Bodens durch die Module führt zu einer Verschattung und einer Verän- derung der Niederschlagsmenge in den Bereichen unter den Modulen und somit zu veränder- ten Habitateignungen für Pflanzen. Aufgrund der Flächenversiegelung durch die Modulpfosten und dem Bau der Betriebsgebäude gehen zusätzlich Vegetationsstandorte verloren. Diese Auswirkungen betreffen nur artenarme, landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen mit einer geringen bis allgemeinen Wertigkeit (siehe Kapitel 2.7) und die Versiegelung erfolgt kleinräu- mig (V8). Damit ist dieser Konflikt als gering zu bewerten. 28 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Die Sichtbarkeit der Module kann auf der Anlagenfläche sowie auf benachbarten Flächen durch Stör- und Scheuchwirkungen (Silhouetteneffekt) eine Entwertung von avifaunistischen Habitaten bewirken. Das betrifft besonders Arten, die gegenüber vertikalen Strukturen mit Mei- dungsverhalten reagieren (z.B. Feldlerche und einige rastende Wasservögel). Durch die be- reits vorhandene/geplante randliche Eingrünung werden solche Auswirkungen gemindert. Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse (siehe Kapitel 5) konnte ermittelt wer- den, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Fauna auf der Planfläche unter Berücksichti- gung der Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten ist. Für bodenbrütenden Arten des Of- fenlandes müssen allerdings nach Prüfung auf deren Vorkommen (Bodenbrüterkartierung 2021) gegebenenfalls noch Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Habitaten beachtet werden. (V): Weitere Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Habitaten (Abstand der Modul- reihen) ergeben sich ggf. noch durch die Bodenbrüter-Kartierung 2021. Zerschneidung von Lebensräumen, Barrierewirkung Die aus versicherungsgründen i.d.R. notwendige Umzäunung der Anlage, kann zu einer Zer- schneidung von Lebensräumen bzw. Barrierewirkung für flugunfähige Arten führen. Um Durch- lässe für Klein- und Mittelsäuger zu schaffen, sollte der Bodenabstand des Zaunes mindestens 10 cm, besser 20 cm betragen. Zudem sollte auf den Einsatz von Stacheldraht verzichtet wer- den. Durch diese Maßnahmen bleibt die Fläche für artenschutzrechtlich relevante Arten wie Wildkatze, Rebhuhn etc. zugänglich (siehe Kapitel 5.3). V: Zaungestaltung mit Durchlässen für Klein- und Mittelsäuger (min. 10 cm, besser 20 cm Bodenabstand, kein Stacheldraht). Betriebsbedingte Auswirkungen: Störungen von nachtaktiven Tieren durch Außenbeleuchtung Zum Schutz der Anlage vor Diebstahl und Vandalismus, ist es möglich, dass Teile der Plan- fläche beleuchtet werden. Dadurch können Störungen von lichtempfindlichen Vogel- und Fle- dermausarten auftreten. Bei der Außenbeleuchtung sind deshalb insektenfreundliche Lampen mit Abstrahlung nach unten einzusetzen. Durch den Einsatz von Abschaltzeiten und Bewe- gungsmeldern kann die Lichtemission weiter verringert werden. V: Wenn möglich Verzicht auf eine Beleuchtung der Anlage. Bei Außenbeleuchtun- gen, sind insektenfreundliche Lampen mit Abstrahlung nach unten einzusetzen. Durch den Einsatz von Abschaltzeiten und Bewegungsmeldern kann weiterhin die Lichtemission verringert werden. Gesamtbewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Flora und Fauna: Von Versiegelung und Überdeckung betroffene Vegetationsstandorte weisen keinen wertvol- len Bewuchs auf, weshalb das Konfliktpotenzial diesbezüglich als gering zu bewerten ist. Unter der Voraussetzung, dass keine Gehölzrodungen stattfinden (V11), die Baumaßnahmen au- ßerhalb der Brutsaison (V9) und in sensiblen Bereichen bereits Anfang Oktober (V10) durch- geführt werden und auf Nachtbaustellen verzichtet wird (V12), sind keine erheblichen und langfristigen Beeinträchtigungen für Tiere durch die Baumaßnahmen zu erwarten. Die Auswirkungen der Anlage selbst sind teilweise noch zu prüfen: Es muss eine Kartierung der Bodenbrüter im Planungsbereich durchgeführt werden, um ggf. notwendige Vermeidungs- maßnahmen zum Erhalt/Widerherstellung der Habitateignung für diese Artengruppe auf der Fläche zu ermitteln. Weiterhin ist auf die Durchlässigkeit des Zauns der Anlage für Klein- und 29 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath Mittelsäuger zu achten, um den Lebensraumverlust für Tiere zu minimieren (V13). Auf eine nächtliche Beleuchtung der Anlage sollte zum Schutz nachtaktiver Tiere soweit möglich ver- zichtet werden (V14). Die Modultische selbst können von manchen Vogelarten als Ansitz- /Singwarte und die Holzgestelle der Trägersysteme als Niststrukturen genutzt werden, was eine Aufwertung der im Plangebiet vorhandenen Habitatstrukturen bedeutet. Bei der Futtersu- che im Winter nutzen Nahrungsgäste außerdem gerne die lange schneefrei bleibenden Flä- chen unter den Modultischen. Positiv kann sich auch die betriebsbedingte Umnutzung der Fläche auf die Tier- und Pflanzen- welt des Plangebietes auswirken. Durch die geplante extensive Pflege, kann generell von einer Aufwertung der Lebensraumfunktion ausgegangen werden. Erwartet werden dabei z.B. eine Erhöhung der Strukturvielfalt und Habitatqualität, die Entwicklung artenreicher Pflanzengesell- schaften und Erhöhung der Insektenvielfalt sowie damit einhergehend eine verbesserte Nah- rungssituation für herbivore und karnivore Tierarten entlang der Nahrungskette. Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen der Schutzgüter Flora und Fauna kön- nen bei Beachtung der Vermeidungsmaßnahmen größtenteils ausgeschlossen werden. Um eine vollständige Bewertung vornehmen zu können, müssen die Ergebnisse und Auswertung der Bodenbrüter-Kartierung abgewartet werden. Schutzgut Veränderungen, die sich für die einzelnen Auswirkungen Schutzgüter ergeben Fläche / Boden gering Auswirkungen während Bereichsweise kommt es durch Baustellenverkehr zu der Bauphase der geplan- einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen ten Vorhaben gering Auswirkungen während Durch die zukünftige Überstellung der Fläche mit Solar- der Betriebsphase der ge- modulen wird der Boden nur im Umfang von wenigen planten Vorhaben Prozenten Flächenanteil durch Pfostenträger und die- nende kleine Bauwerke (Kabelkästen, Trafostation o.ä.) versiegelt. Durch die Bautätigkeit wird im Bereich von Kabelgräben das Bodengefüge verändert. Die Fil- ter-, Puffer-, Retentions- und Speicherkapazität des Bo- dens wird dadurch kaum gemindert. Betriebsbedingt sind ebenfalls keine wesentlichen Auswirkungen zu er- warten. Durch die Umwandlung von Grünland, in exten- sives Grünland und durch Anlage und Erhalt von Ge- hölzen, wird der Eingriff in Natur und Landschaft soweit wie möglich minimiert. Schutzgut Veränderungen, die sich für die einzelnen Auswirkungen Schutzgüter ergeben Wasser gering Auswirkungen während Durch die aufgeständerte Bauweise sind durch die der Bauphase der geplan- Bautätigkeit keine stofflichen und physikalischen Belas- ten Vorhaben tungen des Grundwassers zu erwarten. gering Auswirkungen während Durch die zukünftige Überstellung der Fläche mit Solar- der Betriebsphase der ge- modulen wird der Boden nur im Umfang von wenigen planten Vorhaben Prozenten Flächenanteil durch Pfostenträger und die- nende kleine Bauwerke (Kabelkästen, Trafostation 30 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
Umweltbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath o.ä.) versiegelt. Durch die Bautätigkeit wird im Bereich von Kabelgräben das Bodengefüge verändert. Die Fil- ter-, Puffer-, Retentions- und Speicherkapazität des Bo- dens wird dadurch kaum gemindert. Betriebsbedingt sind ebenfalls keine wesentlichen Auswirkungen zu er- warten. Durch die Umwandlung von Grünland, in exten- sives Grünland und durch Anlage und Erhalt von Ge- hölzen, wird der Eingriff in Natur und Landschaft soweit wie möglich minimiert. Durch Anlage und Betrieb der Anlage wird das Grund- wasser nicht belastet. Belastungen durch Stoffeinträge in den Boden sind daher nicht zu erwarten. Durch die Herausnahme aus der sonstigen Nutzung, werden potentielle Schadstoffeinträge vermieden, wo- mit auch ein verbesserter Schutz des Grundwassers verbunden ist. Der auf den Modulen erhöhte Oberflächenwasserab- fluss wird auf der künftig mit dauerhaftem Bewuchs ver- sehenen Fläche zurück gehalten. Aus dem Gebiet her- aus kommen somit keine erhöhten Abflüsse. Eventuell sind zu den unterliegenden Grundstücken Mulden im Randbereich zu erstellen, die den Abfluss des Nieder- schlagswassers aus dem Plangebiet verhindern. Lehmböden Keine Altlasten bekannt Die Ackerzahlen liegen bei 20 bis 40 Bodenpunkten. Eine spätere Rückgewinnung als landwirtschaftliche Fläche nach Nutzungsende der Anlage ist ohne Altlast möglich. Im Plangebiet ist eine nur geringe Bodenfunktionsbewertung nach ALEX 28 / LGB („Boden- funktionsbewertung für die Planungspraxis“) festzustellen (www.lgbrlp.de). Baubedingte Auswirkungen: Verringerung der Bodenfunktionen durch Bodenverdichtungen, Teilversiegelungen sowie Bo- denbewegungen und Umlagerungen Durch das Planvorhaben sind während der Bauphase Eingriffe in den Boden notwendig. Es müssen Kabelgräben ausgehoben und der Boden dementsprechend bewegt und umgelagert werden. Zudem wird durch Baufahrzeuge eine Verdichtung des Bodens hervorgerufen. Wei- terhin bewirkt das Anlegen von geschotterten Zufahrtswegen, Lagerplätzen und Abstellflächen eine Teilversiegelung der Flächen. Diese Eingriffe verursachen eine punktuelle Veränderung bzw. Zerstörung des Bodengefüges und führen somit zur Veränderung der Bodeneigenschaften. Funktionen wie die Versickerung bzw. Verdunstung von Wasser und das Filter-, Puffer- und Transformationsvermögen und die Durchwurzelbarkeit des Bodens werden gestört. Durch das Vermeiden von Bauarbeiten bei anhaltender Bodennässe und die Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen für Wege und Lagerplätze etc. lassen sich jedoch schwerwiegende Verdichtungen und Versiegelungen vermeiden. V: Beschränkung der baubedingten Flächenbeanspruchung auf ein Minimum. 31 WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
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