2021 Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage' Ortsgemeinde Jünkerath - Umweltbericht

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2021 Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage' Ortsgemeinde Jünkerath - Umweltbericht
2021
Bebauungsplan ‚ Freiflächen-Photovoltaikanlage‘
                        Ortsgemeinde Jünkerath
                                  Umweltbericht

                                 Entwurf
                                 März 2021
2021 Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage' Ortsgemeinde Jünkerath - Umweltbericht
Umweltbericht
Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath

1    INHALTSVERZEICHNIS
1     INHALTSVERZEICHNIS ______________________________________________________ 2
UMWELTBERICHT NACH § 2 ABS. 4 UND § 2A SATZ 2 NR. 2 BAUGB MIT INTEGRIERTEM
    FACHBEITRAG _____________________________________________________________ 4
2     EINLEITUNG / KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGSTEN ZIELE DES
      BAULEITPLANS ____________________________________________________________ 4
      2.1     BESCHREIBUNG DER FESTSETZUNGEN DES PLANS ________________ 4
      2.2     ANGABEN ÜBER STANDORT ____________________________________ 5
      2.3     ART UND UMFANG SOWIE BEDARF AN GRUND UND BODEN DER
              GEPLANTEN VORHABEN ________________________________________ 7
3     DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN
      FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES, DIE FÜR DEN BAULEITPLAN VON
      BEDEUTUNG SIND, UND DER ART, WIE DIESE ZIELE UND DIE UMWELTBELANGE BEI
      DER AUFSTELLUNG DES BAULEITPLANS BERÜCKSICHTIGT WURDEN _____________ 7
      3.1     NATURA 2000 (ERHALTUNGSZIELE UND DER SCHUTZZWECK DER
              NATURA 2000 - GEBIETE GEMÄß § 1 ABS. 6 NR. 7 BAUGB) ___________ 9
      3.2     VORBEREITENDE LANDSCHAFTSPLANUNG _______________________ 9
      3.3     LANDESBIOTOPKARTIERUNG RLP _______________________________ 9
      3.4     GEOPORTAL-WASSER RLP_____________________________________ 10
      3.5     LANDESAMT FÜR GEOLOGIE UND BERGBAU _____________________ 10
      3.6     UMWELTATLAS RHEINLAND-PFALZ _____________________________ 11
      3.7     FORST ______________________________________________________ 11
4     BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN _ 12
      4.1     BESTANDSAUFNAHME DER EINSCHLÄGIGEN ASPEKTE DES
              DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDS (BASISSZENARIO), EINSCHLIEßLICH
              DER UMWELTMERKMALE ______________________________________ 12
              4.1.1   TIERE, PFLANZEN _____________________________________________                 12
              4.1.2   FLÄCHE / BODEN / WASSER _____________________________________                 18
              4.1.3   LUFT / KLIMA _________________________________________________                19
              4.1.4   LANDSCHAFT UND DIE BIOLOGISCHE VIELFALT ___________________                   19
              4.1.5   VORBELASTUNGEN____________________________________________                    24
      4.2     ERHALTUNGSZIELE UND DER SCHUTZZWECK DER NATURA 2000-
              GEBIETE IM SINNE DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES _________ 24
      4.3     UMWELTBEZOGENE AUSWIRKUNGEN AUF DEN MENSCHEN UND SEINE
              GESUNDHEIT SOWIE DIE BEVÖLKERUNG INSGESAMT _____________ 24
      4.4     UMWELTBEZOGENE AUSWIRKUNGEN AUF KULTURGÜTER UND
              SONSTIGE SACHGÜTER _______________________________________ 25
      4.5     VERMEIDUNG VON EMISSIONEN SOWIE DER SACHGERECHTE UMGANG
              MIT ABFÄLLEN UND ABWÄSSERN_______________________________ 25

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    WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
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Umweltbericht
Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath

      4.6     NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN SOWIE DIE SPARSAME UND
              EFFIZIENTE NUTZUNG VON ENERGIE ____________________________ 25
      4.7     DARSTELLUNGEN VON LANDSCHAFTSPLÄNEN SOWIE VON
              SONSTIGEN PLÄNEN, INSBESONDERE DES WASSER-, ABFALL- UND
              IMMISSIONSSCHUTZRECHTS ___________________________________ 25
      4.8     ERHALTUNG DER BESTMÖGLICHEN LUFTQUALITÄT IN GEBIETEN, IN
              DENEN DIE DURCH RECHTSVERORDNUNG ZUR ERFÜLLUNG VON
              RECHTSAKTEN DER EUROPÄISCHEN UNION FESTGELEGTEN
              IMMISSIONSGRENZWERTE NICHT ÜBERSCHRITTEN WERDEN _______ 25
      4.9     WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN EINZELNEN BELANGEN DES
              UMWELTSCHUTZES ___________________________________________ 25
      4.10    AUSWIRKUNGEN, DIE AUFGRUND DER ANFÄLLIGKEIT DER NACH DEM
              BEBAUUNGSPLAN ZULÄSSIGEN VORHABEN FÜR SCHWERE UNFÄLLE
              ODER KATASTROPHEN ZU ERWARTEN SIND _____________________ 26
      4.11    ÜBERSICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DES
              UMWELTZUSTANDS BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ____ 26
      4.12    PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI
              DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG _______________________________ 26
      4.1     BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN, MIT DENEN
              FESTGESTELLTE ERHEBLICHE NACHTEILIGE UMWELTAUSWIRKUNGEN
              VERMIEDEN, VERHINDERT, VERRINGERT ODER SOWEIT MÖGLICH
              AUSGEGLICHEN WERDEN SOLLEN ______________________________ 38
      4.2     FLÄCHENBILANZIERUNG ______________________________________ 39
      4.3     MAßNAHMEN _________________________________________________ 40
              4.3.1   VERMEIDUNGS- UND SCHUTZMAßNAHMEN _______________________                      40
              4.3.2   KOMPENSATIONSMAßNAHME (KM) ______________________________                     40
              4.3.3   PFLANZAUSWAHL/PFLANZQUALITÄT _____________________________                    40
              4.3.4   FAZIT ________________________________________________________                41
      4.4     PLANUNGSALTERNATIVEN_____________________________________ 41
      4.5     BESCHREIBUNG DER WICHTIGSTEN MERKMALE DER VERWENDETEN
              TECHNISCHEN VERFAHREN BEI DER UMWELTPRÜFUNG SOWIE
              HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN, DIE BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG
              DER ANGABEN AUFGETRETEN SIND ____________________________ 41
      4.6     BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG
              [MONITORING] DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN DER
              DURCHFÜHRUNG DES BAULEITPLANS AUF DIE UMWELT; __________ 41
      4.7     ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG DER
              ERFORDERLICHEN ANGABEN NACH DIESER ANLAGE; _____________ 42
      4.8     REFERENZLISTE DER QUELLEN, DIE FÜR DIE IM BERICHT
              ENTHALTENEN BESCHREIBUNGEN UND BEWERTUNGEN
              HERANGEZOGEN WURDEN. ____________________________________ 43
5     POTENTIALANALYSE ZU STRENG GESCHÜTZTEN ARTEN GEMÄß § 44 BNATSCHG                              44

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    WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
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Umweltbericht
Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath

       5.1     ZUSAMMENFASSUNG DER VERMEIDUNGSMAßNAHMEN ___________ 44
       5.2     FAZIT _______________________________________________________ 45

UMWELTBERICHT NACH § 2 ABS. 4 UND § 2A SATZ 2 NR. 2 BAUGB MIT
INTEGRIERTEM FACHBEITRAG

2     EINLEITUNG / KURZDARSTELLUNG DES INHALTS UND DER WICHTIGS-
      TEN ZIELE DES BAULEITPLANS
Nach § 2 Abs. 4 S. 1 BauGB ist die Gemeinde verpflichtet, die voraussichtlichen erheblichen
Umwelteinwirkungen in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.
Der Umweltbericht enthält die für die Ermittlung der Veränderungen in der Umwelt notwendige
Beschreibung der Ausgangssituation, also des ursprünglichen Ist-Zustandes. Er gibt die als
erheblich eingestuften Umweltauswirkungen sowie den prognostizierten Soll-Zustand der Um-
welt vor und beschreibt nicht zuletzt die Maßnahmen der Überwachung (vgl. Anlage 1 Nr. 2a
bis c) und Nr. 3b). Außerdem ist er in der Abwägung zu berücksichtigen und muss der Begrün-
dung zugrunde gelegt werden.
Der Fachbeitrag Naturschutz gem. §§ 9, 14 BNatSchG, § 9 LNatSchG und § 1a BauGB mit
integriertem Fachbeitrag Artenschutz für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freiflä-
chen-Photovoltaikanlage“ in der OG Jünkerath ist im vorliegenden Umweltbericht enthalten.
Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Natur-
schutzes und der Landschaftspflege werden für Teile eines Gemeindegebietes in Grünord-
nungsplänen (Fachbeitrag Naturschutz) dargestellt. Die Ziele der Raumordnung sind zu be-
achten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse sind zu berücksichtigen. Die Pläne sollen
die in § 9 Absatz 3 genannten Angaben enthalten, soweit dies für die Darstellung der für die
örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen erforderlich ist.
Die Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung ergeben sich aus § 9 BNatSchG. Die in den
Landschaftsplänen für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des
Baugesetzbuches zu berücksichtigen und können als Festsetzungen nach den § 9 des Bau-
gesetzbuches in die Bauleitpläne aufgenommen werden.
Gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG sind vom Verursacher eines Eingriffs zur Vorbereitung der
Entscheidungen und Maßnahmen zur Durchführung des § 15 in einem nach Art und Umfang
des Eingriffs angemessenen Umfang die für die Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Anga-
ben zu machen, insbesondere über Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie
die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beein-
trächtigungen von Natur und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtli-
chen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen.

2.1    Beschreibung der Festsetzungen des Plans
Der Ortsgemeinderat Jünkerath hat die Aufstellung des Bebauungsplans ‚Freiflächen-Photo-
voltaikanlage‘, um im Norden der Gemarkung, die Möglichkeit zu schaffen, Freiflächen-Photo-
voltaikanlagen zu realisieren.

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      WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
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Umweltbericht
Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath

Im Bebauungsplan soll durch die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestim-
mung ‚Freiflächenphotovoltaikanlage‘ die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorha-
bens geschaffen werden.
Dem Eingriff werden Anpflanzungsflächen, auf denen Maßnahmen für Natur und Landschaft
durchgeführt werden, zugeordnet. Die Flächen werden begrünt und mit einer Eingrünung um-
geben.
Der Bereich, in dem Module aufgestellt werden (= Fläche innerhalb der Baugrenze), hat eine
Größe von ca. 14,27 ha. Tatsächlich mit Modulen überdeckt werden davon ca. 80 % wobei
auch die Flächen unter den Modulen mit Gräsern etc. bewachsen sind. Die übrigen Flächen
verbleiben ohne direkte Überdeckung durch Überbauung. Um das Solarfeld ist ein Sicherheits-
zaun zu errichten.
2.2          Angaben über Standort
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Siedlungsflächen.

Der folgende Ausschnitt zeigt die zu beplanenden Flächen und das Luftbild.
        ch

                                                                                           13
                                                                                                                           12                           Abbildung 1: Ausschnitt Ka-
                                                                                                                                                        tasterplan, VG Gerolstein
3
2                17                                                                   21

                                             Auf Rabenberg

                                                                                 Flur 18
                                                                            20
                                                        Jünkerath
                                                                                                                                           22
                                                           82

                                                                                                                                                Heide

                                                      19                                                                   85
        18
                                        83                                                                      120
                                        1
                                                                                                                      80
                                                                                                                      2
                                                                                                                                                    8
                                                                                                                                                        Teilbereich Bebauungsplan

                  78

                                                                                 25

                                                                       Auf Geisberg

                                                                                                      119
                                         108

    1
                                                                                                                                           Auf dem H
                                                                                                 71                        121
                                   76

                                        75                                                                                      70

                                                     74118                        72
                                                                107

                                                                                           106                         69

                                                                                                                68
                                                                      73                                                             116
                       Jünkerath
                                                       Flur 18                               Bergen Tal

                                                                                                          67
                                               104
                                                                           117
                            77

                                                                                                            5

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2021 Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage' Ortsgemeinde Jünkerath - Umweltbericht
Umweltbericht
Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath

                                                              Abbildung 2: Ausschnitt Teilbereich 1
                                                              Luftbild, Quelle Geoportal RLP

                                                              Abbildung 3: Ausschnitt Lage im
                                                              Raum, Quelle Geoportal RLP

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Umweltbericht
Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath

2.3    Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben
Die Bereiche umfassen eine Fläche von ca. 14,27 ha.
Die Flächenbilanz stellt sich, in Anlehnung an den Bebauungsplan und den Fachbeitrag Na-
turschutz wie folgt dar:

                                                              ha           %

         Größe Geltungsbereich                                14,27        100

         Sondergebiet (überbaubare Flächen)t                  13,31        93,3
         Anpflanzungsflächen
         Waldflächen                                          0,77         6,73

3     DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN UND FACH-
      PLÄNEN FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES, DIE FÜR
      DEN BAULEITPLAN VON BEDEUTUNG SIND, UND DER ART, WIE DIESE
      ZIELE UND DIE UMWELTBELANGE BEI DER AUFSTELLUNG DES BAU-
      LEITPLANS BERÜCKSICHTIGT WURDEN
Ziel der Umweltprüfung und somit Maßstab für deren Erforderlichkeit ist die Ermittlung der
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung. Das heißt, der erforderliche
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung reicht nur soweit, als durch die Planung
überhaupt erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, und zwar bezogen auf jeden der
in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufgeführten Umweltbelange.
Zur Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zur vorliegenden Pla-
nung ist daher zunächst zu prüfen, für welchen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufge-
listeten Umweltbelange erhebliche Auswirkungen durch das konkrete Planvorhaben zu erwar-
ten sind.
Darüber hinaus sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen
des Verfahrens gemäß § 4 (1) BauGB aufgefordert, sich im Hinblick auf Umfang und Detaillie-
rungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (sog. Scoping).
Der Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zur vorliegenden Planung wurde nach
§ 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB unter Berücksichtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB
aufgeführten Belange sowie den vorliegenden Sachinformationen festgelegt. Sämtliche Be-
lange sind im vorliegenden Umweltbericht und / oder in der (städtebaulichen) Begründung
berücksichtigt und gewürdigt worden. In diesem Zusammenhang hat sich auch kein Erforder-
nis zur Erstellung und Berücksichtigung weiterer spezieller Umweltgutachten / –fachplanungen
(z.B. zum Immissions- oder Bodenschutz) ergeben.

                                                7

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Umweltbericht
Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath

Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
 BauGB                 Umweltbelang                Voraussichtliche    Berücksichtigung in der Umweltprü-
                                                   erhebliche Aus-     fung Prüfmethode und Detaillie-
                                                   wirkungen / Ge-     rungsgrad
                                                   genstand      der
                                                   Umweltprüfung
 § 1 Abs. 6 Nr. 7 a)   Auswirkungen auf Tiere,            ja              schutzgutbezogene Eingriffs-/Aus-
                       Pflanzen, Fläche, Boden,                            gleichsbetrachtung auf Grundlage
                       Wasser, Luft, Klima und                             vorhandener Daten und Unterlagen
                       das Wirkungsgefüge zwi-                             auf der Basis eines qualifizierten
                       schen ihnen sowie die                               Fachbeitrags Naturschutz und einer
                       Landschaft und die biolo-                           Potentialanalyse zu streng ge-
                       gische Vielfalt                                     schützten Arten gemäß § 44 BNatS-
                                                                           schG
                                                                          Erfassung geschützter Tier- und
                                                                           Pflanzenarten und artenschutz-
                                                                           rechtliche Überprüfung.
                                                                          Biotoptypenkartierung.
                                                                          Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung.
                                                                          Empfehlungen zur Kompensation.
 § 1 Abs. 6 Nr. 7 b)   Erhaltungsziele und der           nein             Europäische Schutzgebiete sind
                       Schutzzweck der Natura                              nicht betroffen.
                       2000-Gebiete im Sinne                              Belang durch die Planung nicht be-
                       des Bundesnaturschutz-                              rührt.
                       gesetzes
 § 1 Abs. 6 Nr. 7 c)   umweltbezogene Auswir-             ja              Die Vereinbarkeit der Anlage einer-
                       kungen auf den Men-                                 seits und der Bewohner der nächst-
                       schen und seine Gesund-                             gelegenen        Siedlungsbereiche
                       heit sowie die Bevölke-                             (Moorhof) andererseits wird durch
                       rung insgesamt                                      entsprechende Festsetzungen gesi-
                                                                           chert.
                                                                          Erstellung eines Blendgutachtens
 § 1 Abs. 6 Nr. 7 d)   umweltbezogene Auswir-            nein             derzeit keine vertiefenden Erkennt-
                       kungen auf Kulturgüter                              nisse
                       und sonstige Sachgüter
 § 1 Abs. 6 Nr. 7 e)   Vermeidung von Emissio-           nein             Berücksichtigung gem. Nr. 7a) und
                       nen sowie der sachge-                               c).
                       rechte Umgang mit Abfäl-
                       len und Abwässern
 § 1 Abs. 6 Nr. 7 f)   Nutzung    erneuerbarer            ja              Anlage trägt zur Gewinnung regene-
                       Energien sowie die spar-                            rativer Energien bei.
                       same und effiziente Nut-
                       zung von Energie
 § 1 Abs. 6 Nr. 7 g)   Darstellungen von Land-            ja              Berücksichtigung gem. Nr. 7 a).
                       schaftsplänen sowie von
                       sonstigen Plänen, insbe-
                       sondere des Wasser-,
                       Abfall- und Immissions-
                       schutzrechts
 § 1 Abs. 6 Nr. 7 h)   Erhaltung der bestmögli-          nein             Belang durch die Planung nicht be-
                       chen    Luftqualität in                             rührt.

                                                   8

    WeSt-Stadtplaner GmbH ● Waldstr. 14 ● 56766 Ulmen ● Telefon 02676/9519110 ● Fax 02676/9519111
2021 Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage' Ortsgemeinde Jünkerath - Umweltbericht
Umweltbericht
Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath

                       Gebieten, in denen die
                       durch Rechtsverordnung
                       zur Erfüllung von Rechts-
                       akten der Europäischen
                       Union festgelegten Im-
                       missionsgrenzwerte nicht
                       überschritten werden
 § 1 Abs. 6 Nr. 7 i)   Wechselwirkungen zwi-                        Erforderlichenfalls im Ergebnis der
                       schen den einzelnen Be-                       Einzelprüfungen.
                       langen des Umweltschut-
                       zes nach den Buchstaben
                       a bis d

3.1    NATURA 2000 (Erhaltungsziele und der Schutzzweck der NATURA 2000 -
       Gebiete gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB)
Im Bereich des Plangebietes liegen keine Schutzgebiete bzw. Schutzobjekte. Das nächstge-
legene Schutzgebiet ist das FFH-Gebiet „Obere Kyll und Kalkmulden der Nordeifel“ welches
ca. 1.200 m südlich des Plangebietes liegt. Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet (Vogel-
schutzgebiet „Vulkaneifel“) befindet sich in ca. 5km Entfernung oberhalb der Ortsgemeinde
Birgel.

3.2    Vorbereitende Landschaftsplanung
Aus der Landschaftsplanung können keine aktuellen Daten für vorliegende Planung abgeleitet
werden.

3.3    Landesbiotopkartierung RLP
Im Planungsraum sind keine biotopkartierten Objekte vorhanden:

                                                   9

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2021 Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage' Ortsgemeinde Jünkerath - Umweltbericht
Umweltbericht
Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath

Abbildung 4: Auszug aus dem Lanis RLP

Auch bereits festgelegte nachhaltige Naturschutzmaßnahmen / -flächen (z.B. Ökokonto, Er-
satzzahlungsmaßnahmen) werden vom Vorhaben schließlich nicht in Anspruch genommen
(LANIS 2021). Hier liegen entsprechende Flächen westlich des Plangebietes.

3.4    Geoportal-Wasser RLP
Gewässer sind von der Planung nicht betroffen. Wasserschutzgebiete sind nicht bezeichnet.
Das Plangebiet weist eine Grundwasserneubildungsrate von 25-75 mm laut Geoportal auf.

3.5    Landesamt für Geologie und Bergbau
Im Plangebiet ist Lehmboden als Bodenart zu verzeichnen.

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Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath

                                                                 Abbildung 5: Ausschnitt aus dem
                                                                 Portal des Landesamtes für Geolo-
                                                                 gie und Bergbau

Die Feldkapazität wird als gering eingestuft. Die Bodenerosionsgefährdung für den Planbe-
reich wird zwischen hoch und gering eingestuft.

3.6    Umweltatlas Rheinland-Pfalz
Die Jahresmitteltemperatur für Jünkerath wird mit durschnittlich 7-8 Grad Celsius angegeben.
Der Jahresniederschlag liegt zwischen 900 und 1.000 (l/qm). Die thermische Situation wird als
mäßig warm eingestuft.

3.7    Forst
Waldflächen werden von der Planung nicht direkt tangiert. Der nördliche Teilbereich und der
mittlere Teil der Plangebietsflächen grenzen allerdings an Fichtenwaldflächen an. Hier sind im
weiteren Verfahren Abstimmungen mit dem Forst erforderlich, um die weitere Vorgehensweise
abzustimmen.

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Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ OG Jünkerath

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zu den Vorgaben übergeordneter Planungs-
eben – hier Regionaler Raumordnungsplan und Flächennutzungsplan der Verbandsge-
meinde Gerolstein auf den städtebaulichen Teil der Begründung verwiesen.
Die nachfolgende Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen entspricht
den Darstellungen des Fachbeitrages Naturschutz und der artenschutzrechtlichen Po-
tenzialanalyse.

4     BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER ERHEBLICHEN UMWELTAUS-
      WIRKUNGEN
4.1    Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu-
       stands (Basisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale

Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft Osteifel und liegt im Westen des Landschaftsraums
der Dollendorfer Kalkmulde. „Der zentrale Bereich des Landschaftsraums befindet sich im an-
grenzenden Nordrhein- Westfalen. Der flächenmäßig kleinere rheinland-pfälzische Teil ist ge-
prägt durch die Randbereiche der Kalkmulde und eines Kalksteinrückens mit durchschnittli-
chen Höhen zwischen 500 und 550 m ü. NN. Der Landschaftsraum fällt nach Süden zum Kylltal
und nach Norden zum Zentrum der Mulde ab und bildet damit die Wasserscheide zwischen
Kyll und Ahr. Das Relief ist durch flache Muldentäler und einzelne kleine Berge mit teils dolo-
mitischen Felsen insgesamt schwach gegliedert.
Durch das Vorherrschen von Ackerflächen und Grünland besitzt die Landschaft überwiegend
Offenlandcharakter. Neben intensiv genutzten Flächen sind Magerwiesen, Halbtrockenrasen
und Wacholderheiden relativ häufig, aber meist durch Verbuschung geprägt. Gebietsweise
wurden großflächige Wacholderheiden bereits vor 1940 in Ackerflächen umgewandelt oder
aufgeforstet.
Vereinzelt treten in Senken und Tälern Feuchtwiesen auf. Sie beherbergen als Besonderheit
seltene Kalkflachmoore. Wald nimmt nur einen geringen Flächenanteil ein und liegt v.a. ent-
lang steilerer Talflanken und vereinzelt auf Kuppen sowie im Bereich von Ausläufern des „Eich-
holz“-Rückens vor. Vorherrschend sind naturnah ausgebildete Laubwälder, entlang von Tal-
hängen häufig im Komplex mit Felsen und Trockenwäldern. Daneben beherrschen lokal Na-
delforste das Waldbild, insbesondere auf dem „Eichholz“- Rücken. Der Siedlungscharakter der
Dollendorfer Kalkmulde wird neben wenigen Einzelhöfen und Mühlen vor allem durch kleine
Reihen- und Haufendörfer geprägt, deren historische Ortskerne teilweise erhalten sind“ (LA-
NIS-Landschaftsraum Dollendorfer Kalkmulde).

4.1.1 Tiere, Pflanzen
Baubedingte Auswirkungen:
Heutige potentielle natürliche Vegetation
Für das Plangebiet ist als heutige potentiell natürliche Vegetation ein Hainsimsen-Buchenwald
und ein Waldgersten-Buchenwald ausgewiesen (siehe Abbildung 6).

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Abbildung 6: Heutige potentielle Vegetation im Umkreis des Plangebietes (rot); Quelle: Lan-
desamt für Umwelt (https://map-final.rlp-umwelt.de/Kartendienste/index.php?service=hpnv)

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Biotoptypen
Für die Bestandserfassung der im Plangebiet und der näheren Umgebung vorkommenden
Biotoptypen, wurde am 29.01.2021 eine Biotoptypenkartierung nach der „Biotopkartieranlei-
tung für Rheinland-Pfalz“ durchgeführt. Die Biotoptypen sind in der Abbildung 12 dargestellt
und in Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. im Anhang näher beschrie-
ben. Für eine eindeutigere Ansprache und Beschreibung der einzelnen Biotope, wurde das
Plangebiet in die drei Teilflächen A, B und C unterteilt (siehe Abbildung 7).

                                           C

                                           B

                                           A

Abbildung 7: Einzelne Teilflächen A, B und C im Plangebiet (rot); Quelle: Geobasisdaten der
Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (https://lvermgeo.rlp.de/de/geodaten-
geoshop/opendata/)

Die Offenlandflächen des Plangebietes bestehen aus artenarmen Fettwiesen (EA0, siehe Ab-
bildung 9) und einer Feldfutterbaufläche (HA8) mit Graseinsaat auf der Teilfläche B. Die Wiese
der Teilfläche A wird vermutlich zeitweise auch als Rinderweide genutzt (teilweise Zäunung).
Die Freiflächen sind größtenteils von ebenerdigen Baumhecken (BD6), bestehend aus Kir-
sche, Erle, Feldahorn, Eiche, Hasel, Eberesche, Holunder, Weißdorn, Schlehe, Ginster, etc.
begrenzt (siehe Abbildung 10). Die Artenzusammensetzungen sowie Pflegezustände der
Baumhecken variieren. Stellenweise gibt es größere Lücken innerhalb der Hecken. Das di-
rekte Umfeld des Plangebietes besteht zum Großteil aus strukturarmen Fichten- und Dougla-
sienbeständen (AJ0 und AL1) mit stellenweise großen Kahlschlagflächen (AT1) und teilweise
Pionierwaldstadien (AU2) sowie weiteren Fettwiesen und Feldfutterbauflächen.
Im Süden und Südwesten der Teilfläche A und B befinden sich strukturreiche Gebiete mit teil-
weise großen Schlehengebüschen (BB9) und kleinräumigen Brachen. Dazu gehören die
Stromtrasse mit Magerwiesenbrachenstruktur (EE4) und ein verbuschender Zipfel der Teilflä-
che A, auf dem sich verrotteter Kompost befindet (EE1). Diese Flächen grenzen an bzw. über-
lagern teilweise den LANIS-Biotopkomplex „Grünland-Magerrasenkomplexe am Geisberg

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nördlich von Stadtkyll“ (BK-5605-0280-2010).
Weitere kleinräumige, aber strukturreiche Flächen befinden sich südwestlich der Teilfläche B
mit einer stark verbuschten Grünlandbrache (BB3), die stellenweise noch offen und mager im
Unterwuchs ist und nördlich der Teilfläche B ein Gebüschstreifen (BB1) aus Schlehen und
Einzelbäumen, übergehend in einen Vorwald (AU2) aus Pappel und Birke mit vorgelagerten
Schlehen auf einem ehemaligen Weg.
Im Nordwesten grenzt die Teilfläche C an eine stark verbuschte Grünlandbrache (BB3) an.

Hier waren zum Zeitpunkt der Begehung die Spuren frischer Rodungsarbeiten zu sehen und
einige junge (Obst-) Bäume waren markiert.
Biotoptypen können nach Bierhals et al. (2004) im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz
unter Beurteilung ihrer Naturnähe, Seltenheit und ihrer Lebensraumeignung für Tier- und
Pflanzenarten in fünf Wertstufen eingeteilt werden:
     Wertstufe I (von geringer Bedeutung): Intensiv genutzte und artenarme Biotope (z.B.
        artenarme, mit Herbiziden behandelte Ackerflächen, Grünanlagen, bebaute Bereiche).
     Wertstufe II (von geringer bis allgemeiner Bedeutung): Stark anthropogen geprägte
        Biotope, die noch eine gewisse Bedeutung als Lebensraum für wildlebende Tier- und
        Pflanzenarten aufweisen (z.B. intensiv genutztes Dauergrünland).
     Wertstufe III (von allgemeiner Bedeutung): stärker durch Land- oder Forstwirtschaft
        geprägte Biotope, extensiv genutzte Biotope auf anthropogen stark veränderten Stand-
        orten oder junge Sukzessionsstadien.
     Wertstufe IV (von allgemeiner bis besonderer Bedeutung): Struktur- und artenärmere
        Ausprägungen von Biotoptypen der Wertstufe V, mäßig artenreiches Dauergrünland
        oder standorttypische Gehölzbiotope des Offenlandes.
     Wertstufe V (von besonderer Bedeutung): Gute Ausprägungen der meistens naturna-
        hen oder halbnatürlichen Biotoptypen, v.a. FFH-Lebensraumtypen und/oder gesetzlich
        geschützte Biotoptypen, vielfach auch Lebensraum gefährdeter Arten.

Der Feldfutterbaufläche im Plangebiet ist aufgrund ihrer intensiven Nutzung und artenarmen
Ausprägung die Wertstufe I zuzuordnen. Die Fettwiesen sowie die brachgefallene Fettwiese
im Süden der Planfläche A sind ebenfalls stark anthropogen geprägt und weisen die Wertstufe
II auf. Den Baum- und Strauchhecken im Plangebiet kann die Wertstufe IV zugeordnet werden.
Im Zuge des Planvorhabens sind keine Gehölzrodungen vorgesehen, sodass diese wertvollen
Elemente bestehen bleiben.

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Abbildung 8: Kartierte Biotope im und im näheren Umfeld des Plangebietes (rot); Quelle:
Google OpenStreetMap

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Abbildung 9: Fettwiese auf der Planfläche.

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Abbildung 10: Baumhecke zwischen den Teilflächen A und B.

4.1.2 Fläche / Boden / Wasser
Lehmböden
Keine Altlasten bekannt
Die Ackerzahlen liegen bei 20 bis 40 Bodenpunkten.
Eine spätere Rückgewinnung als landwirtschaftliche Fläche nach Nutzungsende der Anlage
ist ohne Altlast möglich.

Im Plangebiet ist eine nur geringe Bodenfunktionsbewertung nach ALEX 28 / LGB („Boden-
funktionsbewertung für die Planungspraxis“) festzustellen (www.lgbrlp.de).

Das Plangebiet gehört zur Planungseinheit „Kalkeifel“. Die Kuppen sind aus unterdevonischen
Tonschiefern und Grauwacken aufgebaut und in den Mulden haben sich im Mitteldevon Kalke,
Mergel, Dolomite und Kalksandsteine abgelagert.
Bei den Böden im Plangebiet handelt es sich um veränderte, mäßig bedeutsame Böden der
landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen. Sie weisen laut Landesamt für Geologie und
Bergbau-Kartenviewer die Bodenart sandiger Lehm und lehmiger Sand auf und sind charak-
terisiert durch eine geringe bis mittlere Feldkapazität und einem geringen bis mittleren durch-
wurzelbaren Raum von 30 bis 100 cm. Die Böden weisen ein geringes bis mittleres Ertrags-
potential auf, ihre Ackerzahl liegt zwischen 20 und 40. In der Bodenfunktionsbewertung

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werden die Böden des Plangebiets als sehr gering bis mittel eingestuft. Dabei wird lediglich
der südlichste Teil der Planfläche mit mittlerer Wertigkeit beurteilt (siehe Abbildung 11).
Das Plangebiet liegt auf einem Höhenrücken. Der mittlere und südliche Bereich des Plange-
biets fällt in nördliche bzw. südliche Richtung ab. Die Hangneigung nimmt zu den Randberei-
chen hin zu und beträgt bis zu 25%. Diese Bereiche weisen eine dementsprechend hohe Bo-
denerosionsgefährdung auf.
                                                     Bodenfunktions-
                                                     bewertung

Abbildung 11: Bodenfunktionsbewertung des Plangebietes (rot) und des Umfelds; Quelle: Lan-
desamt für Geologie und Bergbau (Kartenviewer (lgb-rlp.de))

4.1.3 Luft / Klima
Das Klima in der Dollendorfer Kalkmulde ist relativ kühl und regenreich. Die Apfelblüte beginnt,
je nach Höhenlage, zwischen dem 20. und 25. Mai. Der mittlere Niederschlag liegt zwischen
850 mm und 900 mm. Im Juli liegen die Temperaturen im Mittel bei 14 -15 °C und im Januar
bei -1 °C (Ministerium für Umwelt Rheinland-Pfalz, 1994). Das Plangebiet liegt in keinem be-
deutsamen Quell-, Abfluss- oder Zielgebiet für lokalklimatische Prozesse.

4.1.4 Landschaft und die biologische Vielfalt
des Plangebietes ist durch Flächen mit intensiver Landwirtschaft, bewaldete Hänge sowie ein-
zelne Gebüsche und Hecken geprägt. Im Osten des Plangebietes ist das Landschaftsbild be-
reits durch großvolumige Landwirtschaftsgebäude und durch die im Südwesten verlaufende
Hochspannungsleitung vorbelastet. Das Landschaftsbild aufwertende Strukturelemente sind
die Hecken, welche die landwirtschaftlichen Flächen einrahmen. Das Plangebiet liegt auf ei-
nem Höhenrücken. Der mittlere und südliche Bereich des Plangebiets fällt in nördliche und
südliche Richtung ab. Durch die Höhenlage bestehen von dem etwa 2 km entfernten Ort Dah-
lem und von den höher gelegenen Bereichen von Stadtkyll (ca. 3 km Entfernung) aus Sicht-
beziehung zu Teilen des Plangebietes (siehe Abbildung 12 und Abbildung 13). Außerhalb von
Ortschaften ist die Sichtbarkeit des Plangebietes aufgrund der Abschirmung durch Wald und
Hecken gering. Lediglich vom westlich gegenüberliegenden Hang besteht eine deutliche Ein-
sehbarkeit (Abbildung 14).

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Im Plangebiet selbst sowie im Umfeld des Plangebietes befinden sich keine besonderen wert-
gebenden touristischen Einrichtungen oder Landschaftselemente. Im Osten an das Plangebiet
angrenzend verläuft ein örtlicher Rundwanderweg, welcher zur Erholung (Wandern, Spazie-
ren) genutzt wird.

Abbildung 12: Blick in Richtung Norden auf die Ortsgemeinde Dahlem (roter Kreis) vom
höchstgelegensten Punkt des Plangebietes.

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Abbildung 13: Blick in Richtung Südwesten auf die höher gelegenen Bereiche der Orts-
gemeinde Stadtkyll (roter Kreis) vom höchstgelegensten Punkt des Plangebietes.

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Abbildung 14: Blick in Richtung Westen vom höchstgelegensten Punkt des Plangebietes.

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Abbildung 15: Blick in Richtung Osten vom höchstgelegensten Punkt des Plangebietes.

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4.1.5      Vorbelastungen
Im Planungsraum und seiner näheren Umgebung sind laut Fachbeitrag und Bestandsauf-
nahme folgende Vorbelastungen vorhanden:

   Landschaftsbild /Erholungseignung
          Fettwiesen, Feldfutterbaufläche mit Graseinsaat
          Feldwege, befestigt und unbefestigt

   Arten- und Biotoppotential
          Anthropogene Überformung durch intensive landwirtschaftliche Nutzung
          Anthropogene Überformung des Plangebietes durch Verdichtung
          landwirtschaftliche Wege mit verbunden mit Lärm- und Bewegungsunruhe

   Boden
          Bodenverdichtungen und -versieglungen

   Wasserhaushalt
          Veränderung des Bodenporenvolumens durch Verdichtungen (Feldwege, regelmäßi-
           ges Befahren der Acker- und Wiesenflächen)

   Lokalklima
          -

4.2       Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne
          des Bundesnaturschutzgesetzes
Natura 2000-Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.

4.3       Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit
          sowie die Bevölkerung insgesamt
Für das Schutzgut Mensch sind im Zusammenhang mit der vorliegenden Planung Auswirkun-
gen auf die Erholungsfunktion (Lärm, Landschaftsbild) von Bedeutung.
Nach derzeitigem Planungsstand sind keine wesentlichen Auswirkungen für die angrenzenden
Nachbarnutzungen zu erwarten. Es gehen geringe Lärmemissionen von der Anlage aus. Nach
BImSchV schützenswerte Bereiche sind nicht betroffen.
Blendwirkungen sind aufgrund der Ausrichtung der Module nach Süden und aufgrund der vor-
handenen Grünstrikturen und der geplanten Eingrünung fast vollständig ausgeschlossen.
Die gegenwärtige Naherholungsfunktion ist von geringer Bedeutung.

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4.4    Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Bau-, Anlagen- und Betriebsbedingte Auswirkungen:
Verlust bzw. technische Überprägung von schützenswerten Kultur-, Bau- und Bodendenkmä-
lern
Im Wirkraum der Planung befinden sich keine schützenswerten Kultur-, Bau- und Bodendenk-
mäler.
Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Schutzgutes Kultur- und Sachgü-
ter können ausgeschlossen werden.Grundsätzlich wird auf die Anzeige-, Erhaltungs-
und Ablieferungspflicht für archäologische Funde bzw. Befunde verwiesen (§ 16–19
DSchG RLP).

4.5    Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen
       und Abwässern
Amtliche Angaben über evtl. Altlastenverdachtsflächen liegen derzeit nicht vor.

4.6    Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung
       von Energie
Die Planung soll die Nutzung erneuerbarer Energien grundsätzlich ermöglichen. Gesamtpla-
nung dient explizit der CO2 Senkung und der Sicherung der Energieversorgung; keine Luft-
schadstoff-Emissionen durch den Betrieb der Anlage.

4.7    Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbe-
       sondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
Keine aktuellen Daten für die Planung abzuleiten

4.8    Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch
       Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union
       festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden
Aufgrund der Lage und der Bauweise der Anlagen sind Auswirkungen auf das Klima nicht zu
erwarten. Relevante Immissionsvorbelastungen der Lufthygiene (z.B. durch Straßenverkehr)
sind ebenso lokal nicht festzustellen.

4.9    Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind mit Umsetzung der Planung möglich, es
ist aber davon auszugehen, dass sie nicht wesentlich über die zu beschreibenden Wirkungen
der einzelnen Schutzgüter hinausgehen. Eine gesonderte Ermittlung und Bewertung von
Wechselwirkungen erfolgt daher nur, falls sich im Einzelfall Anhaltspunkte für eine erheblich
über die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter hinausgehende Betroffenheit ergeben
Wechselwirkungen bzw. Sekundärwirkungen mit anderen Planungen, Nutzungen oder Funk-
tionen sind nicht bekannt und aufgrund der ausgewerteten Fachplanungen nicht zu erwarten.
Auch im Umfeld des Vorhabens sind maßnahmenbedingt keine weiteren Auswirkungen zu
erwarten.

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Das Vorhaben ist nicht UVP-pflichtig (Anlage 1).

4.10 Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan
     zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten
     sind
Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorha-
ben für schwere Unfälle oder Katastrophen sind nicht zu erwarten.

4.11 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei
     Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung (‚Status-Quo-Prognose’ / Berücksichtigung der ‚Nullvari-
ante’) würde die landwirtschaftlichen Intensivnutzung der Flächen weiterhin Bestand haben.

4.12 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der
     Planung
Die Umsetzung des Bebauungsplanentwurfs sieht den Bau einer Freiflächenphotovoltaikan-
lage in den genannten Plangebieten vor. Die Bereiche werden eingezäunt. Unter den Anlagen
werden sich Magerwiesen entwickeln. Darüber hinaus sind randliche Eingrünungen vorgese-
hen. Es wird zu einer CO2 Senkung kommen. Die Anlage dient der Sicherung der Energiever-
sorgung.

Im folgenden wird die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung für die
einzelnen Schutzgüter zusammenfassend dargestellt:

 Schutzgut                  Veränderungen, die sich für die einzelnen Auswirkungen
                            Schutzgüter ergeben
 Tiere / Pflanzen
                                                                                            gering
 Auswirkungen   während        Während der Bauzeit kommt es zeitlich auf wenige Wo-
 der Bauphase der geplan-       chen begrenzt zu Lärmbelästigungen und Erschütte-
 ten Vorhaben                   rungen durch das Rammen der Pfosten der Unterkon-
                                struktion. Über mehrere Wochen halten sich Personen
                                und Fahrzeuge auf der Fläche auf. Dadurch kann es zu
                                Fluchtreaktionen von Tieren kommen. Die Kommunika-
                                tion durch Laute (z.B. Vogelsang) kann beeinträchtigt
                                sein. Nach dem Eingriff ist jedoch mit einer raschen
                                Rückkehr in den dann weitgehend störungsfreien Be-
                                reich zu rechnen.
                                                                                            gering
 Auswirkungen    während       Anlagen- und betriebsbedingt: Der bisherige „Lebens-
 der Betriebsphase der ge-      raum" wird in extensives Grünland und Hecken umge-
 planten Vorhaben               wandelt und steht weiterhin für Flora und Fauna zur
                                Verfügung. Die Nutzung wird weiter reduziert und der
                                Einsatz von Düngemitteln und Herbiziden völlig einge-
                                stellt. Durch Einzäunung des Bereichs mit 10 cm Bo-
                                denfreiheit bleiben Wanderungen von Klein- bis Mittel-
                                säugern weiter möglich. Für größere Tiere ergibt sich
                                eine Barrierewirkung. Umgekehrt werden Rückzugs-
                                räume für schutzsuchende Tierarten geschaffen.

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                               Seltene / geschützte Pflanzen- und Tierarten sind nicht
                                betroffen.

Baubedingte Auswirkungen:

Störung und Vertreibung von Tieren durch Lärm, Erschütterungen, stoffliche Emissionen
(Staub- und Abgasemissionen) und optische Störungen
Da sich das Plangebiet auf einer landwirtschaftlich intensiv genutzten bzw. strak anthropogen
geprägten Fläche befindet, bestehen bezogen auf die vorgenannten Wirkungen bereits erheb-
liche Vorbelastungen. Durch landwirtschaftliche Maschinen sind bereits Beunruhigung, Er-
schütterung, Lärm, Staubentwicklung, Luftverwirbelung und Schadstoffeinträge im Plangebiet
zu verzeichnen.

Im Zuge der Baumaßnahmen (Zaunbau, Ausheben von Kabelgräben, Rammen der Ständer
und Bau der Betriebsgebäude) ist jedoch kurzfristig mit einer erhöhten Lärmentwicklung, zu-
sätzlichen Erschütterungen, einer Zunahme der Staub und Abgasemissionen sowie zusätzli-
chen optischen Störungen durch Baufahrzeuge und Bauarbeiter zu rechnen. Hierdurch kön-
nen Tiere während ihrer Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- und Überwinterungszeit gestört
und aus ihren Lebensräumen vertrieben werden. Um dies zu vermeiden, müssen die Bauar-
beiten im Spätherbst sowie Winter erfolgen. Durch den Beginn der Bauarbeiten nach der Vo-
gelbrutzeit (ab Oktober) und Beendigung dieser vor Beginn der Brutzeit (ab März) kann das
Risiko einer Störung von Brutvögeln im Wirkraum der Planung ausgeschlossen werden.

Um auch eine kurzzeitige Störung potenziell vorkommender, schlafender Haselmäuse durch
Bauarbeiten im Winter zu minimieren, muss der Bau in den sensiblen Bereichen (20m zu po-
tenziellen Winterquartieren) bereits Anfang Oktober erfolgen, also nach der Vogelbrutzeit, aber
noch vor dem Winterschlaf der Haselmäuse (siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht ge-
funden werden.).

Nahrungsgäste der Planfläche können den kurzfristigen Störungen durch die Bauarbeiten aus-
weichen und angrenzende Flächen aufsuchen, die in ausreichender Anzahl und in vergleich-
barer Ausprägung im Umfeld der Planung zur Verfügung stehen. Diese Störung ist daher nicht
als erheblich anzusehen.

        V: Baumaßnahmen müssen zwischen Anfang Oktober und Ende Februar (außerhalb
           der Brutsaison) durchgeführt werden.
        V: Baubeginn in sensiblen Bereichen bereits Anfang Oktober (vor Beginn des Winter-
           schlafs der Haselmaus).

                                                 27

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Abbildung 16: Haselmaus bedingter sensibler Bereich (rot) in dem Bauarbeiten im Oktober
erfolgen müssen.

Zerstörung der Vegetation und Verlust potenzieller Habitatstrukturen durch die Bebauung
Da das Plangebiet größtenteils auf artenarmer, landwirtschaftlich intensiv genutzter Fläche
liegt und keine Gehölzrodungen geplant sind, werden im Zuge der Bauarbeiten keine wertvol-
len Vegetationsbestände zerstört und dieser Konflikt ist generell als gering zu bewerten.
        V: Verzicht auf Gehölzrodungen

Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten durch nächtliche Beleuchtung
Durch eine nächtliche Beleuchtung der Baustelle können Fledermäuse und nachtaktive Vögel
beim Jagen und damit beim Nahrungserwerb gestört werden. Auf Nachtbaustellen sollte zum
Schutz von Fledermäusen und Nachtvögel deshalb verzichtet werden.
       V: Verzicht auf Nachtbaustellen und nächtlicher Beleuchtung der Baustellen.

Anlagebedingte Auswirkungen:
Verlust/Veränderung von Habitaten für Tiere und Pflanzen durch die Flächenversiegelung/
-überbauung, Silhouetteneffekt
Die Überdeckung des Bodens durch die Module führt zu einer Verschattung und einer Verän-
derung der Niederschlagsmenge in den Bereichen unter den Modulen und somit zu veränder-
ten Habitateignungen für Pflanzen. Aufgrund der Flächenversiegelung durch die Modulpfosten
und dem Bau der Betriebsgebäude gehen zusätzlich Vegetationsstandorte verloren. Diese
Auswirkungen betreffen nur artenarme, landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen mit einer
geringen bis allgemeinen Wertigkeit (siehe Kapitel 2.7) und die Versiegelung erfolgt kleinräu-
mig (V8). Damit ist dieser Konflikt als gering zu bewerten.

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Die Sichtbarkeit der Module kann auf der Anlagenfläche sowie auf benachbarten Flächen
durch Stör- und Scheuchwirkungen (Silhouetteneffekt) eine Entwertung von avifaunistischen
Habitaten bewirken. Das betrifft besonders Arten, die gegenüber vertikalen Strukturen mit Mei-
dungsverhalten reagieren (z.B. Feldlerche und einige rastende Wasservögel). Durch die be-
reits vorhandene/geplante randliche Eingrünung werden solche Auswirkungen gemindert. Im
Rahmen der Artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse (siehe Kapitel 5) konnte ermittelt wer-
den, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Fauna auf der Planfläche unter Berücksichti-
gung der Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten ist. Für bodenbrütenden Arten des Of-
fenlandes müssen allerdings nach Prüfung auf deren Vorkommen (Bodenbrüterkartierung
2021) gegebenenfalls noch Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Habitaten beachtet
werden.
        (V): Weitere Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Habitaten (Abstand der Modul-
             reihen) ergeben sich ggf. noch durch die Bodenbrüter-Kartierung 2021.

Zerschneidung von Lebensräumen, Barrierewirkung
Die aus versicherungsgründen i.d.R. notwendige Umzäunung der Anlage, kann zu einer Zer-
schneidung von Lebensräumen bzw. Barrierewirkung für flugunfähige Arten führen. Um Durch-
lässe für Klein- und Mittelsäuger zu schaffen, sollte der Bodenabstand des Zaunes mindestens
10 cm, besser 20 cm betragen. Zudem sollte auf den Einsatz von Stacheldraht verzichtet wer-
den. Durch diese Maßnahmen bleibt die Fläche für artenschutzrechtlich relevante Arten wie
Wildkatze, Rebhuhn etc. zugänglich (siehe Kapitel 5.3).

        V: Zaungestaltung mit Durchlässen für Klein- und Mittelsäuger (min. 10 cm, besser
           20 cm Bodenabstand, kein Stacheldraht).

Betriebsbedingte Auswirkungen:
Störungen von nachtaktiven Tieren durch Außenbeleuchtung
Zum Schutz der Anlage vor Diebstahl und Vandalismus, ist es möglich, dass Teile der Plan-
fläche beleuchtet werden. Dadurch können Störungen von lichtempfindlichen Vogel- und Fle-
dermausarten auftreten. Bei der Außenbeleuchtung sind deshalb insektenfreundliche Lampen
mit Abstrahlung nach unten einzusetzen. Durch den Einsatz von Abschaltzeiten und Bewe-
gungsmeldern kann die Lichtemission weiter verringert werden.
       V: Wenn möglich Verzicht auf eine Beleuchtung der Anlage. Bei Außenbeleuchtun-
            gen, sind insektenfreundliche Lampen mit Abstrahlung nach unten einzusetzen.
            Durch den Einsatz von Abschaltzeiten und Bewegungsmeldern kann weiterhin die
            Lichtemission verringert werden.

Gesamtbewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Flora und Fauna:
Von Versiegelung und Überdeckung betroffene Vegetationsstandorte weisen keinen wertvol-
len Bewuchs auf, weshalb das Konfliktpotenzial diesbezüglich als gering zu bewerten ist. Unter
der Voraussetzung, dass keine Gehölzrodungen stattfinden (V11), die Baumaßnahmen au-
ßerhalb der Brutsaison (V9) und in sensiblen Bereichen bereits Anfang Oktober (V10) durch-
geführt werden und auf Nachtbaustellen verzichtet wird (V12), sind keine erheblichen und
langfristigen Beeinträchtigungen für Tiere durch die Baumaßnahmen zu erwarten.
Die Auswirkungen der Anlage selbst sind teilweise noch zu prüfen: Es muss eine Kartierung
der Bodenbrüter im Planungsbereich durchgeführt werden, um ggf. notwendige Vermeidungs-
maßnahmen zum Erhalt/Widerherstellung der Habitateignung für diese Artengruppe auf der
Fläche zu ermitteln. Weiterhin ist auf die Durchlässigkeit des Zauns der Anlage für Klein- und

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Mittelsäuger zu achten, um den Lebensraumverlust für Tiere zu minimieren (V13). Auf eine
nächtliche Beleuchtung der Anlage sollte zum Schutz nachtaktiver Tiere soweit möglich ver-
zichtet werden (V14). Die Modultische selbst können von manchen Vogelarten als Ansitz-
/Singwarte und die Holzgestelle der Trägersysteme als Niststrukturen genutzt werden, was
eine Aufwertung der im Plangebiet vorhandenen Habitatstrukturen bedeutet. Bei der Futtersu-
che im Winter nutzen Nahrungsgäste außerdem gerne die lange schneefrei bleibenden Flä-
chen unter den Modultischen.
Positiv kann sich auch die betriebsbedingte Umnutzung der Fläche auf die Tier- und Pflanzen-
welt des Plangebietes auswirken. Durch die geplante extensive Pflege, kann generell von einer
Aufwertung der Lebensraumfunktion ausgegangen werden. Erwartet werden dabei z.B. eine
Erhöhung der Strukturvielfalt und Habitatqualität, die Entwicklung artenreicher Pflanzengesell-
schaften und Erhöhung der Insektenvielfalt sowie damit einhergehend eine verbesserte Nah-
rungssituation für herbivore und karnivore Tierarten entlang der Nahrungskette.

Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen der Schutzgüter Flora und Fauna kön-
nen bei Beachtung der Vermeidungsmaßnahmen größtenteils ausgeschlossen werden.
Um eine vollständige Bewertung vornehmen zu können, müssen die Ergebnisse und
Auswertung der Bodenbrüter-Kartierung abgewartet werden.

 Schutzgut                  Veränderungen, die sich für die einzelnen Auswirkungen
                            Schutzgüter ergeben
 Fläche / Boden
                                                                                              gering
 Auswirkungen   während        Bereichsweise kommt es durch Baustellenverkehr zu
 der Bauphase der geplan-       einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen
 ten Vorhaben
                                                                                              gering
 Auswirkungen    während       Durch die zukünftige Überstellung der Fläche mit Solar-
 der Betriebsphase der ge-      modulen wird der Boden nur im Umfang von wenigen
 planten Vorhaben               Prozenten Flächenanteil durch Pfostenträger und die-
                                nende kleine Bauwerke (Kabelkästen, Trafostation
                                o.ä.) versiegelt. Durch die Bautätigkeit wird im Bereich
                                von Kabelgräben das Bodengefüge verändert. Die Fil-
                                ter-, Puffer-, Retentions- und Speicherkapazität des Bo-
                                dens wird dadurch kaum gemindert. Betriebsbedingt
                                sind ebenfalls keine wesentlichen Auswirkungen zu er-
                                warten. Durch die Umwandlung von Grünland, in exten-
                                sives Grünland und durch Anlage und Erhalt von Ge-
                                hölzen, wird der Eingriff in Natur und Landschaft soweit
                                wie möglich minimiert.

 Schutzgut                  Veränderungen, die sich für die einzelnen Auswirkungen
                            Schutzgüter ergeben
 Wasser
                                                                                              gering
 Auswirkungen   während        Durch die aufgeständerte Bauweise sind durch die
 der Bauphase der geplan-       Bautätigkeit keine stofflichen und physikalischen Belas-
 ten Vorhaben                   tungen des Grundwassers zu erwarten.
                                                                                              gering
 Auswirkungen    während       Durch die zukünftige Überstellung der Fläche mit Solar-
 der Betriebsphase der ge-      modulen wird der Boden nur im Umfang von wenigen
 planten Vorhaben               Prozenten Flächenanteil durch Pfostenträger und die-
                                nende kleine Bauwerke (Kabelkästen, Trafostation

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                                o.ä.) versiegelt. Durch die Bautätigkeit wird im Bereich
                                von Kabelgräben das Bodengefüge verändert. Die Fil-
                                ter-, Puffer-, Retentions- und Speicherkapazität des Bo-
                                dens wird dadurch kaum gemindert. Betriebsbedingt
                                sind ebenfalls keine wesentlichen Auswirkungen zu er-
                                warten. Durch die Umwandlung von Grünland, in exten-
                                sives Grünland und durch Anlage und Erhalt von Ge-
                                hölzen, wird der Eingriff in Natur und Landschaft soweit
                                wie möglich minimiert.
                               Durch Anlage und Betrieb der Anlage wird das Grund-
                                wasser nicht belastet. Belastungen durch Stoffeinträge
                                in den Boden sind daher nicht zu erwarten.
                               Durch die Herausnahme aus der sonstigen Nutzung,
                                werden potentielle Schadstoffeinträge vermieden, wo-
                                mit auch ein verbesserter Schutz des Grundwassers
                                verbunden ist.
                               Der auf den Modulen erhöhte Oberflächenwasserab-
                                fluss wird auf der künftig mit dauerhaftem Bewuchs ver-
                                sehenen Fläche zurück gehalten. Aus dem Gebiet her-
                                aus kommen somit keine erhöhten Abflüsse. Eventuell
                                sind zu den unterliegenden Grundstücken Mulden im
                                Randbereich zu erstellen, die den Abfluss des Nieder-
                                schlagswassers aus dem Plangebiet verhindern.

Lehmböden
Keine Altlasten bekannt
Die Ackerzahlen liegen bei 20 bis 40 Bodenpunkten.
Eine spätere Rückgewinnung als landwirtschaftliche Fläche nach Nutzungsende der Anlage
ist ohne Altlast möglich.
Im Plangebiet ist eine nur geringe Bodenfunktionsbewertung nach ALEX 28 / LGB („Boden-
funktionsbewertung für die Planungspraxis“) festzustellen (www.lgbrlp.de).

Baubedingte Auswirkungen:
Verringerung der Bodenfunktionen durch Bodenverdichtungen, Teilversiegelungen sowie Bo-
denbewegungen und Umlagerungen
Durch das Planvorhaben sind während der Bauphase Eingriffe in den Boden notwendig. Es
müssen Kabelgräben ausgehoben und der Boden dementsprechend bewegt und umgelagert
werden. Zudem wird durch Baufahrzeuge eine Verdichtung des Bodens hervorgerufen. Wei-
terhin bewirkt das Anlegen von geschotterten Zufahrtswegen, Lagerplätzen und Abstellflächen
eine Teilversiegelung der Flächen.

Diese Eingriffe verursachen eine punktuelle Veränderung bzw. Zerstörung des Bodengefüges
und führen somit zur Veränderung der Bodeneigenschaften. Funktionen wie die Versickerung
bzw. Verdunstung von Wasser und das Filter-, Puffer- und Transformationsvermögen und die
Durchwurzelbarkeit des Bodens werden gestört.
Durch das Vermeiden von Bauarbeiten bei anhaltender Bodennässe und die Verwendung von
wasserdurchlässigen Bodenbelägen für Wege und Lagerplätze etc. lassen sich jedoch
schwerwiegende Verdichtungen und Versiegelungen vermeiden.

        V: Beschränkung der baubedingten Flächenbeanspruchung auf ein Minimum.

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