II/101 - Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil ...
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II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil Völklingen ENTWURF 29.01.2018
II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen Im Auftrag: ALDI GmbH & Co. KG Am Bommersbacher Hof 1-5, 66359 Bous IMPRESSUM Stand: 29.01.2018, Entwurf Verantwortlich: Geschäftsführende Gesellschafter Dipl.-Ing. Hugo Kern, Raum- und Umweltplaner Dipl.-Ing. Sarah End, Stadtplanerin AKS Projektbearbeitung: Daniel Steffes, M.A. Geograph Hinweis: Inhalte, Fotos und sonstige Abbildungen sind geistiges Eigentum der Kernplan GmbH oder des Auftraggebers und somit urheberrechtlich geschützt (bei gesondert gekenn- zeichneten Abbildungen liegen die jeweiligen Bildrechte/Nutzungsrechte beim Auftrag- geber oder bei Dritten). Sämtliche Inhalte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Kernplan GmbH bzw. des Auftraggebers (auch auszugsweise) vervielfältigt, verbreitet, weitergegeben oder auf sonstige Art und Weise genutzt werden. Sämtliche Nutzungsrechte verbleiben bei der Kernplan GmbH bzw. beim Auftraggeber. Kirchenstraße 12 · 66557 Illingen Tel. 0 68 25 - 4 04 10 70 Fax 0 68 25 - 4 04 10 79 www.kernplan.de · info@kernplan.de
Vorbemerkungen, Anlass und Ziele der Planung 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen 6 Das Projekt 17 Begründungen der Festsetzungen und weitere Planinhalte 18 Auswirkungen des Bebauungsplanes, Abwägung 21 Anlage: Vorprüfung nach UVPG INHALT Anlage: Auswirkungsanalyse Erweiterung ALDI Völklingen, Im Betzen „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 3 www.kernplan.de
Vorbemerkungen, Anlass und Ziele der Planung Die ALDI GmbH & Co. KG betreibt in der Die „Auswirkungsanalyse Erweiterung ALDI Das beschleunigte Verfahren ist ausge- Mittelstadt Völklingen, im Stadtteil Völklin- Völklingen, Im Betzen 1“ der Gesellschaft schlossen, wenn durch den Bebauungsplan gen, eine Filiale. Die Nachfrage der Kunden für Markt- und Absatzforschung mbH; Lud- die Zulässigkeit von Vorhaben begründet ist nach wie vor hoch. Der Standort ent- wigsburg (Stand: 25.01.2018) hat nachge- wird, die einer Pflicht zur Durchführung spricht jedoch nicht mehr den zeitgemäßen wiesen, dass die durch das Erweiterungs- einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anforderungen. vorhaben von Aldi ausgelösten Umsatzum- UVPG oder nach Landesrecht unterliegen. verteilungseffekte zu keinen städtebaulich Nach den Bestimmungen der Nrn. 18.6 und Das neue Konzept der Firma ALDI sieht die relevanten Auswirkungen im Lebensmittel- 18.8 der Anlage 1 zum UVPG bzw. der Erweiterung der Verkaufsfläche von aktuell bereich führen werden. Das Vorhaben dient Nrn. 3.6 und 3.8 des SaarlUVPG ist bei ca. 950 qm auf maximal 1.290 qm durch in erster Linie der Modernisierung und An- einem Bau eines Einkaufszentrums, eines einen Anbau an das Bestandsgebäude des passung des Aldi-Marktes an aktuelle und großflächigen Einzelhandelsbetriebes oder Lebensmitteldiscounters vor. Aus betriebli- künftige Kunden- und Logistikanforderun- eines sonstigen großflächigen Handelsbe- cher Sicht ergibt sich die Notwendigkeit zur gen. Auswirkungen auf die Entwicklung triebes im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Optimierung der bestehenden Filiale und zentraler Versorgungsbereiche (Innenstadt BauNVO, für den in „sonstigen Gebieten“ Steigerung der Attraktivität des Marktes Völklingen) oder auf die verbrauchernahe bzw. im Innenbereich ein Bebauungsplan (Verbesserung der Barrierefreiheit und der Versorgung können ausgeschlossen wer- aufgestellt, geändert oder ergänzt wird und Logistik). Eine Erweiterung der Verkaufsflä- den. Auch die landesplanerischen Vorgaben dessen zulässige Geschossfläche zwischen che ist erforderlich, um das aktuelle Sorti- werden eingehalten. 1.200 qm und 5.000 qm beträgt, eine all- ment der Firma ALDI weiterhin anbieten zu gemeine Vorprüfung des Einzelfalls durch- können und gleichzeitig den veränderten Der Geltungsbereich des vorhabenbezo- zuführen. Der Schwellenwert von 1.200 qm Anforderungen der Kunden gerecht zu wer- genen Bebauungsplanes umfasst eine Flä- Geschossfläche wird im vorliegenden Fall den. Die Erweiterung dient somit nicht der che von ca. 7.800 qm. überschritten, weshalb eine entsprechende Ausweitung des Sortimentes, sondern ins- Vorprüfung erforderlich ist. besondere der Optimierung betrieblicher Mit der Erstellung des vorhabenbezogenen Abläufe sowie der Verbesserung der Waren- Bebauungsplanes und der Durchführung Bei der allgemeinen Vorprüfung ist die Anla- präsentation und Barrierefreiheit. des Verfahrens wurde die Kernplan Gesell- ge 2 zum UVPG heranzuziehen, um im Rah- schaft für Städtebau und Kommunikation men einer überschlägigen Prüfung festzu- Durch die bauliche Erweiterung ergibt sich mbH, Kirchenstraße 12, 66557 Illingen, be- stellen, ob die Planung erhebliche nachteili- darüber hinaus die Möglichkeit der Um- auftragt. ge Umweltauswirkungen haben kann, die strukturierung der Verkaufsräume. Damit nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwä- kann auch die langfristige Sicherung des gung zu berücksichtigen wären. Versorgungsstandortes gewährleistet wer- Verfahrensart den. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB (Be- Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles bauungspläne der Innenentwicklung) gem. § 3c UVPG kommt zu dem Ergebnis, Das Vorhaben ist nach aktueller Rechts- dass keine erheblichen Umweltauswirkun- grundlage nicht realisierungsfähig. Zur durchgeführt. Es handelt es sich bei der Pla- nung um eine Maßnahme der Innenent- gen zu erwarten sind. Eine Umweltverträg- Schaffung der planungsrechtlichen Voraus- lichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Die setzungen für die Zulässigkeit der Planung wicklung (Nachverdichtung). Mit dem Ge- setz zur Erleichterung von Planungsvorha- Ergebnisse dieser überschlägigen Prüfung bedarf es daher gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 sind der entsprechenden Tabelle im Anhang Abs. 1 BauGB der Aufstellung eines vorha- ben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006, das mit der No- zu entnehmen. benbezogenen Bebauungsplanes. vellierung des Baugesetzbuches am 1. Ja- Die Vorschriften des vereinfachten Verfah- Die Mittelstadt Völklingen hat somit nach nuar 2007 in Kraft trat, fällt die seit Juli rens nach § 13 BauGB gelten entsprechend. § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB 2004 vorgesehene förmliche Umweltprü- i.V.m. § 12 BauGB auf Antrag des Vorha- fung bei Bebauungsplänen der Größenord- Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 benträgers die Aufstellung des nung bis zu 20.000 qm weg. Dies trifft für Abs. 2 und 3 BauGB und § 13a Abs. 2 und vorhabenbezogenen Bebauungsplanes den vorliegenden Bebauungsplan zu, da 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI- das Plangebiet lediglich eine Fläche von ca. § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht Markt Im Betzen“ beschlossen. 7.800 qm in Anspruch nimmt. nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Weitere Voraussetzung der Anwendung des bezogener Informationen verfügbar sind, „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI- § 13a BauGB ist, dass keine Anhaltspunkte der zusammenfassenden Erklärung nach Markt Im Betzen“ ersetzt in seinem Gel- für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 § 10a Abs. 1 BauGB und von der frühzeiti- tungsbereich den rechtskräftigen Bebau- Nr. 7b BauGB genannten Umweltbelange gen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 ungsplan „Gewerbegebiet östlich der Karo- vorliegen. Dies trifft für den vorliegenden Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen lingerstraße“ von 1997. Bebauungsplan zu. wird. „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 4 www.kernplan.de
Flächennutzungsplan Der aktuell rechtswirksame Flächennut- zungsplan des Regionalverbandes Saarbrü- cken stellt für das Gebiet eine gewerbliche Baufläche dar. Somit ist der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwi- ckelt. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Be- richtigung anzupassen. Voraussetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Zur Schaffung von Baurecht durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: • Der Vorhaben- und Erschließungsplan, der eine umfassende Gesamtbeschrei- bung des Vorhabens enthält, ist von dem Vorhabenträger zu erarbeiten, der Kommune vorzulegen und abzustim- men. • Der Durchführungsvertrag, in dem sich der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Kommune abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschlie- ßungskosten ganz oder teilweise ver- pflichtet, ist vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes zwischen Vorhabenträger und Kommune abzuschließen. • Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird gem. § 12 BauGB Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Durchführungsvertrag und die darin enthaltenen Verpflichtungen des Vorha- benträgers hingegen bleiben rechtlich gegenüber dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan selbstständig. „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 5 www.kernplan.de
Grundlagen und Rahmenbedingungen Lage und Begrenzung des Die genauen Grenzen des Geltungsberei- Das Plangebiet befindet sich vollständig im räumlichen Geltungsbereiches ches sind der Planzeichnung des Bebau- Eigentum des Vorhabenträgers. ungsplanes zu entnehmen. Das Plangebiet liegt südlich der Innenstadt Völklingen, östlich der Karolingerstraße Topografie des Plangebietes (L136), unmittelbar an der Straße „Im Bet- Nutzung des Plangebietes und Ein Großteil des Plangebietes stellt sich auf- zen“. Umgebungsnutzung, Eigen- grund der derzeitigen Nutzung als ver- tumsverhältnisse gleichsweise eben dar. Lediglich der südöst- Der Geltungsbereich des vorhabenbezoge- Die direkte Umgebung des Plangebietes ist lich des Bestandsmarktes gelegene Bereich nen Bebauungsplanes wird wie folgt be- überwiegend durch gewerbliche Nutzung weist ein Gefälle zum Leinpfad und im wei- grenzt: sowie die Bahntrasse geprägt. Östlich teren Verlauf zur Saar nach Südosten hin • im Norden durch einen Grünstreifen so- grenzt der Leinpfad an das Plangebiet an, auf. wie die daran angrenzende Bahntrasse welcher wiederum entlang der nördlichen Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die (Trier - Saarbrücken), Saarseite verläuft. Im Süden grenzt das Topografie in irgendeiner Weise auf die • im Osten durch einen Grünstreifen so- Plangebiet direkt an die Stellplatzflächen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes wie den daran angrenzenden Leinpfad des Takko-Textilmarktes an. Im Westen (insbesondere Festsetzung der Baufenster) und die Saar, grenzt der ALDI-Markt unmittelbar an die auswirken wird. • im Süden durch das Betriebsgelände Außenschauplätze des Autohauses Bunk des Takko-Textilmarktes, an. Im Norden des Geltungsbereiches trennt ein mit Gehölzbestand versehener Grün- Verkehrsanbindung • im Westen durch das Betriebsgelände streifen das Plangebiet von der Bahntrasse des Autohauses Bunk GmbH & Co.. Das Gelände des ALDI-Marktes ist heute (Trier -Saarbrücken) ab. über die Straße „Im Betzen“ an das örtliche ar 3. Janu es 1 ße d Stra ) B 51 nge nte ( Südta n) aarbrücke i er - S tras se (Tr Bahn PLANGEBIET 36) ße (L1 Autohaus gerstra Dechent kko Ta Karolin Autohaus Bunk d GmbH & Co. fa inp Le ar Sa Aral d 0 fa 62 inp A Le Shell Orthofoto des Geltungsbereiches; ohne Maßstab; Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 6 www.kernplan.de
Verkehrsnetz angeschlossen. Im Weiteren Verlauf bindet die Karolingerstraße (L136) das Plangebiet an das überörtliche Ver- kehrsnetz (A620) an. Das Plangebiet ist auf- grund der Vornutzung bereits erschlossen. Weiterer Erschließungsanlagen bedarf es zur Realisierung des Vorhabens nicht. Ver- und Entsorgung Die für das Vorhaben erforderliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist bereits vorhan- den. Anschlusspunkte befinden sich in un- mittelbarer Nähe des Plangebietes. Die nach § 49 a SWG geltenden Vorgaben zur Beseitigung des Niederschlagswassers (Nutzung, Versickerung, Verrieselung, Ein- leitung des Niederschlagswassers in ein oberirdisches Gewässer) sind hier nicht an- Blick von Westen auf das bestehende ALDI-Gebäude mit Stellplatzflächen im Vordergrund zuwenden, da das Grundstück vor dem Jahr 1999 bereits bebaut, damit befestigt und noch mit den Ver- und Entsorgungsträgern jährig in Völklingen bestehenden Aldi-Mark- an die öffentliche Kanalisation angeschlos- abgestimmt werden. tes am Standort „Im Betzen“. Im Zuge der sen war. Modernisierung soll die Verkaufsfläche (= Gemäß des Kartendienstes zur potenziellen VK) des Lebensmitteldiscounters von der- Versickerungseignung ist der Geltungsbe- Fachgutachten „Auswirkungs- zeit 947 m² auf dann ca. 1.290 m² erweitert reich für eine Versickerung nicht geeignet analyse Erweiterung ALDI Völk- werden, sodass sich eine Erweiterungsflä- (Quelle: LVGL, GeoPortal Saarland, Stand lingen, Im Betzen 1“ che von rd. 340 m² ergibt. Die Erweiterung der Abfrage: 19.12.2017). der Verkaufsfläche soll durch einen Anbau Die GMA - Gesellschaft für Markt- und Ab- im südlichen Teil des Gebäudes erfolgen. Ein Vorfluter (Saar) ist in kurzer Entfernung satzforschung mbH; Ludwigsburg wurde Ziel der Erweiterung ist es, durch eine groß- südlich des Plangebiets vorhanden. mit der einzelhandelsgutachtlichen Bewer- zügigere Gestaltung des Verkaufsraumes tung der zu erwartenden Auswirkungen der und eine optimierte Warenpräsentation die Da es sich nur um eine Erweiterung handelt, Erweiterung des ALDI-Marktes in Völklin- Kundenfreundlichkeit des Marktes zu erhö- wird die Ver- und Entsorgung nicht grundle- gen beauftragt. hen. So können mehr Regalflächen in be- gend geändert. quemer Greifhöhe und größere Verkehrs- Die konkretisierten Planungen / Detailpla- Aufgabenstellung / Rahmendaten und Gangflächen geschaffen und hierdurch nungen müssen vor der Bauausführung Einkaufshemmnisse für ältere oder körper- „Die Fa. ALDI GmbH & Co. KG, Bous, plant behinderte Kunden abgebaut werden. Hin- die Verkaufsflächenerweiterung eines lang- zu kommen steigende Optimierungsvorga- ben der internen Logistik. Eine wesentliche Sortimentsveränderung oder -erweiterung ist hingegen nicht vorgesehen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Vor- aussetzungen ist die Aufstellung eines vor- habenbezogenen Bebauungsplanes vorge- sehen. In diesem Zusammenhang ist in Ab- stimmung mit der Stadt Völklingen eine kur- ze Auswirkungsanalyse zu erstellen, in der die wesentlichen Daten zum Standort und zur Wettbewerbssituation in Völklingen auf- bereitet werden. Darauf aufbauend erfolgt eine Untersuchung der potenziellen Um- satzumverteilungen durch das Erweite- rungsvorhaben insbesondere auf die Innen- stadt Völklingen sowie eine Bewertung des Vorhabens hinsichtlich der Vorgaben der Landesplanung. Ausschnitt Versickerungseignung; Quelle: LVGL, Geoportal Saarland, Stand: 19.12.2017, Bearbeitung: Kernplan „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 7 www.kernplan.de
Zur Erarbeitung der vorliegenden Auswir- kungsanalyse wurde im Januar 2018 eine intensive Begehung des Standortes sowie sonstiger Einzelhandelslagen vorgenom- men und die relevante Angebotssituation vor Ort erhoben. Weiterhin wurde auf Infor- mationen von MB Research (Kaufkraftkenn- ziffer) sowie auf aktuelle Bevölkerungs- daten aus der amtlichen Statistik und EHI Handelsdaten zurückgegriffen.“ Makrostandort Völklingen Die Stadt Völklingen ist Teil des Regional- verbandes Saarbrücken, mit insgesamt 10 Städte und Gemeinden, darunter die Lan- deshauptstadt Saarbrücken als wirtschaftli- ches Zentrum des Saarlandes. Mit aktuell rd. 40.500 Einwohnern bildet die Stadt Völklingen die zweitgrößte Kommune in- Blick von Südwesten auf das bestehende ALDI-Gebäude mit Stellplatzflächen im Vordergrund nerhalb des Regionalverbandes. Die Lan- deshauptstadt Saarbrücken übernimmt – Umsätze getätigt werden als Kaufkraft vor- über das Stadtgebiet hinaus eine gewisse als Kern des Verbandsgebietes – gemäß handen ist. Die Einzelhandelszentralität ist Versorgungsfunktion für die Gemeinden Landesentwicklungsplan die Funktion eines für ein Mittelzentrum jedoch als vergleichs- des mittelzentralen Verflechtungsbereichs. Oberzentrums. Durch die Einstufung als weise niedrig einzustufen. Dies lässt sich Jedoch wirken sich die räumliche Nähe zum Mittelzentrum kommt der Stadt Völklingen auf die geringe Zentralität im mittel- bzw. Einzelhandelsstandort Saarbücken (Wettbe- über die grundzentrale Grundversorgung langfristigen Bedarf (Zentralität von 67 bzw. werbsdruck) sowie die unterdurchschnittli- hinaus auch eine Versorgung mit Gütern 79) zurückführen. Im kurzfristigen Bedarfs- che Kaufkraftkennziffer (86,3) beschrän- und Dienstleistungen des gehobenen Be- bereich ist hingegen eine hohe Zentralität kend auf den Standort aus. Dies macht sich darfs zu. vorhanden (Zentralität von 163). Im Le- auch durch strukturelle Defizite und eine Der Regionalverband und auch die Stadt bensmitteleinzelhandel werden die Struktu- hohe Leerstandsquote in der Innenstadt be- Völklingen haben in den vergangenen Jah- ren dominiert durch das SB-Warenhaus merkbar. Positive Effekte sind durch die Um- ren einen stetigen Bevölkerungsrückgang Globus sowie weitere Lebensmittelmärkte, strukturierung des ehemaligen Kauf- hinnehmen müssen. Zwischen 2000 – 2010 darunter verschiedene Lebensmittelvollsor- hof-Areals abzusehen.“ ging die Einwohnerzahl in Völklingen um - timenter und –discounter. Damit sind alle 7,8 % zurück, seither haben sich die Zahlen gängigen Betriebstypen in Völklingen vor- handen. Einwohner im abgegrenzten Ein- wieder stabilisiert. Entgegen dem Trend der zugsgebiet und Kaufkraftpotenzial vergangenen Dekade ist die Einwohnerzahl Die Stadt Völklingen, als bedeutendes In- in Völklingen wie in vielen Gemeinden und dustriezentrum entlang der Saarachse, wird „Für den Aldi-Markt in Völklingen am Städten des Saarlandes zuletzt wieder leicht durch weltweit agierende Großunterneh- Standort „Im Betzen“ kann ein Einzugsge- gestiegen. Für den Zeitraum 2011 – 2016 men der Hütten- und Stahlindustrie sowie biet von insgesamt ca. 21.920 Einwohnern lassen sich insgesamt stabile Bevölkerungs- klein- und mittelständischen Unternehmen abgegrenzt werden. Um Unterschiede in zahlen (+ 0,1 %) festhalten. geprägt. Die wirtschaftliche Entwicklung der Nachfrageintensität und –frequenz zu des Mittelzentrums Völklingen verlief in den erfassen, wurde das Einzugsgebiet des Vor- Völklingen ist durch die direkte Lage an der habens in zwei Zonen unterteilt. Die ver- Autobahn A 620 (Saarlouis – Saarbrücken) zurückliegenden Jahren positiv. Zwischen 2011 – 2016 stieg die Zahl der sozialversi- schiedenen Zonen repräsentieren dabei die sowie an der Bundesstraße B 51 (Bremen – unterschiedliche Intensität der Kundenbin- Saareguemines) sehr gut an das regionale cherungspflichtig Beschäftigten am Arbeits- ort um + 3,7 % auf derzeit 14.562 Perso- dung an den Standort. Zone I des Einzugs- Verkehrsnetz angebunden. Die Verkehrs- gebietes wird durch die Stadtteile Stadtmit- achsen verlaufen parallel zur Saar in Ost- nen. Mit insgesamt ca. 10.671 Einpendlern und ca. 9.002 Auspendlern weist die Stadt te, Heidstock und Fürstenhausen gebildet. West-Richtung. Aufgrund der größeren Distanz werden der Völklingen einen positiven Pendlersaldo (+ Im Einzelhandel wird der Standort Völklin- 1.669) auf. Völklinger Stadtteil Fenne sowie das Wohn- gen stark durch die Nähe zum Oberzentrum gebiet Röchlinghöhe der Zone II zugeord- Saarbrücken (ca. 12 km entfernt) mit ausge- Zusammenfassend lässt sich festhalten, net. Die beiden kleineren Stadtteile verfü- prägten Versorgungsstrukturen im mittel- dass die Standortrahmenbedingungen in gen über keine eigenen Lebensmittelmärk- und langfristigen Bedarfsbereich beein- Völklingen insbesondere aufgrund der gu- te. Da die Filiale „Im Betzen“ schneller zu flusst. Die Betrachtung der Einzelhandels- ten verkehrlichen Anbindung über die A 620 erreichen ist, als andere Aldi-Standorte im zentralität (Zentralität 118) zeigt, dass im und B 51 sowie dem umfangreichen Bevöl- Stadtgebiet, sind auch von hier noch regel- Mittelzentrum Völklingen entsprechend der kerungspotenzial positiv zu bewerten sind. mäßige Kundenbindungen an den Standort zentralörtlichen Bedeutung insgesamt mehr Das Mittelzentrum Völklingen übernimmt zu erwarten. Unter Berücksichtigung der „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 8 www.kernplan.de
örtlichen Kaufkraftkoeffizienten steht für das Kernsortiment Nahrungs- und Genuss- mittel ein Kaufkraftpotenzial von 30,5 Mio. € im Einzugsgebiet zur Verfügung. Außerhalb des abgegrenzten Einzugsgebie- tes sind keine regelmäßigen Einkaufsbezie- hungen mehr zum Untersuchungsstandort zu erwarten. Ursächlich hierfür ist neben der zunehmenden Entfernung in erster Linie die Kundenorientierung an andere Wettbe- werbsstandorten bzw. nähergelegene Aldi-Filialen im Untersuchungsraum. Eine weitere Filiale von Aldi ist im Stadtteil Lui- senthal vorhanden. Der Standort wurde im vergangenen Jahr umfassend modernisiert und an das aktuelle Filialkonzept ange- passt. Regelmäßige Kundenbindungen aus Luisenthal sind daher nicht zu erwarten. In Richtung Westen ist auf den nächstgelege- nen Aldi-Standort im Stadtteil Geislautern Einzugsgebiet - Abgrenzung und Zonierung; Quelle: GMA, Ludwigsburg; Stand: 25.01.2018 hinzuweisen. Diese Filiale ist insbesondere aus den südwestlichen Stadtteilen Ludwei- Bewertung der Versorgungssitua- hervorzuheben, welches ein über die Stadt ler und Lauterbach sowie aus Wehrden tion im Einzugsgebiet Völklingen hinausreichendes Kundenein- deutlich schneller zu erreichen. zugsgebiet erschließt und als besonders „Mit Ausnahme der kleineren Stadtteile leistungsstark einzustufen ist. Darüber hin- Aufgrund der Lage des Standortes angren- Fenne (rd. 920 EW) und Röchlinghöhe (rd. aus sind weitere Anbieter von Nahrungs- zend an die Völklinger City sowie der guten 1.130 EW) ist in allen Stadtteilen des Ein- und Genussmitteln vorhanden, darunter ein verkehrlichen Erreichbarkeit über die Süd- zugsgebietes ein Angebot an Lebensmittel- kleiner Netto-Markt, der allerdings nur ein tangente, können auch von außerhalb des märkten (Lebensmitteldiscounter bzw. Le- begrenztes Warenangebot bietet. Betriebe abgegrenzten Einzugsgebietes teilweise bensmittelvollsortimenter) vorhanden. Als des Lebensmittelhandwerks sowie Spezial- Einkaufsbeziehungen an den Standort auf- direkte Wettbewerber zum Aldi-Markt sind anbieter (u. a. ethnischer Lebensmittel- treten (z. B. Berufspendler, Besucher der In- die Filialen von Lidl im Stadtteil Fürstenhau- markt, Naturkost, Getränke, Tankstellen- nenstadt, Touristen, Zufallskunden). Diese sen bzw. im Stadtteil Stadtmitte anzufüh- shops) runden das Angebot in der Völklin- Kunden werden bei den nachfolgenden Be- ren. Als systemgleiche Anbieter stehen die ger City ab.“ rechnungen im Rahmen von Streukunden- Lebensmitteldiscounter in direktem Wettbe- anteilen abgebildet.“ werb zum Planvorhaben. Darüber hinaus sind die Lebensmittelvollsortimenter Was- Umsatzprognose gau und Edeka als Wettbewerber zu be- „Für den erweiterten Lebensmitteldiscoun- rücksichtigen. ter am Standort Im Betzen lässt sich eine Mit Blick auf die Völklinger Innenstadt ist Gesamtumsatzleistung von rd. 7,9 Mio. € insbesondere das SB-Warenhaus Globus ermitteln. Hiervon entfallen rd. 6,3 Mio. € Einzugsgebiet - Abgrenzung und Zonierung; Quelle: GMA, Ludwigsburg; Stand: 25.01.2018 „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 9 www.kernplan.de
auf den Foodbereich und ca. 1,6 Mio. € auf ansässig ist. Bei der Ermittlung der zu da hier nur partielle Sortimentsüber- den Nonfoodbereich. Mit einer Flächenpro- erwartenden Kaufkraftbewegungen schneidungen bestehen. duktivität von rd. 6.125 € / m² VK wird eine bzw. Umsatzumverteilungen ist aus- für den Betreiber Aldi angesichts der ge- schließlich der zusätzlich erwirtschafte- Auf Basis der zuvor getätigten Annahmen planten Dimensionierung durchschnittliche te Umsatz anzusetzen. Der bestehende zu möglichen Umsatzumlenkungen sind fol- Umsatzleistung erzielt. Höhere Umsatzleis- Lebensmitteldiscounter erwirtschaftet gende wettbewerbliche Wirkungen durch tungen sind aufgrund der intensiven Wett- nach gutachterlicher Einschätzung der- das Erweiterungsvorhaben von Aldi zu er- bewerbssituation in Völklingen (u. a. zeit eine Umsatzleistung von insgesamt warten: SB-Warenhaus Globus, weitere Discountan- ca. 6,2 Mio. €. Davon entfallen ca. 4,9 • Ein Großteil des zusätzlichen Umsatzes gebote) sowie des geringen Kaufkraft- Mio. € auf den Lebensmittelbereich und wird im Einzugsgebiet umverteilungs- niveaus nicht zu erwarten. Der ermittelte ca. 1,3 Mio. € auf den Nichtlebensmit- wirksam werden. Umsatzrückgänge Umsatz ist unter Berücksichtigung der Rah- telbereich. Diese Umsätze werden be- sind in erster Linie bei den direkten menbedingungen vor Ort als Maximalwert reits heute am Standort generiert und Wettbewerbern des Aldi-Marktes zu er- im Sinne einer worst-case-Prognose zu be- auch weiterhin gebunden werden, da warten. Hier ist der systemgleiche An- trachten. Hierbei ist auch zu berücksichti- sich an den generellen Standortrah- bieter Lidl mit jeweils einer Filiale im gen, dass mit steigender Verkaufsfläche von menbedingungen und dem Kundenein- Stadtteil Fürstenhausen bzw. an der sinkenden Flächenleistungen auszugehen zugsgebiet keine nennenswerten Verän- Püttlinger Straße im Stadtteil Stadtmitte ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein derungen ergeben werden. Nach Abzug anzuführen. Gegenüber den Lebensmit- Großteil der zusätzlichen Verkaufsfläche der bestehenden Umsätze des teldiscountern werden Umverteilungs- dem Komfort der Kunden (breitere Gänge, Aldi-Marktes bleibt ein Umsatzzuwachs effekte von max. 4 – 5 % ausgelöst. bessere Übersichtlichkeit) sowie den be- von ca. 1,4 Mio. € im Lebensmittelbe- Dies ist eine Größenordnung, die sich trieblichen Abläufen (v. a. Regalbestückung) reich, welcher durch das Vorhaben im im Rahmen des Wettbewerbsüblichen zugutekommt, ohne dass damit ein wesent- Untersuchungsraum umverteilungs- bewegt. Es handelt sich hierbei um leis- licher Zuwachs der Umsatzleistung verbun- wirksam wird. Hinzu kommen ca. 0,3 tungsstarke Anbieter, sodass negative den wäre.“ Mio. € im Nichtlebensmittelbereich. Auswirkungen i. S. von Betriebsschlie- • Für die Ermittlung der Umsatzumvertei- ßungen nicht zu erwarten sind. Der Lidl- lungen ist zu unterstellen, dass der zu- Markt in Fürstenhausen befindet sich Prognose und Bewertung der Um- zudem in dezentraler Lage (Gewerbe- satzverteilungen sätzliche Umsatz des Aldi-Marktes ins- besondere zulasten von Systemwettbe- gebiet Saarwiesen) die keinen erhöhten „Für das Erweiterungsvorhaben von Aldi werbern, d. h. anderen Lebensmitteldis- städtebaulichen Schutz unterliegt.“ am Standort „Im Betzen“ werden hinsicht- countern erwirtschaftet wird. Außerdem • In der Völklinger Innenstadt hätte das lich der zu erwartenden Umsatzumvertei- wird angenommen, dass Standorte, die SB-Warenhaus Globus mit Umvertei- lungen folgende Annahmen getroffen: aktuell eine wichtige Versorgungsbe- lungseffekten in einer Größenordnung • Der Aldi-Lebensmitteldiscounter wird deutung für die Bewohner des Einzugs- von max. 1 % zu rechnen. Gegenüber auf einer geplanten Verkaufsfläche von gebietes einnehmen, darunter insbe- den sonstigen Anbietern in der Innen- ca. 1.290 m² eine Gesamtumsatzleis- sondere das SB-Warenhaus Globus und stadt, darunter einem kleinen Lebens- tung von rd. 7,9 Mio. € erwirtschaften. andere Nahversorgungsstandorte in mitteldiscounter (Netto) sowie Betrie- Davon entfallen ca. 6,3 Mio. € auf den den Stadtteilen, tendenziell stärker von ben des Lebensmittelhandwerks und Lebensmittelbereich und ca. 1,6 Mio. € Umsatzumverteilungen betroffen sein Spezialanbietern sind allenfalls gering- auf den Nichtlebensmittelbereich. werden. Dagegen werden die übrigen fügige Umverteilungseffekte zu erwar- Anbieter von Nahrungs- und Genuss- ten (max. 1 %). Die genannten Anbieter • Zu berücksichtigen ist des Weiteren, spielen in der Versorgung der Bevölke- mitteln (z. B. Bäckereien, Metzgereien, dass der Lebensmittelanbieter Aldi be- rung eine eher ergänzende Rolle und Getränkeanbieter und sonstige Spezial- reits langjährig am Standort auf einer werden angesichts der z. T. nur partiel- anbieter) kaum vom Vorhaben tangiert, Verkaufsfläche von aktuell ca. 947 m² len Sortimentsüberschneidung in deut- Umsatzprognose des ALDI-Marktes; Quelle: GMA, Ludwigsburg; Stand: 25.01.2018 „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 10 www.kernplan.de
lich untergeordneter Form vom Vorha- stehenden Anbietern sind im Einzelfall ben tangiert. Die Umverteilungseffekte nicht zu erwarten. Somit lassen sich können als geringfügig und unbedenk- auch keine städtebaulich oder versor- lich eingestuft werden. Städtebauliche gungsstrukturellen Folgen ableiten. Effekte i. S. von Betriebsschließungen sind durch das Vorhaben nicht zu er- Zusammenfassend lässt sich festhalten, warten. Die Funktionsfähigkeit der In- dass die durch das Erweiterungsvorhaben nenstadt ist nicht gefährdet. von Aldi ausgelösten Umsatzumverteilungs- effekte zu keinen städtebaulich relevanten • Auch an den sonstigen Standorten im Auswirkungen im Lebensmittelbereich füh- Einzugsgebiet sind kaum spürbare ren werden. Das Vorhaben dient in erster Li- Rückwirkungen zu erwarten. Am ehes- nie der Modernisierung und Anpassung des ten hätten noch der Edeka-Markt an Aldi-Marktes an aktuelle und künftige Kun- der Pasteurstraße bzw. der Was- den- und Logistikanforderungen. Auswir- gau-Markt im Stadtteil Heidstock mit kungen auf die Entwicklung zentraler Ver- Umsatzumverteilungswirkungen zu sorgungsbereiche (Innenstadt Völklingen) rechnen. Diese Anbieter sichern die oder auf die verbrauchernahe Versorgung Nahversorgung auf Stadtteilebene und können ausgeschlossen werden.“ werden im Gegensatz zu den System- (Quelle: Auswirkungsanalyse Erweiterung ALDI Völklin- wettbewerbern (andere Discounter) nur gen, Im Betzen; GMA - Gesellschaft für Markt- und Ab- in untergeordneter Form tangiert. satzforschung mbH; Ludwigsburg; Stand: 25.01.2018) Gegenüber den Lebensmittelmärkten Wasgau und Edeka lässt sich eine Um- verteilungsquote von ca. 2 % errech- nen. Bei den ermittelten Umsatzumver- teilungseffekten handelt es sich um eine Größenordnung, die sich im Rah- men des Wettbewerbsüblichen bewegt. Ein Marktaustritt der Anbieter und da- mit eine Gefährdung der Versorgungs- strukturen ist ausschließen. • Ein geringer Teil des zusätzlichen Um- satzes (max. 0,3 – 0,4 Mio. €) wird dar- über hinaus gegenüber Wettbewerbern außerhalb des Einzugsgebietes umver- teilungswirksam werden, darunter v. a. andere Lebensmittelmärkte im Völklin- ger Stadtgebiet. Die Auswirkungen ver- teilen sich dabei auf verschiedene Ein- zelstandorte und Anbieter (v. a. andere Discounter, SB-Warenhaus Kaufland in Wehrden), sodass sie im Einzelfall nur noch in sehr geringer Höhe eintreten werden (Umsatzumverteilungsquote im Höchstfall bei max. 1 %, zumeist aber darunter). Eine Gefährdung der Versor- gungsstrukturen an sonstigen Standor- ten im Völklinger Stadtgebiet oder außerhalb ist daher auszuschließen. • Im Nichtlebensmittelbereich werden die durch das Vorhaben ausgelösten Um- satzumverteilungseffekte in Höhe von max. 0,3 Mio. € v. a. gegenüber den anderen Lebensmittelmärkten und in untergeordneter Form ebenfalls gegen- über den sonstigen Anbietern in Völk- lingen wirksam werden. Diese sind je- doch bei einer Einzelbetrachtung als minimal einzustufen und verteilen sich zudem auf eine Vielzahl von Betrieben unterschiedlichster Sortimente. Nen- nenswerte Umsatzverluste bei be- „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 11 www.kernplan.de
Übergeordnete Planungsvorgaben der Raumordnung und Landesplanung; naturschutzrechtliche Be- lange; geltendes Planungsrecht Kriterium Beschreibung Landesentwicklungsplan (Siedlung und Umwelt) zentralörtliche Funktion Mittelzentrum Völklingen, Lage an Siedlungsachse 1. Ordnung Vorranggebiete Vorranggebiet für Hochwasserschutz (VH); hier sind Überschwemmungsgebiete festzu- setzen. Das Retentionsvermögen und der schadlose Wasserabfluss sind gewährleistet. Weitere Ausführungen siehe unten zu beachtende Ziele und Grundsätze • Nachrichtlich übernommene Siedlungsfläche (Gewerbe) • (Z 12) Die dort vorhandenen Wohn- und Arbeitsstätten, zentrale Einrichtungen der Daseinsvorsorge, öffentliche und private Dienstleistungen sowie sonstigen Infrastruk- tureinrichtungen sollen an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und - so- weit möglich - in ihrem Bestand dauerhaft gesichert werden: erfüllt • (Z 17) Bei der Siedlungsentwicklung (Wohnen, Gewerbe, Industrie und Dienstleistun- gen sowie Einrichtungen für Freizeit und Sport) sind vorrangig die im Siedlungsbe- stand vorhandenen Potenziale an Brach- und Konversionsflächen, Baulücken und Baulandreserven sowie das Erneuerungspotenzial des Siedlungsbestandes zu nutzen: erfüllt • (Z 32) Inanspruchnahme erschlossener Bauflächen statt Ausweisung und Erschlie- ßung neuer Wohnbauflächen: erfüllt • Konzentrationsgebot (Ziel 42): Die Stadt Völklingen übernimmt gemäß Landespla- nung die zentralörtliche Funktion eines Mittelzentrums, damit liegen die Vorausset- zungen zur Ansiedlung bzw. Erweiterung großflächiger Einzelhandelsbetriebe vor. Das Konzentrationsgebot wird durch das Vorhaben eingehalten. • Kongruenzgebot (Ziel 44): Das Einzugsgebiet ist im Wesentlichen auf Teile der Stadt Völklingen begrenzt. Ein nennenswertes überörtliches Einzugsgebiet wird nicht er- schlossen. Basierend auf der aus der Umsatzprognose ableitbaren Umsatzherkunft sowie der landesplanerischen Vorgaben bleibt festzuhalten, dass ca. 82 – 83 % des Umsatzes aus dem abgegrenzten Einzugsgebiet (= Völklingen Stadtmitte, Heidstock, Fürstenhausen, Fenne, Röchlinghöhe) stammen. Lediglich 17 – 18 % des Umsatzes- werden durch Streuumsätze von außerhalb des abgegrenzten Einzugsgebietes gene- riert (u. a. Kunden aus dem sonstigen Stadtgebiet, Pendler, Touristen, Zufallskunden). Die Vorgaben des Kongruenzgebotes werden somit eingehalten. • Beeinträchtigungsverbot (Ziel 45): Das Beeinträchtigungsverbot wird durch die Er- weiterung des Aldi-Lebensmitteldiscounters am Standort „Im Betzen“ nicht verletzt. Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen sowie die Funktionsfähigkeit des zent- ralen Versorgungsbereiches können in Völklingen sowie im Umland ausgeschlossen werden. Die wesentlichen Umverteilungen werden in der Stadt Völklingen selbst er- folgen, jedoch deutlich unterhalb der 10-% Schwelle liegen. Hiervon betroffen sind in erster Linie die größeren Lebensmittelmärkte im Einzugsgebiet, darunter Lidl als sys- temgleicher Wettbewerber (max. 4 – 5 %); an allen sonstigen Wettbewerbsstandor- ten fallen die Umverteilungsquoten mit max. 1 – 2 % nochmals deutlich geringer aus. Die dargestellten Umsatzumverteilungen werden in keinem Fall zu negativen Aus- wirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich bzw. Nahversorgungslagen im Stadtgebiet führen. Das Beeinträchtigungsverbot wird durch das Vorhaben eingehal- ten. • Städtebauliches Integrationsgebot (Ziel 46): Der Standort von Aldi liegt im Süden des einwohnerstärksten Stadtteils Stadtmitte. Hierbei handelt sich um einen langjährig- etablierten Lebensmittelstandort, welcher bereits heute für die Bewohner der angren- zenden Stadtteile eine wesentliche Versorgungsfunktion übernimmt. Unter städte- baulichen Aspekten ist auf die nicht integrierte Lage in einem Gewerbegebiet zu verweisen. „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 12 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung Der Standort ist jedoch durch seine Nähe zur Völklinger Innenstadt (zentraler Ver- sorgungsbereich) gekennzeichnet, welche in nördlicher Richtung in einer Distanz von rd. 200 m (= Luftlinie) beginnt. Ein Zugang in Richtung Innenstadt ist prinzipiell über eine Fußgängerunterführung (Zugang in Höhe des Kreisverkehrs Karolinger- straße) möglich. Hier besteht auch ein direkter Anschluss an den ÖPNV. Bei der Be- wertung des städtebaulichen Integrationsgebotes bliebt zu berücksichtigen, dass es sich um einen bestehenden Markt handelt. Das Vorhaben dient in erster Linie der Anpassung des Aldi-Marktes an aktuelle Kunden- und Logistikanforderungen und somit auch einer langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Standortes. Grundsätzlich besteht ein Zielkonflikt, der aus gutachterlicher Sicht im Sinne eines aktiven Bestandsschutzes jedoch überwindbar erscheint. • keine Restriktionen für das Vorhaben Landschaftsprogramm keine speziellen Entwicklungsziele oder Funktionszuweisungen Hochwasserge Übergeordnete 2562 naturschutzrechtliche Belange 000 2562500 2563000 2563500 5458000 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeu- nicht betroffen tung Sonstige Schutzgebiete: Naturschutz-, nicht direkt betroffen, gem. der Hochwassergefahrenkarte (HWGK) Saar HQ 100 (Stand: Landschaftsschutz-, Wasserschutzgebiete, 11/2013) überlappt sich das Plangebiet geringfügig mit dem noch festzusetzenden Über- Überschwemmungsgebiete, Geschützte schwemmungsgebiet (ÜSG) der Saar. Sind in diesem Bereich keine Geländeauffüllungen Landschaftsbestandteile, Nationalparks, geplant; ist keine Beurteilung zum Hochwasserschutz notwendig.(Stellungnahme LUA Biosphärenreservate vom 07.12.2017) 7 78,2 5457500 78,1 78,0 77,9 77,8 77,7 77,6 77,5 77,4 77,3 5457000 77,2 77,1 Eingriffe in das Überschwemmungsgebiet sind nicht erforderlich Denkmäler / Naturdenkmäler / archäolo- nicht betroffen 77,0 gisch bedeutende Landschaften nach § 6 SDSchG oder in amtlichen Karten verzeich- 76,9 nete Gebiete Geschützter unzerschnittener Raum nach nicht betroffen 76,8 § 6 Abs. 1 SNG 76,7 5456500 Informelle Fachplanungen • aufgrund der offiziell vorliegenden Geofachdaten keine Hinweise auf das Vorkom- 76,6 76,1 76,2 76,3 76,4 76,5 men ökologisch hochwertiger Biotoptypen oder Arten innerhalb oder im näheren Umfeld des räumlichen Geltungsbereiches: für das Plangebiet sind im Datenmaterial des Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP) und in der Datensammlung ABDS (Arten- und Biotopschutzdaten 2013 Saarland) keine Arten oder Flächen dargestellt 2562000 2562500 2563000 2563500 „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 13 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung • Räumlicher Geltungsbereich sowie dessen Umfeld nicht im Rahmen der Biotopkar- tierung erfasst (Internet-Abruf Dezember 2017) • Auf der Grundlage der offiziellen Geofachdaten keine Hinweise darauf, dass be- sonders seltene oder schützenswerte Arten oder ökologisch hochwertige Biotope betroffen sein könnten; dies gilt insbesondere für gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen Allgemeiner Artenschutz Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Da Einzelbäume und Gehölze betroffen sind, die als Gelege für Vögel dienen können, ist Pflanzen (§ 39 Abs. 5 Punkt 2 BNatSchG) der allgemeine Artenschutz zu beachten: Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen nur außerhalb der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ge- fällt, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden Besonderer Artenschutz (§§ 19 und 44 des BNatSchG) Störung oder Schädigung besonders ge- Bestehende Vorbelastungen: schützter Arten bzw. natürlicher Lebens- • Lage innerhalb des Siedlungsgebietes von Völklingen mit rundum unmittelbar an- räume nach USchadG, Verbotstatbestand grenzenden gewerblichen Nutzungen, Textilmarkt und Verkehrswegen nach § 44 BNatSchG • Fläche selbst wird überwiegend als Lebensmittelmarkt mit Parkplatz genutzt mit ho- Zu den artenschutzrechtlich relevanten Ar- hem Anteil an Vollversiegelungen sowie mit hohem Störpotenzial ten zählen alle gemeinschaftsrechtlich ge- • in kurzer Entfernung angrenzende L 136 mit sehr starker Verkehrsbelastung (durch- schützten Tier- und Pflanzenarten d. h. alle schnittliche Verkehrsdichte von 27.378 KFZ/24 h laut Verkehrsmengenkarte) - eine streng geschützten Arten inklusive der solche Verkehrsdichte wird bei der ökologischen Beurteilung von Biotopen im Rah- FFH-Anhang-IV-Arten sowie alle europäi- men des Leitfadens Eingriffsbewertung des Ministeriums für Umwelt (2001) als Be- schen Vogelarten. „Allerweltsarten“ mit lastung von außen gezählt, die die Qualität eines Lebensraumes und der dazugehöri- einem landesweit günstigen Erhaltungszu- gen Lebensgemeinschaften in ihrer Wertigkeit deutlich beeinträchtigt stand und einer großen Anpassungsfähig- • in kurzer Entfernung zum Plangebiet liegt die Bahntrasse (Trier - Saarbrücken) mit keit (d. h. bei diesen Arten sind keine popu- entsprechenden Störungen lationsrelevanten Störungen und keine Be- Habitatausstattung des von neuer Versiegelung betroffenen Gebietes: einträchtigungen der ökologischen Funk- tion ihrer Lebensstätten, insbesondere der • Randlicher Grünstreifen des Parkplatzes mit Einzelbäumen und Baum-Strauch-Hecke Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwar- aus Laubbaumarten größtenteils geringen, teilweise auch mittleren Stammholzes so- ten) werden nicht speziell geprüft. wie Ziersträucher Bedeutung als Lebensraum für abwägungs- oder artenschutzrechtlich relevante Tier- und Pflanzenarten: • ABSP-Artpool führt für das betroffene Gebiet keine Tier- oder Pflanzenarten auf • aufgrund der Habitatausstattung und der bestehenden Vorbelastungen ist die Be- deutung des Plangebietes als Lebensraum für planungsrelevante Tiere deutlich ein- geschränkt • keine abwägungs- oder artenschutzrechtlich relevanten Tierarten, insbesondere keine Fortpflanzungsräume streng geschützter Tierarten, zu erwarten. Dies bezieht sich auf sämtliche im Saarland vorkommenden potenziell betroffenen gemeinschaftsrechtlich geschützten Tiere (Libellen, Fische, Muscheln, Rundmäuler, Weichtiere, Krebse, Repti- lien, Amphibien, Tagfalter, Käfer, Heuschrecken, Säugetiere, Vögel), für die der Pla- nungsraum keinen geeigneten Lebensraum bietet. Dies gilt insbesondere für arten- schutzrelevante Vogelarten: Weder Brutstätten von Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie noch Fundnachweise für Rast- und Zugvogelarten im Geltungs- bereich bekannt und aufgrund der Habitatausstattung sowie der bestehenden Vor- belastungen auch nicht zu erwarten. • Eingriffsgebiet zwar Lebensraum (sowohl zur Jagd als auch zur Fortpflanzung) von sonstigen europäischen Vogelarten, jedoch nur häufige und ubiquitär verbreitete stö- rungsunempfindliche Arten zu erwarten. Bei potenziell entstehenden lokalen, sehr kleinflächigen Habitatverlusten ausreichend Ausweichmöglichkeiten in den unmittel- bar angrenzenden Lebensräumen (Grünflächen, Gehölzbestände) vorhanden. • kein gesetzlich geschütztes Biotop betroffen „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 14 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung Artenschutzrechtliche Beurteilung: • dem Geltungsbereich kommt aktuell keine Bedeutung im Artenschutzrecht zu • für alle potenziell betroffenen Tierartgruppen gilt: Einzelne Individuen können zwar Teil-Habitate verlieren, die örtlichen Tier-Populationen werden jedoch auf Grund des Vorhandenseins ausreichend großer vergleichbarer Lebensräume im direkten Umfeld, auf die ausgewichen werden kann, keine erheblichen Beeinträchtigungen erfahren. erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen von artenschutzrechtlich relevanten Arten insgesamt nicht zu erwarten, insbesondere kein Verbotstatbestand im Sinne des § 44 BNatSchG Auswirkungen im Sinne des Umweltschadensgesetzes: • Über die obigen Ausführungen hinaus kein FFH-Lebensraumtyp/ besonders geschütz- ter Lebensraum betroffen, daher Haftungsfreistellung für Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen nach § 19 des Bundesnaturschutzgesetzes möglich Fazit kein Verbotstatbestand im Sinne des § 44 BNatSchG, Voraussetzungen für Haftungsfrei- stellung für Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen nach § 19 BNatSchG erfüllt Geltendes Planungsrecht Flächennutzungsplan (s. Anhang) Darstellung: Gewerbliche Baufläche (Quelle: Regionalverband Saarbrücken) Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht erfüllt, Konsequenz: FNP wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 15 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung Bebauungsplan Bebauungsplan „Gewerbegebiet östlich der Karolingerstraße“ (1997) „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 16 www.kernplan.de
Das Projekt Berücksichtigung von rung des Bestandsmarktes die Verkaufsflä- Baukörpers hat darauf keine nennenswer- Standortalternativen che von bisher ca. 950 qm auf maximal ten Auswirkungen. 1.290 qm vergrößert werden. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine Erweiterung im Bestand. Von Die geplante Erweiterung des ALDI-Marktes daher wurden alternative Standorte nicht erfolgt südlich an das Bestandsgebäude, in betrachtet. einer abweichenden Bauweise und für einen zeitgemäßen Lebensmitteldiscounter üblichen Größe. Städtebauliche Konzeption Der ruhende Verkehr wird wie bisher an Der schon länger bestehende ALDI-Markt zentraler Stelle im Plangebiet organisiert. wird nach wie vor stark frequentiert. Ein Die Anlieferung des Lebensmittelmarktes langfristiges Bestehen im ständigen Wett- wird über den Kundenstellplatz organisiert bewerb um Kunden ist in der Branche der und auf der Nordseite des Gebäudes abge- Lebensmitteldiscounter nur über eine An- wickelt. passung an die sich wandelnden Marktan- forderungen möglich. So ist aus betriebli- Die Erschließung erfolgt nach wie vor über cher Sicht eine Umstrukturierung des Ver- die westlich zum Plangebiet führende Stra- kaufsraumes erforderlich, um im Hinblick ße „Im Betzen“. auf die Barrierefreiheit (breitere Gänge) und Die Entwässerung des Schmutz- und Nie- eine veränderte Warenpräsentation die derschlagswassers des bestehenden Kundenzufriedenheit aufrechterhalten zu ALDI-Marktes erfolgt über den bestehenden können. Entsprechend soll durch Erweite- Mischwasserkanal. Die Vergrößerung des Vorhaben- und Erschließungsplan, ohne Maßstab; Quelle: Kühn Architekten; Eppelborn, Stand: 11.01.2018 „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 17 www.kernplan.de
Begründungen der Festsetzungen und weitere Planinhalte Nutzungsart Werbeanlagen, Abfallpressen, Wertstoff- wird das Ziel verfolgt, die Errichtung überdi- und Abfallbehälter sowie alle sonstigen für mensionierter Baukörper zu verhindern und Analog § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB den ordnungsgemäßen Betrieb der Filiale eine angemessene Integration in die Umge- erforderlichen Einrichtungen (z.B. Pfandräu- bung ohne Beeinträchtigung des Orts- und ALDI-Markt me) in den Katalog der zulässigen Nutzun- Landschaftsbildes zu erreichen. gen aufgenommen. Entsprechend der vorliegenden Planung Mit der Höhenfestsetzung wird die Einheit- zum Anbau des Bestandsmarktes und Er- Diese gewährleisten weiterhin einen zweck- lichkeit von Bestand und geplanter Erweite- weiterung der Verkaufsfläche auf bis zu mäßigen, wirtschaftlichen und reibungslo- rung in der dritten Dimension gewährleis- 1.290 qm sind alle Einrichtungen und Anla- sen Betriebsablauf der Filiale. tet. Städtebauliche Spannungen werden gen zulässig, die für den Betrieb des vermieden. Im vorliegenden Fall existiert Die getroffenen Festsetzungen schaffen die bereits ein Bestandsgebäude, an dem sich ALDI-Marktes erforderlich sind. Voraussetzungen zur planungsrechtlichen die Höhenfestsetzung orientiert. Aktuell umfasst das Bestandsobjekt eine Zulässigkeit und Realisierung der geplanten Verkaufsfläche von ca. 950 qm. Um die ge- Erweiterung des Lebensmitteldiscounters. Gegenüber dem bestehenden Bebauungs- plante Erweiterung des Bestandsmarktes zu plan wird die Höhe auf das notwendige ermöglichen, wird die zulässige Verkaufsflä- Maß reduziert. Maß der baulichen Nutzung che mit max. 1.290 qm festgesetzt. Durch Für die Festsetzung der Höhe der baulichen die Erweiterung kann den aktuellen und zu- Analog § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 Anlagen sind gem. § 18 BauNVO eindeuti- künftigen Markt- und Kundenanforderun- - 21a BauNVO ge Bezugshöhen erforderlich, um die Höhe gen Rechnung getragen werden. der baulichen Anlagen genau bestimmen zu Neben der festgesetzten Hauptnutzung Höhe baulicher Anlagen können. Die Bezugshöhen sind der Festset- (ALDI-Markt) mit einer zulässigen Verkaufs- zung zu entnehmen. Da es sich um ein Be- Die festgesetzten Höhen sind unter Beach- standsgebäude handelt, kann als unterer fläche und den dazugehörigen Stellplätzen tung geringfügiger Spielräume aus dem Bezugspunkt der fertige Erdgeschossfußbo- TEIL A: PLANZEICHNUNG werden Lagerräume, Funktions- und Neben- Städtebaulichen Konzept abgeleitet. Mit der den herangezogen werden. räume, Verwaltungsräume, Aufenthalts-/ Definition der Höhe der baulichen Anlage Sozialräume für Personal, Nebenanlagen, FES 1. NUTZ ANAL zuläss Nutzungsart FHmax. ALDI-Markt 9,5 m GR a 7.100 qm - - 2. MAS ANAL I.V.M. 2.1 HÖH Die digitale Liegenschaftskarte entstand durch manuelles Digitalisieren der analogen Liegenschaftskarte. Durch Transformationsberechnungen wurde eine blattschnittfreie und homogene FIRST Liegenschaftskarte erzeugt. Demzufolge kann die Genauigkeit der digitalen Liegenschaftskarte auch nur der Genauigkeit der zugrunde gelegenen, analogen Liegenschaftskarte entsprechen. ANAL Werden aus der digitalen Liegenschaftskarte Koordinaten entnommen, muss für jede weitere Verwendung beachtet werden, dass die Genauigkeit im besten Falle die der grafischen Koordinaten (Präsentationskoordinaten) entspricht. Auch sonstige Maße (Spannmaße), die aus der digitalen Liegenschaftskarte abgeleitet werden, sind unter diesem Gesichtspunkt zu beurteilen. (Quelle: LVGL); DIE KATASTERGRUNDLAGE IST IM ORIGINAL BESTÄTIGT. I.V.M. Digitale Kartengrundlage: LVGL Stand Katastergrundlage: 18.12.2017 Ausschnitt der Planzeichnung des Bebauungsplanes, ohne Maßstab; Quelle: Kernplan „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen PLANZEICHENERLÄUTERUNG 18 www.kernplan.de GELTUNGSBEREICH
Die Festsetzung, dass die definierte Ober- Überbaubare und nicht über- die für den ordnungsgemäßen Betriebsab- kante durch untergeordnete Bauteile über- baubare Grundstücksflächen lauf erforderlich sind. schritten werden darf, ermöglicht beispiels- weise die Errichtung technischer Aufbauten Analog § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 oberhalb der Oberkante zur Gewährleis- BauNVO Anschluss an Verkehrsflächen; tung des ordnungsgemäßen Betriebes der hier: Ein- und Ausfahrtbereich baulichen Anlage. Die Definition eines maxi- Mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Baugrenzen wer- Analog § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB malen Flächenanteils zur Überschreitung der Höhe vermeidet eine unverhältnismäßi- den die bebaubaren Bereiche des Grund- Mit der Festsetzung des Ein- und Ausfahrt- ge Ausnutzung dieser Festsetzung. stücks definiert und damit die Verteilung bereiches wird sichergestellt, dass die Ein-/ der baulichen Anlagen auf dem Grundstück und Ausfahrt langfristig an der verkehrs- geregelt. Die Baugrenze gemäß § 23 Abs. 3 Zulässige Grundfläche (GR) technisch günstigsten Position gesichert BauNVO umschreibt die überbaubare Flä- wird und keine Zufahrt an anderer Stelle che, wobei die Baugrenze durch Gebäude Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 hergestellt werden kann. nicht bzw. allenfalls in geringfügigem Maß BauNVO ist der Anteil des Baugrundstücks, überschritten werden darf. Die Zufahrt auf das ALDI-Gelände bleibt un- der von baulichen Anlagen überdeckt wer- den darf. verändert. Die Festsetzungen der Baugrenzen orientie- ren sich an der städtebaulichen Konzeption Die gewählte Grundfläche orientiert sich an der städtebaulichen Konzeption. Es wird nur und wird gegenüber dem jetzigen Baufens- Private Grünfläche ter zurückgenommen. Außerhalb der über- die zur Bestandserweiterung und Stellplatz- Analog § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB baubaren Grundstücks- flächen sind unter- sicherung benötigte Grundfläche über den geordnete Nebenanlagen und Einrichtun- Bestand hinaus festgesetzt. Ein Großteil ist Die Festsetzung der privaten Grünfläche gen (§ 14 BauNVO) zulässig, die dem Nut- bereits versiegelt. dient einerseits der Eingrünung der Stell- zungszweck der in dem Baugebiet gelege- platzfläche des Lebensmitteldiscounters Die allgemeinen Anforderungen an gesun- nen Grundstücke oder des Baugebiets und gewährleistet andererseits eine attrak- de Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind ge- selbst dienen und seiner Eigenart nicht wi- tive Gestaltung des zum Leinpfad entlang wahrt. dersprechen (z.B. befestigte Zufahrten und des nördlichen Saarufers gerichteten Berei- Zugänge, Wege sowie alle sonstigen für den ches. Gleichzeitig wird eine Bebauung in- ordnungsgemäßen Betrieb des Lebensmit- Bauweise nerhalb des Überschwemmungsgebietes teldiscounters erforderlichen Einrichtungen vermieden. wie Abfallpresse & -behälter, und Einkaufs- Analog § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 wagenboxen). Die Ausnahmen des § 14 BauNVO Abs. 2 BauNVO gelten entsprechend. Flächen für den Hochwasser- Eine abweichende Bauweise wird festge- (siehe ergänzend auch Festsetzung der Flä- schutz; hier: Überschwem- setzt, wenn die vorgesehene Bauweise we- mungsgebiet (ÜSG) chen für Stellplätze und Nebenanlagen ana- der als offene noch als geschlossene Bau- log § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) weise bezeichnet werden kann. Die Festset- Analog § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB i.V.m. § 9 zung einer abweichenden Bauweise mit zu- Abs. 6a BauGB lässiger Gebäudelänge über 50 m sowie Flächen für Stellplätze, Neben- einer zulässigen Grenzbebauung (teilweise Der festgesetzte Verlauf des Überschwem- anlagen und Einkaufswagenbox mungsgebietes der Hochwassergefahren- Unterschreitung des Grenzabstandes) ist aus der städtebaulichen Konzeption abge- Analog § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 karte Saar wird nachrichtlich in den Bebau- leitet. BauNVO ungsplan übernommen. Bereits die Bestandsbebauung (ehemalige Die Festsetzung von Stellplatzflächen dient Nutzung) wies eine abweichende Bauweise der Ordnung des ruhenden Verkehrs. Park- Anpflanzungen von Bäumen, auf (Gebäudelänge über 50 m). suchverkehr in der Umgebung wird somit Sträuchern und sonstigen Be- vermieden. Zur Gewährleistung eines rei- pflanzungen Durch die im Rahmen der abweichenden bungslosen Betriebsablaufes ist ein ent- Bauweise zulässigen Grenzbebauung kann sprechend großes Stellplatzangebot für die Analog § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB eine flexible und umfassende Ausnutzung Kunden erforderlich. Es sind mindestens des Plangebietes gewährleistet werden. Die getroffene grünordnerische Festsetzung 110 Stellplätze nachzuweisen. dient insbesondere der Eingrünung der Die Unterschreitung des Grenzabstandes Durch die getroffene Festsetzung werden Stellplätze zur Vermeidung monotoner As- hat keine nachteiligen Auswirkungen, da es die vorhandenen Stellplatzflächen in ihrem phaltflächen. Die vorhandenen Bäume in- sich bei den betroffenen Flächen um größ- Bestand gesichert. nerhalb der Stellplatzflächen können ange- tenteils Grünflächen handelt. rechnet werden. Darüber hinaus ermöglicht die Festsetzung die Unterbringung weiterer Anlagen und Einrichtungen (z.B. Einkaufswagenboxen), „II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen 19 www.kernplan.de
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