II/101 - Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil ...

Die Seite wird erstellt Horst-Adolf Sander
 
WEITER LESEN
II/101 - Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil ...
II/101 - 2. Änderung, Erweiterung
ALDI-Markt Im Betzen
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der
Mittelstadt Völklingen, Stadtteil Völklingen

ENTWURF

29.01.2018
II/101 - Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil ...
II/101 - 2. Änderung, Erweiterung
            ALDI-Markt Im Betzen

            Im Auftrag:

            ALDI GmbH & Co. KG
            Am Bommersbacher Hof 1-5,
            66359 Bous

IMPRESSUM   Stand: 29.01.2018, Entwurf

            Verantwortlich:
            Geschäftsführende Gesellschafter
            Dipl.-Ing. Hugo Kern, Raum- und Umweltplaner
            Dipl.-Ing. Sarah End, Stadtplanerin AKS

            Projektbearbeitung:
            Daniel Steffes, M.A. Geograph

            Hinweis:
            Inhalte, Fotos und sonstige Abbildungen sind geistiges Eigentum der Kernplan GmbH
            oder des Auftraggebers und somit urheberrechtlich geschützt (bei gesondert gekenn-
            zeichneten Abbildungen liegen die jeweiligen Bildrechte/Nutzungsrechte beim Auftrag-
            geber oder bei Dritten).

            Sämtliche Inhalte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Kernplan GmbH bzw. des
            Auftraggebers (auch auszugsweise) vervielfältigt, verbreitet, weitergegeben oder auf
            sonstige Art und Weise genutzt werden. Sämtliche Nutzungsrechte verbleiben bei der
            Kernplan GmbH bzw. beim Auftraggeber.

            Kirchenstraße 12 · 66557 Illingen
            Tel. 0 68 25 - 4 04 10 70
            Fax 0 68 25 - 4 04 10 79
            www.kernplan.de · info@kernplan.de
II/101 - Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil ...
Vorbemerkungen, Anlass und Ziele der Planung                        4

                                                       Grundlagen und Rahmenbedingungen                                    6

                                                       Das Projekt                                                       17

                                                       Begründungen der Festsetzungen und weitere Planinhalte            18

                                                       Auswirkungen des Bebauungsplanes, Abwägung                        21

                                                       Anlage:         Vorprüfung nach UVPG
  INHALT
                                                       Anlage:         Auswirkungsanalyse Erweiterung ALDI Völklingen,

                                                       		Im Betzen

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen    3                                     www.kernplan.de
II/101 - Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil ...
Vorbemerkungen, Anlass und Ziele der Planung

Die ALDI GmbH & Co. KG betreibt in der                  Die „Auswirkungsanalyse Erweiterung ALDI         Das beschleunigte Verfahren ist ausge-
Mittelstadt Völklingen, im Stadtteil Völklin-           Völklingen, Im Betzen 1“ der Gesellschaft        schlossen, wenn durch den Bebauungsplan
gen, eine Filiale. Die Nachfrage der Kunden             für Markt- und Absatzforschung mbH; Lud-         die Zulässigkeit von Vorhaben begründet
ist nach wie vor hoch. Der Standort ent-                wigsburg (Stand: 25.01.2018) hat nachge-         wird, die einer Pflicht zur Durchführung
spricht jedoch nicht mehr den zeitgemäßen               wiesen, dass die durch das Erweiterungs-         einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach
Anforderungen.                                          vorhaben von Aldi ausgelösten Umsatzum-          UVPG oder nach Landesrecht unterliegen.
                                                        verteilungseffekte zu keinen städtebaulich       Nach den Bestimmungen der Nrn. 18.6 und
Das neue Konzept der Firma ALDI sieht die               relevanten Auswirkungen im Lebensmittel-         18.8 der Anlage 1 zum UVPG bzw. der
Erweiterung der Verkaufsfläche von aktuell              bereich führen werden. Das Vorhaben dient        Nrn. 3.6 und 3.8 des SaarlUVPG ist bei
ca. 950 qm auf maximal 1.290 qm durch                   in erster Linie der Modernisierung und An-       einem Bau eines Einkaufszentrums, eines
einen Anbau an das Bestandsgebäude des                  passung des Aldi-Marktes an aktuelle und         großflächigen Einzelhandelsbetriebes oder
Lebensmitteldiscounters vor. Aus betriebli-             künftige Kunden- und Logistikanforderun-         eines sonstigen großflächigen Handelsbe-
cher Sicht ergibt sich die Notwendigkeit zur            gen. Auswirkungen auf die Entwicklung            triebes im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1
Optimierung der bestehenden Filiale und                 zentraler Versorgungsbereiche (Innenstadt        BauNVO, für den in „sonstigen Gebieten“
Steigerung der Attraktivität des Marktes                Völklingen) oder auf die verbrauchernahe         bzw. im Innenbereich ein Bebauungsplan
(Verbesserung der Barrierefreiheit und der              Versorgung können ausgeschlossen wer-            aufgestellt, geändert oder ergänzt wird und
Logistik). Eine Erweiterung der Verkaufsflä-            den. Auch die landesplanerischen Vorgaben        dessen zulässige Geschossfläche zwischen
che ist erforderlich, um das aktuelle Sorti-            werden eingehalten.                              1.200 qm und 5.000 qm beträgt, eine all-
ment der Firma ALDI weiterhin anbieten zu                                                                gemeine Vorprüfung des Einzelfalls durch-
können und gleichzeitig den veränderten                 Der Geltungsbereich des vorhabenbezo-            zuführen. Der Schwellenwert von 1.200 qm
Anforderungen der Kunden gerecht zu wer-                genen Bebauungsplanes umfasst eine Flä-          Geschossfläche wird im vorliegenden Fall
den. Die Erweiterung dient somit nicht der              che von ca. 7.800 qm.                            überschritten, weshalb eine entsprechende
Ausweitung des Sortimentes, sondern ins-                                                                 Vorprüfung erforderlich ist.
besondere der Optimierung betrieblicher                 Mit der Erstellung des vorhabenbezogenen
Abläufe sowie der Verbesserung der Waren-               Bebauungsplanes und der Durchführung             Bei der allgemeinen Vorprüfung ist die Anla-
präsentation und Barrierefreiheit.                      des Verfahrens wurde die Kernplan Gesell-        ge 2 zum UVPG heranzuziehen, um im Rah-
                                                        schaft für Städtebau und Kommunikation           men einer überschlägigen Prüfung festzu-
Durch die bauliche Erweiterung ergibt sich              mbH, Kirchenstraße 12, 66557 Illingen, be-       stellen, ob die Planung erhebliche nachteili-
darüber hinaus die Möglichkeit der Um-                  auftragt.                                        ge Umweltauswirkungen haben kann, die
strukturierung der Verkaufsräume. Damit                                                                  nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwä-
kann auch die langfristige Sicherung des                                                                 gung zu berücksichtigen wären.
Versorgungsstandortes gewährleistet wer-                Verfahrensart
den.                                                    Das Verfahren wird nach § 13a BauGB (Be-         Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles
                                                        bauungspläne der Innenentwicklung)               gem. § 3c UVPG kommt zu dem Ergebnis,
Das Vorhaben ist nach aktueller Rechts-                                                                  dass keine erheblichen Umweltauswirkun-
grundlage nicht realisierungsfähig. Zur                 durch­geführt. Es handelt es sich bei der Pla-
                                                        nung um eine Maßnahme der Innenent-              gen zu erwarten sind. Eine Umweltverträg-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraus-                                                                lichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Die
setzungen für die Zulässigkeit der Planung              wicklung (Nachverdichtung). Mit dem Ge-
                                                        setz zur Erleichterung von Planungsvorha-        Ergebnisse dieser überschlägigen Prüfung
bedarf es daher gemäß § 1 Abs. 3 und § 2                                                                 sind der entsprechenden Tabelle im Anhang
Abs. 1 BauGB der Aufstellung eines vorha-               ben für die Innenentwicklung der Städte
                                                        vom 21. Dezember 2006, das mit der No-           zu entnehmen.
benbezogenen Bebauungs­planes.
                                                        vellierung des Baugesetzbuches am 1. Ja-         Die Vorschriften des vereinfachten Verfah-
Die Mittelstadt Völklingen hat somit nach               nuar 2007 in Kraft trat, fällt die seit Juli     rens nach § 13 BauGB gelten entsprechend.
§ 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB                   2004 vorgesehene förmliche Umweltprü-
i.V.m. § 12 BauGB auf Antrag des Vorha-                 fung bei Bebauungsplänen der Größenord-          Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13
benträgers      die    Aufstellung    des               nung bis zu 20.000 qm weg. Dies trifft für       Abs. 2 und 3 BauGB und § 13a Abs. 2 und
vorhabenbezogenen        Bebauungsplanes                den vorliegenden Bebauungsplan zu, da            3 BauGB von einer Umweltprüfung nach
„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-                das Plangebiet lediglich eine Fläche von ca.     § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht
Markt Im Betzen“ beschlossen.                           7.800 qm in Anspruch nimmt.                      nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3
                                                                                                         Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt-
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan                      Weitere Voraussetzung der Anwendung des          bezogener Informationen verfügbar sind,
„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-                § 13a BauGB ist, dass keine Anhaltspunkte        der zusammenfassenden Erklärung nach
Markt Im Betzen“ ersetzt in seinem Gel-                 für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6      § 10a Abs. 1 BauGB und von der frühzeiti-
tungsbereich den rechtskräftigen Bebau-                 Nr. 7b BauGB genannten Umweltbelange             gen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
ungsplan „Gewerbegebiet östlich der Karo-               vorliegen. Dies trifft für den vorliegenden      Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen
lingerstraße“ von 1997.                                 Bebauungsplan zu.                                wird.

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen          4                                                        www.kernplan.de
II/101 - Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil ...
Flächennutzungsplan
Der aktuell rechtswirksame Flächennut-
zungsplan des Regionalverbandes Saarbrü-
cken stellt für das Gebiet eine gewerbliche
Baufläche dar. Somit ist der Bebauungsplan
nicht aus dem Flächennutzungsplan entwi-
ckelt. Der Flächennutzungsplan ist gem.
§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Be-
richtigung anzupassen.

Voraussetzungen des
vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
Zur Schaffung von Baurecht durch einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind
folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

• Der Vorhaben- und Erschließungsplan,
  der eine umfassende Gesamtbeschrei-
  bung des Vorhabens enthält, ist von
  dem Vorhabenträger zu erarbeiten, der
  Kommune vorzulegen und abzustim-
  men.
• Der Durchführungsvertrag, in dem sich
  der Vorhabenträger auf der Grundlage
  eines mit der Kommune abgestimmten
  Planes zur Durchführung des Vorhabens
  innerhalb einer bestimmten Frist und
  zur Tragung der Planungs- und Erschlie-
  ßungskosten ganz oder teilweise ver-
  pflichtet, ist vor dem Satzungsbeschluss
  des vorhabenbezogenen Bebauungs-
  planes zwischen Vorhabenträger und
  Kommune abzuschließen.
• Der Vorhaben- und Erschließungsplan
  wird gem. § 12 BauGB Bestandteil des
  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
  Der Durchführungsvertrag und die darin
  enthaltenen Verpflichtungen des Vorha-
  benträgers hingegen bleiben rechtlich
  gegenüber dem vorhabenbezogenen
  Bebauungsplan selbstständig.

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen   5   www.kernplan.de
II/101 - Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil ...
Grundlagen und Rahmenbedingungen

Lage und Begrenzung des                                     Die genauen Grenzen des Geltungsberei-        Das Plangebiet befindet sich vollständig im
räumlichen Geltungsbereiches                                ches sind der Planzeichnung des Bebau-        Eigentum des Vorhabenträgers.
                                                            ungsplanes zu entnehmen.
Das Plangebiet liegt südlich der Innenstadt
Völklingen, östlich der Karolingerstraße
                                                                                                          Topografie des Plangebietes
(L136), unmittelbar an der Straße „Im Bet-
                                                            Nutzung des Plangebietes und
                                                                                                          Ein Großteil des Plangebietes stellt sich auf-
zen“.                                                       Umgebungsnutzung, Eigen-
                                                                                                          grund der derzeitigen Nutzung als ver-
                                                            tumsverhältnisse                              gleichsweise eben dar. Lediglich der südöst-
Der Geltungsbereich des vorhabenbezoge-
                                                            Die direkte Umgebung des Plangebietes ist     lich des Bestandsmarktes gelegene Bereich
nen Bebauungsplanes wird wie folgt be-
                                                            überwiegend durch gewerbliche Nutzung         weist ein Gefälle zum Leinpfad und im wei-
grenzt:
                                                            sowie die Bahntrasse geprägt. Östlich         teren Verlauf zur Saar nach Südosten hin
• im Norden durch einen Grünstreifen so-                    grenzt der Leinpfad an das Plangebiet an,     auf.
  wie die daran angrenzende Bahntrasse                      welcher wiederum entlang der nördlichen       Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die
  (Trier - Saarbrücken),                                    Saarseite verläuft. Im Süden grenzt das       Topografie in irgendeiner Weise auf die
• im Osten durch einen Grünstreifen so-                     Plangebiet direkt an die Stellplatzflächen    Festsetzungen dieses Bebauungsplanes
  wie den daran angrenzenden Leinpfad                       des Takko-Textilmarktes an. Im Westen         (insbesondere Fest­­setzung der Baufenster)
  und die Saar,                                             grenzt der ALDI-Markt unmittelbar an die      auswirken wird.
• im Süden durch das Betriebsgelände                        Außenschauplätze des Autohauses Bunk
  des Takko-Textilmarktes,                                  an. Im Norden des Geltungsbereiches trennt
                                                            ein mit Gehölzbestand versehener Grün-        Verkehrsanbindung
• im Westen durch das Betriebsgelände
                                                            streifen das Plangebiet von der Bahntrasse
  des Autohauses Bunk GmbH & Co..                                                                         Das Gelände des ALDI-Marktes ist heute
                                                            (Trier -Saarbrücken) ab.
                                                                                                          über die Straße „Im Betzen“ an das örtliche

                                                                                                                                             ar
                                                                                                                                    3.   Janu
                                                                                                                               es 1
                                                                                                                           ße d
                                                                                                                       Stra

                                              )
                                          B 51
                           nge      nte (
                     Südta

                                                                      n)
                                                            aarbrücke
                                                  i  er - S
                                     tras   se (Tr
                                Bahn
                                                                           PLANGEBIET
                                    36)
                              ße (L1

              Autohaus
                            gerstra

              Dechent                                                          kko
                                                                            Ta
                          Karolin

                                          Autohaus Bunk
                                                                                         d

                                          GmbH & Co.
                                                                                         fa
                                                                                     inp
                                                                                   Le

                                                                                                ar
                                                                                               Sa

       Aral
                                                                                                              d

                                                                                                                                         0
                                                                                                           fa

                                                                                                                                     62
                                                                                                         inp

                                                                                                                                   A
                                                                                                         Le

                               Shell

Orthofoto des Geltungsbereiches; ohne Maßstab; Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen                 6                                                     www.kernplan.de
II/101 - Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil ...
Verkehrsnetz angeschlossen. Im Weiteren
Verlauf bindet die Karolingerstraße (L136)
das Plangebiet an das überörtliche Ver-
kehrsnetz (A620) an. Das Plangebiet ist auf-
grund der Vornutzung bereits erschlossen.
Weiterer Erschließungsanlagen bedarf es
zur Realisierung des Vorhabens nicht.

Ver- und Entsorgung
Die für das Vorhaben erforderliche Ver- und
Entsorgungsinfrastruktur ist bereits vorhan-
den. Anschlusspunkte befinden sich in un-
mittelbarer Nähe des Plangebietes.

Die nach § 49 a SWG geltenden Vorgaben
zur Beseitigung des Niederschlagswassers
(Nutzung, Versickerung, Verrieselung, Ein-
leitung des Niederschlagswassers in ein
oberirdisches Gewässer) sind hier nicht an-             Blick von Westen auf das bestehende ALDI-Gebäude mit Stellplatzflächen im Vordergrund
zuwenden, da das Grundstück vor dem Jahr
1999 bereits bebaut, damit befestigt und
                                                        noch mit den Ver- und Entsorgungsträgern               jährig in Völklingen bestehenden Aldi-Mark-
an die öffentliche Kanalisation angeschlos-
                                                        abgestimmt werden.                                     tes am Standort „Im Betzen“. Im Zuge der
sen war.
                                                                                                               Modernisierung soll die Verkaufsfläche (=
Gemäß des Kartendienstes zur potenziellen                                                                      VK) des Lebensmitteldiscounters von der-
Versickerungseignung ist der Geltungsbe-
                                                        Fachgutachten „Auswirkungs-                            zeit 947 m² auf dann ca. 1.290 m² erweitert
reich für eine Versickerung nicht geeignet              analyse Erweiterung ALDI Völk-                         werden, sodass sich eine Erweiterungsflä-
(Quelle: LVGL, GeoPortal Saarland, Stand                lingen, Im Betzen 1“                                   che von rd. 340 m² ergibt. Die Erweiterung
der Abfrage: 19.12.2017).                                                                                      der Verkaufsfläche soll durch einen Anbau
                                                        Die GMA - Gesellschaft für Markt- und Ab-              im südlichen Teil des Gebäudes erfolgen.
Ein Vorfluter (Saar) ist in kurzer Entfernung           satzforschung mbH; Ludwigsburg wurde                   Ziel der Erweiterung ist es, durch eine groß-
südlich des Plangebiets vorhanden.                      mit der einzelhandelsgutachtlichen Bewer-              zügigere Gestaltung des Verkaufsraumes
                                                        tung der zu erwartenden Auswirkungen der               und eine optimierte Warenpräsentation die
Da es sich nur um eine Erweiterung handelt,             Erweiterung des ALDI-Marktes in Völklin-               Kundenfreundlichkeit des Marktes zu erhö-
wird die Ver- und Entsorgung nicht grundle-             gen beauftragt.                                        hen. So können mehr Regalflächen in be-
gend geändert.
                                                                                                               quemer Greifhöhe und größere Verkehrs-
Die konkretisierten Planungen / Detailpla-              Aufgabenstellung / Rahmendaten                         und Gangflächen geschaffen und hierdurch
nungen müssen vor der Bauausführung                                                                            Einkaufshemmnisse für ältere oder körper-
                                                        „Die Fa. ALDI GmbH & Co. KG, Bous, plant               behinderte Kunden abgebaut werden. Hin-
                                                        die Verkaufsflächenerweiterung eines lang-             zu kommen steigende Optimierungsvorga-
                                                                                                               ben der internen Logistik. Eine wesentliche
                                                                                                               Sortimentsveränderung oder -erweiterung
                                                                                                               ist hingegen nicht vorgesehen.

                                                                                                               Zur Schaffung der planungsrechtlichen Vor-
                                                                                                               aussetzungen ist die Aufstellung eines vor-
                                                                                                               habenbezogenen Bebauungsplanes vorge-
                                                                                                               sehen. In diesem Zusammenhang ist in Ab-
                                                                                                               stimmung mit der Stadt Völklingen eine kur-
                                                                                                               ze Auswirkungsanalyse zu erstellen, in der
                                                                                                               die wesentlichen Daten zum Standort und
                                                                                                               zur Wettbewerbssituation in Völklingen auf-
                                                                                                               bereitet werden. Darauf aufbauend erfolgt
                                                                                                               eine Untersuchung der potenziellen Um-
                                                                                                               satzumverteilungen durch das Erweite-
                                                                                                               rungsvorhaben insbesondere auf die Innen-
                                                                                                               stadt Völklingen sowie eine Bewertung des
                                                                                                               Vorhabens hinsichtlich der Vorgaben der
                                                                                                               Landesplanung.

Ausschnitt Versickerungseignung; Quelle: LVGL, Geoportal Saarland, Stand: 19.12.2017, Bearbeitung: Kernplan

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen              7                                                             www.kernplan.de
II/101 - Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil ...
Zur Erarbeitung der vorliegenden Auswir-
kungsanalyse wurde im Januar 2018 eine
intensive Begehung des Standortes sowie
sonstiger Einzelhandelslagen vorgenom-
men und die relevante Angebotssituation
vor Ort erhoben. Weiterhin wurde auf Infor-
mationen von MB Research (Kaufkraftkenn-
ziffer) sowie auf aktuelle Bevölkerungs-
daten aus der amtlichen Statistik und EHI
Handelsdaten zurückgegriffen.“

Makrostandort Völklingen
Die Stadt Völklingen ist Teil des Regional-
verbandes Saarbrücken, mit insgesamt 10
Städte und Gemeinden, darunter die Lan-
deshauptstadt Saarbrücken als wirtschaftli-
ches Zentrum des Saarlandes. Mit aktuell
rd. 40.500 Einwohnern bildet die Stadt
Völklingen die zweitgrößte Kommune in-                  Blick von Südwesten auf das bestehende ALDI-Gebäude mit Stellplatzflächen im Vordergrund
nerhalb des Regionalverbandes. Die Lan-
deshauptstadt Saarbrücken übernimmt –                   Umsätze getätigt werden als Kaufkraft vor-             über das Stadtgebiet hinaus eine gewisse
als Kern des Verbandsgebietes – gemäß                   handen ist. Die Einzelhandelszentralität ist           Versorgungsfunktion für die Gemeinden
Landesentwicklungsplan die Funktion eines               für ein Mittelzentrum jedoch als vergleichs-           des mittelzentralen Verflechtungsbereichs.
Oberzentrums. Durch die Einstufung als                  weise niedrig einzustufen. Dies lässt sich             Jedoch wirken sich die räumliche Nähe zum
Mittelzentrum kommt der Stadt Völklingen                auf die geringe Zentralität im mittel- bzw.            Einzelhandelsstandort Saarbücken (Wettbe-
über die grundzentrale Grundversorgung                  langfristigen Bedarf (Zentralität von 67 bzw.          werbsdruck) sowie die unterdurchschnittli-
hinaus auch eine Versorgung mit Gütern                  79) zurückführen. Im kurzfristigen Bedarfs-            che Kaufkraftkennziffer (86,3) beschrän-
und Dienstleistungen des gehobenen Be-                  bereich ist hingegen eine hohe Zentralität             kend auf den Standort aus. Dies macht sich
darfs zu.                                               vorhanden (Zentralität von 163). Im Le-                auch durch strukturelle Defizite und eine
Der Regionalverband und auch die Stadt                  bensmitteleinzelhandel werden die Struktu-             hohe Leerstandsquote in der Innenstadt be-
Völklingen haben in den vergangenen Jah-                ren dominiert durch das SB-Warenhaus                   merkbar. Positive Effekte sind durch die Um-
ren einen stetigen Bevölkerungsrückgang                 Globus sowie weitere Lebensmittelmärkte,               strukturierung des ehemaligen Kauf-
hinnehmen müssen. Zwischen 2000 – 2010                  darunter verschiedene Lebensmittelvollsor-             hof-Areals abzusehen.“
ging die Einwohnerzahl in Völklingen um -               timenter und –discounter. Damit sind alle
7,8 % zurück, seither haben sich die Zahlen             gängigen Betriebstypen in Völklingen vor-
                                                        handen.
                                                                                                               Einwohner im abgegrenzten Ein-
wieder stabilisiert. Entgegen dem Trend der                                                                    zugsgebiet und Kaufkraftpotenzial
vergangenen Dekade ist die Einwohnerzahl                Die Stadt Völklingen, als bedeutendes In-
in Völklingen wie in vielen Gemeinden und               dustriezentrum entlang der Saarachse, wird             „Für den Aldi-Markt in Völklingen am
Städten des Saarlandes zuletzt wieder leicht            durch weltweit agierende Großunterneh-                 Standort „Im Betzen“ kann ein Einzugsge-
gestiegen. Für den Zeitraum 2011 – 2016                 men der Hütten- und Stahlindustrie sowie               biet von insgesamt ca. 21.920 Einwohnern
lassen sich insgesamt stabile Bevölkerungs-             klein- und mittelständischen Unternehmen               abgegrenzt werden. Um Unterschiede in
zahlen (+ 0,1 %) festhalten.                            geprägt. Die wirtschaftliche Entwicklung               der Nachfrageintensität und –frequenz zu
                                                        des Mittelzentrums Völklingen verlief in den           erfassen, wurde das Einzugsgebiet des Vor-
Völklingen ist durch die direkte Lage an der                                                                   habens in zwei Zonen unterteilt. Die ver-
Autobahn A 620 (Saarlouis – Saarbrücken)                zurückliegenden Jahren positiv. Zwischen
                                                        2011 – 2016 stieg die Zahl der sozialversi-            schiedenen Zonen repräsentieren dabei die
sowie an der Bundesstraße B 51 (Bremen –                                                                       unterschiedliche Intensität der Kundenbin-
Saareguemines) sehr gut an das regionale                cherungspflichtig Beschäftigten am Arbeits-
                                                        ort um + 3,7 % auf derzeit 14.562 Perso-               dung an den Standort. Zone I des Einzugs-
Verkehrsnetz angebunden. Die Verkehrs-                                                                         gebietes wird durch die Stadtteile Stadtmit-
achsen verlaufen parallel zur Saar in Ost-              nen. Mit insgesamt ca. 10.671 Einpendlern
                                                        und ca. 9.002 Auspendlern weist die Stadt              te, Heidstock und Fürstenhausen gebildet.
West-Richtung.                                                                                                 Aufgrund der größeren Distanz werden der
                                                        Völklingen einen positiven Pendlersaldo (+
Im Einzelhandel wird der Standort Völklin-              1.669) auf.                                            Völklinger Stadtteil Fenne sowie das Wohn-
gen stark durch die Nähe zum Oberzentrum                                                                       gebiet Röchlinghöhe der Zone II zugeord-
Saarbrücken (ca. 12 km entfernt) mit ausge-             Zusammenfassend lässt sich festhalten,                 net. Die beiden kleineren Stadtteile verfü-
prägten Versorgungsstrukturen im mittel-                dass die Standortrahmenbedingungen in                  gen über keine eigenen Lebensmittelmärk-
und langfristigen Bedarfsbereich beein-                 Völklingen insbesondere aufgrund der gu-               te. Da die Filiale „Im Betzen“ schneller zu
flusst. Die Betrachtung der Einzelhandels-              ten verkehrlichen Anbindung über die A 620             erreichen ist, als andere Aldi-Standorte im
zentralität (Zentralität 118) zeigt, dass im            und B 51 sowie dem umfangreichen Bevöl-                Stadtgebiet, sind auch von hier noch regel-
Mittelzentrum Völklingen entsprechend der               kerungspotenzial positiv zu bewerten sind.             mäßige Kundenbindungen an den Standort
zentralörtlichen Bedeutung insgesamt mehr               Das Mittelzentrum Völklingen übernimmt                 zu erwarten. Unter Berücksichtigung der

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen             8                                                                 www.kernplan.de
II/101 - Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil ...
örtlichen Kaufkraftkoeffizienten steht für
das Kernsortiment Nahrungs- und Genuss-
mittel ein Kaufkraftpotenzial von 30,5 Mio.
€ im Einzugsgebiet zur Verfügung.

Außerhalb des abgegrenzten Einzugsgebie-
tes sind keine regelmäßigen Einkaufsbezie-
hungen mehr zum Untersuchungsstandort
zu erwarten. Ursächlich hierfür ist neben
der zunehmenden Entfernung in erster Linie
die Kundenorientierung an andere Wettbe-
werbsstandorten bzw. nähergelegene
Aldi-Filialen im Untersuchungsraum. Eine
weitere Filiale von Aldi ist im Stadtteil Lui-
senthal vorhanden. Der Standort wurde im
vergangenen Jahr umfassend modernisiert
und an das aktuelle Filialkonzept ange-
passt. Regelmäßige Kundenbindungen aus
Luisenthal sind daher nicht zu erwarten. In
Richtung Westen ist auf den nächstgelege-
nen Aldi-Standort im Stadtteil Geislautern              Einzugsgebiet - Abgrenzung und Zonierung; Quelle: GMA, Ludwigsburg; Stand: 25.01.2018
hinzuweisen. Diese Filiale ist insbesondere
aus den südwestlichen Stadtteilen Ludwei-               Bewertung der Versorgungssitua-                       hervorzuheben, welches ein über die Stadt
ler und Lauterbach sowie aus Wehrden                    tion im Einzugsgebiet                                 Völklingen hinausreichendes Kundenein-
deutlich schneller zu erreichen.                                                                              zugsgebiet erschließt und als besonders
                                                        „Mit Ausnahme der kleineren Stadtteile                leistungsstark einzustufen ist. Darüber hin-
Aufgrund der Lage des Standortes angren-                Fenne (rd. 920 EW) und Röchlinghöhe (rd.              aus sind weitere Anbieter von Nahrungs-
zend an die Völklinger City sowie der guten             1.130 EW) ist in allen Stadtteilen des Ein-           und Genussmitteln vorhanden, darunter ein
verkehrlichen Erreichbarkeit über die Süd-              zugsgebietes ein Angebot an Lebensmittel-             kleiner Netto-Markt, der allerdings nur ein
tangente, können auch von außerhalb des                 märkten (Lebensmitteldiscounter bzw. Le-              begrenztes Warenangebot bietet. Betriebe
abgegrenzten Einzugsgebietes teilweise                  bensmittelvollsortimenter) vorhanden. Als             des Lebensmittelhandwerks sowie Spezial-
Einkaufsbeziehungen an den Standort auf-                direkte Wettbewerber zum Aldi-Markt sind              anbieter (u. a. ethnischer Lebensmittel-
treten (z. B. Berufspendler, Besucher der In-           die Filialen von Lidl im Stadtteil Fürstenhau-        markt, Naturkost, Getränke, Tankstellen-
nenstadt, Touristen, Zufallskunden). Diese              sen bzw. im Stadtteil Stadtmitte anzufüh-             shops) runden das Angebot in der Völklin-
Kunden werden bei den nachfolgenden Be-                 ren. Als systemgleiche Anbieter stehen die            ger City ab.“
rechnungen im Rahmen von Streukunden-                   Lebensmitteldiscounter in direktem Wettbe-
anteilen abgebildet.“                                   werb zum Planvorhaben. Darüber hinaus
                                                        sind die Lebensmittelvollsortimenter Was-             Umsatzprognose
                                                        gau und Edeka als Wettbewerber zu be-                 „Für den erweiterten Lebensmitteldiscoun-
                                                        rücksichtigen.                                        ter am Standort Im Betzen lässt sich eine
                                                        Mit Blick auf die Völklinger Innenstadt ist           Gesamtumsatzleistung von rd. 7,9 Mio. €
                                                        insbesondere das SB-Warenhaus Globus                  ermitteln. Hiervon entfallen rd. 6,3 Mio. €

Einzugsgebiet - Abgrenzung und Zonierung; Quelle: GMA, Ludwigsburg; Stand: 25.01.2018

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen            9                                                               www.kernplan.de
II/101 - Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Mittelstadt Völklingen, Stadtteil ...
auf den Foodbereich und ca. 1,6 Mio. € auf                ansässig ist. Bei der Ermittlung der zu         da hier nur partielle Sortimentsüber-
den Nonfoodbereich. Mit einer Flächenpro-                 erwartenden       Kaufkraftbewegungen           schneidungen bestehen.
duktivität von rd. 6.125 € / m² VK wird eine              bzw. Umsatzumverteilungen ist aus-
für den Betreiber Aldi angesichts der ge-                 schließlich der zusätzlich erwirtschafte-   Auf Basis der zuvor getätigten Annahmen
planten Dimensionierung durchschnittliche                 te Umsatz anzusetzen. Der bestehende        zu möglichen Umsatzumlenkungen sind fol-
Umsatzleistung erzielt. Höhere Umsatzleis-                Lebensmitteldiscounter erwirtschaftet       gende wettbewerbliche Wirkungen durch
tungen sind aufgrund der intensiven Wett-                 nach gutachterlicher Einschätzung der-      das Erweiterungsvorhaben von Aldi zu er-
bewerbssituation in Völklingen (u. a.                     zeit eine Umsatzleistung von insgesamt      warten:
SB-Warenhaus Globus, weitere Discountan-                  ca. 6,2 Mio. €. Davon entfallen ca. 4,9     • Ein Großteil des zusätzlichen Umsatzes
gebote) sowie des geringen Kaufkraft-                     Mio. € auf den Lebensmittelbereich und          wird im Einzugsgebiet umverteilungs-
niveaus nicht zu erwarten. Der ermittelte                 ca. 1,3 Mio. € auf den Nichtlebensmit-          wirksam werden. Umsatzrückgänge
Umsatz ist unter Berücksichtigung der Rah-                telbereich. Diese Umsätze werden be-            sind in erster Linie bei den direkten
menbedingungen vor Ort als Maximalwert                    reits heute am Standort generiert und           Wettbewerbern des Aldi-Marktes zu er-
im Sinne einer worst-case-Prognose zu be-                 auch weiterhin gebunden werden, da              warten. Hier ist der systemgleiche An-
trachten. Hierbei ist auch zu berücksichti-               sich an den generellen Standortrah-             bieter Lidl mit jeweils einer Filiale im
gen, dass mit steigender Verkaufsfläche von               menbedingungen und dem Kundenein-               Stadtteil Fürstenhausen bzw. an der
sinkenden Flächenleistungen auszugehen                    zugsgebiet keine nennenswerten Verän-           Püttlinger Straße im Stadtteil Stadtmitte
ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein             derungen ergeben werden. Nach Abzug             anzuführen. Gegenüber den Lebensmit-
Großteil der zusätzlichen Verkaufsfläche                  der bestehenden Umsätze des                     teldiscountern werden Umverteilungs-
dem Komfort der Kunden (breitere Gänge,                   Aldi-Marktes bleibt ein Umsatzzuwachs           effekte von max. 4 – 5 % ausgelöst.
bessere Übersichtlichkeit) sowie den be-                  von ca. 1,4 Mio. € im Lebensmittelbe-           Dies ist eine Größenordnung, die sich
trieblichen Abläufen (v. a. Regalbestückung)              reich, welcher durch das Vorhaben im            im Rahmen des Wettbewerbsüblichen
zugutekommt, ohne dass damit ein wesent-                  Untersuchungsraum         umverteilungs-        bewegt. Es handelt sich hierbei um leis-
licher Zuwachs der Umsatzleistung verbun-                 wirksam wird. Hinzu kommen ca. 0,3              tungsstarke Anbieter, sodass negative
den wäre.“                                                Mio. € im Nichtlebensmittelbereich.             Auswirkungen i. S. von Betriebsschlie-
                                                        • Für die Ermittlung der Umsatzumvertei-          ßungen nicht zu erwarten sind. Der Lidl-
                                                          lungen ist zu unterstellen, dass der zu-        Markt in Fürstenhausen befindet sich
Prognose und Bewertung der Um-                                                                            zudem in dezentraler Lage (Gewerbe-
satzverteilungen                                          sätzliche Umsatz des Aldi-Marktes ins-
                                                          besondere zulasten von Systemwettbe-            gebiet Saarwiesen) die keinen erhöhten
„Für das Erweiterungsvorhaben von Aldi                    werbern, d. h. anderen Lebensmitteldis-         städtebaulichen Schutz unterliegt.“
am Standort „Im Betzen“ werden hinsicht-                  countern erwirtschaftet wird. Außerdem      • In der Völklinger Innenstadt hätte das
lich der zu erwartenden Umsatzumvertei-                   wird angenommen, dass Standorte, die            SB-Warenhaus Globus mit Umvertei-
lungen folgende Annahmen getroffen:                       aktuell eine wichtige Versorgungsbe-            lungseffekten in einer Größenordnung
• Der Aldi-Lebensmitteldiscounter wird                    deutung für die Bewohner des Einzugs-           von max. 1 % zu rechnen. Gegenüber
    auf einer geplanten Verkaufsfläche von                gebietes einnehmen, darunter insbe-             den sonstigen Anbietern in der Innen-
    ca. 1.290 m² eine Gesamtumsatzleis-                   sondere das SB-Warenhaus Globus und             stadt, darunter einem kleinen Lebens-
    tung von rd. 7,9 Mio. € erwirtschaften.               andere Nahversorgungsstandorte in               mitteldiscounter (Netto) sowie Betrie-
    Davon entfallen ca. 6,3 Mio. € auf den                den Stadtteilen, tendenziell stärker von        ben des Lebensmittelhandwerks und
    Lebensmittelbereich und ca. 1,6 Mio. €                Umsatzumverteilungen betroffen sein             Spezialanbietern sind allenfalls gering-
    auf den Nichtlebensmittelbereich.                     werden. Dagegen werden die übrigen              fügige Umverteilungseffekte zu erwar-
                                                          Anbieter von Nahrungs- und Genuss-              ten (max. 1 %). Die genannten Anbieter
• Zu berücksichtigen ist des Weiteren,                                                                    spielen in der Versorgung der Bevölke-
                                                          mitteln (z. B. Bäckereien, Metzgereien,
    dass der Lebensmittelanbieter Aldi be-                                                                rung eine eher ergänzende Rolle und
                                                          Getränkeanbieter und sonstige Spezial-
    reits langjährig am Standort auf einer                                                                werden angesichts der z. T. nur partiel-
                                                          anbieter) kaum vom Vorhaben tangiert,
    Verkaufsfläche von aktuell ca. 947 m²                                                                 len Sortimentsüberschneidung in deut-

Umsatzprognose des ALDI-Marktes; Quelle: GMA, Ludwigsburg; Stand: 25.01.2018

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen           10                                                   www.kernplan.de
lich untergeordneter Form vom Vorha-                      stehenden Anbietern sind im Einzelfall
  ben tangiert. Die Umverteilungseffekte                    nicht zu erwarten. Somit lassen sich
  können als geringfügig und unbedenk-                      auch keine städtebaulich oder versor-
  lich eingestuft werden. Städtebauliche                    gungsstrukturellen Folgen ableiten.
  Effekte i. S. von Betriebsschließungen
  sind durch das Vorhaben nicht zu er-                  Zusammenfassend lässt sich festhalten,
  warten. Die Funktionsfähigkeit der In-                dass die durch das Erweiterungsvorhaben
  nenstadt ist nicht gefährdet.                         von Aldi ausgelösten Umsatzumverteilungs-
                                                        effekte zu keinen städtebaulich relevanten
• Auch an den sonstigen Standorten im
                                                        Auswirkungen im Lebensmittelbereich füh-
  Einzugsgebiet sind kaum spürbare
                                                        ren werden. Das Vorhaben dient in erster Li-
  Rückwirkungen zu erwarten. Am ehes-
                                                        nie der Modernisierung und Anpassung des
  ten hätten noch der Edeka-Markt an
                                                        Aldi-Marktes an aktuelle und künftige Kun-
  der Pasteurstraße bzw. der Was-
                                                        den- und Logistikanforderungen. Auswir-
  gau-Markt im Stadtteil Heidstock mit
                                                        kungen auf die Entwicklung zentraler Ver-
  Umsatzumverteilungswirkungen         zu
                                                        sorgungsbereiche (Innenstadt Völklingen)
  rechnen. Diese Anbieter sichern die
                                                        oder auf die verbrauchernahe Versorgung
  Nahversorgung auf Stadtteilebene und
                                                        können ausgeschlossen werden.“
  werden im Gegensatz zu den System-
                                                        (Quelle: Auswirkungsanalyse Erweiterung ALDI Völklin-
  wettbewerbern (andere Discounter) nur                 gen, Im Betzen; GMA - Gesellschaft für Markt- und Ab-
  in untergeordneter Form tangiert.                     satzforschung mbH; Ludwigsburg; Stand: 25.01.2018)
  Gegenüber den Lebensmittelmärkten
  Wasgau und Edeka lässt sich eine Um-
  verteilungsquote von ca. 2 % errech-
  nen. Bei den ermittelten Umsatzumver-
  teilungseffekten handelt es sich um
  eine Größenordnung, die sich im Rah-
  men des Wettbewerbsüblichen bewegt.
  Ein Marktaustritt der Anbieter und da-
  mit eine Gefährdung der Versorgungs-
  strukturen ist ausschließen.
• Ein geringer Teil des zusätzlichen Um-
  satzes (max. 0,3 – 0,4 Mio. €) wird dar-
  über hinaus gegenüber Wettbewerbern
  außerhalb des Einzugsgebietes umver-
  teilungswirksam werden, darunter v. a.
  andere Lebensmittelmärkte im Völklin-
  ger Stadtgebiet. Die Auswirkungen ver-
  teilen sich dabei auf verschiedene Ein-
  zelstandorte und Anbieter (v. a. andere
  Discounter, SB-Warenhaus Kaufland in
  Wehrden), sodass sie im Einzelfall nur
  noch in sehr geringer Höhe eintreten
  werden (Umsatzumverteilungsquote im
  Höchstfall bei max. 1 %, zumeist aber
  darunter). Eine Gefährdung der Versor-
  gungsstrukturen an sonstigen Standor-
  ten im Völklinger Stadtgebiet oder
  außerhalb ist daher auszuschließen.
• Im Nichtlebensmittelbereich werden die
  durch das Vorhaben ausgelösten Um-
  satzumverteilungseffekte in Höhe von
  max. 0,3 Mio. € v. a. gegenüber den
  anderen Lebensmittelmärkten und in
  untergeordneter Form ebenfalls gegen-
  über den sonstigen Anbietern in Völk-
  lingen wirksam werden. Diese sind je-
  doch bei einer Einzelbetrachtung als
  minimal einzustufen und verteilen sich
  zudem auf eine Vielzahl von Betrieben
  unterschiedlichster Sortimente. Nen-
  nenswerte Umsatzverluste bei be-

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen             11                             www.kernplan.de
Übergeordnete Planungsvorgaben der Raumordnung und Landesplanung; naturschutzrechtliche Be-
lange; geltendes Planungsrecht

 Kriterium                                              Beschreibung

 Landesentwicklungsplan (Siedlung und Umwelt)
 zentralörtliche Funktion                               Mittelzentrum Völklingen, Lage an Siedlungsachse 1. Ordnung

 Vorranggebiete                                         Vorranggebiet für Hochwasserschutz (VH); hier sind Überschwemmungsgebiete festzu-
                                                        setzen. Das Retentionsvermögen und der schadlose Wasserabfluss sind gewährleistet.
                                                        Weitere Ausführungen siehe unten
 zu beachtende Ziele und Grundsätze                     • Nachrichtlich übernommene Siedlungsfläche (Gewerbe)
                                                        • (Z 12) Die dort vorhandenen Wohn- und Arbeitsstätten, zentrale Einrichtungen der
                                                          Daseinsvorsorge, öffentliche und private Dienstleistungen sowie sonstigen Infrastruk-
                                                          tureinrichtungen sollen an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und - so-
                                                          weit möglich - in ihrem Bestand dauerhaft gesichert werden: erfüllt
                                                        • (Z 17) Bei der Siedlungsentwicklung (Wohnen, Gewerbe, Industrie und Dienstleistun-
                                                          gen sowie Einrichtungen für Freizeit und Sport) sind vorrangig die im Siedlungsbe-
                                                          stand vorhandenen Potenziale an Brach- und Konversionsflächen, Baulücken und
                                                          Baulandreserven sowie das Erneuerungspotenzial des Siedlungsbestandes zu nutzen:
                                                          erfüllt
                                                        • (Z 32) Inanspruchnahme erschlossener Bauflächen statt Ausweisung und Erschlie-
                                                          ßung neuer Wohnbauflächen: erfüllt
                                                        • Konzentrationsgebot (Ziel 42): Die Stadt Völklingen übernimmt gemäß Landespla-
                                                          nung die zentralörtliche Funktion eines Mittelzentrums, damit liegen die Vorausset-
                                                          zungen zur Ansiedlung bzw. Erweiterung großflächiger Einzelhandelsbetriebe vor.
                                                          Das Konzentrationsgebot wird durch das Vorhaben eingehalten.
                                                        • Kongruenzgebot (Ziel 44): Das Einzugsgebiet ist im Wesentlichen auf Teile der Stadt
                                                          Völklingen begrenzt. Ein nennenswertes überörtliches Einzugsgebiet wird nicht er-
                                                          schlossen. Basierend auf der aus der Umsatzprognose ableitbaren Umsatzherkunft
                                                          sowie der landesplanerischen Vorgaben bleibt festzuhalten, dass ca. 82 – 83 % des
                                                          Umsatzes aus dem abgegrenzten Einzugsgebiet (= Völklingen Stadtmitte, Heidstock,
                                                          Fürstenhausen, Fenne, Röchlinghöhe) stammen. Lediglich 17 – 18 % des Umsatzes-
                                                          werden durch Streuumsätze von außerhalb des abgegrenzten Einzugsgebietes gene-
                                                          riert (u. a. Kunden aus dem sonstigen Stadtgebiet, Pendler, Touristen, Zufallskunden).
                                                          Die Vorgaben des Kongruenzgebotes werden somit eingehalten.
                                                        • Beeinträchtigungsverbot (Ziel 45): Das Beeinträchtigungsverbot wird durch die Er-
                                                          weiterung des Aldi-Lebensmitteldiscounters am Standort „Im Betzen“ nicht verletzt.
                                                          Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen sowie die Funktionsfähigkeit des zent-
                                                          ralen Versorgungsbereiches können in Völklingen sowie im Umland ausgeschlossen
                                                          werden. Die wesentlichen Umverteilungen werden in der Stadt Völklingen selbst er-
                                                          folgen, jedoch deutlich unterhalb der 10-% Schwelle liegen. Hiervon betroffen sind in
                                                          erster Linie die größeren Lebensmittelmärkte im Einzugsgebiet, darunter Lidl als sys-
                                                          temgleicher Wettbewerber (max. 4 – 5 %); an allen sonstigen Wettbewerbsstandor-
                                                          ten fallen die Umverteilungsquoten mit max. 1 – 2 % nochmals deutlich geringer aus.
                                                          Die dargestellten Umsatzumverteilungen werden in keinem Fall zu negativen Aus-
                                                          wirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich bzw. Nahversorgungslagen im
                                                          Stadtgebiet führen. Das Beeinträchtigungsverbot wird durch das Vorhaben eingehal-
                                                          ten.
                                                        • Städtebauliches Integrationsgebot (Ziel 46): Der Standort von Aldi liegt im Süden des
                                                          einwohnerstärksten Stadtteils Stadtmitte. Hierbei handelt sich um einen langjährig-
                                                          etablierten Lebensmittelstandort, welcher bereits heute für die Bewohner der angren-
                                                          zenden Stadtteile eine wesentliche Versorgungsfunktion übernimmt. Unter städte-
                                                          baulichen Aspekten ist auf die nicht integrierte Lage in einem Gewerbegebiet zu
                                                          verweisen.

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen        12                                                     www.kernplan.de
Kriterium                                              Beschreibung
                                                           Der Standort ist jedoch durch seine Nähe zur Völklinger Innenstadt (zentraler Ver-
                                                           sorgungsbereich) gekennzeichnet, welche in nördlicher Richtung in einer Distanz
                                                           von rd. 200 m (= Luftlinie) beginnt. Ein Zugang in Richtung Innenstadt ist prinzipiell
                                                           über eine Fußgängerunterführung (Zugang in Höhe des Kreisverkehrs Karolinger-
                                                           straße) möglich. Hier besteht auch ein direkter Anschluss an den ÖPNV. Bei der Be-
                                                           wertung des städtebaulichen Integrationsgebotes bliebt zu berücksichtigen, dass es
                                                           sich um einen bestehenden Markt handelt. Das Vorhaben dient in erster Linie der
                                                           Anpassung des Aldi-Marktes an aktuelle Kunden- und Logistikanforderungen und
                                                           somit auch einer langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des
                                                           Standortes. Grundsätzlich besteht ein Zielkonflikt, der aus gutachterlicher Sicht im
                                                           Sinne eines aktiven Bestandsschutzes jedoch überwindbar erscheint.
                                                        • keine Restriktionen für das Vorhaben
 Landschaftsprogramm                                    keine speziellen Entwicklungsziele oder Funktionszuweisungen
                                                                                                                                                                                     Hochwasserge
 Übergeordnete
            2562 naturschutzrechtliche Belange
                           000
                                                                    2562500                                                            2563000                                        2563500
          5458000

 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeu-                  nicht betroffen
 tung
 Sonstige Schutzgebiete: Naturschutz-,                  nicht direkt betroffen, gem. der Hochwassergefahrenkarte (HWGK) Saar HQ 100 (Stand:
 Landschaftsschutz-, Wasserschutzgebiete,               11/2013) überlappt sich das Plangebiet geringfügig mit dem noch festzusetzenden Über-
 Überschwemmungsgebiete, Geschützte                     schwemmungsgebiet (ÜSG) der Saar. Sind in diesem Bereich keine Geländeauffüllungen
 Landschaftsbestandteile, Nationalparks,                geplant; ist keine Beurteilung zum Hochwasserschutz notwendig.(Stellungnahme LUA
 Biosphärenreservate                                    vom 07.12.2017)

                                                                                                                                                                                                       7

                                                                                                                                                                                                78,2
          5457500

                                                                                                                                                                                        78,1

                                                                                                                                                                              78,0

                                                                                                                                                                      77,9

                                                                                                                                                               77,8

                                                                                                                                                        77,7

                                                                                                                                                 77,6

                                                                                                                                      77,5

                                                                                                                               77,4

                                                                                                                        77,3
          5457000

                                                                                                                 77,2

                                                                                                          77,1

                                                        Eingriffe in das Überschwemmungsgebiet sind nicht erforderlich
 Denkmäler / Naturdenkmäler / archäolo-                 nicht betroffen                            77,0

 gisch bedeutende Landschaften nach § 6
 SDSchG oder in amtlichen Karten verzeich-                                                  76,9

 nete Gebiete
 Geschützter unzerschnittener Raum nach                 nicht betroffen              76,8

 § 6 Abs. 1 SNG
                                                                              76,7
          5456500

 Informelle Fachplanungen                               •       aufgrund der offiziell vorliegenden Geofachdaten keine Hinweise auf das Vorkom-
                                                                   76,6

                    76,1
                                 76,2
                                        76,3    76,4
                                                         76,5   men ökologisch hochwertiger Biotoptypen oder Arten innerhalb oder im näheren
                                                                Umfeld des räumlichen Geltungsbereiches: für das Plangebiet sind im Datenmaterial
                                                                des Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP) und in der Datensammlung ABDS
                                                                (Arten- und Biotopschutzdaten 2013 Saarland) keine Arten oder Flächen dargestellt

                    2562000                                         2562500                                                            2563000                                        2563500

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen                 13                                                                                  www.kernplan.de
Kriterium                                              Beschreibung
                                                        •     Räumlicher Geltungsbereich sowie dessen Umfeld nicht im Rahmen der Biotopkar-
                                                              tierung erfasst (Internet-Abruf Dezember 2017)
                                                        •     Auf der Grundlage der offiziellen Geofachdaten keine Hinweise darauf, dass be-
                                                              sonders seltene oder schützenswerte Arten oder ökologisch hochwertige Biotope
                                                              betroffen sein könnten; dies gilt insbesondere für gesetzlich geschützte Biotope und
                                                              FFH-Lebensraumtypen
 Allgemeiner Artenschutz
 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und             Da Einzelbäume und Gehölze betroffen sind, die als Gelege für Vögel dienen können, ist
 Pflanzen (§ 39 Abs. 5 Punkt 2 BNatSchG)                der allgemeine Artenschutz zu beachten: Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und
                                                        andere Gehölze dürfen nur außerhalb der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ge-
                                                        fällt, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden
 Besonderer Artenschutz (§§ 19 und 44 des BNatSchG)
 Störung oder Schädigung besonders ge-                  Bestehende Vorbelastungen:
 schützter Arten bzw. natürlicher Lebens-               • Lage innerhalb des Siedlungsgebietes von Völklingen mit rundum unmittelbar an-
 räume nach USchadG, Verbotstatbestand                      grenzenden gewerblichen Nutzungen, Textilmarkt und Verkehrswegen
 nach § 44 BNatSchG
                                                        • Fläche selbst wird überwiegend als Lebensmittelmarkt mit Parkplatz genutzt mit ho-
 Zu den artenschutzrechtlich relevanten Ar-                 hem Anteil an Vollversiegelungen sowie mit hohem Störpotenzial
 ten zählen alle gemeinschaftsrechtlich ge-             • in kurzer Entfernung angrenzende L 136 mit sehr starker Verkehrsbelastung (durch-
 schützten Tier- und Pflanzenarten d. h. alle               schnittliche Verkehrsdichte von 27.378 KFZ/24 h laut Verkehrsmengenkarte) - eine
 streng geschützten Arten inklusive der                     solche Verkehrsdichte wird bei der ökologischen Beurteilung von Biotopen im Rah-
 FFH-Anhang-IV-Arten sowie alle europäi-                    men des Leitfadens Eingriffsbewertung des Ministeriums für Umwelt (2001) als Be-
 schen Vogelarten. „Allerweltsarten“ mit                    lastung von außen gezählt, die die Qualität eines Lebensraumes und der dazugehöri-
 einem landesweit günstigen Erhaltungszu-                   gen Lebensgemeinschaften in ihrer Wertigkeit deutlich beeinträchtigt
 stand und einer großen Anpassungsfähig-                • in kurzer Entfernung zum Plangebiet liegt die Bahntrasse (Trier - Saarbrücken) mit
 keit (d. h. bei diesen Arten sind keine popu-              entsprechenden Störungen
 lationsrelevanten Störungen und keine Be-
                                                        Habitatausstattung des von neuer Versiegelung betroffenen Gebietes:
 einträchtigungen der ökologischen Funk-
 tion ihrer Lebensstätten, insbesondere der             • Randlicher Grünstreifen des Parkplatzes mit Einzelbäumen und Baum-Strauch-Hecke
 Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwar-                  aus Laubbaumarten größtenteils geringen, teilweise auch mittleren Stammholzes so-
 ten) werden nicht speziell geprüft.                        wie Ziersträucher
                                                        Bedeutung als Lebensraum für abwägungs- oder artenschutzrechtlich relevante Tier- und
                                                        Pflanzenarten:
                                                        • ABSP-Artpool führt für das betroffene Gebiet keine Tier- oder Pflanzenarten auf
                                                        • aufgrund der Habitatausstattung und der bestehenden Vorbelastungen ist die Be-
                                                            deutung des Plangebietes als Lebensraum für planungsrelevante Tiere deutlich ein-
                                                            geschränkt
                                                        • keine abwägungs- oder artenschutzrechtlich relevanten Tierarten, insbesondere keine
                                                            Fortpflanzungsräume streng geschützter Tierarten, zu erwarten. Dies bezieht sich auf
                                                            sämtliche im Saarland vorkommenden potenziell betroffenen gemeinschaftsrechtlich
                                                            geschützten Tiere (Libellen, Fische, Muscheln, Rundmäuler, Weichtiere, Krebse, Repti-
                                                            lien, Amphibien, Tagfalter, Käfer, Heuschrecken, Säugetiere, Vögel), für die der Pla-
                                                            nungsraum keinen geeigneten Lebensraum bietet. Dies gilt insbesondere für arten-
                                                            schutzrelevante Vogelarten: Weder Brutstätten von Vogelarten des Anhangs I der
                                                            Vogelschutzrichtlinie noch Fundnachweise für Rast- und Zugvogelarten im Geltungs-
                                                            bereich bekannt und aufgrund der Habitatausstattung sowie der bestehenden Vor-
                                                            belastungen auch nicht zu erwarten.
                                                        • Eingriffsgebiet zwar Lebensraum (sowohl zur Jagd als auch zur Fortpflanzung) von
                                                            sonstigen europäischen Vogelarten, jedoch nur häufige und ubiquitär verbreitete stö-
                                                            rungsunempfindliche Arten zu erwarten. Bei potenziell entstehenden lokalen, sehr
                                                            kleinflächigen Habitatverlusten ausreichend Ausweichmöglichkeiten in den unmittel-
                                                            bar angrenzenden Lebensräumen (Grünflächen, Gehölzbestände) vorhanden.
                                                        • kein gesetzlich geschütztes Biotop betroffen

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen         14                                                      www.kernplan.de
Kriterium                                              Beschreibung
                                                        Artenschutzrechtliche Beurteilung:
                                                        • dem Geltungsbereich kommt aktuell keine Bedeutung im Artenschutzrecht zu
                                                        • für alle potenziell betroffenen Tierartgruppen gilt: Einzelne Individuen können zwar
                                                            Teil-Habitate verlieren, die örtlichen Tier-Populationen werden jedoch auf Grund des
                                                            Vorhandenseins ausreichend großer vergleichbarer Lebensräume im direkten Umfeld,
                                                            auf die ausgewichen werden kann, keine erheblichen Beeinträchtigungen erfahren.
                                                            erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen von artenschutzrechtlich relevanten Arten
                                                            insgesamt nicht zu erwarten, insbesondere kein Verbotstatbestand im Sinne des § 44
                                                            BNatSchG
                                                        Auswirkungen im Sinne des Umweltschadensgesetzes:
                                                        • Über die obigen Ausführungen hinaus kein FFH-Lebensraumtyp/ besonders geschütz-
                                                            ter Lebensraum betroffen, daher Haftungsfreistellung für Schäden an bestimmten
                                                            Arten und natürlichen Lebensräumen nach § 19 des Bundesnaturschutzgesetzes
                                                            möglich
 Fazit                                                  kein Verbotstatbestand im Sinne des § 44 BNatSchG, Voraussetzungen für Haftungsfrei-
                                                        stellung für Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen nach § 19
                                                        BNatSchG erfüllt
 Geltendes Planungsrecht
 Flächennutzungsplan (s. Anhang)                        Darstellung: Gewerbliche Baufläche (Quelle: Regionalverband Saarbrücken)
                                                        Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht erfüllt, Konsequenz: FNP wird gem. § 13
                                                        a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen        15                                                     www.kernplan.de
Kriterium                                              Beschreibung
 Bebauungsplan                                          Bebauungsplan „Gewerbegebiet östlich der Karolingerstraße“ (1997)

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen      16                                                www.kernplan.de
Das Projekt

Berücksichtigung von                                    rung des Bestandsmarktes die Verkaufsflä-       Baukörpers hat darauf keine nennenswer-
Standortalternativen                                    che von bisher ca. 950 qm auf maximal           ten Auswirkungen.
                                                        1.290 qm vergrößert werden.
Bei der vorliegenden Planung handelt es
sich um eine Erweiterung im Bestand. Von                Die geplante Erweiterung des ALDI-Marktes
daher wurden alternative Standorte nicht                erfolgt südlich an das Bestandsgebäude, in
betrachtet.                                             einer abweichenden Bauweise und für
                                                        einen zeitgemäßen Lebensmitteldiscounter
                                                        üblichen Größe.
Städtebauliche Konzeption
                                                        Der ruhende Verkehr wird wie bisher an
Der schon länger bestehende ALDI-Markt                  zentraler Stelle im Plangebiet organisiert.
wird nach wie vor stark frequentiert. Ein               Die Anlieferung des Lebensmittelmarktes
langfristiges Bestehen im ständigen Wett-               wird über den Kundenstellplatz organisiert
bewerb um Kunden ist in der Branche der                 und auf der Nordseite des Gebäudes abge-
Lebensmitteldiscounter nur über eine An-                wickelt.
passung an die sich wandelnden Marktan-
forderungen möglich. So ist aus betriebli-              Die Erschließung erfolgt nach wie vor über
cher Sicht eine Umstrukturierung des Ver-               die westlich zum Plangebiet führende Stra-
kaufsraumes erforderlich, um im Hinblick                ße „Im Betzen“.
auf die Barrierefreiheit (breitere Gänge) und
                                                        Die Entwässerung des Schmutz- und Nie-
eine veränderte Warenpräsentation die
                                                        derschlagswassers     des     bestehenden
Kundenzufriedenheit aufrechterhalten zu
                                                        ALDI-Marktes erfolgt über den bestehenden
können. Entsprechend soll durch Erweite-
                                                        Mischwasserkanal. Die Vergrößerung des

Vorhaben- und Erschließungsplan, ohne Maßstab; Quelle: Kühn Architekten; Eppelborn, Stand: 11.01.2018

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen           17                                                 www.kernplan.de
Begründungen der Festsetzungen und
weitere Planinhalte
Nutzungsart                                                                              Werbeanlagen, Abfallpressen, Wertstoff-                                                    wird das Ziel verfolgt, die Errichtung überdi-
                                                                                         und Abfallbehälter sowie alle sonstigen für                                                mensionierter Baukörper zu verhindern und
Analog § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB                                                            den ordnungsgemäßen Betrieb der Filiale                                                    eine angemessene Integration in die Umge-
                                                                                         erforderlichen Einrichtungen (z.B. Pfandräu-                                               bung ohne Beeinträchtigung des Orts- und
ALDI-Markt                                                                               me) in den Katalog der zulässigen Nutzun-                                                  Landschaftsbildes zu erreichen.
                                                                                         gen aufgenommen.
Entsprechend der vorliegenden Planung                                                                                                                                               Mit der Höhenfestsetzung wird die Einheit-
zum Anbau des Bestandsmarktes und Er-                                                    Diese gewährleisten weiterhin einen zweck-                                                 lichkeit von Bestand und geplanter Erweite-
weiterung der Verkaufsfläche auf bis zu                                                  mäßigen, wirtschaftlichen und reibungslo-                                                  rung in der dritten Dimension gewährleis-
1.290 qm sind alle Einrichtungen und Anla-                                               sen Betriebsablauf der Filiale.                                                            tet. Städtebauliche Spannungen werden
gen zulässig, die für den Betrieb des                                                                                                                                               vermieden. Im vorliegenden Fall existiert
                                                                                         Die getroffenen Festsetzungen schaffen die                                                 bereits ein Bestandsgebäude, an dem sich
ALDI-Marktes erforderlich sind.                                                          Voraussetzungen zur planungsrechtlichen                                                    die Höhenfestsetzung orientiert.
Aktuell umfasst das Bestandsobjekt eine                                                  Zulässigkeit und Realisierung der geplanten
Verkaufsfläche von ca. 950 qm. Um die ge-                                                Erweiterung des Lebensmitteldiscounters.                                                   Gegenüber dem bestehenden Bebauungs-
plante Erweiterung des Bestandsmarktes zu                                                                                                                                           plan wird die Höhe auf das notwendige
ermöglichen, wird die zulässige Verkaufsflä-                                                                                                                                        Maß reduziert.
                                                                                         Maß der baulichen Nutzung
che mit max. 1.290 qm festgesetzt. Durch                                                                                                                                            Für die Festsetzung der Höhe der baulichen
die Erweiterung kann den aktuellen und zu-                                               Analog § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16                                                 Anlagen sind gem. § 18 BauNVO eindeuti-
künftigen Markt- und Kundenanforderun-                                                   - 21a BauNVO                                                                               ge Bezugshöhen erforderlich, um die Höhe
gen Rechnung getragen werden.                                                                                                                                                       der baulichen Anlagen genau bestimmen zu
Neben der festgesetzten Hauptnutzung                                                     Höhe baulicher Anlagen                                                                     können. Die Bezugshöhen sind der Festset-
(ALDI-Markt) mit einer zulässigen Verkaufs-                                                                                                                                         zung zu entnehmen. Da es sich um ein Be-
                                                                                         Die festgesetzten Höhen sind unter Beach-                                                  standsgebäude handelt, kann als unterer
fläche und den dazugehörigen Stellplätzen
                                                                                         tung geringfügiger Spielräume aus dem                                                      Bezugspunkt der fertige Erdgeschossfußbo-

                                                                 TEIL A: PLANZEICHNUNG
werden Lagerräume, Funktions- und Neben-
                                                                                         Städtebaulichen Konzept abgeleitet. Mit der                                                den herangezogen werden.
räume, Verwaltungsräume, Aufenthalts-/
                                                                                         Definition der Höhe der baulichen Anlage
Sozialräume für Personal, Nebenanlagen,

                                                                                                                                                                                                                                                          FES
                                                                                                                                                                                                                                                        1. NUTZ
                                                                                                                                                                                                                                                           ANAL

                                                                                                                                                                                                                                                            zuläss

                                                                                                                                                                                                           Nutzungsart             FHmax.
                                                                                                                                                                                                            ALDI-Markt             9,5 m

                                                                                                                                                                                                                 GR
                                                                                                                                                                                                                                     a
                                                                                                                                                                                                              7.100 qm

                                                                                                                                                                                                                   -                 -
                                                                                                                                                                                                                                                        2. MAS
                                                                                                                                                                                                                                                           ANAL
                                                                                                                                                                                                                                                           I.V.M.

                                                                                                                                                                                                                                                        2.1 HÖH
 Die digitale Liegenschaftskarte entstand durch manuelles Digitalisieren der analogen Liegenschaftskarte. Durch Transformationsberechnungen wurde eine blattschnittfreie und homogene                                                                       FIRST
 Liegenschaftskarte erzeugt. Demzufolge kann die Genauigkeit der digitalen Liegenschaftskarte auch nur der Genauigkeit der zugrunde gelegenen, analogen Liegenschaftskarte entsprechen.                                                                     ANAL
 Werden aus der digitalen Liegenschaftskarte Koordinaten entnommen, muss für jede weitere Verwendung beachtet werden, dass die Genauigkeit im besten Falle die der grafischen Koordinaten
 (Präsentationskoordinaten) entspricht. Auch sonstige Maße (Spannmaße), die aus der digitalen Liegenschaftskarte abgeleitet werden, sind unter diesem Gesichtspunkt zu beurteilen. (Quelle: LVGL);   DIE KATASTERGRUNDLAGE IST IM ORIGINAL BESTÄTIGT.       I.V.M.
 Digitale Kartengrundlage: LVGL                                                                                                                                                                      Stand Katastergrundlage: 18.12.2017

Ausschnitt der Planzeichnung des Bebauungsplanes, ohne Maßstab; Quelle: Kernplan

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen     PLANZEICHENERLÄUTERUNG                                   18                                                                                            www.kernplan.de

                                     GELTUNGSBEREICH
Die Festsetzung, dass die definierte Ober-              Überbaubare und nicht über-                   die für den ordnungsgemäßen Betriebsab-
kante durch untergeordnete Bauteile über-               baubare Grundstücksflächen                    lauf erforderlich sind.
schritten werden darf, ermöglicht beispiels-
weise die Errichtung technischer Aufbauten              Analog § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23
oberhalb der Oberkante zur Gewährleis-                  BauNVO
                                                                                                      Anschluss an Verkehrsflächen;
tung des ordnungsgemäßen Betriebes der                                                                hier: Ein- und Ausfahrtbereich
baulichen Anlage. Die Definition eines maxi-            Mit der Festsetzung der überbaubaren
                                                        Grundstücksfläche durch Baugrenzen wer-       Analog § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
malen Flächenanteils zur Überschreitung
der Höhe vermeidet eine unverhältnismäßi-               den die bebaubaren Bereiche des Grund-
                                                                                                      Mit der Festsetzung des Ein- und Ausfahrt-
ge Ausnutzung dieser Festsetzung.                       stücks definiert und damit die Verteilung
                                                                                                      bereiches wird sichergestellt, dass die Ein-/
                                                        der baulichen Anlagen auf dem Grundstück
                                                                                                      und Ausfahrt langfristig an der verkehrs-
                                                        geregelt. Die Baugrenze gemäß § 23 Abs. 3
Zulässige Grundfläche (GR)                                                                            technisch günstigsten Position gesichert
                                                        BauNVO umschreibt die überbaubare Flä-
                                                                                                      wird und keine Zufahrt an anderer Stelle
                                                        che, wobei die Baugrenze durch Gebäude
Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2                                                            hergestellt werden kann.
                                                        nicht bzw. allenfalls in geringfügigem Maß
BauNVO ist der Anteil des Baugrundstücks,
                                                        überschritten werden darf.                    Die Zufahrt auf das ALDI-Gelände bleibt un-
der von baulichen Anlagen überdeckt wer-
den darf.                                                                                             verändert.
                                                        Die Festsetzungen der Baugrenzen orientie-
                                                        ren sich an der städtebaulichen Konzeption
Die gewählte Grundfläche orientiert sich an
der städtebaulichen Konzeption. Es wird nur
                                                        und wird gegenüber dem jetzigen Baufens-      Private Grünfläche
                                                        ter zurückgenommen. Außerhalb der über-
die zur Bestandserweiterung und Stellplatz-                                                           Analog § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB
                                                        baubaren Grundstücks- flächen sind unter-
sicherung benötigte Grundfläche über den
                                                        geordnete Nebenanlagen und Einrichtun-
Bestand hinaus festgesetzt. Ein Großteil ist                                                          Die Festsetzung der privaten Grünfläche
                                                        gen (§ 14 BauNVO) zulässig, die dem Nut-
bereits versiegelt.                                                                                   dient einerseits der Eingrünung der Stell-
                                                        zungszweck der in dem Baugebiet gelege-
                                                                                                      platzfläche des Lebensmitteldiscounters
Die allgemeinen Anforderungen an gesun-                 nen Grundstücke oder des Baugebiets
                                                                                                      und gewährleistet andererseits eine attrak-
de Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind ge-               selbst dienen und seiner Eigenart nicht wi-
                                                                                                      tive Gestaltung des zum Leinpfad entlang
wahrt.                                                  dersprechen (z.B. befestigte Zufahrten und
                                                                                                      des nördlichen Saarufers gerichteten Berei-
                                                        Zugänge, Wege sowie alle sonstigen für den
                                                                                                      ches. Gleichzeitig wird eine Bebauung in-
                                                        ordnungsgemäßen Betrieb des Lebensmit-
Bauweise                                                                                              nerhalb des Überschwemmungsgebietes
                                                        teldiscounters erforderlichen Einrichtungen
                                                                                                      vermieden.
                                                        wie Abfallpresse & -behälter, und Einkaufs-
Analog § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22
                                                        wagenboxen). Die Ausnahmen des § 14
BauNVO
                                                        Abs. 2 BauNVO gelten entsprechend.            Flächen für den Hochwasser-
Eine abweichende Bauweise wird festge-
                                                        (siehe ergänzend auch Festsetzung der Flä-    schutz; hier: Überschwem-
setzt, wenn die vorgesehene Bauweise we-                                                              mungsgebiet (ÜSG)
                                                        chen für Stellplätze und Nebenanlagen ana-
der als offene noch als geschlossene Bau-
                                                        log § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
weise bezeichnet werden kann. Die Festset-                                                            Analog § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB i.V.m. § 9
zung einer abweichenden Bauweise mit zu-                                                              Abs. 6a BauGB
lässiger Gebäudelänge über 50 m sowie                   Flächen für Stellplätze, Neben-
einer zulässigen Grenzbebauung (teilweise                                                             Der festgesetzte Verlauf des Überschwem-
                                                        anlagen und Einkaufswagenbox                  mungsgebietes der Hochwassergefahren-
Unterschreitung des Grenzabstandes) ist
aus der städtebaulichen Konzeption abge-                Analog § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12     karte Saar wird nachrichtlich in den Bebau-
leitet.                                                 BauNVO                                        ungsplan übernommen.

Bereits die Bestandsbebauung (ehemalige                 Die Festsetzung von Stellplatzflächen dient
Nutzung) wies eine abweichende Bauweise                 der Ordnung des ruhenden Verkehrs. Park-      Anpflanzungen von Bäumen,
auf (Gebäudelänge über 50 m).                           suchverkehr in der Umgebung wird somit        Sträuchern und sonstigen Be-
                                                        vermieden. Zur Gewährleistung eines rei-      pflanzungen
Durch die im Rahmen der abweichenden                    bungslosen Betriebsablaufes ist ein ent-
Bauweise zulässigen Grenzbebauung kann                  sprechend großes Stellplatzangebot für die    Analog § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
eine flexible und umfassende Ausnutzung                 Kunden erforderlich. Es sind mindestens
des Plangebietes gewährleistet werden.                                                                Die getroffene grünordnerische Festsetzung
                                                        110 Stellplätze nachzuweisen.
                                                                                                      dient insbesondere der Eingrünung der
Die Unterschreitung des Grenzabstandes                  Durch die getroffene Festsetzung werden       Stellplätze zur Vermeidung monotoner As-
hat keine nachteiligen Auswirkungen, da es              die vorhandenen Stellplatzflächen in ihrem    phaltflächen. Die vorhandenen Bäume in-
sich bei den betroffenen Flächen um größ-               Bestand gesichert.                            nerhalb der Stellplatzflächen können ange-
tenteils Grünflächen handelt.                                                                         rechnet werden.
                                                        Darüber hinaus ermöglicht die Festsetzung
                                                        die Unterbringung weiterer Anlagen und
                                                        Einrichtungen (z.B. Einkaufswagenboxen),

„II/101 - 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, Völklingen        19                                                      www.kernplan.de
Sie können auch lesen