Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche "Pferdezucht und Reitsportbetrieb" Begründung - Amt Schafflund
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75 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ Begründung 25.08.2021
20. Änderung des Flächennutzungsplans Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ der Gemeinde Lindewitt – Verfahrensstand nach BauGB – §3(1) §4(1) §3(2) §4(2) §4a(3) §6 X X X X X Auftraggeber Gemeinde Lindewitt 24969 Lindewitt Auftragnehmer Pro Regione GmbH Schiffbrücke 24 24939 Flensburg Projektbearbeitung Manfred E. Demuth (Geograph) Johannes Zerbe (M.Sc. Stadt- und Regionalplanung) Titelblatt Eigene Bearbeitung Kartengrundlage OpenstreetMaps Pro Regione GmbH, Flensburg ii
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- INHALT Abbildungsverzeichnis .................................................................. iv Tabellenverzeichnis ........................................................................ iv 1 Einführung ........................................................................ 1 1.1 Erfordernis und Ziel der Planung ....................................................... 1 1.2 Rechtsgrundlagen und Vorgaben ...................................................... 2 2 Rahmenbedingungen ...................................................... 3 2.1 Lage, Situation und Flächennutzung.................................................. 3 2.2 Vorgaben der überörtlichen und örtlichen Planung ............................ 4 2.3 Standortalternativen .......................................................................... 5 3 Inhalte der Flächennutzungsplanänderung .................. 5 3.1 Geplante Darstellung ......................................................................... 5 4 Auswirkungen der Planung............................................. 6 4.1 Abweichung von den örtlichen Planungen ......................................... 6 4.2 Wohnnutzung .................................................................................... 7 4.3 Verkehrliche Erschließung ................................................................. 7 4.4 Ver- und Entsorgung ......................................................................... 8 4.5 Natur und Landschaft ........................................................................ 9 4.6 Archäologie und Denkmalpflege ...................................................... 10 4.7 Brandschutz .................................................................................... 10 4.8 Immissionsschutz ............................................................................ 10 4.9 Altlasten .......................................................................................... 11 5 Umweltbericht ................................................................ 12 5.1 Einleitung......................................................................................... 12 5.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ................. 16 5.3 Zusätzliche Angaben ....................................................................... 42 5.4 Referenzliste der Quellen ................................................................ 45 6 Flächenbilanz ................................................................. 46 Anlage: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Gemeinde Lindewitt ......................................................................... 47 Pro Regione GmbH, Flensburg iii
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs........................................................... 3 Abbildung 2: Beerbekweg, Blick nach Osten ................................................... 20 Abbildung 3: Zufahrtsbereich an der K 67 „Neue Straße“ ................................ 20 Abbildung 4: Durchgewachsener Knick an der K 67 „Neue Straße“ ................. 21 Abbildung 5: Blick von Norden nach Süden ..................................................... 22 Abbildung 6: Blick nach Westen Richtung Vorranggebiet für Windenergie....... 22 Abbildung 7: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan (Bestand) (1996, ohne Maßstab)..................................................................................... 47 Abbildung 8: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan (Entwicklung) (1997, ohne Maßstab)..................................................................................... 47 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bodenbewertung ......................................................................... 27 Tabelle 2: Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern ............................ 37 Tabelle 3: Zusammenfassende Darstellung erheblicher nachteiligen Auswirkungen (nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 j BauGB) .......................... 44 Tabelle 4: Flächenbilanz .............................................................................. 46 Pro Regione GmbH, Flensburg iv
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- 1 Einführung Die Gemeinde Lindewitt beabsichtigt, die Nutzung der im Plangeltungsbereich befindlichen Flächen einer Neuordnung zu unterziehen, um eine an die geänderten örtlichen Rahmenbedingungen angepasste Nutzung zu ermöglichen. 1.1 Erfordernis und Ziel der Planung Die Gemeinde Lindewitt möchte ortsansässigen Unternehmen und Betrieben bauliche Zukunftsperspektiven eröffnen und betriebliche Erweiterungen, Erneue- rungen oder Neuansiedlungen unterstützen. So können Arbeitsplätze und Einwoh- ner in der Gemeinde gehalten bzw. hinzugewonnen werden. Lindewitt ist mit seinen ca. 2.000 Einwohnern, verteilt auf sieben Ortsteile, stark landwirtschaftlich geprägt. Auch der Sektor der erneuerbaren Energien (v.a. Windenergie) spielt im Gemeindegebiet eine große Rolle. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine im Bestand vorhandene landwirtschaftliche Hofstelle mit Pferdehaltung, die an die nächste Generation übergeben und mittelfristig zu einem Pferdezucht- und Reitsportbetrieb ausgebaut werden soll. Für die dafür notwendigen baulichen Anlagen, wie Reithalle und Reitplatz, ist die Aufstellung einer Bauleitplanung sowie die Ausweisung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ erforderlich. Der parallel aufgestellte Bebauungsplan Nr. 17 konkretisiert die Vorgaben der vorliegenden 20. Flächennutzungsplanänderung und legt die zulässige bauliche Nutzung im Plangebiet fest. Eine Umsetzung der Maßnahmen allein auf Grundlagen des § 35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) ist nicht möglich. Auf dieser Grundlage genehmigungsfähig wären lediglich die Nutzungsänderung des vorhandenen Stallgebäudes (Rinder- stall zu Pferdestall) und der Umbau des Güllebehälters zu einer Pferdeführungs- anlage. Es ist Ziel der Flächennutzungsplanänderung, die zukünftige Entwicklung bauleitplanerisch abzusichern. Zudem gilt es, die ordnungsgemäße Bewirtschaf- tung des Grundstücks sicherzustellen. 1.1.1 Zeithorizont der Umsetzung Die Gemeinde beabsichtigt mit der vorliegenden Bauleitplanung ausdrücklich keine „Vorratsplanung“. Deshalb sollen die durch den parallel aufgestellten B-Plan Nr. 17 zulässig gemachten Nutzungen in einem realistischen Zeithorizont umge- setzt werden. Vorgesehen sind folgende Umsetzungsschritte: Pro Regione GmbH, Flensburg 1
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- • Herbst/Winter 2021: Neubau einer Reithalle • Herbst/Winter 2021: Nutzungsänderung des Rinderstalls zum Pferdestall • Frühjahr/Sommer 2022: Neubau eines Außenreitplatzes • Frühjahr/Sommer 2022: Herstellen der Außenanlagen • ca. 2023: Umbau und Nutzungsänderung des Güllebehälters zu einer Pferdeführungsanlage • ca. 2024: Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses / Abriss des alten Wohnhauses • ca. 2024 / 2025: Abriss des Altstalles (Stall / Schuppen), Neubau eines Pferdestalles 1.2 Rechtsgrundlagen und Vorgaben Die Gemeindevertretung Lindewitt hat am 03.09.2020 beschlossen, die 20. Ände- rung des Flächennutzungsplans aufzustellen. Die Aufstellung des zugehörigen B-Plans Nr. 17 erfolgt im Parallelverfahren. Der nach § 5 BauGB aufgestellten und entworfenen Flächennutzungsplan- änderung liegen zugrunde: • Baugesetzbuch (BauGB) • Baunutzungsverordnung (BauNVO) • Planzeichenverordnung (PlanZV) • Landesbauordnung (LBO SH) jeweils in der derzeit gültigen Fassung. Weiterhin wurden die Vorgaben des Landschaftsplans der Gemeinde (1996/1997) in die Planung einbezogen. Der Entwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung besteht aus der Planzeich- nung sowie der Begründung einschließlich des Umweltberichtes. Pro Regione GmbH, Flensburg 2
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- 2 Rahmenbedingungen Mit den nachfolgenden Ausführungen wird das Planvorhaben in den räumlichen Kontext eingeordnet. 2.1 Lage, Situation und Flächennutzung Der Planbereich befindet sich in zentraler Lage innerhalb der Gemeinde Lindewitt, im Ortsteil Linnau. Östlich an den Planbereich grenzt die Neue Straße (K 69) an, südlich der Beerbekweg. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich eine Biogasanlage sowie mehrere landwirtschaftliche Betriebe. In ca. 500 m Entfernung befindet sich der hauptsächlich von Wohnnutzung geprägte Ortsteil Ostlinnau. Im Bestand vorhanden sind ein Hauptgebäude (Dreiseithof) u. a. mit Wohn- nutzung, mehrere Stall- und Lagergebäude, ein ungenutzter Güllebehälter und verschiedene Außenflächen (wie z.B. ein Paddock). Zum Betrieb selbst gehören zudem mehrere Koppel- und Grünlandflächen, die jedoch weitestgehend keiner bauleitplanerischen Neuordnung bedürfen. Der überplante Bereich hat eine Fläche von ca. 2,1 ha. Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs (Quelle: Auszug aus der Topographischen Karte DA Nord; ohne Maßstab) Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine weitestgehend ebene Fläche mit einer Geländehöhe von ca. 10 m ü. NHN. Pro Regione GmbH, Flensburg 3
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- Am südlichen sowie östlichen Rand des Plangebietes verlaufen Knicks. Ausläufer davon ragen ins Plangebiet hinein und grenzen grob den bebauten Bestand von den neu überplanten Flächen ab. Die Planungen stellen keine gewerbliche Neuansiedlung dar, denn der vorhande- ne Betrieb dient bereits der Pferdehaltung. Im Rahmen der Übernahme durch die nächste Generation ist eine Ausweitung des Tätigkeitsfeldes vorgesehen hin zu einem Betrieb für Pferdezucht und Reitsport. Die nachfolgende Generation verfügt durch langjährige Praxis und entsprechende kaufmännische und reitsportliche Ausbildungen über genügend Erfahrung, um diese Planung umsetzen zu können. Die Gemeinde stellt die vorliegende Bauleitplanung auf, um einem langjährig im Ort ansässigen Betrieb dringend benötigte, zukünftige Entwicklungen zu ermög- lichen und seinen Verbleib in der Gemeinde zu gewährleisten. Dieses Planungsziel wird durch die vorliegende Flächennutzungsplanänderung vorbereitet und durch den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 17 konkretisiert. 2.2 Vorgaben der überörtlichen und örtlichen Planung Überörtliche Planung Der Landesentwicklungsplan (Fortschreibung LEP, 2. Entwurf 2020) weist das Gemeindegebiet Lindewitt als ländlichen Raum aus. Im Regionalplan (RP, 2002) ist die vorgenannte Aussage der Zuordnung zum ländlichen Raum ebenfalls zu finden. Weitere Aussagen zum Plangeltungsbereich werden im Regionalplan nicht getroffen. Gemäß Teilaufstellung des Regionalplans (Sachthema Windenergie, 2020) befinden sich nordöstlich des Plangebietes zwei Vorranggebiete für die Windenergienutzung („PR1_SLF_043“ und „-052“). Die vorliegende Bauleitplanung liegt nicht innerhalb eines Vorranggebietes. Die aus der Nähe zum Vorranggebiet resultierenden Einschränkungen wurden berück- sichtigt („Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkeh- rungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen“; siehe Kapitel 3.1 Geplante Darstellung). Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (LRP, 2020) trifft keine gesonderten Aussagen zum Planbereich. Örtliche Planung Der Landschaftsplan (LP, 1996/1997) der Gemeinde Lindewitt stellt im Bestand den nördlichen Teil des Planbereiches als „Grünland-Einsaat / Ackergras“ dar. Zudem werden die vorhandene Bebauung, die Knicks und Feldhecken sowie ein Redder entlang des Beerbekweges dargestellt. Als Erhaltungsziele werden der Erhalt von Grünstrukturen in landwirtschaftlich geprägten Siedlungsbereichen sowie der Erhalt der Redder als geschützter Landschaftsbestandteil genannt. Ausschnitte aus dem Landschaftsplan sind der Begründung als Anlage beigefügt. Im Flächennutzungsplan (FNP, 1979) der Gemeinde Lindewitt ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Pro Regione GmbH, Flensburg 4
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- 2.3 Standortalternativen Da es sich um die Überplanung eines im Bestand vorhandenen Betriebes zwecks Modernisierung und Erweiterung handelt, wird die Umsetzung der Maßnahmen an anderer Stelle im Gemeindegebiet als nicht dem Planungsziel dienlich angesehen. Die Bauleitplanung stellt nur betriebseigene Flächen dar und ermöglicht so in Verbindung mit der verbindlichen Bauleitplanung im engen Kontext zum Bestand die Errichtung von weiteren baulichen Anlagen wie Reithalle oder Reitplatz. Die für die Pferdezucht und -haltung erforderlichen Ställe und (Neben-)Anlagen sind im Plangebiet vorhanden und müssten bei Umsetzung der Maßnahmen an anderer Stelle neu errichtet werden. Zudem ist der Standort im Ortsteil Nordlinnau bereits stark landwirtschaftlich geprägt, so dass die angestrebte Betriebserweiterung sich hier optimal einfügt. 3 Inhalte der Flächennutzungsplanänderung Nachfolgend werden die Inhalte der Flächennutzungsplanänderung beschrieben. 3.1 Geplante Darstellung Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,1 Hektar. Hauptsächliches Ziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ auf einer Fläche von ca. 1,5 Hektar. Die Sonderbaufläche bereitet den Erhalt des im Bestand vorhandenen Hofes mit Pferdehaltung sowie den zukünftigen Ausbau und die bauliche Erweiterung hin zu einem Betrieb für Pferdezucht und Reitsport inklusive der Möglichkeit für Reit- training und -unterricht vor. Die vorhandenen Ställe und weiteren Anlagen sollen um eine Reithalle und einen (Wattboden-)Reitplatz im nordwestlichen Plangebiet ergänzt werden können (siehe B-Plan Nr. 17). Im südwestlichen sowie nordöst- lichen Bereich werden Grünflächen dargestellt, die u. a. dem Auslauf von Pferden dienen können. Die südliche Hälfte des Planbereiches überplant weitestgehend den vorhandenen Gebäudebestand, der nördliche Bereich ist zurzeit als Grünland bzw. Pferdekoppel genutzt. In teilweise weniger als 400 m Entfernung zum Plangebiet befindet sich das Vorranggebiet für Windenergienutzung mit der Bezeichnung „PR1_SLF_052“. Gemäß Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I (Thema Wind- energie) ergibt sich die Festlegung der Abstände aus dem LEP Kap. 3.5.2 G (3) sowie aus dem gesamträumlichen Plankonzept. Vorranggebiete zur Windenergie- nutzung werden zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich nur mit einem Abstand von 400 m ausgewiesen. Diese Abstände zwischen Vorrang- gebieten und Bebauung sollen nicht nach dem Inkrafttreten der Regionalpläne dadurch unterschritten werden, dass seitens der Gemeinden zu dicht an ein Pro Regione GmbH, Flensburg 5
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- ausgewiesenes Vorranggebiet herangeplant bzw. -gebaut wird. Dies wird durch die Vorgabe der Einhaltung der bestehenden Abstände für eine heranrückende Bebauung sichergestellt. Die jeweiligen Abstandserfordernisse zu schutzwürdigen Nutzungen gelten auch dann fort, wenn die aufgezählten Nutzungen erst nach der Festlegung von Vorranggebieten bzw. nach der Errichtung von Windparks entstehen. Bei der Berechnung des Abstandes zum Vorranggebiet „PR1_SLF_052“ im Regionalplan bildete die Außenkante des im südlichen Teil des Planbereiches befindlichen Wohngebäudes den Bezugspunkt. Dementsprechend wird das Plangebiet von einer Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB) durchzogen, innerhalb derer keine schutzwürdigen Nutzungen zulässig sind. Hierzu zählen etwa bauliche Anlagen, die dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen. Durch die auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung getroffenen Darstellungen können die hier und unter Kapitel 1.1 erläuterten Ziele der Bauleitplanung gesichert werden. 4 Auswirkungen der Planung Im Folgenden werden die von der Aufstellung der 20. Flächennutzungsplan- änderung ausgelösten Betroffenheiten erläutert. 4.1 Abweichung von den örtlichen Planungen Der Landschaftsplan der Gemeinde aus den Jahren 1996/1997 sieht die geplante Darstellung einer Sonderbaufläche ursprünglich nicht vor (siehe Kapitel 2.2). Die Fläche ist im Landschaftsplan, neben der Darstellung der vorhandenen Bebauung, als Grünland-Einsaat oder Ackergras ausgewiesen. Als Erhaltungsziele werden der Erhalt von Grünstrukturen in landwirtschaftlich geprägten Siedlungsbereichen sowie der Erhalt der Redder als geschützter Landschaftsbestandteil genannt. Im vorliegenden Fall weicht die Gemeinde von den im Landschaftsplan darge- stellten Belangen von Natur und Umwelt ab, um den Erhalt und die Entwicklung eines seit Jahrzehnten im Gemeindegebiet ansässigen (landwirtschaftlichen) Betriebes sicherzustellen. Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden aus Sicht der Gemeinde im vorliegenden Fall auf Grund der Abweichung von den Ergebnissen der gemeindlichen Landschaftsplanung nicht beeinträchtigt. Im Umweltbericht, der im Rahmen der Entwurfsausarbeitung angefertigt wird, werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen sowie auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung der zu leistende Ausgleich berücksichtigen werden. Die im Landschaftsplan genannten Erhaltungsziele werden durch die Planung berücksichtigt: die vorhandenen Grünstrukturen (Knicks Pro Regione GmbH, Flensburg 6
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- und Bäume im und am Plangebiet) werden erhalten. Der Redder entlang des Beerbekweges wird ebenfalls erhalten. Von einer unmittelbaren Anpassung des Landschaftsplanes wird abgesehen. Bei einer zukünftigen Überarbeitung bzw. Fortschreibung des Planwerkes wird die vorliegende Planung berücksichtigt werden. Ausschnitte aus dem Landschaftsplan sind der Begründung als Anlage beigefügt. 4.2 Wohnnutzung Durch den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 17 wird die Zulässigkeit von zwei erforderlichen, betriebsbezogenen Wohneinheiten begründet. Die Arbeit mit Pferden und deren Unterbringung erfordern die ständige Anwesenheit und Bereit- schaft von Mitarbeitenden, auch an den Wochenenden und in den Nachtstunden. Zurzeit befindet sich eine Wohneinheit im Bestand. Eine zweite Wohneinheit soll in Zukunft die ständige Anwesenheit von weiteren auf dem Hof tätigen Personen sicherstellen, um der wachsenden Anzahl an untergebrachten Pferden und dem erweiterten Aufgabenspektrum gerecht zu werden. Beide Wohneinheiten sind aneinander angegliedert herzustellen (z.B. mittels Einliegerwohnung), damit keine zwei Standorte mit Wohngebäuden entstehen. Aufgrund der Einschränkungen durch das benachbarte, im Regionalplan ausge- wiesene Windenergie-Vorranggebiet ist eine Wohnnutzung lediglich im Bereich des vorhandenen Wohngebäudes möglich. Der Bereich der Baugrenze, der nicht innerhalb der o.g. Umgrenzung liegt, umfasst eine Fläche von ca. 950 m² (siehe Begründung und Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 17). 4.3 Verkehrliche Erschließung Das Plangebiet wird verkehrlich über die vorhandene Zufahrt zur K 69 (Neue Straße) erschlossen. Die Neue Straße führt in südöstlicher Richtung (ca. 3,5 km) zur L 12 (Nordfriesland bis Wanderup) und in nördliche Richtung (ca. 6,5 km) über Nordhackstedt und Schafflund zur B 199 (Nordfriesland bis Schlei-Region). Weitere direkte Zufahrten und Zugänge dürfen zur freien Strecke der K 69 nicht angelegt werden. Nach § 24 (3) StrWG ist die Änderung einer Zufahrt erlaubnis- und gebührenpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Zufahrt einem wesentlich größeren oder einem andersartigen Verkehr als bisher dienen soll. Alle baulichen Veränderungen an der K 69 sind mit dem LBV.SH, Standort Flensburg, abzustimmen. Hierzu sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten die entsprechenden Ausführungspläne dem LBV.SH, Standort Flensburg, zur Genehmigung vorzulegen. Außerdem dürfen für den Straßenbaulastträger der Kreisstraße keine zusätzlichen Kosten entstehen. Gemäß § 29 (1 und 2) Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig- Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Seite 631) dürfen außerhalb der Pro Regione GmbH, Flensburg 7
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurch- fahrt Hochbauten jeder Art sowie Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 15 m von der Kreisstraße 69 (K 69), gemessen vom äußeren Rand der befestigten, für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet bzw. vorgenommen werden. Die Anbauverbotszone ist nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt. 4.4 Ver- und Entsorgung Nachfolgend werden die örtlichen Gegebenheiten bezüglich der Ver- und Entsorgungseinrichtungen dargestellt. 4.4.1 Wasser / Abwasser / Niederschlagswasser Wasserversorgung Die Gemeinde Lindewitt liegt im Versorgungsgebiet des Wasserverbandes Nord. Durch diesen kann grundsätzlich die Wasserversorgung gewährleistet werden. Abwasserentsorgung Das anfallende Abwasser soll wie bisher dem betriebszugehörigen Klärteich zugeführt werden. Die Anlagen zur Schmutzwasserklärung sind gemäß Genehmi- gung ausgelegt für einen Betrieb mit 200 Rindern. Rinderhaltung wird nicht mehr betrieben. Ölhaltige Abwässer (z.B. durch das Waschen von Fahrzeugen) fallen nicht an. Im Bauantragsverfahren ist der Nachweis der Kapazität des Klärteiches bzw. der Kläranlage zu erbringen. Bei den Fäkalien der Pferde handelt es sich um Festmist, welcher ein Kot-Harn- Strohgemisch ist. Die Pferdeboxen werden regelmäßig ausgemistet und der Festmist auf einer geeigneten Festmistplatte (Betonfläche) zwischengelagert. Die anfallende Jauche wird in einem geschlossenen Erdbehälter gesammelt. Festmist und Jauche werden regelmäßig auf den landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht und verteilt. Bei der vorhandenen Festmistplatte handelt es sich um eine JGS- Anlage nach DWA-A 792. Niederschlagswasserbeseitigung Das anfallende Regenwasser soll wie bisher auf der Fläche zur Versickerung gebracht werden. Gemäß geotechnischem Prüfbericht (Geologisches Büro Hempel, 04.12.2020 (Prüfbericht ist dem parallel aufgestellten B-Plan Nr. 17 als Anlage beigefügt)) stellt sich die Beurteilung der Durchlässigkeit des Untergrundes für eine Regenwasser- versickerung wie folgt dar: „Vorweg der Hinweis, dass für die Planung, den Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser die Richt- linien des Arbeitsblattes DWA-A 138 von April 2005 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. maßgebend sind. Pro Regione GmbH, Flensburg 8
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- Dementsprechend ist bei der Entwässerungsplanung zu beachten, dass der höchstmögliche Grundwasserstand (HHGW) mindestens 1,00 m unterhalb des Versickerungsbauwerks (z.B. Sickerschacht, Sickerrigole) liegen muss. Dieses ist mit Bezug auf den Bemessungswasserstand = 0,91 m u. OK ΔHBP nicht aus- reichend gegeben, da i. d. R. ein Sickerraum mit einer Schichtmächtigkeit 1,00 m dauerhaft zu gewährleisten ist. Jedoch kann gem. dem Arbeitsblatt DWA-A 138 bei unbedenklichen Niederschlagsabflüssen und wie auch im vorliegenden Fall bei geringer stofflicher Belastung der Niederschlagsabflüsse für eine Flächen- und Muldenversickerung eine Schichtmächtigkeit des Sickerraums < 1,00 m vertreten werden. Der entwässerungstechnisch relevante Versickerungsbereich soll einen Durchlässigkeitsbeiwert [kf-Wert] = 10-3 bis 10-6 m/s) haben. Diesen Sickerraum bilden die im Untergrund anstehenden ausreichend durchlässigen pleistozänen Sande, die einen [kf] = 10-4 - 10-5 m/s haben. Ausgenommen davon sind jedoch die eisenschüssigen Sande bzw. Ortsande mit einem [kf] = 10-6 - 10-7 m/s.“ Spätestens im Bauantragsverfahren der Bauvorhaben ist ein Entwässerungs- konzept vorzulegen. Die unmittelbar südlich des Beerbekwegs verlaufende Verrohrung der Beerbek ist durch die Planung nicht betroffen und liegt nicht im Geltungsbereich der Bauleit- planung. Sollte diese Verrohrung im Entwässerungskonzept miteinbezogen werden, ist der Wasser- und Bodenverband Linnau zu beteiligen. 4.4.2 Abfall Der Kreis Schleswig-Flensburg betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Auf die Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Schleswig- Flensburg (Abfallwirtschaftsatzung - AWS) wird verwiesen. 4.4.3 Strom / Telekommunikation Durch die Schleswig-Holstein Netz AG wird die Stromversorgung in diesem Teilbereich der Gemeinde Lindewitt sichergestellt. Das Merkblatt „Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten“ ist zu beachten. Das Plangebiet kann in ausreichendem Maß mit Telekommunikationsmitteln versorgt werden. Im Plangebiet befinden sich Versorgungsleitungen der Schleswig-Holstein Netz AG. Wird eine Umverlegung notwendig, ist dies im Vorwege mit dem Versorger abzustimmen. 4.5 Natur und Landschaft Der Landschaftsplan der Gemeinde Lindewitt (1996/1997) stellt im Bestand den nördlichen Teil des Planbereiches als „Grünland-Einsaat / Ackergras“ dar. Zudem werden die vorhandene Bebauung, die Knicks und Feldhecken sowie ein Redder Pro Regione GmbH, Flensburg 9
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- entlang des Beerbekweges dargestellt. Als Erhaltungsziele werden der Erhalt von Grünstrukturen in landwirtschaftlich geprägten Siedlungsbereichen sowie der Erhalt der Redder als geschützter Landschaftsbestandteil genannt. 4.6 Archäologie und Denkmalpflege Das Vorliegen archäologischer Denkmale innerhalb des Plangebietes ist zurzeit nicht bekannt. Der überplante Bereich befindet sich nicht in einem archäologischen Interessengebiet. Auf § 15 DSchG wird verwiesen: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmal- schutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Grundsätzlich sind Bodeneingriffe zurückhaltend und in enger Abstimmung mit dem Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein durchzuführen. Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen zu sichern. Verantwortlich sind gemäß § 14 DSchG der Grundeigentümer und der Leiter der Arbeiten. 4.7 Brandschutz In der Gemeinde Lindewitt besteht eine Freiwillige Feuerwehr. Diese stellt den Brandschutz sicher. Es ist eine den Vorgaben des Arbeitsblatts W 405 des DVGW entsprechende Löschwasserversorgung sicherzustellen. Hierbei sollte die Entfernung zwischen der ersten Entnahmestelle und dem jeweiligen Gebäude nicht mehr als 75 m betragen. Die Muster-Richtlinie über die Flächen für die Feuerwehr sind zu beachten. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass die rückwärtigen Gebäude durch die örtliche Feuerwehr angefahren bzw. begangen werden können. Die entsprechenden Nachweise sind im Bauantragsverfahren zu erbringen. 4.8 Immissionsschutz Der Planbereich befindet sich im landwirtschaftlich geprägten Ortsteil Nordlinnau. In der Nachbarschaft befinden sich weitere landwirtschaftliche Betriebe sowie eine Biogasanlage. Das zeitlich begrenzte Einwirken von Lärm- oder Geruchs- immissionen auf das Plangebiet kann nicht ausgeschlossen werden, führt jedoch nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung. Pro Regione GmbH, Flensburg 10
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- Vom Plangebiet selbst gehen voraussichtlich keine erheblichen Emissionen aus. Der vorhandene Betrieb ist für eine genehmigte Haltung von 200 Rindern ausge- legt. Diese Nutzung findet nicht mehr statt, in Zukunft wird eine weit geringere Anzahl an Pferden untergebracht sein. Der vorhandene Güllebehälter wird nicht mehr als solcher genutzt und kann in Zukunft z.B. als Führanlage für Pferde genutzt werden. Lärm verursachende Reitsportveranstaltungen sind nicht vorge- sehen, da der Betrieb primär der Ausbildung von Pferden dient. Bauliche Anlagen wie Tribünen o.ä. gehören nicht zu den im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 17 festgesetzten zulässigen Nutzungen. Westlich des Planbereiches befindet sich in ca. 300 m Entfernung eine Wind- energieanlage (WEA). In weiterer Entfernung stehen weitere WEA. Nach Rück- sprache mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beeinträchtigen die benachbarten Windenergieanlagen die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet aus Sicht des Lärmschutzes nicht. Die WEA sollen im Rahmen des Repowerings abgebaut und einige neue Anlagen errichtet werden. Die neuen Anlagen erzeugen gemäß Gutachten aus dem BImSchG- Antragsverfahren an der Hofstelle eine Zusatzbelastung von 42,3 dB(A). Richtwert für den Außenbereich ist 45 dB(A). Nachts findet ein schallreduzierter Betrieb statt. Vom Verkehr der angrenzenden Kreisstraße (K 69) gehen voraussichtlich keine erheblichen Schallimmissionen aus. Die Bebauung ist ausreichend vor Immissio- nen zu schützen. Immissionsschutz kann vom Baulastträger der Kreisstraße nicht gefordert werden. 4.9 Altlasten Es sind keine Altlastenvorkommen innerhalb des Plangebietes bekannt. Pro Regione GmbH, Flensburg 11
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- 5 Umweltbericht Der Umweltbericht wird für die 20. Änderung des Flächennutzungsplans Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ der Gemeinde Lindewitt erstellt. 5.1 Einleitung Für die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelt- auswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 5.1.1 Inhalte des Umweltberichts Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des Bauleitplans. Die Inhalte des Berichtes richten sich nach den Festsetzungen der Anlage zu den §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB. Im Wesentlichen sind dies: • Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der Planwerke einschließlich umweltbezogener Zielvorstellungen einschlägiger Fach- gesetze und Fachpläne • Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umwelt- zustands (Basis-Szenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung, soweit diese Entwicklung gegenüber dem Basis-Szenario mit zumutbarem Aufwand auf der Grundlage der verfügbaren Umweltinformationen und wissenschaftlichen Erkenntnisse abgeschätzt werden kann • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung des Vorhabens gemäß der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4 und den §§ 2a und 4c) • Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffes sowie ggf. geplante Überwachungs- maßnahmen • In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten • eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen Pro Regione GmbH, Flensburg 12
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- • Darstellung der Vorgehensweise bei der Umweltprüfung mit Hinweisen auf Schwierigkeiten, wie z.B. technische Lücken und fehlende Kenntnisse bei der Durchführung • Allgemein verständliche Zusammenfassung der Angaben • eine Referenzliste der Quellen 5.1.2 Inhalte und Ziele des Flächennutzungsplans Die Gemeinde Lindewitt möchte ortsansässigen Unternehmen und Betrieben bauliche Zukunftsperspektiven eröffnen und betriebliche Erweiterungen, Erneue- rungen oder Neuansiedlungen unterstützen. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine im Bestand vorhandene landwirtschaftliche Hofstelle mit Pferdehaltung, die an die nächste Generation übergeben und mittelfristig zu einem Pferdezucht- und Reitsportbetrieb ausgebaut werden soll. Für die dafür notwendigen baulichen Anlagen, wie Reithalle und Reitplatz, sind die Aufstellung einer Bauleitplanung sowie die Ausweisung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ erforderlich. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,1 Hektar. Hauptsäch- liches Ziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsport- betrieb“ auf einer Fläche von ca. 1,5 Hektar. Es ist Ziel der Flächennutzungsplanänderung, die zukünftige Entwicklung bauleit- planerisch abzusichern. Zudem gilt es, die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Grundstücks sicherzustellen. Die Sonderbaufläche bereitet den Erhalt des im Bestand vorhandenen Hofes mit Pferdehaltung sowie den zukünftigen Ausbau und die bauliche Erweiterung hin zu einem Betrieb für Pferdezucht und Reitsport inklusive der Möglichkeit für Reit- training und -unterricht vor. Die vorhandenen Ställe und weiteren Anlagen sollen um eine Reithalle und einen (Wattboden-)Reitplatz im nordwestlichen Plangebiet ergänzt werden können (siehe B-Plan Nr. 17). Im südwestlichen sowie nordöst- lichen Bereich werden Grünflächen dargestellt, die u. a. dem Auslauf von Pferden dienen können. Die südliche Hälfte des Planbereiches überplant weitestgehend den vorhandenen Gebäudebestand, der nördliche Bereich ist zurzeit als Grünland bzw. Pferdekoppel genutzt. Der parallel aufgestellte Bebauungsplan Nr. 17 konkretisiert die Vorgaben der vorliegenden 20. Flächennutzungsplanänderung und legt die zulässige bauliche Nutzung im Plangebiet fest. 5.1.3 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen sowie ihre Berücksichtigung Fachgesetze Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Aufstellung einer Flächen- nutzungsplanänderung eine Umweltprüfung durchzuführen. Diese soll die Belange Pro Regione GmbH, Flensburg 13
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- des Umweltschutzes berücksichtigen und ist in Form des Umweltberichtes darzu- stellen. Dieser beinhaltet die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt mit ihren Schutzgütern (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft / Klima, Boden/ Fläche, Wasser, Sach- und Kulturgüter sowie Landschaftsbild) und bewertet diese. Die Grundsätze und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege werden im § 2 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt. Darin werden die Belange der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild) benannt. § 1 Abs. 5 BNatSchG (Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege) fordert zudem: „Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich“. Besonderer Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG ist zu prüfen, ob durch die Verwirklichung des Vorhabens Zugriffsverbote auf gemeinschaftsrechtlich besonders oder streng geschützte Arten bewirkt werden können. Diese Verbote gelten auch für Eingriffe nach den Vorschriften des BauGB. Die Berücksichtigung des speziellen Arten- schutzes im Rahmen des Umweltberichts erfolgt auf Basis einer Relevanzprüfung in Form einer projektspezifischen Abschichtung des prüfungsrelevanten Arten- spektrums. Demzufolge bleiben Arten, bei denen eine verbotsmäßige Betroffenheit auf gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zutrifft, von der Prüfung unberührt (Verfahrenserlass zur Bauleitplanung, Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 05.02.2019). Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz, BBodSchG) § 1: Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässer- verunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverun- reinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) § 1 Abs. 1: Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Geräusche, Luftverunreinigungen, Licht) zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Pro Regione GmbH, Flensburg 14
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz, WHG) § 1: Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirt- schaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz (EWKG Schleswig-Holstein) Das Anfang 2017 von der Landesregierung verabschiedete Gesetz bildet eine rechtliche Grundlage für Energiewende-, Klimaschutz- und Klimaschutz- anpassungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein. Zudem werden mit dem Gesetz zentrale Klimaschutzziele für das Land festgeschrieben. Die Landesregierung erstellt eine Anpassungsstrategie an den Klimawandel und setzt entsprechende Maßnahmen um. In dem Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungs- plans des Landes Schleswig-Holstein von 2020 werden bereits konkrete Grundsätze zur Anpassung an den Klimawandel aufgeführt (s. Fachpläne). Fachpläne Die folgenden landschaftsplanerischen Vorgaben bzw. Planwerke werden herangezogen: • Landesentwicklungsplan (LEP), Fortschreibung 2020 2. Entwurf • Regionalplan (RP), 2002 • Landschaftsrahmenplan (LRP), 2020 • Flächennutzungsplan der Gemeinde Lindewitt (1979) • Landschaftsplan der Gemeinde Lindewitt (1996/1997) Der Landesentwicklungsplan (Fortschreibung LEP, 2. Entwurf 2020) weist das Gemeindegebiet Lindewitt als ländlichen Raum aus. Im Regionalplan (RP, 2002) ist die vorgenannte Aussage der Zuordnung zum ländlichen Raum ebenfalls zu finden. Weitere Aussagen zum Plangeltungsbereich werden im Regionalplan nicht getroffen. Gemäß Teilaufstellung des Regionalplans (Sachthema Windenergie, 4. Entwurf 2020) befinden sich nordöstlich des Plan- gebietes zwei Vorranggebiete für die Windenergienutzung („PR1_SLF_043“ und „-052“). Die vorliegende Bauleitplanung liegt nicht innerhalb eines Vorrang- gebietes. Die aus der Nähe zum Vorranggebiet resultierenden Einschränkungen wurden berücksichtigt („Umgrenzung der Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen“; siehe Kapitel 3.1 Geplante Darstellung). Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (LRP, 2020) trifft keine gesonderten Aussagen zum Planbereich. Im Flächennutzungsplan (FNP, 1979) der Gemeinde Lindewitt ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen Der Landschaftsplan (LP, 1996/1997) der Gemeinde Lindewitt stellt im Bestand den nördlichen Teil des Plangeltungsbereiches als „Grünland-Einsaat / Ackergras“ Pro Regione GmbH, Flensburg 15
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- dar. Zudem werden die vorhandene Bebauung, die Knicks und Feldhecken sowie ein Redder entlang des Beerbekweges dargestellt. Als Erhaltungsziele werden der Erhalt von Grünstrukturen in landwirtschaftlich geprägten Siedlungsbereichen sowie der Erhalt der Redder als geschützter Landschaftsbestandteil genannt. Ausschnitte aus dem Landschaftsplan sind der Begründung als Anlage beigefügt. Natura 2000 Südlich des Plangebietes in ca. 600 m Entfernung befindet sich das FFH-Gebiet DE 1219-391 „Gewässer des Bongsieler-Kanal-Systems“. Zu diesem Gewässer- system gehören der Schafflunder Mühlenstrom, die Linnau und die Soholmer Au. Weitere Natura 2000-Gebiete kommen in der Umgebung des Plangebietes nicht vor. Landesweites Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem S-H Südlich des Plangebietes in ca. 530 m Entfernung verläuft entlang des Talraumes der Linnau eine Verbundachse (ehemals Hauptverbundachse) des landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem S-H mit dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung eines weitgehend offenen Talraumes mit Nasswiesen und randlichen Gehölzen. Eine weitere Verbundachse befindet sich nördlich des Plangebietes im Talraum der Rodau in ca. 910 m Entfernung sowie östlich des Plangebietes im Lindewitter Holz in ca. 1800 m Entfernung. 5.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 5.2.1 Schutzgutbezogene Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale (Basisszenario) Die erheblichen Umweltauswirkungen der Planung werden jeweils schutzgut- bezogen ermittelt und bewertet. Dabei wird die Umweltsituation des Ist-Zustandes (Basis-Szenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraus- sichtlich erheblich beeinflusst werden, ermittelt. Weiterhin wird schutzgutbezogen in den Unterpunkten a) die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung dargelegt. Dem Schutzgut zugeordnet wird unter b) die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung aufgeführt. Grundlage ist die Anlage 1 BauGB der Punkt 2 Abschnitt a) und b). Daraus abgeleitet werden in den nachfolgenden Kapiteln Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der erheblichen negativen Umwelt- auswirkungen. Pro Regione GmbH, Flensburg 16
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- 5.2.1.1 Schutzgut Mensch a) Bestand Schutzgut Mensch Für das Schutzgut Mensch werden vor allem Beeinträchtigungen der Gesundheit vorwiegend durch Lärm und andere Immissionen sowie Einschränkungen von Erholungs- und Freizeitfunktionen und der Wohnqualität betrachtet. Andere Emissionen, wie Staub, sind nur während der Bauphase erkennbar. Wohnen Das Plangebiet liegt im baulichen Außenbereich innerhalb der Gemeinde Lindewitt im Ortsteil Linnau (hier Nordlinnau). Östlich an das Plangebiet grenzt die Neue Straße (K 69) an, südlich der Beerbekweg. Östlich der K 69 befindet sich ein einzelnes Wohnhaus. Der Ortsteil Linnau (hier Nordlinnau) ist landwirtschaftlich geprägt. In der Nachbar- schaft befinden sich landwirtschaftliche Betriebe sowie eine Biogasanlage. Das zeitlich begrenzte Einwirken von Lärm- oder Geruchsimmissionen auf das Plan- gebiet kann nicht ausgeschlossen werden, führt jedoch nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung. Im Bestand vorhanden sind ein Hauptgebäude (Dreiseithof) u. a. mit Wohn- nutzung, mehrere Stall- und Lagergebäude, ein ungenutzter Güllebehälter und verschiedene Außenflächen (wie z.B. ein Paddock). Zum Betrieb gehören zudem mehrere Koppel- und Grünlandflächen. Vom Plangebiet selbst gehen voraus- sichtlich keine erheblichen Emissionen aus. Der vorhandene Betrieb ist für eine genehmigte Haltung von 200 Rindern ausgelegt. Diese Nutzung findet nicht mehr statt, in Zukunft wird eine weit geringere Anzahl an Pferden untergebracht sein. Der vorhandene Güllebehälter wird nicht mehr als solcher genutzt und kann in Zukunft z.B. als Führanlage für Pferde genutzt werden. Westlich des Plangebietes befindet sich das Vorranggebiet für Windenergie- nutzung mit der Bezeichnung „PR1_SLF_052“ (Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I Sachthema Windenergie, 4. Entwurf 2020). Die nächst- gelegene Windenergieanlage (WEA) befindet sich in ca. 300 m Entfernung. In weiterer Entfernung stehen weitere WEA. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beeinträchtigen die benachbarten Windenergieanlagen die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet aus Sicht des Lärmschutzes nicht. Die WEA sollen im Rahmen des Repowerings abgebaut und einige neue Anlagen errichtet werden. Die neuen Anlagen erzeugen gemäß Gutachten aus dem BImSchG-Antragsverfahren an der Hofstelle eine Zusatzbelastung von 42,3 dB(A). Richtwert für den Außenbereich ist 45 dB(A). Nachts findet ein schallreduzierter Betrieb statt. Erholen Das Plangebiet liegt innerhalb der vorhandenen, landwirtschaftlichen Hofstelle mit Pferdehaltung und dient somit nicht der Naherholung der Öffentlichkeit. Das großflächige Lindewitter Holz in ca. 1,8 km Entfernung östlich des Plangebietes, nördlich der K 67 „Bredstedter Straße“ trägt mit seinen zahlreichen Fußwegen zur Naherholung bei. Pro Regione GmbH, Flensburg 17
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- b) Beschreibung der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch bei Durchführung der Planung Erhebliche Umweltauswirkungen während der Bau- und Betriebsphase (Ba und Be) infolge heit, das kulturelle Erbe oder die Um- der Risiken für die menschl. Gesund- welt durch Unfälle oder Katastrophen der Auswirkungen auf das Klima und der Nutzung natürlicher Ressourcen sowie unter Berücksichtigung deren der Art und Menge an Emissionen der Art und Menge der erzeugten des Baus und der Abrissarbeiten Abfälle und ihre Beseitigung und der Kumulierung mit anderen sowie der Verursachung von der eingesetzten Stoffe und gegenüber den Folgen des nachhaltigen Verfügbarkeit Belästigungen Klimawandels Verwertung Techniken Vorhaben Schutzgut Mensch Ba: 1, Ba: 1, 6, Ba: 2 0 0 0 0 0 6, 10 10 Auswirkungen: 0= keine, 1= direkt, 2= indirekt, 3= sekundär, 4= kumulativ, 5= grenzüberschreitend, 6= kurzfristig, 7= mittelfristig, 8= langfristig, 9= ständig, 10= vorübergehend, 11= positive, 12= negative Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, insbesondere auf die menschliche Gesundheit Wohnen Nicht ausgeschlossen sind temporäre Beeinträchtigungen durch Stäube, Lärm, Erschütterung oder Abgasimmissionen von Baumaschinen und Baufahrzeugen durch die möglich werdende Überbauung der Fläche. Lärm verursachende Reitsportveranstaltungen sind nicht vorgesehen, da der Betrieb primär der Ausbildung von Pferden dient. Bauliche Anlagen wie Tribünen o.ä. gehören nicht zu den im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 17 festge- setzten zulässigen Nutzungen. Erholen Aufgrund der temporären Wirkung und der nicht vorhandenen Erschließung des Plangebietes für eine Erholungsnutzung werden die nachteiligen Auswirkungen als gering eingestuft. Betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, insbesondere auf die menschliche Gesundheit Wohnen und Erholen Die geplante Nutzung schließt an den bestehenden Pferdebetrieb an. Die vorhandene Nutzung mit den alltäglichen Betriebsprozessen wird durch die geplante Erweiterung optimiert und zukunftsfähig gestaltet. Durch die ermöglichte Pro Regione GmbH, Flensburg 18
20. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinde Lindewitt Sonderbaufläche „Pferdezucht und Reitsportbetrieb“ -Begründung- Nutzungsart werden keine Erholungsfunktionen von Natur und Landschaft beeinträchtigt. Betriebsbedingte Auswirkungen auf den Menschen, insbesondere auf die mensch- liche Gesundheit werden als nicht erheblich angenommen. 5.2.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaus- halt sind auf Grundlage des BNatSchG zu erhalten. Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind auch die Sicherung lebensfähiger Populationen und der Austausch zwischen den Populationen ein wesentliches Ziel des Naturschutzes. a) Bestand Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bestand Pflanzen und biologische Vielfalt Das Plangebiet liegt im Hauptnaturraum der Schleswig-Holsteinischen Geest innerhalb des Naturraums Schleswiger Vorgeest. Es liegt außerhalb von Bereichen mit einem nationalen oder europäischen Gebietsschutzstatus (NSG, LSG, Natura 2000, vgl. Kapitel 5.1.3). Das Plangebiet liegt direkt westlich an einer Kreisstraße (K 69, „Neue Straße“) gelegen im Ortseingangsbereich des Ortsteiles Linnau (hier: Nordlinnau). Innerhalb des Plangebietes wird die bestehende landwirtschaftliche Hofstelle von einem dichten, alten Baumbestand (teilweise innerhalb von durchgewachsenen Knickstrukturen, HWb) eingerahmt. Die Bäume 1. Ordnung setzen sich hauptsäch- lich aus Gemeiner Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Gemeiner Esche (Fraxinus excelsior), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Stiel-Eiche (Quercus robur), Rot-Buche (Fagus sylvatica) und Winter-Linde (Tilia cordata) zusammen (s. Abbildungen 2 und 3). Pro Regione GmbH, Flensburg 19
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