Gemeinde Untergruppenbach - OT Donnbronn Bebauungsplan "Auensteiner Straße" - Gemeinde ...

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Gemeinde Untergruppenbach
OT Donnbronn

Bebauungsplan
"Auensteiner Straße"

Ermittlung der Umweltbelange

Adenauerplatz 4
71522 Backnang
Tel.: 07191 - 9619190
Fax: 07191 - 9619184
info@roosplan.de
www.roosplan.de
Gemeinde Untergruppenbach - OT Donnbronn Bebauungsplan "Auensteiner Straße" - Gemeinde ...
Projektbearbeitung:   Dipl.-Ing. (FH) Jochen Roos, Freier Landschaftsarchitekt, bdla
                      Dr. Miriam Pfäffle, Dipl.-Biologin
Projektnummer:        20.106
Stand:                23.06.2021
Gemeinde Untergruppenbach - OT Donnbronn Bebauungsplan "Auensteiner Straße" - Gemeinde ...
1          Hintergrund
Die Gemeinde Untergruppenbach plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Auensteiner
Straße“ am südwestlichen Ortsrand des Ortsteils Donnbronn. In Untergruppenbach besteht
ein anhaltend hoher Bedarf nach Wohnbauflächen. Neben der Realisierung mehrerer Innen-
entwicklungen im Kernort soll auch in den Ortsteilen eine bauliche Entwicklung ermöglicht
werden. Zur Deckung des vorhandenen Bedarfs sollen daher über das Instrument des § 13b
BauGB am südlichen Ortsrand von Donnbronn Wohnbauflächen geschaffen werden.

Das Verfahren nach§ 13b BauGB sieht vor, befristet ein beschleunigtes Verfahren sinngemäß
§ 13a BauGB zuzulassen, wenn es sich um einen Bebauungsplan mit einer Grundfläche von bis
zu 10.000 m² zur Begründung von Wohnungsnutzung handelt, der an im Zusammenhang be-
baute Ortsteile anschließt. Zudem kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und dem Um-
weltbericht nach § 2a abgesehen werden. Stattdessen ist über Vermeidung, Ausgleich und
Ersatz nach den Vorschriften des BauGB zu entscheiden. Für dieses Bebauungsplanverfahren
ist für Beeinträchtigungen der Umweltbelange gem. § 1a BauGB kein Ausgleich erforderlich,
da das Vorhaben hier bereits prinzipiell als zulässig angesehen wird. Das Vermeidungsgebot
ist jedoch in der Abwägung zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird eine Ermittlung der
Umweltbelange für die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere, Wasser, Klima und Luft, Land-
schaftsbild und Erholung sowie Fläche durchgeführt. Die Auswirkungen der Eingriffe auf die
Schutzgüter werden verbal-argumentativ behandelt.

2          Gebietsbeschreibung
2.1        Umfeld und Schutzgebiete
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Donnbronn (Abb. 1). Westlich und südlich
des Plangebiets befinden sich landwirtschaftliche Flächen, die an die Landesstraße L 1111
grenzen. Im Norden schließt Wohnbebauung an. Das Plangebiet befindet sich in keinem
Schutzgebiet. Ungefähr 76 m westlich befindet sich das FFH-Gebiet „Nördliches Neckarbe-
cken“ (Schutzgebiets-Nr. 7021342), ca. 56 m westlich das geschützte Waldbiotop „Hohlweg W
Donnbronn“ (Biotop-Nr. 268211252863). Beide geschützten Flächen werden durch die L1111
vom Plangebiet getrennt. Eine Beeinträchtigung der beiden Flächen ist deshalb auszuschlie-
ßen. Eine Natura 2000 Vorprüfung ist nicht erforderlich.

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Abb. 1: Lage des Plangebiets, ohne Maßstab (Untersuchungsgebiet = rote Markierung); Kartengrundlage: Räumliches In-
        formations- und Planungssystem (RIPS) der LUBW, Amtliche Geobasisdaten © LGL, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-
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2.2        Habitatstrukturen
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 10.006 m² und ist charakterisiert durch land-
wirtschaftlich genutzte Flächen. Auf Flst.-Nr. 1498/1 befindet sich eine Obstbaumplantage mit
Apfelbäumen (Abb. 2). Daran schließen Ackerflächen an (Abb. 3). Flst.-Nr. 1500 und 1501 um-
fassten ursprünglich Streuobstwiesen mit vorwiegend halbstämmigen Obstbäumen. Aller-
dings waren zum Zeitpunkt der Begehung ein Großteil der noch im Luftbild dargestellten
Bäume nicht mehr vorhanden (Abb. 4, vgl. Anhang A.1). An der Grenze des südlichen Geltungs-
bereichs verläuft ein teilweise geschotterter Feldweg. Auf Flst.-Nr. 1488/1 befindet sich eine
ehemalige Kurzumtriebsplantage mit Pappeln (Populus sp.) (Abb. 5). Die Biotoptypen im Be-
stand sind in Anhang A.1 dargestellt.

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Abb. 2: Obstbaumplantage                              Abb. 3: Ackerfläche

 Abb. 4: Streuobstbäume                                Abb. 5: Wiesenflächen im Westen, ehemalige Kurzum-
                                                       triebsplantage im Osten.

3          Schutzgüter
3.1        Schutzgut Boden
Die Bodenbewertung erfolgt auf Grundlage der durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe
und Bergbau Baden-Württemberg (LGRB) für diesen Bereich angenommenen Schätzung der
Bodenfunktionen für landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Planbereich treten zwei bodenkun-
dliche Einheiten auf (Abb. 6):

      •    k36: Pseudogley-Parabraunerde aus lösslehmhaltigen Fließerden und Lösslehm
              o   natürliche Bodenfruchtbarkeit: 2,5
              o Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: 2,0
              o Filter und Puffer für Schadstoffe: 3,0
              o Gesamtbewertung: 2,5 (mittel bis hoch)

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•      k18: Pelosol-Braunerde aus lösslehmhaltiger Fließerde über Tonfließerde auf Schilfs-
           andstein
                 o natürliche Bodenfruchtbarkeit: 2,5
                 o Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: 2,0
                 o Filter und Puffer für Schadstoffe: 2,5
                 o Gesamtbewertung: 2,33 (mittel)

Ungefähr 606 m² des Plangebiets befinden sich innerhalb des baurechtlichen Innenbereichs.
Für diese Flächen liegen im Allgemeinden keine Bodenbewertungsdaten vor. In diesen Fällen
werden die Funktionen der nicht versiegelten Böden pauschal mit der Wertstufe „1“ einge-
stuft1.

Abb. 7: Bodenkundliche Einheiten innerhalb des Geltungsbereichs (rote Markierung), Kartengrundlage: LGRB, GeoLA Bo-
        den BK50

Insgesamt handelt es sich im Plangebiet um einen Bodenkörper, der mit einer durchschnittli-
chen Wertstufe von 2,40 beziffert werden kann, wodurch es sich um ein Schutzgut mit mittle-
rer Bedeutung handelt (Tab. 1).

1 LUBW   (2021), Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

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Tab. 1: Bodenbewertung und Wertstufen nach „Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“

            Erläuterungen:               nB - natürliche Bodenfruchtbarkeit, AiW - Ausgleichskörper im Wasserkreislauf,
                                         FP - Filter und Puffer für Schadstoffe

            Bewertungsklassen:           0 - keine, 1 - gering, 2- mittel, 3 - hoch, 4 - sehr hoch

                                                  rel. Fläche
Bodenkundliche Einheit                                                 nB           AiW         FP      Wertstufe
                                                      [%]

k36                                                   88               2,5          2,0         3,0        2,50
k18                                                    6               2,5          2,0         2,5        2,33
Innenbereich                                           6               1,0          1,0         1,0        1,00

                                                                      2,41         1,94        2,85        2,40

Natürlich anstehende Böden sind grundsätzlich ein wertvolles Schutzgut, da diese im Rahmen
der Bodenentstehung (Pedogenese) über lange Zeiträume im Zuge komplexer biochemischer
und physikalischer Prozesse entstanden sind und wichtige Funktionen im Wasser-, Nährstoff-
und Klimahaushalt erfüllen. Strukturveränderungen von Böden durch Versiegelung, Verlage-
rung und Abgrabung führen zum teilweisen oder sogar vollständigen Verlust der Bodenfunk-
tionen, insbesondere durch Beeinträchtigung oder Zerstörung des humusreichen Oberbo-
dens. Die Bodenerosionsgefahr durch Wasser kann als gering bis nicht vorhanden bewertet
werden2.

Der Eingriff in das Schutzgut Boden erfolgt durch großflächige Versiegelung bzw. Intensivie-
rung der Nutzung bspw. durch Hausgärten. In der digitalen Flurbilanz sind die Acker- und Wie-
senflächen als Vorrangstufe 1 und 2 ausgewiesen (vgl. Anhang A.2). Dies sind landbauwürdige
Flächen mit guten bis sehr guten bzw. mittleren Böden.

Insgesamt kann der Eingriff in das Schutzgut Boden durch das Vorhaben mit mittel bis hoch
bewertet werden. Die Bodenversiegelung wird durch die Festsetzungen im Bebauungsplan
auf ein Mindestmaß reduziert.

3.2         Schutzgut Pflanzen und Tiere
Nach § 22 Abs. 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) in Verbindung mit § 21
BNatschG haben alle öffentlichen Planungsträger bei ihren Planungen und Maßnahmen die
Belange des Biotopverbunds zu berücksichtigen. Im Rahmen des Fachplans zum landesweiten
Biotopverbund gilt es primär, vorhandene Kernflächen und Kernräume zu sichern und weiter
zu entwickeln. Suchräume bilden die übergeordnete Raumkulisse, in der Verbindungsflächen
und -elemente gesichert, optimiert oder ggf. neu entwickelt werden sollen, um die Ver-
bundraumfunktionen zu stärken.

Nach dem aktualisierten Fachplan Landesweiter Biotopverbund mit dem Stand von 2020

2 LGRB,   Bodenerosionsgefährdung durch Wasser.

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stellen die Flst.-Nr. 1500 und 1501 fast vollständig eine Kernfläche des Biotopverbunds mitt-
lerer Standorte dar (Abb. 8, ca. 2.398 m²). Trockene und feuchte Standorte sind nicht betrof-
fen. Durch die Ausweisung von extensiven Wiesenflächen auf den öffentlichen und privaten
Grünflächen (ca. 2.388 m²) wird die Kernfläche und der dazugehörige Kernraum in seiner Aus-
dehnung verändert, behält aber weiterhin seine Funktion für den Biotopverbund bei. Ein wei-
terer Ausgleich ist nicht erforderlich. Bei der Auswahl des Saatguts ist zu berücksichtigen, dass
sie Nahrungspflanzen der im Plangebiet auftretenden Zielart Kurzschwänziger Bläuling (Cu-
pido argiades) enthalten. Dazu gehören unter anderem Hornklee (Lotus corniculatus), Kron-
wicke (Securigera varia), Luzerne (Medicago sativa) und Wiesen-Klee (Trifolium pratense) (vgl.
Anhang A.3).

Abb. 8: Landesweiter Biotopverbund mittlerer Standorte (2020), (Plangebiet = schwarze Umrandung); Kartengrundlage:
        Räumliches Informations- und Planungssystem (RIPS) der LUBW, Amtliche Geobasisdaten © LGL, www.lgl-bw.de,
        Az.: 2851.9-1/19

Gegen Überbauung/Zerstörung sind generell alle Biotope hoch empfindlich. In der Regel sind
hochwertige und/oder auf spezielle Standorte angewiesene Biotope sowie Biotope, die einen
langen Entwicklungszeitraum benötigen, schwierig, u. U. auch gar nicht wieder zu entwickeln.
Durch die Planung wird in gering- und mittelwertige Biotope eingegriffen und diese vollständig
zerstört.

Nach § 33a Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg sind Streuobstbe-
stände im Sinne des § 4 Abs. 7 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), die eine

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Mindestfläche von 1.500 m² umfassen, zu erhalten. Streuobstbestände dürfen nur mit Geneh-
migung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Die Genehmigung soll versagt wer-
den, wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes im überwiegenden öffentlichen Interesse
liegt, insbesondere wenn der Streuobstbestand für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
oder für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist. Dies ist nach Angaben
des Artenschutzgutachtens nicht der Fall. Da ein Großteil der Bäume zum Zeitpunkt der Bege-
hung nicht mehr vorhanden war und vorwiegend aus Halbstämmen besteht, stellen die Flä-
chen auf Flst.-Nr. 1500 und 1501 keinen Streuobstbestand im Sinne des § 4 Abs. 7 des LLG dar.
Ein Ausgleich ist demnach nicht erforderlich.

3.2.1 Artenschutz
Zur Abklärung von artenschutzrechtlichen Vorschriften nach dem Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des LRA Heilbronn
eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch Dipl. Biol. Dieter Veile durchgeführt3. Wäh-
rend aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen das Vorkommen vieler streng geschützter
Tierarten ausgeschlossen werden konnte, mussten hingegen Vögel sowie europarechtlich ge-
schützte Vertreter von Reptilien und Schmetterlingen untersucht und artenschutzrechtlich be-
wertet werden. Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Bewertung können wie folgt zu-
sammengefasst werden:

Vögel:
Insgesamt wurden an sieben Begehungen im Untersuchungsgebiet zehn Brutvogelarten nach-
gewiesen, die mit 15 Brutpaaren vertreten waren. Alle Brutvorkommen lagen außerhalb des
spärlich mit Obstbäumen bewachsenen Plangebiets. Da überdies alle Arten relativ wenig stö-
rungsunempfindlich sind, werden bzgl. Vögel durch das Vorhaben keine artenschutzrechtli-
chen Verbotstatbestände erfüllt.

Reptilien:
An neun Begehungsterminen wurden im Untersuchungsgebiet acht Beobachtungen der Zau-
neidechse (Lacerta agilis) gemacht, wobei sieben Beobachtungen innerhalb des Plangebiets
erfolgten. Deren Habitat geht durch die vorhabenbedingte Überformung des Plangebiets ver-
loren. Zur Kompensation dieses Eingriffs bzgl. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird die Anlage
mehrerer Eidechsenzellen auf dem geplanten Lärmschutzwall, dessen Oberfläche reptilien-
freundlich ausgestaltet wird, empfohlen. In diesen Bereich sollen die im Plangebiet vorhande-
nen Zauneidechsen durch regelmäßige, sehr kurzschürige Mahd gelenkt werden. Nach der
Durchführung der Maßnahmen und der Sicherstellung der Abwesenheit von Zauneidechsen
im Plangebiet soll eine mögliche Rückwanderung in das Plangebiet durch die Einrichtung einer
reptilienabweisenden Folie verhindert werden.

Schmetterlinge:
An fünf Geländeterminen im April und Juni wurde nach Individuen (Eier, Larven, Adulttiere)
des Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus proserpina) und des Großen Feuerfalters (Lycaena
dispar) gesucht und Larvalfutterpflanzen hinsichtlich eines Besatzes kontrolliert. Dabei konnte
kein Nachweis erbracht werden.

3 AWL (2020),   Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Auensteiner Straße

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Steinkrebs, Bachschmerle und Mühlkoppe:
Im Hinblick auf die Einleitung von Wässern in den Donnbronner Bach wurde seitens der Fach-
planer mitgeteilt, dass durch die Verwendung eines Trennsystems Einleitungen von Schadstof-
fen vermieden würde. Ebenso würden sich die eingeleiteten Wassermengen nicht vergrößern.
Die europarechtlich geschützten Arten Steinkrebs (Austropotamobius torrentium), Bach-
schmerle (Barbatula barbatula) und Mühlkoppe (Cottus gobio), von denen es im betreffenden
Gewässerabschnitt keine Nachweise gibt, sind nicht vom Vorhaben betroffen.

Insgesamt kann der Eingriff in das Schutzgut Pflanzen und Tiere durch das Vorhaben mit
hoch bewertet werden, da Lebensräume der streng geschützten Zauneidechse dauerhaft
zerstört werden. Um diesen Verlust auszugleichen werden die öffentlichen und privaten
Grünflächen so gestaltet, dass langfristig ein hochwertiger Lebensraum für Reptilien und In-
sekten entsteht. Die Einbindung des Gebiets in die offene Landschaft wird vor Ort durch die
Kombination von städtebaulichen und grünordnerischen Festsetzungen erreicht.

3.3        Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer
Innerhalb oder im nahen Umfeld des Plangebiets sind keine Oberflächengewässer bekannt.
Ungefähr 770 m östlich des Plangebiets verläuft der Donnbronner Bach. Durch die Verwen-
dung eines Trennsystems wird der Eintrag in das Gewässer vermieden. Die eingeleitete Was-
sermenge wird ebenfalls nicht erhöht. Eine Beeinträchtigung kann somit ausgeschlossen wer-
den.

Grundwasser
Das Plangebiet befindet sich in der hydrogeologischen Einheit des Lößsediments. Diese ist cha-
rakterisiert durch eine Deckschicht mit sehr geringer bis fehlender Porendurchlässigkeit und
mäßiger bis sehr geringer Ergiebigkeit über Verlehmungshorizonten. Der dominierende Ab-
flussprozess im Plangebiet ist die Tiefensickerung. Dies ist der Fall, wenn der geologische Un-
tergrund im Einzugsgebiet aus gut durchlässigem Material wie verkarstetem Gestein, alluvia-
len Sedimenten oder stark geklüftetem Festgestein besteht. In diesen Fällen perkoliert das
Niederschlagswasser bis zum Erreichen des Grundwasserspiegels und trägt zum Basisabfluss
oder stark verzögert und in geringem Maß zum Ereignisabfluss bei. Die Ergiebigkeit des Grund-
wasserleiters wird mit mäßig beschrieben. Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung
und damit der Schutz vor Schadstoffeinträgen ist hoch.

Durch die Umsetzung der Planung kommt es zu großflächigen Versieglungen, deren Umfang
nicht vermeidbar ist. Durch die Versiegelungen wird das Versickerungs- und Verdunstungspo-
tential der natürlichen Böden unterbrochen. Die Grundwasserneubildung wird dauerhaft re-
duziert, der Oberflächenabfluss wird erhöht. Das Plankonzept strebt eine möglichst geringe
Versiegelungsrate an. Daher sind die Erschließungsanlagen lediglich im für die Erschließung
unumgängliche Maß geplant, private Stellplätze und Zufahrten sind zudem wasserdurchlässig
auszuführen. Damit wird der Eingriff in die Grundwasserneubildung minimiert. Insgesamt
kann von einer mittleren Beeinträchtigung des Grundwassers ausgegangen werden.

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3.4        Schutzgut Luft und Klima
Das Plangebiet und die nähere Umgebung kann als Freifläche mit bedeutender Klimaaktivität
bezeichnet werden. Diese Flächen sind mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber nutzungs-
ändernden Eingriffen bewertet; d.h. bauliche und zur Versiegelung beitragende Nutzungen
können zu bedenklichen klimatischen Beeinträchtigungen führen. Dasselbe gilt für Maßnah-
men, die den Luftaustausch behindern. Aufgrund der geringen Größe der Fläche im Vergleich
zu der umgebenden offenen Landschaft sowie den städtebaulichen und grünorderischen Fest-
setzungen sind keine Beeinträchtigungen des Siedlungsklimas von Untergruppenbach zu er-
warten. Veränderungen treten vorwiegend im mikroklimatischen Bereich auf.

Laut des Emissionskatasters der LUBW von 2010 wurde für das Plangebiet im Jahr 2020 eine
Stickstoffdioxidbelastung von 13,72µg/m³, eine Feinstaubbelastung von 16,8µg/m³ und eine
Ozonbelastung von 48,66 µg/m³ prognostiziert. Alle Werte liegen im niedrigen bis mittleren
Bereich. Durch die Umsetzung des Vorhabens ist mit keiner signifikanten Verschlechterung
dieser Werte zu rechnen.

Insgesamt kann der Eingriff in das Schutzgut Luft und Klima mit gering bewertet werden.

3.5        Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Das Landschaftsbild im Plangebiet ist durch Acker-, Grünland- und Gehölzflächen charakteri-
siert und kann durch die Kleinstrukturen als mittel bis hoch bewertet werden. Durch die Kom-
bination von städtebaulichen und grünordnerischen Festsetzungen wird der Eingriff in das
Landschaftsbild minimiert. Die Eingrünung der Außenränder und Durchgrünung des Plange-
biets erfolgt durch die Festsetzung von blütenreichen Wiesenflächen, Strauch- und Baum-
pflanzungen. Damit ist eine Abgrenzung zur offenen Landschaft gewährleistet.

Aufgrund der Nähe zur L 1111 und der hohen Lärmbelastung von teilweise bis 65 db(A) inner-
halb des Plangebiets (Abb. 9) ist der Fläche keine Erholungseignung zuzusprechen. Die Lärm-
belästigung übertrifft zum größten Teil die Immissionsrichtlinien für allgemeine Wohngebiete.
Um unzumutbare Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu vermeiden ist die Errichtung ei-
nes 4,0 m hohen Lärmschutzwalls in Kombination mit passiven Schallschutzmaßnahmen vor-
gesehen.

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Abb. 9: Straßenlärm im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (schwarze Umrandung), ohne Maßstab, Kar-
        tengrundlage: Geobasisdaten © LGL, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19

Insgesamt kann für das Schutzgut Landschaftsbild und Erholung von einer geringen Beein-
trächtigung ausgegangen werden.

3.6        Schutzgut Fläche
Fläche ist eine begrenzte Ressource, die starken Nutzungskonkurrenzen ausgesetzt ist. Aus-
gangspunkt für die Betrachtung des Schutzgutes Fläche ist die kontinuierliche Zunahme der
Siedlungs- und Verkehrsfläche. Aus der zunehmenden Flächeninanspruchnahme können ne-
gative Folgewirkungen in ökologischer, aber auch in sozialer und ökonomischer Hinsicht resul-
tieren. Unverbaute, nicht versiegelte Flächen sind für nahezu alle Umwelt- und Landschafts-
funktionen unentbehrlich. Für wichtige Bodenfunktionen, klimatische Ausgleichsfunktionen,
Grundwasserneubildung, Erholung oder die Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten ein-
schließlich ihrer Vernetzung sind Freiflächen eine grundlegende Voraussetzung. Die genann-
ten Auswirkungen des Flächenverbrauchs auf Umwelt- und Landschaftsfunktionen wurden in
den Schutzgütern Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere, Klima und Luft sowie Landschaftsbild
und Erholung schutzgutbezogen betrachtet. Für das Schutzgut Fläche ist zusätzlich die Be-
trachtung der Auswirkung der allgemeinen Flächeninanspruchnahme sowie die Auswirkung
auf Land- und Forstwirtschaft von Bedeutung.

Durch die Umsetzung der Planung werden hauptsächlich hochwertige landwirtschaftliche Flä-
chen dauerhaft in Anspruch genommen. Diese liegen laut digitaler Flurbilanz vorwiegend in-
nerhalb der Vorrangflur 2 und in geringen Teilen in Vorrangflur 1 (vgl. Anhang A.2). Forstwirt-
schaftliche Flächen werden durch die Umsetzung der Planung nicht beeinträchtigt. Insgesamt
werden ca. 4.697 m² Fläche neu versiegelt. Dadurch kann die Beeinträchtigung des

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Schutzguts Fläche als mittel bis hoch bewertet werden.

In Untergruppenbach besteht ein anhaltend hoher Bedarf an Wohnbauflächen. Neben der
Realisierung mehrerer Innenentwicklungen im Kernort soll auch in den Ortsteilen eine bauli-
che Entwicklung ermöglicht werden. In Donnbronn gibt es zwar eine größere Baulücke, die
sich als Fläche zur Innenentwicklung eignet, jedoch reicht diese bei Weitem nicht aus, den
Bedarf zu decken. Die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen ist deshalb erfor-
derlich und unvermeidlich, wenn ein Beitrag zur Bedarfsdeckung im Wohnungsbau geleistet
werden soll.

Bei der Planung werden die landwirtschaftlichen Belange mit entsprechendem Gewicht in die
Abwägung einbezogen. Sowohl bei der Erschließung des Gebiets als auch der eigentlichen Be-
bauung ist das Baufeld auf ein Minimum zu begrenzen, um unnötige Flächeninanspruchnahme
zu vermeiden.

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4          Zusammenfassung
Die Gemeinde Untergruppenbach plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Auensteiner
Straße“ am südwestlichen Ortsrand des Ortsteil Donnbronn über das Instrument des § 13b
BauGB. Für entstehende Beeinträchtigungen der Umweltbelange gemäß § 1 a BauGB ist aus
diesem Grund kein Ausgleich erforderlich, das Vermeidungsverbot ist jedoch in der Abwägung
zu berücksichtigen. Daher wird eine Ermittlung der Umweltbelange für die Schutzgüter Boden,
Pflanzen und Tiere, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung sowie Fläche durch-
geführt. Die Auswirkungen der Eingriffe auf die Schutzgüter werden verbal-argumentativ be-
handelt.

Durch Neuversieglung und dauerhafte Zerstörung bestehender Biotope und dem damit ent-
stehenden Verlust von Lebensräumen der streng geschützten Zauneidechse, kann der Eingriff
in die Schutzgüter Boden bzw. Pflanzen und Tiere als mittel bis hoch bewertet werden. Durch
die Planung wird in Kernflächen mittlerer Standorte des landesweiten Biotopverbunds einge-
griffen. Durch Umsetzung der Planung und Festsetzung von blütenreichen Wiesenflächen auf
den öffentlichen und privaten Grünflächen wird die Kernfläche und der dazugehörige Kern-
raum in seiner Ausdehnung zwar verändert, behält aber weiterhin seine Funktion für den Bi-
otopverbund bei. Bei der Auswahl des Saatguts wird darauf geachtet, dass sie Nahrungspflan-
zen für die Zielarten Kurzschwänziger Bläuling (Cupido argiades) enthalten.

Die Beeinträchtigung des Schutzgut Fläche wird aufgrund der Inanspruchnahme der landbau-
würdigen Flächen mit mittel bis hoch bewertet. Bei der Planung werden die landwirtschaftli-
chen Belange mit entsprechendem Gewicht in die Abwägung einbezogen. Sowohl bei der Er-
schließung des Gebiets als auch der eigentlichen Bebauung ist das Baufeld auf ein Minimum
zu begrenzen, um unnötige Flächeninanspruchnahme zu vermeiden.

Der Eingriff in das Schutzgut Grundwasser wird als mittel bewertet. Das Plankonzept strebt
eine möglichst geringe Versiegelungsrate an, um den Eingriff in die Grundwasserbildung zu
minimieren.

Die Schutzgüter Oberflächenwasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung werden
durch die Planung nur geringfügig oder nicht beeinträchtigt. Insgesamt wird der Eingriff in Na-
tur und Landschaft durch die Kombination von städtebaulichen und grünordnerischen Fest-
setzungen im Gebiet minimiert.

roosplan          20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021   12
Anhang
A.1. Biotoptypen Bestand

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A.2. Digitale Flurbilanz

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A.3 Artenlisten private und öffentliche Grünflächen

Regiosaatgutmischung „Fettwiese UG11“, übernommen von Fa. Saaten Zeller oder Saatgut-
mischungen ähnlicher Zusammensetzung anderer Hersteller

 Blumen 30%                                                                             % UG 11
 Achillea millefolium                Gewöhnliche Schafgarbe                                2,00
 Centaurea jacea                     Wiesen-Flockenblume                                   1,00
 Cichorium intybus                   Wegwarte                                              1,00
 Crepis biennis                      Wiesen-Pippau                                         0,50
 Daucus carota                       Wilde Möhre                                           2,30
 Galium album                        Weißes Labkraut                                       2,00
 Knautia arvensis                    Acker-Witwenblume                                     0,50
 Leucanthemum ircutianum/vulgare     Wiesen-Margerite                                      3,00
 Lotus corniculatus                  Hornschotenklee                                       1,50
 Medicago lupulina                   Hopfenklee                                            1,50
 Papaver rhoeas                      Klatschmohn                                           2,00
 Plantago lanceolata                 Spitzwegerich                                         2,00
 Prunella vulgaris                   Gewöhnliche Braunelle                                 1,00
 Rumex acetosa                       Wiesen-Sauerampfer                                    1,00
 Salvia pratensis                    Wiesen-Salbei                                         1,50
 Sanguisorba minor                   Kleiner Wiesenknopf                                   2,50
 Scorzoneroides autumnalis           Herbst-Löwenzahn                                      0,70
 Silene vulgaris                     Gewöhnliches Leimkraut                                2,00
 Tragopogon pratensis                Wiesen-Bocksbart                                      0,50
 Trifolium pratense                  Rotklee                                               1,50
                                                                                          30,00

 Gräser 70%                                                                             % UG 11
 Agrostis capillaris                 Rotes Straußgras                                      2,00
 Alopecurus pratensis                Wiesen-Fuchsschwanz                                   2,00
 Anthoxanthum odoratum               Gewöhnliches Ruchgras                                 3,00
 Arrhenatherum elatius               Glatthafer                                            3,00
 Bromus hordeaceus                   Weiche Trespe                                         5,00
 Cynosurus cristatus                 Weide-Kammgras                                       12,00
 Festuca pratensis                   Wiesenschwingel                                       7,00
 Festuca rubra                       Horst-Rotschwingel                                   20,00
 Phleum pratense                     Wiesen-Lieschgras                                     3,00
 Poa angustifolia                    Schmalblättriges Rispengras                          10,00
 Trisetum flavescens                 Goldhafer                                             3,00
                                                                                          70,00

 Gesamt                                                                                    100,0

roosplan          20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021   15
Regiosaatgutmischung „Feldraine und Säume“ UG11, übernommen von Fa. Saaten Zeller
oder Saatgutmischungen ähnlicher Zusammensetzung anderer Hersteller

 Blumen 90%                                                                             % UG 11
 Achillea millefolium                Gewöhnliche Schafgarbe                                5,00
 Agrimonia eupatoria                 Kleiner Odermennig                                    1,50
 Anthemis tinctoria                  Färber-Hundskamille                                   0,50
 Campanula persicifolia              Pfirsichblättrige Glockenblume                        0,20
 Centaurea cyanus                    Kornblume                                             7,00
 Centaurea jacea                     Wiesen-Flockenblume                                   2,50
 Centaurea scabiosa                  Skabiose-Flockenblume                                 2,00
 Cichorium intybus                   Wegwarte                                              5,00
 Clinopodium vulgare                 Wirbeldost                                            0,50
 Crepis biennis                      Wiesen-Pippau                                         1,00
 Daucus carota                       Wilde Möhre                                           5,00
 Dipsacus fullonum                   Wilde Karde                                           1,00
 Echium vulgare                      Natternkopf                                           4,00
 Galium album                        Weißes Labkraut                                       4,00
 Geranium pratense                   Wiesen-Storchschnabel                                 1,00
 Hypericum perforatum                Tüpfel-Hartheu                                        1,50
 Inula conyza                        Dürrwurz-Alant                                        0,50
 Knautia arvensis                    Acker-Witwenblume                                     1,00
 Lathyrus pratensis                  Wiesen-Platterbse                                     1,00
 Leucanthemum ircutianum/vulgare     Wiesen-Margerite                                      4,50
 Lotus corniculatus                  Hornschotenklee                                       3,00
 Malva moschata                      Moschus-Malve                                         3,00
 Medicago lupulina                   Hopfenklee                                            4,00
 Origanum vulgare                    Gewöhnlicher Dost                                     0,50
 Papaver rhoeas                      Klatschmohn                                           5,00
 Pimpinella saxifraga                Kleine Pimpinelle                                     1,00
 Plantago media                      Mittlerer Wegerich                                    1,00
 Prunella grandiflora                Großblütige Braunelle                                 1,00
 Prunella vulgaris                   Gewöhnliche Braunelle                                 2,70
 Salvia pratensis                    Wiesen-Salbei                                         4,00
 Silene latifolia ssp. alba          Weiße Lichtnelke                                      3,00
 Silene vulgaris                     Gewöhnliches Leimkraut                                3,00
 Solidago virgaurea                  Gewöhnliche Goldrute                                  0,60
 Stachys recta                       Aufrechter Ziest                                      0,30
 Thymus pulegioides                  Feld-Thymian                                          0,50
 Tragopogon pratensis                Wiesen-Bocksbart                                      1,00
 Trifolium pratense                  Rotklee                                               2,50
 Verbascum nigrum                    Schwarze Königskerze                                  0,20
                                                                                          90,00

 Gräser 10%                                                                             % UG 11
 Anthoxanthum odoratum               Gewöhnliches Ruchgras                                 5,00
 Briza media                         Zittergras                                            2,00
 Cynosurus cristatus                 Weide-Kammgras                                        3,00
                                                                                          10,00

 Gesamt                                                                                    100,0

roosplan          20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021   16
Regiosaatgutmischung „Böschung“ UG11, übernommen von Fa. Saaten Zeller oder Saatgut-
mischungen ähnlicher Zusammensetzung anderer Hersteller

 Blumen 30%                                                                               % UG 11
 Achillea millefolium                  Gewöhnliche Schafgarbe                                3,00
 Agrimonia eupatoria                   Kleiner Odermennig                                    2,00
 Campanula persicifolia                Pfirsichblättrige Glockenblume                        0,10
 Centaurea jacea                       Wiesen-Flockenblume                                   1,20
 Cichorium intybus                     Wegwarte                                              2,00
 Daucus carota                         Wilde Möhre                                           2,00
 Dianthus carthusianorum               Kartäuser-Nelke                                       0,50
 Echium vulgare                        Natternkopf                                           1,00
 Galium album                          Weißes Labkraut                                       2,00
 Hypericum perforatum                  Tüpfel-Hartheu                                        0,30
 Leucanthemum ircutianum/vulgare       Wiesen-Margerite                                      3,00
 Lotus corniculatus                    Hornschotenklee                                       0,80
 Medicago lupulina                     Hopfenklee                                            1,20
 Papaver rhoeas                        Klatschmohn                                           3,00
 Plantago media                        Mittlerer Wegerich                                    0,30
 Prunella vulgaris                     Gewöhnliche Braunelle                                 0,70
 Salvia pratensis                      Wiesen-Salbei                                         1,50
 Sanguisorba minor                     Kleiner Wiesenknopf                                   2,50
 Silene latifolia ssp. alba            Weiße Lichtnelke                                      1,30
 Silene vulgaris                       Gewöhnliches Leimkraut                                1,60
                                                                                            30,00

 Gräser 70%                                                                               % UG 11
 Agrostis capillaris                   Rotes Straußgras                                      4,00
 Anthoxanthum odoratum                 Gewöhnliches Ruchgras                                 5,00
 Bromus hordeaceus                     Weiche Trespe                                        10,00
 Cynosurus cristatus                   Weide-Kammgras                                        5,00
 Festuca pratensis                     Wiesenschwingel                                      15,00
 Festuca rubra subsp rubra             Rotschwingel                                         20,00
 Poa angustifolia                      Schmalblättriges Rispengras                           5,00
 Poa pratensis                         Wiesen-Rispe                                          6,00
                                                                                            70,00

 Gesamt                                                                                      100,0

roosplan            20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021   17
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