Gemeinde Untergruppenbach - OT Donnbronn Bebauungsplan "Auensteiner Straße" - Gemeinde ...
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Gemeinde Untergruppenbach OT Donnbronn Bebauungsplan "Auensteiner Straße" Ermittlung der Umweltbelange Adenauerplatz 4 71522 Backnang Tel.: 07191 - 9619190 Fax: 07191 - 9619184 info@roosplan.de www.roosplan.de
Projektbearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Jochen Roos, Freier Landschaftsarchitekt, bdla Dr. Miriam Pfäffle, Dipl.-Biologin Projektnummer: 20.106 Stand: 23.06.2021
1 Hintergrund Die Gemeinde Untergruppenbach plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Auensteiner Straße“ am südwestlichen Ortsrand des Ortsteils Donnbronn. In Untergruppenbach besteht ein anhaltend hoher Bedarf nach Wohnbauflächen. Neben der Realisierung mehrerer Innen- entwicklungen im Kernort soll auch in den Ortsteilen eine bauliche Entwicklung ermöglicht werden. Zur Deckung des vorhandenen Bedarfs sollen daher über das Instrument des § 13b BauGB am südlichen Ortsrand von Donnbronn Wohnbauflächen geschaffen werden. Das Verfahren nach§ 13b BauGB sieht vor, befristet ein beschleunigtes Verfahren sinngemäß § 13a BauGB zuzulassen, wenn es sich um einen Bebauungsplan mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 m² zur Begründung von Wohnungsnutzung handelt, der an im Zusammenhang be- baute Ortsteile anschließt. Zudem kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und dem Um- weltbericht nach § 2a abgesehen werden. Stattdessen ist über Vermeidung, Ausgleich und Ersatz nach den Vorschriften des BauGB zu entscheiden. Für dieses Bebauungsplanverfahren ist für Beeinträchtigungen der Umweltbelange gem. § 1a BauGB kein Ausgleich erforderlich, da das Vorhaben hier bereits prinzipiell als zulässig angesehen wird. Das Vermeidungsgebot ist jedoch in der Abwägung zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird eine Ermittlung der Umweltbelange für die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere, Wasser, Klima und Luft, Land- schaftsbild und Erholung sowie Fläche durchgeführt. Die Auswirkungen der Eingriffe auf die Schutzgüter werden verbal-argumentativ behandelt. 2 Gebietsbeschreibung 2.1 Umfeld und Schutzgebiete Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Donnbronn (Abb. 1). Westlich und südlich des Plangebiets befinden sich landwirtschaftliche Flächen, die an die Landesstraße L 1111 grenzen. Im Norden schließt Wohnbebauung an. Das Plangebiet befindet sich in keinem Schutzgebiet. Ungefähr 76 m westlich befindet sich das FFH-Gebiet „Nördliches Neckarbe- cken“ (Schutzgebiets-Nr. 7021342), ca. 56 m westlich das geschützte Waldbiotop „Hohlweg W Donnbronn“ (Biotop-Nr. 268211252863). Beide geschützten Flächen werden durch die L1111 vom Plangebiet getrennt. Eine Beeinträchtigung der beiden Flächen ist deshalb auszuschlie- ßen. Eine Natura 2000 Vorprüfung ist nicht erforderlich. roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 1
Abb. 1: Lage des Plangebiets, ohne Maßstab (Untersuchungsgebiet = rote Markierung); Kartengrundlage: Räumliches In- formations- und Planungssystem (RIPS) der LUBW, Amtliche Geobasisdaten © LGL, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9- 1/19 2.2 Habitatstrukturen Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 10.006 m² und ist charakterisiert durch land- wirtschaftlich genutzte Flächen. Auf Flst.-Nr. 1498/1 befindet sich eine Obstbaumplantage mit Apfelbäumen (Abb. 2). Daran schließen Ackerflächen an (Abb. 3). Flst.-Nr. 1500 und 1501 um- fassten ursprünglich Streuobstwiesen mit vorwiegend halbstämmigen Obstbäumen. Aller- dings waren zum Zeitpunkt der Begehung ein Großteil der noch im Luftbild dargestellten Bäume nicht mehr vorhanden (Abb. 4, vgl. Anhang A.1). An der Grenze des südlichen Geltungs- bereichs verläuft ein teilweise geschotterter Feldweg. Auf Flst.-Nr. 1488/1 befindet sich eine ehemalige Kurzumtriebsplantage mit Pappeln (Populus sp.) (Abb. 5). Die Biotoptypen im Be- stand sind in Anhang A.1 dargestellt. roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 2
Abb. 2: Obstbaumplantage Abb. 3: Ackerfläche Abb. 4: Streuobstbäume Abb. 5: Wiesenflächen im Westen, ehemalige Kurzum- triebsplantage im Osten. 3 Schutzgüter 3.1 Schutzgut Boden Die Bodenbewertung erfolgt auf Grundlage der durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (LGRB) für diesen Bereich angenommenen Schätzung der Bodenfunktionen für landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Planbereich treten zwei bodenkun- dliche Einheiten auf (Abb. 6): • k36: Pseudogley-Parabraunerde aus lösslehmhaltigen Fließerden und Lösslehm o natürliche Bodenfruchtbarkeit: 2,5 o Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: 2,0 o Filter und Puffer für Schadstoffe: 3,0 o Gesamtbewertung: 2,5 (mittel bis hoch) roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 3
• k18: Pelosol-Braunerde aus lösslehmhaltiger Fließerde über Tonfließerde auf Schilfs- andstein o natürliche Bodenfruchtbarkeit: 2,5 o Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: 2,0 o Filter und Puffer für Schadstoffe: 2,5 o Gesamtbewertung: 2,33 (mittel) Ungefähr 606 m² des Plangebiets befinden sich innerhalb des baurechtlichen Innenbereichs. Für diese Flächen liegen im Allgemeinden keine Bodenbewertungsdaten vor. In diesen Fällen werden die Funktionen der nicht versiegelten Böden pauschal mit der Wertstufe „1“ einge- stuft1. Abb. 7: Bodenkundliche Einheiten innerhalb des Geltungsbereichs (rote Markierung), Kartengrundlage: LGRB, GeoLA Bo- den BK50 Insgesamt handelt es sich im Plangebiet um einen Bodenkörper, der mit einer durchschnittli- chen Wertstufe von 2,40 beziffert werden kann, wodurch es sich um ein Schutzgut mit mittle- rer Bedeutung handelt (Tab. 1). 1 LUBW (2021), Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 4
Tab. 1: Bodenbewertung und Wertstufen nach „Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ Erläuterungen: nB - natürliche Bodenfruchtbarkeit, AiW - Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, FP - Filter und Puffer für Schadstoffe Bewertungsklassen: 0 - keine, 1 - gering, 2- mittel, 3 - hoch, 4 - sehr hoch rel. Fläche Bodenkundliche Einheit nB AiW FP Wertstufe [%] k36 88 2,5 2,0 3,0 2,50 k18 6 2,5 2,0 2,5 2,33 Innenbereich 6 1,0 1,0 1,0 1,00 2,41 1,94 2,85 2,40 Natürlich anstehende Böden sind grundsätzlich ein wertvolles Schutzgut, da diese im Rahmen der Bodenentstehung (Pedogenese) über lange Zeiträume im Zuge komplexer biochemischer und physikalischer Prozesse entstanden sind und wichtige Funktionen im Wasser-, Nährstoff- und Klimahaushalt erfüllen. Strukturveränderungen von Böden durch Versiegelung, Verlage- rung und Abgrabung führen zum teilweisen oder sogar vollständigen Verlust der Bodenfunk- tionen, insbesondere durch Beeinträchtigung oder Zerstörung des humusreichen Oberbo- dens. Die Bodenerosionsgefahr durch Wasser kann als gering bis nicht vorhanden bewertet werden2. Der Eingriff in das Schutzgut Boden erfolgt durch großflächige Versiegelung bzw. Intensivie- rung der Nutzung bspw. durch Hausgärten. In der digitalen Flurbilanz sind die Acker- und Wie- senflächen als Vorrangstufe 1 und 2 ausgewiesen (vgl. Anhang A.2). Dies sind landbauwürdige Flächen mit guten bis sehr guten bzw. mittleren Böden. Insgesamt kann der Eingriff in das Schutzgut Boden durch das Vorhaben mit mittel bis hoch bewertet werden. Die Bodenversiegelung wird durch die Festsetzungen im Bebauungsplan auf ein Mindestmaß reduziert. 3.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere Nach § 22 Abs. 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) in Verbindung mit § 21 BNatschG haben alle öffentlichen Planungsträger bei ihren Planungen und Maßnahmen die Belange des Biotopverbunds zu berücksichtigen. Im Rahmen des Fachplans zum landesweiten Biotopverbund gilt es primär, vorhandene Kernflächen und Kernräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Suchräume bilden die übergeordnete Raumkulisse, in der Verbindungsflächen und -elemente gesichert, optimiert oder ggf. neu entwickelt werden sollen, um die Ver- bundraumfunktionen zu stärken. Nach dem aktualisierten Fachplan Landesweiter Biotopverbund mit dem Stand von 2020 2 LGRB, Bodenerosionsgefährdung durch Wasser. roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 5
stellen die Flst.-Nr. 1500 und 1501 fast vollständig eine Kernfläche des Biotopverbunds mitt- lerer Standorte dar (Abb. 8, ca. 2.398 m²). Trockene und feuchte Standorte sind nicht betrof- fen. Durch die Ausweisung von extensiven Wiesenflächen auf den öffentlichen und privaten Grünflächen (ca. 2.388 m²) wird die Kernfläche und der dazugehörige Kernraum in seiner Aus- dehnung verändert, behält aber weiterhin seine Funktion für den Biotopverbund bei. Ein wei- terer Ausgleich ist nicht erforderlich. Bei der Auswahl des Saatguts ist zu berücksichtigen, dass sie Nahrungspflanzen der im Plangebiet auftretenden Zielart Kurzschwänziger Bläuling (Cu- pido argiades) enthalten. Dazu gehören unter anderem Hornklee (Lotus corniculatus), Kron- wicke (Securigera varia), Luzerne (Medicago sativa) und Wiesen-Klee (Trifolium pratense) (vgl. Anhang A.3). Abb. 8: Landesweiter Biotopverbund mittlerer Standorte (2020), (Plangebiet = schwarze Umrandung); Kartengrundlage: Räumliches Informations- und Planungssystem (RIPS) der LUBW, Amtliche Geobasisdaten © LGL, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Gegen Überbauung/Zerstörung sind generell alle Biotope hoch empfindlich. In der Regel sind hochwertige und/oder auf spezielle Standorte angewiesene Biotope sowie Biotope, die einen langen Entwicklungszeitraum benötigen, schwierig, u. U. auch gar nicht wieder zu entwickeln. Durch die Planung wird in gering- und mittelwertige Biotope eingegriffen und diese vollständig zerstört. Nach § 33a Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Baden-Württemberg sind Streuobstbe- stände im Sinne des § 4 Abs. 7 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), die eine roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 6
Mindestfläche von 1.500 m² umfassen, zu erhalten. Streuobstbestände dürfen nur mit Geneh- migung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Die Genehmigung soll versagt wer- den, wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Streuobstbestand für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist. Dies ist nach Angaben des Artenschutzgutachtens nicht der Fall. Da ein Großteil der Bäume zum Zeitpunkt der Bege- hung nicht mehr vorhanden war und vorwiegend aus Halbstämmen besteht, stellen die Flä- chen auf Flst.-Nr. 1500 und 1501 keinen Streuobstbestand im Sinne des § 4 Abs. 7 des LLG dar. Ein Ausgleich ist demnach nicht erforderlich. 3.2.1 Artenschutz Zur Abklärung von artenschutzrechtlichen Vorschriften nach dem Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des LRA Heilbronn eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durch Dipl. Biol. Dieter Veile durchgeführt3. Wäh- rend aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen das Vorkommen vieler streng geschützter Tierarten ausgeschlossen werden konnte, mussten hingegen Vögel sowie europarechtlich ge- schützte Vertreter von Reptilien und Schmetterlingen untersucht und artenschutzrechtlich be- wertet werden. Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Bewertung können wie folgt zu- sammengefasst werden: Vögel: Insgesamt wurden an sieben Begehungen im Untersuchungsgebiet zehn Brutvogelarten nach- gewiesen, die mit 15 Brutpaaren vertreten waren. Alle Brutvorkommen lagen außerhalb des spärlich mit Obstbäumen bewachsenen Plangebiets. Da überdies alle Arten relativ wenig stö- rungsunempfindlich sind, werden bzgl. Vögel durch das Vorhaben keine artenschutzrechtli- chen Verbotstatbestände erfüllt. Reptilien: An neun Begehungsterminen wurden im Untersuchungsgebiet acht Beobachtungen der Zau- neidechse (Lacerta agilis) gemacht, wobei sieben Beobachtungen innerhalb des Plangebiets erfolgten. Deren Habitat geht durch die vorhabenbedingte Überformung des Plangebiets ver- loren. Zur Kompensation dieses Eingriffs bzgl. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG wird die Anlage mehrerer Eidechsenzellen auf dem geplanten Lärmschutzwall, dessen Oberfläche reptilien- freundlich ausgestaltet wird, empfohlen. In diesen Bereich sollen die im Plangebiet vorhande- nen Zauneidechsen durch regelmäßige, sehr kurzschürige Mahd gelenkt werden. Nach der Durchführung der Maßnahmen und der Sicherstellung der Abwesenheit von Zauneidechsen im Plangebiet soll eine mögliche Rückwanderung in das Plangebiet durch die Einrichtung einer reptilienabweisenden Folie verhindert werden. Schmetterlinge: An fünf Geländeterminen im April und Juni wurde nach Individuen (Eier, Larven, Adulttiere) des Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus proserpina) und des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) gesucht und Larvalfutterpflanzen hinsichtlich eines Besatzes kontrolliert. Dabei konnte kein Nachweis erbracht werden. 3 AWL (2020), Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Auensteiner Straße roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 7
Steinkrebs, Bachschmerle und Mühlkoppe: Im Hinblick auf die Einleitung von Wässern in den Donnbronner Bach wurde seitens der Fach- planer mitgeteilt, dass durch die Verwendung eines Trennsystems Einleitungen von Schadstof- fen vermieden würde. Ebenso würden sich die eingeleiteten Wassermengen nicht vergrößern. Die europarechtlich geschützten Arten Steinkrebs (Austropotamobius torrentium), Bach- schmerle (Barbatula barbatula) und Mühlkoppe (Cottus gobio), von denen es im betreffenden Gewässerabschnitt keine Nachweise gibt, sind nicht vom Vorhaben betroffen. Insgesamt kann der Eingriff in das Schutzgut Pflanzen und Tiere durch das Vorhaben mit hoch bewertet werden, da Lebensräume der streng geschützten Zauneidechse dauerhaft zerstört werden. Um diesen Verlust auszugleichen werden die öffentlichen und privaten Grünflächen so gestaltet, dass langfristig ein hochwertiger Lebensraum für Reptilien und In- sekten entsteht. Die Einbindung des Gebiets in die offene Landschaft wird vor Ort durch die Kombination von städtebaulichen und grünordnerischen Festsetzungen erreicht. 3.3 Schutzgut Wasser Oberflächengewässer Innerhalb oder im nahen Umfeld des Plangebiets sind keine Oberflächengewässer bekannt. Ungefähr 770 m östlich des Plangebiets verläuft der Donnbronner Bach. Durch die Verwen- dung eines Trennsystems wird der Eintrag in das Gewässer vermieden. Die eingeleitete Was- sermenge wird ebenfalls nicht erhöht. Eine Beeinträchtigung kann somit ausgeschlossen wer- den. Grundwasser Das Plangebiet befindet sich in der hydrogeologischen Einheit des Lößsediments. Diese ist cha- rakterisiert durch eine Deckschicht mit sehr geringer bis fehlender Porendurchlässigkeit und mäßiger bis sehr geringer Ergiebigkeit über Verlehmungshorizonten. Der dominierende Ab- flussprozess im Plangebiet ist die Tiefensickerung. Dies ist der Fall, wenn der geologische Un- tergrund im Einzugsgebiet aus gut durchlässigem Material wie verkarstetem Gestein, alluvia- len Sedimenten oder stark geklüftetem Festgestein besteht. In diesen Fällen perkoliert das Niederschlagswasser bis zum Erreichen des Grundwasserspiegels und trägt zum Basisabfluss oder stark verzögert und in geringem Maß zum Ereignisabfluss bei. Die Ergiebigkeit des Grund- wasserleiters wird mit mäßig beschrieben. Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung und damit der Schutz vor Schadstoffeinträgen ist hoch. Durch die Umsetzung der Planung kommt es zu großflächigen Versieglungen, deren Umfang nicht vermeidbar ist. Durch die Versiegelungen wird das Versickerungs- und Verdunstungspo- tential der natürlichen Böden unterbrochen. Die Grundwasserneubildung wird dauerhaft re- duziert, der Oberflächenabfluss wird erhöht. Das Plankonzept strebt eine möglichst geringe Versiegelungsrate an. Daher sind die Erschließungsanlagen lediglich im für die Erschließung unumgängliche Maß geplant, private Stellplätze und Zufahrten sind zudem wasserdurchlässig auszuführen. Damit wird der Eingriff in die Grundwasserneubildung minimiert. Insgesamt kann von einer mittleren Beeinträchtigung des Grundwassers ausgegangen werden. roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 8
3.4 Schutzgut Luft und Klima Das Plangebiet und die nähere Umgebung kann als Freifläche mit bedeutender Klimaaktivität bezeichnet werden. Diese Flächen sind mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber nutzungs- ändernden Eingriffen bewertet; d.h. bauliche und zur Versiegelung beitragende Nutzungen können zu bedenklichen klimatischen Beeinträchtigungen führen. Dasselbe gilt für Maßnah- men, die den Luftaustausch behindern. Aufgrund der geringen Größe der Fläche im Vergleich zu der umgebenden offenen Landschaft sowie den städtebaulichen und grünorderischen Fest- setzungen sind keine Beeinträchtigungen des Siedlungsklimas von Untergruppenbach zu er- warten. Veränderungen treten vorwiegend im mikroklimatischen Bereich auf. Laut des Emissionskatasters der LUBW von 2010 wurde für das Plangebiet im Jahr 2020 eine Stickstoffdioxidbelastung von 13,72µg/m³, eine Feinstaubbelastung von 16,8µg/m³ und eine Ozonbelastung von 48,66 µg/m³ prognostiziert. Alle Werte liegen im niedrigen bis mittleren Bereich. Durch die Umsetzung des Vorhabens ist mit keiner signifikanten Verschlechterung dieser Werte zu rechnen. Insgesamt kann der Eingriff in das Schutzgut Luft und Klima mit gering bewertet werden. 3.5 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Das Landschaftsbild im Plangebiet ist durch Acker-, Grünland- und Gehölzflächen charakteri- siert und kann durch die Kleinstrukturen als mittel bis hoch bewertet werden. Durch die Kom- bination von städtebaulichen und grünordnerischen Festsetzungen wird der Eingriff in das Landschaftsbild minimiert. Die Eingrünung der Außenränder und Durchgrünung des Plange- biets erfolgt durch die Festsetzung von blütenreichen Wiesenflächen, Strauch- und Baum- pflanzungen. Damit ist eine Abgrenzung zur offenen Landschaft gewährleistet. Aufgrund der Nähe zur L 1111 und der hohen Lärmbelastung von teilweise bis 65 db(A) inner- halb des Plangebiets (Abb. 9) ist der Fläche keine Erholungseignung zuzusprechen. Die Lärm- belästigung übertrifft zum größten Teil die Immissionsrichtlinien für allgemeine Wohngebiete. Um unzumutbare Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu vermeiden ist die Errichtung ei- nes 4,0 m hohen Lärmschutzwalls in Kombination mit passiven Schallschutzmaßnahmen vor- gesehen. roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 9
Abb. 9: Straßenlärm im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (schwarze Umrandung), ohne Maßstab, Kar- tengrundlage: Geobasisdaten © LGL, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19 Insgesamt kann für das Schutzgut Landschaftsbild und Erholung von einer geringen Beein- trächtigung ausgegangen werden. 3.6 Schutzgut Fläche Fläche ist eine begrenzte Ressource, die starken Nutzungskonkurrenzen ausgesetzt ist. Aus- gangspunkt für die Betrachtung des Schutzgutes Fläche ist die kontinuierliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche. Aus der zunehmenden Flächeninanspruchnahme können ne- gative Folgewirkungen in ökologischer, aber auch in sozialer und ökonomischer Hinsicht resul- tieren. Unverbaute, nicht versiegelte Flächen sind für nahezu alle Umwelt- und Landschafts- funktionen unentbehrlich. Für wichtige Bodenfunktionen, klimatische Ausgleichsfunktionen, Grundwasserneubildung, Erholung oder die Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten ein- schließlich ihrer Vernetzung sind Freiflächen eine grundlegende Voraussetzung. Die genann- ten Auswirkungen des Flächenverbrauchs auf Umwelt- und Landschaftsfunktionen wurden in den Schutzgütern Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere, Klima und Luft sowie Landschaftsbild und Erholung schutzgutbezogen betrachtet. Für das Schutzgut Fläche ist zusätzlich die Be- trachtung der Auswirkung der allgemeinen Flächeninanspruchnahme sowie die Auswirkung auf Land- und Forstwirtschaft von Bedeutung. Durch die Umsetzung der Planung werden hauptsächlich hochwertige landwirtschaftliche Flä- chen dauerhaft in Anspruch genommen. Diese liegen laut digitaler Flurbilanz vorwiegend in- nerhalb der Vorrangflur 2 und in geringen Teilen in Vorrangflur 1 (vgl. Anhang A.2). Forstwirt- schaftliche Flächen werden durch die Umsetzung der Planung nicht beeinträchtigt. Insgesamt werden ca. 4.697 m² Fläche neu versiegelt. Dadurch kann die Beeinträchtigung des roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 10
Schutzguts Fläche als mittel bis hoch bewertet werden. In Untergruppenbach besteht ein anhaltend hoher Bedarf an Wohnbauflächen. Neben der Realisierung mehrerer Innenentwicklungen im Kernort soll auch in den Ortsteilen eine bauli- che Entwicklung ermöglicht werden. In Donnbronn gibt es zwar eine größere Baulücke, die sich als Fläche zur Innenentwicklung eignet, jedoch reicht diese bei Weitem nicht aus, den Bedarf zu decken. Die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen ist deshalb erfor- derlich und unvermeidlich, wenn ein Beitrag zur Bedarfsdeckung im Wohnungsbau geleistet werden soll. Bei der Planung werden die landwirtschaftlichen Belange mit entsprechendem Gewicht in die Abwägung einbezogen. Sowohl bei der Erschließung des Gebiets als auch der eigentlichen Be- bauung ist das Baufeld auf ein Minimum zu begrenzen, um unnötige Flächeninanspruchnahme zu vermeiden. roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 11
4 Zusammenfassung Die Gemeinde Untergruppenbach plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Auensteiner Straße“ am südwestlichen Ortsrand des Ortsteil Donnbronn über das Instrument des § 13b BauGB. Für entstehende Beeinträchtigungen der Umweltbelange gemäß § 1 a BauGB ist aus diesem Grund kein Ausgleich erforderlich, das Vermeidungsverbot ist jedoch in der Abwägung zu berücksichtigen. Daher wird eine Ermittlung der Umweltbelange für die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung sowie Fläche durch- geführt. Die Auswirkungen der Eingriffe auf die Schutzgüter werden verbal-argumentativ be- handelt. Durch Neuversieglung und dauerhafte Zerstörung bestehender Biotope und dem damit ent- stehenden Verlust von Lebensräumen der streng geschützten Zauneidechse, kann der Eingriff in die Schutzgüter Boden bzw. Pflanzen und Tiere als mittel bis hoch bewertet werden. Durch die Planung wird in Kernflächen mittlerer Standorte des landesweiten Biotopverbunds einge- griffen. Durch Umsetzung der Planung und Festsetzung von blütenreichen Wiesenflächen auf den öffentlichen und privaten Grünflächen wird die Kernfläche und der dazugehörige Kern- raum in seiner Ausdehnung zwar verändert, behält aber weiterhin seine Funktion für den Bi- otopverbund bei. Bei der Auswahl des Saatguts wird darauf geachtet, dass sie Nahrungspflan- zen für die Zielarten Kurzschwänziger Bläuling (Cupido argiades) enthalten. Die Beeinträchtigung des Schutzgut Fläche wird aufgrund der Inanspruchnahme der landbau- würdigen Flächen mit mittel bis hoch bewertet. Bei der Planung werden die landwirtschaftli- chen Belange mit entsprechendem Gewicht in die Abwägung einbezogen. Sowohl bei der Er- schließung des Gebiets als auch der eigentlichen Bebauung ist das Baufeld auf ein Minimum zu begrenzen, um unnötige Flächeninanspruchnahme zu vermeiden. Der Eingriff in das Schutzgut Grundwasser wird als mittel bewertet. Das Plankonzept strebt eine möglichst geringe Versiegelungsrate an, um den Eingriff in die Grundwasserbildung zu minimieren. Die Schutzgüter Oberflächenwasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und Erholung werden durch die Planung nur geringfügig oder nicht beeinträchtigt. Insgesamt wird der Eingriff in Na- tur und Landschaft durch die Kombination von städtebaulichen und grünordnerischen Fest- setzungen im Gebiet minimiert. roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 12
Anhang A.1. Biotoptypen Bestand roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 13
A.2. Digitale Flurbilanz roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 14
A.3 Artenlisten private und öffentliche Grünflächen Regiosaatgutmischung „Fettwiese UG11“, übernommen von Fa. Saaten Zeller oder Saatgut- mischungen ähnlicher Zusammensetzung anderer Hersteller Blumen 30% % UG 11 Achillea millefolium Gewöhnliche Schafgarbe 2,00 Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 1,00 Cichorium intybus Wegwarte 1,00 Crepis biennis Wiesen-Pippau 0,50 Daucus carota Wilde Möhre 2,30 Galium album Weißes Labkraut 2,00 Knautia arvensis Acker-Witwenblume 0,50 Leucanthemum ircutianum/vulgare Wiesen-Margerite 3,00 Lotus corniculatus Hornschotenklee 1,50 Medicago lupulina Hopfenklee 1,50 Papaver rhoeas Klatschmohn 2,00 Plantago lanceolata Spitzwegerich 2,00 Prunella vulgaris Gewöhnliche Braunelle 1,00 Rumex acetosa Wiesen-Sauerampfer 1,00 Salvia pratensis Wiesen-Salbei 1,50 Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 2,50 Scorzoneroides autumnalis Herbst-Löwenzahn 0,70 Silene vulgaris Gewöhnliches Leimkraut 2,00 Tragopogon pratensis Wiesen-Bocksbart 0,50 Trifolium pratense Rotklee 1,50 30,00 Gräser 70% % UG 11 Agrostis capillaris Rotes Straußgras 2,00 Alopecurus pratensis Wiesen-Fuchsschwanz 2,00 Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras 3,00 Arrhenatherum elatius Glatthafer 3,00 Bromus hordeaceus Weiche Trespe 5,00 Cynosurus cristatus Weide-Kammgras 12,00 Festuca pratensis Wiesenschwingel 7,00 Festuca rubra Horst-Rotschwingel 20,00 Phleum pratense Wiesen-Lieschgras 3,00 Poa angustifolia Schmalblättriges Rispengras 10,00 Trisetum flavescens Goldhafer 3,00 70,00 Gesamt 100,0 roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 15
Regiosaatgutmischung „Feldraine und Säume“ UG11, übernommen von Fa. Saaten Zeller oder Saatgutmischungen ähnlicher Zusammensetzung anderer Hersteller Blumen 90% % UG 11 Achillea millefolium Gewöhnliche Schafgarbe 5,00 Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 1,50 Anthemis tinctoria Färber-Hundskamille 0,50 Campanula persicifolia Pfirsichblättrige Glockenblume 0,20 Centaurea cyanus Kornblume 7,00 Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 2,50 Centaurea scabiosa Skabiose-Flockenblume 2,00 Cichorium intybus Wegwarte 5,00 Clinopodium vulgare Wirbeldost 0,50 Crepis biennis Wiesen-Pippau 1,00 Daucus carota Wilde Möhre 5,00 Dipsacus fullonum Wilde Karde 1,00 Echium vulgare Natternkopf 4,00 Galium album Weißes Labkraut 4,00 Geranium pratense Wiesen-Storchschnabel 1,00 Hypericum perforatum Tüpfel-Hartheu 1,50 Inula conyza Dürrwurz-Alant 0,50 Knautia arvensis Acker-Witwenblume 1,00 Lathyrus pratensis Wiesen-Platterbse 1,00 Leucanthemum ircutianum/vulgare Wiesen-Margerite 4,50 Lotus corniculatus Hornschotenklee 3,00 Malva moschata Moschus-Malve 3,00 Medicago lupulina Hopfenklee 4,00 Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost 0,50 Papaver rhoeas Klatschmohn 5,00 Pimpinella saxifraga Kleine Pimpinelle 1,00 Plantago media Mittlerer Wegerich 1,00 Prunella grandiflora Großblütige Braunelle 1,00 Prunella vulgaris Gewöhnliche Braunelle 2,70 Salvia pratensis Wiesen-Salbei 4,00 Silene latifolia ssp. alba Weiße Lichtnelke 3,00 Silene vulgaris Gewöhnliches Leimkraut 3,00 Solidago virgaurea Gewöhnliche Goldrute 0,60 Stachys recta Aufrechter Ziest 0,30 Thymus pulegioides Feld-Thymian 0,50 Tragopogon pratensis Wiesen-Bocksbart 1,00 Trifolium pratense Rotklee 2,50 Verbascum nigrum Schwarze Königskerze 0,20 90,00 Gräser 10% % UG 11 Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras 5,00 Briza media Zittergras 2,00 Cynosurus cristatus Weide-Kammgras 3,00 10,00 Gesamt 100,0 roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 16
Regiosaatgutmischung „Böschung“ UG11, übernommen von Fa. Saaten Zeller oder Saatgut- mischungen ähnlicher Zusammensetzung anderer Hersteller Blumen 30% % UG 11 Achillea millefolium Gewöhnliche Schafgarbe 3,00 Agrimonia eupatoria Kleiner Odermennig 2,00 Campanula persicifolia Pfirsichblättrige Glockenblume 0,10 Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume 1,20 Cichorium intybus Wegwarte 2,00 Daucus carota Wilde Möhre 2,00 Dianthus carthusianorum Kartäuser-Nelke 0,50 Echium vulgare Natternkopf 1,00 Galium album Weißes Labkraut 2,00 Hypericum perforatum Tüpfel-Hartheu 0,30 Leucanthemum ircutianum/vulgare Wiesen-Margerite 3,00 Lotus corniculatus Hornschotenklee 0,80 Medicago lupulina Hopfenklee 1,20 Papaver rhoeas Klatschmohn 3,00 Plantago media Mittlerer Wegerich 0,30 Prunella vulgaris Gewöhnliche Braunelle 0,70 Salvia pratensis Wiesen-Salbei 1,50 Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 2,50 Silene latifolia ssp. alba Weiße Lichtnelke 1,30 Silene vulgaris Gewöhnliches Leimkraut 1,60 30,00 Gräser 70% % UG 11 Agrostis capillaris Rotes Straußgras 4,00 Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras 5,00 Bromus hordeaceus Weiche Trespe 10,00 Cynosurus cristatus Weide-Kammgras 5,00 Festuca pratensis Wiesenschwingel 15,00 Festuca rubra subsp rubra Rotschwingel 20,00 Poa angustifolia Schmalblättriges Rispengras 5,00 Poa pratensis Wiesen-Rispe 6,00 70,00 Gesamt 100,0 roosplan 20.106 Untergruppenbach, B-Plan „Auensteiner Straße“ – Umweltbelange 23.06.2021 17
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