Gemeinde Weggis Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher
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Gemeinde Weggis Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher Planungsbericht nach Art. 47 RPV 4. November 2020
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Impressum Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher Auftrag Gemeinde Weggis, Parkstrasse 1, 6353 Weggis Auftraggeberin Planteam S AG, Inseliquai 10, Postfach 3620, 6002 Luzern Auftragnehmerin Mirco Derrer, MSc ETH Raumentwicklung & Infrastruktursysteme Projektbearbeitung 041 469 44 47, mirco.derrer@planteam.ch Tobias Sonderegger, MSc Raumplanung TU Dortmund 041 469 44 46, tobias.sonderegger@planteam.ch Elena Erni (bis Ende Juli 2020) Janine Frei (ab September 2020) SQS-Zertifikat ISO 9001 Qualitätssicherung weg_Planungsbericht TZP Weiher_201105_ver4.0 Dateiname 2
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der Planung 5 1.1 Ausgangslage 5 1.2 Entwicklungsabsichten 5 1.2.1 Südlicher Bereich 5 1.2.2 Nördlicher Bereich 6 1.3 Perimeter 6 2. Organisation und Ablauf der Planung 7 2.1 Umfang der Planungsvorlage 7 2.2 Projektorganisation 7 2.3 Bisherige Planungsschritte 8 2.4 Folgende Planungsschritte 8 3. Planerische Rahmenbedingungen und Grundsätze 9 3.1 Kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG) 9 3.2 Kantonaler Richtplan 9 3.2.1 Strategie Landschaft 10 3.3 Agglomerationsprogramm Luzern 3. Generation 11 3.4 Teilrichtplan Siedlungslenkung LuzernPlus 11 3.5 Zonenplan heute 13 4. Weitere relevante Sachbereiche 14 4.1 Erschliessung 14 4.2 Wald 14 4.3 Gewässer 14 4.4 Naturgefahren 15 4.5 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) 16 4.6 Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS 17 4.7 Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS 17 4.8 Denkmalschutz 17 4.9 Kataster belasteter Standorte 18 4.10 Geruchsabstandlinien (FAT) 18 4.11 Risikovorsorge / Störfall 18 4.12 Fruchtfolgeflächen 18 4.13 Lärm 19 3
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 5. Teilrevision Nutzungsplanung 21 5.1 Anpassungen am Zonenplan 21 5.2 Änderungen im Bau- und Zonenreglement 23 6. Anpassungen Gestaltungsplan 25 7. Ausgleich der Planungsvorteile (Mehrwertabgabe) 28 8. Würdigung der Planung 30 4
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 1. Anlass der Planung 1.1 Ausgangslage Die Arbeitszone Weiher ist das einzige reine Gewerbegebiet in der Ge- meinde Weggis. Zum einen befindet sich hier die Firma Thermoplan AG, welche nicht nur national, sondern vornehmlich auch international eine bedeutende Ausstrahlung hat und bezüglich Arbeitsplatzangebot für die Gemeinde und die ganze Region von grosser Bedeutung ist. Zum andern bietet das Gewerbegebiet Weiher auch Platz für das traditionelle, lokale Gewerbe im Handwerk- und Dienstleistungsbereich. Hier befindet sich dieses Gewerbe am richtigen Standort, nämlich da, wo es sich in und mit bedürfnisgerechten Infrastrukturanlagen entwickeln kann. 1.2 Entwicklungsabsichten Die vorliegende Teilrevision beinhaltet zwei voneinander unabhängige Anliegen, die räumlich nahe beieinander liegen und aus diesem Grund gleichzeitig behandelt werden sollen. 1.2.1 Südlicher Bereich Im südlichen Bereich des Arbeitsgebiets Weiher ist die Firma Thermoplan AG angesiedelt. Innerhalb der bestehenden Bauzonen besteht die Ab- sicht, die Nutzung zu optimieren und eine gesamtheitliche Entwicklung der Thermoplan aufzuzeigen. Gegenwärtig baut das Unternehmen, neben der Entwicklung und Pro- duktion von Maschinen für das Gastgewerbe, ein zweites Standbein auf, die Medizinaltechnik. Die Firma bekennt sich ausdrücklich zum Produkti- onsstandort Schweiz, sie erfreut sich trotz aktuell schwierigem wirtschaft- lichem Umfeld einer guten Auftragslage und beabsichtigt ihre Kapazitä- ten am Standort Weggis weiter auszubauen. Die Nähe aller Geschäfts- funktionen von der Verwaltung, Entwicklung, Einkauf bis zur Produktion am selben Standort ist ein wichtiger Schlüsselfaktor für den Erfolg der Firma. Dabei sind kurze Kommunikationswege in allen Bereichen effektiv und zielführend. Mit neuen Bauten, die einem hohen Qualitätsstandard bezüglich konzeptionellen Abläufen wie architektonischem Ausdruck entsprechen, erreicht die Firma Thermoplan AG diese Ziele. Daher soll eine Umzonung eines Teilbereichs der bestehenden Arbeits- zone in eine neue Zone, die Mehrnutzungen gegenüber den heutigen Bestimmungen zulässt, geknüpft an qualitative Anforderungen, einge- führt werden. Im Weiteren wird auf die beigelegte Volumenstudie ver- wiesen. 5
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 1.2.2 Nördlicher Bereich Im nördlichen Bereich des Gebietes Weiher soll mit einer Arrondierung der Bauzonen eine zweckmässige Überbauung der noch unbebauten Flä- chen innerhalb der bestehenden Arbeitszone ermöglicht werden. Die einzuzonende Fläche wird mehrheitlich für die Erschliessung benötigt, dafür verbessert sich die Geometrie innerhalb der bestehenden, unbe- bauten Arbeitszone massiv. Damit hier zwei weitere Baufelder realisiert werden können, wird ein Teil der Zone für Sport- und Freizeitanlagen ausgezont und ein flächenglei- cher Teil von der Landwirtschaftszone in die Arbeitszone Weiher 1 einge- zont. Zusätzlich wird ein Stück der Landwirtschaftszone eingezont. Nur so ist die Erschliessung der Baufelder möglich. Das einzuzonende Land- wirtschaftsland wird ersetzt, indem der nördlichste Teil der Zone für Sport- und Freizeitanlagen, welcher zurzeit noch landwirtschaftlich ge- nutzt wird, flächengleich ausgezont werden soll. Über das gesamte Gebiet existiert gegenwärtig ein Gestaltungsplan (GP Weiher Gewerbe und Sport). Dieser soll, um die hohe Komplexität zu re- duzieren, in zwei Gestaltungspläne, einen für das nördliche Teilgebiet in- klusive Sportanlagen sowie einen für das südliche Teilgebiet, aufgeteilt werden. 1.3 Perimeter Der Planungsperimeter umfasst rund 17 (Baurechts-)Parzellen der Zone für Sport- und Freizeitanlagen, der Arbeitszone Weiher und der dreige- schossigen Arbeits- und Wohnzone am nördlichen Eingang ins Dorf ent- lang der Kantonsstrasse. Über einem Teil der Arbeitszone Weiher liegt ein Gestaltungsplanpflichtgebiet. Abbildung 1.: Luftbild des Perimeters, Quelle: www.geoportal.lu.ch. 6
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 2. Organisation und Ablauf der Planung 2.1 Umfang der Planungsvorlage Hauptdokumente: ■ Teiländerung Zonenplan Weiher vom 18. September 2020 ■ Änderung des Bau- und Zonenreglements vom 27. Oktober 2020 Orientierend liegen folgende Dokumente vor: ■ Planungsbericht nach Art. 47 RPV vom 4. November 2020 ■ Lärmgutachten vom 24. Juli 2020 ■ FFF-Konzept vom 11. August 2020 ■ Volumenstudien Thermoplan AG, Neubau Werk 5 2.2 Projektorganisation Die Erarbeitung der Planungsinstrumente erfolgte durch das folgende Projektteam: Name Funktion Arbeitsgruppe Gemeinde Weggis: Gesamtverantwortung Gemeinde Baptist Lottenbach Planteam S AG: Erarbeitung aller Planungsinstrumente so- Mirco Derrer, wie bei der Koordination der Fachplanerin- Tobias Sonderegger nen und Fachplaner Elena Erni Janine Frei Aldoplan AG Verantwortung für die Erarbeitung des Ge- Vadian Metting van Rijn staltungsplans Weiher «Thermoplan» Architekturbüro Bruno Verantwortung für die Erarbeitung des Ge- Felder staltungsplans Weiher «Gewerbe & Sport» Tabelle 1 Bearbeitungsteam 7
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 2.3 Bisherige Planungsschritte Nachstehend werden die wichtigsten Planungsschritte und Entscheide aufgeführt: Planungsschritt Datum Termine und Zeiträume Erarbeitung Teilrevision Zonenplan und Ge- Mai - Juni 2020 staltungspläne Beschluss Gemeinderat zur kantonalen Vor- 4. November 2020 prüfung und öffentliche Mitwirkung Tabelle 2 Bisherige Planungsschritte 2.4 Folgende Planungsschritte Planungsschritt Datum Termine und Zeiträume Kantonale Vorprüfung Nov. 2020 – Feb. 2021 Mitwirkung anschliessend, gleichzeitig mit Öffentlicher Auflage Öffentliche Auflage anschliessend, gleichzeitig mit der Mitwirkung Beschlussfassung durch die Stimmbevölke- anschliessend rung Genehmigung durch Regierungsrat anschliessend Tabelle 3 Weitere Planungsschritte 8
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 3. Planerische Rahmenbedingungen und Grundsätze 3.1 Kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG) In der Gemeinde Weggis zählen noch die Übergangsbestimmungen ge- mäss § 224 da baurechtlich noch nichts geändert wurde. 3.2 Kantonaler Richtplan Gemäss Koordinationsaufgabe S2-2 des kantonalen Richtplans haben Zweck von Sondernutzungsplanungen Sondernutzungsplanungen eine haushälterische Nutzung des Bodens zum Ziel. Dies wird mit einer Steuerung der Siedlungsentwicklung, mit Quartiergestaltungen inklusive Frei- und Grünräume, einer zweckmässi- gen Anordnung der Erschliessung und einer Verbesserung der Parzellen- und Eigentumsstruktur angestrebt. Raumstruktur Die im Richtplan 2009 verankerte kantonale Raum-, Achsen- und Zen- trenstruktur wurde im Rahmen der Raumentwicklungsstrategie 2012 wei- ter konkretisiert, wobei acht Gemeindekategorien gebildet wurden. Ge- mäss dieser Einteilung zählt die Gemeinde Weggis zur Kategorie L1 «Stützpunkte in der Landschaft». Dies bedeutet Gemeinde Weggis hat für die umliegenden Gemeinden eine wichtige Stützpunktfunktion unter an- derem in Bezug auf Versorgung, Bildung und Freizeit. 9
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Legende Abbildung 2.: Raumstruktur Kanton Luzern - Gemeindekategorien, Quelle: Kantonaler Richtplan 2015 (Download: 17.06.2020). Der Nutzungsdruck auf die Landschaft hat in den letzten Jahren stark zu- Landschaft genommen und das Landschaftsbild sich dementsprechend verändert. Eine intakte Landschaft ist essenziell für den Erholungsraum der Men- schen. Wichtig ist deshalb eine Interessenabwägung für den sachgerech- ten Schutz und Unterhalt der Naturobjekte und Landschaften. Die Erhaltung der Böden als Lebens- und Landschaftsraum, als Nah- rungsgrundlage sowie als Wasserspeicher und -filter und die Sicherung der Biodiversität innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebiets sind zu gewährleisten. Naturschutzflächen sollen erhalten bleiben und wo erfor- derlich verbessert werden. 3.2.1 Strategie Landschaft Die Erarbeitung einer kantonalen Landschaftsstrategie wurde als Koordi- nationsaufgabe L1-1 im Richtplan formuliert und im März 2018 durch die Strategie Landschaft Kanton Luzern realisiert. Bei der nächsten Richtplan- revision werden die wichtigsten Aussagen daraus aufgenommen. In der Strategie Landschaft werden die vielfältigen Landschaften des Kantons Luzern analysiert und Ziele sowie Massnahmen pro Landschaftstyp aus- gewiesen. Die Eingliederung in die Landschaft wird im Kapitel 4.6 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) behandelt. 10
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 3.3 Agglomerationsprogramm Luzern 3. Generation Beim Gewerbegebiet Weiher handelt es sich um ein Schwerpunktgebiet für Arbeitsnutzung. In diesen kantonalen Entwicklungsschwerpunkten und regionalen Arbeitsplatzgebieten sind vorrangig Arbeitsnutzungen mit ausreichender Dichte realisiert. Ausserdem gibt es ein regionales Ar- beitszonen- und Standortmanagement. Legende Regionales Arbeitszonen- und Standortmanagement Schwerpunktgebiet für Ar- beitsnutzung Siedlungsbegrenzungslinie Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Agglomerationsprogramm 3. Generation, Quelle: www.agglomerationsprogramm.lu.ch (Download: 02.07.2020). 3.4 Teilrichtplan Siedlungslenkung LuzernPlus Gemäss regionalem Teilrichtplan Siedlungslenkung LuzernPlus gibt es drei Typen von Siedlungsbegrenzungslinien: ■ Typ A: Dieser Typ begrenzt die Bauzonen. ■ Typ B: Die Bauzone kann erweitert werden. ■ Typ C: Bauzonenerweiterungen bis dahin sind zulässig. 11
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Das Areal geht über die Siedlungsbegrenzungslinien aller drei Typen hin- aus. Die Linie Typ A wird bereits heute von der Zone für Sport- und Frei- zeitanlagen überschritten und ist gemäss regionalem Teilrichtplan Sied- lungslenkung 1.5 zulässig. Zusätzlich fand eine Erweiterung der Arbeits- zone in Richtung des Fussballplatzes statt (Teilrevision Zonenplan Par- zelle 2025, Weiher (Regierungsratsentscheid Nr. 1098 vom 15. Oktober 2020). Auch der Gestaltungsplan Weiher «Thermoplan» geht über diese Linie hinaus. Gemäss Teilrichtplan Siedlungslenkung ist die projektbezo- gene und positiv beurteilte Erweiterung für bestehende Betriebe ohne eine Anpassung des Richtplans gestattet. Im Norden geht die beste- hende Arbeitszone bereits über die Siedlungsbegrenzungslinie Typ B hin- aus bis an die Linie Typ C. Die bevorstehende Einzonung geht noch über diese Linie Typ C hinaus. Bei der Erweiterung der Arbeitszone handelt es sich um eine Arrondie- rung, die zur besseren Bebaubarkeit der Baubereiche dient und nicht um eine grundsätzliche Bauzonenerweiterung. Legende Siedlungsbegrenzungslinie Typ A Siedlungsbegrenzungslinie Typ B Siedlungsbegrenzungslinie Typ C Abbildung 4.: Ausschnitt aus dem regionalen Teilrichtplan Siedlungslenkung, Quelle: www.luzernplus.ch (Download: 18.06.2020). 12
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 3.5 Zonenplan heute Der Betrachtungsperimeter umfasst Parzellen der Zone für Sport- und Freizeitanlagen, der Arbeitszone Weiher, der dreigeschossigen Arbeits- und Wohnzone sowie der Landwirtschaftszone. Im nördlichen Teil gibt es ein überlagertes Gestaltungsplanpflichtgebiet. Legende Zone für Sport- und Freizeit- anlagen Arbeitszone Weiher Dreigeschossige Arbeits- und Wohnzone Landwirtschaftszone Gestaltungsplanpflichtgebiet Betrachtungsperimeter Abbildung 5.: Ausschnitt Kommunale Nutzungsplanung Ist-Zustand, Quelle: geoportal.lu.ch (Download: 17.06.2020). 13
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 4. Weitere relevante Sachbereiche 4.1 Erschliessung Das Areal liegt gemäss kantonalen ÖV-Angebotsstufen zu einem grossen Öffentlicher Verkehr Teil in der Stufe 3. Diese entspricht einem sehr guten Angebot mit starker Marktstellung des öffentlichen Verkehrs, in welcher tagsüber in der Regel ein durchgehender 30-Minuten-Takt mit Verdichtungsleistungen zu den Hauptverkehrszeiten angeboten wird. Die Haltestelle «Zopf» liegt knapp 200 Meter vom Planungsperimeter entfernt. Es gibt regelmässige Bus- verbindungen nach Küssnacht am Rigi und nach Vitznau. Entlang dem südöstlichen Rand des Perimeters leigt die Wanderroute 95. Langsamverkehr Von der Röhrlistrasse zweigt die Route auf die Hügeristrasse ab, führt zum See und weiter nach Küssnacht. 250 Meter vom Areal entfernt ver- läuft die Etappe 3 der Veloroute 38 Luzerner Hinterland - Rigi Die Erschliessung erfolgt von der Kantonsstrasse auf die Röhrlistrasse Motorisierter Individualverkehr und schliesslich in die Weiherstrasse. Parkierungsmöglichkeiten gibt es auf dem ganzen Areal verteilt. 4.2 Wald In knapp 50 Meter Entfernung zum Areal befindet sich ein kleiner Wald. Die Anpassungen des Zonenplans haben keine Auswirkungen auf die Wälder. 4.3 Gewässer Der Röhrlibach entspringt auf dem Areal. Jedoch gilt dieser Abschnitt Oberflächengewässer nicht als Gewässer im rechtlichen Sinn, sondern als Retentionskanal, wel- cher mehrheitlich unterirdisch verläuft. Als Oberflächenwasser wird derjenige Niederschlagsanteil verstanden, Siedlungsentwässerung der nach dem Auftreffen an der Oberfläche nicht im Boden versickert, sondern oberflächlich zu einem Gewässer abfliesst. Da ein erheblicher Teil der Gebäude- und Mobiliarschäden bei Unwettern durch Oberflächen- wasser verursacht wird, stellt die Oberflächenabflusskarte ein wichtiges Präventionsinstrument dar. Auf der Karte ist zu sehen, dass der Perimeter teilweise von starken Ober- flächenwasserabflüssen betroffen ist. Die bis jetzt unbebauten Teile sind weniger oder gar nicht betroffen. Dies ist bei der Umsetzung der Gestal- tungspläne zu berücksichtigen. 14
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Legende >25 cm 11 – 25 cm
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Legende Gefahrenstufen Mittlere Gefährdung Geringe Gefährdung Restgefährdung Gefahrenhinweise Überschwemmung / Übersa- rung Abbildung 7.: Ausschnitt Gefahrenkarte, Quelle: geoportal.lu.ch (Download: 18.06.2020). 4.5 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) Das Gebiet befindet sich im BLN Gebiet «Vierwaldstättersee mit Kern- wald, Bürgenstock und Rigi» im Teilraum «westliche Seebuchten». Abbildung 8.: Ausschnitt BLN Karte, Quelle: map.geo.admin.ch (Download: 18.06.2020). BLN Objekte haben zum Ziel, die landschaftliche Vielfalt der Schweiz zu bewahren. Das BLN Teilobjekt «westliche Seebuchten» hat drei konkrete Schutzziele: ■ Die kleinräumig gegliederte Uferlandschaft in ihrer Substanz und mit ihrem Charakter erhalten. ■ Die natürlichen Unterwasserlebensräume und naturnahen Uferberei- che mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten erhalten. ■ Die geologischen und geomorphologischen Formationen der Schichtrippenlandschaft erhalten. 16
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Die Eingliederung in die Landschaft ist sehr wichtig und wird durch vor- gängig sorgfältig erarbeitete Volumenstudien sichergestellt. Mit dem Einbezug von diversen Interessengruppen konnten diverse potenzielle Konflikte bereits zu Beginn behoben werden. Eine grössere Höhe, wie im südlichen Bereich vorgesehen, wird an dieser Lage optisch nicht so ext- rem wahrgenommen, da die Gebäude in einer Geländekammer stehen. Das Landschaftsbild Rigi wird somit nicht beeinträchtigt. 4.6 Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS Gemäss IVS (Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz) ist die Kantonsstrasse, welche an der östlichen Grenze des Areals verläuft, ein historischer Verlauf regionaler Bedeutung. Die Teilzonenplanänderung und die geplanten Gestaltungspläne beeinflussen die Kantonsstrasse nicht. Legende historischer Verlauf regionaler Bedeutung Historischer Verlauf lokaler Bedeutung Abbildung 9.: IVS (Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz), Quelle: map.geo.ad- min.ch (Download: 18.06.2020). 4.7 Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von na- tionaler Bedeutung (ISOS) ist ein Ortsbildinventar, in welchem insbeson- dere Baugruppen inventarisiert und beschrieben sind, ausserdem auch Umgebungszonen und -richtungen. Zum Areal werden im ISOS keine Aussagen gemacht. 4.8 Denkmalschutz Der Bebauungsplanperimeter tangiert keine im kantonalen Denkmalver- zeichnis erfassten Objekte. 17
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 4.9 Kataster belasteter Standorte In 150 Meter Entfernung zum Areal befindet sich ein belasteter, weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig Ablagerungsstandort. Dieser befindet sich genügend weit entfernt und betrifft das Areal deswegen nicht. Legende Weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig Abbildung 10.: Ausschnitt aus dem Kataster belastetet Standorte des Kantons Luzern, Quelle: geoportal.lu.ch (Download: 18.06.2020). 4.10 Geruchsabstandlinien (FAT) Ohne Detailabklärungen gemacht zu haben, ist davon auszugehen, dass mit den getroffenen Ein- und Auszonungen keine Konflikte bezüglich Ge- ruchsabstände entstehen, da davon betroffene landwirtschaftliche Be- triebe mit genügend grossem Abstand zu den Bauzonen stehen. 4.11 Risikovorsorge / Störfall Im Sinne der Risikovorsorge werden Gefahrenbereiche um Risikobetriebe oder -anlagen definiert, was dazu dient, Konflikte zwischen Siedlungsent- wicklung und technischen Risiken frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu erarbeiten. Gemäss Risikokataster des Kantons Luzern ist das Areal durch keine tech- nischen Gefahren betroffen. 4.12 Fruchtfolgeflächen Fruchtfolgeflächen sind besonders gut geeignete Flächen zur landwirt- schaftlichen Bewirtschaftung. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen legt einen Mindestumfang an FFF fest, welcher erhalten werden muss. Die Kantone müssen dafür sorgen, dass dieser dauernd gewährleistet ist. 18
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Gemäss Karte der aktuelle Fruchtfolgeflächen des Kantons ist das Areal nicht als FFF definiert. Vorsorglich wurde die einzuzonende Fläche über- prüft. Wie dem Gutachten Fruchtfolgeflächen vom 11. August 2020 zu entneh- men ist, wird die Fläche, die von der Landwirtschaftszone in Bauland (Ar- beitszone Weiher) eingezont wird, durch die Fläche, die vom Bauland (Zone für Sport- und Freizeitanlagen) in die Landwirtschaftszone umge- zont wird, kompensiert. Der Fruchtfolgeflächenanteil kann daher kon- stant gehalten werden. Durch den Teilrevision des Teilzonenplans Weiher werden keine zusätzlichen Kompensationsmassnahmen für Fruchtfolge- flächen nötig. 4.13 Lärm Der Strassenlärmkataster zeigt entlang der Kantonsstrasse auf, dass an gewissen Messpunkten der Immissionsgrenzwert oder gar der Alarmwert überschritten wurde. Aus diesem Grund wurde ein diesem Bericht beige- legtes Lärmgutachten erstellt. Legende 8001 -16000 Fahrzeuge pro Tag 4001 – 8000 Fahrzeuge pro Tag Immissionsgrenzwert über- schritten Alarmwert erreicht/über- schritten Abbildung 11.: Ausschnitt aus dem Strassenlärmkataster, Quelle: www.geoportal.lu.ch, Download: 19.06.2020 Für die detaillierten Ausführungen wird auf das Lärmgutachten verwie- sen. Dieses kommt zu folgenden Schlüssen: 19
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Anpassung des Zonenplans im nördlichen Gebiet der Arbeitszone Wei- her: Im einzuzonenden Gebiet ist der für Gewerbe- und Büronutzungen mass- gebende Planungswert der ES III von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts überall eingehalten. Die Anforderungen von Umweltschutzgesetz und Lärmschutz-Verordnung sind erfüllt. Umzonung in die Arbeitszone Weiher 2: Im umzuzonenden Gebiet ist der für Gewerbe- und Büronutzungen mass- gebende Immissionsgrenzwert der ES III von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überall eingehalten. Der massgebende Grenzwert kann sogar bis zur Parzellengrenze hin eingehalten werden. Die Anforderungen von Um- weltschutzgesetz und Lärmschutz-Verordnung sind erfüllt. Im Rahmen der Anpassung der Nutzungsplanung sind demnach keine weiteren Massnahmen notwendig. 20
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 5. Teilrevision Nutzungsplanung 5.1 Anpassungen am Zonenplan Die Grundstücke 342, 1784 und 345, GB Weggis (A) werden in eine neue Änderungen im südlichen Gebiet Zone, die Arbeitszone Weiher 2, umgezont. In dieser wird eine höhere Dichte dank einer grösseren Höhe möglich. So besteht die Möglichkeit für eine Betriebserweiterung an diesem Standort, ohne dass zusätzliches Bauland eingezont wird. Die bestehende Arbeitszone Weiher heisst neu Arbeitszone Weiher 1. Neu wird auch die Parzelle 344 und 346 (B), welche bisher der dreigeschossigen Arbeits- und Wohnzone angehört, dieser Zone zugeteilt. Im nördlichen Teil des Areals wird ein Streifen der Zone für Sport- und Änderungen im nördlichen Gebiet Freizeitanlagen in die Arbeitszone Weiher 1 umgezont, um die Erschlies- sung für zwei weitere Baufelder zu ermöglichen. Zusätzlich muss ein Stück von 1'218 m2 Landwirtschaftszone von der Parzelle 331 (C) einge- zont werden. Das Flächenmass bezieht sich nur auf den Bereich der Ein- zonung der Teilparzelle Nr. 331, GB Weggis. Die flächengleiche Kompen- sation für die Einzonung wird an der Zone für Sport- und Freizeitanlagen auf der Parzelle 339 (D) vorgenommen. Zusätzlich findet eine Umzonung von der Zone für Sport- und Freizeitanlagen in die Arbeitszone Weiher 1 statt (E, Teil-Parzelle Nr. 2066). 21
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Legende D Arbeitszone Weiher 1 Arbeitszone Weiher 2 Landwirtschaftszone 1 C E A B Abbildung 12: Teiländerung Zonenplan Weiher, 18.09.2020. In der Zuordnungstabelle entspricht dies folgender Zone: Zonenart Code-C Art. ES BZR Arbeitszone Weiher 1 Ar-W1 C.411 11a III Arbeitszone Weiher 2 Ar-W2 C.412 11b III Tabelle 4: Zuordnungstabelle 22
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 5.2 Änderungen im Bau- und Zonenreglement Das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Weggis wird mit einem neuen Artikel zur Arbeitszone Weiher 2 ergänzt. Dieser beinhaltet die fol- genden Vorschriften: Abbildung 13: Änderung BZR Arbeitszone Weiher 2 23
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Abs. 1 Nutzung Der Nutzungszweck verdeutlicht, dass eine gewerbliche Nutzung vorge- sehen ist. Emissionsreiche Industrie sowie Wohnnutzungen sind nicht er- laubt. Abs. 2 Baumasse In den Arbeitszonen sind Baumasse nicht zwingend auf Stufe Nutzungs- planung festzulegen. Im Falle der Arbeitszone Weiher 2 werden jedoch die maximalen Höhen festgelegt, damit auch in der Nachbarschaft Si- cherheiten geschaffen werden und die Einpassung ins Orts- und Land- schaftsbild garantiert wird. Am Knoten Kantonsstrasse – Röhrlistrasse ist ein höheres Haus möglich. In allen weiteren Bereichen der Arbeitszone Weiher 2 sind maximal 18.0 m hohe Bauten möglich. Die weiteren Masse legt der Gemeinderat, analog zu den Vorschriften in der Arbeitszone Wei- her 1, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens fest. Wesentlich ist ins- besondere die Eingliederung ins Orts- und Landschaftsbild. Abs. 3 Gestaltung Nebst den Baumassen ist die effektive Gestaltung der Bauten und Anla- gen für die in Weggis massgebende Einpassung ins Orts- und Land- schaftsbild massgebend. Die Gemeinde kann eine Umgebungsgestal- tung verlangen, damit aufgezeigt werden kann, wie der für die Gemeinde wesentliche Ortseingang gestaltet wird. Aus diesem Grund ist ein spezi- eller Fokus auf die Gestaltung entlang der Kantonsstrasse gelegt. Abs. 4 Gestaltungsgrundsätze Die Gestaltungsgrundsätze dienen als Richtlinie für die Prüfung einer sauberen Einpassung in das Orts- und Landschaftsbild sowie für die Ge- staltung des Ortseingangs von Weggis. Die Aussenräume haben dabei einen möglichst geringen Versiegelungsgrad aufzuweisen und sind mit hochstämmigen, breitkronigen Bäumen zu pflanzen, die in den Sommer- monaten genügend Schatten spenden und daher die unmittelbaren kli- matischen Bedingungen verbessern sollen. Im Weiteren wird die bestehende Arbeitszone Weiher in Arbeitszone Weiher 1 umbenannt. 24
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 6. Anpassungen Gestaltungsplan Der rechtskräftige Gestaltungsplan Weiher «Gewerbe & Sport» umfasst Heutiger Gestaltungsplan die gesamte Zone für Sport- und Freizeitanlagen und den grössten Teil der Arbeitszone Weiher (auch Teile der Firma Thermoplan). Abbildung 14.: Gestaltungsplan Weiher "Gewerbe & Sport", Architekturbüro Bruno Felder, 2018. Dieser Gestaltungsplan ist sehr komplex, da unterschiedliche Nutzungen Aufsplittung und Interessen aufeinandertreffen. Um ihn zu vereinfachen, wird er auf- gesplittet. Neu gibt es die Gestaltungspläne Weiher «Gewerbe & Sport» und Weiher «Thermoplan». Abbildung 15.: Neue Aufteilung der Gestaltungspläne 25
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Mit dem Gestaltungsplan Weiher «Thermoplan» wird ein internationales Nachhaltigkeitszertifikat angestrebt. Der Gestaltungsplan Weiher «Gewerbe & Sport» beinhaltet mehrere Bau- Gestaltungsplan Weiher «Gewerbe und Sport» bereiche sowie Bereiche für Sportanlagen und Sportzwecke. Weiter sind Grünflächen, Abstellflächen und Flächen für Parkierungen vermerkt. Be- stimmt wurden insgesamt 2 verschiedene Bereiche für Sportanlagen, die als Naturrasenspielfeld respektive Kunstrasenspielfeld ausgewiesen wur- den. Zusätzlich zu diesen beiden Spielfeldern wurde ein Kleinspielfeld und ein Bereich für den Tennissport ausgewiesen. Diese Bereiche sind im nordwestlichen bzw. westlichen Teil des Gestaltungsplangebiets positio- niert worden. Zur Kantonsstrasse hin, das heisst im nordöstlichen Bereich des Gestaltungsplangebiets, sind die einzelnen Baubereiche ausgewie- sen. Gesamthaft wurden 12 Baufelder vermerkt, die grösstenteils Gewer- bezwecken dienen. Jeweils ein Baufeld ist dem Bereich Gewerbe und Wohnen respektive Gewerbe und Sportvereine zugewiesen. Die Ge- bäude, die auf den Baufeldern vorhanden sind, respektive bei einem Neubau oder neubauähnlichen Umbauten erstellt werden können, sind rund 14 m hoch, mit Ausnahme des Baubereichs 5. Zwischen den einzel- nen Baufeldern wurden Bereiche für Zwischenbauten, eingeschossige Anbauten, unter Terrain liegende Anbauten sowie auskragende Oberge- schosse gekennzeichnet. Zudem sind die Erschliessungsflächen im Ge- staltungsplan vermerkt. Abbildung 16: Gestaltungsplan Weiher "Gewerbe & Sport", Entwurf (violetter Teil nicht Be- standteil Gestaltungsplan Weiher «Gewerbe & Sport») Der Gestaltungsplan Weiher «Thermoplan» beinhaltet vor allem Baube- Gestaltungsplan Weiher «Thermoplan» reichsflächen sowie Erschliessungs- und einzelne Grünflächen. Insgesamt sind im Gestaltungsplan 7 Baufelder ausgewiesen. Sie dienen gewerbli- chen Zwecken, in 3 Fällen in Kombination mit Parkierungsmöglichkeiten. 26
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Die Gebäude, die auf den ausgewiesenen Baufeldern liegen oder zukünf- tig durch Neubauten oder neubauähnlichen Umbauten auf den Baufel- dern erstellt werden, sind zwischen 6 m und 26 m hoch. Hinzu kommen zahlreiche Flächen für Vorplätze respektive Parkplätze, oberirdischen Pas- serellen, unter Terrain liegende Anbauten sowie eingeschossige Anbau- ten, die um die Baufelder herum angeordnet sind. Abbildung 17: Gestaltungsplan Weiher "Thermoplan", Entwurf Für Quartierentwicklungen sind Gestaltungspläne ein wichtiges Pla- Wirkung der Gestaltungspläne nungsinstrument. In ihnen werden die konkreten Bauweisen, die Er- schliessungen, die Abstände sowie die zulässigen Höhen im Detail gere- gelt. Wird ein Gestaltungsplan erstellt, sind zu den Zielen und Inhalten sowie zu den Abweichungskriterien und -ausmassen ergänzende Vor- schriften zu erlassen. Zusammen mit den Bebauungsplänen dienen die Gestaltungspläne gemäss § 65 PBG der Festlegung von ausschlaggeben- den Elementen einer Überbauung und der konzeptionell festgelegten Er- schliessungs- und Gemeinschaftsanlagen sowie zur Ausweisung von Ge- bieten, die nicht überbaut werden sollen. 27
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 7. Ausgleich der Planungsvorteile (Mehrwertabgabe) Mit der Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetztes trat ab dem 1. Januar 2018 der sogenannte Mehrwertausgleich in Kraft. Dieser sieht mit § 105 ff PBG vor, dass Grundeigentümer, deren Land durch eine Än- derung der Bau- und Zonenordnung oder den Erlass und die Änderung eines Bebauungsplans einen Mehrwert erfahren, eine Mehrwertabgabe zu entrichten haben. Im Kanton Luzern beträgt diese bei Einzonungen 20% des Mehrwerts. Eine Mehrwertabgabe wird aber nur dann erhoben, sofern ein Mehrwert von mehr als 100‘000 Franken anfällt. Weiter muss einer der folgenden Tatbestände erfüllt sein damit die Mehr- wertabgabe zur Geltung kommt (§ 105 Abs. 3 PBG): a) Einzonung (neue und dauerhafte Zuweisung von Land in eine Bauzone) b) Umzonung von einer Bauzone in eine andere in Gebieten mit Be- bauungs- oder Gestaltungsplanpflicht c) Anpassung der Nutzungsvorschriften (Aufzonung) bei Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht d) bei Erlass oder Änderung eines Bebauungsplanes. Anstatt eine finanzielle Mehrwertabgabe zu leisten, ist es für die Fälle b), c) und d) möglich, einen verwaltungsrechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde und der Grundeigentümerschaft zu schliessen. Der Vertrag er- möglicht, dass Mehrwerte in Form von Verpflichtungen und Leistungen durch die Grundeigentümerschaft abgegolten werden können. Zum Bei- spiel kann sich die Grundeigentümerschaft an Infrastrukturbauten oder an der Aufwertung des öffentlichen Raumes beteiligen (vgl. § 105a PBG). Gemäss § 105 Abs. 2 PBG sind Gemeinwesen im Sinne von § 5 des Geset- zes über die Grundstückgewinnsteuer nicht mehrwertabgabepflichtig (zum Beispiel Kirchgemeinde oder Einwohnergemeinde). Gemäss § 105b PBG entspricht der Mehrwert der Differenz des Verkehrs- Bestimmung des Mehrwertes: wertes des Landes mit und ohne Planänderung. Er ist mit anerkannten Methoden zu bestimmen. Im Rahmen der Vorprüfung wird der genaue Mehrwert noch nicht ermit- telt. Es findet aber eine Abschätzung statt, ob bei einer Ein- oder Umzo- nung der Tatbestand der Mehrwertabgabe voraussichtlich erfüllt ist. Ent- sprechend wird die Gemeinde mit der Grundeigentümerschaft Gesprä- che führen und gegebenenfalls einen Vertrag ausarbeiten. Mit der Rechtskraft der Baubewilligung oder dem Verkauf des Grundstückes wird die Mehrwertabgabe fällig. 28
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Durch die Einzonung von der Landwirtschaftszone in die Arbeitszone Weiher 1 entsteht für den Eigentümer der Parzelle 331 ein Mehrwert. Da- für sinkt der Wert der Parzelle 339 aufgrund der flächengleichen Auszo- nung. Der Tatbestand der Mehrwertabgabe bei Grundstück Nr. 331 ist somit gegeben. Legende Eigentum der Gemeinde Eigentum der Korporations- gemeinde Weggis Private Eigentümer Abbildung 18.: Übersicht der verschiedenen Eigentümer der Gestaltungsplangebiete Weiher "Gewerbe & Sport" sowie Weiher "Thermoplan". 29
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 8. Würdigung der Planung Das BLN Gebiet wird nicht beeinträchtigt durch die Teilrevision. Die Vo- Wahrung der Schutzinteressen lumen der geplanten Neubauten gliedern sich gut in die Landschaft ein. Der haushälterische Umgang mit dem Boden ist mit der neuen Dichte gegeben. Standortgebundenheit Die Firma Thermoplan hat ihren Standort in Weggis und möchte dort- bleiben und ausbauen. Dank der Umzonung und der damit verbundenen höheren Dichte kann der Betrieb erweitert werden. Es steht auch im öf- fentlichen Interesse, dass Thermoplan ihren Standort behält, denn viele Einwohner von Weggis arbeiten dort. Durch die Einzonung entstehen zwei saubere Baufelder mit einer guten Überbaubarkeit an dem bereits bestehenden Arbeitsplatzstandort. Da die Gestaltungspläne und die Bauordnung gleichzeitig geändert wer- Verhältnis zur kommunalen Planung den, entspricht der Gestaltungsplan den Bauvorschriften. Die beiden In- strumente werden aufeinander abgestimmt. Die Zonenplanänderung, die parallel zu den Gestaltungsplänen aufgelegt wird, ist auf diese abgestimmt. Verhältnis zu weiteren Planungsinstru- Es werden keine weiteren Abweichungen von den übergeordneten Pla- menten nungsinstrumenten festgelegt. Die Vorgaben gemäss Kantonalem Richt- plan werden eingehalten. Die Wanderwege gemäss übergeordneten Vor- gaben werden beibehalten. Schlusswürdigung Die Teilrevision und die Gestaltungspläne tragen zu einer qualitätsvollen Entwicklung des Arbeitsgebiets bei. Dabei wird auf den Natur- und Land- schaftsraum Rücksicht genommen und das Bild der Ortseinfahrt aufge- wertet. 30
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Quellenverzeichnis Bilder Abbildung 1.: Luftbild des Perimeters, Quelle: www.geoportal.lu.ch. 6 Abbildung 2.: Raumstruktur Kanton Luzern - Gemeindekategorien, Quelle: Kantonaler Richtplan 2015 (Download: 17.06.2020). 10 Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Agglomerationsprogramm 3. Generation, Quelle: www.agglomerationsprogramm.lu.ch (Download: 02.07.2020). 11 Abbildung 4.: Ausschnitt aus dem regionalen Teilrichtplan Siedlungslenkung, Quelle: www.luzernplus.ch (Download: 18.06.2020). 12 Abbildung 5.: Ausschnitt Kommunale Nutzungsplanung Ist-Zustand, Quelle: geoportal.lu.ch (Download: 17.06.2020). 13 Abbildung 6.: Ausschnitt Oberflächenabflusskarte, Quelle: geoportal.lu.ch (Download 18.06.2020). 15 Abbildung 7.: Ausschnitt Gefahrenkarte, Quelle: geoportal.lu.ch (Download: 18.06.2020). 16 Abbildung 8.: Ausschnitt BLN Karte, Quelle: map.geo.admin.ch (Download: 18.06.2020). 16 Abbildung 9.: IVS (Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz), Quelle: map.geo.admin.ch (Download: 18.06.2020). 17 Abbildung 10.: Ausschnitt aus dem Kataster belastetet Standorte des Kantons Luzern, Quelle: geoportal.lu.ch (Download: 18.06.2020). 18 Abbildung 11.: Ausschnitt aus dem Strassenlärmkataster, Quelle: www.geoportal.lu.ch, Download: 19.06.2020 19 Abbildung 12: Teiländerung Zonenplan Weiher, 18.09.2020. 22 Abbildung 13: Änderung BZR Arbeitszone Weiher 2 23 Abbildung 14.: Gestaltungsplan Weiher "Gewerbe & Sport", Architekturbüro Bruno Felder, 2018. 25 Abbildung 15.: Neue Aufteilung der Gestaltungspläne 25 Abbildung 16: Gestaltungsplan Weiher "Gewerbe & Sport", Entwurf (violetter Teil nicht Bestandteil Gestaltungsplan Weiher «Gewerbe & Sport) 26 Abbildung 17: Gestaltungsplan Weiher "Thermoplan", Entwurf 27 Abbildung 18.: Übersicht der verschiedenen Eigentümer der Gestaltungsplangebiete Weiher "Gewerbe & Sport" sowie Weiher "Thermoplan". 29 31
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher 4. Nov. 2020 Gemeinde Weggis Kt. LU Planungsbericht nach Art. 47 RPV Version 4.0 Tabellen Tabelle 1 Bearbeitungsteam 7 Tabelle 2 Bisherige Planungsschritte 8 Tabelle 3 Weitere Planungsschritte 8 Tabelle 4: Zuordnungstabelle 22 32
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