Gemeinde Weggis Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher

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Gemeinde Weggis Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher
Gemeinde Weggis
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher

Planungsbericht nach Art. 47 RPV
4. November 2020
Gemeinde Weggis Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher    4. Nov. 2020
                                                                 Gemeinde Weggis      Kt. LU
                                                   Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

                     Impressum

                     Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher
           Auftrag
                     Gemeinde Weggis, Parkstrasse 1, 6353 Weggis
   Auftraggeberin
                     Planteam S AG, Inseliquai 10, Postfach 3620, 6002 Luzern
  Auftragnehmerin
                     Mirco Derrer, MSc ETH Raumentwicklung & Infrastruktursysteme
Projektbearbeitung
                     041 469 44 47, mirco.derrer@planteam.ch
                     Tobias Sonderegger, MSc Raumplanung TU Dortmund
                     041 469 44 46, tobias.sonderegger@planteam.ch
                     Elena Erni (bis Ende Juli 2020)
                     Janine Frei (ab September 2020)
                     SQS-Zertifikat ISO 9001
Qualitätssicherung
                     weg_Planungsbericht TZP Weiher_201105_ver4.0
       Dateiname

                                                                                      2
Gemeinde Weggis Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher      4. Nov. 2020
                                                         Gemeinde Weggis      Kt. LU
                                           Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

Inhaltsverzeichnis

            1.   Anlass der Planung                                                           5
                 1.1   Ausgangslage                                                           5
                 1.2   Entwicklungsabsichten                                                  5
                       1.2.1 Südlicher Bereich                                                5
                       1.2.2 Nördlicher Bereich                                               6
                 1.3   Perimeter                                                              6
            2.   Organisation und Ablauf der Planung                                          7
                 2.1   Umfang der Planungsvorlage                                             7
                 2.2   Projektorganisation                                                    7
                 2.3   Bisherige Planungsschritte                                             8
                 2.4   Folgende Planungsschritte                                              8
            3.   Planerische Rahmenbedingungen und Grundsätze                                 9
                 3.1   Kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG)                               9
                 3.2   Kantonaler Richtplan                                                   9
                       3.2.1 Strategie Landschaft                                            10
                 3.3   Agglomerationsprogramm Luzern 3. Generation                           11
                 3.4   Teilrichtplan Siedlungslenkung LuzernPlus                             11
                 3.5   Zonenplan heute                                                       13
            4.   Weitere relevante Sachbereiche                                              14
                 4.1   Erschliessung                                                         14
                 4.2   Wald                                                                  14
                 4.3   Gewässer                                                              14
                 4.4   Naturgefahren                                                         15
                 4.5   Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN)
                                                                             16
                 4.6   Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS                17
                 4.7   Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz
                       von nationaler Bedeutung ISOS                           17
                 4.8   Denkmalschutz                                                         17
                 4.9   Kataster belasteter Standorte                                         18
                 4.10 Geruchsabstandlinien (FAT)                                             18
                 4.11 Risikovorsorge / Störfall                                              18
                 4.12 Fruchtfolgeflächen                                                     18
                 4.13 Lärm                                                                   19

                                                                              3
Gemeinde Weggis Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher     4. Nov. 2020
                                           Gemeinde Weggis      Kt. LU
                             Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

5.   Teilrevision Nutzungsplanung                                              21
     5.1   Anpassungen am Zonenplan                                            21
     5.2   Änderungen im Bau- und Zonenreglement                               23
6.   Anpassungen Gestaltungsplan                                               25
7.   Ausgleich der Planungsvorteile (Mehrwertabgabe)                           28
8.   Würdigung der Planung                                                     30

                                                                4
Gemeinde Weggis Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher    4. Nov. 2020
                                                        Gemeinde Weggis      Kt. LU
                                          Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

1. Anlass der Planung

        1.1 Ausgangslage

            Die Arbeitszone Weiher ist das einzige reine Gewerbegebiet in der Ge-
            meinde Weggis. Zum einen befindet sich hier die Firma Thermoplan AG,
            welche nicht nur national, sondern vornehmlich auch international eine
            bedeutende Ausstrahlung hat und bezüglich Arbeitsplatzangebot für die
            Gemeinde und die ganze Region von grosser Bedeutung ist. Zum andern
            bietet das Gewerbegebiet Weiher auch Platz für das traditionelle, lokale
            Gewerbe im Handwerk- und Dienstleistungsbereich. Hier befindet sich
            dieses Gewerbe am richtigen Standort, nämlich da, wo es sich in und mit
            bedürfnisgerechten Infrastrukturanlagen entwickeln kann.

        1.2 Entwicklungsabsichten

            Die vorliegende Teilrevision beinhaltet zwei voneinander unabhängige
            Anliegen, die räumlich nahe beieinander liegen und aus diesem Grund
            gleichzeitig behandelt werden sollen.

      1.2.1 Südlicher Bereich

            Im südlichen Bereich des Arbeitsgebiets Weiher ist die Firma Thermoplan
            AG angesiedelt. Innerhalb der bestehenden Bauzonen besteht die Ab-
            sicht, die Nutzung zu optimieren und eine gesamtheitliche Entwicklung
            der Thermoplan aufzuzeigen.
            Gegenwärtig baut das Unternehmen, neben der Entwicklung und Pro-
            duktion von Maschinen für das Gastgewerbe, ein zweites Standbein auf,
            die Medizinaltechnik. Die Firma bekennt sich ausdrücklich zum Produkti-
            onsstandort Schweiz, sie erfreut sich trotz aktuell schwierigem wirtschaft-
            lichem Umfeld einer guten Auftragslage und beabsichtigt ihre Kapazitä-
            ten am Standort Weggis weiter auszubauen. Die Nähe aller Geschäfts-
            funktionen von der Verwaltung, Entwicklung, Einkauf bis zur Produktion
            am selben Standort ist ein wichtiger Schlüsselfaktor für den Erfolg der
            Firma. Dabei sind kurze Kommunikationswege in allen Bereichen effektiv
            und zielführend. Mit neuen Bauten, die einem hohen Qualitätsstandard
            bezüglich konzeptionellen Abläufen wie architektonischem Ausdruck
            entsprechen, erreicht die Firma Thermoplan AG diese Ziele.
            Daher soll eine Umzonung eines Teilbereichs der bestehenden Arbeits-
            zone in eine neue Zone, die Mehrnutzungen gegenüber den heutigen
            Bestimmungen zulässt, geknüpft an qualitative Anforderungen, einge-
            führt werden. Im Weiteren wird auf die beigelegte Volumenstudie ver-
            wiesen.

                                                                             5
Gemeinde Weggis Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher     4. Nov. 2020
                                                           Gemeinde Weggis    Kt. LU
                                           Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

1.2.2 Nördlicher Bereich

      Im nördlichen Bereich des Gebietes Weiher soll mit einer Arrondierung
      der Bauzonen eine zweckmässige Überbauung der noch unbebauten Flä-
      chen innerhalb der bestehenden Arbeitszone ermöglicht werden. Die
      einzuzonende Fläche wird mehrheitlich für die Erschliessung benötigt,
      dafür verbessert sich die Geometrie innerhalb der bestehenden, unbe-
      bauten Arbeitszone massiv.
      Damit hier zwei weitere Baufelder realisiert werden können, wird ein Teil
      der Zone für Sport- und Freizeitanlagen ausgezont und ein flächenglei-
      cher Teil von der Landwirtschaftszone in die Arbeitszone Weiher 1 einge-
      zont. Zusätzlich wird ein Stück der Landwirtschaftszone eingezont. Nur
      so ist die Erschliessung der Baufelder möglich. Das einzuzonende Land-
      wirtschaftsland wird ersetzt, indem der nördlichste Teil der Zone für
      Sport- und Freizeitanlagen, welcher zurzeit noch landwirtschaftlich ge-
      nutzt wird, flächengleich ausgezont werden soll.
      Über das gesamte Gebiet existiert gegenwärtig ein Gestaltungsplan (GP
      Weiher Gewerbe und Sport). Dieser soll, um die hohe Komplexität zu re-
      duzieren, in zwei Gestaltungspläne, einen für das nördliche Teilgebiet in-
      klusive Sportanlagen sowie einen für das südliche Teilgebiet, aufgeteilt
      werden.

 1.3 Perimeter

      Der Planungsperimeter umfasst rund 17 (Baurechts-)Parzellen der Zone
      für Sport- und Freizeitanlagen, der Arbeitszone Weiher und der dreige-
      schossigen Arbeits- und Wohnzone am nördlichen Eingang ins Dorf ent-
      lang der Kantonsstrasse. Über einem Teil der Arbeitszone Weiher liegt ein
      Gestaltungsplanpflichtgebiet.

      Abbildung 1.: Luftbild des Perimeters, Quelle: www.geoportal.lu.ch.

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Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher    4. Nov. 2020
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                                                      Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

2. Organisation und Ablauf der Planung

            2.1 Umfang der Planungsvorlage

                   Hauptdokumente:
                   ■   Teiländerung Zonenplan Weiher vom 18. September 2020
                   ■   Änderung des Bau- und Zonenreglements vom 27. Oktober 2020

                   Orientierend liegen folgende Dokumente vor:
                   ■   Planungsbericht nach Art. 47 RPV vom 4. November 2020
                   ■   Lärmgutachten vom 24. Juli 2020
                   ■   FFF-Konzept vom 11. August 2020
                   ■   Volumenstudien Thermoplan AG, Neubau Werk 5

            2.2 Projektorganisation

                   Die Erarbeitung der Planungsinstrumente erfolgte durch das folgende
                   Projektteam:

                   Name                               Funktion
   Arbeitsgruppe
                   Gemeinde Weggis:                   Gesamtverantwortung Gemeinde
                   Baptist Lottenbach
                   Planteam S AG:                     Erarbeitung aller Planungsinstrumente so-
                   Mirco Derrer,                      wie bei der Koordination der Fachplanerin-
                   Tobias Sonderegger                 nen und Fachplaner
                   Elena Erni
                   Janine Frei
                   Aldoplan AG                        Verantwortung für die Erarbeitung des Ge-
                   Vadian Metting van Rijn            staltungsplans Weiher «Thermoplan»
                   Architekturbüro Bruno              Verantwortung für die Erarbeitung des Ge-
                   Felder                             staltungsplans Weiher «Gewerbe & Sport»
                   Tabelle 1 Bearbeitungsteam

                                                                                         7
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                                                               Planungsbericht nach Art. 47 RPV     Version 4.0

                 2.3 Bisherige Planungsschritte

                        Nachstehend werden die wichtigsten Planungsschritte und Entscheide
                        aufgeführt:

                        Planungsschritt                                            Datum
Termine und Zeiträume
                        Erarbeitung Teilrevision Zonenplan und Ge-                                Mai - Juni 2020
                        staltungspläne
                        Beschluss Gemeinderat zur kantonalen Vor-
                                                                                            4. November 2020
                        prüfung und öffentliche Mitwirkung
                        Tabelle 2 Bisherige Planungsschritte

                 2.4 Folgende Planungsschritte

                        Planungsschritt                                            Datum
Termine und Zeiträume
                        Kantonale Vorprüfung                                            Nov. 2020 – Feb. 2021
                        Mitwirkung                                                 anschliessend, gleichzeitig
                                                                                     mit Öffentlicher Auflage
                        Öffentliche Auflage                                        anschliessend, gleichzeitig
                                                                                          mit der Mitwirkung
                        Beschlussfassung durch die Stimmbevölke-                                   anschliessend
                        rung
                        Genehmigung durch Regierungsrat                                            anschliessend
                        Tabelle 3 Weitere Planungsschritte

                                                                                                    8
Gemeinde Weggis Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher    4. Nov. 2020
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                                                                Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

               3. Planerische Rahmenbedingungen und Grundsätze

                             3.1 Kantonales Planungs- und Baugesetz (PBG)

                                    In der Gemeinde Weggis zählen noch die Übergangsbestimmungen ge-
                                    mäss § 224 da baurechtlich noch nichts geändert wurde.

                             3.2 Kantonaler Richtplan

                                    Gemäss Koordinationsaufgabe S2-2 des kantonalen Richtplans haben
Zweck von Sondernutzungsplanungen
                                    Sondernutzungsplanungen eine haushälterische Nutzung des Bodens
                                    zum Ziel. Dies wird mit einer Steuerung der Siedlungsentwicklung, mit
                                    Quartiergestaltungen inklusive Frei- und Grünräume, einer zweckmässi-
                                    gen Anordnung der Erschliessung und einer Verbesserung der Parzellen-
                                    und Eigentumsstruktur angestrebt.

                     Raumstruktur   Die im Richtplan 2009 verankerte kantonale Raum-, Achsen- und Zen-
                                    trenstruktur wurde im Rahmen der Raumentwicklungsstrategie 2012 wei-
                                    ter konkretisiert, wobei acht Gemeindekategorien gebildet wurden. Ge-
                                    mäss dieser Einteilung zählt die Gemeinde Weggis zur Kategorie L1
                                    «Stützpunkte in der Landschaft». Dies bedeutet Gemeinde Weggis hat für
                                    die umliegenden Gemeinden eine wichtige Stützpunktfunktion unter an-
                                    derem in Bezug auf Versorgung, Bildung und Freizeit.

                                                                                                   9
Gemeinde Weggis Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher      4. Nov. 2020
                                                               Gemeinde Weggis      Kt. LU
                                                Planungsbericht nach Art. 47 RPV    Version 4.0

  Legende

             Abbildung 2.: Raumstruktur Kanton Luzern - Gemeindekategorien, Quelle: Kantonaler
             Richtplan 2015 (Download: 17.06.2020).

             Der Nutzungsdruck auf die Landschaft hat in den letzten Jahren stark zu-
Landschaft
             genommen und das Landschaftsbild sich dementsprechend verändert.
             Eine intakte Landschaft ist essenziell für den Erholungsraum der Men-
             schen. Wichtig ist deshalb eine Interessenabwägung für den sachgerech-
             ten Schutz und Unterhalt der Naturobjekte und Landschaften.
             Die Erhaltung der Böden als Lebens- und Landschaftsraum, als Nah-
             rungsgrundlage sowie als Wasserspeicher und -filter und die Sicherung
             der Biodiversität innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebiets sind zu
             gewährleisten. Naturschutzflächen sollen erhalten bleiben und wo erfor-
             derlich verbessert werden.

   3.2.1 Strategie Landschaft

             Die Erarbeitung einer kantonalen Landschaftsstrategie wurde als Koordi-
             nationsaufgabe L1-1 im Richtplan formuliert und im März 2018 durch die
             Strategie Landschaft Kanton Luzern realisiert. Bei der nächsten Richtplan-
             revision werden die wichtigsten Aussagen daraus aufgenommen. In der
             Strategie Landschaft werden die vielfältigen Landschaften des Kantons
             Luzern analysiert und Ziele sowie Massnahmen pro Landschaftstyp aus-
             gewiesen.
             Die Eingliederung in die Landschaft wird im Kapitel 4.6 Bundesinventar
             der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) behandelt.

                                                                                    10
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher      4. Nov. 2020
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                                                                            Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

                                  3.3 Agglomerationsprogramm Luzern 3. Generation

                                         Beim Gewerbegebiet Weiher handelt es sich um ein Schwerpunktgebiet
                                         für Arbeitsnutzung. In diesen kantonalen Entwicklungsschwerpunkten
                                         und regionalen Arbeitsplatzgebieten sind vorrangig Arbeitsnutzungen
                                         mit ausreichender Dichte realisiert. Ausserdem gibt es ein regionales Ar-
                                         beitszonen- und Standortmanagement.

                               Legende

Regionales Arbeitszonen- und
        Standortmanagement

   Schwerpunktgebiet für Ar-
              beitsnutzung

   Siedlungsbegrenzungslinie

                                         Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Agglomerationsprogramm 3. Generation, Quelle:
                                         www.agglomerationsprogramm.lu.ch (Download: 02.07.2020).

                                  3.4 Teilrichtplan Siedlungslenkung LuzernPlus

                                         Gemäss regionalem Teilrichtplan Siedlungslenkung LuzernPlus gibt es
                                         drei Typen von Siedlungsbegrenzungslinien:
                                         ■   Typ A: Dieser Typ begrenzt die Bauzonen.
                                         ■   Typ B: Die Bauzone kann erweitert werden.
                                         ■   Typ C: Bauzonenerweiterungen bis dahin sind zulässig.

                                                                                                               11
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                                                                          Planungsbericht nach Art. 47 RPV      Version 4.0

                                      Das Areal geht über die Siedlungsbegrenzungslinien aller drei Typen hin-
                                      aus. Die Linie Typ A wird bereits heute von der Zone für Sport- und Frei-
                                      zeitanlagen überschritten und ist gemäss regionalem Teilrichtplan Sied-
                                      lungslenkung 1.5 zulässig. Zusätzlich fand eine Erweiterung der Arbeits-
                                      zone in Richtung des Fussballplatzes statt (Teilrevision Zonenplan Par-
                                      zelle 2025, Weiher (Regierungsratsentscheid Nr. 1098 vom 15. Oktober
                                      2020). Auch der Gestaltungsplan Weiher «Thermoplan» geht über diese
                                      Linie hinaus. Gemäss Teilrichtplan Siedlungslenkung ist die projektbezo-
                                      gene und positiv beurteilte Erweiterung für bestehende Betriebe ohne
                                      eine Anpassung des Richtplans gestattet. Im Norden geht die beste-
                                      hende Arbeitszone bereits über die Siedlungsbegrenzungslinie Typ B hin-
                                      aus bis an die Linie Typ C. Die bevorstehende Einzonung geht noch über
                                      diese Linie Typ C hinaus.
                                      Bei der Erweiterung der Arbeitszone handelt es sich um eine Arrondie-
                                      rung, die zur besseren Bebaubarkeit der Baubereiche dient und nicht um
                                      eine grundsätzliche Bauzonenerweiterung.

                            Legende

Siedlungsbegrenzungslinie
                   Typ A

Siedlungsbegrenzungslinie
                   Typ B

Siedlungsbegrenzungslinie
                   Typ C

                                      Abbildung 4.: Ausschnitt aus dem regionalen Teilrichtplan Siedlungslenkung, Quelle:
                                      www.luzernplus.ch (Download: 18.06.2020).

                                                                                                                12
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                                                                             Planungsbericht nach Art. 47 RPV    Version 4.0

                                   3.5 Zonenplan heute

                                          Der Betrachtungsperimeter umfasst Parzellen der Zone für Sport- und
                                          Freizeitanlagen, der Arbeitszone Weiher, der dreigeschossigen Arbeits-
                                          und Wohnzone sowie der Landwirtschaftszone. Im nördlichen Teil gibt es
                                          ein überlagertes Gestaltungsplanpflichtgebiet.

                                Legende

Zone für Sport- und Freizeit-
                    anlagen

         Arbeitszone Weiher

Dreigeschossige Arbeits- und
                  Wohnzone

        Landwirtschaftszone

Gestaltungsplanpflichtgebiet

      Betrachtungsperimeter

                                          Abbildung 5.: Ausschnitt Kommunale Nutzungsplanung Ist-Zustand, Quelle: geoportal.lu.ch
                                          (Download: 17.06.2020).

                                                                                                                 13
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                                                                Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

          4. Weitere relevante Sachbereiche

                          4.1 Erschliessung

                                  Das Areal liegt gemäss kantonalen ÖV-Angebotsstufen zu einem grossen
          Öffentlicher Verkehr
                                  Teil in der Stufe 3. Diese entspricht einem sehr guten Angebot mit starker
                                  Marktstellung des öffentlichen Verkehrs, in welcher tagsüber in der Regel
                                  ein durchgehender 30-Minuten-Takt mit Verdichtungsleistungen zu den
                                  Hauptverkehrszeiten angeboten wird. Die Haltestelle «Zopf» liegt knapp
                                  200 Meter vom Planungsperimeter entfernt. Es gibt regelmässige Bus-
                                  verbindungen nach Küssnacht am Rigi und nach Vitznau.
                                  Entlang dem südöstlichen Rand des Perimeters leigt die Wanderroute 95.
              Langsamverkehr
                                  Von der Röhrlistrasse zweigt die Route auf die Hügeristrasse ab, führt
                                  zum See und weiter nach Küssnacht. 250 Meter vom Areal entfernt ver-
                                  läuft die Etappe 3 der Veloroute 38 Luzerner Hinterland - Rigi
                                  Die Erschliessung erfolgt von der Kantonsstrasse auf die Röhrlistrasse
Motorisierter Individualverkehr
                                  und schliesslich in die Weiherstrasse. Parkierungsmöglichkeiten gibt es
                                  auf dem ganzen Areal verteilt.

                          4.2 Wald

                                  In knapp 50 Meter Entfernung zum Areal befindet sich ein kleiner Wald.
                                  Die Anpassungen des Zonenplans haben keine Auswirkungen auf die
                                  Wälder.

                          4.3 Gewässer

                                  Der Röhrlibach entspringt auf dem Areal. Jedoch gilt dieser Abschnitt
         Oberflächengewässer
                                  nicht als Gewässer im rechtlichen Sinn, sondern als Retentionskanal, wel-
                                  cher mehrheitlich unterirdisch verläuft.
                                  Als Oberflächenwasser wird derjenige Niederschlagsanteil verstanden,
       Siedlungsentwässerung
                                  der nach dem Auftreffen an der Oberfläche nicht im Boden versickert,
                                  sondern oberflächlich zu einem Gewässer abfliesst. Da ein erheblicher Teil
                                  der Gebäude- und Mobiliarschäden bei Unwettern durch Oberflächen-
                                  wasser verursacht wird, stellt die Oberflächenabflusskarte ein wichtiges
                                  Präventionsinstrument dar.
                                  Auf der Karte ist zu sehen, dass der Perimeter teilweise von starken Ober-
                                  flächenwasserabflüssen betroffen ist. Die bis jetzt unbebauten Teile sind
                                  weniger oder gar nicht betroffen. Dies ist bei der Umsetzung der Gestal-
                                  tungspläne zu berücksichtigen.

                                                                                                   14
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher        4. Nov. 2020
                                                                            Gemeinde Weggis       Kt. LU
                                                            Planungsbericht nach Art. 47 RPV      Version 4.0

              Legende

    >25 cm

 11 – 25 cm
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher        4. Nov. 2020
                                                                                          Gemeinde Weggis       Kt. LU
                                                                           Planungsbericht nach Art. 47 RPV     Version 4.0

                            Legende

          Gefahrenstufen

      Mittlere Gefährdung

      Geringe Gefährdung

          Restgefährdung

        Gefahrenhinweise

Überschwemmung / Übersa-
                   rung

                                      Abbildung 7.: Ausschnitt Gefahrenkarte, Quelle: geoportal.lu.ch (Download: 18.06.2020).

                               4.5 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler
                                   (BLN)

                                      Das Gebiet befindet sich im BLN Gebiet «Vierwaldstättersee mit Kern-
                                      wald, Bürgenstock und Rigi» im Teilraum «westliche Seebuchten».

                                      Abbildung 8.: Ausschnitt BLN Karte, Quelle: map.geo.admin.ch (Download: 18.06.2020).

                                      BLN Objekte haben zum Ziel, die landschaftliche Vielfalt der Schweiz zu
                                      bewahren. Das BLN Teilobjekt «westliche Seebuchten» hat drei konkrete
                                      Schutzziele:
                                      ■   Die kleinräumig gegliederte Uferlandschaft in ihrer Substanz und mit
                                          ihrem Charakter erhalten.
                                      ■   Die natürlichen Unterwasserlebensräume und naturnahen Uferberei-
                                          che mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten erhalten.
                                      ■   Die geologischen und geomorphologischen Formationen der
                                          Schichtrippenlandschaft erhalten.

                                                                                                                16
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher        4. Nov. 2020
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                                                                                Planungsbericht nach Art. 47 RPV      Version 4.0

                                            Die Eingliederung in die Landschaft ist sehr wichtig und wird durch vor-
                                            gängig sorgfältig erarbeitete Volumenstudien sichergestellt. Mit dem
                                            Einbezug von diversen Interessengruppen konnten diverse potenzielle
                                            Konflikte bereits zu Beginn behoben werden. Eine grössere Höhe, wie im
                                            südlichen Bereich vorgesehen, wird an dieser Lage optisch nicht so ext-
                                            rem wahrgenommen, da die Gebäude in einer Geländekammer stehen.
                                            Das Landschaftsbild Rigi wird somit nicht beeinträchtigt.

                                     4.6 Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS

                                            Gemäss IVS (Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz) ist die
                                            Kantonsstrasse, welche an der östlichen Grenze des Areals verläuft, ein
                                            historischer Verlauf regionaler Bedeutung. Die Teilzonenplanänderung
                                            und die geplanten Gestaltungspläne beeinflussen die Kantonsstrasse
                                            nicht.

                                  Legende

historischer Verlauf regionaler
                    Bedeutung

   Historischer Verlauf lokaler
                   Bedeutung

                                            Abbildung 9.: IVS (Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz), Quelle: map.geo.ad-
                                            min.ch (Download: 18.06.2020).

                                     4.7 Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz
                                         von nationaler Bedeutung ISOS

                                            Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von na-
                                            tionaler Bedeutung (ISOS) ist ein Ortsbildinventar, in welchem insbeson-
                                            dere Baugruppen inventarisiert und beschrieben sind, ausserdem auch
                                            Umgebungszonen und -richtungen.
                                            Zum Areal werden im ISOS keine Aussagen gemacht.

                                     4.8 Denkmalschutz

                                            Der Bebauungsplanperimeter tangiert keine im kantonalen Denkmalver-
                                            zeichnis erfassten Objekte.

                                                                                                                      17
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher       4. Nov. 2020
                                                                                          Gemeinde Weggis       Kt. LU
                                                                           Planungsbericht nach Art. 47 RPV     Version 4.0

                                4.9 Kataster belasteter Standorte

                                       In 150 Meter Entfernung zum Areal befindet sich ein belasteter, weder
                                       überwachungs- noch sanierungsbedürftig Ablagerungsstandort. Dieser
                                       befindet sich genügend weit entfernt und betrifft das Areal deswegen
                                       nicht.

                             Legende

Weder überwachungs- noch
       sanierungsbedürftig

                                       Abbildung 10.: Ausschnitt aus dem Kataster belastetet Standorte des Kantons Luzern,
                                       Quelle: geoportal.lu.ch (Download: 18.06.2020).

                               4.10 Geruchsabstandlinien (FAT)

                                       Ohne Detailabklärungen gemacht zu haben, ist davon auszugehen, dass
                                       mit den getroffenen Ein- und Auszonungen keine Konflikte bezüglich Ge-
                                       ruchsabstände entstehen, da davon betroffene landwirtschaftliche Be-
                                       triebe mit genügend grossem Abstand zu den Bauzonen stehen.

                               4.11 Risikovorsorge / Störfall

                                       Im Sinne der Risikovorsorge werden Gefahrenbereiche um Risikobetriebe
                                       oder -anlagen definiert, was dazu dient, Konflikte zwischen Siedlungsent-
                                       wicklung und technischen Risiken frühzeitig zu erkennen und Lösungen
                                       zu erarbeiten.
                                       Gemäss Risikokataster des Kantons Luzern ist das Areal durch keine tech-
                                       nischen Gefahren betroffen.

                               4.12 Fruchtfolgeflächen

                                       Fruchtfolgeflächen sind besonders gut geeignete Flächen zur landwirt-
                                       schaftlichen Bewirtschaftung. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen legt einen
                                       Mindestumfang an FFF fest, welcher erhalten werden muss. Die Kantone
                                       müssen dafür sorgen, dass dieser dauernd gewährleistet ist.

                                                                                                                18
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher       4. Nov. 2020
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                                                                            Planungsbericht nach Art. 47 RPV     Version 4.0

                                        Gemäss Karte der aktuelle Fruchtfolgeflächen des Kantons ist das Areal
                                        nicht als FFF definiert. Vorsorglich wurde die einzuzonende Fläche über-
                                        prüft.
                                        Wie dem Gutachten Fruchtfolgeflächen vom 11. August 2020 zu entneh-
                                        men ist, wird die Fläche, die von der Landwirtschaftszone in Bauland (Ar-
                                        beitszone Weiher) eingezont wird, durch die Fläche, die vom Bauland
                                        (Zone für Sport- und Freizeitanlagen) in die Landwirtschaftszone umge-
                                        zont wird, kompensiert. Der Fruchtfolgeflächenanteil kann daher kon-
                                        stant gehalten werden. Durch den Teilrevision des Teilzonenplans Weiher
                                        werden keine zusätzlichen Kompensationsmassnahmen für Fruchtfolge-
                                        flächen nötig.

                                4.13 Lärm

                                        Der Strassenlärmkataster zeigt entlang der Kantonsstrasse auf, dass an
                                        gewissen Messpunkten der Immissionsgrenzwert oder gar der Alarmwert
                                        überschritten wurde. Aus diesem Grund wurde ein diesem Bericht beige-
                                        legtes Lärmgutachten erstellt.

                              Legende

8001 -16000 Fahrzeuge pro
                      Tag

4001 – 8000 Fahrzeuge pro
                      Tag

Immissionsgrenzwert über-
                schritten

  Alarmwert erreicht/über-
                  schritten

                                        Abbildung 11.: Ausschnitt aus dem Strassenlärmkataster, Quelle: www.geoportal.lu.ch,
                                        Download: 19.06.2020

                                        Für die detaillierten Ausführungen wird auf das Lärmgutachten verwie-
                                        sen. Dieses kommt zu folgenden Schlüssen:

                                                                                                                 19
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher    4. Nov. 2020
                                          Gemeinde Weggis      Kt. LU
                            Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

Anpassung des Zonenplans im nördlichen Gebiet der Arbeitszone Wei-
her:
Im einzuzonenden Gebiet ist der für Gewerbe- und Büronutzungen mass-
gebende Planungswert der ES III von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts
überall eingehalten. Die Anforderungen von Umweltschutzgesetz und
Lärmschutz-Verordnung sind erfüllt.
Umzonung in die Arbeitszone Weiher 2:
Im umzuzonenden Gebiet ist der für Gewerbe- und Büronutzungen mass-
gebende Immissionsgrenzwert der ES III von 70 dB(A) tags und 60 dB(A)
nachts überall eingehalten. Der massgebende Grenzwert kann sogar bis
zur Parzellengrenze hin eingehalten werden. Die Anforderungen von Um-
weltschutzgesetz und Lärmschutz-Verordnung sind erfüllt.
Im Rahmen der Anpassung der Nutzungsplanung sind demnach keine
weiteren Massnahmen notwendig.

                                                               20
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher    4. Nov. 2020
                                                                             Gemeinde Weggis      Kt. LU
                                                               Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

            5. Teilrevision Nutzungsplanung

                           5.1 Anpassungen am Zonenplan

                                  Die Grundstücke 342, 1784 und 345, GB Weggis (A) werden in eine neue
 Änderungen im südlichen Gebiet
                                  Zone, die Arbeitszone Weiher 2, umgezont. In dieser wird eine höhere
                                  Dichte dank einer grösseren Höhe möglich. So besteht die Möglichkeit
                                  für eine Betriebserweiterung an diesem Standort, ohne dass zusätzliches
                                  Bauland eingezont wird. Die bestehende Arbeitszone Weiher heisst neu
                                  Arbeitszone Weiher 1. Neu wird auch die Parzelle 344 und 346 (B), welche
                                  bisher der dreigeschossigen Arbeits- und Wohnzone angehört, dieser
                                  Zone zugeteilt.
                                  Im nördlichen Teil des Areals wird ein Streifen der Zone für Sport- und
Änderungen im nördlichen Gebiet
                                  Freizeitanlagen in die Arbeitszone Weiher 1 umgezont, um die Erschlies-
                                  sung für zwei weitere Baufelder zu ermöglichen. Zusätzlich muss ein
                                  Stück von 1'218 m2 Landwirtschaftszone von der Parzelle 331 (C) einge-
                                  zont werden. Das Flächenmass bezieht sich nur auf den Bereich der Ein-
                                  zonung der Teilparzelle Nr. 331, GB Weggis. Die flächengleiche Kompen-
                                  sation für die Einzonung wird an der Zone für Sport- und Freizeitanlagen
                                  auf der Parzelle 339 (D) vorgenommen. Zusätzlich findet eine Umzonung
                                  von der Zone für Sport- und Freizeitanlagen in die Arbeitszone Weiher 1
                                  statt (E, Teil-Parzelle Nr. 2066).

                                                                                                  21
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                                                                       Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

                        Legende
                                                                                       D
Arbeitszone Weiher 1

Arbeitszone Weiher 2

Landwirtschaftszone 1                                                                           C

                                                                                   E

                                                                        A

                                                                            B

                                  Abbildung 12: Teiländerung Zonenplan Weiher, 18.09.2020.

                                  In der Zuordnungstabelle entspricht dies folgender Zone:
                                  Zonenart                                       Code-C                   Art.           ES
                                                                                                          BZR
                                  Arbeitszone Weiher 1                              Ar-W1      C.411       11a           III
                                  Arbeitszone Weiher 2                              Ar-W2      C.412       11b           III
                                  Tabelle 4: Zuordnungstabelle

                                                                                                          22
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                                                                         Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

                                    5.2 Änderungen im Bau- und Zonenreglement

                                           Das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Weggis wird mit einem
                                           neuen Artikel zur Arbeitszone Weiher 2 ergänzt. Dieser beinhaltet die fol-
                                           genden Vorschriften:

Abbildung 13: Änderung BZR Arbeitszone Weiher 2

                                                                                                            23
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                                           Gemeinde Weggis      Kt. LU
                             Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

Abs. 1 Nutzung
Der Nutzungszweck verdeutlicht, dass eine gewerbliche Nutzung vorge-
sehen ist. Emissionsreiche Industrie sowie Wohnnutzungen sind nicht er-
laubt.

Abs. 2 Baumasse
In den Arbeitszonen sind Baumasse nicht zwingend auf Stufe Nutzungs-
planung festzulegen. Im Falle der Arbeitszone Weiher 2 werden jedoch
die maximalen Höhen festgelegt, damit auch in der Nachbarschaft Si-
cherheiten geschaffen werden und die Einpassung ins Orts- und Land-
schaftsbild garantiert wird. Am Knoten Kantonsstrasse – Röhrlistrasse ist
ein höheres Haus möglich. In allen weiteren Bereichen der Arbeitszone
Weiher 2 sind maximal 18.0 m hohe Bauten möglich. Die weiteren Masse
legt der Gemeinderat, analog zu den Vorschriften in der Arbeitszone Wei-
her 1, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens fest. Wesentlich ist ins-
besondere die Eingliederung ins Orts- und Landschaftsbild.

Abs. 3 Gestaltung
Nebst den Baumassen ist die effektive Gestaltung der Bauten und Anla-
gen für die in Weggis massgebende Einpassung ins Orts- und Land-
schaftsbild massgebend. Die Gemeinde kann eine Umgebungsgestal-
tung verlangen, damit aufgezeigt werden kann, wie der für die Gemeinde
wesentliche Ortseingang gestaltet wird. Aus diesem Grund ist ein spezi-
eller Fokus auf die Gestaltung entlang der Kantonsstrasse gelegt.

Abs. 4 Gestaltungsgrundsätze
Die Gestaltungsgrundsätze dienen als Richtlinie für die Prüfung einer
sauberen Einpassung in das Orts- und Landschaftsbild sowie für die Ge-
staltung des Ortseingangs von Weggis. Die Aussenräume haben dabei
einen möglichst geringen Versiegelungsgrad aufzuweisen und sind mit
hochstämmigen, breitkronigen Bäumen zu pflanzen, die in den Sommer-
monaten genügend Schatten spenden und daher die unmittelbaren kli-
matischen Bedingungen verbessern sollen.

Im Weiteren wird die bestehende Arbeitszone Weiher in Arbeitszone
Weiher 1 umbenannt.

                                                                24
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                                                              Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

    6. Anpassungen Gestaltungsplan

                           Der rechtskräftige Gestaltungsplan Weiher «Gewerbe & Sport» umfasst
Heutiger Gestaltungsplan
                           die gesamte Zone für Sport- und Freizeitanlagen und den grössten Teil
                           der Arbeitszone Weiher (auch Teile der Firma Thermoplan).

                           Abbildung 14.: Gestaltungsplan Weiher "Gewerbe & Sport", Architekturbüro Bruno Felder,
                           2018.

                           Dieser Gestaltungsplan ist sehr komplex, da unterschiedliche Nutzungen
            Aufsplittung
                           und Interessen aufeinandertreffen. Um ihn zu vereinfachen, wird er auf-
                           gesplittet. Neu gibt es die Gestaltungspläne Weiher «Gewerbe & Sport»
                           und Weiher «Thermoplan».

                           Abbildung 15.: Neue Aufteilung der Gestaltungspläne

                                                                                                 25
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                                                                          Planungsbericht nach Art. 47 RPV      Version 4.0

                                      Mit dem Gestaltungsplan Weiher «Thermoplan» wird ein internationales
                                      Nachhaltigkeitszertifikat angestrebt.
                                      Der Gestaltungsplan Weiher «Gewerbe & Sport» beinhaltet mehrere Bau-
Gestaltungsplan Weiher «Gewerbe und
                             Sport»   bereiche sowie Bereiche für Sportanlagen und Sportzwecke. Weiter sind
                                      Grünflächen, Abstellflächen und Flächen für Parkierungen vermerkt. Be-
                                      stimmt wurden insgesamt 2 verschiedene Bereiche für Sportanlagen, die
                                      als Naturrasenspielfeld respektive Kunstrasenspielfeld ausgewiesen wur-
                                      den. Zusätzlich zu diesen beiden Spielfeldern wurde ein Kleinspielfeld
                                      und ein Bereich für den Tennissport ausgewiesen. Diese Bereiche sind im
                                      nordwestlichen bzw. westlichen Teil des Gestaltungsplangebiets positio-
                                      niert worden. Zur Kantonsstrasse hin, das heisst im nordöstlichen Bereich
                                      des Gestaltungsplangebiets, sind die einzelnen Baubereiche ausgewie-
                                      sen. Gesamthaft wurden 12 Baufelder vermerkt, die grösstenteils Gewer-
                                      bezwecken dienen. Jeweils ein Baufeld ist dem Bereich Gewerbe und
                                      Wohnen respektive Gewerbe und Sportvereine zugewiesen. Die Ge-
                                      bäude, die auf den Baufeldern vorhanden sind, respektive bei einem
                                      Neubau oder neubauähnlichen Umbauten erstellt werden können, sind
                                      rund 14 m hoch, mit Ausnahme des Baubereichs 5. Zwischen den einzel-
                                      nen Baufeldern wurden Bereiche für Zwischenbauten, eingeschossige
                                      Anbauten, unter Terrain liegende Anbauten sowie auskragende Oberge-
                                      schosse gekennzeichnet. Zudem sind die Erschliessungsflächen im Ge-
                                      staltungsplan vermerkt.

                                      Abbildung 16: Gestaltungsplan Weiher "Gewerbe & Sport", Entwurf (violetter Teil nicht Be-
                                      standteil Gestaltungsplan Weiher «Gewerbe & Sport»)

                                      Der Gestaltungsplan Weiher «Thermoplan» beinhaltet vor allem Baube-
Gestaltungsplan Weiher «Thermoplan»
                                      reichsflächen sowie Erschliessungs- und einzelne Grünflächen. Insgesamt
                                      sind im Gestaltungsplan 7 Baufelder ausgewiesen. Sie dienen gewerbli-
                                      chen Zwecken, in 3 Fällen in Kombination mit Parkierungsmöglichkeiten.

                                                                                                                26
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                                                                  Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

                               Die Gebäude, die auf den ausgewiesenen Baufeldern liegen oder zukünf-
                               tig durch Neubauten oder neubauähnlichen Umbauten auf den Baufel-
                               dern erstellt werden, sind zwischen 6 m und 26 m hoch. Hinzu kommen
                               zahlreiche Flächen für Vorplätze respektive Parkplätze, oberirdischen Pas-
                               serellen, unter Terrain liegende Anbauten sowie eingeschossige Anbau-
                               ten, die um die Baufelder herum angeordnet sind.

                               Abbildung 17: Gestaltungsplan Weiher "Thermoplan", Entwurf

                               Für Quartierentwicklungen sind Gestaltungspläne ein wichtiges Pla-
Wirkung der Gestaltungspläne
                               nungsinstrument. In ihnen werden die konkreten Bauweisen, die Er-
                               schliessungen, die Abstände sowie die zulässigen Höhen im Detail gere-
                               gelt. Wird ein Gestaltungsplan erstellt, sind zu den Zielen und Inhalten
                               sowie zu den Abweichungskriterien und -ausmassen ergänzende Vor-
                               schriften zu erlassen. Zusammen mit den Bebauungsplänen dienen die
                               Gestaltungspläne gemäss § 65 PBG der Festlegung von ausschlaggeben-
                               den Elementen einer Überbauung und der konzeptionell festgelegten Er-
                               schliessungs- und Gemeinschaftsanlagen sowie zur Ausweisung von Ge-
                               bieten, die nicht überbaut werden sollen.

                                                                                                     27
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                                                           Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

       7. Ausgleich der Planungsvorteile (Mehrwertabgabe)

                             Mit der Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetztes trat ab dem
                             1. Januar 2018 der sogenannte Mehrwertausgleich in Kraft. Dieser sieht
                             mit § 105 ff PBG vor, dass Grundeigentümer, deren Land durch eine Än-
                             derung der Bau- und Zonenordnung oder den Erlass und die Änderung
                             eines Bebauungsplans einen Mehrwert erfahren, eine Mehrwertabgabe
                             zu entrichten haben. Im Kanton Luzern beträgt diese bei Einzonungen
                             20% des Mehrwerts.
                             Eine Mehrwertabgabe wird aber nur dann erhoben, sofern ein Mehrwert
                             von mehr als 100‘000 Franken anfällt.
                             Weiter muss einer der folgenden Tatbestände erfüllt sein damit die Mehr-
                             wertabgabe zur Geltung kommt (§ 105 Abs. 3 PBG):
                                 a) Einzonung (neue und dauerhafte Zuweisung von Land in eine
                                    Bauzone)
                                 b) Umzonung von einer Bauzone in eine andere in Gebieten mit Be-
                                    bauungs- oder Gestaltungsplanpflicht
                                 c) Anpassung der Nutzungsvorschriften (Aufzonung) bei Gebieten
                                    mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht
                                 d) bei Erlass oder Änderung eines Bebauungsplanes.
                             Anstatt eine finanzielle Mehrwertabgabe zu leisten, ist es für die Fälle b),
                             c) und d) möglich, einen verwaltungsrechtlichen Vertrag zwischen der
                             Gemeinde und der Grundeigentümerschaft zu schliessen. Der Vertrag er-
                             möglicht, dass Mehrwerte in Form von Verpflichtungen und Leistungen
                             durch die Grundeigentümerschaft abgegolten werden können. Zum Bei-
                             spiel kann sich die Grundeigentümerschaft an Infrastrukturbauten oder
                             an der Aufwertung des öffentlichen Raumes beteiligen (vgl. § 105a PBG).
                             Gemäss § 105 Abs. 2 PBG sind Gemeinwesen im Sinne von § 5 des Geset-
                             zes über die Grundstückgewinnsteuer nicht mehrwertabgabepflichtig
                             (zum Beispiel Kirchgemeinde oder Einwohnergemeinde).
                             Gemäss § 105b PBG entspricht der Mehrwert der Differenz des Verkehrs-
Bestimmung des Mehrwertes:
                             wertes des Landes mit und ohne Planänderung. Er ist mit anerkannten
                             Methoden zu bestimmen.
                             Im Rahmen der Vorprüfung wird der genaue Mehrwert noch nicht ermit-
                             telt. Es findet aber eine Abschätzung statt, ob bei einer Ein- oder Umzo-
                             nung der Tatbestand der Mehrwertabgabe voraussichtlich erfüllt ist. Ent-
                             sprechend wird die Gemeinde mit der Grundeigentümerschaft Gesprä-
                             che führen und gegebenenfalls einen Vertrag ausarbeiten. Mit der
                             Rechtskraft der Baubewilligung oder dem Verkauf des Grundstückes wird
                             die Mehrwertabgabe fällig.

                                                                                              28
Teiländerung Zonenplan und BZR Weiher      4. Nov. 2020
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                                                                          Planungsbericht nach Art. 47 RPV    Version 4.0

                                       Durch die Einzonung von der Landwirtschaftszone in die Arbeitszone
                                       Weiher 1 entsteht für den Eigentümer der Parzelle 331 ein Mehrwert. Da-
                                       für sinkt der Wert der Parzelle 339 aufgrund der flächengleichen Auszo-
                                       nung.
                                       Der Tatbestand der Mehrwertabgabe bei Grundstück Nr. 331 ist somit
                                       gegeben.

                             Legende

   Eigentum der Gemeinde

Eigentum der Korporations-
         gemeinde Weggis

        Private Eigentümer

                                       Abbildung 18.: Übersicht der verschiedenen Eigentümer der Gestaltungsplangebiete Weiher
                                       "Gewerbe & Sport" sowie Weiher "Thermoplan".

                                                                                                              29
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                                                                      Planungsbericht nach Art. 47 RPV   Version 4.0

                 8. Würdigung der Planung

                                         Das BLN Gebiet wird nicht beeinträchtigt durch die Teilrevision. Die Vo-
       Wahrung der Schutzinteressen
                                         lumen der geplanten Neubauten gliedern sich gut in die Landschaft ein.
                                         Der haushälterische Umgang mit dem Boden ist mit der neuen Dichte
                                         gegeben.
               Standortgebundenheit      Die Firma Thermoplan hat ihren Standort in Weggis und möchte dort-
                                         bleiben und ausbauen. Dank der Umzonung und der damit verbundenen
                                         höheren Dichte kann der Betrieb erweitert werden. Es steht auch im öf-
                                         fentlichen Interesse, dass Thermoplan ihren Standort behält, denn viele
                                         Einwohner von Weggis arbeiten dort.
                                         Durch die Einzonung entstehen zwei saubere Baufelder mit einer guten
                                         Überbaubarkeit an dem bereits bestehenden Arbeitsplatzstandort.
                                         Da die Gestaltungspläne und die Bauordnung gleichzeitig geändert wer-
  Verhältnis zur kommunalen Planung
                                         den, entspricht der Gestaltungsplan den Bauvorschriften. Die beiden In-
                                         strumente werden aufeinander abgestimmt.
                                         Die Zonenplanänderung, die parallel zu den Gestaltungsplänen aufgelegt
                                         wird, ist auf diese abgestimmt.
Verhältnis zu weiteren Planungsinstru-   Es werden keine weiteren Abweichungen von den übergeordneten Pla-
                              menten
                                         nungsinstrumenten festgelegt. Die Vorgaben gemäss Kantonalem Richt-
                                         plan werden eingehalten. Die Wanderwege gemäss übergeordneten Vor-
                                         gaben werden beibehalten.
                    Schlusswürdigung     Die Teilrevision und die Gestaltungspläne tragen zu einer qualitätsvollen
                                         Entwicklung des Arbeitsgebiets bei. Dabei wird auf den Natur- und Land-
                                         schaftsraum Rücksicht genommen und das Bild der Ortseinfahrt aufge-
                                         wertet.

                                                                                                         30
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                                                            Planungsbericht nach Art. 47 RPV        Version 4.0

Quellenverzeichnis

Bilder
     Abbildung 1.: Luftbild des Perimeters, Quelle: www.geoportal.lu.ch.                        6

     Abbildung 2.: Raumstruktur Kanton Luzern - Gemeindekategorien, Quelle: Kantonaler
     Richtplan 2015 (Download: 17.06.2020).                                                    10
     Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Agglomerationsprogramm 3. Generation, Quelle:
     www.agglomerationsprogramm.lu.ch (Download: 02.07.2020).                                  11
     Abbildung 4.: Ausschnitt aus dem regionalen Teilrichtplan Siedlungslenkung, Quelle:
     www.luzernplus.ch (Download: 18.06.2020).                                                 12
     Abbildung 5.: Ausschnitt Kommunale Nutzungsplanung Ist-Zustand, Quelle: geoportal.lu.ch
     (Download: 17.06.2020).                                                               13
     Abbildung 6.: Ausschnitt Oberflächenabflusskarte, Quelle: geoportal.lu.ch (Download
     18.06.2020).                                                                              15
     Abbildung 7.: Ausschnitt Gefahrenkarte, Quelle: geoportal.lu.ch (Download: 18.06.2020).   16
     Abbildung 8.: Ausschnitt BLN Karte, Quelle: map.geo.admin.ch (Download: 18.06.2020).      16
     Abbildung 9.: IVS (Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz), Quelle:
     map.geo.admin.ch (Download: 18.06.2020).                                                  17
     Abbildung 10.: Ausschnitt aus dem Kataster belastetet Standorte des Kantons Luzern,
     Quelle: geoportal.lu.ch (Download: 18.06.2020).                                           18
     Abbildung 11.: Ausschnitt aus dem Strassenlärmkataster, Quelle: www.geoportal.lu.ch,
     Download: 19.06.2020                                                                      19
     Abbildung 12: Teiländerung Zonenplan Weiher, 18.09.2020.                                  22
     Abbildung 13: Änderung BZR Arbeitszone Weiher 2                                           23
     Abbildung 14.: Gestaltungsplan Weiher "Gewerbe & Sport", Architekturbüro Bruno Felder,
     2018.                                                                                  25
     Abbildung 15.: Neue Aufteilung der Gestaltungspläne                                       25
     Abbildung 16: Gestaltungsplan Weiher "Gewerbe & Sport", Entwurf (violetter Teil nicht
     Bestandteil Gestaltungsplan Weiher «Gewerbe & Sport)                                      26

     Abbildung 17: Gestaltungsplan Weiher "Thermoplan", Entwurf                                27
     Abbildung 18.: Übersicht der verschiedenen Eigentümer der Gestaltungsplangebiete Weiher
     "Gewerbe & Sport" sowie Weiher "Thermoplan".                                         29

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                                                 Planungsbericht nach Art. 47 RPV        Version 4.0

Tabellen
    Tabelle 1 Bearbeitungsteam                                                       7

    Tabelle 2 Bisherige Planungsschritte                                             8
    Tabelle 3 Weitere Planungsschritte                                               8

    Tabelle 4: Zuordnungstabelle                                                    22

                                                                                         32
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