Gemeindeinformation 2017 / 2 - Gemeinde Krattigen

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Gemeindeinformation 2017/2

Gemeindeinformation 2017 / 2
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Vorwort Gemeindepräsident
Liebe Krattigerinnen
Liebe Krattiger

Gemeinderat gesucht…
Nachdem Kathrin Chappatte per Ende Jahr als Gemeinderätin demissionierte, wurdet ihr, die
Bevölkerung von Krattigen, per Ausschreibung aufgefordert, Wahlvorschläge für ihre Nachfolge
einzureichen. Da innerhalb der Frist keine Vorschläge eingegangen sind, ist nach Organisationsreg-
lement der Gemeinderat verpflichtet, mindestens einen Wahlvorschlag zu machen.
Der Gemeinderat hat mit mehreren Personen Kontakt aufgenommen, konnte aber bis zur Publika-
tion der Gemeindeversammlung keine Kandidatin oder keinen Kandidaten finden. So wird erst-
mals mindestens für ein halbes Jahr ein Sitz im Gemeinderat vakant bleiben.
Über 870 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger zählt unsere Gemeinde und ein Sitz im fünf-
köpfigen Gemeinderat bleibt unbesetzt, eine bedenkliche, ja fast schon peinliche Tatsache.
Die Bevölkerung und nicht der Gemeinderat ist in der Pflicht, geeignete Personen für Wahlen zu
finden und vorzuschlagen.
Leider ist eine deutliche Entwicklung unserer Gesellschaft zu spüren, die immer weniger Bereit-
schaft für Ämter in Vereinen, Kommissionen oder Gemeindebehörden zulässt. Wenn diese Ent-
wicklung so weiter geht, wird auch in Krattigen die Gemeindefusion schon sehr bald zum Thema
werden.
Die Hoffnung bleibt, dass ihr, liebe Bürgerinnen und Bürger, eure Verantwortung und Pflicht
wahrnehmt und für die Versammlung vom Frühling 2018 Wahlvorschläge einreichen werdet.

Der Schwerpunkt der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember wird so die Genehmigung des
Budgets bilden. Weiter werden uns der Kredit zur Teilrevision der Ortsplanung und die Betriebs-
beiträge an das Hallenbad beschäftigen.

Im Dachgeschoss des erworbenen Wohn- und Geschäftshauses an der Dorfstrasse 9 (Volg), sind
nach wie vor freie Räumlichkeiten vorhanden. Kürzlich ist das Planungsbüro von Känel Andreas
eingezogen. Der Gemeinderat priorisiert auch die restliche Nutzung für Büroräume, Atelier, Praxis
etc. Interessenten melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung.

Nun möchte ich Sie alle zur Gemeindeversammlung herzlich einladen und Ihnen für Ihr Interesse
am Geschehen in unserem Dorf herzlich danken.
Anschliessend an die Versammlung und Bürgerehrungen freut sich der Gemeinderat, Sie alle zum
traditionellen gemeinsamen Apéro einzuladen.

Abschliessend möchte ich den Kolleginnen und Kollegen, die nebst Job, Familie und Hobbys Zeit
finden und zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger in politischen Ämtern und Kommissionen
mitwirken und mitarbeiten, herzlich danken.

Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen einen tollen Winter, vor allem gute
Gesundheit und ein bisschen Ruhe und Erholung in unserer stressreichen Zeit.

Christian Kummer
Gemeinde- und Gemeinderatspräsident
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Impressum
Inhaltsverzeichnis

-   Vorwort Gemeindepräsident                      Seite 1
-   Botschaft für die Gemeindeversammlung    Seiten 3 - 15
-   Gemeindebeiträge                        Seiten 16 - 27
-   Aus der Schule geplaudert               Seiten 28 - 30
-   Vereinsnachrichten / Veranstaltungen    Seiten 31 - 52

Herausgeber
Gemeinderat Krattigen
Dorfplatz 2
3704 Krattigen

Redaktion
Gemeindeverwaltung Krattigen
Dorfplatz 2
3704 Krattigen

Telefon     033 654 16 55
Email       info@krattigen.ch
Website     www.krattigen.ch

Druck
Gerber Druck AG
Bahnhofstrasse 25
3612 Steffisburg

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe
Freitag, 13. April 2018
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Botschaft
Gemeindeversammlung vom Freitag, 1. Dezember 2017,
20.00 Uhr, Gemeindesaal Krattigen
Traktanden
1.   Budget 2018 – Beratung und Beschluss
2.   Hallenbad AG Aeschi; Betriebsbeiträge 2018 – 2022 – Beratung und Beschluss
3.   Ortsplanung Krattigen; Teilrevision – Genehmigung Verpflichtungskredit
4.   Personalreglement, 2. Teilrevision – Beratung und Beschluss
5.   Wahlen – Informationen
6.   Verschiedenes

Aktenauflage
Die Unterlagen zu Traktandum 4 liegen ab 31. Oktober 2017 öffentlich auf.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird ab 5. Dezember 2017 während 30 Tagen
öffentlich aufliegen. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat
erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das
Protokoll.

Rechtsmittel
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert
10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungs-
statthalteramt Frutigen-Niedersimmental eingereicht werden. Festgestellte Verfahrensmän-
gel müssen an der Gemeindeversammlung direkt gerügt werden.

Stimmrecht
An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am 1. Dezember 2017 das 18. Altersjahr
zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens
3 Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Bürgerehrung und Apéro
Im Anschluss an die Versammlung finden die Bürgerehrungen statt und alle Versammlungs-
teilnehmerinnen und -teilnehmer sind zu einem Apéro eingeladen.
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Traktandum 1
Budget 2018 – Beratung und Beschluss

1. Allgemeines zum Budget 2018
Das Budget 2018 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt.

2. Auf einen Blick
In Kürze:

- Das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung schliesst positiv ab
- Im Budget sind Mehrwertabschöpfungen in der Höhe von CHF 49‘500.00 eingestellt
  (betrifft die Rigips AG / die Mehrwertabschöpfung Hubelmatte ist nicht berücksichtigt,
  da der Abschluss der Planung offen ist)
- Die Steueranlage soll unverändert bei 1.65 Einheiten belassen werden
- Die Gebührenansätze in den spezialfinanzierten Bereichen wurden für die Budgetierung
  unverändert belassen. Gestützt auf das Ergebnis der Finanzplanung ist in der Abfallrech-
  nung eine Gebührensenkung per 01.01.2018 geplant (in der Zuständigkeit des Gemeinde-
  rates)
- Es sind Investitionen von netto CHF 971‘000.00 geplant

3. Wesentliche Abweichungen
Nachstehende Zusammenstellung nach Sachgruppen zeigt die wesentlichen Abweichungen
des Budgets 2018 zum Vorjahr (Zahlen siehe Seiten 14 und 15).

3.1 Aufwand

- Personalaufwand
  Aufwand liegt unter dem Ergebnis des Budgetjahres 2017. Hauptgründe:
  Verwaltungsorganisation / Externe Führung der Bauverwaltung mit einem Pensum von
  rund 15 % (entlastet Lohnaufwand / belastet Honorare).

- Sach- und übriger Betriebsaufwand
  Aufwand liegt über dem Ergebnis des Budgetjahres 2017. Hauptgründe:
  Externe Führung der Bauverwaltung, Benutzererhöhung Geschäftsverwaltungssoftware,
  ICT-Beschaffung an der Schule gemäss Lehrplan 21, Schülertransporte an Schulen in Spiez.

- Abschreibungen Verwaltungsvermögen
  Aufwand liegt über dem Ergebnis des Budgetjahres 2017 und setzt sich aus den Abschrei-
  bungen für das altrechtliche Verwaltungsvermögen nach HRM1 und den Abschreibungen
  aus den neuen Vermögenswerten aus den Jahren 2016 - 2017 zusammen.

- Finanzaufwand
  Aufwand liegt unter dem Ergebnis des Budgetjahres 2017. Hauptgrund:
  Kapitalbeschaffung konnte günstiger erfolgen als in der Planung 2017 angenommen.
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- Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen
  Einlagen erfolgen gemäss den speziellen gesetzlichen Bestimmungen. Aufwand gegen-
  über dem Budgetjahr 2017 unverändert.

- Transferaufwand
  Aufwand liegt über dem Ergebnis des Budgetjahres 2017. Hauptgrund:
  Höhere Lastenausgleichszahlungen an Kanton und Gemeinden.

- ausserordentlicher Aufwand
  Aufwand liegt unter dem Ergebnis des Budgetjahres 2017 und setzt sich aus den zusätzli-
  chen Abschreibungen und den geplanten Einlagen in die Spezialfinanzierung Werterhalt
  Liegenschaften Finanzvermögen zusammen.

- interne Verrechnungen
  Bei den internen Verrechnungen werden Personal- und Sachaufwand, Zinsen sowie
  Erträge zwischen den einzelnen Funktionen verrechnet, mit dem Ziel, die wirtschaftliche
  Aufgabenerfüllung je Aufgabenbereich beurteilen zu können.
  Die intern verrechneten Zinsen liegen unter dem Budgetwert 2017 (siehe auch Bemer-
  kungen zum Finanzaufwand).

3.2 Ertrag

- Fiskalertrag
  Grundlage für die Berechnung bilden die kantonale Finanzplanungshilfe und die Prognose
  der Steuerverwaltung des Kantons Bern. Folgende Zuwachsraten sind berücksichtigt:
  Einkommenssteuern, 1 %
  Vermögenssteuern, 1.5 %

- Regalien und Konzessionen
  Unverändert gegenüber dem Budgetjahr 2017.

- Entgelte
  Ertrag liegt über dem Ergebnis des Budgetjahres 2017. Hauptgrund:
  Anpassungen im Gebührenbereich gestützt auf das Ergebnis 2016.

- Verschiedene Erträge
  Mehrwertabschöpfung Rigips AG berücksichtigt, Abschöpfung Hubelmatte nicht einge-
  stellt, da der Abschluss der Planung offen ist.

- Finanzertrag
  Ertrag liegt unter dem Ergebnis des Budgetjahres 2017. Hauptgrund:
  Anpassungen im Mietertrag gestützt auf die Erfahrungen aus dem ersten Betriebsjahr.

- Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen
  Entnahmen erfolgen gemäss den speziellen gesetzlichen Bestimmungen.
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- Transferertrag
  Ertrag liegt über dem Ergebnis für das Budgetjahr 2017. Hauptgrund:
  Höhere Schülerbeiträge (abhängig von Schülerzahlen).

- Ausserordentlicher Ertrag
  kein ausserordentlicher Ertrag (2017: Verkaufserlös Pflegeheim Frutigland).

- interne Verrechnungen
  siehe Bemerkungen bei den internen Verrechnungen im Aufwand.

- Abschluss Erfolgsrechnung
  Das Gesamtergebnis weist einen Ertragsüberschuss von Fr. 13‘015.00 aus.

4. Investitionen
Im Jahr 2018 sind folgende Investitionen geplant (teilweise liegen die erforderlichen Kredit-
beschlüsse noch nicht vor):
Allgemeiner Haushalt
Gemeindeverwaltung, Serverersatz                                              CHF 25‘000.00
Mehrzweckgebäude, Sanierungen                                                 CHF 55‘000.00
Schiessstand, Umrüstung Kugelfang                                             CHF 50‘000.00
Schulhaus, Sanierungen                                                        CHF 118‘000.00
Wanderwege, Sanierungen                                                       CHF 30‘000.00
Strassenbelagserneuerungen und Erschliessungen                                CHF 45‘000.00
Strassenverbreiterungen                                                       CHF 50‘000.00
Werkhof, Sanierungen                                                          CHF 25‘000.00
Ortsplanung, Teilrevision (Anteil 2018)                                       CHF 60‘000.00
Total allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt)                                   CHF 458‘000.00

Spezialfinanzierungen
Wasserversorgung
Leitungssanierungen                                                           CHF    55‘000.00
Ersatz Wasserzähler (2. Etappe)                                               CHF    70‘000.00

Abwasserentsorgung
Leitungssanierungen                                                           CHF 270‘000.00
Schachtsanierung Mühletal                                                     CHF 50‘000.00
GEP-Nachführungen                                                             CHF 30‘000.00
Projektbeiträge ARA Thunersee                                                 CHF 18‘000.00

Abfall
Überdachung Containerstandorte                                                CHF 20‘000.00
Total Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser, Abfall                          CHF 513‘000.00

Total Gesamthaushalt (netto)                                                  CHF 971‘000.00
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5. Ergebnis

5.1 Gesamtergebnis Gemeinde

Erfolgsrechnung

      Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                                 CHF     13‘015.00

Investitionsrechnung
      Investitionsausgaben                                           CHF    971‘000.00
      Investitionseinnahmen                                          CHF          0.00
      Ergebnis Investitionsrechnung                                  CHF    971‘000.00

Finanzierungsergebnis
      Selbstfinanzierung                                             CHF    490‘950.00
      Nettoinvestitionen:
      Ergebnis Investitionsrechnung                                  CHF    971‘000.00
      Finanzierungsergebnis                                          CHF   -480‘050.00

      (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag)

5.2 Ergebnis allgemeiner Haushalt

      Ergebnis allgemeiner Haushalt                                  CHF           0.00

      Kommentar: Ausgeglichenes Ergebnis nach Berücksichtigung der zusätzlichen Abschreibungen
      nach Art. 84 GV.

5.3 Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser

      Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser                            CHF       1‘285.00

      Kommentar: Positives Ergebnis. Kein Kommentar notwendig.

5.4 Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser

      Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser                          CHF     - 6‘215.00

      Kommentar: Negatives Ergebnis. Abbau hoher Bestand Spezialfinanzierung Rechnungsaus-
      gleich Abwasser.

5.5 Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall

      Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall                            CHF     17‘945.00

      Kommentar: Positives Ergebnis. Gestützt auf den Finanzplan und das Budget ist eine Reduktion
      der Grundgebühren per 01.01.2018 geplant (im Budget nicht berücksichtigt).
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6. Finanzplan 2017 - 2022
Der Finanzplan für die Jahre 2017 – 2022 wurde auf der Basis der Rechnung 2016, der beiden
Budgets 2017 und 2018, der Finanzplanungshilfe des Kantons Bern und des Investitionspro-
grammes des Gemeinderates erstellt. Es wurde mit einer unveränderten Steueranlage von
1.65 Einheiten gerechnet. Für die Planung wurden die Gebührenansätze in den spezialfinan-
zierten Bereichen unverändert belassen.

Die Beurteilung des Finanzplanes in Kürze:
- Die finanzielle Situation von Krattigen stellt sich insgesamt positiv dar.
- Mittel- bis längerfristig kann dank der Ertragssituation der Gemeinde über eine Reduktion
   der Steueranlage diskutiert werden. Der Rechnungsabschluss 2017 ist abzuwarten.
- Die Planung zeigt Handlungsspielraum bei der Abfallrechnung auf. Die Grundgebühren
   sollen per 01.01.2018 gesenkt werden.

7. Bezug Budget und Finanzplan
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

8. Antrag
Der Gemeinderat beantragt:
a)    Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.65 Einheiten (wie bisher).
b)    Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.5 %o des amtlichen
      Wertes (wie bisher).
c)    Genehmigung Budget 2018 mit einem Gesamtertragsüberschuss von CHF 13‘015.00.
      Der Gesamtertragsüberschuss setzt sich wie folgt zusammen:
                                                     Aufwand             Ertrag
Gesamthaushalt                        CHF         4‘578‘845.00      4‘591‘860.00
Ertragsüberschuss                     CHF            13‘015.00

Allgemeiner Haushalt                   CHF       3‘844‘765.00        3‘844‘765.00
Ausgeglichen

Spezialfinanzierung Wasser             CHF         176‘330.00          177‘615.00
Ertragsüberschuss                      CHF           1‘285.00

Spezialfinanzierung Abwasser           CHF         244‘680.00          238‘465.00
Aufwandüberschuss                      CHF                               6‘215.00

Spezialfinanzierung Abfall             CHF         140‘670.00          158‘615.00
Ertragsüberschuss                      CHF          17‘945.00
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Traktandum 2
Hallenbad AG Aeschi; Betriebsbeiträge 2018 – 2022 – Beratung und Beschluss

Ausgangslage
Im Juni 2012 hat die Gemeindeversammlung für die Jahre 2013 – 2017 Betriebsbeiträge an
die Hallenbad AG Aeschi in der Höhe von jährlich Fr. 20‘000.00 gesprochen.

Sachverhalt
Die Hallenbad AG Aeschi hat sich zu einem vorbildlich geführten Betrieb entwickelt.
So konnten beispielsweise der Wasserverbrauch und der Personaleinsatz stark optimiert
werden. Auf der Ertragsseite konnten die Einnahmen aus der Wasservermietung und dem
Bistro wesentlich gesteigert werden. Die Liquidität ist gesichert und die Bilanz gesund.

Aber der Betrieb ist infrastrukturlastig und daher kapital- und kostenintensiv. Ohne Beiträge
der öffentlichen Hand kann das Bad nicht kostendeckend betrieben werden. Aus diesem
Grund soll die Beitragszusicherung um 5 Jahre verlängert werden.

Kosten / Finanzierung
Der Beitrag von Fr. 20‘000.00 ist im Finanzplan der Gemeinde Krattigen jährlich eingestellt.
Der Finanzplan ist tragbar, die Finanzierung ohne Neuverschuldung möglich.

Der Gemeinderat beantragt:
Genehmigung eines wiederkehrenden Betriebsbeitrages an die Hallenbad AG Aeschi in der
Höhe von jährlich Fr. 20‘000.00 ab 2018 bis 2022.

Traktandum 3
Ortsplanung Krattigen; Teilrevision – Genehmigung Verpflichtungskredit

Ausgangslage
Die aktuelle Grundordnung (Baureglement, Zonen- und Schutzzonenplan) stammen aus dem
Jahr 2008. Seither sind verschiedene übergeordnete Gesetze in Kraft getreten, die eine
Anpassung der Grundordnung erfordern. Für einzelne Anpassungen gelten Fristen, welche
die Gemeinden einhalten müssen.

Der Planungshorizont für die Siedlungsentwicklung und die Sicherstellung des Baulandbe-
darfs beträgt 15 Jahre. Die erforderlichen Arbeiten und Verfahren nehmen bis zur Erreichung
der Rechtskraft die Zeit bis 2019 in Anspruch.

Handlungsbedarf
Folgende Grundlagen und Themen lösen den entsprechenden Handlungsbedarf aus:

Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)
Seit 2011 ist die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) rechts-
kräftig. Die Verordnung hat zum Ziel, die sehr unterschiedlichen Begriffe und Messweisen in
der Baugesetzgebung zu vereinheitlichen und damit sowohl Planern, als auch Behörden und
Grundeigentümern die Anwendung zu erleichtern. Konkret hat dies zur Folge, dass sämtliche
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Masse und Messweisen des bisherigen Baureglements auf ihre Vereinbarkeit mit der BMBV
überprüft und allenfalls angepasst werden müssen.

Der Kanton Bern hat die Frist für die Umsetzung auf kommunaler Stufe auf 31. Dezember
2020 festgelegt. Für Gemeinden, die am 1. Januar 2021 die baurechtliche Grundordnung
nicht angepasst haben, gelten gemäss Art. 34 Abs. 3 BMBV automatisch die Bestimmungen
der BMBV. Dies führt faktisch zu einem Baustopp, denn die Verordnung enthält zwar Mess-
weisen, jedoch keine Masse. Die Masse müssen zwingend durch die Gemeinden im Baureg-
lement festgelegt werden.

Gewässerraum
Das revidierte Bundesgesetz über den Gewässerschutz verlangt von den Kantonen die Aus-
scheidung von Gewässerräumen entlang von oberirdischen, stehenden und fliessenden Ge-
wässern.

Der Gewässerraum gewährleistet insbesondere den Schutz vor Hochwasser sowie die natür-
lichen Funktionen wie zum Beispiel als Lebens- und Erholungsraum.

Im Kanton Bern fällt diese Aufgabe den Gemeinden zu, welche die Vorschriften zur Ausschei-
dung des Gewässerraumes in der Ortsplanung grundeigentümerverbindlich festlegen müs-
sen. Der Bund hat hierzu eine Frist bis 31. Dezember 2018 gesetzt.

Strassenabstand (Strassengesetz und Strassenverordnung)
Im 2009 sind das Strassengesetz und die Strassenverordnung in Kraft getreten. Die Strassen-
abstände richten sich gemäss gültigem Baureglement nach dieser Grundlage.

Dabei korrespondieren die bisherigen Begriffe und Abstände nicht mehr mit denjenigen der
übergeordneten Gesetzgebung und weisen in der Praxis erhebliche Lücken und Widersprü-
che auf, welche bereinigt werden müssen.

Teilrevision der kantonalen Baugesetzgebung
Das revidierte kantonale Baugesetz ist am 1. April 2017 in Kraft getreten. Die Gemeinden
sind neu verpflichtet, folgende Elemente und Themen zu prüfen und in die Grundordnung zu
integrieren:

- Ermittlung des 15-jährigen Baulandbedarfs auf der Grundlage des neuen kantonalen
  Richtplanes
- Überprüfung der unbebauten Bauzonen
- Förderung und Sicherung der Verfügbarkeit von Bauland
- Potenzialabschätzung der Siedlungsentwicklung nach Innen
- Regelungen zum Ausgleich des Planungsmehrwertes mit einem Reglement
- Besonderer Landschaftsschutz
- Steuerung Zweitwohnungsbau
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Vorgehen, Planungsablauf, Termine
Auswahl Ortsplaner                                 August 2017
Aufgabe erkennen, Grundlagen beschaffen            4. Quartal 2017
Kreditbeschluss GV                                 Dezember 2017
Planungsarbeiten und Entwurf Planungsinstrumente   1. + 2. Quartal 2018
Mitwirkungsauflage                                 3. Quartal 2018
Vorprüfung Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) 4. Quartal 2018
öffentliche Auflage und Einspracheverhandlungen    1. Quartal 2019
Beschluss GV und Genehmigung AGR                   2. Quartal 2019

Kosten / Finanzierung
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Ortsplaner                                            CHF      50‘000.00
Projektaufwand Gemeinde                               CHF      22‘000.00
Reserven                                              CHF       8‘000.00
TOTAL                                                 CHF      80‘000.00

Das Projekt ist im Finanzplan eingestellt. Der Finanzplan ist tragbar, die Finanzierung ohne
Neuverschuldung möglich. Das Projekt belastet die Erfolgsrechnung mit Abschreibungen in
der Höhe von jährlich Fr. 8‘000.00 über 10 Jahre nach dem Abschluss.

Der Gemeinderat beantragt:
Der Verpflichtungskredit für die Teilrevision der Ortsplanung in der Höhe von Fr. 80‘000.00
ist zu sprechen.

Traktandum 4
Personalreglement; 2. Teilrevision – Genehmigung

Ausgangslage
Der Kanton Bern hat per 1. Juli 2017 das Gehaltssystem so angepasst, dass Mitarbeitende in
den ersten Berufsjahren eine schnellere Gehaltsentwicklung erfahren und dass die Gehalts-
entwicklung gegen Ende der beruflichen Karriere abflacht (degressiver Gehaltsaufstieg).

Die Gemeinde Krattigen – wie eine Vielzahl anderer Gemeinden – wendet das kantonale
Personalrecht für das Gemeindepersonal aktuell weitgehend an. Die Gemeinde hatte somit
die Wahl zwischen dem bisherigen und dem neuen Modell.

Der Gemeinderat hat sich für das degressive System ausgesprochen und das Personalregle-
ment entsprechend angepasst.

Der Gehaltsaufstieg soll degressiv, aber nicht automatisch erfolgen. Ob und in welchem Aus-
mass ein Aufstieg erfolgt, entscheidet der Gemeinderat.
Gemeindeinformation 2017/2

Weitere Änderungen
Das revidierte Personalreglement sieht neu eine einheitliche Kündigungsfrist von
3 Monaten vor. Bestimmungen zu nicht mehr vorhandenen Funktionen (z.B. im Forst)
wurden aus dem Reglement gestrichen.

Das System der Behördenentschädigung wurde überprüft und präsentiert sich neu wie folgt:

Gemeinderat

a) Tagessitzungen oder Tätigkeiten ausserhalb von Sitzungen Fr. 40.00 pro Stunde
   (Pro Halbtag max. Fr. 160.00 oder pro Tag max. Fr. 250.00)
b) Abendsitzungen Fr. 60.00 pro Sitzung
c) Budget für das Jahresschlussessen Fr. 60.00 pro Person

Kommissionen

d) Tagessitzungen oder Tätigkeiten ausserhalb von Sitzungen Fr. 40.00 pro Stunde
   (Pro Halbtag max. Fr. 160.00 oder pro Tag max. Fr. 250.00)
e) Abendsitzungen Fr. 30.00 pro Sitzung
f) Budget für das Jahresschlussessen Fr. 60.00 pro Person

Die Jahresentschädigungen (Pauschalen) bleiben unverändert.

Kosten
Der Wechsel zum degressiven Gehaltssystem soll kostenneutral erfolgen. Das
Ergebnis der jährlichen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung wird berücksichtigt. Die
revidierten Behördenentschädigungen haben Mehrkosten von rund Fr. 7‘000.00 zur Folge.

Vorprüfung
Es ist keine Vorprüfung erforderlich.

Auflage
Die Teilrevision des Personalreglementes liegt wie im Anzeiger publiziert 30 Tage vor der Ge-
meindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung auf. Die Unterlagen können dort eingese-
hen und bezogen werden.

Der Gemeinderat beantragt:
Die 2. Teilrevision des Personalreglementes ist zu genehmigen. Die Revision tritt per
1. Januar 2018 in Kraft.
Gemeindeinformation 2017/2

Traktandum 5
Wahlen

Ausgangslage
Kathrin Chappatte, seit Januar 2013 Mitglied im Gemeinderat, hat per 31. Dezember 2017
demissioniert. Die Ersatzwahl wurde in den amtlichen Anzeigern vom 25. August und 5. Sep-
tember 2017 ausgeschrieben. Die Stimmberechtigten wurden aufgefordert, Wahlvorschläge
einzureichen.

Innerhalb der Frist sind keine Wahlvorschläge eingegangen.

Gemäss Organisationsreglement ist der Gemeinderat verpflichtet, einen Wahlvorschlag zu
machen und diesen mit der Publikation der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen.

Vorläufig konnte keine Kandidatin oder kein Kandidat für das Mitwirken im Gemeinderat
gefunden werden. Der Gemeinderat lässt den Sitz bis zur nächsten Versammlung vakant und
wird im Frühjahr 2018 den freien Sitz erneut zur Besetzung ausschreiben.

Traktandum 6
Verschiedenes

Unter diesem Traktandum können auch Sie Wünsche, Anregungen und Fragen, welche von
allgemeinem Interesse sind, anbringen.

Persönliche Anliegen teilen Sie bitte direkt dem Gemeinderat oder der Gemeindeverwaltung
mit.

Wir freuen uns, viele interessierte Stimmberechtigte an der Versammlung vom 1. Dezember
2017 begrüssen zu dürfen.

Gemeinderat Krattigen
Gemeindeinformation 2017/2

     Einwohnergemeinde Krattigen HRM2                    Zusammenzug Sachgruppen Erfolgsrechnung 2018

                                                                          Budget 2018                   Budget 2017                 Rechnung 2016
         Bezeichnung                                                   Aufwand          Ertrag       Aufwand          Ertrag       Aufwand        Ertrag

3        Aufwand                                                    4'578'845.00                  4'389'695.00                  4'933'504.59
30       Personalaufwand                                              759'515.00                    768'930.00                  1'018'090.85
31       Sach- und übriger Beriebsaufwand                             896'780.00                    798'990.00                    996'493.89
33       Abschreibungen Verwaltungsvermögen                           192'255.00                    165'380.00                    145'915.00
34       Finanzaufwand                                                 24'225.00                     50'815.00                      9'057.50
35       Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen                  237'860.00                    237'860.00                    212'859.00
36       Transferaufwand                                            2'211'165.00                  2'075'170.00                  2'376'358.00
38       Ausserordentlicher Aufwand                                    84'645.00                    109'150.00
39       Interne Verrechnungen                                        172'400.00                    183'400.00                   174'730.35

4        Ertrag                                                                    4'591'860.00                  4'814'520.00                   4'975'041.29
40       Fiskalertrag                                                              2'686'010.00                  2'517'610.00                   2'668'400.80
41       Regalien und Konzessionen                                                    45'000.00                     45'000.00                      50'620.00
42       Entgelte                                                                    796'275.00                    782'175.00                   1'137'184.39
43       Verschiedene Erträge                                                         49'500.00                    269'500.00                      53'270.00
44       Finanzertrag                                                                168'915.00                    180'150.00                      83'160.00
45       Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen                                38'825.00                     13'300.00                      19'247.30
46       Transferertrag                                                              634'935.00                    622'775.00                     788'428.45
48       Ausserordentlicher Ertrag                                                                                 200'610.00
49       Interne Verrechnungen                                                      172'400.00                     183'400.00                     174'730.35

9        Abschlusskonten                                               19'230.00       6'215.00     439'020.00      14'195.00      68'840.76       27'304.06
90       Abschluss Erfolgsrechnung                                     19'230.00       6'215.00     439'020.00      14'195.00      68'840.76       27'304.06
         Total                                                      4'598'075.00   4'598'075.00   4'828'715.00   4'828'715.00   5'002'345.35    5'002'345.35
Gemeindeinformation 2017/2

     Einwohnergemeinde Krattigen HRM2                             Zusammenzug Erfolgsrechnung 2018

                                                          Budget 2018                           Budget 2017                     Rechnung 2016
    Bezeichnung                                       Aufwand              Ertrag           Aufwand              Ertrag      Aufwand          Ertrag

0   Allgemeine Verwaltung                           738'650.00        124'760.00           729'240.00     122'410.00       739'855.62      180'365.39
    Nettoaufwand                                                      613'890.00                          606'830.00                       559'490.23
    Nettoertrag
1   Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidi    132'710.00        129'250.00           124'765.00     125'250.00       128'058.18       103'263.45
    Nettoaufwand                                                        3'460.00                                                             24'794.73
    Nettoertrag                                                                               485.00
2   Bildung                                        1'009'725.00       349'700.00           907'085.00     329'300.00       937'385.25      333'678.15
    Nettoaufwand                                                      660'025.00                          577'785.00                       603'707.10
    Nettoertrag
3   Kultur, Sport und Freizeit                        80'245.00         21'950.00           71'155.00         23'450.00      79'446.35       21'564.05
    Nettoaufwand                                                        58'295.00                             47'705.00                      57'882.30
    Nettoertrag
4   Gesundheit                                         3'760.00                              3'760.00     200'610.00          2'727.55
    Nettoaufwand                                                         3'760.00                                                             2'727.55
    Nettoertrag                                                                            196'850.00
5   Soziale Sicherheit                              901'750.00          4'200.00           861'310.00       4'200.00      1'081'613.95        4'706.50
    Nettoaufwand                                                      897'550.00                          857'110.00                      1'076'907.45
    Nettoertrag
6   Verkehr und Nachrichtenübermittlung             444'710.00        172'940.00           434'935.00     172'440.00       449'014.50      199'261.65
    Nettoaufwand                                                      271'770.00                          262'495.00                       249'752.85
    Nettoertrag
7   Umweltschutz und Raumordnung                    664'235.00        630'810.00           617'595.00     833'170.00       647'649.55       647'874.55
    Nettoaufwand                                                       33'425.00
    Nettoertrag                                                                            215'575.00                         225.00
8   Volkswirtschaft                                 140'620.00        163'100.00           118'140.00     143'100.00       568'167.25       607'113.80
    Nettoaufwand
    Nettoertrag                                      22'480.00                              24'960.00                       38'946.55
9   Finanzen und Steuern                            481'670.00       3'001'365.00          960'730.00   2'874'785.00       368'427.15     2'904'517.81
    Nettoaufwand
    Nettoertrag                                    2'519'695.00                          1'914'055.00                     2'536'090.66

    Total                                          4'598'075.00      4'598'075.00        4'828'715.00   4'828'715.00      5'002'345.35    5'002'345.35
Gemeindeinformation 2017/2

                             Herzliche Gratulation
             zu diesen hervorragenden Leistungen

Bürgerehrungen 2017
Ehrung erfolgreicher Sportler/innen

Indermühle Beat
Anlass      Masters Weltmeisterschaft
Erfolg      Gewinn der Bronzemedaille im Slalom, 4. Rang im Riesenslalom,
            5. Rang im Super-G (Kat. A2)

Indermühle Markus
Anlass      Masters Weltmeisterschaft
Erfolg      Gewinn der Silbermedaille im Riesenslalom, 7. Rang Super-G (Kat. A1)

Loat Alexandra
Anlass      Berner Kantonalschützenfest 2017
Erfolg      Elite 300m, Festsieger Kat. Sport, 3. Rang

Jugendliche, Schützen Krattigen /
Mäusli Timo, Morgenegg Micha, Reichen Thomas
Anlass      Kantonaler Gruppenmeisterschafts-Final in Köniz vom 19.08.2017
Erfolg      Kantonalmeister Kategorie Jugendliche / Gewinner der Goldmedaille

Jungschützen, Schützen Krattigen /
Büschlen Flavio, Mäusli Timo, Straubhaar Simon, Zeller Philippe
Anlass      Kantonaler Gruppenmeisterschafts-Final in Köniz vom 19.08.2017
Erfolg      Kantonale Jungschützen / Gewinner der Bronzemedaille

Rollhockey Club Wimmis /
Mit dabei aus Krattigen: Maëlle Amherd, Diana Bircher
Anlass      Schweizermeisterschaft
Erfolg      Meistertitel Kat. U-13
Gemeindeinformation 2017/2

                                Herzliche Gratulation
                zu diesen hervorragenden Leistungen

Tanzgruppe Black Soul /
Mit dabei aus Krattigen: Lisa Reichen, Enya Liechti, Akasha Steinmann
Anlass      Kantonale Ausscheidung des Berner School Dance Awards
Erfolg      Gewinner der Kategorie 7. - 9. Klasse
            (am Finale in Basel schlussendlich einen Punkt hinter Bronze)

Ehrung berufliche Erfolge

Lütolf Gregor
Anlass      Internationale Kartografie Ausstellung
Erfolg      3. Rang / andere kartografische Produkte
Gemeindeinformation 2017/2

Information Trinkwasserqualität
Gemeindewasserversorgung
Die Wasserversorgung Krattigen überprüft die Qualität des Trinkwassers im Rahmen der Lebensmit-
telgesetzgebung und der Qualitätssicherung (QS) regelmässig.

Die nachfolgenden Angaben stammen von der Probeentnahme 2017, welche am 12. Juni 2017
erfolgte. Die Auswertung wurde durch das kantonale Laboratorium Bern vorgenommen. Alle Unter-
suchungskriterien entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den empfohlenen Werten. Die
Wasserqualität darf deshalb als einwandfrei bezeichnet werden. Ein Auszug aus den Analysen:

 Untersuchungskriterien      Ergebnis               Einheit        Anforderung für Trinkwasser
                                                                   gemäss TBDV
 Aussehen                    in Ordnung                            unauffällig
 Trübung (90 Grad)           0.2                    NTU            Richtwert: 1.0
 Gesamthärte                 1.55                   mmol/l
 Härtegrad (französische)    15.5                   °f
 Calcium                     54.1                   mg/l
 Magnesium                   5.0                    mg/l
 Natrium                     weniger als 1          mg/l           Höchstwert: 200.0
 Kalium                      weniger als 1          mg/l
 Chlorid                     weniger als 1          mg/l           Höchstwert: 250.0
 Nitrat                      2.8                    mg/l           Höchstwert: 40.0
 Sulfat                      9.3                    mg/l           Höchstwert: 250.0
 Fluorid                     0.04                   mg/l           Höchstwert: 1.50
 Nitrit                      nicht nachweisbar      mg/l           Höchstwert: 0.50
 Ammonium                    nicht nachweisbar      mg/l           Höchstwert: 0.10

Legende: TBDV = Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und
                Duschanlagen

Gesamthärte in französischen Härtegraden (°f) mit der Einteilung in den zugehörigen Härtebereich
für die Waschmitteldosierung gemäss folgender Einstufung:
0 - 15 (weich), 15 – 25 (mittelhart = Krattigen), über 25 (hart).

Kontaktstellen bei Fragen zur Wasserqualität:
André Luginbühl, Brunnenmeister, Tel. 079 652 29 62
Beat Wanzenried, Brunnenmeister Stv., Tel. 079 622 42 16
Gemeindeinformation 2017/2

…damit Glasrecycling rund läuft…

         …keine Entsorgung
  in der Nacht oder am Sonntag…
Gemeindeinformation 2017/2

Neues Phänomen am Himmel
Zivile Drohnen in der Schweiz
Gemäss Bericht des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) dürften sich
bereits mindestens 20‘000 zivile unbemannte Luftfahrzeuge –
respektive Drohnen oder Modellluftfahrzeuge –
am Himmel über der Schweiz bewegen. Die Tendenz ist steigend.

Für die Piloten ist das Fliegen von Drohnen eine schöne Erfahrung.
Umgekehrt bauen sich in der Bevölkerung oft auch Skepsis, Ängste und
Abwehrreflexe auf.

Interessierte finden auf der Website des BAZL häufig gestellte Fragen
und Antworten zum Thema und ein Video mit den wichtigsten Regeln
im Umgang mit Drohnen – was ist ohne Bewilligung möglich, was ist
zum Thema Datenschutz etc. zu beachten?!

     www.bazl.admin.ch
    Sie können den Flyer gerne auch bei der Gemeindeverwaltung beziehen.
Gemeindeinformation 2017/2

Per sofort zu vermieten:
Büro – Praxis – Atelier –Gewerberaum
Dorfstrasse 9, Krattigen

Gewerbefläche im hellen Dachgeschoss mit Aussicht auf den Thunersee und den
Niesen.

Die Liegenschaft befindet sich im Zentrum von Krattigen und in unmittelbarer
Nähe zu einer ÖV-Haltestelle und zum Volg-Laden mit Postagentur.

Zum Raumangebot:
-   100 m² Nutzfläche (Teilnutzung auf Anfrage möglich)
-   moderner Eingang mit elektrischer Türe
-   offen gestalteter Grundriss (Loft) mit 2 separaten Zimmern
-   zweckmässige Teeküche
-   Sanitäre Anlagen
-   Keller / Archiv
-   Balkon mit Sicht auf den Thunersee
-   genügend Aussenparkplätze für Kunden und Personal

Miete:
Auf Anfrage

Kontakt bei Fragen oder für eine Besichtigung:
Gemeindeverwaltung Krattigen,
Telefon 033 654 16 55 oder via info@krattigen.ch
Gemeindeinformation 2017/2

Deckäste & Weihnachtsbäume
Verkaufsinformationen

Verkauf Deckäste
Der Verkauf der Deckäste findet statt:
Samstag, 4. November 2017 von 09.00 bis 11.00 Uhr beim Werkhof

Verkauf Weihnachtsbäume
Bestellungen sind bis am Dienstag, 5. Dezember 2017 bei der
Gemeindeverwaltung Krattigen aufzugeben.

Der Verkauf der Weihnachtsbäume findet statt:
Samstag, 16. Dezember 2017 von 09.00 bis 11.00 Uhr beim Werkhof
Gemeindeinformation 2017/2

Wer ist das neue Gesicht im Wald?

In der Betriebsleitung des Forstbetriebs Thunersee – Suldtal hat ein
Wechsel stattgefunden.

Ich habe am 1. Oktober 2017 die
Leitung des Forstbetriebes übernom-
men. Neben der Betriebsleitung führe
ich auch das Amt des Revierförsters
aus.

Für Fragen und Anliegen rund um den
Wald oder betreffend Bäumen auf
Ihrer Liegenschaft stehe ich Ihnen sehr
gerne zur Verfügung.

Meine Kontaktdaten:

Telefon 033 654 16 56
Email   forst@krattigen.ch
Adresse Dorfplatz 2, 3704 Krattigen

Ich freue mich Sie und Ihren Wald kennen zu lernen.

Florian Kislig
Betriebsleiter / Revierförster
Forstbetrieb Thunersee - Suldtal
Gemeindeinformation 2017/2

Auszug aus Ihrem AHV-Konto / Versicherungsausweis
Individuelles Konto (IK)
Auf dem individuellen Konto werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgut-
schriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen-
oder Invalidenrente dienen. Einkommen des laufenden Jahres sind erst auf dem Kontoaus-
zug des folgenden Jahres vermerkt. Jede AHV-Ausgleichskasse führt ein IK-Konto auf den
Namen der versicherten Person, für die bei dieser Ausgleichskasse jemals ein Einkommen
abgerechnet wurde. Die Nummern der Ausgleichskassen, die für eine versicherte Person ein
AHV-Konto (individuelles Konto) führen, sind unter www.ahv-iv.info oder bei den Ausgleichs-
kassen in Erfahrung zu bringen.
Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der
Versicherungsleistungen.
Was ist zu tun, wenn Sie eine Beitragslücke auf Ihrem IK-Auszug feststellen?
Setzen Sie sich mit der zuständigen Ausgleichskasse in Verbindung. Lohnausweise oder
Lohnabrechnungen sollten nach Möglichkeit vorgewiesen werden können.

AHV-Versicherungsausweis
Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Krankenversicherer
eine Versicherungskarte. Die Informationen dieser Karte sind mit jenen des Versicherungs-
ausweises identisch. Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für
Personen, welche keine Schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (wie
Grenzgänger oder Zuzüger aus dem Ausland). Trotzdem kann jede versicherte Person die
Ausstellung eines Versicherungsausweises verlangen.
Die vollständig ausgefüllte, unterschriebene und mit allen erforderlichen Unterlagen
ergänzte Anmeldung richten Sie:

      als Arbeitnehmer an Ihren Arbeitgeber
      als Selbständigerwerbender oder Nichterwerbstätiger an die für den Beitragsbezug
       zuständige Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle
      in allen übrigen Fällen wenden Sie sich an die kantonale Ausgleichskasse Ihres
       Wohnortes
Das Anmeldeformular für einen Versicherungsausweis finden Sie unter www.ahv-iv.info.
Gemeindeinformation 2017/2

Versicherungsnachweis
Der Versicherungsnachweis bestätigt dem Arbeitnehmer, dass er von seinem Arbeitgeber
bei der zuständigen Ausgleichskasse angemeldet wurde. So hat der Arbeitnehmer die
Gewiss-heit, dass die ausstellende Kasse sein individuelles AHV-Konto führt. Im Laufe des
Berufs-lebens kann es also sein, dass der Versicherte mehrere Versicherungsnachweise von
unterschiedlichen Ausgleichskassen erhält. Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und
Rentner erhalten keinen Versicherungsnachweis.

Auskünfte, Formulare und Merkblätter
AHV-Zweigstelle Krattigen
Dorfplatz 2, 3704 Krattigen, Telefon 033 654 16 55, Fax 033 654 95 55
grossen@krattigen.ch
Siehe auch www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info
Gemeindeinformation 2017/2

Mahlzeitendienst Krattigen -
Sie haben die Wahl

Die Gemeinde unterstützt folgende Angebote:

wöchentliche Lieferung von 6 Menus

Es können pro Woche 6 verschiedene fertig gekochte Menus nach
Hause geliefert werden. Auch Schonkost, Menus für Diabetiker sowie
vegetarische Mahlzeiten sind erhältlich.

Auskunft erteilt:

Maria Ruchti unter 033 654 44 36

tägliche Lieferung frischer Menus

Die Spitex Niesen bietet einen Mahlzeitendienst an. Die Mahlzeit
wird im Chalet Stampach, Aeschi, frisch zubereitet und an ihre
Haustür gebracht.

Auskunft erteilt:

Spitex Niesen unter 033 672 22 37

flexibel und frisch
Gemeindeinformation 2017/2

Mittagstisch Krattigen
Offen für Jung und Alt
„eine starke Sache“      „gemeinsam schmeckt’s besser“   „mein fixer Wochentermin“

Einmal nicht selber kochen und in gemütlicher Gemeinschaft ein
feines Mittagessen geniessen – dies bietet der Mittagstisch Krattigen
im Restaurant Kreuz.

Wann                  jeden Freitag ab 12.30 Uhr

Wo                    Restaurant Kreuz, Spiezstrasse 1, 3704 Krattigen

Preis                 Fr. 15.00 pro Menu inkl. Getränke

Anmeldung             jeweils bis am Mittwochmittag
                      beim Restaurant Kreuz unter 033 654 16 47

Fragen beantworten wir gerne. Melden Sie sich beim Restaurant
Kreuz oder bei der Gemeindeverwaltung Krattigen.

„Ä Guete!“
Gemeindeinformation 2017/2

Aus der Schule geplaudert...

Liebe Krattigerinnen, liebe Krattiger

Mit viel Elan sind wir ins neue Schuljahr 2017/2018 gestartet. Dieses Jahr besuchen
insgesamt 86 Kinder unsere Schule. Es sind dies im Kindergarten: 24 Kinder, in der
1./2. Klasse: 15 Kinder, in der 3./4. Klasse: 26 Kinder und in der 5./6. Klasse: 21
Kinder.

Das Jahresthema heisst „Zirkus“ und wird alle Klassen durch das Schuljahr
begleiten. Mit dem Zirkus Luna, der langjährige Erfahrung im zirkuspädagogischen
und artistischen Bereich hat, führen wir gemeinsam eine Projektwoche durch. Im Juni
2018 werden sie eine Woche lang ihr Zirkuszelt auf unserem Pausenplatz aufge-
schlagen haben. Die Schülerinnen und Schüler werden während dieser Zeit eine
„richtige“ Zirkusvorstellung erarbeiten und ihre Künste an zwei öffentlichen
Vorstellungen zeigen.
Schon heute hoffen wir auf einen grossen Publikumsaufmarsch.

In allen Klassen wurde der Elternabend durchgeführt. Die Klassenteams stellten sich
den Eltern vor und informierten diese über die einzelnen Fächer und allerlei
Wissenswertes rund um das kommende Schuljahr. Eine gute Zusammenarbeit
zwischen Eltern, Schule und Behörde ist uns ein wichtiges Anliegen.

Nachstehend hat jede Klasse einen kurzen Beitrag verfasst, der Ihnen einen Einblick
ins erste Quartal gibt.

Barbara Luginbühl-Sieber
Schulleiterin

Neues aus der 1./2. Klasse

Seit dem Schulstart bearbeiten die Schüler und Schülerinnen der 1. und 2. Klasse im
NMM-Unterricht das Thema „Steine“. So sind die Erst- und Zweitklässler zurzeit mit
grossem Eifer daran Steine zu suchen, ihre Lieblingssteine zu messen, zu wägen
und abzuzeichnen. Sie entdecken Steine in Bauwerken und lernen Steine nach
Kriterien zu unterscheiden und zu benennen. Mit Raspeln, Feilen und Schleifpapier
werden Specksteine bearbeitet. Diese haben bereits tolle Formen angenommen und
können schon bald als Schmuckstücke vorgeführt werden. Mit Steinen lässt sich
aber auch gut spielen! Waren doch Steine die ersten „Spielgeräte“ der Kinder in der
Steinzeit. Diese Steinspiele machen auch heute noch Spass! Das finden jedenfalls
die Erst- und Zweitklässler.
Die Erstklässler sind ausserdem auf der „Buchstabenreise“ und machen mit
Feuereifer erste Lese- und Schreibversuche. In der Mathematik sind die Kinder der
1. Klasse inzwischen Experten im Zahlenraum bis 10. Die Zweitklässler freuen sich
nun auch im Zahlenraum bis 100 rechnen zu dürfen und lern/en viel über das
Alphabet.
Gemeindeinformation 2017/2

Informationen aus dem Kindergarten

                     Meine sehr verehrten Damen und Herren
                       hereinspaziert ins grosse Zirkuszelt
                         erleben Sie unsere Zirkuswelt,
                          die Ihnen ganz sicher gefällt...

In diesem Sinne haben wir mit 24 begeisterungsfähigen Kindern ins neue Schuljahr
gestartet. Von Anfang an begleitete uns das Thema Zirkus, wie ein langer
Zuckerwatten-Faden. Überall blieben Ideen, Bilder, Erlebnisse, Töne, Gerüche,
Zirkustricks, Kunststücke, Zaubertricke und Phantasiebilder hängen, Clowns
erhielten Gesichter, Zirkus-Poströhren entstanden und erste Kunststücke wurden
trainiert.

Wir freuen uns und sind gespannt, was wir in diesem
Zirkusjahr noch alles erleben werden.

Zauberhafte Grüsse aus dem Kindergarten…
Gemeindeinformation 2017/2

Informationen aus der 5./6. Klasse

Das Ideenbüro ist eine Anlaufstelle für Probleme aller Art in einer Schule. Dabei
beraten grössere Kinder die kleineren. Aufgrund ihrer eigenen Erfahrung sind sie
Experten für die Probleme Gleichaltriger oder Jüngerer und finden oft bessere
Lösungen als Erwachsene: Die Kinder schildern den Beratern des Ideenbüros ihr
Problem auf einem Anmeldezettel und werfen diesen dann in einen Briefkasten im
Schulhaus ein. In einer durch die Lehrperson definierten Lektion schauen sich die
Schülerinnen und Schüler des Ideenbüros die Probleme der Kinder an und laden
diese mit einem Einladungszettel ein. Danach beraten die Kinder des Ideenbüros
nach einem bestimmten Verfahren die Kinder und führen dabei Protokoll. Ziel ist es,
dass das zu beratende Kind mit einer neuen Idee oder einer Lösung das Ideenbüro
verlässt.
Das Ideenbüro wurde im Jahre 2002 aus einer Krisensituation heraus ins Leben
gerufen und hat schon diverse Preise gewonnen. So zum Beispiel im Jahre 2004 den
Orange Award von Unicef.
Wie wird / wurde das Ideenbüro in der Schule Krattigen umgesetzt?
In zwei NMM - Doppellektionen kam die Erfinderin des Ideenbüros zu uns in die
5./6. Klasse:
    - In der ersten Doppellektion wurde den Schülerinnen und Schüler das Konzept
       des Ideenbüros erklärt: Mit einem Bewerbungsformular durften sich alle
       Schülerinnen und Schüler als Berater oder Beraterin bewerben. In Form einer
       demokratischen Abstimmung wurde innerhalb der Klasse bestimmt, wer im
       kommenden halben Jahr die Beratungen machen darf. Alle Schülerinnen und
       Schüler fassten für einen bestimmten Termin irgendeinen Auftrag: Briefkasten
       bauen, Logo entwerfen, Plakat entwerfen, Gruppenfoto erstellen etc.
    - In der zweiten Doppellektion wurde dann das Beraten geübt: Alle
       Schülerinnen und Schüler mussten einmal die Rolle des Beraters und einmal
       die Rolle des zu Beratenden einnehmen.
Nach den Herbstferien werden die Klassen über das Vorgehen des Ideenbüros
informiert und: Los geht’s!

Informationen aus der 3./4. Klasse

Dieses Schuljahr besuchen 26 Kinder die 3./4. Klasse in Krattigen. 12 Mädchen und
14 Jungs tragen zu einem bunten Miteinander bei und halten uns Lehrerinnen auf
Trab . Wir werden tatkräftig unterstützt von unserer Seniorin Marlies Schori aus
Unterseen und Frau Thenen, unserer Heilpädagogin.
Zurzeit geht es bei uns sehr indianisch zu und her. Jedes Kind durfte sich einen
Indianernamen geben und kann sich bereits mit ein paar Handzeichen verständigen.
Ob und wie wir uns jedoch als Indianer und Indianerin bewähren werden, zeigt sich
erst Ende Woche, wenn wir eine Nacht im Tipilager in Aeschiried verbracht haben.
Nun freuen wir uns auf unser Abenteuer und die anschliessend wohlverdienten
Herbstferien.

Anita Hämmerli, Karin Zaugg
Gemeindeinformation 2017/2

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Gemeindeinformation 2017/2

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Gemeindeinformation 2017/2

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Gemeindeinformation 2017/2

KERZEN-ZIEHEN
für Gross und Klein

                        Wie im letzten Jahr, führen wir das Kerzenziehen im
                        Rahmen des Vor-Weihnachtsmarktes durch.

                        Kerzenzieh-Zeiten am Vor-Weihnachtsmarkt

                        Samstag     11. November 2017            13:00   18:00
                        Sonntag     12. November 2017            11:00   16:30

                        Mehr Infos zum Markt: www.treffpunktkrattigen.ch

Die                               freuen sich auf Ihren Besuch

Versicherung ist Sache der Teilnehmer

WARTEN AUF DEN SAMICHLOUS
mit Schmutzli und einem Sack voll Überraschungen

Auf seinem Weg durch den Wald macht der Samichlous auch in Krattigen halt.
Er freut sich auf die vielen Versli und Lieder der Kinder!

Bei der Feuerstelle auf Stocken

Mittwoch    6. Dezember 2017      ab 18 Uhr

Die                                offerieren
Gross und Klein einen Schluck warmen Punsch.
Wer will, darf eine Wurst zum selber bräteln
mitnehmen.

Taschenlampe oder Laterne nicht vergessen!

Versicherung ist Sache der Teilnehmer
Gemeindeinformation 2017/2

Wochenplatzbörse Kandertal
Wochenplatzbörse verbindet…

Die Wochenplatzbörse vermittelt Wochenplätze an Jugendliche im
Alter von 13 Jahren bis Schulaustritt. Diese haben so die Möglichkeit,
ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Zudem lernen sie, eine Tätigkeit
zuverlässig, verbindlich und pflichtbewusst auszuüben sowie Verant-
wortung zu übernehmen. Ausserdem verdienen sie etwas Taschen-
geld. Die Wochenplatzbörse vermittelt auch Aufgabenhilfe unter
Jugendlichen. Das ganze Angebot kann kostenlos genutzt werden.

Die Betreuerin der Wochenplatzbörse nimmt mit den Jugendlichen Kontakt auf und vermit-
telt ihnen einen passenden Wochenplatz. Die Jugendlichen kontaktieren anschliessend mit
dem Einverständnis ihrer Eltern ihren Wochenplatz.

Jugendliche, die an einem Wochenplatz interessiert sind, melden sich telefonisch, per E-Mail
oder mit dem Anmeldeformular für Jugendliche bei der Wochenplatzbörse.

Privatpersonen und Firmen, welche einen freien Wochenplatz anzubieten haben, melden
sich telefonisch, per E-Mail oder mit dem Anmeldeformular für Arbeitgeber bei der Wochen-
platzbörse.

Die Anmeldeformulare sowie nähere Informationen zur Wochenplatzbörse Kandertal finden
Sie online unter www.wochenplatzboerse-amtfrutigen.ch.

Wochenplatzbörse Kandertal
3714 Frutigen

079 682 95 45
wochenplatzboerse@bluewin.ch
Montag und Dienstag, 16.15 - 17.30 Uhr

Während den Schulferien ist das Büro
der Wochenplatzbörse geschlossen.
Gemeindeinformation 2017/2

                                                     yogamond
                                                             der Weg zu einem gesunden,
                                                             harmonischen, bewussten Leben

                                              Matinée
                           Yoga der Jahreszeiten

                                   Wann Samstag, 24. März 2018
                                        Samstag, 23. Juni 2018
                                        Samstag, 08. September 2018
                                        Samstag, 22. Dezember 2018

                                   Wo In der Yoga Scheune in Krattigen

                                   Zeit 9.30 bis 11.30 Uhr

                                   Kosten Franken 40.    pro Matinée

Zu sanften, statischen und fliessenden Asanas (Körperübungen) spüren wir
    unseren Körper und schenken ihm Aufmerksamkeit, Harmonie und
        Lebendigkeit. Bei einer inspirierenden Tiefenmeditation der
    entsprechenden Jahreszeit gönnen wir dem Körper und der Seele
                     Ruhe, Entspannung und Heilung.

Nach Anmeldung per Mail bis spätestens 14 Tage vor dem Event erhältst
  Du einen Situationsplan und eine Bestätigung. Die Matinées können
                       einzeln gebucht werden.

                  Sei kreativ, ausgeglichen, vielseitig und einzigartig
                               ich freue mich auf Dich Silvie

 Silvie Reichen
                                                                           Mitglied des
 Alte Gasse 32     033 654 90 14    www.yogamond.ch                         Schweizer          Qualitätslabel
 3704 Krattigen    079 813 86 14    silvie@yogamond.ch                   Yogaverbandes        EMfit-Nr 200408
Gemeindeinformation 2017/2

                                     yogamond
                                                 der Weg zu einem Gesunden,
                                                 ausgeglichen, bewussten Leben

                 Den Puls des eigenen Herzens fühlen.
                   Ruhe im Innern, Ruhe im Äussern.
                  Wieder            lernen, das ist es.

           Hatha Yoga Kurs
           Montagabend                         18.45 bis 20.00 Uhr
           Montagabend                         20.05 bis 21.20 Uhr
           Dienstagmorgen                      08.30 bis 09.45 Uhr
           Dienstagmorgen                      09.50 bis 11.00 Uhr
           Dienstagabend                       18.00 bis 19.15 Uhr
           Dienstagabend                       19.30 bis 20.45 Uhr
           Donnerstagmorgen                    08.30 bis 09.45 Uhr
           Donnerstagmorgen                     09.50 bis 11.00 Uhr
           Freitagmorgen Early Bird             06.00 bis 07.00 Uhr

 Weitere Spezial- und Kinderyogakurse unter www.yogamond.ch

  Yoga hilft uns körperliche und seelische Verspannungen zu lösen, zu Ruhe,
 Gelassenheit und Selbstsicherheit zurückzufinden. Durch die Verbindung von
Atmung, Körperübungen und Konzentration wird die körperliche, seelische und
   geistige Beweglichkeit verbessert. Die Gesundheit wird gefestigt und das
                           Wohlbefinden gesteigert.

     Die Kurse finden in der Yoga-Scheune, Hofacher 4, in Krattigen statt.

     In beständiger Gelassenheit, Beweglichkeit und farbigen Gedanken

                  Silvie Reichen Dipl. Yogalehrerin SYV / EYU
                              silvie@yogamond.ch
                          079 813 86 14 / 033 654 90 14
Gemeindeinformation 2017/2

Krattigen goes Sport Mach mit bleib fit!

Der Turnverein Krattigen bietet Bewegung und Freude für jedes
Alter! Unser Programm ist vielseitig, überzeuge dich selber davon.
Wir freuen uns auf neue Begegnungen.

       ELKI / MUKI                               KITU
          Montag                          1./2. Kindergarten
     08.45 09.45 Uhr                          Montag
     10.00 11.00 Uhr                     16.30 17.30 Uhr

       Jugendriege 1                       Jugendriege 2
         1. 3. Klasse                        4. 7. Klasse
        Dienstag                             Mittwoch
    17.30 19.00 Uhr                      17.30 19.00 Uhr

         Fit & Fun                            Fit & Fun
                                              ab 8. Klasse
         Mittwoch
                                              Freitag
     19.00 20.10 Uhr
                                         20.00 22.00 Uhr

Damit wir das Jugendangebot weiterhin aufrecht halten können,
suchen wir interessierte und engagierte Leiterinnen und Leiter für
unsere Kinder- und Jugendgruppen!

Hast du Lust, zusammen mit anderen Leiterinnen und Leitern im
Turnus von 2 3 Wochen diese spannende Aufgabe zu teilen?
Möchtest du einmal während einer Turnstunde vorbeischauen?
Fühlst du dich angesprochen?

Silvia Luginbühl gibt dir gerne weitere Auskunft
(Tel.-Nr. 033 654 26 56 oder unter info@tvkrattigen.ch)

Nähere Angaben findest du unter www.tvkrattigen.ch
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