Gemeindeinformation 2017 / 2 - Gemeinde Krattigen
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Gemeindeinformation 2017/2 Vorwort Gemeindepräsident Liebe Krattigerinnen Liebe Krattiger Gemeinderat gesucht… Nachdem Kathrin Chappatte per Ende Jahr als Gemeinderätin demissionierte, wurdet ihr, die Bevölkerung von Krattigen, per Ausschreibung aufgefordert, Wahlvorschläge für ihre Nachfolge einzureichen. Da innerhalb der Frist keine Vorschläge eingegangen sind, ist nach Organisationsreg- lement der Gemeinderat verpflichtet, mindestens einen Wahlvorschlag zu machen. Der Gemeinderat hat mit mehreren Personen Kontakt aufgenommen, konnte aber bis zur Publika- tion der Gemeindeversammlung keine Kandidatin oder keinen Kandidaten finden. So wird erst- mals mindestens für ein halbes Jahr ein Sitz im Gemeinderat vakant bleiben. Über 870 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger zählt unsere Gemeinde und ein Sitz im fünf- köpfigen Gemeinderat bleibt unbesetzt, eine bedenkliche, ja fast schon peinliche Tatsache. Die Bevölkerung und nicht der Gemeinderat ist in der Pflicht, geeignete Personen für Wahlen zu finden und vorzuschlagen. Leider ist eine deutliche Entwicklung unserer Gesellschaft zu spüren, die immer weniger Bereit- schaft für Ämter in Vereinen, Kommissionen oder Gemeindebehörden zulässt. Wenn diese Ent- wicklung so weiter geht, wird auch in Krattigen die Gemeindefusion schon sehr bald zum Thema werden. Die Hoffnung bleibt, dass ihr, liebe Bürgerinnen und Bürger, eure Verantwortung und Pflicht wahrnehmt und für die Versammlung vom Frühling 2018 Wahlvorschläge einreichen werdet. Der Schwerpunkt der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember wird so die Genehmigung des Budgets bilden. Weiter werden uns der Kredit zur Teilrevision der Ortsplanung und die Betriebs- beiträge an das Hallenbad beschäftigen. Im Dachgeschoss des erworbenen Wohn- und Geschäftshauses an der Dorfstrasse 9 (Volg), sind nach wie vor freie Räumlichkeiten vorhanden. Kürzlich ist das Planungsbüro von Känel Andreas eingezogen. Der Gemeinderat priorisiert auch die restliche Nutzung für Büroräume, Atelier, Praxis etc. Interessenten melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung. Nun möchte ich Sie alle zur Gemeindeversammlung herzlich einladen und Ihnen für Ihr Interesse am Geschehen in unserem Dorf herzlich danken. Anschliessend an die Versammlung und Bürgerehrungen freut sich der Gemeinderat, Sie alle zum traditionellen gemeinsamen Apéro einzuladen. Abschliessend möchte ich den Kolleginnen und Kollegen, die nebst Job, Familie und Hobbys Zeit finden und zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger in politischen Ämtern und Kommissionen mitwirken und mitarbeiten, herzlich danken. Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen einen tollen Winter, vor allem gute Gesundheit und ein bisschen Ruhe und Erholung in unserer stressreichen Zeit. Christian Kummer Gemeinde- und Gemeinderatspräsident
Gemeindeinformation 2017/2 Impressum Inhaltsverzeichnis - Vorwort Gemeindepräsident Seite 1 - Botschaft für die Gemeindeversammlung Seiten 3 - 15 - Gemeindebeiträge Seiten 16 - 27 - Aus der Schule geplaudert Seiten 28 - 30 - Vereinsnachrichten / Veranstaltungen Seiten 31 - 52 Herausgeber Gemeinderat Krattigen Dorfplatz 2 3704 Krattigen Redaktion Gemeindeverwaltung Krattigen Dorfplatz 2 3704 Krattigen Telefon 033 654 16 55 Email info@krattigen.ch Website www.krattigen.ch Druck Gerber Druck AG Bahnhofstrasse 25 3612 Steffisburg Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe Freitag, 13. April 2018
Gemeindeinformation 2017/2 Botschaft Gemeindeversammlung vom Freitag, 1. Dezember 2017, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Krattigen Traktanden 1. Budget 2018 – Beratung und Beschluss 2. Hallenbad AG Aeschi; Betriebsbeiträge 2018 – 2022 – Beratung und Beschluss 3. Ortsplanung Krattigen; Teilrevision – Genehmigung Verpflichtungskredit 4. Personalreglement, 2. Teilrevision – Beratung und Beschluss 5. Wahlen – Informationen 6. Verschiedenes Aktenauflage Die Unterlagen zu Traktandum 4 liegen ab 31. Oktober 2017 öffentlich auf. Protokoll Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird ab 5. Dezember 2017 während 30 Tagen öffentlich aufliegen. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Rechtsmittel Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungs- statthalteramt Frutigen-Niedersimmental eingereicht werden. Festgestellte Verfahrensmän- gel müssen an der Gemeindeversammlung direkt gerügt werden. Stimmrecht An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am 1. Dezember 2017 das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde angemeldet ist. Bürgerehrung und Apéro Im Anschluss an die Versammlung finden die Bürgerehrungen statt und alle Versammlungs- teilnehmerinnen und -teilnehmer sind zu einem Apéro eingeladen.
Gemeindeinformation 2017/2 Traktandum 1 Budget 2018 – Beratung und Beschluss 1. Allgemeines zum Budget 2018 Das Budget 2018 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt. 2. Auf einen Blick In Kürze: - Das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung schliesst positiv ab - Im Budget sind Mehrwertabschöpfungen in der Höhe von CHF 49‘500.00 eingestellt (betrifft die Rigips AG / die Mehrwertabschöpfung Hubelmatte ist nicht berücksichtigt, da der Abschluss der Planung offen ist) - Die Steueranlage soll unverändert bei 1.65 Einheiten belassen werden - Die Gebührenansätze in den spezialfinanzierten Bereichen wurden für die Budgetierung unverändert belassen. Gestützt auf das Ergebnis der Finanzplanung ist in der Abfallrech- nung eine Gebührensenkung per 01.01.2018 geplant (in der Zuständigkeit des Gemeinde- rates) - Es sind Investitionen von netto CHF 971‘000.00 geplant 3. Wesentliche Abweichungen Nachstehende Zusammenstellung nach Sachgruppen zeigt die wesentlichen Abweichungen des Budgets 2018 zum Vorjahr (Zahlen siehe Seiten 14 und 15). 3.1 Aufwand - Personalaufwand Aufwand liegt unter dem Ergebnis des Budgetjahres 2017. Hauptgründe: Verwaltungsorganisation / Externe Führung der Bauverwaltung mit einem Pensum von rund 15 % (entlastet Lohnaufwand / belastet Honorare). - Sach- und übriger Betriebsaufwand Aufwand liegt über dem Ergebnis des Budgetjahres 2017. Hauptgründe: Externe Führung der Bauverwaltung, Benutzererhöhung Geschäftsverwaltungssoftware, ICT-Beschaffung an der Schule gemäss Lehrplan 21, Schülertransporte an Schulen in Spiez. - Abschreibungen Verwaltungsvermögen Aufwand liegt über dem Ergebnis des Budgetjahres 2017 und setzt sich aus den Abschrei- bungen für das altrechtliche Verwaltungsvermögen nach HRM1 und den Abschreibungen aus den neuen Vermögenswerten aus den Jahren 2016 - 2017 zusammen. - Finanzaufwand Aufwand liegt unter dem Ergebnis des Budgetjahres 2017. Hauptgrund: Kapitalbeschaffung konnte günstiger erfolgen als in der Planung 2017 angenommen.
Gemeindeinformation 2017/2 - Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen Einlagen erfolgen gemäss den speziellen gesetzlichen Bestimmungen. Aufwand gegen- über dem Budgetjahr 2017 unverändert. - Transferaufwand Aufwand liegt über dem Ergebnis des Budgetjahres 2017. Hauptgrund: Höhere Lastenausgleichszahlungen an Kanton und Gemeinden. - ausserordentlicher Aufwand Aufwand liegt unter dem Ergebnis des Budgetjahres 2017 und setzt sich aus den zusätzli- chen Abschreibungen und den geplanten Einlagen in die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen zusammen. - interne Verrechnungen Bei den internen Verrechnungen werden Personal- und Sachaufwand, Zinsen sowie Erträge zwischen den einzelnen Funktionen verrechnet, mit dem Ziel, die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung je Aufgabenbereich beurteilen zu können. Die intern verrechneten Zinsen liegen unter dem Budgetwert 2017 (siehe auch Bemer- kungen zum Finanzaufwand). 3.2 Ertrag - Fiskalertrag Grundlage für die Berechnung bilden die kantonale Finanzplanungshilfe und die Prognose der Steuerverwaltung des Kantons Bern. Folgende Zuwachsraten sind berücksichtigt: Einkommenssteuern, 1 % Vermögenssteuern, 1.5 % - Regalien und Konzessionen Unverändert gegenüber dem Budgetjahr 2017. - Entgelte Ertrag liegt über dem Ergebnis des Budgetjahres 2017. Hauptgrund: Anpassungen im Gebührenbereich gestützt auf das Ergebnis 2016. - Verschiedene Erträge Mehrwertabschöpfung Rigips AG berücksichtigt, Abschöpfung Hubelmatte nicht einge- stellt, da der Abschluss der Planung offen ist. - Finanzertrag Ertrag liegt unter dem Ergebnis des Budgetjahres 2017. Hauptgrund: Anpassungen im Mietertrag gestützt auf die Erfahrungen aus dem ersten Betriebsjahr. - Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen Entnahmen erfolgen gemäss den speziellen gesetzlichen Bestimmungen.
Gemeindeinformation 2017/2 - Transferertrag Ertrag liegt über dem Ergebnis für das Budgetjahr 2017. Hauptgrund: Höhere Schülerbeiträge (abhängig von Schülerzahlen). - Ausserordentlicher Ertrag kein ausserordentlicher Ertrag (2017: Verkaufserlös Pflegeheim Frutigland). - interne Verrechnungen siehe Bemerkungen bei den internen Verrechnungen im Aufwand. - Abschluss Erfolgsrechnung Das Gesamtergebnis weist einen Ertragsüberschuss von Fr. 13‘015.00 aus. 4. Investitionen Im Jahr 2018 sind folgende Investitionen geplant (teilweise liegen die erforderlichen Kredit- beschlüsse noch nicht vor): Allgemeiner Haushalt Gemeindeverwaltung, Serverersatz CHF 25‘000.00 Mehrzweckgebäude, Sanierungen CHF 55‘000.00 Schiessstand, Umrüstung Kugelfang CHF 50‘000.00 Schulhaus, Sanierungen CHF 118‘000.00 Wanderwege, Sanierungen CHF 30‘000.00 Strassenbelagserneuerungen und Erschliessungen CHF 45‘000.00 Strassenverbreiterungen CHF 50‘000.00 Werkhof, Sanierungen CHF 25‘000.00 Ortsplanung, Teilrevision (Anteil 2018) CHF 60‘000.00 Total allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt) CHF 458‘000.00 Spezialfinanzierungen Wasserversorgung Leitungssanierungen CHF 55‘000.00 Ersatz Wasserzähler (2. Etappe) CHF 70‘000.00 Abwasserentsorgung Leitungssanierungen CHF 270‘000.00 Schachtsanierung Mühletal CHF 50‘000.00 GEP-Nachführungen CHF 30‘000.00 Projektbeiträge ARA Thunersee CHF 18‘000.00 Abfall Überdachung Containerstandorte CHF 20‘000.00 Total Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser, Abfall CHF 513‘000.00 Total Gesamthaushalt (netto) CHF 971‘000.00
Gemeindeinformation 2017/2 5. Ergebnis 5.1 Gesamtergebnis Gemeinde Erfolgsrechnung Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF 13‘015.00 Investitionsrechnung Investitionsausgaben CHF 971‘000.00 Investitionseinnahmen CHF 0.00 Ergebnis Investitionsrechnung CHF 971‘000.00 Finanzierungsergebnis Selbstfinanzierung CHF 490‘950.00 Nettoinvestitionen: Ergebnis Investitionsrechnung CHF 971‘000.00 Finanzierungsergebnis CHF -480‘050.00 (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag) 5.2 Ergebnis allgemeiner Haushalt Ergebnis allgemeiner Haushalt CHF 0.00 Kommentar: Ausgeglichenes Ergebnis nach Berücksichtigung der zusätzlichen Abschreibungen nach Art. 84 GV. 5.3 Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser CHF 1‘285.00 Kommentar: Positives Ergebnis. Kein Kommentar notwendig. 5.4 Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser CHF - 6‘215.00 Kommentar: Negatives Ergebnis. Abbau hoher Bestand Spezialfinanzierung Rechnungsaus- gleich Abwasser. 5.5 Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall CHF 17‘945.00 Kommentar: Positives Ergebnis. Gestützt auf den Finanzplan und das Budget ist eine Reduktion der Grundgebühren per 01.01.2018 geplant (im Budget nicht berücksichtigt).
Gemeindeinformation 2017/2 6. Finanzplan 2017 - 2022 Der Finanzplan für die Jahre 2017 – 2022 wurde auf der Basis der Rechnung 2016, der beiden Budgets 2017 und 2018, der Finanzplanungshilfe des Kantons Bern und des Investitionspro- grammes des Gemeinderates erstellt. Es wurde mit einer unveränderten Steueranlage von 1.65 Einheiten gerechnet. Für die Planung wurden die Gebührenansätze in den spezialfinan- zierten Bereichen unverändert belassen. Die Beurteilung des Finanzplanes in Kürze: - Die finanzielle Situation von Krattigen stellt sich insgesamt positiv dar. - Mittel- bis längerfristig kann dank der Ertragssituation der Gemeinde über eine Reduktion der Steueranlage diskutiert werden. Der Rechnungsabschluss 2017 ist abzuwarten. - Die Planung zeigt Handlungsspielraum bei der Abfallrechnung auf. Die Grundgebühren sollen per 01.01.2018 gesenkt werden. 7. Bezug Budget und Finanzplan Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. 8. Antrag Der Gemeinderat beantragt: a) Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.65 Einheiten (wie bisher). b) Genehmigung Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.5 %o des amtlichen Wertes (wie bisher). c) Genehmigung Budget 2018 mit einem Gesamtertragsüberschuss von CHF 13‘015.00. Der Gesamtertragsüberschuss setzt sich wie folgt zusammen: Aufwand Ertrag Gesamthaushalt CHF 4‘578‘845.00 4‘591‘860.00 Ertragsüberschuss CHF 13‘015.00 Allgemeiner Haushalt CHF 3‘844‘765.00 3‘844‘765.00 Ausgeglichen Spezialfinanzierung Wasser CHF 176‘330.00 177‘615.00 Ertragsüberschuss CHF 1‘285.00 Spezialfinanzierung Abwasser CHF 244‘680.00 238‘465.00 Aufwandüberschuss CHF 6‘215.00 Spezialfinanzierung Abfall CHF 140‘670.00 158‘615.00 Ertragsüberschuss CHF 17‘945.00
Gemeindeinformation 2017/2 Traktandum 2 Hallenbad AG Aeschi; Betriebsbeiträge 2018 – 2022 – Beratung und Beschluss Ausgangslage Im Juni 2012 hat die Gemeindeversammlung für die Jahre 2013 – 2017 Betriebsbeiträge an die Hallenbad AG Aeschi in der Höhe von jährlich Fr. 20‘000.00 gesprochen. Sachverhalt Die Hallenbad AG Aeschi hat sich zu einem vorbildlich geführten Betrieb entwickelt. So konnten beispielsweise der Wasserverbrauch und der Personaleinsatz stark optimiert werden. Auf der Ertragsseite konnten die Einnahmen aus der Wasservermietung und dem Bistro wesentlich gesteigert werden. Die Liquidität ist gesichert und die Bilanz gesund. Aber der Betrieb ist infrastrukturlastig und daher kapital- und kostenintensiv. Ohne Beiträge der öffentlichen Hand kann das Bad nicht kostendeckend betrieben werden. Aus diesem Grund soll die Beitragszusicherung um 5 Jahre verlängert werden. Kosten / Finanzierung Der Beitrag von Fr. 20‘000.00 ist im Finanzplan der Gemeinde Krattigen jährlich eingestellt. Der Finanzplan ist tragbar, die Finanzierung ohne Neuverschuldung möglich. Der Gemeinderat beantragt: Genehmigung eines wiederkehrenden Betriebsbeitrages an die Hallenbad AG Aeschi in der Höhe von jährlich Fr. 20‘000.00 ab 2018 bis 2022. Traktandum 3 Ortsplanung Krattigen; Teilrevision – Genehmigung Verpflichtungskredit Ausgangslage Die aktuelle Grundordnung (Baureglement, Zonen- und Schutzzonenplan) stammen aus dem Jahr 2008. Seither sind verschiedene übergeordnete Gesetze in Kraft getreten, die eine Anpassung der Grundordnung erfordern. Für einzelne Anpassungen gelten Fristen, welche die Gemeinden einhalten müssen. Der Planungshorizont für die Siedlungsentwicklung und die Sicherstellung des Baulandbe- darfs beträgt 15 Jahre. Die erforderlichen Arbeiten und Verfahren nehmen bis zur Erreichung der Rechtskraft die Zeit bis 2019 in Anspruch. Handlungsbedarf Folgende Grundlagen und Themen lösen den entsprechenden Handlungsbedarf aus: Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) Seit 2011 ist die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) rechts- kräftig. Die Verordnung hat zum Ziel, die sehr unterschiedlichen Begriffe und Messweisen in der Baugesetzgebung zu vereinheitlichen und damit sowohl Planern, als auch Behörden und Grundeigentümern die Anwendung zu erleichtern. Konkret hat dies zur Folge, dass sämtliche
Gemeindeinformation 2017/2 Masse und Messweisen des bisherigen Baureglements auf ihre Vereinbarkeit mit der BMBV überprüft und allenfalls angepasst werden müssen. Der Kanton Bern hat die Frist für die Umsetzung auf kommunaler Stufe auf 31. Dezember 2020 festgelegt. Für Gemeinden, die am 1. Januar 2021 die baurechtliche Grundordnung nicht angepasst haben, gelten gemäss Art. 34 Abs. 3 BMBV automatisch die Bestimmungen der BMBV. Dies führt faktisch zu einem Baustopp, denn die Verordnung enthält zwar Mess- weisen, jedoch keine Masse. Die Masse müssen zwingend durch die Gemeinden im Baureg- lement festgelegt werden. Gewässerraum Das revidierte Bundesgesetz über den Gewässerschutz verlangt von den Kantonen die Aus- scheidung von Gewässerräumen entlang von oberirdischen, stehenden und fliessenden Ge- wässern. Der Gewässerraum gewährleistet insbesondere den Schutz vor Hochwasser sowie die natür- lichen Funktionen wie zum Beispiel als Lebens- und Erholungsraum. Im Kanton Bern fällt diese Aufgabe den Gemeinden zu, welche die Vorschriften zur Ausschei- dung des Gewässerraumes in der Ortsplanung grundeigentümerverbindlich festlegen müs- sen. Der Bund hat hierzu eine Frist bis 31. Dezember 2018 gesetzt. Strassenabstand (Strassengesetz und Strassenverordnung) Im 2009 sind das Strassengesetz und die Strassenverordnung in Kraft getreten. Die Strassen- abstände richten sich gemäss gültigem Baureglement nach dieser Grundlage. Dabei korrespondieren die bisherigen Begriffe und Abstände nicht mehr mit denjenigen der übergeordneten Gesetzgebung und weisen in der Praxis erhebliche Lücken und Widersprü- che auf, welche bereinigt werden müssen. Teilrevision der kantonalen Baugesetzgebung Das revidierte kantonale Baugesetz ist am 1. April 2017 in Kraft getreten. Die Gemeinden sind neu verpflichtet, folgende Elemente und Themen zu prüfen und in die Grundordnung zu integrieren: - Ermittlung des 15-jährigen Baulandbedarfs auf der Grundlage des neuen kantonalen Richtplanes - Überprüfung der unbebauten Bauzonen - Förderung und Sicherung der Verfügbarkeit von Bauland - Potenzialabschätzung der Siedlungsentwicklung nach Innen - Regelungen zum Ausgleich des Planungsmehrwertes mit einem Reglement - Besonderer Landschaftsschutz - Steuerung Zweitwohnungsbau
Gemeindeinformation 2017/2 Vorgehen, Planungsablauf, Termine Auswahl Ortsplaner August 2017 Aufgabe erkennen, Grundlagen beschaffen 4. Quartal 2017 Kreditbeschluss GV Dezember 2017 Planungsarbeiten und Entwurf Planungsinstrumente 1. + 2. Quartal 2018 Mitwirkungsauflage 3. Quartal 2018 Vorprüfung Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) 4. Quartal 2018 öffentliche Auflage und Einspracheverhandlungen 1. Quartal 2019 Beschluss GV und Genehmigung AGR 2. Quartal 2019 Kosten / Finanzierung Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Ortsplaner CHF 50‘000.00 Projektaufwand Gemeinde CHF 22‘000.00 Reserven CHF 8‘000.00 TOTAL CHF 80‘000.00 Das Projekt ist im Finanzplan eingestellt. Der Finanzplan ist tragbar, die Finanzierung ohne Neuverschuldung möglich. Das Projekt belastet die Erfolgsrechnung mit Abschreibungen in der Höhe von jährlich Fr. 8‘000.00 über 10 Jahre nach dem Abschluss. Der Gemeinderat beantragt: Der Verpflichtungskredit für die Teilrevision der Ortsplanung in der Höhe von Fr. 80‘000.00 ist zu sprechen. Traktandum 4 Personalreglement; 2. Teilrevision – Genehmigung Ausgangslage Der Kanton Bern hat per 1. Juli 2017 das Gehaltssystem so angepasst, dass Mitarbeitende in den ersten Berufsjahren eine schnellere Gehaltsentwicklung erfahren und dass die Gehalts- entwicklung gegen Ende der beruflichen Karriere abflacht (degressiver Gehaltsaufstieg). Die Gemeinde Krattigen – wie eine Vielzahl anderer Gemeinden – wendet das kantonale Personalrecht für das Gemeindepersonal aktuell weitgehend an. Die Gemeinde hatte somit die Wahl zwischen dem bisherigen und dem neuen Modell. Der Gemeinderat hat sich für das degressive System ausgesprochen und das Personalregle- ment entsprechend angepasst. Der Gehaltsaufstieg soll degressiv, aber nicht automatisch erfolgen. Ob und in welchem Aus- mass ein Aufstieg erfolgt, entscheidet der Gemeinderat.
Gemeindeinformation 2017/2 Weitere Änderungen Das revidierte Personalreglement sieht neu eine einheitliche Kündigungsfrist von 3 Monaten vor. Bestimmungen zu nicht mehr vorhandenen Funktionen (z.B. im Forst) wurden aus dem Reglement gestrichen. Das System der Behördenentschädigung wurde überprüft und präsentiert sich neu wie folgt: Gemeinderat a) Tagessitzungen oder Tätigkeiten ausserhalb von Sitzungen Fr. 40.00 pro Stunde (Pro Halbtag max. Fr. 160.00 oder pro Tag max. Fr. 250.00) b) Abendsitzungen Fr. 60.00 pro Sitzung c) Budget für das Jahresschlussessen Fr. 60.00 pro Person Kommissionen d) Tagessitzungen oder Tätigkeiten ausserhalb von Sitzungen Fr. 40.00 pro Stunde (Pro Halbtag max. Fr. 160.00 oder pro Tag max. Fr. 250.00) e) Abendsitzungen Fr. 30.00 pro Sitzung f) Budget für das Jahresschlussessen Fr. 60.00 pro Person Die Jahresentschädigungen (Pauschalen) bleiben unverändert. Kosten Der Wechsel zum degressiven Gehaltssystem soll kostenneutral erfolgen. Das Ergebnis der jährlichen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung wird berücksichtigt. Die revidierten Behördenentschädigungen haben Mehrkosten von rund Fr. 7‘000.00 zur Folge. Vorprüfung Es ist keine Vorprüfung erforderlich. Auflage Die Teilrevision des Personalreglementes liegt wie im Anzeiger publiziert 30 Tage vor der Ge- meindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung auf. Die Unterlagen können dort eingese- hen und bezogen werden. Der Gemeinderat beantragt: Die 2. Teilrevision des Personalreglementes ist zu genehmigen. Die Revision tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.
Gemeindeinformation 2017/2 Traktandum 5 Wahlen Ausgangslage Kathrin Chappatte, seit Januar 2013 Mitglied im Gemeinderat, hat per 31. Dezember 2017 demissioniert. Die Ersatzwahl wurde in den amtlichen Anzeigern vom 25. August und 5. Sep- tember 2017 ausgeschrieben. Die Stimmberechtigten wurden aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Innerhalb der Frist sind keine Wahlvorschläge eingegangen. Gemäss Organisationsreglement ist der Gemeinderat verpflichtet, einen Wahlvorschlag zu machen und diesen mit der Publikation der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen. Vorläufig konnte keine Kandidatin oder kein Kandidat für das Mitwirken im Gemeinderat gefunden werden. Der Gemeinderat lässt den Sitz bis zur nächsten Versammlung vakant und wird im Frühjahr 2018 den freien Sitz erneut zur Besetzung ausschreiben. Traktandum 6 Verschiedenes Unter diesem Traktandum können auch Sie Wünsche, Anregungen und Fragen, welche von allgemeinem Interesse sind, anbringen. Persönliche Anliegen teilen Sie bitte direkt dem Gemeinderat oder der Gemeindeverwaltung mit. Wir freuen uns, viele interessierte Stimmberechtigte an der Versammlung vom 1. Dezember 2017 begrüssen zu dürfen. Gemeinderat Krattigen
Gemeindeinformation 2017/2 Einwohnergemeinde Krattigen HRM2 Zusammenzug Sachgruppen Erfolgsrechnung 2018 Budget 2018 Budget 2017 Rechnung 2016 Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 3 Aufwand 4'578'845.00 4'389'695.00 4'933'504.59 30 Personalaufwand 759'515.00 768'930.00 1'018'090.85 31 Sach- und übriger Beriebsaufwand 896'780.00 798'990.00 996'493.89 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 192'255.00 165'380.00 145'915.00 34 Finanzaufwand 24'225.00 50'815.00 9'057.50 35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 237'860.00 237'860.00 212'859.00 36 Transferaufwand 2'211'165.00 2'075'170.00 2'376'358.00 38 Ausserordentlicher Aufwand 84'645.00 109'150.00 39 Interne Verrechnungen 172'400.00 183'400.00 174'730.35 4 Ertrag 4'591'860.00 4'814'520.00 4'975'041.29 40 Fiskalertrag 2'686'010.00 2'517'610.00 2'668'400.80 41 Regalien und Konzessionen 45'000.00 45'000.00 50'620.00 42 Entgelte 796'275.00 782'175.00 1'137'184.39 43 Verschiedene Erträge 49'500.00 269'500.00 53'270.00 44 Finanzertrag 168'915.00 180'150.00 83'160.00 45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 38'825.00 13'300.00 19'247.30 46 Transferertrag 634'935.00 622'775.00 788'428.45 48 Ausserordentlicher Ertrag 200'610.00 49 Interne Verrechnungen 172'400.00 183'400.00 174'730.35 9 Abschlusskonten 19'230.00 6'215.00 439'020.00 14'195.00 68'840.76 27'304.06 90 Abschluss Erfolgsrechnung 19'230.00 6'215.00 439'020.00 14'195.00 68'840.76 27'304.06 Total 4'598'075.00 4'598'075.00 4'828'715.00 4'828'715.00 5'002'345.35 5'002'345.35
Gemeindeinformation 2017/2 Einwohnergemeinde Krattigen HRM2 Zusammenzug Erfolgsrechnung 2018 Budget 2018 Budget 2017 Rechnung 2016 Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 738'650.00 124'760.00 729'240.00 122'410.00 739'855.62 180'365.39 Nettoaufwand 613'890.00 606'830.00 559'490.23 Nettoertrag 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidi 132'710.00 129'250.00 124'765.00 125'250.00 128'058.18 103'263.45 Nettoaufwand 3'460.00 24'794.73 Nettoertrag 485.00 2 Bildung 1'009'725.00 349'700.00 907'085.00 329'300.00 937'385.25 333'678.15 Nettoaufwand 660'025.00 577'785.00 603'707.10 Nettoertrag 3 Kultur, Sport und Freizeit 80'245.00 21'950.00 71'155.00 23'450.00 79'446.35 21'564.05 Nettoaufwand 58'295.00 47'705.00 57'882.30 Nettoertrag 4 Gesundheit 3'760.00 3'760.00 200'610.00 2'727.55 Nettoaufwand 3'760.00 2'727.55 Nettoertrag 196'850.00 5 Soziale Sicherheit 901'750.00 4'200.00 861'310.00 4'200.00 1'081'613.95 4'706.50 Nettoaufwand 897'550.00 857'110.00 1'076'907.45 Nettoertrag 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 444'710.00 172'940.00 434'935.00 172'440.00 449'014.50 199'261.65 Nettoaufwand 271'770.00 262'495.00 249'752.85 Nettoertrag 7 Umweltschutz und Raumordnung 664'235.00 630'810.00 617'595.00 833'170.00 647'649.55 647'874.55 Nettoaufwand 33'425.00 Nettoertrag 215'575.00 225.00 8 Volkswirtschaft 140'620.00 163'100.00 118'140.00 143'100.00 568'167.25 607'113.80 Nettoaufwand Nettoertrag 22'480.00 24'960.00 38'946.55 9 Finanzen und Steuern 481'670.00 3'001'365.00 960'730.00 2'874'785.00 368'427.15 2'904'517.81 Nettoaufwand Nettoertrag 2'519'695.00 1'914'055.00 2'536'090.66 Total 4'598'075.00 4'598'075.00 4'828'715.00 4'828'715.00 5'002'345.35 5'002'345.35
Gemeindeinformation 2017/2 Herzliche Gratulation zu diesen hervorragenden Leistungen Bürgerehrungen 2017 Ehrung erfolgreicher Sportler/innen Indermühle Beat Anlass Masters Weltmeisterschaft Erfolg Gewinn der Bronzemedaille im Slalom, 4. Rang im Riesenslalom, 5. Rang im Super-G (Kat. A2) Indermühle Markus Anlass Masters Weltmeisterschaft Erfolg Gewinn der Silbermedaille im Riesenslalom, 7. Rang Super-G (Kat. A1) Loat Alexandra Anlass Berner Kantonalschützenfest 2017 Erfolg Elite 300m, Festsieger Kat. Sport, 3. Rang Jugendliche, Schützen Krattigen / Mäusli Timo, Morgenegg Micha, Reichen Thomas Anlass Kantonaler Gruppenmeisterschafts-Final in Köniz vom 19.08.2017 Erfolg Kantonalmeister Kategorie Jugendliche / Gewinner der Goldmedaille Jungschützen, Schützen Krattigen / Büschlen Flavio, Mäusli Timo, Straubhaar Simon, Zeller Philippe Anlass Kantonaler Gruppenmeisterschafts-Final in Köniz vom 19.08.2017 Erfolg Kantonale Jungschützen / Gewinner der Bronzemedaille Rollhockey Club Wimmis / Mit dabei aus Krattigen: Maëlle Amherd, Diana Bircher Anlass Schweizermeisterschaft Erfolg Meistertitel Kat. U-13
Gemeindeinformation 2017/2 Herzliche Gratulation zu diesen hervorragenden Leistungen Tanzgruppe Black Soul / Mit dabei aus Krattigen: Lisa Reichen, Enya Liechti, Akasha Steinmann Anlass Kantonale Ausscheidung des Berner School Dance Awards Erfolg Gewinner der Kategorie 7. - 9. Klasse (am Finale in Basel schlussendlich einen Punkt hinter Bronze) Ehrung berufliche Erfolge Lütolf Gregor Anlass Internationale Kartografie Ausstellung Erfolg 3. Rang / andere kartografische Produkte
Gemeindeinformation 2017/2 Information Trinkwasserqualität Gemeindewasserversorgung Die Wasserversorgung Krattigen überprüft die Qualität des Trinkwassers im Rahmen der Lebensmit- telgesetzgebung und der Qualitätssicherung (QS) regelmässig. Die nachfolgenden Angaben stammen von der Probeentnahme 2017, welche am 12. Juni 2017 erfolgte. Die Auswertung wurde durch das kantonale Laboratorium Bern vorgenommen. Alle Unter- suchungskriterien entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den empfohlenen Werten. Die Wasserqualität darf deshalb als einwandfrei bezeichnet werden. Ein Auszug aus den Analysen: Untersuchungskriterien Ergebnis Einheit Anforderung für Trinkwasser gemäss TBDV Aussehen in Ordnung unauffällig Trübung (90 Grad) 0.2 NTU Richtwert: 1.0 Gesamthärte 1.55 mmol/l Härtegrad (französische) 15.5 °f Calcium 54.1 mg/l Magnesium 5.0 mg/l Natrium weniger als 1 mg/l Höchstwert: 200.0 Kalium weniger als 1 mg/l Chlorid weniger als 1 mg/l Höchstwert: 250.0 Nitrat 2.8 mg/l Höchstwert: 40.0 Sulfat 9.3 mg/l Höchstwert: 250.0 Fluorid 0.04 mg/l Höchstwert: 1.50 Nitrit nicht nachweisbar mg/l Höchstwert: 0.50 Ammonium nicht nachweisbar mg/l Höchstwert: 0.10 Legende: TBDV = Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen Gesamthärte in französischen Härtegraden (°f) mit der Einteilung in den zugehörigen Härtebereich für die Waschmitteldosierung gemäss folgender Einstufung: 0 - 15 (weich), 15 – 25 (mittelhart = Krattigen), über 25 (hart). Kontaktstellen bei Fragen zur Wasserqualität: André Luginbühl, Brunnenmeister, Tel. 079 652 29 62 Beat Wanzenried, Brunnenmeister Stv., Tel. 079 622 42 16
Gemeindeinformation 2017/2 …damit Glasrecycling rund läuft… …keine Entsorgung in der Nacht oder am Sonntag…
Gemeindeinformation 2017/2 Neues Phänomen am Himmel Zivile Drohnen in der Schweiz Gemäss Bericht des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) dürften sich bereits mindestens 20‘000 zivile unbemannte Luftfahrzeuge – respektive Drohnen oder Modellluftfahrzeuge – am Himmel über der Schweiz bewegen. Die Tendenz ist steigend. Für die Piloten ist das Fliegen von Drohnen eine schöne Erfahrung. Umgekehrt bauen sich in der Bevölkerung oft auch Skepsis, Ängste und Abwehrreflexe auf. Interessierte finden auf der Website des BAZL häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema und ein Video mit den wichtigsten Regeln im Umgang mit Drohnen – was ist ohne Bewilligung möglich, was ist zum Thema Datenschutz etc. zu beachten?! www.bazl.admin.ch Sie können den Flyer gerne auch bei der Gemeindeverwaltung beziehen.
Gemeindeinformation 2017/2 Per sofort zu vermieten: Büro – Praxis – Atelier –Gewerberaum Dorfstrasse 9, Krattigen Gewerbefläche im hellen Dachgeschoss mit Aussicht auf den Thunersee und den Niesen. Die Liegenschaft befindet sich im Zentrum von Krattigen und in unmittelbarer Nähe zu einer ÖV-Haltestelle und zum Volg-Laden mit Postagentur. Zum Raumangebot: - 100 m² Nutzfläche (Teilnutzung auf Anfrage möglich) - moderner Eingang mit elektrischer Türe - offen gestalteter Grundriss (Loft) mit 2 separaten Zimmern - zweckmässige Teeküche - Sanitäre Anlagen - Keller / Archiv - Balkon mit Sicht auf den Thunersee - genügend Aussenparkplätze für Kunden und Personal Miete: Auf Anfrage Kontakt bei Fragen oder für eine Besichtigung: Gemeindeverwaltung Krattigen, Telefon 033 654 16 55 oder via info@krattigen.ch
Gemeindeinformation 2017/2 Deckäste & Weihnachtsbäume Verkaufsinformationen Verkauf Deckäste Der Verkauf der Deckäste findet statt: Samstag, 4. November 2017 von 09.00 bis 11.00 Uhr beim Werkhof Verkauf Weihnachtsbäume Bestellungen sind bis am Dienstag, 5. Dezember 2017 bei der Gemeindeverwaltung Krattigen aufzugeben. Der Verkauf der Weihnachtsbäume findet statt: Samstag, 16. Dezember 2017 von 09.00 bis 11.00 Uhr beim Werkhof
Gemeindeinformation 2017/2 Wer ist das neue Gesicht im Wald? In der Betriebsleitung des Forstbetriebs Thunersee – Suldtal hat ein Wechsel stattgefunden. Ich habe am 1. Oktober 2017 die Leitung des Forstbetriebes übernom- men. Neben der Betriebsleitung führe ich auch das Amt des Revierförsters aus. Für Fragen und Anliegen rund um den Wald oder betreffend Bäumen auf Ihrer Liegenschaft stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Meine Kontaktdaten: Telefon 033 654 16 56 Email forst@krattigen.ch Adresse Dorfplatz 2, 3704 Krattigen Ich freue mich Sie und Ihren Wald kennen zu lernen. Florian Kislig Betriebsleiter / Revierförster Forstbetrieb Thunersee - Suldtal
Gemeindeinformation 2017/2 Auszug aus Ihrem AHV-Konto / Versicherungsausweis Individuelles Konto (IK) Auf dem individuellen Konto werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgut- schriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Einkommen des laufenden Jahres sind erst auf dem Kontoaus- zug des folgenden Jahres vermerkt. Jede AHV-Ausgleichskasse führt ein IK-Konto auf den Namen der versicherten Person, für die bei dieser Ausgleichskasse jemals ein Einkommen abgerechnet wurde. Die Nummern der Ausgleichskassen, die für eine versicherte Person ein AHV-Konto (individuelles Konto) führen, sind unter www.ahv-iv.info oder bei den Ausgleichs- kassen in Erfahrung zu bringen. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen. Was ist zu tun, wenn Sie eine Beitragslücke auf Ihrem IK-Auszug feststellen? Setzen Sie sich mit der zuständigen Ausgleichskasse in Verbindung. Lohnausweise oder Lohnabrechnungen sollten nach Möglichkeit vorgewiesen werden können. AHV-Versicherungsausweis Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Krankenversicherer eine Versicherungskarte. Die Informationen dieser Karte sind mit jenen des Versicherungs- ausweises identisch. Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine Schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (wie Grenzgänger oder Zuzüger aus dem Ausland). Trotzdem kann jede versicherte Person die Ausstellung eines Versicherungsausweises verlangen. Die vollständig ausgefüllte, unterschriebene und mit allen erforderlichen Unterlagen ergänzte Anmeldung richten Sie: als Arbeitnehmer an Ihren Arbeitgeber als Selbständigerwerbender oder Nichterwerbstätiger an die für den Beitragsbezug zuständige Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle in allen übrigen Fällen wenden Sie sich an die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnortes Das Anmeldeformular für einen Versicherungsausweis finden Sie unter www.ahv-iv.info.
Gemeindeinformation 2017/2 Versicherungsnachweis Der Versicherungsnachweis bestätigt dem Arbeitnehmer, dass er von seinem Arbeitgeber bei der zuständigen Ausgleichskasse angemeldet wurde. So hat der Arbeitnehmer die Gewiss-heit, dass die ausstellende Kasse sein individuelles AHV-Konto führt. Im Laufe des Berufs-lebens kann es also sein, dass der Versicherte mehrere Versicherungsnachweise von unterschiedlichen Ausgleichskassen erhält. Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Rentner erhalten keinen Versicherungsnachweis. Auskünfte, Formulare und Merkblätter AHV-Zweigstelle Krattigen Dorfplatz 2, 3704 Krattigen, Telefon 033 654 16 55, Fax 033 654 95 55 grossen@krattigen.ch Siehe auch www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info
Gemeindeinformation 2017/2 Mahlzeitendienst Krattigen - Sie haben die Wahl Die Gemeinde unterstützt folgende Angebote: wöchentliche Lieferung von 6 Menus Es können pro Woche 6 verschiedene fertig gekochte Menus nach Hause geliefert werden. Auch Schonkost, Menus für Diabetiker sowie vegetarische Mahlzeiten sind erhältlich. Auskunft erteilt: Maria Ruchti unter 033 654 44 36 tägliche Lieferung frischer Menus Die Spitex Niesen bietet einen Mahlzeitendienst an. Die Mahlzeit wird im Chalet Stampach, Aeschi, frisch zubereitet und an ihre Haustür gebracht. Auskunft erteilt: Spitex Niesen unter 033 672 22 37 flexibel und frisch
Gemeindeinformation 2017/2 Mittagstisch Krattigen Offen für Jung und Alt „eine starke Sache“ „gemeinsam schmeckt’s besser“ „mein fixer Wochentermin“ Einmal nicht selber kochen und in gemütlicher Gemeinschaft ein feines Mittagessen geniessen – dies bietet der Mittagstisch Krattigen im Restaurant Kreuz. Wann jeden Freitag ab 12.30 Uhr Wo Restaurant Kreuz, Spiezstrasse 1, 3704 Krattigen Preis Fr. 15.00 pro Menu inkl. Getränke Anmeldung jeweils bis am Mittwochmittag beim Restaurant Kreuz unter 033 654 16 47 Fragen beantworten wir gerne. Melden Sie sich beim Restaurant Kreuz oder bei der Gemeindeverwaltung Krattigen. „Ä Guete!“
Gemeindeinformation 2017/2 Aus der Schule geplaudert... Liebe Krattigerinnen, liebe Krattiger Mit viel Elan sind wir ins neue Schuljahr 2017/2018 gestartet. Dieses Jahr besuchen insgesamt 86 Kinder unsere Schule. Es sind dies im Kindergarten: 24 Kinder, in der 1./2. Klasse: 15 Kinder, in der 3./4. Klasse: 26 Kinder und in der 5./6. Klasse: 21 Kinder. Das Jahresthema heisst „Zirkus“ und wird alle Klassen durch das Schuljahr begleiten. Mit dem Zirkus Luna, der langjährige Erfahrung im zirkuspädagogischen und artistischen Bereich hat, führen wir gemeinsam eine Projektwoche durch. Im Juni 2018 werden sie eine Woche lang ihr Zirkuszelt auf unserem Pausenplatz aufge- schlagen haben. Die Schülerinnen und Schüler werden während dieser Zeit eine „richtige“ Zirkusvorstellung erarbeiten und ihre Künste an zwei öffentlichen Vorstellungen zeigen. Schon heute hoffen wir auf einen grossen Publikumsaufmarsch. In allen Klassen wurde der Elternabend durchgeführt. Die Klassenteams stellten sich den Eltern vor und informierten diese über die einzelnen Fächer und allerlei Wissenswertes rund um das kommende Schuljahr. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule und Behörde ist uns ein wichtiges Anliegen. Nachstehend hat jede Klasse einen kurzen Beitrag verfasst, der Ihnen einen Einblick ins erste Quartal gibt. Barbara Luginbühl-Sieber Schulleiterin Neues aus der 1./2. Klasse Seit dem Schulstart bearbeiten die Schüler und Schülerinnen der 1. und 2. Klasse im NMM-Unterricht das Thema „Steine“. So sind die Erst- und Zweitklässler zurzeit mit grossem Eifer daran Steine zu suchen, ihre Lieblingssteine zu messen, zu wägen und abzuzeichnen. Sie entdecken Steine in Bauwerken und lernen Steine nach Kriterien zu unterscheiden und zu benennen. Mit Raspeln, Feilen und Schleifpapier werden Specksteine bearbeitet. Diese haben bereits tolle Formen angenommen und können schon bald als Schmuckstücke vorgeführt werden. Mit Steinen lässt sich aber auch gut spielen! Waren doch Steine die ersten „Spielgeräte“ der Kinder in der Steinzeit. Diese Steinspiele machen auch heute noch Spass! Das finden jedenfalls die Erst- und Zweitklässler. Die Erstklässler sind ausserdem auf der „Buchstabenreise“ und machen mit Feuereifer erste Lese- und Schreibversuche. In der Mathematik sind die Kinder der 1. Klasse inzwischen Experten im Zahlenraum bis 10. Die Zweitklässler freuen sich nun auch im Zahlenraum bis 100 rechnen zu dürfen und lern/en viel über das Alphabet.
Gemeindeinformation 2017/2 Informationen aus dem Kindergarten Meine sehr verehrten Damen und Herren hereinspaziert ins grosse Zirkuszelt erleben Sie unsere Zirkuswelt, die Ihnen ganz sicher gefällt... In diesem Sinne haben wir mit 24 begeisterungsfähigen Kindern ins neue Schuljahr gestartet. Von Anfang an begleitete uns das Thema Zirkus, wie ein langer Zuckerwatten-Faden. Überall blieben Ideen, Bilder, Erlebnisse, Töne, Gerüche, Zirkustricks, Kunststücke, Zaubertricke und Phantasiebilder hängen, Clowns erhielten Gesichter, Zirkus-Poströhren entstanden und erste Kunststücke wurden trainiert. Wir freuen uns und sind gespannt, was wir in diesem Zirkusjahr noch alles erleben werden. Zauberhafte Grüsse aus dem Kindergarten…
Gemeindeinformation 2017/2 Informationen aus der 5./6. Klasse Das Ideenbüro ist eine Anlaufstelle für Probleme aller Art in einer Schule. Dabei beraten grössere Kinder die kleineren. Aufgrund ihrer eigenen Erfahrung sind sie Experten für die Probleme Gleichaltriger oder Jüngerer und finden oft bessere Lösungen als Erwachsene: Die Kinder schildern den Beratern des Ideenbüros ihr Problem auf einem Anmeldezettel und werfen diesen dann in einen Briefkasten im Schulhaus ein. In einer durch die Lehrperson definierten Lektion schauen sich die Schülerinnen und Schüler des Ideenbüros die Probleme der Kinder an und laden diese mit einem Einladungszettel ein. Danach beraten die Kinder des Ideenbüros nach einem bestimmten Verfahren die Kinder und führen dabei Protokoll. Ziel ist es, dass das zu beratende Kind mit einer neuen Idee oder einer Lösung das Ideenbüro verlässt. Das Ideenbüro wurde im Jahre 2002 aus einer Krisensituation heraus ins Leben gerufen und hat schon diverse Preise gewonnen. So zum Beispiel im Jahre 2004 den Orange Award von Unicef. Wie wird / wurde das Ideenbüro in der Schule Krattigen umgesetzt? In zwei NMM - Doppellektionen kam die Erfinderin des Ideenbüros zu uns in die 5./6. Klasse: - In der ersten Doppellektion wurde den Schülerinnen und Schüler das Konzept des Ideenbüros erklärt: Mit einem Bewerbungsformular durften sich alle Schülerinnen und Schüler als Berater oder Beraterin bewerben. In Form einer demokratischen Abstimmung wurde innerhalb der Klasse bestimmt, wer im kommenden halben Jahr die Beratungen machen darf. Alle Schülerinnen und Schüler fassten für einen bestimmten Termin irgendeinen Auftrag: Briefkasten bauen, Logo entwerfen, Plakat entwerfen, Gruppenfoto erstellen etc. - In der zweiten Doppellektion wurde dann das Beraten geübt: Alle Schülerinnen und Schüler mussten einmal die Rolle des Beraters und einmal die Rolle des zu Beratenden einnehmen. Nach den Herbstferien werden die Klassen über das Vorgehen des Ideenbüros informiert und: Los geht’s! Informationen aus der 3./4. Klasse Dieses Schuljahr besuchen 26 Kinder die 3./4. Klasse in Krattigen. 12 Mädchen und 14 Jungs tragen zu einem bunten Miteinander bei und halten uns Lehrerinnen auf Trab . Wir werden tatkräftig unterstützt von unserer Seniorin Marlies Schori aus Unterseen und Frau Thenen, unserer Heilpädagogin. Zurzeit geht es bei uns sehr indianisch zu und her. Jedes Kind durfte sich einen Indianernamen geben und kann sich bereits mit ein paar Handzeichen verständigen. Ob und wie wir uns jedoch als Indianer und Indianerin bewähren werden, zeigt sich erst Ende Woche, wenn wir eine Nacht im Tipilager in Aeschiried verbracht haben. Nun freuen wir uns auf unser Abenteuer und die anschliessend wohlverdienten Herbstferien. Anita Hämmerli, Karin Zaugg
Gemeindeinformation 2017/2
Gemeindeinformation 2017/2
Gemeindeinformation 2017/2
Gemeindeinformation 2017/2 KERZEN-ZIEHEN für Gross und Klein Wie im letzten Jahr, führen wir das Kerzenziehen im Rahmen des Vor-Weihnachtsmarktes durch. Kerzenzieh-Zeiten am Vor-Weihnachtsmarkt Samstag 11. November 2017 13:00 18:00 Sonntag 12. November 2017 11:00 16:30 Mehr Infos zum Markt: www.treffpunktkrattigen.ch Die freuen sich auf Ihren Besuch Versicherung ist Sache der Teilnehmer WARTEN AUF DEN SAMICHLOUS mit Schmutzli und einem Sack voll Überraschungen Auf seinem Weg durch den Wald macht der Samichlous auch in Krattigen halt. Er freut sich auf die vielen Versli und Lieder der Kinder! Bei der Feuerstelle auf Stocken Mittwoch 6. Dezember 2017 ab 18 Uhr Die offerieren Gross und Klein einen Schluck warmen Punsch. Wer will, darf eine Wurst zum selber bräteln mitnehmen. Taschenlampe oder Laterne nicht vergessen! Versicherung ist Sache der Teilnehmer
Gemeindeinformation 2017/2 Wochenplatzbörse Kandertal Wochenplatzbörse verbindet… Die Wochenplatzbörse vermittelt Wochenplätze an Jugendliche im Alter von 13 Jahren bis Schulaustritt. Diese haben so die Möglichkeit, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Zudem lernen sie, eine Tätigkeit zuverlässig, verbindlich und pflichtbewusst auszuüben sowie Verant- wortung zu übernehmen. Ausserdem verdienen sie etwas Taschen- geld. Die Wochenplatzbörse vermittelt auch Aufgabenhilfe unter Jugendlichen. Das ganze Angebot kann kostenlos genutzt werden. Die Betreuerin der Wochenplatzbörse nimmt mit den Jugendlichen Kontakt auf und vermit- telt ihnen einen passenden Wochenplatz. Die Jugendlichen kontaktieren anschliessend mit dem Einverständnis ihrer Eltern ihren Wochenplatz. Jugendliche, die an einem Wochenplatz interessiert sind, melden sich telefonisch, per E-Mail oder mit dem Anmeldeformular für Jugendliche bei der Wochenplatzbörse. Privatpersonen und Firmen, welche einen freien Wochenplatz anzubieten haben, melden sich telefonisch, per E-Mail oder mit dem Anmeldeformular für Arbeitgeber bei der Wochen- platzbörse. Die Anmeldeformulare sowie nähere Informationen zur Wochenplatzbörse Kandertal finden Sie online unter www.wochenplatzboerse-amtfrutigen.ch. Wochenplatzbörse Kandertal 3714 Frutigen 079 682 95 45 wochenplatzboerse@bluewin.ch Montag und Dienstag, 16.15 - 17.30 Uhr Während den Schulferien ist das Büro der Wochenplatzbörse geschlossen.
Gemeindeinformation 2017/2 yogamond der Weg zu einem gesunden, harmonischen, bewussten Leben Matinée Yoga der Jahreszeiten Wann Samstag, 24. März 2018 Samstag, 23. Juni 2018 Samstag, 08. September 2018 Samstag, 22. Dezember 2018 Wo In der Yoga Scheune in Krattigen Zeit 9.30 bis 11.30 Uhr Kosten Franken 40. pro Matinée Zu sanften, statischen und fliessenden Asanas (Körperübungen) spüren wir unseren Körper und schenken ihm Aufmerksamkeit, Harmonie und Lebendigkeit. Bei einer inspirierenden Tiefenmeditation der entsprechenden Jahreszeit gönnen wir dem Körper und der Seele Ruhe, Entspannung und Heilung. Nach Anmeldung per Mail bis spätestens 14 Tage vor dem Event erhältst Du einen Situationsplan und eine Bestätigung. Die Matinées können einzeln gebucht werden. Sei kreativ, ausgeglichen, vielseitig und einzigartig ich freue mich auf Dich Silvie Silvie Reichen Mitglied des Alte Gasse 32 033 654 90 14 www.yogamond.ch Schweizer Qualitätslabel 3704 Krattigen 079 813 86 14 silvie@yogamond.ch Yogaverbandes EMfit-Nr 200408
Gemeindeinformation 2017/2 yogamond der Weg zu einem Gesunden, ausgeglichen, bewussten Leben Den Puls des eigenen Herzens fühlen. Ruhe im Innern, Ruhe im Äussern. Wieder lernen, das ist es. Hatha Yoga Kurs Montagabend 18.45 bis 20.00 Uhr Montagabend 20.05 bis 21.20 Uhr Dienstagmorgen 08.30 bis 09.45 Uhr Dienstagmorgen 09.50 bis 11.00 Uhr Dienstagabend 18.00 bis 19.15 Uhr Dienstagabend 19.30 bis 20.45 Uhr Donnerstagmorgen 08.30 bis 09.45 Uhr Donnerstagmorgen 09.50 bis 11.00 Uhr Freitagmorgen Early Bird 06.00 bis 07.00 Uhr Weitere Spezial- und Kinderyogakurse unter www.yogamond.ch Yoga hilft uns körperliche und seelische Verspannungen zu lösen, zu Ruhe, Gelassenheit und Selbstsicherheit zurückzufinden. Durch die Verbindung von Atmung, Körperübungen und Konzentration wird die körperliche, seelische und geistige Beweglichkeit verbessert. Die Gesundheit wird gefestigt und das Wohlbefinden gesteigert. Die Kurse finden in der Yoga-Scheune, Hofacher 4, in Krattigen statt. In beständiger Gelassenheit, Beweglichkeit und farbigen Gedanken Silvie Reichen Dipl. Yogalehrerin SYV / EYU silvie@yogamond.ch 079 813 86 14 / 033 654 90 14
Gemeindeinformation 2017/2 Krattigen goes Sport Mach mit bleib fit! Der Turnverein Krattigen bietet Bewegung und Freude für jedes Alter! Unser Programm ist vielseitig, überzeuge dich selber davon. Wir freuen uns auf neue Begegnungen. ELKI / MUKI KITU Montag 1./2. Kindergarten 08.45 09.45 Uhr Montag 10.00 11.00 Uhr 16.30 17.30 Uhr Jugendriege 1 Jugendriege 2 1. 3. Klasse 4. 7. Klasse Dienstag Mittwoch 17.30 19.00 Uhr 17.30 19.00 Uhr Fit & Fun Fit & Fun ab 8. Klasse Mittwoch Freitag 19.00 20.10 Uhr 20.00 22.00 Uhr Damit wir das Jugendangebot weiterhin aufrecht halten können, suchen wir interessierte und engagierte Leiterinnen und Leiter für unsere Kinder- und Jugendgruppen! Hast du Lust, zusammen mit anderen Leiterinnen und Leitern im Turnus von 2 3 Wochen diese spannende Aufgabe zu teilen? Möchtest du einmal während einer Turnstunde vorbeischauen? Fühlst du dich angesprochen? Silvia Luginbühl gibt dir gerne weitere Auskunft (Tel.-Nr. 033 654 26 56 oder unter info@tvkrattigen.ch) Nähere Angaben findest du unter www.tvkrattigen.ch
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