Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen Programm 2018 - GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen Programm 2018 Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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Inhaltsangabe 1. Zusammenfassung .......................................................................................................................................................................................... 3 2. GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Prioritäten für Audits und Analysen 2018 - 2020 ............................... 5 3. Arbeitsprogramm 2018 für Audits und Analysen............................................................................................................................. 8 3.1 Überblick über die Projekte........................................................................................................................................................ 8 3.2. Gesundheit ...................................................................................................................................................................................... 12 3.3 Tiergesundheit und Zoonosen................................................................................................................................................ 14 3.4. Tierschutz ........................................................................................................................................................................................ 17 3.5. Pflanzengesundheit .................................................................................................................................................................... 18 3.6. Lebensmittelsicherheit ............................................................................................................................................................. 21 3.7. Lebensmittelqualität ................................................................................................................................................................. 31 3.8. Genetisch veränderte Organismen (GVO) ........................................................................................................................ 32 3.9. Futtermittelsicherheit, tierische Nebenprodukte und TSE ....................................................................................... 32 3.10. Einfuhrkontrollen und handelsbezogene Tätigkeiten ................................................................................................. 33 3.11. Bereichsübergreifende Fragen zur Kontrolle, nachfassende Prüfungen und BTSF-Schulungen ......................................................................................................................................................................... 36 4. Bericht über das Auditprogramm 2016 ............................................................................................................................................. 40 4.1. Audits in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualität, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit ...................................................................................... 40 4.2. Tätigkeiten im Bereich menschliche Gesundheit .......................................................................................................... 43 Anhang 1: Überblick über das strategische mehrjährige Programm 2018 - 2020 ..................................................... 45 Anhang 2: Audits in Mitgliedstaaten 2018, nach Land in alphabetischer Reihenfolge ............................................. 49 Anhang 3: Audits in Kandidatenländern 2018, nach Land in alphabetischer Reihenfolge 53 Anhang 4: Audits in Nicht-EU-Ländern 2018, nach Land in alphabetischer Reihenfolge 54 Anhang 5: Tätigkeiten an Ort und Stelle 2018 im Bereich des Gesundheitsschutzes …. 56 2
1. Zusammenfassung Die Direktion Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen1 in der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission führt Audits durch, um zu überprüfen, ob die EU- Vorschriften in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit sowie im Hinblick auf einige Aspekte der menschlichen Gesundheit vorschriftsmäßig durchgeführt und durchgesetzt werden. Die Lebensmittelsicherheit liegt den Bürgerinnen und Bürgern sehr am Herzen, und sichere Lebensmittel sind wesentlich für die Gesundheit der Bevölkerung und die langfristige Wirtschaftsentwicklung. Die konsequente Durchsetzung der einschlägigen EU-Vorschriften in der Union und in Drittländern, die Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse in die EU ausführen, ist der Schlüssel zur Aufrechterhaltung eines hohen Standards in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit sowie den Tierschutz und die Tier- und Pflanzengesundheit in der EU. Eine strenge Durchsetzung bedeutet auch, dass die Lebensmittelindustrie – in Europa der größte Zweig der verarbeitenden Industrie – in einem stabilen und vorhersehbaren rechtlichen Rahmen tätig sein kann. Die hohen Standards der EU kommen dem Handel innerhalb der EU zugute und eröffnen den europäischen Unternehmen gleichzeitig Chancen im globalen Wettbewerb. Ein hohes Maß an Sicherheit ist wesentlich für stabile Märkte und das Vertrauen der Verbraucher und schützt Europa vor der hohen wirtschaftlichen und menschlichen Belastung infolge von Krankheitsausbrüchen. Die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellt im Einklang mit den wichtigsten strategischen Prioritäten der Kommission ein mehrjähriges Audit- und Analyseprogramm. Im Programm 2018 liegt ein besonderer Schwerpunkt auf folgenden Aspekten: Bekämpfung der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel, bessere Vorbereitung und Prävention von und Reaktion auf Bedrohungen der menschlichen, tierischen und pflanzlichen Gesundheit, sichere und nachhaltige Lebensmittel und Systeme zur Erzeugung von Lebensmitteln, Sicherstellen einer wirksamen Durchführung des EU-Lebensmittelrechts, Sicherstellen einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion zur Verbesserung des Tierschutzes, wirksame, effiziente und zuverlässige Kontrollen und Unterstützung der Harmonisierung in der Pharmabranche und Verbesserung des Zugangs der Patienten zu sicheren Arzneimitteln. Kapitel 3 bietet einen Überblick über die Projekte und Tätigkeiten, welche die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Jahr 2018 durchführen möchte. Außerdem werden in Kapitel 3 die Ziele sowie die Methodik und die Ergebnisse dieser Projekte zusammengefasst. Wie aus Anhang 1 hervorgeht, hat die Durchführung einiger dieser Projekte bereits im Jahr 2017 begonnen, und andere werden bis ins Jahr 2019 fortgesetzt. Während einige der Arbeiten am Schreibtisch erfolgen (z. B. die Bewertung der Rückstandsüberwachungspläne der Länder oder die Durchführung des Systems Europhyt 2), umfassen die meisten Projekte Audits oder Sondierungsbesuche in Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und Drittländern. In den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Lebensmittelqualität, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit plant die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 196 Audits in Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und Drittländern (siehe Anhänge 2 bis 4). Im Bereich Schutz der menschlichen Gesundheit wird die Generaldirektion mit den benennenden Behörden in Mitgliedstaaten sowie in EFTA- und EWR-Ländern bis zu 45 gemeinsame Bewertungen der Arbeit und der Benennung 1 Früher das „Lebensmittel- und Veterinäramt“. 2 Das Schnellwarn- und Meldungssystem der Europäischen Kommission für Pflanzengesundheit. 3
notifizierter Stellen für Medizinprodukte durchführen. Außerdem führt sie gemeinsam mit dem ECDC 3 bis zu sechs Besuche im Zusammenhang mit antimikrobiellen Resistenzen durch. Darüber hinaus sind zwei Audits zum Thema pharmazeutische Wirkstoffe für Humanarzneimittel geplant (siehe Anhang 5). Bei vielen Projekten wird ein zusammenfassender Bericht (Überblickbericht) erstellt, in dem die Ergebnisse der Besuche vor Ort zusammengefasst werden. Die Kommission wird im Rahmen des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ (Better Training for Safer Food, BTSF) den Austausch mit den Experten der Mitgliedstaaten zur Ermittlung häufiger Probleme und zur Verbreitung bewährter Verfahren organisieren. Das Arbeitsprogramm für Audits und Analysen 2018 enthält ebenfalls eine Zusammenfassung der im Jahr 2016 durchgeführten Audits (Kapitel 4). Das Programm kann der Website der Kommission entnommen werden: http://ec.europa.eu/food/audits_analysis/audit_programmes_en. 3 Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten. 4
2. GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Prioritäten für Audits und Analysen 2018-2020 Die Ergebnisse der Audits und Analysen der Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission tragen zur Ausarbeitung faktengestützter Strategien bei. Ein solider, faktengestützter Rechtsrahmen ist von grundlegender Bedeutung für die Aufrechterhaltung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus, das Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Die Direktion Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen in der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission arbeitet darauf hin, die wirksame und richtige Durchführung und Durchsetzung der EU-Vorschriften sicherzustellen, um in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit sowie im Hinblick auf einige Aspekte der menschlichen Gesundheit hohe Standards und ein hohes Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten und den Wirtschaftsteilnehmern gleiche Ausgangsbedingungen zu bieten. Dies geschieht in erster Linie durch Audits in den Mitgliedstaaten und in Drittländern, die in die EU ausführen. Die Ergebnisse unterstützen die Ausarbeitung faktengestützter Strategien und tragen zur Schaffung einer regulierten Umgebung zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen bei. Bei der Aufstellung des Programms für Audits und Analysen werden andere Dienststellen der Kommission und die Mitgliedstaaten konsultiert und Faktoren wie Risiken, Handel und Regulierung berücksichtigt. Das Programm stützt sich auf einen mehrjährigen Plan, der jährlich daraufhin überprüft wird, dass er aktuell ist und die Bereiche mit den höchsten Risiken berücksichtigt (siehe Anhang 1). Die Audits und Analysen leisten einen Beitrag zu mehreren zentralen Prioritäten der Kommission. Dies sind insbesondere die Folgenden: Schaffung einer regulierten Umgebung zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen, indem – gestützt durch eine verlässliche Kontrolle und Durchsetzung – ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet wird; Vertiefung und fairere Gestaltung des Binnenmarkts durch Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen, so dass Bürger und Unternehmer auf ein einheitliches und hohes Maß an Sicherheit vertrauen können; starke EU-Präsenz auf den internationalen Märkten durch Werbung für die Werte und den Regulierungsansatz der EU im Bereich der Lebensmittelsicherheit und in den Handelsbeziehungen mit Drittländern. Die Strategie für die Audits und Analysen im Zeitraum 2018 bis 2020 zielt darauf ab, möglichst viele der Schwerpunktbereiche abzudecken, in denen die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einen Bedarf für eine Untersuchung der Wirksamkeit von Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen erkannt hat. Dabei ermittelte Schwachstellen und die entsprechenden Vorbeugungs- oder Korrekturmaßnahmen können dann mit den relevanten Behörden erörtert werden. Geplant sind Audits und Analysen in folgenden Bereichen, die für die Kommission und die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vorrangige Bedeutung haben: Bekämpfung der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel Die Resistenz gegen antimikrobielle Mittel stellt weiterhin weltweit eine große Herausforderung dar und hat gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaft und die menschliche Gesundheit, sofern nicht strenge Maßnahmen für ihre Bekämpfung ergriffen werden. Die EU hat weltweit eine führende Stellung im Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen, und im Jahr 2017 hat die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einen neuen Aktionsplan „Eine Gesundheit“ mit Maßnahmen gegen antimikrobielle Resistenzen vorgelegt. 5
Bessere Vorbereitung und Prävention von und Reaktion auf Bedrohungen der menschlichen, tierischen und pflanzlichen Gesundheit Lebensmittelbedingte Notfälle oder Tier- und Pflanzengesundheitskrisen sind nicht nur eine Gesundheitsbedrohung, sondern können auch erhebliche wirtschaftliche Verluste verursachen. „Vorbeugung ist die beste Medizin“, und daher bleiben die kostenwirksamere Krisenvorsorge und -prävention sowie das Reaktionsvermögen im Bereich der menschlichen, tierischen und pflanzlichen Gesundheit im Jahr 2018 eine zentrale Priorität der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die Tiergesundheit steht in direktem Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit: Viele Tierseuchen sind auf den Menschen übertragbar. Die letzten Ausbrüche von afrikanischer Schweinepest, hochpathogener aviärer Influenza, Lumpy Skin Disease oder Blauzungenkrankheit offenbaren die großen Risiken, mit denen die EU im Bereich der Tierseuchen konfrontiert ist. Wenn solche Tierseuchen nicht schnell festgestellt und wirksam behandelt werden, können sie sich unkontrolliert ausbreiten und beträchtliche Schäden und wirtschaftliche Verluste verursachen. Mit den im Bereich der Tiergesundheit durchgeführten Arbeiten soll daher sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten auf wichtige Tierseuchen reagieren, Ausbrüche isolieren und sie tilgen können. Die Krisenvorsorge und das Reaktionsvermögen sind im Bereich der Pflanzengesundheit genauso wichtig. Die Gefahr des Befalls mit Pflanzenschädlingen hat durch den globalen Handel mit Pflanzen erheblich zugenommen – jedes Jahr werden derzeit mehr als 200 Ausbrüche von den EU-Mitgliedstaaten gemeldet. Das Auftreten des Kiefernfadenwurms in Portugal und von Xylella fastidiosa in Italien, Frankreich und Spanien hat gezeigt, dass die Einschleppung von Schadorganismen in die Flora der EU verheerende Folgen für die Agrarwirtschaft, die öffentlichen Haushalte und die Umwelt haben kann. Mit diesem Arbeitsprogramm möchte die Kommission ihre Krisenvorsorge und ihr Reaktionsvermögen verbessern. Dies gilt auch für die Mitgliedstaaten. Sichere und nachhaltige Lebensmittel und Systeme zur Erzeugung von Lebensmitteln Die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit leistet einen dauerhaften Beitrag zu sicheren und nachhaltigen Lebensmitteln und Systemen zur Erzeugung von Lebensmitteln, indem sie auf starke Kontrollsysteme für Pestizide hinarbeitet. Dadurch sollen der nachhaltige Einsatz von Pestiziden gefördert, sicheren Produkten ein Marktzugang verschafft und Produkte, die nicht sicher sind, kontrolliert oder vom Markt genommen werden. Die Generaldirektion beaufsichtigt auch konsequent GVO-Kontrollen und kontrolliert die ökologische/biologische Erzeugung, um wirksame Warenströme und gleiche Ausgangsbedingungen in diesem wachsenden Markt zu garantieren. Sicherstellen einer wirksamen Durchführung des EU-Lebensmittelrechts Die von der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durchgeführten Audits und Analysen gewährleisten auf kontinuierliche und zuverlässige Weise, dass wichtige EU-Standards in den Mitgliedstaaten und in Drittländern, die Tiere, Pflanzen und Lebensmittelerzeugnisse in die EU ausführen, umgesetzt, kontrolliert und durchgesetzt werden. Darüber hinaus tragen sie zur Ausarbeitung faktengestützter Strategien bei, vor allem durch die dabei gewonnenen Daten über die einzelnen Länder. Diese Daten werden in „Länderprofilen“ der Mitgliedstaaten verwendet, die ein aktuelles Bild der Situation in dem fraglichen Bereich zeichnen und transparente länderspezifische Fakten enthalten. Diese Arbeiten sind auch ein wertvoller Beitrag zur Initiative der Kommission für eine bessere Rechtsetzung. Bei der besseren Rechtsetzung geht es darum, europäische politische Konzepte und Rechtsvorschriften von Anfang an so zu gestalten, dass die damit angestrebten Ziele möglichst effizient und wirksam erreicht werden. Die Ergebnisse der Audits und Analysen geben der Kommission eine wichtige Rückmeldung über Effizienz und Wirkung der EU- Rechtsvorschriften vor Ort und tragen so zur Überarbeitung von Rechtsvorschriften bei. Sicherstellen einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion zur Verbesserung des Tierschutzes Eine gute Behandlung der Tiere ist ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger sind zunehmend besorgt, dass der Tierschutz durch die Art, in der Tiere 6
gehalten und behandelt werden, bedroht oder beeinträchtigt wird. Im Jahr 2018 konzentrieren sich die Tätigkeiten weiterhin auf die Verbesserung der Durchführung und Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften sowie auf das Erkennen und den Austausch von Informationen zu vorbildlichen Verfahren im Bereich Tierschutz und Tierhaltung, wobei der Schwerpunkt auf die Behandlung von Schweinen und auf den Tiertransport gelegt wird. Wirksame, effiziente und zuverlässige Kontrollen Mit einigen der Projekte des Audit- und Analyseprogramms der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für das Jahr 2018 soll sichergestellt werden, dass die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten wirksam, effizient und zuverlässig sind. Zu den Tätigkeiten zählen Audits zu spezifischen „horizontalen“ Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und das systematische Follow-up der Auditempfehlungen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten und Drittländer die Maßnahmen durchführen, die zur Behebung festgestellter Mängel erforderlich sind. Die Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ (BTSF) bietet Gelegenheit zur Erörterung verbreiteter Probleme, die bei der Bewertung ermittelt wurden, und zum Austausch bewährter Verfahren zwischen den Ländern. Das Programm umfasst auch Projekte, mit denen unnötige legislative Belastungen für Lebensmittelunternehmer oder einzelstaatliche Behörden ermittelt werden sollen, beispielsweise durch die Untersuchung von Synergien mit aktuellen privatrechtlichen Standards im Lebensmittel- und Futtermittelsektor. Unterstützung der Harmonisierung in der Pharmabranche und des Zugangs der Patienten zu sicheren Arzneimitteln Und schließlich führt die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Arbeiten im Bereich Medizinprodukte und pharmazeutische Wirkstoffe für Humanarzneimittel durch. 7
3. Arbeitsprogramm 2018 für Audits und Analysen Das Audit- und Analyseprogramm der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für 2018 umfasst 52 Projekte sowie bis zu 245 Audits und andere Vor-Ort-Besuche in den EU-Mitgliedstaaten und in Drittländern. 3.1 Überblick über die Projekte Projektansatz Das Arbeitsprogramm wird weitgehend in Projekten organisiert, bei denen Ziele, Umfang, angestrebte Ergebnisse und Zeitrahmen festgelegt sind. Viele Projekte werden mit einer Prüfung von Unterlagen vorbereitet, um einen verlässlichen Überblick über das Thema zu erhalten, möglicherweise problematische Bereiche festzustellen und die dringendsten Audits zu ermitteln; anschließend folgen gezielte Auditreihen oder andere Vor-Ort-Besuche wie Sondierungsbesuche. Sondierungsbesuche werden in Bereichen organisiert, in denen die Kommission ihre Kenntnisse über die praktische Anwendung der Rechtsvorschriften vervollständigen muss. Die Ergebnisse dieser Besuche sind für die Überprüfung oder Ausarbeitung von Rechtsvorschriften von Interesse. Zusätzlich zu den einzelnen Auditberichten erstellt die Kommission Überblickberichte, in denen festgestellt wird, was sich in Bezug auf die Durchsetzung der Kontrollen (und die Auslegung der Rechtsvorschriften) bewährt und was nicht. Sie bilden auch die Grundlage für den im Rahmen der Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ (BTSF) geplanten Austausch mit den Experten der Mitgliedstaaten zur Ermittlung häufiger Probleme und zur Verbreitung bewährter Verfahren. Darüber hinaus besteht ein großer Teil des Arbeitsprogramms neben den traditionellen Audits aus Kontrolltätigkeiten am Schreibtisch sowie aus Tätigkeiten zur Förderung wirksamer Regelungen für die Durchführung der Kontrollen. Anzahl und Verteilung der Projekte In den folgenden Unterkapiteln werden die 52 Audit- und Analyseprojekte nach Bereich und Sektor beschrieben, die die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Jahr 2018 durchführt. Wie aus Abbildung 1 hervorgeht, sind 10 % der Audits im Bereich menschliche Gesundheit geplant. Die meisten Projekte (35 %) werden im Bereich Lebensmittelsicherheit durchgeführt, 15 % im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz und 11 % im Bereich Pflanzengesundheit. Jeweils ein Projekt ist zu genetisch veränderten Organismen und zur Lebensmittelqualität geplant, während sich drei Projekte mit der Futtermittelsicherheit befassen. Projekte im Bereich Einfuhrkontrollen machen 11 % des Programms aus, und 8 % der Projekte decken schließlich horizontale Aspekte, nachfassende Prüfungen und BTSF-Schulungen („Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“) ab. Abbildung 1 zeigt auch den Anteil der Projekte, die Audits (blaue Balken), Sondierungsbesuche oder andere Vor-Ort- Besuche (rosafarbene Balken) und Arbeiten am Schreibtisch (grüne Balken) umfassen. 67 % aller Projekte beinhalten Auditreihen und 16 % andere Vor-Ort-Besuche. 17 % der Projekte werden hauptsächlich am Schreibtisch durchgeführt. Dazu zählen Aktenprüfungen zur Unterstützung der Planung von Audits und der Ermittlung von dringenden Audits oder Projekte mit einer geringen Anzahl an Audits, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Aktenprüfung durchgeführt werden. Schließlich umfassen manche Projekte Unterstützungsmaßnahmen oder beschreiben nachfassende Prüfungen und die Netzwerkbildung oder Schulungen. Wie aus Abbildung 2 ersichtlich ist, finden 60 % aller Projekte in Mitgliedstaaten statt (oder betreffen Mitgliedstaaten). 21 % der Projekte betreffen Drittländer, während 19 % sowohl Mitgliedstaaten als auch Drittländer betreffen. 8
Abbildung 1: Zahl der Audit- und Analyseprojekte 2018 nach Hauptbereichen Gesundheit 2 3 Tiergesundheit und Zoonosen 4 2 Tierschutz 1 1 Pflanzengesundheit 4 2 Lebensmittelsicherheit 15 2 1 Lebensmittelqualität 1 Genetisch veränderte 1 Organismen Futtermittelsicherheit, tierische 3 Nebenprodukte und TSE Einfuhrkontrollen und handelsbezogene Tätigkeiten 2 4 Horizontale Aspekte, nachfassende Prüfungen und BTSF-Schulungen 2 2 0 5 10 15 20 Projekte mit Audits Projekte mit anderen Vor-Ort-Besuchen hauptsächlich am Schreibtisch Abbildung 2: Aufschlüsselung der Projekte 2018 nach Region 19% in Mitgliedstaaten (oder Mitgliedstaaten betreffend) in Drittländern 21% 60% in Mitgliedstaaten und Drittländern Die 52 Projekte umfassen 200 Audits und andere Vor-Ort-Besuche; der zeitliche Aufwand dafür wird mit etwa 4500 Arbeitstagen von Auditoren an Ort und Stelle, ohne Reisezeit, veranschlagt. In dieser Zahl sind auch die nationalen Experten aus den Mitgliedstaaten berücksichtigt, die jedes Jahr an mehr als einem Drittel der Audits der Kommission teilnehmen. 9
Abbildung 3 zeigt die Zahl der Audits (87 % aller Besuche) und anderer Vor-Ort-Besuche (13 % der Besuche) nach Hauptbereichen. 5 % der Besuche sind im Gesundheitsbereich geplant und werden sich mit der antimikrobiellen Resistenz und pharmazeutischen Wirkstoffen befassen. Darüber hinaus werden bis zu 45 gemeinsame Bewertungen im Bereich Medizinprodukte durchgeführt. 39 % der Audits und Sondierungsbesuche befassen sich mit der Lebensmittelsicherheit, 20 % mit der Tiergesundheit und dem Tierschutz und 11 % mit der Pflanzengesundheit. Jeweils 6 % der Audits werden in den Bereichen Lebensmittelqualität, Futtermittelsicherheit und Einfuhrkontrollen durchgeführt. Drei Audits befassen sich mit genetisch veränderten Organismen. Und schließlich betreffen ebenfalls 6 % der Audits nachfassende Prüfungen oder horizontale Aspekte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 884/2004. Abbildung 3: Zahl der Audits und anderer Vor-Ort-Besuche 2018 nach Hauptbereichen4 Gesundheit 5 4 Tiergesundheit 19 10 und Zoonosen Tierschutz 5 5 Pflanzengesundheit 21 Lebensmittelsicherheit 70 8 Lebensmittelqualität 12 Genetisch veränderte 3 Organismen Futtermittelsicherheit, tierische 12 Nebenprodukte und TSE Einfuhrkontrollen und 13 handelsbezogene Tätigkeiten Horizontale Aspekte, nachfassende 13 Prüfungen und BTSF-Schulungen 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 Audits Andere Vor-Ort-Besuche Von den 200 Audits und anderen Vor-Ort-Besuchen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und -qualität, Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, antimikrobielle Resistenz und pharmazeutische Wirkstoffe sind 139 in Mitgliedstaaten, 7 in Kandidatenländern und 54 in Drittländern geplant (siehe auch Abbildung 4). 4 Ohne gemeinsame Bewertungen im Bereich Medizinprodukte. 10
Abbildung 4: Aufschlüsselung der Audits und anderer Vor-Ort-Besuche 2018 nach Regionen5 27% in Mitgliedstaaten in Kandidatenländern 4% 69% in Drittländern In den folgenden Unterkapiteln werden die für 2018 geplanten Projekte jeweils zusammenfassend beschrieben. Anhang 1 gibt einen Überblick über alle Projekte. Die Anhänge 2-4 listen alle Audits und anderen Vor-Ort-Besuche in den Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und Drittländern in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und -qualität, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit auf. Anhang 5 vermittelt einen Überblick über Vor-Ort-Besuche im Bereich Schutz der menschlichen Gesundheit. 5 Ohne gemeinsame Bewertungen im Bereich Medizinprodukte. 11
3.2 Gesundheit Die antimikrobielle Resistenz steht ganz oben auf der Tagesordnung der Europäischen Kommission, der Mitgliedstaaten, der europäischen Agenturen (EMA, ECDC, EFSA), der Drittländer und internationaler Organisationen. Im Juni 2017 hat die Kommission den EU-Aktionsplan „Eine Gesundheit“ zur Bekämpfung der antimikrobiellen Resistenz verabschiedet. Dieser baut auf dem fünfjährigen Aktionsplan 2011 der EU auf, der als Vorläufer einer Reihe globaler Initiativen gilt. Zu den bereits in der EU durchgeführten Aktionen zählen harmonisierte Rechtsvorschriften für die Überwachung der antimikrobiellen Resistenz bei Lebensmitteln und Tieren. Die Kommission setzt die Bewertung der Programme der Mitgliedstaaten zur Überwachung von antimikrobiellen Resistenzen sowie ihr Projekt über die umsichtige Verwendung von antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln fort. Gemeinsam mit dem ECDC unterstützt sie Mitgliedstaaten bei der Annahme und Durchführung der nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung der antimikrobiellen Resistenz. Die Kommission trägt auch zur Sicherheit von Medizinprodukten und Humanarzneimitteln und zu einem gut funktionierenden Binnenmarkt für diese bei, indem sie gemeinsame Bewertungen von notifizierten Stellen für Medizinprodukte durchführt und die Rechtsvorschriften in Bezug auf die Herstellung pharmazeutischer Wirkstoffe, die für die Verwendung in Humanarzneimitteln eingeführt werden, und die Durchführung dieser Rechtsvorschriften bewertet. Überwachung der antimikrobiellen Resistenz Ziel Objektive Bewertung der Durchführung der harmonisierten Überwachung von antimikrobiellen Resistenzen in den Mitgliedstaaten, wie sie im Beschluss 2013/652/EU vorgeschrieben wird. Projektzusammenfassung Mit dem Beschluss 2013/652/EU wird die Überwachung der antimikrobiellen Resistenz auch für Schweine und Kälber Pflicht; gleichzeitig wird die Zahl der Indikatororganismen erhöht, die überwacht werden sollen. Die Mitgliedstaaten müssen nach einem Rotationsverfahren abwechselnd die Beprobung von Geflügel und Schweinen/Kälbern durchführen. Im Anschluss an eine Schreibtischanalyse und zwei 2015 durchgeführte Pilotaudits wurden 2016 sechs Audits und 2017 vier Audits und ein Sondierungsbesuch durchgeführt. Die ersten Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Audits zu einer Verbesserung des Niveaus der Konformität mit dem Beschluss beigetragen haben, und das Projekt wird 2018 fortgesetzt, um die Fortschritte in diesem Bereich zu überprüfen. Die Projektergebnisse werden auch in die Überprüfung des Beschlusses 2013/652/EU einfließen. Ergebnisse Audits in Frankreich, Malta und Polen; 2018 Überblickbericht; Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Dienststellen der Kommission in Workshops und/oder BTSF-Schulungen. Antimikrobielle Resistenz – umsichtige Verwendung antimikrobieller Mittel bei Tieren Ziel Förderung konkreter wirksamer Maßnahmen zur umsichtigen Verwendung von antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln, damit die EU verstärkt als eine Musterregion im Hinblick auf antimikrobielle Resistenzen wahrgenommen werden kann. 12
Projektzusammenfassung Dem Projekt ging 2015 eine Prüfung der Unterlagen voraus, auf die 13 Sondierungsbesuche in den Jahren 2016 und 2017 folgten, um Informationen über die Maßnahmen zu erheben, die in den Mitgliedstaaten ergriffen wurden, um diese umsichtige Verwendung zu fördern. Im Rahmen des Projekts sollen sowohl Beispiele für bewährte Verfahren als auch Aspekte ermittelt werden, die ihre Umsetzung behindern könnten. Das Projekt wird 2018 fortgesetzt, um die Fortschritte in diesem Bereich zu überprüfen und einen umfassenderen Überblick über potenzielle vorbildliche Verfahren zu bieten und so ein repräsentativeres Ergebnis zu gewährleisten. Ergebnisse 2018 Sondierungsbesuche in Italien und Portugal; Überblickbericht; Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Dienststellen der Kommission in Workshops und/oder BTSF-Schulungen. Antimikrobielle Resistenz – Länderbesuche im Rahmen von „Eine Gesundheit“ Ziel Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Annahme und Durchführung der nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung der antimikrobiellen Resistenz. Projektzusammenfassung Dieses Projekt wird gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) organisiert und befasst sich ganzheitlich mit antimikrobiellen Resistenzen aus der Perspektive von „Eine Gesundheit“, d. h. unter Berücksichtigung der Rolle von und der Interaktionen zwischen ökologischen sowie human- und veterinärmedizinischen Faktoren. Besuche werden auf Einladung der Mitgliedstaaten organisiert, und im Jahr 2017 wurden bereits drei dieser Besuche durchgeführt. Für 2018 sind weitere Besuche, in Abhängigkeit von den eingehenden Einladungen, vorgesehen. Ergebnisse 2018 Länderbesuche in Bulgarien und im Vereinigten Königreich, gemeinsam mit dem ECDC. Gemeinsame Bewertungen notifizierter Stellen für Medizinprodukte Ziel Sicherstellen, dass nur angemessen ausgestattete und erfahrene notifizierte Stellen für Medizinprodukte benannt und notifiziert werden. Projektzusammenfassung Die Direktion bewertet seit 2013 gemeinsam mit den benennenden Behörden von Mitgliedstaaten sowie EFTA- und EWR-Ländern die Arbeit und die Benennung notifizierter Stellen für Medizinprodukte. Aufgabe dieser notifizierten Stellen ist es, zu bewerten, ob Medizinprodukte den einschlägigen rechtlichen Anforderungen genügen. Dies ist ein sehr umfangreicher Bereich mit Zehntausenden Produktarten von Pflastern bis hin zu Herzschrittmachern. Die ersten Bewertungen fanden im Rahmen des freiwilligen gemeinsamen Aktionsplans im Anschluss an den Skandal um die PIP- Brustimplantate statt, und die Bewertungen sind seit Oktober 2013 Pflicht. Es gibt etwa 60 notifizierte Stellen, die im Rahmen der „alten“ Richtlinien über 13
Medizinprodukte benannt wurden, und im Jahr 2018 (und vielleicht darüber hinaus) wird eine Reihe dieser Stellen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 920/2013 der Kommission noch bewertet. Parallel dazu wurden Bewertungen im Rahmen der neuen Verordnungen über Medizinprodukte und über In-vitro-Diagnostika (Verordnungen (EU) 2017/745 und 2017/746) begonnen. Bei diesen wurde der Umfang der gemeinsamen Bewertungen auf In-vitro-Produkte erweitert. Ergebnisse Schätzungen zufolge werden im Jahr 2018 mindestens 40 gemeinsame Bewertungen 2018 im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 920/2013 und der Verordnungen (EU) 2017/745 und 2017/746 durchgeführt. Pharmazeutische Wirkstoffe für Humanarzneimittel: Feststellung der Gleichwertigkeit in Drittländern Ziel Beitrag zum Schutz der Gesundheit von EU-Bürgern im Bereich pharmazeutischer Wirkstoffe für Humanarzneimittel, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden. Projektzusammenfassung Die Kommission bewertet die Anträge von Drittländern, um festzustellen, ob die Rechtsvorschriften dieser Länder und ihre Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen bei der Herstellung der pharmazeutischen Wirkstoffe, die für die Ausfuhr in die EU bestimmt sind, dem System in der EU entsprechen. Die GD hat auch alle drei Jahre die Drittländer zu bewerten, die als gleichwertig geführt werden. Hierzu zählen Bewertungen am Schreibtisch und/oder Audits vor Ort. Ergebnisse Nachfassende Prüfung zu dem 2016 durchgeführten Audit in Südkorea, Beitrag 2018 zum Abschluss der Prüfung der Unterlagen und zu der Entscheidung über den Status der Gleichwertigkeit; Beitrag zur Bewertung neuer Anträge aus anderen Ländern; Audit vor Ort in Brasilien im Rahmen der alle drei Jahre stattfindenden Neubewertung der Gleichwertigkeit. 3.3 Tiergesundheit und Zoonosen Die Projekte im Bereich der Tiergesundheit sollen dazu beitragen, Ausbrüche schwerer Tierseuchen zu bewältigen und diese zu isolieren: klassische Schweinepest, afrikanische Schweinepest, aviäre Influenza und Lumpy Skin Disease. Zoonosen sind ansteckende Tierkrankheiten, die auf natürlichem Weg auf Menschen übertragen werden können. 2018 werden zwei Projekte fortgesetzt, um die fortgesetzte Tilgung von Tollwut zu unterstützen und die Häufigkeit von Salmonellenausbrüchen in der EU weiter zu verringern. Als Beitrag für eine bessere Rechtsetzung befasst sich derzeit ein Projekt in der Union mit der Tiergesundheit bei Weichtieren, um die Entwicklung einschlägiger Strategien und die Verbesserung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu unterstützen. Die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit prüft zudem die Anträge von Drittländern auf Ausfuhrgenehmigungen von lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs in die EU. Schließlich wird in diesem Kapitel ein bereichsübergreifendes Projekt aufgeführt, das sich mit der Vorbereitung auf mögliche indirekte Auswirkungen von Naturkatastrophen auf die Tiergesundheit und den Tierschutz in den Mitgliedstaaten befasst. 14
Tiergesundheit – schwere Krankheiten: Lumpy Skin Disease, klassische Schweinepest, afrikanische Schweinepest, aviäre Influenza Ziele Verbessern der Vorsorge, Früherkennung und raschen Reaktion bei folgenden schweren Tierseuchen in den Mitgliedstaaten und Nachbarländern der EU: Lumpy Skin Disease (LSD), klassische Schweinepest (KSP), afrikanische Schweinepest (ASP) und aviäre Influenza (AI); Stärkung der Wirksamkeit der EU-Regionalisierung. Zusammenfassung Mit Hilfe von Audits und Besuchen überprüft die Kommission unter anderem nationale Überwachungsprogramme sowie ihre Fähigkeit zur Durchführung von Impfkampagnen und – gegebenenfalls – deren Wirksamkeit sowie Verbringungskontrollen und Eindämmungsmaßnahmen, die Laborunterstützung, Tilgungsmaßnahmen und die Regionalisierung. Die Audits und Besuche dienen auch der Ermittlung bewährter Verfahren. Ergebnisse 17 Audits und Besuche: 2018 LSD: Audits in Griechenland, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Serbien; KSP: Audit in Rumänien; ASP: Audits in der Tschechischen Republik, in Estland, Lettland und Albanien; Sondierungsbesuche in Moldau und der Ukraine; AI: Audits in Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien und Polen; Sondierungsbesuche in Russland und der Ukraine; Überblickberichte, Pläne für die betroffenen Mitgliedstaaten, Kommunikationsmaßnahmen (Vorlage im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel; Workshops in den Mitgliedstaaten). Salmonellenbekämpfungsprogramme Ziel Weitere Verringerung der Anzahl der lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüche in der EU durch eine Verbesserung der Wirksamkeit der Programme zur Bekämpfung der Salmonellen bei lebendem Geflügel. Einholen von Informationen vor Ort, um eine gut informierte Bewertung der Kofinanzierungsanträge der Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Projektzusammenfassung Eier sind nach wie vor die Hauptursache für die Salmonellose beim Menschen. So gab es beispielsweise beim Salmonelloseausbruch von 2016-2017, der durch polnische Eier verursacht wurde, allein mehr als 500 gemeldete Fälle beim Menschen. Die Kommission führt weiterhin Audits zur korrekten Durchführung der Salmonellenbekämpfungsprogramme bei Geflügelbeständen in den Mitgliedstaaten durch. Parallel dazu bewertet sie den Ansatz für die Sichtbarmachung dieser Tätigkeit zur Reduzierung menschlicher Fälle und für die Ermittlung eines besseren Beitrags zu diesem Ziel ab 2019. Ergebnisse Audits in Griechenland und Polen. 2018 Tollwuttilgung in der EU Ziel Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Erreichen der Ziele der Kommission im Hinblick auf die Verringerung der Zahl der Tollwutfälle bei Wildtieren (Fledermäuse ausgenommen) und auf die Tilgung von Tollwut bei Wildtieren in der EU bis 2020. Projektzusammenfassung Das Projekt überprüft die Wirksamkeit der Tollwuttilgungsprogramme in den Mitgliedstaaten. Nach zwei Audits in Polen und Griechenland im Jahr 2017 wird das Projekt 2018 mit weiteren Audits fortgesetzt. Ergebnisse Audits in Kroatien und der Slowakei. 2018 15
Anträge von Drittländern auf Eintragung in die Liste ausfuhrberechtigter Länder Ziel Prüfen der Anträge von Drittländern auf Ausfuhrgenehmigungen für lebende Tiere und Lebensmittel tierischen Ursprungs in die EU. Zusammenfassung Drittländer, die lebende Tiere, Zuchtmaterial oder eine Kategorie von Lebensmitteln tierischen Ursprungs ausführen möchten, müssen in der Liste der Länder geführt werden, die für die jeweilige Ware zugelassen sind. Vor der Zulassung eines Landes – oder einer neuen Region in einem Land – bewertet die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die zuständige Behörde dieses Landes sowie deren Kontrollsystem, um sicherzustellen, dass es die erforderlichen Garantien bietet. Bei der GD sind Anträge einer Reihe von Drittländern auf die Zulassung der Ausfuhr verschiedener Waren eingegangen. Sobald die GD zufriedenstellende Antworten auf ihren Fragebogen zu verschiedenen Bereichen des Kontrollsystems des Landes, zur Seuchensituation und zu weiteren Bereichen erhalten hat, wird ein Audit geplant. Ergebnisse Audits in Argentinien sowie in Bosnien und Herzegowina. 2018 Lebende Muscheln Ziel Sensibilisierung der Mitgliedstaaten für die Durchführung der bestehenden Rechtsvorschriften und Bereitstellung von Informationen für die Weiterentwicklung der Tiergesundheitsvorschriften in diesem Bereich. Projektzusammenfassung Die Weichtierbranche, die sich derzeit mit mehreren gezüchteten Arten und einem Potenzial für eine weitere Diversifizierung entwickelt, war in den letzten zehn Jahren von mehreren Seuchenausbrüchen mit schweren wirtschaftlichen Verlusten für die Erzeuger betroffen. Die Kommission wird im Rahmen von Sondierungsbesuchen Informationen über Herausforderungen im Weichtierbereich in Bezug auf Erzeugungssysteme, Arten, Seuchenverhütung sowie Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen zusammentragen und Informationsbeiträge für die Entwicklung und Verbesserung der Rechtsvorschriften in der Weichtiererzeugungsbranche leisten. Ergebnisse Sondierungsbesuche in Frankreich, Irland, Italien und Spanien; 2018 Überblickbericht. Vorbereitung auf Naturkatastrophen, die sich auf Lebensmittel, Tiere und Futtermittel auswirken Ziel Unterstützung der Vorbereitung der Mitgliedstaaten auf mögliche indirekte Auswirkungen von Naturkatastrophen, die zur Zerstörung der Infrastruktur führen und häufig eine Massenevakuierung von Menschen und Tieren erforderlich machen. Eine solche Vorsorge erfordert wahrscheinlich eine wirksame Interoperabilität zwischen den zuständigen Behörden in verschiedenen innerstaatlichen Bereichen. Projektzusammenfassung Die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird Informationen über den Umfang der Vorbereitung von Veterinärdiensten und über die verfügbaren Mechanismen für die Koordination und die Zusammenarbeit mit anderen (federführenden) Diensten und Nichtregierungsorganisationen zur Bewältigung indirekter Auswirkungen von Katastrophen zusammentragen. Das Projekt ist Bestandteil des Aktionsplans der Kommission unter dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge. Es wurde in Zusammenarbeit mit anderen Kommissionsdienststellen vorbereitet und umfasst eine Prüfung der Unterlagen einschließlich eines Fragebogens für alle Mitgliedstaaten sowie Sondierungsbesuche in den Mitgliedstaaten und einen Überblickbericht. Die Ergebnisse des Projekts werden den Mitgliedstaaten im Jahr 2019 vorgelegt. Ergebnisse Sondierungsbesuche in Frankreich und Italien; 2018 Überblickbericht; BTSF-Workshop („Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“). 16
3.4 Tierschutz Das Audit- und Analyseprogramm zum Tierschutz unterstützt die Tierschutzstrategie der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Es gibt zwei Hauptprojekte in Bezug auf die bessere Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften: Eines befasst sich mit dem Schutz von Schweinen im Haltungsbetrieb und legt den Schwerpunkt auf die Reduzierung des Kupierens von Schwänzen bei Ferkeln, und das andere befasst sich mit der Verbesserung des Tierschutzes bei langen Transporten von Tieren, die in Drittländer ausgeführt werden. Diese Arbeiten umfassen ein breites Spektrum von Tätigkeiten wie Audits, Datenanalysen, Treffen mit den wichtigsten Akteuren und die Bildung eines Teams von Fachexperten zur Unterstützung der Mitgliedstaaten. 2018 schließt die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auch die letzten beiden Aktionen der EU- Tierschutzstrategie 2012-2015 ab: die Annahme des Berichts über die Anwendung der Richtlinie über Masthühner und des Berichts über den Schutz von Fischen zum Zeitpunkt der Tötung. Die GD wird auch eine neue Untergruppe im Rahmen der Tierschutzplattform einsetzen, die sich mit dem Transport von Tieren befasst. Außerdem veröffentlicht die GD einen Überblickbericht über ein Projekt im Zusammenhang mit der kommerziellen Erzeugung von Nutzkaninchen in der EU auf Basis der 2017 durchgeführten Arbeiten. Tierschutz beim Transport in Drittländer Ziel Verringerung des Leidens der Tiere beim Transport über lange Strecken in Drittländer, insbesondere durch folgende Maßnahmen: Verringerung der Zeit, die Tiere an den EU-Außengrenzen auf die Ausfuhr warten; Verringerung der Zahl der von Drittländern zurückgewiesenen Tiertransporte; und verbesserte Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in Bezug auf die Beförderungsdauer und die Transportbedingungen (Wasser, Futter, Ruhepausen, Temperatur). Projektzusammenfassung Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf der Verbesserung der amtlichen Kontrollen an den Versandorten, der Verbesserung der Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und innerhalb der Behörden sowie der Verbesserung der Zusammenarbeit und Kommunikation mit Nicht-EU-Behörden (hauptsächlich in der Türkei), auch durch bessere risikobasierte amtliche Kontrollen lebender Tiere, die für die Ausfuhr bestimmt sind. Im Rahmen des Projekts werden Probleme untersucht und in Angriff genommen, die sich an der Grenze zur Türkei und an den Ausfuhrorten aus der EU ergeben; es befasst sich mit der Kommunikation hinsichtlich dieser Probleme und den nachfassenden Maßnahmen. Darüber hinaus werden Daten von TRACES 6, Eurostat7 und anderen Quellen analysiert. Zu dem Projekt zählen Audits der Jahre 2017 und 2018 zu den wichtigsten Versandorten für den Transport per Schiff und Lkw sowie den wichtigsten Versandstaaten der EU, sowie ein Sondierungsbesuch in einem Nicht-EU- Bestimmungsland (Türkei). Ergebnisse Treffen mit den nationalen Kontaktstellen; 2018 Netzwerkdokumente für amtliche Kontrollen bei Transporten bei extremen Temperaturen und bei nicht abgesetzten Kälbern; Audits in Kroatien, Polen, Slowenien und Spanien; Hochladen von Dokumenten mit bewährten Verfahren bei CIRCABC; Überblickbericht und BTSF-Workshop (2019). 6 TRACES ist das Onlineverwaltungstool der Europäischen Kommission für Veterinärbescheinigungen und Kontrollen. Es verfolgt die Transporte von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln und Futtermitteln, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden und mit denen in den EU-Mitgliedstaaten gehandelt wird. 7 Eurostat ist das statistische Amt der Europäischen Union. 17
Einschränken des systematischen Kupierens der Schwänze bei Ferkeln Ziel Verringern des Leidens der Tiere während der Ferkelaufzucht, indem die Anwendung der Richtlinie 2008/120/EG des Rates über einen Zeitraum von drei Jahren verbessert wird. Das Projekt legt den Schwerpunkt insbesondere auf die Vorschriften zur Vermeidung eines routinemäßigen Kupierens der Schwänze von Ferkeln und auf die Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial. Projektzusammenfassung Der Schwerpunkt liegt auf einer Verbesserung der Managementmaßnahmen in Schweinehaltungsbetrieben, die sich auf den Tierschutz auswirken. Im Rahmen des Projekts erhalten die nationalen Behörden Unterstützung bei der Bewertung der aktuellen Situation in Schweinehaltungsbetrieben. Zu dem Projekt gehört auch die Verbesserung der Kommunikation unter den Betroffenen, einschließlich Landwirten und niedergelassenen Tierärzten. Es umfasst politische und fachliche Sitzungen, gezielte Audits, die Anforderung von Aktionsplänen von allen Mitgliedstaaten und nachfassende administrative Maßnahmen. Außerdem umfasst es die Bildung einer Gruppe von Fachexperten („Taskforce“) zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Ergebnisse 1 Audit in Deutschland; 2018 Taskforce-Besuche in Dänemark, Frankreich, den Niederlanden, Polen und Spanien; Kommunikationsmaßnahmen (einschließlich Workshops/Sitzungen mit Mitgliedstaaten und anderen Akteuren, Präsentationen u. a. im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel). 3.5 Pflanzengesundheit Mit dem wachsenden Handel in den letzten Jahrzehnten ist die Gefahr der Einschleppung neuer Schadorganismen und Krankheiten in die EU deutlich gestiegen. Bei günstigen Wetterbedingungen und ohne natürliche Feinde können sie sich ausbreiten und Umweltschäden verursachen, einheimische Pflanzenarten vernichten und zu beträchtlichen Verlusten bei der landwirtschaftlichen Produktion und zu einer steigenden Verwendung von Pflanzenschutzmitteln führen. Daher ist das wichtigste Ziel der Audit- und Analysetätigkeiten der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Bereich des Pflanzenschutzes der Schutz vor der Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen unter Beibehaltung des dynamischen Handelsumfelds im EU-Binnenmarkt und in unseren Handelsbeziehungen mit Nicht- EU-Handelspartnern. Zu den Arbeiten zählen Pflanzenschutzkontrollen beim Handel mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowohl durch Drittländer als auch durch die Mitgliedstaaten sowie die Tilgung und Bekämpfung von Schadorganismen im Hoheitsgebiet der EU durch die Mitgliedstaaten. Die nachstehend vorgestellten Projekte beschreiben die in bestimmten Nicht-EU-Ausfuhrländern (als Weiterverfolgung nicht konformer Einfuhren in die EU) und in Mitgliedstaaten (einschließlich Sofortmaßnahmen bei Ausbrüchen) geplanten Audits und die weitere Entwicklung von EUROPHYT (Schnellwarnsystem für Beanstandungen hinsichtlich der Pflanzengesundheit und für Ausbrüche von Schadorganismen) sowie weitere Warn- und Analyseinstrumente. Auftreten von Pflanzenschädlingen Ziel Beitrag – als Teil der Krisenvorsorge der EU – zum richtigen Umgang mit Ausbrüchen von Schadorganismen auf dem Hoheitsgebiet der EU (ihre Tilgung oder Eindämmung), gegebenenfalls einschließlich des raschen Einschreitens auf EU-Ebene. Projektzusammenfassung Dies wird durch Audits erreicht, deren Anzahl und Umfang regelmäßig im Hinblick auf Entwicklungen im Bereich der Pflanzenschädlinge überprüft werden. Bestehende 18
Ausbrüche werden weiterverfolgt und Audits zu den Maßnahmen durchgeführt, die die Mitgliedstaaten als Reaktion auf neue Ausbrüche ergriffen haben. Die Ergebnisse werden für die Überprüfung und gegebenenfalls Durchsetzung von EU- Rechtsvorschriften und von Notfallmaßnahmen herangezogen. Ergebnisse 8 Audits im Jahr 2018: 2018 Xylella fastidiosa: Frankreich, Italien und Spanien Bursaphelenchus xylophilus: Portugal Tecia: Spanien Thousand Cankers Disease: Italien Ringfäule der Kartoffel: Rumänien ein weiteres Audit, das noch bestätigt werden muss Die Ergebnisse der Audits werden den Mitgliedstaaten vorgelegt. Darüber hinaus wird die Kommission die im Hinblick auf die wichtigsten Schadorganismen vorgelegten Maßnahmenpläne der Mitgliedstaaten überprüfen, bei denen keine Audits durchgeführt werden. Einfuhrkontrollen im Hinblick auf Pflanzenschädlinge Ziel Verhindern der Einschleppung von Schadorganismen bei gleichzeitiger Beibehaltung eines dynamischen Handelsumfelds. Projektzusammenfassung Einfuhrkontrollen der EU, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, sollten einheitlich angewandt werden. Frühere Audits im Bereich der Einfuhrkontrollsysteme haben jedoch Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sowohl in Bezug auf die Kenntnisse der EU-Anforderungen als auch in ihrem Ansatz und im Umfang der Kontrollen bei der Einfuhr verschiedener Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse ergeben. Bei der Auditreihe werden daher die Kapazität und die Durchführung der Einfuhrkontrollen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Pflanzengesundheit bewertet, wobei die bei Pflanzengesundheitskontrollen eingesetzte Kontrollmethodik sowie die Strategie und die Kapazitäten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Diagnose von Schadorganismen im Vordergrund standen. Nach einer Prüfung der Unterlagen und fünf Audits im Jahr 2017 sind für 2018 weitere Audits und ein Zwischenbericht vorgesehen. 5 Audits in Estland, Finnland, Deutschland, den Niederlanden und Schweden; Ergebnisse 2018 Zwischenbericht; Überblickbericht (2019). Saatgut und Vermehrungsmaterial Ziel Bewertung der Systeme von Drittländern für amtliche Kontrollen und die Bescheinigung von Saatgut sowie der Gleichwertigkeit dieser Systeme mit den Anforderungen der Europäischen Union. Projektzusammenfassung Diese Arbeit basiert auf Anfragen von Drittländern, die eine Gleichwertigkeit hinsichtlich Saatguts erreichen möchten. Sie umfasst Bewertungen am Schreibtisch und Audits. Ergebnisse 2018 1 Audit in Bolivien. 19
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