Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen Programm 2019 - GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Europa EU

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Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen Programm 2019 - GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Europa EU
GD Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit

                     Gesundheits- und
                     Lebensmittelaudits
                     und Analysen
                     Programm 2019

                     Gesundheit und
                     Lebensmittelsicherheit
Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen Programm 2019 - GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Europa EU
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Bibliografische Daten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.

Luxembourg (Luxemburg): Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2019

Elektronische Fassung:
ISBN 978-92-76-00191-1
doi:10.2875/575957
Katalognummer: EW-BM-19-001-DE-N

© Europäische Union, 2019
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© Fotos: http://www.istockphoto.com/, Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen Programm 2019 - GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Europa EU
Inhalt

1. Zusammenfassung                                                            4

2. GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Prioritäten für Audits
   und Analysen für 2019 - 2021                                               6
3. Arbeitsprogramm für Audits und Analysen für 2019                           9
   3.1.   Überblick über die Projekte                                        9
   3.2.   Gesundheit                                                         12
   3.3.   Tiergesundheit und Zoonosen                                        14
   3.4.   Tierschutz                                                         17
   3.5.   Pflanzengesundheit                                                 18
   3.6.   Lebensmittelsicherheit                                             22
   3.7.   Lebensmittelqualität                                               29
   3.8.   Futtermittelsicherheit, tierische Nebenprodukte und TSE            29
   3.9.   Einfuhrkontrollen und handelsbezogene Tätigkeiten                  32
   3.10. Bereichsübergreifende Fragen zur Kontrolle, Follow-up und BTSF-
         Schulung                                                            36
4. Bericht über das Auditprogramm 2017                                       39

   4.1.   Audits in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Lebensmittel-
          qualität, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit   39
   4.2.   Bewertungen und Audits im Bereich Gesundheitsschutz                44

Anhang 1: Überblick über das strategische mehrjährige Programm               45
          2019 - 2021
Anhang 2: Audits in Mitgliedstaaten 2019, nach Land in
          alphabetischer Reihenfolge                                         51
Anhang 3: Audits in Kandidatenländern 2019, nach Land in
          alphabetischer Reihenfolge                                         54
Anhang 4: Audits in Ländern außerhalb der EU 2019, nach
          Land in alphabetischer Reihenfolge                                 55
Anhang 5: Vor-Ort-Tätigkeiten im Bereich Gesundheitsschutz 2019              57
Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen Programm 2019 - GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Europa EU
1.            Zusammenfassung
    Die Direktion Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen in der Generaldirektion
    Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission führt Audits durch, um
    sicherzustellen, dass die EU-Vorschriften in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit,
    Tierschutz und Pflanzengesundheit sowie zu einigen Aspekten der menschlichen Gesundheit
    vorschriftsmäßig durchgeführt und durchgesetzt werden.

    Die Lebensmittelsicherheit liegt den Bürgerinnen und Bürgern sehr am Herzen, und sichere Lebensmittel
    sind wesentlich für die Gesundheit der Bevölkerung und die langfristige Wirtschaftsentwicklung. Die
    konsequente Durchsetzung der einschlägigen EU-Vorschriften in der EU und in Nicht-EU-Ländern, die Tiere,
    Pflanzen und Erzeugnisse in die EU ausführen, ist der Schlüssel zu einem anhaltend hohen Maß an
    Lebensmittelsicherheit, Tierwohl und Pflanzengesundheit in der EU. Eine strenge Durchsetzung bedeutet
    auch, dass die Lebensmittelindustrie, in Europa der größte Zweig der verarbeitenden Industrie und ein
    führender Arbeitgeber, in einem stabilen und vorhersehbaren rechtlichen Rahmen tätig sein kann.

    Die hohen Standards der EU kommen dem innergemeinschaftlichen Handel zugute und eröffnen den
    europäischen Unternehmen gleichzeitig Chancen im globalen Wettbewerb. Ein hohes Maß an Sicherheit ist
    wesentlich für stabile Märkte und das Vertrauen der Verbraucher, und es schützt Europa vor der hohen
    wirtschaftlichen und menschlichen Belastung, die durch Krankheitsausbrüche verursacht wird.

    Die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellt im Einklang mit den wichtigsten strategischen
    Prioritäten der Kommission ein mehrjähriges Audit- und Analyseprogramm. Das Audit- und
    Analyseprogramm für 2019 wird insbesondere die folgenden Schwerpunkte haben:

          Bekämpfung der Antibiotikaresistenz;
          bessere Vorbereitung, Prävention und Reaktion auf Bedrohungen der menschlichen, tierischen und
           pflanzlichen Gesundheit;
          sichere und nachhaltige Lebensmittel und Systeme zur Erzeugung von Futtermitteln;
          Sicherstellen einer wirksamen Durchführung des EU-Lebensmittelrechts;
          Sicherstellen einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion, die das Tierwohl verbessert;
          wirksame, effiziente und zuverlässige Kontrollen;
          Beitrag zur Harmonisierung im pharmazeutischen Sektor und zum Zugang der Patienten zu sicheren
           Arzneimitteln.

    Kapitel 3 enthält einen Überblick über die Projekte und Tätigkeiten, welche die GD Gesundheit und
    Lebensmittelsicherheit im Jahr 2019 durchführen möchte. Hier befindet sich auch eine Zusammenfassung
    von Zielen, Methodik und Ergebnissen dieser Projekte und Tätigkeiten. Wie in Anhang 1 gezeigt wird, hat die
    Durchführung einiger dieser Projekte bereits im Jahr 2018 begonnen und andere werden bis ins Jahr 2020
    oder 2021 fortgesetzt. Während einige der Arbeiten am Schreibtisch erfolgen (wie beispielsweise die
    Bewertung der Rückstandsüberwachungspläne der Länder oder die Durchführung des Systems Europhyt 1),
    gehören zu den meisten Projekten Audits, Sondierungsbesuche oder andere Vor-Ort-Besuche in
    Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und Ländern außerhalb der EU.

    In den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Lebensmittelqualität, Tiergesundheit, Tierschutz
    und Pflanzengesundheit plant die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 163 Audits in Mitgliedstaaten,
    Kandidatenländern und Ländern, die nicht zur EU gehören (siehe Anhänge 2 - 4).

    Im Bereich Schutz der menschlichen Gesundheit wird die GD mit den benennenden Behörden in
    Mitgliedstaaten ungefähr 40 gemeinsame Bewertungen der Arbeit und der Benennung benannter Stellen

1
        Das Schnellwarn- und Meldesystem der Europäischen Kommission für die Pflanzengesundheit.

                                                            4
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für Medizinprodukte durchführen. Sie wird zusammen mit dem ECDC 2 auch bis zu sechs Besuche zur
    Antibiotikaresistenz durchführen. Darüber hinaus sind zwei Audits zu pharmazeutischen Wirkstoffen für
    Humanarzneimittel geplant (siehe Anhang 5).

    Bei vielen Projekten wird ein zusammenfassender Bericht (Überblickbericht) erstellt, in dem die Ergebnisse
    vor Ort zusammengefasst werden. Die Kommission wird im Rahmen des Programms „Bessere Schulung für
    sicherere Lebensmittel“ (Better Training for Safer Food, BTSF) auch den Austausch mit Experten der
    Mitgliedstaaten organisieren, um verbreitete Probleme zu diskutieren und festgestellte bewährte Verfahren
    auszutauschen.

    Das Arbeitsprogramm für Audits und Analysen für das Jahr 2019 enthält auch eine Zusammenfassung der
    im Jahr 2017 durchgeführten Audits (Kapitel 4).

    Das Programm kann der Website der Kommission entnommen werden:

    http://ec.europa.eu/food/audits_analysis/audit_programmes_en

2
     Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten.

                                                            5
2.         GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Prioritäten
           für Audits und Analysen für 2019 - 2021
Die Ergebnisse der Audits und Analysen der Generaldirektion für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission tragen zur Ausarbeitung faktengestützter
Strategien bei. Ein solider, faktengestützter Rechtsrahmen ist von grundlegender Bedeutung zur
Aufrechterhaltung des hohen Gesundheitsschutzniveaus, das Wachstum, Investitionen und
Wettbewerbsfähigkeit unterstützt.

Die Direktion Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen in der Generaldirektion (GD) Gesundheit
und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission arbeitet darauf hin, die wirksame und richtige
Durchführung und Durchsetzung der EU-Vorschriften sicherzustellen, um in den Bereichen
Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit sowie in Bezug auf einige
Bereiche der menschlichen Gesundheit hohe Standards und einen hohen Sicherheitsstand
aufrechtzuerhalten und für die Unternehmer gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen. Dies geschieht in
erster Linie durch Audits in den Mitgliedstaaten und in Drittländern, die in die EU ausführen. Die Ergebnisse
unterstützen die Ausarbeitung faktengestützter Strategien und tragen zur Schaffung rechtlicher
Rahmenbedingungen bei, die Beschäftigung, Wachstum und Investitionen fördern.

Bei der Aufstellung des Programms für Audits und Analysen werden andere Dienststellen der Kommission
und die Mitgliedstaaten konsultiert und Faktoren wie Risiken, Handel und Regulierung berücksichtigt. Es
stützt sich auf einen mehrjährigen Plan, der jährlich daraufhin überprüft wird, dass er aktuell ist und die
Bereiche mit den höchsten Risiken berücksichtigt (siehe Anhang 1).

Die Audits und Analysen bereichern mehrere zentrale Prioritäten der Kommission. Dies sind insbesondere
die Folgenden:

    Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum und
     Wettbewerbsfähigkeit, indem – gestützt durch eine verlässliche Kontrolle und Durchsetzung – ein
     hohes Maß an Sicherheit gewährleistet wird.

    Vertiefung und fairere Gestaltung des Binnenmarkts durch Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen,
     so dass Bürger und Unternehmer auf ein einheitliches und hohes Maß an Sicherheit vertrauen können.

    Starke EU-Präsenz auf den internationalen Märkten durch Werbung für die Werte und den
     Regulierungsansatz der EU im Bereich der Lebensmittelsicherheit und in den Handelsbeziehungen mit
     Ländern außerhalb der EU.

Die Strategie für die Audits und Analysen im Zeitraum 2019 bis 2021 zielt darauf ab, möglichst viele der
Schwerpunktbereiche abzudecken, in denen die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einen Bedarf für
eine Untersuchung der Wirksamkeit von Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen erkannt hat. Dabei
ermittelte Schwachstellen und die Vorbeuge- und die entsprechenden Korrekturmaßnahmen können dann
mit den relevanten Behörden erörtert werden.

Geplant sind Audits und Analysen in folgenden Bereichen, die für die Kommission und die GD Gesundheit
und Lebensmittelsicherheit vorrangige Bedeutung haben:

      Bekämpfung der Antibiotikaresistenz

Die Antibiotikaresistenz bleibt weltweit eine große Herausforderung und hat gravierende Auswirkungen auf
die Wirtschaft und die menschliche Gesundheit, sofern nicht strenge Maßnahmen für ihre Bekämpfung
ergriffen werden. Bei der Bekämpfung der Antibiotikaresistenz hat die EU international eine Führungsrolle
und die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird 2019 den europäischen Aktionsplan zur
Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ aus dem Jahr 2017

                                                    6
weiter umsetzen, um rasche und wirksame Maßnahmen in den Bereichen Human- und Veterinärmedizin
und dem Umweltsektor zu fördern.

       Bessere Vorbereitung, Prävention und Reaktion auf Bedrohungen der menschlichen,
        tierischen und pflanzlichen Gesundheit

Lebensmittelbedingte Notfälle, Tier- und Pflanzengesundheitskrisen sind nicht nur eine Bedrohung für die
öffentliche Gesundheit, sondern können auch erhebliche wirtschaftliche Verluste verursachen. „Vorbeugung
ist die beste Medizin“. Deshalb bleibt eine kostenwirksamere Krisenvorsorge und -prävention sowie das
Reaktionsvermögen im Bereich der menschlichen, tierischen und pflanzlichen Gesundheit im Jahr 2019 eine
zentrale Priorität der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Die Tiergesundheit steht häufig in direktem Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit, da manche
Tierseuchen auf den Menschen übertragbar sind. Die letzten Ausbrüche von Afrikanischer Schweinepest,
hochpathogener Aviärer Influenza, Lumpy Skin Krankheit oder Pest der kleinen Wiederkäuer offenbaren die
großen Risiken, mit denen die EU im Bereich der Tierseuchen konfrontiert ist. Wenn solche Tierseuchen nicht
schnell festgestellt und wirksam behandelt werden, können sie sich unkontrolliert ausbreiten und
beträchtliche Schäden und wirtschaftliche Verluste verursachen. Mit den im Bereich der Tiergesundheit
durchgeführten Arbeiten soll folglich sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten dazu in der Lage sind,
auf wichtige Tierseuchen zu reagieren, Ausbrüche zu isolieren und sie zu tilgen.

Die Krisenvorsorge und das Reaktionsvermögen sind im Bereich der Pflanzengesundheit genauso wichtig.
Die Gefahr des Befalls mit Pflanzenschädlingen hat durch den globalen Handel mit Pflanzen erheblich
zugenommen - jedes Jahr werden derzeit mehr als 200 Ausbrüche von den EU-Mitgliedstaaten gemeldet.
Das Auftreten des Kiefernfadenwurms in Portugal und von Xylella fastidiosa in Italien, Frankreich und
Spanien hat gezeigt, dass die Einschleppung von Schadorganismen in die Flora der EU verheerende Folgen
für die Agrarwirtschaft, die öffentlichen Haushalte und die Umwelt haben kann. Mit diesem
Arbeitsprogramm möchte die Kommission ihre Krisenvorsorge und ihr Reaktionsvermögen verbessern. Dies
gilt auch für die Mitgliedstaaten.

       Sichere und nachhaltige Lebensmittel und Systeme zur Erzeugung von Futtermitteln

Die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit leistet einen dauerhaften Beitrag zu sicheren und
nachhaltigen Lebensmitteln und Systemen zur Erzeugung von Futtermitteln. Dadurch sollen der nachhaltige
Einsatz von Pestiziden gefördert, sicheren Produkten ein Marktzugang verschafft und Produkte, die nicht
sicher sind, kontrolliert oder vom Markt genommen werden. Sie kontrolliert die ökologische/biologische
Erzeugung, um wirksame Warenströme und gleiche Ausgangsbedingungen in diesem wachsenden Markt zu
garantieren.

       Sicherstellen einer wirksamen Durchführung des EU-Lebensmittelrechts

Die von der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durchgeführten Audits und Analysen gewährleisten
auf kontinuierliche und zuverlässige Weise, dass wichtige EU-Standards in den Mitgliedstaaten und in
Drittländern, die Tiere, Pflanzen und Lebensmittel in die EU ausführen, umgesetzt, kontrolliert und
durchgesetzt werden. Darüber hinaus tragen sie zur Ausarbeitung faktengestützter Strategien bei, vor
allem durch die dabei gewonnenen Daten über die einzelnen Länder. Diese Daten werden in
„Länderprofilen“ der Mitgliedstaaten verwendet, die ein aktuelles Bild der Situation in dem fraglichen
Bereich zeichnen und transparente länderspezifische Fakten enthalten.

Diese Arbeiten sind auch ein wertvoller Beitrag zur Initiative der Kommission für bessere Rechtsetzung. Bei
der besseren Rechtsetzung geht es darum, europäische politische Konzepte und Rechtsvorschriften von
Anfang an so zu gestalten, dass die damit angestrebten Ziele möglichst effizient und wirksam erreicht
werden. Die Ergebnisse der Audits und Analysen geben der Kommission eine wichtige Rückmeldung über
Effizienz und Wirkung der EU-Rechtsvorschriften vor Ort und tragen so zur Überarbeitung von
Rechtsvorschriften bei.

                                                    7
   Sicherstellen einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion, die das Tierwohl verbessert

Eine gute Behandlung der Tiere ist ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion.
Die europäischen Bürgerinnen und Bürger sind zunehmend besorgt, dass der Tierschutz durch die Art, in der
Tiere gehalten und behandelt werden, bedroht oder beeinträchtigt wird. Im Jahr 2019 werden sich die
Tätigkeiten weiterhin auf die Verbesserung der Durchführung und Durchsetzung bestehender
Rechtsvorschriften konzentrieren sowie auf das Erkennen und den Austausch von Informationen zu
vorbildlichen Verfahren im Bereich Tierschutz und Tierhaltung, wobei der Schwerpunkt auf die Behandlung
von Schweinen und auf die Verbesserung der Berichterstattung über den Tierschutz in landwirtschaftlichen
Betrieben durch die Mitgliedstaaten gelegt wird.

       Wirksame, effiziente und zuverlässige Kontrollen

Mit einigen der Projekte des Audit- und Analyseprogramms der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
für das Jahr 2019 soll sichergestellt werden, dass die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten wirksam,
effizient und zuverlässig sind. Zu den Tätigkeiten zählt das systematische Follow-up der
Auditempfehlungen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten und Länder außerhalb der EU die
Maßnahmen durchführen, die zur Behebung festgestellter Mängel erforderlich sind. Die Initiative „Bessere
Schulung für sicherere Lebensmittel“ (BTSF), das Netzwerk mehrjährige nationale Kontrollpläne und das
Netzwerk nationale Auditsysteme bieten Gelegenheit, bei der Bewertung ermittelte verbreitete Probleme zu
erörtern und bewährte Verfahren zwischen den Ländern auszutauschen.

     Beitrag zur Harmonisierung im pharmazeutischen Sektor und zum Zugang der Patienten
      zu sicheren Arzneimitteln

Schließlich ist die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in den Bereichen Medizinprodukte und
pharmazeutische Wirkstoffe von Humanarzneimitteln tätig.

                                                   8
3.          Arbeitsprogramm für Audits und Analysen für 2019
Das Arbeitsprogramm für 2019 der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit umfasst 47
Projekte und bis zu 211 Audits und andere Vor-Ort-Besuche in EU-Mitgliedstaaten und Ländern
außerhalb der EU.

     3.1.     Überblick über die Projekte

Projektansatz

Das Arbeitsprogramm wird hauptsächlich in Projekten organisiert, bei denen Ziele, Umfang, angestrebte
Ergebnisse und Zeitrahmen festgelegt sind. Viele Projekte werden mit einer Prüfung von Unterlagen
vorbereitet, um einen verlässlichen Überblick über das Thema zu erhalten, möglicherweise problematische
Bereiche festzustellen und die dringendsten Audits zu ermitteln; anschließend folgen gezielte Auditreihen
oder andere Vor-Ort-Besuche wie Sondierungsbesuche. Sondierungsbesuche werden in Bereichen
organisiert, in denen die Kommission ihre Kenntnisse über die praktische Anwendung der
Rechtsvorschriften vervollständigen muss. Die Ergebnisse dieser Besuche sind für die Überprüfung oder
Ausarbeitung von Rechtsvorschriften von Interesse.

Zusätzlich zu den einzelnen Auditberichten erstellt die Kommission zusammenfassende Berichte, in denen
festgestellt wird, was sich in Bezug auf die Durchsetzung der Kontrollen (und der Auslegung der
Rechtsvorschritten) bewährt und was nicht. Sie bilden auch die Grundlage für den im Rahmen der Initiative
„Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ (BTSF) geplanten Austausch mit den Experten der
Mitgliedstaaten, bei dem verbreitete Probleme ermittelt und bewährte Verfahren ausgetauscht werden
sollen.

Darüber hinaus besteht ein erheblicher Teil des Arbeitsprogramms aus Kontrolltätigkeiten und Tätigkeiten
zur Förderung wirksamer Regelungen zur Durchführung der Kontrollen, die vom Schreibtisch aus erfolgen
und die neben der herkömmlichen Audittätigkeit durchgeführt werden.

Anzahl und Verteilung der Projekte

In den folgenden Unterkapiteln werden die 47 Audit- und Analyseprojekte nach Bereich und Sektor
beschrieben, die die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 2019 durchführen wird.

Wie aus Abbildung 1 hervorgeht, sind 6 % der Projekte im Bereich Schutz der menschlichen Gesundheit
geplant. Die meisten Projekte, 26 %, werden im Bereich Lebensmittelsicherheit durchgeführt, jeweils 15 %
im Bereich Tiergesundheit beziehungsweise Pflanzengesundheit und 4 % im Bereich Tierschutz. Ein Projekt
ist zur Lebensmittelqualität geplant, während sich vier Projekte mit der Futtermittelsicherheit befassen
werden. Projekte im Bereich Einfuhrkontrollen machen 17 % des Programms aus und 6 % der Projekte
decken schließlich horizontale Aspekte, nachfassende Prüfungen und BTSF-Schulungen („Bessere Schulung
für sicherere Lebensmittel“) ab.

Abbildung 1 zeigt auch den Anteil der Projekte, zu denen Audits (blaue Balken), Sondierungsbesuche oder
andere Vor-Ort-Besuche (pinkfarbene Balken) und Arbeiten vom Schreibtisch aus (grüne Balken) zählen.
72 % aller Projekte umfassen Auditreihen und 9 % andere Vor-Ort-Besuche. 19% der Projekte werden
hauptsächlich vom Schreibtisch aus durchgeführt. Dazu zählen Aktenprüfungen zur Unterstützung der
Planung von Audits und der Ermittlung von dringenden Audits oder Projekte mit einer geringen Anzahl an
Audits, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Aktenprüfung durchgeführt werden. Schließlich umfassen
manche Projekte Unterstützungsmaßnahmen oder beschreiben nachfassende Prüfungen und die Bildung
von Netzwerken oder Schulungen.

                                                  9
Abbildung 1: Zahl der Audit- und Analyseprojekte 2019 nach Hauptbereichen

Wie aus Abbildung 2 ersichtlich ist, finden 64 % aller Projekte in Mitgliedstaaten statt (oder betreffen
Mitgliedstaaten). 19 % der Projekte betreffen Länder außerhalb der EU, während 17 % sowohl
Mitgliedstaaten als auch Drittländer betreffen.

Abbildung 2: Aufschlüsselung der Projekte 2019 nach Region

                             17%
                                                                     in Mitgliedstaaten (oder im Hinblick
                                                                    auf Mitgliedstaaten)
                 19%
                                                                     in Nicht-EU-Ländern

                                                       64%
                                                                     sowohl in Mitgliedstaaten als auch in
                                                                    Nicht-EU-Ländern

Die 47 Projekte umfassen bis zu 211 Audits und andere Vor-Ort-Besuche; der zeitliche Aufwand dafür wird
mit etwa 4400 Arbeitstagen von Auditoren an Ort und Stelle, ohne Reisezeit, veranschlagt. In dieser Zahl
sind auch die nationalen Experten aus den Mitgliedstaaten berücksichtigt, die jedes Jahr an mehr als 50 %
der Audits der Kommission teilnehmen.

Abbildung 3 zeigt die Zahl der Audits (76 % aller Besuche) und anderen Vor-Ort-Besuche (24 % der
Besuche) nach Hauptbereichen. 23 % der Besuche sind im Gesundheitsbereich geplant und werden sich mit

                                                  10
Medizinprodukten, der Antibiotikaresistenz und pharmazeutischen Wirkstoffen befassen. 34 % der Audits
und Sondierungsbesuche werden sich mit der Lebensmittelsicherheit befassen, 14 % mit der
Tiergesundheit und dem Tierschutz und 9 % mit der Pflanzengesundheit. Jeweils 6 % der Audits werden im
Bereich der Lebensmittelqualität beziehungsweise der Futtermittelsicherheit durchgeführt, während 4 %
den Einfuhrkontrollen und dem Follow-up gelten.

 Abbildung 3: Zahl der Audits und anderen Vor-Ort-Besuche 2019 nach
              Hauptbereichen

Von den 211 Audits und anderen Vor-Ort-Besuchen sind 149 in Mitgliedstaaten, 5 in Kandidatenländern
und 57 in Ländern außerhalb der EU geplant (siehe auch Abbildung 4).

                                                11
Abbildung 4: Aufschlüsselung der Audits und anderen Vor-Ort-Besuche 2019
             nach Region

                                 27%

                                                                                in Mitgliedstaaten
                                                                                in Kandidatenländern
            2%                                         71%                      in Nicht-EU-Ländern

In den folgenden Unterkapiteln ist jedes für 2019 geplante Projekt zusammengefasst.

Anhang 1 gibt einen Überblick über alle Projekte und zeigt, auf welcher Seite sie sich in diesem Kapitel
befinden.

Die Anhänge 2-4 listen alle Audits und anderen Vor-Ort-Besuche in den Mitgliedstaaten, Kandidatenländern
und Drittländern in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und -qualität, Tiergesundheit und Tierschutz
sowie Pflanzengesundheit auf.

Anhang 5 gibt einen Überblick über die anderen Vor-Ort-Besuche im Bereich Schutz der menschlichen
Gesundheit.

    3.2.      Gesundheit
Antibiotikaresistenz – die Fähigkeit von Mikroorganismen, Behandlungen mit antimikrobiellen Mitteln,
insbesondere Antibiotika, zu überleben – wirkt sich direkt auf die Gesundheit von Menschen und Tieren aus
und steht ganz oben auf der Tagesordnung der Europäischen Kommission, der Mitgliedstaaten, der
europäischen Agenturen (Europäische Arzneimittel-Agentur, Europäisches Zentrum für die Prävention und
die Kontrolle von Krankheiten, Europäische Lebensmittelbehörde), der Länder außerhalb der EU und
internationaler Organisationen. Im Juni 2017 hat die Kommission den Aktionsplan der EU zur Bekämpfung
antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ angenommen. Er baut auf dem
Fünfjahres-Aktionsplan der EU von 2011 auf, der als Vorläufer einer Reihe weltweiter Initiativen gesehen
wird. Sein übergeordnetes Ziel ist die Bewahrung der Möglichkeit einer wirksamen Behandlung von
Infektionen bei Menschen und Tieren. Zusammen mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die
Kontrolle von Krankheiten unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Annahme und Umsetzung
ihrer nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen.

Die Projekte zur Überwachung antimikrobieller Resistenzen bei zur Lebensmittelgewinnung gehaltenen
Tieren und bei Lebensmitteln und zum umsichtigen Einsatz antimikrobieller Mittel bei Tieren werden 2019
mit abschließenden Überblicksberichten abgeschlossen.

                                                  12
Die Kommission trägt auch zur Sicherheit von Medizinprodukten und Humanarzneimitteln und zu einem gut
    funktionierenden Binnenmarkt für diese bei, indem sie

              gemeinsame Bewertungen von benannten Stellen für Medizinprodukte durchführt und

              die Rechtsvorschriften in Bezug auf die Herstellung pharmazeutischer Wirkstoffe, die für die
               Verwendung in Humanarzneimitteln eingeführt werden, und die Durchführung dieser
               Rechtsvorschriften bewertet.

    Antibiotikaresistenz – „Eine Gesundheit“, Besuche in den Ländern

    Ziel                     Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Annahme und Umsetzung ihrer nationalen Aktionspläne zur
                             Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen.

    Projektzusammen-         Dieses Projekt wird gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von
    fassung                  Krankheiten organisiert und deckt die Antibiotikaresistenz ganzheitlich aus dem Blickwinkel des Konzepts
                             „Eine Gesundheit“ ab, d. h. indem die Rolle von menschlichen und tierärztlichen Faktoren sowie
                             Umweltfaktoren und die Wechselwirkungen zwischen ihnen erkannt werden.
                             Besuche werden auf Einladung der Mitgliedstaaten organisiert. Nach drei Besuchen im Jahr 2017 und zwei in
                             2018 sind für das Jahr 2019, abhängig von den Einladungen, weitere Besuche vorgesehen.

    Ergebnisse 2019         Bis zu sechs Besuche in den Ländern, zusammen mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die
                            Kontrolle von Krankheiten.

    Gemeinsame Bewertungen der für Medizinprodukte benannten Stellen

    Ziel                    Sicherstellen, dass nur angemessen ausgestattete und arbeitende, zuverlässige benannte Stellen im Bereich
                            Medizinprodukte benannt werden.

    Projektzusammen-        Die Direktion führt seit 2013 gemeinsam mit den nationalen benennenden Behörden von Mitgliedstaaten
    fassung                 Bewertungen benannter Stellen im Medizinproduktesektor durch. Aufgabe dieser benannten Stellen ist es zu
                            bewerten, ob Medizinprodukte den maßgeblichen rechtlichen Anforderungen genügen. Dies ist ein sehr großer
                            Bereich mit Zehntausenden Produktarten von Pflastern bis hin zu Herzschrittmachern. Die ersten Bewertungen
                            fanden im Rahmen des freiwilligen gemeinsamen Aktionsplans im Anschluss an den Skandal um die PIP-
                            Brustimplantate statt und sind seit Oktober 2013 Pflicht.
                            Das Projekt beinhaltet die Fortsetzung der Bewertungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU)
                                                         3
                            Nr. 920/2013 der Kommission und der neuen Verordnungen über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika
                                                        4              5
                            (Verordnungen (EU) 2017/745 und 2017/746 ). Sie weiten den Umfang der gemeinsamen Bewertungen auf
                            In-vitro-Diagnostika aus.

3
      Durchführungsverordnung (EU) Nr. 920/2013 der Kommission vom 24. September 2013 über die Benennung und Beaufsichtigung
      benannter Stellen gemäß der Richtlinie 90/385/EWG des Rates über aktive implantierbare medizinische Geräte und der Richtlinie
      93/42/EWG des Rates über Medizinprodukte Text von Bedeutung für den EWR. ABl. L 253 vom 25.9.2013, S. 8-19.

4
      Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der
      Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der
      Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR. ), ABl. L 117 vom 5.5.2017, S. 1-175.

5
      Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika und zur
      Aufhebung der Richtlinie 98/79/EG und des Beschlusses 2010/227/EU der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR.). ABl.
      L 117 vom 5.5.2017, S. 176-332.

                                                                13
Ergebnisse 2019      2019 werden schätzungsweise ungefähr 40 gemeinsame Bewertungen im Rahmen der Verordnung (EU)
                     Nr. 920/2013 und der Verordnungen (EU) 2017/745 und 2017/746 durchgeführt.

Pharmazeutische Wirkstoffe für Humanarzneimittel:                                          Feststellung           der
Gleichwertigkeit in Ländern außerhalb der EU

Ziel                 Beitrag zum Schutz der Gesundheit von EU-Bürgern in Bezug auf pharmazeutische Wirkstoffe, die aus
                     Drittländern in die EU eingeführt werden. Diese pharmazeutischen Wirkstoffe werden in der EU für die
                     Herstellung von Humanarzneimitteln verwendet.

Projektzusammen-     Die Kommission bewertet die von Ländern außerhalb der EU eingegangenen Anträge, um festzustellen, ob die
fassung              Rechtsvorschriften dieser Länder und ihre Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen bei der Herstellung der
                     pharmazeutischen Wirkstoffe, die für die Ausfuhr in die EU bestimmt sind, dem System in der EU
                     entsprechen. Die Kommission hat auch alle drei Jahre die Drittländer erneut zu bewerten, die als gleichwertig
                     geführt werden.
                     Hierzu zählen Bewertungen vom Schreibtisch aus und/oder Audits vor Ort.

Ergebnisse 2019       Audits in zwei Nicht-EU-Ländern;
                      Beitrag zur Bewertung neuer Anträge.

        3.3.   Tiergesundheit und Zoonosen
Die Projekte im Bereich der Tiergesundheit sollen das Ziel unterstützen, den Ausbruch schwerer Tierseuchen
zu bewältigen und diese zu isolieren. Zwei gesonderte Projekte befassen sich mit Afrikanischer
Schweinepest – eines in Mitgliedstaaten und angrenzenden Drittländern, in denen es in jüngerer Zeit zu
Ausbrüchen kam, und eines in Mitgliedstaaten, die noch nicht von der Seuche betroffen sind. In einem
anderen Projekt geht es um die Verbesserung der Vorbereitung, Früherkennung und raschen Reaktion auf
Aviäre Influenza und darum, aus den Maßnahmen zu lernen, die als Reaktion auf die letzten Epidemien
getroffen wurden.

Zoonosen sind Erkrankungen oder Infektionen, die natürlicherweise von Wirbeltieren auf den Menschen
übertragbar sind. 2019 werden zwei Projekte fortgeführt, um die fortgesetzte Tilgung von Tollwut bei
Wildtieren zu unterstützen und die Häufigkeit von Ausbrüchen von menschlichen Salmonellosen in der EU
weiter zu verringern.

Die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bewertet auch die Anträge von Ländern außerhalb der EU
auf Genehmigung der Einfuhr von lebenden Tieren oder von Lebensmitteln tierischen Ursprungs in die EU
und überprüft die Tiergesundheitskontrollen der Länder außerhalb der EU, die bereits in die EU einführen.

Ein kleines Projekt befasst sich mit der Überwachung der Chronic Wasting Disease.

Afrikanische Schweinepest – betroffene Mitgliedstaaten

Ziele                Verbessern der Früherkennung, raschen Reaktion und Wirksamkeit von Kontrollmaßnahmen in
                     Mitgliedstaaten, die von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind.

Zusammenfassung      Mit Hilfe von Audits überprüft die Kommission unter anderem nationale Überwachungsprogramme sowie
                     deren Fähigkeit zur Durchführung von Impfkampagnen und - gegebenenfalls - deren Wirksamkeit. Sie wird
                     auch Verbringungskontrollen und Eindämmungsmaßnahmen, die labortechnische Unterstützung,
                     Tilgungsmaßnahmen und die Regionalisierung übernehmen. Die Audits dienen auch der Ermittlung bewährter
                     Verfahren.

                                                      14
Ergebnisse        Audits in Ungarn, Litauen und Polen.
2019

Abwehrbereitschaft gegen die Afrikanische Schweinepest

Ziele             Stärken der Abwehrbereitschaft der Mitgliedstaaten gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen
                  durch verstärkte Kontrollen in Jagdrevieren und Wildschweinpopulationen.

Zusammenfassung   Dieses Projekt wird in Mitgliedstaaten durchgeführt, die noch nicht von der Seuche betroffen sind. Es zielt
                  insbesondere darauf ab, die Zahl der Mitgliedstaaten zu erhöhen, in denen
                     operative Vereinbarungen zwischen den Veterinärdiensten und den Wald-/Jagddiensten hinsichtlich der
                      Kontrolle der Lebensräume von Wildschweinen bestehen;
                     eine gute Kontrolle der Wildscheinpopulationen und der Biosicherheit in den Lebensräumen der
                      Wildschweine besteht;
                     Überwachungsprogramme in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen dazu in der
                      Lage sind, die Seuche unverzüglich zu erkennen.
                  Nach einer Phase am Schreibtisch mit Fragebogen an die Mitgliedstaaten (die von der Seuche nicht betroffen
                  sind) und Sondierungsbesuchen (Slowakei und Spanien im Jahr 2018) sollten als Ergebnis des Projekts
                  Verfahrenskodizes vereinbart und eine Plattform eingerichtet werden, um den Informationsaustausch und die
                  Entscheidungsfindung zu vereinfachen.

Ergebnisse            Sondierungsbesuche in Österreich und Deutschland (Slowakei und Spanien im Jahr 2018);
2019
                      vereinbarte operative Verfahrenskodizes für das Management der Wildschweinpopulationen und ihrer
                       Lebensräume durch die zuständigen Behörden, einschließlich der Überwachung der Afrikanischen
                       Schweinepest und der Notfallmaßnahmen (als Empfehlung der Kommission zu veröffentlichen);
                      gemeinsame Plattform zur Verbesserung des Informationsaustausches und der Entscheidungsfindung
                       unter Einbeziehung der zuständigen Behörden, der Jäger und Schweineproduzenten auf allen Ebenen (EU,
                       national und lokal);
                      Überblickbericht und Präsentation der Ergebnisse beim Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere,
                       Lebensmittel und Futtermittel.

Aviäre Influenza

Ziele             Bewertung der Durchführung der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der Aviären Influenza in den
                  von der Seuche betroffenen Mitgliedstaaten, insbesondere in der heimischen Wasservogelhaltung.

Zusammenfassung   Aufgrund der derzeitigen instabilen Lage bei einer weltweiten Verbreitung der verschiedene Virussubtypen
                  umfassenden Seuche und dem erhöhten Risiko für ständige Ausbrüche in der EU mit Auswirkungen auf die
                  Gesundheit der Tiere, aber auch der Menschen, beinhaltet das Projekt weitere Audits zur Aviären Influenza.

Ergebnisse        Audits in Bulgarien, der Tschechischen Republik, Frankreich, Italien und Rumänien.
2019

Chronic Wasting Disease

Ziele             Bewertung der Überwachung der Chronic Wasting Disease und der Durchführung der entsprechenden
                  Schutzmaßnahmen.

                                                    15
Zusammenfassung    Die Chronic Wasting Disease ist eine Transmissible Spongiforme Enzephalopathie bei Cerviden (Hirschartigen)
                   und eine mögliche Zoonose.
                   Nachdem die Krankheit bei Rentieren in Norwegen und bei einem Elch in Finnland festgestellt wurde, sind
                   zwei Audits in Finnland und Schweden geplant. Bei den Audits wird das Überwachungssystem für gezüchtete,
                   wilde und halb-domestizierte Cervide bewertet. Die Audits werden sich auch mit den Maßnahmen befassen,
                   die zur Minimierung des Risikos hinsichtlich einer Einschleppung oder Ausbreitung der Krankheit durchgeführt
                   werden.

Ergebnisse         Audits in Finnland und Schweden.
2019

Salmonellenbekämpfungsprogramme

Ziel                   Weitere Verringerung der Anzahl der lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüche in der EU durch eine
                        Verbesserung der Wirksamkeit der Programme zur Bekämpfung der Salmonellen bei lebendem Geflügel.
                       Einholen weiterer Informationen vor Ort zur Unterstützung einer sachkundigen Bewertung der Anträge
                        der Mitgliedstaaten auf Kofinanzierung.

Projektzusammen-   Eier sind nach wie vor die Hauptursache für Salmonellenerkrankungen beim Menschen. Der Ausbruch der
fassung            Salmonellose von 2016-2017 beispielsweise, der den Ursprung in polnischen Eiern hatte, führte allein zu
                   mehr als 500 gemeldeten Fällen beim Menschen. Die Kommission wird Audits zur korrekten Durchführung
                   der Salmonellenbekämpfungsprogramme bei Geflügelbeständen in den Mitgliedstaaten durchführen.

Ergebnisse         Audits in Griechenland und Spanien.
2019

Tollwuttilgung in der EU

Ziel               Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Erreichen der Ziele der Kommission im Hinblick auf die Verringerung
                   der Zahl der Tollwutfälle bei Wildtieren (Fledermäuse ausgenommen) und auf die Tilgung von Tollwut bei
                   Wildtieren in der EU bis 2020.

Projektzusammen-   Das Projekt wird die Wirksamkeit der Tollwuttilgungsprogramme in Mitgliedstaaten überprüfen.
fassung            Nach Audits in Polen und Griechenland im Jahr 2017 und in Kroatien und Slowenien in 2018 wird das Projekt
                   2019 mit einem Audit in Bulgarien abgeschlossen.

Ergebnisse         Audit in Bulgarien.
2019

Tiergesundheit - Länder außerhalb der EU

Ziel                   Prüfen der Anträge von Drittländern auf Ausfuhrgenehmigungen für lebende Tiere und Lebensmittel
                        tierischen Ursprungs in die EU.
                       Überprüfen der Tiergesundheitskontrollen von Drittländern, die bereits in die EU ausführen.

Zusammenfassung    Länder außerhalb der EU, die lebende Tiere, Zuchtmaterial oder eine Kategorie Lebensmittel tierischen
                   Ursprungs ausführen möchten, müssen in der Liste der Länder geführt werden, die für diese bestimmte Ware
                   zugelassen sind. Vor der Zulassung eines Landes – oder einer neuen Region in einem Land – bewertet die GD
                   Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die zuständige Behörde dieses Landes sowie dessen Kontrollsystem,
                   um sicherzustellen, dass es die erforderlichen Garantien bietet. Sobald die GD zufriedenstellende Antworten

                                                      16
auf ihren Fragebogen zu verschiedenen Bereichen des Kontrollsystems des Landes, der Seuchensituation und
                            zu weiteren Bereichen erhalten hat, wird ein Audit durchgeführt.
                            Die GD überprüft auch regelmäßig die Tiergesundheitskontrollen in Ländern, die bereits in die EU ausführen.

    Ergebnisse               Anträge auf Eintragung in die Liste:
    2019
                                  Audits in Belarus (lebende Fische, MKS-Status), der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
                                   (lebende Fische), Mauretanien (Austern), Mexiko (Rindfleisch).
                             Überprüfungen:
                                  Audit in Paraguay (Rindfleisch).

           3.4.      Tierschutz
    Das Audit- und Analyseprogramm zum Tierschutz unterstützt die Tierschutzstrategie der GD Gesundheit
    und Lebensmittelsicherheit. Es gibt zwei Hauptprojekte in Bezug auf die bessere Umsetzung der
    bestehenden Rechtsvorschriften: eines legt den Schwerpunkt auf die Einschränkung des Kupierens der
    Schwänze bei Ferkeln und das andere auf die Durchsetzung des Tierschutzes in landwirtschaftlichen
    Betrieben. Zu dieser Arbeit werden viele verschiedene Tätigkeiten zählen, wie Audits, eine Datenanalyse,
    Sitzungen mit den wichtigsten Interessenträgern und das Erstellen eines Teams aus Sachverständigen, um
    den Mitgliedstaaten zu unterstützen.

    Die GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit leitet auch die Untergruppe der Europäischen Plattform für
    den Tierschutz, die sich mit dem Transport der Tiere befassen wird.

    Das Projekt zum Tierschutze bei der Ausfuhr in Länder außerhalb der EU wird im Jahr 2019 mit einem
    Überblickbericht und BTSF-Schulungen abgeschlossen.

    Einschränken des systematischen Kupierens der Schwänze bei Ferkeln

    Ziel                    Verringern des Leidens der Tiere während der Ferkelaufzucht, indem die Anwendung der Richtlinie
                                                   6
                            2008/120/EG des Rates über einen Zeitraum von drei Jahren verbessert wird. Das Projekt legt den
                            Schwerpunkt insbesondere auf die Vorschriften zur Vermeidung eines routinemäßigen Kupierens der
                            Schwänze von Ferkeln und auf die Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial.

    Projektzusammen-         Der Schwerpunkt liegt auf einer Verbesserung der Managementmaßnahmen in Schweinehaltungsbetrieben,
    fassung                  die sich auf den Tierschutz auswirken.
                             Im Rahmen des Projekts erhalten die nationalen Behörden Unterstützung bei der Bewertung der aktuellen
                             Situation in Schweinehaltungsbetrieben. Zu dem Projekt gehört auch die Verbesserung der Kommunikation
                             unter den Betroffenen, einschließlich Landwirten und niedergelassenen Tierärzten.
                             Zu dem Projekt zählen politische und technische Sitzungen, zielgerichtete Audits, die Forderung nach
                             Maßnahmenplänen von allen Mitgliedstaaten und die administrative Weiterverfolgung. Es umfasst auch die
                             Bildung einer Fachgruppe („Taskforce“) zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der
                             einschlägigen Rechtsvorschriften.

    Ergebnisse                Audits in Österreich, Frankreich, Ungarn und Portugal;
    2019
                              Besuche der Fachgruppe in den Niederlanden und in Spanien;
                              Follow-up, Bewertung der               Durchführung,   Abschlusssitzung   mit   den   Mitgliedstaaten   und
                               Kommunikationsmaßnahmen.

6
      Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (kodifizierte
      Fassung), ABl. L 47 vom 18.2.2009, S. 5-13.

                                                               17
Qualitätskontrollen und Tierschutzindikatoren

Ziel                 Feststellen, ob
                      die Mitgliedstaaten einen strategischen Ansatz für die Durchsetzung der EU-Vorschriften in Bezug auf
                       den Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben haben;
                      Kontrollen unter Befolgung der Grundsätze des Qualitätsmanagements durchgeführt werden;
                      Tierschutzindikatoren herangezogen werden, um die Schwere, das Ausmaß und das Fortbestehen von
                       Tierschutzproblemen zu messen.

Projektzusammen-     Das Projekt konzentriert sich insbesondere auf die Zucht von Schweinen und Masthähnchen und wird den
fassung              Schwerpunkt auf gewerbliche Betriebe und unterschiedliche Stellen der Produktionskette legen - auch auf
                     Schlachthöfe. Im Rahmen des Projekts werden die Kontroll- und Berichterstattungssysteme der zuständigen
                     Behörden analysiert sowie die Anwendung der Indikatoren durch den Agrar- und Lebensmittelsektor (z. B.
                     private Qualitätssicherungssysteme) sowie durch Forschungsstellen und die niedergelassenen Tierärzte.
                     Nach einer Vorbereitungsphase vom Schreibtisch aus, zu der auch Fragebogen an alle Mitgliedstaaten und
                     die oben genannten Sektoren in Bezug auf ihre Politik hinsichtlich der Indikatoren und ihrer Anwendung
                     gehören, wird die Kommission 2019 und 2020 Audits durchführen, um ausführlichere Informationen zu
                     erheben. Darüber hinaus wird sie Treffen mit den betroffenen Gruppen und den Behörden der Mitgliedstaaten
                     organisieren, um sich auf eine Methodik für die Berichterstattung hinsichtlich der Kontrollen von
                     landwirtschaftlichen Betrieben zu einigen.

Ergebnisse            Audits in Finnland, Deutschland, den Niederlanden und Schweden;
2019
                      Vorstellen des Berichts über die Treffen mit Interessenträgern beim Ständigen Ausschuss für Pflanzen,
                       Tiere, Lebensmittel und Futtermittel.

       3.5. Pflanzengesundheit
Mit dem wachsenden Handel in den letzten Jahrzehnten ist die Gefahr der Einschleppung neuer Seuchen
und Krankheiten in die EU beträchtlich gestiegen. Bei günstigen Wetterbedingungen und ohne natürliche
Feinde können sie sich ausbreiten und Umweltschäden verursachen, einheimische Pflanzenarten vernichten
sowie zu beträchtlichen Verlusten bei der landwirtschaftlichen Produktion und zu einer steigenden
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln führen.

Folglich ist das wichtigste Ziel der Audit- und Analysetätigkeiten der GD Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit im Bereich des Pflanzenschutzes der Schutz vor der Einschleppung und Ausbreitung
von Schadorganismen, während gleichzeitig die dynamische Handelsumgebung im EU-Binnenmarkt und in
unseren Handelsbeziehungen mit Nicht-EU-Handelspartnern beibehalten wird. Zu den Arbeiten werden
Pflanzenschutzkontrollen beim Handel mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowohl durch Länder
außerhalb der EU als auch durch die Mitgliedstaaten zählen sowie die Tilgung und Bekämpfung von
Schadorganismen im Hoheitsgebiet der EU durch die Mitgliedstaaten.

Die nachstehend vorgestellten Projekte umfassen Audits in Mitgliedstaaten (insbesondere
Sofortmaßnahmen bei Ausbrüchen) und in bestimmten Nicht-EU-Ausfuhrländern (als Weiterverfolgung
nicht konformer Einfuhren in die EU) und die weitere Entwicklung von EUROPHYT (Schnellwarnsystem für
Beanstandungen hinsichtlich der Pflanzengesundheit und für Ausbrüche von Schadorganismen) sowie
weitere Warn- und Analyseinstrumente.

                                                     18
Auftreten von Pflanzenschädlingen

Ziel               Als Teil der Krisenvorsorge der Kommission zum richtigen Umgang mit Ausbrüchen von Schadorganismen auf
                   dem Hoheitsgebiet der EU (ihre Tilgung oder Eindämmung) beitragen, gegebenenfalls einschließlich des
                   raschen Einschreitens auf EU-Ebene.

Projektzusammen-   Dies wird durch Audits erreicht, deren Anzahl und Umfang regelmäßig im Hinblick auf Entwicklungen im
fassung            Bereich der Pflanzenschädlinge überprüft werden. Bestehende Ausbrüche werden weiterverfolgt und Audits
                   zu den Maßnahmen durchgeführt, die die Mitgliedstaaten als Reaktion auf neue Ausbrüche ergriffen haben.
                   Die Ergebnisse werden für die Überprüfung und gegebenenfalls Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften
                   sowie von Notfallmaßnahmen herangezogen.

Ergebnisse         7 Audits im Jahr 2019:
2019
                    Xylella fastidiosa: Frankreich, Italien und Spanien
                    Bursaphelenchus xylophilus: Spanien
                    Aromia: Italien
                    Epitrix: Spanien
                    Ein weiteres Audit, das noch bestätigt werden muss.
                   Die Ergebnisse der Audits werden den Mitgliedstaaten vorgelegt. Darüber hinaus wird die Kommission die im
                   Hinblick auf die wichtigsten Schadorganismen vorgelegten Maßnahmenpläne der Mitgliedstaaten überprüfen,
                   bei denen keine Audits durchgeführt werden.

Pflanzengesundheitskontrollen bei der Einfuhr

Ziel               Verhindern der Einschleppung von Schadorganismen in die EU bei gleichzeitiger Beibehaltung einer
                   dynamischen Handelsumgebung.

Projektzusammen-   Einfuhrkontrollen der EU, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, sollten einheitlich angewendet
fassung            werden. Frühere Audits im Bereich der Einfuhrkontrollsysteme haben jedoch Unterschiede zwischen den
                   Mitgliedstaaten sowohl in Bezug auf die Kenntnisse der EU-Anforderungen als auch in ihrem Ansatz und im
                   Umfang der Kontrollen bei der Einfuhr verschiedener Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse ergeben. In der
                   Auditreihe werden folglich die Kapazitäten und die Leistung der Pflanzengesundheitskontrollen der
                   Mitgliedstaaten bei der Einfuhr bewertet, wobei der Schwerpunkt auf die Untersuchungsmethodik gelegt wird,
                   die in Bezug auf Pflanzengesundheitsuntersuchungen angewendet wird, sowie auf die Politik und die
                   Kapazitäten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Diagnose von Schadorganismen.
                   Im Anschluss an eine Schreibtischanalyse und fünf 2017 durchgeführte Audits wurden 2018 sechs Audits
                   beendet. Das Projekt wird 2019 mit einem weiteren Audit und einem Überblickbericht abgeschlossen.

Ergebnisse          Audit in Spanien;
2019
                    Überblickbericht;
                    BTSF-Schulung.

Pflanzengesundheitsaudits in Ländern außerhalb der EU

Ziel               Verbessern der Einhaltung der EU-Anforderungen hinsichtlich des Nichtvorhandenseins regulierter
                   Schadorganismen bei den Ausfuhren aus Ländern, in denen ein Audit durchgeführt wurde.

                                                     19
Projektzusammen-   Ziel des Projekts ist es, die wichtigsten Probleme hinsichtlich der Pflanzengesundheit in Drittländern
fassung            abzudecken, die basierend auf ihren Gefahren bei ihrer Einfuhr in die EU ausgewählt werden. Für die Audits
                   werden die Drittländer mit den meisten EUROPHYT-Meldungen in der veröffentlichten Warnliste ausgewählt;
                   geplant sind auch Audits über Zertifizierungsprogramme für die Ausfuhr von Holz. Darüber hinaus wird
                   jeweils ein Audit in Bezug auf die Bestätigung der EU geplant, dass kein Befall mit Ringfäule der Kartoffel
                   vorliegt, sowie zu Holzverpackungsmaterial.

Ergebnisse         8 Audits im Jahr 2019:
2019
                    Länder von der Warnliste: Dominikanische Republik, Malaysia, Suriname und Uganda;
                    Ausfuhrbescheinigung für Holz: Vereinigte Staaten (Weichholz und Hartholz);
                    Holzverpackungsmaterial: Belarus;
                    Kartoffeln: Montenegro.
                   Die Kommission wird den Mitgliedstaaten die Ergebnisse des Projekts vorlegen.

Saatgut und Vermehrungsmaterial

Ziel               Bewertung des Systems der amtlichen Kontrollen von Drittländern, der Saatgutzertifizierung und ihrer
                   Gleichwertigkeit mit den EU-Anforderungen.

Projektzusammen-   Saatgut, das in Ländern außerhalb der EU produziert wird, muss dieselben Qualitätsgarantien bieten, wie
fassung            Saatgut aus der EU. Basierend auf Anträgen aus Drittländern auf Anerkennung der Gleichwertigkeit des
                   Saatguts werden Audits und Bewertungen vom Schreibtisch aus durchgeführt.

Ergebnisse         Ein Audit in Indien.
2019

Pflanzen von Obstarten

Ziel               Einen Beitrag leisten, um sicherzustellen, dass
                    geeignete Kontrollen der Zertifizierung von Pflanzen von Obstarten in der gesamten Union einheitlich
                     angewendet werden und
                    auf dem EU-Markt nur Vermehrungsmaterial bereitgestellt wird, das gesund ist und die erforderliche
                     Qualität aufweist.

Projektzusammen-   Die EU-Rechtsvorschriften sehen amtliche Kontrollen bei der Erzeugung und Vermarktung von
fassung            Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten vor. Dieses neue Projekt wird mit einem
                   Informationsbesuch beginnen. Basierend auf den Ergebnissen dieses Besuchs werden weitere
                   Sondierungsbesuche oder Audits organisiert.

Ergebnisse         Ein Sondierungsbesuch in Ungarn.
2019

EUROPHYT

Ziel                   Durchführung bzw. Entwicklung der IT-Systeme EUROPHYT-Beanstandungen und EUROPHYT-Ausbrüche
                       und Bereitstellung der Daten, die die Mitgliedstaaten und die Kommission für die Entwicklung einer Politik
                       zur Ausrichtung der Kontrollen benötigen. Die Durchführung von EUROPHYT-Beanstandungen und
                       EUROPHYT-Ausbrüche trägt in großem Maß zu einer erfolgreichen Handhabung neuer Gefahren und zum
                       Krisenmanagement bei.

                                                      20
Projektzusammen-                EUROPHYT ist das System der Europäischen Kommission für die Meldung von beanstandeten
     fassung                         Pflanzensendungen eingeführter und gehandelter Sendungen und das Schnellwarnsystem sowie das
                                     System für die Meldung von Ausbrüchen von Organismen, die für die Pflanzen auf dem Hoheitsgebiet der
                                     EU schädlich sind.      EUROPHYT liefert einen wesentlichen Beitrag zur Durchführung von
                                     Vorbeugungsmaßnahmen, da es sicherstellt, dass die Daten zu Risiken für die Pflanzengesundheit aus
                                     dem Handel mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen und die Daten zu Ausbrüchen aktuell und genau sind.
                                    EUROPHYT-Beanstandungen ist zusätzlich zu seiner Funktion als Schnellwarnsystem ein wirksames
                                    Instrument für die Unterstützung von Maßnahmen im Bereich Risikobewertung und Risikomanagement.
                                    Basierend auf den Daten von EUROPHYT wird jeden Monat auf der Website der GD Gesundheit und
                                    Lebensmittelsicherheit eine Warnliste für Drittländer veröffentlicht.
                                     Alle Mitgliedstaaten nutzen das System EUROPHYT-Ausbrüche, um Ausbrüche zu melden und die
                                     Informationen zu Ausbrüchen zu aktualisieren.

     Ergebnisse                       Wichtigste Ergebnisse von EUROPHYT-Beanstandungen: wöchentliche interne Berichte der
     2019                              Kommission über beanstandete Sendungen, monatliche und jährliche Statistiken sowie ein
                                       Jahresbericht und eine monatlich erstellte Warnliste für Drittländer, die auf der Website der GD
                                                                                                    7
                                       Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht werden.
                                      Wichtigste Ergebnisse von EUROPHYT-Ausbrüche: monatlich vom Ständigen Ausschuss für Pflanzen,
                                       Tiere, Lebensmittel und Futtermittel erstellte Ausbruchsberichte. Jahresbericht, der auf der Website
                                       und als Papierfassung veröffentlicht wird.

     Erhebungen zur Pflanzengesundheit

     Ziel                       Analyse und Bericht über die Ergebnisse der Erhebungen zu Schadorganismen, zu deren Durchführung die
                                Mitgliedstaaten durch Entscheidungen über Soforthilfemaßnahmen und gemäß den Kontrollrichtlinien
                                verpflichtet sind (derzeit 12 Organismen).

     Projektzusammen-           Die Kommission hat im EUROPHYT-Portal ein Modul „Erhebungen zur Pflanzengesundheit“ eingeführt und
     fassung                    extrahiert und analysiert Daten für die Erstellung der Berichte, die dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen,
                                Tiere, Lebensmittel und Futtermittel vorgelegt werden. Darüber hinaus bewertet sie die Maßnahmenpläne der
                                Mitgliedstaaten zumindest für die wichtigsten Schadorganismen.

     Ergebnisse                 Präsentationen beim Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel.
     2019

7
    http://ec.europa.eu/food/plant/plant_health_biosecurity/europhyt/interceptions_en

                                                                     21
3.6. Lebensmittelsicherheit
Zu einer wirksamen Durchführung der Lebensmittelvorschriften beizutragen wird auch in Zukunft ein
Kernelement des Arbeitsprogramms für Audits und Analysen der GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
sein.

Die in diesem Kapitel beschriebenen Projekte befassen sich mit den Lebensmittelkontrollsystemen in
Mitgliedstaaten und Drittländern, die Lebensmittel in die EU ausführen.

Während viele Tätigkeiten in Bezug auf Lebensmittel (sowohl tierischen als auch nichttierischen Ursprungs),
Tierarzneimittelrückstände in Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Kontaminanten und Pestizide
regelmäßigerer Natur sind, werden die folgenden drei Projekte im Jahr 2019 abgeschlossen werden.

        Einfuhr von Thunfisch aus Ländern außerhalb der EU und Thunfisch aus der EU;

        verzehrfertige Lebensmittel;

        Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln (Aktionspaket).

In Bezug auf die folgenden Projekte sind die wichtigsten Arbeiten bereits abgeschlossen; ihre Ergebnisse
werden in Überblickberichten zusammengefasst und/oder bei Workshops oder BTSF-Schulungen erörtert:

         Aquakultur in Nicht-EU-Ländern;

         Informationen für Verbraucher über Lebensmittel und nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben;

         Lebensmittelverschwendung;

         Lebensmittelkontaktmaterialien;

         Biozide;

         Flexibilität und Ausnahmen für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen.

Für 2019 ist eine Sondierungsstudie am Schreibtisch                                   zu    einem     zukünftigen       Projekt     zur
bereichsübergreifenden Vorbereitung auf Katastrophen geplant.

Lebensmittel tierischen Ursprungs - Kontrollen in Mitgliedstaaten

Ziel                               Verifizierung, dass amtliche Kontrollen der Lebensmittelherstellungskette das Lebensmittelrecht der EU
                                    einhalten, und Beitrag zu einer besseren und harmonisierten Durchführung durch die Mitgliedstaaten.
                                   Durch Input für die Überprüfung von Rechtsvorschriften einen Beitrag zur Initiative für bessere
                                                8
                                    Rechtsetzung leisten.

Projektzusammen-              Zum Umfang dieses mehrjährigen Projekts zählen:
fassung
                                Lebensmittel tierischen Ursprungs, ohne die Primärerzeugung;
                                Lebensmittelunternehmer, die Lebensmittel tierischen Ursprungs erzeugen und handhaben;
                                die zuständigen Behörden, die auf den unterschiedlichen Ebenen mit der Organisation und Durchführung

8
        Bei „bessere Rechtsetzung“ geht es um die Sicherstellung, dass die politischen Konzepte und Rechtsvorschriften der EU ihre Ziele
        bei möglichst geringen Kosten erreichen. Es ist eine Arbeitsweise, mit der sichergestellt werden soll, dass die Politik auf eine
        offene und transparente Weise, unter Zugriff auf die besten verfügbaren Informationen und unterstützt durch eine umfassende
        Beteiligung der Interessenträger, vorbereitet, durchgeführt und überprüft wird.

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