Gleichstellungsplan der Stadt Overath 2019-2024

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Gleichstellungsplan der Stadt Overath 2019-2024
Gleichstellungsplan der Stadt
     Overath 2019-2024
Gleichstellungsplan der Stadt Overath 2019-2024
Gliederung

Kapitel                                                                                                   Seite

 1. Vorwort ....................................................................................................2
 2. Präambel ...................................................................................................3
 3. Allgemeine Bestimmungen .................................................................... 4-6
 4. Bestandsaufnahme und Dokumentation der Beschäftigungsstruktur ... 7-11
 5. Übersicht der Besoldungs-/Entgeltgruppen ............................................. 12
 6. Entgelt-/Besoldungsstruktur .................................................................... 13
 7. Qualifizierungsmaßnahmen .................................................................... 14
 8. Führungsebene ........................................................................................ 15
9. Maßnahme zum Abbau der Unterrepräsentanz .................................. 16-17
10. Konkrete Zielvorgabe / Prognose........................................................ 18-19
11. Vereinbarkeit von Beruf und Familie .................................................. 20-21
12. Gremienbesetzung .................................................................................. 22
13. Ergebnisse im Überblick .......................................................................... 23
14. Fazit.................................................................................................... 24-25
15. Inkrafttreten............................................................................................ 26
17. Anhang – Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten........................... 27-28

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1. Vorwort
Mit Inkrafttreten einiger Änderungen im Gleichstellungsgesetz seit Dezember 2016, wurde auch der Frauenförderplan in
Gleichstellungsplan umbenannt. Damit möchte man dokumentieren, dass Gleichstellung kein alleiniges Thema der Frauen ist.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine verfassungsrechtliche Aufgabe des Staates und damit auch die Aufgabe der
Stadt Overath.
Ziel ist es, Frauen und Männer nicht nur gleich zu behandeln, sondern darüber hinaus die tatsächliche Durchsetzung ihrer
Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Der vorliegende Gleichstellungsplan der Stadt Overath bietet einen Gesamtüberblick der Personalsituation anhand der erhobenen
Daten, die der Gleichstellungsbeauftragten durch die Personalabteilung zum 01.12.2018 zur Verfügung gestellt wurden.
Die Themen Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege für die Beschäftigten der Stadt Overath
umzusetzen, ist unsere gemeinschaftliche Aufgabe.
Unser Ziel besteht darin, die am besten geeigneten Frauen und Männer auf allen Führungsebenen, Fachbereichen und Funktionen
einzusetzen und dabei ihre individuellen Lebensformen und Familienanforderungen zu berücksichtigen.
Auch der demografische Wandel wird in der Stadt Overath spürbare Auswirkungen haben und es gilt Frauen und Männer zu
fördern, die bereit sind, zukünftig auch Führungsaufgaben zu übernehmen.

Die Frage der Gleichberechtigung spielt auch hier eine besondere Rolle.
So ist hier im Besonderen darauf hinzuweisen, dass in der Stadtverwaltung Overath eine Unterrepräsentanz von Frauen in
Führungspositionen besteht.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern bleibt weiterhin eine zentrale Aufgabe aller Verantwortlichen und Führungskräfte der
Verwaltung, der Personalvertretung, aber auch der politischen Gremien der Kommune.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Weigt                                   Ute Sonnenberg-Peter                           Katrin Gramer
Bürgermeister                                Gleichstellungsbeauftragte                    Personalabteilung

                                                               2
2. Präambel

•   Der Gleichstellungsplan der Stadt Overath hat zum Ziel, dass im Grundgesetz und in der
    Gemeindeordnung verankerte Gleichbehandlungsgebot unter Berücksichtigung des
    Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) in den Dienststellen der Stadtverwaltung zu verwirklichen.
•   Mit Inkrafttreten des neuen LGG NRW zum 15.12.2016 wurde – neben der Durchsetzung der
    Gleichberechtigung von Frauen und Männern – als weiteres Ziel die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
    festgelegt. Die Kommunen sind verpflichtet einen neuen Gleichstellungsplan für einen Zeitrahmen von
    drei bis fünf Jahren zu entwickeln und spätestens nach zwei Jahren eine Zwischenbilanz zu erstellen.
•   Der Gleichstellungsplan und die angestrebten Ziele sollen im Besonderen darauf hinwirken, die
    bestehenden Strukturen weiter zu entwickeln, so dass in allen Bereichen und Funktionen Frauen und
    Männer gleichermaßen vertreten sind.
•   Die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Frauenförderung wird vom Rat der Stadt Overath als
    gesellschaftspolitische Aufgabe der Stadt anerkannt und ist damit wesentlicher Bestandteil der
    Personalentwicklung.
•   Der Gleichstellungsplan ist ein wesentliches Steuerungsinstrument der Personalplanung, insbesondere der
    Personalentwicklung der Dienststelle. Seine Umsetzung und Überprüfung ist insbesondere Verpflichtung
    der Dienststellenleitung, der Personalverwaltung sowie der Beschäftigten mit Personalverantwortung.

                                                    3
3. Allgemeine Bestimmungen
                          3.1 Ziele des Gleichstellungsplans

•   Ziel des Gleichstellungsplans ist die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zur
    Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Umsetzung des
    Landesgleichstellungsgesetzes und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und
    Männer zu verbessern.
•   Aufgrund der bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen in der Verwaltung der Stadt
    Overath
       in Führungspositionen
       im technischen und gewerblichen Dienst
       in der IT Abteilung
     ist das Bestreben, den Anteil von weiblichen Beschäftigten durch Einstellungen,
     Beförderungen und Höhergruppierungen bis auf 50% zu erhöhen, wenn die fachliche
     Leistung und Eignung sowie die Befähigung vorliegt. Bei diesbezüglichen
     Personalentscheidungen sind Frauen unter den o.g. Voraussetzungen bevorzugt zu
     berücksichtigen.
•   Frauen und Männer, die familiäre Aufgaben wahrnehmen (Betreuung von Kindern und
    pflegebedürftigen Angehörigen) und die in Teilzeit arbeiten, dürfen beruflich nicht
    benachteiligt werden.

                                               4
3.2 Geltungsbereich/ Geltungsdauer

•   Der Gleichstellungsplan gilt für die Gesamtheit der Stadtverwaltung Overath, für alle
    städtischen Einrichtungen sowie für städtische Eigenbetriebe.
•   Der Gleichstellungsplan gilt für den Zeitraum vom Tage nach der Beschlussfassung durch den
    Stadtrat für fünf Jahre.

                          3.3 Gleichstellungsbeauftragte

•   Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Verwaltungsleitung und die
    Personalverantwortlichen in den Ämtern bei der Erfüllung und Umsetzung des
    Gleichstellungsgebotes des Artikel 3 des Grundgesetzes, des Landesgleichstellungsgesetzes
    NRW sowie des Gleichstellungsplanes.
•   Zur effektiven Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Gleichstellungsbeauftragte auf der
    Steuerungsebene eingegliedert und der Verwaltungsleitung direkt unterstellt.
•   Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen sowie der
    Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplanes und Planungsvorhaben mit und ist
    frühzeitig zu beteiligen (§ 17 LGG NRW).

                                               5
3.4 Berichtswesen

•   Die Gleichstellung von Frau und Mann und die Frauenförderung ist eine Aufgabe, die von
    allen Bereichen der Verwaltung gleichermaßen zu erfüllen und von der Führungsebene im
    Besonderen wahrzunehmen ist.

•   Nach spätestens zwei Jahren ist die Zielerreichung des Gleichstellungsplanes zu überprüfen.

•   Der Bürgermeister legt dem Rat spätestens 6 Monaten nach Ablauf des Gleichstellungsplans
    einen qualifizierten Bericht zu dessen Umsetzung vor (s. § 5a LGG).

                   3.5. Rahmenbedingungen der Datenerhebung

•   Grundlage für die Erstellung der Daten ist die Auswertung der Personaldaten zum
    01.12.2018.
•   Erfasst wurden alle Festangestellten sowie befristete Beschäftigte – ohne Wahlbeamte -.
•   Auszubildende wurden gesondert aufgeführt.

                                               6
4. Bestandsaufnahme und Dokumentation Stand 01.12.2018
                 4.1. Grafische Darstellung der Beschäftigungsstruktur
                         4.1.1 Gesamtüberblick der Beschäftigten
Vollzeitbeschäftigte              Teilzeitbeschäftigte                 Beurlaubte

                                       14%                              15%
                33%
                        Frauen                           Frauen                       Frauen
                        Männer                           Männer                       Männer
 67%
                                               86%                             85%

             Bei der Stadtverwaltung Overath arbeiten zum 01.12.2018 – 229 Personen
                                  (ohne Wahlbeamte und Azubis)

  Vollzeitbeschäftigt sind 140 Personen: 46 Frauen (33%) und 94 Männer (67%)
  Teilzeitbeschäftigt sind 76 Personen: 65 Frauen (86%) und 11 Männer (14%)
  Beurlaubt           sind 13 Personen: 11 Frauen (85%) und 2 Männer (15%)

                                                  7
4.1.2 Anteil nach Beschäftigungsgruppen

                                          Beamtinnen/                      Tarifbeschäftigte
      Insgesamt                           Beamte

                                    36%
                                                                     48%                       Frauen
47%                     Frauen                              Frauen
                  53%   Männner                                                         52%    Männer
                                                            Männer
                                                      64%

Von 229 Beschäftigten             sind 122 Frauen (53%) - 107 Männer (47%)
Von 25 Beamten                    sind 16 Frauen (64%) -    9 Männer (36%)
Von 204 Tarifbeschäftigten        sind 106 Frauen (52%) - 98 Männer (48%)

 Der Frauenanteil in der Stadtverwaltung Overath beträgt in allen
  Beschäftigungsgruppen mehr als die Hälfte.

                                                  8
4.1.3 Teilzeitbeschäftigte nach Beschäftigungsgruppen

           Beamtinnen/                                       Tarifbeschäftigte
             Beamte
            13%                                               15%

                              Frauen                                             Frauen

                              Männer                                             Männer

                    87%                                                85%

In der Stadtverwaltung sind 76 Beschäftigte in Teilzeit angestellt, davon

 8 Beamtinnen/Beamte: 7 Frauen (87%) und 1 Mann (13%)
68 Tarifbeschäftigte: 58 Frauen (85%) und 10 Männer ( 15%)

 Überproportionaler Anteil an Frauen in Teilzeitbeschäftigung

                                               9
4.1.4 Frauenanteil nach Berufsgruppen (Beamtinnen u. Tarifbeschäftigte)
                                                    (in Prozent)

                 Sozialarbeiterinnen                                                                             75%
      Beschäftigte in Bäderbetrieben                                                                            73%
                      Ingenieurinnen                                          36%
Beschäftigte in gewerblichen Berufen                            24%
                     Technikerinnen      0%
                        Meisterinnen     0%
                      Beschäftigte IT    0%

   Verwaltung Tarifbeschäftigte m.D.                                                                            73%
    Verwaltung Tarifbeschäftigte g.D.                                                                 67%
    Verwaltung Tarifbeschäftigte h.D.    0%

        Verwaltung Beamtinnen m.D.                                                                               75%
        Verwaltung Beamtinnen g.D.                                                                  64%
        Verwaltung Beamtinnen h.D.                                          33%

                                        0%    10%    20%              30%         40%   50%   60%         70%         80%

 Unterrepräsentanz von Beamtinnen im höheren Dienst /Laufbahngruppe 2 /2.EA                    1 Frau   - 2 Männer
 Unterrepräsentanz von Tarifbeschäftigten Frauen im höheren Dienst                             0 Frauen - 3 Männer
 Unterrepräsentanz von Frauen in der IT Abt.; Technikerinnen und Meisterinnen                  0 Frauen - 13 Männer

                                                           10
4.1.5 Auszubildende
                                          (in Personen)
               6

               5

               4
                                                                   Frauen

               3
                                                                   Männer

               2

               1

               0

Verwaltungsfachangestellte*r 2014-2019:      5 Frauen     1 Mann
Bachelor of Laws             2018-2019:      1 Frau       1 Mann
Industriekaufmann/-frau     2016:            0 Frauen     1 Mann
Fachinformatiker*in         2019:            0 Frauen     1 Mann
FA Bäderbetriebe            2014:            0 Frauen     1 Mann

                                               11
5. Übersicht der Besoldungsgruppen nach Laufbahngruppen
und der vergleichbaren Zusammensetzung von Entgeltgruppen

                           12
6. Entgelt-/Besoldungsstruktur in der
                     Allgemeinen Verwaltung
                           Tarifbeschäftigte und Beamte*innen
                                                (in Prozent)
   100%
    90%
    80%
    70%
    60%
    50%                                                                                          Frauen
    40%                                                                                          Männer
    30%
    20%
    10%
     0%
          Laufbahngruppe 1 / 2. EA /   Laufbahngruppe 2 / 1. EA /   Laufbahngruppe 2 / 2. EA /
                 m- Dienst                    geh.-Dienst                  höh.-Dienst

120 Beschäftigte in der Allg. Verwaltung
Laufbahngr. 1 /2. EA - Mittlerer Dienst: 56 Frauen (74%) - 20 Männer (26%)
Laufbahngr. 2 /1. EA - Gehobener Dienst: 25 Frauen (65%) - 13 Männer (35%)
Laufbahngr. 2 /2. EA - Höherer Dienst:    1 Frau (17%) - 5 Männer (83%)

 Unterrepräsentanz der Frauen im höheren Dienst bzw. Laufbahngruppe 2 /2. EA

                                                         13
7. Qualifizierungsmaßnahmen 2015-2018
                   AL I / AL II / Betriebswirt/In
                                    (in Personen)
              3

              2

                                                                   Männer
                                                                   Frauen
              1

              0
                       AL I           AL II         Betriebswirt

Mit Beteiligung und Unterstützung der Stadt Overath nahmen von 2015-2018 insgesamt
6 Frauen an o.g. Qualifizierungsmaßnahmen der Stadt Overath teil.

                                              14
8.Führungsebene
                                        (in Personen)
6

5

4

3
                                                                                Frauen
2
                                                                                Männer

1

0
    Verwaltungsvorstand   Amtsleitung         Abteilungsleitung   Stabsstelle

                                             15
9. Maßnahmen zum Abbau der Unterrepräsentanz

9.1 Bestehende Unterrepräsentanz von Frauen

•   Der Frauenanteil ist in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind bis auf 50% zu
    erhöhen. Bei diesbezüglichen Personalentscheidungen sind Frauen bei gleicher Eignung,
    Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen.

9.2 Führungsebene

•   Maßnahmen zur Qualifikation und Weiterbildung werden weiter ausgebaut und angeboten.

•   Der Frauenanteil in Führungspositionen wird erhöht, in dem
      Führungskräfte aufgefordert sind, Frauen bei entsprechender Qualifikation verstärkt zu
         Bewerbungen auf höherwertige Stellen zu motivieren und sie auf dem Weg zu
         unterstützen,
      eine Teilnahme z.B. an einem interkommunalen Mentoring ermöglicht wird,
      Führungspositionen auch in Teilzeit angeboten werden.

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9.3 Stellenausschreibung, § 8 LGG

•   In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind ist in der Stellenausschreibung darauf
    hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und Frauen bei
    gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen bevorzugt berücksichtigt werden,
    sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
•   Alle zu besetzenden Stellen müssen grundsätzlich in Bereichen - in denen Frauen
    unterrepräsentiert sind - zunächst intern ausgeschrieben werden.

9.4 Vorstellungsgespräche, § 9 LGG

•   In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind mindestens ebenso viele Frauen
    wie Männer oder alle Bewerberinnen zum Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie die
    geforderte Qualifikation für die Besetzung des Arbeitsplatzes oder des Amtes erfüllt.

9.5 Fortbildungen- und Qualifizierungsmaßnahmen, § 11 LGG

•   Für Mitarbeiterinnen sollen besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden, die auf
    die Übernahme von Führungstätigkeiten vorbereiten. Als wertvolles Instrument sind auch
    hier insbesondere Führungscoaching anzubieten.

                                               17
10. Konkrete Zielvorgabe / Prognose
•   Bei der Unterrepräsentanz von Frauen wird bei freiwerdenden Stellen im
    Prognosezeitraum davon ausgegangen, dass sie durch Frauen - bei gleicher Qualifikation
    - wiederbesetzt werden.
•   Die konkrete Zielvorgabe ist nach dem LGG definiert und berechnet sich nach einem
    Vergleich des Frauenanteils der angestrebten Besoldungs-/ Entgeltgruppe mit den
    darunter liegenden Besoldungs-/ Entgeltgruppen.

•   Eine genaue Prognose für die Umsetzung der Zielvorgabe zu erstellen, ist jedoch in
    einer sich schnell wandelnden Personalstruktur schwer zu realisieren:
   Veränderter Pensionseintritt.
   Kündigungen.
   Elternzeit.
   Längerfristige Erkrankungen.
   Strukturelle Veränderung innerhalb der Verwaltung.

Dem Ziel folgend, die bestehende Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen, soll während
der Laufzeit des Gleichstellungsplans eine Auflistung erfolgen, aus der ersichtlich wird, ob
diese Stelle mit einer Frau oder einem Mann besetzt wurde.
Für die Laufzeit des Gleichstellungsplanes können folgende Zielvorgaben benannt werden:

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Konkrete Zielvorgabe für die
                     Allgemeine Verwaltung                       2019-2024
mittlerer Dienst / Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
A9        2 Beschäftigte davon 0 Frauen                    Zielvorgabe bis zu 50%

gehobener Dienst / Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
EG 10 /  3 Beschäftige davon 1 Frau (33%)                  Zielvorgabe bis zu 50%
A 13      1 Beschäftigter davon 0 Frauen                   Zielvorgabe bis zu 50%

höherer Dienst    / Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt

EG 14     3 Beschäftigte davon 0 Frauen                    Zielvorgabe mind. 33%

A 14      3 Beschäftigte davon 1 Frau (33%)                Zielvorgabe bis zu 50%

In den Entgelt-/Besoldungsgruppen in denen keine Zielvorgabe erfolgt, ist der Anteil
                        der Frauen von mind. 50% erreicht.

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11. Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Stadt Overath unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von
beruflichem Engagement und familiären Aufgaben.

11.1 Arbeitszeit
• Die Inanspruchnahme von „familienfreundlichen“ Arbeitszeiten ist weiterhin zu
    unterstützen.
• Die Reduzierung der Arbeitszeit wird weiterhin befristet angeboten.
• Die Rückkehr in die Vollzeittätigkeit ist zu ermöglichen.

11.2 Teilzeit
• Soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, sind alle personalwirtschaftlichen und
    organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen um Teilzeitanträge aus Gründen der
    Familienfürsorge (Kinder und Pflege von Familienangehörigen) zu entsprechen.
• Es sind Möglichkeiten zu schaffen, Führungspositionen auch in Teilzeit auszuüben.
• Die Teilzeit ist ein wichtiges Instrument Familie und Beruf zu vereinbaren, beinhaltet aber
    auch die Gefahr, dass man nach vielen Jahren Teilzeit im Alter schlecht versorgt ist.
    Insbesondere Frauen sind davon betroffen –
    86 % der teilzeitarbeitenden Beschäftigten sind Frauen!!

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11.3 Beurlaubung – Elternzeit

•   Mit Frauen und Männern die sich beurlauben lassen oder Elternzeit beantragen sind
    Gespräche durch die Dienststelle zu führen, in denen sie auf die Bedeutung des Erhalts und
    die Weiterentwicklung ihrer Qualifikation über den Zeitraum der Abwesenheit hingewiesen
    werden.
•   Mütter und Väter sollen die Möglichkeit erhalten 12 Monate Elternzeit zu nehmen, ohne
    berufliche Nachteile zu haben.

11.4 Telearbeit

•   Nach Inkrafttreten der Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit zum 01.07.2017 und
    deren Bekanntgabe an alle Beschäftigten am 12.09.2017, wird die Telearbeit weiter
    ausgebaut. Bis zum 01.07.2018 nutzten 7 Beschäftigte das Angebot der Telearbeit, davon 4
    weibliche und 3 männliche Beschäftigte. Die Stadt Overath fördert damit auch die
    Beschäftigten, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren wollen und müssen.

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12. Gremienbesetzung

•   Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes § 12 müssen Frauen mit 40% in allen wesentlichen
    Gremien vertreten sein. Wesentliche Gremien sind z.B. Aufsichts- und Verwaltungsräte und
    Räte, die für die Stadt Overath eine besondere Bedeutung haben.

•   Werden solche Gremien gebildet, müssen die entsendenden Stellen mindestens 40% Frauen
    benennen.

•   Ausnahmen sind zulässig, wenn die Vorgabe aus tatsächlichen Gründen nicht eingehalten
    werden kann oder die Quote im Gremium anderweitig erfüllt wurde.

•   Für Wahlgremien (Gremien die durch den Rat gewählt werden) soll der Frauenanteil ebenfalls
    40% betragen. Bei Nichteinhaltung besteht eine Dokumentationspflicht.

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13. Ergebnisse im Überblick
                   Stadtverwaltung Overath, Stand 01.12.2018

 In den Einstiegsämtern des Verwaltungsdienstes sind Frauen überproportional vertreten.
 Es besteht ein überproportionaler Anteil an Frauen in Teilzeitbeschäftigung.
 Im Verwaltungsdienst besteht bei den weiblichen Tarifbeschäftigten in den Entgeltgruppen
  EG10 und EG14 sowie bei den Beamtinnen in den Besoldungsgruppen A9; A13 und A14
  Handlungsbedarf.
 Es bestehen eine Unterrepräsentanz von Frauen im Verwaltungsvorstand und in
  Amtsleitungen.
 In den Laufbahngruppen des technischen und gewerblichen Dienstes sowie der IT Abteilung
  sind Frauen unterrepräsentiert bzw. nicht vertreten.
 Bei der Vergabe von Praktikumsstellen im gewerblich-technischen Bereich sollen weibliche
  Bewerberinnen bevorzugt werden, um einen Einblick in diese Berufe zu bekommen.
 Das Angebot der Telearbeit wird von 7 Beschäftigten – im Verhältnis 4 Frauen und 3 Männer
  genutzt.
 In 2018 und 2019 - Paritätische Vergabe der Ausbildungsplätze –
  Verwaltungsfachangestellte/r und Bachelor of Laws.

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14. Fazit

Die Förderung von weiblichen Führungskräften sollte als eine personalpolitische
Herausforderung der Personalentwicklung in der Stadt Overath verstanden werden.

Wesentliche Instrumente:
• Wertschätzung und Unterstützung durch den Vorgesetzten.
• Motivation durch familienfreundliche Arbeitszeiten.
• Teilzeitangebote bei Führungspositionen.
• Fortbildung der Schlüsselkompetenzen für Führungspositionen.
• Einführung von Mentoring Tandems.
• Besonderer Hinweis der Unterrepräsentanz in den internen und externen
   Stellenausschreibungen.

Die Motivation von Frauen sich für Berufe im gewerblich-technischen sowie IT-Bereich zu bewerben, wird
weiter gefördert:
•   Bei der Vergabe von Praktikumsstellen im gewerblich-technischen Bereich sollen weibliche
    Bewerberinnen bevorzugt werden, um einen Einblick in diese Berufe zu bekommen.
•   Teilnahme am girls day.

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•   Die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen ist nicht nur als isoliertes
    Ziel zu betrachten.
    Der Fokus für erfolgreiches Verwaltungshandeln in der Zukunft liegt in:

      Der Vielfalt der Kompetenzen und Perspektiven.
      Einer Personalstruktur, die gemäß ihrer Kompetenzen mit Frauen und
       Männern besetzt ist und dabei die Gleichstellung zum Ziel hat.
      Dem Gewinn, der sich durch gemischte Teams ergeben kann.

             Die Wissenschaftler vom Institut für Weltwirtschaft schließen aus
                  ihrer Untersuchung, dass geschlechtlich gemischte Teams
                  die Entscheidungsqualität verbessern und für eine bessere
                               Unternehmenskultur sorgen!

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15. Inkrafttreten

Der Gleichstellungsplan 2019-2024 tritt nach Genehmigung des Rates mit Datum vom
15.05.2019 mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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Anhang : Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten
•       Unterstützung der Dienststelle und Beratungstätigkeit
          Personellen Maßnahmen ( Vorstellungs- und Mitarbeitergespräche, Auswahlverfahren,
           Stellenausschreibungen).
          Organisatorische und soziale Maßnahmen.
              Teilnahme an Ratssitzungen und am ¼ Jahresgespräch der Personalvertretung.
              Erstellung und Überprüfung des Gleichstellungsplanes.
              Beratung von Beschäftigten der Stadt Overath in gleichstellungsrelevanten Themen.
              Beratung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Overath in gleichstellungsrelevanten Themen.
              Informationen der Beschäftigten zu gleichstellungsrelevanten Themen und Veranstaltungen.

    •    Mitglied in den Arbeitskreisen:
          Wiedereinstieg in den Beruf.
          Frauen in Führung.
               Interkommunales Mentoring für Frauenführungsnachwuchs.
               Frauen fördern durch Fort- und Weiterbildung.
               Führungspositionen auch in Teilzeit.
          Runder Tisch - Häusliche Gewalt (Frauenhäuser, Polizei, Beratungsstellen).
          Gleichstellungsbeauftragte des Rhein. Bergischen Kreises – gemeinsame Ziele und Aufgaben.

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 Veranstaltungen
     Overather Bürgerinnen - Besuch im Frauenmuseum in Bonn zum Thema
       „100 Jahre Frauenwahlrecht“.
     Vortrag von Frau Prof. Rita Süßmuth in Rösrath zum Thema
      „100 Jahre Frauenwahlrecht“.
     Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurs für Mädchen ab 12 in Overath
      - ein Wochenende im September – finanziert durch das Frauenministerium NRW.
     Plakatwand Siegburgerstraße „ Die Würde von Frauen und Mädchen ist unantastbar“.
     „Frauen in Bewegung“ – Frauentag der weiblichen Beschäftigten der Stadtverwaltung
      Overath im Oktober 2018.
     Allgemeine Beratung in Overath für „Frauen zu allen Lebensfragen“ über die
      Beratungsstelle von Frauen helfen Frauen e.V. ( 1 x monatlich).
     Einladung zum „Internationalen Frauentag im Kunstmuseum Villa Zanders“ in Bergisch
      Gladbach.
     Filmvorstellung – „Sufragette“ Taten statt Worte - Cineplex Bensberg - 13.3.2019
     Veröffentlichungen und Informationen auf der Homepage der Stadt Overath unter
      der Rubrik Gleichstellung sowie dem Overather Mitteilungsblatt.

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