Gleichstellungsplan der Stadt Overath 2019-2024
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Gliederung
Kapitel Seite
1. Vorwort ....................................................................................................2
2. Präambel ...................................................................................................3
3. Allgemeine Bestimmungen .................................................................... 4-6
4. Bestandsaufnahme und Dokumentation der Beschäftigungsstruktur ... 7-11
5. Übersicht der Besoldungs-/Entgeltgruppen ............................................. 12
6. Entgelt-/Besoldungsstruktur .................................................................... 13
7. Qualifizierungsmaßnahmen .................................................................... 14
8. Führungsebene ........................................................................................ 15
9. Maßnahme zum Abbau der Unterrepräsentanz .................................. 16-17
10. Konkrete Zielvorgabe / Prognose........................................................ 18-19
11. Vereinbarkeit von Beruf und Familie .................................................. 20-21
12. Gremienbesetzung .................................................................................. 22
13. Ergebnisse im Überblick .......................................................................... 23
14. Fazit.................................................................................................... 24-25
15. Inkrafttreten............................................................................................ 26
17. Anhang – Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten........................... 27-28
11. Vorwort
Mit Inkrafttreten einiger Änderungen im Gleichstellungsgesetz seit Dezember 2016, wurde auch der Frauenförderplan in
Gleichstellungsplan umbenannt. Damit möchte man dokumentieren, dass Gleichstellung kein alleiniges Thema der Frauen ist.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine verfassungsrechtliche Aufgabe des Staates und damit auch die Aufgabe der
Stadt Overath.
Ziel ist es, Frauen und Männer nicht nur gleich zu behandeln, sondern darüber hinaus die tatsächliche Durchsetzung ihrer
Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Der vorliegende Gleichstellungsplan der Stadt Overath bietet einen Gesamtüberblick der Personalsituation anhand der erhobenen
Daten, die der Gleichstellungsbeauftragten durch die Personalabteilung zum 01.12.2018 zur Verfügung gestellt wurden.
Die Themen Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege für die Beschäftigten der Stadt Overath
umzusetzen, ist unsere gemeinschaftliche Aufgabe.
Unser Ziel besteht darin, die am besten geeigneten Frauen und Männer auf allen Führungsebenen, Fachbereichen und Funktionen
einzusetzen und dabei ihre individuellen Lebensformen und Familienanforderungen zu berücksichtigen.
Auch der demografische Wandel wird in der Stadt Overath spürbare Auswirkungen haben und es gilt Frauen und Männer zu
fördern, die bereit sind, zukünftig auch Führungsaufgaben zu übernehmen.
Die Frage der Gleichberechtigung spielt auch hier eine besondere Rolle.
So ist hier im Besonderen darauf hinzuweisen, dass in der Stadtverwaltung Overath eine Unterrepräsentanz von Frauen in
Führungspositionen besteht.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern bleibt weiterhin eine zentrale Aufgabe aller Verantwortlichen und Führungskräfte der
Verwaltung, der Personalvertretung, aber auch der politischen Gremien der Kommune.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Weigt Ute Sonnenberg-Peter Katrin Gramer
Bürgermeister Gleichstellungsbeauftragte Personalabteilung
22. Präambel
• Der Gleichstellungsplan der Stadt Overath hat zum Ziel, dass im Grundgesetz und in der
Gemeindeordnung verankerte Gleichbehandlungsgebot unter Berücksichtigung des
Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) in den Dienststellen der Stadtverwaltung zu verwirklichen.
• Mit Inkrafttreten des neuen LGG NRW zum 15.12.2016 wurde – neben der Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern – als weiteres Ziel die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
festgelegt. Die Kommunen sind verpflichtet einen neuen Gleichstellungsplan für einen Zeitrahmen von
drei bis fünf Jahren zu entwickeln und spätestens nach zwei Jahren eine Zwischenbilanz zu erstellen.
• Der Gleichstellungsplan und die angestrebten Ziele sollen im Besonderen darauf hinwirken, die
bestehenden Strukturen weiter zu entwickeln, so dass in allen Bereichen und Funktionen Frauen und
Männer gleichermaßen vertreten sind.
• Die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Frauenförderung wird vom Rat der Stadt Overath als
gesellschaftspolitische Aufgabe der Stadt anerkannt und ist damit wesentlicher Bestandteil der
Personalentwicklung.
• Der Gleichstellungsplan ist ein wesentliches Steuerungsinstrument der Personalplanung, insbesondere der
Personalentwicklung der Dienststelle. Seine Umsetzung und Überprüfung ist insbesondere Verpflichtung
der Dienststellenleitung, der Personalverwaltung sowie der Beschäftigten mit Personalverantwortung.
33. Allgemeine Bestimmungen
3.1 Ziele des Gleichstellungsplans
• Ziel des Gleichstellungsplans ist die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zur
Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Umsetzung des
Landesgleichstellungsgesetzes und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und
Männer zu verbessern.
• Aufgrund der bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen in der Verwaltung der Stadt
Overath
in Führungspositionen
im technischen und gewerblichen Dienst
in der IT Abteilung
ist das Bestreben, den Anteil von weiblichen Beschäftigten durch Einstellungen,
Beförderungen und Höhergruppierungen bis auf 50% zu erhöhen, wenn die fachliche
Leistung und Eignung sowie die Befähigung vorliegt. Bei diesbezüglichen
Personalentscheidungen sind Frauen unter den o.g. Voraussetzungen bevorzugt zu
berücksichtigen.
• Frauen und Männer, die familiäre Aufgaben wahrnehmen (Betreuung von Kindern und
pflegebedürftigen Angehörigen) und die in Teilzeit arbeiten, dürfen beruflich nicht
benachteiligt werden.
43.2 Geltungsbereich/ Geltungsdauer
• Der Gleichstellungsplan gilt für die Gesamtheit der Stadtverwaltung Overath, für alle
städtischen Einrichtungen sowie für städtische Eigenbetriebe.
• Der Gleichstellungsplan gilt für den Zeitraum vom Tage nach der Beschlussfassung durch den
Stadtrat für fünf Jahre.
3.3 Gleichstellungsbeauftragte
• Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Verwaltungsleitung und die
Personalverantwortlichen in den Ämtern bei der Erfüllung und Umsetzung des
Gleichstellungsgebotes des Artikel 3 des Grundgesetzes, des Landesgleichstellungsgesetzes
NRW sowie des Gleichstellungsplanes.
• Zur effektiven Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Gleichstellungsbeauftragte auf der
Steuerungsebene eingegliedert und der Verwaltungsleitung direkt unterstellt.
• Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen sowie der
Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplanes und Planungsvorhaben mit und ist
frühzeitig zu beteiligen (§ 17 LGG NRW).
53.4 Berichtswesen
• Die Gleichstellung von Frau und Mann und die Frauenförderung ist eine Aufgabe, die von
allen Bereichen der Verwaltung gleichermaßen zu erfüllen und von der Führungsebene im
Besonderen wahrzunehmen ist.
• Nach spätestens zwei Jahren ist die Zielerreichung des Gleichstellungsplanes zu überprüfen.
• Der Bürgermeister legt dem Rat spätestens 6 Monaten nach Ablauf des Gleichstellungsplans
einen qualifizierten Bericht zu dessen Umsetzung vor (s. § 5a LGG).
3.5. Rahmenbedingungen der Datenerhebung
• Grundlage für die Erstellung der Daten ist die Auswertung der Personaldaten zum
01.12.2018.
• Erfasst wurden alle Festangestellten sowie befristete Beschäftigte – ohne Wahlbeamte -.
• Auszubildende wurden gesondert aufgeführt.
64. Bestandsaufnahme und Dokumentation Stand 01.12.2018
4.1. Grafische Darstellung der Beschäftigungsstruktur
4.1.1 Gesamtüberblick der Beschäftigten
Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Beurlaubte
14% 15%
33%
Frauen Frauen Frauen
Männer Männer Männer
67%
86% 85%
Bei der Stadtverwaltung Overath arbeiten zum 01.12.2018 – 229 Personen
(ohne Wahlbeamte und Azubis)
Vollzeitbeschäftigt sind 140 Personen: 46 Frauen (33%) und 94 Männer (67%)
Teilzeitbeschäftigt sind 76 Personen: 65 Frauen (86%) und 11 Männer (14%)
Beurlaubt sind 13 Personen: 11 Frauen (85%) und 2 Männer (15%)
74.1.2 Anteil nach Beschäftigungsgruppen
Beamtinnen/ Tarifbeschäftigte
Insgesamt Beamte
36%
48% Frauen
47% Frauen Frauen
53% Männner 52% Männer
Männer
64%
Von 229 Beschäftigten sind 122 Frauen (53%) - 107 Männer (47%)
Von 25 Beamten sind 16 Frauen (64%) - 9 Männer (36%)
Von 204 Tarifbeschäftigten sind 106 Frauen (52%) - 98 Männer (48%)
Der Frauenanteil in der Stadtverwaltung Overath beträgt in allen
Beschäftigungsgruppen mehr als die Hälfte.
84.1.3 Teilzeitbeschäftigte nach Beschäftigungsgruppen
Beamtinnen/ Tarifbeschäftigte
Beamte
13% 15%
Frauen Frauen
Männer Männer
87% 85%
In der Stadtverwaltung sind 76 Beschäftigte in Teilzeit angestellt, davon
8 Beamtinnen/Beamte: 7 Frauen (87%) und 1 Mann (13%)
68 Tarifbeschäftigte: 58 Frauen (85%) und 10 Männer ( 15%)
Überproportionaler Anteil an Frauen in Teilzeitbeschäftigung
94.1.4 Frauenanteil nach Berufsgruppen (Beamtinnen u. Tarifbeschäftigte)
(in Prozent)
Sozialarbeiterinnen 75%
Beschäftigte in Bäderbetrieben 73%
Ingenieurinnen 36%
Beschäftigte in gewerblichen Berufen 24%
Technikerinnen 0%
Meisterinnen 0%
Beschäftigte IT 0%
Verwaltung Tarifbeschäftigte m.D. 73%
Verwaltung Tarifbeschäftigte g.D. 67%
Verwaltung Tarifbeschäftigte h.D. 0%
Verwaltung Beamtinnen m.D. 75%
Verwaltung Beamtinnen g.D. 64%
Verwaltung Beamtinnen h.D. 33%
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80%
Unterrepräsentanz von Beamtinnen im höheren Dienst /Laufbahngruppe 2 /2.EA 1 Frau - 2 Männer
Unterrepräsentanz von Tarifbeschäftigten Frauen im höheren Dienst 0 Frauen - 3 Männer
Unterrepräsentanz von Frauen in der IT Abt.; Technikerinnen und Meisterinnen 0 Frauen - 13 Männer
104.1.5 Auszubildende
(in Personen)
6
5
4
Frauen
3
Männer
2
1
0
Verwaltungsfachangestellte*r 2014-2019: 5 Frauen 1 Mann
Bachelor of Laws 2018-2019: 1 Frau 1 Mann
Industriekaufmann/-frau 2016: 0 Frauen 1 Mann
Fachinformatiker*in 2019: 0 Frauen 1 Mann
FA Bäderbetriebe 2014: 0 Frauen 1 Mann
115. Übersicht der Besoldungsgruppen nach Laufbahngruppen
und der vergleichbaren Zusammensetzung von Entgeltgruppen
126. Entgelt-/Besoldungsstruktur in der
Allgemeinen Verwaltung
Tarifbeschäftigte und Beamte*innen
(in Prozent)
100%
90%
80%
70%
60%
50% Frauen
40% Männer
30%
20%
10%
0%
Laufbahngruppe 1 / 2. EA / Laufbahngruppe 2 / 1. EA / Laufbahngruppe 2 / 2. EA /
m- Dienst geh.-Dienst höh.-Dienst
120 Beschäftigte in der Allg. Verwaltung
Laufbahngr. 1 /2. EA - Mittlerer Dienst: 56 Frauen (74%) - 20 Männer (26%)
Laufbahngr. 2 /1. EA - Gehobener Dienst: 25 Frauen (65%) - 13 Männer (35%)
Laufbahngr. 2 /2. EA - Höherer Dienst: 1 Frau (17%) - 5 Männer (83%)
Unterrepräsentanz der Frauen im höheren Dienst bzw. Laufbahngruppe 2 /2. EA
137. Qualifizierungsmaßnahmen 2015-2018
AL I / AL II / Betriebswirt/In
(in Personen)
3
2
Männer
Frauen
1
0
AL I AL II Betriebswirt
Mit Beteiligung und Unterstützung der Stadt Overath nahmen von 2015-2018 insgesamt
6 Frauen an o.g. Qualifizierungsmaßnahmen der Stadt Overath teil.
148.Führungsebene
(in Personen)
6
5
4
3
Frauen
2
Männer
1
0
Verwaltungsvorstand Amtsleitung Abteilungsleitung Stabsstelle
159. Maßnahmen zum Abbau der Unterrepräsentanz
9.1 Bestehende Unterrepräsentanz von Frauen
• Der Frauenanteil ist in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind bis auf 50% zu
erhöhen. Bei diesbezüglichen Personalentscheidungen sind Frauen bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen.
9.2 Führungsebene
• Maßnahmen zur Qualifikation und Weiterbildung werden weiter ausgebaut und angeboten.
• Der Frauenanteil in Führungspositionen wird erhöht, in dem
Führungskräfte aufgefordert sind, Frauen bei entsprechender Qualifikation verstärkt zu
Bewerbungen auf höherwertige Stellen zu motivieren und sie auf dem Weg zu
unterstützen,
eine Teilnahme z.B. an einem interkommunalen Mentoring ermöglicht wird,
Führungspositionen auch in Teilzeit angeboten werden.
169.3 Stellenausschreibung, § 8 LGG
• In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind ist in der Stellenausschreibung darauf
hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind und Frauen bei
gleicher Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen bevorzugt berücksichtigt werden,
sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
• Alle zu besetzenden Stellen müssen grundsätzlich in Bereichen - in denen Frauen
unterrepräsentiert sind - zunächst intern ausgeschrieben werden.
9.4 Vorstellungsgespräche, § 9 LGG
• In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind mindestens ebenso viele Frauen
wie Männer oder alle Bewerberinnen zum Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie die
geforderte Qualifikation für die Besetzung des Arbeitsplatzes oder des Amtes erfüllt.
9.5 Fortbildungen- und Qualifizierungsmaßnahmen, § 11 LGG
• Für Mitarbeiterinnen sollen besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden, die auf
die Übernahme von Führungstätigkeiten vorbereiten. Als wertvolles Instrument sind auch
hier insbesondere Führungscoaching anzubieten.
1710. Konkrete Zielvorgabe / Prognose
• Bei der Unterrepräsentanz von Frauen wird bei freiwerdenden Stellen im
Prognosezeitraum davon ausgegangen, dass sie durch Frauen - bei gleicher Qualifikation
- wiederbesetzt werden.
• Die konkrete Zielvorgabe ist nach dem LGG definiert und berechnet sich nach einem
Vergleich des Frauenanteils der angestrebten Besoldungs-/ Entgeltgruppe mit den
darunter liegenden Besoldungs-/ Entgeltgruppen.
• Eine genaue Prognose für die Umsetzung der Zielvorgabe zu erstellen, ist jedoch in
einer sich schnell wandelnden Personalstruktur schwer zu realisieren:
Veränderter Pensionseintritt.
Kündigungen.
Elternzeit.
Längerfristige Erkrankungen.
Strukturelle Veränderung innerhalb der Verwaltung.
Dem Ziel folgend, die bestehende Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen, soll während
der Laufzeit des Gleichstellungsplans eine Auflistung erfolgen, aus der ersichtlich wird, ob
diese Stelle mit einer Frau oder einem Mann besetzt wurde.
Für die Laufzeit des Gleichstellungsplanes können folgende Zielvorgaben benannt werden:
18Konkrete Zielvorgabe für die
Allgemeine Verwaltung 2019-2024
mittlerer Dienst / Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
A9 2 Beschäftigte davon 0 Frauen Zielvorgabe bis zu 50%
gehobener Dienst / Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
EG 10 / 3 Beschäftige davon 1 Frau (33%) Zielvorgabe bis zu 50%
A 13 1 Beschäftigter davon 0 Frauen Zielvorgabe bis zu 50%
höherer Dienst / Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
EG 14 3 Beschäftigte davon 0 Frauen Zielvorgabe mind. 33%
A 14 3 Beschäftigte davon 1 Frau (33%) Zielvorgabe bis zu 50%
In den Entgelt-/Besoldungsgruppen in denen keine Zielvorgabe erfolgt, ist der Anteil
der Frauen von mind. 50% erreicht.
1911. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Stadt Overath unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von
beruflichem Engagement und familiären Aufgaben.
11.1 Arbeitszeit
• Die Inanspruchnahme von „familienfreundlichen“ Arbeitszeiten ist weiterhin zu
unterstützen.
• Die Reduzierung der Arbeitszeit wird weiterhin befristet angeboten.
• Die Rückkehr in die Vollzeittätigkeit ist zu ermöglichen.
11.2 Teilzeit
• Soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, sind alle personalwirtschaftlichen und
organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen um Teilzeitanträge aus Gründen der
Familienfürsorge (Kinder und Pflege von Familienangehörigen) zu entsprechen.
• Es sind Möglichkeiten zu schaffen, Führungspositionen auch in Teilzeit auszuüben.
• Die Teilzeit ist ein wichtiges Instrument Familie und Beruf zu vereinbaren, beinhaltet aber
auch die Gefahr, dass man nach vielen Jahren Teilzeit im Alter schlecht versorgt ist.
Insbesondere Frauen sind davon betroffen –
86 % der teilzeitarbeitenden Beschäftigten sind Frauen!!
2011.3 Beurlaubung – Elternzeit
• Mit Frauen und Männern die sich beurlauben lassen oder Elternzeit beantragen sind
Gespräche durch die Dienststelle zu führen, in denen sie auf die Bedeutung des Erhalts und
die Weiterentwicklung ihrer Qualifikation über den Zeitraum der Abwesenheit hingewiesen
werden.
• Mütter und Väter sollen die Möglichkeit erhalten 12 Monate Elternzeit zu nehmen, ohne
berufliche Nachteile zu haben.
11.4 Telearbeit
• Nach Inkrafttreten der Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit zum 01.07.2017 und
deren Bekanntgabe an alle Beschäftigten am 12.09.2017, wird die Telearbeit weiter
ausgebaut. Bis zum 01.07.2018 nutzten 7 Beschäftigte das Angebot der Telearbeit, davon 4
weibliche und 3 männliche Beschäftigte. Die Stadt Overath fördert damit auch die
Beschäftigten, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren wollen und müssen.
2112. Gremienbesetzung
• Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes § 12 müssen Frauen mit 40% in allen wesentlichen
Gremien vertreten sein. Wesentliche Gremien sind z.B. Aufsichts- und Verwaltungsräte und
Räte, die für die Stadt Overath eine besondere Bedeutung haben.
• Werden solche Gremien gebildet, müssen die entsendenden Stellen mindestens 40% Frauen
benennen.
• Ausnahmen sind zulässig, wenn die Vorgabe aus tatsächlichen Gründen nicht eingehalten
werden kann oder die Quote im Gremium anderweitig erfüllt wurde.
• Für Wahlgremien (Gremien die durch den Rat gewählt werden) soll der Frauenanteil ebenfalls
40% betragen. Bei Nichteinhaltung besteht eine Dokumentationspflicht.
2213. Ergebnisse im Überblick
Stadtverwaltung Overath, Stand 01.12.2018
In den Einstiegsämtern des Verwaltungsdienstes sind Frauen überproportional vertreten.
Es besteht ein überproportionaler Anteil an Frauen in Teilzeitbeschäftigung.
Im Verwaltungsdienst besteht bei den weiblichen Tarifbeschäftigten in den Entgeltgruppen
EG10 und EG14 sowie bei den Beamtinnen in den Besoldungsgruppen A9; A13 und A14
Handlungsbedarf.
Es bestehen eine Unterrepräsentanz von Frauen im Verwaltungsvorstand und in
Amtsleitungen.
In den Laufbahngruppen des technischen und gewerblichen Dienstes sowie der IT Abteilung
sind Frauen unterrepräsentiert bzw. nicht vertreten.
Bei der Vergabe von Praktikumsstellen im gewerblich-technischen Bereich sollen weibliche
Bewerberinnen bevorzugt werden, um einen Einblick in diese Berufe zu bekommen.
Das Angebot der Telearbeit wird von 7 Beschäftigten – im Verhältnis 4 Frauen und 3 Männer
genutzt.
In 2018 und 2019 - Paritätische Vergabe der Ausbildungsplätze –
Verwaltungsfachangestellte/r und Bachelor of Laws.
2314. Fazit
Die Förderung von weiblichen Führungskräften sollte als eine personalpolitische
Herausforderung der Personalentwicklung in der Stadt Overath verstanden werden.
Wesentliche Instrumente:
• Wertschätzung und Unterstützung durch den Vorgesetzten.
• Motivation durch familienfreundliche Arbeitszeiten.
• Teilzeitangebote bei Führungspositionen.
• Fortbildung der Schlüsselkompetenzen für Führungspositionen.
• Einführung von Mentoring Tandems.
• Besonderer Hinweis der Unterrepräsentanz in den internen und externen
Stellenausschreibungen.
Die Motivation von Frauen sich für Berufe im gewerblich-technischen sowie IT-Bereich zu bewerben, wird
weiter gefördert:
• Bei der Vergabe von Praktikumsstellen im gewerblich-technischen Bereich sollen weibliche
Bewerberinnen bevorzugt werden, um einen Einblick in diese Berufe zu bekommen.
• Teilnahme am girls day.
24• Die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen ist nicht nur als isoliertes
Ziel zu betrachten.
Der Fokus für erfolgreiches Verwaltungshandeln in der Zukunft liegt in:
Der Vielfalt der Kompetenzen und Perspektiven.
Einer Personalstruktur, die gemäß ihrer Kompetenzen mit Frauen und
Männern besetzt ist und dabei die Gleichstellung zum Ziel hat.
Dem Gewinn, der sich durch gemischte Teams ergeben kann.
Die Wissenschaftler vom Institut für Weltwirtschaft schließen aus
ihrer Untersuchung, dass geschlechtlich gemischte Teams
die Entscheidungsqualität verbessern und für eine bessere
Unternehmenskultur sorgen!
2515. Inkrafttreten
Der Gleichstellungsplan 2019-2024 tritt nach Genehmigung des Rates mit Datum vom
15.05.2019 mit sofortiger Wirkung in Kraft.
26Anhang : Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten
• Unterstützung der Dienststelle und Beratungstätigkeit
Personellen Maßnahmen ( Vorstellungs- und Mitarbeitergespräche, Auswahlverfahren,
Stellenausschreibungen).
Organisatorische und soziale Maßnahmen.
Teilnahme an Ratssitzungen und am ¼ Jahresgespräch der Personalvertretung.
Erstellung und Überprüfung des Gleichstellungsplanes.
Beratung von Beschäftigten der Stadt Overath in gleichstellungsrelevanten Themen.
Beratung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Overath in gleichstellungsrelevanten Themen.
Informationen der Beschäftigten zu gleichstellungsrelevanten Themen und Veranstaltungen.
• Mitglied in den Arbeitskreisen:
Wiedereinstieg in den Beruf.
Frauen in Führung.
Interkommunales Mentoring für Frauenführungsnachwuchs.
Frauen fördern durch Fort- und Weiterbildung.
Führungspositionen auch in Teilzeit.
Runder Tisch - Häusliche Gewalt (Frauenhäuser, Polizei, Beratungsstellen).
Gleichstellungsbeauftragte des Rhein. Bergischen Kreises – gemeinsame Ziele und Aufgaben.
27 Veranstaltungen
Overather Bürgerinnen - Besuch im Frauenmuseum in Bonn zum Thema
„100 Jahre Frauenwahlrecht“.
Vortrag von Frau Prof. Rita Süßmuth in Rösrath zum Thema
„100 Jahre Frauenwahlrecht“.
Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurs für Mädchen ab 12 in Overath
- ein Wochenende im September – finanziert durch das Frauenministerium NRW.
Plakatwand Siegburgerstraße „ Die Würde von Frauen und Mädchen ist unantastbar“.
„Frauen in Bewegung“ – Frauentag der weiblichen Beschäftigten der Stadtverwaltung
Overath im Oktober 2018.
Allgemeine Beratung in Overath für „Frauen zu allen Lebensfragen“ über die
Beratungsstelle von Frauen helfen Frauen e.V. ( 1 x monatlich).
Einladung zum „Internationalen Frauentag im Kunstmuseum Villa Zanders“ in Bergisch
Gladbach.
Filmvorstellung – „Sufragette“ Taten statt Worte - Cineplex Bensberg - 13.3.2019
Veröffentlichungen und Informationen auf der Homepage der Stadt Overath unter
der Rubrik Gleichstellung sowie dem Overather Mitteilungsblatt.
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