Herzlich Willkommen - BKK Mobil Oil

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Herzlich Willkommen - BKK Mobil Oil
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2    I 01.12.2020               © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
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    BEITRÄGE

3   I 01.12.2020             © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
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BEITRÄGE

    RECHENGRÖßEN 2021
    Entgeltgrenzen (in Euro)                Geltungsbereich   jährlich       monatlich

                                            West              85.200,00          7.100,00
    BBG Rentenversicherung (RV)/
    BBG Arbeitslosenversicherung (ALV)      Ost               80.400,00          6.700,00

    BBG Krankenversicherung (KV)/
                                            West/Ost          58.050,00          4.837,50
    BBG Pflegeversicherung (PV)

    Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.)      West/Ost          64.350,00

    Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.)       West/Ost          58.050,00

    Geringverdienergrenze                   West/Ost                              325,00

    Geringfügigkeitsgrenze                  West/Ost                              450,00

                                            West              39.480,00          3.290,00

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung   Ost – KV/PV       39.480,00          3.290,00

                                            Ost – RV/ALV      37.380,00          3.115,00

4     I 01.12.2020                                             © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRÄGE

    RECHENGRÖßEN 2021

    Entgeltgrenzen (in Euro)                         monatlich

    Mindestbemessungsgrundlage - FKV                   1.190,82

    Regelbemessungsgrundlage – hauptb.
                                                       4.837,50
    Selbstständige

    Bemessungsgrenze Sozialhilfeempfänger in
                                                       1.153,44
    Einrichtungen

    Anwartschaftsversicherung                             329,00
    Einkommensgrenze Familienversicherung (1/7
                                                          470,00
    der Bezugsgröße)
    Mindestzahlbetrag für Beitragspflicht von
    Versorgungsbezügen zur KV und PV bzw.                 164,50
    Freibetrag für KV-Beiträge aus Betriebsrenten

5   I 01.12.2020                                    © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRÄGE

    BEITRAGSSÄTZE 2021

    KRANKENVERSICHERUNG
    Allgemeiner Beitragssatz:                                                  14,6 %
    Ermäßigter Beitragssatz:                                                   14,0 %

    Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz:                                      1,3 %

    PFLEGEVERSICHERUNG
    Pflegeversicherung                                                         3,05 %     1

    1   Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zahlen einen Zuschlag von 0,25 %.

6       I 01.12.2020                                                                     © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRÄGE

    WEITERE BEITRAGSSÄTZE 2021

    Arbeitslosenversicherung:     2,4 %

    Rentenversicherung:          18,6 %

    Insolvenzgeldumlage:         0,12 %

    Künstlersozialabgabe:         4,2 %

7    I 01.12.2020                         © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRÄGE

    UMLAGE- UND ERSTATTUNGSSÄTZE 2021

    Umlage                                       Umlagesatz                  Erstattungssatz

    U1 – ermäßigter Umlagesatz                   1,8 %                       50 %1

    U1 – allgemeiner Umlagesatz                  2,2 %                       60 %1

    U1 – erhöhter Umlagesatz                     4,1 %                       80 %1

    U2 – Mutterschaft (MU) bzw.                                              100 % (MU) bzw.
                                                 0,49 %2
    Beschäftigungsverbot (BV)                                                120 % (BV) 1

1   Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesem Erstattungssatz bereits abgegolten.

2 Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung.

8    I 01.12.2020                                                                        © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRAGSZUSCHUSS ZUR GESETZLICHEN/PRIVATEN KV

    HÖCHSTBEITRAGSZUSCHUSS 2021

    Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch:
    4.837,50 Euro x 7,3 % +
    4.837,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz

    Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer ohne Krankengeldanspruch:
    4.837,50 Euro x 7,0 % +
    4.837,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz

    Privat krankenversicherte Arbeitnehmer:
    4.837,50 Euro x 7,3 % (bzw. 7,0 %) +
    4.837,50 Euro x halber durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2021

9    I 01.12.2020                                                   © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRAGSZUSCHUSS ZUR GESETZLICHEN/PRIVATEN PV

 HÖCHSTBEITRAGSZUSCHUSS 2021

 Bundeseinheitlicher Höchstzuschuss 2021 =                                           73,77 Euro
 Berechnung: BBG KV/PV 2021 = 4.837,50 Euro x 1,525 % 1

 Ausnahme Sachsen; Höchstzuschuss 2021 =                                             49,58 Euro
 Berechnung: BBG KV/PV 2021 = 4.837,50 Euro x 1,025 % 2

 1      Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen PV – der vom Versicherten allein zu tragende
        Beitragszuschlag für Kinderlose ist nicht zuschussfähig.
 2      Hier trägt der Arbeitgeber nur 1,025 %; 2,025 % (+ ggf. den Beitragszuschlag für Kinderlose)
        trägt der Arbeitnehmer.

10   I 01.12.2020                                                                       © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRÄGE ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG

 STEUER- UND SOZIALVERSICHERUNGSFREIHEIT

                                               Ab 01.01.2021

 Steuerfrei                                    8 % der RV-BBG West
 – jährlich                                    2021: 6.816,00 Euro

 Sozialversicherungsfrei                       4 % der RV-BBG West
 – jährlich                                    2021: 3.408,00 Euro

11   I 01.12.2020                                                    © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
FÄLLIGKEIT DER GSV-BEITRÄGE 2021

 DRITTLETZTER BANKARBEITSTAG DES
 MONATS DER FÄLLIGKEIT *

 Monat              Januar         Februar          März           April           Mai            Juni

 Fällig bis           27.            24.             29.            28.            27.                28.

 Monat                Juli         August       September        Oktober       November        Dezember

 Fällig bis           28.            27.             28.            27.            26.                28.

 *   Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.

12   I 01.12.2020                                                                 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
NACHWEIS DER GSV-BEITRÄGE 2021

 FÜNFTLETZTER BANKARBEITSTAG DES
 MONATS DER FÄLLIGKEIT *

 Monat              Januar      Februar          März            April           Mai            Juni

 Fällig bis          25.           22.            25.             26.            25.             24.

 Monat               Juli       August       September        Oktober        November       Dezember

 Fällig bis          26.           25.            24.            25.             24.            23.

 * Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig. Abgabetermin für
 den Beitragsnachweis ist 2 Arbeitstage vorher.

13   I 01.12.2020                                                               © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRÄGE

 CORONA-PRÄMIE BIS 31.12.2020

 • Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern 1.500,00 Euro sozialversicherungs-
       und steuerfrei zahlen.
 • Voraussetzung: Die Prämie darf nicht aus einer Gehaltsumwandlung stammen,
       sondern muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt
       werden.
 • Die Prämie kann auch Minijobbern gezahlt werden, da sie nicht zum
       sozialversicherungspflichtigen Entgelt gezählt wird.

14   I 01.12.2020                                               © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KAPITEL

     VERSICHERUNG

15   I 01.12.2020             © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE

 BEFRISTETE ÜBERGANGSREGELUNGEN VOM
 01.03.2020 BIS 31.10.2020

 Kurzfristig Beschäftigte:
     • Die Zeitgrenze wurde von drei auf fünf Monate bzw. von
          70 auf 115 Arbeitstage angehoben.
     • Kurzfristige Beschäftigungen, die über den 31.10.2020 hinausgehen,
          sind ab dem 01.11.2020 neu zu beurteilen.

                                                                  Neubewertung
                    01.03.2020                                     01.11.2020

 3 Monate bzw.                       Übergangsregelung                  3 Monate bzw.
 70 Arbeitstage                   5 Monate bzw. 115 Arbeitstage         70 Arbeitstage

16   I 01.12.2020                                                    © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE

 BEURTEILUNG DER ZEITGRENZEN
 Beispiel:
 Herr  H., Mitglied BKK M, nimmt zusätzlich zu seiner 2,4
 Arbeitslosenversicherung:                            Hauptbeschäftigung
                                                          %              bei der
 Firma A eine befristete Beschäftigung 01.07.2020 bis 31.10.2020 auf.
 Rentenversicherung:                                18,6 %
 Beurteilung:
 Pflegeversicherung:                                3,05 %
 Die Übergangsregelung ist anwendbar. Die Beschäftigung dauert 4 Monate und
 ist somit kurzfristig.
 Insolvenzgeldumlage:                               0,06 %

 Fortsetzung  des Beispiels:
 Künstlersozialabgabe:                            4,4 %
 Am 13.10.2020 vereinbaren Herr H. und die Firma A spontan die Verlängerung
 der Beschäftigung bis zum 15.11.2020

 Beurteilung:
 Neubewertung zum 01.11.2020 wegen Ende der Übergangsregelung.
 Ab dem 01.11.2020 ist die Beschäftigung nicht mehr kurzfristig, da die geltende
 Zeitgrenze ausgeschöpft ist. Nach der Neubeurteilung handelt es sich um eine
 versicherungspflichtige Beschäftigung.

17   I 01.12.2020                                               © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE

 BEFRISTETE ÜBERGANGSREGELUNGEN VOM
 01.03.2020 BIS 31.10.2020
 Geringfügig entlohnte Beschäftigte:
     • Unvorhersehbare Überschreiten der Verdienstgrenze ist in bis zu fünf statt in
          bis zu drei Monaten möglich.
                                                                   Neubewertung

                    01.03.2020                                      01.11.2020

 gelegentliches                       Übergangsregelung                   gelegentliches
 unvorhersehbares                gelegentliches unvorhersehbares          unvorhersehbares
 Überschreiben der               Überschreiten der Entgeltgrenze          Überschreiten der
 Entgeltgrenze max.                   max. 5 Kalendermonate               Entgeltgrenze max.
 3 Kalendermonate                                                         3 Kalendermonate

18   I 01.12.2020                                                     © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE

 BEURTEILUNG FÜR GERINGFÜGIG ENTLOHNTE
 BESCHÄFTIGUNG

 Beispiel:
 Herr B. nimmt zusätzlich zu seiner versicherungspflichtigen Beschäftigung
 bei der Firma Z eine geringf. Beschäftigung zum 01.07.2020 mit einem
 mtl. Entgelt 400,00 Euro auf. Im August, September und Oktober übernimmt
 Herr Z. jeweils eine Krankheitsvertretung erhält jeweils ein Entgelt von
 1.200,00 Euro.

 Beurteilung:
 3-maliges Überschreiten der 450,00 Euro sowohl nach allgemeinem Recht als
 auch in der Übergangsphase unproblematisch.

 Fortsetzung des Beispiels:
 Kurzfristige Krankheitsvertretung im November, Entgelt 700,00 Euro.

 Beurteilung:
 4-maliges Überschreiten nach der Neubeurteilung mit Ablauf der Übergangs-
 phase zum 01.11.2020 schädlich, weil dann wieder die allgemeine Regelung gilt.

19   I 01.12.2020                                              © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KAPITEL

     MELDUNGEN

20   I 01.12.2020             © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
JAHRESMELDUNG 2020

 MELDEGRUND 50

 Abgabe der Jahresmeldung 2020 für Arbeitnehmer
 mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung,
 spätestens bis zum                                                     15.02.2021

 Meldezeitraum bei
 durchgehender Beschäftigung:                            01.01.2020 – 31.12.2020

 JAHRESMELDUNG ENTFÄLLT BEI
 • Unterbrechungsmeldung
 • Sonstiger Meldung
 • Abmeldung

21   I 01.12.2020                                              © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
ENTGELTMELDUNG UND KURZARBEITERGELD (KUG)

 MELDERECHTLICHE BESONDERHEITEN

 Für eine Jahresmeldung oder Abmeldung wird das tatsächliche SV-
 Brutto + das Fiktiventgelt KUG berechnet und als beitragspflichtiges
 Bruttoarbeitsentgelt ausgewiesen.
 Fiktiventgelt = 80 % von Ausfallentgelt (= Soll-Entgelt – Ist-Entgelt)

 Beispiel
 Soll-Entgelt, mtl.                                              3.500,00 Euro
 Ist-Entgelt während KA, mtl.                                    2.500,00 Euro
 Differenz (Ausfallentgelt)                                      1.000,00 Euro
 Fiktives Entgelt (80 % vom Ausfallentgelt)                        800,00 Euro

 Beitragspflichtiges Entgelt während KA                        3.300,00 Euro
 Beurteilung
 Für die Monate der Kurzarbeit ist dieser Betrag als Bruttoentgelt zu melden.

22   I 01.12.2020                                                   © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
UNTERBRECHUNGSMELDUNG

 ARBEITSUNFÄHIGKEIT UND KURZARBEIT

 KRANKENGELD IN HÖHE KUG
 • Wenn die Voraussetzungen für Kurzarbeit erfüllt sind.
 • Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss bestanden haben, sofern keine
       Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hätte.

 Beispiel:
 Arbeitsunfähigkeit                                      ab 19.05.2020
 Bezugsfrist Kurzarbeit (§ 104 Abs. 1 SGB III)           ab 01.06.2020

 Voraussetzung Kurzarbeit 100 %                          14.06.2020
 Verkürzter EFZ-Anspruch                                 19.05. – 13.06.2020
 Krankengeld in Höhe KUG                                 ab 14.06.2020
 Reguläres Krankengeld                                   ab 01.07.2020

 Beurteilung:
 Unterbrechungsmeldung Grund 51                          01.01. – 13.06.2020

23   I 01.12.2020                                           © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
UV-JAHRESMELDUNG 2020

 MELDEGRUND 92

 Abgabe der UV-Jahresmeldung 2020 für Arbeitnehmer
 mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung,
 spätestens bis zum                                                     16.02.2021

 Meldezeitraum bei
 durchgehender Beschäftigung:                            01.01.2020 – 31.12.2020

 WICHTIG
 Die UV-Jahresmeldung kann durch keine andere Meldung ersetzt werden.

24   I 01.12.2020                                              © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
7. SGB IV-ÄNDG: ÄNDERUNGEN

 VERSICHERUNGSPFLICHT BEI PRAXISINTEGRIERTEN
 AUSBILDUNGSGÄNGEN

 BETROFFENER PERSONENKREIS
 • Teilnehmer an Ausbildungen mit Abschnitten des schulischen Unterrichts und der
       praktischen Ausbildung mit Ausbildungsvertrag und Anspruch auf Ausbildungsvergütung
       (auch während der schulischen Zeiten).

 INKRAFTTRETEN
 • 01.07.2020
 ÜBERGANGSREGELUNGEN
 • Für Ausbildungen mit Aufnahme vor dem 30.06.2020 besteht grundsätzlich
       Bestandsschutz bis zum Ende der Ausbildung. Abänderung des Status nur mit
       Zustimmung des Auszubildenden möglich.

25   I 01.12.2020                                               © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
7. SGB IV-ÄNDG: ÄNDERUNGEN

 VERSICHERUNGSPFLICHT BEI PRAXISINTEGRIERTEN
 AUSBILDUNGSGÄNGEN

 Beispiel:
 Auszubildende A beginnt ihre Ausbildung zur Ergotherapeutin zum 01.10.2020
 Sie erhält einen Ausbildungsvertrag und eine Ausbildungsvergütung, die sie
 auch während der Schulblöcke fortgezahlt bekommt.

 Beurteilung:
 Die Bedingungen einer praxisintegrierten Ausbildung sind erfüllt. Sie
 ist in ihrem Ausbildungsbetrieb als versicherungspflichtige Beschäftigte mit
 der Beitragsgruppe 1111 zu melden.

26   I 01.12.2020                                                 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
7. SGB IV-ÄNDG: ÄNDERUNGEN

 Beispiel 2 :
 Auszubildender B hat eine Ausbildung zum Logopäden zum 01.10.2019
 begonnen. Er erhält einen Ausbildungsvertrag und eine Ausbildungsvergütung,
 die er auch während der Schulblöcke fortgezahlt bekommt.
 Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren ab 01.10.2020 Beitragszahlung

 Beurteilung:
 Der Arbeitgeber meldet zum 01.10.2020 eine versicherungspflichtige
 Beschäftigung mit der Beitragsgruppe „1111“. Dieser Status bleibt auch bis zum
 Ende der Ausbildung bestehen.

27   I 01.12.2020                                               © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
7. SGB IV-ÄNDG: ÄNDERUNGEN

 AB 01.01.2021
 FEHLENDE JAHRESMELDUNGEN
 • Krankenkassen können fehlende Jahresmeldungen (einmalig) elektronisch anfordern.
 • Reagiert der Arbeitgeber nicht, erfolgt die weitere Korrespondenz außerhalb des
       elektronischen Arbeitgeber-Meldeverfahrens.

 KENNZEICHEN „MEHRFACHBESCHÄFTIGUNG“
 • Wegfall Kennzeichen Mehrfachbeschäftigung.

 A1-ANTRAGSVERFAHREN ERWEITERT AUF
 • Beamte/Beschäftigte im öffentlichen Dienst,
 • beschäftigte Seeleute,
 • Flug- und Kabinenbesatzung,
 • gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte.

28   I 01.12.2020                                              © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
7. SGB IV-ÄNDG: ÄNDERUNGEN

 ARBEITGEBER OHNE BETRIEBSSITZ IM INLAND

     Arbeitgeber ohne Sitz in                           Arbeitnehmer in
                                       beschäftigt
           Deutschland                                   Deutschland

 NEU:
 Erfordernis der Bestellung eines Bevollmächtigten in Deutschland.
 Aufgabe: Führen und Aufbewahrung von Entgeltunterlagen in deutscher Sprache.
 Ziel: Bessere Überwachung der Arbeitgeberpflichten in der Sozialversicherung.

29   I 01.12.2020                                              © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
WEITERE ÄNDERUNGEN

 ELEKTRONISCHE AU-BESCHEINIGUNG (EAU)
 Überführung Modellprojekt eAU in den Regelprozess
 • AU-Bescheinigung wird weiterhin in Papierform ausgestellt.
 • Digitale Übermittlung der AU-Bescheinigungen an die Krankenkasse.

                                           Rechenzentrum

                    AU-Bescheinigung

30   I 01.12.2020                                               © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
WEITERE ÄNDERUNGEN

 AB 01.07.2021
 OPTIONALE PILOTPHASE EAU-VERFAHREN

 • Arbeitgeber können Arbeitsunfähigkeitszeiten bei den Krankenkassen abrufen,
       sofern ihr Entgeltabrechnungsprogramm dies vorsieht.

 AB 01.01.2022
 • Maschineller Abruf und die Bereitstellung der Arbeitsunfähigkeitszeiten durch die
       Krankenkasse verpflichtend.
 • Elektronische Anforderung von Daten zur Anlage eines Arbeitgeberkontos.
 • Angaben zur Lohnsteuer in Meldungen zur Minijob-Zentrale.
 • Verpflichtende elektronische Entgeltbescheinigung von AG an RV.
 • Elektronischer Antrag auf Rentenversicherungsbefreiung bei berufsständischer
       Versorgung.

31   I 01.12.2020                                               © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BESTANDSPRÜFUNGEN

 ÄNDERUNG DER GEMEINSAMEN GRUNDSÄTZE ZUM
 01.01.2021

 • Begrenzung auf Meldungen nach § 28a Abs. 1 und 2 SGB IV.
 • Bei fehlender Erreichbarkeit des Arbeitgebers ist ein Einvernehmen
       mit dem Beschäftigten herzustellen.
 • Übernahme von geänderten Versicherungsnummern in den
       Datenbestand des Arbeitgebers.

32   I 01.12.2020                                             © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KAPITEL

     KRANKENVERSICHERUNG

33   I 01.12.2020             © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KRANKENKASSENWAHLRECHT 2021

 NEUE BINDUNGSFRIST 12 MONATE

                                         Neue Kassenwahl 01.04.2021
                                         (frühester Wechseltermin)
                         01.01.2021

                Krankenkasse Z

      12-monatige Bindungsfrist
      (01.04.2020 – 31.03.2021)

 • Bis 31.12.2020 bestand noch eine 18-monatige Bindungsfrist.
 • Aufgrund der Übergangsregelung ist in 2021 schon nach 12 Monaten ein
       Wechsel möglich (rechtzeitige Kündigung vorausgesetzt).

34   I 01.12.2020                                                © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KRANKENKASSENWAHLRECHT 2021

 BEI UNVERÄNDERTEM VERSICHERUNGSVERHÄLTNIS

 ABLAUF EINES WECHSELS AB 01.01.2021
 Ein Arbeitnehmer (AN) möchte zur BMO wechseln und teilt das der BMO mit. Eine
 Kündigungserklärung bei der bisherigen Kasse Z ist nicht erforderlich.

                              elektronische Info über       bisherige
                              Wahlentscheidung              Kasse Z           Arbeitnehmer

                    Bisherige Kasse prüft und meldet Ende der
                    Mitgliedschaft (spätestens innerhalt von
                    zwei Wochen).

                    Info über erfolgreichen Wechsel (ggf. frühester Termin)

35   I 01.12.2020                                                         © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KRANKENKASSENWAHLRECHT 2021

 INFORMATIONS- UND MELDEWEGE

     Arbeitnehmer

                                                  Arbeitgeber

36   I 01.12.2020                                   © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KRANKENKASSENWAHLRECHT 2021

 INFORMATIONS- UND MELDEWEGE

 • Keine papiergebundene Mitgliedsbescheinigung mehr.
 • Formlose Info vom Arbeitnehmer an Arbeitgeber über Krankenkassenwechsel
       ausreichend.
 • Elektronische Mitgliedsbescheinigung (nach Anmeldung) maßgeblich.

 AUSWIRKUNGEN AUF ARBEITGEBER

                                        Arbeitgeber
    Arbeitnehmer
                                         übermittelt             Elektronische
      informiert
                                      Anmeldung (mit          Mitgliedsbestätigung
     Arbeitgeber
                                     Grund 10/11/40) im       per Krankenkassen-
 unverzüglich (max.
                                          DEÜV-                      meldung
  14 Tage) formlos
                                      Meldeverfahren

37   I 01.12.2020                                           © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KRANKENKASSENWAHLRECHT 2021

 ENDE DER MITGLIEDSCHAFT KRAFT GESETZ

 WICHTIG:
 Es ist keine Prüfung der Bindungsfristen erforderlich. Die aufnehmende Kasse prüft die
 Voraussetzungen und informiert das neue Mitglied.
 Beispiele:
 • Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und Aufnahme einer neuen
       versicherungspflichtigen Beschäftigung.
 • Freiwillige Mitgliedschaft nach Überschreiten der JAE-Grenze.
 • Aufnahme einer Beschäftigung nach Arbeitslosigkeit.
 • Ende der freiwilligen Mitgliedschaft und Eintritt von Versicherungspflicht nach
       Unterschreiten der JAE-Grenze.

 HINWEIS:
 Eine Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse ist nur dann erforderlich, wenn die GKV
 verlassen wird.
38   I 01.12.2020                                                © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KRANKENKASSENWAHLRECHT 2021

 ELEKTRONISCHE MITGLIEDSBESCHEINIGUNG
     Beispiel
     Ein Arbeitnehmer ist seit Jahren bei der BKK A versichert. Zum 01.02.2021
     nimmt er eine versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitgeber A und teilt
     diese mit, dass er bei der BKK A versichert ist. Der Arbeitgeber meldet den
     Arbeitnehmer zum 01.02.2021 bei der BKK A an.

     Beurteilung
     Die Anmeldung bei der BKK A war korrekt. Der Arbeitgeber A erhält von der
     BKK A folgende Rückmeldung:
     Feststellung zur Mitgliedschaft: „J“
     Zeitraum Beginn Mitgliedschaft: 01.02.2021

     Variante (Anmeldung bei unzuständiger Krankenkasse)
     Der Arbeitgeber A meldet den Arbeitnehmer irrtümlich bei der BKK B an. Diese
     meldet daraufhin wie folgt zurück:
     Feststellung zur Mitgliedschaft: „N“
     Zeitraum Beginn Mitgliedschaft: Keine Angabe

39   I 01.12.2020                                                   © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
PATIENTENDATEN-SCHUTZGESETZ

 GEPLANT: AUSBAU DIGITALER ANGEBOTE

 • Elektronische Patientenakte (ePA):
       Versicherte können digital auf ihre Behandlungsdaten zugreifen und entscheiden
       hierbei, welche Daten in der ePA gespeichert werden und wer diese einsehen darf.
 • E-Rezept:
       Versicherte können per App E-Rezepte in einer Apotheke ihrer Wahl – entweder vor
       Ort oder auch in einer Onlineapotheke − einlösen.
 • Elektronische Überweisungen:
       Überweisungen zu Fachärzten werden sich künftig elektronisch übermitteln lassen.
 • Klare Regeln für Datenschutz und Datensicherheit:
       Ärzte, Krankenhäuser und Apotheker sind für den Schutz der von ihnen
       verarbeiteten Patientendaten verantwortlich. Störungen und Sicherheitsmängel sind
       unverzüglich zu melden.

40   I 01.12.2020                                                © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KAPITEL

     RENTENVERSICHERUNG

41   I 01.12.2020             © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
GRUNDRENTE

 GRUNDRENTENGESETZ

 ZUSCHLAG ZUR MONATLICHEN RENTE
 • Start: 01.01.2021.
 • Die neuen Leistungen werden auch aktuellen Rentnern gewährt.
 • Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.
 VORAUSSETZUNGEN
 • Es müssen mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorliegen.
       Bei weniger als 35 Jahre Grundrentenzeiten wird der Rentenzuschlag
       gestaffelt.
 • Es müssen Rentenanwartschaften auf Basis von 30 bis 80 % des
       Durchschnittverdieners während dieser Zeiten erworben worden
       sein (Einkommenskorridor).

42   I 01.12.2020                                               © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
GRUNDRENTE

 GRUNDRENTENGESETZ

 EINKOMMENSKORRIDOR
 • Grundrentenzeiten fließen dann in die Bewertung ein, wenn pro Jahr
       mindestens 0,3 Entgeltpunkte erreicht wurden (30 % des Durch-
       schnittsverdienstes; 2020 etwa 1.013,00 Euro brutto monatlich).

 • Aber: In den zu berücksichtigenden Zeiten dürfen im Durchschnitt
       nicht mehr als 0,8 Entgeltpunkte erreicht worden sein (80 % des
       Durchschnittsverdienstes; 2020 etwa 2.700,00 Euro brutto monatlich).

43   I 01.12.2020                                                 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KAPITEL

     BESCHÄFTIGUNG

44   I 01.12.2020             © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
MINDESTLOHN 2021

 BESCHLUSS DER MINDESTLOHNKOMMISSION

 • Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohn in vier Schritten:

          01.01.2021           01.07.2021    01.01.2022           01.07.2022
           9,50 EUR             9,60 EUR      9,82 EUR            10,45 EUR

 • Maximale Stundenzahl für geringfügig entlohnte Beschäftigte:

      47 Stunden,            46 Stunden,    45 Stunden,           43 Stunden,
       20 Minuten             50 Minuten     45 Minuten            4 Minuten

45   I 01.12.2020                                             © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ (AENTG)

 ERWEITERUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN

 AB 30.07.2020:
 Arbeitsbedingungen, die in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen
 Tarifverträgen geregelt sind, sind nun auch für ausländische Arbeitnehmer
 maßgeblich – und zwar in allen Branchen.

 • Anspruch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
 • Anspruch auf Überstundenzuschläge, Zulagen und ggf. auch Weihnachts- und
       Urlaubsgeld.
 • Mindeststandards der Arbeitsstättenverordnung bei Bereitstellung von
       Unterkünften durch AG.
 • Zulagen oder Kostenerstattung zur Deckung der Reise-, Unterbringung- und
       Verpflegungskosten für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen von ihrem
       Wohnort entfernt sind.

46   I 01.12.2020                                                © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ (AENTG)

 LANGFRISTIGE ENTSENDUNGEN
 Nach zwölf Monaten Beschäftigungsdauer im Inland sind grundsätzlich alle hier
 geltenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder in allgemeinverbindlichen
 Tarifverträgen festgelegten arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden, u. a.

 • Ansprüche auf Elternzeit,
 • Entgeltfortzahlungsansprüche an Feiertagen.

 Nicht ab dem 30.07.2020 anwendbar sind u. a.
 • Ansprüche auf Elterngeld,
 • Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung,
 • sozialversicherungsrechtliche Entgeltfortzahlungsansprüche bei Krankheit.

47   I 01.12.2020                                              © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ (AENTG)

 ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG
 Die Regelungen des AEntG finden auch auf Leiharbeitnehmer Anwendung,
 die in Deutschland eingesetzt werden.

 Beispiel
 Firma Z hat seinen Sitz im europäischen Ausland und verleiht seine
 Arbeitnehmer
 a. an einen Entleiher ebenfalls mit Sitz im europäischen Ausland
 b. an einen Entleiher in Deutschland.
 Beide Entleiher setzen die entliehenen Arbeitnehmer in Deutschland ein.

 Beurteilung
 In beiden Fällen ist das AEntG anwendbar. Die Arbeitsbedingungen und
 Entlohnungen der Leitarbeitnehmer dürfen in beiden Fällen nicht
 unterschiedlich sein.

48   I 01.12.2020                                              © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BREXIT – WAS GILT AB 2021?

 BREXIT
 AUSTRITTSABKOMMEN
 • Das bisherige Recht gilt übergangsweise bis Ende 2020 fort.
 • Eine Verlängerung der Übergangsphase wurde nicht beantragt.
 BESTEHENDE SACHVERHALTE
 • Für Entsendungen, die vor 2021 beginnen, gilt die bisherige
       Rechtslage auch nach 2020 weiter.
 • Für bestimmte Personen gelten die bisherigen Bestimmungen
       auch nach 2020 weiter, solange sich ihre Situation nicht ändert.

 NEUE SACHVERHALTE AB 2021
 • Anfang März 2020 haben die EU und das Vereinigte Königreich
       mit den Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis begonnen.
 • Aktuelle Informationen hierzu finden sich unter www.dvka.de.

49   I 01.12.2020                                                   © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KURZARBEIT UND KURZARBEITERGELD (KUG)

 VORAUSSETZUNGEN
 ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN
 • Vorübergehender, unvermeidbarer und erheblicher Arbeitsausfall,
 • Anzeige der Kurzarbeit gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.
 BEGINN DER KURZARBEIT BIS 31.03.2021
 • Entgeltausfall für mind. 10 % der Beschäftigten in Höhe von mehr als
       10 %,
 • Kein Aufbau negativer Arbeitssalden
 BEGINN DER KURZARBEIT NACH DEM 31.03.2021
 • Entgeltausfall für mind. 1/3 der Beschäftigten.

50   I 01.12.2020                                              © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KURZARBEIT UND KURZARBEITERGELD

    BEZUGSDAUER

     Beginn der Kurzarbeit                   Beginn der Kurzarbeit
        bis 31.12.2020                          ab 01.01.2021

•    ab Beginn 24 Monate                 •   ab Beginn 12 Monate
•    längstens bis
     31.12.2021

    Beispiel
    Bei KUG ab 01.12.2019 hat die Kurzarbeit auch vor dem 31.12.2020 begonnen
    und kann bis zu 24 Monate dauern (01.12.2019 – 30.11.2021).

51   I 01.12.2020                                                  © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KURZARBEIT UND KURZARBEITERGELD (KUG)

 HÖHE
 GRUNDSATZ
 • 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts (von Beschäftigten ohne Kinder im
       steuerrechtl. Sinne).
 • 67 % des ausgefallenen Nettoentgelts (von Beschäftigten mit mind.
       einem Kind, nicht dauern voneinander getrennt lebend.

 BESONDERHEIT IN ZEITEN DER CORONA-PANDEMIE
 • Anspruch vor dem 31.03.2021 entstanden und
 • Geltungsdauer bis 31.12.2021.
 1. – 3. Monat                 4. – 6. Monat           Ab 7. Monat
 60 %                          70 %                    80 %
 67 % (mit Kind)               77 % (mit Kind)         87 % (mit Kind)

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KURZARBEIT UND KURZARBEITERGELD

 SV-BEITRÄGE

                                                 01.07.2021 bis
          Bis 30.06.2021
                                                  31.12.2021

 • 100 % Erstattung SV-                     • 50 % Erstattung SV-
   Beiträge auf KUG                           Beiträge auf KUG

                                                       +
                                            • 50 % Erstattung SV-
                                              Beiträge auf KUG bei
                                              Weiterbildung

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KURZARBEIT UND KURZARBEITERGELD (KUG)

 WEITERE SONDERREGELN AB 2021

 LEIHARBEIT
 • Leiharbeitnehmer haben weiterhin Anspruch auf KUG.

 AG-ZUSCHÜSSE ZUM KUG
 • Zuschüsse zum KUG durch den AG sind steuer- und beitragsfreit, soweit
       sie 80 % der Differenz Soll- und Ist-Entgelt (brutto) nicht überschreiten.

 HINZUVERDIENST
 • Das Entgelt aus einem Hinzuverdienst im Rahmen eines Minijobs wird
       auf die Ansprüche auf KUG nicht angerechnet.

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ALLGEMEINES

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