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KAPITEL AGENDA • Beiträge • Versicherung • Meldungen • Krankenversicherung • Rentenversicherung • Beschäftigung 2 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRÄGE RECHENGRÖßEN 2021 Entgeltgrenzen (in Euro) Geltungsbereich jährlich monatlich West 85.200,00 7.100,00 BBG Rentenversicherung (RV)/ BBG Arbeitslosenversicherung (ALV) Ost 80.400,00 6.700,00 BBG Krankenversicherung (KV)/ West/Ost 58.050,00 4.837,50 BBG Pflegeversicherung (PV) Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.) West/Ost 64.350,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.) West/Ost 58.050,00 Geringverdienergrenze West/Ost 325,00 Geringfügigkeitsgrenze West/Ost 450,00 West 39.480,00 3.290,00 Bezugsgröße in der Sozialversicherung Ost – KV/PV 39.480,00 3.290,00 Ost – RV/ALV 37.380,00 3.115,00 4 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRÄGE RECHENGRÖßEN 2021 Entgeltgrenzen (in Euro) monatlich Mindestbemessungsgrundlage - FKV 1.190,82 Regelbemessungsgrundlage – hauptb. 4.837,50 Selbstständige Bemessungsgrenze Sozialhilfeempfänger in 1.153,44 Einrichtungen Anwartschaftsversicherung 329,00 Einkommensgrenze Familienversicherung (1/7 470,00 der Bezugsgröße) Mindestzahlbetrag für Beitragspflicht von Versorgungsbezügen zur KV und PV bzw. 164,50 Freibetrag für KV-Beiträge aus Betriebsrenten 5 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRÄGE BEITRAGSSÄTZE 2021 KRANKENVERSICHERUNG Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % Ermäßigter Beitragssatz: 14,0 % Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 1,3 % PFLEGEVERSICHERUNG Pflegeversicherung 3,05 % 1 1 Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zahlen einen Zuschlag von 0,25 %. 6 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRÄGE WEITERE BEITRAGSSÄTZE 2021 Arbeitslosenversicherung: 2,4 % Rentenversicherung: 18,6 % Insolvenzgeldumlage: 0,12 % Künstlersozialabgabe: 4,2 % 7 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRÄGE UMLAGE- UND ERSTATTUNGSSÄTZE 2021 Umlage Umlagesatz Erstattungssatz U1 – ermäßigter Umlagesatz 1,8 % 50 %1 U1 – allgemeiner Umlagesatz 2,2 % 60 %1 U1 – erhöhter Umlagesatz 4,1 % 80 %1 U2 – Mutterschaft (MU) bzw. 100 % (MU) bzw. 0,49 %2 Beschäftigungsverbot (BV) 120 % (BV) 1 1 Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesem Erstattungssatz bereits abgegolten. 2 Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. 8 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRAGSZUSCHUSS ZUR GESETZLICHEN/PRIVATEN KV HÖCHSTBEITRAGSZUSCHUSS 2021 Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch: 4.837,50 Euro x 7,3 % + 4.837,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer ohne Krankengeldanspruch: 4.837,50 Euro x 7,0 % + 4.837,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz Privat krankenversicherte Arbeitnehmer: 4.837,50 Euro x 7,3 % (bzw. 7,0 %) + 4.837,50 Euro x halber durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2021 9 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRAGSZUSCHUSS ZUR GESETZLICHEN/PRIVATEN PV HÖCHSTBEITRAGSZUSCHUSS 2021 Bundeseinheitlicher Höchstzuschuss 2021 = 73,77 Euro Berechnung: BBG KV/PV 2021 = 4.837,50 Euro x 1,525 % 1 Ausnahme Sachsen; Höchstzuschuss 2021 = 49,58 Euro Berechnung: BBG KV/PV 2021 = 4.837,50 Euro x 1,025 % 2 1 Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen PV – der vom Versicherten allein zu tragende Beitragszuschlag für Kinderlose ist nicht zuschussfähig. 2 Hier trägt der Arbeitgeber nur 1,025 %; 2,025 % (+ ggf. den Beitragszuschlag für Kinderlose) trägt der Arbeitnehmer. 10 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRÄGE ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG STEUER- UND SOZIALVERSICHERUNGSFREIHEIT Ab 01.01.2021 Steuerfrei 8 % der RV-BBG West – jährlich 2021: 6.816,00 Euro Sozialversicherungsfrei 4 % der RV-BBG West – jährlich 2021: 3.408,00 Euro 11 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
FÄLLIGKEIT DER GSV-BEITRÄGE 2021 DRITTLETZTER BANKARBEITSTAG DES MONATS DER FÄLLIGKEIT * Monat Januar Februar März April Mai Juni Fällig bis 27. 24. 29. 28. 27. 28. Monat Juli August September Oktober November Dezember Fällig bis 28. 27. 28. 27. 26. 28. * Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig. 12 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
NACHWEIS DER GSV-BEITRÄGE 2021 FÜNFTLETZTER BANKARBEITSTAG DES MONATS DER FÄLLIGKEIT * Monat Januar Februar März April Mai Juni Fällig bis 25. 22. 25. 26. 25. 24. Monat Juli August September Oktober November Dezember Fällig bis 26. 25. 24. 25. 24. 23. * Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig. Abgabetermin für den Beitragsnachweis ist 2 Arbeitstage vorher. 13 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BEITRÄGE CORONA-PRÄMIE BIS 31.12.2020 • Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern 1.500,00 Euro sozialversicherungs- und steuerfrei zahlen. • Voraussetzung: Die Prämie darf nicht aus einer Gehaltsumwandlung stammen, sondern muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. • Die Prämie kann auch Minijobbern gezahlt werden, da sie nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt gezählt wird. 14 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KAPITEL VERSICHERUNG 15 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE BEFRISTETE ÜBERGANGSREGELUNGEN VOM 01.03.2020 BIS 31.10.2020 Kurzfristig Beschäftigte: • Die Zeitgrenze wurde von drei auf fünf Monate bzw. von 70 auf 115 Arbeitstage angehoben. • Kurzfristige Beschäftigungen, die über den 31.10.2020 hinausgehen, sind ab dem 01.11.2020 neu zu beurteilen. Neubewertung 01.03.2020 01.11.2020 3 Monate bzw. Übergangsregelung 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage 5 Monate bzw. 115 Arbeitstage 70 Arbeitstage 16 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE BEURTEILUNG DER ZEITGRENZEN Beispiel: Herr H., Mitglied BKK M, nimmt zusätzlich zu seiner 2,4 Arbeitslosenversicherung: Hauptbeschäftigung % bei der Firma A eine befristete Beschäftigung 01.07.2020 bis 31.10.2020 auf. Rentenversicherung: 18,6 % Beurteilung: Pflegeversicherung: 3,05 % Die Übergangsregelung ist anwendbar. Die Beschäftigung dauert 4 Monate und ist somit kurzfristig. Insolvenzgeldumlage: 0,06 % Fortsetzung des Beispiels: Künstlersozialabgabe: 4,4 % Am 13.10.2020 vereinbaren Herr H. und die Firma A spontan die Verlängerung der Beschäftigung bis zum 15.11.2020 Beurteilung: Neubewertung zum 01.11.2020 wegen Ende der Übergangsregelung. Ab dem 01.11.2020 ist die Beschäftigung nicht mehr kurzfristig, da die geltende Zeitgrenze ausgeschöpft ist. Nach der Neubeurteilung handelt es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung. 17 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE BEFRISTETE ÜBERGANGSREGELUNGEN VOM 01.03.2020 BIS 31.10.2020 Geringfügig entlohnte Beschäftigte: • Unvorhersehbare Überschreiten der Verdienstgrenze ist in bis zu fünf statt in bis zu drei Monaten möglich. Neubewertung 01.03.2020 01.11.2020 gelegentliches Übergangsregelung gelegentliches unvorhersehbares gelegentliches unvorhersehbares unvorhersehbares Überschreiben der Überschreiten der Entgeltgrenze Überschreiten der Entgeltgrenze max. max. 5 Kalendermonate Entgeltgrenze max. 3 Kalendermonate 3 Kalendermonate 18 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE BEURTEILUNG FÜR GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGUNG Beispiel: Herr B. nimmt zusätzlich zu seiner versicherungspflichtigen Beschäftigung bei der Firma Z eine geringf. Beschäftigung zum 01.07.2020 mit einem mtl. Entgelt 400,00 Euro auf. Im August, September und Oktober übernimmt Herr Z. jeweils eine Krankheitsvertretung erhält jeweils ein Entgelt von 1.200,00 Euro. Beurteilung: 3-maliges Überschreiten der 450,00 Euro sowohl nach allgemeinem Recht als auch in der Übergangsphase unproblematisch. Fortsetzung des Beispiels: Kurzfristige Krankheitsvertretung im November, Entgelt 700,00 Euro. Beurteilung: 4-maliges Überschreiten nach der Neubeurteilung mit Ablauf der Übergangs- phase zum 01.11.2020 schädlich, weil dann wieder die allgemeine Regelung gilt. 19 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KAPITEL MELDUNGEN 20 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
JAHRESMELDUNG 2020 MELDEGRUND 50 Abgabe der Jahresmeldung 2020 für Arbeitnehmer mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 15.02.2021 Meldezeitraum bei durchgehender Beschäftigung: 01.01.2020 – 31.12.2020 JAHRESMELDUNG ENTFÄLLT BEI • Unterbrechungsmeldung • Sonstiger Meldung • Abmeldung 21 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
ENTGELTMELDUNG UND KURZARBEITERGELD (KUG) MELDERECHTLICHE BESONDERHEITEN Für eine Jahresmeldung oder Abmeldung wird das tatsächliche SV- Brutto + das Fiktiventgelt KUG berechnet und als beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt ausgewiesen. Fiktiventgelt = 80 % von Ausfallentgelt (= Soll-Entgelt – Ist-Entgelt) Beispiel Soll-Entgelt, mtl. 3.500,00 Euro Ist-Entgelt während KA, mtl. 2.500,00 Euro Differenz (Ausfallentgelt) 1.000,00 Euro Fiktives Entgelt (80 % vom Ausfallentgelt) 800,00 Euro Beitragspflichtiges Entgelt während KA 3.300,00 Euro Beurteilung Für die Monate der Kurzarbeit ist dieser Betrag als Bruttoentgelt zu melden. 22 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
UNTERBRECHUNGSMELDUNG ARBEITSUNFÄHIGKEIT UND KURZARBEIT KRANKENGELD IN HÖHE KUG • Wenn die Voraussetzungen für Kurzarbeit erfüllt sind. • Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss bestanden haben, sofern keine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hätte. Beispiel: Arbeitsunfähigkeit ab 19.05.2020 Bezugsfrist Kurzarbeit (§ 104 Abs. 1 SGB III) ab 01.06.2020 Voraussetzung Kurzarbeit 100 % 14.06.2020 Verkürzter EFZ-Anspruch 19.05. – 13.06.2020 Krankengeld in Höhe KUG ab 14.06.2020 Reguläres Krankengeld ab 01.07.2020 Beurteilung: Unterbrechungsmeldung Grund 51 01.01. – 13.06.2020 23 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
UV-JAHRESMELDUNG 2020 MELDEGRUND 92 Abgabe der UV-Jahresmeldung 2020 für Arbeitnehmer mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens bis zum 16.02.2021 Meldezeitraum bei durchgehender Beschäftigung: 01.01.2020 – 31.12.2020 WICHTIG Die UV-Jahresmeldung kann durch keine andere Meldung ersetzt werden. 24 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
7. SGB IV-ÄNDG: ÄNDERUNGEN VERSICHERUNGSPFLICHT BEI PRAXISINTEGRIERTEN AUSBILDUNGSGÄNGEN BETROFFENER PERSONENKREIS • Teilnehmer an Ausbildungen mit Abschnitten des schulischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung mit Ausbildungsvertrag und Anspruch auf Ausbildungsvergütung (auch während der schulischen Zeiten). INKRAFTTRETEN • 01.07.2020 ÜBERGANGSREGELUNGEN • Für Ausbildungen mit Aufnahme vor dem 30.06.2020 besteht grundsätzlich Bestandsschutz bis zum Ende der Ausbildung. Abänderung des Status nur mit Zustimmung des Auszubildenden möglich. 25 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
7. SGB IV-ÄNDG: ÄNDERUNGEN VERSICHERUNGSPFLICHT BEI PRAXISINTEGRIERTEN AUSBILDUNGSGÄNGEN Beispiel: Auszubildende A beginnt ihre Ausbildung zur Ergotherapeutin zum 01.10.2020 Sie erhält einen Ausbildungsvertrag und eine Ausbildungsvergütung, die sie auch während der Schulblöcke fortgezahlt bekommt. Beurteilung: Die Bedingungen einer praxisintegrierten Ausbildung sind erfüllt. Sie ist in ihrem Ausbildungsbetrieb als versicherungspflichtige Beschäftigte mit der Beitragsgruppe 1111 zu melden. 26 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
7. SGB IV-ÄNDG: ÄNDERUNGEN Beispiel 2 : Auszubildender B hat eine Ausbildung zum Logopäden zum 01.10.2019 begonnen. Er erhält einen Ausbildungsvertrag und eine Ausbildungsvergütung, die er auch während der Schulblöcke fortgezahlt bekommt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren ab 01.10.2020 Beitragszahlung Beurteilung: Der Arbeitgeber meldet zum 01.10.2020 eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit der Beitragsgruppe „1111“. Dieser Status bleibt auch bis zum Ende der Ausbildung bestehen. 27 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
7. SGB IV-ÄNDG: ÄNDERUNGEN AB 01.01.2021 FEHLENDE JAHRESMELDUNGEN • Krankenkassen können fehlende Jahresmeldungen (einmalig) elektronisch anfordern. • Reagiert der Arbeitgeber nicht, erfolgt die weitere Korrespondenz außerhalb des elektronischen Arbeitgeber-Meldeverfahrens. KENNZEICHEN „MEHRFACHBESCHÄFTIGUNG“ • Wegfall Kennzeichen Mehrfachbeschäftigung. A1-ANTRAGSVERFAHREN ERWEITERT AUF • Beamte/Beschäftigte im öffentlichen Dienst, • beschäftigte Seeleute, • Flug- und Kabinenbesatzung, • gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte. 28 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
7. SGB IV-ÄNDG: ÄNDERUNGEN ARBEITGEBER OHNE BETRIEBSSITZ IM INLAND Arbeitgeber ohne Sitz in Arbeitnehmer in beschäftigt Deutschland Deutschland NEU: Erfordernis der Bestellung eines Bevollmächtigten in Deutschland. Aufgabe: Führen und Aufbewahrung von Entgeltunterlagen in deutscher Sprache. Ziel: Bessere Überwachung der Arbeitgeberpflichten in der Sozialversicherung. 29 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
WEITERE ÄNDERUNGEN ELEKTRONISCHE AU-BESCHEINIGUNG (EAU) Überführung Modellprojekt eAU in den Regelprozess • AU-Bescheinigung wird weiterhin in Papierform ausgestellt. • Digitale Übermittlung der AU-Bescheinigungen an die Krankenkasse. Rechenzentrum AU-Bescheinigung 30 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
WEITERE ÄNDERUNGEN AB 01.07.2021 OPTIONALE PILOTPHASE EAU-VERFAHREN • Arbeitgeber können Arbeitsunfähigkeitszeiten bei den Krankenkassen abrufen, sofern ihr Entgeltabrechnungsprogramm dies vorsieht. AB 01.01.2022 • Maschineller Abruf und die Bereitstellung der Arbeitsunfähigkeitszeiten durch die Krankenkasse verpflichtend. • Elektronische Anforderung von Daten zur Anlage eines Arbeitgeberkontos. • Angaben zur Lohnsteuer in Meldungen zur Minijob-Zentrale. • Verpflichtende elektronische Entgeltbescheinigung von AG an RV. • Elektronischer Antrag auf Rentenversicherungsbefreiung bei berufsständischer Versorgung. 31 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BESTANDSPRÜFUNGEN ÄNDERUNG DER GEMEINSAMEN GRUNDSÄTZE ZUM 01.01.2021 • Begrenzung auf Meldungen nach § 28a Abs. 1 und 2 SGB IV. • Bei fehlender Erreichbarkeit des Arbeitgebers ist ein Einvernehmen mit dem Beschäftigten herzustellen. • Übernahme von geänderten Versicherungsnummern in den Datenbestand des Arbeitgebers. 32 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KAPITEL KRANKENVERSICHERUNG 33 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KRANKENKASSENWAHLRECHT 2021 NEUE BINDUNGSFRIST 12 MONATE Neue Kassenwahl 01.04.2021 (frühester Wechseltermin) 01.01.2021 Krankenkasse Z 12-monatige Bindungsfrist (01.04.2020 – 31.03.2021) • Bis 31.12.2020 bestand noch eine 18-monatige Bindungsfrist. • Aufgrund der Übergangsregelung ist in 2021 schon nach 12 Monaten ein Wechsel möglich (rechtzeitige Kündigung vorausgesetzt). 34 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KRANKENKASSENWAHLRECHT 2021 BEI UNVERÄNDERTEM VERSICHERUNGSVERHÄLTNIS ABLAUF EINES WECHSELS AB 01.01.2021 Ein Arbeitnehmer (AN) möchte zur BMO wechseln und teilt das der BMO mit. Eine Kündigungserklärung bei der bisherigen Kasse Z ist nicht erforderlich. elektronische Info über bisherige Wahlentscheidung Kasse Z Arbeitnehmer Bisherige Kasse prüft und meldet Ende der Mitgliedschaft (spätestens innerhalt von zwei Wochen). Info über erfolgreichen Wechsel (ggf. frühester Termin) 35 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KRANKENKASSENWAHLRECHT 2021 INFORMATIONS- UND MELDEWEGE Arbeitnehmer Arbeitgeber 36 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KRANKENKASSENWAHLRECHT 2021 INFORMATIONS- UND MELDEWEGE • Keine papiergebundene Mitgliedsbescheinigung mehr. • Formlose Info vom Arbeitnehmer an Arbeitgeber über Krankenkassenwechsel ausreichend. • Elektronische Mitgliedsbescheinigung (nach Anmeldung) maßgeblich. AUSWIRKUNGEN AUF ARBEITGEBER Arbeitgeber Arbeitnehmer übermittelt Elektronische informiert Anmeldung (mit Mitgliedsbestätigung Arbeitgeber Grund 10/11/40) im per Krankenkassen- unverzüglich (max. DEÜV- meldung 14 Tage) formlos Meldeverfahren 37 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KRANKENKASSENWAHLRECHT 2021 ENDE DER MITGLIEDSCHAFT KRAFT GESETZ WICHTIG: Es ist keine Prüfung der Bindungsfristen erforderlich. Die aufnehmende Kasse prüft die Voraussetzungen und informiert das neue Mitglied. Beispiele: • Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und Aufnahme einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung. • Freiwillige Mitgliedschaft nach Überschreiten der JAE-Grenze. • Aufnahme einer Beschäftigung nach Arbeitslosigkeit. • Ende der freiwilligen Mitgliedschaft und Eintritt von Versicherungspflicht nach Unterschreiten der JAE-Grenze. HINWEIS: Eine Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse ist nur dann erforderlich, wenn die GKV verlassen wird. 38 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KRANKENKASSENWAHLRECHT 2021 ELEKTRONISCHE MITGLIEDSBESCHEINIGUNG Beispiel Ein Arbeitnehmer ist seit Jahren bei der BKK A versichert. Zum 01.02.2021 nimmt er eine versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitgeber A und teilt diese mit, dass er bei der BKK A versichert ist. Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer zum 01.02.2021 bei der BKK A an. Beurteilung Die Anmeldung bei der BKK A war korrekt. Der Arbeitgeber A erhält von der BKK A folgende Rückmeldung: Feststellung zur Mitgliedschaft: „J“ Zeitraum Beginn Mitgliedschaft: 01.02.2021 Variante (Anmeldung bei unzuständiger Krankenkasse) Der Arbeitgeber A meldet den Arbeitnehmer irrtümlich bei der BKK B an. Diese meldet daraufhin wie folgt zurück: Feststellung zur Mitgliedschaft: „N“ Zeitraum Beginn Mitgliedschaft: Keine Angabe 39 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
PATIENTENDATEN-SCHUTZGESETZ GEPLANT: AUSBAU DIGITALER ANGEBOTE • Elektronische Patientenakte (ePA): Versicherte können digital auf ihre Behandlungsdaten zugreifen und entscheiden hierbei, welche Daten in der ePA gespeichert werden und wer diese einsehen darf. • E-Rezept: Versicherte können per App E-Rezepte in einer Apotheke ihrer Wahl – entweder vor Ort oder auch in einer Onlineapotheke − einlösen. • Elektronische Überweisungen: Überweisungen zu Fachärzten werden sich künftig elektronisch übermitteln lassen. • Klare Regeln für Datenschutz und Datensicherheit: Ärzte, Krankenhäuser und Apotheker sind für den Schutz der von ihnen verarbeiteten Patientendaten verantwortlich. Störungen und Sicherheitsmängel sind unverzüglich zu melden. 40 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KAPITEL RENTENVERSICHERUNG 41 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
GRUNDRENTE GRUNDRENTENGESETZ ZUSCHLAG ZUR MONATLICHEN RENTE • Start: 01.01.2021. • Die neuen Leistungen werden auch aktuellen Rentnern gewährt. • Ein separater Antrag ist nicht erforderlich. VORAUSSETZUNGEN • Es müssen mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorliegen. Bei weniger als 35 Jahre Grundrentenzeiten wird der Rentenzuschlag gestaffelt. • Es müssen Rentenanwartschaften auf Basis von 30 bis 80 % des Durchschnittverdieners während dieser Zeiten erworben worden sein (Einkommenskorridor). 42 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
GRUNDRENTE GRUNDRENTENGESETZ EINKOMMENSKORRIDOR • Grundrentenzeiten fließen dann in die Bewertung ein, wenn pro Jahr mindestens 0,3 Entgeltpunkte erreicht wurden (30 % des Durch- schnittsverdienstes; 2020 etwa 1.013,00 Euro brutto monatlich). • Aber: In den zu berücksichtigenden Zeiten dürfen im Durchschnitt nicht mehr als 0,8 Entgeltpunkte erreicht worden sein (80 % des Durchschnittsverdienstes; 2020 etwa 2.700,00 Euro brutto monatlich). 43 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KAPITEL BESCHÄFTIGUNG 44 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
MINDESTLOHN 2021 BESCHLUSS DER MINDESTLOHNKOMMISSION • Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohn in vier Schritten: 01.01.2021 01.07.2021 01.01.2022 01.07.2022 9,50 EUR 9,60 EUR 9,82 EUR 10,45 EUR • Maximale Stundenzahl für geringfügig entlohnte Beschäftigte: 47 Stunden, 46 Stunden, 45 Stunden, 43 Stunden, 20 Minuten 50 Minuten 45 Minuten 4 Minuten 45 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ (AENTG) ERWEITERUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN AB 30.07.2020: Arbeitsbedingungen, die in deutschlandweit geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind, sind nun auch für ausländische Arbeitnehmer maßgeblich – und zwar in allen Branchen. • Anspruch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. • Anspruch auf Überstundenzuschläge, Zulagen und ggf. auch Weihnachts- und Urlaubsgeld. • Mindeststandards der Arbeitsstättenverordnung bei Bereitstellung von Unterkünften durch AG. • Zulagen oder Kostenerstattung zur Deckung der Reise-, Unterbringung- und Verpflegungskosten für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen von ihrem Wohnort entfernt sind. 46 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ (AENTG) LANGFRISTIGE ENTSENDUNGEN Nach zwölf Monaten Beschäftigungsdauer im Inland sind grundsätzlich alle hier geltenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen festgelegten arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden, u. a. • Ansprüche auf Elternzeit, • Entgeltfortzahlungsansprüche an Feiertagen. Nicht ab dem 30.07.2020 anwendbar sind u. a. • Ansprüche auf Elterngeld, • Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung, • sozialversicherungsrechtliche Entgeltfortzahlungsansprüche bei Krankheit. 47 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ (AENTG) ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Die Regelungen des AEntG finden auch auf Leiharbeitnehmer Anwendung, die in Deutschland eingesetzt werden. Beispiel Firma Z hat seinen Sitz im europäischen Ausland und verleiht seine Arbeitnehmer a. an einen Entleiher ebenfalls mit Sitz im europäischen Ausland b. an einen Entleiher in Deutschland. Beide Entleiher setzen die entliehenen Arbeitnehmer in Deutschland ein. Beurteilung In beiden Fällen ist das AEntG anwendbar. Die Arbeitsbedingungen und Entlohnungen der Leitarbeitnehmer dürfen in beiden Fällen nicht unterschiedlich sein. 48 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
BREXIT – WAS GILT AB 2021? BREXIT AUSTRITTSABKOMMEN • Das bisherige Recht gilt übergangsweise bis Ende 2020 fort. • Eine Verlängerung der Übergangsphase wurde nicht beantragt. BESTEHENDE SACHVERHALTE • Für Entsendungen, die vor 2021 beginnen, gilt die bisherige Rechtslage auch nach 2020 weiter. • Für bestimmte Personen gelten die bisherigen Bestimmungen auch nach 2020 weiter, solange sich ihre Situation nicht ändert. NEUE SACHVERHALTE AB 2021 • Anfang März 2020 haben die EU und das Vereinigte Königreich mit den Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis begonnen. • Aktuelle Informationen hierzu finden sich unter www.dvka.de. 49 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KURZARBEIT UND KURZARBEITERGELD (KUG) VORAUSSETZUNGEN ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN • Vorübergehender, unvermeidbarer und erheblicher Arbeitsausfall, • Anzeige der Kurzarbeit gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. BEGINN DER KURZARBEIT BIS 31.03.2021 • Entgeltausfall für mind. 10 % der Beschäftigten in Höhe von mehr als 10 %, • Kein Aufbau negativer Arbeitssalden BEGINN DER KURZARBEIT NACH DEM 31.03.2021 • Entgeltausfall für mind. 1/3 der Beschäftigten. 50 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KURZARBEIT UND KURZARBEITERGELD BEZUGSDAUER Beginn der Kurzarbeit Beginn der Kurzarbeit bis 31.12.2020 ab 01.01.2021 • ab Beginn 24 Monate • ab Beginn 12 Monate • längstens bis 31.12.2021 Beispiel Bei KUG ab 01.12.2019 hat die Kurzarbeit auch vor dem 31.12.2020 begonnen und kann bis zu 24 Monate dauern (01.12.2019 – 30.11.2021). 51 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KURZARBEIT UND KURZARBEITERGELD (KUG) HÖHE GRUNDSATZ • 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts (von Beschäftigten ohne Kinder im steuerrechtl. Sinne). • 67 % des ausgefallenen Nettoentgelts (von Beschäftigten mit mind. einem Kind, nicht dauern voneinander getrennt lebend. BESONDERHEIT IN ZEITEN DER CORONA-PANDEMIE • Anspruch vor dem 31.03.2021 entstanden und • Geltungsdauer bis 31.12.2021. 1. – 3. Monat 4. – 6. Monat Ab 7. Monat 60 % 70 % 80 % 67 % (mit Kind) 77 % (mit Kind) 87 % (mit Kind) 52 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KURZARBEIT UND KURZARBEITERGELD SV-BEITRÄGE 01.07.2021 bis Bis 30.06.2021 31.12.2021 • 100 % Erstattung SV- • 50 % Erstattung SV- Beiträge auf KUG Beiträge auf KUG + • 50 % Erstattung SV- Beiträge auf KUG bei Weiterbildung 53 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
KURZARBEIT UND KURZARBEITERGELD (KUG) WEITERE SONDERREGELN AB 2021 LEIHARBEIT • Leiharbeitnehmer haben weiterhin Anspruch auf KUG. AG-ZUSCHÜSSE ZUM KUG • Zuschüsse zum KUG durch den AG sind steuer- und beitragsfreit, soweit sie 80 % der Differenz Soll- und Ist-Entgelt (brutto) nicht überschreiten. HINZUVERDIENST • Das Entgelt aus einem Hinzuverdienst im Rahmen eines Minijobs wird auf die Ansprüche auf KUG nicht angerechnet. 54 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
ALLGEMEINES Postfach für Fragen: ag-webinar@bkk-mobil-oil.de info@service.bkk-mobil-oil.de 55 I 01.12.2020 © BETRIEBSKRANKENKASSE MOBIL OIL
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