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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                               Drucksache   20/11569
20. Wahlperiode                                                                          20.05.14

                                      Große Anfrage
             der Abgeordneten Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Cansu Özdemir,
            Mehmet Yildiz, Dora Heyenn, Christiane Schneider, Tim Golke (DIE LINKE)
                                  und Fraktion vom 22.04.14

                              und   Antwort des Senats

         Betr.:   Sprinkenhof AG

                  Die Sprinkenhof AG (SpriAG) ist ein landeseigenes Unternehmen mit traditi-
                  onsreicher Vergangenheit. Bereits 1925 gegründet zum Zwecke der Errich-
                  tung des Sprinkenhofs, ging es 1935 in den Besitz der Stadt Hamburg über.
                  Ab 1950 übertrug die Freie und Hansestadt Hamburg sämtliche ihrer vermie-
                  teten Immobilien an die Sprinkenhof AG zur Bewirtschaftung. Heute nutzt
                  Hamburg die in die landeseigene Holding HGV eingebundene Verwaltungs-
                  gesellschaft für nahezu alle Immobiliengeschäfte. Im Bestand der Gesell-
                  schaft befanden sich zum 31.12.2012 nach Angaben des Unternehmens
                  2.653 hauptsächlich städtische Objekte mit zusammen 7.077 Mietverträgen
                  sowie 4.330 Kfz-Stellplätzen. (SpriAG Geschäftsbericht 2012)

                  „Die Aktionäre der Sprinkenhof AG sind die SpriAG Beteiligungsgesellschaft
                  mbH, Hamburg (94,9%), sowie die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermö-
                  gens und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (5,1%).“ (SpriAG Ge-
                  schäftsbericht 2012)

                  Die aktuellen Tätigkeitsfelder der Sprinkenhof unterteilen sich in zwei große
                  Bereiche: Das Immobilien-Service-Zentrum (ISZ) sowie das Immobilienmana-
                  gement. In der 18. Legislaturperiode (hier: 2006/2007) wurde der Sprinken-
                  hof AG im Rahmen des „Projektes Immobilienmobilisierung“ (PRIMO) einiges
                  an zusätzlicher Verantwortung übertragen, indem die Sprinkenhof nunmehr
                  als Generalmieterin der an Investoren veräußerten landeseigenen Immobi-
                  lien auftritt und diese an Mieter wie die Stadt selbst weitervermietet.

                  Ihren Auftrag erfüllt die SpriAG nach eigenen Angaben entsprechend ihrer
                  fünf Oberziele und diverser Teilziele:
                  -   Oberziel I: Verwaltung und Bewirtschaftung gewerblich genutzter bebau-
                      ter und unbebauter Grundstücke und Gebäude der SpriAG, der Freien
                      und Hansestadt Hamburg (FHH) bzw. ihr verbundener Unternehmen und
                      Einrichtungen
                  -   Oberziel II: Immobilien-Service-Zentrum
                  -   Oberziel III: Neubau von Gebäuden, Projektentwicklung und Projektsteu-
                      erung für öffentliche Zwecke
                  -   Oberziel IV: Wirtschaftliche Betriebsführung, Gewinnorientierung
                  -   Oberziel V: Berücksichtigung der sonstigen öffentlichen Interessen nach
                      Maßgabe des Senats und Orientierung am aktuellen Leitbild der FHH
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Drucksache 20/11569       Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

           Am Markt selbst agiert die Sprinkenhof AG vielfach im Hintergrund. In der
           Öffentlichkeit sieht sich das Unternehmen im Zusammenhang mit einzelnen
           Objekten immer wieder mit dem Vorwurf der Intransparenz und mangelnder
           Bürger-/-innenfreundlichkeit konfrontiert.

           Hierzu fragen wir den Senat:

Die SpriAG - Sprinkenhof AG – seit 14. Mai 2014 umfirmiert in Sprinkenhof GmbH
(Sprinkenhof) – verfolgt als öffentliches Unternehmen den Gesellschaftszweck der
Verwaltung und Entwicklung von eigenem und städtischem Vermögen, das sich über-
wiegend in gewerblicher Nutzung befindet und nicht der Daseinsvorsorge unterliegt.
Die Sprinkenhof ist neben anderen öffentlichen Unternehmen in dieser Branche tätig,
besitzt also kein Alleinstellungsmerkmal.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von
Auskünften der Sprinkenhof wie folgt:
           1.   Wie viele Objekte, Mietverträge sowie Kfz-Stellplätze befinden sich aktu-
                ell im Bestand der SpriAG und wie hat sich dieser Bestand in den letzten
                fünf Jahren entwickelt? Bitte tabellarisch für die einzelnen Jahre ange-
                ben.
                        2009         2010         2011          2012         2013
    Objekte             2.512        2.476        2.519         2.653        3.678
    Mietverträge        5.979        4.986        6.956         7.077        8.458
    Kfz-Stellplätze     4.330        4.330        4.330         4.330        4.340
           2.   Wie haben sich die Umsatzerlöse und Jahresüberschüsse in den letzten
                fünf Jahren entwickelt?
    in Tsd. €           2009         2010         2011          2012         2013
    Umsatzerlöse        51.850       51.629       51.660        51.844       55.210
    Jahresüberschuss     6.661        7.333        5.925         6.880        6.114
           3.   Im Geschäftsbericht der SpriAG für das Jahr 2012 ist auf Seite 25 ein
                „möglicher, erheblicher Verkauf von Objekten“ erwähnt. Was ist konkret
                damit gemeint, welche Objekte sind betroffen und welche sind bereits
                verkauft worden oder sollen in der nächsten Zeit verkauft werden?
Die genannte Textpassage bezieht sich auf einen „möglichen, erheblichen Verkauf von
Objekten bzw. Bestandsveränderungen im Rahmen des Generalmietvertrages“. Im
Kontext zu der Berichterstellung des Geschäftsberichtes 2012 war der etwaige
Abgang des Objektes „Klosterwall 2 – 8“ gemeint.
Ein Verkauf des genannten Objektes oder anderer ertragsstarker Objekte aus dem
Portfolio des Generalmietvertrages ist bisher nicht erfolgt.
           4.   Im Rahmen des Projektes Immobilienmobilisierung (PRIMO) sind im
                Jahre 2006 auch Immobilien aus dem Eigentum der SpriAG veräußert
                worden.
                Im Geschäftsbericht der HGV heißt es: „Das außerordentliche Ergebnis
                enthält den Teil der Gewinnabführung der spriag-BG an die HGV in
                Höhe von 15,1 Mio. Euro, der auf einmalige Effekte aus der Veräuße-
                rung von Immobilien der SpriAG im Rahmen des Projektes PRIMO
                zurückzuführen ist. Einerseits wurden von der SpriAG Veräußerungs-
                gewinne in Höhe von 61,0 Mio. Euro erzielt und an die spriag-BG abge-
                führt. Andererseits ergab sich aufgrund der vor allem als Folge der Im-
                mobilienverkäufe erheblich verminderten Ertragsaussichten der SpriAG
                die Notwendigkeit für die spriag-BG, eine außerordentliche Abschrei-
                bung auf den Buchwert der SpriAG in Höhe von 52,4 Mio. Euro vorzu-
                nehmen. Im Saldo hat sich damit ein außerordentliches Ergebnis in
                Höhe von 8,6 Mio. Euro bei der spriag-BG ergeben, das an die HGV
                abgeführt wird.“

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode   Drucksache 20/11569

             a.      Welche Immobilien aus dem Eigentum der SpriAG sind im Zusam-
                     menhang mit dem PRIMO-Projekt in 2006 wann und zu welchem
                     Preis veräußert worden?
-   Alter Steinweg 4/Wexstraße 7,
-   Große Bleichen 23/27,
-   Poststraße 51,
-   Steinstraße 7 (Bartholomay Haus).
Die Objekte der Portfolios 1 und 2 des Projektes PRIMO sind zu einem Paketkaufpreis
veräußert worden. Einzelverkaufspreise liegen nicht vor. Die oben genannten Immobi-
lien wurden mit Kaufvertrag vom 30. Januar 2006 mit Wirkung zum 1. Juni 2006 ver-
kauft. Im Übrigen siehe Drs. 20/11242.
             b.      Wie, zu welchen Zeitpunkten und zu welchen Kaufpreisen ist die
                     SpriAG an diese Immobilien gekommen?
-   Alter Steinweg 4/Wexstraße 7
    Das Gebäude wurde von der Sprinkenhof errichtet. Die damaligen Anschaffungs-/
    Herstellungskosten betrugen 9.969.584 Euro. Die Sprinkenhof war ursprünglich
    vom 12. Januar 1961 bis zum 11. Januar 2060 Erbbaurechtberechtigte (gemäß
    Vertrag vom 30. Juli 1968). Der Erbbauzins betrug 30.179 Euro jährlich.
-   Große Bleichen 23/27
    Das Gebäude wurde zum Schätzwert von 25.322.325 Euro gekauft (Paketkauf
    gemäß Kaufvertrag vom 18. Dezember 1998).
-   Poststraße 51
    Das Gebäude wurde zum Schätzwert von 3.943.919 Euro gekauft (Paketkauf
    gemäß Kaufvertrag vom 18. Dezember 1998).
-   Steinstraße 7
    Das Gebäude wurde zum Schätzwert von 35.495.269 Euro gekauft (Paketkauf
    gemäß Kaufvertrag vom 18. Dezember 1998).
             c.      Wer waren die Mieter/-innen und an wen flossen diese Mieteinnah-
                     men?
Für die in der Antwort zu 4. b. benannten Objekte wurden insgesamt 85 gewerbliche
Mietverträge (überwiegend mit privaten Mietern) und 137 Mietverträge für Stell- und
Garagenplätze im Objekt Steinstraße 7 abgeschlossen. Die Mieten wurden von der
Sprinkenhof vereinnahmt. Die Objekte wurden von der heutigen Behörde für Wirt-
schaft, Verkehr und Innovation (Alter Steinweg), zu geringen Teilen von der Finanzbe-
hörde und ehemals vom Ohnsorg-Theater sowie privaten Dritten (Große Bleichen),
privaten Dritten (Poststraße) und öffentlichen Unternehmen (ehemalige Tourismus-
zentrale Hamburg GmbH, Sprinkenhof selbst) sowie privaten Dritten (Steinstraße)
genutzt.
             d.      Wer hat welche dieser Immobilien zurückgemietet? Wer trägt diese
                     Kosten?
-   Alter Steinweg 4/Wexstraße 7
    Das gesamte Objekt wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im
    Jahr 2006 zurückgemietet. Die FHH trägt die Kosten.
-   Große Bleichen 23/27
    2.863,40 m² der Mietfläche wurden von der FHH im Jahr 2006 zurückgemietet. Die
    FHH trägt die Kosten.
-   Poststraße 51
    Das Objekt wurde nicht zurückgemietet.

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Drucksache 20/11569       Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

-    Steinstraße 7, Bartholomay Haus
     561 m² der Mietfläche wurden von der FHH im Jahr 2006 zurückgemietet. Die FHH
     trägt die Kosten.
           5.   Wie haben sich die Mieterlöse durch von der SpriAG verwaltete Objekte
                in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte tabellarisch nach den einzel-
                nen Jahren angeben.
    in Tsd. €                     2009           2010       2011      2012     2013
    Mieterlöse verwaltete Objekte 31.771         29.917     29.541    29.933   32.837
           6.   Wie haben sich die Mieterlöse durch Objekte im Besitz der SpriAG in
                den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte tabellarisch nach den einzelnen
                Jahren angeben.
    in Tsd. €                       2009         2010       2011      2012      2013
    Mieterlöse eigene Objekte       12.616       12.397     12.513    12.708    12.415
           7.   Die SpriAG ist Vermieterin subventionierter Einrichtungen der Stadt, da-
                runter auch diverser Kultureinrichtungen.
                Bitte tabellarisch angeben:
                a.   Welche subventionierten Einrichtungen sind Mieter/-innen der Spri-
                     AG?
                b.   Wie haben sich deren Mietkosten seit dem Jahre 2000 entwickelt?
                c.   Wie hat sich der Mietkostenanteil an der Fördersumme und am
                     Gesamtetat der einzelnen Einrichtungen seit 2000 entwickelt? Bitte
                     sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent angeben.
                d.   Woran haben sich Mietpreissteigerungen durch die SpriAG orien-
                     tiert?
Bei der Auflistung der geförderten Einrichtungen wurden städtische Einrichtungen wie
Behörden, Landesbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts oder öffentliche Unterneh-
men, an denen die FHH unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist und die entweder direkt
oder über einen Zuschuss zum Ausgleich der nicht durch eigene Erträge gedeckten
Aufwendungen (Verlustausgleich) Mittel aus dem Haushalt erhalten, nicht berücksich-
tigt. Darüber hinaus werden nur Einrichtungen berücksichtigt, die institutionell geför-
dert werden. Die Sprinkenhof ist aus wirtschaftlichen und steuerlichen Gründen gehal-
ten, sich an den für Hamburger Gewerbeimmobilien erzielbaren Mietpreisen pro
Quadratmeter zu orientieren. Im Übrigen siehe Anlage 1.
           8.   Wie hat sich der Leerstand in den von der SpriAG verwalteten Objekten
                in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte tabellarisch die Anzahl der
                Objekte, die Quadratmeteranzahl sowie die Leerstandsquote der jeweili-
                gen Jahre angeben.
                Was hat die SpriAG jeweils unternommen, um den Leerstand zu beseiti-
                gen, temporär oder dauerhaft?
           9.   Wie hat sich der Leerstand in Objekten im Besitz der SpriAG in den letz-
                ten fünf Jahren entwickelt? Bitte tabellarisch die Anzahl der Objekte, die
                Quadratmeteranzahl sowie die Leerstandsquote der jeweiligen Jahre
                angeben.
                Was hat die SpriAG jeweils unternommen, um den Leerstand zu beseiti-
                gen, temporär oder dauerhaft?
Bei der Ermittlung des Leerstandes zum jeweiligen Bilanzstichtag unterscheidet die
Sprinkenhof nicht zwischen eigenem und verwaltetem Bestand nach dem General-
mietvertrag. Die Leerstände haben sich zu den Bilanzstichtagen wie folgt entwickelt:
                                2009          2010        2011       2012      2013
    Anzahl der Mieteinheiten    62            48          47         45        56
    Fläche in m²                14.407        17.267      18.002     14.565    10.558

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode     Drucksache 20/11569

                              2009        2010        2011         2012       2013
    Leerstand bezogen auf
    Gesamtfläche in %         5,7         7,2         7,5          5,9        3,6
Um den nicht planungsbefangenen Leerstand so gering wie möglich zu halten, steht
ein Maßnahmenbündel mit folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
-    marktkonforme Vermarktung des Portfolios,
-    Ermittlung städtischer Bedarfe,
-    bauliche Investitionen zur Steigerung der Werthaltigkeit einzelner Objekte,
-    flexible Angebotsgestaltung durch entsprechende Nutzungskonzepte,
-    langfristige Mietverhältnisse mit einem partnerschaftlichen Anspruch gegenüber
     den Mietern.
          10. Soulkitchen Halle
               Die 100 Jahre alte Halle, seit drei Jahren beliebter Kunst- und Kulturort
               in Wilhelmsburg, wurde am 14. Juni 2013 durch das Bezirksamt Mitte
               geschlossen und die Nutzung bauaufsichtlich untersagt. Offizieller Grund
               laut eines von der Sprinkenhof AG beauftragten Gutachtens: Einsturzge-
               fahr. In der Drs. 20/8433 heißt es vonseiten des Senats dazu: „Die Ent-
               scheidung über die Nutzungsuntersagung ist von der Leitung des Fach-
               amts Bauprüfung des zuständigen Bezirksamts am 13. Juni 2013 im Bei-
               sein von Vertretern der SpriAG getroffen worden. Anlass für diese Ent-
               scheidung war die statische Stellungnahme/Revision 1 eines Ingenieur-
               büros vom 2. Juni 2013. Dabei handelt es sich um eine vertiefte stati-
               sche Überprüfung unter Zugrundelegung der dann näher untersuchten
               Bausubstanz und Gebäudestruktur. Als Ergebnis wurde eine mangelnde
               Tragfähigkeit der Tragkonstruktion festgestellt.
               Beteiligt war die statische Prüfstelle für Baustatik der Behörde für Stadt-
               entwicklung und Umwelt. Sie hat die statische Stellungnahme/Revision 1
               vom 2. Juni 2013 in Amtshilfe für das Bezirksamt überprüft und kommt
               zu dem Ergebnis, dass den Einschätzungen des Ingenieurbüros zu fol-
               gen sei.“
               a.   Zu welchem Urteil in Bezug auf die Standsicherheit der Halle kam
                    das von der SpriAG am 25. April 2013 beauftragte Gutachten? Sie-
                    he Drs. 20/8433.
               b.   Warum wurde die statische Stellungnahme/Revision 1 vom 2. Juni
                    2013 zusätzlich zum Gutachten vom 25. April 2013 in Auftrag gege-
                    ben?
               c.   Wann wurde die statische Stellungnahme/Revision 1 vom 2. Juni
                    2013 von der SpriAG in Auftrag gegeben, und wie stellt sich diese
                    im Wortlaut dar? Bitte die Stellungnahme als Dokument beifügen.
                    Sollte die Stellungnahme/Revision nicht beigefügt werden, bitte ent-
                    sprechend der Rechtsgrundlage begründen.
Das Ergebnis des am 25. April 2013 beauftragten Gutachtens, das mit der in der Fra-
ge angesprochenen „Stellungnahme/Revision1“ identisch ist, lag der Sprinkenhof am
2. Juni 2013 vor. Zur Standsicherheit geht daraus folgender Sachverhalt hervor:
„Ein öffentlicher Betrieb ist aus Sicht der Sicherheit in Bezug auf die Treppen (Unfallri-
siko) und die Tragfähigkeit der Tragkonstruktion nicht zulässig. (…) Die Begehung der
Halle durch Einzelpersonen kann nur gestattet werden, wenn die Windgeschwindigkeit
unter fünf Beaufort liegt und kein Schnee vorliegt.“
Der Auftrag wurde am 25. April 2013 erteilt. Danach wurde kein weiteres Gutachten
beauftragt. Das Gutachten ist Anlage 2 zu entnehmen.
               d.   Warum wird unabhängigen Gutachtern/-innen beziehungsweise
                    Architekten/-innen der Zutritt zu der Halle verweigert?

                                                                                        5
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Drucksache 20/11569     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

Das beauftragte Ingenieurbüro hat ein Gutachten nach aktuellem Stand der Technik
erstellt. Ein weiteres Gutachten ist nach Auffassung der zuständigen Behörde vor
diesem Hintergrund nicht erforderlich.
             e.   Ist eine Sanierung der Halle geprüft worden?
                  Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis und wie hoch ist der
                  ermittelte Sanierungsaufwand?
Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Der Sprinkenhof liegt bis-
lang lediglich eine Grobkostenschätzung in Höhe von circa 140.000 Euro netto für den
geschätzten Mindestaufwand zur Herstellung einer zeitlich begrenzten Standsicherheit
vor.
             f.   Beabsichtigt der Senat die Sprinkenhof AG anzuweisen, das Gebäu-
                  de abzureißen?
                  Wenn ja, wann?
             g.   Ist bereits eine Abbruchgenehmigung für das Gebäude beantragt?
                  Wenn nein, warum nicht?
Die Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit und technischen Machbarkeit sind noch nicht
abgeschlossen.
Der Sprinkenhof liegt kein Abbruchauftrag seitens der Grundstückseigentümerin vor,
sodass auch keine Abbruchgenehmigung beantragt wurde.
             h.   Im Falle des Abrisses haben die bisherigen Betreiber/-innen gegen-
                  über Sprinkenhof ihr Interesse bekundet, eingebaute Materialien
                  (insbesondere den Holzfußboden) zu entfernen und einer weiteren
                  Verwendung zuzuführen. Spricht aus Sicht des Senats diesem
                  Ansinnen etwas entgegen?
                  Wenn ja, was?
Der Sprinkenhof liegt keine schriftliche Anfrage seitens des Nutzers vor. Sämtliche
Einbauten des Nutzers sowie noch im Objekt befindliche Gegenstände des Nutzers
können, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, in Abstimmung mit der Sprin-
kenhof unter Hinzuziehung des Statikers vom ehemaligen Betreiber geräumt werden.
Nach Mitteilung des Betreibers sowie nach Inaugenscheinnahme der Sprinkenhof
wurde das Objekt weitestgehend geräumt.
             i.   Inwieweit unterstützt der Senat die Forderung, „den Kulturschaffen-
                  den (…) Zeit bis Frühling 2014 zu geben, um ein attraktives, tragfä-
                  higes Nutzungs- und Umbaukonzept zu erstellen?“
             j.   Wie stellen sich die Planungen des Senats zur künftigen Nutzung
                  oder einer Veräußerung des Grundstücks Industriestraße 101 der-
                  zeit dar? Sind Vertreter/-innen der SpriAG und/oder Behördenvertre-
                  ter/-innen mit den Planungen befasst?
                  Wenn ja, um wen handelt es sich dabei?
                  Wenn nein, warum nicht?
             k.   Inwiefern trifft es zu, dass eine Nutzung des Geländes als Industrie-
                  und Gewerbefläche priorisiert wird?
             l.   Laut Presseberichten gibt es für eine industrielle beziehungsweise
                  gewerbliche Nutzung bereits Interessenten/-innen. Trifft dies zu?
                  Wenn ja, im Zuge welchen Verfahrens ist von welcher Seite Interes-
                  se bekundet und in welcher Form dargelegt worden?
Die Planungen der zuständigen Behörden zum weiteren Vorgehen sind noch nicht
abgeschlossen.
        11. Gebäudekomplex Alter Steinweg 4/Wexstraße 7
             Dieser stadteigene Komplex wurde an einen Investor (alstria office REIT-
             AG) verkauft. Die Sprinkenhof AG tritt hier als Generalmieterin auf und

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Große Anfrage - Hamburgische ...
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode   Drucksache 20/11569

             vermietet weiter an die Stadt. Diese Flächen sollen nunmehr für die
             Zusammenlegung der Marketinggesellschaften der Stadt genutzt wer-
             den.
             a.   In wessen Besitz befindet sich das Gebäude Alter Steinweg 4/
                  Wexstraße 7 aktuell?
Das Gebäude Alter Steinweg 4/Wexstraße 7 ist im Eigentum der alstria office REIT-
AG. Mieterin ist die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Sprinkenhof,
Immobilien-Service-Zentrum (siehe Drs. 20/9011).
             b.   Gingen im Zuge der Veräußerung des Gebäudekomplexes ebenfalls
                  Erlöse an die Sprinkenhof AG?
                  Wenn ja, wann und in welcher Höhe?
                  Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu 4. a.
             c.   Warum soll die Stadt die Umbaumaßnahmen über etwa 2,5 Millio-
                  nen Euro tragen, obwohl sie lediglich Mieterin ist?
             d.   Werden diese von der Stadt zu tragenden Umbaukosten in Form
                  einer reduzierten Miete berücksichtigt?
                  Wenn ja, in welcher Höhe?
                  Wenn nein, warum nicht?
             e.   Wie viel Geld erhält die Sprinkenhof AG selbst für die aktuelle Pro-
                  jektsteuerung?
Die Umbaumaßnahmen (gemäß Drs. 20/9011) sind durch die Stadt zu tragen, da es
sich um Maßnahmen zur Anpassung der Räumlichkeiten an die sachgerechte Funkti-
onsfähigkeit der neu einziehenden Einheiten handelt (die Hamburg Marketing GmbH
(HMG) mit ihren künftig drei Tochtergesellschaften Hamburg Tourismus GmbH (HHT),
Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH (HWF), Hamburg Conventi-
on Bureau (HCB) sowie fünf Cluster-Geschäftsstellen hamburg@work, Luftfahrtcluster
Metropolregion Hamburg (neu: Hamburg Aviation), Logistik-Initiative Hamburg, Erneu-
erbare Energien Hamburg und Maritimes Cluster Hamburg). Derartige vom Nutzer
verursachte Kosten liegen nicht in der wirtschaftlichen Verantwortung des Eigentü-
mers. Die allein durch den Nutzer verursachten Baumaßnahmen haben folglich keine
Auswirkungen auf den im Mietvertrag festgelegten Mietpreis.
Die aktuelle Projektsteuerung für die Umbauten wird auf Basis der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Nach aktuellem Planungsstand wer-
den voraussichtlich circa 112.000 Euro brutto als Honorar anfallen.
         12. Skateland
             Die Sprinkenhof AG ist Besitzerin der Skatehalle. Anfang 2013 sind hier
             die Nutzungsbedingungen geändert worden.
             a.   Wie sehen für dieses Gebäude die aktuellen Nutzungsbedingungen
                  der SpriAG aus, und welche Höhe hat die gegenwärtige Jahresmie-
                  te?
Das Vertragsverhältnis wurde langfristig bis Ende 2022 vereinbart. Darüber hinaus
läuft es auf unbestimmte Zeit und wäre mit einer Frist von sechs Monaten auf jeden
Monatsletzten kündbar. Dem Mieter obliegt die gesamte Instandhaltung, Instandset-
zung und Ersatzbeschaffung der Baulichkeiten. Der Mieter trägt sämtliche Bewirt-
schaftungskosten. Auf Verlangen der Vermieterin hat der Mieter bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses den Rückbau sämtlicher Baulichkeiten auf seine Kosten vorzu-
nehmen. Im Übrigen siehe Drs. 20/10968.
Die Höhe der Jahresmiete kann nicht genannt werden, weil sich der Senat mit Rück-
sicht auf die Vertragspartner – insbesondere zur Wahrung derer Betriebs- und Ge-
schäftsgeheimnisse – in ständiger Praxis nicht zu Mietkonditionen oder sonstigen
Vertragsinhalten äußert.

                                                                                    7
Große Anfrage - Hamburgische ...
Drucksache 20/11569    Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

             b.   In diesem Zusammenhang sind offensichtlich Altkredite der Sprin-
                  kenhof AG abgelöst worden. In welcher Größenordnung, wann und
                  von wem sind hier Altkredite der SpriAG abgelöst worden?
Es wurden keine Altkredite abgelöst. Die SpriAG hatte einen Teil des Investitionsauf-
wandes für die Skaterhalle vorfinanziert und die Kosten auf die Miete umgelegt. Die
Vorfinanzierung ist zur Senkung der Miete im Dezember 2012 durch die Behörde für
Arbeit, Soziales, Familie und Integration im Umfang von rund 450.000 Euro abgelöst
worden.
        13. Wilhelmsburger Reiherstiegviertel
             Kreative und Kleinunternehmer/-innen haben sich auf dem Sprinkenhof-
             Gelände Am Veringhof 1 – 7 angesiedelt. Im März 2013 wurden die Plä-
             ne des Senats bekannt, dort einen Neubau für den zentralen Opernfun-
             dus zu realisieren. Nach Protesten gegen die Standortentscheidung wur-
             de der Plan gefasst, das Gebäude in Rothenburgsort zu realisieren.
             Diese Auseinandersetzungen haben im Bezirk Wilhelmsburg intensive
             Überlegungen zur Entwicklung des Standortes Veringkanal nach sich
             gezogen. Im Zuge dessen wurde auch wiederholt die Idee formuliert,
             rund um den Veringkanal einen „Kulturkanal“ zu entwickeln.
             Hierzu wurde vonseiten des Bezirksamts eine Potenzialanalyse durchge-
             führt, „die eine Prüfung des geltenden Planrechts sowie eine Analyse der
             zentralen Rahmenbedingungen für eine mögliche Stärkung und Erweite-
             rung kultureller und kreativwirtschaftlicher Nutzungen umfasst.“ (Drs.
             20/10144)
             Laut Senat sollte Ende 2013 „in den Gremien des Bezirksamtes bzw. der
             Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, insbesondere des Stadtplanungs-
             ausschusses, unter Beteiligung der Mitglieder dieser Gremien und der
             üblicherweise in die Gremienarbeit einbezogenen Vertreterinnen und
             Vertreter der Behörden“ über die Zukunft des Standortes Veringkanal
             beraten werden. Hierzu ist laut Senat auch „die Sprinkenhof AG (...) mit
             dem Bezirksamt Hamburg-Mitte im Gespräch.“ (Drs. 20/10144)
             Zum Zeitpunkt der Schriftlichen Kleinen Anfrage „Zukünftige Gestaltung
             des Veringkanals in Wilhelmsburg“ (Drs. 20/10144) von Anfang Dezem-
             ber 2013 sind weder Vertreter/-innen aus dem Spektrum lokaler Akteure
             (beispielsweise Anwohner/-innen, Gewerbetreibende, Kulturschaffende)
             noch Bürgerinitiativen an den Beratungen über die Zukunft des Viertels
             beteiligt worden.
             Geplant war zum damaligen Zeitpunkt „eine Beteiligung des Sanierungs-
             beirats Reiherstiegviertel und eine Einbindung in das Beteiligungsverfah-
             ren „Perspektiven! Gemeinsam planen für die Elbinseln“. (Drs. 20/10144)
             a.   Wie stellt sich der aktuelle Stand der Beratungen zwischen den
                  bezirklichen Gremien und den „üblicherweise in die Gremienarbeit
                  einbezogenen Vertreterinnen und Vertretern der Behörden“ über die
                  Zukunft des Standortes Veringkanal dar?
Der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wurde am
4. Dezember 2013 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung über die von
dort erarbeitete Potenzialanalyse und über die Entwicklungsmöglichkeiten zur Stär-
kung und Erweiterung kultureller und kreativwirtschaftlicher Nutzungen am Veringka-
nal unterrichtet. Die Ergebnisse der Analyse und die Szenarien wurden am 30. Januar
2014 im Sanierungsbeirat Südliches Reiherstiegviertel und am 24. April 2014 in der
Honigfabrik mit lokalen Akteuren erörtert. Zur Überprüfung der vom Bezirksamt Ham-
burg-Mitte befürworteten Idee des Konzeptes des „Kulturkanals“ und des entspre-
chenden Entwicklungsszenarios finden parallel Gespräche auf Leitungsebene mit Ver-
tretern der Kulturbehörde, des LIG, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovati-
on, der Kreativagentur und der Sprinkenhof statt.
Im Übrigen siehe Drs. 20/10144.

8
Große Anfrage - Hamburgische ...
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode   Drucksache 20/11569

              b.   Wie sieht das Ergebnis der oben genannten Potenzialanalyse aus?
                   Bitte die Analyse als Dokument anfügen.
              c.   Warum wurde bis Anfang Dezember 2013 auf eine Einbeziehung
                   lokaler Akteure bei den Beratungen über die Entwicklung über die
                   Zukunft des Veringkanals und die Erstellung der Potenzialanalyse
                   verzichtet?
Die Potenzialanalyse stellt die Basis für die laufenden Gespräche und Beratungen dar.
Die Potenzialanalyse mit sechs Plänen ist als Anlage 3 beigefügt. Im Übrigen siehe
Antwort zu 13. a.
              d.   Welche Flächen des gesamten, im Rahmen der Potenzialanalyse
                   beleuchteten Gebiets werden von der SpriAG verwaltet? Bitte ge-
                   sondert angeben: Flurstück, Adresse, Gebietsausweisung.
-   Flurstück 11484; Am Veringhof 1, 3, 5 und 7, Gewerbegebiet,
-   Flurstücke 12780, 12781, 12782, 12783, 12784, Am Veringhof 23, Gewerbegebiet,
-   Flurstücke 714, 7883, Sanitasstraße o. Nr., Allgemeines Wohngebiet – Stellplätze
    und Garagen,
-   Flurstücke 11332, 11335, 11336 und 11350, Neuhöfer Straße 26, Gewerbegebiet,
-   Flurstück 5857, Neuhöfer Straße o. Nr., Industriegebiet,
-   Flurstück 704, Industriestraße 101, 105, Industriegebiet,
-   Flurstücke 1077, 8501, 1085, 13030, 13031, 13032, 1087, 1419, 8496, Industrie-
    straße/Bei der Wollkämmerei o. Nr., Industriegebiet.
              e.   Welche Flächen und Grundstücke rund um den Veringkanal sind
                   nach geltendem Planungsrecht für eine kreativ-gewerbliche Nutzung
                   geeignet und welche davon werden von der SpriAG verwaltet? (Bitte
                   angeben: Flurstück, Adresse, Gebietsausweisung.)
              f.   Für welche Flächen und Grundstücke rund um den Veringkanal ist
                   bei Änderung des Planungsrechts eine kreativ-gewerbliche Nutzung
                   möglich, welche davon werden von der SpriAG verwaltet und wel-
                   che Schritte sind vorgesehen, um dort eine solche Nutzung zu reali-
                   sieren? Bitte angeben: Flurstück, Adresse, Gebietsausweisung.
Eine kreativgewerbliche Nutzung ist unter dem bestehenden Planrecht zurzeit grund-
sätzlich auf der Ostseite des Kanals möglich. In der Verwaltung der Sprinkenhof
befinden sich:
-   Flurstück 11484; Am Veringhof 1, 3, 5 und 7, Gewerbegebiet,
-   Flurstücke 12780, 12781, 12782, 12783, 12784, Am Veringhof 23, Gewerbegebiet,
-   Flurstücke 11332, 11335, 11336 und 11350, Neuhöfer Straße 26, Gewerbegebiet.
Über eine Planrechtsänderung von „Industriegebiet“ nach BPVO in „Gewerbegebiet“
nach BauNVO könnten Potenziale auf der Westseite des Veringkanals in seinem
nördlichsten Abschnitt erschlossen werden. Eine konkrete Flächenabgrenzung wäre
dann einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren und entsprechenden Abstim-
mungen vorbehalten. Das Flurstück 704 (Industriestraße 101 beziehungsweise 105)
auf der Westseite des Veringkanals befindet sich in der Verwaltung der Sprinkenhof.
              g.   Für welche Flächen und Grundstücke rund um den Veringkanal ist
                   bei Beibehaltung oder Änderung des Planungsrechts eine Wohn-
                   nutzung möglich, welche davon werden von der SpriAG verwaltet
                   und welche Schritte sind vorgesehen, um eine solche Nutzung zu
                   realisieren? Bitte angeben: Flurstück, Adresse, Gebietsausweisung.
Auf Basis des geltenden Planungsrechts ist auf den für das Wohnen ausgewiesenen
Flächen grundsätzlich eine Wohnnutzung möglich. Auf den in der Verwaltung der
Sprinkenhof befindlichen Flurstücken 714 und 7883 wäre die Zulässigkeit von Woh-
nen im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens im Einzelfall zu prüfen. Eine Plan-

                                                                                    9
Große Anfrage - Hamburgische ...
Drucksache 20/11569     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

rechtsänderung zum Zwecke des Wohnens rund um den Veringkanal wird wegen der
unmittelbaren Nachbarschaft zu Gewerbe- und Industriegebieten und erheblicher Kon-
fliktlagen seitens des Bezirksamtes nicht weiterverfolgt. Vorhandene Gewerbe- und
Industriebetriebe im räumlichen Umfeld des Veringkanals sollen gesichert und keine
unnötigen Gemengelagen geschaffen werden.
              Laut der Drs. XX/4432.1.2 (Bezirksversammlung Hamburg Mitte) sind
              die Grundstücke Neuhöfer Straße 26 und Am Veringkanal 1 – 7 (Flurstü-
              cke 11332, 11335, 11350 und 11484), die sich im Besitz der SpriAG be-
              finden, „Teil einer Altlastfläche, die im Fachinformationssystem Altlasten
              der BSU unter der Nummer 6430-035/01 registriert ist. Auf der gesamten
              Altlastfläche sind von der Umweltbehörde in den Jahren von ca. 1991 bis
              2001 Untersuchungen des Bodens, Stauwassers und Grundwassers
              durchgeführt worden. (...) Die Ergebnisse der o.g. Untersuchungen
              (1991 bis 2001), die auf der gesamten Altlastfläche durchgeführt worden
              waren, sind aus Gründen der Übersichtlichkeit im Auftrag der BSU in ei-
              nem Bericht vom 20. Januar 2012 zusammengefasst und unter Berück-
              sichtigung der aktuell geltenden Gesetze und Regelwerke bewertet wor-
              den.“
              h.   Wie stellen sich die Ergebnisse der oben genannten Untersuchun-
                   gen dar? Bitte den entsprechenden Bericht vom 20. Januar 2012
                   vollständig beifügen.
Eine Vorlage käme einer Aktenvorlage gleich, die nach Artikel 30 der Verfassung der
Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden ist, die hier nicht vor-
liegen (siehe Drs. 20/8258).
Im Übrigen kann der umfangreiche Bericht bei der Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt eingesehen werden.
              i.   Wie sieht das weitere Verfahren zur Umsetzung eines „Kulturkanals“
                   Veringkanal aus?
Eine Erweiterung der Kulturszene am Veringkanal ist bereits heute auf Basis des gül-
tigen Planungsrechts grundsätzlich möglich. Potenzielle konkrete Nutzungen bedürfen
der Überprüfung im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens. Im Übrigen siehe
Antwort zu 13. k.
              j.   Welche Laufzeit haben die Mietverträge zwischen der SpriAG und
                   den Gewerbetreibenden auf dem Gelände der ehemaligen Zinnwer-
                   ke?
-    Am Veringhof 7
     Die beiden Mietverhältnisse können von beiden Vertragsparteien jeweils mit einer
     Frist von sechs Monaten zum Quartal gekündigt werden.
-    Am Veringhof 3 und 5
     Die beiden Mietverhältnisse können von beiden Vertragsparteien jeweils mit einer
     Frist von sechs Monaten zum Quartal gekündigt werden. Es besteht jedoch ein
     Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Monaten auf den Schluss eines
     jeden Monatsletzten, sofern dem entsprechenden Mieter anderweitig Flächen zur
     Anmietung oder zum Kauf angeboten werden.
              k.   Unter welchen Bedingungen hält der Senat vor dem Hintergrund der
                   Potenzialanalyse eine Erweiterung der Kulturszene am Veringkanal
                   für möglich? Welche planungsrechtlichen und nutzungsbedingten
                   Einschränkungen sind hierbei gegeben?
Mit der Potenzialanalyse wurde ein realistisches Szenario für weitere Entwicklungen
im Bereich Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft rund um den Veringkanal unter gleich-
zeitiger Sicherung der vorhandenen Gewerbe- und Industriebetriebe insbesondere
westlich des Veringkanals als auch des wohnverträglichen Gewerbebestandes östlich
des Veringkanals entwickelt. Ab Herbst 2014 sollen gemeinsam mit den parlamentari-
schen Gremien Möglichkeiten der Neuschaffung von Planungsrecht am Westrand des

10
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode   Drucksache 20/11569

Veringkanals erörtert werden. Für einzelne Gebäudesituationen gilt es, geeignete und
standortgerechte (Nach-)Nutzungsmöglichkeiten zu erörtern.
             l.   Welche Laufzeit ist für das Beteiligungsverfahren „Perspektiven!
                  Gemeinsam planen für die Elbinseln“ vorgesehen? Wann wird wem
                  das entsprechende Ergebnis vorgelegt?
Das vorgenannte Beteiligungsverfahren endete im April 2014. Die formale Übergabe
des Ergebnisberichtes an den Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
und den Leiter des Bezirksamtes Hamburg-Mitte fand am 30. April 2014 statt. Die
Befassung der bezirklichen Gremien und Fachressorts beziehungsweise der BSU mit
den Ergebnissen hat bereits begonnen.
             m. Hat eine „Beteiligung des Sanierungsbeirats „Reiherstiegviertel“ und
                eine Einbindung in das Beteiligungsverfahren „Perspektiven! Ge-
                meinsam planen für die Elbinseln“ bereits stattgefunden?
                  Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
                  Wenn nein, warum nicht?
             n.   Auf welchem Wege wurden die lokalen Akteure an dem Verfahren
                  „Perspektiven! Gemeinsam planen für die Elbinseln“ beteiligt?
             o.   Inwiefern war/ist die SpriAG an dem Beteiligungsverfahren „Per-
                  spektiven! Gemeinsam planen für die Elbinseln“ beteiligt?
Die Befassung des Sanierungsbeirats Südliches Reiherstiegviertel ist am 30. Januar
2014 erfolgt. Im Beteiligungsverfahren „Perspektiven! Gemeinsam planen für die Elb-
inseln“ hat sich eine Themengruppe gebildet, die sich mit Perspektiven des Veringka-
nals befasst. Die Sprinkenhof ist hieran nicht beteiligt.
         14. Jenfeld
             Hier wurden offenbar im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes „Jen-
             felder Au“ auf der Baustelle der Sprinkenhof AG bulgarische Arbeitskräf-
             te durch ein Subunternehmen um ihren Lohn geprellt. Der NDR und
             mehrere andere Medien nahmen das Thema auf, unter anderem das
             „Hamburger Abendblatt“ vom 02.04.2013, siehe auch Drs. 20/1943.
             a.   Welche Kenntnis hat der Senat von dem oben genannten Vorgang
                  gezogen?
             b.   Welche Konsequenzen sind hieraus vonseiten der SpriAG gezogen
                  worden?
Die Sprinkenhof hat eine mit dem Auftragnehmer bei Auftragsvergabe vereinbarte
Vertragsstrafe von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Restarbeiten des Auftrag-
nehmers auf der Baustelle wurden durch ein anderes Unternehmen zu Ende geführt.
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.
             c.   In welcher Form sind die Verantwortlichen zur Verantwortung gezo-
                  gen worden?
             d.   Sind die betroffenen Arbeiter entschädigt worden?
                  Wenn ja, in welcher Art und Weise?
                  Wenn nein, warum nicht?
             e.   Sind anteilige Sozialleistungen nachentrichtet worden?
                  Wenn nein, warum nicht?
Gegen den Geschäftsführer des Unternehmens ist bei der Staatsanwaltschaft Ham-
burg ein Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsent-
gelt (§ 266a StGB) anhängig. Dieses betrifft den Verdacht, dass in der Zeit von Juni
2009 bis Mai 2011 von den bei verschiedenen Bauvorhaben jeweils als Subunterneh-
mer beauftragten Unternehmen nicht zur Sozialversicherung angemeldete Personen
als Arbeitnehmer tätig waren. Das Bauvorhaben „Jenfelder Au“ war bisher allerdings
nicht Gegenstand der Ermittlungen.

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Drucksache 20/11569    Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

Weitere Informationen liegen der zuständigen Behörde nicht vor.
             f.   Im Rahmen welcher Bauprojekte der SpriAG ist seit dem Jahr 2000
                  die Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Mindeststandards, insbe-
                  sondere im Zusammenhang mit Subunternehmern, bekannt gewor-
                  den, und welche rechtlichen Konsequenzen hatte dies, insbesonde-
                  re für die SpriAG? In welchen dieser Fälle kam § 11 des HmbVgG
                  zur Anwendung?
Im Rahmen des Bauprojektes „Jenfelder Au“. Die Sprinkenhof hat eine Vertragsstrafe
für den Auftragnehmer gezahlt.
        15. Landesbetrieb Schulbau Hamburg
             Immer wieder überträgt der Landesbetrieb Schulbau Hamburg einzelne
             Projekte in die Betreuung der Sprinkenhof AG (Beispiel: Schulbau Öjen-
             dorfer Damm). Es ist auffällig, dass oft derartig übertragene Flächen, die
             zum Beispiel für Sportstätten genutzt werden, in lukrative Wohnanlagen
             umgewidmet werden.
             a.   Erhält die Sprinkenhof AG von der zuständigen Behörde Vorgaben,
                  wie mit den Flächen zu verfahren ist?
                  Wenn ja, wie sehen diese aus?
Die Schule am Öjendorfer Damm 8 ist in Betrieb, eine Aufgabe ist nicht geplant. Direk-
te Vergaben vom Sondervermögen Schulimmobilien an die Sprinkenhof finden grund-
sätzlich nicht statt. Das Sondervermögen Schulimmobilien gibt nicht mehr benötigte
Grundstücke an das Allgemeine Grundvermögen der dafür zuständigen Behörde zur
weiteren Verwertung. Die Grundstücke werden dann überwiegend an die Sprinkenhof
zur vorübergehenden Bewirtschaftung übertragen. Im Einzelfall können von der zu-
ständigen Behörde Vorgaben über Vertragslaufzeiten, Nutzungsarten oder Vertrags-
partner gemacht werden.
             b.   Ist die zuständige Behörde in solche Umwidmungen eingebunden?
                  Wenn ja, in welchem Verfahren?
Ja. Die für Bildung zuständige Behörde wird beteiligt. Der Landesbetrieb für Immobi-
lienmanagement und Grundvermögen prüft anschließend, wie Flächen gegebenen-
falls anderweitig verwertet werden können.
             c.   Erhält die Sprinkenhof AG für derartige Flächenvermarktungen feste
                  Honorare oder wird die SpriAG erfolgsorientiert bezahlt?
Die Vergütung ist abhängig vom jeweiligen Objekt.
        16. In 2005 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen die SpriAG. In diesem
            Zusammenhang ist herausgekommen, dass ein Kartell von Abrissunter-
            nehmen die SpriAG über Jahre schamlos ausgenutzt hatte. Bedenkenlos
            wurden alle vorgelegten Belege ohne Kontrolle überwiesen, teilweise
            sollen sogar Sprinkenhof-Mitarbeiter/-innen „geschmiert“ worden sein.
            („Hamburger Morgenpost“ vom 29.12.2005)
             a.   Welche Kenntnis hat der Senat über die oben genannten Vorgänge?
             b.   Welche strafrechtlichen Konsequenzen sind dem Senat zu den
                  oben genannten Vorgängen bekannt?
             c.   Inwiefern hatten die oben genannten Vorgänge strafrechtliche Kon-
                  sequenzen für die SpriAG?
             d.   Sind im Zusammenhang mit den oben genannten Vorgängen juristi-
                  sche Verfahren anhängig?
             e.   Wird derzeit vonseiten der Staatsanwaltschaft gegen die SpriAG
                  ermittelt?
                  Wenn ja, in welchem Zusammenhang?

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode   Drucksache 20/11569

             f.   Was hat die Sprinkenhof AG unternommen, um derartige Machen-
                  schaften zu unterbinden?
             g.   Sind in den Betrug Mitarbeiter/-innen der SpriAG involviert gewe-
                  sen?
                  Wenn ja, wie lautete der Tatbestand und in welcher Weise sind die-
                  se zur Verantwortung gezogen worden?
Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens können lediglich natürliche Personen sein.
Aus diesem Grund führt und führte die Staatsanwaltschaft Hamburg keine Ermitt-
lungsverfahren gegen die Sprinkenhof. Allerdings sind in der Vergangenheit Ermitt-
lungs- und Strafverfahren gegen Verantwortliche der Sprinkenhof und gegen Verant-
wortliche von Abbruchunternehmen in Zusammenhang mit Preisabsprachen, die Auf-
träge der Sprinkenhof betrafen, anhängig gewesen.
In einem Verfahren wurde einem zur Tatzeit für die bauliche Unterhaltung der
Sprinkenhof-Gebäude zuständigen technischen Angestellten der Sprinkenhof zur Last
gelegt, im Jahre 2000 von der gesondert verfolgten Inhaberin eines Abrissunterneh-
mens für seinen Pkw Felgen und Reifen im Gesamtwert von 4.361,50 DM dafür
gefordert und sodann erhalten zu haben, dass er deren Firma bei der Vergabe und
Abwicklung eines Auftrages bevorzugte. Gegen ihn wurde im Jahr 2005 von dem
Amtsgericht Hamburg wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Absatz
1 StGB) ein Strafbefehl über eine Geldstrafe von 90 Tagessätze zu je 40 Euro erlas-
sen; der Verfall eines Geldbetrages von 2.486,80 Euro wurde angeordnet.
Einem anderen, ebenfalls zur Tatzeit in den Jahren 1999 bis 2000 für die bauliche
Unterhaltung der Sprinkenhof-Gebäude zuständigen technischen Angestellten der
Sprinkenhof wurde vorgeworfen, Zuwendungen im Rahmen der Errichtung seines
neuen Hauses von den Geschäftsführern von zwei Abbruchunternehmen entgegen-
genommen zu haben, damit er sie bei der Vergabe von Aufträgen der Sprinkenhof
bevorzuge. Gegen den technischen Angestellten und die beiden Geschäftsführer wur-
de im September 2005 Anklage erhoben, das Amtsgericht Hamburg stellte das Verfah-
ren im April 2006 gemäß § 153 Absatz 2 StPO ein.
In einem weiteren Verfahren wurde unter anderem gegen eine Person ermittelt, der
wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) in der
Zeit von 1999 bis 2003 vorgeworfen wurden. Diese betrafen unter anderem Ausschrei-
bungsverfahren der Sprinkenhof, betreffend den Abbruch beziehungsweise Rückbau
von Gebäuden im Güstrower Weg, am Goldbekplatz, in der Speckstraße, in der Ham-
mer Straße und am Alten Steinweg. Die Person wurde im Jahre 2006 vom Amtsge-
richt Hamburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten unter
Aussetzung der Strafe zur Bewährung verurteilt; die Entscheidung ist seit Oktober
2009 rechtskräftig.
Gegen die Geschäftsführerin eines Abbruchunternehmens wurde Anklage wegen
wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) in der
Zeit von 1999 bis 2000 betreffend die Objekte Güstrower Weg, am Goldbekplatz und
Speckstraße erhoben. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte die Geschäftsführerin zu
einer Freiheitsstrafe von neun Monaten unter Aussetzung der Strafe zur Bewährung.
Gegen den weiteren Geschäftsführer wurde auf eine Gesamtgeldstrafe von 180 Ta-
gessätzen zu je 55 Euro erkannt; die Entscheidungen sind rechtskräftig.
Wegen der Vorgänge aus den Jahren 1999 bis 2003 wurden in den Jahren 2001 bis
2005 weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet, die inzwischen abgeschlossen sind.
Hierzu sind weitere Angaben nicht möglich. Zum einen kann aufgrund der gesetzli-
chen Löschungs- und Aufbewahrungsfristen teilweise auf Verfahrensdaten und Akten
nicht mehr zugegriffen werden. Zum anderen ist angesichts der für die Beantwortung
dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und des Umstandes, dass die Akten
bereits archiviert sind, eine Auswertung nicht möglich.
Im Übrigen gilt auf Grundlage des internen Zeichnungsrechts bei der Sprinkenhof
grundsätzlich das Vier-Augen-Prinzip. Ferner sind im Rahmen von internen Revisio-
nen die Prozesse der Rechnungsabwicklung als nachvollziehbar und korrekt bestätigt
worden.

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Drucksache 20/11569    Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

        17. WIESE – Wiesendamm 24
            Seit geraumer Zeit liegt ein Entwicklungsangebot für die Fläche vor. Die
            Sprinkenhof AG lässt das Gelände und die Gebäude trotz allem brach-
            liegen. Obwohl die „WIESE eG“ ein vom zuständigen Bezirk unterstütz-
            tes Konzept zur Realisierung eines „theatralen Produktions- und Bil-
            dungszentrums“ vorgelegt hat, hat die SpriAG über zwei Jahre ein ent-
            sprechendes Angebot für einen Mietvertrag verschleppt.
            a.   Was wurde vonseiten der SpriAG bisher unternommen, um das
                 Objekt Wiesendamm 24 zu vermieten und mit welchem Ergebnis?
                 Bitte unter anderem aufführen: die Anzahl der Angebote vonseiten
                 der SpriAG und die Anzahl der Interessenten/-innen seit dem Jahre
                 2004.
Die Halle war bis Juni 2005 an ein privates Unternehmen vermietet. Im Herbst 2005
begannen die Gespräche mit der Theaterfabrik. Die Vermietung war geplant vom
1. März 2006 bis 7. Dezember 2007. Danach war eine vorübergehende Unterbringung
des Opernfundus bis zum 15. Juli 2008 vorgesehen. Vom 16. Juli 2008 bis 30. Juni
2011 wurde das Objekt als Fotostudio vermietet. Anschließend folgte ein geplanter
Leerstand wegen der Gesprächsaufnahme mit der heutigen WIESE eG. In den ver-
mietungsfreien Zeiten wurden Zwischennutzungen als Veranstaltungsraum vorgenom-
men, zum Beispiel St. Pauli Theater, Neues Deutsches Schauspielhaus, Sternenzelt,
Jugendbildung Hamburg.
            b.   Wie ist die Renditeerwartung der SpriAG bei einer Vermietung des
                 Objektes Wiesendamm 24?
Der Senat äußert sich mit Rücksicht auf die Vertragspartner – insbesondere zur Wah-
rung derer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – in ständiger Praxis nicht zu Miet-
konditionen oder sonstigen Vertragsinhalten.
            c.   Die Hamburgische Bürgerschaft hat sich bereits im Jahr 2009 ein-
                 stimmig für eine kulturelle Nutzung des Wiesendamms 24 ausge-
                 sprochen (Drs. 19/3380). Die SpriAG präferiert dagegen eine Ver-
                 mietung als Lagerhalle und Werkstattfläche. Welche Art der Nutzung
                 präferiert der Senat für die Gebäudeflächen am Wiesendamm 24?
            d.   Ist die Freie und Hansestadt Hamburg finanziell an einer Entwick-
                 lung des Wiesendamms 24 in eine Kultur-, Theater- und Begeg-
                 nungsstätte beteiligt?
                 Wenn ja, in welcher Weise und in welcher Höhe?
                 Wenn nein, warum nicht?
            e.   Welche Arten der Nutzung sieht die SpriAG für die Gebäudeflächen
                 am Wiesendamm 24 vor?
            f.   Gibt es mittlerweile ein entsprechendes Angebot der SpriAG an die
                 WIESE eG?
                 Wenn ja, wie sieht dieses Angebot aus? Bitte angeben: Bruttokalt-
                 miete pro Quadratmeter und variierender Gebäudeflächen, Gesamt-
                 miete, Vertragslaufzeit, gegebenenfalls Mietpreisstaffelung und so
                 weiter.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat am 13. Juni 2013 ihren Beschluss aus
dem Jahre 2011 erneuert, dass in den Räumen der ehemaligen Theaterfabrik am
Wiesendamm das Projekt WIESE verwirklicht werden solle. Das Bezirksamt Ham-
burg-Nord ist mit einem Anteil von 13.500 Euro Mitglied der WIESE-Genossenschaft
geworden. Das Bezirksamt hat damit einen Beschluss der Bezirksversammlung um-
gesetzt, die wiederum die Mittel aus dem Förderfonds Bezirke zur Verfügung gestellt
hat.
Die Kulturbehörde hat einen Mietzuschuss aus dem Zwischennutzungsfonds in Höhe
von 200.000 Euro in Aussicht gestellt, sollte das Projekt zur Umsetzung kommen.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode   Drucksache 20/11569

Die Sprinkenhof verhandelt derzeit mit der WIESE eG über eine Vermietung. Diese
Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund und dem aus-
drücklichen Wunsch der Bezirksversammlung, im Wiesendamm 24 einen kulturellen
Standort zu schaffen, hat die Sprinkenhof keine Präferenzen im Hinblick auf eine an-
derweitige Nutzung.
Im Übrigen ist die Angabe einer Gesamtmiete derzeit nicht möglich, weil die Ermittlung
der Investitionskosten noch nicht abgeschlossen ist.
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.
             g.   Wird die SpriAG anteilig Umbau- und Sanierungskosten überneh-
                  men?
                  Wenn nein, warum nicht?
                  Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Gebäude- beziehungswei-
                  se Projektbereiche? Und auf welchem Wege und durch wen sollen
                  die anderen Anteile der Sanierung und des Umbaus finanziert wer-
                  den?
             h.   Welche Höhe hat das von der SpriAG ermittelte beziehungsweise
                  der SpriAG bekannte Investitionsvolumen für die Realisierung eines
                  „theatralen Produktions- und Bildungszentrums“, als Versammlungs-
                  stätte mit Publikumsverkehr, am Wiesendamm 24?
             i.   Auf wie viel Euro belaufen sich die avisierten Gesamtkosten für den
                  Umbau und die Entwicklung eines „theatralen Produktions- und Bil-
                  dungszentrums“ am Wiesendamm 24?
Auf Basis einer Kostenschätzung aus dem Jahre 2012 beträgt das Investitionsvolu-
men circa 2,242 Millionen Euro brutto, zuzüglich Innenausstattungen, ohne Keller. Die
Sprinkenhof wird voraussichtlich die anteiligen Instandhaltungs- und Herrichtungskos-
ten bis zu einer Gesamthöhe von 1,024 Millionen Euro brutto für zum Beispiel die Her-
richtung der Fassaden- und Dachflächen, die Herrichtung der Innenwände und Fuß-
bodenflächen ohne Oberbeläge, die teilweise Überarbeitung der Elektro- und Lüf-
tungsanlagen sowie der Brandmeldeanlage übernehmen. Die WIESE eG übernimmt
die Kosten für den nutzerspezifischen Innenausbau und die Schaffung einer zusätzli-
chen Galeriefläche sowie die gesamte Innenausstattung.
         18. Flora-Neumann-Straße 3
             Lange hieß es, dass der Senat das Ziel verfolgt, die Firma Jung von Matt
             und eine gemeinnützige Nutzung in dem Objekt unterzubringen.
             Ende August 2013 wurde bekannt, dass Jung von Matt mittlerweile von
             der Anmietung der Flächen in der Flora-Neumann-Straße 3 Abstand ge-
             nommen habe und dass die SpriAG mit nutzungsunabhängigen Brand-
             schutzmaßnahmen beginnen werde. Darüber hinaus überlege man,
             einen Teil der Flächen der Stiftung Tariqa Burhaniya zu vermieten.
             a.   Welche Pläne verfolgt der Senat aktuell in Bezug auf das Grund-
                  stück Flora-Neumann-Straße 3?
             b.   Welche Maßnahmen sind vonseiten der SpriAG am Gebäude Flora-
                  Neumann-Straße 3 vorgenommen worden und welche sind geplant?
             c.   Trifft es zu, dass eine Nutzung durch die Firma Jung von Matt sowie
                  eine gemeinnützige Nutzung geplant waren?
                  Wenn ja, aus welchem Grund ist dies nicht mehr der Fall?
                  Wenn nein, über welche Art der Nutzung wurde zuletzt mit wem ver-
                  handelt?
Das Objekt wird derzeit als Voraussetzung für eine Umnutzung brandschutztechnisch
saniert. Die Planungen und Verhandlungen über eine anschließende Nutzung sind
noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 20/11167.

                                                                                   15
Drucksache 20/11569   Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

        19. Viktoria-Kaserne
            Auf der Internetseite www.viktoria-kaserne.de heißt es:
            „In den Ateliers, Studios, Büros und Werkstätten in der ehemaligen Vik-
            toria-Kaserne in Altona arbeiten seit drei Jahren 150 Menschen aus den
            Bereichen Kunst, Kultur und Gestaltung zusammen. Der derzeitige Mie-
            ter Frappant e.V. und die Gruppe Lux & Konsorten haben am 14. Okto-
            ber 2013 die Genossenschaft fux e.G. i. Gr. gegründet, um das Gebäude
            zu kaufen, es dauerhaft zu einem bezahlbaren, unabhängigen Ort für
            Kultur und lokales Gewerbe zu machen und es für den Stadtteil und die
            Stadt zu öffnen.“
            Die ehemalige Kaserne in Altona wird von der SpriAG verwaltet. Laut der
            Genossenschaft i. Gr. finden derzeit Verhandlungen über einen Erwerb
            der Kaserne zwischen dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und
            Grundvermögen und der fux eG i. Gr. statt.
            a.   Wie sieht der aktuelle Stand der Verhandlungen aus?
Der Senat äußert sich mit Blick auf seine Verhandlungsposition sowie mit Rücksicht
auf die Vertragspartner grundsätzlich nicht zum Stand von Verkaufsverhandlungen.
            b.   Inwiefern zielt der Verkauf der Kaserne an die oben genannte
                 Genossenschaft darauf ab, das Areal als bezahlbaren Standort für
                 Kultur und lokales Gewerbe zu erhalten beziehungsweise auszu-
                 bauen und es für den Stadtteil zugänglich zu machen?
Grundlage der Verhandlungen ist die Absicht einer möglichst dauerhaften Nutzung
des Gebäudes für künstlerische und kreativwirtschaftliche Zwecke.
            c.   Auf welchem Wege, in welcher Dimension und mit Beteiligung wel-
                 cher Behörde beziehungsweise behördlicher Ansprechpartner unter-
                 stützt die Freie und Hansestadt Hamburg die Entwicklung der Vikto-
                 ria-Kaserne zu einem Kultur-, Gewerbe- und Stadtteilzentrum?
Die Verhandlungen mit der fux eG i. Gr. über einen Verkauf der Viktoria-Kaserne
erfolgen in enger Abstimmung zwischen dem LIG, der Kulturbehörde sowie dem
Bezirksamt Altona.
        20. Rindermarkthalle St. Pauli
            Die SpriAG ist die Verwalterin des städtischen Areals in St. Pauli. Durch
            Bürger-/-innenproteste aus den umliegenden Stadtteilen wurde hier die
            Errichtung einer Livemusikhalle auf dem Gelände verhindert.
            Massiv wurde öffentlich kritisiert, dass es im Anschluss keine Planung
            gegeben hat, bei der die Anwohner/-innen in die Entwicklung des Areals
            miteinbezogen wurden. Stattdessen wird in den denkmalgeschützten
            Hallen derzeit eine der größten innerstädtischen Supermarktfilialen
            Deutschlands realisiert. 2011 wurde zwischen der Sprinkenhof AG als
            Verwalterin städtischer Immobilien und der EDEKA Handelsgesellschaft
            Nord GmbH ein entsprechender Pachtvertrag über die Zwischennutzung
            der alten Rindermarkthalle im Neuen Kamp auf St. Pauli geschlossen.
            Dieser Vertrag zur Nutzung der Halle als Einzelhandelsfläche sieht eine
            Zwischennutzung für die Dauer von zehn Jahren vor.
            a.   Für welchen Zeitpunkt ist die Eröffnung der Rindermarkthalle als
                 Einzelhandelsfläche vorgesehen?
Laut EDEKA Handelsgesellschaft Nord mbH (EDEKA) ist die Eröffnung für den
18. September 2014 vorgesehen.
            b.   Wie hoch ist der Mietzins, der in dem Pachtvertrag zwischen der
                 SpriAG und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord GmbH festgelegt
                 wurde?

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode    Drucksache 20/11569

Der Mietzins kann nicht genannt werden, weil sich der Senat mit Rücksicht auf die
Vertragspartner – insbesondere zur Wahrung derer Betriebs- und Geschäftsgeheim-
nisse – in ständiger Praxis nicht zu Mietkonditionen oder sonstigen Vertragsinhalten
äußert.
              c.   Aus welchem Grund wurde lediglich ein Zwischennutzungsvertrag
                   zwischen der SpriAG und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord
                   GmbH geschlossen?
              d.   Aus welchem Grund ist die Laufzeit des Vertrages zwischen der
                   SpriAG und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord GmbH auf zehn
                   Jahre beschränkt?
Dies war eine Vorgabe der Eigentümerin zur Wahrung ihrer Dispositionsfreiheit.
              e.   Welche weiteren beziehungsweise wie viele Mitbewerber/-innen um
                   die Nutzung der Rindermarkthalle hat es neben der EDEKA Han-
                   delsgesellschaft Nord GmbH gegeben?
Es hat drei weitere Mitbewerber gegeben.
              f.   Von wem, im Rahmen welcher Gremien und zu welchem Zeitpunkt
                   wurde die Entscheidung getroffen, der EDEKA Handelsgesellschaft
                   Nord GmbH den Zuschlag für die Nutzung der Rindermarkthalle zu
                   erteilen?
Die Entscheidung wurde im Mai 2011 von der Sprinkenhof in Abstimmung mit der für
das Grundstück zuständigen Behörde nach Auswertung der unterschiedlichen Ange-
bote getroffen.
              g.   Mit welchen weiteren Nutzern/-innen bestehen aktuell Mietverhält-
                   nisse für das Objekt Rindermarkthalle? Wie stellt sich die jeweilige
                   Vertragsgestaltung und Vertragslaufzeit dar? Bitte einzeln aufführen.
                   •   Mit welchen weiteren Mietern/-innen wurden lediglich Zwischen-
                       nutzungsverträge geschlossen?
              h.   Welche Pläne bestehen in Bezug auf die Vermietung beziehungs-
                   weise Verpachtung der Hallenaußenbereiche? Welche gewerbliche
                   Nutzung ist hier vorgesehen?
Für das Grundstück Neuer Pferdemarkt/Neuer Kamp 31 bestehen vier weitere Miet-
verhältnisse:
-   Eine Tankstelle, circa 1.286 m², Festlaufzeit bis zum 31. Dezember 2021,
-   Ein Gastronomie-Betrieb mit circa 565 m², circa 60 m² Hoffläche, Festlaufzeit bis
    zum 31. Dezember 2021,
-   Ein Tonstudio, circa 128 m², keine Festlaufzeit vereinbart,
-   Eine Autowerkstatt, circa 200 m² Freifläche zum Abstellen von Kfz, keine Festlauf-
    zeit vereinbart.
Es sind keine weiteren Zwischennutzungsverträge geschlossen worden. Weitere Frei-
flächen sind Bestandteil des Vertrages mit EDEKA.
              i.   Welche Höhe haben die Quadratmetermietpreise auf dem Gelände
                   nach aktuellem Planungsstand?
Die Höhe der Quadratmeterpreise kann nicht genannt werden, weil sich der Senat mit
Rücksicht auf die Vertragspartner – insbesondere zur Wahrung derer Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse – in ständiger Praxis nicht zu Mietkonditionen oder sonstigen
Vertragsinhalten äußert.
              j.   Auf welchem Wege, durch wen und wann konkret sind Anwohnerin-
                   nen und Anwohner in die aktuelle Entwicklung des Areals miteinbe-
                   zogen worden?

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