Große Anfrage - Hamburgische ...
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/11569 20. Wahlperiode 20.05.14 Große Anfrage der Abgeordneten Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Cansu Özdemir, Mehmet Yildiz, Dora Heyenn, Christiane Schneider, Tim Golke (DIE LINKE) und Fraktion vom 22.04.14 und Antwort des Senats Betr.: Sprinkenhof AG Die Sprinkenhof AG (SpriAG) ist ein landeseigenes Unternehmen mit traditi- onsreicher Vergangenheit. Bereits 1925 gegründet zum Zwecke der Errich- tung des Sprinkenhofs, ging es 1935 in den Besitz der Stadt Hamburg über. Ab 1950 übertrug die Freie und Hansestadt Hamburg sämtliche ihrer vermie- teten Immobilien an die Sprinkenhof AG zur Bewirtschaftung. Heute nutzt Hamburg die in die landeseigene Holding HGV eingebundene Verwaltungs- gesellschaft für nahezu alle Immobiliengeschäfte. Im Bestand der Gesell- schaft befanden sich zum 31.12.2012 nach Angaben des Unternehmens 2.653 hauptsächlich städtische Objekte mit zusammen 7.077 Mietverträgen sowie 4.330 Kfz-Stellplätzen. (SpriAG Geschäftsbericht 2012) „Die Aktionäre der Sprinkenhof AG sind die SpriAG Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (94,9%), sowie die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermö- gens und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (5,1%).“ (SpriAG Ge- schäftsbericht 2012) Die aktuellen Tätigkeitsfelder der Sprinkenhof unterteilen sich in zwei große Bereiche: Das Immobilien-Service-Zentrum (ISZ) sowie das Immobilienmana- gement. In der 18. Legislaturperiode (hier: 2006/2007) wurde der Sprinken- hof AG im Rahmen des „Projektes Immobilienmobilisierung“ (PRIMO) einiges an zusätzlicher Verantwortung übertragen, indem die Sprinkenhof nunmehr als Generalmieterin der an Investoren veräußerten landeseigenen Immobi- lien auftritt und diese an Mieter wie die Stadt selbst weitervermietet. Ihren Auftrag erfüllt die SpriAG nach eigenen Angaben entsprechend ihrer fünf Oberziele und diverser Teilziele: - Oberziel I: Verwaltung und Bewirtschaftung gewerblich genutzter bebau- ter und unbebauter Grundstücke und Gebäude der SpriAG, der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bzw. ihr verbundener Unternehmen und Einrichtungen - Oberziel II: Immobilien-Service-Zentrum - Oberziel III: Neubau von Gebäuden, Projektentwicklung und Projektsteu- erung für öffentliche Zwecke - Oberziel IV: Wirtschaftliche Betriebsführung, Gewinnorientierung - Oberziel V: Berücksichtigung der sonstigen öffentlichen Interessen nach Maßgabe des Senats und Orientierung am aktuellen Leitbild der FHH
Drucksache 20/11569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Am Markt selbst agiert die Sprinkenhof AG vielfach im Hintergrund. In der Öffentlichkeit sieht sich das Unternehmen im Zusammenhang mit einzelnen Objekten immer wieder mit dem Vorwurf der Intransparenz und mangelnder Bürger-/-innenfreundlichkeit konfrontiert. Hierzu fragen wir den Senat: Die SpriAG - Sprinkenhof AG – seit 14. Mai 2014 umfirmiert in Sprinkenhof GmbH (Sprinkenhof) – verfolgt als öffentliches Unternehmen den Gesellschaftszweck der Verwaltung und Entwicklung von eigenem und städtischem Vermögen, das sich über- wiegend in gewerblicher Nutzung befindet und nicht der Daseinsvorsorge unterliegt. Die Sprinkenhof ist neben anderen öffentlichen Unternehmen in dieser Branche tätig, besitzt also kein Alleinstellungsmerkmal. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Sprinkenhof wie folgt: 1. Wie viele Objekte, Mietverträge sowie Kfz-Stellplätze befinden sich aktu- ell im Bestand der SpriAG und wie hat sich dieser Bestand in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte tabellarisch für die einzelnen Jahre ange- ben. 2009 2010 2011 2012 2013 Objekte 2.512 2.476 2.519 2.653 3.678 Mietverträge 5.979 4.986 6.956 7.077 8.458 Kfz-Stellplätze 4.330 4.330 4.330 4.330 4.340 2. Wie haben sich die Umsatzerlöse und Jahresüberschüsse in den letzten fünf Jahren entwickelt? in Tsd. € 2009 2010 2011 2012 2013 Umsatzerlöse 51.850 51.629 51.660 51.844 55.210 Jahresüberschuss 6.661 7.333 5.925 6.880 6.114 3. Im Geschäftsbericht der SpriAG für das Jahr 2012 ist auf Seite 25 ein „möglicher, erheblicher Verkauf von Objekten“ erwähnt. Was ist konkret damit gemeint, welche Objekte sind betroffen und welche sind bereits verkauft worden oder sollen in der nächsten Zeit verkauft werden? Die genannte Textpassage bezieht sich auf einen „möglichen, erheblichen Verkauf von Objekten bzw. Bestandsveränderungen im Rahmen des Generalmietvertrages“. Im Kontext zu der Berichterstellung des Geschäftsberichtes 2012 war der etwaige Abgang des Objektes „Klosterwall 2 – 8“ gemeint. Ein Verkauf des genannten Objektes oder anderer ertragsstarker Objekte aus dem Portfolio des Generalmietvertrages ist bisher nicht erfolgt. 4. Im Rahmen des Projektes Immobilienmobilisierung (PRIMO) sind im Jahre 2006 auch Immobilien aus dem Eigentum der SpriAG veräußert worden. Im Geschäftsbericht der HGV heißt es: „Das außerordentliche Ergebnis enthält den Teil der Gewinnabführung der spriag-BG an die HGV in Höhe von 15,1 Mio. Euro, der auf einmalige Effekte aus der Veräuße- rung von Immobilien der SpriAG im Rahmen des Projektes PRIMO zurückzuführen ist. Einerseits wurden von der SpriAG Veräußerungs- gewinne in Höhe von 61,0 Mio. Euro erzielt und an die spriag-BG abge- führt. Andererseits ergab sich aufgrund der vor allem als Folge der Im- mobilienverkäufe erheblich verminderten Ertragsaussichten der SpriAG die Notwendigkeit für die spriag-BG, eine außerordentliche Abschrei- bung auf den Buchwert der SpriAG in Höhe von 52,4 Mio. Euro vorzu- nehmen. Im Saldo hat sich damit ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von 8,6 Mio. Euro bei der spriag-BG ergeben, das an die HGV abgeführt wird.“ 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11569 a. Welche Immobilien aus dem Eigentum der SpriAG sind im Zusam- menhang mit dem PRIMO-Projekt in 2006 wann und zu welchem Preis veräußert worden? - Alter Steinweg 4/Wexstraße 7, - Große Bleichen 23/27, - Poststraße 51, - Steinstraße 7 (Bartholomay Haus). Die Objekte der Portfolios 1 und 2 des Projektes PRIMO sind zu einem Paketkaufpreis veräußert worden. Einzelverkaufspreise liegen nicht vor. Die oben genannten Immobi- lien wurden mit Kaufvertrag vom 30. Januar 2006 mit Wirkung zum 1. Juni 2006 ver- kauft. Im Übrigen siehe Drs. 20/11242. b. Wie, zu welchen Zeitpunkten und zu welchen Kaufpreisen ist die SpriAG an diese Immobilien gekommen? - Alter Steinweg 4/Wexstraße 7 Das Gebäude wurde von der Sprinkenhof errichtet. Die damaligen Anschaffungs-/ Herstellungskosten betrugen 9.969.584 Euro. Die Sprinkenhof war ursprünglich vom 12. Januar 1961 bis zum 11. Januar 2060 Erbbaurechtberechtigte (gemäß Vertrag vom 30. Juli 1968). Der Erbbauzins betrug 30.179 Euro jährlich. - Große Bleichen 23/27 Das Gebäude wurde zum Schätzwert von 25.322.325 Euro gekauft (Paketkauf gemäß Kaufvertrag vom 18. Dezember 1998). - Poststraße 51 Das Gebäude wurde zum Schätzwert von 3.943.919 Euro gekauft (Paketkauf gemäß Kaufvertrag vom 18. Dezember 1998). - Steinstraße 7 Das Gebäude wurde zum Schätzwert von 35.495.269 Euro gekauft (Paketkauf gemäß Kaufvertrag vom 18. Dezember 1998). c. Wer waren die Mieter/-innen und an wen flossen diese Mieteinnah- men? Für die in der Antwort zu 4. b. benannten Objekte wurden insgesamt 85 gewerbliche Mietverträge (überwiegend mit privaten Mietern) und 137 Mietverträge für Stell- und Garagenplätze im Objekt Steinstraße 7 abgeschlossen. Die Mieten wurden von der Sprinkenhof vereinnahmt. Die Objekte wurden von der heutigen Behörde für Wirt- schaft, Verkehr und Innovation (Alter Steinweg), zu geringen Teilen von der Finanzbe- hörde und ehemals vom Ohnsorg-Theater sowie privaten Dritten (Große Bleichen), privaten Dritten (Poststraße) und öffentlichen Unternehmen (ehemalige Tourismus- zentrale Hamburg GmbH, Sprinkenhof selbst) sowie privaten Dritten (Steinstraße) genutzt. d. Wer hat welche dieser Immobilien zurückgemietet? Wer trägt diese Kosten? - Alter Steinweg 4/Wexstraße 7 Das gesamte Objekt wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im Jahr 2006 zurückgemietet. Die FHH trägt die Kosten. - Große Bleichen 23/27 2.863,40 m² der Mietfläche wurden von der FHH im Jahr 2006 zurückgemietet. Die FHH trägt die Kosten. - Poststraße 51 Das Objekt wurde nicht zurückgemietet. 3
Drucksache 20/11569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode - Steinstraße 7, Bartholomay Haus 561 m² der Mietfläche wurden von der FHH im Jahr 2006 zurückgemietet. Die FHH trägt die Kosten. 5. Wie haben sich die Mieterlöse durch von der SpriAG verwaltete Objekte in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte tabellarisch nach den einzel- nen Jahren angeben. in Tsd. € 2009 2010 2011 2012 2013 Mieterlöse verwaltete Objekte 31.771 29.917 29.541 29.933 32.837 6. Wie haben sich die Mieterlöse durch Objekte im Besitz der SpriAG in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte tabellarisch nach den einzelnen Jahren angeben. in Tsd. € 2009 2010 2011 2012 2013 Mieterlöse eigene Objekte 12.616 12.397 12.513 12.708 12.415 7. Die SpriAG ist Vermieterin subventionierter Einrichtungen der Stadt, da- runter auch diverser Kultureinrichtungen. Bitte tabellarisch angeben: a. Welche subventionierten Einrichtungen sind Mieter/-innen der Spri- AG? b. Wie haben sich deren Mietkosten seit dem Jahre 2000 entwickelt? c. Wie hat sich der Mietkostenanteil an der Fördersumme und am Gesamtetat der einzelnen Einrichtungen seit 2000 entwickelt? Bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent angeben. d. Woran haben sich Mietpreissteigerungen durch die SpriAG orien- tiert? Bei der Auflistung der geförderten Einrichtungen wurden städtische Einrichtungen wie Behörden, Landesbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts oder öffentliche Unterneh- men, an denen die FHH unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist und die entweder direkt oder über einen Zuschuss zum Ausgleich der nicht durch eigene Erträge gedeckten Aufwendungen (Verlustausgleich) Mittel aus dem Haushalt erhalten, nicht berücksich- tigt. Darüber hinaus werden nur Einrichtungen berücksichtigt, die institutionell geför- dert werden. Die Sprinkenhof ist aus wirtschaftlichen und steuerlichen Gründen gehal- ten, sich an den für Hamburger Gewerbeimmobilien erzielbaren Mietpreisen pro Quadratmeter zu orientieren. Im Übrigen siehe Anlage 1. 8. Wie hat sich der Leerstand in den von der SpriAG verwalteten Objekten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte tabellarisch die Anzahl der Objekte, die Quadratmeteranzahl sowie die Leerstandsquote der jeweili- gen Jahre angeben. Was hat die SpriAG jeweils unternommen, um den Leerstand zu beseiti- gen, temporär oder dauerhaft? 9. Wie hat sich der Leerstand in Objekten im Besitz der SpriAG in den letz- ten fünf Jahren entwickelt? Bitte tabellarisch die Anzahl der Objekte, die Quadratmeteranzahl sowie die Leerstandsquote der jeweiligen Jahre angeben. Was hat die SpriAG jeweils unternommen, um den Leerstand zu beseiti- gen, temporär oder dauerhaft? Bei der Ermittlung des Leerstandes zum jeweiligen Bilanzstichtag unterscheidet die Sprinkenhof nicht zwischen eigenem und verwaltetem Bestand nach dem General- mietvertrag. Die Leerstände haben sich zu den Bilanzstichtagen wie folgt entwickelt: 2009 2010 2011 2012 2013 Anzahl der Mieteinheiten 62 48 47 45 56 Fläche in m² 14.407 17.267 18.002 14.565 10.558 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11569 2009 2010 2011 2012 2013 Leerstand bezogen auf Gesamtfläche in % 5,7 7,2 7,5 5,9 3,6 Um den nicht planungsbefangenen Leerstand so gering wie möglich zu halten, steht ein Maßnahmenbündel mit folgenden Möglichkeiten zur Verfügung: - marktkonforme Vermarktung des Portfolios, - Ermittlung städtischer Bedarfe, - bauliche Investitionen zur Steigerung der Werthaltigkeit einzelner Objekte, - flexible Angebotsgestaltung durch entsprechende Nutzungskonzepte, - langfristige Mietverhältnisse mit einem partnerschaftlichen Anspruch gegenüber den Mietern. 10. Soulkitchen Halle Die 100 Jahre alte Halle, seit drei Jahren beliebter Kunst- und Kulturort in Wilhelmsburg, wurde am 14. Juni 2013 durch das Bezirksamt Mitte geschlossen und die Nutzung bauaufsichtlich untersagt. Offizieller Grund laut eines von der Sprinkenhof AG beauftragten Gutachtens: Einsturzge- fahr. In der Drs. 20/8433 heißt es vonseiten des Senats dazu: „Die Ent- scheidung über die Nutzungsuntersagung ist von der Leitung des Fach- amts Bauprüfung des zuständigen Bezirksamts am 13. Juni 2013 im Bei- sein von Vertretern der SpriAG getroffen worden. Anlass für diese Ent- scheidung war die statische Stellungnahme/Revision 1 eines Ingenieur- büros vom 2. Juni 2013. Dabei handelt es sich um eine vertiefte stati- sche Überprüfung unter Zugrundelegung der dann näher untersuchten Bausubstanz und Gebäudestruktur. Als Ergebnis wurde eine mangelnde Tragfähigkeit der Tragkonstruktion festgestellt. Beteiligt war die statische Prüfstelle für Baustatik der Behörde für Stadt- entwicklung und Umwelt. Sie hat die statische Stellungnahme/Revision 1 vom 2. Juni 2013 in Amtshilfe für das Bezirksamt überprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass den Einschätzungen des Ingenieurbüros zu fol- gen sei.“ a. Zu welchem Urteil in Bezug auf die Standsicherheit der Halle kam das von der SpriAG am 25. April 2013 beauftragte Gutachten? Sie- he Drs. 20/8433. b. Warum wurde die statische Stellungnahme/Revision 1 vom 2. Juni 2013 zusätzlich zum Gutachten vom 25. April 2013 in Auftrag gege- ben? c. Wann wurde die statische Stellungnahme/Revision 1 vom 2. Juni 2013 von der SpriAG in Auftrag gegeben, und wie stellt sich diese im Wortlaut dar? Bitte die Stellungnahme als Dokument beifügen. Sollte die Stellungnahme/Revision nicht beigefügt werden, bitte ent- sprechend der Rechtsgrundlage begründen. Das Ergebnis des am 25. April 2013 beauftragten Gutachtens, das mit der in der Fra- ge angesprochenen „Stellungnahme/Revision1“ identisch ist, lag der Sprinkenhof am 2. Juni 2013 vor. Zur Standsicherheit geht daraus folgender Sachverhalt hervor: „Ein öffentlicher Betrieb ist aus Sicht der Sicherheit in Bezug auf die Treppen (Unfallri- siko) und die Tragfähigkeit der Tragkonstruktion nicht zulässig. (…) Die Begehung der Halle durch Einzelpersonen kann nur gestattet werden, wenn die Windgeschwindigkeit unter fünf Beaufort liegt und kein Schnee vorliegt.“ Der Auftrag wurde am 25. April 2013 erteilt. Danach wurde kein weiteres Gutachten beauftragt. Das Gutachten ist Anlage 2 zu entnehmen. d. Warum wird unabhängigen Gutachtern/-innen beziehungsweise Architekten/-innen der Zutritt zu der Halle verweigert? 5
Drucksache 20/11569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Das beauftragte Ingenieurbüro hat ein Gutachten nach aktuellem Stand der Technik erstellt. Ein weiteres Gutachten ist nach Auffassung der zuständigen Behörde vor diesem Hintergrund nicht erforderlich. e. Ist eine Sanierung der Halle geprüft worden? Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis und wie hoch ist der ermittelte Sanierungsaufwand? Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Der Sprinkenhof liegt bis- lang lediglich eine Grobkostenschätzung in Höhe von circa 140.000 Euro netto für den geschätzten Mindestaufwand zur Herstellung einer zeitlich begrenzten Standsicherheit vor. f. Beabsichtigt der Senat die Sprinkenhof AG anzuweisen, das Gebäu- de abzureißen? Wenn ja, wann? g. Ist bereits eine Abbruchgenehmigung für das Gebäude beantragt? Wenn nein, warum nicht? Die Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit und technischen Machbarkeit sind noch nicht abgeschlossen. Der Sprinkenhof liegt kein Abbruchauftrag seitens der Grundstückseigentümerin vor, sodass auch keine Abbruchgenehmigung beantragt wurde. h. Im Falle des Abrisses haben die bisherigen Betreiber/-innen gegen- über Sprinkenhof ihr Interesse bekundet, eingebaute Materialien (insbesondere den Holzfußboden) zu entfernen und einer weiteren Verwendung zuzuführen. Spricht aus Sicht des Senats diesem Ansinnen etwas entgegen? Wenn ja, was? Der Sprinkenhof liegt keine schriftliche Anfrage seitens des Nutzers vor. Sämtliche Einbauten des Nutzers sowie noch im Objekt befindliche Gegenstände des Nutzers können, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, in Abstimmung mit der Sprin- kenhof unter Hinzuziehung des Statikers vom ehemaligen Betreiber geräumt werden. Nach Mitteilung des Betreibers sowie nach Inaugenscheinnahme der Sprinkenhof wurde das Objekt weitestgehend geräumt. i. Inwieweit unterstützt der Senat die Forderung, „den Kulturschaffen- den (…) Zeit bis Frühling 2014 zu geben, um ein attraktives, tragfä- higes Nutzungs- und Umbaukonzept zu erstellen?“ j. Wie stellen sich die Planungen des Senats zur künftigen Nutzung oder einer Veräußerung des Grundstücks Industriestraße 101 der- zeit dar? Sind Vertreter/-innen der SpriAG und/oder Behördenvertre- ter/-innen mit den Planungen befasst? Wenn ja, um wen handelt es sich dabei? Wenn nein, warum nicht? k. Inwiefern trifft es zu, dass eine Nutzung des Geländes als Industrie- und Gewerbefläche priorisiert wird? l. Laut Presseberichten gibt es für eine industrielle beziehungsweise gewerbliche Nutzung bereits Interessenten/-innen. Trifft dies zu? Wenn ja, im Zuge welchen Verfahrens ist von welcher Seite Interes- se bekundet und in welcher Form dargelegt worden? Die Planungen der zuständigen Behörden zum weiteren Vorgehen sind noch nicht abgeschlossen. 11. Gebäudekomplex Alter Steinweg 4/Wexstraße 7 Dieser stadteigene Komplex wurde an einen Investor (alstria office REIT- AG) verkauft. Die Sprinkenhof AG tritt hier als Generalmieterin auf und 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11569 vermietet weiter an die Stadt. Diese Flächen sollen nunmehr für die Zusammenlegung der Marketinggesellschaften der Stadt genutzt wer- den. a. In wessen Besitz befindet sich das Gebäude Alter Steinweg 4/ Wexstraße 7 aktuell? Das Gebäude Alter Steinweg 4/Wexstraße 7 ist im Eigentum der alstria office REIT- AG. Mieterin ist die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Sprinkenhof, Immobilien-Service-Zentrum (siehe Drs. 20/9011). b. Gingen im Zuge der Veräußerung des Gebäudekomplexes ebenfalls Erlöse an die Sprinkenhof AG? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 4. a. c. Warum soll die Stadt die Umbaumaßnahmen über etwa 2,5 Millio- nen Euro tragen, obwohl sie lediglich Mieterin ist? d. Werden diese von der Stadt zu tragenden Umbaukosten in Form einer reduzierten Miete berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? e. Wie viel Geld erhält die Sprinkenhof AG selbst für die aktuelle Pro- jektsteuerung? Die Umbaumaßnahmen (gemäß Drs. 20/9011) sind durch die Stadt zu tragen, da es sich um Maßnahmen zur Anpassung der Räumlichkeiten an die sachgerechte Funkti- onsfähigkeit der neu einziehenden Einheiten handelt (die Hamburg Marketing GmbH (HMG) mit ihren künftig drei Tochtergesellschaften Hamburg Tourismus GmbH (HHT), Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH (HWF), Hamburg Conventi- on Bureau (HCB) sowie fünf Cluster-Geschäftsstellen hamburg@work, Luftfahrtcluster Metropolregion Hamburg (neu: Hamburg Aviation), Logistik-Initiative Hamburg, Erneu- erbare Energien Hamburg und Maritimes Cluster Hamburg). Derartige vom Nutzer verursachte Kosten liegen nicht in der wirtschaftlichen Verantwortung des Eigentü- mers. Die allein durch den Nutzer verursachten Baumaßnahmen haben folglich keine Auswirkungen auf den im Mietvertrag festgelegten Mietpreis. Die aktuelle Projektsteuerung für die Umbauten wird auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet. Nach aktuellem Planungsstand wer- den voraussichtlich circa 112.000 Euro brutto als Honorar anfallen. 12. Skateland Die Sprinkenhof AG ist Besitzerin der Skatehalle. Anfang 2013 sind hier die Nutzungsbedingungen geändert worden. a. Wie sehen für dieses Gebäude die aktuellen Nutzungsbedingungen der SpriAG aus, und welche Höhe hat die gegenwärtige Jahresmie- te? Das Vertragsverhältnis wurde langfristig bis Ende 2022 vereinbart. Darüber hinaus läuft es auf unbestimmte Zeit und wäre mit einer Frist von sechs Monaten auf jeden Monatsletzten kündbar. Dem Mieter obliegt die gesamte Instandhaltung, Instandset- zung und Ersatzbeschaffung der Baulichkeiten. Der Mieter trägt sämtliche Bewirt- schaftungskosten. Auf Verlangen der Vermieterin hat der Mieter bei Beendigung des Vertragsverhältnisses den Rückbau sämtlicher Baulichkeiten auf seine Kosten vorzu- nehmen. Im Übrigen siehe Drs. 20/10968. Die Höhe der Jahresmiete kann nicht genannt werden, weil sich der Senat mit Rück- sicht auf die Vertragspartner – insbesondere zur Wahrung derer Betriebs- und Ge- schäftsgeheimnisse – in ständiger Praxis nicht zu Mietkonditionen oder sonstigen Vertragsinhalten äußert. 7
Drucksache 20/11569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode b. In diesem Zusammenhang sind offensichtlich Altkredite der Sprin- kenhof AG abgelöst worden. In welcher Größenordnung, wann und von wem sind hier Altkredite der SpriAG abgelöst worden? Es wurden keine Altkredite abgelöst. Die SpriAG hatte einen Teil des Investitionsauf- wandes für die Skaterhalle vorfinanziert und die Kosten auf die Miete umgelegt. Die Vorfinanzierung ist zur Senkung der Miete im Dezember 2012 durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration im Umfang von rund 450.000 Euro abgelöst worden. 13. Wilhelmsburger Reiherstiegviertel Kreative und Kleinunternehmer/-innen haben sich auf dem Sprinkenhof- Gelände Am Veringhof 1 – 7 angesiedelt. Im März 2013 wurden die Plä- ne des Senats bekannt, dort einen Neubau für den zentralen Opernfun- dus zu realisieren. Nach Protesten gegen die Standortentscheidung wur- de der Plan gefasst, das Gebäude in Rothenburgsort zu realisieren. Diese Auseinandersetzungen haben im Bezirk Wilhelmsburg intensive Überlegungen zur Entwicklung des Standortes Veringkanal nach sich gezogen. Im Zuge dessen wurde auch wiederholt die Idee formuliert, rund um den Veringkanal einen „Kulturkanal“ zu entwickeln. Hierzu wurde vonseiten des Bezirksamts eine Potenzialanalyse durchge- führt, „die eine Prüfung des geltenden Planrechts sowie eine Analyse der zentralen Rahmenbedingungen für eine mögliche Stärkung und Erweite- rung kultureller und kreativwirtschaftlicher Nutzungen umfasst.“ (Drs. 20/10144) Laut Senat sollte Ende 2013 „in den Gremien des Bezirksamtes bzw. der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, insbesondere des Stadtplanungs- ausschusses, unter Beteiligung der Mitglieder dieser Gremien und der üblicherweise in die Gremienarbeit einbezogenen Vertreterinnen und Vertreter der Behörden“ über die Zukunft des Standortes Veringkanal beraten werden. Hierzu ist laut Senat auch „die Sprinkenhof AG (...) mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte im Gespräch.“ (Drs. 20/10144) Zum Zeitpunkt der Schriftlichen Kleinen Anfrage „Zukünftige Gestaltung des Veringkanals in Wilhelmsburg“ (Drs. 20/10144) von Anfang Dezem- ber 2013 sind weder Vertreter/-innen aus dem Spektrum lokaler Akteure (beispielsweise Anwohner/-innen, Gewerbetreibende, Kulturschaffende) noch Bürgerinitiativen an den Beratungen über die Zukunft des Viertels beteiligt worden. Geplant war zum damaligen Zeitpunkt „eine Beteiligung des Sanierungs- beirats Reiherstiegviertel und eine Einbindung in das Beteiligungsverfah- ren „Perspektiven! Gemeinsam planen für die Elbinseln“. (Drs. 20/10144) a. Wie stellt sich der aktuelle Stand der Beratungen zwischen den bezirklichen Gremien und den „üblicherweise in die Gremienarbeit einbezogenen Vertreterinnen und Vertretern der Behörden“ über die Zukunft des Standortes Veringkanal dar? Der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wurde am 4. Dezember 2013 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung über die von dort erarbeitete Potenzialanalyse und über die Entwicklungsmöglichkeiten zur Stär- kung und Erweiterung kultureller und kreativwirtschaftlicher Nutzungen am Veringka- nal unterrichtet. Die Ergebnisse der Analyse und die Szenarien wurden am 30. Januar 2014 im Sanierungsbeirat Südliches Reiherstiegviertel und am 24. April 2014 in der Honigfabrik mit lokalen Akteuren erörtert. Zur Überprüfung der vom Bezirksamt Ham- burg-Mitte befürworteten Idee des Konzeptes des „Kulturkanals“ und des entspre- chenden Entwicklungsszenarios finden parallel Gespräche auf Leitungsebene mit Ver- tretern der Kulturbehörde, des LIG, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovati- on, der Kreativagentur und der Sprinkenhof statt. Im Übrigen siehe Drs. 20/10144. 8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11569 b. Wie sieht das Ergebnis der oben genannten Potenzialanalyse aus? Bitte die Analyse als Dokument anfügen. c. Warum wurde bis Anfang Dezember 2013 auf eine Einbeziehung lokaler Akteure bei den Beratungen über die Entwicklung über die Zukunft des Veringkanals und die Erstellung der Potenzialanalyse verzichtet? Die Potenzialanalyse stellt die Basis für die laufenden Gespräche und Beratungen dar. Die Potenzialanalyse mit sechs Plänen ist als Anlage 3 beigefügt. Im Übrigen siehe Antwort zu 13. a. d. Welche Flächen des gesamten, im Rahmen der Potenzialanalyse beleuchteten Gebiets werden von der SpriAG verwaltet? Bitte ge- sondert angeben: Flurstück, Adresse, Gebietsausweisung. - Flurstück 11484; Am Veringhof 1, 3, 5 und 7, Gewerbegebiet, - Flurstücke 12780, 12781, 12782, 12783, 12784, Am Veringhof 23, Gewerbegebiet, - Flurstücke 714, 7883, Sanitasstraße o. Nr., Allgemeines Wohngebiet – Stellplätze und Garagen, - Flurstücke 11332, 11335, 11336 und 11350, Neuhöfer Straße 26, Gewerbegebiet, - Flurstück 5857, Neuhöfer Straße o. Nr., Industriegebiet, - Flurstück 704, Industriestraße 101, 105, Industriegebiet, - Flurstücke 1077, 8501, 1085, 13030, 13031, 13032, 1087, 1419, 8496, Industrie- straße/Bei der Wollkämmerei o. Nr., Industriegebiet. e. Welche Flächen und Grundstücke rund um den Veringkanal sind nach geltendem Planungsrecht für eine kreativ-gewerbliche Nutzung geeignet und welche davon werden von der SpriAG verwaltet? (Bitte angeben: Flurstück, Adresse, Gebietsausweisung.) f. Für welche Flächen und Grundstücke rund um den Veringkanal ist bei Änderung des Planungsrechts eine kreativ-gewerbliche Nutzung möglich, welche davon werden von der SpriAG verwaltet und wel- che Schritte sind vorgesehen, um dort eine solche Nutzung zu reali- sieren? Bitte angeben: Flurstück, Adresse, Gebietsausweisung. Eine kreativgewerbliche Nutzung ist unter dem bestehenden Planrecht zurzeit grund- sätzlich auf der Ostseite des Kanals möglich. In der Verwaltung der Sprinkenhof befinden sich: - Flurstück 11484; Am Veringhof 1, 3, 5 und 7, Gewerbegebiet, - Flurstücke 12780, 12781, 12782, 12783, 12784, Am Veringhof 23, Gewerbegebiet, - Flurstücke 11332, 11335, 11336 und 11350, Neuhöfer Straße 26, Gewerbegebiet. Über eine Planrechtsänderung von „Industriegebiet“ nach BPVO in „Gewerbegebiet“ nach BauNVO könnten Potenziale auf der Westseite des Veringkanals in seinem nördlichsten Abschnitt erschlossen werden. Eine konkrete Flächenabgrenzung wäre dann einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren und entsprechenden Abstim- mungen vorbehalten. Das Flurstück 704 (Industriestraße 101 beziehungsweise 105) auf der Westseite des Veringkanals befindet sich in der Verwaltung der Sprinkenhof. g. Für welche Flächen und Grundstücke rund um den Veringkanal ist bei Beibehaltung oder Änderung des Planungsrechts eine Wohn- nutzung möglich, welche davon werden von der SpriAG verwaltet und welche Schritte sind vorgesehen, um eine solche Nutzung zu realisieren? Bitte angeben: Flurstück, Adresse, Gebietsausweisung. Auf Basis des geltenden Planungsrechts ist auf den für das Wohnen ausgewiesenen Flächen grundsätzlich eine Wohnnutzung möglich. Auf den in der Verwaltung der Sprinkenhof befindlichen Flurstücken 714 und 7883 wäre die Zulässigkeit von Woh- nen im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens im Einzelfall zu prüfen. Eine Plan- 9
Drucksache 20/11569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode rechtsänderung zum Zwecke des Wohnens rund um den Veringkanal wird wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zu Gewerbe- und Industriegebieten und erheblicher Kon- fliktlagen seitens des Bezirksamtes nicht weiterverfolgt. Vorhandene Gewerbe- und Industriebetriebe im räumlichen Umfeld des Veringkanals sollen gesichert und keine unnötigen Gemengelagen geschaffen werden. Laut der Drs. XX/4432.1.2 (Bezirksversammlung Hamburg Mitte) sind die Grundstücke Neuhöfer Straße 26 und Am Veringkanal 1 – 7 (Flurstü- cke 11332, 11335, 11350 und 11484), die sich im Besitz der SpriAG be- finden, „Teil einer Altlastfläche, die im Fachinformationssystem Altlasten der BSU unter der Nummer 6430-035/01 registriert ist. Auf der gesamten Altlastfläche sind von der Umweltbehörde in den Jahren von ca. 1991 bis 2001 Untersuchungen des Bodens, Stauwassers und Grundwassers durchgeführt worden. (...) Die Ergebnisse der o.g. Untersuchungen (1991 bis 2001), die auf der gesamten Altlastfläche durchgeführt worden waren, sind aus Gründen der Übersichtlichkeit im Auftrag der BSU in ei- nem Bericht vom 20. Januar 2012 zusammengefasst und unter Berück- sichtigung der aktuell geltenden Gesetze und Regelwerke bewertet wor- den.“ h. Wie stellen sich die Ergebnisse der oben genannten Untersuchun- gen dar? Bitte den entsprechenden Bericht vom 20. Januar 2012 vollständig beifügen. Eine Vorlage käme einer Aktenvorlage gleich, die nach Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden ist, die hier nicht vor- liegen (siehe Drs. 20/8258). Im Übrigen kann der umfangreiche Bericht bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt eingesehen werden. i. Wie sieht das weitere Verfahren zur Umsetzung eines „Kulturkanals“ Veringkanal aus? Eine Erweiterung der Kulturszene am Veringkanal ist bereits heute auf Basis des gül- tigen Planungsrechts grundsätzlich möglich. Potenzielle konkrete Nutzungen bedürfen der Überprüfung im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens. Im Übrigen siehe Antwort zu 13. k. j. Welche Laufzeit haben die Mietverträge zwischen der SpriAG und den Gewerbetreibenden auf dem Gelände der ehemaligen Zinnwer- ke? - Am Veringhof 7 Die beiden Mietverhältnisse können von beiden Vertragsparteien jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartal gekündigt werden. - Am Veringhof 3 und 5 Die beiden Mietverhältnisse können von beiden Vertragsparteien jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartal gekündigt werden. Es besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Monaten auf den Schluss eines jeden Monatsletzten, sofern dem entsprechenden Mieter anderweitig Flächen zur Anmietung oder zum Kauf angeboten werden. k. Unter welchen Bedingungen hält der Senat vor dem Hintergrund der Potenzialanalyse eine Erweiterung der Kulturszene am Veringkanal für möglich? Welche planungsrechtlichen und nutzungsbedingten Einschränkungen sind hierbei gegeben? Mit der Potenzialanalyse wurde ein realistisches Szenario für weitere Entwicklungen im Bereich Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft rund um den Veringkanal unter gleich- zeitiger Sicherung der vorhandenen Gewerbe- und Industriebetriebe insbesondere westlich des Veringkanals als auch des wohnverträglichen Gewerbebestandes östlich des Veringkanals entwickelt. Ab Herbst 2014 sollen gemeinsam mit den parlamentari- schen Gremien Möglichkeiten der Neuschaffung von Planungsrecht am Westrand des 10
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11569 Veringkanals erörtert werden. Für einzelne Gebäudesituationen gilt es, geeignete und standortgerechte (Nach-)Nutzungsmöglichkeiten zu erörtern. l. Welche Laufzeit ist für das Beteiligungsverfahren „Perspektiven! Gemeinsam planen für die Elbinseln“ vorgesehen? Wann wird wem das entsprechende Ergebnis vorgelegt? Das vorgenannte Beteiligungsverfahren endete im April 2014. Die formale Übergabe des Ergebnisberichtes an den Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und den Leiter des Bezirksamtes Hamburg-Mitte fand am 30. April 2014 statt. Die Befassung der bezirklichen Gremien und Fachressorts beziehungsweise der BSU mit den Ergebnissen hat bereits begonnen. m. Hat eine „Beteiligung des Sanierungsbeirats „Reiherstiegviertel“ und eine Einbindung in das Beteiligungsverfahren „Perspektiven! Ge- meinsam planen für die Elbinseln“ bereits stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? n. Auf welchem Wege wurden die lokalen Akteure an dem Verfahren „Perspektiven! Gemeinsam planen für die Elbinseln“ beteiligt? o. Inwiefern war/ist die SpriAG an dem Beteiligungsverfahren „Per- spektiven! Gemeinsam planen für die Elbinseln“ beteiligt? Die Befassung des Sanierungsbeirats Südliches Reiherstiegviertel ist am 30. Januar 2014 erfolgt. Im Beteiligungsverfahren „Perspektiven! Gemeinsam planen für die Elb- inseln“ hat sich eine Themengruppe gebildet, die sich mit Perspektiven des Veringka- nals befasst. Die Sprinkenhof ist hieran nicht beteiligt. 14. Jenfeld Hier wurden offenbar im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes „Jen- felder Au“ auf der Baustelle der Sprinkenhof AG bulgarische Arbeitskräf- te durch ein Subunternehmen um ihren Lohn geprellt. Der NDR und mehrere andere Medien nahmen das Thema auf, unter anderem das „Hamburger Abendblatt“ vom 02.04.2013, siehe auch Drs. 20/1943. a. Welche Kenntnis hat der Senat von dem oben genannten Vorgang gezogen? b. Welche Konsequenzen sind hieraus vonseiten der SpriAG gezogen worden? Die Sprinkenhof hat eine mit dem Auftragnehmer bei Auftragsvergabe vereinbarte Vertragsstrafe von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Restarbeiten des Auftrag- nehmers auf der Baustelle wurden durch ein anderes Unternehmen zu Ende geführt. Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. c. In welcher Form sind die Verantwortlichen zur Verantwortung gezo- gen worden? d. Sind die betroffenen Arbeiter entschädigt worden? Wenn ja, in welcher Art und Weise? Wenn nein, warum nicht? e. Sind anteilige Sozialleistungen nachentrichtet worden? Wenn nein, warum nicht? Gegen den Geschäftsführer des Unternehmens ist bei der Staatsanwaltschaft Ham- burg ein Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsent- gelt (§ 266a StGB) anhängig. Dieses betrifft den Verdacht, dass in der Zeit von Juni 2009 bis Mai 2011 von den bei verschiedenen Bauvorhaben jeweils als Subunterneh- mer beauftragten Unternehmen nicht zur Sozialversicherung angemeldete Personen als Arbeitnehmer tätig waren. Das Bauvorhaben „Jenfelder Au“ war bisher allerdings nicht Gegenstand der Ermittlungen. 11
Drucksache 20/11569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Weitere Informationen liegen der zuständigen Behörde nicht vor. f. Im Rahmen welcher Bauprojekte der SpriAG ist seit dem Jahr 2000 die Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Mindeststandards, insbe- sondere im Zusammenhang mit Subunternehmern, bekannt gewor- den, und welche rechtlichen Konsequenzen hatte dies, insbesonde- re für die SpriAG? In welchen dieser Fälle kam § 11 des HmbVgG zur Anwendung? Im Rahmen des Bauprojektes „Jenfelder Au“. Die Sprinkenhof hat eine Vertragsstrafe für den Auftragnehmer gezahlt. 15. Landesbetrieb Schulbau Hamburg Immer wieder überträgt der Landesbetrieb Schulbau Hamburg einzelne Projekte in die Betreuung der Sprinkenhof AG (Beispiel: Schulbau Öjen- dorfer Damm). Es ist auffällig, dass oft derartig übertragene Flächen, die zum Beispiel für Sportstätten genutzt werden, in lukrative Wohnanlagen umgewidmet werden. a. Erhält die Sprinkenhof AG von der zuständigen Behörde Vorgaben, wie mit den Flächen zu verfahren ist? Wenn ja, wie sehen diese aus? Die Schule am Öjendorfer Damm 8 ist in Betrieb, eine Aufgabe ist nicht geplant. Direk- te Vergaben vom Sondervermögen Schulimmobilien an die Sprinkenhof finden grund- sätzlich nicht statt. Das Sondervermögen Schulimmobilien gibt nicht mehr benötigte Grundstücke an das Allgemeine Grundvermögen der dafür zuständigen Behörde zur weiteren Verwertung. Die Grundstücke werden dann überwiegend an die Sprinkenhof zur vorübergehenden Bewirtschaftung übertragen. Im Einzelfall können von der zu- ständigen Behörde Vorgaben über Vertragslaufzeiten, Nutzungsarten oder Vertrags- partner gemacht werden. b. Ist die zuständige Behörde in solche Umwidmungen eingebunden? Wenn ja, in welchem Verfahren? Ja. Die für Bildung zuständige Behörde wird beteiligt. Der Landesbetrieb für Immobi- lienmanagement und Grundvermögen prüft anschließend, wie Flächen gegebenen- falls anderweitig verwertet werden können. c. Erhält die Sprinkenhof AG für derartige Flächenvermarktungen feste Honorare oder wird die SpriAG erfolgsorientiert bezahlt? Die Vergütung ist abhängig vom jeweiligen Objekt. 16. In 2005 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen die SpriAG. In diesem Zusammenhang ist herausgekommen, dass ein Kartell von Abrissunter- nehmen die SpriAG über Jahre schamlos ausgenutzt hatte. Bedenkenlos wurden alle vorgelegten Belege ohne Kontrolle überwiesen, teilweise sollen sogar Sprinkenhof-Mitarbeiter/-innen „geschmiert“ worden sein. („Hamburger Morgenpost“ vom 29.12.2005) a. Welche Kenntnis hat der Senat über die oben genannten Vorgänge? b. Welche strafrechtlichen Konsequenzen sind dem Senat zu den oben genannten Vorgängen bekannt? c. Inwiefern hatten die oben genannten Vorgänge strafrechtliche Kon- sequenzen für die SpriAG? d. Sind im Zusammenhang mit den oben genannten Vorgängen juristi- sche Verfahren anhängig? e. Wird derzeit vonseiten der Staatsanwaltschaft gegen die SpriAG ermittelt? Wenn ja, in welchem Zusammenhang? 12
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11569 f. Was hat die Sprinkenhof AG unternommen, um derartige Machen- schaften zu unterbinden? g. Sind in den Betrug Mitarbeiter/-innen der SpriAG involviert gewe- sen? Wenn ja, wie lautete der Tatbestand und in welcher Weise sind die- se zur Verantwortung gezogen worden? Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens können lediglich natürliche Personen sein. Aus diesem Grund führt und führte die Staatsanwaltschaft Hamburg keine Ermitt- lungsverfahren gegen die Sprinkenhof. Allerdings sind in der Vergangenheit Ermitt- lungs- und Strafverfahren gegen Verantwortliche der Sprinkenhof und gegen Verant- wortliche von Abbruchunternehmen in Zusammenhang mit Preisabsprachen, die Auf- träge der Sprinkenhof betrafen, anhängig gewesen. In einem Verfahren wurde einem zur Tatzeit für die bauliche Unterhaltung der Sprinkenhof-Gebäude zuständigen technischen Angestellten der Sprinkenhof zur Last gelegt, im Jahre 2000 von der gesondert verfolgten Inhaberin eines Abrissunterneh- mens für seinen Pkw Felgen und Reifen im Gesamtwert von 4.361,50 DM dafür gefordert und sodann erhalten zu haben, dass er deren Firma bei der Vergabe und Abwicklung eines Auftrages bevorzugte. Gegen ihn wurde im Jahr 2005 von dem Amtsgericht Hamburg wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Absatz 1 StGB) ein Strafbefehl über eine Geldstrafe von 90 Tagessätze zu je 40 Euro erlas- sen; der Verfall eines Geldbetrages von 2.486,80 Euro wurde angeordnet. Einem anderen, ebenfalls zur Tatzeit in den Jahren 1999 bis 2000 für die bauliche Unterhaltung der Sprinkenhof-Gebäude zuständigen technischen Angestellten der Sprinkenhof wurde vorgeworfen, Zuwendungen im Rahmen der Errichtung seines neuen Hauses von den Geschäftsführern von zwei Abbruchunternehmen entgegen- genommen zu haben, damit er sie bei der Vergabe von Aufträgen der Sprinkenhof bevorzuge. Gegen den technischen Angestellten und die beiden Geschäftsführer wur- de im September 2005 Anklage erhoben, das Amtsgericht Hamburg stellte das Verfah- ren im April 2006 gemäß § 153 Absatz 2 StPO ein. In einem weiteren Verfahren wurde unter anderem gegen eine Person ermittelt, der wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) in der Zeit von 1999 bis 2003 vorgeworfen wurden. Diese betrafen unter anderem Ausschrei- bungsverfahren der Sprinkenhof, betreffend den Abbruch beziehungsweise Rückbau von Gebäuden im Güstrower Weg, am Goldbekplatz, in der Speckstraße, in der Ham- mer Straße und am Alten Steinweg. Die Person wurde im Jahre 2006 vom Amtsge- richt Hamburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten unter Aussetzung der Strafe zur Bewährung verurteilt; die Entscheidung ist seit Oktober 2009 rechtskräftig. Gegen die Geschäftsführerin eines Abbruchunternehmens wurde Anklage wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) in der Zeit von 1999 bis 2000 betreffend die Objekte Güstrower Weg, am Goldbekplatz und Speckstraße erhoben. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte die Geschäftsführerin zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten unter Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Gegen den weiteren Geschäftsführer wurde auf eine Gesamtgeldstrafe von 180 Ta- gessätzen zu je 55 Euro erkannt; die Entscheidungen sind rechtskräftig. Wegen der Vorgänge aus den Jahren 1999 bis 2003 wurden in den Jahren 2001 bis 2005 weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet, die inzwischen abgeschlossen sind. Hierzu sind weitere Angaben nicht möglich. Zum einen kann aufgrund der gesetzli- chen Löschungs- und Aufbewahrungsfristen teilweise auf Verfahrensdaten und Akten nicht mehr zugegriffen werden. Zum anderen ist angesichts der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und des Umstandes, dass die Akten bereits archiviert sind, eine Auswertung nicht möglich. Im Übrigen gilt auf Grundlage des internen Zeichnungsrechts bei der Sprinkenhof grundsätzlich das Vier-Augen-Prinzip. Ferner sind im Rahmen von internen Revisio- nen die Prozesse der Rechnungsabwicklung als nachvollziehbar und korrekt bestätigt worden. 13
Drucksache 20/11569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode 17. WIESE – Wiesendamm 24 Seit geraumer Zeit liegt ein Entwicklungsangebot für die Fläche vor. Die Sprinkenhof AG lässt das Gelände und die Gebäude trotz allem brach- liegen. Obwohl die „WIESE eG“ ein vom zuständigen Bezirk unterstütz- tes Konzept zur Realisierung eines „theatralen Produktions- und Bil- dungszentrums“ vorgelegt hat, hat die SpriAG über zwei Jahre ein ent- sprechendes Angebot für einen Mietvertrag verschleppt. a. Was wurde vonseiten der SpriAG bisher unternommen, um das Objekt Wiesendamm 24 zu vermieten und mit welchem Ergebnis? Bitte unter anderem aufführen: die Anzahl der Angebote vonseiten der SpriAG und die Anzahl der Interessenten/-innen seit dem Jahre 2004. Die Halle war bis Juni 2005 an ein privates Unternehmen vermietet. Im Herbst 2005 begannen die Gespräche mit der Theaterfabrik. Die Vermietung war geplant vom 1. März 2006 bis 7. Dezember 2007. Danach war eine vorübergehende Unterbringung des Opernfundus bis zum 15. Juli 2008 vorgesehen. Vom 16. Juli 2008 bis 30. Juni 2011 wurde das Objekt als Fotostudio vermietet. Anschließend folgte ein geplanter Leerstand wegen der Gesprächsaufnahme mit der heutigen WIESE eG. In den ver- mietungsfreien Zeiten wurden Zwischennutzungen als Veranstaltungsraum vorgenom- men, zum Beispiel St. Pauli Theater, Neues Deutsches Schauspielhaus, Sternenzelt, Jugendbildung Hamburg. b. Wie ist die Renditeerwartung der SpriAG bei einer Vermietung des Objektes Wiesendamm 24? Der Senat äußert sich mit Rücksicht auf die Vertragspartner – insbesondere zur Wah- rung derer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – in ständiger Praxis nicht zu Miet- konditionen oder sonstigen Vertragsinhalten. c. Die Hamburgische Bürgerschaft hat sich bereits im Jahr 2009 ein- stimmig für eine kulturelle Nutzung des Wiesendamms 24 ausge- sprochen (Drs. 19/3380). Die SpriAG präferiert dagegen eine Ver- mietung als Lagerhalle und Werkstattfläche. Welche Art der Nutzung präferiert der Senat für die Gebäudeflächen am Wiesendamm 24? d. Ist die Freie und Hansestadt Hamburg finanziell an einer Entwick- lung des Wiesendamms 24 in eine Kultur-, Theater- und Begeg- nungsstätte beteiligt? Wenn ja, in welcher Weise und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? e. Welche Arten der Nutzung sieht die SpriAG für die Gebäudeflächen am Wiesendamm 24 vor? f. Gibt es mittlerweile ein entsprechendes Angebot der SpriAG an die WIESE eG? Wenn ja, wie sieht dieses Angebot aus? Bitte angeben: Bruttokalt- miete pro Quadratmeter und variierender Gebäudeflächen, Gesamt- miete, Vertragslaufzeit, gegebenenfalls Mietpreisstaffelung und so weiter. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat am 13. Juni 2013 ihren Beschluss aus dem Jahre 2011 erneuert, dass in den Räumen der ehemaligen Theaterfabrik am Wiesendamm das Projekt WIESE verwirklicht werden solle. Das Bezirksamt Ham- burg-Nord ist mit einem Anteil von 13.500 Euro Mitglied der WIESE-Genossenschaft geworden. Das Bezirksamt hat damit einen Beschluss der Bezirksversammlung um- gesetzt, die wiederum die Mittel aus dem Förderfonds Bezirke zur Verfügung gestellt hat. Die Kulturbehörde hat einen Mietzuschuss aus dem Zwischennutzungsfonds in Höhe von 200.000 Euro in Aussicht gestellt, sollte das Projekt zur Umsetzung kommen. 14
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11569 Die Sprinkenhof verhandelt derzeit mit der WIESE eG über eine Vermietung. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund und dem aus- drücklichen Wunsch der Bezirksversammlung, im Wiesendamm 24 einen kulturellen Standort zu schaffen, hat die Sprinkenhof keine Präferenzen im Hinblick auf eine an- derweitige Nutzung. Im Übrigen ist die Angabe einer Gesamtmiete derzeit nicht möglich, weil die Ermittlung der Investitionskosten noch nicht abgeschlossen ist. Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. g. Wird die SpriAG anteilig Umbau- und Sanierungskosten überneh- men? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Gebäude- beziehungswei- se Projektbereiche? Und auf welchem Wege und durch wen sollen die anderen Anteile der Sanierung und des Umbaus finanziert wer- den? h. Welche Höhe hat das von der SpriAG ermittelte beziehungsweise der SpriAG bekannte Investitionsvolumen für die Realisierung eines „theatralen Produktions- und Bildungszentrums“, als Versammlungs- stätte mit Publikumsverkehr, am Wiesendamm 24? i. Auf wie viel Euro belaufen sich die avisierten Gesamtkosten für den Umbau und die Entwicklung eines „theatralen Produktions- und Bil- dungszentrums“ am Wiesendamm 24? Auf Basis einer Kostenschätzung aus dem Jahre 2012 beträgt das Investitionsvolu- men circa 2,242 Millionen Euro brutto, zuzüglich Innenausstattungen, ohne Keller. Die Sprinkenhof wird voraussichtlich die anteiligen Instandhaltungs- und Herrichtungskos- ten bis zu einer Gesamthöhe von 1,024 Millionen Euro brutto für zum Beispiel die Her- richtung der Fassaden- und Dachflächen, die Herrichtung der Innenwände und Fuß- bodenflächen ohne Oberbeläge, die teilweise Überarbeitung der Elektro- und Lüf- tungsanlagen sowie der Brandmeldeanlage übernehmen. Die WIESE eG übernimmt die Kosten für den nutzerspezifischen Innenausbau und die Schaffung einer zusätzli- chen Galeriefläche sowie die gesamte Innenausstattung. 18. Flora-Neumann-Straße 3 Lange hieß es, dass der Senat das Ziel verfolgt, die Firma Jung von Matt und eine gemeinnützige Nutzung in dem Objekt unterzubringen. Ende August 2013 wurde bekannt, dass Jung von Matt mittlerweile von der Anmietung der Flächen in der Flora-Neumann-Straße 3 Abstand ge- nommen habe und dass die SpriAG mit nutzungsunabhängigen Brand- schutzmaßnahmen beginnen werde. Darüber hinaus überlege man, einen Teil der Flächen der Stiftung Tariqa Burhaniya zu vermieten. a. Welche Pläne verfolgt der Senat aktuell in Bezug auf das Grund- stück Flora-Neumann-Straße 3? b. Welche Maßnahmen sind vonseiten der SpriAG am Gebäude Flora- Neumann-Straße 3 vorgenommen worden und welche sind geplant? c. Trifft es zu, dass eine Nutzung durch die Firma Jung von Matt sowie eine gemeinnützige Nutzung geplant waren? Wenn ja, aus welchem Grund ist dies nicht mehr der Fall? Wenn nein, über welche Art der Nutzung wurde zuletzt mit wem ver- handelt? Das Objekt wird derzeit als Voraussetzung für eine Umnutzung brandschutztechnisch saniert. Die Planungen und Verhandlungen über eine anschließende Nutzung sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 20/11167. 15
Drucksache 20/11569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode 19. Viktoria-Kaserne Auf der Internetseite www.viktoria-kaserne.de heißt es: „In den Ateliers, Studios, Büros und Werkstätten in der ehemaligen Vik- toria-Kaserne in Altona arbeiten seit drei Jahren 150 Menschen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Gestaltung zusammen. Der derzeitige Mie- ter Frappant e.V. und die Gruppe Lux & Konsorten haben am 14. Okto- ber 2013 die Genossenschaft fux e.G. i. Gr. gegründet, um das Gebäude zu kaufen, es dauerhaft zu einem bezahlbaren, unabhängigen Ort für Kultur und lokales Gewerbe zu machen und es für den Stadtteil und die Stadt zu öffnen.“ Die ehemalige Kaserne in Altona wird von der SpriAG verwaltet. Laut der Genossenschaft i. Gr. finden derzeit Verhandlungen über einen Erwerb der Kaserne zwischen dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen und der fux eG i. Gr. statt. a. Wie sieht der aktuelle Stand der Verhandlungen aus? Der Senat äußert sich mit Blick auf seine Verhandlungsposition sowie mit Rücksicht auf die Vertragspartner grundsätzlich nicht zum Stand von Verkaufsverhandlungen. b. Inwiefern zielt der Verkauf der Kaserne an die oben genannte Genossenschaft darauf ab, das Areal als bezahlbaren Standort für Kultur und lokales Gewerbe zu erhalten beziehungsweise auszu- bauen und es für den Stadtteil zugänglich zu machen? Grundlage der Verhandlungen ist die Absicht einer möglichst dauerhaften Nutzung des Gebäudes für künstlerische und kreativwirtschaftliche Zwecke. c. Auf welchem Wege, in welcher Dimension und mit Beteiligung wel- cher Behörde beziehungsweise behördlicher Ansprechpartner unter- stützt die Freie und Hansestadt Hamburg die Entwicklung der Vikto- ria-Kaserne zu einem Kultur-, Gewerbe- und Stadtteilzentrum? Die Verhandlungen mit der fux eG i. Gr. über einen Verkauf der Viktoria-Kaserne erfolgen in enger Abstimmung zwischen dem LIG, der Kulturbehörde sowie dem Bezirksamt Altona. 20. Rindermarkthalle St. Pauli Die SpriAG ist die Verwalterin des städtischen Areals in St. Pauli. Durch Bürger-/-innenproteste aus den umliegenden Stadtteilen wurde hier die Errichtung einer Livemusikhalle auf dem Gelände verhindert. Massiv wurde öffentlich kritisiert, dass es im Anschluss keine Planung gegeben hat, bei der die Anwohner/-innen in die Entwicklung des Areals miteinbezogen wurden. Stattdessen wird in den denkmalgeschützten Hallen derzeit eine der größten innerstädtischen Supermarktfilialen Deutschlands realisiert. 2011 wurde zwischen der Sprinkenhof AG als Verwalterin städtischer Immobilien und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord GmbH ein entsprechender Pachtvertrag über die Zwischennutzung der alten Rindermarkthalle im Neuen Kamp auf St. Pauli geschlossen. Dieser Vertrag zur Nutzung der Halle als Einzelhandelsfläche sieht eine Zwischennutzung für die Dauer von zehn Jahren vor. a. Für welchen Zeitpunkt ist die Eröffnung der Rindermarkthalle als Einzelhandelsfläche vorgesehen? Laut EDEKA Handelsgesellschaft Nord mbH (EDEKA) ist die Eröffnung für den 18. September 2014 vorgesehen. b. Wie hoch ist der Mietzins, der in dem Pachtvertrag zwischen der SpriAG und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord GmbH festgelegt wurde? 16
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11569 Der Mietzins kann nicht genannt werden, weil sich der Senat mit Rücksicht auf die Vertragspartner – insbesondere zur Wahrung derer Betriebs- und Geschäftsgeheim- nisse – in ständiger Praxis nicht zu Mietkonditionen oder sonstigen Vertragsinhalten äußert. c. Aus welchem Grund wurde lediglich ein Zwischennutzungsvertrag zwischen der SpriAG und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord GmbH geschlossen? d. Aus welchem Grund ist die Laufzeit des Vertrages zwischen der SpriAG und der EDEKA Handelsgesellschaft Nord GmbH auf zehn Jahre beschränkt? Dies war eine Vorgabe der Eigentümerin zur Wahrung ihrer Dispositionsfreiheit. e. Welche weiteren beziehungsweise wie viele Mitbewerber/-innen um die Nutzung der Rindermarkthalle hat es neben der EDEKA Han- delsgesellschaft Nord GmbH gegeben? Es hat drei weitere Mitbewerber gegeben. f. Von wem, im Rahmen welcher Gremien und zu welchem Zeitpunkt wurde die Entscheidung getroffen, der EDEKA Handelsgesellschaft Nord GmbH den Zuschlag für die Nutzung der Rindermarkthalle zu erteilen? Die Entscheidung wurde im Mai 2011 von der Sprinkenhof in Abstimmung mit der für das Grundstück zuständigen Behörde nach Auswertung der unterschiedlichen Ange- bote getroffen. g. Mit welchen weiteren Nutzern/-innen bestehen aktuell Mietverhält- nisse für das Objekt Rindermarkthalle? Wie stellt sich die jeweilige Vertragsgestaltung und Vertragslaufzeit dar? Bitte einzeln aufführen. • Mit welchen weiteren Mietern/-innen wurden lediglich Zwischen- nutzungsverträge geschlossen? h. Welche Pläne bestehen in Bezug auf die Vermietung beziehungs- weise Verpachtung der Hallenaußenbereiche? Welche gewerbliche Nutzung ist hier vorgesehen? Für das Grundstück Neuer Pferdemarkt/Neuer Kamp 31 bestehen vier weitere Miet- verhältnisse: - Eine Tankstelle, circa 1.286 m², Festlaufzeit bis zum 31. Dezember 2021, - Ein Gastronomie-Betrieb mit circa 565 m², circa 60 m² Hoffläche, Festlaufzeit bis zum 31. Dezember 2021, - Ein Tonstudio, circa 128 m², keine Festlaufzeit vereinbart, - Eine Autowerkstatt, circa 200 m² Freifläche zum Abstellen von Kfz, keine Festlauf- zeit vereinbart. Es sind keine weiteren Zwischennutzungsverträge geschlossen worden. Weitere Frei- flächen sind Bestandteil des Vertrages mit EDEKA. i. Welche Höhe haben die Quadratmetermietpreise auf dem Gelände nach aktuellem Planungsstand? Die Höhe der Quadratmeterpreise kann nicht genannt werden, weil sich der Senat mit Rücksicht auf die Vertragspartner – insbesondere zur Wahrung derer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – in ständiger Praxis nicht zu Mietkonditionen oder sonstigen Vertragsinhalten äußert. j. Auf welchem Wege, durch wen und wann konkret sind Anwohnerin- nen und Anwohner in die aktuelle Entwicklung des Areals miteinbe- zogen worden? 17
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