Grundlagen der Berufsfachschule Gesundheit / Arealordnung Rhystadt AG - Bfg-baselland

Die Seite wird erstellt Milla Bergmann
 
WEITER LESEN
Grundlagen der
Berufsfachschule
Gesundheit /
Arealordnung
Rhystadt AG
Für eine gute Schule Baselland

Berufsfachschule   Berufsfachschule     T +41 61 552 65 50
Gesundheit           Gesundheit         F +41 61 552 69 33
Postadresse:        Postadresse:        E-Mail bfg@bl.ch
WKL-147.1            WKL-147.1        www.bfg-baselland.ch
Postfach 3775       Postfach 3775
4002 Basel           4002 Basel
Bitte beachten Sie auf Ihrem Weg zur BfG und im Unterricht aufgrund von Covid19
folgende Schutzmassnahmen (Stand 9.7.2021)1:

Die Lernenden kommen zeitnah gemäss Stundenplan an die BfG und gehen direkt in den ihnen zugewiesenen
Kursraum.2
Der Mindestabstand von 1.5m bei allen interpersonellen Kontakten muss gewährleistet sein, ansonsten muss
eine Maske getragen werden.
                       Die Hände müssen regelmässig mit Seife gewaschen werden.
Besonders zu beachten, es dürfen:
      keine Lebensmittel untereinander geteilt werden.
      keine Hände geschüttelt werden
      keine Umarmungen
      keine Küsschen....
      keine Flaschen am Wasserspender abgefüllt werden (steht aus hygienetechnischen Gründen nicht
        zur Verfügung: bitte eigene Wasserflaschen mitnehmen!

1   Beachten Sie, dass die Covid-Regeln ständig der jeweiligen Situation angepasst werden.
2Ausnahme am ersten Schultag für die Klassen des 1. Jahrganges: Bitte warten Sie gemäss Angabe im Eintrittsbrief
vereinbarten Treffpunkt. Bitte halten Sie den mind. 1.5-Meter-Abstand ein.
Willkommen an der Berufsfachschule Gesundheit
Baselland

          Herzlich willkommen an der Berufsfachschule Gesundheit Baselland im
          Klybeck. Wir begrüssen Sie an unserer Schule in einer ehemaligen
          Fabrikanlage. Die offenen Räume stehen sinnbildlich für unsere Haltung Ihnen
          gegenüber als lernende Menschen.
          Sie werden an unserer Schule unterschiedliche Lehrpersonen antreffen, die
          genauso vielseitig wie Sie selber sind. Menschlichkeit ist in unseren
          Beziehungen von zentraler Bedeutung. Dazu braucht es gegenseitige
          Wertschätzung und Vertrauen. Wir nehmen Sie so, wie Sie sind, in Ihrer
          Einzigartigkeit. Seien Sie neugierig – Ihr Wissensdurst wird gestillt! Lachen und
          Humor haben dabei genauso Platz.

          Damit wir ein optimales Lernklima erreichen, braucht es Regeln, die wir alle
          einhalten; besser noch: Regeln, die wir alle miteinander leben.

          Wir sind überzeugt, dass eine gute und tragfähige Beziehung zwischen Ihnen
          und den Lehrpersonen einen entscheidenden Baustein für eine erfolgreiche
          Berufsausbildung darstellt. Die BfG bietet Ihnen dafür fördernde und fordernde
          Rahmenbedingungen in einer offenen und unterstützenden Lernkultur.

          Wir freuen uns auf Sie!

          Die Schulleitung und die Lehrpersonen der BfG

Grundlagen für eine gute Zusammenarbeit von
Lernenden und Lehrpersonen

          Im Folgenden stellen wir Ihnen die Grundlagen vor, die den Rahmen für
          unsere Zusammenarbeit bilden.3
          Das Leitbild ist von den Lehrpersonen der BfG zusammen mit der Schulleitung
          erarbeitet worden und bildet die Basis der Werte für unser Zusammenleben.
          Überdies gibt es alltagspraktische Informationen, die unter Standards
          ausformuliert sind.
          Die Hausordnung beschreibt die Vorgaben für das Verhalten an der Schule
          und für die Nutzung der Infrastruktur. Daneben finden Sie Informationen zur
          Absenzenordnung und zum Disziplinarwesen.
          Für die Zeit im Klybeck gilt auch die Arealordnung Klybeck (siehe Anhang).4

3 Diese   Grundlagen stützen sich auf das Bildungsgesetz (insbesondere Art. 64) und die kantonale Verordnung für die
Berufsbildung (insbesondere Art. 21, Art. 57 und 58).

4 Die Arealordnung ist von der Vermieterin «Rhystadt AG Basel» erlassen worden.

GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021                                 2
Leitbild der Berufsfachschule Gesundheit Baselland

          Wir pflegen einen respektvollen und wertschätzenden Umgang mit allen
          Beteiligten.
          Im Zentrum unserer Qualitätsbestrebungen stehen Sie als Lernende. Dabei
          berücksichtigen wir das für Sie relevante Umfeld.
          Wir Lehrpersonen gestalten den Unterricht fachlich kompetent und
          berücksichtigen die aktuellsten Erkenntnisse aus der Wissenschaft,
          insbesondere aus der Pflegewissenschaft. Wir richten unser Handeln darauf
          aus, Lernprozesse zu fördern und Leistungen einzufordern.
          Gemeinsam leben wir eine Schulkultur, in der das gegenseitige Feedback
          geben und Beurteilen auf persönlicher, methodischer und fachlicher Ebene
          selbstverständlich ist.

          Wir alle übernehmen aktiv und bewusst Verantwortung für das eigene
          Handeln und engagieren uns für eine lebendige Lernkultur.

Standards

          Unsere Unterrichtszeiten sind zwischen 8.15 – 17.30 Uhr, den individuellen
          Stundenplan finden Sie auf unserer Homepage https://bit.ly/Stundenplan_BfG .5
          Die Unterrichtszeiten sind verbindlich; die Morgen- und Nachmittagspausen
          können zeitlich von den Lehrpersonen bestimmt werden. Es ist nicht erlaubt,
          die Pausen ausfallen zu lassen und entsprechend früher nach Hause zu
          gehen.6
          Jede Klasse hat eine Klassenlehrperson, die Ihre primäre Bezugsperson ist. Im
          Unterricht sprechen wir alle Standardsprache. Lernende und Lehrpersonen
          sind per Sie und sprechen einander mit Nachnamen an.

Hausordnung

           Falls Sie Mitteilungen oder Plakate haben, steht Ihnen an den
            vorgesehenen Infotafeln Raum zur Verfügung. Jeder Aushang muss mit
            dem Namen, Kurs, Datum und vom Sekretariat mit dem Stempel der
            Schule versehen sein.

5 Der Stundenplan kann im App-Store oder auf Google Play als App heruntergeladen werden => „Untis Mobile“.
6 Ausnahmen: 1) Im Sport- und Bewegungsunterricht können die Unterrichts- und Pausenzeiten den An- und Rückgehzeit an die BfG angepasst werden. 2)
Aufgrund von Covid19 können die Unterrichts- und Pausenzeiten den Umständen entsprechend, angepasst werden und von den angegebenen Zeiten
abweichen.

GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021                                                                3
 Im Schultrakt ist das Essen verboten.7 Ausnahmen - wie beispielsweise der
            Verzehr eines Geburtstagskuchens - werden im Klassenverband mit der
            Lehrperson vereinbart. Das Trinken ist erlaubt, sofern aus verschraubbaren
            Flaschen und Bechern getrunken wird.

           Zu Material und Einrichtung der BfG tragen alle Sorge. Abfall wird von allen
            korrekt in die entsprechenden Abfallbehälter entsorgt (Allg. Abfall / Papier/
            Pet / Aluminium).

           Das Rauchen ist auf dem ganzen Areal des Klybecks nicht gestattet.8

           Der Alkoholgenuss und die Einnahme von illegalen Suchtmitteln sind auf
            dem ganzen Areal verboten.

           Aus feuerpolizeilichen Gründen ist der Aufenthalt auf den Treppen nicht
            erlaubt.

           Die Schule und der Vermieter lehnen jede Haftung für verlorene
            Wertgegenstände ab.

           Die Berufsfachschule Gesundheit ist mit dem öffentlichen Verkehr gut
            erreichbar; es stehen keine Autoparkplätze zur Verfügung.

Absenzenordnung

          Die Absenzenordnung bezieht sich auf alle Unterrichtsangebote (inklusive
          Freifächer und Lernatelier) der Berufsfachschule Gesundheit. Ebenso gilt sie im
          Fernunterricht.

           Es liegt in der Verantwortung der Lernenden / Teilnehmenden, sich im Falle
            von Absenzen oder Dispensen, den verpassten Stoff und die fehlenden
            Unterlagen zu organisieren. Verpasste Sportlektionen werden mittels
            schriftlichen Arbeitsaufträgen nachgeholt.9

           Jede Lehrperson trägt die Absenzen ihres Unterrichts wöchentlich ins
            Escada-Webtool ein. Beim Eintragen wird zwischen Absenz und Dispens
            differenziert.

7 Von dieser Regelung ausgenommen sind einerseits die Pausenäpfel, die nach Möglichkeit von der Schule während den Wintermonaten zur Verfügung
gestellt werden. Die Pausenäpfel dürfen zwar im Schultrakt, jedoch nur während der Pause gegessen werden. Weiter kann es aufgrund von Covid19 zu
entsprechenden Anpassungen und Sonderregelungen kommen.
8 Siehe Arealordnung der Rhystadt AG Basel.
9 Nach Absprache mit der Sportlehrperson können anstelle von schriftlichen Arbeitsaufträgen auch Kurzvorträge, Teillektionen, etc., welche das Thema
des verpassten Unterrichts aufnehmen, abgehalten werden. Ist mit der Sportlehrperson nichts anderes abgemacht, sind die schriftlichen Aufträge innerhalb
einer Woche abzugeben, respektive der Kurzvortrag / die Teillektion sind in der nächstfolgenden Sport- und Bewegungsstunde durchzuführen. Wird am
Sportunterricht passiv teilgenommen, entfällt der Auftrag.

GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021                                                                      4
Es werden nur unentschuldigte Absenzen von der Lehrperson erfasst. Nur
                der Betrieb (BBV) kann das Fernbleiben der Lernenden entschuldigen.10

           Dispensationen werden ebenfalls im Escada eingetragen. Diese
            generieren jedoch weder Absenzen noch wird eine Mail an den oder die
            BBV gesendet.

           Dauert eine Absenz länger als eine Woche, so ist die Klassenlehrperson
            oder das Sekretariat von den Lernenden zu benachrichtigen.

           Verspätungen werden von der Lehrperson ins Escada eingetragen.

           Verspätungen von 20 Minuten und mehr pro Lektion werden im Escada als
            1 Lektion Absenz erfasst.

           Die Klassenlehrperson ist angehalten, auffälliges Absenzenverhalten, wie
            auch regelmässige Verspätungen, mit dem oder der Lernenden /
            Teilnehmenden zu thematisieren und nach Lösungswegen zu suchen (bei
            FaGe, FaGe-BM und AGS ggf. zusammen mit der/dem BBV).

           Der Unterricht darf nicht aus betrieblichen Gründen versäumt werden; über
            Ausnahmen in begründeten Fällen entscheidet die Schulleitung.

           Für Fahrprüfungen wird kein Urlaub erteilt. Die Prüfungstermine sind nach
            Rücksprache mit der Motorfahrzeugkontrolle in die unterrichtsfreie Zeit zu
            legen.

           Die Lernenden dürfen ihre Ferien nur während der unterrichtsfreien Zeit
            beziehen.

Dispensationen

           Über Dispensgesuche bis maximal einen halben Tag entscheidet die
            Klassenlehrperson. Dispensgesuche für mehr als einen halben Tag müssen
            an die Schulleitung gestellt werden.

           Dispensationsgesuche müssen bei der Schulleitung mind. zwei Wochen vor
            der geplanten Abwesenheit eingereicht werden.

10 Lehrpersonen haben die Möglichkeit, bei ungerechtfertigter Entschuldigung seitens des Betriebes, bei diesen zu intervenieren und die Entschuldigung
rückgängig zu machen.

GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021                                                                        5
Spezielle Regelungen für die FaGe, FaGe-BM und AGS

          Die dritte Verspätung führt zu einem Nachsitzen von einer Lektion. Die
           Lehrperson bietet Sie / entsprechende Lernende am gleichen Tag der
           dritten Verspätung zum Nachsitzen nach dem Unterricht auf.

          Weisen Lernende zwei oder mehr Absenzen pro Woche aus, dann wird der
           / die BBV automatisch per Mail informiert.11 Weder Lernende noch Betriebe
           müssen die Absenzen begründen.

          Fehlt eine Lernende / ein Lernender pro Semester unentschuldigt mehr als
           10% der gesamten Semesterlektionen, werden diese im Zeugnis
           ausgewiesen.

          Besondere Bestimmungen zum Sportunterricht:

             Teilweise oder gänzliche Befreiung vom Sportunterricht ist nur aus
             gesundheitlichen Gründen zulässig. Individuallösungen für Spitzensportler
             und Spitzensportlerinnen bleiben vorbehalten.

             Für Dispensation von mehr als zwei Wochen ist der Sportlehrperson ein
             ärztliches Zeugnis vorzuweisen. Entsprechendes Zeugnis wird dem
             Sekretariat abgegeben. Das Sekretariat informiert daraufhin die Sportlehr-
             person sowie die Klassenlehrperson. Lernende sind angehalten, ihre
             Sportlehrperson zusätzlich zu informieren.12

             Die Lernenden können bei kleineren Verletzungen von der Lehrperson für
             eine Lektion dispensiert werden. Er oder sie muss an der Sportstätte
             anwesend sein und wird von der Lehrperson sinnvoll eingesetzt.

             Für alle Sportdispensationen gilt, dass Lernende nicht am Unterricht
             teilnehmen, aber während den Sportlektionen präsent sind. Die
             Sportlehrpersonen geben individuelle Aufträge ab.

             Ab zwei oder mehr Wochen Dispens werden mögliche Aufträge und
             Anwesenheitsregelungen nach Absprache mit der Sportlehrperson
             vereinbart. Ggf. wird die oder der BBV miteinbezogen.

11 DieMail weist zudem das Absenzentotal aus, also auch jene Absenzen, die nicht per Mail
gemeldet werden (Absenzen von einer Lektion).
12 Vorzugsweise über die Chatfunktion von Teams (siehe auch das Kapitel zu „BYOD“)

GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021           6
Spezielle Regelungen für die Nachholbildung FaGe13

          Alle Module müssen besucht werden. Zwei unentschuldigte Absenzen14
           bedingen in der Regel den Schulauschluss.

          Für jede krankheits- oder unfallbedingte Abwesenheit muss ein Arztzeugnis
           vorgelegt werden.

          Für die Betreuung von Familienangehörigen können maximal zwei Tage
           geltend gemacht werden.

13   Vgl. Sie den verbindlichen Leitfaden der Nachholbildung (LeitfadenNB).
14   Als Absenz gilt, wenn an einem Tag mehr als eine Lektion gefehlt wurde.
GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021      7
Spezielle Regelungen für die Berufsmaturität 215

         Die Anwesenheitspflicht für die Berufsmaturität 2 (Vollzeit und Teilzeit) ist in der
         «Absenzenordnung für die Berufsmaturität 2» geregelt.

15   Berufsmaturitätsverordnung des Kantons Basel-Landschaft
GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021               8
Wie lösen wir Konflikte

       Wenn Menschen zusammenarbeiten, kann es zu Missverständnissen und
       Unzufriedenheiten kommen. Sollte dies hier an der Schule der Fall sein, suchen
       Sie das Gespräch mit den beteiligten Personen. Kann dabei keine
       zufriedenstellende Lösung gefunden werden, wenden Sie sich an Ihre
       Klassenlehrperson.
       Zu Konflikten kann es auch kommen, wenn Sie unsere Regeln nicht einhalten.
       Für diejenigen Konfliktsituationen, die im Gespräch nicht gelöst werden
       können, gelten folgende Vorgehensweisen:
       Lehrpersonen, Schulleitung, Schulrat können bei Verstössen von Lernenden
       gegen die Vorschriften der Schule und deren Grundlagen, gemäss der
       kantonalen Bildungsverordnung16 folgende Massnahmen ergreifen:

       § 62 Massnahmen der Lehrerinnen und Lehrer
       1 Die Lehrerin oder der Lehrer kann insbesondere folgende Massnahmen
       ergreifen:
           a)    mündliche Ermahnung,
           b)    zusätzliche Hausaufgaben,
           c)    kurze Wegweisung vom Unterricht,
           d)    Nachsitzen in der schulfreien Zeit (bis zu zwei Stunden),
           e)    Aussprache mit den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen
                 Lernenden und der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner unter Beizug
                 des zuständigen Ausbildungsberaters oder der zuständigen
                 Ausbildungsberaterin,
           f)    schriftlicher Verweis zuhanden der Erziehungsberechtigten oder der
                 volljährigen Lernenden mit Mitteilung an den Lehrbetrieb und an die
                 zuständige Ausbildungsberaterin oder den Ausbildungsberater,
           g)    verminderte Note oder Rückweisung einer Arbeit bei Vorliegen eines
                 unlauteren Verhaltens in Prüfungen, Klausuren und Arbeiten oder bei
                 nicht termingerechten Abgabe gemäss Notengebungsinformationen
                 der Schule zu Beginn des Schuljahres,
           h)    vorübergehendes Einziehen von Gegenständen, welche die
                 körperliche, seelische oder geistige Gesundheit der Lernenden
                 gefährden, den Schulbetrieb stören, gegen die Schul- oder
                 Hausordnung verstossen oder als gefährlich eingestuft werden,
           i)    Antrag an die Schulleitung auf Versetzung einer oder eines Lernenden.
       2 Eingezogene Gegenstände sind spätestens nach dem Ende des
       Nachmittagsunterrichtes der oder dem Lernenden zurückzugeben. Die
       weitere Behandlung gefährlicher Gegenstände besprechen die Lehrerinnen
       und Lehrer mit der Schulleitung.
       3 Macht das Verhalten einer oder eines Lernenden eine Weiterführung des
       Unterrichts unzumutbar, kann die Lehrerin oder der Lehrer bei der Schulleitung
       die sofortige Versetzung der oder des fehlbaren Lernenden in eine andere

16 Kantonale    Verordnung für die Berufsbildung – Kanton Basellandschaft
GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021        9
Klasse oder die Freistellung zur Arbeit im Lehrbetrieb für die Dauer des
       Verfahrens beantragen

       § 63 Massnahmen der Schulleitung
       Die Schulleitung kann folgende Massnahmen ergreifen:
           a) Zusätzliche Arbeit in der schulfreien Zeit,
           b) befristeter Ausschluss von einzelnen Schulfächern oder Schulausschluss
              bis zu 10 Schultagen mit Mitteilung an den Lehrbetrieb und die
              zuständige Ausbildungsberaterin oder den zuständigen
              Ausbildungsberater sowie bei nicht volljährigen Lernenden an die
              Erziehungsberechtigten,
           c) Antrag an das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, die Lernende
              oder den Lernenden in eine andere Berufsfachschule zu versetzen, mit
              Mitteilung an den Lehrbetrieb sowie bei nicht volljährigen
              Auszubildenden an die Erziehungsberechtigten,
           d) Versetzung in eine andere Klasse oder die Freistellung zur Arbeit im
              Lehrbetrieb, sofern sie nach einer summarischen Prüfung des
              Sachverhalts zur Ansicht gelangt, dass eine solche gerechtfertigt ist,
           e) Androhung des Antrags an den Schulrat auf Schulausschluss bis zu acht
              Wochen,
           f) Antrag an den Lehrbetrieb und das Amt für Berufsbildung und
              Berufsberatung auf Auflösung des Lehrvertrages mit Mitteilung an die
              Erziehungsberechtigten bei nicht volljährigen Lernenden.

       § 64 Massnahmen des Schulrats
       Der Schulrat kann auf Antrag der Schulleitung und nach Rücksprache mit
       dem Lehrbetrieb und dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
       zusätzlich einen befristeten Schulausschluss von bis zu acht Wochen oder
       einen unbefristeten Schulausschluss anordnen.

       § 65 Verhältnismässigkeit
       1 Die Disziplinarmassnahmen gegenüber den Lernenden sollen erzieherisch
       wirken und verhältnismässig sein.
       2 Die Art und die Zumessung der Massnahme erfolgen unter Berücksichtigung
       des Verschuldens der oder des Lernenden, der Umstände des Falles und der
       Beeinträchtigung des Schulbetriebs.

       § 66 Rechtliches Gehör
       1 Jede und jeder Lernende, gegen die oder den eine Massnahme gemäss §
       61 Absatz 1 Buchstaben d - h, § 62 und § 63 vorgesehen ist, hat Anspruch
       darauf, vorher angehört zu werden. Die Anhörung erfolgt in der Regel
       mündlich.
       2 Vor der Verfügung von Disziplinarmassnahmen durch die Schulleitung und
       den Schulrat gemäss §§ 62 und 63 sind auch die Erziehungsberechtigten und
       der Lehrbetrieb anzuhören.

GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021   10
Bring Your Own Device (BYOD)

           Bring Your Own Device (BYOD)17 ist seit dem Schuljahr 2019/2020 ist an der
           BfG in allen Klassen Standard.

           Lernende sind verpflichtet, stets ein funktionstüchtiges Endgerät (vgl.
           Mindestkokonfiguration BYOD BfG https://bit.ly/BYOD-BFG) in den
           Schulunterricht mitzunehmen, insbesondere auch deshalb, weil die Lehrmittel
           in der Grundbildung primär elektronisch gebraucht werden. Es liegt in der
           Verantwortung der Lernenden, dass das für den Unterricht gebrauchte Gerät
           vor Unterrichtsstart geladen ist. Empfohlen wird ein stiftbasiertes Endgerät.
           Smartphones gelten nicht als Endgerät.

           Das Gerät muss von den Lernenden resp. von deren gesetzlichen Vertretern
           (Erziehungsberechtigten) angeschafft werden.18 Den Lernenden wird
           während ihrer Ausbildung Office 365 (O 365) zur Verfügung gestellt. Mit
           Schulaustritt verfällt die Lizenz. Entsprechend müssen die Daten gesichert
           werden. Dies gilt nicht für die von Careum/Edubase erworbenen
           Lehrmittellizenzen. Diese stehen auch nach Schulaustritt weiterhin zur
           Verfügung.19

           Elektronische Kommunikation
           WhatsApp ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Für Klassenchats steht
           „Microsoft Teams“ zur Verfügung. Neben Teams erhalten Lernende eine
           eigene Schulmailadresse (E-Nummer@edu.sbl.ch). Microsoft Teams und die
           @edu.sbl.ch-Mailadresse sind die offiziellen Kommunikationsmittel der BfG. Es
           liegt in der Verantwortung der Lernenden, die beiden Dienste regelmässig zu
           kontrollieren.

           Datenschutz
           Dokumente, welche im Rahmen von Schulunterricht erstellt und bearbeitet
           werden, dürfen grundsätzlich in Office 365 gespeichert werden. Enthalten
           Dokumente besonders sensitive, sog. besondere personenbezogene Daten20

17 BYOD: Private, mobile Endgeräte (Laptop / Tablets / Smartphones)
18 Gemäss der Verordnung für die Berufsbildung (SGS 681.11, § 41a mit Beschlussdatum vom 18.6.19, in Kraft ab 1.1.2020) des Kantons Basellandschaft
19 Allenfalls gehört die Lizenz dem Betrieb.

20 Gemäss § 3 Abs. 4 des Informations- und Datenschutzgesetz (SGS 162, IDG) sind besondere Personendaten:
a. Personendaten, bei deren Bearbeitung eine besondere Gefahr der Grundrechtsverletzung besteht, insbesondere Angaben über:
1. die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten,
2. die Gesundheit, das Erbgut, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit,
3. Massnahmen der sozialen Hilfe,
4. administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen.
b. Zusammenstellungen von Informationen, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlauben
(Persönlichkeitsprofil)

GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021                                                                     11
müssen vor dem Upload eine Verschlüsselung mit einer entsprechenden
       Software (z.B. Cryptomator) durchgeführt werden.

       Versicherung
       Die Lernenden sind für ihre Endgeräte verantwortlich und entsprechend auch
       für deren Versicherung. Es besteht die Möglichkeit, den Laptop oder das
       Tablet in den Pausen in einem von der Lehrperson verwalteten
       abschliessbaren Kasten zu deponieren.

GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021   12
Aufgabe und Zusammenwirken der drei Lernorte

          Neben dem Unterricht an der Berufsfachschule gibt es zwei weitere Lernorte:
          Ihren Betrieb und die überbetrieblichen Kurse (ÜK).

          Die gemeinsame Zielsetzung der drei Lernorte gewährleistet eine Vernetzung
          der Ausbildung und unterstützt Sie in Ihrem Lern- und Ausbildungsprozess. Im
          Berufspädagogischen Konzept21 haben die drei Lernorte die Leitgedanken
          formuliert, die Sie durch Ihre Ausbildung begleiten. Unter anderem sind dies
          folgende Aspekte:
          Wir Ausbildenden an den drei Lernorten arbeiten so zusammen, dass Sie
          unsere Unterstützung und Begleitung als zusammenhängend wahrnehmen.
          Wir unterstützen, begleiten und fördern Sie so, dass Sie selber in Ihrem Handeln
          kompetent werden. Wir orientieren uns an Ihren beruflichen Fragen,
          Problemen und Situationen.
          Wir trauen Ihnen etwas zu und ermutigen Sie.
          Wir lassen Fehler zu, denken darüber nach und entwickeln daraus andere
          Verhaltensweisen.
          Wir übernehmen Selbstverantwortung für unser Handeln und motivieren uns
          gegenseitig.

                                                        Lernort Betrieb

                                                            Die
                                                         Lernenden
                                                                              Lernort
                                        Lernort
                                                                          überbetrieblicher
                                    Berufsfachschule
                                                                               Kurs

Ausblick

          Zum Schluss bleibt uns, Ihnen einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt
          zu wünschen.
          Und wir freuen uns, mit Ihnen zusammen zu lernen.

21 Das   ganze Berufspädagogische Konzept finden Sie auf unserer Homepage www.bfg-baselland.ch

GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021                13
Arealordnung Klybeck Basel, Rhystadt AG Basel
(verkürzte Fassung)

1. Einleitung
Im Bestreben, das Zusammenleben und die Zusammenarbeit aller Mieter unter sich und mit dem
Arealmanagement zu fördern und zu erleichtern, ist diese Arealordnung erstellt worden. Sie regelt
die Zusammenarbeit zwischen der Eigentümerin/Arealmanagement und den Mietern und
Mieterinnen.

2. Zuständigkeit
Das Arealmanagement ist, zusammen mit dem Facility Management, mit der Überwachung der
Arealordnung betraut.

 3. Zutritt
 Der Zutritt auf das Areal ist nur mit gültigem Besucher- oder Personalausweis erlaubt. Der Ausweis
 ist offen und gut sichtbar zu tragen und per Ausweisantrag oder direkt im Ausweisbüro abzuholen.
4. Verkehrsbestimmungen
Das Befahren der Werkareale mit Privatautos ist grundsätzlich untersagt.
[…]
Das Befahren der Areale mit unmotorisierten Zweiradfahrzeugen sowie E-Bikes und Mofas ist
gestattet, sofern der / die Benützer/- in über einen gültigen Ausweis verfügt, der zum Arealzutritt
berechtigt.

Zweiradfahrzeuge dürfen nur an den dafür bezeichneten Standorten abgestellt werden. Aus
Sicherheitsgründen können einschränkende Bestimmungen erlassen werden.

Personen, welche die Werkareale befahren, müssen sich an den Porten ausweisen.

Generell gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und die schweizerische
Strassenverkehrsordnung.

5. Kommunikationsmittel
Der Aushang von privaten Mitteilungen ist bewilligungspflichtig. Bewilligungen können beim
Arealmanagement eingeholt werden.

Das Verteilen von Flugblättern ist auf dem Areal untersagt. Ausnahmen können durch das
Arealmanagementbewilligt werden.

Das Fotografieren und Filmen auf dem Areal ist nur mit einer speziellen Bewilligung erlaubt. Gesuche
sind an das Arealmanagement zu richten.

7. Bewachung
Nachts werden die allgemeinen Verkehrsflächen, Eingänge etc. durch die von dem
Arealmanagement
beauftragten Personen/Firmen mit Rundgängen zu unregelmässigen Zeiten kontrolliert.

9. Haustiere
Das Mitbringen und Mitführen von Haustieren (Hunde, Katzen etc.) ist verboten. Blindenhunde sind
von dieser Regelung ausgenommen.

10. Störungsmeldungen
Das Facility Management ist während der Öffnungszeiten 07.30 – 17.00 Uhr erreichbar. Ausserhalb
der normalen Geschäftszeiten sind alle Meldungen an die Alarmzentrale +41 61 696 0 112
zu machen.

GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021                     14
12. Unfälle auf den öffentlichen Flächen
Bagatellunfälle sind durch den jeweiligen Mieter zu behandeln. Zu diesem Zweck hat jeder Mieter
einen tauglichen Sanitätskasten für "Erste Hilfe" innerhalb seiner Mietfläche stets bereit zu halten.
Falls der Beizug eines Arztes oder eines Krankenwagens erforderlich wird, ist die Alarmzentrale
anzurufen +41 61 696 0 112. Weiter ist nach deren Avisierung das Arealmanagement zu informieren.

13. Notfälle
Bei Notfällen ist abzuschätzen, um welche Art Notfall es sich handelt. Grundsätzlich ist in jedem
Fall das Arealmanagement, die Arealleitung oder die Alarmzentrale (+41 696 0 112) zu
informieren.

 17. Rauchverbot

 Innerhalb des Areals Klybeck ist Rauchen und Konsumieren von Drogen und Alkohol untersagt.

Basel, März 2020

GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021                       15
Sie können auch lesen