Grundlagen der Berufsfachschule Gesundheit / Arealordnung Rhystadt AG - Bfg-baselland
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Grundlagen der Berufsfachschule Gesundheit / Arealordnung Rhystadt AG Für eine gute Schule Baselland Berufsfachschule Berufsfachschule T +41 61 552 65 50 Gesundheit Gesundheit F +41 61 552 69 33 Postadresse: Postadresse: E-Mail bfg@bl.ch WKL-147.1 WKL-147.1 www.bfg-baselland.ch Postfach 3775 Postfach 3775 4002 Basel 4002 Basel
Bitte beachten Sie auf Ihrem Weg zur BfG und im Unterricht aufgrund von Covid19 folgende Schutzmassnahmen (Stand 9.7.2021)1: Die Lernenden kommen zeitnah gemäss Stundenplan an die BfG und gehen direkt in den ihnen zugewiesenen Kursraum.2 Der Mindestabstand von 1.5m bei allen interpersonellen Kontakten muss gewährleistet sein, ansonsten muss eine Maske getragen werden. Die Hände müssen regelmässig mit Seife gewaschen werden. Besonders zu beachten, es dürfen: keine Lebensmittel untereinander geteilt werden. keine Hände geschüttelt werden keine Umarmungen keine Küsschen.... keine Flaschen am Wasserspender abgefüllt werden (steht aus hygienetechnischen Gründen nicht zur Verfügung: bitte eigene Wasserflaschen mitnehmen! 1 Beachten Sie, dass die Covid-Regeln ständig der jeweiligen Situation angepasst werden. 2Ausnahme am ersten Schultag für die Klassen des 1. Jahrganges: Bitte warten Sie gemäss Angabe im Eintrittsbrief vereinbarten Treffpunkt. Bitte halten Sie den mind. 1.5-Meter-Abstand ein.
Willkommen an der Berufsfachschule Gesundheit Baselland Herzlich willkommen an der Berufsfachschule Gesundheit Baselland im Klybeck. Wir begrüssen Sie an unserer Schule in einer ehemaligen Fabrikanlage. Die offenen Räume stehen sinnbildlich für unsere Haltung Ihnen gegenüber als lernende Menschen. Sie werden an unserer Schule unterschiedliche Lehrpersonen antreffen, die genauso vielseitig wie Sie selber sind. Menschlichkeit ist in unseren Beziehungen von zentraler Bedeutung. Dazu braucht es gegenseitige Wertschätzung und Vertrauen. Wir nehmen Sie so, wie Sie sind, in Ihrer Einzigartigkeit. Seien Sie neugierig – Ihr Wissensdurst wird gestillt! Lachen und Humor haben dabei genauso Platz. Damit wir ein optimales Lernklima erreichen, braucht es Regeln, die wir alle einhalten; besser noch: Regeln, die wir alle miteinander leben. Wir sind überzeugt, dass eine gute und tragfähige Beziehung zwischen Ihnen und den Lehrpersonen einen entscheidenden Baustein für eine erfolgreiche Berufsausbildung darstellt. Die BfG bietet Ihnen dafür fördernde und fordernde Rahmenbedingungen in einer offenen und unterstützenden Lernkultur. Wir freuen uns auf Sie! Die Schulleitung und die Lehrpersonen der BfG Grundlagen für eine gute Zusammenarbeit von Lernenden und Lehrpersonen Im Folgenden stellen wir Ihnen die Grundlagen vor, die den Rahmen für unsere Zusammenarbeit bilden.3 Das Leitbild ist von den Lehrpersonen der BfG zusammen mit der Schulleitung erarbeitet worden und bildet die Basis der Werte für unser Zusammenleben. Überdies gibt es alltagspraktische Informationen, die unter Standards ausformuliert sind. Die Hausordnung beschreibt die Vorgaben für das Verhalten an der Schule und für die Nutzung der Infrastruktur. Daneben finden Sie Informationen zur Absenzenordnung und zum Disziplinarwesen. Für die Zeit im Klybeck gilt auch die Arealordnung Klybeck (siehe Anhang).4 3 Diese Grundlagen stützen sich auf das Bildungsgesetz (insbesondere Art. 64) und die kantonale Verordnung für die Berufsbildung (insbesondere Art. 21, Art. 57 und 58). 4 Die Arealordnung ist von der Vermieterin «Rhystadt AG Basel» erlassen worden. GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021 2
Leitbild der Berufsfachschule Gesundheit Baselland Wir pflegen einen respektvollen und wertschätzenden Umgang mit allen Beteiligten. Im Zentrum unserer Qualitätsbestrebungen stehen Sie als Lernende. Dabei berücksichtigen wir das für Sie relevante Umfeld. Wir Lehrpersonen gestalten den Unterricht fachlich kompetent und berücksichtigen die aktuellsten Erkenntnisse aus der Wissenschaft, insbesondere aus der Pflegewissenschaft. Wir richten unser Handeln darauf aus, Lernprozesse zu fördern und Leistungen einzufordern. Gemeinsam leben wir eine Schulkultur, in der das gegenseitige Feedback geben und Beurteilen auf persönlicher, methodischer und fachlicher Ebene selbstverständlich ist. Wir alle übernehmen aktiv und bewusst Verantwortung für das eigene Handeln und engagieren uns für eine lebendige Lernkultur. Standards Unsere Unterrichtszeiten sind zwischen 8.15 – 17.30 Uhr, den individuellen Stundenplan finden Sie auf unserer Homepage https://bit.ly/Stundenplan_BfG .5 Die Unterrichtszeiten sind verbindlich; die Morgen- und Nachmittagspausen können zeitlich von den Lehrpersonen bestimmt werden. Es ist nicht erlaubt, die Pausen ausfallen zu lassen und entsprechend früher nach Hause zu gehen.6 Jede Klasse hat eine Klassenlehrperson, die Ihre primäre Bezugsperson ist. Im Unterricht sprechen wir alle Standardsprache. Lernende und Lehrpersonen sind per Sie und sprechen einander mit Nachnamen an. Hausordnung Falls Sie Mitteilungen oder Plakate haben, steht Ihnen an den vorgesehenen Infotafeln Raum zur Verfügung. Jeder Aushang muss mit dem Namen, Kurs, Datum und vom Sekretariat mit dem Stempel der Schule versehen sein. 5 Der Stundenplan kann im App-Store oder auf Google Play als App heruntergeladen werden => „Untis Mobile“. 6 Ausnahmen: 1) Im Sport- und Bewegungsunterricht können die Unterrichts- und Pausenzeiten den An- und Rückgehzeit an die BfG angepasst werden. 2) Aufgrund von Covid19 können die Unterrichts- und Pausenzeiten den Umständen entsprechend, angepasst werden und von den angegebenen Zeiten abweichen. GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021 3
Im Schultrakt ist das Essen verboten.7 Ausnahmen - wie beispielsweise der Verzehr eines Geburtstagskuchens - werden im Klassenverband mit der Lehrperson vereinbart. Das Trinken ist erlaubt, sofern aus verschraubbaren Flaschen und Bechern getrunken wird. Zu Material und Einrichtung der BfG tragen alle Sorge. Abfall wird von allen korrekt in die entsprechenden Abfallbehälter entsorgt (Allg. Abfall / Papier/ Pet / Aluminium). Das Rauchen ist auf dem ganzen Areal des Klybecks nicht gestattet.8 Der Alkoholgenuss und die Einnahme von illegalen Suchtmitteln sind auf dem ganzen Areal verboten. Aus feuerpolizeilichen Gründen ist der Aufenthalt auf den Treppen nicht erlaubt. Die Schule und der Vermieter lehnen jede Haftung für verlorene Wertgegenstände ab. Die Berufsfachschule Gesundheit ist mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar; es stehen keine Autoparkplätze zur Verfügung. Absenzenordnung Die Absenzenordnung bezieht sich auf alle Unterrichtsangebote (inklusive Freifächer und Lernatelier) der Berufsfachschule Gesundheit. Ebenso gilt sie im Fernunterricht. Es liegt in der Verantwortung der Lernenden / Teilnehmenden, sich im Falle von Absenzen oder Dispensen, den verpassten Stoff und die fehlenden Unterlagen zu organisieren. Verpasste Sportlektionen werden mittels schriftlichen Arbeitsaufträgen nachgeholt.9 Jede Lehrperson trägt die Absenzen ihres Unterrichts wöchentlich ins Escada-Webtool ein. Beim Eintragen wird zwischen Absenz und Dispens differenziert. 7 Von dieser Regelung ausgenommen sind einerseits die Pausenäpfel, die nach Möglichkeit von der Schule während den Wintermonaten zur Verfügung gestellt werden. Die Pausenäpfel dürfen zwar im Schultrakt, jedoch nur während der Pause gegessen werden. Weiter kann es aufgrund von Covid19 zu entsprechenden Anpassungen und Sonderregelungen kommen. 8 Siehe Arealordnung der Rhystadt AG Basel. 9 Nach Absprache mit der Sportlehrperson können anstelle von schriftlichen Arbeitsaufträgen auch Kurzvorträge, Teillektionen, etc., welche das Thema des verpassten Unterrichts aufnehmen, abgehalten werden. Ist mit der Sportlehrperson nichts anderes abgemacht, sind die schriftlichen Aufträge innerhalb einer Woche abzugeben, respektive der Kurzvortrag / die Teillektion sind in der nächstfolgenden Sport- und Bewegungsstunde durchzuführen. Wird am Sportunterricht passiv teilgenommen, entfällt der Auftrag. GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021 4
Es werden nur unentschuldigte Absenzen von der Lehrperson erfasst. Nur der Betrieb (BBV) kann das Fernbleiben der Lernenden entschuldigen.10 Dispensationen werden ebenfalls im Escada eingetragen. Diese generieren jedoch weder Absenzen noch wird eine Mail an den oder die BBV gesendet. Dauert eine Absenz länger als eine Woche, so ist die Klassenlehrperson oder das Sekretariat von den Lernenden zu benachrichtigen. Verspätungen werden von der Lehrperson ins Escada eingetragen. Verspätungen von 20 Minuten und mehr pro Lektion werden im Escada als 1 Lektion Absenz erfasst. Die Klassenlehrperson ist angehalten, auffälliges Absenzenverhalten, wie auch regelmässige Verspätungen, mit dem oder der Lernenden / Teilnehmenden zu thematisieren und nach Lösungswegen zu suchen (bei FaGe, FaGe-BM und AGS ggf. zusammen mit der/dem BBV). Der Unterricht darf nicht aus betrieblichen Gründen versäumt werden; über Ausnahmen in begründeten Fällen entscheidet die Schulleitung. Für Fahrprüfungen wird kein Urlaub erteilt. Die Prüfungstermine sind nach Rücksprache mit der Motorfahrzeugkontrolle in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Die Lernenden dürfen ihre Ferien nur während der unterrichtsfreien Zeit beziehen. Dispensationen Über Dispensgesuche bis maximal einen halben Tag entscheidet die Klassenlehrperson. Dispensgesuche für mehr als einen halben Tag müssen an die Schulleitung gestellt werden. Dispensationsgesuche müssen bei der Schulleitung mind. zwei Wochen vor der geplanten Abwesenheit eingereicht werden. 10 Lehrpersonen haben die Möglichkeit, bei ungerechtfertigter Entschuldigung seitens des Betriebes, bei diesen zu intervenieren und die Entschuldigung rückgängig zu machen. GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021 5
Spezielle Regelungen für die FaGe, FaGe-BM und AGS Die dritte Verspätung führt zu einem Nachsitzen von einer Lektion. Die Lehrperson bietet Sie / entsprechende Lernende am gleichen Tag der dritten Verspätung zum Nachsitzen nach dem Unterricht auf. Weisen Lernende zwei oder mehr Absenzen pro Woche aus, dann wird der / die BBV automatisch per Mail informiert.11 Weder Lernende noch Betriebe müssen die Absenzen begründen. Fehlt eine Lernende / ein Lernender pro Semester unentschuldigt mehr als 10% der gesamten Semesterlektionen, werden diese im Zeugnis ausgewiesen. Besondere Bestimmungen zum Sportunterricht: Teilweise oder gänzliche Befreiung vom Sportunterricht ist nur aus gesundheitlichen Gründen zulässig. Individuallösungen für Spitzensportler und Spitzensportlerinnen bleiben vorbehalten. Für Dispensation von mehr als zwei Wochen ist der Sportlehrperson ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen. Entsprechendes Zeugnis wird dem Sekretariat abgegeben. Das Sekretariat informiert daraufhin die Sportlehr- person sowie die Klassenlehrperson. Lernende sind angehalten, ihre Sportlehrperson zusätzlich zu informieren.12 Die Lernenden können bei kleineren Verletzungen von der Lehrperson für eine Lektion dispensiert werden. Er oder sie muss an der Sportstätte anwesend sein und wird von der Lehrperson sinnvoll eingesetzt. Für alle Sportdispensationen gilt, dass Lernende nicht am Unterricht teilnehmen, aber während den Sportlektionen präsent sind. Die Sportlehrpersonen geben individuelle Aufträge ab. Ab zwei oder mehr Wochen Dispens werden mögliche Aufträge und Anwesenheitsregelungen nach Absprache mit der Sportlehrperson vereinbart. Ggf. wird die oder der BBV miteinbezogen. 11 DieMail weist zudem das Absenzentotal aus, also auch jene Absenzen, die nicht per Mail gemeldet werden (Absenzen von einer Lektion). 12 Vorzugsweise über die Chatfunktion von Teams (siehe auch das Kapitel zu „BYOD“) GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021 6
Spezielle Regelungen für die Nachholbildung FaGe13 Alle Module müssen besucht werden. Zwei unentschuldigte Absenzen14 bedingen in der Regel den Schulauschluss. Für jede krankheits- oder unfallbedingte Abwesenheit muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden. Für die Betreuung von Familienangehörigen können maximal zwei Tage geltend gemacht werden. 13 Vgl. Sie den verbindlichen Leitfaden der Nachholbildung (LeitfadenNB). 14 Als Absenz gilt, wenn an einem Tag mehr als eine Lektion gefehlt wurde. GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021 7
Spezielle Regelungen für die Berufsmaturität 215 Die Anwesenheitspflicht für die Berufsmaturität 2 (Vollzeit und Teilzeit) ist in der «Absenzenordnung für die Berufsmaturität 2» geregelt. 15 Berufsmaturitätsverordnung des Kantons Basel-Landschaft GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021 8
Wie lösen wir Konflikte Wenn Menschen zusammenarbeiten, kann es zu Missverständnissen und Unzufriedenheiten kommen. Sollte dies hier an der Schule der Fall sein, suchen Sie das Gespräch mit den beteiligten Personen. Kann dabei keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, wenden Sie sich an Ihre Klassenlehrperson. Zu Konflikten kann es auch kommen, wenn Sie unsere Regeln nicht einhalten. Für diejenigen Konfliktsituationen, die im Gespräch nicht gelöst werden können, gelten folgende Vorgehensweisen: Lehrpersonen, Schulleitung, Schulrat können bei Verstössen von Lernenden gegen die Vorschriften der Schule und deren Grundlagen, gemäss der kantonalen Bildungsverordnung16 folgende Massnahmen ergreifen: § 62 Massnahmen der Lehrerinnen und Lehrer 1 Die Lehrerin oder der Lehrer kann insbesondere folgende Massnahmen ergreifen: a) mündliche Ermahnung, b) zusätzliche Hausaufgaben, c) kurze Wegweisung vom Unterricht, d) Nachsitzen in der schulfreien Zeit (bis zu zwei Stunden), e) Aussprache mit den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Lernenden und der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner unter Beizug des zuständigen Ausbildungsberaters oder der zuständigen Ausbildungsberaterin, f) schriftlicher Verweis zuhanden der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Lernenden mit Mitteilung an den Lehrbetrieb und an die zuständige Ausbildungsberaterin oder den Ausbildungsberater, g) verminderte Note oder Rückweisung einer Arbeit bei Vorliegen eines unlauteren Verhaltens in Prüfungen, Klausuren und Arbeiten oder bei nicht termingerechten Abgabe gemäss Notengebungsinformationen der Schule zu Beginn des Schuljahres, h) vorübergehendes Einziehen von Gegenständen, welche die körperliche, seelische oder geistige Gesundheit der Lernenden gefährden, den Schulbetrieb stören, gegen die Schul- oder Hausordnung verstossen oder als gefährlich eingestuft werden, i) Antrag an die Schulleitung auf Versetzung einer oder eines Lernenden. 2 Eingezogene Gegenstände sind spätestens nach dem Ende des Nachmittagsunterrichtes der oder dem Lernenden zurückzugeben. Die weitere Behandlung gefährlicher Gegenstände besprechen die Lehrerinnen und Lehrer mit der Schulleitung. 3 Macht das Verhalten einer oder eines Lernenden eine Weiterführung des Unterrichts unzumutbar, kann die Lehrerin oder der Lehrer bei der Schulleitung die sofortige Versetzung der oder des fehlbaren Lernenden in eine andere 16 Kantonale Verordnung für die Berufsbildung – Kanton Basellandschaft GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021 9
Klasse oder die Freistellung zur Arbeit im Lehrbetrieb für die Dauer des Verfahrens beantragen § 63 Massnahmen der Schulleitung Die Schulleitung kann folgende Massnahmen ergreifen: a) Zusätzliche Arbeit in der schulfreien Zeit, b) befristeter Ausschluss von einzelnen Schulfächern oder Schulausschluss bis zu 10 Schultagen mit Mitteilung an den Lehrbetrieb und die zuständige Ausbildungsberaterin oder den zuständigen Ausbildungsberater sowie bei nicht volljährigen Lernenden an die Erziehungsberechtigten, c) Antrag an das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, die Lernende oder den Lernenden in eine andere Berufsfachschule zu versetzen, mit Mitteilung an den Lehrbetrieb sowie bei nicht volljährigen Auszubildenden an die Erziehungsberechtigten, d) Versetzung in eine andere Klasse oder die Freistellung zur Arbeit im Lehrbetrieb, sofern sie nach einer summarischen Prüfung des Sachverhalts zur Ansicht gelangt, dass eine solche gerechtfertigt ist, e) Androhung des Antrags an den Schulrat auf Schulausschluss bis zu acht Wochen, f) Antrag an den Lehrbetrieb und das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung auf Auflösung des Lehrvertrages mit Mitteilung an die Erziehungsberechtigten bei nicht volljährigen Lernenden. § 64 Massnahmen des Schulrats Der Schulrat kann auf Antrag der Schulleitung und nach Rücksprache mit dem Lehrbetrieb und dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung zusätzlich einen befristeten Schulausschluss von bis zu acht Wochen oder einen unbefristeten Schulausschluss anordnen. § 65 Verhältnismässigkeit 1 Die Disziplinarmassnahmen gegenüber den Lernenden sollen erzieherisch wirken und verhältnismässig sein. 2 Die Art und die Zumessung der Massnahme erfolgen unter Berücksichtigung des Verschuldens der oder des Lernenden, der Umstände des Falles und der Beeinträchtigung des Schulbetriebs. § 66 Rechtliches Gehör 1 Jede und jeder Lernende, gegen die oder den eine Massnahme gemäss § 61 Absatz 1 Buchstaben d - h, § 62 und § 63 vorgesehen ist, hat Anspruch darauf, vorher angehört zu werden. Die Anhörung erfolgt in der Regel mündlich. 2 Vor der Verfügung von Disziplinarmassnahmen durch die Schulleitung und den Schulrat gemäss §§ 62 und 63 sind auch die Erziehungsberechtigten und der Lehrbetrieb anzuhören. GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021 10
Bring Your Own Device (BYOD) Bring Your Own Device (BYOD)17 ist seit dem Schuljahr 2019/2020 ist an der BfG in allen Klassen Standard. Lernende sind verpflichtet, stets ein funktionstüchtiges Endgerät (vgl. Mindestkokonfiguration BYOD BfG https://bit.ly/BYOD-BFG) in den Schulunterricht mitzunehmen, insbesondere auch deshalb, weil die Lehrmittel in der Grundbildung primär elektronisch gebraucht werden. Es liegt in der Verantwortung der Lernenden, dass das für den Unterricht gebrauchte Gerät vor Unterrichtsstart geladen ist. Empfohlen wird ein stiftbasiertes Endgerät. Smartphones gelten nicht als Endgerät. Das Gerät muss von den Lernenden resp. von deren gesetzlichen Vertretern (Erziehungsberechtigten) angeschafft werden.18 Den Lernenden wird während ihrer Ausbildung Office 365 (O 365) zur Verfügung gestellt. Mit Schulaustritt verfällt die Lizenz. Entsprechend müssen die Daten gesichert werden. Dies gilt nicht für die von Careum/Edubase erworbenen Lehrmittellizenzen. Diese stehen auch nach Schulaustritt weiterhin zur Verfügung.19 Elektronische Kommunikation WhatsApp ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Für Klassenchats steht „Microsoft Teams“ zur Verfügung. Neben Teams erhalten Lernende eine eigene Schulmailadresse (E-Nummer@edu.sbl.ch). Microsoft Teams und die @edu.sbl.ch-Mailadresse sind die offiziellen Kommunikationsmittel der BfG. Es liegt in der Verantwortung der Lernenden, die beiden Dienste regelmässig zu kontrollieren. Datenschutz Dokumente, welche im Rahmen von Schulunterricht erstellt und bearbeitet werden, dürfen grundsätzlich in Office 365 gespeichert werden. Enthalten Dokumente besonders sensitive, sog. besondere personenbezogene Daten20 17 BYOD: Private, mobile Endgeräte (Laptop / Tablets / Smartphones) 18 Gemäss der Verordnung für die Berufsbildung (SGS 681.11, § 41a mit Beschlussdatum vom 18.6.19, in Kraft ab 1.1.2020) des Kantons Basellandschaft 19 Allenfalls gehört die Lizenz dem Betrieb. 20 Gemäss § 3 Abs. 4 des Informations- und Datenschutzgesetz (SGS 162, IDG) sind besondere Personendaten: a. Personendaten, bei deren Bearbeitung eine besondere Gefahr der Grundrechtsverletzung besteht, insbesondere Angaben über: 1. die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten, 2. die Gesundheit, das Erbgut, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit, 3. Massnahmen der sozialen Hilfe, 4. administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen. b. Zusammenstellungen von Informationen, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlauben (Persönlichkeitsprofil) GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021 11
müssen vor dem Upload eine Verschlüsselung mit einer entsprechenden Software (z.B. Cryptomator) durchgeführt werden. Versicherung Die Lernenden sind für ihre Endgeräte verantwortlich und entsprechend auch für deren Versicherung. Es besteht die Möglichkeit, den Laptop oder das Tablet in den Pausen in einem von der Lehrperson verwalteten abschliessbaren Kasten zu deponieren. GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021 12
Aufgabe und Zusammenwirken der drei Lernorte Neben dem Unterricht an der Berufsfachschule gibt es zwei weitere Lernorte: Ihren Betrieb und die überbetrieblichen Kurse (ÜK). Die gemeinsame Zielsetzung der drei Lernorte gewährleistet eine Vernetzung der Ausbildung und unterstützt Sie in Ihrem Lern- und Ausbildungsprozess. Im Berufspädagogischen Konzept21 haben die drei Lernorte die Leitgedanken formuliert, die Sie durch Ihre Ausbildung begleiten. Unter anderem sind dies folgende Aspekte: Wir Ausbildenden an den drei Lernorten arbeiten so zusammen, dass Sie unsere Unterstützung und Begleitung als zusammenhängend wahrnehmen. Wir unterstützen, begleiten und fördern Sie so, dass Sie selber in Ihrem Handeln kompetent werden. Wir orientieren uns an Ihren beruflichen Fragen, Problemen und Situationen. Wir trauen Ihnen etwas zu und ermutigen Sie. Wir lassen Fehler zu, denken darüber nach und entwickeln daraus andere Verhaltensweisen. Wir übernehmen Selbstverantwortung für unser Handeln und motivieren uns gegenseitig. Lernort Betrieb Die Lernenden Lernort Lernort überbetrieblicher Berufsfachschule Kurs Ausblick Zum Schluss bleibt uns, Ihnen einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt zu wünschen. Und wir freuen uns, mit Ihnen zusammen zu lernen. 21 Das ganze Berufspädagogische Konzept finden Sie auf unserer Homepage www.bfg-baselland.ch GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021 13
Arealordnung Klybeck Basel, Rhystadt AG Basel (verkürzte Fassung) 1. Einleitung Im Bestreben, das Zusammenleben und die Zusammenarbeit aller Mieter unter sich und mit dem Arealmanagement zu fördern und zu erleichtern, ist diese Arealordnung erstellt worden. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen der Eigentümerin/Arealmanagement und den Mietern und Mieterinnen. 2. Zuständigkeit Das Arealmanagement ist, zusammen mit dem Facility Management, mit der Überwachung der Arealordnung betraut. 3. Zutritt Der Zutritt auf das Areal ist nur mit gültigem Besucher- oder Personalausweis erlaubt. Der Ausweis ist offen und gut sichtbar zu tragen und per Ausweisantrag oder direkt im Ausweisbüro abzuholen. 4. Verkehrsbestimmungen Das Befahren der Werkareale mit Privatautos ist grundsätzlich untersagt. […] Das Befahren der Areale mit unmotorisierten Zweiradfahrzeugen sowie E-Bikes und Mofas ist gestattet, sofern der / die Benützer/- in über einen gültigen Ausweis verfügt, der zum Arealzutritt berechtigt. Zweiradfahrzeuge dürfen nur an den dafür bezeichneten Standorten abgestellt werden. Aus Sicherheitsgründen können einschränkende Bestimmungen erlassen werden. Personen, welche die Werkareale befahren, müssen sich an den Porten ausweisen. Generell gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und die schweizerische Strassenverkehrsordnung. 5. Kommunikationsmittel Der Aushang von privaten Mitteilungen ist bewilligungspflichtig. Bewilligungen können beim Arealmanagement eingeholt werden. Das Verteilen von Flugblättern ist auf dem Areal untersagt. Ausnahmen können durch das Arealmanagementbewilligt werden. Das Fotografieren und Filmen auf dem Areal ist nur mit einer speziellen Bewilligung erlaubt. Gesuche sind an das Arealmanagement zu richten. 7. Bewachung Nachts werden die allgemeinen Verkehrsflächen, Eingänge etc. durch die von dem Arealmanagement beauftragten Personen/Firmen mit Rundgängen zu unregelmässigen Zeiten kontrolliert. 9. Haustiere Das Mitbringen und Mitführen von Haustieren (Hunde, Katzen etc.) ist verboten. Blindenhunde sind von dieser Regelung ausgenommen. 10. Störungsmeldungen Das Facility Management ist während der Öffnungszeiten 07.30 – 17.00 Uhr erreichbar. Ausserhalb der normalen Geschäftszeiten sind alle Meldungen an die Alarmzentrale +41 61 696 0 112 zu machen. GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021 14
12. Unfälle auf den öffentlichen Flächen Bagatellunfälle sind durch den jeweiligen Mieter zu behandeln. Zu diesem Zweck hat jeder Mieter einen tauglichen Sanitätskasten für "Erste Hilfe" innerhalb seiner Mietfläche stets bereit zu halten. Falls der Beizug eines Arztes oder eines Krankenwagens erforderlich wird, ist die Alarmzentrale anzurufen +41 61 696 0 112. Weiter ist nach deren Avisierung das Arealmanagement zu informieren. 13. Notfälle Bei Notfällen ist abzuschätzen, um welche Art Notfall es sich handelt. Grundsätzlich ist in jedem Fall das Arealmanagement, die Arealleitung oder die Alarmzentrale (+41 696 0 112) zu informieren. 17. Rauchverbot Innerhalb des Areals Klybeck ist Rauchen und Konsumieren von Drogen und Alkohol untersagt. Basel, März 2020 GRUNDLAGEN DER BERUFSFACHSCHULE GESUNDHEIT / AREALORDNUNG RHYSTADT AG - JULI 2021 15
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