Grundsteuerreform 2022 - Vortrag für die Mitglieder des VDK Ortsverbands Gemünden am 09.07.2022
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Steffen Werner Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Überblick 1. Allgemeines zur Grundsteuer 2. Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 3. Ablauf der Grundsteuerreform 4. Überblick über die Bewertungsverfahren 5. Bewertung des Grundvermögens in Hessen a. Bewertung unbebauter Grundstücke b. Bewertung bebauter Grundstücke 6. Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
1. Allgemeines zur Grundsteuer
Arten von Grundsteuer Grundsteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Land- und Grundvermögen forstwirtschaftliches Vermögen unbebaute bebaute Grundstücke Grundstücke
Berechnung der Grundsteuer Bewertung Grundbesitz Feststellungsbescheid = Grundsteuerwert (Finanzamt) Grundlagenbescheid x Steuermesszahl Messbetragsbescheid = Grundsteuermessbetrag (Finanzamt) Grundlagenbescheid x Hebesatz der Gemeinde Grundsteuerbescheid = Grundsteuer (Gemeinde)
2. Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018
Urteil des Bundesverfassungs- gerichts aus 2018 • Bemessung der Grundsteuer nach dem Einheitswert auf den 01.01.1964 in den alten Bundesländern und nach dem Einheitswert auf den 01.01.1935 in den neuen Bundesländern verfassungswidrig • Verabschiedung eines neuen Grundsteuergesetz bis zum 31.12.2019 • Anwendung der alten Vorschriften zur Bemessung der Grundsteuer nach den Einheitswerten noch bis zum 31.12.2024 möglich • Bemessung der Grundsteuer nach den neuen Vorschriften zwingend ab dem 01.01.2025
3. Ablauf der Grundsteuerreform
Ablauf der Grundsteuerreform 01.01.2022 Hauptfeststellungszeitpunkt März 2022 Allgemeinverfügungen der Finanzverwaltungen zur Erklärungsabgabe Mai bis Juli 2022 Informationsschreiben der Finanzämter an die Grundstückseigentümer 01.07.2022 Beginn der Abgabefrist für die Feststellungserklärung (zwingend elektronisch) 31.10.2022 Ende der Abgabefrist für die Feststellungserklärung Ab November Erlass der Feststellungsbescheide und 2022 Grundsteuermessbescheide durch die Finanzämter Ab 2023/2024 Erlass der Grundsteuerbescheide durch die Gemeinden 01.01.2025 Erstmalige Zahlung der neuen Grundsteuer 01.01.2029 neuer Hauptfeststellungszeitpunkt
4. Überblick über die Bewertungsverfahren der einzelnen Bundesländer
Überblick über die Bewertungsverfahren Verfahren Bundesland Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg- Bundesmodell Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen Modifiziertes Saarland, Sachsen Bundesmodell Modifiziertes Baden-Württemberg Bodenwertmodell Flächenmodell Bayern Flächen-Faktor- Hessen Modell Wohnlagenmodell Hamburg Flächen-Lage- Niedersachsen Modell
5. Bewertung des Grundvermögens in Hessen
5. a. Bewertung von unbebauten Grundstücken
Definition unbebautes Grundstück • Grundstück, auf dem sich kein nutzbares Gebäude befindet • Kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen – land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, die in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind und – deren sofortige Bebauung möglich ist und – Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist oder – Zu erwarten ist dass Fläche innerhalb der nächsten 7 Jahren als Bauland, Gewerbe- oder Industrieland genutzt wird
Beispiel unbebautes Grundstück
Bewertung eines unbebauten Grundstücks • Grundsteuermessbetrag = Ausgangsbetrag x Faktor • Ausgangsbetrag = Flächenbetrag für den Grund und Boden • Flächenbetrag für den Grund und Boden = Grundstücksfläche in qm x 0,04 €/qm • Faktor = (Bodenrichtwert des Grundstücks/ durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde) 0,3
Beispiel Bewertung unbebautes Grundstück • Angaben zum unbebauten Grundstück (Baugrundstück) – Grundstücksgröße 1.000 qm – Bodenrichtwert des Grundstücks 60 € – Durchschnittlicher Bodenrichtwert der Gemeinde 70 € – Hebesatz der Gemeinde 390 %
Beispiel Bewertung unbebautes Grundstück • Berechnung der Grundsteuer Flächenbetrag Grund = Fläche Grund und Boden x 0,04 €/qm und Boden = 1.000 qm x 0,04 €/qm = 40 € Ausgangsbetrag = Flächenbetrag Grund und Boden x Steuermesszahl = 40 € x 100% = 400 € Faktor = (Bodenrichtwert des Grundstücks / durchschn. Bodenrichtwert) 0,3 = (60 € / 70 €) 0,3 = 0,9548078108 Grundsteuermessbetrag = Ausgangsbetrag x Faktor = 40 € x 0,9548078108 = 38,19 € Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = 38,19 € x 390 % = 148,94 €
Wo finden Sie die für die Erklärung benötigten Angaben • Grundbuchauszug – Eigentümer – Eigentumsanteil – Gemarkung – Grundbuchblatt – Flur – Flurstück – Grundstücksgröße • Informationsschreiben des Finanzamts – Zuständiges Finanzamt – Aktenzeichen
5. b. Bewertung von bebauten Grundstücken
Definition bebautes Grundstück • Grundstück, auf dem sich ein nutzbares Gebäude befindet • Kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen • Besonderheit: – Wohnung des Landwirts gehört zum Grundvermögen
Bewertung eines bebauten Grundstücks • Grundsteuermessbetrag = Ausgangsbetrag x Faktor • Ausgangsbetrag = Flächenbetrag Grund und Boden x Steuermesszahl 100% + Flächenbetrag Gebäude (Wohnzwecke) x Steuermesszahl 70% + Flächenbetrag Gebäude (andere Zwecke x Steuermesszahl 100% • Flächenbetrag für den Grund und Boden = Grundstücksfläche in qm x 0,04 €/qm
Bewertung eines bebauten Grundstücks • Flächenbetrag Gebäude (Wohnzwecke) = Wohnfläche in qm x 0,50 €/qm • Flächenbetrag Gebäude (andere Zwecke) = Nutzungsfläche in qm x 0,50 €/qm • Faktor = (Bodenrichtwert des Grundstücks/ durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde) 0,3
Besonderheiten bei Ermittlung der Wohnfläche • Wohnflächen ab lichter Höhe von 1m zu 50% bei Berechnung der Wohnfläche zu berücksichtigen • Wohnflächen ab lichter Höhe von 2m zu 100% bei Berechnung der Wohnfläche zu berücksichtigen • Räume in Keller und Dachgeschoss, die nicht als Wohnraum dienen gehören nicht zur Wohnfläche • Abstellräume außerhalb der Wohnung und Treppen bei Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen • Fläche des häuslichen Arbeitszimmers gehört zur Wohnfläche
Besonderheiten bei Ermittlung der Wohnfläche • Garagen: – Außer Ansatz, wenn im räumlichen Zusammenhang zum Gebäude stehen (angebaute oder freistehende Garage auf Grundstück, Tiefgarage oder – Grundfläche > 100 qm • Nebengebäude: – Außer Ansatz, wenn • Wohnzwecken dienen und • Gebäudefläche > 30 qm – Beispiele: Gartenhaus oder Scheune • Balkone und Terrassen: – Berücksichtigung der Flächen zu 25% bei der Ermittlung der Wohnfläche
Ermittlung der Nutzungsfläche • Flächen, die gewerblichen Zwecken (Büroräume, Werkstatt, Laden, Lager) dienen, • Flächen die freiberuflichen Zwecken dienen, • Flächen, die sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und • keine Wohnfläche sind
Beispiel Bewertung bebautes Grundstück • Angaben zum bebauten Grundstück (Einfamilienhaus) – Grundstücksgröße 700 qm – Bodenrichtwert des Grundstücks 85 € (Amt für Bodenmanagement) – Durchschnittlicher Bodenrichtwert der Gemeinde 75 € (hessische Staatsanzeiger) – Wohnfläche 120 qm – Hebesatz der Gemeinde 420 %
Beispiel Bewertung unbebautes Grundstück • Berechnung des Ausgangsbetrags und des Faktors Grundsteuer Flächenbetrag Grund = Fläche Grund und Boden x 0,04 €/qm und Boden = 700 qm x 0,04 €/qm = 28 € Flächenbetrag Gebäude = Wohnfläche x 0,50 €/qm (Wohnzwecke) = 120 qm x 0,50 €/qm = 60 € Ausgangsbetrag = Flächenbetrag Grund & Boden x Steuermesszahl 100% + Flächenbetrag Gebäude (Wohnen) x Steuermesszahl 70% (Grund und Boden) (Gebäude) = 28 € x 100% + 60 € x 70% = 28 € + 42 € = 70 € (28 € + 42 €) Faktor = (Bodenrichtwert des Grundstücks / durchschn. Bodenrichtwert) 0,3 = (85 € / 75 €) 0,3 = 1,038262811
Beispiel Bewertung bebautes Grundstück • Berechnung der Grundsteuer Grundsteuermessbetrag = Ausgangsbetrag x Faktor = 70 € x 1,038262811 = 72,68 € Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = 72,68 € x 420% = 305,26 €
Wo finden Sie die für die Erklärung benötigten Angaben • Grundbuchauszug – Eigentümer – Eigentumsanteil – Gemarkung – Grundbuchblatt – Flur – Flurstück – Grundstücksgröße • Informationsschreiben des Finanzamts – Zuständiges Finanzamt – Aktenzeichen
Wo finden Sie die für die Erklärung benötigten Angaben • Wohnfläche – Bauunterlagen – Kaufvertrag – Darlehensvertrag/Darlehensantrag – Versicherungsschein der Wohngebäudeversicherung – Zollstock • Nutzungsfläche – Bauunterlagen – Kaufvertrag – Darlehensvertrag/Darlehensantrag – Versicherungsschein der Wohngebäudeversicherung – Zollstock
6. Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Umfang des land- und forstwirtschaftliches Vermögens • Definition Betrieb der Land- und Forstwirtschaft – planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse • Definition land- und forstwirtschaftliches Vermögen – alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind, insbesondere • Grund und Boden • Wirtschaftsgebäude • stehende Betriebsmittel • normaler Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln • immaterielle Wirtschaftsgüter – sämtliche Wirtschaftsgüter mit Grundsteuerwert abgegolten • Folge: – Auch einzelne land- und forstwirtschaftliche nutzbare Fläche, die ungenutzt, verpachtet oder unentgeltlich überlassen wird, gehört zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
Bewertung des land- und forstwirtschaftliches Vermögens Reinertrag der landwirtschaftlichen Nutzung + Reinertrag der forstwirtschaftlichen Nutzung + Reinertrag der weinbaulichen Nutzung + Reinertrag der gärtnerischen Nutzung + Reinertrag der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen + Reinertrag für Hofflächen und Nebenbetriebe = Summe der Reinerträge x 18,6 = Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Definition landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung • landwirtschaftliche Nutzung – alle genutzten oder brachliegenden Acker- und Grünlandflächen • forstwirtschaftliche Nutzung – Alle Flächen, die der Erzeugung von Holz dienen • Waldflächen • Waldwege • Holzlagerplätze
Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzung Grundbetrag landwirtschaftlich genutzte Fläche in a x 2,52 €/a = Grundbetrag + von Ertragsmesszahl abhängiger Betrag landwirtschaftlich genutzte Fläche in a x 0,041 €/a x Ertragsmesszahl laut Liegenschaftskataster = von Ertragsmesszahl abhängiger Betrag = Reinertrag der landwirtschaftlichen Nutzung
Bewertung der forstwirtschaftlichen Nutzung forstwirtschaftlich genutzte Fläche in ha x Bewertungsfaktor für das Wuchsgebiet in €/ha = Reinertrag der forstwirtschaftlichen Nutzung
Besonderheit bei der Bewertung der Hofstelle
Besonderheit bei der Bewertung der Hofstelle • Aufteilung der Fläche der Hofstelle erforderlich – Wohnung des Landwirts gehört zum Grundvermögen – Bürogebäude und Wirtschaftsgebäude gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen • Aufteilung anhand der überbauten Flächen Gebäude Überbaute Anteil an der Anteilige Fläche Fläche überbauten Fläche an der Hofstelle Wohnung Landwirt 120 qm 25,00 % 455 qm Bürogebäude LuF 60 qm 12,50 % 227,50 qm Wirtschaftsgebäude 300 qm 62,50 % 1.137,50 qm 480 qm 1.820 qm
Beispiel Bewertung land- und forstwirtschaftliches Vermögen • Angaben land- und forstwirtschaftliches Vermögen – Fläche Ackerland 500 a – Ertragsmesszahl 25.000 € – Waldfläche 1,50 ha (Wuchsgebiet nördliches hessisches Schiefergebirge; Landkreis Waldeck-Frankenberg) – Fläche Hofstelle 3.500 qm (Wohnung des Landwirts befindet sich nicht auf der Hofstelle) – Hebesatz der Gemeinde 450%
Beispiel Bewertung land- und forstwirtschaftliches Vermögen • Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzung Grundbetrag 1.260 € landwirtschaftlich genutzte Fläche in a 500 x 2,52 €/a 2,52 € = Grundbetrag 1.260 € + von Ertragsmesszahl abhängiger Betrag 1.025 € landwirtschaftlich genutzte Fläche in a 500 x 0,041 €/a 0,041 € / Ertragsmesszahl laut Liegenschaftskataster 50,00 € = von Ertragsmesszahl abhängiger Betrag 1.025 € = Reinertrag der landwirtschaftlichen Nutzung 2.285 €
Beispiel Bewertung land- und forstwirtschaftliches Vermögen • Bewertung der forstwirtschaftlichen Nutzung forstwirtschaftlich genutzte Fläche in ha 1,50 x Bewertungsfaktor für das Wuchsgebiet in €/ha 99,86 € = Reinertrag der forstwirtschaftlichen Nutzung 149,79 €
Beispiel Bewertung land- und forstwirtschaftliches Vermögen • Bewertung der Nutzung Hofstelle Fläche der Hofstelle in a 35,00 a x Bewertungsfaktor 6,62 €/a 6,62 € x Vervielfältiger 3 = Reinertrag der forstwirtschaftlichen Nutzung 695,10 €
Beispiel Bewertung land- und forstwirtschaftliches Vermögen • Berechnung der Grundsteuer Reinertrag der landwirtschaftlichen Nutzung 2.285,00 € + Reinertrag der forstwirtschaftlichen Nutzung 149,79 € + Reinertrag der Nutzung Hofstelle 695,10 € = Summe der Reinerträge 3.129,89 € x Kapitalisierungsfaktor 18,6 = Grundsteuerwert (gerundet) 58.200,00 € x Steuermesszahl 0,55‰ = Grundsteuermessbetrag 32,01 € x Hebesatz der Gemeinde 450% = Grundsteuer 144,05 €
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