Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen Sachstandsbericht zur Umsetzung 2020 - Regionalverband Ruhr

 
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Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen Sachstandsbericht zur Umsetzung 2020 - Regionalverband Ruhr
Foto: STAHM ARCHITEKTEN Braunschweig / Mülheim
www.rvr.ruhr

               Wandel als Chance //

               Vereinbarung
               zur vorausschauenden Revitalisierung
               bedeutsamer Bergbauflächen
               Sachstandsbericht zur Umsetzung 2020

               www.bergbauflaechen.rvr.ruhr
Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen Sachstandsbericht zur Umsetzung 2020 - Regionalverband Ruhr
Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

Inhalt

          Standorte
(1)       Bergkamen – Wasserstadt Aden .................................................................................3
(2)       Bottrop – Bergwerk Prosper II......................................................................................6
(3)       Bottrop – Franz Haniel .................................................................................................8
(4)       Dinslaken – Kreativ.Quartier Lohberg ........................................................................10
(5)       Dorsten – Fürst Leopold ............................................................................................12
(6)       Dorsten – Kohlehafen / Marina Fürst Leopold ............................................................14
(7)       Duisburg – Schacht Fritz ...........................................................................................16
(8)       Essen – Emil Emscher / Hafen Coelln-Neuessen ......................................................17
(9)       Gelsenkirchen/Herten – Neue Zeche Westerholt .......................................................19
(10)      Hamm – Bergwerk Ost / Zeche Heinrich Robert ........................................................21
(11)      Herne – General Blumenthal 11.................................................................................24
(12)      Herten – Schlägel & Eisen .........................................................................................26
(13)      Ibbenbüren – Anthrazit ..............................................................................................28
(14)      Kamp-Lintfort – Bergwerk West .................................................................................31
(15)      Marl – „gate.ruhr“ Auguste Victoria ............................................................................33
(16)      Mettingen – Anthrazit Nordschacht ............................................................................35
(17)      Neukirchen-Vluyn – Niederberg 1/2/5 ........................................................................37
(18)      Oberhausen – Sterkrade 1/2......................................................................................39
(19)      Oberhausen – Logistikpark Waldteich .......................................................................41
(20)      Recklinghausen – Blumenthal ...................................................................................43

Übersicht der Flächen 2020 .................................................................................................45
Übersicht der Fördermittel 2020 ...........................................................................................47

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

(1)      Bergkamen – Wasserstadt Aden

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Bei der Fläche handelt es sich um rund 53 ha, die direkt am Datteln-Hamm-Kanal gelegen
sind. Es entsteht ein neuer See mit Gracht und Wohnungen (ca. 300 Wohneinheiten).
Außerdem werden Gewerbe und wissensbasierte Dienstleistungen angesiedelt. Die
Wasserstadt ist Bestandteil des Kanalbands Bergkamen bis zur Marina Rünthe.

Projektstand
Die Umsetzung des übertägigen Abschlussbetriebsplanverfahrens ist noch nicht beendet,
einzelne Gebäude und Einrichtungen müssen noch vorlaufend zur Stadtumbaumaßnahme
im Rahmen der Umsetzung des Abschlussbetriebsplans zurückgebaut werden.
Rund 12,6 Mio. Euro Städtebaufördermittel sind als Gesamttestat bewilligt (ca. 16 Mio. Euro
zuwendungsfähige Kosten); sie werden abgearbeitet. Die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die geplante Folgenutzung (einschließlich B-Plan) sind gegeben. Das
wasserrechtliche Genehmigungsverfahren wurde im Februar 2016 abgeschlossen. Der
Sanierungsplan ist genehmigt.
Der Kauf- und Kooperationsvertrag zwischen RAG MI und der Stadt ist abgeschlossen. Die
Stadt Bergkamen als Erwerber der Grundstücke (40 ha) hat Immissionsschadensverzicht für
eine Teilfläche erklärt und Leitungsrechte für Grubenwasserhaltung eingeräumt.
Der erste Spatenstich fand im Mai 2016 statt. 300.000 t wurden auf das Bodenzwischenlager
verbracht. Die Spundwandeinkürzung und die Wegeverbindung am Kanal sind erfolgt. Das
Hafenbecken wurde ausgebaggert. Die Ausführungsplanung zur Bodensanierung ist

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abgeschlossen. Die EU-weite Ausschreibung zur Baureifmachung ist 2018 durchgeführt
worden. Vorgezogene Artenschutzmaßnahmen sind ebenfalls abgeschlossen.
Die Abschlussbetriebsplanergänzung für den Untertagebereich der Zentralen Wasserhaltung
am Standort Haus Aden wurde im Dezember 2017 genehmigt. In der Folge kann der
schrittweise kontrollierte Grubenwasseranstieg bis – 600 m NN unter Tagesoberfläche
beginnen. Am Standort soll dauerhaft Grubenwasserhaltung durch die RAG AG betrieben
werden.

Aktuell
Die im übertägigen Abschlussbetriebsplan vorgesehenen Maßnahmen sind weitgehend
beendet, die restlichen Gebäude sollen im Zuge der Baumaßnahmen für die Wasserstadt
beseitigt werden.
Der Bau der Grubenwasserleitung wurde Ende des 1. Quartals 2020 ausgeschrieben.
Die Arbeiten zur Baureifmachung/Bodensanierung sind in vollem Gange und werden bis
2022 abgeschlossen sein. Die Prüfungsphase der Seeplanung ist so weit, dass noch im 4.
Quartal 2020 mit der EU-weiten Ausschreibung begonnen werden kann. Nach wie vor sind
Stadt, RAG AG und RAG MI in enger Kooperation, um parallele Baumaßnahmen auf der
Fläche zu koordinieren. Entsprechende Fristen und Flächenrestriktionen waren in der
Ausschreibung enthalten.
Aufgrund der Parallelmaßnahmen der Stadt und der RAG AG ändert sich der Zeitplan wie
folgt:
• 2018–2022 Baureifmachung, Bodeneinbau
• 2021–2022 Wasserbau See und Gracht
• ab 2023 Erschließung
• ab 2023 Vermarktung
Aufgrund von gestiegenen Baukosten, erhöhten Planungs- und Administrationskosten und
zusätzlicher Sicherungen für den geplanten Adensee wurde eine Testaterhöhung um rund
7,5 Mio. Euro Städtebaumittel beantragt.
Gemeinsam mit RAG AG und RAG MI ist geplant, die Wärme des Grubenwassers für die
Wärmeversorgung der Wasserstadt Aden zu nutzen. Ein entsprechendes Forschungsprojekt
läuft zwischen RAG AG und RUB Bochum. Auch im Energiekonzept für die Wasserstadt
Aden soll die geothermische Nutzung des Grubenwassers einen zentralen Stellenwert
einnehmen. Eine kontinuierliche Versorgung des Versorgungsträgers zu jeder Zeit und im
gewünschten Umfang muss geprüft werden. Versorgungsträger sollen die örtlichen
Stadtwerke Kamen, Bergkamen und Bönen sein.
Für die Gestaltung des Grubenwasserhebewerks werden nationale Städtebaufördermittel
beantragt. Ziel ist, aus dem reinen Zweckbau zur dauerhaften Grubenwasserhaltung mit
passender Architektur ein bergbaugeschichtliches und zugleich zukunftsgerichtetes Zeichen
zu setzen. Von den 2,7 Mio. Euro Kosten trägt die RAG anteilig 0,5 Mio. Euro. Die
zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich daher auf 2,2 Mio. Euro. Die beantragte
Zuwendung beträgt 1,4 Mio. Euro.

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Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen
(z.B. wissensbasierte Dienstleistungen und Wohnen)
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)
festgelegt.

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(2)      Bottrop – Bergwerk Prosper II

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Fläche beträgt rund 15,5 ha. In der Flächennutzungsplandarstellung handelt es sich um
eine gewerbliche Fläche mit standortbezogener Nutzung.

Projektstand
Die Einstellung der Steinkohleförderung erfolgte zum Jahresende 2018. Im Anschluss an die
betrieblichen Arbeiten haben Arbeiten zum untertägigen Rückzug auf der Grundlage der
Abschlussbetriebsplanzulassung begonnen. Die Zulassung der Ergänzung zum untertägigen
Abschlussbetriebsplan für den vollständigen untertägigen Rückzug mit anschließendem
Grubenwasseranstieg steht noch aus.
Für den übertägigen Bereich sind im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens das
Untersuchungskonzept für die „Orientierende Gefährdungsabschätzung“ sowie der Rückbau
der Schachtanlage Prosper II zugelassen worden.
Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie mit dem ursprünglichen Titel IKEP_Mitte
(Interkommunaler Entwicklungsplan) ist in Kooperation der Städte Bottrop und Essen sowie
der RAG MI abgeschlossen und von den Räten als Grundlage für weitere planerische
Schritte beschlossen. Unter dem neuen Projektnamen „Freiheit Emscher“ liegen für den
Betrachtungsraum des Bottroper Südens und des Essener Nordens ein Leitbild und ein
Zielkonzept, ein Struktur- und Nutzungskonzept, ein Maßnahmenplan und vertiefende
städtebauliche Entwürfe für die fünf bergbaulichen Potenzialflächen vor. Die Studie wurde
aus GRW-Mitteln gefördert, die Fördersumme beträgt 1,353 Mio. Euro. Prosper II ist
Bestandteil dieser Studie.

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Aktuell
Auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung der Städte Essen und Bottrop sowie
RAG MI ist der komplexe Planungsprozess IKEP (Interkommunaler Entwicklungsplan IKEP
_Mitte), jetzt „Freiheit Emscher“, für 1.700 ha Gesamtplanungsfläche abgeschlossen. Hierbei
wurden von verschiedenen Büros u.a. Verkehrsmodelle erstellt, die Gewerbeflächen-
situation analysiert und städtebauliche, verkehrliche und freiraumplanerische Konzepte
erbracht. Diese unter Mitwirkung aller ämter- und städteübergreifender Fachleute erstellte
Machbarkeitsstudie liegt seit Februar 2019 als Masterplan vor und dient als Grundlage für
das weitere Vorgehen. Für die zu konkretisierenden Planungen ist für einen Förderantrag
aus dem Projektaufruf „Regio.NRW Wirtschaftsflächen“ im 1. Quartal 2020 der vorzeitige
Maßnahmenbeginn bewilligt worden.
Die Kosten betragen 1,2 Mio. Euro, von denen 40% zu je einem Drittel die Projektpartner
Bottrop, Essen und die RAG MI tragen. Die Förderung von 60% beläuft sich damit auf 0,72
Mio. Euro. Die Einleitung des B-Plan-Verfahrens soll bis Sommer 2020 erfolgen. Die Planung
der Infrastrukturen wird konkret vorangetrieben.
Prosper II ist einer der Sicherungsstandorte im Grubenwasserkonzept der RAG AG.

Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) mit der Zweckbindung „Bergbau“.
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als „Bereich für gewerbliche und
industrielle Nutzungen“ (GIB) zeichnerisch festgelegt, was mit den bisherigen
Entwicklungsüberlegungen konform ist.
Die Fläche ist zudem Gegenstand der 12. Änderung des Regionalplans Emscher-Lippe, für
die die Verbandsversammlung des RVR in ihrer Sitzung am 29. März 2019 einen
Erarbeitungsbeschluss gefasst hat. Am 15. Juni 2020 hat die Verbandsversammlung des
RVR den Aufstellungsbeschluss beraten. Mit dieser Änderung wird die im späteren
Regionalplan Ruhr bereits vorgesehene Festlegung der Fläche als Bereich für gewerbliche
und industrielle Nutzungen zeitlich vorgezogen.

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(3)      Bottrop – Franz Haniel

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße des Areals beträgt rund 39,7 ha (plus 3,8 ha Steag-Fläche). Die Stadt
Bottrop und die RAG MI planen eine Entwicklung als GE/GI-Gebiet (Gewerbe/Industrie).

Projektstand
Die Einstellung der Steinkohleförderung erfolgte zum Jahresende 2018. Das derzeit in
Erarbeitung befindliche Standortkonzept der RAG AG strukturiert die verbleibenden
betrieblichen Notwendigkeiten und terminiert den endgültigen Rückzug. Im Anschluss daran
beginnen die Arbeiten im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens.
Hierfür hat die RAG MI für das übertägige Abschlussbetriebsplanverfahren die „Historische
Erkundung“ und das Untersuchungskonzept für die „Orientierende
Gefährdungsabschätzung“ zur Zulassung eingereicht. Die Zulassung seitens der
Bezirksregierung Arnsberg steht noch aus und wird voraussichtlich bis Mai 2020 erteilt sein.

Aktuell
Die Machbarkeitsstudie für das untertägige Pumpspeicherwerk (UPSW) wurde zum
31.12.2018 abgeschlossen. Aufgrund der aktuellen Marktlage, zukünftigen
energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der langen
Realisierungszeit gegenüber anderen Technologien ergab sich kein Investitionsinteresse
möglicher Betreiber. Eine Realisierung ist aufgrund des untertägigen Rückzugs aus dem
Bergwerk Prosper Haniel zur Umsetzung des Grubenwasserkonzeptes der RAG AG nicht
mehr möglich.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

Erste Anfragen von logistik-orientierten Unternehmen beim Oberbürgermeister hat es bereits
gegeben.
Die Einleitung des B-Plan-Verfahrens soll bis zum Sommer 2020 erfolgen.
Der Abriss der Kohleaufbereitungsanlage als Beginn des Rückbaus der Schachtanlage steht
kurz bevor. Die RAG MI und die Stadt Bottrop haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe
gebildet, die die Nutzungsstrategie vorbereiten soll. Auch die Stadt Oberhausen als direkter
Nachbar ist eingebunden.
Vor allem die Erschließungsfragen zur Anbindung der Fläche an den überörtlichen Verkehr
muss geklärt werden.

Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Gewerbefläche (GIB) mit standortbezogener Nutzung; der nördliche Teil ist als GIB für die
zweckgebundene Nutzung „Übertägige Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus“
ausgewiesen.
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die gesamte Fläche als Bereich für gewerbliche und
industrielle Nutzungen für die zweckgebundene Nutzung „Regionaler Kooperationsstandort“
festgelegt.

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(4)      Dinslaken – Kreativ.Quartier Lohberg

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 52 ha. Davon sind 40 ha Entwicklungsfläche. Ca. 12 ha
werden für die Grubenwasserhaltung und die Nordtangente (ehemaliges Kohlenlager)
benötigt. Es entstehen ca. 260 Wohneinheiten, ca. 8 ha Gewerbe- und einschließlich des
Gebäudebestandes ca. 6 ha Dienstleistungsfläche (u.a. Bildung und Veranstaltungen).
Außerdem entstanden der Bergpark, der Lohberg-Corso und Grünflächen. Es wird eine
verkehrliche Ortsumgehung für den Stadtteil und das Zechengelände geplant.

Projektstand
Die Fördermittel bestehen aus 7,8 Mio. Euro Städtebauförderung für das Zechengelände aus
der bis 2016 laufenden Maßnahme Dinslaken-Lohberg, 5,675 Mio. Euro ÖPEL, 4,2 Mio.
Euro Förderrichtlinie Kommunaler Straßenbau und 0,564 Mio. Euro sonstige Mittel. Alle
Nutzungen sind über rechtskräftige B-Pläne gesichert. Nahezu alle Flächen des Zentral- und
Gewerbeclusters sind verkauft, reserviert oder stehen kurz vor Vertragsabschluss. Die
Grundstücke im Wohncluster sind – bis auf wenige Restflächen – verkauft. Mehrere
Bauvorhaben sowohl im Wohn- als auch im Gewerbecluster sind bereits realisiert.
Eine Projektgemeinschaft (Dinslaken / RAG MI) wurde gegründet und ein Energiekonzept für
den Gesamtstandort liegt vor. Der Bergpark und der Corso sind fertiggestellt. Die Eröffnung
der Osttangente als Ober-Lohberg-Allee erfolgte Ende 2015 (2. Abschnitt). Die Infrastruktur
auf dem Gelände ist bis auf einzelne Straßen zur inneren Erschließung des Zentralclusters
ebenfalls fertiggestellt.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

Aktuell
Mit der Fertigstellung (Ende 2021) der Straße „Im Kreativquartier“ durch die RAG MI sind
sowohl die Infrastrukturarbeiten als auch die Baureifmachung der Restflächen auf dem
Gelände abgeschlossen. Die AWO-Kita wird ab Mitte 2020 auf dem Grundstück der
ehemaligen Heizzentrale gebaut.
Zusammen mit der nun feststehenden Umnutzung des denkmalgeschützten ehemaligen
Verwaltungsgebäudes mit Lohn- und Lichthalle als „Pflegecampus mit Zentrum zur
Potentialentwicklung Pflege und Pflegeschule“ mit rund 200 Ausbildungsplätzen eröffnet sich
eine Entwicklungsperspektive für das Zentralcluster als Bildungsstandort. Bauherr dieses
Pflegecampus ist der Caritasverband. 1,12 Mio. Euro Städtebauförderung Nr. 11.2 sind
beantragt und wurden auch ins Städtebauförderprogramm 2020 (STEP 2020) aufgenommen
(plus 0,48 Mio. Euro städtischer Anteil) und 1,4 Mio. Euro bereits bewilligte Fördermittel der
Stiftung Wohlfahrtspflege (plus 1,4 Mio. Euro Eigenanteil des Bauherrn) fließen in das
Projekt.
Im Dezember 2019 hat der Rat der Stadt Dinslaken das integrierte Handlungskonzept (InHK)
für den Stadtteil Lohberg beschlossen. Hiermit wurde die Kommune im STEP 2020
Programm Sozialer Zusammenhalt aufgenommen. Bezogen auf das Kreativ.Quartier
Lohberg liegt hierbei das Augenmerk auf der Sicherung und Innutzungnahme der
denkmalgeschützten Gebäudesubstanz im Zentralcluster. Erste Förderanträge wurden
bereits in 2019 für das STEP 2020 gestellt, weitere Anträge u.a. zum Hof- und
Fassadenprogramm sollen im September 2020 für das STEP 2021 gestellt werden.
In einem Moderationsverfahren wird die Trassenführung der L4n bis Ende 2021 festgelegt. In
diesem Zusammenhang wird die neue Ortsumgehung (Nordtangente) geplant.
Für die Halde Lohberg-Nord finden Verhandlungen zwischen der RAG AG und des RVR im
Rahmen des Haldenpakets statt. Ein erstes Rahmennutzungskonzept für die betreffenden
Halden wurde vorgelegt. Für die Halde Lohberg Nord-Erweiterung sind die zugelassenen
Maßnahmen aus dem Abschlussbetriebsverfahren noch nicht beendet, da sich die
Anlieferung der benötigten Bodenmassen verzögert hat (bis 2024 vorgesehen). Einzelne
Bereiche der ehemaligen Schachtanlage Lohberg 1/2 liegen noch unter Bergaufsicht. Die
Windkraftanlage auf Halde Lohberg Nord ist fertiggestellt (Versorgung von ca. 2.500
Haushalten). Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Kohlenmischhalle ist installiert
(Versorgung von ca. 435 Haushalten). Das Projekt ist sehr erfolgreich. Das Stadtquartier soll
sich u.a. zum größten CO2-neutralen Standort Deutschlands entwickeln. Die
Städtebaufördermaßnahme wurde im Jahr 2016 zunächst ausfinanziert.

Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich, Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich
Aktuell 2020
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich, Bereich
für gewerbliche und industrielle Nutzungen sowie als Allgemeiner Freiraum- und
Agrarbereich mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ zeichnerisch festgelegt. Im
nördlichen Bereich verläuft zudem eine Straße für den vorwiegend überregionalen und
regionalen Verkehr als Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung. Des Weiteren ist
der in West-Ost-Richtung querende Lohberger Entwässerungsgraben als Fließgewässer
zeichnerisch festgelegt.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

(5)      Dorsten – Fürst Leopold

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Gesamtflächengröße beträgt rund 75 ha; davon 37,6 ha Entwicklungsfläche der RAG AG
und RAG MI. Die Nutzung ist hauptsächlich gewerblich. Schwerpunkt sind Unternehmen mit
regionaler Bedeutung, Gastronomie, kulturelle Nutzungen in Bestandsgebäuden,
Dienstleistungen, Einzelhandel, Beherbergungsbetriebe sowie seniorengerechtes Wohnen.

Projektstand
Die Fördermittel bestehen aus 5,926 Mio. Euro GRW und 8,880 Mio. Euro
Städtebauförderung, die im Rahmen des Programms Soziale Stadt in großen Teilen auch in
das angrenzende Stadtquartier investiert wurden. Die bewilligten RWP-Fördermittel sind
abgearbeitet. Die Erschließungsstraße ist fertiggestellt und die Bestandsgebäude sind
weitgehend genutzt. Für das letzte ungenutzte Gebäude läuft ein Bauantragsverfahren. Ein
kommunales sozio-kulturelles Zentrum („Das Leo“) ist nahe der Bestandsflächen gebaut und
2016 eröffnet worden (Stärkung der Verbindung zum Stadtteil). Die RAG MI vermarktet ca. 2
ha, davon sind bis auf 0,2 ha alle Flächen veräußert. Die im zugelassenen
Abschlussbetriebsplan vorgesehenen Maßnahmen für die vermarktungsfähigen Bereiche
sind seit 2016 beendet.

Aktuelles
Die gemeinschaftliche Vermarktung durch die RAG MI und die Stadt läuft erfolgreich. Bis auf
geringfügige Ausnahmen ist das Gelände zum Zeitpunkt März 2020 bereits vermarktet.
Einige Betriebsstätten sind bezogen, mehrere im Bau.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

Das Schachtgerüst 2 der Zeche Fürst Leopold wird zurzeit durch die Stiftung
Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur saniert. Die Stadterneuerungsmaßnahme
„Soziale Stadt Hervest“ ist 2019 weitgehend zum Abschluss gebracht worden. Die
Wasserhaltung ist aktuell und zukünftig Bestandteil des Standortsicherungskonzeptes. Die
Nachsorge für das Umlagerungsbauwerk und das Grundwasser-Monitoring erfolgen unter
Bergaufsicht.
Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
gewerblich-industrielle Nutzung (GIB).
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich, Bereich
für gewerbliche und industrielle Nutzungen sowie Waldbereich zeichnerisch festgelegt.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

(6)      Dorsten – Kohlehafen / Marina Fürst Leopold

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 13 ha.

Projektstand
Die Fläche ist in RAG-Eigentum, das Abschlussbetriebsplanverfahren ist seit 2015 beendet.
Auch die Bergaufsicht hat 2015 geendet.
Folgenutzungsrelevante Gutachten liegen vor, ebenso erste Planvarianten für eine
Entwicklung der Flächen.
Planerische Vertiefung und Realisierung ggf. im Rahmen der Internationalen
Gartenausstellung 2027 (IGA Ruhrgebiet). Hierzu stehen Entscheidungen aus.

Aktuell
Eine Vereinbarung zwischen der Stadt und der RAG AG zum Erhalt der Zechenbahnbrücke
über die Lippe als Fuß- und Radwegequerung besteht (Einsatz von Bergbau-
Sanierungsmitteln zum Erhalt von Infrastrukturen). Die Baumaßnahmen sind abgeschlossen.
Zur Flächenreaktivierung müssen Rahmenvereinbarungen zur Planung, Finanzierung und
Umsetzung getroffen werden.
Ein Konzept zum Hafenrückbau bzw. -erhalt muss ebenfalls erarbeitet werden.
Freizeitbezogene Nutzungen oder hochwertiger Wohnungsbau sind aus Sicht der RAG MI
ggf. als Nutzung möglich. Allerdings ist die Erschließungsmöglichkeit wegen der „Insellage“

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

und des schmalen Grundstückszuschnittes kompliziert und aufwändig. Zusätzlich hat sich
eine Teilfläche zwischenzeitlich ökologisch hochwertig entwickelt. Die Position der Stadt zielt
auf eine freizeitaffine Nutzung.

Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzung „Erholung“ (Sonderbaufläche
Marina)
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich für die
zweckgebundene Nutzung „Ferieneinrichtung und Freizeitanlagen“ sowie randlich als
Waldbereich mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ zeichnerisch festgelegt.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

(7)      Duisburg – Schacht Fritz

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 16 ha. Laut Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand 2016)
sind ca. 9 ha davon für den Wohnungsbau vorgesehen, der Rest ist Waldfläche.

Projektstand
Stadt und RAG MI sind einig über das Planungsziel Wohnen. Der Aufstellungsbeschluss für
den B-Plan durch die Stadt Duisburg erfolgte im April 2016.
Der Flächenzuschnitt entspricht der Darstellung im Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand
2016).

Aktuell
Das Gutachten zur Beurteilung des „Achtungsabstands“ zu Bayer/Uerdingen wird in Kürze
erwartet. Das weitere Verfahren wird nach den Ergebnissen des Gutachtens erfolgen.

Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich sowie
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich zeichnerisch festgelegt.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

(8)      Essen – Emil Emscher / Hafen Coelln-Neuessen

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Ansiedlungsfläche beträgt insgesamt rund 60,5 ha, für die Entwicklung ist eine
gewerbliche Nutzung vorgesehen. Schwerpunkte Emil Emscher (ca. 26 ha): wertschöpfende
Logistik, produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe. Schwerpunkte Hafen Coelln-
Neuessen (ca. 34,5 ha): Büronutzungen, wissensorientiertes Gewerbe, Start-ups und
technologieorientierte Dienstleistungen.

Projektstand
Zum Ende des Jahres 2018 wurde die Nutzung der Fläche Hafen Coelln-Neuessen als
Kohlelager eingestellt.
Für die Fläche Emil Emscher läuft die Umsetzung der im zugelassenen
Abschlussbetriebsplan vorgesehenen Maßnahmen. Die Sanierungsplanung Boden, das
Baureifmachungs- und Bodenmanagementkonzept sowie der Gestaltungs- und
Rekultivierungsplan für das Umlagerungswerk sind zugelassen.
Der Start der Baumaßnahmen im Rahmen der Sanierung fand Mitte 2019 statt. Ein Ende der
Bergaufsicht ist für Ende 2021 geplant. Beide Flächen sind Bestandteile des Projektes
„Freiheit Emscher“.
Der Projektstand ist analog zu Prosper II in Bottrop. Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie
mit dem ursprünglichen Titel IKEP_Mitte (Interkommunaler Entwicklungsplan) ist in
Kooperation der Städte Bottrop und Essen sowie der RAG MI abgeschlossen und von den
Räten als Grundlage für weitere planerische Schritte beschlossen. Unter dem neuen
Projektnamen „Freiheit Emscher“ liegen für den Betrachtungsraum des Bottroper Südens
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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

und des Essener Nordens ein Leitbild und ein Zielkonzept, ein Struktur- und
Nutzungskonzept, ein Maßnahmenplan und vertiefende städtebauliche Entwürfe für die fünf
bergbaulichen Potenzialflächen vor. Die Studie wurde aus GRW-Mitteln gefördert, die
Fördersumme beträgt 1,353 Mio. Euro.

Aktuell
Auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung der Städte Essen und Bottrop sowie
RAG MI ist der komplexe Planungsprozess IKEP (Interkommunaler Entwicklungsplan IKEP
_Mitte), jetzt „Freiheit Emscher“, für 1.700 ha Gesamtplanungsfläche abgeschlossen. Hierbei
wurden von verschiedenen Büros u.a. Verkehrsmodelle erstellt, die Gewerbeflächensituation
analysiert und städtebauliche, verkehrliche und freiraumplanerische Konzepte erbracht.
Diese – unter Mitwirkung aller ämter- und städteübergreifender Fachleute erstellte –
Machbarkeitsstudie liegt seit Februar 2019 als Masterplan vor und dient als Grundlage für
das weitere Vorgehen. Für die zu konkretisierenden Planungen ist für einen Förderantrag
aus dem Projektaufruf „Regio.NRW Wirtschaftsflächen“ im 1. Quartal 2020 der vorzeitige
Maßnahmenbeginn bewilligt worden. Die Kosten betragen 1,2 Mio. Euro, von denen 40% zu
je einem Drittel die Projektpartner Bottrop, Essen und die RAG tragen.
Die Einleitung des B-Plan-Verfahrens für die Fläche Emil Emscher ist erfolgt. Die Planung
der Infrastrukturen wird konkret vorangetrieben. Weitere Förderzugänge werden mit den
Ministerien erörtert.
Die geplante Trasse A52 verläuft am Ostrand des Geländes (ggfs. Anschluss über die A42).
Eine neue Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung für die Flächenentwicklung. Hierzu zählen
kurzfristig der Neubau eines Gewerbe-Boulevards inklusive seines Anschlusses an die B224
über die Daniel-Eckhardt-Straße sowie langfristig eine neue Anschlussstelle an die BAB 42
in Höhe Lichtenhorst.

Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Bereich für gewerbliche und industrielle
Nutzungen, Waldbereich mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ und Allgemeiner
Freiraum- und Agrarbereich zeichnerisch festgelegt. Die querenden Bundesstraße und
Autobahn sind als Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr festgelegt.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

(9)      Gelsenkirchen/Herten – Neue Zeche Westerholt

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 39 ha (RAG-Flächen mit Drittflächen). Die
Nutzungsverteilung erfolgt nach den Planverfahren. Schwerpunktthemen sind Gewerbe,
Neue Energien, Einzelhandel, Gastronomie / Kunst / Kultur (Bestandsgebäude) und
Wohnen. Auf dem nördlich gelegenen ehemaligen Parkplatz soll Wohnen entwickelt werden.

Projektstand
Die Einstellung der Steinkohleförderung erfolgte im Dezember 2008. Die Fläche befindet sich
im Eigentum der RAG MI (bis auf die beiden Torhäuser, die 2018 von der RAG MI erworben
wurden).
Die im Abschlussbetriebsplan zugelassenen Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen.
Die bewilligten Planungsmittel (RWP) in Höhe von ca. 1.363 Mio. Euro für die
Machbarkeitsstudie Neue Zeche Westerholt (2015) mit Empfehlung der Nutzungsarten und
planungsrechtlichem Rahmenplan wurden verarbeitet.
Inhalte sind Nutzungskonzept, Bauzustandsanalyse, Rahmenplan, Übersicht zum Aufwand
für Aufbereitung und Erschließung.
Eine Projektgemeinschaft (Gelsenkirchen, Herten, RAG MI) wurde in 2010 gegründet.
Die integrierte energetische und denkmalgerechte interkommunale Entwicklung von
Zechengelände und umliegender Gartenstadt wurde vom Bundesministerium für Umwelt und
Bauen im Rahmen der „Nationalen Projekte des Städtebaus“ ausgezeichnet und als
„Energielabor Ruhr“ mit insgesamt 4 Millionen Euro (Bund) zzgl. 500.000 Euro Eigenanteil
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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

von Herten, Gelsenkirchen und dem „Klimabündnis Gelsenkirchen-Herten e.V.“ gefördert.
Davon wurden ein lokales und ein regionales Energiekonzept entwickelt, 279 Häuser in der
Zechensiedlung und mit 2,55 Mio. Euro die Torhäuser der Zeche saniert. Die Torhäuser
wurden am 11. Mai 2019 eingeweiht und als Standorte der Projektgesellschaft und des
Stadtteilbüros Hassel/Westerholt/Bertlich genutzt. Außerdem steht es Bürgern und
interessierten Unternehmen – insbesondere dem „Klimabündnis Gelsenkirchen-Herten e.V.“
– auch für eigene Ausstellungen und Veranstaltungen zur Verfügung.
Der Bau eines Nahwärmenetzes vom Bergwerksgelände hinein in das nördlich angrenzende
Wohnquartier wurde in 2017 abgeschlossen und in Betrieb genommen. Der Radweg „Allee
des Wandels“ wird auf einer alten Zechenbahn mit Fördermitteln des Bau- und
Verkehrsministeriums sowie EFRE-Mitteln gebaut. Die Weiterqualifizierung eines
innovativen, dezentralen und klimaneutralen Energiekonzepts durch ein Konsortium unter
Federführung des Wuppertal Instituts für das Zechengelände und die umliegenden Quartiere
im Rahmen des von der Stiftung Mercator geförderten Projekts „Eneract“ ist erfolgt.

Aktuell
Der Gründungsbeschluss der Trägergesellschaft ist im I. Quartal 2020 erfolgt. Die
Gesellschafter zu je einem Drittel sind die beiden Städte Herten und Gelsenkirchen sowie die
RAG MI. Danach werden die notwendigen Abstimmungen mit der Bezirksregierung und den
Finanzämtern erfolgen, der Grundstückserwerb wird geregelt und es wird geklärt, ob der
notwendige RWP-Förderantrag noch im Jahr 2020 gestellt werden kann.
Mit dem ersten Bauabschnitt zum Rückbau – Kohlenwäsche und Sieberei – wurde durch die
RAG AG im Oktober 2019 begonnen. Die erste Rückbauphase wird ca. Mitte des Jahres
2021 abgeschlossen sein.
Der Umgang mit den vorhandenen und in die Denkmalliste aufgenommenen Gebäuden wird
von der – Anfang 2020 – gegründeten Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt
geklärt.

Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
• auf Gelsenkirchener Gebiet Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB),
• auf Hertener Gebiet Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) für
  Zweckbindung Bergbau.
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich und
Allgemeiner Freiraumbereich zeichnerisch festgelegt. Der auf dem Gebiet der Stadt Herten
liegende Teil der Fläche ist zudem Gegenstand der 12. Änderung des Regionalplans
Emscher-Lippe, für die die Verbandsversammlung des RVR in ihrer Sitzung am 29. März
2019 einen Erarbeitungsbeschluss gefasst hat. Am 15. Juni 2020 hat die
Verbandsversammlung des RVR den Aufstellungsbeschluss beraten. Mit dieser Änderung
wird die im späteren Regionalplan Ruhr bereits vorgesehene Fläche als Allgemeiner
Siedlungsbereich zeitlich vorgezogen.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

(10)      Hamm – Bergwerk Ost / Zeche Heinrich Robert

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 53 ha. Der Schwerpunkt im Kernbereich um die historischen
und denkmalgeschützten Gebäude wird kurzfristig mit neuen Nutzern belegt. Schwerpunkt
soll hier die Nutzung durch die Kreativ- und Freizeitwirtschaft sein. Weitere
Nutzungsbausteine sind Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel und Freiflächen.
Durch die Anbindung an die umliegenden Stadtbezirke soll der bislang abgeschlossene und
umzäunte ehemalige Bergwerksstandort Teil des Stadtbezirks Wiescherhöfen werden.

Projektstand
Die erste Phase der Abbruchmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des zugelassenen
Abschlussbetriebsplans auf der Fläche der ehemaligen Schachtanlage Heinrich Robert ist
weitgehend abgeschlossen. Die Planung für die zweite Phase steht an. Die
Sanierungsplanung für das Schutzgut Boden befindet sich aktuell in der Beteiligung.
Fördermittel für Konzeptkosten von 0,266 Mio. Euro kommen aus der Städtebauförderung,
weitere 0,221 Mio. Euro aus GRW; ferner sind Mittel für die Entwicklungsplanung durch das
Wirtschaftsministerium in Höhe von 2,1 Mio. Euro bewilligt worden.
Die Bauzustandsuntersuchung wurde im Juli 2015 abgeschlossen. Der städtebauliche
Rahmenplan wurde im Dezember 2016 beschlossen und wird derzeit fortgeschrieben.
Geplant ist ein breiteres Nutzungsspektrum von Kreativ- und Freizeitwirtschaft, Wohnen,
kleinteiliges Gewerbe, Einzelhandel und auch sozialen Dienstleistungen sowie private und
öffentliche Freiflächen.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

Die „Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH“ wurde durch die
Wirtschaftsförderung Hamm mbH, die RAG MI und die Prisma GmbH & Co. KG (Dorsten) im
März 2017 gegründet.
Für den Bereich der Verwaltung, Lohnhalle, Kaue und den sich anschließenden Park hat die
Bergaufsicht Ende Mai 2019 geendet. Diese Teilfläche ist an den privaten Investor TeHa
GmbH (Tempelmann Hamm GmbH) übergegangen.
Das Verfahren zur Eintragung einiger zentraler Bestandsgebäude als Baudenkmal wurde im
April 2019 abgeschlossen (Hammerkopfturm über Schacht Robert, die alte Pforte, die neue
Verwaltung mit vorgelagertem Park, die Mannschaftskaue, das Magazin, die Lampenstube,
die ehemalige Maschinenzentrale, die Fördermaschinenhäuser).
Einleitungsbeschlüsse für Bebauungsplanverfahren für zwei Teilbereiche sind 2018 gefasst
worden, weitere Verfahren werden nach und nach begonnen.
Als Teil der bezirksübergreifenden Maßnahme „Lippepark“ sind auf den direkt benachbarten
Halden Humbert und Kissinger Höhe zwei Haldenzeichen errichtet worden (0,495 Mio. Euro
Städtebauförderung; allerdings nicht auf der eigentlichen Bergwerksfläche). Die
„Haldenfamilie“ umfasst derzeit somit bereits vier der fünf geplanten Haldenzeichen. Einzig
die Halde Sundern (noch unter Bergaufsicht) fehlt noch zur Komplettierung der Haldenfamilie
im Hammer Westen.

Aktuell
Am 17.03.2020 wurde der neue Rahmenplan CreativRevier Heinrich Robert vom Rat der
Stadt Hamm beschlossen. Diese weiterentwickelte Rahmenplanung ist die Grundlage für
eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Standortes aufgrund der weiter
konkretisierten künftigen Nutzungen. Städtebaulich ist die wesentlichste Weiterentwicklung
eine deutliche Öffnung des Standortes zum Siedlungsraum Pelkum/Wiescherhöfen. Die
künftigen Flächennutzungen bilden die Basis für die Planung und Dimensionierung der
Infrastruktur. Der neue Rahmenplan 2020 wurde aufbauend auf den Ergebnissen der
Machbarkeitsstudie von 2012 und auf der Analyse und den Empfehlungen der
Rahmenplanung 2016 aufgebaut. Er bildet die Grundlage für die weiteren
Entwicklungsschritte und die Planungsverfahren zur Schaffung von Baurecht auf dem
Standort (Regionalplan, FNP und B-Plan).
Ein Bauantrag zur Umnutzung der ersten Bestandsgebäude wurde durch den Erwerber
gestellt und im März 2020 genehmigt. Damit beziehen die Entwicklungsagentur und Teile der
Wirtschaftsförderung Hamm als erste Nutzer den Standort. Ein weiterer Bauantrag zur
Umnutzung weiterer Gebäude ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich im Sommer 2020
gestellt. Es sind u.a. Räumlichkeiten für Veranstaltungen, Gastronomie, Büronutzung,
Fitness und Gewerbe in Planung.
Im Rahmen der Stadterneuerungsmaßnahme Wiescherhöfen/Pelkum plant die Stadt die
städtebauliche Integration des Standortes über Wegeverbindungen und Grünflächen. Ein
entsprechender Förderantrag im Stadterneuerungsprogramm wurde für 2020 gestellt.
Der Umfang und die Erweiterung für Einzelhandel wird parallel in der Fortschreibung des
städtischen Einzelhandelskonzeptes (EHK) betrachtet. Dieses Konzept konnte vom Rat der
Stadt Hamm im Dezember 2019 beschlossen werden.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
gewerblich-industrieller Bereich (GIB) mit Zweckbindung „Bergbau“
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich sowie
als Waldbereich mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschafts-
orientierten Erholung“ (BSLE) zeichnerisch festgelegt.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

(11)      Herne – General Blumenthal XI

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die verbleibende Flächengröße beträgt rund 25 ha inkl. Kompensations- und
Ausgleichsflächen von rund 2 ha, einer Fläche für Wasserhaltung (ca. 1,5 ha), einem
Landschaftsbauwerk (4,2 ha) sowie Grünstrukturen (ca. 5,5 ha). Die für eine gewerbliche
Folgenutzung zur Verfügung stehende Fläche wird ca. 14 ha groß sein.

Projektstand
Das Abschlussbetriebsplanverfahren läuft seit 2002. Die Bodensanierung der bereits
veräußerten nördlichen Teilfläche ist abgeschlossen, für diese Teilfläche hat die Bergaufsicht
geendet.
Das Planfeststellungsverfahren für die sich dort ansiedelnde Instandhaltungswerkstatt für
Eisenbahnen ist abgeschlossen, das Vorhaben wurde erfolgreich umgesetzt. Eine
Sanierungsplanung für die südliche Teilfläche steht noch aus. Ein Integriertes
Handlungskonzept (IHK) sowie ein Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 240 (General
Blumenthal) liegen vor.

Aktuell
Der Ankauf der notwendigen privaten Grundstücke als Grundlage für den Bau eines
Brückenbauwerks zur leistungsfähigen Erschließung der Fläche ist erfolgt.
Aktuell erarbeitet die Stadt Herne mit der RAG MI und weiteren relevanten Akteuren eine
städtebauliche Rahmenplanung für die Flächen des ehemaligen Bergwerks, des ehemaligen
Kraftwerks sowie angrenzender Bereiche in einem zweistufigen Verfahren. Hierfür wurden

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

Mittel aus dem Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt in Höhe von 160.000 Euro
bereitgestellt.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Ehemaliges Bergwerk General Blumenthal XI,
Kraftwerk Shamrock und angrenzende Bereiche“ von Reicher Haase Assoziierte mündeten
in einem bevorzugten Struktur- und Nutzungskonzept, das Anfang 2019 vorgestellt wurde.
Die Ideenskizze International Technology World Herne (ITW * H) schloss sich an und wurde
Anfang 2020 der Öffentlichkeit bekannt gemacht. In diesem innovativen Konzept sollen
durch unterschiedliche Gebäudetypen und Nutzungsareale Hochschulforschung,
technologische Entwicklung und industrielle Produktion zusammengebracht und in einer
Parklandschaft integriert werden. Dementsprechend wird die nun folgende zweite Stufe der
städtebaulichen Rahmenplanung u.a. die Kosten und den möglichen Fördermittelbedarf für
die äußere Erschließung, die Grüngestaltung und den Kraftwerksrückbau beinhalten.
Für eine eigenwirtschaftliche Entwicklung der ehemaligen Betriebsfläche ist aus Perspektive
des Flächeneigentümers in Teilbereichen auf südlichen Flächen Wohnen erforderlich.

Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Im regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) ist die Fläche überwiegend als gewerblich-
industrieller Bereich (GIB) und untergeordnet als Grünfläche/AfAB dargestellt.
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Bereich für gewerbliche und industrielle
Nutzungen zeichnerisch festgelegt.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

(12)      Herten – Schlägel & Eisen

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 19 ha, davon stehen 7 ha zur gewerblichen Nutzung zur
Verfügung. Für die Bestandsgebäude ist Dienstleistungsnutzung vorgesehen.

Projektstand
Im Jahr 2009 wurde von der Stadt Herten und der RAG MI die Entwicklungsgesellschaft
Schlägel & Eisen gegründet.

Die Fördermittel kommen mit 7,8 Mio. Euro aus der Städtebauförderung (3,1 Mio. Euro für
den Stadtteilpark und 4,7 Mio. Euro für die Sanierung Fördergerüste und Maschinenhaus
durch die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur) sowie mit 11,25 Mio. Euro
aus GRW. Die bewilligten Fördermittel sind im Rahmen des Projektes verausgabt worden.
Der Bebauungsplan kam im Jahr 2013 in Rechtskraft.
Die Erschließung wurde im Frühjahr 2016 abgeschlossen. Die gemäß zugelassenem
Abschlussbetriebsplan durchzuführenden Maßnahmen sind abgeschlossen. Lediglich die
Nachsorge für das Umlagerungsbauwerk und die Grundwasserüberwachung erfolgen noch
unter Bergaufsicht.

Aktuell
Die Vermarktung durch die Entwicklungsgesellschaft Schlägel & Eisen mbH (gemeinsame
Gesellschaft von Stadt und RAG MI) läuft. Zwei Jahre nach Abschluss der Sanierungs- und
Erschließungsmaßnahmen sind über 80% der gewerblichen Flächen (6 ha Grundstücke)

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

vermarktet oder reserviert. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 1.000 und 3.000 m².
Angesiedelt wurden 35 Unternehmen mit 420 Arbeitsplätzen. Mit den im Bau befindlichen
Vorhaben wird sich die Zahl bis Ende des Jahres 2020 auf rund 445 Arbeitsplätze erhöhen.
Außerdem sind alle denkmalgeschützten Bestandsgebäude inzwischen privatisiert,
denkmalgerecht umgebaut oder werden gerade modernisiert. Die unterschiedlichen
Folgenutzungen finden in den Bereichen Gewerbe, Bildung, Qualifikation, Gastronomie,
Kultur und Freizeit statt.
Insgesamt steht hier mit der hochwertigen Nutzung der Bestandsgebäude, der Vermarktung
der entwickelten neuen Gewerbeflächen und der gewonnenen Aufenthaltsqualität (u.a. die
Allee des Wandels) eine herausfordernde Flächenentwicklung vor dem erfolgreichen
Abschluss.
Die Sanierungsmaßnahme auf der Fläche fand Anerkennung durch die Auszeichnung mit
dem Bodenschutzpreis des Landes NRW im November 2018.

Regionalplan
Rechtsgültige Darstellung im Regionalplan:
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)
Aktuell 2020:
Im Entwurf des Regionalplans Ruhr ist die Fläche als Bereich für gewerbliche und industrielle
Nutzungen sowie als Allgemeiner Siedlungsbereich zeichnerisch festgelegt.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

(13)      Ibbenbüren – Anthrazit

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 73 ha. Die Stilllegung erfolgte im Dezember 2018. Die
perspektivische Nachnutzung wird Gewerbe, Dienstleistung und Industrie sein.

Projektstand
Die regionalökonomische Potenzialanalyse wurde 2016 abgeschlossen. Seit 2017 werden
Nachnutzungskonzepte erarbeitet. Die Fördermittel für die zwei Phasen betrugen 1,048 Mio.
Euro.
Der städtebauliche Masterplan wurde im Dezember 2018 abgeschlossen und vom Rat als
Grundlage für die weitere Entwicklung beschlossen.
Im dialogorientierten Wettbewerbsverfahren wurde der städtebauliche Masterplan erstellt
und der Siegerentwurf in interdisziplinären Workshop-Verfahren ausgearbeitet. Er beinhaltet
Aussagen zur industriell-gewerblichen Folgenutzung inklusive Aussagen zu
Infrastrukturplanung, Empfehlungen für Rückbau, für den Denkmalschutz, den Erhalt von
Bestandsgebäuden sowie die Geländeanbindung an die Landschaft. Es sind verschiedene
Nachnutzungszonierungen vorgesehen.
Der Masterplan bezieht die Flächen des nebenliegenden RWE Kraftwerks mit ein. RWE hat
die zur Sicherung des Standortes notwendigen Gleisanlagen erworben. Für die
Grubenanschlussbahn hat die Bergaufsicht geendet.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

Aktuell
Der Standort trägt nun den Namen INOVAPark Ibbenbüren und ist teilweise für das Zentrum
für zirkuläre Wertschöpfung zur Erforschung des Batterierecyclings vorgesehen.
Die Stadtwerke Tecklenburger Land sind seit 2019 in die Teile der Bestandsgebäude südlich
der Osnabrücker Straße gezogen. Dort bauen sie derzeit ihren Betriebsstandort auf. Sie
planen den Umbau und Erwerb der Flächen. Fragen zum Denkmalschutz sind noch zu
klären.
Anfang 2020 wurde mit dem Rückbau der ersten Gebäude (Aufbereitungskomplex)
begonnen.
Im Jahr 2019 wurden sukzessive Baudenkmäler und technische Denkmäler unter Schutz
gestellt. Aktuell befinden sich darunter:
• das Betriebsmittelllager
• der Wasserturm
• das Fördergerüst über Schacht 1
• der Schachtturm über Schacht 2 mit anschließenden Maschinenhäusern und
  Förderdampfmaschine
• E-Loks E-101 und E-102
• der Dampfhaspel von Schacht 2
Auf der Grundlage des Masterplans werden nun
• die Untersuchungen der Gebäudesubstanz bzgl. ihrer möglichen Nachnutzung,
• das Erschließungskonzept,
• die Bodenuntersuchungen,
• ein Konzept zur zukünftigen Ver- und Entsorgung der Fläche,
• der Wettbewerb für die städtische Freiraumplanung des zukünftigen Eingangsbereiches
  „Tor West“,
• eine regionale Gewerbeflächenstrategie der Kommunen Ibbenbüren / Mettingen /
  Westerkappeln / Hopsten / Hörstel und Recke sowie
• eine Machbarkeitsstudie für ein Gründer- und Innovationszentrum
vorangetrieben.
Für die Kosten von 1,6 Mio. Euro wurden Anfang des Jahres Fördermittel aus dem
Projektaufruf Regio.NRW bewilligt. 0,96 Mio. Euro werden gefördert, 0,64 Mio. Euro werden
von den Kommunen getragen. Das Haldennutzungskonzept für die Entwicklung der Halden
Rudolfschacht und Halde Hopstener Straße wurde im März 2020 vorgestellt. Durch die
Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Reihe von Akteuren für die Pflege, die Nutzung und die
Bewirtschaftung der Halden gefunden worden, die vielversprechende zukünftige Entwicklung
erwarten lassen.
Der untertägige Abschlussbetriebsplan wurde am 3. April 2020 zugelassen. Die Umsetzung
der Maßnahmen wird voraussichtlich bis Oktober 2020 dauern.
Für Teilbereiche des übertägigen Steinkohlenbetriebs wurde ein Abschlussbetriebsplan
zugelassen. Für die Hauptfläche der Schachtanlage von Oeynhausen wird der
Abschlussbetriebsplan aktuell erstellt.
Für einzelne Betriebsbereiche sind Maßnahmen des zugelassenen Abschlussbetriebsplans
zügig durchgeführt worden, so dass die Bergaufsicht für Teilbereiche enden konnte und
diese bereits für die Folgenutzung zur Verfügung stehen.
Die RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH hat das Betriebsmittelllager als Standort für die
Ewigkeitsaufgaben umgebaut. Das Gebäude wurde 2018 unter Denkmalschutz gestellt.
Zurzeit erfolgt die Abstimmung des Bauleitplanverfahrens mit dem Abschlussbetriebsplan-
verfahren. Der Aufstellungsbeschluss ist im April 2019 gefasst worden.
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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

Das Grubenwasserkonzept der RAG liegt seit Frühjahr 2019 vor. Mit der Einstellung der
Wasserhaltung am von Oeynhausen-Schacht ist voraussichtlich im Jahr 2020 zu rechnen.
Danach wird dieser Standort bis zur Fertigstellung des Grubenwasserkanals voraussichtlich
bis Anfang 2024 zur Grubenwasseraufbereitung genutzt.

Regionalplan
Im Regionalplan Münsterland ist die Fläche derzeit noch als Bereich für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB), z.T. mit der Zweckbindung Bergbau, festgelegt.

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Stand der Umsetzung der „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ 2020

(14)   Kamp-Lintfort – Bergwerk West

Größe der Fläche und vorgesehene Nutzung
Die Flächengröße beträgt rund 71 ha, davon 30 ha Kohlenlager und 31 ha Bergwerksfläche
(davon 14,2 ha Entwicklungsfläche). Das ehemalige Kohlenlager ist als Logistikfläche
weitgehend bebaut. Angrenzend an das ehemalige Bergwerksgelände ist 2014 die
Fachhochschule Rhein-Waal eröffnet worden.
Auf der Schachtanlage wird ab 2021 ein neues Stadtquartier entstehen. Vorrangige Nutzung
ist Wohnen, ergänzt um Dienstleistungen und nicht störendes Gewerbe (untergeordnet). Die
Entwicklung der Freiflächen erfolgt über die LAGA 2020.

Projektstand
Die bisherigen städtebaulichen Fördermittel i.H.v. rund 18,2 Mio. Euro setzen sich
zusammen aus 13,9 Mio. Euro Gesamtmaßnahme Neues Stadtquartier Friedrich-Heinrich
(aus Stadtumbau West) und 4,3 Mio. Euro aus dem Investitionspakt 2017 soziale Integration
im Quartier.
Von 6 Mio. Euro Festbetragsfinanzierung der Landesgartenschau durch das
Umweltministerium fließen 2,9 Mio. Euro anteilig für das Zechenareal. Von 1,76 Mio. Euro
GRW (Tourismusförderung) fließen 0,3 Mio. Euro anteilig auf das Zechenareal für eine
Badestelle.
Im Bereich des Kohlenlagers sind noch 4,4 ha frei verfügbar. 27 ha Gewerbe- und
Industriefläche ist bereits bebaut. Für die Wohnbauflächen auf dem Zechenareal besteht
noch kein Planungsrecht.

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