Hagenower Kommunalanzeiger - Amt Hagenow-Land
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hagenower Kommunalanzeiger Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land, der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Strohkirchen, Toddin, Warlitz und ihren Verbänden Jahrgang 25 Freitag, den 13. September 2019 Nummer 09 Neue Amtsführung des Amtes Hagenow-Land Am 03.09.2019 fand die konstituierende Amtsausschusssitzung des Amtes Hagenow-Land statt. Neuer Amtsvorsteher ist Herr Holger Maty 1. Stellvertreter ist Herr Thomas Witt 2. Stellvertreter ist Herr Volker Klemz Weitere Informationen zur Konstituierung entnehmen Sie bitte dem Innenteil. 1. Stellvertreter Herr Witt 2. Stellvertreter Herr Klemz Amtsvorsteher Herr Maty Fotos: Ulrike Pingitzer Die nächste Ausgabe erscheint am 11. Oktober 2019.
Kommunalanzeiger Hagenow –2– Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09 Nicht öffentlicher Teil Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen 1. Grundstücksangelegenheiten auf der Internetseite 1.1. Beschlussfassung über einen Vertrag zur Aufhebung eines Nutzungsvertrages des Amtes Hagenow-Land 1.2.Beschlussfassung über Nutzungsverträge zu Ausgleichs- Liebe Bürgerinnen und Bürger, maßnahmen 2. Personalangelegenheiten wie gewohnt erhalten Sie den Hagenower Kommunalanzei- 3. Gemeindliches Einvernehmen ger mit allen Informationen rund um die wichtigen Ereignis- se und Sitzungen in den amtsangehörigen Gemeinden. gez. Klemz, Volker Vorsitzende/r Das amtliche Bekanntmachungsorgan unserer Gemeinden und des Amtes Hagenow-Land ist die Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt- hagenow-land.de. Manchmal kann es zu Änderungen in den Tagesordnungen kommen, die erst nach dem Redaktionsschluss des Kom- munalanzeigers vorgenommen werden. Die Bekanntma- Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord- chung können Sie aktuell der Internetseite entnehmen. Des nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land Weiteren kann es auch sein, dass Sitzungen oder weitere unter www.amt-hagenow-land.de. amtliche Bekanntmachungen nur im Internet veröffentlicht werden, da zu den jeweiligen Redaktionszeiten noch kein Amtliche Bekanntmachung der Sitzung Termin feststand oder die Bearbeitung noch nicht abge- der Gemeindevertretung Bandenitz schlossen war. am 18.09.2019, um 19:00 Uhr. Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Internetseite. https://www.amt-hagenow-land.de/nachrichten/bekanntma- Die Sitzung findet im Gemeindehaus der Gemeinde Bande- chungen/ nitz, Feldstraße 1, 19230 Bandenitz OT Radelübbe statt. Gerne erteilen wir Ihnen auch telefonisch Auskünfte zu ge- Tagesordnung: planten Sitzungen oder aktuellen Fragen zur Tagesordnung Öffentlicher Teil oder sonstigen Bekanntmachungen. Melden Sie sich dazu 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, gerne bei Frau Wegner, Tel.: 03883 6107-49 oder Frau Pin- Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsvorschläge gitzer, Tel.: 03883 6107-37. bzw. Bestätigung der Tagesordnung 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten Mit freundlichem Gruß der Gemeinde Janine Schaldach 3. Einwohnerfragestunde Fachbereichsleiterin Zentrale Steuerung/Finanzen 4. Bauangelegenheiten 5. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von Spenden für die Kindertagesstätte Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 2.1. Personalangelegenheit 3. Gemeindliches Einvernehmen 4. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Planungs- Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord- leistungen nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. gez. Groth, Dietrich Vorsitzende/r Amtliche Bekanntmachung der Sitzung der Gemeindevertretung Alt Zachun am 23.09.2019, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindezentrum der Gemeinde Alt Zachun, Am Sportplatz 1, 19230 Alt Zachun statt. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord- Tagesordnung: nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit Amtliche Bekanntmachung der Sitzung der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfä- der Gemeindevertretung Belsch higkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der am 16.09.2019, um 19:30 Uhr. Gemeindevertretung Die Sitzung findet im Gemeindezentrum der Gemeinde 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten Belsch, Dorfstraße 4, 19230 Belsch statt. der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde Tagesordnung: 4. Bauangelegenheiten Öffentlicher Teil 5. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit Spenden für die Feuerwehr der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähig- 6. Beschlussfassung über die 9. Änderung der Hauptsatzung keit 7. Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungspla- 2. Einwohnerfragestunde nes Nr. 2 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09 –3– Kommunalanzeiger Hagenow 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Tagesordnung: Sitzung der Gemeindevertretung Öffentlicher Teil 5. Information des Bürgermeisters 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit 6. Bauangelegenheiten der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfä- 7. Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung higkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung Nicht öffentlicher Teil der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der 1. Grundstücksangelegenheiten Gemeindevertretung 2. Personalangelegenheiten 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen in der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde gez. Brandt, Horst-Rüdiger 4. Bauangelegenheiten Vorsitzende/r 5. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 und deren Anlagen 6. Beschlussfassung über die Korrektur des Stellenplanes und der Haushaltssatzung 2019 7. Beschlussfassung über die Einleitung von Maßnahmen zum Umwelt- und Naturschutz im Gemeindegebiet Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord- Nicht öffentlicher Teil nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land 1. Grundstücksangelegenheiten unter www.amt-hagenow-land.de. 2. Personalangelegenheiten 2.1. Personalangelegenheit Amtliche Bekanntmachung der Sitzung 3. Gemeindliches Einvernehmen der Gemeindevertretung Bobzin 4. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des Bürger- meisters zur Auftragsvergabe der Erstellung / Aktualisierung am 26.09.2019, um 19:30 Uhr. der Feuerwehrpläne für die Grundschule Die Sitzung findet im Gemeindehaus der Gemeinde Bobzin, 5. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Mängelbe- Zur Schulkoppel 3, 19230 Bobzin statt. seitigung an der Blitzschutzanlage Tagesordnung: 6. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Planungs- leistungen Öffentlicher Teil 7. Beschlussfassung über die Bestätigung der Eilentschei- 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit dung des Bürgermeisters für den Nachtrag - Ausbau des der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Friedhofsweges 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen 8. Beschlussfassung über die Bestätigung der Eilentschei- Sitzung der Gemeindevertretung dung des Bürgermeisters für die Nachträge - Bushaltestelle 4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten in Gammelin der Gemeinde gez. Kebschull, Manfred 5. Einwohnerfragestunde Vorsitzende/r 6. Bauangelegenheiten 7. Beschlussfassung über die Vertretung der Gemeinde im Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG 8. Beschlussfassung über die 4. Änderung der Hauptsatzung Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen Die amtliche Bekanntmachung erfolgte auf der Internetseite des 4. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des Bürger- Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. meisters zur Auftragsvergabe der Instandsetzung der Zu- fahrt Helmer Weg Neu-Verpachtung 5. Beschlussfassung zur Auftragsvergabe der Reparatur des Helmer Weges von landwirtschaftlichen Nutzflächen 6. Beschlussfassung über den Nachtrag zum Ausbau der Die Gemeinde Groß Krams hat ab dem 01.10.2019 landwirt- Bahnhofstraße I. BA -Herstellung einer Baustraße- schaftliche Nutzflächen von gesamt ca. 114 ha Ackerland gez. Pamperin, Axel für die Dauer von 6 Jahren zu verpachten. Vorsitzende/r Folgende Mindestanforderungen/Hinweise gelten für eine An- gebotsabgabe: Als Mindestgebot werden 300,00 €/ha pro Jahr angesetzt. Angabe Art der Bewirtschaftung - Wechsel der Fruchtfolge (Mais höchstens alle 3 Jahre und auf maximal 30 % der ge- pachteten Fläche) - Für die Verbesserung des Nahrungsangebotes für Insekten Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord- und Vögel sind über die gesamte Vegetationsperiode Blüh- und nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land un- Schutzstreifen durch Einsaat mit geeignetem Saatgut zu ge- ter www.amt-hagenow-land.de. währleisten. Amtliche Bekanntmachung der Sitzung Nebenangebote/Zusätze bei der Angebotsabgabe sind zuläs- der Gemeindevertretung Gammelin sig, z. B.: Angebote für eine Erhöhung der Pachtdauer. am 26.09.2019, um 19:30 Uhr. Möglichkeiten zur Unterstützung der Gemeinde Groß Krams bei Die Sitzung findet im Gemeindehaus der Gemeinde Gammelin, kommunalen Aufgaben. Schulstraße 15 ,19230 Gammelin statt. Angabe freiwilliger ökologischer Zusatzleistungen.
Kommunalanzeiger Hagenow –4– Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09 Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen Brief- 3. Gemeindliches Einvernehmen umschlag mit dem Vermerk: 4. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Anschaf- Angebot Landpacht Groß Krams fung einer Zeltplane für die Feuerwehr bis zum 25.09.2019, 12:00 Uhr einzureichen. 5. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Anschaf- Annahmestelle: fung von persönlicher Schutzausrüstung für die Feuerwehr Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, Bahnhofstraße 6. Beschlussfassung über die Bestätigung der Eilentschei- 25, 19230 Hagenow dung des Bürgermeisters über Auftragsvergaben zum Jubi- Das Angebot hat den Pachtpreis in EURO/Hektar pro Jahr aus- läum der Jugendfeuerwehr zuweisen. gez. Schulz, Ingo Die Übersicht der Flurstücke und Lagepläne können beim Amt Vorsitzende/r Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, unter Tel.: 03883 610747 angefordert werden. Hinweise: Es handelt sich hierbei um kein förmliches Bieterverfahren. Die Gemeinde Groß Krams behält sich vor, gegebenenfalls auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichti- gen, jederzeit Nachverhandlungen mit den Bietern zu führen oder Nachgebotsrunden unter den Bietern durchzuführen, so- Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord- wie bis zum Abschluss des Pachtvertrages die Ausschreibung nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land zurückzunehmen oder die Flächen an einen anderen Bieter zu unter www.amt-hagenow-land.de. verpachten. Die Gemeinde Groß Krams behält sich ferner die Erteilung des Amtliche Bekanntmachung der Sitzung Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. der Gemeindevertretung Kuhstorf Aus dem Verfahren, insbesondere aus der Nichtberücksichti- am 18.09.2019, um 19:30 Uhr. gung von Angeboten, können keine Ansprüche der Bieter abge- Die Sitzung findet im Gemeindehaus der Gemeinde Kuh- leitet werden. Eine Haftung der Gemeinde Groß Krams in Bezug storf, Schulstraße 7, 19230 Kuhstorf statt. auf die Angaben ist ausgeschlossen. Alle mit der Angebotsabgabe und dem Vertragsschluss verbun- Tagesordnung: denen Kosten trägt der Pächter. Aufwendungen der Bieter wer- Öffentlicher Teil den nicht erstattet. 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit gez. Tobias Alwardt der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähig- Bürgermeister keit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 4. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde 5. Einwohnerfragestunde Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord- 6. Bauangelegenheiten nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land 7. Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung unter www.amt-hagenow-land.de. Nicht öffentlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der Sitzung 1. Grundstücksangelegenheiten der Gemeindevertretung Kirch Jesar 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen am 10.10.2019, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde gez. Ehm, Annelies Kirch Jesar, Theodor-Körner-Straße 10, 19230 Kirch Jesar Vorsitzende/r statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der ordnungsgemäßen Einladung der Anwesenden und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 20.08.2019 auf der Sitzung Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hage- 2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung now-land.de. gefasster Beschlüsse bzw. wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Haushaltssatzung 3. Einwohnerfragestunde der Gemeinde Pätow-Steegen 4. Bauangelegenheiten 5. Beschlussfassung über die 7. Satzungänderung der Haupt- für das Haushaltsjahr 2019 satzung Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- Nicht öffentlicher Teil meindevertretung vom 24.01.2019 und mit Genehmigung 1. Grundstücksangelegenheiten der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung 2. Personalangelegenheiten erlassen:
Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09 –5– Kommunalanzeiger Hagenow §1 §7 Ergebnis- und Finanzhaushalt Eigenkapital Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 1. im Ergebnishaushalt des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.235.363 EUR a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Der voraussichtliche Stand des Erträge auf 429.600 EUR Eigenkapitals zum 31.12. des der Gesamtbetrag der ordentlichen Haushaltsvorjahres beträgt 1.246.873 EUR Aufwendungen auf 502.300 EUR und zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.181.373 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -72.200 EUR §8 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Deckungsfähigkeit Erträge auf 0 EUR Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung der Gesamtbetrag der außerordentlichen - Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in ei- Aufwendungen auf 0 EUR nem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig. der Saldo der außerordentlichen Erträge Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen: und Aufwendungen auf 0 EUR Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für c) das Jahresergebnis vor Veränderung Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem der Rücklagen auf -72.200 EUR Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig. die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung die Entnahmen aus Rücklagen auf 15.200 EUR aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerum- das Jahresergebnis nach Veränderung lage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte der Rücklagen auf -57.500 EUR die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfä- 2. im Finanzhaushalt higkeit. a) die ordentlichen Einzahlungen auf 402.200 EUR Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in die ordentlichen Auszahlungen auf 454.800 EUR einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig de- der Saldo der ordentlichen Ein- und ckungsfähig. Auszahlungen auf -52.600 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR §9 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR Wesentliche Produkte der Saldo der außerordentlichen Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt: Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR Produkt Bezeichnung c) die Einzahlungen aus 12600 Brandschutz Investitionstätigkeit auf 26.700 EUR 54100 Gemeindestraßen die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR § 10 der Saldo der Ein- und Auszahlungen Wertgrenze für die Erfassung von Vermögensgegenstän- aus Investitionstätigkeit auf 26.700 EUR den d) der Saldo der Ein -und Auszahlungen Gemäß § 31 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung- der Finanzierungstätigkeit (Veränderung Doppik MV (GmHVO-Doppik) in der Fassung vom 25.02.2008, der liquiden Mittel und der Kredite zur einschließlich der letzten Änderung vom 19.05.2016, kann Sicherung der Zahlungsfähigkeit) auf -25.900 EUR auf die Erfassung abnutzbarer, beweglicher Vermögensge- festgesetzt. genstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von §2 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, verzichtet Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- werden. nahmen Gemäß § 34 Absatz 5 können abnutzbare bewegliche Vermö- Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- gensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag §3 von 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, im Jahr der Verpflichtungsermächtigungen Anschaffung oder Herstellung vollständig abgeschrieben und in Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Abgang gestellt werden. §4 Für die Erfassung und Abschreibung von Vermögensgegen- Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ständen werden die Wertgrenzen wie folgt festgelegt: Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung • bis 500 € netto = Aufwand der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf den • 500 bis 1.000 € netto = geringwertige Wirtschaftsgüter = genehmigungsfreien Höchstbetrag in Höhe von Erfassung und Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung/ 10 % der ordentlichen Einzahlungen 40.220 EUR. Herstellung • über 1.000 € netto = Erfassung und Abschreibung über die §5 Nutzungsdauer. Hebesätze Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.08.2019 er- Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: teilt. 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Pätow-Steegen, 19.08.2019 Flächen (Grundsteuer A) auf 400 v. H. gez. Maty b) auf die Grundstücke (Grundsteuer B) Bürgermeister auf 390 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 350 v. H. Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 §6 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 Stellen gemäß Stellenplan KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 12.08.2019 durch Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- die untere Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkrei- trägt 0,675 Vollzeitäquivalente (VzÄ). ses Ludwigslust - Parchim - erteilt.
Kommunalanzeiger Hagenow –6– Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09 Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsicht- nahme vom 16.09.2019 bis 24.09.2019 Mo. und Mi.: nach Vereinbarung Di., Do., Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Die amtliche Bekanntmachung erfolgte auf der Internetseite des Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Gemeinde Redefin vom 03.09.2019 dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht wer- Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777)) wird nach den. Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.08.2019 und Anzei- Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah- ge bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 9. Satzung resfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und zur Änderung Hauptsatzung erlassen: der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Artikel I Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigung- oder Bekanntma- chungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend ge- Änderung der Satzung macht werden. Die Hauptsatzung vom 22.11.1999, die 1. Änderung vom Hagenow, 19.08.2019 18.01.2005, die 2. Änderung vom 19.05.2005, die 3. Änderung vom 19.07.2006, die 4. Änderung vom 29.09.2009, die 5. Ände- gez. Maty rung vom 08.12.2011, die 6. Änderung vom 08.12.2011, die 7. Än- Bürgermeister derung vom 24.06.2014 sowie die 8. Änderung vom 27.03.2015 wird im § 5 Abs. 4 wie folgt neu gefasst: § 5 Ausschüsse Absatz 4 (4) Gemäß § 36 (1) der Kommunalverfassung bildet die Gemein- devertretung einen Kultur- und Sozialausschuss. Dieser besteht aus fünf Gemeindevertretern und drei sachkun- Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord- digen Einwohnern. nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land Aufgabengebiet: unter www.amt-hagenow-land.de. Unterstützung der Vereinsarbeit, der sozialen Betreuung sowie der Jugend- und Sportarbeit. Die Sitzungen des Kultur- und So- Amtliche Bekanntmachung der Sitzung zialausschusses sind nicht öffentlich. der Gemeindevertretung Picher Artikel II am 18.09.2019, um 19:30 Uhr. Inkrafttreten Die Sitzung findet im Gemeindehaus der Gemeinde Picher, Hagenower Straße 11, 19230 Picher statt. Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Tagesordnung: Redefin, 03.09.2019 Öffentlicher Teil gez. Böbel 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit Bürgermeisterin der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähig- Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in die- keit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der ser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindever- worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentli- tretersitzung chen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah- der Gemeinde resfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift 3. Einwohnerfragestunde und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber 4. Bauangelegenheiten der Gemeinde geltend gemacht wird. 5. Informationen zum Thema Breitbandausbau sowie Projekt Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt- Wifi4EU durch das Amt machungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend 6. Nachwahl der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses gemacht werden. Nicht öffentlicher Teil Die amtliche Bekanntmachung erfolgte auf der Internetseite des 1. Grundstücksangelegenheiten Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. 2. Personalangelegenheiten Interessenbekundungsverfahren „Formloser 3. Gemeindliches Einvernehmen 3.1. Herstellung gemeindliches Einvernehmen zu einer Bauvo- Teilnahmewettbewerb außerhalb des förm- ranfrage lichen Vergaberechts“ zum Betrieb einer 4. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für Malerarbei- Kindertagesstätte in der Gemeinde Redefin ten der Dachunterschläge Gemeindehaus und der Feuer- wehr Picher Die Gemeinde Redefin hat in ihrer letzten Gemeindevertretersit- zung beschlossen, die Kinderbetreuung in der Kindertagesstät- gez. Hille, Holger te ggf. an einen freien Träger zu übertragen. Hierzu sind Interes- Vorsitzende/r senbekundungen freier Träger einzuholen.
Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09 –7– Kommunalanzeiger Hagenow Durch die Bekanntmachung auf der Internetseite und im Ha- 2. im Finanzhaushalt genower Kommunalanzeiger soll möglichst vielen Trägern die a) die ordentlichen Einzahlungen auf 818.800 EUR Möglichkeit der Beteiligung gegeben werden. die ordentlichen Auszahlungen auf 828.100 EUR Die Kindertagesstätte ist eine kombinierte Einrichtung, in der der Saldo der ordentlichen Ein- und Krippen-und Kindergartenkinder betreut werden. Für die Ein- Auszahlungen auf -9.300 EUR richtung liegt eine gültige Betriebserlaubnis vor. Die Kapazität b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR beträgt derzeit 54 Kinder (BE). Ein Gruppe ist befristet aufgrund die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der hohen Kinderzahlen im Gemeindehaus der Gemeinde Re- der Saldo der außerordentlichen defin untergebracht. Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR Zurzeit werden 9 Krippenkinder, 28 Kindergartenkinder betreut. c) die Einzahlungen aus Die Kinderzahlen werden in den nächsten Monaten wieder an- nvestitionstätigkeit auf 65.800 EUR steigen. Die Betreuung erfolgt in Gruppen. Die pädagogische die Auszahlungen aus Arbeit orientiert sich konzeptionell an dem lebensbezogenen Investitionstätigkeit auf 59.000 EUR Ansatz. der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.800 EUR Die einzureichenden Daten und weiteren Unterlagen können d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen Sie bei Frau Schaldach, 03883 6107-28 anfordern. aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihr Interesse mitteilen und der liquiden Mittel und der Kredite zur uns bis zum 16.10.2019 Ihre Interessenbekundung incl. der not- Sicherung der Zahlungsfähigkeit) auf -2.500 EUR wendigen Nachweise einreichen. festgesetzt. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines formellen §2 Vergabeverfahrens. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- Ein Aufwandsersatz für die Beteiligung am Interessenbekun- nahmen dungsverfahren erfolgt nicht. Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- Sollten die Kriterien der Bieter nicht ausreichend erfüllt sein, derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. behält sich die Gemeinde vor, die Trägerschaft beizubehalten. §3 gez. Böbel Verpflichtungsermächtigungen Bürgermeisterin Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf den genehmigungsfreien Höchstbetrag in Höhe von 10 % der ordentlichen Einzahlungen 81.800 EUR. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte auf der Internetseite des §5 Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern wurden durch Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Setzin Gemeindevertretung am 29.08.2018 mit der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbe- für das Haushaltsjahr 2019 steuer wie folgt festgesetzt: Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes 1. Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeinde- a) für die land- und forstwirtschaftlichen vertretung vom 23.01.2019 und mit Genehmigung der Rechts- Flächen (Grundsteuer A) auf 350 v. H. aufsichtsbehörde vom 25.06.2019 folgende Haushaltssatzung b) auf die Grundstücke (Grundsteuer B) erlassen: auf 420 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 360 v. H. §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt §6 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird Stellen gemäß Stellenplan 1. im Ergebnishaushalt Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- trägt 5,125 Vollzeitäquivalente (VzÄ). a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 865.200 EUR §7 der Gesamtbetrag der ordentlichen Eigenkapital Aufwendungen auf 903.300 EUR Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. der Saldo der ordentlichen Erträge und des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.596.760 EUR Aufwendungen auf -38.100 EUR Der voraussichtliche Stand des b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Eigenkapitals zum 31.12. des Erträge auf 0 EUR Haushaltsvorjahres beträgt 1.577.490 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen und zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.553.690 EUR Aufwendungen auf 0 EUR §8 der Saldo der außerordentlichen Erträge Deckungsfähigkeit und Aufwendungen auf 0 EUR Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung c) das Jahresergebnis vor Veränderung der - Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in ei- Rücklagen auf -38.100 EUR nem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig. die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen: die Entnahmen aus Rücklagen auf 14.300 EUR Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für das Jahresergebnis nach Veränderung Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem der Rücklagen auf -23.800 EUR Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig.
Kommunalanzeiger Hagenow –8– Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09 Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerum- lage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfä- higkeit. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord- einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig de- nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land ckungsfähig. unter www.amt-hagenow-land.de. §9 Wesentliche Produkte Amtliche Bekanntmachung der Sitzung Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt: der Gemeindevertretung Toddin Produkt Bezeichnung am 25.09.2019, um 19:00 Uhr. 12600 Brandschutz 54100 Gemeindestraßen Die Sitzung findet im Gemeindehaus der Gemeinde Toddin, Am Sportplatz 3, 19230 Setzin statt. § 10 Wertgrenze für die Erfassung von Vermögensgegenstän- Tagesordnung: den Öffentlicher Teil Gemäß § 31 Absatz 5 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit MV (GmHVO-Doppik) in der Fassung vom 25.02.2008, ein- der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähig- schließlich der letzten Änderung vom 19.05.2016, kann auf die keit Erfassung abnutzbarer, beweglicher Vermögensgegenstände 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungs- 3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen kosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 1.000 € ohne Sitzung der Gemeindevertretung Umsatzsteuer nicht überschreiten, verzichtet werden. 4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten Gemäß § 34 Absatz 5 können abnutzbare bewegliche Vermö- der Gemeinde gensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- 5. Einwohnerfragestunde oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag 6. Beschlussfassung über die Gewährung/Änderung des Be- von 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, im Jahr der grüßungsgeldes für Neugeborene Anschaffung oder Herstellung vollständig abgeschrieben und in 7. Beschlussfassung über die Entschädigung der Wehrführung Abgang gestellt werden. 8. Beratung zur Nutzung der Gemeinderäume Setzin/Toddin/ Für die Erfassung und Abschreibung von Vermögensgegen- Gramnitz - einheitliche Regelung in der Gesamtgemeinde ständen werden die Wertgrenzen wie folgt festgelegt: Toddin und Beratung über die Funktion der Raummanager • bis 500 € netto = Aufwand gemäß Hauptsatzung • 500 bis 1.000 € netto = geringwertige Wirtschaftsgüter = 9. Beschlussfassung über die Hausnummernvergabe in der Erfassung und Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung/ Straße „Zum Wall“ OT Schwaberow Herstellung • über 1.000 € netto = Erfassung und Abschreibung über die Nicht öffentlicher Teil Nutzungsdauer. 1. Grundstücksangelegenheiten Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 25.06.2019 er- 2. Personalangelegenheiten teilt. 3. Gemeindliches Einvernehmen 4. Beschlussfassung über die Bestätigung der Eilentschei- Setzin, 25.07.2019 dung des Bürgermeisters für die Auftragsvergabe eines gez. Haurenherm Löschwasserbohrbrunnens Bürgermeister gez. Haurenherm, Marco Hinweis: Vorsitzende/r Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.02.2019 ange- zeigt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnah- me Hauptsatzung für die Gemeinde Toddin Mo. und Mi.: nach Vereinbarung vom 27.08.2019 Di., Do., Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.06.2019 und Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in die- nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende ser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen Hauptsatzung erlassen: worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentli- §1 chen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Name, Status Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah- (1) Die Gemeinde Toddin ist eine amtsangehörige Gemeinde resfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und des Amtes Hagenow-Land. der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der (2) Die Gemeinde Toddin hat folgende Ortsteile: Gramnitz, Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzei- Grünhof, Ruhetal, Schwaberow, Setzin und Toddin ge-, Genehmigung- oder Bekanntmachungsvorschriften kann (3) Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. abweichend davon stets geltend gemacht werden. §2 Hagenow, 25.07.2019 Dienstsiegel (1) Die Gemeinde führt das kleine Landessiegel mit dem Wap- gez. Haurenherm penbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Bürgermeister Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone, und der Um-
Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09 –9– Kommunalanzeiger Hagenow schrift: Aufgabengebiet: „GEMEINDE TODDIN LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM“. Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung und die für §3 die Durchführung des Haushalts- und Finanzplanes erforderli- Rechte der Einwohner chen Entscheidungen vor. (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft durch öf- 2. Kultur-und Sozialausschuss fentliche Bekanntmachung mindestens einmal im Jahr eine Ver- Dieser besteht aus drei Gemeindevertreterinnen oder Gemein- sammlung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde devertretern und zwei sachkundigen Einwohnerinnen oder Ein- ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Orts- wohnern. teile durchgeführt werden. Aufgabengebiet: Der Kultur-und Sozialausschuss berät in al- (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in len kulturellen und sozialen Belangen, wie z. B.im Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindever- Kindertagesstätten, bei der Betreuung älterer Bürger, Vorbe- tretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer reitung und Durchführung von Kultur-und Festveranstaltungen angemessenen Frist zur Beratung vorzulegen. einschließlich deren Federführung durch den Ausschussvorsit- (3) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Ge- zenden, außerdem wirkt er mit bei der Förderung der Jugend, meinde oder auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durch- von Kultur und Sport sowie des Fremdenverkehrs. geführt werden, sollen die Einwohnerinnen und Einwohner mög- 3. Ausschuss für Bau-, Ordnungs- und Brandschutzangelegen- lichst frühzeitig über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen heiten wenn nicht anders, in einer Einwohnerversammlung oder durch Dieser besteht aus drei Gemeindevertreterinnen oder Gemein- Information im Bekanntmachungsblatt oder im Rahmen der Fra- devertretern und zwei sachkundigen Einwohnerinnen oder Ein- gestunde unterrichtet werden. Soweit Planungen bedeutsame wohnern. Aufgabengebiet: Vorbereitung und Begleitung Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen betreffen, sind • aller Bau-und Planungsmaßnahmen in der Gemeinde, die beabsichtigte Finanzierung und die möglichen Folgen des • der Aufgaben im Umwelt-und Naturschutz sowie der Land- Vorhabens für die Steuern, Beiträge und Hebesätze der Ge- schaftspflege, meinde darzustellen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern ist • der Aufgaben für den Brandschutzes sowie Gelegenheit zur Äußerung auch im Rahmen der Fragestunde • wichtiger Ordnungsangelegenheiten zu geben. 4. Ausschuss für die Entwicklung und Errichtung einer gemein- (4) Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten die Möglichkeit, samen Kindertagesstätte in Toddin in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Ge- Dieser besteht aus vier Gemeindevertreterinnen oder Gemein- meindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeinde- devertretern und drei sachkundigen Einwohnerinnen oder Ein- vertretung sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge wohnern. oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Aufgabengebiet: Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände Der Ausschuss berät bei der Erarbeitung eines pädagogischen der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Konzeptes und bei den Planungen für einen Um- bzw. Neubau Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. einer Kindertagesstätte in Toddin sowie deren Ausstattung. In den Fällen nach Absatz 3 kann sich diese bei Bedarf auf 45 (4) Anstelle einer sachkundigen Einwohnerin oder eines sach- Minuten erhöhen. kundigen Einwohners kann eine Gemeindevertreterin oder ein (5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, Gemeindevertreter in den Ausschüssen berufen werden. im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über (5) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich. wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten, insbesonde- (6) Auf die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern in den re über die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, Ausschüssen wird verzichtet. soweit der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet wird. §6 §4 Bürgermeisterin oder Bürgermeister/Stellvertreterin oder Gemeindevertretung Stellvertreter (1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister trifft alle Ent- (2) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Ar- scheidungen bis zu einer Wertgrenzen von 5.000 € im Einzelfall beitstage vorher beim Bürgermeister eingereicht werden. Münd- bzw. bei wiederkehrenden Leistungen bis zu einer Wertgrenze liche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, von 1.000 € sofern nicht die Gemeindevertretung kraft Gesetzes sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spä- ausschließlich zuständig ist. testens innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden. (2) Darüber hinaus entscheidet die Bürgermeisterin oder der (3) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen aus- Bürgermeister bei Stundungsanträgen bis zu einer Wertgrenze bis zu 2.500 € sowohl für das laufende als auch für das nachfol- geschlossen: gende Haushaltsjahr. 1. einzelne Personenangelegenheiten außer Wahlen und (3) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidun- Abberufungen gen zu unterrichten. 2. Steuer-und Abgabeangelegenheiten Einzelner (4) Erklärungen der Gemeinde im Sinne des § 39 (2) KV M-V bis 3. Grundstücksgeschäfte zu einer Wertgrenze von 750 € bzw. von 250 € bei wiederkeh- 4. Vergabe von Aufträgen renden Verpflichtungen können von der Bürgermeisterin oder 5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten, außer Jahres- dem Bürgermeister allein bzw. durch einen von ihm beauftrag- rechnungsbericht und Entlastung des Bürgermeisters ten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform ausgefer- 6. Gemeindliches Einvernehmen tigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt die- se Wertgrenze bei 2.500 €. Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche (5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist zuständig, Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Ziffern wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde (§§ 24 ff.BauGB) nicht 1 - 6 in öffentlicher Sitzung behandeln. ausgeübt werden soll. Sofern von dem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wird, obliegt die Entscheidung der Gemeindevertretung. §5 (6) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister entscheidet Ausschüsse über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkun- (1) Ein Hauptausschuss wird nicht gebildet. gen oder ähnliche Zuwendungen bis 100 €. (2) Gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalprüfungsgesetzes überträgt die Gemeinde Toddin die Aufgaben des Rechnungs- §7 prüfungsausschusses auf das Amt Hagenow-Land. Entschädigungen (3) Gem. § 36 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpom- (1) Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin erhält eine mo- mern (KV M-V) werden folgende Ausschüsse gebildet: natliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 950 €. Im Krank- 1. Finanzausschuss heitsfall wird diese Entschädigung sechs Wochen weitergezahlt. Dieser besteht aus drei Gemeindevertreterinnen oder Gemein- Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei urlaubsbedingter Abwesen- devertretern und zwei sachkundigen Einwohnerinnen oder Ein- heit, soweit diese zu vertretenden Zeiten nicht über drei Monate wohnern. hinausgehen.
Kommunalanzeiger Hagenow – 10 – Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09 (2) Der oder die erste stellvertretende Person des ehrenamt- Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in die- lichen Bürgermeisters oder der ehrenamtlichen Bürgermeiste- ser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen rin erhält monatlich 100 €, die zweite Stellvertretung monatlich worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentli- 50 €. Sollte bei Verhinderung des Bürgermeisters oder der Bür- chen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. germeisterin ein konkretes Dienstgeschäft vorgenommen wer- Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah- den, erhalten diese Personen für die Stellvertretung ein Drei- resfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift ßigstel der Bürgermeisterentschädigung nach Abs. 1, wenn es und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber sich nicht um eine Sitzung handelt. Nach drei Monaten Vertre- der Gemeinde geltend gemacht wird. tung erhält die stellvertretende Person, die volle Aufwandsent- Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt- schädigung nach Abs. 1. Damit entfallen Aufwandsentschädi- machungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gungen für die Stellvertretung und das Sitzungsgeld. Amtiert gemacht werden. eine stellvertretende Person, weil die gewählte Bürgermeisterin oder der gewählte Bürgermeister ausgeschieden ist, steht ihr oder ihm die Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 zu. (3) Alle Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für Sitzun- gen der Gemeindevertretung, ihrer Ausschüsse und der Frakti- onen ein Sitzungsgeld von 40 €. Gleiches gilt für die sachkun- digen Einwohnerinnen oder sachkundigen Einwohner für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, denen sie angehören. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesord- (4) Die Ausschussvorsitzende oder der Ausschussvorsitzende, nung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land bei deren Verhinderung deren Stellvertretung, erhalten eine sit- zungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € für unter www.amt-hagenow-land.de. jede von ihnen geleitete Sitzung. (5) Pro Tag darf nur ein Sitzungsgeld gewährt werden. Amtliche Bekanntmachung der Sitzung (6) Die ehrenamtliche Tätigkeit als Raummanager für die Ge- der Gemeindevertretung Warlitz meindehäuser wird für das Gemeindehaus Setzin mit 50 € und zusammen für die Gemeindehäuser Toddin und Gramnitz eben- am 19.09.2019, um 19:00 Uhr. falls mit 50 € monatlich entschädigt. Die Sitzung findet im Gemeindehaus der Gemeinde Warlitz, §8 Hauptstraße 23, 19230 Warlitz statt. Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen der Gemeinde Toddin, sowie sonstige öffentliche Tagesordnung: Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben Öffentlicher Teil sind, soweit es sich nicht um Satzungen nach dem Baugesetzbuch 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit (BauGB) handelt, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Hagenow-Land unter der Adresse www.amt-hagenow-land.de der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähig- öffentlich bekannt gemacht. Unter der Bezugsadresse Amt Hage- keit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der now-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, kann sich jedermann Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindever- Satzungen der Gemeinde Toddin kostenpflichtig zusenden lassen. tretersitzung Textfassungen von allen Satzungen liegen unter obiger Adresse 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten. der Gemeinde (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen 3. Einwohnerfragestunde aufgrund von Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) er- 4. Bauangelegenheiten folgen durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Hagenower 5. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme einer Kommunalanzeiger“ unter der Überschrift „Bekanntmachung der Spende für die Kindertagesstätte Gemeinde Toddin“ Der Hagenower Kommunalanzeiger erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Amts- bereich des Amtes Hagenow-Land verteilt. Daneben ist er einzeln Nicht öffentlicher Teil und im Abonnement vom Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 1. Grundstücksangelegenheiten 19230 Hagenow, gegen Entgelt zu beziehen. 2. Personalangelegenheiten (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen 3. Gemeindliches Einvernehmen und Verzeichnissen, soweit sie nicht nach den Vorschriften des 4. Beschlussfassung über die Bestätigung der Eilentscheidung BauGB erfolgen, ist im Internet wie im Abs. 1 hinzuweisen. Die des Bürgermeisters zu den Auftragsvergaben zur Sanierung Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich et- der Bushaltestelle was anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel gez. Holm, Peter zu vermerken. Vorsitzende/r (4) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form der Abs. 1-3 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Er- eignisse nicht möglich, so erfolgt diese durch Aushang an den Die amtliche Bekanntmachung erfolgte auf der Internetseite des Bekanntmachungstafeln. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach des Abs. 1-3 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeit- 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ablauf gegenstandslos geworden ist. (5) Die Bekanntmachungstafeln befinden sich in: der Gemeinde Warlitz vom 03.09.2019 • Gramnitz: Hauptstraße Ecke Schwarzer Weg, Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Lan- • Grünhof: Bushaltestelle „Am Teich“, • Ruhetal: Höhe Postkasten, des M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Be- • Setzin: Gemeindehaus Am Sportplatz 3, schluss der Gemeindevertretung vom 01.08.2019 und Anzeige • Schwaberow: „Zum Wall“ an der Feuerwehr und bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 8. Satzung zur • Toddin: an der Hauptstraße Höhe Nr. 82. Änderung Hauptsatzung erlassen: §9 Artikel I Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntma- Änderung der Satzung chung in Kraft. Die Hauptsatzung vom 30.09.1999, die 1. Änderung vom Toddin, 27.08.2019 06.10.2000, die 2. Änderung vom 04.11.2004, die 3. Änderung gez. Haurenherm vom 21.12.2004, die 4. Änderung vom 19.07.2006, die 5. Än- Bürgermeister derung vom 01.11.2011, die 6. Änderung vom 01.03. sowie die
Jahrgang 25 | Freitag, den 13. September 2019 | Nr. 09 – 11 – Kommunalanzeiger Hagenow 7. Änderung vom 20.03.2015 wird im § 5 Abs. 3 wie folgt neu Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen ohne Bewerbungsmappe oder gefasst: Ähnliches ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt grund- § 5 Ausschüsse Abs. 3 sätzlich nur, wenn Sie einen ausreichend frankierten Briefum- (3) Gem. § 36 Abs. 2 der Kommunalverfassung ist ein Finanz- schlag beifügen. Sofern Sie eine Absage bekommen, bewahren ausschuss zu bilden. wir Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß Dieser besteht aus drei Gemeindevertretern sowie aus einem § 15 AGG auf und vernichten sie anschließend. sachkundigen Die Gemeinde Hoort fördert die Gleichstellung von Frauen und Einwohner. Männern. Aufgabengebiet: Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/innen Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung und die für werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. die Durchführung des Haushalts- und Finanzplanes erforderli- Bewerbungs- und Reisekosten werden nicht erstattet. chen Entscheidungen vor. Anstelle eines sachkundigen Einwohners kann ein Gemeinde- vertreter in den Ausschuss berufen werden. Messkamerafahrzeug unterwegs im Amt Die Sitzungen des Finanzausschusses sind nicht öffentlich. Hagenow-Land Das Amt Hagenow-Land ist Teilnehmer im „Umsetzungsprojekt Artikel II kommunale Straßendaten“ (UkoS) im Rahmen der Richtlinie zur Inkrafttreten Verbesserung der elektronischen Verwaltung für Bevölkerung Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. und Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern (Elektronische Verwaltungsrichtlinie - E-GovRL M-V). Warlitz, 03.09.2019 Dazu werden notwendige IT-Infrastrukturen und organisatori- gez. Holm sche Rahmenbedingungen für die Erfassung und den Betrieb Bürgermeister eines standardisierten, kommunalen Straßennetzes in Meck- lenburg-Vorpommern erarbeitet und anschließend eigene Stra- Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in die- ßendatenprojekte umgesetzt. ser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen Für die UkoS-konforme Bestandsdatenerfassung der kommu- worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentli- nalen Straßen im Amt Hagenow-Land wurde die Firma GEO chen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Net solution GmbH aus Leipzig beauftragt, die mit der digitalen Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jah- Erarbeitung eines aktuellen Knoten-Kanten-Modells bereits be- resfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift gonnen hat. und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber Zusätzlich wird eine Straßenbefahrung durch ein signalisiertes der Gemeinde geltend gemacht wird. Messkamerafahrzeug (Mobile Mapping) durchgeführt, bei der Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekannt- mit Hilfe von vielen tausend Bildern alle Straßen im Amtsbe- machungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend reich dokumentiert und ausgewertet werden können. Dabei gemacht werden. werden nicht nur Straßenschäden wie Rissbildungen, Schlaglö- cher und Spurrinnen erfasst, sondern auch Nebenanlagen wie Verkehrszeichen, Bäume, Geh- und Radwege und Straßenla- ternen. Nach einer anschließenden Zustandsbewertung werden die Daten in ein Straßenbearbeitungsprogramm eingespielt, mit dem ein Erhaltungsmanagement aufgebaut werden kann. Stellenausschreibung der Gemeinde Hoort Die Befahrung der kommunalen Straßen im Amt Hagenow-Land Die Gemeinde Hoort sucht schnellstmöglich eine/n Gemeinde- wird voraussichtlich von September bis November 2019 statt- arbeiter/in (m/w/d). finden. Es erfolgt keine Veröffentlichung personenbezogener Bilddaten. Das Aufgabengebiet umfasst: Wir bitten Sie einen reibungslosen Ablauf der Straßenraumdo- • Pflege und Reinigung der gemeindlichen Straßen, Wege kumentation im Begegnungsfall mit zu gewährleisten. und Grünflächen • Hecken schneiden und Gehölzpflege Stephan Nitschke • Instandhaltung und Pflege der Gemeindegebäude sowie Fachdienst Bauen und Planung des Inventars • Winterdienst • Vor- und Nachbereitung von Gemeindeveranstaltungen • Umgang mit der Kommunaltechnik und deren Pflege Voraussetzungen: • Führerschein für LKW • Motorsägenschein • handwerkliches und gärtnerisches Geschick • selbstständige Arbeitsweise • Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung • wünschenswert ist die Mitgliedschaft in der Feuerwehr Vergütung und Arbeitszeit: • Lohn angelehnt an Entgeltgruppe 3 • 30 Wochenarbeitsstunden Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 02.10.2019 mit dem Vermerk „Bewerbung als Ge- meindearbeiter/in der Gemeinde Hoort“ an: Amt Hagenow-Land SB Personalwesen Bahnhofstraße 25 19230 Hagenow. Foto: GEO Net solution GmbH
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