UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
UNS DÖRPER Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land 24. Jahrgang Freitag, den 21. Februar 2020 Nummer 04 Woche 8 Wenn’s im Februar nicht schneit, schneit’s in der Osterzeit. für die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade Nächste Termine UNS DÖRPER Redaktionsschluss: Erscheinungstag: Mittwoch, 26. Februar 2020 Freitag, 06. März 2020
Nummer 04/Woche 8/Seite: 2 Uns Dörper 21. Februar 2020 Amtsverwaltung Trave-Land Waldemar-von-Mohl-Straße 10 23795 Bad Segeberg Homepage: www.amt-trave-land.de E-Mail: info@amt-trave-land.de Telefon: 04551 9908-0 (Zentrale) E-Mail direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de Telefax: 04551 9908-13 (ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue) Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- wahl wahl 9908- 9908- Amtsvorsteher Hans-Heinrich Jaacks 54 Ltd. Verwaltungsbeamter Thomas Hartstock 55 Gleichstellungsbeauftragte: Michaela Semerak 52 Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter Jan-Henrik Fechner 50 Team - Organisation/Personal Team - Ordnung/Soziales Teamleiter: Jan-Henrik Fechner Teamleiterin: Anne Sarau Pers./Org./Rechtsfragen Jan-Henrik Fechner 50 Ordnungswesen, Wahlen Anne Sarau 40 Personalwesen/Organisation Torsten Winter 48 Einwohnermeldeamt Maike Zickermann 43 Personalwesen Lena Meynerts 49 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt David Neumann 44 IT, Allgemeine Beschaffung Henning van Mil 58 Einwohnermeldeamt Matthias Knickrehm 45 IT, Allgemeine Beschaffung Daniel Nowak 59 Einwohnermeldeamt Janine Tensfeldt 46 Zentrale, Schulen Bettina Wulf 51 Wohngeld, Grundsicherung Ellen Rosinke 42 Uns Dörper/Kanzlei Karen Kierig 57 Wohngeld, Grundsicherung Linda Cremanns 41 Kanzlei Susanne Rumpel 56 Wohngeld, Grundsicherung Nicole Springborn 41 Archiv Manfred Schmidt 61 Ordnungs- u. Kindergartenangel. Annika Waßmann 47 Archiv Dieter Harfst 61 Feuerwehrangelegenheiten Angelika Saalfeld 38 Asylangelegenheiten Simone David 39 Asylangelegenheiten Daniela Gogga 68 Team - Finanzen Team - Planen/Bauen/Umwelt Teamleiterin: Elke Hesse Teamleiter: Sören Grella Haushalte, Finanzen, Elke Hesse 20 Regionale- u. Dorfentwicklung Sören Grella 35 Haushalte, Finanzen Wasser/Abwasser GeschäftsführungAlicia Kröger 37 Gewässerpflegeverbände Niklas Cremanns 28 Wasser/Abwasser GeschäftsführungSaskia Klobke 36 Steuern, Abgaben, Johanna Schlöke 24 Bauanträge Katarina Döring 30 Steuern, Abgaben, Kevin Schramm 24 Bauleitplanung/Bauanträge Timo Zepernick 31 Steuern, Abgaben, Bauleitplanung Nicole Grulich 32 Gewässerpflegeverbände Martin Sanchez 23 Bauleitplanung Annemarie Zeidler 33 Finanzbuchhaltung Susanne Fuhl 27 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Jascha Winter 64 Finanzbuchhaltung Isa Stamp 26 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Annika Frenz 66 Finanzbuchhaltung Jennifer Koscielny 25 Wasser-/Abwasseranschlüsse, Andrè Meyer 65 Finanzbuchhaltung Karin Rüder 21 Hochbaumaßnahmen Geschäftsbuchhaltung Fenja Rüb 22 Gemeindliche Infrastruktur Sandra Reiser 67 Geschäftsbuchhaltung Steffen Gloe 29 Gemeindliche Liegenschaften Rosemarie Strey 60 Bauliche gemeindliche Infrastruktur Kerstin Meyer 62 Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da: Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag - Dienstag - Donnerstag 07:00 - 19:00 Uhr Freitag 07:00 - 14:00 Uhr UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500 Erhalten Sie UNS DÖRPER regelmäßig und pünktlich? Falls nicht, wenden Sie sich bitte an die Linus Wittich Medien KG, Tel.: 039931 579-38!
Nummer 04/Woche 8/Seite: 3 Uns Dörper 21. Februar 2020 SCHIEDSAMTSBEZIRKE Sprechtag: Jeden Dienstag von 17:00 bis 20:00 Uhr, Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug im AMT TRAVE-LAND In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet Aufgaben: Durchführung von Schlichtungsverfahren in keine Rentenberatung mehr statt. bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprüchen aus dem Nachbarrecht und wegen Verlet- Deutsche Rentenversicherung zung der persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körper- Auskunfts- und Beratungsstellen verletzung, Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung). Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H. Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be- Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera- reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor- tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungs- geschaltet. zeiten geändert haben!!! Lübeck: Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land: Adresse: Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck Schiedsamtsbezirk 4 Tel.: 0451 485-25450 (Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen- Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede): Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Schiedsfrau: Sabine Blunk, Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs, Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Tel.: 04550 1223 Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Stellvertreter: n. n. Neumünster: Schiedsamtsbezirk 5 Adresse: Christianstraße 9, 24534 Neumünster (Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade): Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21 Schiedsfrau: Rose Höppner, Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Eichenweg 16, Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr OT Reinsbek, 23820 Pronstorf, Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel.: 04506 656 Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr Stellvertreter: n. n. Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Schiedsamtsbezirk Nr. 8 Oldenburg i. H.: (Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel, Adresse: Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg Schackendorf): Tel.: 04361 50819-0 Schiedsmann: Dieter Beuk, Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Tel.: 04551 3382 Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Stellvertreter: Jörg Petersen, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Rahland 12, 23795 Klein Rönnau, Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel.: 04551 81312 Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Schiedsamtsbezirk Nr. 9 (Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin): Schiedsmann: Manfred Schmidt, An den Tannen 10, Wasserbeschaffungsverband OT Weitewelt, 23823 Seedorf, Tel.: 04555 1037 Wakendorf I Stellvertreter: Eckehard Heisinger, An den Tannen 33, Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) OT Weitewelt, 23823 Seedorf, in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Tel.: 04555 7157337 Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stor- Schiedsamtsbezirk Nr. 10 marn sind: (Glasau): Schiedsmann: Sven Blank, Technische Betreuung: Wasserwerker Andreas Rohlf Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau, Telefon: 04550 985760 Tel.: 04527 9738508 Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlö- Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a, ke, OT Sarau, 23719 Glasau, Tel.: 04551 9908-24 Tel.: 04525 496868 Geschäftsführung: Amt Trave-Land - Alicia Kröger, Tel.: 04551 9908-37 Verbandsvorsteherin: Karin David, Versichertenältester der Deutschen Tel.: 04550 985637 Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich, Rentenversicherung Tel.: 04550 656 Der persönliche Service ganz in meiner Nähe NOTDIENSTE: In der Zeit vom 01.03. bis 31.10. • Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr • Kontenklärung Freitag ab 12:00 Uhr • Rentenanträge/-beratung In der Zeit vom 01.11. bis 28.02. Versichertenältester Herr Broecker Montag bis Donnerstag ab 16:30 Uhr Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Freitag ab 15:00 Uhr (Tel.: 04551 8919225 oder 0173 6374594) Fa. Papenburg 0171 7288906 o. 0178 2778948
Nummer 04/Woche 8/Seite: 4 Uns Dörper 21. Februar 2020 Zweckverband Wasserversorgung Kreissportverband Geschendorf/Westerrade Segeberg e. V. Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Wester- Geschäftsstelle rade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Ge- An der Trave 1 a schendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwas- ser. 23795 Bad Segeberg Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt- Tel.: 04551 968866 werke Lübeck. Fax: 04551 968867 E-Mail: ksv-segeberg@se-sport.de Verbandsvorsteherin, Silke Behrens Tel.: 04553 795 Homepage: www.se-sport.de Geschäftsführung, Amt Trave-Land, Alicia Kröger Tel.: 04551 9908-37 Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel.: 04551 9908-23 Die Rinkieker und Kümmerer im Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Lü- Amt Trave-Land engagieren sich beck Tel.: 0451 8882661 ehrenamtlich Wasserwerker Gemeinde Westerrade, Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men- Helmut Dreger Tel.: 04553 805 schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen - ganz nach Wunsch - Wasserwerker Gemeinde Geschendorf, Heino Boekhoff Tel.: 0174 9365678 oder als „Kümmerer“ Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Hil- fen vermitteln, Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen Zweckverband Abwasserbeseitigung organisieren. Rönnau Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zustän- dig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß Rönnau und Klein Rönnau. Verbandsvorsteher: Holger Poppitz Tel.: 04551 84472 Geschäftsführung: Amt Trave-Land, Tel.: 04551 9908-37 Alicia Kröger Ansprechpartnerin Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel.: 04551 9908-23 Petra Burmester Bereitschaftsdienst, Wege-ZweckverbandTel.: 04551 9090 und Telefon: 04551 955112 0170 4134427 E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN GAS- und WASSERVERSORGUNG für die Gemeinden Glasau und Pronstorf 04561 399400 Kreisbauernverband Segeberg Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341 Fax: 04551 968712 E-Mail: kbv.se@bauernverbandsh.de Sprechzeiten: montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ansonsten nach Vereinbarung) Landwirtschaftliche Sozialversicherung - gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben - Sprechzeiten: Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr (Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein) ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
Nummer 04/Woche 8/Seite: 5 Uns Dörper 21. Februar 2020 Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I - Die Verbandsvorsteherin - Dreggers, den 07.02.20 Gefunden Am 31. Januar 2020 wurde in Seedorf - OT Kembs - ein Information für die Anschlussnehmer Handy/Smartphone gefunden. Auskunft erteilt das Ordnungsamt des Amtes Trave-Land, in den Gemeinden Wakendorf I und Tel.: 04551 9908-46. Bahrenhof - Zählerwechsel - Aufgrund der Eichvorschriften für Wasserzähler sind in den Ge- meinden Wakendorf I und Bahrenhof auf den Grundstücken, die durch den Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I mit Wasser versorgt werden, in 2020 die Wasserzähler auszutau- Arbeitskreis Geschichte schen. im Amt Trave-Land Der Austausch wird ab dem 01. März 2020 durch die Wasser- werker des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I vorge- Einladung nommen. Sollten Sie eine Terminabsprache wünschen können Sie sich Zu unserem nächsten Vortragsabend der diesjährigen zu den Geschäftszeiten gerne telefonisch unter der Rufnummer Veranstaltungsreihe treffen wir uns am 04550 985760 mit den Wasserwerkern in Verbindung setzen. Montag, dem 02. März 2020, 18:00 Uhr, Die Geschäftszeiten sind von Mo. bis Do., 7:00 Uhr bis 16:00 im Sitzungssaal der Amtsverwaltung Trave-Land Uhr und Fr. von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Waldemar-von-Mohl-Straße 10 Um die Arbeiten zu erleichtern wird darum gebeten den Zugang 23795 Bad Segeberg zu den Wasserzählern freizuhalten, sodass diese leicht erreicht Das Thema wird sein: werden können. „Gustav Böhm und seine Siedlung“ Der Austausch erfolgt für die Anschlussnehmer kostenfrei. Vortragen wird Axel Winkler Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen gez. Karin David Verbandsvorsteherin Haushaltssatzung der Gemeinde Hierzu lade ich Sie und interessierte Gäste herzlich ein. Mit freundlichem Gruß Bahrenhof für das Haushaltsjahr 2020 Manfred Schmidt Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be- schluss der Gemeindevertretung vom 03. Februar 2020 fol- gende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 257.800 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 250.300 EUR einem Jahresüberschuss von 7.500 EUR einem Jahresfehlbetrag von 0 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 257.700 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen Die nächste Ausgabe aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einem Gesamtbetrag der Einzahlungen 244.700 EUR erscheint am 6. März 2020. aus der Investitionstätigkeit und der Finan- zierungstätigkeit auf 0 EUR
Nummer 04/Woche 8/Seite: 6 Uns Dörper 21. Februar 2020 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen Wir stellen wieder eine ganze Reihe von Spielen zur Verfügung aus der Investitionstätigkeit und der Finan- und wenn jeder sein Lieblingsspiel mitbringt, wird an Brett - und zierungstätigkeit auf 0 EUR Kartenspielen für alle was dabei sein. festgesetzt. Wir freuen uns über einen kulinarischen Beitrag für das Kuchen §2 Büfett. Es werden festgesetzt: Wann? Am Sonntag, den 1. März ab 15.00 Uhr 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen Wo? In den Räumen der Bahrenhofer Werkgemeinschaft und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR Dorfstraße 6 (Speisesaal) 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch- tigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewie- senen Stellen auf 0 Stellen §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Be- triebe (Grundsteuer A) 260 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % 2. Gewerbesteuer 310 % §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- Sitzung der Gemeindevertretung gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge- der Gemeinde Blunk meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. am Montag, den 24.02.2020 um 19:00 Uhr Bahrenhof, den 10. Februar 2020 Ort: Blunk, Gaststätte „Zum alten Bahnhof“, Bahnhofstr. 12 gez. Hans-Peter Ulverich Bürgermeister Tagesordnung: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 (öffentlich) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähig- und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur keit Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, 2 Genehmigung der Niederschrift vom 09.12.2019 Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, 3 Berichte aus (Einsicht während der Öffnungszeiten). - der Ausschussvorsitzenden Bad Segeberg, 11. Februar 2020 - der Bürgermeisterin Amt Trave-Land 4 Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Der Amtsvorsteher gem. § 34 (4) Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Blunk - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 5 Förmliches Beteiligungsverfahren zum 3. Entwurf der Tei- laufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie) - Beratung und Beschlussfassung über eine gemeind- liche Stellungnahme 6 1. Nachtrag zum Gestattungsvertrag Fernwärme (Verlegung einer Fernwärmeleitung) 7 Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr 1. Einnahmen- und Ausgaben-Plan-Ist-Vergleich für das Haushaltsjahr 2019 2. Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabenplan für das Jahr 2020 8 Bau- und Grundstücksangelegenheiten 9 Einwohnerfragezeit 10 Verschiedenes (voraussichtlich nichtöffentlich) Spielenachmittag 11 Personalangelegenheiten 12 Pachtangelegenheiten bei Kaffee und Kuchen (öffentlich) Liebe Bahrenhofer und Gäste, 13 Evtl. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten wir alle sind eingeladen, bei Kaffee und Kuchen gemeinsam zu Beschlüsse spielen und zu klönen. Jung und Alt, Neu - und Altbürger, Be- wohner und Betreuer der Werkgemeinschaft sowie unsere aus- Die Bürgermeisterin ländischen Gäste und Flüchtlingsfamilien. gez. Wiebke Bock
Nummer 04/Woche 8/Seite: 7 Uns Dörper 21. Februar 2020 Horn wurde einstimmig wiedergewählt. Neue Vertrauensdame in Bornhöved ist Andrea Scheel. Die Vorstellung des Jahrespro- gramms 2020 mit Vorträgen u.a. über die Hospizarbeit, übers Hören und Hörprobleme, mit Tagesfahrten nach Hamburg in den Containerhafen, nach Lübeck auf das Theaterschiff und Februar/März zum Celler Weihnachtsmarkt stehen auch das berühmte Frau- 29. Feb. 19:30 Uhr Spieleabend der Freiwilligen Feuer- enfrühstück, das gemeinsame Grillen und „Garten in Weiß“ auf wehr für alle im Gemeindehaus dem Programm. Auf der Homepage www.landfrauen-bornho- 01. März 10:00 - Blunker Kleider- u. Spielzeugmarkt, eved.de können Sie das gesamte Programm nachlesen. Ge- 12:00 Uhr Gemeindehaus Blunk nauere Hinweise oder Abweichungen werden rechtzeitig veröf- 02. März 20:00 Uhr Jahreshauptversammlung Vogelschie- fentlicht. Das Frauenfrühstück findet am Samstag, den 07. März ßerverein, Gemeindehaus Blunk 2020 um 9:30 Uhr im Gasthof Voß in Schmalensee statt. Mel- 03. März 15:00 Uhr Kaffee- u. Spielenachmittag des Seni- den Sie sich bitte bis zum 29. Februar bei der Vertrauensdame orenclub im Gemeindehaus Blunk an. 07. März 09:30 Uhr Landfrauenfrühstück im Gasthof Voß Nachruf Die Gemeinde Dreggers nimmt Abschied von ihrem Altbürgermeister Gerhard Freesemann Gerhard war von 1959 bis 1994 als ehrenamtlicher Bürgermeister für unsere Gemeinde tätig. Bis zuletzt war ihm das Wohlergehen seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr wichtig. Für sein langjähriges kommunalpolitisches Wirken wurde ihm 1994 die Freiherr-vom-Stein-Gedenkmedaille verliehen. Die Dorfgemeinschaft Dreggers dankt Gerhard für seinen überaus großen Einsatz. Wir werden ihn in guter Erinnerung behalten und sind dankbar für die gemeinsamen Jahre. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Gemeinde Dreggers Karin David LandFrauenVerein Bornhöved und Umgebung e. V. Wir trauern um unseren Liebe Landfrauen, Jagdfreund Frau Regina Evenburg, Tanzsporttrainerin aus Bornhöved, bietet für die Landfrauen eine Tanzgruppe an, gerne auch mit Partner. Gerhard Freesemann Kreis- Gassen- und Sitztänze werden angeboten. Inte- ressierte Damen erhalten nähere Informationen bei Sigrid Als langjähriger Jagdpächter hat er sich stets Niels-Rönnau, Tel.: 04323 1061. Sie nimmt auch die Anmel- für die Dreggerser Gemeinschaftsjagd eingesetzt und dungen entgegen. bis zuletzt regen Anteil an der Gemeinschaft genommen. Jagdverein Dreggers Jagdgenossenschaft Dreggers LandFrauenVerein Bornhöved und Umgebung e. V. Jahreshauptversammlung Die Landfrauen Bornhöved u.U. hatten am 23. Januar ihre Jah- reshauptversammlung. Nachdem der Vorstand über die Arbeit 2019 berichtet hat, standen die Wahl der Kassenwartin und der Ortsvertrauensdame Bornhöved auf dem Programm. Helma
Nummer 04/Woche 8/Seite: 8 Uns Dörper 21. Februar 2020 Bürgermeistersprechstunde jeden Dienstag und Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr im Bürgerhaus in Fahrenkrug statt. Sitzung des Planungsausschusses Verkauf von Chroniken/Bildband Die Gemeinde bietet die 1. Chronik (1992) für 5 Euro, der Gemeinde Fahrenkrug Bildband (1997) für 5 Euro und die neue Chronik (2017) für 15 Euro an. am Donnerstag, den 05.03.2020 um 20:00 Uhr Helferkreis Fahrenkrug Ort: Fahrenkrug, Bürgerhaus, Zum Karpfenteich 1 a Wir versuchen, die bei uns lebenden Flüchtlinge vielfältig zu un- terstützen. Wer mag, ist auch bei unseren regelmäßigen Tref- Tagesordnung: fen am 1. Montag eines Monats um 20:00 Uhr bei Püppi in der Sporthalle herzlich willkommen. (öffentlich) helferkreisfahrenkrug@yahoo.de 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähig- keit 2 Genehmigung der Niederschrift vom 28.11.2019 TuS Fahrenkrug von 1924 e. V. 3 Einwohnerfragezeit Einladung 4 Sanierung der Straßenbeleuchtung: Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, den 5 Sicherheit in den Bereichen Bahnhof und Sporthalle 13.03.2020 um 19:30 Uhr in der Sporthalle Fahrenkrug 6 Verkehrssituation im Rosenweg Tagesordnung 7 Installation von E-Ladesäulen 8 Förmliches Beteiligungsverfahren zum 3. Entwurf der Tei- TOP 1 Eröffnung und Begrüßung laufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit (Sachthema Windenergie) TOP 3 Berichte des Vorstandes - Beratung und Beschlussempfehlung über die Abgabe ei- TOP 4 Ehrungen ner gemeindlichen Stellungnahme TOP 5 Jahresabschluss 2019 9 Bau- und Grundstücksangelegenheiten - Bericht der Kassenwartin - Bericht der Kassenprüfer (voraussichtlich nichtöffentlich) - Antrag auf Entlastung des Vorstandes 9.1 Ansiedlung von Gewerbebetrieben in der Gemeinde TOP 6 Beitragserhöhung 9.2 Erschließung des Baugebiets am Raiffeisenplatz TOP 7 Haushaltsplan 2020 TOP 8 Beschlussfassung über vorliegende Anträge (öffentlich) TOP 9 Wahlen 10 Verschiedenes - 1. Vorsitzende/r - Schriftwart/in Der Ausschussvorsitzende - 1. Beisitzer/in gez. Holger Kruse - 3. Beisitzer/in - Pressewart/in - Kassenprüfer/in TOP 10 Grußworte TOP 11 Verschiedenes Anträge müssen spätestens schriftlich 8 Tage vor der Ver- sammlung bei der Vorsitzenden vorliegen. Februar/März Mit freundlichem und sportlichen Gruß 21. Feb. 20:00 Uhr Feuerwehrdienst gez. Heike Spahr 22./23. Feb. Agility-Turnier des Hundesportvereins 22. Feb. Mitternachtsturnier des TuS Fahren- krug 24. Feb. Kinderfasching des TuS Fahrenkrug in der Sporthalle 25. Feb. 09:30 Uhr Kulturverein Wandergruppe, Treff- punkt Bürgerhaus 26. Feb. 20:00 Uhr Jahreshauptversammlung des Kulturvereins im Bürgerhaus 03. März 15:00 Uhr Kaffeenachmittag des Seniorenclub im Bürgerhaus 04. März 20:00 Uhr CDU-Klönschnack in der Sporthalle 06. März 20:00 Uhr Feuerwehrdienst 07. März 20:00 Uhr Eisbeinessen der Freiwilligen Feuer- wehr im Bürgerhaus Sitzung des Kultur-, Sozial-, 07./08. März Agility-Turnier des Hundesportvereins 10. März 09:30 Uhr Kulturverein Wandergruppe, Jugend- und Sportausschusses 11. März 14:30 - Treffpunkt Bürgerhaus Spiele- u. Kaffeenachmittag der Gemeinde Glasau 17:00 Uhr des SoVD im Bürgerhaus am Montag, den 24.02.2020 um 19:30 Uhr 13. März 19:30 Uhr Mitgliederversammlung des TuS Fahrenkrug in der Sporthalle Ort: Sarau, Alte Schule
Nummer 04/Woche 8/Seite: 9 Uns Dörper 21. Februar 2020 Tagesordnung: II. Abschnitt Erschließungsanlagen (öffentlich) 1 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähig- §2 keit Art und Umfang der Erschließungsanlagen 2 Einwohnerfragestunde Teil I (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für: 3 Genehmigung der Niederschrift vom 23.09.2019 1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von 4 Resümee der kürzlich stattgefundenen Veranstaltungen Grundstücken dienen, ausgenommen solche in Kern-, Ge- 5 Bericht GlasauKreativ werbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit 6 Planung für die jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbe- 7 Besprechung Oldtimertreffen 2020 triebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, 8 Maßnahmen zum Aufbau des Horstmann-Steines am PP an denen eine Bebauung zulässig ist, Kirchplatz a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, 9 Einwohnerfragestunde Teil II wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 9 m, 10 Verschiedenes wenn sie einseitig anbaubar sind, b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 Der Ausschussvorsitzende m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 12 m, gez. Thomas Gerber wenn sie einseitig anbaubar sind, c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 13 Satzung über die Erhebung von m, wenn sie einseitig anbaubar sind, 2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Grundstücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriege- bieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Ein- Glasau (Erschließungsbeitragssatzung) kaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Aus- stellungs-, Kongress- und Hafengebiet, mit einer Breite bis Aufgrund des § 132 Baugesetzbuch (BauGB), des § 4 Ge- zu 18 m, wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung meindeordnung Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und beidseitig zulässig ist und mit einer Breite bis zu 13 m, 20 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der jeweils zurzeit gel- wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung einseitig zulässig ist, tenden Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Ge- 3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen meindevertretung Glasau vom 28.02.2020 folgende Satzung (z. B. Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite bis zu 5 m, über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gefasst: 4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m, Inhaltsübersicht 5. Parkflächen, I. Abschnitt a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1, 2 Allgemeine Bestimmungen und 4 sind (unselbständige Parkflächen), bis zu einer §1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen weiteren Breite von 6 m, b) die nicht Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. II. Abschnitt 1, 2 und 4, aber nach städtebaulichen Grundsätzen in- Erschließungsanlagen nerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwen- §2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen dig sind (selbständige Parkflächen), bis zu 15 % der §3 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschlie- Flächen der erschlossenen Grundstücke, ßungsanlagen 6. Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen, §4 Immissionsschutzanlagen a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1 bis 4 sind (unselbständige Grünanlagen), bis zu einer wei- III. Abschnitt teren Breite von 6 m, Erschließungsbeitrag b) die nicht Bestandteil von Verkehrsanlagen, aber nach §5 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete §6 Anteil der Gemeinde am beitragspflichtigen Erschlie- zu deren Erschließung notwendig sind (selbständige ßungsaufwand Grünanlagen), bis zu 15 % der Flächen der erschlos- §7 Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands senen Grundstücke. §8 Mehrfach erschlossene Grundstücke (2) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so ver- §9 Kostenspaltung größert sich die in Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 angegebenen Maße § 10 Vorausleistung für den Bereich des Wendeplatzes um die Hälfte, mindestens § 11 Ablösung aber um 8 m. (3) Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten, IV. Abschnitt so gilt für die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite. Schlussbestimmungen (4) Die in Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 genannten Breiten sind Durch- § 12 Auskunfts- und Duldungspflicht schnittsbreiten. § 13 Datenverarbeitung § 14 Ordnungswidrigkeiten §3 § 15 Inkrafttreten Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungs- anlagen I. Abschnitt (1) Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahr- Allgemeine Bestimmungen bare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Park- flächen sind endgültig hergestellt, wenn §1 a) die Grundstücke, auf denen sie sich befinden, im Eigentum Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde stehen und Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des b) sie mit betriebsfertigen Entwässerungs- und Beleuchtungs- Baugesetzbuches und dieser Satzung erhoben. einrichtungen ausgestattet sind.
Nummer 04/Woche 8/Seite: 10 Uns Dörper 21. Februar 2020 Die flächenmäßigen Teileinrichtungen ergeben sich aus dem (3) Als für die Verteilung maßgebliche Grundstücksfläche gilt der jeweiligen Erschließungsmaßnahme zugrundeliegenden bei Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebau- Bauprogramm. ungsplans die Fläche, die baulich, gewerblich oder in vergleich- (2) Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage barer Weise genutzt werden kann. sind endgültig hergestellt wenn, (4) Als Grundstücksfläche i. S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken a) die Fahrbahnen, Gehwege und Radwege auf einem tragfä- außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und higen Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Teer, Beton, bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine bauliche, ge- Pflaster, Platten oder vergleichbarem Material befestigt werbliche oder vergleichbare Nutzung nicht festsetzt, sind; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen; a) soweit sie an die Erschließungsanlage angrenzen, die Flä- b) die unselbständigen und selbständigen Parkflächen auf che zwischen der gemeinsamen Grenze der Grundstücke einem tragfähigen Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, mit der Erschließungsanlage und einer im Abstand von 40 Teer, Beton, Pflaster, Platten, Rasengittersteinen oder ver- m dazu verlaufenden Linie. Grundstücksteile, die lediglich gleichbarem Material befestigt sind; die Decke kann auch die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage her- aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise beste- stellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe hen; unberücksichtigt, c) die unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind; b) soweit sie nicht angrenzen, die Fläche zwischen der Grund- d) die Mischflächen von verkehrsberuhigten Straßen im befe- stücksgrenze, die der Erschließungsanlage zugewandt ist stigten Bereich den Anforderungen nach Buchstabe a) oder und einer im Abstand von 40 m dazu verlaufenden Linie. b) und im begrünten Bereich den Anforderungen nach c) Überschreitet die tatsächliche bauliche oder gewerbliche Nut- entsprechen. zung die Abstände nach Satz 1 Buchst. a) oder Buchst. b), so (3) Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn fällt die Linie zusammen mit der hinteren Grenze dieser tat- ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtne- sächlichen Nutzung. Bei Grundstücken, die mit der gesamten risch gestaltet sind. Grundstücksfläche innerhalb der im Zusammenhang bebauten §4 Ortsteile liegen, gilt die gesamte Grundstücksfläche als maß- Immissionsschutzanlagen geblich. Bei Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche (5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Umwelteinwirkungen i. S. des Bundes-Immissionsschutzge- Nutzung wird die nach Abs. 3 oder 4 maßgebliche Fläche mit setzes werden Art, Umfang, Merkmale der endgültigen Her- einem Nutzungsfaktor vervielfacht. Dieser beträgt stellung sowie die Verteilung des beitragsfähigen Erschlie- a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoß, ßungsaufwands durch Satzung im Einzelfall abweichend oder b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen, ergänzend geregelt. c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen, d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier und fünf Vollgeschossen, III. Abschnitt e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs und mehr Vollge- Erschließungsbeitrag schossen, §5 f) 0,5 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder ge- Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands werblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tat- können oder auf denen nur eine untergeordnete Bebauung sächlichen Kosten ermittelt. zulässig ist (z. B. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe, Sportanlagen). §6 Anteil der Gemeinde am beitragspflichtigen Erschließungs- (6) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Be- aufwand bauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: Die Gemeinde trägt 10 vom Hundert des beitragsfähigen Er- a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchst- schließungsaufwands. zulässigen Zahl der Vollgeschosse. b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der §7 Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, wobei Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden. (1) Der nach §§ 2 und 5 ermittelte und gemäß § 6 um den Ge- c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl meindeanteil gekürzte und anderweitig nicht gedeckte beitrags- der Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe (in m) geteilt fähige Erschließungsaufwand (umlagefähiger Erschließungs- durch 3,5‚ wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder ab- aufwand) wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften auf gerundet werden. Ist tatsächlich eine höhere als die festge- die Grundstücke verteilt, die durch die einzelne Erschließungs- setzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, anlage, den Abschnitt einer Erschließungsanlage oder durch ei- ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn ne der die Erschließungseinheit bildenden zusammengefassten die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Ge- Erschließungsanlagen erschlossen werden (Abrechnungsge- bäudehöhe überschritten wird. biet). (7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Als Grundstück im Sinne dieser Satzung gilt grundsätzlich der Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungs- Flächeninhalt des Buchgrundstücks, wie er sich aus der Ein- tragung im Grundbuch ergibt. Bei der Verteilung des umla- plan die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die gefähigen Erschließungsaufwands wird die unterschiedliche Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollge- Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß be- schosse wie folgt: rücksichtigt. a) Bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tat- (2) Bei gleicher Art und gleichem Maß der zulässigen Grund- sächlich vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Voll- stücksnutzung im Abrechnungsgebiet ist der umlagefähige geschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht Erschließungsaufwand nach dem Verhältnis der Grundstücks- feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des flächen zu verteilen. Bei unterschiedlicher zulässiger Grund- Bauwerkes (in m) geteilt durch 3,5‚ wobei Bruchzahlen auf stücksnutzung im Abrechnungsgebiet ist der umlagefähige Er- volle Zahlen auf- oder abgerundet werden; schließungsaufwand nach dem Verhältnis zu verteilen, in dem b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der die mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor vervielfachten Grund- Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung stücksflächen zueinander stehen. überwiegend vorhandenen Vollgeschosse;
Nummer 04/Woche 8/Seite: 11 Uns Dörper 21. Februar 2020 c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, kombinieren und bei der Gliederung der Erschließungsanlage die aber gewerblich genutzt werden können, werden zwei ganz oder teilweise auf eine Funktionstrennung verzichten. Vollgeschosse zugrunde gelegt. § 10 d) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze Vorausleistungen zulässig oder vorhanden sind, wird ein Vollgeschoß zugrun- Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht de gelegt. noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Voraus- (8) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung leistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungs- werden die in Abs. 4 festgesetzten Faktoren um 0,5 erhöht, beitrags erheben. a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebie- § 11 ten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Han- Ablösung delsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafen- Der Erschließungsbeitrag kann vor Entstehen der Beitrags- gebiet; pflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buch- Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrags. staben a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist; c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a) IV. Abschnitt und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell Schlussbestimmungen oder in ähnlicher Weise (z. B. Grundstücke mit Büro-, Ver- § 12 waltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- oder Schulgebäu- den) genutzt werden, wenn diese Nutzung nach Maßgabe Auskunfts- und Duldungspflicht der Geschoßflächen überwiegt. Liegt eine derartige Nut- (1) Der Pflichtige und ihre Vertreter bzw. Vertreterinnen haben zung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, gilt der Gemeinde jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschoßfläche. und Erhebung des Beitrages nach dieser Satzung erforderlich (9) Bei der Beitragserhebung für selbständige Grünanlagen gilt ist. folgendes: (2) Die Gemeinde kann an Ort und Stelle ermitteln. Die nach Bei Grundstücken in Abs. 1 zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu er- a) durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe- oder Indus- möglichen und in dem erforderlichen Umfang zu helfen. triegebieten sowie § 13 b) Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungs- Datenverarbeitung plan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe a) genannten (1) Zur Ermittlung des Pflichtigen bzw. der Pflichtigen und zur Gebieten vorhanden oder zulässig ist, Festsetzung des Erschließungsbeitrages im Rahmen der Ver- wird die Grundstücksfläche im Sinne des Abs. 1 und 2 nur zur anlagung nach dieser Satzung ist die Verwendung der erforder- Hälfte berücksichtigt. Abs. 7 findet keine Anwendung. lichen personenbezogenen und grundstücksbezogenen Daten, §8 die aus der Prüfung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach §§ Mehrfach erschlossene Grundstücke 24 bis 28 BauGB und § 3 WoBauErlG der Gemeinde bekannt (1) Für Grundstücke, die von mehr als einer vollständig in der geworden sind, sowie aus dem Grundbuchamt, den Unterlagen Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlage i. S. der unteren Bauaufsichtsbehörde und des Katasteramtes durch des § 2 Abs. 1 Nr. 1 erschlossen werden, ist die Grundstücks- die Gemeinde zulässig. Die Gemeinde darf sich diese Daten fläche nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 bei der Verteilung des umla- von den genannten Ämtern und Behörden übermitteln lassen gefähigen Aufwands für jede Erschließungsanlage nur mit zwei und zum Zwecke der Beitragserhebung nach dieser Satzung Dritteln anzusetzen. weiterverarbeiten. (2) Eine Ermäßigung nach Absatz 1 ist nicht zu gewähren, (2) Die Gemeinde ist befugt, auf Grundlage der von Angaben a) wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungs- der Pflichtigen und von nach Absatz 1 anfallenden Daten ein anlage entsteht oder entstanden ist, Verzeichnis der Pflichtigen mit den für die Erhebung nach die- b) wenn die Ermäßigung dazu führen würde, dass sich der ser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten Beitrag für die anderen Grundstücke im Abrechnungsgebiet zweckentsprechend der Erhebung zu verwenden und weiter zu um mehr als 50 vom Hundert erhöht. verarbeiten. c) wenn das Grundstück mit einem Artzuschlag gem. § 7 Abs. (3) Es werden folgende personenbezogene Daten verwendet: 6 belegt ist. a) Name, Vorname (n), Anschrift, Bankverbindung des/der §9 Beitragspflichtigen, Kostenspaltung b) Name und Anschrift eines evtl. Handlungs- oder Zustel- (1) Der Erschließungsbeitrag kann für lungsbevollmächtigten, c) Name und Anschrift eines evtl. früheren oder nachfol- 1. Grunderwerb, genden Beitragspflichtigen durch Mitteilung oder Übermitt- 2. Freilegung, lung von: 3. Fahrbahnen, 1. Steueramt, 4. Radwege, 2. Finanzamt, 5. Gehwege, 3. Grundbuchamt, 6. unselbständige Parkflächen, 4. Einwohnermeldeamt/-ämtern, 7. unselbständige Grünanlagen, 5. Untere Bauaufsichtsbehörde, 8. Mischflächen von verkehrsberuhigten Straßen 6. Katasteramt, sowie gemeinsamen Geh- und Radwegen, 7. Bundeszentralregister. 9. Entwässerungseinrichtungen und 10. Beleuchtungseinrichtungen § 14 gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden. Ordnungswidrigkeiten (2) Mischflächen im Sinne des Abs. 1 Nr. 8 sind solche Flächen, Zuwiderhandlungen gegen Pflichten nach § 12 dieser Satzung die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funktionen der in sind Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommu- den Nummern 3 bis 7 genannten Teileinrichtungen miteinander nalabgabengesetzes.
Nummer 04/Woche 8/Seite: 12 Uns Dörper 21. Februar 2020 § 15 Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Inkrafttreten Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstel- Diese Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen lung. tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. (3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Glasau, den 29.01.2020 Festsetzungen des Bebauungsplans in Verbindung mit den in gez. Henning Frahm der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan Der Bürgermeister kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grund- sätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Satzung über die Erhebung Nr. 3 BauGB. §3 von Kostenerstattungsbeträgen Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten nach §§ 135 a - 135 c BauGB Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. der Gemeinde Glasau §4 Erstattungspflichtige Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch und in Verbindung von (1) Erstattungspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe §§ 4 und 20 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in des Bescheides Vorhabenträger oder Eigentümer des Grund- der jeweils zurzeit gültigen Fassungen wird nach Beschluss stücks ist. Wenn das Grundstück mit einem Erbbaurecht be- durch die Gemeindevertretung Glasau vom 28.01.2020 fol- lastet ist, ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte gende Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträ- erstattungspflichtig. Bei Wohnung- und Teileigentum sind die gen nach §§ 153 a - 135 c BauGB beschlossen: einzelnen Wohnung- und Teileigentümer entsprechend ihrer Miteigentumsanteile erstattungspflichtig. Mehrere Erstattungs- Inhaltsübersicht pflichtige haften als Gesamtschuldner. I. Abschnitt (2) Der Erstattungsbetrag ruht auf Grundlage des § 6 Abs. 7 Allgemeine Bestimmungen Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein als grundstücks- §1 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen bezogener Betrag als öffentliche Last auf dem Grundstück. II. Abschnitt §5 Kostenerstattungsbetrag Entstehung der Erstattungspflicht §2 Umfang der erstattungsfähigen Kosten Die Erstattungspflicht entsteht mit der Herstellung der Maßnah- §3 Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten me zum Ausgleich durch die Gemeinde. §4 Erstattungspflichtige §6 §5 Entstehung der Erstattungspflicht Vorauszahlungen §6 Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstat- §7 Fälligkeit tungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden §8 Verteilung der erstattungsfähigen Kosten ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Ko- §9 Ablösung stenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich ge- III. Abschnitt nutzt werden dürfen. Schlussbestimmungen § 10 Auskunfts- und Duldungspflicht §7 § 11 Datenverarbeitung Fälligkeit § 12 Ordnungswidrigkeiten Die Fälligkeit zur Zahlung des Kostenerstattungsbetrages wird § 13 Inkrafttreten im Bescheid festgelegt. Die Frist beträgt mindestens einen Mo- nat nach Bekanntgabe. Anlage zu § 2 Abs. 3 dieser Satzung §8 I. Abschnitt Verteilung der erstattungsfähigen Kosten Grundsatz Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach §1 Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeord- überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige neten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Flä- Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Sat- che als überbaubare Grundstücksfläche. zung erhoben. §9 II. Abschnitt Ablösung Erstattungsbetrag Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe §2 des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages. Umfang der erstattungsfähigen Kosten (1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von III. Abschnitt allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a Schlussbestimmungen BauGB zugeordnet sind. § 10 (2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für Auskunfts- und Duldungspflicht 1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- (1) Der Erstattungspflichtige und ihre Vertreter bzw. Vertrete- und Ersatzmaßnahmen, rinnen haben der Gemeinde jede Auskunft zu erteilen, die für 2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer die Festsetzung und Erhebung des Betrages nach dieser Sat- Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. zung erforderlich ist.
Nummer 04/Woche 8/Seite: 13 Uns Dörper 21. Februar 2020 (2) Die Gemeinde kann an Ort und Stelle ermitteln. Die nach 2. Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Abs. 1 zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu er- Waldmänteln möglichen und in dem erforderlichen Umfang zu helfen. a) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch § 11 Bodenvorbereitung nach DIN 18915 Datenverarbeitung b) Anpflanzung von Bäumen 1. Ordnung mit einem Stam- (1) Zur Ermittlung des Erstattungspflichtigen bzw. der Er- mumfang der Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung stattungspflichtigen und zur Festsetzung des Erstattungsbe- mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Hei- trages im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist stern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträu- die Verwendung der erforderlichen personenbezogenen und chern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder grundstücksbezogenen Daten, die aus der Prüfung des ge- 100/150 hoch meindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 bis 28 BauGB und § 3 c) Je 100 qm je 1 Baum 1. Ordnung, 2 Bäume II. Ord- WoBauErlG der Gemeinde bekannt geworden sind, sowie aus nung, 5 Heister und 40 Sträucher dem Grundbuchamt, den Unterlagen der unteren Bauaufsichts- d) Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutz- behörde und des Katasteramtes durch die Gemeinde zulässig. einrichtungen Die Gemeinde darf sich diese Daten von den genannten Äm- e) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre tern und Behörden übermitteln lassen und zum Zwecke der Er- 3. Anlage standortgerechter Wälder hebung nach dieser Satzung weiterverarbeiten. a) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch (2) Die Gemeinde ist befugt, auf Grundlage der von Angaben Bodenvorbereitung nach DIN 18915 der Erstattungspflichtigen und von nach Absatz 1 anfallenden b) Aufforstung mit standortgerechten Arten Daten ein Verzeichnis der Erstattungspflichtigen mit den für die c) 3500 Stück je ha, Pflanzen 3-5-jährig, Höhe 80-120 cm Erhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen d) Erstellung von Schutzeinrichtungen und diese Daten zweckentsprechend der Erhebung zu verwen- e) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre den und weiter zu verarbeiten. 4. Schaffung von Streuobstwiesen (3) Es werden folgende personenbezogene Daten verwendet: a) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915 a) Name, Vorname (n), Anschrift, Bankverbindung des/der b) Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befesti- Beitragspflichtigen, gung der Bäume b) Name und Anschrift eines evtl. Handlungs- oder Zustel- c) je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12 lungsbevollmächtigten, d) Einsaat Gras-/Kräutermischung c) Name und Anschrift eines evtl. früheren oder nachfol- e) Erstellung von Schutzeinrichtungen, genden Beitragspflichtigen durch Mitteilung oder Übermitt- f) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre lung von: 5. Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen 1. Steueramt, a) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch 2. Finanzamt, Bodenvorbereitung nach DIN 3. Grundbuchamt, b) Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst 4. Einwohnermeldeamt/-ämtern, aus autochthonem Saatgut 5. Untere Bauaufsichtsbehörde, c) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre 6. Katasteramt, (2) Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen 7. Bundeszentralregister. 1. Herstellung von Stillgewässern § 12 a) Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bo- Ordnungswidrigkeiten dens Zuwiderhandlungen gegen Pflichten nach § 10 dieser Satzung b) ggf. Abdichtung des Untergrundes sind Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommu- c) Anpflanzung standortheimischer Pflanzen nalabgabengesetzes. d) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre 2. Renaturierung von Still- und Fließgewässern § 13 a) Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Inkrafttreten Sohlbefestigungen Diese Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträ- b) Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe gen nach §§ 135 a - 135 c BauGB tritt am Tag nach ihrer Be- unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben kanntgabe in Kraft. c) Anpflanzung standortheimischer Pflanzen Glasau, den 29.01.2020 d) Entschlammung gez. Henning Frahm e) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre Der Bürgermeister (3) Begründung von baulichen Anlagen 1. Fassadenbegründung a) Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Glasau b) Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzen von Schling- zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen und Kletterpflanzen nach §§ 135 a - 135 c BauGB c) eine Pflanze je 2 lfd. Meter Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und d) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre Ersatzmaßnahmen 2. Dachbegrünung (1) Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, a) Intensive Begrünung von Dachflächen Kräutern und Gräsern b) Extensive Begrünung von Dachflächen 1. Anpflanzung von Einzelbäumen c) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre a) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch (4) Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreiche- Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 rung und der Pflanzgrube gem. DIN 18916 1. Entsiegelung befestigter Flächen b) Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stam- a) Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge mumfang der Sortierung 18/20 b) Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten c) Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädi- c) Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten gungen sowie Sicherung der Baumscheibe d) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr d) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre 2. Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
Sie können auch lesen