UNS DÖRPER - Amt Trave-Land

 
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UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
UNS DÖRPER
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land
                                                                                         24. Jahrgang
                                                                                               Freitag,
                                                                                 den 21. Februar 2020

                                                                                           Nummer 04
                                                                                             Woche 8

  Wenn’s im Februar nicht schneit,
  schneit’s in der Osterzeit.

                                     für die Gemeinden
  Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau,
   Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf,
   Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal,
                         Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade

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      Termine   UNS DÖRPER                      Redaktionsschluss:
                                                Erscheinungstag:
                                                                     Mittwoch, 26. Februar 2020
                                                                     Freitag, 06. März 2020
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 04/Woche 8/Seite: 2                                              Uns Dörper                                                 21. Februar 2020

 Amtsverwaltung  Trave-­Land
 Waldemar-­von-­Mohl-­Straße  10
 23795  Bad  Segeberg                                                     Homepage:  www.amt-­trave-­land.de
                                                                          E-­Mail:  info@amt-­trave-­land.de
 Telefon:  04551  9908-­0            (Zentrale)                           E-­Mail  direkt:  vorname.nachname@amt-­trave-­land.de
 Telefax:  04551  9908-­13                                                (ß=ss,  ä=ae,  ö=oe,  ü=ue)

 Aufgabengebiet                      Ansprechpartner          Durch-­     Aufgabengebiet                       Ansprechpartner             Durch-­
                                                               wahl                                                                         wahl
                                                               9908-­                                                                       9908-­

 Amtsvorsteher                       Hans-­Heinrich  Jaacks     54        Ltd.  Verwaltungsbeamter             Thomas  Hartstock             55
 Gleichstellungsbeauftragte: Michaela  Semerak                  52        Stellv.  Ltd.  Verwaltungsbeamter Jan-­Henrik  Fechner             50

 Team  -­  Organisation/Personal                                          Team  -­  Ordnung/Soziales
 Teamleiter:  Jan-­Henrik  Fechner                                        Teamleiterin:  Anne  Sarau
 Pers./Org./Rechtsfragen             Jan-­Henrik  Fechner       50        Ordnungswesen,  Wahlen               Anne  Sarau                   40
 Personalwesen/Organisation          Torsten  Winter            48        Einwohnermeldeamt                    Maike  Zickermann             43
 Personalwesen                       Lena  Meynerts             49        Einwohnermeldeamt,  Gewerbeamt       David  Neumann                44
 IT,  Allgemeine  Beschaffung        Henning  van  Mil          58        Einwohnermeldeamt                    Matthias  Knickrehm           45
 IT,  Allgemeine  Beschaffung        Daniel  Nowak              59        Einwohnermeldeamt                    Janine  Tensfeldt             46
 Zentrale,  Schulen                  Bettina  Wulf              51        Wohngeld,  Grundsicherung            Ellen  Rosinke                42
 Uns  Dörper/Kanzlei                 Karen  Kierig              57        Wohngeld,  Grundsicherung            Linda  Cremanns               41
 Kanzlei                             Susanne  Rumpel            56        Wohngeld,  Grundsicherung            Nicole  Springborn            41
 Archiv                              Manfred  Schmidt           61        Ordnungs-­  u.  Kindergartenangel.   Annika  Waßmann               47
 Archiv                              Dieter  Harfst             61        Feuerwehrangelegenheiten             Angelika  Saalfeld            38
                                                                          Asylangelegenheiten                  Simone  David                 39
                                                                          Asylangelegenheiten                  Daniela  Gogga                68
 Team  -­  Finanzen                                                       Team  -­  Planen/Bauen/Umwelt
 Teamleiterin:  Elke  Hesse                                               Teamleiter:  Sören  Grella

 Haushalte,  Finanzen,               Elke  Hesse                20        Regionale-­  u.  Dorfentwicklung     Sören  Grella                 35
 Haushalte,  Finanzen                                                     Wasser/Abwasser  GeschäftsführungAlicia  Kröger                    37
 Gewässerpflegeverbände              Niklas  Cremanns           28        Wasser/Abwasser  GeschäftsführungSaskia  Klobke                    36
 Steuern,  Abgaben,                  Johanna  Schlöke           24        Bauanträge                           Katarina  Döring              30
 Steuern,  Abgaben,                  Kevin  Schramm             24        Bauleitplanung/Bauanträge            Timo  Zepernick               31
 Steuern,  Abgaben,                                                       Bauleitplanung                       Nicole  Grulich               32
 Gewässerpflegeverbände              Martin  Sanchez            23        Bauleitplanung                       Annemarie  Zeidler            33
 Finanzbuchhaltung                   Susanne  Fuhl              27        Baumaßnahmen,  Ab/Wasser,  Straßen   Jascha  Winter                64
 Finanzbuchhaltung                   Isa  Stamp                 26        Baumaßnahmen,  Ab/Wasser,  Straßen   Annika  Frenz                 66
 Finanzbuchhaltung                   Jennifer  Koscielny        25        Wasser-­/Abwasseranschlüsse,         Andrè  Meyer                  65
 Finanzbuchhaltung                   Karin  Rüder               21        Hochbaumaßnahmen
 Geschäftsbuchhaltung                Fenja  Rüb                 22        Gemeindliche  Infrastruktur          Sandra  Reiser                67
 Geschäftsbuchhaltung                Steffen  Gloe              29        Gemeindliche  Liegenschaften         Rosemarie  Strey              60
                                                                          Bauliche  gemeindliche  Infrastruktur Kerstin  Meyer               62

 Öffnungszeiten:                                                          Telefonische  Erreichbarkeit:
 Montag  -­  Freitag                  08:30  -­  12:00  Uhr               Montag  -­  Freitag                      08:30  -­  12:00  Uhr
 Donnerstag                           14:00  -­  18:00  Uhr               Montag  und  Dienstag                    14:00  -­  16:00  Uhr
 Nach  vorheriger  Absprache  sind  wir  auch  für  Sie  da:              Donnerstag                               14:00  -­  18:00  Uhr
 Montag  -­  Dienstag  -­  Donnerstag 07:00  -­  19:00  Uhr
 Freitag                              07:00  -­  14:00  Uhr

                                                                          UNS  DÖRPER  erscheint  kostenlos  alle  14  Tage  -­  Auflage  8.500
                                                                          Erhalten  Sie  UNS  DÖRPER   regelmäßig  und  pünktlich?
                                                                          Falls  nicht,  wenden  Sie  sich  bitte  an  die  
                                                                          Linus  Wittich  Medien  KG,  Tel.:  039931  579-­38!
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 04/Woche 8/Seite: 3                                Uns Dörper                                         21. Februar 2020

SCHIEDSAMTSBEZIRKE                                              Sprechtag:      Jeden Dienstag von 17:00 bis 20:00 Uhr,
                                                                                Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug
im AMT TRAVE-LAND                                               In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet
Aufgaben: Durchführung von Schlichtungsverfahren in             keine Rentenberatung mehr statt.
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B.
bei Ansprüchen aus dem Nachbarrecht und wegen Verlet-           Deutsche Rentenversicherung
zung der persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körper-
                                                                Auskunfts- und Beratungsstellen
verletzung, Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung).
                                                                Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H.
Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be-       Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera-
reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor-       tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungs-
geschaltet.                                                     zeiten geändert haben!!!
                                                                Lübeck:
Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land:
                                                                Adresse:        Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Schiedsamtsbezirk 4                                                             Tel.: 0451 485-25450
(Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen-      Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede):
                                                                                Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsfrau:       Sabine Blunk,
                                                                                Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                   Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs,
                                                                                Donnerstag:       08:00 Uhr - 18:00 Uhr
                   Tel.: 04550 1223
                                                                                Freitag:          08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Stellvertreter:    n. n.
                                                                Neumünster:
Schiedsamtsbezirk 5                                             Adresse:        Christianstraße 9, 24534 Neumünster
(Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade):                                Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21
Schiedsfrau:     Rose Höppner,                                  Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
                 Eichenweg 16,                                                  Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
                 OT Reinsbek, 23820 Pronstorf,                                  Mittwoch          08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Tel.: 04506 656                                                Donnerstag:       08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Stellvertreter:  n. n.                                                          Freitag           08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Schiedsamtsbezirk Nr. 8                                         Oldenburg i. H.:
(Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel,     Adresse:        Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg
Schackendorf):                                                                  Tel.: 04361 50819-0
Schiedsmann:     Dieter Beuk,                                   Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel,                                                13:00 Uhr - 16:00 Uhr
                 Tel.: 04551 3382                                               Dienstag:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Stellvertreter:  Jörg Petersen,                                                                   13:00 Uhr - 16:00 Uhr
                 Rahland 12, 23795 Klein Rönnau,                                Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Tel.: 04551 81312                                              Donnerstag:       08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                                                                                                  13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsamtsbezirk Nr. 9
(Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin):
Schiedsmann:      Manfred Schmidt, An den Tannen 10,            Wasserbeschaffungsverband
                  OT Weitewelt, 23823 Seedorf,
                  Tel.: 04555 1037                              Wakendorf I
Stellvertreter:   Eckehard Heisinger, An den Tannen 33,         Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser)
                  OT Weitewelt, 23823 Seedorf,
                                                                in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers,
                  Tel.: 04555 7157337
                                                                Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst
                                                                sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stor-
Schiedsamtsbezirk Nr. 10
                                                                marn sind:
(Glasau):
Schiedsmann:    Sven Blank,                                     Technische Betreuung:      Wasserwerker Andreas Rohlf
                Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau,                                    Telefon: 04550 985760
                Tel.: 04527 9738508                             Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlö-
Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a,                                        ke,
                OT Sarau, 23719 Glasau,                                                    Tel.: 04551 9908-24
                Tel.: 04525 496868                              Geschäftsführung:          Amt Trave-Land - Alicia Kröger,
                                                                                           Tel.: 04551 9908-37
                                                                Verbandsvorsteherin:       Karin David,
Versichertenältester der Deutschen                                                         Tel.: 04550 985637
                                                                Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich,
Rentenversicherung                                                                         Tel.: 04550 656

Der persönliche Service ganz in meiner Nähe                     NOTDIENSTE:
                                                                In der Zeit vom 01.03. bis 31.10.
•   Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung
                                                                Montag bis Donnerstag       ab 16:00 Uhr
•   Kontenklärung
                                                                Freitag                     ab 12:00 Uhr
•   Rentenanträge/-beratung                                     In der Zeit vom 01.11. bis 28.02.
Versichertenältester Herr Broecker                              Montag bis Donnerstag       ab 16:30 Uhr
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung          Freitag                     ab 15:00 Uhr
(Tel.: 04551 8919225 oder 0173 6374594)                         Fa. Papenburg               0171 7288906 o. 0178 2778948
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 04/Woche 8/Seite: 4                                  Uns Dörper                                         21. Februar 2020

Zweckverband Wasserversorgung                                      Kreissportverband
Geschendorf/Westerrade                                             Segeberg e. V.
Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Wester-
                                                                   Geschäftsstelle
rade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Ge-
                                                                   An der Trave 1 a
schendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwas-
ser.                                                               23795 Bad Segeberg
Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt-         Tel.:             04551 968866
werke Lübeck.                                                      Fax:              04551 968867
                                                                   E-Mail:           ksv-segeberg@se-sport.de
Verbandsvorsteherin, Silke Behrens       Tel.: 04553 795
                                                                   Homepage:         www.se-sport.de
Geschäftsführung, Amt Trave-Land,
Alicia Kröger                            Tel.: 04551 9908-37

Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel.: 04551 9908-23
                                                                    Die Rinkieker und Kümmerer im
Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Lü-
                                                                    Amt Trave-Land engagieren sich
beck                                   Tel.: 0451 8882661           ehrenamtlich
Wasserwerker Gemeinde Westerrade,                                   Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men-
Helmut Dreger                            Tel.: 04553 805            schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen
                                                                    - ganz nach Wunsch -
Wasserwerker Gemeinde Geschendorf,
Heino Boekhoff                     Tel.: 0174 9365678               oder als „Kümmerer“
                                                                    Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Hil-
                                                                    fen vermitteln, Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen
Zweckverband Abwasserbeseitigung                                    organisieren.

Rönnau                                                              Ausführliche Informationen erhalten Sie beim

Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zustän-
dig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden
Groß Rönnau und Klein Rönnau.
Verbandsvorsteher: Holger Poppitz     Tel.: 04551 84472
Geschäftsführung: Amt Trave-Land,     Tel.: 04551 9908-37
Alicia Kröger                                                       Ansprechpartnerin
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel.: 04551 9908-23              Petra Burmester
Bereitschaftsdienst, Wege-ZweckverbandTel.: 04551 9090 und          Telefon: 04551 955112
                                      0170 4134427                  E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de

STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT
des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN
GAS- und WASSERVERSORGUNG
für die Gemeinden Glasau und Pronstorf              04561 399400

Kreisbauernverband Segeberg
Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg
Telefon:      04551 2425 oder 04551 91341
Fax:          04551 968712
E-Mail:       kbv.se@bauernverbandsh.de
Sprechzeiten:
montags und freitags,
jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(ansonsten nach Vereinbarung)

Landwirtschaftliche
Sozialversicherung
- gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben -
Sprechzeiten:
Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr
(Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein)
ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 04/Woche 8/Seite: 5                                   Uns Dörper                                         21. Februar 2020

                                                                   Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I
                                                                   - Die Verbandsvorsteherin -    Dreggers, den 07.02.20
 Gefunden
 Am 31. Januar 2020 wurde in Seedorf - OT Kembs - ein              Information für die Anschlussnehmer
 Handy/Smartphone gefunden.
 Auskunft erteilt das Ordnungsamt des Amtes Trave-Land,
                                                                   in den Gemeinden Wakendorf I und
 Tel.: 04551 9908-46.                                              Bahrenhof
                                                                   - Zählerwechsel -
                                                                   Aufgrund der Eichvorschriften für Wasserzähler sind in den Ge-
                                                                   meinden Wakendorf I und Bahrenhof auf den Grundstücken,
                                                                   die durch den Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I mit
                                                                   Wasser versorgt werden, in 2020 die Wasserzähler auszutau-
           Arbeitskreis Geschichte                                 schen.
             im Amt Trave-Land                                     Der Austausch wird ab dem 01. März 2020 durch die Wasser-
                                                                   werker des Wasserbeschaffungsverbandes Wakendorf I vorge-
                          Einladung                                nommen.
                                                                   Sollten Sie eine Terminabsprache wünschen können Sie sich
    Zu unserem nächsten Vortragsabend der diesjährigen             zu den Geschäftszeiten gerne telefonisch unter der Rufnummer
           Veranstaltungsreihe treffen wir uns am                  04550 985760 mit den Wasserwerkern in Verbindung setzen.
          Montag, dem 02. März 2020, 18:00 Uhr,                    Die Geschäftszeiten sind von Mo. bis Do., 7:00 Uhr bis 16:00
      im Sitzungssaal der Amtsverwaltung Trave-Land                Uhr und Fr. von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
               Waldemar-von-Mohl-Straße 10
                                                                   Um die Arbeiten zu erleichtern wird darum gebeten den Zugang
                   23795 Bad Segeberg
                                                                   zu den Wasserzählern freizuhalten, sodass diese leicht erreicht
                   Das Thema wird sein:                            werden können.
             „Gustav Böhm und seine Siedlung“                      Der Austausch erfolgt für die Anschlussnehmer kostenfrei.
                Vortragen wird Axel Winkler
                                                                   Vielen Dank für Ihr Verständnis.
                                                                   Mit freundlichen Grüßen
                                                                   gez. Karin David
                                                                   Verbandsvorsteherin

                                                                   Haushaltssatzung der Gemeinde
 Hierzu lade ich Sie und interessierte Gäste herzlich ein.
 Mit freundlichem Gruß
                                                                   Bahrenhof für das Haushaltsjahr 2020
 Manfred Schmidt                                                   Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be-
                                                                   schluss der Gemeindevertretung vom 03. Februar 2020 fol-
                                                                   gende Haushaltssatzung erlassen:
                                                                   §1
                                                                   Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
                                                                   1. im Ergebnisplan mit
                                                                      einem Gesamtbetrag der Erträge auf            257.800 EUR
                                                                      einem Gesamtbetrag der Aufwendungen
                                                                      auf                                           250.300 EUR
                                                                      einem Jahresüberschuss von                      7.500 EUR
                                                                      einem Jahresfehlbetrag von                          0 EUR
                                                                   2. im Finanzplan mit
                                                                      einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
                                                                      aus laufender Verwaltungstätigkeit auf        257.700 EUR
                                                                      einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
           Die nächste Ausgabe                                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
                                                                      einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
                                                                                                                    244.700 EUR

        erscheint am 6. März 2020.                                    aus der Investitionstätigkeit und der Finan-
                                                                      zierungstätigkeit auf                               0 EUR
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 04/Woche 8/Seite: 6                                 Uns Dörper                                            21. Februar 2020
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                           Wir stellen wieder eine ganze Reihe von Spielen zur Verfügung
    aus der Investitionstätigkeit und der Finan-                  und wenn jeder sein Lieblingsspiel mitbringt, wird an Brett - und
    zierungstätigkeit auf                               0 EUR     Kartenspielen für alle was dabei sein.
festgesetzt.                                                      Wir freuen uns über einen kulinarischen Beitrag für das Kuchen
§2                                                                Büfett.
Es werden festgesetzt:                                            Wann? Am Sonntag, den 1. März ab 15.00 Uhr
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen                 Wo?   In den Räumen der Bahrenhofer Werkgemeinschaft
   und Investitionsförderungsmaßnahmen auf              0 EUR           Dorfstraße 6 (Speisesaal)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch-
   tigungen auf                                         0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf               0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewie-
   senen Stellen auf                                  0 Stellen
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Be-
       triebe (Grundsteuer A)                            260 %
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              260 %
2. Gewerbesteuer                                         310 %
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-         Sitzung der Gemeindevertretung
gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin
ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-
                                                                  der Gemeinde Blunk
meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
                                                                  am Montag, den 24.02.2020 um 19:00 Uhr
Bahrenhof, den 10. Februar 2020                                   Ort:   Blunk, Gaststätte „Zum alten Bahnhof“, Bahnhofstr. 12
gez. Hans-Peter Ulverich
Bürgermeister                                                     Tagesordnung:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020       (öffentlich)
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung     1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähig-
und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur             keit
Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land,         2 Genehmigung der Niederschrift vom 09.12.2019
Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg,
                                                                  3 Berichte
aus (Einsicht während der Öffnungszeiten).
                                                                      - der Ausschussvorsitzenden
Bad Segeberg, 11. Februar 2020                                        - der Bürgermeisterin
Amt Trave-Land                                                    4 Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Der Amtsvorsteher                                                     gem. § 34 (4) Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Blunk
                                                                      - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
                                                                  5 Förmliches Beteiligungsverfahren zum 3. Entwurf der Tei-
                                                                      laufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III
                                                                      (Sachthema Windenergie)
                                                                      - Beratung und Beschlussfassung über eine gemeind-
                                                                           liche Stellungnahme
                                                                  6 1. Nachtrag zum Gestattungsvertrag Fernwärme (Verlegung
                                                                      einer Fernwärmeleitung)
                                                                  7 Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen
                                                                      Feuerwehr
                                                                      1. Einnahmen- und Ausgaben-Plan-Ist-Vergleich für das
                                                                           Haushaltsjahr 2019
                                                                      2. Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabenplan für das
                                                                           Jahr 2020
                                                                  8 Bau- und Grundstücksangelegenheiten
                                                                  9 Einwohnerfragezeit
                                                                  10 Verschiedenes

                                                                  (voraussichtlich nichtöffentlich)
Spielenachmittag                                                  11 Personalangelegenheiten
                                                                  12 Pachtangelegenheiten
bei Kaffee und Kuchen
                                                                  (öffentlich)
Liebe Bahrenhofer und Gäste,
                                                                  13 Evtl. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten
wir alle sind eingeladen, bei Kaffee und Kuchen gemeinsam zu          Beschlüsse
spielen und zu klönen. Jung und Alt, Neu - und Altbürger, Be-
wohner und Betreuer der Werkgemeinschaft sowie unsere aus-        Die Bürgermeisterin
ländischen Gäste und Flüchtlingsfamilien.                         gez. Wiebke Bock
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 04/Woche 8/Seite: 7                                Uns Dörper                                            21. Februar 2020
                                                                 Horn wurde einstimmig wiedergewählt. Neue Vertrauensdame
                                                                 in Bornhöved ist Andrea Scheel. Die Vorstellung des Jahrespro-
                                                                 gramms 2020 mit Vorträgen u.a. über die Hospizarbeit, übers
                                                                 Hören und Hörprobleme, mit Tagesfahrten nach Hamburg in
                                                                 den Containerhafen, nach Lübeck auf das Theaterschiff und
Februar/März
                                                                 zum Celler Weihnachtsmarkt stehen auch das berühmte Frau-
29. Feb.       19:30 Uhr Spieleabend der Freiwilligen Feuer-     enfrühstück, das gemeinsame Grillen und „Garten in Weiß“ auf
                         wehr für alle im Gemeindehaus           dem Programm. Auf der Homepage www.landfrauen-bornho-
01. März       10:00 -   Blunker Kleider- u. Spielzeugmarkt,     eved.de können Sie das gesamte Programm nachlesen. Ge-
               12:00 Uhr Gemeindehaus Blunk                      nauere Hinweise oder Abweichungen werden rechtzeitig veröf-
02. März       20:00 Uhr Jahreshauptversammlung Vogelschie-      fentlicht. Das Frauenfrühstück findet am Samstag, den 07. März
                         ßerverein, Gemeindehaus Blunk           2020 um 9:30 Uhr im Gasthof Voß in Schmalensee statt. Mel-
03. März       15:00 Uhr Kaffee- u. Spielenachmittag des Seni-   den Sie sich bitte bis zum 29. Februar bei der Vertrauensdame
                         orenclub im Gemeindehaus Blunk          an.
07. März       09:30 Uhr Landfrauenfrühstück im Gasthof Voß

                                                                                             Nachruf
                                                                          Die Gemeinde Dreggers nimmt Abschied von
                                                                                   ihrem Altbürgermeister

                                                                                Gerhard Freesemann
                                                                        Gerhard war von 1959 bis 1994 als ehrenamtlicher
                                                                       Bürgermeister für unsere Gemeinde tätig. Bis zuletzt
                                                                       war ihm das Wohlergehen seiner Mitbürgerinnen und
                                                                           Mitbürger sehr wichtig. Für sein langjähriges
                                                                         kommunalpolitisches Wirken wurde ihm 1994 die
                                                                          Freiherr-vom-Stein-Gedenkmedaille verliehen.
                                                                          Die Dorfgemeinschaft Dreggers dankt Gerhard
                                                                                für seinen überaus großen Einsatz.
                                                                         Wir werden ihn in guter Erinnerung behalten und
                                                                             sind dankbar für die gemeinsamen Jahre.
                                                                                Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
                                                                                      Gemeinde Dreggers
                                                                                          Karin David
 LandFrauenVerein Bornhöved
 und Umgebung e. V.
                                                                                     Wir trauern um unseren
 Liebe Landfrauen,                                                                          Jagdfreund
 Frau Regina Evenburg, Tanzsporttrainerin aus Bornhöved,
 bietet für die Landfrauen eine Tanzgruppe an, gerne auch
 mit Partner.                                                                   Gerhard Freesemann
 Kreis- Gassen- und Sitztänze werden angeboten. Inte-
 ressierte Damen erhalten nähere Informationen bei Sigrid                  Als langjähriger Jagdpächter hat er sich stets
 Niels-Rönnau, Tel.: 04323 1061. Sie nimmt auch die Anmel-            für die Dreggerser Gemeinschaftsjagd eingesetzt und
 dungen entgegen.                                                   bis zuletzt regen Anteil an der Gemeinschaft genommen.

                                                                                    Jagdverein Dreggers
                                                                                Jagdgenossenschaft Dreggers
LandFrauenVerein Bornhöved und
Umgebung e. V.
Jahreshauptversammlung
Die Landfrauen Bornhöved u.U. hatten am 23. Januar ihre Jah-
reshauptversammlung. Nachdem der Vorstand über die Arbeit
2019 berichtet hat, standen die Wahl der Kassenwartin und der
Ortsvertrauensdame Bornhöved auf dem Programm. Helma
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 04/Woche 8/Seite: 8                              Uns Dörper                                            21. Februar 2020

                                                                                  Bürgermeistersprechstunde
                                                                                 jeden Dienstag und Donnerstag
                                                                                      von 16:00 - 18:00 Uhr
                                                                               im Bürgerhaus in Fahrenkrug statt.

Sitzung des Planungsausschusses                                                Verkauf von Chroniken/Bildband
                                                                      Die Gemeinde bietet die 1. Chronik (1992) für 5 Euro,
der Gemeinde Fahrenkrug                                                          Bildband (1997) für 5 Euro und
                                                                            die neue Chronik (2017) für 15 Euro an.
am Donnerstag, den 05.03.2020 um 20:00 Uhr
                                                               Helferkreis Fahrenkrug
Ort:   Fahrenkrug, Bürgerhaus, Zum Karpfenteich 1 a            Wir versuchen, die bei uns lebenden Flüchtlinge vielfältig zu un-
                                                               terstützen. Wer mag, ist auch bei unseren regelmäßigen Tref-
Tagesordnung:                                                  fen am 1. Montag eines Monats um 20:00 Uhr bei Püppi in der
                                                               Sporthalle herzlich willkommen.
(öffentlich)                                                   helferkreisfahrenkrug@yahoo.de
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähig-
    keit
2 Genehmigung der Niederschrift vom 28.11.2019                 TuS Fahrenkrug von 1924 e. V.
3 Einwohnerfragezeit                                           Einladung
4 Sanierung der Straßenbeleuchtung:
    Einrichtung einer Arbeitsgruppe                            zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, den
5 Sicherheit in den Bereichen Bahnhof und Sporthalle           13.03.2020 um 19:30 Uhr in der Sporthalle Fahrenkrug
6 Verkehrssituation im Rosenweg                                Tagesordnung
7 Installation von E-Ladesäulen
8 Förmliches Beteiligungsverfahren zum 3. Entwurf der Tei-     TOP 1    Eröffnung und Begrüßung
    laufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III   TOP 2    Feststellung der Beschlussfähigkeit
    (Sachthema Windenergie)                                    TOP 3    Berichte des Vorstandes
    - Beratung und Beschlussempfehlung über die Abgabe ei-     TOP 4    Ehrungen
        ner gemeindlichen Stellungnahme                        TOP 5    Jahresabschluss 2019
9 Bau- und Grundstücksangelegenheiten                                   -    Bericht der Kassenwartin
                                                                        -    Bericht der Kassenprüfer
(voraussichtlich nichtöffentlich)                                       -    Antrag auf Entlastung des Vorstandes
9.1 Ansiedlung von Gewerbebetrieben in der Gemeinde            TOP 6    Beitragserhöhung
9.2 Erschließung des Baugebiets am Raiffeisenplatz             TOP 7    Haushaltsplan 2020
                                                               TOP 8    Beschlussfassung über vorliegende Anträge
(öffentlich)                                                   TOP 9    Wahlen
10 Verschiedenes                                                        -    1. Vorsitzende/r
                                                                        -    Schriftwart/in
Der Ausschussvorsitzende                                                -    1. Beisitzer/in
gez. Holger Kruse                                                       -    3. Beisitzer/in
                                                                        -    Pressewart/in
                                                                        -    Kassenprüfer/in
                                                               TOP 10 Grußworte
                                                               TOP 11 Verschiedenes
                                                               Anträge müssen spätestens schriftlich 8 Tage vor der Ver-
                                                               sammlung bei der Vorsitzenden vorliegen.
Februar/März
                                                               Mit freundlichem und sportlichen Gruß
21. Feb.     20:00 Uhr Feuerwehrdienst                         gez. Heike Spahr
22./23. Feb.           Agility-Turnier des Hundesportvereins
22. Feb.               Mitternachtsturnier des TuS Fahren-
                       krug
24. Feb.               Kinderfasching des TuS Fahrenkrug
                       in der Sporthalle
25. Feb.     09:30 Uhr Kulturverein Wandergruppe, Treff-
                       punkt Bürgerhaus
26. Feb.     20:00 Uhr Jahreshauptversammlung
                       des Kulturvereins im Bürgerhaus
03. März     15:00 Uhr Kaffeenachmittag
                       des Seniorenclub im Bürgerhaus
04. März     20:00 Uhr CDU-Klönschnack in der Sporthalle
06. März     20:00 Uhr Feuerwehrdienst
07. März     20:00 Uhr Eisbeinessen der Freiwilligen Feuer-
                       wehr im Bürgerhaus                      Sitzung des Kultur-, Sozial-,
07./08. März           Agility-Turnier des Hundesportvereins
10. März     09:30 Uhr Kulturverein Wandergruppe,              Jugend- und Sportausschusses
11. März     14:30 -
                       Treffpunkt Bürgerhaus
                       Spiele- u. Kaffeenachmittag
                                                               der Gemeinde Glasau
             17:00 Uhr des SoVD im Bürgerhaus                  am Montag, den 24.02.2020 um 19:30 Uhr
13. März     19:30 Uhr Mitgliederversammlung des
                       TuS Fahrenkrug in der Sporthalle        Ort:    Sarau, Alte Schule
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 04/Woche 8/Seite: 9                                  Uns Dörper                                          21. Februar 2020
Tagesordnung:                                                     II. Abschnitt
                                                                  Erschließungsanlagen
(öffentlich)
1 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähig-       §2
    keit                                                          Art und Umfang der Erschließungsanlagen
2 Einwohnerfragestunde Teil I                                     (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für:
3 Genehmigung der Niederschrift vom 23.09.2019                    1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von
4 Resümee der kürzlich stattgefundenen Veranstaltungen               Grundstücken dienen, ausgenommen solche in Kern-, Ge-
5 Bericht GlasauKreativ                                              werbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit
6 Planung für die jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen           der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbe-
7 Besprechung Oldtimertreffen 2020                                   triebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet,
8 Maßnahmen zum Aufbau des Horstmann-Steines am PP                   an denen eine Bebauung zulässig ist,
    Kirchplatz                                                       a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m,
9 Einwohnerfragestunde Teil II                                            wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 9 m,
10 Verschiedenes                                                          wenn sie einseitig anbaubar sind,
                                                                     b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15
Der Ausschussvorsitzende
                                                                          m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 12 m,
gez. Thomas Gerber                                                        wenn sie einseitig anbaubar sind,
                                                                     c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu
                                                                          18 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 13
Satzung über die Erhebung von                                             m, wenn sie einseitig anbaubar sind,
                                                                  2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von
Erschließungsbeiträgen der Gemeinde                                  Grundstücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriege-
                                                                     bieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Ein-
Glasau (Erschließungsbeitragssatzung)                                kaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Aus-
                                                                     stellungs-, Kongress- und Hafengebiet, mit einer Breite bis
Aufgrund des § 132 Baugesetzbuch (BauGB), des § 4 Ge-                zu 18 m, wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung
meindeordnung Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und            beidseitig zulässig ist und mit einer Breite bis zu 13 m,
20 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der jeweils zurzeit gel-           wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung einseitig
                                                                     zulässig ist,
tenden Fassungen, wird nach Beschlussfassung durch die Ge-
                                                                  3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen
meindevertretung Glasau vom 28.02.2020 folgende Satzung
                                                                     (z. B. Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite bis zu 5 m,
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen gefasst:
                                                                  4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m,
Inhaltsübersicht                                                  5. Parkflächen,
I. Abschnitt                                                         a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1, 2
Allgemeine Bestimmungen                                                   und 4 sind (unselbständige Parkflächen), bis zu einer
§1     Erhebung von Erschließungsbeiträgen                                weiteren Breite von 6 m,
                                                                     b) die nicht Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn.
II. Abschnitt                                                             1, 2 und 4, aber nach städtebaulichen Grundsätzen in-
Erschließungsanlagen                                                      nerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwen-
§2     Art und Umfang der Erschließungsanlagen                            dig sind (selbständige Parkflächen), bis zu 15 % der
§3     Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschlie-                 Flächen der erschlossenen Grundstücke,
       ßungsanlagen                                               6. Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen,
§4     Immissionsschutzanlagen                                       a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1 bis
                                                                          4 sind (unselbständige Grünanlagen), bis zu einer wei-
III. Abschnitt                                                            teren Breite von 6 m,
Erschließungsbeitrag                                                 b) die nicht Bestandteil von Verkehrsanlagen, aber nach
§5      Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands              städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete
§6      Anteil der Gemeinde am beitragspflichtigen Erschlie-              zu deren Erschließung notwendig sind (selbständige
        ßungsaufwand                                                      Grünanlagen), bis zu 15 % der Flächen der erschlos-
§7      Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands                senen Grundstücke.
§8      Mehrfach erschlossene Grundstücke
                                                                  (2) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so ver-
§9      Kostenspaltung
                                                                  größert sich die in Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 angegebenen Maße
§ 10 Vorausleistung
                                                                  für den Bereich des Wendeplatzes um die Hälfte, mindestens
§ 11 Ablösung
                                                                  aber um 8 m.
                                                                  (3) Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten,
IV. Abschnitt
                                                                  so gilt für die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite.
Schlussbestimmungen
                                                                  (4) Die in Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 genannten Breiten sind Durch-
§ 12 Auskunfts- und Duldungspflicht
                                                                  schnittsbreiten.
§ 13 Datenverarbeitung
§ 14 Ordnungswidrigkeiten                                         §3
§ 15 Inkrafttreten                                                Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungs-
                                                                  anlagen
I. Abschnitt                                                      (1) Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahr-
Allgemeine Bestimmungen                                           bare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Park-
                                                                  flächen sind endgültig hergestellt, wenn
§1                                                                a) die Grundstücke, auf denen sie sich befinden, im Eigentum
Erhebung von Erschließungsbeiträgen                                   der Gemeinde stehen und
Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des            b) sie mit betriebsfertigen Entwässerungs- und Beleuchtungs-
Baugesetzbuches und dieser Satzung erhoben.                           einrichtungen ausgestattet sind.
UNS DÖRPER - Amt Trave-Land
Nummer 04/Woche 8/Seite: 10                                 Uns Dörper                                            21. Februar 2020
Die flächenmäßigen Teileinrichtungen ergeben sich aus dem          (3) Als für die Verteilung maßgebliche Grundstücksfläche gilt
der jeweiligen Erschließungsmaßnahme zugrundeliegenden             bei Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebau-
Bauprogramm.                                                       ungsplans die Fläche, die baulich, gewerblich oder in vergleich-
(2) Die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage        barer Weise genutzt werden kann.
sind endgültig hergestellt wenn,                                   (4) Als Grundstücksfläche i. S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken
a) die Fahrbahnen, Gehwege und Radwege auf einem tragfä-           außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans und
    higen Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Teer, Beton,       bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine bauliche, ge-
    Pflaster, Platten oder vergleichbarem Material befestigt       werbliche oder vergleichbare Nutzung nicht festsetzt,
    sind; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material
    neuzeitlicher Bauweise bestehen;                               a) soweit sie an die Erschließungsanlage angrenzen, die Flä-
b) die unselbständigen und selbständigen Parkflächen auf              che zwischen der gemeinsamen Grenze der Grundstücke
    einem tragfähigen Unterbau mit einer Decke aus Asphalt,           mit der Erschließungsanlage und einer im Abstand von 40
    Teer, Beton, Pflaster, Platten, Rasengittersteinen oder ver-      m dazu verlaufenden Linie. Grundstücksteile, die lediglich
    gleichbarem Material befestigt sind; die Decke kann auch          die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage her-
    aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise beste-        stellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe
    hen;                                                              unberücksichtigt,
c) die unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind;      b) soweit sie nicht angrenzen, die Fläche zwischen der Grund-
d) die Mischflächen von verkehrsberuhigten Straßen im befe-           stücksgrenze, die der Erschließungsanlage zugewandt ist
    stigten Bereich den Anforderungen nach Buchstabe a) oder          und einer im Abstand von 40 m dazu verlaufenden Linie.
    b) und im begrünten Bereich den Anforderungen nach c)          Überschreitet die tatsächliche bauliche oder gewerbliche Nut-
    entsprechen.                                                   zung die Abstände nach Satz 1 Buchst. a) oder Buchst. b), so
(3) Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn      fällt die Linie zusammen mit der hinteren Grenze dieser tat-
ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und gärtne-           sächlichen Nutzung. Bei Grundstücken, die mit der gesamten
risch gestaltet sind.                                              Grundstücksfläche innerhalb der im Zusammenhang bebauten
§4                                                                 Ortsteile liegen, gilt die gesamte Grundstücksfläche als maß-
Immissionsschutzanlagen                                            geblich.
Bei Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche            (5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der
Umwelteinwirkungen i. S. des Bundes-Immissionsschutzge-            Nutzung wird die nach Abs. 3 oder 4 maßgebliche Fläche mit
setzes werden Art, Umfang, Merkmale der endgültigen Her-           einem Nutzungsfaktor vervielfacht. Dieser beträgt
stellung sowie die Verteilung des beitragsfähigen Erschlie-        a)   1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoß,
ßungsaufwands durch Satzung im Einzelfall abweichend oder          b)   1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen,
ergänzend geregelt.                                                c)   1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen,
                                                                   d)   1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier und fünf Vollgeschossen,
III. Abschnitt
                                                                   e)   1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs und mehr Vollge-
Erschließungsbeitrag                                                    schossen,
§5                                                                 f)   0,5 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder ge-
Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands                    werblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden
Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tat-              können oder auf denen nur eine untergeordnete Bebauung
sächlichen Kosten ermittelt.                                            zulässig ist (z. B. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe,
                                                                        Sportanlagen).
§6
Anteil der Gemeinde am beitragspflichtigen Erschließungs-          (6) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Be-
aufwand                                                            bauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt:
Die Gemeinde trägt 10 vom Hundert des beitragsfähigen Er-          a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchst-
schließungsaufwands.                                                  zulässigen Zahl der Vollgeschosse.
                                                                   b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der
§7
                                                                      Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, wobei
Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands
                                                                      Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden.
(1) Der nach §§ 2 und 5 ermittelte und gemäß § 6 um den Ge-
                                                                   c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl
meindeanteil gekürzte und anderweitig nicht gedeckte beitrags-
                                                                      der Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe (in m) geteilt
fähige Erschließungsaufwand (umlagefähiger Erschließungs-             durch 3,5‚ wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder ab-
aufwand) wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften auf             gerundet werden. Ist tatsächlich eine höhere als die festge-
die Grundstücke verteilt, die durch die einzelne Erschließungs-       setzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden,
anlage, den Abschnitt einer Erschließungsanlage oder durch ei-        ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn
ne der die Erschließungseinheit bildenden zusammengefassten           die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Ge-
Erschließungsanlagen erschlossen werden (Abrechnungsge-               bäudehöhe überschritten wird.
biet).
                                                                   (7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines
Als Grundstück im Sinne dieser Satzung gilt grundsätzlich der
                                                                   Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungs-
Flächeninhalt des Buchgrundstücks, wie er sich aus der Ein-
tragung im Grundbuch ergibt. Bei der Verteilung des umla-          plan die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die
gefähigen Erschließungsaufwands wird die unterschiedliche          Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollge-
Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß be-         schosse wie folgt:
rücksichtigt.                                                      a) Bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tat-
(2) Bei gleicher Art und gleichem Maß der zulässigen Grund-           sächlich vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Voll-
stücksnutzung im Abrechnungsgebiet ist der umlagefähige               geschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht
Erschließungsaufwand nach dem Verhältnis der Grundstücks-             feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des
flächen zu verteilen. Bei unterschiedlicher zulässiger Grund-         Bauwerkes (in m) geteilt durch 3,5‚ wobei Bruchzahlen auf
stücksnutzung im Abrechnungsgebiet ist der umlagefähige Er-           volle Zahlen auf- oder abgerundet werden;
schließungsaufwand nach dem Verhältnis zu verteilen, in dem        b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der
die mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor vervielfachten Grund-           Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung
stücksflächen zueinander stehen.                                      überwiegend vorhandenen Vollgeschosse;
Nummer 04/Woche 8/Seite: 11                                Uns Dörper                                          21. Februar 2020
c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist,       kombinieren und bei der Gliederung der Erschließungsanlage
   die aber gewerblich genutzt werden können, werden zwei         ganz oder teilweise auf eine Funktionstrennung verzichten.
   Vollgeschosse zugrunde gelegt.                                 § 10
d) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze
                                                                  Vorausleistungen
   zulässig oder vorhanden sind, wird ein Vollgeschoß zugrun-
                                                                  Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht
   de gelegt.
                                                                  noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Voraus-
(8) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung
                                                                  leistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungs-
werden die in Abs. 4 festgesetzten Faktoren um 0,5 erhöht,
                                                                  beitrags erheben.
a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten
   Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebie-       § 11
   ten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Han-     Ablösung
   delsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafen-      Der Erschließungsbeitrag kann vor Entstehen der Beitrags-
   gebiet;                                                        pflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich
b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung        nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser
   durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buch-        Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrags.
   staben a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist;
c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a)         IV. Abschnitt
   und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell       Schlussbestimmungen
   oder in ähnlicher Weise (z. B. Grundstücke mit Büro-, Ver-
                                                                  § 12
   waltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- oder Schulgebäu-
   den) genutzt werden, wenn diese Nutzung nach Maßgabe           Auskunfts- und Duldungspflicht
   der Geschoßflächen überwiegt. Liegt eine derartige Nut-        (1) Der Pflichtige und ihre Vertreter bzw. Vertreterinnen haben
   zung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, gilt      der Gemeinde jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung
   die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschoßfläche.          und Erhebung des Beitrages nach dieser Satzung erforderlich
(9) Bei der Beitragserhebung für selbständige Grünanlagen gilt    ist.
folgendes:                                                        (2) Die Gemeinde kann an Ort und Stelle ermitteln. Die nach
Bei Grundstücken in                                               Abs. 1 zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu er-
a) durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe- oder Indus-         möglichen und in dem erforderlichen Umfang zu helfen.
   triegebieten sowie                                             § 13
b) Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungs-           Datenverarbeitung
   plan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe a) genannten      (1) Zur Ermittlung des Pflichtigen bzw. der Pflichtigen und zur
   Gebieten vorhanden oder zulässig ist,                          Festsetzung des Erschließungsbeitrages im Rahmen der Ver-
wird die Grundstücksfläche im Sinne des Abs. 1 und 2 nur zur      anlagung nach dieser Satzung ist die Verwendung der erforder-
Hälfte berücksichtigt. Abs. 7 findet keine Anwendung.             lichen personenbezogenen und grundstücksbezogenen Daten,
§8                                                                die aus der Prüfung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach §§
Mehrfach erschlossene Grundstücke                                 24 bis 28 BauGB und § 3 WoBauErlG der Gemeinde bekannt
(1) Für Grundstücke, die von mehr als einer vollständig in der    geworden sind, sowie aus dem Grundbuchamt, den Unterlagen
Baulast der Gemeinde stehenden Erschließungsanlage i. S.          der unteren Bauaufsichtsbehörde und des Katasteramtes durch
des § 2 Abs. 1 Nr. 1 erschlossen werden, ist die Grundstücks-     die Gemeinde zulässig. Die Gemeinde darf sich diese Daten
fläche nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 bei der Verteilung des umla-   von den genannten Ämtern und Behörden übermitteln lassen
gefähigen Aufwands für jede Erschließungsanlage nur mit zwei      und zum Zwecke der Beitragserhebung nach dieser Satzung
Dritteln anzusetzen.                                              weiterverarbeiten.
(2) Eine Ermäßigung nach Absatz 1 ist nicht zu gewähren,          (2) Die Gemeinde ist befugt, auf Grundlage der von Angaben
a) wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungs-      der Pflichtigen und von nach Absatz 1 anfallenden Daten ein
   anlage entsteht oder entstanden ist,                           Verzeichnis der Pflichtigen mit den für die Erhebung nach die-
b) wenn die Ermäßigung dazu führen würde, dass sich der           ser Satzung erforderlichen Daten zu führen und diese Daten
   Beitrag für die anderen Grundstücke im Abrechnungsgebiet       zweckentsprechend der Erhebung zu verwenden und weiter zu
   um mehr als 50 vom Hundert erhöht.                             verarbeiten.
c) wenn das Grundstück mit einem Artzuschlag gem. § 7 Abs.        (3) Es werden folgende personenbezogene Daten verwendet:
   6 belegt ist.
                                                                  a) Name, Vorname (n), Anschrift, Bankverbindung des/der
§9                                                                   Beitragspflichtigen,
Kostenspaltung                                                    b) Name und Anschrift eines evtl. Handlungs- oder Zustel-
(1) Der Erschließungsbeitrag kann für                                lungsbevollmächtigten,
                                                                  c) Name und Anschrift eines evtl. früheren oder nachfol-
1.  Grunderwerb,
                                                                     genden Beitragspflichtigen durch Mitteilung oder Übermitt-
2.  Freilegung,
                                                                     lung von:
3.  Fahrbahnen,
                                                                     1. Steueramt,
4.  Radwege,
                                                                     2. Finanzamt,
5.  Gehwege,
                                                                     3. Grundbuchamt,
6.  unselbständige Parkflächen,
                                                                     4. Einwohnermeldeamt/-ämtern,
7.  unselbständige Grünanlagen,
                                                                     5. Untere Bauaufsichtsbehörde,
8.  Mischflächen von verkehrsberuhigten Straßen
                                                                     6. Katasteramt,
    sowie gemeinsamen Geh- und Radwegen,
                                                                     7. Bundeszentralregister.
9. Entwässerungseinrichtungen und
10. Beleuchtungseinrichtungen                                     § 14
gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden.           Ordnungswidrigkeiten
(2) Mischflächen im Sinne des Abs. 1 Nr. 8 sind solche Flächen,   Zuwiderhandlungen gegen Pflichten nach § 12 dieser Satzung
die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funktionen der in      sind Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommu-
den Nummern 3 bis 7 genannten Teileinrichtungen miteinander       nalabgabengesetzes.
Nummer 04/Woche 8/Seite: 12                              Uns Dörper                                          21. Februar 2020
§ 15                                                            Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem
Inkrafttreten                                                   Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstel-
Diese Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen      lung.
tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.                   (3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
                                                                einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den
Glasau, den 29.01.2020
                                                                Festsetzungen des Bebauungsplans in Verbindung mit den in
gez. Henning Frahm                                              der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan
Der Bürgermeister                                               kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grund-
                                                                sätzen Abweichungen vorsehen.
                                                                Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1
Satzung über die Erhebung                                       Nr. 3 BauGB.
                                                                §3
von Kostenerstattungsbeträgen                                   Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
nach §§ 135 a - 135 c BauGB                                     Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen
                                                                Kosten ermittelt.
der Gemeinde Glasau                                             §4
                                                                Erstattungspflichtige
Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch und in Verbindung von        (1) Erstattungspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe
§§ 4 und 20 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in       des Bescheides Vorhabenträger oder Eigentümer des Grund-
der jeweils zurzeit gültigen Fassungen wird nach Beschluss      stücks ist. Wenn das Grundstück mit einem Erbbaurecht be-
durch die Gemeindevertretung Glasau vom 28.01.2020 fol-         lastet ist, ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte
gende Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträ-     erstattungspflichtig. Bei Wohnung- und Teileigentum sind die
gen nach §§ 153 a - 135 c BauGB beschlossen:                    einzelnen Wohnung- und Teileigentümer entsprechend ihrer
                                                                Miteigentumsanteile erstattungspflichtig. Mehrere Erstattungs-
Inhaltsübersicht
                                                                pflichtige haften als Gesamtschuldner.
I. Abschnitt                                                    (2) Der Erstattungsbetrag ruht auf Grundlage des § 6 Abs. 7
Allgemeine Bestimmungen                                         Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein als grundstücks-
§1     Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen                   bezogener Betrag als öffentliche Last auf dem Grundstück.

II. Abschnitt                                                   §5
Kostenerstattungsbetrag                                         Entstehung der Erstattungspflicht
§2     Umfang der erstattungsfähigen Kosten                     Die Erstattungspflicht entsteht mit der Herstellung der Maßnah-
§3     Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten                 me zum Ausgleich durch die Gemeinde.
§4     Erstattungspflichtige                                    §6
§5     Entstehung der Erstattungspflicht                        Vorauszahlungen
§6     Vorauszahlungen                                          Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstat-
§7     Fälligkeit                                               tungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden
§8     Verteilung der erstattungsfähigen Kosten                 ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Ko-
§9     Ablösung                                                 stenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf
                                                                denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich ge-
III. Abschnitt                                                  nutzt werden dürfen.
Schlussbestimmungen
§ 10 Auskunfts- und Duldungspflicht                             §7
§ 11 Datenverarbeitung                                          Fälligkeit
§ 12 Ordnungswidrigkeiten                                       Die Fälligkeit zur Zahlung des Kostenerstattungsbetrages wird
§ 13 Inkrafttreten                                              im Bescheid festgelegt. Die Frist beträgt mindestens einen Mo-
                                                                nat nach Bekanntgabe.
Anlage zu § 2 Abs. 3 dieser Satzung
                                                                §8
I. Abschnitt                                                    Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
Grundsatz                                                       Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die
                                                                nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach
§1
                                                                Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO)
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen                          verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeord-      überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige
neten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den           selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Flä-
Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Sat-        che als überbaubare Grundstücksfläche.
zung erhoben.
                                                                §9
II. Abschnitt                                                   Ablösung
Erstattungsbetrag                                               Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden.
                                                                Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe
§2                                                              des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.
Umfang der erstattungsfähigen Kosten
(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von   III. Abschnitt
allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a    Schlussbestimmungen
BauGB zugeordnet sind.
                                                                § 10
(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für             Auskunfts- und Duldungspflicht
1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs-    (1) Der Erstattungspflichtige und ihre Vertreter bzw. Vertrete-
   und Ersatzmaßnahmen,                                         rinnen haben der Gemeinde jede Auskunft zu erteilen, die für
2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer     die Festsetzung und Erhebung des Betrages nach dieser Sat-
   Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.            zung erforderlich ist.
Nummer 04/Woche 8/Seite: 13                                Uns Dörper                                          21. Februar 2020
(2) Die Gemeinde kann an Ort und Stelle ermitteln. Die nach        2. Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und
Abs. 1 zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu er-          Waldmänteln
möglichen und in dem erforderlichen Umfang zu helfen.                  a) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch
§ 11                                                                       Bodenvorbereitung nach DIN 18915
Datenverarbeitung                                                      b) Anpflanzung von Bäumen 1. Ordnung mit einem Stam-
(1) Zur Ermittlung des Erstattungspflichtigen bzw. der Er-                 mumfang der Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung
stattungspflichtigen und zur Festsetzung des Erstattungsbe-                mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Hei-
trages im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist                   stern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträu-
die Verwendung der erforderlichen personenbezogenen und                    chern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder
grundstücksbezogenen Daten, die aus der Prüfung des ge-                    100/150 hoch
meindlichen Vorkaufsrechts nach §§ 24 bis 28 BauGB und § 3             c) Je 100 qm je 1 Baum 1. Ordnung, 2 Bäume II. Ord-
WoBauErlG der Gemeinde bekannt geworden sind, sowie aus                    nung, 5 Heister und 40 Sträucher
dem Grundbuchamt, den Unterlagen der unteren Bauaufsichts-             d) Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutz-
behörde und des Katasteramtes durch die Gemeinde zulässig.                 einrichtungen
Die Gemeinde darf sich diese Daten von den genannten Äm-               e) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
tern und Behörden übermitteln lassen und zum Zwecke der Er-        3. Anlage standortgerechter Wälder
hebung nach dieser Satzung weiterverarbeiten.                          a) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch
(2) Die Gemeinde ist befugt, auf Grundlage der von Angaben                 Bodenvorbereitung nach DIN 18915
der Erstattungspflichtigen und von nach Absatz 1 anfallenden           b) Aufforstung mit standortgerechten Arten
Daten ein Verzeichnis der Erstattungspflichtigen mit den für die       c) 3500 Stück je ha, Pflanzen 3-5-jährig, Höhe 80-120 cm
Erhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen            d) Erstellung von Schutzeinrichtungen
und diese Daten zweckentsprechend der Erhebung zu verwen-              e) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
den und weiter zu verarbeiten.                                     4. Schaffung von Streuobstwiesen
(3) Es werden folgende personenbezogene Daten verwendet:               a) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch
                                                                           Bodenvorbereitung nach DIN 18915
a) Name, Vorname (n), Anschrift, Bankverbindung des/der
                                                                       b) Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befesti-
    Beitragspflichtigen,
                                                                           gung der Bäume
b) Name und Anschrift eines evtl. Handlungs- oder Zustel-
                                                                       c) je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12
    lungsbevollmächtigten,
                                                                       d) Einsaat Gras-/Kräutermischung
c) Name und Anschrift eines evtl. früheren oder nachfol-
                                                                       e) Erstellung von Schutzeinrichtungen,
    genden Beitragspflichtigen durch Mitteilung oder Übermitt-
                                                                       f) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
    lung von:
                                                                   5. Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen
    1. Steueramt,
                                                                       a) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch
    2. Finanzamt,
                                                                           Bodenvorbereitung nach DIN
    3. Grundbuchamt,
                                                                       b) Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst
    4. Einwohnermeldeamt/-ämtern,
                                                                           aus autochthonem Saatgut
    5. Untere Bauaufsichtsbehörde,
                                                                       c) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
    6. Katasteramt,
                                                                   (2) Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen
    7. Bundeszentralregister.
                                                                   1. Herstellung von Stillgewässern
§ 12                                                                   a) Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bo-
Ordnungswidrigkeiten                                                       dens
Zuwiderhandlungen gegen Pflichten nach § 10 dieser Satzung             b) ggf. Abdichtung des Untergrundes
sind Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommu-            c) Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
nalabgabengesetzes.                                                    d) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
                                                                   2. Renaturierung von Still- und Fließgewässern
§ 13
                                                                       a) Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und
Inkrafttreten
                                                                           Sohlbefestigungen
Diese Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträ-
                                                                       b) Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe
gen nach §§ 135 a - 135 c BauGB tritt am Tag nach ihrer Be-
                                                                           unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben
kanntgabe in Kraft.
                                                                       c) Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
Glasau, den 29.01.2020                                                 d) Entschlammung
gez. Henning Frahm                                                     e) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
Der Bürgermeister                                                  (3) Begründung von baulichen Anlagen
                                                                   1. Fassadenbegründung
                                                                       a) Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen
Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Glasau
                                                                       b) Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzen von Schling-
zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen                                 und Kletterpflanzen
nach §§ 135 a - 135 c BauGB                                            c) eine Pflanze je 2 lfd. Meter
Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und                   d) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre
Ersatzmaßnahmen                                                    2. Dachbegrünung
(1) Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen,               a) Intensive Begrünung von Dachflächen
Kräutern und Gräsern                                                   b) Extensive Begrünung von Dachflächen
1. Anpflanzung von Einzelbäumen                                        c) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
    a) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch              (4) Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreiche-
         Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915      rung
         und der Pflanzgrube gem. DIN 18916                        1. Entsiegelung befestigter Flächen
    b) Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stam-                 a) Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge
         mumfang der Sortierung 18/20                                  b) Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten
    c) Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädi-                  c) Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten
         gungen sowie Sicherung der Baumscheibe                        d) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
d) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre                2. Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
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