Verwaltungsbericht 2020 - Daten und Entwicklungen im Jahresüberblick - Gemeinde Lastrup

Die Seite wird erstellt Niko-Veit Berndt
 
WEITER LESEN
Verwaltungsbericht 2020 - Daten und Entwicklungen im Jahresüberblick - Gemeinde Lastrup
Verwaltungsbericht 2020
                   Daten und Entwicklungen im Jahresüberblick

                                                      Bauarbeiten für den
                                                      neuen Kreisverkehr
                                                   beim Einkaufszentrum.

Das neue Bürgerhaus.

                       Eines der neuen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr.
Verwaltungsbericht 2020 - Daten und Entwicklungen im Jahresüberblick - Gemeinde Lastrup
Verwaltungsbericht 2020
              Daten und Entwicklungen in der
            Gemeinde Lastrup im Jahresrückblick

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe interessierte Leserinnen und Leser,

er ist inzwischen zu einem festen Bestandteil des Jahresprogramms in der Gemeinde
Lastrup geworden: der Verwaltungsbericht, den wir Ihnen hiermit für das vergangene
Jahr 2020 vorstellen dürfen. Dieser Bericht enthält wieder eine Vielzahl interessanter
Zahlen, Fakten und Begebenheiten, die in Zusammenhang mit der
Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Lastrup im abgelaufenen Jahr stehen.

Wenn wir auf das Jahr 2020 zurückblicken, so schauen wir zugleich auf ein Jahr
zurück, welches fast durchgehend von der Corona-Thematik geprägt war. Nahezu
alle täglichen Abläufe – sei es beruflich wie auch im privaten Umfeld - waren
spätestens ab Mitte März auf die Pandemie und ihre Auswirkungen anzupassen.
Auch auf das Leben in der Gemeinde Lastrup wirkte sich das Corona-Virus sehr
stark aus. Kindergärten und Schulen mussten zeitweise sogar geschlossen werden,
soziale Kontakte der Menschen untereinander wurden zur Eindämmung der
Pandemie durch die Entscheidungsträger in Bund, den Ländern und auf Kreisebene
zu großen Teilen auf das absolut Notwendige beschränkt. Urlaubsreisen konnten
nicht stattfinden, beliebte kulturelle Ereignisse wie beispielsweise die Schützenfeste
wurden abgesagt. Uns allen wurde äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, wie ein
an sich kleines Virus zu so vielen bisher nicht gekannten Einschränkungen in unser
aller täglichem Leben führte. Leidtragender war nicht zuletzt auch die Wirtschaft, die
aufgrund umfangreicher Schließungsmaßnahmen und wegfallender Absatzmärkte
erhebliche finanzielle Einbußen verzeichnete. Dies hatte auch für die Gemeinde
Lastrup sinkende Steuererträge zur Folge; glücklicherweise kann die Haushalts- und
Finanzsituation der Gemeinde am Ende des Jahres 2020 dennoch insgesamt
betrachtet als positiv bezeichnet werden.

Trotz der vor genannten besonderen Situation durch das Corona-Virus im Jahre
2020, die zu erheblichen Einschränkungen in unser aller Alltag führte, gelang es der
Gemeinde Lastrup aber dennoch, wichtige und nachhaltige Projekte auf den Weg zu
bringen bzw. zu vollenden. Auch hierzu finden Sie in diesem Bericht viele
interessante Ausführungen.

Ich wünsche Ihnen nun eine gute Lektüre des Verwaltungsberichtes 2020!
Verwaltungsbericht 2020 - Daten und Entwicklungen im Jahresüberblick - Gemeinde Lastrup
2

Fachbereich I
Allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste
SG 11111 Gemeindeorgane

Sitzungen der gemeindlichen Gremien; Wahlperiode 2016 bis 2021

Gremium                     Sitzungen 2020              Sitzungen     in     der
                                                        Wahlperiode 2016-2021
Rat                         5                           18
Verwaltungsausschuss        8                           36
Ausschuss für Wirtschaft,   3                           19
Planung, Verkehr und
Umwelt
Ausschuss für Jugend,       1                           8
Familie, Soziales und
Freizeit
Schulausschuss              1                           7
Ehrungsausschuss            1                           5
Gesamt                      19                          93

Die Durchführung einer mehrtägigen Klausurtagung des Rates fand im Jahre 2020
insbesondere bedingt durch die Corona-Pandemie nicht statt. Stattdessen fanden
sich die Ratsmitglieder mit den Vertretern der Verwaltung am 16. Januar 2021 zu
einer eintägigen Klausurtagung, bei der in erster Linie der Haushalt 2021 Thema war,
im Landhaus Lastrup zusammen.

Ortsrecht der Gemeinde Lastrup

Am 25.05.2020 wurde vom Rat die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über
Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und
ehrenamtlich tätige Personen beschlossen. Inhalt der Änderungssatzung war die
Anpassung von Aufwandsentschädigungen an die Funktionsträger der Freiwilligen
Feuerwehr Lastrup.

Am 04.12.2020 beschloss der Rat eine Änderung der gemeindlichen
Sportförderrichtlinien. Hierbei wurde der jährliche Zuschuss für die
Frühjahrsinstandsetzung von Tennis-Außenplätzen auf 400 € je Platz erhöht.

Ehemalige Ratsmitglieder

Josef Meyer aus Matrum verstarb am 13.01.2020 im Alter von 71 Jahren. Er gehörte
dem Rat der Gemeinde Lastrup von 1986 bis 2011 an. Während seiner Tätigkeit als
Ratsmitglied war er zugleich Mitglied im Bau- und Planungsausschuss.

Gerhard Böhmann aus Hammesdamm verstarb am 08.04.2020 im Alter von 77
Jahren. Herr Böhmann gehörte dem Rat der Gemeinde Lastrup von 1981 bis 1991
an. Von 1981 bis 1986 war er zugleich Mitglied im Schul- und Kulturausschuss und
von 1986 bis 1991 Beigeordneter im Verwaltungsausschuss. Zugleich bekleidete er
Verwaltungsbericht 2020 - Daten und Entwicklungen im Jahresüberblick - Gemeinde Lastrup
3

während dieses Zeitraumes den ehrenamtlichen Posten eines stellvertretenden
Bürgermeisters.

Gisela Klatte aus Klein-Roscharden verstarb am 23.04.2020 im Alter von 94 Jahren.
Von 1972 bis 1981 war sie Mitglied im Rat der Gemeinde Lastrup, unter anderem als
Vorsitzende des Schul- und Kulturausschusses.

Paul Westerhoff aus Kneheim verstarb am 21.11.2020 im Alter von 91 Jahren. Er
gehörte dem Gemeinderat von 1986 bis 1991 an. Während dieser Zeit war er
zugleich Mitglied im Jugend-, Kultur- und Sportausschuss, sowie im Schulausschuss.

Die Gemeinde Lastrup trauert um ihre ehemaligen Ratsmitglieder, die ihre
kommunalpolitische Tätigkeit sehr engagiert wahrgenommen und sich stets für das
Wohl der Allgemeinheit eingesetzt haben.

SG 1112 Hauptverwaltung

Ehrungen

Sozialpreis 2020
Der Sozialpreis der Gemeinde Lastrup für das Jahr 2020 wurde im Rahmen der
letzten Ratssitzung 2020 Anfang Dezember an vier in der Gemeinde Lastrup
wohnhaften Mitglieder des Kriseninterventionsteams des Landkreises Cloppenburg
verliehen. Es wurden geehrt:
     Eheleute Manfred und Christine Gövert aus Hemmelte
     Elisabeth Siewering aus Lastrup sowie
     Katharina Knuck aus Hamstrup
Die Mitglieder des Kriseninterventionsteams betreuen Angehörige bei einem
Todesfall, in der Regel unter besonderen und tragischen Umständen wie Unfall,
akute Krankheit oder Suizid. Sie unterstützen Polizei und Rettungsdienste auch bei
der Benachrichtigung von Angehörigen. Mit dem frühzeitigen Einsatz der Helfer
verschaffen sie den Angehörigen Raum für ihre Trauer. Sie helfen ihnen in einer
akuten Belastungssituation und tragen dazu bei, dass sie nicht in ein „Loch“ fallen
und     handlungsfähig     bleiben.    Die     Helferinnen       und    Helfer des
Kriseninterventionsteams leisten wertvolle Arbeit für die Gesellschaft.

Ehrung des Heimatvereins Lastrup
Der Heimatverein Lastrup ist bereits seit vielen Jahren ein ausgesprochen aktiver
Verein. In besonderer Weise hat sich der Verein bei der Sanierung des neuen
Bürgerhauses eingebracht. Dort wurde nun auch ein dauerhaftes Domizil gefunden.
Weiterhin hat sich der Heimatverein im Bereich der Heimatpflege und für die
Erhaltung von Brauchtum engagiert, unter anderem Pfingstbaumsetzen. Daneben
wird in regelmäßigen Abständen eine interessante Heimatzeitung herausgebracht.
Als Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit erhielt der Heimatverein eine
Dankesurkunde sowie ein Präsent im Rahmen der letzten Ratssitzung.

Würdigung des Einsatzes von Christina Brundiers
Frau Christina Brundiers aus Steinrieden wurde für ihr besonderes und vielfältiges
Engagement beim FC Lastrup und für Menschen in der Gemeinde Lastrup mit einem
Präsent sowie einer Dankesurkunde während der letzten Ratssitzung geehrt. Frau
Brundiers trainiert diverse Jugendmannschaften und betreut die Hip-Hop-Gruppe, sie
Verwaltungsbericht 2020 - Daten und Entwicklungen im Jahresüberblick - Gemeinde Lastrup
4

unterrichtet Stepp-Aerobic und leitet Zumba-Kurse. Zudem initiierte Frau Brundiers
im Frühjahr 2020 die Osterwerkstatt und eine Weihnachtsaktion. Kinder und
Jugendliche wurden dazu aufgerufen, vor dem Hintergrund der Corona-Situation und
der damit stark eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und
Bewohner des St. Elisabeth-Stiftes als kleine Präsente Sachen zu basteln, die
gesammelt und zur Einrichtung gebracht wurden.

Ehrung von langjährig tätigen Bezirksvorstehern
Die Übernahme der Aufgaben eines Bezirksvorstehers ist eine ehrenamtliche
Tätigkeit. Bezirksvorsteher stellen sich mit ihrer Arbeit meistens für viele Jahre in den
Dienst der Allgemeinheit. Ihr Wissen über die örtlichen Gegebenheiten ist für die
Verwaltung sehr wichtig.

Seit dem 01.04.1995 ist Herr Georg Schnieder Bezirksvorsteher der Bauerschaft
Timmerlage. Für seine über 25-jährige Tätigkeit wurde er mit einem Präsent geehrt.

Herr Heinrich Brinker bekleidete das Amt des Bezirksvorstehers für die Bauerschaft
Hemmelte seit dem 01.12.2005. Zuvor war er bereits seit 1976 als Helfer tätig.
Nunmehr legte er sein Amt zum 31.12.2020 nieder. Für seine über 44-jährige
ehrenamtliche Tätigkeit wurde er mit einem Präsent geehrt.

Begrüßung von neuen Erdenbürgern mit einem Präsent
Aus Anlass einer Geburt wurden 76 Gutscheine für einen Zimmer-Rauchmelder an
die frisch gebackenen Eltern ausgegeben. Unter Vorlage des Gutscheines kann ein
solcher Rauchmelder bei der Firma Böckmann Haustechnik in Lastrup in Empfang
genommen werden. Die Kosten dafür übernimmt die Gemeinde Lastrup.

Ehrungen aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen
Im Jahre 2020 konnten folgende Ehejubiläen von den Brautleuten gefeiert werden:
18           Goldene Hochzeiten
5            Diamantene Hochzeiten
Die Gemeinde Lastrup gratuliert am Jubiläumstag – sofern gewünscht – persönlich
im Rahmen eines Besuches und überreicht dabei ein Präsent sowie eine Urkunde
des Landes Niedersachsen. Pandemiebedingt konnten allerdings in diesem Jahr
zahlreiche persönliche Besuche nicht erfolgen.

Folgende Altersjubiläen konnten gefeiert werden:
Anzahl der Personen       Alter
15                        90
19                        91
15                        92
17                        93
8                         94
8                         95
1                         96
2                         97

85 Altersjubilare konnten somit auf 90 oder mehr Lebensjahre zurückblicken.
5

Personalangelegenheiten

Zum Stichtag 01.01.2020 verzeichnete die Gemeinde Lastrup einen Personalbestand
von insgesamt 64 Bediensteten. Im Laufe des Jahres ergaben sich naturgemäß
einige Veränderungen bzw. Besonderheiten. Bis zum Jahresende erhöhte sich der
Personalbestand auf nunmehr 67 Bedienstete.

Neben dem „Stammpersonal“ wurden insbesondere für die Kinder-Ferienbetreuung,
die Reinigung der Außenflächen beim Feuerwehrhaus sowie im Naturerlebnisbad
Aushilfs- und Saisonkräfte eingesetzt. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit
verbundenen Betriebseinschränkungen der kommunalen Einrichtungen war hier
jedoch ein geringerer Personalbedarf als in einem „normalen Betriebsjahr“
erforderlich.

Am Jahresende 2020 waren für die Gemeinde insgesamt 67 (Vorjahr: 64)
Bedienstete (21 Männer und 46 Frauen) tätig. Es befanden sich 4 Personen im
Beamten- und 63 (davon 1 Auszubildende) Personen im Beschäftigtenverhältnis. In
Teilzeit arbeiteten insgesamt 46 Mitarbeiter/innen (in Vollzeit damit 21
Mitarbeiter/innen).

Es ergab sich zum 31.12.2020 die folgende Aufteilung des Personals auf die
einzelnen Dienststellen:
    Verwaltung (inklusive Vollstreckungsbeamter und Hauswart für die
       Asylunterkünfte): 24, darunter 1 Azubi (12 Vollzeit, 12 Teilzeit)
    Hand-in-Hand-Kindergarten Kneheim: 3 Teilzeit-Beschäftigte
    Kindertagesstätte Bunte-Welt: 13 Teilzeit- sowie eine Vollzeit-Beschäftigte
    Krippe Wolkennest: 7 Teilzeitbeschäftigte
    Schulen inklusive Mensa Oberschule: 1 Vollzeit- sowie 5 Teilzeit-Beschäftigte
    Jugendtreff: 1 Teilzeitbeschäftigte (bereits bei Kita Bunte-Welt mitgezählt)
    Bauhof: 7 Vollzeit-Beschäftigte
    Naturerlebnis- und Hallenbad: 2 Vollzeit- sowie 3 Teilzeitbeschäftigte
    Feuerwehrgerätehaus: 1 Teilzeitbeschäftigte

Für die Beschäftigung von Stamm- und Aushilfspersonal sind im Jahr 2020
Auszahlungen in Gesamthöhe von 2.831.060 € (Vorjahr: 2.546.472 €) geleistet
worden.

SG 1113 Liegenschaftsverwaltung

Vorbemerkung
Bei den nachfolgenden Angaben zum An- und Verkauf von Grundstücken werden –
wie auch in den Vorjahren – die im Kalenderjahr 2020 durchgeführten notariellen
Beurkundungen zugrunde gelegt. Die Finanzierung und Umschreibung des
Eigentums an den Grundstücken wie auch die dazu gefassten Beschlüsse können
abweichend davon zu einem anderen Zeitpunkt erfolgt sein.

Verkauf von Bauplätzen
Im Jahre 2020 wurden insgesamt 40 Wohnbaugrundstücke (Vorjahr 38) veräußert,
die sich wie folgt auf die einzelnen Baugebiete verteilen:

Lastrup, Heiddresch (1. BA):     8 Bauplätze
6

Lastrup, Heiddresch (2. BA):      31 Bauplätze
Hemmelte, Nelkenstraße:            1 Bauplatz

Des Weiteren wurden 6 alte Erbbaugrundstücke verkauft.

Ferner wurde eine Fläche an der Straße Markgrafenheide in Matrum zur Größe von
198 qm veräußert.

Verkauf von Gewerbegrundstücken
Im Jahre 2020 wurden im Gewerbegebiet „Lastrup, Hohes Feld“                           2
Gewerbegrundstücke mit einer Fläche von insgesamt 18.332 qm veräußert.

Neben den klassischen Gewerbegrundstücken wurden 8 Grundstücke für den
gewerblich-sozialen Wohnungsbau veräußert, die sich wie folgt verteilen:

Lastrup, Heiddresch (1. BA)       7 Bauplätze
Lastrup, Heiddresch (2. BA)       1 Bauplatz

Im Rahmen der Städtebauförderung erwarb die Gemeinde im Jahre 2018 das
Grundstück Kirchstr. 7 in Lastrup mit einer Größe von 1.943 qm. Das Grundstück
zusammen mit dem aufstehenden Mehrfamilienwohnhaus und Anbau wurde im
Jahre 2020 veräußert. Der Verkaufserlös musste hierbei dem Treuhandkonto
gutgeschrieben werden. Auf dem Grundstück wird der Investor ein
mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit privaten Parkplätzen wie auch mit
öffentlichen Stellplätzen errichten, wobei mit der Schaffung öffentlicher Stellplätze an
der     Ecke    Kirchstraße/St.-Elisabeth-Straße     ein   wesentliches      Ziel    der
Städtebauförderung umgesetzt wird. Der Bau eines mehrgeschossigen Wohn- und
Geschäftshauses auf diesem Grundstück war schon beim damaligen Verkauf vor
rund 25 Jahren an den nun vormaligen Eigentümer eine Forderung der Gemeinde,
die dieser aber nie realisiert hat. Daher kann die Gemeinde mit dem Ergebnis nun
doppelt zufrieden sein.

Des Weiteren wurden eine Straßenbegleitfläche an der St.-Elisabeth-Straße zur
Größe von 293 qm sowie das Grundstück Wallstr. 23 – ehem. evangelische
Volksschule und ehem. Lehrerwohnung – in Lastrup zur Größe von 1.008 qm an
gemeinnützige Einrichtungen veräußert.

Aus dem Verkauf von Grundstücken wurden im Jahre 2020 Einzahlungen in Höhe
von 1.341.677,50 Euro erzielt.

Ankauf von Grundstücken und Gebäuden
Für die Verbesserung der Oberflächenentwässerung im Ort Lastrup erwarb die
Gemeinde an der östlichen Seite der Siedlung „Hinter dem Fain“ und dem sich weiter
nach Süden erstreckenden Biotop eine 2.100 qm große Fläche. Der Kaufpreis der
Gesamtfläche betrug 38.182,00 € zzgl. vertragsverbundener Kosten in Höhe von
14.807,41 €.

Die Gemeinde erwarb mehrere Grundstücksflächen in Kneheim und Umgebung zur
Gesamtgröße von 82.333 qm, eine Grundstücksfläche dient hierbei der Ausweisung
des neuen Wohnbaugebietes „Kneheim, der blaue Kamp III“. Die übrigen
ackerbaulich genutzten Flächen können bei Bedarf als Tauschflächen eingebracht
werden.
7

Insgesamt gab die Gemeinde für den Erwerb von Grundstücken im Jahre 2020 einen
Betrag in Höhe von 1.499.458,95 Euro aus.

Vermietung, Verpachtung
Die Gemeinde Lastrup besitzt folgende Wohnhäuser bzw. Obdachlosenunterkünfte:
► Wohn- und Geschäftshaus in Lastrup, St. Elisabeth-Str. 7
► Ehemaliges Lehrerwohnhaus in Suhle beim Dorfgemeinschaftshaus; dient der
    Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen;
► Wohnhaus in Hemmelte, Brookdamm 3; dient der Unterbringung von
    Asylbewerbern und Flüchtlingen
► Wohnhaus in Hamstrup, Bunner Str. 2; dient der Unterbringung von
    Asylbewerbern und Flüchtlingen;
► Wohnhaus in Hemmelte, Bahnhofstr. 66; dient der Unterbringung von
    Asylbewerbern und Flüchtlingen;
► Wohnhaus in Lastrup, Wallstr. 26; dient der Unterbringung von Asylbewerbern
    und Flüchtlingen;
► Obdachlosenunterkunft in Hamstrup, Osterhauk 9.

Die Dorfgemeinschaftshäuser in Suhle, Schnelten und Hamstrup werden seit vielen
Jahren an die jeweiligen Dorfgemeinschaften bzw. dem Theaterverein Suhle und
dem FSC Hamstrup vermietet, die die volle Bewirtschaftung und laufende
Unterhaltung dieser Objekte leisten. Die Tennisabteilung des BV Kneheim nutzt den
Clubraum in dem dortigen Schulgebäude zu den gleichen Bedingungen. Das
ehemalige Feuerwehrhaus an der Brinkstraße ist an die DRK-Ortsgruppe Lastrup
vermietet.

An den Caritas-Verein Altenoythe ist nach wie vor das Gebäude der Sophie-Scholl-
Schule auf dem Gelände des Schulzentrums langfristig vermietet. Außerdem nutzt
die Sophie-Scholl-Schule zwei Klassenräume im Gebäude der Oberschule.

An Mieteinzahlungen nebst Nebenkosten wurden insgesamt 158.213 Euro erzielt.
Daneben wurden im Bereich der Liegenschaften Erbbauzinsen in Höhe von 19.972
Euro und Pachten in Höhe von 53.885 Euro vereinnahmt. Somit wurden aus der
Bewirtschaftung der gemeindlichen Liegenschaften insgesamt Erträge in Höhe von
232.070 Euro erzielt.

SG 1114 Finanzverwaltung

Haushaltswesen

1.1    Haushaltsplan 2020
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde vom Rat der Gemeinde
Lastrup am 06.12.2019 beschlossen. Die kommunalaufsichtsbehördliche
Genehmigung wurde vom Landkreis Cloppenburg am 18.02.2020 erteilt. Die
Bekanntmachung der Haushaltssatzung in der Münsterländischen Tageszeitung
erfolgte am 24.02.2020. Nachstehend die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres
2020:

        Haushaltssatzung der Gemeinde Lastrup für das Haushaltsjahr 2020
8

                                            §1
                     Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                       12.073.800 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                  11.975.700 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                           0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                      0 Euro

2. im Finanzhaushalt
   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              11.653.100 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              11.143.800 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                        4.390.200 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                        6.392.900 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                       1.700.000 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                         656.000 Euro

festgesetzt.

                                         §2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.700.000 Euro
festgesetzt.
                                         §3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 400.000 Euro festgesetzt.

                                          §4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.200.000.Euro
festgesetzt.

                                          §5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie
folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)           330 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                        330 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                               350 v.H.

Lastrup, den 06.12.2019, Michael Kramer, Bürgermeister

1.2 Haushaltsrechnung 2020 (vorläufig)
Das Ergebnis der Finanzrechnung 2020 sieht wie folgt aus:
9

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          12.496.689,17 €
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          10.212.135,55 €
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                                             2.284.553,62 €

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                    5.136.415,44 €
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                    5.471.239,43 €
Saldo aus Investitionstätigkeit                                                    - 334.823,99 €

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                             0,00 €
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                       652.403,35 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                                   -    652.403,35 €

Haushaltsunwirksame Einzahlungen                                                       4.236.551,58 €
Haushaltsunwirksame Auszahlungen                                                       4.087.406,55 €
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen                                                 149.145,03 €

Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag                                                     1.446.471,31 €
Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Jahres                                        2.820.419,53 €
Bestand an Zahlungsmitteln Ende des Jahres                                             4.266.890,84 €

1.3 Steuerhebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern blieben gegenüber dem Vorjahr 2019
unverändert. Sie wurden für 2020 wie folgt festgesetzt:

1.) Grundsteuer                         Hebesatz Gemeinde Landesdurchschnitt 20181
    a) für land- und forstwirtschaftliche     330 v.H.          385 v.H.
    Betriebe (Grundsteuer A)
    b) für die Grundstücke                    330 v.H.          387 v.H.
    (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer                                   350 v.H.                 374 v.H.

1.4 Entwicklung der allgemeinen Haushalts- und Finanzsituation; bedeutsame
     Einzahlungen und Auszahlungen
Die Haushalts- und Finanzsituation entwickelte sich im Laufe des Haushaltsjahres
2020 wie auch bereits in den vergangenen Jahren positiv, was bei einem Vergleich
der Festsetzungen in der Haushaltssatzung und den Daten des allerdings noch
vorläufigen Rechnungsergebnisses erkennbar wird.

Im Ergebnishaushalt wies die Planung einen Jahresüberschuss in Höhe von lediglich
102.100 € aus, das Ergebnis jedoch einen weit aus höheren Überschuss in Höhe von
2.559.693,36 €.

Im Finanzhaushalt war das Ergebnis ebenso erfreulich. Bei den Ein- und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit war im Haushaltsplan ein
Überschuss von 517.300 Euro ausgewiesen. Das tatsächliche Endergebnis beläuft
sich auf 2.284.553,62 Euro.

Bei der Gewerbesteuer erzielte die Gemeinde im Jahre 2020 Einzahlungen in Höhe
von 3.392.192 Euro. Vergleichbar mit dem Haushaltsansatz von 4,6 Mio. Euro und
1
  Landesamt für Statistik, Kommunalfinanzen: Realsteuervergleich für Niedersachsen; Veröffentlichungstabelle
für die Übersicht über die Daten der Haushaltswirtschaft; Gemeinden mit 5.000 – 10.000 Einwohnern.
10

dem Ergebnis des Vorjahres (rd. 5,3 Mio. Euro), erkennt man hier deutliche
Einbußen. Diese liegen größtenteils begründet in der Corona-Pandemie und den
damit verbundenen Umsatzeinbußen der gemeindlichen Firmen. Etliche
Gewerbesteuervorauszahlungen wurden entgegen der anfänglichen Planung
unterjährig auf 0,00 Euro angesetzt/geändert. Das Land Niedersachsen zahlte
jedoch hierfür eine Ausgleichzahlung in Höhe von 1,458 Mio. Euro. Insgesamt
erzielte die Gemeinde aus der Einzahlung von Steuern und ähnlichen Abgaben
7.881.235,15 Euro (Vorjahr 2019 = 9.805.930,29 Euro). Nachstehend die
bedeutsamsten Einzahlungen:

Gewerbesteuer                                        3.392.192 Euro
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer                2.529.309 Euro
Grundsteuer B                                          976.124 Euro
Grundsteuer A                                          205.651 Euro
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer                     657.205 Euro
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen                          232.860 Euro
Zuweisungen für lfd. Zwecke                          1.072.764 Euro
Benutzungs- und Verwaltungsgebühren                    117.126 Euro

Nachstehend die bedeutsamsten Auszahlungen:

Kreisumlage                                                    2.781.136.Euro
Gewerbesteuerumlage                                              244.919 Euro
Personalkosten                                                 2.831.060 Euro
Sach- und Dienstleistungen insgesamt                           1.691.038 Euro
davon für
Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden                            358.953 Euro
Unterhaltung sonstiges unbewegl. Vermögen                             219.260 Euro
Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude                           341.510 Euro
Mieten und Pachten                                                    133.149 Euro
Planungskosten Bauleitplanung                                         193.065 Euro
Lfd. EDV-Kosten                                                       102.615 Euro
Defizitbeteiligung an den kirchlichen Kindergärten              624.210 Euro
Zuschüsse an den Caritas-Verein Altenoythe für                  262.550 Euro
Betrieb Krippe und Integrationsgruppe Birkenweg
Soziale Leistungen an natürliche Personen                       870.570 Euro
(einschließlich Wohngeld und BuT)
Zinsauszahlungen an Kreditinstitute                              28.452 Euro

1.5 Entwicklung des Schuldenstandes
Schuldenstand zu Beginn des Haushaltsjahres:                   4.735.963 Euro
Kreditaufnahme in 2020:                                                0 Euro
Tilgungsleistungen im Jahre 2020:                                652.403 Euro
Schuldenstand Ende des Jahres                                  4.083.560 Euro

Steuerwesen

Beim Steueramt der Gemeinde Lastrup wurden im Jahre 2020 laut Bescheidstatistik
insgesamt folgende Grundabgabenbescheide einschließlich Änderungsbescheide
erstellt:

Abgabenart                Anzahl erstellter Sollstellung (€)      2019
11

                                   Bescheide            2020*                 zum Vergleich
                                   2020
Grundsteuer A                      580                  205.290,84            209.453,18
Grundsteuer B                      2.624                977.207,47            969.903,33
Abwasserabgabe                     0                    0,00                  0,00
Straßenreinigung                   721                  15.299,38             15.340,63
Hundesteuer                        855                  24.475,70             23.122,57
Vergnügungssteuer                  0                    111.951,12            114.008,48
Gewerbesteuer                      874                  3.754.723,54          5.297.526,93
*Auswertung: „Kontoauszug Kasse“

Im Jahr 2020 wurden 5.654 Steuerbescheide an die Abgabepflichtigen versandt
(5.116 Heranziehungsbescheide und 538 Änderungsbescheide), wobei anzumerken
ist, dass ein Bescheid oftmals mehrere Abgabearten enthält (so genannte
Verbundbescheide). Insgesamt erfolgte eine Sollstellung von 5.088.948,05 € (in
2019: 6.629.355,12 €).

Nachfolgend eine Übersicht über die gewerbesteuerpflichtigen Betriebe,
aufgegliedert nach der Höhe der jährlichen Gewerbesteuer-Vorauszahlung:

Vorauszahlungsbetrag                  2015       2016      2017        2018       2019        2020
Gewerbesteuer in €
1 – 1.000                             44         62        50          28         32          31
1.001 – 5.000                         80         90        76          68         80          88
5.001 – 25.000                        62         80        71          74         81          70
25.001 – 50.000                       10         15        11          12         15          12
Über 50.000                           14         21        14          14         13          15
Gesamt                                210        268       222         196        221         216

Kasse

Auch in diesem Jahr konnte die Gemeindekasse ihren Zahlungsverpflichtungen stets
fristgerecht und vollständig nachkommen. Der Zahlungsverkehr wird von der
Gemeindekasse fast ausschließlich beleglos bzw. per Datenträgeraustausch
durchgeführt. Insgesamt wurden 8.082 Anordnungen gefertigt.

Vollstreckungswesen

Im Jahre 2020 sind bei der Vollstreckungsbehörde der Gemeinde Lastrup 196
Amtshilfe- bzw. Vollstreckungsersuchen anderer Behörden eingegangen. 158 Fälle
davon konnten erledigt werden (80,61 %). Außerdem konnten weitere 71
Amtshilfeersuchen aus vergangenen Jahren (2015-2019) abgeschlossen werden.
Hierbei wurde eine Summe von 34.546,14 € für andere Behörden etc. eingenommen.
Insgesamt wurden Mahn- und Vollstreckungskosten in Höhe von rd. 10.689,82 €
vereinnahmt.

Bei ihren eigenen Forderungen hatte die Gemeinde am Ende des Jahres folgende
Rückstände zu verzeichnen:

   Art der Forderung                2020          2019           2018         2017       Gesamt
Mieten / Nutzungsentsch.            8.038,44 €    2.155,00 € 2.355,00 €         0,00 €   12.548,44 €
12

/ Rückz. gewährter Hilfen
Grundsteuer A                    42,71 €          0,00 €     0,00 €     0,00 €        42,71 €
Grundsteuer B                 1.564,99 €       470,08 €    391,61 €   275,75 €     2.702,43 €
Gewerbesteuer               368.047,00 €   115.942,00 €      0,00 €     0,00 €   483.989,00 €
Vergnügungssteuer            10.262,84 €          0,00 €     0,00 €     0,00 €    10.262,84 €
Straßenreinigung                  0,00 €          0,00 €     0,00 €     0,00 €         0,00 €
Hundesteuer                      93,75 €          6,75 €     0,00 €     0,00 €       100,50 €

Die größten Rückstände der vergangenen Jahre sind bei der Gewerbesteuer zu
verzeichnen. Es handelt sich dabei jedoch häufig nicht um tatsächliche Rückstände
im eigentlichen Sinne, weil einige Beträge zur Vollziehung ausgesetzt wurden oder
gestundet sind. Im rechtlichen Sinne werden diese Forderungen aber als Rückstände
bzw. Reste aufgelistet. Der Wert der Rückstände für das Jahr 2020 erklärt sich
dadurch, dass diverse Fälle noch in der laufenden Vollstreckung sind. Meistens
werden diese bis zum Ende des l. Quartals des Folgejahres beglichen.

SG 1115 Einrichtungen für die gesamte Verwaltung

Anschaffung höhenverstellbarer elektrischer Schreibtische im Rathaus
Im Jahr 2020 wurden die Büros im Erdgeschoss des Rathauses mit
höhenverstellbaren elektrischen Schreibtischen ausgestattet, die Kosten hierfür
beliefen sich auf rund 12.500 €. Für das Jahr 2021 ist die Beschaffung weiterer
höhenverstellbarer Schreibtische für das Rathaus-Obergeschoss vorgesehen. Die
Bedingungen am Arbeitsplatz tragen entscheidend dazu bei, dass die Gesundheit
der Beschäftigten langfristig gewährleistet ist. Langes Sitzen und wenig Bewegung
sind bekanntlich Faktoren, die Rückenbeschwerden, Kopfschmerzen und
Nackenschmerzen hervorrufen können. Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische
sind einer zeitgemäßen ergonomischen Arbeitsplatzausstattung zuzuordnen, für die
der Arbeitgeber verantwortlich ist. Legt man wissenschaftliche Untersuchungen
zugrunde, amortisiert sich die Anschaffung meist innerhalb eines Jahres (weniger
Krankheitstage, dadurch weniger Kosten durch Ausfälle), dabei ist das Mehr an
Motivation und Arbeitszufriedenheit noch gar nicht beziffert. Schreibtische, die
höhenverstellbar sind, können individuell an die Bedürfnisse des Einzelnen
angepasst werden und regen einen gesunden Wechsel der Arbeitsposition an.
Rücken-, Kopfschmerzen und Verspannungen treten seltener auf.

Anschaffung Sonnenschutz im denkmalgeschützten Rathaus Lastrup
Für das Rathaus wurden im Jahre 2020 an der Südseite sowie teilweise an der
Westseite Folienplissees angeschafft. Ziel ist es, die Einstrahlung der Sonne ohne
Ausschluss des Tageslichts zu vermindern. Folgende Möglichkeiten wurden
verglichen:
   1. Anbringung von Außenjalousien:
       Die Effizienz eines äußeren Sonnenschutzes ist immens. Er übersteigt die
       Qualität einer inneren Lösung deutlich, die Installation ist jedoch wesentlich
       teurer als die „Innenlösung“ (bis zum 10fachen). Das Befestigungssystem
       muss starken Winden und widrigen Wetterbedingungen trotzen.
   2. Installation von Jalousien (oder einfachen Plissees) an der Innenseite der
       Fenster: kostengünstige Variante, bringt aber nur geringen Erfolg gegen
       übermäßige Erhitzung der Räume
13

   3. Folienplissees: hier spielen Sonnenschutz, Blendschutz und Wärmeschutz
      zusammen. Die Folienplissees schirmen aufgrund von Verwendung neuer
      Beschichtungstechniken einerseits die Sonnenstrahlung ab und reduzieren
      dabei die Hitze deutlich.
Die Kosten für die Anschaffung silbergrauer Plissees mit einer Perlex-Beschichtung
betrugen insgesamt 4.170,00 Euro.

SG 1211 Wahlen

Im Jahr 2020 fanden keine Wahlen in der Gemeinde Lastrup statt.

SG 1221 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gewerbeangelegenheiten
Im Jahre 2020 wurden insgesamt 153 Gewerbemeldungen bearbeitet. Hierbei han-
delte es sich um 74 Neuanmeldungen, 17 Ummeldungen und 62 Abmeldungen.

Anzeigen nach § 2 Abs. 1 des Nds. Gaststättengesetzes
Im Jahr 2020 wurden keine Anzeigen nach § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen
Gaststättengesetzes zum Betrieb einer Schankwirtschaft/eines Gaststättengewerbes
entgegengenommen (Vorjahr: zwei Anzeigen).

Fundangelegenheiten
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 31 Fundanzeigen bearbeitet (Vorjahr: 32
Fundanzeigen). Dabei handelte es sich vorrangig um Geldbörsen, Schlüssel und
ältere Fahrräder.

Weitere Aufgaben
Seitens der Gemeinde Lastrup wurde der Landkreis Cloppenburg bei der
Durchsetzung der Allgemeinverfügungen und der Nds. Corona-Verordnungen in der
Corona-Pandemie unterstützt. Neben der Beratung und Abwicklung von
Fragestellungen der Bürger standen stichprobenartige Kontrollen und Präsenz
hinsichtlich der Durchsetzung der Kontaktbeschränkungen und der Pflicht zur
Tragung eines Mund-/Nasenschutzes im Fokus.

SG 1222 Melde- und Personenstandswesen

Meldewesen/Meldeamt

Wohnbevölkerung der Gemeinde Lastrup (Amtliche Statistik des Landesamtes für
Statistik Niedersachsen):
Einwohner nach dem Stand vom 31.12.2019:      6.998 (nur Hauptwohnung)
Einwohner nach dem Stand vom 30.09.2020:      7.055 (nur Hauptwohnung)
                                              (letzter veröffentlichter Stand)

Einwohnerstatistik des Meldeamtes am 31.12.2019:         7.324 (einschl. 231 NW)
Einwohnerstatistik des Meldeamtes am 31.12.2020:         7.450 (einschl. 229 NW)

davon in    Lastrup:             3.897
            Groß-Roscharden:       122
            Hammel:                142
            Hammesdamm:             37
14

            Hamstrup:              346
            Hemmelte:            1.113
            Klein-Roscharden:       67
            Kneheim:               704
            Matrum:                173
            Nieholte:               60
            Norwegen:               52
            Oldendorf:             110
            Schnelten:             329
            Suhle:                 212
            Timmerlage:             86

Folgende melderechtlichen Angelegenheiten wurden durch das Meldeamt ab-
gewickelt:

Im Jahre 2020 haben sich 601 Personen angemeldet und 470 Personen abgemeldet,
was eine Bevölkerungsbewegung von 1.071 Personen bedeutet. Davon sind 274
Zuzüge und 212 Wegzüge von ausländischen Mitbürgern gemeldet worden.

Es wurden 76 Geburten, 81 Sterbefälle, 35 Eheschließungen, 16 Ehescheidungen,
30 Taufen, 24 Kirchenaustritte, 16 Namensänderungen und 195 Umzüge innerhalb
der Gemeinde Lastrup in das Melderegister aufgenommen.

Aus den An- und Abmeldungen entsteht ein Wanderungsgewinn von 131 Personen.
Ein negativer Saldo von 5 Personen ergibt sich bei den Geburten und Sterbefällen.
Als Gesamtergebnis errechnet sich demnach ein Bevölkerungsgewinn von 126
Personen.

Personalausweise/Reisepässe
Bis zum 31.12.2020 wurden folgende Dokumente ausgestellt:
   666 elektronische Personalausweise
    79 Vorläufige Personalausweise
    44 Kinderreisepässe, 6 Kinderreisepassverlängerungen
   88 elektronische Reisepässe
    2 Vorläufige Reisepässe
71 Dokumente wurden als verloren bzw. gestohlen erfasst.

Untersuchungsberechtigungsscheine
Für Jugendliche, die eine Berufs- oder Schulausbildung begannen, wurden insge-
samt 27 Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt.

Führungszeugnisse/Gewerbezentralregister
Insgesamt wurden 298 Führungszeugnisse und 17 Anträge auf Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister beantragt.

Umtausch alter Führerscheine in einen EU-Kartenführerschein
24 Personen stellten einen Antrag auf Umtausch ihres Führerscheines. Diese
Aufgabe wird von der Gemeinde für den Landkreis übernommen.

Personenstandswesen
15

Folgende Personenstandsfälle von Einwohnern der Gemeinde Lastrup wurden im
Jahre 2020 im Standesamt beurkundet:

                       Beurkundungen     Beurkundungen Insgesamt
                       beim Standes-     bei auswärtigen
                       amt               Standesämtern
                       Lastrup 2020

Geburten                      0                76                76
Sterbefälle                  48                33                81
Eheschließungen              28                 7                35

Es wurden 24 Kirchenaustritte beim Standesamt Lastrup beurkundet.

Widmung und Einrichtung neues Trauzimmer
Im Rahmen der Antragstellung für die Gewährung von Fördermitteln für den Umbau
des ehemaligen Meiners-Hauses in ein Bürgerhaus/Haus der lebendigen Mitte wurde
im Nutzungskonzept für das Gebäude unter anderem auch eine Funktion für ein
Trauzimmer eingeplant. Standesamtliche Trauungen finden in der Regel in den
Rathäusern von Städten und Gemeinden statt. In den letzten Jahren ist ein
zunehmender Trend zu verzeichnen, auf Räumlichkeiten und Orte mit einem
besonderen Ambiente zurückzugreifen; viele Brautpaare wünschen sich für den
Anlass ihrer Eheschließung eine besondere Umgebung, die in den Rathäusern in der
Regel nicht geboten werden kann. In der Gemeinde Lastrup fanden standesamtliche
Trauungen seit der Restaurierung des Rathauses in den Jahren 1988 bis 1990 im
Trauzimmer/Besprechungsraum statt. Bei Trauungen mit vielen Gästen wurde seit
einigen Jahren zunehmend der Ratssaal genutzt. Dabei handelt es sich um Räume,
die größtenteils anderweitig genutzt werden und dementsprechend bei Trauungen
„umgeräumt“ werden mussten. Nunmehr wurde im Bürgerhaus ein Trauzimmer mit
einem angemessenen und stilvollen Ambiente geschaffen und eingerichtet. Die erste
Trauung fand im Sommer 2020 dort statt. Neben dem Trauzimmer bietet auch das
relativ große historische Foyer für die Hochzeitsgesellschaft eine schöne
Aufenthaltsmöglichkeit und bei schlechtem Wetter ist ein Verbleiben der Gäste nach
der Trauung für die Gratulation möglich.

SG 1261 Feuerlöschwesen

Der Freiwilligen Feuerwehr Lastrup gehörten im Jahre 2020 insgesamt 54 aktive Mit-
glieder (Vorjahr: 53) und 13 Anwärter (Vorjahr: 12) an. Ferner gehören der
Altersabteilung weitere 16 Mitglieder (Vorjahr: 16) an. Die Freiwillige Feuerwehr
Lastrup konnte sich somit personell weiter verstärken.

Auf dem Gebiet des Brandschutzes und des Rettungswesens waren bei der Freiwil-
ligen Feuerwehr Lastrup insgesamt 54 (Vorjahr: 52) Alarmierungen zu verzeichnen.
Diese Alarmierungen teilen sich auf in 9 Kleinbrände, 2 Mittelbrände sowie 39
technische Hilfeleistungen. Ferner gab es drei Fehlalarmierungen sowie eine
Auslösung einer Brandmeldeanlage. Zu den technischen Hilfeleistungen gehörten
insbesondere Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen, Türöffnungen, die Beseitigung
von umgestürzten Bäumen nach Stürmen sowie die Beseitigung von Ölspuren auf
Straßen. Insgesamt wurden im Jahre 2020 von den Mitgliedern der Freiwilligen
Feuerwehr ca. 4.900 Stunden Dienst geleistet.
16

Der Rat der Gemeinde Lastrup hat 2017 den Feuerwehrbedarfsplan für die
Gemeinde Lastrup verabschiedet. Hieraus resultierend wurden bereits im Jahr 2018
die Aufträge zur Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20)
sowie eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 4000 Gruppe) erteilt. Das HLF 20 wurde im
April 2020 ausgeliefert sowie das TLF 4000 im Oktober 2020. Die Gesamtkosten für
die Anschaffung dieser Fahrzeuge einschließlich Beladung beliefen sich auf rund
431.000 Euro für das HLF 20 sowie rund 451.000 Euro für das TLF 4000 Gruppe.

Im Jahr 2019 erfolgte zudem die Beschlussfassung und Auftragserteilung zur
Lieferung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF), welches im März 2020
ausgeliefert wurde. Seitens der Gemeinde Lastrup wurden die Kosten für die
Anschaffung dieses Fahrzeuges in Höhe von 78.600 Euro getragen.

Aufgrund der Einschränkungen durch das Coronavirus konnte bisher leider keine
offizielle Einweihung der neuen Fahrzeuge erfolgen. Dieses soll jedoch im Laufe des
Jahres 2021 nachgeholt werden. Ebenfalls mussten im Jahr 2020 viele Lehrgänge
sowie Dienst- und Übungsabende aufgrund des Coronavirus ausfallen.

Die Ausschreibung für den Gerätewagen Logistik (GW L 2) erfolgte im Dezember
2020. Die Auftragsvergabe ist nach Abschluss der Ausschreibung im Frühjahr 2021
zu erwarten. Die Kosten für das gesamte Fahrzeug einschließlich Beladung werden
auf 457.000 Euro geschätzt.

SG 522 Wohnbauförderung

Für die Förderung des Wohnungsbaues in Eigennutzung hat die Gemeinde zwei
Förderrichtlinien, die zum einen den Erwerb eines Wohnbaugrundstückes von der
Gemeinde mit dem Bau eines neuen Wohnhauses und zum anderen den Erwerb
bzw. die Sanierung eines alten Wohnhauses zum Inhalt haben.

Die Gemeinde Lastrup fördert im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes den Neubau
von    besonders    energieeffizienten  Wohnhäusern      für   junge    Familien.
Antragsberechtigt   sind     Ehepaare,   Lebenspartnerschaften,     nichteheliche
Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende bis zur Vollendung des 40.
Lebensjahres. Fördervoraussetzungen sind der Bau eines KfW-Effizienzhauses 55
oder höherwertiger inklusive Passivhaus und dass das Wohnbaugrundstück
mindestens über einen Zeitraum von 10 Jahren für eigene Zwecke genutzt wird.

Mit dem Förderprogramm „Jung kauft Alt – Alte Häuser für junge Familien“
beabsichtigt die Gemeinde, durch eine gezielte kommunale finanzielle Förderung
dem Entstehen von dauerhaften baulichen Leerständen entgegenzuwirken und dabei
zeitgleich im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes eine energetische Verbesserung
älterer Bausubstanzen zu erreichen. In Bezug auf die Antragsberechtigung gelten
hier dieselben Voraussetzungen wie beim Neubau eines Wohnhauses zum Zwecke
der Eigennutzung.

Der Grundförderbetrag beträgt 2.500 Euro. Je Kind wird zu diesem Grundbetrag ein
Zuschuss von 1.500 Euro gewährt bis zu einer maximalen Förderhöhe von 10.000
Euro.

Fördergramm Neubau eines Wohnhauses in Eigennutzung im Jahre 2020
Fördersumme insgesamt:                                 13.000 Euro
17

Davon 1 neuer Fall mit einem Förderbetrag von                    7.000 Euro
und 4 Fälle aufgrund der nachträglichen Geburt eines Kindes      6.000 Euro

Förderprogramm Jung kauft Alt – Alte Häuser für junge Familien im Jahre 2020
Fördersumme insgesamt                                        1.500 Euro
Davon 1 Fall aufgrund der nachträglichen Geburt eines Kindes 1.500 Euro

SG 571 Wirtschaftsförderung

Im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Cloppenburg und der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden des Landkreises zur Förderung produktiver Investitionen von
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Richtlinie) wurde an ein Unternehmen ein
Zuschuss in Höhe von rund 7.000 € ausgezahlt. In Kooperation mit dem Landkreis
unterstützen die Kommunen kleine und mittlere Unternehmen zur Durchführung von
betrieblichen Investitionen und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze mit nicht
rückzahlbaren Zuschüssen. Im Rahmen der Errichtung einer neuen Betriebsstätte
werden Investitionen von Existenzgründer/innen in materielle und/oder immaterielle
Wirtschaftsgüter sowie die erstmalige bauliche Errichtung einer Betriebsstätte im
Landkreis Cloppenburg durch ein bestehendes Unternehmen gefördert.
Voraussetzung ist immer die Schaffung neuer zusätzlicher Arbeitsplätze.

Die KMU-Förderrichtlinie wurde im Jahre 2020 in einigen Punkten überarbeitet und
gilt mit einigen Änderungen ab dem 01.01.2021 in einer Neufassung. So wurde unter
anderem die Höhe der Förderung von bislang höchstens 7.500 € je neu
geschaffenen Dauerarbeitsplatz auf maximal 10.000 € angehoben, die maximale
Zuwendung für ein Investitionsvorhaben beträgt nun 50.000 € anstelle von 37.500 €.
Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich in Zukunft, über die erhaltene Förderung
öffentlich per Hinweisschild und auf der Firmen-Internetseite hinzuweisen.

SG 575 Tourismus

Eine umfassende Zusammenarbeit mit den Fremdenverkehrsvereinen und –
verbänden war wegen der Corona-Pandemie nicht gegeben/möglich, es bestand
lediglich eine wechselseitige Kontaktaufnahme.

Fachbereich II
Bauliche Entwicklung, Jugend und Soziales
SB 21 – 24 Schulträgerangelegenheiten

Zum 07.09.2020 verzeichneten     die Schulen in der Gemeinde Lastrup nachstehende
Schülerzahlen:
Astrid Lindgren-Schule Lastrup   206 Schüler/innen
Grundschule Hemmelte              74 Schüler/innen
Oberschule Lastrup               220 Schüler/innen
Gesamtschülerzahl                500 Schüler/innen

Oberschule Lastrup
Im Hauswirtschaftsraum inkl. der Nebenräume sowie in zwei Klassenräumen wurde
ein neuer Designbodenbelag im Wert von 12.211,69 € verlegt. Des Weiteren
18

erfolgten in der Aula und im Treppenhaus Malerarbeiten zum Preis in Höhe von
6.155,07 €. Als vermögenswirksame Anschaffung wurden 17.177,65 € für die
Ausstattung des PC-Raumes aufgewendet. Außerdem wurden ein Kopiergerät und
ein Drucker für 6.962,99 €, Stühle für Klassenräume für 5.000,00 €, ein Digitalpiano
für 2.980,00 €, Einrichtungen zur Akustikverbesserung in einem Klassenraum für ein
hörbehindertes Kind (2.125,00 €) sowie ein Plissee für 1.369,51 € angeschafft.
Insgesamt belaufen sich die vermögenswirksamen Anschaffungen auf 35.615,15 €.

Astrid Lindgren-Schule Lastrup
In der Astrid Lindgren-Schule Lastrup wurden vier Klassenräume und drei
Förderräume mit einer Brandschutz- und Akustikdecke sowie einer LED-Beleuchtung
neu ausgestattet. Für die vorhandenen Decken wurden abgehängte Decken
eingebaut. Die gesamte Elektronik wurde erneuert und die Wände erhielten einen
neuen Anstrich. Teilweise wurde auch der Teppichboden erneuert. Hierfür wurden
insgesamt Mittel in Höhe von rund 80.000 € aufgewendet. Die Klassenzimmertüren
wurden ausgetauscht (inkl. Einbau von Stahlecksanierungszargen sowie Montage
von Fingerschutzrollos). Hierfür sind Gesamtkosten in Höhe von 27.238,49 €
entstanden.

Für vermögenswirksame Beschaffungen wurden insgesamt 34.380,65 €
aufgewendet. Es wurde ein neues Spielgerät zum Preis von 13.133,33 € für den
Schulhof angeschafft. Zudem wurde ein neues Klassenmobiliar (4.078,13 €) und
neues Mobiliar für den Betreuungsraum (4.964,68 €) gekauft. Für 7.079,61 € wurden
die alten Stühle im Lehrerzimmer ausgetauscht.

Grundschule Hemmelte
Ein Klassenraum wurde mit einer Akustikdecke und einer neuen LED-Beleuchtung
ausgestattet. Hierfür sind Kosten in Höhe von insgesamt 6.764,75 € angefallen. Es
wurden vermögenswirksame Anschaffungen in Höhe von 19.384,68 € getätigt. Es
wurden u. a. neue Büromöbel für 7.124,03 € und eine neue Gonganlage für 4.580,07
€ gekauft.

Bushaltestellen
Für die Bushaltestellen in Oldendorf (nördliche Seite der ehemaligen B 213) und an
der Straße Mittelwand in Timmerlage sowie für die bauliche Erweiterung der
Haltestelle „B213 Krapendorfer Straße“ in Matrum gewährte der Landkreis
Cloppenburg im Jahre 2020 einen Zuschuss nach den Richtlinien des Landkreises
für die Förderung von Haltstellen des straßengebundenen Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) in Höhe von insgesamt 16.667,43 €.

SB 25 – 29 Kultur, Heimatpflege

Verwaltung des laufenden Betriebs des Bürgerhauses
Im Bürgerhaus finden viele Sitzungen und Tagungen statt. Da außerdem zukünftig
ein von Vereinen durchgeführtes Sonntagscafé durchgeführt werden soll, wurde die
Küche im Wert von etwa 6.100 € mit Kaffeemaschinen, Geschirr, Besteck, Gläsern
usw. ausgestattet. Für zukünftige Ausstellungen im Bürgerhaus wurden in der
Galerie der Kulturscheune Galerieschienen und Zubehör im Wert von 479,61 €
eingebaut. Zudem wurde für Veranstaltungen in der Kulturscheune eine Event-
Lichtanlage zum Preis von 2.702,96 € beschafft.

Durchführung und Organisation kultureller Veranstaltungen im Bürgerhaus
19

Anfang 2020 besuchten Frau Verena Rammler (Sozialkoordinatorin) sowie Frau
Barbara Piltz (Sachgebietsleitung) die internationale Kulturbörse in Freiburg sowie
die Kulturbörse NordWest in Oldenburg, um Kunstschaffende für Veranstaltungen im
Bürgerhaus zu gewinnen. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte von den geplanten
5 Veranstaltungen im Bürgerhaus nur eine Veranstaltung durchgeführt werden, die
übrigen Termine wurden auf das Jahr 2021 verlegt. Katinka Buddenkotte trat mit
ihrem Programm „Liebling der Schwerkraft“ am 18.09.2020 auf. Durch die Corona-
Pandemie und die vorgeschriebenen Mindestabstände konnte die Kulturscheune
nicht voll ausgelastet werden, außerdem herrschte zu diesem Zeitpunkt eine große
Unsicherheit, da der Inzidenzwert erstmalig einen kritischen Punkt erreicht hatte.
Deshalb nahmen 35 Personen an der Veranstaltung teil. Zugleich wurde als
Eröffnungsangebot der Ticketpreis stärker reduziert, als dies bei zukünftigen
Veranstaltungen geplant ist. Zusätzlich zu der Veranstaltung wurden einige
Sitzungen, Workshops und Führungen im Bürgerhaus durchgeführt.

SB 31 bis 35 Soziale Hilfen
Durch das Sozialamt der Gemeinde Lastrup wurden mit Stand zum 31.12.2020
folgende Sozialhilfezahlungen (Leistungen nach SGB XII) für 2 Personen (Hilfe zum
Lebensunterhalt) und für 40 Personen in 39 Fällen (Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung) sowie Leistungen nach dem AsylbLG (für 29 Personen)
abgewickelt:

Hilfe zum Lebensunterhalt
(2020: 2 Personen, 2019: 3 Personen)

SGB XII, 3. Kap.                     2020                     2019
Ausgaben                               19.175,93 €              25.019,84 €
Einnahmen                               4.740,14 €               4.124,61 €
Reinausgaben                           14.435,79 €              20.895,23 €

Zusätzlich wurden 180,00 EUR als einmalige Leistung (Überbrückungshilfe) für eine
Rückreise nach Rumänien an eine Person gewährt, die nicht im laufenden
Leistungsbezug stand.

Grundsicherung
(2020: 40 Personen in 39 Fällen, 2019: 33 Personen in 32 Fällen)

SGB XII, 4. Kap.                     2020                     2019
Ausgaben                              302.836.26 €             211.091,03 €
Einnahmen                               5.118,61 €               4.905,37 €
Reinausgaben                          297.717,65 €             206.185,66 €

Lediglich ein Fall ist auf den Wegfall von Einkommen aufgrund der Corona-Pandemie
zurückzuführen. Vereinfachte Zugangsregelungen aufgrund der Pandemie sowie die
damit verbundene Anerkennung höherer (tatsächlicher statt angemessener) Kosten
der Unterkunft haben zu einem Anstieg der Ausgaben geführt.

Asylbewerberleistungen
(2020: 29 Personen, 2019: 31 Personen)

AsylbLG                              2020                     2019
20

Ausgaben                              166.364,00 €             242.858,21 €
Einnahmen                              24.037,73 €              29.661,17 €
Reinausgaben                          142.326,27 €             213.197,04 €

Kommunale Asylwohnungen
(2020: 19 „Fehlbeleger“, 2019: 25 „Fehlbeleger“)

AsylbLG Fehlbelegung                 2020                     2019
Ausgaben                               53.478,17 €              63.511,04 €
Einnahmen                              43.395,01 €              56.135,85 €
Reinausgaben                           10.083,16 €               7.375,19 €

AsylbLG Leerstand                    2020                     2019
Ausgaben                               10.128,72 €              10.487,10 €
Einnahmen                                   0,00 €                 448,77 €
Reinausgaben                           10.128,72 €              10.038,33 €

Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern
Zum 31.12.2020 sind die Asylbewerberzahlen weiterhin zurückgegangen. Es waren
in der Gemeinde Lastrup 28 Einzelpersonen und 1 Familie (4 Personen) in
dezentralen Unterkünften untergebracht, 8 Personen davon wohnten aus
unterschiedlichen Gründen privat. In dezentralen Unterkünften sind damit 32
Personen wie folgt untergebracht:
    Lastrup = 12 Personen,
    Hamstrup = 4 Personen,
    Suhle = 4 Personen und
    Hemmelte = 12 Personen
Es wurden eine angemietete Unterkunft in Hemmelte sowie eine angemietete
Unterkunft in Timmerlage an den Eigentümer zurückgegeben.

Im Laufe des Jahres 2020 wurde niemand durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge als Flüchtling anerkannt, erhielt den subsidiären Schutzstatus zuerkannt
oder es wurde ein Abschiebungsverbot festgestellt. Einige Personen erhielten jedoch
ablehnende Antworten auf ihren Asylantrag, d.h. sie erhielten eine Duldung.

Zum 31.12.2020 wohnten noch 19 anerkannte Flüchtlinge als „Fehlbeleger“ (ohne
Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG, zumeist Leistungen nach dem SGB II
oder Wohngeld) weiterhin in Asylunterkünften der Gemeinde. Stand 31.12.2019
waren es noch 25 Personen. Es erfolgten auch keine Abschiebungen oder
Rückführungen.

5 Flüchtlinge machen eine Ausbildung in Lastruper Unternehmen, 5 weitere
Flüchtlinge arbeiten (auch geringfügig).

Die soziale und integrative Betreuung der Flüchtlinge erfolgte durch Frau Franziska
Evers (Kooperationsprojekt mit dem CSW). Die organisierte, ehrenamtliche
Unterstützung ist aufgrund der Corona-Pandemie fast komplett zum Erliegen
gekommen.

Rentenangelegenheiten
21

Im Bereich der Sozialversicherung kamen im Jahr 2020 über die Gemeinde insge-
samt 18 Renten- und Kontenklärungsanträge durch die Deutsche
Rentenversicherung         Oldenburg-Bremen in   Oldenburg,     die   Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin und die Landwirtschaftliche Alterskasse zur
Beratung. Es erfolgt eine Weitergabe der Anträge an den Versichertenältesten in
Lastrup. Daneben wurden einige wenige Beratungsgespräche mit Rentenbewerbern
geführt, bei denen eine vorzeitige Rentenantragstellung vor Vollendung des 65.
Lebensjahres unter Berücksichtigung eines Rentenabschlags bzw. einer Teil-
rente/Altersteilzeit in Frage kam.

Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Trotz Befreiung durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals
GEZ) in Köln mussten im Jahre 2020 bei 12 Anträgen (2019 = 20) Hilfestellung beim
Ausfüllen geleistet und die entsprechenden Nachweise dazu fotokopiert werden.

Seniorenförderung
Für die Seniorenarbeit in der Gemeinde Lastrup wurden in 2020 Zuschüsse in Höhe
von insgesamt 2.278,50 Euro (2019 = 4.844,50 Euro) geleistet. Aufgrund der
Einschränkungen zur Corona-Pandemie konnten regelmäßige Treffen und
Veranstaltungen nicht stattfinden.

SG 346 Wohngeld

Seit dem 01.01.2013 ist die Gemeinde Lastrup für die Bearbeitung sämtlicher Fälle
nach dem Wohngeldgesetz zuständig. Das Wohngeld kann als Mietzuschuss oder
Lastenzuschuss (für ein Eigenheim oder eine eigene Wohnung) gewährt werden.
Zum 01.01.2020 trat eine Änderung des Wohngeldrechts in Kraft. Durch das
Wohngeldstärkungsgesetz wurde erwartet, dass erstmalig bzw. erneut Familien und
Einzelpersonen einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Im Februar 2020, und somit kurz vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie in
Deutschland, wurde für 62 Fälle in der Gemeinde Lastrup Wohngeld gezahlt. Durch
die Corona-Krise wurden Erhöhungsanträge aufgrund des Wegfalls von Mini-Jobs
und der Zahlung von Kurzarbeitergeld bewilligt. Auch erhielten durch diese
finanziellen Einbußen erstmalig Familien und Einzelpersonen Wohngeld, die
ansonsten keinen Anspruch gehabt hätten. Die Anzahl der Anträge und somit auch
der Zahlfälle steigerte sich somit. Für den Monat Dezember 2020 wurde Wohngeld in
75 Fällen ausgezahlt. Hiervon entfallen 62 Fälle auf den Mietzuschuss sowie 13 Fälle
auf den Lastenzuschuss. Über fünf weitere Anträge konnte noch nicht entschieden
werden.

Im Jahr 2020 wurde in der Gemeinde Lastrup insgesamt Wohngeld in Höhe von
168.293,56 Euro (2019 = 140.176,10 Euro) ausgezahlt; hiervon 124.825,23 Euro
Mietzuschuss und 43.468,33 Euro Lastenzuschuss. Der monatliche Durchschnitt
beläuft sich somit auf 14.024,46 Euro - hiervon 10.402,10 Euro Mietzuschuss und
3.622,36 Euro Lastenzuschuss. Erstattungen konnten in 2020 insgesamt in Höhe
von 5.991,00 Euro (2019 = 5.588,00 Euro) realisiert werden. Die Aufwendungen für
Wohngeld werden vom Land Niedersachsen zu 100 % an die Gemeinde erstattet.
Vereinnahmte Erstattungsleistungen sind an das Land Niedersachsen
weiterzugeben.
Sie können auch lesen