Verwaltungsbericht 2020 - Daten und Entwicklungen im Jahresüberblick - Gemeinde Lastrup
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Verwaltungsbericht 2020 Daten und Entwicklungen im Jahresüberblick Bauarbeiten für den neuen Kreisverkehr beim Einkaufszentrum. Das neue Bürgerhaus. Eines der neuen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr.
Verwaltungsbericht 2020 Daten und Entwicklungen in der Gemeinde Lastrup im Jahresrückblick Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe interessierte Leserinnen und Leser, er ist inzwischen zu einem festen Bestandteil des Jahresprogramms in der Gemeinde Lastrup geworden: der Verwaltungsbericht, den wir Ihnen hiermit für das vergangene Jahr 2020 vorstellen dürfen. Dieser Bericht enthält wieder eine Vielzahl interessanter Zahlen, Fakten und Begebenheiten, die in Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Lastrup im abgelaufenen Jahr stehen. Wenn wir auf das Jahr 2020 zurückblicken, so schauen wir zugleich auf ein Jahr zurück, welches fast durchgehend von der Corona-Thematik geprägt war. Nahezu alle täglichen Abläufe – sei es beruflich wie auch im privaten Umfeld - waren spätestens ab Mitte März auf die Pandemie und ihre Auswirkungen anzupassen. Auch auf das Leben in der Gemeinde Lastrup wirkte sich das Corona-Virus sehr stark aus. Kindergärten und Schulen mussten zeitweise sogar geschlossen werden, soziale Kontakte der Menschen untereinander wurden zur Eindämmung der Pandemie durch die Entscheidungsträger in Bund, den Ländern und auf Kreisebene zu großen Teilen auf das absolut Notwendige beschränkt. Urlaubsreisen konnten nicht stattfinden, beliebte kulturelle Ereignisse wie beispielsweise die Schützenfeste wurden abgesagt. Uns allen wurde äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, wie ein an sich kleines Virus zu so vielen bisher nicht gekannten Einschränkungen in unser aller täglichem Leben führte. Leidtragender war nicht zuletzt auch die Wirtschaft, die aufgrund umfangreicher Schließungsmaßnahmen und wegfallender Absatzmärkte erhebliche finanzielle Einbußen verzeichnete. Dies hatte auch für die Gemeinde Lastrup sinkende Steuererträge zur Folge; glücklicherweise kann die Haushalts- und Finanzsituation der Gemeinde am Ende des Jahres 2020 dennoch insgesamt betrachtet als positiv bezeichnet werden. Trotz der vor genannten besonderen Situation durch das Corona-Virus im Jahre 2020, die zu erheblichen Einschränkungen in unser aller Alltag führte, gelang es der Gemeinde Lastrup aber dennoch, wichtige und nachhaltige Projekte auf den Weg zu bringen bzw. zu vollenden. Auch hierzu finden Sie in diesem Bericht viele interessante Ausführungen. Ich wünsche Ihnen nun eine gute Lektüre des Verwaltungsberichtes 2020!
2 Fachbereich I Allgemeine Verwaltung, Bürgerdienste SG 11111 Gemeindeorgane Sitzungen der gemeindlichen Gremien; Wahlperiode 2016 bis 2021 Gremium Sitzungen 2020 Sitzungen in der Wahlperiode 2016-2021 Rat 5 18 Verwaltungsausschuss 8 36 Ausschuss für Wirtschaft, 3 19 Planung, Verkehr und Umwelt Ausschuss für Jugend, 1 8 Familie, Soziales und Freizeit Schulausschuss 1 7 Ehrungsausschuss 1 5 Gesamt 19 93 Die Durchführung einer mehrtägigen Klausurtagung des Rates fand im Jahre 2020 insbesondere bedingt durch die Corona-Pandemie nicht statt. Stattdessen fanden sich die Ratsmitglieder mit den Vertretern der Verwaltung am 16. Januar 2021 zu einer eintägigen Klausurtagung, bei der in erster Linie der Haushalt 2021 Thema war, im Landhaus Lastrup zusammen. Ortsrecht der Gemeinde Lastrup Am 25.05.2020 wurde vom Rat die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen beschlossen. Inhalt der Änderungssatzung war die Anpassung von Aufwandsentschädigungen an die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Lastrup. Am 04.12.2020 beschloss der Rat eine Änderung der gemeindlichen Sportförderrichtlinien. Hierbei wurde der jährliche Zuschuss für die Frühjahrsinstandsetzung von Tennis-Außenplätzen auf 400 € je Platz erhöht. Ehemalige Ratsmitglieder Josef Meyer aus Matrum verstarb am 13.01.2020 im Alter von 71 Jahren. Er gehörte dem Rat der Gemeinde Lastrup von 1986 bis 2011 an. Während seiner Tätigkeit als Ratsmitglied war er zugleich Mitglied im Bau- und Planungsausschuss. Gerhard Böhmann aus Hammesdamm verstarb am 08.04.2020 im Alter von 77 Jahren. Herr Böhmann gehörte dem Rat der Gemeinde Lastrup von 1981 bis 1991 an. Von 1981 bis 1986 war er zugleich Mitglied im Schul- und Kulturausschuss und von 1986 bis 1991 Beigeordneter im Verwaltungsausschuss. Zugleich bekleidete er
3 während dieses Zeitraumes den ehrenamtlichen Posten eines stellvertretenden Bürgermeisters. Gisela Klatte aus Klein-Roscharden verstarb am 23.04.2020 im Alter von 94 Jahren. Von 1972 bis 1981 war sie Mitglied im Rat der Gemeinde Lastrup, unter anderem als Vorsitzende des Schul- und Kulturausschusses. Paul Westerhoff aus Kneheim verstarb am 21.11.2020 im Alter von 91 Jahren. Er gehörte dem Gemeinderat von 1986 bis 1991 an. Während dieser Zeit war er zugleich Mitglied im Jugend-, Kultur- und Sportausschuss, sowie im Schulausschuss. Die Gemeinde Lastrup trauert um ihre ehemaligen Ratsmitglieder, die ihre kommunalpolitische Tätigkeit sehr engagiert wahrgenommen und sich stets für das Wohl der Allgemeinheit eingesetzt haben. SG 1112 Hauptverwaltung Ehrungen Sozialpreis 2020 Der Sozialpreis der Gemeinde Lastrup für das Jahr 2020 wurde im Rahmen der letzten Ratssitzung 2020 Anfang Dezember an vier in der Gemeinde Lastrup wohnhaften Mitglieder des Kriseninterventionsteams des Landkreises Cloppenburg verliehen. Es wurden geehrt: Eheleute Manfred und Christine Gövert aus Hemmelte Elisabeth Siewering aus Lastrup sowie Katharina Knuck aus Hamstrup Die Mitglieder des Kriseninterventionsteams betreuen Angehörige bei einem Todesfall, in der Regel unter besonderen und tragischen Umständen wie Unfall, akute Krankheit oder Suizid. Sie unterstützen Polizei und Rettungsdienste auch bei der Benachrichtigung von Angehörigen. Mit dem frühzeitigen Einsatz der Helfer verschaffen sie den Angehörigen Raum für ihre Trauer. Sie helfen ihnen in einer akuten Belastungssituation und tragen dazu bei, dass sie nicht in ein „Loch“ fallen und handlungsfähig bleiben. Die Helferinnen und Helfer des Kriseninterventionsteams leisten wertvolle Arbeit für die Gesellschaft. Ehrung des Heimatvereins Lastrup Der Heimatverein Lastrup ist bereits seit vielen Jahren ein ausgesprochen aktiver Verein. In besonderer Weise hat sich der Verein bei der Sanierung des neuen Bürgerhauses eingebracht. Dort wurde nun auch ein dauerhaftes Domizil gefunden. Weiterhin hat sich der Heimatverein im Bereich der Heimatpflege und für die Erhaltung von Brauchtum engagiert, unter anderem Pfingstbaumsetzen. Daneben wird in regelmäßigen Abständen eine interessante Heimatzeitung herausgebracht. Als Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit erhielt der Heimatverein eine Dankesurkunde sowie ein Präsent im Rahmen der letzten Ratssitzung. Würdigung des Einsatzes von Christina Brundiers Frau Christina Brundiers aus Steinrieden wurde für ihr besonderes und vielfältiges Engagement beim FC Lastrup und für Menschen in der Gemeinde Lastrup mit einem Präsent sowie einer Dankesurkunde während der letzten Ratssitzung geehrt. Frau Brundiers trainiert diverse Jugendmannschaften und betreut die Hip-Hop-Gruppe, sie
4 unterrichtet Stepp-Aerobic und leitet Zumba-Kurse. Zudem initiierte Frau Brundiers im Frühjahr 2020 die Osterwerkstatt und eine Weihnachtsaktion. Kinder und Jugendliche wurden dazu aufgerufen, vor dem Hintergrund der Corona-Situation und der damit stark eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner des St. Elisabeth-Stiftes als kleine Präsente Sachen zu basteln, die gesammelt und zur Einrichtung gebracht wurden. Ehrung von langjährig tätigen Bezirksvorstehern Die Übernahme der Aufgaben eines Bezirksvorstehers ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Bezirksvorsteher stellen sich mit ihrer Arbeit meistens für viele Jahre in den Dienst der Allgemeinheit. Ihr Wissen über die örtlichen Gegebenheiten ist für die Verwaltung sehr wichtig. Seit dem 01.04.1995 ist Herr Georg Schnieder Bezirksvorsteher der Bauerschaft Timmerlage. Für seine über 25-jährige Tätigkeit wurde er mit einem Präsent geehrt. Herr Heinrich Brinker bekleidete das Amt des Bezirksvorstehers für die Bauerschaft Hemmelte seit dem 01.12.2005. Zuvor war er bereits seit 1976 als Helfer tätig. Nunmehr legte er sein Amt zum 31.12.2020 nieder. Für seine über 44-jährige ehrenamtliche Tätigkeit wurde er mit einem Präsent geehrt. Begrüßung von neuen Erdenbürgern mit einem Präsent Aus Anlass einer Geburt wurden 76 Gutscheine für einen Zimmer-Rauchmelder an die frisch gebackenen Eltern ausgegeben. Unter Vorlage des Gutscheines kann ein solcher Rauchmelder bei der Firma Böckmann Haustechnik in Lastrup in Empfang genommen werden. Die Kosten dafür übernimmt die Gemeinde Lastrup. Ehrungen aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen Im Jahre 2020 konnten folgende Ehejubiläen von den Brautleuten gefeiert werden: 18 Goldene Hochzeiten 5 Diamantene Hochzeiten Die Gemeinde Lastrup gratuliert am Jubiläumstag – sofern gewünscht – persönlich im Rahmen eines Besuches und überreicht dabei ein Präsent sowie eine Urkunde des Landes Niedersachsen. Pandemiebedingt konnten allerdings in diesem Jahr zahlreiche persönliche Besuche nicht erfolgen. Folgende Altersjubiläen konnten gefeiert werden: Anzahl der Personen Alter 15 90 19 91 15 92 17 93 8 94 8 95 1 96 2 97 85 Altersjubilare konnten somit auf 90 oder mehr Lebensjahre zurückblicken.
5 Personalangelegenheiten Zum Stichtag 01.01.2020 verzeichnete die Gemeinde Lastrup einen Personalbestand von insgesamt 64 Bediensteten. Im Laufe des Jahres ergaben sich naturgemäß einige Veränderungen bzw. Besonderheiten. Bis zum Jahresende erhöhte sich der Personalbestand auf nunmehr 67 Bedienstete. Neben dem „Stammpersonal“ wurden insbesondere für die Kinder-Ferienbetreuung, die Reinigung der Außenflächen beim Feuerwehrhaus sowie im Naturerlebnisbad Aushilfs- und Saisonkräfte eingesetzt. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Betriebseinschränkungen der kommunalen Einrichtungen war hier jedoch ein geringerer Personalbedarf als in einem „normalen Betriebsjahr“ erforderlich. Am Jahresende 2020 waren für die Gemeinde insgesamt 67 (Vorjahr: 64) Bedienstete (21 Männer und 46 Frauen) tätig. Es befanden sich 4 Personen im Beamten- und 63 (davon 1 Auszubildende) Personen im Beschäftigtenverhältnis. In Teilzeit arbeiteten insgesamt 46 Mitarbeiter/innen (in Vollzeit damit 21 Mitarbeiter/innen). Es ergab sich zum 31.12.2020 die folgende Aufteilung des Personals auf die einzelnen Dienststellen: Verwaltung (inklusive Vollstreckungsbeamter und Hauswart für die Asylunterkünfte): 24, darunter 1 Azubi (12 Vollzeit, 12 Teilzeit) Hand-in-Hand-Kindergarten Kneheim: 3 Teilzeit-Beschäftigte Kindertagesstätte Bunte-Welt: 13 Teilzeit- sowie eine Vollzeit-Beschäftigte Krippe Wolkennest: 7 Teilzeitbeschäftigte Schulen inklusive Mensa Oberschule: 1 Vollzeit- sowie 5 Teilzeit-Beschäftigte Jugendtreff: 1 Teilzeitbeschäftigte (bereits bei Kita Bunte-Welt mitgezählt) Bauhof: 7 Vollzeit-Beschäftigte Naturerlebnis- und Hallenbad: 2 Vollzeit- sowie 3 Teilzeitbeschäftigte Feuerwehrgerätehaus: 1 Teilzeitbeschäftigte Für die Beschäftigung von Stamm- und Aushilfspersonal sind im Jahr 2020 Auszahlungen in Gesamthöhe von 2.831.060 € (Vorjahr: 2.546.472 €) geleistet worden. SG 1113 Liegenschaftsverwaltung Vorbemerkung Bei den nachfolgenden Angaben zum An- und Verkauf von Grundstücken werden – wie auch in den Vorjahren – die im Kalenderjahr 2020 durchgeführten notariellen Beurkundungen zugrunde gelegt. Die Finanzierung und Umschreibung des Eigentums an den Grundstücken wie auch die dazu gefassten Beschlüsse können abweichend davon zu einem anderen Zeitpunkt erfolgt sein. Verkauf von Bauplätzen Im Jahre 2020 wurden insgesamt 40 Wohnbaugrundstücke (Vorjahr 38) veräußert, die sich wie folgt auf die einzelnen Baugebiete verteilen: Lastrup, Heiddresch (1. BA): 8 Bauplätze
6 Lastrup, Heiddresch (2. BA): 31 Bauplätze Hemmelte, Nelkenstraße: 1 Bauplatz Des Weiteren wurden 6 alte Erbbaugrundstücke verkauft. Ferner wurde eine Fläche an der Straße Markgrafenheide in Matrum zur Größe von 198 qm veräußert. Verkauf von Gewerbegrundstücken Im Jahre 2020 wurden im Gewerbegebiet „Lastrup, Hohes Feld“ 2 Gewerbegrundstücke mit einer Fläche von insgesamt 18.332 qm veräußert. Neben den klassischen Gewerbegrundstücken wurden 8 Grundstücke für den gewerblich-sozialen Wohnungsbau veräußert, die sich wie folgt verteilen: Lastrup, Heiddresch (1. BA) 7 Bauplätze Lastrup, Heiddresch (2. BA) 1 Bauplatz Im Rahmen der Städtebauförderung erwarb die Gemeinde im Jahre 2018 das Grundstück Kirchstr. 7 in Lastrup mit einer Größe von 1.943 qm. Das Grundstück zusammen mit dem aufstehenden Mehrfamilienwohnhaus und Anbau wurde im Jahre 2020 veräußert. Der Verkaufserlös musste hierbei dem Treuhandkonto gutgeschrieben werden. Auf dem Grundstück wird der Investor ein mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit privaten Parkplätzen wie auch mit öffentlichen Stellplätzen errichten, wobei mit der Schaffung öffentlicher Stellplätze an der Ecke Kirchstraße/St.-Elisabeth-Straße ein wesentliches Ziel der Städtebauförderung umgesetzt wird. Der Bau eines mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses auf diesem Grundstück war schon beim damaligen Verkauf vor rund 25 Jahren an den nun vormaligen Eigentümer eine Forderung der Gemeinde, die dieser aber nie realisiert hat. Daher kann die Gemeinde mit dem Ergebnis nun doppelt zufrieden sein. Des Weiteren wurden eine Straßenbegleitfläche an der St.-Elisabeth-Straße zur Größe von 293 qm sowie das Grundstück Wallstr. 23 – ehem. evangelische Volksschule und ehem. Lehrerwohnung – in Lastrup zur Größe von 1.008 qm an gemeinnützige Einrichtungen veräußert. Aus dem Verkauf von Grundstücken wurden im Jahre 2020 Einzahlungen in Höhe von 1.341.677,50 Euro erzielt. Ankauf von Grundstücken und Gebäuden Für die Verbesserung der Oberflächenentwässerung im Ort Lastrup erwarb die Gemeinde an der östlichen Seite der Siedlung „Hinter dem Fain“ und dem sich weiter nach Süden erstreckenden Biotop eine 2.100 qm große Fläche. Der Kaufpreis der Gesamtfläche betrug 38.182,00 € zzgl. vertragsverbundener Kosten in Höhe von 14.807,41 €. Die Gemeinde erwarb mehrere Grundstücksflächen in Kneheim und Umgebung zur Gesamtgröße von 82.333 qm, eine Grundstücksfläche dient hierbei der Ausweisung des neuen Wohnbaugebietes „Kneheim, der blaue Kamp III“. Die übrigen ackerbaulich genutzten Flächen können bei Bedarf als Tauschflächen eingebracht werden.
7 Insgesamt gab die Gemeinde für den Erwerb von Grundstücken im Jahre 2020 einen Betrag in Höhe von 1.499.458,95 Euro aus. Vermietung, Verpachtung Die Gemeinde Lastrup besitzt folgende Wohnhäuser bzw. Obdachlosenunterkünfte: ► Wohn- und Geschäftshaus in Lastrup, St. Elisabeth-Str. 7 ► Ehemaliges Lehrerwohnhaus in Suhle beim Dorfgemeinschaftshaus; dient der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen; ► Wohnhaus in Hemmelte, Brookdamm 3; dient der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen ► Wohnhaus in Hamstrup, Bunner Str. 2; dient der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen; ► Wohnhaus in Hemmelte, Bahnhofstr. 66; dient der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen; ► Wohnhaus in Lastrup, Wallstr. 26; dient der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen; ► Obdachlosenunterkunft in Hamstrup, Osterhauk 9. Die Dorfgemeinschaftshäuser in Suhle, Schnelten und Hamstrup werden seit vielen Jahren an die jeweiligen Dorfgemeinschaften bzw. dem Theaterverein Suhle und dem FSC Hamstrup vermietet, die die volle Bewirtschaftung und laufende Unterhaltung dieser Objekte leisten. Die Tennisabteilung des BV Kneheim nutzt den Clubraum in dem dortigen Schulgebäude zu den gleichen Bedingungen. Das ehemalige Feuerwehrhaus an der Brinkstraße ist an die DRK-Ortsgruppe Lastrup vermietet. An den Caritas-Verein Altenoythe ist nach wie vor das Gebäude der Sophie-Scholl- Schule auf dem Gelände des Schulzentrums langfristig vermietet. Außerdem nutzt die Sophie-Scholl-Schule zwei Klassenräume im Gebäude der Oberschule. An Mieteinzahlungen nebst Nebenkosten wurden insgesamt 158.213 Euro erzielt. Daneben wurden im Bereich der Liegenschaften Erbbauzinsen in Höhe von 19.972 Euro und Pachten in Höhe von 53.885 Euro vereinnahmt. Somit wurden aus der Bewirtschaftung der gemeindlichen Liegenschaften insgesamt Erträge in Höhe von 232.070 Euro erzielt. SG 1114 Finanzverwaltung Haushaltswesen 1.1 Haushaltsplan 2020 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde vom Rat der Gemeinde Lastrup am 06.12.2019 beschlossen. Die kommunalaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde vom Landkreis Cloppenburg am 18.02.2020 erteilt. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung in der Münsterländischen Tageszeitung erfolgte am 24.02.2020. Nachstehend die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2020: Haushaltssatzung der Gemeinde Lastrup für das Haushaltsjahr 2020
8 §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 12.073.800 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 11.975.700 Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 11.653.100 Euro 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 11.143.800 Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 4.390.200 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 6.392.900 Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 1.700.000 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 656.000 Euro festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.700.000 Euro festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 400.000 Euro festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.200.000.Euro festgesetzt. §5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v.H. 2. Gewerbesteuer 350 v.H. Lastrup, den 06.12.2019, Michael Kramer, Bürgermeister 1.2 Haushaltsrechnung 2020 (vorläufig) Das Ergebnis der Finanzrechnung 2020 sieht wie folgt aus:
9 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.496.689,17 € Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10.212.135,55 € Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.284.553,62 € Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 5.136.415,44 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 5.471.239,43 € Saldo aus Investitionstätigkeit - 334.823,99 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 652.403,35 € Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 652.403,35 € Haushaltsunwirksame Einzahlungen 4.236.551,58 € Haushaltsunwirksame Auszahlungen 4.087.406,55 € Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 149.145,03 € Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag 1.446.471,31 € Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Jahres 2.820.419,53 € Bestand an Zahlungsmitteln Ende des Jahres 4.266.890,84 € 1.3 Steuerhebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern blieben gegenüber dem Vorjahr 2019 unverändert. Sie wurden für 2020 wie folgt festgesetzt: 1.) Grundsteuer Hebesatz Gemeinde Landesdurchschnitt 20181 a) für land- und forstwirtschaftliche 330 v.H. 385 v.H. Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke 330 v.H. 387 v.H. (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer 350 v.H. 374 v.H. 1.4 Entwicklung der allgemeinen Haushalts- und Finanzsituation; bedeutsame Einzahlungen und Auszahlungen Die Haushalts- und Finanzsituation entwickelte sich im Laufe des Haushaltsjahres 2020 wie auch bereits in den vergangenen Jahren positiv, was bei einem Vergleich der Festsetzungen in der Haushaltssatzung und den Daten des allerdings noch vorläufigen Rechnungsergebnisses erkennbar wird. Im Ergebnishaushalt wies die Planung einen Jahresüberschuss in Höhe von lediglich 102.100 € aus, das Ergebnis jedoch einen weit aus höheren Überschuss in Höhe von 2.559.693,36 €. Im Finanzhaushalt war das Ergebnis ebenso erfreulich. Bei den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit war im Haushaltsplan ein Überschuss von 517.300 Euro ausgewiesen. Das tatsächliche Endergebnis beläuft sich auf 2.284.553,62 Euro. Bei der Gewerbesteuer erzielte die Gemeinde im Jahre 2020 Einzahlungen in Höhe von 3.392.192 Euro. Vergleichbar mit dem Haushaltsansatz von 4,6 Mio. Euro und 1 Landesamt für Statistik, Kommunalfinanzen: Realsteuervergleich für Niedersachsen; Veröffentlichungstabelle für die Übersicht über die Daten der Haushaltswirtschaft; Gemeinden mit 5.000 – 10.000 Einwohnern.
10 dem Ergebnis des Vorjahres (rd. 5,3 Mio. Euro), erkennt man hier deutliche Einbußen. Diese liegen größtenteils begründet in der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Umsatzeinbußen der gemeindlichen Firmen. Etliche Gewerbesteuervorauszahlungen wurden entgegen der anfänglichen Planung unterjährig auf 0,00 Euro angesetzt/geändert. Das Land Niedersachsen zahlte jedoch hierfür eine Ausgleichzahlung in Höhe von 1,458 Mio. Euro. Insgesamt erzielte die Gemeinde aus der Einzahlung von Steuern und ähnlichen Abgaben 7.881.235,15 Euro (Vorjahr 2019 = 9.805.930,29 Euro). Nachstehend die bedeutsamsten Einzahlungen: Gewerbesteuer 3.392.192 Euro Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2.529.309 Euro Grundsteuer B 976.124 Euro Grundsteuer A 205.651 Euro Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 657.205 Euro Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 232.860 Euro Zuweisungen für lfd. Zwecke 1.072.764 Euro Benutzungs- und Verwaltungsgebühren 117.126 Euro Nachstehend die bedeutsamsten Auszahlungen: Kreisumlage 2.781.136.Euro Gewerbesteuerumlage 244.919 Euro Personalkosten 2.831.060 Euro Sach- und Dienstleistungen insgesamt 1.691.038 Euro davon für Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden 358.953 Euro Unterhaltung sonstiges unbewegl. Vermögen 219.260 Euro Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude 341.510 Euro Mieten und Pachten 133.149 Euro Planungskosten Bauleitplanung 193.065 Euro Lfd. EDV-Kosten 102.615 Euro Defizitbeteiligung an den kirchlichen Kindergärten 624.210 Euro Zuschüsse an den Caritas-Verein Altenoythe für 262.550 Euro Betrieb Krippe und Integrationsgruppe Birkenweg Soziale Leistungen an natürliche Personen 870.570 Euro (einschließlich Wohngeld und BuT) Zinsauszahlungen an Kreditinstitute 28.452 Euro 1.5 Entwicklung des Schuldenstandes Schuldenstand zu Beginn des Haushaltsjahres: 4.735.963 Euro Kreditaufnahme in 2020: 0 Euro Tilgungsleistungen im Jahre 2020: 652.403 Euro Schuldenstand Ende des Jahres 4.083.560 Euro Steuerwesen Beim Steueramt der Gemeinde Lastrup wurden im Jahre 2020 laut Bescheidstatistik insgesamt folgende Grundabgabenbescheide einschließlich Änderungsbescheide erstellt: Abgabenart Anzahl erstellter Sollstellung (€) 2019
11 Bescheide 2020* zum Vergleich 2020 Grundsteuer A 580 205.290,84 209.453,18 Grundsteuer B 2.624 977.207,47 969.903,33 Abwasserabgabe 0 0,00 0,00 Straßenreinigung 721 15.299,38 15.340,63 Hundesteuer 855 24.475,70 23.122,57 Vergnügungssteuer 0 111.951,12 114.008,48 Gewerbesteuer 874 3.754.723,54 5.297.526,93 *Auswertung: „Kontoauszug Kasse“ Im Jahr 2020 wurden 5.654 Steuerbescheide an die Abgabepflichtigen versandt (5.116 Heranziehungsbescheide und 538 Änderungsbescheide), wobei anzumerken ist, dass ein Bescheid oftmals mehrere Abgabearten enthält (so genannte Verbundbescheide). Insgesamt erfolgte eine Sollstellung von 5.088.948,05 € (in 2019: 6.629.355,12 €). Nachfolgend eine Übersicht über die gewerbesteuerpflichtigen Betriebe, aufgegliedert nach der Höhe der jährlichen Gewerbesteuer-Vorauszahlung: Vorauszahlungsbetrag 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Gewerbesteuer in € 1 – 1.000 44 62 50 28 32 31 1.001 – 5.000 80 90 76 68 80 88 5.001 – 25.000 62 80 71 74 81 70 25.001 – 50.000 10 15 11 12 15 12 Über 50.000 14 21 14 14 13 15 Gesamt 210 268 222 196 221 216 Kasse Auch in diesem Jahr konnte die Gemeindekasse ihren Zahlungsverpflichtungen stets fristgerecht und vollständig nachkommen. Der Zahlungsverkehr wird von der Gemeindekasse fast ausschließlich beleglos bzw. per Datenträgeraustausch durchgeführt. Insgesamt wurden 8.082 Anordnungen gefertigt. Vollstreckungswesen Im Jahre 2020 sind bei der Vollstreckungsbehörde der Gemeinde Lastrup 196 Amtshilfe- bzw. Vollstreckungsersuchen anderer Behörden eingegangen. 158 Fälle davon konnten erledigt werden (80,61 %). Außerdem konnten weitere 71 Amtshilfeersuchen aus vergangenen Jahren (2015-2019) abgeschlossen werden. Hierbei wurde eine Summe von 34.546,14 € für andere Behörden etc. eingenommen. Insgesamt wurden Mahn- und Vollstreckungskosten in Höhe von rd. 10.689,82 € vereinnahmt. Bei ihren eigenen Forderungen hatte die Gemeinde am Ende des Jahres folgende Rückstände zu verzeichnen: Art der Forderung 2020 2019 2018 2017 Gesamt Mieten / Nutzungsentsch. 8.038,44 € 2.155,00 € 2.355,00 € 0,00 € 12.548,44 €
12 / Rückz. gewährter Hilfen Grundsteuer A 42,71 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 42,71 € Grundsteuer B 1.564,99 € 470,08 € 391,61 € 275,75 € 2.702,43 € Gewerbesteuer 368.047,00 € 115.942,00 € 0,00 € 0,00 € 483.989,00 € Vergnügungssteuer 10.262,84 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 10.262,84 € Straßenreinigung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Hundesteuer 93,75 € 6,75 € 0,00 € 0,00 € 100,50 € Die größten Rückstände der vergangenen Jahre sind bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen. Es handelt sich dabei jedoch häufig nicht um tatsächliche Rückstände im eigentlichen Sinne, weil einige Beträge zur Vollziehung ausgesetzt wurden oder gestundet sind. Im rechtlichen Sinne werden diese Forderungen aber als Rückstände bzw. Reste aufgelistet. Der Wert der Rückstände für das Jahr 2020 erklärt sich dadurch, dass diverse Fälle noch in der laufenden Vollstreckung sind. Meistens werden diese bis zum Ende des l. Quartals des Folgejahres beglichen. SG 1115 Einrichtungen für die gesamte Verwaltung Anschaffung höhenverstellbarer elektrischer Schreibtische im Rathaus Im Jahr 2020 wurden die Büros im Erdgeschoss des Rathauses mit höhenverstellbaren elektrischen Schreibtischen ausgestattet, die Kosten hierfür beliefen sich auf rund 12.500 €. Für das Jahr 2021 ist die Beschaffung weiterer höhenverstellbarer Schreibtische für das Rathaus-Obergeschoss vorgesehen. Die Bedingungen am Arbeitsplatz tragen entscheidend dazu bei, dass die Gesundheit der Beschäftigten langfristig gewährleistet ist. Langes Sitzen und wenig Bewegung sind bekanntlich Faktoren, die Rückenbeschwerden, Kopfschmerzen und Nackenschmerzen hervorrufen können. Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische sind einer zeitgemäßen ergonomischen Arbeitsplatzausstattung zuzuordnen, für die der Arbeitgeber verantwortlich ist. Legt man wissenschaftliche Untersuchungen zugrunde, amortisiert sich die Anschaffung meist innerhalb eines Jahres (weniger Krankheitstage, dadurch weniger Kosten durch Ausfälle), dabei ist das Mehr an Motivation und Arbeitszufriedenheit noch gar nicht beziffert. Schreibtische, die höhenverstellbar sind, können individuell an die Bedürfnisse des Einzelnen angepasst werden und regen einen gesunden Wechsel der Arbeitsposition an. Rücken-, Kopfschmerzen und Verspannungen treten seltener auf. Anschaffung Sonnenschutz im denkmalgeschützten Rathaus Lastrup Für das Rathaus wurden im Jahre 2020 an der Südseite sowie teilweise an der Westseite Folienplissees angeschafft. Ziel ist es, die Einstrahlung der Sonne ohne Ausschluss des Tageslichts zu vermindern. Folgende Möglichkeiten wurden verglichen: 1. Anbringung von Außenjalousien: Die Effizienz eines äußeren Sonnenschutzes ist immens. Er übersteigt die Qualität einer inneren Lösung deutlich, die Installation ist jedoch wesentlich teurer als die „Innenlösung“ (bis zum 10fachen). Das Befestigungssystem muss starken Winden und widrigen Wetterbedingungen trotzen. 2. Installation von Jalousien (oder einfachen Plissees) an der Innenseite der Fenster: kostengünstige Variante, bringt aber nur geringen Erfolg gegen übermäßige Erhitzung der Räume
13 3. Folienplissees: hier spielen Sonnenschutz, Blendschutz und Wärmeschutz zusammen. Die Folienplissees schirmen aufgrund von Verwendung neuer Beschichtungstechniken einerseits die Sonnenstrahlung ab und reduzieren dabei die Hitze deutlich. Die Kosten für die Anschaffung silbergrauer Plissees mit einer Perlex-Beschichtung betrugen insgesamt 4.170,00 Euro. SG 1211 Wahlen Im Jahr 2020 fanden keine Wahlen in der Gemeinde Lastrup statt. SG 1221 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Gewerbeangelegenheiten Im Jahre 2020 wurden insgesamt 153 Gewerbemeldungen bearbeitet. Hierbei han- delte es sich um 74 Neuanmeldungen, 17 Ummeldungen und 62 Abmeldungen. Anzeigen nach § 2 Abs. 1 des Nds. Gaststättengesetzes Im Jahr 2020 wurden keine Anzeigen nach § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes zum Betrieb einer Schankwirtschaft/eines Gaststättengewerbes entgegengenommen (Vorjahr: zwei Anzeigen). Fundangelegenheiten Im Jahr 2020 wurden insgesamt 31 Fundanzeigen bearbeitet (Vorjahr: 32 Fundanzeigen). Dabei handelte es sich vorrangig um Geldbörsen, Schlüssel und ältere Fahrräder. Weitere Aufgaben Seitens der Gemeinde Lastrup wurde der Landkreis Cloppenburg bei der Durchsetzung der Allgemeinverfügungen und der Nds. Corona-Verordnungen in der Corona-Pandemie unterstützt. Neben der Beratung und Abwicklung von Fragestellungen der Bürger standen stichprobenartige Kontrollen und Präsenz hinsichtlich der Durchsetzung der Kontaktbeschränkungen und der Pflicht zur Tragung eines Mund-/Nasenschutzes im Fokus. SG 1222 Melde- und Personenstandswesen Meldewesen/Meldeamt Wohnbevölkerung der Gemeinde Lastrup (Amtliche Statistik des Landesamtes für Statistik Niedersachsen): Einwohner nach dem Stand vom 31.12.2019: 6.998 (nur Hauptwohnung) Einwohner nach dem Stand vom 30.09.2020: 7.055 (nur Hauptwohnung) (letzter veröffentlichter Stand) Einwohnerstatistik des Meldeamtes am 31.12.2019: 7.324 (einschl. 231 NW) Einwohnerstatistik des Meldeamtes am 31.12.2020: 7.450 (einschl. 229 NW) davon in Lastrup: 3.897 Groß-Roscharden: 122 Hammel: 142 Hammesdamm: 37
14 Hamstrup: 346 Hemmelte: 1.113 Klein-Roscharden: 67 Kneheim: 704 Matrum: 173 Nieholte: 60 Norwegen: 52 Oldendorf: 110 Schnelten: 329 Suhle: 212 Timmerlage: 86 Folgende melderechtlichen Angelegenheiten wurden durch das Meldeamt ab- gewickelt: Im Jahre 2020 haben sich 601 Personen angemeldet und 470 Personen abgemeldet, was eine Bevölkerungsbewegung von 1.071 Personen bedeutet. Davon sind 274 Zuzüge und 212 Wegzüge von ausländischen Mitbürgern gemeldet worden. Es wurden 76 Geburten, 81 Sterbefälle, 35 Eheschließungen, 16 Ehescheidungen, 30 Taufen, 24 Kirchenaustritte, 16 Namensänderungen und 195 Umzüge innerhalb der Gemeinde Lastrup in das Melderegister aufgenommen. Aus den An- und Abmeldungen entsteht ein Wanderungsgewinn von 131 Personen. Ein negativer Saldo von 5 Personen ergibt sich bei den Geburten und Sterbefällen. Als Gesamtergebnis errechnet sich demnach ein Bevölkerungsgewinn von 126 Personen. Personalausweise/Reisepässe Bis zum 31.12.2020 wurden folgende Dokumente ausgestellt: 666 elektronische Personalausweise 79 Vorläufige Personalausweise 44 Kinderreisepässe, 6 Kinderreisepassverlängerungen 88 elektronische Reisepässe 2 Vorläufige Reisepässe 71 Dokumente wurden als verloren bzw. gestohlen erfasst. Untersuchungsberechtigungsscheine Für Jugendliche, die eine Berufs- oder Schulausbildung begannen, wurden insge- samt 27 Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt. Führungszeugnisse/Gewerbezentralregister Insgesamt wurden 298 Führungszeugnisse und 17 Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt. Umtausch alter Führerscheine in einen EU-Kartenführerschein 24 Personen stellten einen Antrag auf Umtausch ihres Führerscheines. Diese Aufgabe wird von der Gemeinde für den Landkreis übernommen. Personenstandswesen
15 Folgende Personenstandsfälle von Einwohnern der Gemeinde Lastrup wurden im Jahre 2020 im Standesamt beurkundet: Beurkundungen Beurkundungen Insgesamt beim Standes- bei auswärtigen amt Standesämtern Lastrup 2020 Geburten 0 76 76 Sterbefälle 48 33 81 Eheschließungen 28 7 35 Es wurden 24 Kirchenaustritte beim Standesamt Lastrup beurkundet. Widmung und Einrichtung neues Trauzimmer Im Rahmen der Antragstellung für die Gewährung von Fördermitteln für den Umbau des ehemaligen Meiners-Hauses in ein Bürgerhaus/Haus der lebendigen Mitte wurde im Nutzungskonzept für das Gebäude unter anderem auch eine Funktion für ein Trauzimmer eingeplant. Standesamtliche Trauungen finden in der Regel in den Rathäusern von Städten und Gemeinden statt. In den letzten Jahren ist ein zunehmender Trend zu verzeichnen, auf Räumlichkeiten und Orte mit einem besonderen Ambiente zurückzugreifen; viele Brautpaare wünschen sich für den Anlass ihrer Eheschließung eine besondere Umgebung, die in den Rathäusern in der Regel nicht geboten werden kann. In der Gemeinde Lastrup fanden standesamtliche Trauungen seit der Restaurierung des Rathauses in den Jahren 1988 bis 1990 im Trauzimmer/Besprechungsraum statt. Bei Trauungen mit vielen Gästen wurde seit einigen Jahren zunehmend der Ratssaal genutzt. Dabei handelt es sich um Räume, die größtenteils anderweitig genutzt werden und dementsprechend bei Trauungen „umgeräumt“ werden mussten. Nunmehr wurde im Bürgerhaus ein Trauzimmer mit einem angemessenen und stilvollen Ambiente geschaffen und eingerichtet. Die erste Trauung fand im Sommer 2020 dort statt. Neben dem Trauzimmer bietet auch das relativ große historische Foyer für die Hochzeitsgesellschaft eine schöne Aufenthaltsmöglichkeit und bei schlechtem Wetter ist ein Verbleiben der Gäste nach der Trauung für die Gratulation möglich. SG 1261 Feuerlöschwesen Der Freiwilligen Feuerwehr Lastrup gehörten im Jahre 2020 insgesamt 54 aktive Mit- glieder (Vorjahr: 53) und 13 Anwärter (Vorjahr: 12) an. Ferner gehören der Altersabteilung weitere 16 Mitglieder (Vorjahr: 16) an. Die Freiwillige Feuerwehr Lastrup konnte sich somit personell weiter verstärken. Auf dem Gebiet des Brandschutzes und des Rettungswesens waren bei der Freiwil- ligen Feuerwehr Lastrup insgesamt 54 (Vorjahr: 52) Alarmierungen zu verzeichnen. Diese Alarmierungen teilen sich auf in 9 Kleinbrände, 2 Mittelbrände sowie 39 technische Hilfeleistungen. Ferner gab es drei Fehlalarmierungen sowie eine Auslösung einer Brandmeldeanlage. Zu den technischen Hilfeleistungen gehörten insbesondere Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen, Türöffnungen, die Beseitigung von umgestürzten Bäumen nach Stürmen sowie die Beseitigung von Ölspuren auf Straßen. Insgesamt wurden im Jahre 2020 von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr ca. 4.900 Stunden Dienst geleistet.
16 Der Rat der Gemeinde Lastrup hat 2017 den Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Lastrup verabschiedet. Hieraus resultierend wurden bereits im Jahr 2018 die Aufträge zur Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) sowie eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 4000 Gruppe) erteilt. Das HLF 20 wurde im April 2020 ausgeliefert sowie das TLF 4000 im Oktober 2020. Die Gesamtkosten für die Anschaffung dieser Fahrzeuge einschließlich Beladung beliefen sich auf rund 431.000 Euro für das HLF 20 sowie rund 451.000 Euro für das TLF 4000 Gruppe. Im Jahr 2019 erfolgte zudem die Beschlussfassung und Auftragserteilung zur Lieferung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF), welches im März 2020 ausgeliefert wurde. Seitens der Gemeinde Lastrup wurden die Kosten für die Anschaffung dieses Fahrzeuges in Höhe von 78.600 Euro getragen. Aufgrund der Einschränkungen durch das Coronavirus konnte bisher leider keine offizielle Einweihung der neuen Fahrzeuge erfolgen. Dieses soll jedoch im Laufe des Jahres 2021 nachgeholt werden. Ebenfalls mussten im Jahr 2020 viele Lehrgänge sowie Dienst- und Übungsabende aufgrund des Coronavirus ausfallen. Die Ausschreibung für den Gerätewagen Logistik (GW L 2) erfolgte im Dezember 2020. Die Auftragsvergabe ist nach Abschluss der Ausschreibung im Frühjahr 2021 zu erwarten. Die Kosten für das gesamte Fahrzeug einschließlich Beladung werden auf 457.000 Euro geschätzt. SG 522 Wohnbauförderung Für die Förderung des Wohnungsbaues in Eigennutzung hat die Gemeinde zwei Förderrichtlinien, die zum einen den Erwerb eines Wohnbaugrundstückes von der Gemeinde mit dem Bau eines neuen Wohnhauses und zum anderen den Erwerb bzw. die Sanierung eines alten Wohnhauses zum Inhalt haben. Die Gemeinde Lastrup fördert im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes den Neubau von besonders energieeffizienten Wohnhäusern für junge Familien. Antragsberechtigt sind Ehepaare, Lebenspartnerschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres. Fördervoraussetzungen sind der Bau eines KfW-Effizienzhauses 55 oder höherwertiger inklusive Passivhaus und dass das Wohnbaugrundstück mindestens über einen Zeitraum von 10 Jahren für eigene Zwecke genutzt wird. Mit dem Förderprogramm „Jung kauft Alt – Alte Häuser für junge Familien“ beabsichtigt die Gemeinde, durch eine gezielte kommunale finanzielle Förderung dem Entstehen von dauerhaften baulichen Leerständen entgegenzuwirken und dabei zeitgleich im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes eine energetische Verbesserung älterer Bausubstanzen zu erreichen. In Bezug auf die Antragsberechtigung gelten hier dieselben Voraussetzungen wie beim Neubau eines Wohnhauses zum Zwecke der Eigennutzung. Der Grundförderbetrag beträgt 2.500 Euro. Je Kind wird zu diesem Grundbetrag ein Zuschuss von 1.500 Euro gewährt bis zu einer maximalen Förderhöhe von 10.000 Euro. Fördergramm Neubau eines Wohnhauses in Eigennutzung im Jahre 2020 Fördersumme insgesamt: 13.000 Euro
17 Davon 1 neuer Fall mit einem Förderbetrag von 7.000 Euro und 4 Fälle aufgrund der nachträglichen Geburt eines Kindes 6.000 Euro Förderprogramm Jung kauft Alt – Alte Häuser für junge Familien im Jahre 2020 Fördersumme insgesamt 1.500 Euro Davon 1 Fall aufgrund der nachträglichen Geburt eines Kindes 1.500 Euro SG 571 Wirtschaftsförderung Im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Cloppenburg und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises zur Förderung produktiver Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Richtlinie) wurde an ein Unternehmen ein Zuschuss in Höhe von rund 7.000 € ausgezahlt. In Kooperation mit dem Landkreis unterstützen die Kommunen kleine und mittlere Unternehmen zur Durchführung von betrieblichen Investitionen und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Im Rahmen der Errichtung einer neuen Betriebsstätte werden Investitionen von Existenzgründer/innen in materielle und/oder immaterielle Wirtschaftsgüter sowie die erstmalige bauliche Errichtung einer Betriebsstätte im Landkreis Cloppenburg durch ein bestehendes Unternehmen gefördert. Voraussetzung ist immer die Schaffung neuer zusätzlicher Arbeitsplätze. Die KMU-Förderrichtlinie wurde im Jahre 2020 in einigen Punkten überarbeitet und gilt mit einigen Änderungen ab dem 01.01.2021 in einer Neufassung. So wurde unter anderem die Höhe der Förderung von bislang höchstens 7.500 € je neu geschaffenen Dauerarbeitsplatz auf maximal 10.000 € angehoben, die maximale Zuwendung für ein Investitionsvorhaben beträgt nun 50.000 € anstelle von 37.500 €. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich in Zukunft, über die erhaltene Förderung öffentlich per Hinweisschild und auf der Firmen-Internetseite hinzuweisen. SG 575 Tourismus Eine umfassende Zusammenarbeit mit den Fremdenverkehrsvereinen und – verbänden war wegen der Corona-Pandemie nicht gegeben/möglich, es bestand lediglich eine wechselseitige Kontaktaufnahme. Fachbereich II Bauliche Entwicklung, Jugend und Soziales SB 21 – 24 Schulträgerangelegenheiten Zum 07.09.2020 verzeichneten die Schulen in der Gemeinde Lastrup nachstehende Schülerzahlen: Astrid Lindgren-Schule Lastrup 206 Schüler/innen Grundschule Hemmelte 74 Schüler/innen Oberschule Lastrup 220 Schüler/innen Gesamtschülerzahl 500 Schüler/innen Oberschule Lastrup Im Hauswirtschaftsraum inkl. der Nebenräume sowie in zwei Klassenräumen wurde ein neuer Designbodenbelag im Wert von 12.211,69 € verlegt. Des Weiteren
18 erfolgten in der Aula und im Treppenhaus Malerarbeiten zum Preis in Höhe von 6.155,07 €. Als vermögenswirksame Anschaffung wurden 17.177,65 € für die Ausstattung des PC-Raumes aufgewendet. Außerdem wurden ein Kopiergerät und ein Drucker für 6.962,99 €, Stühle für Klassenräume für 5.000,00 €, ein Digitalpiano für 2.980,00 €, Einrichtungen zur Akustikverbesserung in einem Klassenraum für ein hörbehindertes Kind (2.125,00 €) sowie ein Plissee für 1.369,51 € angeschafft. Insgesamt belaufen sich die vermögenswirksamen Anschaffungen auf 35.615,15 €. Astrid Lindgren-Schule Lastrup In der Astrid Lindgren-Schule Lastrup wurden vier Klassenräume und drei Förderräume mit einer Brandschutz- und Akustikdecke sowie einer LED-Beleuchtung neu ausgestattet. Für die vorhandenen Decken wurden abgehängte Decken eingebaut. Die gesamte Elektronik wurde erneuert und die Wände erhielten einen neuen Anstrich. Teilweise wurde auch der Teppichboden erneuert. Hierfür wurden insgesamt Mittel in Höhe von rund 80.000 € aufgewendet. Die Klassenzimmertüren wurden ausgetauscht (inkl. Einbau von Stahlecksanierungszargen sowie Montage von Fingerschutzrollos). Hierfür sind Gesamtkosten in Höhe von 27.238,49 € entstanden. Für vermögenswirksame Beschaffungen wurden insgesamt 34.380,65 € aufgewendet. Es wurde ein neues Spielgerät zum Preis von 13.133,33 € für den Schulhof angeschafft. Zudem wurde ein neues Klassenmobiliar (4.078,13 €) und neues Mobiliar für den Betreuungsraum (4.964,68 €) gekauft. Für 7.079,61 € wurden die alten Stühle im Lehrerzimmer ausgetauscht. Grundschule Hemmelte Ein Klassenraum wurde mit einer Akustikdecke und einer neuen LED-Beleuchtung ausgestattet. Hierfür sind Kosten in Höhe von insgesamt 6.764,75 € angefallen. Es wurden vermögenswirksame Anschaffungen in Höhe von 19.384,68 € getätigt. Es wurden u. a. neue Büromöbel für 7.124,03 € und eine neue Gonganlage für 4.580,07 € gekauft. Bushaltestellen Für die Bushaltestellen in Oldendorf (nördliche Seite der ehemaligen B 213) und an der Straße Mittelwand in Timmerlage sowie für die bauliche Erweiterung der Haltestelle „B213 Krapendorfer Straße“ in Matrum gewährte der Landkreis Cloppenburg im Jahre 2020 einen Zuschuss nach den Richtlinien des Landkreises für die Förderung von Haltstellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Höhe von insgesamt 16.667,43 €. SB 25 – 29 Kultur, Heimatpflege Verwaltung des laufenden Betriebs des Bürgerhauses Im Bürgerhaus finden viele Sitzungen und Tagungen statt. Da außerdem zukünftig ein von Vereinen durchgeführtes Sonntagscafé durchgeführt werden soll, wurde die Küche im Wert von etwa 6.100 € mit Kaffeemaschinen, Geschirr, Besteck, Gläsern usw. ausgestattet. Für zukünftige Ausstellungen im Bürgerhaus wurden in der Galerie der Kulturscheune Galerieschienen und Zubehör im Wert von 479,61 € eingebaut. Zudem wurde für Veranstaltungen in der Kulturscheune eine Event- Lichtanlage zum Preis von 2.702,96 € beschafft. Durchführung und Organisation kultureller Veranstaltungen im Bürgerhaus
19 Anfang 2020 besuchten Frau Verena Rammler (Sozialkoordinatorin) sowie Frau Barbara Piltz (Sachgebietsleitung) die internationale Kulturbörse in Freiburg sowie die Kulturbörse NordWest in Oldenburg, um Kunstschaffende für Veranstaltungen im Bürgerhaus zu gewinnen. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte von den geplanten 5 Veranstaltungen im Bürgerhaus nur eine Veranstaltung durchgeführt werden, die übrigen Termine wurden auf das Jahr 2021 verlegt. Katinka Buddenkotte trat mit ihrem Programm „Liebling der Schwerkraft“ am 18.09.2020 auf. Durch die Corona- Pandemie und die vorgeschriebenen Mindestabstände konnte die Kulturscheune nicht voll ausgelastet werden, außerdem herrschte zu diesem Zeitpunkt eine große Unsicherheit, da der Inzidenzwert erstmalig einen kritischen Punkt erreicht hatte. Deshalb nahmen 35 Personen an der Veranstaltung teil. Zugleich wurde als Eröffnungsangebot der Ticketpreis stärker reduziert, als dies bei zukünftigen Veranstaltungen geplant ist. Zusätzlich zu der Veranstaltung wurden einige Sitzungen, Workshops und Führungen im Bürgerhaus durchgeführt. SB 31 bis 35 Soziale Hilfen Durch das Sozialamt der Gemeinde Lastrup wurden mit Stand zum 31.12.2020 folgende Sozialhilfezahlungen (Leistungen nach SGB XII) für 2 Personen (Hilfe zum Lebensunterhalt) und für 40 Personen in 39 Fällen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie Leistungen nach dem AsylbLG (für 29 Personen) abgewickelt: Hilfe zum Lebensunterhalt (2020: 2 Personen, 2019: 3 Personen) SGB XII, 3. Kap. 2020 2019 Ausgaben 19.175,93 € 25.019,84 € Einnahmen 4.740,14 € 4.124,61 € Reinausgaben 14.435,79 € 20.895,23 € Zusätzlich wurden 180,00 EUR als einmalige Leistung (Überbrückungshilfe) für eine Rückreise nach Rumänien an eine Person gewährt, die nicht im laufenden Leistungsbezug stand. Grundsicherung (2020: 40 Personen in 39 Fällen, 2019: 33 Personen in 32 Fällen) SGB XII, 4. Kap. 2020 2019 Ausgaben 302.836.26 € 211.091,03 € Einnahmen 5.118,61 € 4.905,37 € Reinausgaben 297.717,65 € 206.185,66 € Lediglich ein Fall ist auf den Wegfall von Einkommen aufgrund der Corona-Pandemie zurückzuführen. Vereinfachte Zugangsregelungen aufgrund der Pandemie sowie die damit verbundene Anerkennung höherer (tatsächlicher statt angemessener) Kosten der Unterkunft haben zu einem Anstieg der Ausgaben geführt. Asylbewerberleistungen (2020: 29 Personen, 2019: 31 Personen) AsylbLG 2020 2019
20 Ausgaben 166.364,00 € 242.858,21 € Einnahmen 24.037,73 € 29.661,17 € Reinausgaben 142.326,27 € 213.197,04 € Kommunale Asylwohnungen (2020: 19 „Fehlbeleger“, 2019: 25 „Fehlbeleger“) AsylbLG Fehlbelegung 2020 2019 Ausgaben 53.478,17 € 63.511,04 € Einnahmen 43.395,01 € 56.135,85 € Reinausgaben 10.083,16 € 7.375,19 € AsylbLG Leerstand 2020 2019 Ausgaben 10.128,72 € 10.487,10 € Einnahmen 0,00 € 448,77 € Reinausgaben 10.128,72 € 10.038,33 € Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern Zum 31.12.2020 sind die Asylbewerberzahlen weiterhin zurückgegangen. Es waren in der Gemeinde Lastrup 28 Einzelpersonen und 1 Familie (4 Personen) in dezentralen Unterkünften untergebracht, 8 Personen davon wohnten aus unterschiedlichen Gründen privat. In dezentralen Unterkünften sind damit 32 Personen wie folgt untergebracht: Lastrup = 12 Personen, Hamstrup = 4 Personen, Suhle = 4 Personen und Hemmelte = 12 Personen Es wurden eine angemietete Unterkunft in Hemmelte sowie eine angemietete Unterkunft in Timmerlage an den Eigentümer zurückgegeben. Im Laufe des Jahres 2020 wurde niemand durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Flüchtling anerkannt, erhielt den subsidiären Schutzstatus zuerkannt oder es wurde ein Abschiebungsverbot festgestellt. Einige Personen erhielten jedoch ablehnende Antworten auf ihren Asylantrag, d.h. sie erhielten eine Duldung. Zum 31.12.2020 wohnten noch 19 anerkannte Flüchtlinge als „Fehlbeleger“ (ohne Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG, zumeist Leistungen nach dem SGB II oder Wohngeld) weiterhin in Asylunterkünften der Gemeinde. Stand 31.12.2019 waren es noch 25 Personen. Es erfolgten auch keine Abschiebungen oder Rückführungen. 5 Flüchtlinge machen eine Ausbildung in Lastruper Unternehmen, 5 weitere Flüchtlinge arbeiten (auch geringfügig). Die soziale und integrative Betreuung der Flüchtlinge erfolgte durch Frau Franziska Evers (Kooperationsprojekt mit dem CSW). Die organisierte, ehrenamtliche Unterstützung ist aufgrund der Corona-Pandemie fast komplett zum Erliegen gekommen. Rentenangelegenheiten
21 Im Bereich der Sozialversicherung kamen im Jahr 2020 über die Gemeinde insge- samt 18 Renten- und Kontenklärungsanträge durch die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen in Oldenburg, die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin und die Landwirtschaftliche Alterskasse zur Beratung. Es erfolgt eine Weitergabe der Anträge an den Versichertenältesten in Lastrup. Daneben wurden einige wenige Beratungsgespräche mit Rentenbewerbern geführt, bei denen eine vorzeitige Rentenantragstellung vor Vollendung des 65. Lebensjahres unter Berücksichtigung eines Rentenabschlags bzw. einer Teil- rente/Altersteilzeit in Frage kam. Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Trotz Befreiung durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) in Köln mussten im Jahre 2020 bei 12 Anträgen (2019 = 20) Hilfestellung beim Ausfüllen geleistet und die entsprechenden Nachweise dazu fotokopiert werden. Seniorenförderung Für die Seniorenarbeit in der Gemeinde Lastrup wurden in 2020 Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2.278,50 Euro (2019 = 4.844,50 Euro) geleistet. Aufgrund der Einschränkungen zur Corona-Pandemie konnten regelmäßige Treffen und Veranstaltungen nicht stattfinden. SG 346 Wohngeld Seit dem 01.01.2013 ist die Gemeinde Lastrup für die Bearbeitung sämtlicher Fälle nach dem Wohngeldgesetz zuständig. Das Wohngeld kann als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss (für ein Eigenheim oder eine eigene Wohnung) gewährt werden. Zum 01.01.2020 trat eine Änderung des Wohngeldrechts in Kraft. Durch das Wohngeldstärkungsgesetz wurde erwartet, dass erstmalig bzw. erneut Familien und Einzelpersonen einen Anspruch auf Wohngeld haben. Im Februar 2020, und somit kurz vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, wurde für 62 Fälle in der Gemeinde Lastrup Wohngeld gezahlt. Durch die Corona-Krise wurden Erhöhungsanträge aufgrund des Wegfalls von Mini-Jobs und der Zahlung von Kurzarbeitergeld bewilligt. Auch erhielten durch diese finanziellen Einbußen erstmalig Familien und Einzelpersonen Wohngeld, die ansonsten keinen Anspruch gehabt hätten. Die Anzahl der Anträge und somit auch der Zahlfälle steigerte sich somit. Für den Monat Dezember 2020 wurde Wohngeld in 75 Fällen ausgezahlt. Hiervon entfallen 62 Fälle auf den Mietzuschuss sowie 13 Fälle auf den Lastenzuschuss. Über fünf weitere Anträge konnte noch nicht entschieden werden. Im Jahr 2020 wurde in der Gemeinde Lastrup insgesamt Wohngeld in Höhe von 168.293,56 Euro (2019 = 140.176,10 Euro) ausgezahlt; hiervon 124.825,23 Euro Mietzuschuss und 43.468,33 Euro Lastenzuschuss. Der monatliche Durchschnitt beläuft sich somit auf 14.024,46 Euro - hiervon 10.402,10 Euro Mietzuschuss und 3.622,36 Euro Lastenzuschuss. Erstattungen konnten in 2020 insgesamt in Höhe von 5.991,00 Euro (2019 = 5.588,00 Euro) realisiert werden. Die Aufwendungen für Wohngeld werden vom Land Niedersachsen zu 100 % an die Gemeinde erstattet. Vereinnahmte Erstattungsleistungen sind an das Land Niedersachsen weiterzugeben.
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