Haltbarkeit der Ausgangsstoffe und Rezepturarzneimittel in der Apotheke - 3., überarbeitete Aufl age Karsten Albert Holger Reimann - Ciando

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Haltbarkeit der Ausgangsstoffe und Rezepturarzneimittel in der Apotheke - 3., überarbeitete Aufl age Karsten Albert Holger Reimann - Ciando
Haltbarkeit der
Ausgangsstoffe und
Rezepturarzneimittel
in der Apotheke
3., überarbeitete Auflage

Karsten Albert
Holger Reimann
Haltbarkeit der Ausgangsstoffe und Rezepturarzneimittel in der Apotheke - 3., überarbeitete Aufl age Karsten Albert Holger Reimann - Ciando
Haltbarkeit
der Ausgangsstoffe
und Rezepturarzneimittel
in der Apotheke
3., überarbeitete Auflage

Karsten Albert
Holger Reimann
Haltbarkeit der Ausgangsstoffe und Rezepturarzneimittel in der Apotheke - 3., überarbeitete Aufl age Karsten Albert Holger Reimann - Ciando
3. überarbeitete Auflage 2018

ISBN: 978-3-7741-1374-9 (eBook: ISBN 978-3-7741-1375-6)

© 2005 Govi (Imprint) in der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH,
Apothekerhaus Eschborn, Carl-Mannich-Straße 26, 65760 Eschborn
avoxa.de; govi.de

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Satz: Fotosatz H. Buck, Kumhausen

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Angaben sind
im Internet unter http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Wichtiger Hinweis Die Tabellen sollen Anhaltspunkte für die Ermittlung der Haltbarkeit in der Apotheke vorrätig gehaltener Ausgangsstoffe
sowie hergestellter Rezepturarzneimittel geben. Sie können keinesfalls die für Apotheken relevante Fachliteratur zu spezifischen Fragen er-
setzen. Die Angaben orientieren sich an Literatur, Erfahrungswerten und Experimentaldaten. Bei der Erarbeitung wurde mit größter Sorgfalt
vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Eine Gewährleistung gegenüber dem Benutzer ist
daher ausgeschlossen. Auch vor dem Hintergrund des sich verändernden Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird auf die jeweilige
Verantwortung der Angehörigen der Heil­berufe beim Umgang mit den Tabellen besonders hingewiesen. Die überwiegende Verwendung der
männlichen Form (z. B. Apotheker) geschieht ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und stellt keine Diskriminierung dar.
Haltbarkeit der Ausgangsstoffe und Rezepturarzneimittel in der Apotheke - 3., überarbeitete Aufl age Karsten Albert Holger Reimann - Ciando
Vorwort zur 3. Auflage                                                                                                 5

Vorwort zur 3. Auflage

In der Apothekenpraxis stellen sich täglich Fragen nach der      Dieses Grundkonzept haben wir für die überarbeitete
Haltbarkeit der Ausgangsstoffe und daraus hergestellter       3. Auflage beibehalten. Die Revision betraf in erster Linie
Rezepturarzneimittel.                                         die Angleichung des Textes an die zwischenzeitlich in Kraft
   Basierend auf der Erstauflage von 2005 haben wir vor       getretenen Neuregelungen des Arzneibuches und des
vier Jahren in der neu bearbeiteten 2. Auflage die Ver­       DAC/NRF. Außerdem wurden die Tabellen zur Haltbarkeit bei
wendbarkeitsfristen von mehr als 2.100 Ausgangsstoffen        einigen Stoffen aufgrund neuerer Erkenntnisse korrigiert und
zusammengetragen. Diese Datensammlung wurde ergänzt           durch weitere Einträge ergänzt.
durch umfangreiche Tabellen zur Haltbarkeit aller offizi-        Unser Dank gilt allen, die an der Überarbeitung des Bu-
nellen Dermatika-Grundlagen, weiterer Arzneiträger sowie      ches mitgewirkt haben. Wie schon in der Vergangenheit,
von Rezepturkonzentraten. Außerdem wurden Richtwerte          sind wir auch jetzt angesichts der zahlreich enthaltenen
zur Aufbrauchfrist von Rezepturarzneimitteln vorgeschla-      Daten für jeden Hinweis auf Unstimmigkeiten und für Ver-
gen und ausführliche Angaben zur Stabilität der im Deut-      besserungsvorschläge dankbar.
schen Arzneimittel-Codex/Neues Rezeptur-Formularium
(­DAC/NRF) monographierten Rezepturarzneimittel ge-           Eschborn, im September 2017                Karsten Albert
macht.                                                                                                  Holger Reimann
Inhalt                                                                                                                                                                                                                                                                                        7

Inhalt

1 Einführung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .     9

2 Verwendbarkeitsfristen der Ausgangsstoffe  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                 10

      2.1               Nachprüfung der Ausgangsstoffe in der Apotheke problematisch  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                              10

      2.2               Informationsquellen für ­Verwendbarkeitsfristen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                           10
      2.2.1 Arzneibuch der Deutschen ­Demokratischen Republik  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                    11
      2.2.2 Mitteilung des Laboratoriums der Niederländischen Apotheker  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                     11
      2.2.3 Verordnung über Standard­zulassungen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                          11

      2.3               Festlegung der Verwendbarkeitsfristen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                             11
      2.3.1 Ausgangsstoffe  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .              11
                        Verarbeitung der Ausgangsstoffe zu ­Arzneimitteln  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                  12
                        Aufbau der Tabelle 1 über Verwendbarkeitsfristen der Ausgangsstoffe  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                      12
                        Aufbau der Tabelle 2 über Verwendbarkeitsfristen der TCM-Drogen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                 13
      2.3.2 Zwischenprodukte  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                     13
                        Dermatikagrundlagen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .               14
                        Rezepturkonzentrate  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .            14

      2.4               Organisation der Haltbarkeits­kontrolle der Ausgangsstoffe  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                 14

3 Laufzeiten der Arzneimittel  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                         16

      3.1               Laufzeiten defekturmäßig ­hergestellter Fertigarzneimittel  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                              16

      3.2               Laufzeiten der Bulkware  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                 16

      3.3               Laufzeiten industrieller ­Fertigarzneimittel  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                            16

      3.4               Laufzeiten der Rezeptur­arzneimittel  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                     16

4 Aufbrauchfristen der Rezeptur- und ­Defekturarzneimittel  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                  18

      4.1               Festlegung der Aufbrauchfrist nach pharmazeutischer Qualität  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                        18
                        Fall 1: Standardisiertes Rezepturarzneimittel  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                    18
                        Fall 2: Nicht standardisiertes, aber chemisch-physikalisch stabiles Rezepturarzneimittel  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                    18
                        Fall 3: Unkonserviertes und mikrobiell anfälliges Rezepturarzneimittel  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                   19
                        Fall 4: Arzneibuchempfehlungen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                  19
                        Fall 5: Rezepturarzneimittel mit zweifelhafter Stabilität  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                      19

      4.2               Anwendungsbefristung aufgrund gesundheitlicher Risiken  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                  20

      4.3               Substitutionsmittel mit fester Reichdauer  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                               20

      4.4               Haltbarkeitsangaben zu ­NRF-­Rezepturarzneimitteln  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                    20
8                                                                                                                          Haltbarkeit der Ausgangsstoffe und Rezepturarzneimittel in der Apotheke

5 Tabellen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .      21
       Tabelle 1: Verwendbarkeitsfristen der Ausgangsstoffe  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                21
       Tabelle 2: Verwendbarkeitsfristen der TCM-Drogen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                              83
       Tabelle 3: Laufzeiten und Verwendbarkeitsfristen der Dermatikagrundlagen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                        92
       Tabelle 4: Verwendbarkeitsfristen der NRF-Stammzubereitungen sowie ausgewählter Wirkstoff­konzentrate  .  .  .                                                                                                                                                                                     94
       Tabelle 5: Aufbrauchfristen der NRF-Rezepturarzneimittel und Haltbarkeitsfristen bei der Herstellung auf
       Vorrat (Laufzeit)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .          96
       Tabelle 6: Darreichungsformspezifische Richtwerte für Aufbrauchfristen beim Patienten  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                  118

6 Glossar  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .    121

7 Abkürzungen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                     125

8 Literatur  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .     126

9 Anhang  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .     128
       Dokumentation »Lagerung der Ausgangsstoffe« .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                        129
       Dokumentation »Überprüfung der Lagerbestände«  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                              133
1 Einführung                                                                                                            9

1 Einführung

Ausgangsstoffe und daraus hergestellte Arzneimittel sind         Die Haltbarkeit der Arzneimittel und der zu ihrer Herstel-
stabil, wenn sich die qualitätsbestimmenden Eigenschaften     lung verwendeten Ausgangsstoffe muss differenziert beur-
innerhalb eines angemessenen Zeitraums bei vorschrifts-       teilt werden. In Abhängigkeit von der Art der zu bewertenden
gemäßer Lagerung nicht oder nur in zulässigem Ausmaß          Stoffe oder Arzneimittel erfordern Haltbarkeitsbetrachtun-
ändern. Eventuelle Qualitätsverluste müssen aus toxikologi-   gen klare Definitionen, die in einem Glossar am Ende des
scher, therapeutischer und pharmazeutischer Sicht vertret-    einführenden Textes enthalten sind (siehe S. 121–124). Diese
bar sein. Sie dürfen die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und    Zusammenstellung erleichtert den Einstieg in die Systematik
Qualität der Arzneimittel während der Anwendungsdauer         und macht Begriffsbestimmungen im Text entbehrlich.
nicht beeinträchtigen.
10                                              Haltbarkeit der Ausgangsstoffe und Rezepturarzneimittel in der Apotheke

2 Verwendbarkeitsfristen der Ausgangsstoffe

In der Apotheke werden sehr unterschiedliche Ausgangs-        Der Verordnungsgeber überträgt der Apothekenleiterin oder
stoffe als Rezeptur- und Defekturbestandteile zu Arzneimit-   dem Apothekenleiter, nachfolgend aus Gründen der Vereinfa-
teln verarbeitet. Hier sind unter anderem zu nennen:          chung „Apotheker“ genannt, die Verantwortung für die Qua-
                                                              lität der Ausgangsstoffe auch während der Lagerung. In der
• Substanzen zur pharmazeutischen Verwendung,                 Verordnung über den Betrieb von Apotheken (ApBetrO) heißt
• pflanzliche Drogen, einschließlich der Stärke-Arten,        es in § 16 Abs. 1: „Arzneimittel, Ausgangsstoffe, Medizinpro-
• Zubereitungen aus pflanzlichen Drogen, einschließlich der   dukte und apothekenübliche Waren und Prüfmittel sind über-
  ätherischen Öle und Extrakte,                               sichtlich und so zu lagern, dass ihre Qualität nicht nachteilig
• pflanzliche und tierische fette Öle,                        beeinflusst wird und Verwechslungen vermieden werden.“
• Arzneimittel.                                               Diese Regelung wird in § 11 „Ausgangsstoffe“ in Verbindung
                                                              mit § 6 „Allgemeine Vorschriften über die Herstellung und
Arzneimittel sind untypische Ausgangsstoffe, da sie nur       Prüfung“ noch weiter verschärft. So wird gefordert, dass die
ausnahmsweise nochmals als Ausgangsstoffe verwendet           Prüfung der Ausgangsstoffe in angemessenen Zeiträumen
werden. Sie unterliegen anderen Qualitätsanforderungen und    zu wiederholen ist. Auf den Behältnissen ist das Verfallda-
einer anderen Haltbarkeitssystematik als die eigentlichen     tum oder gegebenenfalls ein Nachprüfdatum anzugeben.
Ausgangsstoffe. Verwendet werden:

• Bulkware und
• Pharmazeutische Zubereitungen (industrielle oder defek-
                                                              2.1 N
                                                                   achprüfung der Ausgangs-
  turmäßig hergestellte Fertigarzneimittel).                      stoffe in der Apotheke prob-
Am häufigsten werden Substanzen zur pharmazeutischen
                                                                  lematisch
Verwendung verarbeitet, die unter anderem folgende Stoffe
                                                              Den Apotheker stellen die Vorschriften der ApBetrO in der
und Zubereitungen aus Stoffen umfassen:
                                                              Praxis vor Probleme. Die Monographien der amtlichen Arz-
                                                              neibücher und des Deutschen Arzneimittel-Codex/Neues
• Wirkstoffe als einfache Ausgangsstoffe,
                                                              Rezeptur-Formularium (DAC/NRF) enthalten unter dem
• Hilfsstoffe als einfache Ausgangsstoffe,
                                                              Punkt „Lagerung“ zwar regelmäßig Angaben über Lage-
• als Zwischenprodukte in der Apotheke hergestellte oder
                                                              rungsbedingungen, Verwendbarkeitsfristen werden jedoch
  vorgefertigt bezogene wirkstoffhaltige Rezepturkonzen-
                                                              nur in Ausnahmefällen genannt. Hinweise, in welchen Ab-
  trate,
                                                              ständen die Untersuchungen zu wiederholen sind, fehlen
• als Zwischenprodukte in der Apotheke hergestellte oder
                                                              völlig, und es bleibt dem Sachverstand des zur Prüfung
  vorgefertigt bezogene Rezepturkonzentrate mit bestimm-
                                                              verpflichteten Apothekers überlassen, die Zeitpunkte der
  ten Hilfsstoffen, wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe,
                                                              erforderlichen Nachprüfungen (Wiederholungsprüfungen,
  Antioxidanzien, Aromen, Geschmackskorrigenzien und
                                                              Retests) beziehungsweise der Entsorgung festzulegen.
  pH-Regulierungsmittel,
                                                              Wenn der Hersteller keine entsprechenden Angaben macht,
• als Zwischenprodukte in der Apotheke hergestellte oder
                                                              sind die Entscheidungen in der Regel schwierig zu treffen,
  vorgefertigt bezogene Träger, wie Pulvermischungen
                                                              da in der Stabilitätsliteratur nur wenige und außerdem stark
  als Grundlagen für Puder oder Kapseln und andere fes-
                                                              verstreut Daten über die Haltbarkeit der Ausgangsstoffe vor-
  te Darreichungsformen, wie Gel-, Salben- oder Creme-
                                                              liegen.
  grundlagen für halbfeste Darreichungsformen und wie
  Alkohol-Wasser-Gemische und Emulsionsgrundlagen als
  Vehikel für flüssige Darreichungsformen.
                                                              2.2 I nformationsquellen für
 Die Stabilität der Ausgangsstoffe wird mit Hilfe der Ver-
 wendbarkeitsfrist gewährleistet. Nach deren Ablauf darf
                                                                  ­Verwendbarkeitsfristen
 der Stoff nur noch eingesetzt werden, wenn er nach er-
                                                              Angesichts der spärlichen und schwierig zu beschaffen-
 neuter Prüfung den gestellten Anforderungen entspricht.
                                                              den Informationen über die Haltbarkeit der Ausgangsstof-
                                                              fe ist es besonders zu begrüßen, dass im Arzneibuch der
                                                              Deutschen Demokratischen Republik (AB-DDR 87) schon
                                                              frühzeitig zahlreiche Angaben über Verwendbarkeitsfristen
2 Verwendbarkeitsfristen der Ausgangsstoffe                                                                             11

gemacht wurden (1). Weitere wertvolle Daten sind den in den   2.2.3 V
                                                                     erordnung über Standard­
Jahren 1994 bis 2001 veröffentlichten Mitteilungen des La-
boratoriums der Niederländischen Apotheker (LNA) und der
                                                                    zulassungen
Verordnung über Standardzulassungen zu entnehmen (2, 3).
                                                              Die Angaben der Rechtsverordnung gelten verbindlich nur
Außerdem machen seit geraumer Zeit zahlreiche Hersteller
                                                              für entsprechend verpackte Fertigarzneimittel (siehe „All-
auf den Prüfzertifikaten der Ausgangsstoffe Angaben über
                                                              gemeine Bestimmungen“) und nicht für in der Apotheke
Verwendbarkeitsfristen. Umfangreiche Informationen über
                                                              vorrätig gehaltene Ausgangsstoffe derselben Art bezie-
die Haltbarkeit der Ausgangsstoffe und Arzneimittel sind
                                                              hungsweise Zusammensetzung (3). Angesichts des hohen
auch im DAC/NRF enthalten.
                                                              Stellenwerts der Verordnung sowie der anzunehmenden
                                                              weitgehenden Gleichwertigkeit der Packmittel für Fertigarz-
                                                              neimittel und der Lagerungsbehältnisse in den Apotheken
2.2.1 A rzneibuch der Deutschen                              bieten sich die Daten jedoch als weitere Empfehlung an.
      ­Demokratischen Republik                                Um den grundsätzlich unterschiedlichen Geltungsbereich
                                                              zu verdeutlichen, sind diese Angaben in der Tabelle 1 kursiv
Das AB-DDR 87 enthielt außer detaillierten Verwendbar-        gedruckt.
keitsfristen auch die allgemeine Vorschrift „Begrenzung der
Aufbewahrungszeit von Arzneimitteln“. Daraus sind zwei         Allgemeine Bestimmungen zur Standardzulassung
Regelungen besonders hervorzuheben:                            ­(Auszug)

• Ausgangsstoffe sind nach Anbruch der Behältnisse so-         … Der Gehalt eines wirksamen Bestandteils in Fertigarz-
  wie danach in Abständen von einem Jahr auf Aussehen          neimitteln muss – mit Ausnahme von Tees und Teemi-
  und Geruch zu prüfen. Aus Gründen des Arbeitsschutzes        schungen – während der Dauer der Haltbarkeit mindes-
  sollte die olfaktorische Prüfung heute auf indifferente      tens 90 und darf in zu begründenden Ausnahmefällen
  Ausgangsstoffe beschränkt werden.                            höchstens 110 Prozent absolut der deklarierten Menge
• Die Verwendbarkeitsfrist der Ausgangsstoffe, nicht der       betragen. …
  Zubereitungen, darf einmalig auf höchstens zehn Jahre          … Fehlt in der Monographie eine Angabe über die Dauer
  verdoppelt werden, sofern nach fünf Jahren der Nachweis      der Haltbarkeit des Fertigarzneimittels, so beträgt diese
  der Arzneibuchkonformität erbracht wird. Diese Verlänge-     drei Jahre. Wird eine darüber hinausgehende Haltbar-
  rung ist für Stoffe mit einer Verwendbarkeitsfrist kürzer    keitsdauer beansprucht, muss diese vom pharmazeuti-
  als fünf Jahre oder von zehn Jahren nicht möglich.           schen Unternehmer ermittelt und nachgewiesen werden.
                                                               …

2.2.2 M itteilung des Laboratoriums 
      der Niederländischen
      ­Apotheker
                                                              2.3 F
                                                                   estlegung der Verwend­
Die Mitteilung „Verfalldatensystem für Grundstoffe“ umfasst       barkeitsfristen
nicht nur eine ausführliche Zusammenstellung der Verwend-
barkeitsfristen zahlreicher Ausgangsstoffe, sondern gibt      Die meisten einfachen Ausgangsstoffe zur Herstellung der
auch konkrete Anleitungen, wie die Haltbarkeit im Apothe-     Arzneimittel sind unverarbeitet sehr lange haltbar. Nach § 16
kenbetrieb kontrolliert werden kann (2).                      Abs. 2 ApBetrO müssen die Vorratsbehältnisse für Arznei-
   Die niederländischen Empfehlungen beruhen auf Daten        mittel und Ausgangsstoffe mit dem Verfalldatum oder ge-
aus der wissenschaftlichen Literatur, auf Herstelleranga-     gebenenfalls mit einem Nachprüfdatum versehen werden.
ben und auf Erfahrungswerten. Die Fristen gelten, soweit
unter „Lagerungsvorschrift“ nichts anderes angegeben ist,
für die Aufbewahrung bei Raumtemperatur (15 bis 25° C) in     2.3.1 Ausgangsstoffe
üblichen Handelsverpackungen. Die Verwendbarkeitsfristen
beginnen mit der Öffnung der Behältnisse, wobei vorausge-     Die gemeinsame Behandlung der Arzneimittel und Aus-
setzt wird, dass der Anbruch und die Eingangsuntersuchung     gangsstoffe im genannten Absatz mit den Begriffen „Ver-
in der Apotheke zeitlich eng beieinander liegen (2).          falldatum“ und „Nachprüfdatum“ führt zu gewissen Verunsi-
                                                              cherungen. Die Haltbarkeit eines Ausgangsstoffs wird neben
                                                              den Termini „Nachprüfdatum“, „Wiederholungsprüfungsda-
                                                              tum“ oder „Retestdatum“ gelegentlich auch durch das „Ver-
                                                              falldatum“ charakterisiert (17, 18), was nicht zu Verwechslun-
                                                              gen mit dem Verfalldatum eines Arzneimittels führen darf.
12                                               Haltbarkeit der Ausgangsstoffe und Rezepturarzneimittel in der Apotheke

   Bei Ausgangsstoffen hat sich für den Zeitraum der quali-      defekturmäßig hergestellte Fertigarzneimittel infrage kom-
tativ einwandfreien Beschaffenheit der Begriff „Verwendbar-      men. Hier sind die zitierten Arzneibuch- beziehungsweise
keitsfrist“ durchgesetzt (14). Wenn in diesem Zusammen-          DAC-Monographien einschließlich ihrer stabilitätsrelevanten
hang von „Haltbarkeitsfristen“ oder „Laufzeiten“ gesprochen      Parameter (Gehalt, Trocknungsverlust, Wassergehalt, Per­
wird, dürfen auch diese Begriffe nicht mit den entsprechen-      oxidzahl, Gehalt an ätherischem Öl) nicht nur für die Frei-
den Termini bei Arzneimitteln verwechselt werden.                gabe, sondern für die gesamte Laufzeit des standardzuge-
   Aufgrund der sehr guten Stabilität der meisten unverar-       lassenen Fertigarzneimittels verbindlich gemacht worden.
beiteten Ausgangsstoffe kann in Ermangelung gesonderter          Beispiele sind Arzneimittel aus einem einfachen Ausgangs-
Daten zur Haltbarkeit nach Anbruch in der Apotheke das vom       stoff (Substanzen, wie Ascorbinsäure, Lactose-Monohydrat,
Hersteller für die Originalverpackung festgelegte Verfallda-     Natriumsulfat-Decahydrat, Magnesiumsulfat-Heptahydrat),
tum als Verwendbarkeitsfrist angenommen werden. Von              pflanzlichen Drogen (Kümmelfrüchte, Raffiniertes Rizinusöl)
dieser allgemeinen Regel ausgenommen sind stabilitätsge-         und Teemischungen sowie Zinkoxid-haltige Zubereitungen
fährdete Substanzen, insbesondere unter Inertgas abgefüll-       (Zinköl).
te oxidationsgefährdete Ausgangsstoffe, wie zum Beispiel            Bei den anderen Defekturarzneimitteln ist im Einzelfall im
fette Öle. In solchen Fällen ist anstelle des vom Hersteller     Zuge der Risikoanalyse zu prüfen, wie sich dies auf die Quali­
deklarierten Verfalldatums die kürzere Verwendbarkeitsfrist      tät des Arzneimittels auswirkt. In der Regel wird die Herstel-
vorzuziehen.                                                     lung möglich sein. Eine kritische Betrachtung wird allerdings
                                                                 empfohlen bei bekannt instabilen Ausgangsstoffen (zum
                                                                 Beispiel Dithranol, Tretinoin, Hydrochinon, fette Öle), bei der
Verarbeitung der Ausgangsstoffe zu                               Verarbeitung pflanzlicher Drogen zu Teemischungen und bei
                                                                 der Arzneimittelherstellung unter Verwendung vorgefertigter
­Arzneimitteln
                                                                 Grundlagen (siehe auch S. 13/14, 92/93).
Eindeutige Definitionen zur Haltbarkeit der Ausgangsstof-
fe und der Arzneimittel sind deshalb so wichtig, weil die
pharmazeutischen Spezifikationen der Ausgangsstoffe in           Aufbau der Tabelle 1 über Verwendbar-
aller Regel weitaus strenger sind als bei pharmazeutischen       keitsfristen der Ausgangsstoffe
Zubereitungen (Arzneimitteln) (6). So wird zum Beispiel im
Europäischen Arzneibuch bei organischen Wirkstoffen der          Die Tabelle 1 enthält Verwendbarkeitsfristen für mehr als
Gehalt an Zersetzungsprodukten typischerweise auf jeweils        1.800 Ausgangsstoffe. Die Daten stammen in erster Linie
höchstens 0,1 Prozent begrenzt. Deshalb können Rezeptur-         aus den genannten Quellen (AB-DDR 87, Liste des LNA,
und Defekturarzneimittel, die mit einem Ausgangsstoff vor        Verordnung über Standardzulassungen) sowie aus Infor-
Ablauf dessen Verwendbarkeitsfrist hergestellt wurden, un-       mationen einiger Hersteller von pflanzlichen Drogen, Dro-
ter Umständen auch noch lange nach dem Nachprüfdatum             genzubereitungen und Wirkstoffen. In die Liste wurden die
haltbar sein und angewendet werden (6, 7, 11, 12, 13). Dieser    Ausgangsstoffe unabhängig von ihrer therapeutischen Be-
Sachverhalt geht auch aus dem EU-Leitfaden der Guten             deutung aufgenommen, das heißt, der Apotheker muss vor
Herstellungspraxis Teil I hervor. Dort heißt es im Zusammen-     der Weiterverarbeitung zum Arzneimittel im Rahmen der
hang mit der Arzneimittelherstellung unter der Nummer 5.31       Plausibilitätsprüfung die Unbedenklichkeit bewerten.
ausdrücklich: „Es sollen nur Ausgangsstoffe verwendet wer-          Die Stoffe werden auf der Grundlage der amtlichen Arz-
den, … deren Haltbarkeitsdauer nicht überschritten ist.“ (17).   neibücher auf Deutsch bezeichnet. Außerdem wird zur ein-
   Bei der Umsetzung dieser allgemeinen GMP-Regel tre-           deutigen Bezeichnung von Zubereitungen, soweit möglich,
ten in der Apothekenpraxis dann Fragen auf, wenn ein Aus-        das jeweils zugrundeliegende Arzneibuch genannt. Lagen
gangsstoff verarbeitet werden soll, dessen Verwendbarkeits-      für einen Ausgangsstoff unterschiedliche Verwendbar-
frist am Tag der Herstellung noch nicht überschritten ist,       keitsfristen aus mehreren Quellen vor, dann wurde in der
aber innerhalb der Aufbrauchfrist oder Laufzeit des Arznei-      Regel die neueste Information bevorzugt. Lagerungszeiten
mittels endet. In diesem Fall sind folgende Überlegungen         aus der Verordnung über Standardzulassungen wurden in
und Differenzierungen zu bedenken. Zur Herstellung der           jedem Fall übernommen und erscheinen in der Tabelle 1
Rezepturarzneimittel mit kurzer Laufzeit beziehungsweise         entweder als Einzelangaben, zum Beispiel „Kürbissamen“,
alsbald vorgesehener Anwendung und kurzer Aufbrauchfrist         oder gemeinsam mit einer zweiten Angabe, zum Beispiel
bestehen in der Regel keine Bedenken.                            „Angelikawurzel“. Die Spalte „Lagerungsvorschrift“ enthält
   Nicht für die Arzneimittelherstellung verwendet werden        für die Aufbewahrung relevante Hinweise aus der jeweils
sollen allerdings kurz vor Ablauf ihrer Verwendbarkeitsfrist     genannten Quelle. Eventuell erforderliche Kennzeichnungen
stehende Ausgangsstoffe, wenn die Haltbarkeit aus toxiko-        auf der Basis der CLP-Verordnung, der Gefahrstoffverord-
logischen Gründen beschränkt ist (Paracetamol, Chlorhexi-        nung, des Betäubungsmittel- und des Medizinproduktege-
dindigluconat-Lösung) oder wenn die Spezifikationen des          setzes sowie weitere empfehlenswerte Angaben auf dem
Ausgangsstoffes formal auch für das Arzneimittel gelten.         Standgefäß (zum Beispiel Einwaagekorrekturfaktoren bei
Dieser zweite Fall ist für Rezepturarzneimittel wenig rele-      Wirkstoffen oder die mikrobiologische Eignung für die to-
vant. Er trifft auf zahlreiche Standardzulassungen zu, die für   pische Anwendung bei Talkum oder Stärkearten) wurden
2 Verwendbarkeitsfristen der Ausgangsstoffe                                                                                13

nicht übernommen. Sie sind ebenso zu beachten wie die           ist. Weiterhin ist fraglich, ob die Haltbarkeit einer komplexen
einschlägigen Vorschriften des Arzneibuches und der Apo-        Mischung zahlreicher Stoffe aufgrund des Gehalts einer
thekenbetriebsordnung zur Lagerung der Ausgangsstoffe           oder vielleicht auch mehrerer Leitsubstanzen überhaupt zu-
in der Apotheke.                                                treffend beurteilt werden kann. Diese Einschränkung gilt in
                                                                besonderem Maße für TCM-Drogen, deren Wirkung auf die
 Es muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass die           Droge als Ganzes und nicht auf einzelne Inhaltsstoffe zu-
 in den Tabellen aufgeführten Daten zur Haltbarkeit aus-        rückgeführt wird. Bei TCM-Drogen sind Haltbarkeitsbetrach-
 nahmslos empfehlenden Charakter haben. Die Qualität            tungen auf der Basis des Gehalts an Leitsubstanzen außer-
 der Ausgangsstoffe wird durch Monographien der amt-            dem aufgrund der oftmals angewendeten Paozhi-Verfahren
 lichen Arzneibücher sowie des DAC/NRF geregelt. Da-            wenig sinnvoll. Dabei werden die Drogen oder Mineralien mit
 nach ist ein Stoff so lange haltbar und nicht zu beanstan-     dem Ziel der Wirkungsveränderung, Toxizitätsverminderung
 den, wie er den Forderungen der jeweiligen Monographie         oder auch Haltbarkeitsverbesserung mit thermischen oder
 entspricht. Die tabellierten Verwendbarkeitsfristen sol-       anderen traditionellen Verfahren vorbehandelt.
 len vielmehr eine Orientierungshilfe darstellen, nach             Die Fristen der Tabelle 2 zur Haltbarkeit von etwa 270
 welchen Zeiträumen Ausgangsstoffe entweder zu ver-             TCM-Drogen beruhen auf langjährigen Erfahrungswerten
 werfen oder erneut auf Arzneibuchkonformität zu prüfen         wichtiger deutscher Hersteller und ihrer chinesischen Liefe-
 sind. Ergibt der Retest keinen Anlass zur Beanstandung,        ranten. Wichen die Angaben verschiedener Hersteller von-
 so steht der weiteren Verwendung des Ausgangsstoffs            einander ab, wurde die kürzere Verwendbarkeitsfrist über-
 bis zum nächsten Nachprüftermin prinzipiell nichts im          nommen. Wie bei den übrigen Ausgangsstoffen ist auch in
 Wege. Macht der Hersteller eines Ausgangsstoffs auf            diesem Fall zu beachten, dass die aufgeführten Fristen stets
 dem Behältnis oder im Prüfzertifikat Angaben zur Halt-         als Empfehlungen anzusehen sind. Nennt der Hersteller der
 barkeit, so haben diese Daten grundsätzlich Vorrang            TCM-Droge auf dem Behältnis oder im Prüfzertifikat ein ab-
 gegenüber den tabellierten Fristen.                            weichendes Verfalldatum, dann ist diese Angabe gegenüber
                                                                der Verwendbarkeitsfrist der Tabelle stets vorzuziehen. Die
                                                                zur Tabelle 1 gemachten Ausführungen über die Prüfung
In der Apotheke sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob   der Unbedenklichkeit der Ausgangstoffe, ihre Lagerung und
und inwieweit eine Nachprüfung aus Kostengründen sinnvoll       Beschriftung der Standgefäße gelten entsprechend auch für
ist. In der Regel wird die Entsorgung des Ausgangsstoffs        die TCM-Drogen der Tabelle 2.
preiswerter sein, sodass die beste Lösung des Problems im
Bezug kleiner, am Verbrauch orientierter Mengen besteht.
Diese Empfehlung gilt vor allem für stabilitätsgefährdete
                                                                2.3.2 Zwischenprodukte
Ausgangsstoffe und Zubereitungen in Form von Halbfertig-
waren (57). Dazu zählen zum Beispiel fette Öle, pflanzliche
                                                                Zwischenprodukte zur Herstellung der Rezepturarzneimit-
Drogen, Drogenzubereitungen sowie Salben- und Creme-
                                                                tel können bei ausreichender Stabilität zur Arbeitserleich-
grundlagen, die nach Möglichkeit nur für den Bedarf von drei
                                                                terung entweder in der Apotheke auf Vorrat hergestellt
bis zwölf Monaten bestellt werden sollten.
                                                                oder mit Prüfzertifikat vorgefertigt bezogen und gelagert
                                                                werden. Hierfür enthalten das DAB sowie DAC/NRF zahl-
                                                                reiche Monographien solcher „Stammzubereitungen“ mit
Aufbau der Tabelle 2 über Verwendbar-                           der Zusammensetzung, der Herstellungsanweisung und/
keitsfristen der TCM-Drogen                                     oder Qualitätsmerkmalen mit Prüfanweisung. Bei diesen
                                                                Vehikeln, Grundlagen und Rezepturkonzentraten handelt es
Pflanzliche, tierische oder mineralische Stoffe, die als Dro-   sich nicht um „Pharmazeutische Zubereitungen“ im Sinne
gen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM-Drogen)        der Arzneibuchmonographie, sondern vielmehr um zusam-
verwendet werden, zählen wie die Drogen und Drogenzube-         mengesetzte Ausgangsstoffe zur Herstellung der Arznei-
reitungen der westlichen Phytotherapie zu den Ausgangs-         mittel. Infolgedessen sind, bedingt durch die strenger ge-
stoffen. Die Verwendbarkeitsfristen der TCM-Drogen sind         fassten Grenzwerte der Qualität, die Verwendbarkeitsfristen
getrennt von anderen Ausgangsstoffen in der Tabelle 2 ent-      der Stammzubereitungen häufig erheblich kürzer als die
halten, da TCM-Dogen mithilfe der deutschen Nomenklatur         Laufzeiten der damit hergestellten Arzneimittel. Verwend-
nur ungenau zu bezeichnen sind. Wesentlich eindeutiger          barkeitsfristen der im NRF monographierten Stammzube-
sind die lateinischen und vor allem die aus dem Hochchine-      reitungen sind in den Tabellen 3 und 4 angegeben. Manche
sischen abgeleiteten Pinyin-Bezeichnungen.                      Zwischenprodukte sind noch nicht als herstellerunabhän-
   Die Festlegung der Verwendbarkeitsfristen für TCM-Dro-       gige Monographie beschrieben. In diesen Fällen müssen
gen ist aus mehreren Gründen schwierig. Wie bei allen Dro-      vom industriellen Hersteller neben dem chargenbezogenen
gen und Drogenzubereitungen sind Haltbarkeitsuntersu-           Prüfzertifikat Angaben zur Zusammensetzung, zur Qualität
chungen analytisch sehr aufwendig, da der Abbau einzelner       und Qualitätsprüfung einschließlich der Identifizierung in der
Inhaltsstoffe in diesen Vielstoffgemischen nur durch hoch-      Apotheke und möglichst zur Haltbarkeit erwartet werden.
spezifische chromatographische Methoden nachzuweisen
14                                               Haltbarkeit der Ausgangsstoffe und Rezepturarzneimittel in der Apotheke

Dermatikagrundlagen
                                                                 2.4 O
                                                                      rganisation der
Bei industriell vorgefertigten Grundlagen gibt im Allgemei-          Haltbarkeits­kontrolle der
nen der Hersteller an, wie lange die Produkte in den nicht
angebrochenen Originalbehältnissen haltbar sind („Lauf-              Ausgangsstoffe
zeit“). Fehlen solche Angaben, werden die Laufzeiten und
Verwendbarkeitsfristen nach der Tabelle 3 empfohlen, so-         Gemäß den Vorschriften des § 16 „Lagerung“ der ApBetrO
weit nicht Anhaltspunkte für eine besondere Instabilität         und angelehnt an die Regelungen des niederländischen Ver-
vorliegen. Nach Anbruch der Packung in der Apotheke ist          falldatensystems für Grundstoffe werden folgende organi-
die ­Verwendbarkeitsfrist festzulegen. Diese soll ohne guten     satorischen Maßnahmen zur Kontrolle der Haltbarkeit der
Grund nicht über die herstellerseits angegebene Laufzeit         Ausgangsstoffe in der Apotheke vorgeschlagen (2):
hinausgehen. Die Grundlage kann bis zum letzten Tag der
festgelegten Verwendbarkeitsfrist zur rezepturmäßigen Her-       • Der erste Schritt zur Bereitstellung qualitativ einwandfrei-
stellung verwendet werden (7). Für das Rezepturarzneimittel        er Ausgangsstoffe für die Arzneimittelherstellung ist die
schließt sich dann noch die Aufbrauchfrist beim Patienten          Bestellung bedarfsgerechter Verpackungsgrößen.
an (siehe S. 18–20). Vor allem bei wasserhaltigen Grundla-       • Bei der Eingangsprüfung des Ausgangsstoffs wird das
gen ist deshalb die Verwendbarkeitsfrist dieses Zwischen-          vom Hersteller angegebene Verfalldatum in die apothe-
produkts kürzer zu wählen als die Laufzeit vergleichbarer          keneigene Dokumentation übernommen und auf dem
Suspensionen, Emulsionen, Cremes oder Gele als Arzneimit-          Standgefäß vermerkt (zum Beispiel „06/2020“).
tel. Für die defekturmäßige Herstellung der Bulkware oder        • Anstelle dieser allgemeinen Regel ist bei stabilitätsgefähr-
der Fertigarzneimittel in der Apotheke („Hunderter-Regel“)         deten Ausgangsstoffen – insbesondere bei oxidations-
sollen mikrobiell anfällige beziehungsweise wasserhaltige          anfälligen, unter Inertgas abgefüllten Substanzen – nach
Grundlagen möglichst nicht aus angebrochenen Gebinden              Anbruch der Verpackung die kürzere Verwendbarkeitsfrist
verwendet werden.                                                  dem vom Hersteller für das ungeöffnete Packmittel gel-
   Selbstverständlich sind die Grundlagen in mikrobiologisch       tende Verfalldatum vorzuziehen.
einwandfreien, geschlossenen Behältnissen zu lagern. Vor­        • Fehlt die Angabe des Herstellers, wird der Tag des Bezugs
ausgesetzt, die Originalbehältnisse entsprechen den ein-           mit der Öffnung des Behältnisses gleichgestellt und mit
schlägigen Forderungen der Ph.-Eur.-Monographie „Halbfes-          Hilfe der tabellierten Verwendbarkeitsfrist die Haltbarkeit
te Zubereitungen zur kutanen Anwendung“, ist die Umfüllung         durch Verfall- beziehungsweise Retestdatum festgelegt.
vorgefertigt bezogener Grundlagen in Apotheken-Standge-            Dieser Zeitpunkt wird in die Dokumentation aufgenom-
fäße aus hygienischer Sicht nicht zu empfehlen. Besser als         men und auf dem Standgefäß vermerkt (zum Beispiel
einfache Schraubdeckeldosen, Porzellandosen oder Weit-             „06/2019“).
halsgläser eignen sich für in der Apotheke selbst hergestellte   • Soweit nichts anderes angegeben ist, werden die Aus-
Grundlagen möglicherweise großvolumige Spenderdosen                gangsstoffe in monographiekonformen Behältnissen bei
aus Polypropylen, vorzugsweise mit Applikationsspitze. Der         Raumtemperatur trocken gelagert (Temperatur 15 bis
freie Luftraum im Behältnis ist minimiert, und bei der Entnah-     25 °C, relative Feuchte möglichst unter 60 Prozent).
me sind Kontaminationen leichter zu vermeiden.                   • Die Lagerungsbedingungen werden monatlich überprüft.
   Die Verwendbarkeitsfristen der Tabelle 3 orientieren sich       Die Verwendbarkeitsfristen der Ausgangsstoffe werden
an Erfahrungswerten und Experimentaldaten (5, 7, 8, 9). Sie        regelmäßig in Abhängigkeit von der Haltbarkeitsdauer
können auch als Empfehlungen für in der Apotheke defek-            (mindestens einmal jährlich) kontrolliert, gleichzeitig
turmäßig als Standgefäßware hergestellte Dermatikagrund-           werden alle Stoffe sensorisch geprüft. Durch geeignete
lagen gelten.                                                      organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass
                                                                   Ausgangsstoffe, deren Verwendbarkeitsfrist innerhalb der
                                                                   nächsten zwölf Monate endet, rechtzeitig in die Quarantä-
Rezepturkonzentrate                                                nelagerung übernommen werden.
                                                                 • Die Kontrolle der Lagerungsbedingungen und Verwend-
Zusammengesetzte Ausgangsstoffe aus einem Wirkstoff                barkeitsfristen ist zu dokumentieren (siehe S. 128–135,
oder einem funktionellen, differenten Hilfsstoff (Antioxi-         Dokumentationen „Lagerung der Ausgangsstoffe“ und
dans, Komplexbildner, Konservierungsstoff, pH-Korrigens,           „Überprüfung der Lagerbestände“.
Farbstoff, Süßungsmittel oder Aroma) und mindestens              • Ist bei einem Stoff das vom Hersteller angegebene Verfall-
einem Hilfsstoff können als Rezepturkonzentrate bei der            datum erreicht, die Verwendbarkeitsfrist abgelaufen oder
Arzneimittelherstellung verwendet werden. Für sie gilt             war das Ergebnis der sensorischen Prüfung ablehnend,
prinzipiell das Gleiche wie für die Arzneiträger. Manche           wird er unter Quarantäne gelagert und für die Arzneimit-
müssen, andere können nicht ohne Weiteres in der Apothe-           telherstellung gesperrt. Der Apotheker muss entscheiden,
ke hergestellt werden. Verwendbarkeitsfristen der im NRF           ob der Ausgangsstoff entsorgt oder nach den Vorgaben
monographierten Rezepturkonzentrate sowie bestimmter               des Arzneibuches erneut geprüft wird. Wegen der hohen
weiterer Wirkstoffkonzentrate sind in Tabelle 4 angegeben.
2 Verwendbarkeitsfristen der Ausgangsstoffe                                                                         15

  Kosten der Nachprüfung ist die ordnungsgemäße Entsor-          möglich für Ausgangsstoffe mit der Verwendbarkeitsfrist
  gung im Allgemeinen zu bevorzugen.                             kürzer als fünf Jahre oder von zehn Jahren.
• Die gesamte Verwendbarkeitsfrist eines Ausgangsstoffs        • Unter anderem können der dichte Verschluss und hohe
  soll auch bei zwischenzeitlich durchgeführten Nachprü-         Befüllungsgrad des Behältnisses, die Kaltlagerung und
  fungen fünf Jahre nicht überschreiten. Dies gilt beson-        die Schutzlagerung unter Inertgas die Haltbarkeit ver-
  ders für Ausgangsstoffe pflanzlichen oder tierischen           bessern und sind bei den Lagerungsbedingungen zu
  Ursprungs. In begründeten Fällen, zum Beispiel bekann-         berücksichtigen. Als apothekengerechte Maßnahme ist
  termaßen stabile Stoffe mit der ersten Verwendbarkeits-        seit 2017 die Überschichtung oxidationsempfindlicher
  frist von fünf Jahren, kann diese Frist auf höchstens zehn     Ausgangsstoffe mit Argon aus Kartuschen mithilfe eines
  Jahre verdoppelt werden. Diese Verlängerung ist nicht          Ventilspenders leicht möglich (57).
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