Realschule - Handreichung zur neuen Realschulabschlussprüfung - Neue Abschlussprüfung
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Realschule Neue Abschlussprüfung Bildung in Baden-Württemberg Handreichung zur neuen Realschulabschlussprüfung
Vorwort „Anfang, der nicht Fortgang hat, ist ein Wagen ohne Rad.“ Friedrich von Logau (1604 - 1655) Liebe Leserin, lieber Leser, mit der Entscheidung, einen neuen Bildungs- plan für alle Schularten in Baden-Württemberg einzuführen, war bereits der Grundstein gelegt für die Veränderung der Abschlussprüfung in der Realschule. Im Schuljahr 2004/05 wurde der neue Bildungs- greifenden Kompetenzprüfung, dass sie im plan in der Realschule in den Klassen 5 bis 7 ein- Team komplexe Themenstellungen erarbeiten geführt, seitdem „wächst“ er sukzessive mit den und anschaulich präsentieren können. Realschülerinnen und Realschülern bis in die Die neue Abschlussprüfung ist eine Weiterent- zehnte Klasse hinauf. Am Ende des Schuljahres wicklung der bisherigen anerkannt guten Arbeit 2007/2008 werden zum ersten Mal Realschüle- an den Realschulen. rinnen und Realschüler der Klasse 10 die Mittlere Reife ablegen, die mit den Inhalten und Kompe- Die vorliegende Handreichung möchte Lehrerin- tenzen des neuen Bildungsplans für Realschulen nen und Lehrern Hilfestellungen bei der Vorbe- gearbeitet haben. Diese Jugendlichen werden in reitung geben. Sie hat gleichzeitig das Ziel, Schul- Fächern, Fächerverbünden und in den vier leitungen bei der Organisation der Prüfung an Themenorientierten Projekten gelernt haben. Sie der Schule zu unterstützen. Für Eltern und werden nicht nur fachliche Kenntnisse erwor- Schülerinnen und Schüler kann sie als grund- ben haben, sondern sie werden dabei auch ihre legende Information dienen. methodischen, personalen und sozialen Kompetenzen erweitert haben. Durch veränder- te Formen der Leistungsmessung haben sie Allen an der Prüfung Beteiligten wünsche ich, dabei gelernt, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse dass der gute Anfang einen erfolgreichen Fort- einzuschätzen und weiterzuentwickeln. gang haben möge. Die neue Abschlussprüfung an Realschulen greift die Veränderungen in Schule und Unter- richt auf und bündelt sie. Damit reagiert die Real- schule angemessen auf Entwicklungen und Bedürfnisse in der Familie, der Gesellschaft, in der Wirtschaft und in der Arbeitswelt. Beispiels- weise legen Realschülerinnen und Realschüler in Helmut Rau MdL der ersten Fremdsprache eine Kommunikations- Minister für Kultus, Jugend und Sport prüfung ab oder sie zeigen in der Fächerüber- des Landes Baden-Württemberg 3
Inhalt Vorwort 3 Inhalt 5 1 Zielsetzung der neuen Abschlussprüfung 6 2 Verordnungstext Realschulabschlussprüfung 10 3 Schriftliche Prüfung 16 4 Mündliche Prüfung / EuroKomPrüfung 22 5 Fächerübergreifende Kompetenzprüfung 27 6 Leitfaden für Schülerinnen und Schüler 44 7 Notenbildungsverordnung 54 8 Fachinterne Überprüfung 55 9 Organisation 67 10 Häufig gestellte Fragen 72 11 Realschulabschlussprüfung für Schulfremde 78 5
1 Zielsetzung der neuen Abschlussprüfung Es wird gelernt, was geprüft wird und es wird so gelernt, wie geprüft wird. Am Ende des Schuljahres 2007/2008 werden die stellen eine eigene Unterrichtskategorie dar. Realschülerinnen und Realschüler der Klassen Die in diesen Projekten erworbenen Kompeten- 10 in Baden-Württemberg zum ersten Mal eine zen erweitern die Erfahrungswelt der Schülerin- Abschlussprüfung bezogen auf die Inhalte und nen und Schüler und bieten eine nachhaltige Kompetenzen des neuen Bildungsplans ablegen. Hilfestellung für Lebensplanung und berufliche Orientierung. Inhalte und Kompetenzen werden in Fächern, Fächerverbünden und Themenorientierten Pro- Dem kommunikativen Ansatz des Fremdspra- jekten vermittelt. Vor allem in den Fächerverbün- chenunterrichts in der Realschule entsprechend, den EWG (Erdkunde, Wirtschaftskunde und erhält die mündliche Sprachkompetenz eine Gemeinschaftskunde) und NWA (Naturwissen- wachsende Bedeutung. schaftliches Arbeiten) wird selbstständiges und Die Realschule war von Anfang an kompetenz- fächerübergreifendes Lernen gefördert. Insbe- orientiert und setzt mit diesen Bildungsplanin- sondere mit dem Fächerverbund NWA wurden halten den Bildungsauftrag des Schulgesetzes die Naturwissenschaften gestärkt, wie die höhe- konsequent und modern um, mit den Worten re Stundenzahl in der Kontingentstundentafel des Schulgesetzes: „Die Realschule vermittelt deutlich macht. eine erweiterte allgemeine Bildung, die sich an Die vier Themenorientierten Projekte Techni- lebensnahen Sachverhalten orientiert und zu sches Arbeiten (TA), Soziales Engagement (SE), deren theoretischer Durchdringung und Zusam- Wirtschaften, Verwalten und Recht (WVR) und menschau führen". Berufsorientierung in der Realschule (BORS) 10 Deutsch NWA EWG Wahlpflicht- ITG Bereich: Mathematik 9 ITG 1. Fremdsprache ITG TOP BORS Geschichte 8 ITG Religionslehre / TOP WVR Technik/MUM ITG Ethik 2. Fremdsprache 7 ITG TOP SE Musik ITG Bildende Kunst Sport 6 ITG ITG TOP TA 5 6
Zielsetzung der neuen Abschlussprüfung 1 Warum muss die Abschlussprüfung über- haupt geändert werden? In der Einführung in den Bildungsplan 2004 „Soziale Kompetenzen sind mit personalen, Fach- formuliert Hartmut von Hentig, in welcher Weise kompetenzen mit methodischen Kompetenzen sich Unterricht, Lernen und Prüfen verändern verschränkt und gemeinsam zu entwickeln.“ müssen: „…und es wird so gelernt, wie geprüft wird … „Welche Möglichkeiten eröffnet die Schule für indem man die Prüfungen bewusst so gestaltet, eigenverantwortliches Lernen und Arbeiten?“ dass sie dem gewollten Lernvorgang entsprechen.“ „Die Ablösung der Belehrung (das Abarbeiten von Stoffplänen) durch eine Anstiftung zum Die bisherige Abschlussprüfung bestand aus selbstständigen Erwerb von Fähigkeiten, Kennt- • 3 schriftlichen Prüfungen in den nissen und Verhaltensdispositionen …“ Kernfächern und „Die Lernhandlung … verlangt Selbstständigkeit, • 1 mündlichen Prüfung im Wahl- Eigenverantwortung, Selbstkontrolle …“ pflichtfach und „Auch der Lehrer, die Lehrerin lehrt nicht „Ferti- • 1 - 2 mündlichen Prüfungen in ges“ und „Endgültiges“, sondern etwas, das ihn Nebenfächern nach Wahl der Schüler oder sie noch umtreibt und an dem er oder sie sowie evtl. vorlebt, wie man zu einer Lösung kommt.“ • 1 - 3 mündliche Prüfungen auf „Kooperation ist, wie das Handeln und die Wunsch in den schriftlich geprüften Selbstständigkeit, nicht nur Ziel, sondern Mittel Fächern. des Lernens.“ Realschulabschlussprüfung bis einschließlich Schuljahr 2006/07 2. Fremdsprache Rel, Ek, G, Gk, Deutsch 1. Fremdsprache Mathematik Ph, Ch, B, Sp, Mu Technik / MUM BK, Eth Jahresleistung Jahresleistung Jahresleistung Jahresleistung Jahresleistung EuroKom Prüfung Mündliche Prüfung Mündliche Schriftliche Schriftliche Schriftliche Prüfung in 1 oder Prüfung Prüfung Prüfung verpflichtend 2 Fächern verpflichtend Auf Wunsch: mündliche Prüfung 7
1 Zielsetzung der neuen Abschlussprüfung Die novellierte Realschulabschluss- prüfung ab dem Schuljahr 2007 / 2008 Der Bildungsplan der Realschule hat das Ziel, die Wesentliche Eckpunkte der Novellierung der Schülerinnen und Schüler auf die sich immer Abschlussprüfung an Realschulen sind: schneller verändernde Welt vorzubereiten. Hier- • Der Bezug zu den Bildungsstandards im für sollen grundlegende Kompetenzen vermittelt neuen Bildungsplan werden, die den jungen Menschen die Orientie- rung in der gegenwärtigen und zukünftigen Welt • Moderne Prüfungsformen durch eine ermöglichen. Personale Kompetenz, Sozialkompe- Kommunikationsprüfung in der ersten tenz, Methodenkompetenz sowie Fachkompetenz Fremdsprache sowie eine Prüfung der sind die Grundlage für die Bewältigung des Kompetenzen der Schülerinnen und Schü- zukünftigen Lebens in Beruf und im privaten ler über die Fächergrenzen hinaus Bereich. • Beibehaltung des Niveaus der Abschluss- Globalisierung, Digitalisierung, der Wandel zur prüfung - mit dem Ziel der kontinuierli- Wissensgesellschaft und die Alterung der Bevöl- chen Verbesserung der Schülerleistungen kerung sind gewaltige Umbrüche der heutigen in Bezug auf die geforderten Kompetenzen Zeit. Eine neuzeitliche Realschulbildung bereitet • Keine Ausweitung der Prüfungsbelastung die Schülerinnen und Schüler auf diese Verände- für die Schülerinnen und Schüler. rungen vor, macht sie für das zukünftige Leben fit. Mit dieser Zielsetzung wurde in Baden-Württem- berg eine Bildungsplanreform durchgeführt, die Dabei muss aber besonders beachtet werden: auf eine Qualitätsverbesserung schulischer Bil- dung setzt, u. a. durch einheitliche, verbindliche Die Teile der Prüfung, an denen die Schülerin- Bildungsstandards für die einzelnen Schularten nen und Schüler ohne wichtigen Grund nicht und Fächer, welche die zu erreichenden fachlichen, teilnehmen, werden jeweils mit „ungenügend“ personalen, sozialen und methodischen Kompe- bewertet. tenzen der Schülerinnen und Schüler beschreiben. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes Mit der neuen Abschlussprüfung steht den Real- (z. B. Krankheit) entscheidet bei der schriftlichen schulen des Landes künftig ein geeignetes Verfah- Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung ren zur Qualitätsüberprüfung zur Verfügung. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Der wichtige Grund ist der Schule unverzüglich mit- Ein wesentliches Ziel der Novellierung sind zeit- zuteilen. gemäße und auf die Bildungsstandards bezogene Prüfungsformen, z. B. in Form der Kommuni- kationsprüfung in der ersten Fremdsprache und der Einführung einer verbindlichen Fächerüber- greifenden Kompetenzprüfung. 8
Zielsetzung der neuen Abschlussprüfung 1 Die novellierte Realschulabschlussprüfung ab dem Schuljahr 2007 / 2008 T / MUM / Rel, Eth, G, Deutsch 1. Fremdsprache Mathematik NWA 2. Fremdsprache EWG, Mu, BK, Sp Jahresleistung Jahresleistung Jahresleistung Jahresleistung Jahresleistung Jahresleistung EuroKom 2 2 Prüfung Schriftliche Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung Prüfung 1 1 Fachinterne Fachinterne Überprüfung Überprüfung Auf Wunsch: mündliche Prüfung Fächerübergreifende Kompetenzprüfung Was erwarten Schülerinnen und Schüler „Mein Wunsch wäre: Ich würde gerne in einem von einer novellierten Abschlussprüfung? Fach, wo meine Stärken sind, ein Projektthema auswählen und das in einer Gruppe bearbeiten.“ „Gut wäre es, wenn man jede mündliche Schülerinnen und Schüler aus den Klassen, die als Prüfung im Zweierteam machen könnte.“ erste im Frühjahr/Sommer 2008 an der neuen Real- schulabschlussprüfung teilnehmen, haben folgende „Ich würde lieber in einer größeren Gruppe Wünsche zu einer neuen Prüfung formuliert: arbeiten, weil sich dann „fleißige“ und „faule“ Schüler die Waage halten.“ „Ich würde mir eine Prüfung wünschen, bei der ich mir die Fächer nach meinen Interessen aus- „Die Englischprüfung sollte im Ausland (z. B. an wählen kann.“ der Partnerschule in England) stattfinden: Die Schüler bekommen Aufgaben aus dem All- „Ideal fände ich eine Prüfung wie beim TOP SE: tagsleben, die sie vor Ort bewältigen müssen.“ Man stellt eine Projektmappe zusammen und macht dazu eine mündliche Prüfung.“ „Ich möchte mir das Thema aussuchen können Nicht alle Schülerwünsche werden durch die und dann zu diesem Thema ein Referat halten.“ neue Form der Realschulabschlussprüfung erfüllt werden - aber manche schon. „Ich würde mir nur eine mündliche Prüfung wünschen. Diese Note soll extra zählen, d. h. nicht in eine Fachnote einfließen.“ 9
2 Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung) Erster Abschnitt § 4 Schriftliche Prüfung (1) Die Leitung der schriftlichen Prüfung Ordentliche Abschlussprüfung obliegt dem Schulleiter. § 1 Zweck der Prüfung (2) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich In der Abschlussprüfung soll nachge- auf die Fächer Deutsch, Mathematik wiesen werden, dass das Ziel der Real- und die Pflichtfremdsprache. schule erreicht ist. (3) Die Prüfungsaufgaben werden über- wiegend dem Stoffgebiet der Klassen § 2 Ort und Zeit der Prüfung 9 und 10 der Realschule entnommen (1) Die Abschlussprüfung wird an öffentli- und vom Kultusministerium landesein- chen und an den staatlich anerkannten heitlich gestellt. Realschulen abgehalten. (4) Als Prüfungsaufgaben sind eine oder (2) Die Abschlussprüfung findet einmal mehrere Aufgaben aus verschiedenen jährlich statt. Stoffgebieten zu fertigen. Die Bearbei- tungszeit beträgt (3) Die Termine der schriftlichen Prüfung sowie der Zeitraum der mündlichen in Deutsch Prüfung und der Kompetenzprüfung mindestens 180 Minuten und höchs- werden vom Kultusministerium festge- tens 240 Minuten, setzt. in Mathematik und in der (4) Die mündliche Prüfung und die Kom- Pflichtfremdsprache jeweils petenzprüfung finden nach der schrift- mindestens 120 Minuten und höchs- lichen Prüfung statt; die untere Schul- tens 180 Minuten. aufsichtsbehörde bestimmt den (5) Jede Prüfungsarbeit wird vom Fachleh- Zeitpunkt an den einzelnen Realschu- rer der Klasse und anschließend von len. einem von der unteren Schulaufsichts- § 3 Teilnahme an der Prüfung behörde bestellten Fachlehrer einer anderen Schule (Zweitkorrektor) beur- (1) An der Abschlussprüfung nehmen alle teilt und bewertet; hierbei kennt der Schüler der Klasse 10 der Realschule Zweitkorrektor die vorangegangene teil. Beurteilung und Bewertung. Weichen (2) Die Noten für die Jahresleistungen in die Bewertungen bis zu zwei Noten den Fächern der schriftlichen Prüfung voneinander ab, gilt der Durchschnitt. sind etwa eine Woche vor Beginn der Weichen die Bewertungen um mehr schriftlichen Prüfung dem Schulleiter als zwei Noten voneinander ab und vorzulegen und dem Schüler mitzutei- können sich die Prüfer nicht einigen, len, in den übrigen Fächern etwa drei wird die Note vom Vorsitzenden des Wochen vor Beginn der mündlichen Prüfungsausschusses im Rahmen der Prüfung und der Kompetenzprüfung. Bewertungen festgelegt. 10
Realschulabschlussprüfungsordnung 2 (6) Über den Verlauf der schriftlichen Prü- (3) Die mündliche Prüfung erstreckt sich fung ist vom Aufsicht führenden Lehrer auf Wunsch des Schülers auf die eine kurze Niederschrift zu fertigen. Fächer der schriftlichen Prüfung. Die Fächer sind spätestens am zweiten (7) Die Noten der schriftlichen Prüfung in Unterrichtstag nach der Bekanntgabe den einzelnen Fächern werden den der Noten der schriftlichen Prüfung Schülern etwa zwei Wochen vor der gegenüber dem Schulleiter zu benen- mündlichen Prüfung bekannt gegeben. nen. Ob sich die Prüfung zusätzlich § 5 Mündliche Prüfung, Kompetenzprüfung auf weitere Fächer erstreckt, die Gegenstand der schriftlichen Prüfung (1) Die mündliche Prüfung und die Kom- waren, entscheidet der Vorsitzende petenzprüfung werden von einem des Prüfungsausschusses. Diese Prü- Prüfungsausschuss abgenommen, fungsfächer werden dem Schüler etwa dem angehören zwei Wochen vor der mündlichen Prü- 1. als Vorsitzender ein von der unte- fung bekannt gegeben. ren Schulaufsichtsbehörde beauftrag- (4) Die Aufgaben der mündlichen Prü- ter Schulaufsichtsbeamter oder Schul- fung werden überwiegend dem Stoff- leiter einer anderen Schule, gebiet der Klassen 9 und 10 der Real- 2. als stellvertretender Vorsitzender schule entnommen. Sie werden vom der Leiter der Schule, Fachlehrer gestellt; der Leiter des Fach- 3. die Fachlehrer der Prüfungsklassen, ausschusses kann die Aufgaben erwei- tern oder einschränken. 4. weitere von der unteren Schulauf- sichtsbehörde oder vom Vorsitzen- (5) Die mündliche Prüfung kann als Ein- den des Prüfungsausschusses bestell- zel- oder Gruppenprüfung durchge- te Mitglieder. führt werden. Die Entscheidung trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschus- (2) Für die mündliche Prüfung in den ein- ses. Dem Schüler wird vor Beginn der zelnen Fächern und für die Prüfung die Möglichkeit gegeben, ein Kompetenzprüfung bildet der Vorsit- Schwerpunktthema zu benennen. Das zende aus den Mitgliedern des Prü- Schwerpunktthema wird in die münd- fungsausschusses Fachausschüsse. In liche Prüfung des jeweiligen Faches der mündlichen Prüfung gehören einbezogen. Jeder Schüler wird je Fach jedem Fachausschuss an etwa zehn Minuten geprüft. 1. der Vorsitzende oder ein vom ihm (6) Die Kompetenzprüfung besteht aus bestelltes Mitglied des Prüfungsaus- einer Präsentation zu einem bestimm- schusses als Leiter, ten Thema und einem daran anknüp- 2. der Fachlehrer der Klasse als Prüfer, fenden Prüfungsgespräch. Das Thema bezieht sich auf die Bildungsstandards 3. ein weiteres Mitglied des Prüfungs- mindestens zweier Fächer oder ausschusses, zugleich als Protokoll- Fächerverbünde. Die Präsentation führer. kann schriftliche, mündliche und prak- In der Kompetenzprüfung gehören jedem tische Leistungen enthalten. Das Prü- Fachausschuss an fungsgespräch bezieht sich über das 1. der Vorsitzende oder ein vom ihm Thema hinaus auf weitere, vorwiegend bestelltes Mitglied des Prüfungsaus- aus den Klassen 9 und 10 stammende schusses, das an einer anderen Schu- Inhalte der betroffenen Fächer oder le tätig ist, als Leiter, Fächerverbünde. 2. die beiden vom Schulleiter nach Absatz 7 zugewiesenen Lehrer, von denen einer zugleich Protokollführer ist. 11
2 Realschulabschlussprüfungsordnung (7) Die Schüler wählen in Klasse 10 inner- in der Regel einzeln oder zu zweit halb von etwa sechs Wochen nach geprüft. Die EuroKomPrüfung dauert Beginn des Unterrichts das Thema der etwa 15 Minuten je Schüler. Kompetenzprüfung, das der Schullei- (3) Im Anschluss an die EuroKomPrüfung ter in der Regel nach Beratung in der setzen die beiden beteiligten Fachleh- Stufenkonferenz genehmigt. Der Schul- rer die Note fest und teilen sie dem leiter weist den Schülern zwei Lehrer Schüler auf Wunsch mit. zur Begleitung und Beratung zu. (4) Über die EurokomPrüfung wird eine (8) Die Kompetenzprüfung wird als Grup- Niederschrift gefertigt und von den penprüfung durchgeführt, wobei jeder beiden beteiligten Lehrern unter- Schüler eine individuelle Note erhält. schrieben. Eine Schülergruppe umfasst drei bis fünf Schüler. In begründeten Ausnah- § 6 Notengebung und Ergebnis der Prüfung mefällen kann mit Genehmigung des (1) Bei der Bewertung der Jahresleistun- Schulleiters die Kompetenzprüfung gen in den Prüfungsfächern sowie bei auch in einer kleineren Gruppe oder als der Bewertung der schriftlichen Prü- Einzelprüfung abgenommen werden. fungsarbeiten, der Leistungen in der (9) Die Prüfungszeit der Kompetenzprü- mündlichen Prüfung und der Leistun- fung beträgt für jeden Prüfling etwa 15 gen in der EuroKomPrüfung werden Minuten, wobei die zeitlichen Anteile Zehntelnoten erteilt. Der Durchschnitt von Präsentation und Prüfungsge- der Prüfungsergebnisse aus den spräch annähernd gleich sind. schriftlichen und mündlichen Prü- fungsleistungen sowie der Durch- (10) Im Anschluss an die Prüfung setzt der schnitt der Prüfungsergebnisse aus Fachausschuss das Ergebnis der münd- den Leistungen der EuroKomPrüfung lichen Prüfung oder der Kompetenz- und dem übrigen Teil der Prüfung in prüfung fest und teilt es dem Schüler der ersten Fremdsprache (Absatz 2 auf Wunsch mit. Der Fachausschuss Satz 2) wird bis zu einem Zehntel entscheidet mit Stimmenmehrheit. berechnet. Im Übrigen werden nur (11) Über jede mündliche Prüfung und ganze Noten erteilt. Kompetenzprüfung wird eine Nieder- (2) Die Endergebnisse in den einzelnen schrift gefertigt und von den Mitglie- Prüfungsfächern ermittelt der Vorsit- dern des Fachausschusses unter- zende des Prüfungsausschusses. Die schrieben. Endergebnisse errechnen sich jeweils § 5 a EuroKomPrüfung aus dem Durchschnitt der Jahres- und der Prüfungsleistung, wobei die Lei- (1) Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 10 stungen der schriftlichen und der der Realschule wird in der ersten mündlichen Prüfung gleich zählen; in Fremdsprache eine mündliche Prü- der ersten Fremdsprache gilt die Euro- fung durchgeführt, für die das Kultus- KomPrüfung als Teil der Prüfungslei- ministerium zentrale Prüfungsmaßstä- stung und zählt gegenüber dem übri- be vorgibt (EuroKomPrüfung). gen Teil der Prüfung zur Hälfte. Der (2) Die EuroKomPrüfung wird vom Fach- Durchschnitt wird bis zu einem Zehn- lehrer der Klasse und einem weiteren tel berechnet, wobei in der üblichen vom Schulleiter bestimmten Fachleh- Weise gerundet wird (Beispiel: 2,5 bis rer abgenommen. Die Schüler werden 3,4 befriedigend). In den Fächern, in 12
Realschulabschlussprüfungsordnung 2 denen nicht geprüft wurde, gelten die ches oder amtsärztliches Zeugnis vor- Jahresleistungen als Endergebnisse. In zulegen. Wer sich in Kenntnis einer der Kompetenzprüfung gilt die Prü- gesundheitlichen Beeinträchtigung fungsleistung als Endergebnis, das die oder eines anderen wichtigen Grun- Ergebnisse der hierbei eingezogenen des der Prüfung unterzogen hat, kann Fächer oder Fächerverbünde (§5 Abs. diese Gründe nachträglich nicht mehr 6 Satz 2) unberührt lässt. geltend machen. Der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich; (3) Der Vorsitzende des Prüfungsaus- fahrlässige Unkenntnis liegt insbeson- schusses stellt fest, wer die Prüfung dere dann vor, wenn bei Vorliegen bestanden hat. Maßgebend für diese einer gesundheitlichen Beeinträchti- Feststellung ist die Realschulverset- gung nicht unverzüglich eine Klärung zungsordnung mit folgenden Maßgaben: herbeigeführt wurde. 1. § 1 Abs. 3 findet keine Anwendung; (3) Sofern und soweit ein wichtiger 2. in die Berechnung des Durch- Grund vorliegt, gilt die Prüfung als schnitts aus den Noten der maßge- nicht unternommen. Die nicht abge- benden Fächer nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 legten Prüfungsteile können in einem und der Kernfächer nach § 1 Abs. 2 Nachtermin nachgeholt werden. Kann Nr. 2 wird die Prüfungsleistung der an der Nachprüfung aus wichtigem Kompetenzprüfung einbezogen. In Grund ganz oder teilweise nicht teilge- die übrigen Bestehens- und Aus- nommen werden, gilt die Prüfung als gleichsregelungen nach § 1 Abs. 2 nicht unternommen; Absatz 1 Sätze 2 wird die Kompetenzprüfung nicht und 3 sowie Absatz 2 gelten einbezogen. entsprechend. (4) Der Vorsitzende des Prüfungsaus- (4) Vor Beginn der Abschlussprüfung ist schusses fertigt über die Feststellung auf diese Bestimmungen hinzuweisen. der Ergebnisse der Prüfung eine Nie- derschrift. § 9 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße (1) Wer es unternimmt, das Prüfungser- § 7 Wiederholung der Prüfung gebnis durch Täuschung oder Benut- Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie zung nicht zugelassener Hilfsmittel zu nach erneutem Besuch der Klasse 10 einer Real- beeinflussen, oder wer nicht zugelas- schule einmal wiederholen. sene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder § 8 Nichtteilnahme, Rücktritt Beihilfe zu einer Täuschung oder (1) Die Teile der Prüfung, an denen der einem Täuschungsversuch leistet, Schüler ohne wichtigen Grund nicht begeht eine Täuschungshandlung. teilnimmt, werden jeweils mit „unge- (2) Wird während der Prüfung festgestellt, nügend“ bewertet. Über das Vorliegen dass eine Täuschungshandlung vor- eines wichtigen Grundes entscheidet liegt, oder entsteht ein entsprechender bei der schriftlichen Prüfung der Lei- Verdacht, ist der Sachverhalt von ter, bei der mündlichen Prüfung und einem Aufsicht führenden Lehrer fest- der Kompetenzprüfung der Vorsitzen- zustellen und zu protokollieren. Der de des Prüfungsausschusses. Der wich- Schüler setzt die Prüfung bis zur Ent- tige Grund ist der Schule unverzüglich scheidung über die Täuschungshand- mitzuteilen. lung vorläufig fort. (2) Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Auf Verlangen ist ein ärztli- 13
2 Realschulabschlussprüfungsordnung (3) Wer eine Täuschungshandlung § 12 Meldung zur Prüfung begeht, wird von der weiteren Teilnah- (1) Die Meldung zur Abschlussprüfung ist me an der Prüfung ausgeschlossen; bis zum 1. März jeden Jahres an die für dies gilt als Nichtbestehen der den Wohnsitz des Bewerbers zuständi- Abschlussprüfung. In leichten Fällen ge untere Schulaufsichtsbehörde zu kann stattdessen die Prüfungsleistung richten; diese kann eine öffentliche mit der Note „ungenügend“ bewertet Realschule mit der Durchführung der werden. Die Entscheidung trifft bei Abschlussprüfung beauftragen. der schriftlichen Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung und der (2) Zur Prüfung wird zugelassen, wer Kompetenzprüfung der Vorsitzende 1. die Abschlussprüfung nicht eher des Prüfungsausschusses. ablegt, als es bei normalem Schul- (4) Stellt sich eine Täuschungshandlung besuch möglich wäre und erst nach Aushändigung des Zeugnis- 2. nicht bereits die ordentliche ses heraus, kann die untere Abschlussprüfung oder die Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis Abschlussprüfung für Schulfremde einziehen und entweder ein anderes nach dieser Prüfungsordnung mit Zeugnis erteilen oder die Prüfung für Erfolg abgelegt hat und nicht bestanden erklären, wenn seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht 3. nicht mehr als einmal erfolglos an mehr als zwei Jahre vergangen sind. der ordentlichen Abschlussprüfung oder der Abschlussprüfung für Schul- (5) Wer durch sein Verhalten die Prüfung fremde nach dieser Prüfungsord- so schwer stört, dass es nicht möglich nung teilgenommen hat und ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung 4. keine Hauptschule, Realschule ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbe- oder kein Gymnasium besucht. stehen der Abschlussprüfung. Absatz 3 (3) Der Meldung sind beizufügen Satz 3 gilt entsprechend. 1. ein handgeschriebener Lebenslauf (6) Vor Beginn der Abschlussprüfung ist mit Angaben über den bisherigen Bil- auf diese Bestimmung hinzuweisen. dungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit, Zweiter Abschnitt 2. die Geburtsurkunde, 3. die Abgangs- bzw. Abschlusszeug- nisse der besuchten Schulen (beglau- Abschlussprüfung für Schulfremde bigte Abschriften), § 10 Zweck der Prüfung 4. eine Erklärung darüber, ob und Die Prüfung dient dem Erwerb des Abschluss- gegebenenfalls mit welchem Erfolg zeugnisses der Realschule für Bewerber, die schon einmal an der Abschlussprü- keine öffentliche oder staatlich anerkannte fung an Realschulen teilgenommen Hauptschule, Realschule oder kein öffentliches wurde, oder staatlich anerkanntes Gymnasium besu- 5. eine Erklärung darüber, welche chen (Schulfremde). Wahlfächer mündliche Prüfungsfä- § 11 Zeitpunkt der Prüfung cher sein sollen (§ 14 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3), Die Abschlussprüfung findet in der Regel einmal jährlich zusammen mit der ordentlichen 6. Angaben über die Art der Vorberei- Abschlussprüfung statt. tung auf die Prüfung. 14
Realschulabschlussprüfungsordnung 2 § 13 Zulassung zur Prüfung vorlegen, deren Thema in die mündli- che Prüfung des jeweiligen Faches (1) Die untere Schulaufsichtsbehörde oder Fächerverbundes einbezogen oder die von ihr mit der Durchführung wird. der Abschlussprüfung beauftragte Realschule entscheidet über die Zulas- § 15 Durchführung der Prüfung sung zur Prüfung und unterrichtet den (1) Für die Prüfung gelten im Übrigen § 4 Bewerber über die getroffene Ent- Abs. 1, 3 bis 7, § 5 Abs. 1, 2, 4, 5, 10 und scheidung. Die Versagung der Zulas- 11 sowie §§ 6, 8 und 9 entsprechend sung ist schriftlich zu begründen. mit folgenden Maßgaben: (2) Die zugelassenen Bewerber werden 1. Fachlehrer im Sinne von § 4 Abs. 5 einer öffentlichen Realschule zur Able- Satz 1 sind die von der unteren Schul- gung der Prüfung zugewiesen. aufsichtsbehörde, im Sinne von § 5 § 14 Prüfungsgegenstände Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 die vom Vorsitzenden des Prüfungsaus- (1) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich schusses bestimmten Fachlehrer auf die Fächer Deutsch, Mathematik einer öffentlichen Realschule, in der und die Pflichtfremdsprache (schriftli- Regel der Realschule, der der Bewer- che Prüfungsfächer). ber zur Ablegung der Prüfung zuge- (2) Die mündliche Prüfung erstreckt sich wiesen ist; auf den Fächerverbund Naturwissen- 2. bei der Festlegung des Prüfungser- schaftliches Arbeiten sowie auf zwei gebnisses zählen allein die Prüfungs- der in Absatz 3 genannten Wahlfächer leistungen; (mündliche Prüfungsfächer). Die mündliche Prüfung erstreckt sich 3. das Ergebnis in den Prüfungsfä- daneben auf die Pflichtfremdsprache chern, in denen schriftlich und in Form der EuroKomPrüfung und auf mündlich geprüft wurde, errechnet ein weiteres vom Prüfungsteilnehmer sich aus dem Durchschnitt der Noten zu benennendes schriftliches Prü- für die schriftlichen und mündlichen fungsfach sowie auf Wunsch oder Prüfungsleistungen; nach Entscheidung des Vorsitzenden 4. alle Prüfungsfächer sind maßge- auch auf das übrige schriftliche Prü- bende Fächer, die schriftlichen fungsfach. Der Prüfungsteilnehmer Prüfungsfächer und der Fächerver- benennt die Fächer nach Satz 2 spätes- bund Naturwissenschaftliches Arbei- tens am zweiten Unterrichtstag nach ten sind Kernfächer im Sinne der Bekanntgabe der Noten der schriftli- Realschulversetzungsordnung; chen Prüfung schriftlich gegenüber dem Schulleiter der beauftragten Real- 5. eine Kompetenzprüfung findet schule. nicht statt. (3) Als Wahlfächer gelten der Fächerver- (2) Wer die Prüfung nicht bestanden hat, bund Erdkunde, Wirtschaftskunde, kann sie einmal, frühestens nach Gemeinschaftskunde sowie die Fächer einem Jahr, wiederholen. Geschichte und Religion oder Ethik. § 16 Inkrafttreten (4) Der Bewerber kann dem Prüfungsaus- schuss selbst angefertigte Arbeiten, ins- Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft. besondere schriftliche Arbeiten, Zeich- nungen, Modelle und Werkstücke 15
3 Die schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung erstreckt sich wie bisher Damit sind in der schriftlichen Abschlussprüfung auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik und alle literarischen Bereiche enthalten: erste Fremdsprache. Jede Prüfungsarbeit wird vom Lyrik (Aufgabe 1), Epik, Prosa, epische Kurzfor- Fachlehrer der Klasse und anschließend von einem men (Aufgabe 2), Ganzschrift (jährlich wechselnde von der unteren Schulaufsichtsbehörde bestellten Gattung, zum Beispiel Literatur für junge Erwach- Fachlehrer einer anderen Schule (Zweitkorrektor) sene, Drama oder ein Werk aus der klassischen beurteilt und bewertet. Hierbei kennt der Zweit- Literatur (Aufgabe 4). korrektor die vorangegangene Beurteilung und Bewertung. Aufgabe 1 und 2: Texte beschreiben Die Schülerinnen und Schüler beschreiben einen Wertung: lyrischen bzw. epischen Text, der im Vorfeld nicht Auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler kann bekannt gegeben wird. Dabei geben sie den Inhalt die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prü- des Gedichts oder des Textes zusammengefasst fung ergänzt werden. Die Leistungen der schriftli- wieder und setzen ihn in Beziehung zum Aufbau, chen und der mündlichen Prüfung zählen gleich. zur Form, zur sprachlichen Gestaltung sowie zur Die Endergebnisse der Prüfung errechnen sich Intention des Textes. jeweils aus dem Durchschnitt der Jahres- und der Prüfungsleistung. Gewisse Veränderungen in den schriftlich geprüf- Aufgabe 3: Texte lesen, auswerten und schreiben ten Fächern werden wie bisher ohne Änderung Das sachliche Argumentieren und Erörtern der Verordnung fachbezogen vorgenommen. bestimmt die Aufgabe 3. Spätestens mit Beginn des 10. Schuljahres bekommen die Schülerinnen und Schüler ein Rahmenthema genannt. Zu diesem Deutsch Rahmenthema werden Impulstexte veröffentlicht, die Anstöße und Hilfestellungen für eine argumen- tative Auseinandersetzung mit einem Sachverhalt Die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch besteht geben. Während des Schuljahres werden von den aus einem vierstündigen Aufsatz (240 Minuten). Schülerinnen und Schülern bearbeitete Texte zu Es werden vier Aufgaben zur Wahl gestellt, von diesem Rahmenthema in einem Kompendium denen eine zu bearbeiten ist. Die Lehrkraft hat gesammelt, das dann während der Prüfung benutzt nicht mehr wie in der Vergangenheit die Möglich- werden darf. Die Aufgabenstellung gibt in einer keit Aufgaben abzuwählen. Alle Aufgaben stehen fiktiven, aber real möglichen Schreibsituation einen den Schülerinnen und Schülern zur Auswahl zur Schreibanlass mit einem klaren Adressaten und Verfügung. einer klaren Textintention (überzeugen, informie- Die Schülerin bzw. der Schüler wählt eine der ren etc.) vor, wobei das vorbereitete Wissen rele- folgenden Aufgaben zur Bearbeitung aus: vant ist. Die im Bildungsplan verankerten Arbeits- techniken sind das Handwerkszeug zur Lösung Aufgabe 1: Texte beschreiben (Gedicht) der Aufgabe: Informationen aus kontinuierlichen Aufgabe 2: Texte beschreiben (Kurzprosa) und diskontinuierliche Texte sammeln, ordnen, Aufgabe 3: Texte lesen, auswerten und auswerten, exzerpieren sowie zusammenfassen. schreiben Aufgabe 4: Produktiver Umgang mit Texten. 16
Die schriftliche Prüfung 3 Aufgabe 4: Produktiver Umgang mit Texten Vorlage bzw. einer Lektüre (Roman, Erzählung, Novelle, Theaterstück u. a.), die im Unterricht des Dies ist die eigentlich kreative Aufsatzform im Gegensatz zu den eher sachlichen Textbeschrei- 10. Schuljahres behandelt wurde, muss ein Teil- bungen und zur Argumentation an Sachthemen. aspekt verändert bzw. bearbeitet oder eine Leer- Beim produktiven Umgang mit einer literarischen stelle sinnvoll ergänzt werden. Die Entwicklung der schriftlichen Realschulabschlussprüfung im Fach Deutsch von 1996 bis 2008 Prüfungsaufgaben 1996 bis 2001: Prüfungsaufgaben 2005 bis 2007: Aufgabe 1: Texte beschreiben (Lyrik) Aufgabe 1: Texte beschreiben (Lyrik) Aufgabe 2: Texte beschreiben (Prosa) Aufgabe 2: Texte beschreiben (Prosa) Aufgabe 3: Erörtern (textgebunden) Aufgabe 3: Erörtern (textgebunden) Aufgabe 4: Erörtern (themengebunden) Aufgabe 4: Texte lesen, auswerten und schreiben Aufgabe 5: Produktiver Umgang mit Texten (bezogen auf die Ganzschrift) Aufgabe 5: Produktiver Umgang mit Texten 1996 neu eingeführt Prüfungsaufgaben 2002 bis 2004: Prüfungsaufgaben ab 2008 (angepasst an den Bil- dungsplan 2004): Aufgabe 1: Texte beschreiben (Lyrik) Aufgabe 1: Texte beschreiben (Lyrik) Aufgabe 2: Texte beschreiben (Prosa) Aufgabe 2: Texte beschreiben (Prosa) Aufgabe 3: Erörtern (textgebunden) Aufgabe 3: Texte lesen, auswerten und schreiben Aufgabe 4: Erörtern (themengebunden) Aufgabe 4: Produktiver Umgang mit Texten Aufgabe 5: Produktiver Umgang mit Texten Aufgabe 6: Texte lesen, auswerten und schreiben (Sachthema mit Impulstexten) additiv und fakultativ. 2002 neu eingeführt 17
3 Die schriftliche Prüfung Mathematik Die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik 1. Pflichtbereich besteht aus zwei Teilen: Der Pflichtbereich umfasst sechs bis acht Aufga- Teil 1: Pflichtbereich ben. Es sind alle Aufgaben zu bearbeiten. Im Teil 2: Wahlbereich Pflichtbereich werden Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten sowie grundlegende Lösungs- Die Arbeitszeit beträgt 180 Minuten. Insgesamt strategien geprüft. können 50 Punkte erreicht werden, wobei 30 Punkte auf den Pflichtbereich und 20 Punkte auf den Wahlbereich entfallen. Das Anspruchs- 2. Wahlbereich niveau und der Umfang (inhaltlich wie zeitlich) entsprechen der bisherigen Prüfung. Durch Der Wahlbereich umfasst drei bis vier Aufgaben. Erhöhung der Gesamtpunktzahl von 33 auf 50 Es sind zwei der drei von der Fachlehrkraft aus- Punkte wird eine größere Flexibilität in der gewählten Aufgaben zu bearbeiten. Bearbeiten Beurteilung möglich. die Schülerinnen und Schüler mehr als zwei Auf- gaben, werden die beiden besten gewertet. Die Die Benutzung einer in der Schule eingeführten Aufgaben des Wahlbereichs stellen erhöhte Formelsammlung, eines nicht programmierba- Ansprüche bezüglich der Lösungsstrategien und ren elektronischen Taschenrechners sowie die Begründungen. Verwendung von Parabelschablone und Zeichengeräten sind erlaubt. Die Aufgaben, die sowohl innerhalb des Pflicht- bereichs als auch des Wahlbereichs gestellt wer- den können, folgen den Leitideen des Bildungs- plans, dabei werden die Leitgedanken zum Kompetenzerwerb berücksichtigt. Die Aufgaben werden in den Feldern Algebra, Funktionen, Ste- reometrie, Trigonometrie und Sachrechnen gestellt. Diese Inhalte der bisherigen Abschluss- prüfung werden gemäß dem Bildungsplan durch Aufgaben aus dem Bereich „Daten und Zufall“ ergänzt. Die Schulen erhalten im Herbst 2006 Beispielaufgaben zu „Daten und Zufall“. Sie beschreiben den Erwartungshorizont und unter- stützen, dass die Schülerinnen und Schüler auf die Prüfung 2008 gut vorbereitet sind. 18
Die schriftliche Prüfung 3 Englisch Die schriftliche Prüfung im Fach Englisch besteht C: Creative writing aus vier Aufgabenbereichen: Im Testteil C steht das adressatenbezogene und Teil A: Text-based tasks (Aufgaben zur Überprü- produktive Schreiben im Vordergrund. Verschie- fung des Textverständnisses) dene Aufgabenformen fordern Schülerinnen und Teil B: Use of language (Aufgaben zu Wortschatz Schüler dazu auf, eigenständig englische Texte zu und Grammatik) verfassen. Teil C: Creative writing (Verfassen eigener Text- Schülerinnen und Schüler äußern beispielsweise beiträge) ihre eigene Meinung zu einem Thema oder sie Teil D: Skills and techniques (Informationsent- begründen oder beschreiben, wie sie in einer vor- nahme und -weitergabe, Sprachmittlung, gegebenen Situation reagieren würden. Eine Übersetzung). weitere Aufgabe im Testteil C ist das Verfassen eines Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten. Insgesamt Textes im Umfang von etwa 120 Wörtern. können 90 Punkte erreicht werden. Typische Aufgabenstellungen sind das Schreiben eines Briefes, eines Berichts, einer Geschichte oder eines Dialogs. Die Schülerinnen und Schüler kön- A: Text-based tasks nen aus zwei Aufgabenformen eine auswählen. Der Ausgangstext bildet die Grundlage für ver- Im C-Teil sind die meisten Punkte zu erreichen. schiedene Aufgabenformen zur Überprüfung des Die Bewertung erfolgt ganzheitlich nach vorgege- Textverständnisses. benen sprachlichen und inhaltlichen Kriterien. Es Mögliche und häufige Aufgabentypen sind das ist zu beachten, dass bei einer inhaltlich oder Beenden von Satzanfängen, die Überprüfung von situativ falschen Aussage die gesamte Aufgabe mit Aussagen / Behauptungen (right / wrong) und das 0 Punkten bewertet wird. Beantworten von Fragen. Werden Fragen gestellt, deren Beantwortung über D: Skills and techniques den Inhalt des Textes hinausgeht, so wird in der Aufgabenstellung darauf hingewiesen. Dieser Teil umfasst in der Regel eine Übung zur Informationsentnahme und -weitergabe bzw. Das selbstständige Bilden von Fragen ist ein eine Dolmetschübung und eine Übersetzung, weiterer Aufgabenbereich im Testteil A. welche üblicherweise aus dem Ausgangstext ent- nommen wird. B: Use of language Durch Wegfall des gesonderten Teils der Recht- schreibüberprüfung (spelling check) sowie Kür- Auch der Testteil B bezieht sich teilweise auf den zungen in anderen Prüfungsteilen reduziert sich Ausgangstext. die Gesamtpunktzahl von 100 auf 90 Punkte. Die Aufgaben zum Wortschatz umfassen häufig Entsprechend wird die Prüfungszeit von 150 auf das Finden eines Synonyms, eines Gegensatzes 120 Minuten reduziert. Gleichzeitig wird die oder das Erklären eines Wortes. Die kontextbe- EuroKomPrüfung ab dem Schuljahr 2007 / 2008 zogene Überprüfung der Anwendung von Wort- gleichgewichtiger Teil der gesamten Prüfungs- schatz und grammatischen Strukturen ist eine leistung in der ersten Fremdsprache. weitere typische Aufgabenform dieses Testteils. 19
3 Die schriftliche Prüfung Französisch Die schriftliche Prüfung im Fach Französisch C: Expression dirigée et production libre besteht aus vier Aufgabenbereichen: Der Testteil C überprüft die Ausdrucksfähigkeit. Teil A: Compréhension du texte Die Aufgaben zur Textproduktion umfassen bild- Teil B: Vocabulaire et structures gesteuertes Schreiben, Darstellen sowie Begrün- den einer Meinung und Verfassen eines eigenen Teil C: Expression dirigée et production libre Textes in Form eines Berichtes oder einer Beschrei- Teil D: Méthodes et techniques linguistiques bung, einer Geschichte, eines Briefes, eines Bei- Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten. Insgesamt trags für die Schülerzeitung u.a. Die Schülerinnen können 90 Punkte erreicht werden. und Schüler wählen bei der production libre aus zwei Aufgaben eine aus. Im C-Teil sind die meisten Punkte zu erreichen. Die Bewertung der sprachli- A: Compréhension du texte chen Fertigkeiten erfolgt integrativ nach vorgege- benen sprachlich-formalen und inhaltlich-stilisti- Der Ausgangstext bildet die Grundlage für ver- schen Kriterien. schiedene Aufgabenformen zur Überprüfung des Textverständnisses und zur inhaltlichen Auseinan- D: Méthodes et techniques linguistiques dersetzung. Dieser Teil überprüft die Fähigkeit zur Sprachmitt- Typische Aufgabenstellungen sind das Beantwor- lung und umfasst in der Regel eine Aufgabe zur ten von Fragen zum Text sowie von Fragen, die Informationsentnahme und -weitergabe bzw. eine über den Textinhalt hinausgehen, die Überprü- Dolmetschaufgabe sowie eine Übersetzung aus fung von Aussagen zum Text (Vrai ou faux? / Cor- dem Französischen ins Deutsche. Der Text zur rigez les phrases fausses), das Beenden von Satz- Übersetzung ist entweder dem Ausgangstext ent- anfängen und das selbstständige Bilden von Fragen nommen oder er ist ein themenbezogener Zusatz- mit Textbezug. text. Durch Wegfall des gesonderten Teils der Recht- schreibüberprüfung (exercices d´orthographe) B: Vocabulaire et structures sowie Kürzungen in anderen Prüfungsteilen redu- Die im Testteil B gestellten Aufgaben zu Wortschatz ziert sich die Gesamtpunktzahl von 100 auf 90 und Grammatik beziehen sich in der Regel eben- Punkte. Entsprechend wird die Prüfungszeit von falls auf den Ausgangstext. Gängige Aufgabentypen 150 auf 120 Minuten reduziert. Gleichzeitig wird sind das Finden von Synonymen und von Gegen- die EuroKomPrüfung ab dem Schuljahr 2007 / 2008 sätzen, das Erklären von Wörtern und die Anwen- gleichgewichtiger Teil der gesamten Prüfungsleis- dung von grammatischen Strukturen in tung in der ersten Fremdsprache. kontextbezogenen Einsetz- und Umformungsauf- gaben. 20
Die schriftliche Prüfung 3 Mündliche Prüfung in den schriftlich geprüften Fächern: Auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler kann schusses in der Fächerübergreifenden Kompe- die schriftliche Prüfung durch eine mündliche tenzprüfung, festzulegen, dass der Vorsitzende Prüfung ergänzt werden. Die Leistungen der Lehrkraft einer anderen Schule ist. Dies wird im schriftlichen und der mündlichen Prüfung zäh- Rahmen der jährlichen Ausführungsbestimmun- len dann gleich. Es ist nicht möglich, in weiteren gen zur Realschulabschlussprüfung geregelt. Die Fächern oder Fächerverbünden eine mündliche Prüfungsfragen werden in der Regel von der Prüfung durchzuführen. Fachlehrerin / dem Fachlehrer gestellt; der Vor- sitzende des Prüfungssauschusses kann die Auf- Spätestens am zweiten Tag nach der Bekanntga- gaben erweitern oder einschränken. Die Aufga- be der Noten der schriftlichen Prüfung müssen ben der mündlichen Prüfung werden die Schülerinnen und Schüler, die sich in einem überwiegend dem Stoffgebiet der Klassen 9 und der schriftlich geprüften Fächer (Deutsch, 10 der Realschule entnommen. Jede Schülerin Mathematik oder erste Fremdsprache) mündlich und jeder Schüler wird je Fach etwa zehn Minu- prüfen lassen wollen, bei der Schulleitung einen ten geprüft. Antrag stellen. Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durch- Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ent- schnitt der Jahres- und der Prüfungsleistung. scheidet, ob die mündliche Prüfung als Einzel- Wenn sich eine Schülerin / ein Schüler für die oder Gruppenprüfung durchgeführt wird und mündliche Prüfung angemeldet hat, errechnet ob sich die Prüfung zusätzlich auf weitere Fächer sich die Prüfungsleistung zur Hälfte aus der Note erstreckt, die schriftlich geprüft wurden. der schriftlichen Prüfung und zur Hälfte aus der Die Schülerinnen und Schüler haben vor der mündlichen Prüfung. Bei einer mündlichen mündlichen Prüfung die Möglichkeit ein Prüfung in der ersten Fremdsprache bleibt die Schwerpunktthema zu benennen oder eine Wertung der EuroKomPrüfung unberührt. Fehlt Abschlussarbeit anzufertigen. Dieses Schwer- eine Schülerin / ein Schüler unentschuldigt bei punktthema wird in die jeweilige mündliche der mündlichen Prüfung, wird diese mit der Prüfung einbezogen. Note „ungenügend“ bewertet. Der Fachausschuss besteht aus dem Vorsitzen- den, dem Fachlehrer der Klasse sowie einem weiteren Mitglied des Prüfungsausschusses, das zugleich Protokollführer ist. Es ist vorgesehen, analog zur Zusammensetzung des Fachaus- 21
4 Die mündliche Prüfung Kommunikationsprüfung „Europäische Kommunikationsfähigkeit – EuroKom“ EuroKomPrüfung Durchführung der EuroKomPrüfung Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 10 der Realschu- Die EuroKomPrüfung wird während des ersten le wird in der ersten Fremdsprache eine mündli- Halbjahres der 10. Klasse durchgeführt und findet che Prüfung durchgeführt, für die das Kultusminis- aus Gründen der Gleichbehandlung in einem Zeit- terium zentrale Prüfungsmaßstäbe vorgibt raum von höchstens 2 Wochen statt. (EuroKomPrüfung). Sie umfasst verpflichtend die drei Teile Die EuroKomPrüfung wird von der Fachlehrerin • Präsentation des Schwerpunktthemas bzw. vom Fachlehrer der Klasse und einer weite- • Hörverstehen ren vom Schulleiter bestimmten Fachlehrerin bzw. • kommunikative und situative Aufgaben- einem Fachlehrer abgenommen. formen Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel in der oben genannten Reihenfolge. einzeln oder zu zweit geprüft. Diese Prüfung dau- ert etwa 15 Minuten je Schülerin bzw. Schüler. Im Anschluss an die EuroKomPrüfung setzen die bei- Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel den beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und einzeln oder zu zweit geprüft. Der zeitliche teilen sie der Schülerin bzw. dem Schüler auf Rahmen umfasst etwa 15 Minuten je Schülerin oder Wunsch mit. Schüler. Bei einer Tandemprüfung beträgt die Prü- Die Gesamtnote in der ersten Fremdsprache fungszeit etwa 30 Minuten. Eine individuelle Leis- errechnet sich zur Hälfte aus der Jahresleistung tungsfeststellung muss erfolgen. Die Fachlehrkraft und der Prüfungsleistung. Die Prüfungsleistung legt jeweils mit den Schülerinnen und Schülern setzt sich aus der EuroKomPrüfung und der schrift- fest, ob die EuroKom-Prüfung als Einzel- oder als lichen Prüfung zusammen, die jeweils gleich Tandemprüfung durchgeführt wird. gewichtet werden. Die EuroKomPrüfung wird von der Fachlehrerin, dem Fachlehrer der Klasse und einer weiteren von Bei einer zusätzlichen mündlichen Prüfung auf der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abge- Wunsch der Schülerin bzw. des Schülers zählen nommen. Im Anschluss an die EuroKomPrüfung die Leistungen der schriftlichen und der mündli- setzen die beteiligten Lehrkräfte die Note fest und chen Prüfung gleich. Die Wertung der EuroKom- teilen sie der Schülerin / dem Schüler auf Wunsch Prüfung bleibt dabei unberührt. mit. Eine Niederschrift der EurokomPrüfung wird angefertigt und kommt zu den Prüfungsunterlagen. Kommunikationsprüfung „Europäische Kommunikationsfähigkeit - EuroKom“ Organisation: Ziel der EuroKomPrüfung • Für organisatorische Vorbereitungen, Prü- In dieser Kommunikationsprüfung sollen die fung und Notenfindung sollen 25 Minuten Schülerinnen und Schüler ihre kommunikative pro Schülerin / Schüler eingeplant werden. Kompetenz situations-, anwendungs- und partner- • Der Zeitraum für die Durchführung der Euro- bezogen nachweisen. Sie zeigen, dass sie in der KomPrüfung wird zu Beginn des Schuljah- Lage sind, persönliche Begegnungen sprachlich res festgelegt. zu gestalten, auf Sprache zu reagieren, Inhalte weiterzugeben, Ergebnisse zu präsentieren, Sach- verhalte und Standpunkte zu diskutieren. 22
EuroKomPrüfung 4 Prüfungsinhalte Kommunikative und situative Aufgabenformen Präsentation des Schwerpunktthemas Ziele Ziel Bei kommunikativen und situativen Aufgaben- Bei der Präsentation des Schwerpunktthemas sol- formen steht die freie Sprachproduktion im Vor- len die Schülerinnen und Schüler zeigen, dass sie dergrund. Die Schülerinnen und Schüler zeigen, ein selbstständig vorbereitetes Thema strukturiert, dass sie in der Fremdsprache spontan und situati- verständlich und anschaulich darstellen und erläu- onsbezogen auf dem Niveau der Bildungsstan- tern können. dards Klasse 10 agieren und reagieren können. Inhaltliche Gestaltung Die Schülerinnen und Schüler sollen bei der Aus- Bewertung wahl und Ausarbeitung ihrer Präsentationsthemen beraten werden. Diese basieren auf den Erfahrun- Gewichtung der EuroKomPrüfung gen und den Interessen der Schülerinnen und Die Kommunikationsprüfung EuroKom zählt Schüler sowie auf Themen aus dem Unterricht. gleich wie die schriftliche Prüfung. In der Prüfung präsentiert die Schülerin / der Schü- (Neben der Kommunikationsprüfung EuroKom ler das Schwerpunktthema in zusammenhängen- im ersten Halbjahr der Klasse 10 und der schriftli- der Rede. Im Anschluss an die Präsentation wer- chen Realschulabschlussprüfung im Fach Englisch den Rückfragen zur Vertiefung des Themas gestellt. bzw. Französisch bleibt die Möglichkeit einer Hörverstehen mündlichen Abschlussprüfung nach der schriftli- chen Prüfung weiterhin bestehen; inhaltliche Ziel Wiederholungen sind zu vermeiden. Die Note Beim Hörverstehen werden überwiegend die dieser mündlichen Prüfung zählt so viel wie die rezeptiven Fähigkeiten der Schülerinnen und Schü- schriftliche Prüfung.) ler anhand authentischer Hörtexte überprüft. Erwartet wird eine mündliche sprachliche Reakti- on, die lediglich das Verständnis nachweist. Bewertung der Leistung in der Inhaltliche Gestaltung EuroKomPrüfung Das Thema der Hörsituation wird benannt. Die Die drei Teile der EuroKomPrüfung (Präsentation Hörtexte sind kurze Ausschnitte aus Alltagssitua- des Schwerpunktthemas, Hörverstehen, kommuni- tionen (Durchsage, Reportage, Telefongespräch, kative und situative Aufgabenformen) werden Interview usw.), mit denen die Schülerinnen und gemäß des vorgegebenen Kriterienkataloges mit Schüler in der Zielsprache konfrontiert werden. Punkten bewertet. Die Darbietung der Hörtexte erfolgt über moder- Die Endnote errechnet sich nach nachfolgender ne Informationsmedien.* Tabelle: Der Hörtext wird nicht wiederholt. Die Schülerinnen und Schüler können sich Noti- zen machen, sie bekommen keine schriftlichen Arbeitsaufgaben. Mängel in der Fremdsprache sind hier nicht zu bewerten. * Bei erforderlicher Anwendung des Nachteilsausgleichs für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler kann die Darbietung auch von Lehrerinnen und Lehrern erfolgen und wiederholt werden; daher kann sich die Prüfungs- zeit für diese Schülerinnen und Schüler verlängern. Zur Unterstützung des Prüfungsgespräches können Fragen auch in Schriftform formuliert werden. 23
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