Realschule - Handreichung zur neuen Realschulabschlussprüfung - Neue Abschlussprüfung

Die Seite wird erstellt Nils Gebhardt
 
WEITER LESEN
Realschule - Handreichung zur neuen Realschulabschlussprüfung - Neue Abschlussprüfung
Realschule
       Neue Abschlussprüfung

         Bildung in Baden-Württemberg

       Handreichung zur
neuen Realschulabschlussprüfung
Realschule - Handreichung zur neuen Realschulabschlussprüfung - Neue Abschlussprüfung
Vorwort

            „Anfang, der nicht Fortgang hat,
                   ist ein Wagen ohne Rad.“
                        Friedrich von Logau (1604 - 1655)

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit der Entscheidung, einen neuen Bildungs-
plan für alle Schularten in Baden-Württemberg
einzuführen, war bereits der Grundstein gelegt
für die Veränderung der Abschlussprüfung in
der Realschule.
Im Schuljahr 2004/05 wurde der neue Bildungs-               greifenden Kompetenzprüfung, dass sie im
plan in der Realschule in den Klassen 5 bis 7 ein-          Team komplexe Themenstellungen erarbeiten
geführt, seitdem „wächst“ er sukzessive mit den             und anschaulich präsentieren können.
Realschülerinnen und Realschülern bis in die
                                                            Die neue Abschlussprüfung ist eine Weiterent-
zehnte Klasse hinauf. Am Ende des Schuljahres
                                                            wicklung der bisherigen anerkannt guten Arbeit
2007/2008 werden zum ersten Mal Realschüle-
                                                            an den Realschulen.
rinnen und Realschüler der Klasse 10 die Mittlere
Reife ablegen, die mit den Inhalten und Kompe-              Die vorliegende Handreichung möchte Lehrerin-
tenzen des neuen Bildungsplans für Realschulen              nen und Lehrern Hilfestellungen bei der Vorbe-
gearbeitet haben. Diese Jugendlichen werden in              reitung geben. Sie hat gleichzeitig das Ziel, Schul-
Fächern, Fächerverbünden und in den vier                    leitungen bei der Organisation der Prüfung an
Themenorientierten Projekten gelernt haben. Sie             der Schule zu unterstützen. Für Eltern und
werden nicht nur fachliche Kenntnisse erwor-                Schülerinnen und Schüler kann sie als grund-
ben haben, sondern sie werden dabei auch ihre               legende Information dienen.
methodischen, personalen und sozialen
Kompetenzen erweitert haben. Durch veränder-
te Formen der Leistungsmessung haben sie                    Allen an der Prüfung Beteiligten wünsche ich,
dabei gelernt, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse              dass der gute Anfang einen erfolgreichen Fort-
einzuschätzen und weiterzuentwickeln.                       gang haben möge.
Die neue Abschlussprüfung an Realschulen
greift die Veränderungen in Schule und Unter-
richt auf und bündelt sie. Damit reagiert die Real-
schule angemessen auf Entwicklungen und
Bedürfnisse in der Familie, der Gesellschaft, in
der Wirtschaft und in der Arbeitswelt. Beispiels-
weise legen Realschülerinnen und Realschüler in
                                                            Helmut Rau MdL
der ersten Fremdsprache eine Kommunikations-                Minister für Kultus, Jugend und Sport
prüfung ab oder sie zeigen in der Fächerüber-               des Landes Baden-Württemberg

                                                                                                                   3
Realschule - Handreichung zur neuen Realschulabschlussprüfung - Neue Abschlussprüfung
Inhalt

     Vorwort                                     3

     Inhalt                                      5

 1   Zielsetzung der neuen Abschlussprüfung      6

 2   Verordnungstext Realschulabschlussprüfung   10

 3   Schriftliche Prüfung                        16

 4   Mündliche Prüfung / EuroKomPrüfung          22

 5   Fächerübergreifende Kompetenzprüfung        27

 6   Leitfaden für Schülerinnen und Schüler      44

 7   Notenbildungsverordnung                     54

 8   Fachinterne Überprüfung                     55

 9   Organisation                                67

10   Häufig gestellte Fragen                     72

11
     Realschulabschlussprüfung für Schulfremde   78

                                                               5
Realschule - Handreichung zur neuen Realschulabschlussprüfung - Neue Abschlussprüfung
1   Zielsetzung der neuen Abschlussprüfung

    Es wird gelernt, was geprüft wird und
    es wird so gelernt, wie geprüft wird.

    Am Ende des Schuljahres 2007/2008 werden die        stellen eine eigene Unterrichtskategorie dar.
    Realschülerinnen und Realschüler der Klassen        Die in diesen Projekten erworbenen Kompeten-
    10 in Baden-Württemberg zum ersten Mal eine         zen erweitern die Erfahrungswelt der Schülerin-
    Abschlussprüfung bezogen auf die Inhalte und        nen und Schüler und bieten eine nachhaltige
    Kompetenzen des neuen Bildungsplans ablegen.        Hilfestellung für Lebensplanung und berufliche
                                                        Orientierung.
    Inhalte und Kompetenzen werden in Fächern,
    Fächerverbünden und Themenorientierten Pro-         Dem kommunikativen Ansatz des Fremdspra-
    jekten vermittelt. Vor allem in den Fächerverbün-   chenunterrichts in der Realschule entsprechend,
    den EWG (Erdkunde, Wirtschaftskunde und             erhält die mündliche Sprachkompetenz eine
    Gemeinschaftskunde) und NWA (Naturwissen-           wachsende Bedeutung.
    schaftliches Arbeiten) wird selbstständiges und
                                                        Die Realschule war von Anfang an kompetenz-
    fächerübergreifendes Lernen gefördert. Insbe-
                                                        orientiert und setzt mit diesen Bildungsplanin-
    sondere mit dem Fächerverbund NWA wurden
                                                        halten den Bildungsauftrag des Schulgesetzes
    die Naturwissenschaften gestärkt, wie die höhe-
                                                        konsequent und modern um, mit den Worten
    re Stundenzahl in der Kontingentstundentafel
                                                        des Schulgesetzes: „Die Realschule vermittelt
    deutlich macht.
                                                        eine erweiterte allgemeine Bildung, die sich an
    Die vier Themenorientierten Projekte Techni-        lebensnahen Sachverhalten orientiert und zu
    sches Arbeiten (TA), Soziales Engagement (SE),      deren theoretischer Durchdringung und Zusam-
    Wirtschaften, Verwalten und Recht (WVR) und         menschau führen".
    Berufsorientierung in der Realschule (BORS)

     10                    Deutsch                NWA                  EWG               Wahlpflicht-
            ITG                                                                           Bereich:
                         Mathematik
     9      ITG
                       1. Fremdsprache
            ITG                                                               TOP BORS
                         Geschichte
     8      ITG
                       Religionslehre /                  TOP WVR
                                                                                        Technik/MUM
            ITG             Ethik
                                                                                        2. Fremdsprache
     7      ITG                       TOP SE
                            Musik

            ITG        Bildende Kunst

                            Sport
     6      ITG

            ITG                                                                            TOP TA
     5

6
Realschule - Handreichung zur neuen Realschulabschlussprüfung - Neue Abschlussprüfung
Zielsetzung der neuen Abschlussprüfung                     1
Warum muss die Abschlussprüfung über-
haupt geändert werden?

In der Einführung in den Bildungsplan 2004             „Soziale Kompetenzen sind mit personalen, Fach-
formuliert Hartmut von Hentig, in welcher Weise        kompetenzen mit methodischen Kompetenzen
sich Unterricht, Lernen und Prüfen verändern           verschränkt und gemeinsam zu entwickeln.“
müssen:
                                                       „…und es wird so gelernt, wie geprüft wird …
„Welche Möglichkeiten eröffnet die Schule für          indem man die Prüfungen bewusst so gestaltet,
eigenverantwortliches Lernen und Arbeiten?“            dass sie dem gewollten Lernvorgang
                                                       entsprechen.“
„Die Ablösung der Belehrung (das Abarbeiten
von Stoffplänen) durch eine Anstiftung zum             Die bisherige Abschlussprüfung bestand aus
selbstständigen Erwerb von Fähigkeiten, Kennt-
                                                               • 3 schriftlichen Prüfungen in den
nissen und Verhaltensdispositionen …“
                                                                 Kernfächern und
„Die Lernhandlung … verlangt Selbstständigkeit,
                                                               • 1 mündlichen Prüfung im Wahl-
Eigenverantwortung, Selbstkontrolle …“
                                                                 pflichtfach und
„Auch der Lehrer, die Lehrerin lehrt nicht „Ferti-
                                                               • 1 - 2 mündlichen Prüfungen in
ges“ und „Endgültiges“, sondern etwas, das ihn
                                                                 Nebenfächern nach Wahl der Schüler
oder sie noch umtreibt und an dem er oder sie
                                                                 sowie evtl.
vorlebt, wie man zu einer Lösung kommt.“
                                                               • 1 - 3 mündliche Prüfungen auf
„Kooperation ist, wie das Handeln und die
                                                                 Wunsch in den schriftlich geprüften
Selbstständigkeit, nicht nur Ziel, sondern Mittel
                                                                 Fächern.
des Lernens.“

      Realschulabschlussprüfung bis einschließlich Schuljahr 2006/07

                                                                  2. Fremdsprache    Rel, Ek, G, Gk,
     Deutsch          1. Fremdsprache        Mathematik                             Ph, Ch, B, Sp, Mu
                                                                   Technik / MUM
                                                                                         BK, Eth

  Jahresleistung       Jahresleistung       Jahresleistung        Jahresleistung     Jahresleistung

                          EuroKom
                           Prüfung

                                                                                        Mündliche
                                                                                         Prüfung
                                                                    Mündliche
    Schriftliche         Schriftliche         Schriftliche           Prüfung            in 1 oder
     Prüfung              Prüfung              Prüfung             verpflichtend       2 Fächern
                                                                                      verpflichtend

               Auf Wunsch: mündliche Prüfung

                                                                                                         7
Realschule - Handreichung zur neuen Realschulabschlussprüfung - Neue Abschlussprüfung
1   Zielsetzung der neuen Abschlussprüfung

                                                          Die novellierte Realschulabschluss-
                                                          prüfung ab dem Schuljahr 2007 / 2008

    Der Bildungsplan der Realschule hat das Ziel, die     Wesentliche Eckpunkte der Novellierung der
    Schülerinnen und Schüler auf die sich immer           Abschlussprüfung an Realschulen sind:
    schneller verändernde Welt vorzubereiten. Hier-
                                                             • Der Bezug zu den Bildungsstandards im
    für sollen grundlegende Kompetenzen vermittelt
                                                               neuen Bildungsplan
    werden, die den jungen Menschen die Orientie-
    rung in der gegenwärtigen und zukünftigen Welt           • Moderne Prüfungsformen durch eine
    ermöglichen. Personale Kompetenz, Sozialkompe-             Kommunikationsprüfung in der ersten
    tenz, Methodenkompetenz sowie Fachkompetenz                Fremdsprache sowie eine Prüfung der
    sind die Grundlage für die Bewältigung des                 Kompetenzen der Schülerinnen und Schü-
    zukünftigen Lebens in Beruf und im privaten                ler über die Fächergrenzen hinaus
    Bereich.
                                                             • Beibehaltung des Niveaus der Abschluss-
    Globalisierung, Digitalisierung, der Wandel zur            prüfung - mit dem Ziel der kontinuierli-
    Wissensgesellschaft und die Alterung der Bevöl-            chen Verbesserung der Schülerleistungen
    kerung sind gewaltige Umbrüche der heutigen                in Bezug auf die geforderten Kompetenzen
    Zeit. Eine neuzeitliche Realschulbildung bereitet
                                                             • Keine Ausweitung der Prüfungsbelastung
    die Schülerinnen und Schüler auf diese Verände-
                                                               für die Schülerinnen und Schüler.
    rungen vor, macht sie für das zukünftige Leben fit.
    Mit dieser Zielsetzung wurde in Baden-Württem-
    berg eine Bildungsplanreform durchgeführt, die        Dabei muss aber besonders beachtet werden:
    auf eine Qualitätsverbesserung schulischer Bil-
    dung setzt, u. a. durch einheitliche, verbindliche    Die Teile der Prüfung, an denen die Schülerin-
    Bildungsstandards für die einzelnen Schularten        nen und Schüler ohne wichtigen Grund nicht
    und Fächer, welche die zu erreichenden fachlichen,    teilnehmen, werden jeweils mit „ungenügend“
    personalen, sozialen und methodischen Kompe-          bewertet.
    tenzen der Schülerinnen und Schüler beschreiben.      Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes
    Mit der neuen Abschlussprüfung steht den Real-        (z. B. Krankheit) entscheidet bei der schriftlichen
    schulen des Landes künftig ein geeignetes Verfah-     Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung
    ren zur Qualitätsüberprüfung zur Verfügung.           der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Der
                                                          wichtige Grund ist der Schule unverzüglich mit-
    Ein wesentliches Ziel der Novellierung sind zeit-     zuteilen.
    gemäße und auf die Bildungsstandards bezogene
    Prüfungsformen, z. B. in Form der Kommuni-
    kationsprüfung in der ersten Fremdsprache und
    der Einführung einer verbindlichen Fächerüber-
    greifenden Kompetenzprüfung.

8
Realschule - Handreichung zur neuen Realschulabschlussprüfung - Neue Abschlussprüfung
Zielsetzung der neuen Abschlussprüfung                       1
                                                     Die novellierte Realschulabschlussprüfung
                                                                  ab dem Schuljahr 2007 / 2008

                                                                           T / MUM /       Rel, Eth, G,
    Deutsch       1. Fremdsprache    Mathematik           NWA
                                                                       2. Fremdsprache   EWG, Mu, BK, Sp

 Jahresleistung   Jahresleistung    Jahresleistung    Jahresleistung   Jahresleistung    Jahresleistung

                    EuroKom                                 2                2
                     Prüfung
   Schriftliche                      Schriftliche
    Prüfung        Schriftliche       Prüfung
                    Prüfung
                                                            1                1
                                                      Fachinterne      Fachinterne
                                                      Überprüfung      Überprüfung
          Auf Wunsch: mündliche Prüfung

                              Fächerübergreifende Kompetenzprüfung

Was erwarten Schülerinnen und Schüler                „Mein Wunsch wäre: Ich würde gerne in einem
von einer novellierten Abschlussprüfung?             Fach, wo meine Stärken sind, ein Projektthema
                                                     auswählen und das in einer Gruppe bearbeiten.“
                                                     „Gut wäre es, wenn man jede mündliche
Schülerinnen und Schüler aus den Klassen, die als    Prüfung im Zweierteam machen könnte.“
erste im Frühjahr/Sommer 2008 an der neuen Real-
schulabschlussprüfung teilnehmen, haben folgende     „Ich würde lieber in einer größeren Gruppe
Wünsche zu einer neuen Prüfung formuliert:           arbeiten, weil sich dann „fleißige“ und „faule“
                                                     Schüler die Waage halten.“
„Ich würde mir eine Prüfung wünschen, bei der
ich mir die Fächer nach meinen Interessen aus-       „Die Englischprüfung sollte im Ausland (z. B. an
wählen kann.“                                        der Partnerschule in England) stattfinden:
                                                     Die Schüler bekommen Aufgaben aus dem All-
„Ideal fände ich eine Prüfung wie beim TOP SE:       tagsleben, die sie vor Ort bewältigen müssen.“
Man stellt eine Projektmappe zusammen und
macht dazu eine mündliche Prüfung.“
„Ich möchte mir das Thema aussuchen können           Nicht alle Schülerwünsche werden durch die
und dann zu diesem Thema ein Referat halten.“        neue Form der Realschulabschlussprüfung erfüllt
                                                     werden - aber manche schon.
„Ich würde mir nur eine mündliche Prüfung
wünschen. Diese Note soll extra zählen,
d. h. nicht in eine Fachnote einfließen.“

                                                                                                           9
Realschule - Handreichung zur neuen Realschulabschlussprüfung - Neue Abschlussprüfung
2   Verordnung des Kultusministeriums
     über die Abschlussprüfung an Realschulen

           Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an
     Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung)

                   Erster Abschnitt                      § 4 Schriftliche Prüfung
                                                               (1) Die Leitung der schriftlichen Prüfung
     Ordentliche Abschlussprüfung                                  obliegt dem Schulleiter.
     § 1 Zweck der Prüfung                                     (2) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich
             In der Abschlussprüfung soll nachge-                  auf die Fächer Deutsch, Mathematik
             wiesen werden, dass das Ziel der Real-                und die Pflichtfremdsprache.
             schule erreicht ist.                              (3) Die Prüfungsaufgaben werden über-
                                                                   wiegend dem Stoffgebiet der Klassen
     § 2 Ort und Zeit der Prüfung
                                                                   9 und 10 der Realschule entnommen
        (1) Die Abschlussprüfung wird an öffentli-                 und vom Kultusministerium landesein-
            chen und an den staatlich anerkannten                  heitlich gestellt.
            Realschulen abgehalten.                            (4) Als Prüfungsaufgaben sind eine oder
           (2) Die Abschlussprüfung findet einmal                  mehrere Aufgaben aus verschiedenen
               jährlich statt.                                     Stoffgebieten zu fertigen. Die Bearbei-
                                                                   tungszeit beträgt
           (3) Die Termine der schriftlichen Prüfung
               sowie der Zeitraum der mündlichen                    in Deutsch
               Prüfung und der Kompetenzprüfung                     mindestens 180 Minuten und höchs-
               werden vom Kultusministerium festge-                 tens 240 Minuten,
               setzt.                                               in Mathematik und in der
           (4) Die mündliche Prüfung und die Kom-                   Pflichtfremdsprache jeweils
               petenzprüfung finden nach der schrift-               mindestens 120 Minuten und höchs-
               lichen Prüfung statt; die untere Schul-              tens 180 Minuten.
               aufsichtsbehörde bestimmt den                   (5) Jede Prüfungsarbeit wird vom Fachleh-
               Zeitpunkt an den einzelnen Realschu-                rer der Klasse und anschließend von
               len.                                                einem von der unteren Schulaufsichts-
     § 3 Teilnahme an der Prüfung                                  behörde bestellten Fachlehrer einer
                                                                   anderen Schule (Zweitkorrektor) beur-
           (1) An der Abschlussprüfung nehmen alle                 teilt und bewertet; hierbei kennt der
               Schüler der Klasse 10 der Realschule                Zweitkorrektor die vorangegangene
               teil.                                               Beurteilung und Bewertung. Weichen
           (2) Die Noten für die Jahresleistungen in               die Bewertungen bis zu zwei Noten
               den Fächern der schriftlichen Prüfung               voneinander ab, gilt der Durchschnitt.
               sind etwa eine Woche vor Beginn der                 Weichen die Bewertungen um mehr
               schriftlichen Prüfung dem Schulleiter               als zwei Noten voneinander ab und
               vorzulegen und dem Schüler mitzutei-                können sich die Prüfer nicht einigen,
               len, in den übrigen Fächern etwa drei               wird die Note vom Vorsitzenden des
               Wochen vor Beginn der mündlichen                    Prüfungsausschusses im Rahmen der
               Prüfung und der Kompetenzprüfung.                   Bewertungen festgelegt.

10
Realschule - Handreichung zur neuen Realschulabschlussprüfung - Neue Abschlussprüfung
Realschulabschlussprüfungsordnung                     2

     (6) Über den Verlauf der schriftlichen Prü-            (3) Die mündliche Prüfung erstreckt sich
         fung ist vom Aufsicht führenden Lehrer                 auf Wunsch des Schülers auf die
         eine kurze Niederschrift zu fertigen.                  Fächer der schriftlichen Prüfung.
                                                                Die Fächer sind spätestens am zweiten
     (7) Die Noten der schriftlichen Prüfung in
                                                                Unterrichtstag nach der Bekanntgabe
         den einzelnen Fächern werden den
                                                                der Noten der schriftlichen Prüfung
         Schülern etwa zwei Wochen vor der
                                                                gegenüber dem Schulleiter zu benen-
         mündlichen Prüfung bekannt gegeben.
                                                                nen. Ob sich die Prüfung zusätzlich
§ 5 Mündliche Prüfung, Kompetenzprüfung                         auf weitere Fächer erstreckt, die
                                                                Gegenstand der schriftlichen Prüfung
     (1) Die mündliche Prüfung und die Kom-
                                                                waren, entscheidet der Vorsitzende
         petenzprüfung werden von einem
                                                                des Prüfungsausschusses. Diese Prü-
         Prüfungsausschuss abgenommen,
                                                                fungsfächer werden dem Schüler etwa
         dem angehören
                                                                zwei Wochen vor der mündlichen Prü-
          1. als Vorsitzender ein von der unte-                 fung bekannt gegeben.
          ren Schulaufsichtsbehörde beauftrag-
                                                            (4) Die Aufgaben der mündlichen Prü-
          ter Schulaufsichtsbeamter oder Schul-
                                                                fung werden überwiegend dem Stoff-
          leiter einer anderen Schule,
                                                                gebiet der Klassen 9 und 10 der Real-
          2. als stellvertretender Vorsitzender                 schule entnommen. Sie werden vom
          der Leiter der Schule,                                Fachlehrer gestellt; der Leiter des Fach-
          3. die Fachlehrer der Prüfungsklassen,                ausschusses kann die Aufgaben erwei-
                                                                tern oder einschränken.
          4. weitere von der unteren Schulauf-
          sichtsbehörde oder vom Vorsitzen-                 (5) Die mündliche Prüfung kann als Ein-
          den des Prüfungsausschusses bestell-                  zel- oder Gruppenprüfung durchge-
          te Mitglieder.                                        führt werden. Die Entscheidung trifft
                                                                der Vorsitzende des Prüfungsausschus-
     (2) Für die mündliche Prüfung in den ein-                  ses. Dem Schüler wird vor Beginn der
         zelnen Fächern und für die                             Prüfung die Möglichkeit gegeben, ein
         Kompetenzprüfung bildet der Vorsit-                    Schwerpunktthema zu benennen. Das
         zende aus den Mitgliedern des Prü-                     Schwerpunktthema wird in die münd-
         fungsausschusses Fachausschüsse. In                    liche Prüfung des jeweiligen Faches
         der mündlichen Prüfung gehören                         einbezogen. Jeder Schüler wird je Fach
         jedem Fachausschuss an                                 etwa zehn Minuten geprüft.
          1. der Vorsitzende oder ein vom ihm               (6) Die Kompetenzprüfung besteht aus
          bestelltes Mitglied des Prüfungsaus-                  einer Präsentation zu einem bestimm-
          schusses als Leiter,                                  ten Thema und einem daran anknüp-
          2. der Fachlehrer der Klasse als Prüfer,              fenden Prüfungsgespräch. Das Thema
                                                                bezieht sich auf die Bildungsstandards
          3. ein weiteres Mitglied des Prüfungs-                mindestens zweier Fächer oder
          ausschusses, zugleich als Protokoll-                  Fächerverbünde. Die Präsentation
          führer.                                               kann schriftliche, mündliche und prak-
     In der Kompetenzprüfung gehören jedem                      tische Leistungen enthalten. Das Prü-
     Fachausschuss an                                           fungsgespräch bezieht sich über das
          1. der Vorsitzende oder ein vom ihm                   Thema hinaus auf weitere, vorwiegend
          bestelltes Mitglied des Prüfungsaus-                  aus den Klassen 9 und 10 stammende
          schusses, das an einer anderen Schu-                  Inhalte der betroffenen Fächer oder
          le tätig ist, als Leiter,                             Fächerverbünde.

          2. die beiden vom Schulleiter nach
          Absatz 7 zugewiesenen Lehrer, von
          denen einer zugleich Protokollführer ist.

                                                                                                            11
Realschule - Handreichung zur neuen Realschulabschlussprüfung - Neue Abschlussprüfung
2   Realschulabschlussprüfungsordnung

          (7) Die Schüler wählen in Klasse 10 inner-             in der Regel einzeln oder zu zweit
              halb von etwa sechs Wochen nach                    geprüft. Die EuroKomPrüfung dauert
              Beginn des Unterrichts das Thema der               etwa 15 Minuten je Schüler.
              Kompetenzprüfung, das der Schullei-
                                                             (3) Im Anschluss an die EuroKomPrüfung
              ter in der Regel nach Beratung in der
                                                                 setzen die beiden beteiligten Fachleh-
              Stufenkonferenz genehmigt. Der Schul-
                                                                 rer die Note fest und teilen sie dem
              leiter weist den Schülern zwei Lehrer
                                                                 Schüler auf Wunsch mit.
              zur Begleitung und Beratung zu.
                                                             (4) Über die EurokomPrüfung wird eine
          (8) Die Kompetenzprüfung wird als Grup-
                                                                 Niederschrift gefertigt und von den
              penprüfung durchgeführt, wobei jeder
                                                                 beiden beteiligten Lehrern unter-
              Schüler eine individuelle Note erhält.
                                                                 schrieben.
              Eine Schülergruppe umfasst drei bis
              fünf Schüler. In begründeten Ausnah-      § 6 Notengebung und Ergebnis der Prüfung
              mefällen kann mit Genehmigung des
                                                             (1) Bei der Bewertung der Jahresleistun-
              Schulleiters die Kompetenzprüfung
                                                                 gen in den Prüfungsfächern sowie bei
              auch in einer kleineren Gruppe oder als
                                                                 der Bewertung der schriftlichen Prü-
              Einzelprüfung abgenommen werden.
                                                                 fungsarbeiten, der Leistungen in der
          (9) Die Prüfungszeit der Kompetenzprü-                 mündlichen Prüfung und der Leistun-
              fung beträgt für jeden Prüfling etwa 15            gen in der EuroKomPrüfung werden
              Minuten, wobei die zeitlichen Anteile              Zehntelnoten erteilt. Der Durchschnitt
              von Präsentation und Prüfungsge-                   der Prüfungsergebnisse aus den
              spräch annähernd gleich sind.                      schriftlichen und mündlichen Prü-
                                                                 fungsleistungen sowie der Durch-
          (10) Im Anschluss an die Prüfung setzt der
                                                                 schnitt der Prüfungsergebnisse aus
               Fachausschuss das Ergebnis der münd-
                                                                 den Leistungen der EuroKomPrüfung
               lichen Prüfung oder der Kompetenz-
                                                                 und dem übrigen Teil der Prüfung in
               prüfung fest und teilt es dem Schüler
                                                                 der ersten Fremdsprache (Absatz 2
               auf Wunsch mit. Der Fachausschuss
                                                                 Satz 2) wird bis zu einem Zehntel
               entscheidet mit Stimmenmehrheit.
                                                                 berechnet. Im Übrigen werden nur
          (11) Über jede mündliche Prüfung und                   ganze Noten erteilt.
               Kompetenzprüfung wird eine Nieder-
                                                             (2) Die Endergebnisse in den einzelnen
               schrift gefertigt und von den Mitglie-
                                                                 Prüfungsfächern ermittelt der Vorsit-
               dern des Fachausschusses unter-
                                                                 zende des Prüfungsausschusses. Die
               schrieben.
                                                                 Endergebnisse errechnen sich jeweils
     § 5 a EuroKomPrüfung                                        aus dem Durchschnitt der Jahres- und
                                                                 der Prüfungsleistung, wobei die Lei-
          (1) Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 10
                                                                 stungen der schriftlichen und der
              der Realschule wird in der ersten
                                                                 mündlichen Prüfung gleich zählen; in
              Fremdsprache eine mündliche Prü-
                                                                 der ersten Fremdsprache gilt die Euro-
              fung durchgeführt, für die das Kultus-
                                                                 KomPrüfung als Teil der Prüfungslei-
              ministerium zentrale Prüfungsmaßstä-
                                                                 stung und zählt gegenüber dem übri-
              be vorgibt (EuroKomPrüfung).
                                                                 gen Teil der Prüfung zur Hälfte. Der
          (2) Die EuroKomPrüfung wird vom Fach-                  Durchschnitt wird bis zu einem Zehn-
              lehrer der Klasse und einem weiteren               tel berechnet, wobei in der üblichen
              vom Schulleiter bestimmten Fachleh-                Weise gerundet wird (Beispiel: 2,5 bis
              rer abgenommen. Die Schüler werden                 3,4 befriedigend). In den Fächern, in

12
Realschulabschlussprüfungsordnung                   2

         denen nicht geprüft wurde, gelten die                ches oder amtsärztliches Zeugnis vor-
         Jahresleistungen als Endergebnisse. In               zulegen. Wer sich in Kenntnis einer
         der Kompetenzprüfung gilt die Prü-                   gesundheitlichen Beeinträchtigung
         fungsleistung als Endergebnis, das die               oder eines anderen wichtigen Grun-
         Ergebnisse der hierbei eingezogenen                  des der Prüfung unterzogen hat, kann
         Fächer oder Fächerverbünde (§5 Abs.                  diese Gründe nachträglich nicht mehr
         6 Satz 2) unberührt lässt.                           geltend machen. Der Kenntnis steht
                                                              die fahrlässige Unkenntnis gleich;
      (3) Der Vorsitzende des Prüfungsaus-
                                                              fahrlässige Unkenntnis liegt insbeson-
          schusses stellt fest, wer die Prüfung
                                                              dere dann vor, wenn bei Vorliegen
          bestanden hat. Maßgebend für diese
                                                              einer gesundheitlichen Beeinträchti-
          Feststellung ist die Realschulverset-
                                                              gung nicht unverzüglich eine Klärung
          zungsordnung mit folgenden Maßgaben:
                                                              herbeigeführt wurde.
           1. § 1 Abs. 3 findet keine Anwendung;
                                                           (3) Sofern und soweit ein wichtiger
           2. in die Berechnung des Durch-                     Grund vorliegt, gilt die Prüfung als
           schnitts aus den Noten der maßge-                   nicht unternommen. Die nicht abge-
           benden Fächer nach § 1 Abs. 2 Nr. 1                 legten Prüfungsteile können in einem
           und der Kernfächer nach § 1 Abs. 2                  Nachtermin nachgeholt werden. Kann
           Nr. 2 wird die Prüfungsleistung der                 an der Nachprüfung aus wichtigem
           Kompetenzprüfung einbezogen. In                     Grund ganz oder teilweise nicht teilge-
           die übrigen Bestehens- und Aus-                     nommen werden, gilt die Prüfung als
           gleichsregelungen nach § 1 Abs. 2                   nicht unternommen; Absatz 1 Sätze 2
           wird die Kompetenzprüfung nicht                     und 3 sowie Absatz 2 gelten
           einbezogen.                                         entsprechend.
      (4) Der Vorsitzende des Prüfungsaus-                 (4) Vor Beginn der Abschlussprüfung ist
          schusses fertigt über die Feststellung               auf diese Bestimmungen hinzuweisen.
          der Ergebnisse der Prüfung eine Nie-
          derschrift.                                 § 9 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
                                                           (1) Wer es unternimmt, das Prüfungser-
§ 7 Wiederholung der Prüfung                                   gebnis durch Täuschung oder Benut-
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie                  zung nicht zugelassener Hilfsmittel zu
nach erneutem Besuch der Klasse 10 einer Real-                 beeinflussen, oder wer nicht zugelas-
schule einmal wiederholen.                                     sene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der
                                                               Prüfungsaufgaben mit sich führt oder
§ 8 Nichtteilnahme, Rücktritt                                  Beihilfe zu einer Täuschung oder
       (1) Die Teile der Prüfung, an denen der                 einem Täuschungsversuch leistet,
           Schüler ohne wichtigen Grund nicht                  begeht eine Täuschungshandlung.
           teilnimmt, werden jeweils mit „unge-
                                                           (2) Wird während der Prüfung festgestellt,
           nügend“ bewertet. Über das Vorliegen
                                                               dass eine Täuschungshandlung vor-
           eines wichtigen Grundes entscheidet
                                                               liegt, oder entsteht ein entsprechender
           bei der schriftlichen Prüfung der Lei-
                                                               Verdacht, ist der Sachverhalt von
           ter, bei der mündlichen Prüfung und
                                                               einem Aufsicht führenden Lehrer fest-
           der Kompetenzprüfung der Vorsitzen-
                                                               zustellen und zu protokollieren. Der
           de des Prüfungsausschusses. Der wich-
                                                               Schüler setzt die Prüfung bis zur Ent-
           tige Grund ist der Schule unverzüglich
                                                               scheidung über die Täuschungshand-
           mitzuteilen.
                                                               lung vorläufig fort.
      (2) Als wichtiger Grund gilt insbesondere
          Krankheit. Auf Verlangen ist ein ärztli-

                                                                                                         13
2   Realschulabschlussprüfungsordnung

           (3) Wer eine Täuschungshandlung              § 12 Meldung zur Prüfung
               begeht, wird von der weiteren Teilnah-
                                                             (1) Die Meldung zur Abschlussprüfung ist
               me an der Prüfung ausgeschlossen;
                                                                 bis zum 1. März jeden Jahres an die für
               dies gilt als Nichtbestehen der
                                                                 den Wohnsitz des Bewerbers zuständi-
               Abschlussprüfung. In leichten Fällen
                                                                 ge untere Schulaufsichtsbehörde zu
               kann stattdessen die Prüfungsleistung
                                                                 richten; diese kann eine öffentliche
               mit der Note „ungenügend“ bewertet
                                                                 Realschule mit der Durchführung der
               werden. Die Entscheidung trifft bei
                                                                 Abschlussprüfung beauftragen.
               der schriftlichen Prüfung der Leiter,
               bei der mündlichen Prüfung und der            (2) Zur Prüfung wird zugelassen, wer
               Kompetenzprüfung der Vorsitzende
                                                                  1. die Abschlussprüfung nicht eher
               des Prüfungsausschusses.
                                                                  ablegt, als es bei normalem Schul-
           (4) Stellt sich eine Täuschungshandlung                besuch möglich wäre und
               erst nach Aushändigung des Zeugnis-
                                                                  2. nicht bereits die ordentliche
               ses heraus, kann die untere
                                                                  Abschlussprüfung oder die
               Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis
                                                                  Abschlussprüfung für Schulfremde
               einziehen und entweder ein anderes
                                                                  nach dieser Prüfungsordnung mit
               Zeugnis erteilen oder die Prüfung für
                                                                  Erfolg abgelegt hat und
               nicht bestanden erklären, wenn seit
               der Ausstellung des Zeugnisses nicht               3. nicht mehr als einmal erfolglos an
               mehr als zwei Jahre vergangen sind.                der ordentlichen Abschlussprüfung
                                                                  oder der Abschlussprüfung für Schul-
           (5) Wer durch sein Verhalten die Prüfung
                                                                  fremde nach dieser Prüfungsord-
               so schwer stört, dass es nicht möglich
                                                                  nung teilgenommen hat und
               ist, die Prüfung ordnungsgemäß
               durchzuführen, wird von der Prüfung                4. keine Hauptschule, Realschule
               ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbe-             oder kein Gymnasium besucht.
               stehen der Abschlussprüfung. Absatz 3         (3) Der Meldung sind beizufügen
               Satz 3 gilt entsprechend.
                                                                  1. ein handgeschriebener Lebenslauf
           (6) Vor Beginn der Abschlussprüfung ist                mit Angaben über den bisherigen Bil-
               auf diese Bestimmung hinzuweisen.                  dungsgang und gegebenenfalls über
                                                                  die ausgeübte Berufstätigkeit,
                  Zweiter Abschnitt                               2. die Geburtsurkunde,
                                                                  3. die Abgangs- bzw. Abschlusszeug-
                                                                  nisse der besuchten Schulen (beglau-
     Abschlussprüfung für Schulfremde                             bigte Abschriften),
     § 10 Zweck der Prüfung                                       4. eine Erklärung darüber, ob und
     Die Prüfung dient dem Erwerb des Abschluss-                  gegebenenfalls mit welchem Erfolg
     zeugnisses der Realschule für Bewerber, die                  schon einmal an der Abschlussprü-
     keine öffentliche oder staatlich anerkannte                  fung an Realschulen teilgenommen
     Hauptschule, Realschule oder kein öffentliches               wurde,
     oder staatlich anerkanntes Gymnasium besu-                   5. eine Erklärung darüber, welche
     chen (Schulfremde).                                          Wahlfächer mündliche Prüfungsfä-
     § 11 Zeitpunkt der Prüfung                                   cher sein sollen (§ 14 Abs. 2 Satz 1,
                                                                  Abs. 3),
     Die Abschlussprüfung findet in der Regel einmal
     jährlich zusammen mit der ordentlichen                       6. Angaben über die Art der Vorberei-
     Abschlussprüfung statt.                                      tung auf die Prüfung.

14
Realschulabschlussprüfungsordnung                         2

§ 13 Zulassung zur Prüfung                                      vorlegen, deren Thema in die mündli-
                                                                che Prüfung des jeweiligen Faches
     (1) Die untere Schulaufsichtsbehörde
                                                                oder Fächerverbundes einbezogen
         oder die von ihr mit der Durchführung
                                                                wird.
         der Abschlussprüfung beauftragte
         Realschule entscheidet über die Zulas-       § 15 Durchführung der Prüfung
         sung zur Prüfung und unterrichtet den
                                                            (1) Für die Prüfung gelten im Übrigen § 4
         Bewerber über die getroffene Ent-
                                                                Abs. 1, 3 bis 7, § 5 Abs. 1, 2, 4, 5, 10 und
         scheidung. Die Versagung der Zulas-
                                                                11 sowie §§ 6, 8 und 9 entsprechend
         sung ist schriftlich zu begründen.
                                                                mit folgenden Maßgaben:
     (2) Die zugelassenen Bewerber werden
                                                                 1. Fachlehrer im Sinne von § 4 Abs. 5
         einer öffentlichen Realschule zur Able-
                                                                 Satz 1 sind die von der unteren Schul-
         gung der Prüfung zugewiesen.
                                                                 aufsichtsbehörde, im Sinne von § 5
§ 14 Prüfungsgegenstände                                         Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 die
                                                                 vom Vorsitzenden des Prüfungsaus-
     (1) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich
                                                                 schusses bestimmten Fachlehrer
         auf die Fächer Deutsch, Mathematik
                                                                 einer öffentlichen Realschule, in der
         und die Pflichtfremdsprache (schriftli-
                                                                 Regel der Realschule, der der Bewer-
         che Prüfungsfächer).
                                                                 ber zur Ablegung der Prüfung zuge-
     (2) Die mündliche Prüfung erstreckt sich                    wiesen ist;
         auf den Fächerverbund Naturwissen-
                                                                 2. bei der Festlegung des Prüfungser-
         schaftliches Arbeiten sowie auf zwei
                                                                 gebnisses zählen allein die Prüfungs-
         der in Absatz 3 genannten Wahlfächer
                                                                 leistungen;
         (mündliche Prüfungsfächer). Die
         mündliche Prüfung erstreckt sich                        3. das Ergebnis in den Prüfungsfä-
         daneben auf die Pflichtfremdsprache                     chern, in denen schriftlich und
         in Form der EuroKomPrüfung und auf                      mündlich geprüft wurde, errechnet
         ein weiteres vom Prüfungsteilnehmer                     sich aus dem Durchschnitt der Noten
         zu benennendes schriftliches Prü-                       für die schriftlichen und mündlichen
         fungsfach sowie auf Wunsch oder                         Prüfungsleistungen;
         nach Entscheidung des Vorsitzenden                      4. alle Prüfungsfächer sind maßge-
         auch auf das übrige schriftliche Prü-                   bende Fächer, die schriftlichen
         fungsfach. Der Prüfungsteilnehmer                       Prüfungsfächer und der Fächerver-
         benennt die Fächer nach Satz 2 spätes-                  bund Naturwissenschaftliches Arbei-
         tens am zweiten Unterrichtstag nach                     ten sind Kernfächer im Sinne der
         Bekanntgabe der Noten der schriftli-                    Realschulversetzungsordnung;
         chen Prüfung schriftlich gegenüber
         dem Schulleiter der beauftragten Real-                  5. eine Kompetenzprüfung findet
         schule.                                                 nicht statt.

     (3) Als Wahlfächer gelten der Fächerver-               (2) Wer die Prüfung nicht bestanden hat,
         bund Erdkunde, Wirtschaftskunde,                       kann sie einmal, frühestens nach
         Gemeinschaftskunde sowie die Fächer                    einem Jahr, wiederholen.
         Geschichte und Religion oder Ethik.
                                                      § 16 Inkrafttreten
     (4) Der Bewerber kann dem Prüfungsaus-
         schuss selbst angefertigte Arbeiten, ins-    Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft.
         besondere schriftliche Arbeiten, Zeich-
         nungen, Modelle und Werkstücke

                                                                                                               15
3   Die schriftliche Prüfung

     Die schriftliche Prüfung erstreckt sich wie bisher   Damit sind in der schriftlichen Abschlussprüfung
     auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik und           alle literarischen Bereiche enthalten:
     erste Fremdsprache. Jede Prüfungsarbeit wird vom     Lyrik (Aufgabe 1), Epik, Prosa, epische Kurzfor-
     Fachlehrer der Klasse und anschließend von einem     men (Aufgabe 2), Ganzschrift (jährlich wechselnde
     von der unteren Schulaufsichtsbehörde bestellten     Gattung, zum Beispiel Literatur für junge Erwach-
     Fachlehrer einer anderen Schule (Zweitkorrektor)     sene, Drama oder ein Werk aus der klassischen
     beurteilt und bewertet. Hierbei kennt der Zweit-     Literatur (Aufgabe 4).
     korrektor die vorangegangene Beurteilung und
     Bewertung.
                                                          Aufgabe 1 und 2: Texte beschreiben
                                                          Die Schülerinnen und Schüler beschreiben einen
     Wertung:                                             lyrischen bzw. epischen Text, der im Vorfeld nicht
     Auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler kann         bekannt gegeben wird. Dabei geben sie den Inhalt
     die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prü-   des Gedichts oder des Textes zusammengefasst
     fung ergänzt werden. Die Leistungen der schriftli-   wieder und setzen ihn in Beziehung zum Aufbau,
     chen und der mündlichen Prüfung zählen gleich.       zur Form, zur sprachlichen Gestaltung sowie zur
     Die Endergebnisse der Prüfung errechnen sich         Intention des Textes.
     jeweils aus dem Durchschnitt der Jahres- und der
     Prüfungsleistung.
     Gewisse Veränderungen in den schriftlich geprüf-     Aufgabe 3: Texte lesen, auswerten und schreiben
     ten Fächern werden wie bisher ohne Änderung          Das sachliche Argumentieren und Erörtern
     der Verordnung fachbezogen vorgenommen.              bestimmt die Aufgabe 3. Spätestens mit Beginn des
                                                          10. Schuljahres bekommen die Schülerinnen und
                                                          Schüler ein Rahmenthema genannt. Zu diesem
     Deutsch                                              Rahmenthema werden Impulstexte veröffentlicht,
                                                          die Anstöße und Hilfestellungen für eine argumen-
                                                          tative Auseinandersetzung mit einem Sachverhalt
     Die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch besteht     geben. Während des Schuljahres werden von den
     aus einem vierstündigen Aufsatz (240 Minuten).       Schülerinnen und Schülern bearbeitete Texte zu
     Es werden vier Aufgaben zur Wahl gestellt, von       diesem Rahmenthema in einem Kompendium
     denen eine zu bearbeiten ist. Die Lehrkraft hat      gesammelt, das dann während der Prüfung benutzt
     nicht mehr wie in der Vergangenheit die Möglich-     werden darf. Die Aufgabenstellung gibt in einer
     keit Aufgaben abzuwählen. Alle Aufgaben stehen       fiktiven, aber real möglichen Schreibsituation einen
     den Schülerinnen und Schülern zur Auswahl zur        Schreibanlass mit einem klaren Adressaten und
     Verfügung.                                           einer klaren Textintention (überzeugen, informie-
     Die Schülerin bzw. der Schüler wählt eine der        ren etc.) vor, wobei das vorbereitete Wissen rele-
     folgenden Aufgaben zur Bearbeitung aus:              vant ist. Die im Bildungsplan verankerten Arbeits-
                                                          techniken sind das Handwerkszeug zur Lösung
        Aufgabe 1: Texte beschreiben (Gedicht)            der Aufgabe: Informationen aus kontinuierlichen
        Aufgabe 2: Texte beschreiben (Kurzprosa)          und diskontinuierliche Texte sammeln, ordnen,
        Aufgabe 3: Texte lesen, auswerten und             auswerten, exzerpieren sowie zusammenfassen.
                   schreiben
        Aufgabe 4: Produktiver Umgang mit Texten.

16
Die schriftliche Prüfung              3

Aufgabe 4: Produktiver Umgang mit Texten          Vorlage bzw. einer Lektüre (Roman, Erzählung,
                                                  Novelle, Theaterstück u. a.), die im Unterricht des
Dies ist die eigentlich kreative Aufsatzform im
Gegensatz zu den eher sachlichen Textbeschrei-    10. Schuljahres behandelt wurde, muss ein Teil-
bungen und zur Argumentation an Sachthemen.       aspekt verändert bzw. bearbeitet oder eine Leer-
Beim produktiven Umgang mit einer literarischen   stelle sinnvoll ergänzt werden.

Die Entwicklung der schriftlichen Realschulabschlussprüfung
im Fach Deutsch von 1996 bis 2008

Prüfungsaufgaben 1996 bis 2001:                   Prüfungsaufgaben 2005 bis 2007:
Aufgabe 1: Texte beschreiben (Lyrik)              Aufgabe 1: Texte beschreiben (Lyrik)
Aufgabe 2: Texte beschreiben (Prosa)              Aufgabe 2: Texte beschreiben (Prosa)
Aufgabe 3: Erörtern (textgebunden)                Aufgabe 3: Erörtern (textgebunden)
Aufgabe 4: Erörtern (themengebunden)              Aufgabe 4: Texte lesen, auswerten und
                                                             schreiben
Aufgabe 5: Produktiver Umgang mit Texten
           (bezogen auf die Ganzschrift)          Aufgabe 5: Produktiver Umgang mit Texten
           1996 neu eingeführt

Prüfungsaufgaben 2002 bis 2004:                   Prüfungsaufgaben ab 2008 (angepasst an den Bil-
                                                  dungsplan 2004):
Aufgabe 1: Texte beschreiben (Lyrik)
                                                  Aufgabe 1: Texte beschreiben (Lyrik)
Aufgabe 2: Texte beschreiben (Prosa)
                                                  Aufgabe 2: Texte beschreiben (Prosa)
Aufgabe 3: Erörtern (textgebunden)
                                                  Aufgabe 3: Texte lesen, auswerten und schreiben
Aufgabe 4: Erörtern (themengebunden)
                                                  Aufgabe 4: Produktiver Umgang mit Texten
Aufgabe 5: Produktiver Umgang mit Texten
Aufgabe 6: Texte lesen, auswerten und schreiben
           (Sachthema mit Impulstexten) additiv
           und fakultativ.
           2002 neu eingeführt

                                                                                                        17
3   Die schriftliche Prüfung

     Mathematik

     Die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik         1. Pflichtbereich
     besteht aus zwei Teilen:
                                                         Der Pflichtbereich umfasst sechs bis acht Aufga-
     Teil 1: Pflichtbereich                              ben. Es sind alle Aufgaben zu bearbeiten. Im
     Teil 2: Wahlbereich                                 Pflichtbereich werden Grundkenntnisse und
                                                         Grundfertigkeiten sowie grundlegende Lösungs-
     Die Arbeitszeit beträgt 180 Minuten. Insgesamt
                                                         strategien geprüft.
     können 50 Punkte erreicht werden, wobei
     30 Punkte auf den Pflichtbereich und 20 Punkte
     auf den Wahlbereich entfallen. Das Anspruchs-
                                                         2. Wahlbereich
     niveau und der Umfang (inhaltlich wie zeitlich)
     entsprechen der bisherigen Prüfung. Durch           Der Wahlbereich umfasst drei bis vier Aufgaben.
     Erhöhung der Gesamtpunktzahl von 33 auf 50          Es sind zwei der drei von der Fachlehrkraft aus-
     Punkte wird eine größere Flexibilität in der        gewählten Aufgaben zu bearbeiten. Bearbeiten
     Beurteilung möglich.                                die Schülerinnen und Schüler mehr als zwei Auf-
                                                         gaben, werden die beiden besten gewertet. Die
     Die Benutzung einer in der Schule eingeführten
                                                         Aufgaben des Wahlbereichs stellen erhöhte
     Formelsammlung, eines nicht programmierba-
                                                         Ansprüche bezüglich der Lösungsstrategien und
     ren elektronischen Taschenrechners sowie die
                                                         Begründungen.
     Verwendung von Parabelschablone und
     Zeichengeräten sind erlaubt.
     Die Aufgaben, die sowohl innerhalb des Pflicht-
     bereichs als auch des Wahlbereichs gestellt wer-
     den können, folgen den Leitideen des Bildungs-
     plans, dabei werden die Leitgedanken zum
     Kompetenzerwerb berücksichtigt. Die Aufgaben
     werden in den Feldern Algebra, Funktionen, Ste-
     reometrie, Trigonometrie und Sachrechnen
     gestellt. Diese Inhalte der bisherigen Abschluss-
     prüfung werden gemäß dem Bildungsplan
     durch Aufgaben aus dem Bereich „Daten und
     Zufall“ ergänzt. Die Schulen erhalten im Herbst
     2006 Beispielaufgaben zu „Daten und Zufall“. Sie
     beschreiben den Erwartungshorizont und unter-
     stützen, dass die Schülerinnen und Schüler auf
     die Prüfung 2008 gut vorbereitet sind.

18
Die schriftliche Prüfung               3
Englisch

Die schriftliche Prüfung im Fach Englisch besteht    C: Creative writing
aus vier Aufgabenbereichen:                          Im Testteil C steht das adressatenbezogene und
Teil A: Text-based tasks (Aufgaben zur Überprü-      produktive Schreiben im Vordergrund. Verschie-
        fung des Textverständnisses)                 dene Aufgabenformen fordern Schülerinnen und
Teil B: Use of language (Aufgaben zu Wortschatz      Schüler dazu auf, eigenständig englische Texte zu
        und Grammatik)                               verfassen.
Teil C: Creative writing (Verfassen eigener Text-    Schülerinnen und Schüler äußern beispielsweise
        beiträge)                                    ihre eigene Meinung zu einem Thema oder sie
Teil D: Skills and techniques (Informationsent-      begründen oder beschreiben, wie sie in einer vor-
        nahme und -weitergabe, Sprachmittlung,       gegebenen Situation reagieren würden. Eine
        Übersetzung).                                weitere Aufgabe im Testteil C ist das Verfassen eines
Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten. Insgesamt       Textes im Umfang von etwa 120 Wörtern.
können 90 Punkte erreicht werden.                    Typische Aufgabenstellungen sind das Schreiben
                                                     eines Briefes, eines Berichts, einer Geschichte oder
                                                     eines Dialogs. Die Schülerinnen und Schüler kön-
A: Text-based tasks                                  nen aus zwei Aufgabenformen eine auswählen.
Der Ausgangstext bildet die Grundlage für ver-
                                                     Im C-Teil sind die meisten Punkte zu erreichen.
schiedene Aufgabenformen zur Überprüfung des
                                                     Die Bewertung erfolgt ganzheitlich nach vorgege-
Textverständnisses.
                                                     benen sprachlichen und inhaltlichen Kriterien. Es
Mögliche und häufige Aufgabentypen sind das          ist zu beachten, dass bei einer inhaltlich oder
Beenden von Satzanfängen, die Überprüfung von        situativ falschen Aussage die gesamte Aufgabe mit
Aussagen / Behauptungen (right / wrong) und das      0 Punkten bewertet wird.
Beantworten von Fragen.
Werden Fragen gestellt, deren Beantwortung über
                                                     D: Skills and techniques
den Inhalt des Textes hinausgeht, so wird in der
Aufgabenstellung darauf hingewiesen.                 Dieser Teil umfasst in der Regel eine Übung zur
                                                     Informationsentnahme und -weitergabe bzw.
Das selbstständige Bilden von Fragen ist ein         eine Dolmetschübung und eine Übersetzung,
weiterer Aufgabenbereich im Testteil A.              welche üblicherweise aus dem Ausgangstext ent-
                                                     nommen wird.

B: Use of language                                   Durch Wegfall des gesonderten Teils der Recht-
                                                     schreibüberprüfung (spelling check) sowie Kür-
Auch der Testteil B bezieht sich teilweise auf den
                                                     zungen in anderen Prüfungsteilen reduziert sich
Ausgangstext.
                                                     die Gesamtpunktzahl von 100 auf 90 Punkte.
Die Aufgaben zum Wortschatz umfassen häufig
                                                     Entsprechend wird die Prüfungszeit von 150 auf
das Finden eines Synonyms, eines Gegensatzes
                                                     120 Minuten reduziert. Gleichzeitig wird die
oder das Erklären eines Wortes. Die kontextbe-
                                                     EuroKomPrüfung ab dem Schuljahr 2007 / 2008
zogene Überprüfung der Anwendung von Wort-
                                                     gleichgewichtiger Teil der gesamten Prüfungs-
schatz und grammatischen Strukturen ist eine
                                                     leistung in der ersten Fremdsprache.
weitere typische Aufgabenform dieses Testteils.

                                                                                                             19
3   Die schriftliche Prüfung

     Französisch

     Die schriftliche Prüfung im Fach Französisch          C: Expression dirigée et production libre
     besteht aus vier Aufgabenbereichen:                   Der Testteil C überprüft die Ausdrucksfähigkeit.
     Teil A:   Compréhension du texte                      Die Aufgaben zur Textproduktion umfassen bild-
     Teil B:   Vocabulaire et structures                   gesteuertes Schreiben, Darstellen sowie Begrün-
                                                           den einer Meinung und Verfassen eines eigenen
     Teil C:   Expression dirigée et production libre
                                                           Textes in Form eines Berichtes oder einer Beschrei-
     Teil D:   Méthodes et techniques linguistiques
                                                           bung, einer Geschichte, eines Briefes, eines Bei-
     Die Arbeitszeit beträgt 120 Minuten. Insgesamt        trags für die Schülerzeitung u.a. Die Schülerinnen
     können 90 Punkte erreicht werden.                     und Schüler wählen bei der production libre aus
                                                           zwei Aufgaben eine aus. Im C-Teil sind die meisten
                                                           Punkte zu erreichen. Die Bewertung der sprachli-
     A: Compréhension du texte                             chen Fertigkeiten erfolgt integrativ nach vorgege-
                                                           benen sprachlich-formalen und inhaltlich-stilisti-
     Der Ausgangstext bildet die Grundlage für ver-
                                                           schen Kriterien.
     schiedene Aufgabenformen zur Überprüfung des
     Textverständnisses und zur inhaltlichen Auseinan-     D: Méthodes et techniques linguistiques
     dersetzung.                                           Dieser Teil überprüft die Fähigkeit zur Sprachmitt-
     Typische Aufgabenstellungen sind das Beantwor-        lung und umfasst in der Regel eine Aufgabe zur
     ten von Fragen zum Text sowie von Fragen, die         Informationsentnahme und -weitergabe bzw. eine
     über den Textinhalt hinausgehen, die Überprü-         Dolmetschaufgabe sowie eine Übersetzung aus
     fung von Aussagen zum Text (Vrai ou faux? / Cor-      dem Französischen ins Deutsche. Der Text zur
     rigez les phrases fausses), das Beenden von Satz-     Übersetzung ist entweder dem Ausgangstext ent-
     anfängen und das selbstständige Bilden von Fragen     nommen oder er ist ein themenbezogener Zusatz-
     mit Textbezug.                                        text. Durch Wegfall des gesonderten Teils der Recht-
                                                           schreibüberprüfung (exercices d´orthographe)
     B: Vocabulaire et structures
                                                           sowie Kürzungen in anderen Prüfungsteilen redu-
     Die im Testteil B gestellten Aufgaben zu Wortschatz
                                                           ziert sich die Gesamtpunktzahl von 100 auf 90
     und Grammatik beziehen sich in der Regel eben-
                                                           Punkte. Entsprechend wird die Prüfungszeit von
     falls auf den Ausgangstext. Gängige Aufgabentypen
                                                           150 auf 120 Minuten reduziert. Gleichzeitig wird
     sind das Finden von Synonymen und von Gegen-
                                                           die EuroKomPrüfung ab dem Schuljahr 2007 / 2008
     sätzen, das Erklären von Wörtern und die Anwen-
                                                           gleichgewichtiger Teil der gesamten Prüfungsleis-
     dung von grammatischen Strukturen in
                                                           tung in der ersten Fremdsprache.
     kontextbezogenen Einsetz- und Umformungsauf-
     gaben.

20
Die schriftliche Prüfung            3
Mündliche Prüfung in den schriftlich
geprüften Fächern:

Auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler kann         schusses in der Fächerübergreifenden Kompe-
die schriftliche Prüfung durch eine mündliche        tenzprüfung, festzulegen, dass der Vorsitzende
Prüfung ergänzt werden. Die Leistungen der           Lehrkraft einer anderen Schule ist. Dies wird im
schriftlichen und der mündlichen Prüfung zäh-        Rahmen der jährlichen Ausführungsbestimmun-
len dann gleich. Es ist nicht möglich, in weiteren   gen zur Realschulabschlussprüfung geregelt. Die
Fächern oder Fächerverbünden eine mündliche          Prüfungsfragen werden in der Regel von der
Prüfung durchzuführen.                               Fachlehrerin / dem Fachlehrer gestellt; der Vor-
                                                     sitzende des Prüfungssauschusses kann die Auf-
Spätestens am zweiten Tag nach der Bekanntga-
                                                     gaben erweitern oder einschränken. Die Aufga-
be der Noten der schriftlichen Prüfung müssen
                                                     ben der mündlichen Prüfung werden
die Schülerinnen und Schüler, die sich in einem
                                                     überwiegend dem Stoffgebiet der Klassen 9 und
der schriftlich geprüften Fächer (Deutsch,
                                                     10 der Realschule entnommen. Jede Schülerin
Mathematik oder erste Fremdsprache) mündlich
                                                     und jeder Schüler wird je Fach etwa zehn Minu-
prüfen lassen wollen, bei der Schulleitung einen
                                                     ten geprüft.
Antrag stellen.
                                                     Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durch-
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ent-
                                                     schnitt der Jahres- und der Prüfungsleistung.
scheidet, ob die mündliche Prüfung als Einzel-
                                                     Wenn sich eine Schülerin / ein Schüler für die
oder Gruppenprüfung durchgeführt wird und
                                                     mündliche Prüfung angemeldet hat, errechnet
ob sich die Prüfung zusätzlich auf weitere Fächer
                                                     sich die Prüfungsleistung zur Hälfte aus der Note
erstreckt, die schriftlich geprüft wurden.
                                                     der schriftlichen Prüfung und zur Hälfte aus der
Die Schülerinnen und Schüler haben vor der           mündlichen Prüfung. Bei einer mündlichen
mündlichen Prüfung die Möglichkeit ein               Prüfung in der ersten Fremdsprache bleibt die
Schwerpunktthema zu benennen oder eine               Wertung der EuroKomPrüfung unberührt. Fehlt
Abschlussarbeit anzufertigen. Dieses Schwer-         eine Schülerin / ein Schüler unentschuldigt bei
punktthema wird in die jeweilige mündliche           der mündlichen Prüfung, wird diese mit der
Prüfung einbezogen.                                  Note „ungenügend“ bewertet.
Der Fachausschuss besteht aus dem Vorsitzen-
den, dem Fachlehrer der Klasse sowie einem
weiteren Mitglied des Prüfungsausschusses, das
zugleich Protokollführer ist. Es ist vorgesehen,
analog zur Zusammensetzung des Fachaus-

                                                                                                         21
4   Die mündliche Prüfung
     Kommunikationsprüfung
     „Europäische Kommunikationsfähigkeit – EuroKom“

     EuroKomPrüfung                                        Durchführung der EuroKomPrüfung

     Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 10 der Realschu-   Die EuroKomPrüfung wird während des ersten
     le wird in der ersten Fremdsprache eine mündli-       Halbjahres der 10. Klasse durchgeführt und findet
     che Prüfung durchgeführt, für die das Kultusminis-    aus Gründen der Gleichbehandlung in einem Zeit-
     terium zentrale Prüfungsmaßstäbe vorgibt              raum von höchstens 2 Wochen statt.
     (EuroKomPrüfung).                                     Sie umfasst verpflichtend die drei Teile
     Die EuroKomPrüfung wird von der Fachlehrerin             • Präsentation des Schwerpunktthemas
     bzw. vom Fachlehrer der Klasse und einer weite-          • Hörverstehen
     ren vom Schulleiter bestimmten Fachlehrerin bzw.         • kommunikative und situative Aufgaben-
     einem Fachlehrer abgenommen.                               formen
     Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel      in der oben genannten Reihenfolge.
     einzeln oder zu zweit geprüft. Diese Prüfung dau-
     ert etwa 15 Minuten je Schülerin bzw. Schüler. Im
     Anschluss an die EuroKomPrüfung setzen die bei-       Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel
     den beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und      einzeln oder zu zweit geprüft. Der zeitliche
     teilen sie der Schülerin bzw. dem Schüler auf         Rahmen umfasst etwa 15 Minuten je Schülerin oder
     Wunsch mit.                                           Schüler. Bei einer Tandemprüfung beträgt die Prü-
     Die Gesamtnote in der ersten Fremdsprache             fungszeit etwa 30 Minuten. Eine individuelle Leis-
     errechnet sich zur Hälfte aus der Jahresleistung      tungsfeststellung muss erfolgen. Die Fachlehrkraft
     und der Prüfungsleistung. Die Prüfungsleistung        legt jeweils mit den Schülerinnen und Schülern
     setzt sich aus der EuroKomPrüfung und der schrift-    fest, ob die EuroKom-Prüfung als Einzel- oder als
     lichen Prüfung zusammen, die jeweils gleich           Tandemprüfung durchgeführt wird.
     gewichtet werden.                                     Die EuroKomPrüfung wird von der Fachlehrerin,
                                                           dem Fachlehrer der Klasse und einer weiteren von
     Bei einer zusätzlichen mündlichen Prüfung auf         der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abge-
     Wunsch der Schülerin bzw. des Schülers zählen         nommen. Im Anschluss an die EuroKomPrüfung
     die Leistungen der schriftlichen und der mündli-      setzen die beteiligten Lehrkräfte die Note fest und
     chen Prüfung gleich. Die Wertung der EuroKom-         teilen sie der Schülerin / dem Schüler auf Wunsch
     Prüfung bleibt dabei unberührt.                       mit. Eine Niederschrift der EurokomPrüfung wird
                                                           angefertigt und kommt zu den Prüfungsunterlagen.

     Kommunikationsprüfung „Europäische
     Kommunikationsfähigkeit - EuroKom“                    Organisation:
     Ziel der EuroKomPrüfung
                                                              • Für organisatorische Vorbereitungen, Prü-
     In dieser Kommunikationsprüfung sollen die                 fung und Notenfindung sollen 25 Minuten
     Schülerinnen und Schüler ihre kommunikative                pro Schülerin / Schüler eingeplant werden.
     Kompetenz situations-, anwendungs- und partner-          • Der Zeitraum für die Durchführung der Euro-
     bezogen nachweisen. Sie zeigen, dass sie in der            KomPrüfung wird zu Beginn des Schuljah-
     Lage sind, persönliche Begegnungen sprachlich              res festgelegt.
     zu gestalten, auf Sprache zu reagieren, Inhalte
     weiterzugeben, Ergebnisse zu präsentieren, Sach-
     verhalte und Standpunkte zu diskutieren.

22
EuroKomPrüfung               4

Prüfungsinhalte                                           Kommunikative und situative
                                                          Aufgabenformen
Präsentation des Schwerpunktthemas
                                                          Ziele
Ziel
                                                          Bei kommunikativen und situativen Aufgaben-
Bei der Präsentation des Schwerpunktthemas sol-           formen steht die freie Sprachproduktion im Vor-
len die Schülerinnen und Schüler zeigen, dass sie         dergrund. Die Schülerinnen und Schüler zeigen,
ein selbstständig vorbereitetes Thema strukturiert,       dass sie in der Fremdsprache spontan und situati-
verständlich und anschaulich darstellen und erläu-        onsbezogen auf dem Niveau der Bildungsstan-
tern können.                                              dards Klasse 10 agieren und reagieren können.
Inhaltliche Gestaltung
Die Schülerinnen und Schüler sollen bei der Aus-
                                                          Bewertung
wahl und Ausarbeitung ihrer Präsentationsthemen
beraten werden. Diese basieren auf den Erfahrun-          Gewichtung der EuroKomPrüfung
gen und den Interessen der Schülerinnen und
                                                          Die Kommunikationsprüfung EuroKom zählt
Schüler sowie auf Themen aus dem Unterricht.
                                                          gleich wie die schriftliche Prüfung.
In der Prüfung präsentiert die Schülerin / der Schü-
                                                          (Neben der Kommunikationsprüfung EuroKom
ler das Schwerpunktthema in zusammenhängen-
                                                          im ersten Halbjahr der Klasse 10 und der schriftli-
der Rede. Im Anschluss an die Präsentation wer-
                                                          chen Realschulabschlussprüfung im Fach Englisch
den Rückfragen zur Vertiefung des Themas gestellt.
                                                          bzw. Französisch bleibt die Möglichkeit einer
Hörverstehen                                              mündlichen Abschlussprüfung nach der schriftli-
                                                          chen Prüfung weiterhin bestehen; inhaltliche
Ziel
                                                          Wiederholungen sind zu vermeiden. Die Note
Beim Hörverstehen werden überwiegend die                  dieser mündlichen Prüfung zählt so viel wie die
rezeptiven Fähigkeiten der Schülerinnen und Schü-         schriftliche Prüfung.)
ler anhand authentischer Hörtexte überprüft.
Erwartet wird eine mündliche sprachliche Reakti-
on, die lediglich das Verständnis nachweist.              Bewertung der Leistung in der
Inhaltliche Gestaltung                                    EuroKomPrüfung

Das Thema der Hörsituation wird benannt. Die              Die drei Teile der EuroKomPrüfung (Präsentation
Hörtexte sind kurze Ausschnitte aus Alltagssitua-         des Schwerpunktthemas, Hörverstehen, kommuni-
tionen (Durchsage, Reportage, Telefongespräch,            kative und situative Aufgabenformen) werden
Interview usw.), mit denen die Schülerinnen und           gemäß des vorgegebenen Kriterienkataloges mit
Schüler in der Zielsprache konfrontiert werden.           Punkten bewertet.
Die Darbietung der Hörtexte erfolgt über moder-           Die Endnote errechnet sich nach nachfolgender
ne Informationsmedien.*                                   Tabelle:
Der Hörtext wird nicht wiederholt.
Die Schülerinnen und Schüler können sich Noti-
zen machen, sie bekommen keine schriftlichen
Arbeitsaufgaben.
Mängel in der Fremdsprache sind hier nicht zu
bewerten.
* Bei erforderlicher Anwendung des Nachteilsausgleichs
für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler kann die
Darbietung auch von Lehrerinnen und Lehrern erfolgen
und wiederholt werden; daher kann sich die Prüfungs-
zeit für diese Schülerinnen und Schüler verlängern. Zur
Unterstützung des Prüfungsgespräches können Fragen
auch in Schriftform formuliert werden.

                                                                                                                23
Sie können auch lesen