Helbraer Kommunalanzeiger - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Helbraer Kommunalanzeiger Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra und der Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg Maiglöckchen Läuten kaum die Maienglocken, leise durch den lauen Wind, hebt ein Knabe froh erschrocken, aus dem Grase sich geschwind. Schüttelt in den Blütenflocken, seine feinen blonden Locken, Und nun wehen Lerchenlieder und es schlägt die Nachtigall, von den Bergen rauschend wieder kommt der kühle Wasserfall. Rings im Walde bunt Gefieder, Frühling ist es wieder und ein Jauchzen überall. Joseph Freiherr von Eichendorff (1788-1857) Jahrgang 27 | Nummer 5/2017 | Mittwoch, den 10. Mai 2017
Helbra -2- Nr. 5/2017 Inhaltsverzeichnis A1: Amtliche Bekanntmachungen • Veranstaltungen Mai/Juni 2017 A2: Verbandsgemeinde • Startschuss für Badesaison 2017 • Bekanntmachung der Genehmigung des Flächen- • Stellenausschreibung Erzieher/innen nutzungsplanes für die Verbandsgemeinde Mansfel- • Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in Bauverwaltung der Grund - Helbra gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch • Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in allgemeine (BauGB) Bauverwaltung A2: Gemeinde Ahlsdorf • Grundschulfest der Grundschule Klostermansfeld • Haushaltssatzung der Gemeinde Ahlsdorf für das Haus- C2: FD Bau- und Ordnungsverwaltung haltsjahr 2017 • Information zur Beitragserhebung in der Verbandsge- • Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde meinde Ahlsdorf für das Haushaltsjahr 2017 D1: Informationen aus den Gemeinden A2: Gemeinde Blankenheim • Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenos- • Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenheim für das senschaft Ahlsdorf Haushaltsjahr 2017 • Einladung zum Kinderfest 2017 in der Integrativen Kin- • Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde dertagesstätte „Pusteblume“ in Benndorf Blankenheim für das Haushaltsjahr 2017 • Einladung der Jagdgenossenschaft Blankenheim zur A2: Gemeinde Helbra Jahreshauptversammlung • Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Helbra • Beschluss der Jagdversammlung Bornstedt/Schmal- aus der Sitzung vom 04.04.2017 zerode zur Jagdpacht • Haushaltssatzung der Gemeinde Helbra für das Haus- • Kinder der Kneipp-Kita „Hasenwinkel“ Hergisdorf er- haltsjahr 2017 kunden das Kliebigtal • Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde E1: Glückwünsche der Gemeinde Helbra für das Haushaltsjahr 2017 HEL/BV/144/2016 F1: Vereine melden sich zu Wort • Bekanntmachung über den Beschluss der Aufhebung • Pfingsttanz Ahlsdorf des Bebauungsplans Nr. 2 Eigenheimstandort „Am • 192 Jahre Pfingsten in Ziegelrode Hirschwinkel“ • Ziegelröder Nachwuchsspielleute proben im Dippels- • Bekanntmachung über den Beschluss der Aufstellung bachgrund der 1. Änderung der Innenbereichssatzung „Ehemaliges • Benndorf startet in die Feldsaison LPG-Gelände“ der Gemeinde Helbra sowie die öffentli- • Pfingsten in Hergisdorf che Auslegung nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 34 Abs. 6 Bau- • Pfingsten 2017 in Kreisfeld gesetzbuch (BauGB) • Geschichte in Kreisfeld A2: Gemeinde Klostermansfeld • Start in die Freiluftsaison war nahezu perfekt • Bekanntgabe der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung • Luthers Weg Klostermansfeld vom 20.04.2017 • Frühlingswanderung des Kultur- und Heimatvereins A2: Gemeinde Wimmelburg Wimmelburg • Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Wim- • Frühjahrssemesterprogramm der KVHS Mansfeld-Süd- melburg aus der Sitzung vom 06.04.2017 harz e. V. B1: Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden G1: Kirchliche Nachrichten • Einladung zur Buchlesung „Stehe unterm Wasserfall • Ev. Kirchengemeindeverband Helbra und bin trocken“ und „Die gute Stunde“ • Ev. Kirchengemeinde Klostermansfeld C1: Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt • Kath. Pfarrei St. Georg Hetttedt • Liebe Einwohner und Einwohnerinnen • Kath. Pfarrei St. Gertrud Eisleben • Verbandsgemeinde und Einheitsgemeinde kurz erklärt H1: Religionsgemeinschaft C2: FD Zentrale Dienste und Finanzen J1: Geschichtliches • Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates der Ver- • Kirche St. Katharina von Benndorf - Benndorfs Taufstein bandsgemeinde, der Gemeinderäte und Ausschüsse ist aus der Zeit der Reformation - der Mitgliedsgemeinden Bürgerzeitung Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde IMPRESSUM Die Bürgerzeitung erscheint monatlich. - Herausgeber: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Verbandsgemeindebürgermeister - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Nr. 5/2017 -3- Helbra §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Er- füllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird Bekanntmachung 1. im Ergebnishaushalt mit dem der Genehmigung des Flächennutzungsplanes für a) Gesamtbetrag der Erträge auf 1.454.300 EUR die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.735.400 EUR c) Gesamtbetrag der außerordentlichen gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Aufwendungen auf 3.200 EUR Das Landesverwaltungsamt hat den am 8. September 2016 2. im Finanzhaushalt mit dem durch den Verbandsgemeinderat beschlossenen Flächennut- a) Gesamtbetrag der Einzahlungen zungsplan am 20. Februar 2017 mit Nebenbestimmungen (Auf- aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.337.700 EUR lagen) genehmigt (Aktenzeichen 503-1.2-21101/MSH/752). Die b) Gesamtbetrag der Auszahlungen Auflagen wurden mit der Fassung des Flächennutzungsplanes aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.562.400 EUR vom April 2017 erfüllt. c) Gesamtbetrag der Einzahlungen Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes aus der Investitionstätigkeit 600.300 EUR umfasst das Gebiet der Verbandsgemeinde mit den selbststän- d) Gesamtbetrag der Auszahlungen digen Gemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, aus der Investitionstätigkeit 721.200 EUR Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld und Wimmelburg. e) Gesamtbetrag der Einzahlungen Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR BauGB bekannt gemacht. f) Gesamtbetrag der Auszahlungen Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Mansfelder aus der Finanzierungstätigkeit 244.300 EUR Grund - Helbra in der Fassung vom April 2017 wird mit der Be- festgesetzt. kanntmachung wirksam. Gleichzeitig treten die bisher rechtswirksamen Flächennut- §2 zungspläne der Gemeinden Benndorf, Bornstedt und Kloster- Kredite für Investitionen und mansfeld außer Kraft. Investitionsförderungsmaßnahmen Der Flächennutzungsplan bestehend aus der Planzeichnung (Teil 1 und 2) mit den Anlagen 1 bis 5 sowie die Begründung mit Für das Haushaltsjahr 2017 werden keine Kredite festgesetzt. Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung werden in §3 der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde in 06311 Helbra, An Verpflichtungsermächtigungen der Hütte 1 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Flächennutzungsplan kann auch auf der Internetseite der §4 Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra (Bürgerservice Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Veröffentlichungen) eingesehen werden. Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfä- Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzun- gen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in higkeit wird in dem Haushaltsjahr 2017 auf 2.600.000 EUR fest- der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB gesetzt. wird hingewiesen. §5 Demnach sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Weitere Vorschriften bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form- vorschriften sowie Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung folgt festgesetzt: schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde geltend gemacht 1. Grundsteuer worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder 1.1 Grundsteuer A 400 v. H. den Mangel begründen soll, darzulegen. - für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe 1.2 Grundsteuer B 450 v. H. Helbra, den 24.04.2017 2. Gewerbesteuer 380 v. H. §6 Weitere Festsetzungen Nach § 103 KVG LSA ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu Verbandsgemeindebürgermeister erlassen, wenn 1. „(...) ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haus- haltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.“ Die Erheblichkeitsgrenze wird auf 70.000 € festgesetzt. 2. „bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen Haushaltssatzung der Gemeinde Ahlsdorf oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsposten in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszah- für das Haushaltsjahr 2017 lungen des Haushaltsplanes erheblichen Umfang geleistet wer- Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des den müssen. Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie 4 v. H. vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288), hat der Gemeinderat in sei- der ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnisplanes ner Sitzung am 20.02.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen: bzw. der Gesamtauszahlungen für ein Produkt überschreiten.
Helbra -4- Nr. 5/2017 3. „Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen 1. im Ergebnishaushalt mit dem 2017 oder lnvestitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen“ Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 1.218.700 sofern es sich nicht um geringfügige Investitionen (...) handelt. Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge 0 Geringfügig im Sinne des § 103 Abs. 3 Nr. 1 sind Investitionen Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 1.286.600 bis zu einem Wert von 30.000 €. Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen 0 4. Nicht verbrauchte zweckgebundene Mittel werden i. S. des § 19 KomHVO für übertragbar erklärt. 2. im Finanzhaushalt mit dem 2017 5. Alle Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Ver- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender waltungstätigkeit werden als übertragbar erklärt, sofern freies Verwaltungstätigkeit 1.125.400 Zahlungsbudget gemäß § 19 KomHVO zur Verfügung steht. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 6. Für alle im Haushalt eingestellten Zuwendungen vom Bund, laufender Verwaltungstätigkeit 1.178.500 Land oder sonstigen Dritte bleiben die Ausgabeansätze ein- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus schließlich der dafür erforderlichen Eigenmittel bis zur Vorlage Investitionstätigkeit 74.500 der Zuwendungsbescheide gesperrt. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 7. Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen für Jah- Investitionstätigkeit 70.500 resabschlussbuchungen, bilanzielle Abschreibungen und innere Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Verrechnungen gelten als über- und außerplanmäßig genehmigt. Finanzierungstätigkeit 0 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 163.300 festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Gemeinde Ahlsdorf für das Haushaltsjahr §4 2017 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfä- wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit higkeit wird in 2017 auf 1.223.800 € festgesetzt. seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungs- gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnah- §5 me vom 11.05.2017 bis 24.05.2017 im Verwaltungsgebäude der Weitere Vorschriften Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Zimmer 117, SG Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die nach folgt festgesetzt: § 102 Abs. 1 KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch 1. Grundsteuer 2017 die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.04.2017 1.1. Grundsteuer A 400 v. H. unter dem Aktenzeichen 15.12.10.017.017 erteilt worden. - für land-u. forstwirtschaftliche Betriebe 1.2 Grundsteuer B 450 v. H. - für Grundstücke 2. Gewerbesteuer 380 v. H. §6 Weitere Festsetzungen Nach § 103 KVG LSA ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn 1. „(...) ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haus- haltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.“ Die Erheblichkeitsgrenze wird auf 70.000 € festgesetzt. 2. „bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen Haushaltssatzung der Gemeinde oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsposten in einem Blankenheim für das Haushaltsjahr 2017 Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszah- lungen des Haushaltsplanes erheblichen Umfang geleistet wer- Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des den müssen. Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim in seiner Sitzung vom 3 v. H. der ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnis- 06.03.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen: planes bzw. der Gesamtauszahlungen für ein Produkt über- schreiten. §1 3. „Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen Ergebnis- und Finanzhaushalt oder Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen“ Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die sofern es sich nicht um geringfügige Investitionen (...) handelt. Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfal- Geringfügig i. S. des § 103 Abs. 3 Nr. l sind Investitionen bis zu lenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie einge- einem Wert von 30.000€. henden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, 4. Nicht verbrauchte zweckgebundene Mittel werden i. S. des wird im § 19 KomHVO für übertragbar erklärt.
Nr. 5/2017 -5- Helbra 5. Alle Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Ver- Innenbereichssatzung „ehemaliges LPG-Gelände“, bestehend waltungstätigkeit aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, in werden als übertragbar erklärt, sofern freies Zahlungsbudget der Fassung vom Februar 2017. Die dazugehörige Begründung gemäß § 19 KomHVO zur Verfügung steht. wird gebilligt. 6. Für alle im Haushalt eingestellten Zuwendungen vom Bund, Der Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung und die Land oder sonstigen Dritten bleiben die Ausgabeansätze ein- dazugehörige Begründung sind nach § 34 Abs. 6 des Bauge- schließlich der dafür erforderlichen Eigenmittel bis zur Vorlage setzbuches (BauGB) i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB der Zuwendungsbescheide gesperrt. und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich 7. Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen für auszulegen. Jahresabschlussbuchungen, bilanzielle Abschreibungen und Die Auslegung wird ortsüblich öffentlich bekanntgemacht. Da- innere Verrechnungen gelten als über- und außerplanmäßig ge- bei wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren nehmigt. von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzu- führen. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Eigenheimstandort „Am Hirschwin- kel“ der Gemeinde Helbra Vorlage: HEL/BV/153/2017 Auf Grund der Sach- und Rechtslage und in Bezug auf den § 45 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. mit § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bekanntmachung der Haushaltssatzung beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan Nr. 2 Eigen- der Gemeinde Blankenheim für das heimstandort „Am Hirschwinkel“ vollständig aufzuheben. Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht. Haushaltsjahr 2017 Darüber hinaus billigt der Gemeinderat den Entwurf der Auf- Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 hebung des Bebauungsplans Nr. 2 Eigenheimstandort „Am wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit Hirschwinkel“, bestehend aus Übersichtsplan und Begründung seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungs- einschließlich Umweltbericht, in der Fassung vom März 2017. gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnah- Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Eigen- me vom 11.05.2017 bis 24.05.2017 im Verwaltungsgebäude der heimstandort „Am Hirschwinkel“ der Gemeinde Helbra ist nach Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Zimmer 117, SG § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich aus- Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die nach zulegen. § 102 Abs. 1 KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch Die Auslegung wird ortsüblich öffentlich bekanntgemacht. die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11.04.2017 Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der von der unter dem Aktenzeichen 15.12.10.019.017 erteilt worden. Aufhebung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange durchzuführen. Blankenheim, den 24.04.2017 Information über Haushaltssituation Vorlage: HEL/MV/152/2017 Von der Mitteilung wurde Kenntnis genommen. Nichtöffentlicher Teil: Verlängerung Pachtvertrag Flur 4, FS 5/26 Vorlage: HEL/BV/150/2017 Der Gemeinderat Helbra beschließt, den bestehenden Pacht- vertrag zum Grundstück Gemarkung Helbra, Flur 4, Flurstück 5/26 um ein Jahr zu verlängern. Haushaltssatzung der Gemeinde Helbra für das Haushaltsjahr 2017 Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Helbra aus der Sitzung Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt in der zur Zeit gültigen Fassung, hat vom 04.04.2017 der Gemeinderat der Gemeinde Helbra in seiner Sitzung vom Öffentlicher Teil: 15.02.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Abberufung sachkundiger Einwohner §1 Vorlage: HEL/BV/008/2014/3 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Gemeinderat beschließt, Herrn Paul Dölle als sachkundigen Einwohner aus dem Kultur- und Sportausschuss abzuberufen. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Berufung sachkundige Einwohner Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfal- Vorlage: HEL/BV/008/2014/4 lenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie einge- Der Gemeinderat beschließt, Herrn Tony Ruszynski als sach- henden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, kundigen Einwohner in den Kultur- und Sportausschuss zu be- wird rufen. 1. im Ergebnishaushalt mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 4.067.700 Innenbereichssatzung „ehemaliges LPG-Gelände“ der Ge- Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge 2.000 meinde Helbra Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 4.556.800 Vorlage: HEL/BV/151/2017 Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen 0 Auf Grund der Sach- und Rechtslage und in Bezug auf den § 45 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG 2. im Finanzhaushalt mit dem LSA) i. V. mit § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 3.547.200 beschließt der Gemeinderat den Entwurf der 1. Änderung der Verwaltungstätigkeit
Helbra -6- Nr. 5/2017 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 7. Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen für Verwaltungstätigkeit3.824.600 Jahresabschlussbuchungen, bilanzielle Abschreibungen und Gesamtbetrag der Einzahlungen aus innere Verrechnungen gelten als über- und außerplanmäßig ge- Investitionstätigkeit 132.000 nehmigt. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 132.000 Helbra, den 11.04.2017 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 667.900 festgesetzt. Alfred Böttge §2 Bürgermeister Helbra Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Bekanntmachung der Haushaltssatzung Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. der Gemeinde Helbra für das Haushaltsjahr 2017 HEL/BV/144/2016 §3 Verpflichtungsermächtigungen Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungs- §4 gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsicht- nahme vom 15.05.2017 bis 26.05.2017 im Verwaltungsgebäu- Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit de der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Zimmer Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfä- 119/120, SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich higkeit wird in 2017 auf 4.100.000€ festgesetzt. aus. Die nach § 102 Abs. 1 KVG LSA erforderlichen Genehmigun- §5 gen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben Weitere Vorschriften vom 05.04.2017 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.021.017 er- Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie teilt worden. folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 2017 1.1. Grundsteuer A -für land-u. forstwirtschaftliche Betriebe 420 v. H. 1.2 Grundsteuer B -für Grundstücke 470 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. §6 Weitere Festsetzungen Bekanntmachung über den Beschluss Nach § 103 KVG LSA ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 1. „ (...) ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haus- Eigenheimstandort „Am Hirschwinkel“ der haltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung Gemeinde Helbra sowie die öffentliche erreicht werden kann.“ Die Erheblichkeitsgrenze wird auf 70.000 € festgesetzt. Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 2.„ bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen (BauGB) oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsposten in einem Der Gemeinderat der Gemeinde Helbra hat in seiner Sitzung Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszah- am 15. Februar 2017 die Aufhebung des seit dem 15. Juli 1994 lungen des Haushaltsplanes erheblichen Umfang geleistet wer- rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 2 Eigenheimstandort den müssen. „Am Hirschwinkel“ beschlossen. Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie Da die bisher nicht bebauten Flächen überwiegend innerhalb 4 v. H. der ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnis- des FFH-Gebietes „Kupferschieferhalden bei Klostermansfeld“ planes bzw. der Gesamtauszahlungen für ein Produkt über- liegen, steht eine weitere Umsetzung der Planung den Schutz- schreiten. zielen des Gebietes entgegen. Mit der Neuaufstellung des 3. „Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Verbandsgemeinde oder lnvestitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen“ Mansfelder Grund - Helbra wurden die Flächen bereits entspre- sofern es sich nicht um geringfügige Investitionen (...) handelt. chend dem Bestand als Wohnbaufläche, Grün- bzw. Landwirt- Geringfügig i.S. des § 103 Abs. 3 Nr. sind Investitionen bis zu schaftsfläche dargestellt. einem Wert von 30.000 €. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Südwes- 4. Nicht verbrauchte zweckgebundene Mittel werden i.S. des ten durch die Holzhaussiedlung, im Norden durch die Gemar- § 19 KomHVO für übertragbar erklärt. kungsgrenze zu Benndorf und im Osten durch das Freizeit- und 5. Alle Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Ver- Erholungsgebiet Bad Anna begrenzt. waltungstätigkeit werden als übertragbar erklärt, sofern freies Zahlungsbudget gemäß § 19 KomHVO zur Verfügung steht. 6. Für alle im Haushalt eingestellten Zuwendungen vom Bund, Land oder sonstigen Dritten bleiben die Ausgabeansätze ein- schließlich der dafür erforderlichen Eigenmittel bis zur Vorlage der Zuwendungsbescheide gesperrt. Karte auf Seite 7.
Nr. 5/2017 -7- Helbra - Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a Satz Nr. 2 BauGB als Teil II der Begründung mit Informati- onen und Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgü- tern Mensch, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Land- schafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen zu- einander - Grünordnungsplan zum Be- bauungsplan „Am Hirschwin- kel“, Oktober 1993 - Stellungnahmen des Landkrei- ses Mansfeld-Südharz sowie Nach aktuellem Katasterstand befinden sich folgende Flurstü- des Ministeriums für Landes- cke der Flur 10 der Gemarkung entwicklung und Verkehr zum Helbra im Plangebiet: Entwurf des Flächennutzungs- 3/1, 4/114, 4/116, 4/124, 4/125, 4/202, plans der Verbandsgemein- 4/268, 4/269, 4/270, 4/271, 4/272, 4/274, 4/275, 4/276, 4/277, de zur Überlagerung mit dem 4/278, 4/279 FFH-Gebiet 4/280, 4/281, 4/282, 4/283, 4/284, 4/285, 4/286, 4/287, 4/289, Helbra, den 24.04.2017 4/290, 4/291, 4/292, 4/293, 4/294, 4/295, 4/296, 4/297, 4/299 4/300, 4/301, 4/302, 4/303, 92, 93, 94, 95, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191 und 192. Nach einem Außerkrafttreten des Bebauungsplans sind die derzeit ackerbaulich genutzten Flächen wieder als Außenbe- reich nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der bebaute Bereich ist der im Zusammenhang bebauten Ortslage zuzurechnen (§ 34 Bekanntmachung BauGB). In seiner Sitzung am 04. April 2017 hat der Gemeinderat den über den Beschluss der Aufstellung Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Eigenheim- der 1. Änderung der Innenbereichssatzung standort „Am Hirschwinkel“ der Gemeinde Helbra bestehend „Ehemaliges LPG-Gelände“ der Gemeinde Helbra aus Übersichtsplan und Begründung einschließlich Umweltbe- sowie die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2 richt in der Fassung vom März 2017 beschlossen und zur öf- i.V.m. § 34 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) fentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf mit Begründung liegt vom Der Gemeinderat der Gemeinde Helbra hat in seiner Sitzung 22. Mai 2017 bis einschließlich 23. Juni 2017 am 13. Dezember 2016 die 1. Änderung der seit dem 10. August während folgender Zeiten 2011 rechtskräftigen Innenbereichssatzung „Ehemaliges LPG- Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Gelände“ beschlossen. Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Der Geltungsbereich der Satzung wird im Nordosten durch die und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Eislebener Straße, im Süden durch ein Waldstück, im Südwes- Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr ten durch die Straße an der Küchenbreite und im Nordwesten und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr durch die Peter-Spielberg-Straße begrenzt. Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr in der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde in 06311 Helbra, An der Hütte 1, Zimmer 207 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Gemeinde macht zudem von der Möglichkeit der elektroni- schen Beteiligung Gebrauch. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans mit Begrün- dung kann in der Auslegungszeit auf der Internetseite der Ver- bandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra (Bürgerservice Veröffentlichungen) eingesehen werden. Stellungnahmen zur Aufhebung des Bebauungsplanes können während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebe- ne Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag ge- gen die Aufhebung des Bebauungsplans (gemäß § 47 Abs. 2a VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen gel- tend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können. Folgende umweltbezogene Informationen sind vorhanden und werden im Rahmen der Offenlage ausgelegt: Karte auf Seite 8.
Helbra -8- Nr. 5/2017 Die Gemeinde macht zudem von der Möglichkeit der elektronischen Beteiligung Gebrauch. Die 1. Änderung der Satzung mit Begründung kann in der Ausle- gungszeit auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra (Bürgerservice Ver- öffentlichungen) eingesehen wer- den. Stellungnahmen zur Änderung der Satzung können während der Ausle- gungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen können bei der Mit der Änderung soll die in der Innenbereichssatzung be- Beschlussfassung über die Änderung unberücksichtigt bleiben stimmte überbaubare Grundstücksfläche in einem Teilbereich (§ 4a Abs. 6 BauGB). erweitert, und so eine ergänzende Bebauung für den ansässi- Es wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollan- gen Pflegedienst zugelassen werden. Alle übrigen Regelungen trag gegen die Aufhebung des Bebauungsplans (gemäß § 47 bleiben von der Änderung unberührt. Abs. 2a VwG0) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendun- In seiner Sitzung am 4. April 2017 hat der Gemeinderat den Ent- gen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen wurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung „Ehemaliges der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, LPG-Gelände“ bestehend aus dem Plan, den textlichen Fest- aber hätte geltend gemacht werden können. setzungen sowie der Begründung gebilligt und nach § 34 Abs. Da die Satzung im vereinfachten Verfahren geändert wird, wird 6 des BauGB i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB zur öffent- von einer Umweltprüfung abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB). lichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf der Satzungsänderung mit Begründung liegt vom Helbra, den 24.04.2017 22. Mai 2017 bis einschließlich 23. Juni 2017 während folgender Zeiten Montag 9.00 — 12.00 Uhr Dienstag 9.00 — 12.00 Uhr und 14.00 — 17.30 Uhr Donnerstag 9.00 — 12.00 Uhr und 14.00 — 15.30 Uhr Freitag 9.00 — 12.00 Uhr in der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde in 06311 Helbra, An der Hütte 1, Zimmer 207 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bürgermeister Die Nutzung darf für folgende Zwecke erfolgen: - Kopfbögen - Internetauftritt Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. Bekanntgabe der Beschlüsse Annahme einer Spende der Gemeinderatssitzung Klostermansfeld KLM/BV/089/2017 vom 20.04.2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt Öffentlicher Teil: die Annahme einer Spende in Höhe von 1.000,00 €. Bebauungsplan allgemeines Wohngebiet „Burgörner Dem Beschluss wurde zugestimmt. Weg“ der Gemeinde Klostermansfeld Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Nichtöffentlicher Teil: KLM/BV/092/2017 Grundstücksangelegenheiten Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt in KLM/BV/093/2017 seiner Sitzung am 20.04.2017 gemäß § 8 KVG LSA i. V. m. § 10 Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme von Verkaufsver- BauGB den Bebauungsplan „Burgörner Weg“ der Gemeinde handlungen. Klostermansfeld in der Fassung von März 2017 bestehend aus Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B, den Verfahrensvermerken, der Begründung und den Anlagen gez. Uwe Tempelhof zum Bebauungsplan. Bürgermeister Es ist eine zusammenfassende Erklärung entsprechend § 10 Abs. 4 BauGB beizufügen. Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. Verwendung des Gemeindewappens durch den Verein zur Förderung der Feuerwehr Klostermansfeld Bekanntgabe der Beschlüsse KLM/BV/082/2017 des Gemeinderates Wimmelburg aus Der Gemeinderat Klostermansfeld beschließt, dass der Verein der Sitzung vom 06.04.2017 zur Förderung der Feuerwehr Klostermansfeld das Gemeinde- wappen nutzen darf. Öffentlicher Teil: Information über Haushaltssituation MV/060/2017 Von der Mitteilung wurde Kenntnis genommen.
Nr. 5/2017 -9- Helbra Nichtöffentlicher Teil: Vergabeentscheidung zum Einbau einer neuen Außentür Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistun- im Wirtschaftshof Wimmelburg gen für die Planung der Energetischen Sanierung und Er- BV/062/2017 weiterung Kita Wimmelburg Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. BV/061/2017 Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. Einladung zur Buchlesung „Stehe unterm Wasserfall und bin trocken“ und „Die gute Stunde“ - Kurzgeschichten von und mit Arnim Schubring - In unserer so schnelllebigen Zeit bleibt oft das Wichtigste auf Wann: am 29. Mai 2017, 14.30 Uhr der Strecke – die Gesundheit. Einige Menschen erkranken psy- Wo: HELIOS Klinik Lutherstadt Eisleben chisch und/oder greifen zu Drogen oder zum Alkohol. Der Autor „der gesprochenen Worte“ über Spritze, Pille, Schluck möchte In Zusammenarbeit mit der HELIOS Klinik Lutherstadt Eisleben nicht belehren, sondern mit dem Gehörten zum Nachdenken lädt die Selbsthilfekontaktstelle Mansfeld-Südharz, Frau Iris anregen. Er erzählt aus der Perspektive des Betroffenen mit ei- Marszalek, alle Interessierten und Betroffenen recht herzlich genen Erfahrungen. Suchtprävention einmal anders – wertvoll! ein. Es wird zum Innehalten, zum Träumen und zum Schmunzeln Anmeldungen sind unbedingt erforderlich unter Telefon eingeladen – einfach mal die Seele baumeln lassen. 03496 4169983. Liebe Einwohner und Einwohnerinnen, Hintergründe und Ziele beschreiben, Vor- und Nachteile aufzei- gen und Antworten auf häufig gestellte Fragen geben. Auf der seit Anfang April wird in allen kommunalen Ratssitzungen der Internetseite der Verbandsgemeinde werden die Informationen Verbandsgemeinde und Ihren Mitgliedsgemeinden die Zukunft unter „Aktuelles / Zukunft der Verbandsgemeinde“ zeitnah der Verbandsgemeinde diskutiert. Auch die Mitteldeutsche Zei- eingestellt. Darüber hinaus wurde die E-Mail-Adresse zukunft- tung berichtete hierüber. verbandsgemeinde@verwaltungsamt-helbra.de eingerichtet an die Sie sehr gerne Ihre Anfragen, Anregungen und Meinungen senden können. Bernd Skrypek Verbandsgemeindebürgermeister Verbandsgemeinde und Einheitsgemeinde kurz erklärt Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt lässt derzeit zwei Gemeindemodelle zu. Die Einheitsgemeinde sollte aus mindestens 10.000 Einwohnern bestehen, die zu- gehörigen Orte werden jeweils als Ortsteil bezeichnet. Es gibt einen hauptamtlichen Bürgermeister und einen Gemeinderat. Hintergrund ist die seit Jahren anhaltende Finanzschwäche der Dort werden alle politischen Entscheidungen gefällt. Die Ein- Mitgliedsgemeinden und die dauerhaft defizitären Haushalte. heitsgemeinde hat einen Haushalt in denen die Einnahmen Zusammengefasst hat unser Gemeindeverbund insgesamt rd. und Ausgaben und Investitionsmaßnahmen geplant werden. 44,5 Mio. EUR Verbindlichkeiten aus Krediten. Umgerechnet In einer Einheitsgemeinde können Ortschaften gebildet und auf jeden Einwohner entspricht das ca. 2.962 EUR, der Lan- Ortschaftsräte gewählt werden. Ortschaftsräte sind zu wich- desdurchschnitt liegt bei 1.403 EUR. tigen Angelegenheiten die die Ortschaft betreffen vor einer Die Schulden aus eigener Kraft abzubauen ist nicht möglich, Beschlussfassung zu hören. Hierzu gehören insbesondere denn auch die prognostizierte Entwicklung der Finanzlage zeigt Um- und Ausbau sowie Benennung von Gemeindestraßen, Ver- eine weitere Verschlechterung auf. In einem Brief des Finanz- äußerung, Vermietung und Verpachtung von in der Ortschaft ministers hat nunmehr das Land eine Entschuldungshilfe von gelegenen Grundstücken der Gemeinde, Planung und Durch- rd. 18 Mio. EUR angeboten. Hierfür fordert es jedoch von uns führung von Investitionsvorhaben in der Ortschaft. Die Einheits- effizientere und wirtschaftliche Strukturen. Dies kann durch gemeinde finanziert sich durch Zuweisungen des Landes und die Bildung einer Einheitsgemeinde erreicht werden, weil hier eigenen Einnahmen (Steuern, Nutzungsentgelte, Mieteinnah- zusätzliche finanzielle Einsparungen durch das Land vermutet men). werden. Eine Verbandsgemeinde besteht dagegen aus selbstständigen Mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und den Frak- Mitgliedsgemeinden. Sie haben jeweils einen ehrenamtlichen tionsvorsitzenden des Verbandsgemeinderates ist vereinbart Bürgermeister und einen Gemeinderat. Daneben gibt es noch Sie bereits im Vorfeld von Informationsveranstaltungen, Ein- einen Verbandsgemeinderat und einen hauptamtlichen Bürger- wohnerversammlungen oder möglichen Bürgerentscheiden meister. Der Verbandsgemeinderat entscheidet über alle Ange- in diesen Prozess einzubinden. Aus diesem Grund wird Ihnen legenheiten die der Verbandsgemeinde kraft Gesetz (Schulen, die Verwaltung in diesen und den folgenden Amtsblättern die Kindertagesstätten, Brandschutz, Flächennutzungspläne) und
Helbra - 10 - Nr. 5/2017 per Beschluss (Neptunbad, Bibliotheken) übertragen wurde. sowie Investitionen geplant werden. Die Verbandsgemeinde Daneben erfüllt die Verbandsgemeinde die Verwaltungsge- erhält als Einnahme vom Land eine Auftragskostenpauschale. schäfte der Mitgliedsgemeinden in deren Namen und Auftrag, Sie finanziert sich darüber hinaus durch Umlagezahlungen der da die Mitgliedsgemeinden über keine eigene Verwaltung und Mitgliedsgemeinden. Die Mitgliedsgemeinden selbst finanzie- kein Verwaltungspersonal (mit Ausnahme der auf Antrag der ren sich wie die Einheitsgemeinden. Mitgliedsgemeinde zur Verfügung gestellten Bürokraft zur Un- Haben Sie fragen, dann schreiben Sie uns: terstützung des ehrenamtlichen Bürgermeisters) verfügen. zukunft-verbandsgemeinde@verwaltungsamt-helbra.de Es gibt für jede Mitgliedsgemeinde und auch die Verbandsge- In der nächsten Ausgabe lesen Sie über Vor- und Nachteile ei- meinde einen Haushalt in der die Einnahmen und Ausgaben ner Strukturänderung. FD Zentrale Dienste und Finanzen Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde, der Gemeinderäte und Ausschüsse der Mitgliedsgemeinden • Verbandsgemeinde • Gemeinde Klostermansfeld Sitzung des Verbandsgemeinderates am 01.06.2017 um Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.05.2017 18.30 Uhr um 18.00 Uhr Sitzung des Gemeinderates am 08.06.2017 um 19.00 Uhr • Gemeinde Benndorf Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 13.06.2017 Sitzung des Gemeinderates am 29.05.2017 um 18.00 Uhr um 18.00 Uhr • Gemeinde Bornstedt Änderungen bleiben vorbehalten! Sitzung des Gemeinderates am 22.05.2017 um 19.00 Uhr Sitzungsort und –zeit sowie die Tagesordnungen werden je- • Gemeinde Hergisdorf weils vor dem Sitzungstermin in den jeweiligen Bekanntma- Sitzung des Gemeinderates am 17.05.2017 um 18.00 Uhr chungskästen bekannt gemacht. Veranstaltungen Mai/Juni 2017 Datum Uhrzeit Veranstaltungsort Veranstaltungsart Veranstalter Ansprechpartner/ Tel.-Nr./E-Mail 13.05.17 9.00 Uhr SP Katzenwinkel, Kreisveranstaltung, Schützenverein René Hundt Benndorf KM Vorderladerwaffen Mansfelder Land reneundchristian@ t-online.de Benndorf e. V. 14.05.17 11.00 Uhr Treffpunkt: Straße „Tag des Wanderns“ Kreisfelder M. Zeddel Berga-Rottlebero- Wanderung Richtung Freundeskreis 034772 30948 de (L236), unter der Bernecke, Diebeshöhle Wandern und Rucksackverpflegung für Autobahnbrücke und über Himmel zurück Ortsgeschichte Picknick! 14.05.17 17.00 Uhr St. Ägidiuskirche, Rossini-Quartett und Freundeskreis Frank Wrba Hergisdorf Irish Folk Band - Ein St. Ägidiuskirche 03475 928890 musikalischer Spazier- frank.wrba@wrba.ch gang mit Luther 16.05.17 18:00 Uhr Historischer Vortrag von Hilmar Mansfelder 034772 27640 (Einlass Wartesaal des Burghardt über die Bergwerksbahn e. V. mansfelder@bergwerksbahn.de ab Bahnhofs Elektrische Kleinbahn 17:30 Uhr) Klostermansfeld in im Mansfelder Bergrevier Benndorf 17.05.17 14.00 Uhr Hof der Gewerke Frühlingsfest Ortsgruppe der Diessner Volkssolidarität Ortsgruppenvorsitzende Benndorf 20.05.17 Hof der Gewerke, „Travestie-Show“ Heimat- und Gerhard Blume Benndorf Förderverein Benndorf 034772 8620 info@ bwb-benndorf.de 25.05.17 10.00 Uhr Bahnhof Himmelfahrtstag mit Mansfelder 034772 27640 15.00 Uhr Klostermansfeld Info-Zug (10 Uhr) und Bergwerksbahn e. V. mansfelder@bergwerksbahn.de Regelzug (15 Uhr) 27.05.17 9.00 Uhr SP Katzenwinkel, Kreisveranstaltung, Schützenverein René Hundt Benndorf KM Pistole/Revolver Mansfelder Land reneundchristian@t-online.de Benndorf e. V. 03.06.17 18.30 Uhr Bahnhof Theaterzug Mansfelder 034772 27640 Klostermansfeld „ZARAH 47“ Bergwerksbahn e. V. mansfelder@bergwerksbahn.de 04.06.17 10.00 Uhr Waldgaststätte Pfingstfrühschoppen Männerchor Lutz Dieter Heine Ziegelrode Ziegelrode von 034772 828329 1878 e. V. chor@lutzheine.de
Nr. 5/2017 - 11 - Helbra Datum Uhrzeit Veranstaltungsort Veranstaltungsart Veranstalter Ansprechpartner/ Tel.-Nr./E-Mail 10.06.17 14.00 Uhr Beratung Volkshelfer Ortsgruppe der Diessner Volkssolidarität Benndorf Ortsgruppenvorsitzende 10.06.17 9.00 Uhr SP Eduardschacht Kreisveranstaltung, Schützenverein René Hundt KM KK Waffen Mansfelder Land reneundchristian@t-online.de Benndorf e. V. Startschuss für Badesaison 2017 Stellenausschreibung Endlich ist es wieder so weit. Die diesjährige In der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra ist zum Badesaison startet nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Fachdienst Bau- Donnerstag, den 01.06.2017 um 14:30 Uhr. und Ordnungsverwaltung als Alle kleinen und großen Badefreunde sind recht herzlich zum Sachbearbeiter/in Bauverwaltung Anbaden und Abtauchen eingeladen. auf Dauer in Vollzeit zu besetzen. Eine Freikarte für jeweils 10 Besuche erhalten die ersten drei Kinder bzw. Jugendliche bis 14 Jahre im Wasser. Das Aufgabengebiet umfasst: Die Eintrittskarten können in gewohnter Weise zu unveränderten - Mitwirkung bei Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Preisen bei der Schwimmmeisterin bzw. den freiwilligen Rettungs- Vertragsabwicklung bei Umbau und Erhaltungsmaßnahmen schwimmern des Deutschen Roten Kreuzes erworben werden. (Aufmaße, Massen- u. Kostenermittlungen, Leistungsver- zeichnisse, Angebotseinholung, Auftragsvorbereitung, Bau- Öffnungszeiten 2017: begleitung u. Abrechnung) 01.06. bis 25.06. täglich von 12:00 bis 18:00 Uhr - Überwachungs- und Überprüfungsaufgaben an techni- 26.06. bis 09.08. täglich von 10:00 bis 18:00 Uhr schen Einrichtungen, Bauwerken, Nebenanlagen u. ä. 10.08. bis 31.08. täglich von 12:00 bis 18:00 Uhr - Fortschreibung von Bestandsplänen, Mitwirkung bei der Bei schlechtem Wetter bleibt die Schließung des Bades vorbe- Aufstellung kleiner Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaß- halten. Bei heißem Wetter werden die Öffnungszeiten und die nahmen Saison individuell verlängert. - Beitragsrecht, mit Prüfung der Einhaltung satzungsrechtli- Allen Helfern die bei der Vorbereitung der Saison geholfen ha- cher Bestimmungen zur Gebührenveranlagung ben und noch helfen werden, sagen wir recht herzlichen Dank. - Bescheiderstellung - Widerspruchsbearbeitung - Jahresplanung, Budgetplanung, Budgetüberwachung Stellenausschreibung - Verwaltungstätigkeiten für öffentlich-rechtliche Angelegen- heiten Für die Kindertageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra suchen wir ab 01.08.2017 unbefristet Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind: - abgeschlossene Ausbildung zur/zum Bautechnikerin/ Bau- Erzieher/innen. techniker vorzugsweise mit dem Schwerpunkt Tiefbau ggf. Die Einstellung erfolgt in einer Teilzeitbeschäftigung mit ei- gleichwertige Ausbildung als Diplom-Verwaltungswirt/in ner wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden. oder Verwaltungsfachwirt/in (BII) Gesucht werden nette, geduldige Personen mit der Fähig- - Fachkenntnisse in den Grundsätzen der Bauabwicklung, keit Kinder durch viel Einfühlungsvermögen in ihrer ganz- des Bauvertragsrechts und der technische Bauvorschriften heitlichen Entwicklung zu fördern und in ihrem individuellen (VOB) Bildungsprozess zu unterstützen. - fundierte Kenntnisse im Bereich Öffentliches Recht/Verwal- Wir erwarten ein hohes Maß an Eigeninitiative, Verantwor- tungsrecht tungsbewusstsein sowie Teamfähigkeit. - sichere schriftliche wie mündliche Kommunikationsfähigkeit Das Aufgabengebiet umfasst dabei die Betreuung, Bildung - sichere EDV-Kenntnisse mit Standardsoftware bis hin zur Förderung und Erziehung von Kindern im Alter - Kenntnisse in EDV-Programmen zur Gebührenveranlagung von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang. sind von Vorteil Hierzu gehören unter anderen auch folgende Tätigkeiten: - Fähigkeit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen · Planen und organisieren des Tagesablaufs Arbeit · Beobachtung und Dokumentation - ausgeprägtes serviceorientiertes Denken und Handeln · Elternarbeit - Zuverlässigkeit und soziale Kompetenz · Weiterentwicklung der Qualität innerhalb des Teams - Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft, ein Dienst- kraftfahrzeug zu führen Ihre Qualifikation: Wir bieten Ihnen einen interessanten und abwechslungsrei- Für den erforderlichen Einsatz als pädagogische Fachkraft chen Arbeitsplatz. Je nach Qualifikation erhalten Sie eine müssen Bewerber/innen über einen Abschluss als staatlich Vergütung nach TVöD. anerkannte Erzieher oder einem dem gleichgestellten Ab- Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterla- schluss i. S. von § 21 Abs. 3 Nr. 2-5 Kinderförderungsgesetz gen richten Sie bitte bis zum 26.05.2017 an die Verbands- des Landes Sachsen-Anhalt verfügen. Die Vergütung erfolgt gemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, nach TVöD. 06311 Helbra. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte unter der Auf- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungs- schrift „Bewerbung Erzieher/in mit aussagekräftigen Unter- unterlagen aus Kostengründen nur zurückgesandt werden, lagen bis zum 26.05.2017 an die Verbandsgemeinde Mans- wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt felder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra. ist. Ansonsten werden die Unterlagen 6 Monate nach Ab- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungs- schluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. unterlagen aus Kostengründen nur zurückgesandt werden, Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Wir freuen uns ist. Ansonsten werden die Unterlagen 6 Monate nach Ab- über Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürgern mit Mig- schluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. rationshintergrund.
Helbra - 12 - Nr. 5/2017 Stellenausschreibung In der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra ist zum • Führerschein Klasse B nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Fachdienst Bau- Außerfachliche Anforderungen: und Ordnungsverwaltung als • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise • Organisations- und Problemlösungsfähigkeit, Entschei- Sachbearbeiter/in allgemeine Bauverwaltung dungsfähigkeit auf Dauer in Vollzeit zu besetzen. • Selbstständiges, eigenverantwortliches und lösungsori- entiertes Denken Zu den wesentlichen Aufgaben gehören u. a.: • wirtschaftliches- und kostenbewusstes Handeln • Betreuung und Pflege der EDV-Programme: Archikart, • Kommunikations- und Teamfähigkeit Geoportal etc. • eine sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise • Vorbereitung und Durchführung von Fördermittelbeantra- Wir bieten eine der Aufgabenstellung entsprechende Vergü- gung, -abrufung, -abrechnung und -nachweiserstellung tung nach dem TVöD. • verantwortliche terminliche und kostenmäßige Planung, Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen Koordinierung und Durchführung von Instandhaltungs- richten Sie bitte bis zum 26.05.2017 an die Verbandsge- und Instandsetzungsmaßnahmen und Umbauten meinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 • allgemeine Sachbearbeitung Helbra. • Einhaltung von Verkehrssicherungspflichtvorschriften ein- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungs- schließlich Dokumentation unterlagen aus Kostengründen nur zurückgesandt werden, Fachliche Anforderungen: wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachan- Ansonsten werden die Unterlagen 6 Monate nach Abschluss gestellten oder eine vergleichbare Qualifikation des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. • sichere Kenntnisse mit gängigen Office Programmen Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung • Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung oder ei- und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Wir freuen uns nem ähnlichen Bereich wünschenswert über Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürgern mit Migra- • technisches Verständnis tionshintergrund. Grundschulfest der Grundschule Klostermansfeld Termin: 19.05.2017 Einige Attraktionen sind geplant und für das leibliche Wohl ist Zeit: 14.30 – 17.00 Uhr gesorgt. Unsere Freude wäre groß, wenn wir recht viele Eltern, Großeltern und interessierte Bürger bei uns begrüßen dürfen. Wir feiern an diesem Tag unser Grundschulfest für Groß und Klein. Die Kinder haben sich viel Mühe gegeben, um Sie zu un- S. Töpfer terhalten und zu zeigen, was sie bereits gelernt haben. Rektorin FD Bau- und Ordnungsverwaltung Information zur Beitragserhebung in der Verbandsgemeinde Auf Grund mehrerer Nachfragen möchten wir den Stand der tergasse Blankenheim erfolgt. Beitragserhebungen im Verbandsgebiet aufzeigen. Dazu wurde In der Straßenausbaubeitragsfestsetzung für die Birkenallee ein Abarbeitungszeitplan erstellt. und die Bergstraße werden derzeit die Hinweise aus dem Kla- Derzeit erfolgt die Festsetzung der Gewässerumlage in der Ge- geverfahren zu den Vorleistungsbescheiden für die Abrech- meinde Helbra für die Jahre 2013 und 2014. Der Rückstand be- nung der Endleistungsbescheide eingearbeitet. Dies erfolgt gründet sich im verspäteten Beginn der generellen Festsetzung durch ein Ingenieurbüro. Demzufolge ist vorgesehen die End- der Gewässerumlage ab 2010. bescheide im Herbst 2017 zu versenden. Die Umstellung des Berechnungssystems durch das Land als Weiter erfolgen die Umlage der Erneuerung der Straßenbe- Voraussetzung der weiteren Festsetzungen der Gewässerum- leuchtung in der Schulstraße Klostermansfeld und die erstma- lage ab dem Jahr 2015 kann erst ab 2017 erfolgen. lige Herstellung des Stichweges in der Mühlenstraße Benndorf. Folgend werden in der Gemeinde Wimmelburg die Straßenrei- Generell beträgt die Festsetzungsfrist für Beiträge 4 Jahre nach nigungsgebühren für das laufende Jahr 2017 festgesetzt. Laut Eingang der letzten Rechnung des Vorhabens ab dem folgen- Satzung ist hier die Fälligkeit zum 01.07.2017. den 01.01. Anschließend werden die offenen Verfahren in der Gemeinde Die Verwaltung ist bemüht die Rückstände in der Beitragsfest- Blankenheim zur Oberflächenentwässerung abgeschlossen setzung abzuarbeiten und somit eine zeitnahe Festsetzung zu und die Festsetzung der Straßenausbaubeiträge für die Schus- erreichen. Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Ahlsdorf Termin: 30.05.2017 Uhrzeit: 18:00 Uhr Von den stimmberechtigten Grundstückseigentümern ist der in der Gaststätte „Hotel Nürnberg“ Ahlsdorf Nachweis über Flur, Flurstück und Größe (ha) mitzubringen. Bei Stimmübertragung an einen Bevollmächtigten, ist eine amt- Tagesordnung: lich beglaubigte Vollmacht notwendigerweise vorzulegen. Bericht der Jagdpächter Kassenprüfung Der Vorstand Verwendung des Reinertrages Verschiedenes
Sie können auch lesen