Helbraer Kommunalanzeiger - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

 
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Helbraer Kommunalanzeiger - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Helbraer
Kommunalanzeiger
Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra und der Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf,
Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg

                                                                        Maiglöckchen
                                                                 Läuten kaum die Maienglocken,
                                                                   leise durch den lauen Wind,
                                                                hebt ein Knabe froh erschrocken,
                                                                 aus dem Grase sich geschwind.
                                                                  Schüttelt in den Blütenflocken,
                                                                  seine feinen blonden Locken,

                                                                 Und nun wehen Lerchenlieder
                                                                 und es schlägt die Nachtigall,
                                                               von den Bergen rauschend wieder
                                                                  kommt der kühle Wasserfall.
                                                                 Rings im Walde bunt Gefieder,
                                                                     Frühling ist es wieder
                                                                   und ein Jauchzen überall.

                                                                 Joseph Freiherr von Eichendorff
                                                                          (1788-1857)

                          Jahrgang 27 | Nummer 5/2017 | Mittwoch, den 10. Mai 2017
Helbraer Kommunalanzeiger - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Helbra                                                                       -2-                                                                      Nr. 5/2017

                                                          Inhaltsverzeichnis
  A1: Amtliche Bekanntmachungen                                                   •     Veranstaltungen Mai/Juni 2017
  A2: Verbandsgemeinde                                                            •     Startschuss für Badesaison 2017
  •      Bekanntmachung der Genehmigung des Flächen-                              •     Stellenausschreibung Erzieher/innen
         nutzungsplanes für die Verbandsgemeinde Mansfel-                         •     Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in Bauverwaltung
         der Grund - Helbra gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch                        •     Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in allgemeine
         (BauGB)                                                                        Bauverwaltung
  A2: Gemeinde Ahlsdorf                                                           •     Grundschulfest der Grundschule Klostermansfeld
  •      Haushaltssatzung der Gemeinde Ahlsdorf für das Haus-                     C2: FD Bau- und Ordnungsverwaltung
         haltsjahr 2017                                                           •     Information zur Beitragserhebung in der Verbandsge-
  •      Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde                               meinde
         Ahlsdorf für das Haushaltsjahr 2017                                      D1: Informationen aus den Gemeinden
  A2: Gemeinde Blankenheim                                                        •     Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenos-
  •      Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenheim für das                              senschaft Ahlsdorf
         Haushaltsjahr 2017                                                       •     Einladung zum Kinderfest 2017 in der Integrativen Kin-
  •      Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde                               dertagesstätte „Pusteblume“ in Benndorf
         Blankenheim für das Haushaltsjahr 2017                                   •     Einladung der Jagdgenossenschaft Blankenheim zur
  A2: Gemeinde Helbra                                                                   Jahreshauptversammlung
  •      Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Helbra                      •     Beschluss der Jagdversammlung Bornstedt/Schmal-
         aus der Sitzung vom 04.04.2017                                                 zerode zur Jagdpacht
  •      Haushaltssatzung der Gemeinde Helbra für das Haus-                       •     Kinder der Kneipp-Kita „Hasenwinkel“ Hergisdorf er-
         haltsjahr 2017                                                                 kunden das Kliebigtal
  •      Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde                         E1: Glückwünsche der Gemeinde
         Helbra für das Haushaltsjahr 2017 HEL/BV/144/2016                        F1: Vereine melden sich zu Wort
  •      Bekanntmachung über den Beschluss der Aufhebung                          •     Pfingsttanz Ahlsdorf
         des Bebauungsplans Nr. 2 Eigenheimstandort „Am                           •     192 Jahre Pfingsten in Ziegelrode
         Hirschwinkel“                                                            •     Ziegelröder Nachwuchsspielleute proben im Dippels-
  •      Bekanntmachung über den Beschluss der Aufstellung                              bachgrund
         der 1. Änderung der Innenbereichssatzung „Ehemaliges                     •     Benndorf startet in die Feldsaison
         LPG-Gelände“ der Gemeinde Helbra sowie die öffentli-                     •     Pfingsten in Hergisdorf
         che Auslegung nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 34 Abs. 6 Bau-                   •     Pfingsten 2017 in Kreisfeld
         gesetzbuch (BauGB)                                                       •     Geschichte in Kreisfeld
  A2: Gemeinde Klostermansfeld                                                    •     Start in die Freiluftsaison war nahezu perfekt
  •      Bekanntgabe der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung                       •     Luthers Weg
         Klostermansfeld vom 20.04.2017                                           •     Frühlingswanderung des Kultur- und Heimatvereins
  A2: Gemeinde Wimmelburg                                                               Wimmelburg
  •      Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Wim-                        •     Frühjahrssemesterprogramm der KVHS Mansfeld-Süd-
         melburg aus der Sitzung vom 06.04.2017                                         harz e. V.
  B1: Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden                                  G1: Kirchliche Nachrichten
  •      Einladung zur Buchlesung „Stehe unterm Wasserfall                        •     Ev. Kirchengemeindeverband Helbra
         und bin trocken“ und „Die gute Stunde“                                   •     Ev. Kirchengemeinde Klostermansfeld
  C1: Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt                            •     Kath. Pfarrei St. Georg Hetttedt
  •      Liebe Einwohner und Einwohnerinnen                                       •     Kath. Pfarrei St. Gertrud Eisleben
  •      Verbandsgemeinde und Einheitsgemeinde kurz erklärt                       H1: Religionsgemeinschaft
  C2: FD Zentrale Dienste und Finanzen                                            J1: Geschichtliches
  •      Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates der Ver-                       •     Kirche St. Katharina von Benndorf - Benndorfs Taufstein
         bandsgemeinde, der Gemeinderäte und Ausschüsse                                 ist aus der Zeit der Reformation -
         der Mitgliedsgemeinden

                                         Bürgerzeitung Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
IMPRESSUM

               Die Bürgerzeitung erscheint monatlich.

               - Herausgeber:
                 Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra

               - Verlag und Druck:
                 LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
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                 der Verbandsgemeindebürgermeister

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Helbraer Kommunalanzeiger - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Nr. 5/2017                                                    -3-                                                           Helbra

                                                                  §1
                                                                  Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                  Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Er-
                                                                  füllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden
                                                                  Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
                                                                  Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
Bekanntmachung                                                    1. im Ergebnishaushalt mit dem
der Genehmigung des Flächennutzungsplanes für                     a) Gesamtbetrag der Erträge auf                1.454.300 EUR
die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra                    b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf           1.735.400 EUR
                                                                  c) Gesamtbetrag der außerordentlichen
gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
                                                                       Aufwendungen auf                              3.200 EUR
Das Landesverwaltungsamt hat den am 8. September 2016             2. im Finanzhaushalt mit dem
durch den Verbandsgemeinderat beschlossenen Flächennut-           a) Gesamtbetrag der Einzahlungen
zungsplan am 20. Februar 2017 mit Nebenbestimmungen (Auf-              aus laufender Verwaltungstätigkeit        1.337.700 EUR
lagen) genehmigt (Aktenzeichen 503-1.2-21101/MSH/752). Die        b) Gesamtbetrag der Auszahlungen
Auflagen wurden mit der Fassung des Flächennutzungsplanes              aus laufender Verwaltungstätigkeit        1.562.400 EUR
vom April 2017 erfüllt.                                           c) Gesamtbetrag der Einzahlungen
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes                aus der Investitionstätigkeit               600.300 EUR
umfasst das Gebiet der Verbandsgemeinde mit den selbststän-       d) Gesamtbetrag der Auszahlungen
digen Gemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt,            aus der Investitionstätigkeit               721.200 EUR
Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld und Wimmelburg.               e) Gesamtbetrag der Einzahlungen
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5            aus der Finanzierungstätigkeit                      0 EUR
BauGB bekannt gemacht.                                            f) Gesamtbetrag der Auszahlungen
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Mansfelder                aus der Finanzierungstätigkeit              244.300 EUR
Grund - Helbra in der Fassung vom April 2017 wird mit der Be-     festgesetzt.
kanntmachung wirksam.
Gleichzeitig treten die bisher rechtswirksamen Flächennut-        §2
zungspläne der Gemeinden Benndorf, Bornstedt und Kloster-         Kredite für Investitionen und
mansfeld außer Kraft.                                             Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Flächennutzungsplan bestehend aus der Planzeichnung
(Teil 1 und 2) mit den Anlagen 1 bis 5 sowie die Begründung mit   Für das Haushaltsjahr 2017 werden keine Kredite festgesetzt.
Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung werden in           §3
der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde in 06311 Helbra, An        Verpflichtungsermächtigungen
der Hütte 1 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den
Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.                       Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Flächennutzungsplan kann auch auf der Internetseite der       §4
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra (Bürgerservice         Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Veröffentlichungen) eingesehen werden.
                                                                  Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfä-
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzun-
gen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in       higkeit wird in dem Haushaltsjahr 2017 auf 2.600.000 EUR fest-
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB        gesetzt.
wird hingewiesen.                                                 §5
Demnach sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1     Weitere Vorschriften
bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form-
vorschriften sowie Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn         Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie
sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung       folgt festgesetzt:
schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde geltend gemacht        1. Grundsteuer
worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder    1.1 Grundsteuer A                                400 v. H.
den Mangel begründen soll, darzulegen.                                - für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe
                                                                  1.2 Grundsteuer B                                450 v. H.
Helbra, den 24.04.2017                                            2. Gewerbesteuer                                 380 v. H.
                                                                  §6
                                                                  Weitere Festsetzungen
                                                                  Nach § 103 KVG LSA ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu
Verbandsgemeindebürgermeister                                     erlassen, wenn
                                                                  1. „(...) ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haus-
                                                                  haltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung
                                                                  erreicht werden kann.“
                                                                  Die Erheblichkeitsgrenze wird auf 70.000 € festgesetzt.
                                                                  2. „bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen
Haushaltssatzung der Gemeinde Ahlsdorf                            oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsposten in einem
                                                                  Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszah-
für das Haushaltsjahr 2017                                        lungen des Haushaltsplanes erheblichen Umfang geleistet wer-
Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des            den müssen.
Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung           Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie 4 v. H.
vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288), hat der Gemeinderat in sei-    der ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnisplanes
ner Sitzung am 20.02.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:     bzw. der Gesamtauszahlungen für ein Produkt überschreiten.
Helbraer Kommunalanzeiger - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Helbra                                                          -4-                                                        Nr. 5/2017

3. „Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen       1. im Ergebnishaushalt mit dem                      2017
oder lnvestitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen“           Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge          1.218.700
sofern es sich nicht um geringfügige Investitionen (...) handelt.   Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge              0
Geringfügig im Sinne des § 103 Abs. 3 Nr. 1 sind Investitionen      Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen     1.286.600
bis zu einem Wert von 30.000 €.                                     Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen         0
4. Nicht verbrauchte zweckgebundene Mittel werden i. S. des
§ 19 KomHVO für übertragbar erklärt.                                2. im Finanzhaushalt mit dem                               2017
5. Alle Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Ver-         Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
waltungstätigkeit werden als übertragbar erklärt, sofern freies     Verwaltungstätigkeit                                  1.125.400
Zahlungsbudget gemäß § 19 KomHVO zur Verfügung steht.               Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
6. Für alle im Haushalt eingestellten Zuwendungen vom Bund,         laufender Verwaltungstätigkeit                         1.178.500
Land oder sonstigen Dritte bleiben die Ausgabeansätze ein-          Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
schließlich der dafür erforderlichen Eigenmittel bis zur Vorlage    Investitionstätigkeit                                    74.500
der Zuwendungsbescheide gesperrt.                                   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
7. Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen für Jah-          Investitionstätigkeit                                    70.500
resabschlussbuchungen, bilanzielle Abschreibungen und innere        Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Verrechnungen gelten als über- und außerplanmäßig genehmigt.        Finanzierungstätigkeit                                         0
                                                                    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
                                                                    Finanzierungstätigkeit                                  163.300
                                                                    festgesetzt.
                                                                    §2
                                                                    Kredite für Investitionen und
                                                                    Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                    Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-
                                                                    derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
                                                                    §3
                                                                    Verpflichtungsermächtigungen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der                             Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Gemeinde Ahlsdorf für das Haushaltsjahr
                                                                    §4
2017                                                                Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017         Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfä-
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit      higkeit wird in 2017 auf 1.223.800 € festgesetzt.
seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungs-
gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnah-         §5
me vom 11.05.2017 bis 24.05.2017 im Verwaltungsgebäude der          Weitere Vorschriften
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Zimmer 117, SG
                                                                    Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie
Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die nach
                                                                    folgt festgesetzt:
§ 102 Abs. 1 KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch
                                                                    1. Grundsteuer                                       2017
die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.04.2017
                                                                    1.1. Grundsteuer A                               400 v. H.
unter dem Aktenzeichen 15.12.10.017.017 erteilt worden.
                                                                         - für land-u. forstwirtschaftliche Betriebe
                                                                    1.2 Grundsteuer B                                450 v. H.
                                                                         - für Grundstücke
                                                                    2. Gewerbesteuer                                 380 v. H.
                                                                    §6
                                                                    Weitere Festsetzungen
                                                                    Nach § 103 KVG LSA ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu
                                                                    erlassen, wenn
                                                                    1. „(...) ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haus-
                                                                    haltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung
                                                                    erreicht werden kann.“
                                                                    Die Erheblichkeitsgrenze wird auf 70.000 € festgesetzt.
                                                                    2. „bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen
Haushaltssatzung der Gemeinde                                       oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsposten in einem
Blankenheim für das Haushaltsjahr 2017                              Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszah-
                                                                    lungen des Haushaltsplanes erheblichen Umfang geleistet wer-
Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des              den müssen.
Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung, hat der      Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie
Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim in seiner Sitzung vom          3 v. H. der ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnis-
06.03.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:                   planes bzw. der Gesamtauszahlungen für ein Produkt über-
                                                                    schreiten.
§1
                                                                    3. „Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                        oder Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen“
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die       sofern es sich nicht um geringfügige Investitionen (...) handelt.
Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfal-          Geringfügig i. S. des § 103 Abs. 3 Nr. l sind Investitionen bis zu
lenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie einge-           einem Wert von 30.000€.
henden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält,         4. Nicht verbrauchte zweckgebundene Mittel werden i. S. des
wird im                                                             § 19 KomHVO für übertragbar erklärt.
Helbraer Kommunalanzeiger - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Nr. 5/2017                                                     -5-                                                         Helbra

5. Alle Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Ver-        Innenbereichssatzung „ehemaliges LPG-Gelände“, bestehend
waltungstätigkeit                                                  aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, in
werden als übertragbar erklärt, sofern freies Zahlungsbudget       der Fassung vom Februar 2017. Die dazugehörige Begründung
gemäß § 19 KomHVO zur Verfügung steht.                             wird gebilligt.
6. Für alle im Haushalt eingestellten Zuwendungen vom Bund,        Der Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung und die
Land oder sonstigen Dritten bleiben die Ausgabeansätze ein-        dazugehörige Begründung sind nach § 34 Abs. 6 des Bauge-
schließlich der dafür erforderlichen Eigenmittel bis zur Vorlage   setzbuches (BauGB) i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
der Zuwendungsbescheide gesperrt.                                  und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
7. Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen für              auszulegen.
Jahresabschlussbuchungen, bilanzielle Abschreibungen und           Die Auslegung wird ortsüblich öffentlich bekanntgemacht. Da-
innere Verrechnungen gelten als über- und außerplanmäßig ge-       bei wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren
nehmigt.                                                           von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
                                                                   Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der betroffenen
                                                                   Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzu-
                                                                   führen.
                                                                   Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des
                                                                   Bebauungsplans Nr. 2 Eigenheimstandort „Am Hirschwin-
                                                                   kel“ der Gemeinde Helbra
                                                                   Vorlage: HEL/BV/153/2017
                                                                   Auf Grund der Sach- und Rechtslage und in Bezug auf den § 45
                                                                   der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG
                                                                   LSA) i. V. mit § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung der Haushaltssatzung                                beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan Nr. 2 Eigen-
der Gemeinde Blankenheim für das                                   heimstandort „Am Hirschwinkel“ vollständig aufzuheben. Der
                                                                   Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.
Haushaltsjahr 2017                                                 Darüber hinaus billigt der Gemeinderat den Entwurf der Auf-
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017        hebung des Bebauungsplans Nr. 2 Eigenheimstandort „Am
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit     Hirschwinkel“, bestehend aus Übersichtsplan und Begründung
seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungs-        einschließlich Umweltbericht, in der Fassung vom März 2017.
gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnah-        Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Eigen-
me vom 11.05.2017 bis 24.05.2017 im Verwaltungsgebäude der         heimstandort „Am Hirschwinkel“ der Gemeinde Helbra ist nach
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Zimmer 117, SG           § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich aus-
Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die nach      zulegen.
§ 102 Abs. 1 KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch           Die Auslegung wird ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11.04.2017          Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der von der
unter dem Aktenzeichen 15.12.10.019.017 erteilt worden.            Aufhebung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffent-
                                                                   licher Belange durchzuführen.
Blankenheim, den 24.04.2017                                        Information über Haushaltssituation
                                                                   Vorlage: HEL/MV/152/2017
                                                                   Von der Mitteilung wurde Kenntnis genommen.
                                                                   Nichtöffentlicher Teil:
                                                                   Verlängerung Pachtvertrag Flur 4, FS 5/26
                                                                   Vorlage: HEL/BV/150/2017
                                                                   Der Gemeinderat Helbra beschließt, den bestehenden Pacht-
                                                                   vertrag zum Grundstück Gemarkung Helbra, Flur 4, Flurstück
                                                                   5/26 um ein Jahr zu verlängern.

                                                                   Haushaltssatzung der Gemeinde Helbra
                                                                   für das Haushaltsjahr 2017
Bekanntgabe der Beschlüsse
des Gemeinderates Helbra aus der Sitzung                           Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetztes des
                                                                   Landes Sachsen-Anhalt in der zur Zeit gültigen Fassung, hat
vom 04.04.2017                                                     der Gemeinderat der Gemeinde Helbra in seiner Sitzung vom
Öffentlicher Teil:                                                 15.02.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Abberufung sachkundiger Einwohner                                  §1
Vorlage: HEL/BV/008/2014/3
                                                                   Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Paul Dölle als sachkundigen
Einwohner aus dem Kultur- und Sportausschuss abzuberufen.          Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die
Berufung sachkundige Einwohner                                     Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfal-
Vorlage: HEL/BV/008/2014/4                                         lenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie einge-
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Tony Ruszynski als sach-         henden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält,
kundigen Einwohner in den Kultur- und Sportausschuss zu be-        wird
rufen.                                                             1. im Ergebnishaushalt mit dem
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung der              Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge             4.067.700
Innenbereichssatzung „ehemaliges LPG-Gelände“ der Ge-              Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge             2.000
meinde Helbra                                                      Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen       4.556.800
Vorlage: HEL/BV/151/2017                                           Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen             0
Auf Grund der Sach- und Rechtslage und in Bezug auf den § 45
der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG              2. im Finanzhaushalt mit dem
LSA) i. V. mit § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender         3.547.200
beschließt der Gemeinderat den Entwurf der 1. Änderung der         Verwaltungstätigkeit
Helbraer Kommunalanzeiger - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Helbra                                                           -6-                                                    Nr. 5/2017

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender                          7. Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen für
Verwaltungstätigkeit3.824.600                                       Jahresabschlussbuchungen, bilanzielle Abschreibungen und
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                                    innere Verrechnungen gelten als über- und außerplanmäßig ge-
Investitionstätigkeit                       132.000                  nehmigt.
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit                       132.000                  Helbra, den 11.04.2017
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit                            0
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit                      667.900

festgesetzt.
                                                                     Alfred Böttge
§2                                                                   Bürgermeister Helbra
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                     Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-
derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                          der Gemeinde Helbra für das Haushaltsjahr
                                                                     2017 HEL/BV/144/2016
§3
Verpflichtungsermächtigungen                                         Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahr 2017
                                                                     wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.              seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungs-
§4                                                                   gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsicht-
                                                                     nahme vom 15.05.2017 bis 26.05.2017 im Verwaltungsgebäu-
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
                                                                     de der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Zimmer
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfä-           119/120, SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich
higkeit wird in 2017 auf 4.100.000€ festgesetzt.                     aus.
                                                                     Die nach § 102 Abs. 1 KVG LSA erforderlichen Genehmigun-
§5                                                                   gen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben
Weitere Vorschriften                                                 vom 05.04.2017 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.021.017 er-
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie           teilt worden.
folgt festgesetzt:
1.      Grundsteuer                                       2017
1.1.    Grundsteuer A -für land-u. forstwirtschaftliche
        Betriebe                                       420 v. H.
1.2     Grundsteuer B -für Grundstücke                 470 v. H.
2.      Gewerbesteuer                                  380 v. H.
§6
Weitere Festsetzungen
                                                                     Bekanntmachung über den Beschluss
Nach § 103 KVG LSA ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu
erlassen, wenn                                                       der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2
1. „ (...) ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haus-   Eigenheimstandort „Am Hirschwinkel“ der
haltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung          Gemeinde Helbra sowie die öffentliche
erreicht werden kann.“
Die Erheblichkeitsgrenze wird auf 70.000 € festgesetzt.              Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
2.„ bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen         (BauGB)
oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsposten in einem
                                                                     Der Gemeinderat der Gemeinde Helbra hat in seiner Sitzung
Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszah-              am 15. Februar 2017 die Aufhebung des seit dem 15. Juli 1994
lungen des Haushaltsplanes erheblichen Umfang geleistet wer-         rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 2 Eigenheimstandort
den müssen.                                                          „Am Hirschwinkel“ beschlossen.
Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie               Da die bisher nicht bebauten Flächen überwiegend innerhalb
4 v. H. der ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnis-            des FFH-Gebietes „Kupferschieferhalden bei Klostermansfeld“
planes bzw. der Gesamtauszahlungen für ein Produkt über-             liegen, steht eine weitere Umsetzung der Planung den Schutz-
schreiten.                                                           zielen des Gebietes entgegen. Mit der Neuaufstellung des
3. „Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen        Flächennutzungsplans für das Gebiet der Verbandsgemeinde
oder lnvestitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen“            Mansfelder Grund - Helbra wurden die Flächen bereits entspre-
sofern es sich nicht um geringfügige Investitionen (...) handelt.    chend dem Bestand als Wohnbaufläche, Grün- bzw. Landwirt-
Geringfügig i.S. des § 103 Abs. 3 Nr. sind Investitionen bis zu      schaftsfläche dargestellt.
einem Wert von 30.000 €.                                             Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Südwes-
4. Nicht verbrauchte zweckgebundene Mittel werden i.S. des           ten durch die Holzhaussiedlung, im Norden durch die Gemar-
§ 19 KomHVO für übertragbar erklärt.                                 kungsgrenze zu Benndorf und im Osten durch das Freizeit- und
5. Alle Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Ver-          Erholungsgebiet Bad Anna begrenzt.
waltungstätigkeit werden als übertragbar erklärt, sofern freies
Zahlungsbudget gemäß § 19 KomHVO zur Verfügung steht.
6. Für alle im Haushalt eingestellten Zuwendungen vom Bund,
Land oder sonstigen Dritten bleiben die Ausgabeansätze ein-
schließlich der dafür erforderlichen Eigenmittel bis zur Vorlage
der Zuwendungsbescheide gesperrt.                                                                                 Karte auf Seite 7.
Helbraer Kommunalanzeiger - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Nr. 5/2017                                                    -7-                                                        Helbra

                                                                                             -   Umweltbericht nach Anlage
                                                                                                 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a Satz
                                                                                                 Nr. 2 BauGB als Teil II der
                                                                                                 Begründung mit Informati-
                                                                                                 onen und Untersuchungen
                                                                                                 zu den einzelnen Schutzgü-
                                                                                                 tern Mensch, Pflanzen, Tiere,
                                                                                                 biologische Vielfalt, Boden,
                                                                                                 Wasser, Klima und Luft, Land-
                                                                                                 schafts- und Ortsbild, Kultur-
                                                                                                 und sonstige Sachgüter sowie
                                                                                                 deren Wechselwirkungen zu-
                                                                                                 einander
                                                                                             -   Grünordnungsplan zum Be-
                                                                                                 bauungsplan „Am Hirschwin-
                                                                                                 kel“, Oktober 1993
                                                                                             -   Stellungnahmen des Landkrei-
                                                                                                 ses Mansfeld-Südharz sowie
Nach aktuellem Katasterstand befinden sich folgende Flurstü-                                     des Ministeriums für Landes-
cke der Flur 10 der Gemarkung                                                                    entwicklung und Verkehr zum
Helbra im Plangebiet:                                                                            Entwurf des Flächennutzungs-
3/1, 4/114, 4/116, 4/124, 4/125, 4/202,                                                          plans der Verbandsgemein-
4/268, 4/269, 4/270, 4/271, 4/272, 4/274, 4/275, 4/276, 4/277,                                   de zur Überlagerung mit dem
4/278, 4/279                                                                                     FFH-Gebiet
4/280, 4/281, 4/282, 4/283, 4/284, 4/285, 4/286, 4/287, 4/289,    Helbra, den 24.04.2017
4/290, 4/291, 4/292, 4/293, 4/294, 4/295, 4/296, 4/297, 4/299
4/300, 4/301, 4/302, 4/303,
92, 93, 94, 95,
182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191 und 192.
Nach einem Außerkrafttreten des Bebauungsplans sind die
derzeit ackerbaulich genutzten Flächen wieder als Außenbe-
reich nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der bebaute Bereich ist
der im Zusammenhang bebauten Ortslage zuzurechnen (§ 34           Bekanntmachung
BauGB).
In seiner Sitzung am 04. April 2017 hat der Gemeinderat den       über den Beschluss der Aufstellung
Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Eigenheim-         der 1. Änderung der Innenbereichssatzung
standort „Am Hirschwinkel“ der Gemeinde Helbra bestehend          „Ehemaliges LPG-Gelände“ der Gemeinde Helbra
aus Übersichtsplan und Begründung einschließlich Umweltbe-        sowie die öffentliche Auslegung nach § 13 Abs. 2
richt in der Fassung vom März 2017 beschlossen und zur öf-        i.V.m. § 34 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)
fentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf mit Begründung liegt vom                              Der Gemeinderat der Gemeinde Helbra hat in seiner Sitzung
         22. Mai 2017 bis einschließlich 23. Juni 2017            am 13. Dezember 2016 die 1. Änderung der seit dem 10. August
während folgender Zeiten                                          2011 rechtskräftigen Innenbereichssatzung „Ehemaliges LPG-
Montag                                     9.00 Uhr - 12.00 Uhr   Gelände“ beschlossen.
Dienstag                                   9.00 Uhr - 12.00 Uhr   Der Geltungsbereich der Satzung wird im Nordosten durch die
und                                       14.00 Uhr - 17.30 Uhr   Eislebener Straße, im Süden durch ein Waldstück, im Südwes-
Donnerstag                                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr   ten durch die Straße an der Küchenbreite und im Nordwesten
und                                       14.00 Uhr - 15.30 Uhr   durch die Peter-Spielberg-Straße begrenzt.
Freitag                                    9.00 Uhr - 12.00 Uhr
in der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde in 06311 Helbra,
An der Hütte 1, Zimmer 207 zu jedermanns Einsicht öffentlich
aus.
Die Gemeinde macht zudem von der Möglichkeit der elektroni-
schen Beteiligung Gebrauch.
Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans mit Begrün-
dung kann in der Auslegungszeit auf der Internetseite der Ver-
bandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra (Bürgerservice
Veröffentlichungen) eingesehen werden.
Stellungnahmen zur Aufhebung des Bebauungsplanes können
während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur
Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebe-
ne Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die
Aufhebung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag ge-
gen die Aufhebung des Bebauungsplans (gemäß § 47 Abs. 2a
VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen gel-
tend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätte geltend gemacht werden können.
Folgende umweltbezogene Informationen sind vorhanden und
werden im Rahmen der Offenlage ausgelegt:                                                                     Karte auf Seite 8.
Helbraer Kommunalanzeiger - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Helbra                                                        -8-                                                    Nr. 5/2017

                                                                                            Die Gemeinde macht zudem von
                                                                                            der Möglichkeit der elektronischen
                                                                                            Beteiligung Gebrauch.
                                                                                            Die 1. Änderung der Satzung mit
                                                                                            Begründung kann in der Ausle-
                                                                                            gungszeit auf der Internetseite der
                                                                                            Verbandsgemeinde        Mansfelder
                                                                                            Grund - Helbra (Bürgerservice Ver-
                                                                                            öffentlichungen) eingesehen wer-
                                                                                            den.
                                                                                            Stellungnahmen zur Änderung der
                                                                                            Satzung können während der Ausle-
                                                                                            gungsfrist von jedermann schriftlich
                                                                                            oder zur Niederschrift abgegeben
                                                                                            werden. Nicht fristgerecht abgege-
                                                                                            bene Stellungnahmen können bei der
Mit der Änderung soll die in der Innenbereichssatzung be-         Beschlussfassung über die Änderung unberücksichtigt bleiben
stimmte überbaubare Grundstücksfläche in einem Teilbereich        (§ 4a Abs. 6 BauGB).
erweitert, und so eine ergänzende Bebauung für den ansässi-       Es wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollan-
gen Pflegedienst zugelassen werden. Alle übrigen Regelungen       trag gegen die Aufhebung des Bebauungsplans (gemäß § 47
bleiben von der Änderung unberührt.                               Abs. 2a VwG0) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendun-
In seiner Sitzung am 4. April 2017 hat der Gemeinderat den Ent-   gen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
wurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung „Ehemaliges         der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
LPG-Gelände“ bestehend aus dem Plan, den textlichen Fest-         aber hätte geltend gemacht werden können.
setzungen sowie der Begründung gebilligt und nach § 34 Abs.       Da die Satzung im vereinfachten Verfahren geändert wird, wird
6 des BauGB i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB zur öffent-   von einer Umweltprüfung abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).
lichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der Satzungsänderung mit Begründung liegt vom         Helbra, den 24.04.2017
        22. Mai 2017 bis einschließlich 23. Juni 2017
während folgender Zeiten
Montag           9.00 — 12.00 Uhr
Dienstag         9.00 — 12.00 Uhr und 14.00 — 17.30 Uhr
Donnerstag       9.00 — 12.00 Uhr und 14.00 — 15.30 Uhr
Freitag          9.00 — 12.00 Uhr
in der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde in 06311 Helbra,
An der Hütte 1, Zimmer 207 zu jedermanns Einsicht öffentlich
aus.                                                              Bürgermeister

                                                                  Die Nutzung darf für folgende Zwecke erfolgen:
                                                                  - Kopfbögen
                                                                  - Internetauftritt
                                                                  Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt.
Bekanntgabe der Beschlüsse
                                                                  Annahme einer Spende
der Gemeinderatssitzung Klostermansfeld                           KLM/BV/089/2017
vom 20.04.2017                                                    Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt
Öffentlicher Teil:                                                die Annahme einer Spende in Höhe von 1.000,00 €.
Bebauungsplan allgemeines Wohngebiet „Burgörner                   Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Weg“ der Gemeinde Klostermansfeld Satzungsbeschluss
gem. § 10 BauGB                                                   Nichtöffentlicher Teil:
KLM/BV/092/2017                                                   Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt in        KLM/BV/093/2017
seiner Sitzung am 20.04.2017 gemäß § 8 KVG LSA i. V. m. § 10      Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme von Verkaufsver-
BauGB den Bebauungsplan „Burgörner Weg“ der Gemeinde              handlungen.
Klostermansfeld in der Fassung von März 2017 bestehend aus        Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt.
der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B,
den Verfahrensvermerken, der Begründung und den Anlagen           gez. Uwe Tempelhof
zum Bebauungsplan.                                                Bürgermeister
Es ist eine zusammenfassende Erklärung entsprechend § 10
Abs. 4 BauGB beizufügen.
Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt.

Verwendung des Gemeindewappens durch den Verein zur
Förderung der Feuerwehr Klostermansfeld
                                                                  Bekanntgabe der Beschlüsse
KLM/BV/082/2017                                                   des Gemeinderates Wimmelburg aus
Der Gemeinderat Klostermansfeld beschließt, dass der Verein       der Sitzung vom 06.04.2017
zur Förderung der Feuerwehr Klostermansfeld das Gemeinde-
wappen nutzen darf.                                               Öffentlicher Teil:
                                                                  Information über Haushaltssituation
                                                                  MV/060/2017
                                                                  Von der Mitteilung wurde Kenntnis genommen.
Helbraer Kommunalanzeiger - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Nr. 5/2017                                                    -9-                                                          Helbra

Nichtöffentlicher Teil:                                           Vergabeentscheidung zum Einbau einer neuen Außentür
Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistun-           im Wirtschaftshof Wimmelburg
gen für die Planung der Energetischen Sanierung und Er-           BV/062/2017
weiterung Kita Wimmelburg                                         Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt.
BV/061/2017
Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt.

Einladung zur Buchlesung „Stehe unterm Wasserfall und bin trocken“ und „Die gute Stunde“
- Kurzgeschichten von und mit Arnim Schubring -
In unserer so schnelllebigen Zeit bleibt oft das Wichtigste auf   Wann:         am 29. Mai 2017, 14.30 Uhr
der Strecke – die Gesundheit. Einige Menschen erkranken psy-      Wo:           HELIOS Klinik Lutherstadt Eisleben
chisch und/oder greifen zu Drogen oder zum Alkohol. Der Autor
„der gesprochenen Worte“ über Spritze, Pille, Schluck möchte      In Zusammenarbeit mit der HELIOS Klinik Lutherstadt Eisleben
nicht belehren, sondern mit dem Gehörten zum Nachdenken           lädt die Selbsthilfekontaktstelle Mansfeld-Südharz, Frau Iris
anregen. Er erzählt aus der Perspektive des Betroffenen mit ei-   Marszalek, alle Interessierten und Betroffenen recht herzlich
genen Erfahrungen. Suchtprävention einmal anders – wertvoll!      ein.
Es wird zum Innehalten, zum Träumen und zum Schmunzeln            Anmeldungen sind unbedingt erforderlich unter Telefon
eingeladen – einfach mal die Seele baumeln lassen.                03496 4169983.

Liebe Einwohner und Einwohnerinnen,                               Hintergründe und Ziele beschreiben, Vor- und Nachteile aufzei-
                                                                  gen und Antworten auf häufig gestellte Fragen geben. Auf der
seit Anfang April wird in allen kommunalen Ratssitzungen der      Internetseite der Verbandsgemeinde werden die Informationen
Verbandsgemeinde und Ihren Mitgliedsgemeinden die Zukunft         unter „Aktuelles / Zukunft der Verbandsgemeinde“ zeitnah
der Verbandsgemeinde diskutiert. Auch die Mitteldeutsche Zei-     eingestellt. Darüber hinaus wurde die E-Mail-Adresse zukunft-
tung berichtete hierüber.                                         verbandsgemeinde@verwaltungsamt-helbra.de eingerichtet an
                                                                  die Sie sehr gerne Ihre Anfragen, Anregungen und Meinungen
                                                                  senden können.

                                                                  Bernd Skrypek
                                                                  Verbandsgemeindebürgermeister

                                                                  Verbandsgemeinde und Einheitsgemeinde
                                                                  kurz erklärt
                                                                  Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
                                                                  lässt derzeit zwei Gemeindemodelle zu. Die Einheitsgemeinde
                                                                  sollte aus mindestens 10.000 Einwohnern bestehen, die zu-
                                                                  gehörigen Orte werden jeweils als Ortsteil bezeichnet. Es gibt
                                                                  einen hauptamtlichen Bürgermeister und einen Gemeinderat.
Hintergrund ist die seit Jahren anhaltende Finanzschwäche der
                                                                  Dort werden alle politischen Entscheidungen gefällt. Die Ein-
Mitgliedsgemeinden und die dauerhaft defizitären Haushalte.
                                                                  heitsgemeinde hat einen Haushalt in denen die Einnahmen
Zusammengefasst hat unser Gemeindeverbund insgesamt rd.
                                                                  und Ausgaben und Investitionsmaßnahmen geplant werden.
44,5 Mio. EUR Verbindlichkeiten aus Krediten. Umgerechnet
                                                                  In einer Einheitsgemeinde können Ortschaften gebildet und
auf jeden Einwohner entspricht das ca. 2.962 EUR, der Lan-
                                                                  Ortschaftsräte gewählt werden. Ortschaftsräte sind zu wich-
desdurchschnitt liegt bei 1.403 EUR.
                                                                  tigen Angelegenheiten die die Ortschaft betreffen vor einer
Die Schulden aus eigener Kraft abzubauen ist nicht möglich,       Beschlussfassung zu hören. Hierzu gehören insbesondere
denn auch die prognostizierte Entwicklung der Finanzlage zeigt    Um- und Ausbau sowie Benennung von Gemeindestraßen, Ver-
eine weitere Verschlechterung auf. In einem Brief des Finanz-     äußerung, Vermietung und Verpachtung von in der Ortschaft
ministers hat nunmehr das Land eine Entschuldungshilfe von        gelegenen Grundstücken der Gemeinde, Planung und Durch-
rd. 18 Mio. EUR angeboten. Hierfür fordert es jedoch von uns      führung von Investitionsvorhaben in der Ortschaft. Die Einheits-
effizientere und wirtschaftliche Strukturen. Dies kann durch      gemeinde finanziert sich durch Zuweisungen des Landes und
die Bildung einer Einheitsgemeinde erreicht werden, weil hier     eigenen Einnahmen (Steuern, Nutzungsentgelte, Mieteinnah-
zusätzliche finanzielle Einsparungen durch das Land vermutet      men).
werden.                                                           Eine Verbandsgemeinde besteht dagegen aus selbstständigen
Mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und den Frak-       Mitgliedsgemeinden. Sie haben jeweils einen ehrenamtlichen
tionsvorsitzenden des Verbandsgemeinderates ist vereinbart        Bürgermeister und einen Gemeinderat. Daneben gibt es noch
Sie bereits im Vorfeld von Informationsveranstaltungen, Ein-      einen Verbandsgemeinderat und einen hauptamtlichen Bürger-
wohnerversammlungen oder möglichen Bürgerentscheiden              meister. Der Verbandsgemeinderat entscheidet über alle Ange-
in diesen Prozess einzubinden. Aus diesem Grund wird Ihnen        legenheiten die der Verbandsgemeinde kraft Gesetz (Schulen,
die Verwaltung in diesen und den folgenden Amtsblättern die       Kindertagesstätten, Brandschutz, Flächennutzungspläne) und
Helbra                                                         - 10 -                                                     Nr. 5/2017

per Beschluss (Neptunbad, Bibliotheken) übertragen wurde.              sowie Investitionen geplant werden. Die Verbandsgemeinde
Daneben erfüllt die Verbandsgemeinde die Verwaltungsge-                erhält als Einnahme vom Land eine Auftragskostenpauschale.
schäfte der Mitgliedsgemeinden in deren Namen und Auftrag,             Sie finanziert sich darüber hinaus durch Umlagezahlungen der
da die Mitgliedsgemeinden über keine eigene Verwaltung und             Mitgliedsgemeinden. Die Mitgliedsgemeinden selbst finanzie-
kein Verwaltungspersonal (mit Ausnahme der auf Antrag der              ren sich wie die Einheitsgemeinden.
Mitgliedsgemeinde zur Verfügung gestellten Bürokraft zur Un-           Haben Sie fragen, dann schreiben Sie uns:
terstützung des ehrenamtlichen Bürgermeisters) verfügen.               zukunft-verbandsgemeinde@verwaltungsamt-helbra.de
Es gibt für jede Mitgliedsgemeinde und auch die Verbandsge-            In der nächsten Ausgabe lesen Sie über Vor- und Nachteile ei-
meinde einen Haushalt in der die Einnahmen und Ausgaben                ner Strukturänderung.

                                         FD Zentrale Dienste und Finanzen

Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde, der Gemeinderäte
und Ausschüsse der Mitgliedsgemeinden
•   Verbandsgemeinde                                                   •   Gemeinde Klostermansfeld
    Sitzung des Verbandsgemeinderates am 01.06.2017 um                     Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.05.2017
    18.30 Uhr                                                              um 18.00 Uhr
                                                                           Sitzung des Gemeinderates am 08.06.2017 um 19.00 Uhr
•   Gemeinde Benndorf                                                      Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 13.06.2017
    Sitzung des Gemeinderates am 29.05.2017 um 18.00 Uhr                   um 18.00 Uhr

•   Gemeinde Bornstedt                                                 Änderungen bleiben vorbehalten!
    Sitzung des Gemeinderates am 22.05.2017 um 19.00 Uhr
                                                                       Sitzungsort und –zeit sowie die Tagesordnungen werden je-
•   Gemeinde Hergisdorf                                                weils vor dem Sitzungstermin in den jeweiligen Bekanntma-
    Sitzung des Gemeinderates am 17.05.2017 um 18.00 Uhr               chungskästen bekannt gemacht.

Veranstaltungen Mai/Juni 2017
Datum       Uhrzeit     Veranstaltungsort Veranstaltungsart                 Veranstalter             Ansprechpartner/
                                                                                                     Tel.-Nr./E-Mail
 13.05.17    9.00 Uhr SP Katzenwinkel,         Kreisveranstaltung,          Schützenverein           René Hundt
                      Benndorf                 KM Vorderladerwaffen         Mansfelder Land          reneundchristian@ t-online.de
                                                                            Benndorf e. V.
 14.05.17   11.00 Uhr   Treffpunkt: Straße     „Tag des Wanderns“           Kreisfelder              M. Zeddel
                        Berga-Rottlebero-      Wanderung Richtung           Freundeskreis            034772 30948
                        de (L236), unter der   Bernecke, Diebeshöhle        Wandern und              Rucksackverpflegung für
                        Autobahnbrücke         und über Himmel zurück       Ortsgeschichte           Picknick!
 14.05.17   17.00 Uhr   St. Ägidiuskirche,     Rossini-Quartett und         Freundeskreis            Frank Wrba
                        Hergisdorf             Irish Folk Band - Ein        St. Ägidiuskirche        03475 928890
                                               musikalischer Spazier-                                frank.wrba@wrba.ch
                                               gang mit Luther
 16.05.17 18:00 Uhr     Historischer           Vortrag von Hilmar           Mansfelder               034772 27640
          (Einlass      Wartesaal des          Burghardt über die           Bergwerksbahn e. V.      mansfelder@bergwerksbahn.de
          ab            Bahnhofs               Elektrische Kleinbahn
          17:30 Uhr)    Klostermansfeld in     im Mansfelder Bergrevier
                        Benndorf
 17.05.17   14.00 Uhr Hof der Gewerke          Frühlingsfest                Ortsgruppe der           Diessner
                                                                            Volkssolidarität         Ortsgruppenvorsitzende
                                                                            Benndorf
 20.05.17               Hof der Gewerke,       „Travestie-Show“             Heimat- und              Gerhard Blume
                        Benndorf                                            Förderverein Benndorf    034772 8620
                                                                                                     info@ bwb-benndorf.de
 25.05.17 10.00 Uhr Bahnhof                    Himmelfahrtstag mit          Mansfelder               034772 27640
          15.00 Uhr Klostermansfeld            Info-Zug (10 Uhr) und        Bergwerksbahn e. V.      mansfelder@bergwerksbahn.de
                                               Regelzug (15 Uhr)
 27.05.17    9.00 Uhr SP Katzenwinkel,         Kreisveranstaltung,          Schützenverein           René Hundt
                      Benndorf                 KM Pistole/Revolver          Mansfelder Land          reneundchristian@t-online.de
                                                                            Benndorf e. V.
 03.06.17 18.30 Uhr Bahnhof                    Theaterzug                   Mansfelder               034772 27640
                    Klostermansfeld            „ZARAH 47“                   Bergwerksbahn e. V.      mansfelder@bergwerksbahn.de
 04.06.17 10.00 Uhr Waldgaststätte             Pfingstfrühschoppen          Männerchor               Lutz Dieter Heine
                    Ziegelrode                                              Ziegelrode von           034772 828329
                                                                            1878 e. V.               chor@lutzheine.de
Nr. 5/2017                                                        - 11 -                                                           Helbra

 Datum       Uhrzeit   Veranstaltungsort Veranstaltungsart                    Veranstalter                Ansprechpartner/
                                                                                                          Tel.-Nr./E-Mail
 10.06.17 14.00 Uhr                           Beratung Volkshelfer            Ortsgruppe der              Diessner
                                                                              Volkssolidarität Benndorf   Ortsgruppenvorsitzende
 10.06.17     9.00 Uhr SP Eduardschacht       Kreisveranstaltung,             Schützenverein              René Hundt
                                              KM KK Waffen                    Mansfelder Land             reneundchristian@t-online.de
                                                                              Benndorf e. V.

Startschuss für Badesaison 2017                                            Stellenausschreibung
Endlich ist es wieder so weit. Die diesjährige                             In der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra ist zum
Badesaison startet                                                         nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Fachdienst Bau-
Donnerstag, den 01.06.2017 um 14:30 Uhr.                                   und Ordnungsverwaltung als
Alle kleinen und großen Badefreunde sind recht herzlich zum                Sachbearbeiter/in Bauverwaltung
Anbaden und Abtauchen eingeladen.
                                                                           auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Eine Freikarte für jeweils 10 Besuche erhalten die ersten drei
Kinder bzw. Jugendliche bis 14 Jahre im Wasser.                            Das Aufgabengebiet umfasst:
Die Eintrittskarten können in gewohnter Weise zu unveränderten             - Mitwirkung bei Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung,
Preisen bei der Schwimmmeisterin bzw. den freiwilligen Rettungs-             Vertragsabwicklung bei Umbau und Erhaltungsmaßnahmen
schwimmern des Deutschen Roten Kreuzes erworben werden.                      (Aufmaße, Massen- u. Kostenermittlungen, Leistungsver-
                                                                             zeichnisse, Angebotseinholung, Auftragsvorbereitung, Bau-
Öffnungszeiten 2017:
                                                                             begleitung u. Abrechnung)
01.06. bis 25.06. täglich von 12:00 bis 18:00 Uhr
                                                                           - Überwachungs- und Überprüfungsaufgaben an techni-
26.06. bis 09.08. täglich von 10:00 bis 18:00 Uhr
                                                                             schen Einrichtungen, Bauwerken, Nebenanlagen u. ä.
10.08. bis 31.08. täglich von 12:00 bis 18:00 Uhr
                                                                           - Fortschreibung von Bestandsplänen, Mitwirkung bei der
Bei schlechtem Wetter bleibt die Schließung des Bades vorbe-                 Aufstellung kleiner Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaß-
halten. Bei heißem Wetter werden die Öffnungszeiten und die                  nahmen
Saison individuell verlängert.                                             - Beitragsrecht, mit Prüfung der Einhaltung satzungsrechtli-
Allen Helfern die bei der Vorbereitung der Saison geholfen ha-               cher Bestimmungen zur Gebührenveranlagung
ben und noch helfen werden, sagen wir recht herzlichen Dank.               - Bescheiderstellung
                                                                           - Widerspruchsbearbeitung
                                                                           - Jahresplanung, Budgetplanung, Budgetüberwachung
 Stellenausschreibung                                                      - Verwaltungstätigkeiten für öffentlich-rechtliche Angelegen-
                                                                             heiten
 Für die Kindertageseinrichtungen der Verbandsgemeinde
 Mansfelder Grund-Helbra suchen wir ab 01.08.2017 unbefristet              Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
                                                                           - abgeschlossene Ausbildung zur/zum Bautechnikerin/ Bau-
 Erzieher/innen.
                                                                             techniker vorzugsweise mit dem Schwerpunkt Tiefbau ggf.
 Die Einstellung erfolgt in einer Teilzeitbeschäftigung mit ei-              gleichwertige Ausbildung als Diplom-Verwaltungswirt/in
 ner wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden.                               oder Verwaltungsfachwirt/in (BII)
 Gesucht werden nette, geduldige Personen mit der Fähig-                   - Fachkenntnisse in den Grundsätzen der Bauabwicklung,
 keit Kinder durch viel Einfühlungsvermögen in ihrer ganz-                   des Bauvertragsrechts und der technische Bauvorschriften
 heitlichen Entwicklung zu fördern und in ihrem individuellen                (VOB)
 Bildungsprozess zu unterstützen.                                          - fundierte Kenntnisse im Bereich Öffentliches Recht/Verwal-
 Wir erwarten ein hohes Maß an Eigeninitiative, Verantwor-                   tungsrecht
 tungsbewusstsein sowie Teamfähigkeit.                                     - sichere schriftliche wie mündliche Kommunikationsfähigkeit
 Das Aufgabengebiet umfasst dabei die Betreuung, Bildung                   - sichere EDV-Kenntnisse mit Standardsoftware
 bis hin zur Förderung und Erziehung von Kindern im Alter                  - Kenntnisse in EDV-Programmen zur Gebührenveranlagung
 von 0 Jahren bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang.                    sind von Vorteil
 Hierzu gehören unter anderen auch folgende Tätigkeiten:                   - Fähigkeit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen
 · Planen und organisieren des Tagesablaufs                                  Arbeit
 · Beobachtung und Dokumentation                                           - ausgeprägtes serviceorientiertes Denken und Handeln
 · Elternarbeit                                                            - Zuverlässigkeit und soziale Kompetenz
 · Weiterentwicklung der Qualität innerhalb des Teams                      - Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft, ein Dienst-
                                                                             kraftfahrzeug zu führen
 Ihre Qualifikation:
                                                                           Wir bieten Ihnen einen interessanten und abwechslungsrei-
 Für den erforderlichen Einsatz als pädagogische Fachkraft
                                                                           chen Arbeitsplatz. Je nach Qualifikation erhalten Sie eine
 müssen Bewerber/innen über einen Abschluss als staatlich                  Vergütung nach TVöD.
 anerkannte Erzieher oder einem dem gleichgestellten Ab-                   Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterla-
 schluss i. S. von § 21 Abs. 3 Nr. 2-5 Kinderförderungsgesetz              gen richten Sie bitte bis zum 26.05.2017 an die Verbands-
 des Landes Sachsen-Anhalt verfügen. Die Vergütung erfolgt                 gemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1,
 nach TVöD.                                                                06311 Helbra.
 Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte unter der Auf-              Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungs-
 schrift „Bewerbung Erzieher/in mit aussagekräftigen Unter-                unterlagen aus Kostengründen nur zurückgesandt werden,
 lagen bis zum 26.05.2017 an die Verbandsgemeinde Mans-                    wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt
 felder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra.                        ist. Ansonsten werden die Unterlagen 6 Monate nach Ab-
 Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungs-                  schluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
 unterlagen aus Kostengründen nur zurückgesandt werden,                    Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung
 wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt                   und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Wir freuen uns
 ist. Ansonsten werden die Unterlagen 6 Monate nach Ab-                    über Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürgern mit Mig-
 schluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.                       rationshintergrund.
Helbra                                                      - 12 -                                                   Nr. 5/2017

 Stellenausschreibung
 In der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra ist zum        • Führerschein Klasse B
 nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Fachdienst Bau-       Außerfachliche Anforderungen:
 und Ordnungsverwaltung als                                     • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
                                                                • Organisations- und Problemlösungsfähigkeit, Entschei-
 Sachbearbeiter/in allgemeine Bauverwaltung                         dungsfähigkeit
 auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.                             • Selbstständiges, eigenverantwortliches und lösungsori-
                                                                    entiertes Denken
 Zu den wesentlichen Aufgaben gehören u. a.:                    • wirtschaftliches- und kostenbewusstes Handeln
 • Betreuung und Pflege der EDV-Programme: Archikart,           • Kommunikations- und Teamfähigkeit
    Geoportal etc.                                              • eine sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
 • Vorbereitung und Durchführung von Fördermittelbeantra-       Wir bieten eine der Aufgabenstellung entsprechende Vergü-
    gung, -abrufung, -abrechnung und -nachweiserstellung        tung nach dem TVöD.
 • verantwortliche terminliche und kostenmäßige Planung,        Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen
    Koordinierung und Durchführung von Instandhaltungs-         richten Sie bitte bis zum 26.05.2017 an die Verbandsge-
    und Instandsetzungsmaßnahmen und Umbauten                   meinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311
 • allgemeine Sachbearbeitung                                   Helbra.
 • Einhaltung von Verkehrssicherungspflichtvorschriften ein-    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungs-
    schließlich Dokumentation                                   unterlagen aus Kostengründen nur zurückgesandt werden,
 Fachliche Anforderungen:                                       wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
 • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachan-         Ansonsten werden die Unterlagen 6 Monate nach Abschluss
    gestellten oder eine vergleichbare Qualifikation            des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
 • sichere Kenntnisse mit gängigen Office Programmen            Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung
 • Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung oder ei-      und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Wir freuen uns
    nem ähnlichen Bereich wünschenswert                         über Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürgern mit Migra-
 • technisches Verständnis                                      tionshintergrund.

Grundschulfest der Grundschule Klostermansfeld
Termin:       19.05.2017                                        Einige Attraktionen sind geplant und für das leibliche Wohl ist
Zeit:         14.30 – 17.00 Uhr                                 gesorgt. Unsere Freude wäre groß, wenn wir recht viele Eltern,
                                                                Großeltern und interessierte Bürger bei uns begrüßen dürfen.
Wir feiern an diesem Tag unser Grundschulfest für Groß und
Klein. Die Kinder haben sich viel Mühe gegeben, um Sie zu un-   S. Töpfer
terhalten und zu zeigen, was sie bereits gelernt haben.         Rektorin

                                       FD Bau- und Ordnungsverwaltung

Information zur Beitragserhebung in der Verbandsgemeinde
Auf Grund mehrerer Nachfragen möchten wir den Stand der         tergasse Blankenheim erfolgt.
Beitragserhebungen im Verbandsgebiet aufzeigen. Dazu wurde      In der Straßenausbaubeitragsfestsetzung für die Birkenallee
ein Abarbeitungszeitplan erstellt.                              und die Bergstraße werden derzeit die Hinweise aus dem Kla-
Derzeit erfolgt die Festsetzung der Gewässerumlage in der Ge-   geverfahren zu den Vorleistungsbescheiden für die Abrech-
meinde Helbra für die Jahre 2013 und 2014. Der Rückstand be-    nung der Endleistungsbescheide eingearbeitet. Dies erfolgt
gründet sich im verspäteten Beginn der generellen Festsetzung   durch ein Ingenieurbüro. Demzufolge ist vorgesehen die End-
der Gewässerumlage ab 2010.                                     bescheide im Herbst 2017 zu versenden.
Die Umstellung des Berechnungssystems durch das Land als        Weiter erfolgen die Umlage der Erneuerung der Straßenbe-
Voraussetzung der weiteren Festsetzungen der Gewässerum-        leuchtung in der Schulstraße Klostermansfeld und die erstma-
lage ab dem Jahr 2015 kann erst ab 2017 erfolgen.               lige Herstellung des Stichweges in der Mühlenstraße Benndorf.
Folgend werden in der Gemeinde Wimmelburg die Straßenrei-       Generell beträgt die Festsetzungsfrist für Beiträge 4 Jahre nach
nigungsgebühren für das laufende Jahr 2017 festgesetzt. Laut    Eingang der letzten Rechnung des Vorhabens ab dem folgen-
Satzung ist hier die Fälligkeit zum 01.07.2017.                 den 01.01.
Anschließend werden die offenen Verfahren in der Gemeinde       Die Verwaltung ist bemüht die Rückstände in der Beitragsfest-
Blankenheim zur Oberflächenentwässerung abgeschlossen           setzung abzuarbeiten und somit eine zeitnahe Festsetzung zu
und die Festsetzung der Straßenausbaubeiträge für die Schus-    erreichen.

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Ahlsdorf
Termin: 30.05.2017           Uhrzeit: 18:00 Uhr                 Von den stimmberechtigten Grundstückseigentümern ist der
in der Gaststätte „Hotel Nürnberg“ Ahlsdorf                     Nachweis über Flur, Flurstück und Größe (ha) mitzubringen.
                                                                Bei Stimmübertragung an einen Bevollmächtigten, ist eine amt-
Tagesordnung:                                                   lich beglaubigte Vollmacht notwendigerweise vorzulegen.
Bericht der Jagdpächter
Kassenprüfung                                                   Der Vorstand
Verwendung des Reinertrages
Verschiedenes
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