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Herzlich willkommen AG Giger Treuhand CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Steuern rund ums Eigenheim Kanton Thurgau CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Steuerarten und Gebühren im Zusammenhang mit Immobilien • Beurkundungs- und Grundbuchgebühren • Handänderungssteuern • Einkommens- und Vermögenssteuern • Liegenschaftssteuern • Grundstückgewinnsteuern Exkurs Liegenschaftenhändler • Folgen CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Beurkundungs- und Grundbuchgebühren 0.5% des Kaufpreises - Beurkundung 0.1% (+7.7% MWST) - Handänderung 0.4% - Publikation Fr. 50 pro Grundstück Bei Erbgang, Erbteilung, Erbvorbezug/Schenkung, Eigentumsübertragung unter Ehegatten gibt es Ermässigungen. Erkundigen Sie sich dazu beim Grundbuchamt Treffen die Parteien keine Vereinbarung, sind die Gebühren vom Erwerber zu bezahlen. CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Handänderungssteuern Verkauf an Dritte: 1% des Kaufpreises Steuerbefreiung bei: • Bei Erbfolge, Erbteilung, Erbvorbezug oder Schenkung • Handänderung unter Ehegatten • Veräusserung einer dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Wohnliegenschaft, soweit der Erlös innert angemessener Frist vor und nach der Veräusserung zu Erwerb oder Bau einer gleichgenutzten Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet wird. Art. 138 bzw. 129 StG CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Handänderungssteuer wird normalerweise geteilt: Thurgauer Steuergesetz § 141 Steuersubjekt: Die Steuer ist vom Erwerber zu entrichten. Der Veräusserer haftet solidarisch. ! Beim Aufschub. Herr Meier verkauft seine selbstgenutzte Wohnliegenschaft an Frau Weiss. Die Handänderungssteuer ist von Frau Weiss als Erwerberin zu begleichen. Kauft Herr Meier nun innert angemessener Frist (d.h. innert 2 Jahren) eine Ersatz- liegenschaft zur ausschliesslichen Selbstnutzung, so wird er bei deren Erwerb gemäss § 141 Abs. 1 StG handänderungsteuerpflichtig, kann diesfalls aber eine Ersatz- beschaffung gemäss § 138 Abs. 2 i.V.m. § 129 Abs. 1 Ziff. 9 StG geltend machen. Frau Weiss ihrerseits kann kein Steuerprivileg aufgrund der Ersatzbeschaffung von Herrn Meier geltend machen. ! Gebühren ändern nicht. Wird die Sperrfist von 5 Jahren verletzt, ist die Steuer zu bezahlen. Wer zahlt, wenn die Immobilie nicht mehr Selbstgenutzt wird? Empfehlung: Vom Grundbuchamt beraten lassen, auch was die anderen Vertragsdetails betrifft. CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Einkommenssteuern • Steuerpflichtig: Mieterträge / Eigenmietwert Reduktion Eigenmietwert (Kanton 40%; Bund 20%), wenn am Wohnsitz selbstgenutztes Wohneigentum • Abzüge: Hypothekarzinsen & Liegenschaftsunterhalt In der Regel resultiert ein negatives Ergebnis aus der Liegenschaftsrechnung, was zu einer tieferen Steuerbelastung führt. Grosse Liegenschaftsunterhaltskosten staffeln, um die Progression zu berechnen. Kleine Liegenschaftsunterhaltskosten sammeln; Wahlrecht effektiver vs. Pauschalabzug. CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Vermögenssteuern • Steuerpflichtig: Liegenschaftssteuerwert • Abzug: Hypothekarschuld => In der Regel wird damit das steuerbare Vermögen tiefer (erfahrungsgemäss 20% des Kaufpreises der Immobilie). CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Einkommens- und Vermögenssteuern - Beispiel Musterfamilie mit 1 Kind, in Kreuzlingen, ohne Kirche Steuerbares Einkommen bisher Fr. 100’000 Steuerbares Vermögen bisher Fr. 400’000 Kauf Eigentumswohnung für Fr. 900’000 Hypothek zu 2.5% Fr. 720‘000 Hypothekarzinsen Fr. 15‘000 Liegenschaftssteuerwert Fr. 720‘000 Steuerlicher Eigenmietwert Fr. 27’000 Unterhalt, Erneuerungsfond Fr. 6’300 * Eigenkapitalverzinsung wurde bei der Berechnung nicht berücksichtigt CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Einkommens- und Vermögenssteuern Was ändert: Kanton Bund Eigenmietwert 27'000 100% 27'000 100% ./. Abzug Selbstnutzung -10'800 -40% -5'400 -20% Netto Eigenmietwert 16'200 60% 21'600 80% ./. Abzüge (Zinsen, Unterhalt) -21'300 -21'300 = Veränderung stb. Einkommen -5'100 300 Kaufpreis Wohnung 900'000 Liegenschaftssteuerwert 720'000 = Veränderung stb. Vermögen -180'000 Steuern vorher 12'672.95 1'717.00 Steuern nachher 11'234.10 1'732.00 Einsparung / Mehrkosten -1'438.85 15.00 CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
! Vorfälligkeitsentschädigung Die Vorfälligkeitsentschädigung stellt eine Konventionalstrafe dar. Wenn Darlehensverhältnis beim gleichen Gläubiger weiter besteht zu anderen Konditionen: Abzugsfähig bei der Einkommenssteuer Wenn Darlehensgläubiger wechselt Keine Abzugsfähigkeit Beendigung des Darlehensverhältnisses bei Verkauf Abzugsfähig bei der Grundstückgewinnsteuer (2C_1148/2015 und 2C1165/2014) CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Liegenschaftssteuer Die Liegenschaftssteuer wird auf jeder Immobilie im Kanton Thurgau erhoben. 0.5 ‰ vom Liegenschaftssteuerwert (Verkehrs- oder Ertragswert) CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Wirtschaftlich-technischer Neubau Bundesgerichtsentscheide: • Totalsanierungen, welche wirtschaftlich-technisch einem Neubau entspricht = Herstellkosten • Völliger Um-/Ausbau einer Liegenschaft = Herstellkosten, wenn Umbau umfangmässige einem Neubau gleich kommt. • Ausbau von Gebäuden/ - teilen zur Wohnraumerweiterung = Herstellkosten • Energiespar- / Umweltschutzmassnahmen sind wirtschaftlich- technischen Neubau nicht anzunehmen (BGE2C_63/2010, Erw. 2.1) • Aufwendungen für «wirtschaftlich-technische Neubauten» stellen nicht abzugsfähige, wertvermehrende Kosten dar. CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Wirtschaftlich-technischer Neubau • Definition Fanden Eingriffe in die Statik bzw. Bausubstanz statt, wird von wirtschaftlich-technischen Neubau ausgegangen (Aushöhlen auch bei gleichem Wiederaufbau) • Abbruch von tragenden Wänden und Stützen • Einbau von Stützen • Raumhöhenveränderung CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Steuerplanung auf voraussichtlich 2021 Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen: Aufwendungen, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbaren Energien beitragen. Beziehen sich auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbrin- gung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehende Gebäude. Als Ersatzneubau gilt ein Bau, der nach Abschluss des Rückbaus eines Wohngebäudes oder eines gemischt genutzten Gebäudes innert ange- messener Frist auf dem gleichen Grundstück errichtet wird und eine gleichartige Nutzung aufweist. Können diese Kosten auf den Ersatzneubau im Jahr der angefallenen Aufwendungen nicht vollständig steuerlich berücksichtigt werden, so können die verbleibenden Kosten auf die folgende Steuerperiode übertragen werden. Genaueres siehe Entwurf (Art. 32 Abs. 2 zweiter Satz uff DBG) CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Grundstückgewinnsteuer (Privatvermögen natürlicher Personen) Berechnung: + Verkaufspreis - Anlagekosten (Kaufpreis oder Steuerwert vor 20 Jahren) - Wertvermehrende Investitionen - Verkaufsaufwendungen (wie Makler, Grundbuchgebühren, Insertionen, etc.) - Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf der Immobilie = Grundstückgewinn Hinweis: Verlustverrechnung Kalenderjahr plus 4 Vorjahre möglich. Geschäftsvermögen unterliegen seit 2014 vollumfänglich der Einkommenssteuer CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Grundstückgewinnsteuer 40% vom Grundstückgewinn, wobei je nach Haltedauer Zuschläge oder Abschläge erfolgen. Haltedauer *Steuer % Haltedauer *Steuer % 1 Jahr 49.6% 9 Jahre 33.6 2 Jahre 44.8% 10 Jahre 32.0 3 Jahre 40.0% 15 Jahre 24.0 4 Jahre 40.0% 20 Jahre 16.0 5 Jahre 40.0% 25 Jahre 11.2 6 Jahre 38.4% danach 11.2 * Steuern in % zum Grundstückgewinn CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Grundstückgewinnsteuer Steueraufschiebende Veräusserung: • Erbfolge, Erbteilung, Erbvorbezug, Schenkung • Handänderung unter Ehegatten • Reinvestition in selbstgenutzte Wohnliegenschaft (ganze CH), sofern - innert angemessener Frist (TG, in der Regel 3 Jahre selbstbewohnt) - reinvestierter Betrag muss Anlagekosten der ver- äusserten Liegenschaft übersteigen CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
AHV (bei Geschäftsvermögen, Bsp. Liegenschaftshändler) Handelt jemand gewerbsmässig so wird er aus steuerrechtlicher Sicht zum Liegenschaftenhändler. Dies kann relativ rasch ge- schehen. Bsp. Jemand parzelliert das geerbte Land, beginnt darauf zu bauen und verkauft die Einheiten. Diese Person dürfte als Liegenschafts- händler eingestuft werden. Folgen: STE Gewinn unterliegt vollumfänglich der Einkommensteuer Staats-/Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer AHV: 11.5% AHV-Beiträge inkl. FAK auf steuerpflichtigem Gewinn Evtl. über juristische Person abwickeln. CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Fazit: • In der Regel wird durch den Kauf einer Immobilie die Steuerlast geringer. • Durch einen geplanten Liegenschaftsunterhalt können Steuern gespart werden. • Doch ein Immobilienkauf sollte nicht aus steuerlichen Gründen erfolgen. CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit www.gigertreuhand.ch CH-8500 Frauenfeld · CH-8596 Scherzingen · www.gigertreuhand.ch 24.02.2019
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