Hilfestellung in der Matrix - Neue Regeln für den Umgang mit Asbest - Teil 1 - Malerinstitut

 
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Hilfestellung in der Matrix - Neue Regeln für den Umgang mit Asbest - Teil 1 - Malerinstitut
Hilfestellung in der Matrix
            Neue Regeln für den Umgang mit Asbest – Teil 1

                  Am 17. Oktober 2019 wurde eine wesentliche Aktualisierung der TRGS 519,
                 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ veröffentlicht.

Umgang mit Asbest im Malerhand­            bundene Asbestprodukte zugeschnit­            tetechnik (Luftreiniger, Unterdruck­
werk war in der Vergangenheit eher         ten. Die relativ neue Thematik der PSF        haltetechnik …) und sogar die Art der
ein Ausnahmethema, was Betrieben           machte Änderungen erforderlich, weil          notwendigen Qualifikation an.
beim Beschichten von Asbestze­             PSF schlecht in diese Klassifizierung,
                                                                                         Noch ist die Liste der Tätigkeiten
mentplatten an Fassaden oder im            die an der Rohdichte festgemacht
                                                                                         (Tabelle 1 zeigt einen Auszug) relativ
Innenbereich in Form von Bodenbe­          wird, passen und weil die Gefahr der
                                                                                         klein, es sind derzeit fast nur emis­
lägen wie Floor-Flexplatten oder Cus­      Faserfreisetzung vor allem auch von
                                                                                         sionsarme Verfahren gelistet. Die
hion-Vinylbelägen begegnete.               der Art der Bearbeitung (Bohren, Frä­
                                                                                         Expositions-Risikomatrix soll jedoch
                                           sen, Stemmen, Schleifen) und nicht
Diese Produkte enthalten relativ viel                                                    fortlaufend aktualisiert werden und
                                           von Asbestgehalt des Materials ab­
Asbest (AZ Platten ca. 15 %, Vinyl-                                                      auf der Seite der BAUA einsehbar
                                           hängt.
asbestplatten ca. 20 % in fest ge­                                                       sein.
bundener Form, die asbesthaltige
„Pappe“ unter Cushion-Vinylbelägen                                                       Beispiel
kann 40 bis 80 % Asbest in schwach         Die neue TRGS 519
                                                                                         Das Einschlagen und Ausziehen von
gebundener Form enthalten).                beinhaltet zwei                               Nägeln – was in der Praxis in Schu­
                                           wesentliche Änderungen                        len tatsächlich thematisiert wurde –
Auch Produkte mit geringen
Asbestgehalten können bei Be-                                                            beurteilt der TRGS 519 Arbeitskreis
                                           Expositions-Risikomatrix                      als Tätigkeit mit geringem Risiko,
arbeitung viele Fasern freisetzen
                                           und konkrete Hilfestellung                    Schutzmaßnahmen sind nicht erfor­
2015 wurde öffentlich, dass auch           zur Gefährdungsbeurteilung                    derlich, eine Qualifikation natürlich
von Produkten, die viel weniger As­        Die neue Anlage 9 soll eine konkrete          ebenfalls nicht.
best enthalten, wie Putze Spach­           Hilfestellung zur Gefährdungsbeurtei­         Anders sieht es bei den geprüften
telmassen (0,5 % bis 4 % nach [1])         lung für Arbeiten an asbesthaltigen           emissionsarmen Bohr- und Stemm­
oder Fliesenkleber eine hohe Gefahr        Putzen, Spachtelmassen und Fliesen­           verfahren aus. Die notwendigen
ausgehen kann, wenn diese abrasiv          klebern werden.                               Schutzmaßnahmen stehen in den Ar­
bearbeitet oder abgebrochen wer­
                                                                                         beitsanweisungen zu den jeweiligen
den. Je nach Tätigkeit wurden Faser­       Sie ordnet Tätigkeiten in ein Ampel­
                                                                                         bautechnischen Verfahren (BT Ver­
konzentrationen nachgewiesen, die          system mit Risikoeinstufungen nied­
                                                                                         fahren). Notwendige Qualifikationen
über der Akzeptanzkonzentration von        rig / mittel / hoch ein, was einer Faser­
                                                                                         sind:
10 000 oder gar der Toleranzkonzen­        exposition von unter 10 000 (grün),
tration von 100 000 Fasern / m3 lagen.     10 000 bis 100 000 (gelb) und über            – Für die verantwortliche Person der
Besondere Brisanz steckt in dem            100 000 Fasern pro Kubikmeter (rot)              bekannte Asbestschein nach An­
Thema, weil es letztlich jeden betrifft,   gleichzusetzen ist. Wichtig ist die              lage 4 C (VP-Q1 in der Expositions­
der r­enoviert, egal ob Handwerker         Klarstellung in der Matrix, dass Tätig­          matrix)
oder Privatperson.                         keiten, bei denen das Asbestmaterial
                                           nicht berührt wird (Spachtel, Kleber          –
                                                                                          Für die aufsichtsführende Person
                                                                                          gibt es eine neue Qualifikation (AF-
Neue TRGS 519 Ergänzung                    unter Beschichtungen, Tapeten, Flie­
                                                                                          Q1E) in der Expositionsmatrix. Diese
berücksichtigt insbesondere                sen …), keinen Umgang mit Asbest
                                                                                          neue       Qualifikationsanforderung
Putze Spachtelmassen und                   darstellen (blau in der Expositions-
                                                                                          stellt eine Erleichterung zur bishe­
Fliesenkleber                              Risikomatrix).
                                                                                          rigen Qualifikationsanforderung dar
Die TRGS wurde vor dem Hintergrund         Neben der Einstufung der Gefähr­               (siehe auch unten). Sie soll praxis­
des Umgangs mit asbesthaltigen Put­        dung gibt die Matrix notwendige                bezogen die jeweiligen eingesetzten
zen, Spachtelmassen und Fliesen­           Schutzmaßnahmen (Abgrenzung oder               emissionsarmen Verfahren schulen
klebern (abgekürzt PSF) in der Reno­       Abschottung) und notwendige Gerä­              und erfordert keine Prüfung.
vierung ergänzt.
Die alte TRGS 519, TRGS 519 „As­               keine Tätigkeit
best: Abbruch-, Sanierungs- oder In­                                  niedriges Risiko     mittleres Risiko    hohes Risiko
                                                 mit Asbest
standhaltungsarbeiten“ war vor allem
auf schwach gebundene und fest ge­         Risikobereiche nach TRGS 519

22   · DER MALER UND LACKIERERMEISTER 12 / 2019
Hilfestellung in der Matrix - Neue Regeln für den Umgang mit Asbest - Teil 1 - Malerinstitut
Die Exposition-Risikomatrix gibt dem
Unternehmer (zukünftig) für die ge­
plante Tätigkeit die notwendigen In­
formationen zu technischen Schutz­
maßnahmen, persönlicher Schutz­
ausrüstung und notwendiger Quali­
fikation.

Wann werden Verfahren
in der Expositions-Risikomatrix
gelistet?
Verfahren werden im Regelfall aber
nur in die Matrix aufgenommen, wenn
eine hinreichende Datenlage vorliegt,
ansonsten muss eine besondere
Kennzeichnung (in der Spalte „Risiko­
zuordnung“ der Expositionsmatrix)
erfolgen und die Einstufung spätes­
tens innerhalb von drei Jahren durch
Messungen abgesichert werden.
Dazu ein Beispiel: Für das Schleifen
von Wänden mit staubarmen Bear­
beitungssystemen unter Verwendung
von Luftreinigern gibt es eine Mes­
sung mit einer Faserexposition von
ca. 5 000 Fasern / m3 (siehe Foto  1).
Dies kann ein Indiz dafür sein, dass
hier zukünftig eine „grüne“ Risiko­
einstufung oder gar ein emissions­
armes Verfahren möglich ist, die
­Datenlage reicht aber für eine Risiko­              Foto 1: Expositionsmessung bei Arbeiten mit staubarmen Bearbeitungssystemen
 einstufung noch nicht aus.                          und Luftreinigern

                                                                                                Einschrän­     Schutz­
                    Tätigkeit                     Arbeitsverfahren        Risikozuordnung                                     Qualifikation
                                                                                                  kungen      maßnahmen
        Streichen / Überkleben asbest­                                     keine Tätigkeit
                                                alle Tätigkeiten / Ver­
       freier Beschichtungen, Tapeten                                     mit Asbest, daher
                                                fahren ohne Bearbei­
  1        und anderen Wand- und                                          keine Anforderun­
                                                  tung des asbest-
           Deckenbekleidungen auf                                             gen nach
                                                haltigen Untergrunds
              asbesthaltigen PSF                                              TRGS 519
       Aufbringen neuer Bodenbeläge                                        keine Tätigkeit
                                                alle Tätigkeiten / Ver­
         auf vollflächig intakten und                                     mit Asbest, daher
                                                fahren ohne Bearbei­
  2    asbestfreien Bodenbelägen mit                                      keine Anforderun­
                                                  tung des asbest-
      darunterliegenden asbesthaltigen                                        gen nach
                                                haltigen Untergrunds
       Spachtelmassen / Fliesenkleber                                         TRGS 519
         Einschlagen und Ziehen von
  3      ­Nägeln in / aus Oberflächen                  manuell             niedriges Risiko
            mit asbesthaltigen PSF
                                                 BT 30 )5 „Bohren
                                                von Bohrlöchern in
                                                Wände und Decken
           Setzen von Bohrlöchern                                                                                                VP-Q1
  4                                             mit asbesthaltiger         niedriges Risiko                   siehe BT 30
             in Bauteile mit PSF                   Bekleidung“                                                                  AF-Q1E

                                                 Bohrdurchmesser
                                                   max. 12 mm

       Kernbohrungen in mineralischen             Vorbereitung der
            Untergrund mit PSF                    Fläche mit BT 32
                                                 „Stemmverfahren“                                                                VP-Q1
  5           kleine Durchmesser                                           niedriges Risiko                   siehe BT 32
                                                anschließend Bohren                                                             AF-Q1E
      z.B. für Schwerlastdübel, Armierungsan-      in asbestfreien
              schlüsse, Bauteiltrocknung             Untergrund

Tabelle 1: Expositionsmatrix aus der Ergänzung zur TRGS 519

                                                                                              DER MALER UND LACKIERERMEISTER 12/ 2019 ·   23
Hilfestellung in der Matrix - Neue Regeln für den Umgang mit Asbest - Teil 1 - Malerinstitut
Neue Qualifikation für                      Weiterbildungsmaßnahme oder in­          Schulungen usw. vermittelt worden
Tätigkeiten mit emissionsarmen              nerbetriebliche Schulung (von sach­      sein können. Weiterhin gehören zu
Verfahren Anlage 10 TRGS 519:               kundiger Person durchzuführen) er­       den Grundkenntnissen praktische
Qualifikationsmodul Q 1E                    worben werden können. Dafür sind         Übungen
                                            fünf Lehreinheiten Theorie und fünf
Die bisherige Regelung verlangt             Lehreinheiten Praxis vorgesehen.         – zum Umgang mit staubarmen Bear­
als aufsichtsführende Person einen                                                      beitungssystemen, Industriestaub­
Sachkundigen vor Ort an der Bau­          – Das neue Qualifikationsmodul 1 E,          saugern und Entstaubern (Wech­
stelle. Das ist in der geringsten Qua­       was als Praxismodul die konkreten          sel Staubbeutel, Filter, Reinigung,
lifikationsstufe der Sachkundige nach        emissionsarmen Verfahren prak­             Transport),
Anlage 4 TRGS 519 [14 LE (Lehr­              tisch schulen soll. Dafür sind grund­
einheiten), Kurs mit Prüfung].               sätzlich sechs Lehreinheiten vorge­     –
                                                                                      zur Anwendung der PSA (Atem­
                                             sehen.                                   schutz, Schutzanzüge)
Mit der Anlage 10 wird eine (neue)
Qualifikation eingeführt, die für den                                                – zum Ausschleusen aus den Arbeits­
Aufsichtsführenden bei der Verwen­
                                          Einstiegsvoraussetzung:                       bereichen
dung emissionsarmer Verfahren aus­
                                          Grundkenntnisse
                                                                                     – zur Reinigung des Arbeitsbereiches
reichend ist.                             Einstiegsvoraussetzung für die neue           (Saugen / Methoden der Feuchtrei­
                                          Qualifikation sind theoretische Grund­        nigung).
Der Aufsichtsführende benötigt:
                                          kenntnisse in Asbest (fünf Lehrein­
– Grundkenntnisse, die über die Be­      heiten), die z. B. in der Ausbildung,      Für diese Übungen werden 5 LE ver­
   rufsausbildung, Teilnahme an einer     mittels E-Learning, in firmeninternen      anschlagt.

     Infokasten
     – Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen zum Zweck von Renovierungstätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt.
        Das war vorher unklar, weil Renovierung nicht notwendigerweise gleichbedeutend mit Abbruch/Sanierung/­
        Instandhaltung ist. Jetzt wird sie wie die Instandhaltung beurteilt. (Quelle: LASI LV 45)
     – Abrasive Tätigkeiten (Bohren, Stemmen, Fräsen, Schleifen) an asbesthaltigen Bauteilen im Rahmen von Reno­
        vierungsarbeiten sind nicht erlaubt. Ausnahme sind anerkannte emissionsarme Verfahren, gelistet in der DGUV
        Information 201-012.
     – Arbeiten, bei denen der asbesthaltige Untergrund nicht angetastet wird (Beschichten bereits beschichteter
        oder tapezierter Untergründe sind kein Umgang mit Asbest, also normale Malerarbeiten ohne besondere
        ­Anforderungen. Das Beschichten, Überarbeiten mit Spachtelmassen, Vorsetzen von Trockenbaukonstruk­
         tionen sind Tätigkeiten, die dem Maler derzeit bei PSF (Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber) zu Verfügung
         stehen.
     – Erlaubt sind abrasive Verfahren beim Abbruch, also dem vollständigen Entfernen. Abhängig vom Verfahren ent­
        stehen hierbei höhere Faserkonzentrationen, die entsprechende Schutzmaßnahmen und qualifizierte ­Firmen
       voraussetzen.
     – Jeder Betrieb, der mit Asbest umgeht, benötigt eine verantwortliche Person mit Sachkunde nach Anlage 3 oder
        Anlage 4 (empfohlen: Anlage 4 C, Integrierter ASI-Lehrgang).
     – Alte Sachkundenachweise behalten ihre Gültigkeit, sie erfordern alle sechs Jahre eine Auffrischung.
     – Neu: Expositions-Risikomatrix in der TRGS 519: Welche Tätigkeiten mit welchem Risiko verbunden sind
        ­(Ampelsystem grün / gelb / rot) und welche zugehörigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind und sogar die
         notwendige Qualifikation der Mitarbeiter, gibt die in der aktuellen TRGS 519 Ergänzung enthaltene Matrix an.
         Diese wird laufend aktualisiert und wird auf der Webseite der BAUA einsehbar sein.
     – Neu: Für die aufsichtsführende Person, die an der Baustelle stets anwesend sein muss (bisher Person mit
        Sachkunde), ergibt sich bei emissionsarmen Verfahren eine Erleichterung. Hier wird eine neue Qualifikation
       „Q 1E“ eingeführt, die unterhalb der bisherigen Sachkunde (TRGS 519, Anlage 4) liegt:
      • Die Personen benötigen Grundkenntnisse und müssen in einer ca. sechs Lehreinheiten dauernden Schulung
           die emissionsarmen Verfahren praktisch üben (Die tatsächliche Dauer der Schulung hängt von Art und Anzahl
           der angebotenen emissionsarmen Verfahren ab).
      • Besonderheit: Diese Schulungen erfordern keine Prüfung und sollen in der Verantwortung von „Körperschaf­
           ten des öffentlichen Rechts“ durchgeführt werden. Dies sind insbesondere Kammern, Innungen und ver­
           gleichbare Institutionen bzw. deren Bildungsstätten.
       D
          ie Lehrgänge können in Kooperation mit Verbänden, Herstellern bzw. Anbietern emissionsarmer Verfahren,
         Anbietern von Sachkundelehrgängen oder Unfallversicherungsträgern durchgeführt werden. Teilnahme­
         bescheinigungen dürfen aber nur die genannten Körperschaften ausstellen.

24   · DER MALER UND LACKIERERMEISTER 12 / 2019
Hilfestellung in der Matrix - Neue Regeln für den Umgang mit Asbest - Teil 1 - Malerinstitut
Qualifikationsmodul Q 1E                Besonderheit: Keine Prüfung              Person benötigt die Sachkunde
                                        und behördliche Anerkennung,             (TRGS 519, Anlage 3 oder 4).
Ziel des Qualifikationsmoduls ist es,
                                        aber Durchführung nur durch
den praktischen Umgang mit den                                                   Auf der Baustelle wird zukünftig (for­
                                        Körperschaften öffentlichen
Gewerke spezifischen Tätigkeiten zu                                              mal 6 Monate nach Inkraftreten der
                                        Rechts (Kammern, Innungen)
vermitteln.                                                                      TRGS-Änderung) auch eine geringer
                                        Die Behörden verzichten auf eine         qualifizierte Person (Q1E) ohne Sach­
Die bisherigen TRGS Sachkunde­
                                        behördlich anerkannte Sachkunde­         kunde die Arbeiten beaufsichtigen
scheine vermittelten überwiegen theo-
                                        prüfung. Die Seminare müssen aber        können, wenn emissionsarme Verfah­
retisches Wissen.
                                        durch „Körperschaften des öffent­        ren an Putzen, Spachtelmassen und
Hier sollen die konkreten emissions­    lichen Rechts“ durchgeführt werden,      Fliesenklebern angewendet werden
armen Verfahren geschult werden.        also insbesondere Kammern, Innun­        oder dies in der Matrix ausgewiesen
                                        gen und vergleichbare Institutionen      wird.
Für das Malerhandwerk kommen der­
                                        bzw. deren Bildungsstätten. Eine         (Der nächste Teil dieses Beitrages be-
zeit z. B. infrage:
                                        Kooperation mit Verbänden, Herstel­      fasst sich unter anderem mit der Vor-
–
 Bohrverfahren, z. B. zur Vorberei­     lern bzw. Anbietern emissionsarmer       gehensweise bei Renovierungen.)
 tung des Anbringens von Installa­      Verfahren, Anbietern von Sachkun­
 tionen oder Trockenbaukonstruk­        delehrgängen oder Unfallversiche­
 tionen (Verfahren BT 30)               rungsträgern ist natürlich möglich,
                                        die Nachweise / Teilnahmebescheini­
–
 Stanzverfahren mit einem Lochei­
 sen, z. B. zur Probennahme (BT31)
                                        gungen dürfen aber nur von den ge­       Dr. Oliver Nicolai
                                        nannten Körperschaften ausgestellt
–
 Stemmverfahren zur Freilegung          werden.                                  Technische Informa-
                                                                                 tionsstelle Bundesver­
 kleiner Flächen (20 x 20 cm, BT 32).                                            band Farbe Gestaltung
                                        Was benötigt der Betrieb                 Bautenschutz, Frankfurt
Abhängig davon, wie viele Verfahren     (mindestens) an qualifiziertem           www.farbe.de
geschult werden, ist auch die Dauer     Personal?
des Lehrgangs, grundsätzlich vor­
gesehen sind nur noch 2 LE Theorie      Für Arbeiten an Asbest benötigt der      [1] Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen
                                                                                 und Fliesenkleber in Gebäuden Diskus­
und 4 LE Praxis, wobei ca. 2 LE je      Malerbetrieb nach wie vor eine ver­      sionspapier zu Erkundung, Bewertung
Verfahren, abhängig von dessen          antwortliche Person, die z. B. die Ge­   und Sanierung, VDI und Gesamtverband
Komplexität, anzusetzen sind.           fährdungsbeurteilung erstellt. Diese     Schadstoffsanierung e.V.
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