Informationen zur Influenza-Pandemie - Schweinegrippe
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Informationen zur Influenza-Pandemie – Schweinegrippe / Neue Grippe Stand: 28. August 2009 Die sogenannte Schweinegrippe ist eine ansteckende Atemwegserkrankung, die sich erstmals seit 2009 in Europa ausbreitet. Der Grippevirus (Influenza A/H1N1) ist durch genetische Vermischungen (u.a. mit Influenza-Viren der Schweine) entstanden und stellt einen neuen Virustyp der Influenza dar. Er trifft beim Menschen bislang kaum auf Immunität. In Fachkreisen wird diese Influenza deswegen „Neue Grippe“ genannt. Diese in Mexiko erstmals aufgetretene Variante des Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar, nicht aber über Schweinefleisch. Der Infektionsweg geht über die Atemwegs-Tröpfcheninfektion und über Schmierkontakte (Hände!). Mit Wasser und Seife ist das Virus gut inaktivierbar – es sind keine Desinfektionsmittel erforderlich. Persönliche vorbeugende Maßnahmen sind: • regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife • Menschenansammlungen meiden • engen Kontakt mit Kranken meiden Weltweit breitet sich diese Neue Grippe zur Zeit immer weiter aus, so daß die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 11. Juni 2009 die höchste Pandemiewarnphase 6 (weltweite Epidemie) ausgerufen hat. Allerdings erkrankten Mitte August 2009 in ganz Deutschland binnen einer Woche lediglich ca. 500 Personen und bei der Mehrheit der Fälle (knapp 80 Prozent) wurde eine mögliche Infektion im Ausland angegeben. Eine mögliche Ansteckung kann bereits 1 Tag vor dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen und bis zu 7 Tagen nach dem Erkrankungsbeginn erfolgen (bei Kindern bis zu 10 Tagen). Ein Erkrankungsverdacht ist ärztlicherseits beim Gesundheitsamt meldepflichtig (Verordnung vom 30. April 2009). Die Symptome der neuen Grippe sind ähnlich wie bei der saisonalen Influenza (Wintergrippe). Die ersten Symptome sind: • hohes Fieber • plötzlich beginnendes, heftiges Krankheitsgefühl • Muskel-, Glieder- und/ oder Kopfschmerzen • Halsschmerzen oder Schnupfen • Husten oder Atemnot Bislang ist unklar, ob es im Herbst 2009 oder später zu einer krisenhaften Zuspitzung der Erkrankungshäufung kommen wird. Grippeviren verändern ihr Erbgut ständig. Im Unterschied zur saisonalen Influenza, ist die weitere Entwicklung des neuen Erregers nicht vorherzusehen. In früheren Pandemien gab es häufig eine zweite, schwerere Welle. Perspektivisch befürchten Fachleute, daß sich die Aggressivität der derzeit vergleichsweise harmlos verlaufenden Neuen Grippe mit gefährlicheren krankmachenden Potenzen anderer Grippeviren vermischen kann, beispielsweise mit den bedrohlichen Eigenschaften der Vogelgrippe (Influenza A/H5N1). Neue Grippe – Merkblatt – Unfallkasse Nord - Seite 1
Die WHO hat die Pandemie bislang als moderat eingestuft und die Erkrankung verläuft in Mitteleuropa vergleichsweise milde. Todesfälle häuften sich bislang nur auf dem amerikanischen Kontinent, in Großbritannien und in Ländern mit schlechter Gesundheitsversorgung. Derzeit wird ein Impfstoff produziert. Für 30% der Bevölkerung Deutschlands haben die Bundesländer Impfstoff angefordert. Eine Schutzimpfung ist besonders bei Risikopersonen indiziert: Schwangere, Ältere und abwehrgeschwächte oder chronische Erkrankte / Herz-Lungenkranke Personen. Besondere exponierte Berufsgruppen werden vorrangig geimpft: z.B: Gesundheitswesen, Feuerwehr, Polizei und der Justizvollzug. Für den Fall, daß der Betriebsarzt an diesen Arbeitsplätzen impft, ist seitens des Bundes vorgesehen, daß die gesetzliche Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers die Kostenpauschale von 28 € trägt. Der Impfstoff wird ab Herbst 2009 zusätzlich zur saisonalen Grippe in den Arztpraxen erhältlich sein (Kassen-Chip-Karte ohne 10 Euro-Gebühr). Eine Impfung gegen die Schweinegrippe kann eine Impfung gegen die saisonale Grippe (Wintergrippe) nicht ersetzen. Der Impfstoff soll voraussichtlich ähnlich gut verträglich sein, wie bisherige Grippeimpfstoffe. Die klinischen Teste laufen jetzt an. Allerdings gibt es warnende Stimmen aufgrund der neuen Rezeptur, bislang sind es jedoch nur theoretische Risikoerwägungen (siehe Paul-Ehrlich-Institut). Aufgrund der unsicheren Immunitätslage muß zweimal geimpft werden. Zwischen der 1. und der 2. Impfung sollten etwa 2 Wochen vergehen. Etwa 10 Tage nach der 2. Impfung ist der Schutz vollständig. Die Diagnosestellung der Influenza erfolgt beim niedergelassenen Arzt aufgrund des klinischen Befundes. Wünscht ein Patient eine Labor-Abklärung, ist die Untersuchung privat zu bezahlen, denn nur im begründeten Ausnahmefall trägt die Krankenkasse eine PCR- Untersuchung oder gar einen Influenza-Schnelltest. Besonders schwer Erkrankte können innerhalb der ersten 48 Stunden mit modernen antiviralen Medikamenten behandelt werden: z.B. Neuraminidase-Hemmer Tamiflu ® und Relenza ®. Die Länder haben für durchschnittlich 20% der Bevölkerung einen Vorrat an antiviralen Arzneimitteln angelegt. Diese Medikamente sind für Erkrankte mit einem hohen Risiko für Komplikationen vorgesehen. Deutsche Apotheken geben Tamiflu ® nur auf ärztliches Rezept ab – zehn Kapseln zum Preis von ca. 33,36 Euro. Jedoch für Personen, die nicht zu den Risikogruppen zählen, empfiehlt das Robert Koch-Institut eine symptomatische Therapie. Eine Prophylaxe mit den oben genannten Mitteln wird zur Zeit bis auf ganz wenige medizinische Ausnahmen nicht zugelassen. Von einer privat- individuellen Bevorratung mit antiviralen Mitteln wird ausdrücklich abgeraten. Die Eigendiagnose ist unzuverlässig und die Therapie bedarf unbedingt ärztlicher Kontrolle (Nebenwirkungen und Resistenzgefahr - vor allem bei fehlerhafter Anwendung). Im Arbeitsschutz ist eine betriebliche Pandemieplanung angeraten. Der Arbeitgeber sollte ein Krisenmanagement vorbereiten, welches insbesondere den biologischen Arbeitsschutz des Personals für eine Pandemiezeit von ca. 2 Monaten in ausreichender Bevorratung ermöglicht. Mittels Gefährdungsbeurteilung sollte er insbesondere für Publikums- und Betreuungskontakte einschätzen, ob z.B. FFP1-Atemschutz, Handschuhe oder Einmalschutzkittel zu stellen sind - Lieferengpässe sind wahrscheinlich!). Das Virus ist vorläufig in die Risikogruppe 3 laut BioStoffV eingestuft. Es ist zu erwarten, daß 25 - 30 % (wahrscheinliche Zahl) bis max. 50 % der aktiven Beschäftigten erkranken und nicht am Arbeitsplatz erscheinen – Fehlzeit jeweils ca. 2 Wochen. Deswegen sollten alle Betriebe die unverzichtbaren Tätigkeiten einschätzen und vorplanen – d.h. Minimalbetrieb, Rufdienste und Schlüsselkompetenzen sind im Krisenplan aufzulisten: • Aufrechterhaltung des Dienst- oder Geschäftsbetriebes (z.B: Zahlungsverkehr) • personelle sowie fachliche Notbesetzung (abteilungsübergreifende Vertretungslisten) Neue Grippe – Merkblatt – Unfallkasse Nord - Seite 2
• betriebliche Funktionsfähigkeit (z.B. IT-Betrieb, Maschinenwartung ...) • Sicherstellung betrieblicher Vertragspflichten (Dienstleistungen, Liefertermine ...) • Schutz der Betriebsmittel und -einrichtungen (z.B. Anlagensicherheit) • öffentliche Ordnung (z.B. behördliches Genehmigungswesen, Vollzug) • öffentliche Versorgung (z.B: Wasser, Energie, Verkehr...) • soziale und medizinische Hilfeleistung (Gesundheitswesen, ambulante Dienste ...) Es gilt das praktizierte Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber trägt das Beschäftigungsrisiko. Der Ausbruch einer Pandemie berechtigt jedoch Arbeitnehmer nicht, der Arbeit fernzubleiben und sich auf ein Leistungsverweigerungsrecht zu berufen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mitarbeiter durch Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Kundenkontakte einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist. Soweit sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber einig sind, kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter ohne Bezahlung freistellen. Autor: Dr. med. Andreas Dittmann Unfallkasse Nord, Abteilung Prävention und Arbeitsschutz - Facharzt für Arbeitsmedizin und Allergologie, Lungen- und Bronchialheilkunde, Neuraltherapie (IGNH) Weiterführende Links – siehe Folgeseite Neue Grippe – Merkblatt – Unfallkasse Nord - Seite 3
Weiterführende Internetlinks zur Neuen Grippe: Allgemeines zur Influenza / Neue Grippe Influenza – allgemeine Situation in Deutschland http://www.rki.de/cln_116/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/Schweineinfluenza__Situation.html Influenza - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Neuen Grippe http://www.rki.de/cln_100/nn_200120/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/FAQ__schweineinfluenza __tab__ges.html Informationen zu Schweinegrippe - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung http://www.bzga.de/schweinegrippe/ Hinweise und Verhaltenstipps – Fremdsprachliche Flyer http://www.bundesregierung.de/nn_56546/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/2009-07-15-neue- grippe.html Impfung und Therapie Impfung – Fragen und Antworten - Gesundheitsministerin http://www.bmg.bund.de/cln_091/nn_1605522/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/S/Glossar- Schweinegrippe/Fragen-und-Antworten-Impfen.html?__nnn=true Impfung – Fragen und Antworten - Paul-Ehrlich-Institut http://www.pei.de/cln_116/nn_1509734/DE/infos/fachkreise/impf-fach/schweineinfluenza/faq/faq- node.html?__nnn=true Impfung – Risikoüberlegungen - Paul-Ehrlich-Institut http://www.pei.de/cln_116/nn_1509734/DE/infos/presse/presse-briefing-statement.html Medikamente zur Behandlung der Influenza http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Influenza.pdf Öffentliche Belange und Info Bundesgesundheitsministerium – allgemeine Information http://www.bmg.bund.de/cln_091/DE/Gesundheit/Schweinegrippe/schweinegrippe__node.html?_ _nnn=true Neue Grippe – Merkblatt – Unfallkasse Nord - Seite 4
Robert Koch-Institut – Influenza Pandemie – öffentliche Gesundheit http://www.rki.de/cln_116/nn_196658/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/IPV__Node.html?__nnn= true Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Lebens - Gesundheitsministerin http://www.bmg.bund.de/nn_1605522/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/S/Glossar- Schweinegrippe/Ma_C3_9Fnahmen__oeffentliches__Leben.html?__nnn=true Gesundheitsbehörde Schleswig-Holstein http://www.schleswig- holstein.de/MSGF/DE/Gesundheit/OeffentlicherGesundheitsdienst/NeueInfluenza/neueInfluenza __node.html Gesundheitsbehörde Hamburg http://www.hamburg.de/schweinegrippe/ Bundesärztekammer http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.306.7072 Arbeitsschutz DGUV - Informationen zur Neuen Grippe http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/biol_gefaehrdung/mexikogrippe/index.jsp BauA – Ausschuß biologische Arbeitsstoffe – Maßnahmen im Gesundheitswesen http://www.baua.de/nn_15408/de/Themen-von-A-Z/Biologische- Arbeitsstoffe/TRBA/pdf/Beschluss-609.pdf BauA – Biologische Arbeitsstoffe - Einstufung http://www.baua.de/nn_86680/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/ABAS/aus-dem- ABAS/pdf/Schweinegrippe.pdf Arbeitsschutz - Linkliste http://www.zoonosen.bayern.de/aktuelles/neue_grippe.htm Arbeitsrecht Arbeitsrecht – Fernbleiben vom Arbeitsplatz – Entsendung ins Ausland http://www.ihk24- lueneburg.de/servicemarken/presse/Schweinegrippe/NeueGrippeundArbeitsrecht.jsp Betriebliche Pandemieplanung Neue Grippe – Merkblatt – Unfallkasse Nord - Seite 5
Betriebliche Pandemieplanung – Handbuch mit Checklisten - ausführlich http://www.gesundheitsamt-bw.de/servlet/PB/show/1238642/Handbuch BePP Version 2.2B 071220.pdf Betriebliche Pandemieplanung – Kurzübersicht http://www.ihk24-lueneburg.de/servicemarken/presse/Schweinegrippe/Betr_Pandemieplan.pdf Betriebliche Pandemieplanung - Checkliste des VDBW für Firmen http://www.vdbw.de/fileadmin/01-Redaktion/05-Presse/02- PDF/Grippe/Checkliste_fuer_Firmen_im_Rahmen_der_Influenza.pdf Betriebliche Pandemieplanung – Verband der Betriebsärzte - VDBW http://www.vdbw.de/Aktuell- Detailansicht.27.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=360&tx_ttnews[backPid]=3&cHash=c cad90281c Pandemieplanung im Krankenhaus und Arztpraxis Krankenhäuser - Pandemieplanung http://www.dkgev.de/media/file/6355.RS269-09_Anlage1.pdf Krankenhäuser - Pandemieplanung in der Großstadt Hamburg - Zahlen http://www.bag-zna.de/pdf/referate/symposium_4/huggett.pdf Krankenhäuser - Empfehlungen zur Bevorratung http://www.schleswig- holstein.de/MSGF/DE/Gesundheit/OeffentlicherGesundheitsdienst/InfektionsschutzImpfungen/infl uenzaPandemiePlanSHBevorrat,templateId=raw,property=publicationFile.pdf Krankenhäuser – Infos der Deutschen Krankenhausgesellschaft http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/43/aid/6256 Arztpraxen – Risikomanagement zur Influenzapandemie http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.47.6922 Neue Grippe – Merkblatt – Unfallkasse Nord - Seite 6
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