Hinweise zur praxisorientierten Gesamtplanung - Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Print Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Digital Geprüfte/-r ...

Die Seite wird erstellt Pierre-Oliver Steinbach
 
WEITER LESEN
Hinweise zur praxisorientierten Gesamtplanung - Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Print Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Digital Geprüfte/-r ...
Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Print
Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Digital
Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Printmedien

Hinweise zur praxisorientierten Gesamtplanung

                                                            1
Hinweise zur praxisorientierten Gesamtplanung im Rahmen der
    Medien-Fortbildungsprüfung nach Medien-Fortbildungsverordnung

    Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Print
    Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Digital
    Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Printmedien

    gem. Verordnung vom 21. August 2009 geändert durch die dritte Verordnung zur
    Änderung der Fortbildungsverordnungen vom 23. Juli 2010 (BGBI. 2010 Teil I Nr. 39 S.
    1010).

    Auszug aus der Medien-Fortbildungsverordnung § 6 (14) bzw. 20 (14)
    Die „Projektarbeit“ umfasst eine schriftliche Hausarbeit, die in Form einer
    praxisorientierten Gesamtplanung anzufertigen ist und eine mündliche Präsentation der
    Gesamtplanung einschließlich eines Fachgespräches. Dabei ist nachzuweisen, als
    betriebliche Führungskraft komplexe, praxisorientierte Aufgaben und Problemstellungen
    selbstständig erfassen, darstellen, beurteilen und lösen zu können. Als Bearbeitungszeit
    stehen dem Prüfungsteilnehmer 30 aufeinanderfolgende Kalendertage zur Verfügung.
    Die schriftliche Hausarbeit soll mindestens folgende Bestandteile aufweisen:

     1.   Projekt, Produkt- und Produktionsplanung
     2.   Arbeitsablauf- und Terminplanung
     3.   Personalplanung
     4.   Material- und Kostenplanung einschließlich der Kalkulation eines Medienproduktes
     5.   Medienrechtliche Aspekte
     6.   Marketingaspekte
     7.   Kostenmanagement

    1. Themenstellung der Gesamtplanung
    Der Prüfungsausschuss hat vereinbart, dass der Prüfungsteilnehmer dem
    Prüfungsausschuss zwei fachlich voneinander getrennte Themenvorschläge einreicht. Dazu
    erhält der Prüfungsteilnehmer nach Anmeldeschluss per Email eine Abfrage bzw.
    Einverständniserklärung„ Themenstellung“. Diese Erklärung ist fristgemäß per Email an den
    zu zuständigen Sachbearbeiter der IHK Köln zu senden.

    Die beiden einzureichenden Themen müssen praxisbezogen, sein und zu einer Lösung
    führen.

      •     keine Theoriearbeit
      •     aktuell (keine Beschreibung vergangener Zustände)
      •     komplex (keine einseitige Betrachtungsweise)
      •     funktionsübergreifend (also ein Betrachtung der technischen und kaufmännischen
            Aspekte)

2
Die Themenvorschläge müssen folgende Bestandteile aufweisen:

    •       Die Nennung des Themas (max. 60 Zeichen)
    •       Die Problemstellung inklusive einer kurzen Darstellung der eigenen
            Schwerpunkteaufgaben
    •       Die Gliederung als Inhaltsverzeichnis

Der Thementitel darf nicht mehr als 60 Zeichen lang sein. Die Problemstellung ist eine kurze
Beschreibung des Projektes. Dabei ist die Darstellung der eigenen Schwerpunktaufgaben
eine Auswahl aus den laut Verordnung geforderten Bestandteilen (s.o.). Weitere eigene
Bestandteile als Schwerpunkt dürfen zusätzlich festgelegt werden. In der Gliederung sind auf
jeden Fall alle selbst gestellten und laut Verordnung geforderten Bestandteile (s.o.)
mindestens sinngebend aufzugreifen. Dabei ist jeder Hauptgliederungspunkt zu
untergliedern.

Die Themenvorschläge lädt der Prüfungsteilnehmer fristgerecht im Portal
Prüfungsabwicklung hoch (Termin u. Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig per Email!).

Der Prüfungsausschuss ist berechtigt Themenvorschläge in Teilen oder komplett
abzulehnen.

Der Prüfungsteilnehmer kann einmalig die abgelehnten Themenvorschläge nachbessern.

2. Durchführung der Gesamtplanung

Der Prüfungsteilnehmer wird schriftlich durch die IHK über die Auswahl seines
Themenvorschlages mit Angabe des genauen Abgabetermins der Projektarbeit informiert.

Auf der Grundlage des genehmigten Themenvorschlages wird die Gesamtplanung erstellt.

Die Gesamtplanung besteht aus:

        •        Deckblatt
        •        Inhaltsverzeichnis (Gliederung), evtl. Abkürzungsverzeichnis
        •        Textteil, ggf. mit Anlagen bzw. mit Anhang
        •        Literaturverzeichnis
        •        Verbindliche Erklärung (wird vom System abgefragt)

Das Deckblatt enthält folgende Informationen:

        •        Thema der Arbeit
        •        Name, Vorname und/oder Prüfungsnummer
        •        Datum der Abgabe bei der IHK
        •        Gesamtzahl der Seiten

                                                                                               3
Inhaltsverzeichnis

    Die Gliederung sollte numerisch sein. Dabei sollen nicht mehr als 4 Gliederungsebenen
    verwendet werden. Auch muss auf einen Gliederungspunkt 1. stets ein Gliederungspunkt
    2. folgen.

    Beispiel:

    1.      .......
         1.1        .......
         1.2        .......
                     1.2.1 .......
                              1.2.1.1 .......
    2.      .......
         2.1          .......
                      2.1.1 .......
         2.2         .......
                      2.2.1 .......

    Der Textteil ist auf maximal 30 Seiten begrenzt. Nicht mitgerechnet werden dabei
    Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis. Soweit
    Nachweise, tabellarische Übersichten, Berechnungen für das unmittelbare Verständnis
    des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis
    erschweren würden, sollen diese in der Anlage dem Text beigefügt werden. Bei den
    Anlagen sollten Sie sich bitte auf das Wesentliche beschränken.

    Übernommene Tabellen, Texte und Abbildungen sind mit Quellenangabe zu versehen.
    Werden im Text nicht allgemein bekannte Abkürzungen verwendet, ist nach dem
    Inhaltsverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen.

    Literaturverzeichnis

    Am Ende Ihrer Arbeit stellen Sie alle verwendeten Quellen in einem Literaturverzeichnis
    zusammen. Darin weisen Sie die Herkunft von Ihnen verwendeter Texte und Materialien
    mit möglichst umfassenden Angaben nach. Das Literaturverzeichnis ist die
    alphabetische und von 1 bis... durchnummerierte Auflistung der Autoren bzw.
    Herausgeber, auf die im Textteil hingewiesen bzw. die im Text wörtlich zitiert wurden.
    Anzugeben sind: Name, Vorname, Teile, Erscheinungsort(e), Erscheinungsjahr,
    Auflage. Zitate sollen kurz sein und nur wenn wirklich notwendig, verwendet werden.
    Wörtlich übernommene Textteile werden durch Anführungszeichen kenntlich gemacht.
    Nach dem Zitat wird mit einer Zahl auf die Nummer im Literaturverzeichnis sowie auf
    die Seite(n) hingewiesen, wo das Zitat steht.

    Die Gesamtplanung lädt der Prüfungsteilnehmer fristgerecht im Online-Portal
    Prüfungsabwicklung online hoch.

4
Vor dem Hochladen der Gesamtplanung muss der Prüfungsteilnehmer mit einer
verbindlichen Erklärung versichern, dass er die Gesamtplanung selbstständig
angefertigt hat und dies durch seine Eingabe bei Abfrage durch die EDV, bestätigen.

3. Format und Umfang der Gesamtplanung

Folgende Kriterien können unter anderem durch den Prüfungsausschuss anhand der
gewählten Schwerpunktaufgaben zur Bewertung herangezogen werden:

Schriftgröße:                        12
PC Zeilenabstand:                    1 ½-zeilig
Schrift:                             gängige Schrifttypen (z.B. Times New Roman,
                                     Arial)
Ränder:                              2 cm links, 5 cm rechts
Seitennummerierung:                  ab Textseite fortlaufend, beginnend mit 1
Seitenumfang:                        max. 30 Seiten Textteil zzgl. Anlagen/Anhang
Dateigröße:                          max. 8 MB
Dateiformat:                         PDF

4. Bewertung der Gesamtplanung

Richtige und vollständige Beschreibung der Aufgabe
-     passt Gliederung zum Thema
-     Problem im Umfeld (Schnittstellen)

Inhaltliche Erfassung des Themas
-      Thema umfassend dargestellt
-      wesentliche Punkte herausgearbeitet
-      Übereinstimmung mit Aufgabenstellung

Struktur und Aufbau
-    Verhältnis (Einleitung, Problembearbeitung, Fazit)
-    logische Gliederung
-    alle Bestandteile berücksichtigt
-    Literaturverwertung, Literatureinsatz

Äußeres Erscheinungsbild, Sprache, Rechtschreibung
-    Erscheinungsbild der Arbeit
-    Sprache
-    Rechtschreibung

                                                                                      5
Schlüssigkeit der Argumente
    -    logischer Aufbau
    -    richtige Schlussfolgerung
    -    fachlich fundierte Argumente

    Fachlich richtige Darstellung der Aufgabe
    -     praktikable Lösung
    -     fachliche Kompetenz
    -     richtige Lösung

    Eigenständige gedankliche Leistung (Originalität)
    -    erkennbare eigenständige Leistung
    -    Qualität der eigenen Leistung
    -    Schwierigkeitsgrad der Leistung
    -    Aufgabe vollständig gelöst
    -    Begründung des Lösungsweges
    -    materielle und mathematische Richtigkeit

    5. Präsentation und Fachgespräch

    Die Gesamtplanung ist Ausgangspunkt der Präsentation und des daran anschließenden
    Fachgesprächs. Präsentation und Fachgespräch sind nicht zu führen, wenn in der Gesamtplanung
    nicht wenigstens ausreichende Leistungen erzielt wurden.

    In der mündlichen Präsentation soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Gesamtplanung
    darstellen und im Fachgespräch weiterführende Fragestellungen dazu beantworten zu können. Die
    Form der Präsentation und der Medieneinsatz stehen dem Prüfungsteilnehmer oder der
    Prüfungsteilnehmerin frei. Die Prüfungszeit für die Präsentation und das daran anschließende
    Fachgespräch betragen insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll nicht länger als 15
    Minuten dauern. Die Präsentation ist dem Prüfungsausschuss vor Beginn der Prüfung in dreifacher
    Ausfertigung auszuhändigen.

    Die IHK Köln stellt für die Präsentation einen Overhead-Projektor ein Flip-Chart und einen Beamer
    mit VGA und HDMI Anschluss zur Verfügung. Falls andere bzw. weitere Hilfsmittel verwendet
    werden, so sind diese vom Prüfling funktionstüchtig zur Prüfung mitzubringen. Die verwendeten
    Unterlagen sind dem Prüfungsausschuss zu überlassen. In der Präsentation
    und dem Fachgespräch müssen wenigstens ausreichende Leistungen erzielt werden, um die
    Prüfung zu bestehen.

    6. Krankheit des Prüfungsteilnehmers

    Falls ein Prüfling wegen Krankheit im gesamten Erstellungszeitraum seine Gesamtplanung nicht
    erarbeiten kann oder am Fachgespräch nicht teilnehmen kann, muss er dies mit einem ärztlichen
    Attest nachweisen. Die Prüfung kann in diesem Fall beim nächsten regulären Prüfungstermin
    fortgesetzt werden. Diese Regelung gilt auch bei Krankheit während der schriftlichen Prüfungen des
    fachtheoretischen Prüfungsteils.

6
Notenschlüssel
Punkte: 100-92 unter 92-81 unter 81-67 unter 67-50   unter 50-30 _ unter 30______
Note :     1          2           3           4            5          6

Stand 01.08.2018

Ihre Ansprechpartnerin:
Magdalene Pollmann
Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Tel. +49 221 1640-6160
Fax +49 221 1640-6090
E-Mail: magdalene.pollmann@koeln.ihk.de

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10 – 26
50667 Köln
www.ihk-koeln.de

                                                                                    7
Bitte bewerten Sie das von Ihnen genutzte IHK-Merkblatt - hier geht´s zum
kurzen Online-Fragebogen.

Vielen Dank für Ihr Feedback!
Sie können auch lesen