Hinweise zur praxisorientierten Gesamtplanung - Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Print Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Digital Geprüfte/-r ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Print Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Digital Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Printmedien Hinweise zur praxisorientierten Gesamtplanung 1
Hinweise zur praxisorientierten Gesamtplanung im Rahmen der Medien-Fortbildungsprüfung nach Medien-Fortbildungsverordnung Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Print Geprüfte/-r Medienfachwirt/-in Digital Geprüfte/-r Industriemeister/-in Fachrichtung Printmedien gem. Verordnung vom 21. August 2009 geändert durch die dritte Verordnung zur Änderung der Fortbildungsverordnungen vom 23. Juli 2010 (BGBI. 2010 Teil I Nr. 39 S. 1010). Auszug aus der Medien-Fortbildungsverordnung § 6 (14) bzw. 20 (14) Die „Projektarbeit“ umfasst eine schriftliche Hausarbeit, die in Form einer praxisorientierten Gesamtplanung anzufertigen ist und eine mündliche Präsentation der Gesamtplanung einschließlich eines Fachgespräches. Dabei ist nachzuweisen, als betriebliche Führungskraft komplexe, praxisorientierte Aufgaben und Problemstellungen selbstständig erfassen, darstellen, beurteilen und lösen zu können. Als Bearbeitungszeit stehen dem Prüfungsteilnehmer 30 aufeinanderfolgende Kalendertage zur Verfügung. Die schriftliche Hausarbeit soll mindestens folgende Bestandteile aufweisen: 1. Projekt, Produkt- und Produktionsplanung 2. Arbeitsablauf- und Terminplanung 3. Personalplanung 4. Material- und Kostenplanung einschließlich der Kalkulation eines Medienproduktes 5. Medienrechtliche Aspekte 6. Marketingaspekte 7. Kostenmanagement 1. Themenstellung der Gesamtplanung Der Prüfungsausschuss hat vereinbart, dass der Prüfungsteilnehmer dem Prüfungsausschuss zwei fachlich voneinander getrennte Themenvorschläge einreicht. Dazu erhält der Prüfungsteilnehmer nach Anmeldeschluss per Email eine Abfrage bzw. Einverständniserklärung„ Themenstellung“. Diese Erklärung ist fristgemäß per Email an den zu zuständigen Sachbearbeiter der IHK Köln zu senden. Die beiden einzureichenden Themen müssen praxisbezogen, sein und zu einer Lösung führen. • keine Theoriearbeit • aktuell (keine Beschreibung vergangener Zustände) • komplex (keine einseitige Betrachtungsweise) • funktionsübergreifend (also ein Betrachtung der technischen und kaufmännischen Aspekte) 2
Die Themenvorschläge müssen folgende Bestandteile aufweisen: • Die Nennung des Themas (max. 60 Zeichen) • Die Problemstellung inklusive einer kurzen Darstellung der eigenen Schwerpunkteaufgaben • Die Gliederung als Inhaltsverzeichnis Der Thementitel darf nicht mehr als 60 Zeichen lang sein. Die Problemstellung ist eine kurze Beschreibung des Projektes. Dabei ist die Darstellung der eigenen Schwerpunktaufgaben eine Auswahl aus den laut Verordnung geforderten Bestandteilen (s.o.). Weitere eigene Bestandteile als Schwerpunkt dürfen zusätzlich festgelegt werden. In der Gliederung sind auf jeden Fall alle selbst gestellten und laut Verordnung geforderten Bestandteile (s.o.) mindestens sinngebend aufzugreifen. Dabei ist jeder Hauptgliederungspunkt zu untergliedern. Die Themenvorschläge lädt der Prüfungsteilnehmer fristgerecht im Portal Prüfungsabwicklung hoch (Termin u. Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig per Email!). Der Prüfungsausschuss ist berechtigt Themenvorschläge in Teilen oder komplett abzulehnen. Der Prüfungsteilnehmer kann einmalig die abgelehnten Themenvorschläge nachbessern. 2. Durchführung der Gesamtplanung Der Prüfungsteilnehmer wird schriftlich durch die IHK über die Auswahl seines Themenvorschlages mit Angabe des genauen Abgabetermins der Projektarbeit informiert. Auf der Grundlage des genehmigten Themenvorschlages wird die Gesamtplanung erstellt. Die Gesamtplanung besteht aus: • Deckblatt • Inhaltsverzeichnis (Gliederung), evtl. Abkürzungsverzeichnis • Textteil, ggf. mit Anlagen bzw. mit Anhang • Literaturverzeichnis • Verbindliche Erklärung (wird vom System abgefragt) Das Deckblatt enthält folgende Informationen: • Thema der Arbeit • Name, Vorname und/oder Prüfungsnummer • Datum der Abgabe bei der IHK • Gesamtzahl der Seiten 3
Inhaltsverzeichnis Die Gliederung sollte numerisch sein. Dabei sollen nicht mehr als 4 Gliederungsebenen verwendet werden. Auch muss auf einen Gliederungspunkt 1. stets ein Gliederungspunkt 2. folgen. Beispiel: 1. ....... 1.1 ....... 1.2 ....... 1.2.1 ....... 1.2.1.1 ....... 2. ....... 2.1 ....... 2.1.1 ....... 2.2 ....... 2.2.1 ....... Der Textteil ist auf maximal 30 Seiten begrenzt. Nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis. Soweit Nachweise, tabellarische Übersichten, Berechnungen für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschweren würden, sollen diese in der Anlage dem Text beigefügt werden. Bei den Anlagen sollten Sie sich bitte auf das Wesentliche beschränken. Übernommene Tabellen, Texte und Abbildungen sind mit Quellenangabe zu versehen. Werden im Text nicht allgemein bekannte Abkürzungen verwendet, ist nach dem Inhaltsverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen. Literaturverzeichnis Am Ende Ihrer Arbeit stellen Sie alle verwendeten Quellen in einem Literaturverzeichnis zusammen. Darin weisen Sie die Herkunft von Ihnen verwendeter Texte und Materialien mit möglichst umfassenden Angaben nach. Das Literaturverzeichnis ist die alphabetische und von 1 bis... durchnummerierte Auflistung der Autoren bzw. Herausgeber, auf die im Textteil hingewiesen bzw. die im Text wörtlich zitiert wurden. Anzugeben sind: Name, Vorname, Teile, Erscheinungsort(e), Erscheinungsjahr, Auflage. Zitate sollen kurz sein und nur wenn wirklich notwendig, verwendet werden. Wörtlich übernommene Textteile werden durch Anführungszeichen kenntlich gemacht. Nach dem Zitat wird mit einer Zahl auf die Nummer im Literaturverzeichnis sowie auf die Seite(n) hingewiesen, wo das Zitat steht. Die Gesamtplanung lädt der Prüfungsteilnehmer fristgerecht im Online-Portal Prüfungsabwicklung online hoch. 4
Vor dem Hochladen der Gesamtplanung muss der Prüfungsteilnehmer mit einer verbindlichen Erklärung versichern, dass er die Gesamtplanung selbstständig angefertigt hat und dies durch seine Eingabe bei Abfrage durch die EDV, bestätigen. 3. Format und Umfang der Gesamtplanung Folgende Kriterien können unter anderem durch den Prüfungsausschuss anhand der gewählten Schwerpunktaufgaben zur Bewertung herangezogen werden: Schriftgröße: 12 PC Zeilenabstand: 1 ½-zeilig Schrift: gängige Schrifttypen (z.B. Times New Roman, Arial) Ränder: 2 cm links, 5 cm rechts Seitennummerierung: ab Textseite fortlaufend, beginnend mit 1 Seitenumfang: max. 30 Seiten Textteil zzgl. Anlagen/Anhang Dateigröße: max. 8 MB Dateiformat: PDF 4. Bewertung der Gesamtplanung Richtige und vollständige Beschreibung der Aufgabe - passt Gliederung zum Thema - Problem im Umfeld (Schnittstellen) Inhaltliche Erfassung des Themas - Thema umfassend dargestellt - wesentliche Punkte herausgearbeitet - Übereinstimmung mit Aufgabenstellung Struktur und Aufbau - Verhältnis (Einleitung, Problembearbeitung, Fazit) - logische Gliederung - alle Bestandteile berücksichtigt - Literaturverwertung, Literatureinsatz Äußeres Erscheinungsbild, Sprache, Rechtschreibung - Erscheinungsbild der Arbeit - Sprache - Rechtschreibung 5
Schlüssigkeit der Argumente - logischer Aufbau - richtige Schlussfolgerung - fachlich fundierte Argumente Fachlich richtige Darstellung der Aufgabe - praktikable Lösung - fachliche Kompetenz - richtige Lösung Eigenständige gedankliche Leistung (Originalität) - erkennbare eigenständige Leistung - Qualität der eigenen Leistung - Schwierigkeitsgrad der Leistung - Aufgabe vollständig gelöst - Begründung des Lösungsweges - materielle und mathematische Richtigkeit 5. Präsentation und Fachgespräch Die Gesamtplanung ist Ausgangspunkt der Präsentation und des daran anschließenden Fachgesprächs. Präsentation und Fachgespräch sind nicht zu führen, wenn in der Gesamtplanung nicht wenigstens ausreichende Leistungen erzielt wurden. In der mündlichen Präsentation soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Gesamtplanung darstellen und im Fachgespräch weiterführende Fragestellungen dazu beantworten zu können. Die Form der Präsentation und der Medieneinsatz stehen dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin frei. Die Prüfungszeit für die Präsentation und das daran anschließende Fachgespräch betragen insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Präsentation ist dem Prüfungsausschuss vor Beginn der Prüfung in dreifacher Ausfertigung auszuhändigen. Die IHK Köln stellt für die Präsentation einen Overhead-Projektor ein Flip-Chart und einen Beamer mit VGA und HDMI Anschluss zur Verfügung. Falls andere bzw. weitere Hilfsmittel verwendet werden, so sind diese vom Prüfling funktionstüchtig zur Prüfung mitzubringen. Die verwendeten Unterlagen sind dem Prüfungsausschuss zu überlassen. In der Präsentation und dem Fachgespräch müssen wenigstens ausreichende Leistungen erzielt werden, um die Prüfung zu bestehen. 6. Krankheit des Prüfungsteilnehmers Falls ein Prüfling wegen Krankheit im gesamten Erstellungszeitraum seine Gesamtplanung nicht erarbeiten kann oder am Fachgespräch nicht teilnehmen kann, muss er dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Die Prüfung kann in diesem Fall beim nächsten regulären Prüfungstermin fortgesetzt werden. Diese Regelung gilt auch bei Krankheit während der schriftlichen Prüfungen des fachtheoretischen Prüfungsteils. 6
Notenschlüssel Punkte: 100-92 unter 92-81 unter 81-67 unter 67-50 unter 50-30 _ unter 30______ Note : 1 2 3 4 5 6 Stand 01.08.2018 Ihre Ansprechpartnerin: Magdalene Pollmann Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung Tel. +49 221 1640-6160 Fax +49 221 1640-6090 E-Mail: magdalene.pollmann@koeln.ihk.de Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen 10 – 26 50667 Köln www.ihk-koeln.de 7
Bitte bewerten Sie das von Ihnen genutzte IHK-Merkblatt - hier geht´s zum kurzen Online-Fragebogen. Vielen Dank für Ihr Feedback!
Sie können auch lesen