Höhepunkte der Mongolei - Von den Wundern der Wüste Gobi bis zum erloschenen Vulkan vom 21. August bis 5. September 2021 - Evangelisches Gemeindeblatt

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Höhepunkte der Mongolei - Von den Wundern der Wüste Gobi bis zum erloschenen Vulkan vom 21. August bis 5. September 2021 - Evangelisches Gemeindeblatt
Höhepunkte der Mongolei
Von den Wundern der Wüste Gobi bis zum erloschenen
    Vulkan vom 21. August bis 5. September 2021
Die Mongolei – das sind endlose Steppen, gastfreundliche Menschen, jahrhunderte-
lange Traditionen und immer noch wahre Ursprünglichkeit. Reisen Sie in ein
faszinierendes Land, das fünfmal so groß ist wie Deutschland und mit nur gut drei
Millionen Einwohnern dem Traum von menschlicher Freiheit und Stille sehr nahe-
kommt. Im Herzen Asiens ist das Reisen immer noch mit Abenteuer verbunden.
Für alle, die gerne das vielfältige Spektrum der Kultur und der Landschaften der
Mongolei kennenlernen möchten, das von der Wüste Gobi und ihren massiven
Sanddünen bis hin zu den Seen und Wäldern im Norden zum erstaunlichen „Weißen
See“ reichen, ist diese Reise ein wahres Juwel. Das Programm umfasst eine breite
Palette geografischer und kultureller Höhepunkte des Landes. Ebenso haben Sie die
Möglichkeit, die Stille auf sich wirken zu lassen.

                    Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.
Höhepunkte der Mongolei - Von den Wundern der Wüste Gobi bis zum erloschenen Vulkan vom 21. August bis 5. September 2021 - Evangelisches Gemeindeblatt
Vorgesehener Reiseverlauf:
1. Tag: Samstag, 21. August 2021: Abflug in Deutschland
Am Morgen Treffen mit der Gruppe und der Reisebegleitung am Flughafen Stuttgart.
Diese Reise führen wir in Kooperation mit dem nachhaltigen Reiseveranstalter INTI Tours
durch. Als Reisebegleitung ist Frau Martina Ehrlich ab/bis Stuttgart mit Ihnen unterwegs,
ehemalige Mitarbeiterin des Evangelischen Gemeindeblatts.
Am Vormittag Abflug in die mongolische Hauptstadt Ulaanbaatar. Flug mit Zwischenstopp
am Nachmittag, Weiterflug über Nacht.

2. Tag: Sonntag, 22. August 2021: Ankunft in der Mongolei
Am Morgen werden Sie in Ulaanbaatar ankommen. Empfang am Flughafen und Fahrt zu
einem stärkenden Frühstück in ein Café.
Danach besuchen Sie das Gandan-Kloster, über-
setzt bedeutet es "der große Ort der vollkommenen
Freude". Das buddhistische Kloster hat derzeit über
150 Mönche in Residenz. Sie können vor Ort das
Morgengebet miterleben. Im dazugehörigen
Megjid Janraisag-Schrein erhebt sich die höchste
Innenstatue des Landes. Erkunden Sie bei einem
anschließenden Rundgang Mongoleis Hauptstadt
Ulaanbaatar und sehen Sie den Dschingis Khan
Platz, das Regierungsgebäude und das Nationale
Historische Museum. Zum Mittagessen speisen Sie in einem mongolischen Buffetrestaurant.
Danach haben Sie Zeit zur Erholung und zum gegenseitigen Kennenlernen. Zum gemein-
samen Abendessen kommen Sie wieder alle zusammen.
Erste Hotelübernachtung in Ulaanbaatar.

3. Tag: Montag, 23. August 2021: Nationalpark – Besuch des buddhistischen Meditations-
tempels und des Dschingis Khan Monuments
Nach dem Frühstück Fahrt in den Terelj-Nationalpark. Der Park hat viele Felsformationen,
wie zum Beispiel den Melkhii Khad, was übersetzt Schildkrötenfelsen bedeutet.
                                       Anschließend unternehmen Sie eine angenehme
                                       45-minütige Wanderung (ca. 3 km) zum buddhisti-
                                       schen Meditationstempel Ariyabal. Vom Tempel
                                       aus genießen Sie einen wunderschönen Blick auf
                                       den Nationalpark. Der Haupttempel ist der soge-
                                       nannten Kalachakra-Philosophie gewidmet – dem
                                       „Rad der Zeit“. Auch eine in den Felsen gehauene
                                       Skulptur Buddhas ist zu sehen.
                                       Die Weiterfahrt bringt Sie zur weltgrößten Reiter-
                                       statue, die den berühmten Mongolen Dschingis
Khan (1162-1227) mit einer goldenen Peitsche in der Hand zeigt. Nach dem Mittagessen im
Restaurant des Dschingis-Komplexes kehren Sie nach Ulaanbaatar zurück.
Am Nachmittag haben Sie Zeit zur freien Verfügung.
Abendessen und Hotelübernachtung in Ulaanbaatar.

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4. Tag: Dienstag, 24. August 2021: Durch die Wüste Gobi zu den Klippen
Auf Ihrer Fahrt in die sogenannte Mittlere Gobi erleben Sie die ursprüngliche, unverfälschte
Kraft der Wüste. Nach einem Mittagessen fahren Sie zu den Felsen von Tsagaan Suvraga
und Ulaan Suvraga. Die nach Osten ausgerichteten Hänge sind erstaunlich und sehr
beeindruckend. Aus der Ferne scheinen es die
Ruinen einer antiken Stadt zu sein, da die Klippen-
wände eine Höhe von 30 Metern erreichen und
sich über 100 Meter in die Länge erstrecken. Diese
Klippen wurden über tausende von Jahren von
den Wüstenwinden der Gobi gebildet ohne auch
nur einen einzigen Wassertropfen.
Abendessen und Übernachtung im Ger Camp.

5. Tag: Mittwoch, 25. August 2021: Wüste Gobi – Geierschlucht – Gurvan Nationalpark
Am Morgen fahren Sie zum Ger Camp „Khanbogd“ in der Südlichen Gobi. Nach dem
                                         Mittagessen unternehmen Sie einen Ausflug zum
                                         Yol Valley Nationalpark in die sogenannte
                                         Geierschlucht. Das Gebiet ist eine Oase, die durch
                                         Wasser, gute Weideflächen und geschützte
                                         Schluchten Wildtiere aus der Umgebung anzieht.
                                         Eine Besonderheit dieses schönen Tals ist der sich
                                         über den Boden der Schlucht erstreckende
                                         Eisfluss, der meistens in den August hinein die
                                         Wüstenhitze übersteht, besser bekannt als der
                                         Gobi-Gletscher. Sie unternehmen hier eine
                                         Wanderung mit Tierbeobachtungen.
Im Gurvan Saikhan Nationalpark – dem sogenannten Nationalpark der Drei Schönen –
können Sie die drei dort aufragenden Berge bestaunen, nach denen der Nationalpark
benannt ist.
Abendessen und Übernachtung im Ger Camp.

6. Tag: Donnerstag, 26. August 2021: Sanddünen Khongoriin Els
Heute fahren Sie zu den sogenannten „singenden Dünen“ – den Khongor-Sanddünen, die
sich auf einer außergewöhnlichen Länge von 180 Kilometern und einer Breite von 15-20
Kilometern erstrecken. Die riesigen Sanddünen
sind Teil der Wüstenzone, die 2,7% des mongoli-
schen Territoriums ausmacht.
Nach der Ankunft im Wüstencamp erhalten Sie
ein spätes Mittagessen und wandern anschlie-
ßend zu den hoch aufragenden Dünen. Wenn der
Wind in die richtige Richtung weht, können Sie
vielleicht die Dünen singen hören...
Gemeinsames Abendessen und Übernachtung
im Ger-Camp.

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7. Tag: Freitag, 27. August 2021: Durch die Wüste Gobi zum Bayanzag der Roten Klippen
                                      Bayanzag wurde durch den frühen amerikanischen
                                      Entdecker und Archäologen Roy Chapman Andrews
                                      berühmt, der an diesem Ort Dinosaurier-Fossilien und
                                      Dinosaurier-Eier entdeckte. Bayanzag ist auch
                                      bekannt für seine roten Sandsteinfelsen, die bei
                                      Sonnenuntergang rot und orange leuchten.
                                      Erstaunliche Wüstenpflanzen, die sogenannten
                                      Saxaulbäume, wachsen in dem trockenen felsigen
                                      Boden. Seit im Jahr 1921 Roy Chapman Andrews die
                                      paläontologischen Entdeckungen machte, sind
Hunderte von archäologischen Expeditionen an diesen abgelegenen Wüstenort
gekommen, um Dinosaurier-Eier und andere Fossilien zu suchen.
Abendessen und Übernachtung im Ger Camp.

8. Tag: Samstag, 28. August 2021: Durch die Wüste zu den größten Klosterruinen der Region
Nach dem Frühstück treten Sie die Überlandfahrt zum
Kloster Ongi an. Ein Mittagessen erhalten Sie im
Wüstenkamp. Dann spazieren Sie zu den Ruinen des
Ongi-Klosters, wo Sie in die Zeit vor etwa 300 Jahren
zurückversetzt werden. Das Ongi-Kloster war das
größte Kloster in der gesamten Wüstenregion Gobi,
welches die Unterdrückung der 1930er Jahre nicht
überlebte, bis es völlig zerstört wurde. Etwa 300
Mönche wurden dabei von Revolutionären getötet.
                                                                    Foto: wikipedia.org/torbenbrinker
Seit einigen Jahren versuchen Buddhisten und Mön-
che das Kloster zu bewahren und teilweise wiederaufzubauen.
Übernachtung im Ger Camp.

9. Tag: Sonntag, 29. August 2021: Reise ins Orkhon-Tal
Nach dem Frühstück Fahrt in das Orkhon-Tal, das sich entlang der Ufer des Orkhon-Flusses
in der Zentralmongolei ausbreitet. Die UNESCO hat es in die Liste des Weltkulturerbes aufge-
nommen, da es die Entwicklung der nomadischen Pastorentraditionen aus mehr als zwei
                                          Jahrtausenden repräsentiert. Viele Jahrhunderte
                                          lang galt das Orkhon-Tal als Sitz der kaiserlichen
                                          Macht der Steppe. Der erste Nachweis stammt von
                                          einer Steinstele mit Runeninschriften, die im 8.
                                          Jahrhundert von Bilge Khan im Tal errichtet wurde.
                                          Auf dem Weg dorthin werden Sie ein Mittagessen
                                          in dem mobilen Steppen-Restaurant „Rauch und
                                          Steppe“ einnehmen. Es bietet etwa 16 Stunden
                                          lang geräuchertes Rind-, Hammel- und Hühner-
fleisch an. Bei Ihrer Ankunft bei der Nomadenfamilie werden Sie mit einem Abendessen und
einem Milchtee begrüßt.
Übernachtung in separaten Gers in der Nähe einer Nomadenfamilie.

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10. Tag: Montag, 30. August 2021: Orkhon-Wasserfall in
der Zentralmongolei – Wanderung
Nach dem Frühstück geht es weiter Richtung Orkhon-
Wasserfall. Der auch als Ulaan Tsutgalan – also Roter
Wasserfall – bezeichnete Wasserfall fällt aus einer beein-
druckenden Höhe von 20 Metern herab und erstreckt
sich über 100 Meter am Orkhon-Fluss. Der Orkhon-Fluss
fließt durch Basaltgesteine von den Gyatruu Bergen bis
Karakorum.
Sie besuchen eine Nomadenfamilie, die Sie mit einem
Mittagessen und Milchtee begrüßt. Dann können Sie mit
der Familie an den täglichen nomadischen Aufgaben
teilnehmen, zu denen das Melken sowie das Hüten von
Yaks gehört. Eine kleine Wanderung (ca. 5-6 km) führt
Sie zum Orkhon-Wasserfall. Die Einheimischen nennen
einen weiteren kleinen Wasserfall "Junior Flow", da er
eine Fortsetzung des Flusses ist. Ihm wird nachgesagt,
dass er helfen soll, Rheuma zu heilen, wenn man sich unter den Wasserfall stellt und den
Rücken massieren lässt.
Später kehren Sie zur Familie zurück, wo Sie herzlich eingeladen werden, Ihr Abendessen zu
genießen. Übernachtung im separaten Ger der Nomaden-Familie.

11. Tag: Dienstag, 31. August 2021: Tuvkhun-Kloster – Thermalquellen von Tsenkher
                                     Morgens Fahrt zum Kloster Tuvkhun, das auf dem Gipfel
                                     des Auenlandes Undur in 2.312 m Höhe zwischen den
                                     Provinzen Arkhangai und Uvurkhangai liegt. Es wurde
                                     1654 von Zanabasar gegründet und am Südhang –
                                     umgeben von steil abfallenden, 20 m hohen Felsen –
                                     mit 14 kleinen Tempeln errichtet. In den 1680er Jahren
                                     schuf Zanabazar an dieser Stelle die berühmte
                                     Sojombo-Schrift, die Geschichte, Tradition und Unab-
hängigkeit der Mongolen repräsentiert. Der Tempel steht seit 1998 unter staatlichem Schutz
und wurde 1996 von der UNESCO als Weltkulturerbe registriert.
Später Weiterfahrt in die Provinz Arkhangai, die allgemein als das "Pferdezüchterparadies"
bezeichnet wird, da ihre Steppen reich an weiten
grünen Weiden und klaren Flusstälern sind. Einige
Reisende und Einheimische bezeichnen die Provinz
Arkhangai als vergleichbar mit der Schweiz mit ihren
erstaunlich schönen Bergen, Felsen, Flüssen und
Wäldern. Genießen Sie die natürlichen Reichtümer der
Tsenkher Hot Springs, wo das heiße mineralhaltige
Quellwasser mit 82° C aus dem Boden fließt. Es kühlt in
Badebecken auf angenehme Temperatur ab und Sie
können sich im warmen Wasser erholen.
Übernachtung im Ger Camp.

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12. Tag: Mittwoch, 01. September 2021: Weißer See
                                     Heute geht es durch die Steppengebiete und hügelige
                                     Landschaften weiter zum Terkhin Tsagaan Nuur – dem
                                     sogenannten Weißen See. Der idyllisch gelegene See
                                     ist etwa 20 km lang und 16 km breit, es leben viele
                                     Fische in dem See und an den Ufern rasten Wasser- und
                                     Zugvögel. Nach dem Mittagessen im Ger Camp
                                     können Sie einen etwa 5 km langen Spaziergang ent-
                                     lang des Sees unternehmen. Unterwegs werden Sie die
legendäre Felsformation „Uvgun Had“ entdecken, die die Darstellung eines alten Mannes
ist, der als Wächter des Sees und des lokal verehrten Schwarzen Steins gilt.
Später Rückkehr zum Ger Camp zum Abendessen und Übernachtung.

13. Tag: Donnerstag, 02. September 2021: Nationalpark des Weißen Sees – Vulkan Khorgo
Am zweiten Tag in dieser schönen Landschaft
steht der Besuch des erloschenen Vulkans Khorgo
auf dem Programm. Bis etwa 1920 galt er als ein
heiliger Berg, den nur Auserwählte betreten
durften. In den letzten Jahren wurden zahlreiche
Steinhaufen errichtet, an denen man der Geister
gedenkt und sie durch das Auflegen weiterer
Steine um ihr Wohlwollen bittet.
Im Bereich des Lavafeldes befinden sich mehrere Höhlen, um die sich Sagen und Legenden
ranken, wie z. B. die Höhle des „Gelben Hundes“, die Sie anschauen.
Rückkehr zum Ger Camp, Abendessen und Übernachtung.

14. Tag: Freitag, 03. September 2021: Antike mongolische Hauptstadt Karakorum
Heute Morgen fahren Sie über Land in die alte Hauptstadt des mongolischen Reiches:
Kharkhorin, auch bekannt als Karakorum, wo Sie Zeit für einen Spaziergang zur Erkundung
haben. Karakorum ist heute eine normale mongolische Provinzstadt in einer weiten
Steppenebene im Flusstal Orkhon umgeben von hügeliger Landschaft. Karakorum wurde
1220 gegründet und florierte sowohl als Hauptstadt des mongolischen Reiches für 32 Jahre,
als auch als Hauptstadt der Mongolei für 140 Jahre.
Das Erdene-Dsuu-Kloster ist das erste buddhistische
Kloster der Mongolei, das 1585 von Abtai Sain Khan
gegründet wurde. Sie besuchen dieses Kloster,
welches sich innerhalb hoher Schutzmauern befindet.
Nach dem Mittagessen im Ger Camp in der Nähe des
Klosters Weiterreise zum Nationalpark Khugnu Tarna,
wo Sie Abendessen bei einer Nomadenfamilie
erhalten.
Nach dem Abendessen haben Sie Zeit zum Entspannen oder für eine kleine Wanderung
zum Schwanensee und zu Sanddünen. Der Schwanensee ist ein Beispiel für die Schönheit
der Existenz von den Extremen Wüste und Wasser. Der See ist ein Refugium für Schwanen-
paare, die symbolisch für Stärke, Toleranz und Leidenschaft stehen.
Übernachtung bei der Nomadenfamilie.

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15. Tag: Samstag, 04. September 2021: Ulaanbaatar
                                          Heute steht die Rückfahrt nach Ulaanbaatar an.
                                          Wer möchte, kann hier den Kaschmir- sowie Fair-
                                          Trade-Laden von Mary & Martha besuchen, wo
                                          Produkte der lokalen Handwerker zu fairen Preisen
                                          erworben werden können.
                                          Nach dem Mittagessen Besuch des Aussichts-
                                          punktes auf dem Zaisan-Hügel, von wo aus Sie
                                          einen fantastischen Blick auf die Hauptstadt
                                          haben. Ein für die Mongolen wichtiges Monument
krönt den Hügel ebenfalls. Am heutigen letzten Abend lernen Sie ein traditionelles
mongolisches Konzert mit Oberton- und Kehlkopfgesang, meisterhaften Liedern, buddhisti-
schen Tänzen und traditioneller Musik mit Pferdekopfgeige kennen. Danach können Sie ein
Abschiedsessen in einem feinen Restaurant genießen.
Übernachtung im 3-Sterne Hotel.

16. Tag: Sonntag, 05. September 2021: Abreise nach Deutschland
Am Morgen Transfer zum Flughafen. Voller unvergesslicher Eindrücke Rückflug nach
Deutschland. Ankunft in Stuttgart vorauss. am frühen Abend.

Programmänderungen vorbehalten.

Informationen zu den Unterkünften:
Bitte beachten Sie die separaten Infoseiten mit Beschreibung der verschiedenen
Unterkünfte.
 Alle Hotels und Ger Camps/Lodges haben aufgrund der Covid-19-Pandemie hohe
    Hygieneauflagen zu befolgen. Deshalb werden für alle Reiseteilnehmenden (Ausnahme
    Paare/Familien) bei allen Übernachtungen Einzelzimmer bzw. Einzel-Jurten vergeben.
    Das bedeutet, dass bei dieser Reise für Einzelreisende leider kein halbes Doppelzimmer,
    sondern nur ein Einzelzimmer mit entsprechenden Zuschlag gebucht werden kann. Der
    Einzelzimmerzuschlag ist daher bedeutend günstiger als normalerweise.

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Reisepreis*:        Pro Person im Doppelzimmer:                          3.790,- €
                    Einzelzimmerzuschlag:                                 230,- €
                    Mindestteilnehmerzahl:                               10 Personen
                    Maximale Gruppengröße:                               16 Personen
                    Anmeldeschluss:                                      24.04.2021
                          (begrenzte Kapazität, Bestätigung gemäß Anmeldeeingang)
     * Der Reisepreis versteht sich inkl. aller Serviceentgelte und Vermittlungsgebühren.

Im Reisepreis enthaltene Leistungen:
 •   Linienflug mit einer renommierten Fluggesellschaft ab/bis Stuttgart
     (jeweils mit einer Zwischenlandung/Umstieg)
 •   Transfers, Rundreise, Ausflüge in Privatfahrzeugen (4x4-Landcruiser) mit Fahrern
 •   3 x Übernachtung im Hotel Puma Imperial in Standardzimmern
 •   8 x Übernachtung im Ger-Camp (Jurten-Hotel)
 •   3 x Übernachtung bei einer Nomadenfamilie (in separaten Zelten/Jurten)
 •   Alle Mahlzeiten (Frühstück, Mittag- und Abendessen)
 •   Eintritte, Museumsgebühren und Konzert wie im Programm beschrieben
 •   Besuch bei Nomadenfamilien und Teilnahme an ihren täglichen Aufgaben
 •   Nationalparkgebühren
 •   Qualifizierte Deutsch sprechende örtliche Reiseleitung
 •   Reisebegleitung ab/bis Stuttgart und tägliche Andachten durch Martina Ehrlich
     von INTI Tours, ehemalige Mitarbeiterin des Evangelischen Gemeindeblatts

Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen:
 •   Getränke und weitere Mahlzeiten
 •   Persönliche Ausgaben
 •   Trinkgelder
 •   Reiseversicherungen
     Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer
     Reisekrankenversicherung, welche einen evtl. medizinisch nötigen Rücktransport
     abdeckt. Bitte beachten Sie auch spezielle Versicherungsangebote und –bedin-
     gungen bzgl. Covid-19. Bei vielen (alten) Versicherungen ist der Versicherungs-
     schutz bei Pandemien nicht inkludiert.
     Sie können bei einem Versicherungsanbieter Ihres Vertrauens oder auch direkt
     einen Versicherungsschutz über den Veranstalter dieser Reise abschließen. In
     letzterem Fall vermerken Sie das bitte entsprechend auf Ihrer Anmeldung.

               Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.                   Seite 8
Höhepunkte der Mongolei - Von den Wundern der Wüste Gobi bis zum erloschenen Vulkan vom 21. August bis 5. September 2021 - Evangelisches Gemeindeblatt
Einreisebestimmungen sowie Impfvorschriften:
 Für die Einreise in die Mongolei benötigen deutsche Staatsbürger einen nach Rückreise
  mindestens noch sechs Monate gültigen Reisepass. Ein Visum wird für deutsche
  Staatsangehörige bei Aufenthalt von maximal 30 Tagen nicht benötigt.
 Fremdwährungen dürfen unbegrenzt eingeführt werden, müssen aber deklariert
  werden. Die Ausfuhr ist bis zur Höhe des deklarierten Betrages möglich. Die Ein- und
  Ausfuhr von Landeswährung ist verboten.
 Bei der Ausreise wird sehr häufig und streng nach Antiquitäten, wertvollen Mineralien,
  paläontologischen Funden, Metallen und Jagdtrophäen gesucht. Ausführliche Informa-
  tionen sind auf der Website des mongolischen Zolls zu finden.
 Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind keine speziellen Impfungen vorge-
  schrieben. Es wird grundsätzlich empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem
  Impfkalender des Robert-Koch-Institutes zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen.

Zusätzliche Informationen aufgrund der Covid19-Pandemie:
 Die Reisefahrzeuge werden täglich gereinigt und desinfiziert. Die Fahrer tragen
  Handschuhe. Es wird keine Klimaanlage genutzt, dafür wird alle 2-3 Stunden gut gelüftet
  und eine Fahrpause mit Bewegung an der frischen Luft eingelegt.
 Unternehmungen im Freien stehen im Mittelpunkt – was für die Mongolei sowieso das
  Beste ist, um den Charakter des Landes zu erleben.
 In den Hotels und Ger Gamps gibt es keine zentrale Klimaanlage, sondern es wird über
  die Fenster gelüftet.
 Beim Essen wird auf Abstand geachtet. Das Frühstück wird auf dem Zimmer der Jurte
  serviert.
 Alle Hotels und Ger Camps haben aufgrund der Pandemie hohe Hygieneauflagen zu
  befolgen. Daher werden an alle Einzelreisenden ausschließlich Einzelzimmer bzw. Einzel-
  Jurten vergeben (siehe auch Hinweis oben). Auch die beteiligten Nomadenfamilien
  werden ständig geschult, um die Hygieneauflagen entsprechend einzuhalten.
 Während der Reise gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen des Robert-Koch-
  Institutes, darunter das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Fluges, in den
  Fahrzeugen sowie in den Hotels und geschlossenen Räumen. Je nach Entwicklung der
  Verordnungen werden wir Sie vor der Reise nochmals über die dann geltenden
  Bestimmungen informieren.

                Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.         Seite 9
Höhepunkte der Mongolei - Von den Wundern der Wüste Gobi bis zum erloschenen Vulkan vom 21. August bis 5. September 2021 - Evangelisches Gemeindeblatt
Wichtige Hinweise:
 Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen weisen wir darauf hin, dass diese Reise im
  Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist.
  Sollten Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, kommen Sie bitte VOR Buchung der
  Reise auf uns zu. Wir bemühen uns, die Teilnahme zu ermöglichen und prüfen, ob die
  gewünschte Reise für Sie geeignet ist.
 Die Anzahlung in Höhe von 20% wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung und
  Rechnung fällig, die Restzahlung bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn.
 Bis 24.07.2021 kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus
  sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die
  eingezahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist
  ausgeschlossen.
 Im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag fallen je nach Rücktrittstermin
  Stornokosten gemäß Punkt 5.3 der Reisebedingungen an.
  Sollte die Reise wegen einer offiziellen Reisewarnung und/oder Beherbergungsverbot
  nicht durchführbar sein, werden Ihnen selbstverständlich keine Kosten in Rechnung
  gestellt.

Reiseveranstalter:                   INTI Tours e. K.
(im Sinne des dt. Reiserechts)       Hauffstr. 15
                                     73326 Deggingen
                                     Telefon: 07334-95 97 41
                                     E-Mail: m.ehrlich@inti-tours.de

Reisevermittler:                     Evangelische Gemeindepresse GmbH
                                     Leserreisen
                                     Augustenstr. 124
                                     70197 Stuttgart
                                     Tel.: 0711-60 100 49
                                     E-Mail: leserreisen@evanggemeindeblatt.de

HINWEIS: Diese Reise führen wir in Kooperation mit dem nachhaltigen Reiseveranstalter
INTI Tours durch. Sie wird nicht nur exklusiv für Gemeindeblatt-Leser angeboten.

                   Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.      Seite 10
Evangelische Gemeindepresse GmbH
Leserreisen
Augustenstr. 124
70197 Stuttgart

Verbindliche A N M E L D U N G
zur Leserreise mit dem Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg
Höhepunkte der Mongolei vom 21. August – 05. September 2021

Schreibweise der Namen bitte exakt wie im Reisedokument angegeben!
Namen wie im maschinenlesbaren, unteren Teil des Passes abgedruckt, Bsp.:
Seite 2 zur Anmeldung Leserreise „Mongolei“ vom 21.08.-05.09.2021

Bitte Zutreffendes ankreuzen:
□ Ich/wir bin/sind einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Vor- und Zuname, Wohnort
  und Festnetz-Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. (nicht gewünschte
   Datenangaben ggf. streichen)
□ Ich/wir habe/n Interesse an einer Reiseversicherung/Reiserücktrittskostenversicherung.
□ Sonstige Bemerkungen (Vegetarier etc.): …..……………….…………...……………………….
   ………………………………………………………………………………………………………………
   ………………………………………………………………………………………………………………

In Notfällen (Unfall, Erkrankung) während der Reise zu benachrichtigende Kontaktperson:
(freiwillige Angabe)

Name ………………………………………………………………………………………………………..
Telefon ……………..……………………………………………………………………………….……….

Rechnungsstellung (bei unterschiedlichen Anschriften):
□ eine Gesamtrechnung an ………………………………………………….…………………………
□ getrennte Rechnungen.
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises leiste/n ich/wir nach Erhalt der
Reisebestätigung/Rechnung, die Restzahlung bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn.

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Hiermit melde ich mich und alle vorgenannten Teilnehmer zur oben genannten Reise auf Grundlage der
Reiseausschreibung des Evangelischen Gemeindeblattes an. Neben der Reisebeschreibung inkl. Einreise-
bestimmungen und Impfvorschriften liegen mir die Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie das
„Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB“ vor und ich
erkenne sie – zugleich für alle von mir mit angemeldeten Teilnehmer – ausdrücklich an.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass der Reisevermittler und der Reiseveranstalter meine in dieser
Anmeldung genannten Daten im Rahmen der Leserreise verarbeiten dürfen. Hierzu gehört auch die
mögliche Weitergabe der Daten an Dritte, die im Rahmen der Reise meine Daten benötigen, z.B. Hotel,
Fluggesellschaft und Reisebegleiter. Einer Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken wird
ausdrücklich nicht zugestimmt.
Ich bestätige, dass ich berechtigt bin, die Daten der weiteren Teilnehmer anzugeben.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Daten zukünftig auch für Werbemaßnahmen
ausschließlich im Rahmen der Leserreisen verarbeitet werden dürfen. Meine Rechte auf Auskunft,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch kann ich jederzeit per E-Mail an
leserreisen@evanggemeindeblatt.de wahrnehmen.

Ort/Datum ................................................. Unterschrift ....................................................................

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Reiseveranstalter:                     INTI Tours e. K., Hauffstr. 15, 73326 Deggingen
Reisevermittler:                       Evangelische Gemeindepresse GmbH, Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart
Reisebedingungen der Firma INTI Tours e. K. für Buchungen ab dem 01.07.2018
Sehr geehrte Kunden und Reisende,
wir, die Firma INTI Tours e. K., nachstehend IT abgekürzt, setzen unsere Erfahrung und unser Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie
möglich abzuwickeln. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und unsere Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Reisebedingungen
treffen. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden
Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungs-
gesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1.   Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden                  besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,
                                                                                       insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5).
1.1. Für alle Buchungswege gilt:                                                       Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach §
a) Grundlage des Angebots von IT und der Buchung des Kunden sind die                   651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn,
Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von IT für die jeweilige          die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf
Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.                              vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten
b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von IT nicht bevollmächtigt, Ver-            Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
einbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die
den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseaus-        2.   Bezahlung
schreibung bzw. die vertraglich von IT zugesagten Leistungen hinausgehen oder
im Widerspruch dazu stehen.                                                            2.1. IT und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von IT              der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kunden-
herausgegeben werden, sind für IT und die Leistungspflicht von IT nicht verbind-       geldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit
lich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt      Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und
der Leistungspflicht von IT gemacht wurden.                                            hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von IT vom Inhalt der Buchung ab, so         Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des
liegt ein neues Angebot von IT vor, an das IT für die Dauer von 7 Tagen gebunden       Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn
ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit        fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus
IT bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorver-         dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als
traglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungs-     4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
frist IT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.             2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
e) Die von IT gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigen-         der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl IT zur ordnungsgemäßen Erbringung
schaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die         der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informa-
Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem.          tionspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal-
Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestand-          tungsrecht des Kunden besteht, so ist IT berechtigt, nach Mahnung mit Fristset-
teil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich        zung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskos-
vereinbart ist.                                                                        ten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die
er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende           3.   Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Rei-
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.                  sepreis betreffen
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per      3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem
Telefax erfolgt, gilt:                                                                 vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss
a) Mit der Buchung bietet der Kunde IT den Abschluss des Pauschalreisevertrages        notwendig werden und die von IT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.                      wurden, sind IT gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung)            Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
durch IT zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird IT dem Kun-         3.2. IT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach
den eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebe-         Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch
stätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht,         durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener
die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in          Weise zu informieren.
einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email),          3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer
übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in           Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die
Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss       Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, inner-
in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von          halb einer von IT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemesse-
Geschäftsräumen erfolgte.                                                              nen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschal-
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App,             reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von IT gesetzten
Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:                                            Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechen-           die Änderung als angenommen.
den Anwendung von IT erläutert.                                                        3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänder-
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum               ten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte IT für die Durchführung der geän-
Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrek-                 derten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger
turmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.                            Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Diffe-
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind            renzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von IT im Onlinebuchungssystem gespeichert wird,            4.   Preiserhöhung; Preissenkung
wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Ver-
tragstextes unterrichtet.                                                              4.1. IT behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“            Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen,
bietet der Kunde IT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An        soweit
dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der                    a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer
elektronischen Erklärung gebunden.                                                     Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem          b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleis-
Weg bestätigt.                                                                         tungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig        c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen                    sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. IT ist               4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern IT den Reisenden in
vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen           Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu
oder nicht.                                                                            unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von IT beim                 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
Kunden zu Stande.                                                                      a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann IT
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden            den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende            n Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann IT vom Kunden den
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echt-             Erhöhungsbetrag verlangen.
zeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser             n Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer                  geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem             vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbe-
Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und              trag für den Einzelplatz kann IT vom Kunden verlangen.
zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des              b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reise-
Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese           preis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. IT wird dem         c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Um-
Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.      fange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für verteuert hat
1.4. IT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7,      4.4. IT ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine
312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und §             Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c)
651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-           genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor
Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk,               Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für IT führt. Hat der
Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht                Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der
Mehrbetrag von IT zu erstatten. IT darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbe-           Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag
trag die IT tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. IT hat dem            gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchge-
Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwal-             führt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
tungsausgaben entstanden sind.                                                           Kosten verursachen.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend
beim Kunden zulässig.                                                                    7.    Nicht in Anspruch genommene Leistung
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb
einer von IT gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemesse-          Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbrin-
nen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschal-              gung IT bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem
reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von IT gesetzten      Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt         Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmun-
die Änderung als angenommen.                                                             gen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt
                                                                                         hätten. IT wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leis-
5.   Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten                             tungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerheb-
                                                                                         liche Leistungen handelt.
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurück-
treten. Der Rücktritt ist gegenüber IT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift       8.    Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der
Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen,               8.1. IT kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
den Rücktritt in Textform zu erklären.                                                   der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von IT nachhaltig stört oder wenn er
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht, so verliert   sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
IT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann IT eine angemessene                 Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten
Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder        ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von IT beruht.
am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außerge-              8.2. Kündigt IT, so behält IT den Anspruch auf den Reisepreis; IT muss sich jedoch
wöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die            den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen;                lassen, die IT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genom-
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle             menen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrach-
von IT unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen,         ten Beträge.
wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3. IT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung            9.    Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter           9.1. IT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe fol-
Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten            gender Regelungen zurücktreten:
Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die              a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rück-
Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie            trittserklärung von IT beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unter-
folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:                                        richtung angegeben sein
Flugpauschalreisen                                                                       b) IT hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebe-
bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%                                                         stätigung anzugeben.
vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20%                                                     c) IT ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30 %                                                    zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteil-
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 50%                                                      nehmerzahl nicht durchgeführt wird.
vom 6. Tag bis zum Tag vor Reiseantritt 80 %                                             d) Ein Rücktritt von IT später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
am Abreisetag und bei Nichtantritt der Reise 90%                                         9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den
Bus- und Bahnreisen                                                                      Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.
bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
                                                                                         10.   Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
Vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %
Vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %                                                    10.1. Reiseunterlagen
Vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %                                                     Der Kunde hat IT oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise
Ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %                                                          gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B.
See- und Flusskreuzfahrten                                                               Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von IT mitgeteilten Frist erhält.
bis 50. Tag vor Reiseantritt 5 %                                                         10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
vom 49. bis 30. Tage 10 %                                                                a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende
Vom 29. bis 22. Tage 30 %                                                                Abhilfe verlangen.
Vom 21. bis 15. Tage 50 %                                                                b) Soweit IT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht
                                                                                         Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach §
ab dem 14. Tag 75 %
                                                                                         651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
Mietwagen und Campmobile                                                                 c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %                                                    von IT vor Ort (Reiseleitung oder örtliche Agentur) zur Kenntnis zu geben. Ist ein
vom 29. Tag bis 22. Tag 35 %                                                             Vertreter von IT vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind
vom 21. Tag bis 15. Tag 50 %                                                             etwaige Reisemängel an IT unter der mitgeteilten Kontaktstelle von IT zur Kenntnis
vom 14. bis 1. Tag 75 %                                                                  zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von IT bzw. seiner Kontaktstelle
am Tag des Reisebeginns und                                                              vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die
bei Nichtanreise 90 %                                                                    Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise ge-
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, IT nachzuweisen, dass IT             bucht hat, zur Kenntnis bringen.
überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von       d) Der Vertreter von IT ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
IT geforderte Entschädigungspauschale.                                                   Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
5.5. IT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkre-       10.3. Fristsetzung vor Kündigung
te Entschädigung zu fordern, soweit IT nachweist, dass IT wesentlich höhere              Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem             der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l
Fall ist IT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der        BGB kündigen, hat er IT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der                  setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von IT verweigert wird oder wenn
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.                                     die sofortige Abhilfe notwendig ist.
5.6. Ist IT infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet,   10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere
hat IT unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der          Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
Rücktrittserklärung zu leisten.                                                          a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und
5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von IT durch Mittei-            –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen
lung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter       Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige
in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die      („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften
vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall              und IT können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen,
rechtzeitig, wenn Sie IT 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.                                  wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist
5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer                   bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krank-                   nach Aushändigung, zu erstatten.
heit wird dringend empfohlen.                                                            b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisege-
                                                                                         päck unverzüglich IT, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reise-
6.   Umbuchungen                                                                         vermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenan-
                                                                                         zeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fris-
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsicht-             ten zu erstatten.
lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft,
der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung)           11.   Beschränkung der Haftung
besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil IT keine,
unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3              11.1. Die vertragliche Haftung von IT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des
EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbu-                  Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbei-
chung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden                geführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise
dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann IT bis 50 Tage vor Reisebeginn                  darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw.
ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro betroffenen Reisenden erheben.                      dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach erfolgen, können, sofern ihre                11.2. IT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
                                                                                         Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer-
den (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellun-
gen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung
ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Ver-
tragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie
für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von IT sind und
getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben
hierdurch unberührt.
11.3. IT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die
Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von IT ursäch-
lich geworden ist.

12.    Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber IT
geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler
erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in
§ 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei
Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

13.    Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtun-
       ternehmens
13.1. IT informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung
zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luft-
fahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch
nicht fest, so ist IT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Flugge-
sellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. wer-
den. Sobald IT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den
Kunden informieren.
13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Flug-
gesellschaft, wird IT den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemesse-
nen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaf-
ten, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist
auf       der        Internet-Seite       von       IT      oder     direkt     über
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und
in den Geschäftsräumen von IT einzusehen. Pass-, Visa- und Gesundheitsvor-
schriften
13.5. IT wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse
sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich
der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrich-
ten.
13.6. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung
dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu
Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn IT nicht, unzureichend oder
falsch informiert hat.
13.7. IT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde IT mit der Besor-
gung beauftragt hat, es sei denn, dass IT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14.    Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinba-
       rung

14.1. 13.1. IT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Reisebedingungen wesentliche Bestim-
mungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. IT nimmt nicht an
einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbei-
legung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für IT verpflichtend würde,
informiert IT Sie hierüber in geeigneter Form. IT weist für alle Reiseverträge, die
im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-
Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.2. 13.2. Falls der Kunde nicht Angehöriger eines Mitgliedstaats der Europäi-
schen Union oder Schweizer Staatsbürger ist, wird für das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und IT die ausschließliche Geltung des
deutschen Rechts vereinbart. In diesem Fall kann der Kunde IT ausschließlich an
dessen Sitz verklagen.
14.3. 13.3. Für Klagen von IT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisever-
trages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von IT verein-
bart.

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Reiseveranstalter ist:
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