Höhepunkte der Mongolei - Von den Wundern der Wüste Gobi bis zum erloschenen Vulkan vom 21. August bis 5. September 2021 - Evangelisches Gemeindeblatt
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Höhepunkte der Mongolei Von den Wundern der Wüste Gobi bis zum erloschenen Vulkan vom 21. August bis 5. September 2021 Die Mongolei – das sind endlose Steppen, gastfreundliche Menschen, jahrhunderte- lange Traditionen und immer noch wahre Ursprünglichkeit. Reisen Sie in ein faszinierendes Land, das fünfmal so groß ist wie Deutschland und mit nur gut drei Millionen Einwohnern dem Traum von menschlicher Freiheit und Stille sehr nahe- kommt. Im Herzen Asiens ist das Reisen immer noch mit Abenteuer verbunden. Für alle, die gerne das vielfältige Spektrum der Kultur und der Landschaften der Mongolei kennenlernen möchten, das von der Wüste Gobi und ihren massiven Sanddünen bis hin zu den Seen und Wäldern im Norden zum erstaunlichen „Weißen See“ reichen, ist diese Reise ein wahres Juwel. Das Programm umfasst eine breite Palette geografischer und kultureller Höhepunkte des Landes. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, die Stille auf sich wirken zu lassen. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.
Vorgesehener Reiseverlauf: 1. Tag: Samstag, 21. August 2021: Abflug in Deutschland Am Morgen Treffen mit der Gruppe und der Reisebegleitung am Flughafen Stuttgart. Diese Reise führen wir in Kooperation mit dem nachhaltigen Reiseveranstalter INTI Tours durch. Als Reisebegleitung ist Frau Martina Ehrlich ab/bis Stuttgart mit Ihnen unterwegs, ehemalige Mitarbeiterin des Evangelischen Gemeindeblatts. Am Vormittag Abflug in die mongolische Hauptstadt Ulaanbaatar. Flug mit Zwischenstopp am Nachmittag, Weiterflug über Nacht. 2. Tag: Sonntag, 22. August 2021: Ankunft in der Mongolei Am Morgen werden Sie in Ulaanbaatar ankommen. Empfang am Flughafen und Fahrt zu einem stärkenden Frühstück in ein Café. Danach besuchen Sie das Gandan-Kloster, über- setzt bedeutet es "der große Ort der vollkommenen Freude". Das buddhistische Kloster hat derzeit über 150 Mönche in Residenz. Sie können vor Ort das Morgengebet miterleben. Im dazugehörigen Megjid Janraisag-Schrein erhebt sich die höchste Innenstatue des Landes. Erkunden Sie bei einem anschließenden Rundgang Mongoleis Hauptstadt Ulaanbaatar und sehen Sie den Dschingis Khan Platz, das Regierungsgebäude und das Nationale Historische Museum. Zum Mittagessen speisen Sie in einem mongolischen Buffetrestaurant. Danach haben Sie Zeit zur Erholung und zum gegenseitigen Kennenlernen. Zum gemein- samen Abendessen kommen Sie wieder alle zusammen. Erste Hotelübernachtung in Ulaanbaatar. 3. Tag: Montag, 23. August 2021: Nationalpark – Besuch des buddhistischen Meditations- tempels und des Dschingis Khan Monuments Nach dem Frühstück Fahrt in den Terelj-Nationalpark. Der Park hat viele Felsformationen, wie zum Beispiel den Melkhii Khad, was übersetzt Schildkrötenfelsen bedeutet. Anschließend unternehmen Sie eine angenehme 45-minütige Wanderung (ca. 3 km) zum buddhisti- schen Meditationstempel Ariyabal. Vom Tempel aus genießen Sie einen wunderschönen Blick auf den Nationalpark. Der Haupttempel ist der soge- nannten Kalachakra-Philosophie gewidmet – dem „Rad der Zeit“. Auch eine in den Felsen gehauene Skulptur Buddhas ist zu sehen. Die Weiterfahrt bringt Sie zur weltgrößten Reiter- statue, die den berühmten Mongolen Dschingis Khan (1162-1227) mit einer goldenen Peitsche in der Hand zeigt. Nach dem Mittagessen im Restaurant des Dschingis-Komplexes kehren Sie nach Ulaanbaatar zurück. Am Nachmittag haben Sie Zeit zur freien Verfügung. Abendessen und Hotelübernachtung in Ulaanbaatar. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 2
4. Tag: Dienstag, 24. August 2021: Durch die Wüste Gobi zu den Klippen Auf Ihrer Fahrt in die sogenannte Mittlere Gobi erleben Sie die ursprüngliche, unverfälschte Kraft der Wüste. Nach einem Mittagessen fahren Sie zu den Felsen von Tsagaan Suvraga und Ulaan Suvraga. Die nach Osten ausgerichteten Hänge sind erstaunlich und sehr beeindruckend. Aus der Ferne scheinen es die Ruinen einer antiken Stadt zu sein, da die Klippen- wände eine Höhe von 30 Metern erreichen und sich über 100 Meter in die Länge erstrecken. Diese Klippen wurden über tausende von Jahren von den Wüstenwinden der Gobi gebildet ohne auch nur einen einzigen Wassertropfen. Abendessen und Übernachtung im Ger Camp. 5. Tag: Mittwoch, 25. August 2021: Wüste Gobi – Geierschlucht – Gurvan Nationalpark Am Morgen fahren Sie zum Ger Camp „Khanbogd“ in der Südlichen Gobi. Nach dem Mittagessen unternehmen Sie einen Ausflug zum Yol Valley Nationalpark in die sogenannte Geierschlucht. Das Gebiet ist eine Oase, die durch Wasser, gute Weideflächen und geschützte Schluchten Wildtiere aus der Umgebung anzieht. Eine Besonderheit dieses schönen Tals ist der sich über den Boden der Schlucht erstreckende Eisfluss, der meistens in den August hinein die Wüstenhitze übersteht, besser bekannt als der Gobi-Gletscher. Sie unternehmen hier eine Wanderung mit Tierbeobachtungen. Im Gurvan Saikhan Nationalpark – dem sogenannten Nationalpark der Drei Schönen – können Sie die drei dort aufragenden Berge bestaunen, nach denen der Nationalpark benannt ist. Abendessen und Übernachtung im Ger Camp. 6. Tag: Donnerstag, 26. August 2021: Sanddünen Khongoriin Els Heute fahren Sie zu den sogenannten „singenden Dünen“ – den Khongor-Sanddünen, die sich auf einer außergewöhnlichen Länge von 180 Kilometern und einer Breite von 15-20 Kilometern erstrecken. Die riesigen Sanddünen sind Teil der Wüstenzone, die 2,7% des mongoli- schen Territoriums ausmacht. Nach der Ankunft im Wüstencamp erhalten Sie ein spätes Mittagessen und wandern anschlie- ßend zu den hoch aufragenden Dünen. Wenn der Wind in die richtige Richtung weht, können Sie vielleicht die Dünen singen hören... Gemeinsames Abendessen und Übernachtung im Ger-Camp. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 3
7. Tag: Freitag, 27. August 2021: Durch die Wüste Gobi zum Bayanzag der Roten Klippen Bayanzag wurde durch den frühen amerikanischen Entdecker und Archäologen Roy Chapman Andrews berühmt, der an diesem Ort Dinosaurier-Fossilien und Dinosaurier-Eier entdeckte. Bayanzag ist auch bekannt für seine roten Sandsteinfelsen, die bei Sonnenuntergang rot und orange leuchten. Erstaunliche Wüstenpflanzen, die sogenannten Saxaulbäume, wachsen in dem trockenen felsigen Boden. Seit im Jahr 1921 Roy Chapman Andrews die paläontologischen Entdeckungen machte, sind Hunderte von archäologischen Expeditionen an diesen abgelegenen Wüstenort gekommen, um Dinosaurier-Eier und andere Fossilien zu suchen. Abendessen und Übernachtung im Ger Camp. 8. Tag: Samstag, 28. August 2021: Durch die Wüste zu den größten Klosterruinen der Region Nach dem Frühstück treten Sie die Überlandfahrt zum Kloster Ongi an. Ein Mittagessen erhalten Sie im Wüstenkamp. Dann spazieren Sie zu den Ruinen des Ongi-Klosters, wo Sie in die Zeit vor etwa 300 Jahren zurückversetzt werden. Das Ongi-Kloster war das größte Kloster in der gesamten Wüstenregion Gobi, welches die Unterdrückung der 1930er Jahre nicht überlebte, bis es völlig zerstört wurde. Etwa 300 Mönche wurden dabei von Revolutionären getötet. Foto: wikipedia.org/torbenbrinker Seit einigen Jahren versuchen Buddhisten und Mön- che das Kloster zu bewahren und teilweise wiederaufzubauen. Übernachtung im Ger Camp. 9. Tag: Sonntag, 29. August 2021: Reise ins Orkhon-Tal Nach dem Frühstück Fahrt in das Orkhon-Tal, das sich entlang der Ufer des Orkhon-Flusses in der Zentralmongolei ausbreitet. Die UNESCO hat es in die Liste des Weltkulturerbes aufge- nommen, da es die Entwicklung der nomadischen Pastorentraditionen aus mehr als zwei Jahrtausenden repräsentiert. Viele Jahrhunderte lang galt das Orkhon-Tal als Sitz der kaiserlichen Macht der Steppe. Der erste Nachweis stammt von einer Steinstele mit Runeninschriften, die im 8. Jahrhundert von Bilge Khan im Tal errichtet wurde. Auf dem Weg dorthin werden Sie ein Mittagessen in dem mobilen Steppen-Restaurant „Rauch und Steppe“ einnehmen. Es bietet etwa 16 Stunden lang geräuchertes Rind-, Hammel- und Hühner- fleisch an. Bei Ihrer Ankunft bei der Nomadenfamilie werden Sie mit einem Abendessen und einem Milchtee begrüßt. Übernachtung in separaten Gers in der Nähe einer Nomadenfamilie. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 4
10. Tag: Montag, 30. August 2021: Orkhon-Wasserfall in der Zentralmongolei – Wanderung Nach dem Frühstück geht es weiter Richtung Orkhon- Wasserfall. Der auch als Ulaan Tsutgalan – also Roter Wasserfall – bezeichnete Wasserfall fällt aus einer beein- druckenden Höhe von 20 Metern herab und erstreckt sich über 100 Meter am Orkhon-Fluss. Der Orkhon-Fluss fließt durch Basaltgesteine von den Gyatruu Bergen bis Karakorum. Sie besuchen eine Nomadenfamilie, die Sie mit einem Mittagessen und Milchtee begrüßt. Dann können Sie mit der Familie an den täglichen nomadischen Aufgaben teilnehmen, zu denen das Melken sowie das Hüten von Yaks gehört. Eine kleine Wanderung (ca. 5-6 km) führt Sie zum Orkhon-Wasserfall. Die Einheimischen nennen einen weiteren kleinen Wasserfall "Junior Flow", da er eine Fortsetzung des Flusses ist. Ihm wird nachgesagt, dass er helfen soll, Rheuma zu heilen, wenn man sich unter den Wasserfall stellt und den Rücken massieren lässt. Später kehren Sie zur Familie zurück, wo Sie herzlich eingeladen werden, Ihr Abendessen zu genießen. Übernachtung im separaten Ger der Nomaden-Familie. 11. Tag: Dienstag, 31. August 2021: Tuvkhun-Kloster – Thermalquellen von Tsenkher Morgens Fahrt zum Kloster Tuvkhun, das auf dem Gipfel des Auenlandes Undur in 2.312 m Höhe zwischen den Provinzen Arkhangai und Uvurkhangai liegt. Es wurde 1654 von Zanabasar gegründet und am Südhang – umgeben von steil abfallenden, 20 m hohen Felsen – mit 14 kleinen Tempeln errichtet. In den 1680er Jahren schuf Zanabazar an dieser Stelle die berühmte Sojombo-Schrift, die Geschichte, Tradition und Unab- hängigkeit der Mongolen repräsentiert. Der Tempel steht seit 1998 unter staatlichem Schutz und wurde 1996 von der UNESCO als Weltkulturerbe registriert. Später Weiterfahrt in die Provinz Arkhangai, die allgemein als das "Pferdezüchterparadies" bezeichnet wird, da ihre Steppen reich an weiten grünen Weiden und klaren Flusstälern sind. Einige Reisende und Einheimische bezeichnen die Provinz Arkhangai als vergleichbar mit der Schweiz mit ihren erstaunlich schönen Bergen, Felsen, Flüssen und Wäldern. Genießen Sie die natürlichen Reichtümer der Tsenkher Hot Springs, wo das heiße mineralhaltige Quellwasser mit 82° C aus dem Boden fließt. Es kühlt in Badebecken auf angenehme Temperatur ab und Sie können sich im warmen Wasser erholen. Übernachtung im Ger Camp. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 5
12. Tag: Mittwoch, 01. September 2021: Weißer See Heute geht es durch die Steppengebiete und hügelige Landschaften weiter zum Terkhin Tsagaan Nuur – dem sogenannten Weißen See. Der idyllisch gelegene See ist etwa 20 km lang und 16 km breit, es leben viele Fische in dem See und an den Ufern rasten Wasser- und Zugvögel. Nach dem Mittagessen im Ger Camp können Sie einen etwa 5 km langen Spaziergang ent- lang des Sees unternehmen. Unterwegs werden Sie die legendäre Felsformation „Uvgun Had“ entdecken, die die Darstellung eines alten Mannes ist, der als Wächter des Sees und des lokal verehrten Schwarzen Steins gilt. Später Rückkehr zum Ger Camp zum Abendessen und Übernachtung. 13. Tag: Donnerstag, 02. September 2021: Nationalpark des Weißen Sees – Vulkan Khorgo Am zweiten Tag in dieser schönen Landschaft steht der Besuch des erloschenen Vulkans Khorgo auf dem Programm. Bis etwa 1920 galt er als ein heiliger Berg, den nur Auserwählte betreten durften. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Steinhaufen errichtet, an denen man der Geister gedenkt und sie durch das Auflegen weiterer Steine um ihr Wohlwollen bittet. Im Bereich des Lavafeldes befinden sich mehrere Höhlen, um die sich Sagen und Legenden ranken, wie z. B. die Höhle des „Gelben Hundes“, die Sie anschauen. Rückkehr zum Ger Camp, Abendessen und Übernachtung. 14. Tag: Freitag, 03. September 2021: Antike mongolische Hauptstadt Karakorum Heute Morgen fahren Sie über Land in die alte Hauptstadt des mongolischen Reiches: Kharkhorin, auch bekannt als Karakorum, wo Sie Zeit für einen Spaziergang zur Erkundung haben. Karakorum ist heute eine normale mongolische Provinzstadt in einer weiten Steppenebene im Flusstal Orkhon umgeben von hügeliger Landschaft. Karakorum wurde 1220 gegründet und florierte sowohl als Hauptstadt des mongolischen Reiches für 32 Jahre, als auch als Hauptstadt der Mongolei für 140 Jahre. Das Erdene-Dsuu-Kloster ist das erste buddhistische Kloster der Mongolei, das 1585 von Abtai Sain Khan gegründet wurde. Sie besuchen dieses Kloster, welches sich innerhalb hoher Schutzmauern befindet. Nach dem Mittagessen im Ger Camp in der Nähe des Klosters Weiterreise zum Nationalpark Khugnu Tarna, wo Sie Abendessen bei einer Nomadenfamilie erhalten. Nach dem Abendessen haben Sie Zeit zum Entspannen oder für eine kleine Wanderung zum Schwanensee und zu Sanddünen. Der Schwanensee ist ein Beispiel für die Schönheit der Existenz von den Extremen Wüste und Wasser. Der See ist ein Refugium für Schwanen- paare, die symbolisch für Stärke, Toleranz und Leidenschaft stehen. Übernachtung bei der Nomadenfamilie. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 6
15. Tag: Samstag, 04. September 2021: Ulaanbaatar Heute steht die Rückfahrt nach Ulaanbaatar an. Wer möchte, kann hier den Kaschmir- sowie Fair- Trade-Laden von Mary & Martha besuchen, wo Produkte der lokalen Handwerker zu fairen Preisen erworben werden können. Nach dem Mittagessen Besuch des Aussichts- punktes auf dem Zaisan-Hügel, von wo aus Sie einen fantastischen Blick auf die Hauptstadt haben. Ein für die Mongolen wichtiges Monument krönt den Hügel ebenfalls. Am heutigen letzten Abend lernen Sie ein traditionelles mongolisches Konzert mit Oberton- und Kehlkopfgesang, meisterhaften Liedern, buddhisti- schen Tänzen und traditioneller Musik mit Pferdekopfgeige kennen. Danach können Sie ein Abschiedsessen in einem feinen Restaurant genießen. Übernachtung im 3-Sterne Hotel. 16. Tag: Sonntag, 05. September 2021: Abreise nach Deutschland Am Morgen Transfer zum Flughafen. Voller unvergesslicher Eindrücke Rückflug nach Deutschland. Ankunft in Stuttgart vorauss. am frühen Abend. Programmänderungen vorbehalten. Informationen zu den Unterkünften: Bitte beachten Sie die separaten Infoseiten mit Beschreibung der verschiedenen Unterkünfte. Alle Hotels und Ger Camps/Lodges haben aufgrund der Covid-19-Pandemie hohe Hygieneauflagen zu befolgen. Deshalb werden für alle Reiseteilnehmenden (Ausnahme Paare/Familien) bei allen Übernachtungen Einzelzimmer bzw. Einzel-Jurten vergeben. Das bedeutet, dass bei dieser Reise für Einzelreisende leider kein halbes Doppelzimmer, sondern nur ein Einzelzimmer mit entsprechenden Zuschlag gebucht werden kann. Der Einzelzimmerzuschlag ist daher bedeutend günstiger als normalerweise. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 7
Reisepreis*: Pro Person im Doppelzimmer: 3.790,- € Einzelzimmerzuschlag: 230,- € Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen Maximale Gruppengröße: 16 Personen Anmeldeschluss: 24.04.2021 (begrenzte Kapazität, Bestätigung gemäß Anmeldeeingang) * Der Reisepreis versteht sich inkl. aller Serviceentgelte und Vermittlungsgebühren. Im Reisepreis enthaltene Leistungen: • Linienflug mit einer renommierten Fluggesellschaft ab/bis Stuttgart (jeweils mit einer Zwischenlandung/Umstieg) • Transfers, Rundreise, Ausflüge in Privatfahrzeugen (4x4-Landcruiser) mit Fahrern • 3 x Übernachtung im Hotel Puma Imperial in Standardzimmern • 8 x Übernachtung im Ger-Camp (Jurten-Hotel) • 3 x Übernachtung bei einer Nomadenfamilie (in separaten Zelten/Jurten) • Alle Mahlzeiten (Frühstück, Mittag- und Abendessen) • Eintritte, Museumsgebühren und Konzert wie im Programm beschrieben • Besuch bei Nomadenfamilien und Teilnahme an ihren täglichen Aufgaben • Nationalparkgebühren • Qualifizierte Deutsch sprechende örtliche Reiseleitung • Reisebegleitung ab/bis Stuttgart und tägliche Andachten durch Martina Ehrlich von INTI Tours, ehemalige Mitarbeiterin des Evangelischen Gemeindeblatts Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen: • Getränke und weitere Mahlzeiten • Persönliche Ausgaben • Trinkgelder • Reiseversicherungen Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung, welche einen evtl. medizinisch nötigen Rücktransport abdeckt. Bitte beachten Sie auch spezielle Versicherungsangebote und –bedin- gungen bzgl. Covid-19. Bei vielen (alten) Versicherungen ist der Versicherungs- schutz bei Pandemien nicht inkludiert. Sie können bei einem Versicherungsanbieter Ihres Vertrauens oder auch direkt einen Versicherungsschutz über den Veranstalter dieser Reise abschließen. In letzterem Fall vermerken Sie das bitte entsprechend auf Ihrer Anmeldung. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 8
Einreisebestimmungen sowie Impfvorschriften: Für die Einreise in die Mongolei benötigen deutsche Staatsbürger einen nach Rückreise mindestens noch sechs Monate gültigen Reisepass. Ein Visum wird für deutsche Staatsangehörige bei Aufenthalt von maximal 30 Tagen nicht benötigt. Fremdwährungen dürfen unbegrenzt eingeführt werden, müssen aber deklariert werden. Die Ausfuhr ist bis zur Höhe des deklarierten Betrages möglich. Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten. Bei der Ausreise wird sehr häufig und streng nach Antiquitäten, wertvollen Mineralien, paläontologischen Funden, Metallen und Jagdtrophäen gesucht. Ausführliche Informa- tionen sind auf der Website des mongolischen Zolls zu finden. Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind keine speziellen Impfungen vorge- schrieben. Es wird grundsätzlich empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. Zusätzliche Informationen aufgrund der Covid19-Pandemie: Die Reisefahrzeuge werden täglich gereinigt und desinfiziert. Die Fahrer tragen Handschuhe. Es wird keine Klimaanlage genutzt, dafür wird alle 2-3 Stunden gut gelüftet und eine Fahrpause mit Bewegung an der frischen Luft eingelegt. Unternehmungen im Freien stehen im Mittelpunkt – was für die Mongolei sowieso das Beste ist, um den Charakter des Landes zu erleben. In den Hotels und Ger Gamps gibt es keine zentrale Klimaanlage, sondern es wird über die Fenster gelüftet. Beim Essen wird auf Abstand geachtet. Das Frühstück wird auf dem Zimmer der Jurte serviert. Alle Hotels und Ger Camps haben aufgrund der Pandemie hohe Hygieneauflagen zu befolgen. Daher werden an alle Einzelreisenden ausschließlich Einzelzimmer bzw. Einzel- Jurten vergeben (siehe auch Hinweis oben). Auch die beteiligten Nomadenfamilien werden ständig geschult, um die Hygieneauflagen entsprechend einzuhalten. Während der Reise gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen des Robert-Koch- Institutes, darunter das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Fluges, in den Fahrzeugen sowie in den Hotels und geschlossenen Räumen. Je nach Entwicklung der Verordnungen werden wir Sie vor der Reise nochmals über die dann geltenden Bestimmungen informieren. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 9
Wichtige Hinweise: Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen weisen wir darauf hin, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Sollten Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, kommen Sie bitte VOR Buchung der Reise auf uns zu. Wir bemühen uns, die Teilnahme zu ermöglichen und prüfen, ob die gewünschte Reise für Sie geeignet ist. Die Anzahlung in Höhe von 20% wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung fällig, die Restzahlung bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn. Bis 24.07.2021 kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die eingezahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen. Im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag fallen je nach Rücktrittstermin Stornokosten gemäß Punkt 5.3 der Reisebedingungen an. Sollte die Reise wegen einer offiziellen Reisewarnung und/oder Beherbergungsverbot nicht durchführbar sein, werden Ihnen selbstverständlich keine Kosten in Rechnung gestellt. Reiseveranstalter: INTI Tours e. K. (im Sinne des dt. Reiserechts) Hauffstr. 15 73326 Deggingen Telefon: 07334-95 97 41 E-Mail: m.ehrlich@inti-tours.de Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH Leserreisen Augustenstr. 124 70197 Stuttgart Tel.: 0711-60 100 49 E-Mail: leserreisen@evanggemeindeblatt.de HINWEIS: Diese Reise führen wir in Kooperation mit dem nachhaltigen Reiseveranstalter INTI Tours durch. Sie wird nicht nur exklusiv für Gemeindeblatt-Leser angeboten. Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz. Seite 10
Evangelische Gemeindepresse GmbH Leserreisen Augustenstr. 124 70197 Stuttgart Verbindliche A N M E L D U N G zur Leserreise mit dem Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg Höhepunkte der Mongolei vom 21. August – 05. September 2021 Schreibweise der Namen bitte exakt wie im Reisedokument angegeben! Namen wie im maschinenlesbaren, unteren Teil des Passes abgedruckt, Bsp.:
Seite 2 zur Anmeldung Leserreise „Mongolei“ vom 21.08.-05.09.2021 Bitte Zutreffendes ankreuzen: □ Ich/wir bin/sind einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Vor- und Zuname, Wohnort und Festnetz-Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. (nicht gewünschte Datenangaben ggf. streichen) □ Ich/wir habe/n Interesse an einer Reiseversicherung/Reiserücktrittskostenversicherung. □ Sonstige Bemerkungen (Vegetarier etc.): …..……………….…………...………………………. ……………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………… In Notfällen (Unfall, Erkrankung) während der Reise zu benachrichtigende Kontaktperson: (freiwillige Angabe) Name ……………………………………………………………………………………………………….. Telefon ……………..……………………………………………………………………………….………. Rechnungsstellung (bei unterschiedlichen Anschriften): □ eine Gesamtrechnung an ………………………………………………….………………………… □ getrennte Rechnungen. Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises leiste/n ich/wir nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, die Restzahlung bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Hiermit melde ich mich und alle vorgenannten Teilnehmer zur oben genannten Reise auf Grundlage der Reiseausschreibung des Evangelischen Gemeindeblattes an. Neben der Reisebeschreibung inkl. Einreise- bestimmungen und Impfvorschriften liegen mir die Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie das „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB“ vor und ich erkenne sie – zugleich für alle von mir mit angemeldeten Teilnehmer – ausdrücklich an. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass der Reisevermittler und der Reiseveranstalter meine in dieser Anmeldung genannten Daten im Rahmen der Leserreise verarbeiten dürfen. Hierzu gehört auch die mögliche Weitergabe der Daten an Dritte, die im Rahmen der Reise meine Daten benötigen, z.B. Hotel, Fluggesellschaft und Reisebegleiter. Einer Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken wird ausdrücklich nicht zugestimmt. Ich bestätige, dass ich berechtigt bin, die Daten der weiteren Teilnehmer anzugeben. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Daten zukünftig auch für Werbemaßnahmen ausschließlich im Rahmen der Leserreisen verarbeitet werden dürfen. Meine Rechte auf Auskunft, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch kann ich jederzeit per E-Mail an leserreisen@evanggemeindeblatt.de wahrnehmen. Ort/Datum ................................................. Unterschrift .................................................................... ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter: INTI Tours e. K., Hauffstr. 15, 73326 Deggingen Reisevermittler: Evangelische Gemeindepresse GmbH, Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart
Reisebedingungen der Firma INTI Tours e. K. für Buchungen ab dem 01.07.2018 Sehr geehrte Kunden und Reisende, wir, die Firma INTI Tours e. K., nachstehend IT abgekürzt, setzen unsere Erfahrung und unser Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und unsere Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Reisebedingungen treffen. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungs- gesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). 1.1. Für alle Buchungswege gilt: Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § a) Grundlage des Angebots von IT und der Buchung des Kunden sind die 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von IT für die jeweilige die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von IT nicht bevollmächtigt, Ver- Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. einbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseaus- 2. Bezahlung schreibung bzw. die vertraglich von IT zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. 2.1. IT und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von IT der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kunden- herausgegeben werden, sind für IT und die Leistungspflicht von IT nicht verbind- geldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit lich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und der Leistungspflicht von IT gemacht wurden. hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von IT vom Inhalt der Buchung ab, so Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des liegt ein neues Angebot von IT vor, an das IT für die Dauer von 7 Tagen gebunden Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus IT bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorver- dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als traglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungs- 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. frist IT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend e) Die von IT gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigen- der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl IT zur ordnungsgemäßen Erbringung schaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informa- Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. tionspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal- Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestand- tungsrecht des Kunden besteht, so ist IT berechtigt, nach Mahnung mit Fristset- teil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich zung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskos- vereinbart ist. ten gemäß Ziffer 5 zu belasten. f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Rei- Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. sepreis betreffen 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem Telefax erfolgt, gilt: vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss a) Mit der Buchung bietet der Kunde IT den Abschluss des Pauschalreisevertrages notwendig werden und die von IT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden. wurden, sind IT gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. durch IT zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird IT dem Kun- 3.2. IT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach den eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebe- Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch stätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in Weise zu informieren. einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, inner- in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von halb einer von IT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemesse- Geschäftsräumen erfolgte. nen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschal- 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von IT gesetzten Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechen- die Änderung als angenommen. den Anwendung von IT erläutert. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänder- b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum ten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte IT für die Durchführung der geän- Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrek- derten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger turmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Diffe- c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind renzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von IT im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, 4. Preiserhöhung; Preissenkung wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Ver- tragstextes unterrichtet. 4.1. IT behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, bietet der Kunde IT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An soweit dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer elektronischen Erklärung gebunden. Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleis- Weg bestätigt. tungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. IT ist 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern IT den Reisenden in vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu oder nicht. unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von IT beim 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: Kunden zu Stande. a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann IT i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende n Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann IT vom Kunden den unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echt- Erhöhungsbetrag verlangen. zeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser n Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbe- Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und trag für den Einzelplatz kann IT vom Kunden verlangen. zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reise- Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese preis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. IT wird dem c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Um- Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. fange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für verteuert hat 1.4. IT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 4.4. IT ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E- genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für IT führt. Hat der Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der
Mehrbetrag von IT zu erstatten. IT darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbe- Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag trag die IT tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. IT hat dem gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchge- Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwal- führt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige tungsausgaben entstanden sind. Kosten verursachen. 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von IT gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemesse- Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbrin- nen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschal- gung IT bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von IT gesetzten Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmun- die Änderung als angenommen. gen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. IT wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leis- 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten tungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerheb- liche Leistungen handelt. 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurück- treten. Der Rücktritt ist gegenüber IT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, 8.1. IT kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn den Rücktritt in Textform zu erklären. der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von IT nachhaltig stört oder wenn er 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht, so verliert sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des IT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann IT eine angemessene Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von IT beruht. am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außerge- 8.2. Kündigt IT, so behält IT den Anspruch auf den Reisepreis; IT muss sich jedoch wöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; lassen, die IT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genom- Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle menen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrach- von IT unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, ten Beträge. wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 5.3. IT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung 9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter 9.1. IT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe fol- Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten gender Regelungen zurücktreten: Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rück- Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie trittserklärung von IT beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unter- folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: richtung angegeben sein Flugpauschalreisen b) IT hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebe- bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% stätigung anzugeben. vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 20% c) IT ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30 % zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteil- vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 50% nehmerzahl nicht durchgeführt wird. vom 6. Tag bis zum Tag vor Reiseantritt 80 % d) Ein Rücktritt von IT später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. am Abreisetag und bei Nichtantritt der Reise 90% 9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Bus- und Bahnreisen Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend. bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 % 10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden Vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % Vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % 10.1. Reiseunterlagen Vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % Der Kunde hat IT oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise Ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. See- und Flusskreuzfahrten Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von IT mitgeteilten Frist erhält. bis 50. Tag vor Reiseantritt 5 % 10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen vom 49. bis 30. Tage 10 % a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Vom 29. bis 22. Tage 30 % Abhilfe verlangen. Vom 21. bis 15. Tage 50 % b) Soweit IT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § ab dem 14. Tag 75 % 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen Mietwagen und Campmobile c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % von IT vor Ort (Reiseleitung oder örtliche Agentur) zur Kenntnis zu geben. Ist ein vom 29. Tag bis 22. Tag 35 % Vertreter von IT vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind vom 21. Tag bis 15. Tag 50 % etwaige Reisemängel an IT unter der mitgeteilten Kontaktstelle von IT zur Kenntnis vom 14. bis 1. Tag 75 % zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von IT bzw. seiner Kontaktstelle am Tag des Reisebeginns und vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die bei Nichtanreise 90 % Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise ge- 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, IT nachzuweisen, dass IT bucht hat, zur Kenntnis bringen. überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von d) Der Vertreter von IT ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. IT geforderte Entschädigungspauschale. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 5.5. IT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkre- 10.3. Fristsetzung vor Kündigung te Entschädigung zu fordern, soweit IT nachweist, dass IT wesentlich höhere Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l Fall ist IT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der BGB kündigen, hat er IT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von IT verweigert wird oder wenn Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. die sofortige Abhilfe notwendig ist. 5.6. Ist IT infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, 10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere hat IT unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen Rücktrittserklärung zu leisten. a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von IT durch Mittei- –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen lung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall und IT können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, rechtzeitig, wenn Sie IT 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist 5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krank- nach Aushändigung, zu erstatten. heit wird dringend empfohlen. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisege- päck unverzüglich IT, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reise- 6. Umbuchungen vermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenan- zeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fris- 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsicht- ten zu erstatten. lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) 11. Beschränkung der Haftung besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil IT keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 11.1. Die vertragliche Haftung von IT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbu- Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbei- chung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden geführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann IT bis 50 Tage vor Reisebeginn darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. ein Umbuchungsentgelt von € 30,- pro betroffenen Reisenden erheben. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach erfolgen, können, sofern ihre 11.2. IT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer-
den (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellun- gen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Ver- tragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von IT sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 11.3. IT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von IT ursäch- lich geworden ist. 12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber IT geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtun- ternehmens 13.1. IT informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luft- fahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist IT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Flugge- sellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. wer- den. Sobald IT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren. 13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Flug- gesellschaft, wird IT den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemesse- nen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaf- ten, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf der Internet-Seite von IT oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von IT einzusehen. Pass-, Visa- und Gesundheitsvor- schriften 13.5. IT wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrich- ten. 13.6. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn IT nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.7. IT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde IT mit der Besor- gung beauftragt hat, es sei denn, dass IT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinba- rung 14.1. 13.1. IT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Reisebedingungen wesentliche Bestim- mungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. IT nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbei- legung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für IT verpflichtend würde, informiert IT Sie hierüber in geeigneter Form. IT weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online- Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 14.2. 13.2. Falls der Kunde nicht Angehöriger eines Mitgliedstaats der Europäi- schen Union oder Schweizer Staatsbürger ist, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und IT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. In diesem Fall kann der Kunde IT ausschließlich an dessen Sitz verklagen. 14.3. 13.3. Für Klagen von IT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisever- trages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von IT verein- bart. ----------------------------------------------------------------------------------------------- © Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017 – 2019 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter ist: INTI Tours e. K. Einzelfirma HRA 541078 Ust-Id Nr. DE 230 287470 Steuernummer: 62321/22206 Adresse: Hauffstraße 15, 73326 Deggingen Telefon: 07334/959741, Telefax: 07334/959745 Mail: info@inti-tours.de Internet:www.inti-tours.de
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