Hygienekonzept / gekürzt - zur Umsetzung von Hygiene-, Schutz- und Testmaßnahmen bei American Football - Heimspielen im Karl-Liebknecht-Stadion ...

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Hygienekonzept / gekürzt - zur Umsetzung von Hygiene-, Schutz- und Testmaßnahmen bei American Football - Heimspielen im Karl-Liebknecht-Stadion ...
Hygienekonzept / gekürzt
                   zur Umsetzung von Hygiene-, Schutz- und
          Testmaßnahmen bei American Football – Heimspielen
                            im Karl-Liebknecht-Stadion

                                        Version: 2.1

Das Karl-Liebknecht-Stadion verfügt über eine Gesamtkapazität von insgesamt 10.787 Zu-
schauerplätzen. Im Detail sind dies 2.003 Sitzplätze und 8.784 Stehplätze (darunter 20 Behin-
dertenstellplätze) im Heimbereich sowie insgesamt 1.777 Zuschauerplätze im Gästebereich
(200 nicht überdachte Sitzplätze, 1.577 Stehplätze) mit einer Separierung in 4 Sektoren und
die Unterteilung der jeweiligen Zuschauerblöcke.

Erstellungsdatum: 01.05.2021 letzte Änderung: 03.06.2021
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1. Allgemeines

Zusammen mit den Johannitern nutzen die Potsdam Royals seit über einem Monat erfolgreich
ein Hygienekonzept, welches dem Bundesliga-Team (eingestuft als Leistungssport-Team vom
DOSB) erlaubt, tägliche Trainingseinheiten durchzuführen.

Im Zusammenspiel mit dem eingereichten Sicherheitskonzept möchten die Potsdam Royals
(nachfolgend Veranstalter genannt), mit Unterstützung des Betreiber des Karl-Liebknecht-Sta-
dions, dem SV Babelsberg 03, Heimspiele unter Einhaltung der geltenden Hygieneverordnun-
gen durchführen.

Die Sicherheitskonzeption dient als Grundlage, um das Zusammenwirken aller mit der Sicher-
heit und Organisation zuständigen Sicherheitsträger vor, während und nach Veranstaltungen
im Karl-Liebknecht-Stadion sicherzustellen. Darüber hinaus wird anhand der Sicherheitskon-
zeption eine Analyse möglicher Angriffs- und Schadensszenarien aufgestellt mit dem Ziel, ein
jederzeit verbindliches Schutzniveau aller Besucher und Mitarbeiter zu wahren.

Die aktuelle Verordnungslage im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverord-
nung - 7. SARS-CoV-2-EindV) gestattet die Versammlungen unter freiem Himmel mit höchs-
tens 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wenn die Veranstalterinnen und Veranstalter auf
der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maß-
nahmen Folgendes sicherstellen:

1. die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Teilnehmenden, einschließlich Versamm-
lungsleitung sowie Ordnerinnen und Ordner,
2. die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Teilnehmenden,
3. das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Teilnehmenden, ein-
schließlich Versammlungsleitung sowie Ordnerinnen und Ordner.
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Das vorliegende Hygienekonzept beinhaltet Hygiene-, Schutz und Testmaßnahmen für die
Teilnehmer der Heimspiel-Veranstaltung mit dem Ziel, die Sicherheit für Besucher und Betei-
ligte der Veranstaltung bestmöglich und zu den jeweils aktuellen Erkenntnissen der Wissen-
schaft zu gewährleisten.

Das Rahmen-Hygienekonzept basiert auf den nachfolgenden Gesetzen, Verordnungen und
Empfehlungen:

 •    Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-
      2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
 •    Leitfaden für sichere Veranstaltungen während der Corona-Pandemie als anerkanntes
      Hygienerahmenkonzept
 •    Konzept der Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb von DFB/DFL
 •    Grundlagen & Leitfaden für die Konzepterstellung zwecks Wiederzulassung von Stadi-
      onbesuchern
 •    Schrittweise Rückkehr von Zuschauern und Gästen: Ein integrierter Ansatz für Kultur und
      Sport

2. Hygienebeauftragter

Der Veranstalter kontrolliert die Einhaltung des Maßnahmenkonzepts durch seinen Hygiene-
beauftragten:

Dieter Ruffing (Hygieneverantwortlicher)          Lutz Nichelmann (Veranstaltungsleitung)
Telefon: 0151 656 387 98                          Telefon: 0177 500 1501
E-Mail: Dieter.Ruffing@potsdamroyals.de           E-Mail: Lutz.Nichelmann@potsdamroyals.de

Zur Wahrnehmung der Kontrollaufgaben hat das Präsidium einen betrieblichen Hygienebe-
auftragten bestellt.
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Der Hygienebeauftragte gehört zur Veranstaltungsleitung und ist für die Einhaltung der in die-
sem Dokument genannten Regeln sowie die entsprechende Information an alle betroffenen
Personengruppen verantwortlich. Der Hygienebeauftragte ist weisungsbefugt gegenüber al-
len Personen, die das Stadiongelände betreten.

3. Spieltermine

Tag             Spielbeginn          Heimmannschaft       Gastmannschaft
12.06.2021      16:30 Uhr            Potsdam Royals       Kiel Baltic Hurricanes
26.06.2021      16:30 Uhr            Potsdam Royals       Cologne Crocodiles
03.07.2021      16:30 Uhr            Potsdam Royals       Dresden Monarchs
08.08.2021      16:30 Uhr            Potsdam Royals       Berlin Rebels
28.08.2021      16:30 Uhr            Potsdam Royals       New Yorker Lions Braunschweig
(Einlass: 60 min vor Spielbeginn, Ende ca. 180 min nach Spielbeginn)

4. Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen

4.1.      Saalplan
Der Saalplan auf der Sitzplatztribüne ist entsprechend den Empfehlungen der Konzeption
„Schrittweise Rückkehr von Zuschauern und Gästen: Ein integrierter Ansatz für Kultur und
Sport“ in Verbindung mit der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung angelegt.
Zusätzlich ist geplant, Stehplätze zu personalisieren und wie folgt zu zuzuordnen:

      •   Angehörige des eigenen Haushalts dürfen im Stadion nebeneinandersitzen/stehen.
      •   Zwischen den vergebenen Steh-/Sitzplätzen aus einem Haushalt werden, zur Einhal-
          tung der Abstandsregelung zwei nebeneinanderliegende Plätze nicht vergeben.
      •   Zwischen den vergebenen Reihen wird eine Reihe zur Einhaltung der Abstandsrege-
          lung nicht vergeben.
4.2.   Ticketverkauf / Akkreditierungen
Sämtliche Eintrittskarten für Besucher werden ausschließlich digital im Onlineshop des Veran-
stalters verkauft. Zum Kauf einer Eintrittskarte muss der Besucher sich vorab im Onlineshop
des Veranstalters registrieren. Im Registrierungsvorgang werden alle Daten zur Personenkon-
taktnachverfolgung erfasst und gespeichert. Nach erfolgreicher Registrierung kann der Besu-
cher einen Platz im vorgegebene Saalplan auswählen und kaufen. Der Saalplan ist platzgenau
angelegt (Sektor, Block, Einzelplatz).
Mitarbeiter, Dienstleister und Medienvertreter werden zentral durch den Veranstalter akkre-
ditiert. Im Rahmen des Akkreditierungsvorgangs werden alle Daten zur Personenkontaktnach-
verfolgung und zum Gesundheitszustand erhoben und gespeichert.

4.3.   Testpflicht
Für die sichere Durchführung von Veranstaltungen im Karl-Liebknecht-Stadion müssen alle
Personen (Spieler, Trainer, Betreuer, Helfer, ext. Mitarbeiter, etc.), die das Stadion am Heim-
spieltag betreten, am Eingang einen negativen Corona-Test nachweisen können und sich mit
einem gültigen Ausweisdokument ausweisen. Ein PCR-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Entsprechend der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wird beim Einlass, neben dem Nach-
weis eines negativen Tests, auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auch folgende
Nachweise akzeptiert:
   •   Nachweise von geimpften Personen, die mit einem von der Europäischen Union zuge-
       lassenen Impfstoff geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14
       Tage zurückliegt.
   •   Nachweise von genesenen Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes
       positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nach-
       weisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der
       Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben.
•   Nachweise von genesenen Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs
       Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem
       Coronavirus SARS-CoV-2 haben.

4.4.   Zutrittskontrolle
Um größere Warteschlangen im Einlassbereich zu vermeiden, werden mehrere Einlassberei-
che zur Verfügung stehen.

4.5.   Personenkontrolle
Unmittelbar im Anschluss an die Zutrittskontrolle erfolgt für alle Besucher eine Personenkon-
trolle im Rahmen der Stadionordnung. Zweck der Personenkontrolle ist die Überprüfung auf
das Mitführen von verbotenen Gegenständen.
Die Personenkontrolle wird mit Kontrolle der mitgeführten Taschen und je nach Einschätzung
durch das Sicherheitspersonal mit einem Bodycheck durch Abtasten durchgeführt. Hierbei
kann die Abstandsregel nicht eingehalten werden. Daher tragen sowohl der Besucher als auch
das Personal eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung. Um direkten Gesichtskontakt zwi-
schen Besucher und Personal zu vermeiden, steht der Besucher dem Kontrollpersonal mit dem
Rücken zugewandt zu.

4.6. Personenlenkung
Personenansammlungen beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes sowie in
einzelnen Räumen und an besonderen Anziehungspunkten werden durch entsprechende
Wegführung (z.B. Einbahnstraßen, Kennzeichnung von Türen) und Abstandsmarkierungen
vermieden.
4.7. Hygienepersonal
Der Veranstalter hat Mitarbeiter benannt, die auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstand-
regeln während des Auf- und Abbaus sowie während der Veranstaltungszeit achten, Verstöße
ansprechen und im Rahmen des Hausrechts das Verlassen des Veranstaltungsgeländes anord-
nen.

4.8. Stadioncatering
Es können Verkaufseinheiten im Stadiongelände geöffnet und durch ein Wegeleitsystem ge-
nutzt werden. Hier werden Markierungen und Schilder auf die 1,5m – Abstände hinweisen.

4.9. VIP-Bereiche
Die VIP-Bereiche bleiben für die gastronomische Versorgung geschlossen und werden ledig-
lich im Rahmen der Außenbewirtung zu den VIP-Sitzplätzen verwendet.
Sollte im Rahmen einer neuen Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen auf-
grund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg die gastronomische Bewir-
tung im Innenbereich unter Auflagen erlaubt werden, werden diese auch genutzt und ent-
sprechend der Verordnung umgesetzt.

5. Kommunikation zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen

Der Veranstalter kommuniziert die Notwendigkeit der Einhaltung der Maßnahmen des Infek-
tionsschutzes an Besucher, Mitarbeiter und Dienstleister. Gegenüber Personen, die die Infek-
tionsschutzvorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
Die nachfolgenden Maßnahmen hat der Veranstalter definiert:

   •   Vor-Ort-Information für Besucher, Mitarbeiter und Dienstleister mit Hinweis auf die
       geltenden Hygieneregeln.
•   Auf den Onlineauftritten des Veranstalters werden Informationen angeboten
        (www.potsdamroyals.de)
    •   An Einfahrtstoren und Eingängen werden mit bildlich unterstützten Hinweistafeln die
        aktuellen Verhaltensregeln auf dem Gelände erläutert.
    •   Das Sicherheits- und Servicepersonal erhält vorab bereits entsprechende Handlungs-
        anweisungen, wie bei Verstößen zu verfahren ist.

6. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

Der Veranstalter wendet bei der Durchführung der Veranstaltungen die einschlägigen Emp-
fehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fassung an. Dar-
über hinaus werden die Hinweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berück-
sichtigt.

6.1.    AHA-Formel
Die Anwendung der AHA-Formel (Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske tragen)
soll Besucher, Mitarbeiter und Dienstleister vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus
SARSCoV-2 schützen:

6.1.1. Abstand halten
Jede Person ist angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen möglichst
gering zu halten. Besucher, Mitarbeiter und Dienstleister müssen den Mindestabstand von 1,5
Metern bei Kontakten zu anderen Menschen einhalten.

6.1.2. Hygiene beachten
Besucher, Mitarbeiter und Dienstleister sind angehalten, die allgemeinen Hygienehinweise zu
beachten und zu befolgen. In allen Einlassbereichen wird mit Hilfe von Hinweisschildern auf
die allgemeinen Hygieneregeln aufmerksam gemacht.

In den sanitären Einrichtungen, speziell an den Waschmöglichkeiten sind zusätzliche Hinweis-
tafeln angebracht, die die vom Robert-Koch-Institut empfohlene Handhygiene visualisieren:

6.1.3. Alltagsmaske tragen
Generell besteht eine Mitführ- und Tragepflicht von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckun-
gen. Der Veranstalter hält dennoch jederzeit ein Kontingent an medizinischen Mund-Nasen-
Bedeckungen an Eingängen bereit.
Ist es Besuchern, Mitarbeitern und Dienstleistern nicht möglich beim Kontakt zu anderen
Menschen den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, so sind diese Personen
verpflichtet eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung aufzusetzen. Situationen bei Veran-
staltungen, bei denen von vorherein abzusehen ist, dass der Mindestabstand nicht eingehal-
ten werden kann, unterliegen der grundsätzlichen Tragepflicht einer medizinischen Mund-Na-
sen-Bedeckung. Dies betrifft insbesondere:
       •      Ein- und Auslasssituationen,
       •      Nutzung von Gemeinschaftsräumen (z. Bsp. sanitäre Anlagen)
       •      Wartebereiche (z. Bsp. im Stadioncatering bei der Bestellung und Ausgabe von
              Speisen und Getränken)

Diese besonders frequentierten Bereiche sind durch deutliche Hinweisschilder gekennzeich-
net.

Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken
oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden
Gründen erforderlich ist.

8. Registrierung

Die Besucher, Mitarbeiter und Dienstleister, die den Veranstaltungsbereich betreten, werden
vorab online registriert (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse),
um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Fal-
les unter Besuchern oder Personal zu ermöglichen. Eine Übermittlung dieser Informationen
wird ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zu-
ständigen Gesundheitsbehörden erfolgen.
Die Dokumentation ist so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor
unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbe-
absichtigter Schädigung geschützt sind. Die Daten werden zu diesem Zweck einen Monat auf-
bewahrt. Sofern die Daten aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage noch länger aufbewahrt
werden müssen, dürfen sie nach Ablauf eines Monats nach ihrer Erhebung nicht mehr zu dem
in Satz 1 genannten Zweck verwendet werden. Der Veranstalter informiert die Betroffenen
bei Erhebung der Daten entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche In-
formation gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise. Nachfolgende
Maßnahmen kommen zur Anwendung:

    • Der Veranstalter registriert die Besucher, Mitarbeiter und bindet alle Servicepartner

      oder Dienstleister in diese Maßnahme mit ein. (Führen von tagesaktuellen Personallis-
      ten oder Nutzung von namentlich registrierten Besucherausweisen).
    • Es erfolgt eine aktive Förderung der Vorab-Registrierung durch entsprechende Online-
      Anwendungen, um Interaktionen durch vor-Ort-Registrierung bzw. Ticketverkauf zu
      minimieren.
    • Für die dadurch reduzierte, jedoch noch notwendige vor Ort Registratur werden geeig-
      nete Maßnahmen ergriffen, um diese unter Wahrung der Abstands- und Distanzregeln
      koordiniert durchzuführen.
    • Externen Personen ohne einen gültigen Besucherausweis (z.B. Paket- und Liefer-
      dienste) wird der Zutritt in das Gelände mittels Passierschein nur zeitlich begrenzt ge-
      stattet, das Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen ist für diese Perso-
      nengruppen während der gesamten Zeit des Aufenthaltes verpflichtend.

9. Ausschluss vom Besuch der Veranstaltung

Der Veranstalter ist Inhaber des Hausrechts und schließt im Rahmen des Betriebskonzeptes
nachfolgende Personengruppen, die eine Gefährdung von Besuchern und Personal darstellen,
zur Teilnahme an Veranstaltungen aus:

       •     Personen mit einem positiven Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2,
       •     Personen mit Kontakt zu aktiven COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen,
       •     Personen mit akuten, unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratori
             schen Symptomen jeder Schwere.
Besucher und Dienstleister werden in allen Informationsmedien, und vor dem Zutritt zur Ver-
anstaltung auf die Ausschlusskriterien eines Veranstaltungsbesuchs im Stadion aufmerksam
gemacht, abgefragt und überprüft. Eine schriftliche Bestätigung liegt von jedem Teilnehmer
einer Veranstaltung bei Veranstaltungsbeginn vor.

10. Umgang mit Erkrankten und Verdachtsfällen

Sollten Besucher auf einer Veranstaltung, während des Aufenthalts Symptome entwickeln, die
mit einer beginnenden COVID-19 Infektion in Verbindung stehen könnten, haben diese umge-
hend das Gelände zu verlassen:
       •      Merk- und Hinweisblätter für alle Besucher über Anzeichen und Symptome
              einer Virusinfektion inkl. Erreichbarkeiten des Sanitätsdienstes.
       •      Einweisung des Sicherheits- und Servicepersonals auf diese Regelung.
       •      Nicht gehfähige Verdachtsfälle auf COVID-19 werden sofort isoliert und dem
              Rettungsdienst zugeführt.

AF Potsdam Royals e.V.                                            Potsdam, 03.06.2021
Friedrich-Engels-Strasse 24, 14473 Potsdam

Jens Torsten Müller, Präsident
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