HYGIENEKONZEPT ZUR DURCHFÜHRUNG DER TECHNOLOGIE-TAGE 2021 - Fraunhofer FKIE
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F R A U N H O F E R - I N S T I T U T F Ü R K O M M U N I K A T I ON , I N F O RM A T I O N S V E RA R B E I T U N G U N D E R G O N OM I E F K I E HYGIENEKONZEPT ZUR DURCHFÜHRUNG DER TECHNOLOGIE-TAGE 2021 Fraunhofer FKIE
HYGIENEKONZEPT ZUR DURCHFÜHRUNG DER TECHNOLOGIE-TAGE 2021 Fraunhofer FKIE Christina Haberland Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie FKIE
1 Einleitung…………………………………………………………………………..5 1.1 Ziel und Zweck .................................................................................................. 5 1.2 Verantwortliche Ansprechpersonen ................................................................... 5 2 Registrierung / Begrenzung der Teilnehmer…………………………………6 3 Schutz-Maßnahmen………………………………………………………………7 3.1 Mund-Nase-Bedeckung ..................................................................................... 7 3.2 Mindestabstand ................................................................................................ 7 3.3 Maßnahmen im Ausstellungszelt ....................................................................... 7 3.4 Maßnahmen im Vortragszelt ............................................................................. 7 3.5 Maßnahmen beim Catering / Essen ................................................................... 8 4 Hygiene……………………………………………………………………………..9 5 Ausschluss der Teilnahme / Handlungsanweisungen bei Verdachtsfällen……………………………….10 Fraunhofer FKIE Hygienekonzept Krisenstab des Fraunhofer FKIE 4 | 10 Stand: 20.08.2021
1 Einleitung Einleitung 1.1 Ziel und Zweck Ziel und Zweck dieses Dokuments ist es, eine Übersicht über die Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Corona-Infektionen während der Technologie-Tage 2021 (31.8. bis 14.9.2021) zu geben. Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeitenden vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus setzen wir die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen gewissenhaft um. Sofern die zum Zeitpunkt der Tagung gültige CORONA-Verordnung des Landes NRW zu verschärften Maßnahmen zwingt oder Lockerungen ausdrücklich erlaubt, finden diese Berücksichtigung. 1.2 Verantwortliche Ansprechpersonen Verantwortlich für dieses Konzept und dessen Einhaltung ist die FKIE-Krisenmanagerin Ursula Fuchs. Der Beauftragte des Arbeitgebers für Arbeitsschutz Bernhard Kleß und die Leiterin der Wissenschaftskommunikation Christina Haberland stellen die Umsetzung der Maßnahmen in der Vorbereitung und während der Veranstaltungen sicher. Sie werden bei der Umsetzung von allen Mitarbeitenden des Instituts, die an der Veranstaltung beteiligt sind, unterstützt. Fraunhofer FKIE Hygienekonzept Krisenstab des Fraunhofer FKIE 5 | 10 Stand: 20.08.2021
2 Registrierung / Begrenzung der Teilnehmer Registrierung / Begrenzung der Teilnehmer Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit mindestens Name, Vorname, Anschrift, Firma, E-Mail registriert. Die Daten werden mindestens 4 Wochen aufbewahrt. Eigene Mitarbeitende sowie Mitarbeitende von Dienstleistern, die an der Veranstaltung teilnehmen, werden ebenfalls registriert. Auch diese Daten stehen mindestens bis 4 Wochen nach der Veranstaltung zur Verfügung. Eine kurzfristige Nachverfolgbarkeit zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten ist somit lückenlos sichergestellt. Die Teilnehmerzahl wird ggf. entsprechend der Vorgaben der Landesregierung bzw. der örtlich zuständigen Behörden begrenzt. Fraunhofer FKIE Hygienekonzept Krisenstab des Fraunhofer FKIE 6 | 10 Stand: 20.08.2021
3 Schutz-Maßnahmen Schutz-Maßnahmen 3.1 Mund-Nase-Bedeckung Zum Zeitpunkt der Veranstaltung behördlich vorgegebene Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind einzuhalten. Darüber hinaus verpflichten wir alle Gäste und internen Teilnehmer zum Tragen einer FFP2-Maske. Es wird gewährleistet, dass entsprechende Pausen eingehalten werden, in denen die FFP2-Masken im Freien abgesetzt werden können. Hierüber werden alle Teilnehmer vor der Veranstaltung per Mail informiert und durch Hinweisschilder an den Tagen erinnert. Mitarbeitende, die an der Veranstaltung teilnehmen, sowie Mitarbeitende von Dienstleistern, die während der Veranstaltung anwesend sind, werden entsprechend eingewiesen. Teilnehmern, die bei der Registrierung keine FFP2-Maske tragen, werden am Empfangscounter FFP2-Masken ausgehändigt. 3.2 Mindestabstand Der behördlich zum Zeitpunkt der Veranstaltung vorgegebene Mindestabstand ist einzuhalten. Ausnahmen werden im Folgenden (3.3, 3.4 und 3.5) skizziert. Hierüber werden alle Teilnehmer vor der Veranstaltung per Mail informiert und durch Hinweisschilder an den Tagen erinnert. Mitarbeitende, die an der Veranstaltung teilnehmen, sowie Mitarbeitende von Dienstleistern, die während der Veranstaltung anwesend sind, werden entsprechend eingewiesen. 3.3 Maßnahmen im Ausstellungszelt Im Ausstellungszelt wird die Anzahl der Personen auf insgesamt 50 Personen inkl. Standpersonal beschränkt. Zudem besteht die Option – in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl – geführte Gruppenrundgänge anzubieten, sodass sich die Anzahl der Personen steuern lässt. 3.4 Maßnahmen im Vortragszelt Für das Vortragszelt wird ein Sitzplan erstellt, der jeder Teilnehmerin / jedem Teilnehmer einen festen Sitzplatz zuweist. Die Platzzuweisung wird mindestens 4 Wochen verwahrt. Die Teilnehmer werden im Vortragszelt größtmöglich und unter Einhaltung der Abstandsregeln disloziert (Sicherheit geht vor Design). Auf dem Weg vom / zum Platz werden die Teilnehmer angehalten, Masken zu tragen und Abstände einzuhalten. Die Einhaltung wird durch den Veranstalter sichergestellt. Bei wiederholter Zuwiderhandlung macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch. Fraunhofer FKIE Hygienekonzept Krisenstab des Fraunhofer FKIE 7 | 10 Stand: 20.08.2021
Am Platz können die Masken abgesetzt werden. Schutz-Maßnahmen Vortragende und Moderatoren auf der Bühne sind vom Tragen der Mund-Nasen- Bedeckung befreit, halten aber auch dort die Sicherheitsabstände ein. 3.5 Maßnahmen beim Catering / Essen Catering (Speisen und Getränke) steht während des Tages einzeln verpackt und in Kühlschränken zum Self-Service bereit. Zusätzlich wird neben jedem Kühlschrank ein Desinfektionsspender bereitgestellt und die Gäste dazu aufgefordert, diesen zu nutzen. Das Catering am Abend bzw. Mittag wird durch den Caterer des Instituts in offenen Zelten bereitgestellt und von diesem unter Einhaltung der Hygienevorgaben des örtlichen Gesundheitsamtes sicher ausgegeben. Die Einhaltung der Regeln wird – nach Maßgabe des örtlichen Gesundheitsamtes – sichergestellt. Fraunhofer FKIE Hygienekonzept Krisenstab des Fraunhofer FKIE 8 | 10 Stand: 20.08.2021
4 Hygiene Hygiene Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Vorfeld und während der Veranstaltung auf die Hygiene-Maßnahmen hingewiesen. • Auf Händeschütteln ist konsequent zu verzichten. • Die Hygiene-Etikette ist einzuhalten. Im Zugangsbereich zur Veranstaltung werden Spender mit Desinfektionsmittel aufgestellt, deren Nutzung überwacht wird. Die für die Veranstaltungen aufgestellten Zelte verfügen über Wände, die entfernt werden können. Soweit es das Wetter zulässt, werde die Zelte geöffnet. Räumlichkeiten des Instituts, die zusätzlich genutzt werden, werden mit maximaler Intensität gelüftet. Innerhalb der Institutsräumlichkeiten sorgt der Veranstalter für lageabhängig ggf. umfänglichere / erhöhte Frequenz der Reinigung (insb. Reinigung von Sanitäreinrichtungen und regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und -griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Armaturen). Fraunhofer FKIE Hygienekonzept Krisenstab des Fraunhofer FKIE 9 | 10 Stand: 20.08.2021
5 Ausschluss der Teilnahme / Handlungsanweisungen bei Ausschluss der Teilnahme / Handlungsanweisungen bei Verdachtsfällen Verdachtsfällen Externe wie interne Teilnehmende werden bei Vorhandensein eines der folgenden Kriterien von der Veranstaltung ausgeschlossen: • Vorliegen von Covid-19 spezifischen Erkrankungssymptomen (z. B. Atemprobleme, Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmackssinns, Übelkeit, Durchfall) • Unmittelbarer Kontakt in den letzten 14 Tagen zu Personen, die an Covid- 19 erkrankt sind • Quarantäneauflagen liegen vor. • Die Person ist nicht in der Lage, einen max. 48 Stunden zurückliegenden negativen Schnelltest (Antigen-Test) oder PCR-Test vorzuweisen, ist nicht (seit mindestens 14 Tagen vollständig) gegen Corona geimpft oder genesen und verweigert, einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Veranstalters durchzuführen. Personen, die teilgenommen haben und entsprechende Symptome entwickeln, werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden und den Veranstalter zu informieren, damit dieser ggf. eine Benachrichtigungskette für weitere Gäste initiieren kann. Fraunhofer FKIE Hygienekonzept Krisenstab des Fraunhofer FKIE 10 | 10 Stand: 20.08.2021
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