HYGIENEKONZEPT ZUR DURCHFÜHRUNG DER TECHNOLOGIE-TAGE 2021 - Fraunhofer FKIE

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HYGIENEKONZEPT ZUR DURCHFÜHRUNG
DER TECHNOLOGIE-TAGE 2021
Fraunhofer FKIE
HYGIENEKONZEPT ZUR DURCHFÜHRUNG DER
TECHNOLOGIE-TAGE 2021
Fraunhofer FKIE
Christina Haberland
Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie FKIE
1           Einleitung…………………………………………………………………………..5
1.1        Ziel und Zweck .................................................................................................. 5
1.2        Verantwortliche Ansprechpersonen ................................................................... 5

2          Registrierung / Begrenzung der Teilnehmer…………………………………6

3          Schutz-Maßnahmen………………………………………………………………7
3.1        Mund-Nase-Bedeckung ..................................................................................... 7
3.2        Mindestabstand ................................................................................................ 7
3.3        Maßnahmen im Ausstellungszelt ....................................................................... 7
3.4        Maßnahmen im Vortragszelt ............................................................................. 7
3.5        Maßnahmen beim Catering / Essen ................................................................... 8

4          Hygiene……………………………………………………………………………..9

5          Ausschluss der Teilnahme /
           Handlungsanweisungen bei Verdachtsfällen……………………………….10

Fraunhofer FKIE                         Hygienekonzept                             Krisenstab des Fraunhofer FKIE                4 | 10
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Einleitung

1.1               Ziel und Zweck
Ziel und Zweck dieses Dokuments ist es, eine Übersicht über die Schutzmaßnahmen zur
Verhinderung von Corona-Infektionen während der Technologie-Tage 2021 (31.8. bis
14.9.2021) zu geben.

Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeitenden vor einer weiteren Ausbreitung des
Covid-19-Virus setzen wir die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen gewissenhaft
um. Sofern die zum Zeitpunkt der Tagung gültige CORONA-Verordnung des Landes
NRW zu verschärften Maßnahmen zwingt oder Lockerungen ausdrücklich erlaubt,
finden diese Berücksichtigung.

1.2               Verantwortliche Ansprechpersonen
Verantwortlich für dieses Konzept und dessen Einhaltung ist die FKIE-Krisenmanagerin
Ursula Fuchs. Der Beauftragte des Arbeitgebers für Arbeitsschutz Bernhard Kleß und
die Leiterin der Wissenschaftskommunikation Christina Haberland stellen die
Umsetzung der Maßnahmen in der Vorbereitung und während der Veranstaltungen
sicher. Sie werden bei der Umsetzung von allen Mitarbeitenden des Instituts, die an der
Veranstaltung beteiligt sind, unterstützt.

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Registrierung / Begrenzung der Teilnehmer

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit mindestens Name, Vorname,
Anschrift, Firma, E-Mail registriert. Die Daten werden mindestens 4 Wochen
aufbewahrt.

Eigene Mitarbeitende sowie Mitarbeitende von Dienstleistern, die an der Veranstaltung
teilnehmen, werden ebenfalls registriert. Auch diese Daten stehen mindestens bis 4
Wochen nach der Veranstaltung zur Verfügung.

Eine kurzfristige Nachverfolgbarkeit zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit möglicher
Infektionsketten ist somit lückenlos sichergestellt.

Die Teilnehmerzahl wird ggf. entsprechend der Vorgaben der Landesregierung bzw.
der örtlich zuständigen Behörden begrenzt.

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Schutz-Maßnahmen

3.1               Mund-Nase-Bedeckung
Zum Zeitpunkt der Veranstaltung behördlich vorgegebene Regelungen zum Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung sind einzuhalten. Darüber hinaus verpflichten wir alle
Gäste und internen Teilnehmer zum Tragen einer FFP2-Maske. Es wird gewährleistet,
dass entsprechende Pausen eingehalten werden, in denen die FFP2-Masken im Freien
abgesetzt werden können.

Hierüber werden alle Teilnehmer vor der Veranstaltung per Mail informiert und durch
Hinweisschilder an den Tagen erinnert. Mitarbeitende, die an der Veranstaltung
teilnehmen, sowie Mitarbeitende von Dienstleistern, die während der Veranstaltung
anwesend sind, werden entsprechend eingewiesen.

Teilnehmern, die bei der Registrierung keine FFP2-Maske tragen, werden am
Empfangscounter FFP2-Masken ausgehändigt.

3.2               Mindestabstand
Der behördlich zum Zeitpunkt der Veranstaltung vorgegebene Mindestabstand ist
einzuhalten. Ausnahmen werden im Folgenden (3.3, 3.4 und 3.5) skizziert.

Hierüber werden alle Teilnehmer vor der Veranstaltung per Mail informiert und durch
Hinweisschilder an den Tagen erinnert. Mitarbeitende, die an der Veranstaltung
teilnehmen, sowie Mitarbeitende von Dienstleistern, die während der Veranstaltung
anwesend sind, werden entsprechend eingewiesen.

3.3               Maßnahmen im Ausstellungszelt
Im Ausstellungszelt wird die Anzahl der Personen auf insgesamt 50 Personen inkl.
Standpersonal beschränkt. Zudem besteht die Option – in Abhängigkeit von der
Teilnehmerzahl – geführte Gruppenrundgänge anzubieten, sodass sich die Anzahl der
Personen steuern lässt.

3.4               Maßnahmen im Vortragszelt
Für das Vortragszelt wird ein Sitzplan erstellt, der jeder Teilnehmerin / jedem
Teilnehmer einen festen Sitzplatz zuweist. Die Platzzuweisung wird mindestens 4
Wochen verwahrt.

Die Teilnehmer werden im Vortragszelt größtmöglich und unter Einhaltung der
Abstandsregeln disloziert (Sicherheit geht vor Design).

Auf dem Weg vom / zum Platz werden die Teilnehmer angehalten, Masken zu tragen
und Abstände einzuhalten. Die Einhaltung wird durch den Veranstalter sichergestellt.
Bei wiederholter Zuwiderhandlung macht der Veranstalter von seinem Hausrecht
Gebrauch.

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Am Platz können die Masken abgesetzt werden.                                                Schutz-Maßnahmen

Vortragende und Moderatoren auf der Bühne sind vom Tragen der Mund-Nasen-
Bedeckung befreit, halten aber auch dort die Sicherheitsabstände ein.

3.5               Maßnahmen beim Catering / Essen
Catering (Speisen und Getränke) steht während des Tages einzeln verpackt und in
Kühlschränken zum Self-Service bereit. Zusätzlich wird neben jedem Kühlschrank ein
Desinfektionsspender bereitgestellt und die Gäste dazu aufgefordert, diesen zu nutzen.

Das Catering am Abend bzw. Mittag wird durch den Caterer des Instituts in offenen
Zelten bereitgestellt und von diesem unter Einhaltung der Hygienevorgaben des
örtlichen Gesundheitsamtes sicher ausgegeben.

Die Einhaltung der Regeln wird – nach Maßgabe des örtlichen Gesundheitsamtes –
sichergestellt.

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Hygiene

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Vorfeld und während der
Veranstaltung auf die Hygiene-Maßnahmen hingewiesen.

•        Auf Händeschütteln ist konsequent zu verzichten.
•        Die Hygiene-Etikette ist einzuhalten.

Im Zugangsbereich zur Veranstaltung werden Spender mit Desinfektionsmittel
aufgestellt, deren Nutzung überwacht wird.

Die für die Veranstaltungen aufgestellten Zelte verfügen über Wände, die entfernt
werden können. Soweit es das Wetter zulässt, werde die Zelte geöffnet.
Räumlichkeiten des Instituts, die zusätzlich genutzt werden, werden mit maximaler
Intensität gelüftet.

Innerhalb der Institutsräumlichkeiten sorgt der Veranstalter für lageabhängig ggf.
umfänglichere / erhöhte Frequenz der Reinigung (insb. Reinigung von
Sanitäreinrichtungen und regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende
Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und -griffe, Handläufe,
Handterminals, Tastaturen, Armaturen).

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Ausschluss der Teilnahme / Handlungsanweisungen bei                                          Verdachtsfällen
Verdachtsfällen

Externe wie interne Teilnehmende werden bei Vorhandensein eines der folgenden
Kriterien von der Veranstaltung ausgeschlossen:

     •        Vorliegen von Covid-19 spezifischen Erkrankungssymptomen (z. B.
              Atemprobleme, Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmackssinns,
              Übelkeit, Durchfall)
     •        Unmittelbarer Kontakt in den letzten 14 Tagen zu Personen, die an Covid-
              19 erkrankt sind
     •        Quarantäneauflagen liegen vor.
     •        Die Person ist nicht in der Lage, einen max. 48 Stunden zurückliegenden
              negativen Schnelltest (Antigen-Test) oder PCR-Test vorzuweisen, ist nicht
              (seit mindestens 14 Tagen vollständig) gegen Corona geimpft oder
              genesen und verweigert, einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des
              Veranstalters durchzuführen.

Personen, die teilgenommen haben und entsprechende Symptome entwickeln,
werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu
wenden und den Veranstalter zu informieren, damit dieser ggf. eine
Benachrichtigungskette für weitere Gäste initiieren kann.

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